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Addiko Bank AG — Annual Report (ESEF) 2024
Mar 6, 2025
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Es gibt kein Vorwärtskommen ohne Rückblick.
Inhalt
Berichte zum Konzernabschluss nach IFRS
- Konzernlagebericht
- Konzernabschluss
- Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
- Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Berichte zum Jahresabschluss nach UGB/BWG
- Lagebericht
- Jahresabschluss
- Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Hinweise:
Der Jahresfinanzbericht wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 124 BörseG erstellt, die Veröffentlichung erfolgt nur in deutscher Sprache. Vom Konzernabschluss wird auf der Homepage in einem separaten Bericht sowohl eine deutschsprachige als auch englischsprachige Fassung in Form eines Konzern-Geschäftsberichts (Group Annual Report) bereitgestellt.
Einzelne Aussagen in diesem Bericht können Aussagen zu erwarteten zukünftigen Ereignissen und andere zukunftsbezogene Aussagen darstellen, die auf der gegenwärtigen Auffassung bzw. Annahmen der Geschäftsleitung basieren und bekannte sowie unbekannte Risiken und Ungewissheiten enthalten, durch welche sich die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse wesentlich von jenen unterscheiden können, die in solchen Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den prognostizierten Ergebnissen abweichen, und berichtete Ergebnisse sollten nicht als Hinweise auf zukünftige Entwicklungen verstanden werden.
Die Addiko Bank und ihre angeschlossenen Unternehmen, Berater oder Vertreter sind von jeglicher Haftung (ob diese aus Fahrlässigkeit entsteht oder nicht) für jegliche Art von Verlusten, die aus der Verwendung dieses Berichts oder seines Inhalts oder anderweitig in Verbindung mit diesem Dokument entstehen, ausgeschlossen. Dieser Bericht stellt kein Angebot und keine Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, und weder dieser Bericht noch irgendein Teil davon dienen als Basis für oder als Vertrauensgrundlage betreffend einen Vertrag oder eine Verpflichtung irgendeiner Art.
Wesentliche Kennzahlen zum Konzernabschluss nach IFRS in EUR Mio.
Ausgewählte Posten der Erfolgsrechnung
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 315,8 | 295,2 | 7,0% |
| Nettozinsergebnis | 242,9 | 228,0 | 6,5% |
| Provisionsergebnis | 73,0 | 67,1 | 8,7% |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 1,2 | 0,4 | >100% |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | –12,3 | –13,1 | –5,9% |
| Betriebserträge | 304,7 | 282,5 | 7,9% |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –192,4 | –178,6 | 7,7% |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 112,3 | 103,9 | 8,1% |
| Übriges Ergebnis | –15,8 | –44,7 | –64,6% |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | –36,0 | –11,8 | >100% |
| Steuern auf Einkommen | –15,0 | –6,3 | >100% |
| Ergebnis nach Steuern | 45,4 | 41,1 | 10,4% |
Kennzahlen
| 2024 | 2023 | (pts) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis/ durchsch. Aktiva | 3,9% | 3,8% | 0,1 |
| Eigenkapitalrentabilität | 5,7% | 5,5% | 0,2 |
| Cost/Income-Ratio | 60,9% | 60,5% | 0,4 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (Cost of Risk-Ratio) | –0,8% | –0,3% | –0,5 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (net loans) | –1,0% | –0,3% | –0,7 |
Ausgewählte Posten der Bilanz
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen an Kunden | 3.506,4 | 3.489,2 | 0,5% |
| Einlagen von Kunden | 5.290,0 | 5.032,6 | 5,1% |
| Eigenkapital | 839,5 | 801,1 | 4,8% |
| Bilanzsumme | 6.408,9 | 6.151,5 | 4,2% |
Bilanzkennzahlen
| 2024 | 2023 | (pts) | |
|---|---|---|---|
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 66,3% | 69,3% | –3,0 |
| NPE-Quote (on balance loans) | 2,9% | 2,8% | 0,1 |
| NPE-Deckung | 80,0% | 80,9% | –0,9 |
| Liquiditätsdeckungsquote | 363,2% | 313,4% | 49,8 |
| Hartes Kernkapital - Quote / Gesamtkapitalquote¹⁾ | 22,0% | 20,4% | 1,6 |
¹⁾ Ab dem 1. Januar 2023 gibt es aufgrund des Auslaufens der IFRS 9- und Artikel 468 CRR-Übergangskapitalvorschriften (EU 2020/873) keinen Unterschied mehr zwischen der Kapitalquote auf Übergangsbasis und der Kapitalquote fully-loaded.
Berichte zum Konzernabschluss nach IFRS
Konzernlagebericht
- Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Wesentliche Ereignisse
- Übernahmeangebote von Agri Europe Cyprus Ltd. und Nova Ljubljanska banka d.d.
- Acceleration Program
- Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
- Outlook & Guidance, Dividendenpolitik und Risikofaktoren
- Corporate Governance
- Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
- Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
- Sonstige Angaben in den Notes
Nachhaltigkeitserklärung 2024
- ESRS 2 Allgemeine Informationen
- Umweltinformationen
- Soziale Informationen
- Governance Information
Konzernabschluss
I. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
II. Konzern-Bilanz
III. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
IV. Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)
V. Anhang (Notes)
* Allgemeine Angaben
* Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
* Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
* Erläuterungen zur Bilanz
* Segment Berichterstattung
* Risikobericht
* Ergänzende Angaben gemäß IFRS
* Ergänzende Angaben nach UGB/BWG
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer
Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Konzernlagebericht
Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Konsumenten (Consumer) und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral- und Südosteuropa (CSEE) bereitstellt.# Addiko Bank AG
Die Gruppe be-steht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kre-ditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Mon-tenegro. Über ihre sechs Tochterbanken betreute die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2024 rund 0,9 Millionen Kunden im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 155 Filialen sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle. Die Addiko Gruppe positionierte sich mit einer klaren Strategie als spezialisierte Bankengruppe für Konsumenten und SMEs und konzentriert sich dabei auf den Ausbau des Kreditgeschäfts mit Konsumenten und SMEs sowie auf Zahlungs-dienstleistungen („Fokusbereiche“), wobei sie unbesicherte Privatkredite für Konsumenten und Betriebsmittelkredite für SMEs anbietet. Diese Kernaktivitäten werden weitgehend durch Privatkundeneinlagen finanziert. Die Kreditportfolios in den Bereichen Mortgage, Public Finance und Large Corporates („Nicht-Fokusbereiche“) waren Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses, der mit Jahresende 2024 beendet wurde. Addiko Bank AG wird von Fitch Ratings gerated. Das Long-Term Issuer Default Rating (IDR) wurde mit „BB“, das Viability Rating (VR) mit „bb“ beurteilt, der Ausblick in Bezug auf das Long-Term IDR ist stabil. Das Rating wurde zuletzt am 18. November 2024 bestätigt.
1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Jahr 2024 stand in Europa weiterhin im Zeichen der Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine, der nun schon drei Jahre andauert und zu anhaltenden Instabilitäten und Unsicherheiten führt. Während es in 2024 zu einer deutlichen Entspannung auf den Rohstoff- und Energiemärkten kam, sind die Nachwirkungen der in den vorangegangenen Jahren sehr hohen Inflation noch deutlich zu spüren. Nachdem das Lohnniveau nur zeitversetzt an das höhere Preisniveau angepasst wurde, sorgten die Unsicherheiten zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Kaufzurückhaltung der Konsumenten, welche in Kombination mit einer schwachen globalen Konjunktur zu einer gedämpften wirtschaftlichen Entwicklung in Europa führte.
Die Inflation ist in der Eurozone im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen. Seit ihrem Höchststand im Oktober 2022 mit 10,6% sank diese rapide und lag 2024 zwischen 2,8% (Januar) und 1,7% (September) und zum Jahresende bei 2,4%. Abhängig von den Wirtschaftsstrukturen sowie den Maßnahmen, die die Regierungen zur Bekämpfung der Inflation in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergriffen haben, waren die Preissteigerungsraten im Dezember 2024 sehr unterschiedlich und reichten von niedrigen 1,0% in Irland und 1,4% in Italien bis zu 4,4% in Belgien und 4,5% in Kroatien. Österreich lag mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,1% im Mittelfeld der Euroländer.
Nach zwei Jahren hoher Inflation in Südosteuropa ist sie im Jahr 2024 auch in den Ländern in denen Addiko tätig ist, zurückgegangen. Während die Preissteigerungen in Slowenien wie erwartet 2,0% betrugen, waren diese im EU-Mitgliedsstaat Kroatien mit 4,5% deutlich über der letzten Herbstprognose. Die Inflation in Bosnien und Herzegowina wird im Jahr 2024 voraussichtlich bei niedrigen 2,2% liegen, während für Serbien und Montenegro 4,5% bzw. 4,8% erwartet werden.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) im Zeitraum von Juli 2022 bis September 2023 insgesamt zehn Zinserhöhungen durchführte, lag der Leitzins zum 31. Dezember 2024, der Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität für Zentralbankkredite bei 4,5% und damit auf dem höchsten Stand der letzten zwei Jahrzehnte. Im Jahr 2024 hat die EZB die Leitzinsen insgesamt viermal gesenkt, zuletzt am 12. Dezember 2024. Eine weitere Reduktion um jeweils 0,25 Prozentpunkte erfolgte am 30. Januar 2025. Mit Wirkung vom 5. Februar 2025 betragen die Leitzinsen nunmehr:
- für Einlagefazilität: 2,75% (JE23: 4,00%)
- für Hauptrefinanzierungsgeschäfte: 2,90% (JE23: 4,50%)
- für Spitzenrefinanzierungsfazilität: 3,15% (JE23: 4,75%)
Sofern die Inflation in der Eurozone in den kommenden Monaten weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleibt, gehen die Marktteilnehmer aktuell davon aus, dass die EZB im Jahr 2025 weitere Zinssenkungsschritte setzen wird.
Insbesondere aufgrund der inflationsbedingt geringeren Kaufkraft der Bevölkerung und deren Kaufzurückhaltung wuchs das BIP in der Eurozone im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,9%. Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen ging in der Eurozone im Dezember 2024 leicht auf 6,3% zurück, was einem Rückgang um 0,2 Prozentpunkten gegenüber Dezember 2023 entspricht.
Im Gegensatz zum niedrigen BIP-Wachstum in der Eurozone verzeichneten die CSEE-Märkte im Jahr 2024 ein deutlich stärkeres Wachstum. Im Vergleich zu seiner Frühjahrsprognose hat das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) in seiner Herbstprognose die BIP-Wachstumsprognosen für Kroatien, Bosnien & Herzegowina und Serbien angehoben. Das BIP-Wachstum für das Jahr 2024 wird mit 3,3% für Kroatien, mit 2,6% für Bosnien & Herzegowina und mit starken 3,8% für Serbien prognostiziert. Die Erwartungen für das BIP-Wachstum in Slowenien und Montenegro wurden für 2024 auf 1,7% bzw. 3,5% gesenkt. Das für 2024 prognostizierte BIP-Wachstum von 1,7% für Slowenien ist vor allem auf ein langsameres Wachstum der Exporte und der privaten Investitionen zurückzuführen. Die Exporte wurden durch die schwache Auslandsnachfrage behindert, insbesondere in Deutschland, aber auch durch die erodierende Kostenwettbewerbsfähigkeit.
Die kroatische Wirtschaft profitierte 2024 sowohl von einer starken Tourismus-Saison als auch von EU- und EIB-Mitteln, welche in Infrastrukturprojekte flossen. Vor allem aufgrund der guten Sommersaison konnte im Tourismus die Anzahl der Übernachtungen im Gesamtjahr 2024 auf 108,7 Millionen gesteigert werden, was einen Anstieg von 4% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Während gemäß der letzten Schätzung das BIP im Jahr 2024 um 3,5% gewachsen sein soll, lag die Arbeitslosigkeit nach bereits veröffentlichten Zahlen für 2024 bei 4,5% und war damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als Ende 2023.
Bosnien & Herzegowina profitierte vom zunehmenden Tourismus sowie von den positiven Auswirkungen der Überweisungen aus dem Ausland und den anhaltenden Investitionen, während die Industrieproduktion im Jahr 2024 schrumpfte. Insgesamt wird jedoch für 2024 ein BIP-Wachstum von 2,6% erwartet, während die Arbeitslosigkeit - obwohl sie sich in den letzten beiden Jahren sehr positiv entwickelt hat - mit 13,3% weiterhin sehr hoch blieb.
In Serbien wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 3,5% erwartet, das im Wesentlichen vom privaten Konsum sowie der expandierenden Industrieproduktion und Exporten getragen wird. Für 2024 wird ein Anstieg des realen BIP um 3,8% erwartet. Dieses BIP-Wachstum wird sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirken, die Arbeitslosenquote soll dabei von 9,4% im Vorjahr auf 8,8% zurückgehen.
Für Montenegro wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 3,5% erwartet. Die wichtigsten Wachstumsfaktoren waren der private Konsum, unterstützt durch politische Maßnahmen und eine Steuerreform, eine robuste Lohndynamik und eine starke Tourismussaison. Die Arbeitslosenquote ging im Jahr 2024 deutlich zurück und sollte bei 11,7% liegen (2023: 13,1%).
(Quelle: Eurostat, wiiw)
2. Wesentliche Ereignisse
Im Jahresvergleich verzeichnete die Addiko Gruppe im Jahr 2024 einen Anstieg des Nettogewinns um rd. 10% auf EUR 45,4 Mio. Dies entspricht einem Gewinn je Aktie von EUR 2,35 (JE23: EUR 2,12). Die Rendite des durchschnittlichen Eigenkapitals stieg von 5,5% im Vorjahr auf 5,7% trotz einmaliger Kosten in Höhe von EUR 3,0 Mio. im Zusammenhang mit den Übernahmeangeboten. Die insgesamt vier Zinssenkungen der EZB während 2024 führten zu einem Rückgang der Zinskonditionen im Neukreditgeschäft, während für die Einlagen aufgrund des üblichen Nachholeffekts im Durchschnitt steigende Zinsaufwendungen zu berücksichtigen waren. Im letzten Quartal 2024 wurden die Risikovorsorgen erhöht, um dem Anstieg der NPLs Rechnung zu tragen.
Am 29. März 2024 gab das Unternehmen das Ende des beschlossenen Aktienrückkaufprogramms bekannt, da zu diesem Zeitpunkt die maximale Frist von einem Jahr seit der EZB-Genehmigung ablief. Zwischen 11. April 2023 und 29. März 2024 wurden insgesamt 229.584 Aktien im Gesamtwert von EUR 3.158.673,30 zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 13,758 über die Wiener Börse zurückgekauft. Dies entspricht einem Anteil von 1,177% des Grundkapitals der Gesellschaft. Nach Durchführung der aktienbasierten Vergütung 2023 hält die Addiko Bank AG zum 31. Dezember 2024 insgesamt 212.858 eigene Aktien, was 1,092% des gezeichneten Kapitals entspricht.
Die Addiko Bank AG hat am 2. April 2024 ihre zusätzliche Notierung auf der Xetra-Handelsplattform in Deutschland aufgenommen. Dieser Schritt erhöht die Sichtbarkeit von Addiko auf den Kapitalmärkten, schafft Zugang zu einer breiteren Investorenbasis weltweit und unterstreicht den Einsatz der Gruppe, Transparenz, Investoreneinbindung und verbesserte Handelsliquidität zu fördern.
Im März und Mai 2024 wurden von zwei Bietern, Agri Europe Cyprus Ltd. (Agri Europe Cyprus) und Nova Ljubljanska banka d.d. (NLB), zwei freiwillige Übernahmeangebote abgegeben. Am 21. August 2024 wurden die Ergebnisse des Übernahmeangebots der NLB zum Erwerb der Kontrolle sowie des freiwilligen Teilangebots der Agri Europe Cyprus veröffentlicht. Während das erste Angebot die von der NLB festgelegte Mindestannahmeschwelle von 75% nicht erreichte, wurde das zweite Angebot von Aktionären angenommen, die 12.853 Inhaberaktien der Addiko Bank AG hielten. Beide Übernahmeangebote waren nicht erfolgreich, führten im Jahr 2024 jedoch zu ungeplanten Beratungsaufwendungen in Höhe von EUR 3,0 Mio. Am 13.August 2024 hat die EZB festgestellt, dass zwei Aktionäre der Addiko Bank AG, Alta Pay Group d.o.o. (nachfolgend "Alta Pay Group") und Diplomat Pay d.o.o. (nachfolgend "Diplomat Pay"), zusammen insgesamt 19,62% der Anteile hielten und damit gemeinsam die 10%-Schwelle für eine qualifizierte Beteiligung überschritten haben. Nachdem sie es unterlassen hatten, dies rechtzeitig der FMA gegenüber anzuzeigen, hat die Aufsichtsbehörde ihre Stimmrechte ruhend gestellt und für deren Ausübung die Bestellung eines Treuhänders beantragt. Am 4. Februar 2025 stellte die EZB fest, dass zwischen Alta Pay Group und Diplomat Pay seit dem 10. Dezember 2024 kein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die an der Addiko Bank AG gehaltenen Aktien vorgelegen hat und somit ab diesem Datum die gehaltenen Anteile ex lege als nicht ruhend zu beurteilen waren, da die Diplomat Pay ihren Anteil i.H.v. 9,99% an die S-Quad Handels- und Beteiligungs GmbH verkauft hat. Folglich wird die EZB ihren Antrag auf Bestellung eines Treuhänders für die ausgesetzten Stimmrechte vor dem Handelsgericht Wien zurückziehen. Der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss gefasst, die Verträge des Vorstandsvorsitzenden Herbert Juranek bis 31. Dezember 2027, des CFO Edgar Flaggl und des CRO Tadej Krašovec bis 30. Juni 2028 sowie des CMO & CIO Ganesh Krishnamoorthi bis 31. Dezember 2028 zu verlängern. Nach der erfolgreichen Transformation von Addiko zu einer digitalen Spezialbank für Consumer und SME-Kunden wollte der Aufsichtsrat jene Kontinuität gewährleisten, die es erlaubt, die Umsetzung der Strategie der Bank fortzuführen und somit mehr Wert für alle Stakeholder zu schaffen. Diese Entscheidung spiegelt die bedeutenden Fortschritte wider, die die Bank unter der Führung des derzeitigen Vorstands seit 2021 erzielt hat. Nachdem die EZB aufgrund der gegebenen Aktionärssituation am 9. Dezember 2024 ein Aussetzen der Dividende empfohlen hat, hat der Vorstand der Addiko Bank AG - in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat - beschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 zur Gänze zu streichen. Entsprechend wird es für die ordentliche Hauptversammlung 2025 keinen Dividendenvorschlag geben.
3. Übernahmeangebote von Agri Europe Cyprus Ltd. und Nova Ljubljanska banka d.d.
Am 25. März 2024 gab Agri Europe Cyprus ihre Absicht bekannt, ein freiwilliges Teilübernahmeangebot gemäß §§ 4ff Übernahmegesetz an die Aktionäre der Addiko Bank AG zu machen. Die Angebotsunterlage in Bezug auf das Angebot wurde am 16. Mai 2024 veröffentlicht. Das Angebot bezog sich auf den Erwerb von bis zu 3.315.344 Addiko-Aktien, was einem Anteil von bis zu 17,002% am Grundkapital von Addiko entspricht. Der Angebotspreis betrug EUR 16,24 (brutto) pro angebotener Aktie cum Dividende. Am 15. Mai 2024 gab die NLB die Absicht bekannt, den Aktionären der Addiko Bank AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Erlangung der Kontrolle gemäß § 25a Übernahmegesetz für den Erwerb aller Aktien mit Ausnahme der eigenen Aktien von Addiko zu unterbreiten. Die Angebotsunterlage in Bezug auf das Angebot wurde am 7. Juni 2024 veröffentlicht. Der Angebotspreis betrug EUR 20,00 pro angebotener Aktie cum Dividende. Am 15. Juli 2024 erhöhte die NLB an, den Angebotspreis auf EUR 22,00 je Addiko-Aktie cum Dividende. Am 21. August 2024 wurden die Ergebnisse des Übernahmeangebots der NLB zum Erwerb der Kontrolle sowie des freiwilligen Teilangebots der Agri Europe veröffentlicht. Während das erste Angebot die von der NLB festgelegte Mindestannahmeschwelle von 75% nicht erreichte, wurde das zweite Angebot von Aktionären angenommen, die 12.853 Inhaberaktien der Addiko Bank AG hielten, was weniger als 0,07% der Aktien entsprach. Beide Übernahmeangebote waren daher nicht erfolgreich.
4. Acceleration Program
Addiko hat ein gruppenweites „Acceleration Program“ (Beschleunigungsprogramm) umgesetzt, dessen Ziel es war, die Fähigkeiten der Gruppe zur Schaffung von Mehrwert für ihre Kunden zu beschleunigen und eine schnellere Erreichung der mittelfristigen Ziele der Gruppe zu gewährleisten. Das Programm stützte sich auf drei Säulen:
* Geschäftswachstum in Fokusbereichen,
* Operativer Exzellenz & Digitales sowie
* Best-in-Class-Risikomanagement.
Das Acceleration Program wurde im Jahr 2023 aufgesetzt und mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 beendet.
4.1. Erste Säule: Geschäftswachstum in Fokusbereichen
Die erste Säule des Beschleunigungsprogramms zielt darauf ab, ein konstantes, nachhaltiges Geschäftswachstum inner-halb der derzeitigen geografischen Reichweite zu ermöglichen und darüber hinaus durch eine digitale Expansion nach Rumänien auszuweiten. In den letzten Jahren hat Addiko seine digitale Plattform erheblich verbessert, um seine Kunden besser bedienen zu können. Die Strategie von Addiko besteht darin, die bestehende Plattform weiter zu nutzen, zu optimieren und das Maximum aus ihr herauszuholen. Im Jahr 2024 gelang es der Gruppe, ihr Fokusbuch im Consumer-Segment zu erweitern und eine jährliche Steigerung der ausgereichten Kredite um 20,4% zu erzielen, von EUR 707 Mio. (2023) auf EUR 851 Mio. (2024). Dieses Wachstum wurde durch die folgenden Initiativen unterstützt:
* Weitere Fokussierung auf und Stärkung der digitalen End-to-End (E2E) Kreditvergabekapazitäten, um mehr digital versierte Kunden zu gewinnen. Dies ist bereits vollständig in Kroatien, Slowenien und Serbien implementiert.
* Durch die Erweiterung des Partnernetzwerks auf mehr als 550 Partner und die Präsenz an über 1.100 Standorten konnte Addiko ein neues Kundensegment erschließen, das Point-of-Sale-Finanzierungen schätzt. In Bosnien & Herzegowina dienen Kleinkredite als Hauptprodukt zur Gewinnung neuer Kunden und bieten Möglichkeiten für Upselling und Cross-Selling.
* Darüber hinaus wurden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um das Provisionsergebnis, insbesondere in den Bereichen Kreditkarten und Versicherungen, zu steigern. Das neu eingeführte „Ethoca“-Programm ermöglicht eine verbesserte Kommunikation bei Kreditkartentransaktionen (eine Neuheit für Banken in der Region). Dieser Fortschritt bei den Kartendienstleistungen führte zu einem starken Wachstum der Provisionseinnahmen aus Kreditkarten.
Im SME-Segment ist Addiko bestrebt, Bankprodukte für Kleinst- und kleine SME-Kunden anzubieten und verfolgt dabei das Ziel, den bequemsten und schnellsten Kreditprozess in allen Ländern, in denen Addiko tätig ist, anzubieten. Im Jahr 2024 war das SME-Segment durch einen starken Wettbewerb und eine gedämpfte Nachfrage gekennzeichnet. Darüber hinaus zögerten SME-Kunden, neue Kredite aufzunehmen, da sie einen weiteren Rückgang der Leitzinsen erwarteten. Dies führte zu einem Rückgang der Neukredite um 13,4% von EUR 815 Mio. (2023) auf EUR 706 Mio. (2024). Angesichts des starken Wettbewerbs war es für die Gruppe von vorrangiger Bedeutung, ihre Premium-Preisgestaltung beizubehalten und sie nicht zugunsten von höheren Kreditvolumina aufzugeben. Es wurden mehrere Wachstumsinitiativen gestartet, um dem speziellen Umfeld des SME-Marktes gerecht zu werden:
* Addiko hat drei neue Produkte eingeführt, die das SME-Ökosystem verbessern sollen, darunter der automatische Überziehungskredit und die Business Kreditkarte in Kroatien, Slowenien und Serbien sowie „Bancassurance“ in Bosnien & Herzegowina und Kroatien. Der automatische Überziehungskredit und die Business Kreditkarte zeigen ermutigende erste Ergebnisse, insbesondere in Slowenien. Das Produkt „Bancassurance“ entwickelt sich in Kroatien gut und wurde in allen Regionen, in denen es 2024 eingeführt wurde, positiv aufgenommen.
* Die Gruppe nutzte ihre „Digital Agent“-Plattform, indem sie die „Web Loan Acceleration“ einführte, was zu einem bemerkenswerten Anstieg des über das Internet generierten Volumens führte. Da der webLoan nun in der Hälfte der Länder, in denen die Gruppe tätig ist, in Betrieb ist, trugen im Jahr 2024 die über das Internet initiierten Kredite signifikant zum Neugeschäftsvolumen im Zielsegment bei.
* Die neu eingeführten Produkte wurden mit Hilfe einer Multikanalstrategie eingeführt, die vollständig in den digitalen Verkaufsprozess von Addiko integriert ist. Der automatische Überziehungskredit und die Geschäftskreditkarte sind in Verbindung mit einem Kredit oder als Einzelprodukt erhältlich. Die Inanspruchnahme dieser Produkte erfordert nur einen minimalen Aufwand für den Kunden. Addiko erprobt wichtige Designgrundlagen für den zukünftigen Mobile- und Web-First-Ansatz.
Addiko wird sein Produktangebot für Consumer und SME weiter ausbauen und weitere digitale E2E-Fähigkeiten einführen, um digitale Kunden anzuziehen und durch sein Ökosystem an Partnerschaften zu expandieren. Gleichzeitig werden unrentable Produkte und Dienstleistungen aus dem Programm genommen. Die Marketingkapazitäten sind ein wesentlicher Bestandteil der Säule „Geschäftswachstum“ und werden weiter ausgebaut und optimiert. Im Jahr 2024 führte Addiko in der gesamten CSEE-Region 61 Kampagnen durch und nutzte dabei sowohl Online- als auch Offline-Medienkanäle. Zu den wichtigsten Werbeaktivitäten gehörten:
* Marketingkampagnen in Serbien, Slowenien und Kroatien, die den Komfort von Online-Krediten hervorheben und die Einfachheit und Zugänglichkeit der digitalen Dienstleistungen von Addiko unterstreichen.
* In Montenegro, Serbien und Kroatien wurden Kampagnen für Spareinlagen durchgeführt, um verstärkt auf die kompetitiven Zinssätze aufmerksam zu machen und die Marktpräsenz der Gruppe zu stärken.
* Addiko machte weiterhin Werbung für seine einzigartigen Angebote, beispielsweise für die neue Version des “ID-only”-Kleinkredits in Bosnien & Herzegowina oder für die -Kreditkampagnen mit rekordverdächtig kurzen Feedback-Zeiten für Consumer in Bosnien & Herzegowina und SME-Kunden in Serbien.
* In Kroatien wurde eine Mastercard-Teilzahlungskampagne und in Slowenien, Serbien und Montenegro ein Gewinnspiel organisiert, um die Kreditkartennutzung und Kundeneinbindung zu fördern.# Anbetracht der zunehmenden Bedeutung von sozialen Medien hat Addiko in Kroatien einen TikTok-Kanal eingerichtet und zielgruppengerechte Werbekampagnen initiiert. Mit diesem Schritt sollte ein jüngeres, digital versiertes Publikum erschlossen werden, indem die dynamische Plattform TikTok genutzt wurde, um die Interaktion zu steigern, die Sichtbarkeit der Marke zu verbessern und mit einer neuen Generation von Kunden in Kontakt zu treten. Im Laufe des Jahres 2024 wurde die Kundensegmentierungsforschung für alle Addiko-Länder abgeschlossen. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden neue Kommunikationsmittel entwickelt und umgesetzt, um die spezifischen Kundensegmente besser ansprechen zu können. Um die digitale DNA von Addiko zu stärken, wurde der Markencharakter Oskar mit einem digitalen Hologramm ausgestattet und in neuen Kampagnen prominent in Szene gesetzt, wobei die digitalen Kreditlösungen der Bank direkt hervorgehoben wurden. Addiko hat außerdem zwei große Sponsoring-Kooperationen ins Leben gerufen, um die Sichtbarkeit der Marke zu erhöhen und sie mit Spitzenleistung in Verbindung zu bringen. Dazu gehören eine Partnerschaft mit dem angesehenen serbischen Basketballteam Partizan und das Sponsoring der Goran Dragić-Basketball Foundation und seines Abschiedsspiels in Slowenien „Night of the Dragon“, das zu den bedeutendsten Sportereignissen des Landes im Jahr 2024 gehörte. Im Jahr 2024 schloss Addiko die wichtigsten Vorbereitungsarbeiten für den Markteintritt in Rumänien im Jahr 2025 unter Verwendung der grenzüberschreitenden Lizenz seiner slowenischen Tochtergesellschaft ab. Dieser Schritt nutzt das europäische Passporting-System als effizientestes und kostengünstigstes Geschäftsmodell. Addiko wird seine derzeitige digitale Plattform, sein Know-how im Bereich Risikomanagement und seine Geschäftspraktiken für den digitalen Start in Rumänien mit einem ersten Produkt für Consumer-Kredite nutzen. Nach dem Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen mit wichtigen Anbietern für Fernidentifizierung, elektronische Signatur, Zugang zu Kreditbüros und Inkassodienstleistungen wurde die Implementierungsphase eingeleitet, die sich derzeit auf die IT-Integration und die Planung künftiger Tests konzentriert. Die Gruppe strebt an, im ersten Halbjahr 2025 eine Pilotphase zur Systemstabilisierung und Anpassung ihres Wertversprechens einzuleiten.
4.2. Zweite Säule: Operative Exzellenz & Digitales
Als Teil der zweiten Säule des Beschleunigungsprogramms, das sich mit Operativer Exzellenz & Digitalem befasst, hat Addiko in der ersten Jahreshälfte 2024 an der weiteren Optimierung der E2E-Kernprozesse gearbeitet, mit dem Ziel, ein erstklassiges Kundenerlebnis in allen Fokusbereichen und Produkten zu bieten, unabhängig davon, für welchen Vertriebskanal sich der Kunde entscheidet. Durch die Einführung neuer digitaler Lösungen und die weitere Automatisierung von Back Office-Aufgaben macht Addiko die Kreditvergabe schneller und einfacher und zeigt damit sein Engagement und seine Fähigkeit, Technologie zu nutzen und das Bankgeschäft zugänglicher, effizienter und kundenorientierter zu machen.
Im Consumer-Segment entwickelte Addiko in der ersten Hälfte des Jahres 2024 seine mobilen Banking Apps weiter und konzentrierte sich dabei auf die Verfeinerung der Benutzeroberfläche und das allgemeine Kundenerlebnis. Zu den Verbesserungen gehörte eine neu gestaltete Benutzeroberfläche, die zusätzliche Informationen für Kartentransaktionen bietet. Die Einführung dieser Funktion in Kroatien und Serbien hat die Kundenerfahrung und -zufriedenheit verbessert. Parallel dazu arbeitete Addiko an einer vollständigen Überarbeitung der Benutzeroberfläche der App, beginnend mit Montenegro als erstem Markt. Danach sollen alle anderen Märkte folgen. Durch die Neugestaltung der Benutzeroberfläche will Addiko die App für seine Kunden attraktiver, intuitiver und benutzerfreundlicher machen.
Neben dem Ausbau des Consumer-Segments verbessert Addiko auch die Dienstleistungen für SME-Kunden, indem es die bestehenden Online-Kreditplattformen verbessert und seinen SME-Kunden personalisierte Angebote unterbreitet, während gleichzeitig ein reibungsloser Start des Kreditprozesses über eine moderne Online-Plattform ermöglicht wird. Darüber hinaus hat Addiko verschiedene Anpassungen an seinem Kreditsystem vorgenommen, um die Prozesse zu optimieren und den Komfort für seine Kunden zu erhöhen. Addiko hat seine Mobile Banking App für SME-Kunden erfolgreich und planmäßig im Jahr 2024 in allen Märkten eingeführt. Addiko wird seine Mobile Banking App für SME-Kunden sowohl funktional als auch regulatorisch ständig erweitern. Das Ziel von Addiko ist es, seinen Kunden in allen Märkten einen bequemen, zuverlässigen und sicheren Service zu bieten, indem es seine Mobile-Banking-App ständig verbessert.
Im Einklang mit dem Engagement der Gruppe lag der Fokus im Jahr 2024 auch auf der Umsetzung der in der Roadmap definierten Maßnahmen. Zur Verbesserung des Operating Models eröffnete die Addiko Bank AG im April 2024 eine Filiale in Zagreb, von der aus unterschiedliche Konzernfunktionen erbracht werden.
4.3. Dritte Säule: Best-in-Class-Risikomanagement
Die im Rahmen der dritten Säule umgesetzten Initiativen, die sich darauf konzentrieren, im Risikomanagement Best-in-Class zu werden, waren im Jahr 2024 ebenfalls erfolgreich:
- Auf Grundlage der umfassenden Risikoberichterstattungsplattform, die im Vorjahr eingeführt wurde, hat Addiko den Inkassoprozess im Jahr 2024 weiter optimiert.
- Addiko arbeitete auch an der Einrichtung einer skalierbaren und automatisierten, hochmodernen Umgebung für die Kreditvergabe, Überwachung und Berichterstattung, um die Effizienz, Effektivität und vor allem die Portfolioqualität weiter zu verbessern. Im Jahr 2024 konnte die Gruppe den Automatisierungsgrad im Kundensegment wesentlich steigern.
- Im Rahmen des Bereichs „Risk Excellence“ wurden mehrere Initiativen mit dem Ziel gestartet, die Effizienz weiter zu verbessern. Addiko wird weiterhin in seine IT-Systeme investieren, um einen automatisierten modernen Kreditvergabeprozess zu etablieren, damit der Anteil der automatischen Kreditvergabe-Entscheidungen durch Standardisierung weiter erhöht werden kann. Addiko wird sich auch weiterhin auf ein effektives NPE-Management konzentrieren, um zusätzlichen Wert für die Gruppe zu schaffen.
5. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
5.1. Überblick über die finanzielle Entwicklung
- Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen stieg um 8.1% auf EUR 112,3 Mio. gegenüber EUR 103,9 Mio. im Vorjahreszeitraum
- Betriebsaufwendungen leicht über den Erwartungen aufgrund unerwarteter Beratungskosten in Höhe von EUR 3,0 Mio. im Zusammenhang mit den Übernahmeangeboten von Agri Europe Cyprus und NLB im zweiten Quartal 2024
- Risikokosten (net loans) bei 1,0% oder EUR 36,0 Mio. gegenüber EUR 11,8 Mio. im Vorjahreszeitraum
- NPE-Quote (on balance loans) bleibt bei 2,9% (JE23: 2,8%) mit beinahe unveränderter NPE-Deckung von 80,0% (JE23: 80,9%)
- Return on average Tangible Equity stieg auf 5,7% (JE23: 5,5%)
Das Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 45,4 Mio. bedeutet eine Steigerung von 10,4% gegenüber dem Vorjahreszeitraum (JE23: EUR 41,1 Mio.) und spiegelt die positive Geschäftsentwicklung sowie die bei einem höheren Zinsniveau erfolgten Zinsanpassungen wider. Ohne die zusätzlichen Beratungskosten in Höhe von EUR 3,0 Mio. im Zusammenhang mit den Übernahmeangeboten im zweiten Quartal 2024 hätte Addiko ein Ergebnis nach Steuern von EUR 48,4 Mio. für das Geschäftsjahr 2024 erzielt, was einem Anstieg vom 17,8% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entsprochen hätte.
Der Anteil der beiden Fokussegmente Consumer und SME am Bruttokreditbestand der Performing Loans erhöhte sich von 86,5% (JE23) auf 89,5%. Das gesamte Kunden-Brutto-Kreditbuch wuchs auf EUR 3,51 Mrd. im Vergleich zu EUR 3,49 Mrd. (JE23), während die Nicht-Fokusbereiche sowie ertragsschwache mittelgroße SME-Kredite weiter reduziert wurden. Der Gesamtbestand an Krediten im Fokusbereich wuchs um 4,0% gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wobei das Consumer-Segment mit +10,0% das stärkste Wachstum verzeichnete.
Das Nettozinsergebnis stieg um 6,5% auf EUR 242,9 Mio. (2023: EUR 228,0 Mio.) mit einer verbesserten Nettozinsmarge (NIM) von 3,87% (2023: 3,75%). Das Provisionsergebnis stieg im Jahresvergleich um 8,7% auf EUR 73,0 Mio. (2023: EUR 67,1 Mio.), was auf die positive Entwicklung bei Bancassurance und Konten & Kontopakete zurückzuführen war.
Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen als Folge der hohen Inflation in der Vergangenheit und höherer Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Teilübernahmeangebot von Agri Europe Cyprus vom 16. Mai 2024 und dem Übernahmeangebot von NLB vom 7. Juni 2024. Insgesamt betragen diese im Jahr 2024 EUR -192,4 Mio., gegenüber EUR 178,6 Mio. im Vorjahreszeitraum. Die Cost/Income-Ratio stieg auf 60,9% (2023: 60,5%). Ohne die unerwarteten Beratungskosten im Zusammenhang mit den Übernahmeangeboten hätte die Cost/Income-Ratio 60,0% betragen.
Das übrige Ergebnis belief sich auf EUR -15,8 Mio. und lag damit deutlich unter dem Vergleichswert des Vorjahres (2023: EUR -44,7 Mio.), der durch einen unerwartet hohen Zufluss an neuen Fällen bei auf Schweizer Franken lautenden Krediten in Kroatien kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist im Juni 2023 beeinflusst wurde.
Die erwarteten Kreditausfallkosten beliefen sich auf EUR 36,0 Mio. bzw. ein Cost of Risk-Ratio (net loans) von 1,0% (2023: EUR 11,8 Mio. / 0,3%). Die Entwicklung wurde hauptsächlich durch Bevorsorgungen im Consumer-Portfolio sowie durch Vorsorgen für größere Tickets im SME-Segment beeinflusst, wobei die Aufwendungen im Vorjahreszeitraum aufgrund von Umklassifizierungen einzelner Corporate-Fälle von Stufe 2 auf Stufe 1, die zu Nettoauflösungen in Stufe 2 führten, niedriger ausfielen.
Die NPE-Quote (on balance loans) blieb stabil bei 2,9% (JE23: 2,8%), basierend auf einem Non-Performing Exposure (NPE) von EUR 144,7 Mio.# 5.2. Ergebnisentwicklung in EUR Mio.
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | (abs) | (%) | |
|---|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 315,8 | 295,2 | 20,7 | 7,0% |
| Nettozinsergebnis | 242,9 | 228,0 | 14,8 | 6,5% |
| Provisionsergebnis | 73,0 | 67,1 | 5,8 | 8,7% |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 1,2 | 0,4 | 0,8 | >100% |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | –12,3 | –13,1 | 0,8 | –5,9% |
| Betriebserträge | 304,7 | 282,5 | 22,2 | 7,9% |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –192,4 | –178,6 | –13,8 | 7,7% |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 112,3 | 103,9 | 8,4 | 8,1% |
| Übriges Ergebnis | –15,8 | –44,7 | 28,9 | –64,6% |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | –36,0 | –11,8 | –24,3 | >100% |
| Ergebnis vor Steuern | 60,4 | 47,4 | 13,0 | 27,4% |
| Steuern auf Einkommen | –15,0 | –6,3 | –8,7 | >100% |
| Ergebnis nach Steuern | 45,4 | 41,1 | 4,3 | 10,4% |
Ergebnis nach Steuernder Addiko Gruppe - Entwicklung im Vergleich zur Vorjahresperiode (in EUR Mio.): Das Nettobankergebnis verbesserte sich im Jahr 2024 um EUR 20,7 Mio. auf EUR 315,8 Mio. Das Nettozinsergebnis in Höhe von EUR 242,9 Mio. erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 14,8 Mio. bzw. 6,5%. Der Zuwachs stammte hauptsächlich aus Krediten an Kunden (EUR 22,2 Mio.) und Wertpapieren (EUR 11,5 Mio.), während der Kassenbestand und die Guthaben bei Zentralbanken sowie sonstige Sichteinlagen im Vergleich zum Vorjahr stabil blieben. Gleichzeitig stiegen die Zinsaufwendungen aufgrund höherer Aufwendungen für Kundeneinlagen (EUR 19,3 Mio.), die auf höhere Zinssätze für Termineinlagen (-71 Basispunkte) und eine weitere Verlagerung von A-Vista- zu Termineinlagen zurückzuführen sind, was sich in einem geringeren A-Vista-Anteil von 59% (JE23: 62%) widerspiegelt. Insgesamt war die Nettozinsmarge im Jahr 2024 mit 3,87% um 12 Basispunkte höher als im Vorjahr, da der Anstieg der Zinskondition der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva um 46 Basispunkte durch den Anstieg der Refinanzierungskosten der durchschnittlichen zinstragenden Verbindlichkeiten um 39 Basispunkte teilweise ausgeglichen wurde. Das Provisionsergebnis stieg im Jahr 2024 auf EUR 73,0 Mio., verglichen mit EUR 67,1 Mio. im Vorjahr. Dieser Zuwachs war hauptsächlich auf eine verbesserte Verkaufsperformance zurückzuführen, die durch die positiven Auswirkungen eines Wirtschaftsaufschwungs und der privaten Konsumausgaben unterstützt wurde. Infolgedessen stiegen die Gebührenerträge in der gesamten Gruppe, insbesondere in Bereichen wie Bancassurance und Konten & Kontopakete. Die Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten beliefen sich im Jahr 2024 auf EUR 1,2 Mio., was auf Fremdwährungsgewinne und damit verbundene Handelsaktivitäten zurückzuführen ist, verglichen mit EUR 0,4 Mio. im Vorjahr. Das sonstige betriebliche Ergebnis, das sich aus der Summe der sonstigen betrieblichen Erträge und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammensetzt, fielen um EUR 0,8 Mio. von EUR -13,1 Mio. in 2023 auf EUR -12,3 Mio. in 2024. Diese Position enthielt die folgenden bedeutenden Posten: ● Aufwendungen für die Einlagensicherung in Höhe von EUR 5,6 Mio. (2023: EUR 7,1 Mio.). ● Die Bankabgaben und sonstigen Steuern stiegen auf EUR 7,7 Mio. (2023: EUR 4,6 Mio.), vor allem aufgrund der neu eingeführten Sondersteuer für Banken in Slowenien in Höhe von EUR 2,8 Mio. ● Die Gewinne aus dem Verkauf von nicht-finanziellen Vermögenswerten, die hauptsächlich aus der Veräußerung von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Immobilien in Bosnien und Herzegowina resultieren, stiegen auf EUR 2,9 Mio. (2023: EUR 1,0 Mio.). ● Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit der Optimierung der Organisation und der Geschäftsprozesse beliefen sich auf EUR 0,9 Mio. (2023: EUR 1,4 Mio.). Die Allgemeine Verwaltungsaufwendungen stiegen von EUR -178,6 Mio. in 2023 auf EUR -192,4 Mio. in 2024: ● Der Personalaufwand stieg im Berichtszeitraum um EUR 6,6 Mio. auf EUR 104,4 Mio. Die Entwicklung ist hauptsächlich auf inflationsbedingte Gehaltserhöhungen sowie die Erhöhung der Mindestlöhne zurückzuführen. ● Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen stiegen um EUR 7,5 Mio. auf EUR 71,0 Mio. Der Anstieg war hauptsächlich auf höhere Beratungskosten in Höhe von EUR 3,0 Mio. im Zusammenhang mit dem freiwilligen Teilangebot, das von Agri Europe Cyprus am 16. Mai 2024 veröffentlicht wurde, und dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, das von NLB am 7. Juni 2024 veröffentlicht wurde, zurückzuführen. Darüber hinaus wurde die Entwicklung durch höhere Werbekosten und inflationsbedingte Anpassungen der Kostenbasis beeinflusst. ● Die Abschreibungen sanken um EUR -0,3 Mio. auf EUR 17,0 Mio. Auf der Grundlage der Zahlen für 2024 landete das Aufwand-Ertrags-Verhältnis bei 60,9%. Ohne die unerwarteten einmaligen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit den Übernahmeangeboten stehen, hätte sich das Cost/Income-Ratio auf 60,0% verbessert (2023: 60,5%). Das übrige Ergebnis in Höhe von EUR -15,8 Mio. (JE23: EUR -44,7 Mio.) wurde vor allem durch neue Gerichtsverfahren für Schweizer-Franken-Kredite in Slowenien sowie die Neubeurteilung und Dotierung bestehender Gerichtsverfahren in Serbien und Kroatien beeinflusst. Die Vergleichsperiode 2023 war maßgeblich durch einen unerwartet hohen Eingang neuer Verfahren zu Schweizer-Franken-Krediten in Kroatien kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist im Juni 2023 geprägt. Die erwarteten Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte stiegen im Berichtszeitraum um EUR 24,3 Mio. auf EUR -36,0 Mio., verglichen mit EUR -11,8 Mio. im Jahr 2023. Die Entwicklung wurde vor allem durch Vorsorgen im Consumer-Portfolio sowie durch Vorsorgen für größere Kreditengagements im SME-Segment beeinflusst. Der Vorjahreszeitraum war hauptsächlich aufgrund von Umklassifizierungen einzelner Corporate-Fälle, die zu Nettoauflösungen in Stufe 2 führten, sowie aufgrund von PMA-Auflösungen in Höhe von EUR 11,8 Mio. niedriger. Die Steuern auf Einkommen stiegen auf EUR -15,0 Mio. im Jahr 2024 im Vergleich zu EUR -6,3 Mio. im Jahr 2023. Diese Entwicklung spiegelt das im Vergleich zum Vorjahr höhere Ergebnis vor Steuern, die vom slowenischen Parlament in 2023 beschlossene und für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 geltende temporäre Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes von 19% auf 22% sowie den höheren Betrag an Quellensteuern wider, den die Addiko Bank AG im Zusammenhang mit konzerninternen Dividenden von Addikos Nicht-EU-Tochtergesellschaften erfasst hat und der sich von EUR 21,1 Mio. in 2023 auf EUR 34,4 Mio. in 2024 erhöht hat. Insgesamt stieg das Ergebnis nach Steuern deutlich um 10,4% auf EUR 45,4 Mio. (2023: EUR 41,1 Mio.). Ohne einmalige Beratungskosten in Höhe von EUR 3,0 Mio., die im Berichtszeitraum im Zusammenhang mit den Übernahmeangeboten von Agri Europe Cyprus und von NLB angefallen sind, hätte Addiko im Jahr 2024 ein Ergebnis nach Steuern von EUR 48,4 Mio. erzielt, was einer Steigerung von 17,8% gegenüber dem Vorjahr entsprochen hätte.
5.3. Entwicklung der Bilanz in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | (abs) | (%) | |
|---|---|---|---|---|
| Barreserve | 1.251,4 | 1.254,5 | –3,1 | –0,2% |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 14,4 | 29,5 | –15,1 | –51,1% |
| Kredite und Forderungen an Kreditinstitute | 44,2 | 66,6 | –22,4 | –33,6% |
| Kredite und Forderungen an Kunden | 3.506,4 | 3.489,2 | 17,2 | 0,5% |
| Investitionswertpapiere | 1.464,7 | 1.178,6 | 286,1 | 24,3% |
| Materielle Vermögenswerte | 55,4 | 57,6 | –2,2 | –3,8% |
| Immaterielle Vermögenswerte | 25,7 | 23,3 | 2,4 | 10,1% |
| Ertragsteueransprüche | 30,8 | 36,8 | –6,0 | –16,4% |
| Laufende Ertragsteueransprüche | 2,1 | 1,7 | 0,4 | 26,4% |
| Latente Ertragsteueransprüche | 28,6 | 35,1 | –6,5 | –18,5% |
| Sonstige Vermögenswerte | 14,8 | 14,0 | 0,8 | 6,0% |
| Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 1,0 | 1,3 | –0,3 | –22,1% |
| Vermögenswerte gesamt | 6.408,9 | 6.151,5 | 257,4 | 4,2% |
Die Bilanz der Addiko Gruppe weist weiterhin eine einfache und solide zinstragende Struktur der Aktiva auf: 55% der Aktiva bestehen aus Krediten an Kunden, von denen der Großteil zu den Fokusbereichen gehört. Darüber hinaus besteht ein erheblicher Teil der verbleibenden Aktiva aus Barreserven und mit einem hohen Rating ausgestattete Plain-Vanilla-Schuldtitel, die sich vorwiegend auf Staatsanleihen der CESEE-Länder beziehen. Die Barreserve erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1.251,4 Mio. (JE23: EUR 1.254,5 Mio.) und behielten damit eine komfortable und solide Liquiditätsposition. Die Kredite und Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich um EUR -22,4 Mio. auf EUR 44,2 Mio. (JE23: EUR 66,6 Mio.), da die zum Jahresende 2023 bestehenden Repo-Geschäfte der serbischen Gesellschaft mit der serbischen Nationalbank im ersten Halbjahr 2024 ausliefen. Die Kredite und Forderungen an Kunden stiegen um EUR 17,2 Mio. auf EUR 3.506,4 Mio. (JE23: EUR 3.489,2 Mio.). Der Anstieg stand mit der Strategie von Addiko im Einklang, sich von den ertragsschwächeren Segmenten Mortgage, Large Corporates und Public Finance hin zum wertschöpfungsstärkeren Kreditgeschäft in den Fokussegmenten Consumer und SME zu verlagern. Die Fokussegmente setzten ihren Wachstumskurs fort und steigerten ihre Ausleihungen um EUR 121,0 Mio. auf EUR 3.137,7 Mio. (JE23: EUR 3.016,7 Mio.). Das entspricht 89,5% der gesamten Bruttoforderungen an Kunden (JE23: 86,5%). Die Nicht-Fokus-Segmente sanken planmäßig um EUR 100,2 Mio. auf EUR 368,7 Mio. (JE23: EUR 468,9 Mio.). Die Investitionswertpapiere stiegen von EUR 1.178,6 Mio. (JE23) auf EUR 1.464,7 Mio. (JE24) im Einklang mit der festgelegten Investitionsstrategie. Die Investitionen erfolgten überwiegend in Staatsanleihen mit hohem Rating und Investment Grade, die hauptsächlich von Regierungen der CESEE-Region begeben wurden. Die Ertragssteueransprüche reduzierten sich auf EUR 30,8 Mio. (JE23: EUR 36,8 Mio.), wovon EUR 12,1 Mio. auf aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen entfallen (JE23: EUR 12,8 Mio.). Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich auf EUR 14,8 Mio.(JE23: EUR 14,0 Mio.). Diese Position beinhaltet Rechnungsabgrenzungen sowie sonstige Forderungen. Im Vergleich zum Jahresende 2023 stieg die Bilanzsumme der Addiko Gruppe von EUR 6.151,5 Mio. um EUR 257,4 Mio. oder 4,2% auf EUR 6.408,9 Mio. Das Gesamtrisiko, d.h. die risikogewichteten Aktiva einschließlich Kredit-, Markt- und operationellem Risiko, stiegen leicht auf EUR 3.671,2 Mio. (JE23: EUR 3.653,2 Mio.), da höhere Nettozinserträge die RWA für operationelles Risiko erhöhten.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | (abs) | (%) | |
|---|---|---|---|---|
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 4,4 | 4,2 | 0,2 | 5,7% |
| Einlagen von Kreditinstituten | 77,3 | 106,8 | -29,5 | -27,6% |
| Einlagen von Kunden | 5.290,0 | 5.032,6 | 257,5 | 5,1% |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 54,4 | 59,3 | -4,9 | -8,2% |
| Rückstellungen | 94,1 | 99,2 | -5,1 | -5,1% |
| Ertragsteuerverpflichtungen | 5,0 | 4,1 | 0,9 | 21,5% |
| Laufende Ertragsteuerverpflichtungen | 3,3 | 4,1 | -0,8 | -19,9% |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 44,2 | 44,2 | 0,0 | -0,1% |
| Eigenkapital | 839,5 | 801,1 | 38,4 | 4,8% |
| Eigenkapital und Schulden gesamt | 6.408,9 | 6.151,5 | 257,4 | 4,2% |
Die Einlagen von Kreditinstituten sanken von EUR 106,8 Mio. (JE23) auf EUR 77,3 Mio. (JE24). Die Einlagen von Kunden blieben mit EUR 5.290,0 Mio. (JE23: 5.032,6 Mio.) stabil, wobei es zu einer Verschiebung von a-Vista/Sichteinlagen zu Termineinlagen kam. Der Anteil der Termineinlagen an den gesamten Kundeneinlagen stieg auf 41% (im Vergleich zu 38% zu Jahresende 2023). Die Einlagen lauten hauptsächlich auf Euro, gefolgt von Bosnien & Herzegowina Konvertible Mark (BAM) und serbischen Dinar (RSD). Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten blieben mit EUR 54,4 Mio. (JE23: EUR 59,3 Mio.) stabil. Die Rückstellungen sanken von EUR 99,2 Mio. zum 31. Dezember 2023 auf EUR 94,1 Mio. zum 31.Dezember 2024. Diese Position umfasste hauptsächlich kredit- und portfoliobasierte Rückstellungen im Zusammenhang mit erwarteten Gerichtsurteilen zu auf Schweizer Franken lautenden Krediten. Die sonstigen Verbindlichkeiten blieben im Jahr 2024 mit EUR 44,2 Mio. (JE23 EUR 44,2 Mio.) stabil, was vor allem auf Abgrenzungen für erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen (JE24: EUR 42,5 Mio., JE23: EUR 42,7 Mio.) sowie auf Verbindlichkeiten für Gehälter und abgegrenzte Vergütungen, einschließlich Verpflichtungen für variable erfolgsabhängige Zahlungen, zurückzuführen ist. Das Eigenkapital stieg von EUR 801,1 Mio. auf EUR 839,5 Mio., wobei die Dividendenausschüttung im Mai 2024 für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 24,3 Mio. durch das erzielte Jahresergebnis von EUR 45,4 Mio. und die positive Entwicklung im sonstigen Ergebnis von EUR 19,6 Mio. kompensiert wurde. Addiko geht davon aus, dass die noch verbliebenen negativen Bewertungsergebnisse aus Schuldtiteln in Höhe von EUR -30,8 Mio. (JE23: EUR -48,6 Mio.) bis zur Fälligkeit der Instrumente kontinuierlich abnehmen werden, da die Emittenten, vorwiegend CESEE-Staaten, eine gute Bonität aufweisen und erwartet wird, dass sie die Anleihen bei Fälligkeit zurückzahlen werden.
5.4. Segmentinformation
In den Geschäftssegmenten der Addiko Gruppe wird die Strategie reflektiert, die sich als spezialisierte Bankengruppe für Consumer und SME positioniert, wobei der Schwerpunkt auf dem Wachstum ihrer Consumer und SME-Segmente (welche die Fokussegmente der Gruppe darstellen) liegt, während die ertragsschwächeren Nicht-Fokussegmente Large Corporate, Public Finance und Mortgages bis zum Jahresende 2024 Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses waren. Ab dem Konzernabschluss 2024 werden die nicht zum Fokus gehörenden Segmente Large Corporates & Public Finance zusammen ausgewiesen, was die internen Managementberichte reflektiert. Die Werte für den Vergleichszeitraum wurden entsprechend angepasst.
5.4.1. Addiko Gruppe nach Segmenten (2024)
| Fokus - Segmente Consumer | Fokus - Segmente SME | Fokus - Segmente Business | Nicht-Fokus Segmente Mortgage | Nicht-Fokus Segmente Large Corporate& Public Finance | Corporate Center | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 174,5 | 101,9 | 13,5 | 10,5 | 15,4 | 315,8 | 315,8 |
| Nettozinsergebnis | 131,2 | 74,4 | 13,5 | 7,9 | 15,9 | 242,9 | 242,9 |
| davon laufendes Zinsergebnis | 133,2 | 74,5 | 14,7 | 4,9 | 70,3 | 297,6 | 297,6 |
| Provisionsergebnis | 43,2 | 27,6 | 0,0 | 2,7 | -0,5 | 73,0 | 73,0 |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,2 | 1,2 | 1,2 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -12,3 | -12,3 | -12,3 |
| Betriebserträge | 174,5 | 101,9 | 13,5 | 10,5 | 4,3 | 304,7 | 304,7 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -91,2 | -37,0 | -1,4 | -4,3 | -58,5 | -192,4 | -192,4 |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 83,3 | 64,9 | 12,1 | 6,2 | -54,2 | 112,3 | 112,3 |
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -15,8 | -15,8 | -15,8 |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | -20,4 | -27,3 | 8,7 | 2,2 | 0,7 | -36,0 | -36,0 |
| Ergebnis vor Steuern | 62,9 | 37,7 | 20,8 | 8,4 | -69,3 | 60,4 | 60,4 |
| Geschäftsvolumen | |||||||
| Kredite und Forderungen (netto) | 1.861,7 | 1.256,7 | 306,2 | 63,7 | 62,4 | 3.550,6 | 3.550,6 |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.877,1 | 1.260,6 | 306,8 | 61,8 | 3.506,4 | 3.506,4 | |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 851,4 | 705,8 | 0,1 | 11,0 | 1.568,3 | 1.568,3 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1) | 2.945,5 | 1.149,0 | 0,0 | 390,5 | 936,8 | 5.421,7 | 5.421,7 |
| RWA 2) | 1.419,0 | 871,8 | 175,4 | 73,3 | 493,9 | 3.033,4 | 3.033,4 |
| Kennzahlen | |||||||
| Nettozinsmarge 3) | 5,5% | 4,1% | -0,7% | 2,4% | 3,9% | ||
| Cost/Income-Ratio 4) | 52,3% | 36,3% | 10,4% | 41,2% | 60,9% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | -1,0% | -1,4% | 2,7% | 1,4% | -0,8% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | -1,1% | -2,2% | 2,8% | 3,5% | -1,0% | ||
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 63,2% | 109,4% | 0,0% | 16,3% | 66,3% | ||
| NPE-Quote (on balance loans) | 3,4% | 3,8% | 3,5% | 15,9% | 2,9% | ||
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 81,5% | 77,6% | 80,2% | 81,4% | 80,0% | ||
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 7,4% | 5,8% | 4,4% | 5,8% | 6,5% |
1) Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 585 Mio., EUR 77 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 146 Mio. Sonstige Einlagen.
2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko.
3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing, aber ohne Asset Contribution, dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.
4) Die Cost/Income-Ratio wird ermittelt durch Gegenüberstellung (Division) der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen unter Berücksichtigung der Asset Contribution.
5.4.2. Addiko Gruppe nach Segmenten (2023)
| Fokus - Segmente Consumer | Fokus - Segmente SME | Fokus - Segmente Business | Nicht-Fokus Segmente Mortgage | Nicht-Fokus Segmente Large Corporate & Public Finance | Corporate Center | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 162,4 | 104,9 | 23,9 | 14,4 | -10,4 | 295,2 | 295,2 |
| Nettozinsergebnis | 123,7 | 79,2 | 23,9 | 11,0 | -9,8 | 228,0 | 228,0 |
| davon laufendes Zinsergebnis | 115,1 | 66,2 | 18,0 | 6,8 | 58,8 | 264,9 | 264,9 |
| Provisionsergebnis | 38,7 | 25,7 | 0,0 | 3,4 | -0,7 | 67,1 | 67,1 |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,4 | 0,4 | 0,4 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -13,1 | -13,1 | -13,1 |
| Betriebserträge | 162,4 | 104,9 | 23,9 | 14,4 | -23,1 | 282,5 | 282,5 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -84,7 | -34,5 | -1,3 | -5,2 | -52,7 | -178,6 | -178,6 |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 77,7 | 70,3 | 22,6 | 9,1 | -75,8 | 103,9 | 103,9 |
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -44,7 | -44,7 | -44,7 |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | -5,9 | -13,5 | 4,5 | 3,8 | -0,7 | -11,8 | -11,8 |
| Ergebnis vor Steuern | 71,8 | 56,8 | 27,1 | 13,0 | -121,3 | 47,4 | 47,4 |
| Geschäftsvolumen | |||||||
| Kredite und Forderungen (netto) | 1.688,5 | 1.301,3 | 363,8 | 108,6 | 93,6 | 3.555,8 | 3.555,8 |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.706,4 | 1.310,3 | 363,8 | 105,1 | 3.485,6 | 3.485,6 | |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 706,9 | 814,7 | 0,0 | 16,8 | 1.538,3 | 1.538,3 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1) | 2.841,6 | 1.116,5 | 0,0 | 482,3 | 758,3 | 5.198,7 | 5.198,7 |
| RWA 2) | 1.287,6 | 924,8 | 215,6 | 123,6 | 509,3 | 3.060,9 | 3.060,9 |
| Kennzahlen | |||||||
| Nettozinsmarge 3) | 5,3% | 3,4% | -0,4% | 1,9% | 3,8% | ||
| Cost/Income-Ratio 4) | 52,2% | 33,0% | 5,6% | 36,5% | 60,5% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | -0,3% | -0,7% | 1,2% | 1,5% | -0,3% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | -0,3% | -1,0% | 1,2% | 3,5% | -0,3% | ||
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 59,4% | 116,6% | 0,0% | 22,5% | 69,3% | ||
| NPE-Quote (on balance loans) | 3,3% | 3,1% | 4,8% | 11,0% | 2,8% | ||
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 80,8% | 81,8% | 82,0% | 77,5% | 80,9% | ||
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 7,1% | 5,3% | 4,5% | 5,4% | 6,1% |
1) Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 494 Mio., EUR 107 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 157 Mio. Sonstige Einlagen.
2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko.
3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing, aber ohne Asset Contribution, dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.
4) Die Cost/Income-Ratio wird ermittelt durch Gegenüberstellung (Division) der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen unter Berücksichtigung der Asset Contribution.
5.4.1. Segment Consumer
| Erfolgsrechnung 2024 | Erfolgsrechnung 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 131,2 | 123,7 | 6,1% |
| davon laufendes Zinsergebnis | 133,2 | 115,1 | 15,7% |
| Provisionsergebnis | 43,2 | 38,7 | 11,6% |
| Betriebserträge | 174,5 | 162,4 | 7,4% |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -91,2 | -84,7 | 7,6% |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 83,3 | 77,7 | 7,2% |
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | - |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | -20,4 | -5,9 | >100% |
| Ergebnis vor Steuern | 62,9 | 71,8 | -12,5% |
| Geschäftsvolumen | Geschäftsvolumen 2024 | Geschäftsvolumen 2023 | (%) |
| Kredite und Forderungen (netto) | 1.861,7 | 1.688,5 | 10,3% |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.877,1 | 1.706,4 | 10,0% |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 851,4 | 706,9 | 20,4% |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 2.945,5 | 2.841,6 | 3,7% |
| Kennzahlen | 2024 (bps) | 2023 (bps) | |
| Nettozinsmarge | 5,5% | 5,3% | 14 |
| Cost/Income-Ratio | 52,3% | 52,2% | 11 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | -1,0% | -0,3% | -66 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | -1,1% | -0,3% | -75 |
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 63,2% | 59,4% | 379 |
| NPE-Quote (on balance loans) | 3,4% | 3,3% | 18 |
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 81,5% | 80,8% | 77 |
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 7,4% | 7,1% | 33 |
Consumer Strategie Addiko bietet seinen Kunden im Segment Consumer ein modernes Bankgeschäft an, das auf ihre# 5.4.1. Segment Consumer
Consumer Geschäftsentwicklung 2024
Der Nettozinsertrag stieg um EUR 7,5 Mio. bzw. 6,1% auf EUR 131,2 Mio., im Vergleich zu EUR 123,7 Mio. in 2023, was auf eine starke Geschäftstätigkeit zurückzuführen ist, bei der die Premium Preise im Vergleich zu den etablierten Banken gehalten werden konnten.
Die wichtigsten inkrementellen Faktoren sind:
* Digital E2E als wesentlicher USP gegenüber dem Wettbewerb
* Schnelligkeit und Komfort für die Kunden
* Signifikante Expansion bei Partnerschaften durch Nutzung neuer digitaler Plattformen
* Nutzung der pro-aktiven Akquisition über Bank@Work und CRM Kanäle
Das Provisionsergebnis stieg in 2024 um EUR 4,5 Mio. bzw. 11,6% auf EUR 43,2 Mio. (JE23: EUR 38,7 Mio.) aufgrund höherer Erträge aus Konten und Kontopaketen, dem Kreditkartengeschäft und der Bancassurance. Die Strategie der Bank in Bezug auf das Provisionsergebnis bestand darin, die Kundenbindung durch ein höheres Cross-Selling-Verhältnis zu verbessern, um den neu akquirierten Kunden Kreditkarten und Kontopakete anzubieten.
Im Jahr 2024 belief sich das Operative Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen auf EUR 83,3 Mio., was einem Anstieg von 7,2% gegenüber 2023 entspricht. Die Cost/Income-Ratio blieb beinahe unverändert bei 52,3% (JE23: 52,2%).
Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf EUR 62,9 Mio. (JE23: EUR 71,8 Mio.), ein Rückgang von 12,5%, welcher auf höhere Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte zurückzuführen war. Dies war bedingt durch höhere Vorsorgen für Ausfälle und geringere Rückmigrationen zu Performing Loans sowie auf EUR 7,8 Mio. an PMA-Auflösungen im Jahr 2023 zurückzuführen.
Das Neugeschäftsvolumen betrug im Jahr 2024 EUR 851,4 Mio. und stieg im Jahresvergleich um 20,4% (JE23: EUR 706,9 Mio.). Im Consumer-Segment stieg das ausgezahlte Kreditvolumen in 2024 um 10,0%. Die NPE-Quote (on balance loans) blieb beinahe unverändert bei 3,4% (JE23: 3,3%), was den anhaltenden Fokus der Gruppe auf die Asset-Qualität des Portfolios verdeutlicht.
5.4.2. Segment SME
SME Business Erfolgsrechnung
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 74,4 | 79,2 | –6,1% |
| davon laufendes Zinsergebnis | 74,5 | 66,2 | 12,6% |
| Provisionsergebnis | 27,6 | 25,7 | 7,3% |
| Betriebserträge | 101,9 | 104,9 | –2,8% |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –37,0 | –34,5 | 7,0% |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 64,9 | 70,3 | –7,6% |
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | - |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | –27,3 | –13,5 | >100% |
| Ergebnis vor Steuern | 37,7 | 56,8 | –33,6% |
Geschäftsvolumen
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen (netto) | 1.256,7 | 1.301,3 | –3,4% |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.260,6 | 1.310,3 | –3,8% |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 705,8 | 814,7 | –13,4% |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 1.149,0 | 1.116,5 | 2,9% |
Kennzahlen
| 2024 | 2023 | (bps) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsmarge | 4,1% | 3,4% | 68 |
| Cost/Income-Ratio | 36,3% | 33,0% | 332 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | –1,4% | –0,7% | –76 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | –2,2% | –1,0% | –113 |
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 109,4% | 116,6% | –718 |
| NPE-Quote (on balance loans) | 3,8% | 3,1% | 65 |
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 77,6% | 81,8% | –425 |
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 5,8% | 5,3% | 50 |
SME Strategie
Addiko bietet seinen Kunden im Segment SME ein modernes Bankgeschäft an, das sich an ihren grundlegenden Bedürfnissen orientiert, und auf einfache und transparente Weise kommuniziert und effizient über einen hybriden Vertriebsansatz, bestehend aus physischen Filialen und modernen digitalen Kanälen, bereitgestellt wird. Der Fokus im SME-Segment liegt dabei auf kurz- bis mittelfristigen unbesicherten Finanzierungen, gefolgt von Transaktionen und Handelsfinanzierungsprodukten, ergänzt durch Einlagenprodukte. Die Gruppe ist weiterhin bestrebt, durch digital verbesserte Darlehensprodukte und Online-Selbstbedienungsfunktionen ein überzeugendes Wertangebot zu liefern und die Service-Kosten für Kunden effektiv zu senken. Darüber hinaus konzentriert sich Addiko weiterhin darauf, unerschlossene Nischen von Kleinst- und Kleinunternehmen zu bedienen.
SME Geschäftsentwicklung 2024
Der Nettozinsbeitrag verringerte sich leicht um EUR 4,8 Mio. bzw. 6,1% gegenüber dem Vorjahr auf EUR 74,4 Mio., verglichen mit EUR 79,2 Mio. in 2023, was auf eine geringere Zuteilung von Vermögenswerten zurückzuführen ist, die den Anstieg der laufenden Zinserträge um 12,6% im Jahresvergleich neutralisierten. Der Nettozinsbeitrag belief sich auf 4,1%, was einer Verbesserung um 68 Basispunkte entspricht. Dies ist auf das beschleunigte Wachstum bei Kleinst- und Kleinunternehmen mit höheren Zinserträgen zurückzuführen (Anstieg um 50 Basispunkte im Jahresvergleich auf Basis des einfachen Durchschnitts), das auch durch die in 2024 erfolgte Änderung der Marktzinsen und die Neufestsetzung der Preise für das Neugeschäft und den Bestand an variabel verzinslichen Krediten unterstützt wurde.
Das Provisionsergebnis stieg 2024 um EUR 1,9 Mio. bzw. um 7,3% auf EUR 27,6 Mio. im Vergleich zu EUR 25,7 Mio. im Vorjahr, hauptsächlich bedingt durch höhere Erträge aus Konten und Kontopaketen, Transaktionen, Krediten und Handelsfinanzierungen.
Das Operative Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen belief sich in 2024 auf EUR 64,9 Mio., ein Rückgang um 7,6% gegenüber 2023, bedingt durch leicht niedrigere Betriebserträge und höhere Verwaltungsaufwendungen aufgrund der hohen Inflation zurückzuführen ist. Die Cost/Income-Ratio verschlechterte sich auf 36,3% (JE23: 33,0%).
Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf EUR 37,7 Mio. (JE23: EUR 56,8 Mio.), ein Rückgang um 33,6% gegenüber dem Vorjahr, der durch höhere erwartete Kreditverluste aufgrund höherer Vorsorgen für die stärkere Migration zu den Non-Performing Loans und geringerer Re-Migration in die Performing Loans verursacht wurde.
Das Neugeschäftsvolumen betrug EUR 705,8 Mio. und fiel gegenüber dem Vorjahrszeitraum um 13,4% (JE23: EUR 814,7 Mio.), was auf eine geringere Nachfrage auf dem serbischen Markt zurückzuführen war. Das ausgezahlte SME-Kreditvolumen fiel in 2024 um 3,8%. Die NPE-Quote (on balance loans) verschlechterte sich aufgrund höherer Migration in die Non-Performing Loan-Kategorie um 65 Basispunkte.
5.4.3. Segment Mortgages
Mortgages Erfolgsrechnung
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 13,5 | 23,9 | –43,5% |
| davon laufendes Zinsergebnis | 14,7 | 18,0 | –18,4% |
| Provisionsergebnis | 0,0 | 0,0 | - |
| Betriebserträge | 13,5 | 23,9 | –43,5% |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –1,4 | –1,3 | 5,1% |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 12,1 | 22,6 | –46,4% |
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | - |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | 8,7 | 4,5 | 93,1% |
| Ergebnis vor Steuern | 20,8 | 27,1 | –23,2% |
Geschäftsvolumen
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen (netto) | 306,2 | 363,8 | –15,8% |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 306,8 | 363,8 | –15,7% |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 0,1 | 0,0 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 0,0 | 0,0 | - |
Kennzahlen
| 2024 | 2023 | (bps) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsmarge | –0,7% | –0,4% | –35 |
| Cost/Income-Ratio | 10,4% | 5,6% | 483 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | 2,7% | 1,2% | 155 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | 2,8% | 1,2% | 160 |
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 0,0% | 0,0% | - |
| NPE-Quote (on balance loans) | 3,5% | 4,8% | –132 |
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 80,2% | 82,0% | –177 |
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 4,4% | 4,5% | –13 |
Mortgage Strategie und Geschäftsentwicklung 2024
Das Mortgage Geschäft ist Teil der Nicht-Fokusbereiche und unterliegt einem gesteuerten schrittweisen Abbau von bereits bestehenden und profitablen Kundenkrediten im Rahmen ihrer Vertragslaufzeit. Hypothekarkreditprodukte werden nicht aktiv vermarktet. Infolge des rückläufigen Kreditvolumens verringerten sich die Betriebserträge um 43,5% von EUR 23,9 Mio. in 2023 auf EUR 13,5 Mio. in 2024. Das Ergebnis vor Steuern belief sich in 2024 auf EUR 20,8 Mio. (JE23: EUR 27,1 Mio.), was einem Rückgang von 23,2% gegenüber 2023 entspricht, trotz höheren Auflösungen von Vorsorgen für erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte.
5.4.4. Segment Large Corporates & Public Finance
Large Corporate & Public Finance Erfolgsrechnung
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 7,9 | 11,0 | –28,6% |
| davon laufendes Zinsergebnis | 4,9 | 6,8 | –28,1% |
| Provisionsergebnis | 2,7 | 3,4 | –21,2% |
| Betriebserträge | 10,5 | 14,4 | –26,8% |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –4,3 | –5,2 | –17,3% |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 6,2 | 9,1 | –32,3% |
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | - |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | 2,2 | 3,8 | –41,9% |
| Ergebnis vor Steuern | 8,4 | 13,0 | –35,2% |
Geschäftsvolumen
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen (netto) | 63,7 | 108,6 | –41,4% |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 61,8 | 105,1 | –41,2% |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 11,0 | 16,8 | –34,1% |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 390,5 | 482,3 | –19,0% |
Kennzahlen
| 2024 | 2023 | (bps) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsmarge | 2,4% | 1,9% | 45 |
| Cost/Income-Ratio | 41,2% | 36,5% | 475 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | 1,4% | 1,5% | –14 |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | 3,5% | 3,5% | –3 |
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 16,3% | 22,5% | –622 |
| NPE-Quote (on balance loans) | 15,9% | 11,0% | 491 |
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 81,4% | 77,5% | 389 |
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 5,8% | 5,4% | 46 |
Large Corporates & Public Finance Strategie und Geschäftsentwicklung 2024
Ab dem Konzernabschluss 2024 werden die# 5.4.5. Segment Corporate Center
Corporate Center Erfolgsrechnung
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 15,9 | –9,8 | >100% |
| davon laufendes Zinsergebnis | 70,3 | 58,8 | 19,5% |
| Provisionsergebnis | –0,5 | –0,7 | –25,2% |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 1,2 | 0,4 | >100% |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | –12,3 | –13,1 | –6% |
| Betriebserträge | 4,3 | –23,1 | >100% |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –58,5 | –52,7 | 11,0% |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | –54,2 | –75,8 | –28,5% |
| Übriges Ergebnis | –15,8 | –44,7 | –64,6% |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | 0,7 | –0,7 | >100% |
| Ergebnis vor Steuern | –69,3 | –121,3 | –42,8% |
Geschäftsvolumen
| 2024 | 2023 | (%) | |
|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen (netto) | 62,4 | 93,6 | –33,3% |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 936,8 | 758,3 | 23,5% |
Corporate Center Strategie
Das Segment Corporate Center ist in erster Linie ein internes Segment, welches die Ergebnisse aus dem Liquiditäts- und Kapitalmanagement der Addiko Gruppe enthält. Es beinhaltet keine direkten Produktangebote für Kunden. Es ist verantwortlich für die Treasury-Aktivitäten der Addiko Gruppe sowie für andere Funktionen wie der dazugehörige Overhead, projektbezogene Betriebskosten, Beiträge zum Single Resolution Fund, Bankenabgaben und andere einmalige Posten, einschließlich der Überleitung der Addiko Gruppe auf IFRS (d.h. Konsolidierungseffekte). Darüber hinaus umfasst dieses Segment die Direkteinlagenaktivitäten in Österreich und Deutschland, die zum Zwecke des Liquiditätsmanagements von der Treasury-Abteilung gesteuert werden. Die Hauptaufgaben des Segments Corporate Center umfassen die konzernweite Steuerung des Asset and Liability Managements (ALM), das Management der Liquiditätsportfolios im Rahmen der regulatorischen Anforderungen sowie die Optimierung des Funding-Mix der Tochtergesellschaften.
Corporate Center Geschäftsentwicklung 2024
Die Segmentberichterstattung fasst die Zahlen für die Treasury-Abteilung und die Posten zentraler Funktionen zusammen. Das Nettozinsergebnis im Segment Corporate Center enthält die folgenden Posten: 1) Kundenmarge Aktiva und Passiva des Segments Treasury, 2) Beitrag der Marktzinsmethode (IGC) abzüglich der Verteilung des IGC auf die Marktsegmente (siehe Erklärung unter Asset Contribution) und 3) die Konsolidierungseffekte. Das Nettozinsergebnis stieg in 2024 um EUR 25,7 Mio. auf EUR 15,9 Mio. (JE23: EUR -9,8 Mio.). Dies war das Ergebnis höherer Zinserträge aus dem Bond-Portfolio in Treasury sowie einer geringeren Umverteilung in der Asset Contribution auf die Marktsegmente aufgrund der im 4. Quartal 2024 durchgeführten Bewertung des Eigenkapitals. Der Betriebsaufwand stieg im Jahr 2024 um EUR 5,8 Mio. auf EUR 58,5 Mio. (JE23: EUR 52,7 Mio.), wesentlich beeinflusst durch inflationsbedingte Effekte sowie höhere Kosten im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Agri Europe Cyprus und jenem der NLB. Für die Erläuterung der Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, sonstiges betriebliches Ergebnis und übriges Ergebnis wird auf Ergebnisentwicklung in Kapitel (5.2) verwiesen.
Asset Contribution
Der Zinsüberschuss im Corporate Center enthält im Jahr 2024 nur einen Teil des positiven Beitrags der Marktzinsmethode (IGC) in Höhe von EUR 80,4 Mio. Der Großteil des IGC in Höhe von EUR 64,7 Mio. wird auf die Marktsegmente entsprechend ihrem Anteil an den Strukturbeiträgen verteilt. Der IGC resultiert aus der teilweisen Refinanzierung längerfristigen Vermögenswerten durch stabile, aber kurzfristige Verbindlichkeiten. Das Ausmaß dieser Transformation der Restlaufzeiten wird strengstens im Einklang mit regulatorischen und internen Limiten gesteuert. Die Addiko Funds Transfer Pricing (FTP)-Methode ordnet die Refinanzierungskosten den Vermögenswerten und die internen Finanzierungsvorteile den Verbindlichkeiten auf einer fristenkongruenten Basis zu. Das bedeutet, dass bei denselben Laufzeiten von Krediten und Einlagen in einem bestimmten Segment der IGC null sein würde. In der Realität wird ein bestimmter Prozentsatz von Vermögenswerten mit längeren Laufzeiten durch kurzfristigere Verbindlichkeiten finanziert. Gemäß dem FTP-System werden Marktsegmente daher mit mehr Aufwendungen für Vermögenswerte belastet als sie für ihre Verbindlichkeiten kompensiert bekommen. Aufgrund der Kompensierung für jene Marktsegmente, die für Vermögenswerte mit längeren Laufzeiten gegenüber kurzfristigeren Verbindlichkeiten sorgen, wird der jeweilige Teil des IGC aus dem Segment Corporate Center an den Verursacher des IGC, d.h. das jeweilige Marktsegment, neu verteilt.
5.5. Kapital und Liquidität
Zum 31. Dezember 2024 bestand die Kapitalbasis der Addiko Gruppe ausschließlich aus CET1 und lag bei 22,0% (JE23: 20,4%) und damit deutlich über den derzeit geltenden Anforderungen und der Säule 2-Empfehlung (P2G) von insgesamt 17,89% (JE23: 17,71%).
Regulatorische Kapitalanforderungen
Die Gesamtkapitalanforderung (OCR) für die Addiko Gruppe betrug 14,89% (JE23: 14,46%), bestehend aus:
* 11,25% Gesamt-SREP-Kapitalanforderung (TSCR), bestehend aus 8,00% Säule 1-Anforderung und 3,25% Säule 2-Anforderung und
* 3,64% kombinierte Kapitalpuffer (CBR), bestehend aus 2,50% Kapitalerhaltungspuffer (CCB), 0,64% antizyklischem Kapitalpuffer (CCyB) und 0,50% Systemrisikopuffer (SyRB).
Die Säule-2-Empfehlung (P2G) beläuft sich auf 3,00% (JE23: 3,25%). Die Aufsichtsbehörde erwartet daher, dass Addiko auf Gruppenebene eine Gesamtkapitalquote von 17,88% aufrechterhält (11,25% SREP-Anforderung plus 3,64% CBR plus 3,00% P2G). Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 traten die folgenden Änderungen in Kraft:
* Der SyRB wurde auf Basis des von der FMA am 21. Dezember 2022 veröffentlichten Bundesgesetzblattes von 0,25% auf 0,50% erhöht.
* Der antizyklische Kapitalpuffer (CCyB) belief sich auf 0,64% (gegenüber 0,46% Ende letzten Jahres), was sich aus der Erhöhung des CCyB um 1,5% für Kroatien und 0,13% aus dem CCyB von 0,5% für Slowenien ergeben hat.
* Der SREP-Beschluss 2023 sieht eine Senkung der P2G von 3,25% auf 3,00% ab dem 1. Januar 2024 vor.
Konsolidierte Eigenmittel
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung | Überdeckung 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|---|
| 1) Gesamtkapital | 809,0 | 746,1 | 62,9 | 152,4 |
| Gesamte risikogewichtete Aktiva | 3.671,2 | 3.653,2 | 18,0 | |
| Gesamtkapitalquote | 22,0% | 20,4% | 1,6% | 4,1% |
| 1) Bezugsgröße für den Überschuss: anwendbare OCR + P2G-Anforderungen |
Das Gesamtkapital erhöhte sich im Berichtszeitraum um EUR 62,9 Mio., was auf die folgenden Komponenten zurückzuführen ist:
* Die positive Entwicklung des kumulierten Sonstigen Ergebnisses (OCI) in Höhe von EUR 19,6 Mio. resultiert im Wesentlichen aus der positiven Marktentwicklung der zum FVTOCI bewerteten Schuldinstrumente (EUR 17,9 Mio.) und der Eigenkapitalinstrumente (EUR 1,6 Mio.).
* Erhöhung der aufsichtsrechtlichen Abzugsposten um EUR 1,3 Mio. (hauptsächlich aufgrund der Erhöhung der vom Kapital abzuziehenden immateriellen Vermögenswerte um EUR 2,3 Mio., teilweise kompensiert durch die Verringerung der latenten Steueransprüche auf bestehende steuerliche Verluste um EUR 0,8 Mio.).
* Die Auswirkungen der aktienbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Jahr 2024 und die Auswirkungen der Umstellung des Incentive-Plans von einer aktienbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente auf Phantomaktien (EUR -0,8 Mio.).
* Der geprüfte Gewinn nach Steuern in Höhe von EUR 45,4 Mio. für das Jahr 2024.
Gemäß der EZB-Empfehlung, für das Geschäftsjahr 2024 keine Dividenden auszuschütten, wurden keine vorhersehbaren Dividenden von den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln für 2024 abgezogen. Während des Berichtszeitraums stiegen die risikogewichteten Aktiva (RWA) um EUR 18,0 Mio., wobei der Anstieg der RWA für das operationelle Risiko um EUR 44,9 Mio. durch den Rückgang der RWA für das Kreditrisiko um EUR 27,0 Mio. teilweise ausgeglichen wurde.
Liquiditätslage
Die Liquiditätslage der Gruppe blieb stark und übertraf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bei weitem. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) reichte von ihrem Tiefststand von 341,4% im Mai 2024 bis zu ihrem Höchststand von 416,0% im März 2024 und lag damit deutlich über der erforderlichen Mindestdeckung von 100%. Zum 31. Dezember 2024 lag die LCR bei 363,2%.# Die unbelasteten Liquiditätsreserven der Gruppe, bestehend aus Bargeld, Guthaben bei Zentralbanken ohne Mindestreservepflicht, dem Schuldtitelportfolio und Kreditforderungen, die für zentralbankbesicherte Refinanzierungsgeschäfte zugelassen sind, reduzierten sich von EUR 1.991,7 Mio. (JE23) auf EUR 2.186,5 Mio. (JE24), was 34,1% der Bilanzsumme entspricht (JE23: 32,4% der Bilanzsumme). Der Bestand an Schuldverschreibungen erhöhte sich von EUR 1.183,7 Mio. (JE23) auf EUR 1.451,2 Mio. (JE24). Die Wertpapiere des Bankbuchs, die 58,9% (JE23: 50,1%) der Liquiditätsreserven der Gruppe ausmachten, bestehen größtenteils aus Staatsanleihen mit hohem Rating und Investment Grade, die hauptsächlich von Regierungen der CESEE-Region begeben wurden. Alle Investitionen sind „plain vanilla“, ohne eingebettete Optionen oder andere strukturierte Merkmale. Die Hauptfinanzierungsbasis auf Ebene der Gruppe und der einzelnen Tochterbanken besteht überwiegend aus Kundeneinlagen, vor allem im Consumer-Segment, das eine sehr stabile Basis darstellt. Die Loan to Deposit Ratio (LDR) der Gruppe, das sich aus dem Verhältnis zwischen Nettokrediten an Kunden und Kundeneinlagen errechnet, lag zum 31. Dezember 2024 bei 66,3% (JE23: 69,3%), was ein sehr komfortables Niveau darstellt und der Gruppe das Potenzial für die Vergabe weiterer Kundenkredite bietet.
6. Outlook & Guidance, Dividendenpolitik und Risikofaktoren
6.1. Outlook 2025 & Guidance 2026
Gestützt auf einen höheren Digitalisierungsgrad und der Markenbekanntheit der 3D-animierten Figur Oskar setzt die Gruppe den eingeschlagenen Weg fort die führende Bank in den Fokus-Segmenten Consumer und SME in den CSEE-Märkten zu werden. Die prognostizierte positive Entwicklung der Gruppe wird durch einen positiven makroökonomischen Ausblick für die CSEE-Region im Jahr 2025 unterstützt. In seiner letzten Herbstprognose hat das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) seine Erwartungen hinsichtlich des BIP-Wachstums für die drei EU-Kandidatenländer, in denen die Addiko Gruppe tätig ist, deutlich positiv eingeschätzt: So soll das BIP-Wachstum in 2025 für Bosnien & Herzegowina bei 2,9%, für Serbien bei 3,6% und für Montenegro bei 3,7% liegen. Begleitet werden diese Wachstumsaussichten von sinkenden Arbeitslosenquoten in diesen Ländern. Auch für die beiden EU-Länder Slowenien und Kroatien in denen die Addiko tätig ist, fallen die Prognosen für das Jahr 2025 positiv aus. So soll die Wirtschaft in Slowenien um 2,2% und jene Kroatiens um 2,7% wachsen, während auch hier die Arbeitslosenquote leicht, um jeweils 0,1 Prozentpunkte, sinken soll. Mit diesen positiven Konjunkturaussichten liegen alle Länder deutlich über den Erwartungen zur wirtschaftlichen Entwicklung für die Euroländer, für die der IWF im Januar 2025 lediglich 1,0% vorhergesagt hat. Damit bleiben die CSEE-Länder aus wirtschaftlicher Perspektive weiterhin eine der dynamischsten Regionen in Europa. Nach insgesamt vier Zinssenkungen durch die EZB im Jahr 2024 und einer weiteren am 30. Januar 2025 angekündigten Reduktion liegt der Leitzinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität nunmehr bei 3,15%. Nachdem die Inflation in der Eurozone von 2,9% (Dezember 2023) auf 2,4% (Dezember 2024) gesunken war, zeigte sich die EZB zuletzt zuversichtlich, dass diese noch in 2025 der gewünschten Zielmarke von 2,0% angleichen wird. Entsprechend rechnen viele Marktteilnehmer damit, dass die EZB in 2025 weitere Zinsschritte setzen wird um die gedämpfte Konjunkturaussicht in der Eurozone zu stützen. Dieses makroökonomische Umfeld und die Erwartungen hinsichtlich des Zinsumfelds fanden in der Erstellung des Outlooks für 2025 sowie der Guidance entsprechende Berücksichtigung. Ein mäßig laufendes SME-Neugeschäft, höhere Kreditrisikokosten aufgrund des Anstiegs von NPL-Fällen, durch die EZB-Zinswende niedrigere Zinserträge im Aktivkreditgeschäft sowie eine Verschiebung von niedrig verzinsten a-vista zu höher verzinsten Spareinlagen führten insgesamt zu einer niedrigeren Profitabilität im vierten Quartal 2024, die sich auch mittelfristig noch negativ auswirken wird. Dagegen wird aktiv durch Markt- und Kostenmaßnahmen gegengesteuert. Im Consumer-Segment wird durch den Vertrieb höherpreisiger Produkte entgegengewirkt, während das Acceleration Program durch Prozessoptimierungen, der Hebung von Effizienzen und Synergien sowie einem soliden Kostenmanagement den allgemeinen Kostenauftrieb gedämpft hat. Basierend auf dem aktuellen Geschäftsverlauf und der Einschätzung des zukünftigen Markt- und Wettbewerbsumfelds hat Addiko den Outlook für 2025 und die Guidance für 2026 aktualisiert.
Grundlegende Annahmen zu Outlook und Guidance:
- Die Guidance basiert im Allgemeinen auf Prognosen und Annahmen, die sich im Laufe der Zeit aufgrund eines sich wandelnden Umfelds ändern können (beispielsweise - aber nicht beschränkt auf - Änderungen im Zinsumfeld, makroökonomischen Entwicklungen, regulatorischen Beschränkungen, Arbeitsrecht, Steuergesetzgebung und anderen Marktfaktoren).
- Es wird nicht erwartet, dass die Expansion nach Rumänien vor 2026 nennenswerte Auswirkungen auf die Profitabilität haben wird.
- Ein neues Programm wird in 2H25 gestartet, um mittelfristig Leistungsverbesserungen zu erzielen.
- Trotz der Empfehlung der EZB bezüglich der Aussetzung der Dividende bleibt Addikos Dividendenpolitik zur Ausschüttung von ca. 50 % des Nettogewinns bestehen.
| Outlook 2025 | Guidance 2026 | |
|---|---|---|
| Erträge & Geschäft | ||
| Wachstum des Kreditbuchs 1) | >7% CAGR 2024-2027 | |
| Nettozinsmarge (NIM) 2) | >3,6% | |
| Nettobankergebnis (Wachstum YoY) 2) | ca. 2% | >5% |
| OPEX | <€196 Mio. | <€200 Mio. |
| Risiko & Liquidität | ||
| Risikokosten (CoR) 3) | ca. 1,3% | |
| NPE-Quote 4) | <3% als Leitprinzip | |
| Gesamtkapitalquote | >18.35% | abhängig vom jährlichen SREP |
| Kredit/Einlagen-Verhältnis | Erhöhung auf <80% | |
| Profitabilität | ||
| Eigenkapitalrendite (RoATE) 5) | ca. 6% | ca. 6,5% |
| Dividende 6) | ca. 50% des Gewinns |
1) Bruttokundenforderungen (performing).
2) Unter der Annahme eines durchschnittlichen jährlichen Einlagenzinssatzes von 283 Basispunkten im Jahr 2025, und 200 Basispunkten im Jahr 2026.
3) Auf Basis Nettokundenforderungen.
4) Auf Basis on balance loans (EBA).
5) Unter der Annahme eines höheren effektiven Steuersatzes von ≤25% für 2025 und 2026 aufgrund von Abwertungen von latenten Steueransprüchen in Slowenien und unter Berücksichtigung des Pull-to-Par-Effekts des Großteils der negativen Fair-Value-Rücklagen in FVTOCI.
6) Im Einklang mit der Dividendenpolitik, vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung.
Hinsichtlich etwaiger Down Side-Risiken für die Planung und damit für die Zielerreichung wird auf die Ausführungen unter Kapitel 6.3. Risikofaktoren hingewiesen. Das Ziel ist weiterhin, die führende CSEE-Spezialbank in den Segmenten Consumer und SME zu werden. Der Vorstand wird auch weiterhin mit Umsicht das einzugehende Kreditrisiko berücksichtigen, um ein nachhaltiges und stabiles Geschäftswachstum zu erzielen.
6.2. Dividendenpolitik
Grundsätzlich sehen die Geschäftspläne der Addiko eine Dividendenausschüttungsquote von rd. 50% vor, welche somit in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der EZB stehen. Diese bemisst sich an dem nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) ermittelten Konzernergebnis nach Steuern, wobei hinsichtlich der effektiven Ausschüttung auf den nach österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Jahresabschluss der Addiko Bank AG abgestellt wird. Somit bedingt ein zu fassender Dividendenvorschlag jedenfalls einen in einem geprüften Jahresabschluss ausgewiesenen und hinreichend bemessenen Bilanzgewinn. Nachdem die EZB aufgrund der gegebenen Aktionärssituation am 9. Dezember 2024 der Addiko Bank AG ein Aussetzen der Dividende empfohlen hat, hat der Vorstand der Addiko Bank AG - in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat - beschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 zur Gänze zu streichen. Entsprechend wird es für die ordentliche Hauptversammlung in 2025 keinen Dividendenvorschlag geben. Trotz der Empfehlung der EZB bezüglich der Aussetzung der Dividende bleibt Addikos Dividendenpolitik zur Ausschüttung von ca. 50% des Nettogewinns bestehen. Aktuell liegen dem Vorstand keine Informationen darüber vor, wann aus Sicht der Aufsichtsbehörden die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme von Dividendenzahlungen erfüllt sein werden.
6.3. Risikofaktoren
Da sich Addiko auf Consumer und SME konzentriert, ist das Unternehmen in besonderem Maße an den Konjunkturzyklus und die wirtschaftlichen Entwicklungen in seinen Kernländern Slowenien, Kroatien, Bosnien & Herzegowina, Serbien und Montenegro gebunden. Einige dieser Länder sind durch eine ausgeprägte politische Instabilität gekennzeichnet, wobei nationalistisch-konservative Rhetorik die lokale politische Bühne beherrscht. Eine schwere politische Krise auf lokaler Ebene ist schwer vorherzusagen, da sie sich aus einem geringfügigen Ereignis, dem anfangs wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, entwickeln kann. Neben einer Eskalation von Russlands Krieg in der Ukraine oder einer größeren geopolitischen Krise könnten sich auch wirtschaftliche Risiken verwirklichen, insbesondere durch exogen verursachte Veränderung des Preises oder der Angebotsmenge bei einem Wirtschaftsgut, wie beispielsweise Erdöl oder Erdgas. Weiters können als Reaktion auf einseitig verhängte Zollmaßnahmen eines Staates vom Betroffenen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, die zu einem Handelskrieg größeren Umfangs führen könnten, dies mit entsprechend negativen wirtschaftlichen Auswirkungen sowohl auf die unmittelbar, als auch mittelbar, davon betroffenen Volkswirtschaften. Die Bank sieht sich regulatorischen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Umsetzung verschiedener Regulierungs- und Verbraucherschutzinitiativen ergeben, z.B. MREL, PSD2, GPDR usw. Potenzielle regulatorische Beschränkungen könnten sich auch negativ auf die Fähigkeit der Gruppe auswirken, ihre Effizienz zu verbessern.# Die Addiko Gruppe ist darüber hinaus nicht-finanziellen und rechtlichen Risiken ausgesetzt, die unabhängig vom wirtschaftlichen Umfeld eintreten können.
Die Gruppe ist in eine Reihe von passiven Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Der Großteil der anhängigen Verfahren bezieht sich auf Fremdwährungsgeschäfte, Margenerhöhungen und Zinsklauseln bei den Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG, hier vor allem bei den kroatischen und slowenischen Tochtergesellschaften. Für die Zukunft besteht das Risiko eines weiteren Anstiegs der Verfahrenszahlen und Streitwerte aufgrund geänderter Gerichtspraxis, verbindlicher Musterverfahrensentscheidungen und neuer Gesetze (z.B. Umstellungsgesetze, Änderungen von Verbraucherkreditgesetzen, Verbraucherschutzgesetze). Ein Mangel an Rechtssicherheit oder die Unfähigkeit der Addiko Gruppe, wirksame Rechtsmittel in angemessener Zeit zu erwirken, kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und das Betriebsergebnis der Addiko Gruppe haben.
Allgemeine rechtliche Risiken bestehen in einer möglichen Änderungen des rechtlichen Rahmens in dem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. So besteht das Risiko, dass bestehende Gesetze abgeändert werden oder neue Gesetze eingeführt werden, die jeweils zum Nachteil von Addiko ausfallen. In diesem Zusammenhang wird exemplarisch auf die Möglichkeit der Einführung von neuen Steuergesetzen hingewiesen, mit welchen Kreditinstitute Sondersteuern auferlegt werden. Weiters können auf EU- oder nationaler Ebene Gesetze oder Verordnungen erlassen werden, die unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben, beispielsweise durch Verbote oder erhebliche Einschränkungen bei der Vermarktung von Bankprodukten oder durch Festlegung von Mindest- (auf Einlagenseite) oder Höchstpreisen (auf Kreditseite).
Aufgrund der Tatsache, dass die Addiko Gruppe einer großen Anzahl von Steuervorschriften unterliegt, die in einigen Fällen erst seit kurzer Zeit in Kraft sind, häufig geändert und von verschiedenen politischen Unterabteilungen durchgesetzt werden, besteht das Risiko, dass Steuerprüfungen aufgrund abweichender Auslegungen zu Steuerfestsetzungen führen könnten, die die Addiko Gruppe zur Zahlung zusätzlicher, zuvor nicht erwarteter, Steuern verpflichten könnten.
Im September 2017 reichte die Gruppe beim ICSID in Washington, DC, einen Antrag auf ein Schiedsverfahren gegen die Republik Kroatien im Zusammenhang mit den Umwandlungsgesetzen ein und forderte EUR 153 Mio. Die Gruppe behauptet, dass das bilaterale Investitionsabkommen (BIT) hinsichtlich der gerechten und gleichwertigen Behandlung im Rahmen des jeweiligen BIT verletzt wurde. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf bis zu ca. EUR 11 Mio. belaufen. Auf der Grundlage rechtlicher Beratung geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.
Addiko bewertet und berichtet auch regelmäßig über ESG-Risiken, die sich auf die Gruppe auswirken können. Aus diesem Grund führt Addiko jährlich eine Selbsteinschätzung über die Exposition gegenüber ESG-Risiken durch, die derzeit klima- und umweltbezogene Risiken umfasst. Die Ergebnisse werden genutzt, um die wichtigsten Handlungsfelder für Addiko zu definieren.
Darüber hinaus ist auf die Risiken hinzuweisen, die sich aus den Übernahmeangeboten für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gruppe ergeben könnten. Negative Auswirkungen könnten sich insbesondere durch Rechts- und Beratungsaufwendungen und hinsichtlich des Bestehens bzw. der Verwertbarkeit von laufenden Verlustvorträgen im Falle einer Mehrheitsübernahme ergeben. Darüber hinaus können wesentliche Änderungen in der Eigentümerstruktur der Addiko Bank AG auf Ebene der direkt gehaltenen Tochtergesellschaften zu weiteren negativen steuerlichen Auswirkungen führen. In Bezug auf ihr Immobilienportfolio könnte dies möglicherweise eine (fiktive) Vermögensübertragung auslösen, die eine Steuerpflicht begründen könnte.
Bei den Mitarbeitern des Konzerns führen die Übernahmeangebote zu einem erhöhten Maß an Unsicherheit hinsichtlich ihrer persönlichen Zukunftserwartungen. Sofern diese Unsicherheiten anhalten, könnte dies zu einer erhöhten Fluktuation unter den Mitarbeitern führen, was einen Verlust an Know-how zur Folge hätte. Darüber hinaus kann eine anhaltende Unsicherheit auch zu einer geringeren Konzentration auf die Geschäftsaktivitäten und damit zu weniger Neugeschäft führen.
Wie unter Kapitel 11. dargestellt wird, hat die EZB im August 2024 einen Großaktionär der Addiko Bank AG mit Sanktionen belegt, da dieser die 10%-Beteiligungsschwelle an der Bank überschritten hat, ohne das für einen Erwerb einer qualifizierten Beteiligung erforderliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Unter Bezugnahme auf diese Vorkommnisse hat die Bankenaufsicht in Kroatien ein von Addiko beantragtes Kapitalherabsetzungsverfahren bis auf weiteres ausgesetzt, mit welchem die Kapitalbasis der kroatischen Tochterbank an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst hätte werden sollen. Trotz Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkungen für eine Aktionärsgruppe Anfang Februar 2025 bestehen weiterhin Unklarheiten in Bezug auf Addikos Aktionärsstruktur. Dies kann sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe auswirken und sowohl negative Reaktionen auf Ebene der Geschäftskunden als auch weitere Sanktionsschritte der EZB oder lokaler Aufsichtsbehörden zur Folge haben.
7. Corporate Governance
7.1. HV 2024
Am 26. April 2024 hielt die Addiko Bank AG ihre ordentliche Hauptversammlung (HV 2024) als physische Versammlung ab. Alle vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte wurden angenommen. Ca. 53% der Aktionäre waren anwesend. Die HV 2024 verlängerte vorzeitig die Aufsichtsrats-Amtszeiten von Frau Dr. Monika Wildner und Herrn Frank Schwab bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2026.
7.2. Vorstand
Der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss gefasst, die Verträge des Vorstandsvorsitzenden Herbert Juranek bis 31. Dezember 2027, des CFO Edgar Flaggl und des CRO Tadej Krašovec bis 30. Juni 2028 sowie des CMO & CIO Ganesh Krishnamoorthi bis 31. Dezember 2028 zu verlängern. Nach der erfolgreichen Transformation von Addiko zu einer digitalen Spezialbank für Consumer und SME-Kunden wollte der Aufsichtsrat jene Kontinuität gewährleisten, die es erlaubt, die Umsetzung der Strategie der Bank fortzuführen und somit mehr Wert für alle Stakeholder zu schaffen. Diese Entscheidung spiegelt die bedeutenden Fortschritte wider, die die Bank unter der Führung des derzeitigen Vorstands erzielt hat.
7.3. Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2024 keine Änderungen in den Personen bzw. ausgeübten Funktionen.
7.4. Österreichischer Corporate Governance Kodex
Die Addiko Bank AG bekennt sich zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (https://www.corporate-governance.at). Der Kodex enthält Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (L-Regeln), Regeln, die eingehalten werden sollen, Regeln, bei denen Abweichungen erklärt und begründet werden müssen, damit das Verhalten des Unternehmens mit dem Kodex übereinstimmt (C-Regeln, Comply or Explain) und Regeln mit Empfehlungscharakter, bei denen die Nichteinhaltung nicht offen gelegt oder begründet werden muss (R-Regeln). Die ab 1. Januar 2025 anzuwendende geänderte Fassung des Kodex wird nur einen geringfügigen intern Anpassungsbedarf zur Folge haben. Der konsolidierte Corporate Governance Bericht der Addiko Bank AG für das Geschäftsjahr 2024 wird auf der Website der Addiko Gruppe unter https://www.addiko.com/corporate-governance-reports/ veröffentlicht.
8. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs. 1 UGB:
1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 195.000.000,00 und ist in 19.500.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 212.858 Stück (31. Dezember 2023: 166.884 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 19.287.142 Aktien (31. Dezember 2023: 19.333.116 Aktien) im Umlauf befanden.
2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt. Am 13. August 2024 hat die EZB festgestellt, dass zwei Aktionäre der Addiko Bank AG, die Alta Pay Group d.o.o. (nachfolgend "Alta Pay Group") und die Diplomat Pay d.o.o. (nachfolgend "Diplomat Pay"), zusammen insgesamt 19,62% der Anteile halten und damit gemeinsam die 10%-Schwelle für eine qualifizierte Beteiligung überschritten haben. Nachdem sie es unterlassen haben, dies rechtzeitig der FMA gegenüber anzuzeigen, hat die Aufsichtsbehörde ihre Stimmrechte ruhend gestellt und für deren Ausübung die Bestellung eines Treuhänders beantragt. Am 4. Februar 2025 hat die EZB festgestellt, dass zwischen Alta Pay Group und Diplomat Pay seit dem 10. Dezember 2024 kein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die an der Addiko Bank AG gehaltenen Aktien vorliegt und somit ab diesem Datum die gehaltenen Anteile ex lege als nicht ruhend zu beurteilen sind, da die Diplomat Pay ihren Anteil i.H.v. 9,99% an die S-Quad Handels- und Beteiligungs GmbH verkauft hat. Folglich wird die EZB ihren Antrag auf Bestellung eines Treuhänders für die ausgesetzten Stimmrechte vor dem Handelsgericht Wien zurückziehen.
3) Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die mehr als 9,99% betragen. 48,7% der Aktien befinden sich im Streubesitz.
4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.6) Abweichend von den gesetzlichen dispositiven Bestimmungen bedarf die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds nur der einfachen Mehrheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Anforderungen der Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer bedingt genehmigten Kapitalerhöhung oder einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 21. April 2023 gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 78.000.000 durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft liegen darf, sowie die Aktienrechte und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, (i) das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptions- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Diese Maßnahmen können auch miteinander kombiniert werden (Genehmigtes Kapital 2023). Genehmigtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und genehmigtes bedingtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen genutzt wird, darf gemeinsam mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen insgesamt EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. In der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurde der Vorstand gemäß § 159 Abs. 3 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats, allenfalls in mehreren Tranchen, um einen Betrag von bis zu EUR 19.500.000 (neunzehn Millionen fünfhunderttausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 (eine Million neunhundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten darf, sowie den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2023). Die genehmigte bedingte Kapitalerhöhung wird nur zur Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen durchgeführt. Das genehmigte bedingte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und das genehmigte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, darf zusammen mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. In der Hauptversammlung am 21. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 AktG zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8, Abs. 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien mit der Absicht zur Gewinnerzielung ist als Grund für den Rückkauf ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert je zu erwerbender Stückaktie darf das arithmetische Mittel der an der Wiener Börse veröffentlichten amtlichen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorangegangenen 20 Börsentagen um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederveräußerungsprogramm unmittelbar vor Durchführung gemäß den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und ggf. Wiederveräußerungsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der auf die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG, darf zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Ebenfalls wurde der Vorstand ermächtigt eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben.
7) Es bestehen keinerlei bedeutende Vereinbarungen, an denen die Addiko Bank AG beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Addiko Bank AG infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
8) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Addiko Bank AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
- Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Addiko Gruppe verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen und Prozesse definiert und organisatorisch umgesetzt werden. Das Ziel des internen Kontrollsystems der Addiko Gruppe ist es, effektive und effiziente Abläufe, eine angemessene Identifizierung, Messung und Minderung von Risiken, eine umsichtige Geschäftsführung, die Verlässlichkeit von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen, die sowohl intern als auch extern berichtet werden, sowie die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der internen Regeln und Entscheidungen des Instituts sicherzustellen. Das interne Kontrollsystem besteht aus einer Reihe von Regelungen, Verfahren und organisatorischen Strukturen, die darauf abzielen:
- die Unternehmensstrategie zu verankern,
- effektive und effiziente Geschäftsprozesse zu erreichen,
- den Wert des Unternehmensvermögens zu sichern,
- die Verlässlichkeit und Integrität von Buchhaltungs- und Managementdaten sicherzustellen,
- die Einhaltung aller relevanten Regelungen und Vorschriften im Rahmen der Geschäftsprozesse sicherzustellen.
Eine spezielle Zielsetzung für den Rechnungslegungsprozess der Addiko Gruppe besteht in der Gewährleistung einer zeitnahen, einheitlichen und korrekten buchhalterischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle bzw. Transaktionen durch das IKS. Die Verankerung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess ist auch in den internen Regelungen und Vorschriften festgelegt. Das interne Kontrollsystem der Addiko Gruppe ist auf einem prozessorientierten Ansatz aufgebaut. Die Addiko Gruppe setzt die Kontrollaktivitäten durch eine Prozessdokumentation um, die die Verfolgung und Dokumentation jedes Prozesses beinhaltet, einschließlich der Informationen über den Prozessablauf gemäß den intern aufgestellten Richtlinien für das Prozessmanagement. Die Gesamteffektivität der internen Kontrollen wird laufend überwacht. Die Überwachung der Schlüsselrisiken ist Teil der täglichen Aktivitäten der Addiko Gruppe sowie der periodischen Überprüfung durch die Geschäftsbereiche, die internen Kontrollfunktionen, das Risikomanagement, die Compliance und die interne Revision. Die regelmäßige Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die unverzügliche Berichterstattung zu Mängel(n) des internen Kontrollsystems und die Eskalation an die betreffenden Stakeholder (z.B. Ausschüsse) sind eingerichtet. Mängel des internen Kontrollsystems, die durch einen Geschäftsbereich, die interne Revision oder durch andere Kontroll-funktionen identifiziert wurden, werden der entsprechenden Managementebene für den weiteren Entscheidungsprozess zeitnah berichtet und unverzüglich dort behandelt. Die interne Revision führt regelmäßig unabhängige Prüfungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und interne Regelungen durch. Das interne Kontrollsystem selbst ist kein statisches System, sondern wird laufend an das sich ändernde Umfeld angepasst. Die Implementierung des internen Kontrollsystems beruht wesentlich auf der Integrität und dem ethischen Verhalten der Mitarbeiter.# Der Vorstand und das Leadership Team gehen mit gutem Beispiel voran und nehmen ihre Führungsrolle aktiv und bewusst mittels der Förderung von hohen Standards im Hinblick auf Integrität und ethisches Verhalten sowie der Verankerung einer Risiko- und Kontrollkultur in einer Organisation, die die Wichtigkeit interner Kontrollen für alle Ebenen hervorhebt und vorlebt, wahr.
10. Sonstige Angaben in den Notes
Die folgenden Informationen sind in den Notes zum Konzernabschluss angegeben:
- Erläuterungen zu den wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Risiken sowie den Zielen und Methoden des Risikomanagements zur Erreichung effektiver und effizienter Unternehmensprozesse - siehe Note (56) Risikosteuerung und -überwachung, (57) Risikostrategie & Risk Appetite Statement, (58) Risikoorganisation und (59) Internes Richtlinienwesen im Risikomanagement;
- Angaben zu Finanzinstrumenten - siehe Note (74) Fair Value-Angaben;
- Angaben zu Ereignisse nach dem Bilanzstichtag – siehe Note (89) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Nachhaltigkeitserklärung 2024
11. ESRS 2 Allgemeine Informationen
11.1. ESRS 2 – Governance
11.2. ESRS 2 – Strategie
11.2.1. ESRS 2 SBM-1 – Strategie und Geschäftsmodell
11.2.2. ESRS 2 SBM-1 - Wertschöpfungskette
11.2.3. ESRS 2 SBM-2 – Einbeziehung der Stakeholder
11.2.4. ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
11.3. ESRS 2 – Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
11.3.1. ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
11.3.2. IRO1-E1 –Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken
11.3.3. Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung und Bewertung physischer und transitorischer Klimarisiken
12. Umweltinformationen
12.1. Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung)
12.1.1. Qualitative Informationen des Kreditinstituts zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Kennzahlen
12.1.2. Anhang VI - Meldebögen für die KPI's von Kreditinstituten
12.2. ESRS E1 - Klimawandel
12.2.1. ESRS E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
12.2.2. ESRS2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
12.2.3. ESRS E1-2, E1-3, E1-4 – Strategien, Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
12.2.4. ESRS E1-5 – Energieverbrauch und -mix
12.2.5. ESRS E1-6 – Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3
13. Soziale Informationen
13.1. ESRS S1 – Eigene Belegschaft
13.1.1. ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
13.1.2. ESRS S1-1 – Strategien und Richtlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
13.1.3. ESRS S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
13.1.4. ESRS S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können
13.1.5. ESRS S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
13.1.6. ESRS S1-7 – Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens
13.1.7. ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
13.1.8. ESRS S1-9 - Diversitätsparameter
13.1.9. ESRS S1-12 – Menschen mit Behinderungen
13.1.10. ESRS S1-13 – Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
13.1.11. ESRS S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
13.1.12. ESRS S1-15 – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
13.1.13. ESRS S1-10, S1-16 – Angemessene Entlohnung und Vergütungsparameter
13.1.14. ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
13.1.15. SASB - Datensicherheit
13.2. ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
13.2.1. ESRS2 – SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
13.2.2. ESRS S4-1 – Strategien und Richtlinien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
13.2.3. ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern in Bezug auf Auswirkungen
13.2.4. ESRS S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle über die Verbraucher Bedenken äußern können
13.2.5. ESRS S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
14. Governance Information
14.1. Governance
14.1.1. ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
14.1.2. ESRS G1-1- Strategien und Richtlinien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
14.1.3. ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
14.1.4. ESRS G1-6 - Zahlungspraktiken
14.1.5. ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
14.1.6. ESRS G1-4 – Bestätigte Korruptions- und Bestechungsfälle
Die vorliegende Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 stellt die Verantwortung der Addiko hinsichtlich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) dar und entspricht den in § 267a UGB genannten Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung. Der Bericht erfüllt auch die für die Berichterstattung des Mutterunternehmens, also der Addiko Bank AG, geltenden Anforderungen des § 243 (5) UGB. Entsprechend werden für die für das Mutterunternehmen wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Bericht gesondert hervorgehoben.
Obwohl die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) - Richtlinie (EU) 2022/2464 - und damit zusammenhängende EU-Richtlinien (Richtlinie 2013/34/EU und Richtlinie 2006/43/EG) noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt wurden, hat Addiko die Berichterstattung für 2024 freiwillig an die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichte (ESRS) angepasst, welche im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/2772 festgelegt wurden.
Um den Anforderungen der CSRD zu entsprechen, hat die Addiko ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung - statt wie bisher in einem separaten konsolidierten Bericht - in den Konzern-Lagebericht eingebettet. Diese Integration spiegelt damit auch das Engagement von Addiko für Transparenz und Verantwortlichkeit wider und stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in allen Dimensionen der Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden.
Die CSRD sieht die Bereitstellung des Nachhaltigkeitsberichts in einem maschinenlesbaren einheitlichen europäischen elektronischen Format (ESEF) vor. Nachdem auf europäischer Ebene der Prozess für die Erlassung der finalen Standards zum Tagging erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen sein wird, ist für den Nachhaltigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2024 kein Tagging vorgesehen.
Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 wurde vom Vorstand aufgestellt und wird vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG) hat im Auftrag des Vorstands als Jahres- und Konzernabschlussprüfer der Addiko Bank AG eine unabhängige Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unter Beachtung des Internationalen Standards für Sonstige Prüfungen (ISAE 3000) durchgeführt. Das Prüfungsurteil von KPMG wird am Ende des Berichts wiedergegeben.
Tochterunternehmen sind nach Artikel 19 a Abs. 9 und Art. 29a Abs. 8 der geänderten Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) dann von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit, wenn diese in den konsolidierten Lagebericht eines Mutterunternehmens einbezogen werden und dieser Bericht die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllt, die gemäß CSRD einzuhalten sind und von KPMG geprüft wurden. Durch die Einhaltung der Bestimmungen gemäß CSRD auf konsolidierter Ebene sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Tochterbanken in Slowenien und Kroatien sich auf diese Befreiungsbestimmung berufen können.
11. ESRS 2 Allgemeine Informationen
ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Angaben
5. Konsolidierter oder individuelle Nachhaltigkeitserklärung
Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter oder individueller Basis erstellt.
- ■ Konsolidierte Basis
- ☐ Individuelle Basis
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Addiko Gruppe wird auf konsolidierter Basis erstellt und spiegelt die Aktivitäten der Addiko Bank AG (ABH) der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien, die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Addiko Bank d.d. in Slowenien, Addiko Bank d.d. in Kroatien, Addiko Bank d.d. in Sarajevo/BIH, Addiko Bank a.d. in Banja Luka/BIH, Addiko Bank a.d. in Serbien, und Addiko Bank AD in Montenegro. Die Addiko Gruppe (ABG) hält keine weiteren Beteiligungen über 50% und der Konsolidierungskreis entspricht dem des IFRS-Konzernabschlusses.
Gemäß Artikel 19a (9) und Artikel 29a (3) der Richtlinie 2013/34/EU sind die Tochtergesellschaften Addiko Bank d.d. Slowenien und Addiko Bank d.d. Kroatien von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Einzelinstitutsebene befreit, sofern bestimmte andere lokale Bedingungen erfüllt sind.
5.c) Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
In Übereinstimmung mit den Übergangserleichterungen, welche im Rahmen der ESRS gewährt werden, legt die Addiko Bank zunächst den Schwerpunkt darauf, einen detaillierten Bericht über die eigenen Kernaktivitäten der Addiko vorzulegen, die sich anhand der Analyse der Wertschöpfungskette ergeben (beschrieben unter ESRS SBM-1) sowie auf die identifizierten wesentlichen IROs (Auswirkungen, Risiken oder Chancen) (beschrieben unter IRO-1). Mit zunehmender Verbesserung der Datenerfassung und Informationsgrundlagen werden nachfolgende Berichte auch breitere Analysen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette umfassen.Obwohl in der Datenerfassung und im -austausch gewisse Fortschritte erzielt wurden, stellen die Verfügbarkeit von Scope-3-Emissionsdaten und die Datenqualität in der gesamten Branche weiterhin eine Herausforderung dar. Infolgedessen enthält dieser Bericht Informationen und Daten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die auf intern verfügbare oder öffentlich zugängliche Quellen beschränkt sind, um hier im Sinne der Übergangserleichterungen eine best-mögliche Erfüllung der Offenlegungsanforderungen anzustreben. Addiko arbeitet weiter an der Verfeinerung der Methoden und der Verbesserung der Datenerhebungsverfahren, um in künftigen Berichten einen umfassenderen Überblick zu bieten.
5.d) Möglichkeit, bestimmte Informationen nicht offenzulegen
Das Unternehmen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innnovation bezieht, auszulassen
☐ Ja ■ Nein
ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
- Abweichungen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten für die Zwecke der Berichterstattung
Das Unternehmen ist von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten, die in ESRS1 Abschnitt 6.4 für die Zwecke der Berichterstattung festgelegt sind, abgewichen.
☐ Ja ■ Nein
Der Berichtszeitraum dieses Nachhaltigkeitsberichts (und des Jahresberichts) umfasst den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 (Geschäftsjahr 2024). Addiko verwendet für die Erstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung die folgenden Zeitintervalldefinitionen:
● kurzfristig (bis 1 Jahr, Finanzjahr)
● mittelfristig (Zeitraum vom Ende des kurzfristigen Zeitintervalls bis zu max. 5 Jahren)
● langfristig (mehr als 5 Jahre).
Diese Zeitintervalle sind mit den für die Bewertung des Risikoinventars verwendeten Zeiträumen abgestimmt.
-
Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, die geschätzt wurden
Derzeit veröffentlicht Addiko lediglich die Scope 3.15 Kategorie. Die weiteren Kategorien wurden im Rahmen einer internen Analyse als nicht ausreichend signifikant identifiziert. Für die nachgelagerte Wertschöpfungskette werden Schätzungen gemäß unten folgendem Punkt 11. einbezogen. Das Unternehmen arbeitet kontinuierlich an der Verfeinerung der eigenen Methodik und der Weiterentwicklung von Datenerhebungsprozessen. -
Datenquellen und Genauigkeit der geschätzten Daten
Addiko verwendet für bestimmte Berechnungen in der Nachhaltigkeitserklärung geschätzte Daten aus indirekten Quellen. Wenn solche Schätzungen herangezogen werden, werden die angewandten Methoden in den entsprechenden Kapiteln des Berichts detailliert erläutert. Eine genaue Übersicht der Daten, bei denen Schätzungen oder Daten aus indirekten Quellen herangezogen wurde, ist unten folgend angeführt:
11.a) Quantitative Parameter und Geldbeträge, die einem hohen Maß an Messunsicherheit unterliegen
● Finanzierte Emissionen
Da sich Addiko auf die Finanzierung von Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) konzentriert und für diese keine Daten zu den tatsächlichen Treibhausgasemissionen vorliegen – und voraussichtlich auch in den kommenden Jahren nicht verfügbar sein werden –, erfolgt die Berechnung der finanzierten Emissionen anhand des folgenden Ansatzes: Emissionsfaktoren, angegeben in Tonnen CO₂ pro Million finanzierter Vermögenswerte, werden für jeden Sektor von der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) ermittelt. Diese Faktoren werden anschließend auf das Portfolio von Addiko angewandt, um die finanzierten Treibhausgasemissionen (in tCO₂) für die durch Addiko finanzierte Kundschaft zu schätzen. Der beschriebene Ansatz weist ein hohes Maß an Unsicherheit auf, da die Hauptdatenquelle extern ist und auf einer von PCAF entwickelten Methodik sowie externen Eingangsdaten basiert. Die Unsicherheiten der von PCAF verwendeten Näherungswerte wirken sich entsprechend auf die Schätzungen der finanzierten Emissionen im Kreditportfolio von Addiko aus. Dennoch wird PCAF als eine verlässliche und transparente Datenquelle angesehen, die eine breite Palette von Banken und Finanzinstituten bei der Schätzung von Treibhausgasemissionen unterstützt.
11.b) Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen, die der Messung jedes genannten quantitativen Parameters und Geldbetrags zugrunde gelegt wurden
● Finanzierte Emissionen
Bei der Anwendung sektoraler Durchschnittswerte (Emissionsfaktoren nach Sektoren) auf einzelne Kunden wird implizit angenommen, dass sich die jeweiligen Kunden im Einklang mit dem durchschnittlichen Emissionsverhalten des gesamten Sektors verhalten. In der Praxis kann die tatsächliche Emissionsintensität jedoch erheblich variieren, da einzelne Unternehmen selbst innerhalb desselben Sektors sehr unterschiedliche Mengen an Treibhausgasemissionen verursachen können.
-
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Im Jahr 2023 verwendete die Addiko Bank den kurz zuvor veröffentlichten ESRS Berichtsrahmen als Leitlinie auf einer best-effort Basis, wobei der Bericht als eigenständiges Dokument veröffentlicht wurde und keiner externen Prüfung unterlag. Im Berichtsjahr 2024 hat die Addiko Bank erstmals den ESRS-Berichtsrahmen vollständig übernommen („Vollanwendung“) und integriert die Nachhaltigkeitsangaben umfassend in den konsolidierten Lagebericht. Dieser Übergang führte zu Anpassungen des Umfangs und der Definition nichtfinanzieller Leistungsindikatoren im Vergleich zu früheren Berichtszeiträumen. Gemäß den Übergangserleichterungen der ESRS-Bestimmungen sind im ersten Berichtszeitraum nach Einführung des Rahmenwerks keine Vergleichsinformationen erforderlich. Wo solche Informationen jedoch aussagekräftig sind, wurden sie dennoch angegeben. -
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Erfüllung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) wird durch die Berichterstattung nach den ESRS sichergestellt. Die entsprechenden Angaben sind in den folgenden Abschnitten abgedeckt:
● Arbeitnehmerbelange -> ESRS S1 (Eigene Belegschaft)
● Achtung der Menschenrechte -> ESRS S1 (Eigene Belegschaft) S4 (Verbraucher)
● Alle nichtfinanzielle Belange -> ESRS G1 (Governance)
● Umweltbelange → ESRS E1 (Klimawandel) -
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
In dieser Nachhaltigkeitserklärung hat Addiko keine Informationen aus anderen Unternehmensberichten durch Verweise aufgenommen. Die folgenden Dokumente können jedoch als ergänzende Quellen für weitere Einblicke herangezogen werden:
● Corporate Governance Bericht, veröffentlicht auf Addikos Webseite https://www.addiko.com/corporate-governance-reports/;
● Vergütungsbericht, veröffentlicht unter https://www.addiko.com/corporate-governance-reports/;
● Geschäftsberichte. -
Anwendung der Bestimmungen für stufenweise Angabepflichten gemäß ESRS 1 Anlage C
Die Addiko Bank hat die folgenden Übergangsbestimmungen in Anspruch genommen, die gemäß dem ESRS-Rahmenwerk für den Berichtszeitraum bis 2024 zulässig sind:
● Informationen zur Wertschöpfungskette: Bei der Offenlegung von Strategien, Maßnahmen und Zielen gemäß ESRS 2 beschränkte Addiko die Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf direkte, intern verfügbare sowie öffentlich zugängliche Daten.
● Vergleichszahlen: Für das erste Jahr der ESRS-Anwendung veröffentlicht Addiko keine Vergleichsinformationen.
● Phase-in-Offenlegungsanforderungen: Im ersten Jahr der Umsetzung stellt Addiko die Informationen bereit, die gemäß der in Anhang C enthaltenen Phase-in-Offenlegungsanforderungen zulässig sind. Addiko setzt sich intensiv dafür ein, die ESRS-Anforderungen vollständig zu erfüllen, und hat Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerfassungssysteme, -prozesse und -methoden eingeleitet, um bestehende Lücken zu schließen. Die Bank bleibt weiterhin bestrebt, alle relevanten Offenlegungsanforderungen schrittweise innerhalb der vorgegebenen Fristen zu erfüllen, um eine zunehmend umfassende Anpassung an die ESRS-Standards in den folgenden Berichtszyklen sicherzustellen.
11.1. ESRS 2 – Governance
ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
- Anzahl der geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Mitglieder
| Geschäftsführende Mitglieder | Nicht-Geschäftsführende Mitglieder | |
|---|---|---|
| Vorstandsmitglieder (ABH – Holding Österreich) | 4 | 0 |
| Vorstandsmitglieder (ABG – Gruppe gesamt) | 2 | 22 |
| Aufsichtsratsmitglieder (ABH – Holding Österreich) | 0 | 7 (inkl. Betriebsrat) |
| Aufsichtsratsmitglieder (ABG – Gruppe gesamt) | 33 (inkl. Betriebsrat) | 21 |
21.b) Gesetzliche Vertretung der Beschäftigten und anderen Arbeitskräften
Gemäß § 110 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes (Arbeitsverfassungsgesetz / ArbVG) haben Vertreter des Betriebsrats der Addiko Bank AG Sitz- und Stimmrechte im Aufsichtsrat der Addiko Bank AG sowie in dessen Ausschüssen. Darüber hinaus sind Gewerkschaftsvertretende damit betraut, die Anliegen der Belegschaft zu vertreten. Dies umfasst Vertretende der GPA-Gewerkschaft, des Sindikat bankarskih djelatnika (SBF-SP), des Sindikat Slavonske banke (SBO) sowie des Sindikat bančništva Slovenije in Slowenien.
21.c) Erfahrung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte des Unternehmens relevant sind
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG führen jährlich eine umfassende Fit-&-Proper-Bewertung durch. Dieser Prozess umfasst eine individuelle Selbstbewertung sowie auch eine kollektive Bewertungen ihrer Leistungsfähigkeit. Im Rahmen dieser Bewertungen prüfen Vorstand und Aufsichtsrat auch, ob sie über ausreichendes Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und ergreifen bei Bedarf entsprechende Maßnahmen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG aus seinen Mitgliedern einen Nominierungsausschuss gebildet.# ESG – Governance (in German)
21.d) Gender Diversity
The following figures do not include the independent members of the supervisory boards of Addiko’s subsidiaries, as their selection is beyond the Addiko Group’s sphere of influence.
| Gender Diversity | % Men | % Women | % Other |
|---|---|---|---|
| Management Board Members (ABH – Holding Austria) | 100% | 0% | 0% |
| Management Board Members (ABG – Group Total) | 82% | 18% | 0% |
| Supervisory Board Members (ABH – Holding Austria) | 86% | 14% | 0% |
| Supervisory Board Members (ABG – Group Total) | 61% | 39% | 0% |
22. Names of Management, Executive, and Supervisory Bodies
Supervisory Board Members as of December 31, 2024
At the end of 2024, the Supervisory Board comprised the following five shareholder representatives and two members delegated by the Works Council.
| Name | Position | First Appointment |
|---|---|---|
| Kurt Pribil | Chairman | 10.07.2020 |
| Johannes Proksch | Deputy | 14.04.2022 |
| Sava Ivanov Dalbokov | Member | 14.04.2022 |
| Monika Wildner | Member | 10.07.2020 |
| Frank Schwab | Member | 27.11.2020 |
| Christian Lobner | Member / Works Council | 22.09.2015 |
| Thomas Wieser | Member / Works Council | 29.07.2019 |
In accordance with the independence criteria outlined in Addiko’s consolidated Corporate Governance Report and published on the Addiko website (https://addiko.com/corporate-governance-reports), the following members are considered independent. They constitute 80% of the shareholder-delegated members of the Supervisory Board (excluding members delegated by the Works Council):
| Name | Position | First Appointment |
|---|---|---|
| Kurt Pribil | Chairman | 10.07.2020 |
| Sava Ivanov Dalbokov | Member | 14.04.2022 |
| Monika Wildner | Member | 10.07.2020 |
| Frank Schwab | Member | 27.11.2020 |
Management Board Members as of December 31, 2024
At the end of 2024, the Management Board of Addiko Bank AG consisted of the following members:
| Name | Position | First Appointment |
|---|---|---|
| Herbert Juranek | CEO | 01.05.2021 |
| Tadej Krašovec | CRO | 01.06.2021 |
| Ganesh Krishnamoorthi | CMO & CIO | 01.08.2020 |
| Edgar Flaggl | CFO | 01.06.2022 |
22.b-d) Responsibilities of Individual Bodies Regarding Impacts, Risks, and Opportunities in the Company's Mandates
Addiko Bank AG has developed a comprehensive ESG Governance Framework, embedded in the Articles of Association for the Management Board and Supervisory Board, and in the Group ESG Governance Policy. This framework defines clear roles and responsibilities for managing sustainability impacts, risks, and opportunities. It ensures structured steering of ESG topics, strengthens strategic ESG governance across the organization, and aligns with EU, Austrian, and local regulations.
The central steering of ESG topics for all Addiko companies lies with Addiko Bank AG, which is responsible for developing strategies, processes, and policies. Local units in the respective countries where Addiko operates play an active role in implementing ESG initiatives and continuously monitoring their progress. This ensures that ESG methods and priorities are effectively implemented at the local level. Furthermore, local units monitor regulatory developments in their respective countries, evaluate them, and regularly inform both their local management boards and the Group headquarters (in monthly ESG SPOC meetings).
The Supervisory Board and its committees oversee the implementation of the ESG strategy by the Management Board and ensure its alignment with the Bank's overarching governance objectives. The Supervisory Board is responsible for approving the ESG strategy and the resulting strategic initiatives. Additionally, the Supervisory Board has formed committees from its members to delve deeper into sustainability topics and prepare them for the Supervisory Board.
The Nomination Committee considers sustainability expertise when selecting Management Board members. The Remuneration Committee decides on the integration of ESG-related performance indicators into Addiko's variable remuneration system and thus determines the Bank's remuneration policy. The Audit, Compliance, and AML Committee monitors and manages the process of preparing the Sustainability Statement in close coordination with the statutory auditor.
The Management Board of Addiko Bank AG is responsible for implementing the ESG strategy and ensuring compliance with both regulatory requirements and internal sustainability goals. The Chief Risk Officer (CRO) leads the ESG agenda and integrates ESG topics into the Bank's strategic and operational decisions. The Management Board regularly monitors ESG-related risks and ensures adherence to the Bank's sustainability goals. At least twice a year, the Management Board assesses the progress of the ESG strategy and related initiatives, reviews the development of ESG risks, monitors compliance with established thresholds, and analyzes the potential impact of new regulatory requirements on Addiko's business operations and sustainability strategy.
The Management Board of Addiko Bank AG bears responsibility for the implementation of the ESG strategy and compliance with regulatory as well as internal sustainability objectives. The Chief Risk Officer (CRO) oversees all ESG-related topics and manages their integration into the Bank's strategic and operational decision-making processes. For the operational implementation of these measures, the Group Credit Risk Management department has been tasked with advancing ESG initiatives, monitoring their implementation, and documenting and reporting progress based on measurable results. In conjunction with Group Accounting & Financial Reporting, it plays a central role in ESG reporting, ensuring consistent and structured sustainability reporting throughout the organization.
The coordination of these activities is further strengthened by an interdisciplinary ESG Working Group. This group comprises executives and employees from relevant departments and ensures the integration of ESG aspects into their respective areas of work and responsibilities. Simultaneously, it supports the further development and implementation of Addiko's ESG initiatives. The ESG Working Group typically meets once a month. Its standing members include delegates from Risk Management, Compliance, People & Culture, Corporate Communications, as well as representatives from Group SME and Group Consumer. If necessary, additional representatives from other specialized departments are involved on an ad-hoc basis. The coordination of the ESG Working Group lies with Group Credit Risk Management.
At the subsidiary level, each Addiko unit has appointed ESG delegates, known as ESG SPOCs (Single-Point-Of-Contact). These individuals are responsible for managing and implementing sustainability initiatives and report monthly on progress, either to the ESG Working Group or to representatives from Group Credit Risk Management. Furthermore, the ESG SPOCs continuously monitor local regulatory requirements and report on the overall development to their respective local management boards.
23. Expertise for Monitoring Sustainability Aspects of Management, Executive, and Supervisory Bodies
The Management Board and the Supervisory Board possess the necessary expertise to effectively monitor sustainability topics and strategically manage the identified impacts, risks, and opportunities for Addiko. Their comprehensive understanding of these areas is continuously enhanced through annual Fit & Proper training. These training sessions focus on the latest regulatory developments and best practices and cover topics including, but not limited to:
- Risk management strategies,
- Strengthening the risk and governance culture within banks,
- Addressing new risks through digital transformation,
- Promoting consumer protection,
- Integrating ESG (Environmental, Social & Governance) topics into decision-making processes,
- Compliance with new requirements in sustainability reporting.
These further training measures ensure that the leadership is optimally prepared for emerging sustainability challenges, can implement effective monitoring mechanisms, and remains up-to-date with regulatory developments.
30. Comparable Positions in Public Companies (ESRS G1-5)
Mr. Kurt Pribil (Chairman of the Supervisory Board of Addiko Bank AG) was a member of the Executive Board of Oesterreichische Nationalbank (OeNB) until 2019, before being elected to the Supervisory Board of Addiko Bank AG in March 2020. All other members of the Management Board or Supervisory Board of Addiko Bank AG and its subsidiaries appointed during the reporting period held no comparable positions in public administration or banking supervisory authorities in the two years prior to their appointment to the Addiko Group.
ESRS 2 GOV-2 – Information and Sustainability Aspects Addressed by the Company's Management, Executive, and Supervisory Bodies
The Management Board and the Supervisory Board of Addiko Bank AG are systematically informed about sustainability-related impacts, risks, and opportunities within the framework of their governance responsibilities.# Laut der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung für den Vorstand und den Aufsichtsrat erfolgt die Berichterstattung an diese Gremien mindestens halbjährlich oder bei Bedarf in kürzeren Abständen. Diese Berichte enthalten eine Bewertung der Klimarisiken, denen Addiko ausgesetzt ist, mit besonderem Fokus auf Anpassungsmaßnahmen sowie die Überwachung und Steuerung von Kreditvergabegrenzen in emissionsintensiven Branchen oder solchen mit erheblichen physischen Risiken. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat regelmäßig über den Fortschritt der ESG-Initiativen informiert. Diese Initiativen zielen darauf ab, sowohl die positiven als auch negativen Auswirkungen des Geschäftsbetriebes der Addiko zu steuern und werden durch wesentliche Leistungsindikatoren (KPIs) aus der ESG-Strategie der Bank unterstützt, um einen messbaren und strategischen Fortschritt in Richtung Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen. Die ESG-Strategie wird jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den sich weiterentwickelnden regulatorischen und geschäftlichen Anforderungen übereinstimmt. Sie wird vom Vorstand genehmigt und anschließend dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darüber hinaus erstellt der Vorstand der Addiko Bank AG die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung als integralen Bestandteil des Konzernlageberichts und legt sie dem Prüfungs-, Compliance-, und AML-Ausschuss sowie dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Genehmigung vor. Die Verantwortlichkeiten des Vorstands und des Aufsichtsrats im Bereich der Nachhaltigkeits-Governance sind in der Satzung der Addiko Bank AG sowie in der Geschäftsordnung für den Vorstand und den Aufsichtsrat klar definiert. Diese Dokumente, insbesondere Anhang 2 – Genehmigungspflichtige Geschäfte, bilden den Rahmen für die strukturierte Einbindung dieser Gremien und gewährleisten, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei Entscheidungen über wesentliche Transaktionen berücksichtigt werden.
ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme
Die Vergütungsgrundsätze für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Addiko Bank AG sind gemäß § 78a des österreichischen Aktiengesetzes (AktG) in der Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Addiko Bank AG geregelt. Addiko hat Nachhaltigkeitsaspekte in die Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien für das Senior-Management integriert. Dies umfasst Mitglieder des Vorstands sowie identifizierte Schlüsselmitarbeitende, die für die Umsetzung der ESG-Strategie relevant sind (Mitarbeitende auf B-1-Ebene sowie bestimmte weitere Schlüsselkräfte). Diese Struktur stellt sicher, dass die Führungsebene für die Förderung der ESG-Prioritäten der Bank verantwortlich bleibt und Nachhaltigkeit in die strategischen sowie operativen Entscheidungsprozesse integriert wird.
Im Rahmen des Vergütungsmodells werden für alle oben genannten Führungskräfte ESG-bezogene Ziele festgelegt, die im Rahmen der jährlichen Leistungsbeurteilung über individuelle KPIs definiert werden. Diese KPIs sind eng mit den ESG-Zielen von Addiko abgestimmt und werden gemeinsam mit den jeweiligen Mitarbeitenden und deren Vorgesetzten im Rahmen des jährlichen Zielvereinbarungsprozesses festgelegt.
Derzeit hat Addiko keine spezifischen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (GHG) definiert und verfügt noch über keinen Transition-Plan. Daher sind solche Kriterien derzeit nicht in das variable Vergütungssystem integriert. Allerdings machen ESG-bezogene Ziele mindestens 5% der Gesamtbewertung der individuellen Leistung aus, wobei für bestimmte Positionen mit höheren Verantwortlichkeiten ein höherer Anteil angesetzt wird. Die wesentlichen Merkmale dieser Anreizsysteme sind in der Vergütungsrichtlinie der Addiko Gruppe festgelegt, die vom Vergütungsausschuss genehmigt und überwacht wird.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine fixe Vergütung, die keine Nachhaltigkeitsparameter enthält. Weitere Informationen finden Sie im Vergütungsbericht der Addiko Bank AG, der auf der Webseite von Addiko veröffentlicht ist (https://addiko.com/).
ESRS 2 GOV-4 – Erklärung der Sorgfaltspflicht
- Die wichtigsten Aspekte und Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht werden in den folgenden themenbezogenen Angabepflichten erläutert: Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Abschnitten der Nachhaltigkeitserklärung der Addiko die Kernelemente der Aspekte der Sorgfaltspflicht dargestellt sind:
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung |
|---|---|
| a. Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | Im Detail erläutert unter ESRS 2-GOV2, ESRS 2-GOV3, ESRS 2-SBM3 |
| b. Einbindung betroffener Stakeholder in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | Im Detail erläutert unter ESRS 2 GOV-2, ESRS 2 SBM-2, ESRS IRO-1 ESRS 2 MDR-P und S1-2, S1-3 |
| c. Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | Im Detail erläutert unter ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 SBM-3 und S1-3, S4-3 |
| d. Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | Im Detail erläutert unter ESRS 2 MDR-A und S1-4, S4-4, |
| e. Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | Im Detail erläutert unter ESRS 2 MDR-M ESRS 2 MDR-T und S1-5, S4-5 |
ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Addiko stellt sicher, dass alle potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung systematisch überwacht und effektiv gemindert werden. Ein zentrales Element dabei ist das interne Handbuch „Preparation Process for Sustainability Statement“, welches ein integraler Bestandteil der ESG-Governance-Policy darstellt. Es enthält detaillierte Anleitungen zu den einzelnen Prozessschritten, Kontrollmechanismen und Zuständigkeiten. Das Handbuch definiert die Rollen der beteiligten Fachbereiche, legt Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Datenqualität fest und gibt klare Zeitvorgaben für die Erstellung und Überprüfung der Nachhaltigkeitserklärung vor.
36.a) Umfang, zentrale Merkmale und Komponenten des Risikomanagements und internen Kontrollsystems für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem der Bank umfasst auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere die Datenerfassung, -verarbeitung und -berichterstattung. Zu den wesentlichen Komponenten gehören Validierungsprüfungen, manuelle Überprüfungsprozesse sowie interne Audits, um sicherzustellen, dass die Berichterstattungsprozesse genau und konform mit regulatorischen Anforderungen sind.
36.b) Risikoanalyse und Risikopriorisierung
Addiko verwendet einen risikobasierten Bewertungsansatz, bei dem Risiken nach ihrer potenziellen Auswirkung auf die Genauigkeit, Verlässlichkeit und Vollständigkeit der Nachhaltigkeitserklärung priorisiert werden.
36.c) Wesentliche identifizierte Risiken und Maßnahmen zu deren Minderung
Addiko hat die folgenden Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung als besonders relevant identifiziert:
- Vollständigkeit und Integrität der Daten: Jede Abteilung trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten. Um die Datenintegrität und -zuverlässigkeit zu gewährleisten, unterliegen alle Dateneingaben und -übertragungen einer Kontrollfunktion. Dazu kann das Vier-Augen-Prinzip gehören, bei dem Daten von mindestens zwei Personen überprüft werden, oder eine Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz innerhalb der Abteilung. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Nachhaltigkeitserklärung präzise und umfassend ist.
- Abstimmung mit Finanzberichterstattungsdaten: Eine Kohärenz zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzdaten ist essenziell. Diese wird durch bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Kontrollmechanismen gewährleistet, die eine Übereinstimmung der Berichterstattungsprozesse sicherstellen.
- Risiko der Nichteinhaltung bestimmter Berichtspflichten: Addiko erkennt an, dass die vollständige Einhaltung aller Berichtsstandards eine Herausforderung darstellen kann. Daher werden gezielte Maßnahmen priorisiert, um potenzielle Informationslücken frühzeitig zu erkennen und zu schließen.
- Risiko des Weggangs von Schlüsselpersonal: Der Verlust von Mitarbeitenden mit spezialisiertem Wissen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung kann die Qualität und Kontinuität der Offenlegungen beeinträchtigen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, setzt Addiko auf Wissensweitergabe, umfassende Dokumentation von Prozessen und bereichsübergreifende Schulungen innerhalb der Teams, um sicherzustellen, dass wesentliche ESG-Expertise erhalten bleibt.
36.d) Einbindung der zentralen Risiken in interne Prozesse und Funktionen
Identifizierte Risiken, wie Datenlücken oder Herausforderungen bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben, werden in der ESG-Arbeitsgruppe diskutiert und bei Bedarf an den Vorstand weitergeleitet.
36.e) Beschreibung der regelmäßigen Berichterstattung über Erkenntnisse
Erkenntnisse aus den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozessen werden von der ESG-Arbeitsgruppe bewertet. Verbesserungsmaßnahmen werden gemeinsam abgestimmt und koordiniert, um eine kontinuierliche Optimierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen.
11.2. ESRS 2 – Strategie
11.2.1. ESRS 2 SBM-1 – Strategie und Geschäftsmodell
40.a) Bedeutende Märkte und Kundengruppen
Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Konsumenten (Consumer) und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral und Südosteuropa (CSEE) bereitstellt.# Die Gruppe Addiko Bank AG
Die Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro. Über ihre Tochterbanken betreute die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2024 rund 0,9 Millionen Kunden im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 155 Filialen, sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle
Die Vision von Addiko ist es, die führende Spezialbank für Privatkunden und KMU in der CSEE-Region zu werden. Um dies zu erreichen, verfolgt die Bank eine Strategie, die auf modernen, effizienten und digitalen Banklösungen basiert. Dabei stehen einfache und zielgerichtete Finanzprodukte im Fokus. Addiko setzt auf ein hybrides Vertriebsmodell, das sowohl physische Filialen als auch digitale Vertriebskanäle nutzt, um den individuellen Bedürfnissen der Kundschaft gerecht zu werden. Damit bietet Addiko ein einzigartiges Bankerlebnis, welches sowohl traditionelle Universalbanken als auch reine Online-Banken herausfordert. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 beschäftigt die Addiko Group insgesamt 2.726 Mitarbeitende (Headcount) und verteilt sich auf die wesentlichen Märkte der Bank, wie in der folgenden Darstellung ersichtlich:
Grafik 1 Kernaktivitäten und strategischer Fokus
Die Addiko Gruppe gliedert ihr Geschäft in fünf operative Segmente: Privatkunden (Retail), KMU (Small and Medium Enterprises, SME), Großkunden (Large Corporates), öffentliche Finanzierungen (Public Finance) und das Corporate Centre. Diese Segmente werden innerhalb einer einheitlichen, gruppenweiten Governance-Struktur gesteuert, die eine effiziente Koordination und strategische Ausrichtung sicherstellt.
40.b) Betriebsergebnis aufgeschlüsselt
| EUR m | 31.12.2024 | Fokussegmente | Nicht-Fokussegmente | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Consumer | ||||
| SME | ||||
| Business | ||||
| Mortgage | ||||
| Large Corporates and Public Finance | ||||
| Corporate Centre | ||||
| Nettobankergebnis | 174.56 | 101.9 | 13.5 | 10.5 |
| Nettozinsergebnis | 131.2 | 74.4 | 13.5 | 7.9 |
| davon laufendes Zinsergebnis | 133.2 | 74.52 | 14.7 | 4.9 |
| Provisionsergebnis | 43.2 | 27.6 | 0.0 | 2.7 |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 |
| Betriebserträge | 174.5 | 101.9 | 13.5 | 10.5 |
Die Grafik bietet einen Überblick über den strategischen Ansatz der Addiko Bank und zeigt die klare Differenzierung zwischen den Fokussegmenten – Privatkunden (Consumer) und KMU (SMEs) – sowie den Nicht-Fokussegmenten, zu denen Großkunden (Large Corporates), Hypothekarkredite (Mortgages) und öffentliche Finanzierungen (Public Finance) gehören.
Grafik 2 Fokussegmente:
-
Consumer Segment:
- Bedient ca. 0,8 Millionen Consumer Kunden, hauptsächlich Privatpersonen (ausgenommen Hypotheken- und Wohnungsbaukredite).
- Hauptprodukte umfassen unbesicherte Kredite (z. B. Privatkredite), tägliche Bankdienstleistungen wie Zahlungskonten und Karten sowie Einlagenprodukte.
- Der Vertrieb erfolgt über ein hybrides Modell, bestehend aus 155 Filialen und digitalen Kanälen, um eine breitere Kundenreichweite und hohen Komfort zu gewährleisten.
-
SME Business:
- Konzentriert sich auf ca. 40.000 KMU-Kunden, darunter Unternehmen und Geschäftstreibende mit einem jährlichen Umsatz zwischen 2 und 50 Millionen Euro in der CSEE-Region.
- Bietet Betriebsmittelkredite, Handelsfinanzierungsprodukte, Einlagenprodukte und weitere maßgeschneiderte Finanzlösungen zur Unterstützung des Unternehmenswachstums an.
Diese Fokussegmente bilden den Kern des Geschäfts von Addiko und machen nahezu 90% des gesamten Bruttokreditportfolios aus. Sie stehen im Einklang mit der Mission der Bank, zugängliche Finanzprodukte und -dienstleistungen für unterversorgte Märkte bereitzustellen.
Nicht-Fokussegmente:
Die Nicht-Fokussegmente repräsentieren Bereiche mit geringeren Margen, und Addiko reduziert aktiv seine Aktivitäten in diesen Kategorien.
-
Großunternehmen (Large Corporates):
- Umfasst Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von über 50 Millionen Euro.
- Die Finanzierung in diesem Segment erfolgt selektiv und opportunistisch.
-
Hypotheken (Mortgages):
- Bezieht sich auf Kredite für Immobilienkäufe.
- Addiko hat die Vergabe von Neugeschäften in diesem Segment eingestellt, um es schrittweise abzubauen.
-
Öffentliche Finanzen (Public Finance):
- Umfasst die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen.
- Das Engagement ist begrenzt und opportunistisch, wobei der Fokus auf spezifischen Chancen liegt, die den Risiko- und Renditekriterien der Bank entsprechen.
Corporate Centre:
Das Corporate Centre ist primär ein internes Segment ohne direkte Produktangebote für die Kundschaft. Es umfasst die Ergebnisse aus Addikos Aktivitäten im Bereich Liquiditäts- und Kapitalmanagement. Durch die Priorisierung der Fokussegmente – Privatkunden (Consumers) und KMU (SMEs) – sowie die aktive Verwaltung des Abbaus der Nicht-Fokussegmente stellt Addiko sicher, dass die strategische Ausrichtung mit den Kernkompetenzen der Bank und den Zielen für eine langfristige Profitabilität übereinstimmt.
40.a) Produkte und Dienstleistungen, die in bestimmten Märkten verboten sind
Es gibt keine Verbote für die Produkte und Dienstleistungen der Addiko.
40.d) Geschäftstätigkeiten in spezifischen Sektoren
Addiko ist nicht aktiv in der Finanzierung von fossilen Brennstoffsektoren (Kohle, Öl und Gas), an der chemischen Produktion, an kontroversen Waffen oder dem Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt.
40.e) Nachhaltigkeitszielsetzung
Im Rahmen ihres Engagements für Nachhaltigkeit hat die Addiko Bank Nachhaltigkeitsziele in ihre Geschäftsstrategie integriert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Bereichen, die den größten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Bank haben und in denen sie den bedeutendsten positiven Beitrag leisten kann. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der "Agenda 2030" der Vereinten Nationen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Addiko hat durch eine systematische Analyse dieser globalen Ziele ihre strategischen Prioritäten definiert. Nach diesen Kriterien wurden die folgenden vier Ziele der nachhaltigen Entwicklung als entscheidend für die Geschäftstätigkeit von Addiko identifiziert: "Gesundheit und Wohlbefinden" (3), "Gleichstellung der Geschlechter" (5), "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" (8) und "Klimaschutz" (13).
Grafik 3
40.g) Elemente der Geschäftsstrategie
Addiko erkennt die Bedeutung an, einen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu leisten. Aus diesem Grund hat die ESG-Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat 15 Initiativen definiert, die darauf abzielen, zur Erreichung dieser Ziele beizutragen.
Grafik 4
40.f) Nachhaltigkeitsziele im Zusammenhang mit wichtigen Kundensegmenten
Für das Kundensegment fokussiert sich Addiko auf nachhaltige Bankpraktiken und Initiativen, die gezielt ESG-Aspekte ansprechen. Wichtige Nachhaltigkeitsinitiativen für Consumer
-
Umweltfreundliche Bankendienstleistungen: Addiko engagiert sich für die Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks durch digitale Ansätze und nachhaltige Bankpraktiken. Initiativen umfassen:
- Die Förderung papierloser Filialen, wo es gesetzlich erlaubt ist, sowie die Unterstützung der Nutzung digitaler Bankdienstleistungen, um den Papierverbrauch zu minimieren.
- Entwicklung innovativer, umweltfreundlicher Bankdienstleistungen, die der Kundschaft dabei helfen, ihre finanziellen Aktivitäten mit nachhaltigen Praktiken in Einklang zu bringen.
-
Diversität und Inklusion: Addiko setzt sich für den gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen für die gesamte Kundschaft ein und betont Inklusion und Diversität in den Geschäftsabläufen.
-
Finanzbildung und Aufklärung: Die Förderung der finanziellen Bildung ist ein zentraler Bestandteil von Addikos Nachhaltigkeitsstrategie für Konsumkunden. Durch Bildungsprogramme und Workshops bietet Addiko der Kundschaft das Wissen und die Werkzeuge, um fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig ESG-bezogene negative Auswirkungen zu minimieren.
-
Grüne Produkte und Dienstleistungen: Addiko unterstützt die Bemühungen der Kundschaft, ihre Umweltbelastung zu reduzieren, indem Partnerschaften mit Anbietern von grünen Produkten und Dienstleistungen gefördert werden. Diese Partnerschaften ermöglichen es Verbrauchern, Finanzierungen für nachhaltige Projekte wie energieeffiziente Renovierungen zu erhalten, und lenken gleichzeitig die Kreditvergabe auf Aktivitäten mit geringeren CO₂-Emissionen.
Diese konsumentenorientierten Nachhaltigkeitsziele sind Teil von Addikos umfassender ESG-Strategie, die jährlich vom ESG-Team überprüft und vom Vorstand sowie Aufsichtsrat im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie genehmigt wird. Die folgende Grafik veranschaulicht die breiteren ESG-Initiativen der Addiko Gruppe und unterstreicht ihr Engagement für Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Unternehmensführung:
| Bereich | Initiativen | Maßnahmen | SDG-unterstützt |
|---|---|---|---|
| UMWELT | Elektromobilität | • Ersetzen von Fahrzeugen in der Fahrzeugflotte durch E-Fahrzeuge • Optimierung der Autonutzung durch Carsharing |
|
| Optimierung der Büroflächen | • Verringerung der Bürofläche und der Zahl der Zweigstellen • Unterstützung von hybriden Arbeitsmodellen |
||
| Umweltfreundliche Bankdienstleistungen | • Reduzierung des Papierverbrauchs durch Digitalisierung • Bestreben, papierlose Filialen zu betreiben und Digital-First-Banking einzuführen, soweit es die Gesetzgebung zulässt |
||
| Elektrizität aus erneuerbaren Ressourcen | • Beschaffung von sauberem Strom | ||
| Grüne Produkte & No-go-Zonen für Finanzierungen | • Handelspartnerschaften für grüne Produkte & Dienstleistungen • Verringerung des CO2-Fußabdrucks durch indirekte Maßnahmen, wie z. |
Diversität und Integration
- Weitere Stärkung der Praktiken für Diversität und Integration
Zukunft der Arbeit
- Hybride Arbeitsmodelle
- Unterstützung der Work-Life-Balance der Belegschaft
Persönlicher Fortschritt & Wohlbefinden
- Gesundheitschecks für Mitarbeitende
- Förderung der Mitarbeiterentwicklung & Aufstieg durch Bildung
- Talentförderung und -bindung
Unterstützung von Gemeinschaften
- Freiwilligenprogramme für Mitarbeitende und Wohltätigkeitsarbeit
Feedback-Kultur
- Häufige Umfragen zur Messung der Mitarbeiterzufriedenheit
GOVERNANCE
Unternehmensorgane & Verhaltenskodex
- ESG-Agenda wird regelmäßig auf Vorstandsebene diskutiert
- Aktualisierung bestehender Leitlinien zur Einbeziehung von ESG-bezogenen Themen
- Whistleblowing & Beschwerdeinstrumente für die Bearbeitung von Feedback
Finanzielle Allgemeinbildung
- Förderung von Finanzwissen und Bildung für nachhaltiges Wachstum
Bildung
- Addiko Academy, interne und externe ESG-Kurse für Kunden zur Reduzierung negativer ESG-Auswirkungen
Mitgliedschaft in Verbänden
- Engagement für Initiativen zur Förderung von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollen Geschäftspraktiken
ESG-Risikobewertung der Lieferanten
- Einbeziehung von Sozial- und Umweltstandards in die interne Beschaffungspolitik
- Überprüfung der Einhaltung von ESG-Vorschriften und Anti-Korruptionsrichtlinien durch die Lieferanten
42.a) Inputs und Ansatz
Das Betriebsmodell der Addiko Bank basiert auf vier zentralen Säulen, die die Bereitstellung hochwertiger Finanzdienstleistungen für ihre Kundschaft ermöglichen:
-
Mitarbeitende
Das Engagement und die Fachkompetenz der Addiko-Mitarbeitenden sind das Rückgrat der Bank. Sie werden auf allen Ebenen mit den erforderlichen Ressourcen und Schulungen ausgestattet, um die Kundschaft bestmöglich zu unterstützen. Ob im persönlichen Austausch in den Filialen, über digitale Plattformen oder im Remote-Service – sie sind die zentrale Antriebskraft hinter Addikos Anspruch, exzellenten Kundenservice zu gewährleisten. -
Vertriebskanäle
Addiko verfügt über ein etabliertes Filialnetz, das eine persönliche Beratung bietet und als verlässlicher Anlaufpunkt für die Kundschaft dient. Diese physische Präsenz wird durch leistungsstarke digitale Lösungen ergänzt, die einen flexiblen und ortsunabhängigen Zugang zu Bankdienstleistungen ermöglichen. Durch die intelligente Verzahnung traditioneller und digitaler Kanäle stellt die Bank sicher, dass sie den unterschiedlichen Kundenbedürfnissen gerecht wird und gleichzeitig höchste Zugänglichkeit sowie maximalen Komfort gewährleistet. -
Unterstützende Funktionen
Zur Sicherstellung reibungsloser Betriebsabläufe setzt Addiko auf zentralisierte unterstützende Funktionen, die eine effiziente Infrastruktur, optimierte Prozesse und leistungsfähige Systeme bereitstellen. Diese Funktionen ermöglichen eine nahtlose Verzahnung von Vertriebskanälen und Backoffice-Aktivitäten, wodurch die Bank ihre operative Stabilität bewahrt und kontinuierlich eine hohe Servicequalität gewährleistet. -
Strategische Partnerschaften
Addiko kooperiert gezielt mit strategischen Partnern, um die digitale Transformation zu beschleunigen. Durch den gezielten Einsatz externer Expertise und innovativer Technologien stärkt die Bank ihre digitalen Kompetenzen und passt sich dynamisch an die sich verändernden Kundenbedürfnisse an. Diese Partnerschaften sind ein zentraler Treiber für Innovation, ermöglichen zukunftsweisende Lösungen und erweitern die Reichweite der Bank mit kundenorientierten, nachhaltigen Finanzdienstleistungen.
42.b) Outputs und Resultate
Für die Kunden
Addiko bietet maßgeschneiderte, leicht zugängliche und effiziente Banklösungen für KMU und Privatkunden. Durch ein starkes Filialnetz und moderne digitale Plattformen profitieren Kunden von einem bequemen, sicheren und reibungslosen Bankerlebnis. Programme wie Bank@Work und Kooperationen mit Einzelhändlern ermöglichen flexible Banking-Optionen, die jederzeit und überall verfügbar sind. Diese Maßnahmen steigern die Kundenzufriedenheit und verbessern den Zugang zu Finanzdienstleistungen.
Für Investoren
Dank eines klaren Fokus auf operative Effizienz, digitale Innovation und nachhaltiges Wachstum erzielt Addiko eine stabile finanzielle Performance. Durch ein vereinfachtes Produktportfolio und die Nutzung gruppenweiter Synergien optimiert die Bank ihre Kostenstruktur und steigert ihre Skalierbarkeit, was langfristige Wertschöpfung für Investoren sichert.
Für weitere Stakeholder
Addiko engagiert sich aktiv für lokale Gemeinschaften, indem es Finanzbildung fördert, Unternehmertum unterstützt und soziale Gleichberechtigung stärkt. Strategische Partnerschaften mit Technologieanbietern verbessern nicht nur die Servicequalität, sondern treiben auch Innovationen voran. Gleichzeitig gewährleisten das Governance-Framework der Bank sowie ihr konsequentes Engagement für Nachhaltigkeit Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und eine positive gesellschaftliche Wirkung.
11.2.2. ESRS 2 SBM-1 - Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungskette der Addiko Bank umfasst alle wesentlichen Aktivitäten und Partnerschaften entlang der vorgelagerten (Upstream) und nachgelagerten (Downstream) Wertschöpfungsstufen sowie die internen Geschäftsprozesse.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette (Upstream Value Chain)
Als Finanzinstitut benötigt Addiko keine Rohstoffe oder andere Produktionsmaterialien, wie es bei produzierenden Unternehmen der Fall ist. Die Wertschöpfungskette unterscheidet sich daher grundlegend von derjenigen eines Industrieunternehmens. Da Addiko primär Finanzmittel an Kunden vergibt, besteht die vorgelagerte Wertschöpfungskette hauptsächlich aus Finanzierungsquellen. Die wichtigsten Quellen zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren:
- Einlagen und Kredite von Kreditinstituten
- Einlagen und Kredite von Kunden
- Eigenkapital
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) hat Addiko die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen Finanzierungsquellen identifiziert:
- Mögliche negative Auswirkungen:
- Die Bank könnte ihre Aktionäre durch unzureichende Profitabilität beeinträchtigen, was sich negativ auf deren Erträge auswirken würde.
- Einlagenkunden könnten durch sinkende Zinssätze benachteiligt werden oder – im extremen Fall eines Bank-Runs – mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sein.
- Risiken im Zusammenhang mit Klimawandel und Umweltveränderungen:
- Die Risiken betreffen insbesondere Liquidität und Solvenz, also die Fähigkeit der Bank, ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben.
- Die jährliche Bewertung der Klima- und Umweltrisiken (C&E Risk Assessment) ergab jedoch, dass physische und transitorische Risiken keinen wesentlichen Einfluss auf die Liquiditätsversorgung oder die Refinanzierungskosten der Bank haben.
- Daher liegt der Fokus in diesem Kapitel insbesondere auf Kreditrisiken, die mit den Vermögenswerten in der Bilanz zusammenhängen.
- Potenzielle Chancen:
- Eine mögliche Emission von Anleihen zur Förderung nachhaltiger Entwicklungsziele, wie beispielsweise Green Bonds, könnte eine strategische Möglichkeit darstellen.
Diese Analyse verdeutlicht, dass Addiko die eigenen Finanzierungsquellen kontinuierlich überwacht und sowohl Risiken als auch Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Finanzstabilität sorgfältig bewertet.
Die verbleibenden Teile der vorgelagerten Wertschöpfungskette umfassen ein Netzwerk von Lieferanten und Dienstleistern, die den Betrieb der Bank unterstützen und hochwertige Dienstleistungen für Kunden ermöglichen.
- Standorte und Betrieb: Vermieter sind ein wesentlicher Bestandteil der vorgelagerten Wertschöpfungskette, da sie Filial- und Büroräume bereitstellen. Weitere wichtige Anbieter umfassen Energieversorger, Reinigungs- und Sicherheitsdienste sowie Lieferanten für Bürobedarf und technische Ausstattung.
- Mitarbeiterunterstützung: Schulungs- und Weiterbildungsanbieter spielen eine zentrale Rolle, indem sie die Mitarbeitenden mit den erforderlichen Fähigkeiten und dem Fachwissen ausstatten, um exzellenten Service zu gewährleisten.
- IT und Infrastruktur: Große Teile der IT-Dienstleistungen der Bank sind an führende Anbieter wie DXC Technology, Accenture, Endava, Comtrade und Asseco ausgelagert. Diese Partner ermöglichen es der Bank, eine stabile digitale Infrastruktur aufrechtzuerhalten und ihre betriebliche Effizienz zu sichern.
- Marktunterstützung: Teile der Marktüberwachung und Zahlungsprozesse wurden an spezialisierte Dienstleister ausgelagert, um eine effiziente Abwicklung von Transaktionen und einen reibungslosen Kundensupport sicherzustellen.
Eigene Wertschöpfungskette
Die internen Betriebsabläufe der Addiko Bank basieren auf einem effizienten Geschäftsmodell, das physische und digitale Fähigkeiten nahtlos miteinander verbindet. Zentrale Komponenten inkludieren:
-
Kundengewinnung
Im Mittelpunkt der Strategie der Addiko steht ein spezialisierter Ansatz zur Kundengewinnung. Dieser ist darauf ausgerichtet, neue Kunden durch attraktive Produkte und gezielte Finanzierungsangebote am „Point of Sale“ zu gewinnen. Der kundenorientierte Ansatz der Bank stellt sicher, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den sich wandelnden Bedürfnissen der Kundschaft entsprechen. Ein kontinuierlicher Feedback-Mechanismus ermöglicht die fortlaufende Optimierung und Weiterentwicklung des Produktportfolios. -
Betrieb und Prozesse
Die größte Stärke von Addiko liegt in ihrem effizienten digitalen Betriebsmodell. Dieses ermöglicht eine schnelle Abwicklung von Finanztransaktionen, unterstützt durch fortschrittliche Risikomanagement-Tools mit End-to-End (E2E)-Funktionen für Kreditvergabe und Überwachung. Ein hoher Automatisierungsgrad sowie der Einsatz innovativer digitaler Tools (z. B. Mobile-Banking-Apps, virtuelle Assistenten) tragen zu einer positiven Kundenerfahrung bei.Vertrieb Über etablierte Vertriebskanäle, darunter das physische Filialnetz in den Märkten der Bank, Geldautomaten, Online-Banking und mobile Apps, können Kunden einfach und schnell auf Finanzprodukte und -dienstleistungen zugreifen. -
Marketing, Vertrieb und Kundenbetreuung
Die Marketing- und Vertriebsstrategien von Addiko zielen darauf ab, die Produkte und Dienstleistungen der Bank zu bewerben, neue Kunden zu gewinnen und bestehende langfristig zu binden. Die digitale Transformation in diesem Bereich unterstützt das Engagement von Addiko für finanzielle Inklusion, indem sichergestellt wird, dass die Produkte für alle zugänglich sind. Cross-Selling-Aktivitäten helfen dabei, bestehenden Kunden auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene zusätzliche Finanzprodukte und Dienstleistungen anzubieten.
- Partnerschaften
Addiko hat strategische Partnerschaften mit Drittanbietern etabliert, die entweder eigenständig Lösungen für die Bank entwickeln oder in Zusammenarbeit mit Addiko an innovativen Lösungen arbeiten. Diese Partnerschaften konzentrieren sich hauptsächlich auf Technologie-Entwicklung, Datenanalyse und Business-Intelligence-Systeme, um die betriebliche Effizienz zu steigern und zukunftsweisende Finanzlösungen bereitzustellen.
Die kontinuierliche Unterstützung und Weiterentwicklung von Addikos Wertschöpfungskette wird durch zentrale geschäftsfördernde und unterstützende Funktionen ermöglicht, die folgende Schlüsselbereiche umfassen:
● Technologie Infrastructure
Verantwortlich für die Verwaltung und Wartung der technologischen Basis von Addiko, einschließlich Kernbankensysteme, Cybersicherheit und IT-Infrastruktur. Diese Infrastruktur bildet eine der zentralen Säulen innerhalb der Wertschöpfungskette und ist ein wesentlicher Treiber für Effizienz und Innovation.
● Regulatory compliance
Essenziell für die Einhaltung der sich stetig weiterentwickelnden regulatorischen Anforderungen und Standards.
Personalmanagement
Die Bank setzt auf hochqualifizierte Mitarbeitende, weshalb die gezielte Rekrutierung und Einstellung von Fachkräften in den Bereichen Finanzen, Risikomanagement und Kundenbetreuung ein kontinuierlicher strategischer Schwerpunkt ist. Ergänzend dazu stellt Addiko durch kontinuierliche Schulungs- und Weiterentwicklungsprogramme sicher, dass die Belegschaft sich schnell an neue Branchentrends und technologische Entwicklungen anpassen kann.
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Addiko's nachgelagerte Wertschöpfungskette fokusiert auf Consumer und SME Kunden und ist detailliert in Abschnitt 11.2 Strategie und Geschäftsmodell erläutert.
Grafik 5
11.2.3. ESRS 2 SBM-2 – Einbeziehung der Stakeholder
Das Verständnis und die Berücksichtigung der Interessen und Perspektiven der Stakeholder sind zentrale Bestandteile des Nachhaltigkeitsansatzes von Addiko. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die wichtigsten Stakeholder-Gruppen der Bank und deren Einfluss auf die strategischen Prioritäten sowie die Entwicklung nachhaltiger Initiativen.
Grafik 6
Addiko integriert den Dialog mit Stakeholdern systematisch in die regulären Geschäftsprozesse und in das Management von Nachhaltigkeitsthemen, um zentrale Prioritäten zu adressieren und die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen. Diese Interaktionen fließen zudem in die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) ein, sodass Stakeholder-Insights maßgeblich zur Identifikation wesentlicher Themen und zur Gestaltung der ESG-Strategie der Bank beitragen. Im Rahmen dieser Analyse werden Themen berücksichtigt, die für Addikos „engste Stakeholder“ als wesentlich identifiziert wurden. Dieser Begriff umfasst Stakeholder-Gruppen, die eine direkte und greifbare Beziehung zu Addiko haben, ein hohes Maß an Einbindung in die Geschäftsaktivitäten und Strategien der Bank aufweisen und deren Interessen durch Addikos Geschäftstätigkeiten kurz-, mittel- oder langfristig beeinflusst werden können.
Die drei „engsten Stakeholder“-Kategorien – Kunden, Mitarbeitende und Aktionäre – spielten eine zentrale Rolle in der Wesentlichkeitsanalyse von Addiko. Gleichzeitig erkennt die Bank an, dass auch weitere Stakeholder-Gruppen von ihren Aktivitäten betroffen sein könnten. Der Dialog mit diesen zusätzlichen Stakeholdern ist jedoch noch nicht in gleichem Maße standardisiert und strukturiert wie der Austausch mit den „engsten Stakeholdern“. Dieser Prozess wird in der kommenden Berichtsperiode weiter formalisiert.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die von Addiko im Jahr 2024 durchgeführten Aktivitäten sowie über potenzielle ESG-Themen, die für diese Stakeholder-Gruppen relevant sind.
Die Art und Weise, wie das Management und Aufsichtsrat der Addiko über die Ansichten und Interessen der betroffenen Interessengruppen, insbesondere der drei „engsten Stakeholder“, informiert werden, kann unterschiedlich sein. Daher werden in den folgenden Unterabschnitten detaillierte Informationen gegeben.
Themenspezifische Offenlegungspflicht – S1 Eigene Belegschaft
Die Addiko Bank erkennt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als eine wesentliche Stakeholder-Gruppe an, deren Interessen, Meinungen und Rechte eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells spielen. Die Bank verpflichtet sich, Menschenrechte zu achten, faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und ein unterstützendes sowie inklusives Arbeitsumfeld zu fördern.
Addiko pflegt enge Beziehungen zu den Mitarbeitenden über verschiedene Plattformen. Die Interessen der Belegschaft werden durch den Betriebsrat der Addiko Bank AG vertreten, der gemäß gesetzlichen Vorgaben Sitze und Stimmrechte im Aufsichtsrat innehat. In Österreich und Kroatien finden regelmäßig Sitzungen mit den Betriebsratsmitgliedern statt, um Meinungen auszutauschen, Anliegen zu besprechen und Vorschläge zu bedeutenden Themen zu diskutieren.
Um den Austausch weiter zu stärken, führt Addiko jährliche Mitarbeiterbefragungen für alle Beschäftigten der Gruppe durch. Das über die Mitarbeiterbefragungen gesammelte Feedback wird systematisch in Entscheidungsprozesse integriert, um die Unternehmenskultur, Richtlinien sowie die Gesamtstrategie und ESG-Verpflichtungen der Bank kontinuierlich zu verbessern. Nach einer detaillierten Analyse der Rückmeldungen dieser Umfragen und der Identifikation zentraler Entwicklungsbereiche werden konkrete und detaillierte Maßnahmenpläne auf Einheits- oder Abteilungsebene erstellt, um Herausforderungen anzugehen und Chancen zu nutzen. Diese Pläne werden dem Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert, um höchste Unterstützung bei der Umsetzung sicherzustellen.
Die Kommunikation der Maßnahmenpläne erfolgt über verschiedene Kanäle, um zu demonstrieren, dass das Feedback der Mitarbeitenden geschätzt und aktiv genutzt wird: Roadshows und Townhall-Meetings des Vorstands, Ankündigungen im Intranet via SharePoint, interne Kommunikation und Abteilungsbesprechungen. Der Fortschritt dieser Initiativen und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit den gesetzten Initiativen wird durch Nachfolgeumfragen, Pulse Checks und Leistungskennzahlen überwacht. Dieser kontinuierliche Dialog fördert das Engagement der Mitarbeitenden und das Vertrauen in die Entscheidungsprozesse der Bank.
Durch die systematische Einbindung von Mitarbeiterfeedback in Entscheidungsprozesse stärkt Addiko eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung, fördert das Engagement der Mitarbeitenden und stellt sicher, dass die Geschäftsstrategie mit den Erwartungen der Belegschaft in Einklang steht. Durch die systematische Einbindung von Mitarbeiterfeedback in Entscheidungsprozesse stärkt Addiko eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung, fördert das Engagement der Mitarbeitenden und stellt sicher, dass die Geschäftsstrategie mit den Erwartungen der Belegschaft in Einklang steht. Diese proaktive Feedback-Kultur ist ein zentraler Bestandteil der Addiko Bank und ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Ideen einzubringen, Bedenken zu äußern und aktiv zur zukünftigen Entwicklung der Bank beizutragen. Darüber hinaus umfasst das Talentmanagement-Programm der Bank regelmäßige Mitarbeitergespräche, Leistungsbewertungen und spezielle Veranstaltungen, die das Engagement weiter stärken und die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden fördern.
Themenspezifische Offenlegungspflicht – S4 Verbraucher und Endnutzer
Bei der Addiko Bank ist die Kundenorientierung ein zentraler Wert, der das Engagement für transparente, faire und respektvolle Beziehungen zu Kunden prägt. Dieses Bekenntnis ist im Code of Business Conduct and Ethics der Bank verankert, der auf Integrität, Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit in allen geschäftlichen Interaktionen basiert. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Engagements ist die Achtung der Menschenrechte der Kundschaft, die Addiko durch faire Behandlung, den Schutz der Datensicherheit und die Einhaltung des Diskriminierungsverbots sicherstellt.
Addiko nutzt verschiedene Strategien, um den Austausch mit Kunden zu fördern. Dieser vielseitige Ansatz umfasst Feedback-Mechanismen, Marktforschung und Umfragen, die darauf abzielen, einen kontinuierlichen Dialog mit den Kunden aufrechtzuerhalten. Die Kundenbindungsstrategie von Addiko beinhaltet zudem eine kontinuierliche Kommunikation über das Filialnetz, digitale Kanäle und Kundenkontaktzentren, sodass Kunden auf vielfältige Weise mit der Bank in Verbindung treten können. Ob über klassische Telefongespräche, moderne Kommunikationswege wie E-Mails, eine nahtlose digitale Benutzererfahrung oder Echtzeit-Support – Addiko stellt sicher, dass Kunden auf die für sie passende und komfortabelste Weise Kontakt aufnehmen können.
Darüber hinaus sind Beschwerdemanagement-Prozesse eine wertvolle Informationsquelle zur Messung der Kundenzufriedenheit mit den Dienstleistungen von Addiko. Alle Addiko-Gesellschaften erstellen regelmäßige Berichte, die vom Markt-Team konsolidiert und an die relevanten Stakeholder der Addiko Bank weitergeleitet werden.Zudem erhalten die lokalen Vorstände (gemäß den lokalen regulatorischen Vorgaben) regelmäßige Informationen über aktuelle Beschwerdetrends sowie Verbesserungsvorschläge, die von den Customer Experience Committees jeder Einheit entwickelt wurden. Die jährlichen Berichte werden nach festgelegten Kennzahlen von allen Addiko-Gesellschaften erstellt und im Einklang mit lokalen Vorschriften den Vorständen und Aufsichtsbehörden vorgelegt.
11.2.4. ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) für Addiko. Jeder dieser wesentlichen IROs enthält eine Beschreibung sowie Informationen darüber, an welcher Stelle der Wertschöpfungskette er entsteht. Zudem werden Angaben zum Zeithorizont gemacht sowie zur Art des IROs – ob es sich um eine tatsächliche oder potenzielle Auswirkung handelt und ob diese direkt oder indirekt ist. Da es sich um potentielle derzeitige und zukünftige finanzielle Effekte handelt, kann deren Ausmaß zum derzeitigen Zeitpunkt nicht genauer spezifiziert werden und werden demnach nicht offengelegt. Die hier dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen für jedes Thema und Unterthema werden in den jeweiligen Kapiteln ausführlicher behandelt. Dort finden sich auch Informationen zu den zugrundeliegenden Richtlinien, Maßnahmen und Zielen, mit denen diese Themen adressiert werden.
| Thema | Iro Nr. | Iro-Art | IRO Beschreibung | Wertschöpfungskette | Zeithorizont | Art |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E1 – Anpassung an den Klimawandel | E1-IRO-1 | Risiko | Die Schuldendienstfähigkeit einzelner Kreditnehmer kann durch physische Risiken und Übergangsrisiken negativ beeinflusst werden. Wie stark dieses Risiko mittel- bis langfristig sein werden, hängt stark von den Maßnahmen ab, die zur Eindämmung des Klimawandels ergriffen werden. Folglich könnte dies die Gesamtrentabilität der Addiko beeinflussen. | Nachgelagert | langfristig | Potenziell indirekt |
| E1 – Klimaschutz | E1-IRO-2 | Negative Auswirkung | Finanzierte Treibhausgasemissionen: Die Finanzierung von Schuldnern, die in Branchen tätig sind, die dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft widersprechen, würde die Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels behindern. | Nachgelagert | langfristig | Potenziell indirekt |
| E1 – Klimaschutz | E1-IRO-3 | Positive Auswirkung | Die Finanzierung von Kreditnehmern, die zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen, stärkt die Bemühungen, sich auf die Anpassung an den Klimawandel vorzubereiten. Darüber hinaus trägt das Angebot umweltfreundlicher Produkte, die den Papierverbrauch senken, und die Verringerung der Bürofläche, die Energie spart, ebenfalls positiv zur Eindämmung des Klimawandels bei. | Nachgelagert | langfristig | Potenziell indirekt |
| E1 – Klimaschutz | E1-IRO-4 | Risiko | Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels, wie strengere Vorschriften und Umstellungen auf kohlenstoffarme Technologien, können sich negativ auf bestimmte Branchen auswirken, die von fossilen Brennstoffen abhängig sind, was ihre Rentabilität verringern und das Ausfallrisiko für Kredite in diesen Sektoren erhöhen könnte. | Nachgelagert | langfristig | Potenziell indirekt |
| SASB – Finanzierte Emissionen | E1-IRO-5 | Positive Auswirkung | Durch die Finanzierung von Kunden, die in umweltfreundlichen Branchen tätig sind, kann Addiko einen positiven Einfluss auf die Senkung der gesamten Treibhausgasemissionen in der Wirtschaft haben. | Nachgelagert | langfristig | Potenziell indirekt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen- Sichere Beschäftigung | S1-IRO-1 | Positive Auswirkung | Höhere Mitarbeiterzufriedenheit durch sichere Beschäftigungspraktiken (Bevorzugung von unbefristeten Verträgen gegenüber Zeitverträgen usw.) | Eigene | langfristig | Potenziell indirekt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen- Arbeitszeit | S1-IRO-2 | Negative Auswirkung | Schlechte Work-Life-Balance durch schlecht verwaltete Arbeitszeiten, keine Höchstgrenzen für Überstunden. | Eigene | Kurz fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen- Arbeitszeit | S1-IRO-3 | Positive Auswirkung | Angemessene Planung der Durchlaufzeiten, Höchstgrenzen für Überstunden, Angebot von Teilzeitarbeitsplätzen. | Eigene | Kurz fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen – Angemessene Entlohnung | S1-IRO-4 | Negative Auswirkung | Unangemessene Löhne, ungleiche Entlohnungspraktiken, die zu Unzufriedenheit der Arbeitnehmer und höheren Fluktuationsraten führen. | Eigene | mittel-fristig | Potenziell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen-Angemessene Entlohnung | S1-IRO-5 | Positive Auswirkung | Angemessenes Entgelt, das die Befriedigung der Bedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen des Landes gewährleistet. | Eigene | Kurz fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen- Sozialer Dialog | S1-IRO-6 | Positive Auswirkung | Alle Arten des Informationsaustauschs zwischen oder unter Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern, ihren Organisationen und Arbeitnehmervertretern zu Fragen von gemeinsamem Interesse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen-Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten | S1-IRO-7 | Positive Auswirkung | Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarungen, höhere Mitarbeiterbeteiligung und -zufriedenheit, Schaffung einer Vermittlungsinstanz im Unternehmen. | Eigene | Kurz fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen-Tarifverhandlungen | S1-IRO-8 | Positive Auswirkung | Tarifverhandlungen sind ein wichtiger Mechanismus für Arbeitgeber, Gewerkschaften und ihre Organisationen, um faire Löhne, Arbeitsbedingungen und Gleichstellung am Arbeitsplatz auszuhandeln. | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen-Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | S1-IRO-9 | Negative Auswirkung | Fehlende Work-Life-Balance, Überlastung und Erschöpfung können zu einer geringeren Produktivität der Mitarbeitenden und einer höheren Fluktuationsrate führen. | Eigene | mittel-fristig | Potentiell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen-Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | S1-IRO-10 | Positive Auswirkung | Unterstützung des geistigen und körperlichen Wohlbefindens der Mitarbeitenden, sowohl individuell als auch kollektiv, zur Förderung der Work-Life-Balance. | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen-Gesundheitsschutz und Sicherheit | S1-IRO-11 | Positive Auswirkung | Investitionen in das Wohlbefinden der Belegschaft, z. B. in Gesundheitsprogramme. | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Chancengleichheit – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit | S1-IRO-12 | Positive Auswirkung | Eine gleichberechtigte und nicht-diskriminierende Behandlung sorgt für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, ein stärkeres Gefühl des Respekts und der Anerkennung. | Eigene | Kurz fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Chancengleichheit – Schulungen und Kompetenzentwicklung | S1-IRO-13 | Positive Auswirkung | Initiativen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Belegschaft führen zu einer Steigerung des Wertes der Mitarbeitenden, einer erhöhten persönlichen Effizienz und Zufriedenheit. | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Chancengleichheit –Beschäftigung und Inklusion | S1-IRO-14 | Positive Auswirkung | Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit langfristigen körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen, die sie im Zusammenspiel mit verschiedenen Barrieren daran hindern können, uneingeschränkt, wirksam und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzunehmen). | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Indirekt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Chancengleichheit – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | S1-IRO-15 | Positive Auswirkung | Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz: Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden und sorgen für ein respektvolles Arbeitsumfeld, in dem Misshandlungen nicht geduldet werden. | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – Chancengleichheit – Vielfalt | S1-IRO-16 | Positive Auswirkung | Das Unternehmen ergreift positive Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt. Es werden Schulungen zum Thema Vielfalt und Integration durchgeführt und unterrepräsentierte Gruppen gezielt angeworben. | Eigene | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S1 – Eigene Belegschaft – sonstige arbeitsbezogene Rechte- Datenschutz | S1-IRO-17 | Negative Auswirkung | Das Unternehmen muss die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der eigenen Belegschaft bei der Datenverarbeitung schützen. | Eigene | kurz-fristig | Potentiell Direkt |
| S4 – Verbraucher und Endnutzer – Informationsbezogene Auswirkungen - Datenschutz | S4-IRO-1 | Negative Auswirkung | Das Unternehmen muss die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der Verbraucher und Endnutzer bei der Datenverarbeitung schützen. | Nachgelagert | kurz-fristig | Potentiell Direkt |
| S4 – Verbraucher und Endnutzer – Informationsbezogene Auswirkungen - Meinungsfreiheit | S4-IRO-2 | Positive Auswirkung | Proaktives Beschwerdemanagement führt zu höherer Kundenzufriedenheit. | Nachgelagert | kurz-fristig | Aktuell Direkt |
| S4 – Verbraucher und Endnutzer – Informationsbezogene Auswirkungen – Zugang zu hochwertigen Informationen | S4-IRO-3 | Negative Auswirkung | Versäumnis, die Kunden umfassend über Produkte, Preise oder andere Informationen zu informieren, was zu uninformierten Entscheidungen führen kann. | Nachgelagert | mittelfristig | Potentiell Direkt |
| S4 – Verbraucher und Endnutzer – Soziale Inklusion – Zugang zu Produkten und Dienstleistungen | S4-IRO-4 | Positive Auswirkung | Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass mehr Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. | Nachgelagert | mittelfristig | Potenziell Direkt |
Nachgelagert mittelfristig Potentiell Direkt S4 – Verbraucher und Endnutzer – Soziale Inklusion – Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken S4-IRO-6 Positive Auswirkung Die Anwendung verantwortungsvoller Marketingpraktiken führt zu Transparenz und größerem Vertrauen der Kunden.
Nachgelagert kurzfristig Aktuell Indirekt S4 – Verbraucher und Endnutzer: Finanzielle Eingliederung und Kapazitätsaufbau (SASB) S4-IRO-7 Positive Auswirkung Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen für die Kunden führt zu deren Vertrauen und zu einer besseren finanziellen Allgemeinbildung.
Nachgelagert mittelfristig Potentiell Indirekt G1- Unternehmenspolitik - Unternehmenskultur G1-IRO-1 Negative Auswirkung Eine schwache Unternehmenskultur kann zu Unzufriedenheit der Mitarbeiter, Misstrauen der Stakeholder oder einem schlechten Ruf führen. Die Mitarbeiter können sich in ihrem Arbeitsumfeld unwohl fühlen, und ihre Produktivität und Motivation können beeinträchtigt werden.
Eigene mittelfristig Potentiell Direkt G1- Unternehmenspolitik - Unternehmenskultur G1-IRO-2 Positive Auswirkung Eine starke Unternehmenskultur kann zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit, einem stärkeren Zugehörigkeitsgefühl sowie zu persönlicher Entwicklung und Motivation führen.
Eigene Kurz fristig Aktuell Direkt G1- Unternehmenspolitik – Schutz von Hinweisgebern G1-IRO-3 Negative Auswirkung Wenn es unzureichende oder unangemessene Meldemechanismen gibt oder wenn Meldungen von Hinweisgebern nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden, können Hinweisgeber davon abgehalten werden, in Zukunft Meldungen zu machen.
Eigene mittelfristig Potentiell Direkt G1- Unternehmenspolitik – Schutz von Hinweisgebern G1-IRO-4 Positive Auswirkung Angemessene Melde- und Untersuchungsmechanismen sowie transparente Richtlinien und Verfahren zeigen den Mitarbeitern und Interessengruppen der Organisation, dass alle Angelegenheiten mit äußerster Sorgfalt behandelt werden.
Eigene mittelfristig Potentiell Direkt G1- Unternehmenspolitik – Management von Beziehungen mit Lieferanten einschließlich Zahlungspraktiken G1-IRO-5 Negative Auswirkung Schlechtes Management von Lieferantenbeziehungen, wie verspätete Zahlungen oder unfaire Bedingungen, können Partnerschaften belasten, dem Ruf der Bank als vertrauenswürdiger Partner schaden und KMU-Lieferanten, die für ihre finanzielle Stabilität auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind, unverhältnismäßig stark beeinträchtigen.
Eigene mittelfristig Potentiell Direkt und Indirekt G1- Unternehmenspolitik – Management von Beziehungen mit Lieferanten einschließlich Zahlungspraktiken G1-IRO-6 Positive Auswirkung Ein proaktives Management der Lieferantenbeziehungen durch die Einhaltung von Standardzahlungsbedingungen, eine transparente Kommunikation und die Unterstützung von KMU-Lieferanten stärkt das Vertrauen, fördert langfristige Partnerschaften und stärkt den Ruf der Bank als zuverlässiger und verantwortungsvoller Geschäftspartner.
Eigene kurzfristig Aktuell Direkt G1- Unternehmenspolitik – Korruption und Bestechung – Vermeidung und Aufdeckung G1-IRO-7 Negative Auswirkung Unwirksame Maßnahmen und Richtlinien zur Korruptionsprävention können zu einer Zunahme von Korruptionsfällen führen und dadurch erhebliche rechtliche, operative und reputationsbezogene Risiken verursachen.
Eigene mittelfristig Potentiell Direkt G1- Unternehmenspolitik – Korruption und Bestechung – Vorkommnisse G1-IRO-8 Positive Auswirkung Wirksame Maßnahmen und Praktiken zur Korruptionsprävention tragen zu größerem Vertrauen der Kunden, mehr Transparenz und besseren Beziehungen zu den Beteiligten bei.
Eigene kurz fristig Aktuell Direkt 11.3. ESRS 2 – Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 11.3.1. ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 53.a, b) Erläuterung der in dem beschriebenen Verfahren angewandten Methoden und Annahme In der Vorbereitungsphase dieses Berichts hat Addiko eine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen, um wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren sowie die Auswirkungen von Addiko auf den Einzelnen und die Umwelt transparent darzustellen. In Übereinstimmung mit der im ESRS beschriebenen Methodik, hält sich Addiko bei der Bewertung an das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Wesentlichkeit der Auswirkungen und finanzielle Wesentlichkeit) und bewertet eine Reihe von standardisierten Umwelt-, Sozial-, und Governance-Themen (die im ESRS1 - Anhang A - beschrieben sind), um die nachhaltigen Themen zu bestimmen, die im Nachhaltigkeitsbericht von Addiko offengelegt werden sollen. Die Bewertung wurde wie unten beschrieben durchgeführt:
- Verstehen des Geschäftskontextes und der Beziehungen zu den Interessengruppen Es wurde eine detaillierte Analyse der Geschäftsaktivitäten von Addiko und ihrer Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette durchgeführt, um die Geschäftsbeziehungen und die betroffenen Interessengruppen zu verstehen. Auf der Grundlage dieses ersten Screenings wurden die drei engsten Stakeholder-Gruppen (Kundschaft, Mitarbeitende, Aktionäre) gemäß den Grundsätzen des ESRS ermittelt.
- Definition von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß ESRS und einschlägigen Industriestandards Addiko bewertete alle tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette. Um diese Bewertung zu unterstützen, wurden die in ESRS 1 - Anhang A aufgeführten Nachhaltigkeitsaspekte als Referenz verwendet. Da es derzeit keine branchenspezifischen Standards gibt, hat Addiko die Angaben auch durch die Berücksichtigung branchenspezifischer verbessert. Addiko hat dazu im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsprüfung die unten detailliert aufgelisteten Nachhaltigkeitsaspekte der SASB-Standards für Geschäftsbanken und Consumer Finance berücksichtigt, zusätzlich zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in der Anwendungsanforderung 16 des ESRS 1 aufgeführt sind. Die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte wurden bei der Bewertung berücksichtigt:
- SASB standard for Commercial Banks, Tabelle 1 Nachhaltigkeitsthemen: Financed Emissions, Systemic Risk Management, Data Security, Financial Inclusion & Capacity Building
- SASB standard for Consumer Finance, Tabelle 1 Nachhaltigkeitsthemen: Customer Privacy, Selling Practices
Falls sich diese Themen als wesentliche IRO für Addiko ergaben, wurden die entsprechenden Offenlegungspflichten erfüllt, ähnlich wie bei den im ESRS aufgeführten Nachhaltigkeitsthemen. Darüber hinaus wurden Berichte von Vergleichsunternehmen, die in denselben geografischen und kulturellen Regionen tätig sind, zur Validierung der Branchenüberlegungen herangezogen. Auf dieser Grundlage wurde eine Liste von 97 Nachhaltigkeitsthemen erstellt.
- Bewertung und Ergebnisse Die 97 identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte wurden bewertet, um ihre Relevanz für die Geschäftstätigkeit von Addiko zu bestimmen. Im August 2023 nahmen interne Stakeholder (bestehend aus Führungskräften der gesamten Addiko Gruppe sowie Delegierten der Tochtergesellschaften) an Fokusgruppen teil und analysierten die relevanten Themen unter Berücksichtigung des Ausmaßes, des Umfangs und der Unabänderlichkeit der Auswirkungen sowie deren Relevanz innerhalb der Geschäftstätigkeit von Addiko. Der Zeithorizont für potenzielle Auswirkungen und das Risiko gegenüber Menschenrechtsverletzungen wurden ebenfalls berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die Wiederverwendbarkeit von Ressourcen und die Abhängigkeit von Beziehungen zu wichtigen Stakeholdern bewertet. Addiko hat noch keine quantitativen Schätzungen des zukünftigen Cashflows vorgenommen und wird diese schrittweise in der nächsten Periode einführen. Auf der Grundlage der ersten Bewertung teilte Addiko die Ergebnisse den externen Stakeholdern mit, wie im entsprechenden Kapitel über die Einbeziehung der Stakeholder in diesem Bericht beschrieben.
- Auswirkung auf das Kreditportfolio Um die Auswirkungen, Risiken und Chancen umfassend zu berücksichtigen, hat Addiko zudem eine detaillierte Bewertung der klimabezogenen Chancen und Risiken des Kreditportfolios durchgeführt. Dabei wurden alle Auswirkungen, egal ob positiv oder negativ, berücksichtigt
- Berichterstattung über wesentliche Auswirkungen Die für die Geschäftstätigkeit von Addiko relevanten Nachhaltigkeitsthemen und die entsprechenden Berichterstattungsanforderungen wurden mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Diese Punkte definieren die Offenlegungsanforderungen des vorliegenden Berichts (in Übereinstimmung mit den ESRS) und bilden die Grundlage für die Ergänzung der ESG-Initiativen von Addiko. Die folgenden Themen wurden auf der Grundlage der 2024 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsbewertung als bedeutsam für Addiko abgeleitet: Eine detaillierte Auflistung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen findet sich unter 11.2.4 ESRS 2 SBM-3 - Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihre Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell.
53 b) iv, c) iii Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Ergebnisse der umfassenden DMA von Addiko ermöglichen eine klare Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen basierend auf ihrer Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser Prozess hat zentrale ESG-Themen als geschäftskritisch für die Bank und ihre Stakeholder hervorgehoben.# Umweltprioritäten
Für die Belegschaft von Addiko wurden mehrere priorisierte Bereiche identifiziert, darunter die Auswirkungen von Arbeitszeiten, Work-Life-Balance sowie Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Faktoren sind entscheidend für die Förderung einer motivierten und produktiven Belegschaft, insbesondere in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld. Zudem wurden Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Belästigung sowie der Schutz personenbezogener Daten als zentrale Aspekte für ein sicheres und geschütztes Arbeitsumfeld identifiziert.
Wohlbefinden der Mitarbeitenden
Verbraucherschutz
Im Hinblick auf Kunden wurden insbesondere verantwortungsbewusstes Marketing sowie Datenschutz und Informationssicherheit als zentrale Themen erkannt. Als vertrauenswürdige Finanzinstitution versteht Addiko die Bedeutung transparenter Kommunikation und effektiver Schutzmechanismen gegen Datenmissbrauch. Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um Kundenerwartungen zu erfüllen und regulatorische Vorgaben einzuhalten.
Governance and Ethik
In ihrem hochregulierten Umfeld hat Addiko Governance-Themen als besonders relevant identifiziert. Schutz von Whistleblowern, Prävention und Aufdeckung von Korruption sowie das effektive Management entsprechender Vorfälle wurden als zentrale Handlungsfelder priorisiert. Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement der Bank für ethisches Wirtschaften, die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Standards sowie die Förderung einer Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht.
c) Verknüpfung zwischen Auswirkungen und Risiken
Die Wechselwirkungen zwischen Auswirkungen aus anderen Nachhaltigkeitsbereichen wurden im Zusammenhang mit den identifizierten Risiken aus Klimaanpassung und Klimaschutz analysiert. Dabei wurden keine direkten Abhängigkeiten festgestellt. Allerdings könnten bestimmte Risiken, die sich aus Klimaanpassung und Klimaschutz ergeben, potenziell abgemildert werden, indem die positiven Effekte der Finanzierung von Kunden, die zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beitragen, gezielt verstärkt werden.
h) Änderungen im Prozess und Überprüfungsintervall
Im Jahr 2024 wurde im Rahmen der jährlichen Überprüfung die Methodik leicht überarbeitet, um die zuvor getrennten Bewertungen von „Abhängigkeiten“, „Kontinuität der Ressourcennutzung“ und „sonstigen Auswirkungen“ in einem einheitlichen Fokus auf die „potenzielle finanzielle Wirkung“ zusammenzuführen. Diese Aktualisierung hat zudem die Bewertung erweitert, indem kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte nun individuell analysiert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Methodik mit den aktuellen Empfehlungen der EFRAG IG1 zur Wesentlichkeitsbewertung übereinstimmt. Addiko plant, die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse regelmäßig durchzuführen, es sei denn, dass der Standardgeber EFRAG weitere methodische Anpassungen vorschreibt.
Themenspezifische Offenlegungspflicht
11.3.2. IRO1-E1 –Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken
Die Addiko Bank ist sich bewusst, dass ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt in erster Linie auf direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (THG) zurückzuführen sind. Um diese Auswirkungen zu bewältigen und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, hat die Bank einen umfassenden Ansatz zur Bewertung und Überwachung ihres Kohlenstoff-Fußabdrucks eingeführt, der Scope-1-, Scope-2- und ausgewählte Scope-3-Emissionen abdeckt (mit Schwerpunkt auf Kategorie 15: Investitionen - finanzierte Emissionen). Dies trägt dazu bei, Einblicke in den Kohlenstoff-Fußabdruck der Bank und ihren Beitrag zum Klimawandel zu gewinnen.
20.a) THG Bruttoemissionen aus eigener Geschäftstätigkeit
Die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden bewertet und als nicht wesentlich für die direkten Umweltauswirkungen der Bank eingestuft. Dies liegt an der geringen operativen Größe sowie der Natur der Finanzdienstleistungen, die nicht als Teil einer emissionsintensiven Branche gelten. Dennoch bleibt die Reduktion von CO₂-Emissionen – im Einklang mit ESRS E1 – Klimawandel – ein zentrales Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bank, da sie damit ihr umfassenderes Engagement für den Klimaschutz unterstützt. Daher wird die Bank weiterhin gezielt Initiativen zur Minimierung ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen vorantreiben, um eine konsequente Ausrichtung auf ihre Wesentlichkeitsbewertung und Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen.
20.a) Finanzierte Emissionen
Die Bank hat finanzierte Emissionen unter Scope 3, insbesondere in Kategorie 15: Investitionen, als die wesentlichste Quelle für Treibhausgasemissionen im Rahmen ihrer operativen und investiven Tätigkeiten identifiziert. Diese Emissionen entstehen durch die Kreditvergabe- und Investitionsentscheidungen der Bank und stellen den wesentlichen Treiber ihrer gesamten Klimaauswirkungen dar. Daher werden sie als materielle Kategorie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Bank berücksichtigt. Detaillierte Daten zu den Treibhausgasemissionen der Addiko Group für die Jahre 2023 und 2024 sind in Kapitel 16.8 dieses Berichts enthalten.
11.3.3. Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung und Bewertung physischer und transitorischer Klimarisiken
Addiko führt die Wesentlichkeitsbewertung von C&E-Risiken in aufeinanderfolgenden Schritten durch:
- In einem ersten Schritt werden die Auswirkungen der Klima- und Umweltveränderungen in den Einsatzländern unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien für kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume bewertet. Infolgedessen werden die entsprechenden C&E-Risikotreiber ermittelt.
- Im zweiten Schritt wird analysiert, wie sich C&E-Risikotreiber auf das Addiko-Geschäftsmodell auswirken können und wie die Übertragungskanäle definiert werden.
- Im dritten Schritt werden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung überprüft.
Erster Schritt - Bewertung der Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen und Festlegung von Risikofaktoren
Von Addiko wird erwartet, dass es die Wesentlichkeit der C&E-Risiken unter verschiedenen Szenarien bewertet, um einen Überblick über die relevanten Risikotreiber zu erhalten. In diesem Zusammenhang wählte Addiko eine Reihe von Klimaszenarien aus, um mögliche Anfälligkeiten zu bewerten und zu quantifizieren. Dazu wurden kurz-, mittel- und langfristige Analysen unter Stressbedingungen durchgeführt. Die betrachteten Klimaszenarien basieren auf den Annahmen des NGFS ("Network for Greening the Financial System") und des RCP ("Representative Concentration Pathways"), um die Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Aspekten des Klimawandels zu gewährleisten und die Auswirkungen der physischen und übergangsbedingten Risikotreiber angemessen zu bewerten.
- RCP-Klimaszenarien, die von der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) entwickelt wurden: Die RCP-Modelle beschreiben verschiedene Klimaergebnisse, die alle in Abhängigkeit von den in den kommenden Jahren emittierten Treibhausgasen für möglich gehalten werden.
- NGFS-Klimaszenarien, die vom "Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System" entwickelt wurden: Die NGFS-Klimaszenarien untersuchen den Übergang und die physischen Auswirkungen des Klimawandels über einen langfristigen Horizont unter verschiedenen Annahmen.
Physische Risiken
Physische Risiken beziehen sich auf die Risiken im Zusammenhang mit den physischen Auswirkungen des Klimawandels. Diese Risiken können sich entweder als ereignisbedingte (akute) Ereignisse oder als langfristige (chronische) Verschiebungen der Klimamuster manifestieren. Folglich könnten ihre Auswirkungen in kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten zu erwarten sein.
- Akute physische Risiken sind ereignisabhängig, einschließlich der zunehmenden Schwere extremer Wetterereignisse (z. B. Dürren, Überschwemmungen, usw.).
- Chronische physische Risiken beziehen sich auf längerfristige Veränderungen der Klimamuster (z. B. anhaltend höhere Temperaturen).
Nach der Identifizierung der physischen Risiken teilt Addiko diese in zwei Kategorien ein: klimabedingte Risikofaktoren und andere Umweltrisikofaktoren. Im Synthesebericht zum Klimawandel 2023 hat Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) die folgenden Hauptrisikofaktoren im Zusammenhang mit dem Klimawandel für den europäischen Raum ermittelt:
- Vermehrte Schäden durch Fluss- und Küstenüberschwemmungen, verstärkter Wassermangel, vermehrte Schäden durch extreme Hitzeereignisse und
- Störungen des Ökosystems, die zu Einbußen bei der Ernteproduktion führen.
Diese klimabezogenen Risikofaktoren wurden bei der Bewertung der Wesentlichkeit von Addiko berücksichtigt. Was die anderen Umweltrisikofaktoren betrifft, so berücksichtigt Addiko Wasserknappheit, Ressourcenknappheit, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltverschmutzung. Diese stimmen mit den vom Weltwirtschaftsforum bewerteten Hauptumweltrisiken und den von anderen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Leitlinien überein.
Übergangsrisiken
Übergangsrisiken ergeben sich aus dem Wandel hin zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft. Dieser Wandel bringt erhebliche politische, rechtliche, technologische und marktbezogene Veränderungen mit sich, um den Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel gerecht zu werden. Abhängig von der Art, dem Tempo und der Bedeutung dieser Veränderungen, könnten die Unternehmen mit unterschiedlichen finanziellen Risiken sowie Reputationsrisiken konfrontiert werden. Addiko betrachtet klimapolitische, technologische und verhaltensbezogene Veränderungen als wichtige Risikofaktoren, die sich aus den Übergangsrisiken ableiten.Zweiter Schritt - Analyse, wie sich C&E-Risikotreiber auf das Geschäftsmodell von Addiko auswirken können, und Definition von Übertragungskanälen
Das Verständnis der Übertragungskanäle ist von entscheidender Bedeutung für die Bewertung der Auswirkungen von C&E-Risikotreibern im Rahmen des Risikomanagements von Addiko für kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume. Die nachstehende Abbildung veranschaulicht die Risikotreiber, die relevanten Übertragungskanäle und die bestehenden Risikotypen, die betroffen sein können.
Überblick über die Ursachen physischer Risiken und ihre Übertragungswege:
| C&E Riskotreiber | Übertragungskanäle | Zeitrahmen | Mögliche Art der Übertragung | Potenziell betroffener Risikotyp |
|---|---|---|---|---|
| Klimabedingte Risiken 1. Hitzewellen, Hitzeereignisse 2. Flussüberschwemmungen 3. Überschwemmungen an Küsten 4. Dürren und veränderte Niederschlagsmuster Andere Klimarisiken 1. Wasser 2. Ressourcenarmut 3. Biodiversität Verlust 4. Verschmutzung |
Die Unfähigkeit von (durch Naturereignis-se betroffenen) Kreditnehmern, ihre Schulden zurückzuzahlen. Der Schuldendienst kann das Kreditrisiko für eine Bank erhöhen, zu Sachschäden, zur Entwertung von Finanzanlagen oder zur Störung des Bankbetriebs führen. |
Kurz- bis langfristig | Mikroökonomische Kanäle Die Auswirkungen von C&E-Risiken können sich insbesondere über ihren Einfluss auf finanzielle oder materielle Vermögenswerte auf Addiko übertragen. Die Risikofaktoren können beispielsweise über Kreditnehmer in der Land-wirtschaft übertragen werden oder den Wert von Sicherheiten beeinträchtigen, indem sie Schäden durch Unwetter oder chronische Überschwemmungen verursachen. Makroökonomische Kanäle Die Auswirkungen von C&E-Risiken auf das makroökonomische Umfeld (z. B. ein niedrigeres BIP oder eine höhere Arbeitslosigkeit) wirken sich indirekt auf Addiko aus. Dies könnte zu erhöhten Risikokosten führen und in der Folge die Rentabilität des Geschäftsmodells beeinträchtigen. |
Kreditrisiko Marktrisiko Liquiditätsrisiko Operationelles Risiko Reputationsrisiko Geschäftsrisiko |
Übersicht über die Treiber transitorischer Risiken und ihre Übertragungswege:
| C&E Riskotreiber | Übertragungskanäle | Zeitrahmen | Mögliche Art der Übertragung | Potenziell betroffener Risikotyp |
|---|---|---|---|---|
| Klimapolitik Kosten der CO2-Emissionen |
Kurzfristig | Mikroökonomische Kanäle Die Auswirkungen der C&E-Übergangsrisiken werden sich vor allem über das Kreditrisiko auswirken, indem sie höhere Risikokosten verursachen, wenn bestimmte Gegenparteien sich nicht an die veränderte Politik anpassen oder Einkommensverluste erleiden. Darüber hinaus bringt der Übergang zu grünen Finanzierungen zwar Vorteile, aber auch Komplexität und Konzentrationsprobleme mit sich, die sich auf das Volumen der Kreditvergabe auswirken können. Makroökonomische Kanäle In Anbetracht der Abhängigkeit der Weltwirtschaft von fossilen Brennstoffen kann man davon ausgehen, dass der Einfluss der C&E-Risiken auf das makroökonomische Umfeld (z. B. geringeres BIP, höhere Arbeitslosigkeit) sich indirekt auf Addiko auswirken wird. Dies könnte zu erhöhten Risikokosten führen und in der Folge die Rentabilität des Geschäftsmodells beeinträchtigen. |
Kreditrisiko Marktrisiko Liquiditätsrisiko Operationelles Risiko Reputationsrisiko Geschäftsrisiko |
|
| Umweltrechtliche Klagen Vorschriften für Produkte und Dienstleistungen |
Mittelfristig | |||
| Technologie Fehlgeschlagene Investitionen |
Mittelfristig | |||
| Kosten der Umstellung | ||||
| Marktstimmung Verhaltensänderungen bei Verbrauchern, Lieferanten und Arbeitnehmern |
Kurzfristig bis langfristig |
Finanzierungskosten. Risikofaktoren im Zusammenhang mit C&E-Risiken könnten das Geschäftsmodell von Addiko erheblich beeinflussen und sich sowohl auf die Einnahmen als auch auf die Kosten auswirken.
Einkommensperspektive: Im Privatkunden-Segment (Consumer) profitiert das Geschäftsmodell von Addiko von einer flexiblen Produktstruktur, da Verbraucherkredite nicht zweckgebunden sind. Diese Flexibilität ermöglicht Substitutionseffekte, sodass sich die Finanzierung von weniger klimafreundlichen Produkten auf nachhaltigere und klimafreundlichere Konsumgüter verlagern kann – je nach Kundenpräferenz. Beispielsweise kann sich Addiko schnell an veränderte Verbrauchertrends anpassen, wenn die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten steigt, und entsprechende Finanzierungen unterstützen. Im KMU-Segment (SME) konzentriert sich Addiko nicht auf bestimmte Branchen, sondern setzt auf eine breite Diversifikation und hohe Granularität über verschiedene Wirtschaftszweige hinweg. Dieser Ansatz reduziert die Einkommensanfälligkeit C&E Risiken, da Substitutionseffekte zwischen Branchen potenzielle negative Einkommenseinflüsse abfedern können.
Kostenseite: Die granulare Struktur des Kreditportfolios, insbesondere im Privatkunden-Segment, bietet eine hohe Risikostreuung und schützt vor mikroökonomischen Risiken. Allerdings bleibt das Kreditrisiko gegenüber makroökonomischen Entwicklungen anfällig, insbesondere gegenüber BIP-Schwankungen, die durch Klima- und Umweltrisiken beeinflusst werden könnten. Basierend auf dem NGFS (Network for Greening the Financial System) Szenario „Severe Current Policies“ könnten makroökonomische Auswirkungen von C&E-Risiken langfristig BIP-Schwankungen von bis zu 1% verursachen. Dies könnte sich indirekt auf die Risikokosten des Portfolios auswirken. Auch im KMU-Segment sorgen die Granularität und Diversifikation über verschiedene Branchen hinweg für Schutz vor mikroökonomischen Risiken. Allerdings könnten makroökonomische Verschlechterungen, wie ein Rückgang des BIP oder steigende Kosten durch den Klimawandel und Transformationsmaßnahmen, zu erhöhten Betriebskosten führen. Aufgrund der hohen Diversifikation und Granularität des Kreditportfolios von Addiko wird erwartet, dass sich Klima- und Umweltrisiken (C&E) in erster Linie über makroökonomische Kanäle auswirken. Negative Effekte auf makroökonomische Indikatoren, insbesondere das BIP, könnten mittelfristig bis langfristig sowohl das Einkommen als auch die Kostenstruktur beeinflussen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen hängt maßgeblich von der Effektivität und dem zeitlichen Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ab.
Dritter Schritt - Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung
Die Wesentlichkeitsbewertung ergab, dass das Kreditrisiko von Addiko wesentlich durch C&E-Risiken beeinflusst wird, während andere Risikotypen nur in geringerem Maße betroffen sind. Der folgende Abschnitt gibt daher einen detaillierten Überblick über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung in Bezug auf das Kreditrisiko. Das Ergebnis wird sich speziell auf die übergangsbedingten und die physischen Risiken konzentrieren, wobei deren Zusammenhang mit dem Kreditrisiko hervorgehoben wird.
Übergangsrisiko, Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung in Bezug auf das Kreditrisiko
Bei der Analyse wird die Anfälligkeit aus zwei Perspektiven bewertet:
* Quantifizierung der Branche, Ermittlung des Konzentrationsrisikos.
* Makroökonomische Quantifizierung mit Hilfe von Stresstests, um eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber systemischen Risikofaktoren zu ermitteln.
Quantifizierung der Industrie: Diese Perspektive stützt sich auf die Quantifizierung von Kriterien in Bezug auf die betroffenen Branchen und die Analyse, wie diese die Diversifizierung beeinflussen könnten. Auf der Grundlage der Analyse der physischen Risiken und der Übergangsrisiken, die Teil der Bewertung der C&E-Risiken war, sowie öffentlich zugänglicher Studien und Benchmark-Analysen identifizierte Addiko sieben Branchen, die besonders anfällig für die Auswirkungen des Klima- und Umweltwandels sind (d. h. "stark betroffene" Branchen):
* Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
* Automobilindustrie
* Förderung von Rohöl und Erdgas
* Herstellung von Koks und raffinierten Mineralölprodukten
* Energiebranche
* Chemische Industrie
* Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten
Zusätzlich zu den „stark betroffenen“ Branchen hat Addiko auch Branchen identifiziert, die voraussichtlich in geringerem Maße von Klima- und Umweltrisiken (C&E) beeinflusst werden (d. h. „betroffene“ Branchen). Diese Branchen weisen zwar eine geringere Anfälligkeit für C&E-Risiken auf, es besteht jedoch eine langfristige Wahrscheinlichkeit, dass sich ihr Geschäftsmodell durch regulatorische oder wirtschaftliche Veränderungen anpassen muss. Die Klassifizierung dieser Branchen basierte auf einer Analyse der durchschnittlichen finanzierten Treibhausgasemissionen (GHG) sowie einem Benchmark-Vergleich. Die Analyse ergab, dass die Exponierung der Addiko in „stark betroffenen“ und „betroffenen“ Branchen vergleichsweise gering ist – etwa 2,5% bzw. 23% des Kreditportfolios. Durch das hoch diversifizierte Portfolio, weist Addiko zudem ein minimales idiosynkratisches Risiko in Bezug auf Übergangsrisiken auf, sodass potenzielle negative Auswirkungen aus der Transformation der Wirtschaft begrenzt bleiben.
Makroökonomische Quantifizierung: Diese Analyse basiert auf Klimastresstests, die durchgeführt wurden, um eine erhöhte Sensitivität gegenüber systemischen Risikofaktoren zu identifizieren. Im Rahmen eines adversen Klimaszenarios, das erhebliche Übergangsrisiken innerhalb der nächsten 12 Monate widerspiegelt, wurde ein Klimastresstest durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Auswirkungen von Übergangsrisiken aus dieser Perspektive als nicht wesentlich eingestuft werden. Der Kapitalabbau für die Addiko Bank Gruppe (ABG) beläuft sich über drei Jahre auf rund 6 Millionen Euro, was auf jährlicher Basis 0,06% ausmacht. Dieser Effekt resultiert hauptsächlich aus der Sensitivität des unbesicherten Privatkundensegments, während das Segment der KMU etwa die Hälfte dieses Einflusses beiträgt. Die systemischen Verluste konzentrieren sich dabei vorwiegend auf Nicht-EU-Gesellschaften. Zwei Hauptfaktoren können diese Ergebnisse erklären:
1. Übergangsrisiken haben kurzfristig in der Finanzbranche nur begrenztes Störpotenzial, da sie sich in der Regel schrittweise über einen mittelfristigen Zeitraum aufbauen.
2.# Die Sensitivität der Kundschaft gegenüber Klimatransitionsrisiken ist relativ gering, da diese Risiken über IFRS9-Modelle auf die Bilanz übertragen werden. Aufgrund spezifischer Modelleigenschaften ist deren Fähigkeit, Schocks vollständig abzubilden, begrenzt. ● Beispielsweise senken steigende Immobilienpreise die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen (PDs) und reagieren stark auf simulierte CO₂-Preisgestaltungen. Dies führt auf Segment- oder Einheitenebene zu einer verhaltensbedingten Kapitalerhaltung. Während der erste Punkt regelmäßiger Überprüfungen und Tests auf potenziell abrupte Reaktionen unterzogen werden sollte, erfordert der zweite eine Verfeinerung der Climate Transition Risk-Modelle, die Addiko im Jahr 2025 weiter optimieren wird. Obwohl der gesamte Einfluss von Übergangsrisiken relativ gering bleibt, zeigt die Analyse dennoch potenzielle Sensitivitäten gegenüber Klimaschocks, insbesondere bei Unternehmen. Die anfälligsten Aktivitäten innerhalb des Bankportfolios (wenn auch nur mit geringem absoluten Verlustpotenzial) sind Großhandel, Lebensmittelproduktion, Bauwirtschaft (einschließlich Tiefbau). Übergangsrisiken sind bereits kurzfristig spürbar, insbesondere durch die ambitionierten Netto-Null-Ziele der EU bis 2050 und deren entschlossene Maßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Da zur Minderung von Übergangsrisiken grundlegende wirtschaftliche Veränderungen erforderlich sind, ist es höchst unwahrscheinlich, dass diese Risiken in Zukunft signifikant abnehmen. Trotz der breiten Portfoliodiversifikation und proaktiver Maßnahmen von Addiko zur Begrenzung der Exponierung gegenüber emissionsintensiven Sektoren bleibt der Einfluss von Übergangsrisiken signifikant. Daher wird ESRS E1 – Klimawandel als wesentlich für die Übergangsrisiken über kurze, mittlere und lange Zeiträume eingestuft.
Physische Risiken – Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf Kreditrisiken
Die Analyse bewertet die Verwundbarkeit gegenüber physischen Klimarisiken durch geografische Quantifizierungen sowie die Identifikation von Konzentrationsrisiken in Regionen, die stark von klimabedingten physischen Risiken betroffen sind.
Geografische Quantifizierung:
Laut dem IPCC Climate Change 2023 Synthesis Report gehören Dürren, Flussüberschwemmungen und Küstenüberschwemmungen zu den häufigsten Naturkatastrophen in den Regionen, in denen Addiko tätig ist. Waldbrände und Stürme treten ebenfalls regelmäßig auf, haben jedoch eine geringere materielle Auswirkung. Andere klimabedingte Ereignisse werden für diese Regionen als nicht wesentlich eingestuft. Klimabedingte physische Risiken stellen in diesen Gebieten die relevantesten Umweltgefahren dar, während andere physische Umweltfaktoren von geringerer Bedeutung sind. Der Wohnimmobilienbestand, den Addiko als Sicherheit für Kredite nutzt, befindet sich hauptsächlich in Metropolregionen der Hauptstädte und zeigt keine signifikante Konzentration in Hochrisikogebieten für physische Klimarisiken. Trotz der schweren Überschwemmungen in Slowenien im Jahr 2023 sowie der verheerenden Überschwemmungen in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2024 hatten diese Ereignisse keine wesentlichen Auswirkungen auf das Kreditportfolio der Addiko, weder in Bezug auf Exponierung noch auf Risikokosten. Dies zeigt, dass Addiko’s Kreditportfolio geografisch gut diversifiziert ist, wodurch der Einfluss solcher Extremereignisse in Bezug auf physische Risiken minimiert wird. Die Analyse zeigt jedoch, dass Klimaszenarien ab 2040 zu einem signifikant höheren physischen Risiko führen könnten, sofern nicht rechtzeitig geeignete politische Maßnahmen ergriffen werden. Daher wird der Einfluss auf Kreditrisiken langfristig als wesentlich eingestuft, was bedeutet, dass ESRS E1 – Klimawandel im Kontext physischer Risiken auf lange Sicht als wesentlich betrachtet wird.
Beschreibung der Prozesse zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher klimabezogener Chancen
Addiko erkennt klimabedingte Veränderungen nicht nur als Risiken, sondern auch als Geschäftschancen an und ist sich ihrer Verantwortung bewusst, die Kundschaft bei ihrem grünen Wandel zu unterstützen. Im Jahr 2023 führte Addiko grüne Partnerschaften ein, die darauf zugeschnitten sind, den Kauf von grünen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Obwohl sich keine der Chancen, die die 97 Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, als wesentlich herausstellte, sieht Addiko dennoch die Möglichkeit, den Risikoidentifizierungsprozess zu verbessern, indem C&E-Risiken in Kredit- und Investitionsentscheidungen außerhalb des Einzelhandels integriert werden. Um dies zu erreichen, hat Addiko Prozesse zur Erkennung von C&E Risiken und Chancen entwickelt, die regelmäßig angepasst werden. Diese Bewertung ist in den regulären Kreditgenehmigungsprozess integriert, einschließlich eines ESG-bezogenen Fragebogens und einer Bewertung der Herangehensweise des Kunden an ESG-Themen als Teil des Kreditantragsverfahrens. Darüber hinaus wird diese Bewertung durch laufende Überprüfungs- und Überwachungsprozesse verstärkt. Diese umfassenden Maßnahmen tragen nicht nur zur Ermittlung von Risiken bei, sondern decken auch potenzielle Möglichkeiten zur Unterstützung nachhaltigerer Geschäftsvorhaben auf. Sie versetzen Addiko in die Lage, umgehend zu reagieren und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, wie z. B. die Erweiterung von Strategien zur Bewältigung von Kreditrisiken oder die Auferlegung von Beschränkungen im Falle einer spürbaren Verschlechterung.
21) Szenarioanalyse in Bezug auf physische Risiken und Übergangsrisiken
Die Verwendung von klimabezogenen Szenarien wird in Abschnitt 11.3.2 im Detail erläutert.
ESRS 2 IRO-2 – Liste der Datenpunkte, die sich aus anderen EU Rechtsvorschriften ergeben
1) Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
Die nachstehende Tabelle ist integraler Bestandteil dieses Berichts und veranschaulicht die Datenpunkte im ESRS2 und im aktuellen ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben.
| Offenlegungspflicht und zugehöriger Datenpunkt | |
|---|---|
| ESRS 2 GOV-1 Geschlechterdiversität im Vorstand Abs. 21 (d) | Kapitel 11.1 |
| ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der unabhängigen Vorstandsmitglieder, Abs. 21 (e) | Kapitel 11.1 |
| ESRS 2 GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht Abs. 30 | Kapitel 11.1 |
| ESRS 2 SBM-1 - Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brenstoffen Abs. 40 (d) i | Kapitel 11.2.1 |
| ESRS 2 SBM-1 - Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der chemischen Produktion Abs. 40 (d) ii | |
| ESRS 2 SBM-1 - Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Abs. 40 (d) iii | |
| ESRS 2 SBM-1 - Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Erzeugung von Tabak Abs. 40 (d) iv | |
| ESRS E1-1 - Übergangsplan zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 Abs. 14 | Übergangserleichterung |
| ESRS E1-1 - Von den Paris-aligned Benchmarks ausgeschlossene Unternehmen Abs. 16 (g) | Übergangserleichterung |
| ESRS E1-4 - Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen Abs. 34 | Übergangserleichterung |
| ESRS E1-5 - Energieverbrauch aus fossilen Quellen, aufgeschlüsselt nach Quellen (nur Sektoren mit hohen Klimaauswirkungen) Abs. 38 | Kapitel 11.2.4 |
| ESRS E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix Abs. 37 | Kapitel 11.2.4 |
| ESRS E1-5 - Energieintensität in Verbindung mit Aktivitäten in Sektoren mit hohen Klimaauswirkungen Abs. 40-43 | Nicht anwendbar für Addiko |
| ESRS E1-6 - Brutto-THG-Emissionen aus den Bereichen 1, 2, 3 und insgesamt Abs. 44 | Kapitel 11.2.5 |
| ESRS E1-6 - Brutto-THG-Emissionsintensität Abs. 53 - 55 | Kapitel 11.2.5 |
| ESRS E1-7 - THG-Abbau und Kohlenstoffgutschriften Abs. 56 | Übergangserleichterung |
| ESRS E1-9 - Exposition des Benchmark-Portfolios gegenüber klimabedingten physischen Risiken Rn. 66 | Übergangserleichterung |
| ESRS E1-9 - Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akuten und chronischen körperlichen Risiken Abs. 66 (a) | |
| ESRS E1-9 - Standort signifikanter Vermögenswerte mit materiellem Risiko Abs. 66 (c) | Übergangserleichterung |
| ESRS E1-9 Aufschlüsselung des Buchwerts der im Besitz befindlichen Immobilien nach Energieeffizienzklassen Abs. 67 (c) | Übergangserleichterung |
| ESRS E1-9 - Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Abs. 69 | Übergangserleichterung |
| ESRS E2-4 - Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Abs. 28 | Nicht anwendbar Addiko |
| ESRS E3-1 - Wasser- und Meeresressourcen Abs. 9 | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS E3-1 Entsprechende Policy dazu Abs. 13 | |
| ESRS E3-1 - Nachhaltige Nutzung von Ozeanen und Meeren Abs. 14 | |
| ESRS E3-4 - Gesamtmenge des wiederverwendeten und wiederaufbereiteten Wassers Abs. 28 (c) | |
| ESRS E3-4 - Gesamtwasserverbrauch in m³ pro Nettoerlös im Eigenbetrieb Abs. 29 | |
| ESRS 2- SBM3 - E4 para 16 (a) i | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS 2- SBM3- E4 Absatz 16 (b) | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS 2- SBM3 - E4 Absatz 16 (c) | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS E4-2 Nachhaltige Land-/Landwirtschaftspraktiken oder -strategien Abs. 22 (c) | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS E4-2 Nachhaltige Praktiken oder Politiken im Bereich der Ozeane und Meere Abs. 24 (c) | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS E4-2 Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung Abs. 24 (d) | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS E5-5 Nicht wiederverwerteter Abfall Paragraph 37 (d) | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS E5-5 Gefährliche Abfälle und radioaktive Abfälle Abs. 39 | Nicht wesentlich für Addiko |
| ESRS 2-SBM3 - S1 Risiko von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Zwangsarbeit para. 14 (f) | Kapitel 13.1 |
| ESRS 2-SBM3 - S1 Risiko von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Kinderarbeit Abs. 14 (g) | Kapitel 13.1 |
| ESRS S1-1 Menschenrechtspolitische Verpflichtungen Abs. |
13.1. Wesentlichkeitsbeurteilung
13.1.1. Überblick über die Wesentlichkeitsbeurteilung
Die Wesentlichkeitsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess, der von Addiko Bank durchgeführt wird und die Bewertung von Themen, die für die Bank und ihre Stakeholder wesentlich sind, beinhaltet. Für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts 2023 wurde die Wesentlichkeitsbeurteilung auf Basis der im Jahr 2023 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse aktualisiert. Addiko Bank berücksichtigt bei der Wesentlichkeitsbeurteilung die im Folgenden aufgeführten Themen.
Die Addiko Bank hat sich dazu entschieden, die im ESRS S1-3 unter Abs. 7 (c) und (d) beschriebenen nicht wesentlich, da sie die Geschäftsmodelle von Addiko Bank nicht betreffen:
- Verpflichtung zur Nichteinhaltung der UNGPs zu Wirtschaft und Menschenrechten und der OECD-Leitsätze
- ESRS S1-17 Nichteinhaltung der UNGPs zu Wirtschaft und Menschenrechten, der ILO-Prinzipien oder der OECD-Leitsätze, Absatz 17: Nicht wesentlich für Addiko
- ESRS S1-17 Nichteinhaltung der UNGPs zu Wirtschaft und Menschenrechten, der ILO-Prinzipien oder der OECD-Leitsätze, Absatz 17: Nicht wesentlich für Addiko
- ESRS S2-1 Nichteinhaltung der UNGP-Grundsätze zu Wirtschaft und Menschenrechten und der OECD-Leitsätze, Abs. 19: Nicht wesentlich für Addiko
- ESRS S3-1 Nichteinhaltung der UNGPs zu Wirtschaft und Menschenrechten, der ILO-Prinzipien oder der OECD-Leitsätze, Absatz 17: Nicht wesentlich für Addiko
- ESRS S4-1 Nichtbeachtung der UNGPs zu Wirtschaft und Menschenrechten und der OECD-Leitsätze, Absatz 17: Nicht wesentlich für Addiko
- Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S2-1 Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Abs. 18: Nicht wesentlich für Addiko
- Menschenrechtspolitische Verpflichtungen
- ESRS S2-1 Menschenrechtspolitische Verpflichtungen Abs. 17: Nicht wesentlich für Addiko
- ESRS S3-1 Menschenrechtspolitische Verpflichtungen Abs. 16: Nicht wesentlich für Addiko
- Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette
- ESRS S2 - SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Abs. 11 (b): Nicht wesentlich für Addiko
- Umweltverschmutzung
- ESRS E2 – Verschmutzung: Die Addiko Bank hat die Wesentlichkeitsbeurteilung für ESRS E2 im Rahmen der Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse 2023 als nicht wesentlich eingestuft. Die operativen Auswirkungen sind aufgrund der reinen Bürobeschäftigung und der administrativen Prozesse der Bank gering.
13.1.2. Wesentlichkeitsbeurteilung und die einzelnen ESRS-Angaben
Die folgende Tabelle listet die wesentlichen ESRS-Angaben auf, die für die Addiko Bank relevant sind:
| ESRS-Angabe | Kapitel | Wesentlich für Addiko |
|---|---|---|
| Sorgfaltspflichten in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Übereinkommen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | 13.1/13.1.14 | Ja |
| Verfahren und Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels Abs. 22 | 13.1.14 | Ja |
| Politik oder Managementsystem zur Verhütung von Arbeitsunfällen Abs. 23 | 13.1.11 | Ja |
| Mechanismen für die Behandlung von Beschwerden § 32 (c) | 13.1.11 | Ja |
| Zahl der Todesfälle sowie Zahl und Rate der Arbeitsunfälle Abs. 88 (b) und (c) | 11.2.4 | Ja |
| Anzahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen oder Krankheiten Abs. 88 (e) | 13.1.14 | Ja |
| Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle Abs. 97 (a) | 13.1.13 | Ja |
| Exzessive CEO-Vergütungsquote Para. 97 (b) | 13.1.13 | Ja |
| Vorfälle von Diskriminierung Rdnr. 103 (a) | 13.1.14 | Ja |
| Nichteinhaltung der UNGPs zu Wirtschaft und Menschenrechten und OECD Abs. 104 (a) | 13.1.14 | Ja |
| Menschenrechtsfragen und Vorfälle im Zusammenhang mit der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Abs. 36 | 13.1.14 | Ja |
| Menschenrechtsfragen und Zwischenfälle Abs. 36 | 13.1.14 | Ja |
| Politiken in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer Abs. 16 | 13.1.14 | Ja |
| Menschenrechtsfragen und Zwischenfälle Abs. 35 | 13.1.14 | Ja |
| Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Abs. 10 | 13.1.14 | Ja |
| Schutz von Whistleblowern, Abs. 10 (d) | 14.1.2 | Ja |
| Geldbußen für Verstöße gegen Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung Abs. 24 (a) | 13.1.14 | Ja |
| Standards zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung Abs. 24 (b) | 13.1.14 | Ja |
56) ESRS Inhaltsangabe: Eine detaillierte Auflistung der einzelnen ESRS Angaben werden übersichtlich im Inhaltsverzeichnis dargestellt.
55) Beschreibung des Screening-Verfahrens für nicht materielle Themengebiete: In Übereinstimmung mit der in Kapitel 15.1. beschriebenen Methodik hat Addiko die wesentlichen IROs aus zwei Quellen bewertet: die Auswirkungen der direkten Geschäftstätigkeit sowie Auswirkungen aus den Finanzierungsaktivitäten in den damit verbundenen Branchen.
ESRS E2 – Verschmutzung
Betriebliche Auswirkungen
Als Finanzinstitut trägt die Addiko Bank nur in geringem Maße zur Umweltverschmutzung bei. Die Geschäftstätigkeit beschränkt sich auf Büroflächen und administrative Prozesse, wobei Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelastung ergriffen werden. Dazu gehören energieeffiziente Gebäude, Abfallmanagementpraktiken und die Einhaltung lokaler Umweltvorschriften.
Auswirkungen auf das Kreditportfolio
Zwar könnten finanzierte Aktivitäten theoretisch zur Umweltverschmutzung beitragen, jedoch konzentriert sich das diversifizierte Portfolio von Addiko auf kleinere Kredite und Kunden, wodurch die direkte Exponierung gegenüber umweltbelastenden Branchen wie Produktion, Bergbau und Energie gering bleibt. Jede potenzielle Exponierung wird systematisch während der Kreditvergabe und Kundenbewertung geprüft, wie in der Group Credit Policy der Addiko Bank festgelegt.
Fazit
Obwohl Umweltverschmutzung ein globales Problem darstellt, bleibt das Risiko für die Addiko aufgrund ihrer geringen operativen Umweltbelastung und ihrer vorsichtigen Kreditvergabe unwesentlich. Dennoch setzt sich die Bank weiterhin dafür ein, saubere und nachhaltigere Geschäftspraktiken bei ihrer Kundschaft zu fördern, um die übergeordneten Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen.
ESRS E3 – Wasser und Marineressourcen
Betriebliche Auswirkungen
Der direkte Wasserverbrauch der Addiko ist minimal und beschränkt sich hauptsächlich auf den Bürobetrieb, ohne Auswirkungen auf Meeresressourcen. Da die Bank ausschließlich in urbanen Gebieten tätig ist, ist ihre Abhängigkeit von wasserintensiven Prozessen zusätzlich stark reduziert.
Auswirkungen auf das Kreditportfolio
Einige Branchen im Kreditportfolio, wie Landwirtschaft, Produktion, Energie und Bauwesen, sind zwar stark wasserabhängig, ihr Beitrag zu den gesamten Zinserträgen der Addiko ist jedoch mit etwa 13% vergleichsweise gering. Zudem minimiert die Kreditstrategie der Addiko, die auf kleinere Kredite und eine diversifizierte Kundenbasis setzt, die Konzentration von Risiken im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen erheblich. Jeder Kreditantrag wird systematisch geprüft, sowohl im Rahmen der Kreditvergabe als auch während der laufenden Kundenüberprüfung, gemäß den Richtlinien der Group Credit Policy.
Fazit
Die Auswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen sind für die Betriebsabläufe und das Kreditportfolio der Addiko nicht wesentlich. Dennoch erkennt die Bank die langfristige Relevanz dieses Themas an und bleibt verpflichtet, jene Kundschaft zu finanzieren, die verantwortungsbewusste Wassermanagementpraktiken einhalten.
ESRS E4 – Biodiversität und Ökosysteme
Betriebliche Auswirkungen
Die bürobasierten Geschäftsaktivitäten der Addiko haben keine nennenswerten direkten Auswirkungen auf die Biodiversität oder Ökosysteme. Innerhalb des operativen Tätigkeitsbereichs der Bank gibt es keine Aktivitäten, die mit Landnutzungsänderungen oder der Gewinnung natürlicher Ressourcen verbunden sind.
Auswirkungen auf das Kreditportfolio
Im Bereich Biodiversität hat die Addiko zwei relevante Unterthemen identifiziert:
* Klimawandel als Treiber des Biodiversitätsverlusts
* Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
Diese Themen stehen eng mit dem Klimawandel in Verbindung und betreffen Branchen wie Landwirtschaft, Bergbau, Produktion, Energie, Bauwesen und Großhandel, die gemeinsam bis zu 23% der Zinserträge der Bank ausmachen. Nach einer detaillierten Bewertung wurden diese Themen jedoch im Rahmen des doppelten Wesentlichkeitsprinzips als nicht wesentlich eingestuft, da ihr Einfluss auf die Biodiversität indirekt und durch bestehende Risikomanagementmaßnahmen begrenzt ist. Langfristige potenzielle Risiken könnten jedoch entstehen, insbesondere wenn Unternehmen aus umweltkritischen Sektoren nicht den Umweltvorschriften entsprechen. Eine Nichteinhaltung regulatorischer Vorgaben könnte das Reputationsrisiko der Bank erhöhen. Um dieses Risiko zu steuern, integriert die Addiko ESG-Risikobewertungen in ihre Kreditvergabe- und Kundenprüfungsprozesse. Kunden müssen nachweisen, dass sie mit Umweltstandards übereinstimmen und ein proaktives Biodiversitätsmanagement betreiben. Weitere Biodiversitäts-Unterthemen, die einen vernachlässigbaren Anteil des Portfolios (bis zu 5% der Zinserträge) ausmachen, haben eine noch geringere Bedeutung in Bezug auf potenzielle Auswirkungen oder Abhängigkeiten.
Fazit
Obwohl Biodiversität ein global kritisches Thema ist, führen die operative Struktur und die diversifizierte Kreditstrategie der Addiko zu keinen wesentlichen Auswirkungen oder Abhängigkeiten in Bezug auf Ökosysteme. Die Bank überwacht diese Risiken weiterhin und bleibt verpflichtet, verantwortungsbewusstes Umweltmanagement bei ihren Kunden zu fördern.
ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft
Betriebliche Auswirkungen
Als dienstleistungsorientierte Bank erzeugt Addiko nur minimale Abfallmengen und hat keine direkte Interaktion mit Materialkreisläufen. Die Beschaffungsstrategie der Bank orientiert sich an den Prinzipien des verantwortungsvollen Konsums und legt besonderen Wert auf Effizienz und Nachhaltigkeit.
Auswirkungen auf das Kreditportfolio
Die Kreislaufwirtschaft spielt in den Kreditvergabeaktivitäten von Addiko keine zentrale Rolle. Die Exponierung gegenüber ressourcenintensiven und abfallverursachenden Branchen ist gering, und solche Branchen unterliegen einer ESG-Bewertung, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken mit nachhaltigen Standards im Einklang stehen.
Fazit
Aspekte der Kreislaufwirtschaft sind für die Betriebsabläufe und das Kreditportfolio von Addiko nicht wesentlich. Dennoch erkennt die Bank den Wert innovativer, kreislaufwirtschaftsorientierter Projekte und sieht Potenzial für zukünftige Unterstützung solcher Initiativen. Ungeachtet der nicht wesentlichen Einstufung bleibt Addiko konsequent ihrem Anspruch verpflichtet, sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen Standards zu identifizieren und in ihren Geschäftsaktivitäten sowie entlang der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.
12. Umweltinformationen
12.1. Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung)
12.1.1. Qualitative Informationen des Kreditinstituts zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Kennzahlen
2024 Überblick
Gemäß Artikel 8 TaxonomieVO in Verbindung mit dem Delegierten Rechtsakt (EU) 2021/2178 Art. 10 Abs.# 3. sind Finanzunternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, verpflichtet, geschäftsmodellspezifische Taxonomieangaben zu veröffentlichen, welche in standardisierter Form in Meldebögen gemäß Anhang V der Delegierten Verordnung über die Offenlegung zu erfolgen haben. Diese legen die Zahlenbasis dar, welche zur Ermittlung der Green Asset Ratio (GAR) herangezogen werden. Bezogen auf den Meldestichtag 31. Dezember 2024 haben Kreditinstitute in den Meldebögen erstmals über alle sechs in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 genannten Umweltziele zu berichten, während für den vorherigen Meldestichtag (31. Dezember 2023) die Darstellungen nur für die Umweltziele 1 und 2 zu erfolgen hatten:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Taxonomie-Fähigkeit (Eligibility)
Der Anteil der Vermögenswerte, die als taxonomiefähig eingestuft werden können, bezieht sich auf Vermögenswerte und Tätigkeiten, die in den Delegierten Rechtsakten der Verordnung umrissen werden, gibt aber keinen Hinweis darauf, welche Aktivitäten wirklich ökologisch nachhaltig sind. Im ersten Schritt zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit ist eine Feststellung vorzunehmen, ob ein technisches Bewertungskriterium in den Delegierten Rechtsakten erfüllt wird, welches auf die jeweilige Aktivität angewendet werden kann.
Für Kreditinstitute sind beispielsweise folgende Sachverhalte relevant hinsichtlich der Taxonomie-Fähigkeit und müssen den Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet werden:
- Finanzierungen an Privatpersonen: Wohnungsbaudarlehen, Renovierungsdarlehen sowie Fahrzeugfinanzierungen,
- Finanzierungen an Gebietskörperschaften: Wohnbaufinanzierung und zweckgebundene Finanzierungen (Finanzierungen, deren Zweck bekannt ist und die eine für die Taxonomie in Frage kommende Tätigkeit betreffen),
- Kreditengagements gegenüber Kreditinstituten, die der CSRD unterliegen und welche die geforderten KPI’s veröffentlicht haben (mit Ausnahme von täglich fälligen Geldern),
- Kreditengagements gegenüber finanziellen und nichtfinanziellen CSRD-Unternehmen, welche die geforderten KPI’s veröffentlicht haben,
- Aufgrund Nichtzahlung der Kreditrate eingezogene und zum Verkauf stehende gewerbliche und private Immobilien
Taxonomie-Konformität (Alignment)
Damit eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig und somit als taxonomiekonform gelten kann, muss sie folgende Bedingungen kumulativ erfüllen:
- sie trägt signifikant zu mindestens einem Umweltziel bei,
- sie darf keinem anderen Umweltziel wesentlich schaden (Do Not Significant Harm-Prinzip) und
- die Minimum Safeguard Standards müssen erfüllt sein.
Green Asset Ratio (GAR)
Die GAR zeigt den Anteil der Aktiva des Kreditinstituts, die in taxonomiekonforme Wirtschaftszweige, finanziert und investiert werden, im Verhältnis zu den gesamten gedeckten Aktiva, ohne Forderungen an Zentralstaaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten.
Berichterstattung zum 31. Dezember 2024
Die Addiko Bank AG kommt als übergeordnetes Kreditinstitut der Addiko Gruppe der Offenlegungsverpflichtung nach CSRD auf konsolidierter Ebene nach. In Ermangelung von Geschäftsfällen entfallen die folgenden Angaben in den Meldebögen:
- Angaben zu Garantien für Drittfinanzierungen sowie verwaltetes Vermögen (Asset Management)
- Angaben zum (nach CRR-Definition) „großen“ Handelsbuch
- Berichtsanforderungen für Finanzprodukte, wie die Green Bond Verordnung
Addiko führt nur ein „kleines“ Handelsbuch gemäß CRR-Definition. In den Handelsbestand werden nur derivative Geschäfte (Volumen zum 31. Dezember 2024: EUR 231,0 Mio.; 2023: EUR 288,0 Mio.) sowie – in einem sehr geringen Ausmaß – Schuldverschreibungen ausschließlich öffentlicher Emittenten (Buchwert zum 31. Dezember 2024: EUR 9,4 Mio.; 2023: EUR 24,6 Mio.) gewidmet, entsprechend gibt es in der Addiko zum Bestand keine Ziele hinsichtlich Taxonomie-Fähigkeit bzw. -Konformität.
Die Konformitätsanalyse wird auf der Grundlage von Informationen durchgeführt, die von CSRD-pflichtigen Unternehmen veröffentlicht wurden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Finanzunternehmen in ihrer Nichtfinanziellen Berichterstattung zum 31. Dezember 2023 nur Angaben zu den ersten beiden Umweltzielen zu veröffentlichen hatten. Weiters wurden für zweckgebundene Finanzierungen an Privatkunden und Gebietskörperschaften die technischen Bewertungskriterien der Delegierten Verordnung "Klima" berücksichtigt. Informationen zu den erhaltenen Gebühren und Provisionen müssen für alle Institute erst ab dem 1. Januar 2026 veröffentlicht werden (basierend auf Daten zum 31. Dezember 2025).
Beschränkung der Berichterstattung
In Übereinstimmung mit der Taxonomie-VO erfolgen die Angaben auf den von den Gegenparteien zuletzt veröffentlichten KPI‘s. Aufgrund des Umstandes, dass die gegenständliche Berichterstattung zum 31. Dezember 2024 bereits im Februar 2025 ihren Abschluss fand, basiert diese hinsichtlich der Gegenpartei-relevanten KPI’s zur Gänze auf jenen vom 31. Dezember 2023 und geben daher betreffend Finanzunternehmen ausschließlich die Umweltziele 1 und 2 wieder.
Gründe, warum der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Finanzierungen und damit die GAR für die Addiko Gruppe relativ niedrig ist, sind die folgenden:
- Holding mit geringer Geschäftstätigkeit: Die Holdinggesellschaft in Österreich, die Addiko Bank AG, betreibt kein eigenes Kreditgeschäft im Inland, sondern führt zur Liquiditätssteuerung ein Wertpapierbuch, welches ausschließlich in Anleihen von Zentralstaaten veranlagt. Diese Engagements werden gemäß Artikel 8 als nicht taxonomiefähig bzw. -konform angesehen und haben daher keine Auswirkung auf die GAR.
- Hoher Nicht-EU-Anteil am Tochter-Geschäft: Die Addiko Gruppe ist in den CSEE-Ländern Slowenien und Kroatien (beide EU) sowie Serbien, Bosnien & Herzegowina und Montenegro (Drittstaaten) mit rechtlich selbständigen Kreditinstituten vertreten. Bezogen auf die Bilanzsumme betragen die von den Tochtergesellschaften in den Drittstaaten getätigten Geschäfte zum 31. Dezember 2024 rd. 37% (2023: rd. 37%). Damit schränkt sich auch der Kreis an Unternehmen ein, die der CSRD unterliegen.
- Consumer Geschäftsmodell „Non-Purpose“-Finanzierungen: Addiko unterscheidet sich von seinen Wettbewerbern vor allem dadurch, dass es sich auf die Vergabe von nicht zweckgebundenen Darlehen konzentriert. Folglich fehlen der Gruppe Informationen über die spezifische Verwendung des Darlehens.
- SME Geschäftsmodell „Non-Purpose“-Finanzierungen: Im Geschäftssegment der klein- und mittelgroßen Unternehmen werden diesen in der Regel Kreditrahmen für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes eingeräumt. Die mit diesen Mitteln konkret getätigte Ausgabe bzw. Investition stellt aus Sicht der Addiko eine Non-Purpose-Finanzierung dar.
- Kein Neugeschäft im Bereich Hypothekenfinanzierungen: In diesem Geschäftsbereich werden seit vielen Jahren keine Neugeschäfte mehr abgeschlossen und wird der Restbestand als „Nicht-Fokusbereich“ dem Abbau zugeordnet. Bei Ausreichen der Finanzierungen wurden keine EPC’s (energy performance certificates / Energieausweise) eingeholt und können diese mangels damaliger vertraglicher Regelungen vom Kreditnehmer auch nicht nach eingeholt werden. Die im Neugeschäft grundsätzlich mögliche Vorbedingung zur Vorlage eines EPC für die Gewährung eines Kredites ist daher bei der Addiko nicht anwendbar. Darüber hinaus wäre der EPC auch nur für die Länder Slowenien und Kroatien angabemäßig verwertbar.
- Kein Neugeschäft im Bereich Public Finance: Es gehört ebenfalls seit Jahren nicht mehr zum Geschäftsbereich der Addiko mittels Großfinanzierungen Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen Liquidität zu beschaffen.
- Kein Neugeschäft im Geschäftsbereich „Large Corporates“: Die Finanzierungen von Großprojekten bzw. von großen Kapitalgesellschaften gehört aufgrund der inhärenten Kreditrisiken nicht zum Geschäftsmodell der Addiko. Da derartige Großunternehmen oftmals auch der CSRD unterliegen, führt der Ausschluss von diesen Geschäften mit diesen Unternehmen dazu, dass der Kreis an Kreditnehmer, die über ihre taxonomiefähigen und -konformen Umsätze und Investitionen zu berichten haben, gering ist.
Addiko’s Geschäftsmodell und Transformation Richtung Nachhaltigkeit
Addiko’s Geschäftsmodell basiert primär auf der Gewährung von Non-Purpose-Finanzierungen an Consumer und SME-Kunden. Um die Transformation der Gesellschaft und Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu unterstützen wird das Geschäft mit Händlern, die sich auf den Verkauf von „grünen Produkten“ spezialisiert haben (Photovoltaik, Wallboxen für E-Mobilität, Fahrräder und E-Bikes, etc.) weiter ausgebaut. Addiko finanziert hierbei entweder den Geschäftstreibenden selbst (bspw. durch Working Capital-Finanzierungen) und/oder seine Kunden in der Anschaffung eines Produkts (Consumer-Finanzierungen), wobei die ausgereichten Kredite weiterhin als Non-Purpose-Finanzierungen klassifiziert werden, sodass die technischen Prüfkriterien der Taxonomie-VO nicht zur Anwendung gelangen.
12.1.2. Anhang VI - Meldebögen für die KPI's von Kreditinstituten
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| *Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen | |
| Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM | |
| % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken | |
| 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR | 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR |
| 2. GAR-Sektorinformationen | 2. GAR-Sektorinformationen |
| 3. GAR KPI-Bestand | 3. GAR KPI-Bestand |
Addiko verpflichtet sich alle Auswirkungen, Risiken und Chancen, die in der doppelten Wesentlichkeitsbewertung (siehe Kapitel 4.4.) als wesentlich eingestuft wurden, aktiv anzugehen. Das Hauptziel dieses Kapitels besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie Addiko mit den wesentlichen IROs umgeht. Es stellt die Strategien, Maßnahmen und Ziele vor, die zur Bewältigung dieser Herausforderungen entwickelt wurden. Anders ausgedrückt, beschreibt dieses Kapitel, wie die Bank negative Auswirkungen und Risiken minimiert und gleichzeitig positive Beiträge zum Umwelt- und Sozialbereich maximiert. Zunächst wird die Offenlegungspflicht gemäß ESRS E1-1 erläutert. Anschließend folgt ein Überblick über die wesentlichen IROs, bevor eine systematische Darstellung der Strategien, Maßnahmen und Ziele zur Bewältigung dieser Herausforderungen erfolgt. Der letzte Abschnitt konzentriert sich auf Nachhaltigkeitskennzahlen, einschließlich Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen.
12.2.1. ESRS E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Addiko verfügt derzeit noch über keinen formalisierten Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, da der Fokus derzeit noch in der Datenerhebung und -validierung sämtlicher Geschäftsbereiche liegt. Diese Maßnahmen dienen dazu, eine aussagekräftige und verlässliche Datengrundlage zu schaffen, die als Basis für einen fundierten und wirkungsvollen Übergangsplan dient. Nach Abschluss dieser Vorbereitungsphase wird Addiko einen detaillierten Plan entwickeln, der die Beiträge der Bank zur globalen Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft steuert.
12.2.2. ESRS2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Gemäß ESRS2 müssen die im Rahmen der DMA identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) offengelegt werden. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen umweltbezogenen IROs, ihre Herkunft sowie deren Einfluss auf die Strategie und das Geschäftsmodell der Bank.
| Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
| :--- | :---# Group Travel, Car and Hospitality Policy
Wesentliche IROs, die durch die Konzepte adressiert werden
E1-IRO-2 – Negative Auswirkung - Klimaschutz: Treibhausgasemissionen aus eigenen Geschäftsaktivitäten:
Obwohl die Scope-1- und Scope-2-Emissionen in der doppelten Wesentlichkeitsbewertung als nicht wesentlich eingestuft wurden, trägt deren Reduktion dennoch zur übergeordneten Klimaschutzstrategie von Addiko bei und unterstreicht das Engagement der Bank zur Minderung des Klimawandels.
Zentrale Inhalte
Neben den in den Konzernrichtlinien für Geschäftsreisen und Dienstfahrzeuge der Addiko festgelegten Vorgaben, regelt die Richtlinie auch die Beschaffung von Firmenfahrzeugen und fördert den Übergang zu elektrischen und hybriden Fahrzeugen innerhalb der Unternehmensflotte. Ziel dieser Umstellung ist die Reduzierung von CO₂-Emissionen, die durch Geschäftsreisen entstehen. Während jede Addiko Tochterbank eigenständig für die Beschaffung ihrer Fahrzeugflotte verantwortlich ist, hat der Konzernvorstand als ESG-Initiative eine Zielvorgabe vorgegeben, die den Wandel hin zu umweltfreundlicheren Transportmethoden vorantreibt. Die Umsetzung dieser Initiative wird lokal durch die Abteilungen Real Estate Management (REM) und Procurement gesteuert, wobei die spezifischen Rahmenbedingungen an den jeweiligen Standorten berücksichtigt werden.
Umfang der Maßnahmen
X Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
Eigene Belegschaft, Lieferanten
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Basierend auf der konzernweiten ESG-Strategie trifft der lokale Vorstand die Entscheidung auf Grundlage einer Analyse, die von den lokalen Real Estate Management (REM)- und Procurement-Einheiten bereitgestellt wird. Die Umsetzung der Entscheidung erfolgt anschließend durch die lokalen REM- und Procurement-Teams.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Es gibt einen halbjährlichen Bericht, der als Teil der ESG-Ziele an den Konzernvorstand und Aufsichtsrat berichtet wird. Der Überprüfungsprozess findet jährlich statt oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Verweis auf andere Standards
Keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Die Richtlinie berücksichtigt die Notwendigkeit des Übergangs zu umweltfreundlicheren Transportmethoden. Dazu gehört insbesondere die Erhöhung des Anteils von Elektro- und Hybridfahrzeugen innerhalb der gesamten Fahrzeugflotte.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Die Richtlinie ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App zugänglich.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Die Addiko Bank arbeitet aktiv daran, ihre aktuelle Fahrzeugflotte durch elektrische und hybride Fahrzeuge zu ersetzen, um den CO₂-Fußabdruck zu reduzieren und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Das Ziel ist, bis Ende 2025 einen Anteil von 30% Hybrid- oder Elektrofahrzeugen an der gesamten Fahrzeugflotte zu erreichen. Zur Überwachung der Wirksamkeit der gesetzten Ziele wird die Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen regelmäßig gesteuert:
- Halbjährlich: Bericht an die konzernweiten Aufsichtsgremien (Vorstand, Aufsichtsrat)
- Jährlich: Detailliertes Monitoring der Fahrzeugflotte, einschließlich Kraftstoffverbrauch sowie Energieverbrauch von Hybrid- und Elektrofahrzeugen
Zusätzlich übermitteln die ESG-SPOCs diese Informationen mindestens vierteljährlich an die Group Credit Risk Management Abteilung, im Rahmen des regulären ESG-Reportings.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen X Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Bis Jahresende 2025
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Zum Ende der Berichtsperiode 2024 wurden 30,1% der Fahrzeugflotte durch Elektro- oder Hybridfahrzeuge ersetzt. Damit wurde das für 2024 gesetzte Ziel, 20% der Flotte auszutauschen, übertroffen. Dies unterstreicht Addikos konsequentes Engagement für die Erreichung seiner Nachhaltigkeitsziele. Da das Ziel für 2025 vor Abschluss der Ergebnisse für 2024 festgelegt wurde, basiert es auf einer konservativen Schätzung. Angesichts der erheblichen Fortschritte im Jahr 2024 wird das Ziel für 2025 jedoch überarbeitet, um die bisherigen Erfolge angemessen zu berücksichtigen und Addikos Nachhaltigkeitsstrategie weiter zu stärken.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
Lokale REM Abteilungen
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Wird nicht als signifikanter Betriebsaufwand betrachtet, da der Anteil am gesamten Betriebsaufwand der Gruppe bei 0,43% liegt.
Umweltfreundliche Bankdienstleistungen
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahme adressiert werden
E1-IRO-2 – Positive Auswirkungen - Klimaschutz:
Die Finanzierung von Kreditnehmern, die zur Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen, stärkt die Bemühungen von Addiko, sich auf die Anpassung an den Klimawandel vorzubereiten. Darüber hinaus leisten gezielte ESG-Initiativen, wie z.B. das Angebot von umweltfreundlichen Produkten zur Reduzierung des Papierverbrauchs, oder die Optimierung der Büroflächen zur Einsparung von Energie, einen positiven Beitrag zur Minderung des Klimawandels.
Zentrale Inhalte
Die ESG-Initiative verstärkt den positiven Einfluss von Addiko auf die Umwelt, indem sie umweltfreundliche Bankdienstleistungen anbietet. Diese führen zu einer Reduzierung des Papierverbrauchs und verringern zugleich die Notwendigkeit persönlicher Filialbesuche.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Die Maßnahmen wurden entwickelt, um zur Minderung des Klimawandels beizutragen. Sie konzentrieren sich auf die Reduzierung des Papierverbrauchs, die Förderung der Digitalisierung und damit einhergehend auf die Verringerung der Besuche in den Bankfilialen. Wichtigste Maßnahmen für 2025 sind:
- Einführung von Signaturpads in Slowenien und Kroatien, diese Umsetzung ist in zwei Phasen geplant, in der ersten Umsetzungsphase werden Signaturpads für die Unterzeichnung von Schalterdokumentationen genutzt, was dann sukzessive auch auf Barkreditverträge ausgeweitet werden soll.
- Einführung der digitalen Signaturen in Kroatien für Kreditverträge im E2E Darlehensprozess über die Website, Integration digitaler Signaturen für Kreditverträge in mobilen Anwendungen. Der zu erwartende Effekt ist ein weiterer Rückgang des Papierverbrauchs und der Ressourcenschonung.
- Automatisierte Finanzdaten-Uploads und – Extraktion, Digitalisierung durch Dokumentenscanning und Upload in interne Systeme für KMUs und die Nutzung eines Tools zur automatisierten Dokumentenerfassung und Extraktion relevanter Daten. Positive Auswirkungen ergeben sich auch auf „Time-to-yes“ und „Time-to-cash“.
Umfang der Maßnahmen
X Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Bis Jahresende 2025
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Zusätzliche umweltfreundliche Bankdienstleistungen wurden im Jahr 2024 erfolgreich eingeführt, darunter das Digital Onboarding-Projekt, QR-Zahlungen und die M-Banking-App.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
Abteilungsleiter, Group Consumer, Group SME, Group Digital
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Keine signifikante CapEx/OpEx-Zuweisung, da die Implementierung umweltfreundlicher Bankdienstleistungen weniger als 5% der gesamten CapEx/OpEx auf Konzernebene ausmacht.
Optimierung der Büroflächen
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahme adressiert werden
E1-IRO-2 – Positive Auswirkung: Klimaschutz:
Die Reduzierung der Büroflächen führt zu einer geringeren Energienutzung und trägt somit aktiv zur Minderung des CO₂-Fußabdrucks bei.
Zentrale Inhalte
Durch optimierte Flächennutzung und effizientere Gebäudebewirtschaftung unterstützt diese Maßnahme die Klimaschutzstrategie von Addiko und fördert eine nachhaltigere Ressourcennutzung.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Reduzierung von Büroflächen und Filialstandorten sowie Förderung von hybriden Arbeitsmodellen
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Zielvorgaben erreicht
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
In den letzten Jahren wurde bereits eine erhebliche Reduzierung der Büroflächen umgesetzt, sodass diese Maßnahme als abgeschlossen betrachtet werden kann. Seit 2021 konnte Addiko die Büroflächen auf Konzernebene um 12% verringern.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
Group Operations, Group Consumer und lokale REM Abteilungen
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Keine CapEx/OpEx-Zuweisung, da das Ziel bereits erreicht wurde.
Group Credit Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahme adressiert werden
E1-IRO-2 – Negative Auswirkung: Klimaschutz:
Die Finanzierung von Kreditnehmern, die in Branchen tätig sind, die dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zuwiderlaufen, würde die Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels behindern.# E1-IRO-1 – Risk: Anpassung an den Klimawandel
Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels, wie strengere Regulierungen und der Wandel hin zu kohlenstoffarmen Technologien, können sich negativ auf bestimmte Branchen auswirken, die auf fossile Brennstoffe angewiesen sind. Dies könnte deren Profitabilität verringern und das Ausfallrisiko für Kredite in diesen Sektoren erhöhen.
Zentrale Inhalte
E1-IRO-2: Die Group Credit Policy berücksichtigt die negativen Umweltauswirkungen von Addiko, indem sie Finanzierungslimits für Kunden in besonders betroffenen Branchen festlegt. Darüber hinaus wurden „No-Go-Industrien“ definiert, für die keine zusätzliche Finanzierung ermöglicht wird.
E1-IRO-1: Diese Policy berücksichtigt zudem die Übertragung physischer und transitorischer Risiken auf das Kreditrisiko im Darlehensportfolio von Addiko. Durch die Integration eines ESG-Fragebogens in den Genehmigungs- und Überwachungsprozess werden diese Risiken systematisch bewertet und gezielt minimiert.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- X Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
- Kunden
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group Credit Risk Management, lokale Risikoabteilungen
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Verweis auf andere Standards
Keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
- Kunden
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Die Richtlinie ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy-App zugänglich.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen E1-IRO-2: Die Maßnahme umfasst die Festlegung von Kreditvergabelimits für Branchen, die als „besonders betroffen“ eingestuft wurden. Darüber hinaus wurden „No-Go-Sektoren“ definiert, für die keine zusätzliche Finanzierung möglich ist.
E1-IRO-1: Die Maßnahme beinhaltet die Integration von Klima- und Umweltkriterien (C&E) in den Bewertungsprozess für Firmenkunden durch einen speziellen Fragebogen. Diese Bewertung fließt in das Rating der jeweiligen Kunden ein und beeinflusst somit die Quantifizierung des Kreditrisikos. In bestimmten Fällen kann dies dazu führen, dass eine Finanzierung für den betreffenden Kunden abgelehnt wird.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- X Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Initiativen bereits im Jahr 2023 abgeschlossen.
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Initiativen bereits im Jahr 2023 abgeschlossen.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
- Abteilungsleiter, Group Credit Risk Management, lokale Risikoabteilungen
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Keine CapEx/OpEx-Zuweisung, da das Ziel bereits erreicht wurde.
Konzernrichtlinie für Sicherheitenmanagement (Group Collateral Management Policy)
Group Collateral Management Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahme adressiert werden
E1-IRO-1 – Risiko – Anpassung an den Klimawandel: Die Schuldendienstfähigkeit einzelner Kreditnehmer kann durch physische und transitorische Klimarisiken negativ beeinflusst werden. Die Schwere dieser Auswirkungen im mittleren bis langen Zeithorizont hängt maßgeblich von den ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ab. Infolgedessen könnte dies die Gesamtprofitabilität von Addiko beeinflussen.
Zentrale Inhalte
Die Group Collateral Management Policy berücksichtigt Klima- und Umweltrisiken (C&E-Risiken), indem sie ESG-Faktoren wie Überschwemmungsrisiken, Waldbrandrisiken und Risiken im Zusammenhang mit Massenbewegungen in den Bewertungsprozess von Sicherheiten einbindet. Darüber hinaus legt die Richtlinie Maßnahmen fest, die zu ergreifen sind, wenn ESG-Faktoren in den Bewertungen nicht angemessen berücksichtigt wurden und definiert verpflichtende ESG-Datenerhebungspunkte, die für das Reporting erforderlich sind.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- X Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
- Kunden
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group Credit Risk Management, lokale Risikoabteilungen
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Verweis auf andere Standards
- CRR 3, International Valuation Standard (IVS)
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Nicht relevant
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Die Richtlinie ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy-App zugänglich
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen Nr. 1: Verbesserung der Erfassung von EPC-Ratings, um mehr Informationen über die Energieeffizienz von Sicherheiten zu sammeln, die in die Bewertung einfließen können. Die EPC-Ratings werden im Rahmen des Kreditvergabeprozesses sowie der regelmäßigen Überwachung der Sicherheiten erfasst. Ziel ist es, eine umfassende und präzise Bewertung des Sicherheitenwerts sicherzustellen, indem alle wesentlichen physischen und transitorischen Risiken berücksichtigt werden.
Nr. 2: Integration zusätzlicher Klima- und Umweltrisiken (C&E) in Sicherheitenbewertungen, Erweiterung der Bewertung um Gefahren durch Waldbrände und Erdrutsche, Sicherstellung einer ganzheitlichen Bewertung unter Einbeziehung aller relevanter physischer und transitorischer Risiken.
Nr. 3: Einführung eines C&E Risikoanalyseberichts, zur Bereitstellung eines eigenständigen Berichts zur Bewertung von C&E Risiken in Fällen, in denen eine klassische Sicherheitenbewertung nicht erforderlich ist. Zur Steigerung der Transparenz und verbesserte Risikobewertung bei Finanzierungsentscheidungen.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- X Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Bis Jahresende 2025
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
- Nr.1: Integration zusätzlicher C&E Risiken in die Collateral Valuation Policy (Erweiterung der Bewertungsrisiken)
- Nr.2: Integration der Basel IV Anforderungen und CRR3 in die Sicherheitenbewertung
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
- Abteilungsleiter, Group Credit Risk Management, lokale Risikoabteilungen
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Keine signifikante CapEx/OpEx-Zuweisung, da die Maßnahmen für den Konzern insgesamt nur geringfügige Kosten verursachen.
Konzernrichtlinie für Finanzinstitute, Staaten, substaatliche Einheiten und Intra-Group-Limits
Group Financial Institutions / Sovereigns / Sub-Sovereigns / Intra-group limits Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
E1-IRO-1 – Risk: Anpassung an den Klimawandel: Die Schuldendienstfähigkeit einzelner Kreditnehmer kann durch physische und transitorische Klimarisiken negativ beeinträchtigt werden. Die Schwere dieser Auswirkungen im mittleren bis langen Zeithorizont hängt maßgeblich von den ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ab. Infolgedessen könnte dies die Gesamtprofitabilität der Addiko beeinflussen.
Zentrale Inhalte
Die Richtlinie behandelt die ESG-Risiken, die sich aus den Investitionen von Addiko in Staaten, substaatliche Einheiten und Finanzinstitute ergeben. Die zentrale Maßnahme umfasst die Einführung eines speziellen ESG-Fragebogens für Staaten und Finanzinstitute, der mögliche Auswirkungen auf das Anleihen- und Derivateportfolio von Addiko bewertet. Der ESG-Fragebogen berücksichtigt Abhängigkeiten von spezifischen Sektoren, z. B. Landwirtschaft, sowie Abhängigkeiten von bestimmten Ländern und deren politische Stabilität. Zusätzlich enthält der Fragebogen für Staaten institutionelle und regulatorische Rahmenbedingungen sowie die Verfügbarkeit öffentlicher ESG-Daten, während der Fragebogen für Finanzinstitute Aspekte wie Bankenaufsicht, Corporate-Governance-Strukturen sowie Transparenz und ESG-Reporting umfasst. Durch die Implementierung dieses Fragebogens werden ESG-Risiken systematisch bewertet und in die Investitionsentscheidungen integriert.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- X Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
- Kunden
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group Credit Risk Management, Group Treasury & ALM
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Verweis auf andere Standards
Keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Nicht relevant
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Die Richtlinie ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy-App zugänglich
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen Nr. 1: Implementierung des ESG-Fragebogens
Nr. 2: Aktualisierung des ESG-Fragebogens und Bewertungsverfahren (Fragen beziehen sich auf Abhängigkeiten von spezifischen Branchen, Ländern, politische Stabilität, Naturkatastrophen, regulatorische Rahmenbedingungen)
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- X Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Zielvorgaben erreicht
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
ESG-Fragebogen wurde im Jahr 2023 eingeführt und 2024 aktualisiert
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
- Abteilungsleiter, Group Credit Risk Management, lokale Risikoabteilungen
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Keine signifikante CapEx/OpEx-Zuweisung,
ICAAP Policy and Risk Inventory and Assessment Process manual
ICAAP Policy and Risk Inventory and Assessment Process manual
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
E1-IRO-1 – Risiko: Anpassung an den Klimawandel: Die Schuldendienstfähigkeit einzelner Kreditnehmer kann durch physische und transitorische Klimarisiken negativ beeinflusst werden.# ESRS E1-4 – Klimawandelrisiken
Die Schwere dieser Auswirkungen im mittleren bis langen Zeithorizont hängt maßgeblich von den ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ab. Infolgedessen könnte dies die Gesamtprofitabilität von Addiko beeinträchtigen.
E1-IRO-4 – Risiko: Anpassung an den Klimawandel
Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels, wie strengere Regulierungen und der Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien, können sich negativ auf branchenabhängige Sektoren, insbesondere solche mit hoher Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, auswirken. Dies könnte ihre Profitabilität verringern und das Ausfallrisiko für Kredite in diesen Sektoren erhöhen.
Zentrale Inhalte
Das Handbuch zum Risiko-Inventar und Bewertungsprozess behandelt sowohl die Risiken im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel als auch die Minderung des Klimawandels, indem es C&E-Risiken in das übergeordnete Risikomanagement-Framework von Addiko integriert. Diese Einbindung stellt sicher, dass die Auswirkungen von C&E-Risikotreibern bei der Bewertung wesentlicher Risiken berücksichtigt werden.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- □ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
- Eigene Belegschaft, Vorstand
- Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group Integrated Risk Management
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Verweis auf andere Standards
Keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Nicht relevant
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Die Richtlinie ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy-App zugänglich
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Verbesserung der Integration von Klima- und Umweltrisiko-Treibern (C&E) in die Risikoidentifikation und -bewertung.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- □ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Zielvorgaben erreicht
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Zielvorgaben erreicht
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
Abteilungsleiter Group Integrated Risk Management, Group Credit Risk Management
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Keine CapEx/OpEx-Zuweisung, da das Ziel bereits erreicht wurde.
12.2.4. ESRS E1-5 – Energieverbrauch und -mix
Zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen durch den Energieverbrauch erfasst Addiko in jedem Berichtszeitraum spezifische Leistungskennzahlen. Unser Ziel ist es, eine umfassende, transparente und verlässliche Offenlegung des Energieverbrauchs sicherzustellen – sowohl für den aktuellen als auch für zukünftige Berichtszeiträume. Dadurch stärken wir die Nachvollziehbarkeit unserer Fortschritte und ermöglichen es unseren Stakeholdern, fundierte Einblicke in unsere Nachhaltigkeitsleistung zu gewinnen.
77.a) Methodik und wesentliche Annahmen hinter den Kennzahlen, einschließlich deren Einschränkungen
Addiko unterhält vertragliche Vereinbarungen mit lokalen Energieanbietern und sammelt jährlich die Stromrechnungen aller lokalen Einheiten über die Abteilungen für Immobilienmanagement (REM). Die Energieverbrauchsdaten basieren ausschließlich auf dem tatsächlichen Verbrauch gemäß den Energieabrechnungen. In einigen Addiko-Einheiten sind die Energiekosten jedoch in einem „All-in-Mietmodell“ enthalten, sodass die Nebenkosten auf Basis von Schätzungen pro Quadratmeter berechnet werden und nicht auf tatsächlichem Verbrauch basieren. Zudem sind zurückgeführte Vermögenswerte (Repossessed Assets) nicht in diesen Berechnungen inkludiert, da der Addiko Bank keine direkten Heiz- oder Energiekosten für diese Immobilien entstehen. Die von den lokalen REM Einheiten gesammelten Daten werden anschließend mithilfe einer standardisierten Excel-Vorlage an die Abteilung Group Banking Operations gemeldet und auf Gruppenebene konsolidiert, um somit den gesamten Energieverbrauch der Bank zu berechnen.
77.b) Validierung der Kennzahlen durch einen externen Prüfer
Im Jahr 2024 wurden die Daten zum Energieverbrauch keiner unabhängigen Überprüfung durch einen externen Prüfer unterzogen, abgesehen von der Prüfung durch den Assurance-Dienstleister.
39. Erneuerbare Energie aus eigener Produktion
Eine bedeutende Entwicklung in diesem Bereich ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauptgebäudes der ABSA in Sarajevo. Die Anlage wird künftig einen Teil des Energiebedarfs von ABSA aus erneuerbaren Quellen decken und zur Senkung der Stromkosten beitragen. Die positiven Effekte dieser Maßnahme werden ab dem ersten Quartal 2025 erwartet. Zusätzlich wurde 2024 im Hauptgebäude der Addiko Bank Serbien eine moderne Wärmepumpe installiert. Diese soll die Energieeffizienz erheblich steigern und den Gesamtenergieverbrauch nachhaltig reduzieren.
36. Gesamtenergieverbrauch
Seit der Einführung einer Initiative zur Energie- und Ressourcenschonung hat sich das Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen in allen Einheiten von Addiko erheblich gesteigert. In den letzten vier Jahren verzeichnete die Addiko Gruppe einen kontinuierlichen Rückgang des Gesamtenergieverbrauchs, der zwischen 2021 und 2024 um 19,7% gesenkt werden konnte, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtenergieverbrauch | 12.443 | 11.232 | 10.510 | 9.987 |
| (in MWh) |
Addiko setzt konsequent auf energieeffiziente Lösungen bei Renovierungen und neuen Investitionen, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Gleichzeitig wird bei der Strombeschaffung verstärkt auf Kosteneffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien geachtet. Im Jahr 2024 lag der gesamte Energieverbrauch bei 9.987 MWh, mit folgender Zusammensetzung: 68,7% aus fossilen Brennstoffen, 21,8% aus erneuerbaren Quellen, 4,9% aus Kernenergie und 4,6% aus nicht spezifizierten Quellen. In mehreren Addiko-Einheiten, darunter ABSA, ABBL, ABM und ABH, liegt der Anteil erneuerbarer Energien bereits über 40%, was den Fortschritt der Bank bei der nachhaltigen Energieversorgung unterstreicht.
37) Energiequellen und -verbrauch der Addiko in den Jahren 2023 and 2024
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Gesamtenergieverbrauch und -Quellen (in MWh) | ||
| Gesamtenergieverbrauch aus fossiler Energie | 6.260 | 6.857 |
| Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 59,5% | 68,7% |
| Verbrauch aus Kernkraftquellen | 474 | 494 |
| Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 4,5% | 4,9% |
| Brennstoffverbrauch für erneuerbare Energieträger, inkl. Biomasse | - | - |
| Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf, Kühlung aus erneuerbaren Quellen | 3.346 | 2.173 |
| Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es nicht um Brennstoff handelt | - | - |
| Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie | 3.346 | 2.173 |
| Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 31,9% | 21,8% |
| Verbrauch aus Quellen die nicht zugeordnet werden können | 430 | 463 |
| Gesamtenergieverbrauch | 10.510 | 9.987 |
12.2.5. ESRS E1-6 – Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3
Um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen von Addiko zu bewerten, sind präzise Messungen und fundierte Schätzungen der Treibhausgasemissionen (THG) in den Bereichen Scope 1, 2 und 3 unerlässlich. Addiko verpflichtet sich, seinen CO₂-Fußabdruck für die aktuelle und zukünftige Berichtsperiode umfassend offenzulegen, um höchste Transparenz und Verlässlichkeit für alle Stakeholder zu gewährleisten.
77.a) Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen
Zur Berechnung der Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1 und Scope 2 hat die Addiko Group die Richtlinien des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol) sowie die Vorgaben der ESRS-Standards befolgt.
Scope 1-Emissionen umfassen direkte Emissionen, die durch die betrieblichen Aktivitäten der Bank direkt in die Atmosphäre freigesetzt werden, insbesondere aus dem Betrieb eigener Gebäude und dem firmeneigenen Fuhrpark. Dabei wurden alle relevanten Emissionen erfasst, einschließlich direkter Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen für interne Heizsysteme sowie auch der Kraftstoffverbrauch der Fahrzeugflotte. Zur Berechnung wurden Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes Österreich (UBA) und des britischen Department for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA) herangezogen, insbesondere für den Dieselverbrauch (kg CO₂eq/l). Darüber hinaus wurden Umrechnungsfaktoren (kg CO₂eq/kWh) für den Stromverbrauch angewendet, die verschiedenen Energiequellen wie Erdgas, Kohle und andere erdölbasierte Gase abdecken.
Scope 2-Emissionen beinhalten indirekte Emissionen, die mit der Erzeugung eingekaufter Energie verbunden sind, die von der Bank genutzt wird, typischerweise von externen Energieversorgern. Hier wurden alle relevanten Emissionen erfasst, insbesondere indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch sowie aus der Nutzung von Fernwärme. Zur Berechnung der Scope 2-Emissionen (in tCO₂) gibt es zwei gängige Methoden: die standortbasierte Methode („location-based“) und die marktbasierte Methode („market-based“). Die Addiko Group hat für die Ermittlung ihrer Scope 2-Emissionen die standortbasierte Methode angewandt. Als primäre Datenquelle diente Ecoinvent, wobei die angewendeten Umrechnungsfaktoren auf die jeweiligen Standorte und Einheiten der Addiko Group abgestimmt wurden. Da für die marktbasierten Berechnungen aufgrund fehlender regulatorischer Vorgaben und Berichtspflichten in den Ländern, in denen Addiko tätig ist (Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro), keine Daten verfügbar waren, waren die Energieversorger nicht verpflichtet, entsprechende Informationen bereitzustellen. Daher wurden bei der Ermittlung der Emissionen aus Kraftstoffverbrauch und Stromnutzung für die standortbasierte und marktbasierten Berechnungen dieselben Umrechnungsfaktoren angewendet.# Finanzierte Emissionen (Scope 3, Kategorie 15 – Investitionen)
Finanzierte Emissionen, die Teil von Scope 3 (Kategorie 15: Investitionen) sind, stehen im Zusammenhang mit den Investitions- und Finanzierungsaktivitäten der Bank. Bei der Berechnung der Scope-3-Emissionen hat sich Addiko an die Richtlinien des Greenhouse Gas Protocols („GHG Protocol“) gehalten. Als Mitglied der ‚Partnership for Carbon Accounting Financials‘ („PCAF“) hat Addiko Zugang zu deren Datenbank und relevanten Dokumentationen. Sämtliche Emissionsdaten wurden aus dieser Quelle bezogen und auf das Kreditportfolio der Addiko angewendet.
Die jüngste Aktualisierung der Berechnung der Scope-3-Emissionen erfolgte unter Verwendung der neuesten verfügbaren Emissionsfaktoren aus dieser Quelle. Dabei basiert der neue Ansatz auf PCAF-Daten, die gemäß der Exiobase-Klassifikation strukturiert und anschließend auf NACE-Codes abgebildet werden. Da diese NACE-Codes für alle Unternehmenskunden in der internen Datenbank der Bank verfügbar sind, wird eine präzise Zuordnung der Emissionsdaten zum Kundenportfolio sichergestellt.
Für die Addiko Group werden die Scope-3-Emissionen hauptsächlich durch die Kategorie "Investitionen (finanzierte Emissionen)" bestimmt, die den größten Anteil an den gesamten THG-Emissionen der Gruppe ausmacht. Diese Kategorie umfasst die Emissionen aus den Finanzierungsaktivitäten des KMU-Geschäftssegments, das von der Addiko Group finanziert wird, während Finanzierungen für private Haushalte und Privatpersonen nicht in die Berechnung einbezogen werden. Andere Scope-3-Kategorien, deren Beitrag zu den Gesamtemissionen der Gruppe als gering eingestuft werden, (wie Geschäftsreisen, Pendlerverkehr, etc.) werden derzeit nicht veröffentlicht.
Wie in Abschnitt 16.8 dargelegt, wurden finanzierte Emissionen als die wesentliche Quelle für THG-Emissionen innerhalb der betrieblichen und investiven Tätigkeiten von Addiko identifiziert. Die folgende Tabelle zeigt die finanzierten Emissionen (Scope 3, Kategorie 15 – Investitionen) nach Segmenten. Die Bereiche Konsumentenfinanzierung, Hypothekenfinanzierung und Finanzinstitutionen sind nicht enthalten, da die damit verbundenen THG-Emissionen aus der Berechnung ausgeschlossen wurden.
| Segment | Scope 1 und Scope 2 THG Emissionen (tCO2eq) | Scope 3 THG Emissionen (tCO2eq) | Emissions-Intensität (tCO2eq/MEUR) |
|---|---|---|---|
| Large Corporates | 8.362 | 17.199 | 184 |
| SME Business | 156.709 | 389.328 | 290 |
| Public Finance | 994 | 2.351 | 149 |
| Gesamt | 166.064 | 408.877 | 281 |
77.b) Validierung der Kennzahlen durch eine externe Stelle
Im Jahr 2024 wurden die Daten zu den Treibhausgasemissionen (THG) der Scope 1, Scope 2 und Scope 3 keiner unabhängigen Überprüfung durch eine externe Validierungsstelle unterzogen.
44. Bruttoemissionen 1,2,3 und Gesamtemissionen
Die nachfolgende Tabelle enthält detaillierte Daten zu den Treibhausgasemissionen der Addiko Gruppe für die Jahre 2023 und 2024:
Gesamtemissionen (Scope 1, 2 und 3)
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Scope 1 Treibhausgasemissionen | ||
| Scope 1 THG-Bruttoemissionen (tCO2eq) | 824 | 755 |
| % der Scope 1 Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen | 0% | 0% |
| Biogene Emissionen | 0 | 0 |
| Scope 2 Treibhausgasemissionen | ||
| Standortbezogene Scope 2 THG Bruttoemissionen (tCO2eq) | 6.078 | 5.656 |
| Marktbezogene Scope 2 THG Bruttoemissionen3 (tCO2eq) | 6.078* | 5.656* |
| Biogene Emissionen | 0 | 0 |
| Signifikante Scope 3 Treibhausgasemissionen | ||
| Gesamt indirekte Scope 3 THG Bruttoemissionen (tCO2eq) | 582.349 | 574.942 |
| 15 Investitionen (Finanzierte Emissionen) | 582.349 | 574.942 |
| Biogene Emissionen | 0 | 0 |
| THG-Emissionen (Scope 1, 2 and 3) | ||
| THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (tCO2eq) | 589.251 | 581.353 |
| THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (tCO2eq) | 589.251* | 581.353* |
| THG-Gesamtemissionen je Nettoeinnahme (tCO2eq/MEUR) | 2.086 | 1.908 |
Im Jahr 2024 beliefen sich die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) der Addiko Group (Scope 1, 2 und 3 mit begrenzter Einbeziehung) auf 581.353 tCO₂eq. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zu 2023.
13. Soziale Informationen
13.1. ESRS S1 – Eigene Belegschaft
In der Addiko Bank bildet die Unternehmenskultur eine der zentralen Säulen des Arbeitsumfelds und spiegelt die Grundprinzipien Vertrauen, Integrität und Leistungsorientierung wider. Die Bank hat ihre Werte klar definiert. Diese umfassen essenzielle Leitprinzipien wie Kundenfokus, Verantwortungsbewusstsein, Zusammenarbeit, Umsetzungsstärke, unternehmerisches Denken und Führen durch Vorbild. Diese Prinzipien prägen die Unternehmenskultur der Addiko Bank maßgeblich und beeinflussen sowohl den Arbeitsalltag als auch den Umgang mit anderen.
Diese Werte bilden das Fundament dafür, wie jedes Mitglied der Addiko Bank mit Kunden, Kollegen und weiteren Stakeholdern interagiert und zusammenarbeitet. Daher wurden die Mitarbeitenden von Addiko als zentrale Stakeholder in den Prozess der Werteentwicklung einbezogen, um sicherzustellen, dass diese authentisch sind und die tatsächlichen Überzeugungen und Wahrnehmungen der Belegschaft widerspiegeln.
Addiko ist stolz auf ihren "Unconventional Bankers" Culture Code, der von den Mitarbeitenden entwickelt und gefestigt wurde. Das People & Culture-Team spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Menschen und Prozessen. Es arbeitet eng mit allen Abteilungen zusammen, um die einzigartige Strategie von Addiko umzusetzen und die Mitarbeitenden aktiv in diesen Prozess einzubinden. Im Jahr 2024 hat Addiko eine neue langfristige People & Culture-Strategie verabschiedet, die 16 Fokusbereiche innerhalb von vier zentralen Säulen umfasst: People, Acceleration, Culture und Framework.
Die Entwicklung von Addiko wird nicht nur von den Unternehmenswerten geleitet, sondern auch von den grundlegenden Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dies zeigt sich im klaren Bekenntnis zu Inklusion, Fairness und Respekt für die vielfältigen Perspektiven und Hintergründe, die die Addiko-Gemeinschaft bereichern.
13.1.1. ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Rahmen der DMA hat Addiko eine umfassende Bewertung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf alle Aspekte des Standards S1 – Eigene Belegschaft gemäß den ESRS-Vorgaben durchgeführt. Dabei wurden potenzielle Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie deren Verbindung zur Unternehmensstrategie und zum Geschäftsmodell berücksichtigt. Eine detaillierte Darstellung dieser Analyse folgt in den nachstehenden Kapiteln. Hierbei werden auch generelle Angaben zu den Merkmalen der Mitarbeitenden, das Recht auf Kollektivverhandlungen und Vereinigungsfreiheit, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte, sowie Kennzahlen zur Work-Life-Balance gemacht. Darüber hinaus werden die Ziele für Diversität und Inklusion, Möglichkeiten zur Weiterbildung und persönlichen Entwicklung sowie Vergütungsstrukturen dargelegt.
Im Mittelpunkt der als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen alle Mitarbeitenden der Addiko Gruppe, unabhängig von ihrer Position, ihrer Tätigkeit oder individuellen Diversitätsmerkmalen. Dies gilt insbesondere, da nicht nur tatsächliche, sondern auch potenzielle Auswirkungen berücksichtigt wurden, die sich künftig ergeben könnten.
Die für die Stakeholder von Addiko am relevantesten Themen betreffen vor allem die Arbeitsbedingungen (sichere Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeiten und angemessene Vergütung, Work-Life-Balance) sowie Aspekte der Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung). Angesichts der weitreichenden Auswirkungen dieser Themen auf die Mehrheit der Mitarbeitenden von Addiko wurden detaillierte Bewertungen durchgeführt, um die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Bewertungen waren insgesamt positiv. Es wurden keine Risiken als wesentlich eingestuft, wie die nachstehende Tabelle zeigt. Es wurden ausschließlich wesentliche positive und negative Auswirkungen identifiziert, wobei die Mehrheit der identifizierten negativen Auswirkungen wirksam gemindert werden konnten und gezielte Maßnahmen ergriffen wurden, um die positiven Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu fördern. Dieser Erfolg stellt eine starke Motivation dar, weiterhin nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um das Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden von Addiko weiter zu verbessern.
Zusätzlich hat die doppelte Wesentlichkeitsanalyse auch das Risiko von Vorfällen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit sowie das Risiko von Kinderarbeit einbezogen. Aufgrund der Geschäftstätigkeit von Addiko in der Bankenbranche und der geografischen Präsenz in Europa wurden diese Risiken jedoch nicht als wesentlich eingestuft.
Die unten aufgeführten negativen wesentlichen Auswirkungen basieren hauptsächlich auf potenziellen Auswirkungen, die weit verbreitet sind und sich nicht auf einzelne Einheiten oder spezifische Vorfälle beschränken. Die positiven wesentlichen Auswirkungen umfassen sowohl bestehende als auch potenzielle Auswirkungen, die durch klar definierte Richtlinien und Praktiken von Addiko ermöglicht werden. Dazu zählen regelmäßige Umfragen (etwa zur Mitarbeiterzufriedenheit und Gehaltsbenchmarking), die für alle Mitarbeitenden relevant sind. Zudem werden gezielte Initiativen für bestimmte Gruppen umgesetzt, wie beispielsweise WOBA, um den Anteil von Frauen im Management Board zu erhöhen, oder On-Ramping, um Eltern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Weitere Details dazu finden sich unter ESRS S1-9 Diversität und ESRS S1-15 Work-Life-Balance.
Addiko stellt verschiedene Ressourcen zur Verfügung, um ihre wesentlichen Auswirkungen zu steuern: finanzielle Mittel (z. B.# 13.1.1. ESRS S1-1 – Wesentliche Nachhaltigkeitsangaben: Eigene Arbeitskräfte
Die Addiko Group investiert kontinuierlich in ihre Mitarbeitenden, um ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf fairen Löhnen und Zusatzleistungen, Schulungen, Karriereentwicklung, Wohlfühlprogrammen, Diversitätsinitiativen usw. basiert. Dies wird durch spezialisierte Teams (ESG, People & Culture, Compliance sowie verantwortliche Führungskräfte), Technologie und Tools (digitale Plattformen wie das Mitarbeiter-Engagement-Tool Luppa sowie Risiko- und Compliance-Management-Tools), interne Richtlinien/Policies, Stakeholder-Engagement Aktivitäten und regelmäßige Berichterstattung unterstützt.
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Negative Auswirkungen:
- S1-IRO-2 - Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit: Ungünstige Work-Life-Balance durch schlecht gesteuerte Arbeitszeiten, keine Begrenzung von Überstunden.
- S1-IRO-4 - Arbeitsbedingungen – Angemessene Vergütung: Inadäquate Löhne und ungleiche Vergütungspraktiken, die zu Unzufriedenheit der Mitarbeitenden und höheren Fluktuationsraten führen können.
- S1-IRO-9 - Arbeitsbedingungen – Work-Life-Balance: Fehlende Work-Life-Balance, Überlastung und Erschöpfung können die Produktivität der Mitarbeitenden senken und die Fluktuation erhöhen.
- S1-IRO-17 - Sonstige arbeitsbezogene Rechte – Datenschutz: Das Unternehmen muss den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre von Kundinnen, Kunden und Endnutzerinnen sowie Endnutzern während der Datenverarbeitung gewährleisten.
Positive Auswirkungen:
- S1-IRO-1 – Arbeitsbedingungen - Sicheres Arbeitsverhältnis: Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit durch sichere Beschäftigungspraktiken, beispielsweise die Bevorzugung unbefristeter Verträge gegenüber befristeten.
- S1-IRO-3 - Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit: Angemessene Planung von Vorlaufzeiten, Begrenzung von Überstunden sowie das Angebot von Teilzeitbeschäftigung führen zu höherer Zufriedenheit, besserer Mitarbeiterbindung und gesteigerter Effizienz.
- S1-IRO-5 - Arbeitsbedingungen – Angemessene Vergütung: Eine faire Vergütung, die den Bedürfnissen der Mitarbeitenden und ihrer Familien im Kontext der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen des jeweiligen Landes gerecht wird.
- S1-IRO-6 - Arbeitsbedingungen – Sozialer Dialog: Alle Formen des Informationsaustauschs zwischen Regierung, Arbeitgebenden, deren Organisationen und Arbeitnehmervertretungen zu wirtschafts- und sozialpolitischen Themen von gemeinsamem Interesse.
- S1-IRO-7 - Arbeitsbedingungen – Vereinigungsfreiheit: Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarungen, höhere Mitarbeiterbeteiligung und Zufriedenheit sowie die Einrichtung einer unternehmensinternen Vermittlungsstelle.
- S1-IRO-8 - Arbeitsbedingungen – Tarifverhandlungen: Tarifverhandlungen dienen als wesentliches Instrument für Arbeitgebende, Gewerkschaften und deren Organisationen, um faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz auszuhandeln.
- S1-IRO-10 - Arbeitsbedingungen – Work-Life-Balance: Unterstützung der Mitarbeitenden in ihrem mentalen und physischen Wohlbefinden, sowohl individuell als auch kollektiv, zur Förderung einer ausgewogenen Work-Life-Balance.
- S1-IRO-11 - Arbeitsbedingungen – Gesundheit und Sicherheit: Investitionen in das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, beispielsweise durch Gesundheitsprogramme.
- S1-IRO-12 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Geschlechtergleichstellung und gleiche Bezahlung: Eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung sorgt für höhere Zufriedenheit, ein gesteigertes Gefühl von Respekt und Anerkennung.
- S1-IRO-13 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Weiterbildung und Kompetenzentwicklung: Initiativen zur Förderung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Mitarbeitenden steigern deren individuellen Wert, persönliche Effizienz und Zufriedenheit.
- S1-IRO-14 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Förderung der Beschäftigung und Integration von Menschen mit langfristigen körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen, die durch verschiedene Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden könnten.
- S1-IRO-15 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz: Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden und sorgen für ein respektvolles Arbeitsumfeld, in dem Misshandlungen nicht toleriert werden.
- S1-IRO-16 - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Diversität: Das Unternehmen ergreift gezielte Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt. Schulungen zu Diversität und Inklusion werden durchgeführt, und die gezielte Rekrutierung unterrepräsentierter Gruppen wird aktiv vorangetrieben.
- S1-IRO-18 - Sonstige arbeitsbezogene Rechte – Datenschutz: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre der Mitarbeitenden trägt zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl und Vertrauen bei.
13.1.2. ESRS S1-1 – Strategien und Richtlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
Interne Richtlinien dienen als proaktive Maßnahmen zur Einhaltung oder sogar Übererfüllung regulatorischer Anforderungen. Addiko setzt sich aktiv dafür ein, Diskriminierung zu beseitigen und eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern. Ihre Richtlinien sind darauf ausgerichtet, Diskriminierung zu verhindern, Belästigung auszuschließen und Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden sicherzustellen. Dabei werden stets nationale Besonderheiten berücksichtigt, indem die Richtlinien an lokale Gesetze, Vorschriften, kulturelle Normen und Praktiken angepasst werden. Dies gewährleistet einheitliche Standards innerhalb der gesamten Organisation, während gleichzeitig Vielfalt respektiert und auf lokale Bedürfnisse gezielt eingegangen wird.
Der Code of Business Conduct and Ethics der Addiko Group sowie das Handbuch „How We Work at Addiko“ bilden die grundlegende Orientierung für Werte und Verhaltensweisen innerhalb der Organisation. Die neu verabschiedete People & Culture-Strategie, die ein breites Themenspektrum abdeckt, legt Ziele und Standards für die kommenden fünf Jahre fest. Die Vergütungsrichtlinie von Addiko definiert transparente Vorgaben für faire Entlohnung, Anreizsysteme, Zielvereinbarungen und Beförderungsprinzipien. Ergänzend dazu sind die Group Recruitment and Selection Policy, die Group Talent Management and Succession Policy, die Group Training Policy sowie die Group Diversity and Inclusion Policy zentrale Instrumente zur Förderung von Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden.
Die detaillierten Richtlinien und internen Policies sind in den jeweiligen unten folgenden Kapiteln angeführt. Diese enthalten:
- “How we work at Addiko” manual (ESRS S1-8)
- Group Diversity & Inclusion Policy (ESRS S1-9)
- Group Talent Management & Succession Policy (ESRS S1-13)
- Group Training Policy (ESRS S1-13)
- Physical Security Policy (ESRS S1-14)
- People & Culture Strategy (ESRS S1-15)
- Group Remuneration Policy (ESRS S1-10, ESRS S1-16)
- Group Code of Conduct and Ethics (ESRS S1-17)
Die Verknüpfung interner Richtlinien im Nachhaltigkeitskontext verdeutlicht, wie verschiedene betriebliche Rahmenwerke sich gegenseitig ergänzen und verstärken, um übergeordnete Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Fortschritte in einem Bereich fördern Verbesserungen in einem anderen und tragen so zu einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz bei. Im sozialen Bereich der ESG-Strategie sind interne Richtlinien miteinander verzahnt, um verschiedene Aspekte des Wohlbefindens, der beruflichen Entwicklung, der Vergütung und der Fairness am Arbeitsplatz zu adressieren. So ist die „Diversity and Inclusion Policy“ eng mit dem Code of Conduct verknüpft, um ein respektvolles und chancengleiches Arbeitsumfeld zu fördern, was wiederum zur Mitarbeiterbindung und Zufriedenheit beiträgt. Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien sind mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen verknüpft und sorgen nicht nur für die Einhaltung ethischer Standards, sondern fördern eine Kultur der Fürsorge und des Vertrauens innerhalb der Organisation.
Ein zentraler Aspekt der Risikominimierung und der Nutzung von Chancen liegt in einer strukturierten Risikoanalyse, gefolgt von der Entwicklung und Integration umfassender Richtlinien, die zentrale Herausforderungen adressieren – insbesondere Initiativen zur Qualifizierung der Belegschaft für zukünftige Anforderungen. Proaktive Maßnahmen umfassen unter anderem: Schulungsprogramme zur Weiterentwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten, Maßnahmen zur Förderung von Arbeitssicherheit, Programme zur Unterstützung der mentalen Gesundheit und des Wohlbefindens, Mitarbeiterunterstützungsprogramme zur Bewältigung individueller Herausforderungen. Diese Maßnahmen werden durch aktives Monitoring, kontinuierliche Optimierung und gezielte Einbindung der Stakeholder ergänzt.
Als Ergebnis konnte Addiko, Vorfallzahlen reduzieren, die Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen, die Resilienz und Anpassungsfähigkeit der Organisation stärken, ihre Reputation als verantwortungsbewusstes Unternehmen ausbauen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben optimieren und Kosten vermeiden, die durch mangelnde Compliance oder hohe Fluktuation entstehen. Durch diese gezielten Maßnahmen gelingt es Addiko, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Chancen für sozialen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum zu nutzen.
13.1.3. ESRS S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Details zur Erfassung und Integration von Feedback in Entscheidungsprozesse sowie zur Information der Mitarbeitenden darüber, wie ihr Feedback Entscheidungen beeinflusst hat, sind ausführlich im Abschnitt ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Sichtweisen der Stakeholder beschrieben. Addiko überwacht und bewertet die Wirksamkeit von mitarbeiterbezogenen ESG-Maßnahmen und Initiativen anhand eines strukturierten Ansatzes, der datenbasierte Überwachung, Feedback aus der Belegschaft und kontinuierliche Verbesserungsmechanismen umfasst.# 13.1.4. ESRS S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können
Negative Auswirkungen im Bereich der Beschäftigungsbedingungen können durch Ausbeutung, unsichere Arbeitsbedingungen oder Menschenrechtsverletzungen entstehen. Um solche Fälle zu vermeiden, legt Addiko besonderen Fokus auf faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen und Antidiskriminierungsrichtlinien, kombiniert mit strengen internen Prozesskontrollen. Im Hinblick auf das Prinzip der Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle kann ein Mangel an Vielfalt negative Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und Innovationskraft haben. Daher hat Addiko Diversity-Programme implementiert, um Chancengleichheit zu fördern und ein inklusives Arbeitsumfeld sicherzustellen. Speziell entwickelte Feedback-Umfragen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, dienen als Plattform, auf der Mitarbeitende ihre Meinungen, Bedenken und Vorschläge äußern können. Weitere Details hierzu sind im Abschnitt 17.3 zu finden.
Addiko setzt sich für eine Unternehmenskultur ein, in der alle Mitarbeitenden ermutigt werden, Bedenken hinsichtlich unzulässiger Geschäftspraktiken und Fehlverhalten zu äußern. Verschiedene Meldekanäle stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung, um auf wesentliche Auswirkungen hinzuweisen. Dazu gehören anonyme Hinweisgeber-Boxen, Gewerkschaften (in Unternehmen, in denen die Belegschaft gewerkschaftlich organisiert ist), Betriebsräte sowie weitere von Addiko bereitgestellte Beschwerdemechanismen.
Im Rahmen ihrer Melde- und Eskalationsmechanismen hat Addiko ein Hinweisgebersystem implementiert, das als Frühwarnsystem dient. Mitarbeitende können damit Bedenken über potenzielle Risiken im Zusammenhang mit schwerwiegendem Fehlverhalten (einschließlich unethischem, rechtswidrigem, korrupterem oder anderem unangemessenem Verhalten) melden. Detaillierte Informationen hierzu sind in Abschnitt 12.7 Whistleblowing enthalten.
Addiko stellt sicher, dass seine Beschwerdemechanismen für alle Mitarbeitenden zugänglich sind. Dies erfolgt durch jährliche E-Learning-Materialien über die Click&Learn-Plattform, durch interne Richtlinien sowie durch regelmäßige interne Kommunikation. So werden Mitarbeitende über die Whistleblowing-Regelungen, Prozesse und Tools informiert und darauf vorbereitet, diese bei Bedarf zu nutzen.
13.1.5. ESRS S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
Allgemeine Offenlegung zu Kennzahlen:
Die in diesem Dokument dargestellten mitarbeiterbezogenen Daten basieren, sofern nicht anders angegeben, auf dem Headcount zum Ende des Berichtszeitraums, was der Anzahl der bestehenden Arbeitsverhältnisse entspricht. Die Daten werden vom Group People & Culture Department bereitgestellt und aus einer zentralen Datenbank konsolidiert, die Informationen aller Addiko-Einheiten sowie der jeweiligen Organisationseinheiten umfasst. Eine Validierung durch externe Stellen erfolgt nicht, abgesehen von der Prüfung durch den Assurance Provider. Die Definitionen aller in diesem Bericht verwendeten Kategorien – wie unbefristete und befristete Beschäftigung, Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverhältnisse, Führungs- und Nicht-Führungsrollen, Jobkategorien, die in die Fluktuationsberechnung einfließen – werden auf Gruppenebene standardisiert, um eine einheitliche Datenkonsolidierung zu gewährleisten.
Die Mehrheit der Mitarbeitenden der Addiko ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Zum Jahresende 2024 hatten lediglich rund 7,7% der Mitarbeitenden einen befristeten Vertrag. Die Addiko strebt an, allen Mitarbeitenden, wann immer möglich, unbefristete Verträge anzubieten, wobei die geschäftlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Ein Großteil der befristeten Verträge ergibt sich aus der Vertretung abwesender Mitarbeitender.
Die Addiko beschäftigt keine Mitarbeitenden mit variablen Arbeitszeiten ohne garantierte Stundenzahl („Non-Guaranteed Hours Employees“), weshalb diese nicht in die Offenlegung aufgenommen wurden.
Die Gesamtzahl der im Jahr 2024 ausgeschiedenen Mitarbeitenden betrug 471, was einer Fluktuationsrate von 17,4% entspricht. Diese Berechnung umfasst alle Mitarbeitenden, die das Unternehmen freiwillig verlassen haben oder aufgrund von Vertragsablauf, Kündigung, Ruhestand oder Tod während des Beschäftigungsverhältnisses ausgeschieden sind.
Grafik 7 Geschlechterverteilung innerhalb der Addiko Gruppe
| GESAMT | WEIBLICH | MÄNNLICH | ANDERE | UNBESTIMMT | |
|---|---|---|---|---|---|
| Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) | |
| ADDIKO GRUPPE GESAMT | 100% | 71,09% | 28,91% | 0% | 0% |
| 2.726 | 1.938 | 788 | 0 | 0 | |
| Addiko Bank AG Wien (Österreich) | 74 | 83 | 0 | 0 | |
| Addiko Bank d.d. Zagreb (Kroatien) | 510 | 213 | 0 | 0 | |
| Addiko Bank d.d. Ljubljana (Slowenien) | 219 | 127 | 0 | 0 | |
| Addiko Bank d.d. Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 266 | 79 | 0 | 0 | |
| Addiko Bank a.d. Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 277 | 75 | 0 | 0 | |
| Addiko Bank a.d. Beograd (Serbien) | 454 | 159 | 0 | 0 | |
| Addiko Bank AD Podgorica (Montenegro) | 138 | 52 | 0 | 0 |
Grafik 8 Vertragsart Addiko Gruppe Gesamt
| Vertragsart | BEFRISTET WEIBLICH | BEFRISTET MÄNNLICH | UNBEFRISTET WEIBLICH | UNBEFRISTET MÄNNLICH |
|---|---|---|---|---|
| Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) | Personenzahl (HC) |
| ADDIKO GRUPPE GESAMT | 70,80% | 29,20% | 7,70% | 74,90% |
| 2.515 | 1.780 | 735 | 211 | |
| Addiko Bank AG Wien (Österreich) | 3 | 7 | 10 | 147 |
| Addiko Bank d.d. Zagreb (Kroatien) | 12 | 6 | 18 | 705 |
| Addiko Bank d.d. Ljubljana (Slowenien) | 14 | 9 | 23 | 323 |
| Addiko Bank d.d. Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 34 | 6 | 40 | 305 |
| Addiko Bank a.d. Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 26 | 1 | 27 | 325 |
| Addiko Bank a.d. Beograd (Serbien) | 44 | 22 | 66 | 547 |
| Addiko Bank AD Podgorica (Montenegro) | 25 | 2 | 27 | 163 |
Grafik 9 Arbeitszeit
| Arbeitszeit | VOLLZEIT WEIBLICH | VOLLZEIT MÄNNLICH | TEILZEIT WEIBLICH | TEILZEIT MÄNNLICH |
|---|---|---|---|---|
| Personenzahl | Personenzahl | Personenzahl | Personenzahl | Personenzahl |
| ADDIKO GRUPPE GESAMT | 71,10% | 28,90% | 2,80% | 69,30% |
| 2.651 | 1.886 | 765 | 75 | |
| Addiko Bank AG Wien (Österreich) | 61 | 81 | 13 | 15 |
| Addiko Bank d.d. Zagreb (Kroatien) | 508 | 211 | 2 | 4 |
| Addiko Bank d.d. Ljubljana (Slowenien) | 209 | 125 | 10 | 12 |
| Addiko Bank d.d. Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 266 | 79 | 0 | 0 |
| Addiko Bank a.d. Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 276 | 75 | 1 | 1 |
| Addiko Bank a.d. Beograd (Serbien) | 429 | 142 | 25 | 42 |
| Addiko Bank AD Podgorica (Montenegro) | 137 | 52 | 1 | 1 |
Addiko untersagt jede Form von Zwangsarbeit, einschließlich Kinderarbeit, innerhalb seiner Geschäftstätigkeit und unterstützt keine Praktiken, die Kinder in einer Weise ausbeuten oder beschäftigen, die den ILO-Konventionen und den OECD-Leitlinien widerspricht. Sämtliche Arbeitsverhältnisse bei Addiko basieren auf dem Prinzip der gegenseitigen Zustimmung. Im Abschnitt S4-4 wird dies genauer erläutert.
Alle Mitarbeitenden von Addiko sind in jeder Konzerneinheit durch öffentliche Programme sozial abgesichert (welches auch im Abschnitt S1-14 genauer erläutert wird). Diese Programme bieten Schutz vor Einkommensverlust aufgrund wesentlicher Lebensereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit (außer bei einvernehmlicher Auflösung), Arbeitsunfällen und erworbenen Behinderungen, Elternzeit sowie dem Renteneintritt.
13.1.6. ESRS S1-7 – Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens
- Anzahl der nicht angestellten Beschäftigten: 118
- Anzahl der nicht angestellten Beschäftigten – Selbstständige: 0
- Anzahl der nicht angestellten Beschäftigten – sonstige vor Ort tätige Arbeitskräfte: 118
Bei der Addiko Bank sind insgesamt 118 externe Arbeitskräfte im Einsatz, darunter IT-Entwickler, Verwaltungspersonal sowie Mitarbeitende in Callcenter. Diese sind über Dienstleistungsverträge oder externe Agenturen beschäftigt. Die erfassten Daten basieren auf der Anzahl der Beschäftigten zum Ende des Berichtszeitraums und werden von den lokalen People & Culture-Teams bereitgestellt. Eine externe Validierung dieser Zahlen durch einen externen Prüfer erfolgte nicht.
Im Gegensatz dazu werden Sicherheits- und Facility-Management-Dienstleistungen an externe Unternehmen ausgelagert. Die Mitarbeitenden dieser Subunternehmen gelten als Teil der Wertschöpfungskette und sind an den Geschäftsstandorten von Addiko tätig. Die jeweiligen Arbeitgeber sind für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben verantwortlich, darunter Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Beschwerdemechanismen.# Der Procurement-Prozess der Addiko Gruppe für diese Dienstleistungen beinhaltet eine umfassende Lieferantenbewertung, um sicherzustellen, dass ethische und nachhaltige Standards eingehalten werden. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien geprüft:
- Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften: Lieferanten müssen festgelegte Standards erfüllen, um die Sicherheit und das Wohl ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
- Vergangene Beschwerden oder Sanktionen: Die Compliance-Historie der Lieferanten wird auf etwaige Verstöße oder rechtliche Maßnahmen überprüft.
- Arbeitsunfallstatistiken: Daten der letzten zwei Jahre werden analysiert, um das Engagement der Lieferanten für Arbeitssicherheit zu bewerten.
Obwohl Risiken im Zusammenhang mit Beschäftigten in der Wertschöpfungskette für Addiko‘s direkte Geschäftstätigkeit als nicht wesentlich gelten, bleibt die Bank ihrem Prinzip der Transparenz und Verantwortlichkeit verpflichtet. Addiko arbeitet aktiv mit seinen Lieferanten zusammen, um hohe Arbeitsstandards sicherzustellen und kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu fördern. Ein offener Dialog mit Stakeholdern wird dabei gezielt unterstützt, um bewährte Praktiken im Arbeitsmanagement zu etablieren und weiterzuentwickeln.
13.1.7. ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
“How we work at Addiko” Handbook
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S1-IRO-6 - Positive Auswirkung - Arbeitsbedingungen – Sozialer Dialog: Jegliche Form des Austauschs von Informationen zwischen oder unter Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern, deren Organisationen und Arbeitnehmervertretern zu gemeinsamen Interessen im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Sozialpolitik.
- S1-IRO-7 – Positive Auswirkung - Arbeitsbedingungen – Vereinigungsfreiheit: Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Unternehmensvereinbarungen, höhere Mitarbeiterbeteiligung und -zufriedenheit sowie die Einrichtung einer innerbetrieblichen Vermittlungsstelle.
- S1-IRO-8 – Positive Auswirkung - – Arbeitsbedingungen – Tarifverhandlungen: Tarifverhandlungen dienen als zentrales Instrument für Arbeitgeber, Gewerkschaften und deren Organisationen, um faire Löhne, Arbeitsbedingungen und Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsplatz zu verhandeln.
Zentrale Inhalte
Das Handbuch bietet eine übergeordnete Orientierung zu Addiko‘s Vision und Strategie und erläutert, wie die Bank operiert. Es dient zudem als Leitfaden für verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten bei Addiko und beschreibt, wie Mitarbeitende zusammenarbeiten sollen, um ein motivierendes und erfüllendes Arbeitsumfeld zu schaffen, das zu Mitarbeiterzufriedenheit und -beteiligung beiträgt und allen eine Stimme gibt. Darüber hinaus enthält es die Addiko-Charta zur Förderung der Menschenrechte und bestätigt das Engagement der Bank, die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu berücksichtigen. Das Handbuch soll die positiven Auswirkungen auf die eigene Belegschaft stärken, insbesondere in den Bereichen Diversität, Maßnahmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz und Geschlechtergleichstellung. Es bietet Mitarbeitenden zudem die notwendigen Werkzeuge, um ihre Rechte besser zu verstehen, einschließlich Datenschutz, Meinungsfreiheit, Privatsphäre, Arbeitsrecht und Gleichbehandlung bei der Entlohnung, eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds, des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen sowie der Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit. Darüber hinaus unterstützt das Handbuch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch betriebliche Vereinbarungen und die Einrichtung einer innerbetrieblichen Vermittlungsstelle.
Umfang der Maßnahmen
- Vorgelagert: □
- Eigenes Unternehmen: X
- Nachgelagert: □
Betroffene Interessensgruppen
- Eigene Belegschaft
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Konzernvorstand
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
- Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
- ILO Grundsätze, OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN Human Rights Charter, Österreichisches Arbeitsverfassungsgesetz
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
- Ja, die Interessen der eigenen Belegschaft werden berücksichtigt.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
- Das Handbuch ist für alle Mitarbeitenden über die interne SharePoint Seite verfügbar.
Addiko hat in diesem Bereich keine spezifischen Maßnahmen oder quantitativen Ziele festgelegt, setzt sich jedoch kontinuierlich dafür ein, den sozialen Dialog zu stärken und die tarifvertragliche Abdeckung zu fördern, um faire und transparente Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Addiko bekräftigt sein Engagement für die Achtung und Wahrung der Grundsätze der Vereinigungsfreiheit sowie der wirksamen Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen. Die Bank unterstützt keine Maßnahmen oder Praktiken, die Mitarbeitende daran hindern, ihre Rechte auszuüben. Addiko setzt auf offene Kommunikation, faire Verhandlungen und die Stärkung der Mitarbeitenden, damit sie ihre Anliegen und Interessen frei äußern können. Gemäß dem österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz sind Vertreter des Betriebsrats der Addiko Bank AG im Aufsichtsrat der Addiko Bank AG vertreten und verfügen über Sitz- und Stimmrechte. Die Interessen der Belegschaft werden von Gewerkschaftsvertretern wahrgenommen, darunter die Gewerkschaft GPA, Sindikat bankarskih i financijskih djelatnika (SBF-SP), Sindikat Slavonske banke (SBO) und Sindikat bančništva Slovenije.
Status für Addiko in den EU-Ländern
– Die Daten für diesen Abschnitt stammen aus den People & Culture-Abteilungen der Addiko-Einheiten und basieren auf der Anzahl der Beschäftigten zum Ende des Berichtszeitraums. Eine externe Validierung dieser Daten hat nicht stattgefunden. Addiko liegen keine Informationen über eine bestehende Vereinbarung zur Vertretung der Mitarbeitenden durch einen Europäischen Betriebsrat (EWC), einen Societas Europaea (SE) Betriebsrat oder einen Societas Cooperativa Europaea (SCE) Betriebsrat vor.
- In Österreich, wenn nur die in Österreich beschäftigten Mitarbeitenden berücksichtigt werden (ohne die ABH-Niederlassung in Zagreb), gilt ein Kollektivvertrag für Bankangestellte mit einer Betriebsratsvertretung, die 84,03% der Mitarbeitenden abdeckt. Vorstandsmitglieder und leitende Führungskräfte sind gemäß dem österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz nicht erfasst. Die Betriebsratsmitglieder sind Gewerkschaftsmitglieder, wobei 5,88% der Mitarbeitenden gewerkschaftlich organisiert sind. Betrachtet man alle Mitarbeitenden der Addiko Bank AG, einschließlich der ABH-Niederlassung in Zagreb, sind 63,69% der Mitarbeitenden durch den Kollektivvertrag abgedeckt, während 4,46% in der Gewerkschaft sind.
- In Kroatien gibt es keine tarifvertragliche Regelung. Der Betriebsrat vertritt jedoch die Rechte aller Mitarbeitenden. 27% der Mitarbeitenden von Addiko Bank Kroatien sind gewerkschaftlich organisiert.
- In Slowenien sind 93,13% der Mitarbeitenden durch einen Tarifvertrag abgedeckt. Es gibt keinen Betriebsrat, jedoch ist eine Gewerkschaft aktiv.
| Personen (HC) die durch Kollektivvereinbarungen abgedeckt sind | Gesamt Personen abgedeckt | Personen nicht abgedeckt |
|---|---|---|
| Addko Bank AG Wien (ABH Holding Österreich) | 157 | 100 |
| Addiko Bank d.d. Zagreb | 723 | 0 |
| Addiko Bank d.d. Ljubljana | 346 | 343 |
13.1.8. ESRS S1-9 - Diversitätsparameter
Group Diversity & Inclusion Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S1-IRO-12 – Positive Auswirkung- Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Geschlechtergleichstellung und gleiche Bezahlung: Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung fördern die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und stärken das Gefühl von Respekt und Anerkennung.
- S1-IRO-14 – Positive Auswirkung - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Förderung der Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
- S1-IRO-16 – Positive Auswirkung - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Vielfalt: Das Unternehmen ergreift gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt.
Zentrale Inhalte
Die Diversity & Inclusion Policy fördert Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit und minimiert die Möglichkeit von Diskriminierung auf allen Ebenen, einschließlich Faktoren wie Behinderung, Lohngleichheit, Lernmöglichkeiten und ausgewogener Vertretung in der Nachfolgeplanung. Zudem legt sie Zielvorgaben für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in Führungspositionen innerhalb der gesamten Organisation fest.
Umfang der Maßnahmen
- Vorgelagert: □
- Eigenes Unternehmen: X
- Nachgelagert: □
Betroffene Interessensgruppen
- Eigene Belegschaft
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Konzernvorstand, Aufsichtsrat der Addiko Bank AG, Abteilungsleiter People & Culture Abteilung
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
- Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
- keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
- festgelegt im Abschnitt zu Stakeholdern innerhalb der betreffenden Richtlinie
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
- Die Policy ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App verfügbar.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Durch den Aufbau eines internen Nachfolgepools sowie durch interne Beförderungen und Rekrutierungen nähert sich Addiko erfolgreich dem angestrebten Prozentsatz.
- Umfang der Maßnahmen:
- Vorgelagert: □
- Eigenes Unternehmen: X
- Nachgelagert: □
- Zeithorizont zur Finalisierung: Bis Jahresende 2025
- Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode: Zum aktuellen Berichtszeitraum sind 42% der Führungskräfte innerhalb der Addiko Gruppe weiblich.# 4. ESG-Strategie & Ziele
4.1. Diversität & Inklusion (D&I)
4.1.1. Ziele & Messung
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko Group
People & Culture Team
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Innerhalb des Jahresbudgets
Ziele
Zielvorgabe
Das Ziel ist es, bis Ende 2025 einen Anteil von über 50% weiblicher Führungskräfte zu erreichen.
-
Umfang der Zielvorgabe
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- □ Nachgelagert
-
Beschreibung der Zielvorgabe
Die Ausgangsbasis wurde zu Beginn der ESG-Strategie bei Addiko festgelegt, mit dem fortlaufenden Ziel, bis 2025 einen Anteil von 50% weiblicher Führungskräfte zu erreichen. Ende 2024 beträgt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Gruppe 38,7%, der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder liegt bei 18,2% und auf B-1-Ebene sind 47,1% der Direktoren weiblich. Insgesamt ergibt sich daraus ein Frauenanteil von 42% in Führungspositionen innerhalb der Gruppe. -
Methodik für die Zielvorgabe
ESG Strategie Initiative Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren -
Monitoring
Monatliches Monitoring -
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
People & Culture-Teams gemeinsam mit den Vorständen und Aufsichtsräten -
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
Die Group Diversity and Inclusion Policy legt den D&I-Plan für den Zeitraum 2024–2027 fest und enthält klare Zielvorgaben für differenzierte Managementebenen in der Zukunft sowie Diversitätsziele für weitere Diversitätsthemen über die Geschlechterdimension hinaus.
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr | 2024 | Meilensteine 2025 | Zielerreichung bis 2026 | Vergleichsbasis |
|---|---|---|---|---|
| Bestreben das 2025 Ziel zu erreichen: > 50% weibliche Führungskräfte | Meilenstein geplant >50% weibliche Führungskräfte | Ziele geplant | Bestreben das 2027 Ziel zu erreichen: AR=30% VS=30% B1=40% weiblicher Anteil |
Grafik 10: Geschlechterverteilung innerhalb der Führungsebenen
Grafik 11: Altersverteilung
| Altersverteilung | Durchschnittsalter in Jahren | Gesamt | unter 30 Jahren | 30 – 50 Jahre | über 50 Jahre alt |
|---|---|---|---|---|---|
| ADDIKO GRUPPE GESAMT | 43.00 | 2.726 | 14,12% | 67,13% | 18,75% |
| Addiko Bank AG Wien (Österreich) | 43.22 | 157 | 9 | 130 | 18 |
| Addiko Bank d.d. Zagreb (Kroatien) | 43.12 | 723 | 80 | 472 | 171 |
| Addiko Bank d.d. Ljubljana (Slowenien) | 41.50 | 346 | 53 | 236 | 57 |
| Addiko Bank d.d. Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 40.29 | 345 | 52 | 229 | 64 |
| Addiko Bank a.d. Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 41.47 | 352 | 72 | 213 | 67 |
| Addiko Bank a.d. Beograd (Serbien) | 40.49 | 613 | 88 | 417 | 108 |
| Addiko Bank AD Podgorica (Montenegro) | 39.78 | 190 | 31 | 133 | 26 |
4.1.2. Maßnahmen zur Förderung von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion
Das Engagement der Addiko Bank für Gleichbehandlung und Chancengleichheit steht im Einklang mit den zentralen Nachhaltigkeitsthemen der ESRS. Im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung treibt die Bank Initiativen voran, die Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion fördern und sich an den sich wandelnden gesellschaftlichen Erwartungen orientieren. Addiko Bank setzt sich für eine diverse und inklusive Belegschaft ein, indem sie gleiche Chancen für Beschäftigung, Lernen und Weiterentwicklung gewährleistet – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung (einschließlich LGBTQ+), Alter, Familienstand oder Elternschaft sowie anderen persönlichen Merkmalen. Addiko Bank engagiert sich für ein Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeitenden für individuelle Beiträge und Talente geschätzt und ermutigt werden, authentisch zu sein.
Der „Group Diversity and Inclusion Strategic Action Plan“ zielt darauf ab, Diversitäts- und Inklusionsinitiativen über die gesamte geografische Präsenz der Addiko Bank hinweg zu fördern. Er unterstreicht das Engagement für Vielfalt und dient als Leitfaden zur Umsetzung spezifischer Strategien, Maßnahmen und messbarer Initiativen zur Förderung von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion. Der Strategic Action Plan setzt klare Zielvorgaben für die Geschlechtergleichstellung in den Aufsichtsräten, Vorständen, auf B1-Direktionsebene sowie in den Nachfolgepools für Schlüsselpositionen und definiert eine klare Richtung zur Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in allen Hierarchieebenen der Organisation.
Addiko Bank bleibt der Förderung des Geschlechtergleichgewichts verpflichtet, indem aktiv interne Talente aus unterrepräsentierten Geschlechtergruppen für Vorstands- und Aufsichtsratspositionen in allen Addiko Bank-Einheiten identifiziert und entwickelt werden. Dieser Ansatz führte im Jahr 2024 zur Ernennung von sechs intern beförderten weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern in verschiedenen lokalen Addiko Banken.
Die kontinuierlichen Bemühungen der Bank, das Talentmanagement und die Nachfolgeplanung zu stärken, spiegeln sich in ihrem soliden internen Talentpool wider. Durch jährliche Leadership-Development-Programme und Talentbewertungen werden kontinuierlich zukünftige Führungskräfte und Nachfolger*innen identifiziert. Dieses Engagement zeigt sich in einer internen Besetzungsquote von fast 80% für Führungspositionen in den vergangenen drei Jahren. Im Jahr 2024 waren 60% der internen Beförderungen in Führungspositionen weibliche Mitarbeitende.
Addiko Bank setzt sich weiterhin für eine Kultur des Lernens ein, die sich unter anderem in ihrem Mentoring-Programm zeigt, bei dem talentierte Mitarbeitende mit erfahrenen Mentorinnen zusammengebracht werden, um ihre berufliche Entwicklung zu unterstützen. Im Jahr 2024 setzte Addiko Bank Sarajevo in Zusammenarbeit mit Deloitte das "Women’s Mentoring Network" fort – eine Community-Initiative, die 2021 ins Leben gerufen wurde. Dieses fünfmonatige Programm bietet Frauen aus ganz Bosnien und Herzegowina die Möglichkeit, ihre Führungs- und Managementfähigkeiten zu stärken. Organisiert von den Abteilungen Corporate Communications und People & Culture der Addiko Bank wird die Initiative von den CEOs der Addiko Bank Sarajevo und Deloitte in BiH gesponsert. Seit seiner Einführung hat das Mentoring-Programm eine vielfältige Gruppe von Mitarbeitenden, sowohl Männer als auch Frauen, eingebunden und sich zu einem zentralen Element der Karriereentwicklungsstrategie der Bank entwickelt. Seit 2021 hat das "Women’s Mentoring Network" 52 weibliche Mentorinnen aus der bosnisch-herzegowinischen Wirtschaft zusammengebracht und über 200 Frauen geschult, darunter 5% der weiblichen Mitarbeitenden der Addiko Bank Sarajevo.
Als Ausdruck seines Engagements für die wirtschaftliche Stärkung von Frauen ist die Addiko Bank Serbien Mitglied der „Empower HER“-Initiative der American Chamber of Commerce, die Geschlechtergleichstellung im internationalen Handel fördert. Zudem engagiert sich die Addiko Bank Kroatien aktiv im „Financial Literacy“-Projekt und trägt so zur finanziellen Bildung und Sensibilisierung bei.
Die Addiko Banken in Kroatien, Serbien und Sarajevo wurden mit MAMFORCE-Auszeichnungen für ihr Engagement in den Bereichen unternehmerische Familienverantwortung und Geschlechtergleichstellung ausgezeichnet. Die Addiko Bank Kroatien erhielt zusätzlich die erweiterte MAMFORCE Grow-Zertifizierung, die ihre fortgeschrittenen Maßnahmen zur Förderung eines inklusiven und unterstützenden Arbeitsumfelds bestätigt. Unternehmen, die nach dem MAMFORCE-Standard zertifiziert sind, verbessern kontinuierlich ihre Arbeitsbedingungen, was zu höherem Mitarbeiterengagement und gesteigerter Produktivität führt. Ihre diversen Teams ermöglichen ihnen, bessere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln sowie nachhaltigere Geschäftsentscheidungen zu treffen. Durch die Teilnahme am MAMFORCE-Projekt strebt die Addiko Bank Group an, tiefere und objektive Einblicke in ihre Unternehmenspraktiken zu gewinnen, aktiv Feedback zu nutzen und bewährte Verfahren zu übernehmen, um ihr Engagement für Gleichberechtigung und Exzellenz am Arbeitsplatz weiter zu stärken.
Die Addiko Bank AG hat sich als Corporate Founding Partner auf Gruppenebene mit Women on Boards Adria (WOBA) zusammengeschlossen, um ihr Engagement für die Förderung der Geschlechtervielfalt auf Vorstands- und Führungsebene zu unterstreichen. Im Rahmen dieser Kooperation werden die Addiko Bank und WOBA das Bewusstsein für die Bedeutung der Frauenrepräsentation und -inklusion auf allen Organisationsebenen schärfen. Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf drei zentrale Säulen: Talentmanagement, Leadership-Netzwerk und politische Interessenvertretung. Sieben WOBA-Botschafter aus der Addiko Bank – darunter sowohl Frauen als auch Männer – werden die strategische Entwicklung von WOBA unterstützen und die berufliche Weiterentwicklung durch das Netzwerken, Wissensaustausch, Mentoring und Trainingsprogramme fördern. Darüber hinaus erhalten 35 ausgewählte Addiko Talents Zugang zu den WOBA-Führungsentwicklungsprogrammen, um ihr Wissen und ihre Erfahrung weiter auszubauen und sich auf die nächsten Karriereschritte vorzubereiten. Als Unternehmenspartner aus dem Bankensektor wird die Addiko Bank eine Schlüsselrolle bei der Erweiterung des WOBA Leadership-Netzwerks spielen und Geschlechtervielfalt als Grundpfeiler verantwortungsvoller Geschäftspraktiken fördern. Diese Partnerschaft unterstreicht das gemeinsame Engagement für ein inklusives Arbeitsumfeld, in dem vielfältige Talente gefördert werden und in Führungspositionen aufsteigen können. Ziel ist es, das volle Potenzial weiblicher Führungskräfte zu erschließen und ein innovativeres sowie gerechteres Geschäftsumfeld innerhalb der Addiko Bank-Region zu schaffen.
Die Prinzipien von Diversity & Inclusion (D&I) sind tief in der Unternehmenskultur von Addiko verankert und spiegeln sich in der Art und Weise wider, wie Auswahlprozesse, Rekrutierung, Entwicklung, finanzielle Gleichstellung, Talentmanagement und interne Beförderungen gestaltet werden. Die Addiko Bank erkennt an, dass ihre Stärke in ihrer Vielfalt liegt und verpflichtet sich, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und respektiert fühlen.# Die Group Diversity & Inclusion Policy
Die Group Diversity & Inclusion Policy, die sich an den EU-Richtlinien orientiert, verfolgt das Ziel, D&I-Prinzipien in alle Unternehmensbereiche zu integrieren und eine offene Organisationskultur zu fördern, die frei von jeglicher Diskriminierung ist. Der Aufsichtsrat der Addiko Bank ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und die Festlegung der D&I-Ziele gemäß der Group Diversity & Inclusion Policy sowie für deren jährliche Überprüfung. Dies umfasst sowohl die Bewertung der Zusammensetzung des Vorstands als auch eine Selbstbewertung des Aufsichtsrats. Die Strategie und die Ziele definieren freiwillige Maßnahmen und Initiativen zur Förderung von Frauen im Aufsichtsrat, Vorstand und in Führungspositionen. Aufbauend auf der erfolgreichen Umsetzung des ersten dreijährigen Diversity & Inclusion-Plans ab 2019 sowie dem verstärkten strategischen Fokus für den Zeitraum 2022–2024 wurden die Diversity & Inclusion-Ziele für 2025–2027 gezielt entwickelt, um Diversitäts- und Inklusionsinitiativen in der gesamten Addiko Gruppe weiter voranzutreiben. Zusätzlich sollen quantitative Ziele festgelegt und erreicht werden, um eine größere Geschlechterbalance in den Aufsichtsräten, Vorständen und B1-Managementebenen der Bank zu fördern. Im Januar 2022 wurde der Addiko Gruppe D&I Strategic Action Targets and Action Plan implementiert, mit einer geplanten Fertigstellung bis Ende 2024. Ziel dieser Initiative ist es, den Talentpool des unterrepräsentierten Geschlechts weiter auszubauen und die Arbeitsplatzvorteile, Richtlinien, Prozesse und Praktiken kontinuierlich zu verbessern, um eine nachhaltige Diversity & Inclusion (D&I)-Kultur sicherzustellen. Der Plan konzentriert sich auf folgende Themen:
● Geschlechtergleichgewicht
● Rekrutierung und Auswahlprozesse
● Karrieremanagement
● Lernen und Entwicklung
● Vergütung
● Benchmarking und Implementierung bewährter Verfahren
Die Addiko Gruppe hat ihren Diversity & Inclusion (D&I) Action Plan im Jahr 2024 erfolgreich abgeschlossen und bedeutende Fortschritte bei der Förderung eines inklusiven und gerechten Arbeitsumfelds erzielt. Zu den wichtigsten Initiativen gehörte die Einführung von zwei Entwicklungsprogrammen: das Addiko Lead WISE Programm, das darauf abzielt, Führungskräfte auf höchster Ebene durch eine inklusive Perspektive weiterzuentwickeln, sowie das Diversity & Inclusion Training Programm, das über die Addiko Academy und weitere lokal entwickelte D&I-Schulungen bereitgestellt wurde. Eine umfassende geschlechterspezifische Nachfolgeanalyse nach Geschäftsbereichen wurde durchgeführt, um eine bessere Repräsentation in den Führungsebenen zu gewährleisten. Im Bereich Rekrutierung und interne Mobilität hat die Addiko Bank ihr Engagement für faire und diskriminierungsfreie Verfahren weiter gestärkt, indem sie Mitarbeitende unabhängig von Herkunft, Nationalität, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Familienstand oder Schwangerschaftsstatus in offene Positionen innerhalb der Gruppe förderte. Zur Verstärkung dieser Botschaft hat die Addiko Bank aktive Employer-Branding-Kampagnen umgesetzt, in denen unkonventionelle Karrierewege sowie die Bedeutung von Zusammenarbeit und Vielfalt innerhalb der Organisation hervorgehoben wurden. Mit Blick auf die Zukunft hat die Addiko Bank bereits einen neuen D&I Action Plan für den Zeitraum 2025 bis 2027 verabschiedet, der ehrgeizige Ziele setzt, um Diversität, Chancengleichheit und Inklusion in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit weiter zu verankern.
13.1.9. ESRS S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Addiko beschäftigt derzeit insgesamt 41 Personen mit Behinderungen (31 Frauen und 10 Männer), was 1,5% der gesamten Belegschaft ausmacht. Die Daten werden auf freiwilliger Basis von den Mitarbeitenden bereitgestellt, da keine Verpflichtung besteht, den Behinderungsstatus gegenüber dem Arbeitgeber anzugeben – es sei denn, die Mitarbeitenden möchten bestimmte von Addiko gewährte Rechte in Anspruch nehmen, wie zusätzliche Urlaubstage oder Gehaltsabzüge. Aus Datenschutzgründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden werden keine weiteren Details offengelegt.
13.1.10. ESRS S1-13 – Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
Group Talent Management & Succession Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S1-IRO-13 – Positive Auswirkungen - Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Schulung und Kompetenzentwicklung: Initiativen zur Erhaltung und Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden führen zu einer Steigerung ihres Werts, einer erhöhten persönlichen Effizienz und einer höheren Zufriedenheit.
Zentrale Inhalte
Die Talent Management and Succession Policy fördert die Entwicklung von Talenten sowie Wachstumschancen innerhalb von Addiko, sowohl auf horizontaler als auch auf vertikaler Ebene. Sie legt Standards für die Nachfolgeplanung fest, stärkt die interne Beförderungsrate und trägt zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert
X Eigenes Unternehmen
□ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
- Eigene Belegschaft
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group People & Culture; Konzernvorstand
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
- Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
- Keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
- festgelegt im Abschnitt zu Stakeholdern innerhalb der betreffenden Richtlinie
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
- Die Policy ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App verfügbar.
Group Trainings Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S1-IRO-13 - Positive Auswirkung – Gleichbehandlung und Chancengleichheit – Schulung und Kompetenzentwicklung: Initiativen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden tragen dazu bei, ihren Wert für das Unternehmen zu steigern, die persönliche Effizienz zu erhöhen und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu verbessern.
Zentrale Inhalte
Die Trainingsrichtlinie fördert Entwicklungs- und Lernprinzipien sowie Weiterbildungspläne und -möglichkeiten für Mitarbeitende von Addiko. Sie schafft zudem eine Grundlage zur Steigerung des Mitarbeiterwerts, da Schulungen die persönliche Effizienz und Zufriedenheit erhöhen und gleichzeitig die Sicherheit im Umgang mit regulatorischen Anforderungen stärken.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert
X Eigenes Unternehmen
□ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
- Eigene Belegschaft
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group People & Culture; Konzernvorstand
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
- Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
- Keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
- festgelegt im Abschnitt zu Stakeholdern innerhalb der betreffenden Richtlinie
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
- Die Policy ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App verfügbar.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
- Entwicklung und Implementierung eines neuen Leadership Development Programms auf Gruppenebene; Einführung von zwei Entwicklungsprogrammen: Addiko Lead WISE und das Diversity & Inclusion Training Programme.
- Eine Nachfolgeplanung wurde etabliert, um das unterrepräsentierte Geschlecht gezielt auf Führungspositionen vorzubereiten und durch Mentoring zu fördern.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert
X Eigenes Unternehmen
□ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
- Bis Jahresende 2025
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
- Zum aktuellen Berichtszeitraum hat Addiko das neue Leadership Development WISE Program auf Gruppenebene erfolgreich pilotiert. Die vollständige Implementierung wird bis Ende 2025 erwartet.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
- Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko People & Culture Teams
- Zugewiesene finanzielle Ressourcen: Innerhalb der Personalkosten abgedeckt
Ziele
Zielvorgabe
- Die Addiko Bank arbeitet an der Einführung des neuen Programms Lead WISE im Jahr 2024, wobei die vollständige Implementierung bis 2025 abgeschlossen sein soll.
Umfang der Zielvorgabe
□ Vorgelagert
X Eigenes Unternehmen
□ Nachgelagert
Beschreibung der Zielvorgabe
- Lead WISE ist ein Entwicklungsprogramm, das speziell für die Führungskräfte der Addiko Bank konzipiert wurde und darauf abzielt, Nachfolger für Schlüsselpositionen zu entwickeln. Addiko plant, das Programm 2024 für die erste Teilnehmergruppe einzuführen und es im Jahr 2025 vollständig zu implementieren. In der darauffolgenden Phase wird der Fokus auf die Einführung neuer Lernformate auf Gruppenebene verlagert.
Methodik für die Zielvorgabe
- Initiative aus der ESG Strategie
- Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren
- Vierteljährliches Monitoring
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
- Mit internen Stakeholdern entwickelte Zielvereinbarungen
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
- Die Group Talent Management & Succession Policy legt Nachfolgepläne und eine strukturierte Nachfolgemethodik fest.
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr 2024 | Meilensteine 2025 | Zieljahr 2026 | |
|---|---|---|---|
| Vergleichsbasis | Einführung WISE Pilot-Programm | Meilenstein geplant | Vollständige Ausrollung WISE Programm |
| Ziel geplant Einführung von min. 2 Lernformaten auf Gruppenebene |
Die Mitarbeitenden von Addiko haben während ihrer gesamten Karriere Zugang zu vielfältigen Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten, darunter On-the-Job-Trainings, Präsenzschulungen und digitale Lernangebote. Die Bank ermutigt ihre Mitarbeitenden, sich intern auf Stellen zu bewerben, und unterstützt abteilungsübergreifende Transfers.# Addiko Bank AG – Jahresbericht 2024
13.1.10. ESRS S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Physical Security Policy for Addiko Bank AG
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
S1-IRO-11 – Positive Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Gesundheit und Sicherheit: Investitionen in das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, wie Gesundheitsprogramme, tragen dazu bei, deren Gesundheit langfristig zu erhalten. Die Arbeitssicherheit wird auf einem höchsten Niveau gehalten, indem das Risiko von Zwischenfällen durch kontrollierte Zugangssysteme und regelmäßige Tests minimiert wird. Diese Maßnahmen unterstützen ein ganzheitliches Wohlbefinden der Mitarbeitenden, indem sie sowohl unmittelbare physische Sicherheit als auch effektive Unfallprävention gewährleisten.
Zentrale Inhalte
Durch die Prävention arbeitsbedingter Verletzungen sowie die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat diese Richtlinie einen positiven Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld der Mitarbeitenden. Sie fördert einen gesunden Lebensstil und trägt zur Zufriedenheit und Wertschätzung der Mitarbeitenden bei.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
Mitarbeitende, Besucher, externe Dienstleister und Aufsichtsbehörden.
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Konzernvorstand überträgt die Verantwortlichkeiten an den lokalen Beauftragten für physische Sicherheit und Arbeitsschutz, die Sicherheitsbeauftragten sowie die Brandschutzwarte.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
DORA, DSGVO, ISO 27001, ISO 27002, österreichisches ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und EBA-Leitlinien zum IKT- und Sicherheitsrisikomanagement.
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Gewährleistet die Sicherheit von Mitarbeitenden und Vermögenswerten, während gleichzeitig Compliance-Standards eingehalten, die betriebliche Widerstandsfähigkeit aufrechterhalten und regulatorische Verpflichtungen erfüllt werden.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Verfügbar für alle Mitarbeiter über die interne Policy App und Einhaltung wird durch obligatorische Schulungen unterstützt.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Organisation verschiedener gesundheitsfördernder Veranstaltungen innerhalb der gesamten Gruppe, mit einem besonderen Fokus auf die Bedeutung sowohl der körperlichen als auch der psychischen Gesundheit.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
2024 – 2026
Addiko organisiert diverse Sportveranstaltungen in den lokalen Einheiten.
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Erfolgreiche Initiativen aus den Vorjahren sollen weiter fortgesetzt werden und neue Aktivitäten zusätzlich gefördert werden.
Verantwortung innerhalb der Addiko
People & Culture Teams in Zusammenarbeit mit Group Communications
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Innerhalb des genehmigten Budgets.
Ziele
Zielvorgabe
Das Ziel für 2024 war die Organisation von Sportveranstaltungen innerhalb der gesamten Gruppe. Die Teilnahmequote an Gesundheitsinitiativen wird als Ziel für die nächsten Jahre festgelegt.
Umfang der Zielvorgabe
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Beschreibung der Zielvorgabe
Die Organisation von Sportveranstaltungen innerhalb der gesamten Gruppe sowie die Teilnahme an lokalen Gemeinschaftsevents ist eine der Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit. Die Basis wurde durch die Rahmenwerk-Errichtung im Jahr 2023 geschaffen, während das Ziel für die kommenden Jahre die Teilnahmequote an Wohlfühl-Aktivitäten ist.
Methodik für die Zielvorgabe
ESG Strategie Initiative Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren
Jährliche Überprüfung
Jährliche Überprüfung
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
Interne Stakeholder, Mitarbeitende, Betriebsrat
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
Die Richtlinie trägt zur Förderung eines gesunden Lebensstils, während gleichzeitig die Sicherheit und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeitenden gewährleistet wird.
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr 2024 | Meilensteine 2025 | Zielerreichung bis 2026 | Vergleichsbasis | |
|---|---|---|---|---|
| Sportveranstaltungen | geplant | Ziel geplant | ||
| Teilnahmequote an Gesundheitsinitiativen | 20% | 40% |
Die Addiko Bank verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds unter Einhaltung der gesetzlichen Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Die Bank richtet ihre Arbeitspraktiken an den relevanten österreichischen Vorschriften aus, darunter das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Angestelltengesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz. Diese Regelwerke definieren den rechtlichen Rahmen für die Gesundheits- und Sicherheitsstandards, die Addiko konsequent einhält. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus orientiert sich Addiko an internationalen Arbeits- und Menschenrechtsstandards, einschließlich der UN-Menschenrechtserklärung, der OECD-Arbeitsstandards und der fünf Grundprinzipien und Rechte der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Darüber hinaus fördert die Teilnahme an Transformations- und Gruppenprojekten die berufliche Weiterentwicklung und erweitert wertvolle Karriereerfahrungen. Addiko glaubt an:
* Lebenslanges Lernen und eine „Can-Do“-Einstellung.
* Die 10-20-70-Entwicklungsregel, die besagt, dass 10% des Lernens durch formale Schulungen, 20% durch Mentoring und Feedback sowie 70% durch praktische Erfahrung am Arbeitsplatz erfolgt.
* Die Eigenverantwortung jedes Mitarbeitenden für die aktive und proaktive Gestaltung der eigenen Karriere.
Das Intranet von Addiko und die E-Learning-Plattform Click&Learn sind zentrale Quellen für Materialien zur Führungskräfteentwicklung. Darüber hinaus werden interaktive Business-Vorträge in Form von Masterclasses mit Gastrednern organisiert. Spezifische Schulungen werden entweder aus dem Angebot der Addiko Academy durchgeführt oder zusätzlich entwickelt, um gezielt die wichtigsten Kompetenzlücken in den jeweiligen Einheiten zu schließen. Diese Schulungen sind auf die Werte und Kompetenzen von Addiko abgestimmt und gezielt darauf ausgerichtet, die individuellen Entwicklungsbedarfe innerhalb der Addiko Gruppe zu adressieren. Die persönliche Weiterentwicklung wird im Rahmen von Leistungsbeurteilungen und Zielsetzungsprozessen besprochen, insbesondere für Schlüsselrollen, aber auch für andere Mitarbeitende.
Die Addiko Academy konzentriert sich auf die Bereiche Führung, Bankwesen, Risikomanagement, Vertrieb und Compliance, wobei jährlich auch weitere Schulungsthemen entsprechend den spezifischen Anforderungen der einzelnen Einheiten entwickelt werden. Im Jahr 2024 wurde ESG als neues Thema in den Fokus der Addiko Academy aufgenommen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden der Gruppe stets aktuelle und relevante Schulungen erhalten. Das Hauptziel der Programme der Addiko Academy ist die Förderung effektiver Führungskompetenzen, regulatorischer Compliance und gestärkter Fähigkeiten im Kundenservice sowie der Aufbau analytischer und datenbezogener Kompetenzen. Zudem legt Addiko besonderen Wert auf eine vorsichtige Risikoeinschätzung durch E-Learning sowie interne und externe Schulungsangebote.
Die durchschnittliche Anzahl an Schulungsstunden pro Mitarbeitendem im Jahr 2024 beträgt 20,09 Stunden, wobei Frauen im Durchschnitt 24 Stunden und Männer 16,3 Stunden an Schulungen absolvieren. Betrachtet man die Verteilung der Schulungsstunden nach Kategorien, wurden 8% der gesamten Trainingszeit in die Entwicklung sozialer Führungskompetenzen, 15% in fachliche Managementthemen sowie 13% in nicht-managementbezogene Soft-Skill-Trainings investiert, während 64% der Schulungsstunden auf fachliche Weiterbildungen für Nicht-Führungskräfte entfielen.
Neu ernannte Mitglieder des Senior Managements erhalten kontinuierlich umfangreiche interne und externe Onboarding-Unterstützung, um sich erfolgreich in die Unternehmenskultur und Arbeitsweise von Addiko zu integrieren. Zusätzlich werden Coaching- und Mentoring-Möglichkeiten bereitgestellt, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende über die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen.
Addiko führt regelmäßige Schulungen zu Compliance, Geldwäscheprävention, Informationssicherheit, Datenschutz, operationellen Risiken und Betrugsprävention durch. Sobald die jeweiligen Schwerpunkte festgelegt sind, bestimmen Fachspezialisten, welche Schulungen für alle Mitarbeitenden oder für bestimmte Zielgruppen relevant sind. Addiko ermutigt seine Mitarbeitenden ausdrücklich, Bedenken hinsichtlich angemessenen geschäftlichen Verhaltens offen anzusprechen. Zudem werden sie dazu angehalten, Rat einzuholen und sich darüber zu informieren, an wen sie sich bei Zweifeln oder Fragen wenden können.
Grafik 12 Teilnahme an Mitarbeitergesprächen und Leistungsbeurteilungen
Grafik 13 Durchschnittliche Schulungsstunden Pro Mitarbeitenden
Die Daten zu Leistungsbeurteilungen werden auf Headcount-Basis zum Ende des Berichtszeitraums dargestellt. Addiko verfolgt eine klare Richtlinie, nach der sich jeder Mitarbeitende, unabhängig von Position und Ebene, an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungsgesprächen teilnehmen muss. Diese finden nach drei Monaten Betriebszugehörigkeit statt. Das bedeutet, dass Mitarbeitende, die Addiko erst im letzten Quartal 2024 beigetreten sind oder aufgrund gesundheitlicher Gründe über weite Teile des Jahres abwesend waren, von der jährlichen Zielbewertung ausgenommen sind. Im Jahr 2024 haben 97% der weiblichen und 97,1% der männlichen Führungskräfte an einer regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungseinschätzung teilgenommen. In der nicht-leitenden Belegschaft von Addiko lag die Beteiligung bei 89,8% der Frauen und 91,9% der Männer.# Addiko Bank AG
Die Bank lehnt jegliche Praktiken ab, die die Sicherheit oder das Wohlbefinden der Mitarbeitenden gefährden, und ist bestrebt, die Branchenstandards für Gesundheit und Sicherheit wo immer möglich zu übertreffen. Addiko betrachtet das physische und mentale Wohlbefinden der Mitarbeitenden als essenziell. Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sind jederzeit über das Intranet der Bank abrufbar. Zudem sind Listen mit Ansprechpersonen für Gesundheit, Sicherheit und Umweltbelange (HSE) sowie Notfalldienste in allen Büros gut sichtbar ausgehängt. Die Bank hat interne Sicherheitsbeauftragte für Erste Hilfe, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ernannt. Diese sind für die Identifizierung potenzieller Gefahren, die Meldung von Mängeln und die Empfehlung von Korrekturmaßnahmen verantwortlich. Sie haben uneingeschränkten Zugriff auf Betriebssicherheitsdokumente und müssen bei allen Fragen zur Gesundheit und Sicherheit konsultiert werden.
Gemäß § 11 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes spielen die Sicherheitsvertrauenspersonen von Addiko eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Arbeitssicherheit. Sie sind berechtigt, Verbesserungen vorzuschlagen, Korrekturmaßnahmen zu fordern und ungelöste Probleme gegebenenfalls an den Betriebsrat weiterzuleiten. Das Management ist verpflichtet, die Sicherheitsvertrauenspersonen in alle relevanten Entscheidungen einzubeziehen und identifizierte Risiken zeitnah zu beheben. Die Sicherheitsvertrauenspersonen arbeiten unabhängig von Weisungen des Managements und kooperieren mit bestellten Präventionsfachkräften, wie es die §§ 79-82 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorsehen. Dieser kooperative Ansatz gewährleistet eine transparente und proaktive Gesundheits- und Sicherheitskultur in der Addiko Bank.
Zudem werden alle Mitarbeitenden durch spezielle Schulungen ermutigt, sich an die Sicherheitsvertrauenspersonen zu wenden, um:
* Fragen zu Sicherheit und Gesundheit zu diskutieren,
* alle Vorfälle und Beinahe-Unfälle zu melden,
* Anfragen an die Präventionsfachkräfte weiterzuleiten.
Die unten folgenden Daten beziehen sich auf den gesamten Berichtszeitraum 2024 und wurden nicht von einer externen Stelle validiert.
| Berichtskriterien | Ziel 2024 | Anteil 2024 |
|---|---|---|
| Prozentsatz der eigenen Belegschaft, der durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem basierend auf gesetzlichen Anforderungen abgedeckt sind | 100% | 100% |
| Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen | 0 | 0 |
| Anzahl der Todesfälle anderer Arbeitskräfte infolge arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen auf den Betriebsstätten des Unternehmens | 0 | 0 |
| Anzahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Unfälle in der eigenen Belegschaft | 0 | 5 |
| Anteil der meldepflichtigen arbeitsbedingten Unfälle in der eigenen Belegschaft | 0% | 0,18% |
| Anzahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen bei Mitarbeitenden | 0 | 0 |
| Anzahl der ausgefallenen Arbeitstage aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen, Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und daraus resultierenden Todesfällen in der Belegschaft | 0 | 117 |
13.1.12. ESRS S1-15 – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
People and Culture Strategy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S1-IRO-9 – Negative Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Work-Life-Balance: Ein mangelndes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben, Überlastung und Erschöpfung können zu einer reduzierten Produktivität der Mitarbeitenden und einer erhöhten Fluktuation führen.
- S1-IRO-10 – Positive Auswirkung - Arbeitsbedingungen – Work-Life Balance: Die Unterstützung der Mitarbeitenden in ihrem mentalen und physischen Wohlbefinden, sowohl individuell als auch kollektiv, fördert eine ausgewogene Work-Life-Balance und trägt zur langfristigen Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Zentrale Inhalte
Die People & Culture Strategy setzt einen strategischen Rahmen für die persönliche Entwicklung der Mitarbeitenden und ihre Ausrichtung an der Geschäftsstrategie. Mit einem klaren Fokus auf Menschen, Beschleunigung, Kultur und Rahmenbedingungen definiert sie 16 Schwerpunktbereiche mit spezifischen Zielen und einem klaren Zeitplan. Diese Strategie bildet die Grundlage für die langfristige Entwicklung der People & Culture-Initiativen der Addiko.
Die Strategie berücksichtigt die vielfältigen Auswirkungen auf die Belegschaft, einschließlich der sich wandelnden persönlichen Bedürfnisse, die durch veränderte Kundenerwartungen, technologische Fortschritte und ein wettbewerbsintensives Marktumfeld beeinflusst werden. Sie umfasst zudem Initiativen zur Förderung des Wohlbefindens, zukünftige Arbeitsmodelle sowie neue Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung. Ein zentraler Aspekt der Strategie ist die Minderung negativer Auswirkungen wie Quiet-Quitting, Talentmangel und Herausforderungen bei der Mitarbeiterbindung, die auf ungünstige Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind. Dazu gehören potenzielle Überlastung, Erschöpfung, hohe Burnout-Raten, mangelnde Work-Life-Balance, reduzierte Motivation und Effizienz sowie eine erhöhte Wechselbereitschaft der Mitarbeitenden.
Auf der positiven Seite trägt die Strategie aktiv zur Schaffung eines gesunden Gleichgewichts zwischen Beruf und Privatleben bei, unterstützt familienfreundliche Maßnahmen und fördert eine langfristige Mitarbeiterzufriedenheit. Dies führt zu einer stärkeren Mitarbeiterbindung, höherer Effizienz und gesteigertem Engagement, wodurch sowohl die individuelle als auch die unternehmerische Leistungsfähigkeit nachhaltig gestärkt wird.
Umfang der Maßnahmen
- Vorgelagert:
- Eigenes Unternehmen: X
- Nachgelagert:
Betroffene Interessensgruppen
- Eigene Belegschaft
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group People & Culture; Konzernvorstand, Aufsichtsrat der Addiko Bank AG
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
- Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
- Keine
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
- festgelegt im Abschnitt zu Stakeholdern innerhalb der betreffenden Richtlinie
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
- Die Policy ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App verfügbar.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
- Flexible und hybride Arbeitsmodelle wurden zur Förderung der Work-Life-Balance eingeführt; Familien- und Kinderbezogene Aktivitäten werden gruppenweit angeboten.
Umfang der Maßnahmen
- Vorgelagert:
- Eigenes Unternehmen: X
- Nachgelagert:
Zeithorizont zur Finalisierung
- laufend
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
- Zum aktuellen Berichtszeitraum standen Maßnahmen zur Förderung der Work-Life-Balance im Fokus, Addiko wird diesen Schwerpunkt weiterhin beibehalten. Der nächste wichtige Meilenstein ist die Ausrichtung auf flexible Arbeitsmodelle in den kommenden Jahren.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
- Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
- People & Culture Teams in Zusammenarbeit mit Group Communications
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
- Innerhalb des genehmigten Budgets.
Ziele
Zielvorgabe
Die Addiko Bank arbeitet daran, im kommenden Zeitraum eine breite Palette an flexiblen Arbeitsmodellen einzuführen, wie sie in der People & Culture Strategy festgelegt sind.
Umfang der Zielvorgabe
- Vorgelagert:
- Eigenes Unternehmen: X
- Nachgelagert:
Beschreibung der Zielvorgabe
Addiko plant, Work-Life-Initiativen gruppenweit einzuführen und dabei Best Practices aus den einzelnen Einheiten zu übernehmen, wie beispielsweise arbeitsfreie Tage für familiäre Ereignisse, den ersten Schultag oder kinderbezogene Aktivitäten. Die Ziele für den kommenden Zeitraum konzentrieren sich auf die Einführung flexibler Arbeitsmodelle mit der Implementierung verschiedener Formate. Dabei wird ein Benchmarking innerhalb der Gruppe sowie am Markt durchgeführt.
Methodik für die Zielvorgabe
- ESG Strategie
Initiative
- Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren
Überwachung
- Jährliche Überprüfung
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
- Mitarbeitende, Betriebsrat
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
- Die People & Culture Strategy fördert Work-Life-Balance-Initiativen und setzt den Rahmen für die Entwicklung neuer flexibler Arbeitsmodelle in den kommenden Jahren. Diese Maßnahmen richten sich nach aktuellen Trends und den Erwartungen der Mitarbeitenden.
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr 2024 | Meilensteine 2025 | Zielerreichung 2026 | Vergleichsbasis | |
|---|---|---|---|---|
| Work-Life Balance Aktivitäten in allen Tochterbanken | Ziel geplant | Flexible Arbeitsregelungen, min. 1 neues Format | Flexible Arbeitsregelungen, min. 1 neues Format |
Addiko unterstützt gute Gesundheit und Wohlbefinden und ermutigt seine Mitarbeitenden, einen gesunden und aktiven Lebensstil zu führen. Mitarbeitende der Addiko-Einheiten werden dazu motiviert, lokale Fitnessstudios zu nutzen sowie an Firmenläufen und lokalen Laufsportevents teilzunehmen. Darüber hinaus werden regelmäßig Gesundheitschecks in den Büros, kostenlose Impfprogramme sowie Vorträge von Gesundheitsexperten angeboten. Da Addiko die Bedeutung von körperlichem und менtalem Wohlbefinden versteht, wurden 2024 zahlreiche Initiativen und Programme organisiert, darunter beispielsweise die Well-Being-Tage „U zdravom tijelu zdrav duh“, die mentale Gesundheitsressourcen und Workshops umfassen.
Alle Mitarbeitenden der Addiko haben Anspruch auf familienbezogenen Urlaub gemäß nationaler Gesetzgebung, Sozialpolitik und/oder Tarifverträgen. Im Jahr 2024 nahmen 8,5 % der weiblichen Mitarbeitenden Elternzeit (Mutterschutz) in Anspruch, während 2,2 % der männlichen Mitarbeitenden Vaterschaftsurlaub nutzten. Die Dauer dieser familienbezogenen Freistellungen variiert je nach lokalen gesetzlichen Bestimmungen.Addiko legt besonderen Wert auf eine reibungslose Rückkehr an den Arbeitsplatz und ist stolz darauf, in der Addiko Bank Serbien ein On-Ramping-Programm für Eltern eingeführt zu haben, die nach Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub wieder ins Berufsleben zurückkehren. In Anerkennung der bedeutenden familiären Verpflichtungen bietet Addiko zahlreiche familienbezogene freie Tage an, darunter Familientage, einen Sonderurlaubstage am ersten Schultag des Kindes, bei Eheschließung, Geburt eines Kindes, Umzug oder dem Tod eines Familienmitglieds. Zudem wird kontinuierlich an der Einführung neuer Zusatzleistungen gearbeitet – beispielsweise ist ein freier Tag zum Geburtstag derzeit in vier Addiko-Einheiten verfügbar. Flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Möglichkeiten ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeiten und Anwesenheit im Büro, innerhalb eines klaren Rahmens, an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Diese Richtlinie stärkt die Selbstbestimmung der Mitarbeitenden und hilft ihnen, berufliche und private Verpflichtungen besser zu vereinbaren, um eine gesündere Work-Life-Balance zu erreichen. Addiko ist besonders stolz darauf, den „Rezilijent“-Well-Being-Preis für die Addiko Bank Serbien erhalten zu haben. Dieses Resilienz-Support-Programm, das nun im dritten Jahr in Folge läuft, unterstützt das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeitenden und bietet gleichzeitig Ressourcen zur Bewältigung beruflicher und persönlicher Herausforderungen. Das Ziel des Resilienz Programms ist es, die mentale Gesundheit zu stärken, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Stress zu erhöhen und die Zufriedenheit mit Arbeit und Leben insgesamt zu verbessern.
13.1.13. ESRS S1-10, S1-16 – Angemessene Entlohnung und Vergütungsparameter
Group Remuneration Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S1-IRO-1 - Positive Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Sicheres Arbeitsverhältnis: Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit durch sichere Beschäftigungspraktiken, wie die Bevorzugung unbefristeter Arbeitsverträge gegenüber befristeten.
- S1-IRO-2 - Negative Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit: Unzureichende Planung von Vorlaufzeiten, unbegrenzte Überstunden und fehlende Teilzeitoptionen können sich negativ auf die Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiterbindung und Effizienz auswirken.
- S1-IRO-3 - Positive Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit: Eine schlechte Organisation der Arbeitszeit ohne Begrenzung von Überstunden kann zu einer mangelhaften Work-Life-Balance führen.
- S1-IRO-4 – Negative Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Angemessene Vergütung: Unzureichende Gehälter und ungleiche Entlohnungspraktiken können zu Mitarbeiterunzufriedenheit und erhöhter Fluktuation führen.
- S1-IRO-5 – Positive Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Angemessene Vergütung: Eine faire und angemessene Vergütung, die den Bedürfnissen der Mitarbeitenden und ihrer Familien unter Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen entspricht.
- S1-IRO-9 – Negative Auswirkung – Arbeitsbedingungen – Work-Life-Balance: Eine fehlende Work-Life-Balance, Überlastung und Erschöpfung können zu einer reduzierten Produktivität und einer höheren Fluktuation führen.
- S1-IRO-12 - Positive Auswirkung – Gleichbehandlung und Chancengleichheit – Geschlechtergleichstellung und gleiche Bezahlung: Gleichbehandlung und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen fördern die Mitarbeiterzufriedenheit, das Gefühl der Wertschätzung und Anerkennung.
Zentrale Inhalte
Die Vergütungspolitik definiert die Standards für die Vergütungspraktiken innerhalb der Addiko, einschließlich der Gehaltsstufenstruktur, festen und variablen Vergütungsbestandteile, Zusatzleistungen und weiterer Anreize. Sie legt die Grundsätze von Fairness, Gleichbehandlung und Wettbewerbsfähigkeit fest und stellt sicher, dass die Vergütung mit den strategischen Zielen und der Leistung der Addiko im Einklang steht, unter Berücksichtigung einer breiten Palette regulatorischer Anforderungen. Diese Richtlinie setzt Standards für angemessene Vergütungspraktiken, darunter eine faire Entlohnung und Maßnahmen zur Schließung des Gender Pay Gaps. Sie definiert Budgetierungsgrundsätze, die strategisch darauf ausgerichtet sind, überwiegend unbefristete Arbeitsverhältnisse anzubieten. Zudem enthält sie Regelungen zum Umgang mit Überstunden, einschließlich Begrenzungen und Budgetierungsrichtlinien. Die Vergütungspolitik regelt außerdem den Ansatz der Addiko zur Überwachung von Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaubsverbrauch sowie zur Bereitstellung von Homeoffice-Möglichkeiten – zentrale Faktoren für eine gesunde Work-Life-Balance. Gleichzeitig wirkt diese Richtlinie negativen Auswirkungen wie Erschöpfung, Überlastung, Burnout und einer fehlenden Work-Life-Balance entgegen. Darüber hinaus legt sie den Rahmen für Feedback-Praktiken und leistungsbezogene Prinzipien fest und bildet die Grundlage für weitere Beförderungen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
- Eigene Belegschaft
- Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
- Abteilungsleiter, Group People & Culture; Konzernvorstand, Aufsichtsrat der Addiko Bank AG
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
- Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
- EBA-Leitlinien
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
- festgelegt im Abschnitt zu Stakeholdern innerhalb der betreffenden Richtlinie
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
- Die Policy ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App verfügbar.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
- Regelmäßige Marktbenchmarks, um faire Vergütung und Zusatzleistungen sicherzustellen
- Berechnungen gemäß der Richtlinie 2022/2041 zeigen, dass die Addiko in allen Einheiten Löhne über dem angemessenen Niveau zahlt
- Integration von mindestens 5 % ESG-KPI-Zielen in die Leistungsbewertung, um Führungskräfte aktiv in die Entwicklung der ESG-Strategie einzubinden
- Analyse des Gender Pay Gaps auf Ebene jeder einzelnen Einheit
- Strukturierte Mitarbeiterbefragungen durchgeführt und entsprechende Aktionspläne umgesetzt
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
- Nicht definiert
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Mitarbeitende die eine zentrale Rolle in der Umsetzung der ESG Strategie haben, haben auch ESG KPIs als Performance-Ziele in ihren Scorecards hinterlegt. Addiko hat entsprechende Anpassungen Gehaltsschemen und variablen Vergütungsmethoden innerhalb des Budgets vorgenommen. Durch die Engagement-Umfrage wurden auch weitere Initiativen in diesem Bereich geplant. Dies soll auch in den kommenden Jahren ähnlich gehandhabt werden.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
- Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
- Group People & Culture Teams, Konzernvorstand
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
- Innerhalb des Budgets
Ziele
Zielvorgabe
- Erstellung eines detaillierten Aktionsplans anhand der Ergebnisse der Engagement-Umfragen
Umfang der Zielvorgabe
- □ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Beschreibung der Zielvorgabe
Dieses Ziel besteht bereits seit mehreren Jahren und führt jährlich zu entsprechenden Aktionsplänen. Ziel ist es, den Mitarbeitenden zuzuhören und auf ihre wichtigsten Anliegen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen bei Addiko so effizient und zeitnah wie möglich zu reagieren. Diese Praxis wird fortgesetzt, insbesondere mit der Einführung der neuen Luppa-Software Ende 2024 / Anfang 2025, die eine umfassende Analyse ermöglicht.
Methodik für die Zielvorgabe
- Intern definierte Zielvorgabe
Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren
- Überprüfung der Zielvorgaben auf Basis der jährlichen Engagement-Umfragen, durch interne Berichte.
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
- Mitarbeitende, Betriebsrat
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
Die Politik ermutigt dazu, Feedback von den Mitarbeitern einzuholen, was zur Ausarbeitung gezielter Aktionspläne zur Verbesserung der Erfahrungen und der Zufriedenheit der Mitarbeiter führt. Das Feedback zu den Themen, die behandelt werden sollen (sowie zu den Themen, die nicht behandelt werden können), wird den Mitarbeitern regelmäßig in Form von CEO-Briefen oder Roadshows mitgeteilt.
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr 2024 | Meilensteine 2025 | Zielerreichung bis 2026 | Vergleichsbasis | |
|---|---|---|---|---|
| Aktionspläne | basierend auf der Engagement-Umfrage (gleich dem Basiswert, festgelegt im Jahr 2022). | |||
| Ziel | Geplant | Implementierung neuer Software, min. 3 Initiativen pro Einheit basierend auf der Umfrage | Ziel geplant | min. 3 Initiativen pro Einheit basierend auf der Umfrage |
Die Vergütungsstrategie belohnt Leistung und Beitrag durch eine angemessene Mischung aus fester und variabler Vergütung. Sie ist marktorientiert und verhindert, dass Addiko übermäßige Risiken eingeht, während Nachhaltigkeit und langfristige Ergebnisse belohnt werden. Die Vergütungspolitik richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und den Beschlüssen der lokalen Nationalbank. Diese Regelungen legen die Kriterien und Bedingungen für die Auszahlung variabler Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter fest. Zu den Schlüsselfunktionen, die im Rahmen ihrer Pflichten, Aufgaben und Tätigkeiten das Risikoprofil der Addiko wesentlich beeinflussen können, gehören die Mitglieder des Vorstands und die B1-Direktoren der einzelnen Abteilungen, einschließlich der Personen mit AML-Verantwortung und der Inhaber der Kontrollfunktionen - Risikomanagement, Compliance und Innenrevision. Die variable Vergütung von Addiko wird auf der Grundlage eines variablen Vergütungsrahmens gewährt und ist eng mit zielorientierten Leistungsindikatoren verknüpft.# Die Einbeziehung der variablen Vergütung in das Vergütungspaket ermöglicht die Anerkennung herausragender individueller Leistungen sowie operativer Teamleistungen. Im Rückblick auf die Vergütungsstruktur für das Jahr 2024 bestätigt die Addiko Bank, dass die Gehälter aller Mitarbeitenden in den jeweiligen Ländern als angemessen betrachtet werden können. Der Mindestlohn wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union festgelegt. Sowohl in EU- als auch in Nicht-EU-Ländern werden sämtliche nationale Gesetzgebungen sowie bestehende Tarifverträge berücksichtigt. In Österreich wird der Mindestlohn ausschließlich durch den Kollektivvertrag für Bankangestellte geregelt. In allen anderen Einheiten der Addiko Bank erfolgt die Festlegung der Mindestlöhne auf jährlicher Basis durch nationale Gesetze oder Regierungsbeschlüsse.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat überarbeitete Leitlinien zur internen Governance veröffentlicht, die alle Finanzinstitute zur Überwachung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke verpflichten. Zusätzlich wurden in den „Leitlinien zur Vergütung, Geschlechterlohnlücke und genehmigten höheren Verhältnisbenchmarking-Übungen“ gemäß der Eigenkapitalrichtlinie 2013/36/EU spezifische Anforderungen für die Berichterstattung zur geschlechtergerechten Vergütung definiert. Eine Analyse der Gehaltsdaten aller Mitarbeitenden der Addiko Bank für den vorherigen Berichtszeitraum – durchgeführt gemäß der von der EBA vorgeschriebenen Methodik – ergab, dass keine strukturellen Ungleichheiten oder diskriminierenden Praktiken in den Vergütungsstrukturen festgestellt werden konnten. Es bestehen keine signifikanten Abweichungen zwischen vergleichbaren Positionen. Die Addiko Bank überwacht kontinuierlich die Ergebnisse zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in verschiedenen Kategorien und setzt aktiv Maßnahmen zur Verbesserung um. Die Jobstruktur bei der/dem Addiko Bank umfasst 13 Job-Grades mit zwei klar definierten Karrierewegen: Management- und Nicht-Management-Positionen. Die vollständigen Vergütungsdaten werden bis Ende des zweiten Quartals 2025 verfügbar sein und als Grundlage für den Gender Pay Gap Report dienen.
Für die Berechnung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke gemäß den ESRS-Anforderungen 97a (Lohnniveaus) hat die Addiko Bank die jährlichen Bruttofestgehälter aller Mitarbeitenden für den gesamten Zeitraum 2024 auf individueller Basis herangezogen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Definition des Bruttogehalts je nach Land unterscheidet – in einigen Ländern sind zusätzliche Beiträge über das vertragliche Gehalt hinaus sowie Dienstjahre inkludiert. Für die Berechnung gemäß ESRS 97b (variable Vergütung) wurden die Zielbonuswerte für den variablen Vergütungsanteil herangezogen, einschließlich zukünftiger Zahlungen in Form von Finanzinstrumenten. Die Zielbonusprozentsätze sind in der Vergütungspolitik der Addiko Bank festgelegt. Die feste Vergütung umfasst das gesamte ausgezahlte Gehalt sowie Zusatzleistungen. Die Daten basieren auf dem Personalbestand zum Stichtag des Berichtszeitraums, berücksichtigen jedoch die Gesamtvergütung für das gesamte Jahr 2024. Eine externe Validierung dieser Daten wurde nicht durchgeführt. Aufgrund erheblicher Unterschiede in den Gehaltsniveaus zwischen den jeweiligen Ländern werden die Ergebnisse auf Ebene der einzelnen Einheiten der Addiko dargestellt.
Geschlechtsspezifisches lohngefälle (97a)
Das Geschlechtsspezifische Lohngefälle, definiert als der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Lohnniveau von weiblichen und männlichen Beschäftigten, ausgedrückt als Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus männlicher Beschäftigter
(97b)
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchstbezahlten Person zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne der höchstbezahlen Person)
| Unternehmen | Geschlechtsspezifisches lohngefälle (97a) | (97b) |
|---|---|---|
| Addiko Bank AG Wien (Österreich) | 30.78 | 1 : 13.66 |
| Addiko Bank d.d. Zagreb (Kroatien) | 28.32 | 1 : 26.69 |
| Addiko Bank d.d. Ljubljana (Slowenien) | 23.43 | 1 : 10.36 |
| Addiko Bank d.d. Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 42.98 | 1 : 15.13 |
| Addiko Bank a.d. Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 42.19 | 1 : 15.53 |
| Addiko Bank a.d. Beograd (Serbien) | 37.38 | 1 : 14.56 |
| Addiko Bank AD Podgorica (Montenegro) | 24.59 | 1 : 13.37 |
Die Addiko Bank Kroatien wurde 2024 mit dem renommierten Equal Pay Champion Award ausgezeichnet und zählt damit zu den ersten 16 Unternehmen auf dem Markt, die diese Anerkennung erhalten haben. Dabei handelt es sich um das erste Zertifikat in Kroatien, das auf dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ basiert. Verliehen wird es von der SELECTIO-Gruppe mit dem Ziel, Organisationen auszuzeichnen, die sich aktiv für Fairness und Gleichberechtigung in ihrer Organisation einsetzen. Die Auszeichnung als Equal Pay Champion erfüllt die Addiko Bank mit besonderem Stolz, da sie unser Engagement würdigt, sowohl gesellschaftlich als auch unternehmensintern zur Schließung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke beizutragen. Gleichzeitig stärkt sie unsere inklusive Unternehmenskultur, die Chancengleichheit für alle fördert. Diese Anerkennung ist zudem eine hervorragende Vorbereitung auf die kommende EU-Transparenzrichtlinie zur Entgeltgleichheit und unterstreicht die führende Rolle der Addiko Bank bei der Umsetzung fairer und nachhaltiger Vergütungspraktiken.
Eine regelmäßige Leistungsbeurteilung ist definiert als eine Bewertung, die auf transparenten Kriterien basiert, den Mitarbeitenden bekannt ist und mindestens einmal pro Jahr in Absprache mit der jeweiligen Führungskraft durchgeführt wird. Regelmäßige Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen sind essenzielle Prozesse, um individuelles Wachstum, die Ausrichtung auf Unternehmensziele und eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu gewährleisten. Diese Beurteilungen bieten eine strukturierte Rückmeldung zur individuellen und teambezogenen Leistung und helfen dabei, Stärken sowie Entwicklungspotenziale zu erkennen. Die Leitlinien für die Zielvereinbarung, einschließlich verbindlicher Ziele und möglicher Zielarten, sind detailliert in der Vergütungspolitik beschrieben. Die Zielsetzung erfolgt nach dem SMART-Prinzip und umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Ziele, um Klarheit und Verantwortlichkeit sicherzustellen. Entscheidend ist, dass sowohl die Mitarbeitenden als auch die Führungskräfte ein gemeinsames Verständnis über die gesetzten Ziele und die angewendeten Bewertungsmaßstäbe haben. Dabei werden die Mindestanforderung (Floor), das Zielniveau (Target) und die Obergrenze (Cap) für jedes Ziel klar definiert und erläutert. Anstelle einer einmaligen jährlichen Beurteilung setzen die Führungskräfte der Addiko Bank auf einen kontinuierlichen Dialog, um regelmäßiges Feedback und flexible Anpassungen an sich verändernde Prioritäten zu ermöglichen. Diese Bewertungen sind eng mit Karriereentwicklungsmöglichkeiten, Beförderungen und leistungsabhängigen Anreizen verknüpft, wodurch sowohl Motivation als auch Anerkennung gefördert werden. Um Fairness und Objektivität sicherzustellen, verwendet die Addiko Bank strukturierte Bewertungsrahmen und Analysetools, darunter interne Zufriedenheitsumfragen unter Kundinnen und Kunden. Eine regelmäßige Leistungsmessung hilft zudem, Kompetenzlücken zu identifizieren und gezielte Weiterbildungsprogramme zu entwickeln, die die Fähigkeiten der Mitarbeitenden stärken. Durch eine Kultur des kontinuierlichen Feedbacks befähigt die Addiko Bank ihre Mitarbeitenden, aktiv Verantwortung für ihre berufliche Weiterentwicklung zu übernehmen und ihre Potenziale bestmöglich zu entfalten.
13.1.14. ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Group Code of Business Conduct and Ethics
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S1-IRO-15 – Positive Auswirkung
- – Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz: Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden und gewährleisten ein respektvolles Arbeitsumfeld, in dem Fehlverhalten nicht geduldet wird.
Zentrale Inhalte
Diese Richtlinie fördert positive Auswirkungen auf die eigene Belegschaft, indem sie Fehlverhalten oder Interessenkonflikte identifiziert und meldet. Gleichzeitig unterstützt sie die Werte von Addiko, die zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden beitragen.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert
X Eigenes Unternehmen
□ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
Die Gruppenrichtlinie gilt für alle Einheiten der Addiko Group und ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, externe Dienstleister und Geschäftspartner.
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Group Code of Business Conduct and Ethics wird vom Aufsichtsrat der Addiko Bank AG auf Konzernebene beschlossen, zentral durch den Abteilungsleiter, Group Compliance & AML gesteuert und in allen lokalen Tochterbanken der Addiko Gruppe umgesetzt.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
EBA-Leitlinien, nationale Arbeitsgesetze, Angestelltengesetz, Allgemeines Bundesgesetzbuch, Gleichbehandlungsgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Anstatt lediglich die Interessen der genannten Stakeholder zu berücksichtigen, dient es als Leitrahmen für die Zusammenarbeit von Addiko mit ihnen.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Verfügbar für alle Mitarbeiter und externen Stakeholder über spezielle Intranetseiten, öffentliche Bekanntmachungen und durch obligatorische Schulungen.
Weitere Details zu der Einhaltung internationaler Richtlinien werden im Abschnitt S4-1 erläutert.# Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen werden bei Addiko Bank mit größter Sorgfalt und Transparenz erfasst und überwacht. Obwohl bisher keine spezifischen Maßnahmen oder Ziele definiert wurden, ermöglichen fortlaufende Bewertungen die Identifizierung und Umsetzung gezielter Maßnahmen zur weiteren Stärkung unseres Ansatzes. Addiko achtet auf den Schutz international anerkannter Menschenrechte und verpflichtet sich, die grundlegenden Menschenrechte seiner Mitarbeitenden zu wahren. Ebenso erwartet Addiko von Lieferanten, Geschäftspartnern und anderen Dienstleistern, die im Auftrag der Bank tätig sind, dass sie dieselben Standards einhalten. Addiko setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, das frei von sexueller, rassistischer und sonstiger unzulässiger Belästigung sowie von Bedrohungen, Gewalt oder körperlicher Einschüchterung ist. Missbräuchliches, belästigendes oder anderweitig unangemessenes Verhalten – sei es verbal, physisch oder visuell – wird nicht toleriert. Die Werte und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz basieren auf Vertrauen, Respekt und Integrität. Addiko ist ein Arbeitgeber, der Chancengleichheit gewährleistet, und trifft Entscheidungen zur Einstellung, Beschäftigung, Weiterentwicklung und Beförderung ausschließlich auf Grundlage der Qualifikationen und des Potenzials einer Person im Hinblick auf die jeweiligen Anforderungen der Position. Im Jahr 2024 wurden keine Fälle von Diskriminierung gemeldet. Eine Beschwerde aus der Belegschaft von Addiko wurde identifiziert, umfassend analysiert und mit entsprechenden Folgemaßnahmen abgeschlossen. Die Daten stammen aus unseren Einheiten und wurden nicht durch eine externe Stelle überprüft.
| Gesamt Anzahl gemeldeter Diskriminierungsvorfälle | 0 |
| Vorfälle von Belästigung | 0 |
| Anzahl der eingereichten Beschwerden aus der Addiko-Belegschaft | 1 |
| Gesamtsumme der Geldstrafen, Bußgelder und Schadensersatzzahlungen aufgrund dieser Vorfälle | 0 EUR |
| Anzahl identifizierter schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen | 0 |
| Gesamtsumme der Geldstrafen, Bußgelder und Schadensersatzzahlungen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen | 0 EUR |
13.1.15. SASB - Datensicherheit
Group Data Protection Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
S1-IRO-17 - Negative Auswirkungen - Sonstige arbeitsbezogene Rechte – Datenschutz: Das Unternehmen muss die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre von Verbrauchern und Endnutzern während der Datenverarbeitung schützen.
Zentrale Inhalte
Die konzernweite Datenschutzrichtlinie dient als Leitfaden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre der eigenen Mitarbeitenden während der Datenverarbeitung. Sie legt Grundsätze und Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO fest und gewährleistet Datenschutz, Sicherheit und Verantwortlichkeit innerhalb der gesamten Addiko. Diese Richtlinie stärkt die positiven Auswirkungen auf die Belegschaft, indem sie klar definiert, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Dies fördert das Vertrauen der Mitarbeitenden in Addiko als Arbeitgeber. Gleichzeitig verringert sie mögliche negative Auswirkungen durch Fehlhandlungen im Umgang mit personenbezogenen Daten, deren unbefugte Offenlegung oder den daraus resultierenden Vertrauensverlust der Mitarbeitenden.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- □ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Gemeinschaften.
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Die Group Data Protection Policy wird vom Aufsichtsrat der Addiko Bank AG auf Konzernebene beschlossen.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
festgelegt im Abschnitt zu Stakeholdern innerhalb der betreffenden Richtlinie.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Die Policy ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App verfügbar. Weitere Details zur konzernweiten Datenschutzrichtlinie sind in ESRS S4-4 Datenschutz und Datensicherheit zu finden.
Obwohl bislang keine spezifischen Maßnahmen oder Ziele festgelegt wurden, wird Addiko weiterhin Entwicklungen beobachten und erforderliche Schritte zur Stärkung seines Datenschutzrahmens evaluieren.
13.2. ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
13.2.1. ESRS2 – SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
12. Spezifische Kundengruppen, die von wesentlichen Risiken oder Chancen betroffen sind
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsbewertung wurden zwar keine direkten Risiken oder Chancen als wesentlich identifiziert, jedoch konnten bestimmte positive und negative Auswirkungen auf spezifische Verbrauchergruppen festgestellt werden. Daher bietet die folgende Analyse ein besseres Verständnis potenziell betroffener Kundengruppen innerhalb von Addiko:
- Junge Kunden: Jüngere Kunden erwarten nahtlose digitale Erlebnisse und personalisierte Finanzdienstleistungen. Diese Gruppe bietet erhebliche Chancen zur Förderung der Kundenbindung durch innovative digitale Lösungen und Finanzbildungsprogramme. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass diese Kunden das Interesse verlieren, wenn ihre technologischen Erwartungen nicht erfüllt werden. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Plattformen ist daher entscheidend, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.
- Ältere Kunden: Ältere Kunden bevorzugen häufig hybride Bankmodelle, die digitale Angebote mit traditionellen Dienstleistungen in den Filialen kombinieren. Obwohl diese Gruppe möglicherweise Herausforderungen bei der vollständigen Umstellung auf digitale Lösungen hat, kann ein gezieltes Unterstützungsangebot und persönliche Betreuung innerhalb des Filialnetzes helfen, das Risiko der Exklusion zu verringern und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.
- Einkommensschwache Verbraucher: Addiko bietet mit Mikrokreditprogrammen und erschwinglichen Finanzprodukten gezielte Unterstützung für einkommensschwache Kunden. Diese Initiativen stärken das Vertrauen in die Bank und steigern deren soziale Wirkung. Gleichzeitig sind solche Dienstleistungen mit erhöhten Kreditausfallrisiken verbunden, was eine effektive Risikomanagementstrategie erforderlich macht.
- Ländliche Gemeinschaften: Kunden in ländlichen Gebieten stehen oft vor Herausforderungen beim Zugang zu traditionellen Bankdienstleistungen, da die Infrastruktur begrenzt ist. Durch den Ausbau digitaler und mobiler Bankdienstleistungen kann diese Lücke geschlossen werden, wodurch nicht ausreichend versorgte Regionen besser erreicht und die finanzielle Inklusion gefördert wird.
Im Rahmen der Bewertung wurden die folgenden wesentlichen IROs identifiziert.
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Auswirungen
Negative Auswirkungen:
- S4-IRO-1 - Datenschutz: Addiko muss den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre von Verbrauchern und Endnutzern während der Datenverarbeitung gewährleisten.
- S4-IRO-3 - Zugang zu qualitativen Informationen: Unzureichende oder unvollständige Informationen zu Produkten, Preisen oder anderen relevanten Aspekten können dazu führen, dass Kunden nicht ausreichend informiert sind und dadurch unüberlegte Entscheidungen treffen.
- S4-IRO-5 - Verantwortungsbewusste Marketingpraktiken: Der Einsatz von Marketingstrategien, die potenziell irreführende Darstellungen enthalten, kann zu Fehlinterpretationen bei Kunden führen.
Positive Auswirkungen:
- S4-IRO-2 - Meinungsfreiheit: Ein proaktives Beschwerdemanagement trägt zu einer höheren Kundenzufriedenheit bei.
- S4-IRO-4 - Zugang zu Produkten und Dienstleistungen: Der European Accessibility Act zielt darauf ab, sicherzustellen, dass mehr Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
- S4-IRO-6 - Verantwortungsbewusste Marketingpraktiken: Der Einsatz verantwortungsvoller Marketingstrategien fördert Transparenz und stärkt das Vertrauen der Kunden.
- S4-IRO-7 - Finanzielle Inklusion und Kompetenzaufbau (SASB): Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen für Kunden fördert Vertrauen und trägt zur Steigerung der finanziellen Bildung bei.
13.2.2. ESRS S4-1 – Strategien und Richtlinien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Die folgenden Richtlinien sind bei Addiko implementiert, um Auswirkungen auf unsere Kunden zu steuern:
“How we work at Addiko” Handbuch
Zentrale Inhalte
Das Handbuch bietet eine übergeordnete Orientierung zu Addiko‘s Vision und Strategie und erläutert die Funktionsweise der Bank. Es dient zudem als Leitfaden für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln innerhalb von Addiko. Darüber hinaus enthält es die Addiko-Charta zur Förderung der Menschenrechte und bekräftigt das Engagement der Bank, die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Prinzipien) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in alle Geschäftsprozesse und Abläufe zu integrieren.
Umfang der Maßnahmen
- □ Vorgelagert
- X Eigenes Unternehmen
- □ Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
Eigene Belegschaft
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Konzernvorstand
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Verweis auf andere Standards
ILO-Prinzipien, OECD-Leitlinien, UN-Menschenrechtscharta, österreichisches Arbeitsverfassungsgesetz.
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Eigene Belegschaft
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Das Handbuch ist für alle Mitarbeitenden über die interne SharePoint Website verfügbar.
Das Handbuch „How we work at Addiko“ enthält die Addiko-Charta zur Förderung der Menschenrechte und bekräftigt das Engagement der Bank für international anerkannte Standards.Als verantwortungsbewusste internationale Bankengruppe ist sich Addiko bewusst, dass ihr Einfluss über die internen Abläufe hinausreicht. In diesem Sinne erstreckt sich das Engagement der Bank auf die Einhaltung der Grundsätze der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. Addiko legt besonderen Wert darauf, dass ihre Maßnahmen und Geschäftspraktiken mit den Grundsätzen im Einklang stehen, die die Würde, die Rechte und das Wohlbefinden jedes Einzelnen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Addiko schützen und fördern. Unten folgend werden die wesentlichen internationalen Richtlinien, die für Addiko relevant sind, erläutert:
1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR)
Addiko setzt sich für Inklusion, Nichtdiskriminierung und die Achtung der individuellen Freiheit ein und orientiert sich dabei an den Grundsätzen der UDHR. Kunden profitieren von Dienstleistungen und Produkten, die auf ethischen Geschäftspraktiken basieren und die Würde jedes Einzelnen respektieren.
2. ILO Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Die Richtlinien von Addiko stehen im Einklang mit den ILO-Standards und fördern:
* Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen: Sicherstellung ethischer Arbeitspraktiken entlang der gesamten Lieferkette.
* Abschaffung von Zwangsarbeit: Addiko verbietet alle Formen von Zwangs- und Kinderarbeit innerhalb der eigenen Geschäftsaktivitäten und der Lieferkette.
* Verantwortung der Lieferanten: Addiko erwartet von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern die Einhaltung von Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards. Vor der Zusammenarbeit werden Lieferanten geprüft und ihre Einhaltung dieser Standards während der Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwacht.
* Sichere Arbeitsbedingungen: Die Einhaltung von HSE-Sicherheitsstandards (Health, Safety and Environment) gewährleistet ethische Beschaffungs- und Produktionspraktiken und stärkt das Vertrauen der Kunden.
* Korruptionsbekämpfung: Die Addiko Group verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption, Bestechung und unethischen Geschäftspraktiken.
3. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Addiko setzt die OECD-Prinzipien durch Transparenz, Korruptionsprävention und nachhaltige Geschäftspraktiken um. Dies stärkt das Vertrauen der Kunden in die Integrität und Verantwortlichkeit von Addiko. Addiko Gruppe verpflichtet sich zu einem transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit Verstößen gegen Menschen- und Arbeitsrechte sowie ethisches Fehlverhalten innerhalb der Organisation. Alle Mitarbeitenden, Kunden, Stakeholder und Dritte werden ermutigt, Bedenken, Beobachtungen oder Verdachtsfälle von Verstößen umgehend über die eingerichteten Hinweisgebersysteme zu melden.
Group Code Of Business Conduct and Ethics
Zentrale Inhalte
Der Group Code of Business Conduct and Ethics dient als Leitfaden zur Festlegung angemessener Verhaltensrichtlinien, um als vertrauenswürdiger Partner aufzutreten und verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren zu fördern. Er bietet einen Rahmen, der das Handeln der Mitarbeitenden im Einklang mit den Werten von Addiko ausrichtet und sich auf Gleichbehandlung, Würde, Respekt, Ethik, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Interessenkonflikte, Datenschutz sowie Beschwerdemechanismen bezieht.
Umfang der Maßnahmen
| Vorgelagert | Eigenes Unternehmen | Nachgelagert |
|---|---|---|
| X | X | X |
Die Gruppenrichtlinie gilt für alle Einheiten der Addiko Group und ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, externe Dienstleister und Geschäftspartner.
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Group Code of Business Conduct and Ethics wird vom Aufsichtsrat der Addiko Bank AG auf Konzernebene beschlossen, zentral durch den Abteilungsleiter, Group Compliance & AML gesteuert und in allen lokalen Tochterbanken der Addiko Gruppe umgesetzt.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
DSGVO, EBA-Leitlinien, nationale Arbeitsgesetze, Angestelltengesetz, Allgemeines Bundesgesetzbuch, Gleichbehandlungsgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Anstatt lediglich die Interessen der genannten Stakeholder zu berücksichtigen, dient es als Leitrahmen für die Zusammenarbeit von Addiko mit ihnen.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Verfügbar für alle Mitarbeiter und externen Stakeholder über spezielle Intranetseiten, öffentliche Bekanntmachungen und durch obligatorische Schulungen.
Der Code of Business Conduct and dient als Rahmen für ein verantwortungsbewusstes, regelkonformes und ethisches Verhalten aller Mitarbeitenden bei Addiko. Er legt zudem explizit die folgenden Grundsätze für den geschäftlichen Umgang mit den Kunden von Addiko fest:
- Faire und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken: Die Addiko verpflichtet sich, in allen Kundenbeziehungen mit Integrität, Ehrlichkeit und Fairness zu handeln. Verträge werden fair gestaltet, und manipulative oder unlautere Geschäftspraktiken werden vermieden. Dies stärkt das Vertrauen der Kunden und fördert langfristige, ethische Geschäftsbeziehungen.
- Schutz von Kundengeldern und -konten: Der Schutz von Kundenvermögen und -konten hat höchste Priorität. Kunden können sich darauf verlassen, dass ihre Gelder und Konten sicher verwaltet und ausschließlich von autorisiertem Personal betreut werden. Addiko setzt strenge Maßnahmen ein, um Missbrauch oder unbefugten Zugriff auf Kundenkonten zu verhindern.
- Beschwerdemanagement für Kunden: Addiko schätzt das Feedback seiner Kunden und betrachtet Beschwerden als Chance zur Verbesserung der Dienstleistungen. Beschwerden werden effizient, fair und zeitnah bearbeitet, sodass Kunden eine klare Anlaufstelle für Anliegen haben und Lösungen erwarten können.
- Schutz der Vermögenswerte und des geistigen Eigentums von Addiko: Auch wenn diese Regelungen in erster Linie für Mitarbeitende gelten, profitieren Kunden indirekt davon, da eine verantwortungsbewusste und ethische Nutzung der Unternehmensressourcen sichergestellt wird. Dies verhindert Missbrauch, der den Kunden schaden oder die Servicequalität beeinträchtigen könnte.
- Vertrauen, Transparenz und Verbraucherschutz: Kunden von Addiko können eine ethische Behandlung, klare Kommunikation sowie einen sicheren Umgang mit ihren Vermögenswerten und personenbezogenen Daten erwarten. Die im Kodex für Geschäftsethik und verantwortungsbewusstes Handeln definierten Prinzipien stellen sicher, dass die Organisation Kundenzufriedenheit, Transparenz und langfristiges Vertrauen in allen Geschäftsbeziehungen priorisiert. Durch die Förderung von fairer Konkurrenz, verantwortungsvollen Geschäftspraktiken und effektivem Beschwerdemanagement bekräftigt Addiko sein Engagement für den Schutz der Verbraucherrechte und ethisches Wirtschaften. Kunden von Addiko können eine faire und transparente Kommunikation, ethisches Geschäftsgebaren sowie den sicheren Umgang mit ihren Vermögenswerten und personenbezogenen Daten erwarten. Die im Code of Business Conduct and Ethics verankerten Grundsätze stellen sicher, dass Kundenzufriedenheit, Transparenz und langfristiges Vertrauen in allen Geschäftsbeziehungen oberste Priorität haben. Durch die Förderung von fairen Wettbewerbspraktiken, verantwortungsbewusstem Unternehmertum und einem effektiven Beschwerdemanagement unterstreicht Addiko sein Engagement für den Schutz der Kundenrechte und nachhaltiges, ethisches Wirtschaften.
13.2.3. ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern in Bezug auf Auswirkungen
Addiko nutzt den Net Promoter Score (NPS) als zentrales Instrument innerhalb seiner umfassenden Marktforschungsstrategie. Der NPS ist eine international anerkannte Kennzahl zur Messung der Kundenzufriedenheit und -loyalität, indem er die Wahrscheinlichkeit erfasst, mit der Kunden die Dienstleistungen von Addiko weiterempfehlen würden. Durch gezielte Umfragen sammelt Addiko wertvolles Feedback – sowohl als numerische Bewertungen als auch in Form qualitativer Kommentare. Quartalsweise finden lokale Customer Experience Committees statt, die von den jeweiligen Leitern für Vertrieb/Produkt sowie dem zuständigen Vorstandsmitglied für das operative Geschäft der einzelnen Addiko-Einheiten geleitet werden. Diese Gremien analysieren die Ergebnisse der NPS-Befragungen und erarbeiten Erkenntnisse zur kontinuierlichen Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Je nach Tagesordnung nehmen auch Vertreter aus zentralen Fachbereichen wie Operations, Risiko, Compliance oder IT teil, um eine ganzheitliche und abteilungsübergreifende Perspektive sicherzustellen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenerfahrung strategisch fundiert und praxisnah umgesetzt werden.
Für KMU-Kunden führen die Addiko-Tochtergesellschaften ergänzend Voice of Customer (VOC)-Befragungen im Rahmen ihrer Marktforschungsinitiativen durch. Im Jahr 2024 wurden Fokusgruppeninterviews in fünf Tochtergesellschaften durchgeführt (mit Ausnahme von Kroatien, das bereits 2023 in die Erhebung einbezogen wurde). Diese Interviews, die von externen Marktforschungsteams gesteuert wurden, umfassten sowohl Addiko-Kunden als auch Nicht-Kunden. Die Gespräche waren explorativ gestaltet und konzentrierten sich auf Zufriedenheitsfaktoren, Wachstumspotenziale sowie die Gründe für einen möglichen Bankwechsel. Obwohl Nachhaltigkeitsthemen nicht explizit thematisiert wurden, ergaben sich dennoch wertvolle Rückmeldungen zu diesem Bereich.# Addiko Bank AG
13.2.4. ESRS S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle über die Verbraucher Bedenken äußern können
Addiko hat ein strukturiertes Beschwerdemanagementsystem entwickelt, das in der Addiko Group Complaint Management Policy definiert ist. Dieser Prozess umfasst Beschwerden aus unterschiedlichen Quellen – darunter Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Investoren und weitere Stakeholder. Beschwerden werden über verschiedene, direkt von Addiko betriebene Kanäle entgegengenommen, darunter Kontaktzentren, digitale Kanäle (E-Mail, Chatboxen), schriftliche Post/Fax sowie das offizielle Beschwerdebuch. Die Messgrößen für Kundenbeschwerden entsprechen lokalen und internationalen Standards sowie den EU-Richtlinien und werden von Addiko Bank AG an ihre Tochtergesellschaften weitergegeben. Addiko nimmt keine Beschwerden über soziale Netzwerke entgegen. Kunden, die dort Unzufriedenheit äußern, werden jedoch über die offiziellen Beschwerdekanäle informiert. Sämtliche Kanäle werden intern verwaltet, ohne Abhängigkeit von externen Dienstleistern.
Eine Beschwerde kann verschiedene Formen annehmen, darunter:
* Streitfälle
* Erstattungs- oder Entschädigungsforderungen
* Klärungsbedarfe
* Berichte über finanzielle oder andere Schäden
* Anliegen, die materielle oder immaterielle Unannehmlichkeiten oder Belastungen verursachen könnten
Hinweisgebersysteme (Whistleblowing) werden unabhängig vom Eingangskanal in den Beschwerdeprozess aufgenommen und gemäß internen Richtlinien behandelt. Alle Beschwerden und Meldungen zu Fehlverhalten werden gemäß internen Vorschriften behandelt.
Eine Beschwerde wird definiert als jede Form der Unzufriedenheitsäußerung – mündlich oder schriftlich, begründet oder unbegründet – in Bezug auf Addiko Bank, deren Produkte, Dienstleistungen, Mitarbeitende oder jegliche Interaktionen mit der Bank. Intern werden alle Beschwerden über das Beschwerdemanagementsystem erfasst, überprüft, untersucht und gemäß den relevanten Addiko-Richtlinien bearbeitet. Regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Beschwerdemanager stellen sicher, dass alle Fälle korrekt dokumentiert und angemessen bearbeitet werden.
Um Beschwerden effizient zu lösen, finden regelmäßig sogenannte Success Committees auf lokaler Ebene statt. Diese Gremien analysieren Beschwerdematrixen, untersuchen die Ursachen und Trends und schlagen Korrekturmaßnahmen vor, sei es als einmalige Intervention oder als systemische Anpassung.
Alle kundenbezogenen Mitarbeitenden erhalten maßgeschneiderte Schulungen, die ihrer jeweiligen Funktion entsprechen. Dabei werden sie mit den internen Addiko-Richtlinien und -Prozessen vertraut gemacht, einschließlich Konfliktlösung, Beschwerdemanagement, Mediation und Krisenkommunikation. Mitarbeitende, die für das gesamte Beschwerdemanagement verantwortlich sind, absolvieren regelmäßige Schulungen, die sich an den Addiko-Prozessen sowie den internen Eskalations- und Lösungswegen orientieren.
Alle Addiko-Einheiten erstellen regelmäßige Berichte, die vom Market-Team konsolidiert und an die relevanten Stakeholder bei Addiko Bank weitergeleitet werden. Zudem erhalten die lokalen Management Boards laufend Berichte über aktuelle Beschwerdetrends und potenzielle Verbesserungsmaßnahmen, die von den Customer Experience Committees ausgearbeitet wurden. Jährliche Berichte werden auf Basis definierter Vorlagen von allen Addiko-Einheiten erstellt und an die Management Boards sowie an die lokalen Regulierungsbehörden übermittelt, um den jeweiligen regulatorischen Anforderungen zu entsprechen. Im Jahr 2024 wurden alle eingegangenen Beschwerden von den zuständigen Abteilungen gemäß den internen Richtlinien und Prozessen von Addiko bearbeitet.
Complaint management policy
| Zentrale Inhalte | Die Richtlinie legt die Standards der Addiko Bank für den Umgang mit Beschwerden fest, die von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Investoren und anderen Stakeholdern über alle verfügbaren Interaktionskanäle (Filialen, Kontaktzentrum, digitale Kanäle, zentrale Abteilungen usw.) bei allen Einheiten der Gruppe eingehen. |
|---|---|
| Umfang der Maßnahmen | □ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen X Nachgelagert |
| Betroffene Interessensgruppen | Alle Stakeholder |
| Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist | Abteilungsleiter, Group Consumer, Konzernvorstand |
| Überwachungs- und Überprüfungsprozess | Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich |
| Verweis auf andere Standards | EU-Leitlinien zur Anwendung der bestehenden Gemeinsamen Ausschuss-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung. |
| Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant) | Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Investoren und anderen Stakeholder |
| Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant) | Die Policy ist für alle Mitarbeitenden über die interne Policy App verfügbar. |
Im Berichtszeitraum wurden keine schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße oder Vorfälle im Zusammenhang mit Kunden gemeldet.
13.2.5. ESRS S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
Um die in der doppelten Wesentlichkeitsbewertung identifizierten Auswirkungen zu adressieren, hat Addiko im Berichtszeitraum die folgenden Maßnahmen ergriffen:
Datenschutz und Datensicherheit
Addiko ist sich bewusst, dass das Vertrauen der Kunden in sämtliche angebotenen Produkte und Dienstleistungen eine grundlegende Voraussetzung für den Erfolg der Bank am Markt darstellt. Ein zentraler Bestandteil dieses Vertrauens ist der verantwortungsvolle Umgang mit Kundendaten. Nur befugte Personen dürfen auf personenbezogene Informationen zugreifen, und es wird sichergestellt, dass diese nicht unrechtmäßig an Dritte oder externe Organisationen weitergegeben werden. Ebenso von hoher Bedeutung ist die Integrität sowie die durchgehende Verfügbarkeit der Kundendaten.
Um diesen Schutz sicherzustellen, hat Addiko das Data Protection Programme in allen Tochtergesellschaften entwickelt und implementiert. Unabhängig davon, ob das nationale Recht in einem Land, in dem Addiko tätig ist, bereits vollständig an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst wurde, dient diese als allgemeiner Maßstab. Das Addiko Data Protection Programme besteht aus mehreren zentralen Elementen.
Der wichtigste Bestandteil ist das Team. Jede Addiko-Tochtergesellschaft verfügt über einen Datenschutzbeauftragten (DPO), der die in der DSGVO vorgeschriebenen Aufgaben übernimmt, darunter die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorgaben sowie die Beratung und Unterstützung aller Abteilungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der DPO ist somit maßgeblich für die Umsetzung des Datenschutzprogramms auf lokaler Ebene verantwortlich und stellt die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicher.
Ein weiteres zentrales Element sind die internen Richtlinien, die Arbeitsabläufe für alle Aufgaben festlegen, für die die Datenschutzbeauftragten zuständig sind. Die General Data Protection Policy definiert die grundlegenden Regeln, darunter die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO und anderer relevanter Vorschriften sowie die Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Praktiken. Die Information Security Incident and Data Breach Management Policy beschreibt die erforderlichen Schritte im Falle eines Sicherheitsvorfalls, um betroffene Systeme schnellstmöglich wiederherzustellen, Auswirkungen zu begrenzen und, falls erforderlich, die zuständigen Behörden zu informieren.
Addiko stellt fest, dass nahezu alle Datenschutzverletzungen auf veraltete Kontaktdaten von Kunden zurückzuführen sind. Um dieses Risiko zu minimieren, hat Addiko Initiativen gestartet, die es Kunden ermöglichen, ihre Kontaktdaten auf benutzerfreundliche Weise über digitale Kanäle zu aktualisieren.
Die Steuerung des Datenschutzprogramms erfolgt durch die zentrale Datenschutzfunktion der Gruppe, die vom Group DPO geleitet wird. Diese Funktion überwacht die Umsetzung des Programms auf Konzernebene und koordiniert die Aktivitäten der lokalen Datenschutzbeauftragten. Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig über die grundlegenden Anforderungen des Datenschutzes geschult und für die Bedeutung des Themas sensibilisiert. Die Datenschutzbeauftragten erhalten umfassende Schulungen im Rahmen des internen DPO-Forums, das einmal jährlich stattfindet und bei dem aktuelle regulatorische Entwicklungen sowie laufende Projekte im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus treffen sich die DPOs wöchentlich, um aktuelle Themen zu besprechen.
Ein weiteres zentrales Element des Addiko Data Protection Programme sind die organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen, die eine sichere Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten. Jede Tochtergesellschaft verfügt über einen lokalen Chief Information Security Officer (CISO), der die Umsetzung und Wirksamkeit der organisatorischen und technischen Maßnahmen überwacht. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sensibilisierung der Mitarbeitenden für präventive Schutzmaßnahmen. Die CISOs werden von der Group CISO geleitet. Der Group CISO und der Group DPO treffen sich regelmäßig und berichten kontinuierlich an den Konzernvorstand und Aufsichtsrat der Addiko Bank AG.# Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
- Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Addiko Data Protection Programme
- Einführung und fortlaufende Optimierung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur sicheren Datenverarbeitung und zum Schutz weiterer Vermögenswerte
- Angleichung an den Digital Operational Resilience Act (DORA), einschließlich der Anpassung des Risikobewertungsprozesses für neue und bestehende Drittanbieter-Verträge, der Implementierung eines Registers für Informationsdaten sowie der Erfassung relevanter Vertragsdaten. Zudem erfolgt eine Überarbeitung und methodische Angleichung des ICT-Rahmenwerks an die geänderten regulatorischen Anforderungen.
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
S4-IRO-1 – Negative Auswirkung - Datenschutz: Datenschutz: Addiko muss die Persönlichkeitsrechte und den Schutz personenbezogener Daten von Kunden und Endnutzern während der Datenverarbeitung gewährleisten.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
2025
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
- Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Addiko Data Protection Programme
- Einführung und fortlaufende Optimierung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur sicheren Datenverarbeitung und zum Schutz weiterer Vermögenswerte
- Durchführung einer GAP-Analyse zur Implementierung des Digital Operational Resilience Act (DORA)
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
Abteilungsleiter, Group Data Protection CSF
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Innerhalb des Budgets
Ziele
Zielvorgabe
Angleichung an den Digital Operational Resilience Act
Umfang der Zielvorgabe
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Beschreibung der Zielvorgabe
Implementierung DORA bis Ende Januar 2025
Methodik für die Zielvorgabe
Operative Ziele wurden von den betroffenen Gruppenabteilungen gesetzt
Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren
Abteilungsleiter, Group Data Protection CSF berichtet an den Konzernvorstand
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
Operative Ziele, gemäß Rechtsvorschriften
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
DORA verpflichtet Finanzinstitute und ihre kritischen Drittanbieter von Technologiedienstleistungen zur Umsetzung strenger Richtlinien für ICT-Systeme.
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr | 2024 | Zielerreichung bis 2025 | Vergleichsbasis | Analyse zur Angleichung an DORA | Ziel geplant |
|---|---|---|---|---|---|
| Implementierung DORA bis Ende Januar 2025 |
Meinungsfreiheit und Beschwerdemanagement
Addiko hat ein Beschwerdemanagementsystem geschaffen, das in der Beschwerdemanagementpolitik der Addiko Gruppe im Kapitel ESRS S4-3 - Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle für Verbraucher, die Bedenken äußern, beschrieben wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2024 gibt es keine Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit dem Thema Meinungsfreiheit und Beschwerdemanagement.
Zugang zu qualitativen Informationen
Addiko weiß, wie wichtig es ist, dass Kunden Zugang zu verlässlichen Informationen und finanzieller Bildung haben, um informierte Entscheidungen zu treffen und ihre finanzielle Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. Das Engagement von Addiko geht über traditionelle Bankdienstleistungen hinaus und umfasst die aktive Förderung von Finanzbildung und Transparenz. Addiko ist sich bewusst, dass informierte Kunden nicht nur besser in der Lage sind, ihre Finanzen effektiv zu verwalten, sondern auch zu einer widerstandsfähigeren und stabileren Finanzgemeinschaft beitragen. In Anerkennung der Bedeutung finanzieller Bildung passt Addiko seine Kommunikationsstrategien an, um Klarheit und Zugänglichkeit zu gewährleisten. Addiko stellt umfassende Informationen zu seinen Produkten und Dienstleistungen, Geschäftsbedingungen sowie Tipps zur Finanzplanung bereit, um ein tieferes Verständnis innerhalb seiner vielfältigen Kundenbasis zu fördern. Über verschiedene Kanäle, darunter Online-Ressourcen, Workshops, Social-Media-Aktivitäten und Podcasts, möchte Addiko Kunden mit dem Wissen und den Fähigkeiten ausstatten, die erforderlich sind, um sich in der komplexen Welt der persönlichen Finanzen zurechtzufinden. Addiko verfolgt das Ziel, eine finanziell gebildete Kundschaft zu fördern und Menschen zu befähigen, fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen, eine sichere Zukunft aufzubauen und aktiv an der Weiterentwicklung des Finanzwesens teilzuhaben. Addiko plant, die Häufigkeit und inhaltliche Tiefe dieser Programme zu erhöhen, um alle Kundengruppen in sämtlichen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, gezielt anzusprechen. Informationen zu diesen Programmen sind auf den jeweiligen Websites der lokalen Addiko Banken verfügbar.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Durchführung von finanziellen Bildungsprogrammen um den Kunden die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen zu treffen.
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahme adressiert werden
S4-IRO-3 – Negative Auswirkung: Zugang zu qualitativen Informationen: Unzureichende oder unklare Informationen zu Produkten, Preisen oder anderen relevanten Aspekten können dazu führen, dass Kunden nicht ausreichend informiert sind.
S4-IRO-7 – Positive Auswirkung: Finanzbildung und Kompetenzaufbau: Die Bereitstellung hochwertiger Informationen trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden zu stärken und ihre finanzielle Kompetenz zu verbessern.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen □ Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
2025
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
- Addiko hat auf den lokalen Websites spezielle Informationsseiten eingerichtet, die Kunden eine detaillierte Erklärung zu Produkten, Dienstleistungen sowie Geschäftsbedingungen bieten, um fundierte finanzielle Entscheidungen zu ermöglichen.
- Zusätzlich hat Addiko Bank Kroatien gemeinsam mit der Fakultät für Naturwissenschaften in Zagreb Bildungsmaterialien zur finanziellen Bildung entwickelt. In Kroatien wurde ein Online-Quiz zur Finanzbildung für Kinder der 5. bis 8. Klasse durchgeführt. An dieser Initiative nahmen insgesamt 256 Schulen und 1.800 Schüler teil.
- Addiko Bank Montenegro produzierte in Zusammenarbeit mit dem „Centre of Moms“ in Montenegro eine vierteilige Podcast-Serie, die sich mit der erfolgreichen Verwaltung eines Familienbudgets befasst.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
Wird durch die Marketingabteilungen der jeweiligen Tochterbank de-zentral durchgeführt.
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Innerhalb des Budgets
Ziele
Zielvorgabe
Durchführung einer Finanzbildungsinitiative pro Tochterbank pro Jahr
Umfang der Zielvorgabe
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen X Nachgelagert
Beschreibung der Zielvorgabe
Derzeit ist es nicht möglich, die Aktivitäten zur finanziellen Bildung für alle Addiko-Einheiten gruppenweit zu standardisieren. Daher wird pro Einheit eine zentrale „Leuchtturm“-Initiative durchgeführt.
Methodik für die Zielvorgabe
Finanzbildungsinitiativen sind Teil der ESG-Strategie und werden in Abstimmung mit den Marketingabteilungen der jeweiligen Addiko-Einheiten umgesetzt.
Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren
ESG Initiativen werden quartalsmäßig überprüft
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
Die Initiativen werden sorgfältig mit den lokalen Marketingabteilungen abgestimmt, jedoch werden Kunden nicht direkt in die Planungsprozesse einbezogen.
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
Keine Richtlinie vorhanden, Zielvorgabe Teil der ESG Initiativen
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr | 2024 | Zielerreichung bis 2025 | Vergleichsbasis | Verschiedene Finanzbildungsinitiativen innerhalb der Konzerneinheiten umgesetzt | Ziel geplant |
|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung von min. einer Finanzbildungsinitiative je Tochterbank |
Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
Um den bestmöglichen Zugang zu seinen Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, setzt Addiko auf einen hybriden Vertriebsansatz, der physische Filialen, moderne digitale Kanäle und Partnerschaften mit Händlern kombiniert. Addiko Bank AG und die Bankeinheiten in CSEE erfüllen sämtliche lokalen gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verbessert Addiko kontinuierlich die Zugänglichkeit seiner Filialen, beispielsweise durch den Ausbau von Rollstuhlrampen und andere Maßnahmen.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Maßnahmen
Vorbereitungen zur Erfüllung der Anforderungen der European Accessibility Act Richtlinie (EU) 2019/882, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit und den barrierefreien Zugang zu Bankdienstleistungen und Geldautomaten.
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
S4-IRO-4 – Positive Auswirkung: Zugang zu Produkten und Dienstleistungen: Der European Accessibility Act und vergleichbare regulatorische Vorgaben tragen dazu bei, dass mehr Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden. Dies fördert eine inklusivere Finanzwelt und ermöglicht eine breitere Teilhabe an digitalen und physischen Bankdienstleistungen.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert X Eigenes Unternehmen X Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
2025
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Addiko und Banken im Allgemeinen sind verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefreier zu gestalten. Dies umfasst insbesondere die Zugänglichkeit digitaler Services, einschließlich der Verwendung einfacher Sprache, der Bereitstellung alternativer Texte für nicht-textliche Inhalte, der Sicherstellung gut lesbarer Schriftgrößen und ausreichender Kontraste sowie der Bereitstellung von Alternativen zu biometrischen Identifikationsmethoden.# Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko Group Consumer
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Innerhalb des Budgets
Verantwortungsbewusste Marketingpraktiken
Das Engagement von Addiko als verantwortungsvoller Kreditgeber zeigt sich besonders in der Produktgestaltung sowie in der Kommunikation und Werbung. Produktmerkmale werden klar und transparent vermittelt – stets in enger Abstimmung mit dem Vertrieb und unter Berücksichtigung eines umsichtigen Risikomanagements. In der Produktwerbung setzt Addiko auf klare und direkte Botschaften sowie auf anschauliche Beispiele, um maximale Transparenz zu gewährleisten und Kunden die Informationen bereitzustellen, die sie für eine fundierte finanzielle Entscheidung benötigen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen sind auf den lokalen Websites der Addiko Tochtergesellschaften verfügbar. Diese Bemühungen wurden von unabhängigen Stellen anerkannt und mit Kundenservice-Zertifikaten ausgezeichnet, darunter das „Customers’ Friend Certificate“ der International Certification Association („ICERTIAS“), das an Addiko Bank Banja Luka und Addiko Bank Sarajevo verliehen wurde. Vertreter von Addiko Bank sind Mitglieder nationaler Bankenverbände und somit aktiv in die Entwicklung und Umsetzung professioneller Branchenstandards eingebunden, die höchsten ethischen Grundsätzen entsprechen.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
| Maßnahmen |
|---|
| Addiko passt seine Kommunikationsstrategien gezielt an, um Klarheit und Verständlichkeit zu gewährleisten. Das Unternehmen stellt umfassende Informationen zu seinen Produkten und Dienstleistungen, Geschäftsbedingungen sowie Finanzplanungstipps bereit, um ein besseres Verständnis innerhalb seiner vielfältigen Kundenbasis zu fördern. |
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- S4-IRO-5 – Negative Auswirkung - Verantwortungsbewusste Marketingpraktiken: Anbieter dürfen ihre Waren oder Dienstleistungen nicht in einer Weise vermarkten, die eine falsche oder irreführende Darstellung vermittelt. Täuschende, betrügerische oder irreführende Werbemaßnahmen können das Vertrauen der Kunden erheblich schädigen und das Risiko von Reputationsverlusten sowie regulatorischen Konsequenzen erhöhen.
- S4-IRO-6 – Positive Auswirkung: Verantwortungsbewusste Marketingpraktiken: Der Einsatz verantwortungsbewusster Marketingpraktiken fördert Transparenz und stärkt das Vertrauen der Kunden.
Umfang der Maßnahmen
□ Vorgelagert □ Eigenes Unternehmen X Nachgelagert
Zeithorizont zur Finalisierung
Nicht definiert
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
Verschiedene Initiativen in den jeweiligen Tochterbanken
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko Group Consumer in Zusammenarbeit mit Group Marketing and Communications
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Nicht genauer definiert
14. Governance Information
14.1. Governance
14.1.1. ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Auswirkungen
Negative Auswirkungen:
- G1-IRO-1 - Unternehmens- und Führungskultur: Eine schwache Unternehmenskultur kann zu Unzufriedenheit bei Mitarbeitenden, Misstrauen bei Stakeholdern und einem Reputationsverlust führen. Ein unangenehmes Arbeitsumfeld kann die Motivation und Produktivität der Mitarbeitenden erheblich beeinträchtigen.
- G1-IRO-3 - Schutz von Hinweisgebern: Unzureichende oder unangemessene Meldemechanismen sowie der unsorgfältige Umgang mit Hinweisen, insbesondere bei mangelnder Vertraulichkeit, können dazu führen, dass Whistleblower zukünftig von Meldungen absehen. Dies schwächt das Vertrauen in die Organisation, erhöht das Risiko mangelnder Transparenz über wesentliche Ereignisse und kann zu regulatorischen, Compliance- und rechtlichen Verstößen führen.
- G1-IRO-5 - Lieferantenbeziehungen und Zahlungspraxis: Eine unzureichende Lieferantenverwaltung, beispielsweise durch verspätete Zahlungen oder unfaire Vertragsbedingungen, kann Geschäftsbeziehungen belasten, die Reputation von Addiko als verlässlicher Partner schädigen und insbesondere KMU Lieferanten finanziell destabilisieren, die auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind.
- G1-IRO-7 - Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung: Ineffektive Maßnahmen zur Korruptionsprävention können zu einer erhöhten Anzahl von Korruptionsfällen führen und somit erhebliche rechtliche, operative und reputationsbezogene Risiken für das Unternehmen darstellen.
Positive Auswirkungen:
- G1-IRO-2 - Unternehmens- und Führungskultur: Eine starke Unternehmenskultur fördert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und steigert die individuelle Motivation sowie persönliche Weiterentwicklung.
- G1-IRO-4 - Schutz von Hinweisgebern: Klare und vertrauenswürdige Meldemechanismen sowie transparente Richtlinien und Prozesse signalisieren Mitarbeitenden und Stakeholdern, dass alle Anliegen mit höchster Sorgfalt behandelt werden. Dies schafft ein Umfeld des Vertrauens und der Wertschätzung für Mitarbeitende und Kunden gleichermaßen, stärkt die Unternehmenskultur und trägt zur positiven Wahrnehmung der Marke Addiko als faire und vertrauenswürdige Institution bei.
- G1-IRO-6 - Lieferantenbeziehungen und Zahlungspraxis: Die proaktive Verwaltung von Lieferantenbeziehungen durch die Einhaltung fairer Zahlungsbedingungen, transparente Kommunikation und gezielte Unterstützung von KMU stärkt das Vertrauen, fördert langfristige Partnerschaften und verbessert das Image von Addiko als verlässlicher und verantwortungsvoller Geschäftspartner.
- G1-IRO-8 - Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung: Effektive Anti-Korruptionsmaßnahmen stärken das Vertrauen der Kunden und verbessern die Beziehungen zu Stakeholdern. Interne Programme wie Schulungen, Sensibilisierungssitzungen und Berichterstattung fördern das Bewusstsein und Verständnis der Mitarbeitenden für Korruptionsprävention und Compliance-Maßnahmen.
14.1.2. ESRS G1-1- Strategien und Richtlinien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
Bei der Addiko Bank sind ethisches Geschäftsverhalten und eine werteorientierte Unternehmenskultur zentrale Elemente, um unser Engagement für verantwortungsbewusstes Banking und nachhaltige Entwicklung zu unterstreichen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten Richtlinien, die zur Wahrung ethischer Standards, zur Sicherstellung regulatorischer Compliance und zur Förderung von Verantwortung und Integrität in allen Geschäftsbereichen beitragen. Gemäß der ESRS umfasst der Bereich Business Conduct folgende zentrale Themen:
- Geschäftsethik und Unternehmenskultur: Addiko setzt auf wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, unterstützt durch umfassende Schutzmechanismen für Hinweisgeber. Diese fördern eine integre Unternehmenskultur und stärken die Verantwortlichkeit auf allen Ebenen.
- Lieferantenmanagement: Unsere Beschaffungsprozesse basieren auf Fairness, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Gleichzeitig gewährleisten wir faire und fristgerechte Zahlungspraktiken, um Vertrauen zu festigen und die finanzielle Stabilität insbesondere kleiner und mittelständischer Zulieferer zu unterstützen.
- Politische Einflussnahme und Lobbying-Aktivitäten: Als politisch neutrale Organisation beteiligt sich die Addiko Bank nicht an parteipolitischen Kampagnen und leistet keine Spenden an politische Parteien. Dies unterstreicht unser Bekenntnis zu ethischer Unternehmensführung, Unabhängigkeit und Transparenz.
Geschäftsethik und Unternehmenskultur
Der Code of Business Conduct and Ethics der Addiko Bank bildet das grundlegende Rahmenwerk, das die einzigartige Unternehmenskultur von Addiko definiert und prägt. Dieses zentrale Leitdokument dient als Orientierungshilfe und fördert eine Unternehmenskultur, die auf Integrität, Verantwortungsbewusstsein und einem gemeinsamen Bekenntnis zu ethischem Geschäftsverhalten basiert.
Group Code of Business Conduct and Ethics
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- G1-IRO-1 - Negative Auswirkung – Unternehmenskultur: Eine schwache Unternehmenskultur kann zu Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, Misstrauen bei Stakeholdern und einem Reputationsverlust führen. Ein unangenehmes Arbeitsumfeld kann sich negativ auf die Produktivität und Motivation der Mitarbeitenden auswirken und langfristig die Unternehmenseffizienz beeinträchtigen.
- G1-IRO-2 Positive Auswirkung - Unternehmenskultur: Eine starke Unternehmenskultur fördert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit und unterstützt deren persönliche Entwicklung sowie Motivation. Sie trägt dazu bei, ein inspirierendes und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen, das Engagement und Innovation begünstigt.
Zentrale Inhalte
Der Group Code of Business Conduct and Ethics dient als zentrales Regelwerk, das klare Leitlinien für ein vertrauenswürdiges und verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten vorgibt. Er bietet einen Orientierungsrahmen, um sicherzustellen, dass die individuellen Entscheidungen und Handlungen der Mitarbeitenden mit den Werten von Addiko übereinstimmen. Dazu gehören Gleichbehandlung, Würde und Respekt, ethisches Verhalten, die Wahrung der Menschenrechte, Korruptionsprävention, der Umgang mit Interessenkonflikten, Datenschutz sowie wirksame Beschwerdemechanismen.
Umfang der Maßnahmen
X Vorgelagert X Eigenes Unternehmen X Nachgelagert
Betroffene Interessensgruppen
Die Gruppenrichtlinie gilt für alle Einheiten der Addiko Group und ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, externe Dienstleister und Geschäftspartner.# Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Der Group Code of Business Conduct and Ethics wird vom Aufsichtsrat der Addiko Bank AG auf Konzernebene beschlossen, zentral durch den Abteilungsleiter, Group Compliance & AML gesteuert und in allen lokalen Tochterbanken der Addiko Gruppe umgesetzt.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Verweis auf andere Standards
DSGVO, EBA-Leitlinien, nationale Arbeitsgesetze, Angestelltengesetz, Allgemeines Bundesgesetzbuch, Gleichbehandlungsgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz.
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Anstatt lediglich die Interessen der genannten Stakeholder zu berücksichtigen, dient es als Leitrahmen für die Zusammenarbeit von Addiko mit ihnen.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Verfügbar für alle Mitarbeiter und externen Stakeholder über spezielle Intranetseiten, öffentliche Bekanntmachungen und durch obligatorische Schulungen.
Schutz von Hinweisgebern
Addiko unterliegt als Bank den gesetzlichen Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern. Addiko verpflichtet sich zu einer offenen Unternehmenskultur, die höchste Standards in Ehrlichkeit, Transparenz, Integrität und Verantwortungsbewusstsein wahrt. Alle Mitglieder der Addiko-Community können jederzeit und vertraulich berechtigte Bedenken zu jeglichen betrieblichen Vorgängen melden – idealerweise unmittelbar nach Eintritt eines solchen Vorfalls.
Innerhalb seiner internen Richtlinien hat Addiko spezifische Hinweisgeberregelungen festgelegt, die klare Leitlinien für die Meldung von Fehlverhalten, unethischem Verhalten oder rechtswidrigen Praktiken am Arbeitsplatz bieten. Mitarbeitende können relevante Informationen offenlegen, ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen oder Repressalien zu haben, sofern die Meldung in gutem Glauben und mit redlicher Absicht erfolgt.
Addiko schützt Hinweisgeber umfassend vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor nachteiligen arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung, Gehaltskürzungen, unbegründeter Versetzung oder Degradierung, unfaire Leistungsbeurteilungen, Mobbing, Einschüchterung oder andere Formen der Schikane sowie böswillige Drohungen. Jeder Hinweisgeber, der sich Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt fühlt, wird ermutigt, sich umgehend an die Personalabteilung und/oder den Betriebsrat zu wenden. Der Schutz vor Repressalien bedeutet jedoch keine Immunität für eigenes Fehlverhalten, das Gegenstand einer Untersuchung ist.
Innerhalb der Addiko werden alle Hinweisgeber, die Bedenken gemäß den internen Richtlinien melden, umfassend geschützt. Alle Hinweise werden vertraulich und sensibel behandelt. Die Identität des Hinweisgebers wird vertraulich behandelt, es sei denn, dies würde eine laufende Untersuchung behindern. In solchen Fällen werden relevante Informationen ausschließlich an autorisiertes Personal, das mit der Untersuchung betraut ist, weitergegeben.
Addiko ermutigt Hinweisgeber, ihre Identität nach Möglichkeit offenzulegen. Anonyme und nicht-anonyme Meldungen werden gleichermaßen ernst genommen, jedoch kann eine anonyme Meldung die Untersuchung erschweren und die Möglichkeit einer optimalen Unterstützung und Rückmeldung für den Hinweisgeber einschränken. Unabhängig davon werden alle Meldungen mit derselben Sorgfalt und Ernsthaftigkeit geprüft.
Bei der Bewertung der gemeldeten Vorfälle werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter: (i) Schweregrad des gemeldeten Sachverhalts; (ii) Glaubwürdigkeit der geäußerten Bedenken; und (iii) Wahrscheinlichkeit, die Anschuldigung durch andere Quellen zu bestätigen.
Aufgrund der sensiblen Natur der gemeldeten Angelegenheiten wird die gesamte Kommunikation zwischen dem Hinweisgeber und den Ermittlern aufgezeichnet und gemäß den Datenschutzbestimmungen für Mitarbeiter sowie der Datenschutzrichtlinie der Addiko Group gespeichert und streng vertraulich behandelt.
Nach Eingang einer Whistleblowing-Meldung wird ein Whistleblowing-Büro einberufen, das aus Mitgliedern des Betriebsrats, der Datenschutzstelle und einem benannten Compliance-Beauftragten besteht. Das Whistleblowing-Büro prüft die gemeldeten Informationen, führt eine Untersuchung durch und leitet seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen an den Vorstand der Addiko Bank weiter. Das Whistleblowing-Büro der jeweiligen Tochtergesellschaft behandelt Angelegenheiten dieser Art stets vertraulich und mit höchster Sensibilität. Das Whistleblowing-Büro wird auf alle Meldungen so schnell wie vernünftigerweise möglich reagieren.
Um sicherzustellen, dass alle berechtigten Hinweisgeber fair behandelt werden, einschließlich derjenigen, die möglicherweise zu Unrecht oder fälschlicherweise beschuldigt wurden, werden zunächst Vorermittlungen durchgeführt, um zu bestimmen, ob eine Untersuchung gemäß den in diesem Abschnitt festgelegten Bestimmungen angemessen ist und, falls ja, welchen Verlauf sie nehmen sollte.
Alle Fälle, die mutmaßliche kriminelle Aktivitäten betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, sexuelle Belästigung oder Missbrauch, werden von den zuständigen Stakeholdern und dem Rechtsbeistand geprüft, um zu entscheiden, ob eine Meldung an die Polizei oder eine andere zuständige Behörde erfolgen sollte.
Die Compliance-Abteilung führt ein Whistleblowing-Register mit allen eingegangenen Meldungen und erstellt einen jährlichen Bericht für den Vorstand. Der Bericht wird keine Mitarbeiternamen enthalten und keine personenbezogenen Daten offenlegen, die die betroffenen Personen identifizieren könnten, es sei denn, dies liegt im berechtigten öffentlichen Interesse. Das Whistleblowing-Register sowie die Jahresberichte werden erst nach Entfernung vertraulicher Details zur Einsicht durch interne und externe Prüfer freigegeben.
Group Compliance Policy
Wesentliche IROs, die durch die Maßnahmen adressiert werden
- G1-IRO-3 Negative Auswirkung – Schutz von Hinweisgebern: Wenn unzureichende oder unangemessene Meldemechanismen bestehen oder Whistleblower-Meldungen nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden, insbesondere ohne Wahrung der Vertraulichkeit der Angelegenheit und der beteiligten Personen, könnte dies Hinweisgeber davon abhalten, zukünftige Meldungen zu machen. Dies kann zu einem Vertrauensverlust führen, das Bewusstsein für wichtige Ereignisse im Zusammenhang mit Addiko verringern oder sogar die Überwachung regulatorischer, Compliance- und rechtlicher Risiken beeinträchtigen.
- G1-IRO-4 Positive Auswirkung – Schutz von Hinweisgebern: Angemessene Meldemechanismen, transparente Untersuchungsverfahren sowie klare Richtlinien und Prozesse zeigen Mitarbeitenden und Stakeholdern, dass alle Anliegen mit höchster Sorgfalt behandelt werden. Dies trägt dazu bei, ein Vertrauensklima zu schaffen, das sowohl Mitarbeitende als auch Kunden wertschätzt, und stärkt so die Moral und die Unternehmenskultur sowie den Ruf der Addiko als vertrauenswürdiges Unternehmen.
Zentrale Inhalte
Das Whistleblowing-Kapitel der Addiko Group Compliance Policy legt ein klar definiertes Rahmenwerk für Whistleblowing-Praktiken fest und gewährleistet, dass Mitarbeitende und Dritte Bedenken hinsichtlich ethischer Verstöße, gesetzlicher Regelverstöße oder Compliance-Risiken vertraulich und ohne Angst melden können.
Umfang der Maßnahmen
| X Vorgelagert | |
| X Eigenes Unternehmen | |
| X Nachgelagert |
Betroffene Interessensgruppen
Mitarbeitende, Auftragnehmer, Drittanbieter und andere Stakeholder, die mit der Organisation interagieren.
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Der Group Compliance Policy wird vom Aufsichtsrat der Addiko Bank AG auf Konzernebene beschlossen, zentral durch den Abteilungsleiter, Group Compliance & AML gesteuert und in allen lokalen Tochterbanken der Addiko Gruppe umgesetzt.
Verweis auf andere Standards
Österreichisches Hinweisgeberschutzgesetz, EU-Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und andere relevante rechtliche Rahmenwerke.
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Die Whistleblowing-Praktiken von Addiko sind so konzipiert, dass sie Vertraulichkeit, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und ein faires Untersuchungsverfahren gewährleisten, wobei die Bedürfnisse der Organisation mit den Rechten des Einzelnen in Einklang gebracht werden.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Die Richtlinie steht allen Mitarbeitern über die interne Policy-App zur Verfügung und wird durch Schulungsprogramme und Instrumente zur Meldung von Missständen, einschließlich anonymer Meldewege, unterstützt.
14.1.3. ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Addiko ist im Bereich üblicher Bankgeschäfte tätig und ist für verschiedene Dienstleistungen und Waren auf Lieferanten angewiesen. Mit Ausnahme der Software- und IT-Dienstleister handelt es sich bei den meisten Anbietern um KMU. Der Lieferantenauswahlprozess erfolgt transparent, neutral und diskriminierungsfrei gemäß der Konzernrichtlinie (Group Business Policy on Business Conduct and Ethics).
Entsprechend der vom Konzernvorstand genehmigten Procurement Policy der Addiko ist eine ESG-Bewertung für alle Bieter verpflichtend, die an Ausschreibungsverfahren mit einem geschätzten jährlichen Bruttoauftragswert von über 500.000 EUR teilnehmen. Diese Bewertung wird mittels eines umfassenden Fragebogens durchgeführt, der fester Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Darüber hinaus ist eine jährliche ESG-Bewertung für alle Lieferanten erforderlich, deren jährliche Gesamtausgaben 500.000 EUR oder mehr betragen. Im Rahmen der ESG-Strategieinitiativen hat Addiko während des Berichtszeitraums eine ESG-Bewertung der zehn wichtigsten Lieferanten in jeder Tochterbank durchgeführt.# Addiko Bank AG
14.1.4. ESRS G1-6 - Zahlungspraktiken
Addiko legt im Rahmen der Zahlungspolitik größten Wert auf die rechtzeitige Begleichung von Rechnungen, wobei Verzögerungen nur unter außergewöhnlichen und seltenen Umständen vorkommen. Zahlungsverzögerungen sind in fast allen Fällen auf Faktoren zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle von Addiko liegen, wie z.B.:
● Nicht rechtzeitige Übermittlung der Rechnung
● Der Inhalt der Rechnung entspricht nicht den Mindestanforderungen des lokalen Steuerrechts
● Keine ordnungsgemäße Dokumentation der erbrachten Leistung
● Die gelieferten Waren oder Dienstleistungen wurden nicht in der vorher vereinbarten Qualität/Menge bereitgestellt
Gemäß den Standardvertragszahlungsbedingungen von Addiko werden Rechnungen von Lieferanten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beglichen. Während dieses Zeitraums werden die Rechnungen auf ihre Richtigkeit und die ordnungsgemäße Dokumentation der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen geprüft, wobei vor Zahlungsdurchführung interne Genehmigungen einzuholen sind. Bei laufenden Dienstleistungserbringungen wie Telekommunikation und Mietverträgen ist die Zahlung bei Erhalt der Rechnung oft in den Standardvertragsbedingungen festgelegt. Im Prozess zur Erfassung von Eingangsrechnung wird das Rechnungsausstellungsdatum sowie der Belegerfassungstag vermerkt und auf Basis der im Kreditorensystem hinterlegten Zahlungsfristen der entsprechende Zahltag vorgemerkt, an dem nach Freigabe der Rechnung durch den Leistungsempfänger die Zahlung vorgenommen wird. Nach erfolgter Zahlung sind jedoch nur die ersten drei Stichtage (Belegerfassungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum) auswertbar, sodass die durchschnittliche Zeit, die ein Konzernunternehmen benötigt, um eine Rechnung ab dem Datum zu bezahlen, an dem die vertragliche oder gesetzliche Zahlungsfrist beginnt, nicht auswertbar ist. Zum 31. Dezember 2024 sind keine Klagen von Lieferanten wegen Zahlungsverzug von Addiko anhängig (31. Dezember 2023: keine).
Maßnahmen, Parameter und Ziele:
Addiko hat in diesem Bereich keine speziellen quantitativen Ziele festgelegt, arbeitet aber ständig daran die internen Prozesse weiter zu verbessern mit dem Ziel die Bearbeitungsdauer von Rechnungen zu reduzieren.
14.1.5. ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Addiko verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption. Das Unternehmen zahlt weder Bestechungsgelder noch bietet es unzulässige Anreize zu irgendeinem Zweck an – weder direkt noch indirekt. Ebenso nehmen Addiko, seine Mitarbeitenden und Vertreter keine Bestechungsgelder, unzulässigen Anreize oder andere Zuwendungen an, die als solche wahrgenommen werden könnten. Addiko erwartet dasselbe von seinen Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitenden, Beratern, externen Dienstleistern und allen Dritten, die im Namen des Unternehmens tätig sind oder Geschäftsbeziehungen unterhalten. Bestechung und Korruption werden bei Addiko in keiner Form und unter keinen Umständen toleriert.
Group Compliance Policy
| Wesentliche IROs, die durch die Maßnahme adressiert werden |
|---|
| G1-IRO-7 Negative Auswirkung - Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung: Unwirksame Maßnahmen und Richtlinien zur Korruptionsprävention können zu einer Zunahme von Korruptionsfällen führen und somit erhebliche rechtliche, betriebliche und reputationsbezogene Risiken nach sich ziehen. |
| G1-IRO-8 Positive Auswirkung - Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung: Effektive Maßnahmen und Richtlinien zur Korruptionsprävention stärken das Vertrauen der Kunden, erhöhen die Transparenz und verbessern die Beziehungen zu Stakeholdern. |
Interne Programme wie Schulungen, Sensibilisierungssitzungen, spezialisierte Materialien sowie die Präsentation internationaler Berichte zu Bestechung und Korruption ermöglichen es den Mitarbeitenden, ein tieferes Verständnis für Anti-Korruptionsmaßnahmen zu entwickeln. Dadurch wird eine intrinsische Motivation gefördert, diese Praktiken zu unterstützen und Addiko vor rechtlichen oder reputationsbezogenen Schäden zu schützen.
Zentrale Inhalte
Die Richtlinie enthält einen klar definierten Abschnitt, in dem die Grundsätze und Praktiken von Addiko dargelegt werden, die zur Vorbeugung und Aufdeckung von Korruptions- und Bestechungsfällen innerhalb von Addiko eingesetzt werden. Damit wird ein Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Korruption und Bestechung festgelegt und es werden robuste Verfahren zur Identifizierung, Überwachung und Abschwächung der damit verbundenen Risiken vorgeschrieben.
| Umfang der Maßnahmen | Vorgelagert | Eigenes Unternehmen | Nachgelagert |
|---|---|---|---|
| X | X | □ |
Betroffene Interessensgruppen
Mitarbeiter, Lieferanten, Auftragnehmer und externe Dienstleister, die an Geschäftstransaktionen mit der Addiko Gruppe beteiligt sind.
Höchste Führungsebene in der Organisation, die für die Umsetzung verantwortlich ist
Die Group Compliance Policy wird vom Aufsichtsrat der Addiko Bank AG auf Konzernebene beschlossen.
Überwachungs- und Überprüfungsprozess
Unterliegt einer jährlichen Überprüfung oder erfolgt ad-hoc, sofern erforderlich
Verweis auf andere Standards
OECD- und UN-Normen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, österreichisches Bürgerliches Gesetzbuch, FCPA, FSPA, UK Bribery Act
Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder (falls relevant)
Mitarbeiter, Lieferanten, Auftragnehmer und externe Dienstleister, die an Geschäftstransaktionen mit der Addiko Gruppe beteiligt sind.
Verfügbarkeit der Richtlinie für Stakeholder (falls relevant)
Verfügbar für alle Mitarbeitende und externen Stakeholder über spezielle Intranetseiten, öffentliche Bekanntmachungen und durch obligatorische Schulungen.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
| Maßnahmen |
|---|
| ● Schulungen zur Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung innerhalb der Addiko Group durchgeführt. Die Schwerpunkte der Schulungen liegen auf der regelkonformen Handhabung von Einladungen, Geschenken und Dankesbekundungen, dem Hinweisgebersystem sowie der Kapitalmarkt-Compliance. |
| ● Anti-Korruptionsklausel in allen abgeschlossenen Verträgen mit dritten enthalten. |
| Umfang der Maßnahmen | Vorgelagert | Eigenes Unternehmen | Nachgelagert |
|---|---|---|---|
| X | X | X |
Zeithorizont zur Finalisierung
2026
Fortschritt ggü. der letzten Berichtsperiode
● Vertragspassagen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sind ab 2024 in alle kommerziellen Verträge der Addiko aufzunehmen.
● Der Abschnitt zur Zusicherung der Einhaltung von Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinien wurde 2024 im ESG-Fragebogen entwickelt und als verpflichtende Anforderung in den Procurement Prozess gemäß der Procurement Policy der Addiko Group integriert.
Gegensteuerungsmaßnahmen (nur relevant wenn Schaden eingetreten ist)
Nicht relevant
Verantwortung innerhalb der Addiko
Abteilungsleiter, Group Compliance & AML
Zugewiesene finanzielle Ressourcen
Im Rahmen des Jahresbudgets
Ziele
| Zielvorgabe | Umfang der Zielvorgabe | Vorgelagert | Eigenes Unternehmen | Nachgelagert |
|---|---|---|---|---|
| 100% aller Mitarbeitenden, Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder erhalten Schulung | □ | X | □ |
Beschreibung der Zielvorgabe
Die Teilnahmequote an Schulungen für alle Mitarbeiter, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder zu erhöhen
Methodik für die Zielvorgabe
Interne Zielvorgaben
Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen um wesentlicher IROs zu adressieren
Teilnahmequote wird jährlich überprüft
Interessensgruppen die bei der Ermittlung der Zielvorgaben involviert wurden
Eigene Belegschaft
Zusammenhang zwischen Ziel und Richtlinie
Schulungen erleichtern das Verständnis und die Umsetzung der Vorgaben aus den Richtlinien.
Ziele Übersicht
| Vergleichsjahr 2024 | Meilensteine 2025 | Zielerreichung bis 2026 | Vergleichsbasis |
|---|---|---|---|
| Durchführung eines ABC-Trainings in allen Einheiten | |||
| Ziele geplant | 80% aller Mitarbeitenden, Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder erhalten Schulung | 100% aller Mitarbeitenden, Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder erhalten Schulung | Ziele geplant |
14.1.6. ESRS G1-4 – Bestätigte Korruptions- und Bestechungsfälle
Im Berichtszeitraum freut sich Addiko, berichten zu können, dass keine Fälle von Bestechung oder Korruption verzeichnet wurden. Darüber hinaus war die Bank in keine rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Bestechung oder Korruption verwickelt. Dies unterstreicht unser starkes Engagement für ethische Geschäftspraktiken und die Einhaltung regulatorischer Standards.
Zentrale Maßnahmen im Berichtsjahr
Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption: Im Berichtsjahr 2024 führe Addiko gezielte Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für die Mitarbeiter der Addiko Group durch. Maßgeschneiderte Schulungen zu diesem Thema sollen in allen Ländern, in denen Addiko tätig ist, angeboten werden.
Wien, am 18. Februar 2025
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h.
Mitglied des Vorstands
Tadej Krašovec e.h.
Mitglied des Vorstands
Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands
Konzernabschluss
I. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
II. Konzern-Bilanz
III. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
IV. Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)
V.# Anhang (Notes)
Allgemeine Angaben
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Rechnungslegungsgrundsätze
(2) Anwendung von neuen und geänderten International Financial Reporting Standards
(3) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze
(4) Auswirkungen des Klimawandels auf den Konzernabschluss
(5) Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
(6) Währungsumrechnung
(7) Nettozinsergebnis
(8) Provisionsergebnis
(9) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
(10) Sonstiges betriebliches Ergebnis
(11) Übriges Ergebnis
(12) Finanzinstrumente
(13) Pensionsgeschäfte
(14) Treuhandgeschäfte
(15) Finanzgarantien
(16) Barreserve
(17) Materielle Vermögenswerte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(18) Immaterielle Vermögenswerte
(19) Leasing
(20) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen
(21) Sonstige Vermögenswerte
(22) Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
(23) Rückstellungen
(24) Sonstige Verbindlichkeiten
(25) Anteilsbasierte Vergütung
(26) Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile)
(27) Ergebnis je Aktie
Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
(28) Nettozinsergebnis
(29) Provisionsergebnis
(30) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden
(31) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen
(32) Personalaufwand
(33) Sonstige Verwaltungsaufwendungen
(34) Abschreibungen
(35) Übriges Ergebnis
(36) Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
(37) Steuern auf Einkommen
Erläuterungen zur Bilanz
(38) Barreserve
(39) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
(40) Kredite und Forderungen
(41) Investitionswertpapiere
(42) Materielle Vermögenswerte
(43) Immaterielle Vermögenswerte
(44) Anlagespiegel
(45) Sonstige Vermögenswerte
(46) Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
(47) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
(48) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(49) Rückstellungen
(50) Sonstige Verbindlichkeiten
(51) Eigenkapital
(52) Ergebnis je Aktie
Geldflussrechnung
Segment Berichterstattung
(53) Überblick über die Segmente
(54) Segmentierung nach Regionen
Risikobericht
(55) Risikosteuerung und -überwachung
(56) Risikostrategie & Risk Appetite Statement (RAS)
(57) Risikoorganisation
(58) Internes Richtlinienwesen im Risikomanagement
(59) Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko)
(60) Wertberichtigungen
(61) Bewertung der Immobiliensicherheiten und sonstigen Sicherheiten
(62) Marktrisiko
(63) Liquiditätsrisiko
(64) Operationales Risiko
(65) Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ESG-Risiken
(66) Rechtsrisiken
(67) EU-weiter Stress Test
Ergänzende Angaben gemäß IFRS
(68) Leasingverhältnisse aus Sicht der Addiko Gruppe als Leasinggeber
(69) Leasingverhältnisse aus der Sicht der Addiko Gruppe als Leasingnehmer
(70) Fremdwährungsvolumina
(71) Außerbilanzielle Verpflichtungen
(72) Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten
(73) Fair Value-Angaben
(74) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
(75) Derivative Finanzinstrumente
(76) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
(77) Anteilsbasierte Vergütung
(78) Eigenmittel und Kapitalanforderungen
Ergänzende Angaben nach UGB/BWG
(79) Restlaufzeiten nach § 64 Abs. 1 Z4 BWG
(80) Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere
(81) Gesamtkapitalrentabilität
(82) Aufwendungen für den Abschlussprüfer
(83) Handelsbuch
(84) Mitarbeiterdaten
(85) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
(86) Beziehungen zu den Organen
(87) Organe
(88) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Alternative Leistungskennzahlen
I. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Erfolgsrechnung in EUR Mio.
| Note | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode | 279,6 | 247,3 |
| Sonstige Zinserträge | 31,5 | 29,7 |
| Zinsaufwendungen | –68,3 | –49,0 |
| Nettozinsergebnis (28) | 242,9 | 228,0 |
| Gebühren- und Provisionserträge | 98,0 | 90,4 |
| Gebühren- und Provisionsaufwendungen | –25,1 | –23,3 |
| Provisionsergebnis (29) | 73,0 | 67,1 |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten (30) | 1,2 | 0,4 |
| Sonstige betriebliche Erträge (31) | 4,4 | 3,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (31) | –16,7 | –16,7 |
| Personalaufwendungen (32) | –104,4 | –97,8 |
| Sonstige Verwaltungsaufwendungen (33) | –71,0 | –63,5 |
| Abschreibungen (34) | –17,0 | –17,3 |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 112,3 | 103,9 |
| Übriges Ergebnis (35) | –15,8 | –44,7 |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte (36) | –36,0 | –11,8 |
| Ergebnis vor Steuern | 60,4 | 47,4 |
| Steuern auf Einkommen (37) | –15,0 | –6,3 |
| Ergebnis nach Steuern | 45,4 | 41,1 |
| davon Eigentümer des Mutterunternehmens | 45,4 | 41,1 |
Den Eigentümer des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis nach Steuern (in EUR Mio.) (52)
Gewichtete Durchschnittszahl von ausstehenden Stammaktien (Anzahl an Aktien) (52)
Ergebnis je Aktie (in EUR) - unverwässert/verwässert (52)
| Note | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Den Eigentümer des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis nach Steuern (in EUR Mio.) (52) | 45,4 | 41,1 |
| Gewichtete Durchschnittszahl von ausstehenden Stammaktien (Anzahl an Aktien) (52) | 19.289.603 | 19.422.603 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) - unverwässert/verwässert (52) | 2,35 | 2,12 |
Sonstiges Ergebnis in EUR Mio.
| Note | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 45,4 | 41,1 |
| Sonstiges Ergebnis | 19,6 | 38,2 |
| Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden | 1,5 | 1,3 |
| Versicherungsmathematische Gewinne oder (-) Verluste aus leistungsorientierten Plänen | –0,2 | 0,1 |
| Fair Value Rücklage - Eigenkapitalinstrumente | 1,6 | 1,2 |
| Netto-Veränderungen bewertet zum beizulegenden Wert | 2,0 | 1,4 |
| Ertragsteuern | –0,4 | –0,3 |
| Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | 18,2 | 37,0 |
| Fremdwährungsumrechnung | 0,3 | 0,3 |
| Gewinn/Verlust der Periode | 0,3 | 0,3 |
| Fair Value Rücklage - Schuldverschreibungen | 17,9 | 36,7 |
| Netto-Veränderungen bewertet zum beizulegenden Wert | 20,8 | 42,6 |
| Netto-Betrag übertragen an die GuV (30) | 0,0 | 0,0 |
| Ertragsteuern | –3,0 | –5,9 |
| Gesamtjahresergebnis | 65,0 | 79,3 |
| davon Eigentümer des Mutterunternehmens | 65,0 | 79,3 |
II. Konzern-Bilanz
in EUR Mio.
| Vermögenswerte | Note | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Barreserve (38) | 1.251,4 | 1.254,5 | |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (39) | 14,4 | 29,5 | |
| Kredite und Forderungen an Kreditinstitute (40) | 44,2 | 66,6 | |
| Kredite und Forderungen an Kunden (40) | 3.506,4 | 3.489,2 | |
| Investitionswertpapiere (41) | 1.464,7 | 1.178,6 | |
| Materielle Vermögenswerte (42) | 55,4 | 57,6 | |
| Sachanlagen | 53,1 | 54,3 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 2,3 | 3,3 | |
| Immaterielle Vermögenswerte (43) | 25,7 | 23,3 | |
| Ertragsteueransprüche | 30,8 | 36,8 | |
| Laufende Ertragsteueransprüche | 2,1 | 1,7 | |
| Latente Ertragsteueransprüche (37) | 28,6 | 35,1 | |
| Sonstige Vermögenswerte (45) | 14,8 | 14,0 | |
| Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden (46) | 1,0 | 1,3 | |
| Vermögenswerte gesamt | 6.408,9 | 6.151,5 |
| Eigenkapital und Schulden | Note | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (47) | 4,4 | 4,2 | |
| Einlagen von Kreditinstituten (48) | 77,3 | 106,8 | |
| Einlagen von Kunden (48) | 5.290,0 | 5.032,6 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (48) | 54,4 | 59,3 | |
| Rückstellungen (49) | 94,1 | 99,2 | |
| Ertragsteuerverpflichtungen | 5,0 | 4,1 | |
| Laufende Ertragsteuerverpflichtungen | 3,3 | 4,1 | |
| Latente Ertragsteuerverpflichtungen | 1,7 | 0,0 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten (50) | 44,2 | 44,2 | |
| Eigenkapital (51) | 839,5 | 801,1 | |
| davon Eigentümer des Mutterunternehmens | 839,5 | 801,1 | |
| Eigenkapital und Schulden gesamt | 6.408,9 | 6.151,5 |
III. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR Mio.
| Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapital-rücklagen | Fair Value Rücklage Schuldver-schreibungen | Fair Value Rücklage Eigenkapital-instrumente | Neubewertung von leistungs- orientierten Versorgungs- plänen | Währungs-rücklagen | Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen | Eigentümer des Mutter-unternehmens | Nicht beherrschende Anteile | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | |||||||||||
| Eigenkapital zum 01.01. | 195,0 | –2,2 | 237,9 | –48,6 | 3,2 | 0,5 | –11,2 | 426,5 | 801,1 | 0,0 | 801,1 |
| Ergebnis nach Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 45,4 | 45,4 | 0,0 | 45,4 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 17,9 | 1,6 | –0,2 | 0,3 | 0,0 | 19,6 | 0,0 | 19,6 |
| Gesamtergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 17,9 | 1,6 | –0,2 | 0,3 | 45,4 | 65,0 | 0,0 | 65,0 |
| Transaktionen mit Eigentümern | 0,0 | –0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –25,8 | –26,6 | 0,0 | –26,6 |
| Gewinnausschüttungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –24,3 | –24,3 | 0,0 | –24,3 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 0,0 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,5 | –1,1 | 0,0 | –1,1 |
| Kauf von eigenen Anteilen | 0,0 | –1,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –1,2 | 0,0 | –1,2 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Eigenkapital zum 31.12. | 195,0 | –2,9 | 237,9 | –30,8 | 4,8 | 0,3 | –10,9 | 446,1 | 839,5 | 0,0 | 839,5 |
| 2023 | |||||||||||
| Eigenkapital zum 01.01. | 195,0 | -0,4 | 237,9 | -85,3 | 2,0 | 0,4 | -11,5 | 408,1 | 746,3 | 0,0 | 746,3 |
| Ergebnis nach Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 41,1 | 41,1 | 0,0 | 41,1 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 36,7 | 1,2 | 0,1 | 0,3 | 0,0 | 38,2 | 0,0 | 38,2 |
| Gesamtergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 36,7 | 1,2 | 0,1 | 0,3 | 41,1 | 79,3 | 0,0 | 79,3 |
| Transaktionen mit Eigentümern | 0,0 | -1,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -22,7 | -24,5 | 0,0 | -24,5 |
| Gewinnausschüttungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -23,6 | -23,6 | 0,0 | -23,6 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 1,1 | 0,0 | 1,1 |
| Kauf von eigenen Anteilen | 0,0 | -2,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,0 | 0,0 | -2,0 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Eigenkapital zum 31.12. | 195,0 | -2,2 | 237,9 | -48,6 | 3,2 | 0,5 | -11,2 | 426,5 | 801,1 | 0,0 | 801,1 |
IV. Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)
in EUR Mio.# V. Anhang (Notes)
Allgemeine Angaben
Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Konsumenten (Consumer) und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral- und Südosteuropa (CSEE) bereitstellt. Die Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro. Über ihre sechs Tochterbanken betreute die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2024 rund 0,9 Millionen (JE23: 0,9 Millionen) Kunden im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 155 Filialen (JE23: 154 Filialen) sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle. Die Gruppe positionierte sich mit einer klaren Strategie als spezialisierte Bankengruppe und konzentriert sich dabei auf den Ausbau des Kreditgeschäfts mit Konsumenten (Consumer) und SMEs sowie auf Zahlungsdienstleistungen („Fokusbereiche“), wobei sie unbesicherte Privatkredite für Consumer und Betriebsmittelkredite für SMEs anbietet. Die Kreditportfolios in den Bereichen Mortgage, Public Finance und Large Corporates („Nicht-Fokusbereiche“) waren Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses. Der beschleunigte Abbauprozess wurde 2024 beendet. Addiko Bank AG wird von Fitch Ratings gerated. Das Long-Term Issuer Default Rating (IDR) wurde mit „BB“, das Viability Rating (VR) mit „bb“ beurteilt, der Ausblick in Bezug auf das Long-Term IDR ist stabil. Das Rating wurde zuletzt am 18. November 2024 bestätigt. Die Addiko Bank AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 350921k eingetragen, der Sitz befindet sich in der Canettistraße 5/12. OG, 1100 Wien (Österreich). Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich „EVI“ (www.evi.gv.at). Die Addiko Bank AG erfüllt die Offenlegungspflicht von Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (CRR) auf Basis der konsolidierten Finanzlage der Addiko Gruppe. Die Offenlegung erfolgt auf ihrer Homepage unter www.addiko.com (-> Investor Relations -> Finanzberichte).
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Addiko Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) anzuwenden sind, sowie unter Beachtung der Anforderungen des § 245a UGB und des § 59a BWG erstellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Geldflussrechnung (Cashflow-Statement) und dem Anhang (Notes). Die Bilanz ist grundsätzlich in absteigender Reihenfolge der Liquidität gegliedert. Beträge, die innerhalb von zwölf oder mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig oder realisierbar sind, werden in Anmerkung (64.4) Fälligkeitsanalyse beschrieben. Alle in den Konzernabschluss der Addiko Gruppe einbezogenen Tochterunternehmen erstellen ihre Abschlüsse zum 31. Dezember. In der gesamten Addiko Gruppe werden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gemäß IFRS 10 angewendet. Der Konzernabschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt. Hinsichtlich der Schätzungen und Annahmen gemäß IAS 1 verweisen wir auf die Erläuterung (3) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Soweit für die Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich sind, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards vorgenommen. Sie basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, wie Planungen und Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse, die aus heutiger Sicht wahrscheinlich erscheinen. Dies betrifft vor allem Wertberichtigungen im Kreditgeschäft, latente Steuern und die Einschätzung von Rechtsrisiken aus Gerichtsverfahren sowie die Bildung von Rückstellungen für solche Risiken. Die tatsächlichen Werte können von den geschätzten Zahlen abweichen. Der Euro (EUR) ist die Berichtswährung der konsolidierten Jahresabschlüsse. Alle Angaben erfolgen in Millionen Euro (Mio. EUR), sofern nicht anders angegeben. Die dargestellten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Der Vorstand der Addiko Bank AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 am 18. Februar 2025 zur Veröffentlichung freigegeben und an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und bekannt zu geben, ob er den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 billigt.
(2) Anwendung von neuen und geänderten International Financial Reporting Standards
2.1. Neue derzeit geltende Anforderungen
Die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen bestehender Standards wurden in der am 1. Januar 2024 beginnenden Periode zum ersten Mal angewendet:
| Standard | Bezeichnung | Beschreibung | Auswirkungen auf Addiko |
|---|---|---|---|
| IFRS 16 Änderungen an IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback | Keine |
| IAS 1 Änderungen an IAS 1 | Darstellung des Abschlusses | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | Keine |
| IAS 7 und IFRS 7 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben | Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten | Keine |
Die Änderungen an IFRS 16 verlangen, dass der Verkäufer/Leasingnehmer Leasingzahlungen oder geänderte Leasingzahlungen so bestimmt, dass der Verkäufer/Leasingnehmer keinen Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht nach dem Beginn der Laufzeit bezieht. Die Änderungen wirken sich nicht auf den Gewinn oder Verlust aus, den der Verkäufer/Leasingnehmer im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses erfasst. Sie gilt für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen führen zu keinen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe, da Addiko keine Sale-and-Leaseback-Transaktionen durchgeführt hat und auch nicht plant, solche durchzuführen.
Die Änderungen zu IAS 1 stellen die Anforderungen für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig klar. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen führen zu keinen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe, da die Vermögenswerte und Schulden in absteigender Reihenfolge ihrer Liquidität dargestellt werden.
Die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 beschreiben die Merkmale einer Vereinbarung, für die ein Unternehmen die Informationen bereitstellen muss.
Geldflussrechnung (Cashflow-Statement)
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 45,4 | 41,1 |
| Anpassungen für Nettozinsergebnis | –242,9 | -228,0 |
| Abschreibungen, Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und finanziellen Vermögenswerten | 17,4 | 17,3 |
| Auflösung/Dotierung von Kreditrisikovorsorgen auf Finanzinstrumente | 35,5 | 11,7 |
| Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen | 0,7 | 1,6 |
| Auflösung/Dotierung von Rückstellungen | 15,9 | 39,2 |
| Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Investitionswertpapiere | 0 | 0,0 |
| Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | –2,9 | -1,0 |
| Gewinne/Verluste von Finanzinstrumenten welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind | –1,2 | 1,4 |
| Wertminderung von sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten | –0,1 | 0,9 |
| Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | –0,3 | 0,0 |
| Zwischensumme | –132,5 | -116,7 |
| Forderungen an Kreditinstitute und Kunden | –29,1 | -231,3 |
| Investitionswertpapiere | 59,3 | 189,8 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 16,3 | -8,1 |
| Sonstige Vermögenswerte | 17,4 | 13,1 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 216,9 | 56,4 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,2 | 1,0 |
| Rückstellungen | –21,4 | -11,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,5 | 10,5 |
| Zahlungen für Steuern auf Einkommen | –12,2 | -4,4 |
| Erhaltene Zinsen | 308,5 | 316,6 |
| Gezahlte Zinsen | –60,6 | -41,4 |
| Erhaltene Dividenden | 0,1 | 0,0 |
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 363,5 | 174,6 |
| Einzahlungen aus der Veräußerung, der Tilgung und Zinszahlungen von: | 45 | 75,7 |
| Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 41,3 | 71,5 |
| Sachanlagen, als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien, Operating-Leasing Vermögen und immateriellen Vermögensgegenstände | 3,7 | 4,2 |
| Auszahlungen für den Erwerb von: | –378,8 | -347,4 |
| Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten | –366,1 | -337,4 |
| Sachanlagen, als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien, Operating-Leasing-Vermögen und immateriellen Vermögenswerten | –12,6 | -9,9 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –333,8 | -271,7 |
| Dividendenzahlungen | –24,3 | -23,6 |
| Leasingzahlungen | –7,5 | -6,1 |
| Erwerb eigener Aktien | –1,2 | -2,0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –33,0 | -31,6 |
| Netto (Verringerung) Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes | –3,3 | -128,7 |
| Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode (01.01.) | 1.254,5 | 1.382,9 |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 0,3 | 0,3 |
| Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode (31.12.) | 1.251,4 | 1.254,5 |
Die Anhangsangaben (Notes) (1) - (90) sind ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.# 2.1. Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die bereits angewendet werden
Die folgenden neuen Standards, Interpretationen und Änderungen an bestehenden Standards, die vom IASB herausgegeben und von der EU übernommen wurden, sind für die zum 31. Dezember 2023 endende Berichtsperiode relevant:
| Standard | Bezeichnung | Beschreibung | Auswirkungen auf Addiko |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | IFRS 17 legt ein umfassendes Rahmenwerk für die Rechnungslegung für Versicherungsverträge fest, einschließlich aller damit verbundenen Rechnungslegungsrichtlinien, die bis dato im Rahmen von IFRS 4 als unterschiedliche Ansätze behandelt wurden. | Keine Auswirkungen erwartet. Addiko ist kein Versicherungsunternehmen. |
Anhang 2.1.1
Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die bereits angewendet werden
| Standard | Bezeichnung | Beschreibung | Auswirkungen auf Addiko |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | IFRS 17 legt ein umfassendes Rahmenwerk für die Rechnungslegung für Versicherungsverträge fest, einschließlich aller damit verbundenen Rechnungslegungsrichtlinien, die bis dato im Rahmen von IFRS 4 als unterschiedliche Ansätze behandelt wurden. | Keine Auswirkungen erwartet. Addiko ist kein Versicherungsunternehmen. |
Anhang 2.1.2
Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die noch nicht angewendet werden
Die Änderungen stellen fest, dass Vereinbarungen, die ausschließlich der Verbesserung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens dienen, oder Instrumente, die vom Unternehmen verwendet werden, um die geschuldeten Beträge direkt mit einem Lieferanten zu begleichen, keine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind. Unternehmen müssen im Anhang Informationen angeben, die es den Nutzern der Finanzberichterstattung ermöglichen, zu beurteilen, wie sich Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Verbindlichkeiten und Cashflows eines Unternehmens auswirken, und zu verstehen, wie sich Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens auswirken und wie das Unternehmen betroffen sein könnte, wenn die Vereinbarungen nicht mehr zur Verfügung stünden. Es werden neue Offenlegungspflichten hinzugefügt. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen führen zu keinen Veränderungen innerhalb der Addiko Gruppe, da Addiko keine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen als Abnehmer von Dienstleistungen abgeschlossen hat und dies auch nicht plant.
2.2. Zukünftige Anforderungen
Die folgenden neuen Standards, Interpretationen und Änderungen an bestehenden Standards, die vom IASB herausgegeben und von der EU übernommen wurden, sind noch nicht in Kraft getreten und wurden von der Addiko Gruppe nicht vorzeitig angewendet:
| Standard | Bezeichnung | Beschreibung | Auswirkungen auf Addiko |
|---|---|---|---|
| IAS 21 | Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Mangelnde Austauschbarkeit | Mit den Änderungen an IAS 21 werden Anforderungen an die Beurteilung eingeführt, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist und wann nicht. Nach den Änderungen muss ein Unternehmen den Devisenkassakurs schätzen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Es werden neue Angabepflichten hinzugefügt. | Keine Auswirkungen erwartet |
Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen werden sich nicht auf die Addiko Gruppe auswirken, da sie nicht mit nicht austauschbaren Währungen handelt.
Die folgenden neuen Standards und Interpretationen, die vom IASB veröffentlicht wurden, sind noch nicht von der EU übernommen worden:
| Standard | Name | Beschreibung | Auswirkungen auf Addiko |
|---|---|---|---|
| IFRS 9 und IFRS 7 | Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 7 und IFRS 9) | Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, Abwicklung durch elektronische Zahlungen | Keine Auswirkungen durch die Änderungen an IFRS 9 erwartet. Keine wesentlichen Änderungen durch die Änderungen an IFRS 7 |
| IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 | Jährliche Verbesserungen Band 11 | Klarstellungen, Vereinfachungen, Korrekturen und Änderungen zur Verbesserung der Konsistenz der aufgeführten IFRS-Rechnungslegungsstandards | Keine Auswirkungen erwartet |
| IFRS 18 | Darstellung und Offenlegung in Jahresabschlüssen | Neuer Standard | Zu prüfende Auswirkungen |
| IFRS 19 | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Offenlegungen | Neuer Standard | Nicht anwendbar |
| IFRS 9 und IFRS 7 | Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität | Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | Nicht anwendbar |
Die Änderungen an IFRS 9 klären die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten mit einer bedingten Eigenschaft und führen einen zusätzlichen SPPI-Test für finanzielle Vermögenswerte mit bedingten Eigenschaften ein, die nicht direkt mit einer Änderung der grundlegenden Kreditrisiken oder -kosten verbunden sind - z.B. wenn sich die Zahlungsströme in Abhängigkeit davon ändern, ob der Kreditnehmer ein im Kreditvertrag festgelegtes ESG-Ziel erreicht. Nach den Änderungen könnten bestimmte finanzielle Vermögenswerte, einschließlich solcher mit ESG-bezogenen Merkmalen, nun das SPPI-Kriterium erfüllen, sofern sich ihre Zahlungsströme nicht wesentlich von denen eines identischen finanziellen Vermögenswerts ohne ein solches Merkmal unterscheiden. IFRS 9 enthält auch zusätzliche Leitlinien zur Klärung der Merkmale vertraglich verbundener Instrumente sowie der Definition des zugrunde liegenden Pools, der zur Beurteilung, ob eine Transaktion vertraglich verbundene Instrumente enthält, verwendet wird. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen, da Addiko keine Finanzierungen mit ESG-Eigenschaften anbietet.
Die Änderungen an IFRS 9 stellen darüber hinaus klar, dass das Unternehmen seine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Allgemeinen am Erfüllungstag ausbucht. Allerdings sehen die Änderungen eine Ausnahme für die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten vor. Die Ausnahme erlaubt es dem Unternehmen, seine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vor dem Erfüllungstag auszubuchen, wenn es ein elektronisches Zahlungssystem verwendet, das alle folgenden Kriterien erfüllt:
* keine praktische Möglichkeit, den Zahlungsauftrag zurückzuziehen, zu stoppen oder zu stornieren;
* keine praktische Möglichkeit, auf die aufgrund des Zahlungsauftrags für den Zahlungsausgleich zu verwendenden Barmittel zuzugreifen; und
* das mit dem elektronischen Zahlungssystem verbundene Erfüllungsrisiko ist unbedeutend.
Addiko plant nicht, von der durch diese Änderungen gewährten Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, und aus diesem Grund ist nicht zu erwarten, dass diese Änderungen zu Anpassungen innerhalb der Gruppe führen werden.
Die Änderungen an IFRS 7 fügen neue geforderte Angaben für Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Gesamtergebnis bewertet werden, und Vertragsbedingungen, die die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme auf der Grundlage von Eventualereignissen, die nicht direkt mit dem Grundkreditrisiko verbunden sind, ändern könnten, hinzu. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen wesentliche Anpassungen innerhalb der Addiko Gruppe bewirken, da der Umfang der Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden, im bestehenden Portfolio begrenzt ist. Darüber hinaus wurden in den finanziellen Vermögenswerten der Gruppe keine Vertragsbedingungen identifiziert, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme aufgrund des Auftretens oder Nichteintretens eines anhaltenden Ereignisses, das nicht mit den grundlegenden Kreditrisiken und -kosten zusammenhängt, verändern könnten.
Die beschriebenen Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards - Band 11 befassen sich mit mehreren potenziellen Unklarheiten, die sich aus Unstimmigkeiten in den Formulierungen und Verweisen zwischen den verschiedenen IFRS-Rechnungslegungsstandards ergeben. Abgesehen von geringfügigen Änderungen wurde IFRS 9 dahingehend geändert, dass Unternehmen eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente zunächst mit dem durch Anwendung von IFRS 15 ermittelten Betrag bewerten müssen, und es wurde klargestellt, dass bei der Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 9 die Differenz zwischen dem Buchwert und dem gezahlten Entgelt erfolgswirksam erfasst wird. Diese Änderungen gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden, da im Allgemeinen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen festgestellt wurden, die unter diese Änderung fallen.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss (veröffentlicht am 9. April 2024) ersetzt IAS 1, wobei viele der Anforderungen in IAS 1 unverändert übernommen und durch neue Anforderungen ergänzt werden. Darüber hinaus wurden einige Paragraphen aus IAS 1 in IAS 8 und IFRS 7 verschoben. Darüber hinaus hat der IASB kleinere Änderungen an IAS 7 und IAS 33 Ergebnis je Aktie vorgenommen. IFRS 18 führt neue Anforderungen ein, um:
* die Darstellung bestimmter Kategorien und definierter Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Alle Erträge und Aufwendungen müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung in fünf Kategorien (betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, aufgegebene Geschäftsbereiche und Ertragsteuern) unterteilt werden.
* Angaben zu den vom Management definierten Leistungskennzahlen (MPMs) in einer einzigen Anmerkung in den Finanzberichten zu machen.
* Verbesserung der Aggregation und Disaggregation (wie Informationen im Abschluss gruppiert werden sollen).
Ein Unternehmen muss IFRS 18 und alle sich daraus ergebenden Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Die Änderungen an IAS 7 und IAS 33 sowie die überarbeiteten IAS 8 und IFRS 7 treten in Kraft, wenn ein Unternehmen IFRS 18 anwendet. IFRS 18 erfordert eine retrospektive Anwendung mit spezifischen Übergangsvorschriften. Die Addiko Gruppe ist noch dabei, die Auswirkungen von IFRS 18 und den damit zusammenhängenden Änderungen zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Erfolgsrechnung der Gruppe, die Kapitalflussrechnung, andere Offenlegungen von MPMs und die Gruppierung von Finanzinformationen. Der Nettogewinn der Addiko Gruppe wird sich durch die Einführung von IFRS 18 nicht ändern.
IFRS 19 erlaubt es einem berechtigten Tochterunternehmen, bei der Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards in seinem Abschlüssen.# Ein Tochterunternehmen hat Anspruch auf die eingeschränkten Angaben, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist und sein oberstes oder ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen einen der Öffentlichkeit zugänglichen Konzernabschluss erstellt, der den IFRS-Rechnungslegungsstandards entspricht. Ein Unternehmen muss IFRS 19 für jährliche Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. IFRS 19 wird für die Addiko Gruppe nicht anwendbar sein.
Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 stellen klar, wie erneuerbare Strombezugsvereinbarungen (Purchase Power Agreements (PPA’s): Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, bei denen ein Unternehmen „Schwankungen in der zugrunde liegenden Strommenge ausgesetzt ist, weil die Quelle der Stromerzeugung von unkontrollierbaren natürlichen Bedingungen abhängt“, z.B. dem Wetter) zu bilanzieren sind. Die Änderungen ermöglichen es einem Unternehmen, die Eigenverbrauchsausnahme auf PPA anzuwenden, wenn das Unternehmen während der Vertragslaufzeit ein Nettostromabnehmer war und dies auch in Zukunft sein wird. Findet die Ausnahmeregelung für den Eigenverbrauch keine Anwendung, werden die PPA als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate bilanziert. Die Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IFRS 9 erlauben es einem Unternehmen, einen Vertrag über Strom aus erneuerbaren Energien mit bestimmten Merkmalen als Sicherungsinstrument zu verwenden:
- ein variables Volumen prognostizierter Stromtransaktionen als Grundgeschäft zu bestimmen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind; und
- das Grundgeschäft unter Verwendung derselben Volumenannahmen zu bewerten, die für die Sicherungsbeziehung verwendet wurden.
Die Änderungen führen neue Offenlegungspflichten für jährliche Berichtszeiträume ein, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Diese Änderungen sind auf die Addiko Gruppe nicht anwendbar.
(3) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Ermessensentscheidungen beruhen und unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen berechnet wurden.
3.1. Ermessensentscheidung
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die sich am stärksten auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge auswirken:
3.1.1. ECL-Berechnungsmethodik
Festlegung der Kriterien für die Feststellung, ob sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, Festlegung der Methodik für die Einbeziehung zukunftsbezogener Informationen in die ECL-Bewertung sowie Auswahl und Genehmigung der zur ECL-Bewertung verwendeten Modelle. Details werden in Note (12.4) Wertminderung und Note (61.1) Methodik der Wertberichtigungsermittlung beschrieben.
3.1.2. Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten
Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten: Beurteilung des Geschäftsmodells, innerhalb dessen die Vermögenswerte gehalten werden, und Beurteilung, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes SPPI auf den ausstehenden Kapitalbetrag anwendbar sind. Details sind in Note (12.2) Klassifizierung und (12.3) Bewertung beschrieben.
3.2. Schätzungen und Annahmen
Schätzungen und Annahmen beruhen auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse, die aus heutiger Sicht wahrscheinlich erscheinen. Da die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen mit Unsicherheiten behaftet sind, kann dies zu Ergebnissen führen, die in künftigen Perioden Anpassungen des Buchwertes der betreffenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfordern. Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Wesentliche Schätzungen und Annahmen in der Addiko Gruppe betreffen die folgenden Sachverhalte:
3.2.1. Kreditrisikovorsorgen
Die Addiko Gruppe führt eine kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Qualität des Kreditportfolios sowohl auf Einzel- als auch auf Portfolioebene durch, um die erforderlichen Risikovorsorgen für erwartete Kreditverluste (ECL) genau zu schätzen. Die Gruppe nimmt Einzelrisikovorsorgen für individuell signifikante finanzielle Vermögenswerte vor, die in Stage 3 eingestuft sind. Individuell signifikante finanzielle Vermögenswerte sind Vermögenswerte mit einem Risiko von mehr als EUR 150,0 Tausend. Diese Einstufung wird auf der Grundlage von Informationen über die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen oder andere finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners sowie anderer relevanter Faktoren festgelegt. Die einzelnen Bewertungen basieren auf den erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit, der Laufzeit und/oder den erwarteten Zahlungen aus Sicherheiten. Diese Bewertung basiert auf einer detaillierten Analyse und getroffenen Annahmen, die jedoch mit Unsicherheiten behaftet sind. Risikovorsorgen werden für finanzielle Vermögenswerte der Stage 1 oder 2 sowie für finanzielle Vermögenswerte der Stage 3 mit einem Risiko unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle kollektiv bewertet. Die erwarteten Kreditausfälle für diese Gruppen von Vermögenswerten werden auf der Grundlage von Modellen berechnet, die die Bewertung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos erfordern und historische Daten mit zukünftigen makroökonomischen Prognosen integrieren. Addiko wendet drei verschiedene makroökonomische Szenarien an, um die Wertberichtigungen für das Kreditrisiko gemeinsam zu bewerten: optimistisches Szenario, Basisszenario und schweres Szenario. Die wichtigsten Merkmale der einzelnen Szenarien sind in Note (61.2) Entwicklung der Wertberichtigungen und Note (61.1) Methodik der Wertberichtigungsermittlung beschrieben. Die ausgewiesenen Wertberichtigungen stellen einen gewichteten Durchschnitt der Ergebnisse der drei Szenarien dar. Die zur Schätzung der künftigen Risikoparameter verwendeten Modelle werden regelmäßig validiert und einem Backtesting unterzogen, um die Genauigkeit und Realitätsnähe der Verlustschätzungen zu gewährleisten. Eine abweichende Schätzung der in der individuellen oder kollektiven Wertberichtigung verwendeten Annahmen kann zu einer deutlich anderen Bewertung der Kreditrisikovorsorge führen.
3.2.2. Latente Ertragsteueransprüche
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge werden nur dann angesetzt, wenn zukünftige steuerliche Gewinne, die eine Nutzung ermöglichen, sehr wahrscheinlich sind. Diese Schätzungen beruhen auf den jeweiligen 5-Jahres-Steuerplänen, die vom Management der Tochtergesellschaften erstellt werden. Hinsichtlich der Inputfaktoren basiert die 5-Jahres-Planung im Wesentlichen auf aktuell verfügbaren externen Schätzungen des erwarteten Wirtschaftswachstums, der allgemeinen Kostenentwicklung (Inflation), der Zins- und Währungsentwicklung sowie der Markt- und Kreditausfallentwicklung. Die wesentlichen Parameter sind unter Note (61.1) Methodik der Wertberichtigungsermittlung ausgewiesen. Diese Faktoren werden intern nur insoweit angepasst, als dies aufgrund des spezifischen Geschäftsmodells von Addiko erforderlich ist. Alle Eingangsparameter und Annahmen sind mit einer gewissen Prognoseunsicherheit behaftet. Aufgrund des derzeitigen unsicheren geopolitischen globalen Umfelds besteht eine wesentlich größere Unsicherheit als unter normalen Marktbedingungen, was sich auf die Projektionen der zukünftigen steuerpflichtigen Gewinne auswirken kann. Darüber hinaus könnte es zu einer Änderung der Steuervorschriften kommen, die in der Zukunft revidiert werden könnten und eine zeitliche Begrenzung oder Kürzung der Verlustvorträge zur Folge haben könnten. Weitere Einzelheiten zu steuerlichen Verlustvorträgen finden sich in Note (37) Steuern auf Einkommen.
3.2.3. Rückstellungen für Rechtsfälle
Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsfälle bedingt Annahmen darüber zu treffen inwieweit der Konzern eine Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und ob ein Abfluss von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus sind auch Schätzungen hinsichtlich der Höhe und der Fälligkeit künftiger Zahlungsströme erforderlich. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten erfordern in der Regel ein höheres Maß an Beurteilung als andere Arten von Rückstellungen. Wenn sich die Angelegenheiten in einem frühen Stadium befinden, kann eine Beurteilung typischerweise schwierig sein, da ein hohes Maß an Ungewissheit besteht, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht und die Wahrscheinlichkeit und die Höhe der möglichen Abflüsse geschätzt werden müssen. Mit dem Fortschreiten der Angelegenheit bewerten die Geschäftsleitung und die Rechtsberater laufend, ob Rückstellungen zu bilden sind, und revidieren gegebenenfalls frühere Schätzungen. In fortgeschrittenen Stadien ist es in der Regel einfacher, Schätzungen auf der Grundlage einer besser definierten Anzahl möglicher Ergebnisse vorzunehmen. Bei der Berechnung potenzieller Verluste werden in der Regel mögliche Szenarien für den Ausgang des Rechtsstreits und deren Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, wobei frühere Urteile und Einschätzungen unabhängiger Anwaltskanzleien in Betracht gezogen werden. In bestimmten Fällen können die angenommenen Methoden und Annahmen aufgrund eines kurzen Zeitraums verfügbarer historischer Daten und erheblicher Ungewissheit in Bezug auf die Richtung von Gerichtsentscheidungen sowie die Marktbedingungen Gegenstand von Aktualisierungen in nachfolgenden Berichtszeiträumen sein. Einzelheiten zu Rückstellungen für Rechtsfälle und Schätzungsunsicherheiten sind in Note (49.2) Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten beschrieben.# (4) Auswirkungen des Klimawandels auf den Konzernabschluss
Addiko unterstützt den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft und strebt an, seinen CO2-Fußabdruck durch die Reduzierung seiner direkten Emissionen aus dem eigenen Bankgeschäft sowie indirekter Emissionen aus der Kreditvergabe zu verringern. Im Rahmen seiner ESG-Strategie hat die Addiko Maßnahmen festgelegt, die bis 2030 umgesetzt werden sollen, wobei einige bereits in Umsetzung sind. Dazu gehören eine deutliche Erhöhung des Anteils batteriebetriebener Elektrofahrzeuge (BEV) im Fuhrpark der Gruppe, die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie, sowie der Austausch von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen und die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen für Strom und Heizung.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat Addiko den Klimawandel und die damit verbundenen Risiken für die nicht-finanziellen und finanziellen Vermögenswerte berücksichtigt. Die Auswirkungen der klimabezogenen Risiken wurden wie folgt bewertet:
● Wertminderung von Vermögenswerten: die ESG-Strategie von Addiko und die geplanten Ersatzmaßnahmen wurden bei der Bestimmung des Buchwerts der langfristigen Vermögenswerte (Sachanlagen und Investitionsgüter) berücksichtigt. Auf der Grundlage der Bewertung wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
● Nutzungsdauern von Vermögenswerten: die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsstrategie und der geplanten Maßnahmen auf die Nutzungsdauer des Anlagevermögens. Die Beurteilung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
● Erwartete Kreditverluste (ECL): auf der Grundlage einer Bewertung von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiken) kam Addiko zu dem Schluss, dass eine Auswirkung auf das Kreditrisiko besteht, obwohl angesichts der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios keine unmittelbare materielle Bedrohung besteht. Da sich C&E-Risiken bereits auf makroökonomische Indikatoren auswirken, berücksichtigte Addiko die Auswirkungen von klimabedingten Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung der Kreditausfallquote verwendet werden, und wirkt sich somit direkt auf die Risikovorsorge des Kreditbuchs und folglich auf den Konzernabschluss aus. Darüber hinaus wurde eine Bewertung klimabezogener und umweltbezogener Risiken in den Prozess der Kreditvergabe an relevante SME-Kunden einbezogen, was sich auf das Rating und damit auf die ECL dieser Kunden auswirken kann.
(5) Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
Die Addiko Gruppe bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbenen Tätigkeiten und Vermögenswerte die Definition eines Unternehmens erfüllen und die Kontrolle auf die Addiko übertragen wird. Addiko beherrscht ein Unternehmen, wenn variable Rückflüsse aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist oder über Rechte verfügt, diese zu erhalten und die Fähigkeit hat, diese Rückflüsse mittels ihrer Macht über das Unternehmen zu beeinflussen. Zum 31. Dezember 2024 umfasst der Konsolidierungskreis der Addiko Gruppe sieben Unternehmen (31. Dezember 2023: 7, 1. Januar 2023: 7). Diese bestehen aus der österreichischen Muttergesellschaft, der Addiko Bank AG, und sechs ausländischen Tochtergesellschaften.
| Unternehmen | Land | Beteiligung (direkt) in % | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Addiko Bank d.d. Zagreb | Kroatien | 100.0 | 31.12.2024 |
| Addiko Bank d.d. Ljubljana | Slowenien | 100.0 | 31.12.2024 |
| Addiko Bank d.d. Sarajevo | Bosnien & Herzegowina | 100.0 | 31.12.2024 |
| Addiko Bank a.d. Banja Luka | Bosnien & Herzegowina | 99.91) | 31.12.2024 |
| Addiko Bank a.d. Beograd | Serbien | 100.0 | 31.12.2024 |
| Addiko Bank AD Podgorica | Montenegro | 100.0 | 31.12.2024 |
1) gerundete Zahlen
Weder die Muttergesellschaft noch eine ihrer Tochtergesellschaften hält eine Beteiligung an anderen Unternehmen >20%. Im Jahr 2023 leitete die Addiko Bank AG ein Squeeze-out-Verfahren für die verbleibenden Aktien der Minderheitsaktionäre der Addiko Bank d.d., Sarajevo und der Addiko Bank a.d., Banja Luka ein. Das Verfahren für die Addiko Bank d.d., Sarajevo, konnte im Januar 2024 durch die Übertragung aller ausstehenden Aktien an die Addiko Bank AG (die nun 100,0% hält) abgeschlossen werden. Betreffend dem Verfahren für die Addiko Bank a.d., Banja Luka, wird mit einem langwierigen Verfahren gerechnet, was auch noch mehrere Jahre über dauern kann. In Anbetracht der geringen Anzahl von Aktien, die von Minderheitsaktionären gehalten werden, werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
(6) Währungsumrechnung
6.1. Umrechnung von auf fremde Währung lautende Transaktionen
Transaktionen in Fremdwährungen werden in die jeweiligen funktionalen Währungen der Unternehmen der Addiko Gruppe zu den Wechselkursen am Tag der Transaktion umgerechnet. Die funktionale Währung ist die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Der Fremdwährungsgewinn oder -verlust aus monetären Posten ist die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten in der funktionalen Währung zu Beginn des Jahres, bereinigt um Effektivzinsen, Wertminderung und Zahlungen während des Jahres, und den fortgeführten Anschaffungskosten in der Fremdwährung, umgerechnet zum Wechselkurs am Ende des Jahres. Innerhalb der Addiko Gruppe werden Fremdwährungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, im Allgemeinen in der Erfolgsrechnung erfasst, mit Ausnahme von Eigeninstrumente, für die die Wahl getroffen wurde, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis (OCI) auszuweisen, für welche die Fremdwährungsdifferenzen im OCI erfasst werden.
6.2. Umrechnung ausländischer Geschäftseinheiten
Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit den Durchschnittskursen der Periode umgerechnet, sofern sie nicht stark schwanken. Die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) unter dem Posten Währungsrücklage ausgewiesen.
Für die Währungsumrechnung der ausländischen Abschlüsse wurden die folgenden von der Europäischen Zentralbank bzw. der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlichten Wechselkurse verwendet:
| Währungsumrechnung | Stichtag Kurse in Währung pro EUR | Durchschnitt 2024 | Stichtag 31.12.2023 | Durchschnitt 2023 |
|---|---|---|---|---|
| Bosnische Mark (BAM) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
| Serbischer Dinar (RSD) | 117,01490 | 117,084462 | 117,17370 | 117,251469 |
(7) Nettozinsergebnis
7.1. Die Effektivzinsmethode
Die Effektivzinsmethode ist der Berechnungssatz, mit dem die geschätzten künftigen Mittelzu- und -abflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder sofern zutreffend, einen kürzeren Zeitraum, exakt auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts (mit Ausnahme von POCI Vermögenswerten), oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes für Finanzinstrumente, die keine erworbenen oder originär wertgeminderten Vermögenswerte sind, schätzt die Gruppe die künftigen Cashflows unter Berücksichtigung aller Vertragsbedingungen der Finanzinstrumente, jedoch ohne die erwarteten Kreditausfälle. Für erworbene oder originär wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte wird ein bonitätsangepasster Effektivzinssatz unter Verwendung geschätzter künftiger Cashflows einschließlich erwarteter Kreditausfälle berechnet. In die Berechnung einbezogen werden Transaktionskosten und gezahlte oder erhaltene Gebühren und Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind (außer bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten), sowie Agien und Disagien. Zu den Transaktionskosten gehören zusätzliche Kosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen sind.
7.2. Fortgeführte Anschaffungskosten und Bruttobuchwert
Die fortgeführten Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit bei der erstmaligen Erfassung bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei finanziellen Vermögenswerten wird der Betrag um erwartete Kreditverluste angepasst. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts sind die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts vor der Anpassung um etwaige Wertberichtigungen. Bei erworbenen oder originären finanziellen Vermögenswerten mit Wertminderung wird ein bonitätsangepasster Effektivzinssatz berechnet, indem die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme, einschließlich erwarteter Kreditverluste, bei der erstmaligen Erfassung auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Schuldinstruments abgezinst werden.
7.3. Berechnung des Zinsertrages und Zinsaufwandes
Der Effektivzinssatz eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit berechnet. Bei der Berechnung von Zinserträgen und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn der Vermögenswert nicht wertgemindert ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewendet. Der Effektivzinssatz wird infolge der regelmäßigen Neuschätzung der Cashflows von variabel verzinslichen Instrumenten angepasst, um die Entwicklung der Marktzinssätze widerzuspiegeln.# Bei finanziellen Vermögenswerten, die in der Folgezeit wertgemindert wurden, werden Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Verbessert sich in den nachfolgenden Berichtszeiträumen das Kreditrisiko des wertgeminderten Finanzinstruments, so dass der finanzielle Vermögenswert nicht mehr kreditgefährdet ist, werden die Zinserträge durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst (mit Ausnahme von POCI-Vermögenswerten, bei denen die Berechnung der Zinserträge nicht auf eine Bruttobasis zurückkehrt, selbst wenn sich das Kreditrisiko des Vermögenswerts verbessert).
7.4. Ausweis
Die nach der Effektivzinsmethode berechneten und in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Zinserträge umfassen:
- Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und
- Zinsen aus Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Gesamtergebnis bewertet werden.
Die in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen sonstigen Zinserträge umfassen:
- Zinserträge aus zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten sowie Zinskomponenten von Derivaten;
- Zinserträge aus Schuldtiteln, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und
- Zinserträge aus Barguthaben bei Zentralbanken und sonstigen Sichteinlagen.
Der in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Zinsaufwand umfasst:
- Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden;
- Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten und
- Zinsaufwand aus zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten sowie Zinskomponenten von Derivaten und negative Zinsen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
(8) Provisionsergebnis
Provisionserträge und -aufwendungen (außer jenen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, welche im Effektivzinssatz enthalten) werden gemäß IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden bilanziert und im Posten Provisionsergebnis ausgewiesen. Die Addiko Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse in den Geschäftssegmenten aus Kundenverträgen für Dienstleistungen, welche über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden oder welche zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt werden. Dies steht im Einklang mit den Informationen zu den Umsatzerlösen, die für jedes berichtspflichtige Segment gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente angegeben werden.
Gemäß IFRS 15 werden Erträge erfasst, wenn die Gruppe eine Leistungsverpflichtung erfüllt, indem sie eine zugesagte Dienstleistung an den Kunden erbringt. Es muss wahrscheinlich sein, dass der Gruppe daraus ein wirtschaftlicher Nutzen erwächst und der Betrag verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen, jedoch ohne Berücksichtigung von Steuern oder sonstigen Abgaben, bewertet.
Provisionen, die für die Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum anfallen, werden über diesen Zeitraum abgegrenzt. Umgekehrt werden Provisionseinnahmen, die durch die Erbringung bestimmter Dienstleistungen für Dritte oder durch das Eintreten eines bestimmten Ereignisses erzielt werden, bei Abschluss der zugrunde liegenden Transaktion erfasst.
Unter Berücksichtigung der Addiko-Produktklassen werden die folgenden Dienstleistungen über den Zeitraum abgegrenzt:
- Accounts und Packages, diese Kategorie umfasst Gebühreneinnahmen und -ausgaben aus monatlichen regulären Konto-/Paketgebühren, einschließlich monatlicher Gebühren für Internetbanking, Mobile Banking, SMS-Dienste und andere Dienstleistungen (außer Kreditkarten).
- Kredite und Einlagen, die Gebührenerträge und -aufwendungen darstellen, die nicht integraler Bestandteil des effektiven Zinssatzes sind und in direktem Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft stehen (z.B. die Gebühr für die Einrichtung des Limits)
- Wertpapiere, die Provisionserträge und -aufwendungen aus der Vermögensverwaltung darstellen
- Bancassurance, Provisionserträge und -aufwendungen aus der Versicherungsvermittlung
Die mit den folgenden Produkten erzielten Gebühren werden bei Abschluss der zugrunde liegenden Transaktion erfasst:
- Transaktionen, Gebühren, die den Kunden für durchgeführte Transaktionen (mit Ausnahme von Kreditkarten) in Rechnung gestellt werden, wie z.B. Zahlungsaufträge, Daueraufträge
- Karten, Gebühren im Zusammenhang mit Prepaid- und Kreditkarten (z.B. monatliche Mitgliedsbeiträge) und Akquisitionsgeschäften (z.B. Mitgliedsbeiträge, Interbankenentgelte, Systemgebühren, Servicegebühren usw.)
- FX&DCC, Gebühreneinnahmen im Zusammenhang mit Devisentransaktionen wie Gebühren aus Devisenkassageschäften oder dynamischen Währungsumrechnungen.
- Trade Finance, Gebühreneinnahmen aus der Erbringung von Transaktionsdienstleistungen für Dritte, wie z.B. die Vermittlung des Erwerbs von Aktien oder anderen Wertpapieren
Sonstige Gebühren und Provisionen beziehen sich hauptsächlich auf Transaktions- und Dienstleistungsgebühren, die bei Erhalt der Dienstleistungen als Aufwand verbucht werden. In der Note (29) Provisionsergebnis in den Erläuterungen zur Erfolgsrechnung wird diese Produktsicht als Basis für die Darstellung verwendet.
(9) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
Die Position Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten umfasst alle Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, realisierte Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung, das Ergebnis aus dem Handel mit Wertpapieren und Derivaten, Dividenden, sowie Wechselkursgewinne und -verluste aus monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Die Gruppe hat sich dafür entschieden, die reinen Fair-Value-Bewegungen von Handelsaktiva und -passiva auch in dieser Position auszuweisen, mit Ausnahme der damit verbundenen Zinserträge und Zinsaufwendungen, die im Nettozinsergebnis ausgewiesen werden.
Das Nettoergebnis aus nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, umfasst alle Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Vermögenswerte, realisierte Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Dividenden.
Das Nettoergebnis aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten umfasst Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung und Dividenden.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten alle Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung.
(10) Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis spiegelt alle sonstigen Erträge und Aufwendungen wider, die nicht unmittelbar der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind, wie z.B. Aufwendungen für Restrukturierungen, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von nicht-finanziellen Vermögenswerten oder Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen. Darüber hinaus umfassen sie Aufwendungen für sonstige Steuern und bestimmte regulatorische Abgaben (Bankenabgabe, Beiträge zum Einlagensicherungssystem und zum einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund)).
(11) Übriges Ergebnis
Im übrigen Ergebnis werden das Ergebnis aus Rechtsfällen, das Ergebnis aus operationellen Risiken sowie Wertminderungen und Wertaufholungen für nicht-finanzielle Vermögenswerte und für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Darüber hinaus werden in dieser Position Gewinne und Verluste aus unwesentlichen Vertragsmodifikationen ausgewiesen.
(12) Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einer Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einer anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
12.1. Ansatz und erstmalige Bewertung
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird angesetzt, wenn Addiko Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird. Die erstmalige Bewertung von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbar sind. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments beim erstmaligen Ansatz ist im Allgemeinen sein Transaktionspreis.
12.2. Klassifizierung
Beim erstmaligen Ansatz wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft: zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis (FVOCI) oder zum beizulegenden Zeitwert über die Erfolgsrechnung (FVTPL).
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn er beide der folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL eingestuft ist:
- wenn das Geschäftsmodell des Unternehmens darauf abzielt, den Vermögenswert zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen; und
- die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich aus der Zahlung von Kapital und Zinsen auf das ausstehende Kapital bestehen („SPPI-Kriterien“).
Ein finanzieller Vermögenswert wird nur dann zu FVTOCI bewertet, wenn er beide der folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL eingestuft ist:
- wenn der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, bei dem die Vermögenswerte sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch zu deren Veräußerung verwaltet werden; und
- die vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zahlungen von Kapital und Zinsen auf das ausstehende Kapital (einfaches Kreditmerkmal).# Addiko Bank AG – Geschäftsbericht 2022
12.1. Erläuterung der Finanzinstrumente
12.1.1. Messung von Finanzinstrumenten
Darüber hinaus kann die Gruppe beim erstmaligen Ansatz eines nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstruments unwiderruflich beschließen, spätere Änderungen in FVTOCI auszuweisen. Diese Wahl wird für jede einzelne Beteiligung getroffen. Finanzielle Vermögenswerte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden zum FVTPL bewertet. Darüber hinaus kann die Addiko Gruppe beim erstmaligen Ansatz einen finanziellen Vermögenswert, der ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet würde, unwiderruflich als FVTPL bewertet einstufen, wenn durch diese Einstufung eine Ansatz- und Bewertungsinkonsistenz (d.h. eine "Rechnungslegungsinkongruenz"), die sich ansonsten aus der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten auf einer anderen Grundlage ergeben würde, beseitigt oder erheblich verringert wird. Derzeit liegt in der Addiko Gruppe kein solcher Fall vor.
12.1.2. Beurteilung des Geschäftsmodells
Für jeden finanziellen Vermögenswert, der die SPPI-Bedingung erfüllt, muss beim erstmaligen Ansatz eines der folgenden Geschäftsmodelle zugeordnet werden:
- Zur Vereinnahmung gehalten (hold to collect): ein Vermögenswert wird mit dem Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, gehalten.
- Zur Vereinnahmung und zum Verkauf gehalten (hold to collect & sell): ein Vermögenswert wird mit dem Ziel, sowohl die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen als auch die Vermögenswerte zu verkaufen, gehalten.
- Sonstige: ein Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten wird bzw. nicht die Kriterien der oben angeführten Kategorien erfüllt.
Die Addiko Gruppe führt die Bewertung des Geschäftsmodells auf Portfolioebene durch, da dies am besten die Art und Weise widerspiegelt, wie das Geschäft geführt wird und wie die Informationen an die Geschäftsleitung weitergeleitet werden. Die berücksichtigten Informationen umfassen:
- die angegebenen Strategien und Ziele für das Portfolio und die Umsetzung dieser Strategien in der Praxis. Insbesondere, ob sich die Strategie des Managements auf die Erzielung vertraglicher Zinserträge, die Beibehaltung eines bestimmten Zinsprofils, die Abstimmung der Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten, mit denen diese Vermögenswerte finanziert werden, oder die Realisierung von Cashflows durch den Verkauf der Vermögenswerte konzentriert;
- die Art und Weise, wie die Wertentwicklung des Portfolios bewertet und der Geschäftsleitung der Gruppe mitgeteilt wird;
- die Risiken, die sich auf die Leistung des Geschäftsmodells auswirken, und wie diese Risiken gesteuert werden;
- die Art und Weise, wie die Manager des Geschäfts entlohnt werden (z.B. ob die Entlohnung auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vertraglich vereinbarten Cashflows basiert); und
- die Häufigkeit, das Volumen und den Zeitpunkt der Verkäufe in früheren Perioden, die Gründe für diese Verkäufe und die Erwartungen hinsichtlich der künftigen Verkaufsaktivitäten.
Die Informationen über die Verkaufstätigkeit werden jedoch nicht isoliert betrachtet, sondern im Rahmen einer Gesamtbeurteilung, wie das erklärte Ziel der Gruppe für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte erreicht wird und wie die Cashflows realisiert werden.
Innerhalb der Addiko Gruppe wurden die folgenden Geschäftsmodelle identifiziert:
- Das Consumer- und SME-Geschäft der Gruppe umfasst in erster Linie Kredite an Kunden, die zur Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden. Im Fokus-Segment umfassen die Kredite unbesicherte Darlehen und Kreditkartenfazilitäten. Verkäufe von Krediten aus diesen Portfolios sind sehr selten und beziehen sich nur auf notleidende Kredite mit dem Ziel, das Volumen der notleidenden Kredite im Einklang mit den Erwartungen der Aufsichtsbehörden unter vordefinierten Grenzen zu halten. In den Nicht-Fokus-Segmenten umfassen die Kredite Hypothekendarlehen sowie Kredite an Großunternehmen und öffentliche Finanzierungen. In Anbetracht der Abbaustrategie werden diese Produkte nicht aktiv vermarktet.
- Bestimmte Schuldverschreibungen werden im „Anlageportfolio“ gehalten, um langfristige Erträge zu erzielen. Diese Wertpapiere können veräußert werden, aber es wird erwartet, dass derartige Verkäufe nur sehr selten vorkommen. Die Gruppe ist der Ansicht, dass diese Wertpapiere im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um die vertraglichen Cashflows zu erzielen.
- Bestimmte andere Schuldverschreibungen werden im „Liquiditätsportfolio“ gehalten, um den täglichen Liquiditätsbedarf zu decken. Die zentrale Finanzabteilung der Gruppe ist bestrebt, die Kosten für die Verwaltung dieses Liquiditätsbedarfs zu minimieren, und steuert daher aktiv die Rendite des Portfolios. Diese Rendite besteht aus der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie aus Gewinnen und Verlusten aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten. Die Anlagestrategie führt häufig zu Verkäufen, die einen bedeutenden Wert haben. Die Gruppe ist der Ansicht, dass diese finanziellen Vermögenswerte im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Ziel sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch im Verkauf der finanziellen Vermögenswerte besteht.
- Das Schuldverschreibungsportfolio der Gruppe umfasst auch ein Portfolio von Instrumenten, die vor 2022 im Rahmen der Strategie erworben wurden, sowohl die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen als auch Gewinne aus Erhöhungen des beizulegenden Zeitwerts zu realisieren. Diese Instrumente, die ursprünglich dem Geschäftsmodell „hold to collect & sell“ zugeordnet waren, werden nun auf der Grundlage der neuen Treasury-Strategie verwaltet, die darauf abzielt, in erster Linie die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Trotz der Änderung der Strategie werden diese Instrumente weiterhin nach dem ursprünglichen Geschäftsmodell bewertet.
- Zwei Addiko-Tochtergesellschaften haben einen Teil ihrer Portfolios an Schuldverschreibungen in das Geschäftsmodell „Sonstige“ eingeordnet, da diese Instrumente mit den Handelsaktivitäten der Gruppe in Verbindung stehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft.
12.1.3. Charakteristika der vertraglichen Cashflows
Für die Überprüfung, ob die vertraglichen Cashflows die „solely payments of principal and interest“ (SPPI)-Bedingung erfüllen, wird der Kapitalbetrag als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes definiert. Zinsen werden als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes, für das mit dem ausstehenden Kapitalbetrag in einem bestimmten Zeitraum verbundene Kreditrisiko und für andere grundlegende Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe (z.B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie als Gewinnspanne definiert.
Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen, berücksichtigte die Addiko Gruppe die vertraglichen Bedingungen des Instruments und analysierte das bestehende Portfolio auf SPPI-Kriterien anhand einer Checkliste. Dazu gehört die Beurteilung, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den zeitlichen Anfall oder die Höhe der vertraglichen Cashflows in einer Weise verändern könnte, dass er diese Bedingung nicht erfüllt, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist: ungewisse Ereignisse, die Betrag und Zeitpunkt der vertraglichen Cashflows verändern könnten, Hebelwirkungen, Vorauszahlungs- und Verlängerungsoptionen, Klauseln, die den Anspruch der Gruppe auf Cashflows aus bestimmten Vermögenswerten einschränken, und Merkmale, die die Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes verändern. Bereiche mit wesentlichen Ermessensentscheidungen umfassen einseitige Margen- und Zinssatzänderungen, Vorauszahlungsoptionen, andere bedingte Zahlungsmodalitäten, Projektfinanzierungen und Benchmark Tests für Darlehen mit Zinsdifferenzen.
Die Einhaltung des SPPI-Kriteriums wird wie folgt überprüft:
- Einseitige Änderungen von Margen und Zinsen: die Weitergabe der Kosten in Bezug auf die zugrundeliegende Kreditvereinbarung, Vertragsklauseln die zur Einhaltung einer stabilen Gewinnspanne dienen und Änderungen der Zinssätze die eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit widerspiegeln, sind nicht SPPI schädlich.
- Vorauszahlungsoptionen: wenn der vorzeitig zurückgezahlte Betrag dem ausstehenden Kapitalbetrag, den Zinsen und den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Gebühren entspricht, sind sie unkritisch. Die Vorauszahlungsgebühr muss kleiner als die entgangene Zinsmarge sein.
- Andere bedingte Zahlungsmodalitäten: hierbei könnte es sich typischerweise um Nebengeschäftsklauseln handeln, bei denen die Vertragsstrafe die erhöhten Kosten für die Risikoüberwachung oder die Erstattung des entgangenen Gewinns, der mit dem auslösenden Ereignis verbunden ist, widerspiegelt. Solche Klauseln sind nicht SPPI-schädlich.
- Projektfinanzierung: wenn es keine Abhängigkeit der Zahlungsströme mit dem zugrundeliegenden Geschäftsprojekts gibt und der Kreditnehmer über ausreichend Eigenkapital verfügt, um Verluste durch das Projekt vorzeitig auszugleichen sodass die Kreditzahlungen nicht gefährdet sind, erfüllt dies die SPPI-Bedingung.
- Kredite mit variablen Zinssätzen: enthält der Kredit Zinsdifferenzen (Zeitpunkt der Fixierung liegt vor dem Beginn der Periode, Laufzeit des Referenzzinssatzes entspricht nicht der Häufigkeit der Zinsanpassung etc.) muss geprüft werden ob sich der Zeitwert des Geldes als Zinskomponente wesentlich geändert hat (ob die Zinsdifferenzen zu vertraglichen undiskontierten Cashflows führen können, welche erhebliche Differenzen zu den Benchmark-Cashflows aufweisen), wenn ja, dann muss ein quantitativer Benchmark-Test durchgeführt werden.# 12.2. Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
● Finanzinstrumente mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Merkmalen (ESG), die die vertraglichen Zahlungsströme ändern, basierend darauf, dass der Kreditnehmer bestimmte vertraglich festgelegte ESG-Ziele erreicht: Im Falle der Ausgabe oder des Erwerbs von Instrumenten mit einem ESG-Merkmal besteht die Addiko-Richtlinie zunächst darin, zu überprüfen, ob die Auswirkung des ESG-Merkmals nur eine geringfügige Auswirkung auf die vertraglichen Zahlungsströme des Darlehens haben könnte, dann hat das Merkmal keinen Einfluss auf die Klassifizierung des Darlehens. Wenn die Auswirkung der ESG-Funktion jedoch mehr als geringfügig sein könnte, wird die Funktion dahingehend bewertet, ob sie mit einer grundlegenden Kreditvereinbarung übereinstimmt und das SPPI-Kriterium erfüllt. Im Zuge des Benchmark-Tests werden bei erstmaligem Ansatz die vertraglich undiskontierten Cashflows von Finanzinstrumenten mit Benchmark-Cashflows verglichen, d.h. vertraglich undiskontierte Cashflows, die entstehen würden, wenn der Zeitwert des Geldes nicht geändert wird. Die Auswirkung des geänderten Zeitwertes des Geldes wird für den jeweiligen Berichtszeitraum sowie kumulativ über die Restlaufzeit des Finanzinstrumentes berücksichtigt. Der Benchmark-Test basiert auf einer Reihe möglicher Szenarien. Das geeignete Vergleichsfinanzinstrument ist jenes, welches bis auf die Zinsdifferenzen über die gleiche Kreditqualität und dieselben vertraglichen Bedingungen verfügt, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um einen tatsächlich bestehenden oder hypothetischen Vermögenswert handelt. Sofern ein Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass sich die vertraglichen (undiskontierten) Cashflows wesentlich (10%-Grenzwert) von den (undiskontierten) Benchmark-Cashflows unterscheiden (sei es periodisch oder kumulativ), erfüllt der finanzielle Vermögenswert nicht die Bedingung des IFRS 9 Absatz 4.1.2(b) und 4.1.2A(b) und kann somit nicht zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) bewertet werden. In den Jahren 2023 und 2024 gab es keine Finanzinstrumente mit Zinsdifferenzen oder ESG-Merkmalen, welche zu einer Klassifizierung auf erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) geführt hätten. Eine wesentliche Anzahl an Finanzinstrumenten mit kritischen Merkmalen ist aufgrund der internen Regelung für neue Produkte, welche potentielle nicht SPPI-konforme Merkmale ausschließt, nicht zu erwarten.
12.2.3. Reklassifizierung
In dem seltenen Fall, dass das Unternehmen sein Geschäftsmodell für das Management bestimmter finanzieller Vermögenswerte ändert und die spezifischen Anforderungen von IFRS 9 erfüllt wären, wäre eine Umgliederung aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte erforderlich. Solche nachträglichen Änderungen führen nicht zu Umgliederungen oder Berichtigungen früherer Perioden. Verkäufe aufgrund eines gestiegenen Kreditrisikos, Verkäufe kurz vor Fälligkeit und gelegentliche Verkäufe, die durch ein nicht wiederkehrendes Ereignis ausgelöst werden, werden nicht als dem Geschäftsmodell „held to collect“ widersprechend betrachtet.
12.3. Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Rückzahlungen des Kapitalbetrags, zuzüglich bzw. abzüglich der kumulierten Abschreibung auf Differenzbeträge zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode sowie bereinigt um Wertberichtigungen, bewertet. Zinserträge werden im Posten „Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode“ ausgewiesen. Wertminderungen werden im Posten „Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Der Großteil der finanziellen Vermögenswerte der Addiko Gruppe wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden in der Zeile "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden (financial assets at fair value through other comprehensive income)
Finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei sämtliche Veränderungen im sonstigen Ergebnis erfasst und im Rahmen des Expected-Credit-Loss-Modells (erwartete Verluste, ECL) auf Wertminderung geprüft werden. Zinserträge werden im Posten „Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode“ und Wertminderungen im Posten „Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Die Veränderungen am beizulegenden Zeitwert von Schuldverschreibungen im Berichtszeitraum sind im Posten „Fair-Value-Rücklage-Schuldverschreibungen“ im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden im Posten „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen. Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente haben Unternehmen zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes das unwiderrufliche Wahlrecht, die Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Diese Wahlmöglichkeit besteht für jedes einzelne Eigenkapitalinstrument. Alle nachfolgenden Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes werden im Posten „Fair-Value-Rücklage-Eigenkapitalinstrumente“ im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, ohne dass ein Recycling in der Erfolgsrechnung erfolgt. Die Addiko Gruppe hat ein kleines Portfolio an Eigenkapitalinstrumenten als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert, klassifiziert. Diese Darstellungsvariante wurde gewählt, weil die Investitionen für strategische Zwecke und nicht mit der Aussicht auf einen späteren Verkauf getätigt wurden, und es keine Pläne gibt, diese Investitionen kurz- oder mittelfristig zu veräußern.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (financial assets at fair value through profit or loss)
Zinserträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden in der Zeile „Sonstige Zinserträge“ ausgewiesen. Dividendenerträge sowie Gewinne und Verluste aus Neubewertung und Ausbuchung werden in der Zeile „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft, es sei denn, sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu FVTPL bewertet werden, bestehen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und finanziellen Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz zu FVTPL bewertet werden. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zu FVTPL designierten Verbindlichkeiten, die aus Änderungen des eigenen Kreditrisikos der Verbindlichkeit resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst, der verbleibende Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird in der Gewinn- oder Verlustrechnung dargestellt. Die Addiko Gruppe hat bis dato von der Möglichkeit ihre finanziellen Verbindlichkeiten als zu FVTPL zu bewerten keinen Gebrauch gemacht. Die Addiko Gruppe hatte im aktuellen und im vergangenen Geschäftsjahr keine Hedge Accounting Beziehungen.
12.4. Wertminderung
Um Änderungen im Kreditrisiko von finanziellen Vermögenswerten abzubilden, erfasst die Addiko Bank im Rahmen des zukunftsorientierten ECL-Modells die erwarteten Verluste und aktualisiert den Wert der erfassten erwarteten Verluste zu jedem Bilanzstichtag. Mittels der angewandten Wertminderungsstandards werden die erwarteten Verluste basierend auf angemessenen und vertretbaren Informationen, darin inbegriffen vergangene, gegenwärtige und zukünftige Informationen, bewertet. Dadurch werden potentielle zukünftige Kreditausfall(s)ereignisse in verschiedenen Szenarien berücksichtigt. Die "Lifetime ECL" ist der erwartete Barwert der Verluste, die entstehen, wenn Kreditnehmer ihren Verpflichtungen zu irgendeinem Zeitpunkt während der gesamten Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte nicht nachkommen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten bei Ausfall („Loss Given Default“). Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle werden in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
● Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden: als Abzug vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte;
● Kreditzusagen und Finanzgarantien: als Rückstellung;
● Wenn ein Finanzinstrument sowohl eine in Anspruch genommene als auch eine nicht in Anspruch genommene Komponente enthält und die Gruppe die Kreditausfälle für die Kreditverpflichtungskomponente nicht getrennt von denen für die in Anspruch genommene Komponente ermitteln kann, weist die Gruppe eine kombinierte Risikovorsorge für beide Komponenten aus. Der kombinierte Betrag wird als Abzug vom Bruttobuchwert der gezogenen Komponente ausgewiesen. Jeder Überschuss der Wertberichtigung über den Bruttobetrag der in Anspruch genommenen Komponente wird als Rückstellung ausgewiesen; und
● zum FVOCI bewertete Schuldverschreibungen: In der Bilanz wird keine Wertberichtigung ausgewiesen, da der Buchwert dieser Vermögenswerte ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Wertberichtigung wird jedoch in Note (41) Investitionswertpapiere ausgewiesen.
12.4.1. Überblick ECL-Berechnung
Nach IFRS 9 hat eine Bank den Betrag des erwarteten Verlusts wahrscheinlichkeitsgewichtet als die Differenz zwischen den gegenüber der Bank gemäß den vertraglichen Bedingungen eines Finanzinstruments fälligen Cashflows und den von der Bank erwarteten Cashflows zu bestimmen. Wenngleich durch IFRS 9 diese Zielsetzung gegeben ist, werden durch den Standard keine detaillierten Methoden oder Techniken zur Umsetzung vorgegeben.# 12.4. Risikomanagement und Bewertung von Finanzinstrumenten
Der Empfehlung des GPPC (Global Public Policy Committee) folgend, bedient sich die Addiko Bank bei der Bestimmung der zu erwartenden Cashflows des „Sum of Marginal Losses Approach“ (Berechnung der Summe der marginalen Verluste), bei dem die erwarteten Verluste als Summe der marginalen Verluste berechnet werden, welche ab dem Bilanzstichtag in jedem Zeitraum entstanden sind. Die marginalen Verluste werden anhand von individuellen Parametern abgeleitet, welche sowohl Risikopositionen und Verluste im Fall eines Kreditausfalls als auch die bedingte Wahrscheinlichkeit des Ausfalls für jeden Zeitraum (die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls im Zeitraum X unter der Voraussetzung des Fortbestehens einer Risikoposition bis zum Zeitraum X) schätzen. Die (über die Gesamtlaufzeit) erwarteten Verluste werden für unterschiedliche Szenarien separat, unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukunftsbezogener Informationen, berechnet. Die aggregierte Berechnung des letztendlich erwarteten Verlustes erfolgt schließlich mittels Wahrscheinlichkeitsgewichtung der verschiedenen individuellen Szenarien.
Addiko rechnet in Summe mit drei möglichen Ergebnissen: Basisperspektive, Optimistische Perspektive und Pessimistische Perspektive, wenngleich gegebenenfalls auch mehrere nachteilige Szenarien simuliert werden, um die Dynamik und mögliche Portfoliorisiken zu verstehen.
Der Beobachtungszeitraum und die für die ECL-Berechnung verwendeten Parameter hängen von der Laufzeit der Transaktion, der IFRS-9-Stage der Transaktion und dem verwendeten Makroszenario ab. Während für Stage 1 der erwartete Kreditverlust von bis zu einem Jahr berücksichtigt werden muss, müssen in Stage 2 und 3 die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste erfasst werden.
Die PD-Parameter sind jene Parameter, die die Ausfallswahrscheinlichkeit („probability of default“, „PD“) innerhalb eines bestimmten Zeitraums darstellen. Die für die ECL-Berechnung verwendeten PDs werden von Modellen/Methoden abgeleitet, die von den internen Modellentwicklungseinheiten der Addiko entwickelt wurden. Im Allgemeinen sind die Modelle länder- und segmentspezifisch, wann immer dies möglich und plausibel ist. Für bestimmte Bereiche des Portfolios werden hingegen gruppenweite Modelle verwendet, um die Datenverfügbarkeit und die Portfolioeigenschaften wiederzugeben. In bestimmten Fällen werden aus dem selben Grund auch externe Daten von Rating-Agenturen verwendet. Methodisch wird ein indirekter Modellierungsansatz gewählt. Dies bedeutet, dass die zugrunde liegende bestehende Basel III-Methode als Ausgangspunkt verwendet und so angepasst wird, dass sie vollständig mit IFRS 9 übereinstimmt. Dies beinhaltet die Beseitigung jeglicher Konservativität in den Modellen, die Einbeziehung zukunftsorientierter Point-in-Time-Informationen in die Methodik sowie die Schätzung der Lifetime-PD-Laufzeitstrukturen.
Die Verlusthöhe bei Ausfall („exposure at default“, EAD) ist eine Schätzung der Höhe der Risikoposition zum Zeitpunkt des Ausfalls inkl. Rückzahlungen des Kapitalbetrags und der Zinsen sowie den erwarteten Inanspruchnahmen von Kreditzusagen. Die EAD ist definiert als der Bruttobuchwert zum Zeitpunkt des Ausfalls, wobei der Effektivzinssatz zur Abzinsung der Cashflows auf einen Barwert am Bilanzstichtag verwendet wird. In Fällen in denen keine vertragliche Restlaufzeit gegeben ist, werden zur Bestimmung der Cashflow-Struktur quantitative oder qualitative Kriterien verwendet (z.B. Frames). Für den EAD-Parameter werden intern entwickelte statistische Modelle verwendet. Auch die Addiko Bank verwendet statistisch entwickelte Modelle, um die Vorauszahlungsraten in ihren Portfolios zu schätzen.
LGD (Loss Given Default) ist eine Schätzung des wirtschaftlichen Verlusts sollte es zu einem Ausfall des Kunden kommen. Für den LGD-Parameter werden sowohl im Retail- als auch im Corporate-Bereich intern entwickelte statistische Modelle verwendet. Diese Werte werden intern abgeglichen, während qualitative Prüfungen durchgeführt werden, um ein angemessenes Niveau zu gewährleisten.
Unter Berücksichtigung der Fähigkeit von Modellen, zukunftsgerichtete Informationen korrekt zu erfassen und die Entwicklung von PDs und damit die Entwicklung von ECL vorherzusagen, schätzt Addiko regelmäßig (vierteljährlich) die Notwendigkeit ein, Post-Modell-Anpassungen („Overlays“) in die ECL-Berechnung einzuführen oder zu widerrufen mit dem Ziel sicherzustellen, dass das Risiko bei der Anpassung der Modelle nicht unterschätzt wird. Der Prozess der Schätzung und Einführung solcher Post-Model Adjustments (PMAs) ist streng geregelt.
12.4.2. Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
Je nach Verschlechterung der Kreditqualität laut IFRS 9 unterteilt die Addiko Bank die Bewertung der erwarteten Verluste in drei Stufen im folgenden auch Stages genannt. Demnach wird für Stage 1 der 12-Monats-Verlust, für Stage 2 und 3 der volle erwartete Verlust über die Gesamtlaufzeit ausgewiesen. Stage 1 beginnt sobald ein Finanzinstrument eingebucht und 12-Monats-Verluste als Aufwand erfasst sowie eine Wertberichtigung gebildet wird. Zinserträge werden für finanzielle Vermögenswerte basierend auf dem Bruttobuchwert berechnet. Sofern es zu keinen Änderungen in der Kreditqualität kommt, gilt derselbe Ansatz bis zur Fälligkeit.
Wenn sich die Kreditqualität signifikant verschlechtert, gelangen die Vermögenswerte in Stage 2. In dieser Phase wird der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust verwendet, wodurch es zu einem wesentlichen Anstieg in den Risikovorsorgen kommt. Der wesentliche Anstieg des Kreditrisikos wird durch qualitative und quantitative Staging-Kriterien identifiziert.
- 30 Tage überfällig: Die Addiko identifiziert einen Auslöser für das Staging-Kriterium, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
- Forborne Exposures: sind jene Risikopositionen, bei denen die Addiko Zugeständnisse gegenüber Schuldnern, die Schwierigkeiten haben ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, gemacht hat. Forbearance-Ereignisse können zu einem nicht notleidenden Exposure („performing exposure“) oder zu einem notleidenden Exposure („non-performing exposure“) führen, womit ein Übergang von Stage 2 in Stage 3 erfolgt.
- Weitere qualitative Kriterien im Hinblick auf Watchlist bzw. Frühwarnungsysteme finden ihren Niederschlag in der Ausfallwahrscheinlichkeit durch das automatische Downgrading des Kunden (wie dies in den Rating-Modellen verankert ist).
- Zusätzlich sind spezifische Staging-Kriterien für spezifische Kreditportfolien definiert.
- Signifikante negative Veränderungen der Lifetime-Ausfallwahrscheinlichkeit zum Berichtszeitpunkt im Vergleich zum erstmaligen Ansatz der Forderung werden als Staging-Kriterium berücksichtigt, wobei signifikant als dreifacher Anstieg der PD bewertet wird.
Aufgrund begrenzter Zeitreihen gibt es Fälle, in denen das Rating zum Zeitpunkt der Erstellung nicht verfügbar ist. In solchen Fällen wird ein vereinfachter Proxy-Ansatz verwendet, der auf historisch simulierten Ratings basiert (die PD zu einem bestimmten Zeitpunkt wird als Proxy für die erstmalige Anerkennung verwendet), während zusätzliche Mechanismen angewandt werden, um mögliche negative Auswirkungen dieser Annahme zu berücksichtigen.
Stage 3 kommt zur Anwendung, wenn sich die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswertes derart verschlechtert, dass es zu einem Schuldnerausfall oder einer Wertminderung kommt. Die Definition des Schuldnerausfalls gemäß Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirement Regulation, CRR), Artikel 178 der EU-Verordnung 575/2013 in Zusammenhang mit EBA/GL/2016/07 kommt hierbei zur Anwendung, da dies der Branchenstandard ist und die Konsistenz zwischen den Unternehmen der Gruppe sowie Risikomanagementprozessen gewährleistet.
Spezifische Ausfalls-Kriterien sind:
- Es ist unwahrscheinlich, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe vollständig begleicht, ohne dass die Gruppe gewisse Handlungen wie z.B. die Verwertung von Sicherheiten (sofern solche gestellt wurden) setzen muss; oder
- Der Kreditnehmer ist mit jeglichen wesentlichen Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe mehr als 90 Tage im Rückstand.
In dieser Stufe wird weiterhin der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust erfasst, allerdings werden die Zinserträge basierend auf dem Nettobuchwert berechnet (d.h. der Bruttobuchwert bereinigt um die Wertberichtigung). Sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Faktoren, die für die Bestimmung der Stage verwendet werden, unterliegen einem laufenden Validierungs- und Monitoringprozess, um deren Angemessenheit und Anwendbarkeit im Laufe der Zeit sicherzustellen (siehe Note (12.4.4) Validierung). Der Übergang von Stufe 3 zu Stufe 2 und von Stufe 2 zu Stufe 1 wird anerkannt, wenn die Indikatoren, die zu dieser Einstufung geführt haben, innerhalb eines bestimmten Zeitraums beseitigt wurden. Dies um sicherzustellen, dass die Erholung nachhaltig ist.
12.4.3. Zukunftsbezogene Informationen
Die Addiko Bank bezieht zukunftsgerichtete Informationen sowohl in die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Instruments seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, als auch in die Bewertung der Kreditausfälle ein. Die Addiko Bank hat die Haupttreiber des Kreditrisikos für jedes Portfolio von Finanzinstrumenten identifiziert und dokumentiert, indem sie historische Datenanalysen und geschätzte Beziehungen zwischen makroökonomischen Variablen und dem Kreditrisiko einbezogen hat. Diese Schlüsselfaktoren, die für die Analysen verwendet wurden, beinhalten neben anderen wichtigen Faktoren die folgenden Hauptindikatoren: Arbeitslosenraten, BIP-Wachstumsraten, Immobilienpreise, Industrieproduktion. Um die potenziellen Auswirkungen klimabezogener und umweltbezogener Risiken auf das Kreditrisiko zu berücksichtigen, untersucht Addiko die Auswirkungen von Übergangsrisiken auf die makroökonomischen Indikatoren.# 12.4.4. Validierung
Die Methodik und die Annahmen, die im Rahmen der Berechnung der erwarteten Verluste getroffen werden, sind in den internen Validierungsprozess eingebettet. Dies bedeutet, dass Modelle/Methoden laufend einer Qualitätsprüfung und einem Verbesserungsprozess unterzogen werden. Die verwendeten Validierungsstandards werden im Voraus formalisiert, um eine konsistente Bewertung im Zeitverlauf sicherzustellen. Grundsätzlich findet die Validierung jährlich statt. Addiko unterscheidet zwischen der Erstvalidierung und der laufenden Validierung:
- Eine Erstvalidierung wird bei der Entwicklung eines neuen Modells, bei größeren Änderungen der bestehenden Methodik bzw. bei wesentlichen Werteverschiebungen vorgenommen.
- Laufende Validierungen stellen eine regelmäßige Prüfung der bestehenden Methodik dar (wenn keine Erstvalidierung durchgeführt wurde).
Zusätzlich zu diesem jährlichen Prozess findet ein genaues monatliches Monitoring statt, um sicherzustellen, dass Portfolio- und Modellentwicklungen rechtzeitig identifiziert und bereits gewonnene Feststellungen behandelt werden. Die Validierung wird von einer unabhängigen internen Abteilung, welche Berichte für das Management auf Gruppen- und lokaler Ebene bereitstellt, durchgeführt.
12.4.5. Abschreibungen
Eine Abschreibung wird vorgenommen, wenn die Gruppe keine vernünftigen Erwartungen auf eine Rückzahlung hat. Bei einer Abschreibung handelt es sich um eine Ausbuchung, zu der es üblicherweise durch Zugeständnisse an Kreditnehmer kommt, die sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befinden bzw. wenn im Ermessen der Gruppe keine vernünftige Aussicht auf Einbringung des Kreditbetrages besteht. Abschreibungen können nur auf bereits angesetzte erwartete Verluste (ECL) vorgenommen werden. Die Abschreibung führt entweder zu einer vollständigen oder teilweisen Ausbuchung. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausbuchungskriterien (siehe Note (12.5) Ausbuchung und Vertragsänderung) würde das Zutreffen folgender spezifischer Kriterien zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes führen:
- Unbesicherter finanzieller Vermögenswert, wenn sich der Schuldner bereits in einem Konkursverfahren befindet,
- Unbesicherter finanzieller Vermögenswert, wenn innerhalb eines Jahres für den betreffenden Vermögenswert keine Rückzahlung erfolgte,
- Finanzielle Vermögenswerte, die dreimal oder öfter restrukturiert wurden und bei denen die Bank der Auffassung ist, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen,
- Finanzielle Vermögenswerte bei denen der Anspruch der Bank auf Rückzahlung gegenüber dem Schuldner im Rahmen von Gerichts- oder sonstigen Verfahren durch Zuspruch eines Zwangsvergleiches erloschen ist,
- Für finanzielle Vermögenswerte, die als uneinbringlich beurteilt wurden, wurden weitere Auslöser definiert.
12.5. Ausbuchung und Vertragsänderung
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn
- die vertraglichen Rechte, Cashflows aus dem Vermögenswert zu erzielen, abgelaufen sind, oder
- die Addiko Gruppe ihre Rechte, Cashflows aus dem Vermögenswert zu erzielen, übertragen hat oder eine Verpflichtung eingegangen ist, die erzielten Cashflows gänzlich an eine dritte Partei im Rahmen eines „Pass-Through-Agreement“ ohne wesentliche Verzögerungen zu übertragen,
- und entweder: (i) sie im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des Vermögenswertes übertragen hat, oder (ii) sie im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des Vermögenswertes weder übertragen noch behalten hat, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen hat.
Die aus Verhandlungen mit Schuldnern resultierenden vertraglichen Anpassungen können zu zwei Arten von Änderungen der ursprünglichen vertraglichen Cashflows führen: (i) Substantielle Modifikationen oder (ii) Nicht-substantielle Modifikationen. Die folgenden Hauptkriterien führen zur substantiellen Modifikation:
- Quantitative: substantielle Änderung der vertraglichen Cashflows wenn der Barwert der Cashflows gemäß den neuen Vertragsbedingungen unter Anwendung des Effektivzinssatzes diskontiert wird und mindestens um 10% vom diskontierten Barwert des ursprünglichen Finanzinstrumentes abweicht.
- Qualitative:
- Änderung des Schuldners
- Währungsänderung
- Änderung des Finanzierungszweckes
- Herausnahme oder Aufnahme SPPI-kritischer Merkmale aus bzw. in den Darlehensvertrag
12.5.1. Substantielle Modifikationen, die zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten führen
Wenn die vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes substantiell verändert oder nachverhandelt werden, führt dies (aufgrund des Ablaufens der vertraglichen Rechte auf Cashflows) zur Ausbuchung des betreffenden finanziellen Vermögenswertes. Ein neuer finanzieller Vermögenswert mit geänderten Vertragsbindungen wird angesetzt, wobei die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen finanziellen Vermögenswertes erfolgswirksam erfasst wird. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann oder die wesentliche Veränderung zu keinem Zahlungsausfall führt, wird der neue Vermögenswert in Stage 1 klassifiziert. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder die substantielle Modifikation zu einer Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und der Erfassung eines neuen finanziellen Vermögenswertes mit einem hohen Disagio, das die eingetretenen Kreditverluste widerspiegelt, führt, wird der neue finanzielle Vermögenswert als finanzieller Vermögenswert, mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (Purchased or Originated Credit-Impaired, POCI) behandelt. Für POCI Vermögensgegenstände wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes keine Risikovorsorge erfasst, sondern die gesamten über die Laufzeit erwarteten Verluste sind in dem bonitätsangepassten Effektivzinssatz reflektiert. Anschließend sollte die Höhe der Veränderung des ECL über die Laufzeit seit der erstmaligen Erfassung des finanziellen Vermögenswerts als POCI als Wertminderungsgewinn oder -verlust in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Selbst wenn der ECL über die Laufzeit geringer sind als der Betrag der ECLs, die in den geschätzten Cashflows bei der erstmaligen Erfassung enthalten waren, müssen positive Veränderungen des ECL über die Laufzeit als Auflösung der Wertminderung erfasst werden. Bei Finanzinstrumenten der Stage 1 und 2, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird der nicht amortisierte Saldo der im Effektivzinssatz berücksichtigten Abschlussgebühren und Transaktionskosten in der Zeile "Nettozinsertrag" und bei Finanzinstrumenten der Stage 3, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in der Zeile "Aufwendungen für Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Auflösung der Wertberichtigungen für Kreditausfälle des ursprünglichen Vermögenswerts und die Bildung von Wertberichtigungen für Kreditausfälle für den neuen Vermögenswert werden in der Zeile "Wertberichtigungen für Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.
12.5.2. Nicht-substantielle Modifikationen, die zu keiner Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten führen
Wenn die vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes so geändert oder neu ausgehandelt werden, dass dies nicht zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes führt, haben Unternehmen den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes auf der Grundlage der neu ausgehandelten oder geänderten vertraglichen Cashflows unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes für die Abzinsung neu zu berechnen. Ein aus der Änderung hervorgehender Gewinn bzw. Verlust ist erfolgswirksam (Position: Übriges Ergebnis) zu erfassen. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder abgelaufen ist.
(13) Pensionsgeschäfte
Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Pensionsgeber das rechtliche Eigentum an Vermögenswerten für begrenzte Zeit auf den Pensionsnehmer entgeltlich überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen oder können.# Anhang zum Konzernabschluss
Wesentliche Rechnungslegungsmethoden
Gemäß IFRS 9 erfolgt die Bilanzierung weiterhin beim Verkäufer, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum bei ihm verbleiben. In Höhe des erhaltenen bzw. geleisteten Barbetrags wird beim Pensionsgeber eine Verbindlichkeit bzw. beim Pensionsnehmer eine Forderung bilanziert.
(14) Treuhandgeschäfte
Treuhandgeschäfte, die die Addiko Gruppe im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung abschließt, werden nach IFRS nicht in der Bilanz ausgewiesen. In der Erfolgsrechnung werden Provisionszahlungen im Provisionsergebnis ausgewiesen.
(15) Finanzgarantien
Finanzgarantien sind Verträge, die das Unternehmen zur Leistung von Zahlungen verpflichten, die dem Garantienehmer eine Entschädigung für einen Verlust gewährleisten. Dieser Verlust würde entstehen, wenn ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den vertraglichen Bedingungen nicht nachkommt. Bei erstmaliger Erfassung werden die Finanzgarantien als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, inklusive der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Erstbewertung entspricht der erhaltenen Prämie, wobei dieser Betrag in der Folge verteilt und in den Provisionserträgen erfasst wird. Die Verbindlichkeiten werden anschließend mit dem höheren Betrag aus der Risikovorsorge und dem Buchwert der ursprünglich erfassten Prämie bewertet.
(16) Barreserve
Die Barreserve umfasst den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben bei Zentralnotenbanken, täglich fällige Einlagen sowie die Mindestreserve. Die Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei Zentralbanken zugelassen sind, werden nicht unter dieser Position, sondern unter den Finanziellen Vermögenswerten – je nach ihrer Bewertungskategorie – ausgewiesen. Das gesetzliche Mindestreserve wird aus definierten Bilanzpositionen berechnet und muss im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum erfüllt werden. Daher unterliegen die Mindestreserveguthaben keinen Beschränkungen.
(17) Materielle Vermögenswerte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Unter Sachanlagen werden die von der Addiko Gruppe im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Immobilien, die zur Erzielung von Erträgen erworben wurden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen, wobei folgende Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauern zugrunde gelegt werden:
| Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer in Prozent | in Jahren | |
|---|---|---|
| bei unbeweglichen Anlagen (Gebäude) | 2 - 4% | 25 - 50 |
| bei beweglichen Anlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) | 5 - 33% | 3 - 20 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) sind Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Nutzung von erwarteten Wertsteigerungen gehalten werden. Sofern sie separat vermietet oder veräußert werden können, werden auch wesentliche Teile von gemischt genutzten Immobilien, die von Dritten genutzt werden, als Investment Property behandelt. Investment Properties werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten – entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method – bewertet, wobei die Abschreibungen linear erfolgen und die für Sachanlagevermögen geltende Nutzungsdauer herangezogen wird.
Die planmäßigen Abschreibungen auf selbst genutztes Sachanlagevermögen werden in der Erfolgsrechnung separat unter den Abschreibungen ausgewiesen. Planmäßige Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Erfolgsrechnung gesondert unter dem Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und Investment Properties werden unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen und Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Anzeichen einer möglichen Wertminderung überprüft. Entsprechend IAS 36 wird dazu der aktuelle Buchwert dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist demnach der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert (Value in Use). Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, ist ein Impairment auf selbigen vorzunehmen. Sofern der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind, wird die Werthaltigkeitsprüfung auf der Basis des einzelnen Vermögenswerts durchgeführt. Ansonsten wird die Werthaltigkeitsprüfung für die zahlungsmittelgenerierende Einheit durchgeführt, der der Vermögenswert angehört. IAS 36 definiert eine zahlungsmittelgenerierende Einheit als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.
Etwaige Wertminderungen sowie Wertaufholungen werden unter der Position Übriges Ergebnis erfasst. Sofern die Gründe für die Wertminderung wegfallen, wird der zuvor erfasste Wertminderungsaufwand aufgeholt. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht höher sein darf als jener, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
(18) Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software sowie geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Ausgaben für selbst entwickelte Software werden als Vermögenswert erfasst, wenn Addiko nachweisen kann, dass das Produkt technisch und kommerziell realisierbar ist, dass das Unternehmen die Absicht und die Fähigkeit hat, die Entwicklung abzuschließen und die Software so zu nutzen, dass ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht, und dass es die Kosten für die Fertigstellung der Entwicklung verlässlich ermitteln kann. Diese Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen und unter den Abschreibungen ausgewiesen. Folgende Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt:
| Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer in Prozent | in Jahren | |
|---|---|---|
| bei Software | 14 –50% | 2 –7 |
Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt, wie bei den materiellen Vermögenswerten beschrieben, ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36, und etwaige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen sowie Wertaufholungen, Gewinne und Verluste aus dem Abgang werden unter der Position „Übriges Ergebnis“ erfasst.
(19) Leasing
19.1. Leasingverhältnisse mit der Addiko Gruppe als Leasingnehmer
Zu Beginn eines jeden Vertrages beurteilt die Addiko Gruppe, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Gegenleistung überträgt. Diese Beurteilung beinhaltet eine Ermessensausübung darüber, ob der Vertrag einen identifizierten Vermögenswert enthält, ob die Addiko Gruppe im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung dieses Vermögenswerts während des gesamten Nutzungszeitraums erhält und ob die Addiko Gruppe das Recht hat, die Nutzung des Vermögenswerts zu bestimmen.
Das Nutzungsrecht („right of use“) wird bei der erstmaligen Bewertung zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um alle vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Zahlungen, zuzüglich aller anfänglich angefallenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für die Demontage, Entfernung oder Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize, zusammensetzen. Das Nutzungsrecht wird anschließend linear über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die Laufzeit des Leasingvertrags oder die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Addiko Gruppe prüft das Nutzungsrecht auch auf Wertminderung in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wenn solche Indikatoren vorliegen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu zahlenden Leasingraten bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, falls dieser nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe. Somit werden alle Leasingverpflichtungen im Allgemeinen gemäß dem Nutzungsrecht-Ansatz in der Bilanz erfasst. Die einzige Ausnahme besteht bei Leasingverträgen mit einer Gesamtlaufzeit von 12 Monaten oder weniger sowie bei Leasingverträgen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert im Neuzustand einen geringen Wert hat, wobei das IASB einen Leasingvertrag als geringwertig ansieht, wenn er USD 5.000 oder weniger beträgt. In solchen Fällen hat sich die Addiko Gruppe dafür entschieden, solche Leasingverträge nicht in der Bilanz auszuweisen, und die Leasingkosten werden linear über die verbleibende Laufzeit des Leasingvertrags verbucht.
IFRS 16 erlaubt es einem Leasingnehmer, Nicht-Leasingkomponenten nicht zu trennen und stattdessen jedes Leasingverhältnis und die damit verbundenen Nicht-Leasingkomponenten als eine einzige Vereinbarung zu bilanzieren. Die Addiko Gruppe hat diese Wahlmöglichkeit nicht genutzt. Leasingzahlungen umfassen im Allgemeinen feste Zahlungen abzüglich Leasinganreizen und variable Zahlungen, die von einem Index oder einem Zinssatz abhängen.## 19. Leasing
Verlängerungsoptionen, Kündigungsoptionen und Kaufoptionen werden ebenfalls berücksichtigt und auch die Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, müssen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden. Im Anschluss an die erstmalige Bewertung wird die Leasingverbindlichkeit um die geleisteten Zahlungen verringert und um die Zinsen erhöht. Sie wird neu bewertet, um eine Neueinschätzung oder Änderung widerzuspiegeln, oder wenn es Änderungen bei den in der Substanz festgelegten Zahlungen gibt. Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird die entsprechende Anpassung im Nutzungsrecht am Vermögenswert oder in der Erfolgsrechnung erfasst, wenn das Nutzungsrecht am Vermögenswert bereits auf Null reduziert ist.
19.2. Darstellung im Abschluss
Die Addiko Gruppe als Leasingnehmer weist das Nutzungsrecht an Vermögenswerten in der Bilanz unter dem Posten Sachanlagen innerhalb des Postens Materielle Vermögenswerte aus. Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz unter Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht an Vermögenswerten wird in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Abschreibung ausgewiesen. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten wird in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Hinblick auf die Darstellung in der Konzern-Geldflussrechnung müssen Leasingnehmer kurzfristige Leasingzahlungen, Zahlungen für Leasing von geringwertigen Vermögenswerten und variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einfließen, als Teil der betrieblichen Tätigkeit ausweisen. Barzahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit müssen entweder als betriebliche Aktivitäten oder als Finanzierungstätigkeiten dargestellt werden. Die Addiko Gruppe hat sich dafür entschieden, die gezahlten Zinsen sowie die Barzahlungen für den Tilgungsanteil als Teil der Finanzierungstätigkeit auszuweisen.
(20) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen
Die laufenden und latenten Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in der Bilanz gemeinsam unter Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen ausgewiesen. Die Ermittlung der laufenden Ertragsteuern erfolgt entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder. Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden auf Basis der bilanzorientierten Methode (Liability-Methode) ermittelt, nach welcher die steuerlichen Wertansätze der Bilanzpositionen mit den Wertansätzen nach IFRS verglichen werden und für steuerbare temporäre Differenzen eine Abgrenzung gebildet wird. Eine latente Steuerschuld ist anzusetzen, wenn die Umkehrung steuerpflichtiger temporärer Differenzen zu einer effektiven Steuerbelastung führen wird. Latente Steueransprüche werden für zu versteuernde temporäre Differenzen angesetzt, die bei ihrer Auflösung zu einer Steuergutschrift führen. Eine gemäß IAS 12 erforderliche Saldierung der aktiven und der passiven latenten Steuern wurde vorgenommen. Eine Aktivierung von latenten Steuern darf nur vorgenommen werden, soweit überzeugende substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Die Bewertung der latenten Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen erfolgt zu dem am Bilanzstichtag gültigen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz. Abzinsungen für langfristige latente Steuern werden gemäß IAS 12 nicht vorgenommen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden angesetzt, wenn substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass in Zukunft ausreichende steuerpflichtige Gewinne vorhanden sind. Basis für die Einschätzung ist die Steuerplanung, welche wiederum auf den vom Vorstand beschlossenen Businessplänen basiert. Die Überprüfung der Ansatzfähigkeit aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen und steuerbaren temporären Differenzen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag. Die Bildung und Auflösung von Steueransprüchen bzw. -verpflichtungen erfolgt als separater Posten, entweder in der Erfolgsrechnung oder im Sonstigen Ergebnis (z.B. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis). Die Addiko Gruppe hat eine latente Steuerschuld für alle zu versteuernden temporären Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an konsolidierten Tochterunternehmen in dem Ausmaß angesetzt, in dem die Addiko Bank AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. Da die Addiko Bank AG die Dividendenpolitik ihrer Tochtergesellschaften steuert, wurde im Konzernabschluss eine latente Steuerschuld auf die Quellensteuer, die auf zukünftige geplante Dividenden zu zahlen ist, erfasst. Die Gruppe bildet Rückstellungen für unsichere Steuerpositionen, die ihrer Meinung nach das Risiko von Steuerpositionen, die Gegenstand von Diskussionen, Prüfungen, Streitigkeiten oder Berufungen mit Steuerbehörden sind, angemessen widerspiegeln. Diese Rückstellungen werden auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags durch die Gruppe gebildet, die auf einer Beurteilung aller relevanten Faktoren beruht und am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft wird.
(21) Sonstige Vermögenswerte
Unter den Sonstigen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten und kurzfristig gehaltene Immobilien ausgewiesen, jedoch keine Finanzinstrumente. Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum Nennwert. Die kurzfristig gehaltenen Immobilien, werden zu dem niedrigeren Wert aus beizulegem Zeitwert und Marktwert abzüglich der Veräußerungskosten ausgewiesen.
(22) Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
Gemäß IFRS 5 handelt es sich dann um einen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe), wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Wesentliche Voraussetzungen nach IFRS 5.7 bzw. 5.8, die bei kumulativer Erfüllung zu einer solchen Klassifizierung führen, sind:
* Unmittelbare Verfügbarkeit, d.h. der Vermögenswert muss im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte üblich sind, sofort veräußerbar sein.
* Konkrete Veräußerungsabsicht, aktive Käufersuche.
* Hohe Verkaufswahrscheinlichkeit.
* Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist der Veräußerungsgegenstand zum Bilanzstichtag daher gemäß den speziellen Regelungen des IFRS 5 zu bewerten und auf den niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abzuwerten. Der Ausweis der zum Verkauf stehenden Vermögenswerte und der damit im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten erfolgt in der Bilanz jeweils in einem separaten Hauptposten. Wertminderungsaufwendungen und Auflösungen von Wertberichtigung für Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden und Verkaufsgruppen, werden im Übrigen Ergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden und von Verkaufsgruppen werden im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
(23) Rückstellungen
23.1. Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft
Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft werden für Risiken, insbesondere aus noch drohender Inanspruchnahmen von Rahmenvereinbarungen, oder als Bevorsorgung für übernommene Haftungen aus Kundengeschäften gebildet (im Besonderen abgegebene Finanzgarantien und erteilte Kreditzusagen). Es werden Rückstellungen sowohl für Einzelfälle als auch auf Portfolioebene gebildet und gemäß IFRS 9 bewertet. Erfolgswirksame Veränderungen der Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft werden in der Erfolgsrechnung unter der Position Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.
23.2. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber einem Dritten besteht, die Geltendmachung des Anspruchs wahrscheinlich ist und die Höhe des Anspruchs verlässlich ermittelt werden kann. Ist der durch den Zeitablauf bedingte Zinseffekt wesentlich, werden die Rückstellungen durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern ermittelt, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und das spezifische Risiko der Verbindlichkeit widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Zinsaufwand erfasst. Die Bewertung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverluste basiert auf zuverlässigen (bestmöglichen) Schätzungen gemäß IAS 37.36 ff. Die Rückstellungen für Rechtsfälle umfassen Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden und externen Institutionen und werden auf der Grundlage einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit gebildet, dass ein Gerichtsverfahren für den Konzern verloren geht. In bestimmten Fällen wird der mit dem Rechtsrisiko verbundene Verlust mit Hilfe statistischer Methoden berechnet, wobei der Erwartungswert die Summe der Produkte aus den Wahrscheinlichkeiten bestimmter Prozesslösungen und dem für jedes Szenario berechneten Verlust ist, wobei alternative Vorhersagemethoden in Bezug auf die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten innerhalb des relevanten Zeithorizonts berücksichtigt werden.
23.3. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen
Die Addiko Gruppe unterhält sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pläne. Bei beitragsorientierten Plänen wird ein fester Beitrag an einen externen Anbieter gezahlt. Diese Zahlungen werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst.# 23. Rückstellungen für Personalverpflichtungen
Darüber hinaus gibt es keine weiteren rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen seitens des Arbeitgebers. Daher ist keine Rückstellung erforderlich. Die leistungsorientierten Verpflichtungen beziehen sich auf Pensionszusagen und Abfertigungsverpflichtungen. Diese Systeme sind nicht fondsfinanziert, d.h. die zur Deckung erforderlichen Mittel verbleiben zur Gänze im Unternehmen. Langfristige Personalrückstellungen werden gemäß IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Bewertung der zukünftigen Verpflichtungen basiert auf versicherungsmathematischen Gutachten, die von unabhängigen Aktuaren erstellt wurden. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird in der Bilanz ausgewiesen. Die sich daraus ergebenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden nach den Vorschriften des IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Die wesentlichen Parameter, die den versicherungsmathematischen Berechnungen für die Mitarbeiter in Österreich zugrunde liegen, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die biometrischen Grunddaten werden unter Verwendung der Sterbetafeln AVÖ 2018 P Generation für Angestellte berücksichtigt (2023: Sterbetafeln AVÖ 2018 P Generation für Angestellte). Langfristige Personalrückstellungen werden auf Basis des frühestmöglichen gesetzlichen Pensionsantrittsalters berechnet. Für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter werden die Berechnungen auf der Grundlage lokaler Parameter durchgeführt.
| versicherungsmathematische Parameter | Österreich | Slowenien | Serbien | Österreich | Slowenien | Serbien |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |
| Zinssatz | 2,98% | 3,15% | 4,60% | 3,85% | 3,60% | 3,00% |
| Gehaltserhöhungen | 3,81% | 3,00% | 0,00% | 4,00% | 3,50% | 0,00% |
| Fluktuationsabschlag | 4,35% | 9,00% | 3,00% | 6,90% | 6,33% | 0,00% |
Der erfolgswirksam zu erfassende Aufwand besteht aus dem im Personalaufwand ausgewiesenen Dienstzeitaufwand und dem Zinsaufwand, der als solcher erfasst wird; versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
24. Restrukturierungsrückstellungen
Restrukturierungsrückstellungen werden nur gebildet, wenn die allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen gemäß IAS 37.72 erfüllt sind. Dazu bedarf es insbesondere des Vorliegens einer faktischen Verpflichtung des Unternehmens, die sich aus dem Vorliegen eines detaillierten, formalen Umstrukturierungsplans sowie der Ankündigung der darin enthaltenen Maßnahmen gegenüber den Betroffenen ableitet. Der Ausweis der mit Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen erfolgt in Note (31) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen.
25. Sonstige Verbindlichkeiten
Die Position enthält Abgrenzungen und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, welche keinem bestimmten Bilanzposten zugeordnet werden können.
26. Anteilsbasierte Vergütung
26.1. Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien
Im Jahr 2024 genehmigte der Aufsichtsrat von Addiko eine Änderung des langfristigen Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF)-Vergütungsprogramms, wobei das bestehende Vergütungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalanteile in ein Programm mit Phantomaktien umgewandelt wurde. Dementsprechend ist die Bilanzierungsmethode für aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalanteile für die Addiko Gruppe nicht mehr anwendbar, da das neue Programm mit Phantomaktien als aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich anerkannt wird. Der beizulegende Zeitwert der aufgeschobenen Aktien, die dem Vorstand im Rahmen des variablen Vergütungssystems in den vorangegangenen Berichtszeiträumen gewährt wurden und die in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütung im Eigenkapital erfasst wurden, wurde in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
26.2. Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich werden als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst. Die Verbindlichkeiten werden zu jedem Berichtszeitpunkt bis zur Begleichung zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Die endgültigen Kosten einer Prämie mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, die dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag entsprechen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.
27. Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile)
Eigenkapital begründet einen Residualanspruch auf die Vermögenswerte eines Unternehmens nach Abzug seiner gesamten Verpflichtungen oder Ansprüche, bei denen es seitens des Kapitalgebers keine Kündigungsmöglichkeiten gibt.
- Das gezeichnete Kapital beinhaltet das von den Gesellschaftern gemäß Satzung eingezahlte Kapital.
- Die Kapitalrücklage enthält das Aktienagio, d.h. den Betrag, um den der Ausgabepreis der Aktien ihren Nennwert übersteigt. Darüber hinaus werden in diesem Posten direkte Kapitalzuschüsse ausgewiesen.
- Die Fair-Value-Rücklage für Schuldverschreibungen und für Eigenkapitalinstrumente beinhalten die Bewertungsergebnisse - nach Berücksichtigung latenter Steuern - für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste finanzielle Vermögenswerte.
- Die Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen resultiert aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen.
- Die Währungsrücklage enthält die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen der Addiko Gruppe (für weitere Informationen, siehe Note (6) Währungsumrechnung).
- Das kumulierte Ergebnis beinhaltet die vom Konzern erwirtschafteten kumulierten Gewinne mit Ausnahme der konzernfremden zustehenden Gewinnanteile.
- Die Sonstigen Rücklagen beinhalten neben den gesetzlichen Rücklagen die Haftrücklage sowie die Rücklage für anteilsbasierte Vergütung
28. Ergebnis je Aktie
Die Addiko Gruppe weist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) in Übereinstimmung mit IAS 33 Ergebnis je Aktie für ihre Stammaktien aus. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der den Stammaktionären der Bank zurechenbare Gewinn oder Verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der den Stammaktionären zurechenbare Gewinn oder Verlust um alle sonstigen Änderungen bei den Erträgen oder Aufwendungen bereinigt wird, die sich aus der Umwandlung der verwässernden potenziellen Stammaktien ergeben würden, und indem die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien um die gewichtete durchschnittliche Anzahl der zusätzlichen Stammaktien erhöht wird, die sich unter der Annahme der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien im Umlauf befunden hätten.
Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
29. Nettozinsergebnis in EUR Mio.
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode | 279,6 | 247,3 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 12,4 | 11,9 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 267,2 | 235,5 |
| Sonstige Zinserträge | 31,5 | 29,7 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 2,2 | 3,0 |
| Sonstige Vermögenswerte (inkl. Guthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben) | 29,2 | 26,6 |
| Summe Zinserträge | 311,1 | 277,0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | –65,6 | –46,3 |
| davon Haushalte | –46,1 | –28,8 |
| davon Leasingverpflichtungen | –0,5 | –0,5 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | –1,6 | –1,4 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten | –1,0 | –1,3 |
| Summe Zinsaufwendungen | –68,3 | –49,0 |
| Nettozinsergebnis | 242,9 | 228,0 |
Die Zinsenerträge stellen sich nach Instrumenten und Wirtschaftszweig wie folgt dar:
| in EUR Mio. | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Derivate - Handel | 1,6 | 2,4 |
| Schuldverschreibungen | 35,5 | 24,0 |
| Staatssektor | 32,6 | 22,6 |
| Kreditinstitute | 2,7 | 1,1 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 0,1 | 0,0 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,2 | 0,3 |
| Kredite und Darlehen | 244,7 | 223,9 |
| Zentralbanken | 2,0 | 2,8 |
| Staatssektor | 1,5 | 1,9 |
| Kreditinstitute | 2,0 | 2,5 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 0,7 | 0,9 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 76,5 | 70,2 |
| Haushalte | 161,9 | 145,5 |
| Sonstige Vermögenswerte | 29,3 | 26,6 |
| Gesamt | 311,1 | 277,0 |
Zinserträge aus Schuldverschreibungen:
| in EUR Mio. | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus zu Handelszwecken gehaltenen Schuldverschreibungen | 0,6 | 0,6 |
| Zinserträge aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldverschreibungen | 12,4 | 11,9 |
| Zinserträge aus Schuldverschreibungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 22,4 | 11,5 |
| Gesamt | 35,5 | 24,0 |
Die Zinsaufwendungen stellen sich nach Instrumenten und Wirtschaftszweig wie folgt dar:
| in EUR Mio. | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Derivate - Handel | –1,0 | –1,3 |
| Einlagen | –65,2 | –45,9 |
| Staatssektor | –1,3 | –1,0 |
| Kreditinstitute | –3,9 | –4,7 |
| Sonstige Finanzunternehmen | –5,1 | –3,8 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | –8,7 | –7,5 |
| Haushalte | –46,1 | –28,8 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | –2,0 | –1,8 |
| Gesamt | –68,2 | –49,0 |
30. Provisionsergebnis in EUR Mio.
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Transaktionen | 20,4 | 19,8 |
| Accounts und Packages | 30,9 | 28,1 |
| Karten | 19,5 | 17,6 |
| Foreign exchange & Dynamic currency conversion | 7,8 | 7,8 |
| Wertpapiere | 0,0 | 0,1 |
| Bancassurance | 7,4 | 5,7 |
| Kredite | 5,4 | 5,0 |
| Trade finance | 5,5 | 5,3 |
| Sonstige | 1,0 | 1,1 |
| Gebühren- und Provisionserträge | 98,0 | 90,4 |
| Transaktionen | –4,6 | –4,2 |
| Accounts und Packages | –1,4 | –1,5 |
| Karten | –13,7 | –12,3 |
| Foreign exchange & Dynamic currency conversion | –0,1 | –0,1 |
| Wertpapiere | –0,2 | –0,2 |
| Bancassurance | –0,4 | –0,4 |
| Kredite | –1,3 | –1,2 |
| Trade finance | –0,1 | –0,1 |
| Kunden- und Verkaufsanreize | –2,3 | –2,3 |
| Sonstige | –0,9 | –1,1 |
| Gebühren- und Provisionsaufwendungen | –25,1 | –23,3 |
| Provisionsergebnis | 73,0 | 67,1 |
Die Gebühren und Provisionen umfassen Erträge in Höhe von EUR 55,9 Mio. (2023: EUR 50,7 Mio.) und Aufwendungen in Höhe von EUR -16,4 Mio.(2023: EUR -14,9 Mio.) im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum FVTPL bewertet werden. Die Gebühren und Provisionen beinhalten EUR 92,4 Mio. (2023: EUR 84,7 Mio.) aus Verträgen mit Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und EUR 5,6 Mio. (2023: EUR 5,7 Mio.) aus Finanzgarantien und Kreditzusagen. Darüber hinaus beinhaltet die Position Kundenanreize sowie verkaufsfördernde Maßnahmen EUR 2,1 Mio. (2023: EUR 2,1 Mio.) an Verkaufsanreizen, die an Addiko-Mitarbeiter auf Basis der Erreichung von vordefinierten Verkaufszielen gezahlt werden.
(30) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente | 1,2 | –1,4 |
| Devisenhandel | –0,6 | 1,4 |
| Nicht zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind | 0,3 | 0,4 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0,3 | 0,0 |
| Gesamt | 1,2 | 0,4 |
30.1. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto – nach Instrument
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Derivate | 1,4 | –1,9 |
| Schuldverschreibungen | 0,2 | 0,6 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | –0,4 | –0,1 |
| Gesamt | 1,2 | –1,4 |
30.2. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto – nach Risiko
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Zinssatzinstrumente und verbundene Derivate | 0,3 | –0,6 |
| Fremdwährungshandel und mit Fremdwährungen und Gold verbundene Derivate | 0,9 | –1,3 |
| Sonstige | 0,0 | 0,6 |
| Gesamt | 1,2 | –1,4 |
30.3. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert - nach Instrument
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Einlagen | 0,3 | 0,0 |
| Gesamt | 0,3 | 0,0 |
(31) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 4,4 | 3,7 |
| Erträge aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte | 2,9 | 1,0 |
| Ergebnis aus Operating-Leasingvermögen | 0,4 | 0,5 |
| Restrukturierungserträge | 0,0 | 0,1 |
| Gewinne aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen | 0,0 | 0,7 |
| Sonstige Erträge | 1,1 | 1,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –16,7 | –16,7 |
| Verluste aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte | 0,0 | –0,1 |
| Aufwendungen aus der Erzielung von Erträgen aus Operating-Leasingvermögen | –0,5 | –0,5 |
| Restrukturierungsaufwendungen | –0,9 | –1,4 |
| Einlagensicherung | –5,6 | –7,1 |
| Bankenabgaben und sonstige Steuern (inkl. Sanierungs- und Abwicklungsfonds)1) | –7,7 | –4,8 |
| Sonstige Aufwendungen | –2,1 | –2,9 |
| Gesamt | –12,3 | –13,1 |
1) Ab JE24 werden die Zahlungen an den Abwicklungsfonds (JE24: EUR -0,1 Mio., JE23: EUR -0,2 Mio.) aufgrund der geringen Wesentlichkeit als Teil der Bankenabgaben und sonstigen Steuern dargestellt. Die Erträge aus der Veräußerung nicht-finanzieller Vermögenswerte resultierten hauptsächlich aus der Veräußerung von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Immobilien in Bosnien & Herzegowina. Bankabgaben und sonstige Steuern stiegen vor allem aufgrund der neu eingeführten bilanzbezogenen Sondersteuer in Slowenien in Höhe von 0,2% der Vermögenswerte (EUR 2,8 Mio.), die 2023 beschlossen wurde und für die Jahre 2024 bis 2028 zur Anwendung kommt.
(32) Personalaufwand
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | –65,2 | –60,3 |
| Soziale Abgaben | –11,2 | –10,5 |
| Variable Vergütung (ohne Verkaufsanreize) | –10,4 | –10,4 |
| Bonus | –6,0 | –7,1 |
| Anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich | –4,4 | –2,3 |
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | –1,1 |
| Freiwilliger Sozialaufwand | –4,9 | –4,6 |
| Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen | –10,7 | –9,7 |
| Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen | 0,6 | 0,6 |
| Sonstiger Personalaufwand | –2,6 | –2,9 |
| Gesamt | –104,4 | –97,8 |
Die Entwicklung der aktienbasierten Vergütung mit Barausgleich innerhalb der variablen Vergütung spiegelt die Aktivierung des langfristigen Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF)-Vergütungsprogramms wider, bei dem der Kurs der Addiko-Aktien im zweiten Quartal des Jahres 2024 die Schwelle des langfristigen Zielwerts überschritt. Dies löste die Erfassung von weiteren EUR 0,4 Mio. zusätzlich zu den EUR 1,2 Mio. aus, die 2023 aufgelaufen waren. Darüber hinaus genehmigte der Aufsichtsrat von Addiko im Jahr 2024 eine Änderung des langfristigen Anreizplans, wobei das bestehende Vergütungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalanteile in ein Programm mit virtuellen Anteilen umgewandelt wurde. Da das neue Phantom-Share-Programm als aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich anerkannt ist, führte der Wechsel von aktienbasiertem zu Barausgleich aufgrund einer Änderung zu einer Umgliederung eines Betrags von EUR 1,1 Mio. vom Eigenkapital zu den Verbindlichkeiten zum Änderungsdatum und zur Erfassung eines zusätzlichen Aufwands von EUR 0,8 Mio. für die Differenz zwischen den im Eigenkapital erfassten Beträgen aus den vorherigen Bonuszyklen und den neuen geschätzten Barzahlungen (beizulegender Wert der Verbindlichkeit). Bestimmte Anreize werden an Addiko-Verkaufsmitarbeiter auf der Grundlage der Erreichung vordefinierter Ziele gezahlt und werden unter Gebühren- und Provisionsaufwendungen ausgewiesen (2024: EUR -2,1 Mio.; 2023: EUR -2,1 Mio.). Unter Berücksichtigung der in 2024 als Verkaufsanreize gezahlten Beträge würde der gesamte Personalaufwand EUR -106,5 Mio. erreichen (2023: EUR -99,9 Mio.).
(33) Sonstige Verwaltungsaufwendungen
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| EDV-Aufwand | –33,6 | –31,1 |
| Raumaufwand (Miete und sonstige Betriebskosten) | –12,9 | –13,0 |
| Rechts- und Beratungskosten | –7,4 | –4,0 |
| Werbung | –7,9 | –7,5 |
| Übrige Verwaltungsaufwendungen | –9,2 | –8,0 |
| Gesamt | –71,0 | –63,5 |
Der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten ist vor allem auf höhere Beratungskosten in Höhe von EUR 3,0 Mio. im Zusammenhang mit dem freiwilligen Teilangebot der Agri Europe Cyprus Ltd. (Agri Europe Cyprus) vom 16. Mai 2024 und dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot mit dem Ziel der Kontrolle der Nova Ljubljanska banka d.d. (NLB) vom 7. Juni 2024 zurückzuführen.
(34) Abschreibungen
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Sachanlagen | –10,3 | –10,0 |
| davon "Right of use assets" | –4,8 | –5,6 |
| Immaterielle Vermögenswerte | –6,6 | –7,3 |
| Gesamt | –17,0 | –17,3 |
(35) Übriges Ergebnis
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Ergebnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten | –15,4 | –37,4 |
| Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Rechtsstreitigkeiten | 1,6 | 2,2 |
| Dotierung von Rückstellung sowie Kosten für Rechtsstreitigkeiten | –17,0 | –39,6 |
| Nettoergebnis aus operationellen Risiken | 0,3 | –5,6 |
| Auflösung von Rückstellungen aus operationellen Risiken und Erträge aus operationellen Risikofällen | 1,3 | 0,0 |
| Zuführung von Rückstellungen aus operationellen Risiken und Aufwendungen für operationelle Risiken | –1,0 | –5,6 |
| Ergebnis aus der Bewertung von nicht finanziellen Vermögenswerten | -0,1 | –0,2 |
| Auflösung von Wertberichtigung | -0,3 | 0,6 |
| Wertminderung | -0,4 | -0,9 |
| Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen | –0,7 | –1,6 |
| Gesamt | –15,8 | –44,7 |
Das Ergebnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten belief sich 2024 auf EUR -15,4 Mio. (2023: EUR -37,4 Mio.) und wurde in erster Linie durch neue Klagen in Slowenien wegen auf Schweizer Franken lautender Kredite beeinflusst, für die die Bank Rückstellungen in Höhe von EUR 6,8 Mio. (2023: EUR 3,7 Mio.) bildete. Darüber hinaus umfasste dieser Posten die Entwicklung von Rechtsfällen in Serbien in Höhe von EUR -4,4 Mio. (2023: EUR -2,1 Mio.) und Kroatien in Höhe von -3,8 EUR Mio. (2023: EUR -30,7 Mio.). Weitere Einzelheiten zu den Rückstellungen für Rechtsfälle sind in Note (49.2) Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten enthalten. Das Nettoergebnis aus operationellen Risiken wurde durch die Auflösung von EUR 0,5 Mio. der ursprünglich im Jahr 2023 gebildeten Rückstellungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. im Zusammenhang mit anteiligen Gebührenerstattungen in Slowenien für vorzeitige Kreditrückzahlungen („Lexitor“) positiv beeinflusst. Darüber hinaus erhielt Addiko im Jahr 2024 Versicherungserstattungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. im Zusammenhang mit einem Fall von operationellem Risiko eines Kunden in Serbien, der im Jahr 2023 zu Aufwendungen in Höhe von EUR 0,6 Mio. führte. Die Vergleichsperiode des Vorjahres beinhaltete einen Effekt von EUR -2,1 Mio. aufgrund der Entscheidung der Behörde für indirekte Steuern in Bosnien & Herzegowina, frühere Entscheidungen rückgängig zu machen und Mehrwertsteuer auf Kreditkartendienstleistungen zu erheben. Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen resultierten in 2024 aus einer Entscheidung der serbischen Zentralbank, vorübergehende Maßnahmen zur Begrenzung des maximal anwendbaren variablen Zinssatzes für Kredite an Privatpersonen umzusetzen. Der Verlust wird als Differenz zwischen dem Darlehenssaldo zum Änderungsdatum und dem abgezinsten Wert der Cashflows der geänderten Rückzahlungspläne unter Verwendung des ursprünglichen effektiven Zinssatzes berechnet. Eine ähnliche Entscheidung der serbischen Zentralbank im Jahr 2023 führte ebenfalls zur Erfassung von Änderungsverlusten.
(36) Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| 01.01. |
| 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Tatsächliche Ertragsteuern | –10,2 | –10,6 |
| Latente Ertragsteuern | –4,8 | 4,3 |
| davon: aus temporären Differenzen | –4,2 | 1,8 |
| davon: aus steuerlichen Verlusten | –0,6 | 2,5 |
| Gesamt | –15,0 | –6,3 |
Die Steuern auf Einkommen stiegen in 2024 auf EUR -15,0 Mio. gegenüber EUR -6,3 Mio. in 2023. Diese Entwicklung spiegelt das im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr höhere Ergebnis vor Steuern, die vom slowenischen Parlament im Jahr 2023 beschlossene vorübergehende Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes in Slowenien von 19% auf 22% für die Jahre 2024 bis 2028 sowie den höheren Betrag an Quellensteuern wider, die von der Addiko Bank AG im Zusammenhang mit konzerninternen Dividenden erfasst wurden, die voraussichtlich in absehbarer Zukunft von den Nicht-EU Tochtergesellschaften an diese ausgeschüttet werden. Letztere stiegen von EUR 21,1 Mio. in 2023 auf EUR 34,4 Mio. in 2024.
37.1. Überleitung des effektiven Steuersatzes
Die Überleitung vom rechnerisch ermittelten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ergibt sich wie folgt:
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.20231) |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 60.4 | 47.4 |
| Rechnerisch ermittelter Steueraufwand, basierend auf dem inländischen Steuersatz von 24% (2023: 24%) | -13.9 | -11.4 |
| Auswirkungen von abweichenden ausländischen Steuersätzen | 7.1 | 5.9 |
| Steuerliche Auswirkungen von: | ||
| Steuerfreie Einnahmen | 0.2 | 0.2 |
| Investitionsbezogene Steuererleichterungen und andere Effekte, die die Steuerlast verringern | 2.2 | 1.5 |
| Nicht abzugsfähige Ausgaben und Quellensteuern | -1.4 | -0.9 |
| Quellensteuern, für die keine Steuergutschrift möglich war | -1.2 | -0.7 |
| Verluste des laufenden Jahres, für die keine latente Steuerforderung ausgewiesen wird | -7.1 | -4.6 |
| Anerkennung von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten und Neubewertung des bestehenden Bestands an aktiver Steuerlatenz aus steuerpflichtigen Verlusten | -0.7 | 2.5 |
| Erfassung/Nicht-Erfassung von temporären Differenzen | -0.7 | -0.3 |
| Vorperioden | -0.6 | -1.0 |
| Sonstige | 1.1 | 2.5 |
| Tatsächliche Einkommensteuer | -15.0 | -6.3 |
| Effektiver Steuersatz | 24.8% | 13.4% |
1) Vorjahresbeträge wurden angepasst, um eine detailliertere und transparentere Darstellung vorzunehmen.
Jedes Unternehmen innerhalb der Addiko Gruppe ist gemäß den jeweiligen lokalen Steuervorschriften steuerpflichtig. Körperschaftsteuersätze für diese Unternehmen liegen zwischen 9% und 23%. Die Entwicklung des effektiven Steuersatzes wurde hauptsächlich durch den Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf Verluste des laufenden Jahres in der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 7,1 Mio. (2023: EUR 4,6 Mio.) beeinflusst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftige steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung stehen werden, gegen die die aktiven latenten Steuern verwendet werden können. Darüber hinaus führte die Neubewertung der latenten Steueransprüche aus bestehenden steuerlichen Verlusten in der slowenischen Gesellschaft zu einer Verringerung um EUR 0,7 Mio.
37.2. Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres
Im Geschäftsjahr wurden aktive und passive latente Steuern saldiert, soweit die Voraussetzungen nach IAS 12 erfüllt waren. Latente Steuern (Steueransprüche oder Steuerschulden) wurden für die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den IFRS-Werten sowie für steuerliche Verlustvorträge wie in der folgenden Tabelle dargestellt erfasst:
in EUR Mio.
| Netto-betrag 01.01. | Erfasst in der Erfolgs-rechnung | Erfasst im sonstigen Ergebnis | Netto-betrag Stand 31 Dezember 2024 | Latente Ertragsteueransprüche | Latente Ertragsteuerverpflichtungen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,3 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 7,7 | 0,0 | –3,2 | 4,5 | 4,5 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 0,5 | 0,1 | 0,0 | 0,6 | 0,8 | –0,2 |
| Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte) | –1,1 | 0,5 | 0,0 | –0,6 | 1,5 | –2,1 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,3 | –0,1 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | 0,0 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,5 | 0,2 | 0,0 | 0,7 | 0,7 | 0,0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Leasingverbindlichkeiten) | 2,5 | –0,5 | 0,0 | 2,0 | 2,0 | 0,0 |
| Rückstellungen | 10,3 | -2,6 | 0,0 | 7,8 | 7,8 | 0,0 |
| Nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften | -1,0 | -0,7 | 0,0 | -1,7 | 0,0 | -1,7 |
| Sonstige | 2,3 | -1,0 | -0,1 | 1,2 | 1,2 | 0,0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 12,8 | -0,8 | 0,0 | 12,1 | 12,1 | 0,0 |
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 35,1 | -4,8 | –3,4 | 26,9 | 31,0 | –4,0 |
| Verrechnung der Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –2,3 | 2,3 |
| Steueransprüche (-schulden) netto | 35,1 | -4,8 | –3,4 | 26,9 | 28,6 | -1,7 |
Die latenten Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht ausgeschütteten Gewinnen umfassen die Quellensteuer, die im darauffolgenden Jahr auf geplante Dividenden gezahlt werden muss.
in EUR Mio.
| Stand 31. Dezember 2023 Netto-betrag 01.01. | Erfasst in der Erfolgs-rechnung | Erfasst im sonstigen Ergebnis | Netto-betrag Stand 31 Dezember 2023 | Latente Ertragsteueransprüche | Latente Ertragsteuerverpflichtungen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,3 | 0,3 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 14,0 | 0,0 | -6,3 | 7,7 | 7,7 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 1,9 | -1,5 | 0,0 | 0,5 | 0,8 | -0,3 |
| Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte) | -1,2 | 0,1 | 0,0 | -1,1 | 1,6 | -2,7 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,4 | -0,1 | 0,0 | 0,3 | 0,3 | 0,0 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,1 | 0,3 | 0,0 | 0,5 | 0,5 | 0,0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Leasingverbindlichkeiten) | 2,8 | -0,3 | 0,0 | 2,5 | 2,5 | 0,0 |
| Rückstellungen | 7,3 | 3,0 | 0,0 | 10,3 | 10,3 | 0,0 |
| Nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften 1) | 0,0 | -1,0 | 0,0 | -1,0 | 0,0 | -1,0 |
| Sonstige | 1,3 | 1,0 | 0,0 | 2,3 | 12,3 | 0,0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 10,3 | 2,5 | 0,0 | 12,8 | 12,8 | 0,0 |
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 37,0 | 4,4 | -6,3 | 35,1 | 39,1 | -4,0 |
| Verrechnung der Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –4,0 | 4,0 |
| Steueransprüche (-schulden) netto | 37,0 | 4,4 | -6,3 | 35,1 | 35,1 | 0,0 |
1) Vorjahresbeträge wurden angepasst um eine detailliertere und transparentere Darstellung vorzunehmen.
Die gesamte Veränderung der latenten Steuern beträgt EUR -8,2 Mio. (2023: EUR -1,9 Mio.). Davon werden EUR -4,8 Mio. (2023: EUR 4,4 Mio.) in der laufenden Erfolgsrechnung als latenter Steuerertrag und ein Betrag von EUR -3,4 Mio. (2023: EUR -6,3 Mio.) im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ausgewiesen.
37.3. Nicht angesetzte latente Steueransprüche
Für die folgenden Posten wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da in den nächsten 5 Jahren nicht ausreichend steuerpflichtige Gewinne zu erwarten sind.
| in EUR Mio. | 2024 Bruttowerte | 2024 Steuereffekte | 2023 Bruttowerte | 2023 Steuereffekte |
|---|---|---|---|---|
| Abzugsfähige temporäre Differenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Steuerverluste | 350,9 | 79,9 | 324,8 | 73,9 |
| Total | 350,9 | 79,9 | 324,8 | 73,9 |
37.4. Nicht angesetzte latente Steuerschulden
Der Gesamtbetrag der temporären Differenzen im Zusammenhang mit Investitionen in Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuerschulden ausgewiesen wurden, weil die Muttergesellschaft in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht umkehren wird, entspricht EUR 85,1 Mio. (JE23: EUR 85,2 Mio.), was theoretischen latenten Steuerschulden in Höhe von EUR 4,3 Mio. (JE23: EUR 4,3 Mio.) entspricht.
37.5. Latente Steuern auf steuerliche Verluste der Vorjahre
Die Nutzung der nicht genutzten steuerlichen Verluste aus den Vorjahren und ihre Vortragsfähigkeit sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
in EUR Mio.
| Steuerliche Verluste pro Land | -2024 ABS | -2024 ABH | -2024 Gesamt | Anwendbarer Steuersatz |
|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge (nie ablaufen) | 0,0 | 270,6 | 270,6 | 22,0% |
| Steuerliche Verlustvorträge (eingeschränkt verwendbar) | 135,1 | 0,0 | 135,1 | 23,0% |
| Gesamtbetrag der vorgetragenen Steuern | 135,1 | 270,6 | 405,8 | |
| Theoretische latente Steueransprüche | 29,7 | 62,2 | 92,2 | |
| Erfasste Latente Steuer | 12,1 | 0,0 | 12,1 | |
| Nicht angesetzte Latente Steuer | 17,6 | 62,2 | 79,9 |
in EUR Mio.
| Steuerliche Verluste pro Land | -2023 ABS | -2023 ABH | -2023 Gesamt | Anwendbarer Steuersatz |
|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge (nie ablaufen) | 143,4 | 239,8 | 383,2 | 22,0% |
| Theoretische latente Steueransprüche | 31,5 | 55,2 | 86,7 | |
| Erfasste Latente Steuer | 12,8 | 0,0 | 12,8 | |
| Nicht angesetzte Latente Steuer | 18,7 | 55,2 | 73,9 |
37.5.1. Slowenien
Im November 2024 verabschiedete das slowenische Parlament eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, mit der unter anderem eine Begrenzung auf fünf Jahre für den Vortrag von steuerlichen Verlusten eingeführt wurde (die Möglichkeit, steuerliche Verluste vorzutragen, war zuvor zeitlich unbegrenzt). Die Maßnahmen sind mit dem 1.Januar 2025 in Kraft getreten. Da der von Addiko verwendete Verwertungszeitraum fünf Jahre beträgt, hatte die Genehmigung des Gesetzes keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss 2024, jedoch auf die Möglichkeit, die bestehenden steuerlichen Verluste in Höhe von EUR 135,1 Mio. (JE23: EUR 143,4 Mio.) vollständig zu nutzen. Im Jahr 2024 beliefen sich die latenten Steueransprüche aus dem Vortrag steuerlicher Verluste auf EUR 12,1 Mio. (JE 23: EUR 12,8 Mio.). Zusätzliche latente Steueransprüche aus dem Vortrag steuerlicher Verluste in Höhe von EUR 17,6 Mio. (JE23: EUR 18,7 Mio.) konnten nicht erfasst werden, da es nicht wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen in den nächsten fünf Jahren genügend steuerpflichtige Gewinne erwirtschaftet, um die bestehenden steuerlichen Verluste vollständig zu nutzen. Der im Jahr 2024 angesetzte DTA-Betrag basiert auf dem Körperschaftsteuersatz, der auf den Fünfjahressteuerplan der slowenischen Tochtergesellschaft angewendet wird, und berücksichtigt, dass die Nutzung von steuerlichen Verlusten auf 50% der tatsächlichen Steuerbemessungsgrundlage begrenzt ist. Aufgrund einiger Unsicherheiten in Bezug auf externe Faktoren (regulatorisches Umfeld, Marktsituation usw.) wurde für die Berechnung der latenten Steueransprüche eine niedrigere Bandbreite der erwarteten Ergebnisse herangezogen. Die folgende Tabelle enthält eine Sensitivitätsanalyse für die wichtigsten Annahmen, die im Fünfjahres-Steuerplan getroffen wurden, und veranschaulicht die Auswirkungen auf den DTA-Betrag durch Änderungen der relevanten Annahmen (während alle anderen Faktoren konstant bleiben), die zum Berichtszeitpunkt nach vernünftigem Ermessen möglich waren:
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Zinssatz für Kundenkredite+50bp | 2,2 | 2,2 | |
| Durchschnittlicher Zinssatz für Kundenkredite-50bp | -2,2 | -2,2 | |
| Risikokosten+25bp | -1,3 | -1,2 | |
| Risikokosten-25bp | 1,3 | 1,2 |
37.5.2. Österreich
Im Jahr 2024 hat die Muttergesellschaft der Gruppe zusätzliche steuerliche Verluste in Höhe von EUR 30,8 Mio. (2023: EUR 19,9 Mio.) verbucht, wodurch sich die kumulierten steuerlichen Verluste auf EUR 270,6 Mio. (2023: EUR 239,8 Mio.) erhöhten. Obwohl die steuerlichen Verluste unbegrenzt nutzbar sind, hat Addiko keine latenten Steueransprüche aus dem Vortrag steuerlicher Verluste angesetzt, da nicht sicher ist, ob die steuerlichen Verluste genutzt werden können, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft ein steuerpflichtiger Gewinn zur Verfügung stehen wird. Gemäß dem Ökosozialen Steuerreformgesetz in Österreich wurde der Körperschaftsteuersatz für das Kalenderjahr 2023 von 25% auf 24% und für das Kalenderjahr 2024 auf 23% gesenkt. Aufgrund der oben beschriebenen Situation hatte diese Änderung jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten, die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 erfasst wurden.
37.6. Ungewissheit über die steuerliche Behandlung
Die Addiko Gruppe hat geprüft, ob sie unsichere Steuerpositionen hat, insbesondere im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen. Im Allgemeinen kann eine Steuerprüfung, die zur Entstehung zusätzlicher Steuerschulden, Verzugszinsen und Strafen führen kann, jederzeit innerhalb von vier bis sechs Jahren ab dem Datum der Steuererklärung oder ab dem Jahr, in dem die Steuer hätte veranlagt werden sollen, eingeleitet werden. Die Addiko Gruppe hat auf der Grundlage ihrer Studie zur Einhaltung der Steuervorschriften und zu Verrechnungspreisen festgestellt, dass es wahrscheinlich ist, dass ihre steuerliche Behandlung von den Steuerbehörden akzeptiert wird. Da die Addiko Gruppe jedoch einer Vielzahl von Steuervorschriften unterliegt, die in einigen Fällen erst seit kurzer Zeit in Kraft sind, häufig geändert und von verschiedenen politischen Unterabteilungen durchgesetzt werden, besteht das Risiko, dass Steuerprüfungen aufgrund unterschiedlicher Auslegungen zu Steuerfehlern führen, die die Addiko Gruppe dazu verpflichten könnten, zusätzliche Steuern zu zahlen, mit denen zuvor nicht zu rechnen war.
37.7. Globale Mindeststeuer
Um Bedenken hinsichtlich der ungleichen Gewinnverteilung und Steuerbeiträge großer multinationaler Konzerne auszuräumen, wurden auf globaler Ebene verschiedene Vereinbarungen getroffen, darunter eine Vereinbarung von über 135 Gerichtsbarkeiten zur Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15%. Nach dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Dezember 2021 veröffentlichten Entwurf eines Rechtsrahmens und den damit verbundenen detaillierten Leitlinien im März 2022 verabschiedete der EU-Rat im Dezember 2022 die Richtlinie 2022/2523. Diese Richtlinie wurde durch das Mindeststeuergesetz in österreichisches Recht umgesetzt und trat Anfang 2024 in Kraft. In den Anwendungsbereich fallen große Unternehmensgruppen, die in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre einen Nettoumsatz von mindestens EUR 750 Mio. erzielen, unabhängig davon, ob es sich um eine rein inländische oder eine multinationale Unternehmensgruppe handelt. Sofern die Gerichtsbarkeiten keinen niedrigeren Schwellenwert einführen, hat die Addiko Gruppe in den vergangenen Jahren die oben genannten Schwellenwerte nicht überschritten und unterliegt daher derzeit nicht der Zusatzsteuer.
38. Erläuterungen zur Bilanz
Barreserve in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert | Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle | Netto-Buchwert | Bruttobuchwert | |
| Kassenbestand | 131,8 | 0,0 | 131,8 | 114,4 |
| Guthaben bei Zentralbanken | 1.003,9 | 0,0 | 1.003,9 | 1.045,6 |
| Sichtguthaben | 115,8 | 0,0 | 115,8 | 94,7 |
| Gesamt | 1.251,5 | 0,0 | 1.251,4 | 1.254,6 |
Der Gesamtbetrag der Barreserve bei Zentralbanken und sonstigen Sichteinlagen wird als Geschäft mit geringem Risiko betrachtet und in Stage 1 (12-Monats-ECL) eingestuft. In der Position Guthaben bei Zentralbanken sind EUR 233,3 Mio. (JE23: EUR 232,3 Mio.) Mindestreserven enthalten, die die Tochtergesellschaften zum Stichtag auf ihren Girokonten bei ihren nationalen Zentralbanken hielten, um die vorgeschriebenen Anforderungen im Durchschnitt der Erfüllungsperiode zu erfüllen.
38.1. Barreserven bei Zentralbanken und Sichtguthaben - Entwicklung des Bruttobuchwerts
in EUR Mio.
| 2024 | 2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 1 | |||||
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.140,2 | 1.263,0 | ||||
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 59,7 | 471,4 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –35,9 | -472,6 | ||||
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –44,3 | -121,5 | ||||
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | ||||
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | ||||
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | –0,1 | -0,1 | ||||
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.119,6 | 1.140,2 |
Da die ECL-Wertberichtigung weniger als EUR 0,1 Mio. beträgt, wird auf eine weitergehende Aufgliederung nach Sta-ges verzichtet.
39. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Derivate | 5,0 | 4,9 |
| Schuldverschreibungen | 9,4 | 24,6 |
| Staatssektor | 9,4 | 24,6 |
| Gesamt | 14,4 | 29,5 |
40. Kredite und Forderungen
Die Addiko Gruppe bewertet alle Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
40.1. Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| Brutto- Buchwert | Wertberichtigung erwarteter Kreditausfälle | Netto-Buchwert | Brutto- Buchwert | |
| Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 44,3 | 0,0 | 44,2 | 66,7 |
in EUR Mio.
| 2024 | 2023 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 65,8 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 66,7 | 89,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 89,2 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 258,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 258,8 | 32,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 32,7 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –248,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –248,6 | -122,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -122,6 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –32,1 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | –31,9 | 64,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 64,3 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,4 | –1,1 | 0,0 | 0,0 | –0,8 | 2,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 3,2 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 44,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 44,3 | 65,8 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 66,7 |
Da die ECL-Wertberichtigung weniger als EUR 0,1 Mio. beträgt, wird auf eine weitergehende Aufgliederung nach Stages verzichtet.
Die obigen Tabellen wurden unter Verwendung eines Bruttobasisansatzes erstellt, der sowohl den Posten „Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte“ als auch den Posten „Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden“ umfasst. Dies umfasst auch den Bruttobuchwert der Forderungen an Kreditinstitute, die während des Berichtszeitraums ausgezahlt wurden und fällig sind. Eine solche Darstellung ist zwar formal korrekt, kann aber dazu führen, dass wesentliche Beträge aus kurzfristigen Transaktionen mit Kreditinstituten einbezogen werden. Eine solche Darstellung bietet möglicherweise nur einen begrenzten Einblick, wie sich wesentliche Änderungen des Bruttobuchwerts während des Berichtszeitraums auf die Wertberichtigung ausgewirkt haben.
40.2. Kredite und Darlehen an Kunden
in EUR Mio.| | Brutto- Buchwert | Erwartete Kreditausfälle | Netto-Buchwert | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushalte | 2.380,6 | –17,2 | –17,6 | –65,3 | –0,2 | | 2.280,2 |
| Nichtfinanzielle Gesellschaften | 1.251,9 | –8,0 | –9,0 | –46,6 | 0,0 | | 1.188,2 |
| Staatssektor | 14,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 13,9 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 24,2 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | | 24,0 |
| Gesamt | 3.670,6 | –25,4 | –26,6 | –112,0 | –0,2 | | 3.506,4 |
in EUR Mio.
| Brutto- Buchwert | Erwartete Kreditausfälle | Netto-Buchwert | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushalte | 2.247,7 | -11,5 | -21,1 | -61,9 | -1,1 | 2.152,0 | |
| Nichtfinanzielle Gesellschaften | 1.341,9 | -6,7 | -12,9 | -45,2 | 0,0 | 1.277,1 | |
| Staatssektor | 35,9 | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 35,7 | |
| Sonstige Finanzunternehmen | 24,8 | -0,1 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 24,4 | |
| Gesamt | 3.650,3 | -18,4 | -34,5 | -107,1 | -1,1 | 3.489,2 |
in EUR Mio.
2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 3.014,8 | 498,5 | 130,9 | 6,2 | 3.650,3 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 1.457,8 | 20,2 | 0,3 | 0,0 | 1.478,4 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –462,7 | –85,0 | –15,4 | –0,5 | –563,7 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –727,1 | –125,6 | 14,2 | 1,3 | –837,3 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –62,0 | 10,0 | 52,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | –46,0 | –1,0 | –47,1 |
| Änderungen aufgrund von Anpassungen, welche nicht aus der Ausbuchung resultieren | –0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,6 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | –3,7 | –6,8 | 0,7 | 0,3 | –9,5 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 3.216,5 | 311,2 | 136,7 | 6,2 | 3.670,6 |
in EUR Mio.
2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 2.935,6 | 381,0 | 151,8 | 7,8 | 3.476,2 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 1.595,8 | 40,3 | 0,9 | 0,2 | 1.637,2 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –615,2 | –55,5 | –34,2 | –0,4 | –705,3 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –665,7 | –66,4 | 31,8 | –1,3 | –701,5 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –235,5 | 199,8 | 35,7 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | –49,9 | 0,0 | –49,9 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | –0,2 | –0,7 | –3,8 | 0,0 | –4,7 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 3.014,8 | 498,5 | 132,3 | 6,2 | 3.651,9 |
Entwicklung der erwarteten Kreditausfälle:
in EUR Mio.
2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | –18,4 | –34,5 | –107,1 | –1,1 | –161,2 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 49,7 | –13,5 | –87,9 | 0,0 | –51,7 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | –23,7 | –1,2 | 0,0 | 0,0 | –24,9 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 5,1 | 7,3 | 16,0 | 0,5 | 29,0 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –38,0 | 15,3 | 22,6 | 0,0 | 0,0 |
| Änderungen aufgrund von Anpassungen, welche nicht aus der Ausbuchung resultieren | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Änderungen der Modelle | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 45,2 | 1,0 | 46,2 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | –0,1 | –0,8 | –0,7 | –1,6 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | –25,4 | –26,6 | –112,0 | –0,2 | –164,2 |
in EUR Mio.
2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | –21,0 | –44,3 | –117,0 | –1,2 | –183,5 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 12,1 | 1,1 | -43,5 | 0,1 | -20,5 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | 21,8 | –3,0 | 0,0 | 0,0 | –16,8 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | -13,8 | 4,3 | 6,5 | 0,1 | 15,0 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 4,1 | 7,5 | 2,2 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | -9,8 | 0,0 | 48,9 | 0,0 | 49,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,2 | –0,2 | –4,3 | -0,1 | –4,3 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | 18,4 | –34,5 | –107,1 | –1,1 | –161,2 |
40.2.1. Kredite und Darlehen an Haushalte
in EUR Mio.
2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.875,0 | 291,2 | 76,0 | 5,4 | 2.247,7 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 803,8 | 5,9 | 0,3 | 0,0 | 810,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –208,8 | –35,5 | –6,6 | –0,5 | –251,4 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –355,2 | –50,3 | 2,5 | 0,1 | –403,0 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,8 | –28,6 | 27,8 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | –18,7 | –1,0 | –19,8 |
| Änderungen aufgrund von Anpassungen, welche nicht aus der Ausbuchung resultieren | -0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 2,4 | –3,6 | –1,4 | 0,3 | –2,3 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 2.117,5 | 179,1 | 79,8 | 4,2 | 2.380,6 |
in EUR Mio.
2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.778,6 | 255,0 | 90,1 | 6,7 | 2.130,4 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 742,1 | 17,2 | 0,5 | 0,2 | 760,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | -257,1 | -24,3 | -13,1 | -0,4 | -294,9 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | -273,0 | -50,1 | 9,7 | -1,1 | -314,5 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -118,1 | 96,4 | 21,7 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | -28,8 | 0,0 | -28,8 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 2,5 | -3,0 | -4,1 | 0,0 | -4,6 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.875,0 | 291,2 | 76,0 | 5,4 | 2.247,7 |
in EUR Mio.
2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | –11,5 | –21,1 | –61,9 | –1,1 | –95,6 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 23,9 | –12,2 | –36,1 | 0,0 | –24,4 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | –12,4 | –0,9 | 0,0 | 0,0 | –13,3 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 3,7 | 3,4 | 6,2 | 0,5 | 13,8 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –20,9 | 13,3 | 7,5 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 18,3 | 1,0 | 19,3 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | –0,1 | 0,7 | –0,7 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | –17,2 | –17,6 | –65,3 | –0,2 | –100,4 |
in EUR Mio.
2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -13,7 | -26,9 | -71,3 | -1,2 | -113,2 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 16,2 | 0,0 | -24,2 | 0,1 | -8,0 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | -7,1 | -2,1 | 0,0 | 0,0 | -9,2 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 2,7 | 1,8 | 3,0 | 0,1 | 7,5 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -9,8 | 6,2 | 3,6 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 28,1 | 0,0 | 28,1 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,2 | -0,1 | -1,0 | 0,0 | -0,9 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -11,5 | -21,1 | -61,9 | -1,1 | -95,6 |
Der ECL-Bestand für Forderungen an private Haushalte stieg im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum leicht an, hauptsächlich innerhalb der Stufe 3, was auf erhöhte Zuflüsse bei Ausfall zurückzuführen ist. Die ECL-Wertberichtigung für die Stufe 2 verringerte sich und die ECL-Wertberichtigung für die Stufe 1 erhöhte sich, was auf entsprechende Bewegungen des Bruttobuchwerts zurückzuführen ist, so dass die Gesamtabdeckung sowohl des Performing als auch des Non-Performing Portfolios stabil blieb.
40.2.2. Kredite und Darlehen an andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
in EUR Mio.
2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.086,1 | 200,1 | 54,9 | 0,8 | 1.341,9 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 624,3 | 14,4 | 0,0 | 0,0 | 638,7 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –219,0 | –44,8 | –8,8 | 0,0 | –272,6 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –360,1 | –72,5 | 11,6 | 1,2 | –419,8 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –61,7 | 37,4 | 24,2 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | –27,2 | 0,0 | –27,2 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | –8,0 | –3,2 | 2,1 | 0,0 | –9,1 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.061,6 | 131,4 | 56,9 | 2,0 | 1.251,9 |
in EUR Mio.
2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.099,5 | 121,4 | 61,7 | 1,0 | 1.283,6 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 779,7 | 21,5 | 0,5 | 0,0 | 801,6 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | -297,7 | -29,8 | -21,2 | 0,0 | -348,7 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | -374,8 | -18,5 | 22,1 | -0,3 | -371,5 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -117,3 | 103,3 | 14,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | -21,1 | 0,0 | -21,1 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | -3,1 | 2,2 | -1,1 | 0,0 | -2,1 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.086,1 | 200,1 | 54,9 | 0,8 | 1.341,9 |
in EUR Mio.
2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | –6,7 | –12,9 | –45,2 | 0,0 | –64,9 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 25,6 | –1,2 | –51,7 | 0,0 | –27,4 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | –11,2 | –0,3 | 0,0 | 0,0 | –11,5 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 1,3 | 3,6 | 9,8 | 0,0 | 14,7 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –17,0 | 1,9 | 15,1 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 26,9 | 0,0 | 26,9 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | –1,5 | 0,0 | –1,5 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | –8,0 | –9,0 | –46,6 | 0,0 | –63,6 |
in EUR Mio.
2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -7,1 | -16,5 | -45,6 | 0,0 | -69,2 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 5,6 | 0,7 | -19,4 | 0,0 | -13,1 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | -6,6 | -0,8 | 0,0 | 0,0 | -7,4 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 1,4 | 2,5 | 3,5 | 0,0 | 7,4 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 1,4 | -1,3 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 20,8 | 0,0 | 20,9 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | -0,1 | -3,2 | 0,0 | -3,3 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -6,7 | -12,9 | -45,2 | 0,0 | -64,9 |
Der ECL-Bestand für Forderungen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften ist im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum leicht gesunken, was mit dem Rückgang der notleidenden Engagements im Einklang steht.
40.2.3. Kredite und Darlehen an den Staatssektor
in EUR Mio.
2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 33,6 | 2,4 | 0,0 | 0,0 | 35,9 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 17,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 17,2 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –29,1 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | –29,2 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –9,6 | –2,2 | 0,0 | 0,0 | –11,8 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 1,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,0 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 13,9 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 14,0 |
in EUR Mio.
2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 01.01. |
| in EUR Mio. | 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 35,3 | 2,1 | 0,0 | 0,0 | 37,4 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 37,3 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 38,1 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | -25,9 | -0,9 | 0,0 | 0,0 | -26,8 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | -15,4 | 2,2 | 0,0 | 0,0 | -13,2 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 1,9 | -1,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 33,6 | 2,4 | 0,0 | 0,0 | 35,9 |
| in EUR Mio. | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | –0,1 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | –0,2 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| in EUR Mio. | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
40.2.4. Kredite und Darlehen an sonstige Finanzunternehmen
| in EUR Mio. | 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 20,1 | 4,8 | 0,0 | 0,0 | 24,8 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 12,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 12,5 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –5,7 | –4,7 | 0,0 | 0,0 | –10,4 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –2,2 | –0,5 | 0,0 | 0,0 | –2,7 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –1,1 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | –0,1 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 23,5 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 24,2 |
| in EUR Mio. | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 22,2 | 2,5 | 0,1 | 0,0 | 24,8 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 36,6 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 37,4 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –34,4 | –0,5 | 0,0 | 0,0 | –34,9 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –2,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –2,4 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –2,0 | 2,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 20,1 | 4,8 | 0,0 | 0,0 | 24,8 |
| in EUR Mio. | 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,1 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | -0,5 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,0 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
| in EUR Mio. | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,1 | -0,8 | -0,1 | 0,0 | -1,0 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 0,0 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,5 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | -0,5 |
40.3. Kredite und Darlehen, die vertraglichen Modifikationen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führten
Die nachstehende Tabelle zeigt die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen, die der Stage 2 oder Stage 3 zugeordnet sind und die während des Berichtszeitraums einer Modifikation unterlagen, die nicht zu einer Ausbuchung führte.
| In EUR Mio. | 31.12.2024 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifizierung | 31.12.2024 Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen | 31.12.2023 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifizierung | 31.12.2023 Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Finanzunternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 4,4 | 0,0 | 2,8 | 0,0 |
| Haushalte | 5,3 | –0,1 | 2,4 | 0,0 |
| Gesamt | 9,7 | –0,1 | 5,2 | 0,0 |
Der gesamte Bruttobuchwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die von Vertragsänderungen betroffen waren, die nicht zu einer Ausbuchung zu einem Zeitpunkt führten, an dem sie der Stufe 2 oder Stufe 3 zugeordnet waren und im Laufe des Jahres 2024 wieder der Stufe 1 zugeordnet wurden, betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 0,4 Mio. (JE23: EUR 0,4 Mio.).
(41) Investitionswertpapiere
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 686,8 | 728,7 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1,4 | 2,1 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 776,5 | 447,9 |
| Gesamt | 1.464,7 | 1.178,6 |
41.1. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste finanzielle Vermögenswerte
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Schuldverschreibungen | 664,6 | 709,5 |
| Staatssektor | 575,8 | 599,0 |
| Kreditinstitute | 83,6 | 103,5 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 5,1 | 5,0 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,0 | 2,0 |
| Eigenkapitalinstrumente | 22,1 | 19,2 |
| Staatssektor | 13,6 | 13,1 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 8,2 | 5,6 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,4 | 0,5 |
| Gesamt | 686,8 | 728,7 |
| in EUR Mio. | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet - Schuldverschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
| Bruttobuchwert | 701,2 | 767,3 | |||
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle | -0,1 | -0,6 | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 701,1 | 766,7 | |||
| Kumulierte Veränderungen des sonstigen Ergebnisses | -36,5 | -57,2 | |||
| Beizulegenden Zeitwert | 664,6 | 709,5 |
| in EUR Mio. | 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 764,3 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 767,3 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 119,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 119,5 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | –71,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –71,3 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | –116,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –116,2 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 3,0 | –3,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 1,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,9 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 701,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 701,2 |
| in EUR Mio. | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Bruttobuchwert zum 01.01. | 960,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 960,1 |
| Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte | 9,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 9,5 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden | -179,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -179,3 |
| Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte | -18,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -18,5 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -3,0 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | -4,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -4,5 |
| Bruttobuchwert zum 31.12. | 764,3 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 767,3 |
| in EUR Mio. | 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | –0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,6 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| in EUR Mio. | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 |
Die folgende Tabelle enthält erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste Eigenkapitalinstrumente und deren beizulegende Zeitwerte:
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Slovenian Bank - Abwicklungsfond | 13,6 | 13,1 |
| VISA Inc. | 7,7 | 5,1 |
| Sonstige Eigenkapitalinstrumente | 0,9 | 1,0 |
| Gesamt | 22,1 | 19,2 |
41.2. Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Schuldverschreibungen | 1,1 | 1,8 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 1,1 | 1,8 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,3 | 0,3 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,3 | 0,3 |
| Gesamt | 1,4 | 2,1 |
41.3. Zu fortgeführten Anschaffungskosten
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Schuldverschreibungen | 776,5 | 447,9 |
| Staatssektor | 743,6 | 434,5 |
| Kreditinstitute | 29,6 | 10,4 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 3,3 | 3,0 |
| Gesamt | 776,5 | 447,9 |
Bei Instrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, liegen die Wertberichtigungen für Kreditausfälle unter EUR 0,2 Mio. (2023: unter EUR 0,2 Mio.) und werden daher nicht separat ausgewiesen.
| in EUR Mio. | 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt | |
| Bruttobuchwert zum 01.01. |
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Gehaltene Grundstücke, Gebäude und Anlagen | 36,3 | 38,8 |
| Grund und Gebäude | 27,8 | 30,4 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6,9 | 7,1 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau | 1,6 | 1,3 |
| "Right of use assets" | 17,2 | 16,1 |
| Grund und Gebäude | 12,9 | 14,2 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3,9 | 1,3 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0,4 | 0,6 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1,9 | 2,7 |
| Gesamt | 55,4 | 57,6 |
(43) Immaterielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Firmenwert | 0,0 | 0,0 |
| Gekaufte Software | 18,8 | 18,0 |
| Selbst erstellte Software | 2,0 | 1,8 |
| Software in Entwicklung | 4,9 | 3,5 |
| Gesamt | 25,7 | 23,3 |
(44) Anlagespiegel
44.1. Entwicklung der Anschaffungskosten und Buchwerte
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Grundstücke, Gebäude und Anlagen stellt sich wie folgt dar:
in EUR Mio.
| 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau | Als Finanz-investition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Anschaffungskosten 01.01. | 71,5 | 51,6 | 1,3 | 5,7 | 130,2 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zugänge | 0,2 | 1,6 | 1,6 | 0,0 | 3,4 |
| Abgänge | –0,5 | –6,5 | 0,0 | –0,5 | –7,5 |
| Sonstige Veränderungen | 1,0 | 0,5 | –1,4 | –0,7 | –0,7 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 72,2 | 47,2 | 1,6 | 4,4 | 125,4 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | –44,4 | –40,3 | 0,0 | –2,5 | –87,2 |
| Buchwert 31.12. | 27,8 | 6,9 | 1,6 | 1,9 | 38,2 |
in EUR Mio.
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | Betriebs- und Geschäfts-ausstattung – im Bau | Als Finanz-investition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Anschaffungskosten 01.01. | 71,8 | 53,2 | 0,8 | 9,8 | 135,6 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zugänge | 0,6 | 1,8 | 1,1 | 0,0 | 3,5 |
| Abgänge | -0,9 | -3,5 | 0,0 | -4,8 | -9,2 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,2 | -0,6 | 0,7 | 0,3 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 71,5 | 51,6 | 1,3 | 5,7 | 130,2 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | -41,2 | -44,5 | 0,0 | -3,0 | -88,7 |
| Buchwert 31.12. | 30,4 | 7,1 | 1,3 | 2,7 | 41,5 |
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Grundstücke, Gebäude und Anlagen, welche als "Right of use asset" aktiviert wurden stellt sich wie folgt dar:
in EUR Mio.
| 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Anschaffungskosten 01.01. | 31,9 | 5,2 | 0,9 | 38,1 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zugänge | 2,3 | 3,4 | 0,0 | 5,8 |
| Abgänge | –0,7 | –0,1 | 0,0 | –0,8 |
| Sonstige Veränderungen | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 33,9 | 8,5 | 1,0 | 43,4 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | –21,1 | –4,6 | –0,4 | –26,0 |
| Buchwert 31.12. | 12,9 | 3,9 | 0,6 | 17,4 |
in EUR Mio.
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Anschaffungskosten 01.01. | 30,1 | 4,9 | 0,9 | 35,9 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zugänge | 2,0 | 0,6 | 0,0 | 2,6 |
| Abgänge | -1,3 | -0,7 | 0,0 | -2,0 |
| Sonstige Veränderungen | 1,1 | 0,5 | 0,0 | 1,6 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 31,9 | 5,2 | 1,0 | 38,1 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | -17,8 | -3,9 | -0,4 | -22,0 |
| Buchwert 31.12. | 14,2 | 1,3 | 0,6 | 16,1 |
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
in EUR Mio.
| 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Software gekauft | Selbst erstellte Software | In Entwicklung | Gesamt | |
| Anschaffungskosten 01.01. | 113,7 | 4,5 | 3,5 | 121,7 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zugänge | 2,5 | 0,0 | 4,3 | 6,8 |
| Intern entwickelt | 0,0 | 0,0 | 2,4 | 2,4 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 |
| Sonstige Veränderungen | 4,2 | 0,9 | –5,2 | 0,0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 120,4 | 5,4 | 5,0 | 130,8 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | –101,7 | –3,4 | 0,0 | –105,1 |
| Buchwert 31.12. | 18,8 | 2,0 | 4,9 | 25,7 |
in EUR Mio.
| Software gekauft | Software entwickelt | In Entwicklung | Gesamt | |
| Anschaffungskosten 01.01. | 108,5 | 3,7 | 3,4 | 115,5 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zugänge | 2,5 | 0,0 | 2,6 | 5,1 |
| Intern entwickelt | 0,0 | 0,0 | 1,2 | 1,2 |
| Abgänge | -0,3 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
| Sonstige Veränderungen | 2,9 | 0,8 | -3,7 | 0,0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 113,7 | 4,5 | 3,5 | 121,7 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | -95,7 | -2,6 | 0,0 | -98,3 |
| Buchwert 31.12. | 18,0 | 1,8 | 3,5 | 23,3 |
44.2. Entwicklung der Abschreibung
Die Entwicklung der Abschreibung für Grundstücke, Gebäude und Anlagen stellt sich wie folgt dar:
in EUR Mio.
| 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Abschreibungen kumuliert 01.01. | –41,2 | -44,5 | 0,0 | –3,0 | –88,7 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,3 | 6,4 | 0,0 | 0,4 | 7,1 |
| Planmäßige Abschreibung | –3,4 | –2,2 | 0,0 | –0,1 | –5,6 |
| Wertberichtigung | –0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,4 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,2 |
| Zuschreibung | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | –44,4 | –40,3 | 0,0 | –2,5 | –87,2 |
in EUR Mio.
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | Betriebs- und Geschäfts-ausstattung – im Bau | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Abschreibungen kumuliert 01.01. | -40,3 | -45,4 | 0,0 | -6,3 | -92,0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,6 | 2,7 | 0,0 | 3,1 | 6,3 |
| Planmäßige Abschreibung | -1,9 | -2,5 | 0,0 | -0,1 | -4,5 |
| Wertberichtigung | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| Sonstige Veränderungen | 0,4 | 0,8 | 0,0 | -0,2 | 1,0 |
| Zuschreibung | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 0,6 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | -41,2 | -44,5 | 0,0 | -3,0 | -88,7 |
Die Entwicklung der Abschreibung für Grundstücke, Gebäude und Anlagen, welche als "Right of use asset" aktiviert wurden stellt sich wie folgt dar:
in EUR Mio.
| 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Abschreibungen kumuliert 01.01. | –17,8 | –3,9 | –0,2 | –21,8 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,6 | 0,1 | 0,0 | 0,7 |
| Planmäßige Abschreibung | –3,9 | –0,8 | –0,2 | –5,0 |
| Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | –21,1 | –4,6 | –0,4 | –26,0 |
in EUR Mio.
| Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt | |
| Abschreibungen kumuliert 01.01. | -13,9 | -3,9 | -0,2 | -18,0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 1,0 | 0,7 | 0,0 | 1,8 |
| Planmäßige Abschreibung | -4,9 | -0,7 | -0,2 | -5,8 |
| Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | -17,8 | -3,9 | -0,4 | -22,0 |
Die Entwicklung der Abschreibung für immaterielle Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:
in EUR Mio.
| 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Software gekauft | Software entwickelt | In Entwicklung | Gesamt | |
| Abschreibungen kumuliert 01.01. | –95,7 | –2,6 | 0,0 | –98,3 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Planmäßige Abschreibung | –5,9 | –0,7 | 0,0 | –6,6 |
| Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Veränderungen | –0,1 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | –101,7 | –3,4 | 0,0 | –105,1 |
in EUR Mio.
| Software gekauft | Software entwickelt | In Entwicklung | Gesamt | |
| Abschreibungen kumuliert 01.01. | -89,1 | -1,9 | 0,0 | -91,0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
| Planmäßige Abschreibung | -6,5 | -0,7 | 0,0 | -7,3 |
| Wertberichtigung | -0,3 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibung kumuliert 31.12. | -95,7 | -2,6 | 0,0 | -98,3 |
(45) Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Vorauszahlung | 9,8 | 8,2 |
| Vorräte (Leasingvermögen Rückläufer, Rettungserwerbe, etc.) | 0,4 | 0,4 |
| Übrige Vermögenswerte | 4,6 | 5,4 |
| davon Forderungen aus dem Kartengeschäft | 0,0 | 1,5 |
| Gesamt | 14,8 | 14,0 |
(46) Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 0,2 | 0,2 |
| Sachanlagevermögen | 0,9 | 1,2 |
| Gesamt | 1,0 | 1,3 |
(47) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Derivate | 4,4 | 4,2 |
| Gesamt | 4,4 | 4,2 |
(48) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Einlagen von Kreditinstituten | 77,3 | 106,8 |
| Einlagen von Kunden | 5.290,0 | 5.032,6 |
| Leasingverpflichtungen | 15,2 | 16,7 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 39,2 | 42,7 |
| Gesamt | 5.421,7 | 5.198,7 |
48.1. Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Girokonten / Tagesgeldkonten | 12,6 | 10,2 |
| Einlagen mit vereinbarter Laufzeit | 64,6 | 96,6 |
| Pensionsgeschäfte | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | 77,3 | 106,8 |
48.2. Einlagen von Kunden
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Girokonten / Tagesgeldkonten | 3.153,1 | 3.124,6 |
| Staatssektor | 139,4 | 92,8 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 24,4 | 42,3 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 921,5 | 889,1 |
| Haushalte | 2.067,7 | 2.100,3 |
| Einlagen mit vereinbarter Laufzeit | 2.133,8 | 1.903,4 |
| Staatssektor | 44,6 | 54,7 |
| Sonstige Finanzunternehmen | 197,3 | 182,5 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 258,5 | 268,3 |
| Haushalte | 1.633,4 | 1.397,9 |
| Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist | 3,2 | 4,6 |
| Staatssektor | 1,0 | 1,0 |
| Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 2,1 | 3,5 |
| Gesamt | 5.290,0 | 5.032,6 |
(49) Rückstellungen
in EUR Mio.# 49. Rückstellungen
| 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|
| Erteilte Zusagen und Garantien | 7,6 |
| Anhängige Rechtsstreitigkeiten | 80,1 |
| Sonstige Rückstellungen | 6,4 |
| Renten und sonstige leistungsorientierte Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 2,5 |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 0,5 |
| Restrukturierungsmaßnahmen | 1,4 |
| Rückstellung für das operationelle Risiko | 0,2 |
| Übrige sonstige Rückstellungen | 1,9 |
| Gesamt | 94,1 |
49.1. Rückstellungen für Verpflichtungen und gewährte Garantien
Die Entwicklung der gewährten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Verpflichtungen ist nachstehend dargestellt:
in EUR Mio.
| | 2024 | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Nominalwert zum 01.01. | 796,1 | 77,5 | 4,2 | 0,0 | 877,8 |
| Neue erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche gewährt oder gekauft wurden | 292,6 | 6,5 | 0,0 | 0,0 | 299,1 |
| Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche ausgebucht worden sind | –217,0 | –35,3 | –1,1 | 0,0 | –253,4 |
| Änderungen des Nennwerts der bestehenden Instrumente | –68,3 | –26,5 | –2,1 | 0,0 | –96,9 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –10,8 | 7,5 | 3,3 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibung/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | –2,8 | 8,6 | 0,7 | 0,0 | 6,6 |
| Nominalwert zum 31.12. | 789,8 | 38,3 | 5,0 | 0,0 | 833,1 |
in EUR Mio.
| | 2023 | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Nominalwert zum 01.01. | 841,5 | 48,4 | 7,5 | 0,0 | 897,5 |
| Neue erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche gewährt oder gekauft wurden | 256,2 | 8,0 | 0,3 | 0,0 | 264,4 |
| Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche ausgebucht worden sind | -272,6 | -14,9 | -2,4 | 0,0 | -290,0 |
| Änderungen des Nennwerts der bestehenden Instrumente | -36,6 | 42,4 | -1,0 | 0,0 | 4,8 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 3,4 | -4,0 | 0,6 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 4,2 | -2,5 | -0,7 | 0,0 | 1,0 |
| Nominalwert zum 31.12. | 796,1 | 77,5 | 4,2 | 0,0 | 877,8 |
in EUR Mio.
| | 2024 | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | –2,3 | –2,0 | –2,9 | 0,0 | –7,2 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 1,0 | –0,2 | –0,9 | 0,0 | –0,2 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | –2,5 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | –2,6 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,9 | 0,5 | 1,0 | 0,0 | 2,4 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | –0,2 | 0,3 | –0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | –3,2 | –1,4 | –3,1 | 0,0 | –7,6 |
in EUR Mio.
| | 2023 | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -1,9 | -2,2 | -4,4 | 0,0 | -8,5 |
| Neubewertung der Wertberichtigung | 0,0 | -0,2 | 0,4 | 0,0 | 0,2 |
| Erhöhungen durch Originierung und Akquisition | -0,7 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | -1,0 |
| Verminderungen durch Ausbuchungen | 0,4 | 0,9 | 1,0 | 0,0 | 2,2 |
| Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,1 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Fremdwährungen und andere Veränderungen | -0,1 | -0,1 | 0,2 | 0,0 | 0,0 |
| Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -2,3 | -2,0 | -3,0 | 0,0 | -7,2 |
49.2. Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten
Die Position Anhängige Rechtsstreitigkeiten beinhaltet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreditgeschäft oder Rechtsstreitigkeiten mit Kundenschutzverbänden. Mehrere Tochtergesellschaften der Addiko Gruppe sind in Rechtsstreitigkeiten über Verbraucherschutzansprüche verwickelt. Die Verfahren beziehen sich im Wesentlichen auf die Behauptung, dass bestimmte Vertragsbestimmungen, insbesondere bei Verbraucherkrediten, gegen zwingende Verbraucherschutzgesetze verstoßen und dass alle oder Teile der von beiden Parteien im Rahmen eines Vertrages geleisteten Zahlungen oder bestimmte Gebühren oder Teile von Zinszahlungen, die den Kunden in der Vergangenheit für die Anpassung von Zinssätzen und Währungen berechnet wurden, zurückgezahlt werden müssen. Die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit in der Vergangenheit gewährten Krediten werden in einigen Rechtsordnungen auch dadurch erhöht, dass politisch motivierte Gesetze erlassen werden, die sich auf bestehende Kreditverhältnisse auswirken und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Kunden nach sich ziehen können, sowie durch ein Maß an Unvorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen, das über das Maß an Unsicherheit hinausgeht, das Gerichtsverfahren im Allgemeinen innewohnt.
In den folgenden Tabellen wird die Entwicklung der Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten dargestellt:
in EUR Mio.
| | 2024 | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | Buchwert 01.01. | Zuführungen | Verbrauch | Auflösungen | Diskontierung | Buchwert 31.12. |
| Anhängige Rechtsstreitigkeiten | 85,1 | 15,2 | -20,7 | -1,0 | 1,6 | 80,1 |
in EUR Mio.
| | 2024 | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | Buchwert 01.01. | Zuführungen | Verbrauch | Auflösungen | Diskontierung | Buchwert 31.12. |
| Anhängige Rechtsstreitigkeiten | 58,2 | 37,3 | -10,3 | -1,4 | 1,3 | 85,1 |
49.2.1. Kroatien
Im Jahr 2024 wurden zusätzliche Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 4,1 Mio. (gegenüber EUR 30,8 Mio. zum Jahresende 2023) aus der Neubewertung von bestehenden und neuen Gerichtsverfahren in Kroatien gebildet. Unter Berücksichtigung des im selben Zeitraum verbrauchten Betrags von EUR 18,4 Mio. (JE23: EUR 8,3 Mio.) und des Unwinding-Effekts von EUR 1,6 Mio. (JE23: EUR 1,3 Mio.) verringerte sich der Gesamtbestand an Rückstellungen auf EUR 61,9 Mio. (JE23: EUR 74,5 Mio.). Der Hauptaspekt betrifft die Rückstellungen für schwebende Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Klagen von Verbraucherschutzverbänden und Einzelpersonen in Kroatien, die geltend machen, dass die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf Vertragsklauseln, die in den Verträgen zu Schweizer Franken-Krediten zwischen 2004 und 2008 verwendet wurden, verletzt wurden. Da die Frist für die Einreichung neuer Ansprüche von Kunden am 14. Juni 2023 abgelaufen ist, wurde die Mehrheit dieser Ansprüche im Jahr 2024 von den Gerichten an die Bank zugestellt, was dazu führte, dass im Berichtszeitraum für diese Ansprüche geringere neue Rückstellungen gebildet wurden (EUR 0,6 Mio.) als im gleichen Zeitraum des Jahres 2023 (EUR 28,4 Mio.). Unter Berücksichtigung des im Berichtszeitraum verwendeten Betrags von EUR 16,7 Mio. (2023: EUR 7,0 Mio.) und des Abzinsungseffekts von EUR 1,6 Mio. (2023: EUR 1,3 Mio.) sank der Gesamtbestand an Rückstellungen für Klagenfurt im Zusammenhang mit Schweizer-Franken-Darlehen von EUR 65,9 Mio. auf EUR 51,4 Mio.
Die Berechnung basiert auf der bestmöglichen Schätzung gemäß IAS 37 der erwarteten Abflüsse von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen zum Bilanzstichtag und beruht auf einer statistischen Methode, die die Auswirkungen von Kundenmerkmalen und die Wahrscheinlichkeitsgewichtung verschiedener Szenarien berücksichtigt. Die Schätzung der Kosten des Rechtsrisikos in Bezug auf die einseitige Zinsänderung in Schweizer Franken und die Währungsklauseln in Schweizer Franken ist komplex und erfordert ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen in Bezug auf die wichtigsten Annahmen:
- Der Ausgang einzelner Gerichtsentscheidungen, insbesondere in Bezug auf die Beurteilung, ob die Bank unlautere Geschäftspraktiken angewandt hat, was sich auf die Höhe der Verluste auswirkt.
- Der geschätzte Verlust für jeden einzelnen Vertrag wurde unter Berücksichtigung des durchschnittlich an die Kunden zu erstattenden Betrags berechnet, indem die potenziellen Klagen in bestimmte Gruppen eingeteilt wurden. Unsicherheiten beziehen sich insbesondere auf die mögliche Einbeziehung von Strafzinsen, die wiederum mit der Fähigkeit von Addiko verbunden sind, nachzuweisen, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben. Folglich kann der endgültig zurückgestellte Betrag von der aktuellen Schätzung abweichen, sobald der strittige Betrag für jeden einzelnen Fall berechnet wurde.
Der Abfluss von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen wird im Laufe der nächsten zwei bis drei Geschäftsjahre erwartet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ausgang der zugrundeliegenden Verfahren in vielen Fällen schwer vorhersehbar ist und daher der endgültige Zeitpunkt erheblich von der ursprünglichen Schätzung abweichen kann. Die folgende Tabelle enthält eine Sensitivitätsanalyse für jede der folgenden Hauptannahmen, die zeigt, wie der Rückstellungsbetrag durch Änderungen der relevanten Annahmen, die zum Berichtszeitpunkt nach vernünftigem Ermessen möglich waren, beeinflusst werden würde:
in EUR Mio.
| | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Veränderung des Ausgangs einzelner Gerichtsentscheidungen zu Gunsten des Kunden +10% | 2,6 | 3,9 |
| Veränderung des Ausgangs einzelner Gerichtsentscheidungen zu Gunsten des Kunden –10% | –2,6 | –3,9 |
| Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag +10% | 3,7 | 5,9 |
| Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag –10% | –3,7 | –5,9 |
Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der einseitigen Zinsänderung in Schweizer Franken und den Währungsklauseln in Schweizer Franken sind in Note (67) Rechtsrisiken dargestellt. Zusätzlich zu den Rückstellungen für Verbraucheransprüche aus Schweizer-Franken-Darlehen wurden im Jahr 2024 Rückstellungen in Höhe von EUR 3,0 Mio. für Unternehmensschadenersatzansprüche und variable Zinsmargenansprüche gebildet, was zu einem Gesamtbestand an Rückstellungen für diese Kategorie von Ansprüchen von EUR 10,0 Mio. gegenüber EUR 8,7 Mio. zum Jahresende 2023 führt.
49.2.2. Slowenien
In 2024 wurden Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 6,8 Mio. (JE23: EUR 3,7 Mio.) für eingegangene Klagen gebildet im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken lautenden Krediten. Die neuen Klagen folgen der rückwirkenden Änderung der Auslegung des slowenischen Obersten Gerichtshofs im lokalen Verbraucherschutzrecht im Jahr 2023, die höhere Anforderungen an die Informationspflicht gegenüber dem Kunden stellt. Unter Berücksichtigung der Rückstellungsverwendungen in Höhe von EUR 1,1 Mio. (2023: 0,0 Mio. EUR) erhöhte sich der Gesamtbestand an Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken lautenden Darlehen im Jahr 2024 auf EUR 9,3 Mio. (JE23: EUR 3,7 Mio.).# 49.2.2. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten
Die Berechnung der Rückstellungen basiert auf der bestmöglichen Schätzung gemäß IAS 37 der erwarteten Abflüsse wirtschaftlich nutzbarer Ressourcen zum Bilanzstichtag. Die Schätzung der Kosten für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Schweizer-Franken-Darlehen ist komplex und erfordert ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen in Bezug auf die wichtigsten Schätzungen, insbesondere in Bezug auf:
- Die Wahrscheinlichkeit, nachweisen zu können, dass die Bank zum Zeitpunkt der Vergabe des auf Schweizer Franken lautenden Darlehens ihren Informationspflichten nachgekommen ist.
- Die Berechnung der Entschädigung für die Verwendung der ausgeliehenen Mittel an den Darlehensnehmer durch die Bank mit dem auf Schweizer Franken lautenden Darlehen. Im Jahr 2023 wurde in der Rechtsprechung ein neuer Ansatz eingeführt, der einen vertraglich vereinbarten Zinssatz vorsieht, der aus einem Referenzzinssatz, dem Schweizer Franken LIBOR, und einer Zinsmarge zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Schweizer-Franken-Darlehensvertrags als fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Schweizer-Franken-Darlehensvertrags oder bis zur vollständigen Rückzahlung der geliehenen Mittel durch den Darlehensnehmer an die Bank besteht. Trotz der neuen Rechtspraxis ist es möglich, dass einzelne erstinstanzliche Gerichte unterschiedliche Ansätze anwenden oder auch entscheiden könnten, dass Addiko überhaupt keinen Anspruch auf Entschädigung hat.
- Die Anwendung der Verjährungsfrist, wobei die gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage der rechtlichen Einschätzung berechnet wurden, dass die Rückforderungsansprüche der Kreditnehmer nach Ende 2020 verjährt sind. Diese Einschätzung wird durch das Rechtsgutachten mehrerer Anwaltskanzleien und eines renommierten Rechtswissenschaftlers gestützt. Addiko geht davon aus, dass die slowenischen Gerichte den Schlussfolgerungen dieser Rechtsgutachten folgen werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die slowenischen Gerichte eine andere Auslegung annehmen, was zu einer anderen Anwendung der Verjährungsfrist führen würde.
Der endgültige Rückstellungsbetrag kann je nach der endgültigen Rechtsprechung, die in den kommenden Jahren festgelegt wird, von der aktuellen Schätzung abweichen.
Die folgende Tabelle enthält eine Sensitivitätsanalyse für die wichtigsten getroffenen Annahmen, die die Auswirkungen auf den Rückstellungsbetrag durch Änderungen der relevanten Annahmen (während alle anderen Faktoren konstant bleiben) veranschaulicht, die zum Berichtszeitpunkt nach vernünftigem Ermessen möglich waren:
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Änderung der Wahrscheinlichkeit, dass die Bank ihren Informationspflichten nachgekommen ist +10% | 0,3 | 0,2 |
| Änderung der Wahrscheinlichkeit, dass die Bank ihren Informationspflichten nachgekommen ist -10% | -0,3 | -0,2 |
| Änderung des geschätzten Schadens durch Einzelvertrag +25% | -1,1 | -0,6 |
| Änderung des geschätzten Schadens durch Einzelvertrag -25% | 1,1 | 0,6 |
| Keine Anwendung der Verjährungsfrist | -8,7 | -1,7 |
49.2.3. Serbien
In 2024 wurden in Serbien zusätzliche Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 3,1 Mio. (2023: EUR 0,9 Mio.) auf Grund der Neubewertung bestehender und neuer Gerichtsverfahren gebildet. Unter Berücksichtigung der unterjährigen Rückstellungsverwendungen in Höhe von EUR 1,0 Mio. (2023: EUR 0,9 Mio.) erhöhte sich in 2024 der Gesamtbestand an Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten auf EUR 5,4 Mio. (JE23: EUR 3,4 Mio.). Wesentliche Rückstellungen wurden für anhängige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen die serbische Tochtergesellschaft bezüglich Kreditbearbeitungsgebühren gebildet. Der Gesamtstreitwert (ohne Strafzinsen) beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 1,0 Mio. (JE23: EUR 1,3 Mio.) für 3.383 Fälle (JE23: 5.412 Fälle).
Am 16. September 2021 veröffentlichte der serbische Oberste Gerichtshof eine neue Stellungnahme zur Gültigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren, in der er im Wesentlichen feststellte, dass die Gebühren gültig sind, wenn die Banken den Kunden vor Unterzeichnung des Kreditvertrags ein schriftliches Angebot unterbreitet haben, was zu einer deutlich geringeren Anzahl neuer Forderungen führte, nämlich 668 Forderungen (JE23: 468 Forderungen), die nach dem 16. September 2021 eingereicht wurden und eingegangen sind. Alle Banken in Serbien sind mit dieser Art von Forderungen konfrontiert, und es wurden gemeinsame Initiativen über den serbischen Bankenverband ergriffen, die auch für die Zukunft geplant sind. Die Gruppe hat für diese Forderungen Rückstellungen in Höhe von EUR 1,6 Mio. (JE23: EUR 1,7 Mio.) gebildet.
49.2.4. Übrige Länder
Der Bestand an Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten in den sonstigen Konzerngesellschaften erhöhte sich in 2024 durch Dotierungen um EUR 0,3 Mio. (2023: EUR 0,5 Mio.), was unter Berücksichtigung von unterjährigen Verwendungen von EUR 0,2 Mio. (2023: EUR 1,1 Mio.) zu einem Gesamtbestand an Rückstellungen von EUR 3,5 Mio. (JE23: EUR 3,4 Mio.) führte. Eine der Hauptklagen bezieht sich auf einen Kunden, der Schadensersatz für entgangenen Gewinn fordert, da Addiko angeblich den Darlehensbetrag gekürzt und schließlich den Darlehensvertrag ohne triftigen Grund gekündigt hätte, so der Kläger. In der Folge verlor der Kläger angeblich sein Geschäft und behauptet, dies sei auf rechtswidrige Handlungen von Addiko zurückzuführen. Der Fall ist seit 2014 in der 1. Instanz anhängig. Die Hauptverhandlung hat begonnen und derzeit werden die Gerichtssachverständigen für Schadensersatz befragt. Insgesamt geht es um die Frage, ob Addiko den Darlehensbetrag durch unterzeichnete Anhänge rechtmäßig reduziert hat oder nicht. Nachdem der reduzierte Darlehensbetrag ausgezahlt worden war, stellte der Kläger die Zinszahlungen ein und hat bis heute keinen Betrag zurückgezahlt.
49.3. Andere Rückstellungen
in EUR Mio.
| 2024 Buchwert 01.01. | 2024 Zuführungen | 2024 Verbrauch | 2024 Auflösungen | 2024 Buchwert 31.12. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Renten und sonstige Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 2,1 | 0,4 | -0,1 | 0,0 | 2,5 |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 0,3 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,5 |
| Restrukturierungsmaßnahmen | 1,4 | 0,9 | -0,9 | 0,0 | 1,4 |
| Rückstellungen für das operationelle Risiko | 0,7 | 0,3 | -0,1 | -0,7 | 0,2 |
| Übrige sonstige Rückstellungen | 2,5 | 1,5 | -1,1 | -0,9 | 1,9 |
| Gesamt | 6,9 | 3,2 | -2,2 | -1,6 | 6,4 |
in EUR Mio.
| 2023 Buchwert 01.01. | 2023 Zu-führungen | 2023 Verbrauch | 2023 Auf-lösungen | 2023 Sonstige Ver-änderungen | 2023 Buchwert 31.12. | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Renten und sonstige Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 2,0 | 0,3 | -0,2 | 0,0 | -0,1 | 2,1 |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
| Restrukturierungsmaßnahmen | 1,0 | 1,5 | -0,8 | 0,0 | -0,2 | 1,4 |
| Rückstellungen für das operationelle Risiko | 0,0 | 1,7 | -1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 |
| Übrige sonstige Rückstellungen | 2,4 | 0,8 | 0,0 | -0,2 | -0,5 | 2,5 |
| Gesamt | 5,7 | 4,3 | -2,1 | -0,2 | -0,8 | 6,9 |
49.3.1. Leistungsorientierte Vorsorgeverpflichtungen
Im Folgenden wird die Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen für Pensionen und Abfertigungen dargestellt. Aus Gründen der Unwesentlichkeit wurden die Angaben zusammengefasst.
in EUR Mio.
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Barwert der Personalverpflichtungen zum 01.01. | 2,1 | 2,0 |
| + laufender Dienstzeitaufwand | 0,1 | 0,2 |
| + Beitragszahlungen | 0,0 | 0,0 |
| +/- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 0,1 | -0,1 |
| + +/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − demographisch | 0,0 | 0,0 |
| + +/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − finanziell | 0,0 | 0,0 |
| + +/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − erfahrungsbedingt | 0,0 | 0,0 |
| - Aus dem Plan geleistete Zahlungen | -0,1 | 0,0 |
| + nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0,1 | 0,0 |
| + +/- durch die Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten und Veräußerungen | 0,0 | 0,0 |
| + +/- Sonstige Veränderungen | 0,1 | 0,0 |
| Barwert der Personalverpflichtungen zum 31.12. | 2,5 | 2,1 |
49.3.2. Restrukturierungsmaßnahmen
In Übereinstimmung mit der zweiten Säule des Acceleration Programms, der damit verbundenen Operativen Exzellenz, der auf eine weitere E2E-Optimierung der Kernprozesse in der gesamten Gruppe abzielte, hat die Gruppe Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (2023: EUR 1,5 Mio.) erfasst und EUR 0,9 Mio. (2023: EUR 0,8 Mio.) verwendet, was zu einem Gesamtbestand von EUR 1,4 Mio. (JE23: EUR 1,4 Mio.) führt. Die Rückstellungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres bis zum 31. Dezember 2025 in Anspruch genommen.
49.3.3. Rückstellung für das operationelle Risiko
Im Jahr 2024 könnte Addiko EUR 0,5 Mio. der EUR 1,5 Mio. Rückstellungen für operationelle Risiken auflösen, die ursprünglich im Jahr 2023 im Zusammenhang mit anteiligen Gebührenerstattungen in Slowenien für vorzeitige Kreditrückzahlungen („Lexitor“) gebildet wurden.
(50) Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Erhaltene Vorauszahlung | 1,7 | 1,5 |
| Abgrenzungen | 13,4 | 12,5 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 29,1 | 30,2 |
| Verbindlichkeiten für variable Zahlungen | 14,1 | 10,9 |
| Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich | 3,5 | 2,5 |
| Verbindlichkeiten für sonstige Steuern | 6,0 | 2,5 |
| Verbindlichkeiten für sonstige Steuern auf Gehälter | 0,8 | 0,8 |
| Verbindlichkeiten für Beiträge auf Gehälter | 1,4 | 1,3 |
| Verbindlichkeiten für Nettolöhne | 2,9 | 2,7 |
| Verbleibende sonstige Verbindlichkeiten | 0,3 | 9,5 |
| Gesamt | 44,2 | 44,2 |
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten zum 31. Dezember 2024 enthält Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe von EUR 1,5 Mio. (JE23: EUR 1,5 Mio.). Der zum 31. Dezember 2023 in den Vertragsverbindlichkeiten enthaltene Betrag in Höhe von EUR 0,5 Mio. wurde in 2024 als Ertrag erfasst (2023: EUR 0,7 Mio.).
(51) Eigenkapital
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Eigentümer des Mutterunternehmens | 839,5 | 801,1 |
| Gezeichnetes Kapital | 195,0 | 195,0 |
| Eigene Anteile | -2,9 | -2,2 |
| Kapitalrücklagen | 237,9 | 237,9 |
| Fair Value Rücklage Schuldverschreibungen | -30,8 | -48,6 |
| Fair Value Rücklage Eigenkapitalinstrumente | 4,8 | 3,2 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 0,3 | 0,5 |
| Währungsrücklagen | -10,9 | -11,2 |
| Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen | 446,1 | 426,5 |
| Gesamt | 839,5 | 801,1 |
Das gezeichnete Kapital basiert auf dem von der Addiko Bank AG erstellten Einzelabschluss nach UGB/BWG zum 31. Dezember 2024.Der Gesamtbetrag von EUR 195,0 Mio. (JE23: EUR 195,0 Mio.) entspricht dem voll eingezahlten Grundkapital der Addiko Bank AG, das in 19.500.000 (JE23: 19.500.000) nennwertlose Namensaktien eingeteilt ist. Der anteilige Betrag des Grundkapitals je Aktie beträgt EUR 10,0 (JE23: EUR 10,0). Vom gezeichneten Kapital sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 212.858 Stück (JE23: 166.884 Stück) eigene Aktien, sodass sich 19.287.142 (JE23: 19.333.116 Aktien) im Umlauf befanden.
Die kumulierten Ergebnisse und sonstigen Rücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
2024
| Gesetzliche Rücklage | Haftrücklage | Sonstige Rücklage | Kumuliertes Ergebnis | Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 19,5 | 22,7 | 55,4 | 328,8 | 426,5 |
| Gewinnausschüttungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -24,3 | -24,3 |
| Anteilsbasierte Vergütung / Kauf von eigenen Anteilen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -1,5 | -1,5 |
| Ergebnis nach Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 45,4 | 45,1 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,6 | -0,6 | 0,0 |
| Stand zum 31.12. | 19,5 | 22,7 | 56,0 | 347,9 | 446,1 |
2023
| Gesetzliche Rücklage | Haftrücklage | Sonstige Rücklage | Kumuliertes Ergebnis | Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 19,5 | 22,7 | 55,1 | 310,8 | 408,1 |
| Gewinnausschüttungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -23,6 | -23,6 |
| Anteilsbasierte Vergütung / Kauf von eigenen Anteilen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,8 |
| Ergebnis nach Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 41,1 | 41,1 |
| Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,3 | -0,3 | 0,0 |
| Stand zum 31.12. | 19,5 | 22,7 | 55,4 | 328,9 | 426,5 |
Die Haftrücklage sowie die gesetzliche Rücklage beziehen sich nur auf Rücklagen der Addiko Bank AG. Haftrücklagen sind für Kreditinstitute gemäß § 57 Abs. 5 BWG zu bilden. Für die gesetzliche Rücklage ist ein bestimmter Prozentsatz des Jahresüberschusses zuzuweisen bis insgesamt 10% des gezeichneten Kapitals erreicht sind. Im ihrem UGB/BWG-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 weist die Addiko Bank AG einen Bilanzgewinn i.H.v. EUR 0,0 (JE23: EUR 38,9 Mio.) aus. In Übereinstimmung mit der Empfehlung der EZB vom Dezember 2024 wird die Addiko Bank AG für das Geschäftsjahr 2024 keine Dividende ausschütten.
(52) Ergebnis je Aktie
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Ausstehende Aktien zum 1. Januar | 19.333.116 | 19.466.081 |
| Erwerb eigener Aktien | -77.505 | -152.079 |
| Veräußerung eigener Aktien | 31.531 | 19.114 |
| im Umlauf befindliche Aktien zum 31. Dezember | 19.287.142 | 19.333.116 |
| Eigene Aktien | -212.858 | -166.884 |
| Anzahl der zum Berichtszeitpunkt ausgegebenen Aktien | 19.500.000 | 19.500.000 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien | 19.289.603 | 19.422.603 |
Das einfache Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das Konzernergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien geteilt wird. Da von der Addiko Bank AG keine Aktienoptionen emittiert werden, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Den Stammaktionären zurechenbares Ergebnis nach Steuern (in Mio. EUR) | 45,4 | 41,1 |
| Gewichtete Durchschnittszahl von ausstehenden Stammaktien (Anzahl an Aktien) | 19.289.603 | 19.422.603 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 2,35 | 2,12 |
(53) Geldflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 stellt die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes der Addiko Gruppe durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit dar.
- Der Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit der Addiko Gruppe umfasst Zahlungszu- und -abflüsse aus Krediten und Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie aus Schuldverschreibungen (mit Ausnahme von zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltene Wertpapiere). Veränderungen der zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind ebenso enthalten wie der Cashflow aus erhaltenen Dividenden und Steuern.
- Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst die Mittelzu- und -abflüsse für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte. Umgliederungen in Bezug auf langfristige Vermögenswerte und Schulden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind in den jeweiligen Positionen berücksichtigt.
- Leasingzahlungen und Cashflows von eigenen Aktien werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus umfasst die Position Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen und Dividendenzahlungen.
- Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben bei Zentralbanken und täglich fällige Einlagen.
Segment Berichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Addiko Gruppe basiert auf dem IFRS 8 Geschäftssegmente, der den Management Approach vorsieht. Dementsprechend werden die Segmentdaten regelmäßig vom Führungsteam als Chief Operating Decision Maker (CODM) überprüft, um die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu treffen. Die Geschäftssegmentierung wird unterteilt in die Bereiche Consumer und SME, welche die Fokus Segmente bilden, und zu einem geringeren Ausmaß in Nicht-Fokus Segmente wie Large Corporates, Public Finance und Mortgages. Die Addiko Gruppe hat keine Umsätze aus Transaktionen mit einem einzelnen externen Kunden, die 10% oder mehr der Gesamtumsätze der Addiko Gruppe ausmachen.
Segmentierung nach Geschäftsbereich
Die Segmentberichterstattung umfasst die folgenden Geschäftsbereiche:
- Consumer: betreut ca. 0,8 Millionen Kunden, darunter Privatkunden (ohne Hypotheken- und Wohnbaudarlehen), über ein Netzwerk von 155 Filialen digitale Kanäle.
- SME: serviciert ca. 40 Tausend SME-Kunden (Unternehmen und Privatunternehmer mit einem Jahresumsatz zwischen EUR 0 und 50 Mio.) in der CSEE-Region.
- Mortgage: umfasst Privatkunden mit Krediten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien (Wohnbaudarlehen auch ohne Sicherheiten) oder der Beleihung privater Immobilien als Sicherheiten.
- Large Corporates: umfasst juristische Personen und Unternehmer mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als EUR 50 Mio.
- Public Finance: ist auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für den Finanzierungsbedarf der wichtigsten öffentlichen Institutionen in den CSEE-Ländern wie Finanzministerien, Staatsunternehmen und Kommunalverwaltungen ausgerichtet.
- Corporate Center: umfasst das Treasury-Geschäft sowie zentrale Funktionspositionen wie Overhead, projektbezogene Betriebskosten, Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds, Bankenabgabe und die Konsolidierungseffekte. Darüber hinaus beinhaltet dieses Segment die Direkteinlagengeschäfte in Österreich und Deutschland.
Ab dem Konzernabschluss 2024 werden die nicht zum Fokus gehörenden Segmente Large Corporates & Public Finance zusammen ausgewiesen, was die internen Managementberichte reflektiert. Die Werte für den Vergleichszeitraum wurden entsprechend angepasst.
(54) Überblick über die Segmente in EUR Mio.
| Fokus - Segmente Consumer | Fokus - Segmente SME | Fokus - Segmente Business | Fokus - Segmente Mortgage | Nicht-Fokus Segmente Large Corporate & Public Finance | Corporate Center | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 174,5 | 101,9 | 13,5 | 10,5 | 15,4 | 315,8 | |
| Nettozinsergebnis | 131,2 | 74,4 | 13,5 | 7,9 | 15,9 | 242,9 | |
| davon laufendes Zinsergebnis | 133,2 | 74,5 | 14,7 | 4,9 | 70,3 | 297,6 | |
| Provisionsergebnis | 43,2 | 27,6 | 0,0 | 2,7 | –0,5 | 73,0 | |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,2 | 1,2 | |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –12,3 | –12,3 | |
| Betriebserträge | 174,5 | 101,9 | 13,5 | 10,5 | 4,3 | 304,7 | |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –91,2 | –37,0 | –1,4 | –4,3 | –58,5 | –192,4 | |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 83,3 | 64,9 | 12,1 | 6,2 | –54,2 | 112,3 | |
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –15,8 | –15,8 | |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | –20,4 | –27,3 | 8,7 | 2,2 | 0,7 | –36,0 | |
| Ergebnis vor Steuern | 62,9 | 37,7 | 20,8 | 8,4 | –69,3 | 60,4 | |
| Geschäftsvolumen | |||||||
| Kredite und Forderungen (netto) | 1.861,7 | 1.256,7 | 306,2 | 63,7 | 62,4 | 3.550,6 | |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.877,1 | 1.260,6 | 306,8 | 61,8 | 3.506,4 | ||
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 851,4 | 705,8 | 0,1 | 11,0 | 1.568,3 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1) | 2.945,5 | 1.149,0 | 0,0 | 390,5 | 936,8 | 5.421,7 | |
| RWA 2) | 1.419,0 | 871,8 | 175,4 | 73,3 | 493,9 | 3.033,4 | |
| Kennzahlen | |||||||
| Nettozinsmarge 3) | 5,5% | 4,1% | –0,7% | 2,4% | 3,9% | ||
| Cost/Income-Ratio 4) | 52,3% | 36,3% | 10,4% | 41,2% | 60,9% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | –1,0% | –1,4% | 2,7% | 1,4% | –0,8% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | –1,1% | –2,2% | 2,8% | 3,5% | –1,0% | ||
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 63,2% | 109,4% | 0,0% | 16,3% | 66,3% | ||
| NPE-Quote (on balance loans) | 3,4% | 3,8% | 3,5% | 15,9% | 2,9% | ||
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 81,5% | 77,6% | 80,2% | 81,4% | 80,0% | ||
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 7,4% | 5,8% | 4,4% | 5,8% | 6,5% |
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 585 Mio., EUR 77 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 146 Mio. Sonstige Einlagen.
2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko.
3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing, aber ohne Asset Contribution, dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.
4)) Die Cost/Income-Ratio wird ermittelt durch Gegenüberstellung (Division) der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen unter Berücksichtigung der Asset Contribution.
Im Segment Corporate Center sind Konsolidierungsposten in Höhe von EUR 61,8 Mio. enthalten, die sich auf die Eliminierung konzerninterner Dividenden, Beteiligungsbewertung, Kreditrisikokosten bei konzerninternen Refinanzierungslinien und Gewinne/Verluste aus dem konzerninternen Verkauf von Schuldtiteln beziehen.```markdown
in EUR Mio.
31.12.2023
| Fokus - Segmente | Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporate & Public Finance | Nicht-Fokus Segmente | Corporate Center | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 162,4 | 104,9 | 23,9 | 14,4 | –10,4 | 295,2 | |
| Nettozinsergebnis | 123,7 | 79,2 | 23,9 | 11,0 | –9,8 | 228,0 | |
| davon laufendes Zinsergebnis | 115,1 | 66,2 | 18,0 | 6,8 | 58,8 | 264,9 | |
| Provisionsergebnis | 38,7 | 25,7 | 0,0 | 3,4 | –0,7 | 67,1 | |
| Gewinne und Verluste aus | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,4 | 0,4 | |
| finanziellen Vermögenswerten | |||||||
| Sonstiges betriebliches | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –13,1 | –13,1 | |
| Ergebnis | |||||||
| Betriebserträge | 162,4 | 104,9 | 23,9 | 14,4 | –23,1 | 282,5 | |
| Allgemeine | –84,7 | –34,5 | –1,3 | –5,2 | –52,7 | –178,6 | |
| Verwaltungsaufwendungen | |||||||
| Operatives Ergebnis vor | 77,7 | 70,3 | 22,6 | 9,1 | –75,8 | 103,9 | |
| Wertberichtigungen und | |||||||
| Rückstellungen | |||||||
| Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –44,7 | –44,7 | |
| Erwartete Kreditausfallkosten | –5,9 | –13,5 | 4,5 | 3,8 | –0,7 | –11,8 | |
| für finanzielle Vermögenswerte | |||||||
| Ergebnis vor Steuern | 71,8 | 56,8 | 27,1 | 13,0 | –121,3 | 47,4 | |
| Geschäftsvolumen | |||||||
| Kredite und Forderungen | 1.688,5 | 1.301,3 | 363,8 | 108,6 | 93,6 | 3.555,8 | |
| (netto) | |||||||
| davon Kundenkredite | 1.706,4 | 1.310,3 | 363,8 | 105,1 | 3.485,6 | ||
| (brutto, performing) | |||||||
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 706,9 | 814,7 | 0,0 | 16,8 | 1.538,3 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 2.841,6 | 1.116,5 | 0,0 | 482,3 | 758,3 | 5.198,7 | |
| zu fortgeführten Anschaffungs- | |||||||
| kosten bewertet 1) | |||||||
| RWA 2) | 1.287,6 | 924,8 | 215,6 | 123,6 | 509,3 | 3.060,9 | |
| Kennzahlen | |||||||
| Nettozinsmarge 3) | 5,3% | 3,4% | –0,4% | 1,9% | 3,8% | ||
| Cost/Income-Ratio 4) | 52,2% | 33,0% | 5,6% | 36,5% | 60,5% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | –0,3% | –0,7% | 1,2% | 1,5% | –0,3% | ||
| Kosten-Risiko-Verhältnis | –0,3% | –1,0% | 1,2% | 3,5% | –0,3% | ||
| (on net loans) | |||||||
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 59,4% | 116,6% | 0,0% | 22,5% | 69,3% | ||
| NPE-Quote (on balance loans) | 3,3% | 3,1% | 4,8% | 11,0% | 2,8% | ||
| NPE-Deckung durch | 80,8% | 81,8% | 82,0% | 77,5% | 80,9% | ||
| Risikovorsorgen | |||||||
| Zinsertrag / GPL | 7,1% | 5,3% | 4,5% | 5,4% | 6,1% | ||
| (vereinfachter Durchschnitt) |
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 494 Mio., EUR 107 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 157 Mio. Sonstige.
2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko.
3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing, aber ohne Asset Contribution, dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.
4)) Die Cost/Income-Ratio wird ermittelt durch Gegenüberstellung (Division) der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen unter Berücksichtigung der Asset Contribution. Im Segment Corporate Center sind Konsolidierungsposten in Höhe von EUR 68,6 Mio. enthalten, die sich auf die Eliminierung konzerninterner Dividenden, Beteiligungsbewertung, Kreditrisikokosten bei konzerninternen Refinanzierungslinien und Gewinne/Verluste aus dem konzerninternen Verkauf von Schuldtiteln beziehen. Die Darstellung des Nettozinsergebnisses zeigt den Nettozinsertrag pro Segment sowie auf Gesamtbankebene. Es stellt alle Unterpositionen des Nettozinsertrags inklusive die Margen aus dem Aktiv- und Passiv-Kundengeschäft sowie das Ergebnis aus der Fristentransformation und der Asset Contribution (allozierter Strukturbeitrag) dar.
in EUR Mio.
31.12.2024
| Fokus - Segmente | Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporate & Public Finance | Nicht-Fokus Segmente | Corporate Center | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 131,2 | 74,4 | 13,5 | 7,9 | 15,9 | 242,9 | |
| davon Zinsertrag | 140,0 | 79,2 | 16,4 | 5,3 | 70,3 | 311,1 | |
| davon laufender Zinsertrag | 133,2 | 74,5 | 14,7 | 4,9 | 70,3 | 297,6 | |
| davon Zinsertrag von NPE | 1,2 | 0,3 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 1,8 | |
| davon zinsähnlicher Ertrag | 5,6 | 4,4 | 1,5 | 0,2 | 0,0 | 11,7 | |
| davon Zinsaufwand | –29,2 | –5,2 | 0,0 | –4,2 | –29,6 | –68,3 | |
| davon FTP (Aktiv & Passiv) | –1,7 | –23,6 | –18,7 | 4,0 | –40,5 | –80,4 | |
| davon Ergebnis aus der Fristentransformation | 22,1 | 24,0 | 15,7 | 2,8 | 15,8 | 80,4 | |
| davon allozierter Strukturbeitrag | 22,1 | 24,0 | 15,7 | 2,8 | –64,7 | 0,0 | |
| davon Ergebnis aus Zins- und Liquiditätssteuerung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 80,4 | 80,4 |
in EUR Mio.
31.12.2023
| Fokus - Segmente | Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporate & Public Finance | Nicht-Fokus Segmente | Corporate Center | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 123,7 | 79,2 | 23,9 | 11,0 | –9,8 | 228,0 | |
| davon Zinsertrag | 121,2 | 70,6 | 19,2 | 7,1 | 58,8 | 277,0 | |
| davon laufender Zinsertrag | 115,1 | 66,2 | 18,0 | 6,8 | 58,8 | 264,9 | |
| davon Zinsertrag von NPE | 1,1 | 0,5 | 0,4 | 0,1 | 0,0 | 2,0 | |
| davon zinsähnlicher Ertrag | 5,0 | 4,0 | 0,8 | 0,2 | 0,0 | 10,0 | |
| davon Zinsaufwand | –17,5 | –5,0 | 0,0 | –5,8 | –20,7 | –49,0 | |
| davon FTP (Aktiv & Passiv) | –6,4 | –24,0 | –20,4 | 4,7 | –56,0 | –102,2 | |
| davon Ergebnis aus der Fristentransformation | 26,4 | 37,6 | 25,1 | 5,0 | 8,1 | 102,2 | |
| davon allozierter Strukturbeitrag | 26,4 | 37,6 | 25,1 | 5,0 | –94,0 | 0,0 | |
| davon Ergebnis aus Zins- und Liquiditätssteuerung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 102,2 | 102,2 |
Die Aufteilung des Provisionsergebnisses auf die berichtspflichtigen Segmente ergibt sich folgendermaßen:
in EUR Mio.
31.12.2024
| Focus segments | Non-focus segments1) | Corporate Center | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Consumer | SME Business | Large Corporate & Public Finance | Accounts und Packages | |
| Transaktionen | 5,5 | 12,5 | 1,6 | |
| Karten | 17,3 | 2,2 | 0,0 | |
| Foreign exchange & Dynamic currency conversion | 5,1 | 2,3 | 0,1 | |
| Bancassurance | 7,3 | 0,0 | 0,0 | |
| Trade finance | 0,0 | 4,6 | 0,8 | |
| Kredite | 2,8 | 2,5 | 0,1 | |
| Wertpapiere | 0,0 | 0,0 | 0,2 | |
| Sonstiges | 0,6 | 0,4 | 0,0 | |
| Gebühren- und Provisionserträge | 62,4 | 31,3 | 3,2 | 1,2 |
| Karten | –12,9 | –0,7 | 0,0 | 0,0 |
| Transaktionen | –1,7 | –2,2 | –0,4 | –0,3 |
| Incentives gesamt | –1,8 | –0,5 | 0,0 | 0,0 |
| Accounts und Packages | –1,1 | –0,1 | 0,0 | –0,3 |
| Kredite | –1,2 | –0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Bancassurance | –0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertpapiere | 0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 |
| Foreign exchange & Dynamic currency conversion | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| Trade finance | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstiges | –0,1 | 0,0 | 0,0 | –0,8 |
| Gebühren- und Provisionsaufwendungen | –19,2 | –3,7 | –0,6 | –1,6 |
| Provisionsergebnis | 43,2 | 27,6 | 2,7 | –0,5 |
1) Das Segment Mortgage wird in dieser Tabelle nicht angeführt, da das Segment keine Provisionserträge erwirtschaftet.
in EUR Mio.
31.12.2023
| Focus segments | Non-focus segments1) | Corporate Center | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Consumer | SME Business | Large Corporate & Public Finance | Accounts und Packages | |
| Transaktionen | 4,9 | 12,3 | 2,1 | |
| Karten | 15,6 | 2,0 | 0,0 | |
| Foreign exchange & Dynamic currency conversion | 5,2 | 1,9 | 0,4 | |
| Bancassurance | 5,7 | 0,0 | 0,0 | |
| Trade finance | 0,0 | 4,4 | 0,8 | |
| Kredite | 2,6 | 2,3 | 0,1 | |
| Wertpapiere | 0,0 | 0,0 | 0,1 | |
| Sonstiges | 0,5 | 0,3 | 0,2 | |
| Gebühren- und Provisionserträge | 56,3 | 29,2 | 4,2 | 0,8 |
| Karten | –11,6 | –0,7 | 0,0 | 0,0 |
| Transaktionen | –1,7 | –1,9 | –0,4 | –0,3 |
| Incentives gesamt | –1,7 | –0,6 | 0,0 | 0,0 |
| Accounts und Packages | –1,1 | –0,1 | –0,1 | –0,2 |
| Kredite | –1,0 | –0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Bancassurance | –0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertpapiere | 0,0 | 0,0 | –0,1 | –0,1 |
| Foreign exchange & Dynamic currency conversion | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| Trade finance | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstiges | –0,1 | 0,0 | –0,2 | –0,8 |
| Gebühren- und Provisionsaufwendungen | –17,6 | –3,5 | –0,8 | –1,5 |
| Provisionsergebnis | 38,7 | 25,7 | 3,4 | –0,7 |
1) Das Segment Mortgage wird in dieser Tabelle nicht angeführt, da das Segment keine Provisionserträge erwirtschaftet.
(55) Segmentierung nach Regionen
Die Gruppe erzielt ihre Umsätze im CSEE Raum (Kroatien (ABC), Slowenien (ABS), Bosnien & Herzegowina (Banja Luka (ABBL) und Sarajevo (ABSA)), Serbien (ABSE) und Montenegro (ABM)). In Österreich werden Online-Einlagen für Kunden in Österreich und Deutschland angeboten. Kundengruppen werden nicht aggregiert und einem einzelnen Land zugewiesen, sondern den jeweiligen Ländern nach einzelnen Tochterbanken zugeordnet. Die geografische Segmentierung der Erlöse mit externen Kunden wird gemäß IFRS dargestellt und spiegelt nicht die Managementstruktur der Gruppe wider. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Segmentierung nach Geschäftsbereich eine aussagekräftigere Beschreibung der Tätigkeiten der Gruppe darstellt. Die Reco Spalte enthält im Wesentlichen die Intercompany Eliminierung.
in EUR Mio.
31.12.2024
| ABS | ABC | ABSE | ABSA | ABBL | ABM | ABH4) | Reco | Addiko Group | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 77,2 | 100,7 | 59,0 | 33,8 | 32,3 | 14,9 | –0,2 | –1,8 | 315,8 |
| Nettozinsergebnis | 61,4 | 76,7 | 46,6 | 24,2 | 22,6 | 12,8 | 0,3 | –1,8 | 242,9 |
| davon laufendes Zinsergebnis 1) | 78,2 | 87,4 | 56,5 | 26,1 | 26,1 | 13,5 | 18,7 | –8,8 | 297,6 |
| Provisionsergebnis | 15,7 | 24,0 | 12,4 | 9,6 | 9,7 | 2,0 | –0,5 | 0,0 | 73,0 |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,6 | 0,4 | 0,3 | 0,1 | 0,2 | 0,1 | 37,0 | –37,5 | 1,2 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | –4,2 | –1,6 | –2,3 | –0,4 | –1,0 | –1,6 | –1,6 | 0,5 | –12,3 |
| Betriebserträge | 73,5 | 99,6 | 57,0 | 33,5 | 31,5 | 13,3 | 35,2 | –38,8 | 304,7 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –31,9 | –43,1 | –30,5 | –16,5 | –16,6 | –9,5 | –36,6 | –7,6 | –192,4 |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen | 41,6 | 56,5 | 26,5 | 16,9 | 14,9 | 3,7 | –1,4 | –46,4 | 112,3 |
| und Rückstellungen | |||||||||
| Übriges Ergebnis | –5,8 | –8,6 | –5,0 | –0,5 | 0,1 | –0,2 | 0,0 | 4,2 | –15,8 |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | –19,0 | –0,7 | –11,7 | –2,5 | –2,4 | 0,6 | 0,1 | –0,5 | –36,0 |
| Ergebnis vor Steuern | 16,8 | 47,1 | 9,8 | 13,9 | 12,6 | 4,1 | –1,2 | –42,7 | 60,4 |
| Vermögensgegenstände gesamt | 1.375,9 | 2.343,5 | 924,9 | 675,6 | 556,5 | 240,4 | 1.151,5 | –859,3 | 6.408,9 |
| Geschäftsvolumen | |||||||||
| Kredite und Forderungen (netto) | 987,5 | 1.190,7 | 566,5 | 295,0 | 352,5 | 160,4 | 71,6 | –73,5 | 3.550,6 |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.002,4 | 1.173,4 | 532,7 | 295,2 | 345,8 | 156,9 | 0,0 | 0,0 | 3.506,4 |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 381,7 | 479,1 | 318,2 | 161,6 | 151,7 | 76,0 | 0,0 | 0,0 | 1.568,3 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2) | 1.158,0 | 1.842,2 | 707,7 | 562,0 | 444,5 | 197,4 | 646,2 | –136,3 | 5.421,8 |
| RWA 3) | 722,6 | 981,4 | 513,2 | 307,2 | 312,2 | 167,5 | 27,1 | 2,2 | 3.033,4 |
| Key ratios | |||||||||
| Nettozinsmarge 4) | 4,4% | 3,4% | 5,0% | 3,9% | 4,2% | 5,4% | 0,0% | 3,9% | |
| Cost/Income-Ratio | 41,3% | 42,8% | 51,7% | 49,0% | 51,4% | 64,2% | n.m. | ||
| ``````markdown | |||||||||
| # Addiko Bank AG – Annual Report 2023 |
Consolidated Financial Statements
Income Statement
| 31.12.2023 | ABS | ABC | ABSE | ABSA | ABBL | ABM | ABH4) | Reco | Addiko Group | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettobankergebnis | 72,6 | 93,8 | 52,9 | 28,4 | 30,3 | 14,8 | 3,5 | –1,1 | 295,2 | |
| Nettozinsergebnis | 58,2 | 72,4 | 41,2 | 19,8 | 21,3 | 12,3 | 4,0 | –1,1 | 228,0 | |
| davon laufendes Zinsergebnis 1) | 68,4 | 76,4 | 53,2 | 20,3 | 23,3 | 13,0 | 17,2 | –6,8 | 264,9 | |
| Provisionsergebnis | 14,4 | 21,4 | 11,6 | 8,6 | 9,0 | 2,4 | –0,4 | 0,0 | 67,1 | |
| Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,7 | 0,6 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 57,9 | –58,9 | 0,4 | |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | –1,3 | –4,0 | –2,2 | –0,4 | –1,0 | –1,2 | –0,9 | –2,0 | –13,1 | |
| Betriebserträge | 72,0 | 90,4 | 50,6 | 28,0 | 29,2 | 13,6 | 60,6 | –62,0 | 282,5 | |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | –29,5 | –44,4 | –27,6 | –15,4 | –15,7 | –8,1 | –29,9 | –7,9 | –178,6 | |
| Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 42,5 | 45,9 | 23,1 | 12,6 | 13,5 | 5,5 | 30,7 | –69,9 | 103,9 | |
| Übriges Ergebnis | –6,4 | –31,5 | –4,3 | –1,2 | –0,8 | –0,8 | 0,0 | 0,2 | –44,7 | |
| Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte | –9,5 | –2,3 | –12,5 | –0,8 | 0,1 | 0,9 | –0,7 | 12,9 | –11,8 | |
| Ergebnis vor Steuern | 26,6 | 12,1 | 6,3 | 10,7 | 12,8 | 5,6 | 30,0 | –56,8 | 47,4 |
Balance Sheet
| 31.12.2023 | ABS | ABC | ABSE | ABSA | ABBL | ABM | ABH4) | Reco | Addiko Group | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vermögensgegenstände gesamt | 1.447,8 | 2.204,6 | 942,3 | 575,8 | 523,7 | 234,0 | 1.116,2 | –893,0 | 6.151,5 | |
| Geschäftsvolumen | ||||||||||
| Kredite und Forderungen (netto) | 1.029,4 | 1.154,0 | 640,9 | 286,0 | 332,8 | 164,0 | 57,2 | –108,6 | 3.555,8 | |
| davon Kundenkredite (brutto, performing) | 997,0 | 1.133,7 | 577,8 | 283,0 | 333,5 | 160,5 | 0,0 | 0,0 | 3.485,6 | |
| Neukreditgeschäft (Brutto) | 338,2 | 515,1 | 315,8 | 155,6 | 145,4 | 68,2 | 0,0 | 0,0 | 1.538,3 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2) | 1.224,6 | 1.728,7 | 725,7 | 468,6 | 423,7 | 194,0 | 585,6 | –152,2 | 5.198,7 | |
| RWA 3) | 730,8 | 979,2 | 539,4 | 305,2 | 299,2 | 168,4 | 34,8 | 4,0 | 3.060,9 |
Key ratios
| ABS | ABC | ABSE | ABSA | ABBL | ABM | ABH4) | Reco | Addiko Group | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nettozinsmarge | 4,2% | 3,2% | 4,5% | 3,6% | 4,2% | 5,4% | 0,4% | 3,8% | |
| Cost/Income-Ratio | 40,6% | 47,4% | 52,2% | 54,2% | 51,9% | 55,1% | n.m. | 60,5% | |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (CRB) | –0,7% | –0,2% | –1,5% | –0,2% | 0,0% | 0,5% | –1,0% | –0,3% | |
| Kosten-Risiko-Verhältnis (on net loans) | –1,0% | –0,2% | –2,2% | –0,3% | 0,0% | 0,6% | –0,3% | ||
| Kredit-Einlagen-Verhältnis | 84,3% | 69,3% | 88,1% | 61,7% | 80,4% | 87,2% | 69,3% | ||
| NPE-Quote (on balance loans) | 1,8% | 2,8% | 4,0% | 2,4% | 3,5% | 5,1% | 2,8% | ||
| NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 86,4% | 85,4% | 69,7% | 79,5% | 87,6% | 73,3% | 80,9% | ||
| Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt) | 6,0% | 4,9% | 7,9% | 6,1% | 6,4% | 7,5% | 6,1% |
1) Laufendes Zinsergebnis bezieht sich auf gebuchte Zinsen ohne zinsähnliche Erträge, Zinserträge aus NPE und Funds Transfer Pricing
2) Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 494 Mio. in ABH dargestellt
3) Beinhaltet nur Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9)
4) Enthält in der ABH auch das Intercompany Exposure
Risikobericht
(56) Risikosteuerung und -überwachung
Die Addiko Gruppe steuert und überwacht ihre Risiken geschäftsfeldübergreifend mit dem Ziel, einerseits ihr Risiko- Ertragsprofil zu optimieren und andererseits die Risikotragfähigkeit jederzeit zu gewährleisten und somit die Gläubiger der Bank zu schützen. Dabei nimmt sie über ihre Funktionen in den Gesellschafter- und Kontrollausschüssen Einfluss auf die Geschäfts- und Risikopolitik ihrer Beteiligungen. Für diese Beteiligungen werden miteinander kompatible Risikosteuerungsprozesse, -strategien und -verfahren implementiert. Für die Gesamtbanksteuerung gelten in der Addiko Gruppe folgende zentrale Grundsätze:
- Für alle Risikoarten bestehen klar definierte Organisationsstrukturen und Prozesse, an denen sich alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten ausrichten lassen.
- Markt und Marktfolge sowie Handels- und Abwicklungs-/Überwachungseinheiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten regelkonform gemäß den Mindeststandards an das Kreditgeschäft (FMA-MSK) und gemäß dem Bankwesengesetz (BWG) funktional getrennt.
- Für die Identifikation, Analyse, Messung, Aggregation, Steuerung und Überwachung der Risikoarten werden im Konzern geeignete, miteinander kompatible Verfahren eingesetzt.
- Für die wesentlichen Risikoarten werden sachgerechte Limits gesetzt und wirksam überwacht.
(57) Risikostrategie & Risk Appetite Statement (RAS)
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und beschreibt die geplante Unternehmensstruktur, strategische Entwicklung und Wachstumsentwicklung unter Berücksichtigung der für das Management von Risikofaktoren relevanten Prozesse, Methoden und Organisationsstrukturen. Damit stellt die Risikostrategie das Verbindungsglied zwischen der Geschäftsstrategie und der Risikopositionierung des Unternehmens dar. Sie ist außerdem ein essentielles Managementtool für die Risikosteuerung der Bank und formuliert als solches den Rahmen für die Steuerung, Überwachung und Begrenzung der mit dem Bankgeschäft verbundenen Risiken. Eine weitere Funktion der Risikostrategie besteht darin, die Angemessenheit des internen Kapitals, der Liquiditätsposition und der allgemeinen langfristigen Rentabilität der Bank sicherzustellen. Die Risikostrategie der Addiko Gruppe spiegelt die wichtigsten Risikomanagementansätze aus der Geschäftsstrategie wider. In diesem Konzept sind die Risikoziele der Bank verankert, die ein sicheres, nachhaltiges Wachstum der Bank unterstützen und den Fortbestand der Bank im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für eine adäquate Kapitalausstattung von risikobehafteten Tätigkeiten sicherstellen sollen. Darüber hinaus hat die Addiko Gruppe ein Risk Appetite Statement (RAS) eingeführt, mithilfe dessen die Risikobereitschaft der Bank festgelegt wird und das einen Bestandteil des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses der Risiko- und Geschäftsstrategie der Bank bildet. Des Weiteren bestimmt es, welche Risiken in Bezug auf die Risikofähigkeit eingegangen werden. Die Maßnahmen des Risk Appetite Framework (RAF) bestimmen das Risikoniveau, das die Bank akzeptieren möchte. In der Maßnahmenkalibrierung werden das Budget, die Risikostrategie und der Sanierungsplan berücksichtigt. Es entsteht ein vernetztes Gefüge für die angemessene interne Steuerung und Überwachung.
(58) Risikoorganisation
Für die adäquate Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements trägt der „Chief Risk Officer” (CRO) der Gruppe als Mitglied des Vorstands der Addiko Bank AG die Verantwortung. Mit Blick auf die Mindeststandards an das Kreditgeschäft sowie einer angemessenen internen Steuerung handelt er unabhängig von den Markt- und Handelseinheiten. Kernaufgaben des Risikomanagements sind das individuelle Risikomanagement der Adressenausfallrisiken, die Sanierung von Problemengagements, die Kreditabwicklung sowie das Risikocontrolling und die Überwachung der Adressausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationalen und sonstigen Risiken auf Portfolioebene. Im Jahr 2024 wurden die folgenden Organisationseinheiten betrieben:
Group Credit Risk Management
beinhaltet Corporate Credit Risk und Retail Risk Management:
- Corporate Credit Risk kümmert sich um das Kreditrisikomanagement für alle Segmente außer Consumer-Kunden, d.h. SME, Unternehmen, öffentliche Betriebe, Staaten und Finanzinstitute. Diese Funktion spielt sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle. Auf operativer Ebene befasst sie sich mit der Analyse und Genehmigung von Kreditanträgen, welche die intern festgelegte Genehmigungskompetenzen der Tochterunternehmen übersteigen. Strategisch ist sie mit der Festlegung von Vorgaben, Abläufen, Handbüchern, Richtlinien und allen anderen Dokumenten für die oben genannten Segmente des Kreditrisikomanagements betraut.
- Retail Risk Management überwacht das Kreditrisiko im Consumer-Portfolio der Addiko Gruppe durch Berichterstattung und Analyse des Portfolios, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten. Die Funktion hat sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle im Zusammenhang mit dem Kreditrisikomanagement. Operativ umfasst es die Bewertung und Genehmigung von Kreditprodukten und Testinitiativen und definiert strategisch Richtlinien, Verfahren, Handbücher und Richtlinien in Bezug auf die Steuerung von Kreditaktivitäten und -sammlungen. Darüber hinaus wird die Portfolioentwicklung kontinuierlich überwacht und die Entwicklung und Wartung eines Reporting-Toolkits sichergestellt.
Group Integrated Risk Management
identifiziert, überwacht, steuert und berichtet über alle wesentlichen Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat, schlägt Minderungsmaßnahmen vor, leitet bei Überschreitung definierter Limits eine Eskalation ein und definiert Methoden zur Risikomessung und -bewertung. GIRM umfasst auch den CISO-Bereich sowie die Outsourcing-Management-Funktion. Die GIRM ist aktiv in alle wesentlichen Entscheidungen des Risikomanagements und damit auch in die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie in die Prognose der Risikokosten eingebunden. Darüber hinaus ist GIRM dafür verantwortlich, den im Recovery Plan vorgeschriebenen Eskalationsprozess einzuleiten und zu koordinieren. Organisatorisch sind folgende Funktionen in das Group Integrated Risk Management eingebettet:
- Group Market & Liquidity Risk definiert Methoden, erstellt interne und externe Berichte und beaufsichtigt Management- und Kontrollaktivitäten in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken. Die Funktion ist in Österreich innerhalb der Einheit Integriertes Risikomanagement angesiedelt.
```# Risikomanagement
● Strategisches Risikomanagement ist operativ verantwortlich für die Aktualisierung der Risikostrategie, Eigenmittel- und Ökonomisches Kapitalmanagement, Stresstests, Kreditrisikobudgetierung, Verfolgung des Risikoengagements und Steuerung des ICAAP- und SREP-Prozesses und verwaltet dieselben Prozesse aus methodischer Sicht einsehen und an die Geschäftsführung berichten. SRM koordiniert auch die Erstellung und Berichterstattung über den Recovery Plan. Darüber hinaus liegt das Beziehungsmanagement gegenüber Aufsichtsbehörden sowie die Koordination der angeforderten Leistungen in der Verantwortung von SRM.
● Non-Financial Risk Management ist dafür verantwortlich, die strategische Richtung festzulegen, um alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nicht-finanziellen Risiken effizient zu steuern, und zielt darauf ab, die angemessene Identifizierung, Messung, Steuerung und Minderung nicht-finanzieller Risiken sowie eine umsichtige Geschäftsführung unter Berücksichtigung aller relevanten Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie internen Regeln und Entscheidungen sicherzustellen und unterstützt so eine umsichtige, effektive und effiziente Geschäftstätigkeit.
● Group Risk Modeling (GRM) verwaltet das Modellrisikoportfolio in Bezug auf die Methodik, die Zielmodellarchitektur und die Modelllandschaft für regulatorische und geschäftliche Zwecke. Überwacht den Portfolioentwicklungsprozess, um Risikoziele zu erreichen, und liefert Berichte und Analysen, die Kreditkennzahlen in Bezug auf Kapital, Rückstellungen und Geschäftsentwicklung erläutern. GRM ist verantwortlich für die Leitung kontinuierlicher Verbesserungen der Modellierungsmethodik für Kredit- und Marktrisikomodelle und den Wissensaustausch zu diesen Themen innerhalb der Gruppe.
Group Models and Data enthält die folgenden CSF-Funktionen und überwacht und steuert die GSS Group Risk Validation:
● Group Data Architecture ist die hauptverantwortliche Funktion für die Unternehmensdatenarchitektur in der Addiko Gruppe. Der GDA entwickelt und pflegt konzernweite Konzepte und Grundsätze für Unternehmensdaten. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDA-Team gemeinsam mit GIT die Geschäftsfunktionen, um über eine angemessene Infrastruktur zu verfügen, um rechtzeitig regelmäßige und Ad-hoc-Berichte und bei Bedarf Zugriff auf Daten zu erhalten. Der GDA fungiert auch als lokale Datenarchitektur für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Konzepte und Prinzipien auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDA an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe.
● Group Data Management (GDM) ist die hauptverantwortliche Funktion für die geschäftlichen Aspekte des Unternehmensdatenmanagements in der Addiko Gruppe. GDM entwickelt und pflegt konzernweite Methoden, Standards und Definitionen, um eine gemeinsame und harmonisierte Sicht auf Unternehmensdaten zu erreichen. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDM-Team die Geschäftsfunktionen bei der regelmäßigen und Ad-hoc-Berichterstattung, gemeinsamen/zentralen Datentransformationen und -berechnungen sowie der Überwachung und Berichterstattung der Datenqualität. GDM fungiert auch als lokales Data-Office für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Methoden auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDM an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe.
● Data Engine Reporting & Analytics and Support Services mit Sitz in Serbien bereitet ein standardisiertes Portfolio-Reporting vor, das den gesamten Kreditzyklus für das Privat- und Firmenportfolio abdeckt, und unterstützt die Governance-Einstellung für Kreditrichtlinienregeln und Änderungen in den von der Gruppe ausgewählten automatisierten Entscheidungsprozessen (CRIF Kreditentscheidungsmaschine). Darüber hinaus pflegt und entwickelt DERA Gruppendaten-Engines, Anwendungsprozessberichte, Erhebungsberichte und stellt die entsprechenden Analysen bereit.
● Group Risk Validation ist dafür verantwortlich, die Angemessenheit und Konsistenz der risikorelevanten Prozesse und Risikomodelle im Hinblick auf regulatorische Erwartungen und Geschäftsanforderungen sicherzustellen. GRV definiert den Qualitätsstandard für die gesamte Gruppe in Bezug auf Risikomodelle. Darüber hinaus kontrolliert und sichert es die Qualität neuer Modelle sowie bereits vorhandener Modelle. Gemeinsam mit Geschäftsinhabern verbessert GRV Prozesse und löst Probleme im Zusammenhang mit Modellen neu. GRV führt auch Analysen zu neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Risikomodelle durch.
Die jeweiligen Risikovorstände in den Ländern sorgen für die Einhaltung der Risikoprinzipien des jeweiligen Tochterunternehmens.
(59) Internes Richtlinienwesen im Risikomanagement
Die Addiko Gruppe legt konzernweit einheitliche Risikomanagement-Richtlinien fest, um einen einheitlichen Umgang mit Risiken zu gewährleisten. Diese Richtlinien werden zeitnahe an organisatorische Änderungen sowie Änderungen von Teilaspekten der Regelungen, bspw. betreffend Prozesse, Methoden und Verfahren, angepasst. Die bestehenden Richtlinien unterliegen einer jährlichen Überprüfung und werden gegebenenfalls angepasst. Damit ist gewährleistet, dass die dokumentierten mit den gelebten Prozessen übereinstimmen.
Die Addiko Gruppe hat klar definierte Verantwortlichkeiten für alle Risikorichtlinien, einschließlich der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung sowie der Einführung in die Tochtergesellschaften. Jede dieser Richtlinien muss auf lokaler Ebene von den Tochtergesellschaften umgesetzt und an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird durch die direkt am Risikomanagementprozess Beteiligten sichergestellt.
Das Group Audit Committee beaufsichtigt, wie das Management die Einhaltung der Risikomanagementrichtlinien und -verfahren der Gruppe überwacht, und überprüft die Angemessenheit des Risikomanagementrahmens in Bezug auf die Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist. Das Group Audit Committee wird in seiner Aufsichtsfunktion von der Internen Revision unterstützt. Die Interne Revision führt sowohl regelmäßige als auch Ad-hoc-Überprüfungen der Kontrollen und Verfahren des Risikomanagements durch, deren Ergebnisse an das Group Audit Committee berichtet werden.
(60) Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko)
60.1. Definition
Kreditrisiken sind ihrem Umfang nach die bedeutendsten Risiken in der Addiko Gruppe. Sie resultieren in erster Linie aus dem Kreditgeschäft. Kreditrisiken (bzw. Adressenausfallrisiken) entstehen, wenn aus Geschäften Ansprüche gegen Kreditnehmer, Wertpapieremittenten oder Kontrahenten resultieren. Werden von diesen Kunden Verpflichtungen nicht erfüllt, entsteht ein Verlust in Höhe der nicht erhaltenen Leistungen abzüglich verwerteter Sicherheiten und vermindert um die erzielte Rückflussrate aus dem unbesicherten Teil. Diese Definition umfasst Ausfall- und Avalrisiken aus Kreditgeschäften sowie Emittenten-, Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken aus Handelsgeschäften.
60.2. Allgemeine Vorgaben
Die Kreditrisikostrategie innerhalb der Addiko Risiko Strategie setzt konkrete Vorgaben für die Organisationsstruktur der Bank im Kreditgeschäft sowie für die Risikosteuerungsverfahren und wird durch weitere Policies sowie spezifische Anweisungen ergänzt. Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen einer vom Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Kompetenzordnung durch Aufsichtsrat, Vorstand, Kreditausschuss sowie durch Kompetenzträger in Marktfolgebereichen und in den Analyseeinheiten des Risk Office. Der Kreditausschuss ist eine permanente Einrichtung der Addiko Gruppe und höchster Kreditkompetenzträger unterhalb des Vorstands. Für alle methodischen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Kreditrisiken stehen, ist das Group Risk Executive Committee (GREC) zuständig, soweit nicht bei wesentlichen Angelegenheiten eine Entscheidung durch den Vorstand erforderlich ist.
60.3. Risikomessung
Das Netzwerk der Addiko Gruppe nutzt zur individuellen Analyse und Beurteilung der Bonität seiner Kreditnehmer eigene Ratingverfahren. Die Zuordnung von Schuldnern zu Ratingklassen erfolgt auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten auf einer 25-stufigen Masterratingskala.
60.4. Risikobegrenzung
Die Steuerung des konzernweiten Gesamtobligos eines Einzelkunden bzw. einer Gruppe verbundener Kunden erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Kundensegments bzw. Geschäftsbereichs. Gegenüber Finanzinstituten werden von der Addiko Gruppe Limite vergeben und durch eine unabhängige Stelle überwacht. Limitüberschreitungen werden unmittelbar an die operative Risikoabteilung und die Marktbereiche kommuniziert und im Group Risk Executive Committee berichtet.
In allen anderen Segmenten erfolgt die Limitsteuerung über eine konzernweit gültige Pouvoir-Ordnung. Auf Portfolioebene verhindern Länderlimite den Aufbau von Klumpenrisiken, Überschreitungen werden an den Vorstand eskaliert, und es sind durch die Marktbereiche in Abstimmung mit der Marktfolge Maßnahmen zur Steuerung dieser Klumpenrisiken zu definieren.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobegrenzung ist die Hereinnahme und Anrechnung banküblicher Sicherheiten. Die Bearbeitung und Bewertung erfolgen anhand der Sicherheiten-Policy, die insbesondere die Verfahren der Bewertung sowie die Bewertungsabschläge und -frequenzen der einzelnen Sicherheitenarten festlegt.
Im Handelsgeschäft mit Derivaten werden grundsätzlich Rahmenverträge zur Aufrechnung gegenseitiger Risiken (Close-Out-Netting) abgeschlossen. Mit bestimmten Geschäftspartnern bestehen Sicherheitenvereinbarungen, die das Ausfallrisiko mit einzelnen Handelspartnern auf einen vereinbarten Höchstbetrag begrenzen und im Überschreitungsfall zum Einfordern zusätzlicher Sicherheiten berechtigen.Die Verfahren zur Hereinnahme von Sicherheiten (Formerfordernisse, Voraussetzungen) sind in den internen Bearbeitungsrichtlinien für jede einzelne Sicherheitenart geregelt.
60.5. Überleitung der Kategorien von Finanzinstrumenten auf Kreditrisikopositionen
Die Kreditrisikopositionen bestehen aus dem Bruttobuchwert (oder bei außerbilanziellen Positionen aus dem Nennwert) ohne Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten (einschließlich Garantierückstellungen), gehaltenen Sicherheiten, Nettingeffekten, anderen Kreditbesicherungen oder Transaktionen, die das Kreditrisiko mindern. Für die Berechnung des relevanten Exposure für Wertpapiere, welche dem Geschäftsmodell hold to collect & sell zugeordnet sind, werden Marktwerte und für Kredite und Wertpapiere, die dem hold to collect-Geschäftsmodell zugeordnet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten herangezogen. Soweit nicht explizit anders angegeben, werden sämtliche Angaben im Risikobericht inklusive der als zur Veräußerung gehalten eingestuften langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen (nach IFRS 5) gezeigt.
Aufschlüsselung Netto-Exposure im Konzern gemäß IFRS 7.35M zum 31. Dezember 2024:
| Exposure | ECL | Netto Exposure | Exposure | ECL | Netto Exposure | Exposure | Netto Exposure | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2024 | |||||
| Performing | Non Performing | Summe | Summe | |||||
| Barreserven 1) | 1.119,7 | 0,0 | 1.119,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.119,7 | 1.119,7 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 14,4 | 14,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 14,4 | 14,4 | |
| Kredite und Forderungen | 3.575,8 | -52,0 | 3.523,8 | 139,0 | -112,2 | 26,8 | 3.714,9 | 3.550,6 |
| davon zu Kreditinstituten | 44,2 | 0,0 | 44,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 44,2 | 44,2 |
| davon zu Drittkunden | 3.531,6 | -52,0 | 3.479,6 | 139,0 | -112,2 | 26,8 | 3.670,6 | 3.506,4 |
| Investitionswertpapiere 2)3) | 1.492,5 | -0,3 | 1.455,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.492,5 | 1.455,8 |
| Sonstige Assets - IFRS 5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | -0,5 | 0,2 | 0,7 | 0,2 |
| On balance Summe | 6.202,5 | -52,3 | 6.113,7 | 139,7 | -112,7 | 27,0 | 6.342,2 | 6.140,7 |
| Erteilte Kreditzusagen - Finanzgarantie - sonstige erteilte Zusagen | 828,1 | -4,6 | 823,5 | 5,0 | -3,0 | 2,0 | 833,1 | 825,5 |
| ECL und FV für FVTOCI klassifizierte Finanzinvestitionen 3) | -36,6 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -36,6 | 0,0 |
| Summe | 6.994,0 | -56,8 | 6.937,2 | 144,7 | -115,7 | 29,0 | 7.138,7 | 6.966,2 |
| Anpassung 4) | -0,7 | -0,7 | 0,0 | -0,7 | -0,7 | 0,0 | -0,7 | -0,7 |
| Total credit risk exposure | 6.993,3 | -56,8 | 6.936,5 | 144,7 | -115,7 | 29,0 | 7.138,0 | 6.965,5 |
1) exkl. Kassenbestand i.H.v. EUR 131,8 Mio.
2) Investitionswertpapiere, exkl. Eigenkapitalinstrumente, inkl. Beteiligung am Bankenabwicklungsfonds in Slowenien.
3) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt.
4) Die Anpassungen umfassen Überleitungsdifferenzen zwischen dem Bruttobuchwert und dem Buchwert des Kreditrisikos-Exposures.
Die folgende Tabelle enthält das Exposure gemäß IFRS 7.35M zum 31. Dezember 2023:
| Exposure | ECL | Netto Exposure | Exposure | ECL | Netto Exposure | Exposure | Netto Exposure | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |||||
| Performing | Non Performing | Summe | Summe | |||||
| Barreserven 1) | 1.140,3 | -0,2 | 1.140,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.140,3 | 1.140,1 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 29,5 | 29,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 29,5 | 29,5 | |
| Kredite und Forderungen | 3.584,0 | -53,0 | 3.530,9 | 133,1 | -108,2 | 24,9 | 3.717,1 | 3.555,8 |
| davon zu Kreditinstituten | 66,7 | -0,1 | 66,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 66,7 | 66,6 |
| davon zu Drittkunden | 3.517,2 | -53,0 | 3.464,3 | 133,1 | -108,2 | 24,9 | 3.650,3 | 3.489,2 |
| Investitionswertpapiere 2)3) | 1.230,2 | -0,8 | 1.172,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.230,2 | 1.172,2 |
| Sonstige Assets - IFRS 5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 | -0,5 | 0,2 | 0,6 | 0,2 |
| On balance Summe | 5.984,0 | -54,0 | 5.872,8 | 133,7 | -108,7 | 25,1 | 6.117,7 | 5.897,8 |
| Erteilte Kreditzusagen - Finanzgarantie - sonstige erteilte Zusagen | 873,6 | -4,2 | 869,3 | 4,2 | -2,9 | 1,3 | 877,8 | 870,6 |
| ECL und FV für FVTOCI klassifizierte Finanzinvestitionen 3) | -57,8 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -57,8 | 0,0 |
| Summe | 6.799,7 | -57,6 | 6.742,1 | 138,0 | -111,6 | 26,4 | 6.937,7 | 6.768,4 |
| Anpassung 4) | -8,4 | -8,4 | 0,0 | -8,4 | -8,4 | 0,0 | -8,4 | -8,4 |
| Total credit risk exposure | 6.791,3 | -57,6 | 6.733,7 | 138,0 | -111,6 | 26,4 | 6.929,3 | 6.760,1 |
1) exkl. Kassenbestand i.H.v. EUR 119,9 Mio.
2) Investitionswertpapiere, exkl. Eigenkapitalinstrumente, inkl. Beteiligung am Bankenabwicklungsfonds in Slowenien.
3) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt.
4) Die Anpassungen umfassen Überleitungsdifferenzen zwischen dem Bruttobuchwert und dem Buchwert des Kreditrisikos-Exposures sowie Konten, die zur Erfassung von Abhebungen an Geldautomaten am letzten Wochenende des Jahres dienen.
60.6. Verteilung des Kreditrisiko Exposures in der Gruppe
Zum 31. Dezember 2024 erhöhte sich das gesamte Bruttoexposure um EUR 208,7 Mio. (oder +3,0%) auf EUR 7.138,0 Mio. (JE23: EUR 6.929,3 Mio.). Entsprechend der Geschäftsstrategie ist die Steigerung auf die Fokus Segmente sowie auf das Corporate Center zurückzuführen, während das Nicht-Fokus Portfolio wie geplant weiter reduziert wurde. Mit Ausnahme der Addiko Bank Slowenien und der Addiko Bank Serbien stieg das Exposure in allen Unternehmen der Gruppe an. Innerhalb des Konzerns verteilt sich das Kreditrisiko Exposure wie folgt:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Addiko Kroatien | 2.493,2 | 2.356,6 |
| Addiko Slowenien | 1.648,2 | 1.678,9 |
| Addiko Serbien | 1.068,8 | 1.130,5 |
| Addiko in Bosnien & Herzegowina | 1.349,0 | 1.213,1 |
| Addiko Montenegro | 239,2 | 236,4 |
| Addiko Holding | 339,8 | 313,8 |
| Summe | 7.138,0 | 6.929,3 |
60.7. Kreditrisiko Exposure nach Ratingklasse
Zum 31. Dezember 2024 waren ca. 38,6% (JE23: 37,3%) des Exposures den Ratingklassen 1A bis 1E zuzuordnen. Bei diesem Teil handelt es sich größtenteils um Forderungen, die sich hauptsächlich auf Forderungen gegenüber Finanzinstituten und Privatpersonen beziehen, wobei ein kleinerer Teil auf Unternehmens- und Staatsschulden entfällt. Zum 31. Dezember 2024 ist der NPE-Bestand im Vergleich zum Jahresende 2023 (2023: EUR 25,2 Mio.) um EUR 6,7 Mio. auf EUR 144,7 Mio. angestiegen. Zuwächse im Fokus-Portfolio (in fast allen Tochtereinheiten außer Addiko Bank Montenegro) wurden durch Rückgänge in den Nicht-Fokus-Segmenten aufgrund von Abschreibungen / Portfolioverkäufe sowie aufgrund von Inkassoeffekten teilweise ausgeglichen.
In der folgenden Tabelle wird das Exposure nach Ratingklassen und Marktsegmenten zum 31. Dezember 2024 dargestellt:
| 31.12.2024 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | 4A-4E | NPE | Ohne Rating | Summe | |
| Consumer | 329,3 | 1.202,2 | 363,0 | 151,0 | 67,2 | 4,1 | 2.116,9 |
| SME | 280,0 | 1.123,0 | 322,4 | 102,9 | 53,5 | 3,6 | 1.885,3 |
| Nicht-Fokus | 184,0 | 207,8 | 45,8 | 16,4 | 24,0 | 1,3 | 479,3 |
| davon Large Corporate | 18,9 | 78,8 | 24,0 | 4,3 | 11,3 | 1,2 | 138,6 |
| davon Mortgage | 157,8 | 119,5 | 18,9 | 10,7 | 11,3 | 0,1 | 318,3 |
| davon Public Finance | 7,3 | 9,5 | 2,8 | 1,3 | 1,4 | 0,0 | 22,4 |
| Corporate Center 1) | 1.959,7 | 401,6 | 291,2 | 0,1 | 0,0 | 3,8 | 2.656,5 |
| Summe | 2.753,1 | 2.934,6 | 1.022,4 | 270,4 | 144,7 | 12,8 | 7.138,0 |
1) Das Segment Corporate Center umfasst Finanzinstitute einschließlich Exposure zu Nationalbanken, Einlagen und Wertpapiere.
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Ratingklassen und Marktsegmenten zum 31. Dezember 2023:
| 31.12.2023 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | 4A-4E | NPE | Ohne Rating | Summe | |
| Consumer | 328,8 | 1.014,8 | 347,5 | 158,4 | 57,7 | 17,7 | 1.924,9 |
| SME | 255,1 | 1.118,7 | 438,0 | 97,1 | 45,7 | 3,5 | 1.958,1 |
| Nicht-Fokus | 245,7 | 264,2 | 65,9 | 23,0 | 34,5 | 1,6 | 634,9 |
| davon Large Corporate | 31,0 | 105,0 | 38,6 | 9,7 | 14,1 | 1,3 | 199,7 |
| davon Mortgage | 185,0 | 144,7 | 22,1 | 11,9 | 18,3 | 0,2 | 382,3 |
| davon Public Finance | 29,7 | 14,5 | 5,2 | 1,4 | 2,1 | 0,0 | 53,0 |
| Corporate Center 1) | 1.754,2 | 372,3 | 275,0 | 0,0 | 0,0 | 10,0 | 2.411,4 |
| Summe | 2.583,8 | 2.770,0 | 1.126,4 | 278,4 | 138,0 | 32,8 | 6.929,3 |
1) Das Segment Corporate Center umfasst Finanzinstitute einschließlich Exposure zu Nationalbanken, Einlagen und Wertpapiere.
Die Einteilung der Kreditforderungen in Risikokategorien erfolgt basierend auf internen Addiko Ratings. Für die externe Berichterstattung werden interne Ratingklassen in die folgenden fünf Risikokategorien unterteilt:
- 1A-1E: für Kunden mit sehr geringem Risiko, mit der besten bzw. mit einer ausgezeichneten oder sehr guten Bonität (vergleichbar mit Moody’s Rating Aaa-Baa3);
- 2A-2E: für Kunden mit einer guten oder mittleren Bonität (vergleichbar mit Moody’s Rating Ba1-B1);
- 3A-3E: für Kunden mit einem mittleren oder hohen Kreditrisiko (vergleichbar mit Moody’s Rating B2-Caa1);
- 4A-4E: Kunden mit einem sehr hohen Kreditrisiko bzw. Kunden, bei denen es wahrscheinlich zum Ausfall kommt. Diese Klasse umfasst Kunden, die in ihrer Kredithistorie überfällige Zahlungen oder Zahlungsausfälle aufweisen oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Schuldenrückzahlung haben könnten (vergleichbar mit Moody’s Rating Caa2-C);
- NPE (Ausfall): Ein oder mehrere Ausfallskriterien nach Artikel 178 Kapitaladäquanzverordnung (CRR) sind erfüllt: Zahlungen des Nominalwerts bzw. der Zinsen für ein wesentliches Exposure sind mehr als 90 Tage überfällig, es bestehen vonseiten der Bank erhebliche Zweifel an der Bonität des Kunden, es gibt risikoorientierte Restrukturierungsmaßnahmen, die zu einer gestundeten („forborne“) notleidenden Risikoposition führen, es werden Verluste realisiert oder ein Konkursverfahren eingeleitet (vergleichbar mit Moody’s Rating „Ausfall“).
Die Addiko Gruppe wendet die Kundensichtweise in allen Segmenten, einschließlich Consumer/Mortgage-Kunden, an.Das bedeutet, dass wenn es bei einem Schuldner bei einer Transaktion zu einem Ausfall kommt, werden auch alle restlichen Transaktionen dieses Kunden als notleidend klassifiziert. Einstufungen nach Ratingklassen und ECL-Stages können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite und Forderungen an Kunden:
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 570,9 | 13,5 | 0,0 | 0,9 | 585,3 |
| 2A-2E | 2.003,7 | 48,5 | 0,0 | 1,0 | 2.053,2 |
| 3A-3E | 589,7 | 38,2 | 0,0 | 0,0 | 627,9 |
| 4A-4E | 48,9 | 211,0 | 0,6 | 0,0 | 260,6 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 127,5 | 4,2 | 131,7 |
| Kein Rating | 3,2 | 0,0 | 8,6 | 0,0 | 11,9 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 3.216,5 | 311,2 | 136,7 | 6,2 | 3.670,6 |
| Wertberichtigungen | –25,4 | –26,6 | –112,0 | –0,2 | –164,2 |
| Buchwert | 3.191,1 | 284,6 | 24,7 | 6,0 | 3.506,4 |
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 577,8 | 20,8 | 0,0 | 1,0 | 599,6 |
| 2A-2E | 1.803,3 | 127,7 | 0,3 | 1,7 | 1.933,0 |
| 3A-3E | 596,9 | 117,3 | 0,1 | 0,9 | 715,3 |
| 4A-4E | 28,3 | 232,5 | 1,5 | 0,4 | 262,6 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 129,0 | 2,2 | 131,2 |
| Kein Rating | 8,5 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 8,7 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 3.014,8 | 498,5 | 130,9 | 6,2 | 3.650,3 |
| Wertberichtigungen | -18,4 | -34,5 | -107,1 | -1,1 | -161,2 |
| Buchwert | 2.996,3 | 464,0 | 23,8 | 5,1 | 3.489,2 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite und Forderungen an Kreditinstitute, Guthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben:
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 757,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 757,7 |
| 2A-2E | 161,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 161,0 |
| 3A-3E | 245,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 245,3 |
| 4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 1.164,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.164,0 |
| Wertberichtigungen | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| Buchwert | 1.163,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.163,9 |
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 793,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 793,3 |
| 2A-2E | 178,1 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 179,0 |
| 3A-3E | 224,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 224,6 |
| 4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kein Rating | 10,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 10,0 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 1.206,0 | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 1.207,0 |
| Wertberichtigungen | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
| Buchwert | 1.205,8 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 1.206,7 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldverschreibungen:
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 503,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 503,9 |
| 2A-2E | 170,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 170,8 |
| 3A-3E | 26,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 26,4 |
| 4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 701,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 701,2 |
| Wertberichtigungen | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| FV 1) | –36,1 | –0,2 | 0,0 | 0,0 | –36,4 |
| Buchwert | 664,9 | –0,2 | 0,0 | 0,0 | 664,7 |
1) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. A Aus diesem Grund wird auch der damit verbundene erwartete Verlust nicht berücksichtigt, da dieser bereits im beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Instrumente berücksichtigt ist.
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 579,7 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 582,7 |
| 2A-2E | 147,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 147,7 |
| 3A-3E | 36,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 36,9 |
| 4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 764,3 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 767,3 |
| Wertberichtigungen | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 |
| FV 1) | -57,0 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | -57,2 |
| Buchwert | 706,8 | 2,7 | 0,0 | 0,0 | 709,5 |
1) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldverschreibungen:
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 712,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 712,2 |
| 2A-2E | 48,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 48,6 |
| 3A-3E | 15,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 15,9 |
| 4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 776,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 776,7 |
| Wertberichtigungen | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –0,1 |
| Buchwert | 776,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 776,5 |
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 428,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 428,7 |
| 2A-2E | 4,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,9 |
| 3A-3E | 14,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 14,5 |
| 4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 448,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 448,1 |
| Wertberichtigungen | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
| Buchwert | 447,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 447,9 |
Erteilte Zusagen und Garantien:
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 221,7 | 2,2 | 0,0 | 0,0 | 223,9 |
| 2A-2E | 471,4 | 16,3 | 0,0 | 0,0 | 487,7 |
| 3A-3E | 95,7 | 8,3 | 0,0 | 0,0 | 104,0 |
| 4A-4E | 1,0 | 11,4 | 0,0 | 0,0 | 12,4 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 4,8 | 0,0 | 4,8 |
| Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,2 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 789,8 | 38,3 | 5,0 | 0,0 | 833,1 |
| Wertberichtigungen | –3,2 | –1,4 | –3,0 | 0,0 | –7,6 |
| Buchwert | 786,6 | 36,9 | 2,0 | 0,0 | 825,5 |
| in EUR Mio. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
| Ratingklasse | |||||
| 1A-1E | 232,4 | 1,9 | 0,0 | 0,0 | 234,3 |
| 2A-2E | 438,4 | 31,6 | 0,0 | 0,0 | 470,0 |
| 3A-3E | 123,5 | 25,8 | 0,0 | 0,0 | 149,2 |
| 4A-4E | 1,7 | 18,2 | 0,0 | 0,0 | 19,9 |
| NPE | 0,0 | 0,0 | 4,2 | 0,0 | 4,2 |
| Kein Rating | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| Gesamt | |||||
| Brutto-Buchwert | 796,1 | 77,5 | 4,2 | 0,0 | 877,8 |
| Wertberichtigungen | -2,3 | -2,0 | -2,9 | 0,0 | -7,2 |
| Buchwert | 793,8 | 75,5 | 1,3 | 0,0 | 870,6 |
60.8. Kreditrisiko Exposure nach Regionen
Das Länderportfolio der Addiko Gruppe konzentriert sich auf den zentral- und südosteuropäischen Raum. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Exposures auf Kundenebene nach Regionen:
| in EUR Mio. | 30.09.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| SEE | 6.105,1 | 6.120,4 |
| Europa (exkl. CEE/SEE) | 531,8 | 354,7 |
| CEE | 433,3 | 384,2 |
| Sonstige | 67,9 | 70,0 |
| Summe | 7.138,0 | 6.929,3 |
60.9. Exposure nach Branchen und Regionen
In den folgenden Tabellen wird das Exposure nach Branchen basierend auf dem Gruppierungsschlüssel „NACE Code 2.0“ dargestellt. Dieser unterscheidet für die Berichterstattung zwischen zehn Branchengruppen. Dabei haben die risikoärmeren Branchengruppen – Kreditinstitute und öffentliche Haushalte – zum 31. Dezember 2024 einen Anteil von 37,8% (JE23: 35,8%). Die gut diversifizierte Branche Privatkunden hat einen Anteil von 29,4% (JE23: 24,3%).
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
| Privatkunden | 2,4 | 2.089,6 | 9,7 | 0,4 | 2.102,1 |
| Finanzdienstleister | 327,0 | 980,7 | 0,5 | 30,1 | 1.338,3 |
| Öffentliche Haushalte | 196,1 | 704,2 | 423,0 | 33,4 | 1.356,7 |
| Industrie | 3,9 | 871,7 | 0,0 | 2,9 | 878,6 |
| Handel | 0,0 | 454,4 | 0,0 | 0,0 | 454,4 |
| Dienstleistung | 2,0 | 531,3 | 0,0 | 0,5 | 533,8 |
| Real Estate Business | 0,0 | 30,9 | 0,0 | 0,0 | 30,9 |
| Tourismus | 0,0 | 61,7 | 0,0 | 0,3 | 62,0 |
| Landwirtschaft | 0,0 | 34,4 | 0,0 | 0,0 | 34,4 |
| Sonstige | 0,3 | 346,2 | 0,0 | 0,3 | 346,8 |
| Summe | 531,8 | 6.105,1 | 433,3 | 67,9 | 7.138,0 |
| in EUR Mio. | 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
| Privatkunden | 1,7 | 1.674,0 | 4,8 | 0,1 | 1.680,6 |
| Finanzdienstleister | 285,2 | 1.056,6 | 0,4 | 34,6 | 1.376,8 |
| Öffentliche Haushalte | 61,1 | 632,5 | 378,9 | 32,2 | 1.104,7 |
| Industrie | 4,6 | 909,2 | 0,0 | 3,0 | 916,9 |
| Handel | 0,1 | 527,2 | 0,0 | 0,0 | 527,3 |
| Dienstleistung | 1,6 | 541,2 | 0,0 | 0,0 | 542,8 |
| Real Estate Business | 0,0 | 33,5 | 0,0 | 0,0 | 33,5 |
| Tourismus | 0,0 | 64,9 | 0,0 | 0,0 | 64,9 |
| Landwirtschaft | 0,0 | 43,8 | 0,0 | 0,0 | 43,8 |
| Sonstige | 0,3 | 637,6 | 0,0 | 0,0 | 638,0 |
| Summe | 354,7 | 6.120,4 | 384,2 | 70,0 | 6.929,3 |
Die Zahlen werden nach Kundensitzland dargestellt. Das Corporate- und Consumer-Geschäft konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Kernländer der Addiko Gruppe im zentral- und südosteuropäischen Raum. Im Rahmen der Geschäftsstrategie soll dieser Anteil – insbesondere im Consumer-Geschäft – weiter ausgebaut werden.
60.10. Darstellung des Exposures nach Überfälligkeit
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | – überfällig bis 30 Tage | – überfällig 31 bis 60 Tage | – überfällig 61 bis 90 Tage | – überfällig über 90 Tage | Summe | |
| Consumer | 1.981,3 | 71,0 | 9,3 | 5,3 | 50,0 | 2.116,9 |
| SME | 1.800,5 | 30,9 | 7,2 | 6,7 | 40,0 | 1.885,3 |
| Nicht-Fokus | 455,6 | 15,1 | 1,0 | 0,4 | 7,2 | 479,3 |
| davon Large Corporate | 130,0 | 7,8 | 0,0 | 0,0 | 0,9 | 138,6 |
| davon Mortgage | 304,7 | 5,9 | 1,0 | 0,4 | 6,3 | 318,3 |
| davon Public Finance | 21,0 | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 22,4 |
| Corporate Center | 2.656,3 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2.656,5 |
| Summe | 6.893,7 | 117,2 | 17,5 | 12,4 | 97,2 | 7.138,0 |
Das volatile makroökonomische Umfeld, begleitet durch Inflationsdruck, führte zu keinem wesentlichen Anstieg der Überfälligkeitstage.
| in EUR Mio. | 31.12.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | – überfällig bis 30 Tage | – überfällig 31 bis 60 Tage | – überfällig 61 bis 90 Tage | – überfällig über 90 Tage | Summe | |
| Consumer | 1.804,7 | 66,5 | 9,0 | 5,2 | 39,5 | 1.924,9 |
| SME | 1.877,5 | 37,8 | 6,3 | 5,8 | 30,6 | 1.958,1 |
| Nicht-Fokus | 599,3 | 10,2 | 1,4 | 1,5 | 22,5 | 634,9 |
| davon Large Corporate | 183,1 | 6,1 | 0,0 | 0,0 | 10,6 | 199,7 |
| davon Mortgage | 363,9 | 4,2 | 1,4 | 0,8 | 12,0 | 382,3 |
| davon Public Finance | 52,2 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 53,0 |
| Corporate Center | 2.411,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2.411,4 |
| Summe | 6.692,9 | 114,6 | 16,7 | 12,5 | 92,6 | 6.929,3 |
60.11. Darstellung des Exposures nach Größenklasse
Zum 31. Dezember 2024 sind rund 52,3% (31. Dezember 2023: 51,5%) des Exposures im Größenbereich EUR <1 Mio. zu finden. Ein gezielter Abbau des Klumpenrisikos im Bereich Corporate Banking wird durch die Bank stringent verfolgt. Das Exposure in Höhe von EUR 1.848,2 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 1.855,7 Mio.) im Größenbereich EUR >100 Mio. besteht zur Gänze gegenüber Nationalbanken bzw. öffentlichen Haushalten. Diese Geschäfte sind zur Liquiditätssicherung, für Mindesteinlagen und langfristige Veranlagungen sowie für Absicherungsgeschäfte erforderlich. Die Darstellung erfolgt auf der Basis Gruppe verbundener Kunden (GvK).
| | 31.12.2024 | | 31.12.2023 |
| :----------- | :------------------------- | :----------- | :------------------------- | :----------- |
| Größenklasse | Exposure in EUR Mio. | GvKs | Exposure in EUR Mio. | GvKs |# 60.12. Darstellung der finanziellen Vermögenswerte nach dem Grad der Wertminderung
Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind: in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|---|
| Exposure | Sicherheiten | Exposure | Sicherheiten | |
| Kredite und Forderungen an Kunden und Off-Balance Sheet Exposure | ||||
| – überfällig bis 30 Tage | 108,6 | 13,0 | 109,2 | 12,0 |
| – überfällig 31 bis 60 Tage | 13,6 | 1,0 | 13,2 | 2,4 |
| – überfällig 61 bis 90 Tage | 5,2 | 0,2 | 5,2 | 0,3 |
| – überfällig 91 bis 180 Tage | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,6 |
| – überfällig 181 bis 365 Tage | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| – überfällig über 1 Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Summe | 127,3 | 14,3 | 128,4 | 15,4 |
Wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte: in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen an Kunden und Off-Balance Sheet Exposure | ||
| Exposure | 144,6 | 137,1 |
| Vorsorgen | 115,7 | 111,6 |
| Sicherheiten | 34,0 | 38,7 |
Alle finanziellen Vermögenswerte, die die Klassifizierungskriterien der Stufe 3, wie in Note (12.4.2) beschrieben, erfüllen, werden als wertgemindert betrachtet und entsprechend zurückgestellt. Anschließend wird eine Wertminderungsberechnung, wie in der Note (61.1) Methodik der Wertberichtigungsermittlung beschrieben, durchgeführt. Zusätzlich unterliegen Forderungen in der Rating-Kategorie 4A oder schlechter im Rahmen des Monitoring- und Pre-Workout-Prozesses einer regelmäßigen Überprüfung auf mögliche Hinweise einer Wertminderung.
60.12.1. Forbearance
Forbearance-Maßnahmen werden als Zugeständnisse an einen Kreditnehmer, der Schwierigkeiten hat, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen oder kurz vor solchen Schwierigkeiten steht („finanzielle Schwierigkeiten“), definiert. Stundungsmaßnahmen und -risiken werden von den für Corporate / SME, Consumer sowie Mortgage zuständigen operativen Risikoabteilungen überwacht. Darüber hinaus stellen Forbearance-Maßnahmen einen Hinweis auf potentielle Wertminderung dar.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung des Forbearance-Exposures im Laufe des Geschäftsjahres 2024. Die bilanziellen Zahlen spiegeln den Buchwert wider; die außerbilanziellen Forderungen umfassen ausschließlich die Kreditzusagen: in EUR Mio.
| 01.01.2024 | Im Jahr als Forborne klassifiziert (+) | Aufgehobene Forborne Klassifizierung im Jahr (-) | Rückzahlungen und andere Veränderungen (+/-) | 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Corporates | 30,2 | 32,8 | -4,3 | -15,7 | 43,0 |
| Private Haushalte | 31,2 | 5,5 | -7,4 | -3,7 | 25,5 |
| Forderungen an Kunden | 61,4 | 38,4 | -11,7 | -19,4 | 68,5 |
| Außerbilanzielle Forderungen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 |
Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Forbearance-Standes während des Geschäftsjahres 2023: in EUR Mio.
| 01.01.2023 | Im Jahr als Forborne klassifiziert (+) | Auf-gehobene Forborne Klassifizierung im Jahr (-) | Rückzahlungen und andere Veränderungen (+/-) | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Corporates | 54,3 | 6,4 | -22,1 | -8,3 | 30,2 |
| Private Haushalte | 43,8 | 5,9 | -12,9 | -5,6 | 31,2 |
| Forderungen an Kunden | 98,0 | 12,3 | -34,9 | -14,0 | 61,4 |
| Außerbilanzielle Forderungen | 0,2 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,1 |
Die folgenden Tabellen zeigen den Forbearance-Stand zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023: in EUR Mio.
31.12.2024
| Finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die wertgemindert sind | |
|---|---|---|---|
| Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Corporates | 43,0 | 13,3 | 3,6 |
| Private Haushalte | 25,5 | 14,1 | 2,9 |
| Forderungen an Kunden | 68,5 | 27,4 | 6,5 |
31.12.2023
| Finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die wertgemindert sind | |
|---|---|---|---|
| Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Nicht- Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen an Corporates | 30,2 | 16,1 | 0,7 |
| Private Haushalte | 31,2 | 17,5 | 2,4 |
| Forderungen an Kunden | 61,4 | 33,6 | 3,1 |
Die Verteilung der Sicherheiten im Forbearance, Stand zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 stellte sich wie folgt dar: in EUR Mio.
Interner Sicherheitenwert (ICV) in Zusammenhang mit Forborne Forderungen
| ICV | davon CRE | davon RRE | davon finanzielle Sicherheiten | davon Garantien | davon Rest | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Large Corporate | 8,3 | 8,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Medium and Small Corporate | 15,4 | 12,8 | 0,3 | 0,3 | 1,2 | 0,8 |
| Retail | 10,2 | 2,2 | 7,0 | 0,0 | 1,0 | 0,0 |
| Summe | 34,0 | 23,3 | 7,3 | 0,3 | 2,2 | 0,8 |
Interner Sicherheitenwert (ICV) in Zusammenhang mit Forborne Forderungen
| ICV | davon CRE | davon RRE | davon finanzielle Sicherheiten | davon Garantien | davon Rest | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Large Corporate | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Medium and Small Corporate | 18,1 | 13,3 | 0,4 | 0,3 | 2,1 | 2,0 |
| Retail | 13,0 | 2,7 | 9,5 | 0,0 | 0,8 | 0,0 |
| Summe | 31,2 | 16,0 | 9,9 | 0,3 | 2,9 | 2,0 |
(61) Wertberichtigungen
61.1. Methodik der Wertberichtigungsermittlung
Die Risikovorsorge wurde auf Transaktionsebene modelliert und spiegelt die jüngsten makroökonomischen Prognosen des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) wider. Nach den Prognosen vom Frühjahr 2024, als die Wahrscheinlichkeit für ein pessimistisches Szenario zum dritten Mal in Folge nach unten korrigiert wurde, was darauf hindeutete, dass der hohe und anhaltende Inflationsschock allmählich von den Märkten absorbiert wurde, wobei die Geldpolitik für einige Zeit angepasst wurde, wurde sie gegen Ende des Jahres stabil gehalten. Dies wurde bis zu einem gewissen Grad durch gleichzeitige qualitative Informationen über geringere Unsicherheiten in Bezug auf Politik, Unternehmen und Prognosen bestätigt, wie sie kürzlich in entsprechenden europäischen Umfragen unter Fachleuten und Verbrauchern gemessen wurden. Negative Risiken wie die Ausweitung des militärischen Konflikts im Nahen Osten und die länger anhaltende (als zunächst angenommene) wirtschaftliche Schwäche in der EU mit einer Verschärfung der deutschen Fertigungskrise und einer Fragmentierung des globalen Marktes werden sowohl hinsichtlich ihrer Auswirkungen als auch ihrer Wahrscheinlichkeit durch positive Faktoren aufgewogen. Zu letzteren zählen eine fortschreitende Lockerung der Geldpolitik und erhöhte öffentliche Investitionen, obwohl die Risiken zugegebenermaßen immer noch stark zugunsten negativer Ergebnisse verzerrt sind.
Folglich bleibt die Wahrscheinlichkeit des optimistischen Szenarios mit 5% gering und die des Basisszenarios mit 65%.
| Szenario | Wahrscheinlichkeiten |
|---|---|
| Baseline | 65% |
| Optimistisch | 5% |
| Pessimistisch | 30% |
JE23
| Szenario | Wahrscheinlichkeiten |
| :-------------- | :------------------- |
| Baseline | 60% |
| Optimistisch | 5% |
| Pessimistisch | 35% |
Die folgende Tabelle fasst die quantitativen Elemente des Basisszenarios, des Aufwärtsszenarios (optimistisch) und des Abwärtsszenarios (pessimistisch) für ausgewählte zukunftsorientierte Informationen/Variablen zusammen, die zur Schätzung des ECL zum 31. Dezember 2024 verwendet wurden. Die Zahlen stellen den Durchschnittswert der makroökonomischen Variablen über die ersten 12 Monate und den verbleibenden 2-Jahres-Prognosezeitraum für das Basisszenario sowie Durchschnittswerte des gesamten Projektionshorizonts (3 Jahre) für das optimistische und das pessimistische Szenario dar.
| Szenario | Historisch 2023 | Baseline 2024e | Optimistisch 2025-2027 | Pessimistisch 3-Jahres Periode1) |
|---|---|---|---|---|
| Zeitleiste | ||||
| Unterkategorien | ersten 12 Monate1) | Restlichen 2-Jahre1) | 3-Jahres Periode1) | 3-Jahres Periode1) |
| Reales BIP (konstante Preise YoY, %) | ||||
| Kroatien | 3,1 | 3,3 | 2,7 | 2,8 |
| Slowenien | 2,1 | 1,7 | 2,2 | 2,7 |
| Bosnien & Herzegowina | 1,7 | 2,6 | 2,9 | 3,1 |
| Serbien | 2,5 | 3,8 | 3,6 | 3,6 |
| Montenegro | 6,3 | 3,5 | 3,7 | 3,2 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 0,4 | 0,6 | 1,4 | 1,6 |
| Arbeitslosenrate (ILO Modell, Durchschnitt %) | ||||
| Kroatien | 6,1 | 5,7 | 5,6 | 5,7 |
| Slowenien | 3,7 | 3,7 | 3,6 | 3,7 |
| Bosnien & Herzegowina | 13,2 | 13,3 | 13,0 | 12,9 |
| Serbien | 9,4 | 8,8 | 8,4 | 7,8 |
| Montenegro | 13,1 | 11,7 | 11,0 | 9,5 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 6,6 | 6,7 | 6,6 | 6,6 |
| Immobilien (% Veränderung) | ||||
| Kroatien | 11,9 | 9,0 | 6,5 | 5,0 |
| Slowenien | 7,2 | 5,5 | 4,5 | 5,3 |
| Serbien | 9,3 | 7,0 | 5,0 | 5,0 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | -1,1 | 2,7 | 2,6 | 3,9 |
| VPI-Inflation (durchschn. % im Jahresvergleich) | ||||
| Kroatien | 8,4 | 3,6 | 2,9 | 2,4 |
| Slowenien | 7,2 | 2,5 | 2,3 | 2,2 |
| Bosnien & Herzegowina | 6,1 | 2,2 | 2,1 | 2,5 |
| Serbien | 12,1 | 4,5 | 3,5 | 2,7 |
| Montenegro | 8,7 | 4,8 | 3,0 | 2,4 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 5,4 | 2,5 | 2,2 | 2,0 |
1) Die Zahlen stellen Durchschnittswerte für die angegebenen Zeitraum dar. Quelle: WIIW (Oktober 2024)
Die folgende Tabelle enthält quantitative Aspekte des Basisszenarios, des Aufwärtsszenarios (optimistisch) und des Abwärtsszenarios (pessimistisch) für ausgewählte zukunftsorientierte Informationen/Variablen, die zur Schätzung des ECL zum 31. Dezember 2023 verwendet wurden.
Szenario Wahrscheinlichkeiten
| Szenario | Baseline | Optimistisch | Pessimistisch |
|---|---|---|---|
| JE23 | 60% | 5% | 35% |
| JE24 | 65% | 5% | 30% |
Quantitative Aspekte des Basisszenarios, des Aufwärtsszenarios (optimistisch) und des Abwärtsszenarios (pessimistisch) für ausgewählte zukunftsorientierte Informationen/Variablen, die zur Schätzung des ECL zum 31. Dezember 2024 verwendet wurden.
| Szenario | Historisch 2023 | Baseline 2024e | Optimistisch 2025-2027 | Pessimistisch 3-Jahres Periode1) |
|---|---|---|---|---|
| Zeitleiste | ||||
| Unterkategorien | ersten 12 Monate1) | Restlichen 2-Jahre1) | 3-Jahres Periode1) | 3-Jahres Periode1) |
| Reales BIP (konstante Preise YoY, %) | ||||
| Kroatien | 3,1 | 3,3 | 2,7 | 2,8 |
| Slowenien | 2,1 | 1,7 | 2,2 | 2,7 |
| Bosnien & Herzegowina | 1,7 | 2,6 | 2,9 | 3,1 |
| Serbien | 2,5 | 3,8 | 3,6 | 3,6 |
| Montenegro | 6,3 | 3,5 | 3,7 | 3,2 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 0,4 | 0,6 | 1,4 | 1,6 |
| Arbeitslosenrate (ILO Modell, Durchschnitt %) | ||||
| Kroatien | 6,1 | 5,7 | 5,6 | 5,7 |
| Slowenien | 3,7 | 3,7 | 3,6 | 3,7 |
| Bosnien & Herzegowina | 13,2 | 13,3 | 13,0 | 12,9 |
| Serbien | 9,4 | 8,8 | 8,4 | 7,8 |
| Montenegro | 13,1 | 11,7 | 11,0 | 9,5 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 6,6 | 6,7 | 6,6 | 6,6 |
| Immobilien (% Veränderung) | ||||
| Kroatien | 11,9 | 9,0 | 6,5 | 5,0 |
| Slowenien | 7,2 | 5,5 | 4,5 | 5,3 |
| Serbien | 9,3 | 7,0 | 5,0 | 5,0 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | -1,1 | 2,7 | 2,6 | 3,9 |
| VPI-Inflation (durchschn. % im Jahresvergleich) | ||||
| Kroatien | 8,4 | 3,6 | 2,9 | 2,4 |
| Slowenien | 7,2 | 2,5 | 2,3 | 2,2 |
| Bosnien & Herzegowina | 6,1 | 2,2 | 2,1 | 2,5 |
| Serbien | 12,1 | 4,5 | 3,5 | 2,7 |
| Montenegro | 8,7 | 4,8 | 3,0 | 2,4 |
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 5,4 | 2,5 | 2,2 | 2,0 |
Makroökonomische Prognosen
| Szenario | Historisch | Baseline | Optimistisch | Pessimistisch | Zeitleiste | Unterkategorien |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Reales BIP (konstante Preise YoY, %) | ||||||
| Kroatien | 6,2 | 2,5 | 2,9 | 2,9 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Slowenien | 2,5 | 1,3 | 2,7 | 2,9 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Bosnien & Herzegowina | 3,9 | 1,7 | 1,9 | 2,1 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Serbien | 2,3 | 1,5 | 2,0 | 2,5 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Montenegro | 6,4 | 4,5 | 2,9 | 2,9 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 3,3 | 0,5 | 1,2 | 1,6 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Arbeitslosenrate (ILO Modell, Durchschnitt %) | ||||||
| Kroatien | 7,0 | 6,8 | 6,7 | 6,5 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Slowenien | 4,0 | 3,7 | 3,7 | 3,7 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Bosnien & Herzegowina | 15,4 | 13,8 | 13,5 | 13,1 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Serbien | 9,4 | 9,5 | 9,0 | 8,3 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Montenegro | 14,7 | 13,8 | 13,1 | 11,8 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 6,8 | 6,6 | 6,6 | 6,6 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Immobilien (% Veränderung) | ||||||
| Kroatien | 14,8 | 9,0 | 6,5 | 5,0 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Slowenien | 14,7 | -1,5 | 0,6 | 3,8 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Serbien | 17,2 | 2,0 | 2,5 | 3,3 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 7,1 | -1,3 | -0,1 | 2,6 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| VPI-Inflation (durchschn. % im Jahresvergleich) | ||||||
| Kroatien | 10,7 | 7,5 | 4,0 | 2,8 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Slowenien | 9,3 | 7,2 | 3,6 | 2,5 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Bosnien & Herzegowina | 14,0 | 7,5 | 3,0 | 2,5 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Serbien | 11,9 | 12,5 | 5,5 | 3,3 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Montenegro | 13,0 | 9,1 | 5,0 | 2,7 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode | |||||
| Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 8,4 | 5,7 | 3,2 | 2,3 | 2022 | ersten 12 Monate |
| 2023 | Restlichen 2-Jahre | |||||
| 2024-2026 | 3-Jahres Periode |
1) Die Zahlen stellen Durchschnittswerte für die angegebenen Zeiträume dar.
Quelle: WIIW (Oktober 2023)
Die Basisprognose ist das Ergebnis einer Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung, der mittelfristigen Aussichten im Real- und Finanzsektor und der damit verbundenen Risiken. Alternative Szenarien werden unterschieden durch: (i) die Haltung zu wirtschaftlichen und geopolitischen Risiken, die hauptsächlich die anhaltenden Kriegsbedingungen in der Ukraine, eine weitere Handelsfragmentierung und ein Wiederaufleben des Protektionismus widerspiegeln; (ii) Risiken des Klimawandels, die Annahmen zu Dekarbonisierungspolitiken widerspiegeln, die sich auf zentrale Wirtschaftsszenarien auswirken.
Die Kalibrierung der wirtschaftlichen Schocks, die zu zentralen alternativen Szenarien führt, wird implizit aus den letzten verfügbaren Stresstestannahmen der EBA abgeleitet, d.h. jeder konservative Faktor, der die ursprüngliche Abweichung vom Basispfad in der EBA-Übung beeinflusst hat, wird indirekt in den internen Rahmen übertragen. Technisch gesehen hängt das zentrale Negativszenario (nicht in der obigen Tabelle dargestellt, da es für interne Stresstests und nicht für die ECL-Berechnung verwendet wird) von der Abweichung der EBA vom Basisszenario ab, die den Basisverläufen des wiiw auferlegt wird. Optimistische und pessimistische Fälle machen die Hälfte der oben beschriebenen Abweichung aus.
Andererseits wurden klimabezogene und umweltbezogene Risikofaktoren auf der Grundlage ökonometrischer Modelle von CO2-Preispolitiken (vom wiiw entwickeltes Vektorautoregressionsmodell) kalibriert. Sie sind speziell nur für negative Szenarien konzipiert, während im Basisszenario und im optimistischen Fall bereits angenommen wird, dass sie Klimaeffekte widerspiegeln, die sich aus der „Pariser Vereinbarung“ ergeben, die keine Bemühungen zur Kohlendioxidentfernung über die bereits festgelegten Grenzen hinaus impliziert, um die globale Erwärmung unter 2,5 °C zu halten.
Daher sind die Klimaeffekte im Basisszenario und im optimistischen Szenario zu diesem Zeitpunkt nicht quantitativ isoliert, während sie für die negativen Szenarien als jährliche Abweichungen zu den zentralen wirtschaftlichen Szenariowerten hinzugefügt werden und CO2-Preispolitiken widerspiegeln, die auf ehrgeizigere Emissionsgrenzen abzielen, d. h. auf eine Reduzierung der globalen Erwärmung auf unter 1,6 °C. Dies führt zu einer asymmetrisch verteilten Verteilung potenzieller Ergebnisse, abhängig von der Risikobewertung und ihrer Verwirklichung.
Die jeweiligen Narrative lauten wie folgt:
-
Basisszenario: Die Weltwirtschaft wird im Prognosezeitraum voraussichtlich ihr stetiges Wachstum fortsetzen, wenn auch mit einer Verzerrung zugunsten der USA und Indiens gegenüber der EU und China. Darüber hinaus bricht das deutsche Wachstumsmodell unter dem Druck der internationalen Konkurrenz und der jüngsten Energiepreisschocks (am stärksten im verarbeitenden Gewerbe) zusammen. Dies wird höchstwahrscheinlich die verzögerte, langsame Erholung des Landes prägen, das vor ernsthaften strukturellen und zyklischen Herausforderungen steht. Dies bietet einen zentralen Risikokontext für die regionalen Märkte und ist für die Geschäftstätigkeit von Addiko besonders wichtig. Dennoch sorgen eine weit verbreitete Abschwächung der Inflation und günstige Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Vertrauen in einen relativ optimistischen Ausblick für den Euroraum, dessen Wirtschaftstätigkeit höchstwahrscheinlich im Jahr 2025 anziehen und über den Simulationshorizont hinweg ihren stetigen Kurs fortsetzen wird. Aus regionaler Sicht wird daher die externe Nachfrage stark bleiben, während der Binnenkonsum durch die jüngsten Reallohnanpassungen und die rasche Inanspruchnahme von NGEU-Mitteln (letzteres besonders relevant für Kroatien und Rumänien) weiterhin angekurbelt wird. Bislang erwiesen sich die Märkte von Addiko als vor geopolitischen Risiken geschützt, da sie weiter von den Kriegshandlungen entfernt sind, nur begrenzte Handels- und Investitionsbeziehungen mit Russland und der Ukraine aus der Vorkriegszeit bestehen, ein großer Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch besteht und alternative Energiequellen wie LNG schnell erschlossen werden können. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass diese Märkte weiterhin besser abschneiden werden als der Rest der CESEE-Region und der EU-Durchschnitt. Kurzfristig (3-Jahres-Horizont) ist für die Addiko-Ländergruppe ein Wachstum von 3,1% zu erwarten, wobei Serbien und Montenegro führend sind, aber auch andere Länder dieser Wachstumsrate dicht folgen. Aufgrund der Abschwächung der Inflation (die bis Ende 2025 allgemein unter 3% fallen dürfte) und einer allmählichen Lockerung der Geldpolitik kann man kurzfristig mit einer günstigen Reallohndynamik und einem kontinuierlichen Kreditwachstum rechnen, was den regionalen Privatkonsum unterstützt. Obwohl in diesen Volkswirtschaften im Simulationszeitraum mit einer Haushaltskonsolidierung zu rechnen ist, sollte deren Ausmaß die beschriebenen kurzfristigen Trends nicht untergraben. Ein weiteres gemeinsames Merkmal dieser Volkswirtschaften ist der gegenwärtige Arbeitskräftemangel, der das Lohnwachstum und die Erholung des Konsums begünstigte, der sich aber bei weiterer Ausweitung letztlich potenzielle Wachstumskonvergenzpfade behindern könnte. Dies wurde bis zu einem gewissen Grad durch das Angebot an Wanderarbeitskräften ausgeglichen, aber derzeit ist es schwierig, deren längerfristige Nutzung zu beurteilen. Was die Klimarisiken angeht, könnte man im Jahr 2024 eine mögliche politische Abkehr von der Priorisierung der grünen Agenda beobachten. Obwohl die politischen Auswirkungen davon unklar bleiben, setzt sich die EU weiterhin für die grüne Agenda ein. Der Europäische Grüne Deal (EGD), der 2019 vorgeschlagen wurde und derzeit umgesetzt wird, bleibt der Rahmen für die Klimabemühungen der EU mit dem Ziel eines klimaneutralen Kontinents bis 2050. Im Februar 2024 schlug die Europäische Kommission Ziele zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU um 90% bis 2040 gegenüber dem Stand von 1990 vor. Auf Basis der aktuellen Entwicklung wird die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 voraussichtlich um 51% reduzieren, also vier Prozentpunkte weniger als das vereinbarte Ziel. Die derzeit größte Initiative zur Förderung der grünen Wende ist der Green Deal Industrial Plan, der auf den 300 Millionen Euro aufbaut, die seit Mai 2022 über RePowerEU ausgezahlt wurden, um die durch die groß angelegte Invasion der Ukraine verursachten Energieunterbrechungen abzumildern. Schließlich reformierte die EU im Juni 2023 ihr Emissionshandelssystem (ETS), ein seit 2005 bestehendes Cap-and-Trade-Regelwerk, mit dem Ziel, die davon erfassten Emissionen zu erhöhen und einen größeren Teil der durch das System eingenommenen Mittel wieder in den EU-Haushalt zu leiten. Ab 2026 wird die EU einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus einführen, der eine Gebühr auf Waren erhebt, die aus Ländern ohne ausreichenden Klimaschutz importiert werden. Die Kommission erwartet, dass dies dem EU-Haushalt bis 2028 etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr einbringen wird. Dennoch sind die Länder, auf die sich Addiko konzentriert, bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik weit von der globalen Spitze entfernt. Wenn man bedenkt, dass die meisten physischen Risiken auf die zweite Hälfte des Jahrhunderts ausgerichtet sind, kann man davon ausgehen, dass sowohl die Übergangs- als auch die physischen Risiken im Prognosezeitraum gering bleiben werden.
-
Optimistisch: Das positive Szenario geht davon aus, dass der aktive Krieg zwischen Russland und der Ukraine bis zum 1. Quartal 2025 endet, mit einem faktischen Patt, gefolgt von langwierigen politischen Verhandlungen, mit einer schrittweisen Lockerung der Handelsbeschränkungen für wichtige Güter als Folge. Die Möglichkeit, Handelsrouten wieder zu öffnen, mindert den Druck von den Märkten für Lebensmittel und Metalle und führt zu einem Abwärtsdruck auf die Preise. Die Inflation sollte moderat bleiben, auch wenn die Wirtschaft aufgrund geopolitischer Risiken, wie etwa der Spannungen zwischen den USA und China sowie des Krieges im Nahen Osten, an Dynamik gewinnt. Man könnte also erwarten, dass sich die globalen Energiemärkte stabilisieren und die globale Produktion sich weiter erholt. Neue Kreditrisiken treten nicht auf, die Schwellenmärkte erfreuen sich erhöhter Kapitalzuflüsse und Währungsaufwertungen. Dies würde den Konsum steigern und Möglichkeiten für höhere Investitionsraten eröffnen, die es den europäischen Volkswirtschaften ermöglichen würden, erheblich schneller zu wachsen, insbesondere für die Länder der Addiko-Auswahl.# Die regionalen Szenariogewinne für diese Stichprobe könnten im Zeitraum 2025–2027 im Vergleich zum Basiswachstum 2 Prozentpunkte übersteigen, wobei die Teilstichprobe der Länder außerhalb der EU schneller wächst als der Rest. Für den Zeitraum 2027–2028 werden makroökonomische Indikatoren simuliert, die sich dem Basisszenario annähern, unter der Annahme, dass die Wirtschaft langfristig auf ihrem Potenzialniveau operieren wird, obwohl dies in diesem Szenario durch eine Wachstumsabschwächung erreicht wird. Diese Bedingungen könnten eine Stärkung der Ambitionen in Bezug auf die Treibhausgasemissionen und die von den größten CO2-Emittenten befürworteten Maßnahmen fördern, aber man kann im Einklang mit dem neuesten Climate Action Tracker dennoch erwarten, dass die politischen Ambitionen innerhalb der bestehenden bedingungslosen Verpflichtungen zu den national festgelegten Beiträgen (NDC) bleiben werden, d. h. die Pläne der einzelnen Länder zur Reduzierung ihrer Emissionen folgen dem Pariser Abkommen. Daher ist im Prognosezeitraum nicht mit einer Erhöhung der CO2-Preise zu rechnen, und darüber hinaus werden die regionalen Unterschiede in der Klimapolitik recht gering bleiben.
Pessimistisch: Das negative Szenario geht davon aus, dass der aktive Krieg zwischen Russland und der Ukraine anhält – oder sich sogar verschärft – und die Aussichten auf Verhandlungen bis Ende nächsten Jahres schlecht sind. Die Weltmarktpreise für lebensnotwendige Güter würden daher aufgrund der Handelsfragmentierung durch die schrittweise Ausweitung des Geltungsbereichs sekundärer Sanktionen durch die EU und die G7 sowie durch ein Wiederaufleben des Protektionismus mit Sicherheit steigen, was natürlich gemeinsam zu steigendem Preisdruck und volatileren Kapitalströmen beiträgt. Die Lockerung der Geldpolitik schreitet weniger schnell voran als im Basisszenario, und Kreditrisiken materialisieren sich auf den Immobilienmärkten außerhalb der EU, wenn auch wahrscheinlich ohne unkontrollierbare negative externe Effekte auf das EU-Finanzsystem. In den USA übernimmt die republikanische Regierung die Macht, was zu einer Verringerung der Unterstützung für die Ukraine und einer Schwächung der Sicherheitsgarantien gegenüber anderen NATO-Ländern sowie zu einer Erhöhung der Handelsbarrieren mit China und der EU führt. Die wichtigsten globalen Führungspersönlichkeiten verzögern die Umsetzung von Klimaschutzpolitiken weiterhin und entscheiden sich stattdessen für den Schutz lokaler Industrien. In diesem Fall verschärfen die großen Nationen ihre Klimapolitik schrittweise, wodurch die Chance, die globale Erwärmung unter 2 °C zu halten, bei 67% liegt. Dieses Szenario geht davon aus, dass die Klimapolitik sofort umgesetzt und schrittweise verschärft wird, wenn auch nicht in demselben Ausmaß wie im Szenario mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050. Die CO2-Emissionen werden erst bis 2070 Null betragen. Der Einsatz von CDR ist relativ gering. Natürlich muss man zugeben, dass eine beträchtliche Chance besteht, dass es den globalen Staats- und Regierungschefs nicht gelingt, die Umsetzung der Klimaschutzprogramme über die national festgelegten Beiträge hinaus zu koordinieren, was zusätzliche Risiken und Störungen in beide Richtungen mit sich bringen kann. Der Gesamtproduktionsverlust für die regionalen Märkte, gemessen an der BIP-Schrumpfung im Verhältnis zu den Basiskurven, beträgt -5,4%.
Die Risikovorsorgen im Konzernabschluss 2024 beinhalten auch Post-Model Adjustments (PMA) in Höhe von EUR 1,4 Mio., was EUR 5,1 Mio. niedriger ist als der PMA-Betrag im Konzernabschluss vom 31. Dezember 2023. Die Bestimmung des PMA-Betrags basiert auf der Differenz zwischen dem ECL, der anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit über den gesamten Zyklus berechnet wird, und dem ECL, der anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnet wird. Der Rückgang des PMA spiegelt die Verbesserung der IFRS 9-PD-Modelle in der gesamten Addiko-Gruppe wider, die nun besser für die korrekte Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung der makroökonomischen Unsicherheiten geeignet sind. Der verbleibende PMA wird nur in der Addiko Bank Slowenien für die Teilportfolien von Consumer erfasst, für die keine ausreichende Datenhistorie für eine präzise PD-Modellierung vorliegen, und in der Addiko Bank Montenegro, wo das aktuelle Modell zur Schätzung der Korrelation zwischen Ausfallraten und makroökonomischen Veränderungen noch ein gewisses Maß an Unsicherheit enthält, das durch den PMA kompensiert werden sollte.
Die folgende Tabelle zeigt die gewichtete Wertberichtigung sowie die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse, bei der die ECLs der Stage 1 und 2 für jedes Szenario mit 100% Gewichtung bewertet werden. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf dem Basis-ECL ohne das angewendete Management-Adjustment, der jedoch in der Gesamtsumme des ECL-Bestands nach Wahrscheinlichkeits-Gewichtung inkludiert ist. Die angenommene Verteilung der Szenario-Wahrscheinlichkeiten (Basiswert 65%, optimistisch 5% und pessimistisch 30%) ermöglicht es der Gruppe, ein breites Spektrum an Zukunftserwartungen abzudecken.
| in EUR Mio. | ECL inkl. Post Model Adjustment | ECL exkl. Post Model Adjustment | Optimistisches Szenario | Basis Szenario | Pessimistisches Szenario |
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | |||||
| Retail | 33,4 | 32,0 | 28,9 | 31,0 | 34,7 |
| Non-Retail | 23,0 | 22,9 | 20,1 | 22,2 | 25,0 |
| Corporate Center | 0,4 | 0,4 | 0,3 | 0,4 | 0,5 |
| Summe | 56,8 | 55,4 | 49,2 | 53,6 | 60,2 |
| 31.12.2023 | |||||
| Retail | 31,6 | 30,8 | 29,6 | 30,4 | 31,6 |
| Non-Retail | 25,2 | 19,5 | 17,7 | 19,0 | 20,8 |
| Corporate Center | 0,8 | 0,8 | 0,6 | 0,7 | 0,9 |
| Summe | 57,6 | 51,1 | 47,9 | 50,1 | 53,4 |
61.2. Entwicklung der Wertberichtigungen
Die Entwicklung der Risikovorsorgen im Geschäftsjahr 2024 ist überwiegend auf den Vorsorgebedarf im Consumer Portfolio (EUR 20,4 Mio. Risikovorsorgeeffekt) sowie auf Bevorsorgungen einzelner größerer Kunden im SME Portfolio (EUR 27,3 Mio. Risikovorsorgeeffekt) - v.a. in der Addiko Bank Slowenien, der Addiko Bank Kroatien, der Addiko Bank Banja Luka und der Addiko Bank Serbien - zurückzuführen und wird überwiegend durch Zuführungen im NPE-Portfolio getrieben. Tabellen, welche die Entwicklung der Risikovorsorgen zeigen, sind in Note (40.2) Kredite und Darlehen an Kunden enthalten. Die Besicherung für nicht notleidende Kredite (Stage 1 und Stage 2) durch Risikovorsorgen bleibt auf dem gleichen Niveau als zum Jahresende 2023 (1,3%), was wiederum zu geringfügigen Vorsorgeeffekten im nicht notleidenden Portfolio führte. Trotz der Allokation von Risikovorsorgen - speziell im notleidenden Portfolio i.H.v. EUR 87,9 Mio. im Berichtszeitraum (2023: EUR -43,5 Mio.), hat der kombinierte Effekt von Einnahmen und Abschreibungen in Höhe von EUR 61,2 Mio. (2023: EUR 55,5 Mio.) dazu beigetragen, die NPE-Quote sowie die damit verbundenen Risikovorsorgen zu stabilisieren.
61.3. Änderung in der Berechnung der Portfoliowertberichtigungen
Basierend auf dem Rahmenwerk zur fortlaufenden Modellverbesserung der Addiko Gruppe werden regelmäßig Aktualisierungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die neuesten verfügbaren Informationen berücksichtigt und die Methoden verbessert sowie an die Portfolioentwicklung und Marktpraxis angepasst werden. Im Jahr 2024 wurden mehrere Änderungen an der Modellstruktur vorgenommen:
- Die PD-Modelle nach IFRS9 wurden für alle Segmente und Einheiten überprüft und verbessert, gefolgt von der fast vollständigen Auflösung der im Jahr 2023 gebuchten Post-Model-Adjustments
- Addiko hat die Klassifizierung der Staging-Einstufung basierend auf der Lifetime-PD umgestellt
- Für Privatpersonen wurde die Ausnahme des „low credit risk“ aus der Staging-Methode exkludiert
61.4. Entwicklung der NPE-Deckungsquote
Die NPE-Deckungsquote 1 reduzierte sich im Vergleich zum Jahresende 2023 leicht von 80,9% auf 80,0%. Reduktionen sind in der Addiko Bank Serbien, Addiko Bank Banja Luka sowie in der Addiko Bank Slowenien zu verzeichnen und sind überwiegend auf Reduktionen im SME Portfolio aufgrund von Abschreibungen von stark bevorsorgten Kredite während des Geschäftsjahres 2024 zurückzuführen. Die folgenden Darstellungen zeigen die NPE-Quote und NPE-Deckungsquote zum 31. Dezember 2024 sowie zum Jahresende 2023:
| in EUR Mio. | Exposure | NPE | Vorsorgen | Sicherheiten (NPE) | NPE Quote | NPE Quote (On balance loans) | NPE Deckungsquote 1 | NPE Deckungsquote 3 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | ||||||||
| Consumer | 2.116,9 | 67,2 | 54,8 | 0,1 | 3,2% | 3,4% | 81,5% | 81,7% |
| SME | 1.885,3 | 53,5 | 41,5 | 15,7 | 2,8% | 3,8% | 77,6% | 106,9% |
| Nicht-Fokus | 479,3 | 24,0 | 19,4 | 18,2 | 5,0% | 5,8% | 80,8% | 156,9% |
| davon Large Corporate | 138,6 | 11,3 | 9,5 | 8,4 | 8,2% | 19,4% | 84,1% | 158,0% |
| davon Mortgage | 318,3 | 11,3 | 9,0 | 9,1 | 3,5% | 3,5% | 80,2% | 160,9% |
| davon Public Finance | 22,4 | 1,4 | 0,8 | 0,8 | 6,2% | 6,8% | 59,1% | 115,8% |
| Corporate Center | 2.656,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 75,1% | 75,1% |
| Summe | 7.138,0 | 144,7 | 115,7 | 34,1 | 2,0% | 2,9% | 80,0% | 103,5% |
| davon Credit Risk Bearing | 4.633,0 | 144,7 | 115,7 | 34,1 | 3,1% | 3,7% | 80,0% | 103,5% |
| in EUR Mio. | Exposure | NPE | Vorsorgen | Sicherheiten (NPE) | NPE Quote | NPE Quote (On balance loans) | NPE Deckungsquote 1 | NPE Deckungsquote 3 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | ||||||||
| Consumer | 1.924,9 | 57,7 | 46,6 | 0,4 | 3,0% | 3,3% | 80,8% | 81,4% |
| SME | 1.958,1 | 45,7 | 37,4 | 13,1 | 2,3% | 3,1% | 81,8% | 110,4% |
| Nicht-Fokus | 634,9 | 34,5 | 27,6 | 26,0 | 5,4% | 6,5% | 79,9% | 155,0% |
| davon Large Corporate | 199,7 | 14,1 | 11,0 | 9,6 | 7,1% | 13,8% | 78,1% | 146,0% |
| davon Mortgage | 382,3 | 18,3 | 15,0 | 15,0 | 4,8% | 4,8% | 82,0% | 163,8% |
| davon Public Finance | 53,0 | 2,1 | 1,6 | 1,4 | 4,0% | 4,9% | 73,2% | 139,7% |
| Corporate Center | 2.411,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 1,6% | 1,6% |
| Summe | 6.929,3 | 138,0 | 111,6 | 39,4 | 2,0% | 2,8% | 80,9% | 109,4% |
| davon Credit Risk Bearing | 4.619,6 | 138,0 | 111,6 | 39,4 | 3,0% | 3,6% | 80,9% | 109,4% |
(62) Bewertung der Immobiliensicherheiten und sonstigen Sicherheiten
Addiko verwendet konservative Sicherheitsabschläge bei der Berechnung der internen Sicherheitenwerte, um potenzielle Verluste abzufedern. Darüber hinaus werden alle zulässigen Sicherheitenwerte mit ihrem ursprünglichen Wert erfasst, der bei der Kreditvergabe festgestellt wurde (d.h.# Addiko Group
Consolidated Financial Statements
Notes to the Consolidated Financial Statements
B. Risk Management
2. Market Risk
Market risks comprise potential losses due to changes in market prices. The Addiko Group divides market price risks by risk factors into interest rate risk, credit spread risk, foreign exchange risk and equity risk. The Addiko Group places particular emphasis on the identification, valuation, analysis and management of market risk. Market price risks can result from securities (and securities-like products), money market and foreign exchange products, derivatives, currency hedges, equity-like instruments or from asset-liability management. In addition to market risks, market liquidity risks can also arise if the bank cannot dispose of trading positions in the short term due to low market demand in the event of liquidity bottlenecks (or risk-related settlement needs). For existing positions, these are taken into account within the scope of risk limitations for market risks.
2.1. Risk Measurement
The Addiko Group determines market risks as part of daily monitoring using Value-at-Risk (VaR) methods based on a one-day holding period with a 99.0% confidence level. The Value at Risk method calculates the potential loss over the specified holding period for a given confidence interval. The Value at Risk method is a statistically defined, probability-based approach that takes market volatilities and risk diversifications into account by considering counter-positions and correlations between products and markets. Risks can be measured consistently across all markets and products and aggregated into risk measures to obtain a single meaningful risk figure. The one-day 99.0% Value at Risk figure used by the Bank reflects the 99.0% probability that the daily loss should not exceed the reported VaR. The VaR method for calculating the daily risk figure is based on a Monte Carlo simulation with 10,000 calculation runs, or a simulation using the variance-covariance approach. While the latter method is used to calculate the interest rate risk of non-trading book positions, the Monte Carlo approach is then used to estimate potential losses of other market risk types. The Bank uses VaR to capture potential losses resulting from changes in risk-free interest rates, the credit margins of security issuers, exchange rates, and stock prices. The VaR models used are based on exponentially weighted volatilities and correlations in the market risk factors, which were collected for a time series of 250 days.
2.2. Overview Market Risk
2.2.1. Interest Rate Risk
The Value at Risk of the economic interest rate risk (including interest rate risk of the trading book) of the Addiko Group amounts to EUR 2.4 million as of 31 December 2024 (year-end 2023: EUR 1.1 million). The Addiko Group's interest maturity balance sheet contains all interest-sensitive positions (on-balance sheet assets and off-balance sheet positions not held for trading purposes) that are either contractually fixed, variable, or dependent on development assumptions. The stochastic cash flows are presented according to uniform group standards and with local modeling for country-specific business. All interest-bearing balance sheet positions are used as the basis for calculating the economic value and earnings figures, as well as other measurement indicators of interest rate risk in the banking book, based on interest rate shock and stress scenarios. All non-interest-bearing positions are not considered in the calculation of interest rate risk but are treated in connection with other risk factors such as equity risk. The methodology for regulatory interest rate risk calculation is based on the EBA Guidelines on the management of interest rate risk in the banking book (EBA/GL/2022/14) and the Guidelines on IRRBB and Credit Spread Risk from Non-Trading Book Activities. According to regulatory provisions, the impact on the EVE (Economic Value of Equity) in one of the six scenarios presented in Annex III of EBA/GL/2022/14 and the final draft of the RTS (Regulatory Technical Standards) on supervisory IRRBB outlier tests (SOT) must not exceed 15% of the core capital (5.6% as of 31 December 2024 compared to 4.8% as of 31 December 2023).
Sensitivity to interest rate movements based on internal calculation models:
| in EUR million | 2024 | 250bp Decline | 50bp Decline | 75bp Decline | 100bp Decline | 125bp Decline |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Impact on Net Interest Income | -2.1 | -3.2 | -3.6 | -4.9 | -6.0 | |
| Impact on Equity | -5.4 | -9.9 | -13.9 | -18.6 | -23.1 |
| in EUR million | 2023 | 250bp Decline | 50bp Decline | 75bp Decline | 100bp Decline | 125bp Decline |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Impact on Net Interest Income | -2.7 | -4.4 | -5.0 | -6.6 | -8.3 | |
| Impact on Equity | -7.0 | -13.0 | -18.1 | -24.1 | -30.1 |
2.2.2. Foreign Exchange Risk
The data for determining the Value at Risk for foreign exchange risk at the Addiko Group's consolidated level is based on the figures from the regulatory report and participations and includes operational business activities. The foreign exchange risk thus covers the entire FX risk of the Addiko Group. The main risk drivers in foreign exchange risk are the currencies RSD and USD. The total volume of open foreign exchange positions as of 31 December 2024 is EUR 353.9 million, which is slightly higher than the volume as of 31 December 2023 of EUR 351.8 million. The Value at Risk for foreign exchange risk is EUR 0.2 million per day as of 31 December 2024 with a 99.0% confidence interval (Value at Risk as of 31 December 2023: EUR 0.2 million). The limit of EUR 0.2 million was adhered to as of 31 December 2024. In addition to the foreign exchange risk from operational business activities, the majority of the foreign exchange risk in the Addiko Group arises implicitly from participations in Addiko Bank a.d. Beograd, where equity is booked in local currency and further invested in local business activities in the same currency. In addition to monitoring VaR with respect to foreign exchange, the Addiko Group also monitors any concentration of relevant individual foreign currency positions within a currency. A monthly report is submitted to the Group Asset Liability Committee for this purpose.
2.2.3. Equity Risk
The equity securities held in the Group are subject to market price risks, which arise from the uncertainty of future value developments of these shares. Based on the standard VaR methods implemented in the Addiko Group, the equity risk as of 31 December 2024 amounts to EUR 0.2 million – compared to EUR 0.1 million as of 31 December 2023. The level of equity risk is considered low, which is also in line with the Addiko Group's strategy of not building up further equity positions. When compared to other individual risk types, it is evident that equity risk does not result in a significant concentration risk.
2.2.4. Credit Spread Risk
The credit spread risk within the Addiko Group amounts to EUR 0.8 million as of 31 December 2024 with a 1-day Value-at-Risk and 99.0% confidence level, compared to a Value at Risk of EUR 0.7 million as of 31 December 2023. The main influencing factor for credit spread risk is the held liquidity reserves in the form of securities in the entities in Croatia and Serbia. In addition to monitoring VaR with respect to credit spread risk, the Addiko Group also monitors concentration risks within the bond portfolio.In den entsprechenden Risikoberichten werden Konzentrationen des Anleihenportfolios auf Einzelbankebene in der gesamten Addiko Gruppe überwacht. Dasselbe gilt für Anleihenkonzentrationen in den Kategorien Staats-, Finanz- und Unternehmensanleihen. Die folgende Tabelle zeigt die geschätzten Werte der Marktrisiken, die Addiko für das interne Risikomanagement verwendet:
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Zinsrisiko (Bank- und Handelsbuch) | 56,2 | 23,4 |
| Credit Spread Risiko | 18,1 | 15,2 |
| Wechselkursrisiko | 3,6 | 3,5 |
| Equity Risk – Investments | 4,0 | 1,9 |
| Equity Risk – Client Default | 0,1 | 0,1 |
Das gesamte Marktrisiko war Ende des Jahres 2024 höher als am Ende des vorangegangenen Jahres 2023, was hauptsächlich auf die gestiegene Volatilität des Zinsrisikos sowie des Credit Spread Riskos zurückzuführen ist. Die konservative Geschäfts- und Anlagestrategie der Addiko Bank folgt weiterhin dem hold to collect-Geschäftsmodell.
(64) Liquiditätsrisiko
64.1. Definition
Unter Liquiditätsrisiko versteht die Addiko Gruppe das Risiko, fällige Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren finanziellen Verbindlichkeiten, die durch Lieferung von Bargeld oder einem anderen finanziellen Vermögenswert beglichen werden, nicht vollständig oder zeitgerecht erfüllen zu können. Zu den Liquiditätsrisiken gehört auch das Risiko, im Falle einer Liquiditätskrise eine Refinanzierung nur zu erhöhten Marktsätzen zu beschaffen oder Vermögenswerte nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen veräußern zu können. Liquiditätsrisiko entsteht durch die Unstimmigkeiten im Zeitpunkt und in der Höhe der Cashflows, welche aus den Geschäftstätigkeiten und Investitionen der Gruppe entstehen.
64.2. Management von Liquiditätsrisiko
Liquiditätssteuerung und -management obliegen der Verantwortung dem Bereich Group Treasury & ALM. Hier erfolgen die Steuerung der situativen und strukturellen Liquidität sowie die Koordination des Finanzierungspotenzials auf Gruppenebene. Die lokalen Treasury-Einheiten sind verantwortlich für die operative Liquiditätssteuerung und den Liquiditätsausgleich. Das Liquiditätsrisikocontrolling obliegt auf Konzernebene der Abteilung Group Market & Liquidity Risk Management, auf lokaler Ebene den jeweiligen Risikocontrolling-Abteilungen. Hier erfolgen die Risikomessung und -limitierung sowie eine zeitgerechte und einheitliche Berichterstattung.
Der Ansatz der Addiko Gruppe beim Liquiditätsrisikomanagement besteht darin, soweit wie möglich sicherzustellen, dass man jederzeit über ausreichend Liquidität verfügt, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen – sowohl unter normalen, als auch unter Stressbedingungen, ohne unzumutbare Verluste zu erleiden oder die Reputation der Addiko Gruppe zu schädigen.
Die Addiko Gruppe verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan, welcher Instrumente und Maßnahmen festlegt, die zur Abwendung drohender bzw. zur Bewältigung akuter Krisen erforderlich sind. Ein Bündel verschiedener Liquiditätsreserven, darunter auch EZB-fähige Wertpapiere, stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Addiko Gruppe auch in Krisensituationen sicher. Regelmäßige Liquiditätsstresstests werden mit verschiedenen Szenarien durchgeführt, welche unter Berücksichtigung marktbezogener Ereignisse (z.B. anhaltende Marktilliquidität, verringerte Fungibilität von Währungen, Natur- oder andere Katastrophen) und gruppenspezifischer Ereignissen (z.B. Verschlechterung der Reputation) entwickelt werden.
64.3. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätsposition der Addiko Gruppe blieb stark. Mit einem Loan-to-Deposit Verhältnis (LDR) von 66,3% (JE23: 69,3%).
Die Addiko Gruppe steuert ihre Liquiditätsposition hauptsächlich über die Liquidity Coverage Ratio (LCR), welche die Regulierungsbehörde als das Verhältnis des Liquiditätspuffers eines Kreditinstituts zu seinen Nettoliquiditätsabflüssen über einen Stresszeitraum von 30 Kalendertagen definiert. Im Jahr 2024 bewegte sich die Liquidity Coverage Ratio (LCR) zwischen ihrem niedrigsten Stand von 341,4% im Mai 2024 und ihrem Höchststand von 416,0% im März 2024 (während des Jahres 2023 bewegte sich die LCR zwischen 301,0% im November und 361,0% im März) und lag somit deutlich über der regulatorischen Mindestanforderung von 100%.
Die folgende Tabelle stellt die von der Addiko Gruppe in den Jahren 2024 und 2023 erreichten und aus monatlich berechneten Liquiditätsdeckungsquoten dar:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Ende des Jahres | 363,2% | 313,4% |
| Jahresdurchschnitt | 373,0% | 324,7% |
| Jahresmaximum | 416,0% | 361,0% |
| Jahresminimum | 341,4% | 301,0% |
Zusätzlich zur LCR, steuert die Addiko Gruppe die langfristige Liquidität über die regulatorische Net Stable Funding Ratio (NSFR). Hierbei handelt es sich um einen Liquiditätsstandard, der Banken dazu verpflichtet, über ausreichend stabile Mittel zu verfügen, um die Laufzeit ihrer langfristigen Vermögenswerte abzudecken. Im Jahr 2024 bewegte sich die NSFR zwischen ihrem niedrigsten Stand von 169,8% im Mai 2024 und ihrem Höchststand von 182,0% im September 2024 (im Jahr 2023 bewegte sich die NSFR zwischen 167,1% im Oktober und 171,7% im September).
Die folgende Tabelle stellt die von der Bank in den Jahren 2024 und 2023 ermittelten und aus monatlichen Werten berechneten Werte der NSFR dar:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Ende des Jahres | 180,3% | 170,2% |
| Jahresdurchschnitt | 173,7% | 169,4% |
| Jahresmaximum | 182,0% | 171,7% |
| Jahresminimum | 169,8% | 167,1% |
64.4. Laufzeitanalyse
64.4.1. Vertragliche Fälligkeiten
Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten der undiskontierten Cashflows und der finanziellen und außerbilanziellen Verbindlichkeiten der Addiko Gruppe:
| in EUR Mio. | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | ||||||||
| Barreserve | 1.223,2 | 28,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.251,5 | 0,0 | 1.251,5 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 0,0 | 1,2 | 0,1 | 4,2 | 9,8 | 1,4 | 14,0 | 15,4 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,4 | 0,0 | 1,4 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 14,9 | 20,5 | 76,7 | 558,5 | 94,8 | 112,1 | 653,2 | 765,3 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 294,2 | 332,6 | 917,6 | 2.521,9 | 954,8 | 1.544,5 | 3.476,7 | 5.021,1 |
| Gesamt | 1.533,8 | 382,6 | 994,4 | 3.084,6 | 1.059,4 | 2.910,8 | 4.143,9 | 7.054,8 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,3 | 3,2 | 0,8 | 0,0 | 3,6 | 0,8 | 4,3 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 3.307,5 | 750,3 | 1.159,7 | 261,5 | 7,3 | 5.217,5 | 268,8 | 5.486,3 |
| Kreditzusagen | 240,9 | 19,2 | 81,6 | 55,7 | 15,0 | 341,7 | 70,8 | 412,5 |
| Finanzgarantien | 4,7 | 9,8 | 23,5 | 15,3 | 3,9 | 38,1 | 19,2 | 57,3 |
| Sonstige Zusagen | 12,6 | 56,5 | 158,8 | 129,1 | 6,4 | 227,8 | 135,5 | 363,3 |
| Gesamt | 3.565,7 | 836,2 | 1.426,9 | 462,4 | 32,6 | 5.828,7 | 495,0 | 6.323,9 |
| in EUR Mio. | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | ||||||||
| Barreserve | 1.022,2 | 225,0 | 4,0 | 3,2 | 0,1 | 1.251,2 | 3,3 | 1.254,5 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 0,9 | 8,5 | 16,6 | 1,9 | 2,2 | 26,0 | 4,1 | 30,1 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 1,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 0,0 | 2,1 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 54,1 | 29,9 | 96,1 | 511,6 | 87,5 | 180,1 | 599,1 | 779,2 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 151,9 | 404,7 | 815,8 | 2.328,0 | 980,9 | 1.372,5 | 3.308,9 | 4.681,4 |
| Gesamt | 1.229,4 | 669,9 | 932,5 | 2.844,7 | 1.070,7 | 2.831,9 | 3.915,4 | 6.747,3 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 1,3 | 2,6 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 3,9 | 0,3 | 4,2 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 3.059,0 | 995,6 | 841,1 | 317,4 | 35,1 | 4.895,7 | 352,5 | 5.248,3 |
| Kreditzusagen | 389,4 | 6,1 | 18,0 | 11,7 | 7,4 | 413,5 | 19,1 | 432,6 |
| Finanzgarantien | 28,6 | 1,6 | 2,1 | 17,5 | 16,1 | 32,3 | 33,6 | 65,9 |
| Sonstige Zusagen | 227,2 | 0,6 | 21,9 | 93,0 | 36,6 | 249,7 | 129,6 | 379,3 |
| Gesamt | 3.705,5 | 1.006,5 | 883,1 | 439,9 | 95,2 | 5.595,1 | 535,1 | 6.130,3 |
Die Angaben für 2023 wurden dahingehend geändert, dass nur Finanzinstrumente gemäß den Offenlegungsanforderungen von IFRS 7 dargestellt werden.
Die Werte in den oben dargestellten Tabellen setzen sich wie folgt zusammen:
- Typ des Finanzinstruments: Grundlage, auf welcher Beträge eingehalten werden
- Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten: Undiskontierte Cashflows, welche geschätzte Zinszahlungen beinhalten
- Ausgestellte Finanzgarantieverträge und nicht anerkannte Kreditzusagen: Frühestmögliche Vertragslaufzeit. Bei ausgestellten Finanzgarantieverträgen wird der Höchstbetrag der Garantie dem frühesten Zeitraum zugeordnet, in dem die Garantie in Anspruch genommen werden könnte.
- Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte, welche zu Zwecken des Risikomanagements gehalten werden: Vertraglich undiskontierte Cashflows.
- Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus Handelsderivaten, welche Teil der Eigenhandelsaktivitäten der Gruppe sind und voraussichtlich vor Vertragsfälligkeit glattgestellt werden: Beizulegende Zeitwerte zum Bilanzstichtag. Dies liegt daran, dass die vertraglichen Laufzeiten nicht das Liquiditätsrisiko widerspiegeln, welches sich aus diesen Positionen ergibt. Diese beizulegenden Zeitwerte werden in der Spalte „täglich fällig“ ausgewiesen
- Handel mit derivativen Verbindlichkeiten und Vermögenwerten, welche die Addiko Gruppe mit seinen Kunden eingeht: Vertraglich undiskontierte Cashflows. Dies liegt daran, dass diese Instrumente in der Regel nicht vor Vertragslaufzeit glattgestellt werden. Daher ist die Addiko Gruppe der Ansicht, dass Vertragslaufzeiten für das Verständnis des zeitlichen Ablaufs der mit diesen Derivatepositionen verbundenen Cashflows von wesentlicher Bedeutung sind
Die erwarteten Cashflows der Addiko Gruppe für einige finanzielle Verbindlichkeiten, weichen erheblich von den vertraglichen Cashflows ab.# 64. Liquiditätsrisikomanagement und Liquiditätsreserven
64.4.2. Restlaufzeiten
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen dem Bilanzstichtag und dem erwarteten Zahlungstermin der Forderung bzw. Verbindlichkeit. Werden Forderungen oder Verbindlichkeiten in Teilbeträgen fällig, wird die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag gesondert ausgewiesen.
| in EUR Mio. | täglich fällig bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | |||||||
| Barreserve | 964,6 | 234,8 | 24,1 | 27,9 | 0,0 | 1.223,5 | 27,9 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 0,0 | 1,2 | 0,0 | 3,8 | 9,5 | 1,2 | 13,2 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,4 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 14,9 | 16,7 | 65,7 | 497,3 | 92,2 | 97,2 | 589,5 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 183,9 | 403,3 | 1.054,8 | 2.104,6 | 580,3 | 1.642,1 | 2.685,0 |
| Materielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 55,4 | 0,0 | 55,4 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 25,7 | 0,0 | 25,7 |
| Ertragssteueransprüche | 30,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 30,8 | 0,0 |
| Laufende Ertragsteueransprüche | 2,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 0,0 |
| Latente Ertragsteueransprüche | 28,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 28,6 | 0,0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 14,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 14,8 | 0,0 |
| Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,0 | 0,0 |
| Gesamt | 1.211,5 | 656,0 | 1.144,6 | 2.633,6 | 763,1 | 3.012,1 | 3.396,7 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,3 | 3,2 | 0,8 | 0,0 | 3,6 | 0,8 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 1.242,3 | 810,6 | 1.373,4 | 1.422,4 | 573,1 | 3.426,3 | 1.995,5 |
| Rückstellungen | 94,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 94,1 | 0,0 |
| Steuerschulden | 5,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,0 | 0,0 |
| Laufende Ertragsteuerverpflichtungen | 3,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,3 | 0,0 |
| Latente Ertragsteuerverpflichtungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 0,0 | 0,0 | 1,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 44,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 44,2 | 0,0 |
| Gesamt | 1.385,6 | 810,9 | 1.376,6 | 1.423,2 | 573,1 | 3.573,1 | 1.996,3 |
| in EUR Mio. | täglich fällig bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | |||||||
| Barreserve | 1.022,2 | 225,0 | 4,0 | 3,2 | 0,1 | 1.251,2 | 3,3 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 0,9 | 8,5 | 16,0 | 1,9 | 2,2 | 25,4 | 4,1 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 1,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 50,9 | 28,5 | 87,7 | 476,6 | 85,0 | 167,1 | 561,6 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 137,2 | 366,2 | 679,9 | 1.962,5 | 857,8 | 1.183,4 | 2.820,3 |
| Materielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 57,6 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 23,3 |
| Ertragssteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 36,8 | 0,0 |
| Laufende Ertragsteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,7 | 0,0 |
| Latente Ertragsteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 35,1 | 0,0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 13,9 | 0,1 |
| Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,3 | 0,0 |
| Gesamt | 1.211,5 | 630,0 | 787,6 | 2.444,2 | 945,1 | 2.681,2 | 3.470,3 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 1,3 | 2,6 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 3,9 | 0,3 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 899,5 | 1.062,9 | 950,1 | 1.417,7 | 868,5 | 2.912,4 | 2.286,3 |
| Rückstellungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 94,0 | 5,2 |
| Steuerschulden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,1 | 0,0 |
| Laufende Ertragsteuerverpflichtungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,1 | 0,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 39,1 | 5,1 |
| Gesamt | 900,8 | 1.065,5 | 950,1 | 1.418,0 | 868,5 | 3.053,5 | 2.296,9 |
64.5. Liquiditätsreserven
Im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos aus Finanzverbindlichkeiten verfügt die Addiko Gruppe über liquide Mittel, bestehend aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Guthaben bei Zentralbanken und Schuldtiteln von Staaten, welche zur Deckung des Liquiditätsbedarfs jederzeit verkauft werden können. Darüber hinaus verfügt die Addiko Gruppe über unbelastete Vermögenswerte, die bei Zentralbanken als Sicherheit verwendet werden können. In der folgenden Tabelle ist die Liquiditätsdeckungs-Kapazität der Addiko Gruppe ersichtlich:
In EUR Mio. | 31.12.2024 | | 31.12.2023 |
------- | -------- | -------- | -------- | --------
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert
Münzen und Banknoten | 131,8 | 131,8 | 117,1 | 117,1
Abrufbare Zentralbankguthaben | 763,7 | 763,7 | 876,2 | 876,2
Handelbare Aktiva der Stufe 1 | 1.288,2 | 784,4 | 999,50 | 992,5
Handelbare Aktiva der Stufe 2A | 0,0 | 0,0 | 5,9 | 5,9
Handelbare Aktiva der Stufe 2B | 2,8 | 2,8 | 0,0 | 0,0
Liquiditätsdeckung Gesamt | 2.186,5 | 1.682,7 | 1.998,7 | 1.991,7
64.6. Verfügbare finanzielle Vermögenswerte zur Unterstützung zukünftiger Finanzierungen
Die folgende Tabelle zeigt die Verfügbarkeit der finanziellen Vermögenswerte der Addiko Gruppe (Buchwert) zur Unterstützung künftiger Finanzierungen.
in EUR Mio. | 31.12.2024 | | 31.12.2023 |
------- | -------- | -------- | -------- | --------
| Encumbered assets | Unencumbered assets | Encumbered assets | Unencumbered assets
Guthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben | 110,0 | 1.009,7 | 93,7 | 1.046,5
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 22,5 | 0,0 | 19,5
Schuldverschreibungen | 20,8 | 1.430,9 | 14,4 | 1.169,3
Kredite und Forderungen | 8,7 | 3.541,9 | 16,4 | 3.555,8
Gesamt | 139,5 | 6.005,0 | 124,5 | 5.774,6
64.7. Als Sicherheiten übertragene Vermögenswerte
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Buchwert der als Sicherheiten übertragenen finanziellen Vermögenswerte:
| in EUR Mio | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Kassenbestand, Barguthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben | 5,0 | 5,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 31,1 | 6,7 |
| Gesamt | 36,1 | 11,7 |
Finanzielle Vermögenswerte werden im Rahmen von Verkäufen und Rückkäufen sowie Wertpapierleihgeschäften zu den für diese Aktivitäten üblichen Bedingungen als Sicherheiten verpfändet. Barsicherheiten wurden im Zusammenhang mit Derivaten verpfändet. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus Refinanzierungsgeschäften, Pensionsgeschäften und anderen Sicherheitenvereinbarungen verpfändet. Zum 31. Dezember 2024 wurden keine Finanziellen Vermögenswerte im Rahmen eines Pensionsgeschäftes übertragen. Die Addiko Gruppe hat Sicherheiten erhalten, welche verkauft oder weiterverpfändet werden dürfen. Der beizulegende Zeitwert der als Sicherheit erhaltenen Schuldverschreibungen, die die Addiko Gruppe unabhängig vom Ausfall des Eigentümers der Sicherheiten veräußern oder weiterverpfänden darf, beläuft sich zum Jahresende 2024 auf EUR 32,7 Mio. (JE23: EUR 6,7 Mio.) und bezieht sich auf Reverse-Repo-Geschäfte. Alle Transaktionen wurden zu Bedingungen durchgeführt, die für Standard-Repo-Geschäfte üblich und üblich sind.
65. Operationales Risiko
65.1. Definition
Die Addiko-Gruppe definiert operationelles Risiko als das Risiko direkter und indirekter Verluste, die aus der Unzulänglichkeit oder dem Versagen interner Prozesse, Systeme, Menschen oder externer Faktoren mit Ausnahme von Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken resultieren. Diese Definition umfasst rechtliche Risiken, schließt jedoch Reputationsrisiken und strategische Risiken aus.
65.2. Generelle Anforderungen – Operationaler Risikomanagementrahmen
Das operative Risikomanagement (ORM) ist der Kern der Geschäftstätigkeit einer Bank und integriert Risikomanagementpraktiken in Prozesse, Systeme und Kultur. Als proaktiver Partner des oberen Managements liegt der Wert von ORM darin, das obere Management zu unterstützen und herauszufordern, die Geschäftskontrollumgebung an die Strategie der Bank anzupassen, indem das Risikoverlustrisiko gemessen und gemindert wird, was zu einer optimalen Rendite für die Stakeholder beiträgt. Ein robuster Rahmen für das Management operationeller Risiken, der die Identifizierung, Messung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung operationeller Risiken umfasst, bietet einen Mechanismus für die Diskussion und wirksame Eskalation von Problemen, was zu einem besseren Risikomanagement und einer Erhöhung der institutionellen Widerstandsfähigkeit führt. Die umfassende Datenerfassung, die das Framework unterstützt, ermöglicht die Analyse komplexer Probleme und erleichtert maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominderung. Das operative Risikomanagement ist ein kontinuierlicher zyklischer Prozess, der eine Risiko- und Kontrollselbstbewertung sowie Risikoentscheidungen Erstellung, Szenarioanalyse und Implementierung von Risikokontrollen, die zur Akzeptanz, Minderung oder Vermeidung von Risiken führen Risiko umfasst.
65.3. Risikoüberwachung
Das Operational Risk Management berichtet monatlich an das Group Management Board und vierteljährlich an das Group Risk Executive Committee und das Group Governance Risk and Compliance Committee, um dem Management einen Überblick über die operationelle Risikosituation zu geben und das damit verbundene Risiko einzudämmen Steuerung und Integration des operationellen Risikomanagements in die Bankprozesse.# Die Überwachung der operationellen Risikoverluste im Jahr 2024 zeigt Auswirkungen auf erwartete rechtliche Angelegenheiten auf Schweizer Franken lautende Kredite in Kroatien und Slowenien (Einzelheiten siehe Note (67) Rechtliches Risiko), eine leicht erhöhte Anzahl von Betrugsfällen und die Auswirkungen der Leitlinien der Nationalbank von Slowenien die Behandlung vorzeitiger Kreditrückzahlungen (der "Lexitor-Fall") und die Auswirkungen der Entscheidung der Behörde für indirekte Steuern in Bosnien und Herzegowina, ihre früheren Anweisungen rückgängig zu machen und rückwirkend und künftig Mehrwertsteuer auf Kreditkartendienstleistungen zu erheben.
(66) Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
ESG-Risiken
Zu den ESG-Risiken zählen alle Risiken, die sich aus potenziellen direkten oder indirekten negativen Auswirkungen auf die Umwelt, Menschen und Gemeinschaften und ganz allgemein auf alle involvierten Stakeholdergruppen ergeben, zusätzlich zu den Risiken, die sich aus der Unternehmensführung ergeben. ESG-Risiken könnten sich auf die Rentabilität, die Reputation und die Kreditqualität auswirken und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Addiko behandelt die ESG-Risiken nicht als separate Risikoart, sondern integriert sie in die bestehende Risikoklassifizierung und in das bestehende Risikomanagement-Framework als Treiber für andere Risikoarten (z. B. Kreditrisiko oder operationelles Risiko. In Übereinstimmung mit den regulatorischen Erwartungen legt Addiko einen Fokus auf das Management von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiko). In diesem Zusammenhang berücksichtigt Addiko sowohl physische als auch Übergangsrisiken:
- Physisches Risiko bezieht sich auf die direkten Auswirkungen klimabedingter oder umweltbedingter Veränderungen, die „akut“ (z.B. extreme Wetterereignisse wie Hurrikane, Überschwemmungen und Waldbrände) oder „chronisch“ (bei fortschreitenden Veränderungen, wie anhaltend höheren Temperaturen, Hitzewellen, Dürren und steigendem Meeresspiegel) auftreten können.
- Das Übergangsrisiko bezieht sich auf die potenziellen Verluste, die sich aus der Umstellung zu einer emissionsarmen, Wirtschaft ergeben (z.B. Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Technologie oder Verbraucherpräferenzen und der Anlegernachfrage).
Die Addiko Gruppe führte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten eine Bewertung klimabezogener und anderer Umweltrisiken durch. In einem ersten Schritt bewertete die Addiko Gruppe die Auswirkungen des Klima- und Umweltwandels, in den Ländern, in denen sie aktiv ist, unter Berücksichtigung verschiedener kurz-, mittel- und langfristiger Szenarien. In einem zweiten Schritt analysierte die Addiko Gruppe, wie die im ersten Schritt identifizierten Auswirkungen auf die Gruppe übertragen werden. Basierend auf dieser Analyse kam Addiko zu dem Schluss, dass eine Auswirkung auf das Kreditrisiko besteht, obwohl angesichts der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios keine unmittelbare, materielle Bedrohung für die Qualität der Vermögenswerte der Addiko Gruppe besteht. Trotzdem treibt die potenzielle Auswirkung auf die Wirtschaft im Bereich der Geschäftstätigkeit von Addiko das systemische Risiko, dem Addiko ausgesetzt ist. Dabei zeigt sich, dass akute und chronische Klima- und Umweltrisiken bereits Auswirkungen auf makroökonomische Indikatoren haben, wobei der Schweregrad dieser Auswirkungen mittel- bis langfristig stark von den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels abhängt. Folglich berücksichtigte Addiko auch die Auswirkungen klimabedingter Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung der Kreditausfallquote verwendet werden, und wirkt sich somit direkt auf die Risikovorsorge des Kreditbuchs aus.
Obwohl bei der Bewertung von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken keine unmittelbare Gefahr für die Addiko Gruppe festgestellt wurde, erfordert die Relevanz und die komplexen Herausforderungen des Themas eine kontinuierliche Überwachung. Ein besonderes Augenmerk legt Addiko auf die strikte Begrenzung jedes idiosynkratischen C&E-Risikos. In diesem Zusammenhang hat Addiko Branchen identifiziert, die von Klima- und Umweltrisiken betroffen sein könnten und vorsorglich Obergrenzen für die maximale Kreditvergabe in diesen Sektoren festgelegt, die sorgfältig überwacht werden. Darüber hinaus hat Addiko im Kreditvergabeprozesses Maßnahmen definiert, um die potenziellen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögensqualität der Kunden zu erkennen. Eine sorgfältige Bewertung ist erforderlich, um mögliche finanzielle, rechtliche oder Reputationsfolgen für die Bank zu vermeiden, die entstehen könnten, sie die Finanzierung des jeweiligen Unternehmens unterstützt.
Weitere Einzelheiten zu den ESG-Risiken werden im Konzernlagebericht in Kapitel Nachhaltigkeitserklärung 2024 offengelegt.
(67) Rechtsrisiken
67.1. Passive Rechtsverfahren
Die Gesamtanzahl passiver Rechtsverfahren verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 auf 14.313 Fälle (JE23: 16.184 Verfahren). Das liegt vor allem an finalen Entscheidungen bezüglich der Kreditbearbeitungsgebühren in der Tochterbank in Serbien. Der Streitwert reduzierte sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 216,4 Mio., verglichen zu EUR 218,5 Mio. zum Jahresende 2023. Es besteht weiterhin die Gefahr eines weiteren zukünftigen Anstiegs der Verfahren und Streitwerte aufgrund geänderter Gerichtspraktiken, verbindlicher Entscheidungen in Musterverfahren und neuer Gesetze (z.B. Umwandlungsgesetze, Änderungen von Konsumentenkreditgesetzen, Konsumentenschutzgesetze).
Die gruppenweit eingerichtete zentrale Rechtsdatenbank ermöglicht die Überwachung und Steuerung durch die Holdinggesellschaft sowie die frühzeitige Wahrnehmung möglicher neuer Entwicklungen und Begründungen in den Rechtsgebieten, in denen die Addiko Gruppe tätig ist. Darüber hinaus wurden weitere Überwachungs- und Steuerungsinstrumente implementiert, um eine verlässliche Datenqualität und die Qualität der Streitbeilegung herzustellen und zu sichern sowie die tägliche Prozessarbeit und die Entwicklung der Gerichtsverfahren zu überwachen.
Rückstellungen für das einem passiven Gerichtsverfahren immanente Rechtsrisiko, insbesondere das Verlustrisiko und die damit verbundenen Kosten tragen zu müssen, erfolgt in der gesamten Addiko Gruppe grundsätzlich nach Maßgabe der internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Demnach ist bei überwiegender Wahrscheinlichkeit, im Verfahren zu obsiegen, keine Rechtsrückstellung zu bilden. Liegen die Erfolgsaussichten bei oder unter einer Wahrscheinlichkeit von fünfzig Prozent, müssen Rechtsrückstellungen gebildet werden. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten wird dabei von lokalen Rechtsabteilungen, die mit dem Verfahren betraut sind, und/oder externen Gutachtern vorgenommen. Letzteres gilt insbesondere im Fall von besonders hohen Streitwerten oder komplexen Fällen. In Erweiterung dieser generellen Vorschriften werden Rückstellungen für Rechtsverfahren auch bei besonders komplexen und/oder öffentlichkeitswirksamen Rechtsverfahren gebildet, denen naturgemäß ein höheres Rechtsrisiko immanent ist.
Aufgrund der zunehmenden Reglementierung von und Entscheidungspraxis zu Fremdwährungskrediten in den südosteuropäischen Ländern (Stichwort „Zwangskonvertierung“) wurde das gruppenweite Monitoring dieser Rechtsverfahren verstärkt. Addiko praktiziert ein aktives Monitoring der Rechtsrisiken unter anderem via einer Rechtsdatenbank, in der Daten nahezu aktuell eingesehen werden können, regelmäßige Berichte von den Addiko Tochterbanken über die lokale Rechtslage und den aktuellen Verfahrensstand der anhängigen Gerichtsverfahren sowie ad-hoc-Meldungen über jedes neue Gerichtsverfahren. Die daraus resultierende Bestandsaufnahme ermöglicht einen zeitnahen Überblick über die Gesamtanzahl der anhängigen Rechtsverfahren in der Gruppe und über das diesen Verfahren immanente Rechtsrisiko (gemessen an den Erfolgsaussichten), eine risikoadäquate Bildung von Rechtsrückstellungen in angemessener Höhe, ein effektives Monitoring von Veränderungen und die Ergreifung von Maßnahmen soweit erforderlich.
67.2. Historische einseitige Zinsanpassungsklauseln und Schweizer Franken Klauseln
Per 31. Dezember 2024 sind 96.2% aller Gerichtsverfahren mit Gerichtsfällen im Retailbereich auf FX, einseitige Zinserhöhungen oder Zahlungsklagen zurückzuführen, in denen die Addiko Gruppe mit einem Streitwert von EUR 124 Mio. (JE23: EUR 106 Mio.) involviert ist. Insbesondere in den Jahren zwischen 2004 und 2008 haben zahlreiche Privatkunden in Südosteuropa Fremdwährungskredite (insbesondere CHF-Kredite) abgeschlossen. Die diesbezüglichen Kreditverträge sind, wie schon in den letzten Jahren, vermehrt Gegenstand von Kundenbeschwerden und von Gerichtsprozessen, die insbesondere auch von Verbraucherschutzverbänden angestrengt wurden. Vorwiegend wird beanstandet, dass die Kunden bei Abschluss des Vertrages nicht hinreichend über dessen Tragweite informiert worden wären bzw. dass die in den Kreditverträgen verwendeten Fremdwährungs- und/oder Zinsanpassungsklauseln nichtig wären. Auf diese Weise wird versucht, die Konditionen von auf Fremdwährung lautenden Krediten neu auszuhandeln.
Trotz zweier höchstgerichtlicher Entscheidungen im ersten Halbjahr 2024 zugunsten der Kläger in Serbien, ist die Gerichtspraxis der Untergerichte bezüglich CHF-Klauseln in Serbien uneinheitlich, sodass Urteile zum Teil zulasten aber auch zugunsten der beklagten Tochterbanken ergangen sind. Zum Vergleich, die Gerichte in Kroatien, Montenegro sowie seit dem ersten Halbjahr 2023 auch in Slowenien urteilen bezüglich CHF denominierten Kreditverträge, dass diese nichtig sind, während die Gerichte in Bosnien & Herzegowina diese als wirksam ansehen. Im ersten Halbjahr 2023 änderte der slowenische Oberste Gerichtshof rückwirkend die Auslegung des lokalen Verbraucherschutzgesetzes und stellte höhere Anforderungen an die Informationspflicht gegenüber dem Kunden.Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, wird der gesamte Vertrag für nichtig erklärt. Diese neuen Erwägungen des Obersten Gerichtshofs wurden bereits in die Beurteilung der Erfolgsaussichten der anhängigen Fälle einbezogen, wobei hauptsächlich auf Rechtsgutachten zurückgegriffen wurde, weil noch keine Urteile höherer Gerichte zu den Folgen der Nichtigkeit und der Verjährung vorliegen. Die slowenische Tochtergesellschaft erhielt seit diesem Zeitpunkt 231 weitere Fälle im Zusammenhang mit der CHF-Klausel. Obwohl das im Februar 2022 erlassene Schweizer-Franken-Gesetz vom slowenischen Verfassungsgericht aufgrund Verfassungswidrigkeit aufgehoben wurde, sind neue gesetzgeberische Maßnahmen in Bezug auf das CHF-Thema für die Zukunft nicht auszuschließen. Um klare Rechtssicherheit und einen ausgewogenen Ansatz zu erreichen, schlug Addiko zusammen mit anderen Banken bestimmten Kunden im ersten Halbjahr 2024 eine freiwillige Konvertierung vor. In Bosnien & Herzegowina wurde die Rechtmäßigkeit der von den Tochterbanken in Sarajevo und Banja Luka verwendeten Fremdwährungsklauseln durch eine die Unterinstanzen bindende Stellungnahme des Höchstgerichts der Republik Bosnien & Herzegowina bestätigt und wurde hierdurch weiteren Verfahren ein Ende gesetzt. Beide bosnischen Tochterbanken haben Projekte betreffend der freiwilligen Abwicklung von CHF-Krediten in Bosnien & Herzegowina initiiert. Ziel der Projekte ist der Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit Kreditnehmern (wobei teilweise auf Forderungen verzichtet werden soll) im Zusammenhang mit der Umwandlung von CHF-Krediten in die nationale Währung BAM. Seither ist die Anzahl neuer Klagen in diesem Zusammenhang erheblich zurückgegangen, während Anträge auf Umwandlung und/oder Restrukturierung von Krediten gestiegen sind. In der Föderation wurden bis zum 31. Dezember 2024 ca. 95% der CHF-Kredite konvertiert oder geschlossen. In 2022 hat der Initiator eines Schweizer Franken Gesetzesentwurfs seine Unterstützung für das Gesetz widerrufen. Seitdem ist keine weitere Gesetzesinitiative bezüglich der Konvertierung von Schweizer Franken Kredite in Bosnien & Herzegowina bekannt geworden. Die wichtigsten Entscheidungen in Kroatien, die der bedeutenden Zunahme von einzelnen CHF-Gerichtsverfahren gegen die Bank im Jahr 2019 und 2024 vorausgingen, sind die folgenden: ● Mai 2015 - das Höchstgericht der Republik Kroatien hat die Entscheidung des Obersten Handelsgerichts der Republik Kroatien über die Nichtigkeit der einseitigen Zinsanpassungsklauseln in CHF-Kreditverträgen vollständig bestätigt, ● September 2019 - das Höchstgericht der Republik Kroatien hat die Entscheidung des Oberen Handelsgerichts Zagreb über die Nichtigkeit der Währungsklausel in CHF-Kreditverträgen in 2018 bestätigt. Kreditnehmer, unabhängig davon ob sie an der Sammelklage teilnehmen oder nicht, können keine direkten Ansprüche aus dem Urteil geltend machen, sondern müssen individuelle Klagen bezüglich möglicher Ansprüche aufgrund der Währungsklausel einreichen. ● Im Mai 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Rechtssache über umgewandelte CHF-Darlehen, dass a) der EuGH für das CHF-Darlehen selbst nicht zuständig ist, da der Darlehensvertrag vor dem Beitritt Kroatiens zur EU geschlossen wurde, und b) die Verbraucherschutzrichtlinie möglicherweise nicht anwendbar ist, wenn das Umwandlungsgesetz 2015 darauf abzielte, ein Gleichgewicht zwischen Banken und Verbrauchern herzustellen. Die Prüfung, ob dies der Fall ist, obliegt den nationalen Gerichten. ● Im Dezember 2022 hat der kroatische Oberste Gerichtshof eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage veröffentlicht. Demnach können Kunden, die ihren Schweizer Franken Kredit unter dem CHF Gesetz 2015 konvertiert haben, weitere Ansprüche unter dem allgemeinen kroatischen Schuldrecht zuspricht, i.e., diese Kunden haben einen Anspruch auf Verzugszinsen bis zum Zeitpunkt der Konvertierung. Im Jahr 2022 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof eine nicht bindende Stellungnahme, in der er Kunden, die nach dem Konvertierungsgesetz 2015 konvertiert haben, bis zur Konvertierung Verzugszinsen auf Überzahlungen gewährte. Diese unverbindliche Stellungnahme hat jedoch einer Überprüfung durch das Register für Gerichtspraxis des Obersten Gerichtshofs nicht standgehalten. Mit 14. Juni 2023 ist folgend der Entscheidung des kroatischen Höchstgerichtes aus 2018 die Verjährung bezüglich CHF-Krediten eingetreten. ● Im Oktober 2024 hat der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien in einem Addiko-Fall (Rev 259/2022) entschieden, dass auf CHF lautende Darlehensverträge gültig bleiben (d.h. nicht vollständig für null und nichtig erklärt werden können), obwohl sie nichtige Bestimmungen über einseitige Zinsänderungen und Währungsklauseln enthalten. In der Sammelklage bezüglich der Nichtigkeit der CHF-Klausel gegen die Tochterbank in Montenegro hat die Zweitinstanz entschieden, dass die Klausel unwirksam ist. Im Weiteren wurde der Antrag der Kläger auf Entschädigung jedoch verneint und wurden diese auf die Konvertierung nach dem Konvertierungsgesetz 2015 verwiesen. In einem der Kollektivklagen hat ein Obergericht den Klägern teilweise die Verfahrenskosten zugesprochen. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Individualverfahren diese Ansicht bestätigt, obwohl der Kläger seine Klage bereits zurückgezogen hatte, nachdem er eine Konvertierung des Kredites durchgeführt hatte. Hier werden keine weiteren finanziellen Auswirkungen erwartet, weil die relevanten Rückstellungen bereits im konsolidierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 enthalten sind. In Bezug auf die von der Gruppe im September 2017 eingereichten Anträge auf ein Schiedsverfahren beim ICSID in Washington, DC, gegen die Republik Kroatien in Bezug auf das Umwandlungsgesetz wird auf die Angaben in Note (36) Außerbilanzielle Verpflichtungen verwiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des CHF-Engagements innerhalb der Addiko Gruppe:
| in EUR Mio. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
| Exposure | davon CHF | Exposure | davon CHF | |||
| Addiko Bank Croatia | 2.493,2 | 16,9 | 2.356,6 | 20,2 | ||
| Addiko Bank Slovenia | 1.648,2 | 24,9 | 1.678,9 | 29,9 | ||
| Addiko Bank Serbia | 1.068,8 | 4,8 | 1.130,5 | 3,0 | ||
| Addiko Bank Sarajevo | 728,4 | 2,8 | 643,0 | 2,6 | ||
| Addiko Bank Banja Luka | 620,5 | 6,8 | 570,0 | 5,2 | ||
| Addiko Bank Montenegro | 239,2 | 1,8 | 236,4 | 2,1 | ||
| Addiko Holding | 339,8 | 0,0 | 313,8 | 0,0 | ||
| Summe | 7.138,0 | 58,2 | 6.929,3 | 63,1 |
Während des Geschäftsjahres 2024 reduzierte sich das CHF-Portfolio von EUR 63,1 Mio. per Jahresende 2023 auf EUR 58,2 Mio.
(68) EU-weiter Stress Test
Die Addiko Gruppe hat im ersten Halbjahr 2024 an zwei EU-weiten Stresstests teilgenommen, die von der EZB durchgeführt wurden: dem Cyber-Resilienz-Stresstest und der Risikoszenario-übung „Fit-for-55“. Die Ergebnisse der Übungen deuten nicht auf eine erhöhte Anfälligkeit von Addiko gegenüber Cyber-Angriffen oder klimabedingten Auswirkungen hin.
(69) Leasingverhältnisse aus Sicht der Addiko Gruppe als Leasinggeber
Die Addiko Gruppe macht keine Angaben zu Leasingverhältnissen aus der Sicht eines Leasinggebers, wie von den IFRS Standards vorgeschrieben, da die Informationen, die sich aus diesen Angaben ergeben, nicht wesentlich sind.
(70) Leasingverhältnisse aus der Sicht der Addiko Gruppe als Leasingnehmer
Die Gruppe mietet die meisten ihrer Büroräumlichkeiten und Niederlassungen im Rahmen verschiedener Mietverträge an. Die Gruppe mietet auch Bürogeräte und Fahrzeuge. Die Leasingverträge werden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen und enthalten Preisanpassungsklauseln, die den allgemeinen Marktbedingungen für Büromieten entsprechen. Mietverträge werden in der Regel für fixe Laufzeiten von bis zu 10 Jahren abgeschlossen, jedoch gibt es auch Leasingverträge mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Einige Leasingverträge haben eine unbefristete Laufzeit und einige Verträge enthalten unwesentliche Restwertgarantien. Mit dem Abschluss dieser Verträge werden dem Mieter keine Beschränkungen auferlegt. Es gibt keine Leasingverträge mit variablen Zahlungen, sondern nur solche die an einen Index oder Referenzsatz gebunden sind. Die Leasingverträge enthalten keine Klauseln, die die Fähigkeit des Konzerns einschränken, Dividenden auszuschütten, Fremdfinanzierungen vorzunehmen oder weitere Leasingverträge abzuschließen.
Die gesamten Mittelabflüsse aus Leasingverträgen sind wie folgt:
| in EUR Mio. | ||
|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
| Zahlungen für den Tilgungsteil der Leasingverbindlichkeit | –7,7 | –6,4 |
| Zahlung für den Zinsteil der Leasingverbindlichkeit | –0,5 | –0,5 |
| Zahlungen für kurzfristige, geringwertige und variable Zahlungen die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt wurden | –1,5 | –1,5 |
| Gesamt | –9,6 | –8,4 |
Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen gemäß IFRS 16 stellen sich nach Laufzeiten wie folgt dar:
| in EUR Mio. | ||
|---|---|---|
| Fälligkeitsanalyse - vertraglich vereinbarter undiskontierter Cash-Flow | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| bis zu 1 Jahr | 5,1 | 4,7 |
| von 1 Jahr bis 5 Jahre | 11,5 | 12,1 |
| mehr als 5 Jahre | 0,3 | 0,6 |
| Gesamte undiskontierte Leasingverpflichtungen | 16,8 | 17,4 |
Die Aufwendungen für Zahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind, stellen sich wie folgt dar:
| in EUR Mio. | ||
|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
| Kurzfristiges Leasing | –0,4 | –0,5 |
| Leasinggüter mit geringem Wert | –0,8 | –1,0 |
| Variable Leasingzahlungen | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | –1,2 | –1,4 |
Die Addiko Gruppe hat im Geschäftsjahr keine Verpflichtungen für zukünftige Mittelabflüsse, die sich nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten widerspiegeln.
(71) Fremdwährungsvolumina
In der Bilanzsumme sind folgende auf fremde Währung lautende Beträge enthalten:
| in EUR Mio. | ||
|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
| Vermögenswerte | 1.522,9 | 1.425,7 |
| Schulden | 1.132,7 | 1.039,4 |
Der Großteil der Differenzen zwischen den jeweiligen Beträgen wird durch Devisenswaps (FX-Swaps und Cross-Currency-Swaps) und Devisentermingeschäfte abgesichert.
(72) Außerbilanzielle Verpflichtungen
| in EUR Mio.### 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|
| Erteilte Kreditzusagen | 412,5 |
| Erteilte Finanzgarantien | 57,3 |
| Sonstige erteilte Zusagen | 363,3 |
| Gesamt | 833,1 |
Der Posten „sonstige erteilte Zusagen“ enthält vor allem nicht-finanzielle Garantien, wie Leistungsgarantien oder Gewährleistungsgarantien und Garantierahmen.
(73) Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten
Die Addiko Gruppe ist Gegenstand einer Reihe von Rechtsverfahren, die oft sehr komplex sind, viel Zeit in Anspruch nehmen und schwer vorherzusagen oder abzuschätzen sind. Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die passiven Rechtsstreitigkeiten der Addiko Gruppe (d.h. Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Addiko Gruppe der Beklagte ist), für die die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses als nicht wahrscheinlich erachtet wurde (und folglich keine Rückstellungen gebildet wurden), auf Forderungen in Höhe von EUR 25,0 Mio. (JE23: EUR 43,6 Mio.) (ohne aufgelaufene Zinsen) in Bezug auf 1.425 Fälle (JE23: 2.514 Fälle). Der Ausgang solcher Verfahren ist bis zum Ende der Verfahren, die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können, schwer vorherzusagen oder abzuschätzen. Auf der Grundlage rechtlicher Beratung geht die Geschäftsführung jedoch davon aus, dass die Verteidigung gegen die Klage erfolgreich sein wird.
Von dem Gesamtbetrag von EUR 25,0 Mio. (ohne aufgelaufene Zinsen) entfallen 50 % bzw. EUR 12,4 Mio. (JE23: 45% bzw. EUR 19,7 Mio.) auf Schadensersatzfälle, in denen die Kläger vertraglichen oder außervertraglichen Schadenersatz fordern. Die restlichen strittigen Beträge beziehen sich auf bestimmte Standardvertragsklauseln in Bezug auf Retail-FX-Klauseln in CHF-Krediten der Addiko Gruppe, einseitige Zinsänderungen und Rückerstattungen von Kreditbearbeitungsgebühren oder auf Zahlungsaufforderungen von Unternehmen.
Zwei der Schadensersatzverfahren, die einen Streitwert zwischen EUR 5 und EUR 10 Mio. haben, werden im Folgenden kurz beschrieben:
- Gegen eine Tochtergesellschaft der Addiko Gruppe ist eine Klage anhängig, die sich auf einen Fall bezieht, in dem der Kläger vertraglichen Schadenersatz fordert. Der externe Rechtsbeistand ist der Meinung, dass die Klage nicht begründet ist. Das Management ist daher der Ansicht, dass die Verteidigung erfolgreich sein wird.
- In der anderen anhängigen Klage verlangt der Kläger Schadensersatz wegen angeblicher Unfähigkeit zur Eintragung von Aktien in das Unternehmensregister. Der Kläger hat jedoch bereits mehrere auf demselben Sachverhalt beruhende Prozesse gegen die Bank verloren. Daher ist die Geschäftsleitung auf der Grundlage rechtlicher Beratung der Ansicht, dass sie die Klage erfolgreich abwehren wird.
In den oben genannten Zahlen ist auch die Klage einer Verbraucherschutzbehörde gegen die slowenische Tochtergesellschaft im Jahr 2022 enthalten, die eine Rückerstattung von Überzahlungen aufgrund von „Zero Floor“-Klauseln in Höhe von EUR 11,7 Mio. fordert. Einem externen Rechtsgutachten zufolge wurde die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses als unwahrscheinlich eingestuft.
Addiko ist Kläger in einem Verfahren gegen die Republik Kroatien. Im September 2017 beantragte die Addiko Bank AG beim ICSID in Washington, DC, ein Schiedsverfahren aufgrund der Verletzung des bilateralen Investitionsabkommen (BIT) und forderte EUR 153 Mio. an Schadenersatz, welcher durch die kroatischen Konvertierungsgesetze bedingt war. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite auf bis zu EUR 11 Mio. belaufen. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.
(74) Fair Value-Angaben
Der beizulegende Zeitwert („Fair Value“) ist der Preis, den man für den Verkauf eines Vermögenswertes erhalten oder für die Übertragung einer Schuld in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag bezahlen würde, oder, in Ermangelung dessen, der vorteilhafteste Markt, zu dem die Gruppe zu diesem Zeitpunkt Zugang hat. Der beizulegende Zeitwert einer Verbindlichkeit spiegelt ihr Nichterfüllungsrisiko wider. Wenn ein solcher verfügbar ist, bewertet die Gruppe den beizulegenden Zeitwert eines Instruments anhand des notierten Preises auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt gilt als "aktiv", wenn Transaktionen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit mit ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Umfang stattfinden, um laufend Preisinformationen zu liefern. Wenn es keinen notierten Preis auf einem aktiven Markt gibt, verwendet die Gruppe Bewertungsmethoden, die die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputs maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputs minimieren. Die gewählte Bewertungsmethode berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisfindung für eine Transaktion berücksichtigen würden.
IFRS 13 legt die folgende Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts fest, die die Bedeutung der für die Bewertungen verwendeten Inputs widerspiegelt:
- Level I - Auf aktiven Märkten notierte Preise: Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, lässt sich am besten durch notierte Preise identischer Finanzinstrumente ermitteln, wenn diese notierten Preise die Marktwerte/Preise darstellen, die bei regelmäßig stattfindenden Transaktionen verwendet werden. Dies gilt vor allem für auf einem aktiven Markt gehandelte Aktien, auf dem Interbankenmarkt gehandelte Schuldinstrumente (Schuldverschreibungen) und notierte Derivate.
- Level II - Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter: Wenn es für einzelne Finanzinstrumente keine notierten Preise gibt, müssen die Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente oder anerkannte Bewertungsmodelle, die direkt oder indirekt beobachtbare Preise oder Parameter (Zinssätze, Renditekurven, implizite Volatilitäten und Kreditspreads) verwenden, herangezogen werden, um den Fair Value zu bestimmen. Dieses Level umfasst die Mehrheit der OTC-Derivate und nicht notierten Schuldtitel. Ein Finanzinstrument wird in Level II eingestuft, wenn alle wesentlichen Parameter für die Bewertung am Markt beobachtbar sind.
- Level III - Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter: Diese Kategorie umfasst Finanzinstrumente, für die es keine beobachtbaren Marktkurse oder -preise gibt. Der beizulegende Zeitwert wird daher unter Verwendung von Bewertungsmodellen und nicht beobachtbarer Parameter (in der Regel intern abgeleitete Kreditspreads) bestimmt, die für das jeweilige Finanzinstrument angemessen sind. Diese Modelle verwenden Annahmen und Schätzungen des Managements, die von der Preistransparenz und der Komplexität des Finanzinstruments abhängen. Ein Finanzinstrument wird in Level III eingestuft, wenn eine oder mehrere signifikante Parameter nicht direkt am Markt beobachtbar sind. Bewertungsmodelle werden regelmäßig überprüft, validiert und kalibriert. Alle Bewertungen erfolgen unabhängig von der Trading-Abteilung.
Der Ausweis der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt je nach Instrument wie folgt:
- Eigenkapitalinstrumente: Eigenkapitalinstrumente werden unter Level I ausgewiesen, wenn sie auf einem aktiven Markt notieren. Wenn keine notierten Preise verfügbar sind, werden sie unter Level III ausgewiesen. Zu den Bewertungsmodellen gehören das adjustierte Net Asset Value Verfahren, die vereinfachte Ertragswertmethode, das Dividenden-Diskontierungs-Modell und die Multiplikatoren-Methode für vergleichbare Unternehmen.
- Derivate: Der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die keine Optionen sind, wird durch Diskontierung der Cashflows mit den entsprechenden Ertragskurven bestimmt. Diese werden unter Level II ausgewiesen, wenn sie auf der Grundlage beobachtbarer Inputfaktoren bewertet werden. Wenn wesentliche Inputfaktoren, die nicht beobachtbare sind, verwendet werden, werden diese Derivate unter Level III ausgewiesen. Der Fair Value von strukturierten Finanzprodukten wird je nach Art des eingebetteten Derivates mit Hilfe eines entsprechenden Bewertungsmodells berechnet, sie werden je nach den verwendeten Input-Faktoren unter Level II oder Level III ausgewiesen.
- Forderungen und Verbindlichkeiten: Die Methode zur Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten hängt von der Liquidität auf dem jeweiligen Markt ab. Liquide Instrumente, die auf der Grundlage des vorhandenen Marktwertes bewertet werden, werden unter Level I ausgewiesen. Der Fair Value wird mit Hilfe von Bewertungstechniken bestimmt, wobei, falls kein aktiver Markt vorhanden ist, erwartete Cashflows mit den an die Risikoprämie angepassten Kurven diskontiert werden. Die Nähe zu der verwendeten Risikoprämienkurve bestimmt, ob diese Instrumente unter Level II oder Level III ausgewiesen werden. Die Instrumente werden unter Level III ausgewiesen, falls eine wesentliche, nicht beobachtbare Risikoprämie verwendet wird. Marktpreise, die entweder mit geringer Häufigkeit oder nur aus einer Quelle stammen, werden unter Level III gemeldet.
Verwendete Bewertungstechniken bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Level II und Level III Positionen
Die akzeptierten Bewertungsmodelle nach IFRS 13 sind der Marktansatz, der Kostenansatz und der Ertragswertansatz. Die Bewertungsmethode nach dem Marktansatz basiert auf identischen oder vergleichbaren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Beim Ertragswertverfahren werden zukünftige Zahlungsströme, Aufwendungen oder Erträge auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert spiegelt die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich dieser künftigen Beträge wider. Er umfasst vor allem Barwertmodelle und auch Optionspreismodelle, die zur Bewertung von Finanzinstrumenten oder optionsbasierten Zahlungsströmen verwendet werden. Der Kostenansatz wird nicht verwendet.Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten mit kurzen Laufzeiten, bei denen der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, wurde nicht gesondert ermittelt. Bei den Positionen, die auf Basis von internen Modellen bewertet werden, werden folgende Bewertungstechniken angewendet:
● Barwert der künftigen Zahlungsströme (DCF-Methode) - Positionen in Level II und III, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, bei denen jedoch Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsströme bekannt sind, werden zum Barwert der zukünftigen Zahlungsströme bewertet. Bei der Diskontierung wird eine Risikoprämie berücksichtigt. Bei Level II Instrumenten sind alle Inputfaktoren beobachtbar, wohingegen bei Level III einige Parameter nicht direkt beobachtbar sind.
● Optionsbewertungsmodelle - Die im Bestand vorhandenen Positionen im Level III beinhalten Zahlungsströme, deren Beträge an verschiedene Marktvariablen wie Swap-Sätze, Börsenindizes und Wechselkurse gekoppelt sind oder deren Zeitpunkt nicht bestimmbar ist. Für die Bewertung solcher Zahlungsströme werden anerkannte Zins- und Optionsbewertungsmodelle eingesetzt, die täglich mit Marktdaten (Swaption-Preise, Marktpreise, Wechselkurse) kalibriert werden.
Nicht beobachtbare Inputfaktoren bei Level III-Positionen
● Volatilitäten und Korrelationen - Volatilitäten sind wichtige Inputparameter für alle Optionsbewertungsmodelle. Die Volatilitäten werden mittels anerkannter Modelle aus Marktdaten abgeleitet.
● Risikoprämien - Kreditrisikoprämien sind ein Maß für das Ausfallrisikos eines Emittenten. Sie beinhalten Information über den erwarteten Verlust bei Ausfall des Emittenten und spiegeln somit die Verlustquote und Ausfallswahrscheinlichkeit wider. Bei einigen Emittenten sind Risikoprämien direkt auf dem Markt beobachtbar. Wenn keine Single-Name-CDS-Kurven für Emittenten vorhanden sind, müssen die Risikoprämien aufgrund der Ähnlichkeit mit anderen Emittenten oder aufgrund der Landes- und Sektorangehörigkeit des Emittenten geschätzt werden. Diese Vorgehensweise wird für die Ermittlung der Risikoprämie der Addiko Gruppe angewandt. Eine Erhöhung (Verringerung) der Kreditrisikoprämie würde den beizulegenden Zeitwert vermindern (erhöhen).
● Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default) - Die Verlustquote bei Ausfall ist erst direkt beobachtbar, wenn das Unternehmen ausfällt.
● Ausfallwahrscheinlichkeiten - Aus Risikoprämien und Verlustquoten bei Ausfall werden Ausfallwahrscheinlichkeiten geschätzt, die für etwaige Fair Value-Anpassungen verwendet werden.
Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit value adjustment, CVA) und für das eigene Ausfallsrisiko (Debt value adjustment, DVA)
Die Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko und für das eigene Ausfallsrisiko werden für alle OTC-Derivatepositionen berechnet. Die Berechnung basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation der künftigen Wiederbeschaffungswerte (Exposure), wobei die Auswirkungen von CSA-Agreements (Credit support annex) pfadweise berücksichtigt werden. Zu jedem künftigen Zeitpunkt ergibt sich somit eine Verteilung der Wiederbeschaffungswerte. Für die CVA-Ermittlung werden die absoluten Erwartungswerte aus den positiven Exposure-Pfaden mit den marginalen Ausfallwahrscheinlichkeiten des Kontrahenten multipliziert und diskontiert. Die DVA-Ermittlung erfolgt hingegen durch die Multiplikation und Diskontierung der absoluten Erwartungswerte aus den negativen Exposure-Pfaden mit den bankeigenen marginalen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Für Kontrahenten, mit denen ein Besicherungsvertrag abgeschlossen wurde, muss der CVA und DVA auf Portfolioebene berechnet werden. In der Berechnung werden Vertragsparameter wie Mindesttransferbeträge, Schwellen-werte, Rundungen und Netting berücksichtigt. Bei der Allokation des Portfolio-CVA auf Einzelpositionen wird der relative CVA-Ansatz verwendet, hierbei wird der Portfolio-CVA proportional zu den Einzel-CVAs verteilt. Für unbesicherte Positionen wird der vollständige CVA-Ansatz angewendet. In diesem Ansatz wird der CVA auf Einzelpositionsebene berechnet. Bei der Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten kommt ein Wasserfallprinzip zur Anwendung. Zuerst werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten aus CDS-Kurven abgeleitet. Falls keine Single-Name-Kurven vorhanden sind, werden synthetische Kurven herangezogen, die sich aus landesspezifischen Kurven und einem internen Rating zusammensetzen.
OIS-Diskontierung
Die Addiko Gruppe bewertet Derivate unter Berücksichtigung von Base-Spread-Einflüssen, indem sie verschiedene Zinskurven zur Berechnung der Forward Rates und Diskontierungsfaktoren verwendet (Multi-Kurven-Framework). Gemäß den aktuellen Marktstandards und als Ergebnis der IBOR-Reform werden die neuen Benchmark-Indizes zur Diskontierung bei der Bewertung von besicherten OTC-Derivaten verwendet. In der Addiko Gruppe wird der beizu-legende Zeitwert für alle Derivate, bei denen die jeweilige Sicherheit €STR als Zinssatz verwendet wird, €STR als Diskontierungssatz verwendet.
74.1. Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bilanziert werden in EUR Mio.
| Level I notierte Marktpreise | Level II - aus beobachtbaren beobachtbare Inputs | Level III - aus nicht beobachtbare Inputs | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | ||||
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivate | 7,1 | 7,3 | 0,0 | 14,4 |
| Schuldverschreibungen | 0,0 | 5,0 | 0,0 | 5,0 |
| Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 7,1 | 2,3 | 0,0 | 9,4 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 1,1 | 0,3 | 1,4 |
| Schuldverschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,3 |
| Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 1,1 | 0,0 | 1,1 |
| Eigenkapitalinstrumente | 502,4 | 183,7 | 0,6 | 686,8 |
| Schuldverschreibungen | 21,5 | 0,0 | 0,6 | 22,1 |
| Vermögenswerte gesamt | 480,9 | 183,7 | 0,0 | 664,6 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 509,5 | 192,2 | 0,9 | 702,6 |
| Derivate | 0,0 | 4,4 | 0,0 | 4,4 |
| Schulden gesamt | 0,0 | 4,4 | 0,0 | 4,4 |
| 31.12.2023 | ||||
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivate | 8,6 | 20,9 | 0,0 | 29,5 |
| Schuldverschreibungen | 0,0 | 4,9 | 0,0 | 4,9 |
| Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 8,6 | 16,0 | 0,0 | 24,6 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 1,8 | 0,3 | 2,1 |
| Schuldverschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,3 |
| Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 1,8 | 0,0 | 1,8 |
| Eigenkapitalinstrumente | 561,1 | 164,8 | 2,7 | 728,7 |
| Schuldverschreibungen | 18,4 | 0,0 | 0,7 | 19,2 |
| Vermögenswerte gesamt | 542,8 | 164,7 | 2,0 | 709,5 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 569,7 | 187,4 | 3,1 | 760,2 |
| Derivate | 0,0 | 4,2 | 0,0 | 4,2 |
| Schulden gesamt | 0,0 | 4,2 | 0,0 | 4,2 |
74.1.1. Transfer zwischen Level I und Level II
Die Gruppe nimmt Transfers zwischen den Levels der Fair Value-Hierarchie jeweils zum Ende der Berichtsperiode vor, wenn das Finanzinstrument die oben beschriebenen Kriterien für die Einstufung in das jeweilige Level nicht mehr erfüllt. Im aktuellen und im vorangegangenen Berichtszeitraum fand kein Transfer zwischen den Levels statt.
74.1.2. Nicht beobachtbare Inputparameter und Sensitivitätsanalyse für Level III
Im Berichtszeitraum veräußerte Addiko seine in Stufe III klassifizierten Schuldtitel. Die verbleibenden Instrumente in dieser Stufe betreffen einige illiquide, nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente mit einem Buchwert von EUR 0,9 Mio. Änderungen der für die Bewertung dieser Instrumente verwendeten Inputparameter haben keine wesentlichen Auswirkungen.
Die Entwicklung der Level III Investitionspapiere stellt sich wie folgt dar:
in EUR Mio.
| | 01.01. | Bewertungsgewinne/verluste - GuV | Bewertungsgewinne/verluste - OCI | Zugänge (+) | Abgänge (-) | Tilgung (-) | Übertragung zu/aus anderen Levels | 31.12. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | | | | | | | | |
| Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
| Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 2,7 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | –2,0 | 0,0 | 0,6 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,7 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 |
| Schuldverschreibungen | 2,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | –2,0 | 0,0 | 0,0 |
| Vermögenswerte gesamt | 3,1 | 0,0 | –0,1 | 0,0 | 0,0 | –2,0 | 0,0 | 0,9 |
in EUR Mio.
| | 01.01. | Bewertungsgewinne/verluste - GuV | Bewertungsgewinne/verluste - OCI | Zugänge (+) | Abgänge (-) | Tilgung (-) | Übertragung zu/aus anderen Levels | 31.12. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | | | | | | | | |
| Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
| Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 5,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -3,0 | -0,2 | 2,7 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | 0,7 |
| Schuldverschreibungen | 5,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -3,0 | 0,0 | 2,0 |
| Gesamt | 6,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -3,0 | -0,2 | 3,1 |
Im aktuellen Berichtszeitraum fanden keine Übertragungen in/aus anderen Ebenen statt. Im vorangegangenen Berichtszeitraum wurde eine Anleihe in Höhe von EUR 0,2 Mio. aufgrund des Auftretens eines aktiven Marktes und der täglichen Bewertung von Stufe III in Stufe I übertragen.
74.2. Fair Value von Finanzinstrumenten und Vermögenswerten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden in EUR Mio.# 31.12.2024 Buchwert Fair Value Differenz Level I notierte Marktpreise Level II - aus beobachtbaren marktbasierten Modellen Level III - aus nicht beobachtbaren marktbasierten Modellen
Barreserve 1) | 1.251,4 | 1.251,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 4.327,2 | 4.495,0 | 167,8 | 567,1 | 234,3 | 3.693,6
Schuldverschreibungen | 776,5 | 804,8 | 28,3 | 567,1 | 234,3 | 3,4
Kredite und Forderungen | 3.550,6 | 3.690,2 | 139,5 | 0,0 | 0,0 | 3.690,2
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2
Vermögenswerte gesamt | 5.578,8 | 5.746,6 | 167,8 | 567,1 | 234,3 | 3.693,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 5.421,7 | 5.416,2 | 5,5 | 0,0 | 5.361,8 | 54,4
Einlagen 2) | 5.367,3 | 5.361,8 | 5,5 | 0,0 | 5.361,8 | 0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 54,4 | 54,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 54,4
Schulden gesamt | 5.421,7 | 5.416,2 | 5,5 | 0,0 | 5.361,8 | 54,4
1) Barreserven wurden keinem Level zugeordnet, da deren Buchwert aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zu jeder Zeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
in EUR Mio.
31.12.2023 Buchwert Fair Value Differenz Level I notierte Marktpreise Level II - aus beobachtbaren marktbasierten Modellen Level III - aus nicht beobachtbaren marktbasierten Modellen
Barreserve 1) | 1.254,5 | 1.254,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 4.003,7 | 4.105,6 | 101,9 | 321,2 | 134,7 | 3.649,7
Schuldverschreibungen | 447,9 | 458,8 | 10,9 | 321,2 | 134,7 | 2,9
Kredite und Forderungen | 3.555,8 | 3.646,8 | 91,0 | 0,0 | 0,0 | 3.646,8
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2
Vermögenswerte gesamt | 5.258,2 | 5.360,2 | 101,9 | 321,2 | 134,7 | 3.649,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 5.198,7 | 5.176,1 | 22,6 | 0,0 | 5.116,7 | 59,3
Einlagen 2) | 5.139,4 | 5.116,7 | 22,6 | 0,0 | 5.116,7 | 0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 59,3 | 59,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 59,3
Schulden gesamt | 5.198,7 | 5.176,1 | 22,6 | 0,0 | 5.116,7 | 59,3
1) Barreserven wurden keinem Level zugeordnet, da deren Buchwert aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zu jeder Zeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
2) Vorjahresbeträge wurden angepasst. Einlagen wurden zuvor unter Level III und nunmehr unter Level II ausgewiesen.
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente werden nicht auf Basis des Fair Value gesteuert. Ihre beizulegenden Zeitwerte werden nur zu Offenlegungszwecken berechnet und haben keine Auswirkungen auf Bilanz und Erfolgsrechnung.
Der Fair Value von Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels Barwertes von zukünftigen Zahlungsströmen ermittelt. Die Höhe der Risikoprämien bei Forderungen hängt vom internen oder externen Rating des Kreditnehmers unter Berücksichtigung des Länderrisikos ab. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Schuldtiteln zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf notierten Preisen oder anderen beobachtbaren Inputs auf den Märkten. Bei Verbindlichkeiten wird der eigene Credit Spread im Diskontfaktor berücksichtigt. Da keine Emissionen der Addiko Gruppe am Markt platziert sind, basiert die Ermittlung der Credit Spread-Kurven für vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten auf quotierten Credit Default Swap Kurven bzw. Credit Spreads aus vorrangigen unbesicherten Anleihen aus einer gewichteten Peer-Group von in CSEE tätigen Bankengruppen, die den Märkten und der eingeschätzten Bonität der Addiko Gruppe bestmöglich entsprechen. Für besicherte Verbindlichkeiten wurde eine gewichtete Credit-Spread-Kurve aus verfügbaren Benchmark Covered Bonds aus der Peer-Group herangezogen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit ergibt sich eine große Bandbreite für die zu ermittelten Fair Values. Die Gruppe schätzt, dass der Buchwert des Barmittelbestand aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten annähernd dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente entspricht.
74.3. Fair value von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Der beizulegende Zeitwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird anhand von marktbasierten Schätzungen ermittelt, die im Allgemeinen von Sachverständigen berechnet werden. Liegt keine marktbasierte Schätzung vor, wird der beizulegende Zeitwert anhand einer Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Zum 31. Dezember 2024 beträgt der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien EUR 1,9 Mio. (JE23: EUR 2,7 Mio.), während der beizulegende Zeitwert EUR 2,6 Mio. (JE23: EUR 3,5 Mio.) beträgt. Alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind in Stufe III eingestuft (JE23: Stufe III).
(75) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
In den folgenden Tabellen wird getrennt für alle bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten die Überleitung der Bruttobeträge zu den saldierten Nettobeträgen vorgenommen. Auch werden diejenigen Beträge ausgewiesen, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder ähnlichen Vereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander saldiert und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wo Addiko derzeit ein durchsetzbares Recht auf Saldierung der erfassten Beträge hat und die Absicht besteht, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen. Die Auswirkung der Saldierung wird im Posten „Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I“ ausgewiesen. Die Auswirkung einer potenziellen Saldierung, wenn alle Saldierungsrechte ausgeübt würden, ist im Posten „Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d)“ dargestellt.
in EUR Mio.
31.12.2024
| Derivate | Reverse repo | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II) | 4,4 | 2,9 | 7,3 |
| b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 4,4 | 2,9 | 7,3 |
| d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | |||
| Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 4,0 | 0,0 | 4,0 |
| Beträge im Zusammenhang mit erhaltenen nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten); | 0,0 | 2,9 | 2,9 |
| e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 0,4 | 0,0 | 0,4 |
1) Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
in EUR Mio.
31.12.2023
| Derivate | Reverse repo | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II) | 4,4 | 3,7 | 8,0 |
| b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 4,4 | 3,7 | 8,0 |
| d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | |||
| Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,8 | 0,0 | 0,8 |
| Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 2,8 | 0,0 | 2,8 |
| Beträge im Zusammenhang mit erhaltenen nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten); | 0,0 | 3,7 | 3,7 |
| e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 0,7 | 0,0 | 0,7 |
1) Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
in EUR Mio.
31.12.2024
| Derivate | Direct repo | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| SCHULDEN | |||
| a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II) | 3,7 | 0,0 | 3,7 |
| b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 3,7 | 0,0 | 3,7 |
| d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | |||
| Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 3,4 | 0,0 | 3,4 |
| Beträge im Zusammenhang mit verpfändeten nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
1) Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
in EUR Mio.
31.12.2023
| Derivate | Direct repo | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| SCHULDEN | |||
| a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II) | 3,1 | 0,0 | 3,1 |
| b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 3,1 | 0,0 | 3,1 |
| d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | |||
| Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,8 | 0,0 | 0,8 |
| Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 2,0 | 0,0 | 2,0 |
| Beträge im Zusammenhang mit verpfändeten nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 0,3 | 0,0 | 0,3 |
1) Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.# (76) Derivative Finanzinstrumente
76.1. Derivate, die zu Handelszwecken gehalten werden
Zum Berichtszeitpunkt bestanden die folgenden Derivate:
in EUR Mio.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominal-beträge | Positive | Negative | Nominal-beträge | Positive | Negative | ||
| a) | Zinssatz | ||||||
| OTC-Produkte: | 56,5 | 1,2 | 0,8 | 84,3 | 2,5 | 1,5 | |
| Nicht börsengehandelte Optionen | 13,3 | 0,3 | 0,3 | 16,5 | 0,4 | 0,4 | |
| Sonstige nicht börsengehandelte Instrumente | 43,2 | 0,9 | 0,5 | 67,7 | 2,0 | 1,1 | |
| b) | Fremdwährungen und Gold | ||||||
| OTC-Produkte: | 233,0 | 3,8 | 3,6 | 263,4 | 2,5 | 2,7 | |
| Sonstige nicht börsengehandelte Instrumente | 233,0 | 3,8 | 3,6 | 263,4 | 2,5 | 2,7 |
(77) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Gemäß IAS 24 ist ein nahestehendes Unternehmen oder eine nahe stehende Person eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das die Kontrolle oder gemeinsame Kontrolle ausübt, einen maßgeblichen Einfluss ausübt oder zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen gehört. Die Aktien der Addiko Bank AG sind börsennotiert, kein einziger Investor hält Stimmrechte von mehr als 9,99% an der Bank. Optionen zum Erwerb von Addiko-Aktien werden nicht berücksichtigt, da die Inhaber von Optionen ohne Genehmigung der zuständigen Behörde keine direkten Stimmrechte haben. Transaktionen zwischen der Addiko Bank AG und den vollkonsolidierten Unternehmen werden im Anhang des Konzernabschlusses nicht ausgewiesen, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert wurden. Kein Konzernunternehmen hält Beteiligungen >20%. Schlüsselpersonen der Gesellschaft sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG sowie die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder ihrer Tochtergesellschaften. Basierend auf einer internen Analyse werden auch Inhaber von Schlüsselfunktionen als nahestehende Personen behandelt. Die Inhaber von Schlüsselfunktionen umfassen Personen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Die Definition von Schlüsselpersonen umfasst auch enge Familienangehörige der oben genannten Personen, somit deren Partner und Kinder. Transaktionen mit nahestehenden Personen werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. Die Beziehungen zu nahestehenden Personen aus dem Bankgeschäft stellen sich zum jeweiligen Stichtag wie folgt dar:
| TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Schlüsselposition im Unternehmen oder im Mutterunternehmen | |||
| Finanzielle Vermögenswerte (Darlehen und Kredite) | 373,4 | 13,2 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten (Einlagen) | 2.301,1 | 2.079,2 |
Die Vergütungen, die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen in der Addiko Gruppe erhalten haben, werden wie folgt dargestellt:
| TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Leistungen | 9.800,4 | 8.764,0 | |
| Leistungen nach Beendigung der Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,0 | |
| Andere langfristige fällige Leistungen | 1.706,7 | 1.262,4 | |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,0 | 0,0 | |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 4.950,8 | 5.557,9 | |
| Gesamt | 16.457,9 | 15.584,3 |
Die ausgewiesenen Beträge zu den variablen Vergütungen entsprechen den geschätzten Auszahlungen zum Bilanzstichtag und können von denen abweichen, die letztendlich gezahlt werden. Die Beziehungen zu den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Addiko Bank AG sind in der Note (87) Beziehungen zu den Organen detailliert dargestellt.
(78) Anteilsbasierte Vergütung
Im Jahr 2024 genehmigte der Aufsichtsrat von Addiko eine Änderung des langfristigen Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF)-Vergütungsprogramms, wobei das bestehende Vergütungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalanteile in ein Programm mit Phantomaktien umgewandelt wurde. Dementsprechend ist die Bilanzierungsmethode für aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalanteile für die Addiko Gruppe nicht mehr anwendbar, da das neue Programm mit Phantomaktien als aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich anerkannt wird. Der beizulegende Zeitwert der aufgeschobenen Aktien, die dem Vorstand im Rahmen des variablen Vergütungssystems in den vorangegangenen Berichtszeiträumen gewährt wurden und die in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütung im Eigenkapital erfasst wurden, wurde in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Im Rahmen des variablen Vergütungssystems erhalten die Mitglieder des Vorstands der Addiko Bank AG 50% der jährlichen variablen Vergütung in bar und 50% in Form von Phantomaktien der Addiko Bank AG, während alle anderen Begünstigten die Vergütung vollständig in bar erhalten. Für den Fall, dass die Höhe der variablen Vergütung über dem definierten Schwellenwert liegt (der Betrag ist gleich oder höher als EUR 50.000 oder der Betrag übersteigt ein Drittel der jährlichen fixen Vergütung), wird die Auszahlung des Barbetrages und die physische Übertragung der Aktien über sechs Jahre in verschiedenen Tranchen verteilt, beginnend in dem auf die Bonusperiode folgenden Jahr. Die Bonifikationen werden im laufenden Jahr gewährt, wenn die Dienst- und Leistungsbedingungen erfüllt sind, und werden am Jahresende unverfallbar. Der gewährte Betrag wird auf der Grundlage einer Schätzung oder der Erreichung vorher festgelegter Kriterien bestimmt. Die variable Vergütung wird nur aktiviert, wenn bestimmte Knock-out-Kriterien erfüllt sind. Diese Knock-Out-Kriterien beruhen auf Kapital, Liquidität und Rentabilität. Erst wenn diese erreicht sind, erfolgt in einem zweiten Schritt die Überprüfung, ob die für den regulären Bonus individuell festgelegten Ziele erreicht wurden. Zusätzlich zum Jahresbonus bietet Addiko ein Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF), auf dessen Grundlage Addiko definierten Schlüsselmitarbeitern (einschließlich des Vorstands der Addiko Bank AG) variable Vergütungskomponenten in Form von aktienbasierten Zahlungen gewährt. Das Programm soll sicherstellen, dass die Interessen des Senior Leadership Teams mit jenen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und ist als mehrjähriges Anreizsystem angelegt. Die Freigabe der Aktien hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab. Darüber hinaus wird das Programm in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien nur dann aktiviert, wenn die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität erfüllt sind und innerhalb eines vorher festgelegten Zeitrahmens keine Verstöße gegen bestimmte Risikoindikatoren aufgetreten sind. Gemäß der Vergütungspolitik der Addiko Gruppe umfasst das Vergütungsprogramm eine Kombination aus Barausgleich und Aktienausgleich für die Vorstandsmitglieder der Gruppe und nur aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich für alle anderen Teilnehmer des Programms. Für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2021 hatten die Mitglieder des Group Management Board Anspruch auf 31.179 Aktien der Addiko Bank AG, von denen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bereits 20.700 Aktien übertragen wurden, 10.479 Aktien werden in den Jahren 2025 - 2027 übertragen. Für das Jahr 2022 hatten die Mitglieder des Group Management Board Anspruch auf 39.046 Aktien, von denen 20.306 in den Jahren 2023 und 2024 übertragen wurden und 18.740 in den Jahren 2025 - 2028 übertragen werden. Für das Jahr 2023 hatten die Mitglieder des Group Management Board Anspruch auf 58.373 Aktien, von denen 23.353 im Jahr 2024 übertragen wurden und 35.020 in den Jahren 2025 bis 2029 übertragen werden. Für die Performance im Geschäftsjahr 2024 haben die Mitglieder des Group Management Board, sofern die variable Vergütung aktiviert ist, wieder Anspruch auf 50% ihrer gesamten variablen Vergütung in Phantomaktien. In Bezug auf die Aktivierung des Programms ist anzumerken, dass der Kurs der Addiko-Aktie bereits im zweiten Quartal des Jahres die Zielwertschwelle überschritten hat. Die endgültige Aktivierung wird bestätigt, wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind und der Aktienkurs am Ende des Leistungszeitraums mindestens 75% des Zielkurses beträgt.
(79) Eigenmittel und Kapitalanforderungen
79.1. Regulatorische Kapitalanforderungen
Die EZB ist die zuständige Behörde für die direkte Beaufsichtigung der Addiko Gruppe, der Muttergesellschaft und der beiden in Slowenien und Kroatien tätigen Tochtergesellschaften. Die Einzelinstitute in den anderen Ländern werden direkt von den jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt. Die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalquoten der Addiko Gruppe einschließlich der aufsichtsrechtlichen Puffer und der im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) festgelegten Kapitalanforderungen, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CET1 | T1 | TCR | CET1 | T1 | TCR | |
| Säule 1 Anforderung | 4,50% | 6,00% | 8,00% | 4,50% | 6,00% | 8,00% |
| Säule 2 Anforderung | 1,83% | 2,44% | 3,25% | 1,83% | 2,44% | 3,25% |
| Gesamtkapitalanforderung aus dem SREP (Total SREP Capital Requirement - TSCR) | 6,33% | 8,44% | 11,25% | 6,33% | 8,44% | 11,25% |
| Kapitalerhaltungspuffer (CCB) | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% |
| Antizyklischer-Kapitalpuffer (CCyB) | 0,64% | 0,64% | 0,64% | 0,46% | 0,46% | 0,46% |
| Systemrisikopuffer (SyRB) | 0,50% | 0,50% | 0,50% | 0,25% | 0,25% | 0,25% |
| Kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR) | 3,64% | 3,64% | 3,64% | 3,21% | 3,21% | 3,21% |
| Gesamtkapitalanforderung (Overall Capital Requirement - OCR) | 9,96% | 12,07% | 14,89% | 9,54% | 11,65% | 14,46% |
| Säule 2 Empfehlung (Pillar II guidance - P2G) | 3,00% | 3,00% | 3,00% | 3,25% | 3,25% | 3,25% |
| OCR + P2G | 12,96% | 15,07% | 17,89% | 12,79% | 14,90% | 17,71% |
Auf der Grundlage des SREP-Beschlusses 2023 gilt von 1. Januar bis 31. Dezember 2024 eine Säule 2-Anforderung (P2R) von 3,25%.# 79.1. Kapitalmanagement und Risiko
In Bezug auf die kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR) belief sich der antizyklische Kapitalpuffer (CCyB) per 31. Dezember 2024 auf 0,64% (gegenüber 0,46% am Ende des letzten Jahres), während sich fast 0,50% (gegenüber 0,33%) aus dem erhöhten CCyB von 1,5% für Kroatien und 0,13% aus dem CCyB von 0,5% für Slowenien ergaben. Im Januar 2025 wird der CCyB-Satz von Slowenien auf 1% festgelegt (Erhöhung der CCyB-Anforderung um 0,13%). Die Addiko unterliegt außerdem einem Systemrisikopuffer (SyRB) von 0,5% (2023: 0,25%). Auf der Grundlage des SREP-Beschlusses 2023 liegt die Säule-2-Empfehlung (P2G) für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2024 bei 3,00% (2023: 3.25%). Im Oktober 2024 wurde der (neue) SREP 2024 ausgestellt, wobei keine Änderungen des P2R und der P2G für das Jahr 2025 vorgesehen sind.
79.1.1. Konsolidierte Eigenmittel
Auf Konzernebene erfolgt die aufsichtsrechtliche Berichterstattung durch die Addiko Bank AG als EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft der Gruppe von Kreditinstituten. Das aufsichtsrechtliche Eigenkapital der Gruppe besteht ausschließlich aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1), welches das Stammkapital, die zugehörigen Agios, die Gewinnrücklagen, die sonstigen Rücklagen und das kumulierten sonstige Ergebnis nach Abzug von Dividenden, die nach dem Ende des Berichtszeitraums vorgeschlagen wurden, sowie nach Abzug von immateriellen Vermögenswerten und anderen aufsichtsrechtlichen Anpassungen in Bezug auf Posten, die im Eigenkapital enthalten sind, aber für die Zwecke der Kapitaladäquanz anders behandelt werden, umfasst. Die folgende Tabelle zeigt daher die Aufgliederung der Eigenmittel der Gruppe gemäß CRR unter Verwendung von IFRS-Zahlen.
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Hartes Kernkapital (CET1: Common Equity Tier 1): Kapitalinstrumente und Reserven | ||
| Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio | 195,0 | 195,0 |
| Einbehaltene Gewinne | 302,4 | 286,0 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) | 299,6 | 281,2 |
| Von unabhängiger Seite geprüfte (Zwischen-) Gewinne, abzüglich aller vorhersehbarer Abgaben oder Dividenden | 45,4 | 16,5 |
| hievon: anrechenbarer Zwischengewinn des laufenden Geschäftsjahres | 45,4 | 41,1 |
| hievon: vorhersehbare Abgaben oder Dividenden | 0,0 | –24,6 |
| CET1 Kapital vor regulatorischen Anpassungen | 842,4 | 778,7 |
| CET1 Kapital: Regulatorische Anpassungen | ||
| Zusätzliche Bewertungsanpassungen | –0,7 | –0,8 |
| Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspr. Steuerschulden) | –17,6 | –15,3 |
| Von den künftigen Gewinnen abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entspr. Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 (3) erfüllt sind) | –12,1 | –12,8 |
| Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts an eigenen CET1-Instrumenten (negativer Betrag) | –2,1 | –2,9 |
| Sonstige regulatorische Anpassungen (inkl. IFRS 9 Übergangsbestimmungen) | –0,9 | –0,7 |
| Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals insgesamt | –33,4 | –32,6 |
| Hartes Kernkapital (CET1) | 809,0 | 746,1 |
| Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rückstellungen | ||
| Ergänzungskapital (T2) | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtkapital (TC = T1 + T2) | 809,0 | 746,1 |
| Gesamte risikogewichtete Aktiva | 3.671,2 | 3.653,2 |
| Kapitalquoten und -anforderungen einschließlich Puffer | ||
| Harte Kernkapitalquote | 22,0% | 20,4% |
| Gesamtkapitalquote | 22,0% | 20,4% |
Die während des Berichtszeitraums geltenden Kapitalanforderungen, einschließlich eines ausreichenden Puffers, wurden auf konsolidierter Basis sowie in ihren individuell beaufsichtigten Unternehmen jederzeit erfüllt. Das Gesamtkapital erhöhte sich während des Berichtszeitraums um EUR 62,9 Mio., was auf folgende Komponenten zurückzuführen ist:
● Die positive OCI-Entwicklung in Höhe von EUR 19,6 Mio. ergab sich aus folgenden Teilen: EUR 17,9 Mio. resultierten aus den zum FVTOCI bewerteten Finanzinstrumenten. Darüber hinaus erhöhte sich Gesamtkapital durch eine Veränderung der Marktentwicklung von FVTOCI bewerteten Eigenkapitalinstrumenten (EUR 1,6 Mio.) sowie der Fremdwährungsrücklagen (EUR 0,3 Mio.). Dies wurde um EUR 0,2 Mio. durch versicherungsmathematische Verluste aus leistungsorientierten Zusagen geringfügig kompensiert.
● Die Erhöhung bei den sonstigen regulatorischen Abzugsposten in Höhe von EUR 1,3 Mio.: der Betrag der vom Kapital abzuziehenden immateriellen Vermögenswerte (das Gesamtkapital reduzierte sich um EUR 2,3 Mio.) wurde teilweise kompensiert durch die Verringerung der latenten Steueransprüche auf bestehende Verlustvorträge (das Gesamtkapital erhöhte sich um EUR 0,8 Mio.), der aufsichtlichen Bewertungsanpassungen im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten/Verbindlichkeiten (EUR 0,1 Mio.) und der Abzugsposten aus notleidenden Krediten im Zusammenhang mit dem SREP-Prozess (EUR 0,1 Mio.).
● Aufgrund der Auszahlung der aktienbasierten Vergütungen und der Umstellung des Bonusprogrammes von einem anteilsbasierten Vergütungsprogramm mit Aktienabfindung (als Eigenkapital klassifiziert) auf das neue Phantom-Share-Programm, bei dem die anteilsbasierten Vergütungen in bar ausgeglichen werden (Sonstige Verbindlichkeiten), verringerte sich das Gesamtkapital um EUR 1,1 Mio.
● Infolge des erhöhten Bestands an eigenen, nicht dividendenberechtigten Aktien fiel die Dividendenausschüttung geringer aus als erwartet, was sich mit EUR 0,3 Mio. positiv auf das Eigenkapital auswirkte.
● Berücksichtigung des geprüften Gewinnes nach Steuern in Höhe von EUR 45,4 Mio.
Die Addiko Bank AG kommt der im Dezember 2024 kommunizierten Empfehlung nach, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2024 auszuschütten.
79.1.2. Risikostruktur
Die Addiko Gruppe verwendet für das Kredit-, Markt- und das operationelle Risiko den Standardansatz, das zum Teil die relativ hohe Risikodichte von 57,3% (2023: 59,4%) erklärt - gemessen an den RWA im Verhältnis zu den Aktiva. Eine weitere wichtige Ursache für die ausgewiesene Risikodichte ist die Konzentration der Bank auf unbesicherte Consumer- und SME-Kredite. Die risikogewichteten Aktiva (RWA) erhöhten sich im Berichtszeitraum um EUR 18,0 Mio.:
● Die RWA für das Kreditrisiko verringerten sich um EUR 27,0 Mio., was hauptsächlich auf neue Auszahlungen in den Fokussegmenten Consumer und SME zurückzuführen war (EUR 78,4 Mio.). Diese Entwicklung wurde mehr als ausgeglichen durch den Forderungsabbau in den Nicht-Fokus-Segmenten Large Corporates and Public Finance (EUR 50,3 Mio.) und reduzierte Engagements bei den Mortgages (EUR 40,2 Mio.). Darüber hinaus führte die Anwendung von Artikel 500a CRR der Verordnung (EU) 2024/1623 zu niedrigeren Risikogewichten für bestimmte Zentralstaaten, die den bedeutendsten Effekt im Segment Corporate Center darstellt (EUR 14,9 Mio.).
● Die RWA für das Gegenparteiausfallrisiko (CVA) reduzierten sich während des Berichtszeitraumes um EUR 1,6 Mio.
● Die RWA für das Marktrisiko erhöhten sich um EUR 1,8 Mio., hauptsächlich verursacht durch höhere offene Positionen in BAM (Anstieg der RWA um EUR 12,5 Mio.), kompensiert durch niedrigere offene Positionen in CHF (Rückgang der RWA um EUR 7,4 Mio.) und Sonstige (EUR 3,3 Mio.; hauptsächlich USD).
● Die risikogewichteten Aktiva für das operationelle Risiko stiegen um EUR 44,9 Mio. Die RWA für das operationelle Risiko werden anhand des Dreijahresdurchschnitts der maßgeblichen Erträge berechnet. Der Basisbetrag für das Jahr 2024 stieg um EUR 77,7 Mio. im Vergleich zum ersetzten Jahr 2021, was hauptsächlich auf die um EUR 73,3 Mio. höheren Nettozinserträge zurückzuführen ist.
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Kreditrisiko gemäß Standardansatz | 3.033,5 | 3.060,5 |
| Gegenparteiausfallsrisiko | 2,0 | 3,6 |
| Marktrisiko | 155,8 | 154,0 |
| Operationelles Risiko | 479,9 | 435,0 |
| Gesamte risikogewichtete Aktiva | 3.671,2 | 3.653,2 |
79.1.3. Verschuldungsquote
Auf Ebene der Addiko Gruppe beträgt die gemäß Artikel 429 CRR berechnete Verschuldungsquote zum 31. Dezember 2024 12,2% und hat sich im Berichtszeitraum erhöht (JE23: 11,6%). Die Entwicklung ist hauptsächlich auf die oben erwähnte Entwicklung des Kernkapitals zurückzuführen, was teilweise durch eine höhere Gesamtrisikopositionsmessgröße gemindert wurde.
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Kernkapital | 809,0 | 746,1 |
| Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote | 6.653,6 | 6.421,8 |
| Verschuldungsquote % | 12,2% | 11,6% |
79.1.4. Kapitalallokation
Die Geschäftspolitik der Gruppe zielt darauf ab, eine starke Kapitalbasis zu wahren, um das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und Märkten aufrechtzuerhalten und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu sichern. Die Gruppe wendet ein zentralisiertes Kapitalmanagementverfahren an, das sowohl normative als auch ökonomische Perspektiven des Kapitalmanagements abdeckt. Die Sicherstellung der Fähigkeit der Gruppe, die Kapitalanforderungen in der ökonomischen Perspektive zu erfüllen, ist ein zentraler Bestandteil der Steuerungsaktivitäten des "Internal Capital Adequacy Assessment Process" (ICAAP). Ausgangspunkt für die Durchführung der Risikotragfähigkeitsrechnung ist die Identifikation aller wesentlichen Risiken durch eine jährliche Risikoinventur. Zur Berechnung des Risikokapitalbedarfs für die Hauptrisikokategorien Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko wird die Value-at-Risk (VaR)-Methode angewandt, wobei ein Konfidenzniveau von 99,9% gilt. Die Zuordnung des Kapitals zu bestimmten Geschäftsbereichen und Aktivitäten wird weitgehend durch die Optimierung der mit dem zugewiesenen Kapital erzielten Rendite bestimmt. Der Prozess der Zuweisung von Kapital zu bestimmten Operationen und Aktivitäten wird im Rahmen des Budgetierungsprozesses durchgeführt. Obwohl die Maximierung der Rendite auf das risikoangepasste Kapital die prinzipielle Grundlage für die Entscheidung ist, wie das Kapital innerhalb der Gruppe bestimmten Operationen oder Aktivitäten zugewiesen wird, ist dies nicht die einzige Grundlage für die Entscheidungsfindung.# Addiko Bank AG – Geschäftsbericht 2024
Berücksichtigt werden auch die Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung bestimmter Risikofaktoren in der folgenden Periode, Synergien mit anderen Geschäften und Aktivitäten, die Verfügbarkeit von Management- und anderen Ressourcen sowie die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit mit den längerfristigen strategischen Zielen der Gruppe.
79.2. MREL-Anforderungen
Damit die Banken über ausreichend Eigenkapital und Verbindlichkeiten verfügen, die zur Absorption von Verlusten im Falle einer Abwicklung und als Bail-in Instrument verwendet werden können, sodass eine Bankenabwicklung ohne Rückgriff auf staatliche finanzielle Unterstützungen möglich ist, sind österreichische Banken gemäß BaSAG verpflichtet, jederzeit die Mindestanforderung an regulatorischen Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) zu erfüllen. Diese Mindestanforderungen werden für jedes Institut bzw. jede Bankengruppe von der zuständigen Abwicklungsbehörde – im Falle der Addiko Gruppe das Einheitliche Abwicklungsgremium (SRB) – individuell festgelegt.
Auf der Grundlage des am 25. Mai 2023 vom SRB vorgelegten Abwicklungsplans besteht die Addiko Gruppe aus zwei Abwicklungseinheiten – der Addiko Bank d.d. (Kroatien) und der Addiko Bank d.d. (Slowenien) - da beide kritische Funktionen für den lokalen Markt erfüllen. Die Addiko Bank AG gilt als Abwicklungsgesellschaft. Der SRB kam zu dem Schluss, dass ein Multiple Point of Entry (MPE) die am besten geeignete Strategie für die Addiko Gruppe ist. Am 21. Februar 2024 wurden vom SRB folgende Mindestanforderungen an die Eigenmittel und die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten mit sofortiger Wirkung festgelegt:
- Addiko Bank d.d. (Kroatien) 22,2% der TREA und 5,2% der LRE auf individueller Basis.
- Die Addiko Bank d.d. (Slowenien) 11,3% der TREA und 3.0% der LRE auf individueller Basis.
Die Bank muss einen linearen Aufbau von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Hinblick auf die zum 30. Juni 2025 geltenden MREL-Anforderung von 20,9% der TREA und 5,2% der LRE auf individueller Basis sicherstellen. - Die Addiko Bank AG muss 11,3% der TREA und 3.0% der LRE erfüllen.
Während des Berichtszeitraums lag die MREL-Quote aller Einheiten stets über den jeweiligen Anforderungen.
(80) Restlaufzeiten nach § 64 Abs. 1 Z4 BWG
Die Restlaufzeiten auf Basis der diskontierten, vertraglich vereinbarten Cash Flows.
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Barreserve | 1 223,2 | 28,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1 251,4 | 0,0 | 1 251,4 | |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 0,0 | 1,2 | 0,0 | 3,8 | 9,5 | 1,2 | 13,2 | 14,4 | |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,4 | 0,0 | 1,4 | |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 14,9 | 16,7 | 65,7 | 497,3 | 92,2 | 97,2 | 589,5 | 686,8 | |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 294,1 | 281,5 | 772,2 | 2 129,8 | 849,5 | 1 347,8 | 2 979,3 | 4 327,2 | |
| Gesamt | 1.533,6 | 327,6 | 837,9 | 2.630,9 | 951,2 | 2.699,1 | 3.582,1 | 6.281,2 | |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0.0 | 0.3 | 3.2 | 0.8 | 0.0 | 3.6 | 0.8 | 4.3 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 3,268.3 | 748.8 | 1,150.2 | 247.6 | 6.9 | 5,167.3 | 254.5 | 5,421.7 | |
| Gesamt | 3.268,3 | 749,1 | 1.153,4 | 248,3 | 6,9 | 5.170,8 | 255,2 | 5.426,1 |
| in EUR Mio. | 31.12.2023 | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Barreserve | 1.022,2 | 225,0 | 4,0 | 3,2 | 0,1 | 1.251,2 | 3,3 | 1,254,5 | |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 0,9 | 8,5 | 16,0 | 1,9 | 2,2 | 25,4 | 4,1 | 29,5 | |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 1,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 0,0 | 2,1 | |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 50,9 | 28,5 | 87,7 | 476,6 | 85,0 | 167,1 | 561,6 | 728,7 | |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 137,2 | 366,2 | 679,9 | 1.962,5 | 857,8 | 1.183,4 | 2.820,3 | 4,003,7 | |
| Gesamt | 1.211,5 | 630,0 | 787,6 | 2.444,2 | 945,1 | 2.629,2 | 3.389,3 | 760,3 | |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 1,3 | 2,6 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 3,9 | 0,3 | 4,2 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 3.056,2 | 988,6 | 817,2 | 302,2 | 34,6 | 4.861,9 | 336,8 | 5.198,7 | |
| Gesamt | 3.057,5 | 991,2 | 817,2 | 302,5 | 34,6 | 4.865,8 | 337,1 | 5.202,9 |
Die Angaben für 2023 wurden dahingehend geändert, dass nur Finanzinstrumente gemäß den Offenlegungsanforderungen von IFRS 7 dargestellt werden.
(81) Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | davon börsennotiert | davon nicht börsennotiert | Summe | 31.12.2023 | davon börsennotiert | davon nicht börsennotiert | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
| Schuldverschreibungen | 7,1 | 2,3 | 9,4 | 8,6 | 16,0 | 24,6 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||||||
| Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,3 | 0,3 | ||
| Schuldverschreibungen | 0,0 | 1,1 | 1,1 | 0,0 | 1,8 | 1,8 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||||||
| Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 22,1 | 22,1 | 0,0 | 19,2 | 19,2 | ||
| Schuldverschreibungen | 624,2 | 40,4 | 664,6 | 668,4 | 41,1 | 709,5 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | ||||||||
| Schuldverschreibungen | 561,1 | 215,5 | 776,5 | 312,8 | 111,8 | 424,6 |
(82) Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrendite gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG, die sich aus der Division des Jahresergebnisses nach Steuern durch die Bilanzsumme zum Stichtag ergibt, beträgt zum 31. Dezember 2024 0,7% (2023: 0,7%).
(83) Aufwendungen für den Abschlussprüfer
In den sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind die folgenden Honorare des Konzernabschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, enthalten:
| in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Prüfungskosten für den Jahresabschluss | –227,1 | –207,0 |
| Kosten für das laufende Jahr | –227,1 | –183,4 |
| Kosten des Vorjahres im laufenden Jahr | 0,0 | -23,6 |
| Aufwendungen für sonstige Leistungen | –229,6 | –43,7 |
| Sonstige von den Abschlussprüfern zu erbringende Prüfungsleistungen | –33,5 | –29,1 |
| Andere Bestätigungsleistungen | –196,1 | -14,6 |
| Für sonstige Leistungen | 0,0 | 0,0 |
| Gesamtleistungen | –456,6 | –250,7 |
Die Beträge beinhalten Barauslagen und Mehrwertsteuer. Die Honorare für die Abschlussprüfung beziehen sich auf Kosten für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses der Addiko Bank AG. Die Kosten für die Limited Assurance-Prüfung der im Konzernlagebericht dargestellten konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in der Position Sonstige von den Abschlussprüfern zu erbringende Prüfungsleistungen dargestellt. Im Jahr 2024 wurden keine Honorare vom Konzernprüfer an andere Konzerngesellschaften verrechnet.
(84) Handelsbuch
Das Volumen des Handelsbuchs der Addiko Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
| in EUR Mio. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Derivate im Handelsbuch (Nominale) | 231,0 | 288,0 |
| Schuldverschreibungen (Buchwert) | 9,4 | 24,6 |
| Handelsbuch Volumen | 240,4 | 312,6 |
(85) Mitarbeiterdaten
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter zum Stichtag (in Vollzeitäquivalenten – FTE) | 2.509 | 2.562 |
| Mitarbeiter im Durchschnitt (FTE) | 2.531 | 2.508 |
(86) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen sind in der Addiko Bank AG die folgenden Aufwendungen angefallen:
| in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023¹⁾ |
|---|---|---|
| Abfertigungen | Pensionen | |
| Vorstände | -40,5 | -440,1 |
| Übrige Arbeitnehmer | -1.330,4 | -8.888,6 |
| Gesamt | -1.370,9 | -9.328,7 |
¹⁾ Die Vorjahresbeträge für 2023 wurden angepasst um die Gesamtzahlen für die Gruppe abzubilden, während der Ausweis im Konzernabschluss 2023 – wie angegeben – nur auf Basis Addiko Bank AG erfolgte). In den Aufwendungen für Abfertigungen ist ein Betrag von EUR 205,3 Tausend (2023: EUR 198,6 Tausend) für beitragsorientierte Versorgungspläne enthalten. Die Aufwendungen für Pensionen betreffend ausschließlich beitrags-orientierte Versorgungspläne.
(87) Beziehungen zu den Organen
87.1. Vorschüsse, Kredite und Haftungen für Organe
Die Organe der Addiko Bank AG haben zum 31. Dezember 2024 keine Vorschüsse oder Kredite erhalten und es wurden auch keine Haftungen für sie übernommen. Die Personen, die dem Aufsichtsrat angehörten, haben weder für sich noch für die Gesellschaften, für die sie persönlich haften, Kredite von der Addiko Bank AG erhalten, noch hat die Addiko Bank AG für sie Verbindlichkeiten übernommen.
87.2. Aufgliederungen der Organbezüge der Addiko Bank AG
| in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Vorstand | -5.266,8 | -4.807,6 |
| Aufsichtsrat | -644,0 | -630,6 |
| Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | -5.930,8 | -5.438,2 |
Die ausgewiesenen Beträge entsprechen der geschätzten Auszahlung zum Bilanzstichtag und können von der endgültigen Auszahlung abweichen.
(88) Organe
1. Januar bis 31. Dezember 2024
Aufsichtsrat
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Kurt Pribil
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Johannes Proksch
Mitglieder des Aufsichtsrats: Monika Wildner, Sava Ivanov Dalbokov, Frank Schwab
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt: Christian Lobner, Thomas Wieser
Bundesaufsichtsbehörden
Staatskommissär: Vanessa Koch
Staatskommissär Stellvertreter: Lisa-Maria Haas
Vorstand
Herbert Juranek, Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl, Mitglied des Vorstands
Tadej Krašovec, Mitglied des Vorstands
Ganesh Krishnamoorthi, Mitglied des Vorstands
(89) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
(90) Alternative Leistungskennzahlen
Addiko verwendet sogenannte Alternative Performance Measures (APM; alternative Leistungskennzahlen) um seine Leistung oder Finanzlage zu beschreiben, die nicht im Rahmen der Finanzberichterstattung (IFRS) oder der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung (CRR) definiert oder festgelegt sind.# Zusätzliche Informationen
Die folgenden zusätzlichen Informationen bieten eine Überleitung der alternativen Leistungskennzahlen zu den abgestimmten Einzelposten, Zwischensummen oder Summen, die im Konzernabschluss dargestellt werden, und erläutern die wesentlichen Überleitungsposten.
Bruttozinssatz
Berechnet als annualisierte laufende Zinserträge geteilt durch den einfachen Durchschnitt der leistungsfähigen Bruttokredite auf der Grundlage der Beträge zu Beginn und am Ende des Zeitraums. Die Renditen aus dem Neugeschäft werden anhand von Tagesdurchschnittswerten berechnet.
Betriebserträge
Summe aus Nettozinsergebnis, Provisionsergebnis, Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten sowie sonstiges betriebliches Ergebnis.
Cost/Income-Ratio (CIR)
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen dividiert durch Nettobankergebnis (Nettozinsergebnis + Provisionsergebnis).
Cost of funding
Zinsaufwand für Einlagen von Kunden und Kreditinstituten sowie Treasury Kosten. Nenner auf Basis einfacher Durchschnitt.
Effektiver Steuersatz
Steuern auf Einkommen dividiert durch Ergebnis vor Steuern.
Fokus RWA / total RWA
Basierend auf dem Fokus-Geschäftsbereich: RWA Kreditrisiko, ohne operationellen Risiko, ohne Markt- und Gegenparteirisiko dividiert durch Gesamt-RWA ohne Corporate Center.
Erfassungsbereich Stufe 1 & 2 (Leistung)
Berechnet als Bestand an erwarteten Kreditverlusten (ECL), geteilt durch die ausgeführten Kreditengagements (Stufe 1 & 2).
Ergebnis vor Steuern
Summe aus Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen, dem übrigen Ergebnis sowie Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte.
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis nach Steuern auf Einkommen.
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis nach Steuern dividiert durch Eigenkapital abzüglich Immaterielle Vermögensgegenstände. Nenner auf Basis vereinfachter Durchschnitt.
Kosten-Risiko-Verhältnis (Cost of Risk-Ratio)
Erwartete Kreditausfallkosten (Risikokosten) für finanzielle Vermögenswerte dividiert durch Bruttokredite (vor Abzug von Risikovorsorgen).
Kosten-Risiko-Verhältnis (net loans)
Erwartete Kreditausfallkosten (Risikokosten) für finanzielle Vermögenswerte dividiert durch Nettokredite (Bruttokredite nach Abzug von Risikovorsorgen).
Kredit-Einlagen-Verhältnis
Zeigt die Fähigkeit einer Bank an, ihre Kredite durch Einlagen und nicht durch Großkundenfinanzierung zu refinanzieren. Sie basiert auf den Nettokrediten an Kunden und wird mit den Krediten an nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte im Verhältnis zu den Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen und privaten Haushalten berechnet. Segmentebene: Kredite und Forderungen dividiert durch finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Liquiditätsdeckungsgrad (LCR)
Zeigt das Verhältnis zwischen dem Liquiditätsbuffer und dem erwarteten Cash outflow der nächsten 30 Kalendertage in einem Stressszenario.
Verschuldungsgrad (leverage ratio)
Das Verhältnis des Kernkapitals (Tier 1) zu den spezifischen bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen, berechnet nach der in der CRR festgelegten Methodik.
Nettobankergebnis
Summe aus Nettozinsergebnis und Provisionsergebnis.
Nettozinsergebnis (Segment Ebene)
Der Nettozinsertrag auf Segmentebene umfasst die gesamten Zinserträge in Bezug auf den effektiven Zinssatz aus leistungsfähigen Bruttokrediten, die Zinserträge aus Non-Performing Exposures, die zinsähnlichen Erträge, die Zinsaufwendungen aus Kundeneinlagen, die Berücksichtigung von Verrechnungspreisen und den zugewiesenen Beitrag aus Zins- und Liquiditätslücken.
Nettozinsmarge
Die Nettozinsmarge wird sowohl für den externen Vergleich mit anderen Banken als auch für die interne Rentabilitätsmessung von Produkten und Segmenten verwendet. Sie wird berechnet, indem der Nettozinsertrag ins Verhältnis zu den durchschnittlichen zinstragenden Aktiva gesetzt wird (Bilanzsumme abzüglich Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Steueransprüche und sonstige Vermögenswerte).
NPE collateral coverage
Auf notleidende Kredite entfallende Sicherheiten dividiert durch das Exposure von notleidender Kredite.
NPE-Deckung
Beschreibt, inwieweit ausgefallene notleidende Kredite (NPE) durch Wertberichtigungen (Einzel- und Portfoliowertberichtigungen) abgedeckt sind und drückt damit auch die Fähigkeit aus, Verluste aus ihren notleidenden Krediten zu absorbieren.
NPE-Quote
Ist eine wirtschaftliche Kennzahl zur Darstellung des Anteils der als ausgefallen und notleidend eingestuften Kredite am gesamten Kundenkreditportfolio. Die Definition des Begriffs "notleidend" wurde von den aufsichtsrechtlichen Standards und Richtlinien übernommen und umfasst im Allgemeinen jene Kunden, bei denen die Rückzahlung zweifelhaft ist, eine Verwertung der Sicherheiten erwartet wird und die daher in ein Ratingsegment für ausgefallene Kunden verschoben wurden. Die Quote spiegelt die Qualität des Kreditportfolios einer Bank wider und ist ein Indikator für die Leistungsfähigkeit des Kreditrisikomanagements. Notleidendes Engagement dividiert durch kreditrisikotragendes Engagement (on und off balance).
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
Betriebserträge abzüglich Allgemeine Verwaltungsaufwendungen.
Risikokosten/GPL (vereinf. Durchschnitt)
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte dividiert durch durchschnittliche nicht notleidende Bruttokredite. Nenner auf Basis einfacher Durchschnitt.
RWA / assets Ratio
Risikogewichtete Aktiva (gesamt) dividiert durch Bilanzsumme.
Wien, am 18. Februar 2025
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h. Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 18. Februar 2025
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h. Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Addiko Bank AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Konzernabschluss
Die im Bilanzposten „Kredite und Forderungen an Kunden“ enthaltenen Kredite und Forderungen an Kunden umfassen einen Betrag in Höhe von 3.670,6 Mio. EUR; die hierfür gebildeten Wertberichtigungen umfassen einen Betrag in Höhe von 164,2 Mio. EUR. Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Wertberichtigungen in Punkt 12.4. „Wertminderung“ und Punkt 61.1. „Methodik der Wertberichtigungsermittlung“ im Anhang zum Konzernabschluss.
Der Konzern überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und somit Einzelwertberichtigungen (Stage 3 Risikovorsorge) zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.# Der erwartete Kreditverlust („expected credit loss“, „ECL“) für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenariogewichteten zukünftigen Rückflüsse.
Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Kreditforderungen führt der Konzern eine Berechnung der pauschalen Einzelwertberichtigung auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale durch. Die im Bewertungsmodell hinterlegten Parameter basieren auf statistischen Erfahrungswerten sowie Annahmen über den zukünftigen Risikoverlauf. Bei den nicht ausgefallenen Kreditforderungen wird für den erwarteten Kreditverlust eine Portfoliowertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stage 1) angesetzt. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit (Stage 2) berechnet. Bei der Ermittlung des ECL sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen unter anderem ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Da das angewendete Wertberichtigungsmodell für nicht ausgefallene Kredite das Risiko auf Basis der verfügbaren Daten bzw. aufgrund von spezifischen lokalen Marktgegebenheiten in einzelnen Teilportfolien nicht angemessen abbilden kann, wurde vom Konzern zusätzlich zum Modellergebnis eine Erhöhung des Vorsorgebetrages („Post Model Adjustment“) vorgenommen.
Das Risiko für den Konzernabschluss liegt darin, dass der Ermittlung der Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des Post Model Adjustments in bedeutendem Ausmaß Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen. Daraus kann sich das Risiko einer möglichen falschen Darstellung in Bezug auf die Höhe der Kreditrisikovorsorgen im Konzernabschluss ergeben.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Wertberichtigungsbildung von Kundenkrediten im Konzern erhoben und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Wertberichtigungen der Kundenforderungen angemessen zu ermitteln. Wir haben darüber hinaus die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
- Wir haben auf Basis von Stichproben aus unterschiedlichen Portfolien untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichproben erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung der Ratingstufen und lokalen Marktbesonderheiten. Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Krediten wurden in Stichproben die von den lokalen Banken getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit und Konsistenz von Zeitpunkt und Höhe der angenommenen Rückflüsse untersucht.
- Bei allen anderen Kreditforderungen, für die pauschale Einzelwertberichtigungen bzw eine Portfoliowertberichtigung berechnet wurden, haben wir die Methodendokumentation des Konzerns auf Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner Validierungen die Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung im Rahmen der Parameterschätzung überprüft. Wir haben weiters die Herleitung und Begründung des Post Model Adjustments, sowie die zugrundeliegenden Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rech- nerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzogen. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Financial Risk Management Spezialisten eingebunden.
Ansatz und Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten in Kroatien
Das Risiko für den Konzernabschluss
Der Konzern bilanziert Rückstellungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten in Kroatien unter dem Bilanzposten „Rückstellungen“, darunter „Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten“. Die Rechtsrisiken stehen im Zusammenhang mit Konsumentenbeschwerden bei einseitigen Zinsanpassungsklauseln und CHF-Währungsklauseln in Kreditverträgen. Der Vorstand beschreibt den Prozess für die Überwachung und Bevorsorgung von Rechtsrisiken in Punkt 23.2 „Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und sonstige Rückstellungen“ und Punkt 67. „Rechtsrisiken“ im Anhang zum Konzernabschluss.
Die betragliche Höhe der Rückstellung wird vom Konzern unter Berücksichtigung von laufenden Verfahrensentwicklungen eingeschätzt. Diese Einschätzungen betreffen die Erwartungen zu Verfahrensdauer, Verfahrenskosten sowie Verfahrensausgang. Für die Beurteilung der Rückstellungshöhe und der damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren stützt sich der Konzern auf Gutachten und Einschätzungen von externen Rechtsberatern, die mit der rechtlichen Vertretung betraut wurden, sowie Stellungnahmen der internen Rechtsabteilung und Analysen der gerichtlichen Gutachten.
Das Risiko für den Konzernabschluss ergibt sich aus Unsicherheiten und Ermessensspielräumen im Zusammenhang mit der Einschätzung der oben angeführten Faktoren, insbesondere der Erfolgsaussichten aus den laufenden Verfahren, sowie der Höhe und dem Zeitpunkt von aus dem Verfahren zustehenden Zahlungen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung von Ansatz und Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten in Kroatien haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die Methodik für die Ermittlung der Rückstellungshöhe in Zusammenhang mit den bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten in Kroatien auf Angemessenheit und Konformität mit den Rechnungslegungsstandards beurteilt.
- Wir haben die verwendeten Annahmen und Schätzungen des Konzerns im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten auf ihre Angemessenheit hin beurteilt. Dies beinhaltete die kritische Würdigung der Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausganges von Rechtsstreitigkeiten sowie der Zuverlässigkeit von geschätzten Schadenersatzansprüchen und Rechtsanwaltskosten. Diese Würdigung erfolgte durch Einsichtnahme in z.B. einzelne Gerichtsakten, Entscheidungen übergeordneter Gerichte, Stellungnahmen und Analysen der internen und externen Rechtsanwälte des Konzerns. Weiters haben wir die Entwicklungen der Gerichtspraxis in Kroatien analysiert, um die Angemessenheit der wichtigsten Schätzungen des Managements im Rahmen des Rückstellungsprozesses zu würdigen.
- Wir haben in die Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der kroatischen Bank und der Konzernmutter in Österreich Einsicht genommen, um die Berichterstattungen zu diesen Rechtsrisiken mit den wesentlichen Ermessens- und Schätzungsannahmen des Managements im Rahmen der Rückstellungsbildung zu vergleichen, sowie um zusätzliche potenzielle Verpflichtungen zu identifizieren.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzern-Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Auf- stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Kon- zern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.# Bericht des Abschlussprüfers
Bericht zum Konzernabschluss
Verantwortlichkeiten des Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 21. April 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt. Am 26. April 2024 wurden wir für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 2. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl.
Wien 21. Februar 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung 2024“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2024 der Addiko Bank AG, Wien, (im Folgenden auch kurz „Addiko“ oder „Gesellschaft“ genannt), durchgeführt.# Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung 2024“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit:
- den Anforderungen der Art. 19a und Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EG,
- den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB),
- den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), und
- den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), sowie
- der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“),
und dessen Darstellung in der Angabe „11.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ des Konzernlageberichtes in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Sachverhalte
Wir weisen darauf hin, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr weder von uns noch von einem anderen Prüfer geprüft wurde. Unsere zusammenfassende Beurteilung ist in diesem Zusammenhang nicht modifiziert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzern-Geschäftsbericht, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst:
- die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
- die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) und den Anforderungen des Art. 19a und Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EG, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
- die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie
- die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören:
- die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
- die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung. Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.# Berichte zum Einzelabschluss nach UGB/BWG
Lagebericht 2024
- Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Wesentliche Ereignisse in 2024
- Geschäftsverlauf
- Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und wesentliche Unsicherheiten
- Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
- Risikobericht
- Forschung und Entwicklung
- Bericht über Zweigniederlassungen
- Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
- Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Jahresabschluss nach UGB/BWG
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
I. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IV. AUSSERBILANZMÄSSIGE GESCHÄFTE
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
VI. SONSTIGE ANGABEN
VII. BEILAGEN ZUM ANHANG
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Lagebericht 2024
Die Addiko Bank AG ist eine voll lizenzierte Bank, die ihren Sitz in Wien, Österreich, hat und von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Wien und der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt beaufsichtigt wird. Die Bank ist zusammen mit ihren sechs Tochterbanken in fünf CSEE-Ländern tätig: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo zwei Banken betrieben werden), Serbien und Montenegro.
Die Addiko Bank AG bietet mittels ihrer österreichischen Banklizenz Online Tages- und Festgeldeinlagegeschäft in Österreich und Deutschland an. Diese Einlagen versorgen die Addiko Bank AG und die gesamte Addiko Gruppe mit Liquidität und werden als strategischen Liquiditätsreserve in liquide Staatsanleihen und ähnliche finanzielle Vermögenswerte investiert. Ein eigenes Kreditbuch führt die Addiko Bank AG nicht, sie verwaltet vielmehr ihre Tochterbanken durch konzernweite Strategien, Richtlinien und Kontrollen und erbringt Dienstleistungen an diese. Darüber hinaus sorgt sie für die Veranlagung der Liquiditätsreserve der Addiko Gruppe.
Addiko Bank AG wird von Fitch Ratings gerated. Das Long-Term Issuer Default Rating (IDR) wurde mit „BB“, das Viability Rating (VR) mit „bb“ beurteilt, der Ausblick in Bezug auf das Long-Term IDR ist stabil. Das Rating wurde zuletzt am 18. November 2024 bestätigt.
15. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Jahr 2024 stand in Europa weiterhin im Zeichen der Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine, der nun schon drei Jahre andauert und zu anhaltenden Instabilitäten und Unsicherheiten führt. Während es in 2024 zu einer deutlichen Entspannung auf den Rohstoff- und Energiemärkten kam, sind die Nachwirkungen der in den vorangegangenen Jahren sehr hohen Inflation noch deutlich zu spüren. Nachdem das Lohnniveau nur zeitversetzt an das höhere Preisniveau angepasst wurde, sorgten die Unsicherheiten zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Kaufzurückhaltung der Konsumenten, welche in Kombination mit einer schwachen globalen Konjunktur zu einer gedämpften wirtschaftlichen Entwicklung in Europa führte.
Die Inflation ist in der Eurozone im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen. Seit ihrem Höchststand im Oktober 2022 mit 10,6% sank diese rapide und lag 2024 zwischen 2,8% (Januar) und 1,7% (September) und zum Jahresende bei 2,4%. Abhängig von den Wirtschaftsstrukturen sowie den Maßnahmen, die die Regierungen zur Bekämpfung der Inflation in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergriffen haben, waren die Preissteigerungsraten im Dezember 2024 sehr unterschiedlich und reichten von niedrigen 1,0% in Irland und 1,4% in Italien bis zu 4,4% in Belgien und 4,5% in Kroatien. Österreich lag mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,1% im Mittelfeld der Euroländer.
Nach zwei Jahren hoher Inflation in Südosteuropa ist sie im Jahr 2024 auch in den Ländern in denen Addiko tätig ist, zurückgegangen. Während die Preissteigerungen in Slowenien wie erwartet 2,0% betrugen, waren diese im EU-Mitgliedsstaat Kroatien mit 4,5% deutlich über der letzten Herbstprognose. Die Inflation in Bosnien und Herzegowina wird im Jahr 2024 voraussichtlich bei niedrigen 2,2% liegen, während für Serbien und Montenegro 4,5% bzw. 4,8% erwartet werden.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) im Zeitraum von Juli 2022 bis September 2023 insgesamt zehn Zinserhöhungen durchführte, lag der Leitzins zum 31. Dezember 2024, der Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität für Zentralbankkredite bei 4,5% und damit auf dem höchsten Stand der letzten zwei Jahrzehnte. Im Jahr 2024 hat die EZB die Leitzinsen insgesamt viermal gesenkt, zuletzt am 12. Dezember 2024. Eine weitere Reduktion um jeweils 0,25 Prozentpunkte erfolgte am 30. Januar 2025. Mit Wirkung vom 5. Februar 2025 betragen die Leitzinsen nunmehr:
- für Einlagefazilität: 2,75% (JE23: 4,00%)
- für Hauptrefinanzierungsgeschäfte: 2,90% (JE23: 4,50%)
- für Spitzenrefinanzierungsfazilität: 3,15% (JE23: 4,75%)
Sofern die Inflation in der Eurozone in den kommenden Monaten weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleibt, gehen die Marktteilnehmer aktuell davon aus, dass die EZB im Jahr 2025 weitere Zinssenkungsschritte setzen wird.
Insbesondere aufgrund der inflationsbedingt geringeren Kaufkraft der Bevölkerung und deren Kaufzurückhaltung wuchs das BIP in der Eurozone im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,9%. Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen ging in der Eurozone im Dezember 2024 leicht auf 6,3% zurück, was einem Rückgang um 0,2 Prozentpunkten gegenüber Dezember 2023 entspricht.
Im Gegensatz zum niedrigen BIP-Wachstum in der Eurozone verzeichneten die CSEE-Märkte im Jahr 2024 ein deutlich stärkeres Wachstum. Im Vergleich zu seiner Frühjahrsprognose hat das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) in seiner Herbstprognose die BIP-Wachstumsprognosen für Kroatien, Bosnien & Herzegowina und Serbien angehoben. Das BIP-Wachstum für das Jahr 2024 wird mit 3,3% für Kroatien, mit 2,6% für Bosnien & Herzegowina und mit starken 3,8% für Serbien prognostiziert. Die Erwartungen für das BIP-Wachstum in Slowenien und Montenegro wurden für 2024 auf 1,7% bzw. 3,5% gesenkt.
Das für 2024 prognostizierte BIP-Wachstum von 1,7% für Slowenien ist vor allem auf ein langsameres Wachstum der Exporte und der privaten Investitionen zurückzuführen. Die Exporte wurden durch die schwache Auslandsnachfrage behindert, insbesondere in Deutschland, aber auch durch die erodierende Kostenwettbewerbsfähigkeit.
Die kroatische Wirtschaft profitierte 2024 sowohl von einer starken Tourismus-Saison als auch von EU- und EIB-Mitteln, welche in Infrastrukturprojekte flossen. Vor allem aufgrund der guten Sommersaison konnte im Tourismus die Anzahl der Übernachtungen im Gesamtjahr 2024 auf 108,7 Millionen gesteigert werden, was einen Anstieg von 4% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Während gemäß der letzten Schätzung das BIP im Jahr 2024 um 3,5% gewachsen sein soll, lag die Arbeitslosigkeit nach bereits veröffentlichten Zahlen für 2024 bei 4,5% und war damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als Ende 2023.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
● Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
● Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
● Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), sowie den ESRS stehen.
● Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
● Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
● Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
● Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter Informationen.
● Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung 2024“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl.
Wien 21. Februar 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig.# Bosnien & Herzegowina profitierte vom zunehmenden Tourismus sowie von den positiven Auswirkungen der Überweisungen aus dem Ausland und den anhaltenden Investitionen, während die Industrieproduktion im Jahr 2024 schrumpfte. Insgesamt wird jedoch für 2024 ein BIP-Wachstum von 2,6% erwartet, während die Arbeitslosigkeit - obwohl sie sich in den letzten beiden Jahren sehr positiv entwickelt hat - mit 13,3% weiterhin sehr hoch blieb. In Serbien wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 3,5% erwartet, das im Wesentlichen vom privaten Konsum sowie der expandierenden Industrieproduktion und Exporten getragen wird. Für 2024 wird ein Anstieg des realen BIP um 3,8% erwartet. Dieses BIP-Wachstum wird sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirken, die Arbeitslosenquote soll dabei von 9,4% im Vorjahr auf 8,8% zurückgehen. Für Montenegro wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 3,5% erwartet. Die wichtigsten Wachstumsfaktoren waren der private Konsum, unterstützt durch politische Maßnahmen und eine Steuerreform, eine robuste Lohndynamik und eine starke Tourismussaison. Die Arbeitslosenquote ging im Jahr 2024 deutlich zurück und sollte bei 11,7% liegen (2023: 13,1%). (Quelle: Eurostat, wiiw)
16. Wesentliche Ereignisse in 2024
Am 29. März 2024 gab das Unternehmen das Ende des beschlossenen Aktienrückkaufprogramms bekannt, da zu diesem Zeitpunkt die maximale Frist von einem Jahr seit der EZB-Genehmigung ablief. Zwischen 11. April 2023 und 29. März 2024 wurden insgesamt 229.584 Aktien im Gesamtwert von EUR 3.158.673,30 zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 13,758 über die Wiener Börse zurückgekauft. Dies entspricht einem Anteil von 1,177% des Grundkapitals der Gesellschaft. Nach Durchführung der aktienbasierten Vergütung 2023 hält die Addiko Bank AG zum 31. Dezember 2024 insgesamt 212.858 eigene Aktien, was 1,092% des gezeichneten Kapitals entspricht.
Die Addiko Bank AG hat am 2. April 2024 ihre zusätzliche Notierung auf der Xetra-Handelsplattform in Deutschland aufgenommen. Dieser Schritt erhöht die Sichtbarkeit von Addiko auf den Kapitalmärkten, schafft Zugang zu einer breiteren Investorenbasis weltweit und unterstreicht den Einsatz der Gruppe, Transparenz, Investoreneinbindung und verbesserte Handelsliquidität zu fördern.
Im März und Mai 2024 wurden von zwei Bietern, Agri Europe Cyprus Ltd. (Agri Europe Cyprus) und Nova Ljubljanska banka d.d. (NLB), zwei freiwillige Übernahmeangebote abgegeben. Am 21. August 2024 wurden die Ergebnisse des Übernahmeangebots der NLB zum Erwerb der Kontrolle sowie des freiwilligen Teilangebots der Agri Europe Cyprus veröffentlicht. Während das erste Angebot die von der NLB festgelegte Mindestannahmeschwelle von 75% nicht erreichte, wurde das zweite Angebot von Aktionären angenommen, die 12.853 Inhaberaktien der Addiko Bank AG hielten. Beide Übernahmeangebote waren nicht erfolgreich, führten im Jahr 2024 jedoch zu ungeplanten Beratungsaufwendungen i.H.v. EUR 3,0 Mio.
Am 13. August 2024 hat die EZB festgestellt, dass zwei Aktionäre der Addiko Bank AG, Alta Pay Group d.o.o. (nachfolgend "Alta Pay Group") und Diplomat Pay d.o.o. (nachfolgend "Diplomat Pay"), zusammen insgesamt 19,62% der Anteile hielten und damit gemeinsam die 10%-Schwelle für eine qualifizierte Beteiligung überschritten haben. Nachdem sie es unterlassen hatten, dies rechtzeitig der FMA gegenüber anzuzeigen, hat die Aufsichtsbehörde ihre Stimmrechte ruhend gestellt und für deren Ausübung die Bestellung eines Treuhänders beantragt. Am 4. Februar 2025 stellte die EZB fest, dass zwischen Alta Pay Group und Diplomat Pay seit dem 10. Dezember 2024 kein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die an der Addiko Bank AG gehaltenen Aktien vorgelegen hat und somit ab diesem Datum die gehaltenen Anteile ex lege als nicht ruhend zu beurteilen waren, da die Diplomat Pay ihren Anteil i.H.v. 9,99% an die S-Quad Handels- und Beteiligungs GmbH verkauft hat. Folglich wird die EZB ihren Antrag auf Bestellung eines Treuhänders für die ausgesetzten Stimmrechte vor dem Handelsgericht Wien zurückziehen.
Der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss gefasst, die Verträge des Vorstandsvorsitzenden Herbert Juranek bis 31. Dezember 2027, des CFO Edgar Flaggl und des CRO Tadej Krašovec bis 30. Juni 2028 sowie des CMO & CIO Ganesh Krishnamoorthi bis 31. Dezember 2028 zu verlängern. Nach der erfolgreichen Transformation von Addiko zu einer digitalen Spezialbank für Consumer und SME-Kunden wollte der Aufsichtsrat jene Kontinuität gewährleisten, die es erlaubt, die Umsetzung der Strategie der Bank fortzuführen und somit mehr Wert für alle Stakeholder zu schaffen. Diese Entscheidung spiegelt die bedeutenden Fortschritte wider, die die Bank unter der Führung des derzeitigen Vorstands seit 2021 erzielt hat.
Nachdem die EZB aufgrund der gegebenen Aktionärssituation am 9. Dezember 2024 ein Aussetzen der Dividende empfohlen hat, hat der Vorstand der Addiko Bank AG - in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat - beschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 zur Gänze zu streichen. Entsprechend wird es für die ordentliche Hauptversammlung 2025 keinen Dividendenvorschlag geben.
17. Geschäftsverlauf
17.1. Bilanzentwicklung der Addiko Bank AG in EUR Mio.
| Aktiva | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | 138,2 | 132,3 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 90,2 | 64,2 |
| Festverzinsliche Wertpapiere | 195,9 | 172,7 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 45,1 | 45,0 |
| Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 681,2 | 700,2 |
| Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten | 4,4 | 3,9 |
| Bilanzsumme | 1.155,1 | 1.118,3 |
Die Bilanzsumme am 31. Dezember 2024 i.H.v. EUR 1.155,1 Mio. erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr (2023: EUR 1.118,3 Mio.) um EUR 36,7 Mio. was sich in den folgenden Effekten widerspiegelt:
Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken ist um EUR 5,9 Mio. auf EUR 138,2 Mio. am 31. Dezember 2024 (2023: EUR 132,3 Mio.) gestiegen. Die Forderungen an Kreditinstitute, die überwiegend Refinanzierungen an Tochterbanken beinhalten, beliefen sich am 31. Dezember 2024 auf EUR 90,2 Mio. (2023: EUR 64,2 Mio.). Der Anstieg ist bedingt durch die Gewährung einer nachrangigen Finanzierung an ein Konzernunternehmen; die nachrangigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen von EUR 48,6 Mio. (2023) auf nunmehr EUR 64,6 Mio.
Die festverzinslichen Wertpapiere, welche sich aus den Schuldtiteln öffentlicher Stellen i.H.v. EUR 172,7 Mio. (2023: EUR 157,9 Mio.), sowie aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren i.H.v. EUR 23,2 Mio. (2023: EUR 14,8 Mio.) zusammensetzen, sind insgesamt um EUR 23,1 Mio. auf EUR 195,9 Mio. am Jahresende 2024 gestiegen (2023: EUR 172,7 Mio.). Die Investitionen erfolgten ausschließlich in langfristige, hochwertige Staatsanleihen.
Bei der Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere i.H.v. EUR 45,1 Mio. handelt es sich ausschließlich um eine nachrangige, als Additional Tier 1-Instrument ausgestaltete, Finanzierungslinie an die Tochterbank in Kroatien inkl. Kuponabgrenzung.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen mussten im Geschäftsjahr 2024 von EUR 700,2 Mio. auf EUR 681,2 Mio. abgewertet werden. Dies war insbesondere darauf zurückzuführen, dass - im Zusammenhang mit Unsicherheiten auf Ebene der Anteilseigner der Bank - in der Bewertung einzelner Beteiligungen die zeitlich begrenzte Nichtdurchführbarkeit von Kapitalrückzahlungen im Rahmen der Bewertungsmethodik bei Tochterbanken zu berücksichtigen war.
Die Position Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich von EUR 3,9 Mio. zum 31. Dezember 2023 um EUR 0,5 Mio. auf EUR 4,4 Mio. zum 31. Dezember 2024.
| Passiva | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 59,9 | 91,6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 584,9 | 492,5 |
| Sonstige Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen | 19,4 | 13,4 |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 11,4 | 0,0 |
| Eigenkapital | 479,6 | 520,8 |
| Bilanzsumme | 1.155,1 | 1.118,3 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen zum 31. Dezember 2024 bei EUR 59,9 Mio. (2023: EUR 91,6 Mio.). Die Reduktion gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Einlagen von Tochterbanken.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen zum 31. Dezember 2024 EUR 584,9 Mio. (2023: EUR 492,5 Mio.) und betreffen ausschließlich die Online-Einlagen (in Österreich und Deutschland aufgenommenes Tag- und Festgeld). Die Festgeldeinlagen von inländischen Kunden wurden in 2024 bewusst ausgebaut, was insgesamt zu einer Erhöhung der Kundeneinlagen zum 31. Dezember 2024 auf EUR 584,9 Mio. führte.
Die sonstigen Passiva beinhalten sonstige Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 5,2 Mio. (2023: EUR 4,9 Mio.), passive Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. EUR 0,1 Mio. (2023: EUR 0,2 Mio.) sowie Rückstellungen i.H.v. EUR 14,1 Mio. (2023: EUR 8,4 Mio.). Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Fonds für allgemeine Bankrisiken i.H.v. EUR 11,4 Mio. (2023: EUR 0) gebildet, um Vorsorge für die allgemeinen Geschäftsrisiken aufgrund der aktuellen Aktionärsstruktur zu treffen.
Das Eigenkapital verringerte sich von EUR 520,8 Mio. zum 31. Dezember 2023 auf EUR 479,6 Mio. zum 31. Dezember 2024, welches durch das negative Jahresergebnis sowie die Gewinnausschüttung bedingt ist.
17.2. Ergebnisentwicklung in EUR Mio.
| | 1.1. - 31.12.2024 |
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31.12.2023 Veränderung Nettozinsergebnis
| 31.12.2023 | 31.12.2023 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Nettozinsergebnis | 0,4 | 4,0 | –3,7 |
| Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | 56,5 | 41,5 | 15,1 |
| Provisionsergebnis | –0,5 | –0,4 | –0,1 |
| Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2,4 | 3,3 | –0,9 |
| Betriebserträge | 58,8 | 48,3 | 10,5 |
| Betriebsaufwendungen | –45,0 | –38,9 | –6,1 |
| Betriebsergebnis | 13,9 | 9,4 | 4,4 |
| Bewertungs-/Verkaufsergebnis des Umlaufvermögens | 0,1 | –0,7 | 0,8 |
| Bewertungs-/Verkaufsergebnis des Finanzanlagevermögens | –16,1 | 23,1 | –39,3 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | –2,1 | 31,9 | –34,0 |
| Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis | –11,4 | 0,0 | –11,4 |
| Steuern | –1,2 | –0,7 | –0,4 |
| Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | –14,6 | 31,2 | –45,8 |
| Rücklagenbewegung | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gewinnvortrag | 14,6 | 7,8 | 6,9 |
| Bilanzgewinn | 0,0 | 38,9 | –38,9 |
Das Nettozinsergebnis reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreswert um EUR –3,7 Mio. auf EUR 0,4 Mio. (2023: EUR 4,0 Mio.). Dieser Rückgang resultiert einerseits aus höheren Zinsaufwendungen auf Termineinlagen (EUR -5,9 Mio.) und andererseits aus höheren Zinserträgen aus festverzinslichen Wertpapieren (EUR 1,8 Mio.). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Dividenden i.H.v. EUR 51,4 Mio. (2023: EUR 36,5 Mio.) vereinnahmt: von der Tochterbank in Zagreb EUR 3,9 Mio., EUR 13,1 Mio. in Serbien, EUR 8,5 Mio. in Sarajevo und EUR 25,9 Mio. in Laibach. Das Provisionsergebnis belief sich in 2024 auf EUR –0,5 Mio. (2023: EUR -0,4 Mio.) und ist überwiegend auf Provisionsaufwendungen aus dem Online-Spareinlagengeschäft von EUR –0,4 Mio. (2023: EUR -0,4 Mio.) zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich im Geschäftsjahr 2024 von EUR 3,3 Mio. (2023) auf EUR 2,4 Mio. Die Betriebsaufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 um EUR 6,1 Mio. auf EUR –45,0 Mio., wovon EUR 3,0 Mio. auf unerwartete Beratungsaufwendungen i.Z.m. den nicht erfolgreichen Übernahmeangeboten stehen. Des weiteren führten kollektivvertragliche Anpassungen zu höheren Personalaufwendungen. Das Ergebnis aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des sonstigen Umlaufvermögens lag im Geschäftsjahr 2024 bei EUR 0,1 Mio. (2023: EUR -0,7 Mio.). Aufgrund der zum 31. Dezember 2023 erfolgten Umwidmung des Wertpapierbestandes vom Finanzumlaufvermögen in das Finanzanlagevermögen ergeben sich für 2024 keine wesentlichen Bewertungseffekte im Umlaufvermögen mehr. Das Ergebnis aus der Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen betrug im Jahr 2024 EUR –16,1 Mio. (2023: EUR 23,1 Mio.) und resultierte mit EUR –19,0 Mio. (2023: EUR 18,5 Mio.) aus den Zu- und Abschreibungen von Beteiligungsansätzen gegenüber verbundenen Unternehmen. EUR 2,9 Mio. (2023: EUR 4,6 Mio.) entfielen auf das Ergebnis aus dem Wertpapier-Finanzanlagevermögen, überwiegend bedingt durch die im Geschäftsjahr vorgenommenen Zuschreibungen auf den gestiegenen Marktwert von Schuldverschreibungen. In 2024 wurde ein Fonds für allgemeine Bankrisiken i.H.v. EUR 11.357.792 (2023: EUR 0) gebildet, dessen Dotierung als außerordentlicher Aufwand zu erfassen war. Die Bildung steht im Zusammenhang mit der erwarteten Zunahme des allgemeinen Geschäftsrisikos, welche durch die aktuelle Aktionärsstruktur der Addiko Bank AG bedingt ist. Die Steueraufwendungen betrugen in 2024 EUR –1,2 Mio. (2023: EUR -0,7 Mio.), wovon EUR -1,2 Mio. (2023: EUR -0,7 Mio.) auf Quellensteuern i.Z.m. Dividendenausschüttungen von Nicht-EU-Tochtergesellschaften entfallen. Nach Berücksichtigung der Steueraufwendungen beträgt der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2024 EUR –14,6 Mio. (2023: Jahresgewinn EUR 31,2 Mio.). Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine ungebundenen Kapitalrücklagen aufgelöst. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von EUR 14,6 Mio. (2023: EUR 7,8 Mio.) beläuft sich der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 auf EUR 0 (2023: EUR 38,9 Mio.).
17.3. Eigenmittel
Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die gesamten anrechenbaren Eigenmittel gemäß Teil 2 VO EU 575/2013 (CRR) auf EUR 490,9 Mio. (2023: EUR 495,0 Mio.) und lagen damit deutlich über dem gesetzlichen Mindesterfordernis von EUR 79,0 Mio. (2023: EUR 74,9 Mio.). Der Gesamtrisikobetrag der Addiko Bank AG wird im Wesentlichen durch das Kreditrisiko, resultierend aus den Beteiligungen und der Refinanzierung an das CSEE-Bankennetzwerk, bestimmt und belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 987,3 Mio. (hiervon Kreditrisiko: EUR 843,2 Mio.) gegenüber dem 31. Dezember 2023 i.H.v. EUR 936,3 Mio. (hiervon Kreditrisiko: EUR 842,4 Mio.). Der RWA-Anstieg i.H.v. EUR 51,0 Mio. ist hauptsächlich auf die um EUR 45,2 Mio. höheren RWA im Marktrisiko – im Wesentlichen aus der Erhöhung der offenen Nettopositionen in Bosnischer Mark – zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2024 lag die Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) sowie die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 CRR bezogen auf den gesamten Risikopositionswert bei 49,7% (2023: 52,9%). Die Kernkapitalquote berechnet sich gemäß Art. 92 (2) lit. b CRR aus dem aufsichtsrechtlichen Kernkapital (Tier 1) dividiert durch den Gesamtrisikobetrag. Die Gesamtkapitalquote berechnet sich gemäß Art. 92 (2) lit. c CRR aus dem aufsichtsrechtlichen Gesamtkapital dividiert durch den Gesamtrisikobetrag.
18. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und wesentliche Unsicherheiten
18.1. Voraussichtliche Entwicklung der Addiko Bank AG
Für die Bankentöchter und damit auch für die Addiko Bank AG wird im Jahr 2025 eine positive wirtschaftliche Entwicklung erwartet, unterstützt durch einen positiven makroökonomischen Ausblick für die CSEE-Region. In seiner Herbstprognose vom Oktober 2024 hat das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) seine Erwartungen hinsichtlich des BIP-Wachstums für die drei EU-Kandidatenländer, in denen die Addiko Gruppe tätig ist, deutlich positiv eingeschätzt: So soll das BIP-Wachstum in 2025 für Bosnien & Herzegowina bei 2,9%, für Serbien bei 3,6% und für Montenegro bei 3,7% liegen. Begleitet werden diese Wachstumsaussichten von sinkenden Arbeitslosenquoten in diesen Ländern. Auch für die beiden EU-Länder Slowenien und Kroatien in denen die Addiko tätig ist, fallen die Prognosen für das Jahr 2025 positiv aus. So soll die Wirtschaft in Slowenien um 2,2% und jene Kroatiens um 2,7% wachsen, während auch hier die Arbeitslosenquote leicht, um jeweils 0,1 Prozentpunkte, sinken soll. Mit diesen positiven Konjunkturaussichten liegen alle Länder deutlich über den Erwartungen zur wirtschaftlichen Entwicklung für die Euroländer, für die der IWF im Januar 2025 lediglich 1,0% vorhergesagt hat. Damit bleiben die CSEE-Länder aus wirtschaftlicher Perspektive weiterhin eine der dynamischsten Regionen in Europa. Nach insgesamt vier Zinssenkungen durch die EZB im Jahr 2024 und einer weiteren am 30. Januar 2025 angekündigten Reduktion liegt der Leitzinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität nunmehr bei 3,15%. Nachdem die Inflation in der Eurozone von 2,9% (Dezember 2023) auf 2,4% (Dezember 2024) gesunken war, zeigte sich die EZB zuletzt zuversichtlich, dass diese sich noch in 2025 der gewünschten Zielmarke von 2,0% angleichen wird. Entsprechend rechnen viele Marktteilnehmer damit, dass die EZB in 2025 weitere Zinsschritte setzen wird, um die gedämpfte Konjunkturaussicht in der Eurozone zu stützen. Dieses makroökonomische Umfeld und die Erwartungen hinsichtlich des Zinsumfelds fanden in der Erstellung des Outlooks für 2025 sowie der Mittelfristplanung entsprechende Berücksichtigung. Ein mäßig laufendes SME-Neugeschäft, höhere Kreditrisikokosten aufgrund des Anstiegs von NPL-Fällen, durch die EZB-Zinswende niedrigere Zinserträge im Aktivkreditgeschäft sowie eine Verschiebung von niedrig verzinsten a-vista zu höher verzinsten Spareinlagen führten insgesamt zu einer niedrigeren Profitabilität im vierten Quartal 2024, die sich auch mittelfristig noch negativ auf die Planung auswirken wird. Diesen Effekten wird aktiv durch Markt- und Kostenmaßnahmen gegengesteuert. Im Consumer-Segment wird durch den Vertrieb höherpreisiger Produkte entgegengewirkt, während das Acceleration Program durch Prozessoptimierungen, der Hebung von Effizienzen und Synergien sowie einem soliden Kostenmanagement den allgemeinen Kostenauftrieb dämpfen soll. Die für das Jahr 2025 geplante Umsetzung der Rumänien-Expansion findet in der Planung in Form von Anlaufkosten Berücksichtigung, wenngleich nennenswerte finanzielle Ergebnisauswirkungen erst in den Jahren 2026/27 ihren Niederschlag finden werden. Im Rahmen der Bewertung des Beteiligungsbuchwertes an der slowenischen Tochterbank fanden diese erwarteten Anlaufverluste zum 31. Dezember 2024 bereits Berücksichtigung.
18.2. Wesentliche Ungewissheiten
18.2.1. Entwicklung der Beteiligungen der Addiko Bank AG
Die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Tochterunternehmen sowie geopolitische Entwicklungen in den Ländern in denen diese tätig sind, stellen für die Addiko Bank AG als Holding-Gesellschaft die wesentlichste Unsicherheit dar. Sowohl bilanzseitig, aufgrund der zukünftigen Bewertung der jeweiligen Beteiligungen, als auch ertragsseitig, aufgrund der zukünftigen Zins- und Beteiligungserträge, welche aus den Geschäftsbeziehungen zu den Tochterunternehmen generiert werden, haben hierbei maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Bank. Kurz- bis mittelfristig werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Zinsniveau sowie das kompetitive Umfeld in den jeweiligen Märkten und Segmenten weiterhin das höchste Maß an Unsicherheit für die Entwicklung der Tochterunternehmen der Addiko Bank AG mit sich bringen. Bei einer längerfristigen Betrachtung wird sich insbesondere die Wettbewerbsintensität im Bankensektor im CSEE-Raum wesentlich auf die Entwicklung der Tochterunternehmen auswirken. Eine höhere Konkurrenzfähigkeit im Bankensektor führt üblicherweise zu verstärktem Wettbewerb insbesondere in Bezug auf Kredit- und Sparprodukte.
```# 18.2.2. Entwicklungen auf Aktionärsebene
Wie unter Kapitel 5. dargestellt wird, hat die EZB im August 2024 einen Großaktionär der Addiko Bank AG mit Sanktionen belegt, da dieser die 10%-Beteiligungsschwelle an der Bank überschritten hat, ohne das für einen Erwerb einer qualifizierten Beteiligung erforderliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Unter Bezugnahme auf diese Vorkommnisse hat die Bankenaufsicht in Kroatien ein von Addiko beantragtes Kapitalherabsetzungsverfahren bis auf weiteres ausgesetzt, mit welchem die Kapitalbasis der kroatischen Tochterbank an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst hätte werden sollen. Trotz Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkungen für eine Aktionärsgruppe Anfang Februar 2025 bestehen weiterhin Unklarheiten in Bezug auf Addikos Aktionärsstruktur. Dies kann sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe auswirken und sowohl negative Reaktionen auf Ebene der Geschäftskunden als auch weitere Sanktionsschritte der EZB oder lokaler Aufsichtsbehörden zur Folge haben.
19. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs. 1 UGB:
9) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 195.000.000,00 und ist in 19.500.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 212.858 Stück (31. Dezember 2023: 166.884 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 19.287.142 Aktien (31. Dezember 2023: 19.333.116 Aktien) im Umlauf befanden.
10) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt. Am 13. August 2024 hat die EZB festgestellt, dass zwei Aktionäre der Addiko Bank AG, die Alta Pay Group d.o.o. (nachfolgend "Alta Pay Group") und die Diplomat Pay d.o.o. (nachfolgend "Diplomat Pay"), zusammen insgesamt 19,62% der Anteile halten und damit gemeinsam die 10%-Schwelle für eine qualifizierte Beteiligung überschritten haben. Nachdem sie es unterlassen haben, dies rechtzeitig der FMA gegenüber anzuzeigen, hat die Aufsichtsbehörde ihre Stimmrechte ruhend gestellt und für deren Ausübung die Bestellung eines Treuhänders beantragt. Am 4. Februar 2025 hat die EZB festgestellt, dass zwischen Alta Pay Group und Diplomat Pay seit dem 10. Dezember 2024 kein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die an der Addiko Bank AG gehaltenen Aktien vorliegt und somit ab diesem Datum die gehaltenen Anteile ex lege als nicht ruhend zu beurteilen sind, da die Diplomat Pay ihren Anteil i.H.v. 9,99% an die S-Quad Handels- und Beteiligungs GmbH verkauft hat. Folglich wird die EZB ihren Antrag auf Bestellung eines Treuhänders für die ausgesetzten Stimmrechte vor dem Handelsgericht Wien zurückziehen.
11) Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die mehr als 9,99% betragen. 48,7% der Aktien befinden sich im Streubesitz.
12) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
13) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
14) Abweichend von den gesetzlichen dispositiven Bestimmungen bedarf die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds nur der einfachen Mehrheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Anforderungen der Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer bedingt genehmigten Kapitalerhöhung oder einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 21. April 2023 gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 78.000.000 durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft liegen darf, sowie die Aktienrechte und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, (i) das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptions- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Diese Maßnahmen können auch miteinander kombiniert werden (Genehmigtes Kapital 2023). Genehmigtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und genehmigtes bedingtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen genutzt wird, darf gemeinsam mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen insgesamt EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. In der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurde der Vorstand gemäß § 159 Abs. 3 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates, allenfalls in mehreren Tranchen, um einen Betrag von bis zu EUR 19.500.000 (neunzehn Millionen fünfhunderttausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 (eine Million neunhundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten darf, sowie den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2023). Die genehmigte bedingte Kapitalerhöhung wird nur zur Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen durchgeführt. Das genehmigte bedingte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und das genehmigte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, darf zusammen mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. In der Hauptversammlung am 21. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 AktG zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8, Abs. 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien mit der Absicht zur Gewinnerzielung ist als Grund für den Rückkauf ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert je zu erwerbender Stückaktie darf das arithmetische Mittel der an der Wiener Börse veröffentlichten amtlichen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorangegangenen 20 Börsentagen um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederveräußerungsprogramm unmittelbar vor Durchführung gemäß den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und ggf. Wiederveräußerungsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der auf die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital gemäß § 65 Abs.# 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG, darf zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Ebenfalls wurde der Vorstand ermächtigt eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. 15) Es bestehen keinerlei bedeutende Vereinbarungen, an denen die Addiko Bank AG beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Addiko Bank AG infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. 16) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Addiko Bank AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
20. Risikobericht
20.1. Risikosteuerung und -überwachung
Die Addiko Bank AG steuert und überwacht ihre Risiken geschäftsfeldübergreifend mit dem Ziel, einerseits ihr Risiko-Ertragsprofil zu optimieren und andererseits die Risikotragfähigkeit jederzeit zu gewährleisten und somit die Gläubiger der Bank zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von verschiedenen Instrumenten und Steuerungsmöglichkeiten eingeführt, um eine angemessene Aufsicht über das Gesamtrisikoprofil sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Risikostrategie sicherzustellen, einschließlich einer angemessenen Überwachung und Eskalation von Themen, die eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil der Gruppe haben könnten.
Für die Gesamtbanksteuerung gelten die folgenden zentralen Grundsätze:
- Für alle Risikoarten bestehen klar definierte Organisationsstrukturen und Prozesse, an denen sich alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten ausrichten lassen.
- Markt und Marktfolge sowie Handel und Abwicklungs-/Überwachungseinheiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten regelkonform gemäß den Mindeststandards an das Kreditgeschäft (FMA-MSK) und gemäß dem Bankwesengesetz (BWG) funktional getrennt.
- Für die Identifikation, Analyse, Messung, Aggregation, Steuerung und Überwachung der Risikoarten werden geeignete, miteinander kompatible Verfahren eingesetzt.
- In den wesentlichen Risikoarten werden sachgerechte Limite gesetzt und wirksam überwacht.
Die wesentlichen Risikoarten bei der Addiko Bank AG werden wie folgt zusammengefasst:
- Beteiligungsrisiken sind Risiken, die sich aus möglichen Wertverlusten durch die Zurverfügungstellung von Eigenkapital ergeben, wie Abschreibungen auf Beteiligungen, nicht stattfindende Ausschüttungen oder Rückgänge stiller Reserven. Das Beteiligungsrisiko stellt das größte Risiko der Addiko Bank AG dar und trägt mit 62,8% zu den gesamten Eigenmittelanforderungen in Säule 2 bei.
- Das einzeladressenbezogene Kreditrisiko ist das Risiko von Verlusten aus der möglichen Zahlungsunfähigkeit von Kontrahenten, insbesondere von Kreditnehmern im klassischen Kreditgeschäft. Das einzeladressenbezogene Kreditrisiko stellt die zweitgrößte Risikoart dar und trägt mit 23,5% zu den gesamten Eigenmittelanforderungen in Säule 2 bei.
- Das Marktrisiko beschreibt das Risiko von Verlusten aus unvorteilhaften Preisänderungen bei marktfähigen und gehandelten Produkten wie z.B. festverzinslichen Wertpapieren und Derivaten, sowie aus der Volatilität von Zinsen und Wechselkursen und Fluktuationen der Rohstoffpreise.
- Das operationelle Risiko ist das Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Systemen, Menschen oder externen Faktoren. Diese Definition schließt rechtliche Risiken ein, nicht aber Reputationsrisiken und strategische Risiken.
Konzentrationsrisiken, fremdwährungsinduzierte Kreditrisiken, Funding-Spread-Risiken und Objektrisiken werden als wesentlich festgelegt, haben jedoch nur eine geringfügige Auswirkung auf die erforderlichen Eigenmitteln nach Säule 2.
20.2. Gesamtbank-Risikomanagement
20.2.1. Risikostrategie und Risk Appetite Statement (RAS)
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und beschreibt die geplante Unternehmensstruktur, strategische Entwicklung und Wachstumsentwicklung unter Berücksichtigung der für das Management von Risikofaktoren relevanten Prozesse, Methoden und Organisationsstrukturen. Damit stellt die Risikostrategie das Verbindungsglied zwischen der Geschäftsstrategie und der Risikopositionierung des Unternehmens dar. Sie ist außerdem ein essentielles Managementtool für die Risikosteuerung der Bank und formuliert als solches den Rahmen für die Steuerung, Überwachung und Begrenzung der mit dem Bankgeschäft verbundenen Risiken. Eine weitere Funktion der Risikostrategie besteht darin, die Angemessenheit des internen Kapitals, der Liquiditätsposition und der allgemeinen langfristigen Rentabilität der Bank sicherzustellen.
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe spiegelt die wichtigsten Risikomanagementansätze aus der Geschäftsstrategie wider. In diesem Konzept sind die Risikoziele der Bank verankert, die ein sicheres, nachhaltiges Wachstum der Bank unterstützen und den Fortbestand der Bank im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für eine adäquate Kapitalausstattung von risikobehafteten Tätigkeiten sicherstellen sollen.
Darüber hinaus hat die Addiko Gruppe ein Risk Appetite Statement (RAS) eingeführt, mithilfe dessen die Risikobereitschaft der Bank festgelegt wird und das einen Bestandteil des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses der Risiko- und Geschäftsstrategie der Bank bildet. Des Weiteren bestimmt es, welche Risiken in Bezug auf die Risikofähigkeit eingegangen werden. Die Maßnahmen des Risk Appetite Framework (RAF) bestimmen das Risikoniveau, das die Bank akzeptieren möchte. In der Maßnahmenkalibrierung werden das Budget, die Risikostrategie und der Sanierungsplan berücksichtigt. Es entsteht ein vernetztes Gefüge für die angemessene interne Steuerung und Überwachung.
20.2.2. ICAAP – Internes Kapitaladäquanzverfahren
Die Sicherstellung der ökonomischen Risikotragfähigkeit (RTF) ist zentraler Bestandteil der Steuerung der Addiko Bank AG innerhalb des ICAAP bzw. „Internal Capital Adequacy Assessment Process“. Die Risiken werden im Rahmen eines Gesamtbanksteuerungsprozesses gesteuert, der den Risikoarten zur Umsetzung ihrer Strategien Risikokapital zur Verfügung stellt und dieses durch Limits begrenzt und überwacht. Die Risikotragfähigkeit der Addiko Bank AG wird anhand derselben Methoden und Input-Parameter berechnet wie jene der Addiko Gruppe.
20.2.3. Risikoorganisation
Für die adäquate Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements trägt der „Chief Risk Officer” (CRO) der Gruppe als Mitglied des Vorstands der Addiko Bank AG die Verantwortung. Mit Blick auf die Mindeststandards an das Kreditgeschäft sowie einer angemessenen internen Steuerung handelt er unabhängig von den Markt- und Handelseinheiten. Kernaufgaben des Risikomanagements sind das individuelle Risikomanagement der Adressenausfallrisiken, die Sanierung von Problemengagements, die Kreditabwicklung sowie das Risikocontrolling und die Überwachung der Adressausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationalen und sonstigen Risiken auf Portfolioebene.
Im Jahr 2024 wurden die folgenden Organisationseinheiten betrieben:
- Group Credit Risk Management beinhaltet Corporate Credit Risk und Retail Risk Management: Die Funktion Corporate Credit Risk kümmert sich um das Kreditrisikomanagement für alle Segmente außer Consumer-Kunden, d.h. KMU (SME), Unternehmen, öffentliche Betriebe, Staaten und Finanzinstitute. Diese Funktion spielt sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle. Auf operativer Ebene befasst sie sich mit der Analyse und Genehmigung von Kreditanträgen, welche die intern festgelegte Genehmigungskompetenzen der Tochterunternehmen übersteigen. Strategisch ist sie mit der Festlegung von Vorgaben, Abläufen, Handbüchern, Richtlinien und allen anderen Dokumenten für die oben genannten Segmente des Kreditrisikomanagements betraut. Das Group Retail Risk Management überwacht das Kreditrisiko im Consumer-Portfolio der Addiko Gruppe durch Berichterstattung und Analyse des Portfolios, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten. Die Funktion hat sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle im Zusammenhang mit dem Kreditrisikomanagement. Operativ umfasst es die Bewertung und Genehmigung von Kreditprodukten und Testinitiativen und definiert strategisch Richtlinien, Verfahren, Handbücher und Richtlinien in Bezug auf die Steuerung von Kreditaktivitäten und -sammlungen. Darüber hinaus wird die Portfolioentwicklung kontinuierlich überwacht und die Entwicklung und Wartung eines Reporting-Toolkits sichergestellt.
- Group Integrated Risk Management identifiziert, überwacht, steuert und berichtet über alle wesentlichen Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat, schlägt Minderungsmaßnahmen vor, leitet bei Überschreitung definierter Limits eine Eskalation ein und definiert Methoden zur Risikomessung und -bewertung. GIRM umfasst auch den CISO-Bereich sowie die Outsourcing-Management-Funktion. Die GIRM ist aktiv in alle wesentlichen Entscheidungen des Risikomanagements und damit auch in die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie in die Prognose der Risikokosten eingebunden. Darüber hinaus ist GIRM dafür verantwortlich, den im Recovery Plan vorgeschriebenen Eskalationsprozess einzuleiten und zu koordinieren. Organisatorisch sind folgende Funktionen in das Group Integrated Risk Management eingebettet:
- Group Market & Liquidity Risk definiert Methoden, erstellt interne und externe Berichte und beaufsichtigt Management- und Kontrollaktivitäten in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken. Die Funktion ist in Österreich innerhalb der Einheit Integriertes Risikomanagement angesiedelt.Strategisches Risikomanagement ist operativ verantwortlich für die Aktualisierung der Risikostrategie, Eigenmittel- und Ökonomisches Kapitalmanagement, Stresstests, Kreditrisikobudgetierung, Verfolgung des Risikoengagements und Steuerung des ICAAP- und SREP-Prozesses und verwaltet dieselben Prozesse aus methodischer Sicht einsehen und an die Geschäftsführung berichten. SRM koordiniert auch die Erstellung und Berichterstattung über den Wiederherstellungsplan. Darüber hinaus liegt das Beziehungsmanagement gegenüber Aufsichtsbehörden sowie die Koordination der angeforderten Leistungen in der Verantwortung von SRM. Non-Financial Risk Management ist dafür verantwortlich, die strategische Richtung festzulegen, um alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nicht-finanziellen Risiken effizient zu steuern, und zielt darauf ab, die angemessene Identifizierung, Messung, Steuerung und Minderung nicht-finanzieller Risiken sowie eine umsichtige Geschäftsführung unter Berücksichtigung aller relevanten Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie internen Regeln und Entscheidungen sicherzustellen und unterstützt so eine umsichtige, effektive und effiziente Geschäftstätigkeit. Group Risk Modeling (GRM) verwaltet das Modellrisikoportfolio in Bezug auf die Methodik, die Zielmodellarchitektur und die Modelllandschaft für regulatorische und geschäftliche Zwecke. Überwacht den Portfolioentwicklungsprozess, um Risikoziele zu erreichen, und liefert Berichte und Analysen, die Kreditkennzahlen in Bezug auf Kapital, Rückstellungen und Geschäftsentwicklung erläutern. GRM ist verantwortlich für die Leitung kontinuierlicher Verbesserungen der Modellierungsmethodik für Kredit- und Marktrisikomodelle und den Wissensaustausch zu diesen Themen innerhalb der Gruppe. Group Models and Data enthält die folgenden Funktionen und überwacht und steuert die Group Risk Validation: Group Data Architecture ist die hauptverantwortliche Funktion für die Unternehmensdatenarchitektur in der Addiko Gruppe. Der GDA entwickelt und pflegt konzernweite Konzepte und Grundsätze für Unternehmensdaten. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDA-Team gemeinsam mit GIT die Geschäftsfunktionen, um über eine angemessene Infrastruktur zu verfügen, um rechtzeitig regelmäßige und Ad-hoc-Berichte und bei Bedarf Zugriff auf Daten zu erhalten. Der GDA fungiert auch als lokale Datenarchitektur für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Konzepte und Prinzipien auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDA an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe. Group Data Management (GDM) ist die hauptverantwortliche Funktion für die geschäftlichen Aspekte des Unternehmensdatenmanagements in der Addiko Gruppe. GDM entwickelt und pflegt konzernweite Methoden, Standards und Definitionen, um eine gemeinsame und harmonisierte Sicht auf Unternehmensdaten zu erreichen. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDM-Team die Geschäftsfunktionen bei der regelmäßigen und Ad-hoc-Berichterstattung, gemeinsamen/zentralen Datentransformationen und -berechnungen sowie der Überwachung und Berichterstattung der Datenqualität. GDM fungiert auch als lokales Datenbüro für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Methoden auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDM an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe. Data Engine Reporting & Analytics and Support Services mit Sitz in Serbien bereitet ein standardisiertes Portfolio-Reporting vor, das den gesamten Kreditzyklus für das Privat- und Firmenportfolio abdeckt, und unterstützt die Governance-Einstellung für Kreditrichtlinienregeln und Änderungen in der von der Gruppe ausgewählten Entscheidungsmaschine (CRIF Kreditentscheidungsmaschine). Darüber hinaus pflegt und entwickelt DERA Gruppendaten-Engines, Anwendungsprozessberichte, Erhebungsberichte und stellt die entsprechenden Analysen bereit. Group Risk Validation ist dafür verantwortlich, die Angemessenheit und Konsistenz der risikorelevanten Prozesse und Risikomodelle im Hinblick auf regulatorische Erwartungen und Geschäftsanforderungen sicherzustellen. GRV definiert den Qualitätsstandard für die gesamte Gruppe in Bezug auf Risikomodelle. Darüber hinaus kontrolliert und sichert es die Qualität neuer Modelle sowie bereits vorhandener Modelle. Gemeinsam mit Geschäftsinhabern verbessert GRV Prozesse und löst Probleme im Zusammenhang mit Modellen neu. GRV führt auch Analysen zu neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Risikomodelle durch. Die jeweiligen Risikovorstände in den Ländern sorgen für die Einhaltung der Risikoprinzipien des jeweiligen Tochterunternehmens.
20.3. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko wird durch die laufende Überwachung der finanziellen Entwicklung der Tochterbanken, sowohl auf konsolidierter als auch individueller Ebene, gesteuert. Neben den Werten, die in der externen Berichterstattung Verwendung finden, werden im Rahmen des internen Rechnungswesens detaillierte Informationen zu den einzelnen Tochterbanken analysiert. Diese Informationen münden in ein jährliches Finanzplanungsverfahrens, das einen detaillierten Überblick über die wichtigsten erwarteten Entwicklungen und Meilensteine für die einzelnen Einheiten innerhalb der Planungszyklen gibt. Zumindest jährlich wird zudem auf Basis dieser Planung eine Bewertung der Anteile an den Tochterbanken durchgeführt. Bei den Tochtergesellschaften handelt es sich ausschließlich um regulierte Kreditinstitute, welche den lokalen, sowie innerhalb der EU auch den europäischen Aufsichtsbehörden, und damit grundsätzlich auch den von diesen gesetzten Maßnahmen unterliegen. Derartige Maßnahmen können im Einzelfall den wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers entgegenstehen und somit für diesen auch potenziell negative finanzielle Auswirkungen zur Folge haben.
20.4. Kreditrisiko
In der ökonomischen Risikosteuerung werden für die Berechnung der relevanten Exposures für Wertpapiere und für Derivate, welche dem Geschäftsmodell Held-to-Collect&Sell zugeordnet sind, Marktwerte und für Kredite und Wertpapiere, die dem Held-to-Collect Geschäftsmodell zugeordnet werden, fortgeführte Anschaffungskosten herangezogen. Die Darstellungen im Bereich „Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko)“ erfolgt auf Basis des Exposure vor Abzug von Wertberichtigungen und ohne das Exposure der strategischen Beteiligung. Des Weiteren werden im Kreditrisiko außerbilanzmäßige derivative Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten und ohne passive Zinsabgrenzung berücksichtigt. Das gesamte Kreditrisiko Exposure in der Addiko Bank AG ist zum Jahresende 2024 (gleich als zum JE23) als nicht-notleidend klassifiziert.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht des Kreditrisiko Exposures zum 31. Dezember 2024:
| Finanzinstrumente | Exposure | Risikovorsorge | Netto Exposure |
|---|---|---|---|
| Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | 138,2 | 0,0 | 138,2 |
| Wertpapiere | 195,9 | 0,0 | 195,9 |
| Forderungen | 90,8 | -0,5 | 90,2 |
| davon an Kreditinstitute | 90,8 | -0,5 | 90,2 |
| davon an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| On balance Summe | 424,9 | -0,6 | 424,3 |
| Kreditzusagen – Finanzgarantie – Sonstige erteilte Zusagen | 3,0 | 0,0 | 3,0 |
| Summe | 427,9 | -0,6 | 427,3 |
| Derivate mit positiven Marktwerten | 0,7 | 0,0 | 0,7 |
| Portfolio für Kreditrisiko | 428,6 | -0,6 | 428,0 |
in EUR Mio.
Die folgende Tabelle enthält das Exposure zum 31. Dezember 2023:
| Finanzinstrumente | Exposure | Risiko-vorsorge | Netto Exposure |
|---|---|---|---|
| Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | 132,3 | 0,0 | 132,3 |
| Wertpapiere | 172,7 | 0,0 | 172,7 |
| Forderungen | 64,9 | -0,7 | 64,2 |
| davon an Kreditinstitute | 64,9 | -0,7 | 64,2 |
| davon an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| On balance Summe | 369,9 | -0,7 | 369,2 |
| Kreditzusagen – Finanzgarantie – Sonstige erteilte Zusagen | 3,0 | 0,0 | 3,0 |
| Summe | 372,9 | -0,7 | 372,2 |
| Derivate mit positiven Marktwerten | 2,2 | 0,0 | 2,2 |
| Portfolio für Kreditrisiko | 375,1 | -0,7 | 374,4 |
in EUR Mio.
Exposure nach Ratingklassen bei der Addiko Bank AG
Ca. 90,0% (2023: 94,2%) des Exposures wird als Ratingklasse 1A bis 1E klassifiziert. Dieses Exposure umfasst Forderungen gegenüber Finanzinstituten sowie Wertpapiere gegenüber öffentlichen Haushalten.
| 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | Watch | NPE | Ohne rating | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | |||||||
| Forderungen gegenüber Kreditinstitute | 208,3 | 3,0 | 20,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 232,0 |
| Wertpapiere | 176,5 | 19,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 195,9 |
| Derivative | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 |
| Summe | 385,6 | 22,3 | 20,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 428,6 |
in EUR Mio.
| 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | Watch | NPE | Ohne rating | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | |||||||
| Forderungen gegenüber Kreditinstitute | 188,7 | 3,0 | 8,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 200,2 |
| Wertpapiere | 162,3 | 3,9 | 6,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 172,7 |
| Derivative | 2,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,2 |
| Summe | 353,2 | 6,9 | 14,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 375,1 |
in EUR Mio.
Exposure nach Branchen und Regionen
Die „Finanzdienstleistungs“-Branche besteht im Wesentlichen aus Forderungen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Refinanzierungslinien an Tochterbanken.
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Branchen und Regionen zum 31. Dezember 2024:
| Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzdienstleister | 144,1 | 92,5 | 0,0 | 0,0 | 236,6 |
| Öffentliche Haushalte | 13,0 | 19,3 | 159,6 | 0,0 | 192,0 |
| Industrie | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Summe | 157,1 | 111,8 | 159,6 | 0,0 | 428,6 |
in EUR Mio.
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Branchen und Regionen zum 31. Dezember 2023:
| Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzdienstleister | 145,5 | 61,3 | 0,0 | 0,0 | 206,8 |
| Öffentliche Haushalte | 8,7 | 10,4 | 149,2 | 0,0 | 168,3 |
| Industrie | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Summe | 154,2 | 71,7 | 149,2 | 0,0 | 375,1 |
in EUR Mio.
20.4.1. Portfolioüberblick nach Ländern
Die Darstellung der Top-10-Länder erfolgt nach Kundensitzland. Der Anteil der Top-10-Länder am Gesamtvolumen beträgt 96,6% (2023: 95,4%). Den größten Anteil dabei haben Österreich und Rumänien. Folgende Tabellen zeigen den Anteil der Top-10-Länder nach Exposure für die Jahre 2024 und 2023:
in EUR Mio.# 20.5. Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko versteht die Addiko Bank AG das Risiko, fällige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht zu erfüllen oder – im Falle einer Liquiditätskrise – Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen beschaffen oder Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen veräußern zu können. Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Addiko Bank AG, auch in Krisensituationen, wird durch ein Bündel von verschiedenen Liquiditätsreserven sichergestellt. Diese werden unterschiedlichen Stressszenarien unterzogen, um auch in Krisenfällen über die jeweiligen Einzelinstitute ein klares Bild der zur Verfügung stehenden Liquiditätsressourcen zu haben. Im Jahr 2024 befand sich die Liquidity Coverage Ratio (LCR) in einer Bandbreite von 265,8% (Mai 2024) und 665,1% (März 2024). Zum Ende des Jahres 2024 setzte sich das Liquiditätsdeckungspotenzial (Counterbalancing Capacity), dass in Betrag und Zeitpunkt die Fähigkeit der Bank, liquide Mittel zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu wirtschaftlichen Konditionen zu beschaffen quantifiziert, wie folgt zusammen:
in EUR Mio.
| Liquiditätsdeckung | 31.12.2024 |
| :------------------ | :-------- |
| Münzen und Banknoten | 0,0 |
| Abziehbare Zentralbankreserven | 132,4 |
| Handelbare Aktiva der Stufe 1 | 178,2 |
| Handelbare Aktiva der Stufe 2A | 0,0 |
| Handelbare Aktiva der Stufe 2B | 0,0 |
| Counterbalancing Kapazität Gesamt | 310,7 |
Zum Ende des Jahres 2023 gliederte sich die Counterbalancing Capacity der Addiko Bank AG wie folgt:
in EUR Mio.
| Liquiditätsdeckung | 31.12.2023 |
| :------------------ | :-------- |
| Münzen und Banknoten | 0,0 |
| Abziehbare Zentralbankreserven | 126,7 |
| Handelbare Aktiva der Stufe 1 | 160,9 |
| Handelbare Aktiva der Stufe 2A | 0,0 |
| Handelbare Aktiva der Stufe 2B | 0,0 |
| Counterbalancing Kapazität Gesamt | 287,6 |
20.5.1. Überblick Liquiditätssituation
Im Jahr 2024 war die Liquiditätssituation der Addiko Bank AG von einem Liquiditätsüberhang bestimmt. Für das Jahr 2025 wird auf Basis der zu erwartenden Zu- bzw. Abflüsse ebenfalls von einer stabilen Liquiditätsposition ausgegangen. Das Konzentrationsrisiko als Teil des Liquiditätsrisikos wird an der Diversifizierung der Finanzierung nach den wichtigsten Produkten und der wesentlichen Währungen gemessen. Die größten Positionen der Refinanzierung, abgesehen von Aktien, sind Sicht- und Termineinlagen. Die Refinanzierung erfolgt fast ausschließlich in Euro. Sowohl Produkte als auch Währungen werden (in der Liquiditätsablaufbilanz) im Zeitverlauf analysiert und dargestellt.
Nachfolgend eine Übersicht der Fälligkeiten von finanziellen Verbindlichkeiten und Forderungen der Addiko Bank AG, in der folgende konservative Annahmen unterstellt wurden:
* Girokonten, Tagesgelder und Cash Collaterals sind am nächsten Werktag fällig;
* Die restlichen Primärmittel sind mit ihrer vertraglichen Fälligkeit eingestellt;
* Eigenkapitalkomponenten, materielle und immaterielle Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Steuern, Wertberichtigungen und nicht liquiditätsrelevante Positionen werden nicht dargestellt.
in EUR Mio.
| | 31. Dezember 2024 | 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
| :---------- | :----------------- | :----- | :---------- | :-------- | :---- |
| Forderungen | | | | | |
| an Kreditinstitute | 19,8 | 52,2 | 18,5 | 90,2 | |
| an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Zwischensumme | 19,8 | 52,2 | 18,5 | 90,2 | |
| Verbindlichkeiten | | | | | |
| gegenüber Kreditinstituten | 51,9 | 8,0 | 0,0 | 59,9 | |
| gegenüber Kunden | 541,3 | 43,6 | 0,0 | 584,9 | |
| Zwischensumme | 593,1 | 51,7 | 0,0 | 644,8 | |
| Saldo | -573,4 | 0,3 | 18,5 | -554,6 | |
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass ein Betrag i.H.v. EUR 90,2 Mio. aus Forderungen gegenüber Kreditinstituten besteht. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die Gesamtsumme der Forderungen und Verbindlichkeiten betrug zum 31. Dezember 2024 EUR -554,6 Mio.
in EUR Mio.
| | 31. Dezember 2023 | 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
| :---------- | :----------------- | :----- | :---------- | :-------- | :---- |
| Forderungen | | | | | |
| an Kreditinstitute | 8,2 | 52,5 | 2,5 | 63,2 | |
| an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Zwischensumme | 8,2 | 52,5 | 2,5 | 63,2 | |
| Verbindlichkeiten | | | | | |
| gegenüber Kreditinstituten | 50,9 | 30,7 | 10,0 | 91,6 | |
| gegenüber Kunden | 428,2 | 64,3 | 0,0 | 492,5 | |
| Zwischensumme | 479,1 | 95,0 | 10,0 | 584,1 | |
| Saldo | -470,9 | -42,5 | -7,5 | -520,9 | |
20.6. Marktpreisrisiko
Marktrisiken umfassen potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktpreisen. Die Addiko Bank AG gliedert Marktpreisrisiken nach den Risikofaktoren in Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienkursrisiken. Marktpreisrisiken können aus Wertpapieren (und wertpapierähnlichen Produkten), Geld- und Devisenprodukten, Derivaten, Währungs- und Ergebnissicherungen, eigenkapitalähnlichen Mitteln oder aus dem Aktiva-Passiva-Management resultieren. Die Addiko Bank AG ermittelt Marktrisiken im Rahmen der täglichen Überwachung mit Value-at-Risk-Verfahren auf Basis einer eintägigen Haltedauer mit einem Konfidenzniveau von 99,0%. Die Value at Risk (VaR) Methode errechnet den potentiellen Verlust über die angegebene Haltedauer für ein bestimmtes Konfidenzintervall. Die Value at Risk Methode ist ein statistisch definierter, wahrscheinlichkeitsbasierter Ansatz, der Marktvolatilitäten sowie Risikodiversifikationen berücksichtigt, indem Gegenpositionen und Korrelationen zwischen Produkten und Märkten herangezogen werden. Risiken können über alle Märkte und Produkte hinweg konsistent gemessen und zu Risikomaßnahmen aggregiert werden, um eine einzige aussagekräftige Risikozahl zu erhalten. Die von der Bank verwendete eintägige 99,0% Value at Risk Zahl spiegelt die 99,0% Wahrscheinlichkeit wider, dass der tägliche Verlust den gemeldeten VaR nicht überschreiten sollte. Die VaR-Methode zur Berechnung der täglichen Risikozahl basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation mit 10.000 Berechnungsläufen, oder einer Simulation unter dem Varianz-Kovarianz Ansatz. Während die letztgenannte Methode zur Berechnung des Zinsrisikos von nicht Handelsbuch zugehörigen Positionen verwendet wird, wird der Monte-Carlo-Ansatz dann verwendet, um potenzielle Verluste anderer Marktrisikoarten abzuschätzen. Die Bank verwendet den VaR zur Erfassung von potenziellen Verlusten, welche sich aus Änderungen der risikofreien Zinssätze, der Kreditmargen der Wertpapieremittenten, der Wechselkurse und der Aktienkurse ergeben. Die verwendeten VaR Modelle beruhen auf exponentiell gewichteten Volatilitäten und Korrelationen in den Marktrisikofaktoren, welche für eine Zeitreihe von 250 Tagen gesammelt wurden.
20.6.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko (mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau) der Addiko Bank AG für 2024 beträgt EUR 0,7 Mio. (Vergleichswert VaR zum 31. Dezember 2023: EUR 0,9 Mio.). Die Zinsbindungsbilanz enthält alle zinsrelevanten Positionen (bilanzierte Vermögenswerte und außerbilanzielle, nicht zu Handelszwecken gehaltene Positionen), die entweder vertraglich fixiert, variabel oder abhängig von Entwicklungsannahmen sind. Die Darstellung der stochastischen Cashflows erfolgt nach konzerneinheitlichen Standards. Alle zinssensitiven Positionen in der Bilanz werden als Grundlage für die Berechnung des wirtschaftlichen Werts und der ertragsbasierten Messgrößen (sowie anderer Messgrößen des Zinsänderungsrisikos) auf der Grundlage der Zinsschock- und Stressszenarien herangezogen. Alle nicht zinstragenden Positionen werden in der Berechnung des Zinsänderungsrisikos nicht berücksichtigt, sondern im Zusammenhang mit anderen Risikofaktoren wie etwa dem Beteiligungsrisiko behandelt. Die Methodik der regulatorischen Zinsrisikoberechnung orientiert sich an den EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuches (EBA/GL/2022/14) und den Leitlinien zum IRRBB und Credit-Spread-Risiko aus Nichthandelsbuchaktivitäten. In den regulatorischen Anforderungen ist festgelegt, dass die Auswirkung auf das EVE (Economic Value of Equity) in einem der im Anhang III der EBA/GL/2022/14 dargelegten sechs Szenarien und dem finalen Entwurf der RTS (Regulatory Technical Standards) zu den aufsichtsrechtlichen IRRBB-Ausreißertests (SOT – Supervisory Outlier Tests), 15% des Kernkapitals nicht überschreiten darf. Die Limite wurden zu keinem Zeitpunkt des Jahres erreicht bzw. überschritten.
20.6.2. Fremdwährungsrisiko
Die Datenbasis für die Ermittlung des Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko der Addiko Bank AG beruht auf den Zahlen des Data Warehouse und beinhaltet die operative Geschäftstätigkeit. Die offene Devisenposition deckt somit das FX-Risiko der Addiko Bank AG. Der größte Risikotreiber im Bereich Fremdwährung ist die Währung CHF. Das gesamte Volumen der offenen Devisenposition beträgt per 31. Dezember 2024 ca. EUR 0,1 Mio. (Volumen per 31. Dezember 2023 ca. EUR 0,1 Mio.), wobei die Währung RON den größten Anteil bildet. Der Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko beträgt per 31. Dezember 2024 mit einem Konfidenzintervall von 99,0% ca. EUR 192,6 pro Tag (Value at Risk per 31. Dezember 2023: EUR 511,5). Das VaR Limit von EUR 60 Tausend wurde zum Stichtag 31. Dezember 2024 eingehalten. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf Fremdwährung überwacht die Addiko Bank AG auch jede Konzentration relevanter einzelner Fremdwährungspositionen innerhalb einer Währung.
20.6.3. Credit Spread Risiko
Das Credit-Spread-Risiko bei der Addiko Bank AG beträgt zum Jahresende 2024 mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau EUR 0,1 Mio. (Value at Risk per 31. Dezember 2023: EUR 0,1 Mio.). Der größte Einflussfaktor im Credit-Spread-Risiko ist die Liquiditätsreservehaltung in Form von Wertpapieren bei der Addiko Bank AG.# 20. Risikomanagement
Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf das Credit-Spread-Risiko überwacht die Addiko Bank AG auch Konzentrationsrisiken innerhalb des Anleihenportfolios.
20.7. Operationales Risiko
20.7.1. Definition
Die Addiko Gruppe definiert das operationale Risiko (OpRisk) als das Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Systemen, Menschen oder externen Faktoren. Diese Definition schließt rechtliche Risiken ein, nicht aber Reputationsrisiken und strategische Risiken.
20.7.2. Rahmenvorgaben - Operationales Risikomanagement
Das operationale Risikomanagement betrifft alle Bereiche der Geschäftstätigkeit einer Bank und integriert Risikomanagement-Methoden in Prozesse, Systeme und Unternehmenskultur. Ein robustes operationales Risikomanagement umfasst die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung der operationalen Risiken sowie die Berichterstattung darüber, und bietet somit ein Instrument zur Besprechung und effektiven Eskalation von Herausforderungen, das zu einem besseren Risikomanagement und einer erhöhten institutionellen Widerstandsfähigkeit führt. Die umfassende Datenerfassung, die das Rahmenwerk unterstützt, ermöglicht die Analyse komplexer Sachverhalte und erleichtert maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren. Das operationale Risikomanagement stellt einen kontinuierlichen zyklischen Prozess dar. Dieser beinhaltet eine Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, eine risikorelevante Entscheidungsfindung, Szenarioanalysen sowie die Einführung von Risikokontrollen, was zu Entscheidungen über Akzeptanz, Minderung oder Vermeidung von Risiken führt.
20.7.3. Risikoüberwachung
Der Bereich Non Financial Risk Management berichtet monatlich an das Group Risk Executive Committee und quartalsweise an das Group Governance Risk Compliance Committee, um dem Management einen Überblick über die operationale Risikosituation gegeben, um eine risikobezogene Steuerung zu ermöglichen und um das operationale Risikomanagement in die Bankprozesse zu integrieren.
20.7.4. Überblick Exposure & Eigenkapital
Das operationelle Risiko zeigt in seinem zyklischen Verlauf Veränderungen in der Verlustrealisierung und wirkt sich somit auf das Management des operationellen Risikos aus, was durch die Prozesse der Erhebung von Verlustdaten und der Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, den beiden wichtigsten Instrumenten des operationellen Risikomanagements, sichtbar wird. Die Eigenkapitalanforderungen nach Säule 1 für das operationale Risiko werden unter Anwendung des Standardansatzes berechnet. Diese Berechnung basiert auf betrieblichen Erträgen unter Berücksichtigung der relevanten Indikatoren und Multiplikatoren für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Das Bewertungsmodell des operationalen Risikos in Bezug auf die interne Kapitaladäquanz basiert auf dem neuen Standardansatz (SMA).
20.8. Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
ESG-Risiken
Zu den ESG-Risiken zählen alle Risiken, die sich aus potenziellen direkten oder indirekten negativen Auswirkungen auf die Umwelt, Menschen und Gemeinschaften und ganz allgemein auf alle involvierten Stakeholdergruppen ergeben, zusätzlich zu den Risiken, die sich aus der Unternehmensführung ergeben. ESG-Risiken könnten sich auf die Rentabilität, die Reputation und die Kreditqualität auswirken und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Addiko behandelt die ESG-Risiken nicht als separate Risikoart, sondern integriert sie in die bestehende Risikoklassifizierung und in das bestehende Risikomanagement-Framework als Treiber für andere Risikoarten (z.B. Kreditrisiko oder operationelles Risiko). In Übereinstimmung mit den regulatorischen Erwartungen legt Addiko einen Fokus auf das Management von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiken). In diesem Zusammenhang berücksichtigt Addiko sowohl physische als auch Übergangsrisiken: Addiko behandelt die ESG-Risiken nicht als separate Risikoart, sondern integriert sie in die bestehende Risikoklassifizierung und in das bestehende Risikomanagement-Framework als Treiber für andere Risikoarten (z.B. Kreditrisiko oder operationelles Risiko). In Übereinstimmung mit den regulatorischen Erwartungen legt Addiko einen besonderen Fokus auf das Management von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiko). In diesem Zusammenhang berücksichtigt Addiko sowohl physische als auch Übergangsrisiken:
- Physisches Risiko bezieht sich auf die direkten Auswirkungen klimabedingter oder umweltbedingter Veränderungen, die „akut“ (z.B. extreme Wetterereignisse wie Hurrikane, Überschwemmungen und Waldbrände) oder „chronisch“ (bei fortschreitenden Veränderungen, wie anhaltend höheren Temperaturen, Hitzewellen, Dürren und steigendem Meeresspiegel) auftreten können.
- Das Übergangsrisiko bezieht sich auf die potenziellen Verluste, die sich aus der Umstellung zu einer emissionsarmen, Wirtschaft ergeben (z.B. Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Technologie oder Verbraucherpräferenzen und der Anlegernachfrage).
Die Addiko Gruppe führte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten eine Bewertung klimabezogener und anderer Umweltrisiken durch. In einem ersten Schritt bewertete die Addiko Gruppe die Auswirkungen des Klima- und Umweltwandels, in den Ländern, in denen sie aktiv ist, unter Berücksichtigung verschiedener kurz-, mittel- und langfristiger Szenarien. In einem zweiten Schritt analysierte die Addiko Gruppe, wie die im ersten Schritt identifizierten Auswirkungen auf die Gruppe übertragen werden. Basierend auf dieser Analyse kam Addiko zu dem Schluss, dass eine Auswirkung auf das Kreditrisiko besteht, obwohl angesichts der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios keine unmittelbare, materielle Bedrohung für die Qualität der Vermögenswerte der Addiko Gruppe besteht. Trotzdem treibt die potenzielle Auswirkung auf die Wirtschaft im Bereich der Geschäftstätigkeit von Addiko das systemische Risiko, dem Addiko ausgesetzt ist. Dabei zeigt sich, dass akute und chronische Klima- und Umweltrisiken bereits Auswirkungen auf makroökonomische Indikatoren haben, wobei der Schweregrad dieser Auswirkungen mittel- bis langfristig stark von den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels abhängt. Folglich berücksichtigte Addiko auch die Auswirkungen klimabedingter Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung der Kreditausfallquote verwendet werden, und wirkt sich somit direkt auf die Risikovorsorge des Kreditbuchs aus. Obwohl bei der Bewertung von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken keine unmittelbare Gefahr für die Addiko Gruppe festgestellt wurde, erfordert die Relevanz und die komplexen Herausforderungen des Themas eine kontinuierliche Überwachung. Ein besonderes Augenmerk legt Addiko auf die strikte Begrenzung jedes idiosynkratischen C&E-Risikos. In diesem Zusammenhang hat Addiko Branchen identifiziert, die von Klima- und Umweltrisiken betroffen sein könnten und vorsorglich Obergrenzen für die maximale Kreditvergabe in diesen Sektoren festgelegt, die sorgfältig überwacht werden. Darüber hinaus hat Addiko im Kreditvergabeprozesses Maßnahmen definiert, um die potenziellen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögensqualität der Kunden zu erkennen. Eine sorgfältige Bewertung ist erforderlich, um mögliche finanzielle, rechtliche oder Reputationsfolgen für die Bank zu vermeiden, die entstehen könnten, sie die Finanzierung des jeweiligen Unternehmens unterstützt.
21. Forschung und Entwicklung
Die Addiko Bank AG betreibt selbst keine Forschung und Entwicklung. Die Addiko Gruppe verwendet im Kundengeschäft einheitliche Banking Applikationen, die zu einem wesentlichen Teil konzernintern entwickelt werden. Die Entwicklungsarbeiten werden dezentral durch Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG erbracht.
22. Bericht über Zweigniederlassungen
Die Addiko Bank AG unterhält zum 31. Dezember 2024 zwei Zweigniederlassungen. Die Niederlassung in Klagenfurt am Wörthersee erbringt durch die dort beschäftigten Mitarbeiter überwiegend Finanz- und Backofficetätigkeiten für das Unternehmen. Mit 1. April 2024 hat die Niederlassung in Zagreb ihren Betrieb aufgenommen und werden nunmehr von dieser Markt-, Risiko- als auch Unterstützungstätigkeiten erbracht. Diese Dienstleistungen waren zuvor in der kroatischen Tochterbank angesiedelt und wurden von dieser im Rahmen der konzerninternen Leistungserbringung an die Addiko Bank AG verrechnet. Die Übernahme der Abteilungen mit insgesamt rund 25 Mitarbeitern führte durch eine nähere Anbindung dieser zu einer wesentlichen Verbesserung des Operating Models der Addiko Bank AG.
23. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Addiko Bank AG hat im Jahresdurchschnitt deutlich weniger als 500 Arbeitnehmer und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen nach § 243b UGB, womit die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für das Einzelinstitut unterbleibt. Die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung für die Addiko Gruppe erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 erstmals innerhalb des Konzernlageberichts und enthält auch die Offenlegung für die Muttergesellschaft gemäß § 243 Abs. 5 UGB.
24. Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Addiko Bank AG verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen und Prozesse definiert und organisatorisch umgesetzt werden. Das Ziel des internen Kontrollsystems der Addiko Bank AG liegt in der Sicherstellung effektiver und effizienter Geschäftsabläufe, einer angemessenen Bestimmung, Bewertung und Minderung von Risiken, einer sorgfältigen Führung der Geschäfte, verlässlich dargestellter finanzieller und nicht-finanzieller Informationen, sowohl intern als auch extern, sowie der Beachtung von Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internen Regelungen und Beschlüssen des Instituts.# Das interne Kontrollsystem (IKS) besteht aus einer Reihe von Regelungen, Verfahren und organisatorischen Strukturen, die darauf abzielen: ● die Unternehmensstrategie zu verankern, ● effektive und effiziente Geschäftsprozesse zu erreichen, ● den Wert des Unternehmensvermögens zu sichern, ● die Verlässlichkeit und Integrität von Buchhaltungs- und Managementdaten sicherzustellen, ● die Einhaltung aller Regelungen und Vorschriften im Rahmen der Geschäftsprozesse sicherzustellen. Eine spezielle Zielsetzung für den Rechnungslegungsprozess der Addiko Gruppe besteht in der Gewährleistung einer zeitnahen, einheitlichen und korrekten buchhalterischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle bzw. Transaktionen durch das IKS. Die Verankerung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess ist auch in den internen Regelungen und Vorschriften festgelegt. Das interne Kontrollsystem der Addiko Bank AG verfolgt einen prozessorientierten Ansatz. Die Addiko Bank AG setzt Kontrollaktivitäten mittels Prozessdokumentation ein. Diese umfasst die Überwachung und Dokumentation eines jeden Prozesses einschließlich Informationen über Prozessabläufe gemäß den intern aufgestellten Richtlinien für Prozessmanagement. Die insgesamte Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird laufend überwacht. Die Überwachung wesentlicher Risiken sowie die regelmäßigen Evaluierungen über alle Geschäftsbereiche (interne Kontrollfunktionen Risikomanagement, Compliance und interne Revision) zählen zum Tagesgeschäft der Addiko Bank AG. Die regelmäßige Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die unverzügliche Berichterstattung zu Mängel(n) des internen Kontrollsystems und die Eskalation an die betreffenden Stakeholder (z.B. Ausschüsse) sind eingerichtet. Mängel des internen Kontrollsystems, die durch einen Geschäftsbereich, die interne Revision oder durch andere Kontrollfunktionen identifiziert wurden, werden der entsprechenden Managementebene für den weiteren Entscheidungsprozess zeitnah berichtet und unverzüglich dort behandelt. Die interne Revision führt regelmäßig unabhängige Prüfungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen durch. Das interne Kontrollsystem selbst ist kein statisches System, sondern wird laufend an das sich ändernde Umfeld angepasst. Die Implementierung des internen Kontrollsystems beruht wesentlich auf der Integrität und dem ethischen Verhalten der Mitarbeiter. Der Vorstand und das Leadership Team gehen mit gutem Beispiel voran und nehmen ihre Führungsrolle aktiv und bewusst mittels der Förderung von hohen Standards im Hinblick auf Integrität und ethisches Verhalten sowie der Verankerung einer Risiko- und Kontrollkultur in einer Organisation, die die Wichtigkeit interner Kontrollen für alle Personalebenen hervorhebt und vorlebt, wahr. Wien, am 18. Februar 2025 Addiko Bank AG DER VORSTAND Herbert Juranek e.h. Vorsitzender des Vorstands Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h.Ganesh Krishnamoorthi e.h. Mitglied des Vorstands Mitglied des VorstandsMitglied des Vorstands
Jahresabschluss nach UGB/BWG
Bilanz zum 31. Dezember 2024 in EUR
| Aktiva | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | 138.232.148,22 | 132.342.964,96 |
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 172.651.910,88 | 157.900.114,78 |
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | ||
| a) täglich fällig | 18.902.591,57 | 8.242.066,59 |
| b) sonstige Forderungen | 71.323.534,77 | 55.950.320,65 |
| 90.226.126,34 | 64.192.387,24 | |
| 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||
| a) von öffentlichen Emittenten | 19.318.938,81 | 10.378.138,31 |
| b) von anderen Emittenten | 3.880.135,86 | 4.427.229,02 |
| 23.199.074,67 | 14.805.367,33 | |
| 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 45.114.400,00 | 45.015.200,00 |
| 6. Beteiligungen | 3.459,61 | 3.459,61 |
| 7. Anteile an verbundenen Unternehmen | 681.222.293,83 | 700.215.487,07 |
| darunter: an Kreditinstituten | 681.222.293,83 | 700.215.487,07 |
| 8. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 347.968,23 | 242.673,08 |
| 9. Sachanlagen | 203.491,33 | 303.011,42 |
| darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden | 69.207,00 | 111.673,00 |
| 10. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.866.472,12 | 2.347.565,88 |
| 11. Rechnungsabgrenzungsposten | 992.597,49 | 981.566,42 |
| Summe der Aktiva | 1.155.059.942,72 | 1.118.349.797,79 |
Posten unter der Bilanz 31.12.2024
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| 1. Auslandsaktiva | 1.013.152.669,55 | 983.188.521,60 |
Passiva 31.12.2024
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||
| a) täglich fällig | 51.895.182,73 | 30.721.283,96 |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 8.004.266,67 | 60.868.400,00 |
| 59.899.449,40 | 91.589.683,96 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||
| a) Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| aa) täglich fällig | 64.494.416,50 | 81.715.119,58 |
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 520.397.095,15 | 410.810.864,21 |
| 584.891.511,65 | 492.525.983,79 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 5.171.572,97 | 4.889.818,61 |
| 4. Rechnungsabgrenzungsposten | 114.544,95 | 191.984,87 |
| 5. Rückstellungen | ||
| a) Rückstellungen für Abfertigungen | 790.605,00 | 657.761,00 |
| b) Sonstige | 13.274.296,31 | 7.703.400,96 |
| 14.064.901,31 | 8.361.161,96 | |
| 5A. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 11.357.791,83 | 0,00 |
| 6. Gezeichnetes Kapital | ||
| a) Grundkapital | 195.000.000,00 | 195.000.000,00 |
| b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand | (2.128.580,00) | (1.668.840,00) |
| 192.871.420,00 | 193.331.160,00 | |
| 7. Kapitalrücklagen | ||
| a) nicht gebundene | 237.924.319,64 | 237.924.319,64 |
| 237.924.319,64 | 237.924.319,64 | |
| 8. Rücklagen für anteilsbasierte Vergütungen | 0,00 | 1.524.806,27 |
| 9. Gewinnrücklagen | ||
| a) gesetzliche Rücklage | 19.500.000,00 | 19.500.000,00 |
| b) andere Rücklage | 4.394.832,36 | 5.162.156,78 |
| 23.894.832,36 | 24.662.156,78 | |
| 10. Rücklagen für eigene Anteile (gebunden) | 2.128.580,00 | 1.668.840,00 |
| 11. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG | 22.741.018,61 | 22.741.018,61 |
| 12. Bilanzgewinn | 0,00 | 38.938.863,30 |
| Summe der Passiva | 1.155.059.942,72 | 1.118.349.797,79 |
Posten unter der Bilanz 31.12.2024
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| 1. Eventualverbindlichkeiten | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 |
| darunter: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 |
| 2. Kreditrisiken | 0,00 | 0,00 |
| darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften | 0,00 | 0,00 |
| 3. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 490.880.395,75 | 494.951.426,16 |
| darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der VO (EU) Nr. 575/2013 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 987.283.400,93 | 936.274.713,67 |
| darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr.575/2013 | ||
| a) hievon harte Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit. a) | 49,72% | 52,86% |
| b) hievon Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit. b) | 49,72% | 52,86% |
| c) hievon Gesamtkapitalquote gemäß Art 92 lit c) | 49,72% | 52,86% |
| 5. Auslandspassiva | 88.811.897,98 | 155.783.729,00 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember in EUR
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| 1. Zinsen und ähnliche Erträge | 19.296.229,92 | 17.969.892,51 |
| darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren | 5.715.755,89 | 3.874.892,91 |
| 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (18.942.751,21) | (13.958.595,86) |
| I. NETTOZINSERTRAG | 353.478,71 | 4.011.296,65 |
| 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | ||
| a) Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 5.114.400,00 | 0,00 |
| b) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 51.430.061,19 | 41.486.381,57 |
| 56.544.461,19 | 41.486.381,57 | |
| 4. Provisionserträge | 100.998,77 | 54.083,16 |
| 5. Provisionsaufwendungen | (620.653,99) | (500.693,32) |
| 6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften | 71.144,53 | 1.355,94 |
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 2.389.698,86 | 3.268.818,13 |
| II. BETRIEBSERTRÄGE | 58.839.128,07 | 48.321.242,13 |
| 8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||
| a) Personalaufwand: | ||
| aa) Löhne und Gehälter | (20.050.320,95) | (18.140.062,02) |
| bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | (3.112.041,19) | (2.936.458,83) |
| cc) Sonstiger Sozialaufwand | (220.029,56) | (189.342,88) |
| dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | (113.488,30) | (88.992,69) |
| ee) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen | (623.634,61) | (491.205,73) |
| (24.119.514,61) | (21.846.062,15) | |
| b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | (20.519.433,22) | (15.886.912,42) |
| (44.638.947,83) | (37.732.974,57) | |
| 9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 8 und 9 enthaltenen Vermögensgegenstände | (303.326,13) | (328.298,39) |
| 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (17.908,82) | (816.686,88) |
| III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN | (44.960.182,78) | (38.877.959,84) |
| IV. BETRIEBSERGEBNIS | 13.878.945,29 | 9.443.282,29 |
| 11./12. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens | 129.321,75 | (664.084,78) |
| 13./14. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen | (16.123.564,20) | 23.127.024,77 |
| V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | (2.115.297,16) | 31.906.222,28 |
| 15. Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken EUR 11.357.791,83) | (11.357.791,83) | 0,00 |
| 16. Steuern vom Einkommen und Ertrag | (1.163.975,39) | (737.732,20) |
| VI. JAHRESFEHLBETRAG/JAHRESÜBERSCHUSS | (14.637.064,38) | 31.168.490,08 |
| 17. Rücklagenbewegung | 0,00 | 0,00 |
| VII. JAHRESVERLUST/JAHRESGEWINN | (14.637.064,38) | 31.168.490,08 |
| 18. Gewinnvortrag | 14.637.064,38 | 7.770.373,22 |
| VIII. BILANZGEWINN | 0,00 | 38.938.863,30 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
Die Addiko Bank AG ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 350921k eingetragen. Die Firmenanschrift lautet Canettistraße 5/12. OG in 1100 Wien.Der Jahresabschluss wird beim Firmenbuchgericht hinterlegt und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (www.evi.gv.at) veröffentlicht. Die Addiko Bank AG unterliegt als Kreditinstitut der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5 in 1090 Wien sowie – zusätzlich – durch die Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstrasse 20 in 60314 Frankfurt am Main. Der Offenlegungsverpflichtung des Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (CRR) kommt die Addiko Bank AG auf Basis der konsolidierten Finanzlage der Addiko Gruppe nach. Die Offenlegung erfolgt auf ihrer Homepage unter www.addiko.com (-> Investor Relations -> Finanzberichte). Die Darstellung der konsolidierten Eigenmittel und konsolidierten Eigenmittelerfordernisse erfolgt im Konzernabschluss.
I. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
Aufgrund der Bestimmungen nach § 43 Abs. 1a BWG in Verbindung mit § 189a Z1 UGB gelten Kreditinstitute als Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE), sodass nach § 221 Abs. 3 UGB unabhängig von den Größenklassen stets die Rechtsvorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Addiko Bank AG wurde nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG), sowie – soweit anwendbar – nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Aktiengesetzes (AktG), jeweils in geltender Fassung, erstellt und basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern). Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Darüber hinaus wurde ein Lagebericht erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den in der Anlage 2 zu § 43 BWG enthaltenen Formblättern, wobei von dem gemäß § 53 Abs. 3 und § 54 Abs. 2 BWG bestehenden Wahlrecht der Zusammenfassung bestimmter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Gebrauch gemacht wurde. Die Wertangaben im Anhang erfolgen für das Berichtsjahr sowie für die Vorjahresbeträge in Euro (EUR). Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, erstellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die zum Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei der Bewertung berücksichtigt wurden.
Die Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, erfolgt zum Devisenmittelkurs des Bilanzstichtages. Für Termingeschäfte wird der jeweilige Terminkurs herangezogen.
Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden werden grundsätzlich mit dem Nennwert der Forderungen angesetzt; gebildete Kreditrisikovorsorgen wurden abgezogen. Dem Risiko aus dem Kreditgeschäft wird durch die Bildung von Risikovorsorgen für bilanzielle Forderungen bzw. Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte Rechnung getragen. Die Methodik der Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 9 und basiert auf der Ermittlung eines erwarteten Kreditausfallsbetrages (Expected Credit Losses). Für wesentliche notleidende Geschäfte erfolgt die Ermittlung der Risikovorsorge mittels individueller Beurteilung, während für unwesentliche notleidende Geschäfte eine Risikovorsorge unter Verwendung eines pauschalen Berechnungsansatzes für einzelne Portfoliogruppen ermittelt wird. Für übrige bilanzielle Forderungen bzw. außerbilanzielle Geschäfte werden Risikovorsorgen in Form eines auf Transaktionsebene modellierten Wertberichtigungsmodells gebildet. Dotierungen sowie Auflösungen erfolgen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 11./12. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Wertpapiere, die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (Liquiditätsreserve), sind dem Umlaufvermögen gewidmet und werden – sofern es sich um börsennotierte Wertpapiere handelt – gemäß § 56 Abs. 5 BWG zum Marktwert bilanziert. Nicht börsennotierte Wertpapiere werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Ein etwaig bei Erwerb des Wertpapieres vorhandenes Agio bzw. Disagio wird vom Erwerbszeitpunkt bis zum Laufzeitende zeitanteilig aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten keine Umklassifizierungen.
Wertpapiere, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und entsprechend gewidmet sind, werden gemäß § 56 Abs. 1 BWG als Finanzanlagevermögen bilanziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren des Finanzanlagevermögens wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 sowie § 56 Abs. 3 BWG zeitanteilig verteilt. Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen werden dann vorgenommen, wenn diese von Dauer sind. Es wird anlassbezogen bzw. zumindest jährlich überprüft, ob im Bereich des Finanzanlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung eingetreten ist. Sofern eine nachhaltige Verschlechterung der Bonität des Emittenten festgestellt wird, wird hierfür eine außerplanmäßige Abwertung vorgenommen. Für jene Wertpapiere, die in das Finanzanlagevermögen umklassifiziert wurden, gilt, dass sofern zum Bilanzstichtag der Marktwert über dem Buchwert zum Umklassifizierungsstichtag, aber unterhalb des Tilgungskurses liegt, eine Wertaufholung (Zuschreibung) verpflichtend zu erfolgen hat.
Die Ermittlung des Zinsergebnisses erfolgt auf Basis der Effektzinsmethode. Wertpapiere werden im Handelsbuch geführt, sofern diese mit der Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer mit Handelsabsicht gehaltener Positionen des Handelsbuchs erworben werden. Diese Positionen werden mit dem Marktwert zum Bilanzstichtag bewertet. Bei den zum Marktwert zu bilanzierenden Finanzinstrumenten wird dieser grundsätzlich anhand von Börsenkursen ermittelt. Wenn kein Börsenkurs vorhanden ist, werden die zukünftigen Cashflows eines Finanzinstruments mit der jeweiligen Zinskurve auf den Barwert diskontiert. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung marktüblicher finanzmathematischer Verfahren.
Kreditinstitute dürfen gemäß § 57 Abs. 3 BWG auf der Passivseite ihrer Bilanz zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken einen Fonds für allgemeine Bankrisiken als Sonderposten bilden. In diesen Fonds können jene Beträge eingestellt werden, die das Kreditinstitut zur Deckung besonderer bankgeschäftlicher Risiken aus Gründen der Vorsicht für geboten erachtet.
Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Pensionsgeber das rechtliche Eigentum an Vermögenswerten für begrenzte Zeit auf den Pensionsnehmer entgeltlich überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen oder können. Sofern es sich um echte Pensionsgeschäfte handelt, werden die übertragenen Vermögensgegenstände weiterhin in der Bilanz der Addiko Bank AG ausgewiesen und nach den für den jeweiligen Bilanzposten geltenden Regeln bewertet. Der Pensionsgeber hat i.H.d. für die Übertragung erhaltenen Betrages eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer auszuweisen. Die resultierenden Verpflichtungen werden in der Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht aufgrund einer dauerhaften Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist. Für den Fall, dass eine bereits abgewertete Beteiligung basierend auf einem ermittelten höheren Unternehmenswert wieder zuzuschreiben ist, erfolgt dies maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Bei Hinweisen auf eine Wertminderung wird anlassbezogen, aber zumindest einmal jährlich zum Bilanzstichtag, eine Werthaltigkeitsprüfung der Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis eines Dividend Discount-Cashflow Modells (DDCF-Model), das den Besonderheiten des Bankgeschäfts, einschließlich den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen, Rechnung trägt. Methodisch erfolgt dies in Anlehnung an International Accounting Standards (IAS) 36, wobei als erzielbarer Betrag der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Erfüllung aller entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Aktionäre ausgeschüttet werden können, herangezogen wird. Die Berechnung der zukünftig ausschüttungsfähigen Gewinne basiert auf einer, vom Vorstand der Tochtergesellschaften beschlossenen, Detailplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Darüber hinaus wurde eine Interimsphase von 5 Jahren definiert, ohne den Detailplanungszeitraum zu verlängern. Es wird im Bewertungsmodell unterstellt, dass während der Detailplanungsphase und der Interimsphase die Tochterbanken Dividenden und Kapital in voller Höhe ausschütten, um das vorhandene Eigenkapital an die erwarteten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen anzugleichen. Die Ergebnisprognosen über die Interimsphase hinaus werden aus dem prognostizierten Ergebnis für das letzte Jahr der Planungsperiode und einer langfristigen Wachstumsrate abgeleitet (ewige Rente). Der Barwert dieser ewigen Rente, dem eine stabile Wachstumsrate zugrunde liegt („terminal value“), berücksichtigt makroökonomische Parameterschätzungen und wirtschaftlich nachhaltige Zahlungsströme. Bei der Berechnung der ewigen Rente geht das Modell von einer normalisierten, ökonomisch nachhaltigen Ertragssituation aus, in der die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalkosten konvergieren.# Discount Rate Calculation
The discount rate is based on the (expected) return of an adequate alternative capital investment compared to the object of valuation. When determining the objective company value, achievable returns from a bundle of equity interests listed on the capital market (stock portfolio) are generally used as a benchmark for the alternative return, with adjustments made to the risk structure of the object of valuation. The adjustment to the risk structure of the object of valuation is made based on the Capital Asset Pricing Model (CAPM). The calculation of the cost of equity takes into account the following components: risk-free interest rate, market risk premium (MRP), country risk premium (LRP), beta factor, and inflation differential (risk-free interest rate + MRP + LRP * Beta factor + inflation differential). When deriving the base interest rate according to the Svensson formula, a yield curve for a term of 30 years was used, taking into account the current interest rate level and the interest rate expectations published by the Deutsche Bundesbank. The yield curve data used were estimated based on the observed current yields of (quasi) risk-free coupon bonds. The determined yield curve reflects the relationship between interest rates and maturities as would apply to zero-coupon bonds without credit default risk. Entrepreneurial commitment is always associated with risks and opportunities, which is why risk premiums (risk surcharges) on the base interest rate were included in the calculation of the discount rate. For determining the risk surcharge, models for pricing on capital markets (alternative investment) were used. According to CAPM, the company-specific risk premium is obtained by multiplying the company's beta factor by the market risk premium (MRP) before personal tax, where the beta factor is a measure of company risk relative to market risk. The market return was set at 9.25% (2023: 9.25%) unchanged, taking into account the risk-free interest rate. The country risk premium (LRP), which is composed of political and legal risks, used the values published annually by Prof. Aswath Damodaran (http://pages.stern.nyu.edu/~adamodar/) including the volatility multiplier as a 3-year average. Since the subsidiaries of Addiko Bank AG are not listed on the stock exchange, their own beta factors could not be empirically determined. Instead, beta factors of listed comparable companies had to be used. To select and delineate the relevant comparable companies, listed financial institutions in Austria, CEE, and SEE that are active in retail and corporate customer business and whose business model most closely matches that of the subsidiary banks were used. The median RAW BETA from these financial institutions was used to determine the average BETA (calculated as a 3-year average). To account for currency risks arising from the conversion of business plans into Euros using historical exchange rates, an inflation differential between Germany and the respective country was applied for the expected average of the years 2025 to 2029. Future growth of financial surpluses results from productivity and efficiency increases as well as organic growth from price, volume, and structural effects. In the detailed planning period, these growth potentials are reflected in the company's planning and thus in the financial surpluses. For saturated economies, a growth discount of 1.0% (2023: 1.0%) is applied. Since the respective economies of the bank investments offer greater development potential compared to Western Europe, a growth discount in a range between 1.0% and 3.0% (2023: between 1.0% and 3.0%) was taken into account.
| 2024 / Institute | Risiko-freier Zinssatz | Markt-risiko-prämie | Länder-risiko-prämie | Beta | Inflations-differ-ential | Kapital-kosten | Lang-fristiger Wachstums-abschlag | Kapital-kosten Ewige Rente |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Addiko Bank d.d., Ljubljana (Slowenien) | 2,59% | 6,66% | 1,16% | 1,34 | 0,16% | 12,86% | -1,00% | 11,86% |
| Addiko Bank d.d., Zagreb (Kroatien) | 2,59% | 6,66% | 2,00% | 1,34 | 0,40% | 13,94% | -1,00% | 12,94% |
| Addiko Bank d.d., Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 2,59% | 6,66% | 8,86% | 1,34 | 0,28% | 20,68% | -2,50% | 18,18% |
| Addiko Bank a.d., Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 2,59% | 6,66% | 8,86% | 1,34 | 0,28% | 20,68% | -2,50% | 18,18% |
| Addiko Bank a.d., Beograd (Serbien) | 2,59% | 6,66% | 3,79% | 1,34 | 0,63% | 15,96% | -1,50% | 14,46% |
| Addiko Bank AD, Podgorica (Montenegro) | 2,59% | 6,66% | 5,96% | 1,34 | 0,44% | 17,94% | -2,00% | 15,94% |
| 2023 / Institute | Risiko-freier Zinssatz | Markt-risiko-prämie | Länder-risiko-prämie | Beta | Inflations-differ-ential | Kapital-kosten | Lang-fristiger Wachstums-abschlag | Kapital-kosten Ewige Rente |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Addiko Bank d.d., Ljubljana (Slowenien) | 2,22% | 7,03% | 1,13% | 1,36 | 0,18% | 13,08% | -1,00% | 12,08% |
| Addiko Bank d.d., Zagreb (Kroatien) | 2,22% | 7,03% | 2,42% | 1,36 | 0,52% | 14,71% | -1,50% | 13,21% |
| Addiko Bank d.d., Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 2,22% | 7,03% | 8,65% | 1,36 | 0,20% | 20,62% | -3,00% | 17,62% |
| Addiko Bank a.d., Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 2,22% | 7,03% | 8,65% | 1,36 | 0,20% | 20,62% | -3,00% | 17,62% |
| Addiko Bank a.d., Beograd (Serbien) | 2,22% | 7,03% | 3,70% | 1,36 | 1,16% | 16,63% | -1,50% | 15,13% |
| Addiko Bank AD, Podgorica (Montenegro) | 2,22% | 7,03% | 5,82% | 1,36 | 0,68% | 18,27% | -2,00% | 16,27% |
The shares in affiliated companies decreased from EUR 700.2 million as of December 31, 2023, to EUR 681.2 million as of December 31, 2024. The reduction in book value is attributable to the following factors:
- Adapted business plan focusing on profitable business with consumer loans (Consumer) and small and medium-sized enterprise financing (SME), as well as capital release from the decline in loans in non-focus areas, reflecting the changed interest rate environment and market conditions.
- Non-recognition of capital and dividend distributions from surplus capital for the years 2025 and 2026 by the Slovenian, Croatian, and Bosnian banking subsidiaries due to possible regulatory restrictions, attributable to the current shareholder structures.
- Partially offsetting effects from lower capital costs, mainly due to lower country risk costs in Croatia, lower price volatility risk (beta), and lower inflation differentials, as well as lower capital requirements in Croatia, Serbia, and Sarajevo.
| Institute | Buchwert 31.12.2023 | Buchwert 31.12.2024 | Aufwertung/Abwertung | Anschaffungswert | Eigenkapital 31.12.2024 | P/B 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Addiko Bank d.d., Ljubljana (Slowenien) | 191,619,186 | 172,707,680 | -18,911,505 | 208,300,000 | 199,650,322 | 0,87 |
| Addiko Bank d.d., Zagreb (Kroatien) | 243,183,333 | 270,868,159 | 27,684,827 | 649,884,027 | 423,507,569 | 0,64 |
| Addiko Bank d.d., Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 58,419,775 | 56,108,165 | -2,311,609 | 110,586,698 | 107,144,751 | 0,52 |
| Addiko Bank a.d., Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 49,693,707 | 49,815,926 | 122,219 | 76,598,792 | 108,386,273 | 0,46 |
| Addiko Bank a.d., Beograd (Serbien) | 144,798,384 | 120,839,074 | -23,959,309 | 244,359,095 | 203,763,263 | 0,59 |
| Addiko Bank AD, Podgorica (Montenegro) | 12,501,103 | 10,883,288 | -1,617,815 | 55,271,714 | 39,653,079 | 0,27 |
| Gesamt | 700,215,487 | 681,222,294 | -18,993,193 | 1,345,000,326 | 1,082,105,258 | 0,63 |
Intangible assets and property, plant and equipment are valued at acquisition or production costs, reduced by scheduled and, if necessary, unscheduled depreciation. Scheduled depreciation is carried out on a straight-line basis. Depreciation rates for movable assets are between 14.3% and 50.0%, and for software between 14.3% and 33.3%. Low-value assets with acquisition costs of less than EUR 1,000 (including VAT) are depreciated immediately in the year of acquisition. Liabilities are recognized at their settlement amount. Provisions for jubilee payments were determined in accordance with AFRAC Statement 27 and IAS 19 using actuarial methods according to the "Projected Unit Credit Method". The calculation was carried out with an interest rate of 2.98% (2023: 3.85%) and a salary trend of 3.81% p.a. (2023: 4.0%), taking into account a fluctuation discount depending on the length of service between 0.0% and 4.35% (2023: 0.0% to 4.13%). Changes in these provisions are recognized in the profit and loss statement in the item "Personnel expenses" within "General administrative expenses". Provisions for severance obligations were determined in accordance with IAS 19 using an actuarial method applying the "Projected Unit Credit Method". The calculation was carried out with an interest rate of 2.98% (2023: 3.85%) and a salary trend of 3.81% p.a. (2023: 4.0%), taking into account a fluctuation discount depending on the length of service between 0.0% and 4.35% (2023: 0.0% to 4.13%). The biometric basic data are considered using the generation mortality tables AVÖ 2018 P (2023: AVÖ 2018 P) for employees. The calculations are based on a calculated retirement age of 60 years for women and 65 years for men, taking into account statutory transitional provisions and individual contractual specificities. At the valuation date, the severance provision is determined under the assumption that the saving is evenly distributed until the payout date. Changes in these provisions are recognized in the profit and loss statement in the item "Personnel expenses" within "General administrative expenses". There are no performance-related pension commitments on the part of Addiko Bank AG.# ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (Fortsetzung)
Personalaufwand
Die ausgewiesenen Pensionsaufwendungen betreffen ausschließlich beitragsorientierte Zahlungen für aktive Dienstnehmer, welche an die VBV-Pensionskasse AG geleistet werden. Zusätzlich zum Jahresbonus wurde im Rahmen eines Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF) für bestimmte Mitarbeiter (einschließlich des Vorstands) variable Vergütungskomponenten in Form von anteilsbasierter Vergütung gewährt. Bei der Bilanzierung orientiert sich Addiko an der AFRAC-Stellungnahme 3 „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütungen in UGB-Abschlüssen“.
Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien
Der beizulegende Zeitwert der Aktien, die dem Vorstand im Rahmen des variablen Vergütungsplans gewährt werden, wird als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst, d. h. über das Jahr, auf das sich der Bonus bezieht, und über den Erdienungszeitraum der Aktien. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet und im Eigenkapital in der gesonderten Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen erfasst. Beim erstmaligen Ansatz wird der gewährte Betrag auf der Grundlage der erwarteten Erfüllung der Ausübungsbedingungen geschätzt. Die Schätzungen der Dienstbedingungen und der nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen werden am Ende des Berichtszeitraums überprüft, und die Anpassungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen erfasst. Werden Aktien verwirkt, weil der Mitarbeiter die Dienstbedingungen während des Erdienungszeitraums nicht erfüllt hat, werden alle zuvor im Zusammenhang mit diesen Aktien erfassten Aufwendungen rückgend gemacht, oder, wenn die Aktien nach dem Erdienungszeitraum verwirkt werden, werden sie mit dem Eigenkapital verrechnet.
Im Laufe des Jahres 2024 genehmigte der Aufsichtsrat eine Änderung des langfristigen Incentiveplans mit der Umwandlung des bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramms in ein Phantomaktienprogramm. Dementsprechend ist die Bilanzierungsmethode für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Aktien beginnend ab 2024 nicht mehr anwendbar, da das neue Phantomaktienprogramm als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich erfasst wird.
Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich werden als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst. Die Verbindlichkeiten werden zu jedem Berichtszeitpunkt bis zur Begleichung zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Die endgültigen Kosten einer Prämie mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, die dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag entsprechen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag, der bestmöglich geschätzt wurde, angesetzt. Sie berücksichtigen alle der Höhe und/oder hinsichtlich der Fälligkeit nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten.
Derivative Finanzgeschäfte
Derivative Finanzgeschäfte werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung dem Bank- oder Handelsbestand zugeordnet. Sie werden als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht in der Bilanz ausgewiesen. Derivate, die dem Handelsbuch gewidmet sind (Devisentermingeschäfte sowie Credit Default Swaps), werden im UGB mit dem Marktwert bilanziert und unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sofern Bankbuch-Derivate nicht in einer direkten Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft stehen und andere als Währungsrisiken absichern, so wird für die zum Bilanzstichtag existierenden negativen Marktwerte eine Drohverlustrückstellung bilanziert, sowie auch für nicht vollständig effektive Sicherungsbeziehungen. Gesehzhlte bzw. erhaltene Optionsprämien werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt. Für die Bewertung von Finanzinstrumenten mit Optionscharakter werden Optionspreismodelle auf Basis von verallgemeinerten Black-Scholes-Modellen bzw. nach Hull-White-Modellen unter Anwendung aktueller Marktparameter herangezogen.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (91)
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Folgende Bilanzpositionen enthalten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
| in EUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| A3: Forderungen an Kreditinstitute | 90.226.126 | 64.192.387 |
| davon an verbundene Unternehmen | 85.070.273 | 57.137.146 |
| davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
| davon an Konzernfremde | 5.155.853 | 7.055.241 |
| A4: Forderungen an Kunden | 0 | 0 |
| davon an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
| davon an Konzernfremde | 0 | 0 |
| A6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 45.114.400 | 45.015.200 |
| davon an verbundene Unternehmen | 45.114.400 | 45.015.200 |
| davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
| davon an Konzernfremde | 0 | 0 |
| P1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 59.899.449 | 91.589.684 |
| davon an verbundene Unternehmen | 59.479.449 | 90.546.586 |
| davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
| davon an Konzernfremde | 420.000 | 1.043.098 |
| P2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 584.891.512 | 492.525.984 |
| davon an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
| davon an Konzernfremde | 584.891.512 | 492.525.984 |
Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen im Geschäftsjahr 2024 von EUR 64.192.387 auf EUR 90.226.126, was einer Erhöhung um EUR 26.033.739 entspricht, wobei diese im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen an verbundene Unternehmen resultiert. In den Forderungen an Kreditinstitute sind nachrangige Forderungen an verbundene Unternehmen i.H.v. EUR 64.577.250 (2023: EUR 48.609.208) enthalten. Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält ausschließlich das Additional Tier 1-Instrument (AT1-Instrument), welches von der kroatischen Tochterbank in 2021 zu marktüblichen Bedingungen begeben wurde. Grundsätzlich weist dieses Instrument keine Beschränkung der Laufzeit auf, allerdings bestehen seitens des Emittenten bedingte Kündigungsrechte, die ordentliche Kündigungsmöglichkeit steht diesem erstmalig fünf Jahre nach der Ausgabe zu. Der Kupon des AT1-Instruments wird jeweils im Dezember des Vorjahres festgelegt, wobei dieser auf Basis 12m-Euribor +9,25% p.a. festgesetzt wird. Die Kuponzahlung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen ausgewiesen. Der auf das Geschäftsjahr 2024 entfallende Kupon wird im Folgejahr dann ausbezahlt, wenn dieser in dem für 2024 ausgewiesenen Jahresergebnis der Tochterbank Deckung findet. Für den unter Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere im Geschäftsjahr 2024 aktivierten Betrag ist dieses Kriterium erfüllt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen ausschließlich die Online-Einlagen, das sind die in Österreich und Deutschland aufgenommenen Tages- und Festgelder.
(92) Fristengliederung der Bilanzpositionen
| in EUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| A3: Forderungen an Kreditinstitute | 90.226.126 | 64.192.387 |
| - täglich fällig | 19.770.626 | 8.242.067 |
| - bis drei Monate | 0 | 0 |
| - über drei Monate bis ein Jahr | 0 | 932.439 |
| - über ein Jahr bis fünf Jahre | 51.967.178 | 52.536.575 |
| - über fünf Jahre | 18.488.323 | 2.481.307 |
| P1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 59.899.449 | 91.589.684 |
| - täglich fällig | 51.869.498 | 30.721.284 |
| - bis drei Monate | 0 | 20.171.667 |
| - über drei Monate bis ein Jahr | 0 | 30.690.333 |
| - über ein Jahr bis fünf Jahre | 8.029.951 | 10.006.400 |
| - über fünf Jahre | 0 | 0 |
| P2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 584.891.512 | 492.525.984 |
| - täglich fällig | 64.735.005 | 81.715.120 |
| - bis drei Monate | 192.354.220 | 261.392.287 |
| - über drei Monate bis ein Jahr | 284.177.049 | 85.134.655 |
| - über ein Jahr bis fünf Jahre | 43.625.239 | 64.283.921 |
| - über fünf Jahre | 0 | 0 |
In der Position Forderungen an Kreditinstitute befinden sich im „über ein Jahr bis fünf Jahre“-Laufzeitband ausschließlich Refinanzierungslinien an Tochterbanken. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Festgeld der Tochterbank von Sarajevo i.H.v. EUR 8.000.000 enthalten, welches eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist. Zusätzlich beträgt die Restlaufzeit sonstiger Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 2.837.799 (2023: EUR 2.317.243) weniger als ein Jahr, wobei sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 28.673 (2023: EUR 30.322) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 5.169.150 (2023: EUR 4.558.766) weisen zum 31. Dezember 2024 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
(93) Wertpapiere
Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BWG:
| in EUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralbank zugelassen sind | 172.651.911 | 157.900.115 |
| davon börsennotiert (bn) | 172.651.911 | 157.900.115 |
| davon nicht börsennotiert (nbn) | 0 | 0 |
| davon Anlagevermögen (AV) | 169.136.295 | 154.584.364 |
| davon Zinsabgrenzung zu Anlagevermögen (Zinsabgrenzung AV) | 3.515.616 | 3.315.751 |
| davon Umlaufvermögen (UV) | 0 | 0 |
| davon Zinsabgrenzung zu Umlaufvermögen (Zinsabgrenzung UV) | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 23.199.075 | 14.805.367 |
| davon börsennotiert (bn) | 23.199.075 | 14.805.367 |
| davon nicht börsennotiert (nbn) | 0 | 0 |
| davon Anlagevermögen (AV) | 22.854.469 | 14.604.576 |
| davon Zinsabgrenzung AV | 344.605 | 200.791 |
| davon Umlaufvermögen (UV) | 0 | 0 |
| davon Zinsabgrenzung UV | 0 | 0 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 45.114.400 | 45.015.200 |
| davon börsennotiert | 0 | 0 |
| davon nicht börsennotiert | 45.114.400 | 45.015.200 |
| davon Anlagevermögen | 40.000.000 | 40.000.000 |
| davon Zinsabgrenzung AV |
davon Umlaufvermögen 0 0
davon Zinsabgrenzung UV 0 0
Beteiligungen 3.460 3.460
davon börsennotiert (bn) 0 0
davon nicht börsennotiert (nbn) 3.460 3.460
Anteile an verbundenen Unternehmen 681.222.294 700.215.487
davon börsennotiert (bn) 0 0
davon nicht börsennotiert (nbn) 681.222.294 700.215.487
Im Geschäftsjahr 2025 werden zwei im Aktivbestand gehaltene festverzinsliche Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 13.144.776 (Vorjahresangabe bezogen auf das Geschäftsjahr 2024: EUR 20.562.465) auslaufen. Festverzinsliche Wertpapiere nicht öffentlicher Emittenten, die am Bilanzstichtag bei der Oesterreichischen Nationalbank refinanzierungsfähig waren, belaufen sich auf EUR 3.753.090 (2023: EUR 0). In den Wertpapieren sind keine übertragenen, aber nicht vollständig ausgebuchten Wertpapiere (echte Pensionsgeschäfte) enthalten (2023: EUR 0). Der Unterschiedsbetrag zwischen den Rückzahlungsbeträgen und den fortgeführten Anschaffungskosten von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens setzt sich aus EUR 1.831.978 (2023: EUR 2.591.608), die zukünftig als Aufwand, und EUR 4.317.050 (2023: EUR 3.253.874), die zukünftig als Ertrag erfasst werden, zusammen. Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält ausschließlich das Additional Tier 1-Instrument (AT1-Instrument), welches von der kroatischen Tochterbank 2021 begeben wurde. Außer dem von der kroatischen Tochterbank emittierten AT1-Instrument gibt es im Wertpapierbestand keine nachrangigen Wertpapiere gemäß § 45 Abs. 2 BWG. Die Addiko Bank AG führt ein Handelsbuch.
Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gliedern sich wie folgt:
| EUR 31.12.2024 | EUR 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| a) von öffentlichen Emittenten | 19.318.939 | 10.378.138 |
| b) von anderen Emittenten | 3.880.136 | 4.427.229 |
| Eigene Emissionen | 0 | 0 |
| Inländische Anleihen KI | 0 | 0 |
| Ausländische Anleihen KI | 3.880.136 | 4.427.229 |
| Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen | 0 | 0 |
| Wandelanleihen | 0 | 0 |
| Sonstige Anleihen | 0 | 0 |
| Gesamt | 23.199.075 | 14.805.367 |
(94) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Angaben über Beteiligungsunternehmen gemäß § 238 Z 2 UGB sind in der Beilage 3 zum Anhang angeführt. Im Geschäftsjahr 2024 mussten bei Anteilen an verbundenen Unternehmen Abwertungen i.H.v. insgesamt EUR –18.993.193 (2023: Aufwertung i.H.v. EUR 18.545.603) vorgenommen werden. Nach erfolgter Bewertung beträgt der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2024 EUR 681.222.294 (2023: EUR 700.215.487). Die in 2024 erfasste Abwertung war insbesondere darauf zurückzuführen, dass - im Zusammenhang mit Unsicherheiten auf Ebene der Anteilseigner der Bank - in der Bewertung einzelner Beteiligungen die zeitlich begrenzte Nichtdurchführbarkeit von Kapitalherabsetzungen im Rahmen der Bewertungsmethodik zu berücksichtigen war. Gemäß § 93 Abs. 1 BWG haben Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Einlagen entgegennehmen, der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes anzugehören. Die Addiko Bank AG ist Mitglied bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA, Wien).
(95) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Eine Aufgliederung der einzelnen Posten und ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel enthalten (Beilage 1 zum Anhang). Der Buchwert immaterieller Vermögensgegenstände, die von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden, beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 44.671 (2023: EUR 32.340).
(96) Sonstige Vermögensgegenstände
| in EUR 31.12.2024 | in EUR 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Forderungen an verbundenen Unternehmen | 357.971 | 202.722 |
| Forderungen aus der Fremdwährungsbewertung von Bankbuch-Derivaten | 56.430 | 575.882 |
| aktive Zinsabgrenzung aus Derivaten | 51.492 | 145.620 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 26.222 | 239.448 |
| Verrechnungsforderungen | 2.374.358 | 1.183.894 |
| Gesamt | 2.866.472 | 2.347.566 |
| davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam | 2.866.472 | 2.347.566 |
Die Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände um EUR 518.906 auf EUR 2.866.472 (2023: EUR 2.347.566) resultiert zum Großteil aus den Finanzamtsverrechnungskonten.
(97) Rechnungsabgrenzungsposten
Der Gesamtbetrag der aktiven Rechnungsabgrenzungen beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 992.597 (2023: EUR 981.566). Darunter sind vorausbezahlte Aufwendungen, die über die Laufzeit verteilt anzusetzen sind, sowie Vorauszahlungen aus der Gehaltsverrechnung i.H.v. EUR 574.577 (2023: EUR 551.850) enthalten.
(98) Sonstige Verbindlichkeiten
| in EUR 31.12.2024 | in EUR 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus konzerninterner Leistungsverrechnung | 24.451 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 421.889 | 509.955 |
| Abgaben und Gebühren | 3.771.461 | 2.598.768 |
| Verbindlichkeiten aus Restrukturierung | 446.398 | 553.737 |
| Verbindlichkeiten aus der Fremdwährungsbewertung von Bankbuch-Derivaten | 56.191 | 570.731 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 451.183 | 656.628 |
| Gesamt | 5.171.573 | 4.889.818 |
| davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam | 4.900.538 | 4.511.445 |
(99) Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum 31. Dezember 2024 EUR 114.545 (2023: EUR 191.985).
(100) Rückstellungen
Von den gesamten Rückstellungen i.H.v. EUR 14.064.901 (2023: EUR 8.361.162) setzen sich die sonstigen Rückstellungen wie folgt zusammen:
| in EUR 31.12.2024 | in EUR 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Prämien | 8.546.025 | 4.759.902 |
| Übrige sonstige Rückstellungen | 2.410.783 | 1.141.670 |
| Rückstellungen Abfindung Konkurrenzklausel | 0 | 0 |
| Rechts- und Beratungsaufwendungen | 1.115.104 | 858.640 |
| Noch nicht konsumierte Urlaube und Überstunden | 916.792 | 728.604 |
| Jubiläumsgeld | 285.592 | 214.585 |
| Gesamt | 13.274.296 | 7.703.401 |
Zum 31. Dezember 2024 sind keine Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich in den Prämienrückstellungen enthalten (2023: EUR 1.064.324). Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für externe Dienstleister.
(101) Angaben zu Risikovorsorgen
| in EUR 31.12.2024 | in EUR 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Erwartete Kreditverluste für Forderungen an Kreditinstitute | –546.175 | –658.235 |
| Erwartete Kreditverluste für übrige Forderungen | 0 | 0 |
| Erwartete Kreditverluste für Außerbilanzielle Risiken aus dem Kreditgeschäft | 0 | 0 |
| Gesamt | –546.175 | –658.235 |
(102) Fonds für allgemeine Bankrisiken
Zum 31. Dezember 2024 wurde die Dotierung eines Fonds für allgemeine Bankrisiken i.H.v. EUR 11.357.792 (2023: EUR 0) vorgenommen. Die Bildung steht im Zusammenhang mit der erwarteten Zunahme des allgemeinen Geschäftsrisikos, welche durch die aktuelle Aktionärsstruktur der Addiko Bank AG bedingt ist.
(103) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Addiko Bank AG beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 195.000.000 (2023: EUR 195.000.000) und ist in 19.500.000 (2023: 19.500.000) auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien unterteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 212.858 Stück (31. Dezember 2023: 166.884 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 19.287.142 Aktien (31. Dezember 2023: 19.333.116 Aktien) im Umlauf befanden.
In der Hauptversammlung am 21. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 AktG zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8, Abs. 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien mit der Absicht zur Gewinnerzielung ist als Grund für den Rückkauf ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 21. April 2023 gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 78.000.000 durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft liegen darf, sowie die Aktienrechte und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch zu festzusetzen (Genehmigtes Kapital 2023). Genehmigtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und genehmigtes bedingtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen genutzt wird, darf gemeinsam mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen insgesamt EUR 39.000.000 nicht übersteigen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
In der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurde der Vorstand gemäß § 159 Abs. 3 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats, allenfalls in mehreren Tranchen, um einen Betrag von bis zu EUR 19.500.000 durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten darf, sowie den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2023).
(104) Rücklagen
| Anfangsbestand 01.01.2024 | Zuführung | Auflösung | Umbuchung | Endbestand 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Kapitalrücklagen | 237.924.320 | 0 | 0 | 0 | 237.924.320 |
| 2. Rücklagen für anteilsbasierte Vergütungen | 1.524.806 | 0 | –416.679 | –1.108.127 | 0 |
| 3. Gewinnrücklagen | 24.662.157 | 0 | –408.954 | –358.371 | 23.894.832 |
| a) gesetzliche Rücklage | 19.500.000 | 0 | 0 | 0 | 19.500.000 |
| b) andere Rücklage | 5.162.157 | 0 | –408.954 | –358.371 | 4.394.832 |
| 4. Rücklagen für eigene Anteile (gebunden) | 1.668.840 | 775.050 | –315.310 | 0 | 2.128.580 |
| 5. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. |
(105) Derivative Finanzinstrumente
Die Derivativgeschäfte dienen ausschließlich zur Absicherung von Zins-, Wechselkurs-, Marktpreis- sowie Bonitätsschwankungen. Der Großteil des Derivativgeschäftes wird zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos gehandelt, wo schwerpunktmäßig Hedges zur Absicherung von Transaktionen der Aktivseite herangezogen werden. Bei der Absicherung von Währungsrisiken bedient sich die Bank hauptsächlich Devisen- sowie Währungsswaps. Im Geschäftsjahr 2024 beträgt der beizulegende Zeitwert aus währungsbezogenen Geschäften EUR 272 (2023: EUR 5.179). Abgesichert gegen das Zinsänderungsrisiko werden Wertpapiere des Aktivbestandes, die eine Fixzinsvereinbarung aufweisen. Abgesichert gegen das Währungsrisiko werden zum größten Teil vorhandene Fremdwährungsrefinanzierungslinien mit Tochtergesellschaften.
Zum 31. Dezember 2024 stellen sich die noch nicht abgewickelten Derivativgeschäfte wie folgt dar:
| in EUR | Nominale | Positive Stückzinsen | Negative Stückzinsen | Positive Marktwerte 1) | Negative Marktwerte 1) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Zinsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | 32.513.483 | 51.556 | 7.513 | 689.842 | 296.693 | |
| Zinsswaps | 32.236.362 | 51.556 | 7.513 | 689.842 | 296.693 | |
| Zinsoptionen Kauf | 138.560 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Zinsoptionen Verkauf | 138.560 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| b) Währungsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | 226.000.000 | 0 | 0 | 53.978 | 53.706 | |
| Währungsswaps | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Devisenswaps | 194.000.000 | 0 | 0 | 53.978 | 53.706 | |
| Devisentermingeschäfte | 32.000.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1) Marktwerte beinhalten Zinsabgrenzungen
Die Vergleichswerte zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:
| in EUR | Nominale | Positive Stückzinsen | Negative Stückzinsen | Positive Marktwerte 1) | Negative Marktwerte 1) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Zinsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | 54.585.026 | 78.481 | 18.702 | 1.626.214 | 726.229 | |
| Zinsswaps | 54.138.292 | 78.481 | 18.702 | 1.626.211 | 726.225 | |
| Zinsoptionen Kauf | 223.367 | 0 | 0 | 3 | 0 | |
| Zinsoptionen Verkauf | 223.367 | 0 | 0 | 0 | 3 | |
| b) Währungsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | 154.000.000 | 67.139 | 67.789 | 571.781 | 566.602 | |
| Währungsswaps | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Devisenswaps | 154.000.000 | 67.139 | 67.789 | 571.781 | 566.602 | |
| Devisentermingeschäfte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1) Marktwerte beinhalten Zinsabgrenzungen
Aus bilanzieller Sicht werden die folgenden Portfolios aus derivativen Finanzgeschäften unterschieden:
-
Stand–Alone–Derivate zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken: Dieses Portfolio beinhaltet alle Währungsswaps (Devisenswaps), die zur Absicherung des Währungsrisikos von Fremdwährungsrefinanzierungslinien gegenüber Tochtergesellschaften gehandelt wurden. Der beizulegende Zeitwert der Devisenswaps beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 272 (2023: EUR 5.179). Weiterer Bestandteil ist ein Portfolio an Interest Rate Swaps, die das Zinsänderungsrisiko von Wertpapieren des Aktivbestandes absichern und nicht in Form von Micro-Hedges abgebildet werden. Der beizulegende Zeitwert der Interest Rate Swaps beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 387.954 (2023: EUR 893.013), somit wurde auch in diesem Geschäftsjahr keine Rückstellung für drohende Verluste gebildet.
-
Stand-Alone-Spiegelderivate: Das restliche Swap-Portfolio – sogenannte Spiegelgeschäfte, bei denen die Bank als Counterpart für den externen Marktteilnehmer auftritt und die in weiterer Folge an Tochtergesellschaften durchgereicht werden – wird hinsichtlich des Vorhandenseins von Bewertungseinheiten geprüft und ein etwaiger vorhandener Überhang in die Berechnung mit einbezogen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um Interest Rate Swaps sowie Caps, wobei hier darauf geachtet wurde, dass sich die Marktwerte weitgehend kompensieren (Differenz max. 1–3 Basispunkte für die Bank). Die wertbestimmenden Parameter der Derivate, die Teil einer Bewertungseinheit sind, sind identisch aber zueinander gegenläufig (Critical Term Match). Sollte es auf Einzelgeschäftsebene einen negativen Überhang geben, muss eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet werden. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich der beizulegende Zeitwert dieses Portfolios auf EUR 3.772 (2023: EUR 6.972), wobei ein Großteil des Portfolios mit einem beizulegenden Zeitwert i.H.v. EUR 3.686 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist. Zum 31. Dezember 2024 gab es keinen Rückstellungsbedarf für drohende Verluste aus diesen Geschäften (2023: EUR 0).
Der Absicherungszeitraum erstreckt sich grundsätzlich vom Beginn der Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit der Derivate. Gemäß dem Rundschreiben der FMA zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten (§ 57 BWG) muss bei der Modellbewertung von Derivaten das Kontrahentenrisiko anhand anerkannter wirtschaftlicher Methoden berücksichtigt werden, sofern es für die Bewertung wesentlich ist. Daraus ergibt sich entweder ein Credit Value Adjustment (bei Überwiegen des Ausfallrisikos der Gegenpartei) oder ein Debt Value Adjustment (bei Überwiegen des eigenen Ausfallrisikos). Dieses oder alternative Verfahren können verwendet werden, soweit sie marktüblich sind. Aus Gründen der Vorsicht ist eine generelle Nichtberücksichtigung von Debt Value Adjustments nicht zu beanstanden. Außerdem hatte das Kontrahentenrisiko keinen Einfluss auf die Effektivität bestehender Sicherungsbeziehungen.
(106) Sonstige außerbilanzielle finanzielle Verpflichtungen
| in EUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Eventualverbindlichkeiten | 3.000.000 | 3.000.000 | |
| Bürgschaften und Garantien | 3.000.000 | 3.000.000 | |
| Akkreditive | 0 | 0 | |
| Eventualverbindlichkeiten aus Kreditderivaten | 0 | 0 | |
| Kreditrisiken | 0 | 0 |
Über die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverpflichtungen hinaus besteht eine Verpflichtung aus der gemäß § 93 BWG zur Einlagensicherung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA). Bei den Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 3.000.000 (2023: EUR 3.000.000) handelt es sich um übernommene Ausfallsgarantien für Tochterunternehmen. Neben den im Unterstrichposten ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten bestehen keine Liquiditätszusagen oder weiche Patronatserklärungen an einzelne Konzernunternehmen. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen (Leasing- und Mietverpflichtungen) der Addiko Bank AG betragen für das Geschäftsjahr 2025 EUR 322.097 (Vorjahresangabe betreffend 2024: EUR 324.334). Für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 belaufen sich die Verpflichtungen auf EUR 1.668.557 (Vorjahresangabe betreffend 2024 bis 2028: EUR 1.621.671).
(107) Treuhandgeschäfte
Zum 31. Dezember 2024 gab es in der Addiko Bank AG keine Treuhandgeschäfte (2023: EUR 0).
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
(108) Aufgliederung der Zinserträge und -aufwendungen
in EUR
Zinsen und ähnliche Erträge:
| 1.1. - 31.12.2024 | 1.1. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| aus Forderungen an Kreditinstitute und Guthaben Zentralnotenbanken | 12.383.995 | 12.641.463 |
| davon Inland | 5.645.972 | 7.648.964 |
| davon Ausland | 6.738.023 | 4.992.499 |
| aus festverzinslichen Wertpapieren | 5.715.756 | 3.874.893 |
| davon Inland | 0 | 0 |
| davon Ausland | 5.715.756 | 3.874.893 |
| aus sonstigen Aktiven | 1.196.479 | 1.453.538 |
| davon Inland | 0 | 1.375.908 |
| davon Ausland | 1.196.479 | 77.630 |
| Summe Zinsen und ähnliche Erträge | 19.296.230 | 17.969.894 |
Der deutliche Anstieg der Zinsen und ähnlichen Erträge ist insbesondere durch das gestiegene zinstragende Aktivvolumen und höherverzinsten nachrangigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen begründet. Von den an ausländische Gesellschaften verrechneten Zinsen und ähnlichen Erträgen aus Forderungen an Kreditinstitute i.H.v. EUR 6.738.023 (2023: EUR 4.992.499) entfallen die größten Einzelbeträge auf die Tochterbank in Kroatien, gefolgt von jener in Slowenien.
in EUR
Zinsen und ähnliche Aufwendungen:
| 1.1. - 31.12.2024 | 1.1. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden | 18.351.688 | 13.082.352 |
| davon Inland | 14.705.057 | 7.063.229 |
| davon Ausland | 3.646.631 | 6.019.123 |
| aus sonstigen Passiven | 591.063 | 876.243 |
| davon Inland | 0 | 72.935 |
| davon Ausland | 591.063 | 803.308 |
| Summe Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 18.942.751 | 13.958.595 |
Der deutliche Anstieg der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultiert im Geschäftsjahr 2024 sowohl aus dem gestiegenen Volumen als auch höheren durchschnittlichen Zinsen im Einlagengeschäft.
(109) Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
Die Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren betragen EUR 5.114.400 (2023: EUR 5.015.200) und betreffen zur Gänze den Kupon für 2024 des AT1-Instruments der kroatischen Tochterbank. Die Erträge aus verbundenen Unternehmen betragen EUR 51.430.061 (2023: EUR 36.471.182) und stellen die im Geschäftsjahr 2024 von Tochterbanken an die Addiko Bank AG ausgeschütteten Dividenden dar. Die damit im Zusammenhang stehenden Quellensteueraufwendungen werden unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.
(110) Provisionsergebnis
in EUR
| 1.1. - 31.12.2024 | 1.1. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| aus dem Kredit- und Einlagengeschäft | –392.288 | –352.064 |
| Provisionsaufwendungen | –392.288 | –352.064 |
| aus dem Wertpapiergeschäft | –180.509 | –117.741 |
| Provisionsaufwendungen | –180.509 | –117.746 |
| aus dem übrigen Geschäft | 53.143 | 23.195 |
| Provisionserträge | 100.999 | 54.078 |
| Provisionsaufwendungen | –47.856 | –30.883 |
| Gesamt | –519.654 | –446.610 |
Das Provisionsergebnis entfällt im Wesentlichen auf Provisionsaufwendungen aus dem Direct Deposit-Geschäft sowie auf Depotgebühren.
(111) Sonstige betriebliche Erträge
| in EUR | 1.1. - 31.12.2024 | 1.1. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Erträge aus Anlagenverkäufen | 0 | 0 | |
| Miet- und Pachterträge | 1.924 | 1.827 | |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 0 | 0 | |
| Leistungsverrechnung an Tochterunternehmen | 1.771.403 | 1.257.486 | |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 616.371 | 2.009.506 | |
| Gesamt | 2.389.699 | 3.268.818 |
Die Erträge aus der Leistungsverrechnung an Tochterunternehmen bestehen aus weiterverrechneten Drittleistungen i.H.v.EUR 1.192.649 (2023: EUR 992.053) sowie aus der Verrechnung von Investitionen und erbrachten Leistungen seitens der Addiko Bank AG gegenüber ihren Tochterunternehmen i.H.v. EUR 578.754 (2023: EUR 265.433).
(112) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) in EUR
| | 1.1. - 31.12.2024 | 1.1. - 31.12.2023 |
| :-------------------------------------- | :---------------- | :---------------- |
| Rechts- und Beratungskosten | 5.778.223 | 2.609.505 |
| EDV-Kosten | 7.135.933 | 6.135.751 |
| Aufwendungen für ausgelagerte Funktionen | 2.827.544 | 4.382.016 |
| Versicherungskosten | 476.474 | 506.541 |
| Miet- und Leasingaufwendungen | 530.556 | 460.160 |
| Reise- und Fahrtkosten | 208.091 | 152.730 |
| Schulungsaufwendungen | 416.705 | 245.731 |
| Telefon und Porto | 70.496 | 53.563 |
| Werbung und Repräsentationsaufwendungen | 117.972 | 47.989 |
| Rechtsformkosten | 685.468 | 663.870 |
| Fuhrpark und Fahrzeugbetriebskosten | 9.062 | 20.658 |
| Übrige sonstige Sachaufwendungen | 2.262.909 | 608.399 |
| Gesamt | 20.519.433 | 15.886.913 |
Aufgrund der Holdingfunktion der Addiko Bank AG bestehen zentral zugekaufte Drittleistungen, wie etwa IT- und Versicherungsleistungen, die an Konzerngesellschaften weiterverrechnet werden. Von den oben ausgewiesenen Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen i.H.v. EUR 1.192.649 (2023: EUR 992.053) an Tochterunternehmen weiterverrechnet. Der dazugehörige Ertrag wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Aufwendungen für ausgelagerte Funktionen i.H.v. EUR 2.827.544 (2023: EUR 4.382.016) beziehen sich auf von Tochtergesellschaften verrechnete Kosten, da zentrale Funktionen des Kreditinstituts von diesen an die Addiko Bank AG erbracht werden. Im Zusammenhang mit den nicht erfolgreichen Übernahmeangeboten von Bietern fielen auf Ebene der Addiko Bank AG Beratungsaufwendungen i.H.v. EUR 3.020.672 (2023: EUR 0) an, welche für den Anstieg dieses Postens verantwortlich sind.
(113) Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens
Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 i.H.v. EUR 129.322 (2023: EUR -664.085) resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Vorsorgen i.H.v. EUR 129.322 (2023: EUR -649.511).
(114) Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie auf Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
Vom ausgewiesenen Ergebnis von EUR –16.123.564 (2023: EUR 23.127.025) resultieren EUR –18.993.193 (2023: EUR 18.545.603) aus den Zu- und Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze gegenüber verbundenen Unternehmen. Die restlichen Effekte in dieser Position ergaben sich aus der Veräußerung sowie Bewertung von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens.
(115) Außerordentliche Aufwendungen
Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren zur Gänze aus der im Geschäftsjahr 2024 erfolgten Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken i.H.v. EUR 11.357.792 (2023: EUR 0).
VI. SONSTIGE ANGABEN
(116) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände gemäß § 64 Abs. 1 Z 8 BWG
Vermögenswerte i.H.v. EUR 5.520.000 (2023: EUR 6.090.000) wurden als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten an andere Finanzinstitute bestellt. Dabei handelt es sich um Cash Collaterals, die im Zusammenhang mit Derivaten als Sicherheit hinterlegt wurden.
(117) Wesentliche Verfahren
Zum 31. Dezember 2024 sind keine wesentlichen Verfahren gegen die Addiko Bank AG als beklagte Partei anhängig. Addiko ist Kläger in einem Verfahren gegen die Republik Kroatien. Im September 2017 beantragte die Addiko Bank AG beim ICSID in Washington, DC, ein Schiedsverfahren aufgrund der Verletzung des bilateralen Investitionsabkommen (BIT) und forderte EUR 153 Mio. an Schadenersatz, welcher durch die kroatischen Konvertierungsgesetze bedingt war. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite auf bis zu EUR 11 Mio. belaufen. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.
(118) Wesentliche Vereinbarungen
Die Intercompany-Leistungsverrechnungs-Methode der Addiko Gruppe basiert auf den OECD-Verrechnungspreis-Leitlinien für Intercompany-Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden verschiedene Dienstleistungen zwischen der Addiko Bank AG und den Tochtergesellschaften erbracht, wobei die Addiko Bank AG sowohl als Dienstleister, als auch als Dienstleistungsempfänger tätig war. Diese Dienstleistungen wurden zu vollen direkten Kosten zuzüglich eines Aufschlags in Rechnung gestellt, welcher bei einer vergleichbaren Transaktion unter voneinander unabhängigen Dritten auf einem externen Markt angewendet würde. Im Rahmen dieser neuen Strategie und Kostenstruktur wurde die gruppeninterne Zusammenarbeit optimiert und die Gruppenkompetenzen verbessert. Aus vertraglicher Sicht hat die Addiko Bank AG eine gruppenweite Rahmenvereinbarung sowie individuelle Service Level Agreements (SLAs) mit Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Service Level Agreements legen unter anderem die Art des Service, die Servicegebühr, den True-Up-Mechanismus sowie die Rechnungsdetails fest. Im Geschäftsjahr 2024 wurde der Addiko Bank AG für die erhaltenen Leistungen ein Gesamtbruttobetrag i.H.v. EUR 2.972.806 (2023: EUR 4.611.581) in Rechnung gestellt. Im selben Zeitraum war die Addiko Bank AG Anbieter von Leistungen und erhielt dafür EUR 563.832 (2023: EUR 240.898) als Ertrag vergütet. Die ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH, Innsbruck (ARZ), erbrachte für die Addiko Bank AG wesentliche IT-Dienstleistungen. Mit 1. Dezember 2022 wurde der überwiegende Teil des operativen Geschäftsbetriebs von Accenture TiGital GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Accenture GmbH, im Rahmen eines Asset Deals gemäß § 38 UGB übernommen. Als Folge dieser Übernahme wurde die zwischen der Bank und ARZ vereinbarte Leistungserbringung vom ARZ an Accenture GmbH, mit der für den operativen Betrieb übernehmenden Accenture TiGital GmbH als weitere Subdienstleisterin, subausgelagert. Mit Wirkung 21. Juni 2024 wurde der Vertrag mit ARZ durch einen Vertrag zwischen Addiko Bank AG und Accenture GmbH abgelöst.
(119) Eigenmittel
Eigenmittel gemäß CRR bestehen aus dem harten Kernkapital (CET1), dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2). Zur Bestimmung der Eigenkapitalquoten wird jede Kapitalkomponente - nach Berücksichtigung aller regulatorischen Abzugs- und Korrekturposten - in ein Verhältnis zum Risikopositionswert gesetzt. Die Berechnung der gesamten anrechenbaren Eigenmittel gemäß den anzuwendenden Vorschriften erfolgt auf Basis der CRR-Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der Fassung (EU) 2019/876 (CRR 2) und (EU) 2020/873 (CRR Quick Fix) sowie der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) – angepasst an die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V). Während die CRR in Österreich unmittelbar anwendbares Recht darstellt, musste die CRD IV und V in nationales Recht (BWG) umgesetzt werden. Die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalquoten einschließlich der aufsichtsrechtlichen Puffer stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| CET1 | T1 | |
| Säule 1 Anforderung | 4,50% | 6,00% |
| Säule 2 Anforderung | 0,00% | 0,00% |
| Gesamtkapitalanforderung aus dem SREP (Total SREP Capital Requirement - TSCR) | 4,50% | 6,00% |
| Kapitalerhaltungspuffer (CCB) | 2,50% | 2,50% |
| Antizyklischer-Kapitalpuffer | 0,79% | 0,79% |
| Kombinierter Kapitalpuffer | 3,29% | 3,29% |
| Gesamtkapitalanforderung (Overall Capital Requirement - OCR) | 7,79% | 9,29% |
| Pillar II guidance (P2G) | 0,00% | 0,00% |
| OCR + P2G | 7,79% | 9,29% |
Neben den Mindesteigenkapitalquoten und Kapitalpufferanforderungen müssen die Institute auch Kapitalanforderungen erfüllen, die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) festgelegt sind, um Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Seit dem SREP-Beschluss 2021, der ab 1. März 2022 gilt, muss die Addiko Bank AG keinen P2R und P2G mehr erfüllen. Mit dem SREP-Beschluss 2024 wird dies ab dem 1. Januar 2025 weiterhin gelten. Gemäß § 23 Abs. 1 BWG hat die Addiko Bank AG einen Kapitalerhaltungspuffer i.H.v. 2,5% zu halten. Zum Jahresende 2024 beläuft sich die CCyB-Anforderung auf 0,79% des Gesamtbetrages der risikogewichteten Aktiva, wobei sich 0,66% aus dem 1,5%igen CCyB für Kroatien und 0,13% aus dem 0,5%igen CCyB für Slowenien ergeben. Ein weiterer Anstieg der CCyB-Anforderungen um 0,13% ist zu erwarten, sobald der antizyklische Kapitalpuffer für Slowenien auf 1% (1. Januar 2025) festgesetzt werden wird. Ein Verstoß gegen die kombinierte Kapitalpufferanforderung hätte gewisse Einschränkungen zur Folge, z.B. in Bezug auf Ausschüttungen und Kuponzahlungen von Kapitalinstrumenten. Die während des Geschäftsjahres geltenden Kapitalanforderungen, einschließlich eines ausreichenden Puffers, wurden auf unkonsolidierter Basis jederzeit erfüllt. Damit die Banken über ausreichende Eigenmittel und Verbindlichkeiten verfügen, die zur Absorption von Abwicklungsverlusten und als Bail-in-Instrument verwendet werden können, so dass eine Bankenabwicklung ohne staatliche Finanzhilfen möglich ist, müssen die österreichischen Banken gemäß BaSAG (und gegebenenfalls gemäß dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)) jederzeit die Mindestanforderung an die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) erfüllen. Diese Mindestanforderungen werden für jedes Institut bzw. jede Bankengruppe von der zuständigen Abwicklungsbehörde - im Falle der Addiko Gruppe vom Single Resolution Board (SRB) - individuell festgelegt.Nach dem derzeitigen System werden die Mindestanforderungen als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags (Total Risk Exposure Amount - "TREA") und des Leverage Ratio Exposure ("LRE") des betreffenden Instituts definiert. Die Addiko Bank AG erhielt am 21. Februar 2024 von der FMA den formellen Bescheid des SRB über das künftige MREL-Erfordernis (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities), das auf Einzelinstitutsebene 11,25% des TREA und 3,0% des LRE beträgt und jederzeit zu erfüllen ist (rückwirkend ab 1. Januar 2022). Der SRB kam zu dem Schluss, dass ein Multiple Point of Entry (MPE) die am besten geeignete Strategie für die Addiko Gruppe ist und bestimmt die Addiko Bank AG dabei als Liquidationseinheit.
Eigenmittel
| in EUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Hartes Kernkapital (CET 1) | 490.880.396 | 494.951.426 |
| Eingezahltes Kapital | 195.000.000 | 195.000.000 |
| Rücklagen | 286.688.751 | 288.521.141 |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 11.357.792 | 0 |
| Abzugsposten | ||
| Immaterielle Anlagewerte | –37.395 | –37.404 |
| Bilanzgewinn nach Abzug vorhersehbarer Dividenden | 0 | 14.368.863 |
| Anpassungen am Kernkapital | –2.128.752 | –2.901.174 |
| Gesamtkapital (GK = T1 + T2) | 490.880.396 | 494.951.426 |
| Erforderliche Eigenmittel | 78.982.672 | 74.901.977 |
| Überdeckung/Unterdeckung (GK) | 411.897.724 | 420.049.449 |
| Überdeckung/Unterdeckung (Tier 1) | 431.643.392 | 438.774.943 |
| Deckungsgrad | 621,5% | 660,8% |
Risikogewichtete Aktiva
| in EUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der risikogewichteten Aktiva | ||
| Kreditrisiko gem. Standardansatz | 843.196.642 | 842.403.908 |
| Positions-, Fremdwährungs- und Warenrisiko | 52.131.162 | 6.889.779 |
| Operationelles Risiko | 88.676.806 | 84.393.629 |
| Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung (CVA) | 3.278.791 | 2.587.399 |
| Gesamte Eigenmittelanforderungen | 987.283.401 | 936.274.714 |
Kapitalquoten
| in % | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Kapitalquoten gem. Art. 92 CRR | ||
| Kernkapitalquote | 49,7% | 52,9% |
| Eigenmittelquote | 49,7% | 52,9% |
Großkreditgrenzen
| in EUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Anrechenbare Eigenmittel gem. Art. 4 (71) CRR | 490.880.396 | 494.951.426 |
| hiervon 10% gem. Art. 392 (1) CRR | 49.088.040 | 49.495.143 |
| hiervon 25% (Obergrenze) gem. Art. 392 (1) CRR | 122.720.099 | 123.737.857 |
(120) Konzernverhältnisse
Die Aktien der Addiko Bank AG werden an der Wiener Börse im Prime-Market-Segment des ATX sowie an der Frankfurter Börse auf der XETRA-Handelsplattform gehandelt. Kein Investor hält mehr als 10% der Aktien an der Gesellschaft. Die Veröffentlichung des nach § 59a BWG erstellten Konzernabschlusses der Addiko Bank AG erfolgt auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (www.evi.gv.at).
(121) Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr tätigen Mitarbeiter (nach Vollzeitäquivalenten, FTE) stellt sich – ohne Berücksichtigung der Vorstände der Addiko Bank AG - wie folgt dar:
| 31.12.2024 | 31.12.20231) | |
|---|---|---|
| Angestellte | 132 | 112 |
| Arbeiter | 0 | 0 |
| Gesamt | 132 | 112 |
1) Die Vorjahreszahlen für das Jahr 2023 wurden korrigiert, da im Vorjahr die Werte auf Basis der Mitarbeiteranzahl (Head Counts) dargestellt wurden.
(122) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
| in EUR | 1.1. - 31.12.2024 | 1.1. - 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Abfertigungen | Pensionen | Abfertigungen | |
| Vorstände | 32.526 | 0 | 32.526 |
| Leitende Angestellte | 212.732 | 14.066 | 37.151 |
| Übrige Arbeitnehmer | 378.377 | 99.422 | 421.529 |
| Gesamt | 623.635 | 113.488 | 491.206 |
Die Pensionsaufwendungen i.H.v. EUR 113.488 (2023: EUR 88.993) betreffen zur Gänze beitragsorientierte Zahlungen an die VBV-Pensionskasse AG. Von den Abfertigungsaufwendungen entfallen EUR 205.325 (2023: EUR 198.634) auf beitragsorientierte Zahlungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und EUR 418.310 (2023: EUR 292.572) auf Abfertigungszahlungen (inkl. Rückstellungsveränderungen).
(123) Angaben zu den Organen
Die im Geschäftsjahr tätigen Organe sind in der Beilage 2 zum Anhang angegeben.
123.1. Vorschüsse, Kredite und Haftungen für Organe
Zum 31. Dezember 2024 erhielten die Organe von der Gesellschaft weder Vorschüsse oder Kredite noch wurden Haftungen übernommen.
123.2. Bezüge der Organe
| in EUR | 1.1. - 31.12.2024 | 1.1. - 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Vorstand | 5.266.767 | 4.807.574 |
| davon laufende Aktivbezüge (Auszahlungen) | 2.366.097 | 2.364.553 |
| davon Bonus | 1.080.270 | 600.000 |
| davon variable Vergütung mit Barausgleich | 1.820.400 | 778.697 |
| davon anteilsbasierte Vergütung durch Ausgleich mit Aktien | 0 | 1.064.324 |
| Aufsichtsrat | 664.000 | 630.644 |
| Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und ihrer Hinterbliebenen | 0 | 0 |
| davon Zahlungen nach Beendigung | 0 | 0 |
| davon aus Anlass der Beendigung | 0 | 0 |
| Gesamt | 5.930.767 | 5.438.217 |
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats entsprechen den an diese Personen gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte sowie etwaig Provisionen und Nebenleistungen jeder Art). Diese Gesamtbezüge beinhalten ausbezahlte sowie in Zukunft auszuzahlende Bezüge. Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den geschätzten Auszahlungen zum Bilanzstichtag und können von denen abweichen, die letztendlich gezahlt werden.
Im Laufe des Jahres 2024 genehmigte der Aufsichtsrat eine Änderung des variablen Vergütungssystems und des langfristigen Incentiveplans mit der Umwandlung des bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramms in ein Phantomaktienprogramm. Im Rahmen des variablen Vergütungssystems erhalten die Mitglieder des Vorstands der Addiko Bank AG 50% der jährlichen variablen Vergütung in bar und 50% in Form von Phantomaktien der Addiko Bank AG, während alle anderen Begünstigten die Vergütung vollständig in bar erhalten. Für den Fall, dass die Höhe der variablen Vergütung über dem definierten Schwellenwert liegt (der Betrag ist gleich oder höher als EUR 50.000 oder der Betrag übersteigt ein Drittel der jährlichen fixen Vergütung), wird die Auszahlung des Barbetrages über sechs Jahre in verschiedenen Tranchen verteilt, beginnend in dem auf die Bonusperiode folgenden Jahr. Die Bonifikationen werden im laufenden Jahr gewährt, wenn die Dienst- und Leistungsbedingungen erfüllt sind, und werden am Jahresende unverfallbar. Die variable Vergütung wird nur aktiviert, wenn bestimmte Knock-out-Kriterien erfüllt sind. Diese Knock-Out-Kriterien beruhen auf Kapital, Liquidität und Rentabilität. Erst wenn diese erreicht sind, erfolgt in einem zweiten Schritt die Überprüfung, ob die für den regulären Bonus individuell festgelegten Ziele erreicht wurden.
Zusätzlich zu dem Jahresbonus bietet Addiko ein Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF), auf dessen Grundlage Addiko definierten Schlüsselmitarbeitern (einschließlich des Vorstands der Addiko Bank AG) variable Vergütungskomponenten in Form von aktienbasierten Zahlungen gewährt. Das Programm soll sicherstellen, dass die Interessen des Senior Leadership Teams mit jenen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und ist als mehrjähriges Anreizsystem angelegt. Die Freigabe der Phantomaktien hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab. Darüber hinaus wird das Programm in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien nur dann aktiviert, wenn die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität erfüllt sind und innerhalb eines vorher festgelegten Zeitrahmens keine Verstöße gegen bestimmte Risikoindikatoren aufgetreten sind.
Gemäß der Vergütungspolitik der Addiko Gruppe umfasst das Vergütungsprogramm eine Kombination aus Barausgleich und Phantomaktien für die Vorstandsmitglieder der Gruppe und nur aktienbasierte Zahlungen mit Barausgleich für alle anderen Teilnehmer des Programms.
Für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2021 hatten die Mitglieder des Group Management Board Anspruch auf 31.179 Aktien der Addiko Bank AG, von denen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bereits 20.700 Aktien übertragen wurden. Nach der Umwandlung des bestehenden aktienbasierten Vergütungsprogramms in ein Phantomaktienprogramm, werden in den Jahren 2025 -2027 noch weitere 10.479 Phantomaktien übertragen.
Für das Jahr 2022 hatten die Mitglieder des Vorstandes der Addiko Bank AG Anspruch auf 39.046 Aktien, von denen 20.306 Aktien im Jahr 2023 und 2024 übertragen wurden und weitere 18.740 Phantomaktien in den Jahren 2025 bis 2028 übertragen werden.
Für das Jahr 2023 hatten die Mitglieder des Vorstandes der Addiko Bank AG Anspruch auf 58.373 Aktien, von denen 23.353 Aktien im Jahr 2024 übertragen wurden und 35.020 Phantomaktien in den Jahren 2025 bis 2029 übertragen werden.
Für die Performance im Geschäftsjahr 2024 haben die Mitglieder des Group Management Board, sofern die variable Vergütung aktiviert ist, wieder Anspruch auf 50% der gesamten variablen Vergütung in Phantomaktien. Der Anzahl der Phantomaktien wird Anfang März festgelegt, nachdem der Aufsichtsrat die Aktivierung der variablen Vergütung für 2024 bestätigt hat.
(124) Übrige sonstige Angaben
In der Passivposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind keine Mündelgeld-Spareinlagen enthalten. Der in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesene und nach UGB aktivierbare Betrag für aktive latente Steuern gemäß § 198 Abs. 10 UGB beträgt EUR 62.248.176 (2023: EUR 55.232.215) und wurde ermittelt auf Basis des geltenden Körperschaftsteuersatzes von 23%. Da die aktiven latenten Steuern fast ausschließlich aus angesammelten steuerlichen Verlustvorträgen stammen und keine ausreichenden zu versteuernden Ergebnisse in der Zukunft erwartet werden, wurde keine Aktivierung von aktiven latenten Steuern vorgenommen.
Seit 1. April 2024 hat die Addiko Bank AG eine Niederlassung in Zagreb (Kroatien), welche lediglich interne Unterstützungsleistungen erbringt. Am Markt tritt diese nicht mit Bank- oder sonstigen Dienstleistungen in Erscheinung, entsprechend werden auch keine Erträge erwirtschaftet. Zum 31. Dezember 2024 sind in der Niederlassung 36 Mitarbeiter (auf Basis FTE) beschäftigt.
Die Gesamtkapitalrentabilität (Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt durch die Bilanzsumme zum Stichtag) beträgt für 2024 –1,3% (2023: +2,8%).In der Bilanzsumme sind folgende Beträge enthalten, die auf fremde Währung lauten (Gegenwert in Euro):
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Aktiva | 13.419.886 | 1.999.345 |
| Passiva | 116.068 | 1.919.666 |
Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24, die zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind, lagen zum 31. Dezember 2024 nicht vor.
Eine Aufschlüsselung der Aufwendungen für den Abschlussprüfer nach erbrachten Leistungen wird im veröffentlichten Konzernabschluss der Addiko Bank AG dargestellt.
(125) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es lagen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
(126) Dividende für das Geschäftsjahr 2024
Nachdem im Dezember 2024 die EZB aufgrund der Aktionärssituation der Addiko Bank AG ein Aussetzen der Dividende empfohlen hat, hat der Vorstand beschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 zur Gänze zu streichen. Ein nach Normalisierung der Aktionärsstruktur zukünftig zu fassender Dividendenvorschlag bedingt jedenfalls einen in einem Jahresabschluss nach UGB/BWG ausgewiesenen und hinreichend bemessenen Bilanzgewinn.
Wien, am 18. Februar 2025
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h. Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h. Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
VII. BEILAGEN ZUM ANHANG
(127) Anlagenspiegel (Beilage 1)
Anlagenspiegel
| Anschaffungskosten 01.01.2024 | Zugänge 2024 | Abgänge 2024 | Umbuchungen 2024 | Anschaffungskosten 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen | 163.984.920 | 134.827.352 | –122.208.029 | –2.440.782 | 174.163.461 |
| Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Forderungen an Kunden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 15.345.220 | 43.000.897 | –35.379.679 | –20.372 | 22.946.066 |
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 40.000.000 | 0 | 0 | 0 | 40.000.000 |
| 7. Beteiligungen | 3.460 | 0 | 0 | 0 | 3.460 |
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.344.998.986 | 1.340 | 0 | 0 | 1.345.000.326 |
| 9. Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.950.189 | 218.084 | 0 | 0 | 4.168.273 |
| 10. Sachanlagen | 1.012.970 | 51.115 | –96.850 | 0 | 967.235 |
| Gesamtsumme | 1.569.295.744 | 178.098.788 | –157.684.558 | –2.461.154 | 1.587.248.821 |
in EUR
| Kumulierte Zu- und Abschreibung 01.01.2024 | Zugänge 2024 | außerplanmäßige Abschreibung 2024 | Zuschreibung 2024 | Abgänge 2024 | Kumulierte Zu- und Abschreibung 31.12.2024 | Buchwert 31.12.2024 | Buchwert 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen | –9.400.253 | 0 | –8.002 | 4.381.416 | 0 | –5.026.839 | 169.136.621 | 154.584.666 |
| Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Forderungen an Kunden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | –729.267 | 0 | –3.960 | 645.841 | 0 | –87.386 | 22.858.680 | 14.615.953 |
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 40.000.000 | 40.000.000 |
| 7. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.460 | 3.460 |
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | –644.783.498 | 0 | –46.801.579 | 27.807.046 | 0 | –663.778.032 | 681.222.294 | 700.215.487 |
| 9. Immaterielle Vermögensgegenstände | –3.707.516 | –112.789 | 0 | 0 | 0 | –3.820.305 | 347.968 | 242.673 |
| 10. Sachanlagen | –709.959 | –115.067 | –35.091 | 0 | 96.373 | –763.744 | 203.491 | 303.011 |
| Gesamtsumme | –659.330.494 | -227.856 | –46.848.633 | 32.834.304 | 96.373 | –673.476.306 | 913.772.514 | 909.965.250 |
(128) Organe der Gesellschaft (Beilage 2)
- Januar bis 31. Dezember 2024
Aufsichtsrat
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Kurt Pribil
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Johannes Proksch
Mitglieder des Aufsichtsrats: Monika Wildner, Sava Ivanov Dalbokov, Frank Schwab
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt: Christian Lobner, Thomas Wieser
Bundesaufsichtsbehörden
Staatskommissär: Vanessa Koch
Staatskommissär Stellvertreter: Lisa-Maria Haas
Vorstand
Herbert Juranek, Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl, Mitglied des Vorstands
Tadej Krašovec, Mitglied des Vorstands
Ganesh Krishnamoorthi, Mitglied des Vorstands
(129) Beteiligungsliste (Beilage 3)
Direkte Beteiligungen der Addiko Bank AG
Die nachfolgende Liste zeigt gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 UGB die direkten Beteiligungen (größer als 20%) der Addiko Bank AG:
| Name des Unternehmens | Kapitalanteil | Eigenkapital in EUR¹) | Ergebnis in EUR²) | Jahresabschluss | Unternehmensgegenstand |
|---|---|---|---|---|---|
| Addiko Bank d.d., Ljubljana (Slowenien) | 100,0000 | 199.650.322 | 13.909.878 | 31.12.2024 | Kreditinstitut |
| Addiko Bank d.d., Zagreb (Kroatien) | 100,0000 | 423.507.569 | 39.500.916 | 31.12.2024 | Kreditinstitut |
| Addiko Bank d.d., Sarajevo (Bosnien & Herzegowina) | 100,0000 | 107.144.751 | 12.801.066 | 31.12.2024 | Kreditinstitut |
| Addiko Bank a.d., Banja Luka (Bosnien & Herzegowina) | 99,8832 | 108.386.273 | 11.399.147 | 31.12.2024 | Kreditinstitut |
| Addiko Bank a.d., Beograd (Serbien) | 100,0000 | 203.763.263 | 9.832.744 | 31.12.2024 | Kreditinstitut |
| Addiko Bank AD Podgorica (Montenegro) | 100,0000 | 39.653.079 | 3.444.883 | 31.12.2024 | Kreditinstitut |
1) Eigenkapital = gesamtes Eigenkapital des Unternehmens (nach IFRS); auf eine quotale Darstellung des Eigenkapitals (dem direkten Anteilsbesitz entsprechend) wird verzichtet. Die bisher vorgenommene Angabe des "wirtschaftlichen Eigenkapitals", welches unter Berücksichtigung einer theoretischen Reklassifizierung des lokalen Wertpapierbestandes in die Kategorie "held-to-collect" ermittelt wurde, unterbleibt, da aufgrund der Wertaufholung des Wertpapierportfolios die betragsmäßigen Unterschiede deutlich zurückgingen und die interne Steuerung nunmehr ausschließlich auf Basis des ausgewiesenen Eigenkapitals der Töchter erfolgt.
2) Ergebnis = Periodenüberschuss nach Steuern und vor Minderheiten (nach IFRS); auf eine quotale Darstellung des Ergebnisses (dem direkten Anteilsbesitz entsprechend) wird verzichtet.
Die angegebenen Eigenkapital- und Ergebniswerte der vollkonsolidierten Unternehmen wurden nach konzerneinheitlichen Bewertungsvorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt und können daher von veröffentlichten Einzelabschlüssen abweichen, die nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erstellt wurden. Die Angaben beziehen sich auf Daten vor der Konsolidierung.
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 18. Februar 2025
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h. Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h. Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Addiko Bank AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus Beteiligungen an ausländischen Kreditinstituten und umfassen in der Bilanz der Addiko Bank AG einen Betrag von insgesamt 681 Mio. EUR. Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter dem Punkt „II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang. Die Bank führt anlassbezogen bei Hinweisen auf eine Wertminderung, aber zumindest einmal jährlich zum Bilanzstichtag eine Werthaltigkeitsprüfung durch, um zu überprüfen, ob eine Abwertung oder eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich ist. Für die Ermittlung der beizulegenden Werte werden interne Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung der Tochterbanken und daraus ableitbaren Rückflüssen an die Addiko Bank AG (Dividend Discount Cashflow Model).# Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
An die Aktionäre der [Company Name]
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der [Company Name] (die „Gesellschaft“) für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr geprüft, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Kapitalflussrechnung und den zugehörigen Anhangangaben besteht.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig– damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerkmitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
[Ort], [Datum]
[Name der Prüfungsgesellschaft]
[Unterschrift des/der zuständigen Wirtschaftsprüfer/in]# Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 21. April 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt. Am 26. April 2024 wurden wir für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 2. Mai 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl.
Wien 21. Februar 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
1 Diese Initiative ist Teil von Addiko’s ESG Strategy und nicht in einer Unternehmensrichtlinie reflektiert.
2 Diese Initiative ist Teil von Addiko’s ESG Strategy und nicht in einer Unternehmensrichtlinie reflektiert.
3 Da martkbezogene Daten nicht verfügbar sind, wurden die stadortbezogenen Emissionen in beiden Kategorien für die Jahre 2023 und 2024 angeführt.