Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 30, 2021
Annual / Quarterly Financial Statement
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Der Lagebericht der Sixt SE und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2020 veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der Sixt SE und der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der Sixt SE sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2020 stehen auch im Internet unter ir.sixt.de zur Verfügung.
| 31.12.2020 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | 487.507 | 857.311 | |
| 1.570.315 | 2.140.732 | ||
| 860.420.720 | 803.468.988 | ||
| 860.420.720 | 803.468.988 | ||
| 2.019.010 | 299.860 | ||
| 1.861.546.186 | 2.087.355.995 | ||
| 5.993 | 6.148 | ||
| 4.033.013 | 29.970.150 | ||
| 1.867.604.202 | 2.117.632.154 | ||
| 228.404.637 | 125.674 | ||
| 2.939.208 | 3.808.533 | ||
| 2.928.033.392 | |||
| Aktiva A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche II. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 4. Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
2.961.426.589 |
| Passiva | 31.12.2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 120.174.996 | 120.174.996 | |
| (bedingtes Kapital: EUR 15.360.000; Vj.TEUR 15.360) | |||
| II. Kapitalrücklage | 203.173.252 | 203.173.252 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Andere Gewinnrücklagen | 113.538.258 | 113.538.258 | |
| IV. Bilanzgewinn | 378.502.437 | 254.082.910 | |
| - davon Gewinnvortrag EUR 253.254.096,28 (Vj.TEUR 146.398) | 815.388.942 | 690.969.415 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 8.632.329 | 13.031.060 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 11.649.221 | 27.086.453 | |
| 20.281.550 | 40.117.512 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Anleihen | 800.000.000 | 750.000.000 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.083.000.000 | 1.201.105.844 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.552.428 | 6.316.053 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 227.674.609 | 212.195.106 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 11.529.060 | 27.329.462 | |
| 2.125.756.097 | 2.196.946.465 | ||
| 2.961.426.589 | 2.928.033.392 |
Bilanzvermerke
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften EUR 580.915.732 (Vorjahr EUR 570.277.471)
| Gewinn- und Verlustrechnung | 2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 30.537.819 | 83.419.316 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 241.835.441 | 114.856.868 | |
| 3. Aufwendungen für Fuhrpark | 280.150 | 263.361 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 76.221.392 | 89.458.098 | |
| b) Soziale Abgaben | 9.966.619 | 11.361.098 | |
| 86.188.011 | 100.819.196 | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des | |||
| Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.289.351 | 1.882.739 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 95.763.009 | 121.136.577 | |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 43.810.694 | 141.041.431 | |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 31.629.646 | 37.003.360 | |
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 25.000 | 0 | |
| 10. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 1.599.677 | 5.072.941 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 28.807.833 | 23.164.740 | |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 8.612.228 | 16.296.402 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 125.248.339 | 107.685.018 | |
| 14. Gewinnvortrag | 253.254.096 | 146.397.890 | |
| 15. Bilanzgewinn | 378.502.436 | 254.082.909 | |
Die Sixt SE mit Sitz in Pullach, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München (HRB 206738) eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf.
Die Bilanz wurde entsprechend dem Gliederungsschema des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Vorjahreszahlen haben wir gegenübergestellt.
Bei Davon-Angaben wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben grundsätzlich im Anhang gemacht.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig lineare Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 251 bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Diese werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.
Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.
Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt.
Erträge bzw. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert. Im Übrigen werden Beteiligungserträge mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Punkt 3.3) als Bestandteil des Anhangs dargestellt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen und Zinsabgrenzungen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 2.939 (Vj. TEUR 3.809) betrifft überwiegend Damna aus begebenen Schuldverschreibungen.
Das Grundkapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert eingeteilt in:
| Stückaktien | Anteil am Grundkapital in EUR |
|
|---|---|---|
| Stammaktien | 30.367.112 | 77.739.807 |
| Stimmrechtlose Vorzugsaktien | 16.576.246 | 42.435.189 |
| Stand 31.12.2020 | 46.943.358 | 120.174.996 |
Die Stammaktien lauten mit Ausnahme zweier Namensaktien auf den Inhaber, die Vorzugsaktien sind ausnahmslos Inhaberaktien. Es handelt sich bei beiden Aktiengattungen um nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt EUR 2,56. Die Vorzugsaktien berechtigen zum Erhalt einer um EUR 0,02 höheren Dividende je Aktie als die Stammaktien, mindestens jedoch zu einer Dividende von EUR 0,05 je Aktie aus dem jährlichen Bilanzgewinn.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ermächtigung bzw. – sofern geringer – der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben – davon im Umfang von insgesamt bis zu 5% des Grundkapitals auch unter Einsatz von Derivaten. Die Ermächtigung konnte ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien war ausgeschlossen. Auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im März 2020 ein Aktienrückkaufprogramm, das ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- und Leitungsorgane der Sixt SE und mit ihr verbundenen Unternehmen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MSP 2012 diente. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 11. März 2020 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Sixt SE 57.890 Vorzugsaktien im Gesamtwert von 2,8 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Die vorstehende Ermächtigung wurde durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 aufgehoben und eine neue, den vorstehenden Maßgaben ebenfalls entsprechende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, die mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) ausgeübt werden kann. Auf Grundlage der Ermächtigung vom 24. Juni 2020 beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im November 2020 ein Aktienrückkaufprogramm, das ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- und Leitungsorgane der Sixt SE und mit ihr verbundenen Unternehmen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MSP 2012 diente. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 17. Dezember 2020 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Sixt SE 53.189 Vorzugsaktien im Gesamtwert von 3,2 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht vollständig ausgeschöpft.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 hält die Sixt SE wie im Vorjahr keine eigenen Aktien.
Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 32.640.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis – bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze – neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen.
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit das Bezugsrecht nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird.
Bei gleichzeitiger Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss); auch in diesem Fall ist der Vorstand zu einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund der vorstehenden Ermächtigung ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf 20% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss. Auf diese Begrenzung sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind neue Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ein gekreuzter Bezugsrechtsausschluss ist von der Anrechnung ausgenommen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt SE zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen. Die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorsehen. Die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt SE zu gewähren. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können gegen Bar- und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.
Im Zusammenhang damit ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 um bis zu 15.360.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den vorgenannten Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Sie nehmen stattdessen ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit gegen Bar- und/oder Sachleistung auszugeben. Die auf Grundlage der Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann auch durch ein Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Erfüllung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ergeben.
| TEUR | |
|---|---|
| Stand 1.1.2020 | 113.538 |
| Stand 31.12.2020 | 113.538 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen und Rückstellungen des Personalbereichs.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel (Punkt 3.4) dargestellt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich Zinsabgrenzungen und beinhalten zudem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.379 (Vj. TEUR 1.616) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 57 (Vj. TEUR 59).
Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 24,93 %. Latente Steuern ergeben sich aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung der Finanzanlagen sowie der sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
Unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2020 ergeben sich per Saldo aktive latente Steuern. Vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Lizenz- und Franchiseerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus der Veräußerung der Beteiligung an der Sixt Leasing SE in Höhe von TEUR 129.430 sowie konzerninterne Kostenweiterbelastungen aus Umlageverträgen für Dienstleistungen. In Höhe von TEUR 1.119 (Vj. TEUR 530) resultieren sie aus der Währungsumrechnung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere Werbekosten, Provisionen, Honorare, Rechte – und Lizenzgebühren sowie Prüfungs- und Beratungskosten.
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 43.811 (Vj. TEUR 141.041) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 31.319 (Vj. TEUR 35.642) enthalten.
Abschreibungen auf Finanzanlagen fielen in Höhe von TEUR 25 (Vj. TEUR 0) an.
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.915 (Vj. TEUR 781).
Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen jeweils in voller Höhe verbundene Unternehmen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer.
Mit Ausnahme der oben dargestellten Veräußerung der Beteiligung an der Sixt Leasing SE haben sich außergewöhnliche Sachverhalte nach § 285 Nr. 31 HGB nicht ergeben.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
Zugänge | Abgänge | Endstand Abschreibungen kumuliert |
Zugänge | Abgänge | Abschreibungen kumuliert |
Buchwerte | Buchwerte | Abschreibungen im Geschäftsjahr |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | 31.12.2020 | 01.01.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | |||||||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | 4.338.003 | 100.351 | 458.644 | 3.979.710 | 3.480.692 | 470.155 | 458.644 | 3.492.203 | 487.507 | 857.311 | 470.155 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.338.003 | 100.351 | 458.644 | 3.979.710 | 3.480.692 | 470.155 | 458.644 | 3.492.203 | 487.507 | 857.311 | 470.155 |
| II. Sachanlagen | |||||||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.384.432 | 261.148 | 1.352.263 | 7.293.317 | 6.243.700 | 819.196 | 1.339.894 | 5.723.002 | 1.570.315 | 2.140.732 | 819.196 |
| Sachanlagevermögen | 8.384.432 | 261.148 | 1.352.263 | 7.293.317 | 6.243.700 | 819.196 | 1.339.894 | 5.723.002 | 1.570.315 | 2.140.732 | 819.196 |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 803.468.987 | 86.300.000 | 29.323.268 | 860.445.719 | 0 | 25.000 | 0 | 25.000 | 860.420.719 | 803.468.987 | 25.000 |
| Finanzanlagen | 803.468.987 | 86.300.000 | 29.323.268 | 860.445.719 | 0 | 25.000 | 0 | 25.000 | 860.420.719 | 803.468.987 | 25.000 |
| Summe Anlagevermögen | 816.191.423 | 86.661.499 | 31.134.176 | 871.718.746 | 9.724.392 | 1.314.351 | 1.798.538 | 9.240.205 | 862.478.541 | 806.467.031 | 1.314.351 |
| Stand 31. Dezember 2020 | Bilanz | Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Passivseite | bis zu einem Jahr | zwischen ein | von mehr als | gesichert durch | Art der | ||
| davon | und fünf Jahren | fünf Jahren | Pfand- und | Sicherheit | |||
| allgemein | aus Steuern | ähnliche Rechte | |||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| VERBINDLICHKEITEN | |||||||
| 1. Anleihen | 800.000.000 | 800.000.000 | |||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.083.000.000 | 312.500.000 | 677.500.000 | 93.000.000 | |||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.552.428 | 3.552.428 | |||||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
227.674.609 | 227.674.609 | |||||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 11.529.060 | 7.168.632 | 4.360.427 | ||||
| 2.125.756.097 | 550.895.669 | 4.360.427 | 1.477.500.000 | 93.000.000 |
Die Haftungsverhältnisse sind vollständig unter dem Bilanzstrich vermerkt. Sie betreffen übernommene Bürgschaften zu Gunsten verbundener Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den begebenen Sicherheiten besteht nach unserer Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften, für welche die Sicherheiten gestellt sind, derzeit nicht.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine nicht in der Bilanz erfassten Geschäfte bzw. sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Aus den mit verbundenen Unternehmen geschlossenen Ergebnisabführungsverträgen können in Zukunft sonstige finanzielle Verpflichtungen entstehen.
| Aufsichtsrat | Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
|||
|---|---|---|---|---|
| Friedrich Joussen | Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI Deutschland GmbH | |||
| Vorsitzender | Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUIfly GmbH | |||
| Vorsitzender des Vorstands der TUI AG | Vorsitzender des Verwaltungsrats der RIUSA II S.A., Spanien | |||
| Duisburg | ||||
| Ralf Teckentrup | Beirat der Deutsche Flugsicherung DFS GmbH | |||
| Stellvertretender Vorsitzender | ||||
| Vorsitzender der Geschäftsführung der | ||||
| Condor Flugdienst GmbH | ||||
| Kronberg | ||||
| Dr. Daniel Terberger | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Textilhäuser F. Klingenthal GmbH | |||
| Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG | Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss Holding AG, Österreich | |||
| Bielefeld | Mitglied des Aufsichtsrats der Fussl Modestraße Mayr GmbH, Österreich | |||
| Beirat der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG | ||||
| Beirat der Eterna Mode Holding GmbH | ||||
| Beirat der Loden-Frey Verkaufshaus GmbH & Co. KG | ||||
| Beirat der William Prym Holding GmbH |
| Vorstand | Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
|---|---|
| Erich Sixt | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE (bis 15. Juli 2020)1 |
| Vorsitzender | |
| Grünwald | |
| Jörg Bremer | |
| Pullach | |
| Nico Gabriel (seit 18. Januar 2021) | |
| Neuried | |
| Daniel Marasch (seit 1. Januar 2021) | |
| Pullach | |
| Detlev Pätsch | |
| Oberhaching | |
| Alexander Sixt | |
| Grünwald | |
| Konstantin Sixt | |
| Grünwald |
1 Konzernmandat
| Konzern | TEUR | TEUR |
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| Aufsichtsratsbezüge | 200 | 200 |
| Gesamtbezüge des Vorstands | 10.316 | 13.743 |
| davon variable Bezüge | 5.314 | 5.017 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands beinhalten als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung den Ausübungsgewinn (brutto) aus der Ausübung von gewährten Aktienoptionen in Höhe von 1.400 TEUR (Vj. 1.400 TEUR). Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gewährt.
Die Detailangaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Kapitel Grundzüge des Vergütungssystems im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.
Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP 2012 waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats keine und Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 800.000 (Vj. 1.150.000) Aktienoptionen zugeteilt. Zum Bilanzstichtag waren alle aus dem MSP 2012 resultierenden Aktienoptionen zugeteilt, sodass daraus keine weitere Zuteilungsverpflichtung mehr besteht.
Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.
Im Jahresmittel wurden 924 Arbeitnehmer (Vj. 978) beschäftigt, davon waren 383 weiblich (Vj. 406) und 541 männlich (Vj. 572).
Im Konzernabschluss der Sixt SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Honorare von 483 TEUR (Vj. 348 TEUR) als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich auf in Kosten für die Abschlussprüfungen (321 TEUR, Vj. 254 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (100 TEUR, Vj. 45 TEUR) im Wesentlichen für EMIR-Prüfungen und Comfort Letter, Steuerberatungsleistungen (55 TEUR, Vj. 40 TEUR) im Wesentlichen in Zusammenhang mit Steuerdeklarationen sowie sonstige Leistungen, wie gutachterliche Stellungnahmen (6 TEUR, Vj. 10 TEUR), die für das Mutter- oder für Tochterunternehmen erbracht worden sind. Im Vorjahr wurden darüber hinaus Honorare für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses in Höhe von 142 TEUR im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.
Davon entfallen 251 TEUR (Vj. 213 TEUR) auf die Sixt SE, davon auf Abschlussprüfungsleistungen 167 TEUR (Vj. 154 TEUR), auf Steuerberatungsleistungen 20 TEUR (Vj. 19 TEUR) auf andere Bestätigungsleistungen 59 TEUR (Vj. 30 TEUR) sowie auf sonstige Leistungen 6TEUR (Vj. 10 TEUR).
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 11, 11a und 11b HGB ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.
Die Sixt SE ist Mutterunternehmen in Sinne von § 290 Abs. 1 HGB. Gemäß der Verpflichtung des § 315e Abs. 1 HGB stellt sie einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, deren Anteile mittelbar und unmittelbar vollständig in Händen der Familie Sixt liegen, hielt per 31. Dezember 2020 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien der Sixt SE (31. Dezember 2019: 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien), Herr Erich Sixt hielt darüber hinaus unverändert zwei Namens-Stammaktien der Sixt SE.
Die ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG, Pullach, Deutschland, hat der Sixt SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG vom 24. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 10. Oktober 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 60,08% (das entspricht 18.711.822 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren 60,08% der Stimmrechte an der Sixt SE (dies entspricht 18.711.822 Stimmrechten) der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgendes von der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt: Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH.
Die DWS Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland hat der Sixt SE, Pullach, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG vom 25. November 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 14. November 2019 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01 % (das entspricht 1.521.670 Stimmrechten) betragen hat.
Gemäß Art. 19 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) sind Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen dazu verpflichtet, dem Emittenten jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Diese Meldepflicht gilt für Geschäfte, die getätigt werden, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreicht worden ist.
Die der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 zugegangenen Meldungen wurden entsprechend der Vorschrift veröffentlicht und sind auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt.com unter der Rubrik "Investor Relations – Corporate Governance – Managers' Transactions" einsehbar.
Der Jahresabschluss der Sixt SE zum 31. Dezember 2020 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 378.502 TEUR (Vj. 254.083 TEUR) aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Gesellschaft vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| TEUR | |
|---|---|
| Aussetzung der Dividende für dividendenberechtigte Stammaktien (Vj. keine Dividende) | - |
| Zahlung einer Dividende von 0,05 EUR (Vj. 0,05 EUR) je dividendenberechtigter Vorzugsaktie | 829 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 377.674 |
Zum 31. Dezember 2020 bestehen 30.367.112 dividendenberechtigte Stammaktien und 16.576.246 dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung von 829 TEUR führen.
Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 unverändert beschlossen. Die Ausschüttung in Höhe von 829 TEUR erfolgte am 29. Juni 2020.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Website der Sixt SE (ir.sixt.com) in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Am 1. März 2021 gab die Sixt SE bekannt, dass sie mit einem namhaften Bankenkonsortium einen Konsortialkredit mit einer Höchstlaufzeit von 5 Jahren in Höhe von 750 Mio. Euro vereinbart hat. Im Gegenzug wurde die im Mai 2020 abgeschlossene Konsortialkreditlinie unter Beteiligung der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Wirkung zum 09. März 2021 durch die Sixt SE gekündigt.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 nicht eingetreten.
Pullach, 29. März 2021
Der Vorstand
Erich Sixt Jörg Bremer Nico Gabriel Daniel Marasch
Detlev Pätsch Alexander Sixt Konstantin Sixt
| Name | Sitz | Eigenkapital | Kapitalanteil in % | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| 501 NW 49 St 33309, LLC | Wilmington | 5.985.173 USD | 100,0% | -866.901 USD |
| AKRIMO Beteiligungs GmbH | Pullach | 24.088 EUR | 100,0% | -1.095 EUR |
| AKRIMO GmbH & Co. KG | Pullach | -963.743 EUR | 100,0% | -135.116 EUR |
| Atlic Rent SARL | Chambray-lés-Tours | 31.769 EUR | 100,0% | 8.796 EUR |
| Azucarloc SARL | Cannes | 133.379 EUR | 100,0% | 766 EUR |
| Benezet Location SARL | Nimes | 160.829 EUR | 100,0% | 29.660 EUR |
| BLM Verwaltungs GmbH | Pullach | 607.131 EUR | 100,0% | 1.331 EUR |
| Blueprint Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 158.103 EUR | 100,0% | -5.209 EUR |
| Bopobiloc SARL | Merignac | 319.829 EUR | 100,0% | 60.568 EUR |
| Brenoloc SARL | Rennes | 49.751 EUR | 100,0% | 31.402 EUR |
| Capitole Autos SARL | Toulouse | 163.948 EUR | 100,0% | 22.991 EUR |
| CV "Main 2000" UA 2) | Schiphol | 505.814 EUR | 50,0% | 0 EUR |
| Eaux Vives Location SARL | Grenoble | 184.213 EUR | 100,0% | 21.611 EUR |
| Eiffel City Rent SARL | Neuilly sur Seine | 248.495 EUR | 100,0% | 44.227 EUR |
| Europa Service Car Ltd. | Chesterfield | 7.789.081 GBP | 100,0% | 149.414 GBP |
| Flash Holding GmbH & Co. KG | Pullach | -8.078 EUR | 100,0% | -5.877 EUR |
| Francilsud Location SARL | Athis-Mons | 346.348 EUR | 100,0% | 24.915 EUR |
| GIE PAU LOC 2) | Uzein | 9.320 EUR | 20,0% | 1.698 EUR |
| Lightning Holding GmbH & Co. KG | Pullach | -4.540 EUR | 100,0% | -5.036 EUR |
| Matterhorn Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 161.873 EUR | 100,0% | -5.219 EUR |
| Mobimars SARL | Marignane | 62.530 EUR | 100,0% | 31.097 EUR |
| Nizza Mobility SARL | Nizza | 482.247 EUR | 100,0% | 61.068 EUR |
| Ory Rent SARL | Orly | 55.134 EUR | 100,0% | 22.935 EUR |
| Phocemoove SARL | Marseille | 290.881 EUR | 100,0% | 50.272 EUR |
| Rail Paris Mobility SARL | Paris | 363.158 EUR | 100,0% | 42.047 EUR |
| RhôneSaône Mobility SARL | Colombier Saugnieu | 357.150 EUR | 100,0% | 55.405 EUR |
| Septentri Loc SARL | Marq en Baroeul | 208.554 EUR | 100,0% | 34.167 EUR |
| Sigma Grundstücks- und Verwaltungs GmbH | Pullach | 1.827.156 EUR | 100,0% | -18.225 EUR |
| Sigma Grundstücks- und Verwaltungs- GmbH & Co. Immobilien KG | Pullach | 481.725 EUR | 94,3% | 57.057 EUR |
| Sigma Pi Holding GmbH & Co. KG | Pullach | -4.558 EUR | 100,0% | -5.033 EUR |
| SIL CAP, LLC | South Burlington | -4.270 USD | 100,0% | -4.270 USD |
| Sixt Aeroport SARL (in Liquidation) | Paris | 130.686 EUR | 100,0% | -8.274 EUR |
| Sixt Air GmbH | Weßling | 271.923 EUR | 100,0% | -156.162 EUR |
| Sixt Asset and Finance SAS | Avrigny | 29.542.293 EUR | 100,0% | 21.476.467 EUR |
| Sixt B.V. | Hoofddorp | 40.316.203 EUR | 100,0% | -1.917.580 EUR |
| Sixt Belgium BV | Machelen | 18.119.930 EUR | 100,0% | -380.241 EUR |
| Sixt Beteiligungen GmbH (vormals: SXT Fleet Service GmbH) | Pullach | 17.566 EUR | 100,0% | -3.242 EUR |
| Sixt Beteiligungen GmbH & Co. Holding KG | Pullach | 50.335.325 EUR | 100,0% | -4.873 EUR |
| Sixt Canadian Holding GmbH (vormals: Sixt Beteiligungen GmbH) | Pullach | 42.022 EUR | 100,0% | -2.298 EUR |
| Sixt Car Sales GmbH (vormals: SL Car Sales GmbH) | Garching | 2.705.052 EUR | 100,0% | 295.007 EUR |
| Sixt Car Sales LLC | Wilmington | -1.394.989 USD | 100,0% | -1.394.989 USD |
| Sixt Développement SARL | Paris | 31.600 EUR | 100,0% | 35.454 EUR |
| Sixt Executive GmbH | Garching | 1.950.160 EUR | 100,0% | 185.374 EUR |
| Sixt Fleet Transfer LLC | Wilmington | 842 USD | 100,0% | -158 USD |
| Sixt Franchise USA, LLC | Wilmington | 3.616.129 USD | 100,0% | 205.238 USD |
| Name | Sitz | Eigenkapital | Kapitalanteil in % | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| Sixt Funding LLC | Wilmington | -593 USD | 100,0% | -1.593 USD |
| Sixt Funding Associate LLC | Wilmington | 1.798 USD | 100,0% | 798 USD |
| Sixt G.m.b.H. | Vösendorf | 73.542.076 EUR | 100,0% | -153.832 EUR |
| Sixt GmbH | München | 27.250 EUR | 100,0% | -23.422 EUR |
| Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG | Pullach | 43.631.430 EUR | 100,0% | 33.397.577 EUR |
| Sixt Immobilien Beteiligungen GmbH | Pullach | 196.068 EUR | 100,0% | 4.125 EUR |
| Sixt Insurance Services PCC Ltd. | St. Peter Port | 2.045.537 GBP | 100,0% | 1.019 GBP |
| Sixt International Services GmbH | Pullach | 358.063.745 EUR | 100,0% | 3.684.450 EUR |
| Sixt Limousine Austria GmbH | Vösendorf | 29.530 EUR | 100,0% | 473 EUR |
| Sixt Limousine SARL | Clichy | 409.805 EUR | 100,0% | 22.292 EUR |
| Sixt Limousine Switzerland AG | Basel | 765.690 CHF | 100,0% | -398.815 CHF |
| Sixt ONE Systems GmbH | Pullach | 17.474 EUR | 100,0% | -3.739 EUR |
| Sixt Plc | Langley | 1.885.074 GBP | 100,0% | 0 GBP |
| Sixt R&D Private Limited 3) | Bangalore | 237.996.499 INR | 100,0% | 126.856.905 INR |
| SIXT RENT A CAR INC. | Vancouver | 0 CAD | 100,0% | 0 CAD |
| Sixt Rent A Car Ltd. | Langley | 44.367.816 GBP | 100,0% | -1.919.070 GBP |
| Sixt RENT A CAR S.L.U. | Palma de Mallorca | 162.800.969 EUR | 100,0% | -213.940 EUR |
| Sixt rent a car srl | Eppan | 30.305.093 EUR | 100,0% | -1.355.053 EUR |
| Sixt Rent A Car, LLC | Wilmington | 342.626.992 USD | 100,0% | -85.562.907 USD |
| Sixt rent-a-car AG | Basel | 109.272.230 CHF | 100,0% | 337.905 CHF |
| Sixt Ride GmbH & Co. KG | Pullach | 1.593.446 EUR | 100,0% | -4.044.369 EUR |
| Sixt Ride Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 17.946.759 EUR | 100,0% | -955.314 EUR |
| Sixt Ride Holding Verwaltungs GmbH | Pullach | 19.652 EUR | 100,0% | -1.856 EUR |
| Sixt Ride Verwaltungs GmbH | Pullach | 18.518 EUR | 100,0% | -3.047 EUR |
| SIXT S.A.R.L. | Monaco | 2.072.303 EUR | 99,9% | -96.571 EUR |
| SIXT S.à.r.l. | Luxemburg | 4.760.446 EUR | 100,0% | 257.230 EUR |
| Sixt SAS | Avrigny | 122.043.233 EUR | 100,0% | 7.199.490 EUR |
| Sixt Seine SARL | Paris | 289.055 EUR | 100,0% | 53.658 EUR |
| Sixt Shack 2821S Federal Highway FLL, LLC | Wilmington | 482.201 USD | 100,0% | -28.983 USD |
| Sixt Systems GmbH | Pullach | 1.524 EUR | 100,0% | -3.811 EUR |
| Sixt Titling Trust | Wilmington | -158 USD | 100,0% | -158 USD |
| Sixt Transatlantik GmbH 1) | Pullach | 369.325.000 EUR | 100,0% | -1.059.087 EUR |
| Sixt Ventures GmbH | Pullach | 1.295.514 EUR | 100,0% | -7.065 EUR |
| Sixt Verwaltungs B.V. | Hoofddorp | -10.408 EUR | 100,0% | -6.594 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Delta Immobilien KG | Pullach | -2.630.477 EUR | 100,0% | 440.640 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Epsilon Immobilien KG | Pullach | 340.786 EUR | 100,0% | 91.049 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Gamma Immobilien KG | Pullach | 558.045 EUR | 100,0% | 364.462 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Sita Immobilien KG | Pullach | 514.691 EUR | 100,0% | 83.873 EUR |
| Sixt Verwaltungs-GmbH | Vösendorf | 7.632 EUR | 100,0% | -7.381 EUR |
| Sixti SARL | Tremblay en France | 579.757 EUR | 100,0% | 50.744 EUR |
| Smaragd International Holding GmbH 1) | Pullach | 43.650 EUR | 100,0% | -7.561 EUR |
| Speed Holding GmbH & Co. KG | Pullach | -6.845 EUR | 100,0% | -5.608 EUR |
| SXT Beteiligungsverwaltungs GmbH | Pullach | 46.063 EUR | 100,0% | -1.270 EUR |
| SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG | Rostock | 3.171.414 EUR | 100,0% | 704.035 EUR |
| SXT DR Services GmbH | Pullach | -2.433.852 EUR | 100,0% | -2.273.973 EUR |
| SXT International Projects and Finance GmbH 1) | Pullach | 25.000 EUR | 100,0% | -5.764 EUR |
| SXT Projects and Finance GmbH 1) | Pullach | 545.000 EUR | 100,0% | -524.278 EUR |
| SXT Projects and Services GmbH 1) | Pullach | 25.000 EUR | 100,0% | -2.987 EUR |
| Name | Sitz | Eigenkapital | Kapitalanteil in % | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co. KG | Rostock | 2.995.367 EUR | 100,0% | 665.688 EUR |
| SXT Retina Lab GmbH & Co. KG | Pullach | -69.049 EUR | 100,0% | -126.336 EUR |
| SXT Retina Lab Verwaltungs GmbH | Pullach | 12.745 EUR | 100,0% | -8.131 EUR |
| SXT Services GmbH & Co. KG | Pullach | 11.567.570 EUR | 100,0% | 3.119.340 EUR |
| SXT Telesales GmbH | Berlin | 26.674 EUR | 100,0% | 194.986 EUR |
| SXT V+R Verwaltungs GmbH | Rostock | 20.170 EUR | 100,0% | -1.982 EUR |
| SXT Verwaltungs GmbH | Pullach | 21.974 EUR | 100,0% | -1.696 EUR |
| Tango International Holding GmbH | Pullach | 454.741 EUR | 100,0% | -1.808 EUR |
| TOV 6-Systems | Kiew | 67.978.410 UAH | 100,0% | 24.175.954 UAH |
| TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH | München | 1.388.502 EUR | 50,0% | 310.450 EUR |
| United Kenning Rental Group Ltd. | Langley | 35.151.523 GBP | 100,0% | -38.811 GBP |
| United Mile Fleet, LLC | Sunrise | 2.557.432 USD | 100,0% | -20.872.833 USD |
| United Rental Group America Limited | Chesterfield | 7.071.028 GBP | 100,0% | -13.513.463 GBP |
| United Rental Group Ltd. | Chesterfield | 61.505.375 GBP | 100,0% | -10.289.871 GBP |
| United Rentalsystem SARL | Mulhouse | 410.810 EUR | 100,0% | 63.406 EUR |
| Urbanizy Loc SARL | Paris | 65.094 EUR | 100,0% | 25.131 EUR |
| Utilymoov SARL | Roissy-en-France | -2.928 EUR | 100,0% | -7.535 EUR |
| Varmayol Rent SARL | La Valette du Var | 131.764 EUR | 100,0% | 18.304 EUR |
| Velocity Holding GmbH & Co. KG | Pullach | -4.371 EUR | 100,0% | -4.922 EUR |
| Wezz Rent SARL | Bouguenais | 299.285 EUR | 100,0% | 28.845 EUR |
1) Ergebnisabführungsvertrag mit Sixt SE, Pullach
2) Finanzzahlen für das Geschäftsjahr 2019
3) Abweichendes Geschäftsjahr
gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2020
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt SE vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Pullach, den 29. März 2021
Der Vorstand
Erich Sixt Jörg Bremer Nico Gabriel Daniel Marasch
Detlev Pätsch Alexander Sixt Konstantin Sixt
An die Sixt SE, Pullach
Wir haben den Jahresabschluss der Sixt SE, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 860.421 ausgewiesen, dies entspricht rd. 29 % der Bilanzsumme. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw., sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit dieser Anteile zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen verbundenen Unternehmens überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich aus dieser vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf ergeben, wird eine detaillierte Unternehmensbewertung mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens für die betroffenen Unternehmen durchgeführt.
Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Finanzanlagen ist mit Unsicherheiten behaftet und außerplanmäßige Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten 2.1 und 3.3 des Anhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir für wesentliche verbundene Unternehmen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit dieser durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei diesen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf vorgelegte Unternehmensbewertungen haben wir uns zunächst davon überzeugt, ob die beizulegenden Unternehmenswerte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Verfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie der weiteren Annahmen und Parameter haben wir uns unter anderem durch den Abgleich dieser mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung sowie durch Befragung der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Annahmen dieser Planung überzeugt. Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen.
a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 1.861.546 ausgewiesen, dies entspricht rd. 63 % der Bilanzsumme. Die Sixt SE hat in ihrer Funktion als Konzernholding die in Form von Schuldscheindarlehen und Anleihen aufgenommenen Finanzmittel an Konzerngesellschaften zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit als kurzfristige Forderungen weitergereicht. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit wesentlicher Forderungen zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft, gegen die die Forderung besteht, überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich bei dieser vorgelagerten Analyse Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Sixt SE gegebenenfalls nicht zurückgeführt werden können, wird eine detaillierte Cashflow-Analyse zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderung durchgeführt.
Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist mit Unsicherheiten behaftet und Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Abschnitt 2.1 des Anhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wir für wesentliche Forderungen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderungen durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei den verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung dieser Konzerngesellschaften einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf die zur Unterlegung der Werthaltigkeit einer Forderung vorgelegten Cashflow-Analysen haben wir diese sowohl im Einzelnen plausibilisiert als auch uns davon überzeugt, dass diese im Einklang mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung steht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei, die den SHA-256-Wert 2A258699EA80EB4CDF5C7C9AD8C7A41BA8FBA333955F130FCE9A7105ED682B3A aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Sixt SE, Pullach, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Löffler.
München, den 29. März 2021
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Klaus Löffler) (Florian Korte) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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