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3U Holding AG AGM Information 2018

May 2, 2018

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AGM Information

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Publication

3U Holding AG

Marburg

Befreiung nach § 264 HGB

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 3U TELECOM GmbH, Marburg am 18.08.2017

Die 3U HOLDING AG, Marburg, fasst als Alleingesellschafterin der 3U TELECOM GmbH, Marburg, folgende Beschlüsse:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.
3. Entlastung der Geschäftsführer

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Befreiung Offenlegungspflicht

Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Der Befreiung der 3U TELECOM GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.



Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass



- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)



in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

3U HOLDING AG

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 010017 Telecom GmbH am 18.08.2017

Die Gesellschafter der 010017 Telecom GmbH beschließen wie folgt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
3. Entlastung der Geschäftsführer

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Befreiung Offenlegungspflicht

Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Der Befreiung der 010017 Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.



Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass



- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)



in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

3U HOLDING AG

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Discount Telecom S&V GmbH am 18.08.2017

Die Gesellschafter der Discount Telecom S&V GmbH beschließen wie folgt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
3. Entlastung der Geschäftsführer

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Befreiung Offenlegungspflicht

Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Der Befreiung der fon4U Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.



Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass



- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)



in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

3U HOLDING AG

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der fon4U Telecom GmbH am 18.08.2017

Die Gesellschafter der fon4U Telecom GmbH beschließen wie folgt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt, bzw. von der Muttergesellschaft übernommen.
3. Entlastung der Geschäftsführer

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Befreiung Offenlegungspflicht

Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Der Befreiung der Discount Telecom S&V GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.



Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass



- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)



in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

3U HOLDING AG

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der LineCall Telecom GmbH am 18.08.2017

Die Gesellschafter der LineCall Telecom GmbH beschließen wie folgt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004 wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
3. Entlastung der Geschäftsführer

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Befreiung Offenlegungspflicht

Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Der Befreiung der LineCall Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.



Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass



- auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB)



in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.

3U HOLDING AG

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der OneTel Telecommunication GmbH am 18.08.2017

Die Gesellschafter der OneTel Telecommunication GmbH beschließen wie folgt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 113.566,31 wird an die Gesellschafter ausgeschüttet.
3. Entlastung der Geschäftsführer

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Auf eine gesonderte Prüfung des Jahresabschlusses der OneTel Telecommunication GmbH für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr durch einen Abschlussprüfer wird verzichtet.
5. Verzicht auf Lagebericht

Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass auf die Erstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 verzichtet wird.
6. Befreiung Offenlegungspflicht

Die 3U HOLDING AG, Marburg, ist alleinige Gesellschafterin der OneTel Telecommunication GmbH, Marburg (nachfolgend "Gesellschaft").



Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2016 einbezogen. Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Tochterunternehmens im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt. Auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) wird in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet.



Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wird entsprechend § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Auf die Befreiung des Tochterunternehmens wird im Konzernanhang hingewiesen werden.

3U HOLDING AG

Christoph Hellrung, Vorstand

Andreas Odenbreit, Vorstand