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4SC AG — Annual Report 2010
May 16, 2011
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Annual Report
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Publication

4SC AG
Planegg, Landkreis München
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
Bilanz zum 31. Dezember 2010
Aktiva
| 31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 12.225.871,72 | 13.051.453,99 | ||
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 1,00 | 1,00 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 12.225.872,72 | 4.730,76 | 13.056.185,75 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.382.773,44 | 1.553.759,69 | ||
| III. Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 158.600,00 | 166.100,00 | ||
| 13.767.246,16 | 14.776.045,44 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 20.909,29 | 22.495,06 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 281.078,00 | 535.053,75 | ||
| 2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 482,74 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 971.462,51 | 1.252.540,51 | 930.382,58 | 1.465.919,07 |
| III. Wertpapiere | ||||
| Sonstige Wertpapiere | 5.040.421,98 | 4.542.179,71 | ||
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 12.558.021,57 | 30.967.417,48 | ||
| 18.871.893,35 | 36.998.011,32 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 219.919,35 | 183.432,33 | ||
| 32.859.058,86 | 51.957.489,09 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 38.502.739,00 | 38.502.739,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 69.145.086,98 | 69.145.086,98 | ||
| III. Bilanzverlust | -78.334.639,09 | -58.679.960,80 | ||
| 29.313.186,89 | 48.967.865,18 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 1.879.998,70 | 1.912.226,78 | ||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 351.130,65 | 31.859,21 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 968.050,30 | 912.995,78 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 29.497,72 | 29.497,72 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 317.194,60 | 103.044,42 | ||
| — davon aus Steuern EUR 108.870,96 (i. Vj. EUR 102.264,31) — | ||||
| — davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) — | ||||
| 1.665.873,27 | 1.077.397,13 | |||
| 32.859.058,86 | 51.957.489,09 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
| 2010 EUR |
2009 EUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 988.666,60 | 1.860.602,00 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 402.846,99 | 484.591,41 | ||
| 1.391.513,59 | 2.345.193,41 | |||
| 3. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -5.126.115,98 | -4.908.368,25 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -917.291,44 | -6.043.407,42 | -800.051,15 | -5.708.419,40 |
| — davon für Altersversorgung EUR 90.289,01 (i. Vj. EUR 84.709,93) — | ||||
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -1.377.962,27 | -1.646.221,86 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -13.868.768,10 | -11.944.438,48 | ||
| -21.290.137,79 | -19.299.079,74 | |||
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 252.394,85 | 357.084,60 | ||
| 7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -7.500,00 | -3.500,00 | ||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -948,94 | -2.555,56 | ||
| 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -19.654.678,29 | -16.602.857,29 | ||
| 10. Jahresfehlbetrag | -19.654.678,29 | -16.602.857,29 | ||
| 11. Verlustvortrag | -58.679.960,80 | -42.077.103,51 | ||
| 12. Bilanzverlust | -78.334.639,09 | -58.679.960,80 |
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
| 2010 EUR |
2009 EUR |
|
|---|---|---|
| Periodenergebnis | -19.654.678,29 | -16.602.857,29 |
| Anpassungen | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 1.377.962,27 | 1.646.221,86 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen | 7.500,00 | 150,00 |
| Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 1.506,73 | 1.059,19 |
| Veränderung der Vorräte | 1.585,77 | 3.201,81 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 253.975,75 | 45.071,25 |
| Veränderung der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 482,74 | -482,74 |
| Veränderung der sonstigen Vermögensgegenstände | -41.079,93 | 233.967,84 |
| Veränderung der aktiven Rechnungsabgrenzung | -36.487,02 | -47.199,30 |
| Veränderung der Rückstellungen | -32.228,08 | 720.196,78 |
| Veränderung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen | 319.271,44 | -170.888,28 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 55.054,52 | -457.371,02 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | -2.711,93 |
| Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten | 214.150,18 | -117.939,58 |
| Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | -17.532.983,92 | -14.749.581,41 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagenvermögen | -355.267,02 | -440.581,10 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -22.902,70 | -89.737,91 |
| Auszahlungen auf Grund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | -12.650.909,20 | -100.000,00 |
| Einzahlungen auf Grund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | 100.000,00 | 14.499.450,00 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | -12.929.078,92 | 13.869.130,99 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 0,00 | 30.000.000,00 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten | 0,00 | -902.280,89 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 0,00 | 29.097.719,11 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -30.462.062,84 | 28.217.268,69 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 35.409.597,19 | 7.192.328,50 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 4.947.534,35 | 35.409.597,19 |
Eigenkapitalspiegel für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
| Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapitalrücklage EUR |
Bilanzverlust EUR |
Eigenkapital insgesamt EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2008/1. Januar 2009 | 28.502.739,00 | 49.145.086,98 | -42.077.103,51 | 35.570.722,47 |
| Veränderungen im Eigenkapital 2009 | ||||
| Kapitalerhöhung vom 16. November 2009 | 10.000.000,00 | 20.000.000,00 | 0,00 | 30.000.000,00 |
| Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | -16.602.857,29 | -16.602.857,29 |
| 38.502.739,00 | 69.145.086,98 | -58.679.960,80 | 48.967.865,18 | |
| 31. Dezember 2009/1. Januar 2010 | 38.502.739,00 | 69.145.086,98 | -58.679.960,80 | 48.967.865,18 |
| Veränderungen im Eigenkapital 2010 | ||||
| Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | -19.654.678,29 | -19.654.678,29 |
| 31. Dezember 2010 | 38.502.739,00 | 69.145.086,98 | -78.334.639,09 | 29.313.186,89 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
1. ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Aktien der 4SC AG werden seit dem 15. Dezember 2005 im regulierten Markt der Deutschen Börse (Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse) gehandelt. Entsprechend § 267 Abs. 3 HGB gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist. Der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 HGB wird beachtet. Der Abschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt. Durch die angewendete kaufmännische Rundung können sich Differenzen zu den exakten Zahlen ergeben.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen, die sich aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergeben haben, wurden entsprechend berücksichtigt.
Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB nicht in Anspruch genommen. Unverändert zu den Vorjahren werden die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und wurden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus der Verschmelzung der 4SC GmbH auf die 4SC AG im Geschäftsjahr 2000 resultiert, wurde bis einschließlich 2009 entsprechend § 255 Abs. 4 HGB, über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben und beträgt seit dem 31. Dezember 2009 1,00 €.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Als Orientierung dienen die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen.
Für Anlagegüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € liegen, wurden zwischen 1. Januar 2008 und 31. Dezember 2009 in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG Sammelposten gebildet. Diese Sammelposten wurden bzw. werden in den Wirtschaftsjahren ihrer Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren aufwandswirksam aufgelöst. Seit 1. Januar 2010 werden Anlagegüter bis zu einem Anschaffungswert von 410,00 € gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Zugangsbewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Bei einer vorübergehenden Wertminderung wird vom Abwertungswahlrecht Gebrauch gemacht, d.h. die 4SC AG nimmt in diesen Fällen keine Abwertungen vor. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB findet Anwendung. Auf fremde Währung lautende Forderungen werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die Wertpapiere werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren Kurswert bilanziert. Das strenge Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Vorauszahlungen für Dienstleister und Versicherungen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende kurzfristige Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
3.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
3.2 Finanzanlagen
Anfang Januar 2004 erfolgte die Ausgründung einer eigenständigen Gesellschaft, der quattro research GmbH, Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg-Martinsried, an der die 4SC AG einen Gesellschaftsanteil von 48,8% hält.
Die entsprechenden Kennzahlen der quattro research GmbH stellen sich zum 31. Dezember 2010 sowie zum Vorjahr wie folgt dar:
| in T€ | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 882 | 859 |
| Jahresergebnis | 59 | 58 |
| Bilanzsumme | 469 | 410 |
| Eigenkapital | 315 | 262 |
| Verbindlichkeiten | 154 | 148 |
Ende Dezember 2006 hat die 4SC AG die weltweiten Exklusivrechte an ihren QSB-Substanzen an die Quiescence Technologies LLC. (vormals QuoNova LLC.), Melbourne, Florida, USA, veräußert. Neben dem Verkaufserlös erhielt die 4SC AG eine Direktbeteiligung in Höhe von 10,0%.
Seit Mai 2008 hält die 4SC AG an der in Bonn ansässigen Nexigen GmbH eine Beteiligung in Höhe von 3,7%.
3.3 Vorratsvermögen
| in T€ | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
|---|---|---|
| Verbrauchsmaterialien | 17 | 17 |
| Lösungsmittel | 3 | 5 |
| Chemikalien | 1 | 0 |
| Vorratsvermögen | 21 | 22 |
Das Vorratsvermögen blieb im Vergleich zum Vorjahr mit einer Reduktion um 1 T€ nahezu unverändert.
3.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| in T€ | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 281 | 535 |
| — davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0* | 0* |
| — davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 972 | 931 |
| — davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 157 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.253 | 1.466 |
| — davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 157 |
* Diese Positionen werden von den Einzelwertberichtigungen beeinflusst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über 281 T€ bestehen aus Forschungskooperationen. Sie waren zum Bilanzstichtag noch nicht fällig und wurden vertragsgemäß im Januar 2011 beglichen.
Aufgrund der verstärkten Unsicherheit hinsichtlich der Liquiditätslage der Quiescence Technologies LLC., die sich im Lauf des Geschäftsjahres 2008 ergab, entschied sich das Management der 4SC AG mit Ablauf des 3. Quartals 2008, alle noch offenen lang- und kurzfristigen Forderungen gegen die Quiescence Technologies LLC., resultierend aus dem Kaufpreis für die QSB-Substanzen und aus dem Kooperationsvertrag in Höhe von insgesamt 731 T€, einer Wertberichtigung zu unterziehen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2010 gab es keine Änderungen, sodass zum 31. Dezember 2010 unverändert eine Forderung über 731 T€ besteht, die in voller Höhe wertberichtigt ist.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuerrückforderungen (548 T€), geleistete Anzahlungen für wissenschaftliche Fremdleistungen und Materialien (137 T€) und die Mietkautionen (157 T€). Im Vorjahr waren in dieser Position im Wesentlichen Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrückforderungen (433 T€), geleistete Anzahlungen (277 T€) und die Mietkaution (157 T€) enthalten.
3.5 Wertpapiere
| Bestand 31.12.2010 Stück |
Buchwert 31.12.2010 T€ |
Bestand 31.12.2009 Stück |
Buchwert 31.12.2009 T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| DWS Money Plus | 151 | 1.540 | 338 | 4.542 |
| Deutsche Pfandbriefbank | 3.000 | 0 | ||
| AG Schuldschein | 500 | 0 | ||
| UBS Festzinsanleihe |
Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und gemäß strengem Niederstwertprinzip zum Bilanzstichtag bewertet.
3.6 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
| in T€ | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 12.557 | 30.967 |
| Kassenbestand | 1 | 0 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 12.558 | 30.967 |
3.7 Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 220 T€ (Vorjahr: 183 T€) sind zum rechnerisch ermittelten Wert der Vorauszahlung bilanziert. Sie bestehen im Wesentlichen aus vorausbezahlten Rechnungen für Wartungsverträge, Lizenzen und Online-Recherchen.
3.8 Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der 4SC AG zum 31. Dezember 2010 beträgt 38.502.739,00 €. Es ist eingeteilt in 38.502.739 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie verbrieft einen anteiligen Betrag am Grundkapital der 4SC AG in Höhe von 1,00 € und gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das derzeitige Grundkapital ist voll eingezahlt.
Die Aktien der 4SC AG sind in Globalurkunden ohne Gewinnanteilscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, als Wertpapiersammelbank hinterlegt worden sind. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils oder auf Einzelverbriefung von Aktien ist nach § 6 Absatz 3 der Satzung ausgeschlossen.
Im Berichtsjahr gab es keine Änderungen des Grundkapitals.
Bedingte Kapitalia
Die Hauptversammlungen der Gesellschaft haben beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft wie folgt bedingt zu erhöhen:
| Bedingtes Kapital | Höhe T€ |
Beschluss der HV am | Zweck |
|---|---|---|---|
| I | 31 | 01.03.2001/ 21.06.2010 | Erfüllung von Optionsrechten von Mitgliedern des Vorstandes und Arbeitnehmern der Gesellschaft aus dem Aktienoptionsprogramm „ESOP 2001“ |
| II | 114 | 28.06.2006/ 21.06.2010 | Gewährung von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstandes und Arbeitnehmer der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren („ERSATZ-ESOP 2001“) |
| III | 88 | 28.07.2004/ 21.06.2010 | Erfüllung von Optionsrechten von Mitgliedern des Vorstandes und Arbeitnehmern der Gesellschaft aus dem Aktienoptionsprogramm „ESOP 2004“ |
| IV | 305 | 28.06.2006/ 21.06.2010 | Gewährung von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstandes und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer etwaiger verbundener Unternehmen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren („ESOP 2006“) |
| V | 7.500 | 21.06.2010 | Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von noch zu begebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombination dieser Instrumente) |
| VI | 1.000 | 15.06.2009 | Gewährung von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstandes und Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer in- und ausländischen verbundenen Unternehmen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren („ESOP 2009“) |
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 21. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Juni 2015 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 19.251.369,00 € gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 19.251.369 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I).
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| in € | |
|---|---|
| Kapitalrücklage per 01.01.2010 | 69.145.086,98 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr 2010 | 0,00 |
| Kapitalrücklage per 31.12.2010 | 69.145.086,98 |
Ergebnisverwendung
| in € | |
|---|---|
| Bilanzverlust per 01.01.2010 | -58.679.960,80 |
| Jahresfehlbetrag 2010 | -19.654.678,29 |
| Bilanzverlust per 31.12.2010 | -78.334.639,09 |
3.9 Sonstige Rückstellungen
| in T€ | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
|---|---|---|
| Übrige Rückstellungen | 1.809 | 1.822 |
| Rückstellungen für Abschlussprüfungskosten | 71 | 90 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.880 | 1.912 |
Die übrigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche (2010: 121 T€, 2009: 109 T€), Sondervergütungen (2010: 47 T€, 2009: 185 T€), Mieterrückbauten (2010: 74 T€, 2009: 63 T€), Berufsgenossenschaftsbeiträge (2010 und 2009 jeweils 26 T€) sowie für ausstehende Rechnungen (2010: 1.435 T€, 2009: 1.198 T€) gebildet.
3.10 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Verbindlichkeitenspiegel
| in T€ | 31.12.2010 Restlaufzeit in Jahren |
31.12.2009 Restlaufzeit in Jahren |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Art der Verbindlichkeit | bis 1 | 1 bis 5 | über 5 | gesamt | bis 1 | 1 bis 5 | über 5 | gesamt |
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 351 | 0 | 0 | 351 | 32 | 0 | 0 | 32 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 968 | 0 | 0 | 968 | 913 | 0 | 0 | 913 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 29 | 0 | 0 | 29 | 29 | 0 | 0 | 29 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 318 | 0 | 0 | 318 | 103 | 0 | 0 | 103 |
| — davon aus Steuern | 109 | 0 | 0 | 109 | 102 | 0 | 0 | 102 |
| — davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 1.666 | 0 | 0 | 1.666 | 1.077 | 0 | 0 | 1.077 |
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Vorauszahlungen für wissenschaftliche Auftragsforschungsleistungen, die entsprechend dem Projektfortschritt ergebniswirksam aufgelöst werden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren vor allem aus wissenschaftlichen Fremdleistungen und Patentdienstleistungen, aber auch aus zum Jahresende abgerechneten Rechts- und Beratungsleistungen und Softwarelizenzen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich auf eine Jahresendabrechnung der quattro research GmbH, Planegg-Martinsried (29 T€). Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden fristgerecht im Januar und Februar 2011 beglichen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen abzuführende Steuern, die im Zusammenhang mit den Gehältern stehen.
3.11 Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB
Für die Folgejahre nach dem Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag für die Betriebs- und Geschäftsräume der 4SC AG. Dieser Vertrag wurde im Jahr 2007 verlängert und ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Sofern die 4SC AG nach Ablauf der Mietzeit die Kriterien des Vermieters weiterhin erfüllt, ist eine erneute Verlängerung möglich. Kaufoptionen bestehen nicht. In dem Mietvertrag sind Preisanpassungsklauseln vorhanden: der monatliche Mietzins für die Büro- und Laborflächen einschließlich Gemeinschafts- und Funktionsflächen blieb bis Ende 2009 unverändert und erhöht sich in den folgenden Jahren um jeweils 0,75 €/m2. Für den ab Januar 2009 angemieteten Standort Überlingen-Bonndorf wurde ein Mietvertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2013 abgeschlossen, aus dem Mietzahlungen in Höhe von jährlich 22 T€ resultieren. Preisanpassungsklauseln und Kaufoptionen bestehen nicht. Sofern der Mietvertrag nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird, verlängert er sich um weitere fünf Jahre.
Finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen zum Bilanzstichtag aus einem Operating-Leasing-Vertrag für ein Massenspektrometer der Firma Xevo. Der Vertrag, welcher im September 2010 begann, hat eine Laufzeit von 36 Monaten und verpflichtet die 4SC AG, eine jährliche Leasingrate in Höhe von 76 T€ zu entrichten. Die Zahlung erfolgt monatlich, vorschüssig. Verlängerung- oder Kaufpreisoptionen sowie Preisanpassungsklauseln bestehen nicht.
Die aus diesen Verträgen künftig zu leistenden Zahlungen stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | |
|---|---|
| 2011 | 837 |
| 2012 | 98 |
| 2013 | 73 |
| 2014 | 0 |
| ab 2015 | 0 |
| Summe | 1.008 |
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres enthaltene Aufwand aus den Mietverträgen beläuft sich auf 751 T€ (2009: 741 T€). Der Aufwand aus Leasingverträgen im Jahr 2010 beträgt 25 T€ (2009: 0 €).
Über die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen hinaus bestehende finanzielle Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus wissenschaftlichen Serviceverträgen, einschließlich externer Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der klinischen und präklinischen Studien. Die Verpflichtungen hieraus betragen bis zu 10.081 T€ (2009: bis zu 7.299 T€), die Fälligkeit ist abhängig von den entsprechenden Studienfortschritten.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
4.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse im Jahr 2010 reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 1.861 T€ auf 989 T€. Dabei resultierten die Umsätze in beiden Jahren ausschließlich aus Forschungskooperationen.
Informationen über Produkte und Dienstleistungen
| in T€ | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Forschungskooperationen | 989 | 1.861 |
| Umsatzerlöse | 989 | 1.861 |
Informationen über geographische Gebiete
| in T€ | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Deutschland | 989 | 1.858 |
| Drittländer | 0 | 3 |
| Umsatzerlöse | 989 | 1.861 |
4.2 Sonstige betriebliche Erträge
| in T€ | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Erträge quattro research GmbH | 23 | 26 |
| Erträge ViroLogik GmbH | 0 | 62 |
| Investitionszuschüsse | 347 | 349 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 4 | 8 |
| Versicherungsentschädigungen | 3 | 20 |
| Erträge aus der Währungsumrechnung | 19 | 2 |
| Übrige Erträge | 7 | 18 |
| Umsatzerlöse | 403 | 485 |
Die Erträge mit der quattro research GmbH, Planegg-Martinsried, beziehen sich ausschließlich auf Mieteinnahmen. Die Investitionszuschüsse umfassen im Wesentlichen Zuwendungen der öffentlichen Hand für Förderprojekte seitens der EU, des BMBF und des BMWi.
4.3 Personalaufwand
| in T€ | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 5.126 | 4.908 |
| Soziale Abgaben | 784 | 676 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 90 | 84 |
| Sonstiges | 43 | 40 |
| Personalaufwand | 6.043 | 5.708 |
In die Gehälter für das Berichtsjahr sind Sondervergütungen für Vorstände (116 T€) eingeflossen. Der sonstige Personalaufwand umfasst im Wesentlichen Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft (26 T€).
4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in T€ | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Raumkosten | 901 | 874 |
| Reparaturen/Instandhaltung | 205 | 162 |
| Lizenzgebühren | 217 | 203 |
| Fremdarbeiten | 8.907 | 6.777 |
| PR & IR - Kosten sowie Reisekosten | 822 | 747 |
| Rechts- und sonstige Beratungskosten | 1.504 | 1.792 |
| Versicherungen/Gebühren | 111 | 110 |
| Betriebsmaterial | 686 | 823 |
| Aufsichtsrat | 141 | 143 |
| Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 20 | 5 |
| Sonstiges | 355 | 308 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 13.869 | 11.944 |
Eine Steigerung war bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu verzeichnen. Sie stiegen von 11.944 T€ in 2009 um 16% auf 13.869 T€ in 2010. Wesentlicher Einflussfaktor war dabei die Weiterentwicklung der gesamten 4SC-Produktpipeline. Dies zeigt sich vor allem in den gestiegenen Fremdarbeiten.
Die Rechts- und sonstigen Beratungskosten für das Geschäftsjahr enthalten im Wesentlichen Patentkosten (2010: 1.189 T€, 2009: 1.109 T€), Beratungsleistungen (2010: 212 T€, 2009: 265 T€), sowie Prüfungs- und Abschlusskosten (2010: 84 T€, 2009: 82 T€).
4.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen im Zusammenhang mit Festgeldern sowie aus Wertpapieren in Höhe von zusammen 252 T€ (2009: 357 T€).
4.6 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Berichtsjahr über 8 T€ resultieren aus der Bewertung der Nexigen GmbH. Für die 4SC AG ergab sich eine dauerhafte Wertminderung aufgrund der Bewertung im Rahmen einer im September durchgeführten Finanzierungsmaßnahme seitens der Nexigen GmbH. In 2009 resultierte ein Betrag über 4 T€ aus der Abschreibung auf Wertpapiere des Umlaufvermögens.
4.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen in Höhe von 1 T€ resultieren aus einer Avalprovision. 2009 betrafen die Zinsaufwendungen in Höhe von 3 T€ Zinsen, die im Rahmen eines Förderprojekts gezahlt wurden, sowie ebenfalls die Avalprovision.
5. LATENTE STEUERN
Latente Steuern entstehen, sofern sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen (temporäre Differenzen). Aktive latente Steuern resultieren aus voraussichtlichen Ertragsteuerentlastungen in künftigen Geschäftsjahren, die sich aus abzugsfähigen temporären Differenzen, aus künftig nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen und Steuergutschriften sowie Zinsvorträgen ergeben. Passive latente Steuern resultieren dabei aus voraussichtlichen Ertragsteuerbelastungen in künftigen Geschäftsjahren.
Zum 31. Dezember 2010 und zum 31. Dezember 2009 bestanden keine passiven latenten Steuern, da bei der 4SC AG keine temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen bestehen.
Aktive latente Steuern bestanden zum 31. Dezember 2010 und zum 31. Dezember 2009 ebenfalls nicht. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge wurden im Jahr 2010 wie im Vorjahr nicht aktiviert, da die Gesellschaft eine Historie von Verlusten aufweist und latente Steueransprüche aus ungenutzten steuerlichen Verlusten nur in dem Maße bilanziert werden können, wie substanzielle Hinweise vorliegen, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre ausreichend steuerlicher Gewinn verfügbar ist, gegen den die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können (§ 274 Abs. 1 S. 4 HGB).
Der Wert der steuerlichen Verluste, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch ausgewiesen wird, der aber anzugeben ist, stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| 2010 | |
|---|---|
| Steuerlicher Verlustvortrag (in T€) | 95.060 |
| Effektiver Steuersatz (in %) | 26,33 |
| Wert der steuerlichen Verlustvorträge (in T€) | 25.029 |
Der Ermittlung des effektiven Steuersatzes zur Berechnung der latenten Steuern lagen dabei folgende Annahmen zugrunde: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich in Deutschland aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer zusammen. Der Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt aufgrund des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 seit dem 1. Januar 2008 15%. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein effektiver Steuersatz von 15,83% bei der Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und von 10,5% bei der Gewerbesteuer angewendet. Der Gesamtsteuersatz ab dem 1. Januar 2011 beträgt somit wie im Vorjahr 26,33%. Der oben angeführten Berechnung liegt die Annahme zugrunde, dass diese geltenden Steuersätze bei Realisierung des Werts der steuerlichen Verlustvorträge in Zukunft Gültigkeit haben werden und dass die Verlustvorträge der 4SC AG weiterhin angerechnet werden können.
Generell können Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen und zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen genutzt werden, wobei die Beschränkungen für die Nutzung von Verlustvorträgen in Bezug auf die §§ 8 Abs. 4 KStG und 8c KStG zu beachten sind. Bei der 4SC AG ist es innerhalb der letzten Jahre zu verschiedenen Anteilseignerwechseln, Kapitalerhöhungen und zum Zugang neuer Aktionäre gekommen, zugleich wurde neues Betriebsvermögen in signifikantem Umfang zugeführt. Aufgrund herrschender Rechtsunsicherheit, die mit der Auslegung der Tatbestandsmerkmale in diesem Zusammenhang besteht, und der Haltung, welche die zuständigen Finanzbehörden einnehmen, hält die 4SC AG es für möglich, dass die jetzt bestehenden Verlustvorträge teilweise künftig nicht mehr zu einer Verrechnung mit Gewinnen herangezogen werden dürfen. Die 4SC AG wird sich jedoch auch weiterhin für die Anrechenbarkeit ihrer Verlustvorträge einsetzen.
Die Überleitung der erwarteten Ertragsteuer auf den effektiven Steueraufwand bzw. -ertrag stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | 2010 |
|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -19.655 |
| Erwarteter Ertrag aus Steuern zum Steuersatz von 26,33% | 5.175 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertrag | |
| (+)/Aufwand (-) | 0 |
| Zu erklärende Differenz | 5.175 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 5.139 |
| Nicht-abzugsfähige Aufwendungen | 21 |
| Sonstige Differenzen | 15 |
| Summe Überleitungen | 5.175 |
6. ANGABEN ZU VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
6.1 Vorstand
Mitglieder des Vorstands
Als alleinvertretungsberechtigte Vorstände waren im Berichtsjahr bestellt:
| Herr Dr. Ulrich Dauer, CEO, Eberfing | |
| Herr Dr. Daniel Vitt, CSO, Germering | |
| Herr Dipl.-Kfm. Enno Spillner, CFO, Neuried, seit 20. September 2010 |
Gemeinschaftlich vertretungsberechtigter Vorstand mit einem Prokuristen oder anderem Vorstandsmitglied:
| Herr Dr. Bernd Hentsch, CDO, Frankfurt | |
| Herr Dipl.-Kfm. Enno Spillner, CFO, Neuried, bis 20. September 2010 |
Entlastung des Vorstands
Dem Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2010 für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.
Aktuelle Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien und Aufsichtsräten
Die Mitglieder des Vorstands hatten zum Bilanzstichtag die folgenden Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien und Aufsichtsräten:
Dr. Daniel Vitt
| • | Mitglied des Beirats der quattro research GmbH, Planegg-Martinsried (seit Januar 2004) |
| • | stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Weltoffen-Germering Weltladen eG (seit Juni 2008) |
| • | Beiratsvorsitzender der Nexigen GmbH, Bonn (seit Juli 2008) |
Dr. Ulrich Dauer, Dr. Bernd Hentsch und Enno Spillner übten zum Bilanzstichtag keine Funktionen in anderen Kontrollgremien und Aufsichtsräten aus.
Vergütung des Vorstands
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 841 T€ (Vorjahr: 810 T€). Darin enthalten sind einmalige Sondervergütungen in Höhe von 116 T€ (Vorjahr: 186 T€) sowie beitragsorientierte Versorgungspläne in Höhe von 17 T€ (Vorjahr: 15 T€). Zudem halten die Vorstände insgesamt 706.720 Optionen (2009: 706.720 Optionen), denen im Geschäftsjahr ein rechnerischer Wert in Höhe von 848 T€ (2009: 848 T€) gegenübersteht. Die Berechnung erfolgt anhand des Black and Scholes Modells. Im Geschäftsjahr wurden keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben.
Für die Vorstandsmitglieder Dr. Ulrich Dauer, Dr. Daniel Vitt, Enno Spillner und Dr. Bernd Hentsch wurde im Rahmen der Neuregelung der Vorstandsverträge im Jahr 2010 eine Vereinbarung getroffen, dass im Falle eines Kontrollerwerbs durch einen Dritten und einer in diesem Zusammenhang stehenden Ablösung für die Restlaufzeit des Vertrags die Bezüge vollständig ausbezahlt werden, mindestens aber für eine rechnerische Restlaufzeit von 15 Monaten. Desweiteren sind im Falle des Kontrollerwerbs die Regelungen zum Verfall von Aktienoptionen für die Vorstandsmitglieder aufgehoben, d.h. alle an die Vorstandsmitglieder bis zum Trennungszeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen verbleiben den Vorstandsmitgliedern unabhängig von der Beendigung des Dienstverhältnisses. Darüber hinaus bestehen keine Leistungen an die Vorstandsmitglieder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder aus Anlass der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Individualisiert nach einzelnen Vorstandsmitgliedern setzt sich die Gesamtvergütung im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
| Vergütung in T€ |
Fix | Variabel | Personalaufwand aus Optionen1 | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2010 | 2009 | 2010 | 2009 | 2010 | 2009 | 2010 | 2009 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Ulrich Dauer | 190 | 166 | 29 | 49 | 47 | 9 | 266 | 224 |
| Dr. Daniel Vitt | 179 | 156 | 30 | 49 | 47 | 9 | 256 | 214 |
| Dr. Bernd Hentsch | 186 | 156 | 31 | 49 | 61 | 24 | 278 | 229 |
| Dipl.-Kfm. Enno Spillner | 170 | 146 | 26 | 39 | 62 | 38 | 258 | 223 |
| Vorstandsvergütung | 725 | 624 | 116 | 186 | 217 | 80 | 1.058 | 890 |
1 Dabei handelt es sich um den nach IFRS 2 ermittelten Personalaufwand im Berichtsjahr, der nach HGB nicht ergebniswirksam ist.
Anteilsbesitz der Vorstandsmitglieder
Die Bezugsrechte des Vorstands in ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert ihrer Gewährung sind in folgender Tabelle dargestellt:
| Optionsprogramm Einheit |
Tranche | Ausgabe | Bezugspreis € |
Bezugsverhältnis | ausstehend 31.12.2010 Tsd. |
Zeitwert € |
Rechnerischer Wert der Optionen gesamt € |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ESOP 2001 | 2001/1 | 31.03.01 | 9,60 | 0 | n/a | 0 | |
| ESOP 2001 | 2001/2 | 10.10.01 | 9,60 | 0 | n/a | 0 | |
| ESOP 2001 | 2002 | 30.06.02 | 12,00 | 0 | n/a | 0 | |
| ESOP 2001 | 2003 | 30.09.03 | 5,08 | 0 | 0,74 | 0 | |
| ESOP 2004 | 2004 | 30.09.04 | 4,24 | 9 | 0,72 | 7 | |
| ESOP 2004 | 2005 | 30.09.05 | 4,24 | 10 | 0,71 | 7 | |
| ESOP 2004 | 2006/1 | 30.05.06 | 4,53 | 26 | 0,74 | 19 | |
| ESOP 2006 | 2006/2 | 25.08.06 | 3,80 | 151 | 1,71 | 257 | |
| ERSATZ-ESOP 2001 | 2006/3 | 25.08.06 | 3,80 | 23 | 1,54 | 35 | |
| ESOP 2006 | 2007 | 26.11.07 | 3,65 | 0 | 1,49 | 0 | |
| ESOP 2006 | 2008 | 22.08.08 | 3,45 | 36 | 1,50 | 55 | |
| ESOP 2009 | 2009 | 26.11.09 | 3,29 | 451 | 1,04 | 468 | |
| ESOP 2009 | 2010 | 26.11.10 | 3,09 | 0 | 0,77 | 0 | |
| Summe | 706 | 848 |
Der Anteilsbesitz der Vorstandsmitglieder setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| Aktien in Stück |
Aktien 01.01.2010 |
Kauf | Verkauf | Aktien 31.12.2010 |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Ulrich Dauer | 430.639 | 6.800 | 0 | 437.439 |
| Dr. Daniel Vitt | 416.803 | 0 | 0 | 416.803 |
| Dr. Bernd Hentsch | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dipl.-Kfm. Enno Spillner | 70.000 | 0 | 0 | 70.000 |
| Anteilsbesitz | 917.442 | 6.800 | 0 | 924.242 |
| Aktienoptionen in Stück |
Optionen 01.01.2010 |
Zugänge | Verfall | Ausübung | Optionen 31.12.2010 |
Aktien maximal beziehbar |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Ulrich Dauer | 152.200 | 0 | 0 | 0 | 152.200 | 147.400 |
| Dr. Daniel Vitt | 152.200 | 0 | 0 | 0 | 152.200 | 147.400 |
| Dr. Bernd Hentsch | 152.720 | 0 | 0 | 0 | 152.720 | 152.720 |
| Dipl.-Kfm. Enno Spillner | 249.600 | 0 | 0 | 0 | 249.600 | 236.400 |
| Anteilsbesitz | 706.720 | 0 | 0 | 0 | 706.720 | 683.920 |
6.2 Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats und Vergütung
Als Aufsichtsrat der Gesellschaft sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Personen bestellt. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Berichtsjahr auf 139 T€ (2009: 139 T€). Individualisiert nach einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern setzt sich die Vergütung im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
| in T€ | Beruf | Vergütung 2010 |
Vergütung 2009 |
|---|---|---|---|
| Dr. Jörg Neermann (Vorsitzender) |
Partner bei LSP Life Sciences Partners, München/ Geschäftsführer bei LSP Services Deutschland GmbH, München | 32 | 35 |
| Dr. Thomas Werner (seit 21. Juni 2010 stellv. Vorsitzender) |
Unternehmensberater, Utting am Ammersee/ Präsident & CEO der Accera, Inc., Broomfield, Colorado, USA | 21 | 9 |
| Günter Frankenne (bis 21. Juni 2010 stellv. Vorsitzender) |
Geschäftsführender Inhaber der Firma STRATCON Strategy Consultants, Berg bei Neumarkt | 21 | 24 |
| Helmut Jeggle | Head of Business Planning & Analyzing der Athos Service GmbH, München | 20 | 20 |
| Dr. Manfred Rüdiger | Partner der LSP Life Sciences Partners, München/CEO der Affectis Pharmaceuticals AG, Planegg-Martinsried | 20 | 23 |
| Dr. Clemens Doppler | Partner & Geschäftsführer bei HeidelbergCapital Asset Management GmbH, Heidelberg | 25 | 23 |
| Dr. Thomas Strüngmann (bis 15. Juni 2009) |
Chief Executive Officer (CEO) der Athos Service GmbH, München | 0 | 5 |
| Aufsichtsratsvergütung | 139 | 139 |
Die Amtszeit endet mit Abschluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, nicht mitgerechnet wird. Somit endet die Amtszeit mit Abschluss jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr beschließt.
Entlastung des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2010 für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.
Aktuelle Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien und Aufsichtsräten
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten zum Bilanzstichtag die folgenden Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien und Aufsichtsräten:
Dr. Jörg Neermann:
| • | Affimed AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | Curetis AG, Holzgerlingen, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | Vivendy Therapeutics Ltd., Basel, Schweiz, Vorsitzender des Verwaltungsrats |
Dr. Thomas Werner:
| • | CM&D Pharma Limited, London, Großbritannien, Vorsitzender des Supervisory Board |
| • | Medigene AG, Planegg-Martinsried, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | PharmaSwiss S.A., Zug, Schweiz, Vorsitzender des Verwaltungsrats |
| • | SkyePharma PLC, London, Großbritannien, Mitglied des Supervisory Board |
Dr. Clemens Doppler
| • | Accovion GmbH, Eschborn, Vorsitzender des Beirats |
| • | Merlion Pharmaceuticals Inc., Singapur, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | Nanogate AG, Quierschied-Göttelborn, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | Sensovation AG, Stockach, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender |
| • | Vasopharm GmbH, Würzburg, Mitglied des Beirats |
Dipl.-Vw. Günter Frankenne
| • | Concentro AG, Nürnberg, Aufsichtsratsvorsitzender |
| • | CURADIS GmbH, Erlangen, Stellvertretender Beiratsvorsitzender |
| • | Epigenomics AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | iMTM GmbH, Magdeburg, Stellvertretender Beiratsvorsitzender |
| • | KeyNeurotek Pharmaceuticals AG, Magdeburg, Aufsichtsratsvorsitzender |
| • | November AG, Köln, Aufsichtsratsvorsitzender |
| • | Verbena AG, Berg bei Neumarkt, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | ViroLogik GmbH, Erlangen, Beiratsvorsitzender |
Helmut Jeggle
| • | BionTech AG, Mainz, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| • | Ganymed Pharmaceuticals AG, Mainz, Mitglied des Aufsichtsrats |
| • | Sidroga AG, Zoffingen, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats |
| • | VANGUARD AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats |
Dr. Manfred Rüdiger übte zum Bilanzstichtag keine Funktionen in anderen Kontrollgremien und Aufsichtsräten aus.
Anteilsbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Anteilsbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| Anteilsbesitz in Stück |
Aktien 01.01.2010 |
Kauf | Verkauf | Aktien 31.12.2010 |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Jörg Neermann | 100.000 | 0 | 0 | 100.000 |
| Dr. Manfred Rüdiger | 16.000 | 0 | 0 | 16.000 |
| Dr. Clemens Doppler | 9.875 | 0 | 0 | 9.875 |
| Dr. Thomas Werner | 0 | 5.000 | 0 | 5.000 |
| Anteilsbesitz | 125.875 | 5.000 | 0 | 130.875 |
7. ZUSÄTZLICHE ANGABEN
7.1 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Angestellte) beträgt im Jahr 2010 ohne Vorstand und Auszubildende 90 (2009: 86).
Von den 90 Angestellten (ohne Vorstand und Auszubildende) sind 67 in der Forschung und Entwicklung, 19 im Vertrieb und in der Verwaltung sowie vier Mitarbeiter im Bereich Informationstechnologie tätig. Im Vorjahr waren von den 86 Angestellten (ohne Vorstand und Auszubildenden) 65 in der Forschung und Entwicklung, 19 im Vertrieb und in der Verwaltung sowie zwei Mitarbeiter im Bereich Informationstechnologie tätig.
Darüber hinaus waren 2010 wie im Vorjahr durchschnittlich 4 Vorstände bei der 4SC AG beschäftigt sowie im Vorjahr 1 Auszubildender, sodass die durchschnittliche Gesamtbeschäftigtenzahl in 2010 bei 94 und in 2009 bei 91 lag. Auch in 2010 bildetet die 4SC AG aus - seit September 2010 einen Chemielaboranten.
Im Rahmen der bedingten Kapitalia I, II, III, IV und VI wurden den Mitarbeitern der Gesellschaft gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG Optionen zugeteilt. Davon sind per 31. Dezember 2010 insgesamt 738.512 Optionen ausstehend. Diese sind zum einen bei einem Bezugsverhältnis von 2:1 mit einem Ausübungspreis von 4,24 €, zum anderen bei einem Bezugsverhältnis von 1:1 mit einem Ausübungspreis zwischen 3,09 € und 3,80 € ausgestattet.
7.2 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 hat die 4SC AG die nachfolgend dargestellten wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Personen getätigt:
quattro research GmbH, Planegg-Martinsried
Die 4SC AG unterhält Rechtsbeziehungen zu der quattro research GmbH, an der sie seit deren Gründung Anfang 2004 eine Beteiligung in Höhe von 48,8% des Stammkapitals hält. Insbesondere besteht ein Softwareservice-Vertrag zwischen den Gesellschaften, aufgrund dessen die quattro research GmbH Leistungen zur Verbesserung, Weiterentwicklung, Benutzerunterstützung, Weiterbildung und Datenbankpflege bezüglich einer von der 4SC AG erstellten Software zur Unterstützung der Forschungsaktivitäten erbringt. Dieser Vertrag hatte im Zeitraum Januar bis Dezember 2010 ein Volumen von netto 277 T€ (2009: 277 T€). Weiterhin besteht ein IT-Service-Vertrag, auf dessen Grundlage die quattro research GmbH Dienstleistungen bei der Pflege und Instandhaltung der Infrastruktur der 4SC AG erbringt. Aus diesem Vertrag entstanden der 4SC AG im Jahr 2010 Kosten in Höhe von netto 21 T€ (2009: 21 T€). Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der quattro research GmbH aus den genannten Verträgen in Höhe von 29 T€ (31. Dezember 2009: 29 T€), die im Rahmen der vereinbarten Zahlungsfristen im Januar 2011 getilgt wurden.
Daneben bestand bis zum 31. Oktober 2010 zwischen der 4SC AG als Hauptmieterin und der quattro research GmbH als Untermieterin ein Untermietvertrag in den Geschäftsräumen der 4SC AG. Der von der quattro research GmbH zu zahlende Mietzins orientiert sich an den Konditionen des Hauptmietvertrages der 4SC AG. Im Berichtsjahr wurden Erträge aus der Untervermietung über 23 T€ (2009: 26 T€) vereinnahmt. Zum Bilanzstichtag bestand keine Forderung der 4SC AG gegen die quattro research GmbH.
Donner & Reuschel Bank, Hamburg (vormals: Conrad Hinrich Donner Bank)
Mit Vertrag vom Dezember 2005 hat die Donner & Reuschel Bank die Funktion als Zahlungs- und Hinterlegungsstelle für die 4SC AG übernommen, wodurch ein jährlicher Aufwand von 3 T€ entsteht. Darüber hinaus berät die Donner & Reuschel Bank die 4SC AG seit Oktober 2008 im Zusammenhang mit der Optimierung der Beziehung zu privaten und institutionellen Investoren. Im Berichtsjahr entstanden der 4SC AG Aufwendungen über 28 T€ (2009: 28 T€), zum 31. Dezember 2010 bestanden hieraus keine Verbindlichkeiten. Einer der Vorstände der Donner & Reuschel Bank, Marcus Vitt, ist ein Bruder des CSOs der 4SC AG, Dr. Daniel Vitt.
Sonstige Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Darüber hinaus bestehen sonstige Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die im Berichtsjahr einzeln jedoch nicht mehr als 10 T€ betragen haben und deren Gesamtvolumen pro Jahr voraussichtlich 10 T€ nicht übersteigen wird. Zum 31. Dezember 2010 bestanden hieraus keine Verbindlichkeiten.
7.3 Honorare des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB
Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2010 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 29, 80339 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt.
| in T€ | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 68 | 67 |
| andere Bestätigungsleistungen | 10 | 42 |
| Sonstige Leistungen | 11 | 0 |
| Vom Abschlussprüfer berechnetes Gesamthonorar | 89 | 109 |
Für Abschlussprüfungsleistungen 2010 wurden im Geschäftsjahr 68 T€ erfasst (im Vorjahr: 67 T€ für die Abschlussprüfung 2009).
Für andere Bestätigungsleistungen fielen im Berichtsjahr 10 T€ im Rahmen zweier Analytical Reviews sowie einer prüferischen Durchsicht für die Quartalsabschlüsse an (2009: 10 T€). Im Vorjahr wurden 27 T€ für die Erstellung des Comfort Letters im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung 2009 gebucht. Diese wurden als Transaktionskosten als Abzug vom Eigenkapital bilanziert. Zusätzlich fielen für die Mittelprüfung im Zusammenhang mit dem EU-Förderprojekt „Antimal“ und die Erstellung des entsprechenden „Audit Certificates“ 5 T€ an.
Sonstige Leistungen durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestanden im Berichtsjahr in der Durchführung von Mandantenseminaren unter Teilnahme der 4SC AG. Die Kosten hierfür beliefen sich auf weniger als 1 T€ (2009: weniger als 1 T€). Zusätzlich wurden im Berichtsjahr 11 T€ für die Auskunftserteilung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 im Zusammenhang mit der DPR-Prüfung (Stichprobenprüfung) in Rechnung gestellt.
7.4 Mitteilungspflichtige Beteiligung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Aktionäre der 4SC AG, die - auf der Basis der von der Gesellschaft gemäß § 21ff. WpHG erhaltenen Mitteilungen - mehr als 3% der Anteile an der Gesellschaft halten. Dabei beziehen sich die genannten Zahlen immer auf die letzte publizierte Meldung. Der tatsächliche Stand zum 31. Dezember 2010 kann von diesen Werten jedoch abweichen.
| Anzeigende Gesellschaft | Bekanntmachungsdatum | Stimmrechtsanteil |
|---|---|---|
| Santo Holding (Deutschland) GmbH | 25.10.2007 | 31,55%1 |
| HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG, HeidelbergCapital Asset Management GmbH, Dr. Clemens Doppler & Prof. Dr. Martin Weiblen, München |
26.11.2009 | 7,66% |
| Deutsche Bank AG, Frankfurt / Main Nordwestdeutscher Wohnungsbauträger GmbH, Frankfurt / Main DBG Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt / Main VCG Venture Capital Gesellschaft mbH, München |
04.12.2009 | 8,55% |
| First Capital Partner GmbH, Gräfelfing2 | 16.12.2009 | 16,39% |
| FCP Biotech Holding GmbH, Gräfelfing | 16.12.2009 | 11,62% |
| WE Verwaltungs GmbH, Gräfelfing | 16.12.2009 | 16,39% |
| WE Vermögensverwaltung GmbH & Co, Gräfelfing | 16.12.2009 | 16,39% |
| Wolfgang Egger, Deutschland | 16.12.2009 | 16,39% |
1 Gemäß Schätzung des Managements liegt der Anteil der Santo Holding (Deutschland) GmbH zum 31. Dezember 2010 bei ca. 48,05%.
2 Die Stimmrechte werden dabei auch der FCP Anlage AG, Gräfelfing, zugerechnet.
7.5 Corporate Governance Kodex gemäß § 285 Nr. 16 HGB
Am 25. Februar 2010 und am 25. Februar 2011 erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 161 AktG, den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in seiner Vollständigkeit mit einigen Ausnahmen nahezu zu entsprechen. Die Entsprechenserklärungen wurden jeweils am gleichen Tag auf der Website www.4sc.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Planegg-Martinsried, 14. März 2011
Der Vorstand
Dr. Ulrich Dauer, CEO
Dr. Bernd Hentsch, CDO
Dipl.-Kfm. Enno Spillner, CFO
Dr. Daniel Vitt, CSO
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2010 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2010 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 14.730.464,52 | 27.633,46 | 0,00 | 14.758.097,98 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 3.571.909,05 | 0,00 | 0,00 | 3.571.909,05 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 4.730,76 | 0,00 | 4.730,76 | 0,00 |
| 18.307.104,33 | 27.633,46 | 4.730,76 | 18.330.007,03 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.211.375,47 | 424.410,34 | 207.778,97 | 5.428.006,84 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 420.242,52 | 0,00 | 0,00 | 420.242,52 |
| 23.938.722,32 | 452.043,80 | 212.509,73 | 24.178.256,39 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2010 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2010 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.679.010,53 | 853.215,73 | 0,00 | 2.532.226,26 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 3.571.908,05 | 0,00 | 0,00 | 3.571.908,05 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5.250.918,58 | 853.215,73 | 0,00 | 6.104.134,31 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.657.615,78 | 524.746,54 | 137.128,92 | 4.045.233,40 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 254.142,52 | 7.500,00 | 0,00 | 261.642,52 |
| 9.162.676,88 | 1.385.462,27 | 137.128,92 | 10.411.010,23 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 12.225.871,72 | 13.051.453,99 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 1,00 | 1,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 4.730,76 |
| 12.225.872,72 | 13.056.185,75 | |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.382.773,44 | 1.553.759,69 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 158.600,00 | 166.100,00 |
| 13.767.246,16 | 14.776.045,44 |
Lagebericht
1. DAS UNTERNEHMEN 4SC AG
1.1 Geschäftstätigkeit
Die 4SC AG ist ein international tätiges Biotechnologieunternehmen, welches sich darauf spezialisiert hat, neuartige gezielte Medikamente gegen schwere Krankheiten mit den Indikationsschwerpunkten Autoimmun- und Krebserkrankungen zu erforschen und zu entwickeln. Das Unternehmensziel ist der Aufbau einer nachhaltigen und robusten Produktpipeline. Dafür werden niedermolekulare Wirkstoffe bis in die frühen klinischen Phasen entwickelt. Der Nachweis ihrer Wirksamkeit (Proof of Concept) macht sie zu attraktiven Produkten für Entwicklungs- und Lizenzpartnerschaften mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen, welche die Wirkstoffe im Anschluss weiterentwickeln und vermarkten. Mit solchen Partnerschaften will die 4SC AG Lizenzgebühren, Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen erwirtschaften und damit ein substanzielles Unternehmenswachstum erzielen.
1.2 Rechtliche Struktur und Organisation
Die 4SC AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie wurde am 3. August 2000 als 4SC Drug Discovery AG gegründet. Seit dem 15. Dezember 2005 werden die Aktien der Gesellschaft deutschlandweit im Prime Standard gehandelt. Sitz der Gesellschaft ist Planegg-Martinsried im Landkreis München. Seit Anfang 2009 hat das Unternehmen eine Betriebsstätte in Überlingen-Bonndorf am Bodensee.
1.3 Kurzdarstellung der Produktpipeline
Der therapeutische Schwerpunkt der 4SC AG liegt auf Autoimmun- und Krebserkrankungen. Diese Indikationen verfügen bislang über unzureichende Behandlungsmöglichkeiten und versprechen ein großes Marktpotenzial.
Autoimmunerkrankungen sind Krankheiten, die eine Abwehrreaktion des Immunsystems gegen körpereigenes Gewebe verursachen. Hier entwickelt die 4SC AG mit ihrem Produkt Vidofludimus ein gezieltes Therapeutikum für die Indikationen Rheumatoide Arthritis (RA) und chronisch entzündliche Darmerkrankungen (IBD).
Krebserkrankungen sind Krankheiten, bei denen Körperzellen unkontrolliert wachsen und dabei gesundes Gewebe verdrängen und zerstören können. Das wichtigste Produkt der 4SC AG in diesem Bereich ist Resminostat. Dieser Wirkstoff wird aktuell in drei klinischen Studien der Phase II in den Indikationen hepatozelluläres Karzinom (HCC), Hodgkin Lymphom (HL) und K-rasmutierter Darmkrebs (CRC) entwickelt. Mit den Substanzen 4SC-203 und 4SC-205 befinden sich noch zwei weitere Wirkstoffe aus dem Onkologieportfolio der 4SC AG in klinischen Phase-I-Studien.
1.4 Absatzmärkte
Die 4SC AG beabsichtigt, ihre Produkte an Pharma- und Biotechnologieunternehmen mit etabliertem Medikamentenvertrieb in Lizenz zu vergeben. Dabei zielt das Unternehmen schwerpunktmäßig auf die wichtigsten Pharmamärkte ab – die EU, Nordamerika und Japan – sowie auf Märkte, die innovativen Medizinprodukten einen entsprechenden Patent- oder Vermarktungsschutz bieten.
1.5 Unternehmensstrategie und Ziele
Die 4SC AG will sich zu einem profitablen Unternehmen entwickeln, indem sie gezielte Medikamente erforscht und entwickelt und in Partnerschaften einbringt. Die Produkte sind zur Behandlung von Krankheiten mit hohem medizinischen Bedarf geeignet und weisen ein großes Wachstums- bzw. Absatzpotenzial auf. Mit den Lizenzeinnahmen will die Gesellschaft Umsätze erwirtschaften, die das Unternehmen in die Profitabilität führen.
2. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
2.1 Weltwirtschaft: Deutlicher Anstieg der weltweiten Wirtschaftsleistung
Die globale Wirtschaft erholte sich 2010 dank der koordinierten internationalen Anstrengungen schneller als erwartet. Dabei übertrafen die Emerging Markets, allen voran China, mit ihren Wachstumsraten die Ökonomien der etablierten Industrieländer deutlich.
Im Euro-Gebiet ging die Erholung wegen des schwachen Produktivitätszuwachses langsamer voran. Die Inflation kletterte auf den höchsten Stand seit mehr als zwei Jahren. Im Dezember 2010 betrug die Teuerung 2,2%. Die Staatsverschuldung stieg in zahlreichen Ländern Europas 2010 stark an. Zur Beruhigung der Finanzmärkte trug in der Griechenland-Krise die Errichtung eines Rettungsfonds mit einem Volumen von insgesamt 750 Mrd. € bei. Zur Sanierung der Staatshaushalte führten die Regierungen Europas strikte Sparmaßnahmen ein.
Deutschland verzeichnete unter den Euro-Ländern den kräftigsten Aufschwung. Anziehende Exporte und umfangreiche Konjunkturprogramme bescherten der deutschen Volkswirtschaft im 1. Halbjahr 2010 mit einem Plus von 3,6% gegenüber 2009 das stärkste Wachstum seit der Wiedervereinigung. Am deutschen Arbeitsmarkt verbessert sich die Lage weiter: Die Zahl der Arbeitslosen näherte sich erstmals seit 1992 der 3-Millionen-Marke. Im Dezember 2010 beschleunigte sich die Inflation im Vergleich zu den vorangegangenen Monaten. Die Verbraucherpreise stiegen gegenüber dem Vormonat November um 1,0% und lagen laut ersten Ergebnissen um 1,7% höher als im Dezember 2009.
2.2 Reformen für ein zukunftssicheres Gesundheitssystem
Für Unsicherheit auf dem Finanzmarkt sorgte neben den Sparmaßnahmen in den europäischen Staaten auch die Gesundheitsreform in den USA. Präsident Obamas‘ Reform sieht vor, 32 Millionen bislang unversicherten Amerikanern einen Schutz im Krankheitsfall zu verschaffen und das 2,5 Billionen US-$ teure Gesundheitswesen tiefgreifend umzubauen. Elemente, die in europäischen Sozialstaaten längst vertraut und verankert sind.
In Europa haben laut einer Studie der OECD verbesserte Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Fortschritte bei der Gesundheitsversorgung in den letzten 20 Jahren deutlich zur Verlängerung der Lebensdauer beigetragen. Trotz erheblicher Unterschiede in den Grundlagen und Systemen stiegen in allen Ländern Europas die Ausgaben für das Gesundheitswesen, deren Hauptfinanzierungsquelle in allen Ländern außer Zypern die öffentliche Hand ist.
In Deutschland trat im Zuge der Gesundheitsreform 2010 das "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" zum 1. Januar 2011 in Kraft. Mit der Reform erhofft sich die Regierungskoalition eine Ersparnis von rund 3,5 Mrd. € im Jahr 2011 und 4 Mrd. € im Jahr 2012. Dazu sollen im Arzneimittelsektor erhebliche Einsparpotenziale gehoben und die Beiträge der Versicherten effizienter eingesetzt werden. Die Reform soll damit einen wichtigen Beitrag zu einem zukunftssicheren Gesundheitssystem mit einer qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Versorgung leisten. Das "Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG)" das ebenfalls zum 1. Januar 2011 in Kraft trat, trägt durch Kostenreduktion und Intensivierung des Wettbewerbs zudem zur Eindämmung der steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen bei. Für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen müssen bei Markteinführung Nachweise über den Zusatznutzen für Patienten vorgelegt werden. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird ein Festbetrag festgesetzt. Für die pharmazeutischen Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Preise für Arzneimittel künftig nicht mehr nach eigenem Ermessen festlegen können.
2.3 Aktuelle Entwicklungen in der Pharma- und Biotechnologiebranche
Die Biotechnologie bleibt weiterhin der Innovationsmotor der Gesundheitsbranche. Die überdurchschnittlichen Wachstumsaussichten sowie die derzeit niedrige Bewertung von Biotechnologieunternehmen schafften 2010 die Grundlage für eine nachhaltige Erholung des Sektors. Biotechnologieunternehmen konnten sich erfolgreich als Anbieter von Forschungs- und Entwicklungsprozessen positionieren. Besonders gefragt waren Firmen, die Medikamente mit hohem medizinischen Nutzen und einem personalisierten, effektiven Ansatz in Indikationen mit großer Nachfrage, wie beispielsweise Autoimmun- und Krebserkrankungen, entwickeln. Diese Unternehmen werden auch in Zukunft angemessene Preise für ihre Produkte erzielen können.
Eine Reihe von Akquisitionen und Kooperationsvereinbarungen mit hohen Übernahmeprämien verdeutlichte 2010 zudem den Anlegern die vergleichsweise tiefen Unternehmensbewertungen. So erwarb z.B. im Juni 2010 Astellas Pharma den US-Biotechnologiekonzern OSI Pharmaceuticals für einen Kaufpreis von 3,5 Mrd. US-$ und eine Prämie von 40% zum vorherigen Kursniveau. Mit OSI erwarb Astellas auch die Leitsubstanz des Unternehmens zur Behandlung von Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs, das niedermolekulare Medikament Tarceva, das 2009 weltweit Umsätze von 1,2 Mrd. US-$ erzielte.
Spekulationen zur Übernahme der US-Biotechnologiefirma Genzyme durch den französischen Pharmakonzern Sanofi-Aventis trieben den Genzyme-Kurs am Aktienmarkt in die Höhe. Bereits seit Anfang Juli 2010 wurde über ein Angebot spekuliert. Gegen den Widerstand der Genzyme-Führung legte Sanofi-Aventis den Aktionären ein Angebot im Gesamtwert von 18,5 Mrd. US-$ vor, das diese als zu niedrig ablehnten. Nach Ablauf des Berichtszeitraums Anfang 2011 verlängerte Sanofi-Aventis die Annahmefrist für sein Übernahmeangebot ein weiteres Mal; die Vereinbarung zur Übernahme von Genzyme wurde schließlich Mitte Februar 2011 getroffen. Hier zeigt sich erneut die Tendenz, dass globale Pharmaunternehmen für ihr weiteres Wachstum zunehmend auf die Biotechnologiebranche setzen.
Aber auch in Deutschland kündigte sich eine Erholung der Branche an. Börsennotierte Unternehmen wie beispielsweise die Martinsrieder Morphosys AG konnten die Unternehmensstrategie weiter umsetzen und durch eine Akquisition und den Ausbau ihres Antikörper-Angebotes einen sehr positiven Kursverlauf verzeichnen. Im privaten Sektor schlossen mehrere Unternehmen wie z.B. die Immatics Biotechnologies GmbH in Tübingen substanzielle Finanzierungsrunden ab. Immatics warb dabei insgesamt 54 Mio. € ein. Bei der Frühphasenfinanzierung taten sich deutsche Unternehmen jedoch auch weiterhin schwer.
2.4 Klinische Entwicklung im Umfeld – positive Ergebnisse beleben den Markt
Positive Studienergebnisse belebten auch 2010 wieder den Markt. Im niedermolekularen Bereich in Autoimmunkrankheiten sowie im Onkologie-Umfeld – und hier speziell in der Medikamentenklasse der HDAC-Inhibitoren – gab es vielversprechende klinische Entwicklungen sowie Kooperationsvereinbarungen.
Das Biopharmaunternehmen AstraZeneca und die US-Firma Rigel Pharmaceuticals unterzeichneten im Februar 2010 ein Abkommen zur Entwicklung und zum Vertrieb des niedermolekularen Wirkstoffs R788 gegen Rheumatoide Arthritis. Neben einer Vorauszahlung von 100 Mio. US-$ erhält Rigel für das Erreichen von klinischen Meilensteinen bis zu 345 Mio. US-$. Weitere bis zu 800 Mio. US-$ sowie Umsatzbeteiligungen im zweistelligen Prozentbereich sind an kommerzielle Erfolgsfaktoren geknüpft.
Das dänische Biopharmaunternehmen TopoTarget ging mit dem US-Unternehmen Spectrum Pharmaceuticals eine Partnerschaft zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Belinostat ein. TopoTarget erhält eine Vorabzahlung von 30 Mio. US-$, weitere Zahlungen bis zu 350 Mio. US$ sind an klinische Meilensteine und die Marktzulassung gekoppelt. Darüber hinaus erhält TopoTarget bei einer Markteinführung Umsatzbeteiligungen im zweistelligen Prozentbereich. Ende des Jahres 2010 startete TopoTarget eine Phase-II-Studie mit Belinostat in Kombination mit Tarceva in nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC: non small cell lung cancer) sowie eine Phase-I-Studie in Kombination mit Warfarin, einem Wirkstoff zur Hemmung der Blutgerinnung.
Im HDAC-Bereich berichteten Novartis und das kanadische Biopharmaunternehmen Methylgene finale Phase-II-Daten aus ihren Studien mit Mocetinostat in Hodgkin Lymphom auf dem Annual Meeting der "American Society of Hematology" (ASH) in Florida, USA.
Die hohe Anzahl der laufenden Studien zu Autoimmunerkrankungen unterstreicht die weiterhin große Nachfrage nach Wirkstoffen für diese Indikation. So starteten AstraZeneca und Rigel Pharmaceuticals im Zuge ihrer Kooperation Anfang des Jahres 2010 eine Phase-III-Studie in Rheumatoider Arthritis mit dem niedermolekularen Wirkstoff Fostamatinib.
Im letzten Quartal 2010 konnte die italienische Cosmo Pharmaceuticals Phase-III-Top-Line-Ergebnisse für ihr neues Präparat Budesonide MMX vermelden; ein Medikament für die Indikation Colitis Ulcerosa, einer Form von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Im Gegensatz zum oralen Interleukin-17-Inhibitor Vidofludimus der 4SC AG basiert es jedoch auf Steroiden und demonstriert den hohen Bedarf, der in dieser Indikation für neuartige Medikamente vorhanden ist.
Neben den positiven Studienentwicklungen gab es auch Rückschläge: Ein Beispiel ist der Antikörper Ocrelizumab von Roche und Biogen Idec. Das klinische Entwicklungsprogramm wurde nach den Sicherheitsbedenken in der Indikation Lupus auch für Rheumatoide Arthritis eingestellt.
3. GESCHÄFTSVERLAUF
3.1 Wesentliche Ereignisse 2010
Erfolgreiche klinische Studien stärken die ausbalancierte und gereifte Pipeline
2010 war ein bedeutendes Geschäftsjahr für die 4SC AG. Mit insgesamt sechs laufenden klinischen Studien mit mehreren niedermolekularen Wirkstoffen in den Phasen I und II ist die 4SC AG zu einem bedeutenden Entwickler von gezielten Therapien zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen und Krebs herangereift.
Im Berichtsjahr konnte die 4SC AG positive Daten mit Vidofludimus in der Phase-IIa-Studie ENTRANCE in IBD veröffentlichen. Auch im Onkologie-Portfolio erzielte die Gesellschaft erste positive Zwischenergebnisse mit Resminostat in zwei Phase-II-Studien.
Vidofludimus, ein oral verabreichter IL-17- und DHODH-Inhibitor, wurde während des Geschäftsjahres in zwei Phase-II-Studien in verschiedenen Autoimmunindikationen untersucht. In der Phase-IIa-ENTRANCE-Studie zur Behandlung von IBD hat die 4SC AG den primären Studienendpunkt mit einer hervorragenden Ansprechrate von 88,5% erfolgreich erreicht. Für die parallel laufende Phase-IIb-COMPONENT-Studie bei Patienten, die an RA erkrankt sind, konnte das Unternehmen Ende des Jahres die Patientenrekrutierung abschließen. Erste Daten aus dieser Studie werden für das zweite Quartal 2011 erwartet.
Im Bereich der Krebserkrankungen ist der orale Pan-Histon-Deacetylase-(HDAC)-Inhibitor Resminostat das am weitesten fortgeschrittene Medikament. Der Wirkstoff wird von der 4SC AG in drei verschiedenen Indikationen und Tumorarten entwickelt.
Anfang des Berichtsjahres startete die 4SC AG die offene Phase-II-SAPHIRE-Studie zur Behandlung des Hodgkin Lymphoms. Im Mai 2010 wurde diese Studie gemäß ihrem statistischen Design nach Simon in eine zweite Rekrutierungsphase überführt. Erste positive Daten wurden im zweiten Halbjahr 2010 auf zwei wissenschaftlichen Konferenzen präsentiert: auf dem 8. Internationalen Hodgkin Lymphom-Symposium im Oktober in Köln und dem 22. EORTC-NCI-AACR Symposium im November in Berlin.
Parallel dazu wurden erste positive Zwischenergebnisse mit Resminostat in der Phase-II-SHELTER-Studie zur Behandlung von Patienten mit hepatozellulärem Karzinom, die bereits Mitte 2009 gestartet wurde, auf zwei wissenschaftlichen Konferenzen präsentiert: im September auf der Viszeralmedizin-Konferenz 2010 in Stuttgart und im November auf dem 22. EORTC-NCIAACR Symposium in Berlin.
Für die dritte Studie – die Phase-I/II-SHORE-Studie in Patienten mit K-ras-mutiertem Darmkrebs – stellte die 4SC AG die Vorbereitungen in 2010 fertig. Die Behandlung des ersten Patienten begann im Januar 2011.
Mit dem Beginn der Phase-I-AEGIS-Studie mit dem Eg5-Kinesin-Spindel-Protein-Inhibitor 4SC-205 wurde 2010 das klinische Produktportfolio im Bereich der Krebserkrankungen erweitert.
Darüber hinaus schloss die 4SC AG für den Multikinase-Inhibitor 4SC-203, eine Substanz ebenfalls aus dem Onkologiebereich, eine Phase-I-Studie erfolgreich ab. Die Ergebnisse aus dieser Studie wurden kurz nach Ablauf des Berichtszeitraums, Anfang Januar 2011, präsentiert. Näheres dazu lesen Sie bitte im Nachtragsbericht (Kapitel 8) dieses Lageberichtes.
US-Patent für Resminostat erteilt
Für den oralen Histon-Deacetylase-Inhibitor Resminostat wurde durch das Patent- und Markenamt der USA das Patent 7842820 erteilt. Dieses Patent mit dem Titel 'Novel sulfonylpyrroles' ('Neue Sulfonylpyrrole') deckt die stoffliche Zusammensetzung sowie die pharmazeutischen Zusammensetzungen einer neuen Gruppe HDAC-hemmender Substanzen ab, darunter auch Resminostat.
4SC AG erhält Forschungsgelder vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und von der Europäischen Union
Im Rahmen einer Kooperation mit der Bonner Nexigen GmbH, einem Unternehmen, das sich auf die Erforschung und Entwicklung von neuartigen Peptid-Wirkstoffen im Bereich Krebs spezialisiert hat, erhielt die 4SC AG 2010 Forschungsgelder vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das Konsortium wird im Rahmen des KMU-Innovativ-Programms mit insgesamt bis zu 1,4 Mio. € gefördert. Das gemeinsame Projekt zielt auf die Entwicklung neuartiger peptidbasierter Therapien zur Behandlung von Krebserkrankungen, die mit der Fehlsteuerung des Wnt-Signalwegs zusammenhängen, die besonders häufig in Krebszellen bei Darm- und Prostatakrebs gefunden wird.
Im Dezember erhielt die 4SC AG, als Teil eines Konsortiums, gemeinsam mit ihren Partnern eine Unterstützung über 5,8 Mio. € von der Europäischen Union, um den Zusammenhang zwischen periodontalen Erkrankungen und Rheumatoider Arthritis zu erforschen. Die 4SC AG untersucht in diesem Kontext die Rolle von Zytokinen wie Interleukin 17 (IL-17) mit dem Ziel, selektive niedermolekulare Inhibitoren von diesen Proteinen zu entwickeln.
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Meilensteine in der Produktentwicklung 2010 dar:
Wichtigste Meilensteine in der Produktentwicklung 2010
| Datum | Produkt | Indikation/ Patientenpopulation |
Ereignis | Überblick Studie | Endpunkt |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.12. | Vidofludimus | RA | Abschluss Patienten- rekrutierung in Phase- IIb-COMPONENT- Studie | 244 Patienten, zweiarmig, randomisiert, doppelblind, placebo- kontrolliert, multizentrisch, international | Primär: ACR20 Sekundär: ACR50/70, DAS 28 Sicherheit/ Pharmakokinetik/ Biomarker |
| 04.11. | Vidofludimus | IBD | Primärer Endpunkt in Phase-IIa-Entrance- Studie erreicht | 26 Patienten, einarmig, Openlabel, multizentrisch, international | Primär: Bestimmung der Patientenzahl, die auf die Studientherapie mit Vidofludimus anspricht (komplett oder partiell) |
| Sekundär: CDAI/CAI-Werte/ Sicherheit/ Pharmakokinetik/ Biomarker | |||||
| 26.10. | Resminostat | HL | Vorläufige Daten zu Sicherheit, Wirksamkeit & Verträglichkeit bei den ersten 18 Patienten der ersten Simon-Design- Rekrutierungsphase in Phase-II-SAPHIRE Studie | 33 Patienten, einarmig, Openlabel, multizentrisch international | Primär: ORR Sekundär: OS/PFSR/TTP/DOR Sicherheit/ Pharmakokinetik/ Biomarker |
| 17.09. | Resminostat | HCC | Vorläufige Daten zu Sicherheit, Wirksamkeit & Verträglichkeit bei den ersten neun Patienten in Phase-II- SHELTER-Studie | 50 Patienten, zweiarmig, Openlabel, multizentrisch international | Primär: PFS Sekundär: TTP/OS Sicherheit/ Pharmakokinetik/ Biomarker |
| 26.05. | Resminostat | HL | Start der zweiten Simon-Design- Rekrutierungsphase in Phase-II-SAPHIRE- Studie | 33 Patienten, einarmig, Openlabel, multizentrisch international | Primär: ORR Sekundär: OS/PFSR/TTP/DOR Sicherheit/ Pharmakokinetik/ Biomarker |
| 11.02. | 4SC-205 | Solide Tumore/ maligne Lymphome | Start der Phase-I- AEGIS-Studie, Behandlung des ersten Patienten | Bis 30 Patienten, einarmig, Openlabel, multizentrisch | Primär: Sicherheit/ Pharmakokinetik |
| 21.01. | 4SC-203 | Gesunde Probanden | Start einer Phase-I- Studie, Behandlung des ersten, freiwilligen gesunden Probanden | Bis 50 Patienten, randomisiert, doppelblind, placebo-kontrolliert | Primär: Sicherheit/ Pharmakokinetik |
| 12.01. | Resminostat | HL | Start der Phase-II- SAPHIRE-Studie | 33 Patienten, einarmig, Openlabel, multizentrisch international | Primär: ORR Sekundär: OS/PFSR/TTP/DOR Sicherheit/ Pharmakokinetik/ Biomarker |
3.2 Darstellung der Produktpipeline
Die 4SC AG verfügt über eine breite und ausbalancierte Produktpipeline mit den therapeutischen Schwerpunkten Autoimmunerkrankungen und Onkologie. Aktuell umfasst die Pipeline sechs niedermolekulare Wirkstoffe in unterschiedlichen Entwicklungsstadien.
VIDOFLUDIMUS – 4SC-101 (Interleukin-17-Inhibitor): Entzündungsprozesse unterdrücken
Vidofludimus ist der am weitesten fortgeschrittene oral verfügbare Wirkstoff der 4SC AG. Er wird für die Behandlung von Rheumatoider Arthritis (RA) und chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (IBD) entwickelt. Des Weiteren ist er auch für andere Autoimmunerkrankungen wie z.B. Lupus, Psoriasis und Multiple Sklerose durch präklinische Daten gut positioniert.
Vidofludimus befindet sich derzeit in zwei Phase-II-Studien. Für die Indikation RA läuft seit November 2009 die COMPONENT-Studie: eine randomisierte, zweiarmige, doppelblinde, placebo-kontrollierte, internationale und multizentrische Phase-IIb-Studie mit 244 Patienten, in der Vidofludimus auf dem Behandlungshintergrund von Methotrexat, der aktuellen Standardtherapie für Patienten mit dieser Krankheit, auf seine therapeutische Wirksamkeit hin geprüft wird. Als primärer Endpunkt der Studie wird der ACR20 bestimmt. Als sekundäre Endpunkte werden zudem ACR50, ACR70, DAS28, Sicherheitsparameter und pharmakokinetische Faktoren ermittelt. Ende 2010 wurde die Patientenrekrutierung für diese Studie abgeschlossen. Erste Studienergebnisse werden für das zweite Quartal 2011 erwartet.
Aus der bereits im März 2009 begonnenen Phase-IIa-ENTRANCE-Studie zur Behandlung von IBD wurden im November 2010 erste positive Daten veröffentlicht. Der primäre Studienendpunkt wurde erreicht. Die exploratorische, Open-Label, einarmige und multizentrische Studie wurde an 34 Patienten durchgeführt. Dabei wurde geprüft, ob die Behandlung mit Steroiden durch Vidofludimus ersetzt oder reduziert werden kann. Der primäre Endpunkt definierte sich als signifikante Erhöhung der Ansprechrate in kortikosteroid-abhängigen IBD-Patienten gegenüber durchschnittlichen Placebo-Ansprechraten von ca. 20% aus klinischen Vergleichsstudien. In der ENTRANCE-Studie sprachen insgesamt 88,5% der Patienten auf die Behandlung mit Vidofludimus an. Nach Abschluss einer zwölfwöchigen Behandlungsdauer mit Vidofludimus befanden sich 14 von 26 für die Effizienzanalyse auswertbaren Patienten (53,9%) ohne jegliche Einnahme von Kortikosteroiden in Remission (komplette Responder). Weitere neun dieser 26 Patienten (34,6%) waren bei Abschluss der Behandlungsperiode in Remission unter Einnahme einer Kortikosteroid-Dosis, die gleich oder niedriger war als ihre jeweilige Steroid-Schwellendosis (partielle Responder), bei der vor Aufnahme in die ENTRANCE-Studie bei den Patienten ein dokumentierter Krankheitsschub auftrat. Insgesamt war damit die Zahl an Patienten, die auf eine Behandlung mit Vidofludimus ansprachen (komplette und partielle Responder = 88,5%), gegenüber dem vordefinierten Placebo-Vergleichskriterium von 20% signifikant erhöht. Vidofludimus wurde gut vertragen und es wurden keine kritischen Sicherheitsbefunde beobachtet.
RESMINOSTAT – 4SC-201 (Pan-HDAC-Inhibitor Klasse I & II): Ein Medikament in drei Krebsindikationen
Resminostat ist der am weitesten fortgeschrittene oral verfügbare Kandidat im Onkologieportfolio. Indikationsschwerpunkte sind hepatozelluläres Karzinom (HCC), die häufigste Form des Leberkrebses, Hodgkin Lymphom (HL), eine Erkrankung des blutbildenden Systems und – seit Anfang 2011 – fortgeschrittener Darmkrebs (CRC). Resminostat befindet sich damit derzeit in drei Phase-II-Studien. Zu zwei dieser Studien wurden 2010 erste Daten veröffentlicht und auf unterschiedlichen Konferenzen präsentiert.
Die SHELTER-Studie untersucht bei Patienten mit HCC, inwieweit die Behandlung mit Resminostat als Monotherapie oder in Kombination mit Sorafenib (Nexavar®), der derzeitigen Erstlinien-Standardbehandlung bei fortgeschrittenem HCC das progressionsfreie Überleben der Patienten verbessert oder ein Ansprechen des Tumors bei den Patienten herbeiführen kann. Diese zweiarmige Wirksamkeitsstudie wird in Universitätskliniken mit onkologischer Expertise in Deutschland durchgeführt. Ziel ist es, insgesamt ca. 60 Patienten in der Studie zu behandeln. Der primäre Endpunkt der Studie ist die progressionsfreie Überlebensrate, die nach zwölf Wochen Behandlungsdauer bestimmt wird. Die sekundären Endpunkte der Studie beinhalten die Ermittlung des Zeitraums bis zum Fortschreiten der Tumorerkrankung, die insgesamt ermittelte progressionsfreie Überlebenszeit sowie die progressionsfreie Überlebensrate ermittelt nach sechs Wochen, die Gesamtüberlebenszeit, Sicherheit und Verträglichkeit, die Pharmakokinetik und die Untersuchung von Biomarkern.
Die im November 2010 veröffentlichten Daten aus dieser Studie beinhalteten Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit bei den ersten neun Patienten. Im Kombinationsarm der Studie zeigte sich Resminostat bisher sicher und gut verträglich, wobei Sorafenib täglich mit 400 mg dosiert wurde und Resminostat mit bis zu 400 mg täglich in einem vierzehntägigen Behandlungszyklus entsprechend dem bereits in Phase-I-Studien untersuchten '5+9'-Dosierungsschema verabreicht wurde. Gleiches gilt für den zweiten Studienarm, in welchem Resminostat als Monotherapie mit einer täglichen Dosis von 600 mg ebenfalls gemäß dem '5+9'-Dosierungsschema verabreicht wurde. Darüber hinaus waren keine pharmakokinetischen Wechselwirkungen zwischen Resminostat und Sorafenib zu beobachten. Bei Aufnahme in die Studie zeigten Patienten unter Sorafenib-Therapie eine Progression des Krankheitsverlaufs. Unter Studientherapie wies ein deutlicher Anteil der Patienten nach sechs- bzw. zwölfwöchiger Behandlungsdauer eine Stabilisierung des Krankheitsverlaufs (gemäß RECIST-Kriterien) auf: bei sechs von neun Patienten konnte nach sechswöchiger Behandlung eine Stabilisierung ihres Krankheitsverlaufs erreicht werden. Nach einer Behandlung von 12 Wochen zeigten drei von vier untersuchten Patienten weiterhin eine andauernde Krankheitsstabilisierung. Patienten können in der Studie so lange therapiert werden, wie ein klinischer Nutzen nachgewiesen werden kann. In einigen Fällen konnte auf diese Weise auch über diese zwölfwöchige Behandlungsdauer hinausgehend die Erkrankung stabil gehalten werden. Ein Patient, der im Kombinationsarm 400 mg Resminostat und 400 mg Sorafenib erhielt, wurde über einen Zeitraum von 36 Wochen bei nachgewiesener Krankheitsstabilisierung behandelt.
In der SAPHIRE-Studie wird Resminostat an Patienten mit HL untersucht. Die Studie ist eine offene, einarmige Phase-II-Studie und folgt einem zweiphasigen Simon-Design. Dabei wird Resminostat Patienten oral an fünf aufeinanderfolgenden Tagen verabreicht, an die sich eine neuntägige Behandlungspause anschließt ('5+9' Schema). In der Hauptphase der Studie werden Patienten für sechs Zyklen (12 Wochen) behandelt. Die Beurteilung des möglichen Behandlungserfolges erfolgt nach Zyklus drei und nach Zyklus sechs entsprechend den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsgemeinschaft (IWG) zur Evaluierung von HL durch eine Kombination von Computer-Tomographie und Positronen-Emissions-Tomographie (PET/CT). Patienten, die nach Abschluss der Hauptbehandlung auf die Behandlung mit einer Regression angesprochen haben oder deren fortschreitende Krebserkrankung zum Stillstand gekommen ist, können die Behandlung bis zur Dauer von einem Jahr weiter fortsetzen. Die Studie wird abgeschlossen sein, wenn der letzte Patient für ein Jahr behandelt wurde, seine Erkrankung fortschreitet oder aber die Behandlung aus anderen Gründen nicht fortgesetzt wird. Für die Studie werden Patienten in zehn Zentren in Polen, Rumänien und Tschechien rekrutiert.
Der primäre Endpunkt der Studie ist die objektive Ansprechrate von Resminostat in Patienten, die entweder auf eine Standardtherapie nicht mehr ansprechen oder aber deren Erkrankung nach erstem Behandlungserfolg wieder ausbricht. Die sekundären Endpunkte liegen in der Bestimmung der progressionsfreien Überlebenszeit, der Ermittlung des Zeitraums bis zum Fortschreiten der Tumorerkrankung, der Dauer des Ansprechens und der Gesamtüberlebenszeit. Zudem wird die Sicherheit und Verträglichkeit von Resminostat untersucht.
Im vierten Quartal 2010 konnte die 4SC AG erste positive Phase-II-Daten von 18 Patienten aus der ersten Simon-Design-Rekrutierungsphase zur Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit von Resminostat präsentieren. Die orale Verabreichung von 600 mg Resminostat über einen Zeitraum von fünf Tagen in einem zweiwöchigen Behandlungszyklus wurde von den Patienten gut vertragen. Leichte bis moderate Nebenwirkungen traten vor allem im gastrointestinalen und hämatologischen Bereich auf. Darüber hinaus wurden einige Fälle von Anämie beobachtet, die laut Expertenbeurteilung in erster Linie in direktem Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Krankheit stehen. Die bislang vorliegenden pharmakokinetischen Daten lassen auf eine gute Bioverfügbarkeit des HDAC-Inhibitors schließen. Die mit Resminostat erreichten Plasma-Expositionen führten zu deutlichen pharmakodynamischen Aktivitäten, die sich u.a. in einer zeitabhängigen Inhibition der Aktivität der HDAC-Targetenzyme nach Dosierung ausdrückten.
Die durchschnittliche Behandlungsdauer mit Resminostat betrug bei dieser ersten Patientenkohorte etwa neun Wochen. Auf der Grundlage anerkannter PET/CT-Bewertungskriterien profitierte ca. die Hälfte der 18 Patienten von der Behandlung mit Resminostat. Von diesen Patienten zeigten zwei ein partielles Ansprechen (partial response, PR) im Hinblick auf die Größe der Targetläsionen (d.h. eine Verringerung der Größe um mehr als 50%). Die weiteren Patienten wiesen eine Stabilisierung der Tumorerkrankung (stable disease, SD) auf. Basierend auf der PET-Analyse dieser Patienten zeigten nahezu alle ein metabolisches Ansprechen des Tumors, das sich in Form einer verringerten Stoffwechselaktivität der Tumorläsionen abzeichnete. Mehr als die Hälfte der Patienten wurden dabei als partielle Responder mit einer Abnahme dieser metabolischen Aktivität um mehr als 25% kategorisiert.
Gemäß dem statistischen Design der SAPHIRE-Studie musste in dieser ersten Rekrutierungskohorte von 18 Patienten bei mindestens fünf Patienten ein Ansprechen der Tumorläsionen festgestellt werden, um in einer zweiten Rekrutierungsphase weitere 15 Patienten in die Studie aufnehmen zu können (zweite Stufe nach Simon). Nachdem diese geforderte Erfolgsquote erreicht wurde, wurde die Studie im Mai 2010 in die zweite Rekrutierungsphase überführt. Angesichts der bisher beobachteten, guten Verträglichkeit und geringen Nebenwirkungen bei den relativ jungen HL-Patienten dieser Studie wurde eine optionale Steigerung der täglichen Resminostat-Dosierung von 600 mg auf 800 mg vorgenommen.
Im Januar 2011, also kurz nach Abschluss des Berichtszeitraums, wurde für Resminostat eine weitere Phase-I/II- Studie (SHORE) zur Untersuchung von Wirksamkeit und Verträglichkeit in einer dritten Zielindikation – Darmkrebs – begonnen. Dabei wird Resminostat in Kombination mit einer etablierten Standard-Chemotherapie, dem sogenannten FOLFIRI-Behandlungsschema, in der Zweitlinientherapie bei Patienten, die Tumore mit K-ras-Mutationen aufweisen, evaluiert. Näheres dazu lesen Sie bitte im Nachtragsbericht (Kapitel 8) dieses Lageberichtes.
4SC-203 (Proteinkinasen): Unkontrolliertes Zellwachstum hemmen
Anfang 2010 verkündete die 4SC AG den Start einer weiteren klinischen Phase-I-Studie im Bereich der Onkologie mit dem Multi-Kinase-Inhibitor 4SC-203 an gesunden, freiwilligen Probanden. Die Ergebnisse aus dieser Studie wurden kurz nach Abschluss des Berichtszeitraums, im Januar 2011 veröffentlicht.
In dieser randomisierten, doppelblinden, placebo-kontrollierten Dosiseskalationsstudie wurde die Verträglichkeit und Pharmakokinetik von 4SC-203 bei 60 gesunden männlichen Probanden im Alter von 20 bis 46 Jahren untersucht. Dabei wurden steigende Einzeldosen des Wirkstoffs an Kohorten aus jeweils acht Probanden, randomisiert im Verhältnis von 6:2 (Wirkstoff:Placebo), verabreicht. Das Spektrum der verabreichten Dosen lag zwischen 0,041 und 2,5 mg/kg, was bei einem Probanden mit einem Körpergewicht von 60 kg einer Gesamtdosis von 2,5 bis 150 mg entspricht. 4SC-203 wurde von allen Studienteilnehmern gut vertragen.
Näheres zu den Ergebnissen lesen Sie bitte im Nachtragsbericht (Kapitel 8) dieses Lageberichtes.
4SC-205 (EG5-Kinesin-Inhibitor): Zellteilung stoppen
Für 4SC-205, einen oralen Eg5-Kinesin-Spindel-Protein-Inhibitor, wurde Anfang 2010 die klinische Phase-I-AEGIS-Studie begonnen. In dieser Studie wird zum ersten Mal die Anwendung von 4SC-205 im Menschen untersucht. Dabei werden die Parameter Sicherheit, Verträglichkeit, Pharmakokinetik und Pharmakodynamik nach oraler Verabreichung des Wirkstoffs in schrittweise ansteigenden Dosierungen berücksichtigt.
In sechs Dosisgruppen (3+3 Design) werden Patienten mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen
in zwei Behandlungszyklen von jeweils drei Wochen an Tag 1 und 8 eines jeden Zyklus behandelt. Nach sechswöchiger Behandlung erfolgt die Beurteilung des Krankheitsverlaufs durch radiologische Untersuchungen. Patienten können die Behandlung über diese anfänglichen zwei Zyklen hinaus fortsetzen, solange sie die Medikation gut vertragen und ihre Erkrankung nicht fortschreitet. Die Studie wird in zwei Zentren in Deutschland durchgeführt. Ergebnisse dieser Studie werden für 2011 erwartet.
Präklinische Projekte – Nachschub für die Phase I
Neben ihrer umfangreichen klinischen Produktpipeline entwickelt die 4SC AG mittels ihrer präklinischen Forschung weiter neue, innovative Wirkstoffe, um einen kontinuierlichen Nachschub in der Pipeline zu gewährleisten.
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2010 lag der Fokus auf der planmäßigen Weiterentwicklung des zweiten HDAC-Inhibitors 4SC-202 sowie des Zellzyklusblockers 4SC-207, die als nächste Kandidaten für die Klinik priorisiert wurden.
Der HDAC-Inhibitor 4SC-202 hat ein klar differenziertes Target-Profil im Vergleich zu Resminostat. Dieser oral verfügbare Wirkstoff grenzt sich zum weiter fortgeschrittenen HDAC-Inhibitor Resminostat neben seiner Zugehörigkeit zu einer anderen chemischen Klasse an Wirkstoffen auch durch seine selektive, inhibitorische Wirkung auf HDAC-Enzyme der sogenannten Klasse I ab. Für diesen Wirkstoff wurde 2010 eine klinische Phase-I-Studie in hämatologischen Tumoren vorbereitet. Der Start der Studie wird für das erste Halbjahr 2011 erwartet.
4SC-207 wird weiterhin in der Präklinik evaluiert, um den Entwicklungsplan festzulegen und eine erste klinische Studie im Verlaufe des Geschäftsjahres 2011 vorzubereiten.
3.3 Kommentierung der Zielerreichung
Das Geschäftsjahr 2010 stand für die 4SC AG ganz im Zeichen der klinischen Entwicklung ihrer unterschiedlichen Autoimmun- und Onkologieprogramme. Der Aufbau einer breiten und ausbalancierten Produktpipeline bietet der 4SC AG mehrere Optionen für erfolgreiche Partnerschaften mit der Pharma- und Biotechnologieindustrie im Bereich der Autoimmun- und Onkologieerkrankungen.
Um dieses Ziel zu erreichen, führt die 4SC AG – unter Berücksichtigung der jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten – mehrere Studien in verschiedenen Phasen der frühen bis späten klinischen Entwicklung parallel durch.
Für Resminostat wurden bis heute drei klinische Studien in unterschiedlichen Indikationen gestartet, mit dem Ziel höchste Wertschöpfung und größtmögliches Umsatzpotenzial für das Produkt zu generieren. Erste positive Zwischenergebnisse aus zwei der drei Studien belegen die Erfolgsaussichten und haben die 4SC AG dem Ziel, des Aufbaus und der Pflege einer ausgereiften
und nachhaltigen Produktpipeline, einen großen Schritt näher gebracht.
Im Autoimmunbereich wurde die Rekrutierung der Studie in RA 2010 fertiggestellt. Parallel dazu konnte die 4SC AG durch positive Phase-IIa-Resultate mit Vidofludimus zur Behandlung von IBD die Werthaltigkeit der Produktpipeline stärken.
Mit dem Start von zwei weiteren Phase-I-Studien mit den Wirkstoffen 4SC-203 und 4SC-205 wurde die Produktpipeline weiter ausgebaut, um Nachhaltigkeit und Ausbalancierung zu sichern.
Mit diesen Erfolgen ist die 4SC AG auch 2010 ihrem erklärten Ziel, ein attraktiver Partner der Pharma- und Biotechnologieindustrie im Bereich der Autoimmun- und Onkologieerkrankungen zu werden, einen deutlichen Schritt näher gekommen. Der Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag sowie die angestrebten Umsatzerlöse und sonstigen Einnahmen sichern die weitere Entwicklung der bestehenden Programme sowie das Erreichen der nächsten vier klinischen Meilensteine, der Phase-IIb-Resultate mit Vidofludimus in RA, der Phase-II-Resultate mit Resminostat in HCC und HL sowie der Phase-I-Resultate mit 4SC-205. Dazu trägt auch die nach Ende des Berichtszeitraums, am 24. Februar 2011, abgeschlossene Kapitalerhöhung bei, bei der ein Brutto-Emissionserlös von 11,74 Mio. € erzielt wurde.
2011 soll nun an dieses erfolgreiche Jahr anknüpfen. So rechnet das Unternehmen bereits im ersten Halbjahr mit weiteren wichtigen Meilensteinen aus ihren klinischen Studien. Näheres dazu lesen Sie bitte im Ausblick im Kapitel 9 dieses Lageberichtes.
4. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
4.1 Ertragslage
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gingen in 2010 gegenüber dem Vorjahr von 1.861 T€ auf 989 T€ zurück. Ursachen sind die Konzentration der 4SC AG auf die internen wertschöpfenden Entwicklungsprogramme sowie der plangemäße Rückgang der Forschungskooperationen.
Sonstige betriebliche Erträge
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von 485 T€ auf 403 T€ resultierte im Wesentlichen aus geringeren Weiterberechnungen von externen Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr.
Personalaufwand
Der Personalaufwand stieg von 5.708 T€ in 2009 auf 6.043 T€ in 2010. Einerseits wurden im Jahr 2010 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, zum anderen verdienten die 2009 unterjährig eingestellten Beschäftigten ihr erstes volles Jahresgehalt.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen verringerten sich auf 1.378 T€ (Vorjahr: 1.646 T€). Hauptursache war dabei die Abschreibung auf den Goodwill in Höhe von 357 T€, die in 2010 erstmalig nicht mehr anfiel, da der Goodwill seit 31. Dezember 2009 mit 1,00 € ausgewiesen wird.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der gleichzeitige Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 16% - von 11.944 T€ in 2009 auf 13.869 T€ in 2010 - resultierte im Wesentlichen aus der deutlichen Ausweitung und parallelen Durchführung klinischer Studien.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis reduzierte sich auf 244 T€, nachdem es 2009 noch 351 T€ betragen hat. Ursache dafür waren insbesondere auslaufende Zinsbindungen aus dem Vorjahr und das Inkrafttreten von marktüblich-geringeren Zinskonditionen.
Jahresergebnis
Der Jahresverlust erhöhte sich in 2010 aufgrund der beschriebenen Entwicklungen planmäßig. Er betrug 19.655 T€, nach 16.603 T€ im Vorjahr. Dies entspricht einem Anstieg um 18%.
4.2 Vermögenslage
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen reduzierte sich zum Bilanzstichtag gegenüber 2009 von 14.776 T€ auf 13.767 T€. Dieser Rückgang resultierte nahezu ausschließlich aus den planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen.
Umlaufvermögen
Der erwartungsgemäß deutliche Rückgang des Umlaufvermögen von 36.998 T€ zum 31. Dezember 2009 auf 18.872 T€ zum Geschäftsjahresende war im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang des Finanzmittelbestandes. Dieser umfasst die Positionen Wertpapiere sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. In Summe war in diesen beiden Posten – aufgrund des Verlustes aus dem operativen Geschäft der 4SC AG – ein Rückgang von 35.510 T€ auf 17.598 T€ zu verzeichnen.
Eigenkapital
Im Rückgang des Eigenkapitals von 48.968 T€ zum 31. Dezember 2009 auf 29.313 T€ Ende 2010 spiegelte sich vor allem das mit - 19.655 T€ negative Jahresergebnis wider. Der Bilanzverlust erhöhte sich von 58.680 T€ auf 78.335 T€. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2010 betrug 89,2% und damit 5,0 Prozentpunkte weniger als zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres (94,2%).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen blieben mit 1.880 T€ im Vergleich zum Vorjahr mit 1.912 T€ nahezu unverändert.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von 1.077 T€ zum 31. Dezember 2009 auf 1.666 T€ zum 31. Dezember 2010. Hintergrund sind im Wesentlichen der Anstieg der erhaltenen Anzahlungen für Förderprojekte seitens der Europäischen Union von 32 T€ Ende 2009 auf 351 T€ Ende 2010 sowie die Zunahme der sonstigen Verbindlichkeiten von 103 T€ auf 317 T€.
Bilanzsumme
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2010 betrug 32.859 T€ und war somit um 37% niedriger als zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres (31. Dezember 2009: 51.957 T€).
4.3 Finanzlage
Cashflows aus der laufenden Tätigkeit
Der Mittelabfluss aus der laufenden Tätigkeit lag 2010 bei 17.533 T€. Die Differenz im Vergleich zu dem mit 19.655 T€ negativen Periodenergebnis resultierte einerseits aus Anpassungen für nicht zahlungswirksame Posten der Gesamtergebnisrechnung (vor allem planmäßige Abschreibungen) und andererseits aus cashflow-positiven Veränderungen der Bilanzpositionen, wie z.B. Abbau von Forderungen, Zunahme der erhaltenen Anzahlungen oder Aufbau von Verbindlichkeiten.
Im Vergleichszeitraum 2009 betrugen die Mittelabflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit 14.750 T€, bei einem Vorsteuerverlust von 16.603 T€.
Cashflows aus der Investitionstätigkeit
Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit betrugen im Berichtsjahr 12.929 T€. Dabei wurden 23 T€ in immaterielle Vermögensgegenstände und 355 T€ in das Sachanlagevermögen investiert. Zusätzlich wurden 2010 Finanzmittelanlagen in Höhe von 12.651 T€ erworben, bei einem gleichzeitigen Verkauf von Finanzmittelanlagen in Höhe von 100 T€.
Im Vergleichszeitraum 2009 wurden 90 T€ in immaterielle Vermögensgegenstände und 441 T€ in Sachanlagen investiert. Der Kauf und Verkauf von Finanzmittelanlagen generierte saldiert Mittelzuflüsse in Höhe von 14.399 T€, sodass in diesem Zeitraum insgesamt positive Cashflows aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 13.869 T€ verzeichnet werden konnten.
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
Im Berichtszeitraum wurden keine Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit generiert. Der Vorjahreszeitraum war geprägt von der im November 2009 durchgeführten Kapitalerhöhung, bei der der 4SC AG brutto 30.000 T€ zuflossen und von der im Januar 2009 erfolgten Rückführung von langfristigen Darlehen in Höhe von 902 T€.
Finanzmittelbestand
Der Bestand des Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag betrug 4.948 T€. Weitere Gelder in Höhe von 12.650 T€ waren in Wertpapiere angelegt. Daraus ergab sich zum 31. Dezember 2010 ein Finanzmittelbestand in Höhe von 17.598 T€ (31. Dezember 2009: 35.510 T€).
4.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Erwartungsgemäß führten der Fortschritt der Programme und die breite Pipeline 2010 zu gestiegenen Kosten. Gleichzeitig sanken die Umsatzerlöse, sodass sich der Verlust 2010 weiter erhöhte. Obwohl Bilanzsumme, Eigenkapitalausstattung und Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2010 spürbar unter den Vergleichswerten zum Vorjahresstichtag lagen, war innerhalb des Geschäftsjahres 2010 die Liquiditätsausstattung jederzeit hinreichend. Die Finanzierung der Programme war zu keiner Zeit gefährdet.
5. NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Mitarbeiter, Beschaffung, gewerbliche Schutzrechte und Unternehmensverantwortung tragen entscheidend zum Erfolg der 4SC AG bei.
5.1 Mitarbeiter und Vorstand
Im Laufe des Berichtsjahres hat die 4SC AG geringfügig Personal aufgebaut. Zum 31. Dezember 2010 arbeiteten 90 Mitarbeiter und vier Vorstände für die Gesellschaft. Im Vergleich zum Jahresende 2009 wurde das Team um insgesamt drei Personen – im Wesentlichen im Entwicklungsbereich – aufgestockt (31. Dezember 2009: 87 Mitarbeiter und vier Vorstände).
| 31.12.10 | 31.12.09 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Forschung & Entwicklung | 70 | 68 | 3% |
| Verwaltung & Vertrieb | 21 | 20 | 5% |
| Informationstechnologie | 3 | 3 | 0% |
| Summe | 94 | 91 | 3% |
Als Biotechnologieunternehmen beschäftigt die 4SC AG knapp 75% der Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung: Der Anteil blieb unverändert zum Vorjahresende.
Die 4SC AG achtet auf eine ausgewogene Personalpolitik. Für die jeweiligen Positionen werden die am besten qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesucht. Insbesondere bietet die 4SC AG flexible Arbeitszeitmodelle, die es vor allem den Mitarbeiterinnen ermöglichen, eine Balance zwischen beruflicher Tätigkeit und Familie herzustellen. So sind zum 31. Dezember 2010 18% der Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt (31. Dezember 2009: 13% der Mitarbeiterinnen). Damit ergibt sich – bei einer Gesamtzahl von 90 Mitarbeitern und vier Vorständen – zum 31. Dezember 2010 eine Anzahl an FTEs (Full Time Employees) von 80,5 (31. Dezember 2009: 79,3).
Die 4SC AG ist darüber hinaus seit 2008 als Ausbildungsbetrieb tätig und bildet aktuell einen Chemielaboranten aus.
Personalkosten gestiegen
Der Personalaufwand stieg von 5.708 T € in 2009 auf 6.043 T € in 2010. Einerseits wurden im Jahr 2010 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, zum anderen verdienten die 2009 unterjährig eingestellten Beschäftigten ihr erstes volles Jahresgehalt.
Weitere Aktienoptionen ausgegeben
Das Grundgehalt der Mitarbeiter richtet sich nach vier Faktoren: Qualifikation, Berufserfahrung, Leistung und ausgeübte Funktion. Bereichsvorstände, Vorgesetzte und Vertreter des Bereiches Human Resources überprüfen die Grundgehälter jährlich.
Da das Unternehmen auch künftig auf hoch motivierte Mitarbeiter angewiesen ist, hat die 4SC AG im Berichtsjahr die bestehenden Aktienoptionsprogramme weiter gepflegt und aus dem im Jahr 2009 aufgelegten Programm „ESOP 2009“ eine kleine Tranche neuer Aktienoptionen ausgegeben. Im Rahmen dieser Ausgabe partizipierten Mitarbeiter, die seit der letzten Ausgabe neu eingestellt wurden bzw. aufgrund von Veränderungen der Arbeitszeiten Anspruch auf eine größere Zahl an Optionen haben. Aus keinem der bestehenden Programme wurden im Berichtsjahr Optionen ausgeübt.
5.2 Beschaffung
Beschaffung – zentral, unabhängig und flexibel
Bei der 4SC AG werden wie in den Vorjahren die Beschaffungs- und Logistikprozesse sowie die Lagerhaltung durch einen zentralen Einkauf organisiert und abgewickelt. Die Prozesse sind fest definiert und etabliert. Die enge Abstimmung des Einkaufs sowohl mit der Buchhaltung als auch mit den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen garantiert dabei einen reibungslosen Ablauf – vom Einholen des Angebotes bis zur Zahlung der Rechnungen.
Die 4SC AG legt Wert auf ein Netz von Lieferanten, um nicht von einzelnen Lieferanten abhängig und damit unflexibel zu werden. Die Bezugsquellen werden grundsätzlich nach drei Kriterien ausgewählt: Qualität, Preis und Verfügbarkeit. Auch im Berichtsjahr 2010 wurden die Lieferkonditionen bei insgesamt gestiegenem Einkaufsvolumen intensiv verhandelt und teilweise weiter optimiert. Bei einigen Produktgruppen, wie z.B. Lösungsmitteln, konnte sich die 4SC AG dagegen marktweiten Preissteigerungen nur teilweise entziehen. Darüber hinaus engagierte sich die Gesellschaft weiterhin im regionalen Einkaufsverbund der Biotech-Region München, um günstige Lieferkonditionen zu erhalten.
In der Forschung und Entwicklung arbeitet die 4SC AG mit vielen Dienstleistungsunternehmen zusammen, unter anderem auf folgenden Gebieten: Pharmakologie, Toxikologie, Metabolismus, Analytik, Herstellung, klinische Entwicklung, Pharmakovigilanz und Statistik. Die Auswahl des jeweiligen Partners hängt von den Anforderungen des individuellen Projektes ab. Wesentliche Auswahlkriterien sind dessen Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet sowie die erforderlichen regulatorischen Voraussetzungen.
5.3 Gewerbliche Schutzrechte
Zahl der Patente verdoppelt, Anzahl Patentanmeldungen steigt weiter
Weltweit verfügte die 4SC AG zum Jahresende 2010 über 69 erteilte Patente und 431 Patentanmeldungen. Damit hat sich die Anzahl der erteilten Patente im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Für Vidofludimus, das am weitesten fortgeschrittene Medikament im Bereich der Autoimmunerkrankungen, wurden bis Ende 2010 insgesamt zehn Patente erteilt, unter anderem das entscheidende Substanzschutz-Patent in den USA und in Europa. Für Resminostat, die Leitsubstanz gegen Krebserkrankungen, liegen der 4SC AG insgesamt sieben Patente vor, darunter auch das Substanzschutz-Patent in den USA, welches im Geschäftsjahr 2010 durch das Patent- und Markenamt der USA erteilt wurde. Diese Patente und Patentanmeldungen bilden zusammen 66 Patentfamilien, die ihren Ursprung jeweils in derselben prioritätsbegründenden Erfindung haben. Das bedeutet: Laut Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) kann bei einer Patentanmeldung in einem Mitgliedsstaat innerhalb einer Prioritätsfrist von einem Jahr in jedem anderen Mitgliedsstaat das sogenannte „Prioritätsrecht“ einer Erstanmeldung in Anspruch genommen werden (Art. 4 PVÜ). Dies kommt einer Rückdatierung des Anmeldetags gleich. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Anmeldungen dieselbe Erfindung betreffen.
Neben ihren Patenten besitzt die 4SC AG verschiedene Rechte an Bild- und Wortmarken.
5.4 Unternehmensverantwortung/Nachhaltigkeit
Sicherheit der Mitarbeiter und Umweltschutz
Die 4SC AG nimmt das Thema unternehmerische Verantwortung ernst: Sie bietet ihren Mitarbeitern höchstmögliche Sicherheit und der Umwelt bestmöglichen Schutz. Alle wichtigen Schritte zum Schutz der Mitarbeiter und zur Vermeidung von Umweltbelastungen werden kontinuierlich in allen Prozessen umgesetzt. Dies auch in Zukunft zu gewährleisten, ist Aufgabe des Arbeitssicherheitsausschusses. Ihm gehören gemäß Arbeitssicherheitsgesetz folgende Personen an: ein Sicherheitsbeauftragter Chemie, eine Sicherheitsbeauftragte Biologie, eine Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS), eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und ein Sicherheitsverantwortlicher. Der Ausschuss sorgte auch im Berichtsjahr 2010 dafür, dass die Mitarbeiter die geltenden gesetzlichen Auflagen in allen Arbeitsbereichen umsetzen und einhalten.
Daneben gibt es auch externe Kontrollen. Entsprechend § 5 Arbeitsschutzgesetz führte die Gesellschaft für Laborsicherheit mbH, Karlsfeld, (GLS) eine Gefährdungsbeurteilung durch. Alle im Labor tätigen Mitarbeiter werden alljährlich – gemäß geltender Gefahrstoffverordnung – im Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen. Außerdem sind die bei der 4SC AG eingesetzten Chemikalien in einem Gefahrstoffkataster dokumentiert und lagern zur Sicherheit in Gefahrstoffschränken. Zur Verringerung der Risiken im Laborbetrieb wird einerseits der Vorrat an Chemikalien so klein wie möglich gehalten und erfolgt andererseits deren Einsatz mit Bedacht und in möglichst niedrigen Mengen. Eine persönliche Schutzausrüstung wird den Mitarbeitern ebenso zur Verfügung gestellt.
Alle Sicherheitseinrichtungen werden vorschriftsmäßig durch externe Fachkräfte kontrolliert und instand gehalten. Der Betrieb der biologischen Laboratorien der Sicherheitsstufen 1 und 2 sowie die Arbeiten im Radionuklidlabor sind behördlich genehmigt.
Nicht zuletzt trägt auch das Abfallkonzept zum Schutz der Umwelt bei. Die 4SC AG hält alle Grenzwerte und Richtlinien ein.
Ethische Verantwortung
Bei der Identifikation und Entwicklung neuer Medikamente ist die 4SC AG auf die Erhebung tierexperimenteller Daten angewiesen, einerseits um die wissenschaftlich notwendigen Ziele zu erreichen und andererseits um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dabei ist die 4SC AG bemüht, Tierversuche auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren und soweit möglich durch Alternativen, wie beispielsweise durch Versuche in Zellkulturen, zu ersetzen. Die wenigen, unvermeidbaren tierexperimentellen Arbeiten, die im Jahr 2010 von der 4SC AG durchgeführt wurden, unterlagen durchweg der Überwachung eines externen Tierschutzbeauftragten und der behördlichen Genehmigung.
Für die Durchführung einiger Tierstudien und klinischer Prüfungen am Menschen werden Auftragsforschungsorganisationen sorgfältig ausgewählt und beauftragt. Hierbei ist die Einhaltung behördlicher Vorschriften sowie ethischer und wissenschaftlicher Qualitätsstandards für die 4SC AG von besonderer Bedeutung.
Gesellschaftliche Verantwortung
Die 4SC AG fühlt sich gesellschaftlichen Belangen verpflichtet. Erneut nahm sie im April 2010 am Girls' Day im Innovations- und Gründerzentrum Biotechnologie (IZB) teil. Auf dieser Veranstaltung erfahren Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren alles über Biotechnologie, Life Sciences sowie berufliche Perspektiven in diesen Feldern – und zwar direkt von Fachleuten.
6. BERICHT ZUR CORPORATE GOVERNANCE
Corporate Governance umfasst das gesamte System der verantwortungsvollen, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Führung und Kontrolle eines Unternehmens. Deshalb misst die 4SC AG einer guten und transparenten Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei und fühlt sich in ihren Zielen, Werten und Prozessen dem Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Seine Normen und Vorschriften werden von der 4SC AG weitgehend aktiv umgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat der 4SC AG haben sich in Vorbereitung des Jahresabschlusses 2010 erneut mit den Vorgaben des Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 26. Mai 2010 befasst. Dazu gehörten auch die neuen Vorgaben des Kodex zu den Themen Diversity in Vorstand und Aufsichtsrat sowie die weitere Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Abschließend positionierte sich der Aufsichtsrat in seinem Beschluss am 28. Januar 2011 zu diesen Themen.
Die 4SC AG entspricht den Empfehlungen des Kodex in der überwiegenden Zahl der Empfehlungen. Nur in einzelnen Punkten hat sich die 4SC AG nach sorgfältiger Überlegung entschieden, dem Kodex nicht zu folgen. Diese Ausnahmen beziehen sich überwiegend auf Empfehlungen, die stark auf große Konzerne zugeschnitten sind. Die einzelnen Abweichungspunkte werden in der nachfolgenden Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat explizit genannt und begründet.
Der Bericht zur Corporate Governance beschreibt die Grundsätze der Führungs- und Kontrollstruktur, der Unternehmensführung sowie die Rechte der Aktionäre der 4SC AG. Er berücksichtigt Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält sämtliche nach den Paragraphen (§§) 289 Absatz 4 und 289a des Handelsgesetzbuchs (HGB) notwendigen Angaben und Erläuterungen sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG).
6.1 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 25. Februar 2010 eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Dieser Erklärung lag die Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 18. Juni 2009 zu Grunde. Im Jahr 2010 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex überarbeitet. Die nunmehr geltende Fassung datiert auf den 26. Mai 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat der 4SC AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die 4SC AG seit Abgabe der letzten Erklärung den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen hat und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit den nachfolgenden Ausnahmen entspricht und weiterhin entsprechen wird:
| 1) | Ziff. 3.8 Abs. 3 des Kodex: Die aktuelle D&O-Versicherung der Gesellschaft für die Vorstände enthält seit dem 1. Juli 2010 den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt. Die derzeit geltende D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder sieht wie bisher einen Selbstbehalt in Höhe von maximal 50 T US-$ pro Schadensfall vor. Dieser bezieht sich aber lediglich auf Schadensfälle in den USA. Ein spezifischer Selbstbehalt der versicherten Aufsichtsräte wurde nicht vereinbart, da Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht sind, dass verantwortungsvolles Handeln für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht ist; eines Selbstbehaltes bedarf es deshalb nicht, zumal im Aufsichtsrat wesentliche Anteilseigner vertreten sind. Gesetz und Satzung setzen dem Aufsichtsrat feste Grenzen, auf die Geschäftstätigkeit einer Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen. Nach § 76 Absatz 1 AktG leitet der Vorstand die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung. Über die Mitwirkung des Aufsichtsrats an der Festlegung der Grundzüge der Unternehmensstrategie hinaus sind die Möglichkeiten des Aufsichtsrats zur Einwirkung auf deren Umsetzung oder das operative Geschäft begrenzt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Abwendung von Schäden für das Unternehmen. Daher ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt, für die Mitglieder des Aufsichtsrats einen signifikanten Selbstbehalt in deren D&O-Versicherungen zu vereinbaren. |
| 2) | Ziff. 4.2.3 Abs. 2 und 3 des Kodex: Die gegenwärtigen variablen Vergütungsbestandteile für den Vorstand bestehen aus einem auf ein Jahr bemessenen erfolgsabhängigen Bonus I sowie einer – seit Beschluss über die neuen Vorstandsverträge im Juni 2010 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2010 geltenden – langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung in Form eines auf 3 Jahre bemessenen Bonus II und in Form von Aktienoptionen. Die gegenwärtigen Aktienoptionsprogramme für Vorstand und Mitarbeiter basieren auf verbindlichen Hauptversammlungsbeschlüssen. Die Möglichkeit zur Ausübung dieser Optionen setzt einen klar definierten Anstieg des Aktienkurses voraus. Nach Überzeugung der 4SC AG sind diese Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ideal auf das Unternehmen zugeschnitten. Die Gesellschaft verzichtet daher im Rahmen des Aktienoptionsprogramms bewusst auf die vom Kodex empfohlene Begrenzung (Cap) für außerordentliche, nicht vorgesehene Entwicklungen sowie darauf, die Aktienoptionen auf Vergleichsparameter (z.B. Aktienindizes) zu beziehen. |
| 3) | Ziff. 5.3.3 des Kodex: Der Aufsichtsrat hat sich gegen die Etablierung eines Nominierungsausschusses entschieden. Nach Auffassung des Aufsichtsrats der 4SC AG bietet die zusätzliche Einsetzung eines solchen Nominierungsausschusses keine zusätzliche Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit. Der Aufsichtsrat belässt diese Funktion daher im Gesamtaufsichtsrat. |
| 4) | Ziff. 5.4.6 Abs. 1 des Kodex: Eine Unterscheidung der Vergütung in den Aufsichtsratsausschüssen nach Mitgliedschaft und Vorsitz wird derzeit nicht vorgenommen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Ausschussmitglieder Arbeit und Organisation zu etwa gleichen Teilen übernehmen. |
| 5) | Ziff. 5.4.6 Abs. 2 des Kodex: Eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht derzeit nicht. Da es sich bei der 4SC AG um ein forschungsintensives und entwicklungsorientiertes Technologieunternehmen handelt, erscheint diese Empfehlung des Kodex dem Unternehmen derzeit nicht als sachgerecht und in der administrativen Verwaltung als überproportional aufwändig. |
Planegg-Martinsried, 25. Februar 2011
Dr. Ulrich Dauer, Für den Vorstand
Dr. Jörg Neermann, Für den Aufsichtsrat
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Praktiken der Unternehmensführung der 4SC AG orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind von einem fairen und respektvollen Umgang geprägt. Die überschaubare Unternehmensgröße, die Tatsache, dass es nur einen wesentlichen Unternehmensstandort gibt, die flachen Hierarchien sowie der persönliche Umgang mit den Mitarbeitern und Partnern erfordern keine weiterführenden Unternehmenspraktiken. Das Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter wird von moralischen und ethischen Wertvorstellungen getragen. Diese führen zu einem fairen, respektvollen und gesetzeskonformen Verhalten.
Die Führung und die Überwachung des Unternehmens entsprechen den deutschen Gesetzen, den gesellschaftlichen Normen und weitestgehend den Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der 4SC AG arbeiten eng zusammen, um den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern. So stimmt der Vorstand die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm auch die Umsetzung. Dazu informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle unternehmensrelevanten Fragen der Planung, Strategie, Geschäftsentwicklung, Finanzen, Risikolage, des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems. Falls erforderlich, berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen, gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail. Kurzfristige Entscheidungen werden bei Bedarf auch in einer Telefonkonferenz erörtert, eventuelle Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
Für maßgebliche Geschäftsvorfälle sind in der Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats festgelegt. Daneben kann der Aufsichtsrat auch im Einzelfall einen Geschäftsvorfall einem Zustimmungsvorbehalt unterstellen.
Vorstand
Der vierköpfige Vorstand der 4SC AG führt die Geschäfte eigenverantwortlich mit dem Ziel einer stabilen Entwicklung und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Die Vorstandsmitglieder ergänzen sich in ihren Fähigkeiten und Erfahrungen und führen das Unternehmen als Team. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Die Verteilung der Ressorts auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der Bestandteil der Geschäftsordnung ist. Die einzelnen Vorstandsbereiche stimmen sich eng ab, so auch in den regelmäßigen Vorstandssitzungen, die in der Regel wöchentlich stattfinden. Der Gesamtvorstand entscheidet durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Vorsitzender ist Dr. Jörg Neermann, stellvertretender Vorsitzender Dr. Thomas Werner. Weitere Mitglieder sind Dr. Clemens Doppler, Günter Frankenne, Helmut Jeggle und Dr. Manfred Rüdiger.
Alle Aufsichtsräte verfügen über langjährige Erfahrung in den Bereichen Pharma und Biotechnologie und/oder über weitreichende Expertise im kaufmännischen und Finanzbereich von börsennotierten und privaten Unternehmen. Darüber hinaus verfügt der Prüfungsausschuss mit seinem Vorsitzenden, Helmut Jeggle, sowie mit dem Mitglied Günter Frankenne über erfahrene und unabhängige Finanzexperten.
Der Aufsichtsrat war stets in alle maßgeblichen und unternehmensrelevanten Entscheidungen eingebunden. Abweichungen von Plänen und Zielen hat der Vorstand dem Aufsichtsrat erläutert; sie wurden anschließend vom Aufsichtsrat geprüft. Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte wurden in Aufsichtsratssitzungen oder per Umlaufbeschluss vorgelegt.
Im Geschäftsjahr 2010 fanden vier Präsenzsitzungen statt, an denen auch alle Mitglieder des Vorstands teilnahmen. Der Aufsichtsrat prüfte in jeder Sitzung die Geschäftsführung des Vorstands und erörterte mit ihm wichtige Themen, Entwicklungen und Entscheidungen. Für zusätzliche Prüfungsmaßnahmen wie die Einsichtnahme in die Unterlagen der Gesellschaft und die Beauftragung besonderer Sachverständiger bestand kein Anlass. Es traten keine Interessenskonflikte im Aufsichtsrat auf.
Ausschüsse
Um die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit zu erhöhen, bildete der Aufsichtsrat drei Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Personalausschuss und den Business-Development-Ausschuss; alle Ausschüsse berichteten dem Plenum über ihre Aktivitäten.
| Prüfungsausschuss | Personalausschuss | Business-Development- Ausschuss | |
|---|---|---|---|
| Dr. Jörg Neermann | Mitglied (bis 21. Juni 2010) |
Vorsitzender | |
| Dipl.-Vw. Günter Frankenne | Mitglied (ab 21. Juni 2010) |
Mitglied (bis 21. Juni 2010) |
|
| Dr. Clemens Doppler | Mitglied | Mitglied (ab 21. Juni 2010) |
Mitglied |
| Dipl.-Bw. Helmut Jeggle | Vorsitzender | Mitglied (ab 21. Juni 2010) |
|
| Dr. Manfred Rüdiger | Mitglied (bis 21. Juni 2010) |
Mitglied (Vorsitzender bis 21. Juni 2010) |
|
| Dr. Thomas Werner | Vorsitzender (Mitglied bis 21. Juni 2010) |
Im Berichtszeitraum tagte der Prüfungsausschuss in sechs Telefonkonferenzen und einer Präsenzsitzung, der Business-Development-Ausschuss in drei Telefonkonferenzen; im Personalausschuss fanden vier Präsenzsitzungen und eine Telefonkonferenz statt.
Effizienzprüfung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der 4SC AG stellte – nach seiner letzten Prüfung im Dezember 2009 – seine Effizienz am 3. Dezember 2010 erneut auf den Prüfstand. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats füllten dazu im Nachgang zur Sitzung einen detaillierten Fragebogen aus, der im Anschluss ausgewertet wurde.
Der Aufsichtsrat kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Zusammenarbeit effizient und vertrauensvoll verläuft. Die Bestätigung hierzu erfolgte per Umlaufbeschluss am 28. Januar 2011. Die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Aufsichtsrats als auch mit dem Vorstand wurde positiv bewertet. Einzelne Verbesserungsvorschläge, darunter auch zur weiteren Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit, wurden diskutiert und werden nun umgesetzt.
Weitere Angaben zur Corporate Governance
Diversity auf Führungsebene und Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich auch im Berichtsjahr ausführlich mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst, insbesondere auch mit den von der Regierungskommission am 26. Mai 2010 beschlossenen Neuerungen zu den Themen Diversity und der weiteren Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit.
Die 4SC AG setzt die im Rahmen der Kodex-Änderungen eingeführte Empfehlung zur Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen um. Es liegt in der Natur und im Anspruch des Unternehmens, für die notwendigen Positionen die am besten qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits in der Vergangenheit immer auf eine ausgewogene Personalpolitik geachtet. Derzeit beträgt der Anteil der weiblichen Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene 46%. Insbesondere können gerade die Mitarbeiterinnen flexible Arbeitszeitmodelle nutzen, um eine Balance zwischen beruflicher Tätigkeit und Familie herzustellen. Des Weiteren unterstützt die 4SC AG eine Kindertagesstätte in räumlicher Nähe des Unternehmens.
Die Vorstandsverträge wurden erst im Jahr 2010 mit den bisherigen Mitgliedern des Vorstands für weitere drei Jahre erneuert. Der Aufsichtsrat beabsichtigt jedoch, bei den im Jahr 2013 anstehenden Neuberufungen der Vorstandsmitglieder entsprechend der Empfehlung des Kodex verstärkt auf Diversity zu achten. Dabei strebt er insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an.
Ziele des Aufsichtsrats bezüglich seiner Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat hat im Nachgang zur Diskussion in seiner Sitzung am 3. Dezember 2010 im Januar 2011 beschlossen, konkrete Ziele für die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der gesamte Aufsichtsrat wurde in der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2010 neu gewählt und es wird davon ausgegangen, dass alle Mitglieder ihre Amtszeit bis zur Hauptversammlung im Jahr 2013 vollständig wahrnehmen; für die in Zukunft turnusmäßig oder eventuell vorzeitig anstehenden Neuwahlen vereinbart der Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Ziele:
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird bei künftigen Wahlvorschlägen weiterhin darauf geachtet, eine möglichst breite Palette an Expertise und relevanter Erfahrung aufrecht zu erhalten. Der Aufsichtsrat beabsichtigt in diesem Zusammenhang, den Anteil weiblicher Mitglieder im Gesamtaufsichtsrat im Rahmen der kommenden Neuwahlen zu steigern sowie die Erfahrung der Aufsichtsratsmitglieder mit Fokus auf die internationale Biotechnologie- und Pharmabranche weiterhin beizubehalten. Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind oder waren in der Vergangenheit international in der Biotechnologie- und Pharmabrache tätig und verfügen über entsprechende Netzwerke und kennen die Bedürfnisse dieses Sektors aus eigener Erfahrung gut. Es wird weiterhin Wert auf die Mischung der verschiedenen Qualifikationen im gesamten Aufsichtsratsgremium gelegt, die von Kenntnissen im naturwissenschaftlichen und im Entwicklungsbereich bis zur Expertise in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollsystemen reicht. Den Anforderungen an unabhängige Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vermeidung von Interessenkonflikten soll weiterhin Rechnung getragen werden. Die auch in der Geschäftsordnung festgesetzte Altersgrenze von 75 Jahren wird weiterhin beachtet. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern werden sich auch weiterhin am Interesse der 4SC AG orientieren.
6.2 Directors’ Dealings, Aktionariat, Offenlegung und Kommunikation
Directors’ Dealings (Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß WpHG)
| Datum | Name | Funktion | Geschäftsart | Ort | Preis in € |
Stückzahl | Geschäftsvolumen in € |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 23.03.10 | Dr. Thomas Werner | Aufsichtsrat | Kauf | Xetra | 2,90 | 3.775 | 10.947,50 |
| 24.03.10 | Dr. Thomas Werner | Aufsichtsrat | Kauf | Xetra | 2,90 | 1.225 | 3.552,50 |
| 28.04.10 | Dr. Ulrich Dauer | Vorstand | Kauf | außerbörslich | 2,84 | 6.800 | 19.322,88 |
Hauptversammlung und Aktionäre
Die Hauptversammlung ist ein zentrales Organ des Unternehmens: Sie fasst Beschlüsse zu maßgeblichen Angelegenheiten. Insbesondere obliegt ihr die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Satzungsänderungen oder kapitalverändernde Maßnahmen. Zudem legt der Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss vor.
Die Aktionäre der 4SC AG haben die Möglichkeit, auf der Hauptversammlung mit den Vorständen des Unternehmens über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen zu diskutieren, ihr Stimmrecht auszuüben sowie sich über das Unternehmen generell zu informieren. Für die 4SC AG ist es eine Selbstverständlichkeit, allen Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte so einfach wie möglich zu machen. Das Unternehmen wird den Aktionären daher bei der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2011 Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts zur Verfügung stellen, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sein werden.
Beteiligungen (Drittunternehmen)
Die Angaben zur Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung finden sich im Kapital 3.2. des Anhangs zum Jahresabschluss.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss der 4SC AG wird nach handelsrechtlichen Grundlagen vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Parallel dazu wird seit dem Geschäftsjahr 2003 der Abschluss nach IFRS-Richtlinien – wie sie von der EU übernommen wurden – aufgestellt.
Auch im Berichtsjahr wurden der Jahresabschluss nach HGB und der IFRS-Einzelabschluss 2010 vor ihrer Veröffentlichung vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt. Darüber hinaus erörterte der Prüfungsausschuss im Berichtszeitraum auch die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung. Somit folgte die 4SC AG auch hier den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziff. 7.1.2).
Kommunikation mit der Öffentlichkeit
Um ihre Aktionäre möglichst schnell, gleichzeitig und umfassend zu informieren, veröffentlicht die 4SC AG alle relevanten Informationen auch auf der eigenen Internetseite unter www.4sc.com. Alle Berichte erscheinen auf Deutsch und auf Englisch innerhalb der vom Deutschen Corporate Governance Kodex und der Börsenordnung empfohlenen Fristen. Darüber hinaus stellt das Unternehmen auf der Internetseite unter „News & Media“ und „Investoren“ alle Presse- und Ad-Hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG, den aktuellen Finanzkalender, Informationen rund um die Hauptversammlung sowie sonstige meldepflichtige Bekanntmachungen zur Verfügung.
6.3 Vergütungsbericht der 4SC AG
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der 4SC AG. Die Vergütungssysteme der 4SC AG berücksichtigen größtenteils die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ziel der Vergütungssysteme ist es, den Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung zu bezahlen.
Vergütung des Vorstands
Ziel der Vorstandsvergütung der 4SC AG ist es, mit einer angemessenen Vergütung die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage und den Erfolg des Unternehmens zu berücksichtigen. Darüber hinaus orientiert sich die Vergütung an branchen- und landesüblichen Standards sowie am Wohle der Firma. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ist am 5. August 2009 in Kraft getreten. Die Gremien der 4SC AG haben sich mit diesem Gesetz ausführlich beschäftigt. Der Gesetzgeber verfolgt durch die verschiedenen Regelungen das Ziel, bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu setzen. Im Rahmen des Beschlusses über die Vorstandsberufungen aller bisherigen Vorstandsmitglieder im Juni 2010 wurden alle Dienstverträge den neuen Regelungen des VorstAG angepasst. Die abgeschlossenen Verträge entfalten hinsichtlich der Vergütung Rückwirkung zum 1. Januar 2010.
Festlegung der Vorstandsvergütung
Der Vorschlag für die Vorstandsvergütung wird vom Personalausschuss erarbeitet und dann dem Plenum des Aufsichtsrats vorgestellt und von diesem beschlossen. Beim Abschluss der neuen Vergütungsverträge der Vorstände im Jahr 2010 wurden die Vorgaben des VorstAG berücksichtigt.
Die Vergütung wird jährlich durch den Aufsichtsrat überprüft. Dabei sind die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds zu berücksichtigen.
Im Übrigen kann der Aufsichtsrat die Bezüge des Vorstands insgesamt um eine angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft so verschlechtert, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Gesellschaft wäre.
Höhe und Struktur
Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus drei Komponenten zusammen: 1) einer erfolgsunabhängigen Vergütung (Festvergütung), 2) zweier erfolgsabhängiger Boni sowie 3) in Form von Aktienoptionen. Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus einem auf ein Jahr bemessenen Bonus I sowie einem langfristigen, auf drei Jahre bemessenen Bonus II zusammen. Über die gegenwärtigen Vergütungsbestandteile hinaus kann der Aufsichtsrat im eigenen Ermessen bei Erreichung besonderer strategischer Unternehmensziele einen Sonderbonus festsetzen.
Erfolgsunabhängige Vergütung
Die Höhe der Festvergütung ist abhängig von der übertragenen Funktion und Verantwortung sowie von den branchen- und marktüblichen Rahmenbedingungen, die sich vor allem an anderen börsennotierten Small- und Mid-Cap-Unternehmen aus der Biotechnologiebranche und aus verwandten Branchen (z.B. MedTech) orientieren. Die Festvergütung wird in monatlichen Raten ausgezahlt.
Erfolgsabhängige Vergütung
Der erfolgsabhängige Bonus I wird durch den Aufsichtsrat nach einer entsprechenden jährlichen Leistungsbeurteilung und nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Maßstab für den erfolgsabhängigen Bonus I sind die Geschäftsentwicklung der 4SC AG und der Erreichungsgrad vorab definierter individueller sowie allgemeiner Unternehmensziele. Diese Ziele setzen sich aus den unterschiedlichen strategischen Themen aus den Bereichen klinische Pipeline, Investor Relations, Business Development und allgemeinem Management zusammen und werden aufgrund ihrer Prioritäten für die weitere Geschäftsentwicklung gewichtet.
Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied zusätzlich zur Grundvergütung und zum kurzfristigen Bonus I einen auf drei Jahre bemessenen langfristigen Gehaltsbestandteil in Form eines Bonus II. Dieser soll eine nachhaltige Unternehmensentwicklung fördern und basiert auf persönlichen und unternehmensspezifischen Zielen, die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam zu Beginn jedes Geschäftsjahres festgelegt werden. Der Anspruch auf Zahlung des Bonus II hängt davon ab, dass diese Ziele im Rahmen der auf drei Jahre festgelegten Zielerreichungsperiode erreicht werden. Die erste Zielerreichungsperiode bezieht sich daher auf die Jahre 2010 bis 2012, die zweite Zielerreichungsperiode auf die Jahre 2011 bis 2013 usw. Der Aufsichtsrat beschließt in seiner letzten Sitzung vor Ablauf der jeweiligen dreijährigen Zielerreichungsperiode über die Erfüllung der Ziele, erstmals in der letzten Sitzung des Geschäftsjahres 2012.
Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung nutzt das Unternehmen auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP = Employee Stock Option Programme), an denen der Vorstand sowie alle Mitarbeiter partizipieren. Diese Aktienoptionen berechtigen den Vorstand zum Bezug von 4SC-Aktien. Detaillierte Informationen über den aktuellen Optionsbesitz sind im HGB-Anhang 2010 im Kapitel 6 aufgeführt.
Hinsichtlich der Einhaltung der Kodexempfehlungen im Zusammenhang mit der Managementvergütung verweisen wir auf unsere Anmerkungen im Kapitel Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG innerhalb der Erklärung zur Unternehmensführung im Kapitel 6.1 dieses Lageberichtes.
Vorstandsvergütung für das Jahr 2010
Insgesamt verdiente der Vorstand der 4SC AG im Geschäftsjahr 2010 841 T € (Vorjahr: 810 T €); davon entfielen 86% auf fixe und 14% auf variable Bezüge. Weitere 217 T € (Vorjahr: 80 T €) ergeben sich aus der langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung in Form von Aktienoptionen. Dabei handelt es sich um den nach IFRS2 ermittelten Aufwand im Berichtsjahr, der nach HGB nicht ergebniswirksam ist. Eine detaillierte Aufstellung der individuellen Gehälter der Vorstandsmitglieder ist im HGB-Anhang 2010 im Kapitel 6.1 zu finden.
Haftungsversicherung (D&O)
Die aktuelle D&O-Versicherung der Gesellschaft für die Vorstände enthält seit dem 1. Juli 2010 den gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt. Hinsichtlich der Einhaltung der Kodexempfehlungen im Zusammenhang mit der D&O-Versicherung für Aufsichtsräte verweisen wir auf unsere Anmerkungen im Kapitel Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG innerhalb der Erklärung zur Unternehmensführung im Kapitel 6.1 dieses Lageberichtes.
Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder
Die gegenwärtigen 4SC-Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2010 insgesamt 706.720 Aktienoptionen, die zum Bezug von 683.920 Aktien berechtigen. Zudem hielten sie 924.242 Aktien, also 2,4% aller Unternehmensanteile.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die 4SC AG ist ein forschungsintensives und entwicklungsorientiertes Biotechnologieunternehmen, das derzeit noch Verlust schreibt. Aus diesem Grund wird auf eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf Basis finanzieller Leistungsindikatoren verzichtet. Darüber hinaus würde die Umsetzung der Empfehlung des Corporate Governance Kodex zu einem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand im Unternehmen führen, der für die derzeitige Unternehmensgröße unangemessen ist.
Festlegung der Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats beruht auf dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juni 2008.
Höhe und Struktur
Die jährliche Grundvergütung für jedes Aufsichtsratsmitglied beträgt 13 T €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte Vergütung erhält, sein Stellvertreter das 1,5-fache. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen honoriert das Unternehmen pro Ausschussmitgliedschaft mit 5 T €, wobei – anders als vom Kodex empfohlen – nicht zwischen Vorsitz und Mitgliedschaft unterschieden wurde (Ziff. 5.4.6 des Kodex), da die Ausschussarbeit in etwa zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder verteilt ist.
Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2010
Im Geschäftsjahr 2010 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats 139 T €. Die Aufstellung über die individuelle Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ist im Kapitel 6.2 des HGB-Anhangs 2010 zu finden.
Aktienbesitz der Aufsichtratsmitglieder
Die Aufsichtsratsmitglieder der 4SC AG hielten zum 31. Dezember 2010 insgesamt 130.875 Aktien und damit einen Anteil in Höhe von 0,3% des Unternehmens. Wie schon in 2009 engagierten sich mehrere Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat auch im Jahr 2010 im Unternehmen, wie der Director's-Dealings-Tabelle im Kapitel 6.2 dieses Lageberichtes zu entnehmen ist.
6.4 Übernahmerelevante Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zum 31. Dezember 2010
Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft setzt sich zum 31. Dezember 2010 aus 38.502.739 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zusammen, die über keine weiteren Rechte oder Vorzüge verfügen.
Näheres zur der nach Ende des Berichtszeitraums, am 24. Februar 2011, abgeschlossenen Kapitalerhöhung lesen Sie bitte im Nachtragsbericht (Kapitel 8) dieses Lageberichtes.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Wesentliche Aktionäre mit einem Stimmanteil von über 10% sind nach aktuellem Kenntnisstand der Gesellschaft:
| • | Santo Holding (Deutschland) GmbH, Stuttgart, mit ca. 48,05% |
| • | FCP Anlage AG, Gräfelfing, ca. 16,39% |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnis verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnis verleihen, bestehen nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Arbeitnehmer, die sich über direkten Aktienerwerb oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme am Unternehmen beteiligen, unterliegen keinerlei Stimmrechtsbindung.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG geregelt.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der 4SC AG in der Fassung vom 21. Juni 2010 bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine mehrmalige Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. Nur bei einer Bestellung auf weniger als fünf Jahre kann eine Verlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsratsbeschluss vorgesehen werden, sofern dadurch die gesamte Amtszeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt. Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung erfolgen Abschluss, Abänderung oder Kündigung eines Anstellungsvertrags mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied sowie Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat.
Grundsätzlich bedarf eine Änderung der Satzung nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus gemäß § 13 der Satzung der 4SC AG ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Im Folgenden werden die Ermächtigungen an den Vorstand, aus von der Hauptversammlung Genehmigten oder Bedingten Kapitalia Aktien auszugeben, dargestellt.
Genehmigtes Kapital 2010/I
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2010 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Juni 2015 einmalig oder mehrmals um – zum Stichtag 31. Dezember 2010 – insgesamt bis zu 19.251.369,00 € gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 19.251.369 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage auszuschließen. Bei Barkapitalerhöhungen kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, (i) für Spitzenbeträge, (ii) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerisch auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt die Grenze von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreitet, (iii) in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder bei Erfüllung einer Wandlungspflicht neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren zu können, (iv) insoweit, wie es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionäre zustehen würde, sowie (v) gemäß § 202 Abs. 4 AktG bis zu einem Betrag von insgesamt 100.000,00 €, um die neuen Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen in- und ausländischen Unternehmen unter Ausschluss der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen auszugeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2010/I festzulegen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 5 Abs. 7 der Satzung.
WSV 2010 – Bedingtes Kapital V
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 60.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 7.500.000,00 € nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen sind gegen Bar- oder Sachleistungen zu begeben und können in Euro oder in einer anderen gesetzlichen Währung begeben werden. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, für von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegebene Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erforderlichen Garantien zu übernehmen sowie weitere, für eine erfolgreiche Begebung der Schuldverschreibungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten auf Inhaberstückaktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die einzelnen Emissionen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.
Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht bestimmen, muss der Wandlungs- bzw. Optionspreis mindestens 80% des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während des Zeitraums vom Beginn des Bookbuilding-Verfahrens durch die emissionsbegleitenden Banken bis zur endgültigen Preisfestsetzung der Schuldverschreibung oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – mindestens 80% des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der Tage, an denen die Bezugsrechte auf die Schuldverschreibungen an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, betragen. Sofern für den nach vorstehenden Bestimmungen maßgeblichen Zeitraum kein volumengewichteter Durchschnittskurs festgestellt wird, muss der Wandlungs- bzw. Optionspreis mindestens 80% des Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsenhandelstag vor dem Tag der endgültigen Preisfestsetzung der Schuldverschreibung betragen. Im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen, die eine Wandlungspflicht bestimmen, kann der Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen auch mindestens 80% des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Tage vor oder nach der Fälligkeit entsprechen.
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsschuldverschreibung zu beziehenden Aktien der Gesellschaft den Nennbetrag und den Ausgabebetrag der jeweiligen Optionsschuldverschreibung nicht überschreiten.
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen darf der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien den Nennbetrag oder den niedrigeren Ausgabebetrag der jeweiligen Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. Die Wandelanleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt) vorsehen.
Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, unbeschadet § 9 Abs. 1 AktG nach Maßgabe der jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen in bestimmten Fällen Verwässerungsschutz zu gewähren beziehungsweise Anpassungen vorzunehmen.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu, wobei die Schuldverschreibungen auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden können, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen (i) soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten gegen Barleistung ausgegeben werden sollen, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet und soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, nur insoweit, als die zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen bzw. auszugebenden Aktien insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung, (ii) soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht oder -pflicht oder Optionsrecht ausgegeben werden, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d.h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns, der Dividende oder auf andere Weise als gewinnabhängige Verzinsung berechnet wird und die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen, (iii) auf Spitzenbeträge, (iv) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, sowie (v) soweit die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage ausgegeben werden und der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Schuldverschreibungen steht.
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen bzw. diese im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibung begebenden nachgeordneten Konzernunternehmen festzulegen.
Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2010 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden, wurde das Grundkapital um bis zu EUR 7.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.500.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V).
Weitere bedingte Kapitalia
Bedingtes Kapital I
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 30.500,00 € durch Ausgabe von bis zu Stück 30.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. März 2001 ausgegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der einmaligen oder mehrmaligen Gewährung von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. März 2001. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben wurden, die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung des Bezugsrechts eigene Aktien gewährt oder hierfür bestehendes genehmigtes Kapital ausnützt. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil, sie werden zu dem im vorgenannten Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. März 2001 festgelegten Basispreis ausgegeben.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital zu ändern.
Bedingtes Kapital II
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 114.000,00 € durch Ausgabe von bis zu Stück 114.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe des unter TOP 8 lit. h gefassten Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2006. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung des Bezugsrechts eigene Aktien gewährt oder hierfür bestehendes Genehmigtes Kapital ausnutzt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinnteil.
Bedingtes Kapital III
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 88.314,00 € durch Ausgabe von bis zu Stück 88.314 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2004 ausgegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben wurden, die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung des Bezugsrechts eigene Aktien gewährt oder hierfür bestehendes genehmigtes Kapital ausnützt oder die Optionsrechte nicht im Wege einer Barzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinnteil, in dessen Verlauf sie durch Ausübung entstehen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital zu ändern.
Bedingtes Kapital IV
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 305.133,00 € durch Ausgabe von bis zu Stück 305.133 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der einmaligen oder mehrmaligen Gewährung von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer etwaiger verbundener Unternehmen der Gesellschaft nach Maßgabe des unter TOP 8 lit. b gefassten Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2006. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung des Bezugsrechts eigene Aktien gewährt oder hierfür bestehendes Genehmigtes Kapital ausnutzt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinnteil.
Bedingtes Kapital VI
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu Stück 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI). Das Bedingte Kapital VI dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer in- und ausländischen verbundenen Unternehmen, die aufgrund der Ermächtigung unter TOP 7 lit. b der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2009 bis zum 14. Juni 2014 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen, und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder hierfür bestehendes genehmigtes Kapital ausnutzt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die neuen Aktien werden zu dem in der Ermächtigung unter TOP 7 lit. (b) der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2009 festgelegten Ausübungspreis und den dort festgelegten sonstigen Konditionen ausgegeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw., soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, alleine der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung entsprechend zu ändern.
Es bestehen keine Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien und die Gesellschaft verfügt über keine eigenen Aktien.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft oder Entschädigungsvereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind
Für die Vorstandsmitglieder Dr. Ulrich Dauer, Dr. Daniel Vitt, Enno Spillner und Dr. Bernd Hentsch wurde im Rahmen der Neuregelung der Vorstandsverträge im Jahr 2010 eine Vereinbarung getroffen, dass im Falle eines Kontrollerwerbs durch einen Dritten und einer in diesem Zusammenhang stehenden Ablösung für die Restlaufzeit des Vertrags die Bezüge vollständig ausbezahlt werden, mindestens aber für eine rechnerische Restlaufzeit von 15 Monaten. Des Weiteren sind im Falle des Kontrollerwerbs die Regelungen zum Verfall von Aktienoptionen für die Vorstandsmitglieder aufgehoben, d.h. alle an die Vorstandsmitglieder bis zum Trennungszeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen verbleiben den Vorstandsmitgliedern unabhängig von der Beendigung des Dienstverhältnisses.
7. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
7.1 Risikomanagementsystem
Das Eingehen gewisser Risiken ist das Kernelement unternehmerischen Handelns und unabdingbar für den Geschäftserfolg. Die 4SC AG ist wie jedes Unternehmen Geschäftsrisiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen potenziellen Risiken, die negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben können, gehören die Bereiche Forschung und Entwicklung, geistiges Eigentum, Kooperationen sowie die Finanzierung.
Ziele und Methoden des Risikomanagements
Bereits im Jahr 2002 führte die 4SC AG in Übereinstimmung mit dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) ein umfassendes, computergestütztes Risikomanagement- und Controllingsystem ein. Dieses System ist Bestandteil der Unternehmenssteuerung und -überwachung. Nach einem definierten Prozess werden Risiken durch die Risikoverantwortlichen der verschiedenen Unternehmensbereiche hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen Schadenshöhe sowie der geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen identifiziert, analysiert und bewertet. Die Risikoverantwortlichen berichten in einem regelmäßigen Rhythmus an die Risikomanagementbeauftragte der 4SC AG, die wiederum dann das Management der Gesellschaft über mögliche Risiken informiert. Auf dieser Basis entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat, wie das Unternehmen mit den identifizierten Risiken umgeht.
Prozessmanagement und wissenschaftliche Projekte
Ergänzend zum Risikomanagementsystem und neben einem etablierten ERP-System arbeitet das interne Kontrollsystem (IKS) auch mit Bausteinen wie Unterschriftenregelungen, Standard Operating Procedures (SOPs), Arbeitsanweisungen, Vier-Augen-Prinzip, Mitarbeitertraining und Notfallplanungen. Sie gelten für alle Unternehmensbereiche.
SOPs und Arbeitsanweisungen sind als Teil des Qualitätssicherungssystems der 4SC AG schriftliche, verbindliche Anweisungen zur Durchführung von Arbeiten. Während SOPs in der Regel aus Gesetzen resultieren und daher eher allgemeiner Art sind, regeln Arbeitsanweisungen spezifische Vorgänge. Durch die Unterschriftenregelung ist definiert, für welche Bestellungen und Rechnungen welche Mitarbeiter zeichnungsberechtigt sind. Maßgeblich dabei ist die Höhe der Bestellung/Rechnung, ob der Betrag budgetiert wurde und ob es sich bei dem Unterzeichnenden um einen Projektmitarbeiter, Projektleiter oder Vorstand handelt.
Für die wissenschaftlichen Projekte gibt es regelmäßige Projektmeetings, um diese detailliert zu besprechen. Im Jahr 2008 wurde das „Project Portfolio Steering Committee“ (PPSC) für Entwicklungsprogramme eingerichtet, welches mittlerweile mit dem Project Coordination Meeting (PCM) zum Joint Project Coordination Meeting (JPCM) verschmolzen wurde. Das Meeting soll dazu dienen, eine enge Anbindung der Abteilungen Forschung und Entwicklung untereinander sowie mit dem Vorstand zu erreichen. Das JPCM findet wöchentlich statt und umfasst die Vorstellung und Diskussion von jeweils einem Projekt aus der Forschungsabteilung und einem Projekt aus der Entwicklungsabteilung. Die Teilnehmer des JPCMs sind der Vorstand, die Projektleiter beider Abteilungen, ein Vertreter des Bereichs Business Development sowie die Verantwortlichen der Teilprojekte.
Risikomanagement im Rechnungslegungsprozess
Die genannten Bestandteile des internen Kontrollsystems wie Unterschriftenregelungen, Arbeitsanweisungen, Vier-Augen-Prinzip und Notfallplanungen gelten auch für den Rechnungslegungsprozess. Das Finanzteam bildet sich kontinuierlich weiter, um die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen im Unternehmen sicher umsetzen zu können.
Das Controllingsystem der 4SC AG stützt sich auf die drei Komponenten Planung, Überwachung und Berichterstattung. Unter Berücksichtigung der strategischen Geschäftsplanung erstellt die 4SC AG ein Dreijahresbudget für interne Steuerungs- und Kontrollzwecke. Auf Basis dieses Plans
sowie der Ist-Zahlen erhält der Vorstand monatlich alle notwendigen Steuerungs- und Kontrollinformationen. Quartalsweise wird zudem über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Projektfortschritte, Patente und PR/IR berichtet. Mit Hilfe dieser Steuerungsinstrumente sind Vorstand und Controlling in der Lage, Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten.
Auch die Erstellung des IFRS-Einzelabschlusses folgt einheitlichen Regeln. Die enge Abstimmung der Buchhaltung mit den Fachabteilungen sowie fest definierte und etablierte Prozesse garantieren einen reibungslosen Rechnungsdurchlauf von der Bestellanforderung bis zur Zahlung der Rechnung. Die überschaubare Größe des Buchhaltungsteams stellt die einheitliche Darstellung gleicher Sachverhalte sicher. Richtlinien zur Vorratsbewertung, klare Prozesse zur Rechnungsstellung an Kunden sowie zur Erfassung noch nicht abgerechneter Lieferantenleistungen garantieren darüber hinaus die korrekte Erfassung auch von Geschäftsvorfällen, die inhaltlich durch die Fachabteilungen betreut werden.
Innerhalb des ERP-Systems gelten konkret ausgestaltete Zugriffsregelungen. Änderungen dieser Rechte bedürfen der Zustimmung. Dies stellt die Sicherheit der Buchungen und die entsprechenden Funktionstrennungen innerhalb des Systems sicher.
7.2 Risiken der Gesellschaft
Die nachfolgend aufgeführten Einzelrisiken stehen teilweise in Zusammenhang und können sich gegenseitig positiv oder negativ beeinflussen. Das Eintreten einzelner oder mehrerer Risiken könnte nachteilige Auswirkungen auf die Produktentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder den Aktienkurs der 4SC AG haben.
7.2.1 Branchenbezogene Risiken
Wettbewerb
Kurze Technologiezyklen und hohe Innovationskraft kennzeichnen die Biotechnologiebranche. Das Risiko für die 4SC AG besteht darin, dass andere Technologien auf den Markt kommen, mit denen neue Produkte in den von der 4SC AG behandelten Indikationen kostengünstiger oder schneller entwickelt werden und gegebenenfalls eine schnellere Markteinführung erreichen.
Zudem entwickeln Wettbewerber Produkte in Indikationsgebieten, die auch die 4SC AG adressiert. Die Zulassungsbehörden könnten diese konkurrierenden Wirkstoffe bevorzugt zulassen – sei es aufgrund ihrer besseren Wirksamkeit, Verträglichkeit oder ihres Nebenwirkungsprofils. Mögliche Folgen für die von der 4SC AG entwickelten und zu lizenzierenden Produkte sind, dass sie gar nicht oder nur eingeschränkt zugelassen werden oder sich nicht ausreichend stark und lange am Markt etablieren. Dies führt gegebenenfalls dazu, dass die 4SC AG keine Partnerschaften zur Lizenzierung der eigenen Produkte abschließen kann oder dass es einem Kooperations- oder Lizenzpartner nicht gelingt, einen der Wirkstoffe der 4SC AG weiterzuentwickeln oder zu vermarkten. In einem solchen Fall erhielte die 4SC AG künftig keine Meilensteinzahlungen oder Lizenzgebühren aus den geplanten Lizenzverträgen mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen.
Zudem unterliegt die 4SC AG bei eingegangenen oder einzugehenden Lizenzpartnerschaften sowohl den deutschen steuerlichen Gesetzmäßigkeiten als auch den jeweiligen Gesetzmäßigkeiten des Ansässigkeitsstaates des Lizenzpartners. Dies kann zur Folge haben, dass die 4SC AG beispielsweise im Ausland Steuern zahlt, die sie in Deutschland aufgrund der Verlustsituation nicht oder nur teilweise anrechnen kann. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Produktentwicklung (allgemein)
Der Erfolg der 4SC AG steht und fällt mit ihren Forschungs- und Entwicklungsprogrammen. Als produktorientiertes Biotechnologieunternehmen unterliegt die Gesellschaft jedoch Entwicklungsrisiken. Diese sind in der Biotechnologiebranche aufgrund der langen Entwicklungszeit eines Wirkstoffs besonders ausgeprägt. Typische Risiken sind: Einzelne Produkte sind unwirksam oder haben Nebenwirkungen, so dass sie nicht erfolgreich weiterentwickelt werden können, oder die zuständigen Behörden erteilen die erforderlichen Zulassungsgenehmigungen nicht oder nur mit Verzögerung. Zurzeit hat die 4SC AG mehrere Wirkstoffe, die sich in präklinischen und klinischen Entwicklungsphasen befinden. Bisher vorliegende Studienergebnisse belegen, dass die Wirkstoffe sicher anwendbar und gut verträglich sind. Dennoch kann die Gesellschaft nicht ausschließen, dass in anstehenden Studien möglicherweise keine ausreichende Wirksamkeit am Patienten nachgewiesen wird oder dass Nebenwirkungen auftreten, die als sicherheitsrelevant einzustufen sind. Dies kann zu einer Verzögerung oder sogar zum Abbruch der klinischen Entwicklung führen.
Verwaltungsverfahren
Die Geschäftstätigkeit der 4SC AG ist umfangreichen rechtlichen Regelungen und Kontrollen unterworfen. Die Fähigkeit, neue Produkte zu entwickeln und zu vermarkten, kann durch Verwaltungsverfahren beeinträchtigt werden, auf welche die Gesellschaft nur begrenzten Einfluss hat. So ist die 4SC AG beispielsweise von behördlichen Genehmigungen für die Durchführung klinischer Studien und für den Betrieb eigener Einrichtungen zur Durchführung von Forschungsarbeiten abhängig. Der Verlust, das Erlöschen oder der Entzug dieser Genehmigungen kann zu zeitlichen Verzögerungen bei der Weiterentwicklung der Forschungsprojekte der 4SC AG führen.
7.2.2 Risiken aus der Geschäftstätigkeit
Entwicklungs- und Lizenzpartnerschaften
Die 4SC AG hat sich auf die Forschung und Entwicklung von niedermolekularen Wirkstoffen spezialisiert. Als ein solches Unternehmen muss die Gesellschaft substanzielle Umsatzerlöse erwirtschaften, um die Gewinnzone zu erreichen – beispielsweise aus Vorabzahlungen, Meilensteinzahlungen oder Umsatzbeteiligungen aus Lizenzverträgen mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen sowie aus Kooperationsverträgen. Bislang hat die 4SC AG Umsätze in einer Höhe erzielt, die noch nicht zur Selbstfinanzierung und Profitabilität der Firma ausreichen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung auch künftig notwendiger hoher Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wird die Gesellschaft zunächst weiter ein negatives Betriebsergebnis ausweisen. Um mittelfristig profitabel zu werden, ist die 4SC AG auf langfristige Verträge mit der Pharmaindustrie oder großen Biotechnologiefirmen angewiesen. Falls es der 4SC AG nicht oder nur zu wirtschaftlich ungünstigen Konditionen gelingt, solche Partner zu gewinnen, kann dies die Entwicklung der jeweiligen Produkte verzögern und/oder zu geringeren Erlösen führen. Sollte es außerdem einem Kooperations- oder Lizenzpartner nicht gelingen, einen der Wirkstoffe der 4SC AG weiterzuentwickeln oder zu vermarkten, erhielte die 4SC AG künftig möglicherweise keine Meilensteinzahlungen oder Lizenzgebühren.
Kooperationspartner
Die 4SC AG erzielt einen Großteil ihrer Umsätze aus Verträgen mit nur wenigen Kooperationspartnern. Sollte ein Partner den Vertrag kündigen oder keine Zahlung mehr leisten, hätte dies einen negativen Effekt auf die Umsatzentwicklung und damit auf die künftige Finanz- und Ertragslage.
Patente und Markenschutz
Eigene Technologien und Entwicklungen schützt die 4SC AG durch die Generierung von Schutzrechten sowie durch umfassende Patent- und Lizenzierungsstrategien. Auch wenn Patente erteilt sind, ist nicht auszuschließen, dass Dritte die Wirksamkeit der Patente oder schon die Patentanmeldung als solche anfechten. Es ist ebenfalls nicht auszuschließen, dass die 4SC AG mit Dritten in Patentstreitigkeiten gerät. Jedes juristische Urteil gegen 4SC-Patente – meist verbunden mit langwierigen, kostenintensiven Verfahren – kann die weitere Entwicklung des Unternehmens behindern.
7.2.3 Risiken der Produktentwicklung
Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern im Forschungs- und Entwicklungsbereich
Die 4SC AG besitzt und betreibt derzeit keine Herstellungseinrichtungen, da sie über keine entsprechende behördliche Erlaubnis verfügt. Daher ist die Gesellschaft von Lohnherstellern, so genannten Contract Manufacturing Organisations (CMOs) abhängig. Diese liefern den pharmazeutischen Wirkstoff für die Produkte der 4SC AG, stellen sie in klinischen und kommerziellen Mengen her und formulieren sowie produzieren die Arzneimittelzubereitung. Risiken für die 4SC AG resultieren aus der Abhängigkeit von den externen Lieferanten und Herstellern. Dies betrifft vor allem die fristgerechte Lieferung in ausreichender Menge oder Qualität sowie die Einhaltung behördlicher Vorschriften und Qualitätssicherungsnormen.
Außerdem ist die 4SC AG bei der präklinischen und klinischen Entwicklung von Auftragsforschungsorganisationen (Contract Research Organisations, kurz CROs) abhängig. Sofern der Kooperationspartner nicht mit der gebotenen Sorgfalt arbeitet, kann dies der Wirkstoffentwicklung der 4SC AG schaden – bis hin zum Abbruch der Studie. Zudem müssen auch die CROs behördliche Vorschriften und Qualitätssicherungsnormen einhalten, auf welche die 4SC AG – trotz eines sorgfältigen Auswahlprozesses der CROs – im Rahmen der Umsetzung nur begrenzt Einfluss hat.
Patientenrekrutierung
Neben den bereits beschriebenen für die Branche typischen allgemeinen Risiken der Produktentwicklung, wie der Abhängigkeit von Behördengenehmigungen für die klinische Entwicklung und der Möglichkeit des Auftretens von unerwarteten Ereignissen innerhalb laufender Studien, birgt die Medikamentenentwicklung noch ein weiteres Risiko: Für klinische Studien muss eine ausreichende Zahl von geeigneten Probanden und Patienten gewonnen werden. Aufgrund der komplexen medizinischen Gegebenheiten im Umfeld klinischer Studien kann dies schleppend verlaufen und sich verzögern. Zudem könnten klinische Studienzentren – beispielsweise aufgrund anderer laufender klinischer Studien – nicht in der Lage sein, eine genügend hohe Zahl an Patienten fristgerecht in die klinische Studie aufzunehmen. Dies kann die zeitliche Planung der Studien gefährden.
7.2.4 Kapitalmarktrisiken
Weitere Finanzierung
Zur Realisierung ihrer Unternehmens- und Entwicklungsziele hat die 4SC AG mittel- bis langfristig einen anhaltend hohen Kapitalbedarf. Um diesen zu decken, muss es gelingen, genügend Einnahmen aus Lizenzvergaben oder Kooperationen zu generieren. Wenn jedoch die Kosten der Produktentwicklung diese Erträge übersteigen, ist die zusätzliche Aufnahme von Eigen- oder Fremdkapital notwendig. Die 4SC AG kann nicht gewährleisten, dass die Finanzierung pünktlich, im nötigen Umfang, zu wirtschaftlich sinnvollen Konditionen oder überhaupt zur Verfügung steht. Gelingt die Finanzierung nicht im notwendigen Umfang, ist die 4SC AG möglicherweise gezwungen, ihre Aufwendungen für die Forschung und Produktentwicklung einzuschränken, woraus sich auch nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 4SC AG ergeben können. Zudem besteht das Risiko, dass der Fortbestand des Unternehmens mittel- bis langfristig gefährdet ist, wenn keine weiteren Mittelzuflüsse durch Auslizenzierungen oder Partnerschaften bzw. durch Kapitalerhöhungen generiert werden können. Auf Basis des derzeitigen Finanzmittelbestands unter der Berücksichtigung der Kapitalerhöhung 2011 ist die 4SC AG über die nächsten 12 Monate hinaus finanziert. Für den Fall, dass die Gesellschaft zusätzliches Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien aufnimmt, kann dies zu einer Verwässerung der Altaktionäre führen.
Einflussnahme weniger Hauptaktionäre
Aktuell sind der 4SC AG – basierend auf § 21 WpHG in Verbindung mit § 25 WpHG – vier Hauptaktionäre gemeldet, die die meldepflichtigen Grenzen überschritten haben. Diese Aktionäre halten zusammen ca. 81% des Grundkapitals und der Stimmrechte. Sie sind somit theoretisch in der Lage, beherrschenden Einfluss auf Hauptversammlungsbeschlüsse zu nehmen. Unabhängig vom Abstimmungsverhalten der übrigen Aktionäre können sie Einfluss auf alle Entscheidungen über zukünftige Geschäfte der 4SC AG nehmen.
7.2.5 Finanzrisiken
Anlage liquider Mittel
Die 4SC AG verfügt über liquide Reserven, die sie verzinst anlegt, solange sie diese Gelder nicht braucht. Derzeit investiert die Gesellschaft ausschließlich in sichere Anlageformen (Investment Grade) wie Festgelder, Schuldscheindarlehen und Geldmarktfonds, die keinen bzw. nur unwesentlichen Liquiditäts- und Ausfallrisiken unterliegen. Ein Zinsrisiko ergibt sich für die 4SC AG aus den variabel verzinslichen Wertpapieren, d.h. aus den Geldmarktfonds: Deren Anteil zum Bilanzstichtag beträgt jedoch nur 9% bezogen auf die Gesamtsumme der finanziellen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel. Ändert sich das allgemeine Zinsniveau, kann der Marktwert dieser Wertpapiere steigen oder fallen. Aufgrund der Ausstattung der Geldmarktfonds mit einem garantierten Rücknahmepreis hätte eine Änderung des Zinsniveaus jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Zeitwerte.
Geschäfte mit internationalen Geschäftspartnern, bei denen vertragliche Zahlungsvereinbarungen auf eine andere Währung als den Euro lauten, bergen ein Währungsrisiko. Dieses Risiko umfasst den relativen Kursverfall oder Kursanstieg des Euros gegenüber diesen Währungen innerhalb des Zeitraums bis zur Tilgung der Schuld bzw. bis zur Erfüllung der Forderung. Die 4SC AG betreibt keine Sicherungsgeschäfte, sondern versucht, auch eigene Verpflichtungen in Fremdwährungen zu begleichen. So wird das Risiko von Währungsschwankungen verringert.
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG aufgrund steigender kumulierter Verlustvorträge
Die 4SC AG ist noch nicht profitabel. Das Unternehmen erwirtschaftete in den zurückliegenden Geschäftsjahren jeweils ein negatives Betriebsergebnis. Aufgrund ausgeprägter Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen kumulieren sich diese Verluste über die Zeit zu einem hohen Verlustvortrag. Dieser wird gegen das bestehende Eigenkapital verrechnet und könnte trotz des Agios der ausgegebenen Aktien zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach handelsrechtlichen Grundsätzen führen. In diesem Fall verlangt § 92 Abs. 1 AktG die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung. Die Durchführung der Hauptversammlung würde für die 4SC AG organisatorische und finanzielle Aufwendungen mit sich bringen und könnte – auch aufgrund der entsprechenden Verlustanzeige – negative Folgen für den Aktienkurs haben.
Anerkennung von steuerlichen Verlustvorträgen
Die 4SC AG verfügt gemäß dem letzten vorliegenden Bescheid hinsichtlich der gesonderten Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen zum 31. Dezember 2008 über körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 59.695 T €. Seit dem Zeitraum nach dem 31. Dezember 2008, der bislang noch nicht steuerlich veranlagt ist, sind erhebliche weitere Verluste entstanden. Darüber hinaus steht der Bescheid für das Kalenderjahr 2008 noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Die in Bezug auf den Erhalt von kumulierten Verlustvorträgen für die Branche ohnehin problematische Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG wurde durch den im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes zum 1. Januar 2008 eingeführten § 8c KStG erheblich verschärft. Die Übertragung von 25% bis zu 50% des Gezeichneten Kapitals kann innerhalb eines Fünfjahreszeitraums zu einem quotalen Wegfall, die Übertragung von mehr als 50% des Gezeichneten Kapitals zu einem vollständigen Wegfall steuerlicher Verlustvorträge führen. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes vom Sommer 2009 sowie des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat der Gesetzgeber nun Maßnahmen ergriffen, um Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung zu ermöglichen. Diese entschärfen die beschriebene Problematik zwar spürbar, eliminieren sie jedoch nicht vollständig.
In den letzten Jahren ist es bei der 4SC AG zu teilweisen Wechseln bei den Anteilseignern, Kapitalerhöhungen und zur Beteiligung neuer Aktionäre gekommen. Dies ist auch in Zukunft möglich. Zugleich wurde neues Betriebsvermögen in signifikantem Umfang zugeführt. Die beiden Paragraphen § 8 Abs. 4 KStG und § 8c KStG könnten jeweils einzeln oder zusammen negative Auswirkungen auf das künftige Nachsteuerergebnis und das Eigenkapital der 4SC AG haben, zumal partiell Rechtsunsicherheit bei der Auslegung dieser Tatbestandsmerkmale herrscht. Darum hält es die 4SC AG für möglich, dass sich Finanzbehörden auf den Standpunkt stellen könnten, die jetzt bestehenden Verlustvorträge teilweise künftig nicht mehr mit Gewinnen verrechnen zu dürfen. Dies würde beim Erreichen der Profitabilitätsgrenze das Nachsteuerergebnis der Gesellschaft erheblich negativ verändern und zu einem zusätzlichen Liquiditätsabfluss führen.
7.2.6 Administrative und sonstige Risiken
Schlüsselpersonal und Know-how-Träger
Der Erfolg der 4SC AG hängt stark von den Führungskräften sowie dem wissenschaftlichen und technischen Fachpersonal in Schlüsselpositionen ab. Viele dieser Mitarbeiter verfügen über einen großen Erfahrungsschatz und sind schwer zu ersetzen. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist in der Biotechnologiebranche sehr intensiv. Der 4SC AG ist es bisher immer gelungen, die wichtigsten Positionen mit geeigneten Mitarbeitern zu angemessenen Konditionen zu besetzen. Sollte das Unternehmen jedoch Führungskräfte oder wissenschaftliches und technisches Fachpersonal in Schlüsselpositionen verlieren, könnte sich dies nachteilig auf seine Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Rechtliche Risiken
Um die vielfältigen Risiken in den Bereichen Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht, Patentrecht und sonstiges Recht auf ein Minimum zu reduzieren, fällt das Management der 4SC AG seine Entscheidungen nach Rücksprache mit externen und internen Experten.
Andere Risiken
Andere Risiken, die den Umweltschutz, die IT-Sicherheit, die Beschaffung sowie generelle Sicherheitsbestimmungen betreffen, werden als nicht signifikant eingeschätzt. Die 4SC AG hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um den entsprechenden Vorschriften nachzukommen und die internen Prozesse zu steuern.
7.2.7 Gesamtbeurteilung der Risikosituation
Trotz aller genannten Risiken sind aus heutiger Sicht keine Faktoren erkennbar, welche den kurzfristigen Fortbestand der 4SC AG im Geschäftsjahr 2011 gefährden könnten. Die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass trotz der identifizierten Risiken, die mit der Wirkstoffentwicklung verbunden sind, die Chancen überwiegen. Dank der breiten und ausbalancierten Pipeline ist die 4SC AG gut aufgestellt. Der Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2010 und die im Februar 2011 abgeschlossene Kapitalerhöhung sowie die angestrebten Umsatzerlöse und sonstigen Einnahmen sichern die weitere Entwicklung der bestehenden Programme und die Finanzierung des Unternehmens über die nächsten zwölf Monate hinaus. Bis dahin geht das Management davon aus, durch Partnerschaften weitere Liquiditätszuflüsse zu generieren. Sollte dies nicht im erforderlichen Umfang gelingen, ist der Fortbestand der Gesellschaft mittelfristig gefährdet, wenn nicht zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital eingeworben werden kann.
7.3 Chancen der Gesellschaft
Wertsteigerung durch Projektfortschritt
Kurz- bis mittelfristig werden verschiedene Produkte der 4SC AG wichtige Meilensteine in der Entwicklung erreichen. Dies wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach positiv auswirken, sowohl auf die Bewertung der einzelnen Programme als auch auf den Gesamtwert der Gesellschaft. Dies gilt vor allem, wenn Wirkstoffe in die klinische Entwicklung eintreten oder eine Studienphase erfolgreich abschließen.
Mehrere Programme aus einem Kandidaten
Forschungs- und Entwicklungsprogramme der 4SC AG haben in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass ein einzelner Wirkstoff wie eine ganze Plattform wirken kann. Daraus können verschiedene Programme mit diversen Produkten für unterschiedliche Indikationsgebiete entstehen. Dies kann zu einer jeweils kurzfristigen Erweiterung der Produktpipeline und somit zu einer weiteren Risikodiversifizierung sowie zu einer Potenzial- und Wertsteigerung führen. Ein Beispiel dafür ist Vidofludimus, ein Wirkstoff, der in den beiden Indikationen RA und IBD parallel weiterentwickelt wird. Auch in der Onkologie wird mit Resminostat derzeit ein Produkt in drei Indikationen – HCC, HL und CRC – in klinischen Studien untersucht.
Wertsteigerung durch externe Partnerschaften und Lizenzierungen
Die 4SC AG befindet sich in regelmäßigem und intensivem Austausch mit potenziellen Pharmapartnern. Pharmaunternehmen schließen Kooperationen und Lizenzpartnerschaften für neue Produkte heute in immer früheren Entwicklungsstadien ab. Die Gründe: Einerseits laufen viele Patente zum Schutz bestehender Produkte aus, andererseits gab es bei Projektentwicklungen diverse Fehlschläge. Partnerschaften zwischen Pharma- und Biotechnologieunternehmen werden darum zunehmend zugunsten der Biotechnologiebranche gestaltet. Von diesem Trend dürfte langfristig auch die 4SC AG mit ihrem Produktportfolio profitieren. Darüber hinaus würden derartige Partnerschaften die Programme der 4SC AG zusätzlich validieren und das Geschäftsmodell der 4SC AG unterstützen.
Übernahme
Große Pharmafirmen und Biotechnologieunternehmen haben aber nicht nur Interesse an der Einlizenzierung von Wirkstoffen in frühen Entwicklungsphasen. In den vergangenen Jahren sind sie wiederholt dazu übergegangen, Unternehmen mit attraktiven Technologien oder Produkten direkt zu akquirieren. Die gezahlten Prämien gegenüber dem aktuellen Marktpreis sind meist hoch. Davon könnten die Aktionäre der 4SC AG profitieren.
Lizenzeinnahmen durch Patente
Das sehr umfassende und gut positionierte Patentportfolio der 4SC AG kann zu zusätzlichen Lizenzeinnahmen führen, wenn Dritte im Rahmen ihrer eigenen Entwicklungen auf die Nutzung solcher Patentrechte angewiesen sind. Gewährt die 4SC AG die Nutzung dieser Patentrechte, bringt das Lizenzgebühren ein und verbessert so die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft.
8. NACHTRAGSBERICHT
Die 4SC AG konnte gleich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres 2011 weitere Fortschritte aus ihren klinischen Programmen präsentieren. Zudem informierte das Unternehmen über eine Mitte Februar durchgeführte Kapitalerhöhung.
4SC-203: erfolgreicher Abschluss der Phase I
Am 7. Januar 2011 gab die 4SC AG den erfolgreichen Abschluss ihrer Phase-I-Studie mit dem Multi-Kinase-Inhibitor 4SC-203 an gesunden, freiwilligen Probanden bekannt. In dieser randomisierten, doppelblinden und placebo-kontrollierten Dosiseskalationsstudie wurde die Verträglichkeit und Pharmakokinetik von 4SC-203 bei 60 gesunden männlichen Probanden im Alter von 20 bis 46 Jahren untersucht.
Der Wirkstoff wurde von allen Studienteilnehmern gut vertragen. Lediglich bei 33% der Probanden traten leichte, unerwünschte Ereignisse auf, nur in drei Fällen wurden sie als moderat eingestuft. Die unerwünschten Ereignisse (AE) waren unspezifisch und zeigten keine dosisabhängige Häufung und es wurden keine schwerwiegenden, unerwünschten Ereignisse (SAE) beobachtet. Die Gabe von 4SC-203 führte somit zu keinen toxikologischen Laborbefunden, da keine messbaren physischen und laborchemischen Veränderungen festgestellt wurden. Bezüglich der Pharmakokinetik von 4SC-203 zeigte sich im untersuchten Bereich die erwartete dosisabhängige Exposition. Zusammenfassend stellen diese Phase-I-Daten eine sehr gute Basis für die klinische Weiterentwicklung von 4SC-203 dar.
Resminostat: Start der Phase-I/II-SHORE-Studie bei Darmkrebs-Patienten mit K-ras-Mutation
Am 20. Januar 2011 startete das Unternehmen für das Krebsmedikament Resminostat eine dritte klinische Studie der Phase I/II. Die Studie untersucht Resminostat als Zweitlinien-Therapie in Darmkrebs-Patienten mit K-ras-mutierten Tumoren.
Bei dieser SHORE-Studie handelt es sich um eine randomisierte, offene, multizentrische und zweiarmige Phase-I/II-Studie mit 70 Patienten. Ziel der Studie ist die Untersuchung der Wirksamkeit, Sicherheit und Pharmakokinetik von Resminostat in Kombination mit dem Chemotherapie-Behandlungsschema FOLFIRI im Vergleich zur alleinigen Behandlung mit FOLFIRI im Kontrollarm.
Der primäre Endpunkt der Studie ist die Bestimmung des progressionsfreien Überlebens (PFS). Die sekundären Endpunkte der Studie beinhalten die Bestimmung der progressionsfreien Überlebensrate (PFSR), ermittelt nach zunächst acht Wochen sowie darauf folgend im Abstand von jeweils weiteren acht Wochen, die Analyse des Zeitraums bis zum Fortschreiten der Tumorerkrankung (TTP), die Gesamtüberlebenszeit (OS), die Analyse der Medikamentensicherheit und -verträglichkeit, die Pharmakokinetik und die Untersuchung von Biomarkern.
Resminostat: aktualisierte Daten aus der Phase-II-SHELTER-Studie
Ebenfalls im Januar 2011 präsentierte die 4SC AG durch Prof. Dr. Michael Bitzer, dem medizinischen Leiter der Phase-II-SHELTER-Studie mit Resminostat, aktualisierte Studiendaten auf dem Gastrointestinal Cancer Symposium 2011, das vom 20.-21. Januar in San Francisco stattfand.
Kapitalerhöhung zu knapp 12 Mio. € platziert
Am 24. Februar 2011 gab die 4SC AG den Abschluss einer Kapitalerhöhung bekannt. In deren Rahmen wurde ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rund 11,74 Mio. € erzielt und 3.452.647 neue Aktien bei institutionellen Investoren zu 3,40 € pro Aktie platziert. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Anzahl der auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien stieg damit von 38.502.739 Aktien auf 41.955.386 Aktien, der Free Float erhöhte sich auf ca. 26,0%.
Vidofludimus: finale Daten aus der Phase-IIa-ENTRANCE-Studie
Im Februar 2011 präsentierte die 4SC AG finale Studiendaten aus der Phase-IIa-ENTRANCE-Studie mit Vidofludimus in IBD auf der 6. ECCO-IBD-Konferenz in Dublin, Irland. Diese bestätigten die im November 2010 bekanntgegebenen positiven Top-Line-Ergebnisse: Vidofludimus zeigte in steroidabhängigen IBD-Patienten eine Gesamtansprechrate von 88,5% gegenüber einer durchschnittlichen Placebo-Ansprechrate von 20% aus klinischen Vergleichsstudien.
9. PROGNOSEBERICHT
9.1 Entwicklung des Umfelds
Gesamtwirtschaft: Verlangsamung des Wachstums in den Industrieländern
Nach einer deutlichen Erholung der Weltkonjunktur in 2010 sind die Prognosen für 2011 zurückhaltend. Nach Ansicht der Weltbank verliert der weltweite Aufschwung an Dynamik. Die Wirtschaftsleistung steigt demnach in 2011 lediglich um 3,3% (Vorjahr: 3,9%), 2012 um 3,6%. Staatliche Konjunkturpakete laufen aus, die Finanzkrise scheint noch nicht gänzlich überwunden. Vor allem Industriestaaten müssen sich 2011 auf eine Wachstumsverlangsamung einstellen. Schwellenländer sollen sich dagegen als die Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft erweisen. In den USA korrigierte die Notenbank ihre Konjunkturschätzungen nach unten. Jedoch darf von einer langsamen wirtschaftlichen Erholung ausgegangen werden. In der Eurozone hat die Schuldenkrise der kleineren Länder bislang nur geringe Auswirkungen auf die Wachstumsaussichten der Kernländer. Die Europäische Kommission geht in ihrer neuesten Wirtschaftsprognose von einem Wachstum um rund 1,7% in 2011 aus. Die deutsche Wirtschaft dürfte mit einem Wachstum von 2% auch in 2011 stärker zulegen.
Gesundheitssektor: Überproportional steigende Nachfrage in den Schwellenländern
Gesundheitspolitische Maßnahmen, Patentabläufe, neue Medikamente, effiziente Forschung und Entwicklung sowie ein dynamisches Wachstum in den Schwellenländern dominieren auch weiterhin den Gesundheitsmarkt. Es wird erwartet, dass der globale Pharmamarkt in den nächsten Jahren jährlich ca. 5 bis 8% wachsen wird und bis 2014 ein Marktvolumen von 1,1 Billionen US-$ erreichen wird. Für die USA, dem größten Einzelmarkt, wird in den nächsten Jahren eine jährliche Wachstumsrate von 3 bis 6% erwartet. Für die Schwellenländer wird bis 2014 hingegen ein jährliches Wachstum von 14 bis 17% prognostiziert. Bei den europäischen Pharmaunternehmen ist eine Zunahme von Akquisitionen und Partnerschaften zur Stärkung der Pipeline sowie zur Expansion in den Schwellenländern oder im Bereich „Consumer Health“ in den kommenden Jahren zu erwarten.
Wachstumsbranche Biotech
Die durch Patentabläufe mittelfristig drohenden Umsatzeinbußen bei den Blockbuster-Produkten der Pharmaunternehmen führen zu einer anhaltend starken Nachfrage nach neuen, innovativen Produkten vor allem für Nischenindikationen oder solche mit hohem medizinischen Bedarf. Dies macht Biotechnologieunternehmen mit ausgereiften Produktpipelines für Pharmakonzerne interessant und begünstigt Auslizenzierungen, Kooperationen und die weitere Konsolidierung der Biotechnologiebranche.
Die Finanzierungssituation vieler Biotechnologieunternehmen bleibt schwierig. Entscheidend für einen nachhaltigen Erfolg und die Steigerung des Marktwertes sind laut einer Studie von Jefferies International Ltd. u.a. die folgenden Schlüsselfaktoren: Auslizensierungen von Produkten, Meilensteinzahlungen durch vorhandene Partner, positive klinische Resultate oder regulatorische Entscheidungen.
9.2 Unternehmensausblick
Finanzierung und Partnerschaften
Es ist Ziel des Managements, durch den Abschluss von Partnerschaften wie Entwicklungskooperationen und Lizenzierungen für klinische Produkte Liquiditätszuflüsse und Umsätze zu generieren. Der Finanzmittelbestand in Höhe von 17.598 T € sowie die angestrebten Umsatzerlöse und sonstigen Einnahmen sichern bei einer weiterhin für die geplanten Entwicklungsschritte adäquaten operativen Cash-Burnrate – die etwa auf dem Niveau von 2010 liegen wird – das Fortschreiten der bestehenden Programme und die Finanzierung des Unternehmens über die nächsten zwölf Monate hinaus. Dazu trägt auch die nach Abschluss des Berichtszeitraums, am 24. Februar 2011, abgeschlossene Kapitalerhöhung bei, bei der ein Brutto-Emissionserlös von 11,74 Mio. € erzielt wurde.
Die 4SC AG wird sich auch in Zukunft auf die zügige und parallele Weiterentwicklung der klinischen Produkte fokussieren. So können wesentliche Meilensteine insbesondere der klinischen Produkte realisiert und weitere Optionen für Partnerschaften geschaffen werden. Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden nach derzeitigem Planungsstand für 2011 und 2012 im Wesentlichen auf dem Niveau von 2010 liegen. Gleichzeitig rechnet die 4SC AG damit, dass in 2011 und 2012, im Gegensatz zu den Vorjahren, keine Umsatzerlöse aus frühzeitigen Forschungskooperationen realisiert werden. Vor diesem Hintergrund geht die 4SC AG für 2011 und 2012 erneut von einem negativen Jahresergebnis aus. Die Mitarbeiterzahl wird sich in den nächsten 24 Monaten nicht signifikant verändern. Investitionen in den Folgejahren sind im Wesentlichen als Ersatzinvestitionen im Laborbereich und bei der IT-Ausstattung geplant. Große Erweiterungsinvestitionen dagegen werden nicht erwartet, da die 4SC AG derzeit gut ausgestattet ist. Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses verlief die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2011 planmäßig.
Produktpipeline – attraktiv und robust
Die Unternehmensentwicklung und -bewertung der 4SC AG wird stark von den klinischen Studienergebnissen der jeweiligen Medikamente beeinflusst. Die breite, ausbalancierte Produktpipeline reduziert das Risiko der Medikamentenentwicklung und sorgt durch eigene Forschung für Nachhaltigkeit. Vier Medikamentenkandidaten sind derzeit in sieben klinischen Studien, und zwei weitere Wirkstoffe werden derzeit im präklinischen Entwicklungsstadium evaluiert.
In der ersten Jahreshälfte 2011 möchte die 4SC AG für das am weitesten fortgeschrittene Produkt Vidofludimus auch in der zweiten Phase-II-Studie, der Phase IIb in Rheumatoider Arthritis (RA), positive Resultate erzielen. Für die Phase-IIa-Studie in chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (IBD) konnten bereits im November 2010 positive Resultate berichtet werden.
Im Onkologie-Portfolio wird für Resminostat in 2011 eine Reihe von Phase-II-Resultaten erwartet. Die Phase-II-Studien in Hodgkin Lymphom (HL) und hepatozellulärem Karzinom (HCC) sollten in diesem Jahr abgeschlossen werden und so die weitere Wertsteigerung des Produktes sowie eine Steigerung der Unternehmensbewertung ermöglichen. Des Weiteren wurde 2011 eine dritte Phase-I/II-Studie in Darmkrebs-Patienten mit K-ras-Mutationen (CRC) begonnen, die gemäß Planung vorläufige Ergebnisse aus der Dosiseskalationsphase voraussichtlich in 2012 liefern wird.
Mit 4SC-203 und 4SC-205 befinden sich zwei Medikamente in der Phase I. Nachdem zu 4SC-203 bereits Anfang Januar 2011 positive Phase-I-Daten in Probanden berichtet wurden, werden auch für 4SC-205 in diesem Jahr Ergebnisse erwartet. Zusätzlich werden zwei weitere Kandidaten, 4SC-202 und 4SC-207, in der Präklinik evaluiert, um den Eintritt in die klinische Phase in 2011 zu ermöglichen.
Indikationen mit guten Marktchancen
Die 4SC AG fokussiert sich auf neue Ansätze für gezielte Therapien in den Indikationen Autoimmun- und Krebserkrankungen, um neuartige und gezielte niedermolekulare Medikamente zu entwickeln. Durch den hohen medizinischen Bedarf besteht ein großes Interesse der Biotechnologie- und Pharmaunternehmen an Partnerschaften und Kooperationen.
Die Behandlungsoptionen bei IBD haben sich in den letzten Jahren durch die biologischen Antikörper verbessert. Dennoch besteht hier ein enormer Bedarf an oral verfügbaren Medikamenten, welche die fortschreitende Grunderkrankung als Monotherapie oder in Kombination mit etablierten Behandlungsoptionen gezielt aufhalten können, ein besseres Nebenwirkungsprofil bieten und deren Produktion kostengünstiger ist. Das 4SC-Produkt Vidofludimus bietet dieses Profil zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie RA und IBD. Der Wirkstoff ermöglicht eine breite therapeutische Anwendung bei zugleich deutlich weniger Nebenwirkungen. Darüber hinaus unterstreichen zahlreiche präklinische Modelle die Anwendbarkeit von Vidofludimus für weitere Autoimmunindikationen wie Lupus, Psoriasis, Multiple Sklerose und Organtransplantations-Abstoßung.
Der Onkologie-Markt bleibt weiterhin ein sehr vielseitiger und stark fragmentierter Markt mit hohem kommerziellen Wert und einem Mangel an wirksamen Medikamenten. Es gibt im Bereich der Onkologie viele Nischenindikationen, in denen mit kleineren Patientengruppen in relativ kurzer Zeit ein „Proof of Concept“ erzielt werden kann. Dies macht einen frühen Beweis der Produktwirkung und somit eine schnellere Markteinführung möglich. Vor diesem Hintergrund gelten die Marktchancen von Resminostat für die drei gewählten Indikationen – HCC, CRC und HL – als kommerziell relevant: HCC ist die häufigste Form von Leberkrebs, die fünfthäufigste Krebsart und die dritthäufigste Todesursache bei Krebserkrankungen weltweit. Für diese Erkrankung besteht ein hoher medizinischer Bedarf, der bislang nur unzureichend durch eine einzige Therapiemöglichkeit adressiert wird. Bei HL, einer bösartigen Erkrankung des lymphatischen Systems, liegt die progressionsfreie Überlebensrate für Patienten, die auf die Zweitlinientherapie nicht ansprechen, derzeit bei 17%. In Darmkrebs haben die Identifizierung der K-ras-Mutationen und die Folgen für den Behandlungserfolg mit auf EGFR-Rezeptoren abzielenden Medikamenten zu einem neuen Zweitlinien-Behandlungsbedarf bei dieser Sub-Population von 40% aller Patienten geführt. Darmkrebs ist die zweithäufigste Todesursache bei Krebserkrankungen in der westlichen Welt. Auch hier zielt Resminostat auf eine Indikation mit hoher Nachfrage und großem kommerziellen Potenzial.
2010 hat die 4SC AG wichtige Meilensteine insbesondere mit den am weitesten fortgeschrittenen Produkten erreicht und eine gute Ausgangsposition für die Realisierung weiterer Unternehmens- und Entwicklungsziele geschaffen. Im Laufe der kommenden Monate erwartet die 4SC AG wichtige Ergebnisse aus drei weiteren Phase-II-Studien und ist zuversichtlich, damit an die aktuellen Erfolge anknüpfen zu können.
Planegg-Martinsried, 14. März 2011
Der Vorstand
Dr. Ulrich Dauer, CEO
Dr. Bernd Hentsch, CDO
Dipl.-Kfm. Enno Spillner, CFO
Dr. Daniel Vitt, CSO
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss —bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang— unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der 4SC AG, Planegg Landkreis München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Abschnitt 7.2.4 des Lageberichts hin. Dort ist ausgeführt, dass der Fortbestand des Unternehmens mittel- bis langfristig gefährdet ist, wenn keine weiteren Mittelzuflüsse durch Auslizenzierungen oder Partnerschaften bzw. durch Kapitalerhöhungen generiert werden können.
München, den 15. März 2011
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Pastor, Wirtschaftsprüferin
Rahn, Wirtschaftsprüfer