AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Sixt SE

Annual / Quarterly Financial Statement Mar 30, 2022

397_10-k_2022-03-30_306f5f9b-9bb4-4d97-8be8-a7cc8f3a2583.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Sixt SE Pullach

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

HINWEIS ZUM BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS UND DER GESELLSCHAFT

Der Lagebericht der Sixt SE und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt SE und der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der Sixt SE sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2021 stehen auch im Internet unter ir.sixt.de zur Verfügung.

Sixt SE, Pullach Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte 147.995 487.507
147.995 487.507
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.075.669 1.570.315
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.088.989 0
2.164.658 1.570.315
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 875.217.695 860.420.720
875.217.695 860.420.720
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 2.265.723 2.019.010
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.752.418.181 1.861.546.186
3. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 12.297 5.993
4. Sonstige Vermögensgegenstände 11.640.170 4.033.013
1.766.336.370 1.867.604.202
II. Guthaben bei Kreditinstituten 191.545.333 228.404.637
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.883.528 2.939.208
2.838.295.578 2.961.426.589
Passiva 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 120.174.996 120.174.996
(bedingtes Kapital: EUR 15.360.000; Vj.TEUR 15.360)
II. Kapitalrücklage 203.173.252 203.173.252
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 113.538.258 113.538.258
IV. Bilanzgewinn
- davon Gewinnvortrag EUR 377.673.623,47 (Vj.TEUR 253.254)
453.817.821 890.704.326 378.502.437
815.388.942
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 21.507.359 8.632.329
2. Sonstige Rückstellungen 22.597.427 11.649.221
44.104.786 20.281.550
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 800.000.000 800.000.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 748.500.000 1.083.000.000
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.884.868 3.552.428
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 342.365.936 227.674.609
5. Sonstige Verbindlichkeiten 8.735.662 11.529.060
1.903.486.466 2.125.756.097
2.838.295.578 2.961.426.589

Bilanzvermerke

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften EUR 552.654.509 (Vorjahr EUR 580.915.732)

Sixt SE, Pullach Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

Gewinn- und Verlustrechnung 2021 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 95.496.241 30.537.819
2. Sonstige betriebliche Erträge 151.773.052 241.835.441
3. Aufwendungen für Fuhrpark 6.203.120 280.150
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 87.736.259 76.221.392
b) Soziale Abgaben 11.145.873 9.966.619
98.882.131 86.188.011
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 1.119.001 1.289.351
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 141.147.133 95.763.009
7. Erträge aus Beteiligungen 95.415.503 43.810.694
8. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 5.446.203 0
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41.383.925 31.629.646
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 18.630.298 25.000
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 16.708 1.599.677
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 30.554.730 28.807.833
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.817.604 8.612.228
14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 76.144.197 125.248.339
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 377.673.623 253.254.096
16. Bilanzgewinn 453.817.821 378.502.436

Anhang der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr 2021

1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Sixt SE mit Sitz in Pullach, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München (HRB 206738) eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf.

Die Bilanz wurde entsprechend dem Gliederungsschema des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Vorjahreszahlen haben wir gegenübergestellt.

Bei Davon-Angaben wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben grundsätzlich im Anhang gemacht.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN SOWIE ZUR WÄHRUNGSUMRECHNUNG

2.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig lineare Abschreibungen, bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 251 bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vom Abschreibungswahlrecht bei einer voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung wurde kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen weisen eine Restlaufzeit von kleiner einem Jahr auf.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Diese werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sofern erforderlich erwartete Kostensteigerungen sowie die Abzinsung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.

Die Abschreibungen errechnen sich auf Grundlage der geschätzten betriebsindividuellen Nutzungsdauern der betreffenden Vermögensgegenstände.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt.

Erträge bzw. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert. Im Übrigen werden Beteiligungserträge mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

2.2 FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

3. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES

3.1 BILANZ

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Punkt 3.3) als Bestandteil des Anhangs dargestellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen und Zinsabgrenzungen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 2.884 (Vj. TEUR 2.939) betrifft überwiegend Damna aus begebenen Schuldverschreibungen.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert eingeteilt in:

Stückaktien Anteil am
Grundkapital
in EUR
Stammaktien 30.367.112 77.739.807
Stimmrechtlose Vorzugsaktien 16.576.246 42.435.189
Stand 31.12.2021 46.943.358 120.174.996

Die Stammaktien lauten mit Ausnahme zweier Namensaktien auf den Inhaber, die Vorzugsaktien sind ausnahmslos Inhaberaktien. Es handelt sich bei beiden Aktiengattungen um nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt 2,56 Euro. Die Vorzugsaktien berechtigen zum Erhalt einer um 0,02 Euro höheren Dividende je Aktie als die Stammaktien, mindestens jedoch zu einer Dividende von 0,05 Euro je Aktie aus dem jährlichen Bilanzgewinn. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.

Eigene Anteile

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10% des im Zeitpunkt der Ermächtigung bzw. – sofern geringer – der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben – davon im Umfang von insgesamt bis zu 5% des Grundkapitals auch unter Einsatz von Derivaten. Die Ermächtigung kann vollständig oder in Teilen, ein- oder mehrmalig, zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.

Im Rahmen des für ausgewählte Mitarbeiter und Führungskräfte aufgelegten Share Performance Programms hat die Gesellschaft mit einer Bank als Gegenpartei mit Datum zum 5. Mai 2021 ein Kursabsicherungsgeschäft in Form eines Total Return Equity Swaps abgeschlossen. Dieses Kursabsicherungsgeschäft wird ausschließlich in bar abgewickelt. Aus Gründen rechtlicher Vorsicht wurde der Erwerb der Absicherungsaktien wie ein Erwerb von Aktien durch einen Dritten behandelt. Als Absicherungsaktien wurden von der Bank im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 25.193 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft über die Börse erworben.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist zum Stichtag noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hält die Sixt SE wie im Vorjahr keine eigenen Aktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 32.640.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis – bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze – neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen.

Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt SE zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen. Die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorsehen. Die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt SE zu gewähren. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können gegen Bar- und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ergeben.

Im Zusammenhang damit ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 um bis zu 15.360.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 23. Juni 2025 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungsoder Optionsrechten aus den vorgenannten Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Sie nehmen stattdessen ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit gegen Barund/oder Sachleistung auszugeben. Die auf Grundlage der Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann auch durch ein Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Erfüllung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 ergeben.

Gewinnrücklagen

TEUR
Stand 1.1.2021 113.538
Stand 31.12.2021 113.538

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 5.506 (Vj. TEUR 2.843) sowie Rückstellungen des Personalbereichs in Höhe von TEUR 17.091 (Vj. TEUR 8.806).

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel (Punkt 3.4) dargestellt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich Zinsabgrenzungen und beinhalten zudem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.931 (Vj. TEUR 4.379) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 58 (Vj. TEUR 57).

Latente Steuern

Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 24,93 %. Latente Steuern ergeben sich aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung der Finanzanlagen sowie der sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2021 ergeben sich per Saldo aktive latente Steuern. Vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

3.2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Lizenz- und Franchiseerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus konzerninternen Kostenweiterbelastungen aus Umlageverträgen für Dienstleistungen. In Höhe von TEUR 4.970 (Vj. TEUR 1.119) resultieren sie aus der Währungsumrechnung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere Werbekosten, Provisionen, Honorare, Rechte – und Lizenzgebühren sowie Prüfungs- und Beratungskosten.

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 95.416 (Vj. TEUR 43.811) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.

In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 41.296 (Vj. TEUR 31.319) enthalten.

Abschreibungen auf Finanzanlagen fielen in Höhe von TEUR 18.630 (Vj. TEUR 25) an.

Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 5.034 (Vj. TEUR 2.915).

Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen jeweils in voller Höhe verbundene Unternehmen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer.

Außergewöhnliche Sachverhalte haben sich nach § 285 Nr. 31 HGB nicht ergeben.

3.3 ANLAGENSPIEGEL: ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS ZUM 31. DEZEMBER 2021 DER SIXT SE

Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Zugänge Abgänge Endstand Abschreibungen
kumuliert
Zugänge Abgänge Abschreibungen
kumuliert
Buchwerte Buchwerte Abschreibungen
im Geschäftsjahr
01.01.2021 31.12.2021 01.01.2021 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte 3.979.710 0 0 3.979.710 3.492.203 339.512 0 3.831.715 147.995 487.507 339.512
Immaterielle Vermögenswerte 3.979.710 0 0 3.979.710 3.492.203 339.512 0 3.831.715 147.995 487.507 339.512
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.293.317 346.128 690.775 6.948.670 5.723.002 779.489 629.490 5.873.001 1.075.669 1.570.315 779.489
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 1.088.989 0 1.088.989 0 0 0 0 1.088.989 0 0
Sachanlagevermögen 7.293.317 1.435.117 690.775 8.037.659 5.723.002 779.489 629.490 5.873.001 2.164.658 1.570.315 779.489
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 860.445.719 33.551.150 123.876 893.872.993 25.000 18.630.298 0 18.655.298 875.217.695 860.420.720 18.630.298
Finanzanlagen 860.445.719 33.551.150 123.876 893.872.993 25.000 18.630.298 0 18.655.298 875.217.695 860.420.720 18.630.298
Summe Anlagevermögen 871.718.746 34.986.267 814.651 905.890.362 9.240.205 19.749.300 629.490 28.360.014 877.530.347 862.478.541 19.749.300

3.4 VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

Stand 31. Dezember 2021 Bilanz Restlaufzeit
Passivseite bis zu einem Jahr zwischen ein von mehr als gesichert durch Art der
davon und fünf Jahren fünf Jahren Pfand- und Sicherheit
allgemein aus Steuern ähnliche Rechte
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 800.000.000 250.000.000 550.000.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 748.500.000 30.000.000 718.500.000
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.884.868 3.884.868
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
342.365.936 342.365.936
5. Sonstige Verbindlichkeiten 8.735.662 6.804.451 1.931.210
1.903.486.466 633.055.256 1.931.210 1.268.500.000
Stand 31. Dezember 2020 Bilanz Restlaufzeit
Passivseite bis zu einem Jahr zwischen ein von mehr als gesichert durch Art der
davon und fünf Jahren fünf Jahren Pfand- und Sicherheit
allgemein aus Steuern ähnliche Rechte
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 800.000.000 800.000.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.083.000.000 312.500.000 677.500.000 93.000.000
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.552.428 3.552.428
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
227.674.609 227.674.609
5. Sonstige Verbindlichkeiten 11.529.060 7.168.632 4.360.427
2.125.756.097 550.895.669 4.360.427 1.477.500.000 93.000.00

3.5 SICHERUNGSPOLITIK UND FINANZDERIVATE

Die Sixt SE unterliegt in Rahmen des in 2021 neu aufgesetzten Share Performance Programms (SPP) für Vorstände, Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter der Sixt SE sowie der in- und ausländischen Beteiligungsgesellschaften Aktienkursschwankungen. Die Höhe der Auszahlungsverpflichtung des SPP hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der Sixt-Stammaktie während der Laufzeit des Programms ab.

Um dem entgegenzuwirken hat die Sixt SE im Jahr 2021 einen Total Return Swap mit einem Nominalvolumen von 3,0 Mio. Euro abgeschlossen. Das Derivat steht im Einklang mit der Risikomanagementstrategie des Konzerns. Die Absicherung reduziert die Variabilität der erwarteten zukünftigen Cashflows und stellt somit eine Cashflow-Absicherung dar.

Nach HGB sind 60 % des Total Return Swaps als Micro Hedge zu einer Bewertungseinheit zum Ausgleich von aktienkursbedingten Wertschwankungen zusammengefasst. Die verbleibenden 40 % werden freistehend bilanziert, da die weiteren Teilnehmer des SPPs anderen Konzerngesellschaften angehören. Grund- und Sicherungsgeschäfte haben identische Laufzeiten bis maximal 2025. Gemäß IDW RS HFA 35 erfolgt die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach der Einfrierungs- oder Durchbuchungsmethode. Zum Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehung zwischen dem Total Return Swap und dem SPP handelte es sich beim Grundgeschäft um eine schwebende Transaktion, weshalb die Bilanzierung nach den Vorschriften der Einfrierungsmethode erfolgte. Im weiteren Verlauf der Sicherungsbeziehung erfolgte mit der Einbuchung des Grundgeschäfts ein Wechsel von der Einfrierungsmethode zur Durchbuchungsmethode.

Die Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten werden bei Sixt im Rahmen des Risikomanagement gesteuert, welches unter Einhaltung vorgegebener Regeln die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung anhand von Berechnungen dokumentiert.

Grundgeschäft Art der
Bewertungseinheit
Zeitraum Anzahl der Aktien Abgesichertes
Risiko
31. Dezember 2021 TEUR
Share Performance Programm Micro Hedge 2021-2025 30.105 1.710
Aktienkurssicherung Anzahl der
zugrundeliegenden
Aktien
Marktwert Laufzeit bis Buchwert
31. Dezember 2021 TEUR
Total Return Swap 25.193 1.063 2025 60
Davon in Sicherungsbeziehung 15.116 638 2025 60
Davon freistehend 10.077 425 2025 -

Der beizulegende Zeitwert des derivativen Finanzinstruments entspricht dem jeweiligen Marktwert, der durch geeignete finanzmathematische Verfahren, wie durch Diskontierung künftiger Cashflows, bestimmt wird. Die Diskontierung berücksichtigt marktübliche Zinsen und die Restlaufzeiten der jeweiligen Instrumente.

4. SONSTIGE ANGABEN

4.1 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, NICHT IN DER BILANZ ERFASSTE GESCHÄFTE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICH-TUNGEN

Die Haftungsverhältnisse sind vollständig unter dem Bilanzstrich vermerkt. Sie betreffen übernommene Bürgschaften zu Gunsten verbundener Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den begebenen Sicherheiten besteht nach unserer Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften, für welche die Sicherheiten gestellt sind, derzeit nicht.

Zum 31. Dezember 2021 bestehen keine nicht in der Bilanz erfassten Geschäfte bzw. sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Aus den mit verbundenen Unternehmen geschlossenen Ergebnisabführungsverträgen können in Zukunft sonstige finanzielle Verpflichtungen entstehen.

4.2 ORGANE

Aufsichtsrat Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Erich Sixt (seit 16. Juni 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der trans-o-flex Express GmbH & Co. KGaA (seit 15. September 2021)
Vorsitzender
Grünwald
Friedrich Joussen (bis 16. Juni 2021) Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI Deutschland GmbH
Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUIFly GmbH
Vorsitzender des Vorstands der TUI AG Vorsitzender des Verwaltungsrats der RIUSA II S.A., Spanien
Duisburg
Dr. Julian zu Putlitz (seit 16. Juni 2021) Mitglied des Aufsichtsrats der Allane SE
CFO der IFCO Systems Group
Pullach
Dr. Daniel Terberger (seit 2012) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Textilhäuser F. Klingenthal GmbH
Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss Holding AG, Österreich
Bielefeld Mitglied des Aufsichtsrats der Fussl Modestraße Mayr GmbH, Österreich
Beirat der ECE Group GmbH & Co. KG
Beirat der Eterna Mode Holding GmbH
Beirat der Loden-Frey Verkaufshaus GmbH & Co. KG
Beirat der William Prym Holding GmbH
Ralf Teckentrup (bis 16. Juni 2021) Beirat der Deutsche Flugsicherung DFS GmbH
Stellvertretender Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung der Condor Flugdienst GmbH
Kronberg
Vorstand Ressort Wohnort
Alexander Sixt (Co-Vorsitzender seit 17. Juni 2021) Organisation und Strategie Grünwald
Konstantin Sixt (Co-Vorsitzender seit 17. Juni 2021) Vertrieb Grünwald
Erich Sixt Vorsitzender (bis 16. Juni 2021) Grünwald
Prof. Dr. Kai Andrejewski Finanzen (seit 1. Juni 2021) Pullach
Jörg Bremer Finanzen (bis 31. Mai 2021) Pullach
Nico Gabriel Operations (seit 18. Januar 2021) Neuried
Daniel Marasch Van & Truck (1. Januar – 31. Dezember 2021) Pullach
Detlev Pätsch Operations (bis 31. März 2021) Oberhaching

Die Vorstände hielten während ihrer Tätigkeit als Vorstand der Sixt SE im Geschäftsjahr 2021 keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands der Sixt SE

Gesamtbezüge
in TEUR 2021 2020
Aufsichtsratsbezüge 218 200
Gesamtbezüge des Vorstands 13.144 10.316
Davon variable Bezüge 6.724 5.314

Im Geschäftsjahr 2021 wurden wie im Vorjahr keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands beinhalten im Vorjahr als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung den Ausübungsgewinn (brutto) aus der Ausübung von gewährten Aktienoptionen in Höhe von 1.400 TEUR, im Geschäftsjahr 2021 kam es zu keiner Ausübung.

Die variablen Bezüge beinhalten Bezüge, die erst in Folgejahren zur Auszahlung kommen. In Höhe von 1.926 TEUR ist die Auszahlung bedingt von der Erreichung eines Mindest-EBT im Geschäftsjahr 2022.

Die Detailangaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Kapitel "Vergütungsbericht" dargestellt, der dem Geschäftsbericht im Abschnitt "Weitere Informationen" angefügt ist sowie auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt.com unter der Rubrik "Investor Relations – Corporate Governance" veröffentlicht ist.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP 2012 waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats keine und Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 300.000 (Vj. 800.000) Aktienoptionen zugeteilt. Des Weiteren waren ehemaligen Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 100.000 (Vj. -) Aktienoptionen zugeteilt. Zum Bilanzstichtag waren alle aus dem MSP 2012 resultierenden Aktienoptionen zugeteilt, sodass daraus keine weitere Zuteilungsverpflichtung mehr besteht. Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms SPP waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands keine virtuellen Aktien zugeteilt.

Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.

4.3 ARBEITNEHMER

Im Jahresmittel wurden 836 Arbeitnehmer (Vj. 924) beschäftigt, davon waren 331 weiblich (Vj. 383) und 505 männlich (Vj. 541).

4.4 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Im Konzernabschluss der Sixt SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Honorare von 386 TEUR (Vj. 483 TEUR) als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich auf in Kosten für die Abschlussprüfungen (309 TEUR, Vj. 321 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (73 TEUR, Vj. 100 TEUR) im Wesentlichen für EMIR-Prüfungen und Comfort Letter, Steuerberatungsleistungen (4 TEUR, Vj. 55 TEUR), die für das Mutter- oder für Tochterunternehmen erbracht worden sind. In den Honoraren der Abschlussprüfer des Konzernabschlusses sind im Vorjahr in Höhe von 6 TEUR Kosten für sonstige Leistungen enthalten.

Davon entfallen 216 TEUR (Vj. 251TEUR) auf die Sixt SE, davon auf Abschlussprüfungsleistungen 189 TEUR (Vj. 167 TEUR), auf Steuerberatungsleistungen 4 TEUR (Vj. 20 TEUR) auf andere Bestätigungsleistungen 23 TEUR (Vj. 59 TEUR) sowie auf sonstige Leistungen 0 TEUR (Vj. 6 TEUR).

4.5 ANTEILSBESITZ

Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 11, 11a und 11b HGB ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

4.6 KONZERNABSCHLUSS

Die Sixt SE ist Mutterunternehmen in Sinne von § 290 Abs. 1 HGB. Gemäß der Verpflichtung des § 315e Abs. 1 HGB stellt sie einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

4.7 ANGABEN ÜBER AKTIENBESITZ

Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, deren Anteile mittelbar und unmittelbar vollständig in Händen der Familie Sixt liegen, hielt per 31. Dezember 2021 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien der Sixt SE (31. Dezember 2020: 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien), Herr Erich Sixt hielt darüber hinaus unverändert zwei Namens-Stammaktien der Sixt SE.

Die ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG, Pullach, Deutschland, hat der Sixt SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG vom 24. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 10. Oktober 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 60,08% (das entspricht 18.711.822 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren 60,08% der Stimmrechte an der Sixt SE (dies entspricht 18.711.822 Stimmrechten) der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgendes von der ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt: Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH.

Die DWS Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland hat der Sixt SE, Pullach, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG vom 25. November 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt SE am 14. November 2019 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01 % (das entspricht 1.521.670 Stimmrechten) betragen hat.

Gemäß Art. 19 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) sind Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen dazu verpflichtet, dem Emittenten jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Diese Meldepflicht gilt für Geschäfte, die getätigt werden, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreicht worden ist.

Die der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 zugegangenen Meldungen wurden entsprechend der Vorschrift veröffentlicht und sind auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt.com unter der Rubrik "Investor Relations – Corporate Governance – Managers' Transactions" einsehbar.

4.8 VORSCHLAG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Die Sixt SE weist nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einen Bilanzgewinn von 453.818 TEUR (Vj. 378.502 TEUR) aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schlägt der Vorstand vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

TEUR
Zahlung einer Dividende von 3,70 Euro (Vj. keine Dividende) je dividendenberechtigter Stammaktie 112.358
Zahlung einer Dividende von 3,72 Euro (Vj. 0,05 Euro) je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 61.664
Vortrag auf neue Rechnung 279.796

Zum 31. Dezember 2021 bestehen 30.367.112 dividendenberechtigte Stammaktien und 16.576.246 dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung von 174.022 TEUR führen.

Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 wurde von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 unverändert beschlossen. Die Ausschüttung in Höhe von 829 TEUR erfolgte am 21. Juni 2021.

4.9 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Website der Sixt SE (ir.sixt.com) in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

5. NACHTRAGSBERICHT

Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung eskalierte der Ukraine-Konflikt zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine. In beiden Märkten ist Sixt lediglich über Franchisenehmer bzw. Servicepartner und Generalagenturen vertreten. In der Ukraine befindet sich zudem eine Tochtergesellschaft zur Entwicklung von Software. Es bestehen keine wesentlichen Vermögenswerte in beiden Ländern.

Aufgrund der aktuellen Lage wurden die konzerneigenen Vertriebs- und Marketingaktivitäten in Russland gestoppt und sämtliche Sanktionsvorgaben umgesetzt. Ebenso wurden alle Geschäftsbeziehungen zu staatsnahen russischen Unternehmen ausgesetzt. In der Ukraine wurden vorhandene Notfallpläne zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und des operativen Geschäfts umgehend eingeleitet und ausgeführt.

Die unmittelbaren Auswirkungen des Krieges aus heutiger Sicht sind beschränkt auf Umsätze aus dem russischen und ukrainischen Franchise- und Vermittlergeschäft sowie dem Wegfall weniger Geschäftskunden und Ausfälle im Retail-Reiseverkehr.

Dahingegen können die Folgen des Konflikts auf die makroökonomische Gesamtsituation nur schwer abgeschätzt werden. Außerdem könnte eine weitere Verschlechterung der Liefersituation bei Fahrzeugen einen deutlichen Einfluss auf die Ertragslage des Unternehmens haben.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 nicht eingetreten.

Pullach, 28. März 2022

Der Vorstand

Alexander Sixt Konstantin Sixt Kai Andrejewski Nico Gabriel

Anlage zum: Anhang der Sixt SE, Pullach

Liste des Anteilsbesitzes der Sixt SE, Pullach, per 31.12.2021

Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil in % Jahresergebnis
1501 NW 49 ST 33309, LLC Wilmington 5.147.164 USD 100,0% -838.009 USD
AKRIMO Beteiligungs GmbH Pullach 22.357 EUR 100,0% -1.731 EUR
AKRIMO GmbH & Co. KG Pullach -973.875 EUR 100,0% -10.132 EUR
Atlic Rent SARL Chambray-lés-Tours 44.887 EUR 100,0% 13.118 EUR
Azucarloc SARL Cannes 157.372 EUR 100,0% 23.993 EUR
Benezet Location SARL Nimes 194.187 EUR 100,0% 33.358 EUR
BLM Verwaltungs GmbH Pullach 606.142 EUR 100,0% -989 EUR
Blueprint Holding GmbH & Co. KG Pullach 152.963 EUR 100,0% -5.140 EUR
Bopobiloc SARL Mérignac 368.848 EUR 100,0% 49.019 EUR
Brenoloc SARL Rennes 103.930 EUR 100,0% 54.179 EUR
Capitole Autos SARL Toulouse 180.600 EUR 100,0% 16.652 EUR
CV "Main 2000" UA 2) Schiphol 505.814 EUR 50,0% 0 EUR
Eaux Vives Location SARL Grenoble 203.248 EUR 100,0% 19.035 EUR
Eiffel City Rent SARL Neuilly-sur-Seine 282.240 EUR 100,0% 33.745 EUR
Europa Service Car Ltd. Chesterfield 8.152.337 GBP 100,0% 363.255 GBP
Flash Holding GmbH & Co. KG Pullach 23.691 EUR 100,0% 1.769 EUR
Francilsud Location SARL Athis-Mons 367.342 EUR 100,0% 20.994 EUR
GIE PAU LOC 2) Uzein -4.677 EUR 20,0% -12.299 EUR
Lightning Holding GmbH & Co. KG Pullach 20.306 EUR 100,0% -5.154 EUR
Matterhorn Holding GmbH & Co. KG Pullach 156.754 EUR 100,0% -5.119 EUR
Mobimars SARL Marignane 98.129 EUR 100,0% 35.599 EUR
Nizza Mobility SARL Nizza 589.070 EUR 100,0% 106.823 EUR
Ory Rent SARL Orly 92.523 EUR 100,0% 37.389 EUR
Phocemoove SARL Marseille 303.003 EUR 100,0% 12.122 EUR
Rail Paris Mobility SARL Paris 398.851 EUR 100,0% 35.694 EUR
RhôneSaône Mobility SARL Colombier-Saugnieu 394.622 EUR 100,0% 37.472 EUR
Septentri Loc SARL Marcq-en-Baroeul 232.260 EUR 100,0% 23.706 EUR
Sigma Grundstücks- und Verwaltungs GmbH Pullach 1.856.782 EUR 100,0% 29.625 EUR
Sigma Grundstücks- und Verwaltungs- GmbH & Co. Immobilien KG Pullach 514.444 EUR 100,0% 32.719 EUR
Sigma Pi Holding GmbH & Co. KG Pullach 20.323 EUR 100,0% -5.119 EUR
SIL CAP, LLC South Burlington 217.923 USD 100,0% -27.807 USD
Sixt Air GmbH Weßling 440.035 EUR 100,0% 168.112 EUR
Sixt Asset and Finance SAS Avrigny 32.319.697 EUR 100,0% -7.778.862 EUR
Sixt B.V. Hoofddorp 39.974.068 EUR 100,0% -1.112.387 EUR
Sixt Belgium BV Machelen 19.337.234 EUR 100,0% 1.217.304 EUR
Sixt Beteiligungen GmbH Pullach 15.468 EUR 100,0% -2.098 EUR
Sixt Beteiligungen GmbH & Co. Holding KG Pullach 50.331.843 EUR 100,0% -2.073 EUR
Sixt Canadian Holding GmbH Pullach 38.710 EUR 100,0% -3.311 EUR
Sixt Car Sales GmbH Garching 2.784.657 EUR 100,0% 79.605 EUR
Sixt Car Sales, LLC Wilmington -2.628.174 USD 100,0% -1.233.184 USD
Sixt Développement SARL Paris 81.200 EUR 100,0% 49.601 EUR
Sixt Fleet Transfer LLC Wilmington -1.750 USD 100,0% -2.592 USD
Sixt Franchise USA, LLC Wilmington 3.921.963 USD 100,0% 305.835 USD
Sixt Funding LLC Wilmington 1.459.684 USD 100,0% 1.460.277 USD
Sixt Funding Associate LLC Wilmington -67 USD 100,0% -1.864 USD
Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil in % Jahresergebnis
Sixt G.m.b.H. Wien 79.563.825 EUR 100,0% 5.620.618 EUR
Sixt GmbH München 65.458 EUR 100,0% 38.208 EUR
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG Pullach 43.631.430 EUR 100,0% 91.161.489 EUR
Sixt Immobilien Beteiligungen GmbH Pullach 201.473 EUR 100,0% 5.405 EUR
Sixt Insurance Services PCC Ltd. St. Peter Port 1.925.465 GBP 100,0% -120.072 GBP
Sixt International Services GmbH Pullach 350.654.137 EUR 100,0% -3.155.592 EUR
Sixt Limousine SARL Clichy 497.674 EUR 100,0% 87.869 EUR
Sixt Limousine Switzerland AG (in Liquidation) Basel 737.246 CHF 100,0% -28.444 CHF
Sixt Plc Langley 1.885.074 GBP 100,0% 0 GBP
Sixt R&D Private Limited 3) Bangalore 348.274.502 INR 100,0% 110.278.003 INR
SIXT RENT A CAR INC. Vancouver 0 CAD 100,0% -41.782 CAD
Sixt Rent A Car Ltd. Langley 52.508.005 GBP 100,0% 8.140.189 GBP
Sixt RENT A CAR S.L.U. Palma de Mallorca 201.556.748 EUR 100,0% 38.554.496 EUR
Sixt rent a car srl Eppan 58.123.145 EUR 100,0% 22.818.052 EUR
Sixt Rent A Car, LLC Wilmington 503.794.852 CAD 100,0% 131.167.860 CAD
Sixt rent-a-car AG Basel 116.168.079 CHF 100,0% 6.895.849 CHF
Sixt Ride GmbH & Co. KG Pullach 2.587.421 EUR 100,0% -3.406.025 EUR
Sixt Ride Holding GmbH & Co. KG Pullach 3.298.224 EUR 100,0% -17.648.536 EUR
Sixt Ride Holding Verwaltungs GmbH Pullach 17.503 EUR 100,0% -2.149 EUR
Sixt Ride Verwaltungs GmbH Pullach 16.092 EUR 100,0% -2.426 EUR
SIXT S.A.R.L. Monaco 2.332.584 EUR 99,9% 233.785 EUR
SIXT S.à.r.l. Luxemburg 5.450.761 EUR 100,0% 690.315 EUR
Sixt SAS Avrigny 150.198.748 EUR 100,0% 27.829.396 EUR
Sixt Seine SARL Paris 338.180 EUR 100,0% 49.124 EUR
Sixt Shack 2821S Federal Highway FLL, LLC Wilmington 459.039 USD 100,0% -23.162 USD
Sixt Systems GmbH Pullach -3.564 EUR 100,0% -5.088 EUR
Sixt Titling Trust Wilmington -336.811 USD 100,0% -336.652 USD
Sixt Transatlantik GmbH 1) Pullach 394.571.150 EUR 100,0% 5.438.043 EUR
Sixt Ventures GmbH Pullach 1.084.093 EUR 100,0% -211.421 EUR
Sixt Verwaltungs B.V. Hoofddorp 43.291 EUR 100,0% -6.301 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Delta Immobilien KG Pullach -2.192.262 EUR 100,0% 438.215 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Epsilon Immobilien KG Pullach 410.718 EUR 100,0% 69.982 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Gamma Immobilien KG Pullach 971.681 EUR 100,0% 413.904 EUR
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Sita Immobilien KG Pullach 612.292 EUR 100,0% 98.311 EUR
Sixt Verwaltungs-GmbH Wien 42.036 EUR 100,0% -25.597 EUR
Sixti SARL Tremblay-en-France 611.901 EUR 100,0% 32.143 EUR
Smaragd International Holding GmbH 1) Pullach 43.650 EUR 100,0% -7.581 EUR
Speed Holding GmbH & Co. KG Pullach 17.553 EUR 100,0% -5.602 EUR
SXT Beteiligungsverwaltungs GmbH Pullach 103.910 EUR 100,0% -2.153 EUR
SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG Rostock 3.846.439 EUR 100,0% 679.342 EUR
SXT DR Services GmbH Pullach -2.612.214 EUR 100,0% -178.362 EUR
SXT International Projects and Finance GmbH 1) Pullach 25.000 EUR 100,0% -5.846 EUR
SXT Projects GmbH Pullach 25.000 EUR 100,0% 0 EUR
SXT Projects and Finance GmbH 1) Pullach 545.000 EUR 100,0% 8.161 EUR
SXT Projects and Services GmbH 1) Pullach 25.000 EUR 100,0% -3.282 EUR
SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co. KG Rostock 3.447.949 EUR 100,0% 455.403 EUR
SXT Retina Lab GmbH & Co. KG Pullach -90.750 EUR 100,0% -21.701 EUR
SXT Retina Lab Verwaltungs GmbH Pullach 15.875 EUR 100,0% 3.130 EUR
Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil in % Jahresergebnis
SXT Services GmbH & Co. KG Pullach 8.259.621 EUR 100,0% -3.307.948 EUR
SXT Telesales GmbH Berlin 163.577 EUR 100,0% 136.903 EUR
SXT V+R Verwaltungs GmbH Rostock 18.592 EUR 100,0% -1.578 EUR
SXT Verwaltungs GmbH Pullach 20.256 EUR 100,0% -1.717 EUR
Tango International Holding GmbH Pullach 858.590 EUR 100,0% 403.849 EUR
TOV 6-Systems Kiew 68.739.974 UAH 100,0% 779.027 UAH
TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH München 1.634.368 EUR 50,0% 245.865 EUR
United Kenning Rental Group Ltd. Langley 27.858.054 GBP 100,0% -7.293.469 GBP
United Mile Fleet, LLC Sunrise 21.946 USD 100,0% -997.898 USD
United Rental Group America Limited Chesterfield 6.296.184 GBP 100,0% -774.843 GBP
United Rental Group Ltd. Chesterfield 73.774.337 GBP 100,0% 12.268.961 GBP
United Rentalsystem SARL Mulhouse 408.492 EUR 100,0% -2.318 EUR
Urbanizy Loc SARL Paris 100.066 EUR 100,0% 34.972 EUR
Utilymoov SARL Roissy-en-France -11.161 EUR 100,0% -8.233 EUR
Varmayol Rent SARL La Valette-du-Var 158.635 EUR 100,0% 26.871 EUR
Velocity Holding GmbH & Co. KG Pullach 20.674 EUR 100,0% -4.955 EUR
Wezz Rent SARL Bouguenais 324.039 EUR 100,0% 24.753 EUR

1) Ergebnisabführungsvertrag mit Sixt SE, Pullach

2) Finanzzahlen für das Geschäftsjahr 2020

3) Abweichendes Geschäftsjahr

Versicherung des Vorstands der Sixt SE, Pullach

gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2021

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt SE vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Pullach, 28. März 2022

Der Vorstand

Alexander Sixt Konstantin Sixt Kai Andrejewski Nico Gabriel

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

"An die Sixt SE, Pullach

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sixt SE, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • \ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • \ vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
    1. Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)
  • b) Prüferisches Vorgehen

1. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 875.218 ausgewiesen, dies entspricht rd. 31 % der Bilanzsumme. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw., sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit dieser Anteile zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen verbundenen Unternehmens überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich aus dieser vorgelagerten Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf ergeben, wird eine detaillierte Unternehmensbewertung mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens für die betroffenen Unternehmen durchgeführt.

Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Finanzanlagen ist mit Unsicherheiten behaftet und außerplanmäßige Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten 2.1 und 3.3 des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir für wesentliche verbundene Unternehmen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit dieser durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei diesen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf vorgelegte Unternehmensbewertungen haben wir uns zunächst davon überzeugt, ob die beizulegenden Unternehmenswerte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Verfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie der weiteren Annahmen und Parameter haben wir uns unter anderem durch den Abgleich dieser mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung sowie durch Befragung der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Annahmen dieser Planung überzeugt. Darüber hinaus haben wir eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen.

2. Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen

a) Im Jahresabschluss der Sixt SE werden unter den "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 1.752.418 ausgewiesen, dies entspricht rd. 62 % der Bilanzsumme. Die Sixt SE hat in ihrer Funktion als Konzernholding die in Form von Schuldscheindarlehen und Anleihen aufgenommenen Finanzmittel an Konzerngesellschaften zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit als kurzfristige Forderungen weitergereicht. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Sixt SE hat die Werthaltigkeit wesentlicher Forderungen zum Abschlussstichtag auf der Grundlage verschiedener Indikatoren sowie einer Analyse der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft, gegen die die Forderung besteht, überprüft, wobei auch die aktuelle Unternehmensplanung einbezogen wird. Sofern sich bei dieser vorgelagerten Analyse Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Sixt SE gegebenenfalls nicht zurückgeführt werden können, wird eine detaillierte Cashflow-Analyse zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderung durchgeführt.

Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist mit Unsicherheiten behaftet und Abschreibungen würden das Jahresergebnis und die Eigenkapitalquote wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Abschnitt 2.1 des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wir für wesentliche Forderungen die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Forderungen durch die Sixt SE nachvollzogen. Insbesondere in Fällen, in denen Wertminderungsindikatoren identifiziert wurden, haben wir uns mit der Ertrags- und Finanzkraft der jeweiligen Konzerngesellschaft eingehend auseinandergesetzt. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus den durch uns durchgeführten Jahresabschlussprüfungen bei den verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Unternehmensplanung dieser Konzerngesellschaften einer kritischen Durchsicht unterzogen. Bezogen auf die zur Unterlegung der Werthaltigkeit einer Forderung vorgelegten Cashflow-Analysen haben wir diese sowohl im Einzelnen plausibilisiert als auch uns davon überzeugt, dass diese im Einklang mit der im Sixt-Konzern verabschiedeten aktuellen Konzernplanung steht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • \ den Bericht des Aufsichtsrats,
  • \ die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 289b bis e sowie 315b und c HGB,
  • \ die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,
  • \ die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB,
  • \ alle übrigen Teile des Geschäftsberichtes,
  • \ aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • \ wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • \ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • \ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • \ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • \ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • \ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • \ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • \ beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • \ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 557f1183fd4bb73505afc4de31fe950bc05fe5d490ba01cff4ba64b96391746d aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • \ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • \ gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • \ beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen bereitgestellte enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • \ beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.
  • \ beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Sixt SE, Pullach, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Löffler."

München, den 28. März 2022

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Klaus Löffler) (Florian Korte) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.