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FACC AG

Environmental & Social Information Mar 26, 2025

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Environmental & Social Information

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Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2024

1. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

1.1.1. ESRS 2 Allgemeine Angaben

1.1.2. Allgemeine Informationen

x.1.1.1. Grundlage für die Vorbereitung

X.1.1.1.1. DR BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung

Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß der CSRD erstellt.

Insbesondere folgende Datenpunkte wurden für die konsolidierte, nichtfinanzielle Erklärung des Geschäftsjahres 2024 noch nicht aufgenommen:

ESRS 2 BP-2, ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-1 bezogen auf § 53 c i, ESRS 2 IRO-1 E3, ESRS 2 IRO-1 E4, ESRS 2 IRO-2, ESRS E1- 4 bezogen auf § 34 a+b, ESRS E1-6, ESRS E5-4, ESRS E5-5 bezogen auf Abfall, ESRS S1.

(ESRS 2-BP-1.5a): Die nichtfinanzielle Erklärung der FACC AG für das Kalenderjahr 2024 wurde auf konsolidierter Basis erstellt.

(ESRS 2-BP-1.5c): Umfang der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs):

Im Rahmen der Due-Diligence-Prozesse und der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) analysierte FACC spezifische Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Diese Analyse konzentrierte sich auf:

    1. Vorgelagerte Aktivitäten
  • Rohstoffbeschaffung (ESRS E5, S2): Die Analyse der Hauptlieferanten und der Rohstoffbeschaffung wurde als wesentlich identifiziert, insbesondere im Hinblick auf die Ressourcenzuflüsse und die Einhaltung von Umweltstandards. Diese Aktivitäten wurden durch umfassende Lieferanten-Audits und die
  • Bewertung von Zertifizierungen wie ISO 14001 intensiv geprüft, um sicherzustellen, dass alle Lieferanten den sozialen und ökologischen Standards entsprechen.
  • Umwelt- und Sozialauswirkungen (ESRS E1, E2, S2): Die Einhaltung von Umweltstandards, wie die Reduktion von Emissionen (ESRS E1) und die Vermeidung von Umweltverschmutzung (ESRS E2), sowie die Sicherstellung fairer Arbeitspraktiken bei Lieferanten (ESRS S2) sind zentrale Aspekte der Due-Diligence-Prozesse.
    1. Nachgelagerte Aktivitäten
  • Produktnutzung und Entsorgung (ESRS E1, E2, E5): Die Bewertung der Verteilung, Nutzung und Entsorgung der Produkte wurde als wesentlich erachtet, um die Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus der Produkte zu verstehen. Diese Aktivitäten sind wesentlich, da sie den ökologischen Fußabdruck der Produkte beeinflussen und zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit beitragen. Hierbei spielt der effiziente Einsatz von Ressourcen (ESRS E5) ebenfalls eine Rolle.
  • Soziale Verantwortung gegenüber eigenen Arbeitskräften (ESRS S1): FACC stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft den sozialen Standards entsprechen und kontinuierlich verbessert werden. Das Wohlbefinden der Mitarbeiter ist ein wesentliches Thema, welches (u.a.) genauer unter den Angabepflichten des ESRS-S 1 beschrieben wird.
    1. Nicht wesentliche Aktivitäten
  • ESRS E3, E4, S3, S4: Aktivitäten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosystemen, betroffenen Gemeinschaften und Verbrauchern wurden als nicht wesentlich eingestuft, da sie keinen signifikanten Einfluss auf die strategischen Nachhaltigkeitsziele von FACC haben.

Für die Begründung der Wesentlichkeit wird auf die ESRS 2 IRO-1 sowie themenspezifische IRO-1 Angaben verwiesen.

(ESRS 2-BP-1.5d): FACC hat sich nicht dafür entschieden, bestimmte Informationen, die geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen betreffen, gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.7 zurückzuhalten.

x.1.1.1.2. DR BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

(ESRS 2-BP-2.9a-b): Bei der Definition der Zeithorizonte hat sich die FACC dazu entschlossen, die Definitionen des ESRS 1 (Section 6.4) zu übernehmen. Dies bedeutet:

b) für den mittelfristigen Zeithorizont: jener Zeitraum vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums gemäß Buchstabe a) bis zu fünf Jahre

c) für den langfristigen Zeithorizont: jener Zeitraum von mehr als 5 Jahren

(ESRS 2- 2.11): Schätzungen gab es bei der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts bei folgenden zwei Themen, wobei in den spezifischen ESRS genauer auf die Berechnungsmethodik eingegangen wird:

  • Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)
  • Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe (E2-5)

(ESRS 2-BP-2.13 a-c): Dem Umstand geschuldet, dass dies der erste Bericht basierend auf dem ESRS-Standard ist, gibt es keine Änderungen zum vorhergehenden Berichtsjahr. Dieser Bericht wird als "neue Zeitrechnung" betrachten. Jedoch ist festzuhalten, dass es für die vergangenen Berichte nach GRI ebenso keine nennenswerten Änderungen zu vermelden gäbe.

(ESRS 2-BP-2.15): FACC integriert in die nichtfinanzielle Erklärung zusätzliche Informationen aus anderen gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards. Neben den Informationen, die gemäß den ESRS vorgeschrieben sind, umfasst der Bericht auch:

  1. EU-Taxonomie (EU VO 2020/852): Ein eigenes Kapitel im Bericht ist der EU-Taxonomie gewidmet, das die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeiten der FACC mit den Kriterien der EU-Taxonomie darstellt. Dieses Kapitel bietet detaillierte Einblicke in die Taxonomie-konformen Aktivitäten und deren Beitrag zu den Umweltzielen der EU.

  2. GHG-Protokoll: Die FACC verwendet das Greenhouse Gas (GHG) Protokoll zur Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen. Diese Methodik wird angewendet, um die Emissionen in Scope 1 und 2 zu erfassen und zu berichten, und bietet eine umfassende Darstellung der Klimawirkungen des Unternehmens (siehe ESRS E1-6)

  3. ILO- Menschenrechts- Standards: sind im Code of Conduct und Supplier Code of Conduct der FACC enthalten und gelebt und werden in den ESRS S-1 sowie S-2 erwähnt.

Durch die Einbeziehung dieser zusätzlichen Standards stellt FACC sicher, dass die nichtfinanzielle Erklärung umfassend und auf die relevanten regulatorischen Anforderungen abgestimmt ist. Die Anwendung dieser Standards wird in den entsprechenden Kapiteln des Berichts präzise referenziert.x.1.1.2. Governance

x.1.1.2.1. DR GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

(ESRS 2-GOV-1.21)(ESRS 2-GOV-1.21a (ESRS 2-GOV-1.21b) (ESRS 2-GOV-1.21c) (ESRS 2-GOV-1.21d) (ESRS 2-GOV-1.21e):

(ESRS 2-GOV-1.21b): Organisation und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Im Refferenzjahr 2024 sind es vier. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetzen, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des ÖCGK verpflichtet.

CEO: Robert Machtlinger (1967)

Vorstandsvorsitzender

Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2025

Aufgabenbereiche: Strategie, Customer & Government Relations, Business Development, Marketing, Personalwesen, Programm-Management, Unternehmenskommunikation, Entwicklung, Innovation & Forschung

Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: Flughafen Linz GesmbH

COO: Andreas Ockel (1966)

Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2025

Aufgabenbereiche: Produktion, Einkauf, Qualität, Logistik, Liegenschaften, Investitionen, Tochtergesellschaften, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz

Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

CFO: Florian Heindl (1982)

Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: 04/2029

Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Exportkontrolle & Compliance, Investor Relations, Working Capital Management

Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

CSO: Tongyu Xu (1968)

Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: 04/2028

Aufgabenbereiche: Interne Revision, Internes Kontrollsystem & Unternehmens-Compliance, China Business Relations, Risk Management, M&A, ESG

Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Chengkuan Wang (1968) Vorsitzender Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2028 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Jian Wang (1961) Erstbestellung: 2022 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Weixi Gong (1962) Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Jiajia Dai (1978) Entsendung: 2023 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Ian Chang (1954) Erstbestellung: 2022 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Junqi Sheng (1972) Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Tom Williams (1952) Erstbestellung: 2020 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: Co-Verwaltungsratsvorsitzender bei der Montana Aerospace AG

Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats:

Jürgen Fischer (1981) Erstentsendung: 2021 Barbara Huber (1965) Erstentsendung: 2014 Erwin Hofinger (1965) Erstentsendung: 2024 Karin Klee (1981) Erstentsendung: 2018

Im Geschäftsjahr 2024 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats

Jing Guo sowie Tongyu Xu schieden im Geschäftsjahr 2024 aus dem Aus-sichtsrat aus.

Ulrike Reiter, die vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt wurde, schied 2024 ebenfalls pensionsbedingt aus.

Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats (100%) erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).

Diversität:

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Zusätzlich müssen Aspekte der Diversität (Geschlechtervielfalt) angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotiz der FACC an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 betrug der Anteil weiblicher Mitglieder des Aufsichtsrats 27 Prozent (drei von elf).

In Aufsichtsrat, Vorstand und in weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit 16 Frauen vertreten. Keine Frau (0%) befindet sich im Vorstand. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte wie in der Vergangenheit noch gering. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, präsentiert sich FACC daher weiterhin auf Jobmessen und spricht gezielt Potenzialträgerinnen an. Darüber hinaus engagiert sich FACC in der Förderung von Mädchen in technischen Ausbildungen. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen.

Vertretung der Mitarbeiter:

FACC legt großen Wert auf die Vertretung ihrer Mitarbeiter und anderer Arbeitskräfte innerhalb des Unternehmens. Diese Vertretung erfolgt durch einen Betriebsrat (für Arbeiter, sowie Angestellte) an den österreichischen Standorten. Dieser vertritt die Interessen der Mitarbeiter und dient als Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung. Der Betriebsrat ist in Entscheidungsprozesse eingebunden und spielt eine wichtige Rolle bei der Verhandlung von Arbeitsbedingungen und -vereinbarungen.

Neben dem Betriebsrat gibt es für jeden Mitarbeiter der FACC, insbesondere bei den nicht-österreichischen Standorten ohne Betriebsrat, die Möglichkeit, sich jederzeit an die HR- Abteilung zu wenden. FACC fördert den offenen Dialog zwischen Mitarbeitern und Management durch regelmäßige Meetings, Feedback-Runden und Mitarbeiterbefragungen. Zusätzliche Kommunikationskanäle (etwa die Whistleblower- Hotline) ermöglichen es den Mitarbeitern, ihre Meinungen und Vorschläge einzubringen und aktiv an der Gestaltung des Arbeitsumfelds mitzuwirken.

Auch externe Arbeitskräfte, die im Rahmen von Projekten oder temporären Aufgaben für FACC tätig sind, werden in die Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

(ESRS 2-GOV-1.22c) (ESRS 2-GOV-1.22d): Der Vorstand, speziell der CSO (Chief Sustainability Officer) der FACC spielt eine entscheidende Rolle in den grundsätzlichen Governance-Prozessen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements obliegt grundsätzlich dem CSO. Da es sich aber um eine Querschnittsmaterie handelt, die viele Fachbereiche (das Kernteam) betrifft, ist der Gesamtvorstand in die Thematik involviert. Darüber hinaus verantworten die jeweiligen Ressortvorstände (Vice Presidents, VPs) die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Nachhaltigkeitsthemen.

Die Verantwortung für das Management wesentlicher Risiken und Auswirkungen ist an den Senior Manager CSR und Exportkontrolle delegiert, welcher in der LCIPS (Legal, Compliance, IP und Sustainability)-Abteilung unter Führung des General Counsel (Leiter der LCIPS- Abteilung) tätig ist. Der Senior Manager CSR und Exportkontrolle ist weiters für die Überwachung der CSR-Compliance-Aktivitäten und der nichtfinanziellen Risikomanagementaktivitäten zuständig und berichtet an den General Counsel, welcher wiederum in CSR-Angelegenheiten direkt an den CSO berichtet.

Gemeinsam mit dem Kernteam, bestehend aus Fachbereichsverantwortlichen der Bereiche Einkauf, Verkauf, Arbeitssicherheit, HR, Facility Management und Risikomanagement werden (unter anderem basierend auf gesammeltem Fachwissen) gemeinsam IROs bewertet und die DMA erstellt. Der General Counsel überwacht diesen Prozess und entsendet quartalsweise Steering-Committee-Einladungen an den CSO und den Senior Manager CSR und Exportkontrolle, um regelmäßig Fortschritte und Herausforderungen zu besprechen und zu diskutieren.

Ausrichtung der nichtfinanziellen strategischen Ziele und Chancen bei FACC:

Vorbereitung durch das Kernteam: Das Kernteam und der Senior Manager CSR und Exportkontrolle sowie weitere relevante Abteilungsleiter sammeln und analysieren Daten zu aktuellen Nachhaltigkeitstrends, regulatorischen Anforderungen und internen Leistungskennzahlen. Diese Informationen werden genutzt, um fundierte Vorschläge für strategische Ziele und Chancen zu entwickeln.

Entwicklung von Vorschlägen: Basierend auf der Analyse erarbeitet das Kernteam konkrete Vorschläge für die nichtfinanziellen strategischen Ziele. Diese Vorschläge beinhalten spezifische Maßnahmen, Zeitpläne und erwartete Ergebnisse, die auf die langfristigen Nachhaltigkeitsziele der FACC abgestimmt sind.

Abstimmung und Konsultation: Die erarbeiteten Vorschläge werden in einem Bottom-Up-Ansatz mit relevanten internen Stakeholdern abgestimmt. Dies umfasst Konsultationen mit verschiedenen Abteilungen, um sicherzustellen, dass die Vorschläge realistisch und umsetzbar sind und die Unterstützung der gesamten Organisation haben.

Präsentation an den Gesamtvorstand: Die abgestimmten Vorschläge werden dem Gesamtvorstand in einer formellen Sitzung präsentiert. Der General Counsel und der Senior Manager CSR und Exportkontrolle erläutern die strategischen Ziele und Chancen, die vorgeschlagenen Maßnahmen und die erwarteten Auswirkungen.

Entscheidungsfindung: Der Gesamtvorstand diskutiert die Vorschläge, berücksichtigt das Feedback und trifft eine Entscheidung über die Annahme und Umsetzung der strategischen Ziele. Dabei wird sichergestellt, dass die Entscheidungen im Einklang mit den übergeordneten Unternehmenszielen und der Nachhaltigkeitsstrategie stehen.

Umsetzung und Überwachung: Nach der Genehmigung durch den Vorstand werden die strategischen Ziele in die operativen Pläne integriert. Das Kernteam überwacht die Umsetzung und berichtet regelmäßig an den Vorstand über den Fortschritt und die erzielten Ergebnisse.

Durch die erstmalige Erstellung einer DMA muss sich das Unternehmen zuerst tiefer mit den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) beschäftigen. Ziel ist es, in den nächsten ein bis drei Jahren klarere Prozesse und Zuständigkeiten zu definieren, einschließlich der Etablierung von Berichtslinien zu den administrativen Management- und Aufsichtsorganen.

Der Vorstand legt dem Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Erklärung vor.

Es gibt außer den bereits erwähnten Vorgängen keine weiteren speziellen Kontrollen und Verfahren, die auf das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen angewendet werden. Das Unternehmen befindet sich im Prozess der Entwicklung dieser Rahmenwerke und plant, sie in Zukunft gemeinsam mit anderen internen Funktionen zu integrieren.

(ESRS 2-GOV-1.23) (ESRS 2-GOV-1.23a-b): Bei FACC wird die Verfügbarkeit und Entwicklung der erforderlichen Fähigkeiten und der Expertise zur Überwachung von Nachhaltigkeitsangelegenheiten durch folgende Ansätze sichergestellt:

Personalauswahl: Gut ausgebildetes, erfahrenes Personal wird mit der Verantwortung für die Thematik beauftragt.

Weiterbildungsmöglichkeiten: FACC bietet ihren Führungskräften und Mitarbeitern Zugang zu Schulungen und Workshops, um ihre Kenntnisse in Nachhaltigkeitsthemen zu erweitern. Diese Angebote sind flexibel und orientieren sich an den aktuellen Bedürfnissen.

Einbindung externer Expertise: Bei Bedarf zieht FACC externe Berater hinzu, um spezifische Nachhaltigkeitsthemen zu adressieren. Dies ermöglicht es, auf dem neuesten Stand der Entwicklungen zu bleiben und von externem Fachwissen zu profitieren.

Feedback und Anpassung: Durch informelle Feedbacks und regelmäßige Gespräche wird sichergestellt, dass die Führungsgremien die notwendigen Fähigkeiten entwickeln, um die Nachhaltigkeitsziele effektiv zu überwachen.

Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik:

Bei FACC verfügen die Führungsgremien über eine Vielzahl von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit, die sie direkt nutzen oder durch externe Ressourcen ergänzen können.

Interne Expertise: Mehrere Mitglieder der Führungsgremien, darunter der Senior Manager CSR und Exportkontrolle, bringen fundierte Kenntnisse in Nachhaltigkeitsthemen mit. Diese Expertise wird durch regelmäßige Fortbildungen und die Teilnahme an relevanten Konferenzen und Workshops ständig erweitert.

Externe Ressourcen: FACC nutzt externe Berater und Experten, um spezifische Nachhaltigkeitsfragen zu adressieren. Diese externen Partner bringen zusätzliches Fachwissen ein und unterstützen das Unternehmen dabei, Best Practices zu implementieren.

Netzwerke und Partnerschaften: FACC ist in verschiedenen Branchenverbänden und Nachhaltigkeitsinitiativen aktiv, die Zugang zu einem breiten Spektrum an Informationen und Fachwissen bieten. Diese Netzwerke ermöglichen es dem Unternehmen, aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit zu verfolgen und zu nutzen.

Die professionelle und divers aufgestellten Vorstands- und Aufsichtsratsgremien, mit internationaler Erfahrung in Wirtschaft und Luftfahrt, tragen dazu bei, dass FACC auf einem soliden Fundament in Sachen Nachhaltigkeit steht.

Die Fähigkeiten und Erfahrungen im Management- und Aufsichtsrat der FACC qualifizieren diese Gremien, um die vorgeschlagenen Richtlinien zur Steuerung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu überprüfen und zu genehmigen.

Bei FACC sind die vorhandenen Fähigkeiten und die Expertise der Führungsgremien entscheidend für das effektive Management der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Die Expertise im Bereich Nachhaltigkeit ermöglicht es den Führungsgremien, die komplexen Zusammenhänge zwischen den Geschäftstätigkeiten der FACC und ihren ökologischen und sozialen Auswirkungen zu verstehen. Dies ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl den Unternehmenszielen als auch den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden.

Die vorhandenen Fähigkeiten helfen dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln. Dies umfasst sowohl die Einhaltung regulatorischer Anforderungen als auch die proaktive Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen. Gleichzeitig unterstützt die Expertise der Führungsgremien FACC dabei, Chancen im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren und zu nutzen, wie etwa die Entwicklung neuer, umweltfreundlicher Produkte oder die Optimierung von Prozessen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.

Darüber hinaus nutzen die Führungsgremien ihre Fähigkeiten, um die strategische Ausrichtung der FACC im Hinblick auf Nachhaltigkeit kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen nicht nur auf aktuelle Herausforderungen reagiert, sondern auch langfristige Nachhaltigkeitsziele verfolgt. Durch diese gezielte Nutzung von Fähigkeiten und der Expertise stellt FACC sicher, dass sie ihre wesentlichen IROs effektiv managt und ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich umsetzen kann.

(G1-GOV 1.5)(G1-GOV 1.5a): Aufsichtsrat:

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsennotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des ÖCGK verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Grundsätzlich überwacht der Aufsichtsrat jedoch in letzter Instanz die Compliance der FACC.

Vorstand:

Bei FACC wird Governance als Thema im Verantwortungsbereich des Gesamtvorstands gesehen.

Die Verantwortlichkeiten auf administrativer Ebene für verschiedene Fachbereiche liegen bei den Vice Presidents (E2) der FACC. Zur Ausbildung dieser bzw. zu den genauen Aufgabengebieten des Vorstandes, aber auch der Vice Presidents und des Aufsichtsrats siehe die Erläuterungen zu ESRS 2-GOV-1.23 sowie ESRS 2-GOV-1.23 a-b.

x.1.1.2.2. DR GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

(ESRS 2-GOV-2.26) (ESRS 2-GOV-2.26a): Der CSR-Manager erstellt detaillierte Berichte, die vierteljährlich an das Steering Committee, einschließlich des Vorstands, übermittelt werden. Diese Berichte umfassen aktuelle Entwicklungen und ab dem Geschäftsjahr 2025 wesentliche IROs sowie signifikante Änderungen, um sicherzustellen, dass der Vorstand regelmäßig auf dem neuesten Stand gebracht wird.

  • Im Geschäftsjahr 2024, als die DMA und die Betrachtung der ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen zum ersten Mal durchgeführt wurden, wurde der Vorstand durch spezielle Sitzungen und Präsentationen über die Ergebnisse informiert. Diese Sitzungen fanden statt, sobald wesentliche Ergebnisse vorlagen, um sicherzustellen, dass der Vorstand umfassend über die neuen Erkenntnisse und die notwendigen Maßnahmen informiert war.
  • Die Umsetzung von Due-Diligence-Praktiken im Bereich CSR wird ebenfalls vom CSR-Manager überwacht und berichtet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Ergebnisse der Due-Diligence-Analysen durch gezielte Berichterstattung an den Vorstand kommuniziert, um sicherzustellen, dass die Praktiken konsequent angewendet werden.
  • In den kommenden zwei bis drei Jahren hat FACC einen niedergeschriebenen Prozess zum Ziel, welcher die Wirksamkeit von Richtlinien, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen (P, A, M und T) zur Behandlung wesentlicher IROs bewertet. Diese Berichte sollen eine Bewertung beinhalten, ob die Maßnahmen ihre gewünschten Ergebnisse erzielen.

Die aktuelle Berichterstattung erfolgt vierteljährlich während der Sitzungen des Steering Committees, um eine kontinuierliche Aufsicht und Verbesserung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens sicherzustellen.

(ESRS 2-GOV-2.26b): Da FACC im Jahr 2024 erstmals wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) analysiert hat und diese noch nicht vollständig berücksichtigt sind, haben die administrativen Management- und Aufsichtsgremien noch nicht begonnen, diese Erkenntnisse schrittweise in die Unternehmensstrategie, in Entscheidungen über große Transaktionen sowie den Risikomanagementprozess zu integrieren.

Die erstmalige Analyse der IROs hat den Führungsgremien erste Einblicke in die potenziellen Herausforderungen und Chancen gegeben, die als Grundlage für die zukünftige strategische Planung und Entscheidungsfindung dienen. Obwohl die IROs noch nicht vollständig integriert sind, werden sie zukünftig bei der Überwachung der Unternehmensstrategie berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die strategischen Ziele des Unternehmens zunehmend im Einklang mit den langfristigen Nachhaltigkeitszielen stehen.

Die Führungsgremien werden beginnen, potenzielle Trade-offs zwischen kurzfristigen Gewinnen und langfristigen Auswirkungen zu bewerten. Bei großen Transaktionen werden die IROs schrittweise in die Bewertung der finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einbezogen, was den Führungsgremien hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen, die die langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit des Unternehmens fördern. Im bestehenden Risikomanagementprozess werden die nichtfinanziellen IROs in den nächsten Jahren nach und nach integriert, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt werden.

(ESRS 2-GOV-2.26c): Im Berichtszeitraum haben die administrativen, Management- und Aufsichtsgremien eine Reihe wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) behandelt. Hier sind einige der wichtigsten Themenbereiche:

Umweltauswirkungen

  • CO2-Emissionen und Maßnahmen zur Reduktion
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft

Soziale und arbeitsrechtliche Risiken

  • Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit
  • Einhaltung von Menschenrechten und von ethischen Standards
  • Förderung der Diversität und Inklusion

Finanzielle Chancen und Risiken

• Finanzielle Stabilität und Liquidität

x.1.1.2.3. DR GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

(ESRS 2-GOV-3.29 a-e): VERGÜTUNGSBESTANDTEILE:

Die Gesamtvergütung besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Während die fixe Vergütung unabhängig vom Unternehmenserfolg gewährt wird, ist die variable Vergütung an die Erfüllung bestimmter, nachvollziehbarer Leistungskriterien geknüpft. Tatsächlich spezifische Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien, die direkt mit Nachhaltigkeitsthemen verknüpft sind :

• Fixe, erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen das Grundgehalt, Pensionszusagen, Abfertigungszusagen, Sachbezüge und Nebenleistungen.

• Variable Vergütungsbestandteile basierend auf der Erfüllung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, wobei die nichtfinanziellen Leistungskriterien jährlich vom Aufsichtsrat festgesetzt werden

Den Vorstandsmitgliedern gebührt eine variable Vergütung. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung der FACC AG undvon der Erreichung individuell vereinbarter Ziele abhängig. Die Leistungskriterien sind mit der nachhaltigen Wachstumsstrategie des Unternehmens abzustimmen, stellen eine leistungsabhängige Vergütung sicher und fördern eine verantwortungsvolle Managementkultur. Durch die Auszahlung im Folgejahr und anhand geprüfter und ausgewiesener Kriterien ist Fairness sichergestellt. Die Performance-Kriterien gewährleisten ein Gleichgewicht aus Finanz-, Effizienzund Nachhaltigkeitsindikatoren (wobei letztere in Realität noch nicht spezifisch genug sind, um Anwendung zu finden) und bilden somit die nachhaltige Wachstumsstrategie des Unternehmens ab.

Voraussetzung für die Zahlung variabler Vergütungsbestandteile ist die Ausschüttung einer Dividende. Die Höhe des maximal erreichbaren Bonus für alle Vorstandsmitglieder ist mit 70 Prozent einer Dividendenzahlung für das betroffene Geschäftsjahr limitiert. Die variable Vergütung ist mit 100 Prozent des jeweiligen Bruttogrundgehalts begrenzt. Neben quantitativen Kriterien bestehen auch qualitative Kriterien, die entsprechend der Ressortverantwortung des jeweiligen Vorstands festgelegt werden.

Wie bereits erwähnt,verfügt FACC jedoch zum Berichtszeitpunkt noch nicht über spezifische Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien, die direkt mit Nachhaltigkeitsthemen verknüpft sind. FACC prüft jedoch aktiv die Möglichkeit der Entwicklung und Implementierung solcher Anreizsysteme, die sich durch Transparenz, Fairness und Gleichheit aus-zeichnen und sicherstellen sollen, dass nachhaltigkeitsbezogene Leistungen anerkannt und belohnt werden. Derzeit werden keine spezifischen Leistungsindikatoren oder Zielvorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit zur Bewertung herangezogen. Folglich sind Nachhaltigkeitsindikatoren nicht als Leistungsmaßstäbe oder Benchmarks in den Vergütungspolitiken berücksichtigt, und die variable Vergütung hängt nicht von Nachhaltigkeitszielen oder -auswirkungen ab. In den Überlegungen zur Einführung solcher Systeme wird diskutiert, welche spezifischen Nachhaltigkeitsziele, wie die Reduktion der Treibhausgasemissionen, als Kriterien für die Bewertung in Betracht gezogen werden könnten. Auch wird erörtert, welchen Anteil nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien an der variablen Vergütung ausmachen könnten. Diese möglichen Systeme werden entwickelt, um die Unternehmensstrategie mit den Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen. Die Bedingungen für solche Anreizsysteme und ihre jährliche Evaluierung würden von der Personalabteilung durchgeführt, wobei alle Änderungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen.

(E1-GOV-3.13): Zum Berichtszeitpunkt berücksichtigte FACC zwar konkrete kurz- und langfristige Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen, jedoch wurden klimabezogene Überlegungen bis dato nicht in die Vergütung der Mitglieder der administrativen Managementund Aufsichtsgremien einbezogen. Die Leistung der Führungskräfte wurde somit nicht gegen die unter Anforderung E1-4 gemeldeten GHG-Reduktionsziele bewertet. Bei FACC gibt es keine spezifischen finanziellen Anreize oder Boni, die an die Erreichung dieser CO2-Reduktionsziele gebunden sind, und es war im aktuellen Berichtszeitraum kein Prozentsatz der Vergütung mit klimabezogenen Überlegungen verknüpft. FACC definiert klimabezogene Überlegungen als Maßnahmen zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Management von Klimarisiken sowie zum Erlangen von Umweltzertifizierungen wie ISO 14001. Während zum Stichtag keine finanziellen Anreize bestanden, prüft FACC wie bereits erwähnt aktiv die Möglichkeit, solche Überlegungen in zukünftige Vergütungsstrukturen zu integrieren, um die Klimaziele des Unternehmens besser zu unterstützen und nachhaltige Praktiken zu fördern.

x.1.1.2.4. DR GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit

(ESRS 2-GOV-4.30; 32): Um ein besseres Verständnis für die Due-Diligence-Prozesse der FACC zu gewinnen, wird auf folgende Offenlegungsverpflichtungen (DRs) und Due-Diligence-Prozesse (DPs) verwiesen:

Themen von Due Diligence in der nichtfinanziellen Erklärung:

Kernbereiche der DUE DILIGENCE Paragraphen in der nichtfinanziellen
Erklärung
a) Einbettung der Due Dili
gence in Governance,
Strategie und Geschäfts
modell
ESRS 2-GOV 2 26. a), b); ESRS 2-GOV
3 29., a), b), c), d), e)
b) Einbindung der betroffe
nen Stakeholder in alle
wichtigen Schritte der
Due Diligence
ESRS 2-SBM 2 45. a) i.-v., S1 12., S2 9.,
S3 7., S4 8., ESRS 2-IRO 1, 53. b) iii.,
ESRS E1-2 24., ESRS E2-1 14., ESRS
E5-1 14., ESRS S1-1 19., ESRS S2-1
16., ESRS S1-2 27. b))
c) Ermittlung und Bewer
tung negativer Auswir
kungen
ESRS 2-IRO 1 53. a), e), g), E1 20. a),
b) ii., c) i., 21., E2 11. a)
d) Ergreifen von Maßnahmen
zur Bewältigung dieser
negativen Auswirkungen
ESRS E1-3 28., ESRS E2-2 18., ESRS
E5-2 19., ESRS S1-4, ESRS S2-4.
e) Überwachung der Wirk
samkeit dieser Bemühun
gen und Kommunikation
ESRS E1-4, ESRS S1-5.

x.1.1.2.5. DR GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Erklärung

(ESRS 2-GOV-5.36a) (ESRS 2-GOV-5.36b) (ESRS 2-GOV-5.36c) (ESRS 2-GOV-5.36d) (ESRS 2-GOV-5.36e): Zum Berichtszeitpunkt verfügte FACC noch nicht über ein spezielles Risikomanagement- und internes Kontrollsystem, das sich explizit auf die nichtfinanzielle Erklärung bezieht. Derzeit gibt es keine formalisierten Prozesse zur Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken in diesem Bereich.

Dementsprechend wurden auch keine spezifischen Hauptrisiken identifiziert oder Minderungsstrategien entwickelt.

Trotz fehlender formalisierter Systeme besteht jedoch ein Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Prozesse. FACC arbeitet daran, künftig ein umfassendes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem zu entwickeln und zu implementieren, um die Genauigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der nichtfinanziellen Erklärung zu sichern. Diese geplanten Systeme sollen durch eine systematische Datenerfassung, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sowie durch die Nutzung moderner IT-Lösungen unterstützt werden.

Der erste Schritt in Richtung dieser Entwicklungen umfasst eine gründliche Bewertung der aktuellen Berichterstattungsprozesse und die Identifikation von Bereichen, die verbessert werden müssen. Zukünftig sollen interne Kontrollmechanismen und regelmäßige Überprüfungen integriert werden, um sicherzustellen, dass alle Nachhaltigkeitsdaten korrekt und konform erfasst und berichtet werden.

x.1.1.3. Strategie

x.1.1.3.1. DR SBM-1 – Marktposition, Strategie, Geschäftsmodell(e) und Wertschöpfungskette

(ESRS 2-SBM-1.40a-b) (ESRS 2-SBM-1.40a i): Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und anderen Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Dabei gab es im Berichtsjahr keine zu meldenden Änderungen. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:

2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024
Aero
structures
Aero
structures
Engines &
Nacelles
Engines &
Nacelles
Cabin
Interiors
Cabin
Interiors
Summe Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf von Produkten 257.139 315.737 117.118 133.675 319.000 354.292 693.258 803.704
Entwicklungs- und sons
tige Dienstleistungen
15.233 34.369 12.619 23.952 15.093 22.497 42.945 80.819
272.372 350.106 129.737 157.627 334.093 376.789 736.202 884.523

(ESRS 2-SBM-1.40a ii): Signifikante Märkte für das Geschäftsjahr 2024

2023 2024
EUR'000 EUR'000
Deutschland 266.863 323.298
Kanada 114.965 145.931
USA 97.615 138.850
Großbritannien 91.314 102.215
China 35.146 50.175
Brasilien 55.366 48.013
Sonstige Länder 74.935 76.042
736.202 884.523

(ESRS 2-SBM-1.40a iii): Anzahl der Mitarbeiter, aufgeteilt auf alle Standorte (in "Köpfen")

2024
Gesamt 4.039
Österreich 3.247
Kanada 80
USA 69
Indien 125
China 22
Slowakei 71

(ESRS 2-SBM-1.40e-g):

Nachhaltigkeitsziele der FACC

1. Geografische Auswirkungen:

• Die internen SMART-Ziele der FACC konzentrieren sich auf die Verbesserung interner Prozesse und Strukturen an den österreichischen Standorten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Diese Maßnahmen können indirekt positive Effekte auf die Umweltstandards in den Hauptregionen Europa, Nordamerika und Asien haben, indem sie als Vorbild für nachhaltige Praktiken dienen (Thermoset vs. Thermoplast, CO2-neutrale Produktion bis 2040, etc.). Aktuell gelten die Ziele noch nicht konzernweit, sondern nur an den österreichischen Standorten. In Zukunft sollen diese aber ausgeweitet werden.

2. Wesentliche Produktgruppen und Dienstleistungen:

• FACC fokussiert sich auf die Entwicklung und Produktion von Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrtindustrie. Die Nachhaltigkeitsziele betreffen insbesondere die Implementierung energieeffizienter Produktionsverfahren und die Erhöhung des Einsatzes recycelbarer Materialien wie von Thermoplasten und biobasierten Materialien, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

3. Kundengruppen:

• FACC bedient hauptsächlich Flugzeughersteller und teilweise Fluggesellschaften (vor allem im Maintenance, Repair and Operations (MRO)-Bereich). Diese Kunden profitieren von einer nachhaltigeren Produktpalette, die durch innovative und umweltfreundlichere Lösungen gekennzeichnet ist, auch wenn die Nachhaltigkeitsziele nicht direkt auf spezifische Kundengruppen abzielen. Leichtere Produkte reduzieren jedoch bei allen Abnehmern den Treibstoffverbrauch.

4. Geografische Gebiete:

• Die Nachhaltigkeitsziele der FACC gelten derzeit primär für den Standort in Österreich und berücksichtigen die lokalen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. FACC plant, diese Ziele schrittweise auf alle Standorte in Europa, Nordamerika und Asien auszuweiten, um eine einheitliche Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen. Ebenso werden in den nächsten Jahren die Ziele schrittweise über die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen angepasst.

5. Beziehungen zu Stakeholdern:

• FACC fördert eine transparente und nachhaltige Zusammenarbeit mit ihren Stakeholdern, darunter Kunden, Lieferanten und lokale Gemeinschaften. Dies wird durch regelmäßige interne Audits, durch eine aktive Kommunikation und die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärungen unterstützt. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Stakeholder und binden sie in die Nachhaltigkeitsbestrebungen der FACC ein (siehe dazu auch SBM-2).

6. Bewertung des aktuellen Status:

• FACC verfolgt den Fortschritt ihrer Nachhaltigkeitsziele durch interne Benchmarks und regelmäßige Bewertungen. Dies bedeutet, dass der Fortschritt der Ziele kontinuierlich überwacht wird, um Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren und sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden (siehe dazu ESRS E1-4 und E5-3).

Bewertung der aktuellen bedeutenden Produkte und Dienstleistungen:

• Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrt: Diese Produktgruppe macht mehr als 90% (für Details siehe Kapitel "Taxonomie") des Umsatzes von FACC aus und ist daher von wesentlicher Bedeutung. Die Nachhaltigkeitsziele konzentrieren sich auf die Implementierung energieeffizienter Produktionsverfahren und die Erhöhung des Einsatzes recycelbarer Materialien, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

Nachhaltigkeitsbezogene Herausforderungen:

• Eine zentrale Herausforderung besteht darin, diese Nachhaltigkeitsziele effektiv in die gesamte Wertschöpfungskette zu integrieren. Dies erfordert kontinuierliche Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Abteilungen diese Ziele verstehen und umsetzen. Herausforderungen bzgl der Geschäftstsrategie ergeben sich, unter anderen, durch Anforderungen die CO₂-Emissionen zu reduzieren, indem leichtere und effizientere Flugzeugkomponenten entwickelt werden. Energieeffizienz ist ein zentraler Aspekt, der sowohl die Umweltbelastung verringert als auch Kosten spart. Die Integration der Kreislaufwirtschaft in die Wertschöpfungskette fördert den Einsatz recycelbarer Materialien und reduziert Abfall. Strenge regulatorische Anforderungen erfordern kontinuierliche Anpassungen und Investitionen in Compliance.

Bewertung der bedeutenden Märkte:

• Europäischer Markt: Der europäische Markt ist von besonderer Bedeutung, da er strenge regulatorische Anforderungen stellt, die FACC erfüllen muss, sowie ein prozentuell hoher Anteil des Umsatzes von FACC aus diesem Markt kommt. Der Fokus liegt hier auf der Einhaltung von Emissionswerten. Ebenso erachtet das Unternehmen hier einen Wettbewerbsvorteil, wenn es seinen Kunden den Umstieg von Thermoset auf Thermoplast anbieten kann. Den amerikanischen und asiatischen Markt sieht FACC aus diesem Blickwinkel lediglich als sekundär bzw. tertiär an.

Kritische Lösungen oder Projekte

  • Schulungsprogramme: Die Initiierung von Schulungsprogrammen für Mitarbeiter soll das Bewusstsein für Nachhaltigkeit stärken.
  • Forschung und Entwicklung: Investitionen in die Forschung und Entwicklung nachhaltiger Materialien und Produktionsprozesse stehen im Fokus, um langfristig umweltfreundlichere Produkte anbieten zu können.
  • Ausbau der LCA-Projekte: Der Ausbau der Lebenszyklusanalysen (LCA) auf weitere Projekte innerhalb der FACC ist ein weiteres wichtiges Projekt.

(ESRS 2-SBM-1.42 a-c): Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette der FACC:

FACC bezieht eine Vielzahl von hochwertigen Materialien und Technologien, die speziell für die Herstellung von Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrt entwickelt wurden. Zu den wichtigsten gehören:

  • Verbundwerkstoffe: Diese Materialien sind entscheidend für die Leichtbauweise der Flugzeugkomponenten und werden von spezialisierten Lieferanten bezogen, die strenge Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
  • Metalle: Hochwertige Metalle (wie Titan, aber auch Aluminium), die für die strukturelle Integrität der Komponenten erforderlich sind, werden ebenfalls von ausgewählten Lieferanten bereitgestellt.
  • Der Beschaffungsprozess der FACC ist durch strenge Auswahlund Bewertungsverfahren gekennzeichnet, die regelmäßige Audits und Zertifizierungen der Lieferanten beinhalten, um kontinuierliche Verbesserungen und Innovationen zu fördern.

Die Outputs (Eigenfertigungsteile) der FACC umfassen innovative Flugzeugkomponenten, die spezifische Vorteile für verschiedene Stakeholder bieten:

• Mitarbeiter: FACC bietet ihren Mitarbeitern ein innovatives Arbeitsumfeld mit Fokus auf nachhaltige Praktiken und kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Dies stärkt die Mitarbeiterbindung und fördert eine engagierte Belegschaft.

  • Kunden (Flugzeughersteller): Die Komponenten von FACC verbessern die Treibstoffeffizienz und Gesamtleistung der Flugzeuge. Leichtbaukomponenten in den Bereichen Flügel, Leitwerk und Rumpf sind seit über 30 Jahren die Kernkompetenz des Unternehmens. FACC fertigt Flügelkomponenten unterschiedlichster Art, die sowohl zur strukturellen Festigkeit als auch Aerodynamik der jeweiligen Flugzeuge einen wichtigen Beitrag leisten. Das Portfolio reicht dabei von einfachen Sandwich-Paneelen, über treibstoffsparende Flügelspitzen bis hin zu ersten Anwendungen für technologisch hochwertige Primärstrukturen (Wing Box Prototypen).
  • Investoren: Durch die nachhaltige Wachstumsstrategie und Wettbewerbsfähigkeit will FACC attraktive Renditen anbieten. Investoren profitieren von der starken Marktposition und den kontinuierlichen Innovationen des Unternehmens.
  • Lokale Gemeinschaften: FACC trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen bei, in denen sie tätig ist, indem das Unternehmen Arbeitsplätze schafft und technologische Fortschritte fördert. Dies stärkt die lokale Wirtschaft und bietet Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Hauptmerkmale der Wertschöpfungskette:

• Upstream: FACC arbeitet mit einer ausgewählten Gruppe von Rohstofflieferanten zusammen, die Materialien wie Verbundwerkstoffe und Metalle liefern. Diese Lieferanten sind strategische Partner, die durch langfristige Verträge und regelmäßige Qualitätskontrollen eingebunden sind. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit führenden Herstellern von Kohlefaserverbundstoffen (z. B. Toray Industries, Inc. oder Hexcel Corporation).

• Downstream: Die Hauptkunden (AIRBUS, EMBRAER, BOEING, etc.) der FACC sind führende Flugzeughersteller, die die Komponenten in ihre Flugzeuge integrieren. FACC entwickelt in enger Zusammenarbeit mit diesen Kunden maßgeschneiderte Lösungen, die den spezifischen Anforderungen entsprechen.

x.1.1.3.2. DR SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

(ESRS 2-SBM-2.45a)(ESRS 2-SBM-2.45a i)

Stakeholder*innen Themen Kontaktformen
Luftfahrtbehörden - Flugsicherheit
- Fluglärmreduktion
- Good Governance
- Aus- und Weiterbildung der
Mitarbeiter "innen
- Direkte Kommunikation betreffend die
Zulassung als Hersteller von Flugzeug-
teilen (POA/DOA/MOA) sowie die
Zulassung des Managements der FACC
- Direkte Kommunikation zu spezifischen
Themen wie Flight Permits
(z. B. EHang)
- Audits
- Meetings
Andere Behörden
(z. B. Bezirkshaupt-
mannschaften,
Botschaften)
- Good Governance
- Stabile und faire Arbeitsplätze
- Aufenthaltsgenehmigungen und
Antrage für Visa
- Meetings
- Audits
Betriebsrat Regelmäßige direkte Abstimmungen
Kunden - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
von Mitarbeiter"innen
- Flugsicherheit
- Treibstoffeffizienz von Flugzeugen
- Vertrage über alle Arbeitspakete
- Regelmäßige Meetings vor Ort bei
Kunden oder bei FACC
- Besuch von Luftfahrtmessen
- Telefonate
- FACC-Serviceportal
Investor"innen - Treibstoffeffizienz von Flugzeugen
- Aus- und Weiterbildung der
Mitarbeiter"innen
- Good Governance
- Hauptversammlung
- Konferenzen und Roadshows
- Investorengesprache
- Messen
- Finanzkommunikation
Forschungs- und
Bildungseinrichtungen
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
der Mitarbeiter "innen
- Aus- und Weiterbildung der
Mitarbeiter"innen
- Gemeinsame Forschungsprojekte
- Betreuung von Diplomand"innen und
Doktorand "innen
Lieferant "innen - Flugsicherheit
- Stabile und faire Arbeitsplätze
- Soziale Auswirkungen in der
Lieferkette
- Supplier Conferences
- Luftfahrtmessen
- Regelmäßige Meetings bei
Lieferant "innen und FACC zur
Vertragserfüllung
- FACC-Serviceportal
- WKO-Veranstaltungen
- Lieferantenaudits
Logistikpartner "innen
und Spediteur "innen
- Soziale Auswirkungen auf
die Lieferkette
- Zollabwicklung
- Direkte Kommunikation über
Vertrieb und Zollabteilung

• Position in der Wertschöpfungskette: FACC nimmt eine zentrale Rolle in der Wertschöpfungskette ein, indem sie als Bindeglied zwischen Rohstofflieferanten und Flugzeugherstellern fungiert. Durch ihre Expertise in der Entwicklung und Produktion von Flugzeugkomponenten trägt FACC maßgeblich zur Innovationskraft und Effizienz der gesamten Kette b

Stakeholder*innen Themen Kontaktformen
(Potenzielle)
Mitarbeiter"innen
- Stabile und faire Arbeitsplätze
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
von Mitarbeiter "innen
- Aus- und Weiterbildung der
Mitarbeiter"innen
- E-Mails
- Führungskräfte
- Betriebsversammlungen
- Management Days
- Mitarbeiter-App
- Unternehmensmagazin
- Schwarzes Brett
- Werbeflächen (Plakate,
Sperrbildschirme, Screens in
der Produktion)
- Social Media
- Sommerfest
- Weihnachtsfeier
- Flight Club
- Jubilarfeier
- FACC Leonardo
- CEO-Frühstück
Gemeinden Abfall und Wasserverbrauch - E-Mails
- Meetings
- Telefonate
Zulasser"innen/Prüf-
institute
Sonderprüfungen Beauftragung, z. B. durch CoLT
Dienstleister"innen - Repair-/Maintenance-Tatigkeiten
bei Kunden im Auftrag der FACC
- Catering-Service für Mitarbeiter"innen
- Vertrage
- Meetings
Versicherungen - Risikoanalysen
- Compliance
- Arbeitssicherheit
- Verträge
- E-Mails
- Telefonate
Banken - Verträge
- E-Mails
- Telefonate
Medien - Verträge
- E-Mails
- Telefonate
NGOs und
Interessengruppen
- Zusammenarbeit und Dialoge mit
Nichtregierungsorganisationen
- Teilnahme an Netzwerken und
Konferenzen, via Präsenz, Email,
Telefon

Schlüssel- Stakeholder der FACC:

Mitarbeiter:

  • Standpunkte und Interessen: Mitarbeiter legen Wert auf ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld, das Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Weiterbildung bietet. Sie sind an fairen Arbeitsbedingungen, einer gerechten Vergütung und einer offenen Unternehmenskultur interessiert.
  • Engagement der FACC: FACC fördert eine engagierte Belegschaft durch Schulungsprogramme, faire Arbeitspraktiken und Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Lieferanten:

  • Standpunkte und Interessen: Lieferanten sind an langfristigen Partnerschaften und fairen Geschäftsbedingungen interessiert. Sie erwarten klare Kommunikationswege und Unterstützung bei der Einhaltung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards.
  • Engagement der FACC: FACC pflegt enge Beziehungen zu ihren Lieferanten durch regelmäßige Audits, Schulungen und Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen.

Investoren:

  • Standpunkte und Interessen: Investoren suchen nach stabilen Renditen und einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Sie sind an der finanziellen Leistung des Unternehmens sowie an dessen Engagement für Innovation und Nachhaltigkeit interessiert.
  • Engagement der FACC: FACC bietet durch ihre starke Marktposition und kontinuierliche Innovationen attraktive Investitionsmöglichkeiten und informiert Investoren regelmäßig über die Unternehmensentwicklung.

Gemeinschaften:

  • Standpunkte und Interessen: Gemeinschaften erwarten, dass FACC zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt, Arbeitsplätze schafft und soziale Verantwortung übernimmt. Sie sind an der Unterstützung lokaler Initiativen und der Minimierung negativer Umweltauswirkungen interessiert.
  • Engagement der FACC: FACC engagiert sich in den Gemeinschaften, in denen sie tätig ist, durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung technologischer Fortschritte und die Unterstützung lokaler Projekte.

(ESRS 2-SBM-2.45a, i-iv): FACC setzt sich aktiv mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen auseinander, einschließlich Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren, Regulierungsbehörden, Gemeinschaften, und NGOs. Dieses Engagement stellt sicher, dass die Interessen und Ansichten der Stakeholder in die Unternehmensentscheidungen einfließen und fördert Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit.

Der Zweck des Stakeholder-Engagements bei FACC ist vielfältig und auf mehrere Schlüs-selaspekte ausgerichtet:

Kunden (Flugzeughersteller und Fluggesellschaften):

  • Standpunkte und Interessen: Kunden erwarten qualitativ hochwertige, innovative und umweltfreundliche Produkte, die zur Verbesserung der Treibstoffeffizienz und zur Reduzierung der Betriebskosten beitragen. Sie sind an maßgeschneiderten Lösungen interessiert, die ihren spezifischen Anforderungen entsprechen.
  • Engagement der FACC: FACC arbeitet eng mit ihren Kunden zusammen, um innovative Flugzeugkomponenten zu entwickeln, die den höchsten Standards entsprechen und nachhaltige Vorteile bieten.

Förderung von Transparenz und Vertrauen

Ziel ist es, durch regelmäßige und offene Kommunikation das Vertrauen zwischen dem Unternehmen und seinen Stakeholdern zu stärken. Transparenz sorgt dafür, dass alle Beteiligten Zugang zu relevanten Informationen haben.

Verbesserung der Unternehmensstrategie

Durch das Einholen von Feedback und Anregungen von Stakeholdern kann FACC ihre Geschäftspraktiken und strategischen Ausrichtungen kontinuierlich verbessern und an die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder anpassen.

Erhöhung der Kundenzufriedenheit

Das Engagement mit Kunden zielt darauf ab, deren Zufriedenheit zu erhöhen, indem ihre Anforderungen und Erwartungen besser verstanden und erfüllt werden.

Förderung einer ethischen und nachhaltigen Lieferkette

Durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten wird daran gearbeitet, soziale und umweltbezogene Standards entlang der Lieferkette zu fördern und sicherzustellen, dass ethische Geschäftspraktiken eingehalten werden.

Sicherstellung der Compliance und Risikominimierung

Der Dialog mit Regulierungsbehörden hilft dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren, indem FACC stets auf dem aktuellen Stand der regulatorischen Entwicklungen bleibt.

Unterstützung der Gemeinschaften

Engagements mit Gemeinschaften und NGOs zielen darauf ab, die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens zu stärken und positive Beiträge zur sozialen und ökologischen Entwicklung zu leisten.

Förderung von Innovation und Mitarbeiterzufriedenheit

Durch die aktive Einbindung von Mitarbeitern möchte FACC deren Zufriedenheit und Motivation steigern, während gleichzeitig innovative Ideen und Verbesserungsvorschläge gefördert werden.

  • Systematische Analyse: Die Ergebnisse des Stakeholder-Engagements werden systematisch erfasst und analysiert. Dies erfolgt durch Umfragen, Interviews, Workshops sowie die tägliche intensive Zusammenarbeit bzw. den Austausch mit allen Stakeholdern von FACC und führt zu einem umfassenden Verständnis der Erwartungen und Anliegen der Stakeholder.
  • Integration in die strategische Planung: Die erfassten Ergebnisse werden in die strategische Planung der FACC integriert. Dies bedeutet, dass identifizierte Themen und Prioritäten der Stakeholder in die Unternehmensstrategie einfließen und bei der Festlegung von Zielen und Maßnahmen berücksichtigt werden.
  • Umsetzung konkreter Maßnahmen: Basierend auf der Analyse werden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt und umgesetzt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder zu adressieren und die Unternehmensleistung in relevanten Bereichen zu verbessern.
  • Transparente Kommunikation: Die Ergebnisse werden mittels des jährlichen nichtfinanziellen Berichts der FACC offengelegt.

Durch diesen Prozess stellt FACC sicher, dass die Ergebnisse des Stakeholder-Engagements effektiv genutzt werden, um die Unternehmensstrategie zu stärken und die Beziehungen zu den Stakeholdern zu verbessern.

(ESRS 2-SBM-2.45b) (ESRS 2-SBM-2.45c) (ESRS 2-SBM-2.45c iiii): Erweiterte Offenlegung zur Verbindung zwischen Feedback und Maßnahmen

Durch die Analyse folgender Stakeholder und Themenwill FACC die Interessen und Standpunkte im Zusammenhang mit seiner Strategie und Geschäftsmodell besser nachvollziehen:

Mitarbeiter:

Feedback: Mitarbeiter äußerten den Wunsch nach verbesserter Weiterbildung und einem stärkeren Fokus auf die Arbeitsplatzsicherheit.

Maßnahmen:

  • Eröffnung des FACC-Trainingscenters mit internen Schulungsprogrammen, welche auf technische und soziale Kompetenzen abzielen.
  • Verbesserung der Arbeitsschutzrichtlinien und Durchführung regelmäßiger externer Audits zur ISO 45001 der FACC.

Kunden:

Feedback: Kunden betonten die Bedeutung von technologischen Innovationen und konsistenter Produktqualität.

Maßnahmen:

  • Investitionen in F&E für neue Materialien und Fertigungstechnologien (etwa Thermoplaste).
  • Regelmäßige externe Audits zu unserer ISO 9110 sowie ISO 9100 etc.

Lieferanten:

Feedback: Lieferanten äußerten die Notwendigkeit einer transparenten Kommunikation und pünktlicher Zahlungen.

Maßnahmen:

  • Lieferantenportal zur besseren Nachverfolgbarkeit von Zahlungen und Kommunikationsprozessen.
  • Einführung langfristiger Verträge mit ausgewählten Lieferanten, um stabile Partnerschaften zu fördern.

Investoren:

Feedback: Investoren fordern verstärkte Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie und die finanziellen Auswirkungen langfristiger Investitionen.

Maßnahmen:

  • Der jährlich veröffentlichte nichtfinanzielle Erklärung von FACC, der Fortschritte im Hinblick auf ESG-Ziele (Environmental, Social, Governance) detailliert darstellt.
  • Entwicklung eines langfristigen Wachstumsplans, welcher Nachhaltigkeit als Kernelement integriert.

Gemeinschaften:

Feedback: Gemeinschaften heben die Bedeutung lokaler Unterstützung und umweltfreundlicher Produktionspraktiken hervor.

Maßnahmen:

  • Initiierung von lokalen Projekten, die Bildungsinitiativen oder gemeinnützige Programme fördern (FACC-Stipendienvergabe).
  • Reduktion des CO₂-Fußabdrucks durch Investitionen in erneuerbare Energien und energieeffiziente Produktionsprozesse.

ESRS 2-SBM-2.45c)(ESRS 2-SBM-2.45c i): Die FACC hat strategische Anpassungen vorgenommen, um die Interessen und Ansichten ihrer Stakeholder zu berücksichtigen.

Mitarbeiter: Einführung eines verbesserten Weiterbildungsprogramms und von Initiativen zur Förderung der Arbeitsplatzsicherheit.

Kunden: Weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung, um die Produktqualität und Innovationsfähigkeit zu steigern.

Lieferanten: Implementierung eines Lieferantenmanagementsystems, das faire Geschäftsbedingungen und nachhaltige Praktiken fördert.

Investoren: Stärkung der nichtfinanziellen Erklärung und Transparenzmaßnahmen.

Gemeinschaften: Verstärkung der sozialen und ökologischen Initiativen, um die lokale Gemeinschaft besser zu unterstützen.

ESRS 2-SBM-2.45c ii): Geplante Schritte und Zeitrahmen:

Kurzfristig (1-2 Jahre): Einführung und Implementierung der neuen Weiterbildungsprogramme für die Mitarbeiter der FACC; Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um Kundenanforderungen im Hinblick auf die Themen der Kreislaufwirtschaft abdecken zu kön-nen.

Mittelfristig (3-5 Jahre): Ausweitung der sozialen und ökologischen Initiativen auf internationale Standorte; Verbesserung der Lieferantenmanagementsysteme.

Langfristig: Kontinuierliche Anpassung der Strategien basierend auf dem laufenden Stakehol-der-Feedback und der regulatorischen Änderungen.

ESRS 2-SBM-2.45c iii): Auswirkungen auf das Stakeholder-Verhältnis:

Positive Beeinflussung: Die geplanten und umgesetzten Schritte werden voraussichtlich das Vertrauen und die Zufriedenheit der Stakeholder weiter stärken und zu einer intensiveren Bin-dung zwischen FACC und ihren Stakeholdern führen.

Stakeholder-Feedback: Der regelmäßige Dialog mit Stakeholdern wird aufrechterhalten, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

(ESRS 2-SBM-2.45d): Bei FACC werden Aufsichtsrat, Geschäftsführung sowie das Top-Management regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die Ansichten und Interessen der betroffenen Stakeholder be-züglich der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Unternehmens informiert.

Dies geschieht durch:

  • Stakeholder-Befragungen und Feedback-Runden: Durch einen permanenten Informati-onsaustausch mit den Stakeholdern von FACC werden deren Ansichten zu den nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten des Unternehmens eingeholt. Diese Feedback-Schleifen umfassen Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Gemeinden usw. an den Standorten und werden in regelmäßigen Intervallen von der CSR-Abteilung zusammengetragen.
  • Berichterstattung an die Gremien: Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragungen sowie weitere Erkenntnisse zu den Interessen der Stakeholder werden dem Top-Management einmal jährlich vorgestellt sowie mittels des CSR-Steering-Committees dem CSO prä-sentiert.
  • Austausch mit Experten und externe Beraterung: Bei Bedarf würden externe Experten hinzugezogen, um spezifische Anliegen der Stakeholder im Bereich Nachhaltigkeit zu analysieren.

(S1-SBM 2.12): FACC betrachtet ihre Belegschaft als zentralen Stakeholder und erkennt an, dass die Einbindung der Interessen und Rechte der Mitarbeiter wesentlich für den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit des Unternehmens sind. Um sicherzustellen, dass die Stimmen der Mitarbeiter gehört und ihre Interessen berücksichtigt werden, hat FACC mehrere Maßnahmen implementiert:

Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Gespräche:

Jährlich werden umfassende Umfragen durchgeführt, um die Meinungen, Bedürfnisse und Sor-gen der Mitarbeiter zu erfassen (Mitarbeitergespräche, etc.). Dies umfasst Fragen zu Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten, Chancengleichheit sowie zum allgemeinen Arbeitsumfeld.

Integration der Ergebnisse in die Strategieentwicklung:

Die Erkenntnisse aus den Mitarbeitergesprächen werden systematisch ausgewertet und fließen direkt in die strategischen Planungsprozesse der FACC ein. Zum Beispiel wurden auf Grundlage der Rückmeldungen strenge Richtlinien zur Gesundheit und Sicherheit entwickelt und durch Schulungsprogramme verstärkt. Als Resultat hat FACC seit Jahren an den österreichischen Standorten die ISO 45001-Zertifizierung.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Zufriedenheit der Mitarbeiter:

Als Reaktion auf das Feedback aus der Belegschaft hat FACC diverse Maßnahmen wie etwa flexible Arbeitszeitmodelle, Programme zur Gesundheitsförderung und Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eingeführt.

Respekt der Menschenrechte:

Die Achtung der Menschenrechte der Mitarbeiter ist fest in der Unternehmenskultur verankert. FACC hat sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte umfassend zu schützen, indem sie transparente, faire Arbeitsbedingungen sowie Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung und Mobbing bietet (weitere Details finden sich im Verhaltenskodex, dem Code of Conduct, der FACC).

Direkte Einbindung in die Entscheidungsprozesse:

In wichtigen Entscheidungsprozessen werden die Anliegen der Mitarbeiter stets berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einbindung von Arbeitnehmervertretern (etwa der Betriebsrat) in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Belegschaft betreffen.

(S2-SBM 2.9): FACC hat die Interessen, Ansichten und Rechte der Beschäftigten in ihrer Wertschöpfungskette (Value Chain Workers) umfassend analysiert und bewertet, um sicherzustellen, dass ihre Strategie und ihr Geschäftsmodell diese Aspekte berücksichtigen.

FACC setzt sich nicht nur eigene Werte (z. B. mittels des Verhaltenskodex), sondern gibt diese Werte auch an die Lieferkette weiter (über den Supplier Code of Conduct). Regelmäßige Besuche bei Lieferanten sowie Desktop-Audits und Befragungen sollen sicherstellen, dass diese Werte auch eingehalten werden.

Integration in die Strategie und das Geschäftsmodell:

FACC hat mehrere Initiativen implementiert, die direkt aus den Ergebnissen dieser Engagements resultieren:

  • Einhaltung von Menschenrechten: Strikte Einhaltung und Überwachung von Standards gemäß internationaler Arbeitsrechtsvorschriften (z. B. ILO-Konventionen).
  • Code of Conduct: Einführung eines umfassenden Verhaltenskodex, der alle Partner in der Wertschöpfungskette zur Einhaltung sozialer und menschenrechtlicher Standards verpflichtet.
  • Audit-Prozesse: Regelmäßige Audits zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Standards und sofortiger Maßnahmen bei Abweichungen.
  • Einführung bzw. Anpassung des Lieferantenbewertungsmodells C.O.M.P.E.T.E. von FACC.

Das C.O.M.P.E.T.E.-System von FACC umfasst Methoden und Tools zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung der Leistungsindikatoren von Lieferanten und beinhaltet zudem die Validierung nachhaltiger Praktiken bei Lieferanten (ökologische, soziale und wirtschaftliche).

x.1.1.4. Auswirkungen, Risiken, und Chancen Management

x.1.1.4.1. DR IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

(ESRS 2-IRO-1.53a-h): Alle von der CSRD vorgeschlagene Punkte ((inkl Sub/Sub-Sub-Themen) wurden durch individuelle Analysen auf der niedrigsten Granularitätsebene (IROs) bewertet. Für die meisten Umweltthemen wurden differenzierte Bewertungen entlang der Wertschöpfungskette durchgeführt: eigene Betriebe / vorgelagerte / nachgelagerte Aktivitäten. Soweit solche Daten verfügbar und ausreichend genau sind, wurde eine quantitative Bewertung systematisch einer qualitativen Beurteilung vorgezogen. Die Bewertung wurde dokumentiert.

Auswirkungsmaterialität (tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt):

Das Unternehmen bewertete die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt und Menschen - z.B. Mitarbeiter, Endnutzer und lokale Gemeinschaften. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Schwere (Umfang, Reichweite, Wiedergutmachbarkeit - für negative Auswirkungen) und der Wahrscheinlichkeit solcher Auswirkungen unter Verwendung vordefinierter Bewertungsraster. Der Wesentlichkeitsschwellenwert wurde unter Berücksichtigung der damit verbundenen "Schwere vs. Wahrscheinlichkeit"-Kombinationen festgelegt, die als relevant erachtet wurden, um die Wesentlichkeit widerzuspiegeln und die Themenpriorisierung zu unterstützen. Bei Themen, die potenzielle Auswirkungen auf Menschen betreffen, überstimmte ein hoher Schweregrad ein niedriges Wahrscheinlichkeitsrating. Alle Unternehmensaktivitäten und -standorte wurden in dieser Analyse berücksichtigt, mit einem Fokus auf die Herstellung von Luftfahrzeugbauteilen. Die gesamte Wertschöpfungskette (wie der FACC bekannt und abschätzbar) wurde berücksichtigt, wobei erneut der Schwerpunkt auf den Auswirkungen im Zusammenhang mit der Produktion von Luftfahrzeugbauteilen lag, da hieraus über 90% des Konzernumsatzes generiert wird. Diese Analyse stützte sich auch auf ein Verständnis der eigenen Betriebe, der Lieferkette oder anderer Geschäftsbeziehungen des Unternehmens, da das Vorhandensein und die Schwere potenzieller oder tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie z.B.: der Art der Industrie, Produkte/Dienstleistungen, Operationen und ihrer damit verbundenen inhärenten Risiken; dem Land und dem operativen Kontext, unter Berücksichtigung beispielsweise öffentlich zugänglicher Statistiken und Indizes oder der Existenz verwandter Umwelt- oder Sozialvorschriften oder relevanter freiwilliger Standards und der damit verbundenen Schwellenwerte oder anderer relevanter wissenschaftlicher Informationsquellen (z.B. planetare Grenzen, Umweltbelastungsatlas...). Bewertungswerte wurden soweit möglich durch quantifizierte Daten untermauert, unter Verwendung einer Vielzahl von Informationsquellen. Dazu gehören interne Informationen wie:

  • Lebenszyklusanalyse, Informationen von thematischen Experten, bezogene interne Leistungskennzahlen (vergangene oder laufende Auswirkungen);
  • Ergebnisse von Due-Diligence-Dritten, interne Kontrollberichte oder Informationen, die während Besuchen von Lieferantenstandorten gesammelt wurden (siehe C.O.M.P.E.T.E.- System, welches in späteren Kapiteln näher behandelt wird);
  • Elemente aus Erkenntnissen und Warnungen von beispielsweise Desktop-Lieferanten-Nachhaltigkeitsreifebewertungen, Vor-Ort-Bewertungen (einschließlich sozialer Bewertungen) oder aus dem Beschwerdemechanismus (siehe ebenso C.O.M.P.E.T.E.- System)
  • Eingaben, die im Rahmen des Stakeholder-Engagements erhalten wurden (siehe SBM-2);
  • sowie externe Informationen wie thematische und sektorale Benchmarks oder öffentliche Berichte und regulatorische Schwellenwerte.

Die Bewertung der Auswirkungsmaterialität wurde auch durch das Engagement mit Stakeholdern unterstützt, im Einklang mit dem insgesamt vorgestellten Ansatz zum Stakeholder-Engagement in der dedizierten Offenlegungsanforderung. Dies umfasst die direkte Konsultation interner und externer Experten, Informationen, die von Stakeholdern durch das kontinuierliche Stakeholder-Engagement gesammelt wurden, und von betroffenen Stakeholdern oder ihren relevanten Vertretern (z.B. Mitarbeiter durch Umfragen, Inhalte des sozialen Dialogs, Kundenfeedback...). Die Berücksichtigung regulatorischer Schwellenwerte oder thematischer Standards oder Referenzrahmen wurde auch als Darstellung der Interessen der NGO´s angesehen.

Auswirkungen auf das Unternehmen oder finanzielle Wesentlichkeit:

Die potenziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Leistung des Unternehmens wurden durch die Festlegung eines monetären Schwellenwerts bewertet. Dieser Schwellenwert dient als Maßstab, um die finanzielle Relevanz der identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen. Zusätzlich wurden gleichwertige qualitative Auswirkungstypen berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der potenziellen finanziellen Chancen und Risiken zu erhalten. Diese Bewertung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Risikomanager, um sicherzustellen, dass sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Risiken und Chancen angemessen berücksichtigt werden. Der monetäre Schwellenwert wurde so festgelegt, dass er die potenziellen finanziellen Chancen und Risiken auf den Umsatz, die Betriebskosten und andere relevante finanzielle Kennzahlen des Unternehmens widerspiegelt.

Die Prüfung der Geschäfts- und Betriebsmodellabhängigkeiten des Unternehmens mit jedem Unterthema, einschließlich durch den Austausch mit thematischen Experten unterstützte das oben erwähnte Screening. Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung wurde formell dem Exekutivausschuss und dem Board of Directors vorgestellt und genehmigt.

Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung soll zukünftig die Priorisierung der Arbeit durch die interne Kontrolle unterstützen, indem sie klare Kriterien und Schwellenwerte für die Bewertung der finanziellen und nicht-finanziellen Risiken und Chancen bereitstellt. Diese Bewertung hilft der internen Kontrolle, die wichtigsten Bereiche zu identifizieren, die überwacht und gesteuert werden müssen, um die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen. Durch die Fokussierung auf die wesentlichen Themen kann die interne Kontrolle dann ihre Ressourcen effizient einsetzen und sicherstellen, dass die größten Risiken und Chancen angemessen adressiert werden. Dies führt zu einer gezielten Überwachung und Anpassung der internen Prozesse, um die langfristige Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Hier befinden wir uns noch eher am Beginn des Prozesses.

Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sind aktuell noch nicht in das ERM-System und die Prozesse integriert, einschließlich ihrer Identifizierung, Bewertung und Verwaltung. In Zukunft sollen sie Teil des Unternehmensrisikobildes werden.

Auswirkungen werden durch die Due-Diligence-Prozesse des Unternehmens abgedeckt (etwa C.O.M.P.T.E., Audits, Risikomapping von Lieferanten, etc.), wie gegebenenfalls in den entsprechenden Offenlegungsanforderungen dargestellt. Gerade für die Themen ESRS E1-E5 müssen solche DD- Prozesse erst noch etabliert werden. Im Jahr 2024 führte die FACC seine doppelte Wesentlichkeitsbewertung das erste Mal durch. Zukünftig verfeinert man die Methodik, um sie mit den CSRD-Anforderungen weiter in Einklang zu bringen. Wie in den unverbindlichen Umsetzungshinweisen (Implementation Guidances) zur Wesentlichkeitsbewertung empfohlen, beabsichtigt das Unternehmen, seine wesentlichen Themen einmal jährlich zu bestätigen oder zu überprüfen (und zu aktualisieren), indem es berücksichtigt, ob wesentliche Änderungen in der organisatorischen und operativen Struktur des Unternehmens aufgetreten sind, ob externe Faktoren im Berichtsjahr aufgetreten sind und/oder ob wesentliche neue Informationen erhalten wurden, während das Unternehmen in seinem Verständnis von Themen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen voranschreitet. Abhängig von der Bedeutung dieser Ereignisse und Entwicklungen würde das Unternehmen entweder die bestehende DMA überprüfen oder eine vollständige DMA durchführen, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ordnungsgemäß berichtet werden. Der Überprüfungsprozess für das Geschäftsjahr 2025 wird wahrscheinlich eine Benchmark-Analyse enthalten, die aus den ersten CSRD-Berichten anderer europäischer Unternehmen abgeleitet ist.

Beschreibung der Verbindungen von Auswirkungen und Abhängigkeiten mit Risiken und Chancen:

Die FACC identifiziert systematisch die wesentlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten und die damit verbundenen Abhängigkeiten durch die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA). Diese Analyse hilft, die potenziellen Risiken und Chancen zu bewerten, indem die Wahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkungen berücksichtigt werden.

Obwohl die Erkenntnisse aus der DMA derzeit noch nicht vollständig in die strategische Planung integriert sind, dienen sie als wertvolle Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen. Die FACC AG arbeitet daran, diese Erkenntnisse schrittweise in ihre strategische Planung einzubeziehen, um proaktiv auf Herausforderungen zu reagieren und Chancen zu nutzen. Eine kontinuierliche Überwachung der identifizierten Auswirkungen und Abhängigkeiten wird es dem Unternehmen ermöglichen, die Strategie bei Bedarf anzupassen und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

(E1-IRO-1.20) (E1-IRO-1.20a): Klimarisikoanalyse

Eine Klimarisikoanalyse hat FACC bislang nicht durchgeführt, eine Durchführung ist aber im Jahr 2025 geplant.

(E2-IRO-1.11): Umweltverschmutzung

Der strukturierte Prozess der FACC zur Identifikation wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen hat ergeben, dass die Umweltbelastungen derzeit unwesentlich sind, mit Ausnahme von besorgniserregenden Stoffen (Substances of Concern, SoC) oder besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC). Diese Einschätzung basiert auf der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) und der Einbindung relevanter Stakeholder.

(E2-IRO-1.11a): Screening und Identifizierung tatsächlicher und potenzieller umweltbedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen

Mithilfe eines integrierten Umweltmanagementsystems, insbesondere des Umweltmanagementsystems (EMS) nach ISO 14001, kann FACC ein detailliertes Screening durchführen, um potenzielle Umweltprobleme zu identifizieren. Wichtige Leistungsindikatoren wie Abfallaufkommen und Schadstoffe werden systematisch verfolgt, insbesondere diejenigen, die mit der Verwendung von REACH-relevanten Stoffen – die REACH-Verordnung gilt grundsätzlich für alle Stoffe (Chemikalien), die in der EU hergestellt oder verwendet werden, und für Stoffe in Gemischen oder Erzeugnissen – verbunden sind.

Um andererseits die Einbindung und das Engagement von FACC mit Stakeholdern (einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten, Behörden und Kunden) während der Identifizierung von Umweltproblemen sicherzustellen, werden jährlich Audits, Feedback-Meetings und Bewertungen durchgeführt (z. B. ECCOS22-Audits oder Bewertungsportale wie Ecovadis/CDP), um die Genauigkeit der Daten und die Einhaltung von Umweltstandards sicherzustellen.

Methoden und Tools

Das Screening folgt einem systematischen Prozess zur Erfassung und Klassifizierung aller im Betrieb verwendeten Stoffe. Jeder Stoff wird gründlich auf seine potenziellen Umweltauswirkungen untersucht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf seiner Einstufung als bedenklicher Stoff oder als besonders bedenklicher Stoff gemäß REACH liegt. Der Prozess folgt einer klar strukturierten Methodik, die aus drei Phasen besteht: Datenerfassung, Konformitätssicherung und Ergebnisse. Mithilfe des Tools für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EHS) sowie spezieller chemischer Datenbanken, die auf die REACH-Vorschriften zugeschnitten sind, führt FACC eine detaillierte Analyse der Umweltauswirkungen von Stoffen in ihrer gesamten Lieferkette durch.

Datenerfassung

FACC führt jährlich eine Desktop-Bewertung ihrer Lieferkette durch, um die Umweltpraktiken und die Konformität ihrer Lieferanten zu bewerten. Die Bewertung durch CRIF (Centrale Rischi Finanziari) umfasst die Überprüfung der Nachhaltigkeitskompromisse der Lieferanten in Bezug auf Wasser- und CO2-Fußabdruckberechnungen, bewährte Praktiken im Abfallmanagement und die Sicherstellung, dass alle erforderlichen Zertifizierungen wie ISO 14001 für das Umweltmanagement auf dem neuesten Stand sind. Am Ende werden die Ergebnisse ausgewertet und mit den Lieferanten geteilt, um mögliche Verbesserungen in Bezug auf relevante Umweltbelastungen in ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren. Ziel ist es, die Einhaltung der Mindeststandards sicherzustellen.

In Bezug auf Kundendaten sind spezifische Verfahren zur Erfassung kundenbezogener Umweltdaten zwar noch nicht offiziell öffentlich dokumentiert, FACC integriert jedoch vierteljährliche Kundenfeedbacks und Überlegungen zur Umweltleistung in die Thematik der Umweltbelastung in ihrer Lieferkette.

(E2-IRO-1.11b): Zum Berichtsstichtag hat FACC noch keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinden durchgeführt, um potenzielle umweltbelastungsbedingte Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten. In Zukunft plant FACC jedoch, solche Konsultationen durchzuführen, um potenzielle Umweltauswirkungen mit betroffenen Gemeinden besser zu verstehen und darauf basierend geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften

  • FACC gewährleistet die Einhaltung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) durch einen strukturierten und analytischen Ansatz. Dies wird durch die Durchführung von Lieferanten-Audits und -bewertungen erreicht, bei denen die Einhaltung der REACH-Anforderungen, einschließlich Dokumentationsprüfungen für beschränkte Stoffe, überprüft wird. Darüber hinaus gibt es Überwachungsmechanismen, um nachzuverfolgen, dass Lieferanten Sicherheitsdatenblätter (SDB) und andere erforderliche Unterlagen für verwendete Chemikalien bereitstellen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Lieferanten und Kunden innerhalb der Lieferkette die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und mindern das Risiko von Nichteinhaltung und möglichen rechtlichen Strafen.
  • FACC dokumentiert und kategorisiert alle in ihren Betrieben verwendeten Stoffe und Chemikalien systematisch anhand ihrer potenziellen Umweltauswirkungen und stellt so die Einhaltung der REACH-Vorschriften sicher. Dieser Prozess umfasst

die Datenerfassung durch spezielle Chemikaliendatenbanken und EHS-Tools, die für die REACH-Konformität entwickelt wurden. Diese Tools ermöglichen die analytische Bewertung von Umweltrisiken entlang der Lieferkette und stellen sicher, dass bedenkliche Stoffe identifiziert und effektiv gehandhabt werden.

• Darüber hinaus unterstützt das integrierte Umweltmanagementsystem (EMS) von FACC die proaktive Identifizierung beschränkter Chemikalien, sodass das Unternehmen Umweltrisiken frühzeitig mindern kann. Durch die Kombination datenbasierter Bewertungen mit Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet FACC eine strukturierte und effektive Methodik zur Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen.

Ergebnisse des Screenings und der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)

In den eigenen Betrieben bergen die Verwendung und die potenzielle Freisetzung dieser Stoffe Umwelt- und Regulierungsrisiken, die durch kontinuierliche Überwachung und Klassifizierung gemanagt werden. Innerhalb des eigenen Betriebs und der Lieferkette tragen das Vorhandensein und der Umgang mit solchen Stoffen zu negativen Umweltrisiken bei, was eine engere und ständige Zusammenarbeit mit den Lieferanten erfordert, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und nicht zugelassene Materialien zu eliminieren.

Identifizierte wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die Identifizierung von Standorten, die von Verschmutzung betroffen sind, einschließlich solcher, die mit besorgniserregenden Stoffen oder besonders besorgniserregenden Stoffen umgehen, basiert auf der DMA und internen Konsultationen, bei denen Faktoren wie das Produktionsvolumen, die Anzahl der Beschäftigten und der Umfang der Tätigkeiten berücksichtigt wurden. Standorte wie Österreich und Kroatien mit bedeutenden Produktionsaktivitäten, oder solchen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder diese lagern, wurden als besonders umweltgefährdend eingestuft. Anlagen in Kanada und den USA wurden als weniger umweltbelastend eingestuft, da sie nur in begrenztem Umfang Chemikalien verwenden und sich auf bestimmte Tätigkeiten beschränken. Im Gegensatz dazu wurden Standorte in China, Indien und der Slowakei, wo nur wenig oder gar nicht produziert wird, als unwesentlich eingestuft. Die nachstehende Tabelle enthält eine Liste der Standorte, an denen die Umweltverschmutzung von wesentlicher Bedeutung ist.

Standort Aktivität Wesentlichkeit Begründung
Österreich Hauptsitz und primäre Produk
tionsanlagen; Innovations- und
F&E-Zentrum
Nur SVHC/ SoC Aufgrund des hohen Produktionsvolumens und der da
mit verbundenen potenziellen Umweltauswirkungen
unterliegen diese Standorte einer strengen Leistungs
kontrolle.
Kroatien Komponentenfertigung
und
Montagevorgänge
Begrenzte SVHC/
SoC,
unwesent
lich
Aufgrund des geringeren Umfangs im Vergleich zur ös
terreichischen Einrichtung ist die Nutzung minimal.
Kanada Technische Unterstützung und
Aktivitäten in der Materialver
sorgungskette
Begrenzte SVHC/
SoC,
unwesent
lich
Aufgrund der geringeren Belegschaft und des begrenz
ten Umgangs mit Chemikalien weist dieser Standort
ein geringeres Umweltrisikoprofil auf.
USA Kundensupport, Komponenten
lieferung und After-Sales-Ser
vices
Begrenzte SVHC/
SoC,
unwesent
lich
Der Betrieb in den USA ist größtenteils serviceorien
tiert und erfordert einen minimalen Einsatz von Chemi
kalien – hauptsächlich beschränkt auf kleinere Repa
raturen.
China Partnerschaft unwesentlich Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den
Büros
Indien Unterstützung bei der techni
schen Planung und bei Liefe
rantenpartnerschaften
unwesentlich Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den
Büros
Slowakei Logistik- und Distributionszent
rum
unwesentlich Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den
Büros

Liste der Geschäftsaktivitäten, die mit Auswirkungen, Risiken und Chancen von Schadstoffen verbunden sind.

Eigene Betriebsabläufe:

  • Produktion und Fertigung: Die Verwendung und potenzielle Freisetzung bedenklicher Stoffe während der Fertigungsprozesse, die zu Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken führen.
  • Abfallmanagement und -entsorgung: Unsachgemäße Entsorgung oder ineffizientes Abfallmanagement bedenklicher Stoffe während der Fertigungsprozesse kann zu Umweltverschmutzung führen.

Wertschöpfungskette:

F&E und Materialentwicklung: Der Umgang mit und die Freisetzung potenziell schädlicher Stoffe während der Materialentwicklung, insbesondere bei der Innovation und Erprobung neuer Produkte, tragen zu Umweltverschmutzung und Umweltrisiken bei.

(E5-IRO 1.11): (E5-IRO 1.11a): Das Unternehmen muss den Prozess zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft beschreiben

FACC hat keine dedizierte LEAP-Analyse (Locate, Evaluate, Assess und Prepare) durchgeführt, sondern stattdessen im Rahmen des Due Diligence Materiality Assessment (DMA), der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, Aspekte des Ressourcenverbrauchs und der Kreislaufwirtschaft bewertet. Bei dieser Bewertung wurden potenzielle und tatsächliche Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit von FACC sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt.

Darüber hinaus hat FACC keine Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinden, durchgeführt.

1.2. Informationen zur Umwelt

1.2.1. Taxonomie Offenlegungen

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)

Die Taxonomie-Verordnung ist eine Schlüsselkomponente des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Umlenkung der Kapitalströme auf eine nachhaltigere Wirtschaft. Sie stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 im Einklang mit den EU-Klimazielen dar und liefert ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.

Im folgenden Abschnitt stellen wir den Anteil unseres Konzernumsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) für den Berichtszeitraum 2024 im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität von FACC dar.

TAXONOMIEFÄHIGKEIT

Mit der Veröffentlichung der Umweltziele 3-6 und der Erweiterung der Aktivitäten unter den Umweltzielen 1-2 (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) 2023, wurde das Geschäftsmodell von FACC zum größten Teil unter der Aktivität CCM 3.21 erfasst.

CCM 3.21 – Herstellung von Luftfahrzeugen unter dem Umweltziel Klimaschutz umfasst laut Beschreibung die Herstellung, Reparatur, Wartung, Instandhaltung, Nachrüstung, Konzeption, Umnutzung und Aufrüstung von Luftfahrzeugen sowie Luftfahrzeugbauteile und -ausrüstungen. Das Geschäftsmodell von FACC umfasst unter anderem die Entwicklung und Fertigung von zentralen Bauteilen wie Steuerflächen, Triebwerksverkleidungen und Kabinenausstattungen für Passagiermaschinen und Business Jets und fällt somit unter diese Tätigkeit. Dementsprechend kann 97,3% des Umsatzes von FACC als taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Neben der Haupttätigkeit hat FACC noch die folgenden Querschnitts-Aktivitäten durch getätigte Investitionsausgaben identifiziert.

Taxonomie Tätigkeit FACC-Tätigkeit
CCM 6.5 Beförderung mit Mo
torrädern, Personenkraftwa
gen und leichten Nutzfahrzeu
gen
Unter dieser Aktivität werden
die Fahrzeuge des eigenen
Fuhrparks erfasst, welcher
sowohl Fahrzeuge mit Ver
brennungsmotoren
sowie
Elektrofahrzeuge
umfasst.
Die Ausgaben fallen unter In
vestitionsausgaben.
CCM 7.6 Installation, Wartung
und Reparatur von Technolo
gien für erneuerbare Energien
Mit einer PV-Anlage auf einer
Fläche von ca. 2.000 m² in der
Produktionsstätte in Kroatien
kann rund zwei Drittel des
jährlichen Energieverbrauchs
gedeckt werden. Die Aufwen
dungen für die Installation
sind im Rahmen der Investiti
onsausgaben berücksichtigt

*Alle identifizierten Wirtschaftsaktivitäten fallen unter das Umweltziel Klimaschutz

TAXONOMIEKONFORMITÄT

FACC kann für das Geschäftsjahr 2024 keine taxonomiekonformen Anteile ausweisen, da noch keine vollständige Klimarisikoanalyse im Einklang mit Anlage A durchgeführt wurde. Anlage A ist für alle identifizierten Wirtschaftstätigkeiten (CCM 3.21, CCM 6.5, CCM 7.6) ein Kriterium der technischen Bewertungskriterien gem. des "do no significant harm"-Prinzips (DNSH) zum Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel". Ohne die Einhaltung dieser Kriterien ist eine Konformität nicht gegeben. Eine Überprüfung des Mindestschutzes fand noch nicht statt. Dementsprechend können weder ein konformer Umsatz noch konforme Investitionen (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) ausgewiesen werden.

LEISTUNGSINDIKATOREN

Eine Doppelzählung konnte vermieden werden, da die Geschäftstätigkeiten ausschließlich dem Umweltziel Klimaschutz zugeordnet worden sind.

UMSATZ

Der Nenner des Umsatzes gem. EU-Taxonomie entspricht den Umsatzerlösen gem. Konzerngewinn- und Verlustrechung und beträgt in Summe TEUR 884.523. Ein Anteil von 97,3% kann dabei der Haupttätigkeit CCM 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen zugeordnet werden. Weitere taxonomiefähige Umsätze existieren bei FACC derzeit nicht. Der verbleibende Anteil von 2,7% ist daher als nichttaxonomiefähig auszuweisen. Taxonomiekonforme Umsätze liegen derzeit aus o.g. Gründe nicht vor.

CAPEX

Die Investitionsausgaben laut EU-Taxonomie umfassen die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres 2024 vor Abschreibungen und Neubewertungen und entsprechen damit den im Konzernanhang unter der Note 20 und 21 ausgewiesenen Zugängen in Höhe von TEUR 34.242. Davon ist ein Anteil von 78,1% als taxonomiefähig zu klassifizieren. Der weitaus überwiegende Anteil entfällt dabei auf die Aktivität CCM 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen. Insgesamt fallen aufgrund des Geschäftsmodells von FACC nur ein geringer Anteil von 1,9% auf Wirtschaftstätigkeiten, die nicht der Tätigkeit CCM 3.21 entsprechen. Taxonomiekonforme Investitionsausgaben können derzeit nicht ausgewiesen werden.

OPEX

Die OPEX- Zuteilung erfolgte gemäß eines Schlüssels zur Umsatzkennzahl (bezuggenommen auf Note 10 des Konzernanhanges wurden "Abschreibungen" und "übrige betriebliche Aufwendungen" rausgerechnet, da diese Abschreibungen bereits im Capex berücksichtigt werden). Die Betriebsausgaben laut EU-Taxonomie umfassen bei FACC direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen. Der Nenner der Kennzahl beträgt in Summe TEUR 22.543. Davon entfällt ein Anteil von 97,3% auf taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. 2,7% ist als nicht-taxonomiefähig zu klassifizieren. Taxonomiekonforme Betriebsausgaben liegen momentan nicht vor.

ÄNDERUNGEN ZUM VORJAHR

Im Berichtsjahr 2024 gab es, mit Ausnahme der Verwendung des Schlüssels unter OPEX, keine signifikanten Änderungen zum Vorjahr.

FACC übt keine Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit Erdgas oder Kernenergie aus und sieht daher von der Offenlegung der Zusatztemplates für Erdgas und Kernenergie ab.

Zeile
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuk
learprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusam
menhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung
von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie
die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der bes
ten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zu
sammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert sol
che Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas NEIN
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gas
förmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammen
hang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft
Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmege
winnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeit (1) Code (2) Umsatz (3) Anteil Umsatz, Jahr 2024
(4 )
Klimaschutz (5) Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimawandel (6)
Klimaschutz (5)
Wasser (7)
Anpassung an den
Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Mindestschutz (17) taxonomieko
Umsatz 2023
A.1.) oder
iger (A.2.)
nformer
Anteil
18)
ermöglichen
taxonomiefäh de Tätigkeit
Kategorie
(19)
Ubergangst
ätigkeit (20)
Kategorie
TEUR ಳಿಕ E
N
El
N
E
N
El
N
E
11
E)
11
/N /N J/N
N/
N/
C
J/N પ્રસ u
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
. 1. Okologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
lmsatz ökologisch nachhatiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% 0.00% 0.00% 0,00% 0.00% 0.00% 0,00% 0,00%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% .00%
0
ш
Davon Ubergangstätigkeiten 0 0% 0,00% 0,00%
4.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten,
E
EL;N/
E
EL:N/
E
EL;N)
El
EL;N/
El
EL;N/
EL;N/EL
Herstellung von Luftfahrzeugen 21
3.
CCM
865
860.
3%
16
ET El
N
El
N
El
N
El
N
El
N
98,8%
msatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2) 860.865 97,3% 3%
97.
ಸ್ಕರಿ ಸಿಂ ಸ್ಕೆ ಸಿದ ಸಿಂ 98,8%
msatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1+A2) 860.865 ,3%
97,
3%
L 6
0% 0% 0% 0% 0% 98,8%
Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
msatz nicht taxonomiefähiger Tatigkeiten 23.657 ਨੂੰ
2,7
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
Geschäftsiahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Beeinträchtigung"
Wirtschaftstätigkeit (1) Code (2) CapEx (3) Anteil CapEx, Jahr 2024 (4 Klimaschutz (5) Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislauf wirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimawandel (6)
Klimaschutz (5)
Wasser (7)
Anpassung an den
Umweltverschmutzung (8) Kreislauf wirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Mindestschutz (17) taxonomiefäh e Tätigkeit
taxonomieko
CapEx 2023
(A.1.) oder
iger (A.2.)
nformer
Anteil
(18)
ermöglichend
Kategorie
(19)
Ubergangstä
tigkeit (20)
Kategorie
TEUR తో N/EL EL
N/
EL
N/
N/EL N/EL N/EL J/N JIN
JIN
J/N J/N J/N ళ్ళా m -
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Okologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhatiger Tätigkeiten (taxonomieko 0 0% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0.00% =
0,00%
T T 0.00%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0.00% L
Davon Ubergangstätigkeiten 0 0% 0,00% 0.00%
A. 2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten
EL: NIEL EL: N/EL NIEL
EL:
NIEL
EL:
NIEL
EL:
EL: NIEL
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 26.083 76,2% EL E
N/
E
N/
N/EL E
N/
N/EL 95,9%
Personenkraftwagen und leichten
Beförderung mit Motorrädern,
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5 412 1,2% ET E
N/
ш
NJ
E
N/
El
N/
N/EL 3,2%
nstallation, Wartung und Reparatur
von Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 7.6 236 0,7% El N/EL El
N/
N/EL EL
N/
N/EL 0%
nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch
Tätigkeiten) (A.2)
26.731 78,1% 78,1% 0% 0% 0% 0% 0% ਰੇਰੇ ਅੰ
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1+A2) 26.731 78,1% 1%
78.
0% 0% 0% 0% 0% අපිණ
B. Nicht taxonomiefähige
Tätigkeiten
amintahime Interestan
Curicht
7 C11 00/
21
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
ieschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Beeinträchtigung")
Virtschaftstätigkeit (1) Code (2) OpEx (3) Ante il O pEx, Jahr 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreis laufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimawandel (6)
Klimaschutz (5)
Wasser (7)
Anpassung an den
Umweltverschmutzung (8) Kreis laufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Mindestschutz (17) taxonomiekon
taxonomiefäh
former (A.1.)
OpEx 2023
iger (A.2.)
Anteil
oder
(18)
ermöglichende Übergangstä
Tätigkeit (19)
Kategorie
tigkeit (20)
Kategorie
TEUR ತಿಗ El
NI
ш
N
E
N.
m
A

N
E
NI
V/ J/N ళం L
Taxonomiefähige Tätigkeiten
1. Okologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
pEx ökologisch nachhatiger Tätigkeiten (taxonomiekonf 0 0% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00%
avon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0,00% 0.00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0.00%
avon Ubergangstätigkeiten 0 0% 0.00% 0.00%
2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;N/EL EL;N/EL EL
EL:N/
EL;N/EL EL;N/EL EL:N/EL
erstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 21.934 ,3%
97.
El El
NI
El
N.
EL
N
El
NJ
El
NJ
97,8%
icht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
kologisch nachhaltiger Tätigkeiten
pEx taxonomiefähiger, aber nicht
21.934 3%
97,
3%
97,
0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 99.00%
pEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1+A2) .934
21
,3%
97,
97.3% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0,00% 99.00%
Nicht taxonomiefähige
atigkeiten
pEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten ୧୦୨ 2,7%

ZUSATZMELDEBOGEN TURNOVER

Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 97,3%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

MELDEBOGEN CAPEX

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 78,1%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

MELDEBOGEN OPEX

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 97,3%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

2. ESRS E1: UMWELTINFORMATIONEN

2.1. Klimawandel

x.2.5.1.1. DR E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

(E1-1.17) FACC verfügte zum Berichtsstichtag über keinen Übergangsplan. Im Rahmen der Dekarbonisierungsbemühungen von FACC wird in den nächsten ein bis zwei Jahren jedoch eine detaillierte Ausarbeitung eines Übergangsplans erfolgen.

x.2.5.2.1. DR E1-2 – Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Negative Auswirkungen

Anpassung an den Klimawandel

  • Eigenbetrieb: Treibhausgasemissionen (THG) aus der Produktion und dem internen Transport aufgrund der Nutzung fossiler Brennstoffe.
  • Wertschöpfungskette: Treibhausgasemissionen aus der Rohstoffgewinnung, dem Transport und der Verarbeitung von Verbundwerkstoffen sowie logistikbezogene Emissionen.

Chancen

Energie

• Eigenbetrieb: Kosteneinsparungen durch verbesserte Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien.

(E1-2.24): Konzepte

FACC engagiert sich aktiv für die Unterstützung von Nachhaltigkeitszielen und entwickelt derzeit ein strukturiertes Konzept zur Bewältigung des Klimawandels, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit einem klaren Fokus auf kontinuierliche Verbesserung plant das Unternehmen, innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre ein umfassendes Klimakonzept zu implementieren.

x.2.5.2.2. DR E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

(E1-3.28): Dekarbonisierungshebel – Bewertung nachhaltiger Energieversorgungslösungen

Die folgende genannte Aktion soll FACC bei dem Ziel unterstützen, bis 2040 eine Produktion zu erreichen, die vollständig auf erneuerbaren Energien basiert. Es wurden bereits beträchtliche Fortschritte erzielt, indem die absoluten Produktionszahlen zeigen, dass 75 % des Reduktionsziels bis 2024 (im Vergleich zu 2015) er

reicht wurde (siehe E1-4). Um unser Ziel zu erreichen, müssen jedoch für die verbleibenden 25% umfangreiche Analysen möglicher Investitionen in weitere Emissionsreduktionsmaßnahmen durchgeführt werden.

Zur Zielerreichung muss eine zentrale Herausforderung angegangen werden: der Verbrauch von Erdgas und erdgasbasierter Wärme, welche derzeit 77,5 % der Scope 1 und 2 Emissionen von FACC ausmacht. Im Jahr 2024 hat FACC begonnen, nach alternativen Lösungen zu suchen und die erste Phase eines Projekts für eine nachhaltige Energieversorgung gestartet. Dieses Projekt untersucht die Entwicklung eines neuen Industriegebiets innerhalb des Sustainable Industrial Park (SIP) in Reichersberg, mit dem Ziel, ein effizientes und umweltfreundliches Energiesystem zu etablieren, indem regionale Synergien genutzt werden. Dies beinhaltet eine strategische Zusammenarbeit zwischen den lokalen Partnern, um die vorhandenen Ressourcen und Infrastrukturen zu nutzen, die Effizienz des Energiesystems zu maximieren und ein nachhaltigeres Energienetz zu schaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Initiative ist die Einbindung der bestehenden Infrastruktur der Geothermieanlage St. Martin (GTS), die bereits Teile von St. Martin i.I., Ort i.I. und die benachbarte FACC Operations GmbH mit Fernwärme versorgt.

Die Energiedaten der Projektpartner wurden gesammelt und analysiert, um den Bedarf zu ermitteln und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Verschiedene Technologien und Energieträger, die eine effiziente und erneuerbare Energieversorgung unterstützen, wurden in einer regionsspezifischen SWOT-Analyse bewertet.

Darüber hinaus wurden vier Szenarien für die zukünftige Energieversorgung entwickelt: ein Benchmark-Szenario, das die aktuelle Situation widerspiegelt, ein Business-as-usual-Szenario, ein Kooperations-Szenario, das die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern in den Vordergrund stellt, und ein Szenario für eine Industrie-Stadt-Symbiose, das eine breitere regionale Zusammenarbeit untersucht.

Die Analysen und Szenariobewertungen lieferten wertvolle Erkenntnisse über die Energiepotenziale und Herausforderungen für die Projektpartner WIPA Reichersberg, Geothermie St. Martin und FACC. Durch den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen wie PV-Anlagen, Wärmepumpen und Abwärmeintegration können erhebliche Synergien erzielt werden. Dennoch bleiben wichtige Herausforderungen bestehen, insbesondere bei der Bewältigung von Spitzenlasten für das GTS-Netz, die durch Wärmepumpen und ein zusätzliches Heizwerk angegangen werden könnten.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Initiative ist die Einbindung der bestehenden Infrastruktur der Geothermieanlage St. Martin (GTS), die bereits Teile von St. Martin i.I., Ort i.I. und die benachbarte FACC Operations GmbH mit Fernwärme versorgt. Der Hochtemperatur-Energiebedarf von FACC könnte mit Ökostrom, Ökogas oder Hochtemperatur-Wärmepumpen gedeckt werden. Während das Szenario der gemeinsamen Biomassenutzung eine vielversprechende Option für die Spitzenlastabdeckung und die Reserveversorgung darstellt, erfordert es eine gründliche Bewertung der Lastprofilanpassungen und eine sorgfältige Prüfung der Emissionsauswirkungen, um die Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen sicherzustellen.

Um diese Bemühungen voranzutreiben, überwacht ein spezielles Projektteam die Verfolgung der Initiativen zur treibhausgasneutralen Produktion, wobei ein Projektmanagement aktiv an der Sicherstellung ihrer Wirksamkeit beteiligt ist. Darüber hinaus wird in den nächsten drei Jahren eine detaillierte technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie ausgewertet, um die Lastprofilanalysen zu verfeinern, Synergien zu erkunden und verfügbare Abwärmequellen und regionale Kooperationsmöglichkeiten zu bewerten. Diese Schritte sind von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sicherstellung einer nachhaltigen, kostengünstigen Energieversorgung.

Umfang der wichtigsten Maßnahmen

  • Die Umstellung umfasst die Verlagerung der Prozesswärme auf eine oder mehrere kombinierte Möglichkeiten: Biomasse, Photovoltaik- Systeme, Wärmepumpen und Abwärmenutzung.
  • Der Schwerpunkt liegt auf Regionen mit hoher betrieblicher Auswirkung, insbesondere auf den vom Geothermiekraftwerk St. Martin (GTS) versorgten Gebieten und benachbarten Regionen wie St. Martin i.I. und Ort i.I., wo die FACC Operations GmbH ihren Sitz hat. In den kommenden Jahren werden auch die Möglichkeiten zur Umsetzung ähnlicher nachhaltiger Energielösungen an anderen Standorten von FACC weltweit geprüft.
  • Die erste Forschungsphase begann im Jahr 2024, und die technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie wird voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre ausgewertet. Für die Fertigstellung des Projekts sind weitere zusätzliche Informationen zur weiteren Definition erforderlich.

OPEX und CAPEX - Dekarbonisierungshebel

Der Aktionsplan für den Nachhaltigen Industriepark (SIP) in Reicherberg sieht zukünftige Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien vor, wobei die Investitions- (CAPEX) und Betriebskosten (OPEX) variieren. Da diese Investition- und Kostenfaktoren noch evaluiert werden, können zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültigen Aussagen gemacht werden; sie werden jedoch in zukünftigen CSRD-Berichten in die Berichterstattung aufgenommen.

Vorläufige Bewertungen deuten darauf hin, dass Technologien wie Geothermie und Biomasse beträchtliche Anfangsinvestitionen erfordern, aber niedrigere Betriebskosten aufweisen. Auch solarthermische Systeme erfordern hohe Investitionskosten, haben aber im Laufe der Zeit niedrige Betriebskosten.

Künftige Investitionen in Wärmepumpen, elektrische Heizkessel, Wasserstoff und Biomethan erfordern eine sorgfältige Bewertung sowohl der Anfangsinvestitionen als auch der laufenden Kosten. Während Wasserstoff und Biomethan derzeit aufgrund der Beschaffung hohe Betriebskosten verursachen, können Fortschritte in der Technologie und Marktentwicklungen im Laufe der Zeit zu Kostensenkungen führen.

x.2.5.3. Parameter und Ziele DR von ESRS E1

x.2.5.3.1 DR E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

(E1-4.32): FACC hat sich ein klares Ziel für die Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt, um wesentliche klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu managen. Bis 2040 soll die Produktion vollständig auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Das bedeutet, dass FACC die in den Produktionsstätten verwendeten fossilen Heizenergieträger auf erneuerbare Energie umstellen will. Bei der Elektrizität bezieht FACC bereits 100 % Ökostrom.

Um den Klimawandel abzumildern, konzentriert sich FACC auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb, einschließlich der Produktion, durch Schlüsselmaßnahmen, die sich auf nachhaltige Energieversorgungslösungen konzentrieren. (siehe E1-3)

Verhältnis des Ziels zu Konzepten: FACC hat noch kein Konzept verabschiedet (siehe E1-2), daher ist auch der Bezug zu den Zielen noch nicht hergestellt.

FACC setzt bis 2040 auf die Produktion von erneuerbaren Energien in allen Bereichen (Scope 1 und Scope 2), und zwar durch eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen, die der Emissionsreduzierung Vorrang einräumen, ohne sich vollständig auf Kompensationsmaßnahmen zu verlassen. Unser Ziel für erneuerbare Energien bezieht sich insbesondere auf Emissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch, einschließlich Strom und Heizung. Dieses Ziel gilt derzeit für alle FACC-Standorte in Österreich und soll in den nächsten 1 bis 2 Jahren auf den Rest unserer Standorte ausgeweitet werden.

Fußnote: "Dies berücksichtigt den Kraftstoffverbrauch des FACC-Fuhrparks und die flüchtigen Emissionen nicht."

Definiertes Zielniveau: Primäre Metrik ist das Erreichen einer Produktion, die sich bis 2040 vollständig auf erneuerbare Energien stützt.

Zielumfang: FACC berechnet ihre Scope 1 und 2-THG-Emissionen in Übereinstimmung mit dem GHG-Protokoll, indem sie markt- und standortbezogene Emissionen verwendet.

Basiswert und Basisjahr: FACC hat 2015 als Basisjahr für die Messung des Fortschritts bei der Erreichung ihres Ziels festgelegt und so sichergestellt, dass der Basiswert von 27.305 Tonnen CO₂-Emissionen ein repräsentativer absoluter Wert ist.

Zielzeitraum: gilt von 2015 bis 2040

Methoden und Annahmen: FACCs Ziel basiert auf einer strukturierten Methodik, die einen datengesteuerten Ansatz zur kontinuierlichen Verfolgung und Bewertung interner Leistungsindikatoren beinhaltet. Bei der Entwicklung dieses Ziels wurden die wichtigsten Emissionsbereiche, insbesondere innerhalb von Scope 1 und Scope 2, identifiziert, wobei der Prozess eine Überprüfung der Energieverbrauchszahlen, der Emissionsdaten und des Fortschritts im Vergleich zu den festgelegten Meilensteinen beinhaltete.

FACC hat sich dabei nicht auf wesentliche Annahmen verlassen, sondern sind ist einem systematischen Prozess gefolgt, der historische Daten, aktuelle Betriebspraktiken und Industriestandards berücksichtigt hat.

Wissenschaftlicher Nachweis: Die Ziele von FACC wurden intern mit Hilfe der KPIs für Energieverbrauch und CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) festgelegt und analysiert und sind daher nicht wissenschaftlich fundiert.

Einbeziehung der Stakeholder: Bei der Zielfestlegung wurde nur die Belegschaft von FACC in den Prozess einbezogen. Das interne Umweltteam spielte mit seiner Expertise und Unterstützung eine wichtige Schlüsselrolle.

Änderungen bei Zielen und Methoden: Es gab keine Änderungen bei den Zielen. Die Methoden werden regelmäßig auf Genauigkeit und Übereinstimmung mit sich entwickelnden wissenschaftlichen und regulatorischen Standards überprüft.

Leistung im Vergleich zu den Zielen:

• Energieüberwachung: FACC verfolgt monatlich ihren Energieverbrauch in allen Produktionsanlagen, um Ineffizien-

x.2.5.3.2. DR E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

(E1-5.37): Umfang

.

Die Analyse des Gesamtenergieverbrauchs aller FACC-Standorte zeigt, dass rund 93,8 % des Energieverbrauchs des Konzerns auf Österreich entfallen, während 4,7 % auf Kroatien entfallen. Der verbleibende Verbrauch verteilt sich auf andere Standorte und trägt nur geringfügig zum Gesamtenergieverbrauch und zur Treibhausgasbilanz bei. Um jedoch die Anforderungen an die Berichterstattung und Wesentlichkeit zu erfüllen und die Daten zugänglich zu machen, wurden alle Einrichtungen vollständig in die Endergebnisse einbezogen.

Die Energieverbrauchsdaten für Österreich, Kroatien, die Vereinigten Staaten, die Slowakei und Kanada wurden direkt von den Energielieferanten bezogen und über interne Systeme verwaltet, um ein hohes Maß an Genauigkeit zu gewährleisten. Für die Ingenieurbüros in China und Indien, für die keine direkten Energieverbrauchsdaten verfügbar waren, wurde eine Schätzmethode angewandt, bei der Referenzdaten aus dem slowakischen Büro von FACC verwendet wurden.

Die angegebenen Daten decken alle FACC-Standorte weltweit ab. Es wurde zwar keine externe Validierung durch Dritte durchgeführt, aber eine Überprüfung ist dennoch erforderlich, insbesondere bei den Emissionsfaktoren für geothermische Energie.

Methodik: Extrapolation auf Basis der Mitarbeiteranzahl

Zur Schätzung des Energieverbrauchs für die Büros in China und Indien wurde der Energieverbrauch der Slowakei - abgeleitet aus zen und Verbesserungsbereiche zu identifizieren. Die Überwachung der KPIs ermöglicht sofortige Korrekturmaßnahmen und stellt sicher, dass der Energieverbrauch optimiert wird, um den Zielen zur Treibhausgasreduzierung zu entsprechen.

• Überprüfungen: Der Fortschritt in Richtung des Ziels einer Treibhausgasreduzierung Produktion wird jährlich bewertet. Diese Überprfungen analysieren den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen, wobei der Schwerpunkt auf Schlüsselmaßnahmen wie der Implementierung neuer Heiz- und Stromtechnologien liegt.

Um den Fortschritt der Implementierungen zu überwachen, verfolgt FACC die Leistung neu installierter Technologien durch Echtzeitdatenerfassung zum Energieverbrauch und Vergleich mit vordefinierten Energieeinsparungszielen. Zusätzlich wird der Fortschritt durch Leistungskennzahlen (KPIs) in Bezug auf Energieeinsparungen und Emissionsreduzierung überwacht.

Leistungsanalyse: Der Fortschritt von FACC auf dem Weg zu einer Produktion mittels erneuerbarer Energien, wird anhand die Gegenüberstellung der verbrauchten MWh (pro Jahr) durch erneuerbare Energien im Vergleich zu nichterneuerbare Energien gemessen

Lieferantenrechnungen - als Referenz verwendet. Der Gesamtenergieverbrauch des slowakischen Büros wurde durch die Gesamtzahl seiner Mitarbeiter geteilt, um den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Mitarbeiter zu berechnen. Da es sich bei diesen Standorten um Ingenieurbüros und nicht um Produktionsanlagen handelt, wurde diese Kennzahl pro Mitarbeiter als der relevanteste Richtwert angesehen.

Der geschätzte Energieverbrauch pro Mitarbeiter wurde dann mit der Gesamtzahl der Mitarbeiter in den Büros in China und Indien multipliziert, um einen Näherungswert für den Gesamtenergieverbrauch zu erhalten. Diese mitarbeiterbasierte Extrapolationsmethode gewährleistet eine vernünftige Schätzung bei gleichzeitiger Wahrung der methodenbezogenen Konsistenz der FACC-Berichterstattung.

Energieverbrauch

In der nachstehenden Tabelle ist der Gesamtenergieverbrauch im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 um etwa 6,13 % auf 97.367 MWh gestiegen. Dieser Anstieg könnte auf höhere Produktionsaktivitäten und die betriebliche Expansion zurückzuführen sein. Trotz des Anstiegs des Gesamtverbrauchs ist es FACC jedoch gelungen, ihren Energiemix zu verbessern, indem sie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt hat.

Energieverbrauch (MWh)

2023 2024
Gesamtenergieverbrauch 91.739 97.367
Gesamter fossiler Energieverbrauch 36.837 38.299
Brennstoffverbrauch aus Kohle und
Kohleprodukten
- -
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und
Erdölprodukten
2.081 2.479
Brennstoffverbrauch aus Erdgas 29.953 30.723
Brennstoffverbrauch aus anderen
fossilen Quellen
- -
Verbrauch von gekauftem oder er
worbenem Strom, Wärme, Dampf und
Kälte aus fossilen Quellen
5.843 6.849
Anteil fossiler Quellen am Gesamte
nergieverbrauch
40,15% 39,33%
Verbrauch aus nuklearen Quellen - -
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen
Quellen am Gesamtenergieverbrauch
- -
Gesamter erneuerbarer Energiever
brauch
53.862 57.316
Brennstoffverbrauch aus erneuerba
ren Quellen
- -
Verbrauch von gekauftem oder er
worbenem Strom, Wärme, Dampf und
Kälte aus erneuerbaren Quellen
53.159 56.552
Verbrauch selbst erzeugter erneuer
barer Energie, die nicht als Brenn
stoff verwendet wird
410 425
Anteil erneuerbarer Quellen am Ge
samtenergieverbrauch
58,71% 58,87%
Erzeugung nicht erneuerbarer Ener
gie
- -
Erzeugung erneuerbarer Energie 220 223
Gesamter Energieverbrauch aus Akti
vitäten in Sektoren mit hoher Klima
wirkung
91.739 97.367
Gesamter Energieverbrauch aus Akti
vitäten in Sektoren mit hoher Klima
wirkung pro Nettoumsatz aus Aktivi
täten in Sektoren mit hoher Klima
wirkung
125 110

2.1.1. ESRS E2: Umweltverschmutzung

Der Ansatz von FACC zur Bestimmung ihrer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in den Allgemeinen Angaben beschrieben. Die Sorge um die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden ist aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit von FACC, die sich auf die Herstellung von Luft- und Raumfahrtprodukten konzentriert, unwesentlich. Das Unternehmen arbeitet in kontrollierten Produktionsumgebungen, wie z. B. Reinräumen und Spezialanlagen, die die direkte Freisetzung von Schadstoffen minimieren. Darüber hinaus wendet FACC ein strenges Abfallmanagement an, das eine verantwortungsvolle Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen gewährleistet. Das Unternehmen hält sich auch an die Protokolle für das Chemikalienmanagement, um die Verschmutzung der Umwelt durch schädliche Substanzen wirksam zu verhindern.

Nettoumsatz Unit 2023 2024
Nettoumsatz aus Aktivitäten in
Sektoren mit hoher Klimaauswir
kung werden zur Berechnung der
Energieintensität verwendet
MEUR 736.2 884.5
Nettoumsatz (Sonstige) MEUR - -
Gesamtnettoumsatz (Finanzbe
richt)
MEUR 736.2 884.5

(E1-5.AR 36): Energieintensität

FACC hat sich an die vorgegebene Methodik für die Offenlegung der Energieintensität (Gesamtenergieverbrauch pro Nettoerlös) in den Sektoren mit hoher Klimaauswirkung gehalten, in Übereinstimmung mit den im ESRS befindlichen Anforderungen. Dieser Prozess beinhaltet die Berechnung der Energieintensität, indem der Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung (gemessen in MWh) durch die Nettoeinnahmen aus diesen Aktivitäten (gemessen in Geldeinheiten, Euro) geteilt wird. Die verwendeten Nettoeinnahmen und die Ergebnisse dieser Berechnungen sind am Ende der beiden obigen Tabellen aufgeführt. Es waren keine wesentlichen Annahmen erforderlich, da die Daten direkt aus unserem integrierten SAP-System stammen.

(E1-5.42): Spezifische Sektoren mit hoher Klimaauswirkung, die zur Bestimmung der Energieintensität gemäß Absatz 40 verwendet werden.

Die Klassifizierung der Sektoren mit hoher Klimaauswirkung, die zur Bestimmung der Energieintensität verwendet wird, richtet sich nach den NACE-Kategorien C30.3.0 – Herstellung von Luft- und Raumfahrzeugen und dazugehörigen Maschinen und C33.1.6 – Reparatur und Wartung von Luft- und Raumfahrzeugen, wie in den Abschnitten A bis H und Abschnitt L der NACE dargelegt sowie wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission definiert. Folglich wird der Gesamtumsatz von FACC, wie im Konzernabschluss ausgewiesen, als gleichwertig mit den Nettoeinnahmen aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung angesehen.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Bei der FACC ist das Management der Auswirkungen von Gefahrstoffen sowohl im Betrieb als auch in der Lieferkette von entscheidender Bedeutung. Die Verwendung und mögliche Freisetzung solcher Stoffe bei der Herstellung kann Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich bringen und erfordert eine strikte Einhaltung der Vorschriften, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In ähnlicher Weise können Stoffe innerhalb der Lieferkette zu Umweltrisiken, einschließlich Verschmutzung, beitragen. Die FACC muss ihre Lieferkette genau überwachen, um diese Risiken zu mindern und Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Einhaltung von Vorschriften zu schaffen.

Negative Auswirkungen:

  • Eigener Betrieb: Die Verwendung und mögliche Freisetzung bedenklicher Stoffe während der Herstellungsprozesse.
  • Wertschöpfungskette: Das Vorhandensein und der Umgang mit solchen Stoffen innerhalb der Lieferkette, was zu Umweltrisiken beiträgt.

(ESRS 2.62): Konzepte

FACC hat noch keine dokumentierten Konzepte, die sich explizit mit der Vermeidung von Umweltverschmutzung und dem Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen befasst. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Wesentlichkeitsprüfung gemäß den ESRS-Anforderungen in diesem Berichtsjahr zum ersten Mal durchgeführt wurde. Infolgedessen befindet sich die Konzepte von FACC noch im Prozess der Abstimmung von Nachhaltigkeitsinitiativen mit betrieblichen Prioritäten und sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen. Nichtsdestotrotz ist sich das Unternehmen bewusst, wie wichtig es ist, die Negativen Auswirkungen der Umweltverschmutzung, insbesondere im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen, die im Betrieb verwendet werden, zu mindern, und verpflichtet sich weiterhin, diese Überlegungen in seine Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren.

Im Laufe des nächsten Jahres wird FACC eine gründliche Analyse durchführen, um festzustellen, ob eine eigene Umweltkonzept notwendig ist oder ob dieses Thema in FACC bestehende Umweltkonzept aufgenommen werden sollte. Falls erforderlich, wird diese Analyse klare Ziele für die Minimierung des Einsatzes von besonders besorgniserregenden Stoffen und die vollständige Einhaltung der Umweltvorschriften festlegen. FACC Ziel ist es, an den einschlägigen Standards Dritter zu orientieren und diese Maßnahmen in unseren Betrieb und unsere Lieferkette zu integrieren.

x.2.6.1. Parameter und Ziele DR from ESRS E2

x.2.6.1.1. DR E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

(E2-2.18) (ESRS 2.62): Im Berichtsjahr wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung getroffen. FACC wird in den nächsten ein bis zwei Jahren Maßnahmen durchführen.

x.2.6.1.2. DR E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

(E2-3.20) (ESRS 2.81): FACC hat noch keine spezifischen Ziele in Bezug auf die Umweltverschmutzung festgelegt, ist sich aber bewusst, wie wichtig es ist, die Umweltverschmutzung, insbesondere besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe, als Teil ihrer umfassenderen Nachhaltigkeitsstrategie zu behandeln. Das Unternehmen bewertet derzeit seine Umweltauswirkungen und entwickelt einen umfassenden Ansatz für das Umweltmanagement. In den nächsten ein bis zwei Jahren plant FACC, messbare Ziele zu definieren, die sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Best Practices der Branche orientieren. Dieser Prozess umfasst die Auswertung von Emissionsdaten, die Identifizierung von Schlüsselbereichen für Verbesserungen und die Integration von Initiativen zur Verringerung der Umweltverschmutzung in bestehende Nachhaltigkeitsziele.

x.2.6.1.3. DR E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Umfang

FACC überwacht systematisch die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb und die Beschaffung von besorgniserregenden Stoffen (SCs) und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in ihren Betrieben in Österreich, wo das hohe Produktionsvolumen und die potenziellen Umweltauswirkungen eine genaue Überwachung erfordern. In anderen Betrieben wird das Vorhandensein solcher Stoffe derzeit als unwesentlich angesehen, wobei eine strenge Leistungsüberwachung stattfindet, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Methodik und Annahmen

Dieser Prozess beinhaltet eine detaillierte Analyse aller relevanten Kategorien, wobei jede einzelne gründlich untersucht wird. Es wurden relevante Annahmen getroffen, um sicherzustellen, dass alle Stoffe, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit von FACC verwendet oder erzeugt werden, berücksichtigt werden, einschließlich jener, die in Rohstoffen, Halbfertigprodukten und Endprodukten enthalten sind.

Gesamtmenge an SCs und SVHCs, die bei der Produktion oder Beschaffung erzeugt oder verwendet werden

Zur Berechnung der Gesamtmenge besorgniserregender Stoffe (SCs) und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) wurden Daten aus den Wareneinkäufen der SAP für die Jahre 2023 und 2024 herangezogen. Diese Daten spiegeln die Menge der beschafften Materialien wider. Aufgrund der REACH-Verordnung werden Materialien, die als besonders besorgniserregende Stoffe oder SVHC eingestuft sind, normalerweise im EHS-Tool ausgewählt und verwaltet. Daher wurden die Materialnummern genau identifiziert und anschließend anhand ihrer Klassifizierung aus der Liste der beschafften Waren herausgefiltert.

Das Gesamtgewicht der beschafften Materialien, die die Stoffe enthalten, wurde berechnet, indem die eingekaufte Menge mit der jeweiligen Dichte multipliziert wurde, was eine Gesamtmenge in Kilogramm ergab, die dann in Tonnen umgerechnet wurde. Diese Berechnung wurde ohne Annahmen durchgeführt, um die Genauigkeit der Daten zu gewährleisten.

Verlassen von Anlagen als Emissionen

Die Berechnung der Emissionen basiert auf der Annahme, dass ca. 75 - 90 % des Materials im Bauteil verbleiben, während die restlichen 10 - 25 % nicht an den Kunden gehen, sondern als Abfall entsorgt werden und somit zu den Emissionen beitragen. Diese 10% - 25% wurden in Gewicht umgerechnet, um die endgültige Zahl zu erhalten, die die Gesamtemissionen in Tonnen darstellt.

Die Bewertungen und Schätzungen erfolgten durch die Überprüfung der bestehenden Produktgruppenklassifizierungen, die Berücksichtigung der Prozessabläufe und die Erstellung von Schätzungen auf der Grundlage dieser Daten (siehe Tabelle unten).

Verlassen der Einrichtungen als Produkte

Für Produkte, die die Anlagen verlassen, werden keine Annahmen getroffen. Stattdessen wurden SAP-Daten aus dem Warenausgang für den Versand verwendet. Diese Daten werden gefiltert, um festzustellen, wie viele Produkte Stoffe enthalten, die als SC oder SVHC eingestuft sind. Die Gesamtmenge dieser Stoffe, die das Werk als Produkte verlassen, basiert direkt auf der Menge der verarbeiteten Materialien, so dass keine Schätzungen erforderlich sind.

Verlassen von Anlagen als Teil von Produkten

Diese Kategorie ähnelt der Berechnung des "Verlassens von Anlagen als Emissionen". Ungefähr 10 % bis 25 % des Materials verbleiben als Abfall im Unternehmen und tragen zu den Emissionen bei. Die restlichen 75 % bis 90 % des Gewichts werden in die Produkte integriert und verlassen die Anlagen als Teil des Endprodukts. Die Berechnung basiert auf Schätzungen und der Menge in Tonnen an Stoffen, die als Teil der Produkte das Unternehmen verlassen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Verlassen der Anlagen als Dienstleistungen

Bei FACC gibt es keine Dienstleistungen, die SCs oder SVHCs beinhalten würden, so dass diese Kategorie nicht zutrifft.

Eine Schlüsselkomponente der Berechnung war die Schätzung, wie viel von jedem Material im Endprodukt verbleibt und wie viel bei der Verarbeitung verloren geht. In der folgenden Tabelle sind diese Annahmen für jeden Materialtyp aufgeführt. Die Daten wurden jedoch bisher nicht von einer dritten Partei überprüft.

Material Prozesse Materialverbrauch % der im Endprodukt
verbleibenden
Materie
% Das verwendete
Nettomaterial verlässt nicht die
Anlage/Abfall
PREPREG Rollenanfang/-ende, Randbeschnitt, Nesting-Abfall,
Randstreifen, Fräszugaben (z. B. Ausschnitte)
80-75% 20-25%
ADH-FILM Rollenanfang/-ende, Randbeschnitt, Nesting-Abfall,
Leiste, Fräszugaben (z. B. Ausschnitte); keine Aus
richtung erforderlich, dadurch weniger Abfall
90-85% 10-15%
PAINT Puffermaterial beim Mischen, Einstellen von Spritz
geräten, Spritznebel, zusätzliches Material zum
Schleifen zwischen den Schichten, Nacharbeit, abge
laufene Materialchargen, Füllmaterialien (z. B. Pin
Hole Filler)
85-80% 15-20%
SEALANT Kartuschengrößen, Einstellen von Handwerkzeugen,
überschüssiges Material beim Versiegeln, Auspres
sen beim Fügen von Teilen, abgelaufene Material
chargen
90-85% 10-15%
ADHESIVES Puffermaterial beim Mischen, überschüssiges Mate
rial beim Laminieren, Reparaturen, Ausdrücken beim
Verkleben, abgelaufene Chargen
85% 15%
POTTING Puffermaterial, Überschuss zum Auffüllen von Ker
nen, Material aus Reparaturen und abgelaufenen
Chargen
80% 20%
GEKOM & ROHMAT Verwendung als Produktionshilfsmittel (außer in
seltenen Fällen verbleiben sie nicht im Endprodukt)
N/A N/A

Die Datenerfassung und der Berichtsprozess wurden durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit weiter unterstützt. FACC arbeitete eng mit verschiedenen Abteilungen zusammen, darunter Umwelt, Logistik, Einkauf, Produktion, Gesundheit und Sicherheit sowie Design.

Abschlussbericht und Verifizierung

Nachdem alle Daten gesammelt worden waren, wurden die Ergebnisse in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst. Während der gesamten Produktionsprozesse stellt FACC sicher, dass nahezu alle SC und SVHC gesammelt, überwacht und als Abfall unter strikter Einhaltung der internen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (FQS) behandelt werden. Diese Standards, auf die unsere Mitarbeiter über das Unternehmensnetzwerk zugreifen können, legen genaue Maßnahmen für die Handhabung, Lagerung und Entsorgung fest, um die Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten. Die interne Methodik bietet zwar einen strukturierten Ansatz, die Daten wurden jedoch noch nicht von einer dritten Partei überprüft.

Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Tonnen
2023 (t) 2024 (t)
Total amount of substances of concern that are generated or used during
production or that are procured
43,389 521,938
Total amount of substances of concern that leave facilities as emissions, as
products, or as part of products or services
343,306 347,247
Leave facilities as emissions ಟ್ಟೆಂಟೆ ಸ 67,051
Leave facilities as products 4,413 1,623
Leave facilities as part of products 274,847 278,573
Leave facilities as services 0 0
Total amount of substances of very high concern that are generated or used
during production or that are procured
29,081 26,23
Total amount of substances of very high concern that leave facilities as
emissions, as products, or as part of products or services
33,948 41,482
Leave facilities as emissions 5,6 5,52
Leave facilities as products 4,932 7,655
Leave facilities as part of products 23,416 28,307
Leave facilities as services 0 0
oiftia

2.1.2. ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die Zukunft der Mobilität hängt stark von innovativen Technologien und Materialien ab. FACC geht mit der Entwicklung und dem Einsatz neuer Werkstoffe über die bisherigen Grenzen hinaus und treibt nachhaltigere, wirtschaftlichere und effizientere Produktionstechnologien für Faserverbundbauteile voran.

Um die Integration von Flugzeugteilen in eine Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, forscht FACC intensiv an neuartigen Verarbeitungs- und Fertigungstechniken. Die Produkte von FACC sind zwar für den langfristigen Einsatz konzipiert, das Ziel ist jedoch, sie oder ihre Komponenten am Ende ihrer Lebensdauer zu recyceln. In den letzten Jahren hat sich das Unternehmen verstärkt auf die Entwicklung und Umsetzung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft konzentriert, um die Nachhaltigkeit in der Luftfahrt voranzutreiben.

x.2.7.1. Auswirkungen, Risiken und Chancen Management

x.2.7.1.1. DR E5-1 – Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

FACC hat die folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) innerhalb des ESRS E5- Standards identifiziert, um die Ressourcenzuflüsse, -abflüsse und das Abfallmanagement innerhalb des Unternehmens zu managen.

Negative Auswirkungen:

  • Ressourcenzuflüsse –- Wertschöpfungskette: Auch in der Lieferkette besteht ein erheblicher Bedarf an Rohstoffen. Dies führt dazu, dass im Laufe des gesamten Produktionsprozesses immer mehr Ressourcen verbraucht werden, bis sie schließlich erschöpft sind.was zu einer Erschöpfung der Ressourcen über den gesamten Produktionszyklus hinweg beiträgt.
  • Ressourcenzuflüsse Eigener Betrieb: Die Produktionsprozesse von FACC erfordern einen erheblichen Rohstoffverbrauch, was zu einem hohen Ressourcenverbrauch führt.

Risiken:

• Abfallmanagement –- Eigener Betrieb: Die Erzeugung von gefährlichen Abfällen kann zu erhöhten Entsorgungskosten und Ausgaben für die Einhaltung von Vorschriften führen.

(E5-1.14): Konzept

(ESRS 2.62): FACC hat noch keine spezifische, eigenständige Kreislaufwirtschaftskonzepte entwickelt, die sich mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst, die in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Der Grund dafür ist unsere Verpflichtung, die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in die aktuellen Systeme und Prozesse des Unternehmens zu integrieren. Dieser Ansatz ermöglicht FACC ein besseres Verständnis und eine Optimierung der Ressourcennutzung und des Abfallmanagements als Grundlage. FACC wird aktiv an der Entwicklung einer strukturierteren und umfassenderen Kreislaufwirtschaftt arbeiten, die wir in den nächsten ein bis zwei Jahren formalisieren wollen.

x.2.7.1.2. DR E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

(E5-2.19 a-b): Beschreibung der Maßnahmen

Maßnahme 1 - Übergang zu Thermoplasten

Der Übergang zu Thermoplasten ermöglicht eine Recyclingquote von 2 % bis zur nächsten Produktgeneration. Bei dieser Leitaktion spielen Bemühungen zur Bewertung der Effizienz von Thermoplasten, wie z. Bz. B. das Recycling in geschlossenen Kreisläufen, die Weiterentwicklung von Leichtbaumaterialien und die Erforschung neuer Technologien, eine entscheidende Rolle. Diese Initiative befasst sich auch mit den beiden negativen Auswirkungen, die in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Konkret zielt FACC darauf ab, den hohen Ressourcenverbrauch in der Wertschöpfungskette und im eigenen Betrieb durch die Reduktion des Rohstoffverbrauchs in den Fertigungsprozessen zu verringern.

Fußnote #: Kreislaufprozesse bei thermoplastischen Kunststoffen beinhalten das Recycling und die Wiederverwendung von Produktionsabfällen oder ausgedienten Komponenten, um Abfall und die Abhängigkeit von neuen Materialien zu reduzieren.

Maßnahme 2 - Produkttrennbarkeit und Einbettung der Kreislaufwirtschaft

FACC treibt die Entwicklung von modularen Produkten voran, um die Wiederverwendung am Ende des Lebenszyklus zu verbessern. Durch die Umsetzung von Design-for-Recycling trägt diese Leitaktion auch zur Erreichung des 2%-Recyclingziels für Thermoplaste bei, da der Fokus auf recycelbare Thermoplaste und modulare Designs die Trennbarkeit der Komponenten insgesamt erhöhen wird.

Diese Leitaktion befasst sich mit einem Risiko, das in der Wesentlichkeitsbewertung ermittelt wurde, indem sie das Aufkommen gefährlicher Abfälle durch eine verbesserte Trennbarkeit der Produkte verringert. Durch die Verbesserung der Wiederverwendung am Ende des Lebenszyklus und die Optimierung des Komponentendesigns minimiert FACC den Materialabfall, senkt die Entsorgungskosten und verringert die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Maßnahme 3 - Schulung zum Bewusstsein für Kreislaufwirtschaft

Diese Maßnahme ist eine Schlüsselmaßnahme auf freiwilliger Basis, da FACC das Bewusstsein und die Ausbildung ihrer Mitarbeiter fördern will, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die Fertigstellung der E-Learning-Plattform für Mitarbeiterschulungen bis zum Jahr 2026 ist entscheidend, um das Risiko zu verringern, dass die Mitarbeiter nicht richtig über die Bedeutung von Best Practices im Recycling und kommende Vorschriften informiert werden., um Zudem soll sicherzustellensichergestellt werden, dass sie auf zukünftige Anforderungen gut vorbereitet sind. Letztlich sollten die Schulungen spätestens 2027 beginnen und fortlaufend sein, da die Plattform für die eigene Belegschaft erreichbar sein sollte.

Alle drei, oben genannten Maßnahmen, erfordern keinen signifikanten CapEx oder OpEx.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der Schlüsselaktionen, einschließlich der Aktivitäten, der Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, der geografischen Reichweite, der betroffenen Interessengruppen und der Fortschritte der Aktionen.

Maßnahmen Zeithorizont Umfang der Wertschöpfungs
kette
Geografischer Um
fang
Betroffene Interes
sengruppen
Fortschritte
Übergang zu Ther
moplasten
Eigene Betriebe: FACC AG Österreich, Kroa
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Eigene Belegschaft FACC befindet sich noch
in der Forschungsphase,
in der die Machbarkeit
und Effizienz von Ther
moplasten untersucht
wird. Daher sind die er
forderlichen Technolo
gien und modulare Pro
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Nächste Produkt
generation
Upstream Weltweit Lieferanten
Downstream Globale Kunden
märkte
Kunden
Produkttrennbar
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Nächste Produkt
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generation
wirtschaft
Eigene Betriebe: FACC AG Weltweit Eigene Belegschaft
Downstream Globale Kunden
märkte
Kunden, Abfallver
wertungspartner
schungsprozesses.
Schulung zum Be
wusstsein für
Kreislaufwirt
schaft
2027 - kontinuier
lich
Eigene Betriebe: FACC AG Weltweit Eigene Belegschaft FACC befindet sich noch
in der Finalisierungs
phase der E-Learning
Plattform für die Mitar
beiterschulung, die bis
2026 abgeschlossen sein
soll.

Fußnote #: Ein konkretes Jahr für den Start der nächsten Produktgeneration kann FACC noch nicht nennen, da sich die Entwicklung von Thermoplasten und deren Integration in den Flugzeugbau noch in der Forschung befinden.

x.2.7.1.3. DR E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Das Ziel von FACC ist es, thermoplastische Faserverbundwerkstoffe als nachhaltigen Geschäftsstandard zu etablieren, sie von der Vorentwicklung bis zur Serienproduktion für die nächste Produktgeneration zu bringen und eine Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse zu erreichen, die die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Durch die Verringerung des Rohstoffverbrauchs in der Wertschöpfungskette und im eigenen Betrieb trägt dieses Ziel dazu bei, den Zufluss von Ressourcen zu minimieren (negative Auswirkungen). Darüber hinaus unterstützt das Erreichen einer Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und trägt dazu bei, die Entstehung gefährlicher Abfälle und die damit verbundenen Entsorgungskosten und regulatorischen Risiken zu minimieren.

Fußnote #: Geschlossene Kreislaufprozesse bei thermoplastischen Kunststoffen beinhalten das Recycling und die Wiederverwendung von Produktionsabfällen oder ausgedienten Komponenten, um Abfälle und die Abhängigkeit von neuen Materialien zu verringern.

(E5-3.23): Verhältnis des Ziels zu Konzepten: FACC hat noch kein Konzept verabschiedet (siehe (E5-1.14)), daher wurde der Bezug zum Ziel noch nicht hergestellt.

Definiertes Zielniveau

  • Überführung von thermoplastischen Verbundwerkstoffen in die Serienproduktion für die nächste Produktgeneration.
  • Erreichen einer Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse.

Umfang des Ziels: Das Ziel von FACC bezieht sich hauptsächlich auf die eigenen Aktivitäten und zielt darauf ab, eine Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse innerhalb der Produktion zu erreichen. Dieses Ziel gilt für die Produktionsstätten von FACC und ist in die umfassenderen Prozesse für Abfallmanagement und Ressourceneffizienz integriert. Während der Schwerpunkt auf internen Prozessen liegt, werden gegebenenfalls auch vorgelagerte Lieferanten und nachgelagerte Kunden berücksichtigt, insbesondere bei der Materialauswahl und bei Recyclinginitiativen am Ende der Lebensdauer. Geografisch umfasst das Ziel alle FACC-Produktionsstandorte, wodurch ein einheitlicher Ansatz für die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft gewährleistet wird. Durch die Verwendung leichter, recycelbarer Materialien will FACC die Produktionskosten senken, die Transportemissionen aufgrund des geringeren Materialgewichts reduzieren und die wachsende Kundennachfrage nach umweltfreundlichen Lösungen erfüllen.

Basiswert: 0%, Basisjahr: 2024, Zielzeitraum: nächste Produktgeneration

Fußnote: FACC kann noch kein konkretes Jahr für die Einführung der nächsten Produktgeneration definieren, da sich die Entwicklung von Thermoplasten und deren Integration in den Flugzeugbau noch in der Forschung befindet.

Zeitraum und Meilensteine: FACC strebt an, thermoplastische Verbundwerkstoffe als Teil der nächsten Produktgeneration von der Vorentwicklung in die Serienproduktion zu überführen (siehe Fußnote #). Im Rahmen dieses langfristigen Ziels strebt das Unternehmen weiters eine Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse an und unterstützt damit die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.

Beschreibung der Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Festlegung des Ziels verwendet wurden: Um eine klare Grundlage für das Recyclingziel von 2% zu schaffen, rechnet FACC mit einer Ausschussquote von etwa 5%, sobald die thermoplastischen Verfahren vollständig umgesetzt sind. Allerdings können nicht alle Abfälle recycelt werden, da Beschränkungen wie Blitzschutz, Lacke oder Verunreinigungen auf Bauteilen den Anteil an recycelbarem Material reduzieren. Außerdem sind nicht alle Polymere für das Recycling geeignet. Das angenommene Recyclingpotenzial basiert auf den derzeitigen technologischen Möglichkeiten, der Materialverfügbarkeit und der Durchführbarkeit der Verarbeitung, die unter den folgenden Bedingungen zur Erreichung des realistischen 2 Prozent-Ziels beitragen können: Erstens ist die Sicherung des ersten Thermoplast-Vertrags bei FACC von wesentlicher Bedeutung, um einen konsistenten Rohstofffluss zu etablieren. Zweitens ist eine Materialqualifizierung für ein Press- oder Spritzgussmaterial mit Rezyklatanteil erforderlich, da dies noch nicht Industriestandard ist. Drittens muss bei der Einführung von rezyklatbasierten Komponenten in Flugzeugkabinen sichergestellt werden, dass die Materialeigenschaften den Leistungsstandards entsprechen. Und schließlich muss der Business Case tragfähig sein, da die Verarbeitung von Rezyklaten Kosten verursacht und nicht finanziell neutral ist.

Wissenschaftlicher Nachweis

  • C.O.M.P.A.S.S.-Projekt: In Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie erforscht FACC die Wiederaufbereitung von thermoplastischen Werkstoffen zur Herstellung hochwertiger Second-Life-Komponenten. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Luft- und Raumfahrtkomponenten durch die Verlängerung ihres Lebenszyklus zu verbessern.
  • A2LT-Initiative: FACC ist an dem Projekt A2LT beteiligt, das sich auf automatisierte Thermoform- und Spritzgussverfahren für thermoplastische Platten konzentriert. Diese Initiative zielt darauf ab, die Kosten- und Ressourceneffizienz der Herstellung von thermoplastischen Verbundwerkstoffen zu verbessern.
  • Das C.O.M.P.A.S.S.-Projekt und die A2LT-Initiative konzentrieren sich auf die Erforschung des Potenzials von thermoplastischen Verbundwerkstoffen in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Diese Projekte zielen darauf ab, Nachhaltigkeit und Effizienz zu verbessern, basieren aber nicht auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf einem potenzialorientierten Ansatz. Ihre Ergebnisse hängen von der laufenden Forschung und der Zusammenarbeit mit der Industrie ab, was sie zu vielversprechenden, aber noch nicht wissenschaftlich abgesicherten Lösungen macht.

Einbeziehung von Interessengruppen: Bei der Festlegung der Ziele waren nur die eigenen Mitarbeiter von FACC in den Prozess eingebunden. Das interne F&E-Team spielte mit seiner Expertise und Unterstützung eine wichtige Schlüsselrolle.

Leistungsbewertung im Vergleich zu den Zielen

  • Überwachung: FACC wird das Volumen der produzierten thermoplastischen Verbundwerkstoffprodukte sowie die erzielten Recyclingquoten verfolgen. Dabei nutzt FACC integrierte Umweltmanagementsysteme zur Erfassung und Analyse der Daten.
  • Überprüfung: Jährliche Überprüfungen bewerten den Fortschritt im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele, wobei Anpassungen auf der Grundlage von Leistungstrends und betrieblichen Entwicklungen vorgenommen werden.
  • Leistungsanalyse: Da sich das Projekt noch in der Forschungsphase befindet, liegen noch keine spezifischen Leistungsdaten vor, doch das Engagement von FACC für Forschung und Entwicklung wird durch die Teilnahme an Projekten wie C.O.M.P.A.S.S. und A2LT belegt.

(E5-3.24/a): Das Ziel befasst sich speziell mit der Steigerung des zirkulären Produktdesigns, da es sich auf die Integration von leichten thermoplastischen Verbundwerkstoffen als nachhaltigen Standard im Produktionsprozess der FACC konzentriert. Aufgrund ihrer inhärenten Recyclingfähigkeit und ihres Potenzials zur Wiederaufbereitung sind thermoplastische Verbundwerkstoffe ein Schlüsselmaterial für die Ermöglichung geschlossener Fertigungskreisläufe. Die Überführung dieser Materialien von der Vorentwicklungsphase in die Serienproduktion für Produkte der nächsten Generation stellt einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft dar. Durch die Einführung geschlossener Kreisläufe, die eine Recyclingquote von 2% erreichen, reduziert FACC Abfall, verwendet wertvolle Materialien wieder und verringert die Abhängigkeit von Primärressourcen. Dies steht im Einklang mit dem umweltpolitischen Ziel von FACC, die Umweltbelastung durch Begrenzung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen und die Reduzierung von Industrieabfällen zu minimieren.

(E5-3.25): Das Ziel bezieht sich auf die Hierarchieebene "Recycling"

(E5-3.27): Alle genannten Ziele in Bezug auf Ressourcennutzung, Abfall und Kreislaufwirtschaft sind auf freiwilliger Basis festgelegt.

x.2.7.1.5. DR E5-5 - Ressourcenabflüsse

Langlebigkeit und Reparierbarkeit der Produkte

Einer der Hauptschwerpunkte von FACC ist die Herstellung von Leichtbaukomponenten, die das "Buy- to- Fly- Ratio" verbessern und gleichzeitig Haltbarkeit und Reparierbarkeit gewährleisten. Die meisten Komponenten sind für eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren ausgelegt und entsprechen damit der typischen Lebensdauer eines Flugzeugs. Zu den After-Sales-Aktivitäten gehören der Austausch von Ersatzteilen und die Bereitstellung globaler Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienste (MRO), um die Langlebigkeit der Produkte zu unterstützen. Derzeit gibt es jedoch kein etabliertes Bewertungssystem, um die Reparierbarkeit der Produkte zu beurteilen, und ein Recycling dieser Produkte ist aufgrund der Materialzusammensetzung derzeit nicht möglich.

Recycelbare Inhalte in Produkten und Verpackungen

Derzeit verwendet FACC keine recycelten Inhalte in ihren Produkten. Der prozentuale Anteil an wiederverwertbarem Inhalt in den Produkten und deren Verpackungen beträgt daher 0%. FACC erforscht jedoch laufend die Möglichkeiten zur Integration nachhaltiger Materialien, wo dies ohne Beeinträchtigung der Leistungs- und Sicherheitsstandards möglich ist.

Schlüsselsegmente und Darstellung der Verkaufsprodukte

In Bezug auf die verkauften Produkte und Materialien konzentriert sich FACC auf drei Schlüsselsegmente, die wesentlich zum Gesamtergebnis des Unternehmens beitragen. Die Daten werden auf Basis der Gesamtzahl der verkauften serien Shipsets dargestellt, da diese die wichtigsten Produkte in Bezug auf Produktion und Marktpräsenz darstellen.

Jeder Shipset besteht aus mehreren Komponenten und Materialien, wobei die Komplexität je nach Segment variiert. Um eine klarere und genauere Darstellung der Verkaufsdaten zu ermöglichen, ist die Berichterstattung nach Shipsets und nicht nach Einzelteilen oder Werkstoffen gegliedert.

Die Aufteilung der drei Schlüsselsegmente ist wie folgt:

Schlüsselsegmente Menge an Serie Shipsets verkauft
in 2024
Cabin Interiors 2.771 Stück
Aerostructures 4.409 Stück
Engines & Nacelles 1.635 Stück

Zirkuläres Design und Ressourcenoptimierung

In den letzten Jahren hat FACC durch Forschung zur Emissionsreduzierung bei der nächsten Generation von Luft- und Raumfahrtprodukten aktiv zu einer nachhaltigen Luftfahrt beigetragen. Im Rahmen dieses Engagements beteiligte sich FACC am "Wing of Tomorrow"-Programm – einer ehrgeizigen Forschungsinitiative, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung fortschrittlicher Flügeltechnologien liegt. Im Rahmen dieses Projekts unterstützte FACC die Bereitstellung von Daten zur Durchführung von Lebenszyklusanalysen und zum besseren Verständnis der Umweltauswirkungen der Verwendung leichterer Verbundwerkstoffe und einer klappbaren Flügelspitze, die die aerodynamische Effizienz verbessert und den Treibstoffverbrauch senkt.

Darüber hinaus optimiert FACC kontinuierlich Materialien von der Forschung und Entwicklung (F&E) bis zum operativen Einsatz und integriert Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in seine Produktionsprozesse. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der fortlaufenden Optimierung des Querruders – einer schwenkbaren Flugsteuerungsfläche an den Tragflächen, die für die Steuerung der Rollbewegung eines Flugzeugs verantwortlich ist. Die Bewertung der Umweltauswirkungen verschiedener Materialien wie Duroplasten und Thermoplasten durch Lebenszyklusanalysen hilft dabei, wichtige Optimierungspotenziale zu identifizieren. Darüber hinaus bleiben Produkte für die Kabinenausstattung – wie Gepäckablagen und Kabinenwände – ein entscheidendes Segment für die Weiterentwicklung alternativer Lösungen.

Gesamtgewicht der verwendeten Materialien

Das Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum eingesetzten Materialien konnte im Rahmen des Ressourcenverbrauchs nicht genau ermittelt werden. Dies hatte zur Folge, dass die erforderliche Berechnung nicht durchgeführt werden konnte.

3. SOZIALINFORMATIONEN

3.1. ESRS S1: Eigene Belegschaft

DR zu ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihre Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell

(S1.SBM-3.10): FACC integriert soziale Nachhaltigkeitsziele in ihre strategische Planung, indem sie Initiativen zur Förderung von Vielfalt, Inklusion und fairen Arbeitsbedingungen umsetzt. Dazu gehören Programme zur beruflichen Weiterbildung und Entwicklung (wie etwa die "Expertenkarriere"), die darauf abzielen, die Fähigkeiten der Mitarbeiter kontinuierlich zu verbessern und ihre Karrierechancen zu erweitern.

Das Unternehmen legt großen Wert auf die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds, was durch die Implementierung von Gesundheits- und Sicherheitskonzepte nach internationalen Standards wie ISO 45001 unterstützt wird. Regelmäßige Schulungen und Sicherheitsübungen sind Teil dieser Bemühungen.

Darüber hinaus fördert FACC eine offene Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter ermutigt werden, Feedback zu geben und sich aktiv an der Gestaltung des Arbeitsumfelds zu beteiligen. Dies wird durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Schleifen unterstützt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Erwartungen der Belegschaft berücksichtigt werden. Dasselbe gilt auch für die Vertreter unser Mitarbeiter (Betriebsrat).

(S1-SBM 3.13a) (S1-SBM 3.13b): FACC identifiziert und bewertet ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die eigene Belegschaft gemäß den Richtlinien in ESRS 2 IRO-1. Die folgenden Aspekte des strategischen Geschäftsmodells der FACC haben wesentlichen Einfluss auf ihre Mitarbeiter und tragen gleichzeitig zur Anpassung der Unternehmensstrategie und der Geschäftsmodelle bei.

i. Ursprung und Verbindung zu Strategie und Geschäftsmodellen

Arbeitsplatzsicherheit und Qualität an den FACC-Standorten

FACC legt großen Wert auf sichere und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze. Diese Strategie gewährleistet, dass Arbeitsplätze stabil und sicher sind, was zu einer höheren Effizienz und Motivation der Mitarbeiter führt. Sicherheitsstandards und kontinuierliche Verbesserungsprogramme gewährleisten, dass jedes Arbeitsumfeld frei von Unfällen und Verletzungen bleibt. Die jährliche, extern durchgeführte ISO 45001-Zertifizierung verdeutlich zusätzlich das Engagement von FACC.

Arbeitsbedingungen für eine höhere Flexibilität und eine bessere Work-Life-Balance:

Die Strategie von FACC zur Förderung flexibler Arbeitsmodelle erlaubt es den Mitarbeitern, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Dies umfasst (wo umsetzbar) Homeoffice-Möglichkeiten, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle. Diese Maßnahmen verbessern die Arbeitszufriedenheit und die langfristige Mitarbeiterbindung.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

FACC bietet Programme und Unterstützungsleistungen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Eltern(teil)zeitregelungen und betriebliche Kinderbetreuung. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Attraktivität als familienfreundlicher Arbeitgeber zu erhöhen und so talentierte Mitarbeiter langfristig zu halten.

ii. Informieren und Beitrag zur Anpassung der Strategie und des Geschäftsmodells:

Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Inklusion und Diversity

Die Förderung einer DIE-Kultur (Diversity, Inclusion & Equality) ist ein wichtiger Bestandteil der FACC-Unternehmensstrategie. Initiativen wie Mentoring-Programme, das International Café (ein Sprachaustauschprogramm zwischen Mitarbeitern) oder das FACC-Frauennetzwerk Wings for Women tragen zur Schaffung eines integrativen Arbeitsumfelds bei. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und angepasst, um ihre Effektivität zu maximieren.

Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch Chancengleichheit, Schulungen und Inklusion

Durch gezielte Schulungsprogramme und Initiativen zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion stärkt FACC die Kompetenzentwicklung und Karrierechancen ihrer Mitarbeiter. Diese Maßnahmen verbessern die Wettbewerbsfähigkeit von FACC und tragen dazu bei, die besten Talente zu gewinnen und zu halten.

Gleichbehandlung der Geschlechter in der Gehaltsstruktur

Gleichbehandlung und Transparenz in der Vergütungsstruktur sind zentrale Pfeiler der FACC-Unternehmenspolitik. Regelmäßige Überprüfungen der Gehaltsstrukturen stellen sicher, dass geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede beseitigt werden. Diese Bemühungen tragen zur Schaffung eines gerechten und motivierenden Arbeitsumfelds bei.

FACC analysiert und berichtet über den Zusammenhang zwischen wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des eigenen Personals ergeben, sowie deren Beziehung zur Strategie und zu den Geschäftsmodellen des Unternehmens.

Risiken und Chancen aus Impacts und Abhängigkeiten

Risiken:

• Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen: Es besteht die Möglichkeit, dass tarifliche Gehaltserhöhungen zu erheblichen Kostensteigerungen führen, die die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen können. FACC analysiert und prognostiziert derartige Risiken kontinuierlich, um proaktiv Maßnahmen zur Kostenkontrolle zu entwickeln. Gerade im zentraleuropäischen Raum war dies in den vergangenen zwei Jahren ein großes Thema.

Chancen:

  • Geringere Fluktuation durch flexible Arbeitszeiten und Work-Life-Balance. Flexible Arbeitsmodelle und Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance reduzieren die Fluktuationsrate und führen zu erheblichen Kosteneinsparungen bei der Rekrutierung und Schulung neuer Mitarbeiter.
  • Geringere Fluktuation durch faire Vergütung. Eine faire und wettbewerbsfähige Vergütungsstruktur stärkt die Mitarbeiterbindung und senkt die Fluktuation, wodurch die Rekrutierungskosten langfristig reduziert werden.
  • Geringere Fluktuation durch Aus- und Weiterbildungschancen. Durch Investitionen in Aus- und Weiterbildungsprogramme fördert FACC die berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter, was deren Zufriedenheit und Loyalität erhöht und die Fluktuationsrate senkt.
  • Geringere Fluktuation durch Zugang zu fairer Gesundheitsversorgung. Zusätzliche Gesundheitsleistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, fördern das Wohlbefinden der Mitarbeiter und tragen zur Reduktion der Fluktuationsraten bei.
  • Geringere Fluktuation durch Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Präventive Maßnahmen und gezielte Unterstützungsprogramme schaffen ein sicheres Arbeitsumfeld, welches die Mitarbeiterbindung stärkt und die Fluktuation reduziert.
  • Geringere Fluktuation durch Vielfalt im Management und unter den Mitarbeitern. Eine vielfältige Belegschaft und Führungsebene fördert eine inklusivere Kultur, was die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter erhöht und die Fluktuationskosten senkt.

Fazit

FACC betrachtet die Auswirkungen auf ihre Belegschaft als wichtigen Bestandteil ihrer strategischen und operativen Planungen. Durch die kontinuierliche Analyse und Anpassung der Geschäftsstrategien stellt FACC sicher, dass positive Auswirkungen wie Arbeitsplatzsicherheit, Work-Life-Balance und Inklusion maximiert und Risiken minimiert werden. Gleichzeitig nutzt FACC die sich daraus ergebenden Chancen effizient, um nachhaltigen Erfolg zu erzielen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

(S1-SBM 3.14): Alle Personen in der eigenen Belegschaft des Unternehmens, die durch das Unternehmen wesentlich beeinträchtigt werden könnten, sind im Umfang der Offenlegung gemäß ESRS 2 enthalten.

(S1-SBM 3.14a): Arten von Mitarbeitern und Nicht-Mitarbeitern in der eigenen Belegschaft, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt werden könnten, umfasst (nicht abschließend):

  • Allgemeine Mitarbeiter
  • Executive Management: CEO, CFO, etc.
  • Engineering & Technical Staff: Ingenieure, Techniker, etc.
  • Health, Safety and Environment (HSE): HSE-Manager, Umweltwissenschaftler, etc.
  • Project Management: Projektmanager, Projektkoordinatoren, etc.
  • Finance & Accounting: Finanzanalysten, Buchhalter, etc.
  • Human Resources: HR-Manager, Recruiter, etc.
  • Information Technology: IT-Spezialisten
  • Supply Chain and Procurement: Beschaffungs- und Lieferkettenmanager
  • Sales & Marketing: Vertriebs- und Marketingmitarbeiter
  • Legal & Compliance: Juristen, Compliance-Manager

Nicht-Mitarbeiter:

  • Contractors: Auftragnehmer
  • Consultants: Management- und technische Berater, etc.
  • Freelancers: Freiberufler
  • Vendors & Suppliers: Geräteanbieter, etc.
  • Joint Venture Bodies: Regierungsinspektoren, Branchenregulierer, etc.
  • Academia & Research Institutions: Akademische und Forschungseinrichtungen
  • Labor Unions: Gewerkschaften
  • Insurance Companies: Versicherungsunternehmen
  • Investors & Analysts: Institutionelle Investoren, Aktienanalysten, etc.
  • Community & Stakeholders: NGOs, Vertreter der lokalen Gemeinschaft, etc.

Diese Gruppen umfassen sowohl Angestellte als auch Selbstständige sowie Personen, die von Dritten bereitgestellt werden und hauptsächlich in Beschäftigungsaktivitäten tätig sind.

(S1-SBM 3.14b): Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen im Zuge des DMA (Due Diligence Management Approach) identifiziert. Diese Einschätzung basiert auf den Ergebnissen des DMA, welcher regelmäßig durchgeführt wird, um potenzielle Risiken und Auswirkungen auf die Belegschaft zu analysieren. Im Rahmen des DMA wurden umfassende Gespräche mit Fachbereichsverantwortlichen geführt und Bewertungen vorge-nommen, die gezeigt haben, dass die bestehenden Maßnahmen und Strategien von FACC effektiv sind, um negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter zu minimieren.

40

Der DMA umfasst die systematische Erfassung von Daten und das Feedback von Mitarbeitern sowie die Überprüfung von Arbeitsbedingungen und Unternehmenspraktiken. Diese Prozesse haben bestätigt, dass FACC keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf ihre Belegschaft verzeichnet, was auf die proaktiven Maßnahmen und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsumgebung zurückzuführen ist.

(S1-SBM 3.14c): Beschreibung der Aktivitäten, die zu wesentlichen positiven Auswirkungen führen:

  1. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Mitarbeiter gesundheitliche Sicherheit erlangen:

  2. Aktivitäten: Implementierung von umfassenden Gesundheitsund Sicherheitsprogrammen, von regelmäßigen Schulungen und Sicherheitsüberprüfungen.

  3. Betroffene Gruppen: Health, Safety and Environment (HSE), Engineering & Technical Staff, Contractors.

  4. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die zu erhöhter Einbeziehung von Mitarbeitern und dadurch zu einer erhöhten Arbeitsplatzsicherheit führen:

  5. Aktivitäten: Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und von regelmäßigen Feedback-Sitzungen.

  6. Betroffene Gruppen: Project Management, Human Resources, Executive Management.

  7. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die den Mitarbeitern eine höhere Flexibilität ermöglichen:

  8. Aktivitäten: Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Home-Office-Möglichkeiten.

  9. Betroffene Gruppen: Information Technology, Finance & Accounting, Sales & Marketing.

  10. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die es den Mitarbeitern besser ermöglichen, Familie und Beruf zu kombinieren:

  11. Aktivitäten: Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten und flexiblen Arbeitszeiten.

  12. Betroffene Gruppen: Human Resources, Executive Management, Engineering & Technical Staff.

  13. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht wird:

  14. Aktivitäten: Einführung von Mitarbeiteranerkennungsprogrammen und Verbesserung der Arbeitsumgebung.

  15. Betroffene Gruppen: Alle Mitarbeitergruppen, insbesondere Sales & Marketing, Supply Chain and Procurement.

  16. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht wird:

  17. Aktivitäten: Regelmäßige Gesundheitschecks und Sicherheitsinspektionen.

  18. Betroffene Gruppen: Health, Safety and Environment (HSE), Engineering & Technical Staff, Contractors.

  19. Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch Chancengleichheit, Diversität, Schulungen und Inklusion im eigenen Betrieb:

  20. Aktivitäten: Durchführung von Schulungen zu Diversität und Inklusion, Förderung von Chancengleichheit.

  21. Betroffene Gruppen: Human Resources, Legal & Compliance, Executive Management.

  22. Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch eine nicht-diskriminierende Gehaltsstruktur im eigenen Betrieb:

  23. Aktivitäten: Einführung transparenter Gehaltsstrukturen und regelmäßige Überprüfungen der Gehaltsgerechtigkeit.

  24. Betroffene Gruppen: Finance & Accounting, Human Resources, Executive Management.

  25. Sicherstellung des Schutzes der Privatsphäre der Mitarbeiter im eigenen Betrieb durch Einhaltung der DSGVO:

  26. Aktivitäten: Implementierung von Datenschutzkonzepte und von regelmäßigen Schulungen zur DSGVO.

  27. Betroffene Gruppen: Information Technology, Legal & Compliance, Human Resources.
  28. (S1-SBM 3.14d) (S1-SBM 3.16): Beispiele für wesentliche Risiken:

Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen

Unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen können die Betriebskosten erheblich erhöhen und die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen. Dieses Risiko betrifft insbesondere alle Mitarbeiter in tarifgebundenen Positionen. Um dieses Risiko zu mindern, überwacht das Unternehmen kontinuierlich die Tarifverhandlungen und plant entsprechende Budgetreserven ein.

Konkrete Beispiele für die proaktiven Maßnahmen, die FACC entwickelt hat, um die Risiken tariflicher Gehaltserhöhungen zu managen:

  • Effizienzsteigerungsprogramme: FACC hat Programme zur Steigerung der operativen Effizienz implementiert, um Kosten zu senken und die Auswirkungen von Gehaltserhöhungen auszugleichen. Dazu gehören Prozessoptimierungen in der Produktion und der Einsatz von Automatisierungstechnologien.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Durch die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle kann FACC besser auf Produktionsschwankungen reagieren und Personalkosten effizienter steuern.
  • Verhandlungen mit Lieferanten: FACC führt regelmäßige Verhandlungen mit ihren Lieferanten, um bessere Konditionen zu

erzielen und so die gestiegenen Personalkosten teilweise zu kompensieren.

• Investitionen in Weiterbildung: Durch gezielte Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter erhöht FACC deren Produktivität, was langfristig zur Kostensenkung beiträgt.

Verbindung zum durchgeführten DMA (Due Diligence Management Approach)

FACC integriert diese Maßnahmen in ihren Due Diligence Management Approach, indem sie Risiken kontinuierlich analysiert und bewertet, die sich aus tariflichen Gehaltserhöhungen ergeben. Der DMA umfasst regelmäßige Risikoanalysen, bei denen die finanziellen Auswirkungen von Gehaltserhöhungen bewertet werden. Auf Basis dieser Analysen werden die oben genannten Maßnahmen entwickelt und implementiert, um die finanzielle Stabilität von FACC zu gewährleisten. Die Verbindung zum DMA zeigt sich in der systematischen Erfassung und Bewertung von Risiken sowie in der proaktiven Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.

Beispiele für wesentliche Chancen

Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch die Ermöglichung von flexiblen Arbeitszeiten und Work-Life-Balance sowie durch die Förderung von Diversity und faire Vergütung:

Die Einführung flexibler Arbeitszeiten und die Förderung von Work-Life-Balance sowie Diversity und einer faieren Vergütung können die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen, insbesondere für Eltern und Betreuungspersonen. Dies führt zu geringeren Fluktuationsraten und senkt die Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Daher implementiert FACC flexible Arbeitszeitmodelle und fördert aktiv eine diverse und inklusive Unternehmenskultur.

Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch Aus- & Weiterbildungschancen:

Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter erhöhen deren Fähigkeiten und Zufriedenheit, was zu einer geringeren Fluktuation führt, insbesondere bei jüngeren Mitarbeitern und solchen in technischen Rollen. FACC bietet umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, um die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter zu fördern und deren Bindung an das Unternehmen zu stärken.

Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) indem der Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung ermöglicht wird (über die gesetzlichen Vorgaben hinaus):

Zusätzliche Gesundheitsleistungen verbessern die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter, was die Bindung an das Unternehmen stärkt und die Fluktuation reduziert – insbesondere von Mitarbeitern in körperlich anspruchsvollen Rollen. FACC bietet über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Gesundheitsprogramme und -leistungen an, um die Mitarbeitergesundheit zu fördern.

(S1-SBM 3.14e): FACC hat sich dem Ziel verpflichtet, ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu leisten, indem sie ihre Treibhausgasemissionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens reduziert. Diese Übergangspläne beinhalten wesentliche Maßnahmen wie die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Einführung energieeffizienter Technologien und die Optimierung der Produktionsprozesse.

Wesentliche Risiken

Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Einführung neuer Technologien könnten eine Restrukturierung der Produktionsprozesse erfordern, was in einigen Bereichen zu einem Beschäftigungsverlust führen könnte. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Engineering & Technical Staff, Contractors und Project Management.

Wesentliche Chancen

Gleichzeitig bieten diese Maßnahmen auch Chancen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Umschulung der bestehenden Belegschaft. Die Einführung neuer Technologien und die Umstellung auf erneuerbare Energien können zu einer höheren Arbeitsplatzsicherheit und zu neuen Karrieremöglichkeiten führen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Information Technology, Human Resources und Engineering & Technical Staff.

Um diese Chancen zu nutzen und die Risiken zu minimieren, plant FACC umfangreiche Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für die betroffenen Mitarbeiter. Dies soll sicherstellen, dass die Belegschaft die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, um in einer kohlenstoffarmen Wirtschaft erfolgreich zu sein.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen verfolgt FACC eine ganzheitliche Dekarbonisierungsstrategie, die sowohl die direkten Emissionen in den eigenen Betrieben als auch die Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette adressiert und somit den langfristigen Zielen des Unternehmens sowie den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens gerecht wird.

(S1-SBM 3.14f) (S1-SBM 3.14g): Erkennung von Hochrisiko-Betriebsstätten durch Identifizierung:

    1. Geografische Risikofaktoren (regional oder auf Länderebene):
  • Regionen mit erhöhtem Risiko: Südostasien, Sub-Sahara-Afrika, Mittlerer Osten
    1. Sektorspezifische Risikofaktoren:
  • Produktionsstätten
  • Bau- und Infrastrukturentwicklung
  • Lieferketten-Betriebsstätten

Beispiel

FACC verfügt unter anderem über Betriebsstätten in Südostasien. In dieser Region besteht aufgrund der schwachen Durchsetzung von Arbeitsgesetzen ein höheres Risiko für Zwangsarbeit sowie für Kinderarbeit. Jedoch handelt es sich bei allen FACC-Betriebsstätten in diesen Regionen lediglich um Büroanlage und keine Produktionsstätten. FACC überwacht diese Betriebsstätten besonders streng, um sicherzustellen, dass alle Betriebsstätten den höchsten ethischen Standards entsprechen und frei von Zwangsarbeit und Kinderarbeit sind.

Zusätzlich hat FACC Maßnahmen implementiert, um das Risiko von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in ihren Lieferketten- Betriebsstätten zu minimieren. Dies umfasst regelmäßige Audits und Überprüfungen sowie, wenn nötig, die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen, um die Einhaltung der Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass alle Betriebsstätten weltweit den höchsten ethischen Standards entsprechen und keine Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit stattfindet.

(S1-SBM 3.15): Identifikation von Risikogruppen:

  • Geschlecht: Frauen könnten in bestimmten Arbeitsumgebungen einem höheren Risiko von Diskriminierung oder Belästigung ausgesetzt sein.
  • Alter: Ältere Mitarbeiter könnten bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt sein.
  • Behinderung: Mitarbeiter mit Behinderungen könnten in bestimmten Arbeitsumgebungen oder bei bestimmten Tätigkeiten einem höheren Risiko von Unfällen oder Diskriminierung ausgesetzt sein.
  • LGBTQ+: LGBTQ+-Mitarbeiter könnten einem höheren Risiko von Diskriminierung oder Belästigung ausgesetzt sein.
  • Ethnizität: Mitarbeiter aus ethnischen Minderheiten könnten einem höheren Risiko von Diskriminierung oder Belästigung ausgesetzt sein.

Methodologie zur Identifizierung von Risiken:

Mitarbeiterbefragungen und Feedback: FACC führt regelmäßige Umfragen und Feedback-Sitzungen durch, um die Erfahrungen und Bedenken der Mitarbeiter zu erfassen.

Datenanalyse: FACC führt regelmäßig Analysen von Mitarbeiterdaten durch, um Muster und Trends zu identifizieren, die auf erhöhte Risiken hinweisen könnten.

Vorfallmeldesysteme: FACC verfügt über Systeme zur Meldung von Vorfällen, um Risiken und Probleme frühzeitig zu erkennen.

Maßnahmen zur Risikominderung:

Richtlinien und Governance: FACC hat Richtlinien zur Diversität und Inklusion sowie Anti-Diskriminierungs- und Belästigungsrichtlinien eingeführt.

Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme: FACC verfügt über Programme zur Entwicklung von Führungskräften und zur Sensibilisierung im Hinblick auf die Themen Diversität und Inklusion.

Unterstützungssysteme und Ressourcen: FACC verfügt über Mentoring- und Sponsoring-Programme zur Unterstützung gefährdeter Gruppen.

Beschwerdemechanismen und Meldesysteme: FACC verfügt über Schutzmechanismen für Whistleblower und Systeme zur Meldung von Beschwerden.

Überwachung und kontinuierliche Verbesserung:

Regelmäßige Bewertungen: FACC führt regelmäßig Arbeitsplatz-Audits und Mitarbeiterfeedback zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch.

Berichterstattung und Transparenz: FACC veröffentlicht Jahresberichte und bindet ihre Stakeholder ein, um die Fortschritte und Herausforderungen transparent zu machen.

Impact, risk and opportunity management

x.3.1.1.1. DR S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

(S1-1.19):

Policy 1 – Code of Conduct (CoC)

Policy 2 – Datenschutz-Policy

Policy 3 – Health and Safety Policy

Der Code of Conduct behandelt neben den Themen Korruption und Bestechung sowie den menschenrechtlichen Belangen (z. B. faire Arbeitsbedingungen) folgende Bereiche: allgemeines Verhalten, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Unternehmenseigentum, Interessenkonflikte, Kartellverbot, Insiderinformation, Exportkontrolle, Umweltschutz und Qualitätspolitik. Ebenso fordert das Unternehmen auch von seinen Kunden und Lieferanten gewisse Werte und Verhaltensgrundsätze ein. Dies ist wichtig, denn FACC möchte mit Partnern zusammenarbeiten, die dieselben Werte und Grundsätze vertreten wie das Unternehmen selbst.

Relevante IROS:

  • Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität infolge der Reduktion von Gewalt und Belästigung.
  • Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch eine nicht-diskriminierende Gehaltsstruktur im eigenen Betrieb.
  • Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Datenschutz-Policy dient dazu, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken, indem sie Transparenz über die Datenverarbeitungspraktiken des Unternehmens bietet und sicherstellt, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll und gesetzeskonform behandelt werden.

Relevante IROS:

• Sicherstellung des Schutzes der Privatsphäre der Mitarbeiter im eigenen Betrieb durch Einhaltung der DSGVO.

Relevante IROS:

• Schaffung von Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht wird.

Umfang des Konzepts:

Der Code of Conduct von FACC gilt für alle Mitarbeiter der FACC.

Die Datenschutz-Policy hingegen gilt für alle Mitarbeiter der Standorte innerhalb der Europäischen Union.

Die Health and Safety Policy gilt ebenso für alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten.

Öffentlich zugänglich ist lediglich der Code of Conduct über u. a. die Homepage oder das Intranet von FACC. Alle weiteren erwähnten Konzepte sind nur intern für FACC-Mitarbeiter über SAP oder das unternehmenseigene Intranet jederzeit abrufbar.

Verantwortungen bei FACC

Der General Counsel ist verantwortlich für die Implementierung und Umsetzung des Code of Conduct sowie der Datenschutz-Policy. Er berichtet direkt an den Finanzvorstand (CFO) und den Vertriebsvorstand (CSO) der FACC. Der Health and Safety Manager hingegen ist verantwortlich für die Health and Safety Policy. Er berichtet direkt and den Vorstand für das operative Geschäft (COO).

Die Health and Safety Policy wird regelmäßig im Zuge des externen ISO 45001-Audits überprüft.

Zugangsmöglichkeiten zum Konzept

Der Code of Conduct ist auf der FACC-Unternehmenswebsite zugänglich. FACC kommuniziert die Konzepte auch über interne Kanäle, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen. Die Health and Safety Policy ist im FACC-Intranet zugänglich, und wird mittels Schulungen so kommuniziert, dass hier alle Mitarbeiter ebenfalls über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen.

(S1-1.20): (S1-1.20a): Respekt für Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte

FACC verpflichtet sich zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte aller Mitarbeiter, wie sie in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert sind. FACC verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen. Zudem setzt sich FACC für faire Löhne, Gleichberechtigung und Diversität durch zahlreiche Initiativen ein.

So wurde FACC für ihre vielfältigen Maßnahmen in puncto Vereinbarkeit von Beruf und Familie als familienfreundliche Arbeitgeberin mit einem staatlichen Gütezeichen ausgezeichnet

Flexible Arbeitszeitmodelle oder das Angebot ganztägiger Kinderbetreuung tragen bei FACC seit Jahren wesentlich zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Mit der Gründung des Frauennetzwerkes FACC Wings for Women wurde vor zwei Jahren ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung von Frauen während ihres Berufslebens und damit verbunden auch für mehr Chancengleichheit gesetzt.

Über 300 Arbeitszeitmodelle

Über 300 unterschiedliche Arbeitszeitmodelle im Unternehmen unterstreichen die Flexibilität, die FACC ihren Mitarbeitern bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit bietet. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Umfelds, das besonders auf die Bedürfnisse von Familien eingeht. Dazu zählt u. a. ein Fokus auf Jobsharing – auch bei Führungspositionen. Dadurch wird in Teilzeit arbeitenden Müttern oder Vätern die lückenlose Fortsetzung ihrer Karriere ermöglicht. Neben Gleitzeit und Home-Office wird Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit auch für Produktionsmitarbeiter.

FACC als eine der attraktivsten Arbeitgebermarken Österreichs Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte spielen Maßnahmen für mehr Diversität und Familienfreundlichkeit eine große Rolle – auch angesichts des nach wie vor bestehenden Fachkräftemangels. Die erfolgreiche Positionierung von FACC als familienfreundliche Arbeitgeberin zeigt sich auch an einer groß angelegten Studie des Personaldienstleisters Randstad, innerhalb welcher FACC österreichweit zu den sechs besten Arbeitgebern zählte. In Oberösterreich wurde der erste Platz erreicht. Auch der Erhalt des Leading Employer Award 2024 unterstreicht die Position von FACC als einer der TOP-Arbeitgeber Österreichs.

(S1-1.20b): Engagement mit der eigenen Belegschaft

FACC schätzt eine offene und transparente Kommunikation mit der Belegschaft und fördert ein Umfeld des gegenseitigen Respekts und der Zusammenarbeit. FACC pflegt dahingehend offene Kommunikationswege durch regelmäßige Meetings und Feedback-Mechanismen, um die Anliegen der Belegschaft zu verstehen und anzugehen. Zudem unterstützt FACC-Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat) und fördert eine inklusive Unternehmenskultur. Die Vermeidung von Benachteiligungen einzelner Mitarbeiter – z. B. durch eine Ungleichbehandlung bei der Einstellung, der Entlohnung, den Aufstiegschancen oder bei Aus- und Weiterbildung – erhöht die Attraktivität des Arbeitsplatzes und ist daher für FACC ein zentrales Anliegen. Deshalb setzt FACC stark auf Chancengleichheit, Inklusion und gelebte Diversität.

(S1-1.20c): FACC ist bestrebt, Menschenrechtsauswirkungen, die sich aus ihren Aktivitäten ergeben, zu adressieren, wirksame Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und sicherzustellen, dass betroffene Personen angemessene Unterstützung erhalten.

FACC hat robuste Beschwerdemechanismen (Whistleblowersystem) eingerichtet, die allen Mitarbeitern zugänglich sind, um sicherzustellen, dass Beschwerden und Bedenken umgehend und fair behandelt werden. Zudem pflegt FACC eine Kultur der offenen Kommunikation, wobei jeder Mitarbeiter angehalten ist, das direkte Gespräch mit seinem Vorgesetzten zu suchen. Auch die FACC-Mitarbeitervertreter können jederzeit angesteuert werden. Sollte es zu einer Meldung (anonym oder nicht) kommen, wird diese von den

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zuständigen Mitarbeitern im Compliance Bereich behandelt und untersucht.

(S1-1.21) (S1-1.22): Ausrichtung der Richtlinien an international anerkannten Instrumenten

Die Menschenrechts- und Arbeitsrechtspolitiken von FACC sind an den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der ISO 45001-Norm ausgerichtet. Die ILO-Konventionen bilden die Grundlage für die Verpflichtung von FACC zu fairen Arbeitsbedingungen und zur Achtung der Arbeitsrechte. Die ISO 45001- Zertifizierung unterstützt FACC dabei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. FACC integriert diese Standards in ihren Richtlinien durch einen strukturierten Überprüfungsprozess, der sicherstellt, dass alle neuen Richtlinien mit den internationalen Arbeitsrechts- und Sicherheitsstandards übereinstimmen. Darüber hinaus bietet FACC-Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen an und implementiert umfassende Monitoringund Berichtssysteme, um die Einhaltung dieser Standards kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Diese Ansätze stärken das Engagement von FACC für die Sicherheit, Gesundheit und Rechte ihrer Mitarbeiter. Zudem bietet FACC-Pflichtschulungen innerhalb des Unternehmens an, um das Wissen und die Achtsamkeit für diese Themen zu erhöhen. Die Unternehmensrichtlinien adressieren explizit die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. FACC verpflichtet sich, alle Formen von Zwangs- und Kinderarbeit strikt abzulehnen und sicherzustellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette keine Praktiken des Menschenhandels vorkommen. Diese Verpflichtungen sind in den Verhaltenskodizes und Lieferantenrichtlinien von FACC verankert. Zudem führt FACC regelmäßige Audits und Schulungen durch, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten.

(S1-1.23): Gemäß der Health and Safety Policy von FACC und der ISO 45001-Norm werden Unfälle und Beinaheunfälle, sowie deren Ursachen, genau analysiert und seitens FACC wird durch einen hohen Trainings- und Schulungsaufwand an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsroutine und Sicherheit gearbeitet. So wurde in ein neues Trainingscenter investiert, um das Onboarding neuer Mitarbeiter laufend zu verbessern und auch der Internationalisierung der Belegschaft verstärkt Rechnung zu tragen. Konzernweit neu eingeführt wurden außerdem Sicherheitsvideos, worin Mitarbeiter die korrekte Anwendung des Hautschutzes sowie das richtige Verhalten im internen Werksverkehr vermittelt wird. Die Videos laufen auf den Bildschirmen am Shopfloor, sind multilingual gestaltet und somit für alle Mitarbeiter verständlich. Etablierte Instrumente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei FACC sind Prozesse, wie eine konzernweite Meldeplattform für Beinaheunfälle und unsichere Zustände, eine strukturierte Aufarbeitung und Maßnahmensetzung bei Arbeitsunfällen, Safety Walks mit einem Teilnehmerfeld von Mitarbeitern bis zum Vorstand und regelmäßige Zero Accident Gate Meetings, bei denen Maßnahmen von Führungskräften und Präventivfachkräften festgelegt und deren Umsetzung proaktiv überwacht werden.

(S1-1.24a): FACC hat spezifische Richtlinien zur Beseitigung von Diskriminierung, die im Code of Conduct verankert sind. Diese Richtlinien umfassen die Förderung von Chancengleichheit, die Verhinderung von Belästigung, Nicht-Vergeltung und Initiativen zur Vielfalt und Inklusion. Ziel von FACC ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist und gleiche Chancen für alle bietet.

(S1-1.24b): Der Code of Conduct von FACC deckt spezifisch Diskriminierungsgründe ab, darunter rassische und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Herkunft oder soziale Herkunft. Diese Richtlinien stellen sicher, dass alle Mitarbeiter fair und gerecht behandelt werden, in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und internationalen Standards. Weitere, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen werden aktuell nicht ergriffen.

(S1-1.24c): Zum Berichtsstichtag gab es bei FACC keine spezifischen Richtlinienverpflichtungen, die sich auf Inklusion oder positive Maßnahmen für besonders gefährdete Gruppen innerhalb der Belegschaft beziehen.

(S1-1.24d): Offenlegung, ob und wie diese Richtlinien durch spezifische Verfahren umgesetzt werden, um Diskriminierung zu verhindern, zu mindern und zu bekämpfen, sowie um Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen zu fördern:

Zum Berichtsstichtag gab es bei FACC keine spezifischen Verfahren zur Umsetzung solcher Richtlinien, da aktuell keine spezifischen Richtlinienverpflichtungen bestehen.

Bei der Entwicklung der Health and Safety Policy, der Datenschutz-Policy und des Code of Conduct berücksichtigte FACC die Interessen ihrer wichtigsten Stakeholder:

Health and Safety Policy

Interne Stakeholder: Die Bedürfnisse und Sicherheitsanforderungen der Mitarbeiter wurden durch regelmäßige Konsultationen mit Arbeitsmedizinern durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Arbeitsumgebung sicher und gesundheitsfördernd gestaltet ist. Das Feedback von Mitarbeitern wird hier selbstverständlich miteinbezogen und als sehr wichtig erachtet.

Externe Stakeholder: FACC beachtete auch die Erwartungen von Regulierungsbehörden und Kundenvorgaben, um sicherzustellen, dass die Policy den höchsten Standards entspricht.

Datenschutz-Policy

Mitarbeiter und Kunden: Die Policy wurde unter Berücksichtigung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten entwickelt.

Regulierungsbehörden: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Schutz der Datenintegrität standen im Mittelpunkt der Policy-Entwicklung.

Code of Conduct (CoC)

Mitarbeiter: Die Entwicklung des Code of Conduct erfolgte unter Einbeziehung von Mitarbeiterfeedback – in Vertretung durch den Betriebsrat, um sicherzustellen, dass die Konzepte praktikabel und verständlich sind.

Geschäftspartner: Die Erwartungen und Anforderungen von Kunden und Lieferanten wurden einbezogen, um sicherzustellen, dass der Code of Conduct auch in der Zusammenarbeit mit externen Partnern anwendbar ist.

(ESRS 2.62): Für alle, aktuell nicht in S1-1.19 erwähnten IROS, existieren bis dato noch keine Konzepte bei FACC.

FACC befindet sich in einem kontinuierlichen Prozess der Überprüfung und Anpassung ihrer Strategien und Prozesse. Im Zuge des erstmalig durchgeführten DMA wurde FACC auch auf fehlende niedergeschriebene Prozesse aufmerksam. Die entsprechenden Konzepte sollen kurz- bis mittelfristig entwickelt werden.

x.3.1.1.2. DR S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

(S1-2.27) (S1-2.27a-e): Die Einbindung der Mitarbeiter der FACC erfolgt sowohl direkt mit der eigenen Belegschaft als auch über Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat), welche im Zuge der DMA, aber auch in anderen (teilweise externen) Audits über ihre gewonnene Sichtweise berichten. Ebenso werden Informationen, Wünsche, Anregungen, Beschwerden, teilweise direkt an HR herangetragen. Auch hier wird im Zuge der DMA, aber auch in anderen (teilweise externen) Audits, Management Reviews (etc.) über die gewonnenen Informationen berichtet. Eigene, speziell dafür abgestellte Mitarbeiter (außerhalb des Betriebsrates) gibt es aktuell dafür nicht.

Die Auswirkungen des Transformationsprozesses im Sinne von CO2- Minderungen sind aktuell noch zu gering, um tatsächliche Auswirkungen innerhalb der Belegschaft zu haben bzw. Maßnahmen implementieren zu müssen.

Die Einbindung erfolgt auf verschiedenen Stufen, einschließlich regelmäßiger Umfragen und Feedback-Sitzungen (Mitarbeitergespräche), Mitarbeiterforen und -ausschüssen sowie Veranstaltungen (z. B. FACC Wings for Women, Betriebsversammlungen), aber auch durch Schulungen und Meldesysteme. Diese Aktivitäten finden teils jährlich, vierteljährlich und anlassbezogen statt. Beispielsweise werden Mitarbeitergespräche jährlich und Wings-for-Women-Veranstaltungen quartalsweise durchgeführt.

Verantwortungen bei der FACC

Die Leiterin der Personalabteilung (Vice President HR), die direkt an den Vorstandsvorsitzende (CEO) berichtet, ist verantwortlich für die Überwachung dieser Einbindung und dafür, dass die Ergebnisse verwertet werden.

Konzepte

Der Code of Conduct der FACC, als globale Rahmenvereinbarung mit Arbeitnehmervertretern, ermöglicht es dem Unternehmen, zusätzlich zu seinen Initiativen und Plattformen, Einblicke in die Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte zu erhalten durch:

• Regelmäßige Konsultationen: Der Code of Conduct wird regelmäßige evaluiert und bei Bedarf angepasst. Dies fordert Treffen und Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern (dem Betriebsrat), bei denen Anliegen und Perspektiven der Belegschaft direkt diskutiert werden können. Diese Treffen bieten eine Plattform für den offenen Austausch und helfen, aktuelle Themen und Herausforderungen zu identifizieren.

  • Whistleblower-System: Ein integraler Bestandteil des Codes of Conduct ist ein Whistleblower-System, das es den Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße gegen Menschenrechte oder andere Bedenken anonym zu melden. Dies trägt dazu bei, dass FACC ein umfassendes Bild von den Herausforderungen und Bedürfnissen der Belegschaft erhält.
  • Durch diese Maßnahmen stellt der Code of Conduct sicher, dass FACC kontinuierlich Einblicke in die Perspektiven ihrer Belegschaft erhält und diese in die Unternehmensstrategie und -entscheidungen einfließen lässt.

Die Wirksamkeit der Einbindung wird durch die Analyse von Mitarbeiterfeedback aus Umfragen, Meetings, Ausschüssen, Audits und direkten Gesprächen bewertet. Das Unternehmen erarbeitet bei Bedarf Maßnahmen, basierend auf diesem Feedback, und verfolgt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um sicherzustellen, dass die Einbindung effektiv ist.

(S1-2.28): FACC identifiziert "gefährdete" Gruppen wie Frauen oder Migranten und führt maßgeschneiderte Einbindungsinitiativen durch. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern, Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme sowie spezielle Veranstaltungen, um sicherzustellen, dass die Perspektiven dieser Gruppen berücksichtigt werden.

(S1-2.AR-25):

a) FACC engagiert sich speziell für gefährdete oder marginalisierte Personen, indem das Unternehmen spezifische Ansätze verfolgt und potenziellen Barrieren besondere Aufmerksamkeit schenkt.

b) Das Unternehmen berücksichtigt potenzielle Barrieren wie sprachliche und kulturelle Unterschiede und Geschlechtergleichgewichte sowie Spaltungen innerhalb einer Gemeinschaft oder Gruppe.

c) FACC stellt sicher, dass die Informationen für die Belegschaft verständlich und zugänglich sind, indem geeignete Kommunikationskanäle in Deutsch, aber auch Englisch angeboten und genutzt werden.

d) Bei auftretenden Interessenkonflikten innerhalb der Belegschaft wird versucht, diese durch transparente Prozesse und Gespräche zu lösen.

e) Das Unternehmen achtet darauf, die Menschenrechte aller beteiligten Stakeholder zu respektieren, einschließlich ihrer Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit.

x.3.1.1.3. DR S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können

(S1-3.32): (S1-3.32a): FACC hat Prozesse implementiert, um negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu identifizieren, zu melden, zu bewerten und zu beheben.

Diese Prozesse umfassen

  • Identifikation und Meldung: Mitarbeiter werden ermutigt, Probleme über verschiedene Kanäle zu melden, einschließlich direkter Vorgesetzter, der Personalabteilung oder anonym über die FACC-Hotline.
  • Bewertung und Untersuchung: Gemeldete Probleme werden von einem geschulten Team bewertet und untersucht, um die Ursache und den Umfang der negativen Auswirkungen zu bestimmen.
  • Lösung und Abhilfe: Nach der Untersuchung werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Probleme zu lösen und die negativen Auswirkungen zu beheben.
  • Nachverfolgung und Feedback: Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen wird durch die Nachverfolgung und das Feedback von Mitarbeitern überwacht, um sicherzustellen, dass ähnliche Probleme nicht erneut auftreten.
  • Bewertung der Wirksamkeit: FACC bewertet die Wirksamkeit der bereitgestellten Abhilfemaßnahmen durch die Überwachung des Mitarbeiterfeedbacks, die Verfolgung der Lösungstermine und die Bewertung, ob ähnliche Probleme erneut auftreten.

(S1-3.32b): FACC bietet mehrere Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern und adressieren lassen kann:

Direkte Kommunikation: Mitarbeiter können Bedenken direkt mit ihren Vorgesetzten, Abteilungsleitern oder mit benannten HR-Vertretern besprechen.

Anonyme Meldung: Es gibt eine anonyme Hotline (Whistleblower-Hotline), über die Mitarbeiter Bedenken melden können, ohne ihre Identität preiszugeben.

Offene-Tür-Politik: Führungskräfte und HR-Vertreter sowie der Betriebsrat stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung, um Bedenken und Probleme zu besprechen.

(S1-3.32c): FACC hat einen formellen Beschwerdebehandlungsmechanismus eingerichtet:

Benannte Personen: Geschulte HR- sowie Legal-Mitarbeiter überwachen den Beschwerdeprozess und stellen sicher, dass alle Beschwerden konsistent und fair behandelt werden.

Definierte Verfahren: Es gibt klare Verfahren zur Einreichung, Untersuchung und Lösung von Beschwerden in der Whistleblower Policy von FACC.

Dokumentation und Verfolgung: Alle Beschwerden werden dokumentiert und ihr Fortschritt wird von der Einreichung bis zur Lösung verfolgt, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.

(S1-3.32d): FACC unterstützt die Verfügbarkeit dieser Kanäle durch:

Schulung und Bewusstsein: Bereitstellung von Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte zur Nutzung der Beschwerdekanäle und zur Bewusstseinsschaffung der Bedeutung offener Kommunikation.

Zugänglichkeit der Kanäle: Sicherstellung, dass alle FACC-Mitarbeiter einen einfachen Zugang zu den Beschwerdekanälen haben, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Standort.

Kampagnen zur Bewusstseinsschaffung: Durch das Anbringen von Postern in den Gebäuden, durch Desktop-Notifikationen auf Arbeitsgeräten oder in der Mitarbeiter Space-App werden Mitarbeiter auf diese Möglichkeiten hingewiesen.

(S1-3.32e): FACC verwendet folgende Methoden zur Verfolgung und Überwachung von aufgeworfenen Problemen:

Verfolgungsmechanismen: Nutzung von Verfolgungssystemen, um den Fortschritt von Beschwerden von der Einreichung bis zur Lösung zu überwachen und Transparenz und Verantwortlichkeit sicherzustellen.

Feedback-Schleifen: Regelmäßige Überprüfung des Mitarbeiterfeedbacks, um die Wirksamkeit der Beschwerdekanäle zu bewerten und kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen.

(S1-3.33): Auf Basis der folgenden Themen bewertet FACC, ob die eigene Belegschaft über die Strukturen und Prozesse zur Äußerung von Bedenken informiert ist und diesen vertraut:

Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Mechanismen: Regelmäßige Umfragen und Feedback-Sitzungen, um das Bewusstsein und Vertrauen der Mitarbeiter zu bewerten.

Schulungs- und Bewusstseinsprogramme: Schulungen und Programme zur Sensibilisierung für die verfügbaren Kanäle und deren Nutzung.

Nutzung und Analyse der Kanäle: Überwachung der Nutzung der Beschwerdekanäle und Analyse der eingegangenen Beschwerden.

(S1-3.33): Im Code of Conduct der FACC wird ganz klar festgehalten, dass Meldung über die FACC-Whistleblower-Hotline erwünscht sind. Das Unternehmen erachtet Meldungen als Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und garantiert seinen Mitarbeitern, dass Meldungen keine Vergeltungsmaßnahmen folgen.

x.3.1.1.4. DR S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

(S1-4-37): Zertifizierung Beruf und Familie: FACC ist gerade in der Zertifizierungsphase für "Beruf und Familie". Die Zertifizierung "Beruf und Familie" in Österreich verbessert die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, steigert die Produktivität, stärkt die Unternehmensreputation und ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für eine bessere Work-Life-Balance.

Wings for Women: Ein Programm zur Förderung von Frauen im Unternehmen, das Mentoring und Karriereentwicklungsmöglichkeiten bietet, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

Arbeitszeitmodelle: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden und die Work-Life-Balance zu verbessern.

Onboarding Journey ab Jänner 2025: Einführung eines neuen Onboarding-Prozesses, bei dem neue Mitarbeiter über die Space-App wichtige Informationen erhalten und durch Meinungsumfragen am Ende des Prozesses Feedback geben können.

Maßnahmen

Unternehmensweite Umsetzung: Alle Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter und Standorte der FACC in Österreich, mit besonderem Fokus auf die Förderung der Vielfalt und Inklusion sowie der Work-Life-Balance.

Fokus auf Vielfalt und Inklusion: Spezielle Programme wie Wings for Women und das International Café zielen darauf ab, die Diversität im Unternehmen zu stärken und eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern.

Zeithorizonte für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen

Zertifizierung Beruf und Familie: Der Zertifizierungsprozess war mit Jänner 2025 abgeschlossen. Der Maßnahmenplan wird darauffolgend in der FACC implementiert.

Wings for Women und International Café: Diese Programme sind laufend aktiv, mit regelmäßigen Evaluierungen zur Verbesserung.

Arbeitszeitmodelle: Flexibilisierungen sind bereits eingeführt und werden fortlaufend angepasst.

Onboarding Journey: Start im Januar 2025 mit kontinuierlichen Updates basierend auf dem Feedback aus den Meinungsumfragen.

(S1-4-38a-d): Gesundheit und Sicherheit: Implementierung strenger Sicherheitsprotokolle und regelmäßiger Schulungen, um die gesundheitliche Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Flexibilität und Work-Life-Balance: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.

Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: Bei Vorfällen werden sofortige Maßnahmen ergriffen, einschließlich medizinischer Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz, um zukünftige Risiken zu minimieren.

Alle bereits erwähnten Maßnahmen: Karriereentwicklung und Schulungen: Bereitstellung von Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, um die Arbeitsplatzattraktivität zu erhöhen.

Diversität und Inklusion: Förderung von Chancengleichheit und einer nicht-diskriminierenden Gehaltsstruktur.

Schutz der Privatsphäre: Einhaltung der DSGVO zur Sicherstellung des Schutzes der Mitarbeiterdaten.

Regelmäßige Überwachung: Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsinspektionen (etwa von täglichen Safety Walkthroughs und permanente Evaluierung der Arbeitsplätze durch Arbeitsmediziner) und Audits.

Mitarbeiterfeedback: Nutzung von Umfragen und Feedback-Mechanismen (z.B. Whistleblower Hotline), um die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu bewerten.

Unabhängige Audits: Durchführung unabhängiger Bewertungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Richtlinien und zur Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten.

(S1-4-39): Um die geeigneten Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu ermitteln, nutzt FACC die Einbindung von Stakeholdern. Durch die Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften erhält das Unternehmen wertvolle Einblicke in mögliche negative Auswirkungen und versteht die Perspektiven und Anliegen seiner Stakeholder. Darüber hinaus gewährleistet das Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, indem es seine internen Praktiken an relevanten Arbeitsgesetzen, Vorschriften und internationalen Menschenrechtsstandards ausrichtet.

(S1-4-40) (S1-4-40a): Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen: Um dieses Risiko zu mindern, plant FACC die Einführung langfristiger Gehaltsstrategien und regelmäßiger Marktanalysen, um Gehaltserhöhungen besser vorherzusehen und zu budgetieren. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch regelmäßige Finanzanalysen und Budgetüberprüfungen überwacht.

(S1-4-40b): Geringere Fluktuation durch flexible Arbeitszeiten und Work-Life-Balance: Um diese Chance zu nutzen, setzt FACC auf flexible Arbeitszeitmodelle und fördert die Work-Life-Balance, was zu einer höheren Mitarbeiterbindung und geringeren Recruiting-Kosten führt.

Geringere Fluktuation durch angemessene und faire Vergütung: FACC stellt sicher, dass ihre Vergütungsstrukturen wettbewerbsfähig und fair sind, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und die Fluktuation zu senken.

Geringere Fluktuation durch Chancen in der Aus- und Weiterbildung: FACC bietet umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, um die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter zu fördern und ihre Bindung an das Unternehmen zu stärken.

Geringere Fluktuation durch Zugang zu Gesundheitsversorgung: FACC bietet über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Gesundheitsleistungen an, um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu fördern und ihre Loyalität zum Unternehmen zu erhöhen.

(S1-4-41): Offenlegung, ob und wie das Unternehmen sicherstellt, dass seine eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft verursachen oder dazu beitragen:

FACC hat verschiedene Maßnahmen implementiert, um sicherzustellen, dass die eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft verursachen oder dazu beitragen. Diese Maßnahmen umfassen:

  1. Robustes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem

FACC hat ein umfassendes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem implementiert, das sicherstellt, dass alle Arbeitsplätze sicher und gesund sind. Dieses System umfasst Konzepte, Verfahren und Kontrollen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken.

2. Regelmäßige Sicherheits-Audits und Inspektionen

FACC führt regelmäßige Sicherheits-Audits und Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Audits helfen dabei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

3. Mitarbeiterschulung und -entwicklung

FACC bietet regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter an, um zu gewährleisten, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um sicher und effizient zu arbeiten. Diese Schulungen umfassen Themen wie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und berufliche Entwicklung.

  1. Zusammenarbeit mit der Industrie und Regulierungsbehörden

FACC arbeitet eng mit Branchenverbänden und Regulierungsbehörden zusammen (etwa mit Verbänden wie der European Aviation Safety Agency (EASA), der International Air Transport Association (IATA)), um sicherzustellen, dass alle Praktiken den gesetzlichen Anforderungen und Branchenstandards entsprechen. Diese Zusammenarbeit hilft dabei, bewährte Verfahren zu teilen und kontinuierliche Verbesserungen zu fördern.

5. Beschwerdemechanismen und Feedback-Kanäle

FACC hat Mechanismen eingerichtet, über welche Mitarbeiter Bedenken und Beschwerden äußern können. Diese Kanäle sind darauf ausgelegt, Probleme schnell zu identifizieren und zu lösen, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft zu minimieren.

6. Datenschutz und Datennutzung

FACC stellt sicher, dass alle Praktiken im Umgang mit Mitarbeiterdaten den Datenschutzgesetzen entsprechen. Dies umfasst die Implementierung von Datenschutzkonzepte und regelmäßige Schulungen zur DSGVO, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen.

Umgang mit Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und anderen geschäftlichen Zwängen:

FACC erkennt an, dass es gelegentlich Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und anderen geschäftlichen Zwängen geben kann. In solchen Fällen verfolgt FACC einen ausgewogenen Ansatz, der die folgenden Maßnahmen umfasst:

• Transparente Kommunikation: FACC fördert eine offene und transparente Kommunikation mit ihren Mitarbeitern, um sicherzustellen, dass sie über die getroffenen Entscheidungen und deren Auswirkungen informiert sind. Dies umfasst regelmäßige Meetings und Informationsveranstaltungen.

• Kompromisslösungen: FACC sucht nach Kompromisslösungen, die sowohl die Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen als auch die Erfüllung geschäftlicher Anforderungen ermöglichen. Dies kann die Anpassung von Arbeitsprozessen, die Einführung neuer Technologien oder die Umgestaltung von Arbeitsplätzen umfassen. Momentan, im ersten Berichtsjahr nach ESRS, wurden noch keine Auswertungen/Auswirkungen/Ergebnisse analysiert, wie unsere Aktivitäten sich auf die eigene Belegschaft ausgewirkt hat.

Aktuell gibt es noch kein Zusammenspiel zwischen Risikomanagement und den analysierten IROs im Bereich der eigenen Belegschaft. Dementsprechend wurden auch externe Abhängigkeiten noch nicht evaluiert.

(S1-4-43): FACC weist derzeit Ressourcen für die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter zu, um das Verständnis und das Management wesentlicher Auswirkungen zu verbessern. Im letzten Jahr wurden viele Arbeistunden unserer Mitarbeiter für Schulungen zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und beruflicher Entwicklung verwendet. Darüber hinaus investiert FACC kontinuierlich in Gesundheits- und Sicherheitsprogramme, einschließlich der Bereitstellung von Schutzausrüstung und der Durchführung regelmäßiger Sicherheitsinspektionen. Ein Team von geschulten HR-Mitarbeitern überwacht die Implementierung dieser Maßnahmen und stellt sicher, dass alle Arbeitsplätze den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Unabhängige Untersuchungsteams bearbeiten Berichte über negative Auswirkungen und Vergeltungsmaßnahmen, um Unparteilichkeit und Fairness im Lösungsprozess zu gewährleisten.

Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass die eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Belegschaft verursachen oder dazu beitragen und gleichzeitig die geschäftlichen Anforderungen erfüllt werden.

x.3.1.1. Parameter und Ziele DR von S1

x.3.1.1.1. DR S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

(ESRS 2.62) (ESRS 2.81): Die nach ISO 45001 zertifizierte FACC verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 an ihren österreichischen Standorten eine Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR) von 11,4. Damit wurde das angestrebte Ziel von 12,0 unterschritten und eine weitere Verbesserung gegenüber dem Vorjahreswert von 12,4 erzielt. Für das Geschäftsjahr 2025 hat sich FACC das Ziel gesetzt, die LTIFR auf 10 zu senken. Die Ursa-chen für Arbeitsunfälle und Beinhae-Unfälle werden genau analysiert bei FACC und es wird durch einen hohen Trainings- und Schulungsaufwand an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeits-routine und Sicherheit gearbeitet. So wurde in ein neues Trainingscenter investiert, um das Onboarding neuer Mitarbeiter laufend zu verbessern und auch der Internationalisierung der Belegschaft verstärkt Rechnung zu tragen. Neu eingeführt wurden außerdem konzernweit Sicherheitsvideos, worin Mitarbeiter die korrekte Anwendung des Hautschutzes sowie richtiges Verhalten im internen Werksverkehr vermittelt wird. Die Videos laufen auf den Bildschirmen am Shopfloor, sind multilingual gestaltet und somit für alle Mitarbeiter verständlich. Etablierte Instrumente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei FACC sind Prozesse wie eine konzernweite Meldeplattform für Beinaheunfälle und unsichere Zustände, strukturierte Aufarbeitung und Maßnahmensetzung bei Arbeitsunfällen, Safety Walks mit einem Teilnehmerfeld von Mitarbeiter bis zum Vorstand und regelmäßige Zero Accident Gate Meetings, bei denen Maßnahmen von Führungskräften und Präventivfachkräften festgelegt und deren Umsetzung proaktiv überwacht werden.

Diese Kennzahl wird monatlich analysiert mittels einer Software (PlanRadar) und in Management- Meetings dem Vorstand in regelmäßigen Abständen übermittelt. Unfälle oder Beinahe-Unfälle warden analysiert und die Gründe nach gesprächen mit den Betroffenen beseitigt, um weitere Vorfäl-le zu verhindern.

Momentan hat die FACC dieses Ziel lediglich von Jahr zu Jahr und nicht in der Health and Safety Policy niedergeschrieben. Wir wollen dies in den nächsten 1-2 Jahren ändern, indem wir zu diesem Ziel ein "SMART_Ziel" entwickeln und es in der entsprechenden Policy verankern.

(S1-4-47a-c) Weder die Mitarbeiter der FACC, noch ihre Vertreter sind bei der Erstellung der oben genannten Ziele, oder bei der Verfolgung eben jener involviert. Jedoch werden die Ergebnisse dem Betriebsrat (Vertreter) in den mehrmals im Jahr stattfindenden Managementmeetings dargelegt, sowie in der jährlichen nichtfinanzielle Erklärung der ganzen Belegschaft.

x.3.1.1.2. DR S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Für sämtliche Kennzahlen, berichtet hier unter ESRS S1-6 MDR-M aber in Folge auch S1-8 MDR-M, S1-9 MDR-M, S1-10 MDR-M, S1-14 MDR-M, S1-16 MDR-M, S1-17 MDR-M gilt: Die FACC AG wendet bei allen internen oder externen Mitarbeitern, unabhängig des Standortes, alle geltenden sozialen Standards an, die auch von vor Ort befindlichen Behörden überwacht und teilweise überprüft werden!(S1-6.50a): Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtmitarbeiterzahl der FACC weltweit:

Geschlecht Anzahl der Mitar
beiter (Köpfe) zum
Stichtag
Männer 2780
Frauen 1259
Andere -
Nicht angegeben -
Summe 4039

Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Mitarbeiter, aufgeschlüsselt nach Ländern, in denen das Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, die mindestens 10 % der Gesamtzahl seiner Mitarbeiter ausmachen:

Land Anzhal der Mitarbei
ter (Köpfe) zum
Stichtag
Österreich 3247
Kroatien 425

(S1-6.50b): Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl), aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Beschäftigung, zum Stand 31.12.2024.

Geschäftsjahr 2024
Frauen Männer Andere Nicht ange
geben
Gesamt
Anzahl der Mitarbeiter (Köpfe)
1259 2780 - - 4039
Anzahl unbefristeter Mitarbeiter (Köpfe)
1259 2780 - - 4039
Anzahl befristeter Mitarbeiter (Köpfe)
0 0 0 0 0
Anzahl von "non-guaranteed hours" Mitarbeiter (Köpfe)
0 0 0 0 0
(*) Geschlehcterangaben wurden wie von den Mitarbeitern angegeben über

nommen

Die Definitionen für die Tabelleninhalte ergeben sich alle aus den nationalen gesetzlichen Gegebenheiten, welche nicht abweichend voneinander sind.

(S1-6.50d-e) (S1-6.50c) (S1-6.AR.59): Für die Mitarbeiterfluktuationsberechnung verwendeten wir die Gesamtzahl der Mitarbeiter, die freiwillig oder aufgrund von Entlassung, Pensionierung oder Tod im Dienst ausscheiden. Die Mitarbeiterzahlen wurden als Kopfzahl gemeldet. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl wurde als Durchschnitt von 12 Monaten berechnet.

Austritte 1.1.-
31.12.2024 in "Köp
fen"
Fluktuationsrate per
31.12.2024 in %
Österreich 486 15%
Kanada 14 14,89%
USA 29 29,59%
Kroatien 74 17,41%
Indien 3 2,4%
China 0 0.00%
Slowakei 6 9,38%

(S1-6.50f): Die Angaben zur Gesamtzahl der Mitarbeiter nach Geschlecht und Land sind identisch mit jenen im Konzernabschluss zu finden in Kapitel 9.

(S1-6.51) (S1-6.52):

Mitarbeiterinformationen aufgeschlüsselt nach Regionen

Berichtsjahr 2024
Österreich Rest Europas Mittlerer Osten und
Afrika
Rest der Welt Gesamt
Summe der Mitarbeiter ("Köpfe")
3247 496 125 171 4039
Anzahl an unbefristete Mitarbeiter ("Köpfe")
3247 496 125 171 4039
Anzahl an befristeten Mitarbeiter ("Köpfe")
0 0 0 0 0
Anzahl der "non-guaranteed hours" Mitarbeiter (Köpfe)
0 0 0 0 0
Anzahl an Vollzeit Mitarbeiter (Köpfe)
2896 494 125 167 3682
Anzahl an Zeilzeit Mitarbeiter (Köpfe)
351 2 o 4 357

x.3.1.1.3. DR S1-7 – Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

(S1-7.55a) (S1-7.55b): Daten zu nicht angestellten Beschäftigten ("externen Mitarbeitern") in der eigenen Belegschaft

2024
Gesamtzahl Externe Mitarbeiter in der eigenen Be
legschaft
42
Gesamtzahl Externe Mitarbeiter in der eigenen Be
legschaft – selbstständige Arbeitnehmer
1
Gesamtzahl Externe Mitarbeiter in der eigenen Be
legschaft – Arbeitnehmer, die von Unternehmen ge
stellt werden, die hauptsächlich Beschäftigungstä
tigkeiten ausüben
4

Die Zahlen wurden generiert aus dem HR-Informationssystems unseres SAP´s und sind Werte in "Köpfe" zum Stichtag.

x.3.1.1.4. DR S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

(S1-8.60a-c)(S1-8.61) (S1-8.62) (S1-8.63a-b) (S1-8.63b):

Für unsere Mitarbeiter an den "signifikanten Standorten" gemäß ESRS, namentlich in Kroatien, gibt es aktuell keinen Kollektivvertrag oder eigenen Betriebsrat. Auch gibt es keine Zusammenarbeit diesbezüglich mit der EWC oder ähnlichen lokalen Verbänden. Alle angegeben Kennzahlen wurden von keiner weiteren Stelle mehr geprüft.

(S1-8.AR 70) Alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten unterliegen dem Kollektivvertrag der "Holzindustrie." Sowohl Arbeiter, als auch Angestellte sind durch einen Betriebsrat vertreten, welcher jederzeit direkt angesprochen werden kann.

Table 56: Eigene Belegschaft in der Region (innerhalbdes EWR), die durch Tarifverträge und Vereinbarungen zum Sozialdialog abgedeckt ist, nach Abdeckungsgrad und Region:

Tarifbindung Sozialdialog Abdeckungsrate Mitarbeiter - EWR Mitarbeiter – Nicht-EWR Interessensvertreter (nur EWR) 0-19% Kroatien Kroatien 20-39% 40-59% 60-79%

x.3.1.1.5. DR S1-9 – Diversitätsparameter

(S1-9.66a): Alles analysierten Kennzahlen zu den Themen werden aus unserem SAP analysiert und von keiner weiteren Stelle verifiziert.

80-100% Österreich Österreich

Daten zu Top- Management

Anzahl der Mitarbeiter im Top- Management 2024
Frauen 6
%- Anteil im Top- Management 14,63
Männer 35
%- Anteil im Top- Management 85,37
Andere n.A
%- Anteil im Top- Management n.A
Keine Daten n.A
%- Anteil im Top- Management n.A
Summe gesamt ("Köpfe") 41 Personen

(S1-9.AR 71): Die FACC hat bei der Offenlegung der Geschlechterverteilung im Top-Management folgende Ebenen berücksichtigt: Ebene 1 = Vorstand, sowie Ebene 2, welche direkt "unterhalb" der Vorstandsebene agiert.

(S1-9.66b): Beschäftigtendaten nach Altersgruppen

Summe der Mitarbeiter 4039
Anzahl unter 30 Jahre ("Köpfe") 961
%- Anteil an Mitarbeiter unter 30 23,79%
Anzahl Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahre ("Köpfe") 2445
%- Anteil Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahre 60,53%
Anzahl über 50 Jahre ("Köpfe") 633
%- Anteil an Mitarbeiter über 50 Jahre ("Köpfe") 15,67%

x.3.1.1.6. DR S1-10 – Angemessene Entlohnung

(S1-10.69) (S1-10.70): (S1-10.71): Die FACC stellt sicher, dass alle ihre Mitarbeiter einen angemessenen Lohn erhalten, der den geltenden Benchmarks entspricht, und bietet keine Gehälter unterhalb des lokalen gesetzlichen Mindestlohns an. Bezüglich aller Personen, die nicht direkt bei der FACC (inkl. Töchter) angetsellt sind, können wir dies nicht vollständig beurteilen. Jedoch legen wir großen Wert darauf, dass alle unsere Geschäftspartner sich an unseren Code of Conduct bzw. Lieferanten- Verhaltenskodex halten. Es wäre der FACC bis dato nichts bekannt, dass man sich nicht an Mindeststandards (der EWR sowie außerhalb der EWR) gehalten hätte.

Alle erfassten Kennzahlen zu den Themen werden aus dem SAP-System der FACC analysiert und von keiner weiteren Stelle verifiziert.

x.3.1.1.7. DR S1-11 – Sozialschutz

Land Angestellte Arbeiter Non employees
Österreich
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j j
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
India
(S1-11.74a): Krankheit n n n
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung n n n
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j n
(S1-11.74e): Ruhestand n n n
Kanada
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j j
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
USA
(S1-11.74a): Krankheit j j N/A
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j N/A
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j N/A
(S1-11.74d): Elternzeit n n N/A
(S1-11.74e): Ruhestand j j N/A
Kroatien
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j j
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
China
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j n
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j n
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
Slowakei
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j j
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j

x.3.1.1.8. DR S1-12 – Menschen mit Behinderungen

(S1-12.79)(S1-12.80) (S1-12.AR 76):

Menschen mit Behinderungen Frauen
%
Männer
%
Andere % Nicht Bekannt
%
% der gesamnten Be
legschaft
1,19 1,94 n.A n.A 1,7%

x.3.1.1.9. DR S1-13 – Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung

(S1-13.83a-b (S1-13.84) (S1-13.85): Karriereentwicklung, Leistungsbeurteilungen und Weiterbildungsstunden

Frauen
2024
Männer
2024
Andere
2024
Nicht Bekannt
2024
Gesamt
2024
Prozentsatz der Mitarbeiter und
(oder) Externe Mitarbeiter, die an
regelmäßigen Leistungs- und Karri
ereentwicklungsbeurteilungen teil
genommen haben
100% 100% n.A. n.A. 100%
Durchschnittliche Anzahl der
Schulungsstunden pro Mitarbeiter
und (oder) Externe Mitarbeiter
31,35 Stunden 27,80 Stunden n.A. n.A. 29,58 Stunden

x.3.1.1.10. DR S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

(S1-14.88a-e) (S1-14.89): Alle analysierten Kennzahlen zu den Themen werden aus unserem SAP oder H&S Tool analysiert. Diese werdenim Zuge der jährlichen ISO 45001 Auditierung überprüft.

Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen

Mitarbeiter Externe Mitarbeiter
2024 2024
Prozentsatz der eigenen Arbeitnehmer, die durch ein Gesundheits
und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher
Anforderungen und (oder) anerkannter Standards oder Richtlinien
abgedeckt sind
100% n.A.
Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund von Ar
beitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
0 n.A.
Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von Ar
beitsunfällen
0 n.A.
Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund arbeits
bedingter Erkrankungen
0 n.A.
Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen und arbeitsbe
dingten Erkrankungen anderer Arbeitnehmer, an FACC Betriebst
stätten
0 n.A.
Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen anderer Arbeit
nehmer auf FACC Betriebststätten
0 n.A.
Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen ande
rer Arbeitnehmer, in FACC Betriebststätten
0 n.A.
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft 67 n.A.
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft
in Österreich
2,2 n.A.
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft
in Kanada
5 n.A.
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft
in Kroatien
1,41 n.A.
Anzahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen der ei
genen Belegschaft
4 n.A.
Anzahl der verlorenen Tage durch:
Arbeitsunfälle und Todesfälle (durch Arbeitsunfälle) sowei arbeits

bedingten Erkrankungen und Todesfällen aufgrund von Erkrankun-

gen 1506 n.A.

x.3.1.1.11. DR S1-15 – Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Anteil der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, die
familienbedingte Freistellung genommen haben
2024
Frauen 25,81%
Männer 14,57%
Andere n.A.
Keine Daten n.A.
Summe 18%

Insgesamt haben die Möglichkeiten (siehe S1-15.93a) im Geschäftsjahr 2024 325 Frauen und 405 Männer über den gesamten Konzern wahrgenommen. Der in der Tabelle angegebene Prozentwert ist in geschlechterspezifischer- Relation zur Gesamtbelegschaft betrachtet worden

x.3.1.1.12. DR S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung

(S1-16.97a-c) (S1-16.AR 98): Zur Berechnung wurden die genauen Vorgaben, welche uns der ESRS vorgibt, verwendet. Die genauen Zahlen zu den Berechnungen stammen aus dem SAP-System.

Lohngefälle zwischen den Geschlechtern

Lohngefälle
zwischen Män
nern und
Frauen
Lohngefälle
zwischen Män
nern und
Frauen
Vergütungsver
hältnis nach
ESRS S1-16.97b
Angestellte in
%
Arbeiter in %
Country
Österreich 13,25 3,08 8,13
Indien 16,40 n.A. 12,61
Kanada 12,87 2,86 2,68
USA 29,1 12,6 4,64
Kroatien 7,38 7,17 7,10
China 0% 0% 5,21
Slowakei 15% n.A. 2,86

Weitere Details zum Verständnis der Tabelle:

• Die kanadische Regierung verlangt die Erstellung einer Studie zur Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. Diese Studie wird alle fünf Jahre durchgeführt und zielt darauf ab, Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sicherzustellen. Die aktuelle Version unserer Studie wurde im September 2024 durchgeführt. Die Studie zeigt, dass bei FACC Canada Lohngleichheit besteht. Unsere Gehälter basieren auf Berufserfahrung, Kompetenzentwicklung und spezifischer Ausbildung. Durch die aus dem ESRS herauskommende Definition könnten Verzerrungen im geschlechtsspezifischen Lohngefälle festgestellt werden, die sich dadurch erklären lassen, dass eine größere Gruppe von Frauen kürzlich eingestellt wurde und daher ihre Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Kompetenz geringer ist als die ihrer männlichen Kollegen, die über mehr Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Kompetenz verfügen.

  • An unseren Standorten in Indien und der Slowakei sind lediglich Mitarbeiter als "Angestellte" beschäftigt.
  • Bei den Kennzahlen für Österreich wurde der gesamte Vorstand bei der Berechnung des Gender-Pay Gaps ausgenommen.

x.3.1.1.13. DR S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

(S1-17.103a-d) (S1-17.104a-b) (S1-17.AR-103)(S1-17.AR-106):

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen

2024
Anzahl der Diskriminierungsvorfälle 0
Anzahl der Beschwerden, die über Kanäle eingereicht
wurden, über die die eigenen Arbeitnehmer ihre Be
denken äußern konnten
0
Anzahl der bei den Nationalen Kontaktstellen für
OECD-Multinationale Unternehmen eingereichten Be
schwerden
0
Höhe der Geldbußen, Strafen und Schadensersatzzah
lungen aufgrund von Verstößen gegen soziale und
menschenrechtliche Faktoren
0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsverstöße
und -vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Be
legschaft
0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsverstöße
und -vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Be
legschaft, die gegen die Prinzipien des UN Global Com
pact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unter
nehmen verstoßen
0
Höhe der Geldbußen, Strafen und Entschädigungen für
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und
Vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Beleg
schaft
0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsfälle, in de
nen das Engagement dazu beitrug, den Betroffenen
Wiedergutmachung zu verschaffen
0

(S1-10.75) Das Vorhandensein von sozialen Standards und der Möglichkeit unserer Mitarbeiter diese zu nutzen, führt unserer Meinung nach zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

3.2. ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

(S2.SBM-3.10: FACC integriert Nachhaltigkeit in ihr Geschäftsmodell, indem sie umweltfreundliche Materialien und emissionsarme Verfahren in der Produktion von Flugzeugkomponenten einsetzt. Das Unternehmen hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die auf internationalen Standards basiert und die gesamte Wertschöpfungskette umfasst. Ein zentraler Bestandteil dieser

Strategie ist die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten, um sicherzustellen, dass soziale und ökologische Kriterien eingehalten werden. Dies wird durch regelmäßige Audits und die Anwendung strenger Due-Diligence-Prozesse gewährleistet.

Intern fördert FACC eine nachhaltige Unternehmenskultur durch Schulungsprogramme, die Mitarbeiter für ESG-Themen sensibilisieren. Zudem investiert das Unternehmen in CO₂-reduzierende Technologien, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und den EU-Klimavorgaben gerecht zu werden.

Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass Nachhaltigkeit fest in ihrer Geschäftsstrategie verankert ist und kontinuierlich zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten beiträgt.

(S2-SBM 3.11): FACC hat alle Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, die wesentlich vom Unternehmen betroffen sind, im Anwendungsbereich der Offenlegung unter ESRS 2 betrachtet.

(S2-SBM 3.11a): FACC hat folgende Gruppen von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette identifiziert, die wesentlich betroffen sein könnten:

  • Arbeitnehmer, die auf dem Gelände des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören.
  • Arbeitnehmer, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind, z.B. in der Metall- oder Mineraliengewinnung.
  • Arbeitnehmer, die für Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind, z. B. in der Logistik oder im Vertrieb.
  • Besonders gefährdete Arbeitnehmer, wie Wanderarbeiter, Frauen oder junge Arbeitnehmer.

(S2-SBM 3.11b): FACC erkennt generell signifikante Risiken von Kinderarbeit in bestimmten Regionen an, insbesondere in Ländern mit schwachen Arbeitsgesetzen. Zudem ist Zwangsarbeit in Regionen wie Asien ein bekanntes Problem. FACC verfügt in diesen Regionen zwar über Standorte, hat allerdings lediglich Büros, in denen hochqualifizierte Arbeitskräfte arbeiten, und keine Produktionsstandorte.

(S2-SBM 3.11c): Die DMA der FACC ergab folgende zwei negativen Impacts:

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen führen: Diese negativen Auswirkungen sind weit verbreitet/systematisch da sie in verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette auftreten können und oft mit strukturellen Problemen im Hinblick auf die Beschäftigungssicherheit verbunden sind.
  • Systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette: Diese negativen Auswirkungen sind ebenfalls weit verbreitet/systematisch da sie auf tief verwurzelte Diskriminierung und Ungleichheiten in verschiedenen Regionen und Geschäftsbeziehungen hinweisen können.

(S2-SBM 3.11d): Die DMA der FACC ergab folgenden positiven Impact:

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu erhöhter Arbeitsplatzsicherheit führen.
  • Aktivitäten, die zu positiven Auswirkungen führen: Das COM-PETE-Programm der FACC verbessert die Arbeitsplatzsicherheit durch gezielte Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie das Schaffen eines gesteigerten Bewusstseins bzgl. des Themas CSR bei den Lieferanten von FACC durch Fragebögen, sowie On-Site und Desktop-Audits. Ebenso trägt die ISO 45001-Zertifizierung von FACC erheblich zu erhöhter Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Auch hat FACC eine umfangreiche Trainingsmatrix mit zahlreichen fachspezifischen Schulungen für ihre Mitarbeiter. All diese Aktivitäten zielen darauf ab, die Fähigkeiten der Mitarbeiter zu stärken und sie auf technologische Veränderungen in einem sicheren Arbeitsumfeld vorzubereiten.
  • Arten von Arbeitnehmern, die positiv betroffen sind: Besonders positiv betroffen sind Produktionsmitarbeiter und technische Fachkräfte, die direkt in den Fertigungsprozessen der FACC tätig sind. Diese Mitarbeiter profitieren von den Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die ihre berufliche Entwicklung fördern und ihre Arbeitsplatzsicherheit erhöhen.

(S2-SBM 3.11e): FACC hat folgende Risiken in ihrer DMA analysiert:

  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch arbeitsrechtliche Vorfälle von Geschäftspartnern: Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass arbeitsrechtliche Verstöße von Geschäftspartnern zu erheblichen finanziellen Belastungen von FACC führen können, einschließlich Bußgeldern und Prozesskosten. Dies kann auch das Ansehen des Unternehmens schädigen und zu Umsatzeinbußen führen.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen infolge von Vorfällen psychischer oder physischer Gesundheitsprobleme in der Wertschöpfungskette: Gesundheitsprobleme in der Wertschöpfungskette können zu rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten führen. Solche Vorfälle können die Produktivität beeinträchtigen und das Risiko von Bußgeldern und Prozesskosten erhöhen.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette: Systematische Benachteiligung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Strafen führen. Darüber hinaus kann dies das Image von FACC negativ beeinflussen und potenziell zu Umsatzeinbußen führen, wenn Kunden oder Partner das Unternehmen meiden.

(S2-SBM 3.12): FACC hat bisher keinen spezifischen Prozess entwickelt, um ein Verständnis dafür zu erlangen, wie Arbeitnehmer in der gesamten Wertschöpfungskette mit bestimmten Merkmalen einem größeren Risiko ausgesetzt sein könnten. Es gibt keine systematische Identifikation von Risikogruppen wie Geschlecht, Alter, Behinderung, LGBTQ+ oder ethnische Zugehörigkeit. Bei direkten Lieferanten finden Befragungen und Audits statt.

(S2-SBM 3.13): FACC hat derzeit keine spezifischen Risiken und Chancen identifiziert, die sich ausschließlich auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette beziehen, wie z. B. bestimmte Altersgruppen oder Arbeitnehmer in einer bestimmten Fabrik oder einem bestimmten Land. Alle identifizierten Risiken und Chancen werden derzeit als für die gesamte Belegschaft in der Wertschöpfungskette relevant betrachtet.

DR S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

(S2-1.16): Der Supplier Code of Conduct gibt jene Werte, welche FACC als wichtig für ihre eigene Belegschaft ansieht, verpflichtend an die direkten Lieferanten weiter und wird durch regelmäßige Lieferantenaudits überprüft.

Relevante IROS:

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen führen.
  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu erhöhter Arbeitsplatzsicherheit führen.
  • Systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch arbeitsrechtliche Vorfälle von Geschäftspartnern.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen infolge von Vorfällen psychischer oder physischer Gesundheitsprobleme in der Wertschöpfungskette.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette.

Die Health and Safety Policy befasst sich nach der ISO 45001 mit der Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds durch die Implementierung eines systematischen Ansatzes zum Management von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Relevante IROS:

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen führen.
  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu erhöhter Arbeitsplatzsicherheit führen.

Umfang des Konzepts:

Der FACC Supplier Code of Conduct gilt verpflichtend für alle direkten Lieferanten der FACC.

Die Health and Safety Policy gilt für alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten.

Keinerlei Regionen werden explizit ein- oder ausgeschlossen, gleiches gilt für Stakeholder jeglicher Art.

Verantwortlichkeiten bei FACC:

Der General Counsel ist verantwortlich für die Implementierung und Umsetzung des Code of Conducts. Er berichtet direkt an den CFO und den CSO der FACC. Der Vice President Procurement ist verantwortlich für Inhalt und Einhaltung des Supplier Code of Conducts. Er berichtet direkt an den COO. Der Health and Safety Manager hingegen ist verantwortlich für die Health and Safety Policy. Er berichtet direkt and den COO.

Der Supplier Code of Conduct vertritt die Ansichten der international Labour Organization (ILO) Standards und hinterfragt, unter anderem, Arbeitssicherheitsthemen und prekäre Arbeit.

Die Health and Safety Policy wird regelmäßig im Zuge des externen ISO 45001-Audits überprüft.

Berücksichtigung der Interessen von Schlüssel-Stakeholdern

Bei der Festlegung des Supplier Code of Conduct hat FACC wichtige Anliegen und Interessen von einzelnen Stakeholdern wahrgenommen und im Dokument integriert. Dazu gehören Partner in der Wertschöpfungskette, speziell Kunden, aber auch Behörden (Gesetzgeber). Dies soll sicherstellen, dass die Konzepte die Erwartungen und Bedürfnisse der Stakeholder berücksichtigt und eine nachhaltige Zusammenarbeit fördert.

Verfügbarkeit des Konzepts für die Interessengruppen

Der Supplier Code of Conduct wird jedem Lieferanten zur Verfügung gestellt und muss unterzeichnet werden. Die Health and Safety Policy ist auf dem FACC-Intranet zugänglich, und wird mittels Schulungen so kommuniziert, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen.

(S2-1.17) (S2-1.17b): FACC engagiert sich für die Einbindung von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette durch verschiedene Methoden und Prozesse. Dazu gehört das COMPETE System, das als Plattform für den Austausch und die Weiterentwicklung dient. Zusätzlich gibt es eine Whistleblower-Hotline, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, Bedenken anonym zu melden. FACC führt regelmäßig interne und externe Audits durch, einschließlich solcher mit Kunden und Behörden, um die Einhaltung von Standards sicherzustellen. Zudem ist das Unternehmen nach ISO 45001 zertifiziert, was den Fokus auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstreicht. Audits bei Lieferanten werden ebenfalls durchgeführt, um die Einhaltung der Menschenrechts- und Arbeitskonzepte entlang der Wertschöpfungskette zu überwachen.

Durch ihren Code of Conduct verpflichten sich FACC zur Einhaltung der ILO- Standards.

(S2-1.18): FACC verfügt über einen (Lieferanten-) Verhaltenskodex, der die Einhaltung der ILO-Standards beinhaltet. Dieser Kodex verbietet ausdrücklich jede Form von moderner Sklaverei, einschließlich des Menschenhandels, der Zwangs- oder Pflichtarbeit und der Kinderarbeit.

(S2-1.AR-15) (S2-1.19): Die Konzepte der FACC in Bezug auf Arbeiter in der Wertschöpfungskette sind mit den Standards der ILO-Grundsatzerklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit abgestimmt. Zusätzlich richtet sich das Unternehmen nach den Anforderungen der ISO 45001-Norm, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entlang der eigenen Belegschaft zu fördern.

Die Umsetzung erfolgt durch den Verhaltenskodex und spezifische Managementsysteme, die eine Einhaltung dieser Standards sicherstellen. Es wurden bisher keine Fälle von Nichteinhaltung der ILO-Grundsätze in der Wertschöpfungskette gemeldet.

DR S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

(S2-2.22a-d): FACC engagiert sich direkt mit Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette oder deren legitimen Vertretern, um deren Perspektiven in Entscheidungen einzubeziehen. Das reicht vom direkten Kontakt mit den eigenen Mitarbeitern oder mit dem Betriebsrat bis hin zu regelmäßigen Audits bei Lieferanten. Ebenso besteht ein regelmäßiger Austausch mit Kunden.

FACC führt ihr Engagement in Bezug auf die Entwicklung und Aktualisierung von Konzepten durch den regelmäßigen Austausch mit Kunden und Lieferanten. Obwohl keine direkte Konsultation mit den Arbeitern in der Wertschöpfungskette stattfindet, werden die Anforderungen und Anliegen dieser Stakeholder durch den kontinuierlichen Dialog mit Kunden und Lieferanten berücksichtigt und, wo nötig, in den Supplier Code of Conduct aufgenommen.

Stufen des Engagements:

Frühe Phase der Konzept-Formulierung: In dieser Phase werden die Informationen und Rückmeldungen, die im täglichen Austausch mit Kunden und Lieferanten gesammelt werden, genutzt, um die Konzepte zu gestalten.

Art des Engagements:

Regelmäßiger Austausch: Der Dialog mit Kunden und Lieferanten erfolgt kontinuierlich und informell, um sicherzustellen, dass die Konzepte den aktuellen Anforderungen und Anliegen entsprechen.

Häufigkeit des Engagements:

Täglicher Austausch: FACC steht in ständigem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, was eine ständige Anpassung und Aktualisierung des Konzepts gewährleistet.

Durch diesen Ansatz möchte FACC sicherstellen, dass die Konzepte die Bedürfnisse und Erwartungen der Wertschöpfungskette widerspiegeln – auch ohne direkte Konsultation der Arbeiter.

Zuständigkeiten:

FACC hat keine Person angestellt, die explizit für dieses Thema zuständig wäre. Vielmehr ist es ein Sammeln von Informationen der verschiedensten Fachbereiche, welche das Feedback bei der Erstellung der fachspezifischen Konzepte nutzen.

FACC hatte zum Berichtsstichtag keine Global Framework Agreements mit globalen Gewerkschaftsföderationen.

DR S2-3 – Processes to remediate negative impacts and channels for value chain workers to raise concerns

(S2-3.27a-d): FACC verfolgt einen strukturierten Ansatz zur Abhilfe bei etwaigen negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette. Hierzu gehört ein vertraulicher Beschwerdemechanismus, über den Probleme gemeldet werden können (Whistleblower-Hotline). Abhilfemaßnahmen werden gezielt auf die spezifischen Beschwerden zugeschnitten und deren Wirksamkeit wird durch Nachbefragungen überprüft.

FACC stellt verschiedene Kanäle bereit, über die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen melden können, darunter:

• Eine Whistleblower-Hotline, die anonym genutzt werden kann und allen Arbeitern zugänglich ist sowie physische Vorschlagsboxen an zentralen Standorten.

FACC unterstützt die Verfügbarkeit dieser Kanäle durch:

  • Schulungen und Bewusstseinsbildung: Mitarbeiter und Manager in der Belegschaft werden geschult, um die Nutzung der Beschwerdekanäle zu fördern und die Bedeutung offener Kommunikation hervorzuheben.
  • Barrierefreie Kanäle: Die Beschwerdekanäle sind einfach zugänglich, z. B. durch mehrsprachige Anleitungen und flexible Kommunikationsmöglichkeiten.
  • FACC bearbeitet und überwacht durch ein qualifiziertes Personal den Fortschritt eingegangener Beschwerden von der Einreichung bis zur Lösung, um Transparenz sowie eine Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Feedback-Schleifen werden eingerichtet, um kontinuierliche Verbesserungen sicherzustellen, und betroffene Stakeholder werden in die Bewertung der Effektivität der Kanäle einbezogen.

(S2-3.28): FACC kommuniziert ihre Konzepte und Prozesse klar und transparent an ihre Lieferanten, die wiederum dafür verantwortlich sind, diese Informationen an die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette weiterzugeben. Dies geschieht durch regelmäßige Meetings und schriftliche Kommunikation. Zum Berichtsstichtag wurde gerade geprüft, ob in Zukunft auch Schulungen für Lieferanten angeboten werden.

Konzept zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen befinden sich im Code of Conduct der FACC, womit sich das Unternehmen verpflichtet, diese einzuhalten (siehe ESRS G1-1).

(S2-3.29): In den nächsten Jahren sollen die Kanäle weiter ausgeweitet werden, um sie einem noch größeren Spektrum der Wertschöpfungskette zugänglich zu machen.

DR S2-4 – Taking action on material impacts on value chain workers, and approaches to managing material risks and pursuing material opportunities related to value chain workers, and effectiveness of those actions

(ESRS 2.62): FACC hatte zum Berichtsstichtag keine spezifischen Maßnahmen in Bezug auf das betreffende Nachhaltigkeitsthema Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Wertschöpfungskette ergriffen. Der Grund dafür ist, dass FACC sich aktuell in der Evaluationsphase zu diesem Thema befindet, um die besten Ansätze zur Umsetzung effektiver und nachhaltiger Maßnahmen zu identifizieren. So wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung lediglich potenzielle negative Auswirkungen analysiert, jedoch keine tatsächlichen wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert, die eine Abhilfe erforderlich machen. FACC plant, innerhalb der nächsten 15-24 Monate eine umfassende Strategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zu implementieren, um den Anforderungen gerecht zu werden. Diese sollen bereits bestehende Prozesse als Grundgerüst verwenden. Folgende Maßnahmen sind dahingehend angedacht: ein größeres Ausmaß von bewerteten Lieferanten bzgl. des Themas CSR, Schulungen zum Thema Whistleblowing in einem größeren Ausmaß innerhalb der Wertschöpfungskette (als rein innerhalb der eigenen Belegschaft) und ein vermehrter Fokus auf das Thema CSR bei Lieferanten-Audits. Im Geschäftsjahr 2024 gab es jedoch keinerlei Anzeichen, dass es Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Wertschöpfungskette gab.

DR S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

(ESRS 2.81): FACC hatte zum Berichtsstichtag keine spezifischen Ziele in Bezug auf das betreffende Nachhaltigkeitsthema ergriffen. Der Grund dafür ist, dass sich FACC aktuell in der Evaluationsphase zu diesem Thema befindet, um die besten Ansätze zur Umsetzung effektiver und nachhaltiger Maßnahmen zu identifizieren. Wie bereits erwähnt, wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung lediglich potenzielle negative Auswirkungen analysiert, jedoch keine tatsächlichen wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert, die eine Abhilfe oder eben Ziele erforderlich machen. FACC plant, hier weiterhin umfassend und stetig zu evaluieren, jedoch, gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anzeichen auf tatsächliche Verletzungen oder Probleme zu diesem Thema innerhalb der FACC-Wertschöpfungskette.

4. GOVERNANCE-INFORMATIONEN

4.1.1. ESRS G1: Unternehmenspolitik

x.4.1.1. Auswirkungen, Risiken und Chancen Management

DR G1-1 – Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur

Konzepte zur Geschäftsethik und Förderung der Unternehmenskultur

(G1-1.7) (G1-1.10b):

  • Policy 1 Code of Conduct
  • Policy 2 Supplier Code of Conduct

Policy 1 – Code of Conduct

Allgemeine Ziele

Der Code of Conduct von FACC verfolgt das Ziel, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption im Unternehmen zu etablieren. Dies wird durch regelmäßige Schulungen und Self-Assessments für risikobehaftete Bereiche wie den Einkauf und die Logistik unterstützt.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Auf Basis des Code of Conduct kommt es zu positiven Auswirkungen wie:

  • der Stärkung einer positiven Unternehmenskultur
  • der stärkeren Einbindung von Shareholdern.

Als Chancen in diesem Zusammenhang werden:

• eine Umsatzsteigerung durch attraktive Arbeitsplätze betrachtet.

Zu den identifizierten Risiken zählen für FACC:

• mögliche Ausfälle durch Geschäfte mit Unternehmen, die von regulatorischen Änderungen betroffen sind.

Überwachungsprozesse

Der Code of Conduct wird mittels Schulungen (Teil der Welcome Schulung), jährlichen Self Assessments mit unterschiedlichem Fokus und einer Whistleblower-Hotline sowie einer Lieferanten-Due-Diligence durch die Compliance Abteilung der FACC überwacht. Ab dem Jahr 2025 ist ein jährlicher interner "Compliance Newsletter" geplant, um das Bewusstsein für Korruption innerhalb der Belegschaft weiter zu schärfen.

Policy 2 – Supplier Code of Conduct

Allgemeine Ziele

Der Supplier Code of Conduct zielt darauf ab, die Einhaltung sozialer, ökologischer und ethischer Standards durch Geschäftspartner sicherzustellen. Dies wird durch ein Responsible-Business-Partners-Programm sowie das C.O.M.P.E.T.E.-System von FACC unterstützt.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Die positiven Auswirkungen, welche seitens FACC im Hinblick auf den Supplier Code of Conduct (Management von Lieferanten) erhoben wurden, sind:

  • Sicherstellung der Einhaltung von sozialen & umweltbezogenen Krit rien für eigene Lieferanten
  • Sicherstellung d. Einhaltung von sozialen & umweltbezogenen Kriterien für Unternehmen in d. Wertschöpfungskette
  • Zu den identifizierten Chancen zählen für FACC:
  • Planungssicherheit/Kosteneinsparungen durch langjährige & vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Lieferanten

• Neukundenakquise durch strenge soziale und umweltbezogene Kriterien für Lieferanten

Überwachungsprozesse

Die Einhaltung des Supplier Code of Conduct wird durch jährliche Audits (Desktop und On-Site) und das C.O.M.P.E.T.E.-System sichergestellt, welches auf Kostenbewusstsein, operative Exzellenz, Marktkenntnis, Partnerschaftsentwicklung, Prozesseffizienz, Technologieeinsatz und Ethik fokussiert.

Geltungsbereich des Konzepts

Der Code of Conduct gilt für alle globalen operativen Betriebseinheiten von FACC mit Fokus auf die Upstream-Aktivitäten an den Produktionsstätten – also überall da, wo Transparenz entscheidend ist.

Der Supplier Code of Conduct hingegen wird aktuell nur von allen österreichischen Standorte aus angewendet.

Verantwortung der Thematik innerhalb der FACC

Das General Counsel ist für die Umsetzung des Code of Conduct verantwortlich und berichtet an den Finanzvorstand (CFO) und Vertriebsvorstand (CSO). Unterstützt wird es vom Senior Manager CSR und Exportkontrolle sowie dem Legal Counsel für Compliance. Der Vice President Procurement ist für den Supplier Code of Conduct verantwortlich und berichtet an den Vorstand für das operative Geschäft, den Chief Operational Officer (COO).

Governance-Strukturen und Entscheidungsprozesse

(G1-1.9): FACC hat einen strukturierten Ansatz zur Etablierung, Entwicklung, Förderung und Bewertung ihrer Unternehmenskultur, um ein positives und nachhaltiges Arbeitsumfeld zu schaffen.

Etablierung: Die Grundlage der Unternehmenskultur von FACC wird durch die Definition von Kernwerten gelegt, die im Einklang mit der Vision und Mission des Unternehmens stehen und bereits im Code of Conduct verankert sind. Dazu gehört das Engagement der Führungsebene, die als Vorbild dient und die Unternehmenswerte aktiv vorlebt.

Unsere menschlichen Werte

Wertschätzung und Teamgeist.

Die Wertschätzung unserer Kunden und Kollegen sowie unserer Arbeit und Aufgaben bildet die Grundlage unserer Unternehmensphilosophie. Der FACC-Teamgeist baut darauf auf und ist ein prägendes Merkmal des gesamten Unternehmens. Ein Teil des FACC-Teams zu sein, soll Freude machen sowie Zufriedenheit und Erfolg mit sich bringen.

Unsere Unternehmenswerte

Leistung und Erfolg.

Unser FACC-Wertekompass leitet uns stets zu unseren menschlichen und unternehmerischen Werten.

Unsere Kunden müssen sich voll auf uns verlassen können. Deshalb bekennen wir uns zu Leistung und Erfolg. Denn ohne Leistung kann es keinen Erfolg geben. Und kein Unternehmen kann ohne Erfolg bestehen. Als Team legen wir mehr Wert auf den gemeinsamen Erfolg als auf den Erfolg eines Einzelnen.

Unsere ökologischen Werte

Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeit ist Teil der DNA von FACC. Seit der Herstellung unseres ersten Bauteils sorgen wir für leichtere, leisere und effizientere Flugzeuge. Wir leisten einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen von Flugzeugen und möchten unser Nachhaltigkeitsengagement unter Beweis stellen, indem wir im Einklang mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) handeln.

Ein umfassendes Onboarding-Programm gewährleistet, dass neue Mitarbeiter diese Werte von Anfang an verstehen und sich mit ihnen identifizieren können. Während der Einarbeitungsphase werden ihnen die Unternehmenswerte und -prinzipien durch verschiedene Schulungen vermittelt.

Entwicklung

Um die Unternehmenskultur kontinuierlich weiterzuentwickeln, fördert FACC das Engagement der Mitarbeiter durch regelmäßige Trainings, Workshops und Veranstaltungen, die auf die Verbesserung der Teamarbeit und die persönliche Weiterentwicklung abzielen. Es werden Programme zur Förderung der Vielfalt und Inklusion angeboten, die sicherstellen, dass alle Mitarbeiter sich wertgeschätzt und respektiert fühlen. Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Instrumente sind wesentliche Bestandteile der FACC-Strategie, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen der Mitarbeiter in die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur einfließen.

Förderung

Die Promotion der Unternehmenskultur erfolgt durch eine effektive interne Kommunikation, die die Werte und Ziele von FACC regelmäßig hervorhebt. Wichtige Kommunikationskanäle umfassen das Intranet, Newsletter, die FACC Space App und regelmäßig stattfindende Meetings. Zusätzlich werden Veranstaltungen und Aktivitäten organisiert, die den Teamgeist stärken und die Werte des Unternehmens lebendig halten.

Bewertung

Die Bewertung der Unternehmenskultur erfolgt durch regelmäßige Assessments und Feedback-Mechanismen (wie etwa durch die Whistleblower-Hotline), die ermöglichen, kulturelle Stärken und Schwächen zu identifizieren. Dies geschieht unter anderem durch Mitarbeiterbefragungen, regelmäßige Feedback-Runden und Leistungsmessungen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse passt FACC ihre Strategien kontinuierlich an, um sicherzustellen, dass die Kultur in allen Bereichen des Unternehmens verankert bleibt und sich weiterentwickelt.

Förderung der Unternehmenskultur und Geschäftsethik

(G1.10a) (G1.10c) (G1.10g): Mechanismen zur Identifikation, Meldung und Untersuchung von Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verhalten im Widerspruch zum Verhaltenskodex. FACC hat Mechanismen zur Identifikation, Meldung und Untersuchung von Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen den Code of Conduct etabliert. Mitarbeiter und externe Stakeholder können Verstöße über eine spezielle E-Mail-Adresse und Hotline, die von der Compliance Abteilung betreut wird, melden. Meldungen können auch anonym eingebracht werden. Erfolgen diese unter Angabe der Identität des Melders, ist ein entsprechender Schutz der Identität durch deren Geheimhaltung und die Zweckbindung sowie durch technische Maßnahmen gewährleistet. So findet grundsätzlich keine Offenlegung der Daten gegenüber Dritten statt und es sind entsprechende Zugriffsbeschränkungen implementiert. Sichergestellt ist ferner der Schutz des Melders vor Vergeltungsmaßnahmen – unter anderem auch durch entsprechende Anweisungen in unternehmensinternen Konzepten (dem Code of Conduct sowie der Whistleblower Policy).

Nach Eingang einer Meldung erfolgt eine systematische Erfassung und erste Bewertung durch den Compliance-Beauftragten, gefolgt von einer umfassenden Untersuchung in Zusammenarbeit mit relevanten Abteilungen und gegebenenfalls externen Experten. Der Compliance Abteilung wird in diesem Zusammenhang die entsprechende Weisungsfreiheit durch den Vorstand eingeräumt. Für den Fall von Interessenskonflikten ist eine Verweisungsregelung vorgesehen. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Vorstand präsentiert, die dann über entsprechende Maßnahmen – gegebenenfalls unter Beiziehung der Personalabteilung – entscheidet.

Regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen stellen sicher, dass alle FACC-Mitarbeiter über die Meldewege informiert sind. Gesetzliche Informationspflichten werden eingehalten. Ferner erfolgen regelmäßig Informationskampagnen innerhalb des Unternehmens. Diese Mechanismen bieten klare und sichere Wege für interne und externe Stakeholder, Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verstöße gegen interne Richtlinien zu melden und eine transparente Untersuchung und Kommunikation der Ergebnisse zu gewährleisten.

Der Code of Conduct wird allen Mitarbeitern bereits beim FACC Welcome Training vorgestellt und inhaltlich behandelt.

Die Schulung umfasst einen Überblick über den Code of Conduct in Bezug auf ethische Geschäftspraktiken, die Meldung von Verstößen über die Whistleblower Hotline und mögliche Auswirkungen einer unterlassenen Meldung.

(G1-1.10h) Unternehmensbereiche, bei welchen FACC die größten Risiken für Bestechung und Korruption identifiziert hat, sind folgende:

  • Einkauf (z. B. Bestechung im Austausch für günstige Konditionen oder Auftragsvergaben)
  • Verkauf (z B. Bestechung, um Geschäfte oder günstige Konditionen von Kunden zu erhalten)
  • Logistik (z. B. Bestechung, um Geschäfte oder günstige Konditionen an spezielle Speditionen zu vergeben)
  • Finanz- und Rechnungswesen (z. B. Mitarbeiter, die wichtige Finanztransaktionen abwickeln)
  • HR (z B. im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen, Vertragsverhandlungen)
  • Top-Management (z. B. könnte die Befugnis, wichtige Geschäftsentscheidungen zu treffen, zu Möglichkeiten für Bestechung und Korruption in großem Umfang führen)

DR G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Mechanismen zur Überwachung und Sicherstellung der Compliance

(G1 2.62): Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug

Ziele

Aktuell hat die FACC noch keine dedizierte Policy, die eine Verhinderung von Zahlungsverzügen explizit beinhaltet. Wir wollen jedoch auf den bereits bestehenden, wenn auch nicht explizit niedergeschriebenen, sowie gelebten Praktiken weiter aufbauen und in den nächsten 1-2 Jahren hierzu eine Policy entwickeln.

Der FACC ist die rechtzeitige Zahlung an alle Lieferanten zu standardisieren und sicherzustellen ein großes Anliegen. Die wichtigsten Ziele umfassen die Implementierung standardisierter Zahlungsbedingungen und die Etablierung klarer und konsistenter Zahlungsbedingungen in allen Lieferantenverträgen, um rechtzeitige und vorhersehbare Zahlungen zu gewährleisten. Wie er-wähnt wird die aktuell zwar gelebt, aber wurde noch nicht in einer Policy niedergeschrieben.

DR G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Risikomanagement und interne Kontrollsysteme

(G1-3.18) (G1-3.18a): Bereits in den Geschäftsjahren 2017/2018 startete FACC eine Kommunikationsinitiative, um das Bewusstsein für den Code of Conduct, aber auch für Compliance im Allgemeinen in der ganzen Unternehmensgruppe zu stärken. Im Rahmen dieser Initiative wurde der Code of Conduct angepasst und allen weltweiten Mitarbeitern des Konzerns in einer gesonderten Aussendung des Vorstands zur Kenntnis gebracht.

Weiters werden die FACC-Mitarbeiter seither in gesonderten Trainings regelmäßig (teils jährlich, teils alle zwei Jahre, abhängig von äußeren Umständen und Anlässen) zu den übergeordneten Themen Compliance, Antikorruption, Geschenkannahmen, Geldwäsche und Terrorismusprävention, Exportkontrolle, Lieferketten-Compliance und Datenschutz geschult. Die stetige Arbeit an der Good Governance ist bei FACC eine Querschnittsdisziplin, an der diverse Organisationseinheiten wie Kommunikation, Legal, Business Strategy, Internal Audits, aber auch IT- Security und CSR beteiligt sind. Die Abteilung Legal ist dabei führend für den Code of Conduct verantwortlich und dient als zentrale Anlaufstelle für Compliance-Fragen im Unternehmen.

Die Whistleblowing-Hotline von FACC ist ein internes System, das es Meldenden ermöglicht, auf Verstöße gegen den Code of Conduct des Unternehmens hinzuweisen. Die Whistelblower können dabei auch völlig anonym bleiben, sie sind gesetzlich geschützt und können Anliegen und Bedenken vertraulich weitergeben. Das System ist seit 15. Dezember 2021 aktiv, ist rund um die Uhr nutzbar und wird in der Whistleblowing Policy von FACC beschrieben. Relevante CAPEX oder OPEX gibt es dahingehend nicht zu vermelden.

(G1-3.18b): Die Compliance Abteilung agiert im Zusammenhang mit dem Whistleblower-System der FACC weisungsfrei und unabhängig von internen Berichtslinien. Im Falle eines Interessenkonflikts eines Mitarbeiters der Compliance Abteilung besteht eine Stellvertreterregelung, wonach ein Mitarbeiter ohne Konflikt übernimmt.

(G1-3.18c): Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt ein standardisiertes Reporting an den Vorstand samt Handlungsempfehlung. Sofern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen im Raum stehen, erfolgt die Beiziehung der Personalabteilung.

Hinsichtlich der Untersuchungen zu Korruption oder Bestechungsthemen bestehen (derzeit) keine gesonderten Verfahrensregeln. Ein Reporting erfolgt im Anlassfall ebenfalls standardisiert und wie zuvor erläutert.

Prozesse zur Identifikation und Bewertung von Risiken

(G1-3.20): Die Mitarbeiter von FACC werden bereits in der Welcome-Schulung auf die Whistleblower-Hotline und deren Verfügbarkeit über das Intranet (genauso wie auf den Code of Conduct und die FACC-Schulungsunterlagen) hingewiesen. Ebenso erfolgen über das Jahr hinweg zahlreiche Informationskampagnen (über Plakate, Desktop-Schoner, etc.).

Maßnahmen zur Risikominderung und Überwachung

(G1-3.21 a-c): Die FACC legt großen Wert auf die Prävention von Korruption und Bestechung und hat daher Schulungsprogramme entwickelt, um ihre Mitarbeiter in diesen Bereichen zu sensibilisieren und zu schulen. Die Programme sind darauf ausgelegt, das Bewusstsein für ethische Geschäftspraktiken zu stärken und sicherzustellen, dass Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien und gesetzlichen Anforde-rungen verstehen und einhalten.

Die Schulungen decken eine Vielzahl von Themen ab (siehe Tabelle 66), darunter die Erkennung und Vermeidung von Korruption und Bestechung, die Bedeutung von Compliance und ethischem Verhalten sowie die spezifischen Richtlinien und Verfahren der FACC.

Die Schulungen sind für alle Mitarbeiter der FACC in verschiedenem Ausmaß (siehe Tabelle unten) verpflichtend, insbesondere für diejenigen in Positionen mit erhöhtem Risiko für Korruption, wie z.B. im Einkauf, Vertrieb und Management.

Die Schulungen werden regelmäßig (siehe Tabelle unten) angeboten, um sicherzustellen, dass das Wissen aktuell bleibt und neue Mitarbeiter schnell integriert werden.

Nach Abschluss der Schulungen wird das Verständnis der Teilnehmer durch Feedback-Runden bewertet, um die Effektivität der Programme sicherzustellen und kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.

Die FACC stellt sicher, dass Mitglieder der administrativen, Aufsichts- und Managementgremien regelmäßig (siehe Tabelle unten) an Schulungen zu Anti-Korruption und Anti-Bestechung teilnehmen. Diese Schulungen sind darauf ausgelegt, die Führungskräfte über die neuesten Entwicklungen, Risiken und Best Practices in diesen Bereichen zu informieren und ihre Rolle bei der Förderung einer ethi-schen Unternehmenskultur zu stärken.

Board of Directors: Diese Schulungen sollen für diesen Teilnehmerkreis die Bedeutung von Gover-nance und Compliance in der Unternehmensführung betonen.

Supervisory Board: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in den rechtlichen Rahmenbedingungen und den internen Richtlinien der FACC geschult, um ihre Aufsichtsfunktion effektiv wahrnehmen zu können.

Executive Management: Das Executive Management Team erhält Schulungen, die sich auf die prakti-sche Umsetzung von Anti-Korruptionsrichtlinien und -verfahren konzentrieren. Diese Schulungen beinhalten Praxisbeispiele und Szenarien, die den Führungskräften helfen, ethische Entscheidungen in komplexen Situationen zu treffen.

Von Schulungsprogrammen abgedeckte gefährdete Funktionen

"At-risk functions" Managers AMSB Andere Mitarbeiter
Schulungsabdeckung
Gesamt 473 255 15 2515
Summe von Training erhalten ("Köpfe") 473 (100%) 255 15 2515
Art der Schulung und -Dauer
Präsenzschulung (Stunden) 0 0 0 1h
Computergestütztes Training (Stunden) 0,5h 0,5h 0,5h 0
Freiwilliges computergestütztes Training (Stunden)
Frequenz
0 0 0 0
Wie oft ist eine Schulung erforderlich 12-18 Monate jährlich jährlich einmalig bei Onboar
ding
Behandelte Themen
Definition von Korruption Unangemessene Ge
währung oder Entge
gennahme von Ge
schenken und Einla
dungen
Unangemessene Ge
währung oder Entge
gennahme von Ge
schenken und Einla
dungen
Unangemessene Ge
währung oder Entge
gennahme von Ge
schenken und Einla
dungen
Unangemessene Ge
währung oder Entge
gennahme von Ge
schenken und Einla
dungen
Code of Conduct Code of Conduct Code of Conduct Code of Conduct
vom Einzelfall abhän vom Einzelfall abhän vom Einzelfall abhän vom Einzelfall abhän
gig, grundsätzlich gig, grundsätzlich gig, grundsätzlich gig, grundsätzlich
Onboarding ("Welcome Training") "Zero Tollerance" "Zero Tollerance" "Zero Tollerance" "Zero Tollerance"

Das Zeitfenster bei Schulungen für "at-risk-functions" von 12- 18 Monate kommt basierend auf Verfügbarkeit unserer internen Trainer, sowie Aktualität des Themas selbst zustande. Ebenso erhalten Personen in "at risk functions" diese Schulungen in regelmäßigen Abständen (wenn auch in einem kürzeren Gesamtausmaß von etwa 30 Minuten), weil sie in Ausübung ihrer Tätigkeit potenziell exponierter für dieses Thema sind. "Other workers" hingen bekommen die Schulungen einmalig. Wir sehen hier keine bzw. nur geringe Berührungen mit dem Thema wodurch unserer Meinung nach eine einmalige Schulung im Zuge des Onboardings ausreichend ist.

DR G1-4 – Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle

Transparenz und Berichterstattung über Governance-Praktiken

(G1-4.24)(G1-4.24a): Anzahl der Verurteilungen: 0

-Regelungen von FACC.

DR G1-6 – Zahlungspraktiken

(G1-6.33) (G1-6.33a): Im Durchschnitt erhalten die Lieferanten innerhalb von 52,6 Tagen ihr Geld von FACC, was innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen liegt. Diese Zahl wird vom Bereich Controlling ermittelt und ist Teil des monatlichen Reportings an den Vorstand. Der Working Capital Manager von FACC verwendet die Zahl zudem für seine internen Analysen.

Bei FACC erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie aus Entwicklungsdienstleistungen und aus sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tage, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

(G1-6.33b): Bei FACC gibt es keine Standardzahlungsbedinung. Zahlungsbedinungen werden in der Regel mit Zahlungen zwischen 30 Tagen und 90 Tagen vereinbart (siehe unten). Es handelt sich dabei aber immer um individuelle Verhandlungspunkte, welche mit den Lieferanten ausgehandelt werden (ähnlich wie Preis und/oder Incoterms, etc.).

  • Knapp 15 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen
  • Knapp 41 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen.
  • Knapp 10 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 60 Tagen.
  • Knapp 12 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 90 Tagen.

Als Berechnungsgrundlage für diese Werte dient die Relation des Gesamteinkaufswertes (exkl. Konsignation) von Materialien. Die restlichen Prozent ergeben sich durch kleinere Variationen bei den Zahlungsmodalitäten (etwa die Hinzugabe von 1 % – 5 % Skonto).

(G1-6.33c): Zum Bilanzstichtag gab es keine anhängigen Gerichtsverfahren bei FACC wegen verspäteter Zahlungen.

Die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Anti-Korruptionsund Anti-Bestechungsgesetze betrug im Geschäftsjahr 2024 EUR 0,00.

(G1-4.24b): Weiters gab es im Geschäftsjahr 2024 keine bekannten Verstöße gegen die Anti-Korruption

Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2024

2. GLOBALES UMFELD

Das Jahr 2024 war für die Weltwirtschaft durch ein Zusammenspiel von herausfordernden Faktoren gekennzeichnet. Einerseits sorgten moderate Wachstumsraten in einigen Wirtschaftsräumen sowie eine rückläufige Inflation - unterstützt durch Zinssenkungen wichtiger Zentralbanken wie der US-amerikanischen Federal Reserve (FED) und der Europäischen Zentralbank (EZB) - für Optimismus. Andererseits führten regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und geopolitische Unsicherheiten zu einem ambivalenten Stimmungsbild.

Ein wichtiger Impuls ging von der rasanten Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) aus, die technologische Innovation vorantrieb und mittelfristig neue wirtschaftliche Potenziale eröffnete. Gleichzeitig prägten politische Ereignisse das Jahr: Die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten setzte neue Impulse in den USA, während China seine wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung des Wachstums verstärkte. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und die Eskalation im Nahen Osten belasteten das globale Geschäftsumfeld zusätzlich.

Im wirtschaftlichen Kern zeichnete sich jedoch gegen Ende des Jahres ein weiterer Trend im Kampf gegen die Inflation ab. Nachdem die Inflationsrate in der Europäischen Union im Oktober 2022 bei 11,5 Prozent ihren Höchststand erreicht hatte, konnte nach 2023 auch 2024 ein Rückgang verzeichnet werden. So sank die Inflationsrate im Euroraum von 2,8 Prozent zu Jahresbeginn auf 2,4 Prozent und in den USA von 3,1 Prozent auf 2,9 Prozent. Dieser Abwärtstrend unterstreicht die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen und ist grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum.

Vor diesem Hintergrund prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2024 ein stabiles Weltwirtschaftswachstum von 3,3 Prozent - ein Wert, der dem des Vorjahres entspricht. Getragen wurde dieses Wachstum vor allem von einem robusten Dienstleistungssektor und steigenden Nettoexporten, die den Welthandel ankurbeln.

Insgesamt lässt sich das Jahr 2024 als eine Mischung aus strukturellen sowie geopolitischen Herausforderungen und zukunftsweisenden Chancen beschreiben. Während regionale Disparitäten und geopolitische Risiken weiterhin für Unsicherheit sorgen, eröffnen der fortschreitende technologische Wandel und ein verstärkter Fokus auf nachhaltige Investitionen mittelfristig positive Perspektiven für die Weltwirtschaft.

3. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die IATA-Daten für 2024 zeigen ein Rekordjahr für die Luftfahrt: Die Passagierzahlen haben ein historisches Hoch erreicht, mit einer durchschnittlichen Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent. Ein besonders starkes Wachstum verzeichnete die Asien-Pazifik-Region. Auch die weltweite Nachfrage nach bezahlten Passagierkilometern (RPK) stieg im Vergleich zu 2023 um 8,6 Prozent, was die zunehmende Reisebegeisterung unterstreicht. Diese positiven Entwicklungen trugen dazu bei, dass Airlines ihre Gewinne weiter ausbauen konnten und die Auswirkungen der Corona-Pandemie endgültig hinter sich ließen. Vor diesem Hintergrund prognostiziert die IATA einen weiteren Anstieg der Passagierzahlen auf 5,2 Milliarden im Jahr 2025 gegenüber 4,89 Milliarden im Jahr 2024 sowie einen soliden Nettogewinn im Jahr 2024.

Gleichzeitig sieht sich die Branche mit Herausforderungen konfrontiert, die das Wachstum verlangsamen könnten. Lieferengpässe bei Flugzeugherstellern vor allem bedingt durch Lieferkettenprobleme führen zu Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Flugzeuge. Infolgedessen müssen Airlines oft ältere Flugzeuge länger im Einsatz halten, was langfristig die Effizienz beeinträchtigen kann. Auch externe Faktoren, wie steigende Treibstoffpreise und höhere Gebühren für Flughäfen und Flugsicherung, könnten das Wachstum zusätzlich dämpfen.

Insgesamt befand sich die Luftfahrtbranche 2024 in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen Rekorderfolge und eine ungebrochene Reiselust, auf der anderen Seite operative und wirtschaftliche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Dennoch überwiegt der positive Trend, der auch in den letzten Prognosen der IATA zum Ausdruck kommt.

Airbus steigert Auslieferungen, Boeing konzentriert sich auf ein stufenweises Hochfahren der Fertigungsraten

Im Jahr 2024 verzeichnete Airbus 878 Bruttoaufträge, von denen nach Abzug von Stornierungen 826 Nettoaufträge verblieben. Insgesamt lieferte das Unternehmen 766 Flugzeuge an 86 Kunden aus, eine Steigerung gegenüber 2023, als 735 Flugzeuge übergeben wurden. Der Auftragsbestand von Airbus stieg zum Jahresende auf 8.658 Flugzeuge.

Boeing hatte im vergangenen Jahr den Fokus auf das stufenweise und kontrollierte Hochfahren der Fertigungsraten gelegt. Die Produktionsleistung wurde durch einen längeren Streik zusätzlich und deutlich beeinträchtigt. Der US-Konzern konnte im vergangenen Jahr 348 Passagier- und Frachtflugzeuge ausliefern, 180 Maschinen weniger als im Vorjahr (528). Auch die Auftragseingänge waren rückläufig: Boeing erhielt Aufträge für 569 Flugzeuge, nach Stornierungen blieben netto nur 377 Bestellungen übrig. Der Auftragsbestand belief sich zum Jahreswechsel auf insgesamt 6.245 Jets.

Embraer, der drittgrößte Flugzeughersteller der Welt, hat sich als eigenständiger Mitbewerber neben Boeing und Airbus positioniert. Im Jahr 2024 lieferte das brasilianische Unternehmen insgesamt 206 Flugzeuge in verschiedenen Geschäftsbereichen aus. Davon waren 73 Regionalflugzeuge, 130 Business Jets und 3 Transportflugzeuge.

COMAC hat 2024 seine Bemühungen verstärkt, internationale Märkte zu erschließen. Neben der Produktion des C919-Jets, der in China zunehmend an Bedeutung gewinnt, plant das Unternehmen die Expansion nach Südostasien. Laut Medienberichten liegen COMAC fast 1.000 Bestellungen für die C919-Reihe vor, was als vielversprechendes Zeichen für das angestrebte Wachstum gedeutet werden kann.

Bombardier konzentriert sich vollständig auf das Premiumsegment der Geschäftsflugzeuge und konnte 2024 von einer hohen Nachfrage nach seinen Global- und Challenger-Modellen profitieren. Besonders die Global 7500 und die neue Global 8000 finden starken Absatz bei Kunden, die Langstreckenverbindungen mit maximalem Komfort und Reichweite suchen. Die Region Nordamerika bleibt dabei der größte Markt, während der Nahost-Markt weiterhin wächst.

Luftfahrt und Nachhaltigkeit

Die Luftfahrtindustrie steht vor einer doppelten Herausforderung: Mit steigenden Passagierzahlen wächst die Dringlichkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Eine Schlüsselrolle spielt dabei Sustainable Aviation Fuel (SAF), ein nachhaltiger Flugkraftstoff, der aus Biomasse, Abfällen oder synthetischen Quellen gewonnen wird. Der Einsatz von SAF nimmt stetig zu, auch wenn er bisher nur einen kleinen Teil des weltweit verwendeten Flugtreibstoffs ersetzt.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Flughäfen in Europa einen Mindestanteil von 2 Prozent SAF verwenden. Grund dafür ist die vom EU-Parlament beschlossene verpflichtende Beimischungsquote für SAF ("RefuelEU Aviation"-Verordnung). Bis 2030 soll der Anteil nachhaltiger Kraftstoffe auf sechs Prozent steigen, bis 2050 sollen mehr als zwei Drittel (70 Prozent) des Flugtreibstoffs aus nachhaltigen Quellen stammen.

Auch das Luftverkehrsmanagement spielt eine zentrale Rolle: Durch effizientere Flugrouten und digitale Lösungen könnten laut EU-Kommission allein in Europa bis zu zehn Prozent der Emissionen eingespart werden.

Die ambitionierten Klimaziele der Luftfahrtbranche bleiben bestehen: Bis 2050 soll der Luftverkehr klimaneutral werden. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Herstellern und Betreibern. Massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur sind unerlässlich. Während SAF, Wasserstoff und elektrische Antriebe als Schlüsseltechnologien gelten, wird eine vollständige Substitution fossiler Treibstoffe in den nächsten Jahrzehnten nur durch einen Mix verschiedener Maßnahmen und politischer Anreize realistisch sein.

4. GESCHÄFTSMODELL

Angaben gemäß § 243 UGB

Der FACC-Konzern ist ein österreichischer Flugzeugzulieferer mit Sitz in Ried im Innkreis, der sich mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Wartung von Komponenten für die zivile Luftfahrtindustrie befasst.

Das Geschäftsmodell stützt sich auf folgende Kernkompetenzen:

4.1. Forschung, Entwicklung und Technologiekompetenz

FACC legt großen Wert auf Forschung und Technologie (F&T), um innovative Leichtbaulösungen für die zivile Luftfahrt zu schaffen. Im Bereich F&E stehen folgende Themen im Fokus:

Prozessinnovation: Optimierung und Weiterentwicklung moderner Fertigungstechnologien.

Konstruktionslösungen: Erarbeitung von Designkonzepten, die Effizienz und Funktionalität steigern.

Digitalisierung und Automatisierung: Fertigungstechnologien für das robotergestützte Ablegen von Faserverbundwerkstoffen mittels Automated Tape Laying, Pick & Place oder Automated Fiber Placement, um den Fertigungsprozess effizienter und skalierbarer zu gestalten.

FACC hat alle nötigen Zulassungen, um seine Expertise in die frühen Entwicklungsphasen neuer Flugzeugmodelle einzubringen und um innovative Lösungen anzubieten, die perfekt auf die Anforderungen der Kunden abgestimmt sind.

4.2. Serienfertigung und Kundenorientierung

Neben der technologischen Entwicklung ist die Fertigung hochwertiger Bauteile ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. FACC arbeitet eng mit führenden Flugzeug- und Triebwerksherstellern zusammen, um maßgeschneiderte Komponenten in Serie zu produzieren:

Komponentenfertigung: Herstellung von Struktur- und Triebwerksbauteilen (z. B. Flügel-, Rumpf- und Triebwerksteile) sowie Kabinenelementen (z. B. Gepäckfächer, Wandverkleidungen).

Kundenspezifische Lösungen: Anpassung von Produkten an die individuellen Spezifikationen der Kunden.

Qualitätsmanagement: Strenge und auf die jeweiligen Komponenten abgestimmte Kontrollen im gesamten Wertschöpfungsprozess, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Luftfahrtindustrie zu erfüllen.

FACC übernimmt die Verantwortung für die Konstruktion, Produktion und die Lieferung fertiger Baugruppen.

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.

  • Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich.
  • Engines & Nacelles steht für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen und Triebwerksverkleidungen.
  • Cabin Interior beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Fertigung, dem Vertrieb und der Reparatur von Innenausstattungen.

4.3. Wartung, Reparatur und Instandhaltung

Erweitert wurde das Produktangebot, divisionsübergreifend, um Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur und Instandhaltung.

Aftermarket-Services: FACC bietet Reparatur-, Wartungs- und Überholungsdienste für Luftfahrtkomponenten an, wodurch bestehende Flugzeugflotten über ihren gesamten Lebenszyklus unterstützt werden.

Ersatzteilmanagement: Schnelle und zuverlässige Bereitstellung von Ersatzteilen für Fluggesellschaften und Wartungsunternehmen, um Standzeiten zu minimieren.

Nachhaltige Lebenszyklusverlängerung: Durch innovative Reparaturtechniken und nachhaltige Materialien trägt FACC dazu bei, die Nutzungsdauer von Bauteilen zu verlängern und den Materialverbrauch zu reduzieren.

Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den Werken des Konzerns und teilweise bei strategischen Partnern gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste, Strategie, Marketing & Unternehmenskommunikation, Personalwesen, Innovation & Forschung, Einkauf, Qualität, Logistik, Gebäudemanagement, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz, Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations, Interne Revision und Risikomanagement. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

5. STRATEGIE

Die Strategie 2030 der FACC zielt darauf ab, die Rolle als innovativer Anbieter von Leichtbaulösungen in der Luftfahrtindustrie kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie lassen sich wie folgt zusammenfassen.

5.1. Performance im Fokus

Fokus der FACC bleibt die zivile Luftfahrt. Als langjähriger und verlässlicher Fertigungs- und Entwicklungspartner der großen Flugzeughersteller sowie Triebwerksproduzenten kann FACC nicht nur auf hochqualitative Produkte, sondern auch auf beste Kundenbeziehungen verweisen. Diese will FACC weiter vertiefen, ganz im Sinne der langfristigen Planbarkeit, die gerade in der Luftfahrtindustrie von großer Bedeutung ist. Im Fokus ist dabei insbesondere die finanzielle Stabilität sicherzustellen und die Profitabilität nachhaltig zu steigern. Im Kerngeschäft – der zivilen Luftfahrt – wächst die FACC durch:

die Erhöhung von Marktanteilen

die Erweiterung des Kunden- und Produktportfolios

den Ausbau des Kompetenzportfolios durch Bildung strategischer Partnerschaften

den Fokus auf integrierte Subsysteme wie zum Beispiel Primärstrukturen und Gesamtkabinenkonzepte

5.2. Nachhaltige Transformation

Die FACC AG setzt auf eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Innovation, Effizienz und soziale Verantwortung ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Wandel in der Luftfahrtbranche aktiv mitzugestalten und nachhaltige Werte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Die zentralen Maßnahmen sind:

Innovative und nachhaltige Produkte entwickeln: Durch den Einsatz zirkulärer Designs werden Bauteile und Materialien entwickelt, die den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen und den Lebenszyklus der Produkte verlängern.

Nachhaltige Energiequellen priorisieren: FACC plant, den Anteil nachhaltiger Energiequellen bis 2030 von derzeit 60 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen. Der Fokus liegt auf Geothermie, Wasserkraft und Photovoltaik, um die CO₂-Bilanz der Produktionsprozesse signifikant zu verbessern.

Offene und inklusive Unternehmenskultur fördern: FACC setzt auf die Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber und strebt an, bis 2025 die Auszeichnung "Beruf und Familie" zu erhalten.

Die Förderung einer Unternehmenskultur, die Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI) aktiv lebt, steht im Fokus. Über 50 Nationalitäten im Unternehmen werden durch Initiativen wie "International Cafés" unterstützt, um den internationalen Kolleginnen und Kollegen den Aufbau interner Netzwerke und die Orientierung im beruflichen und persönlichen Umfeld zu erleichtern.

Gleichberechtigung stärken: Das Frauen-Netzwerk "FACC Wings4Women" ermutigt Frauen, ihr Potenzial zu entfalten, fördert Karrierechancen und setzt sich für die Sichtbarkeit weiblicher Talente ein.

Ein robustes Compliance-System sicherstellen: Die Robustheit des Compliance Management Systems wird jährlich durch externe Audits überprüft, um ein Höchstmaß an Transparenz und Integrität zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterschulungen jährlich weiterentwickelt, um eine kontinuierliche Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme sicherzustellen.

Effizienz durch kontinuierliche Verbesserung steigern: FACC hat sich verpflichtet, die ESG-Bewertungen (derzeit EcoVadis und CDP) bis 2027, um mindestens einen Scorepunkt zu verbessern. Dieser kontinuierliche Fortschritt spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit zu fördern.

Zusätzlich wird bis 2026 eine E-Learning-Plattform eingeführt, die Schulungen zu Nachhaltigkeit und ethischen Geschäftspraktiken für alle Mitarbeitenden anbietet. Ziel ist es, das Bewusstsein, die Eigenverantwortung und das Engagement aller Mitarbeitenden zu stärken.

5.3. Neue Märkte und Diversifikation

FACC erweitert kontinuierlich ihr Kunden- und Produktportfolio. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz will sie verstärkt in den neuen Märkten wie Advanced Air Mobility (AAM) wachsen und damit ihr Produktportfolio weiter diversifizieren.

Das Prinzip der Dekarbonisierung gilt für alle Mobilitätsanbieter, egal ob Flugzeug, Bahn oder Auto. Damit ergeben sich für FACC völlig neue Marktchancen mit potenziellem Umsatzwachstum durch Entwicklung, Fertigung und Wartung. Flugtaxis und Drohnen etwa, die in der Logistik eingesetzt werden, um Pakete auf die "letzte Meile" zu bringen oder im medizinischen Bereich zum Transport dringend benötigter Organe. In den Metropolen der Welt gewinnt diese Form der Mobilität zunehmend an Bedeutung.

6. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2022 2023 2024
Umsatz 607,0 736,2 884,5
davon Produktumsatz 545,4 693,3 803,7
davon Entwicklungsumsatz 61,5 42,9 80,8
EBIT 5,5 17,5 28,3
EBIT-Marge 0,9% 2,4% 3,2%
Ergebnis je Aktie –0,02 0,20 0,14

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 884,5 Mio. EUR und verzeichnete damit ein Umsatzwachstum in Höhe von 148,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2023: 736,2 Mio. EUR).

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Umsatz um rund 20 Prozent. Dieser Zuwachs resultierte maßgeblich aus einer konstant steigenden Anzahl an Kundenabrufen sowie einer zunehmenden Nachfrage im Zusammenhang mit neuen Projekten. Alle drei Segmente konnten von der insgesamt positiven Marktentwicklung profitieren. Die Umsatzverteilung spiegelt die allgemeine Marktnachfrage wider. Airbus ist im Bereich Aerostructures und Cabin Interiors mit der Airbus A320-Familie nach wie vor die umsatzstärkste Plattform. Ebenfalls ein Wachstum konnten die Projekte auf dem Airbus A220 sowie die Projekte für die Hersteller von Business Jets - Bombardier und Embraer verzeichnen. Im Bereich Engines & Nacelles wurden im vergangenen Jahr wesentliche Umsätze mit den Triebwerksherstellern Pratt & Whitney und Rolls Royce, dem Kunden Collins für Triebwerksverkleidungen sowie den steigenden Raten in Zusammenhang mit den AAM Projekten erzielt.

Das ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Geschäftsjahr 2024 bei 28,3 Mio. EUR (2023: 17,5 Mio. EUR) und entspricht den Erwartungen des Managements. In einigen Bereichen wirken sich Projekte in der Anlaufphase mit erhöhten Kosten aus. In anderen Segmenten belasten Einmalkosten bei Verlagerungsprojekten (Fertigungsverlagerung von Österreich nach Kroatien bzw. China) das Ergebnis. Die Einsparungseffekte aus diesen Fertigungsverlagerungen werden ab 2025 schrittweise zu einer nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft führen.

Aufgrund nach wie vor der inflationär bedingten sehr hohen Kostensteigerungen, besonders im Personal- und Materialkostenbereich, sind weitere effizienzsteigernde Maßnahmen ein äußerst wichtiger Bestandteil zur Absicherung einer nachhaltigen Ergebnisverbesserung. Skaleneffekte, Produktivitätssteigerung, Materialpreissenkungen durch die Neuordnung der Supply Chain, Sachkostenreduktion sowie das Forcieren der Auslastungssteigerung im neuen Werk 6 in Kroatien, zählen dabei zu den wesentlichen Themen.

6.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, Grundsätze der Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden alle Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 39 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

Schuldscheindarlehen

Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.

Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von TEUR 24.500) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2024 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 70.000 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Konsortialkredit

Am 17. Februar 2023 unterzeichnete die FACC Operations GmbH die Verlängerung des Konsortialkredits über 225.443 TEUR mit fünf teilnehmenden Banken. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren als Garantiegeber. Der Konsortialkredit wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption abgeschlossen. Im Vertrag sind fünf Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert. Die im Rahmen der Coronapandemie am 26. Juni 2020 neu abgeschlossene Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) wurde zum 10. März 2023 zurückgezahlt. Im Gegenzug wurde aus dem OeKB-Programm der Beteiligungsfinanzierung ein Betrag in Höhe von 36.000 TEUR und aus jenem der Exportinvest ein Betrag in Höhe von 33.526 TEUR gezogen. Der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) mit 50.000 TEUR und ein Exportinvest in Höhe von 10.417 TEUR sind geblieben. Die revolvierende Kreditlinie hat ein Volumen von 95.500 TEUR.

Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:

31.12.2024 31.12.2025
Net Financial Debt/EBITDA 4,25 3,75
Eigenkapitalquote in Prozent 25% 25%

Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (zB gilt am 30. Juni 2025 3,75 wie am 31. Dezember 2025) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5, sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent, notwendig. Zudem erwartet der Konzern, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Alle wesentlichen weiteren Regelungen aus dem ursprünglichen Konsortialkreditvertrag und den nachfolgenden Änderungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Verlängerung des Konsortialkredits übernommen.

Zum Jahresende 2024 war die revolvierende Kreditlinie mit 25.000 TEUR (Vorjahr: 45.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 24.800 TEUR (Vorjahr 30.400 TEUR) und der Exportinvest mit 25.179 TEUR (Vorjahr: 34.561 TEUR) ausgenutzt.

Aufgrund der von FACC nicht gezogenen Verlängerungsoptionen läuft der Konsortialkredit planmäßig Mitte Februar 2026 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.

Darlehen außerhalb Konsortialkredit

Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen außerhalb des Konsortialkredites, jedoch unter Berücksichtigung der im Konsortialkredit enthaltenen Vorgaben, über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.

Zum Jahresende 2024 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt.

6.1.1. Liquiditätsanalyse

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Cashflow aus laufender
Tätigkeit
5,5 36,6 32,0
Cashflow aus Investiti
onstätigkeit
–8,6 –19,4 –24,3
Free Cashflow –3,1 17,2 7,7
Cashflow aus Finanzie
rungstätigkeit
–13,4 –12,3 –45,9
Zahlungswirksame Ver
änderung des Finanz
mittelbestands
–16,5 4,9 –38,2
Bewertungseffekte aus
Fremdwährungsunter
schieden
4,2 –9,0 –1,4
Finanzmittelbestand am
Beginn der Periode
115,0 102,7 98,6
Finanzmittelbestand am
Ende der Periode
102,7 98,6 59,0

6.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

2022 2023 2024
Schuldscheindarlehen 70,0 70,0 69,5
Leasingverbindlichkeiten 72,7 72,1 74,0
Sonstige Finanzverbind
lichkeiten
148,6 165,8 156,3
Bruttofinanzverbindlich
keiten
291,3 307,9 299,8
Abzüglich
Liquide Mittel 102,7 98,6 59,0
Nettofinanzverbindlich
keiten
188,6 209,3 240,8

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2024 bei 32,0 Mio. EUR um 4,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 36,6 Mio. EUR. Die Veränderung kommt im Wesentlichen aus einem Anstieg des Working Capital bei den Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie erhöhter Vorräte, speziell im Bereich Rohmaterial, aufgrund der wesentlich höheren Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2024 auf –24,3 Mio. EUR gegenüber –19,4 Mio. EUR im Vorjahr. Zu diesem Anstieg trugen insbesondere die Auszahlungen für den Werksausbau in Kroatien bei.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2024 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –45,9 Mio. EUR (2023: –12,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 emittiert. Zudem wurde ein bilaterales Darlehen über 15,0 Mio. EUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt.

Free Cashflow

Im Berichtsjahr 2024 lag der Free Cashflow bei 7,7 Mio. EUR.

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

31.12.2022
in Mio. EUR
31.12.2023
in Mio. EUR
31.12.2024
in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 5,5 17,5 28,3
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 22,8 23,1 24,0
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 16,11) 16,0 14,6
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 0,0 0,0 0,0
EBITDA (angepasst) 44,4 56,6 66,9
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA (angepasst) 4,25 3,68 3,60

1) 31.12.2022: Amortisierung Vertragserfüllungskosten 26,1 Mio. EUR minus Einmalzahlungen im Dezember 2022 10,0 Mio. EUR

6.2. Vermögenslage

31.12.2022
in Mio. EUR
31.12.2023
in Mio. EUR
31.12.2024
in Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 298,9 319,2 320,8
Kurzfristiges Vermögen 355,1 387,3 389,7
Aktiva 654,0 706,5 710,5
Eigenkapital 203,5 220,6 215,8
Langfristige Schulden 159,1 182,8 208,1
Kurzfristige Schulden 291,4 303,1 286,6
Schulden 450,5 485,9 494,7
Eigenkapital und Schulden 654,0 706,5 710,5
Eigenkapitalquote in Prozent 31,1 31,2 30,4

6.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf 320,8 Mio. EUR (Vergleichszeitraum 2023: 319,2 Mio. EUR).

Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 2,4 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich um 39,6 Mio. EUR auf 59 Mio. EUR. Die Vorräte stiegen von 158,6 Mio. EUR zu Ende des Geschäftsjahrs 2023 auf 178,3 Mio. EUR am 31. Dezember 2024. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31.12.2024 auf 80,3 Mio. EUR.

6.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 215,8 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 von 30,4 Prozent (2023: 31,2 Prozent).

6.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden erhöhten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten von 50 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 auf 52,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024.

Bei den kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mio. EUR auf 99,1 Mio. EUR.

Aufgrund der teilweisen Refinanzierung des Schuldscheindarlehens vom 31. Juli 2019 mit einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR und mit Laufzeiten von 3 – 7 Jahren sind zum 31.12.2024 sämtliche Schuldscheindarlehen unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

7. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

sind weiterhin die Triebwerkshersteller Rolls Royce, Pratt & Whitney und Collins Aerospace. Das Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2023 ist jedoch insbesondere auf die steigenden Bauraten der Programme Boeing 787 und Airbus A350, sowie dem Anstieg im Bereich AAM, zurückzuführen.

7.3. Segment Cabin Interiors

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 274,6 334,1 376,8
EBIT (berichtet) 1,0 –8,9 –6,2
EBIT-Marge (berichtet) 0,4% –2,7% –1,6%

Mit einem Anteil von rund 43 Prozent am Gesamtumsatz ist die Division Cabin Interiors das umsatzstärkste Segment. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Umsatz in diesem Bereich 376,8 Mio. EUR (2023: 334,1Mio. EUR). Auch hier spiegelt sich die allgemeine Marktnachfrage wider. Neben der Airbus A320-Familie trugen vor allem die chinesischen Plattformen Comac C919 mit steigenden Raten wesentlich zum Umsatzanstieg in der Division Cabin Interiors bei. Ein leichtes Wachstum konnten auch die Business-Jet-Plattformen verzeichnen. Bei der großen Plattform Airbus A350 ist der Umsatz auf einem stabilen Niveau, mit weiterem Wachstumspotential.

7.1. Segment Aerostructures

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 235,1 272,4 350,1
EBIT (berichtet) 3,9 12,9 15,4
EBIT-Marge (berichtet) 1,7% 4,7% 4,4%

Der Umsatz im Segment Aerostructures belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 350,1 Mio. EUR (2023: 272,4 Mio. EUR). In der Umsatzverteilung auf Konzernebene, ist das Segment mit rund 40 Prozent Anteil am Gesamtumsatz nach Cabin Interiors das zweitgrößte. Die Airbus A320-Familie ist nach wie vor der größte Umsatzträger in der Division Aerostructures. Gefolgt von der Airbus A220-Plattform, welche sich auch im Jahr 2024 besonders gut entwickelte. Ebenfalls gestiegen sind auch die Auslieferungen der Airbus A350-Plattform sowie der COMAC C919-Produkte.

7.2. Segment Engines & Nacelles

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 97,3 129,7 157,6
EBIT (berichtet) 0,5 13,5 19,1
EBIT-Marge (berichtet) 0,5% 10,4% 12,1%

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 157,6 Mio. EUR (2023: 129,7 Mio. EUR). Die umsatzstärksten Kunden in diesem Segment

8. RISIKOBERICHT

8.1. Grundsätze des Risikomanagements

Ein effektives Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und trägt maßgeblich zur Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen – einschließlich der FACC Operations GmbH – bei. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu analysieren, sowie zu bewerten und wirksam zu steuern, um sowohl strategische als auch operative Ziele zu erreichen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Schaden abgewendet werden.

Die FACC AG hat ein umfassendes Risikomanagementsystem (ERM) implementiert, dass sich an international anerkannten Standards wie dem COSO-II-Rahmenwerk und der ISO 31000 orientiert. Dieses System gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben sowie die Integration in strategische und operative Entscheidungsprozesse. Das zentrale Risikomanagement stellt dabei die Methodenbereitstellung, Berichterstattung und Überwachung der definierten Mindeststandards sicher.

8.2. Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements

Das Risikomanagementsystem der FACC AG ist dezentral organisiert und kombiniert zentrale Steuerung mit lokaler Verantwortung. Diese Struktur ermöglicht eine effektive Risikobeurteilung und Steuerung bzw. Bewältigung von Risiken über alle Unternehmensebenen und -bereiche hinweg.

Die zentrale Risikomanagementfunktion der FACC AG ist verantwortlich für die Bereitstellung von Methoden und Tools sowie die Sicherstellung einheitlicher Mindeststandards. Sie übernimmt die Koordination und Aggregation der gemeldeten Risiken und stellt sicher, dass diese regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden.

Die Verantwortung für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken liegt dezentral bei den Risikoeignern, die innerhalb der operativen Einheiten und Tochtergesellschaften der FACC AG tätig sind. Diese Struktur schafft ein verstärktes Bewusstsein für Risiken in den operativen Bereichen. Sie trägt dazu bei, eine gelebte Risikokultur zu etablieren und sorgt dafür, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen.

Ein zentrales Element des Risikomanagementsystems der FACC AG ist das auf Vorstandsebene angesiedelte Risiko-Komitee, das regelmäßig, jedoch mindestens zweimal jährlich tagt. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands der FACC AG und wesentlichen internen Risikostakeholdern zusammen. Ziel des Risiko-Komitees ist es, die wichtigsten risikorelevanten Themen, Erkenntnisse und Ereignisse abzuwägen und mögliche Maßnahmen zu diskutieren. Die Ergebnisse dieses Gremiums fließen direkt in die strategische und operative Entscheidungsfindung des Vorstands ein.

Der Aufsichtsrat wird im Rahmen des Audit Committees regelmäßig über die Risikosituation informiert. Diese Berichterstattung

umfasst wesentliche Risiken sowie Maßnahmen zur Steuerung und Minimierung potenzieller Unsicherheiten und Gefahren.

Das zentrale Risikomanagement stellt sicher, dass alle Risiken in einem zentralen IT-gestützten System erfasst und halbjährlich aktualisiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Aggregation und Konsolidierung der Risiken auf Konzernebene und gewährleistet eine einheitliche und transparente Berichterstattung.

8.3. Überwachung und Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird durch kontinuierliche Überwachungs- und Verbesserungsprozesse sichergestellt. Im Rahmen dieser Prozesse werden mögliche Optimierungspotenziale identifiziert und umgesetzt, wobei sowohl interne als auch externe Anforderungen berücksichtigt werden.

Das ERM wird regelmäßig von Internal Audit geprüft, um sicherzustellen, dass die festgelegten Mindeststandards eingehalten und wirksam umgesetzt werden. Einmal jährlich erfolgt darüber hinaus eine Funktionsprüfung durch den Abschlussprüfer im Rahmen der Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Diese Überprüfung dient der Sicherstellung, dass das Risikomanagementsystem den Anforderungen an ein wirksames und angemessenes System entspricht und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung des ERM. Die Ergebnisse dieser Überwachungsund Prüfungsprozesse werden regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der FACC AG berichtet.

Anzumerken ist, dass das RMS zwar als angemessen und wirksam bewertet wird, jedoch systemimmanente Grenzen bestehen, die die Funktionsfähigkeit eines jeden Risikomanagementsystems einschränken können. Selbst ein sorgfältig ausgestaltetes und effektiv umgesetztes System kann nicht gewährleisten, dass alle Risiken rechtzeitig erkannt oder vollständig vermieden werden.

Die wesentlichen Risikofelder stellen sich wie folgt dar:

8.4. Strategische Risiken

Die strategischen Risiken der FACC AG ergeben sich aus externen Einflüssen, regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Herausforderungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie, insbesondere der Strategie 2030, und die nachhaltige Geschäftsentwicklung haben können. In einem Marktumfeld mit hohen Innovations- und Kostenanforderungen ist eine frühzeitige Identifikation dieser Risiken daher unverzichtbar, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Das Risikomanagementsystem der FACC ermöglicht es, strategische Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. In den folgenden Abschnitten wird auf die wichtigsten Aspekte eingegangen, darunter die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen in der globalen Luftfahrtindustrie, die Komplexität der internationalen Lieferketten und die Herausforderungen eines zunehmend regulierten Umfelds.

Abhängigkeit von globaler Luftfahrtindustrie und Marktstrukturen

Die Luftfahrtbranche ist stark von einer begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern (OEMs) geprägt, was zu einer hohen Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen führt. Änderungen bspw. in den Ratenhochlaufstrategien, Bedarfsplänen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Großkunden können unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von FACC haben. Zusätzlich erschweren die langfristigen Entwicklungszyklen der Branche sowie intensive Preisverhandlungen die Anpassungsfähigkeit an sich schnell verändernde Marktbedingungen.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt FACC auf eine Diversifizierung ihrer Kundenbasis und den Ausbau neuer Geschäftsfelder. Zusätzlich werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung die von den OEMs angekündigten Bedarfe analysiert. Basierend auf Marktanalysen, externen Indikatoren und branchenspezifischen Trends werden diese Bedarfe adaptiert und im Sinne der strategischen Zielsetzungen von FACC mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen in die Planungen integriert. Dies ermöglicht es, frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren und die eigene Produktion flexibler zu steuern.

Abhängigkeit von der Lieferkette

Die globalen und komplexen Lieferketten der Luftfahrtindustrie sind nicht nur anfällig für geopolitische Spannungen, Rohstoffknappheit oder externe Ereignisse wie Naturkatastrophen, sondern unterliegen auch hohen Qualitätsanforderungen und strengen Qualifizierungsprozessen. Zudem sind Lieferanten häufig durch OEMs vorgegeben, und bestimmte Bauteile oder Materialien stehen oft nur von einzelnen Herstellern (Single Source) zur Verfügung. Dies kann die Flexibilität in der Beschaffung weiter einschränken und das Risiko von Engpässen erhöhen.

FACC begegnet diesen Herausforderungen durch ein vorausschauendes Lieferkettenmanagement, das auf Diversifizierung, strategische Partnerschaften und optimierte Lagerhaltung setzt. Zudem wird die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten laufend analysiert, um frühzeitig alternative Bezugsquellen zu identifizieren und Versorgungsrisiken zu minimieren.

Regulatorisches Umfeld

Die Luftfahrtbranche ist von einem streng regulierten Umfeld geprägt, das kontinuierlich neuen Anforderungen unterliegt. Verschärfte Exportkontrollen, wachsende Handelshemmnisse und strengere Umweltauflagen beeinflussen die Geschäftsabläufe entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Politische und wirtschaftliche Entwicklungen können zu Einschränkungen beim Zugang zu bestimmten Märkten, zu zusätzlichen Genehmigungspflichten oder zu erhöhten administrativen Aufwänden führen.

Für FACC ergeben sich daraus Herausforderungen in der Materialbeschaffung, der Lieferkette und der Markterschließung. Strengere Exportkontrollen können beispielsweise den Handel mit bestimmten Ländern oder den Zugang zu essenziellen Rohstoffen, Erzeugnissen und Technologien erschweren. Gleichzeitig erfordern regulatorische Änderungen eine laufende Anpassung der internen Prozesse, um die Einhaltung neuer Vorschriften sicherzustellen und Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden.

Um diesen Risiken zu begegnen, verfolgt FACC eine kontinuierliche Beobachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen und arbeitet eng mit Kunden, Zulieferern und Behörden zusammen. Durch vorausschauende Planungen und gezielte Maßnahmen stellt das Unternehmen sicher, dass es flexibel auf neue Vorgaben reagieren kann, um seine globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

8.5. Absatzrisiken

Die FACC operiert in einem globalen, wettbewerbsintensiven und konjunkturabhängigen Marktumfeld, das stark von der weltweiten Luftverkehrsnachfrage, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und geopolitischen Entwicklungen geprägt ist. Insbesondere ist die Geschäftstätigkeit eng mit der Ertragssituation der kommerziellen Fluggesellschaften sowie deren Bestellverhalten bei den Flugzeugherstellern verknüpft. Makroökonomische Faktoren wie beispielsweise Passagieraufkommen und Treibstoffpreise beeinflussen demnach maßgeblich die Bedarfsplanung der OEMs und damit auch die Bestellungen an FACC.

Ein spezifisches Risiko leitet sich dabei aus Änderungen der Auslieferungspläne der Flugzeughersteller ab. Reduzierte Produktionsraten oder zeitliche Verschiebungen bei den Auslieferungen können zu einer unmittelbaren Anpassung der Bestellmengen der von FACC produzierten Komponenten führen. Dies führt nicht nur zu möglichen Umsatzeinbußen, sondern kann auch zu einer verzögerten Amortisation der Entwicklungskosten führen, was die Rentabilität einzelner Programme nachhaltig beeinflussen kann. Darüber hinaus kann es infolge der nicht synchron verlaufenden Produktionszyklen und Bedarfsanpassungen zu einer Kapitalbindung aufgrund steigender Lagerbestände kommen, was das Working Capital zusätzlich belastet.

Zur Minderung und Steuerung dieser Risiken verfolgt FACC eine mehrgleisige Strategie:

  • Durch agile Produktionsprozesse und ein optimiertes Bestandsmanagement wird eine schnelle Reaktion auf kurzfristige Bedarfsanpassungen ermöglicht. Eine enge Abstimmung mit den Kunden hilft dabei, Bedarfsänderungen frühzeitig zu erkennen und flexibler in den Planungsprozess einzusteuern.
  • Die Erweiterung des Produktportfolios und die geografische Ausweitung der Marktpräsenz – etwa in Schlüsselmärkten wie Amerika, Europa und Asien – tragen zur Risikostreuung bei. Zusätzlich wird die Positionierung als Entwicklungspartner für bestehende Flugzeugtypen genutzt, um durch Umrüstungsaufträge die Abhängigkeit von Neubestellungen zu reduzieren. Initiativen im Bereich Advanced Air Mobility (AAM) ergänzen das bestehende Geschäftsmodell und stärken die langfristige Marktposition.

Diese Maßnahmen ermöglichen es der FACC, den Herausforderungen eines volatilen Absatzmarktes aktiv zu begegnen und die langfristige Stabilität und nachhaltiges Wachstum zu sichern.

8.6. Operative Risiken

Operative Risiken umfassen sämtliche Gefahren, die direkt aus den Produktions- und Geschäftsprozessen der FACC hervorgehen. In einer Branche mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen stellt ihre systematische Erkennung und Steuerung einen zentralen Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg dar. Das InNeben technologischen und organisatorischen Aspekten können operative Risiken durch externe Faktoren wie globale Lieferengpässe oder geopolitische Einflüsse zusätzlich verstärkt werden. Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten wesentliche Risikokategorien, darunter Risiken in Bezug auf Informationssicherheit, Einkaufs- und Lieferantenrisiken, Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken sowie das Risiko von Betriebsunterbrechungen. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Gefahrenquellen und die jeweiligen Steuerungsmechanismen zu geben, die im Rahmen der täglichen Abläufe und des integrierten Risikomanagements kontinuierlich überwacht und angepasst werden.

Risiken in Bezug auf Informationssicherheit

FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse einer Vielzahl von Informations-, IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im schlimmsten Fall sowohl administrative als auch produktionstechnische Anlagen beeinträchtigen können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der steigenden Anzahl von Mitarbeitenden, die ortsunabhängig (z. B. im Homeoffice) arbeiten, vergrößert sich die Angriffsfläche für Cyberangriffe kontinuierlich.

Typische Risikofaktoren in diesem Umfeld sind Cybercrime-Attacken (z.B. Hacking, Phishing, Ransomware-Angriffe, usw.), Social-Engineering-Szenarien oder auch das unberechtigte physische Eindringen in sensible Bereiche. Zwischenfälle, die zum Verlust, zur Korrumpierung oder zur Verschlüsselung kritischer und sensibler Daten führen, bergen erhebliche Gefahren für die Reputation und die finanzielle Stabilität der FACC AG.

Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, setzt FACC auf ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. Im IT&S-Bereich werden laufend systemische Sicherheitsvorkehrungen implementiert und an neue Bedrohungsszenarien angepasst. Dies umfasst unter anderem moderne Firewall-Systeme, laufende Netzwerküberwachung, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, regelmäßige, kontrollierte Softwareupdates sowie weitere technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen. Dabei wird die Wirksamkeit durch externe Audits, Penetration Tests und Zertifizierungen regelmäßig überprüft. Ergänzend dazu finden wiederkehrende Mitarbeiterschulungen und Informationskampagnen statt, um das Bewusstsein für Betrugsversuche (z. B. Social Engineering) und Cybergefahren zu schärfen.

Die physische Sicherheit an den Produktions- und Unternehmensstandorten wird beispielsweise durch Zutrittskontrollen und weitere Schutzmaßnahmen gewährleistet. Auf diese Weise minimiert FACC das Risiko von Beeinträchtigungen sowohl im administrativen als auch im produktionstechnischen Bereich und reduziert potenzielle Reputations- und Vermögensschäden durch Cyberangriffe.

Einkaufs- und Lieferantenrisiken

FACC führt im Einkaufsbereich systematische Risikobewertungen der Zulieferketten durch, um potenzielle Störungen wie globale Lieferengpässe, volatile Rohstoffmärkte oder geopolitische Unsicherheiten frühzeitig zu identifizieren und zu steuern. Lieferverzögerungen und Engpässe haben sich zuletzt in der gesamten Luftfahrtindustrie deutlich verstärkt und können sich in Form eines sogenannten Ripple Effekts wellenartig durch die gesamte Lieferkette ausbreiten. In der Folge kann es zu kurzzeitigen Produktionsstopps, längeren Durchlaufzeiten, erhöhten Kosten und höherem Kapitalbedarf kommen, was die Liefertreue und damit die Planungssicherheit von FACC beeinträchtigen kann.

Um diese Risiken zu minimieren, setzt FACC auf strategische Partnerschaften und regelmäßige Lieferantenaudits. Eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei Projektbeginn und bei wesentlichen Änderungen ermöglicht die frühzeitige Erkennung möglicher Produktrisiken. Die Bewertung der Lieferqualität und Liefertreue erfolgt kontinuierlich über ein systemgestütztes Verfahren. Abweichungen werden systematisch erfasst, analysiert und an das Management berichtet. Auf diese Weise stärkt FACC ihre Resilienz in der gesamten Lieferkette und gewährleistet auch unter unsicheren Rahmenbedingungen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Luftfahrt.

Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken

Als Zulieferer in der Luftfahrtindustrie entwickelt und produziert FACC Komponenten, die in Flugzeugen oder Triebwerken verbaut werden. Potenzielle Fehler oder Funktionsmängel könnten daher Eigentum, Gesundheit oder das Leben Dritter gefährden, was eine konsequente Fokussierung auf Produktsicherheit erfordert. Da FACC die Haftung gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Dritten weder vertraglich einschränken noch ausschließen kann, werden sämtliche Produkte bereits während des Herstellungsprozesses kontinuierlichen Funktions- und Qualitätskontrollen unterzogen. Abschließende Prüfungen vor Auslieferung stellen zudem sicher, dass alle vereinbarten Spezifikationen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden.

In Projekten, für die FACC die Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund möglicher Konstruktionsfehler ein erhöhtes Risiko. Dieses wird durch ein systematisches Qualitätsmanagement weitestgehend minimiert, das regelmäßige Kontrollschritte in allen Entwicklungsphasen sowie zielgerichtete Fehlermöglichkeitsund Einflussanalysen (FMEA) umfasst. Ergänzend dokumentiert und archiviert FACC alle qualitätsrelevanten Schritte (Quality Records) in einem unternehmenseigenen Archivierungssystem. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Leistungen und Produkte den festgelegten Vorgaben sowie den behördlichen Freigaben entsprechen.

Trotz angemessener Produkthaftungsversicherungen könnten sich Qualitätsmängel oder -fehler im Ernstfall negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.

Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

8.7. Rechtliche Risiken

Rechtliche Risiken resultieren aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, denen FACC im nationalen sowie internationalen Umfeld unterliegt. Ein effektives Compliance Management ist dabei wesentlich, um Verstöße zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus tragen präzise vertragliche Regelungen und interne Kontrollmechanismen zur Minimierung möglicher finanzieller und reputationsbezogener Folgen bei.

Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten zentrale Aspekte rechtlicher Risiken, darunter potenzielle Rechtsstreitigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Dabei wird deutlich, wie FACC auf Rechtsentwicklungen reagiert und rechtliche Anforderungen in den täglichen Geschäftsabläufen verankert, um einen integrierten und ganzheitlichen Schutz der Unternehmensinteressen zu gewährleisten.

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

FACC ist unregelmäßig in verschiedene Zivilgerichtsverfahren verwickelt, die aus der regulären Geschäftstätigkeit resultieren können. Für einige dieser Verfahren werden Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Die Rückstellungen basieren auf Einschätzungen von qualifizierten Fachexperten und Rechtsberatern.

Sofern bei bestimmten Verfahren ein negativer Ausgang als sehr unwahrscheinlich erachtet wird oder der mögliche Ausgang derzeit nicht quantifizierbar ist, werden keine Rückstellungen gebildet. Zusätzlich ist zu beachten, dass negative Entwicklungen in Gerichtsverfahren potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Reputation von FACC haben können. Daher werden proaktive Kommunikationsstrategien und Risikomanagementmaßnahmen ergriffen, um dem entgegenzuwirken.

Risiken in Bezug auf geistiges Eigentum

Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist der Schutz des geistigen Eigentums aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. FACC nutzt hierfür unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Allerdings können Patentrechtsanfechtungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

FACC operiert in einem hochtechnologischen und stetig wachsenden Umfeld, das von einer umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen zu vermeiden, betreibt FACC umfangreiche Patentrecherchen. Ein Restrisiko bleibt jedoch bestehen.

8.8. Finanzielle Risiken

Das operative Geschäft der FACC AG ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, darunter Währungs-, Zins-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Das Risikomanagement des Konzerns konzentriert sich daher unter anderem darauf, die Volatilität der Finanzmärkte zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um potenziell negative Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu minimieren. Die Verantwortung für die Identifizierung, Bewertung und Absicherung dieser Risiken liegt im Bereich Accounting & Treasury, der dabei eng mit den operativen Einheiten des Konzerns zusammenarbeitet. Weitere detaillierte Informationen zu diesen finanziellen Risiken und den entsprechenden Risikomanagementstrategien sind in Note 45 des Konzernanhangs enthalten.

8.9. Nachhaltigkeitsrisiken

Im Einklang mit den relevanten Vorgaben orientiert sich FACC bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dabei wird sowohl untersucht, welche wesentlichen Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen auf Umwelt-, Sozial- , Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Inside-Out-Perspektive), als auch, welche Risiken und Chancen sich aus diesen Faktoren für FACC selbst ergeben (Outside-In-Perspektive). Eine detaillierte Darstellung der dabei identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken ist dem Nachhaltigkeitsbericht der FACC AG zu entnehmen.

In die Risikosteuerung fließen zudem zunehmend auch Environmental-, Social- und Governance-(ESG)-Aspekte ein, um frühzeitig auf mögliche Auswirkungen reagieren zu können und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu sichern.

8.10. Zusammenfassung

Die Gesamtrisikosituation der FACC AG ergibt sich unter anderem aus den zuvor erläuterten Risikobereichen. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen und Einschätzungen ist eine bestandsgefährdende Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 als hinreichend unwahrscheinlich einzustufen.

9. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um sich mit neuartigen Anwendungen und Prozessen am Markt zu behaupten, die Anforderungen der Kunden auf immer bessere Art zu lösen und weitere Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Nicht zuletzt sollte hier ein gemeinsam mit Airbus gestartetes Forschungsunterfangen unter dem "Clean Aviation Europe EU Programm" genannt werden.

Im Geschäftsjahr 2024 wendete FACC 62,6 Mio. EUR bzw. knapp 7 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von Mitbewerbern zu unterscheiden. FACC beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion von Leichtbaukomponenten erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC.

Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen sowie Material- und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen:

  • Ratenfähige Duroplast Fertigungsprozesse
  • Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse
  • Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen sowie rezyklierbare Materialien
  • Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie
  • Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Patente und Preise

2024 wurden 2 Patente zur Anmeldung gebracht und für 37 Patente hat FACC eine Patenterteilung erhalten. Per Ende Dezember 2024 hält die FACC somit 503 aufrechte Patente.

Die FACC AG wurde 2024 von EMBRAER mit dem Best Supplier Award in der Kategorie "Structures" ausgezeichnet sowie in das Supplier Advisory Council des brasilianischen Luftfahrtherstellers aufgenommen – ein strategisches Gremium, in dem gemeinsame Chancen und Strategien für die Herausforderungen der Zukunft thematisiert werden. Die hohe Exportleistung der FACC von

annähernd 100 Prozent in den letzten Jahren und die damit verbundenen wirtschaftlichen Impulse für die Region spiegelt auch der Exportpreis in Silber der österreichischen Wirtschaftskammer wider, der im Juni an die FACC vergeben wurde.

Der Fokus der FACC, für ihre Mitarbeitenden optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, zeigt sich auch an einer groß angelegten Studie des Personaldienstleisters Randstad, bei der die FACC österreichweit zu den sechs besten Arbeitgebern zählte. In Oberösterreich wurde der erste Platz erreicht. Auch der Erhalt des Leading Employer Award 2024 unterstreicht die Position der FACC als einer der TOP Arbeitgeber Österreichs. 2024 wurde FACC gemeinsam mit dem Forschungszentrum CHASE, der LIT-Factory Linz, der JKU und dem Materialhersteller VICTREX beim JEC World Innovation Award in der Kategorie "Aerospace Part" nominiert.

Ratenfähige Thermoset Fertigungsprozesse

FACC hat im Jahr 2024 den Backbone der Composite Herstellung, faserverstärkte Duroplast Materialien und Prozesse, weiter in Richtung Ratenfähigkeit, Auslastungsoptimierung und Arbeitszeitreduktion verbessert. Es ist dabei gelungen ein kabinentaugliches weil brandbeständiges - Epoxidharz Prepreg System zu identifizieren, das eine erhebliche Verbesserung der Oberflächengüte ermöglicht. Des Weiteren wurden signifikante Fortschritte in der Auseinandersetzung mit schnell-härtenden Struktur Prepregs erzielt deren Einsatz bereits auf einem Kundenprojekt eingeplant ist.

Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse

FACC hat den bereits in den Vorjahren eingeschlagenen Entwicklungsweg für faserverstärkte thermoplastische Bauteile auch 2024 fortgesetzt. Thermoplastische Bauteile gelten als vielversprechende Technologien um eine wirtschaftliche Kombination aus Hochratenfähigkeit, Leichtgewicht und Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Die Bemühungen der letzten Jahre zeigen erste Früchte in Form von einschlägigen Anfragen für Produktionsaufträge mit besagter Technologie im Struktur-, Triebwerks- sowie im Kabinenbereich. In Zusammenarbeit mit diversen OEM's im Struktur- und Triebwerksbereich konnten fortschrittliche Fertigungsverfahren weiter erforscht werden, um den Technologiereifegrad sukzessive weiter zu erhöhen. Dazu zählt die intensive Auseinandersetzung mit thermoplastbasierter Faserablage mittels Automated Fiber Placement und Pick&Place. Weiters wurden signifikante Fortschritte im Bereich der Konsolidierung von gewichtsoptimierten Laminaten erzielt, sogenannte Tailored Banks. Zusammen mit der bereits in den Vorjahren etablierten hochtemperatur Konsolidierund Umformpresse können damit die vorrangigen Fertigungsschritte direkt bei FACC abgebildet werden.

Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen sowie rezyklierbare Materialien

Kreislaufwirtschaft und die Erreichung der EU-Klimaziele sind Herausforderungen, die durch intelligente Wahl der Materialien und Fertigungsprozesse unterstützt werden können. FACC beschäftigt sich hier mit Materialsystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie mit schnellaushärtenden Materialsystemen, um Prozesszeiten und Energieverbrauch im Fertigungsprozess reduzieren zu können. Weiters kann aufgrund der Wiederverwertungsmöglichkeit des thermoplastischen Verschnitts aus der Strukturfertigung ein Materialkreislauf geschlossen werden. Ziel ist es, Kabinenbauteile aus rezyklierten Hochleistungspolymer herzustellen. Die dazu notwendigen Technologien befinden sich gerade im Forschungsstadium. Erste Demonstratoren wurden bereits umgesetzt. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können beschäftigt sich FACC des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment (LCA).

Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie

Die Umsetzung von Bauteilen mit dem niedrigst möglichen Gewicht gilt für FACC als Schlüsseltechnologie für das Geschäft. Niedriges Gewicht bedeutet weniger Energieeinsatz, um das Produkt zu bewegen, was sich direkt positiv auf die Betriebsemissionen auswirkt sowie Scope-4 Emissionen reduziert. Weniger Gewicht ist außerdem für den eVTOL- und Space-Markt alternativlos um als Produkt überhaupt ökonomisch zu funktionieren.

Die Forschungs- und Innovationsanstrengungen gehen diesbezüglich daher intensiv in die Auseinandersetzung, wie die Lösungen von FACC noch leichter konzipiert werden können, ohne dafür die Wettbewerbs- und die Ratenfähigkeit zu schmälern.

Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Um zukünftige Flugzeuge der kommenden Generation massereduziert, robust und wettbewerbsfähig fertigen zu können, wird an fortschrittlichen Fertigungs- und Materialtechnologien geforscht. Neben der Entwicklung von Automated Fiber Placement und Pick&Place spielt die Optimierung des gesamten Wertstroms eine wesentliche Rolle, um Effizienzen gesamtheitlich zu heben. Gekoppelt werden diese Aktivitäten mit Digitalisierungsinitiativen, um Prozessdaten erheben zu können, welche für die Berechnung von Lebenzyklusanalysen benötigt werden. Weiters kann mit Aushärtegradsensorik die Zykluszeit in der Pressen- und Autoklavenfertigung reduziert werden.

Die intensive Auseinandersetzung mit Automatisierung und Digitalisierung in der Fertigung von Faserverbundwerkstoffen sichert den Wirtschaftsstandort langfristig ab.

10. MITARBEITER

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.850 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.456 FTE).

In Österreich waren zum 31. Dezember 2024 3.059 FTE beschäftigt (FTE; Vorjahr: 2.851 FTE). Dies entspricht rund 79,5Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns (Vorjahr: 82,5 Prozent).

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 310 483 793
Aerostructures 727 192 919
Engines & Nacelles 327 115 442
Cabin Interiors 630 159 789
Tochtergesellschaften 481 381 862
FACC AG 0 45 45
Summe 2 475 1 375 3 850

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Staatsangehörige aus 52 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 47 Prozent der Belegschaft besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, 13 Prozent kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 30 Prozent für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Der Frauenanteil in der Lehrlingsausbildung von FACC beträgt aktuell 36 Prozent.

10.1. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiterin bei Mitarbeiterzufriedenheit

Eine motivierte und einsatzkräftige Belegschaft ist in Zeiten des allgemeinen Arbeitskräftemangels und generell in herausfordernden Zeiten unerlässlich. FACC hat dies schon früh erkannt und bietet mit dem bereits im Jahr 2023 neu gelaunchten LIFE Program eine Fülle von Maßnahmen. Das LIFE Program besteht aus fünf Säulen: Vital LIFE, Career LIFE, Green LIFE, Family LIFE und Social LIFE. Hinter jeder Säule findet sich eine Vielzahl von Benefits zu unterschiedlichen Themen und Aktionen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für die Mitarbeitenden:

Vital LIFE

Geboten werden vielfältige Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sowohl im physischen als auch im psychisch-mentalen Bereich. Mitarbeitende können unter anderem bei Impfaktionen gegen FSME und Grippe teilnehmen, Gesundheitsvorsorge im Rahmen von jährlichen Blutspendeaktionen oder auch jederzeit online abrufbare Fitnessvideos in Anspruch nehmen.

Career LIFE

Career LIFE stellt die Entwicklung von Mitarbeitenden in den Mittelpunkt. So bietet etwa das Programm der Expertenkarriere Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Experten abseits der klassischen Managementkarriere. Dadurch werden Experten sichtbar im Unternehmen und erfahren gezielt Anerkennung für ihre Leistungen. In der neu eingeführten Projektkarriere wurden nun zusätzlich auch Karrierewege im Projektmanagement definiert und transparent.

Green LIFE

Green LIFE stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Neben einer Second Hand Verkaufsplattform haben Mitarbeitende

auch die Möglichkeit Fahrräder oder E-Bikes zu leasen und so von steuerlichen Vorteilen zu profitieren:

Seit Juni 2022 bietet die FACC ihrer Belegschaft an, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. FACC will mit der Aktion "Jobrad" mehr nachhaltige Bewegung in den Berufsalltag bringen. Die Mitarbeitenden können dazu beim Fahrradhändler ein Rad ihrer Wahl aussuchen und zwischen mehreren Leasing- und Versicherungsvarianten wählen. Der Vorteil liegt darin, dass die Leasingrate bei Abzug durch FACC im Rahmen der Personalverrechnung steuermindernd abgerechnet wird.

FACC setzt nicht nur in der Luftfahrt auf nachhaltige Technologien und Mobilitätskonzepte, sondern auch beim alltäglichen Pendelverkehr unserer FACC-Crew und hat begonnen, eine eigene E-Firmenflotte für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz aufzubauen. Wer sich zu dauerhaften Fahrgemeinschaften zusammenschließt, kann diese Fahrzeuge nützen und damit nicht nur Kosten sparen, sondern auch Gutes für die Umwelt tun.

Family LIFE

In puncto Flexibilität möchte die FACC gerade auch den berufstätigen Mitarbeitenden den Spagat zwischen Job und Familie erleichtern. Es gibt sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in den FACC Kids Clubs. Neben St. Martin i. I. besteht auch ein Kids Club in Ried i. I., um noch mehr gute Betreuungsplätze für die Kinder von Crew-Mitgliedern bereithalten zu können. Darüber hinaus beweist FACC größtmögliche Flexibilität, um persönliche und berufliche Bedürfnisse bestmöglich zu vereinbaren, dazu gehören unter anderem Elternteilzeit, Pflegekarenzen, Papamonat und der geburtstagsfreie Tag.

Immer wichtiger werden in diesem Zusammenhang auch die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. Auch hier hat FACC sehr früh erkannt, dass hochflexible Modelle attraktiv für die Belegschaft und potenzielle neue Crew-Mitglieder sind. Deshalb bietet FACC neben einer Gleitzeitregelung für Angestellte und neben der Möglichkeit zur Einarbeitung von Fenstertagen zudem bis zu zehn Gleittage oder sogar bis zu 15 Gleit-Freitage an. Zudem gilt bei FACC eine besonders flexible Homeoffice-Regelung: Arbeiten zuhause liegt allein in der Absprache zwischen Mitarbeiter und Führungskraft und unterliegt sonst, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, keiner Limitation. Im Geschäftsjahr 2024 verbrachten FACC-Mitarbeiter 32.614 Tage im Homeoffice. Darüber hinaus ermöglicht FACC eine Vielzahl an Teilzeitarbeitsmodellen, die besonders von Personen mit Kinderbetreuungsaufgaben oder zur beruflichen Weiterentwicklung genutzt werden.

Aufgrund unseres bisherigen Engagements und gleichzeitig als Weichenstellung für die Zukunft hat FACC im Herbst 2024 den Zertifizierungsprozess zur Erlangung des staatlichen Gütezeichens "berufundfamilie" durchlaufen. Unter Miteinbeziehung von Vertreter der Belegschaft sowie der Führungskräfte wurden die bestehenden Maßnahmen beleuchtet sowie Schwerpunkte für die Zukunft definiert. Im Dezember 2024 wurde seitens des Audit-Kuratoriums das Grundzertifikat "berufundfamilie" erteilt, welches von 5.12.2024 bis 04.12.2027 gültig ist.

Social LIFE

Um zu den Besten zu gehören, braucht es Engagement, Teamspirit und Innovationsgeist. FACC will mit ihren Mitarbeitenden nicht nur Erfolge erreichen, sondern diese auch gemeinsam feiern. So gibt es neben dem Teamaward Leonardo, der jährlich die besonderen Teamleistungen auszeichnet, diverse Mitarbeiterevents wie z.B. Weihnachtsfeier, Familienfest sowie Pausenbereiche und Kantinen.

10.2. Personalentwicklung und -förderung

Academy

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2024 in Summe 567 interne Trainings organisierte, an denen 6.341 Beschäftigte teilnahmen. Darüber hinaus fanden 55 externe FACC-Trainings statt, in denen insgesamt 540 Mitarbeitende geschult wurden und mehr als 30 verschiedene Sprachtrainings.

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Belegschaft verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben den bereits bestehenden E-Learnings wurde auch 2024 das Angebot weiter ausgebaut. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Damit sichergestellt ist, dass die Belegschaft sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllt, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte in kontinuierlicher Überarbeitung. Der sogenannte "LSO-Lerner"/ "Manager Self Service" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Crew-Mitglied zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue spezifische Ausbildungen für Vorgesetzte im Arbeiterbereich, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Angestellte.

Auch die Lernatmosphäre wurde im Zuge der neu eröffneten FACC Academy auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Vier Schulungsräume mit modernster Präsentationstechnik, ein helles Atrium und eine Videowall für Events sorgen für den perfekten Lernbetrieb. Ein hervorragend ausgebildetes Trainerteam bringt neue und bestehende Crew-Mitglieder auf die höchste Know-how Stufe. Neu eintretende Kollegen starten mit dem Onboarding direkt in der Academy und werden je nach Ausbildungszweig bis zu zwei Wochen durchgehend unterrichtet. Seit der Eröffnung im September 2024 wurden rund 200 Mitarbeitende vor Ort ausgebildet.

Entwicklungspfade

Für die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden ebenso wie für den Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, dass Know-how und Talente der Crew möglichst gut eingebracht und angewendet werden können. Die unterschiedlichen Qualifikationen und Stärken der Mitarbeiter werden in drei Entwicklungswegen gebündelt:

Management-Laufbahn:

Hier kommt es vor allem auf die Führungsqualitäten, das proaktive strategische Denken, die Breite des Handlungsspielraums und den Impact auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg an.

Experten-Laufbahn:

Ein hohes Maß an Expertise, Fachwissen, Erfahrung, Eigenständigkeit und Verantwortung im jeweiligen Fachgebiet zeichnet Mitarbeitende in diesem Bereich aus.

Projekt-Laufbahn:

Die Bedeutung und Größe des Projekts sowie die Rolle, die man im Projekt einnimmt, stehen hier genauso im Vordergrund wie Organisationstalent und Flexibilität.

Die Umsetzung der Entwicklungspfade und die entsprechende Zuordnung der Angestellten in die jeweiligen Stufen wurde Mitte 2022 gestartet. Aufgrund der jährlich stattfindenden Review-Gespräche ist dies ein fortlaufender Prozess.

Employer Branding

Der Fokus im Bereich Employer Branding lag 2024 neben dem konstanten Ausbau der Arbeitgeber-Marke vor allem auf der Ansprache und dem Recruiting von Arbeitskräften im Produktionsbereich. Dabei wurden verschiedene Recruitingplattformen zum Einsatz gebracht und die Zusammenarbeit mit externen Partnern forciert.

Im Bereich Social Media kamen mit Erfolg vermehrt Video-Kampagnen auf unterschiedlichen Plattformen, wie z.B. TikTok zum Einsatz. Zusätzlich wird im Social Media-Recruiting auch auf KI-Tools gesetzt.

Im Mai 2024 fand die "Lange Nacht der Forschung" statt, bei dem sich rund 800 Besucher im Rahmen von Führungen durch einen Ausstellungsparcourt einen Einblick in die FACC-Welt verschaffen konnten und so die Präsenz von FACC als lokaler Arbeitgeber gefestigt werden konnte.

Mit der "FACC Future Crew" (Lehrlinge) setzt FACC langfristig auf Nachwuchs. Um in diesem umkämpften Markt zu bestehen sind die bewährten Anreize u.a. sieben Wochen Urlaub, Gratismittagessen, Prämien für erfolgreiche Berufsschulabschlüsse u. v. m. für Lehrlinge.

Auch das Masterprogramm für Studierende kam wieder bewährt zum Einsatz. Es bietet Masterstudenten sehr flexible Arbeitszeiten und somit die Möglichkeit Praxiserfahrung in der Luft- und Raumfahrt zu erlangen und eine enge Verbindung mit FACC aufzubauen.

Vor allem die Zusammenarbeit mit Schulen war eines der vorrangigen Employer Branding Ziele im letzten Jahr. FACC konnte die Kooperation mit Schulen weiter ausbauen und die Anzahl der Patenklassen auf drei erhöhen. Das Projekt FACC HELD Drohne geht in die nächste Phase. Im Rahmen dieses Projektes werden Schüler der HTL Ried, HTL Andorf, HTL Braunau und HTL Vöcklabruck eingeladen eine Paketdrohne zu entwickeln und zu produzieren. Die Schüler arbeiten in einem gemeinsamen schulübergreifenden Team zusammen, wobei jede Schule einen fachlichen Schwerpunkt übernimmt. Das Projekt beinhaltet zwei Praktika sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit. Im Frühjahr 2026 soll der Testflug der Drohne stattfinden. Das HELD Drohnen Projekt ist für FACC eine gute Möglichkeit die Bekanntheit in den Schulen zu festigen.

10.3. Global Family

Als internationales Unternehmen mit einer Belegschaft aus 52 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

Für unsere internationalen Mitarbeitenden wurden 2024 in regelmäßigen Abständen "International Cafés" veranstaltet, um den "Internationals" die Möglichkeit zu geben, sich mit anderen FACC Crew-Mitgliedern auszutauschen und von ihren Erfahrungen, Herausforderungen und Tipps für das Leben in Österreich zu profitieren. Zudem werden individuelle und maßgeschneiderte Informationen und Lösungen für alle Aspekte des täglichen Lebens durch eine Kooperation mit dem Verein "Initiative Lebensraum Innviertel" bereitgestellt. Der Themenschwerpunkt jeder Veranstaltung richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen unserer internationalen Belegschaft.

Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden fortgeführt, sodass FACC rasch die richtigen Personen und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.

10.4. Interne Nachwuchsvorsorge

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2024 in Summe 42 Lehrlinge in acht verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung trägt das Unternehmen das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb", welches vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wurde.

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metalltechnik mit Hauptmodul Zerspanungstechnik, Kunststoffverfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik, Applikationsentwicklung - Coding und Einkauf. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

10.5. FACC-Stipendium

Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" an der FH Wels erstmals ein FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. 2024 wurden wieder zwei neue Studierende für diesen Studiengang gewonnen. Die Studierenden werden mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. In Summe bietet FACC nun sechs Studenten des Leichtbau- und Composite Lehrgangs der FH-Wels ein Stipendium an.

10.6. Diversity

Die Bedeutung von Diversität und Internationalität als Erfolgsfaktoren in Unternehmen ist unbestreitbar. Die Vielfalt von über 50 Nationen bringt eine Fülle von unterschiedlichen Perspektiven und Anforderungen mit sich, welcher sich FACC bewusst ist.

Ein Fokus auf die Aspekte des lebensphasengerechten Arbeitens ermöglicht nicht nur Vielfalt in der Belegschaft, sondern eröffnet gleichzeitig Chancen für Wachstum in Zeiten des Fachkräftemangels. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei FACC vervielfacht: Im Vordergrund stehen Flexibilität für die Beschäftigten sowie neue Ansätze, die es auch Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, Führungspositionen zu übernehmen. Neben Gleitzeit und Home-Office wird beispielsweise Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit auch für Produktionsmitarbeitende.

Jobsharing

Beim Jobsharing werden z.B. für Quer- bzw. Umsteiger, Karenzrückkehrer oder Personen in Weiterbildung hochflexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung angeboten. Dabei geht es auch um Ältere, um aus dem Unternehmen Ausscheidende und darum, ihr Wissen und ihre Erfahrung durch innovative Angebote und Arbeitsmodelle in der Organisation zu halten.

Frauenförderung

Das Mentoring Programm richtet sich an Schülerinnen der 4. HTL-Klassen. FACC ist nun bewährt bei diesem Programm vertreten und bietet aktuell zwei Schülerinnen der HTL Andorf einen FACC-internen Mentor, der den jungen Frauen als Sparringpartner zur Verfügung steht. Weiters bietet FACC den Teilnehmerinnen ein Praktikum im Sommer sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit.

Wings for Women

Im September 2023 gelang der großartige Start des FACC Wings for Women Netzwerkes mit einer Auftaktveranstaltung, an der rund 130 Personen teilgenommen haben. Ziel des Wings for Women Netzwerkes ist die Förderung der Chancengleichheit, Female Empowerment und die Steigerung der Frauenquote in Führungspositionen. Im Rahmen des Netzwerkes werden pro Jahr vier Veranstaltungen angeboten, bei denen durch Impulse von Experten, Workshops und Networking-Möglichkeiten gezielte Inputs zur beruflichen Förderung von Frauen erfolgen. So wurden im Jahr 2024 neben Veranstaltungen bei FACC vorort mit Workshops und KeyNotes auch Kooperationen in der Umgebung genutzt, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu interessanten Themen (z.B. Finanzthemen speziell für Frauen) zu ermöglichen.

Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Entwicklung einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur bei, sondern stärken nachhaltig die Innovationskraft, die Positionierung des Unternehmens als attraktive Arbeitgeberin für sowohl Bewerber als auch für die bestehenden Mitarbeiter und letztlich den Erfolg auf globaler Ebene.

11. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

12. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

12.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Plan-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind mit dem Vorstand abzustimmen. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

12.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 31. Dezember 2024 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2024 44,5Prozent oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeitende das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

12.3. Genehmigtes Kapital

In der 9. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2023 wurde ein Beschluss zum Widerruf, der in der 5. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen, um bis zu EUR 9.000.000,00 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, unter Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Barund / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

12.4. Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

12.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

12.6. Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2024 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder
  • die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert.

13. AUSBLICK

13.1. Der zivile Luftfahrtmarkt

Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Luftfahrt

Die Luftfahrtbranche erlebte 2024 ein Rekordjahr: Eine historische Passagierzahl von 4,90 Milliarden Personen, eine durchschnittliche Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent und ein RPK-Anstieg von 8,6 Prozent gegenüber 2023 belegen die anhaltende Begeisterung für das Reisen – mit besonders starkem Wachstum in der Asien-Pazifik-Region. Für 2025 wird nach letzten Prognosen der IATA erwartet, dass sich dieser Trend fortsetzt. Die IATA geht von rund 5,2 Milliarden Passagieren und weiterhin soliden Nettogewinnen aus.

Bedarf an Flugzeugen

Die generelle, positive Entwicklung der Luftfahrtbranche bleibt bestehen und wird durch folgende Zahlen belegt.:

  • 42 neue Flughäfen wurden in den letzten 5 Jahren zur Kapazitätserweiterung eröffnet.
  • Zeitgleich wurden 160 neue Airlines gegründet sowie 7.250 neue Flugverbindungen dem Verkehrsnetz zugeführt.
  • In den kommenden 20 Jahren benötigt der Markt 42.430 neue und effiziente Flugzeuge.
  • Mit Stichtag 31.12.2024 ist das Orderbuch der führenden Flugzeughersteller wie Airbus, Boeing, COMAC und Embraer mit 17.163 von Airlines fix bestellten Flugzeugen gut gefüllt.
  • Ziel der Luftfahrtindustrie ist es, die starke Nachfrage der Airlines mit einem kontinuierlichen Hochfahren der Produktionsraten zu unterstützen.

Ausblick 2025 – Konsolidierung und strategische Weichenstellung

Für das Geschäftsjahr 2025 wird erwartet, dass die Luftfahrtbranche trotz bestehender Herausforderungen ihren Wachstumskurs fortsetzt. Die positiven Impulse aus der globalen Wirtschaft und die Zahlen aus 2024 bieten eine gute Basis für weiteres Wachstum. Gleichzeitig fordern Lieferkettenprobleme, steigende operative Kosten und bürokratische Hürden – speziell in Europa, den maximalen Fokus auf Innovation und Effizienz. Unternehmen, die frühzeitig in innovative Technologien und nachhaltige Lösungen investieren, werden langfristig im Wettbewerb bestehen und von den sich ergebenden Chancen profitieren.

13.2. FACC-Konzern

Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2025

Der Wirtschaftsstandort Europa und hier ganz besonders Österreich stehen weiterhin vor großen Standortherausforderungen. Die hochinflationären letzten Jahre haben für global ausgerichtete Unternehmen wie FACC einen enormen Kostendruck mit sich gebracht, der die Wettbewerbsfähigkeit deutlich beeinträchtigt hat. Dies gilt auch innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums: Die Mitbewerber der FACC sind unter anderem in Deutschland, Frankreich oder Spanien zu finden. In diesen Ländern waren die Kostensteigerungen (vor allem Personalkosten) nicht so ausgeprägt wie in Österreich. FACC muss diesen überproportionalen Standortnachteil durch die Umsetzung eines Effizienzsteigerungsprogramms kompensieren.

Die übergeordnete Zielsetzung der FACC für das Jahr 2025 ist eine weitere nachhaltige Steigerung der operativen Profitabilität sowie des Free Cashflows, um das Finanzprofil des Konzerns weiter zu verbessern.

Um diese Zielsetzung erreichen zu können und die angesprochenen Standortnachteile kompensieren zu können, hat der Vorstand im 4. Quartal 2024 ein Effizienzsteigerungsprogramm beschlossen. Dieses Programm umfasst fünf Teilprojekte, die gemeinsam bis zum Ende des Jahres 2026 zu einer deutlichen Verbesserung der operativen Profitabilität (EBIT) sowie des operativen Cashflows führen sollen. Die fünf Teilprojekte sind:

  • Effizienzsteigerung in der Produktion durch Nutzung der Lernkurveneffekte und die damit verbundenen Produktivitätserhöhungen, Prozessverbesserungen, Steigerung der Auslastung in Kroatien und der weiteren Stabilisierung der Supply Chain.
  • Anpassungen der Verkaufspreise zur teilweisen Kompensation von Inflationskosten.
  • Preissenkungen bei Lieferanten durch Neuvergabe von Verträgen, Nachverhandlungen bestehender Verträge, Verlagerung von Supply Chains in wettbewerbsfähige Regionen sowie Fortführung der C.O.M.P.E.T.E-Initiativen aus den Vorjahren.
  • Reduktion allgemeiner Sach- und Fixkosten durch Implementierung eines klassischen Sparprogramms.
  • Nachhaltige Reduktion der Lagerbestände durch Prozessverbesserungen im Verlauf der gesamten Wertschöpfungskette mit Unterstützung eines externen Beratungshauses.

Der Ausbau des kroatischen Werkes wurde 2024 planmäßig abgeschlossen und in den Jahren 2025 und 2026 wird durch kontinuierliche Verlagerung von Projekten im Cabin Interior-Segment aus Österreich nach Kroatien die Auslastung des kroatischen Werks gesteigert. Dasselbe gilt für die Verlagerung der COMAC C919 und ARJ21 Projekte nach China. Die Steigerung der Auslastung in Kroatien und China ist nach wie vor der Schlüssel zur nachhaltigen Profitabilitätssteigerung im Segment Cabin Interior. Das Management erwartet im Verlauf des Jahres 2025 einen positiven EBIT-Beitrag des Segments.

Allgemein erwartet das FACC-Management für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin Umsatzwachstum in allen Geschäftssegmenten. Mit der starken globalen Nachfrage nach neuen Flugzeugen kämpfen die OEMs sowie die nachgelagerten Tier 1 Partner nach wie vor mit der Stabilität der Lieferketten. Die Situation hat sich im Vergleich zu 2024 und 2023 zwar verbessert, das FACC-Management geht aber auch im Jahr 2025 von Lieferengpässen aus, die den Ratenhochlauf beeinflussen können. Die Wahl von Donald Trump zum neuen US-Präsidenten und dessen Implementierung von Zöllen sowie potenziellen Gegenzöllen anderer Wirtschaftsregionen sorgt zusätzlich für derzeit noch nicht vollständig abschätzbare Komplexität in den internationalen Zulieferketten. Zusätzlich sorgen geopolitische Spannungen für Unsicherheit. Das FACC-Management reagiert auf diese Komplexitäten mit verschiedenen Maßnahmen, um die jederzeitige Lieferfähigkeit gegenüber unseren Kunden sicherzustellen (z.B. die vermehrte Local-for-Local Fertigung von Produkten).

Auf Plattform-Ebene rechnet das FACC-Management vor allem bei den Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen (allen voran Airbus A320 und COMAC C919) mit weiter steigenden Bauraten. Bei den Großraumflugzeugen sind vor allem Airbus A350 sowie Boeing 787 weiterhin die wichtigsten Plattformen für FACC. Bei beiden Flugzeugtypen werden für 2025 stabile bis leicht steigende Bauraten erwartet. Die im letzten Jahr angekündigte zeitversetzte Bauratensteigerung im Vergleich zu den Kleinraumflugzeugen ist eingetreten. Ebenfalls weiterhin stabil bis leicht steigend wird der Business Jet-Bereich eingeschätzt.

Als weiterhin stark wachsender Geschäftsbereich wird der Advanced Air Mobility-Bereich (AAM / Drohnen-Geschäft) eingeschätzt. Insgesamt arbeitet FACC weiterhin mit vier Unternehmen an AAM-Projekten, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden. Vor allem bei zwei Drohnenprojekten erwartet das FACC-Management wesentliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Laufe des Jahres. Für die FACC ist das Engagement in diesem Bereich ein wertvoller Beitrag zur Erweiterung unserer technologischen Fähigkeiten, die vor allem für die Entwicklung neuer ziviler Flugzeugtypen gegen Ende des Jahrzehnts notwendig sein werden.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet das Management der FACC auf Basis der allgemeinen Prognosen sowie der derzeit verfügbaren Kundenprognosen ein weiteres Umsatzwachstum im Bereich von 5 – 15 Prozent. Das operative Ergebnis soll sich durch zu erwartende Skaleneffekte sowie durch Effekte aus dem Effizienzsteigerungsprogramm weiter verbessern. Diese Prognose gilt unter der Voraussetzung, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 nicht weiter verschlechtern und die von unseren Kunden übermittelten Planungsdaten nicht geändert werden.

Ried im Innkreis, am 10. März 2025

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands

Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands

Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands

Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024

2023 2024
Note EUR000 EUR000
Umsatzerlöse 8 736.202 884.523
Umsatzkosten 9 –645.918 –793.987
Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 90.284 90.535
Forschungs- und Technologieaufwendungen 10 –2.248 –2.769
Vertriebsaufwendungen 11 –8.593 –8.627
Verwaltungsaufwendungen 12 –65.326 –60.554
Sonstige betriebliche Erträge 13 8.908 13.559
Sonstige betriebliche Aufwendungen 14 –5.536 –3.811
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 17.490 28.332
Finanzierungsaufwendungen 17 –19.900 –26.634
Sonstiges Finanzergebnis 17 2.417 3.247
Finanzergebnis –17.483 –23.387
Ergebnis vor Steuern (EBT) 7 4.945
Ertragsteuern 18 9.099 1.410
Ergebnis nach Steuern 9.106 6.355
Unverwässertes (=Verwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 19 0,20 0,14
Ausgegebene Aktien in Stück 45.790.000 45.790.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024

Note 2023
EUR'000
2024
EUR'000
Ergebnis nach Steuern 9.106 6.355
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 33 –212 182
Cashflow Hedges 33 6.636 –15.873
Cost of Hedging 33 5.146 1.140
Steuereffekt 18 –2.710 3.389
Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 8.861 –11.163
Neubewertungseffekt Abfertigung 35 –1.096 53
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) 33 21 10
Steuereffekt 18 229 –17
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden –845 46
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 8.016 –11.117
Gesamtergebnis 17.122 –4.762

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2024

89

VERMÖGENSWERTE

31.12.2023 31.12.2024
Note EUR'000 EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 20 10.728 9.978
Sachanlagen 21 164.317 173.922
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 22 24.525 24.518
Vertragsvermögenswerte 23 6.315 7.045
Vertragserfüllungskosten 24 61.118 50.456
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 25 443 453
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 26, 56 2.964 0
Langfristige Derivative Finanzinstrumente 46 537 0
Sonstige Forderungen 27 21.510 21.929
Latente Steuern 18 26.696 32.496
Langfristiges Vermögen 319.152 320.797
Vorräte 28 158.609 178.298
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 29 23.675 23.393
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30 66.003 80.284
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 56 14.819 24.038
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 682 740
Derivative Finanzinstrumente 46 7.421 0
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 31 17.474 23.969
Liquide Mittel 32 98.644 59.014
Kurzfristiges Vermögen 387.329 389.735
Bilanzsumme 706.481 710.532
Note 31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Grundkapital 33 45.790 45.790
Kapitalrücklagen 33 221.459 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklage 33 –745 –564
Sonstige Rücklagen 33 –1.682 –12.981
Bilanzverlust 33 –44.218 –37.862
Eigenkapital 220.603 215.842
Schuldscheindarlehen 39 45.500 69.500
Leasingverbindlichkeiten 40 63.137 64.641
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 39 49.979 52.081
Investitionszuschüsse 34 6.434 5.263
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 35 10.948 11.819
Sonstige Verbindlichkeiten 36 6.453 4.482
Latente Steuerschulden 18 299 273
Langfristige Schulden 182.751 208.059
Schuldscheindarlehen 39 24.500 0
Leasingverbindlichkeiten 40 8.998 9.342
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 39 115.791 104.256
Derivative Finanzinstrumente 46 0 17.872
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 37 24.096 24.562
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 94.405 99.070
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 56 9.560 10.312
Investitionszuschüsse 34 1.048 1.229
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 562 343
Sonstige Rückstellungen 38 1.278 2.287
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 41 22.888 17.358
Kurzfristige Schulden 303.127 286.631
Bilanzsumme 706.481 710.532

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Note Grundkapital Kapitalrücklage Fremdwährungs
umrechnungs
rücklage
EUR'000 EUR'000 EUR'000
Stand am 1. Jänner 2023 45.790 221.459 –533
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 32 0 0 –212
Gesamtergebnis 0 0 –212
Stand am 31. Dezember 2023 45.790 221.459 –745
Stand am 1. Jänner 2024 45.790 221.459 –745
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 32 0 0 182
Gesamtergebnis 0 0 182
Stand am 31. Dezember 2024 45.790 221.459 –564

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

Sonstige Rücklagen
Wertpapiere –
Erfolgsneutral zum Bei
zulegenden Zeitwert
Rücklage für Cost
of Hedging
Rücklage für
Cashflow Hedge
Rücklage
IAS 19
Bilanzverlust Gesamtes
Eigenkapital
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
–50 –6.724 –194 –2.943 –53.324 203.481
0 0 0 0 9.106 9.106
17 3.963 5.110 –861 0 8.016
17 3.963 5.110 –861 9.106 17.122
–34 –2.761 4.917 –3.804 –44.218 220.603
–34 –2.761 4.917 –3.804 –44.218 220.603
0 0 0 0 6.355 6.355
8 878 –12.223 38 2 –11.117
8 878 –12.223 38 6.355 –4.762
–26 –1.883 –7.306 –3.766 –37.862 215.842

Konzern-Kapitalflussrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024

Note 2023
EUR'000
2024
EUR'000
Ergebnis vor Steuern (EBT) 7 4.945
Zuzüglich Finanzergebnis 17 17.483 23.387
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 17.490 28.332
zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 16 23.077 24.008
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 24 16.007 14.561
Zugänge Vertragserfüllungskosten –5.876 –3.899
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 34 –345 –121
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 35 573 923
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge 42 2.713 4.052
Cashflow aus dem Ergebnis 53.638 67.856
Veränderungen im Working Capital
Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen 28, 29 –54.363 –18.491
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen,
sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten
27, 30, 31 12.029 –21.860
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 36, 37, 41 35.099 3.343
Veränderung kurzfristige Rückstellungen 38 –10.143 1.009
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 36.261 31.857
Erhaltene Zinsen 44 798 1.502
Gezahlte Steuern 44, 18 –491 –1.339
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 36.568 32.020
Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte 20, 21, 45 –19.379 –24.811
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 20, 21, 45 0 476
Cashflow aus Investitionstätigkeit –19.379 –24.335
Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten 39 114.203 47.778
Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten 39 –96.988 –58.698
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen 40 –9.331 –10.570
Gezahlte Zinsen 44 –20.155 –24.443
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –12.272 –45.932
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 4.917 –38.247
Liquide Mittel am Beginn der Periode 102.691 98.644
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –8.964 –1.383
Liquide Mittel am Ende der Periode 98.644 59.014

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. Allgemeine Information

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Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in 4910 Ried im Innkreis, Fischerstraße 9, Österreich, ist ein Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden Großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.

Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2202A, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811.

2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2024 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.

Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember 2024. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 54 – Auswirkungen neuer und geänderter Standards) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 53 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

3. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2024 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 nicht geändert. Der Konzern umfasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen.

Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2024 bzw. zum 31. Dezember 2023 folgende Tochtergesellschaften:

Gesellschaft Sitz Ausgegebenes und
voll einbezahltes
Nominalkapital
Währung Anteilsquote Hauptaktivitäten
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis, Österreich 127.000.000 EUR 100% Entwicklung und Produktion
von Luftfahrtbauteilen;
Kundendienst & Reparatur
FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100% Produktion;
Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions Croatia d.o.o. Jakovlje, Kroatien 2.717 EUR 100% Produktion
FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100% Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100% Design und Engineering
FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100% Design und Engineering
FACC Solutions Private Limited Pune, Indien 20.420.530 INR 100% Design und Engineering
CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Österreich 35.000 EUR 100% Design und Engineering

4. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden gemäß IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.

Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im kurz- und langfristigen Vermögen werden eliminiert.

5. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung Kürzel 31.12.2023 31.12.2024 2023 2024
Kanadische Dollar CAD 1,4642 1,4948 1,4595 1,4821
Indische Rupie INR 91,9045 88,9335 89,3001 90,5563
Chinesischer Renminbi Yuan CNY 7,8509 7,5833 7,6600 7,7875
US-Dollar USD 1,1050 1,0389 1,0813 1,0824

6. Schätzungen und Ermessensspielräume

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen in Bezug auf die Zukunft inklusive klimabezogener Chancen und Risiken getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Sensitivitäten werden dort dargestellt, wo wesentliche Schätzungen und Ermessensspielräume vorhanden sind, insbesondere bei Vertragserfüllungskosten.

Schätzungen und zugrunde liegende Ermessensentscheidungen werden laufend überprüft und stehen somit in Einklang mit der Risikoberichterstattung und den klimabezogenen Verpflichtungen des FACC-Konzerns. Sollten Anpassungen von Schätzungen notwendig werden, werden diese prospektiv erfasst.

Auswirkung makroökonomischer Entwicklungen

Die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen können Auswirkungen auf die Bilanzierung haben. Dies kann insbesondere bei der Beurteilung von Triggering Events nach IAS 36, bei Annahmen zu Impairmenttests nach IAS 36 bzw. IFRS 15, bei der Berechnung von Rückstellungen sowie der Beurteilung von latenten Steuern eine Auswirkung haben.

Der FACC-Konzern ist als Luftfahrtzulieferer stark abhängig von Bestellungen der Flugzeughersteller, die wiederum von Airlines abhängig sind. Aktuell befindet sich diese Industrie in einem starken Hochlauf.

Generell ist anzuführen, dass die Luftfahrtindustrie von weiterem Wachstum ausgeht. Sowohl Airbus als auch Boeing rechnen mit einem stetigen Aufwärtstrend des Flugaufkommens, besonders in den asiatischen Märkten, der den Bedarf nach neuen Flugzeugen untermauert. Boeing und Airbus etwa gehen bis 2043 von einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs der Passagierkilometer um 3,6 Prozent aus, die Flotten dürften im selben Zeitraum jährlich um 4,4 Prozent erweitert werden.

Weitere Informationen zum wirtschaftlichen Umfeld des FACC-Konzerns finden sich auch im Konzernlagebericht.

Klimarisiken und Auswirkungen des Klimawandels

Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen. Wesentliche Zielsetzungen sind die Verringerung des Treibstoffverbrauchs durch Gewichtsreduktion, Kreislaufwirtschaft und Einsatz von ökologisch recyclebaren Materialien. Dies sind langfristige Themen an denen die FACC-Gruppe laufend arbeitet. Absatzseitig werden derartige Themen mit den größten Kunden diskutiert und haben zunehmend Einfluss bei der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Bauteilen und Toolings. Beschaffungsseitig haben diese Themen Relevanz bei der Auswahl von Lieferanten. Im Produktionsprozess wirkt dieses Thema auf neue Verfahren und Methoden in der Produktion. Auch im Produktentstehungs- und entwicklungsprozess fließt das Thema Nachhaltigkeit mit ein.

Klimabezogene Auswirkungen und deren Chancen und Risiken werden im FACC-Konzern laufend evaluiert und im Konzernabschluss berücksichtigt.

In Anlehnung an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde auch eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, in der unter anderem Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet werden. Diese ist in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht zu finden.

FACC bekennt sich zum Klimaschutz und zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Für die notwendige Maßnahmen wurden die Nachhaltigkeitsziele in die FACC-Konzernstrategie integriert.

Um dem Risiko klimabedingter Lieferschwierigkeiten bestimmter Rohstoffe zu vermeiden, werden die physischen Bestände der Vorräte laufend überwacht und bei Bedarf auch strategische Reserven aufgebaut.

Die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz werden auch im Hinblick auf ihre bilanziellen Auswirkungen im FACC-Konzern laufend evaluiert. Dabei wurden insbesondere die folgenden Aspekte analysiert:

Nutzungsdauer von Vermögenswerten

Zur Umsetzung der FACC-Nachhaltigkeitsziele, werden diverse Investitionen in moderne Neubauten, Modernisierungen von bestehenden Produktionsanlagen sowie Gebäuden notwendig werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist geplant, bestehende Anlagen möglichst bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer zu nutzen. Im Rahmen der jährlichen Nutzungsdaueranalyse konnte daher aus heutiger Sicht keine signifikante Verkürzung der Nutzungsdauer bestehender Anlagen abgeleitet werden. Bei Neuinvestitionen werden klimabezogene Aspekte (reduzierter CO2-Ausstoß, etc.) berücksichtigt.

Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 53 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Wertminderung von Vermögenswerten

Das Thema Nachhaltigkeit spiegelt sich insbesondere im Marktwachstum bzw. den Chancen wider und ist in den Markterwartungen bzw. Kundenforecasts enthalten. Dieses Thema findet sich insbesondere bei Annahmen zu Impairmenttests nach IAS 36 bzw. IFRS 15 wieder.

In den Unternehmensplanungen, welche als Basis für die Wertminderungstests dienen, sind die klimarelevanten Chancen und Risiken anhand der zum Bilanzstichtag verfügbaren Erkenntnisse mittels bestmöglicher Einschätzung berücksichtigt.

Klimabezogene Aspekte gehen auch in die Zahlungsstromplanungen dadurch ein, dass diese umsatzseitig auf den Ratenplanungen der Kunden, sowie Markt- und Kundenforecasts basieren, welche natürlich auch kundenseitige Erwartungen über den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf die Luftfahrtindustrie mitberücksichtigen. Darüber hinaus reflektiert FACC klimabezogene Unsicherheiten auch dadurch, dass der Vorstand in regelmäßigen Marktgesprächen mit den Divisionsleitern diese bespricht, die Marktdaten und Kundenforecasts zusammenfasst und die Planraten pro Flugzeugplattform einschätzt, welche dann letztlich in die Budget- und Mittelfristplanungen einfließen.

Im Rahmen der Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs unterscheidet das Unternehmen zwischen Impairmenttests nach IFRS 15 für Vertragserfüllungskosten, wobei hier auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte (gleicher Flugzeugtyp, etc.) getestet wird, bzw. Impairmenttests nach IAS 36 auf Ebene der Cash-Generating Units (Segmente).

Aus den derzeitigen Entwicklungen und Maßnahmen wurden keine Indikatoren für potenzielle Wertminderungen bestehender Anlagen [auf Ebene der Cash-Generating Units (Segmente)] identifiziert.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Entwicklungsprojekte basiert auf der Discounted-Cashflow-Methode. Die ermittelten Cashflows für die zukünftigen Geschäftsjahre auf Projektebene werden mit dem WACC abgezinst und den projektbezogenen aktivierten Kosten gegenübergestellt. Das Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte inklusive der damit verbundenen Serienlieferungen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen (insbesondere Material- und Personalkostenentwicklungen), über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Einschätzungen des Managements, die auf externen Marktanalysen bzw. Kunden-Forecasts aufbauen. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise. Veränderte Schätzungen betreffend zukünftiger Zahlungseingänge können die Wertberichtigung erheblich beeinflussen.

Um die Auswirkungen von sich verändernden Parameterm bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung darzustellen, wird beim Impairmenttest nach IFRS 15 für Vertragserfüllungskosten eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse wird in Note 24 - Vertragserfüllungskosten erläutert.

Ein Wertminderungstest wird im aktuellen Geschäftsjahr nur für Vertragserfüllungskosten durchgeführt. Ebenso wird nur für Vertragserfüllungskosten eine Sensitivitätsanalyse offengelegt.

Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten (nach IFRS 9) erfolgt auf Basis einer Einzelbetrachtung unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Zahlungseingänge. Schätzungsunsicherheiten resultieren in diesem Zusammenhang aus Änderungen der Schätzungen zukünftiger Zahlungseingänge, welche zu erheblichen Veränderungen der Wertberichtigung führen können.

Rückstellungen

Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten, konnten zum Bilanzstichtag nicht identifiziert werden. Im Zusammenhang mit personalbezogenen Rückstellungen wurden vergütungsrelevante nicht finanzielle Ziele, wie zum Beispiel spezifische CO2-Emissionen, in den entsprechenden Bonusrückstellungen bewertet und berücksichtigt.

Physische Klimarisken

Physische Klimarisiken wie. Hochwasser, Starkregen, Sturm, Dürre, Hitze- bzw Kältewellen und andere extreme Wettereignisse sowie dauerhaft erhöhte Temperaturen oder auch chronische Hitzewellen werden laufend evaluiert, bilanzielle Vorsorgen waren dafür aber zum Abschlussstichtag nicht zu bilden.

Andere Annahmen zu Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Die Auswirkungen des Inflations- und Zinsanstieges wurden in der Bewertung der personalbezogenen Rückstellungen und den Zinssätzen zur Diskontierung zukünftiger Cash-Flows im Rahmen der Bewertung langfristiger Vermögenswerte berücksichtigt. Wir verweisen auf die Erläuterungen in den jeweiligen Notes.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Verteilung der Shipsets auf die zukünftigen Jahre auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr sowie der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre erfolgt. Basis der internen Planungen sind dabei die Einschätzungen des Managements die auf externen Marktanalysen bzw. Kunden-Forecasts aufbauen. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.

Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohnund Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 35 – Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer angeführt.

Gewährleistungsrückstellungen werden nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.

Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse über einen Zeitraum von 5 Jahren (Mittelfristplanung) übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.

Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Einschätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinung vorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestätigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesentlicher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von eingeholten Rechtsmeinungen.

FACC war im Geschäftsjahr 2024 in keine passiven Klagen involviert oder Klagsdrohungen ausgesetzt. Es bestehen jedoch außergerichtliche Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten, deren Ausgang Einschätzungen des Managements unterliegen. Basis für diese Einschätzungen sind externe Rechtsanwaltsschreiben und die Beurteilung der internen Rechtsabteilung.

7. Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (gemäß IFRS). Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.

Aerostructures
EUR'000
Engines & Nacelles
EUR'000
Cabin Interiors
EUR'000
Summe
EUR'000
Geschäftsjahr 2023
Umsatzerlöse 272.372 129.737 334.093 736.202
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 12.887 13.522 –8.919 17.490
Investitionen 3.847 2.171 13.361 19.379
Abschreibungen und Wertminderungen –10.462 –4.811 –7.805 –23.077
Vermögenswerte am 31. Dezember 2023 279.452 121.838 305.190 706.481
davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2023 127.422 39.110 100.470 267.003
Aerostructures
EUR'000
Engines & Nacelles
EUR'000
Cabin Interiors
EUR'000
Summe
EUR'000
Geschäftsjahr 2024
Umsatzerlöse 350.106 157.627 376.789 884.523
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 15.423 19.122 –6.212 28.332
Investitionen 12.161 2.556 10.093 24.811
Abschreibungen und Wertminderungen –10.835 –4.940 –8.233 –24.008
Vermögenswerte am 31. Dezember 2024 284.395 115.292 310.845 710.532
davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2024 121.983 37.806 106.129 265.919

Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 8 – Umsatzerlöse dargestellt.

Für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit einem Kunden Umsatzerlöse, die 10 Prozent der Gesamtumsatzerlöse überschritten, und zwar im Ausmaß von 428.145 TEUR (Vorjahr: 424.840 TEUR mit zwei Kunden). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.

Die langfristigen Vermögenswerte (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland. Ein Teil befindet sich in Kroatien.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

8. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und anderen Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:

2023 2024 2023 2024 2023 2024 2023 2024
Aero
structures
Aero
structures
Engines &
Nacelles
Engines &
Nacelles
Cabin
Interiors
Cabin
Interiors
Summe Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf von Produkten 257.139 315.737 117.118 133.675 319.000 354.292 693.258 803.704
Entwicklungs- und sons
tige Dienstleistungen
15.233 34.369 12.619 23.952 15.093 22.497 42.945 80.819
272.372 350.106 129.737 157.627 334.093 376.789 736.202 884.523
2023 2024
EUR'000 EUR'000
Deutschland 266.863 323.298
Kanada 114.965 145.931
USA 97.615 138.850
Großbritannien 91.314 102.215
China 35.146 50.175
Brasilien 55.366 48.013
Sonstige Länder 74.935 76.042
736.202 884.523

Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen.

9. Umsatzkosten

2023 2024
EUR'000 EUR'000
Materialaufwendungen –430.711 –540.522
Personalaufwendungen –183.974 –218.275
Abschreibungen –17.171 –17.428
Übrige betriebliche Aufwendungen –14.062 –17.761
–645.918 –793.987

10. Forschungs- und Technologieaufwendungen

2023 2024
EUR'000 EUR'000
Materialaufwendungen –400 –423
Personalaufwendungen –1.349 –1.796
Abschreibungen –241 –272
Übrige betriebliche Aufwendungen –259 –278
–2.248 –2.769

11. Vertriebsaufwendungen

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Materialaufwendungen –495 –631
Personalaufwendungen –4.917 –5.869
Abschreibungen –134 –137
Übrige betriebliche Aufwendungen –3.048 –1.991
–8.593 –8.627

12. Verwaltungsaufwendungen

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Materialaufwendungen –1.536 –1.601
Personalaufwendungen –25.864 –27.814
Abschreibungen –5.532 –6.171
Fremdwährungseffekte –9.757 1.161
Übrige betriebliche Aufwendungen –22.637 –26.129
–65.326 –60.554

13. Sonstige betriebliche Erträge

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Erträge aus Förderungen und steuerfreien
Zuschüssen
7.162 9.287
Erträge aus Schadensvergütungen 656 649
Erträge aus Vorperioden 38 495
Sonstige 1.052 3.129
8.908 13.559

Die Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen betreffen im Wesentlichen die Forschungsprämie.

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Aufwendungen aus öffentlichen
Zuwendungen
–3.100 –825
Ausbuchung Anlagenabgänge 0 –1.165
Aufwendungen aus Schadensfällen –1.150 –224
Sonstige –1.286 –1.596
–5.536 –3.811

15. Personalaufwand

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Löhne und Gehälter –166.812 –200.266
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie
bene Sozialabgaben und Leistungen
–37.436 –45.464
Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor
sorgekassen
–2.627 –3.055
Aufwendungen für Pensionen –1.063 –1.146
Sonstige Sozialaufwendungen –8.166 –3.822
–216.103 –253.754

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 2.405 TEUR (Vorjahr: 1.962 TEUR) enthalten.

Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.2023 31.12.2024
Anzahl Anzahl
Arbeiter 2.187 2.475
Angestellte 1.268 1.375
3.456 3.850
davon Österreich 2.851 3.059
davon Ausland 605 791

16. Abschreibungen

2023 2024
EUR'000 EUR'000
–1.929 –2.055
–21.148 –21.953
–23.077 –24.008

Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 20 – Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 21 – Sachanlagen verwiesen.

17. Finanzergebnis

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Zinserträge aus Bankguthaben 674 1.350
Bewertung von finanziellen
Vermögenswerten
9 11
Sonstige Finanzerträge 114 141
Aufzinsungen 1.619 1.745
Finanzierungserträge 2.417 3.247
Zinsaufwand aus Bankkrediten –11.267 –13.077
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten –1.943 –2.138
Abzinsungen 255 –1.205
Sonstige Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
–6.946 –10.214
Finanzierungsaufwendungen –19.900 –26.634
Finanzergebnis –17.483 –23.387

In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind vor allem Factoringkosten in Höhe von 6.972 TEUR (Vorjahr: 4.225 TEUR), Bearbeitungsgebühren der Banken, Kreditbereitstellungsprovisionen und Garantie- bzw. Haftungsentgelte in Höhe von 2.300 TEUR (Vorjahr: 2.634 TEUR) enthalten.

Das Nettoergebnis setzt sich gemäß den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen:

31. Dezember 2023 Operatives Ergebnis Finanzergebnis
Wert
berichtigung
Währungs
umrechnung
Derivate
bewertung
Zinsen Ergebnis aus
FV-Bewertung
Nettoergebnis
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
3.514 –59.111 0 1.874 0 –53.723
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden
0 36.301 0 –11.267 0 25.034
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 9.724 0 0 9.724
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 9 0 9
31. Dezember 2024 Operatives Ergebnis Finanzergebnis
Wert
berichtigung
Währungs
umrechnung
Derivate
bewertung
Zinsen Ergebnis aus
FV-Bewertung
Nettoergebnis
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
–837 –11.851 0 539 0 –12.148
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden
0 15.992 0 –13.077 0 2.915
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 –11.097 0 0 –11.097
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 11 0 11

18. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden

Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

2023 2024
EUR'000 EUR'000
Laufender Steueraufwand –948 –1.044
Latenter Steuerertrag 10.046 2.454
9.099 1.410

Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Zuge der sogenannten ökosozialen Steuerreform der österreichischen Bundesregierung eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes beschlossen. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes erfolgt in zwei Etappen: Beginnend mit dem Jahr 2023 wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 24 Prozent reduziert. Ab dem Jahr 2024 beträgt der Körperschaftsteuersatz 23 Prozent.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2024 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent (Vorjahr: 24 Prozent) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Ergebnis vor Ertragsteuern 7 4.945
Rechnerischer Ertragsteueraufwand 23 %
(Vorjahr: 24 %)
–2 –1.137
Abweichende ausländische Steuersätze –215 –2
Nachholung von bisher nicht steuerlich an
gesetzten Verlusten
8.351 –28
Steuerfreie Einnahmen 1.260 1.650
Steuerlich nicht abzugsfähige
Aufwendungen
–252 –208
Steuereffekt aus Vorjahren –219 1.065
Veränderung permanente Differenz 139 110
Sonstige Effekte 36 –39
Effektivsteuerbelastung/-entlastung 9.099 1.410
Effektivsteuerquote in % –130058,9% –28,5%

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2024 zwischen 24,5 Prozent und 28 Prozent (Vorjahr: 5 Prozent und 28 Prozent).

Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar Two) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsvorschriften gemäß Pillar Two eingeführt. Von jenen Ländern, in denen Tochterunternehmen der FACC ihren Sitz haben, wurden nur in China und USA noch keine spezifischen Umsetzungsmaßnahmen getätigt.

Entsprechend der Mindestbesteuerungsregeln ist die oberste Muttergesellschaft der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen die Aviation Industry Corporation of China Cabin Systems Co. Limited (AVIC) mit Sitz in Hong Kong. Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerungsregeln auf den FACC-Konzern werden laufend evaluiert. Für das Geschäftsjahr 2024 ergeben sich aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen, basierend auf einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2024, keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des FACC-Konzerns. Laufende Steuern aus den Mindestbesteuerungsvorschriften werden als laufende Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.

Die vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, wurde vom Konzern angewandt.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar:

2023 2024
Vor Steuern
EUR'000
Steuerertrag/
-aufwand
EUR'000
Nach Steuern
EUR'000
Vor Steuern
EUR'000
Steuerertrag/
-aufwand
EUR'000
Nach Steuern
EUR'000
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere 21 –5 17 10 –2 8
Cashflow Hedges 6.636 –1.526 5.110 –15.873 3.651 –12.223
Cost of Hedging 5.146 –1.184 3.963 1.140 –262 878
Neubewertungseffekt Abfertigung –1.096 234 –861 53 –15 38
10.709 –2.481 8.228 –14.670 3.372 –11.299

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am 31. Dezember 2023
Stand am
01.01.2023
EUR'000
Erfasst im
Gewinn
oder Verlust
EUR'000
Erfasst im
sonstigen
Ergebnis
EUR'000
Netto
EUR'000
Latente
Steueran
sprüche
EUR'000
Latente
Steuer
schulden
EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte –129 35 0 –94 0 –94
Sachanlagen –12.700 127 0 –12.573 0 –12.573
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –3.410 –2.587 0 –5.997 0 –5.997
Vertragsvermögenswerte –763 –689 0 –1.452 0 –1.452
Vertragserfüllungskosten –16.387 2.330 0 –14.057 0 –14.057
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 334 0 –5 329 329 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0 0 0
Vorräte 1.869 2.637 0 4.505 4.505 0
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –1.096 986 0 –110 0 –110
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 425 42 234 702 702 0
Rückstellungen 0 –127 0 –127 0 –127
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 762 –1.873 0 –1.111 0 –1.111
Finanzverbindlichkeiten 16.361 123 0 16.483 16.483 0
Derivative Finanzinstrumente 3.116 –406 –2.710 0 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Liquider Mittel) –300 –80 0 –380 0 –380
Sonstige Verbindlichkeiten –59 –119 0 –177 0 –177
Steuerliche Verlustvorträge 30.809 9.648 0 40.457 40.457 0
Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung 18.831 10.046 –2.481 26.397 62.476 –36.079
Verrechnung der Steuern –35.780 35.780
Steueransprüche/ -schulden netto 18.831 10.046 –2.481 26.397 26.696 –299
Stand am 31. Dezember 2024
Stand am
01.01.2024
Erfasst im
Gewinn
oder Verlust
Erfasst im
sonstigen
Ergebnis
Netto Latente
Steueran
sprüche
Latente
Steuer
schulden
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte –94 88 0 –6 0 –6
Sachanlagen –12.573 –640 0 –13.213 0 –13.213
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –5.997 –273 0 –6.270 0 –6.270
Vertragsvermögenswerte –1.452 –168 0 –1.620 0 –1.620
Vertragserfüllungskosten –14.057 2.452 0 –11.605 0 –11.605
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 329 146 –2 473 473 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 12 0 12 12 0
Vorräte 4.505 1.054 0 5.559 5.559 0
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –110 –2.986 0 –3.096 0 –3.096
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 702 58 –15 745 745 0
Rückstellungen –127 127 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –1.111 2.035 0 923 923 0
Finanzverbindlichkeiten 16.483 681 0 17.164 17.164 0
Derivative Finanzinstrumente 0 722 3.389 4.110 4.110 0
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Liquider Mittel) –380 428 0 48 48 0
Sonstige Verbindlichkeiten –177 321 0 144 144 0
Steuerliche Verlustvorträge 40.457 –1.601 0 38.856 38.856 0
Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung 26.397 2.454 3.372 32.222 68.034 –35.811
Verrechnung der Steuern –35.538 35.538
Steueransprüche/ -schulden netto 26.397 2.454 3.372 32.222 32.496 –273

Die aktivierten Verlustvorträge stammen aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 31. Dezember 2024 160.487 TEUR (Vorjahr: 164.625 TEUR), von der FACC AG stammen weitere 8.453 TEUR (Vorjahr: 11.275 TEUR). Aufgrund der Steuerplanungsrechnung wurden im Geschäftsjahr 2024 für die gesamten Verlustvorträge aktive latente Steuern angesetzt. Die Realisierung der aktivierten Verlustvorträge kann aufgrund der Mittelfristplanung als hinreichend sicher betrachtet werden.

Für Verluste der ausländischen Tochtergesellschaften in Höhe von 158 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Zum 31. Dezember 2024 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 3.687 TEUR (Vorjahr: 2.963 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.

Die passiven latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden.

19. Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie von 0,14 EUR (Vorjahr: 0,20 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEB-NIS-RECHNUNG

In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung den Hedging-Reserven sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert". Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

20. Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Software Rechte Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen
auf immaterielle Vermö
gensgegenstände
Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 1. Jänner 2023 25.437 3.172 2.823 0 31.431
Währungsdifferenzen –28 0 0 0 –28
Zugänge 618 6.165 96 751 7.631
Umbuchungen 751 0 0 –751 0
Stand am 31. Dezember 2023 26.778 9.337 2.919 0 39.034
Währungsdifferenzen 22 0 0 0 22
Zugänge 558 24 120 599 1.301
Umbuchungen 206 0 0 –206 0
Stand am 31. Dezember 2024 27.563 9.361 3.039 393 40.356
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Jänner 2023 23.829 2.334 238 0 26.401
Währungsdifferenzen –24 0 0 0 –24
Laufende Abschreibungen 1.218 224 486 0 1.929
Stand am 31. Dezember 2023 25.024 2.558 724 0 28.306
Währungsdifferenzen 17 0 0 0 17
Laufende Abschreibungen 943 671 440 0 2.055
Stand am 31. Dezember 2024 25.985 3.229 1.164 0 30.378
Buchwert am 31. Dezember 2023 1.754 6.779 2.195 0 10.728
Buchwert am 31. Dezember 2024 1.578 6.132 1.875 393 9.978

Die Forschungs- und Technologieaufwendungen, die unternehmensbezogenen Forschungsleistungen und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhalten, betrugen im Geschäftsjahr 2024 62.607 TEUR (Vorjahr: 69.419 TEUR).

In den immateriellen Vermögensgegenständen sind keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten.

21. Sachanlagen

Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen
Betriebs- und Ge
schäftsausstattung
Anlagen in Bau Nutzungs
rechte
Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 1. Jänner 2023 94.478 124.669 43.540 4.087 105.366 372.141
Währungsdifferenzen –49 0 –128 0 –61 –238
Zugänge 832 2.196 3.818 14.293 8.393 29.532
Abgänge 0 –81 –875 0 –12 –969
Umbuchungen 816 332 427 –1.575 0 0
Stand am 31. Dezember 2023 96.078 127.116 46.782 16.804 113.686 400.466
Währungsdifferenzen 76 0 156 0 116 349
Zugänge 7.032 6.688 4.325 2.735 12.553 33.334
Abgänge –420 –1.705 –1.330 0 –420 –3.875
Umbuchungen 11.536 2.986 398 –14.920 0 0
Stand am 31. Dezember 2024 114.303 135.085 50.331 4.620 125.935 430.274
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Jänner 2023 41.098 105.415 33.599 0 35.996 216.107
Währungsdifferenzen 0 0 –102 0 –39 –141
Laufende Abschreibungen 2.727 5.289 3.760 0 9.372 21.148
Abgänge 0 –81 –875 0 –8 –965
Stand am 31. Dezember 2023 43.825 110.623 36.381 0 45.320 236.150
Währungsdifferenzen 0 0 152 0 76 228
Laufende Abschreibungen 2.813 4.653 3.976 0 10.512 21.953
Abgänge 0 –540 –1.189 0 –250 –1.979
Stand am 31. Dezember 2024 46.638 114.736 39.320 0 55.658 256.352
Buchwert am 31. Dezember 2023 52.253 16.493 10.400 16.804 68.366 164.317
Buchwert am 31. Dezember 2024 67.665 20.349 11.011 4.620 70.277 173.922

In den Positionen "Grundstücke und Gebäude" sowie in den "Nutzungsrechten" sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 7.558 TEUR (Vorjahr: 7.626 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 39 – Finanzverbindlichkeiten).

Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 3.582 TEUR (Vorjahr: 3.298 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 52.216 TEUR (Vorjahr: 29.405 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben.

Zum 31. Dezember 2024 wurden die Anhaltpunkte nach IAS 36 hinsichtlich der Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung für Cash-Generating-Units geprüft, auch klimabezogene Aspekte fließen bei der Beurteilung mit ein. Es ergab sich kein Erfordernis für die Durchführung eines Impairment Tests zum 31. Dezember 2024, womit in der Folge lediglich die Zahlen der Bewertung zum 31. Dezember 2023 angeführt werden. Die Grundlage für die Prüfung erfolgt auf Basis der CGUs, die bei FACC den Segmenten entsprechen.

Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellten sich wie folgt dar:

Detailplanungszeitraum (fünf Jahre)
Umsatzwachstum 3,69% - 16,52%
EBIT-Marge 3,48% - 10,39%
Wechselkurs EUR zu USD 1,18
Wachstumsrate nach Detailplanungszeitraum
für alle CGUs
1,00%
Diskontierungszins für alle CGUs (WACC vor Steu
ern)
11,86%

31.12.2023

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Stand am 1. Jänner 22 9
Zuführung 0 0
Verwendung/Auflösung –13 –3
9 6

23. Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Die Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2023 hatte ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter keine Wertminderungen ergeben hätten:

Bilanzstichtag
31. Dezember 2023
Aerostruc
tures
EUR'000
Engines &
Nacelles
EUR'000
Cabin
Interiors
EUR'000
Erhöhung des Diskontierungs
zinssatzes um 100 Basispunkte
0 0 0
Erhöhung des Wechselkurses
USD je 1 EUR um 0,10
0 0 0
Verringerung des EBIT um
10,0 %
0 0 0

22. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen stellt sich wie folgt dar:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Stand am 1. Jänner 27.427 24.525
Schätzungsänderungen 619 64
Teilabrechnungen –4.543 –3.143
Wertberichtigung 13 3
Verzinsung 735 790
Umgliederung 1.354 867
Währungsumrechnung –1.078 1.411
24.525 24.518

Die Wertminderung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Entwicklungsprojekte (zeitraumbezogen) 0 0
Zahlungen an den Kunden 6.315 7.045
6.315 7.045

Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Stand am 1. Jänner 3.318 6.315
Zugang und Teilgewinn 4.495 205
Teilabrechnungen –247 –114
Verzinsung 6 225
Umgliederung –1.429 0
Währungsumrechnung 171 414
6.315 7.045

Die Zugänge im Geschäftsjahr 2023 betrafen im Wesentlichen eine Zahlung an einen Kunden, die vertragsgemäß rückvergütet wird.

24. Vertragserfüllungskosten

Die Vertragserfüllungskosten stellen sich wie folgt dar:

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Stand am 1. Jänner 71.248 61.118
Zugänge 5.876 3.899
Amortisierung Vertragserfüllungskosten –16.007 –14.561
61.118 50.456

Zugänge betreffen ausschließlich laufende Entwicklungsprojekte und stammen nicht aus Vertragsanbahnungen.

Die Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter folgende Änderungen ergeben hätten:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Erhöhung des Diskontierungs
zinssatzes um 100 Basispunkte
–58 –1
Erhöhung der Personalkosten um 50 Basis
punkte
–79 0
Erhöhung der Materialkosten um 50 Basis
punkte
–316 0

25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
372 382
71 71
443 453

Die Beteiligung betrifft die 3,01 Prozent Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis und 18 Prozent an der AIRlabs Austria GmbH, Graz.

26. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Langfristige Forderungen gegenüber Ge
meinschaftsunternehmen, an dem das
Mutterunternehmen beteiligt ist:
2.964 0

27. Sonstige Forderungen

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Sonstige finanzielle Forderungen 10.650 11.069
Sonstige nicht finanzielle Forderungen 10.860 10.860
21.510 21.929

Der Posten Sonstige finanzielle Forderungen setzt sich überwiegend aus Kautionen in Höhe von 11.069 TEUR (Vorjahr: 10.650 TEUR) zusammen.

Der Posten Sonstige nicht finanzielle Forderungen enthält die Forderung aus dem Fake President Incident.

Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden.

Im Mai 2019 erfolgte die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenbaren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich.

FACC stellte in der Folge den Antrag auf Ausfolgung der Gelder. Diesem Antrag wurde in 1. Instanz auch stattgegeben, allerdings erfolgte plötzlich ein Einspruch gegen die Ausfolgung. In 2. Instanz wurde letztlich der Antrag auf Ausfolgung der Gelder aufgehoben.

Im Strafverfahren gegen einen der Beteiligten am Betrugsvorfall tritt FACC als Opfer und Privatbeteiligter auf. Im Urteil wurde zwar nicht über den Privatbeteiligtenanspruch der FACC entschieden, aber es wurde klargestellt, dass die FACC Rechtsansprüche an den sichergestellten Vermögenswerten hat bzw. Opfer eines Verbrechens war.

Gegen das Urteil wurde seitens des Angeklagten Berufung eingelegt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Berufung stattgegeben und das Verfahren an das ursprüngliche Gericht zurückgegeben.

Im zweiten Rechtsgang fanden zwei Hauptverhandlungstermine im März und Mai 2024 statt, wobei die Hauptverhandlung im Mai geschlossen und das Urteil erging. Das Urteil ging zu Gunsten FACC aus. Die Rechtsansprüche seitens FACC an den sichergestellten Vermögenswerten bestehen somit unverändert. Über den Ausfolgungsantrag von FACC wurde mit dem Urteil aber nicht entschieden. Der Angeklagte hat wiederum Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt, sodass weiterhin keine Zahlungen an FACC getätigt werden.

Aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024) in Bezug auf Ausfolgungen wurde seitens FACC im Jänner 2025 ein entsprechender Ausfolgungsantrag eingebracht. Eine positive Entscheidung über diesen Ausfolgungsantrag ist im Bilanzerstellungszeitraum ergangen, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Da auf diese Gelder entsprechend der eingeholten Rechtsmeinungen, sowie eines externen Gutachtens eines Strafrechtsexperten ein Rechtsanspruch besteht, und zwar in den möglichen gesetzlichen Konstellationen, geht das Management der FACC AG davon aus, dass die Gelder als "so gut wie sicher" zur FACC zurückfließen werden, womit der Ansatz einer nicht-finanziellen Forderung gemäß IAS 37.33 unverändert sachgerecht ist.

Trotz der Entwicklungen im Geschäftsjahr 2024 und 2025 werden die Forderungen seitens des Managements unverändert langfristig eingeschätzt, da sich in der Vergangenheit immer wieder beträchtliche Hürden für FACC und seine Anwälte in der unverändert klaren Rechtsangelegenheit aufgetan haben.

28. Vorräte

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 86.119 99.523
Unfertige Erzeugnisse 50.176 57.878
Fertige Erzeugnisse 21.831 20.269
Geleistete Anzahlungen 483 628
158.609 178.298
Vorratsbestand, brutto 166.622 186.559
Wertberichtigung 8.013 8.262
Vorratsbestand, netto 158.609 178.298

Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 474.518 TEUR (Vorjahr: 367.527 TEUR).

Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.

29. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Stand am 1. Jänner 11.487 23.675
Zugänge 24.468 22.759
Abgänge –12.280 –23.041
23.675 23.393

Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 12.692 TEUR (Vorjahr: 15.852 TEUR).

Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 3.661 TEUR (Vorjahr: 3.661 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.

Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.

30. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, brutto
68.096 80.635
Abzüglich Wertberichtigung –2.093 –351
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, netto
66.003 80.284
davon kurzfristig 66.003 72.389
davon langfristig 0 7.895

FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber einigen Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit zwei Finanzinstituten. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 134.098 TEUR (Vorjahr: 101.934 TEUR) an Dritte verkauft.

Bei dem einen Vertrag gehen die verbundenen Chancen und Risiken weder zur Gänze über noch werden sie zurückbehalten. Das anhaltende Engagement, das sich aus den maximalen Spätzahlerzinskosten ergibt, beträgt 1.882 TEUR (Vorjahr: 1.313 TEUR). In diesem Umfang konnten die verkauften Forderungen somit nicht ausgebucht werden bzw. die kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöht werden.

Bei dem anderen Vertrag geht die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Forderungen auf den Käufer über.

Im Allgemeinen betreffen die verkauften Forderungen Kunden mit geringen Ausfallswahrscheinlichkeiten, womit der Verlust aus der Ausfallsgarantie einen Betrag von 26 TEUR (Vorjahr: 48 TEUR) ergab. Die durchschnittliche Zahlungsmoral entspricht im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen, womit der Verlust aus der Spätzahlergarantie einen Wert von 960 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) ergab.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Stand am 1. Jänner 6.092 2.011
Zuführung 1.928 1.234
Auflösung –766 –2.413
Verbrauch –5.243 –577
2.011 255

Der Verbrauch 2023 in Höhe von 5.243 betrifft im Wesentlichen die Ausbuchung von Forderungen gegenüber einem Kunden. Die Auflösung der Wertberichtigung im Geschäftsjahr 2024 betrifft Forderungen gegenüber einem anderen Kunden.

Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt:

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Stand am 1. Jänner 185 81
Zuführung 19 26
Auflösung –123 –11
81 96

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) stellt sich wie folgt dar:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen (kurz- und langfristig)
85.879 104.672
davon nicht überfällig und nicht wertge
mindert
51.428 71.799
davon überfällig und nicht wertgemindert 31.327 30.299
1 bis 60 Tage 22.010 24.741
61 bis 150 Tage 1.862 2.610
151 bis 365 Tage 1.667 801
über 365 Tage 5.789 2.147
davon wertgemindert 3.124 2.574

Die Buchwerte der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie folgt dar:

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Buchwert vor Einzelwertberichtigung 5.135 2.828
abzüglich Einzelwertberichtung –2.011 –255
Buchwert nach Einzelwertberichtigung 3.124 2.574

Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

31. Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

Die sonstigen Forderungen enthalten:

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermö-

genswerte
Sonstige 814 801
814 801
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle
Vermögenswerte
Forderungen aus sonstigen Steuern
(insbesondere Umsatzsteuer)
9.880 16.620
Rechnungsabgrenzungsposten 4.950 4.243
Sonstige 1.830 2.306
16.661 23.169
17.474 23.969

Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.

32. Liquide Mittel

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Guthaben bei Kreditinstituten 98.636 59.010
Kassenbestand 8 3
98.644 59.014

33. Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2023 und 2024 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.

Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem vorjährigen Bilanzstichtag, 221.459 TEUR.

In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst.

  • Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern
  • Wertpapiere "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
  • Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer nach IAS 19
  • Rücklage für Cost of Hedging: Forwardkomponente von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es

sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).

• Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital gemäß IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 Prozent angestrebt.

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Eigenkapital 220.603 215.842
Bilanzsumme 706.481 710.532
Eigenkapitalquote in Prozent 31,2% 30,4%

Kreditverträge im Konzern enthalten einen Financial Covenant hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden – wie im Vorjahr – alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 39 – Finanzverbindlichkeiten).

Dividende je Aktie

Gesamt
EUR'000
Anzahl der
Aktien
Dividende je
Aktie
Vorgeschlagene Dividende für das
Geschäftsjahr 2023 (Hauptver
sammlung am 17. Mai 2024)
0 45.790.000 0,00
Vorgeschlagene Dividende für das
Geschäftsjahr 2024 (Hauptver
sammlung am 6. Mai 2025)
0 45.790.000 0,00

Grundlage für den Vorschlag für die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres ist der nach den Vorschriften des österreichischen UGB aufgestellte Einzelabschluss der Gesellschaft.

In der Hauptversammlung für des Geschäftsjahr 2024 am 6. Mai 2025 wird eine Dividende von 0,00 EUR vorgeschlagen.

34. Investitionszuschüsse

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Investitionszuschüsse, kurzfristig 1.048 1.229
Investitionszuschüsse, langfristig 6.434 5.263
7.483 6.492

Investitionszuschüsse sind teilweise an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Auflagen, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.

Aus derzeitiger Sicht werden die Auflagen erfüllt und die Auflösung der Position erfolgt ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung (Position Umsatzkosten).

35. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Abfertigungen 8.139 8.393
Jubiläumsgelder 2.810 3.426
10.948 11.819

Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmer betragen im Geschäftsjahr 2025 0 TEUR bzw. 60 TEUR.

Abfertigungen

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Stand am 1. Jänner 7.144 8.139
Dienstzeitaufwand 226 269
Zinsaufwand 223 219
Erfolgte Zahlungen –519 –289
Neubewertung in der Periode 1.095 –53
Sonstige Effekte –30 108
8.139 8.393
Duration in Jahren 12,76 11,85

Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Änderung von Erwartungswerten 482 247
Änderung demografischer Annahmen 0 0
Änderung finanzieller Annahmen 613 –300
1.095 –53

Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Technologieaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.

Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:

31.12.2023 31.12.2024
Diskontierungszinssatz 3,00% 3,35%
Gehaltssteigerungen 3,50% 3,50%
Fluktuation Angestellte/Arbeiter 0%/0% 0%/0%
Pensionseintrittsalter Frauen/Männer 65/individuell 65/individuell
Lebenserwartung AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P

Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes bzw. Gehaltssteigerung um 0,5 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:

Diskontierungszinssatz Verringerung
um 0,5 Pro
zentpunkte
EUR'000
Erhöhung
um 0,5 Pro
zentpunkte
EUR'000
Veränderung der Verpflichtung
zum 31. Dezember 2023
468 –431
Veränderung der Verpflichtung
zum 31. Dezember 2024
454 –420
Gehaltssteigerungen Verringerung
um 0,5 Pro
zentpunkte
EUR'000
Erhöhung
um 0,5 Pro
zentpunkte
EUR'000
Veränderung der Verpflichtung
zum 31. Dezember 2023
–446 479
Veränderung der Verpflichtung
zum 31. Dezember 2024
–466 467

Jubiläumsgelder

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Stand am 1. Jänner 2.136 2.810
Dienstzeitaufwand 220 318
Zinsaufwand 96 101
Erfolgte Zahlungen –32 –50
Neubewertung in der Periode 389 247
2.810 3.426

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Technologieaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" erfasst.

Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2024 3.244 TEUR (Vorjahr: 2.695 TEUR) gezahlt.

36. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Sonstige langfristige finanzielle Verbind
lichkeiten
Tilgungsvereinbarungen mit Kunden und
Lieferanten
6.453 4.482
6.453 4.482
Sonstige langfristige nicht finanzielle Ver
bindlichkeiten
Sonstige 0 0
0 0
6.453 4.482

37. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Stand am 1. Jänner 19.350 24.096
Erhöhung 37.185 44.049
Reduktion –32.439 –43.584
24.096 24.562

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen erhaltene Anzahlungen von Kunden für Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten, deren Kosten im Rahmen der kundenbezogenen Entwicklungsleistungen aktiviert werden. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 24.096 TEUR (Vorjahr: 19.350 TEUR) wurde im Geschäftsjahr 2024 mit 43.584 TEUR (Vorjahr: 32.439 TEUR) als Umsatzerlöse erfasst.

38. Sonstige Rückstellungen

Fristigkeit
Stand am Zuführung Verbrauch Auflösung Stand am Unter Über
01.01.2023
EUR'000
EUR'000 EUR'000 EUR'000 31.12.2023
EUR'000
1 Jahr
EUR'000
1 Jahr
EUR'000
Gewährleistungen 470 0 –470 0 0 0 0
Rückstellungen für Rechts- und sonstige
Streitigkeiten
10.212 0 –8.587 –1.592 32 32 0
Sonstige 739 1.755 –1.239 –9 1.246 1.246 0
11.421 1.755 –10.297 –1.601 1.278 1.278 0
Fristigkeit
Stand am
01.01.2024
EUR'000
Zuführung
EUR'000
Verbrauch
EUR'000
Auflösung
EUR'000
Stand am
31.12.2024
EUR'000
Unter
1 Jahr
EUR'000
Über
1 Jahr
EUR'000
Gewährleistungen 0 489 0 0 489 489 0
Rückstellungen für Rechts- und sonstige
Streitigkeiten
32 280 0 –31 280 280 0
Sonstige 1.246 1.414 –980 –163 1.518 1.518 0
1.278 2.183 –980 –195 2.287 2.287 0

In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.

39. Finanzverbindlichkeiten

Restlaufzeit
Buchwert
31.12.2023
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2023
EUR'000
1 bis 2 Jahre
31.12.2023
EUR'000
3 bis 5 Jahre
31.12.2023
EUR'000
Über 5 Jahre
31.12.2023
EUR'000
Nominal
verzinsung
in %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) 29.500 16.500 0 10.500 2.500 1,60 bis 2.148
Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 8.000 0 32.500 0 6M-Euribor + 1,60
bis 1,80
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 6.250 4.167 2.083 0 0 3,207
Variable Verzinsung 153.711 105.815 10.815 37.081 0 OeKB Zinssatz,
3M-Euribor + 1,80
bis 3,39
Leasingverbindlichkeiten
Fixe Verzinsung 56.366 8.427 7.836 16.370 23.733 3,015 bis 4,83
Variable Verzinsung 15.770 571 580 1.798 12.821 6M-Euribor + 1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 5.809 5.809 0 0 0 1,00 bis 1.507
307.905 149.289 21.314 98.248 39.054

114

Restlaufzeit
Buchwert
31.12.2024
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2024
EUR'000
1 bis 2 Jahre
31.12.2024
EUR'000
3 bis 5 Jahre
31.12.2024
EUR'000
Über 5 Jahre
31.12.2024
EUR'000
Nominal-verzin
sung
in %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) 29.000 0 10.500 13.500 5.000 1,30 bis 5.473
Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 0 32.500 8.000 0 6M-Euribor + 1,30
bis 2,50
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 2.083 2.083 0 0 0 2,907
Variable Verzinsung 137.896 85.815 10.815 41.265 0 OeKB Zinssatz
bzw. Euribor +
1,70 bis 3,19
Leasingverbindlichkeiten
Fixe Verzinsung 58.784 8.762 9.739 15.762 24.522 3.015 bis 4.828
Variable Verzinsung 15.199 580 589 1.827 12.202 6M-Euribor + 1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 16.358 16.358 0 0 0 1,00 bis 1.507
299.820 113.598 64.143 80.355 41.723

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, sowie durch Bundeshaftungen für Kredite besichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 Prozent des ausstehenden Kreditvertrages besichert. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Schuldscheindarlehen

Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.

Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von TEUR 24.500) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2024 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 70.000 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Konsortialkredit

Am 17. Februar 2023 unterzeichnete die FACC Operations GmbH die Verlängerung des Konsortialkredits über 225.443 TEUR mit fünf teilnehmenden Banken. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren als Garantiegeber. Der Konsortialkredit wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption abgeschlossen. Im Vertrag sind fünf Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert. Die im Rahmen der Coronapandemie am 26. Juni 2020 neu abgeschlossene Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) wurde zum 10. März 2023 zurückgezahlt. Im Gegenzug wurde aus dem OeKB-Programm der Beteiligungsfinanzierung ein Betrag in Höhe von 36.000 TEUR und aus jenem der Exportinvest ein Betrag in Höhe von 33.526 TEUR gezogen. Der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) mit 50.000 TEUR und ein Exportinvest in Höhe von 10.417 TEUR sind geblieben. Die revolvierende Kreditlinie hat ein Volumen von 95.500 TEUR.

Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:

31.12.2024 31.12.2025
Net Financial Debt/EBITDA 4,25 3,75
Eigenkapitalquote in Prozent 25% 25%

Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (zB gilt am 30. Juni 2025 3,75 wie am 31. Dezember 2025) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5, sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent, notwendig. Zudem erwartet der Konzern, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Alle wesentlichen weiteren Regelungen aus dem ursprünglichen Konsortialkreditvertrag und den nachfolgenden Änderungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Verlängerung des Konsortialkredits übernommen.

Zum Jahresende 2024 war die revolvierende Kreditlinie mit 25.000 TEUR (Vorjahr: 45.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 24.800 TEUR (Vorjahr 30.400 TEUR) und der Exportinvest mit 25.179 TEUR (Vorjahr: 34.561 TEUR) ausgenutzt.

Aufgrund der von FACC nicht gezogenen Verlängerungsoptionen läuft der Konsortialkredit planmäßig Mitte Februar 2026 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.

Darlehen außerhalb Konsortialkredit

Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen außerhalb des Konsortialkredites, jedoch unter Berücksichtigung der im Konsortialkredit enthaltenen Vorgaben, über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.

Zum Jahresende 2024 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt.

40. Leasingverhältnisse

Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte sind in der Bilanz unter den Sachanlagen (siehe Note 21 – Sachanlagen) ausgewiesen.

Die Leasingverbindlichkeiten sind in der Bilanz als selbstständige Position in den lang- und kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

Die Buchwerte der Nutzungsrechte haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt:

Grundstücke
und Gebäude
EUR'000
Technische
Anlage und
Fahrzeuge
EUR'000
EDV
EUR'000
Gesamt
EUR'000
Stand am 1. Jänner 2023 58.756 7.981 2.634 69.370
Währungsdifferenzen –22 0 0 –22
Zugänge 4.294 1.376 2.723 8.393
Abgänge 0 –4 0 –4
Abschreibungen –5.030 –2.482 –1.860 –9.372
Stand am 31. Dezember 2023 57.998 6.871 3.497 68.366
Währungsdifferenzen 40 0 0 40
Zugänge 9.354 802 2.398 12.553
Abgänge –101 –70 0 –170
Abschreibungen –5.896 –2.372 –2.244 –10.512
Stand am 31. Dezember 2024 61.395 5.231 3.651 70.277

Die Konzern-Gewinn-und-Verlust Rechnung enthält folgende Beträge aus Leasingverhältnissen:

Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag –12.824 –14.685
Erträge aus Unterleasing von Nutzungs
rechten
0 0
Aufwand für variable Leasingzahlungen,
die in der Berechnung der Leasingverbind
lichkeiten nicht enthalten sind
0 0
Aufwand für Leasingverhältnisse von ge
ringem Wert
–60 –67
Aufwand für kurzfristige Leasingverhält
nisse (in den Umsatzkosten enthalten)
–1.449 –1.968
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlich
keiten
–1.943 –2.138
Abschreibungsaufwand für Nutzungs
rechte
–9.372 –10.512
31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2024 12.609 TEUR (Vorjahr: 10.841 TEUR).

Der FACC-Konzern tritt insbesondere als Leasingnehmer für Produktions- und Lagerhallen, Maschinen, Gabelstapler, EDV-Equipment und Fahrzeuge auf.

Die Leasingverhältnisse von geringem Wert betreffen insbesondere die Kategorie EDV.

Der FACC-Konzern hat keine Leasingverträge mit Verlängerungsoptionen.

41. Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Mitarbeitern
11.060 10.111
Sonstige 148 139
11.208 10.251
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbind
lichkeiten
Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit 4.488 5.139
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Finanzamt
571 528
Rechnungsabgrenzungsposten 1.380 968
Sonstige 5.241 473
11.679 7.107
22.888 17.358

Der Anstieg bei den Sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten – Sonstige im Geschäftsjahr 2023 betraf im Wesentlichen Aufwendungen aus öffentlichen Zuwendungen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die liquiden Mittel im Lauf des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die liquiden Mittel enthalten Kassabestände und jederzeit verfügbare Bankguthaben.

42. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge

In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:

2023
EUR'000
2024
EUR'000
Fremdwährungseffekte 12.380 –5.604
Bewertung Derivate im betrieblichen
Ergebnis (Hedging)
–9.724 11.097
Bildung aktiv/passiv latenter Steuern –457 –73
Wertberichtigung auf Vorräte –109 249
Wertberichtigung auf Forderungen 741 –1.745
Schätzungsänderungen von Forderungen
aus kundenbezogenen Entwicklungsleis
tungen
–619 64
Sonstige übrige unbare Aufwendungen/Er
träge
500 64
2.713 4.052
Zahlungswirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame
Veränderung
Buchwert
01.01.2023
EUR'000
Veränderung
EUR'000
Leasingverbind
lichkeiten
EUR'000
Transaktions
kosten
EUR'000
Sonstige
EUR'000
Buchwert
31.12.2023
EUR'000
Schuldscheindarlehen
(kurz- und langfristig)
70.000 0 0 0 0 70.000
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und
langfristig)
148.556 17.214 0 0 0 165.770
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und lang
fristig)
72.738 –9.331 8.389 0 340 72.135
291.294 7.883 8.389 0 340 307.905
Zahlungswirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame
Veränderung
Buchwert
01.01.2024
EUR'000
Veränderung
EUR'000
Leasingverbind
lichkeiten
EUR'000
Transaktions
kosten
EUR'000
Sonstige
EUR'000
Buchwert
31.12.2024
EUR'000
Schuldscheindarlehen
(kurz- und langfristig)
70.000 –500 0 0 0 69.500
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und
langfristig)
165.770 –9.433 0 0 0 156.337
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und lang
fristig)
72.135 –10.570 12.383 0 35 73.983
307.905 –20.503 12.383 0 35 299.820

43. Factoring

Die Ausbuchung der Forderungen in Zusammenhang mit Factoring-Programmen reduziert den Stand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im operativen Cashflow. Eine Reduktion des Factoring-Programmes wird in der Bilanz als kurzfristige Finanzverbindlichkeit dargestellt und wird somit dem Finanzierungs-Cashflow zugeordnet. Eine Erhöhung des Factoring-Programmes wird in der Bilanz als liquide Mittel dargestellt und ist somit direkt im Stand der liquiden Mittel enthalten. Siehe auch Note 30 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

44. Erhaltene Zinsen/Dividende bzw. gezahlte Zinsen/Steuern/Dividenden

FACC stellt die Position der "Erhaltenen Zinsen" im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dar. "Gezahlte Zinsen" werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt.

Gezahlte Steuern werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt.

Gezahlte bzw. Erhaltene Dividenden werden bei Vorliegen eines solchen Sachverhalts im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten dargestellt.

45. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte

Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahr 2024 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, die bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand verringerten im Geschäftsjahr 2024 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 186 TEUR (Vorjahr: Erhöhung um 3.674 TEUR).

ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

46. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, die die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:

Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument

Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind

Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht be
obachtbare
Inputfaktoren
Zusammenhang zwischen
wesentlichen, nicht be
obachtbaren Inputfaktoren
und der Bewertung zum bei
zulegenden Zeitwert
Zum beizulegenden Zeitwert be
wertete Finanzinstrumente
Wertpapiere (notiert) Aktueller Börsenkurs am
Bilanzstichtag
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Devisentermingeschäfte Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt unter Anwendung
notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto
Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven
mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (im Factoring)
Buchwert als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinstrumente
Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten Diskontierung der Cashflows Risikoaufschlag für eigenes
Bonitätsrisiko
Nicht anwendbar

Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.

47. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie.

Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Beizulegender Zeitwert
Buchwert
31.12.2023
EUR'000
Gesamt
31.12.2023
EUR'000
Stufe 1
31.12.2023
EUR'000
Stufe 2
31.12.2023
EUR'000
Stufe 3
31.12.2023
EUR'000
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24.525
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, langfristig
2.964
Sonstige finanzielle Forderungen 10.650
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 66.003
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, kurzfristig
14.819
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 814
Liquide Mittel 98.644
218.419
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 372 372 372
372
FINANZIELLE SCHULDEN
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 71 68 68
Derivative Finanzinstrumente 7.958 7.958 7.958
8.029
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) 70.000 68.110 68.110
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 72.135
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 165.770 165.770 165.770
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 10.948
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24.096
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 94.405
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 9.560
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 6.453
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 11.208
464.576
Beizulegender Zeitwert
Buchwert
31.12.2024
EUR'000
Gesamt
31.12.2024
EUR'000
Stufe 1
31.12.2024
EUR'000
Stufe 2
31.12.2024
EUR'000
Stufe 3
31.12.2024
EUR'000
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24.518
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, langfristig
0
Sonstige finanzielle Forderungen 11.069
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.284
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, kurzfristig
24.038
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 801
Liquide Mittel 59.014
199.722
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert) 382 382 382
382
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) 71 123 123
71
FINANZIELLE SCHULDEN
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) 69.500 69.282 69.282
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 73.983
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 156.337 156.337 156.337
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 11.819
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24.562
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.070
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 10.312
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.482
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.251
460.316
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 17.872 17.872 17.872
17.872

Für Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig, Sonstige finanzielle Vermögenswerte, Liquide Mittel, Leasingverbindlichkeiten, Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern, Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten stellt der Buchwert nur einen Approximation zum Fair Value dar.

48. Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 Prozent zu besichern. Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken.

Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet.

Im Rahmen des Hedge Accountings werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren – entweder Sensitivitätsanalysen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.

Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität.

Zur Absicherung des Währungsrisikos wird das Spotelement der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen Devisentermingeschäfte designiert, während die Terminelemente von der Designation als Sicherungsinstrument ausgeschlossen und als Cost of Hedging gesondert bilanziert und im Eigenkapital in einer gesonderten Rücklage ausgewiesen werden. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts.

Zudem wurden unterjährig als Fair Value Hedges Devisentermingeschäfte in US-Dollar (Volumen: 25.000 TUSD, Vorjahr: 25.000 TUSD) zur Wechselkursabsicherung von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen abgeschlossen, die jedoch zum Ende des Bilanzstichtags wieder aufgelöst wurden.

Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert

Restlaufzeit
Buchwert
31.12.2023
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2023
EUR'000
Über 1 Jahr
31.12.2023
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (positiver Markt
wert)
7.958 7.421 537
Restlaufzeit
Buchwert
31.12.2024
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2024
EUR'000
Über 1 Jahr
31.12.2024
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (positiver Markt
wert)
0 0 0

Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert

Restlaufzeit
Buchwert
31.12.2023
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2023
EUR'000
Über 1 Jahr
31.12.2023
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (negativer Markt
wert)
0 0 0
Restlaufzeit
Buchwert
31.12.2024
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2024
EUR'000
Über 1 Jahr
31.12.2024
EUR'000
Derivative Finanzinstru
mente (negativer Markt
wert)
17.872 17.872 0

122

Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich, gegliedert nach Fälligkeiten, wie folgt zusammen:

Restlaufzeit
Währung Volumen
in Tausend
Unter 1 Jahr
in Tausend
1 bis 2 Jahre
in Tausend
3 bis 5 Jahre
in Tausend
Stand am 31. Dezember 2023:
Devisentermingeschäfte
USD 396.000 336.000 60.000 0
Stand am 31. Dezember 2024:
Devisentermingeschäfte
USD 405.000 405.000 0 0

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermingeschäften:

Cashflow Hedges (OCI)
31. Dezember 2023
Instrument Durchschnittlicher
Terminkurs
Nominalwert
in Fremdwährung
Nominalwert
in lokaler Währung
Änderung des beizulegenden Zeitwerts -
Berechnung der Hedge-Ineffektivität
USD'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,1066 312.000 281.947 2.799
Cashflow Hedges (OCI)
31. Dezember 2024
Instrument Durchschnittlicher
Terminkurs
Nominalwert
in Fremdwährung
Nominalwert
in lokaler Währung
Änderung des beizulegenden Zeitwerts -
Berechnung der Hedge-Ineffektivität
USD'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,0978 300.000 273.283 –11.934
Wertänderung bei der Berechnung der Hedge-Ineffektivität Buchwert Cashflow Hedges-Rücklage
31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR –2.799 11.934 2.155 –9.189

Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten bzw. direkt erfassten Beträge:

Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste
im OCI
In die Gewinn- und Verlustrechnung um
gegliederter Betrag
Einzelposten in der Gewinn- und
Verlustrechnung, in denen die Um
gliederungskorrektur enthalten ist
31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR 2.799 –11.934 9.724 –11.097 Umsatzerlöse

Aufgrund von 100 Prozent Effektivität ist die Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung beim Grundgeschäft und beim Sicherungsgeschäft ident.

FINANZIELLE RISIKEN

49. Grundsätze des Finanzrisikomanagements und Sicherungsrichtlinien

Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit des FACC-Konzerns entstehen unterschiedliche finanzielle Risiken und Chancen, die sowohl die Ertrags-, Finanz- als auch Vermögenslage des Konzerns beeinflussen können. Zu den wesentlichen Gefahrenpotenzialen zählen Marktpreis-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Das Finanzrisikomanagement zielt darauf ab, mögliche Beeinträchtigungen durch diese Faktoren frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Gleichzeitig werden zur langfristigen Sicherung der Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sich bietende finanzielle Chancen gezielt genutzt.

Die Grundsätze und Verantwortlichkeiten für das Management und die Steuerung finanzieller Risiken werden vom Gesamtvorstand festgelegt und kontinuierlich vom Aufsichtsrat, sowie durch interne Kontrollmechanismen, überwacht. Die FACC AG hat hierfür interne Richtlinien definiert, die die Prozesse des Risikomanagements und den Einsatz von Finanzinstrumenten regeln. Die Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil der Kontrollmechanismen dar. Finanzgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung bestehender Risiken durchgeführt und richten sich dabei strikt nach dem tatsächlichen Bedarf des operativen Geschäfts. Spekulative Geschäfte sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns identifiziert, bewertet und steuert finanzielle Risiken in enger Abstimmung mit den operativen Einheiten. Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig an sich verändernde Marktbedingungen angepasst, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Der Einsatz von Finanzinstrumenten und die Anwendung von Hedge Accounting erfolgen gezielt zur Absicherung finanzieller Risiken gemäß den geltenden Bilanzierungsstandards. Absicherungsgeschäfte werden auf Basis definierter interner Richtlinien abgeschlossen und regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz überprüft.

Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen kommen insbesondere Devisentermingeschäfte zum Einsatz. Der Umfang der Sicherungsgeschäfte wird kontinuierlich an den tatsächlichen Bedarf angepasst, um eine effektive wirtschaftliche Absicherung zu gewährleisten. Alle Finanzgeschäfte werden ausschließlich mit Kontrahenten durchgeführt, die den internen Standards entsprechen. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern erfolgt auf Grundlage standardisierter Richtlinien und unterliegt einer laufenden Überwachung.

Zur Absicherung finanzieller Risiken wird auch das Kontrahentenrisiko einbezogen, da Zahlungsausfälle seitens der Geschäftspartner die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Um dieses Risiko zu minimieren, erfolgen Transaktionen ausschließlich mit geprüften und zugelassenen Kontrahenten innerhalb definierter Limits.

50. Marktpreisrisiko

Währungsrisiko

Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse der FACC-Konzerngesellschaften wird in US-Dollar (USD) erzielt, während ein erheblicher Teil der Aufwendungen in Euro (EUR) anfällt. Diese Diskrepanz zwischen Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen begründet ein Fremdwährungsrisiko, dass das operative Geschäft sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FACC-Konzerns unmittelbar beeinflussen kann. Natural Hedging, das aus dem teilweisen Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen in USD und EUR entsteht, reduziert dieses Risiko zwar, schließt es jedoch nicht vollständig aus.

Zur Begrenzung der Wechselkursrisiken, insbesondere im Verhältnis zwischen USD und EUR, setzt der FACC-Konzern derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte ein. Diese Instrumente dienen der Absicherung künftiger Zahlungsströme in Fremdwährungen und sollen potenzielle negative Effekte von Wechselkursänderungen auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Finanzlage des Konzerns verringern.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Forderungen, sonstigen Vermögenswerte sowie der Verbindlichkeiten nach Währungen. Auf dieser Basis werden die Währungsrisiken analysiert und bewertet.

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Forderungen aus kundenbezogenen Ent
wicklungsleistungen
24.525 24.518
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 443 453
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, langfristig
2.964 0
Sonstige finanzielle Forderungen 10.650 11.069
Forderungen aus Lieferungen und Leistun
gen
66.003 80.284
Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen, kurzfristig
14.819 24.038
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermö
genswerte
814 801
Liquide Mittel 98.644 59.014
218.862 200.176
US-Dollar 177.760 170.497
Euro 41.103 29.678
218.862 200.176
31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR'000
Schuldscheindarlehen (lang- und kurzfris
tig)
70.000 69.500
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurz
fristig)
72.135 73.983
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz
und langfristig)
165.770 156.337
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 10.948 11.819
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezo
genen Entwicklungsleistungen
24.096 24.562
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
94.405 99.070
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen
den Unternehmen
9.560 10.312
Sonstige langfristige finanzielle Verbind
lichkeiten
6.453 4.482
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbind
lichkeiten
11.208 10.251
464.576 460.316
US-Dollar 114.607 122.217
Euro 349.969 338.098
464.576 460.316

Zur Beurteilung der Währungsrisiken wurden in Übereinstimmung mit den IFRS 7 Vorgaben Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dabei wurden sämtliche monetären Finanzinstrumente berücksichtigt, sofern sie in einer von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichenden Währung ausgewiesen sind. Dies betrifft insbesondere Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente sowie Fremdwährungsderivate.

Die Sensitivität des Eigenkapitals berücksichtigt zudem Bewertungseffekte aus den im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow-Hedges für Fremdwährungsrisiken. Translationsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung von Abschlüssen in anderen als der Konzernwährung ergeben, bleiben von den Analysen unberührt.

Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 Prozent hätte nachfolgende Auswirkungen

Erhöhung (+)/Verminderung (–)
Abwertung um 5 %
Aufwertung um 5 %
31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1.450 878 –1.312 –795
Veränderung im Sonstigen Ergebnis –14.067 –15.450 12.751 13.980
Veränderung im Eigenkapital –12.618 –14.572 11.439 13.185

Zinsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen und der jeweiligen Verzinsungsstruktur. Bei festverzinslichen Finanzierungen besteht das Risiko in fallenden Zinssätzen, während bei variabel verzinslichen Finanzierungen ein Risiko aus steigenden Zinssätzen resultiert.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 2.275 TEUR (Vorjahr: 1.799 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 2.275 TEUR (Vorjahr: 1.799 TEUR) ergeben.

Die Sensitivitätsberechnung basiert auf den variabel verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Zur Finanzierung setzt der Konzern auf verschiedene Finanzierungsinstrumente (Konsortialkredite bzw. Schuldscheindarlehen). Die Fazilitäten im Rahmen des Konsortialkredits weisen unterschiedliche Sicherheiten, Laufzeiten und Tilgungsstrukturen auf, wodurch auch das Zinsrisiko gesteuert wird. Beim Schuldscheindarlehen erfolgt die Steuerung des Zinsrisikos durch eine Kombination aus variablen und festen Verzinsungen sowie unterschiedlichen Laufzeiten.

51. Liquiditätsrisiko

Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.

Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.

Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 70.500 TEUR (Vorjahr: 50.700 TEUR) zur Verfügung.

Im Rahmen der Factoring-Programme können Forderungen in Höhe von 163.100 TUSD (Vorjahr: 117.100 TUSD) verkauft werden. Zum 31.12.2024 wurden Forderungen in Höhe von 139.315 TUSD (Vorjahr: 112.985 TUSD) verkauft.

Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

Zahlungsverpflichtungen
Buchwert
31.12.2023
EUR'000
Gesamt
31.12.2023
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2023
EUR'000
1 bis 5 Jahre
31.12.2023
EUR'000
Über 5 Jahre
31.12.2023
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen 70.000 77.317 27.367 47.397 2.554
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 159.961 174.400 116.270 58.130 0
Leasingverbindlichkeiten 72.135 83.278 10.199 26.498 46.582
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 5.809 5.809 5.809 0 0
Finanzverbindlichkeiten 307.905 340.805 159.645 132.025 49.135
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 94.405 94.405 94.405 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 9.560 9.560 9.560 0 0
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 6.452 6.452 1.642 4.380 430
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 11.208 11.208 11.208 0 0
429.531 462.431 276.460 136.405 49.565
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0
Buchwerte/Vertragliche Cashflows 429.531 462.431 276.460 136.405 49.565
126
-----
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert
31.12.2024
EUR'000
Gesamt
31.12.2024
EUR'000
Unter 1 Jahr
31.12.2024
EUR'000
1 bis 5 Jahre
31.12.2024
EUR'000
Über 5 Jahre
31.12.2024
EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen 69.500 78.912 2.919 70.445 5.547
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 139.979 149.853 92.634 57.218 0
Leasingverbindlichkeiten 73.983 80.327 10.492 27.748 42.087
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 16.358 16.358 16.358 0 0
Finanzverbindlichkeiten 299.820 325.450 122.403 155.412 47.634
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.070 99.070 99.070 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 10.312 10.312 10.312 0 0
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.482 4.482 638 3.613 231
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.251 10.251 10.251 0 0
423.935 449.565 242.674 159.025 47.866
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 17.872 17.872 17.872 0 0
Buchwerte/Vertragliche Cashflows 441.806 467.436 260.546 159.025 47.866

Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Der hohe Anteil an kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrifft im Wesentlichen zwei Fazilitäten aus dem Konsortialkredit die aufgrund des Regelwerks laufend immer wieder neu gezogen werden müssen. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden.

52. Kreditrisiko

Der Konzern bedient im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in der Luftfahrtindustrie im Wesentlichen die am Markt tätigen OEMs. Trotz der Diversifikation ist die FACC AG aufgrund der begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern einem gewissen Konzentrationsrisiko im Kreditgeschäft ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 entfiel ein Forderungsvolumen von 131.361 TEUR auf den größten Kunden. Aufgrund der geringen Ausfallswahrscheinlichkeit und der Option, ausgewählte Forderungen mittels Factoringprogrammen zu veräußern, reduziert sich dieses Risiko deutlich.

Ebenfalls besteht das allgemeine Risiko eines Forderungsausfalls seitens der Vertragspartner. Um dieses Risiko zu begrenzen, gelten im Konzern strenge Vorgaben zur Bonitätsprüfung: Bereits bei der Neukundenakquise wird die finanzielle Situation überprüft, und auch bestehende Kunden werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit bewertet. Ab einem festgelegten Schwellenwert werden Kundenforderungen zusätzlich gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus liquiden Mitteln, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.

Die Höhe des maximalen Kreditrisikos entspricht in jedem Fall dem Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte.

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

53. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Software und Rechte Abschreibung über drei bis vier Jahre (linear)
Entwicklungskosten Abschreibung zwei bis zehn Jahre

Die Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten erfolgt wenn wahrscheinlich ist, dass FACC der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.

Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.

Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:

Gebäude Zehn bis 50 Jahre
Investitionen in fremde Gebäude 33 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen Drei bis 33 Jahre
Geschäftsausstattung Fünf bis 14 Jahre
Fahrzeuge Fünf bis acht Jahre

Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasing (IFRS 16)

Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.

Für Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit erfolgt die Festlegung der Nutzungsdauer analog zu den Bestimmungen der im Anlagevermögen aktivierter Vermögenswerte, welche nicht geleast, sondern sich im Eigentum der FACC befinden.

Der FACC-Konzern kann den aus dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.

Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16.

Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Bereitstellungsdatum. Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeit aktiviert - gegebenenfalls angepasst um anfängliche direkte Kosten sowie Leasingzahlungen, die am oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasinggeber geleistet wurden, abzüglich jeglicher vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize.

Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet.

Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, abgezinst.

Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Feste Zahlungen
  • Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Kurs abhängen
  • Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind
  • Ausübungspreis für eine Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder einer Rate ändert oder wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, ändert.

Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buchwert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abgeschrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei Leasingverhältnisse von geringem Wert oder mit einer Laufzeit unter 12 Monaten werden die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Leasingverträge können sowohl Leasing-, als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der FACC-Konzern hat sich entschieden, diese Komponenten voneinander getrennt darzustellen.

Die Leasingraten sind typischerweise fix. In geringem Umfang liegen auch auf Marktzinssätzen/-indexes basierte Leasingraten vor, die in der Bestimmung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden.

Vorräte (IAS 2)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungsund Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2)

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen.

Öffentliche Zuwendungen (IAS 20)

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

Aufwandszuschüsse, die im Konzern überwiegend Förderungen in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten betreffen, werden in derselben Periode ertragswirksam erfasst, in der der korrespondierende Aufwand anfällt.

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer (IAS 19)

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.

Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.

Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter

Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

Sonstige Rückstellungen (IAS 37)

Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.

Energielieferverträge

Die Verträge werden dahingehend geprüft, ob die Energie aus vertraglich festgelegten oder implizit bestimmbaren Erzeugungsanlagen des Energielieferanten bezogen werden. Fällt ein Vertrag (mangels Erfüllung des "Identified Asset" Kriteriums) nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16, ist eine Abbildung als Leasingverhältnis ausgeschlossen.

Zudem ist zu prüfen, ob bei Terminsicherungen eine Bilanzierung von Derivaten erforderlich ist. Kann nachgewiesen werden, dass die preisgesicherten Energiemengen vom Unternehmen verbraucht werden und nicht kurzfristig nach Erhalt weiterveräußerst wurden, gelangt die Own Use Ausnahme zur Anwendung und die geschlossenen Terminprodukte sind von der Bilanzierung nach IFRS 9 ausgenommen. Andernfalls müssten die Terminprodukte als finanzielles Derivat ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.

Fallen Energielieferverträge weder in den Anwendungsbereich des IFRS 16 noch in jenen des IFRS 9, sind sie als schwebender Vertrag abzubilden. Derartige Verträge sind grundsätzlich nicht zu bilanzieren, soweit nicht der Ansatz einer Drohverlustrückstellung erforderlich wird.

Ertragsteuern (IAS 12)

Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.

Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.

Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13)

IFRS 9 enthält einen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten derivativen Finanzinstrumenten werden nach IFRS 9 nicht getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert.

Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für elf ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio sind nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair Value Through Other Comprehensive Income" bewertet.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.

Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.

Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.

Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsenkurs).

Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in die die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.

Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.

Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt:

  • Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.

Für die Kunden des Konzerns sind Großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden.

Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen.

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Liquide Mittel

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.

Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Hedge Accounting

Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.

Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.

Zudem schließt der Konzern zur Wechselkursabsicherung von bestimmten Bilanzpositionen "Devisentermingeschäfte" ab.

Umsatzrealisierung (IFRS 15)

Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme – einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen.

Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge.

Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraumoder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.

IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte:

Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und die variablen Vergütungen gemäß IFRS 15.50ff als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst.

In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch eine laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert.

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.

Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, wann die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch eine variable Vergütung nach IFRS 15.50ff dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden mit dem Barwert angesetzt und entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst.

Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte.

Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzungen hinsichtlich der Verteilung der Mengen über den zukünftigen Zeitraum ein.

Vertragserfüllungskosten:

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt bzw. aufgrund des Vertrags kein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall

Finanzierungskomponente:

Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird.

Die Umsatzerlöse werden nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.

Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen:

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist.

Bill and Hold Vereinbarungen:

Mit einzelnen Kunden werden im Rahmen der Lieferung von Serienprodukten Bill and Hold Vereinbarungen geschlossen. Damit wird der Übergang der Verfügungsgewalt entsprechend IFRS 15.38 dokumentiert und eine Realisierung der Umsatzerlöse bzw. Ausbuchung der Vorräte kann erfolgen.

Aufwandsrealisierung

Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Fremdwährungsbewertung (IAS 21)

Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.

Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS 7)

Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.

54. Auswirkungen neuer und geänderter Standards

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2024 erstmals anzuwenden:

Standard/Interpretation Anwendungspflicht
lt. IASB für Ge
schäftsjahre ab
Übernahme
durch EU
zum 31.12.2024
IAS 1
(Änderung)
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 01.01.2024 Ja
IAS 1
(Änderung)
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig - Verschiebung des Stichtags 01.01.2024 Ja
IAS 1
(Änderung)
Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants 01.01.2024 Ja
IFRS 16
(Änderung)
Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit bei Sale and Leaseback 01.01.2024 Ja
IAS 7
IFRS 7
(Änderung)
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 01.01.2024 Ja

Aus den genannten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr, sie haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des FACC-Konzerns.

Informationen zu den Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) finden sich in Note 18 - Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden.

Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2025 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:

Standard/Interpretation Veröffentli
chung durch
das IASB
Anwendungs
pflicht
lt. IASB
Übernahme
durch EU
zum 31.12.2024
Auswirkungen
auf den Konzern
abschluss
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 09.04.2024 01.01.2027 Nein Ja
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht:
Angaben
09.05.2024 01.01.2027 Nein Nein
IFRS 7 /
IFRS 9
(Änderung)
Verträge über naturabhängige Stromversorgung 18.12.2024 01.01.2026 Nein Nein
Diverse Jährliche Verbesserungen Vol. 11 18.07.2024 01.01.2026 Nein Nein
IFRS 9 /
IFRS 7
(Änderung)
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten
30.05.2024 01.01.2026 Nein Nein
IAS 21
(Änderung)
Fehlende Umtauschbarkeit 15.08.2023 01.01.2025 Ja Nein

IFRS 18 ersetzt die vorhandenen Regelungen des IAS 1 zu den allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung, sowie Folgeänderungen des IAS 7, IAS 33, IAS 34 und IAS 8.

Der Standard wird zukünftig eine nützliche strukturierte Zusammenfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, des Eigenkapitals, der Erträge, Aufwendungen und Cashflows bieten. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden fix definierte Zwischensummen eingeführt. Zusätzlich soll durch die Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu einzelnen Bereichen (Operativ, Investitionen oder Finanzierungen) eine weitestgehend einheitliche Struktur geschaffen werden, die die Vergleichbarkeit von Finanzberichten erhöht. In der Kapitalflussrechnung fallen zukünftig Ausweis-Wahlrechte für erhaltene bzw. gezahlten Dividenden und Zinsen weg. Auch müssen zukünftig unternehmensspezifische Leistungskennzahlen im Anhang beschrieben werden.

Somit kann IFRS 18 Auswirkungen auf die Darstellung und Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung des FACC-Konzerns haben. Neue oder geänderte Anhangsangaben können nötig werden. Die konkreten Auswirkungen werden derzeit noch analysiert.

Der Standard ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, von FACC aber nicht geplant.

Die erstmalige Anwendung der übrigen neuen bzw. überarbeiteten Standards hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC.

SONSTIGE ANGABEN

55. Organbezüge

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

Name Erfolgsunabhängig
2023
EUR'000
Erfolgsabhängig
2023
EUR'000
Abfertigung
2023
EUR'000
Pensionsvorsorge
2023
EUR'000
Summe
2023
EUR'000
Robert Machtlinger 440 0 26 170 635
Andreas Ockel 402 0 53 100 554
Aleš Stárek (bis 31.12.2023) 327 0 140 60 527
Zhen Pang 365 0 46 0 410
1.532 0 264 330 2.126
Name Erfolgsunabhängig
2024
EUR'000
Erfolgsabhängig
2024
EUR'000
Abfertigung
2024
EUR'000
Pensionsvorsorge
2024
EUR'000
Summe
2024
EUR'000
Robert Machtlinger 440 0 7 170 617
Andreas Ockel 421 0 24 100 545
Florian Heindl (ab 01.05.2024) 237 0 36 0 273
Zhen Pang (bis 14.05.2024) 143 1) 0 31 0 31
Tongyu Xu (ab 15.05.2024) 232 0 32 0 264
1.330 0 130 270 1.730

1) enthält Aufrollungen aus Vorjahr

Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 565 TEUR (Vorjahr: 505 TEUR).

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.

56. Geschäftsbeziehungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

Die FACC AG ist das Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH (100 Prozent Anteile). Die AVIC Cabin System Co., Limited hält 55,45 Prozent der Anteile an der FACC AG. Die Aviation Industry Corporation of China, Ltd (AVIC) hält 100 Prozent der Anteile an der AVIC Cabin Systems Co. Limited.

Die Aviation Industry Corporation of China, Ltd. (AVIC) gehört ihrerseits zur SASAC (Stateowned Assets Supervision and Administration Commission of the State Council), welche eine staatliche Aufsichtsbehörde darstellt und eine öffentliche Stelle im Sinne des IAS 24.9 ist.

Des Weiteren gehört auch die Commercial Aircraft Corporation of China, Ltd. (COMAC) zur SASAC. Unternehmen aus dem Konzern der FACC AG haben eine Geschäftsbeziehung zur Shanghai Aircraft Manufacturing Co. Ltd, welche unter der COMAC eingegliedert ist. Diese Geschäftsbeziehung wird von FACC freiwillig und aus Transparenzgründen unter den Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen ausgewiesen, obwohl IAS 24.25 lit. a diesbezüglich eine Befreiung vorsehen würde. Die Forderungen belaufen sich auf 18.404 TEUR (Vorjahr: 12.755 TEUR).

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024, wie auch im Vorjahr, zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der beteiligten Unternehmen zuzurechnen.

Geschäftsvorfälle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen konsolidierten Unternehmen wurden im Zuge der Konzernberichterstattung eliminiert und werden entsprechend in dieser Anhangsangabe nicht erläutert.

Forderungen Verbindlichkeiten Umsatzerlöse und
sonstige Erträge
Aufwendungen
31.12.2023
EUR'000
31.12.2023
EUR'000
2023
EUR'000
2023
EUR'000
Mutterunternehmen 0 0 0 0
Sonstige nahestehende Unternehmen 12.755 463 33.356 20.528
Unternehmen, über die das Mutterunternehmen Beherrschung ausübt 5.028 9.097 503 1.031
17.783 9.560 33.859 21.560
Forderungen Verbindlichkeiten Umsatzerlöse und
sonstige Erträge
Aufwendungen
31.12.2024
EUR'000
31.12.2024
EUR'000
2024
EUR'000
2024
EUR'000
Mutterunternehmen 0 0 0 0
Sonstige nahestehende Unternehmen 18.404 0 43.519 30.774
Unternehmen, über die das Mutterunternehmen Beherrschung ausübt 5.633 10.312 8.484 8.364
24.038 10.312 52.003 39.137

Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Verlagerung der Produktion von Strukturbauteilen und Bauteilen für die Kabinenausstattung für den Flugzeugtyp C919 (Kunde: COMAC) zu einem chinesischen Schwesterunternehmen stark vorangetrieben und soll in 2025 abgeschlossen werden. Ziel ist es den Kunden ausschließlich aus China bedienen zu können. Im Rahmen der Vertragserstellung wird im Besonderen darauf geachtet, dass diese zu marktüblichen Bedingungen erfolgt.

Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen für Wertberichtigungen. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.

57. Honorare des Konzernabschlussprüfers

Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr 2024 bzw. 2023 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

2023 2024
EUR'000 EUR'000
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 218 255
Andere Bestätigungsleistungen 0 110
Andere Beratungsleistungen 1 53
219 418

58. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Ausnahme der positiven Entscheidung über den Ausfolgungsantrag der zurechenbaren Gelder aus dem Betrugsvorfall (siehe Note 27 – Sonstige Forderungen) gab es nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 keine weiteren angabepflichtigen Ereignisse.

59. Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und wird voraussichtlich am 25. März 2025 vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. In der Folge wird der Konzernabschluss der Hauptversammlung zur Freigabe vorgelegt. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.

60. Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands

Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Florian Heindl, CFO (seit 1. Mai 2024) Zhen Pang, CCO (bis 14. Mai 2024) Tongyu Xu, CCO (seit 15.Mai 2024)

Mitglieder des Aufsichtsrats

Chengkuan Wang (Vorsitzender) (seit 17. Mai 2024) Jian Wang (Vorsitzender)(bis 17. Mai 2024) Tongyu Xu (Stellvertreter des Vorsitzenden) (bis 22. April 2024) Jian Wang (seit 17. Mai 2024) Ian Chang Weixi Gong Jing Guo (bis 22. März 2024) Jiajia Dai Junqi Sheng Tom Williams Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter) Erwin Hofinger (Arbeitnehmervertreter) (seit 20. Juni 2024) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) (bis 20. Mai 2024) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin)

Ried im Innkreis, am 10. März 2025

Der Vorstand

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands

Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der Konzernabschluss, der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und die wesentlichen Risiken sowie Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.

Darüber hinaus bestätigen wir, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens auch für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich sind, die im Lagebericht inkludiert ist. Diese Erklärung umfasst die Identifizierung und Beurteilung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der damit verbundenen IROS´s des Konzerns.

Ebenso bestätigen wir, dass der Jahresabschluss des Mutterunternehmens, der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Der Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt. Auch hier wurden Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf die Risiken und Chancen für die kurz-, mittel- und langfristige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens berücksichtigt.

Ried im Innkreis, am 10. März 2025

Der Vorstand

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands

Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt"Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Vertragserfüllungskosten

Siehe Anhang im Kapitel "6. Schätzungen und Ermessensspielräume" und Note 24.

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der FACC AG sind zum 31. Dezember 2024 langfristige Vertragserfüllungskosten in Höhe von 50,5 Mio. EUR ausgewiesen.

Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 15.101 erfordern die erfolgswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwands, wenn der Buchwert der angesetzten Kosten unter der zukünftigen Nettogegenleistung, deren Realisierung im Zusammenhang mit den Vertragserfüllungskosten noch erwartet wird, liegt. Für die Vertragserfüllungskosten werden Werthaltigkeitstests auf Projektebene erstellt. Die Ermittlung der erzielbaren Beträge, die den Wertmaßstab im Rahmen des Werthaltigkeitstests darstellen, erfolgt auf Basis abgezinster künftiger Zahlungsmittelüberschüsse unter Zugrundelegung eines risikoadäquaten Zinssatzes ermittelt.

Das Ergebnis der Werthaltigkeitstests der jeweiligen Projekte ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig, insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolgedessen eine erforderliche Wertminderung für Vertragserfüllungskosten nicht oder nicht in entsprechender Höhe im Konzernabschluss erfasst wird.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Vertragserfüllungskosten haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

o Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess und der Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung und Detailunterlagen zu den darüber hinaus vorgenommenen Adaptierungen sowie den vertraglichen Grundlagen abgeglichen.

  • o Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • o Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den Regelungen des IFRS 15 entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit marktund branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
  • o Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der FACC AG zu Vertragserfüllungskosten im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

Umsatzrealisierung

Siehe Anhang im Kapitel "53. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Note 8.

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der FACC AG sind zum 31. Dezember 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 884,5 Mio. EUR ausgewiesen, die sich aus zwei wesentlichen Umsatzströmen (Lieferung von Serienprodukten einerseits und Erbringung von Entwicklungsleistungen inklusive kundenspezifischer Werkzeugentwicklungen andererseits) zusammensetzen.

Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 15 erfordern eine Umsatzrealisierung entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen, sobald ein Kunde die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt. Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt bei FACC AG insbesondere sofern beauftragte Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch für die bereits erbrachte Leistung darstellen.

FACC AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenverträge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass zeitpunktbezogene Umsatzrealisierungen nicht erfasst werden, wenn die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies kann dazu führen, dass Umsatzerlöse in der falschen Rechnungslegungsperiode erfasst werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Umsatzrealisierung haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • o Wir haben uns ein Verständnis über die Erlösrealisierungsvorgänge verschafft, die gewählten Bilanzierungsmethoden erhoben und überprüft, ob die angewandten Rechnungslegungsmethoden für die Umsatzrealisierung in Einklang mit den Bestimmungen von IFRS 15 Erlöse aus Verträge mit Kunden stehen.
  • o Im Rahmen der Prüfung des internen Kontrollsystems hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung Umsatzerlösen haben wir die wesentlichen Kontrollen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Einrichtung und operativen Wirksamkeit beurteilt.
  • o Für eine Stichprobe von Zugängen zu Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragserfüllungskosten, die anhand eines statistischen Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir:
  • ein Verständnis der Transaktion durch Überprüfung der zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen und anderer damit zusammenhängender Dokumente sowie Erläuterungen von Mitarbeitern der FACC AG erlangt sowie die Höhe der Zugänge überprüft;
  • beurteilt, ob die zeitraum- oder zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist.
  • o Die Höhe der Amortisationen und den Ausweis von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragserfüllungskosten haben wir anhand von zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen und anderer damit zusammenhängender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der FACC AG überprüft.
  • o Für eine Stichprobe von Umsatzerlösen, die anhand eines statistischen Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir beurteilt, ob die Umsatzrealisierungen vor dem Bilanzstichtag sowie nach dem Abschlussstichtag ausgestellte Gutschriften in der richtigen Periode erfasst wurden.
  • o Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der FACC AG zur Umsatzrealisierung im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS-PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN-ABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.Hin- reichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche

Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • o Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • o Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • o Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • o Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • o Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben

sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

  • o Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • o Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • o Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • o Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 11. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.

Salzburg, am 10. März 2025

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Gerold Stelzmüller Wirtschaftsprüfer

Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fas- sungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Glossar

143

Technologie
Autoklav Gasdicht verschließbarer Heißluftofen für die Aushärtung von Faserverbundstoffen
Composites Verbundwerkstoff aus zwei oder mehreren Materialien, der andere Eigenschaften besitzt als seine einzelnen Komponenten
Faserverbundstoff Werkstoff aus Verstärkungsfasern und einer Kunststoffmatrix
OEM Original Equipment Manufacturer – Hersteller von Komponenten, der diese in seinen eigenen Werken produziert, sie aber nicht
selbst in den Einzelhandel bringt
Primärstruktur Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs
Retrofit Modernisierung oder Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Modelle
Sekundärstruktur Anbauten an die Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs
Shipset Liefereinheit, Komplettpaket für ein Flugzeug
Thermoplast Kunststoff, der sich in einem bestimmten Temperaturbereich verformen lässt
Tier-1-Lieferant Lieferant, der größere Baugruppen und Systeme direkt an den OEM liefert
Winglet/Sharklet Nach oben und seltener nach oben und unten verlängerte Außenflügel an den Enden der Tragflächen von Flugzeugen
Financials
APAC Asiatisch-pazifischer Wirtschaftsraum
ATX Austrian Traded Index – wichtigster Aktienindex in Österreich, der die Kursentwicklung der 20 größten österreichischen Unternehmen
mit Börsennotierung anzeigt
Book-to-bill-Ratio Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz innerhalb eines definierten Zeitraums
CAD Kanadische Dollar
Cashflow Geldfluss – Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums
CGU Cash Generating Unit – zahlungsmittelgenerierende Einheit
D&O-Versicherung Directors-and-Officers-Versicherung – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unterneh
mens
EBIT Betriebserfolg – Ergebnis vor Zinsen und steuern
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Bilanzsumme in Prozent
FTE Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten
IAS International Accounting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze
IFRS International Financial Reporting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze, umfassen auch IAS-Grundsätze
INR Indische Rupie
Investitionen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
ISIN International Securities Identification Number – eindeutige Wertpapier-Kennnummer
RMB Renminbi/Yuan – chinesische Währung
TEUR Tausend Euro
USD US-Dollar

Kontakt

INVESTOR RELATIONS Michael Steirer [email protected] Telefon +43 59 616 1468 www.facc.com

Hinweise Hinweis zur Sprachregelung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Haftungsausschluss

Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, und sämtliche enthaltenen Daten wurden sorgfältig überprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rundungs- , Satz- oder Druckfehler auftreten. Bei der Summierung wurden automatische Rechenhilfen verwendet, wodurch rundungsbedingte Differenzen bei Beträgen und Prozentangaben entstehen können.

Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Einschätzungen, die auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen sind in der Regel durch Begriffe wie "erwarten", "planen", "rechnen", "schätzen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass tatsächliche Entwicklungen und Ergebnisse aufgrund verschiedener Einflussfaktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.

Dieser Geschäftsbericht ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Redaktionsschluss: 10. März 2025

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: FACC AG, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis, Österreich

Projektleiter: Michael Steirer, Patrick Doppler

Projektteam: Tanja Maisenberger, Elisabeth Murauer, Robert Briewasser, Paola Tatiana Trespalacios Guerrero

Konzept, Redaktion, Layout, Grafik: Projektagentur Weixelbaumer KG, Linz (Imageteil); UKcom Finance, restliche Teile produziert Inhouse mit www.firesys.de

Fotos: Robert Maybach, Getty Images, unsplash, iStock, GeTiFo GesbR, Rambossek photo / graphics, ARCHER AVIATION, FACC AG

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Siehe Anhang im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. Dezember 2024.

Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2024 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 267,8 Mio. EUR und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 26,7 Mio. EUR ausgewiesen.

Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile. Dabei wird überprüft, ob einerseits eine wesentliche statische Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital des verbundenen Unternehmens zum Bewertungsstichtag vorliegt und ob andererseits externe und interne Einflussfaktoren bestehen, die eine erhebliche Wertveränderung auslösen können.

Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewertung durchgeführt und der beizulegende Wert der Anteile auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen ermittelt. Ist der beizulegende Wert geringer als der aktuelle Buchwert, erfolgt die Abschreibung der Anteile auf den beizulegenden Wert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurden Abschreibungen in Höhe von 0,0 Mio. EUR durchgeführt.

Das Ergebnis der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig, insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten (Cash-Flows, Kapitalkosten) und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolgedessen erforderliche Abschreibungen für Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Wertberichtigungen der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht oder nicht in entsprechender Höhe im Jahresabschluss erfasst werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

• Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.

  • Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess und der Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
  • Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
  • Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft, ob Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation der verbundenen Unternehmen gewürdigt.
  • Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der FACC AG zu Finanzanlagen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung einesJahresabschlusseszu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümernist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wiridentifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 11. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.

Salzburg

  1. März 2025

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Gerold Stelzmüller Wirtschaftsprüfer

Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe desJahresabschlussesmit unserem Bestätigungsvermerk darf nurin der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschlusssamt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Jahresabschluss und Lagebericht

zum 31. Dezember 2024

der

FACC AG, Ried im Innkreis

Bilanz zum 31. Dezember 2024

152

Aktiva

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie abgeleitete Lizenzen,
Konzessionen
10 3.397,47
10 3.397,47
II.
Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.823 267.822.715,00
267.823 267.822.715,00
267.833 267.826.112,47
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 26.808 26.675.115,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 9.606 9.736.827,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
36.414 36.411.943,14
II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 348 1.561.001,03
36.762 37.972.944,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 708 783.918,38
D. Aktive latente Steuern 40.572 38.966.451,55
SUMME AKTIVA 345.875 345.549.426,57

Passiva

31.12.2023 31.12.2024
EUR'000 EUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, übernommenes und eingezahltes Grundkapital 45.790 45.790.000,00
II.
Kapitalrücklagen:
1. Gebundene 134.215 134.215.000,00
2. Nicht gebundene 95.041 95.041.250,00
229.256 229.256.250,00
III. Bilanzgewinn
(davon Gewinnvortrag EUR 20.095.948,14; Vorjahr TEUR 16.715)
20.096 20.722.130,64
295.142 295.768.380,64
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 998 906.007,00
2. Steuerrückstellungen 37.696 36.430.995,44
3. Sonstige Rückstellungen 820 748.219,70
39.514 38.085.222,14
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.453 1.815.118,33
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.453 1.815.118,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.615 9.724.231,31
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.615 9.724.231,31
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 151 156.474,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 151 156.474,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
davon aus Steuern 14 11.965,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 14 11.965,04
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 94 99.616,78
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 94 99.616,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Verbindlichkeiten 11.219 11.695.823,79
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.219 11.695.823,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
SUMME PASSIVA 345.875 345.549.426,57

Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024

2023 2024
EUR'000 EUR
1. Umsatzerlöse 11.583 10.851.199,90
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0 0
b) Übrige 158 299.257,17
158 299.257,17
3. Personalaufwand
a) Gehälter –4.724 –4.719.136,21
b) Soziale Aufwendungen –1.567 –1.541.598,51
davon Aufwendungen für Altersversorgung –373 –316.839,69
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –217 –193.032,10
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge
–936 –994.112,47
–6.291 –6.260.734,72
4. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –13 –12.671,28
–13 –12.671,28
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Übrige –4.920 –4.434.001,39
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) 517 443.049,68
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 419 1.511.492,61
davon aus verbundenen Unternehmen 418 1.509.960,16
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 –23.330,14
davon aus verbundenen Unternehmen 0 0
9. Zwischensumme aus Z 7 bis 8 (Finanzergebnis) 419 1.488.162,47
10.
Ergebnis vor Steuern
936 1.931.212,15
11.
Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag)
2.446 –1.305.029,65
davon latente Steuern 2.495 –653.811,82
Körperschaftssteuer aus Gruppenbesteuerung –325 –632.260,90
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied 276 –18.956,93
12.
Ergebnis nach Steuern
3.382 626.182,50
13.
Jahresüberschuss
3.382 626.182,50
14.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
16.715 20.095.948,14
15.
Bilanzgewinn
20.096 20.722.130,64

Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der FACC AG, Ried im Innkreis

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.

Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.

Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis veröffentlicht wird.

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2202A, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811.

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.

Die bisherige Form der Darstellung sowie die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßige Abschreibung vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung der Software erfolgt linear und über einen Zeitraum von 3 Jahren.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Der beizulegende Wert wird nach KFS/BW 1 mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Aktiv latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis eines Körperschaftsteuersatzes von 23 % (Vorjahr: 23 %) gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird.

Rückstellungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit" Methode gemäß IAS 19. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG §607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3), eines Rechnungszinssatzes von 3,45 % (Vorjahr: 3,60 %) und geplanten Gehaltserhöhungen von 3,50 % (Vorjahr: 3,50 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt.

Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 3,40 % (Vorjahr: 3,10 %) und einer Gehaltssteigerung von 3,50 % pro Jahr (Vorjahr: 3,50 %) durchgeführt. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG § 607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3). Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 12,07 % (Vorjahr: 12,07 %) berücksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation wird betriebsspezifisch ermittelt.

Die Rückstellung für ähnliche Verpflichtungen betrifft die kollektivvertragliche Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern.

Die Verteilung des Dienstzeitaufwands erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.

Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität und entsprechend der jeweiligen Restlaufzeiten abgeleitet.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen für die Sterbetafel AVÖ-2018-P zugrunde gelegt.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

Anwendung des Mindestbesteuerungsgesetzes

Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz ("MinBestG") wurden die OECD-Mustervorschriften sowie die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar Two) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsvorschriften gemäß Pillar Two eingeführt. Von jenen Ländern, in denen Tochterunternehmen der FACC ihren Sitz haben, wurden nur in China und USA noch keine spezifischen Umsetzungsmaßnahmen getätigt.

Entsprechend der Mindestbesteuerungsregeln ist die oberste Muttergesellschaft der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen die A-VIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong.

Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerungsregeln auf den FACC AG Konzern werden laufend evaluiert. Für das Geschäftsjahr 2024 ergeben sich aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen basierend auf einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Effekte auf die Ertragssteuern des FACC AG Konzerns. Laufende Steuern aus den Mindestbesteuerungsvorschriften werden als laufende Steuer erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagevermögen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (§ 189a Z 2 UGB):

Beteiligungsunternehmen Kapitalanteil
%
Wäh
rung
Eigenkapital
EUR
Jahresüber
schuss
EUR
Bilanzstichtag
FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis 100 EUR 154.458.979,93 14.148.866,06 31.12.2024

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Höhe von EUR 20.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 20.300), aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 1.269.123,95 (Vorjahr: TEUR 1.383), sowie aus der Steuerumlage in Höhe von EUR 5.105.991,44 (Vorjahr: TEUR 5.125).

Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 783.918,38 (Vorjahr TEUR: 708) in die Bilanz einzustellen.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR
Personalbezogene Rückstellungen 492 487.652,43
Geldbeschaffungskosten 8 2.862,97
Folgewirkung aus der Betriebsprüfung 0 –11.141,14
Steuerliche Verlustvorträge 175.901 168.939.980,30
176.401 169.419.354,56
Daraus resultierende aktive latente Steuern 40.572 38.966.451,55

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am 01. Jänner 2024 40.572.165,13
Erfolgswirksame Veränderung –653.811,82
Erfolgsneutrale Veränderung (Steuerliche Verlustvorträge FACC Operations GmbH) –951.901,76
Stand am 31. Dezember 2024 38.966.451,55

Im Geschäftsjahr 2024 wurden für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 169.939.980,30 aktive latenten Steuern angesetzt. Der Ansatz der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da für deren Verwertung aufgrund der Ergebnisse der Steuerplanungsrechnung ausreichend positive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind.

Der für die Berechnung der latenten Steuern gewählte Steuersatz beträgt 23 % (Vorjahr: 23 %).

Eigenkapital

Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 08. Mai 2023 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, binnen fünf Jahren nach Eintragung der am 08. Mai 2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei der Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgesetzt werden.

Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, oder (ii)zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.

Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023 ergeben, zu beschließen.

Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR
Rückstellungen für Abfertigungen 998 906.007,00
Steuerrückstellungen 37.696 36.430.995,44
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Personalrückstellungen 594 471.112,69
Übrige 226 277.107,01
39.514 38.085.222,14

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für nicht konsumierte Urlaube, offene Honorare und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 9.724.231,31 besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 9.615).

Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber der Gebietskrankenkasse 94 99.616,78
94 99.616,78

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.

Haftungsverhältnisse

31.12.2023
EUR'000
31.12.2024
EUR
Sonstige Haftungsverhältnisse (Garantien) 159.961 209.479.022,25
159.961 209.479.022,25
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 159.961 209.479.022,25

Die Gesellschaft hat Garantien für Kredite in Höhe von EUR 139.979.022,25 (VJ TEUR 159.961) sowie für Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 69.500.000,00 (Vorjahr TEUR 70.000) der FACC Operations GmbH übernommen.

folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 266.523,02 (Vorjahr: TEUR 249). Davon entfallen EUR 108.683,16 (Vorjahr: TEUR 92) auf das nächste Jahr.

Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

2023
EUR'000
2024
EUR
Erlöse Inland
Erlöse aus Managementtätigkeit 11.583 10.851.199,90
11.583 10.851.199,90

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen:

2023
EUR'000
2024
EUR
Leitende Angestellte 155 141.415,45
Sonstige Arbeitnehmer 62 51.616,65
217 193.032,10

Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

2023
EUR'000
2024
EUR
Leitende Angestellte 350 292.346,58
Sonstige Arbeitnehmer 23 24.493,11
373 316.839,69

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Höhe von EUR 122.130,79 (Vorjahr: TEUR 148) und Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 70.901,31 (Vorjahr: TEUR 69).

In den Gehältern sind Aufwendungen in Höhe von EUR 9.797,00 (Vorjahr: TEUR 2) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten.

Erfolgswirksame Veränderungen bei den Personalrückstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubiläumsgeldrückstellungen und sonstige Personalrückstellungen im Posten Gehälter, Abfertigungsrückstellungen im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, sowie Aufwendungen für Versicherungen.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB wird von der Befreiung aufgrund der Veröffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vermindern das Ergebnis vor Steuern um EUR -1.305.029,65 (Vorjahr: TEUR 2.446). Aufgrund der Steuerumlagevereinbarung wurde an den Gruppenträger im Geschäftsjahr 2024 eine Steuer in Höhe von EUR -18.956,93 übergerechnet (Vorjahr: TEUR 276). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwände aus der Bildung von aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR -653.811,82 (Vorjahr: TEUR 2.495) enthalten.

Mit 13. bzw. 15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9

KStG abgeschlossen. Mit 28. Februar 2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen der FACC AG und der FACC Operations GmbH abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde per Nachtrag zum Gruppenvertrag vom 28. Februar 2017 die CoLT Prüf und Test GmbH in die Gruppe aufgenommen.

Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für den Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage in Höhe von 23 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitglieds ist mit evident gehaltenem negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen, ist eine negative Steuerumlage in Höhe von 23 % zu leisten, insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechneten Verlustvorträgen des Gruppenmitglieds wurde getroffen.

Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.

5. ERGÄNZENDE ANGABEN

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen, berichtspflichtigen Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage haben.

Nicht finanzielle Berichterstattung

Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des § 243b Abs. 7 UGB betreffend die Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website www.facc.com abrufbar.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 20.722.130,64 eine Dividende von EUR 0,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremdüblichen Bedingungen statt.

Mitarbeiter

2023
Köpfe
2024
Köpfe
Angestellte 42 43
42 43

Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: Robert Machtlinger, Hohenzell Andreas Ockel, St. Florian am Inn Zhen Pang, Neuhofen im Innkreis (bis 14. Mai 2024) Tongyu Xu, Ried im Innkreis (seit 15. Mai 2024) Florian Heindl, Krenglbach (seit 01. Mai 2024)

Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 stellen sich wie folgt dar:

Erfolgsunab
hängig
2024
EUR
Erfolgsab
hängig
2024
EUR
Abfertigung
2024
EUR
Pensionsvor
sorge
2024
EUR
Summe
2024
EUR
Robert Machtlinger 439.868,80 0,00 6.727,68 170.000,00 616.596,48
Andreas Ockel 421.519,94 0,00 23.591,26 100.000,00 545.111,20
Florian Heindl (seit 01.05.2024) 236.878,27 0,00 36.089,67 0,00 272.967,94
Tongyu Xu (seit 15.05.2024) 231.936,42 0,00 32.534,30 0,00 264.470,72
Zhen Pang (bis 14.05.2024) * 143.027,35 0,00 31.192,12 0,00 174.219,47
1.473.230,78 0,00 130.135,03 270.000,00 1.873.365,81

*enthält Aufrollungen aus dem Vorjahr

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:

Chengkuan Wang (Vorsitzender) (seit 17. Mai 2024) Jian Wang (Vorsitzender) (bis 17. Mai 2024)

Jian Wang (seit 17. Mai 2024) Tongyu Xu (Stellvertreter des Vorsitzenden) (bis 22. April 2024) Ian Chang Weixi Gong Jing Guo (bis 22. März 2024) Jiajia Dai Junqi Sheng

164

Tom Williams Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) (bis 20. Mai 2024) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Erwin Hofinger (Arbeitnehmervertreter) (seit 20. Juni 2024)

Die im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen EUR 564.637,58 (Vorjahr: TEUR 505).

Ried im lnnkreis, am 10. März 2025

Robert Machtlinger e.h. Andreas Ockel e.h. Tongyu Xu e.h. Florian Heindl e.h. Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Anlagen zum Anhang: Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel

Anlagenspiegel

zum 31. Dezember 2024

165

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am
01.01.2024 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie abgeleitete
Lizenzen, Konzessionen 27.179,74 0,00 0,00 0,00 27.179,74
27.179,74 0,00 0,00 0,00 27.179,74
II.
Sachanlagen:
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung
davon geringwertige Vermögensgegenstände
gemäß § 13 EStG
0,00 5.876,35 0,00 5.876,35 0,00
0,00 5.876,35 0,00 5.876,35 0,00
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00
267.822.715,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00
267.849.894,74 5.876,35 0,00 5.876,35 267.849.894,74
kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte
Stand am Zugänge Abgänge Stand am Buchwert Buchwert
01.01.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
16.987,34 6.794,93 0,00 23.782,27 3.397,47 10.192,40
16.987,34 6.794,93 0,00 23.782,27 3.397,47 10.192,40
0,00 5.876,35 5.876,35 0,00 0,00 0,00
0,00 5.876,35 5.876,35 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00 267.822.715,00
0,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00 267.822.715,00
16.987,34 12.671,28 5.876,35 23.782,27 267.826.112,47 267.832.907,40

166

Lagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2024

1. GLOBALES UMFELD

Das Jahr 2024 war für die Weltwirtschaft durch ein Zusammenspiel von herausfordernden Faktoren gekennzeichnet. Einerseits sorgten moderate Wachstumsraten in einigen Wirtschaftsräumen sowie eine rückläufige Inflation - unterstützt durch Zinssenkungen wichtiger Zentralbanken wie der US-amerikanischen Federal Reserve (FED) und der Europäischen Zentralbank (EZB) - für Optimismus. Andererseits führten regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und geopolitische Unsicherheiten zu einem ambivalenten Stimmungsbild.

Ein wichtiger Impuls ging von der rasanten Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) aus, die technologische Innovation vorantrieb und mittelfristig neue wirtschaftliche Potenziale eröffnete. Gleichzeitig prägten politische Ereignisse das Jahr: Die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten setzte neue Impulse in den USA, während China seine wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung des Wachstums verstärkte. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und die Eskalation im Nahen Osten belasteten das globale Geschäftsumfeld zusätzlich.

Im wirtschaftlichen Kern zeichnete sich jedoch gegen Ende des Jahres ein weiterer Trend im Kampf gegen die Inflation ab. Nachdem die Inflationsrate in der Europäischen Union im Oktober 2022 bei 11,5 Prozent ihren Höchststand erreicht hatte, konnte nach 2023 auch 2024 ein Rückgang verzeichnet werden. So sank die Inflationsrate im Euroraum von 2,8 Prozent zu Jahresbeginn auf 2,4 Prozent und in den USA von 3,1 Prozent auf 2,9 Prozent. Dieser Abwärtstrend unterstreicht die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen und ist grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum.

Vor diesem Hintergrund prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2024 ein stabiles Weltwirtschaftswachstum von 3,3 Prozent - ein Wert, der dem des Vorjahres entspricht. Getragen wurde dieses Wachstum vor allem von einem robusten Dienstleistungssektor und steigenden Nettoexporten, die den Welthandel ankurbeln.

Insgesamt lässt sich das Jahr 2024 als eine Mischung aus strukturellen sowie geopolitischen Herausforderungen und zukunftsweisenden Chancen beschreiben. Während regionale Disparitäten und geopolitische Risiken weiterhin für Unsicherheit sorgen, eröffnen der fortschreitende technologische Wandel und ein verstärkter Fokus auf nachhaltige Investitionen mittelfristig positive Perspektiven für die Weltwirtschaft.

2. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die IATA-Daten für 2024 zeigen ein Rekordjahr für die Luftfahrt: Die Passagierzahlen haben ein historisches Hoch erreicht, mit einer durchschnittlichen Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent. Ein besonders starkes Wachstum verzeichnete die Asien-Pazifik-Region. Auch die weltweite Nachfrage nach bezahlten Passagierkilometern (RPK) stieg im Vergleich zu 2023 um 8,6 Prozent, was die zunehmende Reisebegeisterung unterstreicht. Diese positiven Entwicklungen trugen dazu bei, dass Airlines ihre Gewinne weiter ausbauen konnten und die Auswirkungen der Corona-Pandemie endgültig hinter sich ließen. Vor diesem Hintergrund prognostiziert die IATA einen weiteren Anstieg der Passagierzahlen auf 5,2 Milliarden im Jahr 2025 gegenüber 4,89 Milliarden im Jahr 2024 sowie einen soliden Nettogewinn im Jahr 2024.

Gleichzeitig sieht sich die Branche mit Herausforderungen konfrontiert, die das Wachstum verlangsamen könnten. Lieferengpässe bei Flugzeugherstellern vor allem bedingt durch Lieferkettenprobleme führen zu Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Flugzeuge. Infolgedessen müssen Airlines oft ältere Flugzeuge länger im Einsatz halten, was langfristig die Effizienz beeinträchtigen kann. Auch externe Faktoren, wie steigende Treibstoffpreise und höhere Gebühren für Flughäfen und Flugsicherung, könnten das Wachstum zusätzlich dämpfen.

Insgesamt befand sich die Luftfahrtbranche 2024 in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen Rekorderfolge und eine ungebrochene Reiselust, auf der anderen Seite operative und wirtschaftliche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Dennoch überwiegt der positive Trend, der auch in den letzten Prognosen der IATA zum Ausdruck kommt.

Airbus steigert Auslieferungen, Boeing konzentriert sich auf ein stufenweises Hochfahren der Fertigungsraten

Im Jahr 2024 verzeichnete Airbus 878 Bruttoaufträge, von denen nach Abzug von Stornierungen 826 Nettoaufträge verblieben. Insgesamt lieferte das Unternehmen 766 Flugzeuge an 86 Kunden aus, eine Steigerung gegenüber 2023, als 735 Flugzeuge übergeben wurden. Der Auftragsbestand von Airbus stieg zum Jahresende auf 8.658 Flugzeuge.

Boeing hatte im vergangenen Jahr den Fokus auf das stufenweise und kontrollierte Hochfahren der Fertigungsraten gelegt. Die Produktionsleistung wurde durch einen längeren Streik zusätzlich und deutlich beeinträchtigt. Der US-Konzern konnte im vergangenen Jahr 348 Passagier- und Frachtflugzeuge ausliefern, 180 Maschinen weniger als im Vorjahr (528). Auch die Auftragseingänge waren rückläufig: Boeing erhielt Aufträge für 569 Flugzeuge, nach Stornierungen blieben netto nur 377 Bestellungen übrig. Der Auftragsbestand belief sich zum Jahreswechsel auf insgesamt 6.245 Jets.

Embraer, der drittgrößte Flugzeughersteller der Welt, hat sich als eigenständiger Mitbewerber neben Boeing und Airbus positioniert. Im Jahr 2024 lieferte das brasilianische Unternehmen insgesamt 206 Flugzeuge in verschiedenen Geschäftsbereichen aus. Davon waren 73 Regionalflugzeuge, 130 Business Jets und 3 Transportflugzeuge.

COMAC hat 2024 seine Bemühungen verstärkt, internationale Märkte zu erschließen. Neben der Produktion des C919-Jets, der in China zunehmend an Bedeutung gewinnt, plant das Unternehmen die Expansion nach Südostasien. Laut Medienberichten liegen COMAC fast 1.000 Bestellungen für die C919-Reihe vor, was als vielversprechendes Zeichen für das angestrebte Wachstum gedeutet werden kann.

Bombardier konzentriert sich vollständig auf das Premiumsegment der Geschäftsflugzeuge und konnte 2024 von einer hohen Nachfrage nach seinen Global- und Challenger-Modellen profitieren. Besonders die Global 7500 und die neue Global 8000 finden starken Absatz bei Kunden, die Langstreckenverbindungen mit maximalem Komfort und Reichweite suchen. Die Region Nordamerika bleibt dabei der größte Markt, während der Nahost-Markt weiterhin wächst.

Luftfahrt und Nachhaltigkeit

Die Luftfahrtindustrie steht vor einer doppelten Herausforderung: Mit steigenden Passagierzahlen wächst die Dringlichkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Eine Schlüsselrolle spielt dabei Sustainable Aviation Fuel (SAF), ein nachhaltiger Flugkraftstoff, der aus Biomasse, Abfällen oder synthetischen Quellen gewonnen wird. Der Einsatz von SAF nimmt stetig zu, auch wenn er bisher nur einen kleinen Teil des weltweit verwendeten Flugtreibstoffs ersetzt.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Flughäfen in Europa einen Mindestanteil von 2 Prozent SAF verwenden. Grund dafür ist die vom EU-Parlament beschlossene verpflichtende Beimischungsquote für SAF ("RefuelEU Aviation"-Verordnung). Bis 2030 soll der Anteil nachhaltiger Kraftstoffe auf sechs Prozent steigen, bis 2050 sollen mehr als zwei Drittel (70 Prozent) des Flugtreibstoffs aus nachhaltigen Quellen stammen.

Auch das Luftverkehrsmanagement spielt eine zentrale Rolle: Durch effizientere Flugrouten und digitale Lösungen könnten laut EU-Kommission allein in Europa bis zu zehn Prozent der Emissionen eingespart werden.

Die ambitionierten Klimaziele der Luftfahrtbranche bleiben bestehen: Bis 2050 soll der Luftverkehr klimaneutral werden. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Herstellern und Betreibern. Massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur sind unerlässlich. Während SAF, Wasserstoff und elektrische Antriebe als Schlüsseltechnologien gelten, wird eine vollständige Substitution fossiler Treibstoffe in den nächsten Jahrzehnten nur durch einen Mix verschiedener Maßnahmen und politischer Anreize realistisch sein.

3. GESCHÄFTSMODELL

Angaben gemäß § 243 UGB

Der FACC-Konzern ist ein österreichischer Flugzeugzulieferer mit Sitz in Ried im Innkreis, der sich mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Wartung von Komponenten für die zivile Luftfahrtindustrie befasst.

Das Geschäftsmodell stützt sich auf folgende Kernkompetenzen:

3.1. Forschung, Entwicklung und Technologiekompetenz

FACC legt großen Wert auf Forschung und Technologie (F&T), um innovative Leichtbaulösungen für die zivile Luftfahrt zu schaffen. Im Bereich F&E stehen folgende Themen im Fokus:

Prozessinnovation: Optimierung und Weiterentwicklung moderner Fertigungstechnologien.

Konstruktionslösungen: Erarbeitung von Designkonzepten, die Effizienz und Funktionalität steigern.

Digitalisierung und Automatisierung: Fertigungstechnologien für das robotergestützte Ablegen von Faserverbundwerkstoffen mittels Automated Tape Laying, Pick & Place oder Automated Fiber Placement, um den Fertigungsprozess effizienter und skalierbarer zu gestalten.

FACC hat alle nötigen Zulassungen, um seine Expertise in die frühen Entwicklungsphasen neuer Flugzeugmodelle einzubringen und um innovative Lösungen anzubieten, die perfekt auf die Anforderungen der Kunden abgestimmt sind.

3.2. Serienfertigung und Kundenorientierung

Neben der technologischen Entwicklung ist die Fertigung hochwertiger Bauteile ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. FACC arbeitet eng mit führenden Flugzeug- und Triebwerksherstellern zusammen, um maßgeschneiderte Komponenten in Serie zu produzieren:

Komponentenfertigung: Herstellung von Struktur- und Triebwerksbauteilen (z. B. Flügel-, Rumpf- und Triebwerksteile) sowie Kabinenelementen (z. B. Gepäckfächer, Wandverkleidungen).

Kundenspezifische Lösungen: Anpassung von Produkten an die individuellen Spezifikationen der Kunden.

Qualitätsmanagement: Strenge und auf die jeweiligen Komponenten abgestimmte Kontrollen im gesamten Wertschöpfungsprozess, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Luftfahrtindustrie zu erfüllen.

FACC übernimmt die Verantwortung für die Konstruktion, Produktion und die Lieferung fertiger Baugruppen.

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.

• Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich.

  • Engines & Nacelles steht für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen und Triebwerksverkleidungen.
  • Cabin Interior beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Fertigung, dem Vertrieb und der Reparatur von Innenausstattungen.

3.3. Wartung, Reparatur und Instandhaltung

Erweitert wurde das Produktangebot, divisionsübergreifend, um Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur und Instandhaltung.

Aftermarket-Services: FACC bietet Reparatur-, Wartungs- und Überholungsdienste für Luftfahrtkomponenten an, wodurch bestehende Flugzeugflotten über ihren gesamten Lebenszyklus unterstützt werden.

Ersatzteilmanagement: Schnelle und zuverlässige Bereitstellung von Ersatzteilen für Fluggesellschaften und Wartungsunternehmen, um Standzeiten zu minimieren.

Nachhaltige Lebenszyklusverlängerung: Durch innovative Reparaturtechniken und nachhaltige Materialien trägt FACC dazu bei, die Nutzungsdauer von Bauteilen zu verlängern und den Materialverbrauch zu reduzieren.

Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den Werken des Konzerns und teilweise bei strategischen Partnern gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste, Strategie, Marketing & Unternehmenskommunikation, Personalwesen, Innovation & Forschung, Einkauf, Qualität, Logistik, Gebäudemanagement, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz, Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations, Interne Revision und Risikomanagement. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4. STRATEGIE

Die Strategie 2030 der FACC zielt darauf ab, die Rolle als innovativer Anbieter von Leichtbaulösungen in der Luftfahrtindustrie kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie lassen sich wie folgt zusammenfassen.

4.1. Performance im Fokus

Fokus der FACC bleibt die zivile Luftfahrt. Als langjähriger und verlässlicher Fertigungs- und Entwicklungspartner der großen Flugzeughersteller sowie Triebwerksproduzenten kann FACC nicht nur auf hochqualitative Produkte, sondern auch auf beste Kundenbeziehungen verweisen. Diese will FACC weiter vertiefen, ganz im Sinne der langfristigen Planbarkeit, die gerade in der Luftfahrtindustrie von großer Bedeutung ist. Im Fokus ist dabei insbesondere die finanzielle Stabilität sicherzustellen und die Profitabilität nachhaltig zu steigern. Im Kerngeschäft – der zivilen Luftfahrt – wächst die FACC durch:

die Erhöhung von Marktanteilen

die Erweiterung des Kunden- und Produktportfolios

den Ausbau des Kompetenzportfolios durch Bildung strategischer Partnerschaften

den Fokus auf integrierte Subsysteme wie zum Beispiel Primärstrukturen und Gesamtkabinenkonzepte

4.1. Nachhaltige Transformation

Die FACC AG setzt auf eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Innovation, Effizienz und soziale Verantwortung ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Wandel in der Luftfahrtbranche aktiv mitzugestalten und nachhaltige Werte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Die zentralen Maßnahmen sind:

Innovative und nachhaltige Produkte entwickeln: Durch den Einsatz zirkulärer Designs werden Bauteile und Materialien entwickelt, die den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen und den Lebenszyklus der Produkte verlängern.

Nachhaltige Energiequellen priorisieren: FACC plant, den Anteil nachhaltiger Energiequellen bis 2030 von derzeit 60 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen. Der Fokus liegt auf Geothermie, Wasserkraft und Photovoltaik, um die CO₂-Bilanz der Produktionsprozesse signifikant zu verbessern.

Offene und inklusive Unternehmenskultur fördern: FACC setzt auf die Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber und strebt an, bis 2025 die Auszeichnung "Beruf und Familie" zu erhalten.

Die Förderung einer Unternehmenskultur, die Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI) aktiv lebt, steht im Fokus. Über 50 Nationalitäten im Unternehmen werden durch Initiativen wie "International Cafés" unterstützt, um den internationalen Kolleginnen und Kollegen den Aufbau interner Netzwerke und die Orientierung im beruflichen und persönlichen Umfeld zu erleichtern.

Gleichberechtigung stärken: Das Frauen-Netzwerk "FACC Wings4Women" ermutigt Frauen, ihr Potenzial zu entfalten, fördert Karrierechancen und setzt sich für die Sichtbarkeit weiblicher Talente ein.

Ein robustes Compliance-System sicherstellen: Die Robustheit des Compliance Management Systems wird jährlich durch externe Audits überprüft, um ein Höchstmaß an Transparenz und Integrität zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterschulungen jährlich weiterentwickelt, um eine kontinuierliche Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme sicherzustellen.

Effizienz durch kontinuierliche Verbesserung steigern: FACC hat sich verpflichtet, die ESG-Bewertungen (derzeit EcoVadis und CDP) bis 2027, um mindestens einen Scorepunkt zu verbessern. Dieser kontinuierliche Fortschritt spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit zu fördern.

Zusätzlich wird bis 2026 eine E-Learning-Plattform eingeführt, die Schulungen zu Nachhaltigkeit und ethischen Geschäftspraktiken für alle Mitarbeitenden anbietet. Ziel ist es, das Bewusstsein, die Eigenverantwortung und das Engagement aller Mitarbeitenden zu stärken.

4.2. Neue Märkte und Diversifikation

FACC erweitert kontinuierlich ihr Kunden- und Produktportfolio. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz will sie verstärkt in den neuen Märkten wie Advanced Air Mobility (AAM) wachsen und damit ihr Produktportfolio weiter diversifizieren.

Das Prinzip der Dekarbonisierung gilt für alle Mobilitätsanbieter, egal ob Flugzeug, Bahn oder Auto. Damit ergeben sich für FACC völlig neue Marktchancen mit potenziellem Umsatzwachstum durch Entwicklung, Fertigung und Wartung. Flugtaxis und Drohnen etwa, die in der Logistik eingesetzt werden, um Pakete auf die "letzte Meile" zu bringen oder im medizinischen Bereich zum Transport dringend benötigter Organe. In den Metropolen der Welt gewinnt diese Form der Mobilität zunehmend an Bedeutung.

5. ENTWICKLUNG DER FACC AG

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC-Konzern nach IFRS.

Die Umsatzerlöse von 10,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 (2023: 11,6 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen von Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH.

Das Ergebnis vor Steuern der FACC AG beläuft sich zum 31.12.2024 auf 1,9 Mio. EUR (2023: 0,9 Mio. EUR).

Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss von 0,7 Mio. EUR (2023: Jahresüberschuss von 3,4 Mio. EUR). Das Eigenkapital veränderte sich im Geschäftsjahr 2024 auf 295,8 Mio. EUR gegenüber 295,1 Mio. EUR im Vorjahr.

Die Eigenkapitalquote der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 85,6 Prozent (2023: 85,3 Prozent).

6. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2022 2023 2024
Umsatz 607,0 736,2 884,5
davon Produktumsatz 545,4 693,3 803,7
davon Entwicklungsumsatz 61,5 42,9 80,8
EBIT 5,5 17,5 28,3
EBIT-Marge 0,9% 2,4% 3,2%
Ergebnis je Aktie –0,02 0,20 0,14

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 884,5 Mio. EUR und verzeichnete damit ein Umsatzwachstum in Höhe von 148,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2023: 736,2 Mio. EUR).

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Umsatz um rund 20 Prozent. Dieser Zuwachs resultierte maßgeblich aus einer konstant steigenden Anzahl an Kundenabrufen sowie einer zunehmenden Nachfrage im Zusammenhang mit neuen Projekten. Alle drei Segmente konnten von der insgesamt positiven Marktentwicklung profitieren. Die Umsatzverteilung spiegelt die allgemeine Marktnachfrage wider. Airbus ist im Bereich Aerostructures und Cabin Interiors mit der Airbus A320-Familie nach wie vor die umsatzstärkste Plattform. Ebenfalls ein Wachstum konnten die Projekte auf dem Airbus A220 sowie die Projekte für die Hersteller von Business Jets - Bombardier und Embraer verzeichnen. Im Bereich Engines & Nacelles wurden im vergangenen Jahr wesentliche Umsätze mit den Triebwerksherstellern Pratt & Whitney und Rolls Royce, dem Kunden Collins für Triebwerksverkleidungen sowie den steigenden Raten in Zusammenhang mit den AAM Projekten erzielt.

Das ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Geschäftsjahr 2024 bei 28,3 Mio. EUR (2023: 17,5 Mio. EUR) und entspricht den Erwartungen des Managements. In einigen Bereichen wirken sich Projekte in der Anlaufphase mit erhöhten Kosten aus. In anderen Segmenten belasten Einmalkosten bei Verlagerungsprojekten (Fertigungsverlagerung von Österreich nach Kroatien bzw. China) das Ergebnis. Die Einsparungseffekte aus diesen Fertigungsverlagerungen werden ab 2025 schrittweise zu einer nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft führen.

Aufgrund nach wie vor der inflationär bedingten sehr hohen Kostensteigerungen, besonders im Personal- und Materialkostenbereich, sind weitere effizienzsteigernde Maßnahmen ein äußerst wichtiger Bestandteil zur Absicherung einer nachhaltigen Ergebnisverbesserung. Skaleneffekte, Produktivitätssteigerung, Materialpreissenkungen durch die Neuordnung der Supply Chain, Sachkostenreduktion sowie das Forcieren der Auslastungssteigerung im neuen Werk 6 in Kroatien, zählen dabei zu den wesentlichen Themen.

6.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, Grundsätze der Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden alle Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 39 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

Schuldscheindarlehen

Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.

Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von TEUR 24.500) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2024 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 70.000 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Konsortialkredit

Am 17. Februar 2023 unterzeichnete die FACC Operations GmbH die Verlängerung des Konsortialkredits über 225.443 TEUR mit fünf teilnehmenden Banken. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren als Garantiegeber. Der Konsortialkredit wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption abgeschlossen. Im Vertrag sind fünf Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert. Die im Rahmen der Coronapandemie am 26. Juni 2020 neu abgeschlossene Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) wurde zum 10. März 2023 zurückgezahlt. Im Gegenzug wurde aus dem OeKB-Programm der Beteiligungsfinanzierung ein Betrag in Höhe von 36.000 TEUR und aus jenem der Exportinvest ein Betrag in Höhe von 33.526 TEUR gezogen. Der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) mit 50.000 TEUR und ein Exportinvest in Höhe von 10.417 TEUR sind geblieben. Die revolvierende Kreditlinie hat ein Volumen von 95.500 TEUR.

Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:

31.12.2024 31.12.2025
Net Financial Debt/EBITDA 4,25 3,75
Eigenkapitalquote in Prozent 25% 25%

Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (zB gilt am 30. Juni 2025 3,75 wie am 31. Dezember 2025) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5, sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent, notwendig. Zudem erwartet der Konzern, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Alle wesentlichen weiteren Regelungen aus dem ursprünglichen Konsortialkreditvertrag und den nachfolgenden Änderungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Verlängerung des Konsortialkredits übernommen.

Zum Jahresende 2024 war die revolvierende Kreditlinie mit 25.000 TEUR (Vorjahr: 45.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 24.800 TEUR (Vorjahr 30.400 TEUR) und der Exportinvest mit 25.179 TEUR (Vorjahr: 34.561 TEUR) ausgenutzt.

Aufgrund der von FACC nicht gezogenen Verlängerungsoptionen läuft der Konsortialkredit planmäßig Mitte Februar 2026 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.

Darlehen außerhalb Konsortialkredit

Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen außerhalb des Konsortialkredites, jedoch unter Berücksichtigung der im Konsortialkredit enthaltenen Vorgaben, über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.

Zum Jahresende 2024 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt.

6.1.1. Liquiditätsanalyse

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Cashflow aus laufender
Tätigkeit
5,5 36,6 32,0
Cashflow aus Investiti
onstätigkeit
–8,6 –19,4 –24,3
Free Cashflow –3,1 17,2 7,7
Cashflow aus Finanzie
rungstätigkeit
–13,4 –12,3 –45,9
Zahlungswirksame Ver
änderung des Finanz
mittelbestands
–16,5 4,9 –38,2
Bewertungseffekte aus
Fremdwährungsunter
schieden
4,2 –9,0 –1,4
Finanzmittelbestand am
Beginn der Periode
115,0 102,7 98,6
Finanzmittelbestand am
Ende der Periode
102,7 98,6 59,0

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2024 bei 32,0 Mio. EUR um 4,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 36,6 Mio. EUR. Die Veränderung kommt im Wesentlichen aus einem Anstieg des Working Capital bei den Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie erhöhter Vorräte, speziell im Bereich Rohmaterial, aufgrund der wesentlich höheren Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2024 auf –24,3 Mio. EUR gegenüber –19,4 Mio. EUR im Vorjahr. Zu diesem Anstieg trugen insbesondere die Auszahlungen für den Werksausbau in Kroatien bei.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2024 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –45,9 Mio. EUR (2023: –12,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 emittiert. Zudem wurde ein bilaterales Darlehen über 15,0 Mio. EUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt.

Free Cashflow

Im Berichtsjahr 2024 lag der Free Cashflow bei 7,7 Mio. EUR.

6.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

2022 2023 2024
Schuldscheindarlehen 70,0 70,0 69,5
Leasingverbindlichkeiten 72,7 72,1 74,0
Sonstige Finanzverbind
lichkeiten
148,6 165,8 156,3
Bruttofinanzverbindlich
keiten
291,3 307,9 299,8
Abzüglich
Liquide Mittel 102,7 98,6 59,0
Nettofinanzverbindlich
keiten
188,6 209,3 240,8

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

31.12.2022
in Mio. EUR
31.12.2023
in Mio. EUR
31.12.2024
in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 5,5 17,5 28,3
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 22,8 23,1 24,0
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 16,11) 16,0 14,6
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 0,0 0,0 0,0
EBITDA (angepasst) 44,4 56,6 66,9
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA (angepasst) 4,25 3,68 3,60

1) 31.12.2022: Amortisierung Vertragserfüllungskosten 26,1 Mio. EUR minus Einmalzahlungen im Dezember 2022 10,0 Mio. EUR

6.2. Vermögenslage

31.12.2022
in Mio. EUR
31.12.2023
in Mio. EUR
31.12.2024
in Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 298,9 319,2 320,8
Kurzfristiges Vermögen 355,1 387,3 389,7
Aktiva 654,0 706,5 710,5
Eigenkapital 203,5 220,6 215,8
Langfristige Schulden 159,1 182,8 208,1
Kurzfristige Schulden 291,4 303,1 286,6
Schulden 450,5 485,9 494,7
Eigenkapital und Schulden 654,0 706,5 710,5
Eigenkapitalquote in Prozent 31,1 31,2 30,4

6.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf 320,8 Mio. EUR (Vergleichszeitraum 2023: 319,2 Mio. EUR).

Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 2,4 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich um 39,6 Mio. EUR auf 59 Mio. EUR. Die Vorräte stiegen von 158,6 Mio. EUR zu Ende des Geschäftsjahrs 2023 auf 178,3 Mio. EUR am 31. Dezember 2024. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31.12.2024 auf 80,3 Mio. EUR.

6.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 215,8 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 von 30,4 Prozent (2023: 31,2 Prozent).

6.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden erhöhten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten von 50 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 auf 52,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024.

Bei den kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mio. EUR auf 99,1 Mio. EUR.

Aufgrund der teilweisen Refinanzierung des Schuldscheindarlehens vom 31. Juli 2019 mit einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR und mit Laufzeiten von 3 – 7 Jahren sind zum 31.12.2024 sämtliche Schuldscheindarlehen unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

7. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

7.1. Segment Aerostructures

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 235,1 272,4 350,1
EBIT (berichtet) 3,9 12,9 15,4
EBIT-Marge (berichtet) 1,7% 4,7% 4,4%

Der Umsatz im Segment Aerostructures belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 350,1 Mio. EUR (2023: 272,4 Mio. EUR). In der Umsatzverteilung auf Konzernebene, ist das Segment mit rund 40 Prozent Anteil am Gesamtumsatz nach Cabin Interiors das zweitgrößte. Die Airbus A320-Familie ist nach wie vor der größte Umsatzträger in der Division Aerostructures. Gefolgt von der Airbus A220-Plattform, welche sich auch im Jahr 2024 besonders gut entwickelte. Ebenfalls gestiegen sind auch die Auslieferungen der Airbus A350-Plattform sowie der COMAC C919-Produkte.

7.2. Segment Engines & Nacelles

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 97,3 129,7 157,6
EBIT (berichtet) 0,5 13,5 19,1
EBIT-Marge (berichtet) 0,5% 10,4% 12,1%

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 157,6 Mio. EUR (2023: 129,7 Mio. EUR). Die umsatzstärksten Kunden in diesem Segment sind weiterhin die Triebwerkshersteller Rolls Royce, Pratt & Whitney und Collins Aerospace. Das Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2023 ist jedoch insbesondere auf die steigenden Bauraten der Programme Boeing 787 und Airbus A350, sowie dem Anstieg im Bereich AAM, zurückzuführen.

7.3. Segment Cabin Interiors

2022
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
2024
in Mio. EUR
Umsatzerlöse 274,6 334,1 376,8
EBIT (berichtet) 1,0 –8,9 –6,2
EBIT-Marge (berichtet) 0,4% –2,7% –1,6%

Mit einem Anteil von rund 43 Prozent am Gesamtumsatz ist die Division Cabin Interiors das umsatzstärkste Segment. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Umsatz in diesem Bereich 376,8 Mio. EUR (2023: 334,1Mio. EUR). Auch hier spiegelt sich die allgemeine Marktnachfrage wider. Neben der Airbus A320-Familie trugen vor allem die chinesischen Plattformen Comac C919 mit steigenden Raten wesentlich zum Umsatzanstieg in der Division Cabin Interiors bei. Ein leichtes Wachstum konnten auch die Business-Jet-Plattformen verzeichnen. Bei der großen Plattform Airbus A350 ist der Umsatz auf einem stabilen Niveau, mit weiterem Wachstumspotential.

8. RISIKOBERICHT

8.1. Grundsätze des Risikomanagements

Ein effektives Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und trägt maßgeblich zur Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der FACC AG bei. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu analysieren, sowie zu bewerten und wirksam zu steuern, um sowohl strategische als auch operative Ziele zu erreichen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Schaden abgewendet werden.

Die FACC AG hat ein umfassendes Risikomanagementsystem (ERM) implementiert, dass sich an international anerkannten Standards wie dem COSO-II-Rahmenwerk und der ISO 31000 orientiert. Dieses System gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben sowie die Integration in strategische und operative Entscheidungsprozesse. Das zentrale Risikomanagement stellt dabei die Methodenbereitstellung, Berichterstattung und Überwachung der definierten Mindeststandards sicher.

8.2. Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements

Das Risikomanagementsystem der FACC AG ist dezentral organisiert und kombiniert zentrale Steuerung mit lokaler Verantwortung. Diese Struktur ermöglicht eine effektive Risikobeurteilung und Steuerung bzw. Bewältigung von Risiken über alle Unternehmensebenen und -bereiche hinweg.

Die zentrale Risikomanagementfunktion der FACC AG ist verantwortlich für die Bereitstellung von Methoden und Tools sowie die Sicherstellung einheitlicher Mindeststandards. Sie übernimmt die Koordination und Aggregation der gemeldeten Risiken und stellt sicher, dass diese regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden.

Die Verantwortung für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken liegt dezentral bei den Risikoeignern, die innerhalb der operativen Einheiten und Tochtergesellschaften der FACC AG tätig sind. Diese Struktur schafft ein verstärktes Bewusstsein für Risiken in den operativen Bereichen. Sie trägt dazu bei, eine gelebte Risikokultur zu etablieren und sorgt dafür, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen.

Ein zentrales Element des Risikomanagementsystems der FACC AG ist das auf Vorstandsebene angesiedelte Risiko-Komitee, das regelmäßig, jedoch mindestens zweimal jährlich tagt. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands der FACC AG und wesentlichen internen Risikostakeholdern zusammen. Ziel des Risiko-Komitees ist es, die wichtigsten risikorelevanten Themen, Erkenntnisse und Ereignisse abzuwägen und mögliche Maßnahmen zu diskutieren. Die Ergebnisse dieses Gremiums fließen direkt in die strategische und operative Entscheidungsfindung des Vorstands ein.

Der Aufsichtsrat wird im Rahmen des Audit Committees regelmäßig über die Risikosituation informiert. Diese Berichterstattung umfasst wesentliche Risiken sowie Maßnahmen zur Steuerung und Minimierung potenzieller Unsicherheiten und Gefahren.

Das zentrale Risikomanagement stellt sicher, dass alle Risiken in einem zentralen IT-gestützten System erfasst und halbjährlich aktualisiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Aggregation und Konsolidierung der Risiken auf Konzernebene und gewährleistet eine einheitliche und transparente Berichterstattung.

8.3. Überwachung und Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird durch kontinuierliche Überwachungs- und Verbesserungsprozesse sichergestellt. Im Rahmen dieser Prozesse werden mögliche Optimierungspotenziale identifiziert und umgesetzt, wobei sowohl interne als auch externe Anforderungen berücksichtigt werden.

Das ERM wird regelmäßig von Internal Audit geprüft, um sicherzustellen, dass die festgelegten Mindeststandards eingehalten und wirksam umgesetzt werden. Einmal jährlich erfolgt darüber hinaus eine Funktionsprüfung durch den Abschlussprüfer im Rahmen der Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Diese Überprüfung dient der Sicherstellung, dass das Risikomanagementsystem den Anforderungen an ein wirksames und angemessenes System entspricht und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung des ERM. Die Ergebnisse dieser Überwachungsund Prüfungsprozesse werden regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der FACC AG berichtet.

Anzumerken ist, dass das RMS zwar als angemessen und wirksam bewertet wird, jedoch systemimmanente Grenzen bestehen, die die Funktionsfähigkeit eines jeden Risikomanagementsystems einschränken können. Selbst ein sorgfältig ausgestaltetes und effektiv umgesetztes System kann nicht gewährleisten, dass alle Risiken rechtzeitig erkannt oder vollständig vermieden werden.

Die wesentlichen Risikofelder stellen sich wie folgt dar:

8.4. Strategische Risiken

Die strategischen Risiken der FACC AG ergeben sich aus externen Einflüssen, regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Herausforderungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie, insbesondere der Strategie 2030, und die nachhaltige Geschäftsentwicklung haben können. In einem Marktumfeld mit hohen Innovations- und Kostenanforderungen ist eine frühzeitige Identifikation dieser Risiken daher unverzichtbar, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Das Risikomanagementsystem der FACC ermöglicht es, strategische Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. In den folgenden Abschnitten wird auf die wichtigsten Aspekte eingegangen, darunter die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen in der globalen Luftfahrtindustrie, die Komplexität der internationalen Lieferketten und die Herausforderungen eines zunehmend regulierten Umfelds.

Abhängigkeit von globaler Luftfahrtindustrie und Marktstrukturen

Die Luftfahrtbranche ist stark von einer begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern (OEMs) geprägt, was zu einer hohen Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen führt. Änderungen bspw. in den Ratenhochlaufstrategien, Bedarfsplänen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Großkunden können unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von FACC haben. Zusätzlich erschweren die langfristigen Entwicklungszyklen der Branche sowie intensive Preisverhandlungen die Anpassungsfähigkeit an sich schnell verändernde Marktbedingungen.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt FACC auf eine Diversifizierung ihrer Kundenbasis und den Ausbau neuer Geschäftsfelder. Zusätzlich werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung die von den OEMs angekündigten Bedarfe analysiert. Basierend auf Marktanalysen, externen Indikatoren und branchenspezifischen Trends werden diese Bedarfe adaptiert und im Sinne der strategischen Zielsetzungen von FACC mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen in die Planungen integriert. Dies ermöglicht es, frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren und die eigene Produktion flexibler zu steuern.

Abhängigkeit von der Lieferkette

Die globalen und komplexen Lieferketten der Luftfahrtindustrie sind nicht nur anfällig für geopolitische Spannungen, Rohstoffknappheit oder externe Ereignisse wie Naturkatastrophen, sondern unterliegen auch hohen Qualitätsanforderungen und strengen Qualifizierungsprozessen. Zudem sind Lieferanten häufig durch OEMs vorgegeben, und bestimmte Bauteile oder Materialien stehen oft nur von einzelnen Herstellern (Single Source) zur Verfügung. Dies kann die Flexibilität in der Beschaffung weiter einschränken und das Risiko von Engpässen erhöhen.

FACC begegnet diesen Herausforderungen durch ein vorausschauendes Lieferkettenmanagement, das auf Diversifizierung, strategische Partnerschaften und optimierte Lagerhaltung setzt. Zudem wird die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten laufend analysiert, um frühzeitig alternative Bezugsquellen zu identifizieren und Versorgungsrisiken zu minimieren.

Regulatorisches Umfeld

Die Luftfahrtbranche ist von einem streng regulierten Umfeld geprägt, das kontinuierlich neuen Anforderungen unterliegt. Verschärfte Exportkontrollen, wachsende Handelshemmnisse und strengere Umweltauflagen beeinflussen die Geschäftsabläufe entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Politische und wirtschaftliche Entwicklungen können zu Einschränkungen beim Zugang zu bestimmten Märkten, zu zusätzlichen Genehmigungspflichten oder zu erhöhten administrativen Aufwänden führen.

Für FACC ergeben sich daraus Herausforderungen in der Materialbeschaffung, der Lieferkette und der Markterschließung. Strengere Exportkontrollen können beispielsweise den Handel mit bestimmten Ländern oder den Zugang zu essenziellen Rohstoffen, Erzeugnissen und Technologien erschweren. Gleichzeitig erfordern regulatorische Änderungen eine laufende Anpassung der internen Prozesse, um die Einhaltung neuer Vorschriften sicherzustellen und Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden.

Um diesen Risiken zu begegnen, verfolgt FACC eine kontinuierliche Beobachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen und arbeitet eng mit Kunden, Zulieferern und Behörden zusammen. Durch vorausschauende Planungen und gezielte Maßnahmen stellt das Unternehmen sicher, dass es flexibel auf neue Vorgaben reagieren kann, um seine globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

8.5. Absatzrisiken

Die FACC operiert in einem globalen, wettbewerbsintensiven und konjunkturabhängigen Marktumfeld, das stark von der weltweiten Luftverkehrsnachfrage, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und geopolitischen Entwicklungen geprägt ist. Insbesondere ist die Geschäftstätigkeit eng mit der Ertragssituation der kommerziellen Fluggesellschaften sowie deren Bestellverhalten bei den Flugzeugherstellern verknüpft. Makroökonomische Faktoren wie beispielsweise Passagieraufkommen und Treibstoffpreise beeinflussen demnach maßgeblich die Bedarfsplanung der OEMs und damit auch die Bestellungen an FACC.

Ein spezifisches Risiko leitet sich dabei aus Änderungen der Auslieferungspläne der Flugzeughersteller ab. Reduzierte Produktionsraten oder zeitliche Verschiebungen bei den Auslieferungen können zu einer unmittelbaren Anpassung der Bestellmengen der von FACC produzierten Komponenten führen. Dies führt nicht nur zu möglichen Umsatzeinbußen, sondern kann auch zu einer verzögerten Amortisation der Entwicklungskosten führen, was die Rentabilität einzelner Programme nachhaltig beeinflussen kann. Darüber hinaus kann es infolge der nicht synchron verlaufenden Produktionszyklen und Bedarfsanpassungen zu einer Kapitalbindung aufgrund steigender Lagerbestände kommen, was das Working Capital zusätzlich belastet.

Zur Minderung und Steuerung dieser Risiken verfolgt FACC eine mehrgleisige Strategie:

  • Durch agile Produktionsprozesse und ein optimiertes Bestandsmanagement wird eine schnelle Reaktion auf kurzfristige Bedarfsanpassungen ermöglicht. Eine enge Abstimmung mit den Kunden hilft dabei, Bedarfsänderungen frühzeitig zu erkennen und flexibler in den Planungsprozess einzusteuern.
  • Die Erweiterung des Produktportfolios und die geografische Ausweitung der Marktpräsenz – etwa in Schlüsselmärkten wie Amerika, Europa und Asien – tragen zur Risikostreuung bei. Zusätzlich wird die Positionierung als Entwicklungspartner für bestehende Flugzeugtypen genutzt, um durch Umrüstungsaufträge die Abhängigkeit von Neubestellungen zu reduzieren. Initiativen im Bereich Advanced Air Mobility (AAM) ergänzen das bestehende Geschäftsmodell und stärken die langfristige Marktposition.

Diese Maßnahmen ermöglichen es der FACC, den Herausforderungen eines volatilen Absatzmarktes aktiv zu begegnen und die langfristige Stabilität und nachhaltiges Wachstum zu sichern.

8.6. Operative Risiken

Operative Risiken umfassen sämtliche Gefahren, die direkt aus den Produktions- und Geschäftsprozessen der FACC hervorgehen. In einer Branche mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen stellt ihre systematische Erkennung und Steuerung einen zentralen Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg dar. Das Interne Kontrollsystem (IKS) dient dabei als wesentliches Instrument, um Prozessrisiken frühzeitig dort zu erfassen, wo sie entstehen, und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Neben technologischen und organisatorischen Aspekten können operative Risiken durch externe Faktoren wie globale Lieferengpässe oder geopolitische Einflüsse zusätzlich verstärkt werden. Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten wesentliche Risikokategorien, darunter Risiken in Bezug auf Informationssicherheit, Einkaufs- und Lieferantenrisiken, Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken sowie das Risiko von Betriebsunterbrechungen. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Gefahrenquellen und die jeweiligen Steuerungsmechanismen zu geben, die im Rahmen der täglichen Abläufe und des integrierten Risikomanagements kontinuierlich überwacht und angepasst werden.

Risiken in Bezug auf Informationssicherheit

FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse einer Vielzahl von Informations-, IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im schlimmsten Fall sowohl administrative als auch produktionstechnische Anlagen beeinträchtigen können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der steigenden Anzahl von Mitarbeitenden, die ortsunabhängig (z. B. im Homeoffice) arbeiten, vergrößert sich die Angriffsfläche für Cyberangriffe kontinuierlich.

Typische Risikofaktoren in diesem Umfeld sind Cybercrime-Attacken (z.B. Hacking, Phishing, Ransomware-Angriffe, usw.), Social-Engineering-Szenarien oder auch das unberechtigte physische Eindringen in sensible Bereiche. Zwischenfälle, die zum Verlust, zur Korrumpierung oder zur Verschlüsselung kritischer und sensibler Daten führen, bergen erhebliche Gefahren für die Reputation und die finanzielle Stabilität der FACC AG.

Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, setzt FACC auf ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. Im IT&S-Bereich werden laufend systemische Sicherheitsvorkehrungen implementiert und an neue Bedrohungsszenarien angepasst. Dies umfasst unter anderem moderne Firewall-Systeme, laufende Netzwerküberwachung, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, regelmäßige, kontrollierte Softwareupdates sowie weitere technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen. Dabei wird die Wirksamkeit durch externe Audits, Penetration Tests und Zertifizierungen regelmäßig überprüft. Ergänzend dazu finden wiederkehrende Mitarbeiterschulungen und Informationskampagnen statt, um das Bewusstsein für Betrugsversuche (z. B. Social Engineering) und Cybergefahren zu schärfen.

Die physische Sicherheit an den Produktions- und Unternehmensstandorten wird beispielsweise durch Zutrittskontrollen und weitere Schutzmaßnahmen gewährleistet. Auf diese Weise minimiert FACC das Risiko von Beeinträchtigungen sowohl im administrativen als auch im produktionstechnischen Bereich und reduziert potenzielle Reputations- und Vermögensschäden durch Cyberangriffe.

Einkaufs- und Lieferantenrisiken

FACC führt im Einkaufsbereich systematische Risikobewertungen der Zulieferketten durch, um potenzielle Störungen wie globale Lieferengpässe, volatile Rohstoffmärkte oder geopolitische Unsicherheiten frühzeitig zu identifizieren und zu steuern. Lieferverzögerungen und Engpässe haben sich zuletzt in der gesamten Luftfahrtindustrie deutlich verstärkt und können sich in Form eines sogenannten Ripple Effekts wellenartig durch die gesamte Lieferkette ausbreiten. In der Folge kann es zu kurzzeitigen Produktionsstopps, längeren Durchlaufzeiten, erhöhten Kosten und höherem Kapitalbedarf kommen, was die Liefertreue und damit die Planungssicherheit von FACC beeinträchtigen kann.

Um diese Risiken zu minimieren, setzt FACC auf strategische Partnerschaften und regelmäßige Lieferantenaudits. Eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei Projektbeginn und bei wesentlichen Änderungen ermöglicht die frühzeitige Erkennung möglicher Produktrisiken. Die Bewertung der Lieferqualität und Liefertreue erfolgt kontinuierlich über ein systemgestütztes Verfahren. Abweichungen werden systematisch erfasst, analysiert und an das Management berichtet. Auf diese Weise stärkt FACC ihre Resilienz in der gesamten Lieferkette und gewährleistet auch unter unsicheren Rahmenbedingungen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Luftfahrt.

Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken

Als Zulieferer in der Luftfahrtindustrie entwickelt und produziert FACC Komponenten, die in Flugzeugen oder Triebwerken verbaut werden. Potenzielle Fehler oder Funktionsmängel könnten daher Eigentum, Gesundheit oder das Leben Dritter gefährden, was eine konsequente Fokussierung auf Produktsicherheit erfordert. Da FACC die Haftung gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Dritten weder vertraglich einschränken noch ausschließen kann, werden sämtliche Produkte bereits während des Herstellungsprozesses kontinuierlichen Funktions- und Qualitätskontrollen unterzogen. Abschließende Prüfungen vor Auslieferung stellen zudem sicher, dass alle vereinbarten Spezifikationen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden.

In Projekten, für die FACC die Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund möglicher Konstruktionsfehler ein erhöhtes Risiko. Dieses wird durch ein systematisches Qualitätsmanagement weitestgehend minimiert, das regelmäßige Kontrollschritte in allen Entwicklungsphasen sowie zielgerichtete Fehlermöglichkeitsund Einflussanalysen (FMEA) umfasst. Ergänzend dokumentiert und archiviert FACC alle qualitätsrelevanten Schritte (Quality Records) in einem unternehmenseigenen Archivierungssystem. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Leistungen und Produkte den festgelegten Vorgaben sowie den behördlichen Freigaben entsprechen.

Trotz angemessener Produkthaftungsversicherungen könnten sich Qualitätsmängel oder -fehler im Ernstfall negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.

Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

8.7. Rechtliche Risiken

Rechtliche Risiken resultieren aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, denen FACC im nationalen sowie internationalen Umfeld unterliegt. Ein effektives Compliance Management ist dabei wesentlich, um Verstöße zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus tragen präzise vertragliche Regelungen und interne Kontrollmechanismen zur Minimierung möglicher finanzieller und reputationsbezogener Folgen bei.

Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten zentrale Aspekte rechtlicher Risiken, darunter potenzielle Rechtsstreitigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Dabei wird deutlich, wie FACC auf Rechtsentwicklungen reagiert und rechtliche Anforderungen in den täglichen Geschäftsabläufen verankert, um einen integrierten und ganzheitlichen Schutz der Unternehmensinteressen zu gewährleisten.

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

FACC ist unregelmäßig in verschiedene Zivilgerichtsverfahren verwickelt, die aus der regulären Geschäftstätigkeit resultieren können. Für einige dieser Verfahren werden Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Die Rückstellungen basieren auf Einschätzungen von qualifizierten Fachexperten und Rechtsberatern.

Sofern bei bestimmten Verfahren ein negativer Ausgang als sehr unwahrscheinlich erachtet wird oder der mögliche Ausgang derzeit nicht quantifizierbar ist, werden keine Rückstellungen gebildet. Zusätzlich ist zu beachten, dass negative Entwicklungen in Gerichtsverfahren potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Reputation von FACC haben können. Daher werden proaktive Kommunikationsstrategien und Risikomanagementmaßnahmen ergriffen, um dem entgegenzuwirken.

Risiken in Bezug auf geistiges Eigentum

Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist der Schutz des geistigen Eigentums aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. FACC nutzt hierfür unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Allerdings können Patentrechtsanfechtungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

FACC operiert in einem hochtechnologischen und stetig wachsenden Umfeld, das von einer umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen zu vermeiden, betreibt FACC umfangreiche Patentrecherchen. Ein Restrisiko bleibt jedoch bestehen.

8.8. Finanzielle Risiken

Das operative Geschäft der FACC AG ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, darunter Währungs-, Zins-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Das Risikomanagement des Konzerns konzentriert sich daher unter anderem darauf, die Volatilität der Finanzmärkte zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um potenziell negative Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu minimieren. Die Verantwortung für die Identifizierung, Bewertung und Absicherung dieser Risiken liegt im Bereich Accounting & Treasury, der dabei eng mit den operativen Einheiten des Konzerns zusammenarbeitet. Weitere detaillierte Informationen zu diesen finanziellen Risiken und den entsprechenden Risikomanagementstrategien sind in Note 45 des Konzernanhangs enthalten.

8.9. Nachhaltigkeitsrisiken

Im Einklang mit den relevanten Vorgaben orientiert sich FACC bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dabei wird sowohl untersucht, welche wesentlichen Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen auf Umwelt-, Sozial- , Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Inside-Out-Perspektive), als auch, welche Risiken und Chancen sich aus diesen Faktoren für FACC selbst ergeben (Outside-In-Perspektive). Eine detaillierte Darstellung der dabei identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken ist dem Nachhaltigkeitsbericht der FACC AG zu entnehmen.

In die Risikosteuerung fließen zudem zunehmend auch Environmental-, Social- und Governance-(ESG)-Aspekte ein, um frühzeitig auf mögliche Auswirkungen reagieren zu können und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu sichern.

8.10. Zusammenfassung

Die Gesamtrisikosituation der FACC AG ergibt sich unter anderem aus den zuvor erläuterten Risikobereichen. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen und Einschätzungen ist eine bestandsgefährdende Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 als hinreichend unwahrscheinlich einzustufen.

9. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um sich mit neuartigen Anwendungen und Prozessen am Markt zu behaupten, die Anforderungen der Kunden auf immer bessere Art zu lösen und weitere Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Nicht zuletzt sollte hier ein gemeinsam mit Airbus gestartetes Forschungsunterfangen unter dem "Clean Aviation Europe EU Programm" genannt werden.

Im Geschäftsjahr 2024 wendete FACC 62,6 Mio. EUR bzw. knapp 7 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von Mitbewerbern zu unterscheiden. FACC beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion von Leichtbaukomponenten erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC.

Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen sowie Material- und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen:

  • Ratenfähige Duroplast Fertigungsprozesse
  • Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse
  • Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen sowie rezyklierbare Materialien
  • Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie
  • Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Patente und Preise

2024 wurden 2 Patente zur Anmeldung gebracht und für 37 Patente hat FACC eine Patenterteilung erhalten. Per Ende Dezember 2024 hält die FACC somit 503 aufrechte Patente.

Die FACC AG wurde 2024 von EMBRAER mit dem Best Supplier Award in der Kategorie "Structures" ausgezeichnet sowie in das Supplier Advisory Council des brasilianischen Luftfahrtherstellers aufgenommen – ein strategisches Gremium, in dem gemeinsame Chancen und Strategien für die Herausforderungen der Zukunft thematisiert werden. Die hohe Exportleistung der FACC von annähernd 100 Prozent in den letzten Jahren und die damit verbundenen wirtschaftlichen Impulse für die Region spiegelt auch der Exportpreis in Silber der österreichischen Wirtschaftskammer wider, der im Juni an die FACC vergeben wurde.

Der Fokus der FACC, für ihre Mitarbeitenden optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, zeigt sich auch an einer groß angelegten Studie des Personaldienstleisters Randstad, bei der die FACC österreichweit zu den sechs besten Arbeitgebern zählte. In Oberösterreich wurde der erste Platz erreicht. Auch der Erhalt des Leading Employer Award 2024 unterstreicht die Position der FACC als einer der TOP Arbeitgeber Österreichs. 2024 wurde FACC gemeinsam mit dem Forschungszentrum CHASE, der LIT-Factory Linz, der JKU und dem Materialhersteller VICTREX beim JEC World Innovation Award in der Kategorie "Aerospace Part" nominiert.

Ratenfähige Thermoset Fertigungsprozesse

FACC hat im Jahr 2024 den Backbone der Composite Herstellung, faserverstärkte Duroplast Materialien und Prozesse, weiter in Richtung Ratenfähigkeit, Auslastungsoptimierung und Arbeitszeitreduktion verbessert. Es ist dabei gelungen ein kabinentaugliches weil brandbeständiges - Epoxidharz Prepreg System zu identifizieren, das eine erhebliche Verbesserung der Oberflächengüte ermöglicht. Des Weiteren wurden signifikante Fortschritte in der Auseinandersetzung mit schnell-härtenden Struktur Prepregs erzielt deren Einsatz bereits auf einem Kundenprojekt eingeplant ist.

Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse

FACC hat den bereits in den Vorjahren eingeschlagenen Entwicklungsweg für faserverstärkte thermoplastische Bauteile auch 2024 fortgesetzt. Thermoplastische Bauteile gelten als vielversprechende Technologien um eine wirtschaftliche Kombination aus Hochratenfähigkeit, Leichtgewicht und Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Die Bemühungen der letzten Jahre zeigen erste Früchte in Form von einschlägigen Anfragen für Produktionsaufträge mit besagter Technologie im Struktur-, Triebwerks- sowie im Kabinenbereich. In Zusammenarbeit mit diversen OEM's im Struktur- und Triebwerksbereich konnten fortschrittliche Fertigungsverfahren weiter erforscht werden, um den Technologiereifegrad sukzessive weiter zu erhöhen. Dazu zählt die intensive Auseinandersetzung mit thermoplastbasierter Faserablage mittels Automated Fiber Placement und Pick&Place. Weiters wurden signifikante Fortschritte im Bereich der Konsolidierung von gewichtsoptimierten Laminaten erzielt, sogenannte Tailored Banks. Zusammen mit der bereits in den Vorjahren etablierten hochtemperatur Konsolidierund Umformpresse können damit die vorrangigen Fertigungsschritte direkt bei FACC abgebildet werden.

Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen sowie rezyklierbare Materialien

Kreislaufwirtschaft und die Erreichung der EU-Klimaziele sind Herausforderungen, die durch intelligente Wahl der Materialien und Fertigungsprozesse unterstützt werden können. FACC beschäftigt sich hier mit Materialsystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie mit schnellaushärtenden Materialsystemen, um Prozesszeiten und Energieverbrauch im Fertigungsprozess reduzieren zu können. Weiters kann aufgrund der Wiederverwertungsmöglichkeit des thermoplastischen Verschnitts aus der Strukturfertigung ein Materialkreislauf geschlossen werden. Ziel ist es, Kabinenbauteile aus rezyklierten Hochleistungspolymer herzustellen. Die dazu notwendigen Technologien befinden sich gerade im Forschungsstadium. Erste Demonstratoren wurden bereits umgesetzt. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können beschäftigt sich FACC des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment (LCA).

Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie

Die Umsetzung von Bauteilen mit dem niedrigst möglichen Gewicht gilt für FACC als Schlüsseltechnologie für das Geschäft. Niedriges Gewicht bedeutet weniger Energieeinsatz, um das Produkt zu bewegen, was sich direkt positiv auf die Betriebsemissionen auswirkt sowie Scope-4 Emissionen reduziert. Weniger Gewicht ist außerdem für den eVTOL- und Space-Markt alternativlos um als Produkt überhaupt ökonomisch zu funktionieren.

Die Forschungs- und Innovationsanstrengungen gehen diesbezüglich daher intensiv in die Auseinandersetzung, wie die Lösungen von FACC noch leichter konzipiert werden können, ohne dafür die Wettbewerbs- und die Ratenfähigkeit zu schmälern.

Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Um zukünftige Flugzeuge der kommenden Generation massereduziert, robust und wettbewerbsfähig fertigen zu können, wird an fortschrittlichen Fertigungs- und Materialtechnologien geforscht. Neben der Entwicklung von Automated Fiber Placement und Pick&Place spielt die Optimierung des gesamten Wertstroms eine wesentliche Rolle, um Effizienzen gesamtheitlich zu heben. Gekoppelt werden diese Aktivitäten mit Digitalisierungsinitiativen, um Prozessdaten erheben zu können, welche für die Berechnung von Lebenzyklusanalysen benötigt werden. Weiters kann mit Aushärtegradsensorik die Zykluszeit in der Pressen- und Autoklavenfertigung reduziert werden.

Die intensive Auseinandersetzung mit Automatisierung und Digitalisierung in der Fertigung von Faserverbundwerkstoffen sichert den Wirtschaftsstandort langfristig ab.

10. MITARBEITER

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.850 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.456 FTE).

In Österreich waren zum 31. Dezember 2024 3.059 FTE beschäftigt (FTE; Vorjahr: 2.851 FTE). Dies entspricht rund 79,5Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns (Vorjahr: 82,5 Prozent).

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 310 483 793
Aerostructures 727 192 919
Engines & Nacelles 327 115 442
Cabin Interiors 630 159 789
Tochtergesellschaften 481 381 862
FACC AG 0 45 45
Summe 2 475 1 375 3 850

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Staatsangehörige aus 52 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 47 Prozent der Belegschaft besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, 13 Prozent kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 30 Prozent für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Der Frauenanteil in der Lehrlingsausbildung von FACC beträgt aktuell 36 Prozent.

10.1. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiterin bei Mitarbeiterzufriedenheit

Eine motivierte und einsatzkräftige Belegschaft ist in Zeiten des allgemeinen Arbeitskräftemangels und generell in herausfordernden Zeiten unerlässlich. FACC hat dies schon früh erkannt und bietet mit dem bereits im Jahr 2023 neu gelaunchten LIFE Program eine Fülle von Maßnahmen. Das LIFE Program besteht aus fünf Säulen: Vital LIFE, Career LIFE, Green LIFE, Family LIFE und Social LIFE. Hinter jeder Säule findet sich eine Vielzahl von Benefits zu unterschiedlichen Themen und Aktionen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für die Mitarbeitenden:

Vital LIFE

Geboten werden vielfältige Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sowohl im physischen als auch im psychisch-mentalen Bereich. Mitarbeitende können unter anderem bei Impfaktionen gegen FSME und Grippe teilnehmen, Gesundheitsvorsorge im Rahmen von jährlichen Blutspendeaktionen oder auch jederzeit online abrufbare Fitnessvideos in Anspruch nehmen.

Career LIFE

Career LIFE stellt die Entwicklung von Mitarbeitenden in den Mittelpunkt. So bietet etwa das Programm der Expertenkarriere Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Experten abseits der klassischen Managementkarriere. Dadurch werden Experten sichtbar im Unternehmen und erfahren gezielt Anerkennung für ihre Leistungen. In der neu eingeführten Projektkarriere wurden nun zusätzlich auch Karrierewege im Projektmanagement definiert und transparent.

Green LIFE

Green LIFE stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Neben einer Second Hand Verkaufsplattform haben Mitarbeitende auch die Möglichkeit Fahrräder oder E-Bikes zu leasen und so von steuerlichen Vorteilen zu profitieren:

Seit Juni 2022 bietet die FACC ihrer Belegschaft an, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. FACC will mit der Aktion "Jobrad" mehr nachhaltige Bewegung in den Berufsalltag bringen. Die Mitarbeitenden können dazu beim Fahrradhändler ein Rad ihrer Wahl aussuchen und zwischen mehreren Leasing- und Versicherungsvarianten wählen. Der Vorteil liegt darin, dass die Leasingrate bei Abzug durch FACC im Rahmen der Personalverrechnung steuermindernd abgerechnet wird.

FACC setzt nicht nur in der Luftfahrt auf nachhaltige Technologien und Mobilitätskonzepte, sondern auch beim alltäglichen Pendelverkehr unserer FACC-Crew und hat begonnen, eine eigene E-Firmenflotte für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz aufzubauen. Wer sich zu dauerhaften Fahrgemeinschaften zusammenschließt, kann diese Fahrzeuge nützen und damit nicht nur Kosten sparen, sondern auch Gutes für die Umwelt tun.

Family LIFE

In puncto Flexibilität möchte die FACC gerade auch den berufstätigen Mitarbeitenden den Spagat zwischen Job und Familie erleichtern. Es gibt sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in den FACC Kids Clubs. Neben St. Martin i. I. besteht auch ein Kids Club in Ried i. I., um noch mehr gute Betreuungsplätze für die Kinder von Crew-Mitgliedern bereithalten zu können. Darüber hinaus beweist FACC größtmögliche Flexibilität, um persönliche und berufliche Bedürfnisse bestmöglich zu vereinbaren, dazu gehören unter anderem Elternteilzeit, Pflegekarenzen, Papamonat und der geburtstagsfreie Tag.

Immer wichtiger werden in diesem Zusammenhang auch die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. Auch hier hat FACC sehr früh erkannt, dass hochflexible Modelle attraktiv für die Belegschaft und potenzielle neue Crew-Mitglieder sind. Deshalb bietet FACC neben einer Gleitzeitregelung für Angestellte und neben der Möglichkeit zur Einarbeitung von Fenstertagen zudem bis zu zehn Gleittage oder sogar bis zu 15 Gleit-Freitage an. Zudem gilt bei FACC eine besonders flexible Homeoffice-Regelung: Arbeiten zuhause liegt allein in der Absprache zwischen Mitarbeiter und Führungskraft und unterliegt sonst, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, keiner Limitation. Im Geschäftsjahr 2024 verbrachten FACC-Mitarbeiter 32.614 Tage im Homeoffice. Darüber hinaus ermöglicht FACC eine Vielzahl an Teilzeitarbeitsmodellen, die besonders von Personen mit Kinderbetreuungsaufgaben oder zur beruflichen Weiterentwicklung genutzt werden.

Aufgrund unseres bisherigen Engagements und gleichzeitig als Weichenstellung für die Zukunft hat FACC im Herbst 2024 den Zertifizierungsprozess zur Erlangung des staatlichen Gütezeichens "berufundfamilie" durchlaufen. Unter Miteinbeziehung von Vertreter der Belegschaft sowie der Führungskräfte wurden die bestehenden Maßnahmen beleuchtet sowie Schwerpunkte für die Zukunft definiert. Im Dezember 2024 wurde seitens des Audit-Kuratoriums das Grundzertifikat "berufundfamilie" erteilt, welches von 5.12.2024 bis 04.12.2027 gültig ist.

Social LIFE

Um zu den Besten zu gehören, braucht es Engagement, Teamspirit und Innovationsgeist. FACC will mit ihren Mitarbeitenden nicht nur Erfolge erreichen, sondern diese auch gemeinsam feiern. So gibt es neben dem Teamaward Leonardo, der jährlich die besonderen Teamleistungen auszeichnet, diverse Mitarbeiterevents wie z.B. Weihnachtsfeier, Familienfest sowie Pausenbereiche und Kantinen.

10.2. Personalentwicklung und -förderung

Academy

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2024 in Summe 567 interne Trainings organisierte, an denen 6.341 Beschäftigte teilnahmen. Darüber hinaus fanden 55 externe FACC-Trainings statt, in denen insgesamt 540 Mitarbeitende geschult wurden und mehr als 30 verschiedene Sprachtrainings.

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Belegschaft verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben den bereits bestehenden E-Learnings wurde auch 2024 das Angebot weiter ausgebaut. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Damit sichergestellt ist, dass die Belegschaft sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllt, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte in kontinuierlicher Überarbeitung. Der sogenannte "LSO-Lerner"/ "Manager Self Service" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Crew-Mitglied zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue spezifische Ausbildungen für Vorgesetzte im Arbeiterbereich, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Angestellte.

Auch die Lernatmosphäre wurde im Zuge der neu eröffneten FACC Academy auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Vier Schulungsräume mit modernster Präsentationstechnik, ein helles Atrium und eine Videowall für Events sorgen für den perfekten Lernbetrieb. Ein hervorragend ausgebildetes Trainerteam bringt neue und bestehende Crew-Mitglieder auf die höchste Know-how Stufe. Neu eintretende Kollegen starten mit dem Onboarding direkt in der Academy und werden je nach Ausbildungszweig bis zu zwei Wochen durchgehend unterrichtet. Seit der Eröffnung im September 2024 wurden rund 200 Mitarbeitende vor Ort ausgebildet.

Entwicklungspfade

Für die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden ebenso wie für den Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, dass Know-how und Talente der Crew möglichst gut eingebracht und angewendet werden können. Die unterschiedlichen Qualifikationen und Stärken der Mitarbeiter werden in drei Entwicklungswegen gebündelt:

Management-Laufbahn:

Hier kommt es vor allem auf die Führungsqualitäten, das proaktive strategische Denken, die Breite des Handlungsspielraums und den Impact auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg an.

Experten-Laufbahn:

Ein hohes Maß an Expertise, Fachwissen, Erfahrung, Eigenständigkeit und Verantwortung im jeweiligen Fachgebiet zeichnet Mitarbeitende in diesem Bereich aus.

Projekt-Laufbahn:

Die Bedeutung und Größe des Projekts sowie die Rolle, die man im Projekt einnimmt, stehen hier genauso im Vordergrund wie Organisationstalent und Flexibilität.

Die Umsetzung der Entwicklungspfade und die entsprechende Zuordnung der Angestellten in die jeweiligen Stufen wurde Mitte 2022 gestartet. Aufgrund der jährlich stattfindenden Review-Gespräche ist dies ein fortlaufender Prozess.

Employer Branding

Der Fokus im Bereich Employer Branding lag 2024 neben dem konstanten Ausbau der Arbeitgeber-Marke vor allem auf der Ansprache und dem Recruiting von Arbeitskräften im Produktionsbereich. Dabei wurden verschiedene Recruitingplattformen zum Einsatz gebracht und die Zusammenarbeit mit externen Partnern forciert.

Im Bereich Social Media kamen mit Erfolg vermehrt Video-Kampagnen auf unterschiedlichen Plattformen, wie z.B. TikTok zum Einsatz. Zusätzlich wird im Social Media-Recruiting auch auf KI-Tools gesetzt.

Im Mai 2024 fand die "Lange Nacht der Forschung" statt, bei dem sich rund 800 Besucher im Rahmen von Führungen durch einen Ausstellungsparcourt einen Einblick in die FACC-Welt verschaffen konnten und so die Präsenz von FACC als lokaler Arbeitgeber gefestigt werden konnte.

Mit der "FACC Future Crew" (Lehrlinge) setzt FACC langfristig auf Nachwuchs. Um in diesem umkämpften Markt zu bestehen sind die bewährten Anreize u.a. sieben Wochen Urlaub, Gratismittagessen, Prämien für erfolgreiche Berufsschulabschlüsse u. v. m. für Lehrlinge.

Auch das Masterprogramm für Studierende kam wieder bewährt zum Einsatz. Es bietet Masterstudenten sehr flexible Arbeitszeiten und somit die Möglichkeit Praxiserfahrung in der Luft- und Raumfahrt zu erlangen und eine enge Verbindung mit FACC aufzubauen.

Vor allem die Zusammenarbeit mit Schulen war eines der vorrangigen Employer Branding Ziele im letzten Jahr. FACC konnte die Kooperation mit Schulen weiter ausbauen und die Anzahl der Patenklassen auf drei erhöhen. Das Projekt FACC HELD Drohne geht in die nächste Phase. Im Rahmen dieses Projektes werden Schüler der HTL Ried, HTL Andorf, HTL Braunau und HTL Vöcklabruck eingeladen eine Paketdrohne zu entwickeln und zu produzieren. Die Schüler arbeiten in einem gemeinsamen schulübergreifenden Team zusammen, wobei jede Schule einen fachlichen Schwerpunkt übernimmt. Das Projekt beinhaltet zwei Praktika sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit. Im Frühjahr 2026 soll der Testflug der Drohne stattfinden. Das HELD Drohnen Projekt ist für FACC eine gute Möglichkeit die Bekanntheit in den Schulen zu festigen.

10.3. Global Family

Als internationales Unternehmen mit einer Belegschaft aus 52 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

Für unsere internationalen Mitarbeitenden wurden 2024 in regelmäßigen Abständen "International Cafés" veranstaltet, um den "Internationals" die Möglichkeit zu geben, sich mit anderen FACC Crew-Mitgliedern auszutauschen und von ihren Erfahrungen, Herausforderungen und Tipps für das Leben in Österreich zu profitieren. Zudem werden individuelle und maßgeschneiderte Informationen und Lösungen für alle Aspekte des täglichen Lebens durch eine Kooperation mit dem Verein "Initiative Lebensraum Innviertel" bereitgestellt. Der Themenschwerpunkt jeder Veranstaltung richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen unserer internationalen Belegschaft.

Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden fortgeführt, sodass FACC rasch die richtigen Personen und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.

10.4. Interne Nachwuchsvorsorge

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2024 in Summe 42 Lehrlinge in acht verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung trägt das Unternehmen das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb", welches vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wurde.

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metalltechnik mit Hauptmodul Zerspanungstechnik, Kunststoffverfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik, Applikationsentwicklung - Coding und Einkauf. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

10.5. FACC-Stipendium

Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" an der FH Wels erstmals ein FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. 2024 wurden wieder zwei neue Studierende für diesen Studiengang gewonnen. Die Studierenden werden mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. In Summe bietet FACC nun sechs Studenten des Leichtbau- und Composite Lehrgangs der FH-Wels ein Stipendium an.

10.6. Diversity

Die Bedeutung von Diversität und Internationalität als Erfolgsfaktoren in Unternehmen ist unbestreitbar. Die Vielfalt von über 50 Nationen bringt eine Fülle von unterschiedlichen Perspektiven und Anforderungen mit sich, welcher sich FACC bewusst ist.

Ein Fokus auf die Aspekte des lebensphasengerechten Arbeitens ermöglicht nicht nur Vielfalt in der Belegschaft, sondern eröffnet gleichzeitig Chancen für Wachstum in Zeiten des Fachkräftemangels. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei FACC vervielfacht: Im Vordergrund stehen Flexibilität für die Beschäftigten sowie neue Ansätze, die es auch Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, Führungspositionen zu übernehmen. Neben Gleitzeit und Home-Office wird beispielsweise Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit auch für Produktionsmitarbeitende.

Jobsharing

Beim Jobsharing werden z.B. für Quer- bzw. Umsteiger, Karenzrückkehrer oder Personen in Weiterbildung hochflexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung angeboten. Dabei geht es auch um Ältere, um aus dem Unternehmen Ausscheidende und darum, ihr Wissen und ihre Erfahrung durch innovative Angebote und Arbeitsmodelle in der Organisation zu halten.

Frauenförderung

Das Mentoring Programm richtet sich an Schülerinnen der 4. HTL-Klassen. FACC ist nun bewährt bei diesem Programm vertreten und bietet aktuell zwei Schülerinnen der HTL Andorf einen FACC-internen Mentor, der den jungen Frauen als Sparringpartner zur Verfügung steht. Weiters bietet FACC den Teilnehmerinnen ein Praktikum im Sommer sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit.

Wings for Women

Im September 2023 gelang der großartige Start des FACC Wings for Women Netzwerkes mit einer Auftaktveranstaltung, an der rund 130 Personen teilgenommen haben. Ziel des Wings for Women Netzwerkes ist die Förderung der Chancengleichheit, Female Empowerment und die Steigerung der Frauenquote in Führungspositionen. Im Rahmen des Netzwerkes werden pro Jahr vier Veranstaltungen angeboten, bei denen durch Impulse von Experten, Workshops und Networking-Möglichkeiten gezielte Inputs zur beruflichen Förderung von Frauen erfolgen. So wurden im Jahr 2024 neben Veranstaltungen bei FACC vorort mit Workshops und KeyNotes auch Kooperationen in der Umgebung genutzt, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu interessanten Themen (z.B. Finanzthemen speziell für Frauen) zu ermöglichen.

Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Entwicklung einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur bei, sondern stärken nachhaltig die Innovationskraft, die Positionierung des Unternehmens als attraktive Arbeitgeberin für sowohl Bewerber als auch für die bestehenden Mitarbeiter und letztlich den Erfolg auf globaler Ebene.

11. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

12. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

12.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind mit dem Vorstand abzustimmen. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

12.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 31. Dezember 2024 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2024 44,5Prozent oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

12.3. Genehmigtes Kapital

In der 9. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2023 wurde ein Beschluss zum Widerruf, der in der 5. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen, um bis zu EUR 9.000.000,00 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, unter Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Barund / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 -- durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

12.4. Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

12.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

12.6. Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2024 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder
  • die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert.

13. AUSBLICK

13.1. Der zivile Luftfahrtmarkt

Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Luftfahrt

Die Luftfahrtbranche erlebte 2024 ein Rekordjahr: Eine historische Passagierzahl von 4,90 Milliarden Personen, eine durchschnittliche Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent und ein RPK-Anstieg von 8,6 Prozent gegenüber 2023 belegen die anhaltende Begeisterung für das Reisen – mit besonders starkem Wachstum in der Asien-Pazifik-Region. Für 2025 wird nach letzten Prognosen der IATA erwartet, dass sich dieser Trend fortsetzt. Die IATA geht von rund 5,2 Milliarden Passagieren und weiterhin soliden Nettogewinnen aus.

Bedarf an Flugzeugen

Die generelle, positive Entwicklung der Luftfahrtbranche bleibt bestehen und wird durch folgende Zahlen belegt.:

  • 42 neue Flughäfen wurden in den letzten 5 Jahren zur Kapazitätserweiterung eröffnet.
  • Zeitgleich wurden 160 neue Airlines gegründet sowie 7.250 neue Flugverbindungen dem Verkehrsnetz zugeführt.
  • In den kommenden 20 Jahren benötigt der Markt 42.430 neue und effiziente Flugzeuge.
  • Mit Stichtag 31.12.2024 ist das Orderbuch der führenden Flugzeughersteller wie Airbus, Boeing, COMAC und Embraer mit 17.163 von Airlines fix bestellten Flugzeugen gut gefüllt.
  • Ziel der Luftfahrtindustrie ist es, die starke Nachfrage der Airlines mit einem kontinuierlichen Hochfahren der Produktionsraten zu unterstützen.

Ausblick 2025 – Konsolidierung und strategische Weichenstellung

Für das Geschäftsjahr 2025 wird erwartet, dass die Luftfahrtbranche trotz bestehender Herausforderungen ihren Wachstumskurs fortsetzt. Die positiven Impulse aus der globalen Wirtschaft und die Zahlen aus 2024 bieten eine gute Basis für weiteres Wachstum. Gleichzeitig fordern Lieferkettenprobleme, steigende operative Kosten und bürokratische Hürden – speziell in Europa, den maximalen Fokus auf Innovation und Effizienz. Unternehmen, die frühzeitig in innovative Technologien und nachhaltige Lösungen investieren, werden langfristig im Wettbewerb bestehen und von den sich ergebenden Chancen profitieren.

13.2. FACC-Konzern

Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2025

Der Wirtschaftsstandort Europa und hier ganz besonders Österreich stehen weiterhin vor großen Standortherausforderungen. Die hochinflationären letzten Jahre haben für global ausgerichtete Unternehmen wie FACC einen enormen Kostendruck mit sich gebracht, der die Wettbewerbsfähigkeit deutlich beeinträchtigt hat. Dies gilt auch innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums: Die Mitbewerber der FACC sind unter anderem in Deutschland, Frankreich oder Spanien zu finden. In diesen Ländern waren die Kostensteigerungen (vor allem Personalkosten) nicht so ausgeprägt wie in Österreich. FACC muss diesen überproportionalen Standortnachteil durch die Umsetzung eines Effizienzsteigerungsprogramms kompensieren.

Die übergeordnete Zielsetzung der FACC für das Jahr 2025 ist eine weitere nachhaltige Steigerung der operativen Profitabilität sowie des Free Cashflows, um das Finanzprofil des Konzerns weiter zu verbessern.

Um diese Zielsetzung erreichen zu können und die angesprochenen Standortnachteile kompensieren zu können, hat der Vorstand im 4. Quartal 2024 ein Effizienzsteigerungsprogramm beschlossen. Dieses Programm umfasst fünf Teilprojekte, die gemeinsam bis zum Ende des Jahres 2026 zu einer deutlichen Verbesserung der operativen Profitabilität (EBIT) sowie des operativen Cashflows führen sollen. Die fünf Teilprojekte sind:

  • Effizienzsteigerung in der Produktion durch Nutzung der Lernkurveneffekte und die damit verbundenen Produktivitätserhöhungen, Prozessverbesserungen, Steigerung der Auslastung in Kroatien und der weiteren Stabilisierung der Supply Chain.
  • Anpassungen der Verkaufspreise zur teilweisen Kompensation von Inflationskosten.
  • Preissenkungen bei Lieferanten durch Neuvergabe von Verträgen, Nachverhandlungen bestehender Verträge, Verlagerung von Supply Chains in wettbewerbsfähige Regionen sowie Fortführung der C.O.M.P.E.T.E-Initiativen aus den Vorjahren.
  • Reduktion allgemeiner Sach- und Fixkosten durch Implementierung eines klassischen Sparprogramms.
  • Nachhaltige Reduktion der Lagerbestände durch Prozessverbesserungen im Verlauf der gesamten Wertschöpfungskette mit Unterstützung eines externen Beratungshauses.

Der Ausbau des kroatischen Werkes wurde 2024 planmäßig abgeschlossen und in den Jahren 2025 und 2026 wird durch kontinuierliche Verlagerung von Projekten im Cabin Interior-Segment aus Österreich nach Kroatien die Auslastung des kroatischen Werks gesteigert. Dasselbe gilt für die Verlagerung der COMAC C919 und ARJ21 Projekte nach China. Die Steigerung der Auslastung in Kroatien und China ist nach wie vor der Schlüssel zur nachhaltigen Profitabilitätssteigerung im Segment Cabin Interior. Das Management erwartet im Verlauf des Jahres 2025 einen positiven EBIT-Beitrag des Segments.

Allgemein erwartet das FACC-Management für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin Umsatzwachstum in allen Geschäftssegmenten. Mit der starken globalen Nachfrage nach neuen Flugzeugen kämpfen die OEMs sowie die nachgelagerten Tier 1 Partner nach wie vor mit der Stabilität der Lieferketten. Die Situation hat sich im Vergleich zu 2024 und 2023 zwar verbessert, das FACC-Management geht aber auch im Jahr 2025 von Lieferengpässen aus, die den Ratenhochlauf beeinflussen können. Die Wahl von Donald Trump zum neuen US-Präsidenten und dessen Implementierung von Zöllen sowie potenziellen Gegenzöllen anderer Wirtschaftsregionen sorgt zusätzlich für derzeit noch nicht vollständig abschätzbare Komplexität in den internationalen Zulieferketten. Zusätzlich sorgen geopolitische Spannungen für Unsicherheit. Das FACC-Management reagiert auf diese Komplexitäten mit verschiedenen Maßnahmen, um die jederzeitige Lieferfähigkeit gegenüber unseren Kunden sicherzustellen (z.B. die vermehrte Local-for-Local Fertigung von Produkten).

Auf Plattform-Ebene rechnet das FACC-Management vor allem bei den Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen (allen voran Airbus A320 und COMAC C919) mit weiter steigenden Bauraten. Bei den Großraumflugzeugen sind vor allem Airbus A350 sowie Boeing 787 weiterhin die wichtigsten Plattformen für FACC. Bei beiden Flugzeugtypen werden für 2025 stabile bis leicht steigende Bauraten erwartet. Die im letzten Jahr angekündigte zeitversetzte Bauratensteigerung im Vergleich zu den Kleinraumflugzeugen ist eingetreten. Ebenfalls weiterhin stabil bis leicht steigend wird der Business Jet-Bereich eingeschätzt.

Als weiterhin stark wachsender Geschäftsbereich wird der Advanced Air Mobility-Bereich (AAM / Drohnen-Geschäft) eingeschätzt. Insgesamt arbeitet FACC weiterhin mit vier Unternehmen an AAM-Projekten, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden. Vor allem bei zwei Drohnenprojekten erwartet das FACC-Management wesentliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Laufe des Jahres. Für die FACC ist das Engagement in diesem Bereich ein wertvoller Beitrag zur Erweiterung unserer technologischen Fähigkeiten, die vor allem für die Entwicklung neuer ziviler Flugzeugtypen gegen Ende des Jahrzehnts notwendig sein werden.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet das Management der FACC auf Basis der allgemeinen Prognosen sowie der derzeit verfügbaren Kundenprognosen ein weiteres Umsatzwachstum im Bereich von 5 – 15 Prozent. Das operative Ergebnis soll sich durch zu erwartende Skaleneffekte sowie durch Effekte aus dem Effizienzsteigerungsprogramm weiter verbessern. Diese Prognose gilt unter der Voraussetzung, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 nicht weiter verschlechtern und die von unseren Kunden übermittelten Planungsdaten nicht geändert werden.

Ried im Innkreis, am 10. März 2025

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands

Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands

Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands

Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

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