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3U Holding AG

AGM Information Apr 15, 2025

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AGM Information

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Finanzbericht: 36068438

3U Holding AG

Marburg

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der PELIA Gebäudesysteme GmbH am 01.07.2024

Die Gesellschafter der PELIA Gebäudesysteme GmbH beschließen wie folgt:

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1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 03.04.2018, wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U Holding AG abgeführt bzw. durch diese ausgeglichen.
3. Entlastung der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2023

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
4. Prüfung des Jahresabschlusses 2024

Auf eine gesonderte Prüfung des Jahresabschlusses der PELIA Gebäudesysteme GmbH für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr durch einen Abschlussprüfer wird verzichtet.
5. Erstellung Lagebericht 2024

Auf die Erstellung eines Lageberichtes der PELIA Gebäudesysteme GmbH für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird verzichtet.
6. Befreiung Offenlegungspflicht

Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Der Befreiung der PELIA Gebäudesysteme GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass

- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)

in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

Christoph Hellrung

3U HOLDING AG

Andreas Odenbreit

3U HOLDING AG

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