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Sixt SE

Annual / Quarterly Financial Statement Mar 30, 2021

397_10-k_2021-03-30_376a1666-83be-44f4-b2b8-c16f958ca06f.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Sixt SE Pullach

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

HINWEIS ZUM BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS UND DER GESELLSCHAFT

Der Lagebericht der Sixt SE und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2020 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt SE und der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt SE sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2020 stehen auch im Internet unter ir.sixt.de zur Verfügung.

Sixt SE, Pullach Bilanz zum 31. Dezember 2020

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
Schutzrechte und ähnliche Rechte 487.507 857.311
1.570.315 2.140.732
860.420.720 803.468.988
860.420.720 803.468.988
2.019.010 299.860
1.861.546.186 2.087.355.995
5.993 6.148
4.033.013 29.970.150
1.867.604.202 2.117.632.154
228.404.637 125.674
2.939.208 3.808.533
2.928.033.392
Aktiva
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
4. Sonstige Vermögensgegenstände
II. Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
2.961.426.589
Passiva 31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 120.174.996 120.174.996
(bedingtes Kapital: EUR 15.360.000; Vj.TEUR 15.360)
II. Kapitalrücklage 203.173.252 203.173.252
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 113.538.258 113.538.258
IV. Bilanzgewinn 378.502.437 254.082.910
- davon Gewinnvortrag EUR 253.254.096,28 (Vj.TEUR 146.398) 815.388.942 690.969.415
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 8.632.329 13.031.060
2. Sonstige Rückstellungen 11.649.221 27.086.453
20.281.550 40.117.512
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 800.000.000 750.000.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.083.000.000 1.201.105.844
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.552.428 6.316.053
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 227.674.609 212.195.106
5. Sonstige Verbindlichkeiten 11.529.060 27.329.462
2.125.756.097 2.196.946.465
2.961.426.589 2.928.033.392

Bilanzvermerke

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften EUR 580.915.732 (Vorjahr EUR 570.277.471)

Sixt SE, Pullach Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

Gewinn- und Verlustrechnung 2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 30.537.819 83.419.316
2. Sonstige betriebliche Erträge 241.835.441 114.856.868
3. Aufwendungen für Fuhrpark 280.150 263.361
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 76.221.392 89.458.098
b) Soziale Abgaben 9.966.619 11.361.098
86.188.011 100.819.196
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 1.289.351 1.882.739
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 95.763.009 121.136.577
7. Erträge aus Beteiligungen 43.810.694 141.041.431
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.629.646 37.003.360
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 25.000 0
10. Aufwendungen aus Verlustübernahme 1.599.677 5.072.941
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28.807.833 23.164.740
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.612.228 16.296.402
13. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 125.248.339 107.685.018
14. Gewinnvortrag 253.254.096 146.397.890
15. Bilanzgewinn 378.502.436 254.082.909

Anhang der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr 2020

1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Sixt SE mit Sitz in Pullach, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München (HRB 206738) eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf.

Die Bilanz wurde entsprechend dem Gliederungsschema des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Vorjahreszahlen haben wir gegenübergestellt.

Bei Davon-Angaben wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben grundsätzlich im Anhang gemacht.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN SOWIE ZUR WÄHRUNGSUMRECHNUNG

2.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig lineare Abschreibungen, bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 251 bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Diese werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt.

Erträge bzw. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert. Im Übrigen werden Beteiligungserträge mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

2.2 FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

3. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES

3.1 BILANZ

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Punkt 3.3) als Bestandteil des Anhangs dargestellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen und Zinsabgrenzungen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 2.939 (Vj. TEUR 3.809) betrifft überwiegend Damna aus begebenen Schuldverschreibungen.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert eingeteilt in:

Stückaktien Anteil am
Grundkapital
in EUR
Stammaktien 30.367.112 77.739.807
Stimmrechtlose Vorzugsaktien 16.576.246 42.435.189
Stand 31.12.2020 46.943.358 120.174.996

Die Stammaktien lauten mit Ausnahme zweier Namensaktien auf den Inhaber, die Vorzugsaktien sind ausnahmslos Inhaberaktien. Es handelt sich bei beiden Aktiengattungen um nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt EUR 2,56. Die Vorzugsaktien berechtigen zum Erhalt einer um EUR 0,02 höheren Dividende je Aktie als die Stammaktien, mindestens jedoch zu einer Dividende von EUR 0,05 je Aktie aus dem jährlichen Bilanzgewinn.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ermächtigung bzw. – sofern geringer – der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben – davon im Umfang von insgesamt bis zu 5% des Grundkapitals auch unter Einsatz von Derivaten. Die Ermächtigung konnte ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien war ausgeschlossen. Auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im März 2020 ein Aktienrückkaufprogramm, das ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- und Leitungsorgane der Sixt SE und mit ihr verbundenen Unternehmen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MSP 2012 diente. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 11. März 2020 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Sixt SE 57.890 Vorzugsaktien im Gesamtwert von 2,8 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

Die vorstehende Ermächtigung wurde durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 aufgehoben und eine neue, den vorstehenden Maßgaben ebenfalls entsprechende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, die mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) ausgeübt werden kann. Auf Grundlage der Ermächtigung vom 24. Juni 2020 beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im November 2020 ein Aktienrückkaufprogramm, das ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- und Leitungsorgane der Sixt SE und mit ihr verbundenen Unternehmen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MSP 2012 diente. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 17. Dezember 2020 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Sixt SE 53.189 Vorzugsaktien im Gesamtwert von 3,2 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht vollständig ausgeschöpft.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 hält die Sixt SE wie im Vorjahr keine eigenen Aktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 32.640.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis – bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze – neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen.

Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit das Bezugsrecht nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird.

Bei gleichzeitiger Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss); auch in diesem Fall ist der Vorstand zu einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

  • a) um Spitzenbeträge zu verwerten;
  • b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zweck des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen;
  • c) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung nicht wesentlich unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung (§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG); sowie
  • d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten, die von der Gesellschaft oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgegeben werden, bzw. den hieraus im Falle eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund der vorstehenden Ermächtigung ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf 20% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss. Auf diese Begrenzung sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind neue Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ein gekreuzter Bezugsrechtsausschluss ist von der Anrechnung ausgenommen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt SE zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen. Die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorsehen. Die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt SE zu gewähren. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können gegen Bar- und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.

Im Zusammenhang damit ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 um bis zu 15.360.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den vorgenannten Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Sie nehmen stattdessen ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit gegen Bar- und/oder Sachleistung auszugeben. Die auf Grundlage der Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann auch durch ein Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Erfüllung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ergeben.

Gewinnrücklagen

TEUR
Stand 1.1.2020 113.538
Stand 31.12.2020 113.538

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen und Rückstellungen des Personalbereichs.

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel (Punkt 3.4) dargestellt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich Zinsabgrenzungen und beinhalten zudem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.379 (Vj. TEUR 1.616) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 57 (Vj. TEUR 59).

Latente Steuern

Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 24,93 %. Latente Steuern ergeben sich aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung der Finanzanlagen sowie der sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2020 ergeben sich per Saldo aktive latente Steuern. Vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

3.2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Lizenz- und Franchiseerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus der Veräußerung der Beteiligung an der Sixt Leasing SE in Höhe von TEUR 129.430 sowie konzerninterne Kostenweiterbelastungen aus Umlageverträgen für Dienstleistungen. In Höhe von TEUR 1.119 (Vj. TEUR 530) resultieren sie aus der Währungsumrechnung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere Werbekosten, Provisionen, Honorare, Rechte – und Lizenzgebühren sowie Prüfungs- und Beratungskosten.

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 43.811 (Vj. TEUR 141.041) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.

In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 31.319 (Vj. TEUR 35.642) enthalten.

Abschreibungen auf Finanzanlagen fielen in Höhe von TEUR 25 (Vj. TEUR 0) an.

Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.915 (Vj. TEUR 781).

Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen jeweils in voller Höhe verbundene Unternehmen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer.

Mit Ausnahme der oben dargestellten Veräußerung der Beteiligung an der Sixt Leasing SE haben sich außergewöhnliche Sachverhalte nach § 285 Nr. 31 HGB nicht ergeben.

3.3 ANLAGENSPIEGEL: ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS ZUM 31. DEZEMBER 2020 DER SIXT SE

Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Zugänge Abgänge Endstand Abschreibungen
kumuliert
Zugänge Abgänge Abschreibungen
kumuliert
Buchwerte Buchwerte Abschreibungen
im Geschäftsjahr
01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte 4.338.003 100.351 458.644 3.979.710 3.480.692 470.155 458.644 3.492.203 487.507 857.311 470.155
Immaterielle Vermögenswerte 4.338.003 100.351 458.644 3.979.710 3.480.692 470.155 458.644 3.492.203 487.507 857.311 470.155
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.384.432 261.148 1.352.263 7.293.317 6.243.700 819.196 1.339.894 5.723.002 1.570.315 2.140.732 819.196
Sachanlagevermögen 8.384.432 261.148 1.352.263 7.293.317 6.243.700 819.196 1.339.894 5.723.002 1.570.315 2.140.732 819.196
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 803.468.987 86.300.000 29.323.268 860.445.719 0 25.000 0 25.000 860.420.719 803.468.987 25.000
Finanzanlagen 803.468.987 86.300.000 29.323.268 860.445.719 0 25.000 0 25.000 860.420.719 803.468.987 25.000
Summe Anlagevermögen 816.191.423 86.661.499 31.134.176 871.718.746 9.724.392 1.314.351 1.798.538 9.240.205 862.478.541 806.467.031 1.314.351

3.4 VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

Stand 31. Dezember 2020 Bilanz Restlaufzeit
Passivseite bis zu einem Jahr zwischen ein von mehr als gesichert durch Art der
davon und fünf Jahren fünf Jahren Pfand- und Sicherheit
allgemein aus Steuern ähnliche Rechte
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 800.000.000 800.000.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.083.000.000 312.500.000 677.500.000 93.000.000
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.552.428 3.552.428
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
227.674.609 227.674.609
5. Sonstige Verbindlichkeiten 11.529.060 7.168.632 4.360.427
2.125.756.097 550.895.669 4.360.427 1.477.500.000 93.000.000

4. SONSTIGE ANGABEN

4.1 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, NICHT IN DER BILANZ ERFASSTE GESCHÄFTE UND SONSTIGE FINANZIELLE VER-PFLICHTUNGEN

Die Haftungsverhältnisse sind vollständig unter dem Bilanzstrich vermerkt. Sie betreffen übernommene Bürgschaften zu Gunsten verbundener Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den begebenen Sicherheiten besteht nach unserer Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften, für welche die Sicherheiten gestellt sind, derzeit nicht.

Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine nicht in der Bilanz erfassten Geschäfte bzw. sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Aus den mit verbundenen Unternehmen geschlossenen Ergebnisabführungsverträgen können in Zukunft sonstige finanzielle Verpflichtungen entstehen.

4.2 ORGANE

Aufsichtsrat Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
Friedrich Joussen Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI Deutschland GmbH
Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUIfly GmbH
Vorsitzender des Vorstands der TUI AG Vorsitzender des Verwaltungsrats der RIUSA II S.A., Spanien
Duisburg
Ralf Teckentrup Beirat der Deutsche Flugsicherung DFS GmbH
Stellvertretender Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Condor Flugdienst GmbH
Kronberg
Dr. Daniel Terberger Vorsitzender des Aufsichtsrats der Textilhäuser F. Klingenthal GmbH
Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss Holding AG, Österreich
Bielefeld Mitglied des Aufsichtsrats der Fussl Modestraße Mayr GmbH, Österreich
Beirat der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG
Beirat der Eterna Mode Holding GmbH
Beirat der Loden-Frey Verkaufshaus GmbH & Co. KG
Beirat der William Prym Holding GmbH
Vorstand Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
Erich Sixt Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE (bis 15. Juli 2020)1
Vorsitzender
Grünwald
Jörg Bremer
Pullach
Nico Gabriel (seit 18. Januar 2021)
Neuried
Daniel Marasch (seit 1. Januar 2021)
Pullach
Detlev Pätsch
Oberhaching
Alexander Sixt
Grünwald
Konstantin Sixt
Grünwald

1 Konzernmandat

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands der Sixt SE

Konzern TEUR TEUR
2020 2019
Aufsichtsratsbezüge 200 200
Gesamtbezüge des Vorstands 10.316 13.743
davon variable Bezüge 5.314 5.017

Die Gesamtbezüge des Vorstands beinhalten als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung den Ausübungsgewinn (brutto) aus der Ausübung von gewährten Aktienoptionen in Höhe von 1.400 TEUR (Vj. 1.400 TEUR). Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gewährt.

Die Detailangaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Kapitel Grundzüge des Vergütungssystems im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP 2012 waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats keine und Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 800.000 (Vj. 1.150.000) Aktienoptionen zugeteilt. Zum Bilanzstichtag waren alle aus dem MSP 2012 resultierenden Aktienoptionen zugeteilt, sodass daraus keine weitere Zuteilungsverpflichtung mehr besteht.

Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.

4.3 ARBEITNEHMER

Im Jahresmittel wurden 924 Arbeitnehmer (Vj. 978) beschäftigt, davon waren 383 weiblich (Vj. 406) und 541 männlich (Vj. 572).

4.4 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Im Konzernabschluss der Sixt SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Honorare von 483 TEUR (Vj. 348 TEUR) als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich auf in Kosten für die Abschlussprüfungen (321 TEUR, Vj. 254 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (100 TEUR, Vj. 45 TEUR) im Wesentlichen für EMIR-Prüfungen und Comfort Letter, Steuerberatungsleistungen (55 TEUR, Vj. 40 TEUR) im Wesentlichen in Zusammenhang mit Steuerdeklarationen sowie sonstige Leistungen, wie gutachterliche Stellungnahmen (6 TEUR, Vj. 10 TEUR), die für das Mutter- oder für Tochterunternehmen erbracht worden sind. Im Vorjahr wurden darüber hinaus Honorare für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses in Höhe von 142 TEUR im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Davon entfallen 251 TEUR (Vj. 213 TEUR) auf die Sixt SE, davon auf Abschlussprüfungsleistungen 167 TEUR (Vj. 154 TEUR), auf Steuerberatungsleistungen 20 TEUR (Vj. 19 TEUR) auf andere Bestätigungsleistungen 59 TEUR (Vj. 30 TEUR) sowie auf sonstige Leistungen 6TEUR (Vj. 10 TEUR).

4.5 ANTEILSBESITZ

Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 11, 11a und 11b HGB ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

4.6 KONZERNABSCHLUSS

Die Sixt SE ist Mutterunternehmen in Sinne von § 290 Abs. 1 HGB. Gemäß der Verpflichtung des § 315e Abs. 1 HGB stellt sie einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

4.7 ANGABEN ÜBER AKTIENBESITZ

Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, deren Anteile mittelbar und unmittelbar vollständig in Händen der Familie Sixt liegen, hielt per 31. Dezember 2020 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien der Sixt SE (31. Dezember 2019: 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien), Herr Erich Sixt hielt darüber hinaus unverändert zwei Namens-Stammaktien der Sixt SE.

Die ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG, Pullach, Deutschland, hat der Sixt SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG vom 24. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 10. Oktober 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 60,08% (das entspricht 18.711.822 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren 60,08% der Stimmrechte an der Sixt SE (dies entspricht 18.711.822 Stimmrechten) der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgendes von der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt: Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH.

Die DWS Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland hat der Sixt SE, Pullach, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG vom 25. November 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 14. November 2019 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01 % (das entspricht 1.521.670 Stimmrechten) betragen hat.

Gemäß Art. 19 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) sind Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen dazu verpflichtet, dem Emittenten jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Diese Meldepflicht gilt für Geschäfte, die getätigt werden, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreicht worden ist.

Die der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 zugegangenen Meldungen wurden entsprechend der Vorschrift veröffentlicht und sind auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt.com unter der Rubrik "Investor Relations – Corporate Governance – Managers' Transactions" einsehbar.

4.8 VORSCHLAG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Der Jahresabschluss der Sixt SE zum 31. Dezember 2020 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 378.502 TEUR (Vj. 254.083 TEUR) aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Gesellschaft vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

TEUR
Aussetzung der Dividende für dividendenberechtigte Stammaktien (Vj. keine Dividende) -
Zahlung einer Dividende von 0,05 EUR (Vj. 0,05 EUR) je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 829
Vortrag auf neue Rechnung 377.674

Zum 31. Dezember 2020 bestehen 30.367.112 dividendenberechtigte Stammaktien und 16.576.246 dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung von 829 TEUR führen.

Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 unverändert beschlossen. Die Ausschüttung in Höhe von 829 TEUR erfolgte am 29. Juni 2020.

4.9 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Website der Sixt SE (ir.sixt.com) in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

5. NACHTRAGSBERICHT

Am 1. März 2021 gab die Sixt SE bekannt, dass sie mit einem namhaften Bankenkonsortium einen Konsortialkredit mit einer Höchstlaufzeit von 5 Jahren in Höhe von 750 Mio. Euro vereinbart hat. Im Gegenzug wurde die im Mai 2020 abgeschlossene Konsortialkreditlinie unter Beteiligung der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Wirkung zum 09. März 2021 durch die Sixt SE gekündigt.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 nicht eingetreten.

Pullach, 29. März 2021

Der Vorstand

Erich Sixt Jörg Bremer Nico Gabriel Daniel Marasch

Detlev Pätsch Alexander Sixt Konstantin Sixt

Anlage zum: Anhang der Sixt SE, Pullach

Liste des Anteilsbesitzes der Sixt SE, Pullach, per 31.12.2020

Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil in % Jahresergebnis
501 NW 49 St 33309, LLC Wilmington 5.985.173 USD 100,0% -866.901 USD
AKRIMO Beteiligungs GmbH Pullach 24.088 EUR 100,0% -1.095 EUR
AKRIMO GmbH & Co. KG Pullach -963.743 EUR 100,0% -135.116 EUR
Atlic Rent SARL Chambray-lés-Tours 31.769 EUR 100,0% 8.796 EUR
Azucarloc SARL Cannes 133.379 EUR 100,0% 766 EUR
Benezet Location SARL Nimes 160.829 EUR 100,0% 29.660 EUR
BLM Verwaltungs GmbH Pullach 607.131 EUR 100,0% 1.331 EUR
Blueprint Holding GmbH & Co. KG Pullach 158.103 EUR 100,0% -5.209 EUR
Bopobiloc SARL Merignac 319.829 EUR 100,0% 60.568 EUR
Brenoloc SARL Rennes 49.751 EUR 100,0% 31.402 EUR
Capitole Autos SARL Toulouse 163.948 EUR 100,0% 22.991 EUR
CV "Main 2000" UA 2) Schiphol 505.814 EUR 50,0% 0 EUR
Eaux Vives Location SARL Grenoble 184.213 EUR 100,0% 21.611 EUR
Eiffel City Rent SARL Neuilly sur Seine 248.495 EUR 100,0% 44.227 EUR
Europa Service Car Ltd. Chesterfield 7.789.081 GBP 100,0% 149.414 GBP
Flash Holding GmbH & Co. KG Pullach -8.078 EUR 100,0% -5.877 EUR
Francilsud Location SARL Athis-Mons 346.348 EUR 100,0% 24.915 EUR
GIE PAU LOC 2) Uzein 9.320 EUR 20,0% 1.698 EUR
Lightning Holding GmbH & Co. KG Pullach -4.540 EUR 100,0% -5.036 EUR
Matterhorn Holding GmbH & Co. KG Pullach 161.873 EUR 100,0% -5.219 EUR
Mobimars SARL Marignane 62.530 EUR 100,0% 31.097 EUR
Nizza Mobility SARL Nizza 482.247 EUR 100,0% 61.068 EUR
Ory Rent SARL Orly 55.134 EUR 100,0% 22.935 EUR
Phocemoove SARL Marseille 290.881 EUR 100,0% 50.272 EUR
Rail Paris Mobility SARL Paris 363.158 EUR 100,0% 42.047 EUR
RhôneSaône Mobility SARL Colombier Saugnieu 357.150 EUR 100,0% 55.405 EUR
Septentri Loc SARL Marq en Baroeul 208.554 EUR 100,0% 34.167 EUR
Sigma Grundstücks- und Verwaltungs GmbH Pullach 1.827.156 EUR 100,0% -18.225 EUR
Sigma Grundstücks- und Verwaltungs- GmbH & Co. Immobilien KG Pullach 481.725 EUR 94,3% 57.057 EUR
Sigma Pi Holding GmbH & Co. KG Pullach -4.558 EUR 100,0% -5.033 EUR
SIL CAP, LLC South Burlington -4.270 USD 100,0% -4.270 USD
Sixt Aeroport SARL (in Liquidation) Paris 130.686 EUR 100,0% -8.274 EUR
Sixt Air GmbH Weßling 271.923 EUR 100,0% -156.162 EUR
Sixt Asset and Finance SAS Avrigny 29.542.293 EUR 100,0% 21.476.467 EUR
Sixt B.V. Hoofddorp 40.316.203 EUR 100,0% -1.917.580 EUR
Sixt Belgium BV Machelen 18.119.930 EUR 100,0% -380.241 EUR
Sixt Beteiligungen GmbH (vormals: SXT Fleet Service GmbH) Pullach 17.566 EUR 100,0% -3.242 EUR
Sixt Beteiligungen GmbH & Co. Holding KG Pullach 50.335.325 EUR 100,0% -4.873 EUR
Sixt Canadian Holding GmbH (vormals: Sixt Beteiligungen GmbH) Pullach 42.022 EUR 100,0% -2.298 EUR
Sixt Car Sales GmbH (vormals: SL Car Sales GmbH) Garching 2.705.052 EUR 100,0% 295.007 EUR
Sixt Car Sales LLC Wilmington -1.394.989 USD 100,0% -1.394.989 USD
Sixt Développement SARL Paris 31.600 EUR 100,0% 35.454 EUR
Sixt Executive GmbH Garching 1.950.160 EUR 100,0% 185.374 EUR
Sixt Fleet Transfer LLC Wilmington 842 USD 100,0% -158 USD
Sixt Franchise USA, LLC Wilmington 3.616.129 USD 100,0% 205.238 USD
Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil in % Jahresergebnis
Sixt Funding LLC Wilmington -593 USD 100,0% -1.593 USD
Sixt Funding Associate LLC Wilmington 1.798 USD 100,0% 798 USD
Sixt G.m.b.H. Vösendorf 73.542.076 EUR 100,0% -153.832 EUR
Sixt GmbH München 27.250 EUR 100,0% -23.422 EUR
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG Pullach 43.631.430 EUR 100,0% 33.397.577 EUR
Sixt Immobilien Beteiligungen GmbH Pullach 196.068 EUR 100,0% 4.125 EUR
Sixt Insurance Services PCC Ltd. St. Peter Port 2.045.537 GBP 100,0% 1.019 GBP
Sixt International Services GmbH Pullach 358.063.745 EUR 100,0% 3.684.450 EUR
Sixt Limousine Austria GmbH Vösendorf 29.530 EUR 100,0% 473 EUR
Sixt Limousine SARL Clichy 409.805 EUR 100,0% 22.292 EUR
Sixt Limousine Switzerland AG Basel 765.690 CHF 100,0% -398.815 CHF
Sixt ONE Systems GmbH Pullach 17.474 EUR 100,0% -3.739 EUR
Sixt Plc Langley 1.885.074 GBP 100,0% 0 GBP
Sixt R&D Private Limited 3) Bangalore 237.996.499 INR 100,0% 126.856.905 INR
SIXT RENT A CAR INC. Vancouver 0 CAD 100,0% 0 CAD
Sixt Rent A Car Ltd. Langley 44.367.816 GBP 100,0% -1.919.070 GBP
Sixt RENT A CAR S.L.U. Palma de Mallorca 162.800.969 EUR 100,0% -213.940 EUR
Sixt rent a car srl Eppan 30.305.093 EUR 100,0% -1.355.053 EUR
Sixt Rent A Car, LLC Wilmington 342.626.992 USD 100,0% -85.562.907 USD
Sixt rent-a-car AG Basel 109.272.230 CHF 100,0% 337.905 CHF
Sixt Ride GmbH & Co. KG Pullach 1.593.446 EUR 100,0% -4.044.369 EUR
Sixt Ride Holding GmbH & Co. KG Pullach 17.946.759 EUR 100,0% -955.314 EUR
Sixt Ride Holding Verwaltungs GmbH Pullach 19.652 EUR 100,0% -1.856 EUR
Sixt Ride Verwaltungs GmbH Pullach 18.518 EUR 100,0% -3.047 EUR
SIXT S.A.R.L. Monaco 2.072.303 EUR 99,9% -96.571 EUR
SIXT S.à.r.l. Luxemburg 4.760.446 EUR 100,0% 257.230 EUR
Sixt SAS Avrigny 122.043.233 EUR 100,0% 7.199.490 EUR
Sixt Seine SARL Paris 289.055 EUR 100,0% 53.658 EUR
Sixt Shack 2821S Federal Highway FLL, LLC Wilmington 482.201 USD 100,0% -28.983 USD
Sixt Systems GmbH Pullach 1.524 EUR 100,0% -3.811 EUR
Sixt Titling Trust Wilmington -158 USD 100,0% -158 USD
Sixt Transatlantik GmbH 1) Pullach 369.325.000 EUR 100,0% -1.059.087 EUR
Sixt Ventures GmbH Pullach 1.295.514 EUR 100,0% -7.065 EUR
Sixt Verwaltungs B.V. Hoofddorp -10.408 EUR 100,0% -6.594 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Delta Immobilien KG Pullach -2.630.477 EUR 100,0% 440.640 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Epsilon Immobilien KG Pullach 340.786 EUR 100,0% 91.049 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Gamma Immobilien KG Pullach 558.045 EUR 100,0% 364.462 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Sita Immobilien KG Pullach 514.691 EUR 100,0% 83.873 EUR
Sixt Verwaltungs-GmbH Vösendorf 7.632 EUR 100,0% -7.381 EUR
Sixti SARL Tremblay en France 579.757 EUR 100,0% 50.744 EUR
Smaragd International Holding GmbH 1) Pullach 43.650 EUR 100,0% -7.561 EUR
Speed Holding GmbH & Co. KG Pullach -6.845 EUR 100,0% -5.608 EUR
SXT Beteiligungsverwaltungs GmbH Pullach 46.063 EUR 100,0% -1.270 EUR
SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG Rostock 3.171.414 EUR 100,0% 704.035 EUR
SXT DR Services GmbH Pullach -2.433.852 EUR 100,0% -2.273.973 EUR
SXT International Projects and Finance GmbH 1) Pullach 25.000 EUR 100,0% -5.764 EUR
SXT Projects and Finance GmbH 1) Pullach 545.000 EUR 100,0% -524.278 EUR
SXT Projects and Services GmbH 1) Pullach 25.000 EUR 100,0% -2.987 EUR
Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil in % Jahresergebnis
SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co. KG Rostock 2.995.367 EUR 100,0% 665.688 EUR
SXT Retina Lab GmbH & Co. KG Pullach -69.049 EUR 100,0% -126.336 EUR
SXT Retina Lab Verwaltungs GmbH Pullach 12.745 EUR 100,0% -8.131 EUR
SXT Services GmbH & Co. KG Pullach 11.567.570 EUR 100,0% 3.119.340 EUR
SXT Telesales GmbH Berlin 26.674 EUR 100,0% 194.986 EUR
SXT V+R Verwaltungs GmbH Rostock 20.170 EUR 100,0% -1.982 EUR
SXT Verwaltungs GmbH Pullach 21.974 EUR 100,0% -1.696 EUR
Tango International Holding GmbH Pullach 454.741 EUR 100,0% -1.808 EUR
TOV 6-Systems Kiew 67.978.410 UAH 100,0% 24.175.954 UAH
TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH München 1.388.502 EUR 50,0% 310.450 EUR
United Kenning Rental Group Ltd. Langley 35.151.523 GBP 100,0% -38.811 GBP
United Mile Fleet, LLC Sunrise 2.557.432 USD 100,0% -20.872.833 USD
United Rental Group America Limited Chesterfield 7.071.028 GBP 100,0% -13.513.463 GBP
United Rental Group Ltd. Chesterfield 61.505.375 GBP 100,0% -10.289.871 GBP
United Rentalsystem SARL Mulhouse 410.810 EUR 100,0% 63.406 EUR
Urbanizy Loc SARL Paris 65.094 EUR 100,0% 25.131 EUR
Utilymoov SARL Roissy-en-France -2.928 EUR 100,0% -7.535 EUR
Varmayol Rent SARL La Valette du Var 131.764 EUR 100,0% 18.304 EUR
Velocity Holding GmbH & Co. KG Pullach -4.371 EUR 100,0% -4.922 EUR
Wezz Rent SARL Bouguenais 299.285 EUR 100,0% 28.845 EUR

1) Ergebnisabführungsvertrag mit Sixt SE, Pullach

2) Finanzzahlen für das Geschäftsjahr 2019

3) Abweichendes Geschäftsjahr

Versicherung des Vorstands der Sixt SE, Pullach

gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2020

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt SE vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Pullach, den 29. März 2021

Der Vorstand

Erich Sixt Jörg Bremer Nico Gabriel Daniel Marasch

Detlev Pätsch Alexander Sixt Konstantin Sixt

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Sixt SE, Pullach

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sixt SE, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • \ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • \ vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
    1. Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)
  • b) Prüferisches Vorgehen

1. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 860.421 ausgewiesen, dies entspricht rd. 29 % der Bilanzsumme. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw., sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit dieser Anteile zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen verbundenen Unternehmens überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich aus dieser vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf ergeben, wird eine detaillierte Unternehmensbewertung mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens für die betroffenen Unternehmen durchgeführt.

Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Finanzanlagen ist mit Unsicherheiten behaftet und außerplanmäßige Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten 2.1 und 3.3 des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir für wesentliche verbundene Unternehmen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit dieser durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei diesen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf vorgelegte Unternehmensbewertungen haben wir uns zunächst davon überzeugt, ob die beizulegenden Unternehmenswerte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Verfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie der weiteren Annahmen und Parameter haben wir uns unter anderem durch den Abgleich dieser mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung sowie durch Befragung der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Annahmen dieser Planung überzeugt. Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen.

2. Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen

a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 1.861.546 ausgewiesen, dies entspricht rd. 63 % der Bilanzsumme. Die Sixt SE hat in ihrer Funktion als Konzernholding die in Form von Schuldscheindarlehen und Anleihen aufgenommenen Finanzmittel an Konzerngesellschaften zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit als kurzfristige Forderungen weitergereicht. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit wesentlicher Forderungen zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft, gegen die die Forderung besteht, überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich bei dieser vorgelagerten Analyse Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Sixt SE gegebenenfalls nicht zurückgeführt werden können, wird eine detaillierte Cashflow-Analyse zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderung durchgeführt.

Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist mit Unsicherheiten behaftet und Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Abschnitt 2.1 des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wir für wesentliche Forderungen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderungen durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei den verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung dieser Konzerngesellschaften einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf die zur Unterlegung der Werthaltigkeit einer Forderung vorgelegten Cashflow-Analysen haben wir diese sowohl im Einzelnen plausibilisiert als auch uns davon überzeugt, dass diese im Einklang mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung steht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • \ die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 289b bis e sowie 315b und c HGB,
  • \ die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmungsführung,
  • \ die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB,
  • \ alle übrigen Teile des Geschäftsberichts,
  • \ aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • \ wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • \ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • \ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • \ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • \ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • \ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • \ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • \ beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • \ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei, die den SHA-256-Wert 2A258699EA80EB4CDF5C7C9AD8C7A41BA8FBA333955F130FCE9A7105ED682B3A aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • \ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • \ gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • \ beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • \ beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Sixt SE, Pullach, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Löffler.

München, den 29. März 2021

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Klaus Löffler) (Florian Korte) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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