Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 30, 2022
Annual / Quarterly Financial Statement
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Der Lagebericht der Sixt SE und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der Sixt SE und der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der Sixt SE sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2021 stehen auch im Internet unter ir.sixt.de zur Verfügung.
| Aktiva | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | |||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | 147.995 | 487.507 | |
| 147.995 | 487.507 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.075.669 | 1.570.315 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.088.989 | 0 | |
| 2.164.658 | 1.570.315 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 875.217.695 | 860.420.720 | |
| 875.217.695 | 860.420.720 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen | 2.265.723 | 2.019.010 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.752.418.181 | 1.861.546.186 | |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis | 12.297 | 5.993 | |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 11.640.170 | 4.033.013 | |
| 1.766.336.370 | 1.867.604.202 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 191.545.333 | 228.404.637 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.883.528 | 2.939.208 | |
| 2.838.295.578 | 2.961.426.589 |
| Passiva | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 120.174.996 | 120.174.996 | |
| (bedingtes Kapital: EUR 15.360.000; Vj.TEUR 15.360) | |||
| II. Kapitalrücklage | 203.173.252 | 203.173.252 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Andere Gewinnrücklagen | 113.538.258 | 113.538.258 | |
| IV. Bilanzgewinn - davon Gewinnvortrag EUR 377.673.623,47 (Vj.TEUR 253.254) |
453.817.821 | 890.704.326 | 378.502.437 815.388.942 |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 21.507.359 | 8.632.329 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 22.597.427 | 11.649.221 | |
| 44.104.786 | 20.281.550 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Anleihen | 800.000.000 | 800.000.000 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 748.500.000 | 1.083.000.000 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.884.868 | 3.552.428 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 342.365.936 | 227.674.609 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 8.735.662 | 11.529.060 | |
| 1.903.486.466 | 2.125.756.097 | ||
| 2.838.295.578 | 2.961.426.589 |
Bilanzvermerke
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften EUR 552.654.509 (Vorjahr EUR 580.915.732)
| Gewinn- und Verlustrechnung | 2021 | Vorjahr | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 95.496.241 | 30.537.819 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 151.773.052 | 241.835.441 | |
| 3. Aufwendungen für Fuhrpark | 6.203.120 | 280.150 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 87.736.259 | 76.221.392 | |
| b) Soziale Abgaben | 11.145.873 | 9.966.619 | |
| 98.882.131 | 86.188.011 | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des | |||
| Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.119.001 | 1.289.351 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 141.147.133 | 95.763.009 | |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 95.415.503 | 43.810.694 | |
| 8. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen | 5.446.203 | 0 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 41.383.925 | 31.629.646 | |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 18.630.298 | 25.000 | |
| 11. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 16.708 | 1.599.677 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 30.554.730 | 28.807.833 | |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 16.817.604 | 8.612.228 | |
| 14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 76.144.197 | 125.248.339 | |
| 15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 377.673.623 | 253.254.096 | |
| 16. Bilanzgewinn | 453.817.821 | 378.502.436 |
Die Sixt SE mit Sitz in Pullach, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München (HRB 206738) eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf.
Die Bilanz wurde entsprechend dem Gliederungsschema des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Vorjahreszahlen haben wir gegenübergestellt.
Bei Davon-Angaben wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben grundsätzlich im Anhang gemacht.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig lineare Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 251 bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vom Abschreibungswahlrecht bei einer voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung wurde kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen weisen eine Restlaufzeit von kleiner einem Jahr auf.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Diese werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.
Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sofern erforderlich erwartete Kostensteigerungen sowie die Abzinsung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.
Die Abschreibungen errechnen sich auf Grundlage der geschätzten betriebsindividuellen Nutzungsdauern der betreffenden Vermögensgegenstände.
Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt.
Erträge bzw. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert. Im Übrigen werden Beteiligungserträge mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Punkt 3.3) als Bestandteil des Anhangs dargestellt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen und Zinsabgrenzungen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 2.884 (Vj. TEUR 2.939) betrifft überwiegend Damna aus begebenen Schuldverschreibungen.
Das Grundkapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert eingeteilt in:
| Stückaktien | Anteil am Grundkapital |
|
|---|---|---|
| in EUR | ||
| Stammaktien | 30.367.112 | 77.739.807 |
| Stimmrechtlose Vorzugsaktien | 16.576.246 | 42.435.189 |
| Stand 31.12.2021 | 46.943.358 | 120.174.996 |
Die Stammaktien lauten mit Ausnahme zweier Namensaktien auf den Inhaber, die Vorzugsaktien sind ausnahmslos Inhaberaktien. Es handelt sich bei beiden Aktiengattungen um nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt 2,56 Euro. Die Vorzugsaktien berechtigen zum Erhalt einer um 0,02 Euro höheren Dividende je Aktie als die Stammaktien, mindestens jedoch zu einer Dividende von 0,05 Euro je Aktie aus dem jährlichen Bilanzgewinn. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10% des im Zeitpunkt der Ermächtigung bzw. – sofern geringer – der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben – davon im Umfang von insgesamt bis zu 5% des Grundkapitals auch unter Einsatz von Derivaten. Die Ermächtigung kann vollständig oder in Teilen, ein- oder mehrmalig, zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.
Im Rahmen des für ausgewählte Mitarbeiter und Führungskräfte aufgelegten Share Performance Programms hat die Gesellschaft mit einer Bank als Gegenpartei mit Datum zum 5. Mai 2021 ein Kursabsicherungsgeschäft in Form eines Total Return Equity Swaps abgeschlossen. Dieses Kursabsicherungsgeschäft wird ausschließlich in bar abgewickelt. Aus Gründen rechtlicher Vorsicht wurde der Erwerb der Absicherungsaktien wie ein Erwerb von Aktien durch einen Dritten behandelt. Als Absicherungsaktien wurden von der Bank im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 25.193 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft über die Börse erworben.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist zum Stichtag noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hält die Sixt SE wie im Vorjahr keine eigenen Aktien.
Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 32.640.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis – bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze – neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen.
Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt SE zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen. Die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorsehen. Die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt SE zu gewähren. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können gegen Bar- und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.
Im Zusammenhang damit ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 um bis zu 15.360.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungsoder Optionsrechten aus den vorgenannten Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Sie nehmen stattdessen ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit gegen Barund/oder Sachleistung auszugeben. Die auf Grundlage der Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann auch durch ein Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Erfüllung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 ergeben.
| TEUR | |
|---|---|
| Stand 1.1.2021 | 113.538 |
| Stand 31.12.2021 | 113.538 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 5.506 (Vj. TEUR 2.843) sowie Rückstellungen des Personalbereichs in Höhe von TEUR 17.091 (Vj. TEUR 8.806).
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel (Punkt 3.4) dargestellt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich Zinsabgrenzungen und beinhalten zudem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.931 (Vj. TEUR 4.379) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 58 (Vj. TEUR 57).
Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 24,93 %. Latente Steuern ergeben sich aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung der Finanzanlagen sowie der sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
Unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2021 ergeben sich per Saldo aktive latente Steuern. Vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Lizenz- und Franchiseerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus konzerninternen Kostenweiterbelastungen aus Umlageverträgen für Dienstleistungen. In Höhe von TEUR 4.970 (Vj. TEUR 1.119) resultieren sie aus der Währungsumrechnung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere Werbekosten, Provisionen, Honorare, Rechte – und Lizenzgebühren sowie Prüfungs- und Beratungskosten.
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 95.416 (Vj. TEUR 43.811) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 41.296 (Vj. TEUR 31.319) enthalten.
Abschreibungen auf Finanzanlagen fielen in Höhe von TEUR 18.630 (Vj. TEUR 25) an.
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 5.034 (Vj. TEUR 2.915).
Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen jeweils in voller Höhe verbundene Unternehmen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer.
Außergewöhnliche Sachverhalte haben sich nach § 285 Nr. 31 HGB nicht ergeben.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
Zugänge | Abgänge | Endstand Abschreibungen kumuliert |
Zugänge | Abgänge | Abschreibungen kumuliert |
Buchwerte | Buchwerte | Abschreibungen im Geschäftsjahr |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | 31.12.2021 | 01.01.2021 | 31.12.2021 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | |||||||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | 3.979.710 | 0 | 0 | 3.979.710 | 3.492.203 | 339.512 | 0 | 3.831.715 | 147.995 | 487.507 | 339.512 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.979.710 | 0 | 0 | 3.979.710 | 3.492.203 | 339.512 | 0 | 3.831.715 | 147.995 | 487.507 | 339.512 |
| II. Sachanlagen | |||||||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.293.317 | 346.128 | 690.775 | 6.948.670 | 5.723.002 | 779.489 | 629.490 | 5.873.001 | 1.075.669 | 1.570.315 | 779.489 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 1.088.989 | 0 | 1.088.989 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.088.989 | 0 | 0 |
| Sachanlagevermögen | 7.293.317 | 1.435.117 | 690.775 | 8.037.659 | 5.723.002 | 779.489 | 629.490 | 5.873.001 | 2.164.658 | 1.570.315 | 779.489 |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 860.445.719 | 33.551.150 | 123.876 | 893.872.993 | 25.000 | 18.630.298 | 0 | 18.655.298 | 875.217.695 | 860.420.720 | 18.630.298 |
| Finanzanlagen | 860.445.719 | 33.551.150 | 123.876 | 893.872.993 | 25.000 | 18.630.298 | 0 | 18.655.298 | 875.217.695 | 860.420.720 | 18.630.298 |
| Summe Anlagevermögen | 871.718.746 | 34.986.267 | 814.651 | 905.890.362 | 9.240.205 | 19.749.300 | 629.490 | 28.360.014 | 877.530.347 | 862.478.541 | 19.749.300 |
| Stand 31. Dezember 2021 | Bilanz | Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Passivseite | bis zu einem Jahr | zwischen ein | von mehr als | gesichert durch | Art der | ||
| davon | und fünf Jahren | fünf Jahren | Pfand- und | Sicherheit | |||
| allgemein | aus Steuern | ähnliche Rechte | |||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| VERBINDLICHKEITEN | |||||||
| 1. Anleihen | 800.000.000 | 250.000.000 | 550.000.000 | ||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 748.500.000 | 30.000.000 | 718.500.000 | ||||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.884.868 | 3.884.868 | |||||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
342.365.936 | 342.365.936 | |||||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 8.735.662 | 6.804.451 | 1.931.210 | ||||
| 1.903.486.466 | 633.055.256 | 1.931.210 | 1.268.500.000 |
| Stand 31. Dezember 2020 | Bilanz | Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Passivseite | bis zu einem Jahr | zwischen ein | von mehr als | gesichert durch | Art der | ||
| davon | und fünf Jahren | fünf Jahren | Pfand- und | Sicherheit | |||
| allgemein | aus Steuern | ähnliche Rechte | |||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| VERBINDLICHKEITEN | |||||||
| 1. Anleihen | 800.000.000 | 800.000.000 | |||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.083.000.000 | 312.500.000 | 677.500.000 | 93.000.000 | |||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.552.428 | 3.552.428 | |||||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
227.674.609 | 227.674.609 | |||||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 11.529.060 | 7.168.632 | 4.360.427 | ||||
| 2.125.756.097 | 550.895.669 | 4.360.427 | 1.477.500.000 | 93.000.00 |
Die Sixt SE unterliegt in Rahmen des in 2021 neu aufgesetzten Share Performance Programms (SPP) für Vorstände, Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter der Sixt SE sowie der in- und ausländischen Beteiligungsgesellschaften Aktienkursschwankungen. Die Höhe der Auszahlungsverpflichtung des SPP hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der Sixt-Stammaktie während der Laufzeit des Programms ab.
Um dem entgegenzuwirken hat die Sixt SE im Jahr 2021 einen Total Return Swap mit einem Nominalvolumen von 3,0 Mio. Euro abgeschlossen. Das Derivat steht im Einklang mit der Risikomanagementstrategie des Konzerns. Die Absicherung reduziert die Variabilität der erwarteten zukünftigen Cashflows und stellt somit eine Cashflow-Absicherung dar.
Nach HGB sind 60 % des Total Return Swaps als Micro Hedge zu einer Bewertungseinheit zum Ausgleich von aktienkursbedingten Wertschwankungen zusammengefasst. Die verbleibenden 40 % werden freistehend bilanziert, da die weiteren Teilnehmer des SPPs anderen Konzerngesellschaften angehören. Grund- und Sicherungsgeschäfte haben identische Laufzeiten bis maximal 2025. Gemäß IDW RS HFA 35 erfolgt die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach der Einfrierungs- oder Durchbuchungsmethode. Zum Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehung zwischen dem Total Return Swap und dem SPP handelte es sich beim Grundgeschäft um eine schwebende Transaktion, weshalb die Bilanzierung nach den Vorschriften der Einfrierungsmethode erfolgte. Im weiteren Verlauf der Sicherungsbeziehung erfolgte mit der Einbuchung des Grundgeschäfts ein Wechsel von der Einfrierungsmethode zur Durchbuchungsmethode.
Die Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten werden bei Sixt im Rahmen des Risikomanagement gesteuert, welches unter Einhaltung vorgegebener Regeln die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung anhand von Berechnungen dokumentiert.
| Grundgeschäft | Art der Bewertungseinheit |
Zeitraum | Anzahl der Aktien | Abgesichertes Risiko |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2021 | TEUR | |||
| Share Performance Programm | Micro Hedge | 2021-2025 | 30.105 | 1.710 |
| Aktienkurssicherung | Anzahl der zugrundeliegenden Aktien |
Marktwert | Laufzeit bis | Buchwert |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2021 | TEUR | |||
| Total Return Swap | 25.193 | 1.063 | 2025 | 60 |
| Davon in Sicherungsbeziehung | 15.116 | 638 | 2025 | 60 |
| Davon freistehend | 10.077 | 425 | 2025 | - |
Der beizulegende Zeitwert des derivativen Finanzinstruments entspricht dem jeweiligen Marktwert, der durch geeignete finanzmathematische Verfahren, wie durch Diskontierung künftiger Cashflows, bestimmt wird. Die Diskontierung berücksichtigt marktübliche Zinsen und die Restlaufzeiten der jeweiligen Instrumente.
Die Haftungsverhältnisse sind vollständig unter dem Bilanzstrich vermerkt. Sie betreffen übernommene Bürgschaften zu Gunsten verbundener Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den begebenen Sicherheiten besteht nach unserer Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften, für welche die Sicherheiten gestellt sind, derzeit nicht.
Zum 31. Dezember 2021 bestehen keine nicht in der Bilanz erfassten Geschäfte bzw. sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Aus den mit verbundenen Unternehmen geschlossenen Ergebnisabführungsverträgen können in Zukunft sonstige finanzielle Verpflichtungen entstehen.
| Aufsichtsrat | Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erich Sixt (seit 16. Juni 2021) | Vorsitzender des Aufsichtsrats der trans-o-flex Express GmbH & Co. KGaA (seit 15. September 2021) | |||||
| Vorsitzender | ||||||
| Grünwald | ||||||
| Friedrich Joussen (bis 16. Juni 2021) | Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI Deutschland GmbH | |||||
| Vorsitzender | Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUIFly GmbH | |||||
| Vorsitzender des Vorstands der TUI AG | Vorsitzender des Verwaltungsrats der RIUSA II S.A., Spanien | |||||
| Duisburg | ||||||
| Dr. Julian zu Putlitz (seit 16. Juni 2021) | Mitglied des Aufsichtsrats der Allane SE | |||||
| CFO der IFCO Systems Group | ||||||
| Pullach | ||||||
| Dr. Daniel Terberger (seit 2012) | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Textilhäuser F. Klingenthal GmbH | |||||
| Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG | Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss Holding AG, Österreich | |||||
| Bielefeld | Mitglied des Aufsichtsrats der Fussl Modestraße Mayr GmbH, Österreich | |||||
| Beirat der ECE Group GmbH & Co. KG | ||||||
| Beirat der Eterna Mode Holding GmbH | ||||||
| Beirat der Loden-Frey Verkaufshaus GmbH & Co. KG | ||||||
| Beirat der William Prym Holding GmbH | ||||||
| Ralf Teckentrup (bis 16. Juni 2021) | Beirat der Deutsche Flugsicherung DFS GmbH | |||||
| Stellvertretender Vorsitzender | ||||||
| Vorsitzender der Geschäftsführung der Condor Flugdienst GmbH | ||||||
| Kronberg |
| Vorstand | Ressort | Wohnort | |
|---|---|---|---|
| Alexander Sixt (Co-Vorsitzender seit 17. Juni 2021) | Organisation und Strategie | Grünwald | |
| Konstantin Sixt (Co-Vorsitzender seit 17. Juni 2021) | Vertrieb | Grünwald | |
| Erich Sixt | Vorsitzender (bis 16. Juni 2021) | Grünwald | |
| Prof. Dr. Kai Andrejewski | Finanzen (seit 1. Juni 2021) | Pullach | |
| Jörg Bremer | Finanzen (bis 31. Mai 2021) | Pullach | |
| Nico Gabriel | Operations (seit 18. Januar 2021) | Neuried | |
| Daniel Marasch | Van & Truck (1. Januar – 31. Dezember 2021) | Pullach | |
| Detlev Pätsch | Operations (bis 31. März 2021) | Oberhaching |
Die Vorstände hielten während ihrer Tätigkeit als Vorstand der Sixt SE im Geschäftsjahr 2021 keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
| Gesamtbezüge | ||
|---|---|---|
| in TEUR | 2021 | 2020 |
| Aufsichtsratsbezüge | 218 | 200 |
| Gesamtbezüge des Vorstands | 13.144 | 10.316 |
| Davon variable Bezüge | 6.724 | 5.314 |
Im Geschäftsjahr 2021 wurden wie im Vorjahr keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands beinhalten im Vorjahr als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung den Ausübungsgewinn (brutto) aus der Ausübung von gewährten Aktienoptionen in Höhe von 1.400 TEUR, im Geschäftsjahr 2021 kam es zu keiner Ausübung.
Die variablen Bezüge beinhalten Bezüge, die erst in Folgejahren zur Auszahlung kommen. In Höhe von 1.926 TEUR ist die Auszahlung bedingt von der Erreichung eines Mindest-EBT im Geschäftsjahr 2022.
Die Detailangaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Kapitel "Vergütungsbericht" dargestellt, der dem Geschäftsbericht im Abschnitt "Weitere Informationen" angefügt ist sowie auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt.com unter der Rubrik "Investor Relations – Corporate Governance" veröffentlicht ist.
Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP 2012 waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats keine und Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 300.000 (Vj. 800.000) Aktienoptionen zugeteilt. Des Weiteren waren ehemaligen Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 100.000 (Vj. -) Aktienoptionen zugeteilt. Zum Bilanzstichtag waren alle aus dem MSP 2012 resultierenden Aktienoptionen zugeteilt, sodass daraus keine weitere Zuteilungsverpflichtung mehr besteht. Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms SPP waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands keine virtuellen Aktien zugeteilt.
Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.
Im Jahresmittel wurden 836 Arbeitnehmer (Vj. 924) beschäftigt, davon waren 331 weiblich (Vj. 383) und 505 männlich (Vj. 541).
Im Konzernabschluss der Sixt SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Honorare von 386 TEUR (Vj. 483 TEUR) als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich auf in Kosten für die Abschlussprüfungen (309 TEUR, Vj. 321 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (73 TEUR, Vj. 100 TEUR) im Wesentlichen für EMIR-Prüfungen und Comfort Letter, Steuerberatungsleistungen (4 TEUR, Vj. 55 TEUR), die für das Mutter- oder für Tochterunternehmen erbracht worden sind. In den Honoraren der Abschlussprüfer des Konzernabschlusses sind im Vorjahr in Höhe von 6 TEUR Kosten für sonstige Leistungen enthalten.
Davon entfallen 216 TEUR (Vj. 251TEUR) auf die Sixt SE, davon auf Abschlussprüfungsleistungen 189 TEUR (Vj. 167 TEUR), auf Steuerberatungsleistungen 4 TEUR (Vj. 20 TEUR) auf andere Bestätigungsleistungen 23 TEUR (Vj. 59 TEUR) sowie auf sonstige Leistungen 0 TEUR (Vj. 6 TEUR).
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 11, 11a und 11b HGB ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.
Die Sixt SE ist Mutterunternehmen in Sinne von § 290 Abs. 1 HGB. Gemäß der Verpflichtung des § 315e Abs. 1 HGB stellt sie einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, deren Anteile mittelbar und unmittelbar vollständig in Händen der Familie Sixt liegen, hielt per 31. Dezember 2021 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien der Sixt SE (31. Dezember 2020: 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien), Herr Erich Sixt hielt darüber hinaus unverändert zwei Namens-Stammaktien der Sixt SE.
Die ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG, Pullach, Deutschland, hat der Sixt SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG vom 24. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 10. Oktober 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 60,08% (das entspricht 18.711.822 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren 60,08% der Stimmrechte an der Sixt SE (dies entspricht 18.711.822 Stimmrechten) der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgendes von der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt: Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH.
Die DWS Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland hat der Sixt SE, Pullach, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG vom 25. November 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 14. November 2019 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01 % (das entspricht 1.521.670 Stimmrechten) betragen hat.
Gemäß Art. 19 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) sind Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen dazu verpflichtet, dem Emittenten jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Diese Meldepflicht gilt für Geschäfte, die getätigt werden, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreicht worden ist.
Die der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 zugegangenen Meldungen wurden entsprechend der Vorschrift veröffentlicht und sind auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt.com unter der Rubrik "Investor Relations – Corporate Governance – Managers' Transactions" einsehbar.
Die Sixt SE weist nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einen Bilanzgewinn von 453.818 TEUR (Vj. 378.502 TEUR) aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schlägt der Vorstand vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| TEUR | |
|---|---|
| Zahlung einer Dividende von 3,70 Euro (Vj. keine Dividende) je dividendenberechtigter Stammaktie | 112.358 |
| Zahlung einer Dividende von 3,72 Euro (Vj. 0,05 Euro) je dividendenberechtigter Vorzugsaktie | 61.664 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 279.796 |
Zum 31. Dezember 2021 bestehen 30.367.112 dividendenberechtigte Stammaktien und 16.576.246 dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung von 174.022 TEUR führen.
Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 wurde von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 unverändert beschlossen. Die Ausschüttung in Höhe von 829 TEUR erfolgte am 21. Juni 2021.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Website der Sixt SE (ir.sixt.com) in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung eskalierte der Ukraine-Konflikt zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine. In beiden Märkten ist Sixt lediglich über Franchisenehmer bzw. Servicepartner und Generalagenturen vertreten. In der Ukraine befindet sich zudem eine Tochtergesellschaft zur Entwicklung von Software. Es bestehen keine wesentlichen Vermögenswerte in beiden Ländern.
Aufgrund der aktuellen Lage wurden die konzerneigenen Vertriebs- und Marketingaktivitäten in Russland gestoppt und sämtliche Sanktionsvorgaben umgesetzt. Ebenso wurden alle Geschäftsbeziehungen zu staatsnahen russischen Unternehmen ausgesetzt. In der Ukraine wurden vorhandene Notfallpläne zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und des operativen Geschäfts umgehend eingeleitet und ausgeführt.
Die unmittelbaren Auswirkungen des Krieges aus heutiger Sicht sind beschränkt auf Umsätze aus dem russischen und ukrainischen Franchise- und Vermittlergeschäft sowie dem Wegfall weniger Geschäftskunden und Ausfälle im Retail-Reiseverkehr.
Dahingegen können die Folgen des Konflikts auf die makroökonomische Gesamtsituation nur schwer abgeschätzt werden. Außerdem könnte eine weitere Verschlechterung der Liefersituation bei Fahrzeugen einen deutlichen Einfluss auf die Ertragslage des Unternehmens haben.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 nicht eingetreten.
Pullach, 28. März 2022
Der Vorstand
Alexander Sixt Konstantin Sixt Kai Andrejewski Nico Gabriel
| Name | Sitz | Eigenkapital | Kapitalanteil in % | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| 1501 NW 49 ST 33309, LLC | Wilmington | 5.147.164 USD | 100,0% | -838.009 USD |
| AKRIMO Beteiligungs GmbH | Pullach | 22.357 EUR | 100,0% | -1.731 EUR |
| AKRIMO GmbH & Co. KG | Pullach | -973.875 EUR | 100,0% | -10.132 EUR |
| Atlic Rent SARL | Chambray-lés-Tours | 44.887 EUR | 100,0% | 13.118 EUR |
| Azucarloc SARL | Cannes | 157.372 EUR | 100,0% | 23.993 EUR |
| Benezet Location SARL | Nimes | 194.187 EUR | 100,0% | 33.358 EUR |
| BLM Verwaltungs GmbH | Pullach | 606.142 EUR | 100,0% | -989 EUR |
| Blueprint Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 152.963 EUR | 100,0% | -5.140 EUR |
| Bopobiloc SARL | Mérignac | 368.848 EUR | 100,0% | 49.019 EUR |
| Brenoloc SARL | Rennes | 103.930 EUR | 100,0% | 54.179 EUR |
| Capitole Autos SARL | Toulouse | 180.600 EUR | 100,0% | 16.652 EUR |
| CV "Main 2000" UA 2) | Schiphol | 505.814 EUR | 50,0% | 0 EUR |
| Eaux Vives Location SARL | Grenoble | 203.248 EUR | 100,0% | 19.035 EUR |
| Eiffel City Rent SARL | Neuilly-sur-Seine | 282.240 EUR | 100,0% | 33.745 EUR |
| Europa Service Car Ltd. | Chesterfield | 8.152.337 GBP | 100,0% | 363.255 GBP |
| Flash Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 23.691 EUR | 100,0% | 1.769 EUR |
| Francilsud Location SARL | Athis-Mons | 367.342 EUR | 100,0% | 20.994 EUR |
| GIE PAU LOC 2) | Uzein | -4.677 EUR | 20,0% | -12.299 EUR |
| Lightning Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 20.306 EUR | 100,0% | -5.154 EUR |
| Matterhorn Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 156.754 EUR | 100,0% | -5.119 EUR |
| Mobimars SARL | Marignane | 98.129 EUR | 100,0% | 35.599 EUR |
| Nizza Mobility SARL | Nizza | 589.070 EUR | 100,0% | 106.823 EUR |
| Ory Rent SARL | Orly | 92.523 EUR | 100,0% | 37.389 EUR |
| Phocemoove SARL | Marseille | 303.003 EUR | 100,0% | 12.122 EUR |
| Rail Paris Mobility SARL | Paris | 398.851 EUR | 100,0% | 35.694 EUR |
| RhôneSaône Mobility SARL | Colombier-Saugnieu | 394.622 EUR | 100,0% | 37.472 EUR |
| Septentri Loc SARL | Marcq-en-Baroeul | 232.260 EUR | 100,0% | 23.706 EUR |
| Sigma Grundstücks- und Verwaltungs GmbH | Pullach | 1.856.782 EUR | 100,0% | 29.625 EUR |
| Sigma Grundstücks- und Verwaltungs- GmbH & Co. Immobilien KG | Pullach | 514.444 EUR | 100,0% | 32.719 EUR |
| Sigma Pi Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 20.323 EUR | 100,0% | -5.119 EUR |
| SIL CAP, LLC | South Burlington | 217.923 USD | 100,0% | -27.807 USD |
| Sixt Air GmbH | Weßling | 440.035 EUR | 100,0% | 168.112 EUR |
| Sixt Asset and Finance SAS | Avrigny | 32.319.697 EUR | 100,0% | -7.778.862 EUR |
| Sixt B.V. | Hoofddorp | 39.974.068 EUR | 100,0% | -1.112.387 EUR |
| Sixt Belgium BV | Machelen | 19.337.234 EUR | 100,0% | 1.217.304 EUR |
| Sixt Beteiligungen GmbH | Pullach | 15.468 EUR | 100,0% | -2.098 EUR |
| Sixt Beteiligungen GmbH & Co. Holding KG | Pullach | 50.331.843 EUR | 100,0% | -2.073 EUR |
| Sixt Canadian Holding GmbH | Pullach | 38.710 EUR | 100,0% | -3.311 EUR |
| Sixt Car Sales GmbH | Garching | 2.784.657 EUR | 100,0% | 79.605 EUR |
| Sixt Car Sales, LLC | Wilmington | -2.628.174 USD | 100,0% | -1.233.184 USD |
| Sixt Développement SARL | Paris | 81.200 EUR | 100,0% | 49.601 EUR |
| Sixt Fleet Transfer LLC | Wilmington | -1.750 USD | 100,0% | -2.592 USD |
| Sixt Franchise USA, LLC | Wilmington | 3.921.963 USD | 100,0% | 305.835 USD |
| Sixt Funding LLC | Wilmington | 1.459.684 USD | 100,0% | 1.460.277 USD |
| Sixt Funding Associate LLC | Wilmington | -67 USD | 100,0% | -1.864 USD |
| Name | Sitz | Eigenkapital | Kapitalanteil in % | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| Sixt G.m.b.H. | Wien | 79.563.825 EUR | 100,0% | 5.620.618 EUR |
| Sixt GmbH | München | 65.458 EUR | 100,0% | 38.208 EUR |
| Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG | Pullach | 43.631.430 EUR | 100,0% | 91.161.489 EUR |
| Sixt Immobilien Beteiligungen GmbH | Pullach | 201.473 EUR | 100,0% | 5.405 EUR |
| Sixt Insurance Services PCC Ltd. | St. Peter Port | 1.925.465 GBP | 100,0% | -120.072 GBP |
| Sixt International Services GmbH | Pullach | 350.654.137 EUR | 100,0% | -3.155.592 EUR |
| Sixt Limousine SARL | Clichy | 497.674 EUR | 100,0% | 87.869 EUR |
| Sixt Limousine Switzerland AG (in Liquidation) | Basel | 737.246 CHF | 100,0% | -28.444 CHF |
| Sixt Plc | Langley | 1.885.074 GBP | 100,0% | 0 GBP |
| Sixt R&D Private Limited 3) | Bangalore | 348.274.502 INR | 100,0% | 110.278.003 INR |
| SIXT RENT A CAR INC. | Vancouver | 0 CAD | 100,0% | -41.782 CAD |
| Sixt Rent A Car Ltd. | Langley | 52.508.005 GBP | 100,0% | 8.140.189 GBP |
| Sixt RENT A CAR S.L.U. | Palma de Mallorca | 201.556.748 EUR | 100,0% | 38.554.496 EUR |
| Sixt rent a car srl | Eppan | 58.123.145 EUR | 100,0% | 22.818.052 EUR |
| Sixt Rent A Car, LLC | Wilmington | 503.794.852 CAD | 100,0% | 131.167.860 CAD |
| Sixt rent-a-car AG | Basel | 116.168.079 CHF | 100,0% | 6.895.849 CHF |
| Sixt Ride GmbH & Co. KG | Pullach | 2.587.421 EUR | 100,0% | -3.406.025 EUR |
| Sixt Ride Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 3.298.224 EUR | 100,0% | -17.648.536 EUR |
| Sixt Ride Holding Verwaltungs GmbH | Pullach | 17.503 EUR | 100,0% | -2.149 EUR |
| Sixt Ride Verwaltungs GmbH | Pullach | 16.092 EUR | 100,0% | -2.426 EUR |
| SIXT S.A.R.L. | Monaco | 2.332.584 EUR | 99,9% | 233.785 EUR |
| SIXT S.à.r.l. | Luxemburg | 5.450.761 EUR | 100,0% | 690.315 EUR |
| Sixt SAS | Avrigny | 150.198.748 EUR | 100,0% | 27.829.396 EUR |
| Sixt Seine SARL | Paris | 338.180 EUR | 100,0% | 49.124 EUR |
| Sixt Shack 2821S Federal Highway FLL, LLC | Wilmington | 459.039 USD | 100,0% | -23.162 USD |
| Sixt Systems GmbH | Pullach | -3.564 EUR | 100,0% | -5.088 EUR |
| Sixt Titling Trust | Wilmington | -336.811 USD | 100,0% | -336.652 USD |
| Sixt Transatlantik GmbH 1) | Pullach | 394.571.150 EUR | 100,0% | 5.438.043 EUR |
| Sixt Ventures GmbH | Pullach | 1.084.093 EUR | 100,0% | -211.421 EUR |
| Sixt Verwaltungs B.V. | Hoofddorp | 43.291 EUR | 100,0% | -6.301 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Delta Immobilien KG | Pullach | -2.192.262 EUR | 100,0% | 438.215 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Epsilon Immobilien KG | Pullach | 410.718 EUR | 100,0% | 69.982 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Gamma Immobilien KG | Pullach | 971.681 EUR | 100,0% | 413.904 EUR |
| Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Sita Immobilien KG | Pullach | 612.292 EUR | 100,0% | 98.311 EUR |
| Sixt Verwaltungs-GmbH | Wien | 42.036 EUR | 100,0% | -25.597 EUR |
| Sixti SARL | Tremblay-en-France | 611.901 EUR | 100,0% | 32.143 EUR |
| Smaragd International Holding GmbH 1) | Pullach | 43.650 EUR | 100,0% | -7.581 EUR |
| Speed Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 17.553 EUR | 100,0% | -5.602 EUR |
| SXT Beteiligungsverwaltungs GmbH | Pullach | 103.910 EUR | 100,0% | -2.153 EUR |
| SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG | Rostock | 3.846.439 EUR | 100,0% | 679.342 EUR |
| SXT DR Services GmbH | Pullach | -2.612.214 EUR | 100,0% | -178.362 EUR |
| SXT International Projects and Finance GmbH 1) | Pullach | 25.000 EUR | 100,0% | -5.846 EUR |
| SXT Projects GmbH | Pullach | 25.000 EUR | 100,0% | 0 EUR |
| SXT Projects and Finance GmbH 1) | Pullach | 545.000 EUR | 100,0% | 8.161 EUR |
| SXT Projects and Services GmbH 1) | Pullach | 25.000 EUR | 100,0% | -3.282 EUR |
| SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co. KG | Rostock | 3.447.949 EUR | 100,0% | 455.403 EUR |
| SXT Retina Lab GmbH & Co. KG | Pullach | -90.750 EUR | 100,0% | -21.701 EUR |
| SXT Retina Lab Verwaltungs GmbH | Pullach | 15.875 EUR | 100,0% | 3.130 EUR |
| Name | Sitz | Eigenkapital | Kapitalanteil in % | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| SXT Services GmbH & Co. KG | Pullach | 8.259.621 EUR | 100,0% | -3.307.948 EUR |
| SXT Telesales GmbH | Berlin | 163.577 EUR | 100,0% | 136.903 EUR |
| SXT V+R Verwaltungs GmbH | Rostock | 18.592 EUR | 100,0% | -1.578 EUR |
| SXT Verwaltungs GmbH | Pullach | 20.256 EUR | 100,0% | -1.717 EUR |
| Tango International Holding GmbH | Pullach | 858.590 EUR | 100,0% | 403.849 EUR |
| TOV 6-Systems | Kiew | 68.739.974 UAH | 100,0% | 779.027 UAH |
| TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH | München | 1.634.368 EUR | 50,0% | 245.865 EUR |
| United Kenning Rental Group Ltd. | Langley | 27.858.054 GBP | 100,0% | -7.293.469 GBP |
| United Mile Fleet, LLC | Sunrise | 21.946 USD | 100,0% | -997.898 USD |
| United Rental Group America Limited | Chesterfield | 6.296.184 GBP | 100,0% | -774.843 GBP |
| United Rental Group Ltd. | Chesterfield | 73.774.337 GBP | 100,0% | 12.268.961 GBP |
| United Rentalsystem SARL | Mulhouse | 408.492 EUR | 100,0% | -2.318 EUR |
| Urbanizy Loc SARL | Paris | 100.066 EUR | 100,0% | 34.972 EUR |
| Utilymoov SARL | Roissy-en-France | -11.161 EUR | 100,0% | -8.233 EUR |
| Varmayol Rent SARL | La Valette-du-Var | 158.635 EUR | 100,0% | 26.871 EUR |
| Velocity Holding GmbH & Co. KG | Pullach | 20.674 EUR | 100,0% | -4.955 EUR |
| Wezz Rent SARL | Bouguenais | 324.039 EUR | 100,0% | 24.753 EUR |
1) Ergebnisabführungsvertrag mit Sixt SE, Pullach
2) Finanzzahlen für das Geschäftsjahr 2020
3) Abweichendes Geschäftsjahr
gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2021
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt SE vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Pullach, 28. März 2022
Der Vorstand
Alexander Sixt Konstantin Sixt Kai Andrejewski Nico Gabriel
"An die Sixt SE, Pullach
Wir haben den Jahresabschluss der Sixt SE, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 875.218 ausgewiesen, dies entspricht rd. 31 % der Bilanzsumme. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw., sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit dieser Anteile zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen verbundenen Unternehmens überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich aus dieser vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf ergeben, wird eine detaillierte Unternehmensbewertung mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens für die betroffenen Unternehmen durchgeführt.
Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Finanzanlagen ist mit Unsicherheiten behaftet und außerplanmäßige Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten 2.1 und 3.3 des Anhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir für wesentliche verbundene Unternehmen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit dieser durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei diesen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf vorgelegte Unternehmensbewertungen haben wir uns zunächst davon überzeugt, ob die beizulegenden Unternehmenswerte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Verfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie der weiteren Annahmen und Parameter haben wir uns unter anderem durch den Abgleich dieser mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung sowie durch Befragung der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Annahmen dieser Planung überzeugt. Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen.
a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 1.752.418 ausgewiesen, dies entspricht rd. 62 % der Bilanzsumme. Die Sixt SE hat in ihrer Funktion als Konzernholding die in Form von Schuldscheindarlehen und Anleihen aufgenommenen Finanzmittel an Konzerngesellschaften zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit als kurzfristige Forderungen weitergereicht. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit wesentlicher Forderungen zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft, gegen die die Forderung besteht, überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich bei dieser vorgelagerten Analyse Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Sixt SE gegebenenfalls nicht zurückgeführt werden können, wird eine detaillierte Cashflow-Analyse zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderung durchgeführt.
Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist mit Unsicherheiten behaftet und Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Abschnitt 2.1 des Anhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wir für wesentliche Forderungen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderungen durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei den verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung dieser Konzerngesellschaften einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf die zur Unterlegung der Werthaltigkeit einer Forderung vorgelegten Cashflow-Analysen haben wir diese sowohl im Einzelnen plausibilisiert als auch uns davon überzeugt, dass diese im Einklang mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung steht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 557f1183fd4bb73505afc4de31fe950bc05fe5d490ba01cff4ba64b96391746d aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Sixt SE, Pullach, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Löffler."
München, den 28. März 2022
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Klaus Löffler) (Florian Korte) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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