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3U Holding AG — AGM Information 2012
Mar 9, 2012
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AGM Information
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Publication
3U HOLDING AG
Marburg
Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
010017 Telecom GmbH
Marburg
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 010017 Telecom GmbH am 29.08.2011
Die Gesellschafter der 010017 Telecom GmbH beschließen wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007, beschlossen von der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2007, wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
3. Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Essen, wurde zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.
5. Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2011 einbezogen. Der Befreiung der 010017 Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
| ― | auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) und |
| ― | auf die Aufstellung eines Lageberichts (§ 289 HGB) |
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
Danach wurde die Gesellschafterversammlung um 15.00 Uhr beendet.
**Für die
3U HOLDING AG:**
Andreas Odenbreit
Christoph Hellrung
**Für die
010017 Telecom GmbH:**
Michael Schmidt
Roland Thieme
3U TELECOM GmbH
Marburg
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der 3U TELECOM GmbH am 29.08.2011
Die Gesellschafter der 3U TELECOM GmbH beschließen wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2007, beschlossen von der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2007, wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt. Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet.
3. Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Essen, wurde zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.
5. Befreiung Offenlegungspflicht
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2011 einbezogen. Der Befreiung der 3U TELECOM GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
| ― | auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) und |
| ― | auf die Aufstellung eines Lageberichts (§ 289 HGB) |
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
Danach wurde die Gesellschafterversammlung um 16.00 Uhr beendet.
**Für die
3U HOLDING AG:**
Andreas Odenbreit
Christoph Hellrung
**Für die
3U TELECOM GmbH:**
Michael Schmidt
Roland Thieme
Discount Telecom S&V GmbH
Marburg
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Discount Telecom S&V GmbH am 29.08.2011
Die Gesellschafter der Discount Telecom S&V GmbH beschließen wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2007, beschlossen von der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2007, wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
3. Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Essen, wurde zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.
5. Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2011 einbezogen. Der Befreiung der Discount Telecom S&V GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
| ― | auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) und |
| ― | auf die Aufstellung eines Lageberichts (§ 289 HGB) |
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
Danach wurde die Gesellschafterversammlung um 15.15 Uhr beendet.
**Für die
3U HOLDING AG:**
Andreas Odenbreit
Christoph Hellrung
**Für die
Discount Telecom S&V GmbH:**
Michael Schmidt
Roland Thieme
fon4U Telecom GmbH
Marburg
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der fon4U Telecom GmbH am 29.08.2011
Die Gesellschafter der fon4U Telecom GmbH beschließen wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004, beschlossen von der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.11.2005, wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
3. Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Essen, wurde zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.
5. Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2011 einbezogen. Der Befreiung der fon4U Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
| ― | auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) und |
| ― | auf die Aufstellung eines Lageberichts (§ 289 HGB) |
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
Danach wurde die Gesellschafterversammlung um 15.30 Uhr beendet.
**Für die
3U HOLDING AG:**
Andreas Odenbreit
Christoph Hellrung
**Für die
fon4U Telecom GmbH:**
Michael Schmidt
Roland Thieme
LineCall Telecom GmbH
Marburg
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der LineCall Telecom GmbH am 29.08.2011
Die Gesellschafter der LineCall Telecom GmbH beschließen wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.12.2004, beschlossen von der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.11.2005, wird das Ergebnis an die Muttergesellschaft 3U HOLDING AG abgeführt.
3. Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Essen, wurde zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.
5. Befreiung Offenlegungspflicht
Zwischen der 3U HOLDING AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die 3U HOLDING AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2011 einbezogen. Der Befreiung der LineCall Telecom GmbH von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Die Gesellschafter beschließen ergänzend, dass
| ― | auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) und |
| ― | auf die Aufstellung eines Lageberichts (§ 289 HGB) |
in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird.
Danach wurde die Gesellschafterversammlung um 15.45 Uhr beendet.
**Für die
3U HOLDING AG:**
Andreas Odenbreit
Christoph Hellrung
**Für die
LineCall Telecom GmbH:**
Michael Schmidt
Roland Thieme
OneTel Telecommunication GmbH
Marburg
Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der OneTel Telecommunication GmbH am 29.08.2011
Die Gesellschafter der OneTel Telecommunication GmbH beschließen wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird gemäß Anlage festgestellt.
2. Ergebnisverwendung und Befreiung Offenlegungspflicht
Die 3U HOLDING AG, Marburg, ist alleinige Gesellschafterin der OneTel Telecommunication GmbH, Marburg (nachfolgend "Gesellschaft").
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der 3U HOLDING AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2010 einbezogen.
Die Gesellschafter beschließen folgendes:
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von 541.211,47 Euro wird an die Gesellschafterin ausgeschüttet.
Die Gesellschafterin verpflichtet sich entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB einen gegebenenfalls entstehenden Jahresfehlbetrag der OneTel Telecommunication GmbH für das Geschäftsjahr 2011 freiwillig zu übernehmen und auszugleichen.
Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.
Auf die Aufstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) und Aufstellung eines Lageberichts (§ 289 HGB) wird in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 3 HGB verzichtet.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wird entsprechend § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Auf die Befreiung des Tochterunternehmens wird im Konzernanhang hingewiesen werden.
3. Entlastung der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Essen, wurde zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.
Danach wurde die Gesellschafterversammlung um 16.15 Uhr beendet.
**Für die
3U HOLDING AG:**
Andreas Odenbreit
Christoph Hellrung
**Für die
OneTel Telecommunication GmbH:**
Michael Schmidt
Roland Thieme