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Raiffeisen Bank International AG

Annual Report (ESEF) Feb 25, 2025

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Zinsüberschuss 5.779 5.596 3,3% 5.053 3.327 3.121 Provisionsüberschuss 2.638 2.906 -9,3% 3.878 1.985 1.684 Verwaltungsaufwendungen -3.786 -3.837 -1,3% -3.552 -2.978 -2.832 Betriebsergebnis 4.915 4.991 -1,5% 6.158 2.592 2.241 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -125 -391 -68,0% -949 -295 -598 Ergebnis vor Steuern 2.984 3.412 -12,6% 4.203 1.790 1.183 Ergebnis nach Steuern 1.358 2.578 -47,3% 3.797 1.508 910 Konzernergebnis 1.157 2.386 -51,5% 3.627 1.372 804 Bilanz 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. Forderungen an Kreditinstitute 18.057 14.714 22,7% 15.716 16.630 11.952 Forderungen an Kunden 99.551 99.434 0,1% 103.230 100.832 90.671 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.015 26.144 -12,0% 33.641 34.607 29.121 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 117.717 119.353 -1,4% 125.099 115.153 102.112 Eigenkapital 20.340 19.849 2,5% 18.764 15.475 14.288 Bilanzsumme 199.851 198.241 0,8% 207.057 192.101 165.959 Kennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. Return on Equity vor Steuern 15,4% 18,9% -3,5 PP 26,6% 12,6% 8,8% Return on Equity nach Steuern 9,7% 14,3% -4,6 PP 24,1% 10,6% 6,8% Konzern-Return-on-Equity 9,4% 14,8% -5,4 PP 26,8% 10,9% 6,4% Cost/Income Ratio 43,0% 43,0% 0,0 PP 36,2% 53,0% 55,4% Return on Assets vor Steuern 1,45% 1,64% -0,19 PP 2,02% 0,99% 0,74% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,98% 2,86% 0,12 PP 2,59% 2,01% 2,13% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,22% 0,33% -0,12 PP 0,73% 0,30% 0,67% Bankspezifische Kennzahlen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. NPE Ratio 2,1% 1,9% 0,2 PP 1,6% 1,6% 1,9% NPE Coverage Ratio 51,6% 51,7% -0,1 PP 59,0% 62,5% 61,5% Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 95.600 93.664 2,1% 97.680 89.928 78.864 Harte Kernkapitalquote (transitional) 17,1% 17,3% -0,2 PP 16,0% 13,1% 13,6% Kernkapitalquote (transitional) 19,0% 19,1% -2,1 PP 17,7% 15,0% 15,8% Eigenmittelquote (transitional) 21,5% 21,5% -2,5 PP 20,2% 17,6% 18,5% Aktienkennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. Ergebnis je Aktie in € 3,19 6,93 -54,0% 10,76 3,89 2,22 Schlusskurs in € (31.12.) 19,75 18,67 5,8% 15,35 25,88 16,68 Höchstkurs (Schlusskurs) in € 20,48 18,75 9,2% 28,42 29,40 22,92 Tiefstkurs (Schlusskurs) in € 15,82 12,73 24,3% 10,00 16,17 11,25 Anzahl der Aktien in Millionen (31.12.) 328,94 328,94 0,0% 328,94 328,94 328,94 Marktkapitalisierung in € Millionen (31.12.) 6.497 6.141 5,8% 5.049 8.513 5.487 Dividende je Aktie in € 1,10 1,25 -12,0% 0,80 – 1,23 Ressourcen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. Mitarbeiter:innen zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 42.564 44.887 -5,2% 44.414 46.185 45.414 Geschäftsstellen 1.391 1.519 -8,4% 1.664 1.771 1.857 Kund:innen in Millionen 17,9 18,6 -3,5% 18,1 19,5 17,6 Durch den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten Ende November 2024 kam es gemäß IFRS 5 zu einer Änderung in der Darstellung. Dieser Geschäftsbereich wurde in der Erfolgsrechnung im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Die Werte des Vorjahres 2023 der Erfolgsrechnung wurden entsprechend adaptiert, ebenso die Kennzahlen. In der Berichtsperiode wurde in diesem Posten neben dem laufenden Ergebnisbeitrag auch das Entkonsolidierungsergebnis ausgewiesen. Um die Darstellung der Profitabilität im Geschäftsjahr nicht zu verzerren, wurde die Berechnung des Konzern-Return-on-Equity angepasst. Dabei wurde der im Zuge des Verkaufs der belarussischen Konzerneinheiten in die Erfolgsrechnung umgegliederte Verlust aus dem sonstigen Ergebnis (hauptsächlich kumulierte Währungseffekte) im Konzernergebnis sowie im Eigenkapital bereinigt. Mit RBI wird in diesem Bericht der RBI-Konzern bezeichnet. Ist dagegen die Raiffeisen Bank International AG gemeint, wird der Begriff RBI AG verwendet. Mit Konzernzentrale ist die Raiffeisen Bank International AG ohne Zweigstellen gemeint. In den Tabellen und Grafiken können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Die Veränderungswerte in den Tabellen basieren auf nicht gerundeten Ausgangswerten. Die im Bericht erwähnten Kennzahlen sind im Konzernabschluss unter Kennzahlen definiert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 4 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 5 Inhalt Konzernlagebericht 6 Entwicklung der Märkte 8 Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 11 Ergebnis- und Finanzentwicklung 12 Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess 20 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte 23 Risikomanagement 26 Corporate Governance 26 Immaterielle Ressourcen 26 Ausblick 30 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 32 Segment- und Länderanalyse 376 Konzernabschluss 386 Unternehmen 388 Gesamtergebnisrechnung 389 Bilanz 391 Eigenkapital-Veränderungsrechnung 392 Kapitalflussrechnung 393 Segmentberichterstattung 395 Anhang 402 Grundlagen und Grundsätze der Konzernrechnungslegung 402 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 416 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente - Amortized Cost 426 Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente 435 Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eigenkapital 449 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten 473 Risikobericht 495 Sonstige Angaben 527 Regulatorische Angaben 564 Kennzahlen 569 Abkürzungsverzeichnis 571 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 572 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen 573 Bestätigungsvermerk 574 Zusicherungsvermerk zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 580 Jahresabschluss 586 Bilanz 586 Gewinn- und Verlustrechnung 588 Anhang 589 Allgemeine Angaben 589 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 590 Angaben zur Bilanz 597 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 623 Sonstiges 627 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 631 Lagebericht 632 Entwicklung der Märkte 632 Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG 635 Zweigstellen und Repräsentanzen 639 Finanzielle Leistungsindikatoren 641 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte 645 Immaterielle Ressourcen 647 Corporate Governance 650 Risikobericht 651 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 672 Ausblick 675 Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2018 678 Bestätigungsvermerk 679 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 6 Konzernlagebericht .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 7 Entwicklung der Märkte 8 Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 11 Ergebnis- und Finanzentwicklung 12 Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern- Rechnungslegungsprozess 20 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte 23 Risikomanagement 26 Corporate Governance 26 Immaterielle Ressourcen 26 Ausblick 30 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 32 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 8Konzernlagebericht · Entwicklung der Märkte Große konjunkturelle Unterschiede innerhalb Europas, Industrie Belastungsfaktor Während sich die US-Wirtschaft auch 2024 robust zeigte, war das wirtschaftliche Umfeld in Westeuropa von einer nur leicht positiven Konjunkturentwicklung geprägt. Dem von den Dienstleistungen ausgehenden konjunkturellen Rückenwind stand eine anhaltend schwierige Lage des Industriesektors und teilweise auch des Bausektors gegenüber. Eher dienstleistungsorientierte Volkswirtschaften wie Spanien verzeichneten folglich eine überdurchschnittliche Dynamik, industrielastigere Länder Westeuropas wie Deutschland oder Österreich befanden sich dagegen in einer (milden) Rezession. Die CE- und SEE-Region konnte teilweise von einer soliden Konsum- und Investitionsdynamik profitieren. Zwar verlangsamte sich der Inflationsrückgang im Jahr 2024 aufgrund einer weiterhin zähen Dienstleistungsinflation. Dennoch verlief der Disinflationsprozess aus Sicht der Notenbanken wie prognostiziert, auch wenn dieser in den USA gegen Jahresende etwas ins Stocken geraten ist. Sowohl die EZB als auch die US-Notenbank Fed begannen vor diesem Hintergrund im Sommer bzw. Herbst erste Zinssenkungen vorzunehmen. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone konnte im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr lediglich moderat zulegen. Vor dem Hintergrund anhaltend gebremster Investitionstätigkeiten war es insbesondere der Konsum, der das Konjunkturmomentum stützte. Der erhoffte spürbare Aufschwung der Wirtschaftsdynamik blieb aber aus. Der Arbeitsmarkt präsentierte sich trotz dieser suboptimalen Umstände immer noch resilient, die Arbeitslosenquote konnte von einem niedrigen Niveau weiter abnehmen und auch der Beschäftigungsstand verblieb hoch. Die Gesamtinflationsrate nahm im Jahr 2024 weiter ab. Stand sie zu Beginn des Jahres noch bei 2,8 Prozent im Jahresvergleich, näherte sie sich im Laufe des Jahres dem 2-Prozent-Ziel der EZB an. Während von den Güter- und Lebensmittelpreisen kaum noch ein erhöhter Preisdruck ausging, wurden Energiegüter im Vorjahresvergleich phasenweise sogar billiger. Indessen entwickelte sich die Dienstleistungsinflation im Jahr 2024 über weite Strecken zäh, hier war noch kein klar abnehmender Preisdruck zu erkennen. Die EZB senkte im Jahr 2024 den Einlagesatz um 100 Basispunkte. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde um 135 Basispunkte gesenkt. Trotz der Kehrtwende bei den Leitzinsen reduzierte sich der Anleihebestand der EZB weiter, indem fällige Anleihen entweder nicht mehr reinvestiert (APP) oder nur noch teilweise reinvestiert (PEPP) wurden. Damit ging auch die Reduktion der Überschussliquidität weiter voran, was aber zu keinen unerwarteten Verwerfungen am Finanzmarkt führte. Im Zuge des EZB- Zinssenkungszyklus und in Antizipation dessen haben sich Euribor Geldmarktsätze deutlich rückgebildet. Auch am Markt für deutsche Bundesanleihen war der Trend nach unten gerichtet, zumindest im kürzeren Laufzeitenspektrum. Staatsanleihen mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren notierten zu Jahresende hingegen sogar höher als zu Jahresbeginn. Ein Steilerwerden der Renditekurve weg von negativen und hin zu positiven Laufzeitenaufschlägen war somit ein Charakteristikum des abgelaufenen Jahres. Die österreichische Konjunktur verzeichnete 2024 das zweite Rezessionsjahr in Folge, im Gesamtjahr ging das reale BIP um 1,0 Prozent zurück. Österreich gehörte damit erneut zu den konjunkturellen Schlusslichtern der Eurozone. Ursächlich dafür waren neben der Industrie und dem Bausektor auch konsumnahe Dienstleistungen. Der Bausektor verzeichnete eine stärkere reale Korrektur als in vielen anderen Euroländern. Anders als in der Eurozone setzte sich der Inflationsrückgang in Österreich über weite Strecken des Jahres 2024 fort, sodass die Teuerung ab dem Herbst sogar unter dem Niveau der Eurozone lag. 2023 verzeichnete Österreich noch eine spürbar höhere Inflation als die übrige Währungsunion. CEE: Arbeitsmarkt und sinkende Zinsen Unterstützungsfaktoren Analog zur Eurozone erwies sich der Industriesektor für viele CEE-Länder als Belastung. Der konsumgetriebene Aufschwung blieb hinter dem Potenzialwachstum zurück, wenngleich selbiger durch die niedrigere Inflation und die (vorsichtige) Lockerung der Zinssätze sowie die starken Arbeitsmärkte unterstützt wurde. Aufgrund der Wirtschaftsstruktur und der handelspolitischen Offenheit ihrer Volkswirtschaften sind die zentraleuropäischen Länder (CE) besonders anfällig für die industrielle Schwäche Deutschlands beziehungsweise die schwache Auslandsnachfrage im Allgemeinen. Das Investitionswachstum war zumeist solide, obwohl die Finanzierungslücke im EU-Haushalt im letzten Jahr übersprungen wurde. Die NGEU-Mittel für Polen wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 freigegeben, was dazu führte, dass sich das Land als positiver Ausreißer erwies. Ungarn war hingegen angesichts schwacher Auslandsnachfrage und schleppender Investitionsentwicklung der Nachzügler in der CE-Region. Südosteuropa (SEE) verzeichnete 2024 eine langsamere Erholung im Vergleich zu früheren Erwartungen, was jedoch hauptsächlich auf die überraschende Schwäche der rumänischen Wirtschaft (plus 1,2 Prozent) zurückzuführen war. Die relativ .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht9 starke Entwicklung des Tourismus, die besonders das Wachstum in Albanien und Kroatien antrieb, in Kombination mit dem Zustrom von Heimatüberweisungen in Länder mit einer großen Diaspora, führten dazu, dass sich die Region dennoch besser entwickelte als die Eurozone und große Teile Europas. Der anhaltende Zufluss von EU-Mitteln und das Investitionswachstum in Verbindung mit einer weiteren Verlangsamung der Inflation, einem starken Lohnwachstum und sinkenden Zinssätzen unterstützten das Wirtschaftswachstum, auch wenn die konjunkturelle Dynamik unter ihrem Potenzial blieb. In der Ukraine belastete der anhaltende Krieg auch 2024 die Konjunktur und den Wiederaufbau. Jedoch wirkten Regierungsmaßnahmen sowie die Politik der Zentralbank unterstützend, wodurch es der Wirtschaft gelang, sich weiter an die Kriegsbedingungen anzupassen. Wachstumstreiber waren unter anderem der Aufschwung des realen privaten Konsums, starke öffentliche Ausgaben sowie eine moderate Erholung der Investitionen. Gestützt durch fiskalpolitische Eingriffe verzeichnete die russische Wirtschaft 2024 eine ausgesprochen hohe Konjunkturdynamik, das Wachstumstempo lag deutlich über dem langfristigen Trend. Folge dieser Überhitzung war ein starker Inflationsdruck, der mit einer kräftigen Straffung der Geldpolitik bekämpft werden musste. Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent Region/Land 2023 2024 2025e 2026f Polen 0,1 2,9 3,5 3,4 Slowakei 1,6 2,3 1,9 2,5 Tschechien -0,1 1,0 2,1 2,4 Ungarn -0,7 0,6 2,5 3,0 Zentraleuropa 0,2 2,1 2,9 3,0 Albanien 3,9 4,0 4,1 3,8 Bosnien und Herzegowina 2,0 2,3 2,7 3,2 Kroatien 3,3 3,6 2,9 2,6 Kosovo 4,1 4,7 4,2 3,9 Rumänien 2,4 0,9 2,2 3,2 Serbien 3,8 3,8 4,3 4,5 Südosteuropa 2,7 2,2 2,7 3,3 Russland 4,1 4,1 0,9 0,9 Ukraine 5,5 3,4 4,9 6,0 Österreich -1,0 -1,0 0,4 1,4 Eurozone 0,5 0,7 1,2 1,3 Quelle: Raiffeisen Research, Stand Anfang Februar 2025 (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich Bankensektor in Österreich Der österreichische Bankensektor konnte im Jahr 2024 an die guten Ergebnisse des Jahres 2023 anknüpfen, wenngleich diese moderater ausgefallen sind. Das operative Geschäft wurde weiterhin durch solide Zinserträge sowie eine stabile Entwicklung im Provisionsgeschäft unterstützt. Bei stabilen operativen Kosten waren es steigende Risikokosten, die dämpfend auf das Nettoergebnis des heimischen Bankensektors wirkten. Das Finanzierungsumfeld für den österreichischen Bankensektor war 2024 herausfordernd. Dennoch konnten sich die österreichischen Banken auf dem Primärmarkt erneut behaupten und platzierten vor allem im Covered-Bond-Bereich weiterhin erfolgreich solide Volumina. Die Wachstumsraten der vergebenen Kreditvolumina zeigten sowohl im Segment Haushalte als auch im Segment der Unternehmenskredite eine deutliche Abschwächung im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist vordergründig dem veränderten Zinsumfeld, partiell aber auch den geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen in der Kreditvergabe geschuldet. Dementsprechend war im Segment Haushalte ein negatives Wachstum im Jahresvergleich von 0,9 Prozent zum November 2024 zu beobachten. Das Kreditwachstum in diesem Segment verblieb über das gesamte Jahr 2024 im negativen Bereich, wenngleich sich zum Jahresende hin eine Bodenbildung abzuzeichnen begann. Im Unternehmenssegment wurde hingegen ein Jahreswachstum von 1,7 Prozent vermeldet (November 2024 gegenüber November 2023), wobei im Jahr zuvor noch ein plus von 2,8 Prozent verzeichnet worden war. Die Kapitalausstattung des Bankensektors konnte im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 mit einem Wert von 17,7 Prozent (harte Kernkapitalquote) zum Juni 2024 weiter ausgebaut werden. In der Sitzung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsrats vom Oktober 2024 wurde eine Empfehlung für einen einprozentigen Systemrisikopuffer für gewerbliche Immobilienfinanzierungen ausgesprochen. Dieser soll mit Juni 2025 in Kraft treten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 10Konzernlagebericht Entwicklung des Bankensektors in CEE Die Kombination aus soliden Nettozinserträgen und relativ geringen Risikokosten bildete weiterhin die Grundlage für die positiven Finanzergebnisse der Banken in CE/SEE. Wenn auch ungleichmäßig über die Region verteilt, verstärkte die geldpolitische Lockerung den Druck auf die Nettozinsmargen, doch gelang es den Banken auch, die Kernerträge durch Investitionen in festverzinsliche Vermögenswerte (einschließlich Staatsanleihen) und zusätzliche Absicherungsmaßnahmen zu verteidigen. Dies sicherte die Fähigkeit des Sektors, das inflationäre Kostenwachstum zu absorbieren und gleichzeitig die Sondersteuern abzufedern, die 2024 in der Region in größerem Umfang eingeführt wurden (zusätzlich in der Slowakei und Rumänien). Der frühere Beginn der geldpolitischen Lockerung in den Nicht-Euro-Märkten, die allgemein gute Lage auf den Arbeitsmärkten und die gezielte staatliche Unterstützung trugen zu einer Erholung der Kreditvergabe an Privatkunden bei, während die Kreditnachfrage der Unternehmen auf breiterer regionaler Basis noch nicht die Wende geschafft hat. Die Refinanzierungssituation der Banken blieb im Hinblick auf die Kundeneinlagen günstig (die Umschichtung von Konten in teurere Termineinlagen wurde weitgehend eingestellt) und hat sich bei den internationalen Anleiheemissionen (MREL) spürbar verbessert. Die Bankenmärkte in Osteuropa verzeichneten eine stabile Rentabilität, während sie sich mit ihren eigenen Herausforderungen auseinandersetzten, wie etwa strengeren Sanktionen und anhaltender Inflation in Russland oder Fortschritten hin zu einer normalisierten Geldpolitik in der Ukraine. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht11 · Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten Die RBI schloss Ende November den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten an Soven 1 Holding ab, eine Transaktion, die im Februar 2024 angekündigt und im September 2024 unterzeichnet wurde. Die Transaktion beeinflusste die harte Kernkapitalquote des Konzerns ohne Russland zum Jahresende 2024 mit einem Effekt von plus 4 Basispunkten, im Wesentlichen aus der Entkonsolidierung von € 2,3 Milliarden risikogewichteten Aktiva. Der negative Effekt auf das Konzernergebnis, der im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst wurde, beträgt € 824 Millionen. € 513 Millionen davon wurden bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt und resultierten aus der Umgliederung aus dem sonstigen Ergebnis, vorwiegend Effekte aus der historischen Währungsumrechnung, in die Erfolgsrechnung. Die Entkonsolidierung erfolgte mit Closing. Russland Am 8. Mai entschied der Vorstand der RBI nach intensiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden aus Gründen der Vorsicht, die ursprünglich angestrebte STRABAG-Transaktion nicht weiter zu verfolgen. Am 5. September erließ ein russisches Gericht eine einstweilige Verfügung, durch die alle Aktien der russischen AO Raiffeisen- bank mit sofortiger Wirkung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen. Die RBI ist 100-prozentige Eigentümerin der AO Raiffeisenbank. Aufgrund dieser Entscheidung kann die RBI ihre Anteile an der AO Raiffeisenbank nicht übertragen. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem von MKAO Rasperia Trading Limited in Russland eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen die STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Die AO Raiffeisenbank wird in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die RBI AG ist nicht Partei in diesem Verfahren. Am 20. Jänner 2025 entschied ein russisches Gericht, dass die STRABAG SE und ihre österreichischen Kernaktionäre € 2,044 Milliarden an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten wird die RBI – in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht – in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen zu können. Die AO Raiffeisenbank buchte für das vierte Quartal 2024 eine Rückstellung in Höhe von € 840 Millionen. Für weitere Details wird auf den Konzernabschluss Punkt (46) Offene Rechtsfälle verwiesen. In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien der STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus sind die STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert. Die RBI arbeitet weiter an einem Verkauf der russischen Tochterbank AO Raiffeisenbank. Die juristischen Streitigkeiten erschweren den Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der AO Raiffeisenbank veräußern will, und wird unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen. Selbst eine vollständige Entkonsolidierung der russischen Tochterbank bei einem Buchwert von null könnte durch die jetzigen Kapitalreserven vollständig abgefedert werden und alle regulatorischen Anforderungen würden erfüllt. Derweil werden die Geschäftsaktivitäten in Russland auch in Übereinstimmung mit den EZB-Vorgaben stark reduziert; seit Kriegsbeginn wurde das Kreditgeschäft bereits um fast 70 Prozent zurückgefahren. Außerdem wurde das Zahlungsverkehrsgeschäft erheblich eingeschränkt. Abgesehen von der AO Raiffeisenbank wurden alle Korrespondenzbankbeziehungen mit russischen Banken beendet. Von der AO Raiffeisenbank werden Maßnahmen gesetzt, Kundeneinlagen weiter zu senken. Dividende Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 4. April 2024 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,25 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2023. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme in Höhe von € 410.474.644. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 26. März 2025 die Ausschüttung einer Dividende von € 1,10 je Aktie vorschlagen. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 361 Millionen errechnen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 12Konzernlagebericht · Ergebnis- und Finanzentwicklung Das Geschäftsjahr 2024 stand nach wie vor sehr stark unter dem Einfluss der geopolitischen Lage. Das Konzernergebnis lag mit € 1.157 Millionen deutlich unter dem des Vorjahrs von € 2.386 Millionen. Es war insbesondere beeinflusst vom Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten sowie der Dotierung einer hohen Rückstellung in Russland. Weitere Einflussfaktoren waren die Geschäftsreduktion in Russland, die eingeleiteten Zinsmaßnahmen insbesondere im Euro-Raum sowie der immer noch hohe Inflationsdruck auf der Kostenseite in den meisten Märkten. Aus dem Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten resultierte im Berichtsjahr ein negativer Effekt von € 824 Millionen. € 513 Millionen davon wurden bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt und resultierten aus der Umgliederung aus dem sonstigen Ergebnis, vorwiegend Effekte aus der Währungsumrechnung. Ebenso belastend wirkte die Dotierung einer Rückstellung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland in Höhe von € 840 Millionen. Die Abwertungen der Durchschnittskurse des russischen Rubel um 9 Prozent und der ukrainischen Hrywnja um 9 Prozent hatten ebenfalls einen negativen Effekt auf das Konzernergebnis. Die Kernerträge (Zins- und Provisionsüberschuss) sanken insgesamt um € 85 Millionen oder 1 Prozent auf € 8.417 Millionen. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen verzeichnete der Zinsüberschuss mit einem Anstieg um € 183 Millionen auf € 5.779 Millionen eine positive Entwicklung. Der Rückgang des Provisionsüberschusses um € 269 Millionen war im Wesentlichen auf Russland (Rückgang: € 359 Millionen, davon € 109 Millionen aus negativen Konvertierungseffekten) zurückzuführen, während die meisten anderen Länder des Konzerns eine Steigerung zeigten. Die Verwaltungsaufwendungen sanken im Jahresvergleich um € 51 Millionen auf € 3.786 Millionen. Lediglich Russland verzeichnete einen Kostenrückgang um € 241 Millionen aufgrund von niedrigerem Personalstand, der Währungsentwicklung sowie der Auflösung von Personalrückstellungen. Demgegenüber standen größtenteils inflationsbedingte Steigerungen in der Konzernzentrale sowie in nahezu allen anderen Ländern des Konzerns. Eine positive Entwicklung verzeichneten die Risikokosten, die mit € 125 Millionen deutlich unter denen des Vorjahrs (€ 391 Millionen) lagen. Während das Vorjahr im Wesentlichen von Vorsorgen in der Konzernzentrale, in Russland und in der Ukraine geprägt war, kam es im Berichtsjahr in Russland aufgrund von Rückzahlungen und Auflösung von Overlays zu Nettoauf- lösungen. Gegenläufig entwickelte sich die Situation in der Konzernzentrale, wo bei Immobilienfinanzierungen und Firmenkunden zusätzliche Vorsorgen gebildet werden mussten. Die Aufwendungen für kreditbezogene Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen beliefen sich auf € 657 Millionen (Vorjahresperiode: € 878 Millionen), sie stammten fast zur Gänze aus Polen mit € 649 Millionen (Vorjahresperiode: € 873 Millionen) an Vorsorgen in Zusammenhang mit Hypothekar- krediten in Fremdwährungen (Schweizer Franken und Euro). Treiber für weitere Rückstellungen waren negative Gerichtsurteile, den Kunden zustehende Verzugszinsen sowie eine Verkürzung des Diskontierungszeitraums infolge einer Anpassung der Erwartungen in Bezug auf ein beschleunigtes Eintreffen der Kundenklagen sowie raschere Prozessverfahren. Die Ertragsteuern reduzierten sich lediglich um € 5 Millionen auf € 953 Millionen aufgrund der Sondersteuer in der Slowakei und hohen nicht abzugsfähigen Aufwendungen. Die effektive Steuerquote stieg gegenüber der Vergleichsperiode um 3,9 Prozentpunkte auf 31,9 Prozent. Die Bilanzsumme stieg seit Jahresbeginn um rund € 1,6 Milliarden oder 0,8 Prozent auf € 200 Milliarden, trotz negativer Umrechnungseffekte von rund € 1,2 Milliarden. Das Kundengeschäft stieg insgesamt leicht an, insbesondere in Rumänien und der Slowakei, während es in Russland aufgrund der Geschäftseinschränkungen mit Firmenkunden und Haushalten deutlich reduziert wurde. Wertpapierbestände wuchsen vorwiegend durch Investitionen in Staatsanleihen im Segment Zentraleuropa und in der Konzernzentrale. Auf der Refinanzierungsseite reduzierten sich die Kundeneinlagen in Russland und in der Konzernzentrale, wohingegen Rumänien, Tschechien und Serbien einen signifikanten Anstieg aufwiesen. Die Schuldverschreibungen stiegen um € 4,0 Milliarden aufgrund neuer Emissionen in erster Linie in der Konzernzentrale sowie in der Slowakei. Der Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten führten zu einem Rückgang der Bilanzsumme von € 2,4 Milliarden. Das Eigenkapital inklusive des Kapitals nicht beherrschender Anteile verzeichnete seit Jahresbeginn einen Anstieg um € 0,5 Milliarden auf € 20,3 Milliarden. Das Gesamtergebnis reduzierte sich um € 0,5 Milliarden, wobei es sich aus dem Ergebnis nach Steuern in Höhe von € 1,4 Milliarden und dem sonstigen Ergebnis von minus € 0,3 Milliarden zusammensetzte. Letzteres entstand vorwiegend aus negativen Konvertierungseffekten betreffend den russischen Rubel, die ukrainische Hrywnja, die tschechische Krone sowie den ungarischen Forint. An Dividenden wurden für das Geschäftsjahr 2023 € 0,4 Milliarden ausgeschüttet. Die harte Kernkapitalquote (transitional) betrug zum Berichtsstichtag 17,1 Prozent. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht13 Ergebnis im Jahresvergleich in € Millionen 2024 2023¹ Veränderung Zinsüberschuss 5.779 5.596 183 3,3% Dividendenerträge 33 35 -2 -6,1% Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 47 85 -37 -43,9% Provisionsüberschuss 2.638 2.906 -269 -9,3% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 111 161 -50 -30,8% Ergebnis aus Hedge Accounting 9 -28 37 – Sonstiges betriebliches Ergebnis 84 72 11 15,4% Betriebserträge 8.701 8.827 -126 -1,4% Personalaufwand -2.053 -2.169 116 -5,3% Sachaufwand -1.261 -1.203 -58 4,8% Abschreibungen -472 -465 -7 1,5% Verwaltungsaufwendungen -3.786 -3.837 51 -1,3% Betriebsergebnis 4.915 4.991 -76 -1,5% Übriges Ergebnis -1.590 -905 -685 75,7% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -216 -282 66 -23,5% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -125 -391 266 -68,0% Ergebnis vor Steuern 2.984 3.412 -428 -12,6% Steuern vom Einkommen und Ertrag -953 -958 5 -0,6% Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 2.031 2.454 -423 -17,2% Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -673 124 -797 – Ergebnis nach Steuern 1.358 2.578 -1.220 -47,3% Ergebnis nicht beherrschender Anteile -201 -192 -8 4,4% Konzernergebnis 1.157 2.386 -1.229 -51,5% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Betriebserträge Mit der in der Berichtsperiode eingeleiteten geldpolitischen Trendwende der EZB (im Juni erfolge die erste Zinssenkung seit acht Jahren, im dritten und vierten Quartal drei weitere) sowie der bereits an Dynamik abnehmenden geldpolitischen Lockerung in den Ländern Zentral- und Südosteuropas gestalteten sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Zinsüberschusses schwierig. Auch die Fed führte mit einer Senkung der Leitzinsen im September die Zinswende in den USA herbei. Trotz dieser herausfordernden Umstände und negativer Währungseffekte in Russland, Ukraine, Tschechien und Ungarn stieg der Zinsüberschusses im Jahresvergleich um € 183 Millionen auf € 5.779 Millionen. Die Slowakei verzeichnete aufgrund vorwiegend zinssatzbedingt höherer Erträge aus Kundenkrediten an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte einen Zuwachs um € 75 Millionen. Der Anstieg des Zinsüberschusses um € 40 Millionen in Rumänien ist auf volumenbedingt höhere Zinserträge aus der Liquiditätsveranlagung (Staatsanleihen) sowie höhere Marktzinssätze bei Fremdwährungskrediten zurückzuführen. In Serbien sorgten gestiegene Volumina und höhere Marktzinssätze für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 25 Millionen. In Russland führten zahlreiche Zinserhöhungen und daraus resultierend höhere Zinserträge vor allem aus Interbankveranlagungen zu einem Anstieg des Zinsüberschusses um € 212 Millionen. In der Konzernzentrale gab es hingegen einen Rückgang des Zinsüberschusses um € 85 Millionen aufgrund höherer Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen. Die Verringerung des Zinsüberschusses um € 53 Millionen in Ungarn und um € 27 Millionen in der Ukraine war sowohl währungs- als auch zinssatzbedingt. Die durchschnittlichen zinstragenden Aktiva des Konzerns verringerten sich im Jahresvergleich um 1 Prozent, vorwiegend aufgrund von Rückgängen in Zusammenhang mit Kundenkrediten in Russland. Die Nettozinsspanne verbesserte sich um 12 Basispunkte auf 2,98 Prozent, was vor allem auf einen Anstieg um 240 Basispunkte in Russland und einen Anstieg um 49 Basispunkte in der Slowakei zurückzuführen war. Insgesamt sank der Provisionsüberschuss um € 269 Millionen auf € 2.638 Millionen. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf eine Abnahme in Russland zurückzuführen (Abnahme: € 359 Millionen, davon € 109 Millionen aus negativen Konvertierungseffekten), während die meisten anderen Länder des Konzerns eine Steigerung zeigten. Vor allem in Ungarn · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 14Konzernlagebericht (Anstieg: € 30 Millionen) und in der Slowakei (Anstieg: € 17 Millionen) sorgten höhere Erträge aus dem Zahlungsverkehr für einen Zuwachs, während in Rumänien eine höhere Kreditvergabe primär zu einem verbesserten Provisionsergebnis aus dem Vermittlungsgeschäft führte. Auf Konzernebene reduzierte sich das Provisionsergebnis aus dem Fremdwährungsgeschäft infolge der volumen- und währungsbedingten Verringerung in Russland um € 180 Millionen, vorwiegend im Devisenkassageschäft. Diese Entwicklung war von gesunkenen Volumina aufgrund verschiedener Restriktionen, welche die Beschränkung von Überweisungen in Fremdwährungen betreffen, sowie geringeren Margen aus dem Geschäft mit Nicht- Finanzunternehmen und Haushalten beeinflusst. Das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr verzeichnete aufgrund geringerer Volumina einen Rückgang um € 91 Millionen. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen verringerte sich um € 50 Millionen auf € 111 Millionen. Dafür war in erster Linie Russland mit einem Rückgang um € 75 Millionen auf € 59 Millionen verantwortlich. Dies resultierte vor allem aus Bewertungen von Fremdwährungspositionen aufgrund des starken Kursrückgangs des russischen Rubels sowie aus dem Rückgang des Handelsergebnisses mit Schuldverschreibungen infolge steigender Zinsen in der Berichtsperiode. Auch in der Konzernzentrale kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem moderaten Rückgang um € 15 Millionen, was vorwiegend auf ein rückläufiges Handelsergebnis mit Zertifikaten und Aktien zurückzuführen war. Dem entgegen standen gestiegene Bewertungsgewinne im Zusammenhang mit Fremdwährungspositionen in Höhe von € 41 Millionen, die vor allem in Ungarn, Tschechien und Albanien erzielt wurden. Negative, zinsbedingte Bewertungsentwicklungen in Höhe von € 39 Millionen gab es vorwiegend in Ungarn, Ukraine, Rumänien und Kroatien in Zusammenhang mit zum Zeitwert bewerteten Krediten bzw. im Handelsbestand gehaltenen Staatsanleihen. Positive, zinsinduzierte Entwicklungen in Höhe von € 28 Millionen wurden hingegen in der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. erzielt. Positive Entwicklungen gab es auch in der Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, bei der es in der Vergleichperiode zu Abschreibungen auf Venture Capital Investments gekommen ist. Die Verbesserung des sonstigen betrieblichen Ergebnisses um € 11 Millionen auf € 84 Millionen resultierte vor allem aus geringeren Dotierungen von sonstigen Rückstellungen für Rechtsfälle in Österreich. Demgegenüber ergaben sich aus dem Verkauf von verbrieften Verbindlichkeiten in der Berichtsperiode vor allem in Tschechien und Ungarn höhere Verluste. Verwaltungsaufwendungen Die Verwaltungsaufwendungen sanken im Jahresvergleich um 1 Prozent oder € 51 Millionen auf € 3.786 Millionen. Der Personalaufwand ging um € 116 Millionen auf € 2.053 Millionen zurück. Dieser Rückgang resultierte überwiegend aus Russland (Rückgang um € 234 Millionen) aufgrund von niedrigerem Personalstand, der Währungsentwicklung sowie der Auflösung von Personalrückstellungen. Demgegenüber standen größtenteils inflationsbedingte Gehaltssteigerungen in der Konzernzentrale (Anstieg: € 31 Millionen) sowie in nahezu allen anderen Ländern des Konzerns, insbesondere in der Slowakei (Anstieg: € 20 Millionen) und in Rumänien (Anstieg: € 14 Millionen). Haupttreiber des um € 58 Millionen gestiegenen Sachaufwands war der um € 40 Millionen - überwiegend inflationsbedingt - höhere IT-Aufwand. Die Transaktionssteuer in Ungarn stieg um € 21 Millionen auf € 91 Millionen aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes pro Transaktion. Dem gegenüber stand ein um € 11 Millionen gesunkener Rechts- und Beratungsaufwand. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich um 2 Prozent oder € 7 Millionen auf € 472 Millionen. Die Cost/Income Ratio blieb im Jahresabstand - trotz Kostendrucks - mit 43,0 Prozent stabil. Die Anzahl der Geschäftsstellen verringerte sich im Jahresabstand um 128 auf 1.391. Der größte Rückgang mit 45 resultierte aus dem Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten, weitere Reduktionen ergaben sich unter anderem in Russland (minus 35) und in der Ukraine (minus 23). Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen sank im Jahresabstand um 1.351 Vollzeitäquivalente auf 43.088, vorwiegend aufgrund des Verkaufs der belarussischen Konzerneinheiten (minus 1.583). Übriges Ergebnis Das übrige Ergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 1.590 Millionen nach minus € 905 Millionen in der Vergleichsperiode. Belastend wirkten vor allem die Dotierung einer Rückstellung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland (€ 840 Millionen) sowie die Aufwände für kreditbezogene, portfolio- basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen in Höhe von € 657 Millionen (Vorjahresperiode: € 878 Millionen). Diese betrafen im Wesentlichen Hypothekarkredite in Polen, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind. Der Aufwand in Polen in Höhe € 649 Millionen resultierte vorwiegend aus Vorsorgen im Zusammenhang mit dem CHF-Kreditportfolio. Die wesentlichen Treiber des Anstiegs waren den Kunden zustehende Verzugszinsen, die Anpassung der Abzinsungsperiode sowie Dotierungen von Rückstellungen im Zusammenhang mit drohenden .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht15 Gerichtsverfahren bei in Euro denominierten Krediten. Zudem wurde im Berichtszeitraum eine Rückstellung für den Wegfall der umsatzsteuerrelevanten Zwischenbankbefreiung (€ 20 Millionen) dotiert. Die Bewertung von Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen führte in der Berichtsperiode zu einem Ergebnis von minus € 50 Millionen, was überwiegend die Anteile an der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG und der card complete Service Bank AG betraf. Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben Der Aufwand für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben ging um € 66 Millionen auf € 216 Millionen zurück. Die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds sanken um € 59 Millionen, da die Aufbauphase des Fonds abgeschlossen ist. Dies betraf die Konzernzentrale (Rückgang: € 42 Millionen), Tschechien (Rückgang: € 7 Millionen) und die Slowakei (Rückgang: € 6 Millionen). Die um € 25 Millionen geringeren Beiträge zur Einlagensicherung resultierten vor allem aus Russland und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. In Russland ist der Rückgang auf das gesunkene Einlagenvolumen zurückzuführen. In der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. wurden in den Vorjahresperioden höhere Beitragszahlungen erbracht, um den Einlagensicherungsfonds nach den Schadensfällen der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG sowie der Anglo Austrian AAB AG im Jahr 2020 wieder aufzufüllen. Demgegenüber stiegen die Bankenabgaben um € 17 Millionen, hauptsächlich in Rumänien um € 24 Millionen und in der Konzernzentrale um € 23 Millionen aufgrund einer niedrigeren Bankenabgabe im Vorjahr, die auf einen Einmaleffekt zurückzuführen war. Diese Anstiege wurden teilweise durch einen Rückgang in Ungarn um € 28 Millionen ausgeglichen. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte In der Berichtsperiode lagen die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte mit € 125 Millionen signifikant unter dem Wert der Vergleichsperiode von € 391 Millionen, der überwiegend in der Konzernzentrale, in Russland und in der Ukraine gebucht wurde. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine Nettoauflösung von € 162 Millionen in Russland zurückzuführen (Vorjahresperiode: Dotierung von € 95 Millionen), die vor allem aus dem Abbau des Kundenportfolios resultierte. Die Wertminderungen in der Konzernzentrale betrugen € 190 Millionen (Vorjahresperiode: € 138 Millionen), die überwiegend aufgrund neu ausgefallener Kunden und Neubewertungen der Sicherheiten für Immobilienfinanzierungen gebucht wurden. Für ausgefallene Kredite (Stage 3) wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen von netto € 491 Millionen (Vorjahresperiode: netto € 389 Millionen) gebildet, davon entfielen € 293 Millionen auf Nicht-Finanzunternehmen und € 128 Millionen auf Haushalte. Auf Länderebene wurden die Wertminderungen in Stage 3 am stärksten von der Konzernzentrale (€ 265 Millionen) und Russland (€ 77 Millionen) verursacht. In Stage 1 und Stage 2 wurden in der Berichtsperiode Nettoauflösungen in Höhe von netto € 366 Millionen ausgewiesen (Vorjahresperiode: Wertminderungen in Höhe von € 2 Millionen), vor allem in Russland. Steuern vom Einkommen und Ertrag Während das Ergebnis vor Steuern im Jahresvergleich um € 428 Millionen zurückging, reduzierten sich die Steuern vom Einkommen und Ertrag nur geringfügig um € 5 Millionen auf € 953 Millionen. Die effektive Steuerquote stieg gegenüber der Vergleichsperiode um 3,9 Prozentpunkte auf 31,9 Prozent. Dies ist überwiegend auf Sondersteuern und hohe, nicht abzugsfähige Aufwendungen zurückzuführen. In einigen Ländern führten Ergebnissteigerungen zu höheren Steueraufwendungen, wie zum Beispiel in Ungarn um € 14 Millionen, in Serbien um € 7 Millionen sowie in Bosnien und Herzegowina um € 4 Millionen. In der Slowakei resultierte der um € 72 Millionen höhere Steueraufwand aus der 2024 neu eingeführten Sondersteuer sowie einem deutlichen Anstieg des Ergebnisses. In Tschechien hingegen kam es trotz Ergebniszuwächsen zu einem Rückgang des Steueraufwandes um € 33 Millionen aufgrund gestiegener Investitionen in tschechische Staatsanleihen, deren Erträge steuerbegünstigt sind. In Russland war der Steueraufwand in Höhe von € 399 Millionen um € 65 Millionen niedriger als in der Vergleichsperiode. Der Rückgang resultierte aus der vorjährigen Übergewinnsteuer, die Aufwendungen aufgrund der Rückstellung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland sind steuerlich nicht abzugsfähig. Weiters erhöht sich ab 1. Jänner 2025 der geltende Steuersatz von 20 auf 25 Prozent. In der Ukraine führte der Ergebnisrückgang zu niedrigeren Steueraufwendungen um € 11 Millionen, der Steuersatz beträgt nach wie vor 50 Prozent. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen wurde die Entkonsolidierung der belarussischen Konzerneinheiten ausgewiesen. Der negative Effekt auf das Konzernergebnis beträgt € 824 Millionen. € 513 Millionen davon wurden bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt und resultierten aus der Umgliederung aus dem sonstigen Ergebnis, vorwiegend Effekte aus der Währungsumrechnung, in die Erfolgsrechnung. Weiters wurde der Beitrag aus dem laufenden Ergebnis für das Jahr 2024 in Höhe von € 151 Millionen ebenfalls unter diesem Posten ausgewiesen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 16Konzernlagebericht Ergebnis im Quartalsvergleich Die Quartalswerte wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Quartalsergebnisse in € Millionen Q4/2023¹ Q1/2024¹ Q2/2024¹ Q3/2024¹ Q4/2024 Veränderung Zinsüberschuss 1.473 1.428 1.410 1.430 1.511 80 5,6% Dividendenerträge 8 6 21 4 2 -2 -48,3% Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 13 17 17 23 -9 -32 – Provisionsüberschuss 644 639 680 650 668 18 2,8% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen -24 12 32 32 36 4 12,1% Ergebnis aus Hedge Accounting -16 6 -4 8 0 -8 – Sonstiges betriebliches Ergebnis 4 31 18 36 -1 -37 – Betriebserträge 2.102 2.140 2.175 2.181 2.205 24 1,1% Personalaufwand -537 -515 -538 -526 -474 52 -10,0% Sachaufwand -348 -293 -311 -309 -347 -38 12,2% Abschreibungen -130 -112 -117 -117 -127 -10 8,6% Verwaltungsaufwendungen -1.015 -920 -966 -952 -948 5 -0,5% Betriebsergebnis 1.087 1.220 1.208 1.229 1.258 29 2,3% Übriges Ergebnis -317 -147 -247 -164 -1.032 -868 >500,0% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -24 -139 -21 -30 -26 4 -12,6% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -143 -25 -36 -51 -13 37 -73,4% Ergebnis vor Steuern 603 908 905 985 186 -799 -81,1% Steuern vom Einkommen und Ertrag -330 -221 -237 -214 -281 -67 31,5% Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 272 688 667 771 -95 -866 – Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 32 33 47 46 -800 -847 – Ergebnis nach Steuern 304 721 715 817 -895 -1.713 – Ergebnis nicht beherrschender Anteile -32 -57 -54 -59 -30 29 -49,0% Konzernergebnis 272 664 661 758 -926 -1.684 – 1 Adaptierung der Vorquartale aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Veränderung viertes Quartal 2024 versus drittes Quartal 2024 Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 80 Millionen auf € 1.511 Millionen. Auch im vierten Quartal hob die russische Nationalbank angesichts der hohen Inflation ihren Leitzins an. Dies führte in Russland zu einem Anstieg des Zinsüberschusses um € 57 Millionen resultierend aus höheren Zinserträgen vor allem aus Interbankveranlagungen. Niedrigere Zinsaufwendungen aufgrund von Zinssenkungen bei Einlagen sorgten für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 20 Millionen in der Konzernzentrale und um € 18 Millionen in Tschechien. Die Nettozinsspanne stieg vor allem aufgrund von Russland - bedingt durch höhere Marktzinssätze und niedrigere durchschnittliche zinstragende Aktiva - um 19 Basispunkte auf 3,13 Prozent. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich trotz eines währungsbedingten Rückgangs in Russland um 3 Prozent oder € 18 Millionen auf € 668 Millionen, von dem Anstieg entfielen auf Ungarn und Rumänien € 9 Millionen bzw. € 7 Millionen. Dabei verbesserte sich das Ergebnis aus dem Fremdwährungsgeschäft um € 11 Millionen, primär aufgrund höherer Margen in der Konzernzentrale. Ebenso verzeichnete das Ergebnis aus der Vermögensverwaltung eine Zunahme um € 10 Millionen aufgrund gestiegener Erträge, am stärksten in Russland. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen verzeichnete eine stabile Entwicklung und erhöhte sich unwesentlich um € 4 Millionen auf € 36 Millionen. Das sonstige betriebliche Ergebnis lag im vierten Quartal mit minus € 1 Millionen deutlich unter dem dritten Quartal mit € 36 Millionen. Dabei ergaben sich im vierten Quartal höhere Dotierungen von Rückstellungen für Rechtsfälle. Die Verwaltungsaufwendungen sanken im Quartalsvergleich um € 5 Millionen auf € 948 Millionen. Dabei ging der Personalaufwand um € 52 Millionen auf € 474 Millionen zurück, der Sachaufwand stieg um € 38 Million auf € 347 Millionen und die Abschreibungen erhöhten sich um € 10 Millionen auf € 127 Millionen. Der Rückgang im Personalaufwand resultierte aus Russland (Rückgang: € 112 Millionen) dem gegenüber ergaben sich höhere Personalaufwendungen in der Konzernzentrale (Anstieg: € 38 Millionen) im Zusammenhang mit Personalrückstellungen für unverbrauchte Urlaube und Bonusabgrenzungen. Die größten Anstiege im Sachaufwand ergaben sich in Ungarn (Anstieg: € 12 Millionen, überwiegend aus der Transaktionssteuer) und Rumänien (Anstieg: 12 Millionen, höhere Beratungs- sowie Werbeausgaben). .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht17 Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte wiesen im vierten Quartal eine Nettodotierung von € 13 Millionen aus. Ausschlaggebend dafür waren Dotierungen in der Ukraine (€ 46 Millionen aufgrund von erhöhtem Risikovolumen und Anpassung der Risikoparameter), in den Ländern Zentraleuropas (€ 31 Millionen) und Südosteuropas (€ 26 Millionen), sowie in der Konzernzentrale (€ 22 Millionen aufgrund neu ausgefallener Kunden). Dem standen Nettoauflösungen von € 117 Millionen in Russland aufgrund der Auflösung von sanktionsbedingten sonstigen Risikofaktoren (Overlays) gegenüber. Im dritten Quartal erfolgten Nettodotierungen von € 51 Millionen, hauptsächlich in der Konzernzentrale. Das übrige Ergebnis verzeichnete mit minus € 1.032 Millionen einen Rückgang um € 868 Millionen. Ausschlaggebend dafür waren vor allem die Dotierung einer Rückstellung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland (€ 840 Millionen) sowie die Aufwendungen für kreditbezogene Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen, die sich im vierten Quartal 2024 auf insgesamt € 162 Millionen nach € 103 Millionen im dritten Quartal 2024 beliefen. Dies betraf im Wesentlichen das Hypothekarkredit-Portfolio in Polen. Weiters wurde im Berichtszeitraum eine Rückstellung für den Wegfall der umsatzsteuerrelevanten Zwischenbankbefreiung in Höhe von € 20 Millionen dotiert. Die Bewertung von Anteilen an at-equity bewerteten Unternehmen führte im vierten Quartal zu Wertaufholungen von € 6 Millionen, auf die Anteile der UNIQA Insurance Group AG entfielen dabei € 46 Millionen. Dem gegenüber standen Wertminderungen, unter anderem auf die Anteile an der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG und der Oesterreichischen Kontrollbank AG. Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und Ertrag um € 67 Millionen ist hauptsächlich auf die rückwirkende Einführung einer Übergewinnsteuer in Höhe von € 53 Millionen in der Ukraine zurückzuführen. Im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen wurde die Entkonsolidierung der belarussischen Konzerneinheiten ausgewiesen. Der negative Effekt auf das Konzernergebnis beträgt € 824 Millionen. € 513 Millionen davon wurden bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt und resultierten aus der Umgliederung aus dem sonstigen Ergebnis, vorwiegend Effekte aus der Währungsumrechnung, in die Erfolgsrechnung. Weiters wurde der Beitrag aus dem laufenden Ergebnis für das Jahr 2024 in Höhe von € 151 Millionen ebenfalls unter diesem Posten ausgewiesen. Bilanz Die Werte für das erste und das dritte Quartal 2024 wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen, der Zwischenabschluss zum Halbjahr 2024 wurde einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Bilanzsumme stieg seit Jahresbeginn um rund € 2 Milliarden oder 0,8 Prozent, die Effekte aus der Währungsentwicklung waren für einen Rückgang um 0,6 Prozent verantwortlich. Der Abwertung des russischen Rubel um 13 Prozent, des Belarus-Rubel um 7 Prozent und des ungarischen Forint um 7 Prozent, stand eine Aufwertung des US-Dollar um 6 Prozent gegenüber. Aktiva in € Millionen 31.12.20231 31.3.20241 30.6.2024 30.9.2024 31.12.2024 Veränderung Jahresende Veränderung Vorquartal Forderungen an Kreditinstitute 14.714 16.414 17.721 19.605 18.057 3.343 22,7% -1.548 -7,9% Forderungen an Kunden 99.434 100.434 101.920 100.105 99.551 117 0,1% -554 -0,6% davon Nicht-Finanzunternehmen 46.572 46.600 46.663 45.646 45.293 -1.756 -3,7% -353 -0,8% davon Haushalte 39.674 39.404 40.036 39.963 40.070 396 1,0% 106 0,3% Wertpapiere 31.108 34.242 35.926 36.545 37.430 6.322 20,3% 885 2,4% Barbestände und übrige Aktiva 52.986 52.307 54.395 49.726 44.814 -8.172 -15,4% -4.913 -9,9% Gesamt 198.241 203.398 209.963 205.981 199.851 1.610 0,8% -6.130 -3,0% 1 Adaptierung der Vorperioden aufgrund geänderter Zuordnung Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen hauptsächlich durch einen Zuwachs in Russland um € 1.581 Millionen, aufgrund einer Erhöhung der Forderungen an die Zentralbank um € 5.448 Millionen, vor allem durch eine sanktionsbedingte Umschichtung, der ein Rückgang der Forderungen an Geschäftsbanken um € 3.867 Millionen gegenüber stand. Zudem verzeichneten Tschechien und Serbien einen Anstieg um € 788 Millionen beziehungsweise € 358 Millionen, getrieben durch Repo-Geschäfte mit der Zentralbank. Die Forderungen an Kunden stiegen insgesamt um € 117 Millionen. In Rumänien stiegen die Forderungen um € 1.436 Millionen oder 17 Prozent, insbesondere durch ein erhöhtes Volumen an Krediten an Regierungen, Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte. In der Slowakei belief sich das Wachstum auf € 381 Millionen, hauptsächlich bedingt durch Hypothekarkredite und Privatkredite an Haushalte sowie Kredite an Nicht-Finanzunternehmen. In Russland wurde das Kreditvolumen seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine deutlich reduziert. Im Geschäftsjahr nahm es weiterhin ab um insgesamt € 1.797 Millionen auf € 4.176 Millionen, insbesondere bei Working-Capital-Finanzierungen und befristeten Darlehen an Nicht- Finanzunternehmen sowie unbesicherte Kredite und Hypothekarkredite an Haushalte. Allerdings wurde der Rückgang stark durch die Abwertung des russischen Rubel getrieben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 18Konzernlagebericht Der Anstieg der Wertpapiere war vorwiegend auf Veranlagungen, insbesondere in Staatsanleihen, in der Konzernzentrale (Anstieg: € 2.268 Millionen), in Ungarn (Anstieg: € 1.215 Millionen), in Tschechien (Anstieg: € 1.170 Millionen), in Rumänien (Anstieg: € 735 Millionen) sowie in der Slowakei (Anstieg: € 703 Millionen) zurückzuführen. Der Rückgang der Barbestände um € 8.364 Millionen war überwiegend auf eine Reduktion in Russland um € 3.427 Millionen, bedingt durch einen Rückgang der Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Zudem gab es eine Reduktion in der Slowakei um € 2.454 Millionen, wo überschüssige Barbestände für Kundenkredite und Investitionsdarlehen eingesetzt wurden. In der Konzernzentrale gab es einen Rückgang um € 1.738 Millionen, getrieben durch kurzfristige Termingeschäfte, die teilweise durch einen Anstieg der Repo-Geschäfte ausgeglichen wurden. In Ungarn verringerte sich der Barbestand um € 1.133 Millionen, was hauptsächlich auf das Liquiditätsmanagment zurückzuführen war. Durch den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten ergab sich ein Abgang in Höhe von € 2.446 Millionen der Aktiva, davon in den Barbeständen € 1.510 Millionen und in den Forderungen an Kunden € 691 Millionen. Passiva in € Millionen 31.12.2023 31.3.2024 30.6.2024 30.9.2024 31.12.2024 Veränderung Jahresende Veränderung Vorquartal Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.144 27.924 28.879 27.757 23.015 -3.129 -12,0% -4.742 -17,1% Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 119.353 120.938 125.333 120.300 117.717 -1.636 -1,4% -2.583 -2,1% davon Nicht-Finanzunternehmen 45.084 45.268 46.749 44.298 43.834 -1.250 -2,8% -463 -1,0% davon Haushalte 58.453 57.990 59.073 57.736 59.354 902 1,5% 1.618 2,8% Schuldverschreibungen und übrige Passiva 32.894 34.117 34.660 36.782 38.779 5.885 17,9% 1.997 5,4% Eigenkapital 19.849 20.419 21.090 21.142 20.340 490 2,5% -802 -3,8% Gesamt 198.241 203.398 209.963 205.981 199.851 1.610 0,8% -6.130 -3,0% Der Rückgang von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um € 3.129 Millionen oder 12 Prozent resultierte hauptsächlich aus der Slowakei (€ 2.059 Millionen) durch Tilgungen von TLTRO-Instrumenten sowie aus der Konzernzentrale (€ 1.196 Millionen) aus niedrigeren kurzfristigen Einlagen, die teilweise durch höhere Repo-Geschäfte ausgeglichen wurden. Die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um € 1.636 Millionen gegenüber dem Jahresultimo war zum Teil währungsbedingt und auf geringere kurzfristige Einlagen von Haushalten und Nicht-Finanzunternehmen in Russland um € 5.127 Millionen zurückzuführen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.929 Millionen in der Konzernzentrale resultierte hauptsächlich aus niedrigeren Termineinlagen, insbesondere von sonstigen Finanzunternehmen und Regierungen. In Rumänien kam es hingegen zu einem Anstieg um € 2.153 Millionen oder 20 Prozent, der auf Einlagen von Haushalten und Nicht- Finanzunternehmen in lokaler und Fremdwährung zurückzuführen war. Tschechien verzeichnete ebenfalls einen Anstieg um € 2.063 Millionen, verursacht durch kurzfristige Einlagen, die mehrheitlich von Haushalten stammten, sowie die Zunahme von Repo-Geschäften mit Regierungen. In Serbien stiegen vor allem die Kundeneinlagen von Haushalten und Nicht- Finanzunternehmen. Die Schuldverschreibungen erhöhten sich um € 4.013 Millionen. In der Berichtsperiode wurden von der Konzernzentrale eine Senior-Non-Preferred-Benchmark-Anleihe in Höhe von € 500 Millionen, zwei Senior-Preferred-Anleihen mit einem Nominalwert von jeweils € 500 Millionen, eine Tier-2-Anleihe in Höhe von € 500 Millionen und eine Additional-Tier-1-Anleihe in Höhe von € 650 Millionen emittiert. In der Slowakei wurden in der Berichtsperiode zwei Green Bonds zu € 350 Millionen und € 50 Millionen emittiert sowie eine gedeckte Schuldverschreibung in Höhe von € 500 Millionen. Die Verbindlichkeiten in Russland stiegen um € 1.013 Millionen, wobei dieser Anstieg hauptsächlich auf Rückstellungen für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland in Höhe von € 840 Millionen zurückzuführen ist. Zudem gab es einen Anstieg in Polen in Höhe von € 536 Millionen, getrieben durch Rückstellungen im Zusammenhang mit den Fremdwährungskrediten. Durch den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten ergab sich ein Abgang in Höhe von € 2.446 Millionen der Passiva, davon € 1.754 Millionen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Für Informationen zum Funding wird auf Punkt (44) Liquiditätsmanagement im Risikobericht des Konzernabschlusses verwiesen. Liquidität und Funding Die RBI beweist mit ihrer soliden Liquiditätsposition und den etablierten Prozessen zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ihre hohe Anpassungsfähigkeit. 2023 wurde eine separate Überwachung der Liquiditätsrisikoposition der RBI ohne russische Tochtergesellschaften eingeführt. Diese zeigt, dass die Liquiditätsrisikoposition der RBI auch ohne das russische Geschäft innerhalb der Zielwerte bleibt. Die Liquiditätsdeckungsquote der RBI belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 182 Prozent (31. Dezember 2023: 189 Prozent), die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) betrug 145 Prozent (31. Dezember 2023: 141 Prozent) bei einem regulatorischen Limit von jeweils 100 Prozent. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht19 Das Konzern-Funding gründet sich auf eine starke Basis an Kundeneinlagen – vor allem aus dem Privatkundengeschäft in Zentral- und Südosteuropa – und wird durch Wholesale-Funding – hauptsächlich über die Konzernzentrale und die Tochterbanken – ergänzt. Neben dem Funding durch die Raiffeisen Landesbanken werden auch Finanzierungsdarlehen von Dritten und Interbankenkredite mit Drittbanken eingesetzt. Die Loan/Deposit Ratio lag zum 31. Dezember 2024 bei 82,7 Prozent (31. Dezember 2023: 83,3 Prozent). Bilanzielles Eigenkapital Das Eigenkapital inklusive des Kapitals nicht beherrschender Anteile verzeichnete seit Jahresbeginn einen Anstieg um € 490 Millionen auf € 20.340 Millionen. Das Gesamtergebnis von € 1.024 Millionen setzt sich aus dem Ergebnis nach Steuern in Höhe von € 1.358 Millionen und dem sonstigen Ergebnis von minus € 334 Millionen zusammen. Insbesondere die Währungsentwicklung wirkte sich mit minus € 365 Millionen negativ auf das sonstige Ergebnis aus. Die Abwertung des russischen Rubel um 13 Prozent führte zu einem negativen Beitrag von € 755 Millionen, die des ungarischen Forints um 7 Prozent zu minus € 82 Millionen, die der tschechischen Krone um 4 Prozent zu minus € 52 Millionen und jene der ukrainischen Hrywnja um 4 Prozent zu minus € 23 Millionen. Dem gegenüber standen die in die Erfolgsrechnung umgegliederten Verluste aus der Währungsumrechnung der verkauften belarussischen Konzerneinheiten in Höhe von € 562 Millionen. Weitere negative Effekte ergaben sich aus den Anpassungen der Cash-Flow-Hedge-Rücklage in Höhe von € 103 Millionen, vorwiegend in Russland. Demgegenüber standen positive Effekte aus den Fair-Value-Änderungen von finanziellen Vermögenswerten und Eigenkapitalinstrumenten in Höhe von € 98 Millionen, aus dem sonstigen Ergebnis der at-equity bewerteten Unternehmen in Höhe von € 56 Millionen sowie aus der Absicherung von Nettoinvestitionen, die zu einem positiven Bewertungsergebnis in Höhe von € 22 Millionen führten. Die in die Erfolgsrechnung umgegliederten Gewinne aus der Absicherung von Nettoinvestitionen der verkauften belarussischen Konzerneinheiten in Höhe von € 49 Millionen verursachten einen negativen Beitrag. Eigenmittel gemäß CRR/BWG Das harte Kernkapital (CET1) betrug nach Abzugsposten € 16.334 Millionen, dies entspricht einem Anstieg um € 131 Millionen gegenüber dem Jahresendwert 2023. Haupttreiber für die Steigerung war der Bilanzgewinn für das laufende Geschäftsjahr reduziert um den Währungseffekt. Das Kernkapital (Tier 1) nach Abzugsposten erhöhte sich um € 297 Millionen auf € 18.178 Millionen. Hauptverantwortlich dafür waren die Effekte beim harten Kernkapital und noch aushaftende Instrumente, die nicht zurückgekauft wurden (zusätzliches Kernkapital). Das Ergänzungskapital (Tier 2) erhöhte sich um € 107 Millionen auf € 2.394 Millionen aufgrund einer neuen Emission. Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 20.572 Millionen. Dies entspricht einer Erhöhung um € 404 Millionen im Jahresvergleich. Die risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) erhöhten sich gegenüber dem Jahresendwert 2023 um € 1.936 Millionen auf € 95.600 Millionen. Wesentlicher Treiber hierfür war der Anstieg im operationalen Risiko um € 1.432 Millionen, während es im Marktrisiko und im Kreditrisiko nur einen geringfügigen Anstieg gab. Daraus ergab sich eine harte Kernkapitalquote (transitional) von 17,1 Prozent, die Kernkapitalquote (transitional) betrug 19,0 Prozent und die Eigenmittelquote (transitional) 21,5 Prozent. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 20Konzernlagebericht · Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern- Rechnungslegungsprozess Eine ausgewogene und vollständige Finanzberichterstattung ist für die RBI und ihre Organe ein wichtiges Ziel. Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist dabei eine selbstverständliche Grundvoraussetzung. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den gesamten Rechnungslegungsprozess. Dieses ist im unternehmensweiten Rahmenwerk für das Interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet. Das interne Kontrollsystem soll effektive und laufend verbesserte interne Kontrollen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung gewährleisten. Das Kontrollsystem ist neben der Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften auch auf die Schaffung optimaler Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Fehldarstellungen ausgerichtet. Für den Konzern besteht ein internes rechnungslegungsbezogenes Kontrollsystem mit einem Anweisungswesen in Form von Direktiven und Anweisungen für wichtige Themenbereiche als zentrales Element. Dies umfasst: · die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern- und Unternehmensdirektiven sowie Abteilungs- und Bereichsanweisungen, · Prozessbeschreibungen für die Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von Direktiven und Anweisungen inklusive entsprechender Kontrollschritte sowie · Regelungen für die Überarbeitung bzw. die Außerkraftsetzung von Direktiven und Anweisungen. Für die Implementierung der Konzernanweisungen ist die Geschäftsleitung der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen erfolgt durch die Bereiche Group Accounting & Financial Methodologies, Group Compliance und Group Internal Audit sowie durch die lokale Revision. Erstellt wird der Konzernabschluss von der Abteilung Group Consolidation (Bereich Group Accounting & Financial Methodologies), angesiedelt im CFO-Bereich unter dem CEO. Die zugehörigen Verantwortlichkeiten sind im Rahmen einer eigenen Konzernfunktion gruppenweit definiert. Kontrollumfeld Um ein gut funktionierendes Kontrollumfeld zu gewährleisten, müssen Kontrollen getestet werden um sicherzustellen, dass sie auch effektiv sind. Das IKS und die damit verbundenen Aktivitäten beruhen auf einem risikobasierten Ansatz, der im Zuge des jährlichen IKS-Zyklus evaluiert wird. IKS Beauftragte unterstützen die Bereiche bei der Priorisierung von Governance- Dokumenten. Im Zuge der Priorisierung, werden die Risiken, Governance-Dokumente und Kontrollen, die in die Kontrolltestaktivitäten für das Jahr einbezogen werden sollen, festgelegt. Die Priorisierung der Risiken wird unabhängig durch das operationelle Risikomanagement durchgeführt und die wesentlichsten Schlüsselrisiken werden als Input für die Kontrollprüfungsaktivitäten bereitgestellt. Zusätzlich zu den auf Konzernebene durchgeführten Kontrollen werden Gruppenkontrollen definiert die von den jeweiligen Konzerneinheiten bestätigt werden müssen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht21 Risikobeurteilung Wesentliche Risiken in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess werden durch den Vorstand evaluiert und überwacht. Komplexe Bilanzierungsmethoden und -verfahren können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen, dasselbe gilt für unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung, insbesondere für die im Konzern essenziellen Finanzinstrumente. Darüber hinaus birgt auch ein schwieriges Geschäftsumfeld das Risiko wesentlicher Fehler in der Berichterstattung. Für verschiedene Aktiv- und Passivposten, für die kein verlässlicher Marktwert ermittelbar ist, müssen im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses Schätzungen vorgenommen werden. Dies gilt im Wesentlichen für Risikovorsorgen im Kreditgeschäft, den beizulegenden Zeitwert und die Wertminderung von Finanzinstrumenten, die latenten Steuern, Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Rückstellungen für Rechtsfälle. Kontrollmaßnahmen Die Erstellung der einzelnen Finanzinformationen erfolgt dezentral in den jeweiligen Konzerneinheiten nach den Vorgaben der RBI, wobei die Berechnung von Teilen der Wertminderungen nach IFRS 9 zentral erfolgt. Die für das Rechnungswesen verantwortlichen Mitarbeiter:innen und die Geschäftsleiter:innen der Konzerneinheiten sind für die vollständige Abbildung und korrekte Bewertung aller Transaktionen verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des lokalen Managements, dass die vorgeschriebenen internen Kontrollmaßnahmen, z. B. Funktionstrennungen oder das Vier-Augen-Prinzip, umgesetzt werden. Die Abstimmungs- und Validierungskontrollen sind innerhalb der gesamten Rechnungslegungsprozesse in die Aggregations-, Berechnungs- und Bewertungsaktivitäten eingebettet. Besonderes Augenmerk wird auf die Kontrollen in den für den Abschluss wesentlichen Kernprozessen gelegt. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z. B. Bewertung von Kreditrisikovorsorgen, derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko). Konsolidierung Die Übermittlung der Abschlussdaten erfolgt durch automatisierte Übertragung in das Konsolidierungssystem IBM Controller. Das System ist in Bezug auf die IT-Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Berechtigungen geschützt. Die von den Konzerneinheiten eingelangten Abschlussdaten werden in der Abteilung Group Consolidation durch den für die jeweilige Konzerneinheit verantwortlichen Key Account Manager zunächst auf Plausibilität überprüft. Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der von den Konzerneinheiten vorgelegten Finanzinformationen. Dabei werden die Ergebnisse aus internen Besprechungen sowie Kommentierungen der Konzerneinheiten und die Anmerkungen aus externen Prüfungen berücksichtigt. Es werden sowohl die Plausibilität des Reporting Packages als auch kritische Einzelsachverhalte der Konzerneinheiten gewürdigt. Im Konsolidierungssystem erfolgen die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen u. a. die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden allfällige Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Die Erstellung der nach IFRS und BWG/UGB geforderten Anhangangaben bildet den Abschluss der Konsolidierung. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Überwachung der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises, über Prozesskontrollen der Konsolidierungsschritte, über die Kontenabstimmung bis hin zur Durchsicht der Periodenergebnisse durch das Management. Der Konzernabschluss wird samt Lagebericht im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelt und darüber hinaus dem gesamten Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Information und Kommunikation Grundlage für den Konzernabschluss sind standardisierte, konzernweit einheitliche Datenanforderungen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstandards werden im RBI Group Accounts Manual definiert bzw. erläutert und sind für die Erstellung der Abschlussdaten verbindlich. Die Anweisungen an die Konzerneinheiten betreffend Details zu Bewertungsmaßnahmen im Bereich des Kreditrisikos und ähnlicher Fragestellungen erfolgen im Rahmen von Konzerndirektiven. Änderungen in den Anweisungen und Standards werden den betroffenen Einheiten in regelmäßigen Schulungen kommuniziert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 22Konzernlagebericht Im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht werden die konsolidierten Ergebnisse in Form eines vollständigen Konzernabschlusses dargestellt. Zusätzlich wird ein Konzern-Lagebericht erstellt, in dem eine verbale Erläuterung der Konzernergebnisse und die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt. Unterjährig wird monatlich auf konsolidierter Basis an den Vorstand der RBI berichtet. Zwischenberichte – sie entsprechen den Bestimmungen des IAS 34 – werden quartalsweise erstellt und veröffentlicht. Zu veröffentlichende Konzernabschlüsse werden von leitenden Mitarbeiter:innen und den Vorstandsmitgliedern vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen. Für das Management werden darüber hinaus Analysen zum Konzernabschluss zusammengestellt, ebenso erfolgen periodisch Vorschaurechnungen für den Konzern. Der von der Abteilung Group Planning, Reporting & Analysis durchgeführte Budgetierungs- und Kapitalplanungsprozess schließt auch die Erstellung von Konzernbudgets auf Dreijahresbasis ein. Überwachung Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer risikobasierten Priorisierung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse in tourlichen Berichten dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Das IKS managt Governance-, Risiko- und Kontrollaktivitäten durch die Verwendung des klassischen Three Lines of Defense Concept. Die erste Verteidigungslinie bilden die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter:innen für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder und die Einrichtung einer entsprechenden Kontrollumgebung zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Risikoeinschätzungen, Kontrollaktivitäten und Plausibilisierungsprüfungen vorgenommen. Unabhängige Funktionen wie zum Beispiel, Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management, bilden die zweite Verteidigungslinie. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche der ersten Verteidigungslinie bei den Kontrollschritten beraten und unterstützen, die Durchführung und Effektivität der Kontrollen welche in der ersten Verteidigungslinie durchgeführt wurden überprüfen sowie State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen. Als dritte Stufe ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird vom Bereich Group Internal Audit sowie von der jeweiligen internen Revision der Konzerneinheiten wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen Best Practices basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Group Internal Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an den Vorstand mit zusätzlichen Berichtspflichten an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und die Mitglieder des Prüfungsausschusses. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht23 · Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 525.274 Stück (31. Dezember 2023: 573.938 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.414.347 Aktien im Umlauf befanden. Für weitere Angaben wird auf den Anhang zu Punkt (29) Eigenkapital und nicht beherrschende Anteile verwiesen. (2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen- Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind, wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen- Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. (3) Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG hält direkt und indirekt gesamt rund 25,00 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind die Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG. Die Raiffeisen-Landesbanken halten insgesamt einen Stimmrechtsanteil von rund 61,17 Prozent. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen. (4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhaber:innen. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter:innen des Streubesitzes angehören. (5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer:innen. (6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. (7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 4. April 2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 16. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 24Konzernlagebericht (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 beschlossene Ermächtigung gemäß § 169 AktG zur Ausnützung des genehmigten Kapitals. Seither wurde weder von der nunmehr erloschenen Ermächtigung vom Juni 2019 noch von der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom April 2024 entsprechend Gebrauch gemacht. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhaber:innen der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen auf die Wandelschuldverschreibungen. Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Die Hauptversammlung vom 4. April 2024 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionär:innen erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 4. Oktober 2026, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionär:innen darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht25 Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionär:innen auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben, sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 4. April 2029. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 31. März 2022 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und § 65 Abs 1b AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom März 2022 noch aufgrund dieser Ermächtigung vom April 2024 eigenen Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 4. April 2024 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 4. Oktober 2026, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 31. März 2022 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom März 2022 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom April 2024 eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels erworben. (8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden: · Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer marktkonformen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der D&O- Versicherung der RBI AG gemeldet werden. · Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, können die Mitgliedschaften im Fachverband der Raiffeisenbanken, im Raiffeisen-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR, bei der Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen und in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG), enden bzw. sich ändern. · Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können. (9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 26Konzernlagebericht · Risikomanagement Für Informationen zum Risikomanagement wird auf den Risikobericht im Konzernabschluss verwiesen. · Corporate Governance Weitere Informationen dazu befinden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Corporate-Governance-Bericht sowie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investoren → Corporate Governance & Vergütung). · Immaterielle Ressourcen In einem sehr dynamischen Geschäftsumfeld gewinnen immaterielle Ressourcen zunehmend an Bedeutung und stellen einen wesentlichen Treiber für nachhaltiges Wirtschaften bzw. zentrale Werttreiber für Unternehmen dar. Diese immateriellen Werttreiber können in der üblichen Finanzberichterstattung nur unzureichend dargestellt werden. Dabei gibt es eine Vielzahl an immateriellen Ressourcen wie z. B. Produkt- und Technologieinnovationen, Marken, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterqualifikation und -motivation. Die RBI sieht ihre wesentlichen immateriellen Ressourcen vor allem im Personal- und Innovationsbereich. Für weitere Informationen zu den immateriellen Ressourcen der RBI wird auf folgende Kapitel im Konzernlagebericht verwiesen: · Forschung und Entwicklung · Human Resources · Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung - Unterkapitel: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Forschung und Entwicklung Digitalisierung Die Digitalisierung verändert die Finanzdienstleistungsbranche grundlegend und führt dazu, dass Kunden in CEE zunehmend digitales Banking bevorzugen. Die RBI setzt deshalb vermehrt auf eine digitale Betreuung ihrer Kund:innen und wird von den Vorteilen profitieren, welche die Digitalisierung, etwa durch Skalierbarkeit, Effizienzsteigerung, Kostensenkung und schnellere Bereitstellung mit sich bringen. Die Kundenakquise ist für ein nachhaltiges Wachstum von entscheidender Bedeutung, wobei die digitalen Kanäle einen wesentlichen Schwerpunkt bilden. Die meisten Tochterbanken können das Onboarding für neue Kund:innen nun vollständig digital durchführen. 2024 wurden 49 Prozent aller neuen Konten von Privatkunden der RBI über digitale Kanäle eröffnet – ein Anstieg um 16 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht27 Da bereits 65 Prozent der Kund:innen der RBI das Mobile Banking nutzen, entwickeln sich die digitalen Kanäle zum wichtigsten Weg für Kundenakquisition und Interaktionen. Die RBI konzentriert sich auf die Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität von Dienstleistungen, die sie über mobile Apps anbietet. Dabei verwendet sie Analysen und Tests, um die Kundenpräferenzen zu verstehen, und nutzt gleichzeitig ihr Filialnetz, um den Kund:innen den Umgang mit den digitalen Kanälen näherzubringen. Durch die Einführung neuer sogenannter digitaler Customer Journeys und die Verbesserung der digitalen Vertriebsmöglichkeiten in der mobilen App entwickelt die RBI das digitale Angebot im Konzern kontinuierlich weiter. Mehr als 60 Prozent der Privatkredite wurden über digitale Kanäle vergeben. Durch das Angebot innovativer digitaler Produkte für ihre Kund:innen hat die RBI auf vielen ihrer Märkte eine Vorreiterrolle inne: Die Tochterbank im Kosovo lancierte als erste Bank am lokalen Markt einen durchgehenden Prozess (End-to-end) mit digitaler Unterschrift für die Vergabe von Privatkrediten; die Raiffeisen Bank in Serbien führte einen End-to-end-Kontoeröffnungsprozess für KMU-Kunden ein, der es Start-ups und jungen Unternehmern ermöglicht, unmittelbar nach der Registrierung ihres neu gegründeten Unternehmens ein Bankkonto einzurichten. Diese Innovationen verbessern den digitalen Fußabdruck der RBI und haben den über die gesamte Dauer der Kundenbeziehung erzielten Beitrag der digitalen Umsatzerlöse zu den Umsatzerlösen des Retail-Segments von rund 29 Prozent im Jahr 2023 auf rund 44 Prozent im Jahr 2024 erhöht. Die Digitalisierung ist auch für Firmen- und institutionelle Kunden von zentraler Bedeutung, wobei die größte Herausforderung darin besteht, Prozesse zu rationalisieren und papierbasierte Verfahren zu reduzieren. 2024 optimierte die RBI ihre CIB- Kundenplattform myRaiffeisen.com, indem sie ein benutzerfreundliches Verfahren für das digitale Signieren von Dokumenten und einen Single-Sign-On (SSO)-Zugang für mehrere Tochterbanken einführte. Darüber hinaus verbesserte die RBI digitale Produkte und Dienstleistungen für internationale Kund:innen, insbesondere im Bereich der Anbindung neuer Kunden. Mehr als 11.000 Nutzer:innen sind auf der Plattform myRaiffeisen registriert. Dies trug dazu bei, die gruppenweite Durchdringung digitaler Services im Bereich CIB auf rund 45 Prozent (ohne Russland und Belarus) zu steigern. Weiterhin wünschen die Kund:innen eine zentrale Cash-Management-Plattform für Zahlungen und Reporting. Mit ihrer neu implementierten Kernanwendung für Cash Management CMIplus kommt die RBI diesem Bedürfnis nach. CMIplus dient Unternehmen als primäres Zahlungsverkehrszentrum und bietet Treasury-Funktionen in Echtzeit und mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die Kund:innen. Die Erwartungen ihrer Kund:innen an einen konzernweiten, transparenten und zeitnahen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erfüllt die RBI durch SWIFT-GPI-Zahlungen sowie einen Tracker zur Überwachung von Kundenzahlungen im gesamten Netzwerk der RBI. Nach der Einführung der FX-Plattform R-Flex in Rumänien, Kroatien und Ungarn entwickelt die RBI die Plattform auf Basis des Feedbacks ihrer Kund:innen weiter. Eine der neuesten Funktionen der Plattform sind Zinsbenachrichtigungen, die neben den anderen Funktionalitäten der Plattform zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Nutzer:innen auf über 50.000 im Jahr 2024 beigetragen haben. Innovationsbereiche Innovation ist eine wichtige Säule der Mission der RBI. Um eine zentrale strategische Ausrichtung zu fördern, wurden konzernweit Bildungsmaßnahmen sowie Innovationsprogramme und -veranstaltungen angeboten. Zusätzlich wurden weitere Anstrengungen unternommen, um neue Geschäftsmodelle in den Bereichen Embedded Finance und Blockchain-basierte Tokenisierung zu erkunden. Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain-Technologie blieben auch 2024 strategisch wichtige Themen. 2023 startete die RBI eine strategische interne Initiative zur Transformation durch KI. Ziel ist dabei, die KI-Technologie ganzheitlich zu bewerten und in das Unternehmen zu integrieren. Im Jänner 2024 wurden drei Bereiche für künftige Aktivitäten definiert: Change Management und Mitarbeiter:innenentwicklung, Bewertung von Anwendungsfällen sowie Governance. In Zukunft wird die RBI diese Initiative weiterentwickeln und sich dabei darauf konzentrieren, den verantwortungsbewussten und wirkungsvollen Einsatz von KI-Technologie im gesamten Unternehmen sicherzustellen. Im Bereich der Blockchain-Technologie überwachte ein spezialisiertes Team die Marktentwicklungen. Es führte ein Pilotprojekt durch, das die Möglichkeit eines Angebots von Kryptowährungen untersuchte, setzte eine Initiative zur Prüfung der Machbarkeit eines von einem Bankenkonsortium ausgegebenen Stablecoins um und entwickelte ein potenzielles Produktangebot für einen tokenisierten Vermögenswert für Retail-Kund:innen weiter. Diese Aktivitäten verdeutlichen die anhaltenden Bemühungen der RBI, das Potenzial der Blockchain-Technologie für schnelle und sichere Transaktionen zu nutzen und damit den Weg für innovative Kundenlösungen zu ebnen. IT Im Jahr 2024 aktualisierte die RBI ihre IT-Strategie und legte dabei den Schwerpunkt auf die generative KI (GenAI) und ihre Anwendung in der gesamten Wertschöpfungskette. Dabei verstärkte die RBI auch ihren datenorientierten Ansatz, indem sie sicherstellte, dass Datenkonsument:innen einen einfachen Zugang zu hochwertigen Daten haben. Darüber hinaus rationalisierte die RBI Abläufe und automatisierte Prozesse, um den Anforderungen an Echtzeit-Dienstleistungen gerecht zu werden, und verbesserte dabei die Kundenorientierung und Digitalisierung. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 28Konzernlagebericht Agilität Dass Agilität nach wie vor ein wichtiges Thema für die RBI darstellt, wurde durch die Weiterentwicklung der Unternehmensagilität unter Beweis gestellt. Ziel ist dabei, die führende Position der RBI in der Region CEE zu festigen. Im Geschäftsjahr lag ein weiterer Schwerpunkt auf der Implementierung des Operations Goes Adaptive (OgA) Frameworks in der gesamten Gruppe. Diese Initiative zielt darauf ab, eine End-to-End-Verantwortung zu etablieren, die ein herausragendes Kundenerlebnis gewährleistet, das Wachstum der Umsatzerlöse und die betriebliche Kompetenz unterstützt und gleichzeitig die Kosteneffizienz steigert. IT-Sicherheit Das Cybersicherheitskonzept wurde im Jahr 2024 durch eine Reihe von Initiativen deutlich verstärkt. Dazu zählten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitspraktiken, etwa in den Bereichen Identitäts- und Zugriffsmanagement, Cyber Defense Center der RBI, Netzwerksicherheit und Multifaktor-Authentifizierung. Die RBI konzentriert sich derzeit auf die Einhaltung zukünftiger Vorschriften in den Bereichen IT-Risiko, Resilienz und Cybersicherheit. Cloud Auch im Jahr 2024 legte die RBI großen Wert auf den Einsatz von Cloud-Technologie: 50 Prozent der Anwendungen innerhalb des Konzerns wurden auf Cloud-Systemen betrieben. Für ihre technologischen Fortschritte erhielt die RBI mehrere Preise und Auszeichnungen, darunter der Global Celent Award, der die führende Rolle der RBI bei der Nutzung von Cloud-Technologie im Bankensektor würdigt. Menschen und Fähigkeiten Um die Position der RBI als erstklassiger IT-Arbeitgeber zu festigen, wurden im Juli 2024 die Raiffeisen Tech Centers in Rumänien und im Kosovo eingerichtet. Diese Zentren verdeutlichen das Engagement des Unternehmens, globalen IT- Spezialist:innen umfassende Weiterbildung- und Karrieremöglichkeiten und einen klaren Fokus auf die Mitarbeiter:innenentwicklung zu bieten. Human Resources Der Bereich Group People, Culture & Organization (PC&O) vereint Human Resources (HR) und Organizational Development und Change Management. Diese Kombination ermöglicht es, Führung der Mitarbeiter:innen, Kultur und Organisationsentwicklung ganzheitlich voranzutreiben. Insofern leistet der Bereich PC&O einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der RBI-Strategie und Unternehmensziele. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der effizienten und reibungslosen Abwicklung von Prozessen im Personalwesen wie etwa Personaldatenadministration, Vertragserstellung oder Rekrutierung. Darüber hinaus zeichnet der Bereich verantwortlich für Personalentwicklung, Karrieremanagement, Leadershipentwicklung sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen. Hinsichtlich der Organisationsentwicklung unterstützt PC&O sämtliche Restrukturierungen und Transformationen, nicht zuletzt durch Change Management und Organisationsdesign. Die RBI AG wurde 2024 mehrfach als attraktive Arbeitgeberin ausgezeichnet (z. B. LinkedIn Top Company 2024, Kununu Top Company 2024, Leading Employers Top 1 Prozent Österreich 2024). Um diese Positionierung auch in Zukunft zu behaupten, gilt es, die Erwartungen und Ansprüche der Mitarbeiter:innen und der potenziellen Kandidat:innen zu kennen und sich als Unternehmen darauf einzustellen. Aktuelle Arbeitsmarkttrends zeigen, dass Mitarbeiter:innen ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben und gleichzeitig großen Wert auf Flexibilität, Work-Life-Balance und mentales Wohlbefinden legen. Faktoren wie Inflation und die zunehmenden geopolitischen Konflikte beschäftigen die Menschen und damit auch die Mitarbeiter:innen stark. Neuerungen wie künstlicher Intelligenz (KI) wird einerseits mit großer Neugierde, andererseits auch mit Vorsicht begegnet. Die raschen Entwicklungen im Bereich der generativen KI bieten viele Chancen für die RBI. KI hat das Potenzial, Arbeitsweisen zu verändern und die Effizienz zu erhöhen. Die Mitarbeiter:innen der RBI sind deshalb aufgefordert, sich mit der Technologie und möglichen Anwendungsfällen zu beschäftigen. Neben der Möglichkeit, einen RBI-spezifischen ChatGPT zu nutzen, informiert eine Plattform zu KI im Intranet über aktuelle Entwicklungen und Lernangebote. Zudem wurden neue, auch KI-basierte, Systeme eingeführt, um HR-Prozesse einfacher, effizienter und effektiver zu machen. Dies stellt einen weiteren Schritt in der Technologie- und Automatisierungsstrategie der RBI dar. Das Alleinstellungsmerkmal als Arbeitgeber (Employer Value Proposition, EVP) ist Kern der Marke als Arbeitgeber und umfasst Angebote, Vorteile, Anreize und das Arbeitsumfeld, das ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen bietet. In ihrem Glocal EVP Ansatz kombiniert die RBI den EVP der gesamten Gruppe mit den lokalen EVPs der Tochterbanken. Dadurch entsteht eine internationale Arbeitgebermarke, die Konsistenz sicherstellt, aber auch lokale Besonderheiten berücksichtigt. Die Einführung der Glocal EVP ist für Jänner bis März 2025 geplant. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht29 Eine attraktive und leistungsstarke Arbeitskultur zu fördern, ist entscheidend für den unternehmerischen Erfolg. Die Befragung der Mitarbeiter:innen bietet einen repräsentativen Überblick über die Erfahrungen im gesamten Unternehmen und dient als Input für Gespräche und gezielte Initiativen zur weiteren Steigerung des Engagements der Mitarbeiter:innen. Nach der Implementierung eines neuen gruppenweiten Umfragetools, fand im September erneut eine Umfrage unter den Mitarbeiter:innen in der Konzernzentrale statt. Vor dem Hintergrund der stark international geprägten Struktur stieg der Wunsch der Mitarbeiter:innen, auch in anderen Ländern arbeiten zu dürfen. Seit Juli 2023 ermöglicht die RBI AG als erste Bank in Österreich ihren Mitarbeiter:innen, für eine gewisse Zeit von anderen Orten im EU-Ausland aus zu arbeiten. Das Angebot wird über alle Hierarchieebenen gut angenommen. Da Lernen und Weiterentwicklung wesentliche Faktoren für die Karrierezufriedenheit sind, soll Lernen als Selbstverständlichkeit im Arbeitsalltag etabliert werden, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten. Der Fokus liegt dabei auf: · Förderung der Lernkultur und Interesse am Lernen schaffen · Aufbau der Lernkompetenz · Automatisierung und Vereinfachung durch Anwendung neuer Technologien · Entwicklung eines Portfolios von relevanten Lerninhalten · Einheitliche Standards und Qualitätskriterien für Lernformate und -inhalte (Didaktik, Lernpsychologie, Technologie) Positive Arbeitsbeziehungen, die Arbeits- und Karrierezufriedenheit und die Leistungsfähigkeit beeinflussen den Verbleib im Unternehmen. Aus diesem Grund werden Teams in einer Workshop-Reihe in ihrer Entwicklung unterstützt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf gegenseitiges Vertrauen, offene Kommunikation und Methoden der effektiven Zusammenarbeit gelegt. Führungskräfte werden unterstützt, damit diese ihre Rolle bestmöglich ausüben können, ihre Teams durch Zeiten der Unsicherheit und des Wandels führen und dabei auf die individuellen Bedürfnisse und Erwartungen Rücksicht nehmen können. Schwerpunkte der Weiterbildung lagen auf der Stärkung der individuellen Resilienz, der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Erwartungen an Führungskräfte, dem Peer Coaching sowie Kommunikationstechniken. Um Transformationen, von kleineren Re-Organisationen bis hin zu großen Transformationen bestmöglich zu unterstützen, wurde ein internes Change- Management- und Change- Kommunikations-Team zusammengestellt. Ziel ist es, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen auf die Transformation vorzubereiten, sie zu begleiten, für die Veränderung zu gewinnen sowie Individuen und Teams in der Veränderung zu unterstützen. KI (Künstliche Intelligenz) hat das Potenzial, Arbeitsweisen zu verändern und Effizienzen zu heben. Die Mitarbeiter:innen werden ermuntert, sich mit der Technologie und möglichen Anwendungsfällen zu beschäftigen. Unterstützend werden Lernformate (inkl. eLearnings) zum Verständnis von KI, Machine Learning, den Möglichkeiten, aber auch den Grenzen und möglichen Schwierigkeiten angeboten. Entwicklung Personalstand Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte die RBI mit 42.564 Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente) 2.323 Personen weniger als zum Ende des Vorjahrs. Dieser Rückgang ist überwiegend auf den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten (minus 1.610) und die Reduzierung in Russland (minus 1.079) zurückzuführen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 30Konzernlagebericht · Ausblick Konjunkturaussichten 2025 dürfte die Konjunktur in Westeuropa nur eine leichte Beschleunigung erfahren. Zwar sollte die vom Zinsniveau ausgehende Bremswirkung nachlassen, die Schwächephase des Industriesektors auslaufen und der private Konsum von inflationsbedingten Lohnanstiegen profitieren. Gleichzeitig lasten jedoch die strukturellen Herausforderungen des Schwergewichts Deutschland und im europäischen Industriesektor auf dem Wachstum Europas. Zudem sind nach dem Wahlsieg Trumps bei den US- Präsidentschaftswahlen die konjunkturellen Risiken insbesondere für exportorientierte Länder gestiegen. Absehbare Handelsbarrieren sollten das Wachstum Europas dämpfen, aber zu keiner Rezession führen. Ein Ende des Kriegs in der Ukraine in den kommenden Monaten scheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Bei Ausbleiben einer weiteren substanziellen militärischen Eskalation in der Ukraine oder über die Ukraine hinaus sind jedoch keine zusätzlichen negativen Implikationen für die Konjunktur in der Eurozone sowie in den CE/SEE-Ländern zu erwarten. Ein weiterer Risikofaktor ist die Lage im Nahen Osten. Es bestehen klare Abwärtsrisiken für die konjunkturelle Entwicklung und Aufwärtsrisiken für die Inflation, die im Falle einer signifikanten militärischen Eskalation schlagend würden. Es wird erwartet, dass die EZB den im Vorjahr begonnenen Zinssenkungszyklus fortsetzt und damit das Zinsniveau vom restriktiven ins neutrale Niveau herabsenkt. Auch die US- Notenbank Fed dürfte zunächst weitere Zinssenkungen vornehmen, angesichts der inflationären Wirkung absehbarer Politikmaßnahmen des neuen US-Präsidenten und der dynamischeren Konjunktur jedoch nur begrenzten Spielraum für weitere Zinssenkungen haben. In Zentraleuropa (CE) dürfte sich der Aufschwung 2025 beschleunigen, da die anhaltende Stärke des Konsums aufgrund der starken Arbeitsmarktentwicklung, des Reallohnwachstums und der vorsichtigen Lockerung der Zinssätze anhält. Außerdem wird das Investitionswachstum weiter zunehmen. Andererseits sollte das Wachstum durch verstärkte Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung, die sich aus den eingeleiteten EU-Defizitverfahren gegen mehrere Länder ergeben, etwas gedämpft werden. Darüber hinaus könnte das geopolitische Umfeld seinen Preis fordern, da sich die absehbaren Handelszölle negativ auf die Wirtschaft der Eurozone auswirken sollten und das ungünstige Umfeld auch einen Abwertungsdruck auf die CEE- Währungen ausüben dürfte, was wiederum eine stärkere monetäre Lockerung verhindern dürfte. Wachstumsführer dürfte den Prognosen zufolge Polen bleiben, da die Auswirkungen der freigegebenen NGEU-Mittel ab 2025 voll zum Tragen kommen werden. In Südosteuropa (SEE) dürfte das Wachstum solide bleiben, da der starke Arbeitsmarkt und die historisch niedrige Arbeitslosigkeit den Konsum stützen und auch die Investitionen dank des Zuflusses umfangreicher externer (EU-)Mittel und ausländischer Direktinvestitionen stark bleiben. Die größte Volkswirtschaft der Region, Rumänien, dürfte dagegen weiterhin nur bescheiden wachsen, da das Zwillingsdefizit (Leistungsbilanz- und Budgetdefizit) und das hohe Inflationsniveau das Wachstum dämpfen. Für die Ukraine schafft der Ausgang der US-Wahlen weitere Risiken für die externe Finanzierung und die externe Unterstützung des Krieges. Belastungsfaktoren sind zudem die Schwäche des Agrarsektors und die Energieknappheit aufgrund von Angriffen auf den Energiesektor. Dennoch hat die Wirtschaft bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an veränderte Umstände während des Krieges anzupassen, und es wird erwartet, dass das Wachstum solide bleibt. Die Leitzinserhöhungen, die auf den Inflationsschub in Russland folgten, werden die zuvor überhitzte Wirtschaft des Landes 2025 rasch abkühlen. Eine weiche Landung ist das wahrscheinlichste Szenario, auch wenn die Risiken einer härteren Landung zunehmen, da die Inflation hartnäckig bleibt. Der Sanktionsdruck und das globale Handelsumfeld, das die russischen Exporte beeinträchtigt, erhöhen die Abwärtsrisiken. Die österreichische Konjunktur dürfte nach der Rezession in den Jahren 2023 und 2024 im laufenden Jahr kaum wachsen. Impulse sind vom privaten Konsum zu erwarten, während von den Investitionen keine nennenswerte Unterstützung ausgehen sollte. Die industrielle Schwächephase dürfte auslaufen, während der (Wohn-)Bausektor nach deutlichen Rückgängen in den beiden Vorjahren wieder etwas zulegen könnte. Im Gesamtjahr ist daher nur mit einem sehr verhaltenen Wachstum von 0,4 Prozent auszugehen, was auch absehbaren US-Zollerhöhungen geschuldet ist. Immerhin stellen die USA den zweitwichtigsten Auslandsmarkt österreichischer Unternehmen dar. Es überwiegen klar die konjunkturellen Abwärtsrisiken, ein drittes Rezessionsjahr kann nicht ausgeschlossen werden. Der Inflationsrückgang sollte sich auf Gesamtjahressicht 2025 fortsetzen. Dagegen zeichnet sich am Arbeitsmarkt ein fortgesetzter, wenn auch nur moderater Anstieg der Arbeitslosenquote ab. Bankensektor Österreich Die in der Vergangenheit getroffenen regulatorischen Entscheidungen hinsichtlich der Kreditvergabestandards für Hypothekarkredite an Haushalte, gepaart mit dem stark verändertem Zinsniveau durch die veränderte Zinspolitik der EZB zeigten ihre Auswirkungen auch im Jahr 2024. Mit dem begonnenen Zinsschwenk der EZB im Juni 2024 und deren ersten Zinssenkungen dürfte auch die Kreditnachfrage – vor allem im Haushaltssegment – jedoch wieder mehr Schwung erhalten. Auch das geplante Auslaufen der KIM-Verordnung, die verschärfte Regeln für die Vergabe von privaten .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht31 Wohnimmobilienfinanzierungen festlegt, mit Ende Juni 2025 dürfte sich positiv auf die Kreditnachfrage auswirken. Eine gewisse Trendumkehr war bereits Ende des Jahres 2024 zu beobachten, obwohl die jährlichen Wachstumsraten immer noch im negativen Terrain verharrten. Nichtsdestotrotz dürfte die allgemeine Kreditnachfrage (Haushalte sowie Unternehmen) angesichts des verhaltenen konjunkturellen Umfelds 2025 nur moderat bleiben. Vor dem Hintergrund der Zinsstruktur der aushaftenden Haushalts- und Unternehmenskredite mit einem signifikanten Anteil an rein variabel verzinsten Ausleihungen wird von moderat steigenden Risikokosten im Jahr 2025 ausgegangen, da sich die höhere Zinsbelastung sowohl auf private Haushalte als auch auf Unternehmen negativ auswirken sollte. Die in den Jahren 2022 und 2023 verbuchten starken Anstiege der Nettozinseinkommen des Bankensektors haben bereits 2024 begonnen, sich zu normalisieren. Diese Entwicklung ist auch für 2025 zu erwarten. Dementsprechend ist auch von mehr Margen- und Kostendruck auf den heimischen Bankensektor auszugehen. Ebenso verbleiben Kapitalmarkt-Refinanzierungskosten aufgrund des veränderten Zinsumfelds über alle Anleiheklassen hinweg auf einem erhöhtem Niveau. In Summe sieht sich der österreichische Bankensektor dennoch fundamental solide aufgestellt, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Bankensektor CEE Obwohl die CE/SEE-Banken eine hohe Ertragskraft aufweisen, könnte sich die Rentabilität im Jahr 2025 abschwächen, da der Druck auf die Renditen von Vermögenswerten, der Wettbewerb, die Kosteninflation und die anhaltenden regulatorischen Kosten (einschließlich Sondersteuern) ein Hindernis darstellen werden. Potenzielle Abwärtsfaktoren für das Wirtschaftswachstum und Inflationsrisiken können die Qualität der Vermögenswerte und die geldpolitischen Lockerungszyklen in der Region beeinträchtigen, auch wenn der Übergang zu niedrigeren Zinssätzen im Allgemeinen anhalten dürfte. In Verbindung mit dem Faktor EU-Mittel wird dies die Investitionstätigkeit ankurbeln und damit die Kreditnachfrage der Unternehmen stützen, während auch die Kreditvergabe an Privatkunden ihre ordentliche Dynamik beibehalten dürfte (einschließlich einer weiteren Belebung der Wohnungsbaukredite). Dazu kommen einige makroprudenzielle Verschärfungen (höhere Kapitalpuffer in ausgewählten Märkten), während die Banken auch die Auswirkungen der CRR3/CRDVI-Einführung bewältigen müssen. Auch ESG-Themen werden weiterhin ganz oben auf der Agenda stehen, wobei die EU- Regulierungsbehörden den Ton für die gesamte CEE-Region angeben. Ausblick der RBI für 2025 Der folgende Ausblick bezieht sich auf die RBI ohne Russland: · Der Zinsüberschuss dürfte im Jahr 2025 bei rund € 4,15 Milliarden und der Provisionsüberschuss bei rund € 1,95 Milliarden liegen. · Die RBI geht davon aus, dass die Forderungen an Kunden um 6 bis 7 Prozent wachsen. · Die RBI erwartet Verwaltungsaufwendungen in Höhe von rund € 3,45 Milliarden, was zu einer Cost/Income Ratio von rund 52,5 Prozent führen dürfte. · Die Neubildungsquote – vor Berücksichtigung von Overlays – dürfte bis zu 50 Basispunkte betragen. · Der Konzern-Return-on-Equity dürfte 2025 bei rund 10 Prozent liegen. · Zum Jahresende 2025 erwartet die RBI eine harte Kernkapitalquote von rund 15,2 Prozent. · Mittelfristig strebt die RBI einen Konzern-Return-on-Equity von mindestens 13 Prozent ohne Russland und ohne Aufwendungen und Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten in Polen an. Jegliche Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird von der Kapitalposition des Konzerns ohne Russland abhängen. Unter Annahme einer Entkonsolidierung der russischen Einheit zum Kurs-Buchwertverhältnis von null. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 32Konzernlagebericht Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht33 Grundlagen 34 Grundlagen für die Erstellung 34 Governance 39 Strategie mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten 57 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 74 Umweltbezogene Informationen 89 Regulatorische Offenlegungspflicht gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung 89 Klimawandel 265 Biodiversität und Ökosysteme 295 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 297 Soziales 300 Eigene Arbeitskräfte 300 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 318 Betroffene Gemeinschaften 326 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 334 Governance 361 Unternehmensführung 361 Bericht über den Fortschritt des verantwortungsbewussten Bankgeschäfts für PRB-Unterzeichner 372 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 34Konzernlagebericht Grundlagen Grundlagen für die Erstellung BP-1: Allgemeine Grundlagen zur Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung stellt Informationen zu den Nachhaltigkeitsagenden und den Aktivitäten der RBI für das Berichtsjahr 2024 bereit. Dieses Kapitel enthält die zusammengefasste und konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und Richtlinie 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und den nationalen Gesetzen (§§ 267a und 243b des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs) sowie des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG). Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung für das Berichtsjahr 2024 wird nicht wie in den Vorjahren als eigenständiger Bericht, sondern erstmals als Teil des Geschäftsberichts 2024 in einem gesonderten Kapitel des Konzernlageberichts veröffentlicht. Im Konzernlagebericht erläutert die RBI die direkten und indirekten wirtschaftlichen, umweltbezogenen und sozialen Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten im Berichtsjahr 2024, die anhand der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit in Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als wesentlich eingestuft wurden. Wenngleich die ESRS die Grundlage dieser nichtfinanziellen Erklärung bilden, wurden basierend auf den Anforderungen von Nachhaltigkeitsratingagenturen oder auf Ersuchen sonstiger Stakeholder auch andere Elemente einbezogen (Definition siehe Kapitel SBM-2: Interessen und Standpunkte der Stakeholder). Im Einklang mit den Anforderungen von ESRS 1 hat die RBI die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Taxonomie-Verordnung) und der dazugehörigen delegierten Rechtsakte als separat identifizierbare Abschnitte in diese nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen. Auf Grundlage der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit ist die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024 gemäß dem ESRS-Offenlegungsrahmen strukturiert. Was den Inhalt betrifft, erstattet die RBI Bericht über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, die damit einhergehenden Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen und die Art, wie die RBI diese steuert, sowie unter Berücksichtigung der Standpunkte der Stakeholder. Die angegebenen Kennzahlen beziehen sich auf die RBI als Konzern sofern nicht anders angegeben. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung berücksichtigt alle Stakeholder der RBI. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird jährlich veröffentlicht. Für das Berichtsjahr 2024 erfolgte die Veröffentlichung am 25. Februar 2025. Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH hat die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung für das Berichtsjahr 2024 mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unabhängig geprüft. Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen im Zusammenhang mit der Offenlegung auszulassen, wurde in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung kein Gebrauch gemacht. Von der Option, bevorstehende Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindende Angelegenheiten nicht anzugeben, hat die RBI keinen Gebrauch gemacht. Dieser Bericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Nähere Angaben finden Sie im Kapitel Konsolidierungskreis. Die konsolidierte nichtfinanziellen Erklärung erstreckt sich auf vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten gemäß der Definition im Kapitel Definition der Wertschöpfungskette . Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung entspricht grundsätzlich dem des Konzernabschlusses, der in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und den von der EU auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards, einschließlich anwendbarer Auslegungen der IFRS, erstellt wird. Weitere Informationen zum Konsolidierungskreis sind unter Punkt (59) Zusammensetzung des Konzerns im Konzernabschluss zu finden. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht35 BP-2: Offenlegung in Bezug auf besondere Umstände Zeithorizonte Erläuterung der Zeithorizonte beim Risikomanagement Bei klima- und umweltbezogenen Risiken unterscheidet die RBI zwischen kurz-, mittel- und langfristig zu erwartenden Auswirkungen im Einklang mit dem Leitfaden der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken. Da der Planungshorizont und die durchschnittliche Kreditlaufzeit in der Regel kürzer sind als der Zeithorizont, in dem sich die Folgen klimabezogener Veränderungen und Umweltschädigungen ergeben dürften, wird ein vorausschauender Ansatz mit einem längeren als üblicherweise veranschlagten Zeithorizont angewandt. · Kurzfristig (bis zu drei Jahre) – Risiken, die hauptsächlich auf Übergangsrisiken (z. B. Gesetzes-/regulatorische/ technologische Veränderungen) zurückzuführen sind, d. h. Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit von Unternehmen und Kund:innen, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewältigen. Die RBI sieht Chancen in der Unterstützung ihrer Kund:innen durch Finanzierungen, die ihnen den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ermöglichen, sowie in einer möglichen Ausweitung der RBI-Finanzierungen für bereits grüne Industrien (z. B. erneuerbare Energien) und der Unterstützung von Branchen, die zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Dennoch hat die RBI auch eine höhere Wahrscheinlichkeit des Auftretens physischer Risiken beobachtet (z. B. die jüngsten Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa). · Mittelfristig (über drei Jahre und bis zu zehn Jahren) – Risiken, die durch den Paradigmenwechsel in Geschäftsmodellen, das Aufkommen neuer Technologien und die kontinuierliche Aktualisierung von Vorschriften verursacht werden, möglicherweise mit steigenden Risiken aus physischer Perspektive einhergehend (wenn die angestrebte CO2-Reduzierung nicht erreicht wird). Sowohl physische als auch Übergangsrisiken werden Herausforderungen darstellen. Technologische Risiken ergeben sich möglicherweise dann, wenn Innovationen im Zusammenhang mit Energieeffizienz dazu führen, dass bestehende Technologien, in welche die RBI investiert hat, veralten und unrentabel werden. Andererseits können auch Investitionen in neue Technologien fehlschlagen, wenn sich die technischen Innovationen als noch nicht ausgereift herausstellen. Regulatorische Risiken im Zusammenhang mit verschärften Umweltschutzgesetzen und -vorschriften können ebenfalls dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen weniger rentabel oder gar unrentabel werden. Der Rückzug zahlreicher Investor:innen aus dem Bereich der fossilen Energie, insbesondere aus Kohle und kohlenstoffabhängigen Branchen, ist ein Indiz dafür, dass mittelfristig mit einer Wertminderung der betreffenden Vermögenswerte der Kund:innen oder der Beteiligungen der RBI, in die investiert wird, zu rechnen ist (CO2-Blase). Andererseits sieht die RBI gute Chancen bei Investitionen in neue Technologien, die mittelfristig rentabel sein dürften, sowie bei einem Ausstieg aus Investitionen in Kohle. · Langfristig (über zehn Jahre) – Die Herausforderungen resultieren aus physischen Risiken sowie den Auswirkungen dieser Risiken auf die Geschäftsmodelle und Lieferketten der Kund:innen und damit auf deren Fähigkeit, Risiken abzumildern und sicherzustellen, dass ihre Rückzahlungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt wird. Im Falle eines unzureichend geordneten Klimawandels deuten verschiedene langfristige Szenarioanalysen auf große Verluste hin – insbesondere für kohlenstoffintensive Branchen. Quellen der Schätzungs- und Ergebnisunsicherheit Quantitative Informationen zu den wichtigsten Tätigkeiten der Wertschöpfungskette basieren häufig auf Durchschnitts- werten, Annahmen und Schätzungen. Beziehen sich Schätzungen bzw. quantitative Informationen nicht auf den aktuellen Stichtag, werden diese in den entsprechenden Kapiteln offengelegt. Die RBI ist bestrebt, Nachhaltigkeitsdaten direkt von ihren Kund:innen einzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, werden externe Daten oder Sektordurchschnitte herangezogen. In den meisten Fällen werden mehrere Datenquellen verwendet. Sobald mehr nachhaltigkeitsbezogene Informationen verfügbar und standardisiert werden, z. B. infolge der Übernahme der ESRS, geht die RBI davon aus, die diesbezügliche Schätzungsunsicherheit in der Wertschöpfungskette verringern zu können. Die von der RBI angewandten Hauptkennzahlen, bei denen Schätzungen aus indirekten Quellen herangezogen werden, sind die Scope-3- Emissionen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Informationen zur Datenqualität in Übereinstimmung mit PCAF (2022): The Global GHG Accounting and Reporting Standard, Part A: Financed Emissions. Second Edition. Bei der Angabe von Kennzahlen oder Geldbeträgen besteht ein hohes Maß an Messunsicherheit. Für Firmenkunden sowie Projektfinanzierungstransaktionen entwickelte die RBI den ESG-Kunden-Score. Dabei misst sie die Auswirkungen von ESG-bezogenen Risiken anhand individueller Scores. ESG-Kunden-Score Der ESG-Kunden-Score wird verwendet, um: · die ESG-Leistung der Kund:innen zu bewerten · das mittel- bis langfristige Risiko im Zusammenhang mit dem Verhalten der Kund:innen zu bewerten · Kund:innen mit einer restriktiven, transformativen oder unterstützenden ESG-Leistung zu identifizieren und daraus Schlüsse für Kreditrisikoentscheidungen in Bezug auf bestimmte Kund:innen, zu ziehen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 36Konzernlagebericht Der ESG-Score basiert auf den folgenden Komponenten: · Umwelt: Messungen der Auswirkungen des Übergangsrisikos und des physischen Risikos. Die Schwerpunktbereiche sollen den Übergang zu einer Netto-Null-Treibhausgasemissionswirtschaft, der Kreislaufwirtschaft, sowie der Biodiversität unterstützen. Darüber hinaus können die Kund:innen der RBI identifiziert werden, die weiter unterstützt werden sollen: entweder auf ihrem Weg, ein CO2-armes Unternehmen zu werden, als Mitgestalter der Kreislaufwirtschaft oder aufgrund ihrer geringen Auswirkungen/ihrer unterstützenden Rolle in Bezug auf die Umwelt (bereits grüne Industrien). Der E-Score wird auf Grundlage quantitativer und qualitativer Faktoren ermittelt. Quantitative Faktoren, die beim E-Score berücksichtigt werden, beziehen sich auf folgende Aspekte (keine vollständige Aufzählung): · CO2-Emissionen der Kund:innen (alle drei Scopes) · Energieverbrauch · CO2 -Reduktionsziele · Wassernutzung · Anteil erneuerbarer Energien etc. Qualitative Faktoren betreffen Maßnahmen, die das Unternehmen umgesetzt hat, und die dazu beitragen, seinen ökologischen Fußabdruck zukünftig weiter zu verringern. · Sozial: Ermittlung sozialer Risiken auf Kundenebene und Identifizierung jener Risiken mit negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder jener Risiken, die im Widerspruch zu den internen gesellschaftlichen Standards der RBI stehen und sich negativ auf die Reputation der RBI auswirken. Positive Auswirkungen sind ebenfalls zu berücksichtigen, und eine mögliche Unterstützung der betreffenden Kund:innen könnte zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden. Die Einhaltung bestehender Vorschriften zu Gesundheit und Menschenrechten wird bereits berücksichtigt. Eine umfangreichere Aktualisierung des ESG-Scoring-Modells wurde in Bezug auf Menschenrechte durchgeführt. Die RBI unterzieht ihre Kund:innen in Bezug auf folgende Bereiche einer Prüfung: · Verhaltenskodex in Bezug auf soziale Aspekte/Menschenrechte und Lieferantenscreening · Mindestsicherheitsstandards am Arbeitsplatz · Angemessenes Geschäftsgebaren · Förderung von Diversität und Bildung auf Ebene der Mitarbeiter:innen Die jeweiligen Scoring-Fragen zur Bewertung der sozialen Risiken können fünf Schwerpunktbereichen zugeordnet werden: · Allgemeine Informationen · Humankapital/Menschenrechte · Verantwortungsbewusste Produktion · Produktbezogene Aspekte · Kundenbezogene Aspekte · Governance: Governance-bezogene Risiken auf Kundenebene werden anhand von Scoring-Fragen zu Transparenz, Geschäftsethik, Diversität, Strategie und Risikomanagement, insbesondere auf oberster Führungsebene, gemessen. Der ESG-Kunden-Score basiert auf individuellen Beurteilungen durch interne Analyst:innen. In diese Kundenbewertung fließen qualitative und quantitative Informationen zu den Kriterien Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) ein. Der ESG-Score wird für alle Kund:innen im Bereich Unternehmenskredite ermittelt. Alle Kund:innen in den Kategorien Firmenkunden, Projektfinanzierung und öffentlicher Sektor verfügen über einen ESG-Score. Für Finanzinstitute wurde der ESG-Score Ende 2024 eingeführt. Erhebung von Kundendaten Die Verfügbarkeit von ESG-Daten ist für die RBI entscheidend, um interne ESG-Bewertungen von Kunden zu entwickeln, die finanzierten Emissionen zu verbessern und fundierte interne Steuerungsentscheidungen zu treffen. Daher hat die RBI einen Kundenfragebogen erstellt, um relevante Informationen zu Umweltaspekten direkt von den Kunden einzuholen. Da die RBI bereits soziale und Governance-bezogene Fragen im regulären Bewertungsprozess abgedeckt hat, konzentriert sie sich auf die Herausforderung, Daten zu Umweltthemen zu sammeln. Die RBI strebt danach, die Datenerhebung für die Kunden so einfach und bequem wie möglich zu machen und einen einheitlichen ESG-Fragebogen einzusetzen. In Österreich nutzt die RBI dazu den ESG Data Hub der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB). Dieses Online-Tool stellt einen für Banken und Unternehmen einheitlichen Fragebogen zur Verfügung, der Unternehmen das Ausfüllen mehrerer Fragebögen bei unterschiedlichen Banken erspart. Ähnliche Kooperationen unterstützt die RBI auch in anderen Märkten. In einigen Ländern wurden nationale Standards für die fragebogenbasierte .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht37 Erhebung von ESG-Daten entwickelt. Diese Lösungen basieren teilweise auf harmonisierten Fragebögen, die dann individuell umgesetzt werden. Der ESG-Fragebogen der RBI bzw. des ESG Data Hub der OeKB deckt die wichtigsten Umweltaspekte ab, z. B.: · Treibhausgasemissionen · Reduktionsziele · Kreislaufwirtschaft · Energieverbrauch · Wasserverbrauch · EU-Taxonomie-KPIs (Umsatz, CapEx) Soziale und Governance-bezogene Informationen werden Jahresberichten und Nachhaltigkeitsberichten entnommen. Beispiele für kundenseitig angeforderte KPIs sind: · Treibhausgasemissionen Scope 1, 2, 3 · Anteil der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivitäten am Gesamtumsatz und · Anteil des erneuerbaren Energieverbrauchs Um die Verfügbarkeit und Qualität der Daten weiter zu verbessern, wendet die RBI eine Reihe von Maßnahmen an: · Austausch mit und Bewusstseinsbildung bei Kunden · Implementierung von KPIs auf Vorstandsebene · Durchführung von Datenqualitätsprüfungen · Visualisierung des Fortschritts der Datenerhebung durch Berichte und Dashboards Die verbleibenden in Säule 2 vorgesehenen Themen sind in den spezifischen Kapiteln zur CSRD zu finden. · Green Asset Ratio (siehe Kapitel Regulatorische Offenlegungspflicht gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung) · Finanzierte Emissionen (siehe Kapitel E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen) · Zielsetzung (siehe Kapitel E1-4: Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel) Angaben aufgrund anderer Gesetze oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft 2021 unterzeichnete die RBI als erster österreichischer Bankkonzern die Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB). Dies ist ein einzigartiges und global gültiges Rahmenwerk für nachhaltiges Bankwesen, das in einer innovativen weltweiten Partnerschaft zwischen Banken und der United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) entwickelt wurde. In sechs Grundsätzen werden die Rolle, Aufgabenfelder und Verantwortungsbereiche des Bankensektors festgeschrieben. Ziel des Rahmenwerks ist eine Ausrichtung der Bankenbranche auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN sowie auf das Klimaabkommen von Paris von 2015. Die Grundsätze unterstützen Banken dabei, das Thema Nachhaltigkeit in all ihren Geschäftsbereichen zu verankern. Dadurch können sie erkennen, wo ihr Potenzial liegt, um den größtmöglichen Beitrag für eine nachhaltige Welt zu leisten. Im Kapitel Bericht über den Fortschritt des verantwortungsvollen Bankgeschäfts für PRB-Unterzeichner ist dokumentiert, wie die RBI die Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft umsetzt und welche Fortschritte erzielt wurden. Regulatorische Offenlegung von ESG-Risiken Seit dem Geschäftsjahr 2022 müssen die technischen Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards, ITS) für Offenlegungen nach Säule 3 im Hinblick auf die Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) entsprechend der Veröffentlichung der EBA eingehalten werden. Diese Standards sollen sicherstellen, dass Stakeholder über ESG-bezogene Risikopositionen, Risiken und Strategien von Instituten gut informiert sind, damit sie fundierte Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen und Marktdisziplin walten lassen können. Ziel ist es, eine verbesserte Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Offenlegungen von Instituten zu gewährleisten. Die relevanten qualitativen Informationen überschneiden sich weitgehend mit den Angabepflichten nach Maßgabe der ESRS. Sie werden daher direkt in den entsprechenden Kapiteln der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung offengelegt. Die regulatorischen Offenlegungen nach Säule 3, die auf der Website der RBI zur Verfügung stehen, enthalten dagegen Verweise · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 38Konzernlagebericht auf die entsprechenden Seiten in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. Die quantitativen Informationen stehen lediglich auf der Website der RBI zur Verfügung. Aufnahme von Informationen mittels Verweis Einige Angabepflichten nach den ESRS sind eng mit den Anforderungen verknüpft, denen die RBI bereits unterliegt, beispielsweise der Anforderung des Corporate Governance Kodex, die Governance-Struktur zu beschreiben. Alle Verweise sind nachfolgend aufgeführt: Kapitel in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Referenz Konsolidierungskreis Konzernabschluss Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Corporate-Governance-Bericht Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden ESRS Offenlegungspflicht E4-6 Antizipierte finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen E5-6 Antizipierte finanzielle Auswirkungen von Ressourcennutzung und kreislaufwirtschaftlichen Folgen, Risiken und Chancen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht39 Governance GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Vorstand und Aufsichtsrat Informationen über die Berichtslinien an den Vorstand und den Aufsichtsrat sind der unten stehenden Tabelle Governance des Nachhaltigkeitsansatzes der RBI zu entnehmen. Governance des Nachhaltigkeitsansatzes der RBI Kontrollebene Aufsichtsrat RBI AG Arbeits- ausschuss Risiko- ausschuss Prüfungs- ausschuss Vergütungs- ausschuss Nominierungs- ausschuss Personal- ausschuss Digitalisierungs- ausschusss Vorstandsebene Vorstand der RBI AG Steuerungs- und Programmebene Sustainable Finance Abteilung Group ESG & Sustainability Management Nachhaltigkeitsausschuss ESG Group Competence Center für alle Kundensegmente Fokus auf Steuerung und strategische Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsagenden sowie Umsetzung operativer Maßnahmen Funktionsübergreifende Gruppe unter Vorsitz eines Vorstandsmitglieds, um einen ganzheitlichen ESG- Ansatz zu gewährleisten Integriertes ESG-Management in der Linienorganisation (Risk, Compliance, Finance, People ...) Sustainable Bond und Sustainable Deposit Committee Umweltausschuss (Betriebsökologie) Nachhaltigkeitsrat Interne und externe Stakeholder-Expertise im Bereich Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft Umsetzungsebene ESG Business Ambassadors Nachhaltigkeitsbeauftragte Arbeitsgruppe für verantwortungs- bewusstes Bankgeschäft Mitarbeiter:innen In den Geschäftsbereichen der Tochterunternehmen zur Umsetzung der ESG-Geschäftsstrategie In den Tochterunternehmen zur Etablierung und Weiterentwicklung der lokalen Nachhaltigkeitsagenda (funktionsüber- greifend) Umsetzen der Maßnahmen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele in allen Unternehmen Ebene der Initiativen und nachhaltigkeitsrelevanten Mitgliedschaften AFRAC: Austrian Financial Reporting Advisory Committee Charta der Vielfalt: Lokale Chartas der Vielfalt (unterzeichnet in Kroatien, Kosovo, Österreich, Rumänien, Slowakei, Tschechien) EACB: European Association of Co-operative Banks/Arbeitsgruppe für Sustainable Finance FfB: Finance for Biodiversity Foundation (Mitglied: Raiffeisen Kapitalanlage) NZAM: The Net Zero Asset Managers Initiative (Mitglied: Raiffeisen Kapitalanlage) PCAF: Partnership for Carbon Accounting Financials PRB: Principles for Responsible Banking PRI: Principles for Responsible Investment (Mitglieder sind die Raiffeisen Kapitalanlage und Elevator Ventures) Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative: Plattform für nachhaltige Unternehmensführung und gesellschaftliche Verantwortung respACT: Austrian business council for sustainable development SBTi: Science Based Targets initiative The Valuable 500: Globale Initiative für Unternehmen, die gemeinsam für die Inklusion von Menschen mit Behinderung stehen UNEP FI: United Nations Environment Programme Finance Initiative UNGC: United Nations Global Compact Vienna Initiative: Internationales Netzwerk zur Sicherung der Finanzstabilität in Zentral- und Osteuropa VfU: Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. Das in Österreich gesetzlich vorgeschriebene dualistische System trennt die Unternehmensführung in zwei unabhängige Gremien: den Vorstand, der das operative Geschäft leitet, und den Aufsichtsrat, der für die Überwachung verantwortlich ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind die höchsten Entscheidungsgremien innerhalb der RBI für ESG-bezogene Angelegenheiten. Ausführlichere Informationen zur Anzahl der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, der Vertretung von Mitarbeiter:innen im Aufsichtsrat, zum prozentualen Anteil nach Geschlecht oder zu anderen Aspekten der Diversität sowie zum Prozentsatz der unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Corporate-Governance-Bericht der RBI zu entnehmen. Die strengen Eignungsanforderungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Bezug auf Unabhängigkeit und Integrität sowie die geltenden Interessenkonfliktregelungen gewährleisten, dass alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Sinne der ESRS unabhängig sind. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für die Überwachung der wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit der RBI sowie im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette verantwortlich. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in diese Verantwortung eingebunden, sodass eine umfassende und effektive Governance gewährleistet ist. Die Zuständigkeiten der Organe sind in den internen Richtlinien der RBI eindeutig dargelegt. Jeder Vorstandsbereich muss seine jeweilige Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen und sie in den Performance-Management-Prozess einbinden. Dies sollte in den ESG-Richtlinien und -Bedingungen für den jeweiligen Bereich zum Ausdruck kommen. Weitere Details befinden sich im Kapitel GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 40Konzernlagebericht Strategie der RBI Group Strategy Map Vision 2025 RBI ist der am häufigsten empfohlene Finanzdienstleister Mission RBI erleichtert das Leben unserer Kund:innen durch ständige Innovation Kund:innen Mitarbeiter:innen Aktionär:innen Allgemeinheit RBI arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern und ermöglicht ihren Kund:innen privat und beruflich mehr zu erreichen. RBI schätzt Expertise und schafft ein Arbeitsumfeld, das Zusammenarbeit, Kreativität und unternehmerisches Denken fördert. RBI strebt danach, einen soliden und nachhaltigen Unternehmenswert für die Aktionär:innen zu generieren. RBI handelt sozial verantwortlich und trägt zum langfristigen Wohl der Menschen und Unternehmen in ihren Märkten bei. Strategische Säulen und Schwerpunktbereiche Nachhaltiges Wachstum Kundenorientierung Effizienz Schnelligkeit und Anpassungsfähigkeit Nachhaltiges Geschäftswachstum und anhaltend rentables Geschäftsmodell Erstklassiges Kunderlebnis basierend auf hoher Datenqualität und einem tiefgreifenden Kundenverständnis Kostenwettbewerbsfähigkeit durch beschleunigte Digitalisierung und Nutzung der Stärken des Konzerns Fähigkeit, sich schnell an ein rasant wandelndes Marktumfeld anzupassen und neue Technologien zügig anzuwenden Effiziente Ressourcenallokation Kunderlebnis Synergien und Skalenvorteile des Konzerns Organisatorische Anpassungsfähigkeit Zielgerichtetes Wachstum in den RBI-Märkten CE/SEE Wachstum durch kapitaleffiziente Produkte Unkompliziertes und angenehmes Kundenerlebnis Personalisierung Vertrauen und Zuverlässigkeit Konzernweite Lösungen und Zusammen- arbeit Schnelles Lernen und grenzüber- schreitende Skalierung Streben nach konzernweitem Optimum Schnelle Anpassungs- und Optimierungszyklen Funktionenübergreifende und sich selbst organisierende Teams Bilanzoptimierung Integration von Produkten und Dienstleistungen Potenzial für Neugeschäft in AT und CEE Datengestütztes Kundenverständnis Digitale und operative Exzellenz Neue Technologien Stärkere Nutzung von RBIs einzigartiger Expertise in der CEE- Region Erschließung zusätzlicher Potenziale in Kunden- segmenten ESG Antizipation von Kundenbedürfnissen Datenbasierte Entscheidungsfindung Omnichannel- Flexibilität Digitaler E2E- Prozess Hohes Maß an Automatisierung Modulare Architektur Schnelle Anpassung und Integration neuer Technologien Cybersicherheit und Resilienz Kontinuierliche Datenerfassung Konzernweite Datenverfügbarkeit Mitarbeiter: innen und Unternehmens- kultur Attraktive und leistungsorientierte Arbeitskultur Attraktive Arbeit- geberin Gewinnen und Binden von Talenten Leistungs- orientierte Kultur Führungsverantwortung Zusammen- arbeit Proaktives Handeln Individuelle Förderung und Weiterentwicklung Effektive Teams Lernen Verant- wortung RBI arbeitet innerhalb eines angemessenen regulatorischen, Risiko-, Kapital-, Liquiditäts- und ESG-konformen Rahmens Um die Strategie der RBI umzusetzen, wurde die Group Strategic Roadmap ausgearbeitet. Diese soll einerseits als einheitliches Umsetzungsinstrument für die RBI AG und die einzelnen Tochterbanken in Zentral-und Osteuropa dienen und andererseits allen Mitarbeiter:innen als Orientierungstool zur Verfügung stehen. Die daraus abgeleiteten Ziele gelten von den Vorständen bis zu den einzelnen Mitarbeiter:innen. Sie finden sich in den Vergütungszielen der Vorstände, die im Vergütungsbericht angegeben werden, der auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht ist. Der Personalausschuss genehmigt die ESG-KPIs für die Vorstandsmitglieder der RBI AG. Die Strategie übersetzt die Vision/Mission der RBI in Schwerpunktinitiativen mit einem Planungshorizont von zwei Jahren und ist für alle Mitarbeiter:innen im Intranet der RBI zugänglich. Die daraus abgeleiteten Ziele gelten von den Vorständen bis zu den einzelnen Mitarbeiter:innen. Die Fortschritte dieser Initiativen werden quartalsweise festgestellt und dem Vorstand und Aufsichtsrat quartalsweise kommuniziert und sind in einem elektronischen System verfügbar. So kann die RBI zeitnah auf neue Marktgegebenheiten reagieren, was vor allem bei sich rasch ändernden Rahmenbedingungen ein wichtiger Faktor ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der RBI verfügen über nachhaltigkeitsbezogene Fachkenntnisse sowohl unmittelbar persönlich als auch in Form von Unterstützung durch externe Ressourcen. Gemeinsam verfügen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats über Erfahrungen in umwelt-, sozial- und Governance-bezogenen Angelegenheiten, die sie teils durch ihren beruflichen Werdegang und ihre derzeitigen oder vorherigen Rollen im Banken- und Finanzsektor erworben haben. Zusätzlich stellt die RBI sicher, dass die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats fortwährend spezifische Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit durch interne und externe Expert:innen erhalten. Hierzu gehören die Fit-&-Proper-Schulungen, in denen die Teilnehmer:innen auch mit den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Best Practices oder aufsichtsrechtlichen Änderungen im Bereich Nachhaltigkeit vertraut gemacht werden. Ihre Fachkenntnisse und die fortlaufenden Schulungen sollen den Vorstand und den Aufsichtsrat in die Lage versetzen, die Nachhaltigkeitsstrategie der RBI effektiv zu überwachen und ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wie den CO2-Fußabdruck, die soziale Verantwortung mit Schwerpunkt auf menschenrechtsbezogene Themen und Governance- Praktiken im Blick zu behalten. Auf Basis ihrer kollektiven Kenntnisse können der Vorstand und der Aufsichtsrat Risiken im Hinblick auf den Klimawandel, die Compliance und die Reputation ermitteln und steuern, sowie gleichzeitig Chancen bei nachhaltigen Anlagen und grüner Finanzierung nutzen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht41 Nachhaltigkeitsrat Als wichtiges Gremium ist der Nachhaltigkeitsrat organisatorisch im Stakeholder-Dialog sowie in der Nachhaltigkeitssteuerung der RBI verankert. Er setzt sich aus externen ESG- und Nachhaltigkeitsexpert:innen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales und Entscheidungsträger:innen der RBI zusammen. Der Rat wird vom Vorstandsvorsitzenden (Chief Executive Officer, CEO) der RBI geleitet. Die Sitzungen finden zweimal im Jahr statt und werden von Group ESG & Sustainability Management organisiert. Der Nachhaltigkeitsrat hat die Aufgabe, die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsagenden beratend zu begleiten. Er unterstützt die Definition wesentlicher Handlungsbereiche und setzt Schwerpunkte (Wesentlichkeitsansatz), berät beim Ableiten von Zielen und Maßnahmen und gibt Empfehlungen. Mitglieder des Nachhaltigkeitsrats der RBI zum 31.12.2024 sind folgende interne und externe Personen: · Dr. Johann Strobl, CEO der RBI AG, Vorsitzender RBI Nachhaltigkeitsrat · Mag. (FH) Dieter Aigner, Geschäftsführer der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH · Larysa Bondarieva, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Raiffeisenbank JSC, Ukraine · Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., Leiterin des Instituts Accounting & Auditing, Wirtschaftsuniversität Wien und Aufsichtsrätin der RBI AG · Kommerzialrat Martin Essl, Gründer Essl Foundation · Dipl.-Ing. Dr. Franz Fischler, Franz Fischler Consult GmbH · Mag. Andreas Gschwenter, Chief Operating Officer (COO) der RBI AG, Vorstandsmitglied der Stepic CEE Charity · Mag. Gregor Höpler, Leiter des Group Executive Office der RBI AG · Zuzana Koštialová, Vorstandsmitglied der Tatra banka, Slowakei · Mag. Heike Mensi-Klarbach, Leiterin RBI Group People, Culture & Organisational Innovation · Dr. Hannes Mösenbacher, Chief Risk Officer (CRO) der RBI AG · Petr Polach, CFA, Stellvertretender Leiter Group Structured Finance & Investment Banking · Dr. Johannes Rehulka, Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbandes · Prof. Dr. René Schmidpeter, Professor für Nachhaltiges Management an der Berner Fachhochschule BFH · Mag. Georg Schöppl, Vorstandsmitglied der Österreichischen Bundesforste AG · Matthias Spitzer, BA, Abteilungsleiter ESG Transformation; Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG · Dipl.-Ing. Dr. Alfred Strigl, Geschäftsführer und Gründer der plenum gesellschaft für ganzheitlich nachhaltige entwicklung gmbh · Dr. Christine Würfel, Leiterin RBI Group ESG & Sustainability Management Nachhaltigkeitsausschuss Der Vorstand der RBI wird bei seinen ESG-Entscheidungen vom funktionsübergreifenden Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt. Unter dem Vorsitz von Vorstandsmitglied Marie-Valerie Brunner ist der Ausschuss für die nachhaltige Geschäftstätigkeit der RBI verantwortlich. Er setzt sich aus den Bereichsleiter:innen der Vorstandsbereiche zusammen, die sich schwerpunktmäßig mit ESG-Themen befassen, und fungiert als Beratungs- und Empfehlungsgremium für den Vorstand. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses verfügen über Wissen und Erfahrung im ESG-Bereich. Die Einbeziehung aller relevanten Bereiche dient dazu, Wachsamkeit in Bezug auf ESG-Risiken zu gewährleisten, nachhaltiges Business und Projekte zu fördern und einen ganzheitlichen Ansatz für Nachhaltigkeit zu implementieren. Im Jahr 2024 trat der Ausschuss neun Mal zusammen. Schwerpunkte seiner Arbeit waren die nachhaltige Transformation der Geschäftstätigkeit, die beschleunigte Erfassung von ESG-Daten, die forcierte Berücksichtigung der ESG-Komponenten in der Geschäftspraxis, Kommunikation und Stakeholder Engagement sowie die Einhaltung der ESG-Vorschriften. Der Nachhaltigkeitsausschuss hat folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten: · Er berät den Vorstand zu ESG-Themen: Der Nachhaltigkeitsausschuss oder die zuständigen Abteilungen informieren den Vorstand auf angemessene Weise über sämtliche potenzielle oder bestehende wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, wie beispielsweise die Notwendigkeit, Änderungen an der ESG-Strategie vorzunehmen, Bestimmungen umzusetzen oder ESG-bezogene Verpflichtungen einzugehen. · Er empfiehlt ESG-KPIs für die Performance-Management-Aktivitäten der Vorstandsmitglieder in der Konzernzentrale und in den Tochterunternehmen. · Er überwacht die gesamthafte Ausrichtung an den Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft. · Er diskutiert und überprüft die ESG-Strategie der RBI in Bezug auf ihre Konformität mit dem Übereinkommen von Paris und ihren SDG-Verpflichtungen sowie hinsichtlich der Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft der UNEP FI. Das operative Management dieser Aufgaben wird von der funktionsübergreifenden Responsible Banking Task Force überwacht. Die Zusammensetzung der Task Force spiegelt die Zusammensetzung des Nachhaltigkeitsausschusses wider. Die Mitglieder der · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 42Konzernlagebericht Task Force treffen sich monatlich. Sie bestimmen, koordinieren und sammeln wesentliche ESG-Themen und diskutieren im Voraus die Tagesordnungspunkte des Nachhaltigkeitsausschusses. Diese ESG-Governance ermöglicht Top-down- und Bottom-up-Diskussionen, bei denen alle relevanten Funktionen und Stakeholder einbezogen werden. Auf Konzernebene wurden in den verschiedenen Geschäfts-, Finanz- und Risikobereichen ESG- Beauftragte und ESG Ambassadors in den Tochterunternehmen eingesetzt, um ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen innerhalb der RBI sicherzustellen. Chief Executive Officer (CEO) Group ESG & Sustainability Management und Nachhaltigkeitsbeauftragte in den Tochterunternehmen Zu den zentralen Aufgaben der Abteilung Group ESG & Sustainability Management, welche direkt dem CEO berichtet, zählen in deren Funktion als interne ESG-Berater:innen die Planung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der ESG- Aktivitäten in der RBI. Diese Abteilung arbeitet eng mit Vertreter:innen der Fachbereiche und Geschäftseinheiten sowie den Nachhaltigkeitsbeauftragten der Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa und der österreichischen Tochterunternehmen zusammen und fungiert als zentrale Anlaufstelle sowie Kompetenzzentrum. Eine wichtige Aufgabe ist es, die Fachbereiche und Tochterunternehmen beim Festlegen von ESG-bezogenen Umwelt- und sozialen Zielen sowie beim Ableiten von Maßnahmen zu unterstützen, um so Verbesserungen im jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung internationaler Anforderungen und Standards zu ermöglichen. Weiters ist Group ESG & Sustainability Management und Group Accounting & Financial Methodologies verantwortlich für die Steuerung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen jährlichen Angabe neuer und erweiterter Berichtsanforderungen von nichtfinanziellen Daten im Rahmen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung innerhalb des Geschäftsberichts. Group ESG & Sustainability Management verantwortet darüber hinaus die Einhaltung der Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft der UNEP FI. Bei Group ESG & Sustainability Management laufen ESG-bezogene Aktivitäten zusammen, bei denen interne und externe Stakeholder involviert sind. Zu den Aufgabenbereichen zählt weiters die Zusammenarbeit mit ausgewählten ESG-Ratingagenturen. CFO-Bereich (Chief Financial Officer) Der CFO-Bereich spielt eine entscheidende Rolle bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie beim Managementreporting für nachhaltige Finanzierungen und ist für eine effektive Steuerung, Verfolgung, Überwachung, Datenerfassung, Budgetierung und Berichterstattung verantwortlich. Der CFO-Bereich sorgt diesbezüglich für die strategische Steuerung und Aufsicht, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung zu grünen und sozialen Vermögenswerten mit den Zielen der RBI übereinstimmt. Er legt Richtlinien, Verfahren und Rahmenbedingungen fest, um nachhaltige Praktiken voranzutreiben und die Fortschritte beim Erreichen der Nachhaltigkeitsziele zu überwachen und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln. Dabei wird mit verschiedenen Abteilungen zusammengearbeitet, um relevante Informationen zu sammeln und die Datenintegrität zu gewährleisten. Der CFO-Bereich bezieht entsprechende nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen in den Budgetierungsprozess des Unternehmens ein und definiert gemeinsam mit den anderen Abteilungen, wie Sustainable Finance, die Ziele für die Geschäftsbereiche Corporates und Retail. Weiters übernimmt der CFO-Bereich gemeinsam mit Group ESG & Sustainability Management eine führende Rolle bei der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, indem er die korrekte Sammlung und Analyse von finanziellen sowie nichtfinanziellen Daten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitskennzahlen sowie deren Angabe gewährleistet. Beide Bereiche arbeiten eng mit den zuständigen Abteilungen und Einheiten zusammen, um die Finanzinformationen in die ESG-Faktoren einzubinden und so einen umfassenden und konformen Bericht zu erstellen. Group Internal Audit Der Bereich Group Internal Audit nimmt seine Aufgaben ganzjährig auf Basis konzernweit gültiger Revisionsstandards wahr. Er unterstützt den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Kontroll- und Aufsichtspflichten. Dank angemessener Governance-Regelungen ist er in der Lage, sein Mandat auf Grundlage effektiver Interaktion mit diesen Stakeholdern zu erfüllen. Group Internal Audit ist die relevante Konzernrevisionsfunktion der RBI und steuert damit auch alle lokalen Revisionsfunktionen in den Tochterunternehmen. Grundsätzlich bestimmt ein risikoorientierter Fokus die Art und den Umfang der Prüfungstätigkeit. Group Internal Audit ist in der Prüfungsplanung, -durchführung und -berichterstattung sowie in der Beurteilung der Prüfungsergebnisse unabhängig. Darüber hinaus ist es Group Internal Audit untersagt, in Entscheidungen oder Geschäftsprozesse einzugreifen oder andere Aufgaben zu übernehmen, die nicht im Einklang mit der Prüfungstätigkeit stehen. Die geforderte Qualität der internen Revisionstätigkeit wird erreicht durch laufende Überwachung, periodische Selbstbeurteilungen sowie externe Qualitätsbewertungen, mit denen die Einhaltung der revisionsspezifischen Vorschriften, insbesondere der Global Internal Audit Standards, die auch Grundsätze in Bezug auf Ethik und Professionalität enthalten, sichergestellt wird. Externe Qualitätsbewertungen werden mindestens alle fünf Jahre von einer unabhängigen Prüfgesellschaft oder einem externen Bewertungsteam durchgeführt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht43 Group Internal Audit hat die strategisch wichtigen ESG-Themen in die Prüfungstätigkeit integriert. Da ESG-Themen die meisten Geschäfts- und Risikobereiche betreffen, überwacht Group Internal Audit ESG-Themen in allen relevanten Prüfungsbereichen die dann als Input für die jährliche/vierteljährliche Prüfungsplanung und für das spezifische Arbeitsprogramm der einzelnen Prüfungen dienen. ESG-Themen werden entweder in spezifischen Audits oder als eines von mehreren Themen eines Audits behandelt. Der Überblick über alle Audits wird in der Planungsphase und auf der Ebene der einzelnen Audits sichergestellt. Für das Jahr 2024 wurden in mehreren der durchgeführten Prüfungen spezifische ESG-Themen abgedeckt. Legal Services Legal Services ist für die rechtlichen Angelegenheiten der RBI AG zuständig und bietet allen Bereichen der RBI AG juristische Unterstützung, wozu auch die Beratung hinsichtlich ESG-Vorschriften, die Beantwortung spezifischer rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit ESG-Themen, die Unterstützung bei der Entwicklung von Produkten im Einklang mit Nachhaltigkeitskriterien und die Mitwirkung an ESG-Schulungen und -Weiterbildungen gehören. Um eine umfassende juristische Betreuung zu gewährleisten, wurde ein spezielles Team gebildet, das sich aus Mitgliedern verschiedener Bereiche innerhalb von Legal Services zusammensetzt. Group People, Culture & Organization Der Bereich Group People, Culture & Organization hat eine Konzernfunktion, auch wenn die Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa autonom und dezentral agieren. Eine Zentralisierung findet aus regulatorischen oder strategischen Gründen statt, wie z. B. die Vergütungs- und Nachfolgeplanung für Vorstände. In Group People, Culture & Organization sind die Personal- und organisatorische Entwicklung zusammengefasst. Diese Kombination soll eine gesamthafte Förderung von Aspekten im Zusammenhang mit Mitarbeiter:innen, Führungsverantwortung, Unternehmenskultur und organisatorischer Entwicklung ermöglichen. Daher ist die Funktion ein wichtiger Partner bei der Umsetzung der Strategie und der Unternehmensziele der RBI. Einer ihrer wichtigsten Schwerpunkte ist neben der Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben die effiziente und reibungslose Bearbeitung von Prozessen im Personalbereich , wie die Verwaltung der Personaldaten, die Vertragserstellung und die Personalgewinnung. Weiters ist sie verantwortlich für die Personal-, Karriere- und Führungskräfteentwicklung sowie die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen. Was die organisatorische Entwicklung betrifft, so unterstützt die Funktion sämtliche Umstrukturierungs- und Transformationsmaßnahmen, insbesondere durch Change Management und Organisationsdesign. Im Zusammenhang mit ESG liegt der Fokus von Group People, Culture & Organization auf Diversität, Personalentwicklung, Arbeitsverhältnisse, Einbindung der Mitarbeiter:innen sowie Gesundheit und Sicherheit. Diese Themen sind im Hinblick auf eine nachhaltige Personalpolitik von entscheidender Bedeutung. Corporate and Investment Banking (CIB) Products & Solutions Group Structured Finance & Investment Banking Group Structured Finance & Investment Banking berichtet an CIB Products & Solutions. Es umfasst eine Vielzahl verschiedener Strukturen und Produkte, darunter syndizierte Formate auf privaten und öffentlichen Märkten einschließlich der damit verbundenen Kundenberatung. Neben anderen Themen ist Group Structured Finance & Investment Banking für verschiedene Produkte mit ESG-Elementen verantwortlich (ESG-gebundene Finanzierung, zweckgebundene grüne und soziale Kredite). Sustainable Finance Sustainable Finance wurde als zentrales Kompetenzzentrum für alle Kundensegmente (Unternehmensfinanzierungen, Finanzinstitute, die öffentliche Hand und Retail Banking) errichtet und ist im Bereich CIB Products & Solutions angesiedelt. Die Abteilung stellt für Kunden ESG-Expertise zur Verfügung und unterstützt die Kunden- und Produktabteilungen bei Beratungsgesprächen und bei der Strukturierung von nachhaltigen Finanzierungs- und Investmentprodukten. Eine wesentliche Aufgabe ist die Verwaltung nachhaltiger Kreditportfolios für die Begebung von grünen Anleihen. Aufgabe des Kundenbereichs Firmen- und institutionelle Kunden ist eine umfassende Beratung zur nachhaltigen Finanzierung, wobei eine Vielzahl von Finanzinstrumenten, die ESG-Ratings und Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen, genutzt wird. Sustainable Finance unterstützt Kunden bei der Entwicklung von Methoden für nachhaltige Transaktionen, überprüft die Eignung von Projekten und legt relevante Reporting-Kennzahlen auf Grundlage internationaler Standards fest. Weiters bietet die RBI Schulungen und strategische Beratung an, um ihren Kunden dabei zu helfen, Klimaneutralität zu erreichen und sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung auszurichten. Der Kundenbereich Retail-Kunden unterstützt Kund:innen bei ihrer grünen Transformation und bietet ihnen ESG-Produkte sowie grüne und soziale Kredite an, wie z. B. zweckgebundene grüne Kredite und grüne Hypothekarkredite, und berät sie zu Anlageprodukten wie Fonds, Zertifikate und grüne Anleihen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau des Produktangebots, um die unterschiedlichen Risikoprofile der Kund:innen zu bedienen und sicherzustellen, dass die Produkte keine wesentlichen ökologischen und sozialen Auswirkungen haben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 44Konzernlagebericht Vornehmliches Ziel im Jahr 2024 war die Überwachung der Klimawandelaspekte innerhalb der Geschäftsbereiche und der damit verbundenen Kundendienstleistungen. Eine wichtige Maßnahme war die Abstimmung einer konzernweiten Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie, der sogenannte Klima- und Umweltübergangsplan. Sustainability Bond Committee (SBC) Das Sustainability Bond Committee (im Folgenden SBC, bis 2023 Green Bond Committee) wurde als Gremium errichtet, um die Steuerung des Nachhaltigkeitsanleihen-Programms der RBI im Einklang mit dem Rahmenwerk der RBI für Nachhaltigkeitsanleihen zu überwachen. Das SBC ist Teil des Group Asset/Liability Committee der RBI. Es besteht aus einem erweiterten Führungs- und Expert:innenteam der Bereiche Group Structured Finance & Investment Banking, Group Corporate Credit Management, Group Treasury, Group ESG & Sustainability Management, Group Compliance, Group Capital Markets Trading & Institutional Clients, Raiffeisen Certificates, Retail Bonds & Equity Trading sowie Group Investor Relations. Das Sustainability Bond Committee hat folgende Aufgaben: · Festlegung der Grundsätze für Nachhaltigkeitsanleihen · Governance des Rahmenwerks für Nachhaltigkeitsanleihen · Genehmigung von förderfähigen grünen und sozialen Vermögenswerten für das Nachhaltigkeitsanleihen-Portfolio im Einklang mit dem Rahmenwerk der RBI für Nachhaltigkeitsanleihen · Überprüfung und Freigabe der Berichterstattung zu den ökologischen und sozialen Auswirkungen im Einklang mit dem Rahmenwerk der RBI für Nachhaltigkeitsanleihen · Regelmäßige Überprüfung des förderfähigen Portfolios und der Verwendung der Erlöse im Einklang mit dem Rahmenwerk der RBI für Nachhaltigkeitsanleihen Sustainable Deposit Committee (SDC) Das Sustainable Deposit Committee wurde vom Group Asset/Liability Committee der RBI als Gremium zur Steuerung des Programms der RBI für nachhaltige Einlagen im Einklang mit dem Rahmenwerk der RBI für nachhaltige Einlagen eingerichtet. Es besteht aus einem erweiterten Führungs- und Expert:innenteam der Abteilungen Group Structured Finance & Investment Banking, Group Corporate Credit Management, Group Treasury, Group ESG & Sustainability Management, Group Compliance, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Raiffeisen Certificates, Retail Bonds & Equity Trading sowie Group Investor Relations. Die Aufgaben des Sustainable Deposit Committee sind: · Festlegung der Grundsätze für nachhaltige Einlagen · Governance des Rahmenwerkes der RBI für nachhaltige Einlagen · Genehmigung von förderfähigen Vermögenswerten für das Portfolio nachhaltiger Einlagen im Einklang mit dem Rahmen der RBI für nachhaltige Einlagen · Überprüfung und Freigabe der Berichterstattung zu den Auswirkungen im Einklang mit dem Rahmenwerk der RBI für nachhaltige Einlagen · Regelmäßige Überprüfung des förderfähigen Portfolios und der Verwendung der Erlöse im Einklang mit dem Rahmenwerk der RBI für nachhaltige Einlagen Chief Risk Officer (CRO) Der Vorstandsbereich Risikomanagement, unter der Leitung des CRO, spielt bei der Umsetzung der ESG-Strategie und des damit verbundenen Risikomanagements eine wesentliche Rolle. Group Regulatory Affairs Group Regulatory Affairs berichtet an den CRO und agiert als konzernweiter Hub für regulatorische Fragen und aufsichtsrechtliche Anlaufstelle. Hierzu gehören die Überwachung regulatorischer Entwicklungen, einschließlich ESG-Themen, auf EU-, nationaler und internationaler Ebene, die Zuweisung neuer Vorschriften an die dafür verantwortlichen Mitarbeiter:innen und die fortlaufende Information dieser Mitarbeiter:innen sowie der jeweiligen Expert:innen über relevante Entwicklungen in der Konzernzentrale. Weiters fallen hierunter die Weitergabe und der Austausch von Informationen über diese regulatorischen Initiativen an die bzw. mit den zentralen Anlaufstellen für regulatorische Angelegenheiten in den jeweiligen Tochterunternehmen. Ferner pflegt Group Regulatory Affairs alle ESG-relevanten Vorschriften in das konzernweite Regulatory Radar Tool ein und berät den Vorstand der RBI sowie die RBI in Zusammenarbeit mit Expert:innen bei regulatorischen Fragen zu Auswirkungen und Priorisierung. Group Regulatory Affairs dient zudem als regulatorischer Knowledge Hub der RBI und bietet interne Schulungen zu regulatorischen Initiativen und damit verbundenen Angelegenheiten sowie interne und externe Beratung zu ESG-bezogenen Themen. Die Abteilung fungiert außerdem als Regulierungs-Hub für die Lobbyarbeit der RBI auf nationaler und europäischer Ebene und sammelt Beiträge für Konsultationen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht45 Group Compliance Group Compliance ist für das Compliance Framework der RBI gemäß dem Modell der drei Verteidigungslinien zur Steuerung des Risikomanagements verantwortlich. Der Bereich hat die Aufgabe, neben anderen Stakeholdern, die an regulatorischen Aspekten von klimabezogenen Vorschriften und Standards beteiligt sind, gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu überwachen, Änderungen an der Unternehmenspolitik zu empfehlen, Expertenmeinungen zu Sektorrichtlinien abzugeben, Folgemaßnahmen vorzubereiten und zu empfehlen sowie das Produktangebot für nachhaltige Finanzierungen zu überprüfen . Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Group Compliance umfassen weiters die Minderung der Risiken im Zusammenhang mit Greenwashing und Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Wertschöpfungskette durch die Bereitstellung von Leitlinien und die Durchführung von Kontrollen. Group Compliance ist in verschiedenen relevanten Gremien vertreten, z. B. im Nachhaltigkeitsausschuss, im Sustainability Bond Committee, im Sustainable Deposit Committee und im Vergütungsausschuss. Im Jahr 2023 wurden alle ESG-Kompetenzen für Compliance in der Abteilung Capital Markets Compliance zusammengefasst. Diese organisatorische Änderung soll eine konsistente Abdeckung von Compliance-Angelegenheiten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, sensiblen Geschäften und Menschenrechten im Einklang mit den regulatorischen Entwicklungen gewährleisten. Die Zuständigkeit von Group Compliance umfasst ein breites Spektrum, aber vor allem Finanzsanktionen, die Bekämpfung von Geldwäsche, Betrug und Bestechung sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten. Internal Controls Die Abteilung Internal Controls ist innerhalb von Group Compliance angesiedelt und für die Umsetzung des Internen Kontrollsystems (IKS) verantwortlich, das den Ansatz der RBI in Bezug auf Prozesse/Risiken/Kontrollen widerspiegelt und in das übergeordnete Modell der drei Verteidigungslinien zur Steuerung des Risikomanagements eingegliedert ist. Das IKS- Rahmenwerk ist in einer internen Regelung beschrieben und soll sicherstellen, dass die Kontrollumgebung der RBI eine sichere und effektive Steuerung der zugrunde liegenden operationellen Risiken, der Finanzberichterstattung und der Einhaltung geltender regulatorischer Anforderungen gewährleistet. Die interne Regelung zielt darauf ab, die bestehenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und orientiert sich an den branchenweit führenden Verfahren (d. h. Committee of Sponsoring Organizations, Internal Control – Integrated Framework). Durch eine regelmäßige Identifikation von Risiken, Entwicklung von Kontrollen zur Risikominderung, Dokumentation, Priorisierung und regelmäßige unabhängige Überprüfung von Kontrollen wird das IKS-Rahmenwerk umgesetzt und ein angemessenes Kontrollumfeld sichergestellt. Diese Verfahren, die anzuwendende Methodik und die jeweiligen Zuständigkeiten werden im IKS-Rahmenwerk beschrieben. Im IKS-Rahmenwerk ist festgelegt, dass die erste Verteidigungslinie dafür zuständig ist, angemessene Prozesse umzusetzen, die Risiken zu identifizieren sowie Kontrollen zur Risikominderung zu entwickeln und durchzuführen. Aufgabe der zweiten Verteidigungslinie ist es, die erste Verteidigungslinie bei der Risikobewertung, der Entwicklung effizienter und effektiver Kontrollen sowie der Validierung und Überprüfung der Wirksamkeit von Risikominderung und Kontrollen zu unterstützen und diese zu überprüfen. Die dritte Verteidigungslinie wird von Group Internal Audit in Form einer unabhängigen Überprüfung des internen Kontrollumfelds und -systems wahrgenommen. Dieser Ansatz unterstützt die Auswahl relevanter Geschäftsprozesse, stärkt die Rechenschaftspflicht, gewährleistet die Einbindung von Prozess-/Risikokontrollen sowie die Unabhängigkeit und klare Abgrenzung der Aufgaben. Über die Aktivitäten im Rahmen des IKS wird regelmäßig an das Operational Risk Management and Controls Committee, den Vorstand und den Prüfungsausschuss berichtet. Internal Controls legt die Governance-Struktur für interne Kontrollen der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung fest und überwacht die Risiken und Kontrollen im Zusammenhang mit der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. In diesem Zusammenhang wurden bei den aktuellen Prozessen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Prioritäten festgelegt, um ein angemessenes Kontrollumfeld zu gewährleisten. Darunter fallen: · Maßnahmen und Initiativen für angemessene interne Kommunikationsstandards, die es den beteiligten Mitarbeiter:innen erleichtern, ihre Aufgaben zu verstehen und auszuführen · Definition der relevanten Prozesse und Dokumentation der wichtigsten Schritte und Zuständigkeiten der beteiligten Stakeholder · Identifizierung der wichtigsten Kontrollziele/-maßnahmen um zu gewährleisten, dass der Nachhaltigkeitsbericht und die Definition der wichtigsten Schlüsselkontrollen vollständig und auf dem neusten Stand sind Credit Portfolio Management/Group Financial Institutions, Country and Portfolio Risk Management Credit Portfolio Management ist verantwortlich für die Identifizierung und Verwaltung von Portfoliorisiken durch die Festlegung von Risikobereitschaft und Portfoliolimits. Sie ist dem Bereich Financial Institutions, Country and Portfolio Risk Management zugeordnet, der direkt an den CRO berichtet. In Anbetracht der wesentlichen und zunehmenden Bedeutung von ESG-Risiken und ihrer potenziellen Steuerungswirkung hat Financial Institutions, Country and Portfolio Risk Management die Steuerung und Umsetzung von ESG-bezogenen Themen in Übereinstimmung mit den regulatorischen, geschäftlichen und marktbezogenen Anforderungen in der Risikoorganisation übernommen. Zu seinem direkten Verantwortungsbereich gehören auch das · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 46Konzernlagebericht Finanzrisikomanagement sowie die Finanzbewertung und -analyse, die die Umsetzung von ESG im Segment der Finanzinstitute sicherstellen. Weitere ESG-relevante Themen (z. B. die Operationalisierung der Steuerungsmaßnahmen, Erfüllung der Offenlegungspflichten) sind direkt bei den verantwortlichen Risikobereichen angesiedelt. Group Corporate Credit Management Group Corporate Credit Management ist ein dem CRO unterstellter Bereich, der für die Ratinganalyse, den Kreditentscheidungsprozess und das Sicherheitenmanagement bei Unternehmenskrediten zuständig ist. Mit Blick auf ESG und ESG-Risiken erfüllt die Abteilung mehrere Aufgaben. Sie entwickelt das interne ESG-Scoring-Modell weiter und führt während des gesamten Rating-Prozesses ESG-Scoring-Analysen durch. Rating-Analyst:innen bewerten den ESG-Score der Kunden und berücksichtigen dabei sowohl qualitative als auch quantitative Fakten und Informationen. Zu den qualitativen Fakten gehören der Nachhaltigkeits- und der Jahresbericht sowie die Risikominderungsmaßnahmen und -aspekte des Unternehmens, während die quantitativen Fakten u. a. Emissionsdaten und den Energieverbrauch umfassen. Für den Sozial- und Governance-Score bewerten die Analyst:innen das Gesamtbild des Unternehmens, einschließlich der Wertschöpfungskette und interner Personalthemen. Bei der Kreditrisikoentscheidung berücksichtigen die Underwriter neben dem Kreditrating auch den ESG-Score der Kunden und die ESG-Bewertung des Industriesektors, um zu entscheiden, ob ein Kredit- oder Kreditlimitantrag unterstützt werden kann. Aufgabe des Sicherheitenmanagements ist es, ESG-Aspekte, wie z. B. physische Risiken, in die Sicherheitenbewertung einzubeziehen. Group Risk Controlling Group Risk Controlling ist ein dem CRO unterstellter Bereich mit mehreren Abteilungen, die zur ESG-Risikomanagement- Funktion beitragen. Das Integrated Risk Management ist hauptsächlich dafür zuständig, ESG-Risiken in den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Framework, ICAAP) (z. B. Risikobewertung und Stresstests) einzubeziehen. Ebenso ist es für die Offenlegungsberichterstattung (EBA ITS), die Berechnungen finanzierter Emissionen, Green-Asset-Ratio-Kalkulationen und die interne ESG-Risikoberichterstattung zuständig. Diese Aufgaben werden als Konzernfunktion wahrgenommen, um einen einheitlichen Ansatz innerhalb der RBI zu gewährleisten. Die Abteilungen Retail Risk Analytics & Methodology und Risk Methods and Analytics erweitern die Kreditrisikoparameter, wie z. B. die Ausfallswahrscheinlichkeit oder den Verlust im Falle eines Defaults, um ESG-relevante Treiber. Diese angepassten Parameter werden unter anderem für den Klimarisiko-Stresstest und die Berechnung der IFRS9-Vorsorge verwendet. Die Abteilung Market Risk Management misst die ESG-Marktrisikokomponente und limitiert diese für Capital Markets und Treasury in Zusammenarbeit mit Integrated Risk Management. Group Risk Data Integration Group Risk Data Integration übernimmt für die Konzernzentrale in Abstimmung mit den Tochtergesellschaften mehrere ESG- Aufgaben. Sie ist verantwortlich für die Erhebung und Beschaffung von ESG-Daten einschließlich der entsprechenden Tools und Plattformen für Kundendaten, die die Berichterstattung für regulatorische Zwecke und die Erstellung von Ratings unterstützen. Die Abteilung ist auch verantwortlich für die Vorgehensweise mit Blick auf die EU-Taxonomie und die entsprechenden Instrumente und Plattformen. Darüber hinaus hat sie eine beratende Funktion bei der Umsetzung von ESG-induzierten Veränderungen bei den Prozessen der RBI und unterstützt bzw. berät Kunden bei der Bereitstellung von ESG-bezogenen Daten, einschließlich der Pflege der ESG-Landingpage. Weiters ist es Aufgabe der Abteilung, die ESG-Daten für die Analyse und für Risikolösungen zu beschaffen. CIO (Chief Information Officer)/COO (Chief Operations Officer) Group Procurement Group Procurement berichtet direkt an den COO. Der Bereich ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der Beschaffungsstrategie und steuert alle Beschaffungsaktivitäten innerhalb der RBI. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Geschäftsstrategie und im Einklang mit den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der RBI. Group Procurement legt die Beschaffungsstrategie für Initiativen fest, definiert das Category-Management-Konzept und die Vendor-Management-Strategie für die RBI AG und fördert deren Umsetzung in der gesamten RBI. Um sicherzustellen, dass die ökologischen und sozialen Ziele der RBI in der Lieferkette umgesetzt werden, hat Group Procurement innerhalb des Bereichs eine zentrale Funktion eingerichtet, um ESG-bezogene Maßnahmen für die Lieferantenauswahl und das Lieferantenmanagement in der RBI zu entwickeln. Diese Stelle arbeitet eng mit Group ESG Management und mit ausgewählten Personen in den Beschaffungsbereichen der Tochterunternehmen in Zentral- und Osteuropa, den sogenannten Sustainable Procurement Ambassadors, zusammen. Group IT Die Group IT der RBI konzentriert sich auf die digitalen Abläufe und Innovationen der RBI. Sie ist für die IT-Strategie, die digitale Transformation und die IT-Governance zuständig. Wichtige Komponenten wie Cybersicherheit, Datenmanagement und IT- Lösungen werden überwacht, und neue Themen wie die Integration von KI werden gesteuert. Group IT berichtet direkt an den .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht47 CIO. Im Jahr 2024 lag ein besonderer Schwerpunkt auf nachhaltiger IT, wozu auch eine umfassende IT-Datenerfassung gehört, um die Treibhausgas-Emissionen aus der Nutzung von IT-Diensten und -Systemen zu verstehen. Facility Management Das Facility Management berichtet direkt an den COO und sorgt für einen störungsfreien Ablauf des Tagesgeschäfts in der Konzernzentrale. Der Energieverbrauch, das Abfallmanagement, der Wasserverbrauch und die Beschaffung einiger Büromaterialien, wie z. B. Papier, fallen in den Zuständigkeitsbereich von Facility Management und werden von diesem Bereich überwacht. Auch der Postdienst und die Logistik werden vom Facility Management gesteuert, das eine entscheidende Rolle spielt bei der Umsetzung von lokalen Nachhaltigkeitsinitiativen wie einer intelligenten Temperaturregelung oder der Umstellung auf energiesparende Leuchtmittel. Die Betriebsdaten für die Konzernzentrale werden von Facility Management erfasst und ermöglichen die Berechnung und Überwachung von Emissionen sowie die rasche Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Umweltausschuss Gemäß ihrer Verantwortung für Umweltschutzmaßnahmen setzte der Vorstand im Jahr 1994 Umweltbeauftragte sowie einen Umweltausschuss ein. Der Umweltausschuss ist das Beratungs- und Beschlussgremium für betriebliche Umweltmanagement- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der Konzernzentrale. Ständige Mitglieder sind der:die Umweltbeauftragte sowie Vertreter:innen des Group ESG & Sustainability Managements, Group Procurement, Group IT und des Betriebsrats. Je nach Sachgebiet werden weitere Vertreter:innen zu den Sitzungen beigezogen. Der Umweltausschuss wird mindestens halbjährlich von dem/der Umweltbeauftragten einberufen. Aufgaben des Umweltausschusses sind u. a. das Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen für den Vorstand im Hinblick auf ökologische Strategien, Planungen und Initiativen sowie das Veranlassen von periodischen Ist-Erhebungen und Schwachstellenanalysen. Policy Rahmenwerke als Governance-Instrumente Richtlinien sind ein Eckpfeiler der Governance und des Managements von Auswirkungen, Risiken und Chancen. Das RBI Policy Framework basiert auf verschiedenen Typen von internen Richtlinien: · Richtlinien zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen · Allgemeine Anweisungen, die eine große Anzahl von Mitarbeiter:innen betreffen · Spezifische Anweisungen zur Festlegung der internen Governance und ihre Begleitdokumente Der Gesamtvorstand ist für die Genehmigung neuer, aktualisierter und annullierter Richtlinien sowie für allgemeine Anweisungen verantwortlich. Das Senior Management ist für die Genehmigung neuer, aktualisierter und annullierter spezifischer Anweisungen und Begleitdokumente zuständig. Die in den internen Richtlinien angeführten Regeln sind verbindlich, sofern in der Richtlinie selbst nichts anderes festgelegt ist. Der Anwendungsbereich wird für jede Richtlinie von den jeweiligen Verantwortlichen definiert und von den jeweiligen Bewilligungsinstanzen genehmigt. Die internen Richtlinien der RBI müssen von allen betroffenen Mitarbeiter:innen in den relevanten RBI Konzerneinheiten befolgt werden. Einheiten, die unter den Anwendungsbereich des RBI-Gruppenrichtlinienrahmens fallen, sind alle Kreditinstitute und Einheiten mit mehr als zehn Mitarbeiter:innen, die operativ und voll konsolidiert sind (gemäß CRR). Jede betroffene Konzerneinheit muss die von der Konzernzentrale herausgegebenen Richtlinien lokal umsetzen. Wenn die Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden können, muss die Konzerneinheit ein Ausnahmeverfahren beantragen. Typische Gründe für Ausnahmen von bestimmten Teilen der Richtlinien sind widersprüchliche gesetzliche Anforderungen auf lokaler Ebene oder das Fehlen von Lizenzen, Dienstleistungen oder Produkten aufgrund des spezifischen Geschäftsmodells. Der Standardausnahmeprozess erfordert eine lokale Genehmigung durch das lokale Vorstandsmitglied und eine endgültige Genehmigung durch die jeweilige interne Genehmigungsstelle und/oder den Gruppenrichtlinieninhaber. Die Richtlinien-Datenbank der RBI ist die Standard-Informationsplattform der RBI und die offizielle Quelle für alle internen Richtlinien der RBI. Alle Mitarbeiter:innen der RBI, die in das RBI Policy Rahmenwerk eingebunden sind, können jederzeit darauf zugreifen. Informationen über neue und aktualisierte Richtlinien werden zudem regelmäßig an die betreffenden Mitarbeiter:innen versandt. Alle Richtlinien müssen von den Richtlinienautoren und -inhabern auf dem neuesten Stand gehalten und in den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen aktualisiert werden. Wenn keine solche Anforderung besteht, muss die Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre nach der Genehmigung erfolgen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 48Konzernlagebericht GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die zuständigen Ausschüsse werden regelmäßig über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert. Diese aktuellen Informationen werden vom Senior Management, dem CRO und den Nachhaltigkeitsbeauftragten bereitgestellt. Dieser regelmäßige Informationsfluss soll sicherstellen, dass der Vorstand sowie der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse über die erforderlichen Informationen verfügen, um die Strategie und die Aktivitäten der RBI im Hinblick auf Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen wirksam überwachen und steuern zu können. Weitere Einzelheiten sind dem Corporate-Governance-Bericht zu entnehmen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat berücksichtigen Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, der Entscheidungsfindung bei wichtigen Transaktionen und den Risikomanagementprozessen. Dazu gehört eine Bewertung, wie diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit den langfristigen strategischen Zielen der RBI im Einklang stehen und diese beeinflussen. Bei der Prüfung großer Transaktionen und strategischer Initiativen bewerten der Aufsichtsrat und die zuständigen Ausschüsse die möglichen Zielkonflikte, die sich aus den verschiedenen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergeben. Sie stellen sicher, dass Entscheidungen auf der Grundlage eines umfassenden Verständnisses der Vorteile und potenziellen Nachteile getroffen und dabei kurzfristige Gewinne gegen langfristige Nachhaltigkeits- und Risikominderungsziele abgewogen werden. Vorstand und Aufsichtsrat überwachen, dass die strategischen Entscheidungen und das Risikomanagement mit den Nachhaltigkeitszielen und den übergeordneten Zielen der RBI in Einklang stehen. Dieser Ansatz soll der RBI ermöglichen, komplexe Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig Chancen zu nutzen. Wie vom Nachhaltigkeitsausschuss empfohlen, konzentrierte sich der Vorstand 2024 auf die ESG-Transformation der Geschäftstätigkeit, eine schnellere ESG-Datenerhebung, die forcierte Berücksichtigung von ESG-Komponenten in der Geschäftspraxis, die ESG-Kommunikation, das Stakeholder-Engagement und die Einhaltung der regulatorischen ESG- Vorschriften. In diesem Zusammenhang erörterte der Vorstand im Berichtszeitraum die nachstehend genannten Hauptthemen und traf die erforderlichen Entscheidungen. Beim allgemeinen Nachhaltigkeitsmanagement standen folgende Themen auf der Agenda des Vorstands: · nichtfinanzielle relevante Reporting-Kennzahlen als obligatorischer Bestandteil ihrer individuellen Leistungsvereinbarungen · regelmäßige Aktualisierungen des CSRD-Umsetzungsprojekts mit Schwerpunkt auf Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie interne Kontrollen und Prozesse Darüber hinaus wurde regelmäßig über ESG-Ratings und strittige Fragen informiert. Im Umweltbereich konzentrierte sich der Vorstand auf die Zielsetzung für die finanzierten CO2 Emissionen der RBI sowie auf eine regelmäßige Aktualisierung der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie, einschließlich des Übergangsplans, und die Strategie für die Zusammenarbeit mit den Kunden. Es gab Aktualisierungen zu den Richtlinien für die Sektoren Stahl, Immobilien und Bauwesen sowie zur Entwicklung des ESG Business Rulebook der RBI, das auch die Verhinderung von Greenwashing beinhaltet. Darüber hinaus wurde der Vorstand über Themen des ESG-Risikomanagements, wie z. B. die Ergebnisse interner Klimastresstests und der EZB-Initiative Fit for 55, die Offenlegungspflichten gemäß der ESG-Anforderung in Säule 3 der ITS der EZB, die Berechnung finanzierter Emissionen und die Entwicklung und Steuerung der ESG-Datenerhebung, über Aktualisierungen der EU-Taxonomie sowie über weitere aufsichtsrechtliche und regulatorische Themen informiert, und traf dazu Entscheidungen. Im Hinblick auf soziale Themen erörterte der Vorstand die Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung 2024. Zudem wurden ihm aktualisierte Richtlinien, z. B. zur Diversitätspolitik, der Menschenrechtspolitik und der Verteidigungspolitik, vorgelegt. Auf der Tagesordnung standen auch folgende Themen für die eigenen Arbeitskräfte: Entwicklung von Führungskräften für die RBI, Weiterbildung von Führungskräften (wirkungsvolle Gespräche führen), Betriebsvereinbarungen über Sozialleistungen, Leistung und Boni, künstliche Intelligenz im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell sowie dem Pioneers-Projekt, die Mittelzuweisung für Lernen und Weiterbildung mit Schwerpunkt auf der strategischen Ausrichtung des Lernens sowie die Auswirkungen der andauernden Kriegssituation auf die Mitarbeiter:innen in Russland und Ukraine. Informationen zur Cybersicherheit wurden im Hinblick auf die Cybersicherheitsstrategie und -Roadmap sowie den Informations- und Cybersicherheitsstatus der RBI diskutiert. Berichtet wurde über die Einhaltung von Steuervorschriften und die Rechenschaftspflicht mit Schwerpunkten auf der Einhaltung der Vorschriften, auf Transparenz und Überwachung. Zu den Datenschutzthemen gehörten Datenschutzverletzungen, Anträge auf Wahrung der Rechte von Betroffenen und Abschätzungen über Folgen von Datenschutzverletzungen. Zum Thema Governance erörterte der Vorstand beispielsweise eine Aktualisierung des Verhaltenskodex sowie die ESG- Governance der RBI (Nachhaltigkeitsausschuss). Zudem wurden dem Vorstand regelmäßige Compliance-Updates zu den Themen Geldwäschebekämpfung, Finanzsanktionen, Governance und Kontrollen, Finanzkriminalität, Kapitalmarkt und Vorschriften vorgelegt. Diskutiert wurden weiters die Geschäftsordnungen für das RBI Sustainable Deposit Committee, das RBI Sustainability Bond Committee und den Nachhaltigkeitsausschuss. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht49 Im Geschäftsjahr 2024 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat der RBI AG und dessen zuständige Ausschüsse insbesondere über die folgenden wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen: · Klimawandel: Bewertung der Strategie der RBI zur Minderung von Klimarisiken · Einhaltung von regulatorischen Vorschriften: Überwachung der Einhaltung von ESG-Vorschriften und -Standards · Nachhaltiges Finanzwesen: Bewertung und Überwachung des CSRD-Umsetzungsprojekts mit Schwerpunkt auf den Auswirkungen, Risiken und Chancen · ESG-Risiken: Bewertung und Überwachung von ESG-Risiken · Diversität: Überwachung von Maßnahmen zur Förderung der Diversität am Arbeitsplatz Diese Bereiche spiegeln das Anliegen der RBI wider, die wichtigsten Nachhaltigkeitsherausforderungen zu bearbeiten und Chancen zu nutzen, die mit ihren strategischen Zielen und den Erwartungen ihrer Stakeholder im Einklang stehen. Weitere Einzelheiten sind dem Corporate-Governance-Bericht zu entnehmen. GOV-3: Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme Die Vergütung beruht auf vier Grundprinzipien: · Die Vergütungsgrundsätze fördern die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung des Unternehmens und stehen mit den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Unternehmens im Einklang. · Transparente und klare Vorgaben für Vergütung und Leistungsbemessung gewährleisten die Objektivität der Entscheidungen und gleichen die Interessen der Mitarbeiter:innen den langfristigen Interessen der RBI an. · Die Vergütungsgrundsätze sind mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar, diesem förderlich und ermutigen nicht zur Übernahme von Risiken, die über das tolerierte Maß hinausgehen. · Die Vergütungsgrundsätze legen klare Zuständigkeiten hinsichtlich Festlegung, Überprüfung und Umsetzung der Vergütungspolitik fest und definieren Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Fixvergütung beruht auf vorab festgelegten Kriterien und ist leistungsunabhängig. Zur Fixvergütung zählen das Grundgehalt sowie weitere Zusatz- und Nebenleistungen. Betreffend die variable Vergütung ist die Erfüllung der regulatorischen und leistungsbezogenen Step-in-Kriterien Voraussetzung für jegliche Bonuszuteilung bzw. -zahlung. Die Berechnung der Bonushöhe basiert auf den beiden Kennzahlen Return-on-Equity und Cost-Income-Ratio. Für diese Kennzahlen werden für jedes Geschäftsjahr auf Ebene der RBI AG sowie auf Ebene von Tochtergesellschaften entsprechende Leistungsziele festgelegt. Diese werden dann den entsprechend tatsächlich erreichten Jahresendwerten gegenübergestellt, um die Gesamtleistung zu errechnen. Die Auszahlung des Bonus erfolgt im Einklang mit dem jeweils vorgesehenen Auszahlungsmodell für Identifizierte Mitarbeiter:innen. Abhängig von der Höhe des Bonus werden mindestens 40 Prozent des Bonus zurückgestellt. Die endgültige Zuteilung sowie die Auszahlung erfolgt pro-rata über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Zusätzlich wird die Hälfte des gesamten Bonus in Form von unbaren Instrumenten (aktienbasierte Vergütung als sogenannte Phantomanteile) gewährt, die einer Haltefrist von einem Jahr (Abweichungen aufgrund lokaler Erfordernisse sind möglich) unterliegen. Nach Ablauf der Haltefrist wird der Wert in bar ausgezahlt. Die Berechnung der Anzahl der zugewiesenen Phantomanteile und die Berechnung des jeweiligen (Auszahlungs-)Wertes beruht auf dem durchschnittlichen jährlichen Börsenkurs der RBI. Darüber hinaus existiert keine weitere aktienbasierte Vergütung. Die Malus-/Clawback-Überprüfung ist wie folgt geregelt: Im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben wird auf Basis entsprechender Rückforderungsregelungen und Rückforderungsvereinbarungen, sowie eines jährlich durchgeführten Überprüfungsprozesses eine Ex-post-Risikoadjustierung sichergestellt. Bei fehlender Nachhaltigkeit der prämierten Leistungen oder bei verschlechterter Finanz- und Ertragslage kann die zurückgestellte Vergütung von der Gesellschaft gekürzt werden oder zur Gänze entfallen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 50Konzernlagebericht ESG-bezogene Vorstandsziele für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand Schwer- punkte Ziele Gewich- tung Beschreibung der genehmigten Ziele Alle Vorstands- mitglieder Menschen & Kultur Geschlechtervielfalt im Top Management Attraktiver Arbeitgeber und leistungsstarke Kultur 10% · Erreichen des Ziels der Geschlechtervielfalt im Top Management: RBI (35 % in 2024), RBI AG (30 % in 2026) · RBI als einen großartigen Arbeitsplatz erhalten, indem Führungskräfte gestärkt und befähigt werden, den Mitarbeiter:innen zu helfen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Dies wird erreicht durch Fokus auf Performance Management und Förderung eines Arbeitsumfelds, in dem Teams motiviert, neugierig und gesund bleiben, um nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten. CEO Nach- haltiges Wachstum Fokus auf verantwortungs- bewusste Kunden/ Unternehmen 10% · Neues ESG-Geschäftsvolumen im Jahresverlauf bis Dezember (Summe der Geschäftsbereiche) CRO Nach- haltiges Wachstum Fokus auf verantwortungs- bewusste Kunden/ Unternehmen ESG in Risk Governance (Teil des Ziels: Starke Risiko- Governance) 10% · Umsetzung der ESG-Regulierungsanforderungen, insbesondere bei der Festlegung von CO2- bezogenen Zielen (auf Portfolio- und Branchenebene), der Übersetzung in den individuellen Genehmigungsprozess sowie der Entwicklung und Implementierung der Green Deal Bewertungen · Definition von regulatorisch relevanten GAR- und Banking Book Taxonomy Alignment Ratio-KPIs und -Prozesse werden entwickelt und vollständig implementiert (Genehmigung durch Group Risk Committee) · Regulatorische Anforderungen werden rechtzeitig erfüllt · Verantwortungsbewusst handeln gemäß ESG-Kriterien. Lernbereitschaft sowohl intern (konzernweit, Geschäft und Risiko) als auch extern (Industrie, Wissenschaft). Die RBI profitiert von Erfahrungen, Bildung und Misserfolgen. COO/CIO Nach- haltiges Wachstum Fokus auf Betriebsökologie 10% · Inhouse-Ökologie · Grundlagenbestimmung der IT-Inhouse-Ökologie – Bewertung und Konkretisierung der Inhouse-Ökologie-Baseline und ihrer Datenpunkte basierend auf den Anforderungen des HO ESG Cockpits für IT · Effizienz des grünen Energiemixes (Wien Hauptsitz) · Schule 42: Unterstützung des weiteren Aufbaus von mehr als 400 Studierenden Retail Banking Nach- haltiges Wachstum Unterstützung der RBI-Kunden bei ihrem Klima- und Umweltwandel 5% · Dekarbonisierung von Privatkrediten; Beschleunigung der Datenerfassung im Zusammenhang mit Emissionen und Energieeffizienz, z. B. Energieausweislabel für bestehende Hypothekenportfolios · 10% des Neugeschäfts von Hypothekendarlehen und unbesicherten (KMU und PI) Zweckdarlehen innerhalb des gesamten Privatkreditportfolios und Bruttoverkaufs von ESG-Investitionen · Verhinderung von Greenwashing durch Schulungen und Sensibilisierung für die Grundlagen nachhaltiger Finanzen · Weiterhin Förderung von finanzieller Bildung durch Programme und Produkte Corporate and Investment Banking Nach- haltiges Wachstum/ Kunden- orientie- rung Fokus auf verantwortungs- bewusste Kunden/ Unternehmen 10% · Unterstützung der Firmen- und Investmentbanking-Kunden mit neuen nachhaltigen Finanzierungslösungen in Höhe von € 7 Milliarden bei der RBI. Das Volumen umfasst Finanzierungen (basierend auf dem ESG-Regelwerk) und federführend arrangierte nachhaltige Anleihen und Schuldschein-Emissionen. · Das verwaltete Vermögen wird konzernweit einen Mindestanteil von 47% ESG-Fonds erreichen. · RBI-Zertifikate werden einen Mindestanteil von 35% ESG-Zertifikate am gesamten ausstehenden Zertifikatevolumen erreichen. · Die RBI wird die ESG-Übergangspolitik abschließen und Emissionsziele für 50% der gesamten finanzierten Emissionen der RBI festlegen. · Die RBI wird ihre Kunden bei ihrem ESG-Übergang unterstützen und erstklassige ESG-Beratung liefern. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde die Leistung anhand von Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen verantwortungsvolle Kund:innen, Geschäftsvolumen, Klima- und Umweltgeschäftstransformation sowie nachhaltige Finanzierungslösungen im Firmen-, Privat- und Investmentbanking, ESG-Regulierungsanforderungen, ESG-Risikomanagement, Geschlechtervielfalt, betriebliche Ökologie/eigene Abläufe und Cybersicherheit bewertet. Für 2024 sind als klimarelevante Aspekte, die in die Vergütung einfließen, die Umsetzung regulatorischer Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der CO2-bezogenen Zielsetzungen (auf Portfolio- und Branchenebene), die Umsetzung im Einzelgenehmigungsprozess sowie die Entwicklung und Umsetzung der Green-Deal-Bewertung definiert. Unterstrichen wird dies durch Business-KPIs, die die Steigerung des ESG-Neugeschäftsvolumens und die Unterstützung der RBI-Kund:innen auf ihrer .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht51 Reise in Richtung Klima- und Umweltwandel definieren. Darüber hinaus wurden KPIs in Bezug auf den eigenen Betrieb und die interne Ökologie der Bank sowie zum Thema Finanzbildung entwickelt. ESG-bezogene Vorstandsziele der RBI für das Geschäftsjahr 2025 Board Area 2025 ESG-Ziele für Vorstandsmitglieder von Tochtergesellschaften Alle Vorstandsmitglieder · Menschen & Kultur: Attraktiver Arbeitgeber & leistungsstarke Kultur mit länderspezifischen Zielen CEO · Durchschnitt aller ESG-Ergebnisse der Geschäftsbereiche: neues und/oder Gesamtvolumen der ESG- Vermögenswerte bis Ende des Jahres · Überwachung der Entwicklung und gruppenweiten Umsetzung der CO2-Ziele 2030 im Einklang mit dem Übergangsplan der RBI. CFO · Durchschnitt aller ESG-Ergebnisse der Geschäftsbereiche: neues und/oder Gesamtvolumen der ESG- Vermögenswerte bis Ende des Jahres · Überwachung der Entwicklung und gruppenweiten Umsetzung der CO2-Ziele 2030 im Einklang mit dem Übergangsplan der RBI CRO · Der CRO ist verantwortlich für die Festlegung und Verpflichtung zu einem Pfad für 2026-2030, um die CO2-Ziele für 2030 zu erfüllen, und unterstützt die Umsetzung des vom Geschäftsführungsmitglied zu entwickelnden Übergangsplans. · Weitere Unterstützung bei der ESG Datenerhebung COO/CIO · Inhouse-Ökologie: Aktive Unterstützung des 1,5°C-Übergangsplans der RBI für eigene Operationen Corporate & Investment Banking · Bis zu 20% der Geschäftsvolumen im Firmenkundengeschäft zu Jahresende sind ESG-konform gemäß dem RBI ESG Rulebook und unterstützen nachhaltige Finanzierungsprogramme (MREL Green Bonds, supranationale Programme), um die ESG-Portfolioverpflichtungen zu erreichen. · Entwicklung lokaler Übergangspläne zur Erreichung der CO2-Ziele im Einklang mit dem Übergangsplan der RBI und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen · Umsetzung der lokalen ESG-Engagement-Strategie (einschließlich Überwachung), Fokus auf Kunden mit hohen CO2-Emissionen und Unterstützung bei der Erfassung von ESG-Daten · Das verwaltete Vermögen soll konzernweit einen Mindestanteil von 47% ESG-Fonds erreichen. Retail Banking · Erreichen von 10% des Neukreditvolumens im Retailsegment aus grünen und sozialen Krediten und von einem Bruttogeschäftsvolumen von € 580 Millionen bei ESG-Investments. · Unterstützung nachhaltiger Finanzierungen zur Erreichung der Portfolioverpflichtungen (z. B. supranationale Organisationen · Unterstützung der Festlegung von Emissionszielen für Privatkundenvermögen Die individuellen Leistungskriterien umfassen finanzielle Leistungskriterien (quantitativ, gewichtet mit mindestens 40 Prozent) und nichtfinanzielle Leistungskriterien (quantitativ und qualitativ gewichtet mit maximal 60 Prozent). Die nichtfinanziellen Leistungskriterien sollen die Geschäftsstrategie angemessen widerspiegeln und können sich beispielsweise auf die Erreichung strategischer Zielsetzungen wie z. B. Umsetzung strategischer Projekte, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung, Innovation, die Kundenzufriedenheit, die Einhaltung der Risikomanagementpolitik, die Einhaltung der Governance- und Compliance-Vorschriften, Mitarbeiterengagement und die Führungsqualitäten des Vorstandsmitglieds beziehen. Weiters sollen Kriterien im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung der Gesellschaft einschließlich ökologischer Faktoren verwendet werden. Eine Gesamtbewertung von mindestens - erfüllt die Erwartungen vollständig - dient als individuelles leistungsbezogenes Step- in-Kriterium für die Bonusberechtigung. Wenn alle Step-in-Kriterien erfüllt sind, wird der Bonusprozess mit der Berechnung der Bonushöhe fortgesetzt. Die konkrete Höhe des Bonus berechnet sich anhand der Erfüllungsgrade im Hinblick auf die in der Vergütungspolitik für Mitglieder des Vorstands der RBI AG definierten Kennzahlen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der RBI AG wird keine variable Vergütung gewährt. Sie erhalten eine angemessene jährliche Fixvergütung, die von der Hauptversammlung der RBI AG festgelegt wird. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 52Konzernlagebericht Genehmigungsprozess und Governance Personalausschuss Vergütungs- ausschuss Aufsichtsrat Haupt- versammlung Risiko- ausschuss Vergütungspolitik & Vergütungsbericht für den Vorstand — Empfehlung Genehmigung Abstimmung mit empfehlendem Charakter — Allgemeine Vergütungsgrundsätze der RBI AG für alle Mitarbeiter (inkl. Vorstand) zur Umsetzung regulatorischer Vorgaben — Genehmigung — — — Performance-Management-Grundsätze für den Vorstand — Genehmigung — — — Individuelle Leistungsziele für den Vorstand Genehmigung — — — — Individuelle Leistungsbeurteilung und Festlegung des Bonusbetrags für den Vorstand Genehmigung — — — — Vorstandsverträge Entscheidung — — — — Überprüfung der Vergütungspolitik — Entscheidung — — Entscheidung Die Vergütungspolitik für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der RBI AG wird vom Aufsichtsrat der RBI AG erstellt, wobei der in der Gesellschaft gemäß § 39c Bankwesengesetz (BWG) eingerichtete Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats eine Entscheidungsempfehlung an den Aufsichtsrat abgibt. Die Vergütungspolitik wird der Hauptversammlung in den gesetzlich vorgesehenen Intervallen sowie bei jeder wesentlichen Änderung zur Abstimmung vorgelegt, wobei die Abstimmung empfehlenden Charakter hat. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der RBI AG (auf Basis einer Entscheidungsempfehlung des Vergütungsausschusses) haben einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen, der einen umfassenden Überblick über die im letzten Geschäftsjahr den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands im Rahmen der Vergütungspolitik gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form zu bieten hat und der die gesetzlich notwendigen Informationen enthalten muss. Im Vergütungsbericht werden im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben die festgelegten Ziele sowie die festgestellte Zielerreichung detailliert dargestellt und erläutert, wie diese zur Förderung der Geschäftsstrategie und langfristigen Entwicklung der RBI beitragen. Der Vergütungsbericht für das letzte Geschäftsjahr ist der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen, wobei die Abstimmung empfehlenden Charakter hat. Die RBI AG hat im darauffolgenden Vergütungsbericht darzulegen, wie dem Abstimmungsergebnis Rechnung getragen wurde. Die Vergütungspolitik und der Vergütungsbericht sind im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus genehmigt der Vergütungsausschuss unter Einhaltung der in dieser Vergütungspolitik vorgeschriebenen Regeln folgende detaillierte Richtlinien, die insbesondere der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben gemäß § 39b BWG und Anlage zu § 39b BWG dienen: · Allgemeine Vergütungsgrundsätze für die identifizierten Mitarbeiter:innen (inklusive Vorstand) und die Mitarbeiter:innen der Gesellschaft · Performance-Management-Regeln für den Vorstand Zu den Aufgaben des Vergütungsausschusses gehört auch die Vorbereitung von Beschlüssen zum Thema Vergütung einschließlich solcher, die sich auf Risiko und Risikomanagement der RBI auswirken und vom Aufsichtsrat zu fassen sind. Die Überwachung der Vergütungspolitik der RBI obliegt primär dem Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats. Dieser überwacht regelmäßig die Vergütungspolitik, Vergütungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen, jeweils im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken im Einklang mit den Vorgaben des BWG sowie der Eigenmittelausstattung und Liquidität, wobei auch die langfristigen Interessen von Aktionär:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen der RBI sowie das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Bankwesen und an der Finanzmarktstabilität berücksichtigt werden. Zusätzlich hat die RBI AG einen Personalausschuss des Aufsichtsrats eingerichtet. Der Personalausschuss entscheidet über den Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Bezüge unter Bedachtnahme auf die Regelungen der Vergütungspolitik und die Grundsätze des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Personalausschuss legt die Höhe des Zielbonus fest und entscheidet, auf Basis der geltenden Regelungen, über die Zielvorgaben für den Vorstand und nimmt erforderlichenfalls Anpassungen vor, stellt die Zielerreichung des Vorstands fest und genehmigt darauf basierend die Bonuszuweisung. Die Entscheidung, ob ein Malus oder Claw-Back-Ereignis gemäß den internen Vorgaben zur Vergütungspolitik eingetreten ist und welche Konsequenzen ein solches Ereignis im Hinblick auf die Auszahlung variabler Vergütungen nach sich zieht, wird vom Vergütungsausschuss bzw. Personalausschuss getroffen. Die internen Kontrollfunktionen sind in die Erstellung, Umsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben angemessen einzubinden. Im Rahmen einer zentralen und unabhängigen internen Überprüfung wird .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht53 mindestens einmal jährlich festgestellt, ob die Vergütungspraxis gemäß der vom Aufsichtsrat bzw. vom Vergütungsausschuss festgelegten Vergütungspolitik umgesetzt wurde. Falls erforderlich, werden unabhängige externe Berater:innen zur Unterstützung der Gestaltung und Überwachung der Vergütungspolitik herangezogen. GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht Die Finanzdienstleistungsbranche sieht sich seit Jahren mit einer Vielzahl an Herausforderungen und Risiken konfrontiert. Dies setzt eine ausgeprägte Risiko- und Nachhaltigkeitskultur voraus, um langfristig profitabel zu bleiben. Die Einhaltung angemessener Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist daher von zentraler Bedeutung. Die folgende Übersicht gibt Auskunft darüber, in welchen Abschnitten der aktuellen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung die Kernelemente der Sorgfaltspflicht enthalten sind, d. h. die von der RBI durchgeführten Verfahren bzw. umgesetzten Prozesse, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit zu identifizieren. Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absatz in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung a) Übernahme der Due Diligence in Governance, Strategie und im Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell b) Einbindung der betroffenen Stakeholder in alle wichtigen Schritte der Due Diligence ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen SBM-2: Interessen und Standpunkte der stakeholder IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel S1-1: Richtlinien im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern:innen in Bezug auf Auswirkungen S4-1: Richtlinien im Zusammenhang mit Verbrauchern:innen und Endnutzern:innen S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern:innen und Endnutzern:innen in Bezug auf Auswirkungen G1-1: Unternehmenskultur und G1-1: Richtlinien für die Unternehmensführung G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten c) Ermittlung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen d) Ergreifen von Maßnahmen zur Bewältigung dieser negativen Auswirkungen Entsprechende Abschnitte zur Verwaltung von Auswirkungen, Risiken und Chancen e) Überwachung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde gemeinsam von Group ESG & Sustainability Management und Group Accounting & Financial Methodologies in Zusammenarbeit mit den einzelnen Geschäftsbereichen erstellt. Die Datenerhebung erfolgte in den jeweiligen Geschäftsbereichen (u. a. Group Risk Controlling, Group ESG & Sustainability Management, Group People, Culture & Organization, Facility Management). Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde mithilfe der Workiva- Software erstellt. Mit dieser Software können alle autorisierten Nutzer:innen gleichzeitig auf das Dokument zugreifen und es bearbeiten, was die Zusammenarbeit, die Automatisierung und die Transparenz der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung erheblich verbessert. Darüber hinaus können alle Änderungen an Struktur und Inhalt leicht umgesetzt und nachverfolgt werden. Nach der Fertigstellung wird die Erklärung von den zuständigen Bereichsleiter:innen genehmigt und anschließend dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zur Prüfung und finalen Genehmigung vorgelegt. Eine ausgewogene und umfassende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung hat für die RBI und ihre Leitungsorgane Priorität und erfordert die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Der Vorstand legt ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem für den gesamten Rechnungslegungsprozess fest, das zukünftig die Prozesse für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als Teil des unternehmensweiten IKS-Rahmenwerks beinhaltet wird. Dieses System soll wirksame, sich ständig verbessernde Kontrollen sowie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften gewährleisten, um Fehler zu vermeiden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 54Konzernlagebericht Bezüglich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung wurden zwei Risiken identifiziert: das Risiko, wesentliche Themen zu übersehen, was einen unvollständigen Bericht zur Folge hätte, und das Risiko fehlerhafter Daten. Zur Minderung des ersten Risikos wurde vor der Berichtserstellung eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt (siehe Kapitel SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell), um sicherzustellen, dass alle relevanten Themen ermittelt und behandelt werden. Das zweite Risiko besteht darin, dass fehlerhafte Daten in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung einfließen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wurde der Inhalt des Berichts in den jeweiligen Bereichen einer doppelten Kontrolle unterzogen. Risikorahmenwerk Ein Risikomanagement ist für die Umsetzung der ESG-Strategie und der damit verbundenen Risikokontrollen unerlässlich. ESG ist Teil der gesamten Risikoorganisation. Die RBI richtet ihr Geschäftsmodell an ihrem übergeordneten strategischen Ziel aus, im Einklang mit den Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft und den regulatorischen Anforderungen langfristigen Wert zu schaffen. Konkret bedeutet dies, dass die RBI die Weiterentwicklung ihres Risikomanagementansatzes unter Berücksichtigung weiterer Risiken in Zusammenhang mit ESG-Aspekten vorantreibt. Zunächst lag der Schwerpunkt darauf, klima- und umweltbezogene Risiken (Übergangs- und physische Risiken) zu bewältigen, und zwar nicht nur durch eine Bewertung auf der Ebene der Gegenparteien, sondern auch, indem die potenziellen Auswirkungen dieser Risiken, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse und dem internen/externen Klimastresstest ergeben, berücksichtigt werden. Inzwischen gewinnen auch soziale und Governance-Aspekte zunehmend an Bedeutung (wie im Risikomanagementansatz der RBI näher beschrieben). ESG-bezogene Risiken werden durch die Erweiterung der bestehenden klassischen vier Säulen des Risikomanagements auf mehreren operativen Ebenen berücksichtigt: · Identifizierung und Definition von ESG-Risiken · Messmethoden und -analytik · Steuerungsansätze unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen · Risikoprozesse und Governance Themen mit ESG-Bezug im CRO-Bereich werden über die Linienorganisation adressiert. Dadurch ist eine vollständige Integration ins Tagesgeschäft sichergestellt. Ziel ist es, die regulatorischen Anforderungen, wie sie in den Leitfäden der EZB und der EBA zu Klima- und Umweltrisiken dargelegt werden, zu erfüllen und die Maßnahmen zugleich am Geschäftsmodell der RBI auszurichten. Bei den klassischen vier Säulen des Risikomanagements, die das Fundament des Risikomanagementansatzes der RBI bilden, richtet die RBI den Fokus darauf, die jeweiligen Risiken und Chancen zu adressieren, zu quantifizieren, zu steuern und weiter einzubeziehen. Fortschritte werden im Rahmen der regelmäßigen Überwachung und Festlegung der internen ESG-KPIs gemessen. Die wichtigsten Themen in den einzelnen Säulen sind folgende: I. Identifizierung und Definition von ESG-Risiken II. Messmethoden und -analytik III. Steuerungsansätze unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen IV. Risikoprozesse und Governance · Klima- und Umweltrisiken · Verwendung von Kennzahlen zur Messung von ESG-Risiken auf Kunden- und Portfolioebene · Sektorbezogene Strategien und spezielle Richtlinien · Optimierung von Kreditprozessen · Identifizierung von Risiken in Bezug auf: · Klimawandel · Kreislaufwirtschaft · Biodiversität · Environment-, Social- und Governance-Score · Green Asset Ratio · Finanzierte THG-Emissionen · Klimabezogene Stresstests · Prävention von Haftungs-, Reputations- und Greenwashing- Risiken in der Konzeptionsphase · Soziale Risiken · Erklärung zur ESG-Risikopolitik · Governance-Risiken Das ESG Risk Rahmenwerk soll die Umsetzung in den vier Säulen des Risikomanagements gewährleisten und einen umfassenden Überblick sowie Leitlinien für laufende und geplante Risikomanagementaktivitäten in der RBI bieten. Diese ergeben sich aus den Erwartungen interner und externer Stakeholder. Die RBI überprüft das Rahmenwerk jährlich und aktualisiert es unter Berücksichtigung der neuesten Trends und Erwartungen. Abschließend wird es vom Vorstand genehmigt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht55 Identifizierung von ESG-Risiken ESG-Risiken korrekt zu identifizieren, zu definieren und zu verstehen, ist von entscheidender Bedeutung. Im ersten Schritt konzentriert sich die RBI insbesondere auf Klima- und Umweltrisiken. Aber auch den sozialen und Governance-Risiken wird bei internen Risikomanagementinitiativen vermehrt Aufmerksamkeit gewidmet, vor allem weil neue Vorschriften wie die bevorstehenden neuen EBA-Richtlinien dies erfordern. Zunächst kommt ein qualitativer und expertengestützter Ansatz zur Anwendung, der mit einer quantitativen Bewertung (Auswirkungs- und Wesentlichkeitsanalyse, Berechnung der finanzierten Emissionen, Klimastresstest) unterlegt wird. Die Definition der ESG-Risiken und die Übertragungskanäle auf die traditionellen Risikoarten werden im folgenden Kapitel näher erläutert. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in der Organisation - einschließlich aller Tochterunternehmen - durch verschiedene Schulungsmaßnahmen (Schulungen zu neuen Themen, regelmäßiger Austausch etc.) weitergegeben. ESG- Risikoschulungen sind im Risikobereich obligatorisch. Die Berechnung der finanzierten Emissionen unterstützt die RBI dabei, die kohlenstoffintensivsten Branchen ihres Firmenkunden-Portfolios zu identifizieren. Eine weitere Beschreibung und die Ergebnisse sind im Kapitel E1-6: THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen zu finden. Umweltrisiken Klima- und Umweltrisiken liegen Umweltfaktoren (E-Risiken) zugrunde. Bei der Outside-in-Betrachtung sollten diese Risiken als finanzielle Risiken verstanden werden, die von Risikopositionen der RBI gegenüber Vertragsparteien ausgehen, die möglicherweise zum Klimawandel beitragen oder von der Anpassung an diesen sowie anderen Formen der Umweltzerstörung (etwa in Form von Luft- und Wasserverschmutzung, Süßwasserknappheit, Bodenverunreinigung, Biodiversitätsverlusten und Abholzung) betroffen sind. In diesem Zusammenhang müssen die RBI und ihre Kund:innen zusätzliche politische und soziale Anforderungen erfüllen, da das Portfolio der RBI sonst weiteren physischen oder Übergangsrisiken ausgesetzt sein könnte. E-Risiken können zusätzliche Kapitalanforderungen und Aufwendungen oder Umsatzverluste nach sich ziehen, die möglicherweise eine Verschlechterung der jeweiligen Bonität zur Folge haben. Sie können sich demnach negativ auf das Geschäft, die Finanzlage und das Betriebsergebnis der RBI auswirken. Weitere Informationen über die verschiedenen klimabezogenen Risiken und ihre Übertragungskanäle auf die traditionellen Risikoarten (Markt-, Liquiditäts-, Kredit- und operationelle Risiken) finden sich im Abschnitt über die Bewertung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken. Soziale und Governance-Risiken Diese Risiken werden aufbauend auf der bereits bestehenden Struktur und auf internen Informationen im internen Risikorahmenwerk der RBI berücksichtigt. Die RBI aktualisiert und verfeinert kontinuierlich ihren Ansatz zur Messung dieser Risiken und richtet sich an den neuesten Branchenstandards aus. · Soziale Risiken ergeben sich aus den finanziellen Auswirkungen einer missbräuchlichen Nutzung von Humankapital, etwa in Bezug auf die Rechte, das Wohlergehen und die Interessen von Menschen und Gemeinschaften. Dies kann sich auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Mitarbeiter:innenbeziehungen und Diversität, Mitarbeiter:innenschulungen, Integration, Chancengleichheit und Community-Programme beziehen. Bei allen Themen mit ESG-Bezug berücksichtigt die RBI auch die lokalen Gegebenheiten im jeweiligen Land. So erhalten Länder mit niedrigen bzw. hohen Standards in Bezug auf soziale Aspekte wie Menschenrechte eine niedrigere bzw. höhere Bewertung. Dies hat auch Einfluss auf den ESG-Score der Kunden: Identische Unternehmen, die jedoch in unterschiedlichen Ländern ansässig sind, können aufgrund der unterschiedlichen Länder-Scores unterschiedliche ESG-Scores aufweisen. · Governance-Risiken beziehen sich auf Governance-Praktiken von Vertragsparteien der RBI, einschließlich der Einbeziehung von ESG-Faktoren in Richtlinien und Verfahren im Rahmen der Governance von Vertragsparteien. Dazu können unter anderem die Vergütung von Führungskräften, die Diversität und Struktur des Vorstands, Aktionärsrechte, Bestechung und Korruption, Compliance, ethische Standards (z. B. Datenethik) und faire Steuerstrategien zählen. Messmethoden und -analytik In diesem Kapitel geht es um Datenerstellung, Datensammlung und Datenbeschaffung. Einzelheiten finden sich im Kapitel Quellen der Schätzungs- und Ergebnisunsicherheit. Steuerungsansätze unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen Aufgrund ihrer Marktposition nimmt die RBI die Verantwortung bei der Neudefinition und Transformation ihres Geschäfts im Einklang mit den neuesten Markt- und regulatorischen Anforderungen wahr. In den Bereichen Thermalkohle, Atomkraft, Waffen- und Kriegsmaterial sowie Glücksspiel bestehen bereits Absichtserklärungen. Zudem wurden Anstrengungen unternommen, um den Ansatz in Bezug auf Industrien mit hohem CO2-Ausstoß und/oder stark negativen Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft und Biodiversität durch die Weiterentwicklung sektorspezifischer Konzernrichtlinien zu definieren. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 56Konzernlagebericht Ein Überblick über die bestehenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ist in Kapitel E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu finden. Die Ergebnisse des Klimastresstests sind im Kapitel Klimastresstests dargestellt. Risikoprozesse und Governance Der Vorstand ist das oberste Entscheidungsgremium für die ESG-Strategie, -Richtlinien und -Verpflichtungen. Berichte und die wichtigsten Instrumente zur Steuerung und Überwachung umweltbezogener Risiken werden jedoch vom Group Risk Committee vorab genehmigt. Zusätzlich zur regulären Struktur des Risikoausschusses wird der Vorstand der RBI bei seinen ESG- Entscheidungen vom funktionsübergreifenden Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt. Im Hinblick auf das Risikomanagement und die Risikoüberwachung werden Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG- Risiken) als dimensionsübergreifende Risiken eingestuft, die sich auf sämtliche Bereiche des Risikomanagements auswirken. Aus diesem Grund wurden ESG-Risiken als Treiber bereits bestehender Risikoarten in das Risikorahmenwerk und die Risikomethoden des Konzerns aufgenommen. Die im separaten Kapitel beschriebene Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage für die Umsetzung des ICAAP und soll in den nächsten Jahren im Zuge der Weiterentwicklung von Methoden und gängigen Praktiken entsprechend angepasst werden. Jede betroffene Risikoabteilung (Markt-, operationelles, Liquiditäts- und Kreditrisiko) ist für die Messung des umweltbedingten Risikos über einen spezifischen Zeitraum (lang-, kurz- und mittelfristig) hinweg verantwortlich. Das Risikorahmenwerk und die Risikoprozesse werden kontinuierlich aktualisiert, verbessert und an die aktuellen Standards angepasst. Im Rahmen der Risikostrategie der RBI muss der Grenzwert für die Risikotoleranz konzernübergreifend bei unter 100 Prozent der Gesamtrisikokapazität liegen. Die Auswirkungen von Übergangsrisiken und physischen (Überschwemmungs-)Risiken auf das Risikoprofil wurden als Abzugsposten für das Säule-2-Kapital in die ökonomische Analyse im Rahmen des ICAAP aufgenommen. Der Abzugsposten wurde auf Grundlage des Ergebnisses des Klimarisikostresstests definiert. Somit werden diese Risiken bei der übergreifenden Budgetierung der Risikobereitschaft berücksichtigt bzw. mit allen anderen Risikoarten, die im Rahmen von Säule 2 gemessen werden, auf den kurzfristigen Horizont (bis zu 3 Jahre) begrenzt. Schließlich dient das Ergebnis der jährlichen Wesentlichkeitsanalyse als Input für die Weiterentwicklung des ICAAP. Bei der Identifizierung und dem Management von Umweltfaktoren und -risiken ist die RBI bestrebt, die besten Praktiken des Marktes zu nutzen und Methoden zu entwickeln, die mit den geltenden internationalen Benchmarks übereinstimmen. Für die Umweltrisiken ist am ehesten zu erwähnen, dass die RBI ihre Szenarioanalyse, die auch in die Wesentlichkeitsbewertung von Klima- und Umweltrisiken einfließt, auf das NGFS-Rahmenwerk (Network for Greening the Financial System) und die vom NGFS entwickelten Szenarien stützt, um verschiedene Übergänge zu erarbeiten, die im Einklang mit den EU-Zielen für den Klimawandel stehen (siehe Kapitel Klimastresstest). Auch bei der Bewertung physischer Risiken werden die Auswirkungen unter verschiedenen Übergangsszenarien in Anlehnung an das NGFS-Rahmenwerk bewertet. Darüber hinaus wurden die Reduktionsziele für finanzierte Emissionen so festgelegt, dass sie mit den EU-Zielen für 2030 im Einklang stehen (siehe Kapitel E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz). Weitere internationale Standards, die im Rahmen des ESG-Risikorahmens der RBI angewandt werden, finden sich in Kapitel RBI Group ESG Rulebook. Die wichtigsten Instrumente zur Steuerung und Überwachung umweltbezogener Risiken, die vom Vorstand der RBI per Jahresende 2024 genehmigt wurden, sind: · Umwelt-, Sozial- und Governance-Score · Green Asset Ratio (GAR) · Finanzierte THG-Emissionen · Unternehmensrichtlinie für Atomkraft · Unternehmensrichtlinie für Stahl · Unternehmensrichtlinie für Öl und Gas · Unternehmensrichtlinie für Immobilien und Bauwirtschaft · Unternehmensrichtlinie für Thermalkohle · RBI Group ESG Rulebook · ESG Risk Rahmenwerk · Methoden und Ergebnisse der Klimastresstests · ICAAP: Seit dem ersten Quartal 2022 werden Übergangs- und physische Risiken als Abzugsposten für das interne Kapital nach Säule-2-definiert. Seit 2021 werden Treiber des Umweltrisikos in die Risikobewertung auf Konzernebene einbezogen. Was die ESG-spezifische Risikoberichterstattung anbelangt, so werden ESG-Risikoberichte kontinuierlich in den Berichtsrahmen für das Risiko-Controlling integriert. Berichte, die derzeit implementiert und regelmäßig dem Group Risk Committee vorgelegt werden, umfassen finanzierte Emissionen, die Bewertung von bzw. Anfälligkeit gegenüber physischen Risiken, die Energieeffizienzverteilung, Klimastresstests, die Exposition gegenüber den größten Umweltverschmutzern, die ESG- Ratingverteilung und die GAR-Ergebnisse. Mit Ausnahme der Klimarisikostresstests, deren Berichterstattung jährlich erfolgt, werden dem Group Risk Committee vierteljährlich ESG-Berichte vorgelegt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht57 Strategie mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Kernelemente der Strategie mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten. Nachhaltigkeitsverständnis der RBI Nachhaltigkeit ist ein Grundprinzip für die RBI und ein Maßstab für unternehmerischen Erfolg. Seit über 130 Jahren verbindet Raiffeisen wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich verantwortlichem Handeln. · Die RBI versteht unter Nachhaltigkeit verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln, unter Berücksichtigung wesentlicher gesellschaftlicher und ökologischer Aspekte, um langfristige Profitabilität zu gewährleisten. Siehe auch Kapitel G1-1: Unternehmenskultur. · Die RBI verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung, indem sie Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in ihr Handeln verankert, als integrierte Führungs- und Managementverantwortung lebt sowie wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte bei ihren Geschäftstätigkeiten berücksichtigt. · Dementsprechend bekennt sich die RBI dazu, ihre Managementstrukturen und -prozesse an dieser Haltung auszurichten. In den drei strategischen Nachhaltigkeitsverantwortungsbereichen Verantwortungsvoller Banker, Fairer Partner und Engagierter Bürger, die eng mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, versteht sich die RBI als Gestalter einer nachhaltigen Unternehmens- und Gesellschaftsentwicklung und bringt ihre Werte und Kompetenzen professionell und effektiv zum Einsatz. In einer ESG & Sustainability Policy hat die RBI beschrieben, wie sie Nachhaltigkeit strategisch verfolgen und dem damit verbundenen Anspruch in ihrer Geschäftstätigkeit nachkommen will. Das Ziel ist es, jene Bereiche in den Fokus zu rücken, die große Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen inklusive Menschenrechte haben. Dazu gehört es, die positiven Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten kontinuierlich zu steigern und die negativen zu reduzieren sowie beides nachvollzieh- und messbar zu machen. Damit will die RBI eine langfristige Wertsteigerung für den gesamten Konzern erreichen und einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in der Gesellschaft leisten. Nachhaltigkeit ist Teil der Geschäftsstrategie der RBI. Eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen ist eine Notwendigkeit, die sich vor allem aus neuen Vorschriften, Erwartungen der Aufsichtsbehörden und der Nachfrage von Investor:innen, Kund:innen und der Gesellschaft ergibt. Verbraucher:innen verlangen mehr nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Mitarbeiter:innen stellen höhere Anforderungen an die Unternehmen und entscheiden sich bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes nicht nur für die Grundwerte eines Unternehmens, sondern auch für dessen tatsächliche Auswirkungen und Ergebnisse. Nachhaltigkeitsstrategie der RBI Um die Wirksamkeit und den Umfang ihres Nachhaltigkeitsmanagements über die gesamte RBI hinweg zu erhöhen, veröffentlichte die RBI die konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie: RBI schafft nachhaltigen Wert. Sie besteht aus drei strategischen Handlungsfeldern: Verantwortungsvoller Banker, Fairer Partner und Engagierter Bürger (jedes von ihnen adressiert die drei wesentlichen Nachhaltigkeitssäulen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft) sowie neun Handlungsschwerpunkte, auf die sich das konzernweite Nachhaltigkeitsmanagement konzentriert. Die Handlungsschwerpunkte werden kontinuierlich unter Berücksichtigung der Perspektiven der Stakeholder weiterentwickelt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 58Konzernlagebericht Handlungsschwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie der RBI Nachhaltigkeitsmatrix der RBI Wirtschaft Gesellschaft Umwelt Verantwortungsvoller Banker Wertschöpfung Soziale Produktverantwortung Ökologische Produktverantwortung Erfolgreiches wirtschaftliches Handeln durch verantwortungsvolle Unternehmensführung und Geschäftsstrategie, nachhaltige real- und regionalwirtschaftliche Verantwortung und Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Kerngeschäft Soziale Verantwortung für unsere Produkte und Dienstleistungen durch Beachten der Kund:innenanliegen, Berücksichtigen sozialer Aspekte bei der Kreditvergabe und bei Finanzprodukten, Schutz von Kund:innendaten und Übermittlung korrekter Informationen Ökologische Verantwortung für unsere Produkte und Dienstleistungen durch Wahrung nationaler Umweltauflagen und anerkannter internationaler Konventionen sowie Berücksichtigen der ökologischen Auswirkungen bei Projektfinanzierungen und Finanzprodukten Fairer Partner Faire Geschäfts- und Betriebspraktiken Mitarbeiter:innen und Stakeholder Betriebsökologie Fairness und Transparenz gegenüber Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Aktionär:innen durch vorbildliches Verhalten im Einflussbereich als attraktive Arbeitgeberin; durch transparente Berichterstattung und Korruptions- sowie Betrugsvermeidung Kontinuierliches Einbinden von Stakeholdern im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung durch Stärkung des Kooperationsmanagements zur Reduktion von Geschäftsrisiken und Nutzung von Geschäftsmöglichkeiten Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und der Natur durch Reduktion von Umweltauswirkungen und Umsetzen von ausgewählten Maßnahmen zum Erreichen der konzernweit festgelegten Klimaziele Engagierter Bürger Nachhaltiges Unternehmertum Aktive Bürgergesellschaft Klimafreundliche Gesellschaft Engagement für nachhaltiges Unternehmertum und Wirtschaften, Schaffen von Wohlstand durch Mitgestaltung von Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Finanzwirtschaft sowie direkte und indirekte Unterstützung von Organisationen und gesellschaftsrelevanten Initiativen Engagement für eine nachhaltige Zivilgesellschaft und verantwortungs- bewusste politische Mitwirkung durch Förderung des Gemeinwohls und des Wissens über Finanzthemen sowie Freiwilligenarbeit Einsatz für Umwelt und Klima durch Klimaschutz, Schutz der Artenvielfalt und Wahrung der verschiedenen Ökosystemfunktionen und -leistungen Der wirkungsvollste Hebel einer Bank liegt im Kerngeschäft, also in der Vergabe von Krediten und im Veranlagen von Geldern. Die RBI strebt danach, ihre Geschäfte und Geschäftsbeziehungen nach Möglichkeit so zu gestalten, dass diese langfristig Bestand haben, Sozial- und Umweltrisiken vermieden werden und Chancen zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Sozialstandards wahrgenommen werden. Vertrauen und Verlässlichkeit gehören seit jeher zu den Grundprinzipien der RBI. Als eine der führenden Banken in Zentral- und Osteuropa sowie in Österreich hat sich die RBI zur nachhaltigen Entwicklung bekannt. Ihr Ziel ist es, ESG-bezogene Geschäftstätigkeiten zu einem wesentlichen Bestandteil der Geschäftsstrategie in Österreich und in ihren Heimatmärkten zu machen. Sie will messbare positive Auswirkungen im Rahmen einer nachhaltigen Transformation erzielen. Aus diesem Grund hat sie sich wissenschaftsbasierte CO2-Ziele gesetzt, befolgt die europäische ESG- Regulatorik und setzt ihren Weg zur Nachhaltigkeit stetig fort. Die Steuerung ihrer Geschäftstätigkeit wird an den Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft ausgerichtet. Diese basieren auf den UNEP FI-Prinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen. Hiernach verfolgt die RBI eine nachhaltige Geschäftsstrategie. Dazu evaluiert sie die positiven und negativen ESG-Auswirkungen ihrer Bankenaktivitäten, setzt Ziele zur Verbesserung, adaptiert das Produkt- und Service-Angebot, stellt eine holistische ESG-Governance und -Kultur sicher, führt einen proaktiven Stakeholder-Engagement- Prozess und berichtet transparent. Die RBI ist bestrebt, ihre Kund:innen bei ihrem Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft zu unterstützen, insbesondere was die Bereiche Klima und Umwelt betrifft. Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI Im Jahr 2024 wurde die Klima- und Umweltgeschäftsstrategie weiterentwickelt, indem Emissionsziele festgelegt wurden, die vom Vorstand genehmigt wurden. Für weitere Details siehe Kapitel E1-4: Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Dabei setzte sich die RBI das Ziel, nach und nach qualitative und quantitative Kriterien zu implementieren, um so die Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Dies soll es ihr ermöglichen, das Portfolio nachhaltig zu steuern sowie Interaktionen mit Unternehmen zu reduzieren, die ihrerseits Klima- und Umweltkriterien und/oder wirtschaftliche Erwartungen nicht erfüllen oder die keinen Übergangspfad verfolgen. Als verantwortungsbewusste Bank fokussiert die RBI darauf, ihre Kund:innen bei deren Klima- und ökologischer Wende zu unterstützen. Kund:innen werden ermutigt, gezielt auf die Verbesserung ihrer Klima- und Umweltperformance hinzuarbeiten, indem sie einen Übergangspfad entwickeln und befolgen. Zudem bietet die RBI Kund:innen umfassende ESG-Fachkenntnisse sowie praktische und innovative nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen und trägt so dazu bei, den Anteil an klimafreundlichen Transaktionen zu steigern. Die RBI überprüft regelmäßig ihre Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie, wobei sie neben den wissenschaftlichen Entwicklungen und den aktualisierten ESG-Erkenntnissen aus ihren Portfolios auch die Fortschritte bei den Transformationsprozessen ihrer Kund:innen berücksichtigt. Kund:innen und Stakeholder der RBI kommen aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Daher können nicht alle Elemente der Strategie in vollem Umfang auf jeden Geschäftsbereich angewandt werden, und einige Elemente müssen möglicherweise dem jeweiligen Niveau der Sektoren und Märkte angepasst werden. Die Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI basiert auf drei Säulen, die sowohl mit ihren freiwilligen Verpflichtungen aus den UNEP FI-Prinzipien für verantwortungsvolles Bankgeschäft als auch mit den regulatorischen Anforderungen im Einklang stehen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht59 Die erste Säule ist darauf ausgerichtet, das Portfolio der Bank so zu gestalten, dass es den Zielen des Klimaabkommens von Paris entspricht. Die RBI bewertet die Auswirkungen, Schwachstellen und Möglichkeiten ihrer Geschäftstätigkeiten aus der Klima- und Umweltperspektive. Dazu berücksichtigt sie Klima- und Umweltfaktoren bei Überlegungen zu Kreditentscheidungen, Risiken und operativer Steuerung sowie bei der Ressourcenallokation. Ferner wird sie die Verwendung von Vermögenswerten für nachhaltige Finanzierungsprodukte steigern. 2024 wurde die Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie weiterentwickelt. Hierzu wurden Emissionsziele festgelegt und vom Vorstand genehmigt. Weitere Einzelheiten dazu im Kapitel E1-4: Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Die zweite Säule richtet den Fokus darauf, die Kund:innen der RBI auf ihrem Weg zur Klima- und ökologischen Wende zu unterstützen. Dazu stellt die RBI ihren Firmen- und institutionellen Kunden sowie Retail-Kund:innen ihre Fachkompetenz sowie praktische und innovative Finanzprodukte und -dienstleistungen zur Verfügung. Sie investiert verstärkt in Bereichen mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesellschaft, mit besonderem Schwerpunkt auf die Region, in der sie aktiv ist: Zentral- und Osteuropa. In der dritten Säule treibt die RBI den Übergang zum nachhaltigen Finanzwesen voran, basierend auf aktuellen ESG- Fachkenntnissen und ESG-Governance. Um einen glaubwürdigen Beitrag zur Klima- und ökologischen Wende zu leisten, ist es für die RBI von entscheidender Bedeutung, Fachwissen aufzubauen, zu pflegen und weiterzugeben. Die Etablierung einer Reihe von ESG-Richtlinien sowie einer angemessenen Governance (z. B. das ESG Risk Framework oder der Prozess zur Vermeidung von Greenwashing) sind ein wesentlicher Bestandteil der RBI-Strategie. Firmen- & institutionelles Kundengeschäft Die RBI betreut in CEE etwa 134.000 Firmenkunden (einschließlich mittelständischer Unternehmen, lokaler Großunternehmen, internationaler Konzerne und lokaler Gebietskörperschaften) sowie lokale und internationale institutionelle Kunden. Die Produktpalette umfasst eine breite Auswahl an maßgeschneiderten Lösungen in den Bereichen Finanzierungen, Kapitalmarktberatung, Risikoabsicherung sowie ein umfassendes Transaction-Banking-Angebot (Zahlungsverkehr, Handels- und Exportfinanzierungen). Die RBI bietet Unterstützung für unterschiedliche nachhaltige Finanzierungen, abgestimmt auf das Geschäftsmodell und die Nachhaltigkeitsstrategie der Kunden. Diese nachhaltigen Finanzierungen bestehen aus einem breiten Spektrum von Finanzinstrumenten (Anleihen, Schuldscheine, syndizierte Kredite, bilaterale Fazilitäten etc.), die sich durch die Verknüpfung mit ESG-Ratings- oder Nachhaltigkeitszielgrößen bzw. durch den Nachweis der Mittelverwendung charakterisieren. Die Sustainable-Finance-Expert:innen der RBI unterstützen Firmen- und institutionelle Kunden in ihrer Transformation durch die Identifizierung und Definition nachhaltiger Transaktionen. Die Basis für die Beurteilung der Finanzprodukte und -services sind zum einen die regulatorischen Rahmenbedingungen der EU sowie internationale Marktstandards der Loan Market Association und der International Capital Markets Association. Die RBI unterstützt ihre Kunden bei der Eignungsprüfung verschiedener Projekte und Aktivitäten, sowohl in Bezug auf die EU-Taxonomie-Konformität als auch auf die RBI-internen Definitionen von grünen, sozialen oder nachhaltigen Transaktionen. Im Austausch mit Kunden ist es bei ESG-gebundenen Produkten besonders wichtig, mit den Kunden gemeinsam materielle und für ihre Nachhaltigkeits- und Geschäftsstrategie wesentliche KPIs zu definieren. Bei der Festlegung der jährlichen Zielwerte wird darauf geachtet, dass ein gewisses Ambitionsniveau gegeben ist und dass die ESG-KPIs eine wesentliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsposition der Kund:innen darstellen. Nachhaltige Finanzprodukte können auf die einzelnen Kund:innen zugeschnitten werden, sodass eine positive Wirkung im Sinne der ESG-Kriterien erreicht werden kann. Die RBI berät Kund:innen aus allen Branchen – aus kritischen Sektoren wie Öl und Gas bis hin zu CO2-unkritischen Sektoren wie erneuerbare Energie – und geht hierbei auf die jeweiligen Herausforderungen und Chancen der Kund:innen individuell ein. Bei allen nachhaltigen Finanzierungstransaktionen strebt die RBI stets an, den Firmen- und institutionellen Kunden ein klares Verständnis der Marktstandards und -anforderungen sowie Best Practices zu vermitteln. Die RBI unterstützt Kund:innen bei Finanzierungstransaktionen: · In allen Rollen – als Arranger, Bookrunner, Nachhaltigkeitskoordinator, Kreditgeber · Über verschiedene Finanzierungsinstrumente, wie Kredite, Schuldscheine, Anleihen, Garantien und Derivate · In verschiedenen Formaten nachhaltiger Finanzierungen, sowohl bei nachhaltigkeitsgebundenen als auch ESG- Rating-gebundenen Formaten sowie Formaten, bei denen die Finanzierung überwiegend für nachhaltige Investitionen gewidmet ist Zusätzlich zur nachhaltigen Finanzierung unterstützt die RBI ihre Kunden in Bezug auf die EU-Taxonomie (sofern anwendbar), zu geförderten Finanzierungen und entsprechenden Förderprogrammen in Österreich und in der EU. Weiters unterstützt die RBI die Kunden mit unterschiedlichen ESG-Ratings und begleitet sie beim Verifizierungsprozess für das Erlangen einer Zweitmeinung (Second Party Opinion). Eine themenspezifische Beratung, beispielsweise zum Thema Net-Zero oder der Science Based Targets initiative, kann bei Bedarf vertieft werden. Darüber hinaus unterstützt die RBI institutionelle Kunden mit maßgeschneiderten Fortbildungen, um das Bewusstsein für ESG- Themen zu schärfen, Updates zu aktuellen Nachhaltigkeitstrends zu geben und die Rolle des Bankers im Sinne von Nachhaltigkeit zu denken. Die ESG-Expert:innen begleiten zudem die strategische Umstellung der Kreditportfolios der · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 60Konzernlagebericht Kund:innen, um Klimaneutralität zu erreichen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu entsprechen. Unterstützung bietet die RBI insbesondere bei der Bewertung und Entwicklung von ESG-Strategien, der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzierungsstrategie, der Änderung interner Perspektiven sowie bei laufenden ESG- bezogenen Prozessen und Nachhaltigkeitstrends. Retail-Kund:innen Die RBI betreut rund 18 Millionen Privatkund:innen, Private-Banking-Kund:innen und Kleinunternehmen, mit einem breiten Produktspektrum wie z. B. Konto-Pakete, Zahlungsverkehr, Konsumentenfinanzierung, KFZ-Leasing, Hypothekarkredite und Anlageprodukte. In Österreich bietet die RBI Anlageberatung und Vermögensverwaltung im Privatkundenbereich über ihre Tochter Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wohnbaukredite über die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. und Kreditkarten über das CardService der RBI AG an. Seit 2023 wurde das verantwortungsbewusste Bankgeschäft auch innerhalb der Retail-Strategie weiter ausgebaut und ist mittlerweile ein zentrales Element der Group Strategic Roadmap für das Retail-Geschäft. Ihren Fokus legt die RBI darauf, ihre Kund:innen bei der grünen Transformation zu unterstützen. Die RBI hat Lösungen entwickelt, die darauf abzielen, den CO2- Fußabdruck der Kund:innen besser zu verstehen, und Produkte mit ökologischen und sozialen positiven Auswirkungen bereitgestellt, die Retail-Kund:innen erstmals besser mit Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit versorgen konnten. Das Ziel der RBI ist es, grüne und soziale Finanzierungen an Privatpersonen und Kleinunternehmen weiter zu steigern. Daher berät sie Kund:innen zu den Möglichkeiten einer Aufnahme grüner, unbesicherter Zweckdarlehen und grüner Hypothekendarlehen. Geschäft mit Anlageprodukten Auf der Veranlagungsseite bietet die RBI Beratung im Fonds- und Zertifikategeschäft sowie für Emissionen von grünen Anleihen an. Die nachhaltige Veranlagung von Kundengeldern der RBI AG erfolgt größtenteils über die Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H., die unter dem Markennamen Raiffeisen Capital Management (RCM) Wertpapier- und Immobilieninvestmentfonds sowie Vermögensverwaltungsprodukte für institutionelle und Privatkund:innen anbietet. Der Vertriebsschwerpunkt liegt in Österreich, darüber hinaus zählen Italien und Deutschland sowie CEE zu den wichtigsten Märkten. In Österreich erfolgt der Vertrieb über die Raiffeisen Bankengruppe Österreich. Im Ausland bestehen Vertriebskooperationen mit lokalen Partner:innen. Die nachhaltigen Anlagestrategien und Investmentprozesse werden laufend weiterentwickelt. Einen Fokus stellen dabei das proprietäre Research und der Themenbereich Stakeholder Engagement dar. Nachhaltige Produktlösungen spielen im Kundenkontakt eine wesentliche Rolle. In diesem Zusammenhang findet auch ein Know-how- Transfer statt. Die Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft bietet Services in den Bereichen Vermögensmanagement, Familienberatungsleistungen, Nachhaltiges Investment und Finanzierung. Internationales Leasinggeschäft Mit ihrem Leasinggeschäft deckt die RBI in CEE und Österreich folgende vier Hauptkategorien ab: · PKW, LKW und andere Fahrzeuge (Anhänger) · Gabelstapler und andere Ausrüstung (z. B. Batterien) · Photovoltaikanlagen für den Eigenbedarf (in Kooperation mit entsprechenden Partner:innen) und · Immobilien vor allem in Österreich über PPP (Private Public Partnerships) In allen Geschäftskategorien hat der Anteil an ESG-Transaktionen zugenommen, und beim Ausblick stehen das PKW-Leasing und insbesondere das Leasing von Elektrofahrzeugen in Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern im Vordergrund. Elektro- LKW und -Anhänger könnten zu einem wichtigen Treiber der zukünftigen Geschäftstätigkeit werden. Das langfristige Ziel für das Leasinggeschäft bleibt die kontinuierliche Ausweitung des ESG-konformen Neugeschäfts. Gesellschaftliche Aspekte im Kerngeschäft Gesellschaftliche Aspekte im Kerngeschäft zu berücksichtigen und damit die sozialen Bedürfnisse von Kund:innen und Endverbraucher:innen zu kennen und einzubeziehen, ist der RBI ein wichtiges Anliegen. Verantwortungsvolle Verkaufspraktiken und Marketing sind nicht nur streng reglementiert, sondern Teil des Stakeholder-Ansatzes für faire Geschäfts- und Vertriebspraktiken. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Kundendaten und die damit verbundene Datensicherheit sind integraler Bestandteil der Abwicklung des Bankgeschäfts für die RBI. Der RBI Verhaltenskodex legt schriftlich fest, dass die RBI ihre Kund:innen mit Respekt behandelt und sie nicht diskriminiert. Dies wird durch verschiedene Initiativen und die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen über unterschiedliche Kanäle sichergestellt. Betreffend sozialer Inklusion siehe auch Kapitel Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. Bedeutende (geografische) Märkte Für eine größtmögliche Transparenz und im Interesse einer übersichtlichen Berichterstattung wurden Segmente entsprechend den Schwellenwerten von IFRS 8 definiert. Die Geschäftssegmente werden in Übereinstimmung mit der Segmentklassifizierung .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht61 wie im Konzernabschluss beschrieben klassifiziert, wobei folgende Ausnahme gilt: Die Segmente Group Corporates & Markets sowie Corporate Center wurden zum Zwecke der Angaben im Rahmen der konsolidierten nichtfinanzielle Erklärung zusammengefasst und werden nun als Österreich und Sonstige bezeichnet. Mitarbeiter:innen zum Stichtag nach Regionen in Personen 31/12/2024 Polen 420 Slowakei 3.897 Tschechien 3.812 Ungarn 3.058 Zentraleuropa 11.187 Albanien 1.273 Bosnien und Herzegowina 1.352 Kosovo 1.013 Kroatien 1.722 Rumänien 5.047 Serbien 2.048 Südosteuropa 12.455 Russland 8.852 Osteuropa 8.852 Ukraine 5.690 Österreich 5.390 Gesamt 43.574 Beinhaltet alle Konzerneinheiten des IFRS-Konsolidierungskreises mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen. Definition der Wertschöpfungskette Gemäß ESRS sind Angaben über die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und dessen vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, einschließlich seiner Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferkette, offenzulegen. Das Geschäftsmodell der RBI besteht darin, Firmen- und Privatkund:innen in Österreich und CEE Bankdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Das Einlagen- und Kreditgeschäft bildet zwar den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit, die RBI bietet aber auch Leasing, Vermögensverwaltung, Pensionsfonds und Investment-Banking- Dienstleistungen an. Beschreibung der vorgelagerten Wertschöpfungskette Die vorgelagerte Wertschöpfungskette der RBI umfasst die Verbindlichkeiten, die als Einlagen aufgenommen oder als Anleihen bzw. Aktien ausgegeben werden. Dies stellt für die RBI eine Finanzierungsquelle dar, aus der sie die Aktivitäten von Kund:innen finanziert. Gleichwohl wird das mit Nachhaltigkeitsaspekten verbundene Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko für das Geschäft der RBI berücksichtigt. Die von Kund:innen in Investment- und Pensionsfonds angelegten Gelder werden nicht als Teil der vorgelagerten Wertschöpfungskette betrachtet. Die Zulieferer von Waren und Dienstleistungen, die die RBI zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit bezieht, werden als weiterer Teil der vorgelagerten Wertschöpfungskette betrachtet. Beschreibung der nachgelagerten Wertschöpfungskette Die wichtigsten Bestandteile der nachgelagerten Wertschöpfungskette der RBI sind die bilanziellen Vermögenswerte, die als Kredite oder im Rahmen von Leasingvereinbarungen an Kund:innen ausgereicht werden, sowie die Investmentaktivitäten der RBI. Diese Produkte ermöglichen es Kund:innen und Unternehmen, ihre Aktivitäten zu finanzieren, woraus positive oder negative Nachhaltigkeitseffekte resultieren. Das wichtigste Element der Wertschöpfungskette ist hier die Kreditvergabe an Firmenkunden; hier ist die Wesentlichkeit der Auswirkungen (impact materiality, inside-out) am größten. Ein weiteres wichtiges Element der Wertschöpfungskette mit Bezug zur Nachhaltigkeit ist die Kreditvergabe an Privatkund:innen. Die Kreditvergabe an den öffentlichen Sektor und an Finanzinstitute bzw. die Veranlagung bei Zentralbanken, die vornehmlich aus Liquiditätsgründen erfolgt, wird nicht als wichtiges Element der nachhaltigkeitsbezogenen Wertschöpfungskette angesehen. In Fällen, in denen die Marktkonvention zusätzliche Informationen über die Kreditvergabe an den öffentlichen Sektor und an Finanzinstitute vorsieht (z. B. bei der Partnership for Carbon Accounting Financials), werden Angaben zur Verfügung gestellt. Eine zweite wichtige nachgelagerte Wertschöpfungskette betrifft das in Investment- und Pensionsfonds verwaltete Vermögen. Diese Produkte ermöglichen es Unternehmen, in die investiert wird, ihre Aktivitäten zu finanzieren, woraus positive oder negative Nachhaltigkeitseffekte resultieren. In diesem Fall werden ausschließlich Investmentaktivitäten, bei denen Mitarbeiter:innen der RBI eine direkte operative Kontrolle über den Investmentprozess ausüben können, als Teil der Wertschöpfungskette betrachtet. Demnach werden Drittfonds, bei denen keine direkte operative Kontrolle über den Investmentprozess besteht und die Möglichkeit der Durchsicht auf die zugrundeliegenden Vermögenswerte begrenzt ist, nicht als wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette angesehen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 62Konzernlagebericht Folgende Aktivitäten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, die die RBI nicht als wesentlich ansieht, wurden nicht berücksichtigt: · Barmittel und Barmitteläquivalente, die weitgehend bei Zentralbanken oder anderen Finanzinstituten gehalten werden. · Risikopositionen aus Handelsaktiva und -passiva werden aufgrund ihres kurzfristigen Charakters nicht berücksichtigt. Für das Marktrisiko relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden jedoch als Teil des eigenen Geschäfts im ESRS E1: Klimawandel berücksichtigt. · Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen werden für die Zwecke von Scope-3-Kategorie 15 finanzierte Emissionen berücksichtigt, sofern interne Daten vorhanden sind. Sie werden jedoch nicht für andere Aspekte der Wertschöpfungskette berücksichtigt. · Nicht konsolidierte Unternehmen, in die investiert wird, werden für die Zwecke von Scope-3-Kategorie 15 finanzierte Emissionen berücksichtigt, sofern interne Daten vorhanden sind. Sie werden jedoch nicht für andere Aspekte der Wertschöpfungskette berücksichtigt. · Investitionsimmobilien fallen nicht hierunter, da sie nicht zum Kerngeschäft gehören. Allerdings werden selbst genutzte Immobilien und ihre Auswirkungen auf den Klimawandel als Teil des Abschnitts Betriebsökologie im Kapitel Klimawandel berücksichtigt. Angaben zur Wertschöpfungskette wurden 2024 in dem Maße zur Verfügung gestellt, wie die RBI Zugang zu diesen Informationen hat. Die RBI geht davon aus, dass sie im Zuge der Weiterentwicklung der CSRD künftig Zugang zu mehr Informationen haben wird. SBM-2: Interessen und Standpunkte der Stakeholder Allgemeine Beschreibung des Stakeholder-Engagements Wichtigste Stakeholder-Gruppen Die RBI definiert ihre Stakeholder als Personen oder Gruppen von Personen, die ein legitimes Interesse am Unternehmen durch ihre direkten oder indirekten Geschäftstätigkeiten haben. Stakeholder sind daher in erster Linie: · Aktionäre/Eigentümer: Personen oder Unternehmen, die Anteile an der RBI halten und ein Interesse an der finanziellen Performance und Governance des Unternehmens haben. Beispiele: Private und institutionelle Investoren · Kunden: Einzelpersonen oder Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen der RBI kaufen oder nutzen, deren Zufriedenheit und Loyalität entscheidend für den Geschäftserfolg sind. Beispiele: Geschäftskunden, Privatkund:innen/ Verbraucher:innen, KMUs · Mitarbeiter:innen: Die Belegschaft der RBI, deren Fähigkeiten, Engagement und Wohlbefinden für die operative Effizienz von grundlegender Bedeutung sind. Dazu gehören Mitarbeitervertreter wie Gewerkschaften oder Gruppen, die die Interessen der Mitarbeiter:innen in Gesprächen mit dem Management vertreten und faire Arbeitspraktiken sicherstellen. Beispiele: Vollzeitangestellte, Teilzeitangestellte, Auftragnehmer:innen, Vertreter der Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen, Betriebsrat · Regulierungs- und supranationale Behörden: Regierungsbehörden und internationale Organisationen, die Vorschriften erlassen und durchsetzen, die die Tätigkeiten der RBI beeinflussen. Beispiele: Europäische Zentralbank (EZB), Zentralbanken, Weltbank, Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA), Europäische Investitionsbank (EIB), Internationale Finanz-Corporation (IFC), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) · Geschäftspartner: Unternehmen, mit denen die RBI zusammenarbeitet, darunter Lieferanten und Dienstleister, die für die Lieferkette und die Geschäftstätigkeiten unerlässlich sind. Beispiele: Berater:innen, Prüfer:innen, Lieferanten · NGOs, Zivilgesellschaft: Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich für soziale, ökologische und wirtschaftliche Belange einsetzen, die für die Tätigkeiten der RBI relevant sind (einschließlich derjenigen, die als Stellvertreter für stille Stakeholder fungieren und die Stimmen von Ökosystemen, Biodiversität und von den Aktivitäten der RBI betroffenen Gemeinschaften verstärken). Beispiele: Umweltorganisationen, Organisationen für soziale Gerechtigkeit · RBI-Mitgliedsorganisationen: Branchenverbände oder -organisationen, denen die RBI angehört und die eine Plattform für Zusammenarbeit und Interessenvertretung bieten. Beispiele: Wirtschaftskammer Österreich (WKO), European Association of Co-operative Banks (EACB), United Nations Communications Group (UNCG), United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) · RBI-Nachhaltigkeitsrat: Gruppe mit internen und externen ESG-Expert:innen, die sich auf die Förderung von Nachhaltigkeitsinitiativen der RBI und ESG-Aspekten in den Geschäftspraktiken konzentriert · Externe ESG-Expertengremien: Unabhängige Expert:innen, die Einblicke und Beratung zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Angelegenheiten bereitstellen, um die Nachhaltigkeitsperformance der RBI zu verbessern. Beispiele: Drittanbieter ESG-Berater, Beratungsgremien .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht63 Häufigkeit und Formate des Stakeholder-Engagements Die RBI geht auf ihre Stakeholder durch vielfältige Methoden ein, um sicherzustellen, dass deren Interessen und Ansichten angemessen in die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell einfließen. Die Häufigkeit dieser Engagements variiert je nach den Bedürfnissen und der Relevanz jeder Stakeholder-Gruppe. Die RBI verwendet unterschiedlichste Kommunikationsformen mit ihren Stakeholdern, um die Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen zu bewerten und die Ergebnisse zur Weiterentwicklung ihres Nachhaltigkeitsmanagements zu nutzen. Die RBI spielt auch eine aktive Rolle in verschiedenen nationalen und internationalen Foren: · Konferenzen: Große formelle Zusammenkünfte, bei denen Stakeholder diskutieren und Informationen austauschen können. Diese finden in der Regel jährlich oder halbjährlich statt. Beispiele sind Nachhaltigkeitsgipfel und Branchenkonferenzen, die sich auf Themen wie nachhaltige Finanzen, Klimawandel und ESG-Integration konzentrieren. · Sitzungen: Kleinere, fokussierte Gespräche mit spezifischen Stakeholdern, die nach Bedarf stattfinden, oft monatlich. Diese Sitzungen können Geschäftspartner, Regulierungsbehörden und Kunden einbeziehen und Themen wie ESG- Anforderungen, Finanzkompetenz und Nachhaltigkeitsinitiativen besprechen. · Beratungssitzungen: Sitzungen, in denen Stakeholder Ratschläge oder Input geben, einschließlich Einzel- oder Gruppendiskussionen. Diese finden vierteljährlich oder nach Bedarf für spezifische Projekte statt. Beratungssitzungen beinhalten oft externe ESG-Expert:innen, Geschäftspartner und interne Stakeholder, um Themen wie Menschenrechte, Umweltauswirkungen und regulatorische Compliance zu behandeln. · Schulungen: Bildungseinheiten, die darauf abzielen, Stakeholder zu informieren oder deren Fähigkeiten zu entwickeln, die regelmäßig im Laufe des Jahres geplant werden. Schulungssitzungen decken ein breites Spektrum an Themen ab, darunter ESG-Praktiken, Finanzkompetenz, Compliance und Nachhaltigkeitsstrategien für Mitarbeiter:innen, Kunden und Geschäftspartner. · Offizielle Ausschüsse: Offizielle Gruppen, die eingerichtet werden, um über spezielle Themen zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen, die monatlich oder vierteljährlich tagen. Beispiele sind der Nachhaltigkeitsrat, die Task Force zu ESG-Themen, der RBI-Nachhaltigkeitsausschuss und verschiedene Ausschüsse zu arbeitsbezogenen Themen wie Gesundheit, Arbeitsbedingungen und sozialer Dialog. · Arbeitsgruppen: Arbeitsgruppen beinhalten in der Regel Stakeholder aus verschiedenen Abteilungen und externen Partnern, die sich mit Projekten zu ESG-Initiativen, Klimaschutz und Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. · Engagement in schriftlicher Form: Dieses umfasst Umfragen, schriftliche Korrespondenz, Newsletter, Berichte und andere dokumentierte Kommunikationsformen sowie transparente Kanäle für das Beschwerdemanagement von Kunden. Die Häufigkeit variiert, wobei Newsletter typischerweise monatlich versendet und Umfragen jährlich durchgeführt werden. Diese Methoden werden verwendet, um Feedback zu sammeln, Updates bereitzustellen und Informationen zu ESG-Themen, regulatorischen Änderungen und Nachhaltigkeitsleistungen zu teilen. Organisation des Stakeholder-Engagements Die RBI organisiert ihr Stakeholder-Engagement über einen dezentralen Ansatz, bei dem verschiedene Einheiten mit Stakeholdern basierend auf ihren spezifischen Fachgebieten und operationellen Schwerpunkten interagieren. Dieses Modell stellt sicher, dass die Interaktionen relevant und direkt auf die jeweiligen Themen und Probleme abgestimmt sind. Jede Einheit innerhalb der RBI, einschließlich ESG & Nachhaltigkeitsmanagement, Unternehmenskommunikation, Rechtsabteilung und Compliance, ist verantwortlich für die Verwaltung ihrer eigenen Stakeholder-Interaktionen, die auf den Kontext spezifischer Stakeholder-Gruppen zugeschnitten sind. Während die Durchführung des Stakeholder-Engagements dezentralisiert ist, unterhält die RBI Mechanismen, wie eine Stakeholder-Dialogdatenbank, die von Group ESG & Sustainability organisiert wird, um Informationen aus allen Einheiten für die Berichterstattung zu sammeln und zu konsolidieren. Dies gewährleistet eine effektive Dokumentation und Überwachung der Engagement-Aktivitäten innerhalb der Organisation. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 64Konzernlagebericht Zweck des Stakeholder-Engagements Zweck des Stakeholder-Engagements der RBI ist es, sicherzustellen, dass die Interessen und Ansichten der Stakeholder angemessen in die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell einfließen. Das Engagement mit den Stakeholdern ermöglicht es der RBI: · Einblicke und Feedback zu sammeln: Über den Austausch mit ihren Stakeholdern erhält die RBI wertvolle Einblicke und Feedback zu Themen wie Nachhaltigkeit, regulatorische Compliance und Unternehmensperformance. Dies hilft dem Unternehmen, die Erwartungen und Bedenken der Stakeholder zu verstehen und unterstützt die Entscheidungsfindung sowie Entwicklung der Unternehmensstrategie. · Relevante Fragestellungen zu identifizieren und zu bearbeiten: Im Dialog mit den Stakeholdern können Fragen erarbeitet und priorisiert werden, die sowohl für das Unternehmen als auch für die Stakeholder wichtig sind. Dies stellt sicher, dass die Strategie und die Initiativen des Unternehmens mit den Interessen der Stakeholder im Einklang stehen und insbesondere auch kritische Themen berücksichtigt werden. · Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen: Durch das Stakeholder-Engagement fördert die RBI die Umsetzung ihre Nachhaltigkeitsziele. Der Austausch mit Stakeholdern trägt dazu bei, das Bewusstsein zu schärfen, eine breitere Unterstützung zu gewinnen und gemeinsame Maßnahmen zur Erreichung der Ziele voranzutreiben. · Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen: Das Stakeholder-Engagement fördert Transparenz und Rechenschaftspflicht, indem es Stakeholdern Informationen über die Aktivitäten, die Leistung und die zukünftigen Pläne der RBI bereitstellt. Diese offene Kommunikation hilft, Vertrauen aufzubauen und die Beziehungen zu Stakeholdern zu stärken. · Zusammenarbeit und Partnerschaften zu fördern: Das Stakeholder-Engagement bietet Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen. Die RBI kann dadurch mit ihren Stakeholdern gemeinsame Herausforderungen bearbeiten und lösen, Best Practices austauschen und gegenseitige Vorteile erzielen. Berücksichtigung der Stakeholder-Engagement-Ergebnisse Die RBI schätzt die Einblicke und das Feedback aus dem Stakeholder-Engagement und integriert diese Ergebnisse, wo möglich, in ihre Entscheidungsprozesse, Strategien und Geschäftsmodelle. Die wichtigsten Wege, wie diese Ergebnisse berücksichtigt werden, umfassen: · Feedback einbeziehen: Rückmeldungen von Stakeholdern werden während der Entwicklung und Verfeinerung der Geschäftsstrategie und operationellen Praktiken der RBI berücksichtigt. Dies hilft sicherzustellen, dass die Erwartungen und grundlegenden Bedenken der Stakeholder berücksichtigt werden. · Initiativen informieren: Ergebnisse aus Stakeholder-Engagements dienen als Informationsgrundlage für verschiedene Initiativen, einschließlich Nachhaltigkeitsbemühungen, Risikomanagement und Politikaktualisierungen. Dies hilft der RBI, Ziele zu priorisieren und Verbesserungsbereiche zu identifizieren. · Entscheidungshilfe: Die unterschiedlichen Perspektiven, die aus den Stakeholder-Engagements gewonnen werden, bieten wertvolle Inputs für die Entscheidungsfindung innerhalb der Organisation. Dieser integrative Ansatz hilft sicherzustellen, dass Entscheidungen wohlüberlegt sind und die Interessen der relevanten Stakeholder berücksichtigt werden. · Dokumentation und Berichterstattung: Während es kein zentrales Dokumentationssystem für alle Stakeholder- Feedbacks gibt, werden signifikante Ergebnisse und Maßnahmen, die als Reaktion auf Stakeholder-Engagements ergriffen werden, nach Möglichkeit dokumentiert. Es wird versucht, über Engagement-Ergebnisse zu berichten, um Transparenz zu wahren. Beispielsweise engagierte sich die RBI im Jahr 2024 in verschiedenen Stakeholder-Dialogen, etwa in Beratungssitzungen mit Geschäftspartnern über ESG-Risiken, in Diskussionen über die Umsetzung des Modern Slavery Statements und in Mitarbeiter- und Kundenumfragen, um deren Ansichten zu ESG-Themen einzuholen. Diese Engagements waren eine wichtige Informationsgrundlage für die Wesentlichkeitsbewertung und die Nachhaltigkeitsstrategie der RBI. Durch die Integration der Ergebnisse der Stakeholder-Engagements in ihre Prozesse stellt die RBI sicher, dass die Interessen und Ansichten der Stakeholder berücksichtigt werden, was die langfristige Nachhaltigkeit und den Erfolg des Unternehmens unterstützt. Einbeziehung der Stakeholder in die Sorgfaltsprüfung sowie die Wesentlichkeitsbewertung Für die RBI ist das Verständnis der Interessen und Ansichten von Stakeholdern grundlegend, um die Strategie und ihr Geschäftsmodell mit den Erwartungen der Stakeholder in Einklang zu bringen. Dieses Verständnis wird durch ein strukturiertes Vorgehen bei der Due Diligence und Wesentlichkeitsbewertung gefördert. Die RBI engagiert sich aktiv mit einer Vielzahl von Stakeholdern, darunter Aktionäre, Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Regulierungsbehörden, Geschäftspartner und NGOs. Dieses Engagement erfolgt in verschiedenen Formaten, wie Sitzungen, Konferenzen, Beratungssitzungen und Umfragen. Zum Beispiel führte die RBI 2024 Umfragen bei Kund:innen und .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht65 Mitarbeiter:innen durch, um deren Perspektiven zu ESG-Themen zu bewerten, und veranstaltete Beratungssitzungen mit Geschäftspartnern zu ESG-Risiken. Die aus diesen Interaktionen gesammelten Erkenntnisse fließen in die strategischen Ziele und operationellen Anpassungen der RBI ein und stellen sicher, dass Entscheidungen eng mit den Erwartungen der Stakeholder abgestimmt sind. Die RBI führt eine umfassende Wesentlichkeitsbewertung durch, um jene Themen zu identifizieren und zu priorisieren, die für das Unternehmen und dessen Stakeholder am relevantesten sind. Die Auswahl der wesentlichen Themen richtet sich nach den regulatorischen Vorgaben der Europäischen Nachhaltigkeitsreportingstandards (ESRS). Zusätzlich geben international anerkannte Kriterien und Nachhaltigkeitsstandards, wie die Global Reporting Initiative und der Global Compact der Vereinten Nationen, Orientierung. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Strategie der RBI die Erwartungen der wichtigsten Stakeholder, einschließlich Aufsichtsbehörden und supranationaler Organisationen, widerspiegelt. Die langjährige Erfahrung der RBI in der Analyse und Identifizierung wesentlicher Themen unterstützt und fördert die Qualität des Due-Diligence- und Wesentlichkeitsbewertungsprozesses. Feedback-Mechanismen wie Umfragen und Workshops sowie Auswertungen der Diskussionen mit einzelnen Stakeholder-Gruppen (Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Rating-Agenturen, NGOs und Nachhaltigkeitsexpert:innen) sind entscheidende Quellen für das Verständnis der Interessen der Stakeholder. Insbesondere Initiativen wie die UNEP FI-Prinzipien für verantwortungsbewusstes Bankgeschäft und die Science Based Targets initiative spielen eine wichtige Rolle bei der Identifizierung von Bereichen, in denen die größten Auswirkungen erzielbar sind. Sie können strategische Investitionen und Schwerpunkte beeinflussen. Um Veränderungen von Stakeholder-Interessen und neuen Trends jederzeit im Blick zu haben, führt die RBI einen laufenden Überwachungsprozess durch. Dieser proaktive Ansatz ermöglicht es dem Unternehmen, seine Strategie und sein Geschäftsmodell bei Bedarf anzupassen und damit sicherzustellen, dass es weiterhin im Einklang mit den Erwartungen der Stakeholder steht und die allgemeine Unternehmensresilienz erhöht. Damit fördert die RBI das Vertrauen der Stakeholder und treibt gleichzeitig die Wertschöpfung für das Unternehmen und dessen Investoren voran. Gesamt-ESG-Strategie Die RBI evaluiert kontinuierlich die Interessen und Ansichten ihrer Stakeholder, um die Übereinstimmung mit ihrer Strategie und ihrem Geschäftsmodell sicherzustellen. Das zuletzt eingeholte Stakeholder-Feedback hat die Gesamtstrategie und das Geschäftsmodell der RBI überwiegend bestätigt und keine wesentlichen Änderungen erforderlich gemacht. Die RBI bleibt weiterhin verpflichtet, die Erkenntnisse der Stakeholder effektiv in ihre Entscheidungsprozesse zu integrieren. Die RBI hat einen Nachhaltigkeitsrat eingerichtet, der aus externen ESG- und Nachhaltigkeitsexpert:innen besteht und eine entscheidende Rolle im Stakeholder-Dialog und im Nachhaltigkeitsmanagement spielt. Dieser Rat lenkt die strategische Ausrichtung der RBI in Bezug auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Fragen und stellt sicher, dass die Bedenken der Stakeholder in den Unternehmensrichtlinien widergespiegelt werden. Klima & Natur Da die Prinzipien des verantwortungsbewussten Bankwesens der UNEP FI der Leitrahmen der RBI sind, nimmt das Unternehmen auch an mehreren Arbeitsgruppen der UNEP FI teil, um das Wissen über praktische Implementierungsprozesse zu stärken: · Als einziger DACH-Vertreter von Bankengruppen ist die RBI Teil einer internationalen Kerngruppe, um zu bewerten, wie sich die Welt und die nachhaltige Bankengemeinschaft weiterentwickelt haben, und um gemeinsame Leitlinien und möglicherweise Anforderungen für unterzeichnende Banken bis 2030 festzulegen. · Die RBI nimmt auch an Arbeitsgruppen zu den Themen Festlegung von Klimaanpassungszielen, Biodiversität, Umweltverschmutzung sowie Menschenrechte teil. Am 27. November 2024 veranstaltete die RBI einen Schwerpunkt-Tag für die Industrie und den Bankensektor zum Thema Natur und Biodiversität. Es war eine Best-Practice-Veranstaltung zur Sensibilisierung für Natur und Biodiversität und deren Verknüpfung mit der Wirtschaft. Die Veranstaltung versammelte über 100 Teilnehmer:innen aus dem Raiffeisen-Sektor sowie Vertreter:innen von anderen Sektoren, Kund:innen, Vertreter:innen der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, des UN- Umweltprogramms für Finanzinstitutionen, von Beratungsunternehmen und NGOs sowie internationale ESG-Expert:innen und Kund:innen der RBI. Biodiversität hat einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Mehr als 44 Billionen US-Dollar des globalen BIP hängen von der Natur ab. Ziel der Veranstaltung war es, diese Interdependenz für Kunden und Stakeholder greifbarer zu machen und relevante Maßnahmen für die Industrie und den Bankensektor hervorzuheben. Die RBI Konzernstrategie umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu verbessern. Diese Strategie unterstützt Kund:innen und Stakeholder dabei, ihre Klimaleistungen durch maßgeschneiderte Finanzprodukte zu verbessern, und beinhaltet laufende Bewertungen des Portfolios zur Anpassung an sektorspezifische Bedürfnisse. Kreislaufwirtschaft Die RBI erkennt die wachsende Bedeutung von Praktiken der Kreislaufwirtschaft, insbesondere innerhalb der Verpackungsindustrie. Die RBI organisierte daher eine Veranstaltung für unterschiedlichste Stakeholder, um nachhaltige Praktiken und die Rolle des Finanzsektors bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft zu diskutieren und zu erkunden. Die · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 66Konzernlagebericht Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung werden die laufenden Bemühungen der RBI unterstützen, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in ihre Geschäftsstrategie und -praktiken zu integrieren. Seit der Verpflichtung zu den UNEP FI-Prinzipien für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft (PRBs) hat die RBI die Kreislaufwirtschaft als wichtigen Einflussbereich identifiziert. Veranstaltungen wie diese tragen wesentlich dazu bei, die Ziele der RBI im Rahmen der PRBs zu erreichen. Menschenrechte Die Entwicklung der RBI Group Human Rights Policy der RBI im Jahr 2023 zeigt das Engagement des Unternehmens zur Förderung des Dialogs über Menschenrechtsfragen. Die Richtlinie entstand aus einer gemeinsamen Initiative mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte und den Beiträgen einer engagierten abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe, die die Bedeutung von Experten- und Stakeholderperspektiven in der Strategieformulierung verdeutlicht. Darüber hinaus arbeitet die RBI derzeit mit externen Berater:innen und Rechtsexpert:innen an einer Erklärung gemäß dem Modern Slavery Act. Eine funktionsübergreifende Arbeitsgruppe zu Menschenrechten traf sich im Jahr 2024 einmal im Monat, um die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in bestehende Bankprozesse operativ zu integrieren. Finanzielle Inklusion & Gesundheit Im Einklang mit den Prinzipien des verantwortungsbewussten Bankwesens der UNEP FI ist finanzielle Inklusion ein wichtiges Thema für die RBI. Eine im September 2024 in Prag abgehaltene konzernweite Konferenz zur finanziellen Inklusion förderte die Zusammenarbeit unter Kolleg:innen aus dem Nachhaltigkeitsmanagement, dem Retail Banking und Marketing. Die Veranstaltung begann mit einem Überblick über den aktuellen Status quo der Projekte und Best-Practice-Lösungen zur finanziellen Inklusion innerhalb der RBI. Die Konferenz ermöglichte tiefere Diskussionen über Finanzbildung, Produkte und Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen sowie über das bevorstehende EU-Zugänglichkeitsgesetz und wurde durch eine Rede von UNEP FI eröffnet, um Aktivitäten mit den globalen Erwartungen und Entwicklungen zu verknüpfen. Darüber hinaus verbessert die RBI laufend ihre Prozesse und Strukturen für Beschwerdemanagement und Kundenservice und passt ihre Dienstleistungen entsprechend den Kundenfeedbacks an. Die laufende Bewertung der Kundeninteraktionen und der Zufriedenheit ist entscheidend für die Verfeinerung des Produktangebots und die Verbesserung der Kundenservice-Strategien. Nächste Schritte Die RBI plant, ihre regelmäßigen Stakeholder-Engagements und Wesentlichkeitsbewertungen fortzusetzen, um Bereiche für potenzielle Verbesserungen zu identifizieren. Diese laufenden Bemühungen sind entscheidend, um auf die Bedürfnisse der Stakeholder und neue Trends reagieren und sich an regulatorische Veränderungen rasch und effektiv anpassen zu können. Die RBI wird die Wirksamkeit ihrer Stakeholder-Engagements überwachen und bewerten und erforderliche Anpassungen vornehmen. Regelmäßige Überprüfungen der internen ESG-Richtlinien stellen sicher, dass kontinuierliche Verbesserungen und die Einhaltung von Best Practices gewährleistet sind. Durch die kontinuierliche Berücksichtigung von Stakeholder-Feedback zielt die RBI darauf ab, ihre Stakeholder-Beziehungen zu stärken und sicherzustellen, dass deren Interessen angemessen berücksichtigt werden. Dadurch erwartet sich die RBI eine Erhöhung des Vertrauens und der Transparenz. Stakeholder Engagement Governance Die RBI stellt sicher, dass ihre administrativen, geschäftsführenden und aufsichtsführenden Gremien über die Ansichten und Interessen der wichtigen Stakeholder – einschließlich Aktionäre, Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Regulierungs- und supranationale Behörden, Geschäftspartner, NGOs, Zivilgesellschaft, Mitarbeitervertreter, RBI-Mitgliedsorganisationen, der RBI- Nachhaltigkeitsrat und externe ESG-Expertengruppen – hinsichtlich der Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit durch mehrere zentrale Mechanismen informiert sind: · Regelmäßige Stakeholder-Engagements: Feedback aus den Stakeholder-Engagement-Aktivitäten, wie Kundenzufriedenheitsumfragen, Stakeholder-Workshops und Sitzungen des RBI-Nachhaltigkeitsrats, wird systematisch gesammelt und der Geschäftsführung präsentiert. Zum Beispiel werden Erkenntnisse aus einer kürzlich durchgeführten Kundenzufriedenheitsumfrage an den Vorstand weitergeleitet, um die Strategien mit den Erwartungen der Kund:innen in Einklang zu bringen. Über alle Anfragen zu Menschenrechten oder Klima- und Umweltthemen, die von NGOs an die RBI gerichtet wurden, werden das Management und das Aufsichtsgremium informiert. · Diskussionen im Komitee: Wichtige Rückmeldungen von Stakeholdern werden während der Sitzungen des Sustainability Committee erörtert. Diese Sitzungen ermöglichen es speziell, die Ergebnisse von Wesentlichkeitsbewertungen und Berichte über Stakeholder-Feedback zu präsentieren, sodass der Vorstand und der Aufsichtsrat diese Erkenntnisse in strategische Entscheidungen einbeziehen können. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht67 · Updates zu wesentlichen Auswirkungen: Der Vorstand und der Aufsichtsrat erhalten regelmäßige Updates zu wesentlichen Auswirkungen und Bedenken der Stakeholder, einschließlich spezifischer Berichte über ESG-Leistungen, Risikobewertungen und Compliance-Updates. · Interne Kommunikation: Interne Kommunikationsinstrumente, wie der Nachhaltigkeits-Newsletter, das Intranet und monatliche Briefings, werden genutzt, um die Organisation über die Ansichten der Stakeholder, ESG-Projekte und Entwicklungen zu informieren. · Dedizierte ESG- und Nachhaltigkeitsteams: Das Group ESG & Sustainability Management-Team fungiert als interner ESG-Berater. In dieser Position ist es verantwortlich für einen proaktiven Stakeholder-Dialog, um intern einen ganzheitlichen Ansatz zu gewährleisten und extern kontinuierlich Feedback von Stakeholdern zu sammeln, zu analysieren und an die administrativen und geschäftsführenden Organe zu kommunizieren. Dieses Team stellt sicher, dass die Erkenntnisse der verschiedenen Stakeholder in die Nachhaltigkeitsstrategien des Unternehmens integriert werden. Lokale Nachhaltigkeits-Officers in den Tochtergesellschaften spiegeln diese Funktion in ihren Organisationen wider. Über diese Stakeholderformate informiert die RBI effektiv ihre administrativen, geschäftsführenden und aufsichtsführenden Gremien. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung. Stakeholder-Gruppe: Mitarbeiter:innen Die RBI nützt unterschiedliche Formate, um die Interessen und Ansichten ihrer Mitarbeiter:innen aktiv in ihren strategischen Rahmen zu integrieren. · Regelmäßiger Austausch zwischen dem Management und den Betriebsräten: Es gibt einen strukturierten und regelmäßigen Austausch zwischen dem CEO, Group People, Culture & Organization und dem Betriebsrat, einschließlich eines monatlichen Jour Fixe in der Konzernzentrale. Diese Sitzung behandelt aktuelle arbeitsrechtliche Probleme und umfassendere Unternehmensangelegenheiten und ermöglicht einen kontinuierlichen Dialog und die Zusammenarbeit zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Mitarbeiter:innen. · Sitzungen des Betriebsrats: Regelmäßige Sitzungen des Betriebsrats in den österreichischen Tochtergesellschaften mit den Mitarbeiter:innen, um aktuelle Themen zu besprechen und einen offenen Dialog über arbeitsbezogene Themen zu fördern. · Mitarbeiterbefragungen: Engagement-Befragungen werden alle zwei Jahre in der RBI durchgeführt, um das Stimmungsbild der Mitarbeiter:innen zu erfassen und Möglichkeiten für anonymes Feedback zu bieten. Diese Umfragen liefern Einblicke in die Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation und die Qualität der Zusammenarbeit, die für die strategischen Entscheidungen des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind. · CEO-Calls: Der CEO hält regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen Videocalls ab, um Updates zu wichtigen Entwicklungen zu geben. Dabei können Mitarbeiter:innen anonym Fragen stellen. · Kamingespräche und Konsultationsstunden: Kamingespräche in der Konzernzentrale ermöglichen Diskussionen zwischen Group People, Culture & Organization und Führungskräften zu aktuellen arbeitsbezogenen Themen, die dann an größere Mitarbeitergruppen kommuniziert werden. In Konsultationsstunden können Mitarbeiter:innen direkt mit den Kolleg:innen von People, Culture & Organization in einem informellen Rahmen in Kontakt treten und ihre Fragen und Anliegen ansprechen. Stakeholder-Gruppen: Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungskette und betroffene Gemeinschaften Es ist für die RBI von Bedeutung, die Praktiken und Bedingungen ihrer Kunden im Hinblick auf die Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungskette und betroffene Gemeinschaften zu berücksichtigen. Die RBI war 2023 Teil des Human Rights Accelerator- Programms des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) und nimmt aktiv an verschiedenen PRB-Arbeitsgruppen zu Menschenrechten teil, einschließlich der ILO-Decent Work-Gruppe und der Gemeinschaft zur Best Practice. Diese Dialoge haben der RBI geholfen, ihre Due-Diligence-Prozesse für Unternehmenskunden zu verbessern und sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen der Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungskette und betroffener Gemeinschaften in die gesamte Strategie der RBI und deren Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Darüber hinaus war die Zusammenarbeit mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte eine wichtige Stakeholder-Zusammenarbeit zur Einrichtung der RBI Group Human Rights Policy der RBI. Fortlaufende Bewertungen von Lieferanten und die Überwachung von Praktiken sind integraler Bestandteil der Strategie der RBI. Die Teilnahme der RBI an Arbeitsgruppen, die sich mit Menschenrechten und würdigen Arbeitsbedingungen befassen, sowie am Human Rights Accelerator-Programm stärkt ihre Fähigkeit, geeignete Prioritäten zu setzen und wesentliche Auswirkungen zu identifizieren. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 68Konzernlagebericht Stakeholder-Gruppe: Verbraucher:innen und Endkund:innen Als kundenorientierte Organisation stellt die RBI die Interessen, Ansichten und Rechte ihrer Kunden und potenziellen Kunden in den Mittelpunkt ihrer Strategie. Dies kommt in der Vision der RBI zum Ausdruck, die am meisten empfohlene Finanzdienstleistungsgruppe zu werden, und spiegelt sich in der Mission der RBI wider, kontinuierliche Innovation in überlegene Kundenerfahrung zu transformieren. Die Kundenerkenntnisse werden über folgende Elemente in die Strategie der RBI integriert: · Leitlinien aus dem Verhaltenskodex: Der Verhaltenskodex der RBI legt Standards für den respektvollen Umgang mit Kund:innen fest und verbietet irreführende Marketingpraktiken, wodurch sichergestellt wird, dass die Kundenrechte und -interessen in allen Interaktionen priorisiert werden. · Verpflichtung zum verantwortungsbewussten Bankwesen: Durch die Unterzeichnung der UNEP FI Principles for Responsible Banking (PRBs) hat sich die RBI zu verantwortungsbewussten Bankpraktiken verpflichtet. · Kundenfeedback-Mechanismen: Die RBI sammelt aktiv Kundenfeedback aus verschiedenen Quellen, einschließlich Zufriedenheitsumfragen, Interaktionen auf digitalen Plattformen und Befragungen von Kunden:innen direkt in Filialen. Dieses Feedback ist entscheidend, um die Bedürfnisse der Kund:innen zu verstehen und ist eine wichtige Informationsgrundlage für die Produktentwicklung und den Kundenservice. · Transparentes Beschwerdemanagement: Das Kundenbeschwerdemanagementsystem der RBI verfügt über transparente Kanäle zur Bearbeitung von Feedback und Anliegen, was die Rechenschaftspflicht fördert und die langfristigen Kundenbeziehungen stärkt. Die Erkenntnisse aus dem Kundenfeedback fließen in die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen ein, um sicherzustellen, dass diese mit den Verbraucherinteressen übereinstimmen und um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Überschuldung und dem Umgang mit Finanzdienstleistungen zu mindern. SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Als international tätiger Bankkonzern steht die RBI bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsvision vor spezifischen Herausforderungen. Diese ergeben sich aus den ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit der RBI sowie aus den Rahmenbedingungen, innerhalb derer sie handelt. Die RBI agiert in einem Umfeld, das durch eine Vielzahl unterschiedlicher ökonomischer, geopolitischer und ökologischer Risiken geprägt ist. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung widmet sich jenen Nachhaltigkeitsthemen, welche die RBI als wesentlich identifiziert hat, die die Erwartungen ihrer Stakeholder reflektieren und 2024 die Schwerpunkte ihres Engagements bildeten. Diese Erklärung enthält Informationen, die die spezifischen Auswirkungen der RBI auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen inklusive Menschenrechte beschreiben. Die in der Erklärung behandelten Nachhaltigkeitsthemen wurden als Ergebnis der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit ausgewählt. Im Geschäftsjahr 2024 führte die RBI eine Bewertung der doppelten Wesentlichkeit anhand der in den ESRS formulierten Grundsätzen und Anforderungen durch. Einen Überblick über die Durchführung der Bewertung findet sich im Kapitel IRO-1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Bewertung zeigt die Themen auf, durch die die RBI wesentliche Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt hat oder hatte (Wesentlichkeit der Auswirkungen) sowie die Themen, die gegenwärtig wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die RBI haben oder in Zukunft haben könnten (finanzielle Wesentlichkeit). .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht 69 Beschreibung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen Nachstehend aufgeführt sind die Ergebnisse in Bezug auf die wesentlichen Themen, sowohl aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch aus der Wertschöpfungskette: ESRS-Thema ESRS-Unterthema RBI-Thema Kurzbezeich- nung IRO Beschreibung IRO IRO-Typ Geschäftsmodell Wertschöpfungs- kette Daraus resultierende strategische Entscheidungen Zeit- horizont Stakeholder E1 Klimawandel Klimaschutz Energie Klimawandel CO2-Emissions- reduktion Abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell kann die Kreditvergabe an kohlenstoffintensive Industrien und fossile Brennstoffprojekte die Bemühungen zur Reduzierung von Emissionen untergraben und den Fortschritt in Richtung Erreichung der Klimaziele verzögern. Die Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels konzentrieren sich auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, um das Tempo der globalen Erwärmung zu verlangsamen. Die Finanzierung nicht erneuerbarer Energieprojekte kann den Übergang zu nachhaltiger Energie verlangsamen, kohlenstoffintensive Infrastrukturen festigen und langfristige Umwelt- und Wirtschaftsrisiken erhöhen. Negative Auswirkungen Non-Retail; Retail; verwaltetes Vermögen Nachgelagert durch das Kreditgeschäft sowie durch das verwaltete Vermögen in Österreich Die RBI arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern und ermöglicht ihren Kunden, privat und beruflich mehr zu erreichen. Mittel- bis langfristig Non-Retail- und Retail- Kund:innen E1 Klimawandel Klimaschutz Energie Klimawandel CO2-Emissions- reduktion Kreditrisiko: Kunden aus kohlenstoffintensiven Industrien könnten aufgrund von Regulierungsdruck und Marktveränderungen finanzielle Schwierigkeiten erleben, was die Wahrscheinlichkeit von Kreditausfällen erhöht. Marktrisiko: Vermögenswerte, die mit kohlenstoffintensiven Sektoren verbunden sind, könnten volatiler werden und das Anlageportfolio der RBI beeinträchtigen. Übergangsrisiko: Unternehmen, die sich nur langsam an den Energiewandel anpassen, könnten höhere finanzielle Risiken darstellen, was die Kreditvergabe der RBI beeinflusst. Finanzielle Risiken Non-Retail; Retail; verwaltetes Vermögen Nachgelagert durch das Kreditgeschäft sowie durch das verwaltete Vermögen in Österreich Die RBI arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern, und ermöglicht ihren Kunden, privat und beruflich mehr zu erreichen. Langfristig Non-Retail- und Retail- Kund:innen E1 Klimawandel Klimaschutz Energie Klimawandel CO2-Emissions- reduktion Trotz der Herausforderungen gibt es bedeutende Chancen für die RBI: Nachhaltige Finanzierung: Die Erweiterung des Kredit- und Anlageportfolios um Projekte im Bereich erneuerbare Energien kann neue Kunden anziehen und das Nachhaltigkeitsprofil der RBI verbessern. Nachhaltigkeitsbezogene Produkte: Das Angebot von grünen Anleihen, nachhaltigkeitsbezogenen Krediten und anderen umweltfreundlichen Finanzprodukten kann der steigenden Nachfrage umweltbewusster Kunden gerecht werden. Finanzierung von Energieprojekten: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Finanzierung von Infrastruktur für erneuerbare Energien, energieeffizienten Technologien und anderen nachhaltigen Initiativen. Beratungsdienste: Die Bereitstellung von Fachwissen und Beratungsdiensten für Unternehmenskunden beim Übergang zu nachhaltigen Energiepraktiken kann das Übergangsrisiko der Kunden verringern und das Nachhaltigkeitsprofil der RBI verbessern. Finanzielle Chancen Non-Retail; Retail; verwaltetes Vermögen Nachgelagert durch das Kreditgeschäft sowie durch das verwaltete Vermögen in Österreich Die RBI arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern, und ermöglicht ihren Kunden, privat und beruflich mehr zu erreichen. Mittel- bis langfristig Non-Retail- und Retail- Kund:innen E1 Klimawandel Klimaschutz Klimawandel Klimagerechte Geschäfts- tätigkeit Die Geschäftsaktivitäten der RBI belasten das Klima durch Treibhausgasemissionen (Scope 1 bis 3), die hauptsächlich aus dem Energieverbrauch, dem Materialverbrauch und Geschäftsreisen resultieren. Negative Auswirkungen Eigene Geschäftstätigkeit Nachhaltiges Wachstum: Nachhaltiges Geschäfts- wachstum und anhaltend rentables Geschäftsmodell Mittel- bis langfristig Mitarbei- ter:innen E1 Klimawandel Anpassung an den Klimawandel Klimawandel Anpassungs- risiken (natürliche und Governance- bezogene Risiken) Auswirkungen des Umbaus/der Renovierung von Gebäuden zur Anpassung an verschiedene klimatische Bedingungen; mögliche Auswirkung auf die Lebensdauer von Vermögenswerten; Energie- und Beschaffungskosten könnten beeinflusst werden. Negative Auswirkungen Eigene Geschäftstätigkeit Nachhaltiges Wachstum: Nachhaltiges Geschäfts- wachstum und anhaltend rentables Geschäftsmodell Mittel- bis langfristig Mitarbei- ter:innen E1 Klimawandel Energie Klimawandel Nachhaltige Geschäfts- tätigkeit Die Nutzung fossiler Brennstoffe trägt zur Emission von CO2 bei und verstärkt den Klimawandel. Als großer Marktteilnehmer kann die RBI ihren eigenen ökologischen Fußabdruck negativ beeinflussen, indem sie Energie aus fossilen Brennstoffen bezieht. Dieselben Kosten könnten stattdessen verwendet werden, um die wachsende Transformation hin zu erneuerbaren Energien zu unterstützen. Negative Auswirkungen Eigene Geschäftstätigkeit Nachhaltiges Wachstum: Nachhaltiges Geschäfts- wachstum und anhaltend rentables Geschäftsmodell Mittel- bis langfristig Mitarbei- ter:innen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht 70 ESRS-Thema ESRS-Unterthema RBI-Thema Kurzbezeich- nung IRO Beschreibung IRO IRO-Typ Geschäftsmodell Wertschöpfungs- kette Daraus resultierende strategische Entscheidungen Zeit- horizont Stakeholder E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen Auswirkungen auf den Zustand der Arten Biologische Vielfalt Biodiversität und Ökosysteme Durch ihre Finanzierungs- und Investmentaktivitäten trägt die RBI zur Zerstörung von Ökosystemen und dem Verlust der biologischen Vielfalt bei. Die von der UNEP FI formulierten Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB), zu denen sich die RBI im Jahr 2021 verpflichtet hat, betonen die Bedeutung der Biodiversität für die nachhaltige Entwicklung und die Resilienz der Ökosysteme und geben einen Zeithorizont bis 2030 für Maßnahmen vor. Je konsequenter Banken das verantwortungsbewusste Bankgeschäft vorantreiben, desto entscheidender ist es, der Biodiversität Priorität einzuräumen, da ihr Verlust irreversible Folgen hat und sogenannte verlorene Vermögenswerte nach sich ziehen kann, was die Stabilität der Investments beeinträchtigt. Der Schutz der biologischen Vielfalt steht im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen, der ökologischen Verantwortung und dem Ziel einer langfristigen Nachhaltigkeit. ESG-Ratingagenturen und das Carbon Disclosure Project heben die wesentlichen Auswirkungen der Biodiversität hervor und weisen auf ihre ökologische und gesellschaftliche Bedeutung hin. Tatsächliche negative Auswirkungen Nachgelagert Die RBI arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern, und ermöglicht ihren Kunden, privat und beruflich mehr zu erreichen. Mittel- bis langfristig E5 Kreislauf- wirtschaft Ressourcenzuflüsse Kreislauf- wirtschaft Ressourcen- nutzung Die RBI fördert die Nachhaltigkeit durch effektives Management der Ressourcenzuflüsse. Dies wird durch einen geeigneten Supplier Code of Conduct und die Priorisierung des Erwerbs von energieeffizienten IT-Geräten und Hardware für die Büros erreicht. Diese Maßnahmen gewährleisten einen effizienten und umweltfreundlichen Materialeinsatz. Potenzielle positive Auswirkungen Eigene Geschäftstätigkeit Nachhaltiges Wachstum: Nachhaltiges Geschäftswachstum und anhaltend rentables Geschäftsmodell Langfristig E5 Kreislauf- wirtschaft Ressourcenzuflüsse; Ressourcenabflüsse Kreislauf- wirtschaft Kreislauf- wirtschaft Durch ihre Finanzierungs- und Investmentaktivitäten in den Sektoren Immobilien (NACE 68), Landverkehr und Pipelines (NACE 49) sowie Energieversorgung (NACE 35) in Mittel- und Osteuropa trägt die RBI zum Abfallaufkommen und zur Umweltbelastung bei. Tatsächliche negative Auswirkungen Non-Retail; Retail; verwaltetes Vermögen Nachgelagert durch das Kreditgeschäft sowie durch das verwaltete Vermögen in Österreich Die RBI arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern, und ermöglicht ihren Kunden, privat und beruflich mehr zu erreichen. Kurzfristig S1 Eigene Arbeitskräfte Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit; Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen; Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz; Vielfalt Diversität, Gleichberech- tigung und Inklusion Inklusion und Zugehörigkeit, gesellschaft- liche Gleich- stellung; bessere Entscheidungs- findung Ein integratives Arbeitsumfeld ermöglicht allen Mitarbeitern, ihr individuelles Potenzial auszuschöpfen, was die Arbeitszufriedenheit und das persönliche Wachstum fördert. Die Förderung von Diversität eröffnet neue Perspektiven, verbessert die kulturelle Kompetenz und trägt zu einem gesunden sowie positiven Arbeitsumfeld bei. Mangelndes Management von Diversitätsaspekten kann zu Ausgrenzung, Diskriminierung und Motivationsverlust führen, was der Arbeitszufriedenheit und dem Wohlergehen schadet. Tatsächliche positive und/oder tatsächliche/ potenzielle negative Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE, in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit in der CEE-Region Als attraktiver Arbeitgeber auftreten und Förderung einer High-Performance-Kultur Kurz- bis mittelfristig Mitarbei- ter:innen S1 Eigene Arbeitskräfte Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit; Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Diversität, Gleichberech- tigung und Inklusion Strafen, Kosten, Umsatz Lohnunterschiede können Geldstrafen, Rechtsstreitigkeiten, eine hohe Fluktuation und Reputationsschäden zur Folge haben. Diskriminierung kann Geldstrafen und verpasste Umsatzchancen nach sich ziehen sowie Innovationen behindern. Das Fehlen eines angemessenen Verfahrens für Whistleblower kann zu Geldstrafen und finanziellen Verlusten führen. Potenzielle finanzielle Risiken Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE, in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit in der CEE-Region Als attraktiver Arbeitgeber auftreten und Förderung einer High-Performance-Kultur Mittel- bis langfristig Mitarbei- ter:innen S1 Eigene Arbeitskräfte Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Mitarbeiter- förderung Persönliche Entwicklung Umfassendes Lernen fördert die berufliche wie auch die persönliche Entwicklung und verbessert die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Tatsächliche positive Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE, in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit in der CEE-Region Menschen und Kultur: Attraktiver Arbeitgeber und High- Performance-Kultur Kurzfristig Mitarbei- ter:innen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht 71 ESRS-Thema ESRS-Unterthema RBI-Thema Kurzbezeich- nung IRO Beschreibung IRO IRO-Typ Geschäftsmodell Wertschöpfungs- kette Daraus resultierende strategische Entscheidungen Zeit- horizont Stakeholder S1 Eigene Arbeitskräfte Arbeitsbedingungen - Arbeitszeit; Gesundheitsschutz und Sicherheit Gesundheit Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit Gesundheitsfürsorge, Wohlbefinden und Sportangebote können die körperliche und geistige Gesundheit verbessern und so die allgemeine Produktivität sowie das langfristige Wohlbefinden steigern. Anhaltender Stress und sitzende Bürotätigkeiten können körperliche Beschwerden und psychische Probleme verursachen sowie die Produktivität mindern. Tatsächliche positive und tatsächliche/ potenzielle negative Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE, in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit in der CEE-Region Menschen und Kultur: Attraktiver Arbeitgeber und High- Performance-Kultur Kurz- bis mittelfristig Mitarbei- ter:innen S1 Eigene Arbeitskräfte Arbeitsbedingungen - Sozialer Dialog; Vereinigungsfreiheit Einbindung von Mitarbeitern Eine Stimme haben Die Einbindung der Mitarbeiter:innen fördert das Engagement und die Bindung, da Mitarbeiter ein Mitspracherecht erhalten und sichergestellt wird, dass sie gehört werden. Wird nicht auf die Bedürfnisse und Stimmungslage der Mitarbeiter:innen eingegangen, bleiben potenzielle Probleme möglicherweise ungelöst was sich negativ auf die Zufriedenheit auswirkt. Tatsächliche positive und potenzielle negative Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE, in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit in der CEE-Region Menschen und Kultur: Attraktiver Arbeitgeber und High- Performance-Kultur Kurz- bis mittelfristig Mitarbei- ter:innen S1 Eigene Arbeitskräfte Arbeitsbedingungen - Sichere Beschäftigung; Angemessene Entlohnung; Tarifverhandlungen; Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Beziehung zu den Mitarbeitern Beziehung zu den Mitarbeitern Eine sichere und flexible Arbeitsbeziehung verbessert die finanzielle Stabilität, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeiter. Zusatzleistungen für Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte fördern die Integration und das Engagement, was zu einem gesünderen Arbeitsumfeld beiträgt. Unsichere oder vorübergehende Beschäftigungsverhältnisse können Stress hervorrufen, die Lebensplanungssicherheit verringern und die Arbeitszufriedenheit mindern. Tatsächliche positive Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE, in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit in der CEE-Region Menschen und Kultur: Attraktiver Arbeitgeber und High- Performance-Kultur Kurz- bis mittelfristig Mitarbei- ter:innen S1 Eigene Arbeitskräfte Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Datenschutz Datenschutz Schutz personenbe- zogener Daten Ein ordnungsgemäßer Umgang im Hinblick auf den Datenschutz fördert das Vertrauen und stellt sicher, dass personenbezogene Informationen geschützt sind. Unzureichende Datenschutzpraktiken können Datenschutzverletzungen nach sich ziehen, was Stress verursacht und einen Vertrauensverlust zur Folge hat. Potenzielle negative Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE, in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit in der CEE-Region Menschen und Kultur: Attraktiver Arbeitgeber und High- Performance-Kultur Mittelfristig Mitarbei- ter:innen S2 Arbeitskräfte in der Wert- schöpfungskette Arbeitsbedingungen Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Gesundheits- schutz und Sicherheit, Arbeitsbedin- gungen, Nicht- diskriminierung Arbeitskräfte in der Wertschöp- fungskette, Schutz der Menschenrechte Durch ihre Finanzierungs- und Investmentaktivitäten trägt die RBI zu Missständen in Bezug auf die Gleichbehandlung, Arbeitsbedingungen und andere arbeitsbezogene Rechte bei, was potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, eine unangemessene Entlohnung und einen mangelnden Sozialschutz nach sich zieht. Potenzielle negative Auswirkungen Non-Retail; verwaltetes Vermögen Nachgelagert Starke Risiko-Governance Mittel- bis langfristig Arbeitskräfte in der Wertschöp- fungskette der Kunden der RBI S3 Betroffene Gemeinschaften Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Schutz der Menschenrechte betroffener Gemeinschaften Die RBI engagiert sich dafür, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Gemeinschaften durch verantwortungsvollen Finanzierungsrichtlinien und - praktiken, zu schützen. Durch den Ausschluss oder die Einschränkung der Finanzierung in Branchen wie Tabak, Glücksspiel und Verteidigung schützt die RBI die Gesundheit der Gemeinschaft und das Recht auf Leben. Darüber hinaus fördert RBI’s strenge Bewertung von Governance-Risiken, einschließlich Korruption und unethischen Praktiken bei Geschäftspartnern, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Diese Maßnahmen verbessern das Wohlbefinden der Gemeinschaft, unterstützen nachhaltige Entwicklung und fördern Vertrauen. Die Prinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen der UNEP FI, zu denen sich die RBI 2021 verpflichtet hat, betonen die Bedeutung der Menschenrechte für nachhaltige Entwicklung und die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen und leiten unser Vorgehen zusätzlich. Tatsächliche positive und potenzielle negative Auswirkungen Non-Retail; verwaltetes Vermögen Nachgelagert Starke Risiko-Governance Mittel- bis langfristig Betroffene Gemein- schaften der Kunden der RBI S3 Betroffene Gemeinschaften Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Soziale Finanzierungen Förderung gesellschaft- lichen Fortschritts und Reduzierung sozialer Ungleichheiten Durch ihre Finanzierungs- und Investmentaktivitäten fördert die RBI das Wohlergehen der Gemeinschaft durch den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung sowie einem Fokus auf der Schaffung von Arbeitsplätzen. Tatsächliche positive Auswirkungen Non-Retail Nachgelagert Nachhaltiges Wachstum: Nachhaltiges Geschäftswachstum und anhaltend rentables Geschäftsmodell Mittel- bis langfristig Betroffene Gemein- schaften der Kunden der RBI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht 72 ESRS-Thema ESRS-Unterthema RBI-Thema Kurzbezeich- nung IRO Beschreibung IRO IRO-Typ Geschäftsmodell Wertschöpfungs- kette Daraus resultierende strategische Entscheidungen Zeit- horizont Stakeholder S3 Betroffene Gemeinschaften Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften KMU- Finanzierungen Verringerung der sozialen oder regionalen Ungleichheiten Durch ihre Finanzierungs- und Investmentaktivitäten fördert die RBI das Wachstum von KMU, insbesondere solcher, die in unterentwickelten Regionen tätig sind und sich im Mehrheitsbesitz von Frauen befinden. Die RBI sieht darin auch eine Möglichkeit, dieses Geschäftspotenzial zu nutzen. Tatsächliche positive Auswirkungen und finanzielle Chancen Klein- und Mittelbetriebe, Retail Nachgelagert Nachhaltiges Wachstum: Nachhaltiges Geschäftswachstum und anhaltend rentables Geschäftsmodell Kurz- bis mittel- fristig Betroffene Gemein- schaften der Kunden der RBI S4 Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen Datenschutz, Cybersicherheit und Resilienz Datenschutz, Cybersicherheit und Resilienz 1) Transparenz in Bezug auf die Rechte von Datensubjekten und Vertrauen in das Finanzsystem 2) Vertrauensverlust, Missbrauch vertraulicher Informationen, und Nichtverfügbarkeit von Systemen und Dienstleistungen 3) Risiken: regulatorische Bußgelder und Sanktionen, Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust, negative Publicity, verringerte Kundenbindung und - akquise, Umsatzrückgang, höhere Versicherungsprämien, mangelnde Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes 1) Tatsächliche positive Aus- wirkungen 2) Potenzielle negative Auswirkungen 3) Potenzielle finanzielle Risiken Retail Eigene Geschäftstätigkeit Datenschutz und Kundenorientierung: Vertrauen und Zuverlässigkeit, Cybersicherheit: Geschwindigkeit und Anpassungsfähigkeit – Fähigkeit, sich rasch an schnell wandelnde Marktentwicklungen anzupassen und neue Technologien zügig anzuwenden 1+2) Kurz- bis mittel- fristig 3) Mittel- fristig Privatper- sonen (Verbrau- cher:innen) S4 Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen Zugang zu (hochwertigen) Informationen Verantwortliche Vermarktungs- praktiken Zugang zu (hochwertigen) Informationen 1) Verständnis von Finanzprodukten und -dienstleistungen, Finanzkompetenz, Fähigkeit, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen und Darlehen zurückzuzahlen; finanzielle Schäden für Verbraucher:innen 2) Regulatorische Bußgelder und Sanktionen, Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten, Kundenverlust, Umsatzrückgang 1) Tatsächliche positive und potenzielle negative Aus- wirkungen 2) Potenzielle finanzielle Risiken Retail Eigene Geschäftstätigkeit Nachhaltiges Wachstum/ Kundenorientierung und Effizienz 1) Kurz- bis mittel- fristig 2) Mittel- fristig Privat- personen (Verbrau- cher:innen) S4 Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen Nichtdiskrimi- nierung Nichtdiskrimi- nierung 1) Gleiche Chancen für alle und andererseits verringertes Chancenspektrum, finanzielle Nachteile, gesellschaftlicher Ausschluss 2) Marktanteilsverluste und Umsatzeinbußen; vermehrte Kreditausfälle und höhere Kreditverluste 1) Tatsächliche positive und potenzielle negative Aus- wirkungen 2) Potenzielle finanzielle Risiken Retail Eigene Geschäftstätigkeit Kundenorientierung: Erstklassiges Kundenerlebnis basierend auf hoher Datenqualität und einem tiefgreifenden Kundenverständnis 1) Kurz- bis mittelfristig 2) Mittel- fristig Privat- personen (Verbrau- cher:innen) S4 Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/ oder Endnutzer:innen: Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Zugang zu Produkten und Dienstleis- tungen Zugang zu Produkten und Dienstleist- ungen 1) Aufhebung von Barrieren (z. B. durch die/den EU/EWR) sorgt für Unabhängigkeit in Bezug auf Finanzangelegenheiten; Nutzung von Finanzprodukten schafft Chancen, wodurch die Stabilität und Integrität des Finanzsystems gewahrt wird. Umgekehrt: Diskriminierung (z. B. von digital nicht versierten Menschen), Vertrauensverlust, finanzielle Schäden für Verbraucher:innen 2) Marktanteilsverluste und Umsatzeinbußen; vermehrte Kreditausfälle und höhere Kreditverluste 1) Tatsächliche positive und potenzielle negative Aus- wirkungen 2) Potenzielle finanzielle Risiken Retail Eigene Geschäftstätigkeit Kundenorientierung: Erstklassiges Kundenerlebnis basierend auf hoher Datenqualität und einem tiefgreifenden Kundenverständnis 1) Kurz- bis mittelfristig 2) Mittel- fristig Privat- personen (Verbrau- cher:innen) G1 Unternehmens- führung Unternehmenskultur Corporate Governance und strenge Einhaltung ethischer Grundsätze Kultur der Integrität Die Förderung einer starken Kultur der Integrität ist entscheidend, um ein vertrauenswürdiges und sicheres Umfeld für die Mitarbeiter zu schaffen. Ethisches Verhalten sorgt dafür, dass sich die Mitarbeiter wertgeschätzt und respektiert fühlen, was ihr Wohlbefinden und ihre Arbeitszufriedenheit steigert. Es fördert auch eine positive Organisationskultur, die Verantwortung und Transparenz unterstützt. Ein robustes Integritätsrahmenwerk befähigt die Mitarbeiter, ethische Entscheidungen zu treffen, was zu ihrem beruflichen Wachstum beiträgt und faire Geschäftspraktiken fördert. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit von unethischem Verhalten, das Gemeinschaften schaden könnte. Eine schwache Kultur der Integrität kann hingegen zu interner Instabilität, geringerer Mitarbeitermoral und vermehrtem unethischem Verhalten führen, was sowohl das interne Umfeld als auch das gesellschaftliche Vertrauen und die ethischen Standards gefährdet. Positive und negative Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Retail, Non-Retail, verwaltetes Vermögen Eigene Geschäftstätigkeit, vor- und nachgelagert Governance: Starke Risiko- Governance Kurz- bis mittel- fristig Mitarbei- ter:innen, Privat- personen (Verbrau- cher:innen), Lieferanten, Öffentlichkeit .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht 73 ESRS-Thema ESRS-Unterthema RBI-Thema Kurzbezeich- nung IRO Beschreibung IRO IRO-Typ Geschäftsmodell Wertschöpfungs- kette Daraus resultierende strategische Entscheidungen Zeit- horizont Stakeholder G1 Unternehmens- führung Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Schutz von Hinweisgebern (Whistle- blowers) Geschützte Whistleblower Whistleblowing verbessert die Transparenz und Rechenschaftspflicht sowohl innerhalb als auch außerhalb der RBI und sorgt für die Wahrung einer guten Arbeitsethik. Ein angemessenes Management von Whistleblowing- und Vergeltungspräventionsverfahren ist entscheidend zur Vermeidung schwerer psychischer Belastungen. Bei unprofessionellem Umgang kann dies erhebliche Schäden für Whistleblower, einschließlich Mitarbeiter und andere Stakeholder, nach sich ziehen. Ein robuster Schutz für alle Whistleblower ist unerlässlich, um ein sicheres und ethisches Umfeld zu schaffen, in dem sich Einzelpersonen ermutigt fühlen, Fehlverhalten ohne Angst vor Vergeltung zu melden. Tatsächliche positive und negative Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit Governance: Starke Risiko- Governance Kurzfristig Mitarbei- ter:innen, Privat- personen (Verbrau- cher:innen), Lieferanten, Öffentlichkeit G1 Unternehmens- führung Korruption und Bestechung Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Korruptions- prävention Bei der RBI sind die effektive Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung grundlegend für die Aufrechterhaltung eines transparenten und verantwortungsvollen Arbeitsumfelds. Durch die Förderung einer Kultur der Integrität und umfassende Schulungen befähigt die RBI die Mitarbeiter, hohe ethische Standards einzuhalten und potenzielle Risiken zu erkennen. Dieser proaktive Ansatz hat einen erheblich positiven Einfluss auf die Gesellschaft. Tatsächliche positive Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit Governance: Starke Risiko- Governance Kurzfristig Mitarbei- ter:innen, Privat- personen (Verbrau- cher:innen, Lieferanten, Öffentlichkeit) G1 Unternehmens- führung Korruption und Bestechung Vorkommnisse Korruptions- vorkommnisse Das Versäumnis, faire Geschäftspraktiken zu fördern, das öffentliche Interesse zu schützen sowie Unabhängigkeit und die Einhaltung ethischer Standards sicherzustellen, kann das Vertrauen in die Branche untergraben, das öffentliche Vertrauen schädigen und zu einer ungerechten und ungleichen Gesellschaft beitragen. Dies würde sich negativ auf RBI’s Engagement für ethisches Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Organisation auswirken. Tatsächliche negative Auswirkungen Mitarbeiter:innen in Österreich und CEE in primär administrativen Funktionen und im Kundenservice Eigene Geschäftstätigkeit Mitarbei- ter:innen, Privat- personen (Verbrau- cher:innen), Lieferanten, Öffentlichkeit G1 Unternehmens- führung Unternehmens- spezifisch Geldwäscherei und Terrorismus- finanzierung Prävention von Geldwäscherei und Terrorismus- finanzierung Ein Missmanagement bei der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung kann einen Anstieg krimineller Aktivitäten und Terrorgefahren nach sich ziehen sowie die öffentliche Sicherheit und die Wirtschaft gefährden. Umgekehrt erhöht ein effektiver Umgang die öffentliche Sicherheit und stärkt die Wirtschaft. Tatsächliche positive und negative Auswirkungen Retail, Non-Retail, verwaltetes Vermögen Eigene Geschäftstätigkeit Governance: Starke Risiko- Governance Kurzfristig Öffentlichkeit G1 Unternehmens- führung Politisches Engagement Politisches Engagement Ermöglichung fundierter politischer Entscheidungen und Branchen- einblicke Politisches Engagement versetzt Banken in die Lage, fundierte Informationen und Argumente zur Verfügung zu stellen, die den Gesetzgebern helfen, komplexe Sachverhalte zu verstehen und Entscheidungen im besten Interesse der Gesellschaft zu treffen. Dieses Mitwirken trägt nicht nur zu günstigen politischen Entscheidungen bei, sondern stärkt auch den Ruf der RBI, da hierin ihr Engagement für gesellschaftliche Belange zum Ausdruck kommt. Potenzielle positive Auswirkungen Eigene Geschäftstätigkeit Governance: Starke Risiko- Governance Mittel- fristig Öffentlichkeit G1 Unternehmens- führung Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken Fairer Partner für Lieferanten Fairer Partner für Lieferanten, die hohe ESG- Standards unterstützen Transparente Partnerschaften und die Wahrung fairer Zahlungspraktiken sorgen für eine stabile und positive Zusammenarbeit zwischen der RBI und ihren Lieferanten. Die Berücksichtigung von ESG-bezogenen Kriterien im Onboarding- und Auswahlprozess fördert das Engagement der Lieferanten und stellt hohe soziale und ökologische Standards sicher. Ein effektives Lieferantenmanagement in den Bereichen IT, Consulting und Facility Management wirkt sich in erheblichem Maße auf die verantwortungsbewussten Geschäftspraktiken aus. Potenzielle positive Auswirkungen Lieferanten Vorgelagert Effizienz/nachhaltiges Wachstum Mittel- fristig Öffentlichkeit Die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit ergab, dass der Großteil der Auswirkungen, Risiken und Chancen das Kreditportfolio, das Investmentportfolio und das verwaltete Vermögen betrifft. Weitere Einzelheiten zur Wertschöpfungskette der RBI finden sich im Kapitel Definition der Wertschöpfungskette. Das Ergebnis stellt insofern keine Neuerung für die RBI dar, als frühere Wesentlichkeitsbeurteilungen, die auf der Grundlage international anerkannter Kriterien und Nachhaltigkeitsstandards sowie aktuell geltender Gesetze und Vorschriften durchgeführt wurden, bereits gezeigt haben, dass verantwortungsbewusste Investments und Finanzierungen in Bezug auf eine breite Palette an ESG-Themen wesentlich zur Wertschöpfung oder -minderung für die Stakeholder beitragen. Die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit wird jährlich im Rahmen eines Prozesses aktualisiert und bei Bedarf in den kommenden Jahren überarbeitet. Ist ein Thema aktuell nicht wesentlich, kann sich dies in der Zukunft ändern. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 74 Konzernlagebericht Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung widmet sich jenen Themen, welche die RBI als wesentlich identifiziert hat, die die Erwartungen ihrer Stakeholder reflektieren und die Schwerpunkte ihres Engagements bildeten. Das Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit wird herangezogen, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit zu ermitteln und zu bewerten, und dient als Grundlage für die gesamte Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen. Mit dieser Bewertung ist sichergestellt, dass die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung alle Themen und Unterthemen mit den größten aktuellen bzw. potenziellen positiven und negativen Auswirkungen abdeckt, die mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten und Dienstleistungen der RBI zusammenhängen. Dies schließt Auswirkungen ein, die unmittelbar der RBI im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zuzuschreiben sind, sowie Auswirkungen, zu denen die RBI durch Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen beiträgt. Ebenso werden die Risiken und Chancen dargelegt, die für die RBI in Zusammenhang mit diesen Sachverhalten relevant sind oder aus ihrer Geschäftstätigkeit oder ihren Beziehungen erwachsen. Die erste Bewertung der doppelten Wesentlichkeit im Einklang mit den ESRS erfolgte im Rahmen von Workshops von September 2023 bis Juni 2024. Das Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit wurde gesondert für die eigene Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette durchgeführt. Durch dieses Verfahren sollten die Auswirkungen, die direkt mit dem eigenen Bankgeschäft der RBI verbunden sind, von jenen Auswirkungen getrennt werden, die die RBI über ihre Wertschöpfungskette verursacht. Für die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit bewerteten interne Expert:innen direkte Auswirkungen und ermittelten relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb ihrer Fachbereiche. Externe Stakeholder wurden viele Jahre lang über verschiedene Kanäle in die Wesentlichkeitsanalyse der RBI eingebunden. Die RBI ist zum Beispiel in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen vertreten, darunter insbesondere in Arbeitsgruppen zu den Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft, um wesentliche Themen zur Nachhaltigkeit zu erörtern. ESG-Expert:innen überwachen kontinuierlich Entwicklungen zu ESG-bezogenen Themen, die die Wesentlichkeitsbewertung der RBI beeinflussen. Dieses Vorgehen wird auf Konzernebene von der RBI und EU-Tochterbanken durchgeführt, die ihre eigenen CSRD-Berichte veröffentlichen. Ermittlung von ESRS-Berührungspunkten Eigene Geschäftstätigkeit Die Erstbewertung der eigenen Geschäftstätigkeit basierte auf der Liste potenziell wesentlicher Themen gemäß ESRS 1 AR 16 und wurde um unternehmensspezifische Themen erweitert. Hierzu gehörten zehn Themen (fünf Umweltthemen, vier Sozialthemen und ein Governance-Thema) und die jeweiligen Unterthemen sowie Unter-Unterthemen. Alle internen Stakeholder wurden in einzelnen Workshops mit den ESRS vertraut gemacht und erhielten eine Einführung in die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit. Ziel war, den Expert:innen zu ermöglichen, die Longlist zu überprüfen und sie auf Grundlage ihrer Expertenmeinung zu ergänzen. Die Liste relevanter Berührungspunkte für die RBI wurde von den internen Stakeholdern der RBI überprüft und, falls notwendig, angepasst. In anschließenden Workshops wurde die bereits mit Vorschlägen von Nachhaltigkeitsexpert:innen der RBI versehene Liste zusammen mit den zuständigen Abteilungen vervollständigt bzw. um potenziell wesentliche oder unternehmensspezifische Themen ergänzt. Sofern kein Berührungspunkt ermittelt wurde, wurde das Thema für die RBI als nicht wesentlich erachtet und dies entsprechend dokumentiert. Die internen Stakeholder aus unterschiedlichen Bereichen mit ESG-Fachwissen sind für folgende Themen zuständig und führten die Wesentlichkeitsanalyse durch: · Compliance · Corporate Citizenship / Spenden, Corporate Volunteering · Datensicherheit / Risikomanagement / DSGVO · Finanzielle Inklusion / Finanzmarktwissen · Group People, Culture and Organization · Betriebsökologie / Facility Management · Lobbytätigkeiten / Politisches Engagement / Marketing · Beschaffung / Lieferkettenmanagement · Risiko-Controlling · Ausgewählte Tochterunternehmen · Betriebsrat / Arbeitnehmervertreter:innen · Nachhaltige Finanzierung .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht75 Die wesentliche Zuständigkeit für die Bewertung der doppelten Wesentlichkeit oblag dem Team für das CSRD- Umsetzungsprojekt, in dem Finanz- und Nachhaltigkeitsexpert:innen zusammenarbeiten. Benchmarkanalyse Ebenso erfolgte eine Benchmarkanalyse, in deren Rahmen Nachhaltigkeitsinformationen (Websites, nichtfinanzielle Erklärungen) neun europäischer Banken vergleichbarer Größe in Bezug auf ihren Umgang mit diesen Themen analysiert wurden. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden dokumentiert, um zusätzliche Berührungspunkte und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen für den Finanzsektor zu ermitteln. Künstliche Intelligenz (KI) Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde KI in den ESG-Entscheidungsprozessen eingesetzt. Dieses Pilotprojekt umfasste eine sprachmodellgestützte Analyse von externen sowie internen Informationen auf Grundlage der CSRD, darunter Berichte der RBI und separate Berichte der fünf Tochterbanken in der EU. Einbezogen wurden ausschließlich öffentlich zugängliche Dokumente und Quellen – unter Verwendung allgemeiner Internetquellen. Ziel dieses Pilotprojekts war es, zusätzliche Hinweise zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen für die RBI zu erhalten. Die Ergebnisse wurden verwendet, um die interne Bewertung der doppelten Wesentlichkeit der RBI zu validieren. Bewertungsworkshops In anschließenden Bewertungsworkshops wurde die Liste der Berührungspunkte zusammen mit den zuständigen Abteilungen um potenziell wesentliche oder unternehmensspezifische Themen ergänzt. Die Teilnehmenden wurden zu Beginn der Workshops in das Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit nach den ESRS eingeführt. Im Rahmen dieser Einführung wurden die Bewertungsmethodik und die Zusammensetzung der zur Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Themen zugrunde gelegten Skalen ausgearbeitet. Bei tatsächlichen negativen Auswirkungen richtete sich die Wesentlichkeit nach dem Schweregrad der Auswirkungen, bei potenziellen negativen Auswirkungen nach dem Schweregrad und der Eintrittswahrscheinlichkeit der Auswirkungen. Für den Schweregrad der Auswirkungen wurden Faktoren wie Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit sowie Eintrittswahrscheinlichkeit herangezogen. Dabei wurde eine vierstufige Skala von eins (sehr niedrig) bis vier (hoch) verwendet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Nachhaltigkeitsthemas wurde ebenfalls mithilfe einer vierstufigen Skala von eins (sehr unwahrscheinlich) bis vier (wahrscheinlich) im Hinblick auf Risiken, Chancen und potenzielle Auswirkungen bewertet. Diese Wahrscheinlichkeitsskala wurde auch für die Eintrittswahrscheinlichkeit finanzieller Wesentlichkeit und die Wesentlichkeit der Auswirkungen verwendet. Für potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte wurde die Bewertung auf die gleiche Weise durchgeführt wie für die tatsächlichen Auswirkungen, und zwar im Einklang mit ESRS 1 Absatz 48. Die Wahrscheinlichkeit wurde durch die potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte nicht angewandt. Sofern die Menschenrechte für das Thema relevant waren, wurden sie für Berechnungszwecke automatisch als wahrscheinlich betrachtet. Ein Nachhaltigkeitsaspekt gilt unter finanziellen Gesichtspunkten als wesentlich, wenn er wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen nach sich zieht bzw. wenn diese zu erwarten sind. Bei dieser Bestimmung wurden Faktoren wie die fortgesetzte Ressourcennutzung, die Abhängigkeit von Beziehungen und andere Aspekte herangezogen, die den künftigen Wert des Unternehmens beeinflussen. Für Risiken und Chancen, die für die RBI als relevant erachtet werden, wurde der Zeithorizont für potenzielle Eintritte festgelegt, bevor analysiert wurde, wie sich diese Risiken und Chancen auf die herangezogenen Faktoren auswirken könnten. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Im Rahmen der Workshops wurden die ermittelten ESRS-Themen anschließend auf ihre positiven und negativen Auswirkungen hin bewertet, wobei jede Auswirkung zusätzlich im Hinblick auf potenzielle und tatsächliche Auswirkungen bewertet wurde. Tatsächliche Auswirkungen sind diejenigen, die bereits eingetreten sind, wohingegen potenzielle Auswirkungen diejenigen sind, die künftig eintreten könnten. Zunächst wurden der Ursprung der Auswirkungen (ob direkt oder indirekt durch die RBI verursacht), der Ort (wo die erwartete Auswirkung eintreten könnte) und der Zeithorizont, innerhalb dessen die Auswirkungen eintreten dürften, bewertet. Anschließend wurde zur Bestimmung des Ausmaßes eine quantitative Bewertung durchgeführt. Wertschöpfungskette Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen Die Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen des Portfolios erfolgte mithilfe des Impact Analysis Tool der United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI). Dieses in Zusammenarbeit mit den Unterzeichnern der Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft und den UNEP FI-Mitgliedsbanken entwickelte Tool bietet einen Rahmen für die Bewertung der mit Finanzportfolios verbundenen Auswirkungen. Durch die Verwendung dieser Methodik bewertet die RBI die indirekten Auswirkungen ihres Portfolios auf Prioritäten im Nachhaltigkeitsbereich im Einklang mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Für die Analyse wurde das Portfolio der RBI nach Geschäftsfeldern – Non-Retail, Retail und verwaltetes Vermögen – segmentiert und auf Basis von Wirtschaftszweigen (NACE), Land der Geschäftstätigkeit, ausstehender Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD) und Buchungsland beschrieben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 76 Konzernlagebericht Um zu bewerten, wie sich diese Portfolioelemente auf Nachhaltigkeitsthemen auswirken, werden Kartierungen der UNEP FI verwendet, um sektorspezifische und geografische Daten mit ESRS-Unterthemen zu verknüpfen. Die Kartierung der Auswirkungen auf den Sektor zeigt, wie Wirtschaftszweige bestimmte Impact-Bereiche positiv oder negativ bzw. direkt oder indirekt beeinflussen. Diese Impact-Bereiche werden dann ESRS-Unterthemen zugeordnet, um die Auswirkungen des Portfolios mit den ESRS-Standards zu verknüpfen. Die Kartierung nach länderspezifischen Bedürfnissen erweitert die Analyse um eine geografische Komponente und trägt dazu bei, Nachhaltigkeitsthemen nach regionaler Bedeutung zu priorisieren. Während nach den ESRS-Standards sowohl die tatsächlichen als auch die potenziellen Auswirkungen zu untersuchen sind, die mit den direkten und indirekten Auswirkungen der UNEP FI übereinstimmen könnten, konzentriert sich die Analyse durch die RBI ausschließlich auf die direkten Auswirkungen. Diese Entscheidung ermöglicht eine klarere Übersicht über die unmittelbaren Auswirkungen des Portfolios, wohingegen die allgemeine Analyse auf die indirekten Auswirkungen gemäß den ESRS aus Sicht der RBI beschränkt ist. Bei der Berechnung der Auswirkungen werden drei Kennzahlen angewandt: Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit. Mit dem Ausmaß wird die finanzielle Risikoexposition (EAD) von Sektoren angegeben, die sich über die UNEP FI-Impact-Bereiche direkt auf ESRS-Unterthemen auswirken. Mit dem Umfang wird das Ausmaß unter Berücksichtigung der geografischen Relevanz angepasst, wobei Länderspezifika zum Ausdruck kommen, die die Priorität jedes Themas beeinflussen. Die Unabänderlichkeit liefert eine qualitative Bewertung der Umkehrbarkeit oder Dauerhaftigkeit dieser Auswirkungen, wobei höhere Werte auf Sektoren oder Regionen verweisen, in denen es schwierig ist, die Auswirkungen abzumildern. Diese drei Kennzahlen – Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit – münden in einen allgemeinen Impact-Score für jedes ESRS- Unterthema. Der Score dient als Grundlage für die Analyse der doppelten Wesentlichkeit gemäß den ESRS-Leitlinien. Dabei wird eine Wesentlichkeitsschwelle von zwei Dritteln (66,7 Prozent) angewandt, um zu ermitteln, welche ESRS-Themen als wesentlich aufzufassen sind und priorisiert werden sollten. Der quantitative Score kann durch Verwendung qualitativer Inputs wie Stakeholder-Feedback oder Hintergrundinformationen ebenfalls angepasst werden, sodass eine ganzheitlichere Bewertung der indirekten Auswirkungen des Portfolios sichergestellt ist. Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit Finanzielle Wesentlichkeit der Risiken in der Wertschöpfungskette Gemäß ESRS sind Angaben über die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und dessen vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, einschließlich seiner Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferkette, offenzulegen. Die finanzielle Wesentlichkeit von Risiken wird auf der Grundlage einer Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem potenziellen Ausmaß der finanziellen Effekte bewertet. Für die Eintrittswahrscheinlichkeit werden Faktoren wie die aktuellen und künftigen Rechtsvorschriften sowie reputationsbezogene Erwägungen berücksichtigt. Die RBI verwendet für die Zwecke der CSRD die Ertragsabhängigkeit der nachgelagerten Wertschöpfungskette der RBI, um das Ausmaß der finanziellen Wesentlichkeit der themenbezogenen Standards und Unterthemen zu bewerten. Sofern die Ertragsabhängigkeit eines themenbezogenen Standards über zehn Prozent beträgt und eine Auswirkung wahrscheinlich ist, liefert dies die Bestätigung der finanziellen Wesentlichkeit. Der Ertragsabhängigkeitsquotient ist definiert als (Erträge aus Krediten bzw. Veranlagungen mit erheblichen Auswirkungen) dividiert durch (Betriebserträge und Rückführung von Zins- und Gebührenausgaben). Die Erträge aus Krediten bzw. Veranlagungen mit erheblichen Auswirkungen umfassen derzeit die folgenden Positionen: · Zinserträge aus Geschäften mit Nicht-Finanzunternehmen · Zinserträge aus Retail-Hypothekarkrediten · Provisionserträge aus Geschäften mit Nicht-Finanzunternehmen · Provisionserträge aus Investmentfonds/Pensionsfonds Eine finanzielle Wesentlichkeit in der Wertschöpfungskette trifft derzeit auf Klimawandel (E1) zu. Finanzielle Wesentlichkeit der Chancen in der Wertschöpfungskette Aufgrund der Bedeutung der nachhaltigen Geschäftstätigkeit im Rahmen des ESRS-Standards E1 – Klimawandel und S3 – Betroffene Gemeinschaften zeigt sich, dass Geschäftschancen für die RBI als finanziell wesentlich ermittelt werden. Daher integriert die RBI nachhaltige Geschäftspraktiken in ihre Kernaktivitäten, was nicht nur Risiken mindert, sondern auch Geschäftschancen eröffnet. Validierung der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit Die vorläufigen Ergebnisse wurden zu Beginn des Validierungsprozesses vom Team des CSRD-Umsetzungsprojekts mit sektorspezifischen Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI) und des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) verglichen. Dies beinhaltete die Analyse des GRI-Standards für den Finanzdienstleistungssektor und der SASB-Standards für den Finanzsektor, die Vermögensverwaltung und Verwahrung, Geschäftsbanken, Konsumentenfinanzierung und Hypothekenfinanzierung umfassten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht77 Das Ergebnis der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit wurde vom operativen Lenkungsausschuss unter der Leitung des CFO akzeptiert. Neben Entscheidungen zu einigen unternehmensspezifischen Fragestellungen wurde für die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit (Risiken und Chancen) eine allgemeine Schwelle von 0,66 festgelegt, die von der Bewertung verschiedener Kriterien abgeleitet wurde. Überstieg die Wesentlichkeit der Auswirkungen und/oder die finanzielle Wesentlichkeit eines ESRS-Themas diese Schwelle, wurde sie für die RBI als wesentlich erachtet und in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung für 2024 einbezogen. Der Prozess und die Ergebnisse der Bewertung der direkten doppelten Wesentlichkeit wurden zusammen mit der Bewertung der indirekten doppelten Wesentlichkeit (siehe Punkt 2.2) vorgelegt und vom Vorstand bei einer Sitzung am 23. Jänner 2024 und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats am 20. Februar 2024 genehmigt. Am 16. April 2024 wurde dem Vorstand eine Aktualisierung der Ergebnisse der Bewertung der direkten doppelten Wesentlichkeit vorgelegt. Die Zusammenfassung des Ergebnisses der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit ist in Kapitel SBM-3 dargelegt: SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell. Themenbezogene Angabepflichten Klimawandel Eigene Geschäftstätigkeit Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen Im Hinblick auf die eigene Geschäftstätigkeit der RBI bedeutet der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit, die Auswirkungen der eigenen Aktivitäten eines Unternehmens auf die Umwelt und die Auswirkungen von Umweltproblemen auf das jeweilige Unternehmen zu verstehen und zu berücksichtigen. Der wichtigste Wesentlichkeitsindikator der RBI ist das Volumen der absoluten Treibhausgasemissionen (Scope 1-3), die durch verschiedene Aktivitäten wie Energieverbrauch und Geschäftsreisen verursacht werden. Diese Emissionen wirken sich nachteilig auf das Klima aus und werden folglich berücksichtigt, auch wenn der wesentliche Schwerpunkt auf den von der RBI finanzierten Emissionen (aufgrund ihres wesentlich höheren Gewichts) bleibt. Da die Veränderungen des Weltklimas weitreichende Folgen haben, die über die Landesgrenzen hinausgehen, gibt es im Zusammenhang mit dem Inside-out-Ansatz keine regionale Begrenzung der Auswirkungen. Die Folgen der Treibhausgasemissionen auf das Klima sind zwar ausschließlich negativ, lassen sich aber z. B. durch Aspekte wie die Nutzung erneuerbarer Energien oder das Fördern von Energieeffizienz abmildern. Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit Die Risiken der operativen Tätigkeiten stehen mit den Umweltbelangen, die in der CSRD geregelt werden, in engem Zusammenhang. Größtes Risiko für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ist die mangelnde Bereitschaft von Unternehmen, dem Klimawandel entgegenzuwirken, was zu einem Anstieg der globalen Erderwärmung mit den bereits bekannten negativen Auswirkungen führt. Neben dem externen Umweltrisiko unterliegen die RBI und ihre Betriebsstandorte physischen, regulatorischen und reputationsbezogenen Risiken (Outside-in-Perspektive). So können im Bereich der physischen Risiken Naturkatastrophen zu Immobilienschäden führen. Durch die richtige Standortwahl sowie eine geeignete Sachversicherung (Anpassungsstrategie) werden diese Risiken minimiert. Diese Risiken werden gemanagt, indem das interne und externe Umfeld laufend beobachtet und Fachexpert:innen bei der Maßnahmensteuerung hinzugezogen werden. Risiken werden dann als wesentlich eingestuft, wenn sie die Erreichung der mittel- bis langfristigen Klimaziele der RBI gefährden – dazu zählt insbesondere der Energieverbrauch – oder wenn sie von den Stakeholdern als solche eingestuft werden. Beispiele für gesetzte Maßnahmen sind aktuell stark auf den Bereich Energie fokussiert und umfassen u. a. gezielte Erhöhungen der Energieeffizienz oder auch bauliche Veränderungen an Gebäudehüllen. Die physischen Risiken des Klimawandels – wie etwa größere und häufigere Temperaturschwankungen – führen oft zu höheren Betriebskosten, z. B. durch erhöhten Kühlbedarf. Das Risikomanagement basiert auf einer Kombination von Bottom-up- und Top-down-Ansatz, bei dem auch alle Mitarbeiter:innen eine wesentliche Rolle bei der Risikominimierung im jeweiligen Arbeitsbereich spielen. Die RBI leistet durch konkrete Schritte im Bereich des Umweltmanagements einen positiven Beitrag für die Gesellschaft. So hilft die RBI mit, die Ziele der UN-Klimakonferenz in Paris (Conference of the Parties 21) zu erreichen, indem sie auf die Senkung der Treibhausgasemissionen hinarbeitet und den Wirtschaftszweig der erneuerbaren Energien fördert. 2024 wurde die Methodik der SBTi für die Neuberechnung der Konzernziele für die eigene Geschäftstätigkeit verwendet, um mit dem 1,5-Grad-Ziel gemäß der Anforderung der CSRD in Einklang zu stehen. Aufgrund des sich vergrößernden Konsolidierungskreises und der steigenden Zahl von Datenpunkten, die für den CO2-Fußabdruck herangezogen werden, wurde 2024 als neues Basisjahr für die Berechnung der neuen Emissionsreduktionsziele der RBI festgelegt. Die beständige Steuerung durch KPIs in Bereichen wie Geschäftsreisen und Energieverbrauch stellt für die RBI eine besondere Chance in Bezug auf die Umweltauswirkungen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit dar. Darüber hinaus werden Reputationsrisiken minimiert, und die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels wird erhöht. Neue Kooperationen in Forschung und · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 78 Konzernlagebericht Entwicklung und Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen können ebenfalls dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern. Wertschöpfungskette Bewertung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken Als Ergänzung zu der mit dem UNEP FI Portfolio Impact Analysis Tool durchgeführten Impact-Analyse (siehe Kapitel: Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen) und im Einklang mit dem EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken (Erwartungen 7.2 und 7.31) wurde eine erweiterte jährliche Risikobewertung für die Treiber der Klima- und Umweltrisiken in den Risikorahmen der RBI integriert. Wenngleich in der UNEP FI Portfolio-Impact-Analyse auch die Inside-out-Perspektive berücksichtigt wird, liegt der Schwerpunkt der nachstehenden Wesentlichkeitsbewertung auf der Outside-in-Perspektive, d. h. auf der Frage, wie sich die Klima- und Umweltrisiken auf das Risikoprofil der RBI auswirken. Bei der Inside-out-Perspektive würde zusätzlich geklärt werden, wie sich die Tätigkeiten der RBI nach außen hin auswirken (einschließlich der Berechnung der finanzierten Emissionen sowie der Frage, wie wissenschaftsbasierte Ziele den Inside-out-Impact messen und mindern). Um den Schweregrad des Umweltrisikos aus den relevanten Übertragungskanälen im derzeitigen Portfolio und über unterschiedliche Zeithorizonte hinweg zu ermitteln, wurde der zusätzliche Prozess der Bewertung des Klima- und Umweltrisikos eingerichtet. Bei diesem multidimensionalen Ansatz werden berücksichtigt: · Unterschiedliche individuelle Treiber der Klima- und Umweltrisiken (physisches Risiko, Übergangsrisiko, andere Umweltrisiken) · Die Auswirkungen aller Treiber der Klima- und Umweltrisiken über risikoabhängige Übertragungskanäle, bewertet für jede Risikoart (Kredit-, Markt-, operationelles und Liquiditätsrisiko) · Die Auswirkungen unter verschiedenen Szenarien für das Übergangsrisiko (siehe Kapitel Klimastresstests). Individuelle Treiber der Klima- und Umweltrisiken Übergangsrisiko Da unter dem Übergangsrisiko die Risikokategorien im Zusammenhang mit dem Anpassungsprozess hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu verstehen sind, sind Treiber der Übergangsrisiken klimabedingte Veränderungen, die Übergangsrisiken erzeugen, erhöhen oder verringern könnten. Dazu gehören Veränderungen der Politik, der Gesetze und Vorschriften, technologische Veränderungen und Stimmungsumschwünge am Markt sowie bei den Kunden, wobei jeder dieser Risikofaktoren den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ermöglichen, beschleunigen, verlangsamen oder unterbrechen kann. Bei den Übertragungskanälen handelt es sich um Kausalketten. Sie erklären, wie die Treiber des Klimarisikos finanzielle Risiken hervorrufen, die Auswirkungen auf Banken haben, sei es direkt oder indirekt durch ihre Vertragsparteien, die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte und die Volkswirtschaften, in denen sie tätig sind. Die RBI hat die Übertragungskanäle im Einklang mit dem Bericht des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) Climate- related risk drivers and their transmission channels (April 2021) identifiziert: · Kreditrisiko Das Kreditrisiko steigt, wenn die Treiber des Klimarisikos zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Kreditnehmer:innen, Rückzahlungen vorzunehmen und ihre Schulden zu bedienen (Ertragseffekt), oder der Fähigkeit der Bank, den Wert eines Kredits bei einem Zahlungsausfall vollständig zurückzuerlangen (Vermögenseffekt), führen. Für das Firmenkundenportfolio werden beispielsweise makroökonomische und klimabedingte Risikofaktoren wie CO2-Steuer und Aufwendungen für das Emissionshandelssystem (ETS) herangezogen. Diese Faktoren dienen dazu, sektorspezifische Prognosen zu Produktions- und Betriebskosten zu erstellen, die auf die Finanzkennzahlen der Kreditnehmer wie Betriebseinnahmen, Betriebskosten und zusätzliche Kosten für den grünen Wandel, verteilt werden. Die prognostizierten Finanzzahlen werden herangezogen, um die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit in den Ratingmodellen der RBI für die Wesentlichkeitsbewertung unter den verschiedenen vorstehend beschriebenen Übergangsszenarien zu simulieren. Für Retail-Kund:innen stellen Faktoren wie Energiekosten und Inflation, die durch Übergangszenarien bedingt sind, eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Der Übertragungskanal des Übergangsrisikos auf das Kreditrisiko wird auch mittels Szenarioanalyse beurteilt und fließt ebenso in die Wesentlichkeitsanalyse ein (für weitere Details der Szenarioanalyse siehe Kapitel Klimastresstest). In der Wesentlichkeitsanalyse werden dabei die geringere Rentabilität der Unternehmen, negative Vermögenswertentwicklungen sowie geringeres Vermögen der privaten Haushalte berücksichtigt. · Marktrisiko Die Treiber des Klima- und Umweltrisikos können erheblichen Einfluss auf den Wert von finanziellen Vermögenswerten haben. Durch übergangsbedingte Veränderungen der Politik im öffentlichen Sektor, technologischen Fortschritt und Änderungen in der Anlegerstimmung können sich Einschätzungen über die künftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Wert von Sach- oder Finanzanlagen ändern. Dies kann negative Preisschocks und einen Anstieg der Marktvolatilität bei gehandelten Vermögenswerten zur Folge haben. Der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft kann sich beispielsweise auf die Rohstoffmärkte auswirken. Besonders betroffen sind fossile Brennstoffe, die anfällig auf Übergangsrisiken reagieren. Das .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht79 Übergangsrisiko kann auch dazu führen, dass die Korrelationen zwischen Vermögenswerten nicht mehr bestehen, wodurch die Wirksamkeit von Absicherungsgeschäften sinkt und die Fähigkeit der Banken, ihre Risiken aktiv zu steuern, beeinträchtigt wird. Die Auswirkungen des Übergangsrisikos auf das Marktrisiko werden anhand einer intern entwickelten Methode bewertet. Sie erstreckt sich auf Emittenten aus dem Unternehmens- und dem staatlichen Sektor, je nachdem, welches Risikoniveau den jeweiligen Positionen zugeordnet wird (nach dem NACE-Code bzw. der Branche oder dem Land des Emittenten). Unternehmensrisiken sind mit NACE-Codes bzw. Branchen verknüpft, und Risikoniveaus werden auf Grundlage des Anteils der jeweiligen Branche an den gesamten Treibhausgasemissionen des Risikolandes zugewiesen. Staatsanleihen werden mit Ländern verknüpft, und Risikoniveaus basieren auf den folgenden Faktoren: Treibhausgasemissionen der Branche, Bruttowertschöpfung, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungskosten, Umweltsteuern und Betriebsüberschuss und Selbstständigeneinkommen (netto). Die Wesentlichkeit des Marktrisikos wird auf Grundlage des Gesamtverlusts in Bezug auf das harte Kernkapital (CET1) der RBI bewertet. · Liquiditätsrisiko Aus der Perspektive des Liquiditätsrisikos kann das Übergangsrisiko des Klimawandels die Zuflüsse aus Kreditrückzahlungen der Kunden (aufgrund der gesunkenen Bonität) und den Wert der Wertpapiere im Liquiditätspuffer beeinflussen, obwohl erwähnt werden sollte, das solche Beobachtungen in der Vergangenheit bzw. im Geschäftsjahr 2024 nicht verzeichnet wurden. Verbindlichkeiten und Retail-Kredite gelten nicht als anfällig für das Übergangsrisiko. Wird unterstellt, dass sich das Übergangsrisiko über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten erstreckt (d. h. eine vergleichsweise langsame Veränderung des Rechtsrahmens), gelten die Auswirkungen auf das Liquiditätsrisiko als vernachlässigbar, da zu erwarten ist, dass die Bilanz der RBI der Veränderung sukzessive Rechnung trägt. Sollte der Zeitraum, in dem das Risiko tatsächlich eintritt, jedoch unter drei Monaten liegen, sind die Auswirkungen konkreter und werden, was die Wertminderung der Wertpapiere des Liquiditätspuffers und – im Hinblick auf das Kreditrisiko – den Rückgang der Zuflüsse aus Krediten aufgrund höherer Ausfallquoten betrifft, unter Zugrundelegung derselben Annahmen wie beim Marktrisiko ermittelt. Die Wesentlichkeit wird basierend auf den relativen Auswirkungen der Wertminderungen des Liquiditätspuffers auf den Überlebenshorizont (Time to Wall) bewertet. · Operationelles Risiko Unternehmen sowie Banken sind unter Umständen einem wachsenden Risiko im Zusammenhang mit der rechtlichen und regulatorischen Compliance sowie von Prozess- und Haftungskosten in Bezug auf klimasensitive Investments und Unternehmen ausgesetzt. Durch klimabezogene Klagen könnten Unternehmen und Banken für früheres Umweltverhalten zur Rechenschaft gezogen und zugleich das künftige Verhalten dadurch gesteuert werden. Die Auswirkungen dieses Übertragungskanals wurden anhand des bestehenden Rahmens für die operationellen Risiken bewertet, da die derzeit erwarteten Verluste durch eine Analyse historischer Daten sowie die Ermittlung von Trends und zukunftsgerichteten Ansätzen gemessen werden. Zusätzlich werden im Greenwashing-Szenario höhere Compliance- sowie höhere Rechtskosten simuliert. Das operationelle Risiko wird auf Basis des Verlusts im Verhältnis zum Umsatz der RBI bewertet. Physische Risiken Treiber des physischen Risikos sind Veränderungen sowohl des Wetters als auch des Klimas. Diese dürften über einen längeren Zeithorizont hinweg zunehmen, sofern der Übergang zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft nicht gelingt (z. B. sofern das Hot- House-World-Szenario, d. h. ein Szenario mit hohen Emissionen, eintritt). Physische Risiken lassen sich untergliedern in akute Risiken, d. h. Risiken im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen, und chronische Risiken, die mit schrittweisen Klimaveränderungen einhergehen: · Als akute physische Risiken gelten in der Regel u. a.: Überschwemmungen, Waldbrände und Stürme, einschließlich Orkanen, Wirbelstürmen und Taifunen sowie extreme Niederschläge. · Chronische physische Risiken umfassen steigende Meeresspiegel, steigende Durchschnittstemperaturen und Wasserstress. Längere Phasen erhöhter Temperaturen können auch zu weiteren chronischen Klimaereignissen wie Wüstenbildung führen. Gleichermaßen könnten sich längere Phasen erhöhter Durchschnittstemperaturen auf das Ökosystem und insbesondere die Landwirtschaft auswirken. Wie sich physische Risiken auf Volkswirtschaften auswirken, hängt von der geografischen Lage ab, da die spezifischen Klimamuster und Entwicklungsstadien der einzelnen Regionen unterschiedlich sind. Alle diese Gefahren werden über risikospezifische Übertragungskanäle über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont (siehe Kapitel Zeithorizonte) im Rahmen des geordneten Szenarios und des Hot-House-World-Szenarios bewertet, und zwar auf Grundlage einer Karte des physischen Risikos, mit Informationen über die gefahrenbezogene Anfälligkeit und die Auswirkungen für jeden relevanten geografischen Standort. · Kreditrisiko Die Treiber des physischen Risikos wirken sich hauptsächlich auf das Kreditrisiko von Banken aus, und zwar über deren Vertragsparteien. Das physische Kapital von Haushalten, Unternehmen und Staaten (Wohngebäude, Lagerbestände, Immobilien, Ausrüstung oder Infrastruktur) kann durch physische Gefahren beschädigt oder zerstört werden. Derartige Schäden oder Verluste mindern den Wert der betroffenen Objekte und folglich des Vermögens der betreffenden Vertragspartei. Die · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 80 Konzernlagebericht Treiber des physischen Risikos können sich auch negativ auf die Cashflows der betroffenen Unternehmen auswirken, da beschädigtes physisches Kapital, wie wertgeminderte Mietobjekte und Fabriken, weniger Erträge generiert. Aber nicht nur akute physische Risiken, sondern auch chronische physische Risiken wie steigende Meeresspiegel können Schäden verursachen. Die Wesentlichkeit dieses Übertragungskanals wird durch Zuordnung des Portfolio-Exposures zu einer Karte des physischen Risikos unter verschiedenen Übergangsszenarien (geordnet, ungeordnet, Hot House) bewertet, während die Bewältigungskapazität auf Landesebene (INFORM-Risikomodell) berücksichtigt wird. Zusätzlich zur Wesentlichkeitsanalyse wird mittels Stresstest (siehe Kapitel Klimastresstests) der mögliche finanzielle Effekt durch Veränderungen der Immobilienwerte bei einem Extremereignis (beispielsweise einer 100-Jahres-Flut) beurteilt. In Einklang mit den internen Richtlinien der RBI für Risikobeurteilungen fließen die Ergebnisse des Stresstests nicht in die Wesentlichkeitsanalyse ein, bestätigen jedoch die Beurteilung (niedriger finanzieller Effekt) und werden in der Säule-2-Kapitalberechnung berücksichtigt. · Marktrisiko Das physische Risiko kann plötzlich eintreten, schwerwiegend ausfallen und aufgrund der Vernetzung sozioökonomischer und finanzieller Systeme Folgewirkungen über Regionen und Sektoren hinweg haben. Durch den Klimawandel bedingte physische Risiken können zu Schwankungen der Marktpreise führen. So sinken beispielsweise die Aktienkurse, wenn die Vermögenswerte oder die Produktionskapazitäten eines Unternehmens etwa durch häufigere und schwerere Wetterereignisse zerstört werden. Angesichts der Unsicherheit über den Eintrittszeitpunkt, den Schweregrad und das betroffene geografische Gebiet künftiger schwerer Wetterereignisse oder anderer Naturkatastrophen kann die Volatilität an den Finanzmärkten steigen. Ist also ein physisches Risiko gegeben, kann ein klassischer Risikofaktor (z. B. ein Aktienkurs oder ein Wechselkurs) dadurch stärker schwanken als in der Vergangenheit oder besonders hohe Ausschläge aufweisen, sodass der Wert des gehandelten Finanzinstruments sinkt. Dieser Übertragungskanal wird durch Zuordnung des Marktrisikos zu einer Karte des physischen Risikos - erneut unter den Übergangsszenarien (geordnet, ungeordnet, Hot House) - bewertet, während historische Verluste und die Auswirkungen auf das BIP Berücksichtigung finden. · Liquiditätsrisiko Hier gelten ähnliche Überlegungen wie beim Übergangsrisiko. Erstreckt sich das Risikoereignis über einen längeren Zeitraum oder hat es keine unmittelbaren Auswirkungen, ist der Einfluss dieses Risikos auf das Liquiditätsrisiko vernachlässigbar. Sofern akute klimabedingte physische Risiken eintreten, könnte dies folgende Auswirkungen haben: · Wertminderung der Wertpapiere des Liquiditätspuffers (entsprechend der Bewertung des Marktrisikos) · Sinkende Zuflüsse aus Krediten aufgrund der höheren Ausfallquote und höhere Verlängerungsrate in Verbindung mit höheren Abhebungen von Darlehen aus Kreditlinien Kund:innen, auch im Retail-Segment, nutzen Darlehen zur Deckung von Schäden, die durch das Ereignis verursacht wurden. Aufgrund der Notwendigkeit, vom Ereignis verursachte Schäden zu decken, kommt es zu Abflüssen aus den Verbindlichkeiten der Kund:innen. Diese Auswirkung ist nicht unmittelbar zuordenbar, denn wenn eine Bank über einen erheblichen Marktanteil und einen breit gefächerten Kundenkreis verfügt, werden Kund:innen, die von dem Ereignis in Mitleidenschaft gezogen wurden, höchstwahrscheinlich Zahlungen an andere Kund:innen leisten müssen (z. B. würden Retail-Kund:innen mit beschädigten Häusern nun Baumaterialien benötigen). Darüber hinaus können die Auswirkungen vorübergehender Natur sein, sofern die Zuflüsse zum Kundenportfolio aus der Versicherungsdeckung schon relativ rasch nach der potenziellen Abnahme in den Verbindlichkeiten erfasst werden. Die Bewertung der Wesentlichkeit dieses Übertragungskanals erfolgte anhand einer Analyse der Auswirkungen auf den Liquiditätspuffer unter verschiedenen Zins- und Kreditspread-Schocks in verschiedenen Übergangsszenarien, abgeleitet aus dem regionsabhängigen physischen Risiko-Score. · Operationelles Risiko Physische Gefahren können in Form des operationellen Risikos unmittelbare Auswirkungen auf Banken haben. Wenn z. B. physische Ereignisse zu Störungen der Transporteinrichtungen und Telekommunikationsinfrastruktur führen, kann dies eine Minderung der operationellen Fähigkeiten von Banken nach sich ziehen. Zur Bewertung der Auswirkungen dieses Übertragungskanals wurden die Treiber des physischen Risikos auch auf die Bewertung und das Szenario für das operationelle Risiko übertragen. In diesem Szenario werden die Kosten des Business Continuity Managements mithilfe der Szenariomethode gemessen, d. h. es wird angenommen, dass das physische Risiko potenzielle Business-Continuity-Management-Ereignisse auslösen kann. (Die Szenariobeschreibungen könnten dabei wie folgt lauten: unternehmenskritischer Standort steht nicht zur Verfügung oder IT-Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung der IT-Systeme.) Sowohl die Konzernzentrale als auch die Rechenzentren wurden vom externen Datenanbieter in Bezug auf die genannten Klima- und Umweltrisikotreiber bewertet. Bei dieser Szenarioanalyse haben sich keine schwerwiegenden Auswirkungen durch diese spezifischen Risikotreiber ergeben. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht81 Ergebnisse der Bewertung des klimabedingten Risikos Die anhand der vorstehend beschriebenen Methode durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse mit Stichtag 30. Juni 2024 ergab lediglich für das Kreditrisiko und das operationelle Risiko auf lange Sicht (über zehn Jahre) ein moderates Übergangsrisiko. Die Übertragung anderer Übergangsrisiken und physischer Risiken auf die Indikatoren für Markt- und Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko und Kreditrisiko wurde für die RBI als gering eingeschätzt. Wesentlichkeitsanalyse für Klima und Umwelt Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Kreditrisiko Übergangsrisiko Niedrig Niedrig Mäßig Physisches Risiko Niedrig Niedrig Niedrig Marktrisiko Übergangsrisiko Niedrig Niedrig Niedrig Physisches Risiko Niedrig Niedrig Niedrig Operationelles Risiko inkl. Reputationsrisiko Übergangsrisiko Niedrig Niedrig Mäßig Physisches Risiko Niedrig Niedrig Niedrig Liquiditätsrisiko Übergangsrisiko Niedrig Niedrig Niedrig Physisches Risiko Niedrig Niedrig Niedrig Die Schwellenwerte der Wesentlichkeitsanalyse werden individuell nach Risikoart festgelegt. Beim Kreditrisiko wird der Effekt des Übergangsrisiko aus der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kunden in den verschiedenen Übergangszenarien im Vergleich zu den aktuellen Werten hergeleitet. Beim physischen Risiko wird der Schwellenwert individuell für jedes mögliche Ereignis (z. B. Flut, Waldbrände) festgelegt und der finale Effekt stellt eine Kombination aus der Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses und der Widerstandsfähigkeit eine Region dar. Beim Marktrisiko wird der mögliche Verlust in Relation zum Gesamtkapital gesetzt. Beim operationellen Risiko wird der geschätzte Verlust in die Übergangs- sowie in den physischen Risikoszenarien absolut gegen einen Schwellenwert gemäß dem internen operationellen Risikomanagement-Framework der RBI bewertet. Für die Bewertung des Liquiditätsrisikos wiesen alle Szenarien und Risikotreiber eine niedrige Wesentlichkeit auf. Da Klima- und Umweltrisiken eine niedrige Wesentlichkeit aufweisen und die wichtigsten Übertragungskanäle für das Liquiditätsrisiko Markt- und Kreditrisiken sind, ist gegenwärtig nur die Wesentlichkeitsbewertung Bestandteil des ILAAP (Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung). Dennoch erwägt die RBI die Integration eines Stressszenarios für Klima- und Umweltrisiken im Rahmen des Umfangs des Liquiditätsrisikos. Um das Risiko in Zusammenhang mit Ertragsabhängigkeit (parallel zur Auswirkung auf die Risikoparameter) weiter zu berücksichtigen, wurde die ICAAP-Risikobewertung (Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals) um Risikoindikatoren zu den Erträgen aus Branchen mit hohem Beitrag zum Klimawandel erweitert. Gemäß den ersten Ergebnissen ist der Beitrag zu den Erträgen der RBI aus relevanten Branchen (moderat) wesentlich (über zehn Prozent). Allerdings wurde dabei nicht berücksichtigt, inwieweit die Kunden bereits einen Übergangsplan besitzen. Um das Risiko durch Ertragsabhängigkeit zu mindern, sind folgende Initiativen relevant: · Der Dialog mit Kund:innen zu bestehenden oder geplanten Übergangsplänen hat für die RBI 2024 und 2025 hohe Priorität. Relevante KRIs (Key Risk Indicators) wurden in die Datensammlung von Übergangsplänen von Firmenkunden aufgenommen. · Konzernweite Höchstwerte für finanzierte Emissionen und die Angleichung von Übergangszielen (Abstand zum Szenario der Netto-Null-Emissionen bis 2050) wurden festgelegt. · Die Senkung der Emissionsintensität ist ausschlaggebend für die Überwachung der Fortschritte bei der Ökologisierung der Geschäftstätigkeit der RBI. Dies wird bereits von KRIs der Risikobewertung abgedeckt, auch wenn dies nur in geringem Maße zur Wesentlichkeit beiträgt. · Die Sicherheiten der RBI müssen eine bestimmte Energieeffizienz aufweisen, um im Hinblick auf ESG-Kriterien, denen ab 2024 eine niedrige Wesentlichkeit bescheinigt wurde, eine zufriedenstellende Qualität aufzuweisen. Zudem werden die ESG-Scores für quantitative und qualitative Indikatoren gemäß der Beschreibung im Kapitel zum ESG- Kunden-Score in der allgemeinen Risikobewertung der RBI berücksichtigt. Die ESG-Scores werden im Rahmen des Kreditvergabeprozesses beim üblichen Bonitätsratingprozess generiert, sofern aufgrund unerwünschter Ereignisse keine Ad- hoc-Überprüfung ausgelöst wird. Obschon die aggregierte Bewertung der ESG-Risiken 2024 – bei der alle oben genannten Faktoren einbezogen sind – im Vergleich zu 2023 gestiegen ist, blieb sie für die RBI niedrig. Das Ergebnis der Bewertung fließt in die ESG-Geschäftsstrategie ein. Es wird erwartet, dass die Methoden und Input-Parameter für die Risikobewertung in den nächsten Jahren im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung spezieller und allgemeiner Methoden weiter verfeinert werden. Weitere Information betreffend physisches Risiko und Übergangsrisiko bzw. Energieeffizienz und finanzierte Emissionen finden sich hier: E1-9: Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen und E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 82 Konzernlagebericht Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Wesentlichkeitsbewertung sozialer Risiken Neben der dargelegten Bewertung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken (vgl. Kapitel Bewertung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken) deckt die allgemeine Bewertung der ESG-Risiken auch soziale Risiken ab. Diese beziehen sich auf die eigenen Arbeitskräfte, auf menschenrechtliche Belange und andere soziale Themen. Die RBI plant, die Übertragungskanäle von sozialen Risiken auf die traditionellen aufsichtsrechtlichen Risikotypen (Kreditrisiko, Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und Reputationsrisiko) im Jahr 2025 mittels Stresstest- Analyse-Rahmen weiter zu evaluieren. Im Geschäftsjahr 2024 wurde das soziale Risiko hauptsächlich durch den S-Score (als Teil des ESG-Scores) gemessen und die Überwachung von Obligos mit niedrigerem S-Score durchgeführt (siehe Kapitel ESG-Kunden- Score). Mithilfe der sozialen Komponente des ESG-Scores wurden auch die sozialen Risiken in der Risikobewertung der RBI über den kurzfristigen Zeithorizont als wesentlich eingestuft. Diese Einstufung blieb im Vergleich zu 2023 unverändert. Die qualitative Dimension des sozialen Risikos der Kreditkunden wurde – ausgehend von niedrig im Jahr 2023 – nunmehr als niedrig bis moderat bewertet. Das qualitativ niedrige bis moderate Risiko wurde erfasst, zumal die Bewertung und Bewältigung sozialer Risiken Bestandteil dieses internen ESG-Frameworks ist. Die soziale Komponente des ESG-Scores wird in der Regel während des üblichen Bonitätsratingprozesses bei der Kreditvergabe generiert – mit Ad-hoc-Überprüfungen bei unerwünschten Ereignissen. Da soziale Risikofaktoren, einschließlich Migration, demografischer Trends, Veränderungen der Erwerbsbevölkerung und technologischer Fortschritt, keine plötzlichen Schocks, sondern schrittweise und systematische Veränderungen verursachen, werden sie in Zusammenhang mit dem Liquiditätsrisiko aus heutiger Sicht nicht als relevant eingestuft. Die Entwicklung von sozialen Risiken (S-Risiken) wird vom Group Risiko-Controlling regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) an das Group Risiko-Komitee berichtet, zur Zeit auf Basis des Exposure-gewichteten S-Scores. Einmal im Jahr werden ESG-Risiken auch gesamthaft als Fokusthema an den Aufsichtsrat der RBI AG berichtet. Darüber hinaus ergibt das aggregierte ESG-Risiko in der Konzernbewertung 2024 für die RBI ein niedriges Risiko. Biologische Vielfalt und Ökosysteme Um Auswirkungen und Abhängigkeiten zu analysieren, setzte die RBI das Encore-Tool ein. Da es sich in dieser Phase um eine hochrangige Bewertung handelt, konzentrierte sich die RBI auf die Ermittlung von Abhängigkeiten. Für eine umfassendere Berechnung beabsichtigt die RBI jedoch, den PBAF-Standard zu nutzen. Die wichtigsten Abhängigkeiten stehen in Zusammenhang mit Wasser, Hochwasser-/Sturmschutz, Stabilisierung des Erdreichs (Erdrutsch) und Dienstleistungen zur Klimaregulierung des Ökosystems. Abhängigkeiten wurden auf Grundlage einer Matrix zwischen hohen Auswirkungen und Exposition auf Branchenebene priorisiert. Die Ergebnisse des Tools werden durch eine umfassende Analyse auf Branchen- und Kundenebene ergänzt. Über das weitere Vorgehen wird 2025 entschieden (auch unter Verwendung der bereits vorhandenen internen Bewertung der physischen Risiken). Die entsprechenden Schritte werden sich ebenfalls mit der Arbeit decken, die die RBI als Fallstudienpartner beim CircHive-Projekt (ein Projekt, das Unternehmen und dem öffentlichen Sektor helfen wird, den Wert der Natur zu erkennen, zu messen und darüber zu berichten), durchführt. IRO-2: In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Branchenunabhängige Standards Offenlegungspflichten Seitenreferenz Auslassungen/Erläuterungen ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-1: Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärungen 34 BP-2: Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen 35 GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 39 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 48 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 49 GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht 53 GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 53 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 57 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger 62 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 68 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 74 IRO-2: In ESRS enthaltene von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht83 Branchenunabhängige Standards Offenlegungspflichten Seitenreferenz Auslassungen/Erläuterungen E1 Klimawandel GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 49 E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz 265 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 68 ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen 74 E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 269 E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien 277 E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 285 E1-5: Energieverbrauch und Energiemix 287 E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 288 E1-7: Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften — Nicht wesentlich, daher nicht veröffentlicht. E1-8: Interne CO2-Bepreisung — Nicht wesentlich, daher nicht veröffentlicht. E1-9: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen 292 E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell — Keine Ziele festgelegt; die RBI wird sich in den Jahren 2025 und 2026 auf die Festlegung von Biodiversitätszielen konzentrieren. ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 68 ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 74 E4-2: Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 295 E4-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 296 E4-4: Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 296 Nach Fertigstellung der Biodiversitätsrichtlinie, die dazu dient, Risiken und Chancen zu identifizieren und Maßnahmen festzulegen, wird sich die RBI auf die Definition von Zielen für 2025 und 2026 konzentrieren. E4-5: Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen 296 Nach Fertigstellung der Biodiversitätsrichtlinie, die dazu dient, Risiken und Chancen zu identifizieren und Maßnahmen festzulegen, wird sich die RBI auf die Definition von Zielen für 2025 und 2026 konzentrieren. E4-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen — schrittweise Anwendung E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 74 E5-1: Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 297 E5-2: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 297 E5-3: Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 298 E5-4: Ressourcenzuflüsse 299 E5-5: Ressourcenabflüsse 299 E5-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft — schrittweise Anwendung S1 Eigene Belegschaft ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger 62 ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 68 und 300 S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft 302 S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 307 S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können 308 S1-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 308 S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 313 S1-6: Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens 314 S1-7: Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens 314 S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 315 S1-9: Diversitätsparameter 315 S1-10: Angemessene Entlohnung 315 S1-11: Sozialschutz 315 S1-12: Menschen mit Behinderungen 315 S1-13: Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung 316 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 84 Konzernlagebericht Branchenunabhängige Standards Offenlegungspflichten Seitenreferenz Auslassungen/Erläuterungen S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit 316 S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 316 S1-16: Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 316 S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 317 S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger 62 ESRS 2 SBM-3: Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 68 S2-1: Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 318 S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 321 S2-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 321 S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 322 S2-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 324 S3 Betroffene Gemeinschaften ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger 62 ESRS 2 SBM-3: Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 68 und 326 S3-1: Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften 327 S3-2: Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen 331 S3-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können 331 S3-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 331 S3-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 333 S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger 62 ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 68 und 335 S4-1: Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen 340 S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen 350 S4-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können 352 S4-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze 353 S4-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 358 G1 Unternehmenspolitik ESRS 2 GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 39 ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 74 G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur 361 und 363 G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten 365 G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 366 G1-4: Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle 369 G1-5: Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 369 G1-6: Zahlungspraktiken 371 Für die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit (Risiken und Chancen) wurde eine allgemeine Schwelle von 0,66 festgelegt, die von der Bewertung verschiedener Kriterien abgeleitet wurde. Überstieg die Wesentlichkeit der Auswirkungen und/oder die finanzielle Wesentlichkeit eines ESRS-Themas diese Schwelle, wurde sie für die RBI als wesentlich erachtet und in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung für 2024 einbezogen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht85 Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Sustainable Finance Disclosure Regulation Säule-3-Referenz Benchmark- Verordnungs-Referenz EU-Klima- gesetz- Referenz Referenz ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen § 21(d) Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind § 21(e) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht § 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen § 40(d) i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnun g (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II BP-1: Allgemeine Grundlagen zur Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Governance SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien § 40(d) ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen § 40(d) iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1, Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak § 4(d) iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1, Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Nicht anwendbar ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 § 14 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten EU- Referenzwerten ausgenommen sind § 16(g) Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnun g (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 RBI Pillar 3-Bericht ESRS E1-4 THG- Emissionsreduktionsziele § 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnun g (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 RBI Pillar 3-Bericht ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) § 38 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht anwendbar ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix § 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 E1-5: Energieverbrauch und Energiemix ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren § 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht anwendbar · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 86 Konzernlagebericht Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Sustainable Finance Disclosure Regulation Säule-3-Referenz Benchmark- Verordnungs-Referenz EU-Klima- gesetz- Referenz Referenz ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen § 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnun g (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen § 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnun g (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO2 -Gutschriften § 56 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 Nicht relevant ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken § 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II; Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II E1-9: Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko § 66(a); ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden § 66(c) Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnun g (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko E1-9: Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts der Immobilien nach Energie- effizienzklassen § 67(c) Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnun g (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten E1-9: Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen § 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II Phase-in ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird § 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1, Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen § 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E3-1 Spezielle Strategie § 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 § 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers § 28(c) Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten § 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS 2- IRO 1 - E4 § 16(a)i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht87 Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Sustainable Finance Disclosure Regulation Säule-3-Referenz Benchmark- Verordnungs-Referenz EU-Klima- gesetz- Referenz Referenz ESRS 2- IRO 1 - E4 § 16(b) Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS 2- IRO 1 - E4 § 16(c) Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft § 24(b) Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 Derzeit gibt es keine Richtlinien, die direkt auf nachhaltige Land- oder Landwirtschaftspraktiken abzielen. ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere § 24(c) Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 Derzeit gibt es keine Richtlinien, die direkt auf nachhaltige Land- oder Landwirtschaftspraktiken abzielen. ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung § 24(d) Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 Derzeit gibt es keine Richtlinien, die direkt auf nachhaltige Land- oder Landwirtschaftspraktiken abzielen. ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle § 37 (d) Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 Nicht wesentlich ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle § 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 Nicht wesentlich ESRS 2- SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit § 14(f) Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich ESRS 2- SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit § 14(g) Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik § 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 RBI Group Human Rights Policy ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden § 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II RBI Group Human Rights Policy ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels § 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 RBI Group Human Rights Policy ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen § 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 Betriebsvereinbarungen ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden § 32 (c) Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle § 88(b) und (c) Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II S1-14: Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage § 88(e) Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 S1-14: Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle § 97(a) Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II S1-16: Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane § 97(b) Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 S1-16: Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung § 103(a) Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien § 104(a) Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II; Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS 2 - SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette § 11(b) Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 Nicht wesentlich · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 88 Konzernlagebericht Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Sustainable Finance Disclosure Regulation Säule-3-Referenz Benchmark- Verordnungs-Referenz EU-Klima- gesetz- Referenz Referenz ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik § 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 S2-1: Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette § 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 S2-1: Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien § 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 Allgemeiner Ansatz der RBI im Hinblick auf das Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden § 19 Delegated Regulation (EU) 2020/1816, Annex II Allgemeiner Ansatz der RBI im Hinblick auf das Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette § 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte § 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 S3-1: Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien § 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 S3-1: Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten § 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 S3-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern § 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien § 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten § 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 S4-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption § 10(b) Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht anwendbar ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) § 10(d) Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 Nicht anwendbar ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften § 24(a) Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung § 24(b) Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht89 Umweltbezogene Informationen Regulatorische Offenlegungspflicht gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie- Verordnung Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU Regulation 2020/852) legt einen EU-weiten Rahmen fest, nach dem Investor:innen und Unternehmen beurteilen können, ob bestimmte Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Artikel 8 der EU-Taxonomie- Verordnung verlangt von Unternehmen, die unter die Richtlinie 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 fallen, welche die EU Verordnung 537/2014, die Richtlinie 2004/109/EG, die Richtlinie 2006/43/EG und die Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSRD) ändert, Informationen darüber zu veröffentlichen, wie und in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gemäß der Taxonomie-Verordnung qualifiziert sind. Demnach ist die RBI verpflichtet, die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftstätigkeiten für 2024 offenzulegen. Maßstab und Reporting-Kennzahl für die Taxonomiekonformität ist die Green Asset Ratio (GAR). Sie beschreibt den Anteil des grünen taxonomiekonformen Geschäfts der RBI an den erfassten Aktiva. Allerdings basierten die von den Banken für 2023 offengelegten GARs größtenteils auf dem Retail-Obligo sowie auf dem allgemeinen Obligo mit Nicht-Finanzunternehmen, die der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU hinsichtlich der Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (Non-Financial Reporting Directive, NFRD; jetzt CSRD) unterlagen. Beispielsweise wurden Kredite an kleinere Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen 2023 bei der Berechnung nicht berücksichtigt und flossen auch nicht in die Offenlegungen für 2024 ein, was je nach den Tätigkeitsschwerpunkten einer Bank zu einem stark verzerrten Bild führen kann. Zudem berücksichtigt die GAR nicht, dass der Fokus der RBI auf der wirtschaftlichen ESG-Transformation ihrer Kunden lag. Die RBI unterstützte vor allem Unternehmen, die bereits den Pfad der Nachhaltigkeit eingeschlagen hatten, deren Transaktionen aber noch nicht vollständig grün im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung waren. Das Zusammenarbeit der RBI mit Kunden in Bezug auf die EU-Taxonomie umfasst die Aufklärung über das Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten, die für den Sektor relevant sind, und dessen Bedeutung für die Konformität von Investitionen mit den Umweltzielen der EU aus der Perspektive von Finanzinstituten. Die Expert:innen der RBI unterstützen Kunden, insbesondere Kunden aus den Bereichen Immobilien und Elektrizitätsversorgung, indem sie ihnen Leitlinien geben, wie ihre Aktivitäten die Kriterien der Taxonomie erfüllen können, wodurch der Zugang zu nachhaltiger Finanzierung ermöglicht und die Transparenz erhöht wird. I. Rechtlich verpflichtende Offenlegungsbestimmungen Die RBI legte alle anwendbaren Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) gemäß der Delegierten Verordnung über die Offenlegungspflichten (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021) offen. Diese Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates, indem sie den Inhalt und die Darstellung der von Unternehmen offenzulegenden Informationen spezifiziert, die den Artikeln 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen und sich auf ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten beziehen, und die Methodik zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten festlegt. Die Offenlegung dieser quantitativen KPIs wurde zur Erläuterung und zum besseren Verständnis durch qualitative Angaben gemäß Anhang XI der Delegierten Verordnung über die Offenlegungspflichten ergänzt. Die RBI veröffentlichte für das Jahr 2024 Informationen zur Taxonomiekonformität in Bezug auf die ersten beiden Umweltziele – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – sowie zur Taxonomiefähigkeit hinsichtlich aller sechs Umweltziele. Eine Übersicht der relevanten Kennzahlen und Meldebögen, welche im Einklang mit Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung und der Delegierten Verordnung zur Offenlegung für 2024 bereitgestellt werden, siehe im Kapitel: Übersicht relevanter Kennzahlen und Meldebögen. Die Werte für die Haupt-KPI GAR-Bestand und die zusätzliche KPI GAR-Zuflüsse sind unten dargestellt. Green-Asset-Ratio-Bestand und -Zuflüsse Umsatz GAR KPI CapEx GAR KPI 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Haupt-KPI GAR-Bestand 0,39% 0,42% 0,81% 0,71% Zusätzliche KPI GAR-Zuflüsse 0,31% 0,43% 0,63% 0,78% II. Detaillierte Angaben zu Meldebögen und erfassten Risikopositionen sowie Informationen zu Datenquellen und aktuellen Dateneinschränkungen Alle EU-Taxonomie-Verordnungs-KPIs für 2024 wurden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben gemäß der Delegierten Verordnung über die Offenlegungspflichten sowohl auf umsatzbasierten als auch auf investitionsbasierten (CapEx) Informationen der Kund:innen der RBI ermittelt. Für 2024 wird die Taxonomiekonformität für die ersten beiden Umweltziele – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – angegeben, während die Taxonomiefähigkeit für alle sechs Umweltziele ermittelt wird, einschließlich der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes von Wasser- und Meeresressourcen, des Übergangs zu · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 90 Konzernlagebericht einer Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie des Schutzes und der Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Weiters werden, wie in der Delegierten Verordnung zur Offenlegung gefordert, Informationen zu finanzierten Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Atomkraft und Gas ausgewiesen. Einzelheiten zu den Berechnungen in Übereinstimmung mit der qualitativen Offenlegung, wie in Anhang XI der Delegierten Verordnung zur Offenlegung gefordert, werden unten einzeln für jede KPI dargestellt. Der Ansatz der RBI zur Ermittlung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, Vermögenswerten und Wirtschaftssektoren (Meldebögen 0-2) Zur Ermittlung der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten der RBI wurde das Bankbuch der RBI herangezogen. Darin wurden die gesamt erfassten Aktiva gemäß den Anforderungen der vollständigen GAR-Offenlegung identifiziert. Ausgeschlossen wurden dabei Risikopositionen gegenüber Zentralbanken, supranationalen Emittenten, Staaten und zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte. Die nun verbliebenen erfassten Vermögenswerte bildeten den Nenner in der Formel zur Berechnung der GAR. Im Zähler für die Berechnung der GAR stehen die gesamten taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschafts- tätigkeiten. Sie wurden definiert als erfasste Aktiva, die zusätzlich zu einer der folgenden Kategorien gehören: · Taxonomiefähige und taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten von CSRD-Unternehmen Die Offenlegung erfolgte gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung über die Verpflichtung zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen gemäß Artikel 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und die damit verbundenen Berichte bestimmter Unternehmensformen, zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates. Während diese Artikel für 2023 in der NFRD festgelegt waren, basierte die Offenlegung für 2024 auf der CSRD die die entsprechenden Artikel 19a und 29a ersetzte. · Taxonomiefähige und taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Retail-Bereich · Taxonomiefähige und taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften · Zur Veräußerung gehaltene Immobiliensicherheiten, die durch Inbesitznahme im Austausch gegen Schuldenerlass erlangt wurden Vom Zähler ausgeschlossen wurden zudem Derivate (nicht zu Handelszwecken gehalten), kurzfristige Interbankenkredite, Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte sowie sonstige Vermögenswerte (z. B. Geschäfts- oder Firmenwert, Rohstoffe), wobei sie aber bei der Berechnung des Nenners für die GAR berücksichtigt wurden. Weiters wurden keine Risikopositionen gegenüber Nicht-EU- sowie gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt. Wenn der Verwendungszweck auf Transaktionsebene bekannt war und mit den definierten Wirtschaftstätigkeiten der EU- Taxonomie-Verordnung bzw. der ergänzenden Delegierten Verordnungen übereinstimmte – zum Beispiel ein Immobilienkredit (Erwerb von und Eigentum an Gebäuden) –, berücksichtigte die RBI Risikopositionen in dem Maße, wie für die zugrunde liegende Transaktion eine Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität nachgewiesen werden konnte. Falls sich eine Transaktion für mehr als ein Umweltziel qualifizierte, ordnete die RBI die Transaktion oder einen angemessenen prozentualen Anteil dem relevantesten Ziel zu, um eine Doppelzählung zu vermeiden. Die Entscheidung, welches Umweltziel als das relevanteste angesehen wird, wird auf Grundlage von Expertenmeinungen im Rahmen der Bewertung getroffen und sollte den Zweck der Transaktion widerspiegeln. Bei Transaktionen für allgemeine Zwecke – etwa die Gewährung eines Betriebsmittelkredits – berücksichtigte die RBI die relevanten Taxonomie-KPIs zur Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität, welche von den Gegenparteien bereitgestellt oder offengelegt wurden. Die Erhebung der relevanten Taxonomie-KPIs für zweckungebundene Transaktionen, einschließlich Investitions(CapEx)- und Umsatz(Turnover)-KPIs in Bezug auf nicht-finanzielle Gegenparteien sowie die taxonomiespezifischen KPIs für finanzielle Gegenparteien erfolgte intern über ein Projekt zur Datenerhebung sowie ergänzend über einen externen Datenanbieter. Für 2024 werden erstmals KPIs von Finanzunternehmen zur Taxonomiekonformität in Bezug auf die ersten beiden Umweltziele aufgenommen, sowie KPIs von Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen zur Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der vier neuen Umweltziele. Beide wurden erstmals im vorangegangenen Geschäftsjahr berichtet. KPIs zur Taxonomiekonformität hinsichtlich der vier neuen Umweltziele werden von Nicht-Finanzunternehmen für 2024 berichtet. Finanzunternehmen müssen diese KPIs erstmals für das Geschäftsjahr 2025 berichten. Der Anteil der Risikopositionen der RBI gegenüber Nicht-CSRD-Unternehmen im Jahr 2024 war wesentlich, vor allem unter Berücksichtigung des Anteils der Aktivitäten der RBI in Nicht-EU-Ländern. Mit der sukzessiven Einführung der CSRD wird eine .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht91 Verbesserung der Kennzahlen erwartet, weil dadurch auch die Anzahl der einzubeziehenden Unternehmen deutlich zunehmen wird. Da die Verfügbarkeit strukturierter Daten weiterhin begrenzt ist, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Nachweise für die Beurteilung von Transaktionen bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist, und aufgrund der oben beschriebenen Einschränkungen konnte das relevante Portfolio der RBI nicht vollständig in die GAR-Beurteilung einbezogen werden. Die RBI arbeitet jedoch kontinuierlich daran, die Datenlage zu verbessern. Es wird ebenso erwartet, dass sich der Anteil der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Risikopositionen in Zukunft entsprechend ändern und erhöhen wird, da Kund:innen voraussichtlich immer mehr Informationen offenlegen werden. Die Zuordnung der NACE-Codes, wie im Meldebogen 2 für die GAR-Sektorinformationen angegeben, basiert auf der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei, die über Informationen aus lokalen öffentlichen Registern oder auf der Grundlage von Daten eines externen Datenanbieters ermittelt wird. Ableitung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten 100% 34% Von GAR- Berechnung ausgeschlossen 80% 66% Erfasste Aktiva 30% 60% 40% 17% 4% 20% 15% 0,81% Aktiva Nicht-CSRD- Unternehmen Sonstige Vermögenswerte, die nicht im Zähler berücksichtigt werden können (z.B. Derivate) Nicht taxonomiefähige oder nicht analysier-/ zuordenbar Taxonomiefähig Taxonomiekonform Die hier dargestellte Abbildung bezieht sich beim Ausweis der taxonomiefähigen (alle sechs Umweltziele) und taxonomiekonformen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) Wirtschaftsaktivitäten auf CapEx-Kennzahlen. Die Prozentzahlen in der Grafik beziehen sich auf den Anteil des entsprechenden Postens an den Gesamtaktiva der RBI. Für die Berechnung der Taxonomiefähigkeit (gelb), d. h. der GAR für den Bestand, wurde die Zahl in der qualitativen Grafik nicht auf die Gesamtaktiva, sondern auf erfasste Aktiva (Nenner) bezogen. Anteil der Risikopositionen bei taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an erfassten Aktiva (GAR (Bestand)) (Meldebogen 3) Das Vermögen der RBI, das mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, belief sich zum Jahresende 2024 auf € 1.072 Millionen und wird zur Berechnung der GAR (CapEx) herangezogen. Gemäß den Anweisungen in Anhang V der Delegierten Verordnung zur Offenlegung umfasst der Umfang der Risikopositionen, die in den Zähler aufzunehmen sind, Bankbuchforderungen gegenüber CSRD-relevanten Kunden:innen sowie privaten Haushalten (beschränkt auf Darlehen, die durch Wohnimmobilien besichert sind) und Forderungen an lokale Gebietskörperschaften. Alle für die EU-Taxonomie relevanten Retail-Geschäfte wurden gemäß der Delegierten Verordnung über die Offenlegung unter Berücksichtigung der relevanten Wirtschaftstätigkeiten und Umweltziele analysiert und sowohl in die CapEx- als auch in die Umsatz-GAR inkludiert. Mit Blick auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards (Minimum Safeguards) wurde der Auslegung der Platform on Sustainable Finance gefolgt, wie sie im Abschlussbericht über die Mindeststandards (verfügbar unter sustainable- finance-platform-finance-report) dargelegt ist, wonach eine Anwendung der Minimum-Safeguards-Kriterien im Retail-Bereich nicht vorgesehen ist. Der so geprüfte Gesamtbetrag der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Retail-Bereich belief sich auf € 41 Millionen von insgesamt € 1.072 Millionen. Die GAR (CapEx) belief sich auf 0,81 Prozent davon entfielen 0,03 Prozentpunkte auf taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Retail-Bereich. Risikopositionen im Retail-Segment, insbesondere für Kredite für den Hauskauf, wurden durch die RBI detailliert analysiert. Neben der Identifizierung von Grenzwerten für Niedrigstenergiegebäude (Nearly Zero Energy Buildings, NZEB) wurden Analysen zur Ermittlung der obersten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands in Bezug auf den Primärenergiebedarf für die Wirtschaftstätigkeit 7.7 (Erwerb von und Eigentum an Gebäuden) in die Berechnung einbezogen, sofern diese Analysen auf transparenten realen Daten im Einklang mit den einschlägigen häufig gestellten Fragen (FAQs) der EU-Kommission basierten. Schätzwerte, beispielsweise auf Grundlage des Baujahrs, wurden nur in die freiwillige Offenlegung aufgenommen. Wie bei der vorherigen Offenlegung für das Jahr 2023 war es aufgrund der detaillierten und hohen Anforderungen nicht möglich, die notwendigen Informationen von Retail-Kund:innen zu Renovierungs- und Autokrediten zu ermitteln. Derartige Finanzierungen wurden daher weiterhin grundsätzlich als nicht-taxonomiekonform angesetzt. Die Bewertung der physischen Risiken für das Retail-Segment wurde mithilfe eines externen Anbieters durchgeführt. Hierbei wurde für die relevanten finanzierten Immobilien sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU eine Bewertung der physischen Risiken inklusive Vulnerabilitätsanalyse gemäß Anlage A des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien für die Bestimmung der Bedingungen, unter denen eine wirtschaftliche Tätigkeit als wesentlicher Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel gilt, und zur · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 92 Konzernlagebericht Bestimmung, ob diese wirtschaftliche Tätigkeit keinen erheblichen Schaden für eines der anderen Umweltziele verursacht, durchgeführt. Bei der Bewertung der physischen Risiken wurden akute und chronische Risiken für die in diesem Anhang aufgeführten relevanten Gefahren berücksichtigt und das RCP-8.5-Szenario des Weltklimarats (IPCC) zugrunde gelegt. Die Bewertung galt als nicht bestanden, wenn ein Schweregrad für eine Gefährdung als sehr hoch eingestuft wurde und keine entsprechenden Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen wurden. Der CSRD-Kundenstamm der RBI wurde anhand intern verfügbarer Daten nach folgenden Kriterien ermittelt: · Das Land, in dem die Gegenpartei registriert ist, muss ein EU-Land sein. · Die Bilanzsumme des Geschäftspartners (auf konsolidierter Basis) ist größer oder gleich € 25 Millionen oder die Gesamteinnahmen (Umsatz) sind größer oder gleich € 50 Millionen. Bei Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen wurden anstelle des Umsatzes die Bruttoprämien und bei den übrigen Finanzinstituten das Bruttobetriebsergebnis herangezogen. Die relevanten Schwellenwerte, die in der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und die damit verbundenen Berichte bestimmter Unternehmensformen festgelegt sind, zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (die „Bilanzrichtlinie“), wurden durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anpassungen der Größenkriterien für Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen aktualisiert. · Der Kunde war entweder ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen. · Der Kunde beschäftigte durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter:innen (auf konsolidierter Basis). Die RBI berücksichtigte auch Tochterunternehmen von CSRD-Kunden, sofern sie vollkonsolidiert waren und keinen eigenen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichten. Die Offenlegung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Risikopositionen muss auf tatsächlichen Informationen beruhen, die vom Finanz- oder Nicht-Finanzunternehmen bereitgestellt werden. Entsprechende Daten wurden durch die RBI im Rahmen ihres Projekts zur Datenerhebung gesammelt. Darüber hinaus wurden Daten von Drittanbietern herangezogen, um Informationen für die Beurteilung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten zu erhalten. Anteil der Risikopositionen bei taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an erfassten Aktiva (GAR (Zuflüsse)) (Meldebogen 4) Die GAR-KPI Zuflüsse wird analog zur GAR-KPI Bestand berechnet. Im Gegensatz zur GAR-KPI Bestand wurden jedoch nur jene Positionen, die im Geschäftsjahr 2024 neu abgeschlossen wurden, berücksichtigt. Anteil der außerbilanziellen Risikopositionen bei taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an erfassten Aktiva (Meldebogen 5) Die RBI analysierte ihre zweckgebundenen und zweckungebundenen außerbilanziellen Risikopositionen hinsichtlich der Taxonomiekonformität für die ersten beiden Umweltziele – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – wie auch bezüglich der Taxonomiefähigkeit für die vier neuen Umweltziele. Bei der Veröffentlichung der außerbilanziellen Risikopositionen wurde zwischen Finanzgarantien und verwalteten Vermögenswerten (Assets under Management) unterschieden. Die Methodik für die Berechnung der Kennzahl für Finanzgarantien entsprach der bei Darlehen und Krediten bzw. Schuldverschreibungen festgelegten Methodik, wird jedoch auf die den Finanzgarantien zugrunde liegende Transaktion angewandt. Lagen der RBI keine Daten zum konkreten Verwendungszweck des Grundgeschäfts vor, wurden die Kennzahlen der Gegenparteien herangezogen. Für die entsprechenden Risikopositionen wurden die Taxonomie-Kennzahlen der Gegenparteien sowohl im Rahmen eines internen Projekts zur Datenerhebung als auch durch einen externen Datenanbieter erhoben. Die Berechnung der KPI für verwaltete Vermögenswerte entsprach der festgelegten Methodik für Vermögensverwalter. Der Zähler bestand aus dem gewichteten Durchschnittswert der Investitionen in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten der Unternehmen, in die investiert wurde. Hierbei wurde auf die Informationen zur Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität der jeweiligen Gegenparteien (finanzielle und nicht-finanzielle CSRD-Unternehmen) zurückgegriffen und die entsprechenden Kennzahlen herangezogen. Für die entsprechenden Risikopositionen wurden die Daten ebenfalls sowohl intern im Rahmen des Projekts zur Datenerhebung als auch über einen externen Datenanbieter erhoben. Im konstruktiven Dialog mit relevanten Stakeholdern versucht die RBI, die eigenen Prozesse sowie die ESG-Datenverfügbarkeit und -qualität stetig zu verbessern. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht93 Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an gedeckten Aktiva für Nuklear- und Gas-Wirtschaftstätigkeiten (Meldebögen in Übereinstimmung mit Anhang XII des Delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten) Die EU-Taxonomie umfasst sechs Wirtschaftstätigkeiten im Nuklear- und Gassektor. Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind und der Taxonomie-Offenlegung unterliegen, sind daher verpflichtet, Daten zur EU-Taxonomie über die Taxonomiefähigkeit und die Taxonomiekonformität für ihre relevanten Nuklear- und Gasaktivitäten zu veröffentlichen. Das Nachhaltigkeitskonzept der RBI für den Nuklear- und Gassektor ist im ESG-Rahmenwerk (Unternehmensrichtlinie für Atomkraft und Unternehmensrichtlinie für Öl und Gas) detailliert beschrieben. Die RBI verfolgt in Übereinstimmung mit ihrem Verhaltenskodex einen restriktiven Ansatz für den Nuklearsektor. Die RBI hat diesen restriktiven Ansatz in Bezug auf die folgenden Unternehmen und ihre relevanten Lieferanten umgesetzt: Kernkraftwerke (KKW), Unternehmen, die Kernbrennstoffe abbauen, verarbeiten und mit ihnen handeln, sowie Unternehmen, die nukleare Abfälle verwalten (Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus KKW). Die oben genannte Politik berücksichtigt, dass KKW in der Regel von Elektrizitätsunternehmen oder - holdings betrieben werden. Die RBI ist daher bestrebt, ihre Zusammenarbeit mit diesen Elektrizitätsunternehmen oder -holdings fortzusetzen, jedoch unter strikter Trennung von Kernkraftwerken und den damit verbundenen Aktivitäten (d. h. eine Finanzierung von Stromanbietern, die Energie aus nuklearen Quellen verarbeiten, ist nur dann zulässig, wenn die Finanzierung nicht für Kernkraftwerke verwendet wird oder mit diesen in Zusammenhang steht). Dementsprechend ergibt sich ein etwaiges Exposure lediglich aus den von dem jeweiligen Unternehmen veröffentlichten Taxonomie-KPIs für den Nuklearsektor.Überdies hat die RBI für den Gassektor eine sektorspezifische Konzernrichtlinie implementiert, in welcher der Umgang mit Öl- und Gas-Wirtschaftstätigkeiten adressiert wird. In 2024 hatte die RBI keine zweckgebundenen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber dem Gassektor. Daher konnten für den Gassektor lediglich die von den Unternehmen veröffentlichten Taxonomie-Kennzahlen herangezogen werden. Die KPIs für den Nuklear- und Gassektor wurden ebenfalls sowohl intern im Rahmen des Projekts zur Datenerhebung als auch über einen externen Datenanbieter erhoben. Für die spezifischen Nuklear- und Gas- Wirtschaftstätigkeiten der relevanten Gegenparteien wurden alle umsatz- und investitionsbasierten Taxonomie-KPIs in Bezug auf deren Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität einbezogen. Für 2024 umfasste dies erstmals auch die entsprechenden KPIs von Finanzunternehmen einschließlich anderer Kreditinstitute. III. Anpassungen bei der Darstellung der Informationen im Vergleich zum vorherigen jährlichen Berichtszeitraum Die EU-Taxonomie ist ein neuartiges Rahmenwerk, und die Auslegung ihrer Anforderungen ist nach wie vor Änderungen unterworfen. Weitere Orientierungshilfen wie die FAQs der Europäischen Kommission können Klarheit schaffen und wurden von der RBI kontinuierlich überwacht und ausgewertet. Die Offenlegung gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für 2024 entspricht dem aktuellen Verständnis der RBI der EU-Taxonomie. Die FAQs der Europäischen Kommission wurden berücksichtigt, sofern diese Leitlinien nicht über die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission hinausgehen oder den Anforderungen dieser Verordnungen oder den in früheren FAQs enthaltenen Erläuterungen widersprechen. In welchen Bereichen sich diese Interpretation im Vergleich zum vorherigen jährlichen Berichtszeitraum geändert hat und wo Anpassungen bei der Darstellung der Informationen in der Offenlegung erfolgten, werden diese Änderungen detailliert im entsprechenden Meldebogen beschrieben. IV. Entwicklung taxonomienkonformer Wirtschaftstätigkeiten im Laufe der Zeit Für das Geschäftsjahr 2024 wurden die Anstrengungen zur Erhebung von Taxonomie-KPIs der Gegenparteien verstärkt und auch KPIs von Finanzunternehmen einbezogen. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen in Bezug auf CapEx stiegen von € 716 Millionen auf € 1.020 Millionen. Die Auswirkungen der Einbeziehung von Taxonomie-KPIs für Finanzunternehmen waren begrenzt, da insbesondere Kreditinstitute einen geringen Grad an Taxonomiekonformität auswiesen. Bei Hypothekendarlehen an private Haushalte haben sich die Bemühungen zur Erhebung von Energieausweisen erhöht. Ein Wechsel des Anbieters für die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung führte jedoch dazu, dass aufgrund der höheren Sensibilität der Daten weniger private Hypothekendarlehen als taxonomiekonform eingestuft wurden. Insgesamt sanken die taxonomiekonformen Hypothekendarlehen an private Haushalte von € 159 Millionen auf € 41 Millionen. Von 2023 auf 2024 stieg der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler des GAR einbezogen, aber im Nenner enthalten sind. Während die gesamten GAR-Vermögenswerte von € 126 Milliarden auf € 133 Milliarden stiegen, stiegen die vom Zähler des GAR ausgeschlossenen, aber im Nenner abgedeckten Vermögenswerte von € 86 Milliarden auf € 95 Milliarden Euro. Das Engagement gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien, die nicht der CSRD unterlagen, wurde reduziert. Jedoch stieg das Engagement gegenüber KMUs für das Geschäftsjahr 2024. Darüber hinaus stieg die Position anderer Vermögenskategorien erheblich von € 3 Milliarden auf € 18 Milliarden an aufgrund der Einbeziehung von Haushaltsvermögen, welches nicht im Zähler der GAR berücksichtigt werden kann und zuvor unter den Vermögenswerten, welche nicht für die GAR-Berechnung erfasst sind, ausgewiesen wurde. Insgesamt wirkte sich der Anstieg der Vermögenswerte, die nur im Nenner erfasst sind, negativ auf die GAR der RBI aus. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 94 Konzernlagebericht Übersicht relevanter Kennzahlen und Meldebögen Die Meldebögen werden auf der Website unter www.rbinternational.com → Nachhaltigkeit & ESG → Nachhaltigkeitsbericht zusätzlich im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Meldebogen- nummer Bezeichnung Kurze Erläuterung 0 Überblick über die KPIs Überblick aller relevanten GAR-Kennzahlen 1 Vermögenswerte für die Berechnung der GAR Überblick aller relevanten Vermögenswerte für die Berechnung der GAR 2 GAR-Sektorinformationen Überblick über Forderungen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Branchen 3 GAR KPI-Bestand Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den gedeckten Aktiva für alle sechs1 Umweltziele und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den 4 GAR KPI-Zuflüsse Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den gedeckten Aktiva für alle sechs1 Umweltziele und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den 5 GAR KPI außerbilanzielle Risikopositionen Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den gedeckten Aktiva für alle sechs1 Umweltziele und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (off Balance): 0,93 Prozent (Turnover) und 2,10 Prozent (CapEx) (GAR Finanzgarantien) Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den gedeckten Aktiva für alle sechs 1 Umweltziele und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (off Balance): 0 6 KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für alle sechs1 Umweltziele (Turnover und CapEx GAR (Gebühren- und Provisionserträge)). Diese Kennzahl muss erst 2026 für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden. 7 KPI Handelsbuchbestand Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für alle sechs1 Umweltziele (Turnover und CapEx GAR) (Handelsbuchbestand)). Diese Kennzahl muss erst 2026 für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden. 1 Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht95 Meldebogen 0 – Überblick über die KPIs 31.12.2024 Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI* KPI % Erfassung (an den Gesamt- aktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva- Quote (GAR) 522.449.619 0,39% 0,81% 66,03% 47,16% 33,97% 31.12.2024 Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamt- aktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Zusätzliche KPIs GAR (Zuflüsse) 159.420.727 0,31% 0,63% 58,99% 51,37% 41,01% Handelsbuch Finanzgarantien 85.746.472 0,93% 2,10% Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0,00% 0,00% Gebühren- und Provisionserträge 31.12.2023 Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI KPI % Erfassung (an den Gesamt- aktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva- Quote (GAR) 528.119.951 0,42% 0,71% 62,65% 18,17% 37,35% 31.12.2023 Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamt- aktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) Zusätzliche KPIs GAR (Zuflüsse) 191.793.637 0,43% 0,78% 53,97% 22,81% 46,03% Handelsbuch Finanzgarantien 39.380.179 0,40% 1,24% Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 —% —% Gebühren- und Provisionserträge Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) nicht erfüllen Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik. % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei **basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden. Anmerkung 2: Die KPI ‚Gebühren- und Provisionserträge‘ (Bogen 6) und ‚Handelsbuchbestand‘ (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPIs einbezogen. Für das Geschäftsjahr 2024 beinhalten die % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) auch die Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind, gemäß Artikel 7(3) der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 96 Konzernlagebericht Meldebogen 1 – Vermögenswerte für die Berechnung der GAR 1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziallen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung). 2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum bei zulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecke gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden. 3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht- EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen- und methoden, da die EU- Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mir Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahme, Vorbehalte und Einschätzungen. 4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt werden. Für das Geschäftsjahr 2024 werden die in Zeile 31 angegebenen, durch Inbesitznahme erlangten Sicherheiten, nicht in Zeile 1 ausgewiesen (welche Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente abdeckt). Für das Geschäftsjahr 2024 werden Risikopositionen aus dem Mengengeschäft gegenüber Privatkunden, welche nicht relevant für die GAR Berechnung sind (d. h. sie sind nicht in der Green Asset Ratio für Risikopositionen aus dem Mengengeschäft, wie in Abschnitt 1.2.1.3 des Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission ausgeführt, enthalten) in der Zeile 47 ausgewiesen (Sonstige Vermögenswertkategorien) und nicht in Zeile 49 (Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte), da diese Risikopositionen nicht vom Einbezug in die Berechnung von Zähler und Nenner der GAR, gemäß Artikel 7(1) der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission ausgenommen sind. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx) a b c d e f 31.12.2024 Gesamt [brutto]- buchwert Klimaschutz (CCM) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 37.867 29.338 1.063 41 224 415 2 Finanzunternehmen 3.656 312 11 — 1 1 3 Kreditinstitute 3.557 288 10 — — 1 4 Darlehen und Kredite 1.391 58 4 — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2.082 214 6 — — 1 6 Eigenkapitalinstrumente 84 16 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 98 24 1 — — — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 4.786 1.953 1.011 — 223 414 21 Darlehen und Kredite 4.177 1.753 898 — 209 307 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 608 200 114 — 14 106 23 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 24 Private Haushalte 27.438 27.070 41 41 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27.240 27.056 41 41 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 199 14 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1.987 2 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung 1.959 2 — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 28 — — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 21 — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 94.660 — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 59.671 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht97 a b c d e f 31.12.2024 Gesamt [brutto]- buchwert Klimaschutz (CCM) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 47.456 35 Darlehen und Kredite 43.786 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 9.428 37 davon Gebäudesanierungskredite — 38 Schuldverschreibungen 2.122 39 Eigenkapitalinstrumente 1.548 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 12.979 41 Darlehen und Kredite 12.151 42 Schuldverschreibungen 717 43 Eigenkapitalinstrumente 111 44 Derivate 1.014 45 Kurzfristige Interbankenkredite 13.043 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 3.338 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 17.594 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 132.548 29.338 1.063 41 224 415 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 68.178 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 29.578 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 32.663 52 Handelsbuch 5.937 53 Gesamtaktiva 200.725 29.338 1.063 41 224 415 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 9.248 332 193 — 49 99 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 63.736 — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 98 Konzernlagebericht g h i j 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 51 9 — — 2 Finanzunternehmen 37 — — — 3 Kreditinstitute 37 — — — 4 Darlehen und Kredite 8 — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 26 — — — 6 Eigenkapitalinstrumente 3 — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — — — — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 14 9 — — 21 Darlehen und Kredite 14 9 — — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 23 Eigenkapitalinstrumente — — — 24 Private Haushalte — — — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — — — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — — — — 29 Wohnraumfinanzierung — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 51 9 — — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 51 9 — — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 4 1 — — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht99 k l m n 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 1 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 100 Konzernlagebericht o p q r 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 15 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen 15 21 Darlehen und Kredite 15 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — 26 davon Gebäudesanierungskredite — 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 15 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 9 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht101 s t u v 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 102 Konzernlagebericht w x z aa 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht103 ab ac ad ae af 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 29.404 1.072 41 224 415 2 Finanzunternehmen 349 11 — 1 1 3 Kreditinstitute 325 10 — — 1 4 Darlehen und Kredite 66 4 — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 239 6 — — 1 6 Eigenkapitalinstrumente 20 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 24 1 — — — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.983 1.020 — 223 414 21 Darlehen und Kredite 1.782 907 — 209 307 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 201 114 — 14 106 23 Eigenkapitalinstrumente — — — — 24 Private Haushalte 27.070 41 41 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27.056 41 41 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 14 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 2 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung 2 — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 29.404 1.072 41 224 415 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 29.404 1.072 41 224 415 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 345 195 — 49 99 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 104 Konzernlagebericht ag ah ai aj ak al 31.12.2023 Gesamt (brutto)- buchwert Klimaschutz (CCM) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 39.913 28.752 887 159 74 431 2 Finanzunternehmen 4.417 204 18 — 1 — 3 Kreditinstitute 2.704 88 — — — — 4 Darlehen und Kredite 721 41 — — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1.883 43 — — — — 6 Eigenkapitalinstrumente 100 4 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1.713 116 18 — 1 — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 13 — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen 241 — — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente 240 — — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 6.243 1.662 711 — 73 431 21 Darlehen und Kredite 5.564 1.480 611 — 58 350 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 673 180 99 — 15 81 23 Eigenkapitalinstrumente 5 3 — — — 24 Private Haushalte 27.418 26.873 159 159 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27.282 26.871 159 159 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 136 2 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1.828 13 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung 1.797 — — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 31 12 — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 8 — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 85.945 — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 62.813 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 44.910 35 Darlehen und Kredite 41.982 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 9.332 37 davon Gebäudesanierungskredite — 38 Schuldverschreibungen 1.794 39 Eigenkapitalinstrumente 1.134 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 17.903 41 Darlehen und Kredite 16.926 42 Schuldverschreibungen 885 43 Eigenkapitalinstrumente 92 44 Derivate 1.160 45 Kurzfristige Interbankenkredite 14.538 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 4.126 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 3.309 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 125.859 28.752 887 159 74 431 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 75.037 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 23.446 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 32.446 52 Handelsbuch 5.770 53 Gesamtaktiva 200.896 28.752 887 159 74 431 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 9.761 223 121 — 14 65 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 55.542 — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht105 am an ao ap 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 106 5 — — 2 Finanzunternehmen — — — — 3 Kreditinstitute — — — — 4 Darlehen und Kredite — — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 6 Eigenkapitalinstrumente — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — — — — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 106 5 — — 21 Darlehen und Kredite 106 5 — — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 23 Eigenkapitalinstrumente — — — 24 Private Haushalte — — — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — — — — 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — — — — 29 Wohnraumfinanzierung — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 106 5 — — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 106 5 — — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — — — — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 106 Konzernlagebericht aq ar as at 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht107 au av aw ax 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — 26 davon Gebäudesanierungskredite — 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 108 Konzernlagebericht ay az ba bb 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht109 bc bd be bf 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 110 Konzernlagebericht bg bh bi bj bk 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 28.858 893 159 74 431 2 Finanzunternehmen 204 18 — 1 — 3 Kreditinstitute 88 — — — — 4 Darlehen und Kredite 41 — — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 43 — — — — 6 Eigenkapitalinstrumente 4 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 116 18 — 1 — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.768 716 — 73 431 21 Darlehen und Kredite 1.586 617 — 58 350 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 180 99 — 15 81 23 Eigenkapitalinstrumente 3 — — — 24 Private Haushalte 26.873 159 159 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26.871 159 159 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 2 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 13 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung — — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 12 — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 28.858 893 159 74 431 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 28.858 893 159 74 431 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 223 121 — 14 65 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht111 Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Umsatz) a b c d e f 31.12.2024 Gesamt [brutto]- buchwert Klimaschutz (CCM) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 37.867 28.930 522 41 179 238 2 Finanzunternehmen 3.656 303 10 — 2 1 3 Kreditinstitute 3.557 278 8 — 1 1 4 Darlehen und Kredite 1.391 56 3 — — 1 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2.082 207 5 — 1 1 6 Eigenkapitalinstrumente 84 15 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 98 25 2 — 1 — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 4.786 1.555 471 — 177 236 21 Darlehen und Kredite 4.177 1.422 414 — 169 183 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 608 133 58 — 7 53 23 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 24 Private Haushalte 27.438 27.070 41 41 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27.240 27.056 41 41 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 199 14 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1.987 2 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung 1.959 2 — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 28 — — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 21 — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 94.660 — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 59.671 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 47.456 35 Darlehen und Kredite 43.786 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 9.428 37 davon Gebäudesanierungskredite — 38 Schuldverschreibungen 2.122 39 Eigenkapitalinstrumente 1.548 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 12.979 41 Darlehen und Kredite 12.151 42 Schuldverschreibungen 717 43 Eigenkapitalinstrumente 111 44 Derivate 1.014 45 Kurzfristige Interbankenkredite 13.043 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 3.338 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 17.594 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 132.548 28.930 522 41 179 238 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 68.178 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 29.578 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 32.663 52 Handelsbuch 5.937 53 Gesamtaktiva 200.725 28.930 522 41 179 238 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 9.248 215 86 — 31 42 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 63.736 — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 112 Konzernlagebericht g h i j 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 1 — — — 2 Finanzunternehmen — — — — 3 Kreditinstitute — — — — 4 Darlehen und Kredite — — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 6 Eigenkapitalinstrumente — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — — — — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 1 — — — 21 Darlehen und Kredite 1 — — — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 23 Eigenkapitalinstrumente — — — 24 Private Haushalte — — — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — — — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — — — — 29 Wohnraumfinanzierung — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 1 — — — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 1 — — — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — — — — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht113 k l m n 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 114 Konzernlagebericht o p q r 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 27 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen 27 21 Darlehen und Kredite 26 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — 26 davon Gebäudesanierungskredite — 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 27 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 27 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 13 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht115 s t u v 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen 3 21 Darlehen und Kredite 3 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 3 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 3 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 2 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 116 Konzernlagebericht w x z aa 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 20 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen 20 21 Darlehen und Kredite 20 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 20 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 20 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht117 ab ac ad ae af 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 28.980 522 41 179 238 2 Finanzunternehmen 303 10 — 2 1 3 Kreditinstitute 278 8 — 1 1 4 Darlehen und Kredite 56 3 — — 1 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 207 5 — 1 1 6 Eigenkapitalinstrumente 15 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 25 2 — 1 — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen — — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente — — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.605 471 — 177 236 21 Darlehen und Kredite 1.472 414 — 169 183 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 134 58 — 7 53 23 Eigenkapitalinstrumente — — — — 24 Private Haushalte 27.070 41 41 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27.056 41 41 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 14 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 2 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung 2 — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 28.980 522 41 179 238 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 28.980 522 41 179 238 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 231 86 — 31 42 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 118 Konzernlagebericht ag ah ai aj ak al 31.12.2023 Gesamt (brutto)- buchwert Klimaschutz (CCM) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 39.913 28.236 477 159 61 217 2 Finanzunternehmen 4.417 330 12 — 1 — 3 Kreditinstitute 2.704 192 — — — — 4 Darlehen und Kredite 721 47 — — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1.883 135 — — — — 6 Eigenkapitalinstrumente 100 10 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1.713 138 12 — 1 — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften 13 — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 13 — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen 241 — — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente 240 — — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 6.243 1.020 306 — 60 217 21 Darlehen und Kredite 5.564 905 259 — 54 179 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 673 115 47 — 6 38 23 Eigenkapitalinstrumente 5 — — — — 24 Private Haushalte 27.418 26.873 159 159 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27.282 26.871 159 159 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 136 2 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1.828 13 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung 1.797 — — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 31 12 — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 8 — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 85.945 — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 62.813 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 44.910 35 Darlehen und Kredite 41.982 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 9.332 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 1.794 39 Eigenkapitalinstrumente 1.134 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 17.903 41 Darlehen und Kredite 16.926 42 Schuldverschreibungen 885 43 Eigenkapitalinstrumente 92 44 Derivate 1.160 45 Kurzfristige Interbankenkredite 14.538 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 4.126 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 3.309 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 125.859 28.236 477 159 61 217 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 75.037 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 23.446 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 32.446 52 Handelsbuch 5.770 53 Gesamtaktiva 200.896 28.236 477 159 61 217 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 9.761 127 39 — 10 23 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 55.542 — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht119 am an ao ap 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 227 51 — — 2 Finanzunternehmen 117 — — — 3 Kreditinstitute 1 — — — 4 Darlehen und Kredite — — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 — — — 6 Eigenkapitalinstrumente — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 116 — — — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — 16 davon Versicherungsunternehmen 116 — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente 116 — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 109 51 — — 21 Darlehen und Kredite 109 51 — — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — 23 Eigenkapitalinstrumente — — — 24 Private Haushalte — — — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — — — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — — — — 29 Wohnraumfinanzierung — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 227 51 — — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 227 51 — — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — — — — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 120 Konzernlagebericht aq ar as at 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht121 au av aw ax 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite — 26 davon Gebäudesanierungskredite — 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 122 Konzernlagebericht ay az ba bb 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht123 bc bd be bf 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind — 2 Finanzunternehmen — 3 Kreditinstitute — 4 Darlehen und Kredite — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 6 Eigenkapitalinstrumente — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften — 8 davon Wertpapierfirmen — 9 Darlehen und Kredite — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 11 Eigenkapitalinstrumente — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — 13 Darlehen und Kredite — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 15 Eigenkapitalinstrumente — 16 davon Versicherungsunternehmen — 17 Darlehen und Kredite — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 19 Eigenkapitalinstrumente — 20 Nicht-Finanzunternehmen — 21 Darlehen und Kredite — 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — 23 Eigenkapitalinstrumente — 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften — 29 Wohnraumfinanzierung — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt — 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva — Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien — 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — 56 davon Schuldverschreibungen — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 124 Konzernlagebericht bg bh bi bj bk 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) in € Millionen Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 28.463 528 159 61 217 2 Finanzunternehmen 447 12 — 1 — 3 Kreditinstitute 193 — — — — 4 Darlehen und Kredite 47 — — — — 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 137 — — — — 6 Eigenkapitalinstrumente 10 — — — 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 254 12 — 1 — 8 davon Wertpapierfirmen — — — — — 9 Darlehen und Kredite — — — — — 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 11 Eigenkapitalinstrumente — — — — 12 davon Verwaltungsgesellschaften — — — — — 13 Darlehen und Kredite — — — — — 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 15 Eigenkapitalinstrumente — — — — 16 davon Versicherungsunternehmen 116 — — — — 17 Darlehen und Kredite — — — — — 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist — — — — — 19 Eigenkapitalinstrumente 116 — — — 20 Nicht-Finanzunternehmen 1.130 357 — 60 217 21 Darlehen und Kredite 1.015 310 — 54 179 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 115 47 — 6 38 23 Eigenkapitalinstrumente — — — — 24 Private Haushalte 26.873 159 159 — — 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26.871 159 159 — — 26 davon Gebäudesanierungskredite — — — — — 27 davon Kfz-Kredite 2 — — — — 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 13 — — — — 29 Wohnraumfinanzierung — — — — — 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 12 — — — — 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien — — — — — 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) — — — — — 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen 35 Darlehen und Kredite 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 37 davon Gebäudesanierungskredite 38 Schuldverschreibungen 39 Eigenkapitalinstrumente 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegt 41 Darlehen und Kredite 42 Schuldverschreibungen 43 Eigenkapitalinstrumente 44 Derivate 45 Kurzfristige Interbankenkredite 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 28.463 528 159 61 217 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 52 Handelsbuch 53 Gesamtaktiva 28.463 528 159 61 217 Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 54 Finanzgarantien 127 39 — 10 23 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) — — — — — 56 davon Schuldverschreibungen — — — — — 57 davon Eigenkapitalinstrumente — — — — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht125 Meldebogen 2 – GAR-Sektorinformationen 1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeiten der Gegenpartei verwenden. 2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen werden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikopositionen für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes nicht sich nach den Merkmalen des relevantere oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebenen offen. GAR-Sektorinformation (CapEx) a b c d 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 9 2 2 0620 - Gewinnung von Erdgas 8 — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker 6 1 5 1105 - Herstellung von Bier — — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — — 8 1920 - Mineralölverarbeitung 47 14 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 1 — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern 9 — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 17 2351 - Herstellung von Zement 8 2 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 77 23 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 52 — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten 204 — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 20 — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 8 1 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 14 1 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 1 — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 155 43 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau 39 — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung 161 156 34 3512 - Elektrizitätsübertragung 1 1 35 3513 - Elektrizitätsverteilung 7 12 36 3514 - Elektrizitätshandel 32 31 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 89 66 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 37 37 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 13 — 40 4120 - Bau von Gebäuden 1 — 41 4211 - Bau von Straßen — — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 2 1 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 125 114 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren 2 — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 4 — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 58 17 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 7 3 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 1 — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 126 Konzernlagebericht a b c d 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 7 2 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen 103 102 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 10 1 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 64 5210 - Lagerei — — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 19 2 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 13 1 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 7 — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation 2 — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. 15 — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 9 1 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 21 6 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 513 345 80 7022 - Unternehmensberatung 28 16 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 7 7 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 1 1 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 84 8110 - Hausmeisterdienste — — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht127 e f g h 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker — — 5 1105 - Herstellung von Bier — — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 9 9 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 17 2351 - Herstellung von Zement — — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — — 36 3514 - Elektrizitätshandel — — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 40 4120 - Bau von Gebäuden — — 41 4211 - Bau von Straßen — — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 5 — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 64 5210 - Lagerei — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 128 Konzernlagebericht e f g h 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — — 80 7022 - Unternehmensberatung — — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 84 8110 - Hausmeisterdienste — — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — i j k l 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht129 i j k l 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden — 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 130 Konzernlagebericht m n o p 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 1 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden 1 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 6 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht131 m n o p 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation 3 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 4 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — q r s t 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 132 Konzernlagebericht q r s t 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden — 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht133 u v w x 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden — 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 134 Konzernlagebericht u v w x 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — y z aa ab 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 9 2 2 0620 - Gewinnung von Erdgas 8 — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker 6 1 5 1105 - Herstellung von Bier — — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — — 8 1920 - Mineralölverarbeitung 47 14 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 10 10 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 1 — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern 9 — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 17 2351 - Herstellung von Zement 8 2 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 77 23 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 53 — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten 204 — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 20 — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 8 1 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 14 1 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 1 — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 155 43 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht135 y z aa ab 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 31 3020 - Schienenfahrzeugbau 39 — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung 161 156 34 3512 - Elektrizitätsübertragung 1 1 35 3513 - Elektrizitätsverteilung 7 12 36 3514 - Elektrizitätshandel 32 31 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 89 66 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 37 37 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 13 — 40 4120 - Bau von Gebäuden 2 — 41 4211 - Bau von Straßen — — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 2 1 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 125 114 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren 2 — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 15 — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 58 17 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 7 3 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 1 — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 7 2 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen 103 102 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 10 1 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 64 5210 - Lagerei — — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 19 2 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 13 1 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 7 — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation 5 — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. 15 — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 9 1 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 21 6 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 517 345 80 7022 - Unternehmensberatung 28 16 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 7 7 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 1 1 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 84 8110 - Hausmeisterdienste — — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 136 Konzernlagebericht ac ad ae af 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 5 1 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1 — 4 1081 - Herstellung von Zucker 3 1 5 1105 - Herstellung von Bier — — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. 4 — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — — 8 1920 - Mineralölverarbeitung 8 3 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 1 — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 17 2351 - Herstellung von Zement 8 3 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 111 41 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 2 1 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 179 — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 9 — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 22 3 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 2 1 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung 1 1 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk 29 10 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 167 48 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 15 3 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung 83 78 34 3512 - Elektrizitätsübertragung 1 1 35 3513 - Elektrizitätsverteilung 2 1 36 3514 - Elektrizitätshandel 23 21 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 105 62 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 82 80 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 40 4120 - Bau von Gebäuden — — 41 4211 - Bau von Straßen — — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 10 4 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 131 112 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 34 13 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 13 12 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 7 — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) 21 20 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 204 — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt 10 2 64 5210 - Lagerei 1 — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht137 ac ad ae af 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 6 2 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 1 — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 2 — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation 16 — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 10 — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 297 185 80 7022 - Unternehmensberatung — — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 1 1 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 84 8110 - Hausmeisterdienste — — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 8 1 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. 25 — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 3 — ag ah ai aj 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker — — 5 1105 - Herstellung von Bier — — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 17 2351 - Herstellung von Zement — — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 138 Konzernlagebericht ag ah ai aj 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — — 36 3514 - Elektrizitätshandel — — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 40 4120 - Bau von Gebäuden — — 41 4211 - Bau von Straßen — — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 64 5210 - Lagerei — — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 106 5 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — — 80 7022 - Unternehmensberatung — — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 84 8110 - Hausmeisterdienste — — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht139 ak al am an 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden — 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 140 Konzernlagebericht ak al am an 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — ao ap aq ar 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht141 ao ap aq ar 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden — 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 142 Konzernlagebericht as at au av 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden — 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht143 as at au av 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — aw ax ay az 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1105 - Herstellung von Bier — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — 8 1920 - Mineralölverarbeitung — 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 17 2351 - Herstellung von Zement — 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung — 34 3512 - Elektrizitätsübertragung — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 144 Konzernlagebericht aw ax ay az 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 35 3513 - Elektrizitätsverteilung — 36 3514 - Elektrizitätshandel — 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 40 4120 - Bau von Gebäuden — 41 4211 - Bau von Straßen — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 64 5210 - Lagerei — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 80 7022 - Unternehmensberatung — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 84 8110 - Hausmeisterdienste — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht145 ba bb bc bd 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 5 1 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1 — 4 1081 - Herstellung von Zucker 3 1 5 1105 - Herstellung von Bier — — 6 1419 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. 4 — 7 1431 - Herstellung von Strumpfwaren — — 8 1920 - Mineralölverarbeitung 8 3 9 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 10 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 11 2041 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 1 — 12 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 13 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 14 2110 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen — — 15 2120 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen — — 16 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 17 2351 - Herstellung von Zement 8 3 18 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 111 41 19 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 2 1 20 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 179 — 21 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 22 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 23 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 9 — 24 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 22 3 25 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 2 1 26 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 27 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung 1 1 28 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk 29 10 29 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 167 48 30 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 15 3 31 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 32 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 33 3511 - Elektrizitätserzeugung 83 78 34 3512 - Elektrizitätsübertragung 1 1 35 3513 - Elektrizitätsverteilung 2 1 36 3514 - Elektrizitätshandel 23 21 37 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 105 62 38 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 82 80 39 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 40 4120 - Bau von Gebäuden — — 41 4211 - Bau von Straßen — — 42 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 43 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 44 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 10 4 45 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 46 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 131 112 47 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 48 4639 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt — — 49 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — — 50 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 51 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 52 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 34 13 53 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 13 12 54 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 55 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 7 — 56 4771 - Einzelhandel mit Bekleidung — — 57 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) 21 20 58 4791 - Versand- und Internet-Einzelhandel — — 59 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 204 — 60 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 61 4950 - Transport in Rohrfernleitungen — — 62 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 63 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt 10 2 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 146 Konzernlagebericht ba bb bc bd 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 64 5210 - Lagerei 1 — 65 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 66 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 6 2 67 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 1 — 68 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 2 — 69 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 70 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 71 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 72 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 73 6190 - Sonstige Telekommunikation 16 — 74 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 75 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — 76 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 77 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 116 5 78 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 79 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 297 185 80 7022 - Unternehmensberatung — — 81 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 82 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 1 1 83 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 84 8110 - Hausmeisterdienste — — 85 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 8 1 86 8690 - Gesundheitswesen a.n.g. 25 — 87 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 3 — GAR-Sektorinformation (Umsatz) a b c d 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 10 1 2 0620 - Gewinnung von Erdgas 5 — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker 3 1 5 1920 - Mineralölverarbeitung 3 — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern 1 — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 11 2351 - Herstellung von Zement 7 — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 70 26 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 40 — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten 246 — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 23 — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 6 1 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 18 1 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 1 1 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 185 18 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau 39 — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung 92 88 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung 6 7 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht147 a b c d 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 30 3514 - Elektrizitätshandel 14 12 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 27 3 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 2 2 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 13 — 34 4120 - Bau von Gebäuden — — 35 4211 - Bau von Straßen — — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 2 — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 13 11 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 4 — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 53 20 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 55 1 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 1 — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 6 2 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 10 — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 54 5210 - Lagerei — — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 9 1 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 18 1 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 1 — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 21 — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation 1 — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation 1 — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. 34 — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 9 1 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 22 4 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 465 255 70 7022 - Unternehmensberatung 10 6 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 8 8 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 74 8110 - Hausmeisterdienste — — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. 1 — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 148 Konzernlagebericht e f g h 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker — — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 11 2351 - Herstellung von Zement — — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — — 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — — 30 3514 - Elektrizitätshandel — — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 34 4120 - Bau von Gebäuden — — 35 4211 - Bau von Straßen — — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 54 5210 - Lagerei — — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht149 e f g h 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — — 70 7022 - Unternehmensberatung — — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 74 8110 - Hausmeisterdienste — — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. 1 — i j k l 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 150 Konzernlagebericht i j k l 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — m n o p 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 11 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht151 m n o p 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 2 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 10 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation 1 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 152 Konzernlagebericht q r s t 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht153 q r s t 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 3 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — u v w x 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 154 Konzernlagebericht u v w x 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 20 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — y z aa ab 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 10 1 2 0620 - Gewinnung von Erdgas 5 — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker 3 1 5 1920 - Mineralölverarbeitung 3 — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern 1 — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 11 2351 - Herstellung von Zement 7 — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 70 26 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 51 — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten 246 — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 23 — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 6 1 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 18 1 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 1 1 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht155 y z aa ab 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 185 18 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau 39 — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung 93 88 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung 6 7 30 3514 - Elektrizitätshandel 14 12 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 27 3 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 2 2 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 13 — 34 4120 - Bau von Gebäuden — — 35 4211 - Bau von Straßen — — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 2 — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 15 11 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 13 — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 53 20 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 55 1 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 1 — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 6 2 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 10 — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 54 5210 - Lagerei — — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 9 1 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 18 1 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 1 — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 41 — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation 2 — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation 1 — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. 34 — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 9 1 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 22 4 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 469 255 70 7022 - Unternehmensberatung 10 6 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 8 8 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 74 8110 - Hausmeisterdienste — — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. 2 — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 156 Konzernlagebericht ac ad ae af 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 2 — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker 5 1 5 1920 - Mineralölverarbeitung 5 — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 11 2351 - Herstellung von Zement 7 — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 104 44 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 2 1 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 32 — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 7 — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 24 1 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 1 1 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung 1 1 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk 19 3 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 186 15 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 15 2 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung 44 38 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung 1 — 30 3514 - Elektrizitätshandel 8 6 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 52 10 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 13 13 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 34 4120 - Bau von Gebäuden — — 35 4211 - Bau von Straßen — — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 9 1 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 23 11 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 32 14 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 49 49 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) 2 2 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 189 — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt 10 — 54 5210 - Lagerei — — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 5 2 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 1 — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 2 1 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation 17 — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht157 ac ad ae af 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Davon ökologisch nachhaltig (CCM) 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 10 — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 141 90 70 7022 - Unternehmensberatung — — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 74 8110 - Hausmeisterdienste — — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — — ag ah ai aj 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker — — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 11 2351 - Herstellung von Zement — — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — — 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — — 30 3514 - Elektrizitätshandel — — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 34 4120 - Bau von Gebäuden — — 35 4211 - Bau von Straßen — — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 158 Konzernlagebericht ag ah ai aj 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — — 54 5210 - Lagerei — — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 109 51 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — — 70 7022 - Unternehmensberatung — — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 74 8110 - Hausmeisterdienste — — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — — ak al am an 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht159 ak al am an 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 160 Konzernlagebericht ao ap aq ar 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht161 ao ap aq ar 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — as at au av 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 162 Konzernlagebericht as at au av 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (PPC) 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — aw ax ay az 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — 4 1081 - Herstellung von Zucker — 5 1920 - Mineralölverarbeitung — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — 11 2351 - Herstellung von Zement — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen — 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl — 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. — 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen — 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung — 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk — 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht163 aw ax ay az 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen — 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung — 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung — 30 3514 - Elektrizitätshandel — 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen — 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen — 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — 34 4120 - Bau von Gebäuden — 35 4211 - Bau von Straßen — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln — 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug — 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik — 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) — 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt — 54 5210 - Lagerei — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. — 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste — 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen — 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben — 70 7022 - Unternehmensberatung — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — 74 8110 - Hausmeisterdienste — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 164 Konzernlagebericht ba bb bc bd 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 1 0610 - Gewinnung von Erdöl 2 — 2 0620 - Gewinnung von Erdgas — — 3 0910 - Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas — — 4 1081 - Herstellung von Zucker 5 1 5 1920 - Mineralölverarbeitung 5 — 6 2015 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen — — 7 2016 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen — — 8 2059 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. — — 9 2060 - Herstellung von Chemiefasern — — 10 2332 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik — — 11 2351 - Herstellung von Zement 7 — 12 2410 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 104 44 13 2420 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 2 1 14 2611 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 32 — 15 2612 - Herstellung von bestückten Leiterplatten — — 16 2630 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik — — 17 2711 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 7 — 18 2790 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 24 1 19 2892 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 1 1 20 2893 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung — — 21 2895 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung 1 1 22 2896 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk 19 3 23 2910 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 186 15 24 2932 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 15 2 25 3020 - Schienenfahrzeugbau — — 26 3250 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien — — 27 3511 - Elektrizitätserzeugung 44 38 28 3512 - Elektrizitätsübertragung — — 29 3513 - Elektrizitätsverteilung 1 — 30 3514 - Elektrizitätshandel 8 6 31 3522 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 52 10 32 3523 - Gashandel durch Rohrleitungen 13 13 33 3821 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle — — 34 4120 - Bau von Gebäuden — — 35 4211 - Bau von Straßen — — 36 4329 - Sonstige Bauinstallation — — 37 4399 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. — — 38 4511 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 9 1 39 4531 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör — — 40 4621 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 23 11 41 4636 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren — — 42 4651 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software — — 43 4661 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten — — 44 4671 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen — — 45 4672 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 32 14 46 4673 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 49 49 47 4675 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen — — 48 4752 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf — — 49 4778 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) 2 2 50 4910 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 189 — 51 4920 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr — — 52 5020 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt — — 53 5040 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt 10 — 54 5210 - Lagerei — — 55 5223 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt — — 56 5229 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 5 2 57 5310 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 1 — 58 5320 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 2 1 59 5510 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen — — 60 5829 - Verlegen von sonstiger Software — — 61 6110 - Leitungsgebundene Telekommunikation — — 62 6120 - Drahtlose Telekommunikation — — 63 6190 - Sonstige Telekommunikation 17 — 64 6209 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie — — .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht165 ba bb bc bd 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4 - Stellen- Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert in € Millionen Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) Davon ökologisch nachhaltig ((CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)) 65 6399 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. — — 66 6420 - Beteiligungsgesellschaften — — 67 6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 119 51 68 6832 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte — — 69 7010 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 141 90 70 7022 - Unternehmensberatung — — 71 7120 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung — — 72 7219 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin — — 73 7711 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger — — 74 8110 - Hausmeisterdienste — — 75 8413 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht — — 76 8730 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime — — 77 9329 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. — — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 166 Konzernlagebericht Meldebogen 3 – GAR KPI-Bestand (Hauptkennzahl) 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der ‚anrechenbaren‘ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen. 3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern. 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen. Um die in den Abschnitten 1.2.1.1., 1.2.1.2., 1.2.1.4. und 1.2.1.5 des Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission aufgeführten Informationen zutreffend darzustellen, erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 die Berechnung der Prozentsätze, welche in diesem Template offenzulegen sind, durch die Division der relevanten in Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) aufgeführten taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Risikopositionen durch die entsprechenden Gesamt(brutto)buchwerte (wie in Spalte a, Zeilen 1-31 und 48 Meldebogen 1 aufgeführt, anstelle der gesamten GAR-Vermögenswerte (wie in Zeile 48 Meldebogen 1 aufgeführt). GAR KPI-Bestand (Hauptkennzahl) (CapEx) a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 77,48% 2,81% 0,11% 0,59% 1,10% 2 Finanzunternehmen 8,55% 0,29% 0,00% 0,02% 0,04% 3 Kreditinstitute 8,10% 0,27% 0,00% 0,01% 0,04% 4 Darlehen und Kredite 4,17% 0,25% 0,00% 0,00% 0,02% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 10,26% 0,28% 0,00% 0,02% 0,05% 6 Eigenkapitalinstrumente 19,34% 0,29% 0,04% 0,02% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 24,78% 1,03% 0,00% 0,22% 0,03% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 40,81% 21,13% 0,00% 4,67% 8,64% 21 Darlehen und Kredite 41,96% 21,49% 0,00% 5,00% 7,35% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 32,89% 18,69% 0,00% 2,36% 17,50% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 98,66% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 99,33% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 7,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,10% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,58% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 22,13% 0,80% 0,03% 0,17% 0,31% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht167 f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglich-ende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,13% 0,02% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 1,01% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 1,04% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,57% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,23% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 4,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,29% 0,19% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,33% 0,22% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,04% 0,01% 0,00% 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 168 Konzernlagebericht j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,03% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht169 n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,04% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,01% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,32% 21 Darlehen und Kredite 0,35% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,09% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,01% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 170 Konzernlagebericht r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht171 v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 172 Konzernlagebericht aa ab ac ad ae af 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögensw erte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 77,65% 2,83% 0,11% 0,59% 1,10% 28,57% 2 Finanzunternehmen 9,56% 0,29% 0,00% 0,02% 0,04% 2,76% 3 Kreditinstitute 9,13% 0,27% 0,00% 0,01% 0,04% 2,68% 4 Darlehen und Kredite 4,74% 0,25% 0,00% 0,00% 0,02% 1,05% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,49% 0,28% 0,00% 0,02% 0,05% 1,57% 6 Eigenkapitalinstrumente 23,33% 0,29% 0,04% 0,02% 0,06% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 24,79% 1,03% 0,00% 0,22% 0,03% 0,07% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 41,43% 21,32% 0,00% 4,67% 8,64% 3,61% 21 Darlehen und Kredite 42,66% 21,71% 0,00% 5,00% 7,35% 3,15% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 33,02% 18,69% 0,00% 2,36% 17,50% 0,46% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 98,66% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 20,70% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 99,33% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 20,55% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 7,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,15% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,50% 29 Wohnraumfinanzierung 0,10% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,48% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,58% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 22,18% 0,81% 0,03% 0,17% 0,31% 100,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht173 ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 22,84% 0,71% 0,13% 0,06% 0,34% 2 Finanzunternehmen 0,16% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,07% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,03% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,03% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,09% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 1,32% 0,56% 0,00% 0,06% 0,34% 21 Darlehen und Kredite 1,18% 0,49% 0,00% 0,05% 0,28% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,14% 0,08% 0,00% 0,01% 0,06% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 22,84% 0,71% 0,13% 0,06% 0,34% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 174 Konzernlagebericht al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,08% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,08% 0,00% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,08% 0,00% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,08% 0,00% 0,00% 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht175 ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 176 Konzernlagebericht at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht177 ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 178 Konzernlagebericht bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht179 bf bg bh bi bj bk 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögensw erte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 22,93% 0,71% 0,13% 0,06% 0,34% 0,71% 2 Finanzunternehmen 0,16% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 3 Kreditinstitute 0,07% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,03% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,03% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,09% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 1,40% 0,57% 0,00% 0,06% 0,34% 0,57% 21 Darlehen und Kredite 1,26% 0,49% 0,00% 0,05% 0,28% 0,49% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,14% 0,08% 0,00% 0,01% 0,06% 0,08% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 0,13% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 0,13% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 22,93% 0,71% 0,13% 0,06% 0,34% 0,71% GAR KPI-Bestand (Hauptkennzahl) (Umsatz) · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 180 Konzernlagebericht a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 76,40% 1,38% 0,11% 0,47% 0,63% 2 Finanzunternehmen 8,28% 0,28% 0,00% 0,05% 0,03% 3 Kreditinstitute 7,81% 0,23% 0,00% 0,03% 0,04% 4 Darlehen und Kredite 3,99% 0,23% 0,00% 0,00% 0,04% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,93% 0,23% 0,00% 0,03% 0,03% 6 Eigenkapitalinstrumente 18,25% 0,24% 0,23% 0,01% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 25,32% 2,01% 0,00% 1,05% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 32,48% 9,85% 0,00% 3,69% 4,94% 21 Darlehen und Kredite 34,04% 9,90% 0,00% 4,05% 4,39% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 21,80% 9,49% 0,00% 1,22% 8,71% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 98,66% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 99,33% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 7,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,10% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,58% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 21,83% 0,39% 0,03% 0,13% 0,18% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht181 f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglich-ende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 182 Konzernlagebericht j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,01% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht183 n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,07% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,56% 21 Darlehen und Kredite 0,63% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,09% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,02% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 184 Konzernlagebericht r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,01% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,06% 21 Darlehen und Kredite 0,06% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,04% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht185 v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,05% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,42% 21 Darlehen und Kredite 0,48% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,03% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,02% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 186 Konzernlagebericht aa ab ac ad ae af 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögensw erte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 76,53% 1,38% 0,11% 0,47% 0,63% 28,57% 2 Finanzunternehmen 8,28% 0,28% 0,00% 0,05% 0,03% 2,76% 3 Kreditinstitute 7,81% 0,23% 0,00% 0,03% 0,04% 2,68% 4 Darlehen und Kredite 3,99% 0,23% 0,00% 0,00% 0,04% 1,05% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,93% 0,23% 0,00% 0,03% 0,03% 1,57% 6 Eigenkapitalinstrumente 18,25% 0,24% 0,23% 0,01% 0,06% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 25,32% 2,01% 0,00% 1,05% 0,00% 0,07% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 33,55% 9,85% 0,00% 3,69% 4,94% 3,61% 21 Darlehen und Kredite 35,23% 9,90% 0,00% 4,05% 4,39% 3,15% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 21,96% 9,49% 0,00% 1,22% 8,71% 0,46% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 98,66% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 20,70% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 99,33% 0,15% 0,15% 0,00% 0,00% 20,55% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 7,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,15% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,50% 29 Wohnraumfinanzierung 0,10% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,48% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,58% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 21,86% 0,39% 0,03% 0,13% 0,18% 100,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht187 ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 22,43% 0,38% 0,13% 0,05% 0,17% 2 Finanzunternehmen 0,26% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,15% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,11% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,81% 0,24% 0,00% 0,05% 0,17% 21 Darlehen und Kredite 0,72% 0,21% 0,00% 0,04% 0,14% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,09% 0,04% 0,00% 0,01% 0,03% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 22,43% 0,38% 0,13% 0,05% 0,17% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 188 Konzernlagebericht al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,18% 0,04% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,09% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,09% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,09% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,09% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,09% 0,04% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,09% 0,04% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,18% 0,04% 0,00% 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht189 ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 190 Konzernlagebericht at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht191 ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 192 Konzernlagebericht bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht193 bf bg bh bi bj bk 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögensw erte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 22,62% 0,42% 0,13% 0,05% 0,17% 0,42% 2 Finanzunternehmen 0,36% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 3 Kreditinstitute 0,15% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,20% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,09% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,09% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,90% 0,28% 0,00% 0,05% 0,17% 0,28% 21 Darlehen und Kredite 0,81% 0,25% 0,00% 0,04% 0,14% 0,25% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,09% 0,04% 0,00% 0,01% 0,03% 0,04% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 0,13% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21,35% 0,13% 0,13% 0,00% 0,00% 0,13% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 22,62% 0,42% 0,13% 0,05% 0,17% 0,42% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 194 Konzernlagebericht Meldebogen 4 – GAR KPI-Zuflüsse 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen. Um die in den Abschnitten 1.2.1.1., 1.2.1.2., 1.2.1.4. und 1.2.1.5 des Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission aufgeführten Informationen zutreffend darzustellen, erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 die Berechnung der Prozentsätze, welche in diesem Template offenzulegen sind, durch die Division der relevanten taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Risikipositionen durch die entsprechenden Gesamt(brutto)buchwerte, anstelle der Zuflüsse an gesamten GAR-Vermögenswerten. GAR KPI-Zuflüsse (CapEx) a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 50,88% 5,00% 0,15% 0,67% 1,91% 2 Finanzunternehmen 7,04% 0,40% 0,00% 0,02% 0,04% 3 Kreditinstitute 7,17% 0,41% 0,00% 0,02% 0,04% 4 Darlehen und Kredite 4,35% 0,29% 0,00% 0,00% 0,03% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,48% 0,50% 0,00% 0,04% 0,05% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,28% 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 53,02% 23,43% 0,00% 3,36% 9,64% 21 Darlehen und Kredite 54,20% 24,03% 0,00% 3,46% 8,17% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,40% 2,18% 0,00% 0,00% 61,64% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 93,81% 0,36% 0,36% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 97,38% 0,37% 0,37% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 11,92% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 6,58% 0,62% 0,02% 0,09% 0,25% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht195 f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,27% 0,06% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,93% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,95% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,23% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,53% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,56% 0,32% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,58% 0,33% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,03% 0,01% 0,00% 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 196 Konzernlagebericht j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht197 n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,10% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,50% 21 Darlehen und Kredite 0,49% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,60% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,01% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 198 Konzernlagebericht r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht199 v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 200 Konzernlagebericht aa ab ac ad ae af 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 51,24% 4,90% 0,15% 0,67% 1,91% 12,93% 2 Finanzunternehmen 7,97% 0,40% 0,00% 0,02% 0,04% 2,18% 3 Kreditinstitute 8,12% 0,41% 0,00% 0,02% 0,04% 2,14% 4 Darlehen und Kredite 4,58% 0,29% 0,00% 0,00% 0,03% 0,96% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,02% 0,51% 0,00% 0,04% 0,05% 1,18% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,28% 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,04% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 54,07% 23,75% 0,00% 3,36% 9,64% 2,55% 21 Darlehen und Kredite 55,27% 24,36% 0,00% 3,46% 8,17% 2,48% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,00% 2,18% 0,00% 0,00% 61,64% 0,07% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 93,81% 0,36% 0,36% 0,00% 0,00% 5,40% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 97,38% 0,37% 0,37% 0,00% 0,00% 5,18% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 11,92% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,23% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2,80% 29 Wohnraumfinanzierung 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2,80% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 6,62% 0,63% 0,02% 0,09% 0,25% 100,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht201 ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5,85% 0,78% 0,04% 0,09% 0,52% 2 Finanzunternehmen 0,28% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,05% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,06% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,16% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 1,38% 0,72% 0,00% 0,09% 0,52% 21 Darlehen und Kredite 1,36% 0,71% 0,00% 0,09% 0,52% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 4,19% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,18% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 5,85% 0,78% 0,04% 0,09% 0,52% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 202 Konzernlagebericht al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht203 ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 204 Konzernlagebericht at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht205 ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 206 Konzernlagebericht bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht207 bf bg bh bi bj bk 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5,85% 0,78% 0,04% 0,09% 0,52% 0,78% 2 Finanzunternehmen 0,28% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 3 Kreditinstitute 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,05% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,06% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,16% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 1,38% 0,72% 0,00% 0,09% 0,52% 0,72% 21 Darlehen und Kredite 1,37% 0,71% 0,00% 0,09% 0,52% 0,71% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 4,19% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 0,04% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,18% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 0,04% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 5,85% 0,78% 0,04% 0,09% 0,52% 0,78% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 208 Konzernlagebericht GAR KPI-Zuflüsse (Umsatz) a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 48,67% 2,41% 0,15% 0,68% 1,35% 2 Finanzunternehmen 6,77% 0,36% 0,00% 0,03% 0,04% 3 Kreditinstitute 6,89% 0,37% 0,00% 0,03% 0,04% 4 Darlehen und Kredite 4,22% 0,26% 0,00% 0,00% 0,05% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,08% 0,46% 0,00% 0,06% 0,03% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,28% 0,15% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 42,06% 11,17% 0,00% 3,44% 6,83% 21 Darlehen und Kredite 42,95% 11,44% 0,00% 3,54% 6,98% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 10,77% 1,45% 0,00% 0,00% 1,45% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 93,81% 0,36% 0,36% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 97,38% 0,37% 0,37% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 11,92% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 6,29% 0,31% 0,02% 0,09% 0,17% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht209 f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,06% 0,00% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,06% 0,00% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 210 Konzernlagebericht j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht211 n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,25% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 1,26% 21 Darlehen und Kredite 1,29% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,03% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 212 Konzernlagebericht r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht213 v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,19% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,94% 21 Darlehen und Kredite 0,97% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,02% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 214 Konzernlagebericht aa ab ac ad ae af 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 49,12% 2,41% 0,15% 0,68% 1,35% 12,93% 2 Finanzunternehmen 6,77% 0,36% 0,00% 0,03% 0,04% 2,18% 3 Kreditinstitute 6,89% 0,37% 0,00% 0,03% 0,04% 2,14% 4 Darlehen und Kredite 4,22% 0,26% 0,00% 0,00% 0,05% 0,96% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,08% 0,46% 0,00% 0,06% 0,03% 1,18% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,28% 0,15% 0,00% 0,00% 0,00% 0,04% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 44,32% 11,17% 0,00% 3,44% 6,83% 2,55% 21 Darlehen und Kredite 45,27% 11,44% 0,00% 3,54% 6,98% 2,48% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 10,77% 1,45% 0,00% 0,00% 1,45% 0,07% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 93,81% 0,36% 0,36% 0,00% 0,00% 5,40% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 97,38% 0,37% 0,37% 0,00% 0,00% 5,18% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 11,92% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,23% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2,80% 29 Wohnraumfinanzierung 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2,80% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 6,35% 0,31% 0,02% 0,09% 0,17% 100,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht215 ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5,48% 0,43% 0,04% 0,10% 0,26% 2 Finanzunternehmen 0,35% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,16% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,08% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,07% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,20% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,94% 0,37% 0,00% 0,10% 0,26% 21 Darlehen und Kredite 0,94% 0,37% 0,00% 0,10% 0,26% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 4,19% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,18% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 5,48% 0,43% 0,04% 0,10% 0,26% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 216 Konzernlagebericht al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht217 ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 218 Konzernlagebericht at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 0,00% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht219 ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 220 Konzernlagebericht bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00% 2 Finanzunternehmen 0,00% 3 Kreditinstitute 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00% 21 Darlehen und Kredite 0,00% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 24 Private Haushalte 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 26 davon Gebäudesanierungskredite 27 davon Kfz-Kredite 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht221 bf bg bh bi bj bk 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögens- werte Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5,48% 0,43% 0,04% 0,10% 0,26% 0,43% 2 Finanzunternehmen 0,35% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 3 Kreditinstitute 0,16% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 4 Darlehen und Kredite 0,08% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,07% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 6 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,20% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 8 davon Wertpapierfirmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 9 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16 davon Versicherungsunternehmen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 17 Darlehen und Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 20 Nicht-Finanzunternehmen 0,94% 0,37% 0,00% 0,10% 0,26% 0,37% 21 Darlehen und Kredite 0,94% 0,37% 0,00% 0,10% 0,26% 0,37% 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23 Eigenkapitalinstrumente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 24 Private Haushalte 4,19% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 0,04% 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 4,18% 0,04% 0,04% 0,00% 0,00% 0,04% 26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 27 davon Kfz-Kredite 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 29 Wohnraumfinanzierung 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 31 Durch Inbesitznahme erlangter Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 32 GAR- Vermögenswerte insgesamt 5,48% 0,43% 0,04% 0,10% 0,26% 0,43% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 222 Konzernlagebericht Meldebogen 5 – GAR KPI außerbilanzielle Risikopositionen 1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden die Kennzahlen GAR KPI-Zuflüsse Finanzgarantien und GAR KPI-Zuflüsse verwaltete Vermögenswerte nicht berichtet. GAR KPI außerbilanzielle Risikopositionen (CapEx) a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 3,59% 2,09% 0,00% 0,53% 1,07% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglich-ende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,04% 0,01% 0,00% 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,01% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,09% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht223 v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% aa ab ac ad ae 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 3,73% 2,10% 0,00% 0,53% 1,07% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2,28% 1,24% 0,00% 0,14% 0,66% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 224 Konzernlagebericht bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% bf bg bh bi bj 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2,28% 1,24% 0,00% 0,14% 0,66% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht225 GAR KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz) a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2,32% 0,93% 0,00% 0,33% 0,45% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglich-ende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,14% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,02% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% aa ab ac ad ae 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2,49% 0,93% 0,00% 0,33% 0,45% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 226 Konzernlagebericht ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 1,30% 0,40% 0,00% 0,10% 0,23% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% bf bg bh bi bj 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 1,30% 0,40% 0,00% 0,10% 0,23% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht227 GAR KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse CapEx) a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 1,59% 0,64% 0,00% 0,02% 0,37% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglich-ende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,06% 0,02% 0,00% 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,07% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% aa ab ac ad ae 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 1,73% 0,66% 0,00% 0,02% 0,37% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 228 Konzernlagebericht ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) bf bg bh bi bj 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht229 GAR KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse Umsatz) a b c d e 31.12.2024 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 1,21% 0,26% 0,00% 0,00% 0,17% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% f g h i 31.12.2024 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglich-ende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% j k l m 31.12.2024 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% n o p q 31.12.2024 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,11% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% r s t u 31.12.2024 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,05% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% v w x z 31.12.2024 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 0,00% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 230 Konzernlagebericht aa ab ac ad ae 31.12.2024 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 1,37% 0,26% 0,00% 0,00% 0,17% 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% ag ah ai aj ak 31.12.2023 Klimaschutz (CCM) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) al am an ao 31.12.2023 Anpassung an den Klimawandel (CCA) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) ap aq ar as 31.12.2023 Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) at au av aw 31.12.2023 Kreislaufwirtschaft (CE) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) ax ay az ba 31.12.2023 Verschmutzung (PPC) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) bb bc bd be 31.12.2023 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht231 bf bg bh bi bj 31.12.2023 Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangs- tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten 1 Finanzgarantien (FinGAR- KPI) 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM KPI) Weitere verpflichtende Informationen Anteil der Risikopositionen bei (nicht-)taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für die vier neuen Umweltziele und Aktivitäten Die RBI legt zwei quantitative Indikatoren zu taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Risikopositionen im Hinblick auf die vier neuen Umweltziele und Aktivitäten gemäß Artikel 10 (7) der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission zur Ergänzung der EU-Taxonomieverordnung offen. Die Offenlegung dieser quantitativen KPIs wird durch qualitative Informationen gemäß Anhang XI der delegierten Verordnung ergänzt. · Taxonomiefähige wirtschaftliche Aktivitäten/gedeckte Aktiva: 0,01 Prozent · Nicht-taxonomiefähige wirtschaftliche Aktivitäten/gedeckte Aktiva: 0,00 Prozent Anteil der Risikopositionen bei (nicht-)taxonomiefähigen und (nicht-)taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den gedeckten Aktiva für Nuklear- und Gas-Wirtschaftsaktivitäten (CapEx) im Einklang mit Annex XII Für das Geschäftsjahr 2023 wurden die Meldebögen für die GAR Zuflüsse und für die KPIs für außerbilanzielle Risikopositionen nicht berichtet. Zudem wurde Meldebogen 5 für das Geschäftsjahr 2023 nicht berichtet. Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - GAR-Bestand Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 31.12.2024 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - GAR-Zuflüsse Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 31.12.2024 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 232 Konzernlagebericht Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - KPI Finanzgarantien Bestand Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 31.12.2024 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - KPI Finanzgarantien Zuflüsse Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 31.12.2024 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - KPI verwaltete Vermögenswerte Bestand Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 31.12.2024 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht233 Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas - KPI verwaltete Vermögenswerte Zuflüsse Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 31.12.2024 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Bestand - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 61.416.991 0,05 % 61.416.991 0,05 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 287.953 — % 287.953 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 15.773.510 0,01 % 15.773.510 0,01 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 994.346.402 0,75 % 985.140.919 0,74 % 9.205.482 0,01 % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 1.071.824.856 0,81 % 1.062.619.374 0,80 % 9.205.482 0,01 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 892.829.803 0,71 % 887.396.808 0,71 % 5.432.995 — % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 892.829.803 0,71 % 887.396.808 0,71 % 5.432.995 — % · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 234 Konzernlagebericht Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Bestand - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 36.036.059 0,03 % 36.036.059 0,03 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5.555.104 — % 5.555.104 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 480.858.456 0,36 % 480.810.231 0,36 % 48.226 — % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 522.449.619 0,39 % 522.401.393 0,39 % 48.226 — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 528.119.951 0,42 % 477.151.338 0,38 % 50.968.613 0,04 % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 528.119.951 0,42 % 477.151.338 0,38 % 50.968.613 0,04 % .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht235 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 257 — % 257 — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 16 — % 16 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3.526.765 0,01 % 3.526.765 0,01 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 320.271.096 0,63 % 316.081.053 0,62 % 4.190.043 0,01 % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 323.798.134 0,63 % 319.608.091 0,62 % 4.190.043 0,01 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Anwendbarer KPI insgesamt · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 236 Konzernlagebericht Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 112 — % 112 — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.930.058 — % 1.930.058 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 157.490.556 0,31 % 157.463.514 0,31 % 27.042 — % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 159.420.727 0,31 % 159.393.685 0,31 % 27.042 — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Anwendbarer KPI insgesamt .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht237 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 17.329.028 0,19 % 17.329.028 0,19 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 838.042 0,01 % 838.042 0,01 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4.802.345 0,05 % 4.802.345 0,05 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 171.665.934 1,86 % 170.481.884 1,84 % 1.184.050 0,01 % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 194.635.348 2,10 % 193.451.298 2,09 % 1.184.050 0,01 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Anwendbarer KPI insgesamt · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 238 Konzernlagebericht Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 8.212.676 0,09 % 8.212.676 0,09 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2.009.692 0,02 % 2.009.692 0,02 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 75.524.104 0,82 % 75.524.104 0,82 % — — % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 85.746.472 0,93 % 85.746.472 0,93 % — — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Anwendbarer KPI insgesamt .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht239 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 318.858 0,01 % 318.858 0,01 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 19.929 — % 19.929 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2.488.019 0,05 % 2.488.019 0,05 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 27.412.998 0,60 % 26.298.598 0,58 % 1.114.400 0,02 % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 30.239.803 0,66 % 29.125.403 0,64 % 1.114.400 0,02 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Anwendbarer KPI insgesamt · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 240 Konzernlagebericht Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 139.500 — % 139.500 — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 994.015 0,02 % 994.015 0,02 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 10.536.887 0,23 % 10.536.887 0,23 % — — % 8 Anwendbarer KPI insgesamt 11.670.402 0,26 % 11.670.402 0,26 % — — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Anwendbarer KPI insgesamt .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht241 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Bestand - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 61.416.991 5,73 % 61.416.991 5,73 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 287.953 0,03 % 287.953 0,03 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 15.773.510 1,47 % 15.773.510 1,47 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 994.346.402 92,77 % 985.140.919 91,91 % 9.205.482 0,86 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 1.071.824.856 100,00 % 1.062.619.374 99,14 % 9.205.482 0,86 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 892.829.803 100,00 % 887.396.808 99,39 % 5.432.995 0,61 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 892.829.803 100,00 % 887.396.808 99,39 % 5.432.995 0,61 % · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 242 Konzernlagebericht Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Bestand - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 36.036.059 6,90 % 36.036.059 6,90 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5.555.104 1,06 % 5.555.104 1,06 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 480.858.456 92,04 % 480.810.231 92,03 % 48.226 0,01 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 522.449.619 100% 100,00 % 522.401.393 99,99 % 48.226 0,01 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 528.119.951 100,00 % 477.151.338 90,35 % 50.968.613 9,65 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 528.119.951 100% 100,00 % 477.151.338 90,35 % 50.968.613 9,65 % .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht243 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 257 — % 257 — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 16 — % 16 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3.526.765 1,09 % 3.526.765 1,09 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 320.271.096 98,91 % 316.081.053 97,62 % 4.190.043 1,29 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 323.798.134 100% 100,00 % 319.608.091 98,71 % 4.190.043 1,29 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 244 Konzernlagebericht Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 112 — % 112 — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 1.930.058 1,21 % 1.930.058 1,21 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 157.490.556 98,79 % 157.463.514 98,77 % 27.042 0,02 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 159.420.727 100% 100,00 % 159.393.685 99,98 % 27.042 0,02 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht245 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 17.329.028 8,90 % 17.329.028 8,90 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 838.042 0,43 % 838.042 0,43 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4.802.345 2,47 % 4.802.345 2,47 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 171.665.934 88,20 % 170.481.884 87,59 % 1.184.050 0,61 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 194.635.348 100% 100,00 % 193.451.298 99,39 % 1.184.050 0,61 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 246 Konzernlagebericht Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 8.212.676 9,58 % 8.212.676 9,58 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2.009.692 2,34 % 2.009.692 2,34 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 75.524.104 88,08 % 75.524.104 88,08 % — — % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 85.746.472 100% 100,00 % 85.746.472 100,00 % — — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht247 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 318.858 1,05 % 318.858 1,05 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 19.929 0,07 % 19.929 0,07 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2.488.019 8,23 % 2.488.019 8,23 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 27.412.998 90,65 % 26.298.598 86,97 % 1.114.400 3,69 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 30.239.803 100% 100,00 % 29.125.403 96,31 % 1.114.400 3,69 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 248 Konzernlagebericht Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 139.500 1,20 % 139.500 1,20 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 994.015 8,52 % 994.015 8,52 % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 10.536.887 90,29 % 10.536.887 90,29 % — — % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 11.670.402 100% 100,00 % 11.670.402 100,00 % — — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht249 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR- Bestand - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 9.365.822 0,01 % 9.365.822 0,01 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.480.252 — % 1.480.252 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28.306.051.599 21,36 % 28.264.385.602 21,32 % 41.665.996 0,03 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28.316.897.673 21,36 % 28.275.231.676 21,33 % 41.665.996 0,03 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7.752.957 0,01 % 7.752.957 0,01 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.043.732 — % 1.043.732 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 622.660 — % 622.660 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.902.170 — % 1.902.170 — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 27.954.121.785 22,21 % 27.853.525.016 22,13 % 100.596.768 0,08 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 27.965.443.304 22,22 % 27.864.846.536 22,14 % 100.596.768 0,08 % · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 250 Konzernlagebericht Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR- Bestand - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 17.656.790 0,01 % 17.656.790 0,01 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5.867.569 — % 5.867.569 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.464.730 — % 1.464.730 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28.382.948.003 21,41 % 28.382.161.172 21,41 % 786.832 — % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 28.407.937.093 21,43 % 28.407.150.261 21,43 % 786.832 — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 8.175.845 0,01 % 8.175.845 0,01 % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2.342.547 — % 2.342.547 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 222.653 — % 222.653 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.973 — % 1.973 — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 27.924.177.478 22,19 % 27.748.458.736 22,05 % 175.718.742 0,14 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 27.934.920.497 22,20 % 27.759.201.755 22,06 % 175.718.742 0,14 % .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht251 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR- Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.318.314 — % 1.318.314 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5.483 — % 5.483 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 3.055.921.352 5,98 % 3.042.447.916 5,95 % 13.473.436 0,03 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 3.057.245.149 5,98 % 3.043.771.713 5,95 % 13.473.436 0,03 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.26 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 2 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.27 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 3 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.28 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 4 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.29 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 5 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.30 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 6 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.31 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 7 Amount and proportion of other taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activities not referred to in rows 1 to 6 above in the denominator of the applicable KPI 8 Total amount and proportion of taxonomy eligible but not taxonomy-aligned economic activities in the denominator of the applicable KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 252 Konzernlagebericht Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - GAR- Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 830.208 — % 830.208 — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 1.258.760 — % 1.258.760 — % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 26.592 — % 26.592 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 3.056.803.019 5,98 % 3.056.053.537 5,98 % 749.483 — % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 3.058.918.578 5,98 % 3.058.169.096 5,98 % 749.483 — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.26 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 2 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.27 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 3 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.28 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 4 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.29 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 5 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.30 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 6 Amount and proportion of taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activity referred to in Section 4.31 of Annexes I and II to Delegated Regulation 2021/2139 in the denominator of the applicable KPI 7 Amount and proportion of other taxonomy-eligible but not taxonomy-aligned economic activities not referred to in rows 1 to 6 above in the denominator of the applicable KPI 8 Total amount and proportion of taxonomy eligible but not taxonomy-aligned economic activities in the denominator of the applicable KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht253 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 635.020 0,01 % 635.020 0,01 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 14.156 — % 14.156 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 140.687.796 1,52 % 137.852.148 1,49 % 2.835.648 0,03 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 141.336.972 1,53 % 138.501.324 1,50 % 2.835.648 0,03 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 254 Konzernlagebericht Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 979.569 0,01 % 979.569 0,01 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 268.963 — % 268.963 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 127.696.336 1,38 % 127.689.030 1,38 % 7.306 — % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 128.944.868 1,39 % 128.937.563 1,39 % 7.306 — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht255 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 635.020 0,01 % 635.020 0,01 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 44 — % 44 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 44.586.901 0,98 % 42.894.461 0,94 % 1.692.439 0,04 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 45.221.965 0,99 % 43.529.526 0,95 % 1.692.439 0,04 % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 256 Konzernlagebericht Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 979.569 0,02 % 979.569 0,02 % — — % 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 840 — % 840 — % — — % 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI — — % — — % — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 42.438.626 0,93 % 42.431.322 0,93 % 7.303 — % 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 43.419.035 0,95 % 43.411.731 0,95 % 7.303 — % 31.12.2023 CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) % % % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht257 Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Bestand - CapEx 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 51.242 — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 21 — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 103.143.145.814 77,82 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 103.143.197.078 77,82 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 258 Konzernlagebericht Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Bestand - Umsatz 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 51.242 — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 103.567.232.770 78,14 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 103.567.284.012 78,14 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht259 Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 1.293 — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 21 — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 47.757.039.634 93,38 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 47.757.040.949 93,38 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 260 Konzernlagebericht Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - GAR-Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 1.293 — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 47.897.553.325 93,65 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 47.897.554.618 93,65 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht261 Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - CapEx 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.902.474.952 96,27 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.902.474.952 96,27 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 262 Konzernlagebericht Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Bestand - Umsatz 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 9.017.093.994 97,51 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 9.017.093.994 97,51 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht263 Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - CapEx 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 4.482.591.551 98,27 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 4.482.591.551 98,27 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 264 Konzernlagebericht Meldebogen 5 Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - KPI Finanzgarantien Zuflüsse - Umsatz 31.12.2024 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI — — % 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 4.499.103.160 98,63 % 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 4.499.103.160 98,63 % 31.12.2023 % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht265 Klimawandel E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz Wertschöpfungskette Als verantwortungsbewusste Bank hat sich die RBI frühzeitig um die Bekämpfung des Klimawandels bemüht und aktive Schritte unternommen, um die Umweltauswirkungen des Portfolios und der eigenen Geschäftstätigkeit zu reduzieren. Um diese Verpflichtung zu formalisieren, hat die RBI bereits Emissionsreduktionsziele im Einklang mit dem deutlich unter 2°C-Pfad festgelegt, die im September 2022 von der Science Based Targets-Initiative (SBTi) validiert wurden. Um jedoch den steigenden Ambitionen sowohl im Markt als auch der Aufsichtsbehörden zu folgen, die die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Emissionsreduktion hervorheben, hat die RBI ihre Emissionsreduktionsziele entsprechend dem in der aktuellen EU-Gesetzgebung und den aufsichtsrechtlichen Erwartungen skizzierten 1,5°C-Pfad im Jahr 2024 neu berechnet. Die daraus resultierenden Ziele, die in den folgenden Abschnitten näher beschrieben werden, entsprechen dem Berechnungs- ansatz und folgen den Offenlegungsanforderungen der CSRD und des EBA ITS. Darüber hinaus wird die von der Science Based Targets-Initiative entwickelte Methodik weiterhin von der RBI zur Berechnung der Ziele für die Emissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit (Betriebsökologie) eingesetzt. Die RBI hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Kund:innen aus dem Retail-, Firmen- und institutionellen Bereich bei der Klima- und ökologischen Wende zu unterstützen. Kund:innen werden ermutigt, gezielt auf die Verbesserung ihrer Klima- und Umwelt- performance hinzuarbeiten, indem sie einen Übergangspfad entwickeln und befolgen. Zudem bietet die RBI Kund:innen ESG- Fachkenntnisse sowie nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen an. Die im Jahr 2023 von der RBI entwickelte und vom Vorstand genehmigte Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie bildet das Fundament des RBI-Übergangsplans. Die Strategie stützt sich auf drei Säulen und hat das klare Ziel, Kund:innen bei der Finanzierung ihrer nachhaltigen Transformation zu unterstützen und die von der RBI finanzierten Emissionen zu reduzieren. Ausführliche Informationen über die Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie finden sich im Kapitel Klima- und Umwelt- Geschäftsstrategie der RBI. Die Klima- und ökologische Wende ist ein integraler Bestandteil aller drei Säulen der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI, von denen jede einen entscheidenden Schritt zum Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 darstellt. Jede Säule definiert einen bestimmten Bereich, in dem Meilensteine oder Maßnahmen festgelegt werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt darauf, qualitative Ziele in konkrete quantitative Ziele überzuführen. Die RBI hat sich verpflichtet, die folgenden Ziele zu erreichen: · Kurzfristig (bis 2025) · Entwicklung von Schlüsselelementen des Übergangsplans für den Klimaschutz, unterstützt durch lokale Umsetzungspläne: · mit besonderem Schwerpunkt auf Branchen mit hoher CO2-Intensität · mit einem Fokus auf die ESG-Stakeholder-Engagement-Strategie · zur Unterstützung von Branchen mit niedriger CO2-Intensität · mit Programmen zur Verbesserung der Infrastruktur in unterentwickelten Regionen · Mittelfristig (bis 2030) · Reduktion der Treibhausgasemissionen im Portfolio der Unternehmenskredite um 26,56 Prozent im RBI- Konzern und um 30,83 Prozent in der Konzernzentrale bis 2030. Weitere Informationen finden sich im Kapitel E1-4: Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. · Laufende Anpassung der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie und des Übergangsplans für den Klimaschutz. · Langfristig (bis 2050) · Die RBI hat sich dazu bekannt, im Einklang mit dem 1,5°C-Pfad zu agieren, und strebt daher an, bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Säule 1 ist darauf ausgerichtet, die Klimaziele des Übereinkommens von Paris in der Bilanz zu berücksichtigen. Dazu werden Klima- und Umweltfaktoren bei Kreditentscheidungen, bei der Bewertung von Risiken und zur operativen Steuerung sowie bei der Resourcenallokation berücksichtigt. Die RBI hat sich eigene Emissionsziele gesetzt, die im Jahr 2024 vom Vorstand genehmigt wurden. Sie wurden so formuliert, dass sie sich im Einklang mit dem 1,5°C-Pfad zum Erreichen von Netto-Null-Emissionen bis 2050 befinden. Der Pfad wurde auf der Grundlage des Szenarios des Network for Greening the Financial System (NGFS) abgeleitet. Das gewählte Szenario ist · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 266 Konzernlagebericht länderspezifisch und basiert auf den Daten, die vom Internationalen Währungsfonds in seinem Klimawandel-Dashboard aufbereitet und veröffentlicht wurden (Phase 4 des NGFS-Szenarios – geordneter Übergang zu Netto-Null-Emissionen). Mit der ESG-Risikorichtlinie stellt die RBI einerseits sicher, dass die Steuerung des ESG-Risikomanagements auch auf lokaler Ebene erfolgt. Andererseits gewährleistet sie, dass jede Tochtergesellschaft mit spezifischen Aktivitäten und Maßnahmen vor Ort zur Erfüllung des Ziels für die finanzierten Emissionen der RBI im Jahr 2030 als mittelfristiger Meilenstein für das Erreichen von Netto-Null-Emissionen bis 2050 beiträgt. Darüber hinaus strebt die RBI einen verstärkten Einsatz von Vermögenswerten für nachhaltige Finanzierungsprodukte wie grüne Anleihen, nachhaltige Einlagen und nachhaltige Zertifikate an. Säule 2 legt den Fokus darauf, Kund:innen auf ihrem Weg zur Klima- und ökologischen Wende zu unterstützen. Zu diesem Zweck agiert die RBI auf Branchenebene, auf Kundenebene sowie auf Transaktions- und Produktebene. Auf Branchenebene umfasst Säule 2 den Verhaltenskodex. Auf Kundenebene bezieht sich Säule 2 auf ESG-Beratungsdienste, ESG-Wissensvermittlung sowie Finanzbildung. Auf Transaktions- und Produktebene umfasst Säule 2 maßgeschneiderte Produkte, die ESG-Bewertung einschließlich der Taxonomieprüfung, die Carbon Footprint Application sowie Lösungen für das tägliche Bankgeschäft, die Subventionsberatung und das ESG-Research. Die RBI plant die Entwicklung einer ESG-Engagement-Strategie. Im Rahmen dieser Strategie werden die Kund:innen der RBI entsprechend ihrem ESG-Wissens- und Entwicklungsstand beraten. Dies beinhaltet die Unterstützung von Kund:innen mit wenig oder gar keinem ESG-Know-how bis hin zu solchen mit umfangreichem Fachwissen und fortgeschrittenen ESG-Strategien und -Berichten. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Kund:innen mit höherem ESG-Risiko und keinen oder unzureichenden Emissionszielen liegen. Zudem wird die RBI daran arbeiten, Programme auszubauen, die die Klimawende unterstützen und die finanzierten Kundenemissionen verringern, einschließlich finanzieller Anreize und Kreditrahmen. In Säule 3 treibt die RBI den Übergang zum nachhaltigen Finanzwesen voran, basierend auf aktuellen ESG-Fachkenntnissen und einer gut etablierten ESG-Governance. Um einen glaubwürdigen Beitrag zur Klima- und ökologischen Wende zu leisten, ist es von entscheidender Bedeutung, Fachwissen aufzubauen, zu pflegen und weiterzugeben. Die Etablierung einer Reihe von ESG- Richtlinien sowie einer angemessenen Governance (z. B. das ESG Risk Framework oder der Prozess zur Vermeidung von Greenwashing) sind ein wesentlicher Bestandteil der RBI-Strategie. Im Hinblick auf die Klima- und ökologische Wende bildet die Entwicklung des Übergangsplans für den Klimaschutz einen wichtigen Aspekt der Säule 3. Der Übergangsplan soll als Leitfaden für geschäftliche Entscheidungen mit großen Unternehmen dienen. Ziel ist dabei, bis 2030 ein auf das 1,5°C-Ziel ausgerichtetes Unternehmensportfolio zu generieren. Auf der Grundlage ihres ESG-Scores und des Status ihrer spezifischen physischen Emissionsdaten würden die Firmenkunden in drei Kategorien eingeteilt: · Unterstützend – Kunden sind bei der Anpassung ihrer Emissionen an die Ziele der RBI für das Jahr 2030 weit fortgeschritten und weisen ein überdurchschnittliches ESG-Rating auf. Der Schwerpunkt der RBI liegt bei diesen Kunden darauf, innovative ESG-Produkte bereitzustellen und sie bei der Bewältigung zukünftiger ökologischer Herausforderungen zu unterstützen. · Transformativ – Kunden haben entweder unzureichende Ziele für die Erreichung des bis 2030 angestrebten Emissionsniveaus entwickelt oder weisen ein unterdurchschnittliches ESG-Rating auf. Diesen Kunden bietet die RBI schwerpunktmäßig eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen an, die ihnen zu einem besseren ESG-Rating verhelfen sollen (z. B. Beratung zum ESG-Rating) oder ihnen das Festlegen von Zielen erleichtern (z. B. Finanzierungsprodukte zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien und zur Erreichung der Ziele für 2030). · Restriktiv – Kunden die keine Ziele entwickelt haben und deren ESG-Rating unter dem Durchschnitt liegt. Die RBI ist nicht von den im Pariser Abkommen festgelegten EU-Referenzwerten ausgeschlossen. Eigene Geschäftstätigkeit Die RBI betrachtet den Umwelt- und Klimaschutz als Teil ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und versteht sich als fairer Partner gegenüber der Umwelt. Im Vergleich zu produzierenden Branchen halten sich die direkten Umweltauswirkungen der betrieblichen Tätigkeiten der RBI in Grenzen. Trotzdem verfolgt die RBI das Ziel, negative Umweltauswirkungen an allen Standorten gering zu halten. Der Übergangsplan für die durch die eigene Geschäftstätigkeit der RBI verursachten Emissionen folgt der Berechnungs- methodik der Science Based Targets-Initiative und steht im Einklang mit der 1,5°C-Anforderung der CSRD. Die RBI legte erstmals im Jahr 2022 wissenschaftsbasierte Ziele fest, die im Einklang mit dem Klimaziel standen, die globale Erwärmung deutlich unter 2°C zu halten. Um den steigenden Ambitionen Rechnung zu tragen, wurden die Ziele für die eigene Geschäftstätigkeit im Jahr 2024 mittels einer Methode der Science Based Targets-Initiative neu berechnet. Der Übergangsplan, einschließlich des Berechnungsansatzes und der Zielvorgaben, wurde vom RBI-Vorstand anerkannt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht267 Wie in den Vorjahren werden die durch die eigene Geschäftstätigkeit verursachten Emissionen mit der Software ESG-Cockpit berechnet und nach den Richtlinien des Greenhouse Gas Protocol in drei Scopes gegliedert: · Scope 1 umfasst alle Treibhausgasemissionen, die direkt im Unternehmen anfallen – z. B. aus der stationären Verbrennung (wie Heizkessel), oder aus der mobilen Verbrennung, wie im unternehmenseigenen Fuhrpark. · Scope 2 umfasst indirekte Emissionen, die durch die Energiebereitstellung für das Unternehmen entstehen – wenn etwa ein Energieversorgungsunternehmen Strom oder Wärme für dieses Unternehmen zur Verfügung stellt. · Scope 3 umfasst alle anderen Emissionen, die innerhalb der Systemgrenzen verursacht werden – z. B. durch Geschäftsreisen, Bürobedarf, IT und Abfall. Aber auch die Nutzung von Energie verursacht u. a. Scope-3-Emissionen, beispielsweise aufgrund von Übertragungsverlusten. Für die Zielsetzung wurde der Ansatz der absoluten Emissionsreduzierung der SBTi gewählt. Dabei wird als Ziel ein konkreter Prozentsatz festgelegt, um den die absoluten Emissionen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gesenkt werden müssen. Diese Senkung steht im Einklang mit dem für einen 1,5°C-Pfad erforderlichen globalen CO2-Budget. Reduktionsziele für die eigene Geschäftstätigkeit wurden für Scope 1- und Scope 2-Emissionen festgelegt, um den Fokus auf die größten Emissionstreiber zu konzentrieren. Entsprechend diesem wissenschaftlich fundierten Ansatz hat die RBI folgende Ziele festgelegt: · Kurzfristig (bis 2025) · Entwicklung der zentralen Elemente eines Übergangsplans für eigene Geschäftstätigkeiten zur Unterstützung der mittel- und langfristigen Ziele: · Ausrichtung auf die größten Emissionstreiber der eigenen Geschäftstätigkeit (z. B. Energiekonsum) · Individualisierte lokale Strategien je nach spezifischen Bedingungen und Märkten · Fokus auf Kapazitätsaufbau und Lernen von Vorzeigeprojekten innerhalb der RBI · Mittelfristig (bis 2030) · Reduzierung der absoluten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit um 42 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2024. · Laufende Anpassung des Übergangsplans und der damit verbundenen Maßnahmen · Langfristig (bis 2050) · Die RBI hat sich verpflichtet, im Einklang mit dem 1,5°C-Pfad zu handeln und strebt an, bis 2050 das Ziel der Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Der Übergangsplan für die eigene Geschäftstätigkeit wird vom Group ESG & Sustainability Management in Abstimmung mit allen Stakeholdern in den konsolidierten Einheiten sowie den CIO/COO-Bereichen berechnet und überwacht. Die RBI ergreift eine Reihe von Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei konzentriert sie sich vor allem auf den nachhaltigen Energie- verbrauch, die Reduzierung von Geschäftsreisen und die Verringerung von Abfall und Materialverbrauch. ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Klimastresstests Die RBI wendet im Rahmen ihres Risikoidentifizierungs- und -bewertungsprozesses sowie zur Analyse der Widerstandsfähigkeit der Risikopositionen der RBI Stresstestmethoden an. Der externe EZB-Klimarisikostresstest 2022 war ein wichtiger erster Schritt zum Aufzeigen von klimabezogenen Risiken. Das Ergebnis bestätigte die unternehmensintern identifizierten Sektoren/Regionen, die am stärksten von Klimarisiken betroffenen sind. Der Stresstest lieferte der RBI wichtige Referenzinformationen im Hinblick auf die Kalibrierung von Risikomodellen, die Verfügbarkeit von Daten und die allgemeine Validität ihres internen Ansatzes. Auf dieser Grundlage wurde das Dreijahres- Szenario eines ungeordneten Übergangs (verzögerte Erwärmung um 2°C) in das ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment) der RBI integriert, ebenso wie ein Szenario für Überschwemmungsrisiken. Näheres zum Einbeziehen von ESG im Risk Framework der RBI siehe Kapitel Policy Rahmenwerke als Governance-Instrumente. Nach dem ersten erfolgreichen externen Klimastresstest im Jahr 2022 und dem internen Klimastresstest im Jahr 2023 wurde der interne Rahmen für Klimastresstests weiter verfeinert, um mehr Risiken und Bilanzannahmen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken einzubeziehen. Für den Klimastresstest 2024 wurde die Positionierung der RBI per Ende des zweiten Quartals 2024 als Grundlage der Bewertung verwendet. Der Zeithorizont für die kurzfristige Betrachtung beträgt drei Jahre, und die langfristige Analyse deckt den Zeitraum bis zum Jahr 2050 ab. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 268 Konzernlagebericht Neben der Ermittlung der Übergangsrisiken für das Non-Retail- und Retail-Kreditrisiko sowie des operationellen Risikos und Marktrisikos werden akute physische Risiken, insbesondere Überschwemmungsszenarien, für Retail-Sicherheiten mitberücksichtigt. Die Basis der Szenarien wurde vom Risk Research der RBI im Einklang mit den jüngsten Publikationen des Network for Greening the Financial System (NGFS) bewertet. Es wurden folgende Szenarien ausgewählt: · Ungeordnete Szenarien mit verzögertem Übergang untersuchen höhere Übergangsrisiken aufgrund von verzögerten oder abweichenden klimapolitischen Maßnahmen in den einzelnen Ländern und Sektoren. So sind beispielsweise die Schattenpreise für CO2 bei einem bestimmten Temperaturergebnis in der Regel höher. · Geordnete Szenarien mit dem Ziel Netto-Null-Emissionen bis 2050 gehen davon aus, dass klimapolitische Maßnahmen frühzeitig eingeführt und schrittweise verschärft werden. Sowohl die physischen als auch die Übergangsrisiken sind relativ gering. · Hot-House-World-Szenarien auf Basis der aktuellen Klimapolitik gehen davon aus, dass einige klimapolitische Maßnahmen in manchen Ländern umgesetzt werden, die weltweiten Anstrengungen jedoch nicht ausreichen, um eine erhebliche globale Erwärmung aufzuhalten. Die Szenarien führen zu einem hohen physischen Risiko bei einem begrenzten Übergangsrisiko. Ungeordnete Szenarien sind weitgehend für die Übergangsrisiken verantwortlich und führen zu sprunghaft schwankenden CO2- und Energiepreisen, was das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) in den ersten Jahren der kurzfristigen Szenarien verringert. Bei langfristiger Betrachtung sind die Prognosen für das ungeordnete, das geordnete und das Hot-House-World- Szenario eher uneinheitlich. Mit Blick auf die Entwicklung des österreichischen BIP zeigt das Szenario eines ungeordneten Übergangs eine deutliche Abschwächung zwischen 2030 und 2034, die aus der stark verzögerten Einführung klimapolitischer Maßnahmen resultiert. Dagegen zeigt das geordnete Szenario dank des reibungsloseren Übergangs eine positivere BIP- Entwicklung von 2035 bis 2045. Für das Jahr 2050 wird davon ausgegangen, dass sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Szenarien wieder annähern. Aufgrund fehlender historischer Daten und starker und anhaltender Erhöhungen von CO2-Steuern und Stromkosten können die Auswirkungen der Klimaübergangspolitik auf die Ausfälle von Unternehmen im Non-Retail-Portfolio nicht direkt abgeleitet werden (wie es bei IFRS 9 und den regelmäßigen Makro-Stresstests der Fall ist). Stattdessen verfolgt die RBI derzeit den Ansatz, die Auswirkungen von Klimarichtlinien mit Hilfe struktureller Modelle auf NACE-Sektor-Ebene (Level 2) abzuleiten, basierend auf der Entwicklung der Rentabilität und Schuldendienstfähigkeit von Unternehmen. Hierfür werden die projizierten Bilanzinformationen in das Finanzmodul des Unternehmensratingmodells der RBI übertragen, um einjährige Ausfallwahrscheinlichkeiten zu prognostizieren. Die RBI bezeichnet den ersten Schritt als Transition Risk Engine, der sich aus zwei Elementen zusammensetzt: · Das sektorspezifische Modell berechnet die Auswirkungen von Klimarichtlinien oder Wirtschaftsschocks basierend auf den Abhängigkeiten zwischen den Marktteilnehmern und verwendet dabei die ökonomische Theorie des allgemeinen Gleichgewichts. Das Sektormodell liefert das Produktions-/Output- und Kostenniveau (brutto) in Stresszeiten für jeden Sektor. · Bilanzmodelle auf Unternehmensebene: Die Ergebnisse des Sektormodells werden auf die einzelnen Unternehmen die in den jeweiligen Sektoren tätig sind, übertragen. Dieser Ansatz erzeugt gestresste Bilanzen, die sowohl die direkten Folgen von CO2-Steuern als auch die indirekten Auswirkungen makroökonomischer Faktoren berücksichtigen. Sobald die RBI über gestresste Bilanzen verfügt, wird das Unternehmensratingmodell auf diese Schocks angewandt, um die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Sicht von einem Jahr zu ermitteln. Die prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit wird unter Berücksichtigung der internen Rating-Ableitungslogik berechnet. Im Retail-Portfolio wurden die Modelle insbesondere bei hypothekarisch besicherten Geschäften um Komponenten für den Klimastresstest erweitert, um die Entwicklung der Energiepreise und des Häuserpreisindex in die makroökonomischen Modelle zur Ausfallwahrscheinlichkeit und zur Ausfallverlustquote (Loss Given Default, LDG) gemäß der ausgewiesenen Energieeffizienz (EPC, Energy Performance Certificate) der Besicherung zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck berücksichtigt jedes makro- ökonomische Retail-Modell nun den Häuserpreisindex gemäß Energieausweis als Parameter sowie die Energiepreise bei der Berechnung von Klima- und Umweltstress. Der gemäß Energieausweis angewandte Häuserpreisindex basiert auf Input des Network for Greening the Financial System. Dieses umfasst auch einen Häuserpreisindex für Fälle, in denen kein Energieausweis vorliegt, der bei der Bewertung entsprechend zur Anwendung kommt. Im Einklang mit dem Klimastresstest der EZB im Jahr 2022 wurden alle Unternehmensanleihen und Aktienpositionen im Handelsbuch einer Neubewertung des Fair Value als Teil des Marktrisikos unterzogen. Im Hinblick auf das operationelle Risiko wurden die physischen Risiken als direkte Verluste (z. B. kritische IT-Infrastruktur) und die Übergangs- und Compliance-Risikoszenarien (z. B. Greenwashing) als Teil des ökonomischen Kapitals definiert, um zukünftigen Risiken, die durch umwelt- und klimabezogene Ereignisse ausgelöst werden, auch im kurzfristigen Szenario Rechnung zu tragen. Beide Auswirkungen können zu Reputationsschäden und Rechtskosten führen. Im Hinblick auf das Marktrisiko wurde das Portfolio der Unternehmensanleihen im kurzfristigen Szenario einem Stresstest unterzogen. Dabei wurden drastische Änderungen der Anleihespreads simuliert, die sich direkt auf das Konzernergebnis oder das Konzernkapital auswirken. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht269 Zusätzlich zur Bewertung der risikobezogenen Auswirkungen wurden im Rahmen des kurzfristigen Stresstests auch die Auswirkungen auf die Rentabilität neu bewertet. Zu diesem Zweck wurden der Zinsüberschuss und der Provisionsüberschuss unter der Annahme eines gestressten Zinsumfelds im ungeordneten Szenario simuliert. Neben den Kreditrisiken trugen die Auswirkungen auf den Zinsüberschuss und den Provisionsüberschuss am stärksten zu den Auswirkungen des Stresstests in den kurzfristigen Szenarien bei. Wie bereits erwähnt, wird der kurzfristige Stresstest durch ein einjähriges Szenario für akute physische Risiken ergänzt, bei dem die Sicherheiten im Retail- und Non-Retail-Bereich separat Schocks ausgesetzt werden. Zu diesem Zweck werden alle Sicherheiten im Rahmen des jeweiligen Szenarios gemäß dem Moody's-Tool für physische Risiken einer Risikostufe – von niedrig bis sehr hoch – zugewiesen. Entsprechend dieser Risikoeinstufung werden Sicherheitsabschläge auf den Wert der verwendeten Sicherheiten und die Immobilienwerte vorgenommen, wodurch sich deren Wert um bis zu 45 Prozent verringert. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber weiteren physischen Gefahren, z. B. Hitzewellen, wird in kommenden Stresstests untersucht werden. Auf Basis der Erkenntnisse aus früheren Stresstests lag der Schwerpunkt beim langfristigen Stresstest 2024 ausschließlich auf dem Kreditrisiko, dem Marktrisiko und den Ertragskomponenten. Für die Analyse wurde unter der Annahme einer dynamischen Portfolioentwicklung – zusätzlich zur Annahme einer unveränderten Bilanzstruktur – ein sektorspezifisches Portfoliowachstum berücksichtigt. Im Gegensatz zum kurzfristigen Stresstest wurden für den langfristigen Test das ungeordnete, das geordnete und das Hot-House-World-Szenario analysiert. Die Ergebnisse der Stresstests für das kurzfristige und das akute physische Risiko fließen über einen Abzugsposten für das interne Kapital in das Risikorahmenwerk der RBI ein (siehe die entsprechenden Ergebnisse weiter unten). Darüber hinaus ist der Klimarisikostresstest einer der Input-Parameter für die Wesentlichkeitsanalyse und sollte auch bei der Ziel- und Strategieauswahl berücksichtigt werden. Der jährliche Stresstest wird genutzt, um die getroffenen Annahmen und verwendeten Modelle neu zu bewerten und dadurch die Unsicherheit der Resilienzanalyse zu verringern. Dies betrifft insbesondere die Annahmen zu einer dynamischen Bilanzentwicklung, die Datenabdeckung/-vollständigkeit und die Modellannahmen vor dem Hintergrund der mangelnden Verfügbarkeit von Daten. Auf Konzernebene wurden die Auswirkungen der Klimarisikostresstests auf die Risikoparameter als nicht wesentlich bewertet, was die allgemeine Widerstandsfähigkeit der RBI bestätigt. Dies ist ein nicht-materielles Ergebnis im Vergleich zu den regulären Stresstests, wie etwa dem EBA-Stresstest, wo ein höherer Rückgang der CET1-Quote errechnet wurde, und bestätigt die relativ geringen Auswirkungen des isolierten Klimaeffekts auf die Risikoparameter. Kurzfristige Auswirkungen des ungeordneten Szenarios CET1-Auswirkung (im Vergleich zum Basisszenario) in Basispunkten 2025 2026 2027 RBI ohne Russland -64 -68 -55 RBI -62 -74 -71 Auswirkungen des Szenarios für akute physische Risiken CET1-Auswirkung (im Vergleich zum Basisszenario) in Basispunkten 2025 RBI ohne Russland -70 RBI -66 Auswirkungen des langfristigen Szenarios 2050 Veränderung in Basispunkten Hot-House/ Basisszenario Ungeordnet Geordnet Neubildungsquote 30 43 46 E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Wertschöpfungskette Allgemeines Rahmenwerk Im RBI Group Code of Conduct geht die RBI davon aus, dass die Geschäftstätigkeit wesentliche Auswirkungen auf jede der drei Nachhaltigkeitssäulen haben kann: auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und auf die Umwelt. Dies spiegelt sich in der Nachhaltigkeitsstrategie der RBI als verantwortungsvoller Banker, fairer Partner und engagierter Bürger wider (siehe auch Kapitel Nachhaltigkeitsstrategie der RBI). Die RBI ist daher bestrebt, langfristig profitabel zu wirtschaften und gleichzeitig unter anderem soziale und ökologische Schäden zu vermeiden, indem sie angemessene Due-Diligence-Praktiken anwendet (siehe auch Kapitel GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht). Darüber hinaus will die RBI einen Beitrag zur Verbesserung des Umweltschutzes und der sozialen Standards leisten. Die RBI ist sich der Sensitivität bestimmter Geschäftsfelder (insbesondere · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 270 Konzernlagebericht Kernkraft, Kohle, militärische Ausrüstung und Technologien, Glücksspiel u. a.) bewusst und geht entsprechend sorgfältig mit ihnen um. Für all diese Sektoren gibt es interne Richtlinien, die von den Mitarbeiter:innen und Führungskräften der RBI zu befolgen sind. Kreditgeschäft (bilanzwirksam) Sektorrichtlinien ESG Sectoral Strategies In dieser Richtlinie wurden Sektorrichtlinien für die Sektoren Öl und Gas, Stahl sowie Immobilien und Bauwesen zusammengefasst. Außerdem wurde die Richtlinie für den Ausschluss des Öl- und Gassektors Bestandteil dieser Richtlinie, die folgendes zum Ziel hat: · Identifizieren der unterstützenden, transformativen und restriktiven Kriterien in den Sektoren Öl und Gas, Stahl, Immobilien und Bauwesen sowie Definition der Grundsätze, Regeln und Engagement-Kriterien für solche Klassifizierungen. · Unterstützen der Umsetzung qualitativer Ziele in Bezug auf negative Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft und den Klimawandel. · Definiert für jeden Sektor Kriterien auf Kunden- und Projektebene, die einen Beitrag zur Dekarbonisierung sicherstellen sollen. Weiters definiert die Richtlinie, wie die Zusammenarbeit mit Kund:innen in der Wertschöpfungskette erfolgen soll und gilt für alle am Kreditgeschäft beteiligten Konzerneinheiten. Alle Konzerneinheiten, die an Kreditprodukten beteiligt sind, müssen diese Richtlinie einhalten. Das Credit Portfolio Management ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Richtlinie basiert auf dem folgenden regulatorischen und rechtlichen Rahmen: · EU-Taxonomie-Verordnung · Übereinkommen von Paris · Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz) · Europäische Zentralbank, Bankenaufsicht – Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken – Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegung (November 2020) · Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft (UNEP FI) · Ausrichtung auf EU-/US-amerikanische/britische Vorschriften Um sicherzustellen, dass die Richtlinie allgemein bekannt ist und korrekt umgesetzt wird, wurden mehrere wichtige Stakeholder wie die Abteilung Corporate Customers, Group Regulatory Affairs, Group ESG & Sustainability Management sowie weitere Stakeholder während des gesamten Prozesses einbezogen. Diese interne Richtlinie ist über eine konzernweite Datenbank allen beteiligten Stakeholdern zugänglich. Die Richtlinie für den Ausschluss des Öl- und Gassektors, die Bestandteil dieser Richtlinie ist, wird auch extern veröffentlicht. Sie kann unter dem Titel Fossil fuel exclusion policy in englischer Sprache abgerufen werden (rbinternational.com). Die Einhaltung der in dieser übergeordneten Richtlinie enthaltenen Richtlinien wird monatlich überwacht. Es wird sichergestellt, dass verschiedene Stakeholder, darunter der Risikobereich, Corporate Customers und Sustainable Finance, Zugang zu den Überwachungsdaten erhalten, um zu gewährleisten, dass die Zielsetzungen entsprechend überprüft werden. Als Überwachungstool dient ein Dashboard. Es verdeutlicht, wie sich das Portfolio auf die drei Kategorien unterstützend, transformativ und restriktiv verteilt und zeigt zudem die entsprechende Forderungshöhe bei Ausfall (Exposure at Default, EAD) und die risikogewichteten Aktiva (RWA) an. Abweichungen von den überwachten Vorgaben werden der zuständigen Stelle, z. B. dem Industry Lead, gemeldet und es werden Gespräche und Maßnahmen mit dem Kunden eingeleitet, um die Verstöße zu beheben. Business Policy on Thermal Coal Dabei handelt es sich um eine Ausstiegsrichtlinie, die Regeln für den schrittweisen Ausstieg aus der Finanzierung von Thermalkohle bis zum Jahr 2030 festlegt. Geschäfte mit Unternehmen, die aktiv auf einen Ausstieg aus dem Bereich Thermalkohle hinarbeiten, sind im Rahmen der Richtlinie erlaubt. Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie können nur Unternehmen finanziert werden, die höchstens 25 Prozent ihres Umsatzes mit Thermalkohle erwirtschaften. Voraussetzung ist dabei, dass sie über klare Pläne für einen Ausstieg aus dem Sektor bis zum Jahr 2030 verfügen. Die Richtlinie legt fest, wie die Zusammenarbeit mit Kunden in der Wertschöpfungskette erfolgen soll und gilt für alle am Kreditgeschäft beteiligten Konzerneinheiten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht271 Alle Konzerneinheiten, die an Kreditprodukten beteiligt sind, müssen diese Richtlinie einhalten. Die Richtlinie basiert auf dem folgenden regulatorischen und rechtlichen Rahmen: · Pariser Aktionsversprechen (Klimakonferenz der Vereinten Nationen) · Regelwerk von Kattowitz (24. Konferenz des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Conference of the Parties of the Climate Change Convention 2024), Kattowitz, Dezember 2018 · Global Compact der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact, UNGC) – Prinzipien 7–9 Diese interne Richtlinie ist über eine konzernweite Datenbank für alle beteiligten Stakeholder zugänglich, und die letztendliche Verantwortung für ihre Umsetzung liegt beim Head of Corporate Customers. Die Einhaltung der Richtlinie wird monatlich überwacht.Die Erklärung, die sich auf erneuerbare Energie und den Ausstieg aus der thermischen Kohle konzentriert, kann hier Focus on Renewable Energy and Coal Exit abgerufen werden. Business Policy on Tobacco Die Richtlinie legt Regeln für die Geschäftsbeziehungen mit Tabakherstellern und -händlern fest. Sie definiert Kriterien für eine Unterteilung in akzeptable, kritische und nicht akzeptable Kunden. Akzeptierte Kundenbeziehungen umfassen weltweit tätige Tabakhersteller mit hoher Transparenz und guter Governance, sowie einem Engagement für verantwortungsvolle Kennzeichnung, Verpackung und Vermarktung, insbesondere in Bezug auf Gesundheitswarnungen und den Schutz von Minderjährigen. Diese Produzenten müssen sich von traditionellen Tabakprodukten wegbewegen und in jedem Hauptmarkt mindestens eine Marke mit reduziertem Gesundheitsrisiko anbieten. Vertriebshändler müssen mindestens 75 Prozent ihres Umsatzes mit diesen verantwortungsvollen Tabakproduzenten erzielen. Die Richtlinie legt fest, wie die Zusammenarbeit mit Kund:innen in der Wertschöpfungskette erfolgen soll und gilt für alle am Kreditgeschäft beteiligten Konzerneinheiten. Alle Konzerneinheiten, die an Kreditprodukten beteiligt sind, müssen diese Richtlinie einhalten. Die Richtlinie basiert auf dem folgenden regulatorischen und rechtlichen Rahmen: · Das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs · Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung: Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern · Die Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft der UNEP FI: Grundsatz 2: Auswirkung und Zielsetzung · Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen · Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) Diese interne Richtlinie ist über eine konzernweite Datenbank der RBI für alle beteiligten Stakeholder zugänglich. Die letztendliche Verantwortung für ihre Umsetzung liegt beim Head of Corporate Customers. Die Einhaltung der Richtlinie wird monatlich überwacht. Business Policy on Nuclear Energy Die Richtlinie wurde eingeführt, um die mit Kernkraftwerken verbundenen Umweltrisiken zu vermeiden oder zu minimieren. Im Einklang mit ihren Verhaltensgrundsätzen ist die RBI bestrebt, die Finanzierung von oder Beteiligung an Geschäften oder Projekten zu vermeiden, die die Umwelt gefährden oder die eine nachhaltig schädigende Wirkung durch Kernenergie haben (z. B. eine negative Wirkung auf die Verschmutzung von Boden, Luft oder Wasser). Die RBI ist bestrebt, das Zustandekommen und Fördern von Geschäften mit Atomenergie zu vermeiden (hinsichtlich Finanzierung, Beratung oder anderer Bankdienstleistungen, Beteiligung oder Investitionsfonds mit Schwerpunkt auf Atomenergie). Die RBI stellt sicher, dass Finanzierungsanfragen gemäß dem vorgestellten RBI ESG-Rahmenwerk klassifiziert und bewertet werden. Es wird von mehreren Stellen intern geprüft, ob die Kunden die Business Policy in Nuclear Energy einhalten. Diese Bewertung umfasst die Überprüfung von Kunden mit Bezug zu Aktivitäten im Nuklearbereich während der Onboarding- und der Finanzierungsphase sowie eine jährliche Überprüfung. Die Richtlinie gilt für alle Finanzinstitute und Wertpapierdienstleister/Fonds- oder Vermögensverwaltungsgesellschaften der RBI. Stakeholder sind: · Compliance-Beauftragte (als wichtigste Stakeholder), die für Finanzsanktionen und sensible Geschäfte zuständig sind · Relationship-Abteilungen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 272 Konzernlagebericht · Produkt- und Kreditrisikoabteilungen · Abteilungen, die Transaktionen durchführen Zuständig für die Einhaltung der Richtlinie ist der Head of Group Compliance. Die Richtlinie basiert auf dem folgenden regulatorischen und rechtlichen Rahmen: · Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial in seiner geänderten Fassung (Wien, 1979) · Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (Wien, 1986) · Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (Wien, 1986) · Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Wien, 1994) · Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Wien, 1997) Die Richtlinie wurde von Group Compliance erarbeitet und entstand durch die Abstimmung aller Compliance-Beauftragten, die als wichtigste Stakeholder für sensible Geschäfte verantwortlich sind. Um sie ihren wichtigsten Stakeholdern zugänglich zu machen, wird die Business Policy on Nuclear Energy intern in einer konzernweiten Datenbank veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlicht die RBI ihre Positionserklärung zu Atomenergie auf ihrer Website unter dem folgenden Link: Business Policy on Nuclear Power Prozessrichtlinie Simplified EU Taxonomy Regulation KPI Calculation Framework Die Richtlinie legt fest, wie ESG-relevante Themen im Bereich des Risikomanagements zu berücksichtigen sind. Hierfür wurde ein eigenständiges Begleitdokument erstellt. Die wichtigsten Dokumente, die dem ESG Risk Framework zugeordnet sind, beziehen sich auf: · ESG-Prozess – verdeutlicht die Einbeziehung von ESG in den Prozess für Unternehmenskredite · Sektorstrategien · Berechnung der finanzierten Emissionen · ESG bei Kreditrisikoentscheidungen von Unternehmenskrediten Alle genannten Richtlinien unterliegen einem spezifischen Überwachungsprozess. Zusätzlich wird die Umsetzung des gesamten ESG Risk Frameworks jährlich direkt mit den zuständigen Einheiten überprüft. Die Richtlinie beschreibt den umfassenden Ansatz zur Identifizierung, Messung und Steuerung von ESG-Risiken und erläutert die relevanten Prozesse und Governance-Strukturen. Sie gilt sowohl für Mitarbeiter:innen im Risikobereich als auch für alle Geschäftsbereiche. Relevante Stakeholder: · Sustainable Finance · Group Corporate Risk Management · Group Risk Controlling · Corporate Business Group Financial Institutions, Country and Portfolio Risk Management ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Richtlinie basiert auf dem folgenden regulatorischen und rechtlichen Rahmen: · EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken Die Richtlinie wurde von Group Financial Institutions, Country and Portfolio Management erarbeitet und entstand durch die Abstimmung zwischen dem Risiko- und dem Geschäftsbereich Corporate Business. Um sie ihren wichtigsten Stakeholdern zugänglich zu machen, wird die Richtlinie intern in einer konzernweiten Datenbank veröffentlicht. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht273 RBI Group ESG Rulebook Um Kund:innen dabei zu unterstützen, ihren CO2-Fußabdruck zu verbessern und ihre Transformation nachhaltig zu gestalten, muss die RBI in der Lage sein, Transaktionen und Projekte nach ESG-Kriterien zu beurteilen und ihre Kund:innen diesbezüglich zu beraten. Zu diesem Zweck hat die RBI bereits im Jahr 2020 eine harmonisierte Definition für nachhaltige Kund:innen und Transaktionen erarbeitet und in Form eines ESG Rulebooks allen RBI-Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt. Das ESG Rulebook enthält nun konzernweit einheitliche Definitionen für nachhaltige Kund:innen und Transaktionen. Die RBI ist bestrebt, das ESG Rulebook regelmäßig zu aktualisieren, um den neuesten Marktentwicklungen Rechnung zu tragen. Die Richtlinie definiert die ESG-Kennzeichnung von Finanzprodukten in den Segmenten Firmen- und institutionelle Kunden (einschließlich Kreditinstitute, Länder sowie Lokal- und Regionalregierungen) in der Konzernzentrale, in den Tochterbanken sowie bei Raiffeisen-Leasing und der Raiffeisen Bausparkasse. Verantwortlich für die Richtlinie ist der Bereich Group Structured Finance & Investment Banking. Die Richtlinie basiert auf den Richtlinien der Loan Market Association, den Grundsätzen der ICMA, der EU-Taxonomie- Verordnung, dem Verhaltenskodex für nachhaltige Finanzen des Zertifikateforum Österreich sowie dem ESG-Zielmarktkonzept, das von BSW, BVI und WM Daten Service definiert wurde, sowie der Marktpraxis in Bezug auf Anti-Greenwashing-Prozesse. Die Entwicklung und Änderung des RBI ESG Rulebooks erfolgt unter Einbeziehung der Abteilungen Structured Finance & Investment Banking, Institutional Clients, Risk, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Capital Markets Corporates & Retail Sales, Regulatory, Group ESG & Sustainability Management, Legal, Finance, Research, Raiffeisen Certificates, Retail Bonds & Equity Trading in der Konzernzentrale und ESG-Expert:innen in den Tochterbanken sowie bei Raiffeisen-Leasing und der Raiffeisen Bausparkasse. Um sie ihren wichtigsten Stakeholdern zugänglich zu machen, wird die Richtlinie intern in einer konzernweiten Datenbank veröffentlicht. Das RBI ESG Rulebook behandelt folgende Themenbereiche: · Klimaschutz – die im RBI ESG Rulebook definierten Sektoren befassen sich mit dem Thema Klimaschutz gemäß der EU-Taxonomie · Anpassung an den Klimawandel – die im RBI ESG Rulebook definierten Sektoren befassen sich mit dem Thema Anpassung an den Klimawandel gemäß der EU-Taxonomie · Energieeffizienz – Energieeffizienz ist einer der Sektortypen in der Liste der grünen Kategorien der RBI · Einsatz erneuerbarer Energien – erneuerbare Energie ist einer der Sektortypen in der Liste der grünen Kategorien der RBI ESG in Corporate Underwriting Die Richtlinie definiert, welche Art von ESG-bezogenen Informationen der Corporate Risk Manager in seinem Risk Statement an die Entscheidungsträger:in im Kreditbereich weitergibt und in welchen Fällen der Corporate Risk Manager – in Abhängigkeit von einer Kombination aus Kunden- und Branchen-Umwelt-Score – das Geschäftsmodell des Kunden und die Auswirkungen von Umweltrisiken auf dieses Modell genauer analysiert. Die ESG-Risikoanalyse ist ein integraler Bestandteil des Risk Statements und gewährleistet eine implizite Überwachung der Richtlinie. Falls die ESG-Informationen im Risk Statement fehlen, fordert der zuständige Entscheidungsträger die Durchführung der ESG-Risikoanalyse an. Die Richtlinie enthält Vorschriften für den Corporate Risk Manager/Underwriter, wie Umweltrisiken, denen Kund:innen möglicherweise ausgesetzt sind, zu melden und (teilweise) zu bewerten sind. Relevante Stakeholder sind Kundenbetreuer:innen, Produktmanager:innen und Risikomanager:innen von RBI-Einheiten, die an Unternehmens- und Spezialfinanzierungen beteiligt sind. Group Corporate Credit Management ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Richtlinie basiert auf dem folgenden regulatorischen und rechtlichen Rahmen: · EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken · EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung · EBA-Bericht über das Management und die Überwachung von ESG-Risiken · FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Die Richtlinie wurde mit allen relevanten Stakeholdern des Prozesses abgestimmt. Um sie ihren wichtigsten Stakeholdern zugänglich zu machen, wird die Richtlinie intern in einer konzernweiten Datenbank veröffentlicht. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 274 Konzernlagebericht ESG Process Flow Corporates Die Richtlinie beschreibt, wie ESG-Risiken in das Modell der drei Verteidigungslinien zur Steuerung des Risikomanagements integriert wurden (insbesondere in die erste und zweite Verteidigungslinie, da die dritte Verteidigungslinie – die Revision – in den jeweiligen Revisionsrichtlinien geregelt ist). Sie bietet einen Überblick über die ESG-Prozessschritte, die in den Geschäftsbereichen und im Risikomanagement unternommen werden müssen, um ESG-Risiken einzubeziehen. Relevante Stakeholder sind Kundenbetreuer:innen, Backoffice- Mitarbeiter:innen, Produktmanager:innen, Risikomanager:innen, Kreditanalyst:innen und Portfoliomanager:innen. Group Financial Institutions, Country and Portfolio Risk Management ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Richtlinie basiert auf dem folgenden regulatorischen und rechtlichen Rahmen: · EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken Die Richtlinie wurde mit allen relevanten Stakeholdern des Prozesses (Geschäfts- und Risikobereichen) abgestimmt. Um sie ihren wichtigsten Stakeholdern zugänglich zu machen, wird die Richtlinie intern in einer konzernweiten Datenbank veröffentlicht. RBI Taxonomy Rulebook Das RBI Taxonomy Rulebook beschreibt die regulatorischen Anforderungen der EU-Taxonomie und der entsprechenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakte und legt fest, wie diese Bestimmungen in der gesamten RBI umzusetzen sind, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Das RBI Taxonomy Rulebook definiert somit die Methodik für die Offenlegung des Anteils der von der RBI bereitgestellten Finanzierungen, der Wirtschaftstätigkeiten betrifft, die einen wesentlichen Beitrag (Substantial Contribution) zum Erreichen der Umweltziele der EU-Taxonomie leisten und die relevanten technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria) und Mindeststandards (Minimum Safeguards) erfüllen. Die RBI stellt sicher, dass als taxonomiekonform gekennzeichnete Finanzierungen gemäß den Anforderungen des RBI Taxonomy Rulebook klassifiziert werden. Dementsprechend prüft Sustainable Finance, unterstützt durch die zuständigen Abteilungen, die jeweiligen Transaktionen und die bereitgestellten Unterlagen. Außerdem muss die Bewertung gegebenenfalls mit einem speziellen Tool durchgeführt werden, das die Erfüllung der Anforderungen gewährleistet. Die Richtlinie bezieht sich sowohl auf die Erhebung offengelegter KPIs von Gegenparteien in Bezug auf allgemeine Engagements als auch auf die Bewertung von Engagements mit bekannter Verwendung der Erlöse im Prozess der Kreditvergabe und auf der Grundlage der von der Gegenpartei bereitgestellten Unterlagen. Sie muss daher von allen Mitarbeiter:innen in der Konzernzentrale und in den Tochterunternehmen berücksichtigt werden, die an der Bewertung und Kennzeichnung der Taxonomiefähigkeit und -konformität und der entsprechenden Berichterstattung über KPIs beteiligt sind, insbesondere von ESG-Expert:innen, Risk Controlling und Regulatory Reporting. Die RBI unterliegt der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht finanzieller Informationen gemäß Artikel 19a und Artikel 29a der CSRD und damit der Offenlegungspflicht gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung und den entsprechenden delegierten Rechtsakten. Die jeweilige Bewertung von Engagements mit bekannter Verwendung der Erlöse erfolgt in der Konzernzentrale oder in den Tochterunternehmen, in denen die Transaktion verbucht wird. Die Verantwortung für die Umsetzung des RBI Taxonomy Rulebooks liegt bei der Abteilung Group Risk Data & Regulatory Reporting. Die Bewertung von Engagements mit bekannter Verwendung der Erlöse wird durch ein Taxonomie-Tool unterstützt, das von der Konzernzentrale bereitgestellt wird. Darüber hinaus erhalten die Tochterunternehmen, die das Taxonomy Rulebook umsetzen müssen, entsprechende Schulungen und Unterstützung. Die folgenden Richtlinien dienen dem Management aller wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel und behandeln folgende Themenbereiche: Richtlinien für verwaltete Vermögenswerte Sector Policy on Coal Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. strebt den systematischen Ausstieg aus allen Finanzierungen in der Kohlebranche bis zum Jahr 2030 an. Gemäß § 30 Investmentfondsgesetz (InvFG) ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Investments im Interesse des Fonds und der Integrität des Marktes besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Investments des Fonds werden durch das System laufend überwacht, um die Einhaltung der Fondsbestimmungen zu gewährleisten. Negativkriterien im Sinne dieser Richtlinie werden im jeweiligen Fondsprospekt beschrieben und im Rahmen des internen Limitsystems täglich überprüft. Die Sector Policy on Coal der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. umfasst alle investierbaren Unternehmen, die in den Bereichen Kohlebergbau, Kohleverarbeitung, Kohleverstromung (Erzeugung von elektrischer oder thermischer Energie aus .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht275 Kohle), Kohletransport oder in anderen Infrastrukturbereichen der Kohlebranche tätig sind. Dabei sind alle Formen von Kohle eingeschlossen. Alle von der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verwalteten Publikumsfonds und Portfolios unterliegen dieser Richtlinie. Bei der Auswahl von Investmentfonds, die von anderen Vermögensverwaltungsgesellschaften verwaltet werden, wird die Richtlinie so weit wie möglich eingehalten. Bei der Verwaltung von Spezialfonds durch die Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. wird dieser Verpflichtung unter Berücksichtigung der mit den betreffenden Anleger:innen getroffenen Vereinbarungen bestmöglich entsprochen. Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. angenommen. Diese Richtlinie und insbesondere das Ausstiegsziel sind eng mit den Zielen des Übereinkommens von Paris verknüpft. Die Richtlinie ist auf der Website der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verfügbar: Sector Policy on Coal. Sector Policy on Nuclear Energy Zu den wesentlichen Inhalten der Policy on Nuclear Energy der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. gehört der systematische Ausstieg aus der Finanzierung der Atom- und Uranindustrie bis zum Jahr 2030, wobei bestimmte Meilensteine bis 2025 erreicht werden sollen. Die Richtlinie betrifft Unternehmen, die in den Bereichen Atomenergie, Uranabbau, -aufbereitung und -transport sowie der damit verbundenen Infrastruktur tätig sind. Der Überwachungsprozess umfasst die kontinuierliche Bewertung der Investments im Hinblick auf die Richtlinie für Atomkraft und gegebenenfalls die Aktualisierung der Bewertungen. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verfolgt einen stufenweisen Plan für den Ausstieg aus Aktien und Unternehmensanleihen mit Bezug zur Atomindustrie und strebt einen vollständigen Ausstieg bis 2030 an. Darüber hinaus werden Anlagen in Ländern mit expansiver Atompolitik vermieden. Dies spiegelt die hohe Relevanz der Richtlinie für Atomkraft im ESG-Indikator der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. für staatliche Emittenten, wider. Gemäß § 30 InvFG ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Investments im Interesse des Fonds und der Integrität des Marktes besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Investments des Fonds werden durch das System laufend überwacht, um die Einhaltung der Fondsbestimmungen zu gewährleisten. Negativkriterien im Sinne dieser Richtlinie, die für einen bestimmten Fonds gelten, werden im jeweiligen Fondsprospekt beschrieben und im Rahmen des internen Limitsystems täglich überprüft. Der Geltungsbereich der Policy on Nuclear Energy der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. erstreckt sich auf alle investierbaren Unternehmen, die in den Bereichen Atomenergie, Uranabbau, -aufbereitung und -transport sowie der damit verbundenen Infrastruktur tätig sind. Diese Richtlinie gilt für die gesamte Palette an Investmentfonds der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Bei der Verwaltung von Spezialfonds werden besondere Vereinbarungen mit den Anleger:innen berücksichtigt. Unternehmen, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) herstellen, beispielsweise industrielle Komponenten und allgemeine Software, sind nicht von Investitionen ausgeschlossen. Die Richtlinie umfasst auch einen Ausstiegsplan für Aktien und Unternehmensanleihen mit Bezug zur Atomindustrie, der einen vollständigen Ausstieg bis zum Jahr 2030 vorsieht. Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. angenommen. Die Richtlinie ist auf der Website der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verfügbar: Sector Policy on Nuclear. Policy on Climate Strategy Zu den wesentlichen Inhalten der Policy on Climate Strategy der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. gehören klimaneutrale Ziele auf Vermögensebene. Die Basis dafür bildet eine Bewertung der Risiken und Chancen, die aus dem Klimawandel resultieren. Im Strategiedokument sind sowohl Portfolio- als auch Engagement-Ziele festgelegt. Der Prozess zur Überwachung der Erreichung der in der Klimastrategie festgelegten Ziele umfasst die Berechnung des CO2-Fußabdrucks des zugrunde liegenden Portfolios, d. h. der Unternehmen, deren Wertpapiere in den selbstverwalteten Publikumsfonds enthalten sind. Auch die Bemühungen um Engagement werden erfasst und offengelegt. Darüber hinaus behandelt das Strategiedokument Themen wie Betriebsökologie, organisatorische Aspekte sowie Kooperationen. Die Klimaziele gelten ausschließlich für alle Bestände an Aktien und Unternehmensanleihen, die in selbstverwalteten Publikumsfonds enthalten sind. Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. angenommen. Von der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. beachtete Standards Dritter sind die Net Zero Asset Management Initiative, der Montréal Carbon Pledge, das Carbon Disclosure Project und das Übereinkommen von Paris. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 276 Konzernlagebericht Mit der Festlegung von Klimazielen erfüllt die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. ihre Verantwortung gegenüber den wichtigsten Stakeholdern wie beispielsweise Kund:innen, Emittenten, Aktionär:innen oder Partnerorganisationen, indem sie einen angemessenen Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise leistet, die weitreichende Folgen für die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft hat. Als Finanzmarktteilnehmer unterstützt die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. überdies aktiv die notwendige Transformation. Die Richtlinie ist auf der Website der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verfügbar: Policy on Climate Strategy. Eigene Geschäftstätigkeit Management In der RBI wird laufend daran gearbeitet, die maßgeblichen ökologischen Steuerungsgrößen in den relevantesten Bereichen zu verbessern. Das Umweltmanagementsystem in Österreich orientiert sich an internationalen Standards (ISO 14001). Bei der eigenen Geschäftstätigkeit der RBI werden grundsätzlich Energieeffizienz, erneuerbare Energie sowie eine klimafreundliche Mobilität als besonders wesentlich hervorgehoben. Im Hinblick auf den CO2-Fußabdruck stellen die Bereiche Energieverbrauch/ Gebäudemanagement, Materialverbrauch und Mobilität die wesentlichsten Handlungsfelder dar. Diese sind für das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung. Für die Umsetzung der Richtlinien und Maßnahmen und die Evaluierung der Zielerreichung sind vor allem Group ESG & Sustainability Management in der Konzernzentrale und der Umweltausschuss, Facility Management sowie die Nachhaltigkeits- beauftragten der Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa verantwortlich. Die Aufgabe des Umweltausschusses besteht darin, neue Erkenntnisse in Bezug auf Treibhausgas-Emissionen sowie Umweltauswirkungen der wesentlichen Wirkungskategorien aus der Konzernzentrale heraus an die Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa weiterzugeben. Die Mitarbeiter:innen werden zu den wesentlichen Handlungsfeldern geschult, Informationen sind zudem jederzeit im Intranet abrufbar. Hauptziel aller gesetzten Maßnahmen ist die Reduktion der CO2-Emissionen. Das Verfahren der RBI zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist breit gefächert und umfasst unter anderem die Berücksichtigung international anerkannter ISO-Standards, Gebäudezertifikate und Umweltlabels. Alle Richtlinien stehen im Einklang mit den nationalen und internationalen Verpflichtungen der RBI, z. B. den Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft. Zudem werden nicht nur in Österreich, sondern auch in einigen Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa Energieaudits und -managementsysteme genutzt. Environmental Policy Die RBI hat im Jahr 2022 eine eigene Environmental Policy veröffentlicht, in der die wesentlichen Handlungsfelder angeführt werden und die darauf abzielt, Maßnahmen und Ziele für die eigene Geschäftstätigkeit zu steuern und transparent zu machen. So bekennt sich die RBI u. a. dazu, ihre Leistungen für die Umwelt kontinuierlich – und soweit möglich und sinnvoll – über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu verbessern. Weiters wird beschrieben, dass die RBI im Bereich Umwelt die Themenfelder CO2- Fußabdruck, Energieeffizienz und erneuerbare Energie als wesentlich definiert hat.Damit soll sichergestellt werden, dass das Nachhaltigkeitsengagement genau dort ansetzt, wo die RBI als Unternehmen mit ihren Bürostandorten den größten Einfluss hat. Die Umweltrichtlinie wird laufend überarbeitet und erweitert, um den neuen Entwicklungen sowie dem aktuellen Wissensstand zu entsprechen. Die aktive Kommunikation und die Einbindung von Stakeholdern, darunter interne und externe Expert:innen, die mit ihrem Fachwissen zum Inhalt der Richtlinie beitragen, das lokale Facility Management, das für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist, sowie lokale Nachhaltigkeitsspezialist:innen, die Daten erheben und eine regelmäßige Anpassung der Richtlinie gewährleisten, sind Teil des Prozesses. Näheres dazu siehe Environmental Policy. Policy on Business Travel Die Policy on Business Travel der RBI umfasst u. a. Regeln für die Anreise zu Veranstaltungen und Konferenzen und setzt Rahmenbedingungen für die Dienstreisen in Österreich und im Ausland fest. Die Reiserichtlinie wurde nach Umweltaspekten überarbeitet. Bei der Auswahl der Verkehrsmittel sind wirtschaftliche und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Dies gilt für die österreichischen Einheiten inklusive Tochterunternehmen und stellt auch einen Rahmen für die Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa dar. Um Kosten zu sparen und um die Umwelt zu schützen, sollen Geschäftsreisen – sofern möglich – durch verfügbare Technologien, wie Web- und Videokonferenzen, ersetzt werden. Das zu verwendende Verkehrsmittel soll unter Berücksichtigung der Reisezeit die niedrigsten Kosten verursachen. Des Weiteren sollen umweltfreundliche Verkehrsmittel (z. B. öffentliche Verkehrsmittel) bevorzugt werden. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht277 E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Wertschöpfungskette Firmen- und institutionelle Kunden Ein wichtiges Ziel der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie ist es, die Klimaziele des Übereinkommens von Paris in der Bilanz der RBI zu berücksichtigen. Die RBI identifiziert und misst klimabezogene Auswirkungen. Dadurch erkennt sie einerseits neue Geschäftsmöglichkeiten, andererseits ergreift sie Maßnahmen zur Eindämmung schädlicher Auswirkungen auf Klima und Umwelt, wodurch sie ihre Geschäftszusammensetzung insgesamt nachhaltiger gestaltet. In einem ersten Schritt führt die RBI eine Bewertung auf Portfolioebene und auf Ebene der Vertragsparteien durch. Die Analyse berücksichtigt sowohl qualitative als auch quantitative Faktoren und erfolgt über die verschiedenen Kundengruppen und Branchen hinweg. Ziel ist dabei, sowohl Risiken als auch Chancen zu erkennen und die Voraussetzungen für eine eventuell notwendige Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken auf Kunden- und Branchenebene zu schaffen. Auf Portfolioebene stützt sich die RBI in diesem Schritt auf die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und der Impact-Analyse, die Berechnung der finanzierten Emissionen und die Ergebnisse des Klimastresstests. Auf Ebene der Vertragsparteien konzentriert sie sich auf die ESG-Bewertung der Vertragsparteien und bezieht ihre Schlussfolgerungen aus dieser Bewertung in ihren Kreditvergabeprozess ein. Anschließend leitet die RBI aus diesen Bewertungen interne Steuerungsmaßnahmen ab, die den finanziellen, risikorelevanten und operativen Anforderungen entsprechen. Die RBI legt Ziele für die wichtigsten Branchen fest und priorisiert die Allokation ihrer Ressourcen, indem sie die Beziehungen zu Unternehmen, die ihre ökologischen und wirtschaftlichen Parameter nicht erfüllen, reduziert. Dies hilft ihr, ihre Ziele zu erreichen und gleichzeitig Chancen zu nutzen. Die strategische Steuerung stützt sich auf verschiedene interne Instrumente. Die strategische Scorecard, einer der ersten Parameter für den jährlichen Planungsprozess, wurde aktualisiert, um ESG-Aspekte besser zu berücksichtigen. Sie liefert einen Gesamt-Score auf Basis der Faktoren Land, Geschäftsfeld, Generierung von Aktionärswert pro Geschäftsfeld und Land, Risikobewertung und Konzernstrategie. Diese Elemente führen zu einem spezifischen Score für jedes Land und Geschäftsfeld. Die strategische Scorecard ist einer der ersten Schritte im jährlichen Planungsprozess der RBI. Die ESG-Kriterien für das Länderrisiko wurden stärker gewichtet, und für alle Geschäftsfelder wurden zusätzliche ESG-Kriterien eingeführt. Ein weiteres Instrument im Steuerungsprozess sind die Sektorstrategien. Die RBI unterteilt ihre Kunden in drei Gruppen: restriktiv (Kunden, mit denen die Geschäftsbeziehung auslaufen soll, wenn ihnen der Übergang zu einem nachhaltigen Geschäftsbetrieb nicht gelingt), transformativ (Kunden, bei denen der Übergang zu einem nachhaltigen Geschäftsbetrieb mit neuen Krediten vorangetrieben wird) und unterstützend (Kunden, die bereits nachhaltig wirtschaften). Weiters plant die RBI, Kriterien für das Kundenengagement und quantitative Ziele zu entwickeln. Die Credit Policy und der Kreditvergabeprozess sind Bestandteil des Steuerungsprozesses. Die Credit Policy enthält derzeit die ESG- Mindestkriterien und -Leitlinien entsprechend den neuesten Entwicklungen im Bereich der ESG-Risiken. Der Kreditvergabeprozess umfasst ESG-relevante Aspekte im Rahmen des Modells der drei Verteidigungslinien zur Steuerung des Risikomanagements für das Firmenkundensegment. Weitere Ansätze für die Unternehmenssteuerung sind ein ESG Budget, ein ESG-Management-Anreizprogramm und die Steuerung des Wholesale-Funding. Ziel der ESG Finanzplanung ist es, sowohl für die RBI als auch für einzelne Einheiten realistische und allgemein akzeptierte ESG- Budgets für die Konzernzentrale und die Tochterunternehmen zu erstellen. Die Basis dafür bilden die tatsächlichen Entwicklungen im laufenden Jahr im Vergleich zu den prognostizierten Entwicklungen für Märkte und Wettbewerber. Durch ein ESG Budget und dessen Vergleich mit dem Gesamtbudget ist die RBI in der Lage, unter anderem die Finanzierungspläne anzupassen und relevante Reporting-Kennzahlen (KPIs) in Bezug auf ESG, wie die Green Asset Ratio, viel besser zu steuern. Darüber hinaus kann anhand des Jahresbudgets überwacht werden, ob sich die RBI im Einklang mit ihrer langfristigen ESG- Geschäftsstrategie entwickelt. Derzeit plant die RBI AG, das ESG Budget vollständig in den Prozess für das Gesamtbudget zu integrieren. Das ESG-Management-Anreizprogramm wurde 2022 von der RBI AG als wesentliches Element der Preisgestaltung im Firmen- kundengeschäft eingeführt. Der erste Prototyp des Programms wurde Ende 2022 erfolgreich in Österreich lanciert. Basierend auf den im RBI ESG Rulebook definierten ESG-Kategorien motiviert die RBI ihre Mitarbeiter:innen, die Kreditvergabe an nachhaltige Unternehmen zu fördern und rät in ihrer Leistugsberichterstattung von jedem nicht-ESG-konformen Geschäftsportfolio ab, um den Übergang zu einer nachhaltigen Ausrichtung zu erleichtern. In einem nächsten Schritt plant die RBI, das ESG-Management-Anreizprogramm auf alle Tochterbanken auszuweiten. Die RBI hat daher damit begonnen, alle notwendigen Systeme zu aktualisieren, um die Erfassung von ESG-Informationen zu ermöglichen. Im Rahmen der Steuerung des Wholesale-Funding unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten unterstützt die RBI AG die konzernweite Emission von Nachhaltigkeitsanleihen. Sie unterstützt die Rahmenwerke für ESG-Anleihen für die Tochterbanken des Konzerns in CEE und treibt die Entwicklung von ESG-Anleiheformaten voran, um die Investorenbasis zu erweitern. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, wurden keine spezifischen Zeithorizonte für den Abschluss dieser Maßnahme festgelegt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 278 Konzernlagebericht Nachhaltige Finanzierungen Durch die Bereitstellung nachhaltiger Finanzierungen schafft die RBI einen Mehrwert für ihre Kund:innen und unterstützt ein breites Spektrum an gesellschaftlichen Aktivitäten, die für nachhaltige Finanzierungen geeignet sind. Als nachhaltig bezeichnet die RBI Finanzierungen, wenn diese langfristig positive Auswirkungen auf Umwelt und Klima und/oder auf gesellschaftliche und soziale Aspekte haben und nachhaltige Entwicklungsziele gemäß den Sustainable Development Goals (SDGs) unterstützen. Die gruppenweit einheitlichen Definitionen von nachhaltigen Transaktionen und Produkten sind in der RBI-Gruppenrichtlinie, RBI Group ESG definitions and greenwashing prevention check for lending and non-lending financial products, festgelegt. Die Richtlinie basiert auf den Richtlinien der Loan Market Association, den Grundsätzen der ICMA, der EU-Taxonomie-Verordnung, dem Verhaltenskodex für nachhaltige Finanzen des Zertifikateforum Österreich sowie dem ESG-Zielmarktkonzept, das von BSW, BVI und WM Daten Service definiert wurde, sowie der Marktpraxis in Bezug auf Anti-Greenwashing-Prozesse. Insgesamt betrug das Volumen nachhaltiger Finanzierungen (beschränkt auf Finanzierungen mit positivem Impact auf Umwelt und Klima sowie ESG-bezogene Finanzierungen) von den Firmen- und institutionellen Kunden in der RBI (RBI AG und den Tochterbanken in CEE) im Jahr 2024 per 31. Dezember rund € [12.4] Milliarden. Davon haben Kunden Finanzierungsrahmen in Höhe von € 8.6 Milliarden ausgenützt. Darüber hinaus bestand ein nicht ausgenützter Rahmen von nachhaltigen Finanzierungen von € 3.8 Milliarden. Nachhaltige Finanzierungen – Firmen-und institutionelle Kunden in € Millionen 2024 Finanzierungen mit positivem Impact auf Umwelt und Klima 6.076 49% ESG-bezogene Finanzierungen 2.509 20% Zwischensumme (Ausgenützter Rahmen) 8.585 69% Nicht ausgenützter Rahmen 3.794 31% Nachhaltige Finanzierungen 12.379 100% Aufschlüsselung der nachhaltigen Finanzierungen anhand von Kategorien: Nachhaltige Finanzierungen – Firmen- und institutionelle Kunden in € Millionen 2024 Nachhaltige Immobilien 3.761 0,3 Erneuerbare Energien 1.117 9% Energieeffizienzmaßnahmen 546 4% Nachhaltige Mobilität 430 3% Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Abfallmanagement 117 1% Nachhaltige Forst- und Landwirtschaft 27 —% Fertigungsindustrie 78 1% ESG-KPI-bezogene Forderungen 1.929 16% ESG-Rating-bezogene Forderungen 580 5% Zwischensumme (Ausgenützter Rahmen) 8.585 69% Nicht ausgenützter Rahmen 3.794 31% Nachhaltige Finanzierungen 12.379 100% Das Gesamtvolumen an nachhaltiger Finanzierungen (beschränkt auf Finanzierungen mit positivem Impact auf Umwelt und Klima sowie ESG-bezogene Finanzierungen) von lediglich Firmenkunden in der RBI belief sich im Jahr 2024 per 31. Dezember auf rund € 12.2 Milliarden und entsprach etwa 13 Prozent des gesamten Portfolios des RBI-Firmenkundengeschäfts. Davon haben Firmenkunden Finanzierungsrahmen in Höhe von € 8.5 Milliarden ausgenützt. Darüber hinaus bestand ein nicht ausgenützter Rahmen von nachhaltigen Finanzierungen von € 3.7 Milliarden. Das Gesamtvolumen an nachhaltiger Finanzierungen (beschränkt auf Finanzierungen mit positivem Impact auf Umwelt und Klima sowie ESG-bezogene Finanzierungen) von lediglich Firmenkunden in der RBI AG belief sich im Jahr 2024 per 31. Dezember auf rund € 7.6 Milliarden und entsprach etwa 17 Prozent des gesamten Portfolios des RBI AG-Firmenkundengeschäfts. Davon haben Firmenkunden Finanzierungsrahmen in Höhe von € 4.2 Milliarden ausgenützt. Darüber hinaus bestand ein nicht ausgenützter Rahmen von nachhaltigen Finanzierungen von € 3.4 Milliarden. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, wurden keine spezifischen Zeithorizonte für den Abschluss dieser Maßnahme, also das Bereitstellen von nachhaltigen Finanzierungen, festgelegt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht279 Nachhaltige Immobilien Die Immobilienbranche und das Bauwesen gehören zu den wesentlichen Sektoren, die von den Akteuren im Bereich kohlenstoffarme Wirtschaft und Finanzierung besonders beachtet werden. Die RBI hat sich das Ziel gesetzt, zu den Vorreitern ihrer Branche zu gehören. Das bedeutet, dass sie nicht nur den Markttrends folgt, sondern vielmehr sektorspezifische Strategien entwickelt, die ihr Engagement für Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Handeln im Bankgeschäft widerspiegeln. Die RBI hat die Immobilien- und Baubranche in ihrer Sektorrichtlinie berücksichtigt und hat Kategorien (unterstützend, transformativ, restriktiv) für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft definiert. Die Richtlinie definiert anhand der ESG-Einstufungen Kriterien für die Engagement-Aktivitäten und gibt EAD (Exposure at Default)-Portfolioziele für 2025 und 2030 für das Bauwesen und für 2025 für die Immobilienbranche vor. Um das Erreichen dieser Ziele zu überwachen, wurde ein Überwachungstool entwickelt, das die Verteilung des Portfolios anzeigt. Bei Abweichung(en) von diesen Zielen benachrichtigt das Tool die relevanten Stakeholder, woraufhin Maßnahmen zur Behebung der Abweichung(en) erarbeitet werden. Im Jahr 2024 belief sich das von den Firmen- und institutionellen Kunden ausgenützte Volumen der Finanzierungen der RBI im Bereich nachhaltige Immobilien per 31. Dezember auf € 3.8 Milliarden. Dies entspricht 44 Prozent des Volumens an nachhaltigen Finanzierungen (beschränkt auf Finanzierungen mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima sowie ESG- gebundene Finanzierungen) in Höhe von € 8.6 Milliarden, die von Firmen- und institutionellen Kunden der RBI genützt wurden. Auf der Refinanzierungsseite belief sich der Gesamtbetrag der Vermögenswerte des Green Bond Portfolios der RBI AG im Segment umweltfreundliche Gebäude per 31. Dezember 2023 auf € 838 Millionen. Damit zählte dieser Bereich mit einem Anteil von 44 Prozent am gesamten Green Bond Portfolio von RBI AG zu einem der wichtigsten Portfoliosegmente. Der Energieverbrauch der im grünen Portfolio enthaltenen Immobilien liegt unter dem Durchschnittsverbrauch für Immobilien in dem betreffenden Land. Laut dem Green Bond Allocation and Impact Report 2023 der RBI AG führt dies zu einer jährlichen Minderung der Treibhausgasemissionen um 38.952 Tonnen CO2, was in etwa 47 Tonnen an CO2-Emissionen je investierter Million Euro entspricht. Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Elektrifizierung Der 2023 veröffentlichter Ausblick der International Renewable Energy Agency auf die Entwicklung der Energiewende (World Energy Transitions Outlook 2023: 1.5°C Pathway (irena.org)) hob erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Elektrifizierung als zentrale Triebkräfte der Energiewende hervor. Eine Schlüsselrolle spielt dem Bericht zufolge der technische Fortschritt bei den Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien. Zudem wurde in der Analyse betont, dass die Finanzinstitute trotz erheblicher Fortschritte in den letzten zehn Jahren den Bau der entsprechenden Infrastrukturen weiterhin vorrangig unterstützen sollten. · Erneuerbare Energien Der World Energy Transitions Outlook 2023 beziffert die Möglichkeit zur weltweiten CO2-Emissionsreduktion durch den Ausbau von erneuerbarer Energie mit etwa zwei Prozent. Diese Entwicklung bietet Banken die Möglichkeit, eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung und Umsetzung der erneuerbaren Energieerzeugung und des 1,5°C-Pfades einzunehmen. Im Jahr 2024 belief sich das von der RBI zugesagte Finanzierungsvolumen für Investitionsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien, das von Firmen- und institutionellen Kunden ausgenützt wurde, per 31. Dezember auf € 1.1 Milliarden. Neben einer soliden Projektpipeline und einem erwarteten deutlichen Nachfragewachstum bildet dies eine gute Basis für die künftige Geschäftsentwicklung. Laut dem Green Bond Allocation Report 2023 der RBI AG hatte das Kreditportfolio für erneuerbare Energien der RBI AG jährliche CO2-Einsparungen von schätzungsweise 960.219 Tonnen zur Folge, was in etwa 1.732 Tonnen CO2-Emissionen je investierter Million Euro entspricht. Wichtige Schritte für die Ausweitung des Geschäftssegments für erneuerbare Energien sind die Stärkung der Erfolgsbilanz der RBI bei bestehenden Geschäftsbeziehungen in verschiedenen CEE-Regionen und die Finanzierung von Projekten im Rahmen von neuen regulatorischen Vorschriften. Weitere Schritte sind der Transfer von Spezialfinanzierungs-Know-how an die lokalen Tochterbanken der RBI, die Erweiterung des Produktangebots der RBI um Finanzierungen von Batteriesystemen vor Ort und die weitere Unterstützung des Übergangs von fossilen zu erneuerbaren Energien bei Fernwärme-Investitionen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, wurden keine spezifischen Zeithorizonte für den Abschluss dieser Maßnahme festgelegt. · Energieeinsparung und -effizienz Der Fokus liegt auf Investitionen im Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen, wie beispielsweise die Herstellung, Entwicklung, Installation, Wartung oder Reparatur von Produkten oder Technologien, die den Energieverbrauch senken, sowie auf Energiespeicherprojekten (z. B. Batteriespeichersysteme, BESS). Dem World Energy Transitions Outlook 2023 zufolge, werden Energieeinsparung und -effizienz insgesamt etwa 25 Prozent der weltweiten CO2-Reduktion ausmachen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 280 Konzernlagebericht Im Jahr 2024 belief sich das von der RBI zugesagte Finanzierungsvolumen für Investitionsprojekte im Bereich der Energieeffizienz die von Firmen- und institutionellen Kunden ausgenützt wurde, per 31. Dezember auf € 545.7 Millionen. Neben einer soliden Projektpipeline und einem erwarteten deutlichen Nachfragewachstum bildet dies eine gute Basis für die künftige Geschäftsentwicklung. Laut dem Green Bond Allocation Report 2023 der RBI AG führte die Finanzierung der RBI AG von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz zu einer jährlichen Minderung der Treibhausgasemissionen um 7.323 Tonnen CO2, was in etwa 15 Tonnen CO2- Emissionen je investierter Million Euro entspricht. Wie im World Energy Transitions Outlook 2023 angegeben, muss der weltweite Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 durch deutliche Verbesserungen der Energieeffizienz um sechs Prozent im Vergleich zu 2020 sinken. Dafür werden in der EU bis 2030 pro Jahr Investitionen mit einem geschätzten Investitionsbedarf von € 300 Milliarden erforderlich sein. Die RBI will die Verbesserung der Energieeffizienz aktiv unterstützen. Daher plant sie, Kunden mit Investitionsbedarf in diesem Bereich zu identifizieren, die den größten Beitrag zur allgemeinen Reduktion und Vermeidung von CO2-Emissionen leisten können. Besonders im Fokus stehen dabei Investitionen in Energieeffizienz in der Schwerindustrie und dabei die Umstellung auf grünen Stahl, mit der die Stahlerzeuger eine erhebliche Senkung der CO2-Emissionen anstreben. Ein wichtiger Aspekt wird auch die Nutzung von EU-Fördermitteln für solche Investitionen sein. Ein weiterer Fokus liegt auf der Energieeffizienz bei der Infrastrukturfinanzierung, insbesondere im Bereich der digitalen Infrastruktur. Damit will die RBI wesentlich zum Ausbau von energieeffizienten Rechenzentren und Glasfasernetzen beitragen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, wurden keine spezifischen Zeithorizonte für den Abschluss dieser Maßnahme festgelegt. · Elektrifizierung Der Schwerpunkt liegt auf Geräten für die individuelle Mobilität, emissionsarmen und direkten emissionsfreien Fahrzeugen sowie der zugehörigen Betriebsinfrastruktur. Hinzu kommen Stromnetze, Stromversorger und angrenzenden Branchen. Im Jahr 2024 belief sich das Volumen der von der RBI für nachhaltige Mobilitätsinvestitionsprojekte zugesagten und von Firmen- und institutionellen Kunden genutzten Finanzierungen per 31. Dezember auf € 429,6 Millionen Euro. Angesichts einer soliden Projektpipeline und einer starken Nachfrage ist RBI gut positioniert, um künftige Geschäftsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Laut dem Green Bond Allocation Report 2023 der RBI AG, führte die Finanzierung der RBI AG von Projekten zur nachhaltigen Mobilität, zu einer jährlichen Minderung der Treibhausgasemissionen um 7.323 Tonnen CO2, was in etwa 15 Tonnen an CO2- Emissionen je investierter Million Euro entspricht. Dem World Energy Transitions Outlook 2023 zufolge,, wird die umfassende Elektrifizierung des Verkehrs und der industriellen Prozesse schätzungsweise 19 Prozent der weltweiten Verringerung der CO2-Emissionen ausmachen. Durch die Elektrifizierung dürfte Strom zum wichtigsten Energieträger werden. Im Jahr 2050 werden voraussichtlich 50 Prozent des weltweiten Endenergieverbrauchs auf Elektrizität entfallen. Die RBI sucht aktiv nach Möglichkeiten, die Wertschöpfungskette der Elektrifizierung zu unterstützen – von der Batterieproduktion bis zu BESS-Projekten. Dabei setzt sie weiterhin auf die Zusammenarbeit mit ihren Branchenspezialist:innen, insbesondere im Hinblick auf die Automobilindustrie und die Versorgungsbranche. Der BESS-Markt wächst rasch und könnte vor einem Boom stehen. Dazu tragen die sinkenden Produktionskosten bei, insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien, die trotz der umfangreichen Forschung und Entwicklung auf der Suche nach Alternativen immer noch die dominierende Technologie in diesem Bereich darstellen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, wurden keine spezifischen Zeithorizonte für den Abschluss dieser Maßnahme festgelegt. · Wasserstoff und CO2-Abscheidung Wasserstoff wird bei der Energiewende eine einzigartige Rolle spielen, insbesondere in industriellen Prozessen und bei bestimmten Verkehrsträgern. Wie im World Energy Transitions Outlook 2023 angegeben, trägt diese Kategorie schätzungsweise zwölf Prozent zur globalen Verringerung der CO2-Emissionen bei. Um die Emissionsminderungsziele zu erreichen, muss bis 2030 etwa ein Drittel der industriellen Produktionskapazität für Wasserstoff emissionsarm sein. Das bedeutet, dass der größte Teil der neuen Kapazität ebenfalls niedrige Emissionen aufweisen muss. Vor diesem Hintergrund müsste die Gesamtnachfrage nach Wasserstoff und seinen Derivaten bis 2030 auf 15 Exajoule (EJ) und bis 2050 auf 63 EJ steigen. Frühzeitige Investitionen in die Lieferkette für grünen Wasserstoff (Elektrolyse, Brennstoffzellen, Transportpipelines, Speicherkavernen usw.) sind entscheidend, damit Wasserstoffanwendungen in den Endverbrauchssektoren angenommen werden und die CO2-Reduktionsziele erreicht werden können. Dies gilt besonders für schwer zu dekarbonisierende Sektoren wie den Luft-, Schiffs- und Schwerlastverkehr sowie für einige Prozesse der Grundstoffindustrie. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht281 Daher plant die RBI, bestehende und neue Kunden mit Investitionsbedarf für Modernisierungen zu identifizieren und die Marktchancen für die Wasserstofferzeugung, Wasserstoffpipelines sowie Investitionen in die Dekarbonisierung der Stahlindustrie und den Transportsektor (Wasserstoff für Industriekunden, Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge (FCEV), Wasserstofftankstellen und -häfen) zu prüfen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, wurden keine spezifischen Zeithorizonte für den Abschluss dieser Maßnahme festgelegt. Retail-Banking Im Einklang mit der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie und ihrer Säule 1 besteht eines der Hauptziele des Retail-Banking darin, das Angebot an grünen Krediten für die Retail-Kund:innen der RBI auszubauen. Ihren Fokus legt die RBI darauf, ihre Kund:innen bei der grünen Wende zu unterstützen und die Bank ihrer Wahl für ESG-Produkte im Retail-Geschäft zu werden. Die RBI hat Lösungen entwickelt, die darauf abzielen, den CO2-Fußabdruck der Kund:innen besser beurteilen zu können und Produkte mit ökologischen und sozialen Auswirkungen bereitgestellt, die Retail-Kund:innen erstmals besser mit Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit versorgen konnten. Das Ziel der RBI ist es, grüne und soziale Finanzierungen an Privatpersonen und Kleinunternehmen weiter zu steigern. Daher berät sie Kund:innen zu den Möglichkeiten einer Aufnahme grüner, unbesicherter Zweckdarlehen (d. h. Kredite zur Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien, wobei der Kreditzweck durch den Genehmigungsprozess validiert werden muss) und grüner Hypothekarkredite (die durch eine Immobilie besichert sind und ausschließlich zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung oder Refinanzierung neuer und/oder bestehender Transaktionen mit einem spezifischen Verwendungszweck im Sinne des Framework for Green and Social Loans zur Verfügung gestellt werden). Verpflichtung der RBI zu Nachhaltigkeit im Retail-Geschäft (Ambition 2025) Die RBI hat sich verpflichtet, Nachhaltigkeit in ihr Retail-Geschäft zu integrieren. Dabei verfolgt sie drei wesentliche Ziele: · Angebot von grünen Krediten und ESG-orientierten Produkten: Die RBI will die Verfügbarkeit von grünen Hypotheken, unbesicherten ESG-Krediten und anderen umwelt- und sozialverträglichen Produkten für ihre Retail-Kund:innen erhöhen. · Unterstützung der Kund:innen bei der ESG-Transformation: Die RBI wird Ressourcen und Instrumente entwickeln, um ihre Retail-Kund:innen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen. · Schulung der RBI-Mitarbeiter:innen im Retail-Segment zu ESG-Aspekten: Die RBI schult ihre Mitarbeiter:innen im Hinblick auf die ESG-Grundsätze und deren Auswirkungen auf das Retail-Banking, damit sie ihre Kund:innen besser unterstützen können. Vermeidung von Greenwashing und negativen ESG-Auswirkungen Um das Thema der negativen ESG-Auswirkungen und der Vermeidung von Greenwashing bei nachhaltigen Finanzierungstransaktionen zu bearbeiten, hat die RBI verschiedene Prozesse eingeführt, darunter die ESG-Expertenmeinung, den Greenwashing-Präventions-Check und eine Liste unternehmerischer Aktivitäten (Ausschlussliste), in die die RBI nicht involviert sein möchte. Des Weiteren werden Mitarbeiter:innen regelmäßig darin geschult, bestimmte Signale zu erkennen, die darauf hinweisen, dass gewisse Aktivitäten sowie Sektoren aus Nachhaltigkeitssicht besonders kritisch sind. ESG-Expertenmeinung Bei ESG-kritischen Transaktionen, insbesondere bei Projekten, bei denen ein ESG-Gutachten erstellt werden muss, beurteilen die ESG-Expert:innen die ESG-Auswirkungen der Transaktion auf Projekt-und Unternehmensebene und bewerten die Auswirkungen auf ökologische und soziale Belange. Am Ende steht eine Empfehlung, ob die Transaktion unter dem Gesichtspunkt der ESG- Auswirkungen durchgeführt werden sollte oder nicht. Die ESG-Expertenmeinung versorgt Entscheidungsträger:innen mit genaueren Informationen und versetzt sie in die Lage, ESG-Auswirkungen bei ihren Kreditentscheidungen zu berücksichtigen. Sie stellt somit einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus ESG-Sicht dar. Die Bewertung der ESG-Expertenmeinung trägt folgenden Aspekten Rechnung: Branchenauswirkungen auf Grundlage des PRB Impact Radar; unternehmens- und projektbezogene negative Auswirkungen auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen und entsprechende Abhilfemaßnahmen; in der Vergangenheit aufgetretene und gegenwärtig bestehende Kontroversen und Vorfälle sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen (ob etwa höhere Umwelt- und soziale Standards durch EU-Vorschriften sichergestellt sind). Bei kritischen Fällen wird die ESG-Expertenmeinung von Sustainable Finance erstellt. Auf lokaler Ebene wird die ESG- Expertenmeinung von den lokalen ESG-Expert:innen unter der Federführung von Sustainable Finance angefertigt. Zur Formalisierung und Standardisierung des Prozesses wurden intern ein ESG-Expertenmeinungs-Tool eingeführt und ein Workshop abgehalten, um die lokalen ESG-Expert:innen in der Abfassung einer ESG-Expertenmeinung zu schulen und ihnen zu zeigen, wie sie das Tool nutzen können. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 282 Konzernlagebericht Greenwashing-Präventions-Check Die RBI hat einen Prozess zur Vermeidung von Greenwashing erstellt und als Teil des RBI ESG Rulebook gruppenweit ausgerollt. Beim Greenwashing-Präventions-Check verpflichtet sich die RBI zu bestimmten internen Prozessschritten, die bei einer nachhaltigen Transaktion mit den Kund:innen eingehalten werden müssen. Eingebunden werden die ESG-Expert:innen aus dem Sustainable-Finance-Bereich der RBI AG, insbesondere in der Angebotsphase, der Entscheidungsphase sowie der Ausführungsphase von nachhaltigen Finanzierungstransaktionen. Der Greenwashing-Präventions-Check fokussiert auf die Struktur der nachhaltigen Finanzprodukte, inklusive Produkten, die als grün, sozial, nachhaltigkeitsgebunden oder ähnlich gekennzeichnet sind. Für die Definition, was unter nachhaltigen Geschäftstransaktionen zu verstehen ist, werden Standards wie die Leitlinien der Loan Market Association, die ICMA Principles und die EU-Taxonomie-Verordnung zugrunde gelegt. Sie werden für die Qualifizierung und etwaige (Ent-)Warnungen in Bezug auf Geschäftstransaktionen herangezogen und bilden die Grundlage des Greenwashing-Präventionsprozesses. Der Greenwashing-Präventions-Check ist somit eine Voraussetzung für die Beteiligung der RBI an nachhaltigen Finanzprodukten und muss von den Mitgliedern der RBI (RBI AG, Tochterbanken) befolgt werden. Der Check wird bei allen nachhaltigen Finanzprodukten angewandt. Durch die Einbindung der ESG-Expert:innen der RBI AG bei ESG-Transaktionen sorgt die RBI für eine weitere Kontrollinstanz, um Greenwashing-Risiken zu minimieren und zur Greenwashing-Prävention beizutragen. Bewusstseinsbildung – Unterstützung der Mitarbeiter:innen in der RBI AG und in den Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa Es ist wichtig, das Bewusstsein für ESG-bezogene Themen in den Geschäftsbereichen zu schärfen, um ESG-Wissen intern aufzubauen und eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb der RBI sicherzustellen. Daher wurden in allen Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa Corporate ESG Ambassadors etabliert. Im Retail-Bereich arbeitet die RBI aktiv daran, einen Knotenpunkt für den Wissensaustausch und ein breites Netzwerk an Retail ESG Ambassadors in allen Retail-Märkten aufzubauen, in denen sie tätig ist. Die Hauptziele des Netzwerks bestehen darin, Wissen und Informationen zwischen der Konzernzentrale und den Tochterbanken in CEE weiterzugeben, ESG-Aktivitäten für Firmenkunden in der CEE-Region zu bewerben und diese Unternehmen zu unterstützen, damit sie ihre Möglichkeiten im Bereich der ESG-Trends und zur Bekämpfung des globalen Klimawandels bestmöglich nützen können. Neben den E-Learning-Basismodulen der ESG Academy der RBI führt die Konzernzentrale unternehmensspezifische Schulungen für die ESG Ambassadors zu Themen wie EU- Taxonomie-Konformität, ICMA-Bond-Standards, aktuelle Entwicklungen, Kreislaufwirtschaft sowie zu den verschiedenen ESG- und nachhaltigkeitsbezogenen Produkten durch. Darüber hinaus wurden monatliche Update-Calls mit den Corporate ESG Ambassadors gehalten, um den Austausch zu ESG-Themen aufrechtzuerhalten. Neben dem Onboarding und der internen Weiterbildung der ESG Ambassadors im Netzwerk unterstützt die Konzernzentrale die Tochterbanken bei Kundenterminen zu nachhaltigen Finanzierungen. Durch die enge Zusammenarbeit versucht die RBI, einen Gruppenstandard im Tagesgeschäft zum Thema nachhaltige Finanzierungen zu etablieren. Im Jahr 2023 veranstaltete die RBI ihre erste gemeinsame Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie-Konferenz für alle Geschäftsbereiche mit rund 200 Teilnehmenden. Kolleg:innen aus den Kundensegmenten Corporate, Retail und Institutional, dem Structured Finance and Investment Banking-Bereich sowie Nachhaltigkeitsbeauftragte aus der Konzernzentrale und den Tochterbanken nahmen daran teil. Die Konferenz unterstützte die Umsetzung der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie, bei der alle Geschäftsbereiche im Fokus stehen, und war daher ein Meilenstein für die RBI. Die RBI präsentierte u. a. ihre Zukunftsvision für Sustainable Finance, erörterte Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Corporate und Retail Banking und stellte künftige Aktivitäten vor, die zur Umsetzung der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie erforderlich sind. Maßnahmen in Bezug auf verwaltete Vermögenswerte Maßnahmen in Bezug auf Kohle Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. hat einen umfassenden Plan zum Ausstieg aus der Finanzierung der Kohlebranche bis zum Jahr 2030 vorgelegt. Die entsprechende Richtlinie enthält strenge Kriterien für den Ausschluss von Unternehmen, die in Kohleaktivitäten involviert sind. Zudem zielt sie darauf ab, den maximalen Umsatzanteil, den investierte Unternehmen mit Kohleaktivitäten erwirtschaften dürfen, zu reduzieren. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den internationalen Zielen des Übereinkommens von Paris für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C und wird den CO2- Fußabdruck der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. voraussichtlich erheblich verringern. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. ist sich ihrer treuhänderischen Verantwortung gegenüber ihren Kund:innen bewusst. In diesem Rahmen arbeitet sie aktiv mit Unternehmen zusammen, um die Interessen ihrer Kund:innen bestmöglich zu wahren. Dieses Engagement kann verschiedenen Zwecken dienen: einerseits der genaueren Beurteilung der Finanzlage und Entwicklung eines Unternehmens, wodurch es sozusagen einen Blick hinter die Kulissen ermöglicht. Andererseits hilft ein Engagement zu ESG-Themen in Verbindung mit einem proaktiven Ansatz Unternehmen, ihre soziale Verantwortung (CSR) und Nachhaltigkeit zu verbessern. Für Unternehmen und Aktionär:innen dürften solche Verbesserungen nachhaltige Vorteile mit sich bringen, die sich langfristig in besseren Betriebsergebnissen niederschlagen. Beim Dialog mit Unternehmen unterscheidet die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. zwischen proaktivem und reaktivem Engagement. Ein proaktiver, konstruktiver Dialog mit Unternehmen dient dazu, potenzielle finanzielle und nichtfinanzielle Chancen und Risiken zu identifizieren. Über einen reaktiven Dialog gezielt aktuelle Ereignisse etwa im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Kontroversen anzusprechen, ermöglicht eine genaue Einschätzung des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Umfelds und potenzieller Risiken. Die Ausübung von Stimmrechten erfolgt entweder direkt oder indirekt über Bevollmächtigte. Die Raiffeisen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht283 Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. handelt nach internen Grundsätzen, die auf einer transparenten und nachhaltigen Corporate Governance beruhen und wesentliche Themen abdecken, die regelmäßig in Hauptversammlungen behandelt werden. Der Prozess der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. für die aktive Zusammenarbeit mit Unternehmen ist entscheidend für die Verbesserung der Transparenz und die Gewährleistung genauer Berechnungen des CO2-Fußabdrucks, insbesondere im Hinblick auf Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Ziel dieses Prozesses ist es, die Transparenz in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen zu erhöhen und die CO2-Intensität nachhaltiger Finanzprodukte zu verbessern. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. zählt ein umfassender Ansatz, der verschiedene Aktivitäten, die gesamte Wertschöpfungskette (sowohl vor- als auch nachgelagerte Tätigkeiten), mehrere Regionen sowie relevante Stakeholder-Gruppen abdeckt. Konkret zielt die Richtlinie auf alle investierbaren Unternehmen ab, die im Kohlebergbau, in der Kohleverarbeitung, in der Kohleverstromung, im Kohletransport und in der damit verbundenen Infrastruktur tätig sind. Die Richtlinie berücksichtigt auch das Exposure von Staaten gegenüber der Kohlebranche und strebt den Ausstieg aus allen kohlebezogenen Aktivitäten bis zum Jahr 2030 an. Für 2025 wurden dabei wichtige Meilensteine festgelegt. Dies umfasst direkte und indirekte Emissionen (insbesondere Scope 1 und 2) und erfordert eine aktive Zusammenarbeit mit den Unternehmen, in die investiert wird, um die Datenqualität und Transparenz zu verbessern. Die Bestimmungen der Richtlinie stehen im Einklang mit den internationalen Zielen des Übereinkommens von Paris für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. weist auf die erheblichen Gesundheits- und Umweltrisiken hin, die mit der Nutzung von Kohle verbunden sind. Dazu gehört die Freisetzung von Schwermetallen, Giftstoffen und radioaktiven Substanzen in das Grundwasser und die Luft. Darüber hinaus hebt sie die katastrophalen Auswirkungen der Kohlenutzung auf den Klimawandel hervor und betont, dass die kohlebedingten Emissionen bis zum Jahr 2030 drastisch um etwa 75 Prozent reduziert werden müssen, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die Finanzierung der Kohlebranche bis zum Jahr 2030 einzustellen. Für 2025 wurden dabei wichtige Meilensteine festgelegt. Maßnahmen in Bezug auf Atomkraft Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. setzte im Berichtsjahr 2024 ihren systematischen Abbau der Finanzierung der Atom- und Uranindustrie fort. Der vollständige Ausstieg aus dieser Branche wird bis zum Jahr 2030 angestrebt; bis Ende 2025 sollen bestimmte Meilensteine erreicht werden. Die Pläne umfassen auch den schrittweisen Verzicht auf Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen mit Bezug zu Kernenergie und Uranproduktion. Laut den Bestimmungen der Richtlinie werden zudem Anlagen in Ländern mit expansiver Atompolitik vermieden, was sich im ESG-Indikator der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. für staatliche Emittenten widerspiegelt. Unter anderem wurden folgende wesentliche Maßnahmen ergriffen: · Umsetzung eines stufenweisen Ausstiegsplans für Anlagen in Aktien und Unternehmensanleihen mit spezifischen Umsatzschwellen für Unternehmen, die in den Bereichen Kernenergie und Uranproduktion tätig sind. · Integration von Kriterien zur Atompolitik in den ESG-Indikator für staatliche Emittenten, um Investitionen in Länder zu vermeiden, deren Energieversorgung stark auf Atomkraft basiert. Geplante Maßnahmen für die Zukunft: · Fortsetzung des schrittweisen Abbaus von Anlagen mit Bezug zu Kernenergie mit dem Ziel eines vollständigen Ausstiegs bis 2030. · Laufende Überwachung und Aktualisierung von Bewertungen zu Investitionen im Nuklearbereich, um die Übereinstimmung mit den Zielen der Richtlinie zu gewährleisten. Erwartete Ergebnisse: · Verringerung des Exposures gegenüber der Atom- und Uranindustrie im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. · Verstärkte Konzentration auf Investitionen in erneuerbare Energiequellen mit dem Ziel, ein nachhaltigeres und zukunftsorientiertes Anlageportfolio zu schaffen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die in der Richtlinie festgelegten Ziele zu erreichen, indem Investitionen in den Nuklearsektor systematisch reduziert und schließlich vollständig eliminiert werden. Damit untermauern sie das Engagement der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. für Nachhaltigkeit und die Ausrichtung ihrer Strategie an der österreichischen Atompolitik. Zu den wichtigsten von der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. ergriffenen Maßnahmen gehört der systematische Ausstieg aus der Finanzierung der Atom- und Uranindustrie bis zum Jahr 2030, wobei bestimmte Meilensteine bis Ende 2025 erreicht werden sollen. Diese Richtlinie betrifft alle investierbaren Unternehmen, die in den Bereichen Atomenergie, Uranabbau, -aufbereitung und -transport sowie in der damit verbundenen Infrastruktur tätig sind. Sie gilt für die gesamte Palette an · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 284 Konzernlagebericht Investmentfonds der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Bei der Verwaltung von Spezialfonds werden besondere Vereinbarungen mit den Anleger:innen berücksichtigt. Laut den Bestimmungen der Richtlinie werden zudem Anlagen in Ländern mit expansiver Atompolitik vermieden, was sich im ESG-Indikator der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. für staatliche Emittenten widerspiegelt. Zu den betroffenen Stakeholder-Gruppen zählen Unternehmen aus dem Nuklearsektor und Anleger:innen der Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Eine weitere Maßnahme ist der vollständige Ausstieg aus allen Aktien und Anleihen mit Bezug zu Kernenergie im Jahr 2030; bis Ende 2025 sollen bestimmte Meilensteine erreicht werden. Maßnahmen im Rahmen der Klimastrategie Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. überwacht und steuert den CO2-Fußabdruck von in den Anwendungsbereich fallenden Vermögenswerten. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. ist sich ihrer treuhänderischen Verantwortung gegenüber ihren Kund:innen bewusst. In diesem Rahmen arbeitet sie aktiv mit Unternehmen zusammen, um die Interessen ihrer Kund:innen bestmöglich zu wahren. Dieses Engagement kann verschiedenen Zwecken dienen: einerseits der genaueren Beurteilung der Finanzlage und Entwicklung eines Unternehmens, wodurch es sozusagen einen Blick hinter die Kulissen ermöglicht. Andererseits hilft ein Engagement zu ESG-Themen in Verbindung mit einem proaktiven Ansatz Unternehmen, ihre soziale Verantwortung (CSR) und Nachhaltigkeit zu verbessern. Für Unternehmen und letztlich auch für ihre Aktionär:innen dürften solche Verbesserungen nachhaltige Vorteile mit sich bringen, die sich langfristig in besseren Betriebsergebnissen niederschlagen. Beim Dialog mit Unternehmen unterscheidet die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. zwischen proaktivem und reaktivem Engagement. Ein proaktiver, konstruktiver Dialog mit Unternehmen dient dazu, potenzielle finanzielle und nichtfinanzielle Chancen und Risiken zu identifizieren. Über einen reaktiven Dialog gezielt aktuelle Ereignisse etwa im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Kontroversen anzusprechen, ermöglicht eine genaue Einschätzung des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Umfelds und potenzieller Risiken. Die Ausübung von Stimmrechten erfolgt entweder direkt oder indirekt über Bevollmächtigte. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. handelt nach internen Grundsätzen, die auf einer transparenten und nachhaltigen Corporate Governance beruhen und wesentliche Themen abdecken, die regelmäßig in Hauptversammlungen behandelt werden. Zur Unterstützung ihrer Klimastrategie führt die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. jährlich einen Engagement-Dialog mit den 20 größten Treibhausgasemittenten im Portfolio. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die entweder noch keine Verpflichtung in Bezug auf die Pariser Klimaziele eingegangen sind oder aus anderen Gründen zu den 20 größten Treibhausgasemittenten im Portfolio gehören. Die wichtigsten Maßnahmen beziehen sich auf den Investmentprozess der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Bei den in den Anwendungsbereich fallenden Vermögenswerten handelt es sich um Bestände an Aktien und Unternehmensanleihen, die von selbstverwalteten Publikumsfonds gehalten werden. Auf Ebene der Emissionskategorien umfassen die Zwischenziele nur Scope-1- und Scope-2-CO2-Emissionen. Bei der Verpflichtung, Klimaneutralität zu erreichen, wird ein umfassenderer Ansatz verfolgt, der alle Emissionen von Treibhausgasen einbezieht. Aufgrund der unzureichenden Verfügbarkeit von Daten können derzeit nicht alle Emissionskategorien in der Berichterstattung berücksichtigt werden. Das Engagement in Bezug auf die Klimastrategie erfolgt kontinuierlich. Eigene Geschäftstätigkeit Umweltschutzmaßnahmen Um die betriebsinterne Nachhaltigkeit zu stärken, gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten. In der RBI reichen diese von Gebäudemanagement und Senkung des Energieverbrauchs über Mobilitätsmaßnahmen bis hin zu Informationskampagnen für die Mitarbeiter:innen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der eigenen Geschäftstätigkeit variieren innerhalb des Konzerns, da jeweils die lokale Abteilung Sustainability Management auf der Grundlage ihres Fachwissens festlegt, welche Maßnahmen am effektivsten sind. Im Allgemeinen sind alle Maßnahmen so konzipiert, dass sie sich konzernweit durchführen lassen. Viele Maßnahmen, wie z. B. der Zuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln, werden jedes Jahr überprüft und aktualisiert. Andere sind laufende Prozesse, darunter Anpassungen von Heiz- und Kühlsystemen zur Steigerung der Energieeffizienz. Insbesondere im Bereich Energieeinsparungen und -effizienz ist die Umsetzungsquote der verschiedenen Maßnahmen kontinuierlich hoch. Das liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und resultiert auch in einer Kostensenkung für die Standorte. Um die mit Geschäftsreisen und Anfahrtswegen verbundenen CO2-Emissionen zu verringern, wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unterstützt. Weiters werden an allen Standorten Fahrradabstellplätze angeboten. Um das Bewusstsein für den Umweltschutz zu stärken und das Engagement für Nachhaltigkeitsthemen in der RBI zu intensivieren, wird eine Vielzahl an Schulungen und Informationsplattformen für Mitarbeiter:innen angeboten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht285 E1-4: Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel Wertschöpfungskette Kreditportfolio (Nicht-Finanzunternehmen) Die Ziele für die von der RBI finanzierten Emissionen wurden in der ersten Phase für Nicht-Finanzunternehmen festgelegt. Die Grundlage für die Netto-Null-Emissionsziele bildet der Sechste Sachstandsbericht (AR6) des Weltklimarats (IPCC). Finanzinstitute sollten ihre Emissionsreduktionsziele gemäß Kategorie C1 des AR6 festlegen, d. h. im Einklang mit einem 1,5°C- Pfad ohne oder mit nur begrenzter Überschreitung dieses Zielwerts (Working Group III SPM 2). Der im Kapitel E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz definierte Ansatz der RBI zur Festlegung von Zielen umfasst folgende Überlegungen, Leitlinien und Komponenten: Um wissenschaftsbasierte Ziele festzulegen, die mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C kompatibel sind, berücksichtigte die RBI unterschiedliche Klimaszenarien, um relevante umwelt-, gesellschafts-, technologie-, markt- und politikbezogene Entwicklungen zu ermitteln und ihre Dekarbonisierungshebel festzulegen. Innerhalb dieses Rahmens berücksichtigte die RBI auch den Emissions Gap Report (2023) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Dementsprechend wurden die national festgelegten Beiträge im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und die bei der EU-Kommission eingereichten Nationalen Energie- und Klimapläne der EU- Mitgliedstaaten untersucht. Die nationalen Zusagen zeigen die von den Ländern selbst definierten Dekarbonisierungspfade. Die RBI verglich die nationalen Zusagen mit den Netto-Null-Pfaden und stellte dabei fest, dass die nationalen Zusagen in den meisten Fällen weniger ehrgeizig sind als die Dekarbonisierungspfade im Netto-Null-Szenario. In solchen Fällen wandte die RBI die Reduktionspfade des Netto-Null-Szenarios an, um sicherzustellen, dass die festgelegten Pfade auf die Erreichung von Netto-Null-Emissionen ausgerichtet sind. Für die Festlegung von Zielen für finanzierte Emissionen gibt es zwei Hauptansätze: übergeordnetes Ziel, auch bekannt als Ansatz der absoluten Kontraktion (Absolute Contraction Approach, ACA) und den Ansatz der sektoralen Dekarbonisierung (Sectoral Decarbonization Approach, SDA). Das übergeordnete Ziel ist ein universeller Ansatz, der es Unternehmen ermöglicht, ihre absoluten Emissionswerte entsprechend den globalen Dekarbonisierungspfaden zu reduzieren. Dagegen verwendet der SDA Kennzahlen zur CO2-Intensität. Beide Ansätze haben sowohl Vorteile als auch Grenzen. Als Ausgangspunkt entschied sich die RBI für das übergeordnete Ziel und legte es im Einklang mit dem 1,5°C-Pfad für das Portfolio der Nicht-Finanzunternehmen fest. Nach einer gründlichen Recherche und der Auswertung wissenschaftlicher und akademischer Schriften sowie der Praktiken zur Dekarbonisierung und nach Analyse der Klimaszenarien und -pfade stellte die RBI fest, dass mehrere Szenarien, darunter IEA NZE 2050, keine Daten zu Treibhausgasen (THG) enthalten, obwohl die CSRD Unternehmen zur Offenlegung ihrer THG-Werte verpflichtet. Als PCAF-Unterzeichnerin veröffentlicht die RBI die von ihr finanzierten THG-Emissionen (CO2e), weshalb Szenarien, die THG-Emissionen berücksichtigen, Vorrang haben. Das von der RBI gewählte Szenario ist das Szenario für den geordneten Übergang zu Netto-Null-Emissionen (Net Zero Orderly Transition Scenario) des Network for Greening the Financial System (NGFS). Das NGFS, eine Gruppe von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden, entwickelt seine Szenarien schrittweise in Phasen, und die RBI wendete das NGFS-Szenario der aktuellen Phase (Phase 4) an. Zu beachten ist, dass das NGFS mehrere Szenarien mit unterschiedlichen Projektionen bereitstellt, darunter ein verzögerter Übergang oder auch eine globale Erwärmung deutlich unter 2°C. Im Einklang mit der Anforderung eines 1,5°C- Pfads entschied sich die RBI für das Net Zero Orderly Transition Scenario. Dieses ehrgeizige Szenario begrenzt die globale Erwärmung auf 1,4°C, was dem AR6 des IPCC entspricht. Zum Zeitpunkt des AR6 des IPCC war das NGFS-Szenario, das sich damals in Phase 2 befand, ein akzeptables, vom IPCC anerkanntes Szenario. Das Phase-4-Szenario, das Ende 2023 veröffentlicht wurde, folgt denselben Strukturen, bietet aber mehr Granularität. Darüber hinaus hat der Internationale Währungsfonds in Zusammenarbeit mit dem NGFS die Phase4-Szenarien des NGFS aufbereitet und in seinem Klimawandel- Dashboard veröffentlicht. Dies ermöglichte eine länderspezifische Darstellung der THG-Emissionen als Kombination von CO2- und Nicht-CO2-Emissionen (Nicht-CO2-Emissionen sind andere Gase, die ebenfalls unter das Kyoto-Protokoll fallen und in den NGFS-Szenarien berücksichtigt werden). Die RBI wird die nächsten Phasen, die von der NGFS veröffentlicht werden, weiter verfolgen (z. B. Phase- 5). Das NGFS-Szenario stützt sich auf integrierte Bewertungsmodelle. Diese sind wissenschaftliche Modelle, die Verbindungen zu gesellschaftlichen Strukturen, wirtschaftlichen Fakten und Prognosen herstellen und auch die Biosphäre und die Atmosphäre berücksichtigen. Dieser synthetisierende Ansatz basiert auf den Wechselwirkungen zwischen Mensch und Erde. Daher zog die RBI zwar die Granularität des SDA für spezifische Sektoren in Betracht, entschied sich aber letztlich für ein übergeordnetes Ziel auf Basis des NGFS-Szenarios. Die Gründe dafür waren ein erheblicher Mangel an Daten zu anderen Branchen im aktuellen SDA- Rahmen sowie unzureichende Informationen zu den THG-Leitlinien. Zudem sollte beachtet werden, dass auch die NGFS- Szenarien nach Angaben des NGFS eine Granularität auf Sektorebene aufweisen, die im Vergleich zu anderen vom AR6 des IPCC bewerteten Szenarien überdurchschnittlich hoch ist (siehe NGFS scenarios, S.4). Die Hauptkategorien in den integrierten Bewertungsmodellen sind die Bereiche Energieindustrie, Verkehr und Gebäude. Analog zu mehreren anderen Szenarien geht das NGFS-Szenario von sofortigem Handeln und erheblichen Veränderungen des Energiemixes aus. Die Unmittelbarkeit des Szenarios zeigt sich an der stärkeren Verringerung der prognostizierten CO2-Emissionen bis 2030 und 2035. Bis 2050 sieht das Szenario ein Netto-Emissionsniveau von Null oder darunter vor. Das von der RBI im Rahmen des NGFS Net Zero-Szenarios als Modell verwendete IAM ist MESSAGEix-GLOBIOM. Darüber hinaus wird die RBI weiterhin Ansätze auf Sektorebene untersuchen, wobei sie nach wie vor damit rechnet, dass diese erweitert und weiterentwickelt werden. Die RBI geht zwar davon aus, dass ihr Portfolio im Einklang mit den makroökonomischen Bedingungen der einzelnen Länder steht. Das übergeordnete Ziel eignet sich jedoch für den Beginn dieses dynamischen Prozesses, da das Portfolio der RBI keine nennenswerten Exposures gegenüber · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 286 Konzernlagebericht sensiblen Branchen wie Kraftwerkskohle und Upstream-Ölunternehmen aufweist. Als Basisjahr der RBI wurde das letzte Jahr der Offenlegung ihrer finanzierten Emissionen festgelegt. Die verwendeten Daten stammten aus dem vom Internationalen Währungsfonds aufbereiteten NGFS-Szenario. Dieses Szenario wurde dazu verwendet, einen Dekarbonisierungspfad bis zum Zieljahr 2030 zu definieren. Treibhausgase (THG) umfassen neben Kohlendioxid auch die Kyoto-Gase sowohl im NGFS-Szenario als auch in den PCAF-Standards. Aufgrund dieser Überlegungen und der Möglichkeit, länderspezifische Daten zu verwenden, wandte die RBI globale Dekarbonisierungspfade auf Basis des Portfolio-Ansatzes an, da die zugrunde liegende Modellierung die oben erwähnte sektorale Betrachtung berücksichtigt. Dieser sektorübergreifende Ansatz ermöglichte es der RBI, ihre THG-Emissionen für das Zieljahr im Einklang mit dem von der CSRD geforderten 1,5°C-Pfad zu projizieren. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, das THG-Emissionsreduktionsziel der RBI entsprechend den Konzernrichtlinien zu erreichen, da sie sektorübergreifende Prognosen auf der Grundlage des gewichteten Exposures widerspiegeln. Als Ziel definiert die RBI eine Reduktion der finanzierten Emissionen im Portfolio der Nicht-Finanzunternehmen um 27 Prozent. Bei der Festlegung dieses Ziels bezog die RBI alle Stakeholder wie Corporate Business, Risk Management und Sustainable Finance ein. Anschließend wurde das Ziel vom Vorstand genehmigt. Die RBI entschied sich für diesen Ansatz, um den Best Practices und Erkenntnissen der Branche zu folgen, da sie festgestellt hat, dass physische Emissionsintensitäten, obwohl ihre Anwendung weit verbreitet ist, nicht den gleichen prozentualen Rückgang bei finanzierten Emissionen garantieren, weil diese eine andere Messgröße (kg CO2e/t Euro statt z. B. kg CO2e/kg Stahl) verwenden. Dies könnte zu unerwarteten Ergebnissen führen: Beispielsweise könnten die finanzierten Emissionen nicht oder nur unzureichend zurückgehen, auch wenn die physischen Emissionen oder deren Intensitäten wie prognostiziert sinken. Ein weiterer Risikofaktor ist die Volatilität und Nichtvergleichbarkeit der bisherigen Standards der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). Da die Dekarbonisierungsszenarien keine spezifischen Leitlinien für andere THG-Emissionskategorien (Scopes) als Scope 1 (z. B. IEA NZE 2050), vorsehen, setzte die RBI für die anderen Scopes proportionale Anteile an der Dekarbonisierung an (E1-4.33). Die RBI ist auch der Ansicht, dass Scope 3 anfälliger für Schwankungen und Doppelzählungen ist; deshalb werden derzeit Ziele festgelegt, die Scope 1 und Scope 2 einschließen. Die RBI wird weiterhin sektorspezifische Ansätze entwickeln, die für die interne Steuerung verwendet werden, insbesondere für das Portfolio der Nicht-Finanzunternehmen. Entsprechend der offengelegten Zielsetzung, die dem 1,5°C-Pfad gemäß IPCC und den Vorgaben der CSRD entspricht, wird die RBI ihre finanzierten Emissionen und deren CO2-Intensität (kg CO2e/T€) in den nächsten Jahren überwachen und veröffentlichen. Auf diese Weise will sie offenlegen, wie sich das Portfolio auf Basis der ursprünglichen Vorgaben bis zum Zieljahr 2030 entwickelt. Reduktionsziel der RBI von 2023 bis 2030. 2030 2050 Branchenübergreifender Reduktionspfad basierend auf dem Basisjahr 2023 27% Zu beachten ist, dass sich die gesetzten Ziele auf die verfügbaren Emissionen des Kreditportfolios von Nicht- Finanzunternehmen beziehen (siehe Abschnitt E1-6). Basierend auf dem Basisjahr 2023 betrugen die Scope-1- und Scope-2- Gesamtemissionen des Kreditportfolios der Nicht-Finanz Unternehmen 11.342.449 kgCO2e. Die relevante Emissionsintensität für 2023 beträgt 264 tCO2e/Million €. Die Zielvorgabe für die finanzierte Emissionsintensität für 2030 lautet demnach: 193 tCO2e/Million € (2030 absolute finanzierte Emissionen: 8.279.988 kgCO2e). Die im Nachhaltigkeitsbericht 2023 veröffentlichte Zahl der finanzierten Emissionen ist nicht mit dem oben genannten Ausgangspunkt vergleichbar, da die Berechnungsmethodik aktualisiert wurde, hauptsächlich durch die Berücksichtigung der PCAF-Datenbank ab September 2024. Daher wurde das Basisjahr 2023 als Ausgangspunkt für Reduktionsziele mit der aktualisierten Methodik, die für das Jahresende 2024 verwendet wurde, neu berechnet, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Retail-Hypothekarkredite Die RBI hat damit begonnen, die Ausgangswerte der Emissionen für das Jahr 2024 zu berechnen, einschließlich Emissionen aus Wohnimmobilien. Diese Ausgangswerte dienen als Grundlage für die zukünftige Festlegung von Emissionszielen. Vor der Festlegung von Zielen hält die RBI jedoch eine Überwachungsphase von mindestens einem Jahr für erforderlich. In dieser Zeit wird sie mit den Tochterbanken zusammenarbeiten und die Einflussfaktoren und Unsicherheiten in Bezug auf die Daten genau analysieren, um zu gewährleisten, dass die Methodik und die Ergebnisse stabil und konsistent sind. Angesichts dieser Punkte plant die RBI im Jahr 2025 Emissionsziele festzulegen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht287 Verwaltetes Vermögen Für Raiffeisen Capital Management stellt sich das Verhältnis zwischen dem Ziel und den Zielvorgaben wie folgt dar: Die Zwischenziele sowie das Netto-Null-Ziel bis zum Jahr 2050 tragen direkt zum Ziel, dem Erreichen der Klimaneutralität, bei. Die festgelegten Zielniveaus sind relative Ziele: · Verringerung der Emissionsintensität um mindestens 25 Prozent bis 2025 (Basisjahr: 2019), gemessen am CO2- Fußabdruck (Scope 1 und Scope 2) · Verringerung der Emissionsintensität um mindestens 50 Prozent bis 2030 (Basisjahr: 2019), gemessen am CO2- Fußabdruck (Scope 1 und Scope 2) · Netto-Null-THG-Emissionen bis 2050 Darüber hinaus hat sich Raiffeisen Capital Management zum Ziel gesetzt, mit den 20 größten THG-Emittenten im Portfolio zusammenzuarbeiten. Die Klimaziele gelten ausschließlich für alle Bestände an Aktien und Unternehmensanleihen, die in selbstverwalteten Publikumsfonds enthalten sind. Auf Ebene der Emissionskategorien umfassen die Zwischenziele nur Scope-1- und Scope-2-CO2- Emissionen. Bei der Verpflichtung, Klimaneutralität zu erreichen, wird ein umfassenderer Ansatz verfolgt, der alle Emissionen von Treibhausgasen einbezieht. Aufgrund der unzureichenden Verfügbarkeit von Daten können derzeit nicht alle Emissionskategorien in der Berichterstattung berücksichtigt werden. Der Bezugswert der finanzierten Emissionsintensität für die selbstverwalteten Publikumsfonds im Jahr 2019 betrug 122,97 tCO2/ investierte € Millionen (2023 betrug der Wert der finanzierten Emissionsintensität 42,96 tCO2/investierte € Millionen). Der entsprechende Bezugswert für die selbstverwalteten Publikumsfonds im Jahr 2020 betrug € 7,8 Milliarden (2024: € 14,7 Milliarden). Eigene Geschäftstätigkeit Bei der eigenen Geschäftstätigkeit werden die CO2-Emissionsreduktionsziele genutzt, um zu nachhaltigeren Geschäftspraktiken zu wechseln. Im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel hat die RBI einen Reduktionspfad mit einer CO2- Emissionsreduktion in Scope 1 und 2 von 42 Prozent bis 2030 festgelegt. Aufgrund der Erweiterung des Konsolidierungskreises der RBI für die Berichterstattung im Jahr 2024 wurde dieses Jahr als neues Basisjahr festgelegt. Vergleiche mit den Vorjahren sind daher nicht möglich. E1-5: Energieverbrauch und Energiemix Eigene Geschäftstätigkeit Aufgrund der Erweiterung des Konsolidierungskreises der RBI für die Berichterstattung im Jahr 2024 wurde dieses Jahr als neuer Ausgangspunkt für den Energieverbrauch festgelegt. Mit 155.829 MWh trägt der Energieverbrauch der RBI im Jahr 2024 erheblich zu den standortbezogenen Emissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit bei. Dieser umfasst 29.857 MWh Kraftstoff aus Geschäftsreisen und Nutzung der Fahrzeugflotte. Zusätzlich trugen 559 MWh aus Eigenerzeugung (z. B. Solarstrom) zur Erhöhung des Verbrauchs von erneuerbarem Strom der RBI bei. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch erreicht im Jahr 2024 38 Prozent. 2024 Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) 14 Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 20.745 Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 9.097 Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) 1 Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh) 60.775 Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) 90.632 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) 53% Verbrauch aus Kernkraftquellen (MWh) 15.094 Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) 9% Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (MWh) 66 Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 64.572 Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie (MWh) 559 Gesamtverbrauch aus erneuerbaren Quellen (MWh) 65.197 Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch (%) 38% Gesamtenergieverbrauch ohne Kernenergie (MWh) 155.829 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 288 Konzernlagebericht E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen Wertschöpfungskette Seit 2020 berechnet und veröffentlicht die RBI ihre finanzierten THG-Emissionen gemäß Scope-3-Kategorie 15, d. h. die indirekten nachgelagerten Emissionen im Zusammenhang mit ihren Kreditvergabe- und Investmentaktivitäten. Dies war ein wichtiger Schritt bei der Identifizierung von Sektoren, auf die sich die RBI in ihrem Bestreben, die negativen Auswirkungen der Aktivitäten ihrer Kund:innen auf die Umwelt zu mindern, konzentrieren soll. Die angewandte Methodik basiert auf dem PCAF-Standard, dem am weitesten verbreiteten und mit dem THG-Protokoll konformen Standard zur Berechnung der finanzierten Emissionen. Für die Publikation zum Jahresende 2024 wurde der Umfang der Berechnungen ausgeweitet. Diese enthalten nun erstmals: · Die Scope-3-Emissionen aller Sektoren wurden bei der Berechnung der RBI finanzierten Emissionen berücksichtigt um den indirekten vor- und nachgelagerten Emissionen der Kund:innen der RBI gemäß den Empfehlungen des PCAF- Standards Rechnung zu tragen. · Eine erste Schätzung der finanzierten Emissionen im Zusammenhang mit der Anlageklasse Hypothekarkredite · Für die Berechnung der finanzierten Emissionen für Unternehmensengagements zum Jahresende 2024 wurden PCAF- Parameter vom September 2024 verwendet, einschließlich des Inflationsanpassungseffekts. Darüber hinaus wurden die finanzierten Emissionswerte und Emissionsintensitäten für Unternehmensobligos zum Jahresende 2023 unter Verwendung derselben aktualisierten PCAF-Parameter neu berechnet, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse über beide Berichtszeiträume hinweg zu gewährleisten. · Die Berechnung der PCAF-Anlageklasse Staatsschulden wurde angepasst, indem die Auswirkungen der Kaufkraftparität berücksichtigt wurden. Diese Änderung war ein wesentlicher Treiber für den gemessenen Anstieg der Emissionsintensität zwischen 2023 und 2024. · Der Berechnungsumfang basiert auf dem IFRS Konsolidierungskreis. Nachstehend finden Sie eine Übersicht der PCAF-Anlageklassen, die in den Berechnungen zum Jahresende 2024 berücksichtigt wurden, sowie Angaben zu der in den einzelnen Anlageklassen erzielten Abdeckung. Die Abdeckung unter 100 Prozent ist auf Datenlücken oder darauf zurückzuführen, dass die Berechnung der finanzierten Emissionen gemäß PCAF auf eine bestimmte Anlagekategorie nicht anwendbar ist. Finanzierte Emissionen und Abdeckung aufgeschlüsselt nach Anlageklassen in € Millionen Bruttobuchwert Bruttobuchwert abgedeckt durch Emissionsberechnung Nicht durch finanzierte Emissionen abgedeckt Zentralbanken 14.177 — —% 14.177 100,0% Zentralregierung 32.232 26.321 81,7% 5.911 18,3% Kreditinstitute 8.458 7.128 84,3% 1.330 15,7% Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 11.847 7.672 64,8% 4.174 35,2% Nicht-Finanzunternehmen 47.799 40.737 85,2% 7.062 14,8% Haushalte 41.040 25.727 62,7% 15.313 37,3% Kumulierte Wertminderungen -2.870 — —% -2.870 100,0% Kumuliertes sonstiges Ergebnis 27 — —% 27 100,0% Finanzielle Vermögenswerte (ohne Held for Trading) 152.709 107.585 70,5% 45.123 29,5% Sonstige Bilanzposten 47.142 5.761 12,2% 41.381 87,8% Gesamt 199.851 113.347 56,7% 86.504 43,3% Insgesamt deckt die Berechnung der von der RBI finanzierten THG-Emissionen 56,7 Prozent der Bilanzsumme der RBI ab. Das abgedeckte Exposure ist das Exposure, das PCAF-Anlageklassen zugeordnet werden konnte und für das die Berechnung der finanzierten Emissionen erfolgreich durchgeführt wurde. Die PCAF-Anlageklassen decken das Exposure aus Krediten und Forderungen, nicht zu Handelszwecken gehaltenen Schuldverschreibungen und Aktien/Beteiligungen von Zentralbanken, Kreditinstituten, anderen Finanzunternehmen, Nicht-Finanzunternehmen sowie Hypothekarkrediten an private Haushalte ab). Der PCAF-Standard legt die Anforderungen für die Berechnung des Anteils der Emissionen von Kund:innen fest, der einem Kreditinstitut zugeordnet werden kann. Soweit verfügbar, wurden kundenspezifische THG-Emissionsdaten für die Berechnung herangezogen. Mit diesen Daten war eine präzisere Beurteilung der finanzierten Emissionen möglich, jedoch war ihre Verfüg- barkeit weiterhin begrenzt. Für beinahe 31 Prozent der abgedeckten Nicht-Finanzinstitute-PCAF-Anlageklassen wurden in Scope 1 und Scope 2 finanzierte Emissionen anhand der von Kund:innen bereitgestellten Daten berechnet (2023: 29 Prozent). Der verbleibende Teil musste auf Grundlage der im PCAF-Standard vorgesehenen Methoden geschätzt werden. Einschließlich des abgedeckten Kreditexposures gegenüber Zentralregierungen und Haushalten wurden 17 Prozent der finanzierten Emissionen in Scope 1 und Scope 2 auf Grundlage der vom Kunden erhobenen Daten berechnet. Die RBI führt eine umfassende Datenerhebung durch, um die Qualität ihrer Berechnung kontinuierlich zu verbessern. Die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen der Kund:innen werden mittels Emissionsfaktoren geschätzt. Dabei handelt es sich um durchschnittliche Emissionsintensitätswerte (auf Basis der physischen oder wirtschaftlichen Aktivitäten) für bestimmte Branchen und Länder. Die von der RBI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht289 herangezogenen Emissionsfaktoren stammen hauptsächlich aus der PCAF-Datenbank. Die im Gesamtportfolio der RBI unwesentliche PCAF-Anlageklasse Kraftfahrzeugkredite wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die vermiedenen Emissionen wurden separat ausgewiesen und nicht zu den gesamten finanzierte Emissionen hinzuaddiert. Entsprechend dem THG-Protokoll wurde keine Verrechnung mit den positiven Emissionen im Portfolio vorgenommen. Bei diesen handelt es sich um Emissionen, die durch Investitionen in Projekte für erneuerbare Energien eingespart wurden (im Vergleich zu den Emissionen, die ohne das jeweilige Projekt entstanden wären). Der Bruttobuchwert der bei der Berechnung der finanzierten Emissionen (ohne Zentralregierungen) abgedeckt wurde, ist um 40,4 Prozent, im Wesentlichen durch die erstmalige in der Berechnung der finanzierten Emissionen berücksichtigte PCAF- Assetklasse Hypotheke, gestiegen. Durch den Anstieg der abgedeckten Kreditexposures sind die finanzierten Emissionen im Vergleich zu den Vorjahreswerten gestiegen. Darüber hinaus wurden die PCAF-Parameter vom September 2024 bei der Berechnung der finanzierten Emissionen für Unternehmen verwendet, was einen zusätzlichen Anstieg der absoluten Emissionen zur Folge hatte. Bei den finanzierten Emissionen ohne PCAF-Assetklassen (ohne Assetklasse Hypotheken, die 2023 nicht berechnet wurden) unter Anwendung der PCAF-Parameter vom September 2024 sind die Scope-1- und Scope-2-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 20,8 Prozent gesunken. Der PCAF-Datenqualitäts-Score, ein Maß für die Qualität der Daten zur Berechnung der finanzierten Emissionen, blieb auf einem ähnlichen Niveau von ca. 3,6. Dieser ist abhängig von der Verfügbarkeit von kundenspezifischen Treibhausgasemissionsdaten. Einen gegenläufigen Effekt hatte die erstmalige Berechnung von finanzierten Emissionen für Hypothekendarlehen. Weitere Details zur Datenqualität sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt, die die Ergebnisse der Berechnung auf der Ebene der PCAF-Assetklassen zeigt. Die Länderemissionen wurden gemäß dem PCAF-Standard anhand der Emissionsfaktoren aus der PCAF-Datenbank berechnet. Den PCAF-Anforderungen entsprechend werden die finanzierten Scope-1-Produktionsemissionen der Länder zweimal dargestellt, jeweils einschließlich bzw. ausschließlich der Nettoeffekte der Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Die Berechnung ergab 12,93 Millionen Tonnen CO2e einschließlich und 14,06 Millionen Tonnen CO2e ausschließ- lich des Nettoeffekts dieser Sektoren. Die Emissionsfaktoren stammen hauptsächlich aus der PCAF-Datenbank und stellen die Emissionsintensität der jeweiligen Volkswirtschaften der Länder (BIP gemessen an der Kaufkraftparität wurde erstmals im Berichtszeitraum 2024 berücksichtigt.) dar. Der hohe Wert beim Data Quality Score spiegelt die gute Qualität der zugrunde liegenden Daten wider. Diese wurden direkt den THG-Parametern der Länder entnommen, die regelmäßig gepflegt werden. Zu beachten ist ferner, dass sich die Länderemissionen womöglich mit den Emissionen des Unternehmensportfolios der RBI überschneiden, wenn die für die Unternehmensemissionen ursächlichen Aktivitäten in Ländern und Sektoren anzusiedeln sind, die von den nationalen THG-Inventaren abgedeckt werden. Daher werden die Emissionen der Assetklasse Sovereign Debt in den nachfolgenden Tabellen (z.b. Finanzierte Emissionen aufgeschlüsselt nach PCAF-Anlagenklassen, Gesamte Treibhausgas- Emissionen im Detail etc) nicht in den Gesamtsummen der finanzierten Emissionen berücksichtigt, um Doppelzählungen von ungewissem Ausmaß zu vermeiden. Die finanzierten Emissionen der Asset-Klasse Sovereign Debt werden transparent daher unterhalb der Summenzeile (Gesamt) in der unten stehenden Tabelle ausgewiesen. Finanzierte Emissionen aufgeschlüsselt nach PCAF-Anlageklassen Bruttobuchwert abgedeckt durch Emissionsberechnung Finanzierte Emissionen in tausend tCO2e Emissionsintensität tCO2e/€ Millionen Gewichtete Datenqualität (Hoch = 1, Niedrig = 5) in € Millionen Scope 1, 2 Scope 3 Scope 1, 2 Scope 1, 2 Scope 1, 2 Scope 3 2024 2023 2024 2024 2024 2023 2024 2024 Unternehmenskredite 46.830 49.984 9.039 20.864 193 223 3,4 3,5 Unternehmensanleihen 6.239 4.147 257 954 41 161 3,6 3,6 Gewerbeimmobilien 6.737 6.634 182 0 27 24 4,0 — Projektfinanzierung 1 9 0 0 51 436 3,0 — Hypotheken 25.530 — 698 0 27 — 3,9 — Gesamt 85.337 60.774 10.175 21.818 119 197 3,6 3,5 Projektfinanzierung Stromerzeugung – 501 348 286 — 571 536 3,0 — Sovereign - inkl. LU 27.508 21.768 12.926 — 470 234 1,0 — Sovereign - exkl. LU 27.508 21.768 14.056 — 511 253 1,0 — In der vorstehenden Tabelle sind die Ergebnisse der Berechnung der von der RBI finanzierten Emissionen einschließlich der Scope-3-Emissionen der Kund:innen für die PCAF-Anlageklassen Unternehmenskredite und nicht börsennotierte Aktien/ Beteiligungen, börsennotierte Aktien/Beteiligungen und Unternehmensanleihen sowie Projektfinanzierungen dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die finanzierten Scope-3-Emissionen im eigenen Portfolio einer Bank doppelt berücksichtigt sein können. Das liegt daran, dass die Scope-3-Emissionen einiger Kund:innen der RBI bereits in den Scope-1- und Scope-2- Emissionen anderer Kund:innen der RBI berücksichtigt werden, wenn Letztere – entweder vorgelagert (als Zulieferer) oder nachgelagert (als Kund:innen) – Teil der Wertschöpfungskette der Ersteren sind. Die RBI ist bestrebt, die Datenqualität, den Berechnungsrahmen und den Umfang der bei der Berechnung ihrer finanzierten Emissionen berücksichtigten Emissionen zu stabilisieren. Die RBI ist sich der Tatsache bewusst, dass die Ergebnisse der Messung der PCAF-Datenqualität und der Stabilität der finanzierten Emissionen nicht allein von ihren eigenen Bemühungen abhängen. Sie ist auch auf die Verlässlichkeit und Vollständigkeit der Daten angewiesen, die ihr von den Kund:innen und über externe Datenbanken zur Verfügung gestellt werden. Die RBI geht davon aus, dass sich die Veröffentlichungen der Unternehmen – nicht · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 290 Konzernlagebericht zuletzt dank der fortschreitenden Harmonisierung der Berichterstattungspflichten – schrittweise der Best Practice annähern und Lücken geschlossen werden. In der nachstehenden Tabelle sind die finanzierten Emissionen aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen (NACE-Codes) innerhalb der PCAF-Anlageklassen Unternehmenskredite und nicht börsennotierte Aktien/Beteiligungen, börsennotierte Aktien/ Beteiligungen und Unternehmensanleihen, Projektfinanzierungen sowie Gewerbeimmobilien dargestellt. Zu beachten ist, dass die Emissionen der Assetklasse Sovereign Debt in der unten stehenden Tabelle nicht in der Gesamtsumme der finanzierten Emissionen berücksichtigt ist, um Doppelzählungen von ungewissen Ausmaß zu vermeiden. Die Emissionen dieser Anlagenklasse werden transparent in der Tabelle Finanzierte Emissionen aufgeschlüsselt nach PCAF-Anlageklassen dargestellt. Finanzierte Emissionen aufgeschlüsselt nach NACE-Sektoren Bruttobuchwert abgedeckt durch Emissionsberechnung Finanzierte Emissionen in tausend tCO2e Emissionsintensität tCO2e/€ Millionen Gewichtete Datenqualität (Hoch = 1, Niedrig = 5) in € Millionen Scope 1, 2 Scope 3 Scope 1, 2 Scope 3 Scope 1, 2 Scope 3 2024 2023 2024 2024 2024 2024 2024 2024 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 15.891 15.120 526 878 33,1 56,4 3,8 3,9 Herstellung von Waren 8.668 9.277 2.972 5.837 342,8 673,8 3,1 3,3 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 8.613 9.028 2.105 8.299 244,4 966,4 3,2 3,3 Grundstücks- und Wohnungswesen 7.674 7.984 226 216 29,5 70,0 3,9 3,9 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 5.699 5.964 853 2.812 149,7 543,9 2,9 2,9 Verkehr und Lagerei 2.889 2.585 521 809 180,3 290,9 3,3 3,5 Information und Kommunikation 1.742 1.934 40 151 22,9 89,2 3,1 3,3 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 828 1 — — 0,1 0,5 3,5 3,5 Baugewerbe 1.249 1.495 70 283 56,4 302,5 3,8 3,8 Energieversorgung 1.758 1.636 1.143 1.395 650,6 793,4 3,1 3,1 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 1.246 1.442 41 121 33,1 102,1 3,4 3,9 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1.105 1.279 650 399 588,6 361,4 3,9 3,9 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 491 627 190 381 387,8 776,8 3,3 3,3 Gesundheits- und Sozialwesen 463 552 25 59 53,4 128,3 3,9 4,0 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 244 231 12 46 48,9 595,2 3,7 3,2 Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 388 441 14 — 37,2 — 4,0 — Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 285 437 63 76 219,5 268,3 3,7 3,7 Gastgewerbe 352 375 10 27 27,1 161,5 3,8 3,7 Kunst, Unterhaltung und Erholung 179 207 10 21 55,2 119,7 4,0 4,0 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 8 121 — 1 30,7 121,1 4,0 4,0 Erziehung und Unterricht 36 40 6 5 159,9 132,7 4,0 4,0 Gesamt 59.807 60.774 9.477 21.818 158,5 411,1 3,5 3,5 Nachfolgend ist dargestellt, wie sich die finanzierten Emissionen auf die Top 10-Länder der RBI nach Exposure verteilen. Zu beachten ist, dass die Emissionen der Assetklasse Sovereign Debt in der unten stehenden Tabelle nicht in der Gesamtsumme der finanzierten Emissionen berücksichtigt ist, um Doppelzählungen von ungewissen Ausmaß zu vermeiden. Die Emissionen dieser Anlagenklasse werden transparent in der Tabelle Finanzierte Emissionen aufgeschlüsselt nach PCAF-Anlageklassen dargestellt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht291 Finanzierte Emissionen nach Land Bruttobuchwert abgedeckt durch Emissionsberechnung Finanzierte Emissionen in tausend tCO2e Emissionsintensität tCO2e/€ Millionen Gewichtete Datenqualität (Hoch = 1, Niedrig = 5) in € Millionen Scope 1, 2 Scope 3 Scope 1, 2 Scope 3 Scope 1, 2 Scope 3 2024 2023 2024 2024 2024 2024 2024 2024 Österreich 19.794 12.359 1.468 2.491 74,2 203,4 3,6 3,4 Tschechische Republik 12.610 6.784 957 963 75,9 203,5 3,9 3,8 Slowakei 11.517 5.312 766 1.169 66,5 302,0 3,8 3,8 Rumänien 6.404 4.306 720 1.934 112,4 494,3 3,5 3,4 Ungarn 4.917 4.341 706 2.535 143,7 720,7 3,5 3,4 Deutschland 3.941 4.287 312 2.461 79,1 639,7 3,0 3,1 Luxemburg 2.637 2.052 124 122 47,2 53,9 3,7 3,7 Russland 2.563 2.847 1.017 1.380 396,7 820,4 3,6 3,6 Vereinigte Staaten 2.422 1.420 20 439 8,4 181,6 3,7 3,7 Kroatien 2.083 1.202 182 483 87,4 431,6 3,5 3,5 Übrige 16.450 15.863 3.902 7.840 237,2 583,7 3,5 3,5 Gesamt 85.337 60.774 10.175 21.818 119,2 411,1 3,6 3,5 Eigene Geschäftstätigkeit Treibhausgas-Emissionen aus eigener Geschäftstätigkeit Die sich auf die eigene Geschäftstätigkeit beziehenden Daten werden für die RBI einschließlich ihrer Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa, der Konzernzentrale und der wesentlichen österreichischen Tochterbanken, erfasst. Der Konsolidierungskreis musste 2024 in Einklang mit der CSRD erweitert werden und umfasst nun weitere Einheiten. Die durchschnittlichen CO2e-Emissionen für das Jahr 2024 betragen 139.054 Tonnen (t) (standortbasiert). Von diesem Gesamtbetrag können 9.375 Tonnen bzw. 7 Prozent der CO2e-Emissionen Scope 1, 21.805 Tonnen (16 Prozent) Scope 2 (standortbasiert) und 107.875 Tonnen (78 Prozent) Scope 3 Emissionen zugerechnet werden. Im Jahr 2024 erfasste und veröffentlichte die RBI erstmals Emissionen aus Cloud- und Rechenzentrums-Dienstleistungen, um das Verständnis und Bewusstsein für die Verbindung zwischen IT und Nachhaltigkeit zu stärken. Es wird erwartet, dass die Granularität der verfügbaren Daten in den kommenden Jahren steigt, da die Anbieter zunehmend in der Lage sind, die mit ihren Dienstleistungen verbundenen Emissionen aufzuschlüsseln. Weitere Details zu den Scope 1-, 2- und 3-Emissionen der eigenen Geschäftstätigkeit finden sich in der untenstehenden Tabelle zu den gesamten Treibhausgas-Emissionen. Quantitative Daten zur eigenen Geschäftstätigkeit wurden, wie im Vorjahr, mit der Software ESG-Cockpit erfasst. Die Umwelt- indikatoren berücksichtigen Daten für die Konzernzentrale und die Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa und erfassen somit über 90 Prozent aller Mitarbeiter:innen. Damit das betriebliche Umweltmanagement optimal unterstützt werden kann, werden die getroffenen Maßnahmen und Verbrauchsdaten regelmäßig anhand geeigneter unternehmensspezifischer Kennzahlen analysiert. Ein wichtiger Ansatz in der Erreichung der Umweltziele ist es, bereits vor dem Entstehen von Emissionen den Verbrauch entsprechend zu vermeiden. Hierfür spielt die Energieeffizienz eine wesentliche Rolle. Die Datenqualität wird anhand von drei Abstufungen erhoben: Die beste Datenqualität ist 1 (exakt) gefolgt von 2 (berechnet) und 3 (geschätzt). Bei den Daten zur eigenen Geschäftstätigkeit der RBI liegt der Wert bei exakt und berechnet. Kein Bereich hat eine schlechtere Datenqualität als Kategorie 2 (berechnet). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 292 Konzernlagebericht Gesamte Treibhausgas-Emissionen im Detail 2024 Scope-1-Treibhausgasemissionen Brutto-Treibhausgasemissionen Scope 1 (tCO2 e) 9.375 Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (tCO2e) — % Scope-2-Treibhausgasemissionen Bruttostandortbasierte Scope 2-THG-Emissionen (tCO2 e) 21.804 Bruttomarktbasierte Scope 2-THG-Emissionen (tCO2e) 23.419 Erhebliche Scope-3-Treibhausgasemissionen Brutto Scope 3-THG-Emissionen (tCO2e) 32.100.872 1. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (tCO2e) 1.494 1a Cloud-Dienst (tCO2e) 51.084 2. Investitionsgüter (tCO2e) 7.573 3. Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) (tCO2e) 14.707 4. Vorgelagerter Transport und Verteilung (tCO2e) 1.983 5. Im Betrieb erzeugter Abfall (tCO2e) 3.288 6. Geschäftsreisen (tCO2e) 7.967 7. Pendelverkehr der Mitarbeiter:innen (tCO2e) 19.736 8. Upstream geleaste Vermögenswerte (tCO2e) 43 9. Nachgelagerter Transport und Verteilung (tCO2e) — 10. Verarbeitung der verkauften Produkte (tCO2e) — 11. Einsatz verkaufter Produkte (tCO2e) — 12. Entsorgung verkaufter Produkte am Ende ihrer Lebensdauer (tCO2e) — 13. Nachgelagerte Leasinggegenstände (tCO2 e) — 14. Konzessionen (tCO2e) — 15. Investitionen (tCO2e) 31.992.997 Gesamte Treibhausgasemissionen Gesamte THG-Emissionen standortbasiert (tCO2e) 32.132.051 Gesamte THG-Emissionen marktbasiert (tCO2e) 32.133.666 THG-Gesamtemissionen je Nettoeinnahme THG-Intensität je Nettoeinnahme 2024 THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoeinnahme (tCO2e/€) 0,004 THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahme (tCO2 e/€) 0,004 Die Nettoeinnahmen in Höhe von € 8.701 Millionen, die als Grundlage zur Berechnung der THG-Intensität dienten, sind in der Erfolgsrechnung des Konzernabschlusses unter dem Posten Betriebserträge aufgeführt. Zu beachten ist, dass die Emissionen der Assetklasse Sovereign Debt in den oben stehenden Tabellen nicht in der Gesamtsumme der finanzierten THG Emissionen berücksichtigt sind, um Doppelzählungen von ungewissen Ausmaß zu vermeiden. Die Emissionen dieser Anlagenklasse werden transparent in der Tabelle Finanzierte Emissionen aufgeschlüsselt nach PCAF-Anlageklassen dargestellt. E1-9: Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Die Abschätzung der wesentlichen Risikopositionen mit physischem Risiko basierte auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Europäischen Kommission vom 22. November 2022, zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken – Meldebogen 5: Anlagenbuch – physische Risiken aus dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko wurde unter Berücksichtigung des IFRS Konsolidierungskreises erstellt. Bei der Bewertung der ESG-Daten einer Vertragspartei vertraute die RBI auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten und Unterlagen, die sie von dieser Vertragspartei sowie gegebenenfalls von Drittanbietern und öffentlichen Stellen erhalten hat. Bewertungen in Bezug auf die Erfüllung technischer Kriterien basierten ebenfalls auf den von der Vertragspartei zur Verfügung gestellten Angaben und Informationen, die nicht vollständig überprüft werden konnten. Die RBI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Vertragsparteien sowie gegebenenfalls von Drittanbietern und öffentlichen Stellen übermittelten zugrunde liegenden Daten. In Bezug auf die Daten zur Energieeffizienz wurden mehrere Schwierigkeiten festgestellt, welche den unterschiedlichen Informationsstand hinsichtlich der verschiedenen CEE-Länder erklären. Die Hauptgründe für fehlende Daten waren, dass die Energieausweise noch nicht in der lokalen Gesetzgebung verankert waren oder dass die Energieausweise zwar vorgeschrieben waren, aber noch nicht durch lokales Recht durchgesetzt wurden. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht293 Eine weitere Herausforderung in Bezug auf die Datenerhebung war die Bewertung der physischen Risiken. Zunächst wurden für Nicht-Finanzunternehmen die Adresse des eingetragenen Sitzes und die Anschrift der Zentrale der Vertragspartei teilweise als Ersatzstandort für die Bewertung der physischen Risiken verwendet. Zudem war es aufgrund der internen Datenqualität und der noch nicht vollständigen geografischen Abdeckung durch den Datenanbieter der RBI nicht möglich, eine Bewertung der physischen Risiken für das gesamte berücksichtigte Portfolio vorzunehmen. Überdies kann die Kalibrierung der Schwellenwerte, die in Zusammenarbeit mit dem Datenanbieter vorgenommen wurde, zu Schwankungen bei den physischen Risiken geführt haben. Angesichts der bereits beschriebenen Herausforderungen wurden die Offenlegungen auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen und in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen nach unserem besten Wissen sowie mit der banküblichen Sorgfalt erstellt. Aufgrund von Mängeln in der Datenqualität, fehlender präziser methodischer Leitlinien und fehlender weit verbreiteter und abgestimmter Praktiken unterliegt die Interpretation der Ergebnisse Einschränkungen und wird sich voraussichtlich in den nächsten Jahren weiterentwickeln. In den nachstehenden Tabellen werden die Risikopositionen nach geografischen Gebieten unterteilt und auf regionaler Ebene aufgeschlüsselt in Risikopositionen mit physischem Risiko, die entweder nur akuten oder nur chronischen Risiken unterliegen, und solche, die sowohl akuten als auch chronischen Risiken unterliegen. Weiters wird der Teil der Risikopositionen mit physischem Risiko ausgewiesen, der im Einklang mit dem Ziel Anpassung an den Klimawandel steht. Es erfolgt eine zusätzliche Unterteilung der beiden Tabellen, wobei aus der ersten Tabelle die Bewertung der physischen Risiken unter Berücksichtigung der Adresse der Vertragspartei mit Schwerpunkt auf bestimmten NACE-Sektoren innerhalb des Portfolios der Nicht- Finanzunternehmen hervorgeht. Die zweite Tabelle bezieht sich auf die Bewertung des physischen Risikos unter Berücksichtigung der Adresse der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte, wobei der Schwerpunkt auf durch Gewerbe- und Wohnimmobilien besicherten Risikopositionen innerhalb der Portfolios der Nicht-Finanzunternehmen und privaten Haushalte liegt. Die Definitionen der kurz-, mittel- und langfristigen Horizonte in den Tabellen entsprechen den Definitionen im internen ICAAP. Die Risikopositionen wurden anhand der Restlaufzeit der ausstehenden Darlehen in die genannten Laufzeitgruppen eingeteilt. Im Rahmen der Bewertung wurden von der Gesamtsumme der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen € 12.124 Millionen bzw. 33,9 Prozent als Risikopositionen mit physischem Risiko identifiziert, von denen € 2.930 Millionen ausschließlich für chronische Risiken, € 7.807 Millionen ausschließlich für akute Risiken und € 1.387 Millionen sowohl für chronische als auch für akute physische Risiken anfällig waren. Vom Gesamtbetrag der für physische Risiken anfälligen Risikopositionen wurden € 0 Millionen durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel abgedeckt (die als ökologisch nachhaltig bewertet wurden oder mit dem Ziel der Anpassung an den Klimawandel übereinstimmen). Die folgenden NACE-Sektoren wurden in die Bewertung einbezogen: A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C – Verarbeitendes Gewerbe D – Energieversorgung E – Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen F – Baugewerbe G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H – Verkehr und Lagerei L – Grundstücks- und Wohnungswesen Obligo nichtfinanzieller Unternehmen, die einem physischen Risiko unterliegen 31.12.2024 Bruttobuch- wert Davon Expositionen, die empfindlich auf die Auswirkungen physikalischer Ereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel reagieren Anteil der Vermögens- werte mit wesentlichem physischen Risiko Aufschlüsselung nach Laufzeitband Davon Expositionen, die empfindlich auf die Auswirkungen reagieren von Davon Anpassung an den Klima- wandel in € Millionen Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Chronischen Klimaver- änderungen Akuten Klimaver- änderungen Chronischen und akuten Klimaver- änderungen Zentraleuropa 21.222 7.780 36,7% 4.613 2.679 488 1.404 5.827 549 — Osteuropa 2.941 1.053 35,8% 815 237 — 419 601 33 — Westeuropa 365 174 47,7% 75 99 — — 174 — — Nordeuropa 8.798 2.081 23,7% 1.505 575 1 814 1.028 239 — Südosteuropa 243 50 20,6% 47 3 — 1 49 1 — Südeuropa 218 181 83,1% 102 79 — 107 — 74 — Südwesteuropa 1.141 187 16,4% 142 44 — 25 78 83 — Übrige 880 619 70,3% 415 204 — 160 50 409 — Gesamt 35.808 12.124 33,9% 7.715 3.921 489 2.930 7.807 1.387 — · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 294 Konzernlagebericht Durch Gewerbe- oder Wohnimmobilien besicherte Obligos, die einem physischen Risiko unterliegen Im Rahmen der Bewertung wurden von der Gesamtsumme der durch Gewerbe- oder Wohnimmobilien besicherten Risikopositionen € 4.994 Millionen bzw. 12,8 Prozent als Risikopositionen mit physischem Risiko identifiziert, von denen € 0 Millionen ausschließlich für chronische Risiken, € 4.993 Millionen ausschließlich für akute Risiken und € 0 Millionen sowohl für chronische als auch akute physische Risiken anfällig waren. Von der Gesamtsumme der Risikopositionen mit physischem Risiko wurden € 0 Millionen durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel abgedeckt (die als ökologisch nachhaltig bewertet wurden oder mit dem Ziel der Anpassung an den Klimawandel übereinstimmten). Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Risikopositionen umfassen alle NACE-Sektoren innerhalb des durch Gewerbeimmobilien besicherten Portfolios der Nicht-Finanzunternehmen sowie die durch Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten. 31.12.2024 Bruttobuch- wert Davon Expositionen, die empfindlich auf die Auswirkungen physikalischer Ereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel reagieren Anteil der Vermögens- werte mit wesentlichem physischen Risiko Aufschlüsselung nach Laufzeitband Davon Expositionen, die empfindlich auf die Auswirkungen reagieren von Davon Anpassung an den Klima- wandel in € Millionen Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Chronischen Klimaver- änderungen Akuten Klimaver- änderungen Chronischen und akuten Klimaver- änderungen Zentraleuropa 29.687 4.127 13,9% 633 637 2.857 — 4.127 — — Osteuropa 1.824 157 8,6% 70 31 56 — 157 — — Westeuropa 15 12 76,8% — 11 — — 12 — — Nordeuropa 6.603 557 8,4% 155 158 244 — 557 — — Südosteuropa 18 4 21,5% — 3 1 — 4 — — Südeuropa 26 — 1,1% — — — — — — — Südwesteuropa 348 77 22,2% 34 37 6 — 77 — — Übrige 519 60 11,6% 1 8 51 — 60 — — Gesamt 39.040 4.994 12,8% 892 885 3.217 — 4.993 — — Die Risikopositionen mit wesentlichen Übergangsrisiken wurde als Bruttobuchwert in Relation zu den Sektoren identifiziert, die in hohem Maße zum Klimawandel beitragen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Europäischen Kommission – Meldebogen 1: Anlagenbuch – physische Risiken aus dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit im Rahmen einer Konzernkonsolidierung nach IFRS erstellt. Obligos nichtfinanzieller Unternehmen im Rahmen wesentlicher Übergangsrisiken Gemäß der Definitionen der NACE-Einteilung tragen die folgenden Sektoren in hohem Maße zum Klimawandel bei: A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C – Verarbeitendes Gewerbe D – Energieversorgung E – Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen F – Baugewerbe G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H – Verkehr und Lagerei I – Gastgewerbe L – Grundstücks- und Wohnungswesen Die folgende Tabelle umfasst eine Aufschlüsselung dieser Risikopositionen nach Energieverbrauch und Energieausweisen. Darüber hinaus zeigt die Tabelle den Bruttobuchwert und den prozentualen Anteil der Risikopositionen gegenüber Nicht- Finanzunternehmen mit wesentlichen Übergangsrisiken, die durch Klimaschutzmaßnahmen abgedeckt werden auf Grundlage der Bewertung der Einhaltung der Klimaschutzziele. Die Definitionen der kurz-, mittel- und langfristigen Horizonte in den Tabellen entsprechen den Definitionen im internen ICAAP. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht295 31.12.2024 Bruttobuch- wert Davon Vermögenswerte mit wesentlichem Übergangsrisiko Anteil der Vermögenswerte mit wesentlichem Übergangsrisiko Aufschlüsselung nach Laufzeitband Davon Klimaschutz Davon Klimaschutz % Kurzfristig Mittelfristig Langfristig in € Millionen 47.825 36.313 75,93% 22.884 11.509 1.921 197 0,54% Davon Vermögenswerte mit wesentlichem Übergangsrisiko Davon durch gewerbliche Immobilien besicherte Kredite Grad der Energieeffizienz (EP-Wert in kWh/m² Gebäudefläche) Grad der Energieeffizienz (EPC-Label der Sicherheiten) 0; > 100; <= 200 > 200; <= 300 > 300; <= 400 > 400; <= 500 > 500 A B C D E F G 36.313 3.547 2.797 1.738 703 291 510 1.764 1.526 895 445 98 105 60 Von der Gesamtsumme der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen wurden € 36.313 Millionen (76 Prozent) als Vermögenswerte mit wesentlichen Übergangsrisiken identifiziert. Davon wurden € 197 Millionen (0,5 Prozent) durch Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels abgedeckt. Biodiversität und Ökosysteme E4-2: Richtlinien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Wertschöpfungskette Aufgrund der Auswirkungen auf die Risikobewertung einer Bank werden Umweltthemen wie Biodiversität im Risikorahmenwerk der RBI berücksichtigt (siehe auch Kapitel GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung). Die RBI hat im Geschäftsjahr 2024 eine Richtlinie (RBI Group Biodiversity Policy) im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen entwickelt und plant, diese im Jahr 2025 zu veröffentlichen. Folgende Themen werden in der Richtlinie adressiert: · Definitionen · Ausschlussliste · Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und vorgeschlagene Eindämmungsmaßnahmen · Nächste Schritte und erwarteter Zeitplan Der Bereich Group Financial Institutions, Country & Portfolio Risk Management nahm in Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftsbereichen sowie mit Group ESG & Sustainability Management eine Konsolidierung der Richtlinie vor. Dadurch soll eine Harmonisierung mit den rechtlichen Anforderungen sowie den freiwilligen Verpflichtungen wie beispielsweise den Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft erreicht werden. Die Umsetzung soll im Jahr 2025 erfolgen und wird von den jeweiligen Geschäftsbereichen durchgeführt. Die Überwachung erfolgt durch Group Financial Institutions sowie das Country & Portfolio Risk Management. Die RBI erkennt international beachtete Standards wie das Nature Target Setting Framework, das mit den Missionen des Globalen Biodiversitätsrahmens, der Task-Force naturbezogene Finanzinformationen (TNFD), des Science Based Targets Network (SBTN) und führender Netto-Null-Rahmenwerke in Einklang steht, an und richtet sich danach aus. Richtlinien für verwaltete Vermögenswerte Policy on Biodiversity Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. erfüllt ihre Verantwortung gegenüber den wichtigsten Stakeholdern, wie beispielsweise Kund:innen, Emittenten oder Partnerorganisationen, indem sie einen angemessenen Beitrag zur Bekämpfung der Krise im Naturhaushalt leistet, die weitreichende Folgen für die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft hat. Als Finanzmarktteilnehmer unterstützt die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. überdies aktiv die notwendige Transformation zu einer nachhaltigeren Wertschöpfungskette . Folgende wesentlichen Bestandteile sind Teil der Richtlinie: · Zusammenarbeit und Wissenstransfer · Mitwirkung bei Unternehmen · Auswirkungsanalyse (Investmentportfolio) · Festsetzung von Zielen und Offenlegung · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 296 Konzernlagebericht Biodiversität und Naturkapital sind komplexe Themen, deren Quantifizierung schwierig ist. Eine universelle Metrik ist derzeit nicht möglich, und geospezifische Angaben sind oft unvollständig, was zu Schätzungen führt. Internationale Rahmenwerke und Berichtsstandards entwickeln sich weiter, und bei wesentlichen Änderungen wird die Strategie angepasst. Die Umsetzung und Überwachung der Richtlinie ist beim Chief Sustainability Investment Officer (CSIO) auf Ebene der Geschäftsführung angesiedelt. Die Policy on Biodervisity steht auf der Website der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. zur Verfügung. E4-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Als ersten Schritt hat die RBI 2024 eine Wesentlichkeitsanalyse für das Kreditportfolio mit Fokus auf Biodiversität entwickelt, deren Ergebnisse in der internen Steuerung entsprechend berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die RBI die erforderlichen Daten definieren, um einen tiefergehenden Ansatz in Bezug auf Biodiversität zu verfolgen und quantitative Ziele festzulegen. Die Biodiversitätsrichtlinie der RBI soll 2025 fertiggestellt werden, um anschließend aus den Risiken und Chancen Maßnahmen und Ziele abzuleiten. Wertschöpfungskette Die RBI arbeitet daran, ihren Ansatz in Bezug auf Industrien mit negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch die Weiterentwicklung sektorspezifischer Konzernrichtlinien (neu) zu definieren. Weitere Informationen finden sich im Kapitel Sektorrichtlinien. Maßnahmen in Bezug auf verwaltete Vermögenswerte Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Positionspapier zur Biodiversität von der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H veröffentlicht. Dieses Papier zielt darauf ab, die Einbeziehung der Biodiversität sowie der naturbezogenen Auswirkungen, Risiken und Abhängigkeiten in die Organisationsprozesse auf Portfolioebene in die Wege zu leiten. Im Laufe des Jahres 2024 wurden fünf Ziele festgelegt und offengelegt, die die Verpflichtungen des Finance for Biodiversity Pledge adressieren. Diese Verpflichtungen können durch Zusammenarbeit und Wissenstransfer, Einbindung von Unternehmen, Wirkungsanalyse, Festsetzung von Zielen und Offenlegung bis Ende 2025 erreicht werden. Bei den derzeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Vermögenswerten handelt es sich um Engagements bei Unternehmen, die selbstverwaltete Publikumsfonds emittiert haben. E4-4: Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Wertschöpfungskette Nach der Fertigstellung der Biodiversitätsrichtlinie, die der Identifizierung der Risiken und Chancen und Festlegung des weiteren Vorgehens in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen dient, legt die RBI 2025 und 2026 den Schwerpunkt darauf, Ziele für die Biodiversität zu vereinbaren. E4-5: Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen Wertschöpfungskette Nach der Fertigstellung der Biodiversitätsrichtlinie, die der Identifizierung der Risiken und Chancen sowie der Festlegung des weiteren Vorgehens in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Zielsetzungen dient, richtet die RBI 2025 und 2026 den Schwerpunkt auch darauf, Auswirkungsparameter für die Biodiversität festzulegen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht297 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-1: Richtlinien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Wertschöpfungskette Der Ansatz der RBI im Hinblick auf nachhaltige Geschäftspraktiken fällt unter die Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie. Aufgrund der Auswirkungen auf die Risikobewertung einer Bank werden Umweltthemen wie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft auch im Risikorahmenwerk der RBI berücksichtigt (siehe Kapitel Klimawandel). Darüber hinaus wendet die RBI Sektorstrategien an, um unterstützende, transformative und restriktive Kriterien zu definieren, auch in Bezug auf die Aspekte Klima und Kreislaufwirtschaft. Die Ziele und Maßnahmen für die zentralen Themen der Klimastabilität und Kreislaufwirtschaft wurden von den Geschäftsbereichen definiert. Umgesetzt wurden sie in Sektorrichtlinien wie jenen für Öl und Gas und im Rahmen der Entwicklung sektoraler Richtlinien für Stahl sowie Immobilien und Bauwesen. Des Weiteren arbeitet die RBI daran, ihren Ansatz in Bezug auf Industrien mit hohem CO2-Ausstoß und/oder stark negativen Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft und Biodiversität durch die Weiterentwicklung sektorspezifischer Konzernrichtlinien (neu) zu definieren. Weitere Einzelheiten enthält das Kapitel Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI. Eigene Geschäftstätigkeit Die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz der eigenen Geschäftstätigkeit der RBI fallen unter die Umweltrichtlinie. Die RBI arbeitet aktiv daran, ihren Ressourcenverbrauch zu verringern und ihre Mitarbeiter:innen für Wiederverwendungs- und Recyclingmöglichkeiten zu sensibilisieren. Überlegungen zum Ressourceneinsatz und zur nachhaltigen Beschaffung beeinflussen auch die Beziehung der RBI zu ihren Lieferanten (siehe G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten). Für weitere Details verweist die RBI auf die Umweltrichtlinie und den RBI Supplier Code of Conduct. E5-2: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Wertschöpfungskette Aus Steuerungsperspektive wird dem E-Score als einer wichtigen Komponente des gesamten ESG-Scores bereits durch die Art und Weise, wie die RBI Kunden-Cluster bildet, Rechnung getragen. Die RBI hat den Kreditentscheidungs-Prozess so ausgestaltet, dass die ESG-Komponente darin einbezogen ist. Insofern wird die Kreislaufwirtschaft indirekt auch berücksichtigt. Weiteren Entwicklungen in diesem Bereich wird 2025 Rechnung getragen, zusätzliche quantitative KPIs könnten erforderlich werden. Im Rahmen der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie, die sich auf die Unterstützung der Kund:innen der RBI bei ihrer nachhaltigen Transformation konzentriert, bietet die RBI umfassende Beratung zu Themen wie Netto-Null-Strategie und Kreislaufwirtschaft an. 2024 verzeichnete die RBI einen Anstieg des Geschäftsvolumens im Vergleich zum Vorjahr. Zurückzuführen ist dies auf die Finanzierung von Kreislaufwirtschaftsprojekten, mit Schwerpunkt auf der Entwicklung ökoeffizienter Produkte und Produktionstätigkeiten, welche die Ressourceneffizienz erhöhen, sowie Projekten in Bezug auf Abfallvermeidung, -reduzierung und -recycling. Was die Kreislaufwirtschaft anbelangt, so werden seit 2016 Daten zu Abfällen und Materialverbrauch im Rahmen der KPI- Berechnung erhoben und analysiert. Um negativen Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft besser begegnen zu können, ist die RBI seit 2022 ein aktives Mitglied der Arbeitsgruppe PRB Resource Efficiency and Circularity Target, die von UNEP FI eingerichtet wurde. Zur Verbesserung der Datenerhebung in diesem Bereich ist die Kreislaufwirtschaft in den ESG-Fragebogen der RBI als wesentlicher Umweltaspekt miteinbezogen. Eigene Geschäftstätigkeit Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Verringerung der Ressourcennutzung bei der eigenen Geschäftstätigkeit der RBI werden mit Group ESG & Sustainability Management abgestimmt und vom lokalen Facility Management und Procurement umgesetzt. Diese Maßnahmen reichen vom Wechsel von Plastik- zu Glasflaschen über die Reduktion des Papierverbrauchs bis hin zur Steigerung des Abfallrecyclinganteils. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 298 Konzernlagebericht Überdies setzt die RBI ihre Anstrengungen fort, die Nutzungsdauer der IT-Ausrüstung (Mobiltelefone, Laptops etc.) zu verlängern und eine Wiederverwendung außerhalb des Unternehmens anzuregen. Die Anzahl der 2024 pro Quartal angeschafften IT- Geräte sowie die Anzahl der externen Wiederverwendungsprogrammen zugeführten Geräte wird intern erfasst. Obwohl die RBI technischen und Sicherheitsanforderungen Rechnung tragen muss, werden aktiv Anstrengungen unternommen, die Ressourcennutzung zu verringern und die Verwendbarkeit von Materialien zu maximieren. Diese Maßnahmen unterstützen die übergeordneten Umweltziele und die Zielvorgaben für Energieeffizienz und die Reduzierung der CO2-Emissionen gemäß der Erläuterung im Kapitel Klimawandel. E5-3: Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Wertschöpfungskette Im Rahmen ihres Bekenntnisses zu den Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft der Vereinten Nationen hat die RBI die Kreislaufwirtschaft als wesentlichen Schwerpunktbereich identifiziert. Basierend auf der Auswirkungsanalyse hat die RBI zunächst den Sektoren Verpackungen und Baustoffe Priorität eingeräumt. Im Bereich Verpackungen orientiert sich die RBI an der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Diese schreibt vor, dass bis zum 2030 70 Prozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden müssen. Genaue Zielvorgaben wurden auch für Materialien wie Plastik, Holz, eisenhaltige Metalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe festgelegt. Die RBI beabsichtigt, diese Vorschriften in ihren Richtlinien zu berücksichtigen. Zum Festlegen umsetzbarer Ziele bezog die RBI relevante Stakeholder wie das Group ESG & Sustainability Management, den Bereich Consumer & Life Science im Bereich Corporate Customer und Sustainable Finance mit ein. Um den Ressourcenverbrauch zu senken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, hat sich die RBI folgende Ziele gesetzt: · Für die relevanten Kunden des Verpackungsindustrieportfolios müssen bis 2030 alle Post-Consumer- Verpackungsabfälle gemäß der EU-Verpackungsabfallrichtlinie recycelt werden. · Bis 2028 werden mindestens 90 Prozent der Kundeninteraktionen in der Verpackungsbranche Themen der Kreislaufwirtschaft umfassen. In Bezug auf Baustoffe orientiert sich die RBI am Rahmen der EU-Taxonomie. Sie ist bestrebt, die Chancen der Kreislaufwirtschaft zu nutzen und die finanziellen Anreize und Unterstützungsmechanismen zu prüfen, um den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu erleichtern. 2025 sollen die Ziele auf Portfolioebene festgelegt werden. Eigene Geschäftstätigkeit Die Ziele für die Kreislaufwirtschaft sind an den Gesamtzielen der RBI für die Emissionssenkung ausgerichtet. Materialnutzung (insbesondere in den Bereichen IT und Geschäftsreisen) sowie Abfälle tragen erheblich zum CO2-Fußabdruck der RBI bei. Es ist daher im Interesse der RBI fortwährend daran zu arbeiten, die Umweltauswirkungen zu reduzieren, die sich aus der Ressourcennutzung ergeben. Ein zentrales Instrument für das Umsetzen und Weiterentwickeln der Umweltziele ist das Umweltmanagementsystem in Österreich, das nach den Anforderungen der ISO-Norm 14001 betrieben wird (zertifiziert seit 1998). Zusätzlich werden die Treibhausgase seit 2013 gemäß der ISO-Norm 14064-2019 für die Konzernzentrale validiert. Der Umweltausschuss, die Abteilungen Group ESG & Sustainability Management und Facility Management sowie die Nachhaltigkeitsbeauftragten der Tochterunternehmen in Zentral- und Osteuropa sind in erster Linie für die Umsetzung der Umweltziele in Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit sowie die Evaluierung der Zielerreichung verantwortlich. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht299 E5-4: Ressourcenzuflüsse Wertschöpfungskette Die Auswirkungen des Kreditportfolios der RBI in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft werden mit dem UNEP FI Impact Analysis Tool analysiert und gehen auf Immobilienaktivitäten, den Transport zu Land und über Pipelines sowie die Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung zurück. Diese drei Sektoren haben Auswirkungen auf die Ressourcenintensität, die sowohl im Zusammenhang mit den Ressourcenzu- als auch den Ressourcenabflüssen Gegenstand der ESRS ist. Weitere Informationen sind im Kapitel Strategie mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten zu finden. Eigene Geschäftstätigkeit Bei den von der RBI als Bank benötigten physischen Ressourcen handelt es sich, abgesehen von den Büro- und Geschäftsflächen und der damit verbundenen Instandhaltung, hauptsächlich um Büromaterialien und IT-Ausrüstung. Darüber hinaus wird auch der Ressourcenverbrauch der Dienstwägen berechnet. Im Einkauf wir auf Qualitätsstandards und Nachhaltigkeit, sowohl im Bezug auf Umwelt und Soziales, geachtet. Die wichtigste zusätzliche Ressource für die Ausübung des Bankgeschäfts stellt Energie dar, die im Kapitel E1-5: Energieverbrauch und Energiemix erörtert wurde. Die im Laufe des Geschäftsjahres von der RBI erworbenen Waren und Dienstleistungen, sowie die Cloud-Services, werden in den Scope-3-CO2-Emissionen in Kapitel E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen offengelegt. Zur Steigerung der Genauigkeit erfasst die RBI alle pro Quartal erworbenen Produkte einzeln. Weitere Informationen sind im Kapitel Klimawandel und im Kapitel Governance zu finden. E5-5: Ressourcenabflüsse Wertschöpfungskette Siehe Kapitel E5-4: Ressourcenzuflüsse. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 300 Konzernlagebericht Soziales Eigene Arbeitskräfte Die eigenen Arbeitskräfte umfassen Mitarbeiter:innen (im ESRS als Beschäftigte bezeichnet) und nicht angestellte Mitarbeiter:innen (im ESRS als nicht angestellte Beschäftigte bezeichnet). ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Positive und negative Auswirkungen (eigene Geschäftstätigkeit) Die Bedeutung der eigenen Arbeitskräfte für das Unternehmen zeigt sich auch darin, dass sie als separater Aspekt unter dem Begriff Menschen und Kultur in der Group Strategic Roadmap für 2024 und 2025 festgeschrieben ist. Die RBI will eine attraktive Arbeitgeberin mit einer leistungsstarken Kultur sein. Die Säule Menschen und Kultur umfasst im Detail die strategischen Initiativen mit dem Ziel, Manager:innen zu bewusst agierenden und effektiven Führungskräften auszubilden, eine Kultur der Zusammenarbeit und Kundenorientierung zu fördern, die richtigen Kapazitäten für die Gegenwart und die Zukunft sicherzustellen, ein nachhaltiges und faires Belohnungs- und Anerkennungssystem anzubieten, eine authentische und herausragende Arbeitgeberin zu sein und sinnvolle Laufbahnen und Wachstum zu ermöglichen. Die RBI weiß, dass die Mitarbeiter:innen von höchster Bedeutung sind. Anhaltender Erfolg ist nur mit zufriedenen, motivierten und gesunden Mitarbeiter:innen möglich. Da das Arbeiten in Banken hohen regulatorischen Anforderungen unterworfen ist und hochqualifizierte Mitarbeiter:innen erfordert, sollte der Fokus auf gut qualifizierte und gut ausgebildete Mitarbeiter:innen, die ihre Aufgaben erfolgreich ausführen können, gelegt werden. Als lernende Organisation ist sich die RBI bewusst, dass eine kontinuierliche Entwicklung erforderlich ist, um hohe Standards aufrechtzuerhalten. Arbeitsbedingungen Beziehung zu den Mitarbeiter:innen In Bezug auf die Arbeitsbedingungen ist eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen für die RBI von größter Bedeutung. Wie in den strategischen Zielen dargelegt, will die RBI eine authentische und herausragende Arbeitgeberin sein und letztlich eine sichere Beschäftigung bieten. Unsichere oder vorübergehende Beschäftigungsverhältnisse können für die Betroffenen Unsicherheit hervorrufen und eine sichere Lebensplanung verhindern, wohingegen eine sichere Beschäftigung finanzielle Stabilität bietet und in einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen mündet. Dementsprechend bietet die RBI auch Teilzeitkräften oder Mitarbeiter:innen mit befristeten Dienstverträgen eine Reihe von Vorteilen. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses kann sich auch erheblich auf die Gesundheit des Einzelnen auswirken und Faktoren wie Stressniveau und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beeinflussen. Obwohl der Großteil der Mitarbeiter:innen einen Dienstvertrag mit der RBI hat, gibt es Personen, die in keinem Dienstverhältnis mit der RBI stehen, jedoch Leistungen für die RBI erbringen (nicht angestellte Mitarbeiter:innen). Diese unterstützen vor allem bei projektbezogenen Aufgaben oder bei vorübergehenden Personalengpässen. Unterschieden wird zwischen Personen, die im Rahmen eines Leistungsvertrages zwischen der RBI und einem anderen Unternehmen zur Erbringung der darin definierten Leistungen in die RBI kommen, und jenen Personen, die einen Vertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben. Im zweiten Fall ist die RBI dafür verantwortlich, die Aufgaben festzulegen und zu strukturieren. Auch die Raiffeisenbank a.s., Prag, sowie die Raiffeisen Bank Sh.a, Tirana, haben Mitarbeiter:innen, großteils im IT-Bereich, die über ein Leiharbeitsunternehmen engagiert werden. Während der Sommermonate Juni bis Oktober werden in der Konzernzentrale zeitlich befristete Dienstverträge mit Ferialmitarbeiter:innen geschlossen. Diese Dienstverhältnisse dauern zwischen einem und vier Monaten und können sowohl von Schüler:innen als auch von Student:innen absolviert werden. In deren Aufgabenbereich fallen unterstützende und administrative Tätigkeiten ohne Eigenverantwortung. Weiters gibt es in der Konzernzentrale die Möglichkeit, Dienstverträge für ein Berufspraktikum abzuschließen. Solche Berufspraktika sind auf die Dauer von bis zu sechs Monaten befristet, wobei die Option einer Verlängerung besteht. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages für ein Berufspraktikum ist ein laufendes Studium. Berufspraktikant:innen üben unterstützende und administrative Tätigkeiten ohne eigenständige Verantwortungsbereiche aus. Sowohl Ferialdienstverhältnisse als auch Berufspraktika werden in Vollzeit angeboten. Die RBI AG schließt nur in Ausnahmefällen befristete Dienstverträge für reguläre Mitarbeiter:innen ab, wobei die ersten sechs Monate eines Dienstvertrags immer befristet sind. Nach diesem Zeitraum wird der befristete Dienstvertrag automatisch in einen unbefristeten umgewandelt, sofern keine der beiden Parteien widerspricht. Auch in den meisten Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa, wie beispielsweise in der Raiffeisen Bank Zrt., Budapest, der Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana, oder der Raiffeisen Bank Austria d.d., Zagreb, beträgt der Anteil an befristeten Dienstverträgen kontinuierlich unter zehn Prozent. Die .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht301 Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, und die Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana, bieten befristete Dienstverträge an, um Mitarbeiter:innen, die sich in Karenz befinden, zu ersetzen. Dieses Modell ist im Anlassfall auch in anderen Tochterunternehmen möglich. In der Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Pristina, haben Mitarbeiter:innen mit einem befristeten Vertrag, mit welchem sie maximal 120 Tage im Jahr arbeiten dürfen, keinen Anspruch auf Versicherung, Urlaub oder Vorzugstarife für bankeigene Produkte. In der Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb, haben alle Mitarbeiter:innen Anspruch auf die gleichen Leistungen; nur Student:innen und Schüler:innen sind von den angebotenen Vorteilen ausgenommen. In der Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana, haben zeitlich befristete Mitarbeiter:innen und Leiharbeiter:innen keinen Anspruch auf Sozialversicherung und Pensionsversicherung, jedoch haben sie nach dem Arbeitsrecht Anspruch auf Verpflegung, Jahresurlaub und andere Abwesenheiten. Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Arbeitszeit ist sich die RBI der Vorteile einer flexiblen und fairen Arbeitszeitverteilung bewusst. Zudem ist sich die RBI darüber im Klaren, dass Überstunden die Lebensqualität verringern und die psychische und physische Gesundheit beeinträchtigen können. Die RBI bietet daher einen Zeitrahmen an, innerhalb welchem sich die Mitarbeiter:innen ihre Arbeitszeit selbst einteilen können und misst einer guten Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben hohe Bedeutung bei. Hinzu kommt, dass flexible Arbeitszeiten die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen erhöhen und sich positiv auf deren Gesundheit auswirken. Zugleich bietet sie Personen die Möglichkeit, ihre Freizeit besser auf ihre persönlichen Bedürfnisse abzustimmen. Gesundheit Die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter:innen ist der RBI sehr wichtig. Sie rückt in Zeiten von Veränderung (vor allem aufgrund des technologischen Fortschritts oder veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und regulatorischer Anforderungen sowie damit einhergehender Umstrukturierungen) noch mehr in den Vordergrund. Die RBI hält einen verantwortungsbewussten Umgang mit Veränderung für wichtig, zumal diese auch Unsicherheit bedeuten und bei Menschen Ängste auslösen kann. Anhaltender Stress und Burnout können zu körperlichen Beschwerden wie Rückenschmerzen und psychischen Problemen wie Angststörungen führen und letztlich Karrierechancen behindern. Eine sitzende Bürotätigkeit kann zu chronischen Rücken- und Nackenschmerzen, einem erhöhten Risiko von Fettleibigkeit und kardiovaskulären Problemen, einem schwachen Kreislauf, zur Verringerung der Muskelkraft sowie zu Problemen mit der psychischen Gesundheit führen, sodass letztlich die allgemeine Produktivität sinkt. Angemessene Entlohnung Wie nachstehend dargelegt, praktiziert die RBI eine Politik der fairen Entlohnung, sodass sichergestellt ist, dass die Vergütung im Einklang mit den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter:innen steht. Zu den potenziellen negativen Auswirkungen einer unangemessenen Entlohnung zählen finanzielle Schwierigkeiten für Mitarbeiter:innen, was zu sinkender Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz führen kann. Im Gegensatz dazu begünstigt eine finanzielle Stabilität eine hohe Zufriedenheit bei den Mitarbeiter:innen. Eine höhere Vergütung ermöglicht einen höheren Lebensstandard, mehr Unabhängigkeit und bietet mehr Möglichkeiten, um für die eigene Erholung und Gesundheit Sorge zu tragen. Einbindung von Mitarbeiter:innen Die Einbindung von Mitarbeiter:innen in Unternehmensangelegenheiten ist sowohl für die RBI als auch für die Mitarbeiter:innen von großer Bedeutung. Die Stimmungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen zu erfassen, bietet die Chance darauf einzugehen, mögliche Probleme offenzulegen und Maßnahmen zu setzen, um ihre Zufriedenheit zu erhöhen. Für die Mitarbeiter:innen bedeutet dies, eine Stimme zu haben, gehört zu werden und dadurch das Engagement und die Bindung zu steigern. Bei der RBI werden verschiedene Mittel eingesetzt, um die Mitsprache von Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dazu gehören der soziale Dialog, die Ombudsperson oder regelmäßige CEO Calls, bei denen Mitarbeiter:innen anonym Fragen stellen können (mehr dazu im Kapitel S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen). Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion Die RBI ist bestrebt, durch ein leistungsfähiges Diversity Management, insbesondere mit Fokus auf das Empowerment von Frauen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung von Mitgliedern der LGBTQIA+-Community, die Ungleichheit in der Gesellschaft zu verringern. Darüber hinaus ist sie der Auffassung, dass ihr Bekenntnis zur Diversität eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllt und dadurch eine Vorbildrolle ermöglicht wird. Durch die Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds kann sich jeder frei entfalten. Diversität kann sich positiv auf die einzelnen Mitarbeiter:innen auswirken, indem sie ein Gefühl der Inklusion und Zugehörigkeit erzeugt, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz erhöht und Chancen für die persönliche Entwicklung bietet. Ebenso kann sie Mitarbeiter:innen mit verschiedenen Perspektiven konfrontieren und so die kulturelle Kompetenz verbessern und den eigenen Horizont erweitern. Allerdings setzt dies möglicherweise voraus, dass sich jede:r Einzelne an verschiedene Kommunikationsformen und kulturelle Normen anpassen muss. Diversity Management kann sich auch positiv oder negativ in der Gesundheit niederschlagen. Ein schlechtes Management von Diversitätsaspekten kann zu Ausgrenzung, Diskriminierung und Motivationsverlust führen, was der Zufriedenheit am Arbeitsplatz und dem persönlichen Wohlergehen schadet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 302 Konzernlagebericht Mitarbeiterentwicklung Die umfassenden Lernangebote für Mitarbeiter:innen der RBI fördern die berufliche und persönliche Entwicklung. Durch vorgegebene Wachstums- und Entwicklungspfade, welche Mitarbeitergespräche beinhalten, sorgt die RBI für positive Auswirkungen auf die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter:innen. Sonstige arbeitsbezogene Rechte Datensicherheit und -schutz für Individuen bedeutet, ihre Eigenverantwortung, Würde und Freiheit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu bewahren. Sie können dadurch ihre persönlichen Daten überwachen, auf Vertrauen basierende Beziehungen aufrechterhalten und ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen, ohne Überwachung oder Ausbeutung fürchten zu müssen. Finanzielle Risiken und Chancen (eigene Geschäftstätigkeit) Finanzielle Risiken Aus dem IFRS-Jahresabschluss gehen aktuell keine kurzfristigen wesentlichen finanziellen Auswirkungen durch Nachhaltigkeitsaspekte in Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften der RBI hervor. Gleichwohl könnten diese mittel- bis langfristig (mehr als fünf Jahre) zu finanziellen Risiken führen, und zwar aufgrund von Nachhaltigkeitsthemen, die im Allgemeinen mit Arbeitnehmerrechten sowie im Besonderen mit Lohngleichheit, Diskriminierung und der Angemessenheit von Whistleblowing-Verfahren zusammenhängen. Missachtet die RBI Arbeitnehmerrechte, könnte dies betriebliche Unterbrechungen in Form von Streiks, Arbeitsniederlegungen oder sonstige Störungen nach sich ziehen, die die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würden. Ferner könnten Bußgelder und Sanktionen sowie Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten für arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren und Vergleiche drohen. Spezifische Bereiche finanzieller Risiken sind nachfolgend zusammengefasst: · Lohngleichheit: Unterlässt es die RBI, Lohngleichheit zu gewährleisten, könnte dies Bußgelder und Sanktionen sowie Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten und Vergleichen in Zusammenhang mit Lohndiskriminierung nach sich ziehen. Darüber hinaus drohen – da Mitarbeiter:innen aufgrund einer faireren Vergütung bei anderen Arbeitgebern häufiger ausscheiden könnten – erhöhte Aufwendungen für Einstellungen und Schulungen. Die Ungleichheit könnte sich auf eine schlechtere Arbeitsmoral auswirken, die das Engagement und die Produktivität der Mitarbeiter:innen verringert. Ein Reputationsschaden schließlich könnte die Fähigkeit begrenzen, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu binden. · Diskriminierung: Unterlässt es die RBI, jegliche Form von Diskriminierung zu verhindern, könnte dies Bußgelder und Sanktionen sowie Aufwendungen für Gerichtsverfahren und Vergleiche in Zusammenhang mit Diskriminierung nach sich ziehen. Keine vielfältige Belegschaft zu fördern könnte es unmöglich machen, einen vielfältigen Kundenstamm zu gewinnen und zu halten, wodurch Umsatzchancen verloren gehen würden. Fehlen vielfältige Perspektiven, könnte dies die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen behindern und sich infolge stagnierender Innovation auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Umsatz auswirken. Eine schlechtere Arbeitsmoral könnte das Engagement und die Produktivität der Mitarbeiter:innen verringern. Ein Reputationsschaden schließlich könnte die Fähigkeit begrenzen, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu binden. · Whistleblowing: Unterlässt es die RBI, ein funktionierendes internes Whistleblowing-Verfahren einzurichten, könnte dies Geldstrafen infolge der Nichteinhaltung regulatorischer Vorschriften nach sich ziehen. Weiters könnten unentdeckte betrügerische Handlungen und Fehlverhalten sowie Reputationsschäden in erhebliche finanzielle Verluste münden. · Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Gelingt es der RBI nicht, für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu sorgen, könnte dies die Mitarbeiter:innenfluktuation verstärken, was wiederum die Aufwendungen für Einstellungen und Schulungen erhöhen würde. Auch könnte eine schlechtere Arbeitsmoral das Engagement und die Produktivität der Mitarbeiter:innen verringern. Ein Reputationsschaden schließlich könnte die Fähigkeit begrenzen, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu binden. S1-1: Richtlinien im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften In den nächsten Absätzen geht es schwerpunktmäßig um alle Richtlinien in Zusammenhang mit dem Thema eigene Arbeitskräfte, die in die eigene Geschäftstätigkeit eingebunden sind. Weitere Informationen zur Überprüfung der RBI-Richtlinien und dazu, wie diese den wichtigsten Stakeholder-Gruppen kommuniziert werden, finden sich im Kapitel Policy Rahmenwerke als Governance-Instrumente. Nachfolgend werden die Richtlinien der RBI zu den vorgenannten Nachhaltigkeitsaspekten (Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Einbindung von Mitarbeiter:innen, Diversität und Gesundheit) beschrieben. Im RBI Code of Conduct und der RBI Group Human Rights Policy der RBI sind die Achtung der Menschenrechte von Mitarbeiter:innen, der Dialog mit Mitarbeiter:innen und Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen auf die Menschenrechte festgeschrieben. Beide Richtlinien zielen auf die Beseitigung von Diskriminierung und Belästigung ab und erfassen die folgenden Gründe für eine Diskriminierung: Abstammung und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, Nationalität, Geburtsort, Migration, Gesundheitszustand .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht303 oder Belästigung. Außerdem geben sie vor, Menschen von besonders schutzbedürftigen Gruppen einzubeziehen und legen dar, mit welchen Verfahren sichergestellt wird, Diskriminierung zu verhindern. RBI Code of Conduct Das wichtigste Rahmenwerk ist der RBI Code of Conduct (vgl. Kapitel G1-1: Unternehmenskultur). Darin ist im Abschnitt Mitarbeiterbeziehungen die in der RBI gepflegte Kultur der Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Mitarbeiter:innen dargelegt. Die Schwerpunkte darin sind Bereiche wie faire Beschäftigungspraktiken, keine Diskriminierung oder Belästigung und keine Gewalt. Außerdem beleuchtet er die wichtigsten Gesetze und Regelungen der jeweiligen Länder in Bezug auf Menschenrechte (wie die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation), Vereinigungsfreiheit, Chancengleichheit für alle Mitarbeiter:innen und das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit. Gemäß dem RBI Code of Conduct ist beispielsweise jede Form von Diskriminierung (aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder der politischen oder sonstigen Anschauung etc.) oder (sexueller) Belästigung unvereinbar mit der Bewahrung eines inklusiven Arbeitsumfelds, in dem die Mitarbeiter:innen ihre höchste individuelle Produktivität und die Geschäftsziele der RBI erreichen können. Alle Mitarbeiter:innen sind aufgefordert, Fälle von Diskriminierung zu melden (siehe Kapitel Management of Internal Violations - Principles and Guidelines und Whistleblowing Management Policy). Ferner hält der RBI Code of Conduct fest, dass die RBI ihre Mitarbeiter:innen ermutigt, proaktiv zu agieren und mit Veränderungen, die Einfluss auf ihre Tätigkeit haben können, konstruktiv umzugehen, indem sie diese, wann immer möglich, schon im Voraus erkennen. Die gesamte Belegschaft der RBI wird darüber hinaus ermutigt, zu Sachverhalten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich eine fachliche Meinung oder Urteil abzugeben. Im RBI Code of Conduct wird darauf hingewiesen, dass die RBI zu relevanten Themen Kanäle für den Austausch zwischen Belegschaft und Vorstand anbietet. Zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben steht im RBI Code of Conduct, dass die RBI eine Unternehmensgruppe sein will, die ihren Mitarbeiter:innen ein gutes Gleichgewicht zwischen Arbeitszeit und Privatleben gewährleistet und sicherstellt, dass potenzielle negative Auswirkungen einer schädlichen Work-Life-Balance minimiert werden. Die Achtung der Menschenrechte im Hinblick auf die eigenen Arbeitskräfte ist Teil des RBI Code of Conduct. Weiters besagt er, dass Chancengleichheit zu fördern ist. Die Überwachung des Code of Conduct der RBI ist in Kapitel G1-1: Unternehmenskultur dargelegt. RBI Group Human Rights Policy Die ranghöchste Person, die für die RBI Group Human Rights Policy zuständig ist, ist die Bereichsleitung von Group ESG & Sustainability Management. Die Richtlinie gilt für die eigene Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette der gesamten RBI. In der RBI Group Human Rights Policy ist das allgemeine Rahmenwerk für den Umgang mit Menschenrechten festgeschrieben. Dadurch sollen die Menschenrechtsstandards, wie sie durch die UN und in Europa durch die EU definiert sind, eingehalten werden. Konkret handelt es sich zum Beispiel um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit und der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, Lohngleichheit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (einschließlich des Anhangs der Verordnung (EU) 1893/2006) sowie die Grundsätze für den sozialen Mindestschutz der EU-Taxonomieverordnung. Die RBI Group Human Rights Policy deckt den Grundsatz der Nichtdiskriminierung ab und behandelt Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung und politischer Anschauung. In der Richtlinie ist dargelegt, welche Bedeutung Kanäle für den Austausch zu relevanten Themen zwischen Mitarbeiter:innen und Vorstand sowie für die Sicherstellung und die Förderung der Einhaltung haben. Die intern veröffentlichte Richtlinie wurde 2023 in Zusammenarbeit mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe der RBI, die speziell zum Thema Menschenrechte im selben Jahr eingerichtet wurde, verfasst. Die RBI wollte die Einbindung eines Stakeholders, der direkt in das Thema Menschenrecht involviert ist, sicherstellen. Das Institut ist Österreichs größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung in diesem Bereich. Es fördert Forschung zu Menschenrechten, spricht sich für einen menschenrechtsbasierten Ansatz aus und trägt zur Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in Österreich und im Ausland bei. Die Richtlinie verkörpert einen sich kontinuierlich weiterentwickelnden Arbeits- und Lernprozess, der die neuen regulatorischen Anforderungen der EU berücksichtigt und sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausrichtet. Im Einklang mit dem RBI Code of Conduct sind in der RBI Group Human Rights Policy die Werte, Wirkungs- und Einflussbereiche sowie Verantwortlichkeiten in Bezug auf ihre Menschenrechtsverantwortung dargelegt. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden regelmäßig überprüft, um ihre Eignung zur Erreichung ihrer Ziele zu bewerten. Die Ergebnisse der Überprüfung bilden die Grundlage für die Anpassung aktueller Unterziele und weiterer Maßnahmen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, arbeitsrechtliche Standards, Tarifverträge und der soziale Dialog werden beachtet, erfüllt und gefördert. Die Akzeptanz von Unterschieden in Bezug auf Alter, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung oder politische oder sonstige Anschauung ist Voraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Unternehmenskultur, die darauf abzielt, Barrieren und Ungleichheiten im Rahmen von Laufbahnen abzubauen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 304 Konzernlagebericht und Lohngleichheit zu verwirklichen. Neben diesen Faktoren tragen auch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, eine angemessene Vergütung sowie das Vereinigungsrecht (gemäß den Grundsätzen der IAO) maßgeblich dazu bei, die Menschenrechte von Mitarbeiter:innen zu achten. Zudem bestehen die Update from the CEO Calls für einen Austausch zu einschlägigen Themen zwischen Mitarbeiter:innen und dem Vorstand. Group People, Culture & Organization als prozessverantwortliche Abteilung der RBI gewährleistet und fördert die Einhaltung der vorstehenden Anforderungen. Durch den Beitritt zum UN Global Compact ist die RBI bestrebt, dessen zehn Prinzipien einzuhalten. Diese beinhalten unter anderem das Eintreten für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit sowie die Abschaffung von Kinderarbeit. Weitere Informationen zu Menschenrechtsstandards finden sich in den Kapiteln RBI Code of Conduct und Diversity & Inclusion Policy. Themenspezifische Richtlinien Diversity & Inclusion Policy Die RBI hat eine Group Diversity & Inclusion Policy verabschiedet, die von der Bereichsleitung von Group People, Culture & Organization und damit von der ranghöchsten Position mit Zuständigkeit für die Umsetzung der Richtlinie überwacht wird. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter:innen der RBI. Sie basiert auf den EU-Richtlinien (2013/36/EU und 2014/65/EU) bzw. den EBA-/ESMA-Leitlinien zur Eignung von Mitgliedern der Leitungsorgane und Inhaber:innen von Schlüsselfunktionen (EBA/ GL/2017/12). Ferner sind die Richtlinie 2014/95/EU (durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz 257/ME in österreichisches Recht umgesetzt) und die Verordnung 575/2013 EU in Verbindung mit dem Corporate Governance Kodex eingeflossen. Die 2016 von Group ESG & Sustainability Management in Zusammenarbeit mit Group People, Culture & Organization eingeführte Richtlinie wurde mit Beiträgen von Diversitätsbotschafter:innen, die die wichtigsten Stakeholder unter den Mitarbeiter:innen in der Konzernzentrale vertreten, gestaltet und im Diversity Committee erörtert. Darin sind Haltung, Rollen und Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit Diversität skizziert und Grundsätze verankert, eine Diversitäts- und Inklusionsstrategie im Konzern zu implementieren. In allen wesentlichen Tochtergesellschaften der RBI sind Verantwortliche für Diversität und Inklusion zu ernennen und lokale Strategien zu verabschieden. Darüber hinaus sind wichtige Bestandteile dieser Richtlinie die Diversitätsvision und -mission der RBI sowie die Bereitstellung eines Rahmens für Diversitätsmanagement. In der Richtlinie wird betont, dass Diversität für die RBI Mehrwert bedeutet. Die Chancen von Diversität auszuschöpfen, nützt dem Unternehmen sowie den Mitarbeiter:innen, aber auch der Wirtschaft und der Gesellschaft nachhaltig. Die Richtlinie soll dazu beitragen, Diskriminierung jeglicher Form zu verhindern. Die RBI nutzt das Potenzial von Diversität aktiv und professionell, um ihre Kund:innen optimal zu unterstützen und sich selbst als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Mit der RBI Group Diversity & Inclusion Policy soll vorwiegend sichergestellt werden, dass Risiken durch einen Mangel an Diversität nicht auftreten. Außerdem liefert sie einen Rahmen für die Wahrnehmung der Chancen, die Diversität schaffen kann. Ein integratives Arbeitsumfeld ermöglicht allen Mitarbeiter:innen, sie selbst zu sein, was Zufriedenheit am Arbeitsplatz und persönliche Entwicklung fördert. Die Förderung von Diversität eröffnet neue Perspektiven, verbessert die kulturelle Kompetenz und trägt zu einem gesunden sowie positiven Arbeitsumfeld bei. Ein schlechtes Management von Diversitätsaspekten kann zu Ausgrenzung und Diskriminierung und Motivationsverlust führen, was der Zufriedenheit am Arbeitsplatz und dem persönlichen Wohlergehen schadet. Die Konzernrichtlinie wird regelmäßig überarbeitet und bei Bedarf geändert, um Rechts- und Verwaltungsvorschriften und internen Anpassungen der Governance zu entsprechen. RBI Group Total Rewards Management Policy Die RBI hat eine Group Total Rewards Management-Richtlinie umgesetzt. Sie wurde 2020 intern veröffentlicht und unterliegt der Zuständigkeit der Bereichsleitung von Group People, Culture & Organization. Sie gilt für die eigene Geschäftstätigkeit hinsichtlich der Vergütungsgrundsätze, ist auf alle Mitarbeiter:innen der RBI anwendbar und von Bedeutung für alle Personal-, Legal-, Compliance-Abteilungen und Integrated Risk Management Officers als wichtigste Stakeholder der lokalen Implementierung. Die Richtlinie enthält allgemeine und besondere Vergütungsgrundsätze, die für die Institute der RBI gelten. Dazu gehören Regelwerke zur Angleichung an eine marktgerechte Vergütung, Nebenleistungen und Anerkennungen gemäß dem Total-Rewards-Ansatz, um einen konzernweiten Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis zu schaffen. Die Richtlinie zielt ferner darauf ab, die Entwicklung, Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter:innen zu fördern, indem finanzielle Stabilität gewährleistet und das Performance-Management auf die Entwicklung der Mitarbeiter:innen ausgerichtet wird. Das Verhältnis zwischen der variablen und der festen Vergütung ist sehr ausgewogen, sodass allen Mitarbeiter:innen durch die Fixvergütung ein angemessener Lebensstandard gewährleistet wird. Dies ermöglicht eine in jeder Hinsicht flexible variable Vergütungspolitik, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu gewähren, während dennoch die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter:innen sichergestellt wird. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bedarf der Genehmigung durch den Vorstand der RBI AG. Grundlage waren die folgenden Rechtsvorschriften: das österreichische Bankwesengesetz (BWG), insbesondere § 39b, einschließlich der Anlage zu § 39b, die Eigenkapitalrichtlinie (2013/36/EU) in der durch die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD) geänderten Fassung, die Eigenmittelverordnung (EU) Nr. 575/2013 in der durch die Verordnung (EU) 2019/876 (CRR) geänderten Fassung, die EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 75 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2015/22), die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 604/2014 der Kommission zur Ermittlung der Mitarbeiter:innenkategorien, das FMA-Rundschreiben über Grundsätze der Vergütungspolitik .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht305 und -praktiken von Januar 2018, das FMA-Rundschreiben zur Interessenkonfliktproblematik bei bestimmten Vergütungssystemen vom 2. April 2014, die ESMA-Leitlinien für die Vergütungspolitik und -praxis (MiFID) (ESMA/2013/606), MiFID II: Richtlinie 2014/65/EU, die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission, §§ 45ff Wertpapieraufsichtsgesetz und die EBA-Leitlinien zu Vergütungspolitik und Vergütungspraxis in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bereitstellung von Retail- Banking-Produkten und -Dienstleistungen (EBA/GL/2016/06). Die Richtlinie wird regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst, um geänderte Umstände zu berücksichtigen. RBI Learning, Development and Talent Management Policy Die RBI hat die Richtlinie Group Learning, Development and Talent Management umgesetzt, die der Zuständigkeit der Bereichsleitung von Group People, Culture & Organization unterliegt. Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter:innen der RBI. Darin sind die wichtigsten Vorgaben für Lernprozesse, Entwicklung und Talent Management in der RBI enthalten. Ferner dient sie als Rahmen für die jeweiligen örtlichen Vorschriften einzelner Tochterunternehmen, wenngleich sie besagt, dass die Zuständigkeit für Lernprozesse und Entwicklung dem einzelnen Tochterunternehmen obliegt. Das Tochterunternehmen muss alle Manager:innen und Mitarbeiter:innen dabei unterstützen, die erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse zu erwerben und fortwährend auf den neuesten Stand zu bringen, um im Rahmen der aktuellen Aufgaben eine gute Leistung zu erbringen, optimale Ergebnisse zu liefern, das Geschäftsrisiko zu senken und sich auf eine mögliche künftige Tätigkeit innerhalb der Organisation vorzubereiten. Jedes Tochterunternehmen ist verpflichtet, jederzeit hochwertige Qualifikationen der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Neben der örtlichen Zuständigkeit jedes Tochterunternehmens sind die folgenden Governance-Vorschriften anwendbar. Für die Entwicklung von Führungskräften ist die Abteilung Learning Strategy zuständig, die den Vorständen und potenziellen Vorständen und Führungskräften (Vorstände und zweite Führungsebene, die eine volle Managementfunktion wahrnehmen und Entscheidungen für die gesamte Organisation oder einen Geschäftsbereich treffen) geeignete Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten mit obligatorischer und/oder freiwilliger Teilnahme anbietet. Berufliche Programme/Initiativen zur Entwicklung von Führungsqualitäten bedürfen der Genehmigung des jeweiligen Vorstands der RBI und werden vom jeweiligen Geschäftsbereich der RBI in Zusammenarbeit mit der Abteilung Group People, Culture & Organization der RBI ausgearbeitet, bevor sie lokal in jeder Tochterbank in Zentral- und Osteuropa umgesetzt werden. Regionale Richtlinien zu Lernprozessen und Entwicklung sind vorab von der Abteilung Learning Strategy zu genehmigen. Gemäß der RBI Group Learning, Development and Talent Management Policy muss jede Tochterbank in Zentral- und Osteuropa über eine funktionsfähige Schulungsstruktur und eine gemeinsame Struktur für die Schulung von Führungskräften verfügen und sicherstellen, dass dem aus den regulatorischen Anforderungen erwachsenden Schulungsbedarf angemessen entsprochen wird. Darüber hinaus besagt die Richtlinie, dass jede Tochterbank in Zentral- und Osteuropa für eine angemessene berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter:innen sorgen muss und alle Mitarbeiter:innen ihre Entwicklung mindestens einmal jährlich in einem Gespräch mit ihrem:ihrer Line Manager:in zu erörtern haben. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um geänderte Umstände zu berücksichtigen. Group Performance Management Die RBI hat die Richtlinie The Book of Group Performance Management erlassen, die der Zuständigkeit der Bereichsleitung von Group People, Culture & Organization unterliegt und im 1. Quartal 2024 umgesetzt wurde. Performance-Management als Prozess soll allen Mitarbeiter:innen ermöglichen, ihre optimale Leistung zu erbringen und ihr vollständiges Potenzial zu entfalten, sodass der künftige Erfolg des Unternehmens sichergestellt ist. Ebenso stellt es sicher, dass alle Mitarbeiter:innen die von ihnen erwartete Leistung kennen und Letztere auf die allgemeinen Ziele des Unternehmens ausgerichtet ist. Das Performance Management in der RBI wird in einem Klima des Vertrauens aufgebaut, und der Prozess fördert Feedback und legt den Schwerpunkt auf Entwicklung. Das Performance Management schafft einen Rahmen für die gemeinsame Entwicklung von Mitarbeiter:innen und Manager:innen und die Grundlage für die positive künftige Entwicklung von Raiffeisen in einer Geschäftswelt im Wandel. Die Leitprinzipien des Performance Managements beruhen auf den Unternehmenswerten und dem RBI Code of Conduct. Die Leitprinzipien und der in dieser internen Regelung dargelegte Prozess gelten für alle Mitarbeiter:innen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass für bestimmte Funktionen wie Fahrer:innen, Reinigungskräfte und Wachpersonal ein sofortiges Feedback ausreichen kann und bestimmte formale Aspekte wie Zielfestlegung, Dokumentation und Feedback-Tools möglichst einfach und elementar sein sollten bzw. möglicherweise überhaupt nicht relevant sind. Die Entscheidung über diese Ausnahmen obliegt dem Vorstand der jeweiligen Tochterbank in Zentral- und Osteuropa. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um geänderte Umstände zu berücksichtigen. Human Resources General Data Protection Regulation Policy Die RBI AG hat eine interne Human Resources General Data Protection Regulation Policy umgesetzt, die für die Mitarbeiter:innen in der Abteilung Group People, Culture & Organization gilt. Die Richtlinie wurde 2018 umgesetzt und unterliegt der Zuständigkeit der Bereichsleitung von Group People, Culture & Organization. Mit der Richtlinie wird sichergestellt, dass Mitarbeiter:innen im Bereich Group People, Culture & Organization die folgenden Grundsätze einhalten: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz; Zweckbindung; Datenminimierung; Richtigkeit; Speicherbegrenzung; Integrität und Vertraulichkeit. Ferner soll die Richtlinie sicherstellen, dass keine Datenschutzverletzungen erfolgen und Mitarbeiter:innen von Group People, Culture & Organization Daten von Mitarbeiter:innen verantwortungsbewusst behandeln. Die Richtlinie enthält auch Vorschriften zur Bereitstellung von Informationen und zu Anfragen betroffener Personen (DSR), zur RBI als Verantwortliche und Auftragsverarbeiterin sowie zum Umgang mit Datenschutzverletzungen. Für sonstige DSGVO-Themen besteht eine separate · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 306 Konzernlagebericht Richtlinie. Informationen hierzu enthält das Kapitel Data Protection Policy. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um geänderte Umstände zu berücksichtigen. Management of Internal Violations - Principles and Guidelines Die Konzernrichtlinie Management of Internal Violations – Principles and Guidelines wurde von Group Compliance umgesetzt. Die ranghöchste zuständige Person ist die Bereichsleitung von Group Compliance. In der Richtlinie sind klare Grundsätze für den Umgang mit internen Verstößen im Rahmen der Risikomanagementstrategie der RBI festgeschrieben. Alle Tochterunternehmen sind an die Konzernrichtlinie gebunden und fallen somit in ihren Geltungsbereich. Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen, finden sich im Kapitel Whistleblowing. Die Ziele der Richtlinie sind unter anderem: · Klarstellung des Anwendungsbereichs für den Umgang mit internen Verstößen und Darlegung einheitlicher Definitionen und Verantwortlichkeiten in der Organisation · Festlegung eines transparenten Prozesses für den Umgang mit internen Verstößen, um eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der RBI sicherzustellen · Kommunikation der Grundsätze der RBI zum Umgang mit internen Verstößen Der:die Line Manager:in hat zusammen mit der:dem jeweiligen internen Policy Owner:in, d. h. der HR-Funktion, sicherzustellen, dass alle Verstöße gegen den RBI Code of Conduct oder gegen die Pflichten der Mitarbeiter:innen der örtlichen Stelle für Compliance-Verstöße gemeldet werden, einschließlich einer Bewertung des Schweregrads der Verstöße und risikobasierter Maßnahmen. Verstöße betreffen arbeitsbezogene Vorfälle gemäß der internen Einstufung von Verstößen, bei denen es sich laut RBI Code of Conduct um Diskriminierung, Belästigung, Gewalt oder die Gefährdung der Arbeitssicherheit und Gesundheit handelt. Der:die interne Policy Owner:in ist verpflichtet, Verstöße kontinuierlich und regelmäßig zu überwachen. Die Einbindung der Mitarbeiter:innen fördert das Engagement und die Bindung, da Mitarbeiter:innen ein Mitspracherecht erhalten und sichergestellt wird, dass sie gehört werden. Wird nicht auf die Bedürfnisse und Stimmungslage der Mitarbeiter:innen eingegangen, bleiben potenzielle Probleme möglicherweise ungelöst, was sich negativ auf die Zufriedenheit auswirkt könnte. Whistleblowing Management Policy Die Konzernrichtlinie zum Whistleblowing-Management gibt einen klaren Rahmen für Whistleblowing vor, sodass in der RBI einheitliche Standards gewährleistet sind. Meldungen – Die RBI hat folgende Kanäle für die Einreichung von Beschwerden eingerichtet: · Line Management/HR-Funktion – Die Mitarbeiter:innen sind dafür verantwortlich, Bedenken und Beschwerden über ihr Line Management zu melden, das wiederum von der örtlichen HR-Funktion unterstützt wird. · Whistleblowing – Sowohl das Personal als auch externe Stakeholder tragen dafür Sorge, potenzielle Verstöße gegen den RBI Code of Conduct oder regulatorische Anforderungen über Whispli, eine in der gesamten RBI bestehende anonyme Meldeplattform, zu melden. Zudem ermöglichen regionale Whistleblowing-Kanäle anonyme Meldungen in den Tochterunternehmen (mehr dazu in Kapitel G1-1: Unternehmenskultur). Die Whistleblowing-Management- Funktion (WMF) in der lokalen Compliance-Abteilung untersucht gemeldete Verstöße, darunter unter anderem: · Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, Diskriminierung · Unterlassener Schutz von personenbezogenen Daten · Sonstige Verstöße gegen den RBI Code of Conduct · Corporate Ombuds Office (nur RBI AG) – Diese Stelle arbeitet unabhängig, unparteiisch, informell und vertraulich. Sie verweist Mitarbeiter:innen an die oben genannten Beschwerdekanäle, um ein offizielles internes Verfahren bei Beschwerden/Verstößen einzuleiten, die den RBI Code of Conduct oder regulatorische Verstöße betreffen. Operational Risk Management Vorfälle, die Geldbußen, Strafen oder Schadenersatz aufgrund einer Verletzung von Menschenrechten (wie Diskriminierung oder Belästigung) nach sich ziehen, sind im zentralen Operational Risk Management System festzuhalten. Auch eine Verletzung grundlegender Menschenrechte (wie Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) wäre im zentralen Operational Risk Management System festzuhalten, wenngleich es bislang keinerlei Vorfälle dieser Art gab. Eine etwaige Meldung erfolgt im Einklang mit der Konzernrichtlinie Operational Risk Management und dem Methodikhandbuch zur Ereignisdatensammlung (EDC), in dem die Methodik für die Ermittlung, Einstufung und Erfassung operationeller Risikoereignisse in der RBI festgelegt ist. Hierin sind Schlüsselbegriffe und -konzepte, qualitative und quantitative Komponenten sowie die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten festgelegt und eine detaillierte Prozessbeschreibung enthalten. Betriebsvereinbarungen · Die RBI AG hat eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und insbesondere zu flexibler Arbeitszeit umgesetzt. Die Zuständigkeit für diese obliegt dem Bereich Group People, Culture & Organization. Die Vereinbarung gilt für alle .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht307 Mitarbeiter:innen der RBI AG in Österreich, die vom Betriebsrat vertreten werden. Sie enthält Regelungen zur Arbeitszeit, darunter den Zeitrahmen der variablen Arbeitszeit, Überstunden, Ruhezeiten und Zeiterfassung gemäß nationalen gesetzlichen Regelungen (§ 97(1)(2) ArbVG (österreichisches Arbeitsverfassungsgesetz) in Verbindung mit § 4b AZG (österreichisches Arbeitszeitgesetz). Durch die Betriebsvereinbarung werden Arbeitsbedingungen mit flexiblen Arbeitszeiten gefördert, vorwiegend um Überstunden und Stress durch Flexibilität entgegenzuwirken und die Arbeitszeiten bestmöglich an die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen anzupassen. · Andere österreichische Tochterunternehmen (Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen-Leasing GmbH, Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Valida Holding AG, ZHS Office- und Facilitymanagement GmbH) haben vergleichbare Betriebsvereinbarungen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten in diesen Unternehmen. Betriebsvereinbarungen werden regelmäßig (in der Regel einmal jährlich) überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind und gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird im Code of Conduct der RBI darauf hingewiesen, wie wichtig es für die RBI ist, dass Mitarbeiter:innen ein gutes Gleichgewicht zwischen Arbeitszeit und Privatleben finden. · In der Betriebsvereinbarung über Sozialleistungen für die Konzernzentrale sind Sozialleistungen für Mitarbeiter:innen geregelt, wie der Kostenzuschuss zur privaten Krankenzusatzversicherung, der Kantinenzuschuss, die Bedingungen für ermäßigte Bankdienstleistungen, die Erhöhung des tatsächlichen Gehalts, die Zahlungen in Zusammenhang mit einer Elternkarenz, der erweiterte Kündigungsschutz während der Elternkarenz, die Erstattung von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Weihnachtsgeschenke. Die Betriebsvereinbarung sieht eine Unterstützung durch finanzielle Entlastung oder Zuschüsse vor und regelt den Betrag, bis zu dem das Einkommen bei einer Tariferhöhung einer Erhöhung des tatsächlichen Gehalts unterliegt. Die Betriebsvereinbarung wurde 2024 angepasst, wobei sich Änderungen und Kürzungen der Sozialleistungen ergaben. Die ranghöchste zuständige Person im operativen Bereich ist die Bereichsleitung von Group People, Culture & Organization. Betriebsvereinbarungen bestehen nur in den genannten Unternehmen. S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Die Mitsprache von Mitarbeiter:innen ist sowohl für die RBI als auch für die Mitarbeiter:innen von großer Bedeutung. Die Stimmungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen zu erfassen, bietet die Chance, darauf einzugehen, mögliche Probleme offenzulegen und Maßnahmen zu setzen, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen zu erhöhen. Für die Mitarbeiter:innen bedeutet es, eine Stimme zu haben, gehört zu werden und dadurch das Engagement und die Bindung zu steigern. Bei der RBI bestehen mehrere Möglichkeiten, um die Mitsprache von Mitarbeiter:innen sicherzustellen. CEO Calls Verschiedene Kommunikationsplattformen innerhalb der RBI umfassen wirksame Austauschformate, wie die Update from the CEO Calls. Diese einstündigen Calls starten mit einem Bericht des CEO zur aktuellen Lage und bieten dann den Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die der CEO live beantwortet. Die RBI verwendet für diese Plattform MS Teams Live Events, wodurch die Teilnahme aller Mitarbeiter:innen ermöglicht wird. Der CEO ist die ranghöchste Person, die sicherzustellen hat, dass die Mitarbeiter:innen eingebunden werden. Alle Tochterunternehmen der RBI in Zentral- und Osteuropa verfügen ebenfalls über Formate zur Information und zum Austausch – teilweise mit dem gesamten Vorstand – in monatlichen oder quartalsweisen Abständen. Mitarbeiter:innenbefragungen Um die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Mitarbeiter:innen besser zu verstehen und zu erfüllen, hat die RBI stets ein offenes Ohr für Anliegen ihrer Mitarbeiter:innen. Erreicht wird dies durch jährliche Mitarbeiter:innenbefragungen, Pulsbefragungen und Fragebogen zu Prozessen und Projekten. Die Bereichsleitung von Head of Group People, Culture & Organization ist als ranghöchste Person für Mitarbeiter:innenbefragungen zuständig. Betriebsräte 45 Prozent der Mitarbeiter:innen werden durch einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft vertreten. Eine Ausnahme bilden die Mitarbeiter:innen in Albanien, Polen, dem Kosovo, Serbien, Rumänien, Kroatien und Russland. In Tschechien wird nur ein Teil der Mitarbeiter:innen durch einen Betriebsrat vertreten. Zwischen den Arbeitnehmervertreter:innen und dem RBI-Management findet ein regelmäßiger Austausch statt (in Österreich mindestens einmal im Quartal). Die Bereichsleitung von Group People, Culture & Organization im jeweiligen Land ist als ranghöchste Person für den Austausch mit den örtlichen Arbeitnehmervertreter:innen zuständig. Die Betriebsräte sind innerhalb der RBI (im November 2020 konstituierte sich die Konzernvertretung in Österreich) und auf internationaler Ebene über den Europäischen Betriebsrat (EBR) vernetzt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 308 Konzernlagebericht Dem EBR der RBI gehören zwölf Vertreter:innen aus sieben EU-Ländern (Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn) an. Der EBR hat das Recht, über Angelegenheiten unterrichtet und angehört zu werden, welche die Interessen der Mitarbeiter:innen von zumindest zwei zur RBI gehörenden Tochterunternehmen betreffen, die in verschiedenen Ländern des EU-/EWR-Raums liegen. Der EBR trat 2024 zweimal zusammen. Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat In Albanien, Österreich, der Slowakei und Tschechien werden Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat entsandt. Der CEO (zusammen mit den Mitgliedern des Vorstands) sowie die Bereichsleitung von Human Resources in jedem Land haben sicherzustellen, dass das Engagement und die Vertretung der Mitarbeiter:innen tatsächlich erfolgen. Die RBI hat keine globale Rahmenvereinbarung oder sonstige Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertreter:innen geschlossen, die die Achtung der Menschenrechte der eigenen Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen. Die RBI engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter:innen.. Die RBI setzt Maßnahmen, um Einblicke in die Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte zu gewinnen, die besonders anfällig für Auswirkungen sein können. Nach Ermittlung der Diversitätsdimensionen arbeitet die RBI AG mit externen Berater:innen und Hochschulen zusammen, um – insbesondere zu Beginn der Entwicklung von Strategien – Einblicke in die Bedürfnisse anfälliger und/oder marginalisierter Gruppen von Mitarbeiter:innen zu erhalten und so Bedürfnisse zu ermitteln und Ziele festzulegen. Darüber hinaus bieten Mitarbeiter:innenbefragungen wertvolle Einblicke. S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigenen Arbeitskräfte Bedenken äußern können Über das Tool Whispli das allen Mitarbeiter:innen der RBI zugänglich ist, können Vorfälle gemeldet werden, die kaufmännischer oder sozialer Natur sind. Unternehmerisches Fehlverhalten, Gesetzesverstöße oder Verletzungen des RBI Code of Conduct, wie Bestechung und Korruption, Interessenkonflikte oder Belästigungen am Arbeitsplatz, Mobbing, Diskriminierungen oder auch Betrug und Diebstahl können über ein anonymes und sicheres Postfach gemeldet werden. Die Bearbeitung erfolgt durch einen Case Manager. Weitere Einzelheiten, darunter Informationen über die Einschätzung, inwieweit die Menschen diese Strukturen kennen und ihnen vertrauen, enthält das Kapitel Whistleblowing. Ombudsperson Alle Mitarbeiter:innen in der RBI AG, gleich welchen Status oder welcher Rolle, können sich vertraulich an die interne Ombudsperson (über ein Buchungstool, E-Mail, Telefon oder persönlich) wenden, um Fragen zu klären, Informationen zu erhalten, Anliegen und Situationen informell zu besprechen und Hilfe zu suchen. Im Anschluss werden angemessene Maßnahmen festgelegt und umgesetzt. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Position ist gewährleistet. Diese Position bietet nicht nur eine zusätzliche Möglichkeit, potenzielle soziale Risiken wie Fehlverhalten, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz auf vertrauliche Art und Weise anzusprechen, sondern dient darüber hinaus als Knowledge Hub, der die Organisation auf systemische Probleme aufmerksam macht und somit auf präventive und transformative Weise die Entwicklung einer nachhaltigen Kultur fördert. Diese systemisch-strukturelle Säule wird dadurch gewährleistet, dass die Inhalte dieser Fälle (anonym und ohne Rückschlüsse auf die betroffenen Personen) dokumentiert, analysiert und gesammelt werden. Im Anschluss werden auf Grundlage dieses Materials kontinuierlich Schlussfolgerungen für die gesamte Organisation gezogen. Die aus den aggregierten Daten gewonnenen Erkenntnisse werden einmal jährlich speziell für relevante Stakeholder, wie den Vorstand, Group People Culture & Organization, Compliance und den Betriebsrat, aufbereitet. S1-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Übersicht der Aktivitäten Wesentliche Themen der RBI im Zusammenhang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen AT CE SEE EE Thema Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion Mitarbeiter- entwicklung Gesund- heit Mitarbeiter- beteiligung Mitarbeiter- beziehung AT CZ HU PL SK AL BH HR KO RO RS BY RU UA Diversity-Beauftragter - formelle Governance-Struktur x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Allgemeine Diversity Trainings (S1-1 AR 17c) x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Mitarbeiterressourcen- oder Interessengruppen x ü ü ü Programme zur Stärkung der Frauen x x ü ü ü ü ü ü Generationenmanagement x x ü ü ü ü ü ü .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht309 Übersicht der Aktivitäten Wesentliche Themen der RBI im Zusammenhang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen AT CE SEE EE Thema Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion Mitarbeiter- entwicklung Gesund- heit Mitarbeiter- beteiligung Mitarbeiter- beziehung AT CZ HU PL SK AL BH HR KO RO RS BY RU UA Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (S1-12 AR 76) x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü LGBTQIA+ Programme x x ü ü ü ü ü Interkulturelles Management x ü ü ü ü Diversität - Externe Mitgliedschaften x ü ü ü ü ü ü ü Pflegeprogramme für Angehörige S1-15 x x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Altersteilzeitprogramme (S1-11 74e) x x x ü ü ü Programme zur Rückkehr ins Berufsleben x x x ü ü ü Audit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie x x ü ü ü Telearbeit x x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Teilzeitarbeit (Eltern) (S1-6) x x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Teilzeitarbeit (außer bei Eltern) (S1-6) x x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Vaterschaftsurlaub im Falle einer Geburt (über den gesetzlichen Anspruch hinaus) (S1-11) x x ü ü ü ü ü ü ü ü Bezahlter Elternurlaub (über die gesetzlichen Anforderungen hinaus) – vom Unternehmen bezahlt (S1-11 74d; S1-11 75) x x ü ü ü ü ü Betriebskindergarten o.Ä. x x ü ü Talentmanagement (S1-1 AR 17h) x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Traineeprogramme x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Bildungsurlaub (S1-15) x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Übergangshilfeprogramme (S1-11) x ü ü ü ü ü ü ü ü Programme für die psychische Gesundheit x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Kooperationen mit Universitäten x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Attraktive Arbeitgeberauszeichnung x ü ü ü ü ü ü ü ü Führungskräftetraining zum Thema Work-Life-Balance x x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Schulung zum Gesundheitsmanagement x x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Gesundheitschecks x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Allgemeine Gesundheitsberatung x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Zugang zu nicht berufsbezogenen medizinischen und gesundheitlichen Leistungen x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Freiwillige Gesundheitsdienste x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Beratung zur Ergonomie x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Burn-out-Prävention und - Begleitung x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Programme zur körperlichen Gesundheit x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Banküberfälle - psychologische Unterstützung x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Weitere Sabbaticals (S1-15) x x ü ü ü ü ü ü ü Förderung von Sport- und Wellnessaktivitäten x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Förderung der Betriebskantine x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Erstattung von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel x ü ü ü ü ü ü ü ü Förderung der privaten Krankenversicherung x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Förderung der Pensionskasse x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Förderung kultureller Veranstaltungen x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Besondere Konditionen Bankprodukte x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü CEO Anrufe x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Mitarbeiterbefragung x ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Maßnahmen, die in der RBI umgesetzt werden, unterliegen bereits im Vorhinein einer detaillierten und genauen Ausarbeitung, um sicherzustellen, dass eine größtmögliche Wirksamkeit erreicht werden kann. Um die Effektivität einzelner Maßnahmen zu evaluieren, werden unterschiedliche Instrumente herangezogen. Die Mitarbeiter:innenbefragung beispielsweise findet in regelmäßigen Abständen statt und gibt Aufschluss darüber, wie die gesetzten Maßnahmen von den Mitarbeiter:innen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 310 Konzernlagebericht wahrgenommen werden und Wirksamkeit zeigen. Erfragt wird die Wahrnehmung unter anderem zu Flexibilität und Work-Life- Balance, Zusammenarbeit, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten und Diversität. Im Headoffice wird im Rahmen des Audits berufundfamilie ein Katalog an Vorgaben erarbeitet, deren Umsetzung laufend überprüft wird. Auch der regelmäßige Austausch mit Mitarbeiter:innen und Führungskräften zeigt, wie die Maßnahmen angenommen werden und ob sie an den entsprechenden Stellen Wirkung entfalten. Im Headoffice beschäftigen sich eineinhalb Vollzeitmitarbeiter:innen ausschließlich mit dem Thema Diversity, in allen Tochterbanken gibt es zusätzlich Diversitätsbeauftragte. Die wesentlichen Themenbereiche wie Work-Life-Balance, Mitarbeiter:inneneinbindung, Mitarbeiter:innenentwicklung, angemessene Entlohnung der Mitarbeiter:innen und Gesundheit sind Themenbereiche, die im Aufgabengebiet von Human Resources beinhaltet sind und von den Mitarbeiter:innen des Bereichs People, Culture & Organization bearbeitet werden. Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion Um negative und positive Auswirkungen anzugehen, verfügen einige Tochterunternehmen der RBI (RBI AG, Raiffeisenbank a.s., Prag, Raiffeisen Bank Sh.a.,Tirana, Raiffeisen Leasing Group, Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, Valida Group) über Richtlinien, in denen die Bedeutung eines kollegialen Verhaltens hervorgehoben wird und ein besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Sexualität usw. zu vermeiden. Sollten dennoch Fälle von Diskriminierung auftreten, haben alle Unternehmen Prozesse und Mechanismen für die Meldung derartiger Vorkommnisse eingeführt, damit eine Prüfung erfolgen kann. Alle Konzerneinheiten haben Zugang zur Whispli-Plattform, die der Verantwortung von Group Compliance/Financial Crime Management untersteht. Über die Plattform können Mitarbeiter:innen Fälle von Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie andere Verstöße gegen den RBI Code of Conduct anonym melden. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Die Abteilung Talent Acquisition & People Strategy in der RBI AG ist für Angelegenheiten in Zusammenhang mit Diversität und Inklusion zuständig. Jede Tochterbank der RBI ist verpflichtet, eine:n Diversitätsverantwortliche:n zu beschäftigen, die:der als einschlägige Anlaufstelle fungiert. Die Diversitätsverantwortliche:n in der Konzernzentrale stehen in ständigem Kontakt mit den Diversitätsverantwortlichen der Tochterbanken, um die Umsetzung von Diversitäts- und Inklusionsrichtlinien zu überprüfen, Ideen auszutauschen und bewährte Praktiken und Erkenntnisse weiterzugeben. Jede Tochterbank kann ihre interne Struktur für Diversitäts- und Inklusionsthemen eigenständig gestalten. In der RBI AG bestehen verschiedene Mitarbeiter:innen-geführte Gruppen, die sich mit Diversitätsdimensionen beschäftigen, wie EMBRACE für LGTBQIA+ und Gender and Generations. In ähnlicher Weise bestehen in Tschechien Mitarbeiter:innen-Netzwerke, so genannte Employee Resource Groups, wie das Projekt Moms and Dads at Raiffeisenbank, die FinWomen Community, Young Potentials und eine Arbeitsgruppe innerhalb von People and Culture, die sich auf die Diversitätsstrategie und die Steuerung der durchzuführenden Maßnahmen konzentriert. Durch diese Maßnahmen wird die Wichtigkeit der Thematik im Konzern verbreitet und möglichst viele Mitarbeiter:innen angesprochen. Ein wesentlicher Schritt ist das Sponsoring des LGBTQIA+ Themas von einem der Vorstände, der regelmäßig zum Austausch für das LGBTQIA+ Mitarbeiter:innen-Netzwerk der RBI, EMBRACE, zur Verfügung steht und aktiv Unterstützung anbietet. Ein weiteres Zeichen, das die Vorstände im Juni 2024 gesetzt haben, ist das erneute Hissen der Regenbogenfahne, gemeinsam mit den Mitgliedern von EMBRACE, Vertreter:innen der Betriebsräte von RBI AG und den österreichischen Tochterunternehmen sowie Kolleg:innen mehrerer Bereiche. Um die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam zu machen, wurden spezielle Aktionen organisiert. So wurden beispielsweise vor den Bürogebäuden Fahnen angebracht, um Mitarbeiter:innen und Kund:innen für das Thema zu sensibilisieren. Denn die RBI bekennt sich dazu, die Motivation und das Engagement ihrer Mitarbeiter:innen in einem inklusiven Arbeitsumfeld zu fördern – unabhängig von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Die EMBRACE Community veranstaltet regelmäßige Events nach Feierabend, um allen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit für einen informellen Austausch außerhalb der Büroräume zu geben. Zudem wurden Veranstaltungen wie der Queer City Walk und die RBI Pride Day Celebration angeboten. Darüber hinaus haben Raiffeisenbank a.s., Prag , Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb, RBI AG, Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, und Tatra banka, a.s., Bratislava, jeweils die nationale Charta of Diversity unterzeichnet. Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, zählt darüber hinaus zu den Gründungsunternehmen der Romanian Diversity Chamber of Commerce, während Raiffeisen Kosovo inzwischen offizieller Unterzeichner der Grundsätze der Vereinten Nationen zur Stärkung der Frauen ist. Ebenso werden im gesamten Konzern verschiedene Schulungen zu Diversität angeboten, um das Wissen der Mitarbeiter:innen dazu zu erweitern. In Rumänien durchlaufen alle Mitarbeiter:innen eine Schulung zu den Themen Belästigung und Diskriminierung, während spezielle Diversitäts- und Inklusionsworkshops mit jeweils 150-200 Teilnehmer:innen stattfinden. In Ungarn und der Slowakei erfolgen Schulungen zum RBI Code of Conduct, um das Bewusstsein für die Erkennung und Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, kulturellen Aspekten, Religion oder sexueller Orientierung zu schärfen. In fast allen Ländern werden speziell für Führungskräfte zusätzliche Schulungen angeboten, um sie stärker für Diversitätsfragen zu sensibilisieren. Neben den gesetzlichen Anforderungen für die Gleichstellung der Geschlechter (z. B. Quote für das unterrepräsentierte Geschlecht) unterhalten zahlreiche Konzerneinheiten weitere Programme zur Förderung von Frauen am Arbeitsplatz. In Tschechien wird bei offenen Führungspositionen aktiv auf weibliche Kandidat:innen zugegangen, während in Kroatien Müttern die Möglichkeit einer schrittweisen Wiedereingliederung nach der Elternzeit angeboten wird und Väter zusätzliche Tage Vaterschaftsurlaub erhalten. In Ungarn bestehen strukturierte Schulungsprogramme, um das Bewusstsein für die unterschiedlichen Merkmale weiblicher und männlicher Führung zu schärfen und zu zeigen, wie sich diese Merkmale in den .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht311 Abläufen der Bank optimieren und austarieren lassen. Bei der RBI AG, der Kathrein Privatbank, der Raiffeisen KAG und in der Ukraine können sich Mitarbeiter:innen mit Communities vernetzen oder Mitglieder von Netzwerken werden, die dies fördern. Weitere Maßnahmen sind im Kapitel Bericht über die von der Gesellschaft gesetzten Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellungen iSd § 80 AktG sowie Beschreibung des Diversitätskonzepts nach § 243c Abs 2 Z 2 und 3 UGB des Corporate-Governance-Berichts dargelegt. Um ein Netzwerk für junge Mitarbeiter:innen aufzubauen, ihre Bedürfnisse zu verstehen und ihnen ein Forum für Austausch, Networking und Entwicklung zu bieten, rief Ungarn 2021 das Young-Generation-Programm ins Leben. Die Hauptziele des Programms sind, eine junge Gemeinschaft innerhalb der Bank aufzubauen, professionelles Lernen und Entwicklung zu ermöglichen und die Unternehmenswerte zu stärken. Weiters ist die Gemeinschaft eine Plattform, um Erfahrungen über die Entwicklung des eigenen Arbeitslebens auszutauschen und zu erörtern, wie ein optimiertes Arbeitsumfeld aussehen könnte. Neben der Online-Teilnahme fanden mehrere Events statt, wie im Januar Schlittschuhlaufen und im Mai Wandern, um den Austausch zwischen jungen Mitarbeiter:innen zu fördern. Im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ergreifen alle Konzernunternehmen Maßnahmen. So schafft beispielsweise die Slowakei schrittweise barrierefreie Arbeitsplätze und passt Aufgaben und Arbeitsplätze individuell je nach Grad der Behinderung an. Serbien nahm an einer strikt Menschen mit Behinderungen vorbehaltenen Karrieremesse teil und arbeitet unablässig an seiner Strategie, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Die Trends am globalen Arbeitsmarkt zeigen, dass Flexibilität für viele Mitarbeiter:innen besonders begehrenswert ist, weswegen alle Konzerneinheiten der RBI ein hybrides Arbeitsmodell und die Möglichkeit für Teilzeitarbeit anbieten. Nicht zuletzt bieten alle Konzernunternehmen die Möglichkeit für einen Fortbildungsurlaub an. Um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern, bieten mehrere Konzernunternehmen nicht nur Teilzeitarbeit, sondern auch zusätzliche Leistungen wie bezuschusste Ferienlager während der Sommerferien, zusätzliche Urlaubstage während der Weihnachtszeit oder bezuschusste Kindergartenplätze an. Der RBI ist bewusst, dass sich die Beschäftigung mit Diversität auf das Wohlergehen der Mitarbeiter:innen und somit auf die Arbeitsleistung auswirkt. Durch die vorgenannten Maßnahmen sollen sich die Mitarbeiter:innen nicht nur mit Diversität vertraut machen, sondern diese auch in ihren Arbeitsalltag einbinden. Mitarbeiterentwicklung Die laufende Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen ist wichtig, um gesetzlichen und persönlichen Anforderungen und Erwartungen zu entsprechen. Daher hat die RBI ein strukturiertes Performance-Management-System konzipiert, das den Mitarbeiter:innen ermöglichen soll, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Performance Management als Prozess soll Mitarbeiter:innen dazu befähigen, ihre optimale Leistung zu erbringen und ihr vollständiges Potenzial zu entfalten, sodass der künftige Erfolg des Unternehmens sichergestellt ist. Ebenso sorgt es dafür, dass alle Mitarbeiter:innen die von ihnen erwartete Leistung kennen und auf die allgemeinen Ziele des Unternehmens ausgerichtet sind. Die RBI ist eine lernende Organisation. Alle Mitarbeiter:innen werden ermutigt und unterstützt, ihre Lernreise fortzusetzen und ihre Entwicklung zu gestalten, wie in den folgenden Absätzen näher erläutert. Als lernende Organisation ist die laufende Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen ein anhaltender Prozess. Verbunden mit Feedback und Retrospektiven als einem integralen Teil der täglichen Arbeit finden Lernen und Weiterentwicklung kontinuierlich statt. Bei der Lernreise für besonders talentierte Mitarbeiter:innen wird speziell darauf geachtet, einen begleiteten Prozess anzubieten, der zur Förderung einer nachhaltigen Lernagilität dient und bei der die Talente selbst eine aktive Rolle in ihrer Karriereentwicklung übernehmen. Das entspricht dem Prinzip, dass die Lernenden im Mittelpunkt ihrer Entwicklung stehen. Die RBI ist stolz auf ihre Mitarbeiter:innen und deren Kompetenzen, die in der Vergangenheit aufgebaut und erarbeitet wurden. Jedem und jeder Einzelnen die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung zu geben, unterstützt Mitarbeiter:innen dabei, der RBI langfristig treu zu bleiben. Führungskräfte werden aufgefordert, mit ihren Mitarbeiter:innen Gespräche über ihre Entwicklung zu führen und ihre Ziele zu dokumentieren. Auf diese Weise kann zusammen mit Group People, Culture & Organization erarbeitet werden, was die Mitarbeiter:innen zur Erreichung ihrer Ziele benötigen. Um herausragende Talente zu fördern, bieten fast alle Länder verschiedene Talent-Management-Programme an, die Mitarbeiter:innen und Führungskräfte individuell unterstützen, weiterbilden und sie dazu ermutigen, die nächsten Schritte ihrer Laufbahn in Angriff zu nehmen. Zusätzlich bieten einige Tochterunternehmen der RBI Trainee-Programme (Praktika) speziell für Student:innen an, die den ersten Schritt in Richtung einer Laufbahn bei der RBI ermöglichen. Die Praktikant:innen werden während eines bestimmten Zeitraums von Mentor:innen betreut und erhalten berufliche und persönliche Fortbildungen. Im Rahmen der SkillUp!-Lerninitiative bietet die RBI auch Fortbildungen rund um das Thema ESG an. Die RBI bildet Mitarbeiter:innen unter anderem durch komplexe Learning Journeys weiter, die Selbststudium und Präsenzunterricht umfassen. Themen sind das Bekenntnis der RBI zu nachhaltigem Banking, ESG im Risikomanagement, regulatorische Anforderungen, KI- Tools, nachhaltiges Finanzwesen, Greenwashing-Prävention und Marktstandards. Dieser Ausbildungsweg wird insgesamt 60 Teilnehmenden zweimal im Jahr in der Wiener Konzernzentrale angeboten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 312 Konzernlagebericht Um der wachsenden Nachfrage nach Wissen im Bereich der Nachhaltigkeit, insbesondere im nachhaltigen Finanzwesen, gerecht zu werden, hat die Abteilung Group ESG & Sustainability Management zwei konzernweite Hauptlernformate eingeführt: eine intern entwickelte ESG Academy, die über die SharePoint-Funktion verfügbar ist und Dokumente, Videos, Podcasts und Links zu ESG-Themen umfasst, sowie ein umfassendes Online-Schulungsmodul, das jährlich aktualisiert wird und verschiedene Nachhaltigkeitsbereiche wie Risiko, Menschenrechte und Wirtschaft abdeckt. Das Programm Think and Act RBI der RBI AG wurde im Frühjahr 2023 in Österreich eingeführt und soll die Teilnehmer:innen dabei unterstützen, wichtige Kompetenzen und Power Skills zu entwickeln. Die vermittelten Kompetenzen umfassen unter anderem effektive Kommunikation, Selbstbewusstsein und emotionale Intelligenz, um den individuellen Erfolg der Mitarbeiter:innen und den Erfolg im Team zu stärken. Als Folge der immer größeren Präsenz von Künstlicher Intelligenz auch in der Arbeitswelt wurde 2024 das AI-Pioneer-Programm eingeführt, das darauf abzielt, die unternehmensweite AI-Adoption zu beschleunigen und die AI-Kompetenz der Mitarbeiter:innen zu erhöhen, wodurch die AI-Transformation der RBI vorangetrieben wird. Um den größtmöglichen Nutzen aus AI-Tools zu ziehen, müssen diese aktiv, verantwortungsbewusst und intelligent genutzt werden. Im AI-Pioneer-Programm sind rund fünf Prozent der Mitarbeiter:innen als AI-Pioniere aktiv und übernehmen diese Rolle freiwillig neben ihrer täglichen Arbeit. Sie sind die Hauptunterstützer:innen bei der Integration von AI in die tägliche Arbeit und halten ihre Kolleg:innen über neue Tools und Anwendungsbereiche informiert. Im Headoffice gab es im Jahr 2024 rund 200 AI-Pioniere. Das Programm soll in weiterer Folge auf die ganze Gruppe ausgeweitet werden. Die Initiative Make impactful conversations happen! war die wichtigste Leadership-Initiative 2024 und soll das RBI-Leadership- Modell weiter beleben. Ziel ist es, die Kompetenzen für Führungskommunikation zu verbessern, indem ein Bereich geschaffen wird, in dem Führungskräfte erfahren und verstehen können, wie die alltägliche Praxis wertschätzender Gespräche die Kultur der RBI verändert. Die Workshops konzentrieren sich auf Kommunikationskompetenzen und unterstützen Führungskräfte bei der Mitgestaltung konkreter Maßnahmen für fundierte leistungsbezogene Dialoge, die zu Klarheit und Wertschätzung führen. Dabei befähigen sie Führungskräfte, ihr Selbst- und Führungsverständnis zu fördern, ihren individuellen Führungsstil weiterzuentwickeln, bieten aber Führungskräften gleichzeitig einen sicheren Raum für Reflexion, Austausch und Praxis. Einbindung von Mitarbeiter:innen Um eine hohe Zufriedenheit von Mitarbeiter:innen zu bewahren, müssen die Mitarbeiter:innen ein Mitspracherecht erhalten. Demgemäß haben die Konzernunternehmen der RBI verschiedene Formate und Stellen eingerichtet, die den Austausch zwischen den Mitarbeiter:innen und der Geschäftsleitung fördern oder als Sprachrohr für die Mitarbeiter:innen fungieren. Einerseits haben einige Tochterunternehmen der RBI ihren eigenen Betriebsrat und/oder sind Mitglieder des Europäischen Betriebsrats. Andererseits bestehen andere Formate, um den Austausch zu fördern, wie die gemeinsamen Calls mit dem CEO, in deren Rahmen die Mitarbeiter:innen anonym Fragen stellen können. Die Mitarbeiter:innenbefragungen sind ein besonders wichtiges Instrument, um die Stimmung unter den Mitarbeiter:innen zu erfassen und ihnen die Möglichkeit zu geben, anonym Verbesserungsvorschläge einzureichen oder deutlich zu machen, was ihnen gefällt. Im letzten Jahr wurde ein konzernweites Tool für Mitarbeiter:innenbefragungen eingeführt, das eine einheitliche Gestaltung und mehr Benutzerfreundlichkeit bei der Auswertung der Ergebnisse ermöglicht. Das Tool wird aktuell schrittweise im gesamten Konzern implementiert, sodass regelmäßige Befragungen möglich sind. Bei der RBI AG antworteten 87 Prozent der Mitarbeiter:innen auf die Befragung. Die Mitarbeiter:innenbefragung soll regelmäßig etwa alle zwei Jahre durchgeführt werden. Neben dem bereits genannten Tool Whispli bietet die RBI verschiedene Formate an, um Austausch zu fördern. Diese umfassen beispielsweise eine lokale Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Albanien), eine Betriebsgewerkschaft mit freiwilliger Mitgliedschaft (Bosnien und Herzegowina) oder ein soziales Tool für anonyme Meldungen (Kroatien). Selbstverständlich können HR-Mitarbeiter:innen bei Problemen ebenfalls kontaktiert werden. Die RBI AG unterhält darüber hinaus ein Ombudsbüro, das neutral und unparteiisch agiert, bei der Lösung von Konflikten hilft und Coaching anbietet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird daran gemessen, wie viele Mitarbeiter:innen die bereitgestellten Tools verwenden. Beziehung zu den Mitarbeiter:innen Insbesondere in Zeiten mit globalen Krisen, Inflation und Unsicherheit ist es besonders wichtig, Mitarbeiter:innen Sicherheit zu gewähren. Dies hat ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen und entscheidet darüber, ob Mitarbeiter:innen im Unternehmen bleiben oder ausscheiden wollen. Keines der Unternehmen bietet seinen Beschäftigten Verträge mit nicht garantierten Arbeitsstunden an. Der Anteil befristeter Dienstverträge ist in allen Unternehmen ebenfalls sehr niedrig, wobei diese Verträge in der Regel nur bei Vertretungen abwesender Mitarbeiter:innen, für Student:innen oder in den ersten Monaten der Beschäftigung angeboten werden. Es ist für alle Konzerneinheiten äußerst wichtig, Mitarbeiter:innen dauerhafte und sichere Dienstverträge im Einklang mit ihren Bedürfnissen anzubieten. Alle gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Elternkarenz werden selbstverständlich von allen Konzernbereichen eingehalten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht313 Gesundheit Die Gesundheit der Mitarbeiter:innen ist von größter Bedeutung. Die RBI stellt sicher, dass die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen in keiner Weise beeinträchtigt wird. Gesundheitsvorsorge ist ein Thema, das über die Länder der RBI hinweg ein zentrales Anliegen darstellt. In allen Ländern werden die gesetzlich vorgeschriebenen Standards zur Arbeitssicherheit und Gesundheit eingehalten und die entsprechenden Gremien und Beauftragten eingerichtet bzw. ernannt. Diese Standards und die daraus resultierenden Maßnahmen umfassen alle Mitarbeiter:innen der RBI. Die Verantwortung für das Gesundheitsmanagement liegt bei Group People, Culture & Organization beziehungsweise den lokalen Human-Resources-Bereichen. Unterstützt werden sie dabei von den lokalen Facility- bzw. Sicherheitseinheiten, Betriebsärzt:innen oder den Betriebsrät:innen und externen Dienstleister:innen. Die laufende Überwachung und entsprechende Evaluierungen runden die Prozesse ab und folgen einem risikobasierten Ansatz. Das Team health@RBI in der Konzernzentrale evaluiert monatlich die definierten Maßnahmen mit den jeweiligen Verantwortlichen und implementiert notwendige Veränderungen schnellstmöglich. Gemeldete oder festgestellte Gefahren werden bearbeitet und einer Lösung zugeführt. Dazu findet ein Meeting (Sicherheit und Schutz) mit Repräsentant:innen aus der Arbeitsmedizin, der Arbeitspsychologie und den Sicherheitsfachkräften sowie dem Betriebsrat und Group People, Culture & Organization statt. Dabei werden aktuelle Herausforderungen, neue Angebote sowie Risiken zu den Themenbereichen besprochen. Diese werden evaluiert, dokumentiert und einer Lösung zugeführt. Alle Tochterbanken bieten regelmäßige Gesundheitschecks an und in bestimmten Fällen sind zusätzliche Untersuchungen zu vergünstigten Preisen möglich. Neben Gesundheitschecks und Sportkursen wie Yoga werden weitere Schulungen zum Thema Gesundheit und ermäßigte Mitgliedschaften in ausgewählten Fitnessstudios angeboten. Um die körperliche Gesundheit zu erhalten, wird dem richtigen ergonomischen Design des Arbeitsplatzes hohe Bedeutung beigemessen. Neben der körperlichen Gesundheit ist auch die psychische Gesundheit von großer Bedeutung. Um gesundheitliche Probleme wie Burnout zu vermeiden, müssen Mitarbeiter:innen eine gute Work-Life-Balance haben und Möglichkeiten für den Zugang zu Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit besitzen. Die Angebote reichen von Seminaren und Kursen bis hin zu Konsultationen von Coaches oder Psychotherapeut:innen. S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Um entsprechend der Group Strategy Map eine attraktive und leistungsstarke Arbeitskultur zu schaffen, beinhalten die Ziele für das Jahr 2025 für den Bereich Group People, Culture & Organization, dass die hohen Standards im Whistleblowing-Prozess aufrechterhalten werden. Ebenso sollen die bestehenden hohen Standards betreffend dem Angebot von flexiblen Arbeitsbedingungen und hybrider Arbeitsmodelle beibehalten werden. 2025 wird die aktualisierte Diversity & Inclusion Policy veröffentlicht und die gruppenweite Implementierung gestartet. Die Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht im höheren Management in der RBI (Aufsichtsrat, Vorstand, zweite Führungsebene) bis 2024 wurde mit 35 Prozent festgelegt und im Jahr 2024 erreicht. Der Basiswert 2017 betrug 29 Prozent. Mehr Informationen dazu sind im Corporate Governance Bericht zu finden. Um die Mitsprache der Mitarbeiter:innen zu stärken, werden regelmäßig Mitarbeiter:innenbefragungen, sowohl in der Konzernzentrale als auch lokal, durchgeführt, wobei dafür 2025 Engagement-Metriken entwickelt werden. Um den Anforderungen der Entgelttransparenz-Richtlinie, die 2026 in Kraft treten wird, zu entsprechen, wird 2025 ein Projekt zur Gehaltstransparenz gestartet. Ziel ist es, etwaigen Handlungsbedarf zu erkennen und entsprechend umzusetzen. Am Ende eines jeden Jahres erfolgt eine umfassende Evaluierung der Arbeit, der Ergebnisse und der Erkenntnisse des gesamten Jahres. Basierend darauf und unter Berücksichtigung der Strategic Roadmap der RBI sowie aktueller Arbeitsmarkttrends entwickelt das Führungsteam der Abteilung People, Culture & Organization die Ziele für das kommende Jahr. Anschließend kommunizieren die jeweiligen Teamleiter:innen diese Informationen an ihre Teams und formulieren daraus individuelle Ziele für den jeweiligen Arbeitsbereich. Die Ziele, die nicht nur für das Headoffice, sondern für die Gruppe formuliert wurden, werden von den zuständigen Fachexpert:innen in People, Culture & Organization im Headoffice an die Tochterbanken weitergegeben und im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden Austauschs zwischen den Führungskräften der jeweiligen Personalabteilungen evaluiert und gegebenenfalls adaptiert. Kennzahlenübergreifende Methoden und signifikante Annahmen Für die folgenden Offenlegungstabellen wurden für die Berechnung der Kennzahlen (von S1-6 bis S1-17) nur Konzerneinheiten mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen berücksichtigt. Die Messung der Parameter wurde von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung der nichtfinanziellen Erklärung zuständigen externen Stelle validiert. Die Zahlen wurden in Personen zum Stichtag oder für einen Zeitraum angeführt. Wenn die Möglichkeit bestand, Stichtagswerte oder Durchschnittswerte anzugeben, wurden Stichtagswerte offengelegt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 314 Konzernlagebericht S1-6: Merkmale der Mitarbeiter:innen des Unternehmens Anzahl der Mitarbeiter:innen nach Geschlecht in Personen 31.12.2024 Männlich 17.146 Weiblich 26.428 Sonstige 0 Gesamt 43.574 Anzahl der Mitarbeiter:innen nach Ländern, wenn über 10 Prozent der Gesamtmitarbeiter:innen in Personen 31.12.2024 Österreich 5.390 Rumänien 5.047 Russland 8.852 Ukraine 5.690 Anzahl der Mitarbeiter:innen nach Beschäftigungsverhältnis 31.12.2024 in Personen männlich weiblich Sonstige Daten nicht verfügbar Gesamt Mitarbeiter:innen 17.146 26.428 0 0 43.574 Mitarbeiter:innen - mit unbefristeten Verträgen 16.095 24.752 0 0 40.847 Mitarbeiter:innen - mit befristeten Verträgen 1.051 1.676 0 0 2.727 Mitarbeiter:innen - ohne garantierte Arbeitsstunden 0 0 0 0 0 Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen 16.411 24.534 0 0 40.945 Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen 735 1.894 0 0 2.629 Mitarbeiter:innenfluktuation in Personen 31.12.2024 Ausgeschiedene Mitarbeiter:innen 7.855 Mitarbeiter:innenfluktuation in Prozent 18% Diese Kennzahlen beruhen auf der Anzahl der Mitarbeiter:innen, welche die aktiven Mitarbeiter:innen umfasst. Hierzu zählen alle Mitarbeiter:innen mit laufenden Dienstverträgen unter Ausschluss von Mitarbeiter:innen im Mutterschafts- und Langzeiturlaub oder sonstigen Karenzierungen. Es ist nur in Österreich, aber in keinem anderen Land, in dem die RBI tätig ist, die Anerkennung des dritten Geschlechts rechtlich möglich. Daher liegen diese Informationen nur für Österreich vor. Die Quote der Mitarbeiter:innenfluktuation wird berechnet, indem die Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen, die freiwillig, wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand oder Tod während der Dienstzeit ausscheiden, durch die Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen dividiert wird. Die repräsentativste Zahl im Abschluss ist in Erläuterung (55) Mitarbeiter:innen des Konzernabschlusses zu finden. S1-7: Merkmale der nicht angestellten Mitarbeiter:innen innerhalb der eigenen Arbeitskräfte Anzahl der nicht angestellten Mitarbeiter:innen in Personen 31.12.2024 Nicht angestellte Mitarbeiter:innen 3.486 Unterschieden wird zwischen jenen Personen, die im Rahmen eines Leistungsvertrags zwischen der RBI und einem anderen Unternehmen zur Erbringung der im Leistungsvertrag definierten Leistungen in die RBI kommen, und jenen Personen, die einen Vertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben. Im zweiten Fall ist die RBI dafür verantwortlich, die Aufgaben festzulegen und zu strukturieren. Weitere Informationen zu den häufigsten Arten von nicht angestellten Mitarbeiter:innen enthalten das Unterkapitel ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell und das Kapitel Eigene Arbeitskräfte. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht315 S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Prozentsatz der Mitarbeiter:innen, welche durch Tarifverträge oder Arbeitnehmer:innenvertretung abgedeckt sind in Prozent Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Abdeckungsquote (pro Land, wenn > 10% der Gesamtmitarbeiter:innen) (pro Region, wenn > 10% der Gesamtmitarbeiter:innen) (pro Land, wenn > 10% der Gesamtmitarbeiter:innen) 0-19% 20-39% 40-59% 60-79% 80-100% Österreich, Rumänien Ukraine Österreich, Rumänien in Prozent 31.12.2024 Mitarbeiter:innen die von Tarifverträgen abgedeckt sind 41% Mitarbeiter:innen die von Arbeitnehmer:innenvertreterinen abgedeckt sind 45% In sieben Ländern besteht eine Vereinbarung über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat. Siehe S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen. S1-9: Diversitätsparameter Geschlechterverteilung nach Anzahl sowie prozentualem Anteil der Personen auf der obersten Führungsebene in Personen 31.12.2024 nach Geschlecht Männlich B-1 (zweite Führungsebene) 419 63% B-2 (dritte Führungsebene) 924 53% Weiblich B-1 (zweite Führungsebene) 250 37% B-2 (dritte Führungsebene) 835 47% Verteilung und prozentualer Anteil der Mitarbeiter:innen nach Altersgruppen in Personen 31.12.2024 nach Alter Unter 30 Jahren 9.211 21% Zwischen 30 und 50 Jahren 27.099 62% Über 50 Jahren 7.264 17% S1-10: Angemessene Entlohnung Die RBI zahlt allen Mitarbeiter:innen eine angemessene Entlohnung. S1-11: Sozialschutz Im Kosovo haben die Mitarbeiter:innen bei Lebensereignissen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, und Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit keinen Sozialschutz. In allen anderen Ländern haben die Mitarbeiter:innen bei Lebensereignissen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit sowie Elternurlaub und Ruhestand einen Sozialschutz. S1-12: Mitarbeiter:innen mit Behinderungen Mitarbeiter:innen mit Behinderungen in Prozent 31.12.2024 Mitarbeiter:innen mit Behinderung 1,48% Diese Kennzahl basiert auf lokalen gesetzlichen Regelungen. Gemäß lokalem Recht können Mitarbeiter:innen von einer deklarierten Behörde als behindert eingestuft werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 316 Konzernlagebericht S1-13: Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung Mitarbeiter:innen mit regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen in Prozent 31.12.2024 Mitarbeiter:innen mit regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen 92% Männlich 93% Weiblich 92% Durchschnittliche Zahl der Schulungen pro Mitarbeiter:in in Stunden 2024 Schulungen pro Mitarbeiter:in 34 Männlich 31 Weiblich 36 S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit Prozentsatz der Mitarbeiter:innen, unter den eigenen Arbeitskräften, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden in Prozent 31.12.2024 Mitarbeiter:innen, die vom Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgedeckt werden 100% Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen 2024 Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen 0 Anzahl der arbeitsbedingten Unfälle 86 Rate der arbeitsbedingten Unfälle 1,11 In mehr als der Hälfte der Länder werden Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeit ereignen, gemäß lokalem Recht als arbeitsbedingt betrachtet. Das betrifft 42 Prozent der Mitarbeiter:innen. S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Mitarbeiter:innen, die Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben in Prozent 31.12.2024 Elternzeit - Vaterschaft 100% Elternzeit - Mutterschaft 100% Pflegeurlaub 100% Mitarbeiter:innen, die eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben in Prozent 2024 Elternzeit - Vaterschaft 1% Elternzeit - Mutterschaft 14% Pflegeurlaub - Männer 1% Pflegeurlaub - Frauen 6% S1-16: Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle gemäß den ESRS-Anforderungen zeigt das unbereinigte Verhältnis auf RBI- Gruppenebene basierend auf den von den betroffenen Einheiten gemeldeten Rohdaten. Dieses wird rein als Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Beschäftigten, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Beschäftigter, dargestellt. Dieser erforderliche Ansatz ist eine einfache Berechnung ohne Regressionsanalyse (keine Berücksichtigung des natürlichen Logarithmus der Löhne in Bezug auf Geschlecht und andere Lohnfaktoren wie Erfahrung, Standort, Bildung, Kaufkraft und Dienstzeit). Daher hat das Verhältnis in dieser Form sehr begrenzte Aussagekraft. Zum 31.12.2024 beträgt das entsprechende RBI-Verhältnis 38 Prozent. Um die Realität besser widerzuspiegeln, gibt die RBI freiwillig den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied pro Land, sowie den daraus errechneten ungewichteten RBI Gesamt-Durchschnitt bekannt. Dies ergibt einen Wert von 27 Prozent (Details befinden sich in der Tabelle unten). Zusätzlich läuft derzeit innerhalb der RBI eine Analyse des Equal Pay Gap nach der .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht317 Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970), bei der überprüft wird, ob für gleiche Positionen ein gleiches Gehalt gezahlt wird. Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle nach Ländern in Prozent 31.12.2024 Albanien 19% Bosnien und Herzegowina 23% Kosovo 15% Kroatien 21% Polen 10% Rumänien 27% Russland 42% Serbien 25% Slowakei 32% Tschechische Republik 38% Ukraine 45% Ungarn 31% Österreich und Sonstige 18% Gesamt (ungewichteter Durchschnitt) 27% Gesamtvergütung Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter:innen (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) für 2024 beträgt 89. Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung beinhaltet das Grundgehalt, die funktionsbezogene Zulage sowie – sofern anwendbar – die jährliche variable Zielvergütung. S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 2024 Anzahl der Diskriminierungsvorfälle (einschließlich Belästigung) 4 Anzahl der Beschwerden, die über Kanäle zur Meldung von Bedenken (einschließlich Beschwerdemechanismen) durch Mitarbeiter:innen des Unternehmens eingereicht wurden 63 Gesamtbetrag in € Millionen der Geldstrafen, Bußgelder und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den oben genannten Vorfällen und Beschwerden 0 Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften 0 Gesamtbetrag in € Millionen der Geldstrafen, Bußgelder und Schadenersatzzahlungen in Zusammenhang mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen 0 Geldstrafen, Bußgelder und Schadenersatzzahlungen in Zusammenhang mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen werden als Sachaufwand erfasst und, wenn sie wesentlich sind, separat ausgewiesen (siehe (7) Verwaltungsaufwendungen im Konzernabschluss). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 318 Konzernlagebericht Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-1: Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette RBI Code of Conduct Wesentliche menschenrechtliche Aspekte des RBI Code of Conduct sehen vor, dass die RBI die Menschenrechte achtet, ihren Schutz unterstützt und entschlossen ist, eine Beteiligung an Geschäften im Zusammenhang mit Produkten zu vermeiden, die zur Verletzungen von Menschenrechten beitragen könnten. Grundlage des RBI Code of Conduct sind die Unternehmenswerte und ethischen Grundsätze der RBI. Die Rolle der RBI als fairer Geschäftspartner ist durch ihre Verantwortung gegenüber ihren Stakeholdern, insbesondere ihren Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbeiter:innen und Aktionär:innen sowie der Gesellschaft als Ganzes, gekennzeichnet. Die RBI respektiert und unterstützt den Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Ziel der RBI ist es, Geschäfte zu tätigen, die mit diesen Grundsätzen in Einklang stehen. Sie ist bestrebt, weder direkt noch indirekt Transaktionen, Projekte oder Parteien zu finanzieren oder mit Geschäftspartner:innen (einschließlich Kund:innen, Dienstleister:innen und Lieferanten) zusammenzuarbeiten, die sich nicht an diese Standards halten oder unter Verdacht stehen, gegen die Menschenrechte zu verstoßen, was jede Form der modernen Sklaverei und des Menschenhandels umfasst. Die RBI versucht, Geschäfte mit Produkten zu vermeiden, die der Niederschlagung von Demonstrationen und politischen Unruhen oder sonstigen Verletzungen von Menschenrechten dienen sollen. Das gilt insbesondere für Länder, in denen politische Unruhen oder militärische Konflikte oder sonstige permanente Verletzungen von Menschenrechten stattfinden oder zu erwarten sind. Die RBI ist sich der Sensitivität bestimmter Geschäftsfelder (insbesondere Kernkraft, Kohle, militärische Ausrüstung und Technologien, Glücksspiel u. a.) bewusst und geht entsprechend sorgfältig mit ihnen um. Für all diese Sektoren gibt es interne Richtlinien, die von den Mitarbeiter:innen der RBI zu befolgen sind (siehe die nachstehende Erläuterung der Richtlinien der RBI). Eine allgemeine Beschreibung des Überwachungsprozesses der RBI findet sich in Kapitel G1-1: Richtlinien für die Unternehmensführung. Darüber hinaus verpflichtet die RBI alle Lieferanten, die Grundsätze des RBI Code of Conduct für Lieferanten der RBI einzuhalten (siehe Kapitel G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten). Nähere Angaben zum Anwendungsbereich, den Verantwortlichkeiten, dem Überwachungsprozess und zur Publikation sind in Kapitel G1-1: Unternehmenskultur zu finden. RBI Group Human Rights Policy Die RBI Group Human Rights Policy legt die Werte, Auswirkungs- und Einflussbereiche sowie ihren Ansatz in Bezug auf Menschenrechte in Übereinstimmung mit dem Code of Conduct der RBI fest. Sie beschreibt die Maßnahmen, welche die RBI ergreift, um ihre Ziele betreffend Menschenrechte zu erreichen und diesen Verantwortlichkeiten gerecht zu werden, beispielsweise in Bezug auf die Achtung, Förderung und Stärkung der Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs, und dass keine Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel oder moderner Sklaverei unterstützt wird. Die Richtlinie dient als Ausgangspunkt für die Umsetzung eines Verfahrens zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfalt auf Kundenebene mit dem Ziel, negative Auswirkungen zum Beispiel in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit oder andere mit dem Arbeitsverhältnis verbundene Rechte zu vermeiden oder zu mindern. Die RBI strebt danach, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu achten und führt entsprechende Sorgfaltsprüfungen durch. Die RBI wird daher negative menschenrechtliche Auswirkungen, die sie möglicherweise verursacht oder die mit ihr verbunden sind, steuern. Darüber hinaus analysiert die RBI die aktuellen Strukturen und Prozesse in Bezug auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen. Bei Bedarf werden neue Strukturen und Prozesse gemäß dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingeführt, um die Einhaltung der Human Rights Policy der RBI sicherzustellen. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinie, um allen diesbezüglich erzielten Fortschritten Rechnung zu tragen. Weitere Informationen zur RBI Human Rights Policy sind im Unterkapitel RBI Group Human Rights Policy des Kapitels Eigene Arbeitskräfte zu finden. Allgemeiner Ansatz der RBI im Hinblick auf das Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht Die Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Menschenrechtsfragen dient dazu, die potenziellen menschenrechtlichen Auswirkungen, die mit der Tätigkeit des analysierten Unternehmens einhergehen, zu identifizieren, nachzuverfolgen, zu verhindern, zu mindern und, falls erforderlich, Abhilfe dafür zu schaffen. Bei der Identifizierung, welche menschenrechtlichen Auswirkungen die Aktivitäten der RBI haben, müssen das lokale und nationale Umfeld und die betreffenden Branchen berücksichtigt werden. (So ergeben sich bei einem in der EU ansässigen Unternehmen, das in einer risikoreichen Branche tätig ist, unter Umständen geringere Auswirkungen als bei einem Unternehmen, das in einer risikoarmen Branche in einem Land mit hohem Risiko tätig ist.) Wesentlicher Baustein für die Prüfung der Einhaltung der Menschenrechtsprinzipien ist der risikobasierte menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungsprozess. Angewandt wird dieses Verfahren bei bestehenden Geschäftsbeziehungen der RBI in regelmäßigen Abständen. Nach ihrer Identifizierung werden die Menschenrechtsrisiken analysiert und bewertet. Informationen zum Ausmaß und Umfang dieser Risiken sowie den Möglichkeiten, diese Risiken zu vermeiden, holen die für das Verfahren jeweils zuständigen Mitarbeiter:innen oder der zuständige Geschäftsbereich von den betreffenden Kund:innen (z. B. mittels spezifischer Fragebögen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht) ein. Indikatoren für die Bewertung sind unter anderem die Art des Sektors und der Geschäftstätigkeit. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht319 Die Evaluierung der Menschenrechtsrisiken erfolgt anhand eines Ampelsystems, das bestimmte Sektoren und Situationen anzeigt, die aus der Menschenrechtsperspektive im Falle eines geschäftlichen Engagements, ein hohes Risiko darstellen und deshalb auszuschließen sind. Einige Sektoren sind unter Umständen besonders risikoanfällig und bedürfen einer äußerst sorgfältigen Bewertung des Menschenrechtsrisikos. Andere Sektoren und Geschäftstätigkeiten sind hingegen nicht riskant oder bergen lediglich ein geringes Risiko. Im Rahmen der Bewertung werden die Informationen daraufhin analysiert, ob das potenzielle Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausreichend und wirksam gemindert ist oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Gravierenderen Risiken wird Priorität eingeräumt. Sollte die Bewertung induzieren, dass die RBI negative menschenrechtliche Auswirkungen verursachen oder dazu beitragen könnte, werden Schritte unternommen, um diese Auswirkungen zu mindern oder ein erneutes Auftreten zu verhindern. Bei Bedarf werden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um im Einzelfall weitere Risiken abzuwenden. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sehen vor, dass ein Unternehmen, das negative menschenrechtliche Auswirkungen verursacht oder dazu beiträgt, für Abhilfe sorgen oder zu deren Abhilfe beitragen muss. Sollte ein Kunde, der infolge einer Geschäftsbeziehung unmittelbar mit der RBI verbunden ist, eine Verletzung verursachen, bemüht sich die RBI nach besten Kräften, ihren Einfluss geltend zu machen und den Kunden dazu anzuhalten, Abhilfe zu schaffen und künftige Verletzungen zu vermeiden. Letztendlich kann es auch zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung führen, sollten keine adäquaten Abhilfemaßnahmen gesetzt werden. Bei dem Verfahren zur Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, welcher in der RBI Group Human Rights Policy verankert ist, handelt es sich um einen sich kontinuierlich weiterentwickelnden Arbeits- und Lernprozess, der die neuen regulatorischen Vorgaben der EU berücksichtigt und sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte ausrichtet. Die Richtlinie basiert beispielsweise auf folgenden internationalen und europäischen Menschenrechtsstandards und EU-Vorschriften: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization, ILO) und Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Weitere Einzelheiten zur RBI Group Human Rights Policy der RBI sind im Kapitel Eigene Arbeitskräfte zu finden. Verfahrensrichtlinien (Kreditgeschäft) Corporate Rating Manual und Counterparty Credit Policy Zusätzlich zu den jeweiligen Richtlinien für verschiedene Sektoren (wie Tabak, Thermalkohle etc.) werden Kunden anhand eines ESG-Scoring-Modells bewertet. Dies ist im Corporate Rating Manual geregelt. Im Rahmen des ESG-Scoring-Prozesses (mehr dazu siehe Kapitel ESG-Scoring-Modell für Firmenkunden) werden potenziell negative Auswirkungen sowie Bedenken bezüglich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bzw. der betroffenen Gemeinschaften als Bestandteil des Sozial- und Governance-Scores bewertet. Alle Firmenkunden der RBI werden überprüft und bewertet, falls negative Auswirkungen festgestellt werden oder falls der Kunde im Begriff ist, Maßnahmen zu ergreifen oder Verbesserungen zur Behebung der potenziell negativen Auswirkungen umzusetzen. Hauptziel ist es, Kunden in Bezug auf ihre Performance in den Bereichen Soziales und Governance sowie ihre langfristige Rückzahlungsfähigkeit zu bewerten. Die ESG-Scores werden bei der Steuerung des Kreditportfolios als Input für die Risikokosten und Preisauswirkungen herangezogen. Mittelfristig werden die ESG-Scores in die Bonitätsratings der Kunden der RBI einbezogen. Ein entsprechender Überwachungsprozess ist vorgesehen, da der ESG-Score im Rahmen des jährlichen Bonitätsratingprozesses ermittelt wird. Bei der Aktualisierung von Bonitätsratings wird daher auch der ESG-Score überprüft. Für die Berechnung des ESG-Scores werden neue Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder den betroffenen Gemeinschaften erhoben. Überdies ist das Verfahren zur Durchführung oder Ermöglichung von Abhilfemaßnahmen in der Counterparty Credit Policy geregelt (Einzelheiten dazu finden sich im Kapitel S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können). Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich auf das gesamte Firmenkreditportfolio der RBI, unabhängig vom geografischen Standort der Kunden. In der RBI müssen daher alle Firmenkunden in Bezug auf ihre ESG-Performance mittels ESG-Scoring bewertet werden. Die Abteilung Group Corporate Credit Analysis ist für das Corporate Rating Manual und das ESG-Scoring-Modell verantwortlich. Der Bereich Group Corporate Credit Management verantwortet die Counterparty Credit Policy. Der ESG-Score und das Bonitätsrating werden gemeinsam in einem wesentlichen Prozessschritt bewertet. Die Anforderung, dass ein ESG-Score oder eine kundenbezogene ESG-Score-Bewertung zu erstellen ist, gründet sich auf folgende Standards: · EBA/GL/2020/06 – Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung · Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung der EU) · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 320 Konzernlagebericht Das ESG-Scoring stellt den folgenden Stakeholdern Informationen im Rahmen des Kreditvergabeprozesses zur Verfügung: · Credit Portfolio Management (Land, Branche, Limits) · Kreditentscheidungs-Abteilungen (für die Erklärung zur Steuerung des Kreditrisikos) · Kundenbetreuer · Risiko-Controlling (klimabezogene Stresstests) Das Handbuch muss daher laufend aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die neuesten Standards und Aspekte in Bezug auf die ESG-Performance abgedeckt sind. Es wird vom Vorstand genehmigt und intern veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die zuständigen Mitarbeiter:innen das ESG-Scoring kennen. Darüber hinaus finden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Termine der Stakeholder (Kundenbetreuer:innen, Underwriting- Abteilungen etc.) statt, um die Effektivität des im Handbuch beschriebenen Prozesses zu gewährleisten. Änderungen des Handbuchs werden mit den Stakeholdern im Voraus abgestimmt und ihnen rechtzeitig angekündigt. RBI Business Compliance Framework for Institutional Clients and Corporate Customers Das Business Compliance Framework der RBI ist ein Leitfaden, in dem die Bereitschaft der RBI, Compliance-Risiken in den Segmenten institutionelle Kunden und Firmenkunden zu übernehmen, bzw. die entsprechenden Verantwortlichkeiten bei der RBI festgelegt werden. Für jedes Kundensegment gibt es eine gesonderte Richtlinie. Die Richtlinien umfassen die Definition und die Gewichtung jedes Compliance-Risiko-Indikators und die Folgemaßnahmen je nach endgültiger Risikobewertung, die von erhöhten Sorgfaltspflichten bis zum Abbruch oder der Ablehnung einer Kundenbeziehung reichen können. Unter den verschiedenen Indikatoren, die im Framework definiert sind, spielen negative Medienmeldungen zu Ländern und Kunden eine wichtige Rolle bei der gewichteten Risikobewertung. Menschenrechtliche Auswirkungen sind Bestandteil des Medien-Screenings auf Negativmeldungen. Die Umsetzung des Frameworks erfolgt durch den Einsatz der verschiedenen Instrumente und Prozesse im Rahmen der laufenden Indikatorenanalyse. Die wichtigsten Stakeholder sind alle Abteilungen der RBI, die einem wesentlichen Compliance-Risiko des jeweiligen Kundensegments ausgesetzt sind (beispielsweise Abteilungen mit Kundenkontakt, Group Compliance und Produktabteilungen). Verantwortlich für das RBI Business Compliance Framework sind die Leiter:innen von Group Compliance, Kundenbetreuung und den Group Business Compliance-Abteilungen. Das Business Compliance Framework gründet sich auf das österreichische Bankwesengesetz, die EBA-Leitlinien zur Internen Governance (GL44), die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) sowie die EU-Verordnungen für die Umsetzung von Finanzsanktionen und Embargos sowie einschlägige interne Richtlinien und Vorschriften. Die Richtlinie wurde entsprechend den reputationsbezogenen Erwägungen und regulatorischen Vorgaben aktualisiert. Um den Inhalt des Business Compliance Frameworks potenziell betroffenen Stakeholdern zur Verfügung zu stellen, wird es in der internen Richtlinien-Datenbank veröffentlicht. Die RBI beabsichtigt im ersten Quartal 2025 die neue Version des Business Compliance Frameworks für institutionelle Kunden und Firmenkunden fertigzustellen. Die Einführung und Umsetzung dieses neuen Frameworks soll im zweiten Quartal 2025 beginnen. Durch die Einbeziehung von Menschenrechten und ESG-Indikatoren in die allgemeine Risikobewertung der Kunden sollen die wesentlichen kundenbezogenen Risiken in diesem Bereich ermittelt werden. Sollte die Risikobewertung für bestimmte Kunden oder Kundengruppen hoch ausfallen, werden auf Grundlage neuer Indikatoren angemessene Abhilfe- und Genehmigungsprozesse entwickelt. ESG Risk Framework inklusive Ablauf des ESG-Prozesses für Firmenkunden Die RBI hat einen Prozess zum Screening von Transaktionen eingerichtet, die aus ESG-Perspektive als kritisch gesehen werden. Damit sollen auch Geschäfte vermieden werden, die nicht mit dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) in Einklang stehen. Die Prüfungen von ESG-kritischen Transaktionen und die ESG-Expertenmeinung im Rahmen des ESG-Prozesses für Firmenkunden bzw. des ESG Risk Frameworks dienen der Bewertung von Kreditvergabetransaktionen, die potenziell negative Auswirkungen auf die Umwelt oder Gesellschaft haben und daher aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten als kritisch (ESG-kritisch) erachtet werden könnten. Durch den Beitritt zum UN Global Compact ist die RBI bestrebt, dessen zehn Prinzipien zu verfolgen. Die ESG-Expert:innen bewerten die ESG-Auswirkungen der betreffenden Transaktion und geben eine Empfehlung, ob diese unter dem Gesichtspunkt der ESG-Auswirkungen gegebenenfalls nicht durchgeführt werden sollte. Die Empfehlung umfasst auch eine qualitative Einschätzung, damit die ESG-Auswirkungen bei den Kreditvergabeentscheidungen berücksichtigt werden können. Dadurch verhindert die RBI, dass Tätigkeiten finanziert werden, die negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette hätten. Für diesen Prozesses hat die RBI ein Berichtstool entwickelt, das genauere Angaben wie den Namen des verantwortlichen Experten bzw. der Expertin, das Datum und den Zeitpunkt sowie eine Beschreibung der jeweiligen ESG-Expertenmeinung liefert. Der Prozess wird durch ein Vier-Augen-Prinzip überwacht. Der Prozess erstreckt sich auf alle Firmenkunden der RBI mit Ausnahme jener, die von einem Kreditausfall betroffen sind. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht321 Verantwortlich für die Richtlinie sind der Head of RBI Financial Institutions Country and Portfolio Management und der Head of RBI Group Corporate Credit Management. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact werden als wichtigste Richtschnur für die Bewertung der ESG-Kritikalität herangezogen. Die Prinzipien werden auf Firmenkunden angewandt, unabhängig davon, ob sie dem UNGC beigetreten sind oder nicht. Sie umfassen folgende Arbeitsrechte: · Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie für · die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit, · die Abschaffung von Kinderarbeit und · die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten. Bei der Prüfung der ESG-Kritikalität wird eine Liste von Aktivitäten herangezogen, in welche die RBI in keinerlei Form involviert sein will (Ausschlussliste). Die Ausschussliste stützt sich auf die Rote Liste gefährdeter Arten der International Union for Conservation of Nature (IUCN) , die Internationale Walfangkommission, den Runden Tisch für nachhaltiges Palmöl (RSPO), die Ramsar Konvention über Feuchtgebiete, die Liste des UNESCO-Welterbes, die EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen und das Zertifizierungssystem des Kimberley-Prozesses. An der Gestaltung des Prozesses waren mehrere Abteilungen der Konzernzentrale und Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa unter der Führung von Credit Portfolio Management beteiligt. Überdies waren Compliance und Group ESG & Sustainability Management an der Ausarbeitung von Teilen der Richtlinie und ihrer Umsetzung beteiligt. Das ESG Risk Framework und die zugehörigen Dokumente werden lediglich intern veröffentlicht. S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Im Falle eines nachteiligen Sozial- oder Governance-Scores des Kunden (siehe auch Kapitel Corporate Rating Manual und Counterparty Credit Policy, bezieht die RBI Sprecher:innen oder andere Repräsentant:innen des Kunden in der nachgelagerten Wertschöpfungskette ein, um Gegenmaßnahmen zu verlangen und zusätzliche Informationen über die Situation der Mitarbeiter:innen in der Wertschöpfungsketten einzuholen. Es erfolgt keine direkte Einbeziehung von Vertreter:innen der Mitarbeiter:innen des Kunden. S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Risikominderungsprozess Im Falle eines Enagagements mit einem Kunden mit niedrigen/schlechten Sozial- oder Governance-Scores (siehe auch Kapitel Corporate Rating Manual und Counterparty Credit Policy) werden zusätzliche Informationen zu Gegenmaßnahmen zur Verbesserung der Situation der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit dem Kunden erörtert. Dies umfasst eine laufende Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen zur Behebung negativer Auswirkungen. Derartige Maßnahmen könnten sich auf folgende Aspekte erstrecken: · Bestehen eines Betriebsrats · Überwachung der Personalfluktuation · Laufende Überwachung im Hinblick auf negative Nachrichten bezüglich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette · Ablehnung zusätzlicher Finanzierungen für den Kunden, sofern keine Verbesserung zu erkennen ist Die diesbezügliche Abstimmung und die Umsetzung des Prozesses bezieht die Abteilungen Risk Management und Business (Kundenbetreuer:innen) mit ein, um die Verbesserungen für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette umzusetzen und zu überwachen. Die vorgenannten Maßnahmen sind überdies, als starker Anreiz für eine Berücksichtigung negativer Auswirkungen und Einrichtung von Verfahren, zur Verbesserung der Situation auf Kundenebene gedacht. Abhilfemaßnahmen im Rahmen der Sorgfaltsprüfung in Bezug auf ein hohes menschenrechtliches Risiko Sollten negative menschenrechtliche Auswirkungen durch das Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten identifiziert werden (eine Beschreibung, wie negative Auswirkungen identifiziert werden, findet sich nachstehend unter S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 322 Konzernlagebericht wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen), ist die RBI bestrebt, eine aktive Rolle dabei zu spielen, für Abhilfe zu sorgen und verfügt über Prozesse zur Beurteilung der Wirksamkeit dieser Abhilfemaßnahmen. Die operativen Abteilungen sind verpflichtet, Group Compliance die identifizierten negativen Auswirkungen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu melden, damit eine gründliche Überprüfung erfolgt. Je nachdem, wie gravierend die identifizieren Probleme sind und die Bilanz des Unternehmens auf dem Gebiet der Menschenrechte ausfällt, empfiehlt Group Compliance entweder eine Zusammenarbeit mit dem Kunden, um zu erreichen, dass er konkrete Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte eingeht, oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund wiederholter oder schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte. Die Abhilfemaßnahmen im Rahmen der Sorgfaltsprüfung, in Bezug auf ein hohes menschenrechtliches Risiko, wurden im vierten Quartal 2024 Stakeholdern der RBI AG Human Rights Arbeitsgruppe vorgestellt und befinden sich derzeit in der Testphase. Die RBI stellt ein Whistleblowing-Portal zur Verfügung, das auch von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette genutzt werden kann, um arbeitsrechtliche Bedenken zu äußern. Weitere Informationen, wie die RBI die Verfügbarkeit von Kanälen für die Mitteilung von Anliegen sicherstellt, sind in Kapitel G1-1: Unternehmenskultur zu finden. ESG Risk Framework inklusive Ablauf des ESG-Prozesses für Firmenkunden Sollte für eine ESG-kritische Transaktion eine negative ESG-Expertenmeinung vorliegen, können die Kundenbetreuer:innen oder eine andere zuständige Partei Kontakt mit dem Kunden aufnehmen und ihn um eine Klarstellung, nähere Angaben zu Strategien oder zusätzliche Dokumentationsunterlagen ersuchen. Diese Informationen könnten hilfreich sein, um die negativen Aspekte zu beheben oder die Situation besser einschätzen zu können. Fällt die ESG-Expertenmeinung weiterhin negativ aus, entscheidet der RBI-Vorstand, ob die Transaktion durchgeführt werden soll. S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Compliance-Prozesse zur Sorgfaltsprüfung von Menschenrechten Länder- und branchenspezifischer Menschenrechts-Score Im Jahr 2024 startete die RBI mit der Einführung eines Menschenrechts-Scores, um menschenrechtliche Risiken bei ihrem Kundenstamm zu identifizieren. Der Menschenrechts-Score dient dazu, Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen zu identifizieren, die auf verschiedenen Ebenen menschenrechtliche Risiken bergen, etwa in Bezug auf die Beschäftigungsbedingungen oder diskriminierende Praktiken. Je nach Bewertung setzt die RBI angemessene Schritte, um diese Risiken zu adressieren. Der Human Rights Score der RBI richtet sich nach dem Domizilland und der Branche bzw. Industrie der Kunden. Dieser laufende Scoring-Prozess versetzt die RBI in die Lage, das möglicherweise mit ihren Geschäftsbeziehungen verbundene menschenrechtliche Risiko proaktiv zu managen, zu steuern und zu mindern. Die Mindestanforderungen für das Ergreifen von Maßnahmen stützen sich auf den Menschenrechts-Score: Wird der Score als zu gering erachtet (unterste 33,3 Prozent der Branche), müssen Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem: · Zusätzliche Überprüfung und Erklärung von Risikomanager:innen im Rahmen des Kreditlimitantragsprozesses · Ablehnung neuer Kredite · Herabsetzung der Kreditlimits Sorgfaltsprüfung in Bezug auf ein hohes menschenrechtliches Risiko Im Jahr 2024 implementierte die RBI ein Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Kunden, die gemäß dem vorstehend erläuterten Menschenrechts-Score als Kunden mit hohem Risiko eingestuft werden. Das Verfahren dient dazu, das hohe Risikorating des Kunden zu validieren und zu ermitteln, ob ein Dialog mit dem Kunden notwendig ist, bevor die Geschäftsbeziehung unter Umständen beendet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine sorgfältige Bewertung des Kunden in Bezug auf die von ihm ausgehenden menschenrechtlichen Risiken und seine diesbezüglich eingegangenen Verpflichtungen. Der dialogische Ansatz soll die Kunden dazu veranlassen, ihre Prozesse und Regelungen zum Schutz der Menschenrechte zu verbessern. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht323 Sorgfaltsprüfung in Bezug auf ein hohes menschenrechtliches Risiko in den Sektoren Bergbau und Mineralienhandel Vor dem Onboarding von Kunden, die im Bergbausektor oder Großhandel von Mineralien tätig sind, führt Group Compliance angesichts der in diesem Sektor erhöhten Risiken auf dem Gebiet der Menschenrechte eine Sorgfaltsprüfung durch. Diese Sorgfaltsprüfung bewertet Aspekte wie die vom Kunden eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen und die Ergebnisse von Evaluierungen, die von Drittparteien unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Risiken durchgeführt wurden. Bei Kunden, die im Bergbau oder im Handel mit sogenannten Konfliktmineralien tätig sind, werden verschärfte Standards angewendet. Falls wesentliche Risiken identifiziert werden, empfiehlt Group Compliance einen Abbruch des Onboarding- Prozesses. Medien-Screening auf Negativmeldungen und Abhilfemaßnahmen Nach Maßgabe des Business Compliance Frameworks (siehe Kapitel RBI Business Compliance Framework for Institutional Clients and Corporate Customers) wurde ein laufendes Medien-Screening auf Negativmeldungen in Bezug auf die Kunden der RBI und mit ihnen verbundenen Personen eingerichtet. Dieses Medien-Screening ist ein halbautomatischer Prozess. Er wird über das System eines Drittanbieters durchgeführt, das mehrere globale Datenbanken nach den Namen der Bestandskunden der RBI in verschiedenen Sprachen automatisch durchsucht. Dazu werden vorab Schlüsselwörter festgelegt, die zu Warnmeldungen führen und verschiedene mögliche Indikatoren für Reputationsrisiken abdecken (z. B. Geldwäsche, Betrug, Menschenrechte, Umweltschäden). Generierte Warnmeldungen werden von der ersten Verteidigungslinie analysiert, um den Bedarf an Maßnahmen festzulegen. Die erste Verteidigungslinie besteht aus den Kundenbetreuungsabteilungen, Client Management und Group Business Compliance, die für diesen Prozess zuständig sind. Dazu erfolgt eine Evaluierung des Schweregrads der Warnmeldung sowie der Auswirkungen oder Folgen, welche die Vorwürfe für die Beziehung zum betreffenden Bestandskunden haben könnten. Ergibt sich ein hoher Schweregrad mit potenziell starken Auswirkungen auf die bestehende Kundenbeziehung, wird eine Erklärung des Kunden eingeholt, um die Informationen zu validieren und sich zu überzeugen, welche Maßnahmen der Kunde ergreifen wird, um ähnliche Reputationsschäden zukünftig zu vermeiden. ESG-Scoring-Modell für Firmenkunden Das ESG-Scoring-Modell der RBI (siehe Kapitel Corporate Rating Manual und Counterparty Credit Policy umfasst soziale Risiken und Bewertungen, die sich speziell auf die folgenden Aspekte beziehen: · Anzeichen für schlechte Arbeitsbedingungen · Lieferanten-Screening in Bezug auf Menschenrechte · Existierender Verhaltenskodex für soziale Belange · Arbeitsbedingungen · Kritische Unternehmensprofile (Glücksspiel, Tabak oder Alkohol) · Unterstützung für und Auswirkungen auf Gemeinschaften · Bildungsangebote für die Mitarbeiter:innen · Schutz der Kundendaten Diese Aspekte werden von den Unternehmensanalysten (Risikoabteilung) gesammelt und für alle Firmenkunden der RBI mindestens jährlich einzeln bewertet. Eine enge Abstimmung mit dem Bonitätsratingprozess stellt sicher, dass die Erhebung der Sozial-Score-Daten für sämtliche Firmenkunden der RBI alle zwölf Monate erfolgt. Da der Sozial-Score für Unternehmen Einfluss auf die Preisgestaltung bei Finanzierungen und die Risikokosten hat, zieht die RBI folgende Kundendokumente für die Bewertung heran: · Nachhaltigkeitsbericht · Geschäftsbericht · Kundenpräsentation und -fragebogen · Ad-hoc-Informationen auf Grundlage von Newsfeeds Der Sozial-Score stützt sich insbesondere auf die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung. Länder-ESG-Score Die individuelle Bewertung für den Sozial-Score (als eine Methode bzw. Instrument) eines Unternehmens trägt auch den sozialen Standards (Arbeitsrecht, Schutz der Kundendaten, Menschenrechte etc.) des Landes, in dem dieser Firmenkunde seine Geschäftstätigkeit ausübt, Rechnung. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 324 Konzernlagebericht Außerdem werden Indikatoren für Änderungen im Bereich der Beschäftigung und technologische Veränderungen (Ausmaß, in dem Arbeitskräfte infolge des technologischen Wandels ersetzt werden) berücksichtigt. Der Sozial-Score für das betreffende Land soll im Rahmen der Szenarioanalyse im zweiten Halbjahr 2025 eingeführt werden und stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zu den Bewertungen dar. ESG-Expertenmeinung (Kritikalitätsprüfung) Im Rahmen des Limitüberprüfungsprozesses müssen die zuständigen Produktmanager:innen oder Kundenbetreuer:innen angeben, ob die Transaktion ESG-kritisch ist oder nicht. Dies wird von der:dem Risikomanager:in überwacht. Die fallbezogene ESG-Expertenmeinung umfasst eine Analyse der Branchenauswirkungen auf Grundlage des Impact Radar der Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft. Die unternehmens- und projektbezogene Analyse orientiert sich in groben Zügen an den zehn Prinzipien des UN Global Compact und den darin enthaltenen Themen wie beispielsweise Arbeitsnormen, Menschenrechtsauswirkungen unternehmerisches Handelns sowie Umweltauswirkungen. Zudem werden wichtige sektorspezifische Aspekte auf Grundlage der Erkenntnisse von ESG-Ratingagenturen berücksichitigt. Sonstige Angaben Nähere Informationen dazu, welche Maßnahmen die RBI ergreift, um zu vermeiden, dass sie durch ihre eigenen Praktiken wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette hat oder dazu beiträgt, finden sich im Kapitel G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten. Im Jahr 2024 gab es keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten betreffend Arbeitskräfte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die RBI hat seit mehreren Jahren eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Menschenrechte etabliert, um eine diesbezügliche Sorgfaltspflichtprüfung in den relevanten Prozessen einzuführen und das Thema Menschenrechte gesamthaft zu verankern. Wichtige Stakeholder sind die Bereiche Group Compliance, Legal Services sowie Group Corporate Credit Management. Die Arbeitsgruppe Human Rights legt unter der Leitung von Group ESG & Sustainability Management Arbeitsschwerpunkte fest, wie z. B. die Integration und Adaptierung bestehender Compliance- und Risikoprozesse mit Human- Rights-Datenpunkten und die damit zusammenhängenden Prozesse eines funktionierenden Beschwerdemanagements. Die Fokusthemen und Verantwortlichkeiten sind generell in der internen Group Human Rights Policy beschrieben. Es finden regelmäßig Meetings statt, in denen der aktuelle Arbeitsstatus aus dem jeweiligen Bereich berichtet wird und weitere Schritte definiert werden. Die Abwicklung des Due-Diligence-Prozesses erfolgt im Wesentlichen in Group Compliance und in Group Corporate Credit Management. Seit 2023 sind alle ESG-Kompetenzen des Compliance-Bereichs in der Abteilung für Kapitalmarkt-Compliance zentralisiert. Drei Vollzeitmitarbeiter:innen sind für ESG- und menschenrechtsbezogene Themen zuständig, einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Menschenrechts-Sorgfaltsprozesses. In Group Corporate Credit Management findet das ESG-Scoring der Unternehmenskunden statt, für das 25 Vollzeitmitarbeiter:innen eingesetzt sind. Das ESG-Scoring wird in einem IT Tribe operationell gemanagt. Ein Pool aus Entwickler:innen und Tester:innen ist hier für eine adäquate technische Umsetzung des ESG-Scorings verantwortlich. S2-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Wie in der Beschreibung des Business Compliance Frameworks erläutert, soll eine neue Version des Rahmenwerks im ersten Quartal 2025 eingeführt werden. Sie enthält eine Verfeinerung der bestehenden Indikatoren sowie neue Indikatoren unter anderem für soziale Aspekte. Im Jahr 2024 wurde ein Konzept entwickelt, das einen funktionsübergreifenden Ansatz in der Konzernzentrale der RBI vorsieht. So sollen Indikatoren für soziale Verantwortung datengestützt und auf objektive Weise in das Kundenbewertungs-Scoring, das im Rahmen des allgemeinen Business-Compliance-Prozesses erfolgt, einbezogen und diese Informationen den Vertriebsabteilungen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ist die RBI in der Lage, ihren systematischen Ansatz zu erweitern, der darauf abzielt, Geschäfte mit Kunden zu vermeiden, deren Praktiken und Strategien nicht mit den Richtlinien der RBI in Bezug auf soziale Verantwortung übereinstimmen. Auf Grundlage neuer Indikatoren und falls die Risikobewertung generell hoch ausfallen sollte, werden angemessene Abhilfe- und Genehmigungsprozesse ausgearbeitet und als formeller Bestandteil in die schriftliche Richtlinie und das Rahmenwerk einbezogen. Ein weiteres Ziel der Compliance für das Jahr 2025 ist es, Informationen über Kreditlimits/Exposure in den Bericht an das Sustainability Committee aufzunehmen. Dies soll die Steuerung des Kundenportfolios auf der Grundlage des Menschenrechts- Scores ermöglichen und die Kontrolle durch das Management verbessern. Für 2025 setzt sich die RBI das Ziel, dass mehr als 97 Prozent aller kreditwürdigen Firmenkunden einen ESG-Score erhalten. Im Basisjahr 2024 lag der entsprechende Wert bei 97 Prozent. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht325 Darüber hinaus möchte die RBI im Rahmen des RBI Corporate ESG-Score-Modells bis Ende 2025 erreichen, dass der Anteil unbeantworteter Datenpunkte aller im ESG-Scoring-Prozess erfassten Datenpunkte bzw. aller Unternehmenskunden unter dem Basiswert aus 2024 von 45 Prozent liegt. Weiters plant die RBI, im Jahr 2025 Kreditrichtlinien für Firmenkunden mit einem niedrigen Sozial- oder Governance-Score einzuführen. Dies bedeutet, dass ein niedriger entsprechender Score während des gesamten Kreditvergabe- und Limitantragsprozesses berücksichtigt werden muss. Nicht zuletzt hat sich die RBI für das Jahr 2025 das Ziel gesetzt, ein Trainingskonzept zu Menschenrechtsthemen sowie die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitskompetenz-Onlinetrainings umzusetzen. Bei keinem der oben genannten Ziele wurden externe Stakeholder wie beispielsweise Vertreter:innen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in die Zielsetzung einbezogen. Die Ziele für das wesentliche Thema betroffene Gemeinschaften werden in der RBI im Rahmen der unternehmensinternen Planungsprozesse festgelegt (siehe Kapitel Strategie der RBI). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 326 Konzernlagebericht Betroffene Gemeinschaften SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Positive Auswirkungen der sozialen Finanzierungen Die Bereitstellung sozialer Finanzierungen schafft einen Mehrwert für Kund:innen der RBI und ermöglicht eine breite Palette von gesellschaftlichen Aktivitäten und fördert damit das Wohlergehen der Gemeinschaft. Als sozial werden Finanzierungen bezeichnet, wenn sie sich langfristig positiv auf gesellschaftliche und soziale Belange auswirken und die Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen. Somit fördert die RBI gesellschaftlichen Fortschritt und ermöglicht die Reduzierung sozialer Ungleichheiten.Konkret basiert in der RBI die Definition einer sozialen Transaktion auf der internen Definition von sozial (Basis ist das RBI AG Sustainability Bond Framework, das mit den Green Bond Principles der ICMA, den Social Bond Principles der ICMA und den Sustainability Bond Guidelines der ICMA übereinstimmt). Die sozialen Kredite für Firmen- und institutionelle Kunden (ausgenütztes und nicht ausgenütztes Volumen) betrugen per 31. Dezember 2024 € 1,7 Milliarden. Von den ausgenutzten € 1,4 Milliarden, entfielen 45 Prozent auf den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, 14 Prozent auf allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung und 41 Prozent auf die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die genannten Kategorien umfassen hauptsächlich Kredite, mit denen der Bau oder die Renovierung von Krankenhäusern, die regionale Entwicklung und Basisinfrastruktur in weniger gut versorgten bzw. weniger entwickelten Regionen, die Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen sowie der Bau oder die Renovierung von Schulen und Kindergärten finanziert werden. Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der Volkswirtschaften in Zentral- und Mitteleuropa, denn sie haben erheblichen Anteil an der Beschäftigung, an Innovationen und am Brutto-Inlandsprodukt. Viele Klein- und Mittelbetriebe stoßen jedoch beim Zugang zu günstigen Finanzierungen auf Hindernisse. Über Kredite erhalten Klein- und Mittelbetriebe das erforderliche Kapital für Investitionen, sodass sie sowohl zur ökonomischen Wertschöpfung als auch positiv zur gesellschaftlichen Entwicklung in der Region beitragen. Damit werden soziale und regionale Ungleichheiten verringert. Indem die RBI zur Schließung der Lücke zwischen dem Finanzierungsbedarf und dem Zugang zu Finanzmitteln für Klein- und Mittelbetriebe beiträgt, kann sie das Wachstum von Unternehmen fördern, die der Gesellschaft einen nachweisbaren Nutzen bringen. Beispiele sind die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Unterstützung von Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel in weniger entwickelten Regionen angesiedelt sind oder sich mehrheitlich im Besitz von Frauen befinden. KMU-Kredite werden bei der RBI als nicht zweckgebundene Kredite eingestuft. Dies ist im Framework for Green and Social Loans der RBI definiert und wurde zusätzlich von der Ratingagentur Morningstar Sustainalytics bewertet und validiert. Im Jahr 2024 wurden soziale Kredite für Retail-Kund:innen in Höhe von rund € 766 Millionen neu vergeben. Davon entfielen 99,6 Prozent auf Klein- und Mittelbetriebe. Darüber hinaus führte die RBI 2024 eine neue Kategorie von sozialen Krediten für Privatkund:innen in Albanien ein, die mit € 3 Millionen genutzt wurde. Geschäftsmöglichkeiten Die RBI ist sich der Verantwortung bewusst, dass Finanzinstituten eine zentrale Rolle bei der Umlenkung von Kapitalströmen hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zukommt. Gleichzeitig erkennt die RBI das damit verbundene wachsende Geschäftspotenzial und bietet ihren Kund:innen aus verschiedenen Segmenten, wie dem Firmen-, Retail- und institutionellen Bereich, eine Vielzahl nachhaltiger Finanzprodukte und -dienstleistungen an. Eine Group Strategic Roadmap wurde entwickelt, um die Strategie der RBI umzusetzen (siehe Kapitel Strategie der RBI). ESG wird in diesem Zusammenhang als Geschäftsmöglichkeit definiert. Darüber hinaus sollen die nichtfinanziellen Performance- Kriterien in der Vergütungspolitik die Geschäftsstrategie angemessen widerspiegeln. Neben den strategischen Zielen, der Einhaltung der Risikomanagement-Richtlinien sowie der Governance- und Compliance-Vorschriften umfasst die Konzernstrategie auch Kriterien in Bezug auf die soziale Verantwortung der Bank, auf Umweltfaktoren sowie Zielsetzungen bezüglich der Belegschaft einschließlich Diversität. Dabei steht für die RBI klar im Vordergrund, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen, indem sie ihren Kund:innen Bankgeschäfte auf nachhaltige und soziale Weise anbietet und sie beratend unterstützt. Im Rahmen ihres Engagements zur Erreichung von ESG-Zielen sieht die RBI wesentliche Geschäftsmöglichkeiten durch die Bereitstellung von sozialen Krediten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der CEE-Region. Solche Kredite sind für die RBI AG und ihre Tochterbanken eine strategische Möglichkeit, positive soziale Auswirkungen zu fördern und gleichzeitig das langfristige Wachstum sowie die Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region zu unterstützen. Darüber hinaus konzentrieren sich die Regierungen in der CEE-Region und der Europäischen Union zunehmend darauf, eine integrative Wirtschaftsentwicklung zu fördern. Dies schließt die Unterstützung sozialer Unternehmen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die ökologische Nachhaltigkeit ein. Soziale Kredite können für Subventionen, Garantien oder bevorzugte Zinssätze im Rahmen von staatlichen oder EU-Programmen, die Anreize für nachhaltige und soziale Investitionen schaffen, .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht327 infrage kommen. Diese Anreize können die Rentabilität und Attraktivität von sozialen Kreditportfolios erhöhen und zugleich Risiken mindern. Das Ziel der RBI ist es, die Vergabe neuer sozialer Kredite an Privatpersonen und Kleinunternehmen in den nächsten Jahren weiter zu steigern. S3-1: Richtlinien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Allgemeines Rahmenwerk Bezüglich des RBI Code of Conduct wird auf das Kapitel G1-1: Unternehmenskultur für die konzernweite Sicht und auf Kapitel S2-1: Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette für spezifische Themen im Zusammenhang mit Menschenrechten verwiesen. Hinsichtlich der Human Rights Policy der RBI finden sich Informationen zur konzernweiten Sicht im Kapitel S1-1: Richtlinien im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften, während Informationen zu geschäftsspezifischen Themen in Kapitel S2-1: Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette offengelegt sind. Sektorrichtlinien Die RBI hat spezielle Sektorrichtlinien entwickelt, darunter auch solche, die sich mit dem Thema Menschenrechte befassen und sensible Bereiche abdecken, welche die RBI vor Herausforderungen stellen könnten, da sich diese negativ auf die betroffenen Gemeinschaften auswirken könnten. Policy on Defense Sector (kurz: Rüstungsrichtlinie) Die RBI respektiert und unterstützt den Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Ziel ist es, nur solche Geschäfte einzugehen, die diesen Grundsätzen entsprechen. Die RBI ist bestrebt, Geschäfte mit Produkten, die dem Niederschlagen von Demonstrationen und politischen Protesten oder sonstigen Verletzungen von Menschenrechten dienen, zu vermeiden. Dies gilt besonders für Länder, in denen politische Unruhen, militärische Konflikte oder sonstige Verletzungen von Menschenrechten andauern oder zu erwarten sind. Die RBI ist bestrebt, das Zustandekommen und Fördern von Geschäften mit der Rüstungsindustrie zu vermeiden (hinsichtlich Finanzierung, Beratung oder anderer Bankdienstleistungen, Beteiligungs- oder Investmentfonds mit Schwerpunkt auf die Rüstungsindustrie). Gleichzeitig erkennt sie die internationalen Grundsätze der Friedenssicherung und Selbstverteidigung gemäß der Charta der Vereinten Nationen an. Die RBI überwacht laufend ihre Kunden aus dem Rüstungssektor, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Rüstungsrichtlinie handeln und um die Beteiligung an Geschäften mit umstrittenen Waffen (z. B. biologische, nukleare und chemische Waffen) zu vermeiden, die erhebliche schädliche Auswirkungen auf Leben, Gesundheit und Umwelt haben könnten. Die Rüstungsrichtlinie gilt für alle Unternehmen der RBI, die Bank-, Investment- oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbringen, sowie für bestehende und potenzielle Kunden, die an Rüstungsaktivitäten beteiligt sind. Die Richtlinie wurde intern von Group Compliance (Capital Markets Compliance) erstellt und mit den Abteilungen Group ESG & Sustainability Management sowie Risikomanagement und Geschäftsbereichen als den wichtigsten Stakeholdern abgestimmt. Die Richtlinie unterliegt der Genehmigung durch den Vorstand der RBI. Um den Inhalt der Richtlinie möglicherweise betroffenen Stakeholdern zugänglich zu machen, ist diese als Positionspapier auf der RBI-Website unter folgendem Link veröffentlicht: Defense Sector. Policy on Gambling Sector (kurz: Glücksspielrichtlinie) Zusätzlich zu den Bestimmungen im Code of Conduct der RBI zielt die Glücksspielrichtlinie darauf ab, die Reputations- und Compliance-Risiken zu minimieren, die von Kunden aus der Wett- und Glücksspielbranche ausgehen. Die RBI ist bestrebt, Dienstleistungen nur für seriöse, transparente Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum und anderen europäischen Ländern mit regulierten Glücksspielmärkten zu erbringen, die unter Aufsicht stehen und den Grundsätzen des verantwortungsvollen Glücksspiels sowie den EWR-weiten Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung folgen. Die Glücksspielrichtlinie gilt für alle Finanzinstitute, bei denen es sich um Tochtergesellschaften der RBI AG handelt, alle Compliance-Beauftragten als Hauptverantwortliche für Finanzsanktionen und sensible Geschäfte, alle Customer-Relationship- Bereiche (z. B. Front-, Mid- und Back-Office), alle Produkt- und Kreditrisikobereiche sowie alle Bereiche, die Geld-und Finanztransaktionen durchführen. Zuständig für die Glücksspielrichtlinie ist Group Compliance (Capital Markets Compliance). Die Richtlinie unterliegt der Genehmigung durch den Vorstand. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 328 Konzernlagebericht Die Glücksspielrichtlinie basiert auf Standards einer guten Unternehmensführung und auf globalen Standards wie dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) sowie auf dem Code of Conduct der RBI und dem österreichischen Glücksspielgesetz. Alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Richtlinie werden regelmäßig mit den wichtigsten Stakeholdern in den Organisationseinheiten, einschließlich Geldwäschebekämpfung, erörtert und analysiert. Um den Inhalt der Glücksspielrichtlinie möglicherweise betroffenen Stakeholdern zugänglich zu machen, veröffentlicht die RBI ihren Standpunkt in Bezug auf den Glücksspielsektor auf ihrer Website unter folgendem Link: Gambling Sector. Business Policy on Tobacco (kurz Tabakrichtlinie) Die Tabakrichtlinie beschränkt Geschäfte mit Tabakherstellern und -händlern. Da Tabakerzeugnisse eine unmittelbare Bedrohung für die Gesundheit sind und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen führen können, berücksichtigt die Tabakrichtlinie auch soziale Aspekte. Mit diesem Ansatz will die RBI negative Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Gemeinschaften vermeiden. Diesbezüglich bezieht sich die Richtlinie auf das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs – das erste rechtsverbindliche globale Abkommen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das den weltweiten Tabakkonsum in den Fokus rückt. Es hat zum Ziel, heutige und künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und den Belastungen durch Tabakrauch zu schützen. Weitere Informationen zu dieser Richtlinie sind in Kapitel E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu finden. Business Policy on Thermal Coal Aufgrund der mit Thermalkohle verbundenen Umweltrisiken hat die RBI eine Richtlinie für den Ausstieg aus Thermalkohle bis 2030 festgelegt. Da die Richtlinie in erster Linie auf Umweltbedenken zurückgeht und früheren Datums ist als andere Sektorrichtlinien, werden soziale Faktoren nicht ausdrücklich behandelt. Durch die Verringerung von Umweltschäden trägt sie ebenfalls den Menschenrechten auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt Rechnung. Weitere Informationen zu dieser Richtlinie finden sich im Kapitel E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Sectoral Strategies for Oil & Gas, Steel, Real Estate & Construction Bisher hatte die RBI drei separate Richtlinien für die Sektoren Öl und Gas, Stahl sowie Immobilien und Bauwesen. Im ersten Quartal 2024 wurden diese zu einem Dokument zusammengefasst. Die Sektorrichtlinien berücksichtigen hauptsächlich Umweltrisiken. Um soziale Aspekte einzubeziehen, enthalten die Richtlinien außerdem Verweise auf den RBI Code of Conduct und die Human Rights Policy der RBI. Durch die Verringerung von Umweltschäden tragen diese Richtlinien den Menschenrechten auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt Rechnung. Zuständig für die konzernweite Sektorrichtlinie ist derzeit die Abteilung Credit Portfolio Management innerhalb des Risikomanagements. Weitere Informationen finden sich im Kapitel E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Prozessrichtlinien Die Richtlinien für die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte, einschließlich der Abhilfemaßnahmen, sind für betroffene Gemeinschaften und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identisch. Weitere Informationen zu diesen Richtlinien finden sich im Kapitel S2-1: Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus gibt es Richtlinien, die auch für soziale Finanzierungen relevant sind: RBI Group ESG Definitions and Greenwashing Prevention Check for Lending and Non-lending Financial Products Um Kund:innen dabei zu unterstützen, ihren CO 2-Fußabdruck zu verringern und ihre Transformation nachhaltig zu gestalten, muss die RBI in der Lage sein, Transaktionen und Projekte nach ESG-Kriterien zu beurteilen und ihre Kund:innen diesbezüglich zu beraten. Zu diesem Zweck hat die RBI bereits im Jahr 2020 eine harmonisierte Definition für nachhaltige Kund:innen und Transaktionen erarbeitet und in Form eines ESG Rulebooks dem gesamten Konzern zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 wurde .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht329 das RBI ESG Rulebook um den Prozess zur Vermeidung von Greenwashing erweitert und als bindende Richtlinie auf Konzernebene eingeführt. Die Grundlage für die Einstufung als nachhaltige Kund:in sind dessen ESG-Merkmale. Zu diesem Zweck hat die RBI ein ESG- Scoring-Konzept für Kund:innen entwickelt. Alle Firmenkunden werden hinsichtlich ihrer positiven und negativen sozialen und Governance-Auswirkungen bewertet, die indirekt aus dem Finanzierungsgeschäft der RBI resultieren. Bei der Klassifizierung von Transaktionen berücksichtigt die RBI die einheitlichen internen Definitionen und, soweit passend, die Bestimmungen der EU-Taxonomie in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Geltungsbereich der EU-Taxonomie-Verordnung kann zu einem späteren Zeitpunkt auf soziale Ziele ausgeweitet werden. Soziale Finanzprodukte sind im ESG Rulebook definiert und umfassen: · Soziale Kredite (jede Art von Kreditinstrument, das ausschließlich zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung oder Refinanzierung neuer und/oder bestehender qualifizierter sozialer Projekte bereitgestellt wird), einschließlich sozialer Schuldscheindarlehen, die im Einklang stehen mit · den Social Loan Principles der Loan Market Association (LMA) und im RBI ESG Rulebook als sozial bezeichnet werden (Weitere Einzelheiten sind dem Anhang des ESG Rulebook zu entnehmen.) und/oder · der EU-Taxonomie-Verordnung: Der Geltungsbereich der EU-Taxonomie-Verordnung kann zu einem späteren Zeitpunkt auf soziale Ziele ausgeweitet werden. · Soziale Anleihen (jede Art von Anleihen, deren Erlöse oder ein gleichwertiger Betrag ausschließlich zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung oder Refinanzierung neuer und/oder bestehender qualifizierter sozialer Projekte verwendet werden), die im Einklang stehen mit den International Capital Market Association (ICMA) - Social Bond Principles oder mit anderen international anerkannten Standards. Die Definitionen solcher Standards dürfen nicht im Widerspruch zu den Zielen/Schwellenwerten der Social Bond Principles der International Capital Market Association und/oder der geltenden Fassung der EU-Taxonomie-Verordnung stehen. Die Freigabe eines Finanzprodukts nach diesen Standards unterliegt der Genehmigung durch RBI Sustainable Finance und kann ein positives Zweitgutachten eines Anbieters von Zweitgutachten erforderlich machen. · Andere soziale Finanzierungsinstrumente, deren Erlösverwendung an bestimmte qualifizierte soziale Projekte gebunden ist. Die Definitionen solcher Finanzierungsinstrumente dürfen nicht im Widerspruch zu den Zielen/ Schwellenwerten der Social Bond Principles der International Capital Market Association und/oder der EU- Taxonomie-Verordnung in ihrer geltenden Fassung stehen. Die Freigabe eines Finanzprodukts nach diesen Standards unterliegt der Genehmigung durch den Bereich Sustainable Finance und kann ein positives Zweitgutachten eines Anbieters von Zweitgutachten erforderlich machen. Die Entwicklung der oben genannten Standards wird überwacht, damit etwaige Änderungen in das ESG Rulebook einfließen können. Darüber hinaus unterliegt das ESG Rulebook einem jährlichen Überprüfungsprozess, um sicherzustellen, dass das Dokument auf dem neuesten Stand ist und mit den Geschäftsanforderungen der RBI übereinstimmt. Indem konzernweit einheitliche Definitionen verwendet werden, die sich an Vorschriften und Marktgrundsätzen orientieren, versucht die RBI sicherzustellen, dass relevante Standards eingehalten werden, und so mögliche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft zu mindern. Der Geltungsbereich der ESG-Definitionen und des Greenwashing-Präventions-Checks der RBI für Finanzprodukte umfasst die ESG-Kennzeichnung von Finanzprodukten in den Kundensegmenten Firmen- und institutionelle Kunden (einschließlich Kreditinstitute, öffentlicher Sektor und Regionalregierungen) der RBI AG sowie deren Tochterunternehmen, einschließlich der Raiffeisen-Leasing GmbH und Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Verantwortlich für die Richtlinie ist der Bereich Group Structured Finance & Investment Banking (Vorstandsbereich CIB Products & Solutions). Die ESG-Definitionen und der Greenwashing-Präventions-Check der RBI für Finanzprodukte basieren auf den Richtlinien der Loan Market Association, den Grundsätzen der ICMA, der EU-Taxonomie-Verordnung, dem Verhaltenskodex für nachhaltige Finanzen des Zertifikateforum Österreich sowie dem ESG-Zielmarktkonzept, das von BSW, BVI und WM Daten Service definiert wurde, sowie und der Marktpraxis in Bezug auf Anti-Greenwashing-Prozesse. Die Entwicklung und Änderung der ESG-Definitionen und des Greenwashing-Präventions-Checks der RBI für Finanzprodukte erfolgen in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Structured Finance & Investment Banking, Institutional Clients, Risk, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Capital Markets Corporates & Retail Sales, Regulatory, Group ESG & Sustainability Management, Legal, Finance Research, Raiffeisen Certificates und Retail Bonds & Equity Trading in der Konzernzentrale, sowie ESG-Expert:innen in den Tochterbanken, bei Raiffeisen-Leasing und der Raiffeisen Bausparkasse. Um diese Richtlinie potenziell betroffenen Stakeholdern zugänglich zu machen, wird sie in der internen Richtlinien-Datenbank veröffentlicht. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 330 Konzernlagebericht Sektorrichtlinien in Bezug auf verwaltete Vermögenswerte Policy für kontroverse Waffen Diese Richtlinie betrifft sicherheitsrelevante Auswirkungen auf die Menschenrechte in betroffenen Gemeinschaften. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. als größter und wichtigster Asset Manager der RBI schließt Investments in Unternehmen aus, die aktiv an der Produktion von umstrittenen Waffen beteiligt sind. Gemäß § 30 Investmentfondsgesetz (InvFG) ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Investments im Interesse des Fonds und der Integrität des Marktes besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Investments des Fonds werden durch das System laufend überwacht, um die Einhaltung der Fondsbestimmungen zu gewährleisten. Negativkriterien im Sinne dieser Richtlinie werden im jeweiligen Fondsprospekt beschrieben und im Rahmen des internen Limitsystems täglich überprüft. Als umstrittene Waffen gelten insbesondere: Streumunition, chemische oder biologische Waffen, Atomwaffen und Uranmunition, Landminen und Phosphormunition. Im Zusammenhang mit Waffen bezieht sich der Begriff Dual Use auf Produkte, die in Waffensystemen oder militärischen Gütern verwendet werden, aber ursprünglich nicht für militärische Zwecke entwickelt wurden. Dazu gehören zum Beispiel Hubschraubermotoren, allgemeine Software oder mechanische Komponenten für Lastwagen. Das Dual-Use-Konzept wird nicht auf das spezielle Thema der umstrittenen Waffen angewandt. Alle von der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verwalteten Publikumsfonds und Portfolios sind von dieser Richtlinie betroffen. Bei der Auswahl von Investmentfonds, die von anderen Vermögensverwaltungsgesellschaften verwaltet werden, wird so weit wie möglich auf die Einhaltung dieser Richtlinie geachtet. Bei den von der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verwalteten Spezialfonds wird ebenfalls so weit wie möglich die Einhaltung der Regeln unter Berücksichtigung der Vereinbarungen, die mit dem Anleger getroffen wurden, sichergestellt. Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. angenommen. Die spezifischen Definitionen von umstrittenen Waffen sind in internationalen Konventionen festgelegt. Dazu gehören das Übereinkommen über Streumunition (2008), das Übereinkommen über Antipersonenminen (1997), der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968) sowie das Übereinkommen über biologische Waffen (1972) und das Chemiewaffenübereinkommen (1993). Die Vereinten Nationen haben beschlossen, bestimmte Waffensysteme, die als unmenschlich gelten, zu verbieten. Das damit verbundene selbst auferlegte Verbot oder die Vereinbarung, bestimmte Waffen oder Munition im Krieg nicht einzusetzen, beruht auf dem gesellschaftlich motivierten Ziel, menschliches Leid zu begrenzen, sowie auf der Angst vor einer gegenseitigen totalen Zerstörung, etwa wenn Atomwaffen eingesetzt werden. Die Richtlinie Kontroverse Waffen ist auf der Website der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verfügbar. Policy für Nahrungsmittelspekulation Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. schließt Investments aus, die Nahrungsmittelspekulationen ermöglichen oder unterstützen. Gemäß § 30 InvFG ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Investments im Interesse des Fonds und der Integrität des Marktes besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Investments des Fonds werden durch das System laufend überwacht, um die Einhaltung der Fondsbestimmungen zu gewährleisten. Negativkriterien im Sinne dieser Richtlinie werden im jeweiligen Fondsprospekt beschrieben und im Rahmen des internen Limitsystems täglich überprüft. Der Ausschluss gilt insbesondere für derivative Finanzinstrumente mit Basiswerten aus dem Agrarsektor. Die wichtigsten Arten von ausgeschlossenen Derivaten betreffen Getreide, Fleisch und sogenannte Soft Commodities, d. h. börsengehandelte Grundnahrungsmittel wie Mais, Sojabohnen, Zucker, Kakao und Kaffee. Diese Richtlinie gilt für die gesamte Palette an Investmentfonds der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Bei der Verwaltung von Spezialfonds werden etwaige Vereinbarungen mit den betreffenden Anleger:innen berücksichtigt. Bei einer ausgelagerten Fondsverwaltung kann von dieser Richtlinie abgewichen werden. In Einzelfällen bietet die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. auch eine individuelle Vermögensverwaltung für institutionelle Kunden an. In diesem Fall werden die Vereinbarungen mit dem Anleger berücksichtigt. Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. angenommen. Die Analyse der Märkte und der Preisbildung für Nahrungsmittel respektive deren Ausgangsstoffe ergibt aus wissenschaftlicher Sicht kein klares Bild. Spekulationen an den Terminmärkten sind nie eindimensional. Unter der Annahme einer Auswirkung von Spekulationen an den Terminmärkten auf die Spotmärkte - und nur dann wären die Preise für den täglichen Einkauf von Nahrungsmitteln betroffen - müsste dies je nach Marktlage einmal zu höheren und einmal zu niedrigeren Preisen führen. Diese Erkenntnis ist jedoch angesichts des hohen Anteils der täglichen Ausgaben für Lebensmittel in ärmeren Bevölkerungsschichten .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht331 weltweit von geringer Bedeutung. Preisüberhitzungen können kurzzeitig vereinzelt zu Problemen in der Finanzierung der Lebensmittel führen. Im Zusammenhang mit dieser Unsicherheit ist Nahrungsmittelspekulation aus Nachhaltigkeitssicht aufgrund der hohen Bedeutung für die Lebensgrundlage vieler Menschen im Zweifelsfall abzulehnen. Die Richtlinie zu Nahrungsmittelspekulation ist auf der Website der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verfügbar. S3-2: Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf die Auswirkungen Im Falle eines niedrigen (d. h. schlechten) Sozial- oder Governance-Scores des Kunden (siehe Kapitel Corporate Rating Manual und Counterparty Credit Policy) bezieht die RBI Stellvertreter:innen des Kunden ein, um zusätzliche Informationen über die Situation betroffener Gemeinschaften einzuholen und Gegenmaßnahmen einzufordern (siehe Kapitel S3-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen). S3-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Eine Beschreibung der Verfahren findet sich im Kapitel S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können. Whistleblowing-Kanäle Eine Beschreibung der Whistleblowing-Kanäle findet sich im Kapitel Whistleblowing. S3-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Soziale Finanzierungen Die RBI hat es sich zum Ziel gesetzt, Finanzprodukte und -dienstleistungen anzubieten, die ihre Kund:innen beim Übergang in eine nachhaltige Zukunft unterstützen und damit einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten (siehe Kapitel Strategie der RBI). Soziale Finanzierungen für Firmen- und institutionelle Kunden Insgesamt betrug der von Firmen- und institutionellen Kunden ausgenützte Kreditrahmen mit positiver Auswirkung auf Gesellschaft und Soziales im Jahr 2024 per 31. Dezember rund € 1,4 Milliarden. Aufschlüsselung der sozialen Finanzierungen anhand von Kategorien: Finanzierungen mit positiver Auswirkung auf Gesellschaft und Soziales – Firmen- und institutionelle Kunden in € Millionen 31.12.2024 Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen 642 Aus- und Weiterbildung 204 Schaffung von Arbeitsplätzen 575 Zwischensumme (Ausgenützter Rahmen) 1.421 Nicht ausgenützter Rahmen 277 Finanzierungen mit positivem Impact auf Gesellschaft und Soziales 1.698 Ein wesentlicher Aspekt der Definition der sozialen Kategorie liegt im Vorhandensein einer schutzbedürftigen Zielgruppe. Nachstehend werden Finanzierungen mit positiver Auswirkung auf Gesellschaft und Soziales im Einzelnen aufgeführt. Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen Das von Firmen- und institutionellen Kunden ausgenützte Volumen der Finanzierungen der RBI in dieser Kategorie betrug per 31. Dezember 2024 € 642 Millionen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 332 Konzernlagebericht Bei der RBI AG sind hauptsächlich folgende Bereiche in Rahmen von Finanzierungen enthalten: Gesundheit und Gesundheitsvorsorge (Kliniken, Pflegeeinrichtungen usw.), Regionalentwicklung und Infrastruktur (z. B. Schulbusse, Straßenbau und -sanierung) sowie Trinkwasserversorgung. Bei den Tochterbanken in CEE sind hauptsächlich folgende Bereiche enthalten: Gesundheit und Gesundheitsvorsorge (Kliniken, Pflegeeinrichtungen usw.), Regionalentwicklung und Infrastruktur (Straßenbau und -sanierung, Brückensanierung, Bereitstellung eines High-Speed-Internetzugangs im ländlichen Raum usw.). Aus- und Weiterbildung Das von Firmen- und institutionellen Kunden ausgenützte Volumen der Finanzierungen der RBI für Aus- und Weiterbildung betrug im Jahr 2024 per 31. Dezember € 204 Millionen. Schaffung von Arbeitsplätzen Das ausgenützte Volumen der Finanzierungen der RBI in dieser Kategorie betrug im Jahr 2024 per 31. Dezember € 575 Millionen. Da es sich um eine laufende Maßnahme handelt, gibt es keinen festgelegten Zeithorizont für den Abschluss dieser Maßnahme. Soziale Finanzierungen für Klein- und Mittelbetriebe Seit 2021 hat die RBI ihr ESG-Rahmenwerk schrittweise weiterentwickelt und dazu die Verwendung von Erlösen für grüne und soziale Vermögenswerte definiert. Diese Vorarbeiten ermöglichten es, sozial verantwortliche Finanzprodukte anzubieten und soziale Impact-Ziele in die Kreditvergabestrategien der RBI einzubinden. Gleichzeitig wurde die ESG-Strategie für Retail- Kund:innen verfeinert, um sicherzustellen, dass die Angebote der RBI nicht nur den finanziellen Bedürfnissen von Klein- und Mittelbetrieben entsprechen, sondern auch eine positive soziale Auswirkung haben. Im Rahmen der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie liegt der Schwerpunkt darauf, soziale Kredite bereitzustellen, um Arbeitsplätze in Unternehmen, die in weniger entwickelten Regionen angesiedelt sind oder mehrheitlich von Frauen geführt werden, zu schaffen und zu erhalten. Im Jahr 2024 betrug das gesamte Neukreditvolumen in der Kategorie soziale Finanzierungen für Klein- und Mittelbetriebe rund € 763 Millionen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, gibt es keinen festgelegten Zeithorizont für den Abschluss dieser Maßnahme. Compliance-Prozesse zur Sorgfaltsprüfung von Menschenrechten Länder- und branchenspezifischer Menschenrechts-Score Für Einzelheiten siehe Kapitel S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze. Sorgfaltsprüfung in Bezug auf ein hohes menschrenrechtliches Risiko Für Einzelheiten siehe Kapitel S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Sorgfaltsprüfung mit hohem menschenrechtlichen Risiko bei Bergbauunternehmen und Mineralienhändlern Für weitere Einzelheiten siehe Kapitel S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Ausschlussrichtlinien Zwei Sektoren, die in besonderem Maße mit Menschenrechtsfragen konfrontiert sind, sind der Rüstungs- und der Glücksspielsektor. Aufgrund restriktiver Richtlinien ist das Menschenrechts-Risiko für die RBI in diesen Bereichen jedoch gering. Rüstungssektor Es wird laufend überprüft, ob und in welchem Umfang die Kunden mit dem Rüstungsgeschäft verbunden sind und ob sie die Bestimmungen der Rüstungsrichtlinie einhalten. Um die effektive Umsetzung der Rüstungsrichtlinie sicherzustellen und allen relevanten Interessengruppen eine wirksame Anwendung zu ermöglichen, wurde im dritten Quartal 2024 eine umfassende Schulung zu sensiblen Geschäftsbereichen (einschließlich Rüstungssektor) durchgeführt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht333 Glücksspielsektor Es wird laufend überprüft, ob und in welchem Umfang die Kunden mit dem Glücksspielgeschäft verbunden sind und ob sie die Bestimmungen der Richtlinie für den Glücksspielsektor einhalten. Um die wirksame Umsetzung der Richtlinie für den Glücksspielsektor zu gewährleisten und alle relevanten Akteure in die Lage zu versetzen, sie effizienter anzuwenden, wurde im dritten Quartal 2024 eine umfassende Schulung zu sensiblen Geschäftsbereichen (einschließlich des Glücksspielsektors) eingeführt. Maßnahmen in Bezug auf verwaltete Vermögenswerte Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. ist sich ihrer treuhänderischen Verantwortung gegenüber ihren Kund:innen bewusst. In diesem Rahmen arbeitet sie aktiv mit Unternehmen zusammen, um die Interessen ihrer Kund:innen bestmöglich zu wahren. Dieses Engagement dient verschiedenen Zwecken: einerseits der genaueren Beurteilung der Finanzlage und Entwicklung eines Unternehmens, um sozusagen einen Blick hinter die Kulissen zu ermöglichen. Andererseits hilft ein Engagement zu ESG-Themen in Verbindung mit einem proaktiven Ansatz Unternehmen, ihre soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit zu verbessern. Für Unternehmen und deren Eigentümer:innen bringen solche Verbesserungen nachhaltige Vorteile, die sich langfristig in besseren Betriebsergebnissen niederschlagen. Beim Dialog mit Unternehmen unterscheidet die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. zwischen proaktivem und reaktivem Engagement. Ein proaktiver, konstruktiver Dialog mit Unternehmen dient dazu, potenzielle finanzielle und nichtfinanzielle Chancen und Risiken zu identifizieren. Über einen reaktiven Dialog gezielt aktuelle Ereignisse etwa im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Kontroversen anzusprechen, ermöglicht eine genaue Einschätzung des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Umfelds und potenzieller Risiken. Dabei orientiert sich die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. an internen Richtlinien, die auf transparenter und nachhaltiger Corporate Governance beruhen und wesentliche Themen umfassen, die regelmäßig in den Hauptversammlungen behandelt werden. ESG-Scoring-Modell für Firmenkunden Die detaillierte Beschreibung für das ESG-Scoring-Modell für Firmenkunden betreffend Governance-Risiken der Kunden ist im diesbezüglichen Unterkapitel ESG-Scoring-Modell für Firmenkunden des Hauptkapitels S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen beschrieben. Sonstige Angaben Nähere Informationen dazu, welche Maßnahmen die RBI ergreift, um zu vermeiden, dass sie durch ihre eigenen Praktiken wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette hat oder dazu beiträgt, finden sich im Kapitel G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten. Im Jahr 2024 gab es keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten im Hinblick auf betroffene Gemeinschaften in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Alle im Subkapitel Sonstige Angaben in S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen angegebenen Informationen zu den Mitteln, die das Management den wesentlichen Auswirkungen zuweist, gelten auch für die betroffenen Gemeinschaften. Des weiteren wird das Management der sozialen Finanzierungen in den Bereichen Sustainable Finance sowie Retailkund:innen abgewickelt (siehe dazu das Subkapitel Sustainable Finance im Kapitel GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane). S3-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Alle im Kapital S2-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen genannten Ziele sind auch Ziele für betroffene Gemeinschaften. Die Ziele für das wesentliche Thema betroffene Gemeinschaften werden in der RBI im Rahmen der unternehmensinternen Planungsprozesse festgelegt (siehe auch Strategie der RBI). Es wurden dabei keine Vertreter:innen der betroffenen Gemeinschaften miteinbezogen. Soziale Finanzierungen für Klein- und Mittelbetriebe Soziale Finanzierungen für Klein- und Mittelbetriebe sind eine wesentliche Geschäftsmöglichkeit und daher Bestandteil der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 334 Konzernlagebericht Im Rahmen der Portfoliosteuerung hat sich die RBI für 2025 das Ziel gesetzt, dass zehn Prozent des Neukreditvolumens im Retail-Segment aus ESG-relevanten Krediten, einschließlich sozialer und grüner Kredite, stammen. Dies ist Teil der jährlichen Ziele für das Gesamtkreditvolumen des Vorstands des Retail-Bereichs in der Konzernzentrale. Im Jahr 2024 entfiel der Großteil des Neugeschäftsvolumens auf die Kategorie soziale Kredite für Klein- und Mittelbetriebe. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Anteil des ESG-Neugeschäfts (grün und sozial) mit Hypothekendarlehen und unbesicherten Zweckdarlehen (für Klein- und Mittelbetriebe und Privatpersonen) 11,5 Prozent der gesamten Retailkredite. Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ESRS 2 SBM-3: Beschreibung der Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen Die RBI betreut rund 16,8 Millionen Privatkund:innen und Private-Banking-Kund:innen, denen sie ein breites Produktspektrum anbietet (z. B. Kontopakete, Zahlungsverkehr, Konsumentenfinanzierung, KFZ-Leasing, Hypothekarkredite und Anlageprodukte). In Österreich bietet die RBI Anlageberatung und Vermögensverwaltung für Privatkund:innen über ihre Tochtergesellschaft Kathrein Privatbank AG, Wohnbaukredite über die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. und Kreditkarten über das Raiffeisen CardService der RBI AG an. Der Vertrieb der Produkte der Raiffeisen Kapitalanlage Gesellschaft m.b.H. erfolgt in Österreich nicht über die RBI, sondern über die Vertriebsorganisation der Raiffeisen Bankengruppe. Mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen meint die RBI Privatpersonen, die die Produkte und Dienstleistungen der RBI für den persönlichen Gebrauch, entweder für sich selbst oder für andere, und nicht für berufliche Zwecke nutzen, einschließlich Privatpersonen, die potenzielle Kund:innen der RBI werden. Die RBI sieht Verbraucher:innen und Endnutzer:innen im Sinne der EFRAG-Definition als identisch an, da es sich bei den Privatkund:innen der RBI typischerweise um Verbraucher:innen handelt, welche die Produkte oder Dienstleistungen der RBI nutzen oder zu nutzen beabsichtigen. Die RBI hat Kund:innen jeden Alters und aus allen gesellschaftlichen Schichten. Im Bezug auf Anlageprodukte werden Kund:innen, die von der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H nicht als professionelle Kund:innen gemäß der Definition in der WAG-Verpflichtungsrichtlinie eingestuft werden, als Privatkund:innen betrachtet. Dies gilt auch für Unternehmen, bei denen nicht festgestellt werden kann, ob die relevanten Größenkriterien erfüllt sind oder nicht (als professionelle Kund:innen gelten große Unternehmen, die auf Unternehmensebene mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme in der Höhe von mindestens € 20 Millionen, einen Nettoumsatz in der Höhe von mindestens € 40 Millionen, Eigenmittel in der Höhe von mindestens € 2 Millionen). Arten von Verbraucher:innen: · Bestehende Kund:innen (Privatpersonen) der RBI · Potenzielle Kund:innen (Privatpersonen) der RBI · Alle anderen Privatpersonen, die nicht unter die beiden oben genannten Punkte fallen, aber Ziel der Marketing- und Kommunikationsaktivitäten der RBI sind · Zu den genannten Personengruppen gehören benachteiligte Privatpersonen wie Menschen mit Behinderungen, Frauen, ältere Menschen, Verbraucher:innen aus bestimmten geografischen Gebieten oder Standorten (ländlich, städtisch), Migrant:innen und Flüchtlinge. Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EU Accessibility Act) wird ein Meilenstein für die weitere Verbesserung der Inklusion und des Zugangs zu (hochwertigen) Informationen für alle Verbraucher:innen sein. Diese 2019 in Kraft getretene EU- Richtlinie, die bis Juni 2025 in nationales Recht umzusetzen ist, verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Computer, Telefone, Bankdienstleistungen, E-Books und E-Commerce. Der EU Accessibility Act soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen haben und somit ihre gesellschaftliche Teilhabe und Lebensqualität verbessert wird. Zu den Endnutzer:innen, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketingstrategien sind, gehören weiters schutzbedürftige Personen wie Minderjährige, die finanzielle Angelegenheiten und ihre Rechte möglicherweise nicht umfänglich verstehen, sowie ältere Kund:innen, die mit der Digitalisierung von Bankdienstleistungen und den damit verbundenen notwendigen Datenschutzanforderungen möglicherweise nur schwer Schritt halten können. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht335 ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Informationsbezogene Auswirkungen Auswirkungen auf die Privatsphäre, Cybersicherheit und Resilienz Um den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und Systemen zu gewährleisten, legt der Vorstand der RBI eine Strategie fest und genehmigt ein Rahmenwerk mit Richtlinien und Standards. Die Umsetzung dieser Vorgaben innerhalb der RBI wird gesteuert und überwacht. Sowohl die Strategie als auch das Rahmenwerk und die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Erreichen der Informations- und Systemsicherheit werden regelmäßig überprüft. Damit wird aktuellen Bedrohungslagen, technischen Entwicklungen und externen Anforderungen Rechnung getragen und können Risiken, die sowohl das Unternehmen als auch dessen Kund:innen und Endnutzer:innen betreffen, gesteuert und minimiert werden. Eine positive oder negative Wahrnehmung von Kund:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Informationssicherheit, operationale Resilienz und Datenschutz kann sich auf das Vertrauen in den Finanzsektor und in digitale Dienstleistungen insgesamt auswirken. Darüber hinaus sind die RBI AG und mehrere Tochterbanken in ihren jeweiligen Ländern Teil der kritischen Infrastruktur und daher unerlässlich für das Funktionieren des Finanzmarkts auf lokaler oder internationaler Ebene sowie für das Erfüllen grundlegender finanzieller Bedürfnisse von Kund:innen. Aus Sicherheitsvorfällen oder Schwachstellen im Informationssicherheitsmanagementsystem könnten sich die folgenden negativen Auswirkungen auf Einzelpersonen, Gruppen von Einzelpersonen oder die Gesellschaft ergeben: · Reputationsschäden könnten einen Vertrauensverlust in Finanzdienstleistungen oder digitale Produkte zur Folge haben. · Unbefugter Zugang zu vertraulichen Informationen und Missbrauch solcher Informationen könnte zu Betrug und finanziellen Verlusten führen. · Vorfälle oder die Nichtverfügbarkeit von Systemen und Dienstleistungen könnten rechtliche Konsequenzen oder Geldbußen/Strafen nach sich ziehen. · Die Nichtverfügbarkeit von Systemen und Daten könnte dazu führen, dass Kund:innen die Dienstleistungen der RBI nicht nutzen können. · Einige Tochtergesellschaften der RBI werden in ihren jeweiligen Ländern als Betreiber wesentlicher Dienstleistungen (kritische Infrastruktur) eingestuft und sind daher für das Funktionieren des Finanzmarkts sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene unerlässlich. Ein solides Informationssicherheitsmanagementsystem schafft Vertrauen in die Finanzinstitute, in einen gut funktionierenden Finanzmarkt und in die von der Bank angebotenen digitalen Dienstleistungen. Sichere, resiliente und zuverlässige Geschäftsprozesse und damit verbundene Systeme verringern die Wahrscheinlichkeit und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen, sodass den Kund:innen Finanzdienstleistungen auch unter widrigen Umständen zuverlässig bereitgestellt werden können. Finanzinstitute sind aufgrund des von ihnen verwalteten Finanzvermögens und der sensiblen Kundendaten attraktive Ziele für Cyberangriffe. Angriffsversuche kommen in einer großen, internationalen Bankengruppe häufig vor (Zeithorizont: kurzfristig). Dank der in der RBI umgesetzten Maßnahmen hat kaum einer dieser Vorfälle negative Auswirkungen auf Kund:innen. Eine sichere, resiliente und zuverlässige Organisation wirkt sich sowohl unmittelbar als auch langfristig positiv auf Kund:innen, Gruppen von Einzelpersonen und die Gesellschaft aus (Zeithorizont: kurz- bis langfristig). Sowohl die Geschäftsaktivitäten als auch die Geschäftsbeziehungen (mit Lieferanten, Auftragnehmer:innen, Geschäftspartner:innen usw.) wirken sich auf die Informationssicherheitsrisiken aus – mit potenziellen Auswirkungen auf Kund:innen. Daher ist die RBI bestrebt, Informationssicherheitsrisiken zu steuern und negative Auswirkungen durch Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren. Das Ziel, Kund:innen sichere, resiliente und zuverlässige Dienstleistungen zu bieten und einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten, gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Aufbau und die Pflege von Kundenbeziehungen der RBI. Es wurden keine spezifischen Auswirkungen in Bezug auf Informationssicherheit und Cybersicherheit für bestimmte Gruppen ermittelt. Für alle angebotenen Finanzdienstleistungen gilt ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau, das den Schutz von Informationen gewährleistet. Sicherheitsvorfälle können nicht vollständig verhindert werden, weshalb das regelmäßige Testen der Prozesse im Umgang mit Vorfällen einen Teil der Sicherheitsstrategie der RBI darstellt. Neben Prozessen werden auch die Systeme der RBI im Rahmen von · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 336 Konzernlagebericht Penetrationstests und simulierten Angriffen, bekannt als Red-Teaming, getestet. Der Großteil der Angriffsversuche auf die RBI (z. B. Phishing-Mails oder Distributed Denial of Service (DDoS-) Angriffe), werden durch die von der RBI implementierten Sicherheitsmaßnahmen verhindert. Im Geschäftsjahr 2024 war ein deutlicher Anstieg von DDoS-Angriffen (auch auf andere Finanzinstitute) zu verzeichnen, mit dem Ziel, Systeme zu überlasten. Zusätzlich kam es bei Lieferanten und Dienstleistern zu Sicherheitsvorfällen, welche an uns gemeldet wurden, jedoch ohne materielle Schäden. In einem spezifischen Fall kam es bei einem Dienstleister eines Tochterunternehmens zu einem unberechtigten Zugriff auf interne Systeme des Dienstleisters. Die unmittelbar durchgeführte Analyse ergab, dass keine Daten des RBI-Tochterunternehmens betroffen waren und kein unberechtigter Zugriff auf diese stattfand. Alle Vorfälle wurden gemäß den definierten Vorfallsbehandlungsprozessen analysiert, bearbeitet und abgeschlossen. Zur Stärkung der Maßnahmen und zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle passt die RBI ihre Maßnahmen im Rahmen der Lessons Learned an. Darüber hinaus analysiert die RBI kontinuierlich die Bedrohungslandschaft und passt Sicherheitsstrategien proaktiv an, um die RBI bestmöglich vor möglichen Cyberangriffen zu schützen. Die Sicherheitsvorfälle im Jahr 2024 führten zu keinem signifikanten Schaden für die RBI oder deren Kund:innen. Von der RBI wird eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Kundendaten zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen bilden mehrere Verteidigungsebenen, um potenzielle Bedrohungen abzuwehren, Schwachstellen zu minimieren und die Auswirkungen im Fall eines Angriffs zu begrenzen. Der Sicherheitsaspekt wird von Anfang an in Initiativen und Produktentwicklungen einbezogen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und damit der Schutz von Systemen und Produkten wird kontinuierlich auf verschiedene Weise überprüft. Auch die konzernweiten Sicherheitsanforderungen werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. Daraus resultiert ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Bezug auf die Informationssicherheit, der sich positiv auf die Sicherheit der Kundendaten (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität) und der Produkte auswirkt, die Kund:innen angeboten werden. Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu (hochwertigen) Informationen Der Zugang zu (hochwertigen) Informationen wird als das Recht beschrieben, über die Qualität, die Menge, die Wirksamkeit, die Reinheit, den Standard und den Preis von Waren informiert zu werden. Dies ist für den Schutz von Verbraucher:innen vor unlauteren Handelspraktiken entscheidend. Erwähnenswert ist ferner der Umbau von Filialen, um sicherzustellen, dass die meisten Filialen der RBI für Menschen mit körperlichen Behinderungen zugänglich sind. Ziel der RBI ist es, eine digitale Bank mit menschlicher Note zu schaffen, die sich durch die Fähigkeit auszeichnet, alle Kundenerlebnisse persönlich, relevant und lohnend zu machen. In allen Tochterbanken sollen Kund:innen die Möglichkeit erhalten, ihre Finanzen zu verwalten und ihre finanziellen Bedürfnisse überall und jederzeit zu erfüllen. Die Kund:innen werden bei der Umstellung auf digitale Selbstbedienungslösungen über alle Kanäle (in Filialen, Callcentern oder über die App) unterstützt und geschult. Die RBI fördert aktiv das Verständnis für Finanzprodukte und -dienstleistungen und vermittelt im Rahmen ihrer täglichen Beratungsfunktion Bankfachwissen. Mit dem Thema Financial Literacy, also dem kompetenten Umgang mit Geld und finanziellen Angelegenheiten, ist sie eng verbunden. Um hochwertige Informationen zu gewährleisten, müssen ausreichende Schulungsmöglichkeiten für die Vertriebsmitarbeiter:innen geschaffen werden, damit sie das notwendige Wissen erwerben und verantwortungsvoll weitergeben können. Weiters vermitteln RBI-Mitarbeiter:innen auch im Rahmen von Corporate-Volunteering-Programmen Finanzbildung. Unzureichender Zugang zu und/oder schlechte Qualität von Informationen können zu Vertrauensverlust, finanziellem Schaden für Kund:innen, mangelhafter Kompetenz und Risikobewertung auf dem Kapitalmarkt, falschen Anlageentscheidungen und einem falschen Verständnis von Fremdwährungsrisiken führen. Dies kann finanzielle Belastungen für Kund:innen und/oder eine potenzielle Überschuldung zur Folge haben. Demgegenüber verbessern hochwertige Informationen die Vergleichbarkeit von Produkten und Dienstleistungen sowie die Aufklärung der Kund:innen. Sie erleichtern die Entscheidungsfindung und verringern Unsicherheit und Beschwerden. Gut informierte Kund:innen sind die Grundlage für nachhaltige Geschäftsbeziehungen und ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft. Trotz zahlreicher Angebote ist es herausfordernd, das Interesse für Finanzbildung zu verbreitern. Die RBI versucht daher, mit verschiedenen Initiativen unterschiedliche Altersgruppen anzusprechen und Mitarbeiter:innen in Corporate- Volunteering-Programme einzubinden, um Schüler:innen und Studierende bis hin zur breiten Öffentlichkeit zu erreichen. Mit großem Einsatz wird in zahlreichen Projekten und über verschiedene Kanäle inklusive Gamifizierung und Apps versucht, das Alltagsleben des Einzelnen durch Finanzbildung zu verbessern bzw. den Grundstein für einen zukünftigen verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu legen. Die Förderung von finanzieller Inklusion und Finanzkompetenz ist ein wesentlicher Bestandteil der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI. Die RBI kann durch ihre öffentliche Kommunikation, Marketingmaßnahmen, PR und andere veröffentlichte Informationen bereits vor dem Bestehen einer Geschäftsbeziehung Einfluss auf potenzielle Kunden:innen nehmen. Da sich die RBI der möglichen Auswirkungen ihrer Kommunikation bewusst ist, hat sie beschlossen, sich freiwillig an den von der Internationalen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht337 Handelskammer herausgegebenen Advertising and Marketing Communications Code zu halten, um etwaige negative Auswirkungen zu vermeiden. Insbesondere auf der Veranlagungsseite bildet eine hohe Transparenz, wie z. B. eine genaue und vollständige Produktkennzeichnung einschließlich Kostenaufschlüsselung, die Grundlage, damit Kund:innen Anlageentscheidungen treffen können. Auf der Kreditseite sind die Finanzbildung von Kund:innen, die bessere Vergleichbarkeit von Produkten und Dienstleistungen sowie eine umfassende Aufklärung über die möglichen Risiken von Produkten oder Dienstleistungen eine Voraussetzung dafür, eine Kreditentscheidung zu treffen. Die oben beschriebenen kurz- und mittelfristigen negativen sowie positiven Auswirkungen ergeben sich aus dem Geschäftsmodell der RBI. Sie sind Teil des Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfts, einschließlich der Vermögensverwaltung, und können sich erheblich auf das Leben von Verbraucher:innen auswirken. Die RBI hat in allen Ländern, in denen sie tätig ist, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft, indem sie Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen für Kinder über verschiedene Ansätze durchführt, wie z. B. mit dem Minecraft-Spiel My Finance Quests, mit hochwertigem Lehrmaterial in Form von World Phenomena Money oder der Online-Bildungsplattform Zlatka.in. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel S4-4 Zugang zu hochwertigen Informationen. Es gibt schutzbedürftige Gruppen die besondere Aufmerksamkeit benötigen. Für diese ist der Zugang zu (hochwertigen) Informationen ebenfalls zentral, um die Folgen finanzieller Entscheidungen zu verstehen. Das bedeutet, dass in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben die Materialien für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen angepasst werden müssen. Zum Beispiel werden die Websites der RBI durch Anpassungen teilweise schon jetzt so gestaltet, dass sie von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden können. Auswirkungen im Zusammenhang mit sozialer Inklusion Die RBI betrachtet die Nachhaltigkeitsthemen Nichtdiskriminierung und Zugang zu Produkten und Dienstleistungen als Teil der finanziellen Inklusion. Dazu gehört nicht nur der Zugang zu nützlichen und erschwinglichen Finanzdienstleistungen und - produkten, sondern auch die tatsächliche Nutzung der verschiedenen Dienstleistungen und Produkte. Vor diesem Hintergrund ist Finanzkompetenz eine wichtige Voraussetzung für einen sicheren Umgang mit Geld, für zielorientiertes Sparen und Investitionen in das eigene finanzielle Wohlergehen. Bezüglich verantwortungsvoller Vermarktungspraktiken ist die RBI bestrebt, die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen in einer Weise zu vermeiden, die einen falschen oder irreführenden Eindruck vermittelt. Auswirkungen im Zusammenhang mit Nichtdiskriminierung und dem Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Die RBI behandelt alle ihre Kund:innen respektvoll und berücksichtigt, dass es benachteiligte Gruppen gibt, die der besonderen Aufmerksamkeit der RBI bedürfen. Weiters hat sich die RBI als Unterzeichnerin der UN Principles for Responsible Banking zu sechs Grundsätzen verpflichtet. Der dritte Grundsatz betrifft Kund:innen und Verbraucher:innen und lautet: Die RBI wird mit ihren Kund:innen und Verbraucher:innen verantwortlich zusammenarbeiten, um zu nachhaltigen Praktiken zu ermutigen und ökonomische Aktivitäten zu ermöglichen, die gemeinsamen Wohlstand für gegenwärtige und zukünftige Generationen schaffen. Mit ihrer fairen und nicht-diskriminierenden Kreditvergabepraxis strebt die RBI danach, den oben genannten Grundsätzen gerecht zu werden. Durch ein nicht-diskriminierendes Verhalten kann die RBI positive finanzielle Auswirkungen für vulnerable Gruppen erzielen. Generell erleichtert die Digitalisierung den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erheblich. Die finanzielle Inklusion wirkt sich unmittelbar positiv auf benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, geringem Einkommen oder in finanzieller Notlage aus, da sie ihre Chancen verbessert. Die RBI ist daher bestrebt, Zugangsbarrieren zu ihren Produkten und Dienstleistungen zu beseitigen. Um etwaige negative finanzielle Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie z. B. der barrierefreie Zugang zu Filialen oder die Anpassung der Website für Menschen mit Sehbehinderungen. Darüber hinaus wirkt die RBI positiv auf sozial schwache Gruppen, indem sie ihnen Sonderkonditionen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen einräumt. Dadurch können wichtige Barrieren für Kund:innen wie Studierende oder Rentner:innen beseitigt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Weltbevölkerung rasant altert und in vielen Regionen der Welt 2050 mindestens ein Viertel der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein wird, wird die finanzielle Inklusion älterer Menschen/Rentner:innen weiter an Bedeutung gewinnen. Die RBI ist sich bewusst, dass angesichts des Übergangs zur digitalen/mobilen Selbstbedienung ein Bedarf an persönlicher Unterstützung und Aufklärung besteht. Weiters soll der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit sicherstellen, dass künftig mehr Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Fehlender Zugang zum Finanzsystem kann zu geringeren Chancen führen und finanzielle Nachteile bis hin zu sozialer Ausgrenzung zur Folge haben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 338 Konzernlagebericht Privatpersonen, die von Diskriminierung betroffen sein könnten, werden als schutzbedürftig eingestuft. Eine Beschreibung der Personen, die dazu gezählt werden, findet sich im Kapitel ESRS 2 SBM-3: Beschreibung der Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen. Durch die Zurverfügungstellung einer verlässlichen und sicheren Infrastruktur trägt die RBI zu einem stabilen und integren Finanzsystem sowie zum Schutz der digitalen Wirtschaft vor Bedrohungen bei und stärkt das Vertrauen ihrer Kund:innen. Die RBI nutzt ihre Technologie- und Finanzexpertise, um Innovationen zu entwickeln und ihren Kund:innen in Österreich und in der gesamten CEE-Region außergewöhnliche digitale Erlebnisse zu bieten. Auswirkungen in Bezug auf verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken Um sicherzustellen, dass die RBI Produkte oder Dienstleistungen nicht in einer Weise vermarktet, die einen falschen oder irreführenden Eindruck vermittelt oder in irgendeiner Weise irreführend, betrügerisch oder täuschend ist, muss sie eine transparente Darstellung von Produkten und Dienstleistungen, Ehrlichkeit im Marketing sowie die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen, wie der DSGVO (im Zusammenhang mit E-Mail-Marketing), und freiwilliger Richtlinien, wie dem ICC Advertising and Marketing Communications Code (ICC-Kodex), gewährleisten. In bestimmten Bereichen gelten zusätzliche rechtliche Anforderungen. So sind beispielsweise Bausparkassen in ihrer Geschäftstätigkeit durch das Bausparkassengesetz/die Bausparkassenverordnung beschränkt und unterliegen den Mindeststandards der Finanzmarktaufsicht bei der Bereitstellung von Informationen und Werbung für Bausparer. Eine verantwortliche Vermarktung ermöglicht solide und verantwortungsvolle Kaufentscheidungen und hat eine höhere Kundenzufriedenheit sowie einen Rückgang von Beschwerden zur Folge. Eine korrekte Produktbeschreibung ermöglicht eine umfassende Transparenz bezüglich der Bedingungen, einschließlich Preise und Kosten, und hilft Kund:innen, gut informierte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus ist eine verantwortliche Vermarktung (einschließlich qualitativ hochwertiger Informationen) auch für optimale Anlageentscheidungen unerlässlich. Andernfalls könnten Entscheidungen getroffen werden, die suboptimale Allokationen zur Folge haben und nicht mit den ursprünglichen Absichten der Kund:innen übereinstimmen. Wenn die RBI ihre Kund:innen durch irreführende Marketing- oder Verkaufspraktiken enttäuscht oder schädigt, kann sich dies negativ auswirken und unter anderem einen Vertrauensverlust sowie finanziellen Schaden für sie nach sich ziehen. Falsche Kennzeichnungen von Finanzprodukten, irreführende Informationen bzw. die Bereitstellung unvollständiger Informationen können zu falschen Anlageentscheidungen führen, welche die Endkund:innen finanziell belasten und eine Überschuldung oder, im schlimmsten Fall, eine Insolvenz zur Folge haben können. Die Auswirkungen machen sich in der Regel mittelfristig bemerkbar. Wie oben beschrieben, geht das Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft mit einer großen Verantwortung einher, angesichts möglicher schwerwiegender Auswirkungen, einschließlich der Überschuldung von Verbraucher:innen und im schlimmsten Fall der Privatinsolvenz. Sowohl die oben beschriebenen negativen wie auch die positiven Auswirkungen sind inhärenter Bestandteil des Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfts, das sich erheblich auf das Leben von Menschen auswirken kann. Verantwortliche Verkaufspraktiken und verantwortungsvolles Marketing sowie eine objektive und verständliche Beratung sind äußerst wichtig. Die RBI kann durch ihre öffentliche Kommunikation, z. B. ihre Marketingmaßnahmen, PR und andere veröffentlichte Informationen, bereits vor dem Bestehen einer Geschäftsbeziehung Einfluss auf potenzielle Kunden nehmen. Da sie sich der möglichen Auswirkungen ihrer Kommunikation bewusst ist, hat sie beschlossen, sich freiwillig an den von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Advertising and Marketing Communications Code zu halten, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Die Strategie und das Geschäftsmodell der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. basieren auf dem Angebot vielseitiger Anlagelösungen für Kund:innen. Qualitativ hochwertige Informationen und verantwortliches Marketing sind daher wesentliche Ziele im Rahmen des indirekten Kundenkontakts über die Vertriebsorganisation der Raiffeisen Bankengruppe Österreich. Anlageentscheidungen können kurz-, mittel- oder langfristig sein. Daher sind die Auswirkungen nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Der Bedarf an qualitativ hochwertigen Informationen und verantwortlichem Marketing geht über den Entscheidungsprozess hinaus und betrifft verschiedene Anlagehorizonte. Auch beim indirekten Kundenkontakt über die Vertriebsorganisation der Raiffeisen Bankengruppe Österreich oder die Tochtergesellschaften in Zentral- und Osteuropa ist es das klare Ziel, durch qualitativ hochwertige Informationen und ein verantwortungsvolles Marketing optimale Anlageentscheidungen zu unterstützen. Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Verbraucher:innen werden bei der Festlegung und Anpassung der Geschäftsstrategie der RBI berücksichtigt. Beispiele dafür sind die Vision der RBI, der am meisten empfohlene Finanzdienstleister zu werden, die Mission durch kontinuierliche Innovation ein erstklassiges Kundenerlebnis zu bieten, sowie der Code of Conduct der RBI, der klare Standards für Kundenbeziehungen, die Menschenrechtspolitik der RBI und die Einhaltung des .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht339 ICC-Kodex beinhaltet. Weiters beobachtet die RBI laufend das Kundenfeedback und überarbeitet regelmäßig ihr Customer Experience Framework (CEF). Die aktualisierte Version des CEF beinhaltet fünf strategische Verbesserungsbereiche, welchen jeweils spezifische Maßnahmen zugeordnet sind. · Verstehen: Die RBI bemüht sich, über alle Kundenreisen (Customer Journeys) und Kontaktpunkte hinweg systematisch Feedback von ihren Kund:innen zu sammeln, damit sie mit einem hohen Grad an Verlässlichkeit weiß, wo Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die RBI wird ihre Aktivitäten zum Journey Mapping ausweiten und standardisieren, indem sie einheitliche Best-in-Class-Methoden in all ihren Märkten einsetzt. Ein weiterer Hebel ist die Einführung einer Multi-Channel-Plattform für das Customer Experience Management, die sich in einigen Märkten im Testbetrieb bereits erfolgreich bewährt hat. · Priorisieren: Wie und was verbessert werden soll, entscheidet die RBI basierend auf transaktionsbezogenem Kundenfeedback, zusätzlichen Erfahrungen aus dem Kundengeschäft und einer Reihe statistischer Methoden, um die Wirkung ihrer Verbesserungsmaßnahmen dort zu maximieren, wo Kund:innen die größten Hindernisse für eine reibungslose Interaktion mit der RBI sehen. Die RBI entwickelt eine Reihe von Anwendungsfällen für die Analyse der Kundenerfahrung und stellt sie in ihren Tochterbanken in der CEE-Region bereit, um die Art und Weise der Kundenzufriedenheitsmessung weiter zu optimieren. · Agieren: Zur Analyse von und Reaktion auf Kundenfeedback hat die RBI eine eigene Customer Experience Academy entwickelt, die Schulungen auf verschiedenen Hierarchieebenen umfasst – von Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt bis hin zum Produkt- und allgemeinen Management. · Mobilisieren: Mit diesem strategischen Bereich will die RBI ihre gesamte Organisation auf ein gemeinsames Ziel und ein gemeinsames Verständnis zum Thema Kundenerfahrung ausrichten, indem sie umfangreiche Managementschulungen und interne Kommunikationskampagnen durchführt. · Strukturieren: Im Jahr 2022 hat die RBI begonnen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Customer Experience Teams und den agilen Produktteams durch definierte Prozesse zu strukturieren, um die Verbesserungen in den Kundenerlebnissen schneller umzusetzen. Finanzielle Risiken In den letzten Jahren war die RBI Gegenstand von rechtlichen Klagen, die von Verbraucher:innen gegen sie angestrengt wurden, vor allem in Polen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten in Fremdwährung. Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten finden sich im Konzernabschluss unter (46) Offene Rechtsfälle. Darüber hinaus sind keine kurzfristigen wesentlichen finanziellen Auswirkungen aus Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen im Konzernabschluss enthalten. Mittel- bis langfristig (mehr als fünf Jahre) könnten Nachhaltigkeitsthemen jedoch zu finanziellen Risiken führen, da es Probleme mit fehlgeschlagenen Beschwerdeverfahren, Verstöße gegen den Datenschutz, dem Zugang zu (hochwertigen) Informationen und der sozialen Inklusion geben kann. Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz, Cybersicherheit und Resilienz Gelingt es der RBI nicht, Verletzungen des Kundendatenschutzes zu verhindern, könnte dies Bußgelder und Sanktionen wegen Nichteinhaltung der Datenschutzvorschriften sowie Kosten für Gerichtsverfahren zur Folge haben. Weiters könnten ein Verlust an Vertrauen und Glaubwürdigkeit sowie negative Medienberichterstattung zu Kundenverlusten führen, was zu Ertragseinbußen führen könnte. Darüber hinaus könnten Kosten für die Untersuchung von Datenschutzverletzungen, die Benachrichtigung betroffener Kund:innen und die Durchführung von Abhilfemaßnahmen anfallen. Datenschutzverletzungen oder Sicherheitsvorfälle könnten auch höhere Versicherungsprämien nach sich ziehen. Schließlich könnte es zu einem Verlust von neuen Geschäftsmöglichkeiten kommen, da Kund:innen Banken mit stärkeren Datenschutz- oder Informationssicherheitsmaßnahmen bevorzugen. Risiken im Zusammenhang mit dem Zugang zu (hochwertigen) Informationen Bietet die Bank Kund:innen keinen Zugang zu (hochwertigen) Informationen, könnte dies Bußgelder und Sanktionen wegen Nichteinhaltung von EU-Verbraucherschutzgesetzen sowie Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten verursachen. Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten könnten auch aus irregulären Verkaufspraktiken oder der Nichtoffenlegung wesentlicher Produktinformationen resultieren. Überdies könnte ein Verlust von Kund:innen, die zu Mitbewerbern mit verständlicheren und zuverlässigeren Informationen wechseln, Ertragseinbußen zur Folge haben. Zudem ist eine geringere Produktakzeptanz möglich, weil Kund:innen die angebotenen Produkte nicht verstehen oder ihnen nicht vertrauen. Wenn es der RBI nicht gelingt, die Finanzkompetenz aller Kundengruppen zu fördern, könnte dies die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Kund:innen ihre Finanzen nicht richtig verwalten, was zu vermehrten Kreditausfällen und -verlusten führen würde. Schließlich kann der erhöhte Aufwand für die Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchungen aufgrund unklarer Produktinformationen die betriebliche Effizienz beeinträchtigen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 340 Konzernlagebericht Risiken im Zusammenhang mit der sozialen Inklusion von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Die soziale Inklusion umfasst die Themen Nichtdiskriminierung, Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, verantwortliches Marketing und Finanzkompetenz. Gelingt es der Bank nicht, die soziale Inklusion aller Kundengruppen zu gewährleisten, könnten ihr Geschäftschancen bei diskriminierten, mit Bankprodukten unterversorgten oder bankfernen Bevölkerungsgruppen entgehen, was sich nachteilig auf den Marktanteil und die Erträge auswirken könnte. Die Risiken in der Wertschöpfungskette wurden analysiert und als unwesentlich eingestuft. S4-1: Richtlinien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Allgemeine Rahmenwerke · RBI Code of Conduct (CoC) · RBI Group Human Rights Policy Richtlinien im Zusammenhang mit informationsbezogenen Auswirkungen auf Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen · RBI Group Information & Cyber Security Policy (kurz: Information Security Policy) · RBI Group Data Protection Policy (kurz: Data Protection Policy) · Group Policy on Customer Complaint Management (kurz: Customer Complaint Management Policy) · RBI Retail Credit Policy (kurz: Retail Credit Policy) · Retail Restructuring Policy · Retail Investment Product Distribution Regulation · Marketing, Brand Management and Corporate Design Guidelines (kurz: Group Marketing Policy) · Product Governance Policy der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. · Dienstanweisung zur Anwendung des WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz) bei der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H · FMA-Mindeststandards anwendbar für die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. RBI Code of Conduct Zu den Richtlinien der RBI, mit denen sie wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen regelt, gehört der Code of Conduct als wichtigstes RBI-Rahmenwerk. Er enthält u. a. Grundregeln für Kundenbeziehungen wie Fairness, Anlegerschutz, Vermeidung von Interessenkonflikten und Nichtdiskriminierung. (Weitere Informationen sind dem Kapitel G1-1: Richtlinien für die Unternehmensführung zu entnehmen.) Der Code of Conduct behandelt die für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen relevanten Nachhaltigkeitsaspekte wie folgt: Datenschutz, Cybersicherheit und Resilienz Vertraulichkeit und Datenschutz werden unter dem Punkt Kundenbeziehungen (Abschnitt 2.1.) behandelt, wo es heißt: · Die RBI schützt und behandelt die persönlichen und vertraulichen Daten ihrer Kund:innen angemessen. · Informationen werden nur dann weitergegeben, wenn dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich oder ausdrücklich erlaubt ist. Zugang zu (hochwertigen) Informationen und verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken · Die RBI muss ihren Kund:innen und Anleger:innen klare und angemessene Informationen zur Verfügung stellen und sie auf der Grundlage der ihr bekannten Umstände der Kund:innen beraten. · Die RBI ist bestrebt, potenzielle Interessenkonflikte bei ihren Geschäftstätigkeiten zu erkennen und zu vermeiden, und verfügt hierzu über strenge interne Leitlinien. Ihre Mitarbeiter:innen müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Interessen nicht mit ihren Verpflichtungen gegenüber der RBI oder mit den Verpflichtungen der RBI gegenüber ihren Kund:innen in Konflikt geraten. · Die RBI ist bestrebt, ihre Kund:innen in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, und schult ihre Mitarbeiter:innen entsprechend. Ergänzend bietet sie Maßnahmen zur finanziellen Bildung an. Falsche oder irreführende Marketingmaßnahmen und Werbung sind für die RBI inakzeptabel. Die RBI ist bestrebt, das Überschuldungsrisiko von Kreditnehmer:innen zu vermeiden und Kund:innen, die in Rückzahlungsschwierigkeiten geraten, fair zu behandeln. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht341 Nichtdiskriminierung Die RBI vermeidet die Diskriminierung ihrer Kund:innen und berücksichtigt bei ihren Geschäftsentscheidungen grundsätzlich weder deren Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung. Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Die RBI bietet Produkte und Dienstleistungen an, für die sie die entsprechenden Lizenzen besitzt und bei denen sie über die erforderliche Expertise und Infrastruktur verfügt. Die RBI ist bestrebt, ihre Produkte und Dienstleistungen bestmöglich im Interesse ihrer Kund:innen anzubieten. Ziel der RBI ist es, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anzubieten, um ihre Kund:innen beim Übergang in eine nachhaltigere Zukunft zu unterstützen und damit einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken Gesetzeskonformes, ethisches, verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur der RBI. Der RBI Code of Conduct dient als Leitfaden für das tägliche Handeln der RBI gegenüber internen und externen Stakeholdern. Wie oben erwähnt, definiert er die Standards für Kundenbeziehungen, einschließlich des Schutzes persönlicher und vertraulicher Kundeninformationen, die Verpflichtung, exzellente Produkte und Dienstleistungen entsprechend den Interessen der Kund:innen der RBI anzubieten, ein hohes Maß an Integrität und Fairness im Umgang mit Kund:innen aufrechtzuerhalten, Kund:innen und Anleger:innen klare und angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen und das Bemühen, potenzielle Interessenkonflikte auf der Grundlage strenger interner Leitlinien zu erkennen und zu vermeiden. Falsche oder irreführende Marketingmaßnahmen und Werbung sind für die RBI inakzeptabel. RBI Group Human Rights Policy Wie in Kapitel Eigene Arbeitskräfte ausführlich beschrieben, geht es bei der RBI Group Human Rights Policy um die universellen Werte, die die Verhaltensgrundsätze der RBI leiten. Dabei handelt es sich um unverzichtbare Grundrechte, die jeder Person zustehen, unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, Religion, sexueller Orientierung, Behinderungen, Weltanschauung, Vermögen oder anderen Merkmalen. Die Richtlinie umreißt, welche Maßnahmen die RBI ergreift, um ihre Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte wahrzunehmen und negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu managen, die sie verursachen oder zu denen sie beitragen könnte oder die unmittelbar mit ihr verbunden sein könnten. Die Group Human Rights Policy gilt für alle Unternehmen der RBI, die Bank- und Wertpapierdienstleistungen für alle Arten von Kund:innen erbringen. Die intern von ihr betroffenen Stakeholder sind vor allem Group Compliance, Geschäftsbereiche, Risikomanagement, Legal Services, Mitarbeiter:innen, Organizational Innovation und Beschaffung. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist die Bereichsleitung von Group ESG & Sustainability Management. Die Group Human Rights Policy stützt sich auf die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO; Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit), die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU- Verordnung zu den Menschenrechten, die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (einschließlich des Anhangs der Verordnung (EU) 1893/2006), sowie die Mindestgrundsätze für soziale Sicherheit der EU-Taxonomieverordnung und die Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Sollte die RBI von einem Verstoß gegen einen oder mehrere dieser Standards erfahren, wird sie sich bemühen, die Angelegenheit nach Möglichkeit gemeinsam mit der betreffenden Partei zu lösen. Ist keine (oder nur eine teilweise) Lösung möglich, werden weitere Maßnahmen zur Minderung der verbleibenden Aspekte der negativen Auswirkungen geprüft, die zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen können. RBI Group Information & Cyber Security Policy (kurz: Information Security Policy) Die RBI verfügt über eine konzernweite Information Security Policy und einen aus 14 Standards bestehenden Standardrahmen, mit denen organisatorische und technische Anforderungen an die Informationssicherheit definiert werden. Ein Teil der Unternehmensstrategie der RBI basiert auf Vertrauen, um ihren Kund:innen ein positives Bankerlebnis zu ermöglichen. Die Information Security Policy behandelt den Anwendungsbereich, die Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Einhaltung externer Anforderungen an die Informationssicherheit. Die Information Security Policy der RBI und ihre Begleitdokumente definieren die Sicherheitsanforderungen für eine angemessene und sichere Nutzung von IT-Diensten innerhalb der RBI. Es geht darum, die RBI, ihr Geschäft, ihre Mitarbeiter:innen und Kund:innen so gut wie möglich zu schützen. Ziel ist es, Sicherheitsbedrohungen wirksam zu begegnen, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten der Kund:innen sowie der Mitarbeiter:innen, die Reputation der RBI und die Geschäftsergebnisse gefährden könnten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 342 Konzernlagebericht Ein Hauptziel dieser definierten Sicherheitsanforderungen ist es, Kund:innen zuverlässige und sichere Dienstleistungen und Produkte zur Verfügung zu stellen, indem Risiken gesteuert und die Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen von Zwischenfällen durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) der RBI umfasst folgende Bereiche: · Informationssicherheitsstrategie · Sicherheit der Mitarbeiter:innen vom Eintritt bis zum Austritt aus dem Unternehmen · Informationssicherheit bei Initiativen und Projekten · Sichere und widerstandsfähige Unternehmensinfrastruktur · Sichere Softwareentwicklung und sicherer Betrieb von Finanz- und Bankprodukten · Durchführung von Sicherheitsbewertungen und Vereinbarung von vertraglichen Sicherheitsanforderungen mit sicherheitsrelevanten Lieferanten im Rahmen des Lieferantenmanagements und · Einhaltung der Anforderungen an die Informationssicherheit, die sich aus gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen ergeben Die Unternehmen der RBI können die anwendbaren Standards auf der Grundlage ihrer lokalen gesetzlichen Bestimmungen oder der Anforderungen ihrer Stakeholder erweitern. Generell zielen die von der RBI definierten Sicherheitsanforderungen darauf ab, ein hohes Informationssicherheitsniveau zu gewährleisten, um Kundendaten und IT-Systeme angemessen zu schützen. Die höchste Ebene, die für die Umsetzung der Information Security Policy verantwortlich ist, ist der Chief Operating Officer (COO). Die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien und -standards erfolgt im Rahmen regelmäßiger interner Prozesse. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenwerke und internationalen Standards, die in die Information Security Policy einbezogen werden und zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen laut Data Protection Policy gelten, sind: · Zahlungsdiensterichtlinie: Sie legt Sicherheitsanforderungen für Zahlungsdienste fest und verbessert den Schutz von Verbraucher:innen und Unternehmen, indem sie Zahlungen sicherer macht. Das Risiko von Missbrauch und Betrug wird verringert und das Vertrauen in finanzielle Transaktionen gestärkt. · Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen: Sie legt Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in wesentlichen und wichtigen Unternehmen in der EU fest. Ziel ist es, die Sicherheit und Resilienz von Organisationen zu verbessern, die wichtige Dienste für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen bereitstellen. · Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben legt die EBA verbindliche, themenspezifische Leitlinien fest, um Stabilität und Sicherheit im EU-Bankensektor zu gewährleisten. Dies erhöht die Resilienz und Sicherheit von Finanzinstituten und deren Produkten. · Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA): DORA zielt darauf ab, die Resilienz und Sicherheit der digitalen Geschäftstätigkeit des EU-Finanzsektors zu verbessern. Ein effektives Risikomanagement sowie geeignete Maßnahmen und ein umfassendes Testprogramm stärken die digitale Resilienz und Sicherheit von Finanzinstituten und deren Produkten. Zu den Anforderungen an Finanzinstitute zählen robuste Reaktions- und Wiederherstellungspläne für Zwischenfälle sowie die Fähigkeit, Drittparteien zu steuern und Anforderungen an das Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT-)Risikomanagement festzulegen. · Internationale Standards: Die RBI AG ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert. Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2022 definiert Kontrollen für ein wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), das kontinuierlich verbessert wird. Die Zertifizierung ist freiwillig. Um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten, muss das ISMS regelmäßig von unabhängigen, akkreditierten Stellen überprüft werden. Die Zertifizierung bescheinigt, dass Prozesse und Maßnahmen zur Steuerung von Informationssicherheitsrisiken auf der Grundlage eines internationalen Standards vorhanden sind und kontinuierlich verbessert werden. Der Schutz der Vertraulichkeit und der Privatsphäre sind wesentliche Ziele der Information Security Policy (Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen). Das Informationssicherheitsmanagementsystem der RBI mit seinen Richtlinien, Standards, Prozessen und Maßnahmen ist darauf ausgelegt, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und Systemen angemessen zu schützen. Die Umsetzung der Informationssicherheitsanforderungen wird regelmäßig bewertet und geprüft. Das ISMS wird laufend verbessert, um die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Die RBI Group Information and Cyber Security Policy orientiert sich an international anerkannten Instrumenten, die für Verbraucher:innen relevant sind. Die Richtlinie betont die Einhaltung hoher Standards für die Informations- und Cybersicherheit, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sowie die Einhaltung einschlägiger interner und externer Vorschriften, einschließlich der DSGVO. Die RBI hat robuste Prozesse, Verfahren und Maßnahmen implementiert, um Sicherheitsvorfälle rasch zu erkennen und darauf zu reagieren. Reaktionspläne ermöglichen es der RBI, die Auswirkungen zu minimieren, den normalen Betrieb der Dienste rasch .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht343 wiederherzustellen und Kund:innen sowie Endnutzer:innen wirksame Abhilfemaßnahmen anzubieten. Dieser proaktive Ansatz umfasst eine kontinuierliche Überwachung und ein spezielles, regelmäßig geschultes Reaktionsteam. Indem sie effiziente Prozesse, Verfahren und Maßnahmen zur Wahrung der Informationssicherheit implementiert und kontinuierlich verbessert, stärkt die RBI die Resilienz ihrer Geschäftstätigkeit und das Vertrauen ihrer Stakeholder. Anfragen zur Informationssicherheit werden durch die Kundenbetreuer:innen bearbeitet. Informationen zu technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sind auf der Website der RBI unter Sicherheit öffentlich zugänglich. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder werden jährlich analysiert, und bei Bedarf werden daraus Anpassungen der Sicherheitsanforderungen der RBI abgeleitet. Alle Informationssicherheitsstandards werden den Mitarbeiter:innen über die RBI Group Policies im Intranet zugänglich gemacht, und es werden regelmäßig entsprechende Schulungen durchgeführt. Mit den Lieferanten und Dienstleistern der RBI werden entsprechende Sicherheitsanforderungen vertraglich vereinbart. Bei der Überarbeitung der Informationssicherheitsstandards in 2024 wurden die Anforderungen klarer formuliert, redundante Elemente entfernt und Fehler korrigiert. Neue rechtliche Anforderungen (z. B. DORA-Anforderungen) wurden in die Information Security Policy und das entsprechende Standardrahmenwerk aufgenommen. RBI Group Data Protection Policy (kurz: Data Protection Policy) Die RBI verfügt über eine konzernweite Data Protection Policy. Diese wird in der RBI umgesetzt, um den Rahmen, die Grundsätze, die Verantwortlichkeiten und die Mindeststandards für die Einhaltung der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), des österreichischen Datenschutzgesetzes und damit verbundenen Vorgaben festzulegen. Ziel ist es, den Schutz und die Rechte von Personen einheitlich sicherzustellen und Strafen für die RBI zu vermeiden. Die Data Protection Policy umfasst den sachlichen und räumlichen Geltungsbereich sowie die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Grundsätze sind Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Jedes RBI- Unternehmen muss in der Lage sein, die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen und daher einen angemessenen Rechenschaftsprozess implementieren. Die RBI überwacht die Data Protection Policy durch regelmäßige interne Überprüfungen unter Aufsicht der Datenschutzbeauftragten, um die kontinuierliche Einhaltung der Datenschutzstandards zu gewährleisten. Die Überwachung umfasst die folgenden Elemente: · Einhaltung der Rechte der betroffenen Person · Einhaltung der DSGVO-Grundsätze · Einhaltung der Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern · Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Art. 30 DSGVO · Informationspflicht gegenüber der betroffenen Personen gemäß Art. 13, 14 DSGVO · Einhaltung der Vorgaben zur automatisierten Entscheidung im Einzelfall gemäß Art. 22 DSGVO · Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und die betroffene Person · Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO · Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen der DSGVO gemäß Art. 32 DSGVO · Etablierung eines Datenschutzmanagementsystems · Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen · Ausbildung von Mitarbeiter:innen Gemäß dem Group Policy Framework ist der Vorstand der RBI als oberste Ebene für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Alle Bereichsleiter:innen von Einheiten, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind für die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie in seinem:ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Rechtliche Grundlagen: · DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Leitlinien für die Erhebung, die Nutzung und den Schutz personenbezogener Daten festlegt. Sie stellt sicher, dass Organisationen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umgehen und gibt dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine persönlichen Daten. Nach der DSGVO müssen Unternehmen transparent darlegen, wie sie personenbezogene Daten verwenden und sicher aufbewahren, wobei strenge Regeln für die Weitergabe und Speicherung dieser personenbezogenen Daten gelten. Diese Verordnung fördert eine ethische Datennutzung und stärkt das Vertrauen der Stakeholder. · Datenschutzgesetz und lokale Datenschutzgesetzgebung · Richtlinien und sonstige Dokumente des European Data Protection Boards und der österreichischen Datenschutzbehörde · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 344 Konzernlagebericht · Internationale Standards: · Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation: Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) ist ein EU-Regelwerk für den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Sie regelt den Umgang von Unternehmen mit Daten wie Cookies, E-Mails und Telefonnummern und stellt sicher, dass Online-Interaktionen von Menschen privat und sicher bleiben. Die Richtlinie ergänzt die DSGVO, indem sie speziell auf den Datenschutz in der digitalen Welt abzielt und Organisationen dabei hilft, mit Online-Daten verantwortungsvoll umzugehen. Die Richtlinie gewährleistet eine respektvolle und sichere Online-Kommunikation mit Einzelpersonen und fördert das digitale Vertrauen. Die RBI richtet ihre Datenschutzrichtlinien und -praktiken zum Schutz von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen an international anerkannten Standards aus und bekennt sich damit zu den verantwortungsvollen Verhaltensgrundsätzen innerhalb des ESG-Rahmenwerks. Diese Ausrichtung wird auf folgende Weise deutlich: UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: · Achtung des Datenschutzes als Menschenrecht: Die RBI respektiert die Datenschutzrechte des Einzelnen, indem sie Kundendaten gemäß den Datenschutzgesetzen schützt und deren Verwendung auf notwendige, transparente Zwecke beschränkt. Regelmäßige Bewertungen zur Vermeidung von Datenschutzrisiken geben Verbraucher:innen die Gewissheit, dass mit ihren persönlichen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. · Beschwerdemechanismen: Es werden klare und zugängliche Kanäle für Kund:innen bereitgestellt, damit sie Bedenken äußern oder Unterstützung in Bezug auf ihre Datenschutzrechte anfordern können. Dies steht im Einklang mit den globalen Menschenrechten und der DSGVO und bietet Kund:innen eine Möglichkeit zur Problemlösung. · Die RBI hat keine Fälle von Nichteinhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der IAO- Erklärung oder der OECD-Leitlinien in Bezug auf den Datenschutz für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen festgestellt. Mit der Einhaltung der DSGVO und der Datenschutzstandards gewährleistet die RBI die Einhaltung dieser Rahmenwerke. Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit: · Faire und nicht-diskriminierende Behandlung: Obwohl es sich in erster Linie um eine Arbeitsplatznorm handelt, sind die grundlegenden Prinzipien der IAO auch für die faire Behandlung von Verbraucher:innen durch die RBI maßgeblich. Die Richtlinien der RBI verhindern Voreingenommenheit im Umgang mit Daten und stellen sicher, dass alle Kund:innen einen gerechten Service ohne Diskriminierung erhalten. · Verantwortungsvolle Praktiken der Mitarbeiter:innen: Die RBI schult ihre Mitarbeiter:innen im verantwortungsvollen Umgang mit Verbraucherdaten, um Missbrauch zu verhindern und die IAO-Standards für ethisches Verhalten einzuhalten. Dies kommt indirekt auch den Verbraucher:innen zugute, da ein sicherer und fairer Umgang mit Daten gewährleistet wird. Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen: · Transparenz und verantwortliche Vermarktung: Beim Umgang mit Daten orientiert sich die RBI an den OECD- Standards, indem sie klare Informationen über die Datennutzung bereitstellt, die Zustimmung von Verbraucher:innen einholt und Vermarktungspräferenzen respektiert. Dieser Ansatz gewährleistet, dass Verbraucher:innen verstehen und kontrollieren können, wie ihre Daten verwendet werden. · Datensicherheit: Die RBI stellt mit Hilfe strenger Datenschutzmaßnahmen sicher, dass Kundeninformationen im Einklang mit ihren verantwortungsvollen Verhaltensgrundsätzen privat und sicher bleiben. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder werden jährlich analysiert. Bei Bedarf werden Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen. Das Datenschutzmanagementsystem der RBI ist den Mitarbeiter:innen im Intranet zugänglich und es werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Mit den Lieferanten und Dienstleistern der RBI werden entsprechende Sicherheitsanforderungen vertraglich vereinbart. Privatsphäre und Datenschutz sind Rechte, die in bestimmten EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind. Die Charta enthält ausdrücklich das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8). Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 erhielt die Charta der Grundrechte den gleichen rechtlichen Status wie der Verfassungsvertrag der EU. Die Organe und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten sind daher an die Charta gebunden. Darüber hinaus ist die EU gemäß Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet, Datenschutzvorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erlassen. Die Data Protection Policy der RBI zielt darauf ab, Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit von Verbraucher- und Endnutzerdaten zu identifizieren, zu steuern und zu verringern. Sie befasst sich mit den wesentlichen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht345 Auswirkungen und gewährleistet die Einhaltung der DSGVO, um personenbezogene Daten zu schützen und das Kundenvertrauen zu erhalten. Die RBI hat sich verpflichtet, die Datenschutzrechte von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu respektieren und sich dabei an internationalen Menschenrechtsstandards, einschließlich der DSGVO, zu orientieren. Diese Verpflichtung ist in der Data Protection Policy der RBI verankert, welche die Erhebung, Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten regelt. Die RBI respektiert die Datenschutzrechte von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, indem sie die Grundsätze der DSGVO, einschließlich Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz und Datenminimierung, einhält. Der Ansatz der RBI stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten im Einklang mit den Menschenrechten und dem Datenschutz behandelt werden. Die RBI pflegt eine transparente Zusammenarbeit mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, indem sie klare Informationen über die Datenerhebungspraktiken zur Verfügung stellt und, falls erforderlich, deren Zustimmung einholt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Verbraucher:innen über ihre Rechte und die Datenschutzpraktiken der RBI informiert sind. Datenschutz: · Jede Person hat das Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. · Diese Daten müssen nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise für die angegebenen Zwecke verarbeitet werden und auf der Zustimmung der betroffenen Person oder einer anderen gesetzlich festgelegten legitimen Grundlage beruhen. Jede Person hat das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden Daten und das Recht, diese Daten zu berichtigen. Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen finden Sie auf der RBI Webseite unter Datenschutz und Cookies. RBI Group Policy on Customer Complaint Management (kurz: Customer Complaint Management Policy) Die RBI hat im Zuge der Umsetzung der Joint-Committee-Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel (ESMA) und das Bankwesen (EBA), veröffentlicht im Abschlussbericht (JC 2014 43) vom 27. Mai 2014, eine zentrale Beschwerdemanagementfunktion implementiert und entsprechende Direktiven verabschiedet. Gemäß den erweiterten Joint- Committee-Leitlinien (JC 2018 35 vom 4. Oktober 2018) wird eine Beschwerde definiert als eine an die RBI gerichtete Äußerung der Unzufriedenheit einer natürlichen oder juristischen Person mit der Erbringung von Dienstleistungen gemäß verschiedener Finanzvorschriften, einschließlich der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds , der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), der Zahlungsdiensterichtlinie, der E-Geld-Richtlinie (EMD) und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Anhand von Beschwerden können Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ihre Anliegen vorbringen und von unabhängigen Mitarbeiter:innen der Organisation angehört werden. Das Fehlen eines Beschwerdemanagements stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar und kann daher hohe Geldstrafen und Sanktionen seitens der Behörden sowie einen Verlust von Marktvertrauen und Glaubwürdigkeit nach sich ziehen. Innerhalb der RBI werden Beschwerden als wertvolle Möglichkeit wahrgenommen, Potenziale für Prozess- und Produktoptimierungen zu identifizieren und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Diese Einstellung wird von allen Mitarbeiter:innen gelebt und steht im Einklang mit der Vision und Mission der RBI. Die RBI nimmt die Anliegen und Rückmeldungen ihrer Kund:innen ernst und ist bestrebt, Lösungen zu finden, um ihre Prozesse und Produkte zu verbessern und so zur Kundenzufriedenheit beizutragen. Weitere Informationen finden sich unter Beschwerdemanagement. Die oberste Managementebene, die für die Umsetzung der Richtlinie zum Umgang mit Kundenbeschwerden verantwortlich ist, ist der Vorstand der RBI. Die Richtlinie der RBI zum Kundenbeschwerdemanagement orientiert sich an den regulatorischen Anforderungen und den EBA-/ ESMA-Leitlinien, um innerhalb der RBI ein effektives Beschwerdemanagement zu gewährleisten. Für das Anlagengeschäft setzt die Direktive zum Beschwerdemanagement der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. relevante nationale und internationale aufsichtsrechtliche Anforderungen um, wie z. B. die Leitlinien der ESMA und EBA sowie die MiFID-Bestimmungen. Die Customer Complaint Management Policy steht im Einklang mit den Menschenrechten, da sie sicherstellt, dass Beschwerden ernst genommen sowie transparent behandelt und Kund:innen über den Stand ihrer Beschwerden informiert werden. Die EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) berücksichtigen die Interessen der Verbraucher:innen bei der Festlegung ihrer Beschwerderichtlinien, indem sie dafür sorgen, dass die Richtlinie auf Transparenz, Fairness und die wirksame Beilegung von Streitigkeiten abzielt, mit den Verbraucherschutzvorschriften und -leitlinien in Einklang steht und das Vertrauen in die Finanzdienstleistungsbranche fördert. Um die internen Stakeholder mit dem Inhalt der Richtlinie vertraut zu machen, wird diese über die Datenbank für interne Richtlinien zugänglich gemacht. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 346 Konzernlagebericht Alle Informationen sind für Kund:innen und andere externe Stakeholder auf der Website der RBI verfügbar unter Beschwerdemanagement. Die RBI kommt ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte nach und wirkt negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sie verursacht, zu denen sie beiträgt oder mit denen sie in Verbindung gebracht werden kann, entgegen. Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ermöglicht ein Beschwerdemechanismus auf Unternehmensebene, dass Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen vorgebracht werden können und für Abhilfe gesorgt wird. Dieser Mechanismus muss wirksam, praktikabel, leicht zugänglich und unabhängig sein. Zur Umsetzung dieser Standards hat die RBI entsprechende Prozesse, Verfahren und interne Strukturen eingerichtet (z. B. ein Beschwerdemanagementsystem und eine Ombudsperson). Diese Maßnahmen helfen dabei, strukturelle Probleme zu erkennen und zu beheben. Das Beschwerdemanagement wird als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit gesehen. Die Prozesse für die Dokumentation und Bearbeitung von Beschwerden sind klar beschrieben und können als Maßnahme zur Unterstützung der Menschenrechte angesehen werden, da es um die Bearbeitung von Kundenbeschwerden und damit die Wahrung von Kundenrechten geht. Nähere Details dazu finden sich im Kapitel S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können. RBI Retail Credit Policy (kurz: Retail Credit Policy) Die Retail Credit Policy der RBI legt die Regeln und Mindestanforderungen für die Kreditvergabe an Privatpersonen (Verbraucher:innen) in der gesamten Bankengruppe fest. Sie enthält eine detaillierte Beschreibung der Förderkriterien und Verfahrensprüfungen für den Kreditvergabeprozess, einschließlich der Bestimmungen über den Zugang zu (hochwertigen) Informationen. Die Einhaltung der Richtlinie wird in erster Linie von der Geschäftsleitung und den zuständigen Abteilungen der RBI im Rahmen regelmäßiger interner Prozesse überwacht. Die RBI ist bestrebt, die höchsten Standards im Bereich Kundenservice und -schutz einzuhalten. Die Retail Credit Policy konzentriert sich auf den Zugang zu (hochwertigen) Informationen: · Kund:innen werden eingehend über die Auswirkungen und Risiken der verschiedenen Kreditarten, einschließlich Fremdwährungskredite, informiert. · Kreditentscheidungen werden dokumentiert und gespeichert, um Kund:innen im Rahmen der lokalen gesetzlichen Anforderungen Transparenz und Klarheit über ihre Kreditanträge zu bieten. Die Retail Credit Policy wird über das Policy Framework der RBI AG veröffentlicht und ist für alle RBI-Einheiten, die im Retail- Kreditgeschäft tätig sind, zugänglich. Die Richtlinie unterstützt zum einen die Menschenrechtsprinzipien, indem sie sicherstellt, dass Kreditentscheidungen auf der Grundlage objektiver Kriterien und ohne Diskriminierung getroffen werden. Zum anderen zielt sie darauf ab zu prüfen , ob Kredite für Kund:innen erschwinglich sind, um eine Überschuldung zu vermeiden und ihre finanzielle Situation durch eine verantwortungsvolle Kreditvergabe zu stabilisieren. Im Hinblick auf die Einbeziehung von Kund:innen stellt sie sicher, dass Entscheidungen klar, regelbasiert, gleichberechtigt und gründlich dokumentiert sind, wodurch ein transparenter und überprüfbarer Prozess gewährleistet wird. Die Bereichsleitung von International Retail Risk Management ist als oberste Managementebene für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Retail Credit Policy der RBI orientiert sich an: · Den Leitlinien der EBA zur Kreditvergabe und -überwachung · Der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht347 Retail Restructuring Policy Die Retail Restructuring Policy der RBI legt die Regeln und Mindestanforderungen für die Restrukturierung von Krediten bei Kund:innen in finanzieller Schieflage innerhalb der Bankengruppe fest. Sie definiert die Eignungskriterien und Prozessanforderungen für eine Restrukturierung und befasst sich mit dem Zugang zu (hochwertigen) Informationen, den Produkten und Dienstleistungen der RBI und der Nichtdiskriminierung. Die Restructuring Policy adressiert unter anderem folgende Aspekte: · Zugang zu (hochwertigen) Informationen, da Kund:innen während des gesamten Restrukturierungsprozesses auf dem Laufenden gehalten werden und so sichergestellt ist, dass sie jeden Schritt des Verfahrens verstehen. Die gesamte Kommunikation wird gespeichert und aufgezeichnet, um für Transparenz zu sorgen und eine Überprüfung zu ermöglichen. · Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, da die Richtlinie danach strebt, dass Kund:innen Zugang zu präventiven und reaktiven Restrukturierungsoptionen haben, um sie bei finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. · Nichtdiskriminierung, da die Eignung für Restrukturierungen auf klaren, dokumentierten Kriterien beruht, um Fairness und Kontinuität zu gewährleisten. Die Retail Restructuring Policy der RBI wird über das Policy Framework der RBI AG veröffentlicht und steht allen RBI-Einheiten, die im Retail-Kreditgeschäft tätig sind, zur Verfügung. Die Retail Restructuring Policy der RBI unterstützt zum einen die Menschenrechte, indem sie danach strebt, dass Restrukturierungsentscheidungen auf der Grundlage objektiver Kriterien und ohne Diskriminierung getroffen werden. Das Ziel ist es, die Erschwinglichkeit der Kredite für Kund:innen zu prüfen, um eine Überschuldung zu vermeiden und ihre finanzielle Situation durch eine verantwortungsvolle Kreditvergabe zu stabilisieren. Darüber hinaus spielt die Restructuring Policy eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Kund:innen in finanzieller Schieflage, indem sie maßgeschneiderte Lösungen für das Management und die Rückzahlung von Schulden anbietet und den Kund:innen dadurch hilft, ihre Finanzlage zu stabilisieren, schwere wirtschaftliche Härten zu vermeiden und nach Möglichkeit die Notwendigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern. Die RBI ist bestrebt, die höchsten Standards im Bereich Kundenservice und -schutz einzuhalten. Im Hinblick auf den Kundendialog stellen diese Richtlinie sicher, dass Entscheidungen klar, regelbasiert, gleichberechtigt und sorgfältig dokumentiert werden und einen transparenten und überprüfbaren Prozess darstellen. Die Bereichsleitung von Retail Risk Management ist als oberste Managementebene für die Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich. Die Einhaltung der jeweiligen Richtlinie wird in erster Linie von der Geschäftsleitung und den zuständigen Abteilungen der RBI im Rahmen regelmäßiger interner Prozesse überwacht. Die Retail Restructuring Policy der RBI bezieht sich auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Retail Investment Product Distribution Regulation Die Retail Investment Product Distribution Regulation und ihre Begleitdokumente legen die Grundprinzipien und Leitlinien für den Vertrieb von Anlageprodukten an Retail-Kund:innen im Rahmen der MiFID II-Richtlinie für alle Retail-Kundensegmente (Privatpersonen, Premium- und vermögende Retail-Kund:innen, Private Banking und Klein- und Mittelbetriebe) fest. MiFID II stellt sicher, dass Verbraucher:innen (Anleger:innen) gut informiert sind über die Finanzprodukte, die sie in Betracht ziehen. Diese Richtlinie verpflichtet Finanzunternehmen, klare, genaue und umfassende Informationen über Finanzinstrumente bereitzustellen, um sicherzustellen, dass Anleger:innen die Risiken, Kosten und Eigenschaften der Produkte verstehen. Ziel ist es, Anleger:innen durch mehr Transparenz zu schützen und ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus enthält MiFID II Bestimmungen wie die Angemessenheitsprüfung und die Geeignetheitsprüfung. Die Angemessenheitsprüfung hilft Finanzinstituten in der EU sicherzustellen, dass komplexe Finanzprodukte speziell für Anleger:innen infrage kommen, die über die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Bei der Geeignetheitsprüfung (die bei Anlageberatungen durchgeführt wird) wird beurteilt, ob ein Produkt für Anleger:innen basierend auf den jeweiligen individuellen Umständen, der finanziellen Situation und den Zielen geeignet ist. Die Einhaltung der jeweiligen Richtlinie wird in erster Linie von der Geschäftsleitung und den zuständigen Abteilungen der RBI im Rahmen regelmäßiger interner Prozesse überwacht. Der Anwendungsbereich der Regelung umfasst Anlageprodukte, die Retail-Kund:innen aus allen Retail-Segmenten angeboten werden und betrifft Tochterbanken, die in der EU ansässig sind. Die RBI verfolgt beim Vertrieb ihrer Anlageprodukte einen segmentbasierten Ansatz (d. h. maßgeschneiderte Angebote abgestimmt auf den jeweiligen Markt und die Zielgruppe). Die oberste Managementebene, die für die Umsetzung der oben genannten Regelung verantwortlich ist, ist die Bereichsleitung von Retail Products & Steering. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 348 Konzernlagebericht Mit der Umsetzung der Richtlinie werden die folgenden Standards eingehalten: Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 (Ergänzung zu Richtlinie 2014/65/EU), Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 (Ergänzung zu Richtlinie 2014/65/EU), Abschlussbericht zu den Leitlinien für die Produktüberwachungsanforderungen gemäß MiFID II (ESMA35-43-620) und Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253s, 27. Januar 2022/ESMA35-43-2998. Marketing, Brand Management and Corporate Design Guideline (kurz: Group Marketing Policy) Die Group Marketing Policy regelt die Marketingkommunikation der RBI, um konzernweit verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken zu gewährleisten, und hat die Einhaltung der geltenden Fassung des von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Advertising and Marketing Communications Code (ICC Code) verbindlich festgelegt. Der ICC Code umfasst 26 Artikel und definiert die Grundsätze einer verantwortlichen Werbe- und Marketingkommunikation, einschließlich der Themen Nichtdiskriminierung (Artikel 2 des ICC Code) und verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken (Artikel 23 des ICC Code). Die Richtlinie ist für die gesamte RBI verbindlich. Von Belang ist dies insbesondere für alle Tochterbanken der RBI, in denen lokale Marketingteams für die Marketingkommunikation mit Verbraucher:innen zuständig sind, sowie für die Marketingkommunikation der RBI AG und der österreichischen Tochterunternehmen. Für die Umsetzung ist die Bereichsleitung von Group Marketing (B-1) verantwortlich. Die Einhaltung der Policy wird im Zuge der internen Revisionsprozesse geprüft. Wie Umfragen immer wieder belegen, steht bei der Wahl des richtigen Bankpartners nach wie vor das Vertrauen im Vordergrund. Da Vertrauen auf Ehrlichkeit beruht, ist es der RBI ein wichtiges Anliegen, ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Kund:innen und Stakeholder klar und transparent zu kommunizieren. Die RBI orientiert sich bei der Bewerbung und Vermarktung ihrer Produkte an strengen Leitlinien, um ihre Kund:innen umfassend und leicht verständlich zu informieren und vor Verlusten zu schützen. Weiters dürfen in keinem Fall falsche oder irreführende Angaben gemacht werden, um sicherzustellen, dass Kund:innen vor falschen Entscheidungen beziehungsweise zu hohen Kosten bewahrt werden, die im schlimmsten Fall bis zum Konkurs führen könnten. Deswegen werden Risiken, die mit den Produkten der RBI verbunden sein können, klar aufgezeigt und den Kund:innen eingehend erklärt, wobei Bedacht darauf gelegt wird, dass die Informationen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Als Unterzeichnerin der Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking) hat sich die RBI dazu verpflichtet, verantwortungsvoll mit Kund:innen und Verbraucher:innen zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Praktiken zu fördern und ökonomische Aktivitäten zu ermöglichen, die gemeinsamen Wohlstand für gegenwärtige und zukünftige Generationen schaffen. Durch den Beitritt zum Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) ist die RBI bestrebt, die konsequente Einhaltung der zehn UNGC-Prinzipien des verantwortungsvollen Wirtschaftens zu gewährleisten. UNGC ist die weltweit größte Initiative für unternehmerische Nachhaltigkeit. Ihre Prinzipien umfassen die Kernbereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Die damit einhergehende global verantwortungsvolle Haltung wird von allen Mitarbeiter:innen und Führungskräften sowie von Partnern und Lieferanten der RBI erwartet: Die RBI unterstützt und respektiert den Schutz der internationalen Menschenrechte in ihrem Einflussbereich (Prinzip 1) und ist bestrebt sicherzustellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt (Prinzip 2). Darüber hinaus definiert der von der ICC veröffentlichte Advertising and Marketing Communications Code, an den sich die RBI freiwillig hält und den sie über die Marketingrichtlinie der Gruppe verbindlich gemacht hat, wesentliche Grundsätze für eine verantwortliche Marketingkommunikation. Zusätzlich zu diesen übergeordneten Richtlinien hält die RBI alle spezifischen rechtlichen Anforderungen im Bereich der Kommunikation mit Verbraucher:innen ein, unabhängig davon, ob diese sich auf internationale Standards wie die DSGVO oder lokale Vorschriften für die Märkte, in denen die RBI tätig ist, beziehen. Die regelmäßigen Messungen der Kundenzufriedenheit und des Kundenerlebnisses werden dazu genutzt, Veränderungen im Dialog der RBI mit Kund:innen zu dokumentieren und zu analysieren. Die RBI sammelt laufend Kundenfeedback zu den wichtigsten Produkten, zur Customer Journey und zu den persönlichen Vertriebswegen (z. B. Filiale, Geldautomat, Kundencenter). Darüber hinaus zeigen objektive Kriterien, wie die Bewertungen der RBI-Apps in den diversen App-Stores, dass das Angebot der RBI über digitale Kanäle von den Kund:innen sehr gut angenommen wird. Ebenso gewinnen weitere digitale Kanäle (Website, Internet Banking, Mobile Banking sowie soziale Netzwerke) weiterhin stark an Popularität. Die Ergebnisse aller Kanäle werden sorgfältig ausgewertet und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen. Die Group Marketing Policy ist für alle Mitarbeiter:innen im RBI-Intranet/SharePoint zugänglich. Der ICC Code ist öffentlich zugänglich über die Website der Internationalen Handelskammer. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht349 Product Governance Policy der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Die Product Governance Policy enthält Regelungen für eine transparente und nachhaltige Produktpolitik im Interesse der Kund:innen. Dabei werden verschiedene interne Regelungen wie die Definition des Zielmarkts und die Überprüfung der Fondsausrichtung berücksichtigt. Die Überwachung der Einhaltung der Richtlinie erfolgt durch regelmäßige Sitzungen des Produktausschusses und der Arbeitsgruppe Product Governance sowie durch jährliche Produktüberprüfungen. Die Fonds werden sowohl national innerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich als auch international über ausgewählte Vertriebspartner vertrieben. Die wichtigsten Stakeholder sind Retail-Kund:innen, professionelle Kund:innen und geeignete Gegenparteien (z. B. institutionelle Anleger wie Banken oder Versicherungen). Eine wichtige Kundengruppe sind Versicherungen sowie Pensions- und Rentenfonds. Die Richtlinie stellt sicher, dass Produkte mit einem klaren Verständnis des Zielmarkts entwickelt und regelmäßig überprüft werden, um dessen Bedarf zu decken, und dass alle relevanten Produktinformationen, einschließlich Risiken und Änderungen, sorgfältig dokumentiert und durch strukturierte Prozesse und Ausschüsse kommuniziert werden. Dies erhöht die Transparenz und hilft Kund:innen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Zu den wichtigsten Auswirkungen dieser Richtlinie gehören eine stärkere Integration der Nachhaltigkeit und eine bessere Einhaltung aufsichtsrechtlicher Standards. Zu den Risiken gehören potenzielle Marktbeschränkungen und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung, um die Einhaltung von ESG- Kriterien zu gewährleisten. Chancen ergeben sich aus der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten und der Möglichkeit, eine breitere Anlegerbasis zu gewinnen. Die Richtlinie stellt sicher, dass bei allen Produkten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und gute Corporate-Governance-Praktiken eingehalten werden, was letztlich für eine solide Reputation und ein beständiges Kundenvertrauen förderlich ist. Die Product Governance Policy beinhaltet unter anderem die Definition des Zielmarkts und die Überprüfung der Fonds- ausrichtung. Der Fondsvertrieb erfolgt national durch die Raiffeisen Bankengruppe Österreich und international über ausgewählte Vertriebspartner. Die wichtigsten Stakeholder sind Retail-Kund:innen, professionelle Kund:innen und geeignete Gegenparteien. Versicherungen, Pensionsfonds und Vorsorgekassen sind eine wichtige Kundengruppe. Die oberste Managementebene, die für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist, ist die Bereichsleitung von Retail Products & Steering. Die Product Governance Policy orientiert sich an § 30 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2018). Sie gilt für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch die Verwaltungsgesellschaft (§ 2 Abs. 3 WAG 2018). Mit Ausnahme der Zielmarktdefinition leiten sich die in dieser Richtlinie enthaltenen Pflichten weitgehend aus anderen für die Verwaltungsgesellschaft geltenden Vorschriften (insbesondere dem Investmentfondsgesetz von 2011) ab. Hierin sind zudem die Produktüberwachungspflichten für juristische Personen, die Finanzinstrumente konzipieren, geregelt. Dieser Absatz bezieht sich auf die Angleichung der Richtlinie an einschlägige, international anerkannte Instrumente. Dienstanweisung zur Umsetzung des WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz) bei der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H Die Dienstanweisung zur Umsetzung des WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz) bei der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. definiert den Begriff Retail-Kund:innen und bildet die Grundlage für den zielgruppenorientierten Produktvertrieb. Das Hauptziel der Dienstanweisung ist es, die Umsetzung der MiFID II-Anforderungen auf benutzerfreundliche Weise innerhalb des rechtlichen Rahmens zu gewährleisten, diese rechtlichen Anforderungen den betroffenen Mitarbeiter:innen klar zu vermitteln und ihre Einhaltung innerhalb des Unternehmens zu erleichtern. Der rechtliche Rahmen, der durch diese Richtlinie eingehalten wird, legt Mindestanforderungen für Wohlverhaltensregeln im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Investmentaktivitäten fest. Die Dienstanweisung bestimmt, wie die Verwaltung individueller Portfolios und die Anlageberatung unter Berücksichtigung der Anlageziele, der Risikobereitschaft und der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kund:innen durchgeführt werden sollten. Die Überwachung und Bewertung der Finanzinstrumente im Kundenportfolio wird erläutert, und es bestehen regelmäßige Berichtspflichten gegenüber Kund:innen. Die Richtlinie bezieht sich auf die wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen, wie z. B. die Gewährleistung der Einhaltung der MiFID II-Anforderungen, zu denen eine klare Kommunikation auf der Grundlage hochwertiger Informationen sowie benutzerfreundliche Prozesse zur Erfüllung der rechtlichen Pflichten gehören. Zu den Risiken gehören mögliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Außerdem wird in der Richtlinie betont, wie wichtig es ist, Kund:innen korrekt und umfassend zu informieren, irreführende Aussagen zu vermeiden und alle Beratungsvorgänge ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Abteilung Legal & Compliance ist für die Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes zuständig. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 350 Konzernlagebericht FMA-Mindeststandards für die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Die FMA-Mindeststandards für die Information von Bausparer:innen und die Werbung der Bausparkassen gelten für die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. und müssen von allen Bausparkassen in Österreich umgesetzt werden, um eine umfassende Information von potenziellen und bestehenden Kund:innen zu gewährleisten. Dazu gehören die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, transparente Werbe- und Tarifangebote, Informationen zum Effektivzins, Beispielberechnungen, Gebührenangaben und Informationen zur vorzeitigen Vertragskündigung. Die Standards sollen Transparenz und Vergleichbarkeit fördern und als Leitlinien für die Gestaltung von Werbematerialien dienen. Da es sich hierbei um Grundregeln für alle Bausparkassen handelt, ist die Geschäftsführung für die Umsetzung der FMA- Mindeststandards verantwortlich. Die Überwachung durch die jeweiligen Abteilungen wird in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung sichergestellt. Die FMA-Mindeststandards sind über die FMA-Website öffentlich zugänglich (FMA-Mindeststandards). S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Zusammenhang mit Auswirkungen auf diese Die RBI strebt einen aktiven Dialog mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen an, um bestehende und potenzielle Auswirkungen auf sie zu verstehen und sich damit zu befassen. Dazu setzt die RBI ein effektives Beschwerdemanagement sowie verschiedene andere Kanäle innerhalb der Organisation ein, die sowohl von externen als auch internen Stakeholdern genutzt werden, um Feedback zu geben. Dieser Ansatz gewährleistet das effektive Management sowohl tatsächlicher als auch potenzieller Auswirkungen. Als externe Stellen können auch der Gemeinsame Schlichtungsausschuss der österreichischen Kreditwirtschaft, die Plattform der Europäischen Kommission für Online-Streitbeilegung und die Österreichische Finanzmarktaufsicht angesprochen werden. Kund:innen, die eine Beschwerde bei der RBI einreichen möchten, können dies über verschiedene Kanäle des Beschwerdemanagements tun. Nach Einreichen ihrer Beschwerde erhalten die Kund:innen innerhalb von 24 Stunden eine erste Rückmeldung von einem zugewiesenen Beschwerdebeauftragten, der sie über den Eingang ihrer Korrespondenz, die bevorstehende interne Untersuchung und die Verarbeitung ihrer Daten informiert. Innerhalb von zehn Werktagen werden die Kund:innen über das endgültige Ergebnis ihrer Beschwerde informiert. Bei komplexeren und zeitaufwändigeren Fällen erhalten die Kund:innen regelmäßig Zwischenberichte. Darüber hinaus tritt die RBI direkt mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Kontakt, wenn diese sich mit einem Anliegen an die RBI wenden oder wenn die RBI Kundenumfragen in Auftrag gibt, um strukturiertes Feedback von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu erhalten. Innerhalb der Compliance-Abteilung der RBI wird die Beschwerdemanagementfunktion von einem erfahrenen Compliance- Beauftragten mit juristischem Hintergrund gemäß den Empfehlungen der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Beschwerdebearbeitung in den Wertpapier-(ESMA) und Bankensektoren (EBA) wahrgenommen. Die höchste Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt beim jeweiligen Vorstandsmitglied. Am Ende jedes Berichtszeitraums werden die Gründe für Beschwerden von jeder Fachabteilung identifiziert und zur weiteren Analyse an die Compliance-Abteilung kommuniziert. Darüber hinaus werden entsprechende Abhilfemaßnahmen entwickelt, überprüft und anschließend umgesetzt. Die RBI nimmt jede ihr zur Kenntnis gebrachte Beschwerde ernst und behandelt sie mit größter Sorgfalt. Jede Beschwerde wird von Beschwerdespezialisten gemeinsam mit der angesprochenen oder betroffenen Fachabteilung eingehend analysiert. Alle von Verbraucher:innen vorgebrachten Ansprüche werden im Detail und unabhängig untersucht, bis eine Lösung gefunden ist. Beschwerden von besonders schutzbedürftigen Kund:innen können die direkte Einbeziehung des mittleren oder oberen Managements erfordern. Einbeziehung in Bezug auf informationsbezogene Auswirkungen Einbeziehung in Bezug auf Privatsphäre, Cybersicherheit und Resilienz Die RBI verpflichtet sich, beim Datenschutz und beim Schutz der Privatsphäre ihrer Kund:innen die höchsten Standards zu gewährleisten, wie es im Wesentlichen gesetzlich vorgeschrieben ist, und befolgt bei der Zusammenarbeit folgende Grundsätze: · Transparenz und Zustimmung: Die RBI trachtet danach Sorge zu tragen, dass die gesamte Kommunikation mit Verbraucher:innen hinsichtlich der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, ihrer Privatsphäre und der potenziellen Auswirkungen transparent ist. Dazu zählen klare Erläuterungen in der Datenschutzinformation gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO, wie Daten erhoben, genutzt, weitergegeben und gespeichert werden. · Einbeziehung bei Rechten der Verbraucher:innen: Die RBI verfügt über rechtskonforme Prozesse, damit Verbraucher:innen ihre Rechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausüben können, einschließlich des Auskunftsrechts, des Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Übertragung ihrer Daten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht351 · Nachhaltige und ethische Datennutzung: Bei jedem Prozess, der personenbezogene Daten betrifft, trachtet die RBI danach, eine ethische Datennutzung zu gewährleisten, indem sie faire Datenpraktiken anwendet und jeglichem Missbrauch von Daten vorbeugt, der Verbraucher:innen schaden könnte. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für den ursprünglichen Zweck genutzt, zu dem sie erhoben wurden. Eine Weiterverarbeitung ist nur möglich, wenn diese in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der DSGVO mit dem neuen Zweck konform ist. · Regelmäßige Audits und Berichterstattung: Die RBI überwacht die Datenschutzpraktiken, um sicherzustellen, dass Daten von Verbraucher:innen in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden. Die RBI bindet Kund:innen auf unterschiedliche Weise ein. Im Mittelpunkt stehen dabei Transparenz, Risikominderung und verantwortungsbewusster Umgang mit Daten. Werden Daten z. B. aufgrund von gesetzlichen Pflichten (KYC-, Vorschriften zur Geldwäschebekämpung) verarbeitet, werden die Kund:innen im Zuge des Onboarding-Prozesses über die Datenverarbeitung informiert. Kund:innen haben jederzeit die Möglichkeit, sich über die Bedingungen zu informieren (z. B. im Internet: Information zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Kontaktaufnahme mit den Datenschutzbeauftragten). Wenn Kund:innen bestimmten Datennutzungen bereits zugestimmt haben, z. B. für die Vermarktung oder Verbesserungen der Dienstleistungen, kontaktiert die RBI sie nicht bei jeder diesbezüglichen Maßnahme, wenn die Verarbeitung im vereinbarten Rahmen bleibt. Bei einer Datenschutzverletzung mit einem hohen Risiko für die betroffenen Personen informiert die RBI, wie gesetzlich vorgegeben, die betroffenen Kund:innen direkt. Die RBI informiert ihre Kund:innen über ihre Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung sowie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch einer Datenschutzerklärung gemäß Art. 13, 14 DSGVO auf der Internetseite der RBI, bei der Kontoeröffnung und in jeder E-Mail-Kommunikation mittels Signaturzusatz. Darüber hinaus wird diese Datenschutzerklärung auch bei der Zusendung von Geschäftsbedingungen an Kund:innen beigefügt, wenn sich Änderungen in der Datenschutzerklärung ergeben haben. Die Initiative und Vorgabe hierzu erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten und wird von den Fachabteilungen umgesetzt. Einbeziehung in Bezug auf den Zugang zu (hochwertigen) Informationen Die Sichtweisen von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen werden laufend eingeholt. Dies geschieht durch regelmäßige Bewertungen der Kundenzufriedenheit und des Kundenerlebnisses (siehe Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell zum Unterthema Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken) durch regelmäßiges Abfragen der Markenwahrnehmung der RBI sowie durch das Auswerten des Feedbacks aus Beschwerdemanagement-Prozessen. Eine direkte Zusammenarbeit mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen findet statt, wenn diese die RBI aktiv kontaktieren oder die RBI Kundenumfragen in Auftrag gibt, um strukturiertes Feedback von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu erhalten. Dazu arbeitet die RBI mit externen Marktforschungsagenturen gemäß dem internationalen ICC/ESOMAR-Kodex (siehe esomar.org) zu Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik zusammen. Der Kodex umfasst besondere Pflichten, wenn die betroffenen Personen Kinder, junge Menschen und andere schutzbedürftige Personen sind. Beim österreichischen Tochterunternehmen Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. können sich Endkund:innen - alternativ zur Kommunikation mit Kundenberater:innen - direkt über den Beschwerdemanagement-Kanal an die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. wenden (entsprechende Informationen dazu finden sich auf der Homepage im Abschnitt Beschwerden). Einschlägige Prozesse werden in die Organisationsstruktur gemäß der Dienstanweisung zum Beschwerdemanagement der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. eingebettet. Da die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. ihre Produkte hauptsächlich durch Österreichs Raiffeisenbanken vertreibt, geben die Kund:innen ihr Feedback zu Produkten der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. in der Regel direkt ihrem:ihrer Kundenberater:in in der jeweiligen Raiffeisenbank. Dieses Feedback hat durch den regelmäßigen Austausch mit den Raiffeisenbanken Einfluss auf Produktentwicklung und -design. Die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. stellt sicher, dass ihre Kund:innen in Produktinformationen wie Broschüren, Flyern, Werbekampagnen usw. transparent und verständlich über Produktdetails und Bedingungen informiert werden. Gemäß den FMA-Mindeststandards, die von der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. eingehalten werden, müssen alle Produktinformationen klar sein und dürfen für Verbraucher:innen nicht irreführend sein. In Bezug auf Beschwerden hat die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. einen strukturierten Prozess, der in einer Complaint Management Policy beschrieben ist. Die Einbeziehung von Kund:innen findet bei der RBI auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen oder ereignisbasiert statt. Regelmäßige Einbeziehung gibt es beispielsweise bei den Trackingstudien in den Bereichen Kundenzufriedenheit und Markenwahrnehmung wie vorstehend erwähnt. Beispiele für ein unregelmäßiges Einbeziehen von Verbraucher:innen und Endkund:innen sind Vortests des Werbematerials der RBI bei der Ausarbeitung neuer Werbekampagnen und vor deren Veröffentlichung, um das Feedback der Verbraucher:innen zur Verständlichkeit der Werbebotschaft zu erhalten und potenziell irreführende Botschaften zu vermeiden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 352 Konzernlagebericht Ein konkretes Beispiel für eine regelmäßige Einbeziehung der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen bei Vermarktungspraktiken ist das Brand Health Tracking. Dabei wird strukturiertes Feedback zur Markenwahrnehmung eingeholt. Die Auswirkungen von Vermarktungstätigkeiten auf die Marke werden zweimal jährlich in zehn Ländermärkten bewertet. Die jährliche Stichprobengröße beläuft sich auf insgesamt 14.700 repräsentative Befragungen in der bankfähigen Bevölkerung der jeweiligen Märkte. Ein konkretes Beispiel für das Einbeziehen von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in unregelmäßigen Abständen war der Test von acht unterschiedlichen Kreativideen für eine neue Kampagne zu täglichen Bankgeschäften im August 2024, um das Feedback der Endnutzer:innen zur Verständlichkeit und Attraktivität der jeweiligen Ideen einzuholen. Diese Erhebung wurde in der Tschechischen Republik, in Ungarn und Rumänien durchgeführt, wobei insgesamt 1.800 Personen befragt wurden. Die vorgenannten regelmäßigen Prozesse zur Nachverfolgung der Kundenzufriedenheit liegen in der Verantwortung des:der jeweiligen Bereichsleiters:in im Retailbereich, während das regelmäßige Brand Health Tracking in die Verantwortung des:der Bereichsleiters:in im Marketing fällt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden als Grundlage und für die Verbesserung der künftigen Kommunikation mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen verwendet. Bei der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H ist das Beschwerdemanagement in der Risikomanagement-Abteilung angesiedelt. Die RBI befolgt alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu schutzbedürftigen Kundengruppen (z. B. Barrierefreiheit) sowie auf freiwilliger Basis alle Rahmenwerke wie den durch die internationale Handelskammer herausgegebenen Advertising and Marketing Communications Code (ICC Code). Es gibt keinen etablierten Standardprozess, um weiteres Feedback von diesen Kundengruppen einzuholen, da die Marktforschung in diesen Gruppen sehr aufwendig ist, großes Fingerspitzengefühl erfordert und der ESOMAR-Kodex stets zu beachten ist. Ist Feedback zum Beispiel bei der Erstellung von Marketingkommunikation für junge Menschen erforderlich, bindet die RBI diese schutzbedürftige Zielgruppe über Marktforschungsagenturen gemäß dem ESOMAR-Rahmenwerk ein. Einbeziehung in Bezug auf soziale Inklusion Einbeziehung in Bezug auf das Thema Nichtdiskriminierung Beim Thema Nichtdiskriminierung pflegt die RBI den Dialog mit ihren Verbraucher:innen und Endnutzer:innen durch das Beschwerdemanagement und verwendet verschiedene weitere Kanäle in der Organisation, um ihre Sichtweisen und ihr Feedback einzuholen. Weitere Einzelheiten zum Beschwerdemanagement finden Sie nachstehend im Kapitel S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können. Einbeziehung in Bezug auf den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Im Rahmen der laufenden Sorgfaltspflicht der RBI stellen spezielle Mechanismen sicher, dass die Standpunkte der Kund:innen in den Entscheidungsprozess über den Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen der RBI einbezogen werden. Die RBI sammelt aktiv über verschiedene Kanäle Feedback, unter anderem über Kundenservicezentren (Call Centers), Umfragen und Fokusgruppen, um Maßnahmen zu ermitteln und zu ergreifen, durch die potenzielle Barrieren für den Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen der RBI abgebaut werden. Die RBI ist bestrebt, durch ihre Richtlinien und die direkte Einbeziehung ihrer Kund:innen die Barrierefreiheit, Inklusivität und das Vertrauen bei ihren Produkt- und Dienstleistungsangeboten zu verbessern. Einbeziehung in Bezug auf verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken Wie beim Thema Zugang zu (hochwertigen) Informationen oben beschrieben, werden im Rahmen der Prozesse für den Dialog mit Verbraucher:innen über die jeweiligen Auswirkungen Marktforschungen und Kundenumfragen, durchgeführt. Darüber hinaus sammelt die RBI beim Vortesten von Werbematerial im Laufe neuer Vermarktungskampagnen das Feedback von Verbraucher:innen zur Verständlichkeit der Informationen und Botschaften. Da die Raiffeisen Bausparkasse ihre Produkte hauptsächlich durch Österreichs Raiffeisenbanken vertreibt, geben die Kund:innen ihr Feedback zu den Produkten in der Regel direkt ihrem:ihrer Kundenberater:in in der jeweiligen Raiffeisenbank. Dieses Feedback hat durch den regelmäßigen Austausch mit den Raiffeisenbanken Einfluss auf Produktentwicklung und -design. Derzeit gibt es keine spezielle Position oder Person, die die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen innehat und es ist kein Einbeziehungsprozess eingerichtet. Dementsprechend gibt es keine Maßnahmen, um die Wirksamkeit der Einbeziehung von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen zu bewerten. S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können Informationsbezogene und soziale Inklusion betreffende Abhilfeprozesse Wenn die RBI die Erwartungen ihrer Kund:innen nicht erfüllt hat, können sich Verbraucher:innen und Endnutzer:innen über verschiedene Kanäle beschweren. In Übereinstimmung mit den internen Regeln der RBI (siehe auch Kapitel RBI Group Policy on Customer Complaint Management (kurz: Customer Complaint Management Policy) sind sämtliche potenzielle Beschwerden in Form einer an die Bank oder ihre Mitarbeiter:innen adressierten Unmutsäußerung im Hinblick auf die Erfüllung der .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht353 Beschwerdedefinition hin zu prüfen. Etwaige über Kanäle für Kundenbeschwerden identifizierte negative Auswirkungen werden gemäß den Kundenbeschwerdeverfahren an die Geschäftsbereiche kommuniziert. Legitime Beschwerden sind unverzüglich im webbasierten Beschwerdemanagementsystem der RBI zu dokumentieren. Ferner ist der:die Beschwerdeführer:in über den Empfang und den weiteren Bearbeitungsprozess zu informieren. Im nächsten Schritt ist in Zusammenarbeit mit den betroffenen Abteilungen oder den betroffenen Mitarbeiter:innen zu überprüfen, ob die Beschwerde sachlich und inhaltlich gerechtfertigt ist. Das Ergebnis dieser Analyse ist dem:der Beschwerdeführer:in unverzüglich mitzuteilen und im Beschwerdemanagementsystem zu dokumentieren. Darüber hinaus ist durch die für die Bearbeitung zuständige Abteilung eine Ursachenüberprüfung durchzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden in regelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen im Beschwerdemanagement informiert. Am Ende jedes Berichtszeitraums werden Abhilfemaßnahmen für die Hauptgründe von Beschwerden umgesetzt und weiter verfolgt. Wenn die RBI Risiken für die Privatsphäre gemäß der speziellen Klassifizierung in der DSGVO ermittelt, z. B. eine Datenschutzverletzung mit einem hohen Risiko für die personenbezogenen Daten von Kund:innen, verfügt die RBI über Prozesse, um diese der Datenschutzbehörde und betroffenen Kund:innen proaktiv zu melden. In diesen Meldungen werden üblicherweise die Art des Risikos, die betroffenen personenbezogenen Daten und die Schritte erläutert, die zur Bewältigung ergriffen wurden. Dies gestattet den betroffenen Kund:innen, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen (z. B. Passwörter zu ändern oder Konten zu überwachen). Die Abhilfemaßnahmen für Beschwerdeursachen gelten als Ziele gemäß der Customer Complaint Management Policy der RBI und sind direkt mit ihren Grundsätzen verbunden. Ein kundenorientierter, sachgerechter Umgang mit Beschwerden ist ein Hauptziel der Complaint Management Policy der RBI. Die vorgenannte Umsetzung, Bewertung und Überprüfung von Abhilfemaßnahmen gegenüber dem Vorjahr trägt unmittelbar zu diesem Ziel bei. Die Abhilfemaßnahmen sind auch ein Ziel, das mit den Prozessen und Produkten der RBI verknüpft ist. Kund:innen können Beschwerden bei der RBI direkt über verschiedene Kanäle wie E-Mail, Fax, Brief, Website, soziale Medien oder persönlich einreichen. Innerhalb der RBI werden Beschwerden als wertvolle Möglichkeit gesehen, Potenzial für Prozess- und Produktoptimierungen zu identifizieren und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Deshalb bietet die RBI Verbraucher:innen und Endnutzer:innen entsprechende Optionen. Informationen zu diesen Optionen werden transparent auf der Website der RBI (Beschwerden- management) bereitgestellt. Jede eingereichte Beschwerde wird in einem hochwertigen, dem Marktstandard entsprechenden Fallmanagementsystem sorgfältig dokumentiert. Die RBI veröffentlicht Informationen zum Beschwerdemanagement auf ihrer Website, um sicherzustellen, dass regelmäßige Aktualisierungen zu Änderungen der Kanäle, Verfahren oder rechtlichen Grundlagen bereitgestellt werden. Das übergeordnete Ziel des Beschwerdemanagements besteht darin, die rasche und sachgemäße Bearbeitung aller Kundenbeschwerden sicherzustellen. Mindestens einmal jährlich werden die wichtigsten Gründe für Beschwerden von den Geschäftsbereichen und der Compliance-Abteilung ermittelt und analysiert. In der Folge werden Abhilfemaßnahmen definiert und im neuen Berichtsjahr laufend integriert. Die RBI sorgt dafür, dass den Kund:innen die offiziellen Beschwerdekanäle bekannt sind, indem sie auf ihrer Website entsprechende Informationen zum Beschwerdemanagement und zu externen Behörden veröffentlicht, die zur Mediation und Eskalation kontaktiert werden können. Durch die kontinuierliche Überwachung von Beschwerdedaten, einschließlich der jeweiligen Kund:innen-Beschwerderate, gewährleistet die RBI, dass die Kund:innen angemessen informiert werden. S4-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze Informationsbezogene Maßnahmen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen Privatsphäre, Cybersicherheit und Resilienz Um wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen zu verhindern, zu mindern und positive Auswirkungen zu verbessern, hat die RBI folgende Aktionsschritte umgesetzt. Zudem ist die RBI bestrebt, mit diesen Schritten die verbundenen Risiken zu mindern: · Entwicklung und Umsetzung von Richtlinien · Verteilung von Rollen und Zuständigkeiten · Regelmäßige Bewertung von Projekten und Tätigkeiten (regelmäßige Bewertungen des Risikos, um potenzielle Schwachstellen bei Tätigkeiten zu ermitteln, die personenbezogene oder Kundendaten betreffen) · Beurteilungen Dritter (durch Lieferantenbewertung beim Onboarding neuer Lieferanten in die Organisation) · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 354 Konzernlagebericht · Umsetzung geeigneter Sicherheitstechnologien wie Verschlüsselung, Firewalls, Systeme zur Vermeidung von Datenverlusten/Datenlecks und Systeme zur Erkennung/Verhinderung von unautorisierten Zugriffen · Zugriffskontrollen, Beschränkungen des Datenzugriffs, Überwachung von Zugriffsprotokollen · Klare Kommunikation mit Nutzer:innen über den Umgang mit Daten · Einholen der Zustimmung nach Aufklärung, wenn nötig · Erstellen eines umfassenden Plans als Reaktion auf Verletzungen des Datenschutzes und sonstige Sicherheitsverletzungen Mit Blick auf die Informations- und Cybersicherheit schützen die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Information und Informationssystemen. Die erbrachten Dienstleistungen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Resilienz aus. Es werden Maßnahmen und Prozesse definiert, umgesetzt und getestet, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern, zu entdecken und angemessen darauf zu reagieren sowie um die Auswirkungen zu minimieren. Eine hohe Informationssicherheit wirkt sich positiv auf Kund:innen und deren freie, sichere und ununterbrochene Nutzung der erbrachten Dienstleistungen aus. Daher ergreift die RBI folgende Aktionsschritte: · Die Einhaltung der DSGVO erfordert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie Mitarbeiter:innenschulungen. E-Learning-DSGVO-Schulungen, Workshops und praktische Anleitung verbessern das Verständnis und die Umsetzung der Datenschutzvorschriften. · Verbraucherkontrolle (die RBI ermöglicht es Verbraucher:innen, eigene personenbezogene Daten anhand benutzerfreundlicher Tools für die Verwaltung der Zustimmung und Einstellungen zur Privatsphäre zu kontrollieren) · Innovative Dienstleistungen (die RBI nutzt bewährte Datenschutzpraktiken, um innovative Finanzdienstleistungen zu entwickeln, bei denen der Schutz und die Sicherheit von Verbraucherdaten an erster Stelle stehen) · Aufbau und Erhalt des Verbrauchervertrauens dank eines starken Engagements für Datenschutz und -sicherheit Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 321 Mitarbeiter:innen im Bereich der Informationssicherheit tätig. Um das Bewusstsein zu schaffen, dass Informationssicherheit die Verantwortung aller ist, werden unter anderem Schulungen, Informationskampagnen und Veranstaltungen angeboten. Das Unternehmen hat außerdem Ressourcen bereitgestellt, um das Bewusstsein für die DSGVO zu fördern und Transparenz sowie effektive Aufsicht zu gewährleisten. Die Managementstruktur umfasst: · eine Datenschutzbeauftragte (Leitung des Group Data Protection Office) · ein Team von 3,5 Mitarbeiter:innen im Group Data Protection Office · die Leitung des Data Privacy Departments · ein Team von sechs Mitarbeiter:innen im Data Privacy Department Diese strukturierte Zuteilung von Ressourcen ermöglicht es den Nutzern, ein klares Verständnis dafür zu gewinnen, wie das Unternehmen seine Auswirkungen auf den Datenschutz und die Privatsphäre verwaltet, und zeigt ein starkes Engagement in diesen wichtigen Bereichen. Um die finanzielle Integrität zu schützen, Vertrauen zu stärken und die Einhaltung rechtlicher Standards sicherzustellen, sind effektive organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Deshalb betont die RBI ihre starkes Engagement in Bezug auf Informationssicherheit. Eine Sicherheitsstrategie, ein Rahmenwerk mit Richtlinien und Standards sowie technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sind definiert und implementiert. Interne und externe Stellen überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit dieser Maßnahmen, Prozesse und Verfahren. Falls erforderlich, werden sie basierend auf modernsten Branchenstandards angepasst. Die Security Policy legt die Ziele und Grundsätze in Einklang mit dem RBI Code of Conduct und der Konzernstrategie der RBI fest. Im Rahmen der Steuerung von Informationssicherheitsrisiken werden Sicherheitsrisiken ermittelt, dokumentiert und angemessen behandelt. Ein hoher Sicherheitsstandard für den Schutz von Informationen soll die Langlebigkeit, Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bereitstellung vertrauenswürdiger, sicherer und zuverlässiger Dienstleistungen und Produkte sicherstellen. Das Informationssicherheitsmanagementsystem im Sinne der Security Policy und des eingeführten umfassenden Standardrahmens der RBI wird durch interne und externe Audits regelmäßig überprüft und unterliegt einem ständigen Verbesserungsprozess. Unter anderem werden ermittelte Schwächen, Verbesserungen und externe Anforderungen dokumentiert, Maßnahmen und Aktionspläne mit ambitionierten Fristen erstellt und ihre Umsetzung überwacht. Der Grad der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen wird regelmäßig ermittelt und in den entsprechenden Ausschüssen zentral berichtet. Strategische Ziele werden ebenfalls jährlich festgelegt und überprüft. Das etablierte und gewartete Informationssicherheitsmanagementsystem der RBI behandelt negative Auswirkungen und Sicherheitsrisiken für Kund:innen. Ziel ist es, diese zu mindern oder zu vermeiden, indem Informationssicherheitsrisiken ermittelt, .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht355 analysiert und behandelt werden. Somit werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet, und die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Die in der RBI Security Policy und im zugehörigen Standardrahmen definierten Anforderungen gelten für den gesamten Konzern, und Maßnahmen müssen nach einem risikobasierten Ansatz angewendet werden. Darüber hinaus werden mit Drittanbietern, deren Produkt- oder Dienstleistungsangebot ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte, vertragliche Sicherheitsanforderungen vereinbart, und die Anbieter werden auf ein angemessenes Sicherheitsniveau überprüft. Anpassungen der Anforderungen in Sicherheitsstandards werden dem CSO (Chief Security Officer) gemeldet und von diesem genehmigt. Änderungen der Anforderungen an die Sicherheitsstandards werden dokumentiert. Der Umsetzungsstatus der Sicherheitsanforderungen in der RBI wird regelmäßig geprüft und an die Unternehmensführung gemeldet. Die RBI versucht, die Auswirkungen eines Vorfalls zu minimieren und aus früheren Vorfällen zu lernen, um solche Vorfälle in Zukunft verhindern, rascher entdecken oder effizienter bewältigen zu können. Der Abteilung für Informations- und Cybersicherheit sind keine Fälle von Menschenrechtsproblemen oder -vorfällen in Bezug auf Informationssicherheit bekannt, die mit Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen in Verbindung stehen. Zugang zu (hochwertigen) Informationen Die RBI befolgt alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften und zusätzlichen Rahmenwerke wie die Group Human Rights Policy und den ICC Code, um wesentliche negative Auswirkungen durch die Kommunikation und Bereitstellung von Informationen für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu verhindern. Da die Umsetzung der Maßnahmen übergreifend in verschiedenen Abteilungen erfolgt, ist eine Ressourcenzuteilung auf dieser Ebene nicht vorhanden. Um bei der Bereitstellung von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen die bestmögliche Wirkung zu erzielen, ist die Finanzkompetenz der Privatkund:innen der RBI eine Voraussetzung dafür, dass sie informierte Anlageentscheidungen treffen und Darlehen zurückzahlen können. Im Retail-Geschäft steht die Stärkung der Finanzkompetenz junger Generationen im Mittelpunkt. Sie ist Teil der Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI. Die RBI hat im Rahmen des beliebten Videospiels Minecraft die Serie My Finance Quests als zentrale Lösung entwickelt. Die spannenden, interaktiven Minispiele mit eigenen Storylines stärken die finanziellen Fähigkeiten von Kindern und Teenagern, indem sie grundlegende Finanzthemen vermitteln, beispielsweise die Funktionsweise von Banken, Sparen und Budgetieren, Online-Sicherheit und den Wert von Geld. Die Tatra Banka a.s. in der Slowakei hat zusammen mit der Non-Profit-Organisation Edulab das Projekt World Phenomena Money entwickelt, um hochwertiges Lehrmaterial für Grundschulkinder auf Basis von BBC-Lehrvideos bereitzustellen. Mit attraktivem Material, das Lehrkräfte nutzen können, soll den Schüler:innen das komplexe Thema Geld nähergebracht werden. Ein weiteres Beispiel ist ein Finanzprodukt der Tatra Banka a.s., das erstmals auch Finanzbildung beinhaltet. Das Kinderkonto TABI soll zu Verantwortung erziehen und ein gesundes Verhältnis zu Geld fördern. Über die TABI-App können Kinder auf einfache und spielerische Weise etwas über Geld lernen, Sparziele festlegen und regelmäßige Spargewohnheiten entwickeln. Über die Parent Zone können Eltern die Ausgaben, den Lernfortschritt und das Sparverhalten ihrer Kinder überwachen. Außerdem gibt es in der App einen Spielebereich in dem Kinder durch Geschichten über TABI und dessen Freunde interaktiv etwas über Geld lernen können. Darüber hinaus finanziert die Raiffeisenbank a.s. in Tschechien seit 2017 die Entwicklung der Online-Bildungsplattform Zlatka.in. Sie steht Schüler:innen und Lehrer:innen kostenlos zur Verfügung und entspricht den Standards für Finanzkompetenz. Sie wurde offiziell ins nationale Register für Finanzbildungsprojekte des tschechischen Finanzministeriums aufgenommen. Zlatka.in steht auf Englisch und Slowakisch zur Verfügung und bietet Informationen zur Finanzbildung. Zusätzliche Maßnahmen für den Zugang zu (hochwertigen) Informationen werden von den einzelnen Raiffeisen-Tochterbanken im Einklang mit den lokalen regulatorischen Anforderungen und Gesetzen durchgeführt. Bei der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. legen die Anweisungen zur Bereitstellung von Informationen für Kund:innen fest, dass die Informationen transparent, klar, verständlich und nicht irreführend sind. Dies geschieht unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppe. Die Anweisungen in der Complaint Management Policy beschreibt Maßnahmen, die die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. ergreift, um Abhilfe bei einer tatsächlichen wesentlichen Auswirkung zu schaffen bzw. zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören der Umgang mit Interessenkonflikten und das Beschwerdemanagement, einschließlich Dokumentation und Meldung von Beschwerden, Mitarbeiter:innenschulungen und die regelmäßige Überprüfung von Richtlinien. Bei der Anlageberatung wird sorgfältig sichergestellt, dass die Dienstleistungen den Anlagezielen der Kund:innen entsprechen und eine angemessene Bewertungs- und Vergleichsmethode eingerichtet ist. Wenn die Angemessenheitsprüfung negativ ist, werden die Kund:innen gewarnt. Die Qualifikationen der Mitarbeiter:innen werden überprüft und in einem Schulungskonto dokumentiert. Dabei handelt es sich um laufende Prozesse innerhalb der Organisation. Die Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. verwaltet Beschwerden, indem sie diese gemäß den jeweiligen Leitlinien erfasst, bearbeitet und meldet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 356 Konzernlagebericht Weitere Einzelheiten finden sich in Kapitel S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. stärkt mit hochwertigen, klaren Informationen die Finanzkompetenz und Transparenz und ermöglicht so, dass Kund:innen gut informiert sind. Betroffene Stakeholder: Alle Kund:innen, die keine professionellen Kund:innen gemäß der Auflistung unter 4.1.1 der Dienstanweisung der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. zur Anwendung der WAG-Pflichten sind, gelten als Privatkund:innen (das gilt auch für Unternehmen, bei denen sich nicht bestimmen lässt, ob die oben genannten Größenkriterien eingehalten werden oder nicht). Der Zielmarkt wird für alle standardisierten Vermögensverwaltungskonzepte und für alle Publikumsfonds definiert, die potenziell an einen Beratungskunden verkauft werden können. Bei Spezialfonds und bei der individuellen Vermögensverwaltung auf Grundlage separat vereinbarter Anlageleitlinien werden mit den betreffenden Anlegern in der Regel individuelle vertragliche Anlageleitlinien vereinbart. Bei der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. wird durch Einhaltung der FMA-Mindeststandards für die Information von Bausparer:innen und die Werbung der Bausparkassen sichergestellt, dass potenzielle und bestehende Kund:innen umfassend informiert werden. Dazu gehören rechtliche Anforderungen, transparente Werbe- und Tarifangebote, Informationen zum Effektivzins, Beispielberechnungen, Gebührenangaben und Informationen zur vorzeitigen Vertragskündigung. Die Standards sollen Transparenz und Vergleichbarkeit fördern und als Leitlinien für die Gestaltung von Werbematerialien dienen. Bevor ein Sparvertrag abgeschlossen wird, stellen die Kundenberater:innen den Kund:innen Tarifangebote und die Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft bereit. Alle Informationen sind auch auf der Website www.bausparen.at transparent und klar dargelegt. Die Unterschiede zwischen Tarifen (in Bezug auf Zinsen, Gebühren, Laufzeit, Mindestsparzeit bis zur Zuteilung eines Bausparvertrags usw.) werden in verständlicher Form in Produktinformationsblättern oder auf der Website erläutert, um sicherzustellen, dass diese für Personen, die sich für den Abschluss eines Bausparvertrags interessieren, vergleichbar sind. Gewinntabellen veranschaulichen den Kund:innen anhand von maximalen und minimalen Guthaben am Ende der Laufzeit in transparenter Weise das Best- und Worst-Case-Szenario. Die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. bietet ihren Kund:innen in verständlicher und leicht lesbarer Form Berechnungen, einschließlich einer detaillierten Auflistung der Gebühren und des effektiven Zinssatzes (Online-Beispiel: Bausparen). Nach Abschluss des Vertrags erhalten die Kund:innen zu Jahresbeginn einen Jahreskontoauszug mit ausführlichen Informationen über ihre Produkte bei der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Damit wird sichergestellt, dass die Kund:innen einen transparenten und verständlichen Überblick über ihre Verträge erhalten. Der Inhalt des Kontoauszugs basiert auf den FMA-Mindeststandards, um sicherzustellen, dass die Kund:innen leicht lesbare und verständliche Informationen über ihre Produkte erhalten. Maßnahmen im Zusammenhang mit sozialer Inklusion Nichtdiskriminierung und Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion gelten für alle Geschäftsbereiche, die gesamte RBI und alle Einheiten. Sie fallen daher unter das Dach der Group Human Rights Policy. Die RBI ergreift verschiedene Maßnahmen, um negative Auswirkungen zu vermeiden, die Chancen einschränken und die für Verbraucher:innen zu Nachteilen oder sozialer Ausgrenzung führen könnten. In Bezug auf die Zugänglichkeit von Bankprodukten und -dienstleistungen werden unterschiedliche Kanäle angeboten, wie Mobile Banking-Apps, webbasiertes Internet-Banking sowie traditionelle stationäre Filialen und Fernberatungsdienste (über Handy oder Videoanruf). Damit versucht die RBI, Diskriminierung zu vermeiden und ihre Produkte und Dienstleistungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen barrierefrei zugänglich zu machen. Da die Umsetzung der Maßnahmen übergreifend in verschiedenen Abteilungen erfolgt, ist eine Ressourcenzuteilung auf dieser Ebene nicht vorhanden. Finanzkompetenz ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen und somit für soziale Inklusion. Die RBI bietet verschiedene Finanzbildungsprogramme, die sich nicht ausschließlich an ihre Kund:innen, sondern an die Allgemeinheit richten. Obgleich die Digitalisierung den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erheblich erleichtert, spielt die Erschwinglichkeit ebenfalls eine wichtige Rolle. Daher bietet die RBI Sonderkonditionen für die Zielgruppen Studierende/junge Menschen und Pensionist:innen. Zudem wird dadurch der Zugang zu Zahlungsmitteln erleichtert und Verbraucher:innen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die Raiffeisen Bank S. A. in Rumänien bietet Kund:innen beispielsweise über Raiffeisen Smart Finance onlinegestützte 1:1-Beratungsgespräche an. Mit diese Technologie stellt die Raiffeisen Bank ein einfach zugängliches Service für ihre Kund:innen sicher. Um den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden, richtet die RBI in ihren Tochterunternehmen in Zentral- und Osteuropa bei der Instandhaltung oder beim Umbau von Filialen so weit wie möglich barrierefreie Ein- und Zugänge ein. Alle Tochterunternehmen sind bemüht, diese besondere Anforderung zu erfüllen. Die Umsetzungsquote beträgt im Durchschnitt über 65 Prozent. Darüber hinaus haben fast alle RBI-Tochterbanken Maßnahmen umgesetzt, um den barrierefreien Zugang zu Geldautomaten sicherzustellen. Zur Verringerung von Sprachbarrieren sind die Geldautomaten der RBI in den Märkten CE, SEE und EE mehrsprachig. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht357 Ebenso sind für Menschen mit Sehbehinderung bei den Geldautomaten der RBI-Tochterbanken verschiedene Hilfestellungen vorgesehen: Dazu zählen unter anderem die Möglichkeit, Informationen auf dem Display in großer Schrift oder im Kontrastmodus mit schwarzem Text auf weißem Hintergrund oder weißem Text auf schwarzem Hintergrund anzusehen; Anleitungen für die drei wichtigsten Transaktionen in Brailleschrift; die Option, Eingaben auf der PIN-Tastatur durch Orientierung am taktilen Punkt auf der Zifferntaste fünf durchzuführen oder die Bereitstellung von Kopfhöreranschlüssen. Die RBI strebt mit entsprechenden Maßnahmen danach, dass ihre Websites zu keiner weiteren Barriere für Inklusion und den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen werden. Der aktuell gültige Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit umfasst Produkte und Dienstleistungen, die nicht nur über Websites, Mobilgeräte und mobile Anwendungen bereitgestellt werden, sondern auch Dienstleistungen wie mobile Banking. Die Tochterunternehmen setzen sich bereits für die Schaffung einer inklusiven Online-Umgebung ein, die für alle Nutzer:innen navigierbar ist und von allen effektiv genutzt werden kann. In einigen Tochterunternehmen entsprechen die Komponenten und Gestaltungsgrundlagen bereits den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um digitale Inhalte für Menschen mit einer Sehbehinderung oder anderen Einschränkungen besser zugänglich zu machen. Die WCAG-Leitlinien umfassen vier Prinzipien: wahrnehmbar (Inhalte müssen so dargestellt werden, dass Nutzer:innen sie wahrnehmen können, z. B. durch Textalternativen für nicht-textliche Inhalte), bedienbar (Interface-Komponenten und Navigation müssen bedienbar sein, d. h. alle Nutzer:innen müssen in der Lage sein, zu interagieren und durch Inhalte zu navigieren), verständlich (die Informationen und die Benutzeroberflächen müssen verständlich sein, um sicherzustellen, dass Inhalte klar und konsistent sind) und robust (Inhalte müssen robust genug sein, dass sie von einer Vielzahl von User Agents, einschließlich Hilfstechnologien, zuverlässig interpretiert werden können). Diese Maßnahmen stellen sicher, dass mehr Menschen Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen der RBI erhalten. Zusätzlich zu den obligatorischen Anforderungen des konzernweiten Code fo Conduct führen einige Tochterbanken spezielle Schulungen zum angemessenen Umgang mit Kund:innen mit Behinderungen und zur Verhinderung von Diskriminierung jeder Art durch, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben. Die erforderlichen Anpassungen zur Einhaltung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit haben dieses Jahr begonnen und werden voraussichtlich im Juni 2025 finalisiert. Das Ziel der Arbeitsgruppe zum neuen Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit besteht darin, bereits bestehende Synergien für die Umsetzung der damit einhergehenden Anforderungen zu nutzen. Die RBI will mit mehreren Finanzbildungsinitiativen negative Auswirkungen auf Verbraucher:innen vermeiden und eine Grundlage für solide Finanzentscheidungen schaffen. Da die Gewährleistung von Transparenz ebenfalls sehr wichtig ist, stehen auf ihren Websites detaillierte Informationen über Produkte, Kosten und Bedingungen bereit. In Rumänien können Dokumente zu aktuellen Kontopaketen auch per E-Mail an Kund:innen mit Sehbehinderung geschickt werden, um mithilfe spezieller Apps gelesen zu werden. Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken Die RBI befolgt alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie zusätzliche Rahmenwerke wie den ICC Code, um wesentliche negative Auswirkungen durch die Kommunikation und Bereitstellung von Informationen für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu verhindern. Für Fälle, in denen eine tatsächliche wesentliche Auswirkung entstehen könnte, hat die RBI eine zentrale Beschwerdemanagement-Funktion eingerichtet und entsprechende Head-Office- und Gruppen-Richtlinien verabschiedet (siehe Beschwerde Management). Da die Umsetzung der Maßnahmen übergreifend in verschiedenen Abteilungen erfolgt, ist eine Ressourcenzuteilung auf dieser Ebene nicht vorhanden. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. hält sich darüber hinaus an den in der Dienstleistungsrichtlinie verankerten Grundsatz zur Verbreitung von Informationen an Kund:innen, indem sie das jeweilige Zielpublikum berücksichtigt und sicherstellt, dass die Informationen transparent, klar, verständlich und nicht irreführend sind. Darüber hinaus beschreiben die Dienstleistungsrichtlinien zur Conflict of Interest Policy und zum Beschwerdemanagement Maßnahmen, die die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. ergreift, um eine Wiedergutmachung für tatsächliche wesentliche negative Auswirkungen zu bieten oder zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören der Umgang mit Interessenkonflikten und das Beschwerdemanagement, einschließlich der Dokumentation und Meldung von Beschwerden, sowie Mitarbeiter:innenschulungen und die regelmäßige Überprüfung von Richtlinien. In Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften werden Maßnahmen getroffen, um eine unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer durch Werbeaktivitäten zu verhindern. Zur Vermeidung des Erhalts unerbetener Nachrichten ist vorgesehen, dass Verbraucher:innen zum Beispiel Telefonanrufen oder E-Mail-Werbung ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung wird dokumentiert und im Einklang mit gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Kunden von Wertpapierdienstleistungen ist gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 107/2017, idgF) mitzuteilen, dass Telefongespräche oder elektronische Kommunikation zwischen dem Rechtsträger und seinen Kunden, die zu solchen Geschäften führen oder führen können, aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Verpflichtungen zur Einhaltung und Bekämpfung von Geldwäscherei sind ebenfalls zu dokumentieren, und bestimmte Unterlagen in diesem Zusammenhang sind für zehn Jahre aufzubewahren. Die umgesetzten Maßnahmen beziehen sich auf laufende Prozesse. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 358 Konzernlagebericht Wie im Kapitel Zugang zu (hochwertigen) Informationen beschrieben, müssen die FMA-Mindeststandards für die Information von Bausparer:innen und die Werbung der Bausparkassen von allen Bausparkassen in Österreich umgesetzt werden, um potenzielle und aktuelle Sparer:innen umfassend zu informieren. Die Standards sollen Transparenz und Vergleichbarkeit fördern und dienen als Leitlinien für die Gestaltung von Werbematerialien. Im Einklang mit den FMA-Mindeststandards sind die Werbematerialien der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. so gestaltet, dass sie für Verbraucher:innen klar, verständlich und nicht irreführend sind. Dazu gehört die Offenlegung des effektiven Zinssatzes und aller geltenden Gebühren, um Missverständnisse zu verhindern. Diese Standards werden durchgängig angewendet. S4-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Informationsbezogene und soziale Inklusion betreffende Ziele Ziele zum Schutz der Privatsphäre Die RBI hat in ihrer Data Protection Policy Datenschutzziele zur DSGVO-Einhaltung festgelegt. Ziel ist es, ein Datenschutzrahmenwerk zu implementieren, das die umgehende Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen gewährleistet, proaktive Prävention von Datenschutzverletzungen durch Überwachung und Sensibilisierungsschulungen der Mitarbeiter:innen sicherzustellen und die Einhaltung der DSGVO aufrechtzuerhalten, um Kundendaten zu schützen und regulatorische Strafen zu vermeiden. Dies umfasst u.a · die Stärkung der internen Datenschutzprozesse sowie die Verbesserung des Kundenerlebnisses (Lieferantenbeurteilungen, effizientere und kundenfreundlichere Prozesse) – auch durch Digitalisierung · durch gezielte Maßnahmen, wie z. B. Korrespondenz in einfacher Sprache, die Kommunikation und Information barrierefrei zu gestalten · alle Anfragen betroffener Personen (Data Subject Right- bzw. DSR-Anfragen) bei der RBI innerhalb einer Frist von einem Monat zu bearbeiten und abzuschließen Darüber hinaus hat die RBI das Ziel, die laufenden und Ad-hoc-Anfragen der österreichischen Datenschutzbehörde sowie alle potenziellen Datenschutzverletzungen bei der RBI AG und ihren österreichischen Tochterunternehmen innerhalb einer Frist von 72 Stunden zu bearbeiten. Ein weiteres Ziel ist es, die Prozesse im Zusammenhang mit Anfragen betroffener Personen (DSR-Anfragen) zu optimieren und Redundanzen in den Prozessen und Dokumentationen bei Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Durch Steuerung dieser Prozesse soll sichergestellt werden, dass keine Geldbußen oder Reputationsschäden entstehen. Zu den weiteren Datenschutzzielen in Zusammenhang mit dem Monitoring und der Dokumentation zählen unter anderem die Verwaltung des DSGVO-Moduls auf der Plattform Archer GDPR Compliance, die Qualitätssicherung von Aufzeichnungen über Verarbeitungsaktivitäten, die Entwicklung neuer Aufzeichnungen über Verarbeitungsaktivitäten (AVA) in Bezug auf den Inhalt sowie die Automatisierung manueller Prozesse und Dokumentationsaufgaben. Die Datenschutzziele bei Verletzungen des Datenschutzes und DSR-Anfragen gelten innerhalb der gesamten Organisation, da diese Ziele auf regulatorischen Anforderungen basieren. Aufgrund unterschiedlicher nationaler Gesetze in verschiedenen Ländern können einige Ziele bei bestimmten Tochterunternehmen abweichen. Die RBI bemüht sich zwar um die Aufrechterhaltung konsistenter Standards in der RBI, nationale gesetzliche Anforderungen können allerdings Anpassungen bestimmter Zeitrahmen oder Verfahren erfordern. Die RBI überwacht die Wirksamkeit ihrer Datenschutzziele anhand zweier Indikatoren: der Reaktionszeit bei Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden (falls gemäß DSGVO erforderlich) und dem Abschluss von DSR-Anfragen innerhalb von 25 Tagen (damit schneller als in der regulatorischen Anforderung von einem Monat vorgesehen). Diese Kennzahlen sind für die Bewertung der Compliance und Kundenzufriedenheit entscheidend und wahren die hohen RBI- Standards. Im Falle einer Datenschutzverletzung verfolgt die RBI die Zahl der Verletzungen und klassifiziert sie nach ihrem Typ (z. B. unbefugter Zugang). Die RBI speichert die Anzahl und die Art der DSR-Anfragen (z. B. Auskunft, Löschung, Berichtigung). Zur besseren Transparenz können Datenschutzverletzungen in drei Gruppen unterteilt werden: menschliches Versagen, technische Mängel oder kriminelle Aktivitäten Dritter. Im Sinne einer Transparenz- und Rechenschaftspflicht überprüft die RBI ihre Ziele kontinuierlich und berichtet darüber. Im Jahr 2024 waren die Datenschutzverletzungen unerheblich und ausschließlich auf menschliches Versagen, hauptsächlich Unachtsamkeit (falsche E-Mail-Empfänger), zurückzuführen. Alle Fälle von Datenschutzverletzungen wurden abgeschlossen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 waren keine Fälle mehr anhängig. Darüber hinaus wurden keine maßgeblichen Strafen von den Datenschutzbehörden gegen die RBI verhängt. Allerdings hat die RBI im Jahr 2024 insgesamt 23 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht359 Meldungen an die zuständigen Datenschutzbehörden übermittelt. Die Meldungen umfassen Fälle wie geringfügige Datenlecks und den Verlust personenbezogener Daten. Im Jahr 2024 erhielt die RBI eine Beschwerde von einem Dritten, die ordnungsgemäß gelöst wurde. Die Datenschutzbehörden oder Dritte haben im Geschäftsjahr 2024 keine weiteren Datenschutzbeschwerden an die RBI gerichtet. Die Ergebnisse werden der obersten Führungsebene kommuniziert, um Rechenschaft zu gewährleisten und ständige Verbesserungen zu fördern. Die RBI registriert die Zahl der Mitarbeiter:innen, die Datenschutzschulungen absolvieren. Durch Gewährleistung hoher Beteiligungsquoten versucht die RBI, ein starkes internes Bewusstsein für Datenschutzpflichten aufrechtzuerhalten und die Wahrscheinlichkeit von Datenschutzverletzungen zu verringern. Ziele für Informations- und Cybersicherheit Die Abteilung für Informations- und Cybersicherheit der RBI überprüft und aktualisiert den Umsetzungsstatus der konzernweiten Sicherheitsstandards zumindest jährlich. Die Sicherheitsanforderungen sind in der Information and Cyber Security-Richtlinie des Konzerns und im Standardrahmen festgelegt. Das Erheben des Umsetzungsstatus steht somit in direkter Verbindung zur Information and Cyber Security-Richtlinie des Konzerns, und verfolgt dabei folgende Ziele: · Kontinuierliche Optimierung der Cyberresilienz, um die Daten der Kund:innen zu schützen und eine sichere Geschäftstätigkeit zu ermöglichen · Sicherstellen, dass Branchenvorschriften eingehalten werden und neuen Bedrohungen durch Umsetzung moderner Erkennungs- und Reaktionssysteme angemessen begegnet wird · Förderung einer Kultur des Sicherheitsbewusstseins unter Mitarbeiter:innen Aufmerksame und informierte Mitarbeiter:innen sind entscheidend für den Schutz der RBI vor Cyber-Bedrohungen. Die Maßnahmen der RBI umfassen regelmäßige Sensibilisierungskampagnen, verpflichtende jährliche Schulungen für alle Mitarbeiter:innen und laufende Informationen über interne Kommunikationskanäle. Diese Initiativen sollen ein hohes Bewusstsein für potenzielle Gefahren aufrechterhalten und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter:innen über aktuelle Bedrohungsszenarien gut informiert sind. Zusätzlich wird der Prozentsatz der Mitarbeiter:innen mit aktueller Sicherheitsbewusstseinsschulung erfasst und berichtet. Das Ziel ist es, dass alle Mitarbeiter:innen der RBI vollständig zum Thema Informationssicherheit geschult sind. Zudem werden in der RBI verschiedene Tests durchgeführt, um die Wirksamkeit der Sicherheitsprozesse und -maßnahmen zu bewerten. Darüber hinaus werden ständig Informationen über (potenzielle) Bedrohungen für die Kund:innen und Endnutzer:innen der RBI sowie für die Bank selbst gesammelt. Aus den Erkenntnissen der durchgeführten Tests, Übungen, Bewertungen, Vorfälle, Beinahe-Vorfälle sowie erlangten Bedrohungsinformationen werden Maßnahmen und Aktionen abgeleitet. Dadurch sollen die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ständig verbessert werden, um sichere und resiliente Produkte bereitzustellen und Kund:innen und Endnutzer:innen sowie deren Informationen zu schützen. Potenziell negative Auswirkungen sollten so weit wie möglich verhindert werden. Die Ziele für Informations- und Cybersicherheit werden jährlich bewertet. Änderungen werden nachverfolgt und dem Group Security Committee sowie dem Aufsichtsrat gemeldet. Bei der Zielsetzung werden die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Kund:innen und Endnutzer:innen der RBI sowie die von Aufsichtsbehörden und Regulatoren stammenden Anforderungen und Pflichten berücksichtigt. Ziele in Bezug auf den Zugang zu (hochwertigen) Informationen und verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken Die RBI will mit den bestehenden Vorschriften wie etwa dem Code of Conduct der RBI, den betreffenden internen Richtlinien und der freiwilligen Beachtung des ICC Codes, die Beschwerden oder Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang zu (hochwertigen) Informationen oder verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken minimieren. Im Hinblick auf Finanzbildung werden die speziellen Vorhaben der RBI fortgeführt. Um die finanzielle Gesundheit von Verbraucher:innen zu fördern, besteht das Ziel darin, Produkte und Lösungen im Privatkundenbereich weiterzuentwickeln. Es wurden keine konkreten Ziele in Bezug auf den Zugang zu (hochwertigen) Informationen definiert, ausgenommen jene, die von den einzelnen Raiffeisen- Tochterbanken in Übereinstimmung mit lokalen regulatorischen Anforderungen und Gesetzen festgelegt wurden. Bei der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. beinhaltet die Überwachung die Nachverfolgung der Zahl der Beschwerden (offene und abgeschlossene) und die Dauer der Bearbeitung und Beilegung von Beschwerden (Dauer <10 Tage; zwischen 10 und 30 Tagen; über 30 Tage). Ziel ist es, die direkten Interaktionen mit Retail-Kund:innen transparent zu erfassen und zu messen. Die Bausparkassen sind hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeiten eingeschränkt (in Übereinstimmung mit dem Bausparkassengesetz, der Bausparkassenverordnung) und unterliegen den FMA-Mindeststandards für die Information von Bausparer:innen und die Werbung der Bausparkassen (siehe Kapitel Richtlinien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen). Die Anforderungen im Bausparkassengesetz/in der Bausparkassenverordnung und die FMA-Mindeststandards stellen die nicht-diskriminierende, faire Behandlung von Kund:innen sicher (z. B. müssen die Produkte von der FMA genehmigt · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 360 Konzernlagebericht sein). Die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. hat mit Blick auf informationsbezogene Auswirkungen keine zusätzlichen zeitgebundenen oder ergebnisorientierten Ziele festgelegt. Ziele in Bezug auf Nichtdiskriminierung und Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Gemäß den Regeln des Code of Conducts der RBI ist die RBI bestrebt sicherzustellen, dass sie ihre Kund:innen nicht diskriminiert, und falls dies doch geschehen sollte, dass ein geeigneter Beschwerde- und Abhilfeprozess vorhanden ist. Die RBI hat außer der Vermeidung keine speziellen Ziele im Zusammenhang mit Nichtdiskriminierung festgelegt. Derzeit gibt es auf Ebene der RBI keine konzernweiten Ziele für den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen. Lokale Tochterbanken der RBI können jedoch ihre eigenen zeitgebundenen oder ergebnisorientierten Ziele mit Blick auf spezielle lokale Bedürfnisse und Herausforderungen festlegen. Die österreichischen Tochterunternehmen und Tochterbanken in der EU planen, rechtzeitig bis Juni 2025 mit dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit konform zu sein. Weitere Ziele Neben den oben beschriebenen Zielen zu spezifischen Themen besteht das übergeordnete Ziel des Beschwerdemanagements, die rasche und sachgemäße Bearbeitung aller Kundenbeschwerden sicherzustellen. Mindestens einmal jährlich werden Beschwerdeursachen von den Geschäftsbereichen und der Compliance-Abteilung ermittelt und analysiert. Für die vorgenannten Ursachen werden Abhilfemaßnahmen definiert und im neuen Berichtsjahr laufend integriert, um negative Auswirkungen zu verringern und positive Auswirkungen auf Kund:innen zu verstärken und gleichzeitig wesentliche Risiken zu mindern und Chancen zu ermöglichen. Die Abhilfemaßnahmen für Beschwerdeursachen gelten als Ziele im Sinne der Complaint Management Policy der RBI und sind direkt mit ihren Zielen und Grundsätzen verbunden. Ein kundenorientierter, sachgerechter Umgang mit Beschwerden ist ein Hauptziel der Complaint Management Policy der RBI. Die vorgenannte Umsetzung, Bewertung und Überprüfung von Abhilfemaßnahmen gegenüber dem Vorjahr trägt unmittelbar zu diesem Ziel bei. Die Abhilfemaßnahmen sind ein relatives Ziel, das mit den Prozessen und Produkten der RBI verknüpft ist. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht361 Governance Unternehmensführung G1-1: Unternehmenskultur RBI Code of Conduct Im RBI Code of Conduct wird im Abschnitt Mitarbeiterbeziehungen die in der RBI gepflegte Kultur der Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Mitarbeiter:innen erläutert. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören eine faire Beschäftigungspraxis, keine Diskriminierung oder Belästigung und keine Gewalt. Abgelehnt wird auch jegliche Form moderner Sklaverei und des Menschenhandels. Der RBI Code of Conduct hebt die politische Neutralität der RBI hervor. So kann der Vorstand der RBI die Vergabe von Zuwendungen nur unter Einhaltung strenger Vorschriften genehmigen. Außerdem darf nur befugtes Personal Lobbytätigkeiten ausüben und die Position oder Meinung der RBI im Rahmen der Ausarbeitung von Gesetzen und Vorschriften darlegen. Um sicherzustellen, dass die gesamten Mitarbeiter:innen mit den Prinzipien des RBI Code of Conduct vertraut sind, müssen alle Mitarbeiter:innen in regelmäßigen Abständen an E-Learning-Schulungen zu den grundlegenden Inhalten des RBI Code of Conduct teilnehmen. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter:innen eine Compliance-Erklärung unterzeichnen, mit der sie sich verpflichten den RBI Code of Conduct einzuhalten, einschließlich der Offenlegung und regelmäßigen Aktualisierung der Stellungnahme zu Interessenkonflikten. Der Code of Conduct der RBI erstreckt sich auf die eigene Geschäftstätigkeit der RBI sowie alle Aktivitäten im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Jede:r einzelne Mitarbeiter:in leistet durch die Einhaltung der hohen Standards des RBI Code of Conduct einen Beitrag zur positiven Wahrnehmung der RBI. Verantwortlich für den Inhalt des RBI Code of Conduct ist die Bereichsleitung von Capital Markets Compliance. Die RBI ist dem Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact, UNGC) beigetreten. Damit erklärt sie ihr Engagement, die konsequente Einhaltung der zehn Prinzipien des UNGC für verantwortungsvolle Unternehmensführung umzusetzen. Die damit einhergehende Haltung des weltweit verantwortungsvollen Handelns wird von allen Mitarbeiter:innen und Führungskräften sowie den Partner:innen und Lieferanten der RBI erwartet. Durch die Unterzeichnung des UNGC hat sich die RBI verpflichtet, für die Beseitigung aller Formen von Menschenrechtsverletzungen einzutreten und die Europäische Menschenrechtskonvention, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einzuhalten. Der Code of Conduct der RBI wird regelmäßig überprüft und an regulatorische Vorgaben und internationale Standards angepasst. Der Überprüfungs- und Aktualisierungsprozess ist ein sich kontinuierlich weiterentwickelnder Arbeitsprozess, der interne Gespräche zwischen allen wichtigen Stakeholdern der RBI, z. B. Group Compliance, Group ESG & Sustainability Management, Legal und Group People, Culture & Organization umfasst. Sämtliche Tochterunternehmen sind am Anpassungsprozess beteiligt und aktualisieren ihre Fassung des Kodex. Die endgültige Fassung des angepassten Kodex wird vom Nachhaltigkeitsausschuss und vom Vorstand genehmigt. Der RBI Code of Conduct wird im gesamten Konzern in englischer Sprache und auf den Websites der RBI und ihrer Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa in den jeweiligen Landessprachen veröffentlicht. Darüber hinaus erhalten alle Mitarbeiter:innen eine E-Mail des CEO, in der sie über Aktualisierungen des RBI Code of Conduct unterrichtet werden. Säulen für ethisches Handeln Die im RBI Code of Conduct vorgesehenen Standards für ethische Geschäftspraktiken gründen sich auf sechs Säulen: · Kundenbeziehungen · Aktionärsbeziehungen · Mitarbeiterbeziehungen · Konformität mit Gesetzen und Vorschriften · Kampf gegen Finanzkriminalität · Soziale und ökologische Verantwortung Soziale und ökologische Verantwortung Die RBI ist sich über die potenziell erheblichen Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit auf die drei Nachhaltigkeitssäulen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt im Klaren. Zum Ausdruck kommt dies in den drei Handlungsfeldern ihrer Nachhaltigkeitsstrategie – verantwortungsvoller Banker, fairer Partner und engagierter Bürger. Das Ziel der RBI ist eine langfristige profitable Geschäftstätigkeit, die unter anderem Schäden für die Gesellschaft und Umwelt durch ordnungsgemäße · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 362 Konzernlagebericht Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten vermeidet. Darüber hinaus will sie zur Verbesserung des Umweltschutzes und der sozialen Standards beitragen. Menschenrechte Die RBI ist sich der Sensibilität bestimmter Geschäftsfelder (insbesondere Kernkraft, Glücksspiel und Rüstung) und deren potenziellen Auswirkungen auf dem Gebiet der Menschenrechte bewusst. Die besonderen Richtlinien für diese Geschäftsfelder und die Standpunkte der RBI zum Rüstungs-, Kernkraft- und Glücksspielsektor werden intern und extern veröffentlicht (Details finden sich unter Sensible Geschäfte). Die RBI respektiert und unterstützt den Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Die RBI sieht von einer Beteiligung an Geschäften mit Produkten ab, die dem Niederschlagen von Demonstrationen dienen oder bei politischen Unruhen oder im Zusammenhang mit anderen Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden sollen. Eine Beteiligung an der Finanzierung von umstrittenen Waffengeschäften (nukleare, biologische und chemische Waffen, Blendlaserwaffen, Antipersonen-Minen, Streumunition, abgereicherte Uranmunition, Brandwaffen, nicht aufzuspürende Fragmente usw.) ist seitens der RBI strengstens verboten. Umweltschutz Ziel der RBI ist es, die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt auf ein Minimum zu beschränken und den CO2-Ausstoß zu senken. Die Einhaltung der Standards erwartet die RBI auch von ihren Dienstleister:innen und Lieferant:innen. Finanzierungen oder Beteiligung an Geschäften oder Projekten, die das Risiko einer nachhaltigen wesentlichen Umweltgefährdung bergen (z. B. Vernichtung des Regenwaldes, Verschmutzung von Land, Luft oder Gewässern), entsprechen nicht der Geschäftspolitik der RBI. Die verantwortlichen Mitarbeiter:innen müssen bei jeder Entscheidung zu einem Geschäft oder Projekt dessen potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt und die daraus resultierende mögliche Reputationsschädigung der RBI berücksichtigen, insbesondere wenn die RBI die Finanzierung bereitstellt. Diversität und Inklusion Die RBI vertritt den Standpunkt, dass gelebte Diversität andere Sichtweisen eröffnet und die Geschäftsentscheidungen und -ergebnisse positiv beeinflussen kann. Die RBI ist bestrebt, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen, deren Bedingungen und Rahmenregelungen für alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen attraktiv und vorteilhaft sind. Aufgrund ihrer Vorbildfunktion hat sich die RBI verpflichtet, Chancengleichheit für alle Mitarbeiter:innen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung und Identität, Behinderung sowie religiöser Überzeugungen zu gewährleisten. Wie wichtig der RBI Diversität und Inklusion sind, verdeutlichen auch der RBI Code of Conduct und die RBI Diversity & Inclusion Policy. UN Environment Programme Finance Initiative: Prinzipien für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft Als langjähriges Mitglied der UNEP Finance Initiative unterzeichnete die RBI 2021 die Prinzipien für ein verantwortungsbewusstes Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB) und verpflichtete sich, diese sechs Prinzipien innerhalb der RBI umzusetzen. Sie bieten der RBI einen nachhaltigen Rahmen für einen ganzheitlichen ESG-Ansatz, um eine verantwortungsbewusste Bankengruppe zu sein. Die Umsetzung der Prinzipien verankert den Nachhaltigkeitsansatz auf Strategie-, Portfolio- und Transaktionsebene und bietet der RBI Orientierungspunkte für ihre ESG-Ausrichtung und vor allem für die Einbeziehung von ESG-Prinzipien in ihre Geschäftsstrategie. Verdeutlicht wird dies durch spezifische ESG-KPIs und weiterentwickelte ESG-Schulungsmodule, die Impact-Analyse auf Portfolioebene und die entsprechende Zielsetzung, die maßgeschneiderten ESG-Finanzprodukte und -dienstleistungen, die aktive Einbeziehung der Stakeholder und letztlich die transparente und verantwortungsvolle Offenlegung des extern auditierten Fortschrittsberichts. Dadurch unterstreicht die RBI ihre Anstrengungen, proaktiv an der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris und der Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu nachhaltigen Aktivitäten mitzuwirken. Nähere Informationen sind im Responsible Banking Progress Statement for PRB Signatories zu finden. Corporate Governance Die Corporate Governance bezieht sich auf das System der Regeln, Praktiken und Verfahren, die der Führung und Kontrolle eines Unternehmens zugrunde liegen. Sie impliziert eine Abwägung der Interessen der Stakeholder, einschließlich der Aktionär:innen, der Führungskräfte und der Kund:innen. Bei der RBI umfasst die Corporate Governance die gesetzlichen Vorschriften und die Berücksichtigung der Interessen der Aktionär:innen. Sie beschreibt die Grundsätze für die Führung des Unternehmens durch den Vorstand und den Aufsichtsrat. Ziel ist es, der RBI einen durch Verantwortungsbewusstsein geprägten, transparenten Rahmen für die Unternehmensführung mit Schwerpunkt auf einer langfristigen Wertschöpfung zu geben, der auf wesentlichen Grundsätzen fußt, wie effiziente Zusammenarbeit, Schutz der Interessen der Aktionär:innen und offene Kommunikation. Gestützt auf den RBI Code of Conduct für eine nachhaltige Governance und gesellschaftliche Verantwortung befolgt die RBI eine Vielzahl von Rechtsvorschriften. Die RBI AG hält sich an den Österreichischen Corporate Governance Kodex. Beim jährlich .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht363 durchgeführten Compliance-Audit gab es keine Beanstandungen. Der Corporate-Governance-Bericht stellt umfangreiche Informationen zur Ausgestaltung und zum RBI-internen Management von Governance-bezogenen Belangen zur Verfügung. Die RBI folgt den rechtlichen Vorgaben zur Transparenz in der Kommunikation mit den Stakeholdern und stellt daher auf ihrer Website umfangreiche Informationen zum Geschäftserfolg und zur Governance bereit, die laufend aktualisiert werden. G1-1: Richtlinien für die Unternehmensführung Antikorruptionsmaßnahmen Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung Die RBI hat konzernweite Antikorruptionsmaßnahmen gemäß ihrer Anti-Bribery & Corruption Policy, umgesetzt. In der Richtlinie sind die wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter:innen sowie der Compliance- und Managementfunktionen erläutert. Überdies definiert sie die Bestechungs- und Korruptionsrisiken und beschreibt die von der RBI zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption angewandten organisatorischen Standards. Die Maßnahmen gelten für alle Unternehmen der RBI. Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist Group Compliance. Als Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der RBI dienen die geltenden Gesetze, d. h. das österreichische Strafgesetzbuch, der britische Bribery Act und der US-amerikanische Foreign Corruption Practices Act in der jeweils geltenden Fassung sowie weitere Leitlinien und Governance-Grundsätze, denen die RBI Rechnung trägt. Die Anti-Bribery & Corruption Policy der RBI stimmen mit internationalen Rechtsinstrumenten, wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption veröffentlicht in der United Nations Treaty Series Vol. 2349 No. 42146 und deren Leitprinzipien, überein. Die Antikorruptionsmaßnahmen der RBI werden allen internen Stakeholdern, über verschiedene Kanäle, regelmäßig kommuniziert (z. B. Schulungen, Mitteilungen zur Sensibilisierung, Veröffentlichungen der Kernprinzipien). Funktionen, die in Bezug auf Korruption und Bestechung am stärksten gefährdet sind (z. B. Vorstand, Schlüsselfunktionen), absolvieren eine spezielle Sensibilisierungsschulung. Ein Überblick über die Antikorruptionsmaßnahmen der RBI steht auf der Website der RBI zur Verfügung. Whistleblowing Die RBI hat eine konzernweite Whistleblowing Management Policy umgesetzt. In deren Zentrum steht die Meldung von Mitarbeiterverstößen gegen den RBI Code of Conduct. Als Verstöße, die erhebliche Auswirkungen haben und wesentliche Risiken darstellen, gelten der Richtlinie zufolge unter anderem Marktmissbrauch, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Bestechung und Korruption. Beinhaltet sind auch Verstöße in Zusammenhang mit Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie sämtliche Gesetzesverstöße wie Marktmissbrauch, Betrug, Unterschlagung etc. Für die Anzeige von Verstößen hat die RBI ein Whistleblowing-Portal eingerichtet, das von einem externen Dienstleister betrieben wird und eine anonyme elektronische Meldung ermöglicht. Die Mitarbeiter:innen und die externen Stakeholder können jedoch auch andere Kanäle (wie Telefon, E-Mail, persönliches Gespräch etc.) zur Meldung von Verstößen gegen den RBI Code of Conduct nutzen. Oberstes Ziel der Richtlinie ist es, die Organisation auf derartige Probleme aufmerksam zu machen. Die RBI erachtet gemeldete Verstöße als Gelegenheit zur Verbesserung. Alle aufgedeckten Verstöße werden zusammen mit dem operationellen Management (erste Verteidigungslinie) ordnungsgemäß dokumentiert und verfolgt. Auf oberster Ebene für die Umsetzung der Richtlinie ist der Chief Risk Officer des Vorstands verantwortlich. Die RBI führt regelmäßige Schulungsprogramme durch, in denen sie ihre Mitarbeiter:innen über die vorgenannten Mechanismen informiert. Die Whistleblowing Management Policy der RBI basiert auf einer Null-Toleranz-Politik (d. h. Vermeidung negativer Auswirkungen wie Belästigung und Diskriminierung). Sie stellt sicher, dass alle zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe ernst genommen und vertraulich behandelt, werden. Sämtliche Meldungen werden nach dem internen Compliance-Untersuchungsmechanismus der RBI auf Grundlage folgender Grundsätze bearbeitet: · Alle Untersuchungen werden von einem speziellen Team aus sorgfältig geschulten Mitarbeiter:innen (Ermittler:innen) unter Einhaltung strenger Leitlinien durchgeführt, darunter das Need-to-know-Prinzip, demzufolge Benutzer:innen nur auf die Daten Zugriff haben, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich sind. · Sämtliche Untersuchungen berücksichtigen alle von den Stakeholdern über das Whistleblowing-Portal oder andere Kanäle vorgebrachten Beweise und werden vollkommen unabhängig und ohne Einflussnahme von innen oder außen durchgeführt. · Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen werden dem Senior Management (z. B. Linienmanager:in, leitende Ermittler:innen) vorgelegt, um weitere risikoadäquate Maßnahmen abzusprechen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 364 Konzernlagebericht · Die Untersuchungsergebnisse und Schlussfolgerungen werden ordnungsgemäß einem eingeschränkten Mitarbeiterkreis in Group Compliance zugänglich gemacht und gemäß der Marktstandards in einem Case Management System (CMS) dokumentiert. · Die Ermittler:innen werden regelmäßig von internen und externen Expert:innen auf verschiedenen Gebieten, einschließlich rechtlicher Fragen, Untersuchungstechniken und Computerkriminaltechnik, geschult. · Alle innerhalb der RBI durchgeführten Untersuchungen halten sich an die Konzern-Standards. Alle Berichte werden vertraulich behandelt. Außerdem bestehen in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) und dem österreichischen HinweisgeberInneschutzgesetz (HSchG) besondere Whistleblowing-Schutzmaßnahmen. Die gesamte Kommunikation mit Hinweisgeber:innen erfolgt in anonymer Form. Compliance nutzt sichere und anonyme Kanäle, um Mitarbeiter:innen zu betreuen, falls sie Vergeltungsmaßnahmen durch Kolleg:innen oder Linienmanager:innen oder andere Mitarbeiter:innen in Bezug auf ihre Whistleblowing-Aktivität ausgesetzt sein sollten. Dadurch ist die laufende Überwachung der Whistleblowing- Aktivitäten sichergestellt. Sollten Verstöße aufgedeckt werden, ergreift die RBI in Einklang mit der internen Whistleblowing Management Policy angemessene risikobasierte Maßnahmen einschließlich Disziplinarmaßnahmen. Die RBI analysiert laufend ihre Regelungen und Vorschriften, um künftige Risiken weitestgehend zu mindern. Der Vorstand der RBI AG und die zuständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats der RBI AG (Risk Committee, Audit Committee) werden regelmäßig (mindestens jährlich) über Missachtungen und Verstöße gegen den RBI Code of Conduct informiert. Überdies eskaliert die RBI schwerwiegende Fälle auf Ad-hoc-Basis an die obersten Leitungsorgane. Darüber hinaus werden Vorfälle in Bezug auf Bestechung oder Korruption, von denen die RBI über andere als die Whistleblowing-Kanäle Kenntnis erlangt, unabhängig untersucht. Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter:innen der RBI mit dem Whistleblowing-Mechanismus der RBI vertraut sind, ist der Prozess in die interne Konzernschulung eingebettet. Whistleblowing-Manager:innen, die die Meldungen entgegennehmen, sind erfahrene und kompetente Expert:innen. Sie sind als Certified Fraud Examiner (CFE) zertifiziert, nehmen regelmäßig an Expertenschulungen und an externen sowie internen Konferenzen und Seminaren teil, um ihr Fachwissen kontinuierlich zu erweitern. Außerdem wurde 2024 eine breite Informationskampagne durchgeführt, um das Bewusstsein für das Whistleblowing unter den Mitarbeiter:innen der RBI zu schärfen. Schulungen und Bewusstsein Die RBI ist der Auffassung, dass konsistente und gezielte Schulungen ein Kernelement für den Aufbau einer regelkonformen Unternehmenskultur sind. Mit der RBI Compliance Training Policy wird ein konzernweites strukturiertes Schulungsprogramm etabliert, sodass periodische Compliance-Schulungen für alle Kompetenzniveaus und zu verschiedenen Unternehmens- Führungsthemen sichergestellt sind. Die RBI Group Compliance Training Policy ist Teil der vom Vorstand genehmigten RBI Group Compliance Governance Policy. Sie soll die regulatorischen Schulungsanforderungen erfüllen, für Ausbildungsmöglichkeiten sowie den Aufbau von Kapazitäten und die Schärfung des Bewusstseins für Compliance-relevante Themen in der gesamten Organisation sorgen und dadurch das operationelle Risiko minimieren. Das Schulungsprogramm umfasst unter anderem Fortbildungen zum RBI Code of Conduct, zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, zu Betrug, Interessenkonflikten, Whistleblowing und zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeiter:innen obligatorisch und wird laufend überwacht. Konzernweite Sensibilisierungsinitiativen zur Weiterentwicklung der Compliance-Kultur und des Compliance-Bewusstseins ergänzen die RBI Group Compliance Training Policy. Die Richtlinie wurde intern ausgearbeitet und 2019 intern veröffentlicht. Sie ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen RBI Group Compliance und den relevanten Stakeholdern in den Tochterbanken. Elemente und Aufbau der RBI Group Compliance Training Policy Zielgruppen und Häufigkeit: Alle Mitarbeiter:innen müssen eine jährliche Compliance-Schulung zu den Mindeststandards in Bezug auf Compliance-bezogene Themen absolvieren, um ihre vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen und über relevante Änderungen und Entwicklungen unterrichtet zu werden. Alle neuen Mitarbeiter:innen der RBI müssen Schulungen zum Themenbereich Compliance absolvieren. Diese decken insbesondere Aspekte der Prävention von Wirtschaftskriminalität (vor allem Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, internationale Sanktionen und Embargos, Korruptions- und Betrugsprävention), Marktmissbrauch und Interessenkonflikten ab. Außerdem werden adäquate Maßnahmen und die Regeln für die internen Meldepflichten aufgezeigt. In risikobehafteten Bereichen tätige Mitarbeiter:innen erhalten zusätzlich regelmäßig gezielte Schulungen, die vertiefte Kenntnisse vermitteln. Häufigkeit und Zielgruppen der weiterführenden Schulungen werden auf Grundlage der Compliance-Risiken und -Vorfälle, die in der RBI festgestellt wurden, sowie etwaiger Änderungen der regulatorischen Anforderungen festgelegt. Der Inhalt der Schulungen ist in unterschiedliche Module aufgeteilt und auf die spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitarbeiter:innen, den Gefährdungsgrad in Bezug auf das Compliance-Risiko und die einschlägigen regulatorischen Anforderungen (z. B. Kundenbetreuer:innen, Vertraulichkeitsbereiche), zugeschnitten. Das Schulungsmaterial wird aktualisiert, .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht365 wenn neue Gesetze und Vorschriften, Produkte und Kundengruppen eingeführt werden oder sich interne Verfahrensänderungen ergeben. Die Module werden auch als interaktive Schulungen angeboten, deren Wirksamkeit durch Tests gewährleistet ist. G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten Die RBI arbeitet mit rund 13.000 Lieferanten, vor allem in den Bereichen IT, Facility Management, Beratung und Marketing zusammen. Ihr kommt daher eine wichtige Rolle als Kunde von Unternehmen zu, die in den RBI-Heimatmärkten in diesen Sektoren tätig sind. Die RBI hat sich das Ziel gesetzt, ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme als Kunde zu nutzen, indem sie hohe ökologische und soziale Prinzipien für das Eingehen eines Vertragsverhältnisses zugrunde legt und Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl ihrer Lieferanten berücksichtigt. Für das Management der Beziehungen zu den Lieferanten der RBI AG und der Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa sowie einiger österreichischer Tochterbanken, d. h. den überwiegenden Teil der Lieferanten und des Einkaufvolumens, ist die Konzernzentrale der RBI verantwortlich. Dass sich die RBI als fairer Partner ihrer Lieferanten versteht und Fairness gegenüber ihren Mitarbeiter:innen und Lieferanten sowie nachhaltiges Verhalten einfordert, sichert nicht nur die operativen Bankaktivitäten der RBI ab. Die RBI sieht darin auch eine Gelegenheit, einen positiven Beitrag für die Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Die RBI Group Human Rights Policy unterstreicht ihr Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette, indem sie ihre Lieferanten verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit nach Maßgabe des RBI Supplier Code of Conduct auszuüben. Darüber hinaus arbeitet die RBI gemeinsam mit ihren Top-Lieferanten an einer Senkung der Emissionen. Die RBI nutzt die Rolle, die ihr als wichtiger Kunde in ihrer Region zukommt, und bestärkt ihre Geschäftspartner:innen darin, ihrem Beispiel zu folgen und sich wissenschaftsbasierte Emissionsreduktionsziele zu setzen. Eine faire Partnerschaft mit ihren Lieferanten umfasst auch faire Zahlungsbedingungen und das Ziel, die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen einzuhalten. Weitere Informationen zu den Zahlungspraktiken finden sich in Kapitel G1-6: Zahlungspraktiken. Alle Lieferanten der RBI müssen sich an den RBI Supplier Code of Conduct und dessen Grundsätze halten. Dieser sieht unter anderem das Einhalten von Rechtsvorschriften, das Verbot von Korruption und Bestechung, die Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter:innen und Umweltschutzvorschriften vor. Der RBI Supplier Code of Conduct wird konzernweit in die mit Lieferanten abgeschlossenen Verträge einbezogen. In Ausnahmefällen werden inhaltlich vergleichbare Verhaltenskodizes für Lieferanten als Vertragsbestandteil akzeptiert. Die im RBI Supplier Code of Conduct festgelegten Grundsätze gelten als Mindeststandard für ökologische und soziale Kriterien, basierend auf den verschiedenen Vorschriften und Richtlinien, zu deren Einhaltung sich die RBI verpflichtet hat. Für eine Aufnahme in den Kreis der Lieferanten der RBI sind diese Standards eine wesentliche Voraussetzung. Der RBI Supplier Code of Conduct trägt dazu bei, dass die Lieferanten der RBI wichtige ökologische und soziale Kriterien, einhalten. Bei wesentlichen Verstößen gegen die Grundsätze ist die RBI berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem betreffenden Lieferanten zu kündigen. Dieser Ansatz verdeutlicht, dass der RBI die Einhaltung ausgewählter sozialer und ökologischer Standards als Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit erachtet. Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfortschritten bei der Auswahl der Lieferanten, sowie die jährliche Umfrage unter den Top-Lieferanten der RBI. Dies führt dazu, dass künftig noch höhere Standards von den Lieferanten erwartet werden. Zudem verdeutlicht es die Verantwortung dieser Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und Umwelt. Sollte die RBI feststellen, dass ein Lieferant gegen Vorschriften verstößt, analysiert sie die Auswirkungen und legt Abhilfemaßnahmen fest. Wenn der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kündigt die RBI das Vertragsverhältnis mit ihm. Im Rahmen des Prozesses für das Management der Lieferantenbeziehungen werden die Top-Lieferanten der RBI jährlich zu bestimmten Themen befragt, etwa zu den ökologisch und/oder sozial relevanten Zertifikaten, die für das Unternehmen und die von der RBI bezogenen Produkte und/oder Dienstleistungen ausgestellt wurden, sowie zu etwaigen Verfahren wegen der Verletzung von Umweltvorschriften und den Indikatoren für Emissionen (CO2). Die RBI Abteilung Group Procurement ist überzeugt, dass Lieferanten, die sich für soziale und ökologische Geschäftspraktiken stark machen, stabile Partner darstellen, das Risiko von Lieferantenausfällen, hoher Personalfluktuation und Rufschädigung verringern und die Einhaltung der regulatorischen Bestimmungen gewährleisten. Der Aufbau einer fairen Partnerschaft mit ihren Lieferanten fördert Stabilität und stellt die Geschäftstätigkeit der RBI auf ein solides Fundament. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 366 Konzernlagebericht G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Die RBI überprüft kontinuierlich ihre Antikorruptionsmaßnahmen und stellt den Stakeholdern auf ihrer Website einen komprimierten Überblick zur Verfügung. Mit diesem Programm will die RBI vor allem erreichen, dass Korruptions- und Bestechungsvorwürfe mittels Whistleblowing verhindert, aufgedeckt und untersucht werden, wie dies im entsprechenden Kapitel erläutert ist. Null-Toleranz: In Einklang mit dem Code of Conduct der RBI verfolgt die RBI eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf rechtswidrige oder unethische Geschäftspraktiken wie Bestechung und Korruption. Sie beteiligt sich nicht an Geschäften, bei denen das Vorliegen von Bestechungs- oder Korruptionspraktiken vermutet wird. Weiters wirkt die RBI entschieden am Kampf gegen Bestechung und Korruption in ihrer Geschäftsumgebung und in ihren Heimatmärkten mit. Vorbildfunktion der Unternehmensleitung: Die Führungskräfte und Vorstände der RBI AG und Tochterunternehmen unterstreichen die Wichtigkeit der Antikorruptionsmaßnahmen der RBI und sorgen dafür, dass sie gebührend beachtet werden, indem sie regelmäßig bei den entsprechenden Aktivitäten und Initiativen mitwirken, z. B. an internen oder auch an das gesamte Personal gerichteten Kommunikationsinitiativen. Interne Richtlinien und Vorgaben: Den Antikorruptionsmaßnahmen der RBI liegen klare und prägnante Richtlinien und andere schriftlich festgelegte interne Verfahren zugrunde. Das Whistleblowing-Verfahren der RBI sorgt dafür, dass interne und externe Stakeholder Vorwürfe oder Vorfälle von Korruption und Bestechung unmittelbar, sicher und anonym melden können und Compliance davon in Kenntnis gesetzt wird, damit eine unabhängige Untersuchung veranlasst werden kann. Anhand der Ergebnisse dieser Untersuchung werden risikobasierte Maßnahmen festgelegt und mit Bedacht durchgeführt, um künftige Vorfälle zu verhindern. Sämtliche von der RBI ergriffenen Antikorruptionsmaßnahmen müssen mit den jeweils geltenden lokalen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerken in Einklang stehen, darunter internationale Instrumente wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Zur wirksamen Verfahrenssteuerung des Rahmenwerks der Antikorruptionsmaßnahmen verfolgt die RBI einen umfassenden Ansatz, der den Schwerpunkt auf die Verhinderung und Aufdeckung von Bestechung und Korruption und das Management der damit einhergehenden Risiken legt. Die Präventionsmaßnahmen der RBI sehen klare Meldepflichten vor und schärfen das Bewusstsein durch regelmäßige Schulungsprogramme, die gewährleisten, dass alle Mitarbeiter:innen die potenziellen Risiken und ihre Verantwortlichkeiten verstehen. Die Aufdeckungsmechanismen umfassen neben den Whistleblowing-Kanäle die Durchführung interner Untersuchungen und gründlicher Prüfungen von Geschäftspartner:innen, um Unregelmäßigkeiten proaktiv zu erkennen. Im Umgang mit den identifizierten Problemen stützt sich die RBI auf ihren Code of Conduct und ihre ethischen Grundsätze, um in der gesamten Organisation für die Einhaltung der Vorgaben zu sorgen, die Verantwortlichkeit zu erhöhen und potenzielle Sanktionen für Verstöße gegen die Richtlinien klar zu kommunizieren. Durch die Integration dieser Verfahren schafft die RBI einen robusten ethischen Rahmen, der die mit Bestechung und Korruption einhergehenden Risiken deutlich mindert. Ferner agiert das Untersuchungsteam getrennt und unabhängig vom Managementteam, hält aber im Rahmen der Untersuchungsverfahren engen Kontakt, bis dem Senior Management ein Abschlussbericht übermittelt wird. Training und Sensibilisierung: Alle Mitarbeiter:innen, Führungskräfte sowie das Management der RBI werden wiederkehrend zu den geltenden Antikorruptionsmaßnahmen geschult und in diesem Zusammenhang über ihre jeweilige Rolle und Verantwortlichkeit innerhalb der Organisation informiert. So wird sichergestellt, dass sie in hohem Maße für Bestechungs- und Korruptionsrisiken sensibilisiert sind und bleiben. Die Schulung erfolgt über E-Learning-Module einschließlich Tests, Präsenzunterricht und zusätzliche Awareness-Aktivitäten. Der prozentuale Anteil der vom Schulungsprogramm der RBI abgedeckten risikobehafteten Funktionen beträgt in 2024 96 Prozent. Die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane erhalten im Rahmen des Fit & Proper-Trainings in regelmäßigen Abständen Schulungen zu den Antikorruptionsmaßnahmen. Von Antikorruptionsschulungen abgedeckte Mitarbeiter:innen nach Mitarbeitergruppen in Personen 2024 Aufsichtsrat 128 58% Vorstand (erste Führungsebene) 108 91% B-1 (zweite Führungsebene) 604 90% B-2 (dritte Führungsebene) 1.648 94% Sonstige Führungskräfte 1.829 83% Sonstige Mitarbeiter:innen 37.818 97% Risikoanalyse: Die ganzheitliche und periodische Analyse der Bestechungs- und Korruptionsrisiken in allen relevanten Geschäftsbereichen und -prozessen ist ein wesentlicher Bestandteil der Antikorruptionsmaßnahmen der RBI. Dies entspricht der Methode und den Standards des Operational Risk Controlling Management Framework der RBI (Rahmenwerk zur Analyse von operationellen Risiken). Die periodische Risikoanalyse vermittelt ein umfassendes Bild der Teile jener Geschäftsbereiche und -prozesse, die am anfälligsten für korrupte Praktiken sind, und darüber, ob die eingerichteten Kontrollen die bestehenden inhärenten Risiken mindern. Zusätzlich werden Ad-hoc-Risikoanalysen vorgenommen, insbesondere bei neuen oder veränderten Prozessen oder Produkten sowie nach Eintritt bestimmter Vorfälle. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht367 Interne Kontrollen: Alle Einheiten der RBI führen regelmäßige Kontrollen durch, um Bestechungs- und Korruptionsrisiken zu verhindern, aufzudecken und zu mindern. Wichtige Kontrollprozesse, die unter Umständen von der ersten (Human Resources, Procurement etc.) oder der zweiten Verteidigungslinie (z. B. Compliance) durchgeführt werden, umfassen unter anderem: · Offenlegung von Interessenkonflikten und Analysen (obligatorische Berichterstattung über Geschenke, angebotene/ erhaltene Einladungen, berufliche Aktivitäten, enge Beziehungen, wirtschaftliche Interessen etc.) · Kontrollen von Ausgabenrückerstattungen (z. B. Abgleich von Rechnungen für Bewirtungskosten mit den zugehörigen Compliance-Angaben) · Überprüfungen der Kund:innen (Know your Customer) bzw. kundenbezogene Sorgfaltspflicht (z. B. vor dem Onboarding, basierend auf bestimmten Auslösern) · Überprüfungen der Mitarbeiter:innen (Know your Employee) (z. B. vor dem Onboarding, basierend auf bestimmten Auslösern) · Überprüfungen der Geschäftspartner:innen (Know your Business Partner) (z. B. vor dem Onboarding, basierend auf bestimmten Auslösern) · Compliance-Prüfung bzw. obligatorische Einbeziehung von Compliance in Bezug auf Zuwendungen an externe Parteien (beispielsweise Prüfungen von Sponsoring-Aktivitäten, Spenden, Mitgliedsbeiträgen, die definierte Schwellenwerte überschreiten, oder basierend auf bestimmten Auslösern) Zusammenarbeit und Austausch: In Einklang mit den Unternehmenswerten der RBI fördern die enge Zusammenarbeit und der laufende Dialog zwischen den Einheiten der RBI den Erfahrungsaustausch, wodurch die Antikorruptionsmaßnahmen der RBI kontinuierlich verbessert und ausgebaut werden können. Wichtige Funktionsträger (Linienmanager:innen, Product Owners etc.) und Mitarbeiter:innen, die in Vertraulichkeitsbereichen (Compliance etc.) arbeiten, zählen zu den am stärksten gefährdeten Funktionen. Berichterstattung an das Management: Die lokalen Compliance-Funktionen berichten direkt an das lokale Management und informieren in regelmäßigen Abständen über Vorfälle, Lücken oder Entwicklungen im Zusammenhang mit den geltenden Antikorruptionsmaßnahmen in ihrem Unternehmen. Group Compliance berichtet in regelmäßigen Abständen an den Vorstand und Aufsichtsrat der RBI. Verantwortlichkeit und Sanktionen: In Einklang mit der Null-Toleranz-Politik der RBI gegenüber Bestechung und Korruption werden alle Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und das Management für ihre Handlungen oder möglichen Unterlassungen, die zu Verstößen gegen die Antikorruptionsmaßnahmen der RBI führen, zur Verantwortung gezogen. In solchen Fällen werden interne Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen – unabhängig von möglichen strafrechtlichen Sanktionen oder anderen rechtlichen Konsequenzen – angemessen angewandt und durchgesetzt. Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Die RBI hat eine ausführliche Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zum Umgang mit damit einhergehenden regulatorischen, Reputations- und sonstigen Compliance-Risiken ausgearbeitet. Diese Richtlinie entspricht den anwendbaren Rechtsvorschriften und berücksichtigt in allen Ländern und Verantwortungsbereichen internationale Standards, wie die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF). Die Richtlinien zur Anti-Money Laundering Policy und Counter Terrorist Financing Policy sind vom Vorstand genehmigt und stellen sicher, dass Risiken ordnungsgemäß erkannt, bewertet und angemessen gemindert werden. Die Richtlinie wird laufend überwacht. Überprüfungen und Aktualisierungen erfolgen unterjährig, mindestens jedoch einmal im Jahr. Die Richtlinie richtet sich an alle Mitarbeiter:innen der RBI und verpflichtet diese, ihren Pflichten in Einklang mit den anwendbaren Gesetzen, Rechtsvorschriften und internen Standards und Verfahren nachzukommen. Versäumnisse bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung können einen Anstieg krimineller Aktivitäten nach sich ziehen sowie die öffentliche Sicherheit und die Wirtschaft gefährden. Umgekehrt erhöht eine effektive Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung die öffentliche Sicherheit und Zufriedenheit und stärkt die Wirtschaft. Die wirksame Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung liegt daher im öffentlichen Interesse, wirkt sich positiv auf Geschäftsbeziehungen aus und mindert potenzielle regulatorische, Rechts- sowie Reputations- und Compliance-Risiken. Klare Maßnahmen stärken die Reputation der RBI und sorgen für Vertrauen. Zu den wesentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zählen: · Bestellung einer/eines Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung · Risikoidentifikation und Risikoklassifizierung von Kund:innen und Produkten sowie risikobasierten Sorgfaltspflichten · Systematische und laufende Sorgfaltspflichten gegenüber Kund:innen (inkl. politisch exponierter Personen und Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer:innen), einschließlich verschärfter Sorgfaltspflichten und Genehmigungsprozesse des Managements für bestimmte Arten von Kund:innen (wie Kund:innen mit Verbindung zu politisch exponierten Personen oder bestimmten Hochrisikostaaten) · Gezielte und zusätzliche Anforderungen für Unternehmen mit Sitz in Offshore-Jurisdiktionen · Überwachung von Kundendaten, Transaktionen und Konten, inklusive Plausibilitätsprüfung · Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Behörden (beispielsweise die Geldwäschemeldestelle (Financial Intelligence Unit, FIU)) · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 368 Konzernlagebericht · Berichterstattung, Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (fortlaufender Prozess) · Systematische Kontrollen und Bewertungen durch das interne Kontrollsystem, sowie interne und externe Audits · Periodische auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme (Präsenzunterricht, E-Learning, Micro-Learning etc.) · Proaktive Unterstützung und Beitrag zur Weiterentwicklung der Branche und der rechtlichen Standards, beispielsweise durch Beteiligung an Arbeitsgruppen oder Initiativen auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene (fortlaufender Prozess) Da die Bekämpfung von Geldwäscherei ein ständiges Weiterentwickeln von Prozessen erfordert, legt die RBI großes Augenmerk auf die kontinuierliche Bewertung, Weiterentwicklung und Anpassung ihrer Richtlinien. Dies trägt zum Ziel der RBI bei, Geschäfte nur mit seriösen Kunden zu tätigen, die an legitimen Geschäftsaktivitäten beteiligt sind und deren Mittel aus legitimen Quellen stammen. Einhaltung der Steuervorschriften Steuerstrategie Die Steuerstrategie der RBI wird durch gesetzliche Anforderungen, den RBI Code of Conduct und interne Richtlinien, bestimmt. Die Erfüllung der geltenden steuerlichen Verpflichtungen hat Priorität, und die RBI befolgt dieses Prinzip in allen Ländern und Märkten, in denen sie tätig ist. Die RBI AG unterliegt, in ihrer Rechtsform als Aktiengesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich, mit ihrem globalen Einkommen der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich. Zusätzlich unterliegt sie im Ausland mit ihren Tochtergesellschaften der unbeschränkten Steuerpflicht sowie hinsichtlich ihrer steuerlichen Betriebsstätten und den in diesen erwirtschafteten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem gelten für die RBI AG weitreichende steuerliche Verpflichtungen in Bezug auf ihre geschäftlichen Beziehungen mit ihren Kund:innen und Geschäftspartner:innen. Steuerverpflichtungen bergen aufgrund von Unsicherheiten bei Steuerbewertungen von Natur aus Risiken, die oft aus der Komplexität wirtschaftlicher Sachverhalte und der Steuersysteme resultieren. Um diese Risiken zu mindern, hat die RBI AG interne Prozesse und Kontrollsysteme etabliert. Steuerkonzept Im Einklang mit dem RBI Code of Conduct lehnt die RBI alle Formen der Steuerhinterziehung ab und verpflichtet sich zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften gegen Steuerhinterziehung und finanzstrafrechtliche Vergehen in allen Märkten, in denen sie tätig ist. Diese Grundsätze leiten alle Geschäftstätigkeiten und Entscheidungen. Bei der Entwicklung neuer Produkte wird die Einhaltung der geltenden Steuervorschriften sichergestellt. Die RBI hält sich auch an Vorschriften und Initiativen zur Steuertransparenz, wie den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), Common Reporting Standard (CRS), US Qualified Intermediary (QI), Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG), Directive on Administrative Cooperation - DAC 6 und Pillar 2. Die internen Prozesse und Kontrollen der RBI gewährleisten die Einhaltung sowohl interner als auch externer Vorschriften, indem sie nicht gewünschte Steuerpraktiken frühzeitig erkennen und untersagen. Oberstes Ziel ist es, steuerliche Verpflichtungen genau und zeitgerecht zu erfüllen und somit Compliance-bezogene steuerliche Risiken zu vermeiden. Der RBI Code of Conduct sowie interne Richtlinien und Prozesse streben ein einheitliches steuerstrategisches Verständnis an allen RBI-Standorten an, um eine ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen. Im Jahr 2024 hat die RBI ihre Kontrollmechanismen und ihr Governance-System weiter verbessert, insbesondere das Steuerkontrollsystem, um potenziellen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verhindern. Diese Grundsätze sind im RBI Code of Conduct festgelegt, der für den gesamten Konzern gilt und regelmäßig durch verschiedene Richtlinien überprüft und erweitert wird. Das Geschäftsmodell der RBI AG vermeidet jegliche Präsenz in Steueroasen, mit Plänen, alle verbleibenden Aktivitäten in solchen Gebieten zu beenden. Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement Die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen in der RBI AG obliegt dem CEO. Der CEO sieht eine Zuweisung dieser Verantwortung an den Chief Financial Officer (CFO) vor, der sie an den Head of Group Tax Management delegiert. Die lokale Geschäftsführung übernimmt die Steuerverantwortung für ausländische Tochtergesellschaften. Die Identifikation, das Management sowie das Monitoring von Steuerrisiken erfolgen gemäß der internen Prozesse. Interne und externe Schulungsmaßnahmen gewährleisten die Kompetenz der Mitarbeiter:innen in steuerlichen Themen, wobei einige Mitarbeiter:innen des Group Tax Management im Rahmen ihrer bestehenden Berufsbefugnis als Steuerberater:in einer laufenden Fortbildungspflicht unterliegen. Regelmäßige Schulungen für interne Abteilungen durch das Group Tax Management .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht369 und externe Beratende sind Teil des internen Steuer-Compliance-Programms. Maßnahmen werden aus einer jährlichen Analyse der konzernweiten Steuer-Compliance-Risiken abgeleitet und durch Prüfungen externer Berater:innen ergänzt. Die Einhaltung der Steuervorschriften und des Kontrollrahmenwerks wird auf mehreren Ebenen überwacht und durch interne Kontrollen sowie externe Prüfungen gestärkt. Zur Klärung von bestimmten komplexen Sachverhalten werden externe Gutachten eingeholt. Vorfälle oder Verdachtsfälle von steuerlichem Fehlverhalten können intern oder durch Dritte mittels der etablierten Kommunikationskanäle der Compliance-Funktion, einschließlich der Whistleblowing-Plattform (siehe Kapitel Whistleblowing), an die Bank gemeldet werden. Die Steuerberichterstattung im Geschäftsbericht wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung extern geprüft. Einbeziehung von Stakeholder und Management von steuerlichen Bedenken Bedeutende Steuerthemen, Steuerprüfungen und -projekte werden dem CEO bzw. dem gesamten Vorstand zur Kenntnisnahme oder Genehmigung vorgelegt. Externe Gutachten werden eingeholt, um sicherzustellen, dass die Perspektiven der Stakeholder in die Entscheidungsfindung einbezogen werden und dass Steuerrisiken identifiziert und dokumentiert werden. Das Group Tax Management führt intensive Dialoge mit den Steuerbehörden, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu fördern, und konsultiert regelmäßig Finanzministerien. Die aktive Teilnahme an Steuerausschüssen verschiedener Institutionen, wie zum Beispiel der Wirtschaftskammer Österreich und der Industriellenvereinigung, ermöglicht es der RBI, rechtzeitig steuergesetzliche Tendenzen zu identifizieren und darauf reagieren zu können. Genaue Zahlen zur Besteuerung, aufgeschlüsselt nach Ländern, sind unter Punkt (50) Kennzahlen gemäß § 64 Abs 1 Z 18 BWG im Konzernabschluss zu finden. G1-4: Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung Sämtliche Verdachtsfälle von Bestechung und Korruption werden in Einklang mit dem internen Untersuchungs- und Berichtsmechanismus der Compliance-Funktion der RBI bearbeitet. Angemessene interne Sanktions- und Disziplinarmaßnahmen, d. h. die Entlassung von Mitarbeiter:innen, wurden unabhängig von strafrechtlichen Sanktionen und Rechtsfolgen in geeigneter Weise angewandt und durchgesetzt. Korruptions- oder Bestechungsvorfälle 2024 Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0 Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften in € Millionen 0 G1-5: Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Die Lobbytätigkeiten unterliegen hohen Transparenzstandards. Diese gelten sowohl für Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen, die auf Lobbytätigkeiten spezialisiert sind (Lobbying-Unternehmen), als auch für die RBI und deren Mitarbeiter:innen. Die RBI ist verpflichtet, für sie tätige Lobbyist:innen dem nationalen Lobbying- und Interessen- vertretungsregister zu melden. In der RBI wird die Lobbyarbeit durch qualifizierte Mitarbeiter:innen und den Fachverband der Raiffeisenbanken, der Teil der Wirtschaftskammer Österreich ist, durchgeführt. Die RBI ist daher in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister eingetragen. Auf EU-Ebene ist die RBI AG im Transparenzregister der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments eingetragen. Hier geht es um die Beobachtung der Aktivitäten der EU-Institutionen hinsichtlich eventueller Auswirkungen auf die Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG), die Bildung von Netzwerken und Interessengemeinschaften sowie die gezielte Informationsbeschaffung und -aufbereitung von für die RBI relevanten Initiativen und Maßnahmen der EU im Finanzdienstleistungsbereich (z. B. Basel-Normen, Gebühren für die Einlagensicherung, Corporate Governance). Durch die Eintragung im Register ist die RBI an den Verhaltenskodex der Institutionen (Europäische Kommission bzw. Europäisches Parlament) gebunden. Stellungnahmen der RBI zu Konsultationen der Europäischen Kommission sind auf der Website der Kommission zu finden. Auf nationaler Ebene fließt der Standpunkt der RBI/RBG in gemeinsame Positionspapiere der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung ein (die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich ist obligatorisch). Lobbying-Unternehmen der RBI haben im Kontakt mit Funktionsträger:innen folgende Punkte zu beachten: Sie sind der Wahrheit verpflichtet und müssen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen unverfälscht, vollständig, aktuell und nicht irreführend bereitstellen. Die Funktionsträger:innen müssen die Lobbyist:innen namentlich kennen und wissen, dass sie für die RBI tätig sind. Die Lobbyist:innen müssen erklären, dass sie im Lobbying- und Interessenvertretungsregister eingetragen sind. Alle Lobbyist:innen, die für die RBI arbeiten, beschaffen sich Informationen ausschließlich auf lautere Weise und erwirken ausschließlich auf lautere Weise Entscheidungen. Sie haben sich über die für die Funktionsträger:innen kundgemachten Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsregeln zu informieren und diese Einschränkungen zu beachten. Funktionsträger:innen dürfen nicht verleitet werden, gegen die für sie geltenden Regeln und Verhaltensnormen zu verstoßen, · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 370 Konzernlagebericht und es darf kein unlauterer oder unangemessener Druck auf sie ausgeübt werden. Die Regeln der Compliance-Richtlinien sowie der Verhaltenskodex nach Artikel 7 LobbyG sind zu beachten. Nur der Vorstand der RBI ist befugt, Zuwendungen an politische Parteien, Wahlkomitees, parteinahe Organisationen und an politisch exponierte Personen (Politiker:innen, Kandidat:innen) zu bewilligen, sofern die folgenden Bedingungen allesamt erfüllt sind: · Der Zuwendung stehen keine gesetzlichen Vorschriften entgegen. · Die Zuwendung bewegt sich im landesüblichen Maß. · Die Zuwendung ist nicht geeignet, eine ungebührliche Einflussnahme zu bewirken. Werden derartige Zuwendungen gewährt, sind sie unter Einbeziehung von RBI Group Compliance transparent zu handhaben. Die seit dem 1. Januar 2013 geltenden Transparenzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung betreffend Parteienfinanzierung und Lobbytätigkeiten sind einzuhalten und werden im Group Executive Office der RBI umgesetzt. Die gesamte RBI ist in diesen Prozess einbezogen. Die rechtlich verantwortliche Person ist der CEO der RBI Johann Strobl. Zuständig für EU-Beziehungen ist Paul Pasquali, Executive Director Group Government & Stakeholder Affairs. Paul Pasquali ist zudem als Senior Executive für den Prozess verantwortlich, der das politische Engagement regelt. Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung des Prozesses. Im Jahr 2024 hat die RBI weder Politikern:innen noch Parteien eine finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Lobbying ist Teil des öffentlichen politischen Entscheidungsprozesses demokratischer Systeme. Zu den wesentlichen Merkmalen einer parlamentarischen Demokratie gehört es, die Entscheidungsträger:innen auf Interessen, Daten und Fakten aufmerksam zu machen. Der Gesetzgeber muss sich über außerordentlich komplexe Themen und Inhalte ein Bild machen, damit er Entscheidungen treffen kann, die im Interesse der Gesellschaft sind. Dazu stützt er sich auf gut aufbereitete Informationen und Argumente verschiedener Stakeholder. Vertreter der Stakeholder tragen durch Gespräche mit dem Gesetzgeber dazu bei, dass sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Banken können an der Ausgestaltung von Leitlinien und Vorschriften mitwirken, die ihre Branche unmittelbar betreffen. Politisches Engagement kann Banken wertvolle Einblicke in künftige Gesetze und Regierungsinitiativen geben. Durch politisches Engagement können Banken Beziehungen zu Entscheidungsträger:innen, Branchenführer:innen und anderen einflussreichen Stakeholdern aufbauen. Eine aktive politische Beteiligung kann bewirken, dass günstige Leitlinien und Vorschriften für die Bank und deren Kund:innen erlassen werden. Darüber hinaus kann sie das Engagement der Bank für gesellschaftliche Belange verdeutlichen und so den Ruf und das Markenimage der Bank stärken. Unter Umständen zieht politisches Engagement auch abträgliche öffentliche Reaktionen nach sich, insbesondere wenn die Bank umstrittene politische Vorhaben oder Politiker:innen unterstützt. Banken, die sich politisch engagieren, werden möglicherweise verschärften Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden, die potenzielle Interessenkonflikte oder unethisches Verhalten überwachen, unterzogen. Politische Instabilität oder politische Veränderungen können Einfluss auf das finanzielle Umfeld und somit die Rentabilität und Stabilität von Banken haben. Die strikte Einhaltung von Wahlkampffinanzierungsgesetzen und -vorschriften ist unerlässlich für Banken, um rechtliche Konsequenzen wegen rechtswidriger Parteispenden oder politischer Aktivitäten zu vermeiden. Eine umsichtige Berücksichtigung der Chancen und Risiken, die mit politischem Engagement einhergehen, ist für Finanzinstitute von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass dieses Engagement an ihren strategischen Zielen und Werten ausgerichtet ist. Unter diesen Gesichtspunkten möchte die RBI einen positiven Beitrag leisten, damit sachgerechte politische Entscheidungen getroffen und Brancheneinblicke gewonnen werden können. Durch ihr politisches Engagement will die RBI fundierte Informationen und Argumente zur Verfügung stellen, die den Gesetzgebern helfen, komplexe Sachverhalte zu verstehen und Entscheidungen im besten Interesse der Gesellschaft zu treffen. Dieses Mitwirken trägt nicht nur zu günstigen politischen Entscheidungen bei, sondern stärkt auch den Ruf der RBI, da darin ihr Engagement für gesellschaftliche Belange zum Ausdruck kommt. Die wichtigsten aktuellen und laufenden Themen der Lobbytätigkeiten sind aktuelle Gesetzgebungsprojekte und -initiativen unter anderem auf folgenden Gebieten: Finanzdienstleistungen, europäisches Recht, Unternehmensrecht und -steuern, Investments, Bankenbranche und Wettbewerb. Die derzeitigen Anliegen konzentrieren sich insbesondere auf die Kapitalmarktunion (Capital Markets Union, CMU), den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), die Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax, FTT), den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM), den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (European Fund for Strategic Investments, EFSI), das Einlagensicherungssystem (Deposit Guarantee Scheme, DGS), das Europäische Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme, EDIS), die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit (Total Loss Absorbing Capacity, TLAC) bzw. die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Own Funds and Eligible Liabilities, MREL), die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID), Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, die Eigenmittelrichtlinie/Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Directive/Capital Requirements Regulation, CRD/CRR) und den EU-internen Investitionsschutz. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht371 2024 betrafen die Lobbytätigkeiten der RBI keine Themen, bei denen Wechselwirkungen mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der RBI bestehen. Die RBI ist in folgenden Lobbying- und Transparenzregistern eingetragen: · Österreichisches Lobbying- und Interessenvertretungsregister (Identifikationsnummer: LIVR-00104) · Deutsches Lobbyregister (Identifikationsnummer: R005510) · EU-Transparenzregister (Identifikationsnummer: 33858106461-10) Bezüglich der Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der RBI, die in den zwei Jahren vor ihrer Ernennung vergleichbare Positionen in öffentlichen Verwaltungen bekleidet haben, wird bestätigt, dass es keine derartigen Fälle gab. Keines der jüngst ernannten Mitglieder in RBI Gremien hat in dem genannten Zeitrahmen vergleichbare Funktionen innegehabt. Die RBI AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich. Darüber hinaus ist sie freiwilliges Mitglied der Industriellenvereinigung. G1-6: Zahlungspraktiken Die RBI behandelt die Kund:innen in ihrem Heimatmarkt Österreich und in Zentral- und Osteuropa mit Bedacht und hat sich verpflichtet, ein fairer Partner für ihre Lieferanten zu sein. Dies umfasst faire Zahlungsbedingungen und das Ziel, vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten. Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die Zahlungsbedingungen für Lieferanten der RBI AG und ausgewählte Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa, basierend auf einer repräsentativen Stichprobe. Zahlungspraktiken Konzernzentrale RBCZ RBHU RBHR RBRO TBSK Durchschnittliche Zahlungsdauer (in Tagen) 10 14 15 0 22 18 Zahlungen im Einklang mit den standardmäßigen Zahlungsbedingungen (in %) 78 94 93 95 85 94 Standard-Zahlungsbedingungen 30 Tage netto 30 Tage netto 30 Tage netto 25 Tage netto 15 Tage netto 30 Tage netto RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) + lokale Tochtergesellschaften RBHU: Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) + lokale Tochtergesellschaften RBHR: Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) + lokale Tochtergesellschaften RBRO: Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) + lokale Tochtergesellschaften TBSK: Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) + lokale Tochtergesellschaften Die vorstehenden Zahlen basieren auf Rechnungen, die zwischen Januar und September 2024 fällig waren. Die Zahlen für das vierte Quartal wurden auf Grundlage der in den ersten drei Quartalen beobachteten Entwicklungen geschätzt, um einen umfassenden Überblick über das Geschäftsjahr zu geben. Konzerninterne Rechnungen/Zahlungen wurden nicht berücksichtigt. Die ausgewiesenen Zahlen umfassen externe Lieferanten. Eine Differenzierung nach Unternehmensgröße wurde nicht vorgenommen. Aufgeschlüsselt nach Ländern, Art und Größe des Lieferanten oder der Kaufkategorie ergaben sich weder bei den Zahlungsbedingungen noch bei den Zahlungspraktiken signifikante Unterschiede. 2024 Laufende Gerichtsverfahren aufgrund von Zahlungsverzug 0 Wenngleich im Rahmen des Zahlungsprozesses unter Umständen nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, ob es sich bei einem Lieferanten um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die im Rechnungsbearbeitungs- und Rechnungsfreigabeprozess handelnden Personen die Größe und die Finanzlage des Lieferanten berücksichtigen. Die Mitarbeiter:innen der RBI werden darauf hingewiesen, Rechnungen von Lieferanten, bei denen es sich um ein KMU handelt oder handeln könnte, beschleunigt abzuarbeiten. Der proaktive Ansatz stellt sicher, dass Zahlungen an kleinere Lieferanten, deren Cashflows möglicherweise stärker eingeschränkt sind, rechtzeitig geleistet werden. Dies sorgt für positive Geschäftsbeziehungen und unterstützt die finanzielle Solidität dieser Unternehmen. Die RBI arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Zahlungspraktiken. Insbesondere die Konzernzentrale strebt die Erhöhung des Prozentsatzes der Zahlungen an, bei denen die Standardzahlungsbedingungen eingehalten werden. Maßnahmen wie die Schulung der am Zahlungsprozess beteiligten Mitarbeiter:innen, Verbesserung des Onboarding-Prozesses dahingehend, dass die Lieferanten die für Zahlungen erforderlichen Daten bereitstellen müssen, Unterstützung der Lieferanten bei der Ausstellung korrekter Rechnungen und der Begleitdokumentation wurden bereits umgesetzt und dürften rasch zu einer Verbesserung führen. Im Falle potenzieller Verzögerungen stehen spezifische Ansprechpartner:innen bei der RBI zur Verfügung. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 372 Konzernlagebericht Bericht über den Fortschritt des verantwortungsbewussten Bankgeschäfts für PRB-Unterzeichner Leitlinie 1: Strategische Ausrichtung Kurze Beschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie der RBI Um die Wirksamkeit und den Umfang des Nachhaltigkeitsmanagement über die gesamte RBI hinweg zu erhöhen, veröffentlichte die RBI die konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie: RBI schafft nachhaltigen Wert. Sie besteht aus drei strategischen Handlungsfeldern: verantwortungsvoller Banker, fairer Partner und engagierter Bürger (jedes von ihnen adressiert die drei wesentlichen Nachhaltigkeitssäulen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft). Diese umfassende Nachhaltigkeitsstrategie wird durch die Klima- und Umweltgeschäftsstrategie der RBI ergänzt, die sich speziell auf die Unterstützung von Kunden bei ihren klimatischen und ökologischen Übergängen konzentriert. Zusammengenommen entsprechen diese Strategien den wesentlichen Säulen der Nachhaltigkeit – Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Ausrichtung an Rahmenwerken und Zielen Die Nachhaltigkeitsanstrengungen der RBI orientieren sich an mehreren internationalen Rahmenwerken, insbesondere den UNEP FI-Grundsätzen für ein verantwortungsbewusstes Bankwesen (PRB), den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) und dem Green Deal der Europäischen Union. Die Bank trägt aktiv zum Umweltschutz bei, indem sie nachhaltige Finanzprodukte anbietet, die ökologische Übergänge fördern. Die RBI bewertet regelmäßig ihre Aktivitäten im Hinblick auf die Klimaziele des Pariser Abkommens und bekräftigt damit ihr Engagement zur Förderung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Links und Referenzen: Nachhaltigkeitsstrategie der RBI; Klima- und Umwelt-Geschäftsstrategie der RBI; ESG-bezogene Vorstandsziele der RBI für das Geschäftsjahr 2024. Leitlinie 2: Auswirkungen und Zielsetzung Bedeutende Wirkungsbereiche und Schritte zur Identifizierung und Messung der Auswirkungen Die RBI hat in früheren Bewertungen Klimastabilität und Kreislaufwirtschaft als die bedeutendsten negativen Einflussbereiche identifiziert. Diese Analyse, die auf der Methodik der UNEP FI basiert, dient weiterhin als Informationsgrundlage für die Zielsetzung der RBI gemäß den Grundsätzen für verantwortungsbewusstes Bankwesen. Im Jahr 2024 bewertete die RBI weiterhin die positiven und negativen Effekte ihres Portfolios unter Berücksichtigung relevanter Geschäftstätigkeiten und des regionalen Kontexts. Dazu hat die RBI ihre Themen der doppelten Wesentlichkeit unter Verwendung quantitativer Maßstäbe – nämlich Umfang, Reichweite und Unwiederbringlichkeit – bewertet, um ihre Auswirkungen zu bestimmen. Die wichtigsten Indikatoren: · Ziele für finanzierte Emissionen: Die RBI hat sich zum Ziel gesetzt, die Emissionen von Scope 1 und 2 für Unter- nehmenskredite um 27 Prozent zu reduzieren, als Teil ihres Übergangsplans und der Kundenengagement-Strategie. · Ziele für Emissionen im eigenen Betrieb: Die RBI strebt eine Reduktion der eigenen Betriebsemissionen von Scope 1 und 2 um 42 Prozent bis 2030 an (SBTi-Methodik). · Übergangsplan der RBI: Ein KPI für den Vorstand ist die Umsetzung des Übergangsplans, der sich auf die Reduzierung der finanzierten Emissionen, die Unterstützung von Kundenübergängen, die Entwicklung von ESG-Engagement- Strategien und die Durchsetzung von Ausschlussrichtlinien (hoch CO2-intensive Sektoren, Verteidigung, Glücksspiel, Thermalkohle) fokussiert. · Ziel zur Kreislaufwirtschaft: Für die entsprechenden Kunden im Portfolio der Verpackungsindustrie muss bis 2030 jeder nach dem Verbrauch entstandene Verpackungsmüll gemäß der EU-Verpackungsabfallrichtlinie recycelt werden. Mindestens 90 Prozent des Kundenengagements in der Verpackungsindustrie werden bis 2028 Kreislaufwirtschaftsthemen beinhalten. · Ziele aus den Geschäftsbereichen: · Bis zu 20 Prozent des Jahresendvermögens im Corporate Business sind ESG-konform gemäß dem RBI-ESG- Regelwerk. · 10 Prozent der neuen jährlichen Einzelhandelsverkaufsvolumina kommen aus ESG-relevanten Krediten. · Das verwaltete Vermögen wird konzernweit einen Mindestanteil von 47 Prozent an ESG-Fonds erreichen. · Ziele für soziale Themen bis 2025: · Entwicklung eines speziellen Schulungskonzepts für Menschenrechte und Weiterentwicklung von Online- Schulungen zur Nachhaltigkeit im Jahr 2025. · Verankerung von Menschenrechtsdatenpunkten im Business Compliance Framework einschließlich Eskalationsverfahren. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht373 · Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterbefragungen und Entwicklung von Engagement-Metriken für Mitarbeiterbefragungen. Links und Referenzen: IRO-1 Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen; E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz; Ausschlussrichtlinien; E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel; E1-4: Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel; Finanzierte Emissionen aufgeschlüsselt nach PCAF-Vermögensklassen; E5-3: Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; ESG-bezogene Vorstandsziele der RBI für das Geschäftsjahr 2025; Treibhausgasemissionen im Detail. Leitlinie 3: Kundenbeziehungen Kundenengagement der RBI Die RBI arbeitet verantwortungsvoll mit Kund:innen und Klient:innen im Rahmen ihrer konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klima- und Umweltgeschäftsstrategie zusammen. Diese Rahmenwerke betonen die Zusammenarbeit zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen, die auf Klimastabilität und Kreislaufwirtschaft abzielen. Die RBI bietet eine Vielzahl nachhaltiger Produkte an, darunter grüne Kredite und nachhaltigkeitsgebundene Finanzierungen, um ihre Kund:innen beim Übergang zu nachhaltigen Praktiken zu unterstützen. Der Verhaltenskodex der RBI stellt sicher, dass alle Finanzierungsaktivitäten den ethischen und ökologischen Standards der Bank entsprechen. Umfassende Risiko-, Compliance- und Geschäftsprozesse werden implementiert, um nachhaltige Initiativen in den Bereichen Klima, Kreislaufwirtschaft und Menschenrechte zu unterstützen. Dies umfasst gründliche Bewertungen der Betriebstätigkeiten der Kunden, um Greenwashing zu verhindern und die Einhaltung der Umweltstandards sicherzustellen. Das Engagement mit Kund:innen konzentriert sich auf die Entwicklung von Aktions- und Übergangsplänen zur Förderung nachhaltiger Praktiken, insbesondere in Sektoren mit hohem Impakt. Die wichtigsten Indikatoren: · ESG-Kundenbewertung: Bewertung der ESG-Leistung von Kund:innen, Identifizierung von Risiken und Einflussnahme auf Underwriting-Entscheidungen. Diese Bewertung umfasst sowohl quantitative Maßstäbe (z. B. CO2-Emissionen, Energieverbrauch) als auch qualitative Faktoren (z. B. Nachhaltigkeitspraktiken des Unternehmens). · Beratung: Die RBI bietet umfassende Beratungsleistungen zu Netto-Null-Strategien und Kreislaufwirtschaft an. · Unternehmens- und Investmentbanking: · Prozentsatz des ESG-qualifizierten Vermögensvolumens im Corporate Business (gemäß RBI-ESG- Regelwerk) · ESG-Engagement-Strategie (inkl. Überwachung), die sich auf Kunden mit hohen CO2-Emissionen und die Unterstützung der ESG-Datenerhebung konzentriert · Anteil der gruppenweiten ESG Assets under Management · Retail Banking: · Prozentsatz des Verkaufs von grünen und sozialen Krediten im Retail · Finanzierung von KMU, insbesondere in ländlichen Gebieten und/oder mehrheitlich von Frauen geführt Links und Referenzen: SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette; Code of Conduct; ESG-Kunden-Score; Erhebung von Kundendaten; Corporate and Investment Banking (CIB) Products & Solutions; ESG-bezogene Vorstandsziele für das Geschäftsjahr 2025; S3 - Soziale Finanzierung für Klein- und Mittelbetriebe; E5-2: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Leitlinie 4: Stakeholder Stakeholder-Engagement der RBI Die RBI konsultiert, engagiert und kooperiert aktiv mit Stakeholdern, um die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen umzusetzen. Zu den wichtigsten Interessengruppen gehören Aktionär:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Regulierungs-behörden, Geschäftspartner:innen, NGOs, Arbeitnehmervertreter:innen und externe ESG-Expertengruppen. Die Einbeziehung dieser Gruppen ermöglicht der RBI, Erkenntnisse zu gewinnen und materielle Themen wie Klimastabilität, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, finanzielle Inklusion, Gesundheit und Menschenrechte zu adressieren. Die RBI führt das Stakeholder-Engagement mit verschiedenen Methoden durch, einschließlich Meetings, Workshops, Beratungssitzungen und Kundenfeedbackmechanismen. Dieses strukturierte Engagement gewährleistet, dass die Interessen und Ansichten der Stakeholder angemessen berücksichtigt werden. Die von den Stakeholdern gewonnenen Erkenntnisse werden genutzt, um die Strategie der RBI zu verfeinern und über wesentliche Bewertungen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive und den European Sustainability Reporting Standards zu informieren. Dieses Feedback ermöglicht die Identifizierung und Priorisierung von Nachhaltigkeitszielen und trägt · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 374 Konzernlagebericht zur Entwicklung klarer Aktions- und Übergangspläne bei, die mit dem Engagement der Bank für Klimastabilität und Kreislaufwirtschaft sowie zu sozialen Themen in Einklang stehen. Links und Referenzen: SBM-2: Interessen und Standpunkte der Stakeholder; Allgemeine Beschreibung des Stakeholder- Engagements; Häufigkeit und Formate des Stakeholder-Engagements; Zweck des Stakeholder-Engagements. Leitlinie 5: Governance und Unternehmenskultur Wesentliche Governance-Strukturen und Verantwortungsmechanismen Die Governance der RBI ist in einem dualistischen Vorstandssystem verankert. Die Vorstandsmitglieder sind verantwortlich für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategien in ihren operativen Bereichen, für die Integration dieser Strategien in das Performance Management und für die laufende Schulung in Bezug auf Nachhaltigkeit und ESG-Themen. Der Aufsichtsrat überwacht die operativen Auswirkungen der Bank und stimmt strategische Entscheidungen mit langfristigen Nachhaltigkeitszielen ab, überprüft wichtige Transaktionen und erhält regelmäßige Updates vom oberen Management. Die Gremien werden durch den Nachhaltigkeitsrat unterstützt, der aus internen und externen Expert:innen besteht und hinsichtlicher der Nachhaltigkeitsagenda berät, sowie durch den bereichsübergreifenden Nachhaltigkeitsausschuss, der den Vorstand bei ESG-Entscheidungen unterstützt und Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen überwacht. Ein robustes Rahmenwerk von Richtlinien und Compliance-Strukturen stellt die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sicher und leitet nachhaltige Praktiken in der gesamten Organisation, einschließlich Due-Diligence-Prozessen zur Identifizierung und Minderung potenzieller negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten sowie internen Kontrollen und Risikomanagementsystemen, die die Genauigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleisten. Kultur des verantwortungsbewussten Bankwesens Die RBI fördert eine Kultur des verantwortungsbewussten Bankwesens durch umfassende Schulungsprogramme, die darauf ausgelegt sind, das Engagement der Mitarbeiter:innen für nachhaltige Praktiken zu erhöhen. Zu den spezifischen Initiativen gehören verpflichtende Workshops zu ESG-Grundsätzen, regelmäßige Seminare mit Nachhaltigkeitsexpert:innen und Ressourcen, die über das Intranet für Mitarbeiter:innen bereitgestellt werden. Indikatoren – Vergütungspraktiken und KPIs des Vorstands: · Die Gesamtvergütungspolitik der Gruppe legt die wichtigsten Leistungsindikatoren in Bezug auf Umweltziele und Unterstützung von Kunden bei Klimatransitionsanstrengungen fest. Die Bonusstruktur enthält einen aufgeschobenen Bestandteil und kann nicht-monetäre Elemente enthalten. · Die Leistungsziele des Vorstands konzentrieren sich auf die Erhöhung der Geschlechtervielfalt und die Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums durch verantwortungsvolle Kundeninitiativen und die Einhaltung von ESG- Vorschriften. Diese Ziele stimmen mit der Strategie der Gruppe überein, um konsistente Ziele in der gesamten Organisation sicherzustellen. Links und Referenzen: GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane; GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen; GOV-3: Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme; GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht; GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung; Vergütungspolitik der RBI; Strategie der RBI. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernlagebericht375 Leitlinie 6: Transparenz und Verantwortung Berichterstattung über Nachhaltigkeitspraktiken Die RBI veröffentlicht ihre konsolidierte nicht-finanzielle Erklärung, die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive und den European Sustainability Reporting Standards in Einklang steht. Dieser Bericht ist entscheidend für die Erfüllung rechtlicher Anforderungen und die Verbesserung der Transparenz in den Nachhaltigkeitspraktiken. Er enthält die nicht-finanziellen Agenden und Aktivitäten der RBI sowie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit basierend auf einer doppelten Wesentlichkeitsbewertung. Darüber hinaus enthält der Bericht regulatorische Offenlegungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG)-Risiken, wie sie von den EBA-Standards vorgeschrieben sind. Versicherung der Nachhaltigkeitsinformationen Um die Zuverlässigkeit sicherzustellen, wurden die Inhalte des Berichts unabhängig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte überprüft, um die Einhaltung der festgelegten regulatorischen Standards und die Genauigkeit der berichteten Nachhaltigkeitsdaten zu bestätigen. Links und Referenzen: BP-1: Allgemeine Grundlagen zur Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung; Angaben aufgrund anderer Gesetze oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 376 Segment- und Länderanalyse .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 377 Zentraleuropa 378 Südosteuropa 380 Osteuropa 382 Ukraine 383 Group Corporates & Markets 384 Corporate Center 385 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 378Segment- und Länderanalyse Die Segmentberichterstattung der RBI erfolgt gemäß IFRS 8 auf Basis der bestehenden Organisationsstruktur, wobei als Steuerungseinheit im Konzern jeweils ein Land fungiert. Im Berichtszeitraum erfolgte eine Umstellung der Segmentierung, die Ukraine wurde aus dem Segment Osteuropa entfernt und separat dargestellt. Weitere Informationen dazu befinden sich im Kapitel Segmentberichterstattung des Konzernabschlusses. Zentraleuropa in € Millionen 2024 2023 Verände- rung Q4/2024 ungeprüft Q3/2024 ungeprüft Verände- rung Zinsüberschuss 1.606 1.590 1,0% 412 394 4,5% Dividendenerträge 11 12 -7,2% 0 0 – Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 5 5 4,5% 1 1 9,0% Provisionsüberschuss 622 578 7,6% 172 155 10,6% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 6 -16 – 13 4 229,9% Ergebnis aus Hedge Accounting 7 -8 – 3 -3 – Sonstiges betriebliches Ergebnis 35 30 19,3% 19 10 93,5% Betriebserträge 2.293 2.191 4,7% 620 562 10,4% Verwaltungsaufwendungen -1.099 -1.009 8,9% -304 -277 9,8% Betriebsergebnis 1.195 1.182 1,1% 316 285 11,0% Übriges Ergebnis -656 -887 -26,0% -159 -103 54,3% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -86 -132 -35,1% 0 -1 -58,4% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 8 -27 – -31 8 – Ergebnis vor Steuern 461 135 241,1% 126 189 -33,1% Steuern vom Einkommen und Ertrag -245 -192 27,3% -47 -63 -25,2% Ergebnis nach Steuern 216 -57 – 79 125 -37,2% Return on Equity vor Steuern 10,3% 3,1% 7,2 PP 11,3% 16,8% -5,5 PP Return on Equity nach Steuern 4,8% – – 7,0% 11,2% – Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,52% 2,49% 0,03 PP 2,57% 2,44% 0,13 PP Cost/Income Ratio 47,9% 44,3% 3,6 PP 52,5% 44,5% 8,0 PP Die Werte für das dritte und vierte Quartal 2024 wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Ausschlaggebend für die Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern im Jahresvergleich war im Wesentlichen ein Anstieg der Betriebserträge um € 102 Millionen, der vor allem auf die positive Entwicklung des Provisionsüberschusses (Anstieg: € 44 Millionen) aufgrund höherer Erträge aus dem Zahlungsverkehr in Ungarn und der Slowakei zurückzuführen war. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen stieg um € 23 Millionen infolge von Bewertungsgewinnen im Zusammenhang mit Fremdwährungspositionen insbesondere in Tschechien und Ungarn. Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 16 Millionen, ausschließlich hervorgerufen durch die positive Entwicklung in der Slowakei. Hier sorgten vorwiegend zinssatzbedingt höhere Erträge aus Kundenkrediten an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte für einen Anstieg um € 75 Millionen. Die Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern war auch auf einen Rückgang des Aufwands um € 224 Millionen für kreditbezogene, portfolio-basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen in Polen zurückzuführen. Diese im übrigen Ergebnis enthaltenen Aufwände betrafen ausschließlich Hypothekarkredite. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen um € 90 Millionen, hauptsächlich aufgrund inflationsbedingt höherer Personalkosten in der Slowakei (Anstieg: € 20 Millionen), höherer Beratungsaufwendungen (Anstieg: € 23 Millionen), höherer IT-Aufwendungen (Anstieg: € 16 Millionen) sowie höherer Transaktionssteuern (Anstieg: € 22 Millionen) in Ungarn. Ursache für die um € 46 Millionen niedrigeren Aufwendungen für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben waren eine niedrigere Bankenabgabe in Ungarn (Rückgang: € 28 Millionen) sowie ein geringerer Beitrag zum Bankenabwicklungsfonds in Tschechien (Rückgang: € 7 Millionen) und der Slowakei (Rückgang: € 6 Millionen), da die Aufbauphase des Fonds abgeschlossen wurde. Die Risikokosten verringerten sich um € 36 Millionen aufgrund niedrigerer Dotierungen in Tschechien (Rückgang: € 25 Millionen) und höherer Nettoauflösungen in Ungarn (Anstieg: € 31 Millionen) infolge verbesserter makroökonomischer Rahmenbedingungen. Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und Ertrag war neben Ergebniszuwächsen vorwiegend auf die Einführung einer Sondersteuer in der Slowakei zu Jahresbeginn 2024 zurückzuführen. Hingegen verringerte sich die laufende Steuer in Tschechien aufgrund gestiegener Investitionen in tschechische Staatsanleihen, deren Erträge steuerbegünstigt sind. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Segment- und Länderanalyse379 Polen Slowakei in € Millionen 2024 2023 2024 2023 Zinsüberschuss 33 19 480 404 Dividendenerträge 0 0 0 0 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0 5 5 Provisionsüberschuss 1 0 210 193 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 1 2 13 14 Ergebnis aus Hedge Accounting 0 0 0 0 Sonstiges betriebliches Ergebnis 20 14 3 -1 Betriebserträge 55 36 711 615 Verwaltungsaufwendungen -97 -67 -302 -271 Betriebsergebnis -42 -32 409 344 Übriges Ergebnis -649 -873 -3 -1 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -2 -4 -1 -7 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 16 41 -26 -30 Ergebnis vor Steuern -677 -868 379 305 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 -135 -64 Ergebnis nach Steuern -677 -868 244 242 Tschechien Ungarn in € Millionen 2024 2023 2024 2023 Zinsüberschuss 622 642 472 525 Dividendenerträge 2 8 9 4 Provisionsüberschuss 179 183 232 202 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 16 2 -24 -34 Ergebnis aus Hedge Accounting -2 -4 8 -4 Sonstiges betriebliches Ergebnis 13 25 -1 -8 Betriebserträge 831 857 697 684 Verwaltungsaufwendungen -387 -391 -313 -280 Betriebsergebnis 444 466 384 404 Übriges Ergebnis 0 0 -5 -13 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -14 -23 -68 -97 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -16 -41 34 2 Ergebnis vor Steuern 415 401 344 297 Steuern vom Einkommen und Ertrag -62 -96 -47 -33 Ergebnis nach Steuern 353 306 297 264 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 380Segment- und Länderanalyse Südosteuropa in € Millionen 2024 2023 Verände- Q4/2024 ungeprüft Q3/2024 ungeprüft Verände- Zinsüberschuss 1.392 1.296 7,4% 348 350 -0,5% Dividendenerträge 4 4 5,4% 0 0 61,2% Provisionsüberschuss 506 456 10,9% 140 131 6,9% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 22 31 -26,5% 5 8 -38,0% Ergebnis aus Hedge Accounting 0 0 – 0 0 -45,3% Sonstiges betriebliches Ergebnis 15 1 >500,0% -2 3 – Betriebserträge 1.939 1.789 8,4% 491 491 -0,2% Verwaltungsaufwendungen -807 -752 7,3% -230 -193 19,0% Betriebsergebnis 1.132 1.037 9,2% 260 298 -12,6% Übriges Ergebnis -14 -31 -54,9% -13 -1 >500,0% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -61 -39 57,3% -12 -13 -11,3% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -19 -6 212,1% -26 -11 140,0% Ergebnis vor Steuern 1.037 961 8,0% 210 273 -23,2% Steuern vom Einkommen und Ertrag -162 -155 4,7% -33 -42 -21,4% Ergebnis nach Steuern 875 806 8,6% 177 231 -23,5% Return on Equity vor Steuern 29,1% 30,8% -1,8 PP 23,5% 32,1% -8,5 PP Return on Equity nach Steuern 24,5% 25,9% -1,3 PP 19,8% 27,1% -7,3 PP Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 4,17% 4,26% -0,09 PP 3,99% 4,16% -0,18 PP Cost/Income Ratio 41,6% 42,1% -0,4 PP 46,9% 39,4% 7,6 PP Die Werte für das dritte und vierte Quartal 2024 wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Der Anstieg im Ergebnis nach Steuern war vorwiegend auf den Zuwachs im Betriebsergebnis um € 150 Millionen zurückzuführen, der hauptsächlich durch eine volumenbedingte Erhöhung des Zinsüberschusses verursacht wurde. Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 95 Millionen oder 7 Prozent, wobei € 40 Millionen aus Rumänien stammten und auf höhere Einkünfte aus Liquiditätsplatzierungen und Anleihen sowie höhere Kreditvolumina zurückzuführen waren. In Serbien gab es ebenfalls einen Anstieg um € 25 Millionen, hauptsächlich aufgrund eines höheren Zinsniveaus durch den Anstieg des Referenzzinssatzes zusätzlich zu dem volumenbedingten Wachstum. In Albanien stieg der Zinsüberschuss um € 17 Millionen, vor allem durch höhere Kreditvergaben an Haushalte und Nicht-Finanzunternehmen sowie höhere Investitionen in Fremdwährungswertpapiere und Staatsanleihen. Ebenso erhöhte sich der Provisionsüberschuss im Segment um € 50 Millionen, davon € 16 Millionen in Rumänien, was auf das höhere Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr und höhere Einnahmen aus der Vermittlung von Versicherungsprodukten zurückzuführen war. In Serbien gab es einen Anstieg um € 15 Millionen, hauptsächlich durch eine höhere Anzahl von Fremdwährungstransaktionen. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen um € 55 Millionen, wobei die Personalaufwendungen mit € 31 Millionen den größten Anteil hatten, hervorgerufen vorwiegend durch Zuwächse in Rumänien und Erhöhungen der Mindestlöhne in Albanien. Darüber hinaus gab es erhöhte Kommunikations- und Werbeaufwendungen für das Segment in Höhe von € 12 Millionen, die ebenfalls überwiegend aus Rumänien stammten. Das übrige Ergebnis erhöhte sich um € 17 Millionen, bedingt durch die im Vorjahr in Serbien verbuchten Modifikationsverluste. Die staatlichen Maßnahmen und Pflichtabgaben verzeichneten einen Anstieg um € 22 Millionen, vor allem aufgrund der Einführung einer Bankenabgabe in Rumänien. Die Risikokosten erhöhten sich um € 13 Millionen und führten zu Dotierung von insgesamt € 19 Millionen in der Berichtsperiode. Dotierungen von € 12 Millionen in Kroatien und € 5 Millionen in Rumänien standen Auflösungen von € 12 Millionen und € 6 Millionen im Vorjahr gegenüber, die auf die Anpassung der Parameter zurückzuführen waren. Im Gegensatz dazu gab es in Serbien um € 8 Millionen niedrigere Dotierungen und in Bosnien und Herzegowina Nettoauflösungen in Höhe von € 5 Millionen, wobei beide Änderungen hauptsächlich Kredite an Haushalte betrafen und auf die Anpassung der Risikoparameter zurückzuführen waren. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag stiegen vorwiegend ergebnisbedingt um € 7 Millionen auf € 162 Millionen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Segment- und Länderanalyse381 Albanien Bosnien und Herzegowina Kosovo in € Millionen 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Zinsüberschuss 131 114 88 86 71 66 Dividendenerträge 1 0 2 0 0 0 Provisionsüberschuss 27 20 60 54 17 17 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 4 -2 0 2 1 1 Sonstiges betriebliches Ergebnis 0 -1 2 -3 6 6 Betriebserträge 163 131 152 139 96 91 Verwaltungsaufwendungen -64 -53 -71 -66 -47 -41 Betriebsergebnis 99 78 82 74 49 50 Übriges Ergebnis -1 -2 0 0 0 0 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -8 -7 -6 -6 -2 -2 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -1 2 5 -2 -2 -13 Ergebnis vor Steuern 90 71 81 66 45 36 Steuern vom Einkommen und Ertrag -13 -11 -7 -3 -5 -4 Ergebnis nach Steuern 76 60 74 63 40 31 Kroatien Rumänien Serbien in € Millionen 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Zinsüberschuss 186 181 619 579 295 270 Dividendenerträge 0 0 1 3 0 0 Provisionsüberschuss 79 73 200 184 123 108 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 3 6 1 9 13 14 Sonstiges betriebliches Ergebnis 3 -5 -1 1 5 3 Betriebserträge 271 256 820 778 436 395 Verwaltungsaufwendungen -133 -125 -370 -346 -123 -122 Betriebsergebnis 139 131 450 432 313 273 Übriges Ergebnis -11 -12 -1 -5 -2 -13 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben 0 -2 -32 -10 -13 -12 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -12 12 -5 6 -5 -12 Ergebnis vor Steuern 117 130 412 423 293 236 Steuern vom Einkommen und Ertrag -21 -25 -75 -77 -41 -34 Ergebnis nach Steuern 95 105 337 346 252 202 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 382Segment- und Länderanalyse Osteuropa in € Millionen 2024 20231 Verände- rung Q4/2024 ungeprüft Q3/20241 ungeprüft Verände- rung Zinsüberschuss 1.623 1.411 15,1% 467 411 13,8% Dividendenerträge 0 0 – 0 0 – Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 1 3 -57,4% 0 0 – Provisionsüberschuss 793 1.152 -31,2% 172 193 -11,0% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 59 135 -55,9% 11 26 -59,2% Ergebnis aus Hedge Accounting 0 -2 – 0 0 – Sonstiges betriebliches Ergebnis -6 -19 -68,3% 1 -1 – Betriebserträge 2.471 2.679 -7,8% 651 629 3,5% Verwaltungsaufwendungen -488 -729 -33,0% -45 -150 -70,4% Betriebsergebnis 1.982 1.950 1,7% 606 479 26,7% Übriges Ergebnis -843 -8 >500,0% -837 2 – Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -30 -42 -28,0% -5 -7 -24,3% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 162 -95 – 117 25 363,2% Ergebnis vor Steuern 1.272 1.805 -29,5% -119 499 – Steuern vom Einkommen und Ertrag -399 -464 -14,1% -122 -90 35,3% Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 873 1.341 -34,9% -240 409 – Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 151 124 21,4% 24 46 -48,2% Ergebnis nach Steuern 1.024 1.465 -30,1% -216 455 – Return on Equity vor Steuern 29,6% 50,4% -20,8 PP - 40,3% - Return on Equity nach Steuern 20,3% 37,5% -17,1 PP - 33,0% - Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 8,87% 6,47% 2,40 PP 11,69% 8,88% 2,81 PP Cost/Income Ratio 19,8% 27,2% -7,5 PP 6,8% 23,9% -17,1 PP 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Die Werte für das dritte und vierte Quartal 2024 wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Im November 2024 schloss die RBI den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten erfolgreich ab. Das laufende Ergebnis im Berichtsjahr - wie auch in der Vergleichsperiode - wurde im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Das Ergebnis aus der Entkonsolidierung wurde dem Segment Corporate Center zugeordnet. Wie schon im Vorjahr wurde die Erfolgsrechnung erheblich durch die Währungsvolatilität beeinflusst, wobei der russische Rubel im Jahresvergleich im Durchschnitt um 9 Prozent abwertete. Das Betriebsergebnis wies einen Rückgang um € 208 Millionen auf, der sich aus einem Anstieg im Zinsüberschuss und einem Rückgang im Provisionsüberschuss ergab. Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 212 Millionen auf € 1.623 Millionen, bedingt durch zahlreiche Zinserhöhungen und die daraus resultierenden höheren Zinserträge, vor allem aus Interbankveranlagungen. Der Provisionsüberschuss verringerte sich um € 359 Millionen, was auf die Reduktion der Geschäftsaktivitäten in Russland zurückzuführen war. Aufgrund des volumen- und währungsbedingten Rückgangs in Russland sank das Provisionsergebnis aus dem Fremdwährungsgeschäft um € 175 Millionen, hauptsächlich im Devisenkassageschäft. Diese Entwicklung wurde durch gesunkene Volumina aufgrund verschiedener Restriktionen, welche die Beschränkung von Überweisungen in Fremdwährung betreffen, sowie geringeren Margen aus dem Geschäft mit Nicht- Finanzunternehmen und Haushalten beeinflusst. Ebenso reduzierte sich der Provisionsüberschuss aus dem Zahlungsverkehr volumenbedingt um € 115 Millionen. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen verzeichnete einen Rückgang um € 75 Millionen. Dies resultierte vor allem aus Bewertungen von Fremdwährungspositionen aufgrund der starken Volatilität des russischen Rubels sowie aus dem Rückgang des Handelsergebnisses mit Schuldverschreibungen infolge eines Abbaus der Bestände an Unternehmens- und Staatsanleihen. Die Verwaltungsaufwendungen sanken um € 241 Millionen auf € 488 Millionen. Dabei ging der Personalaufwand um € 234 Millionen auf € 347 Millionen aufgrund von niedrigerem Personalstand, der Währungsentwicklung sowie der Auflösung von Personalrückstellungen zurück. Das übrige Ergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 843 Millionen nach minus € 8 Millionen im Vorjahr. Belastend wirkte vor allem die Dotierung einer Rückstellung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland in Höhe von € 840 Millionen. Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte verbesserten sich um € 257 Millionen, nachdem es in der Berichtsperiode zu Auflösungen von € 162 Millionen kam (Vorjahresperiode: Dotierungen von € 95 Millionen). Haupttreiber dieser Verbesserung war die Nettoauflösung von Wertminderungen im Zusammenhang mit sanktionsbedingten sonstigen Risikofaktoren (Overlays) und Rückzahlungen von teilweise sanktionierten Kunden. Die Auflösungen für Stage 2 betrugen € 230 Millionen und betrafen primär Nicht-Finanzunternehmen und sonstige Finanzunternehmen. Dem standen Dotierungen für Stage 3 in Höhe von € 77 Millionen, die vorwiegend Haushalte und Nicht- Finanzunternehmen betrafen, gegenüber. Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und Ertrag um € 65 Millionen resultierte aus der vorjährigen Übergewinnsteuer. Die Aufwendungen aufgrund der Rückstellung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland sind steuerlich nicht abzugsfähig. Weiters erhöht sich ab 1. Jänner 2025 der Steuersatz von 20 auf 25 Prozent. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Segment- und Länderanalyse383 Ukraine in € Millionen 2024 2023 Verände- Q4/2024 ungeprüft Q3/2024 ungeprüft Verände- Zinsüberschuss 391 418 -6,5% 96 95 1,1% Dividendenerträge 0 0 40,6% 0 0 -78,1% Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0 – 0 0 – Provisionsüberschuss 67 84 -20,3% 18 15 19,2% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 19 33 -41,5% 7 2 179,9% Ergebnis aus Hedge Accounting 0 0 – 0 0 – Sonstiges betriebliches Ergebnis 1 -2 – 0 0 – Betriebserträge 477 532 -10,3% 121 112 8,0% Verwaltungsaufwendungen -192 -180 6,8% -52 -47 10,6% Betriebsergebnis 286 353 -19,0% 69 65 6,1% Übriges Ergebnis -3 -1 155,9% -1 0 424,7% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -11 -11 -0,1% -3 -3 7,4% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -60 -94 -36,4% -46 -8 472,3% Ergebnis vor Steuern 212 247 -14,0% 20 55 -64,1% Steuern vom Einkommen und Ertrag -115 -125 -8,4% -65 -14 361,9% Ergebnis nach Steuern 97 121 -19,8% -45 41 – Return on Equity vor Steuern 42,0% 57,2% -15,2 PP 15,5% 38,3% -22,8 PP Return on Equity nach Steuern 19,3% 28,2% -8,9 PP - 28,5% - Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 9,07% 10,23% -1,15 PP 8,73% 8,81% -0,08 PP Cost/Income Ratio 40,1% 33,7% 6,4 PP 42,6% 41,6% 1,0 PP Die Werte für das dritte und vierte Quartal 2024 wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Erfolgsrechnung war wie schon im Vorjahr von der Währungsvolatilität (Abwertung des Durchschnittskurses im Jahresvergleich: Ukrainische Hrywnja 9 Prozent) beeinflusst. Der Zinsüberschuss reduzierte sich um € 27 Millionen auf € 391 Millionen, hervorgerufen durch einen erheblichen Rückgang des Zinssatzes für staatliche Einlagenzertifikate. Der Provisionsüberschuss sank vorrangig im Fremdwährungsgeschäft aufgrund geringerer Erträge aus dem Banknotenhandel. Ebenso reduzierte sich das Provisionsergebnis aus dem Zahlungsverkehr primär aufgrund höherer Aufwendungen für internationale Zahlungssysteme. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen verzeichnete einen Rückgang um € 14 Millionen, hauptsächlich hervorgerufen durch geringere Ergebnisse aus Fremdwährungspositionen infolge verringerter Volumina und Margen und aus der Bewertung von Anleihen. Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um € 12 Millionen, vor allem die Personalaufwendungen (Anstieg: € 6 Millionen) nahmen aufgrund von Gehaltserhöhungen in der Berichtsperiode zu. Der Sachaufwand erhöhte sich um € 6 Millionen durch gestiegene IT-Aufwendungen. Die Risikokosten in der Berichtsperiode beliefen sich auf € 60 Millionen (Vorjahresperiode: € 94 Millionen), davon betrugen die Dotierungen für Stage 1 € 68 Millionen (überwiegend Regierungen und Nicht-Finanzunternehmen) und für Stage 3 € 5 Millionen (überwiegend Nicht- Finanzunternehmen). Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und Ertrag gegenüber der Vergleichsperiode resultierte aus der Ergebnisentwicklung, der Steuersatz beträgt nach wie vor 50 Prozent. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 384Segment- und Länderanalyse Group Corporates & Markets in € Millionen 2024 2023 Verände- rung Q4/2024 ungeprüft Q3/2024 ungeprüft Verände- rung Zinsüberschuss 860 967 -11,1% 207 201 3,3% Dividendenerträge 7 5 56,5% 1 4 -72,9% Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 13 14 -6,1% 2 4 -53,1% Provisionsüberschuss 589 578 1,9% 157 145 7,6% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 114 163 -29,9% 19 49 -60,5% Ergebnis aus Hedge Accounting 2 -5 – 1 3 -57,2% Sonstiges betriebliches Ergebnis 131 108 20,6% 33 36 -8,3% Betriebserträge 1.717 1.831 -6,2% 420 441 -4,8% Verwaltungsaufwendungen -931 -882 5,5% -260 -214 21,5% Betriebsergebnis 786 948 -17,1% 160 228 -29,5% Übriges Ergebnis -13 6 – -10 1 – Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -18 -44 -59,4% -3 -4 -5,9% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -230 -177 29,8% -18 -76 -75,7% Ergebnis vor Steuern 525 733 -28,4% 129 149 -13,6% Steuern vom Einkommen und Ertrag -113 -172 -34,3% -33 -28 18,9% Ergebnis nach Steuern 412 561 -26,6% 96 122 -21,0% Return on Equity vor Steuern 11,8% 19,0% -7,2 PP 11,6% 13,7% -2,1 PP Return on Equity nach Steuern 9,2% 14,5% -5,3 PP 8,6% 11,1% -2,5 PP Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 1,39% 1,53% -0,15 PP 1,34% 1,28% 0,06 PP Cost/Income Ratio 54,2% 48,2% 6,0 PP 61,8% 48,4% 13,4 PP Die Werte für das dritte und vierte Quartal 2024 wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Ein deutlich niedrigerer Zinsüberschuss sowie höhere Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte waren im Wesentlichen für den Rückgang des Ergebnisses nach Steuern im Jahresvergleich um € 149 Millionen auf € 412 Millionen verantwortlich. Der Zinsüberschuss sank um € 107 Millionen auf € 860 Millionen, überwiegend in der Konzernzentrale aufgrund geringerer Margen und Volumina sowie aus dem Bausparkassengeschäft aufgrund der Zinsanpassung bei variablen Sparverträgen. Die Nettodotierungen von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 230 Millionen (Vorjahresperiode: Nettodotierungen € 177 Millionen) betrafen in der Berichtsperiode überwiegend Immobilienfinanzierungen, Firmenkunden- Kreditgeschäfte und Exportfinanzierungen in der Konzernzentrale. Der Rückgang im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair- Value-Bewertungen ist auf positive Bewertungsergebnisse von zum Zeitwert bewerteten Krediten aus dem Firmenkundengeschäft in der Vergleichsperiode zurückzuführen. Darüber hinaus kam es in der Berichtsperiode zu einem rückläufigen Handelsergebnis mit Zinsderivaten und Fremdwährungsgeschäften. Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um € 49 Millionen, überwiegend hervorgerufen durch gestiegene Personalaufwendungen (Anstieg: € 35 Millionen) vorwiegend aufgrund kollektivvertraglicher Gehaltsanpassungen sowie eines Anstiegs der Mitarbeiteranzahl und durch höhere IT- Aufwendungen. Die Reduktion bei den staatlichen Maßnahmen und Pflichtabgaben resultierte einerseits aus der Konzernzentrale aus dem Bankenabwicklungsfonds (die Aufbauphase des Fonds wurde abgeschlossen) und andererseits aus geringeren Beiträgen zur Einlagensicherung in der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. In der Vorjahresperiode wurden höhere Beitragszahlungen erbracht, um den Einlagensicherungsfonds nach den Schadensfällen der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG sowie der Anglo Austrian AAB AG im Jahr 2020 wieder aufzufüllen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Segment- und Länderanalyse385 Corporate Center in € Millionen 2024 2023 Verände- rung Q4/2024 ungeprüft Q3/2024 ungeprüft Verände- rung Zinsüberschuss -95 -96 -0,8% -16 -22 -28,8% Dividendenerträge 1.096 758 44,5% 28 59 -53,1% Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 28 63 -55,4% -12 17 – Provisionsüberschuss 76 71 6,6% 10 16 -36,7% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen -121 -202 -40,1% -26 -47 -45,7% Ergebnis aus Hedge Accounting -3 -6 -60,1% 0 -1 – Sonstiges betriebliches Ergebnis 139 159 -12,8% 31 44 -30,3% Betriebserträge 1.120 748 49,9% 15 66 -77,1% Verwaltungsaufwendungen -497 -483 3,0% -138 -124 11,2% Betriebsergebnis 623 265 135,3% -123 -58 112,6% Übriges Ergebnis -54 19 – -9 -60 -85,2% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -9 -13 -30,5% -2 -2 4,6% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 5 13 -59,0% -12 0 – Ergebnis vor Steuern 565 283 99,7% -146 -120 22,0% Steuern vom Einkommen und Ertrag 82 155 -47,2% 20 23 -12,8% Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 647 438 47,7% -126 -96 30,4% Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -824 0 – -824 0 – Ergebnis nach Steuern -177 438 – -950 -96 >500,0% Die Werte für das dritte und vierte Quartal 2024 wurden weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Aus höheren, überwiegend konzerninternen Dividendenerträgen resultierte ein Ergebnisanstieg um € 338 Millionen. Die Verbesserung im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen um € 81 Millionen auf minus € 121 Millionen resultierte überwiegend aus positiven Bewertungseffekten von Derivaten in der Konzernzentrale. Diesen positiven Effekten stand ein um € 35 Millionen geringeres laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen gegenüber, vor allem dem geringeren, anteiligen Ergebnisbeitrag der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis resultierte der Rückgang überwiegend aus höheren Dotierungen von Rückstellungen in der Konzernzentrale. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen um € 15 Millionen ergab sich überwiegend in der Konzernzentrale aus höheren Personalaufwendungen aufgrund kollektivvertraglicher Gehaltsanpassungen sowie einem Anstieg der Mitarbeiteranzahl. Das übrige Ergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 54 Millionen (Vergleichsperiode: € 19 Millionen). Dabei führte die Bewertung von Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen zu einem Ergebnis von minus € 45 Millionen, was überwiegend die Anteile der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, der card complete Service Bank AG und der Oesterreichischen Kontrollbank AG betraf. Belastend wirkte die Dotierung einer Rückstellung für den Wegfall der Umsatzsteuer Zwischenbankbefreiung in Höhe von € 17 Millionen. Aus dem Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten resultierte ein negativer Effekt auf das Segmentergebnis in Höhe von € 824 Millionen, der im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst wurde. € 513 Millionen davon wurden zuvor vom Konzern-Eigenkapital abgezogen und resultieren aus der Reklassifizierung von Positionen im sonstigen Ergebnis. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 386 Konzernabschluss .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 387 Unternehmen 388 Gesamtergebnisrechnung 389 Erfolgsrechnung 389 Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis 390 Ergebnis je Aktie 390 Bilanz 391 Eigenkapital-Veränderungsrechnung 392 Kapitalflussrechnung 393 Segmentberichterstattung 395 Anhang 402 Grundlagen und Grundsätze der Konzernrechnungslegung 402 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 416 (1) Zinsüberschuss 416 (2) Dividendenerträge 417 (3) Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 417 (4) Provisionsüberschuss 417 (5) Handelsergebnis, Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen und Ergebnis aus Hedge Accounting 419 (6) Sonstiges betriebliches Ergebnis 420 (7) Verwaltungsaufwendungen 420 (8) Übriges Ergebnis 422 (9) Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben 423 (10) Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 423 (11) Steuern 423 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente - Amortized Cost 426 (12) Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 426 (13) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost 426 (14) Modifizierte Vermögenswerte 431 (15) Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 432 (16) Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value ausgewiesen werden 434 Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente 435 (17) Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income 435 (18) Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 437 (19) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss 437 (20) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading 438 (21) Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 440 (22) Hedge Accounting und Fair-Value Anpassungen aus Portfolio-Fair-Value- Hedges 440 (23) Erläuterungen Fair Value von Finanzinstrumenten 444 Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eigenkapital 449 (24) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 449 (25) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 453 (26) Sonstige Aktiva 459 (27) Rückstellungen 460 (28) Sonstige Passiva 464 (29) Eigenkapital und nicht beherrschende Anteile 467 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten 473 (30) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 473 (31) Erwartete Kreditverluste 475 (32) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko 486 (33) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden 488 (34) Verbriefungen (RBI als Originator) 489 (35) Übertragene Vermögenswerte 491 (36) Als Sicherheit verpfändete und erheblich beschränkte Vermögenswerte 492 (37) Restlaufzeitengliederung 493 (38) Auslandsaktiva/-passiva 494 Risikobericht 495 (39) Grundsätze des Risikomanagements 495 (40) Organisation des Risikomanagements 496 (41) Konzern-Risikosteuerung 498 (42) Kreditrisiko 500 (43) Marktrisiko 511 (44) Liquiditätsmanagement 518 (45) Operationelle Risiken 524 Sonstige Angaben 527 (46) Offene Rechtsfälle 527 (47) Sonstige Vereinbarungen 537 (48) Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs 1 BWG 538 (49) Leasing 539 (50) Kennzahlen gemäß § 64 Abs 1 Z 18 BWG 542 (51) Fremdwährungsvolumina gemäß § 64 Abs 1 Z 2 BWG 543 (52) Volumen des Wertpapierhandelsbuchs gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG 543 (53) Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs 1 Z 10 BWG 543 (54) Nachrangige Vermögenswerte gemäß § 45 Abs 2 BWG 543 (55) Mitarbeiter:innen 544 (56) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen 544 (57) Beziehungen zu Organen 546 (58) Organe 548 (59) Zusammensetzung des Konzerns 549 (60) Beteiligungsübersicht 557 Regulatorische Angaben 564 (61) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG 564 Kennzahlen 569 Abkürzungsverzeichnis 571 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 572 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 388Konzernabschluss · Unternehmen Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Die RBI betrachtet Österreich, wo sie als eine führende Kommerz- und Investmentbank tätig ist, sowie Zentral- und Osteuropa (CEE) als ihren Heimmarkt. 11 Märkte der Region werden durch Tochterbanken abgedeckt, darüber hinaus umfasst die Gruppe zahlreiche andere Finanzdienstleistungsunternehmen beispielsweise in den Bereichen Leasing, Vermögensverwaltung, Factoring und M&A. Die RBI bietet österreichischen und internationalen Unternehmen nicht nur ein breites Produktangebot im Corporate und Investment Banking, sondern auch eine nahezu flächendeckende Betreuung in CEE. Über ein engmaschiges Filialnetz werden auch lokale Unternehmen aller Größenordnungen sowie Privatkund:innen mit hochqualitativen Finanzprodukten versorgt. Zur Unterstützung ihrer Geschäftsaktivitäten unterhält die RBI Repräsentanzen sowie Service- Zweigstellen an ausgewählten asiatischen und westeuropäischen Standorten. Insgesamt betreuen rund 43.000 Mitarbeiter:innen der RBI (Vorjahr: rund 45.000), 17,9 Millionen Kund:innen (Vorjahr: 18,6 Millionen) in rund 1.400 Geschäftsstellen (Vorjahr: rund 1.500), der überwiegende Teil davon in CEE. Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden sowie zahlreiche Emissionen der RBI AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die RBI hat keinen Mehrheitsaktionär, jedoch halten die acht Raiffeisen-Landesbanken als Kernaktionäre rund 61 Prozent der Aktien, der Rest befindet sich im Streubesitz. Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner- Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 22, D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu). Der vorliegende Konzernabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und über die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) veröffentlicht. Er wurde am 17. Februar 2025 vom Vorstand unterzeichnet und anschließend an den Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Als Bestandteil des Jahresfinanzberichtes gem. § 124 BörseG 2018 wird der vorliegende Konzernabschluss zusätzlich im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF-Format) erstellt und veröffentlicht. Die Offenlegungsanforderungen des Artikels 434 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der RBI veröffentlicht: www.rbinternational.com → Investoren → Ergebnisse & Berichte. ESEF Information Name des obersten Mutterunternehmens der Unternehmensgruppe Raiffeisen Bank International AG Name des berichtenden Unternehmens Raiffeisen Bank International AG Rechtsform des Unternehmens AG Hauptsitz der Geschäftstätigkeit 1030 Wien Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes Am Stadtpark 9, 1030 Wien Sitz des Unternehmens Österreich Land, in dem das Unternehmen als juristische Person registriert ist Österreich Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Haupttätigkeiten Die RBI betrachtet Österreich, wo sie als eine führende Kommerz- und Investmentbank tätig ist, sowie Zentral- und Osteuropa (CEE) als ihren Heimmarkt. 11 Märkte der Region werden durch Tochterbanken abgedeckt, darüber hinaus umfasst die Gruppe zahlreiche andere Finanzdienstleistungsunternehmen beispielsweise in den Bereichen Leasing, Vermögensverwaltung, Factoring und M&A. Die RBI bietet österreichischen und internationalen Unternehmen nicht nur ein breites Produktangebot im Corporate und Investment Banking, sondern auch eine nahezu flächendeckende Betreuung in CEE. Über ein engmaschiges Filialnetz werden auch lokale Unternehmen aller Größenordnungen sowie Privatkunden mit hochqualitativen Finanzprodukten versorgt. Zur Unterstützung ihrer Geschäftsaktivitäten unterhält die RBI Repräsentanzen sowie Service-Zweigstellen an ausgewählten asiatischen und westeuropäischen Standorten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss389 · Gesamtergebnisrechnung Erfolgsrechnung in € Millionen Anhang 2024 2023¹ Zinsüberschuss [1] 5.779 5.596 Zinserträge nach Effektivzinsmethode 8.170 8.198 Zinserträge übrige 2.312 2.312 Zinsaufwendungen -4.702 -4.914 Dividendenerträge [2] 33 35 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] 47 85 Provisionsüberschuss [4] 2.638 2.906 Provisionserträge 3.680 3.875 Provisionsaufwendungen -1.042 -969 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen [5] 111 161 Ergebnis aus Hedge Accounting [5] 9 -28 Sonstiges betriebliches Ergebnis [6] 84 72 Betriebserträge 8.701 8.827 Personalaufwand -2.053 -2.169 Sachaufwand -1.261 -1.203 Abschreibungen -472 -465 Verwaltungsaufwendungen [7] -3.786 -3.837 Betriebsergebnis 4.915 4.991 Übriges Ergebnis [8] -1.590 -905 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben [9] -216 -282 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [10] -125 -391 Ergebnis vor Steuern 2.984 3.412 Steuern vom Einkommen und Ertrag [11] -953 -958 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 2.031 2.454 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen2 -673 124 Ergebnis nach Steuern 1.358 2.578 Ergebnis nicht beherrschender Anteile [29] -201 -192 Konzernergebnis 1.157 2.386 davon Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1.848 2.276 davon Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -691 110 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. 2 In der aktuellen Periode setzte sich der Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen aus dem Entkonsolidierungsergebnis und dem laufenden Ergebnis der belarussischen Konzerneinheiten zusammnen. In der Vergleichsperiode wurde in diesem Posten das laufende Ergebnis der belarussischen Konzerneinheiten ausgewiesen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 390Konzernabschluss Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis in € Millionen Anhang 2024 2023¹ Ergebnis nach Steuern 1.358 2.578 Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 6 0 Neubewertungen von leistungsorientierten Vorsorgeplänen [27] -1 -2 Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten [17] 27 -1 Fair-Value-Änderungen aufgrund der Veränderung des Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten [19] -11 6 Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [24] -3 -2 Latente Steuern auf Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [11] -6 -1 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -340 -1.060 Währungsdifferenzen -365 -1.168 Absicherung von Nettoinvestitionen bei Auslandsaktivitäten [22, 29] -10 37 Anpassungen der Cash-Flow Hedge-Rücklage [22] -103 5 Fair-Value-Änderungen von finanziellen Vermögenswerten [17] 71 72 Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [24] 59 6 Latente Steuern auf Posten, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [11] 8 -11 Sonstiges Ergebnis -334 -1.060 Gesamtergebnis 1.024 1.518 Ergebnis nicht beherrschender Anteile [29] -192 -161 davon Erfolgsrechnung [29] -201 -192 davon sonstiges Ergebnis 9 31 Konzerngesamtergebnis 832 1.357 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Ergebnis je Aktie in € Millionen 2024 2023 Konzernergebnis 1.157 2.386 Dividendenanspruch auf zusätzliches Kernkapital -110 -109 Auf Stammaktien entfallendes Ergebnis 1.047 2.277 Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien in Millionen 328 328 Ergebnis je Aktie in € 3,19 6,93 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen in € 5,29 6,60 Es waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf, eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie fand daher nicht statt. Die Dividende auf das zusätzliche Kernkapital ist kalkulatorisch, die tatsächliche Auszahlung basiert auf dem Beschluss des Vorstands zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss391 · Bilanz Aktiva in € Millionen Anhang 2024 2023 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen [12] 34.871 43.234 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [13] 147.701 139.302 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [17, 23] 3.610 2.992 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [18, 23] 1.094 949 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] 304 185 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [20, 23] 5.945 5.783 Hedge Accounting [22] 1.014 1.160 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge [22] -234 -365 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen [24] 871 820 Sachanlagen [25] 1.683 1.672 Immaterielle Vermögenswerte [25] 1.003 970 Laufende Steuerforderungen [11] 130 69 Latente Steuerforderungen [11] 216 218 Sonstige Aktiva [26] 1.645 1.253 Gesamt 199.851 198.241 Passiva in € Millionen Anhang 2024 2023 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [15] 163.316 164.711 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] 1.108 1.088 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [21, 23] 9.304 8.463 Hedge Accounting [22] 1.308 1.466 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge [22] -359 -514 Rückstellungen [27] 2.902 1.644 Laufende Steuerverpflichtungen [11] 217 242 Latente Steuerverpflichtungen [11] 53 43 Sonstige Passiva [28] 1.663 1.248 Eigenkapital [29] 20.340 19.849 Konzern-Eigenkapital 17.299 17.009 Kapital nicht beherrschender Anteile 1.260 1.231 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.781 1.610 Gesamt 199.851 198.241 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 392Konzernabschluss · Eigenkapital- Veränderungsrechnung in € Millionen netes Kapital rücklagen rücklagen sonstiges Ergebnis Konzern- Eigenkapital Kapital nicht beherrschender Anteile Zusätzliches Kernkapital (AT1) Gesamt Eigenkapital 1.1.2023 1.002 4.990 13.590 -3.551 16.030 1.126 1.610 18.767 -auszahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Zuteilung Dividende AT1 0 0 -109 0 -109 0 109 0 Dividendenzahlungen 0 0 -263 0 -263 -57 -109 -428 Eigene Anteile 0 -1 0 0 -1 0 -1 -2 Sonstige Veränderungen 0 0 -5 0 -5 0 0 -5 Gesamtergebnis 0 0 2.386 -1.029 1.357 161 0 1.518 Eigenkapital 1.1.2024 1.002 4.988 15.600 -4.580 17.009 1.231 1.610 19.849 -auszahlungen 0 0 0 0 0 0 169 169 Zuteilung Dividende AT1 0 0 -107 0 -107 0 107 0 Dividendenzahlungen 0 0 -410 0 -410 -88 -107 -605 Eigene Anteile 0 1 0 0 1 0 3 4 Sonstige Veränderungen 0 0 -27 0 -27 -75 0 -102 Gesamtergebnis 0 0 1.157 -325 832 192 0 1.024 Eigenkapital 31.12.2024 1.002 4.990 16.213 -4.905 17.299 1.260 1.781 20.340 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss393 · Kapitalflussrechnung in € Millionen Anhang 2024 20233 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 1.1. [12] 43.234 53.683 Operative Geschäftstätigkeit: Ergebnis vor Steuern 2.984 3.576 Anpassungen für die Überleitung des Ergebnisses nach Steuern auf den Kapitalfluss aus operativer Geschäftstätigkeit: Abschreibungen, Wertminderungen, Zuschreibungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte [7, 8] 465 500 Auflösung/Dotierung von Rückstellungen sowie Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [6, 10, 27] 1.563 1.281 Gewinn/Verlust aus der Bewertung und Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten [5, 8] 137 110 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] -47 -85 Sonstige Anpassungen (per Saldo)¹ -6.441 -5.516 Zwischensumme -1.340 -134 Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile: Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [13] -5.377 -101 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [17, 23] -770 343 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [18, 23] -200 -9 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] -119 -101 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [20, 23] -562 -1.452 Sonstige Aktiva [26] -199 -32 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [15] 2.239 -6.224 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] 17 181 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [21, 23] 1.069 1.303 Rückstellungen [27] -358 -475 Sonstige Passiva [28] -77 -173 Erhaltene Zinsen [1] 10.301 9.762 Gezahlte Zinsen [1] -4.245 -4.086 Erhaltene Dividenden [2] 65 64 Ertragsteuerzahlungen [11] -1.086 -834 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit -643 -1.967 Investitionstätigkeit: Kassenbestand aus dem Zu- und Abgang von Tochterunternehmen aufgrund Wesentlichkeit -5 -6 Auszahlungen für den Erwerb von: Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [13, 16, 18, 24] -7.421 -9.171 Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [25] -497 -592 Einzahlungen aus der Veräußerung von: Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [13, 16, 18, 24] 2.401 2.971 Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [25] 84 176 Tochterunternehmen² [8] -962 0 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit -6.399 -6.622 Finanzierungstätigkeit: Kapitaleinzahlungen 645 0 Kapitalauszahlungen -472 -2 Einzahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [15, 19] 183 0 Auszahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [15, 19] -139 -582 Dividendenzahlungen -605 -429 Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse -59 -105 Einzahlungen aus Veränderungen im Kapital nicht beherrschender Anteile 0 0 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit -447 -1.118 Effekte aus Wechselkursänderungen -876 -741 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 31.12. [12] 34.871 43.234 1 Sonstige Anpassungen (per Saldo) enthält im Wesentlichen den Abzug des Zinsüberschusses und der Dividendenerträge, die entsprechenden Zahlungsflüsse sind unter dem Posten erhaltene Zinsen, gezahlte Zinsen und erhaltene Dividenden dargestellt. 2 Der negative Nettobetrag aus der Veräußerung von Tochterunternehmen resultiert aus dem Verkaufspreis von € 215 Millionen abzüglich der veräußerten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von € 1.177 Millionen. 3 Gemäß IFRS 5.33c wird auf die Anpassung der Kapitalflussrechnung aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich verzichtet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 394Konzernabschluss Kapitalflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden in der Geldflussrechnung so dargestellt, wie sie der Geschäftstätigkeit der RBI bestmöglich entsprechen. Dabei handelt es sich bei den Kapitalflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit um Zahlungsmittelflüsse aus den wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens. Die Ermittlung der Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode, bei der das Ergebnis vor Steuern aus der Erfolgsrechnung um nicht zahlungswirksame Bestandteile bereinigt und um die zahlungswirksamen Veränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erweitert wird. Zusätzlich werden die Aufwands- und Ertragspositionen, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzuordnen sind, abgezogen. Als Finanzinstitut stuft die RBI gezahlte Zinsen sowie erhaltene Zinsen und Dividenden als Kapitalflüsse aus der operativen Tätigkeit ein. Der im Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit dargestellte Zahlungsmittelzu- und -abfluss für Finanzanlagen umfasst Wertpapiere mit langfristiger Veranlagungsabsicht, jener für Unternehmensanteile enthält nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen. Nähere Informationen zum Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstigen Sichteinlagen finden sich unter Punkt (12) Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen. Details zur Veränderung der im Kapitalfluss aus der Finanzierungstätigkeit dargestellten nachrangigen finanziellen Verbindlichkeiten finden sich unter dem Punkt (15) Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost. Für die RBI als Kreditinstitutsgruppe ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalfluss- rechnung ist keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Sie wird außerdem nicht als Steuerungsinstrument verwendet. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss395 · Segmentberichterstattung Einteilung der Segmente Grundlagen der Segmentierung In der RBI erfolgt die interne Management-Berichterstattung grundsätzlich auf Basis der bestehenden Organisationsstruktur. Diese ist matrixförmig aufgebaut, d. h. Vorstände sind sowohl für einzelne Länder als auch für bestimmte Geschäftsfelder verantwortlich. Steuerungseinheit (Cash Generating Unit) im Konzern ist ein Land. Die Darstellung der Länder umfasst die operativen Einheiten der RBI in den jeweiligen Ländern (neben den Tochterbanken z. B. auch Leasingunternehmen). Die obersten Entscheidungsgremien der RBI – Vorstand und Aufsichtsrat – treffen demnach wesentliche Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen zu einem Segment auf Basis der jeweiligen Finanz- und Ertragskraft, weshalb diese Berichtskriterien als wesentlich beurteilt wurden. Entsprechend sind auch die Segmente nach IFRS 8 abgebildet. Für die Zuteilung der Länder zu den einzelnen berichtspflichtigen Segmenten werden neben wirtschaftlichen langfristigen Gemeinsamkeiten wie zum Beispiel Eigenkapitalrisikoprämien, potenzielles Marktwachstum und Nettozinsmargen, auch das erwartete Risiko und Ertragsniveau bei der Ressourcenallokation berücksichtigt. Gemäß IFRS 8.12 ist es weiters erforderlich, dass die folgenden wirtschaftlichen Merkmale bei der Zusammensetzung der berichtspflichtigen Segmente berücksichtigt werden. Die Länder werden zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst, wenn die angebotenen Produkte und Dienstleistungen gleich sind. Neben den einheitlichen Produktionsprozessen und Vertriebswegen sind auch die Zielgruppen wie institutionelle Kunden, Firmen- und Privatkunden in den jeweiligen einzelnen Segmenten gleichartig. Die Bankenregulierungen werden in den einzelnen Ländern hauptsächlich von Zentralbanken überwacht. In allen Ländern ist die Zentralbank für die Formulierung und Umsetzung der Geldpolitik, die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität sowie die Regulierung des Bankensektors verantwortlich. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Im Sinn größtmöglicher Transparenz und im Interesse einer übersichtlicheren Berichterstattung wurden unter Berücksichtigung der im IFRS 8 geforderten Schwellenwerte Segmente definiert. Die Schwellenwerte liegen bei jeweils 10 Prozent der Kenngrößen Betriebserträge, Ergebnis nach Steuern und Segmentvermögen. Anpassung der Segmentierung Aufgrund von Änderungen in der internen Berichterstattung und den wirtschaftlichen Merkmalen von Russland und der Ukraine wurden die Kriterien gemäß IFRS 8.12 zum 31. Dezember 2024 nicht mehr erfüllt, sodass die Unternehmen in den beiden Ländern nicht mehr im selben Geschäftssegment dargestellt werden konnten. Infolgedessen wurde die Ukraine aus dem Segment entfernt und separat dargestellt. Die Vorperioden wurden entsprechend angepasst. Zentraleuropa Dieses Segment umfasst mit den EU-Ländern Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn die am weitesten entwickelten Bankenmärkte in Zentral- und Osteuropa. In der Slowakei ist die RBI in den Geschäftsbereichen Firmen- und Retail-Kund:innen, Leasing, Vermögensverwaltung und Bausparkassengeschäft tätig, bei den Retail-Kund:innen setzt die Tatra banka dabei auf eine Mehrmarkenstrategie. In Tschechien betreibt die RBI neben dem klassischen Bankgeschäft mit Firmen- und Retail- Kund:innen auch das Immobilienleasing- und das Bausparkassengeschäft. In Ungarn betreut der Konzern sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Firmenkunden und dem gehobenen Privatkundensegment. In Polen ist die RBI mit einem Abbau-Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten präsent. Südosteuropa Zum Segment Südosteuropa zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Rumänien und Serbien. In diesen Märkten ist die RBI mit Banken und Leasinggesellschaften sowie in einigen Ländern durch eigene Kapitalanlage- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie Pensionsfonds vertreten. In Albanien werden Finanzdienstleistungen in allen Geschäftsbereichen angeboten. Auch im Kosovo ist die RBI mit einem umfassenden Produktangebot präsent. In Bosnien und Herzegowina liegt der Schwerpunkt auf Klein- und Mittelbetrieben, es werden aber auch Privatkund:innen mit einem breiten Produktangebot angesprochen. In Kroatien liegt der Fokus auf großen und mittleren Firmenkunden sowie Retail-Kund:innen (auch im Pensionsfondsgeschäft). In Rumänien wird über ein dichtes Filialnetz eine breite Palette an Finanzdienstleistungen angeboten. Der serbische Markt wird durch eine Universalbank und Leasinggesellschaften betreut. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 396Konzernabschluss Osteuropa Dieses Segment umfasst Belarus und Russland. Die Raiffeisenbank Russland betreut sowohl ausgewählte Firmen- als auch Privatkunden. Weiters ist die RBI in Russland im Leasinggeschäft vertreten. Im November 2024 schloss die RBI den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten erfolgreich ab. Das laufende Ergebnis im Berichtsjahr - wie auch in der Vergleichsperiode - wurde im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Das Ergebnis aus Entkonsolidierung wurde dem Segment Corporate Center zugeordnet. Ukraine Dieses Segment umfasst die Ukraine. In der Ukraine ist die RBI mit einer Bank präsent und bietet über die digitalen Kanäle der Bank sowie ein lokales Vertriebsnetz die gesamte Palette der Finanzdienstleistungen an. Group Corporates & Markets Im Segment Group Corporates & Markets wird in Österreich gebuchtes operatives Geschäft dargestellt. Dazu zählen primär das Finanzierungsgeschäft mit von Wien aus betreuten österreichischen und internationalen Firmenkunden, Financial Institutions & Sovereigns, der Handel mit Eigenkapitalinstrumenten und Kapitalmarktfinanzierungen sowie das Geschäft mit Instituten der Raiffeisen Bankengruppe (RBG). Weiters beinhaltet dieses Segment das kapitalmarktbezogene Kunden- und Eigengeschäft in Österreich. Neben der RBI AG zählen dazu auch die in Tochterunternehmen ausgelagerten Finanzdienstleistungen, wie z. B. die in Wien ansässigen Gesellschaften Raiffeisen Digital Bank AG (digitale Retailbanking-Aktivitäten), Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Raiffeisen Leasing-Gruppe, Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Valida- Gruppe (Pensionskassengeschäft) und Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Darüber hinaus sind diesem Segment im Finanzdienstleistungsbereich tätige at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet: card complete Service Bank AG, Notartreuhandbank AG, Oesterreichische Kontrollbank AG, EMCOM Beteiligungs GmbH und Posojilnica Bank eGen. Corporate Center Das Segment Corporate Center umfasst durch die Konzernzentrale erbrachte Dienstleistungen in diversen Bereichen sowie gemeinsamen Serviceunternehmen, die der Umsetzung der gruppenweiten Strategie dienen und zur Wahrung der Vergleichbarkeit diesem Segment zugeordnet sind. Daher beinhaltet das Segment folgende Bereiche: Liquiditätssteuerung und Bilanzstruktur-Management, Beteiligungsmanagement, das Bankgeschäft der Konzernzentrale zur Refinanzierung der Konzerneinheiten, das österreichische und internationale Abwicklungs- und Servicedienstleistungsgeschäft für Finanzdienstleister sowie sonstige Gesellschaften außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs, die nicht unmittelbar einem Segment zugeordnet sind wie z. B. Immobilienprojekte. Diesem Segment werden auch außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs tätige at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet, unter anderem Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, sowie der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG (Holdinggesellschaft mit Beteiligungen in den Bereichen Mehl, Mühlen und Vending). Bemessung von Segmentergebnissen Die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zeigt die Segmentergebnisse auf Basis der internen Management-Berichterstattung, ergänzt um eine Überleitung der Segmentergebnisse auf den Konzernabschluss. Die Management-Berichterstattung bei der RBI beruht grundsätzlich auf IFRS. Es bestehen somit keine Unterschiede zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die in der Segmentberichterstattung Anwendung finden, und jenen, die dem Konzernabschluss zugrunde liegen. Die Steuerung der einzelnen Segmente erfolgt anhand einer Reihe von Schlüsselindikatoren, die sich aus den Parametern Rentabilität, Effizienz, beschränkende Rahmenbedingungen und Geschäftszusammensetzung ergeben. Zielwerte für diese Schlüsselindikatoren werden je nach Marktumfeld festgelegt und bei Bedarf adaptiert. Rentabilität (Profitability) Die Rentabilität wird im Rahmen des internen Managementsystems mithilfe des Return on Equity (ROE) sowie des Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) gemessen. Der ROE zeigt die Rentabilität einer Steuerungseinheit und errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses nach Abzug nicht beherrschender Anteile zum durchschnittlich eingesetzten Konzern-Eigenkapital. Er gibt die Verzinsung des im Segment eingesetzten Kapitals an. In die Kalkulation des RORAC fließt das risiko-adjustierte Kapital ein, das den Bedarf an Eigenmitteln bezeichnet, den die Bank für mögliche unerwartete Verluste vorhalten muss. In der RBI wird dieser Kapitalbedarf im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Diese Kennzahl zeigt die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital), stellt aber keine Messgröße nach IFRS dar. Bei den einzelnen Ländern und Geschäftsfeldern wird dabei der tatsächlich erwirtschaftete RORAC mit einem jeweils vorgegebenen Mindestwert (RORAC Hurdle) verglichen, der die marktadäquaten Renditeerwartungen reflektiert. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss397 Effizienz (Efficiency) Die Cost/Income Ratio zeigt die Kosteneffizienz der Segmente. Sie errechnet sich als Quotient aus den Verwaltungsaufwen- dungen (abzüglich Transaktionssteuer) einerseits und den Betriebserträgen (abzüglich weiterverrechneter Transaktionssteuer sowie vor Wertminderungen), also der Summe aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis, andererseits. Beschränkende Rahmenbedingungen (Constraints) Im Rahmen des Basel-III-Regelwerks sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Das Verhältnis des harten Kernkapitals zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (Common Equity Tier 1 Ratio) ist beispielsweise ein wichtiger Indikator dafür, ob die Kapitalunterlegung für das Geschäftsvolumen ausreicht. Branchenspezifika führen zu unterschiedlichen Risikogewichtungen bei der Berechnung der Risikoaktiva gemäß CRR. Diese sind für die Berechnung des regulatorischen Mindest-Eigenmittelerfordernisses ausschlaggebend. Im Zuge des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) schreibt die EZB per Bescheid vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird intern die effiziente Nutzung des verfügbaren Kapitals errechnet, indem der tatsächliche Verbrauch ins Verhältnis zum theoretisch zur Verfügung stehenden Risikodeckungskapital gesetzt wird. Ebenfalls begrenzend wirken die langfristigen Liquiditätskennzahlen, die in Übereinstimmung mit den regulatorischen Bestimmungen definiert werden. Aus den Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) ergeben sich Beschränkungen in den Ausschüttungen von Banken (Maximum Distributable Amount). Geschäftszusammensetzung (Business Mix) Die folgenden Steuerungsgrößen sind zur Wahrung einer sinnvollen und nachhaltigen Geschäftsstruktur relevant. Dabei ist die Zusammensetzung des Ergebnisses sowie der zugrunde liegenden Bestandsgrößen von großer Bedeutung: Die Struktur der Primärrefinanzierungsbasis für Kundenkredite wird anhand der Loan/Deposit Ratio ermittelt. Die Nettozinsspanne wird auf Basis der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva berechnet. Basis für die Segmentberichterstattung ist die Erfolgsrechnung, wobei sich die Darstellung an der intern verwendeten Reporting-Struktur orientiert. Erträge und Aufwendungen werden primär dem Land bzw. sekundär dem Geschäftsfeld zugeordnet, in dem der Ertrag generiert wird. Somit wird die Segmentberichterstattung nach Ländern bzw. Regionen dargestellt. Das Segmentergebnis wird bis zum Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile gezeigt. Das Segmentvermögen wird durch die Bilanzsumme sowie die risikogewichteten Aktiva dargestellt. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Die Erfolgsrechnung wird schließlich um die zur Bewertung der Ergebnisse branchenüblichen Finanzkennzahlen ergänzt. Die im Segmentbericht angegebenen Werte werden großteils den Einzelabschlüssen nach IFRS entnommen, die auch für die Erstellung des Konzernabschlusses herangezogen werden. In der Konzernzentrale werden Profitcenter-Ergebnisse aus der internen Management-Erfolgsrechnung verwendet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 398Konzernabschluss Segmentberichterstattung 2024 Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Ukraine in € Millionen Zinsüberschuss 1.606 1.392 1.623 391 Dividendenerträge 11 4 0 0 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 5 0 1 0 Provisionsüberschuss 622 506 793 67 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 6 22 59 19 Ergebnis aus Hedge Accounting 7 0 0 0 Sonstiges betriebliches Ergebnis 35 15 -6 1 Betriebserträge 2.293 1.939 2.471 477 Verwaltungsaufwendungen -1.099 -807 -488 -192 Betriebsergebnis 1.195 1.132 1.982 286 Übriges Ergebnis -656 -14 -843 -3 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -86 -61 -30 -11 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 8 -19 162 -60 Ergebnis vor Steuern 461 1.037 1.272 212 Steuern vom Einkommen und Ertrag -245 -162 -399 -115 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 216 875 873 97 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 151 0 Ergebnis nach Steuern 216 875 1.024 97 Ergebnis nicht beherrschender Anteile -139 0 -18 -31 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 77 875 1.006 66 Return on Equity vor Steuern 10,3% 29,1% 29,6% 42,0% Return on Equity nach Steuern 4,8% 24,5% 20,3% 19,3% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,52% 4,17% 8,87% 9,07% Cost/Income Ratio 47,9% 41,6% 19,8% 40,1% Loan/Deposit Ratio 80,4% 65,6% 35,7% 33,2% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) -0,02% 0,10% -0,85% 2,18% NPE Ratio 1,3% 1,7% 1,6% 4,4% NPE Coverage Ratio 56,7% 66,2% 69,0% 82,5% Aktiva 65.286 38.048 16.945 4.986 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 24.432 17.434 16.994 4.709 Eigenkapital 4.688 4.259 4.512 623 Forderungen an Kunden 37.836 20.583 4.176 1.385 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 49.648 30.060 9.512 4.149 Geschäftsstellen 337 650 89 298 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 10.069 12.490 8.863 5.251 Kunden in Millionen 4,2 5,2 3,2 2,9 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss399 2024 Group Corporates & Markets Corporate Center Überleitung Gesamt in € Millionen Zinsüberschuss 860 -95 3 5.779 Dividendenerträge 7 1.096 -1.086 33 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 13 28 0 47 Provisionsüberschuss 589 76 -16 2.638 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 114 -121 10 111 Ergebnis aus Hedge Accounting 2 -3 3 9 Sonstiges betriebliches Ergebnis 131 139 -231 84 Betriebserträge 1.717 1.120 -1.317 8.701 Verwaltungsaufwendungen -931 -497 228 -3.786 Betriebsergebnis 786 623 -1.089 4.915 Übriges Ergebnis -13 -54 -7 -1.590 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -18 -9 0 -216 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -230 5 8 -125 Ergebnis vor Steuern 525 565 -1.088 2.984 Steuern vom Einkommen und Ertrag -113 82 -1 -953 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 412 647 -1.089 2.031 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 -824 0 -673 Ergebnis nach Steuern 412 -177 -1.089 1.358 Ergebnis nicht beherrschender Anteile -24 0 11 -201 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 388 -178 -1.078 1.157 Return on Equity vor Steuern 11,8% – – 15,4% Return on Equity nach Steuern 9,2% – – 9,7% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 1,39% – – 2,98% Cost/Income Ratio 54,2% – – 43,0% Loan/Deposit Ratio 161,1% – – 82,7% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,62% – – 0,22% NPE Ratio 3,5% – – 2,1% NPE Coverage Ratio 39,4% – – 51,6% Aktiva 62.818 33.001 -21.234 199.851 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 25.055 17.215 -10.239 95.600 Eigenkapital 4.729 8.045 -6.516 20.340 Forderungen an Kunden 36.003 1.031 -1.463 99.551 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 24.544 3.753 -3.950 117.717 Geschäftsstellen 17 – – 1.391 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 3.704 2.187 – 42.564 Kunden in Millionen 2,5 0,0 – 17,9 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 400Konzernabschluss 2023 Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa1 Ukraine in € Millionen Zinsüberschuss 1.590 1.296 1.411 418 Dividendenerträge 12 4 0 0 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 5 0 3 0 Provisionsüberschuss 578 456 1.152 84 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen -16 31 135 33 Ergebnis aus Hedge Accounting -8 0 -2 0 Sonstiges betriebliches Ergebnis 30 1 -19 -2 Betriebserträge 2.191 1.789 2.679 532 Verwaltungsaufwendungen -1.009 -752 -729 -180 Betriebsergebnis 1.182 1.037 1.950 353 Übriges Ergebnis -887 -31 -8 -1 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -132 -39 -42 -11 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -27 -6 -95 -94 Ergebnis vor Steuern 135 961 1.805 247 Steuern vom Einkommen und Ertrag -192 -155 -464 -125 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen -57 806 1.341 121 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 124 0 Ergebnis nach Steuern -57 806 1.465 121 Ergebnis nicht beherrschender Anteile -128 0 -15 -38 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile -185 805 1.451 84 Return on Equity vor Steuern 3,1% 30,8% 50,4% 57,2% Return on Equity nach Steuern – 25,9% 37,5% 28,2% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,49% 4,26% 6,47% 10,23% Cost/Income Ratio 44,3% 42,1% 27,2% 33,7% Loan/Deposit Ratio 82,3% 68,0% 39,4% 33,6% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,06% 0,03% 1,27% 3,45% NPE Ratio 1,2% 1,8% 1,4% 5,6% NPE Coverage Ratio 58,4% 66,6% 73,3% 73,8% Aktiva 65.006 34.035 23.148 4.473 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 24.631 16.379 15.654 4.865 Eigenkapital 4.321 3.819 4.953 512 Forderungen an Kunden 37.596 18.594 6.664 1.303 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 47.702 26.680 16.393 3.767 Geschäftsstellen 339 667 169 321 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.778 12.535 11.552 5.333 Kunden in Millionen 4,0 5,0 4,2 2,9 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss401 2023 Group Corporates & Markets Corporate Center Überleitung Gesamt1 in € Millionen Zinsüberschuss 967 -96 9 5.596 Dividendenerträge 5 758 -744 35 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 14 63 0 85 Provisionsüberschuss 578 71 -14 2.906 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 163 -202 17 161 Ergebnis aus Hedge Accounting -5 -6 -6 -28 Sonstiges betriebliches Ergebnis 108 159 -205 72 Betriebserträge 1.831 748 -943 8.827 Verwaltungsaufwendungen -882 -483 198 -3.837 Betriebsergebnis 948 265 -744 4.991 Übriges Ergebnis 6 19 -3 -905 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -44 -13 -0 -282 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -177 13 -4 -391 Ergebnis vor Steuern 733 283 -751 3.412 Steuern vom Einkommen und Ertrag -172 155 -5 -958 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 561 438 -756 2.454 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 124 Ergebnis nach Steuern 561 438 -756 2.578 Ergebnis nicht beherrschender Anteile -13 -0 1 -192 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 549 438 -755 2.386 Return on Equity vor Steuern 19,0% – – 18,9% Return on Equity nach Steuern 14,5% – – 14,3% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 1,53% – – 2,86% Cost/Income Ratio 48,2% – – 43,0% Loan/Deposit Ratio 172,0% – – 83,3% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,47% – – 0,33% NPE Ratio 3,0% – – 1,9% NPE Coverage Ratio 35,6% – – 51,7% Aktiva 60.131 36.485 -25.037 198.241 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 25.938 17.578 -11.382 93.664 Eigenkapital 4.509 8.436 -6.699 19.849 Forderungen an Kunden 35.958 989 -1.671 99.434 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 28.836 766 -4.790 119.353 Geschäftsstellen 23 – – 1.519 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 3.536 2.153 – 44.887 Kunden in Millionen 2,5 0,0 – 18,6 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 402Konzernabschluss · Anhang Grundlagen und Grundsätze der Konzernrechnungslegung Grundsätze der Erstellung Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den auf Basis der IAS Verordnung (EG) 1606/2002 durch die EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen, welche von der EU veröffentlicht und übernommen wurden, sind im Abschnitt noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist bereits erfolgt) erläutert. Weiters erfüllt der Konzernabschluss die Voraussetzungen des § 245a UGB und des § 59a BWG über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Ein Vermögenswert wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und wenn seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein anderer Wert verlässlich bewertet werden können. Eine Schuld wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung ein direkter Abfluss von Ressourcen ergeben wird, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten, und wenn deren Erfüllungsbetrag verlässlich bewertet werden kann. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden. Erträge werden, sofern die zugrunde liegenden Verträge nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 oder IFRS 16 fallen, erfasst, wenn es unter Einhaltung der Bedingungen des IFRS 15 wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Der vorliegende Konzernabschluss wurde basierend auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt. Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis der IFRS-Bestimmungen nach konzerneinheitlichen Standards erstellten Berichtspakete aller vollkonsolidierten Unternehmen. Alle wesentlichen Tochtergesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse per 31. Dezember. Einige außerhalb des Anhangs gemachte IFRS-Angaben sind wesentliche Bestandteile des Konzernabschlusses. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erläuterungen zu den Segmentergebnissen, die in den Angaben zur Segmentberichterstattung dargestellt werden. Ausführliche Erläuterungen gemäß IFRS 7 sind unter Punkt (42) Kreditrisiko, (43) Marktrisiken und (44) Liquiditätsmanagement dargestellt. Die Darstellung dieser Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 8 Geschäftssegmente bzw. IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten. Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Geschäftspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Beim erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser entspricht in der Regel dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt. Stellt eine Konzerneinheit fest, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht, diese Bewertung zum beizulegenden Zeitwert jedoch nicht durch eine Bewertungstechnik belegt ist, die ausschließlich Daten aus beobachtbaren Märkten verwendet, dann wird der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz angepasst, um die Differenz zwischen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis abzugrenzen. Die abgegrenzte Differenz wird in der Folge nur insoweit als Gewinn oder Verlust erfasst, als sie sich aus der Änderung eines Faktors (einschließlich des Zeitpunkts) ergibt, den die Marktteilnehmer:innen bei der Preisbildung berücksichtigen würden. Gemäß IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert definiert als Veräußerungspreis. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz angesetzt. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 basiert auf zwei Kriterien, einerseits dem Geschäftsmodell unter welchem der Vermögenswert verwaltet wird und andererseits den Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme. Für die RBI ergeben sich hieraus fünf Kategorien für finanzielle Vermögenswerte: · Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Amortized Cost, AC) · Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVOCI) .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss403 · Zwingend als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Profit/Loss, FVTPL) · Optional als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL) · Held For Trading (HFT). Die Bilanzierung der finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 9 erfolgt überwiegend zu (fortgeführten) Anschaffungskosten (Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost) unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit Ausnahme jener finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden. Letztere umfassen jene finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden (Finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading), und solche, die in die FVTPL-Kategorie designiert wurden (Finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss). Bei den zum Fair Value Through Profit/Loss designierten finanziellen Verbindlichkeiten sind die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Nach IFRS 9 werden eingebettete Derivate nicht vom Basisvertrag eines finanziellen Vermögenswerts getrennt. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte gemäß dem Geschäftsmodell und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert, wie im Abschnitt Überprüfung des Geschäftsmodells und im Abschnitt Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme erläutert. Bei Finanzverbindlichkeiten werden eingebettete Derivate nur dann vom Basisinstrument separiert und gesondert als Derivat verbucht, wenn deren wirtschaftliche Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, das eingebettete Derivat der Definition eines Derivats entspricht, und das hybride Finanzinstrument keinem finanziellen Verbindlichkeitsposten zugeordnet ist, der zu Handelszwecken gehalten wird, oder als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet eingestuft wird. Nähere Details zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten finden sich im Anhang bei den jeweiligen Posten der Erfolgsrechnung und der Bilanz . Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte Eine Umklassifizierung ist nur für finanzielle Vermögenswerte vorgesehen, für finanzielle Verbindlichkeiten ist eine Umklassifizierung nicht möglich. Eine Änderung der Bewertungskategorie ist in der RBI nur dann vorgesehen, wenn das Geschäftsmodell, das zur Verwaltung eines finanziellen Vermögenswerts eingesetzt wird, sich ändert. Solche Änderungen treten erwartungsgemäß nur sehr selten auf, sie werden vom Management infolge von externen oder internen Änderungen festgelegt und müssen sowohl für den Betrieb des Unternehmens wesentlich als auch gegenüber externen Parteien nachweisbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Umklassifizierung zwingend vorzunehmen. Wenn eine derartige Umklassifizierung notwendig ist, ist diese prospektiv ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung vorzunehmen und vom Vorstand der RBI zu genehmigen. Überprüfung des Geschäftsmodells Die RBI überprüft die Zielsetzung des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen ein finanzieller Vermögenswert verwaltet wird, auf Portfolioebene, da dies am besten die Art und Weise widerspiegelt, wie das Geschäft gesteuert wird und wie der Geschäftsleitung Informationen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Faktoren werden bei der Überprüfung, welches Geschäftsmodell zutreffend ist, als Nachweis berücksichtigt: · Art und Weise der Beurteilung der Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) und der diesbezüglichen Berichterstattung an Mitglieder der Unternehmensleitung · Risiken, die sich auf die Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken, sowie Art und Weise, wie diese Risiken gesteuert werden · Ausgestaltung des Vergütungssystems der Führungskräfte – orientiert sich z. B. die Vergütung am beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder an den vereinnahmten vertraglichen Cash-Flows · Häufigkeit, Wert und Timing von Verkäufen in der Vergangenheit, Gründe für diese Verkäufe sowie Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität · Sind Verkäufe und die Vereinnahmung vertraglicher Cash-Flows jeweils für das Geschäftsmodell wesentlich oder neben-sächlich (Geschäftsmodell zur Vereinnahmung gehalten gegenüber Geschäftsmodell Halten und Verkaufen). Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden, sowie jene, die verwaltet werden und deren Performance auf Basis des Fair Values beurteilt wird, unterliegen der erfolgswirksamen Bewertung zum Fair Value (FVTPL). Das Ziel eines Geschäftsmodells kann darin bestehen, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu sammeln, selbst wenn ein Verkauf von finanziellen Vermögenswerten stattgefunden hat oder erwartet wird. Für die RBI stehen die folgenden Verkäufe mit dem Geschäftsmodell Halten im Einklang: · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 404Konzernabschluss · Die Verkäufe resultieren aus einem Anstieg des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts. · Die Verkäufe sind selten (wenn auch signifikant) oder sind einzeln und insgesamt unbedeutend (selbst wenn sie häufig sind). · Die Verkäufe erfolgen kurz vor der Fälligkeit des finanziellen Vermögenswerts, und die Verkaufserlöse weichen nicht wesentlich von dem bei Fälligkeit zu erzielenden Rückzahlungsbetrag ab. Die Anzahl der Verkäufe in der RBI ist gering und wird ebenso wie das Volumen der Verkäufe aus dem Geschäftsmodell Halten im Zeitablauf überwacht, um eine Dokumentationsbasis zu haben, dass die diesbezüglichen Verkäufe im Einklang mit dem Geschäftsmodell Halten stehen. Die Beurteilung erfolgt hier unter Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 9, wonach Verkäufe aus dem Geschäftsmodell Halten unter anderem auch dann zulässig sein können, wenn sie selten (wenn auch signifikant) oder sowohl einzeln als auch insgesamt betrachtet von nicht signifikantem Wert sind (auch wenn häufig). Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme Wenn die RBI entschieden hat, dass das Geschäftsmodell eines bestimmten Portfolios darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte mit der Zielsetzung zu halten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen (oder sowohl vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern), muss sie überprüfen, ob die vertraglichen Ausstattungsmerkmale der diesem Portfolio zugeordneten Vermögenswerte an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Für diesen Zweck werden Zinsen definiert als Vergütung für den Zeitwert des Geldes, für das Kreditrisiko, das sich aus dem für einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag ergibt, für andere aus einer Kreditvereinbarung entstehende Risiken und Kosten sowie als Gewinnmarge. Diese Überprüfung wird für jedes Instrument zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes des finanziellen Vermögenswerts durchgeführt. Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, berücksichtigt die RBI die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Instruments. Dies schließt die Überprüfung mit ein, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag vertraglicher Zahlungsströme so verändern kann, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt wurde. Die RBI berücksichtigt dabei unter anderem: · Vereinbarungen über vorzeitige Rückzahlung oder Verlängerung · Gehebelte Vereinbarungen · Beschränkung der Forderung auf bestimmte Vermögenswerte oder Cash-Flows · Verbriefungen · Nachhaltigkeitsgebundene (ESG-gebundene) Kredite IFRS 9 enthält Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen mit negativer Ausgleichsleistung. Eine negative Vergütung entsteht, wenn die vertraglichen Bedingungen dem Kreditnehmer erlauben, das Instrument vor seiner vertraglichen Fälligkeit im Voraus zu bezahlen, der Vorauszahlungsbetrag aber geringer sein könnte als die unbezahlten Beträge von Kapital und Zinsen. Um sich für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu qualifizieren, muss die negative Vergütung jedoch eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags sein. Nachhaltigkeitsgebundene (ESG-gebundene) Kredite sind so strukturiert, dass ihre Zinssätze je nach Erreichung vorab festgelegter Ziele, die im Kreditvertrag definiert sind, durch den Kreditnehmer variieren. Solange die Variabilität der vertraglichen Zahlungsströme nicht mit zusätzlichem Leverage, mit einem externen Index, verbunden ist oder unter einem vordefinierten Schwellenwert liegt, werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test Der Zeitwert des Geldes ist die Zinskomponente, die lediglich die Vergütung für den Zeitablauf darstellt. Er berücksichtigt keine anderen Risiken (Kredit, Liquidität etc.) oder Kosten (Verwaltung etc.), die mit dem Halten eines finanziellen Vermögenswerts verbunden sind. In einigen Fällen kann die Komponente des Zeitwerts des Geldes modifiziert sein (bezeichnet als nicht perfekt). Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Zinssatz eines finanziellen Vermögenswerts regelmäßig angepasst wird, die Häufigkeit dieser Zinsanpassungen aber von der Zinslaufzeit abweicht. In diesem Fall müssen die Modifikationen dahingehend beurteilt werden, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, d. h. ob das Modifikationsmerkmal die Zahlungsströme nicht unter Umständen erheblich von denen eines perfekten Benchmark- Instruments abweichen lässt. Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, hat die RBI einen quantitativen Benchmark-Test entwickelt. Hierbei wird überprüft, ob sich die undiskontierten modifizierten vertraglichen Zahlungsströme erheblich von den undiskontierten Zahlungsströmen eines Benchmark-Instruments unterscheiden. Das Benchmark-Instrument entspricht mit Ausnahme der modifizierten Zinskomponenten dem getesteten Vermögenswert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des Geschäfts wird der quantitative Benchmark-Test durchgeführt und verwendet 1.000 zukunftsorientierte Simulationen der künftigen Marktzinssätze über die Laufzeit des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Zur Simulation der Szenarien wird eine Normalverteilung der Zinssätze angenommen unter Anwendung des Ein-Faktor-Hull-White-Modells. Um den quantitativen Benchmark-Test bestehen zu können, darf der getestete finanzielle Vermögenswert zwei Signifikanzschwellen nicht .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss405 überschreiten. Diese Signifikanzschwellen werden als Quotient zwischen den simulierten Zahlungsströmen aus den modifizierten Zinskomponenten und dem Benchmark-Instrument festgelegt. Dieser Quotient darf einerseits innerhalb einer Berichtsperiode (drei Monate) 10 Prozent und anderseits über die gesamte Laufzeit des getesteten finanziellen Vermögenswerts 5 Prozent nicht überschreiten. Bei Überschreitung einer der beiden Signifikanzschwellen gilt der Benchmark- Test als nicht bestanden und der finanzielle Vermögenswert wird erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für die folgenden vertraglichen Hauptausstattungsmerkmale, die den Zeitwert des Geldes unter Umständen modifizieren können, wird ein Benchmark-Test angewandt: · Laufzeitinkongruenz bei der Verzinsung (abweichende Referenzzinssatzperiode) · Ermittlung des Zinssatzes auf Basis eines in der Vergangenheit festgelegten Referenzzinssatzes · Zinsglättungsklauseln · Zinsaussetzung mit Zinskapitalisierung · Referenz zu einer Sekundärmarktrendite (UDRB: Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen). Beziehungen zwischen Bilanzposten und Bewertungsmaßstäben Wesentlicher Bewertungsmaßstab Aktiva/Passiva Beizulegender Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Aktivische Klassen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen x Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost x davon Forderungen aus Finanzierungsleasing x Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income x Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss x Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss x Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading x Hedge Accounting x Passivische Klassen Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost x davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing x Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss x Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading x Hedge Accounting x Anpassung der Erfolgsrechnung Mit dem Verkauf der belarussischen Tochterbank, deren Beteiligungen und ihrer übergeordneten Holding Ende November 2024 kam es gemäß IFRS 5 zu einer Änderung in der Darstellung. Der Beitrag dieses Geschäftsbereichs, wurde in der Erfolgsrechnung der Berichts- und Vergleichsperiode im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. In der Berichtsperiode wurde in diesem Posten neben dem laufenden Ergebnis auch das Entkonsolidierungsergebnis ausgewiesen. Wesentliche bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Sind für die Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards vorgenommen. Sie basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und nach heutigem Ermessen wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Änderungen von Schätzungen werden, sofern sie nur eine Periode betreffen, nur in dieser berücksichtigt. Falls auch nachfolgende Berichtsperioden betroffen sind, werden die Änderungen in der aktuellen und den folgenden Perioden berücksichtigt. Die Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen betreffen im Wesentlichen die Risikovorsorgen im Kreditgeschäft, den beizulegenden Zeitwert und die Wertminderung von Finanzinstrumenten, die latenten Steuern, Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, Rückstellungen für Rechtsfälle sowie die Berechnungen zur Ermittlung der Werthaltigkeit · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 406Konzernabschluss von Firmenwerten und die im Zuge der Erstkonsolidierung aktivierten immateriellen Vermögenswerte. Die tatsächlichen Werte können von den geschätzten Werten abweichen. In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024 wurde die finanzielle Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekte im kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Bereich betrachtet. Kurzfristig definiert als der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses wurden keine wesentlichen finanziellen Risiken aus Nachhaltigkeitsaspekten festgestellt. Daher enthält der Konzernabschluss keine gesonderten Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Unsicherheiten, die die Schätzungsannahmen wesentlich beeinflussen. Ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren wurde als langfristig betrachtet, wobei hier eine moderate Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Klimawandel das Kreditrisiko des Kundenportfolios erheblich beeinflusst. Für weitere Einzelheiten wird auf das Kapitel IRO-1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und Punkt (31) Erwartete Kreditverluste verwiesen. Im Rahmen der geopolitischen Lage ist die RBI zudem erhöhten Risiken im Zusammenhang mit Fremdwährungsumrechnungen ausgesetzt. Details dazu finden sich im Kapitel Währungsumrechnung. Wertminderungen im Kreditgeschäft Die RBI ermittelt die erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL) aus den als Vermögenswerte gehaltenen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value angesetzt werden, sowie aus Kreditzusagen, Leasingforderungen und Finanzgarantien. Die Berechnung erwarteter Kreditverluste erfordert die Anwendung von Schätzungen, die von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Um die Höhe der Wertminderung zu ermitteln, sind wesentliche Kreditrisikoparameter wie PD (Probability of Default), LGD (Loss Given Default) und EAD (Exposure at Default) sowie zukunftsorientierte Informationen (Konjunkturprognosen) vom Management zu schätzen. Die erwarteten Kreditverluste werden zu jedem Berichtsstichtag angepasst. IFRS 9 verlangt die Beurteilung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, ohne detaillierte Leitlinien zu geben. Daher sind zur Beurteilung spezifische Regeln festgelegt worden, welche aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Die Methoden zur Bestimmung der Höhe der Wertminderung sind im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) erläutert. Quantitative Angaben sowie Sensitivitätsanalysen sind unter Punkt (31) dargestellt. Bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste sind Ermessensentscheidungen erforderlich, insbesondere bei der Berücksichtigung von Risiken, die von den Modellen nicht angemessen abgebildet werden wie Overlays und andere Risikofaktoren für Sanktions- und geopolitische Risiken. Fair Value von Finanzinstrumenten Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmer:innen am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (z. B. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer:innen diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Ist der Markt für ein Finanzinstrument nicht aktiv, wird der Fair Value anhand einer Bewertungsmethode oder eines Preismodells ermittelt. Generell werden für Bewertungsmethoden Schätzungen herangezogen, deren Ausmaß von der Komplexität des Instruments und der Verfügbarkeit marktbasierter Daten abhängt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet, trotzdem sind vielfach nicht beobachtbare Marktdaten erforderlich. Unter Umständen sind Bewertungsanpassungen notwendig, um weiteren Faktoren wie Modellrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kreditrisiken Rechnung zu tragen. Die Beschreibung der Bewertungsmodelle findet sich im Abschnitt Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Zusätzlich werden die Fair Values von Finanzinstrumenten unter Punkt (23) Erläuterungen Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. In einigen Fällen werden Klagen von einer Reihe von Privatkund:innen eingebracht. Der Bemessung der Rückstellung wird in solchen Fällen ein statistischer Ansatz zugrunde gelegt. Diese Ansätze berücksichtigen sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen, insbesondere im Zusammenhang mit den zukünftig erwarteten Klagen und Verlusten. Details zu Rückstellungen insbesondere für CHF- und Euro-Kredite in Polen sowie die Rückstellung betreffend die Rechtsstreitigkeit Rasperia in Russland sind unter Punkt (46) Offene Rechtsfälle dargestellt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss407 Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu künftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit und künftigen Pensionsanhebungen. Eine erhebliche Ermessensentscheidung ist hier bei der Festlegung der Parameter notwendig. Für die Bestimmung des Rechnungszinssatzes wird zur Ableitung von erwarteten Renditen auf die Zinsempfehlung von Mercer zurückgegriffen. Die wesentlichen Kriterien bei der Auswahl dieser Unternehmensanleihen beinhalten das Ausgabevolumen und die Qualität der Anleihen sowie die Identifizierung von Ausreißern, die nicht berücksichtigt werden. Annahmen und Schätzungen, die für die Berechnung langfristiger Personalverpflichtungen angewandt werden, sind im Abschnitt Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschrieben. Quantitative Angaben zu langfristigen Personalrückstellungen finden sich unter Punkt (27) Rückstellungen. Aktive latente Steuern Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen diese steuerlichen Verlustvorträge, Steuerguthaben oder steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Dazu wird ein Planungshorizont von fünf Jahren herangezogen. In diesem Zeitraum ist auf Basis der Planung eine verlässliche Schätzung der steuerlichen Ergebnisse möglich. Diese Bewertung erfordert in maßgeblichem Umfang Beurteilungen und Einschätzungen seitens des Managements. Das Management verwendet für die Bestimmung der latenten Steuerforderungen historische Erkenntnisse zu Steuerkapazität und Profitabilität sowie gegebenenfalls prognostizierte Geschäftsergebnisse auf Basis genehmigter Geschäftspläne einschließlich einer Prüfung der Vortragsfähigkeit steuerlicher Verlustvorträge. Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme Neben der Geschäftsmodellbedingung ist auch eine Analyse der Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts notwendig, um eine Zuordnung in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Fair Value Through Other Comprehensive Income zu erreichen. Um die Zahlungsstrombedingung zu erfüllen, dürfen die Zahlungsströme lediglich aus Zins- und Tilgungszahlungen des ausstehenden Kapitalbetrags bestehen. Diese Analyse, ob es sich bei vertraglichen Cash-Flows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen. In der RBI werden unter Berücksichtigung der einzelnen Vertragsmerkmale von finanziellen Vermögenswerten Ermessensentscheidungen im Wesentlichen bei Krediten, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind, getroffen. Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, ist unter Umständen zur Beurteilung eines veränderten Elements für den Zeitwert des Geldes ein Benchmark-Test notwendig. Werthaltigkeitstest des Firmenwerts Alle Firmenwerte werden jährlich auf Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Sollte es während des laufenden Geschäftsjahres Anhaltspunkte geben, dass eine Wertminderung vorliegen könnte, wird ein Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Bilanzstichtag durchgeführt. Im Zuge des Werthaltigkeitstests sind wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der zukünftigen erwarteten Cash-Flows und des Diskontierungszinssatzes erforderlich. Siehe auch Punkt (8) Übriges Ergebnis und Punkt (25) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Werthaltigkeit von at-equity bewerteten Unternehmen Die Buchwerte der at-equity bewerteten Unternehmen sind auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen, wenn objektive Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Wenn die objektiven Anzeichen einer Wertminderung nicht mehr vorliegen, kommt es zu einer Wertaufholung. Diese Wertaufholung erfolgt jedoch nur bis zum Betrag, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. Das bedeutet, dass der Buchwert des Anteils an dem assoziierten Unternehmen nicht über dem anteiligen Eigenkapital liegen darf. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Zusammenhang mit dem Werthaltigkeitstest betreffen insbesondere den Diskontierungszinssatz, die Planungsannahmen und die künftigen zu erwartenden Zahlungsströme. Details sind unter Punkt (24) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen dargestellt. Anwendung von neuen und geänderten Standards Soweit nicht anders angegeben, ergaben sich durch die Anwendung der folgenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 408Konzernabschluss Änderung IAS 1 (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Inkrafttreten 1. Jänner 2024) Die Änderungen stellen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klar. Aufgrund dieser Änderung sind ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben, sowie Erläuterungen zum Merkmal Erfüllung aufgenommen. Da die RBI kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten nicht als separate Kategorien in ihrer Darstellung der Finanzlage ausweist, hat diese Änderung von IAS 1 keine Auswirkung. Änderung IAS 1 (Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen; Inkrafttreten 1. Jänner 2024) Durch die Änderungen wird hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizierung beeinflussen. Da die RBI kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten nicht als separate Kategorien in ihrer Darstellung der Finanzlage ausweist, hat diese Änderung von IAS 1 keine Auswirkung. Änderung IFRS 16 (Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion; Inkrafttreten 1. Jänner 2024) Die Änderung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback für den Verkäufer bzw. Leasingnehmer. Hierdurch soll vor allem die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten vereinheitlicht werden, um so unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern. Grundsätzlich führt die Änderung dazu, dass bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines Sale-and-Leaseback die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen zu berücksichtigen sind. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit um die erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst. Änderungen IAS 7 und IFRS 7 (Supplier Finance Arrangements; Inkrafttreten 1. Jänner 2024) Durch die Änderung soll die Transparenz im Hinblick auf die Auswirkungen von Lieferfinanzierungsvereinbarungen auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiko eines Unternehmens verbessert werden. Zu diesem Zweck werden bestehende Angabevorschriften um zusätzliche und verpflichtende qualitative und quantitative Angaben ergänzt. Die Angabevorschriften sind im ersten Jahr nur für das Jahresende verpflichtend und können in den Zwischenberichten unterbleiben. Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU- Endorsement ist bereits erfolgt) Von der vorzeitigen Anwendung der nachstehenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die zwar verabschiedet wurden, deren Anwendung aber noch nicht verpflichtend ist, wurde abgesehen. Soweit nicht anders angegeben, werden nach heutiger Einschätzung durch die Anwendung der folgenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf die RBI erwartet. Änderung IAS 21 (Fehlende Umtauschbarkeit bei Fremdwährungen; Inkrafttreten 1. Jänner 2025) Durch die Änderung erfolgen Klarstellungen im Hinblick darauf, wie ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, vorzugehen hat. Ebenfalls führt die Änderung zu Klarstellungen zur Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses sowie der erforderlichen Anhangangaben, falls bei der vorausgehenden Beurteilung festgestellt wurde, dass die Umtauschbarkeit einer Währung nicht gegeben ist. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss409 Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU- Endorsement ist noch nicht erfolgt) Änderungen IFRS 9 und IFRS 7 (Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten; Inkrafttreten 1. Jänner 2026) Durch die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wird insbesondere die Behandlung von spezifischen Fragestellungen betreffend die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte klargestellt. Neben Erläuterungen zu Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern, wurden die Behandlung von nicht rückgriffsberechtigten finanziellen Vermögenswerten, vertraglich verknüpften Instrumenten, die Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit sowie die Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klargestellt. Die RBI leitete erste Schritte zur Analyse der möglichen Auswirkungen dieser Änderungen ein, weitere Informationen werden in Abhängigkeit von Signifikanz und EU-Übernahmefortschritt zeitgerecht erfolgen. Jährliche Verbesserungen, Ausgabe 11 (Inkrafttreten 1. Jänner 2026) Das jährlich Verbesserungsprojekt des Standardsetzers zielt darauf ab, die Qualität der IFRS Standards durch die Klarstellung von Leitlinien und Formulierungen oder die Korrektur von geringfügigen Unstimmigkeiten oder Versäumnissen zu verbessern. Solche nicht dringende, aber notwendige Änderungen werden im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorgenommen. Ausgabe 11 dieser Verbesserungen führte zu geringfügigen Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7. Änderungen IFRS 9 und IFRS 7 (Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen; Inkrafttreten 1. Jänner 2026) Mit den Änderungen adressiert das IASB die Bilanzierung und Offenlegung von Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, welche oft als Stromabnahmeverträge strukturiert sind. Um sicherzustellen, dass solche Verträge angemessen in den Finanzberichten dargestellt werden, kam es im IFRS 9 einerseits zu Anpassungen der Eigenverbrauchs-Anforderungen und andererseits zu Änderungen bei den Regelungen von Sicherungsbeziehungen, welche unter bestimmten Voraussetzungen die Einbeziehung solcher Verträge ermöglichen sollen. Beide Anpassungen sind auf Verträge mit Bezug auf naturabhängigen Strom begrenzt und nicht generell anwendbar. Zusätzlich kam es in dieser Hinsicht zur Ergänzung von Angabepflichten. IFRS 18 (Darstellung und Angaben im Abschluss; Inkrafttreten 1. Jänner 2027) IFRS 18 soll die Berichterstattung über die finanzielle Leistung eines Unternehmens verbessern und die Vergleichbarkeit von Finanzberichten erhöhen, im Zuge dessen wird der bisherige Standard IAS 1 abgelöst. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gewinn- und Verlustrechnung, für die vordefinierte Zwischensummen eingeführt und neue Vorschriften zur Kategorisierung und Zusammenfassung bzw. Aufgliederung von Positionen gelten werden. Zusätzlich werden Angaben zu bestimmten, von der Unternehmensleitung definierten und verwendeten, Erfolgskennzahlen eingeführt. Derzeit geht die RBI davon aus, dass IFRS 18 rechtzeitig von der EU übernommen wird und es daher ab spätestens 1. Jänner 2027 zu Änderungen bei der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zu Ergänzungen im Anhang kommen wird. IFRS 19 (Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben; Inkrafttreten 1. Jänner 2027) Mit der Einführung von IFRS 19 wird es bestimmten Tochterunternehmen ermöglicht, die Angaben im Geschäftsbericht zu reduzieren, falls es neben seinem Status als Tochterunternehmen gleichzeitig keiner Rechenschaftspflicht unterliegt und das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss veröffentlicht, der im Einklang mit IFRS erstellt wird. Die Einführung des Standards wird zu keinen Auswirkungen im Konzernabschluss der RBI führen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 410Konzernabschluss Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der RBI AG, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt unter Berücksichtigung aller in IAS 21 angeführten Faktoren seine eigene funktionale Währung fest. Die in einer anderen funktionalen Währung als dem Euro aufgestellten Abschlüsse der Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises wurden nach der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21 in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Dabei wurde das Eigenkapital mit seinem historischen Kurs, alle anderen Aktiva und Passiva sowie Anhangangaben wurden mit dem Stichtagskurs angesetzt. Aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile (historische Kurse) resultierende Differenzen werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Posten der Erfolgsrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Jahres auf Basis der Monatsultimokurse berechnet. Abhängig von der Entwicklung des Währungskurses und der Art der Geschäftstransaktion kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass statt des Durchschnittskurses der tatsächliche Transaktionskurs herangezogen wird. Dies kann insbesondere bei wesentlichen Einmaleffekten der Fall sein. Währungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs in der Bilanz und dem Durchschnittskurs in der Erfolgsrechnung wurden mit dem Eigenkapital (kumuliertes sonstiges Ergebnis) verrechnet. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungs- rücklage erfasste Betrag als Teil des Ergebnisses aus Entkonsolidierungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. 2024 2023 Stichtag Durchschnitt Stichtag Durchschnitt Kurse in Währung pro € 31.12. 1.1.-31.12. 31.12. 1.1.-31.12. Albanischer Lek (ALL) 98,150 100,760 103,880 108,872 Belarus-Rubel (BYN)1 3,787 3,517 3,536 3,242 Bosnische Marka (BAM) 1,956 1,956 1,956 1,956 Polnischer Zloty (PLN) 4,275 4,305 4,340 4,535 Rumänischer Leu (RON) 4,974 4,975 4,976 4,951 Russischer Rubel (RUB) 113,833 101,322 99,137 91,770 Serbischer Dinar (RSD) 117,015 117,084 117,174 117,251 Tschechische Krone (CZK) 25,185 25,123 24,724 23,982 Ukrainische Hrywnja (UAH) 43,927 43,471 42,208 39,706 Ungarischer Forint (HUF) 411,350 395,971 382,800 382,135 US-Dollar (USD) 1,039 1,083 1,105 1,082 1 Aufgrund des Verkaufs der belarussischen Einheiten wurde für das Jahresende 2024 der Kurs per 30. November 2024 verwendet. Im Rahmen der geopolitischen Lage ist die RBI erhöhten Risiken im Zusammenhang mit Fremdwährungsumrechnungen ausgesetzt. Die EZB stellte die Veröffentlichung eines offiziellen EUR/RUB-Wechselkurses im März 2022 ein und neben dem theoretischen, offiziellen Umrechnungskurs (von der russischen Zentralbank ermittelter Kurs: On-Shore-Kurs) bildete sich ein tatsächlich und faktisch erreichbarer Umrechnungskurs (z. B. von Refinitiv oder Electronic Broking Service, EBS, ermittelter Kurs: Off-Shore-Kurs). Die RBI ist diesen Risiken insbesondere bei der Umrechnung monetärer Fremdwährungsposten und bei der Umrechnung vollkonsolidierter ausländischer Geschäftsbetriebe ausgesetzt. Gemäß IAS 21 muss bei der Umrechnung monetärer Posten in die funktionale Währung der jeweilige Stichtagskurs verwendet werden. Der Stichtagskurs ist als jener Kurs definiert, der bei sofortiger Ausführung zum Tragen kommen würde. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, ob zum Abschlussstichtag ein amtlich notierter Kurs erhältlich und zur sofortigen Abrechnung verfügbar ist. Sind mehrere Wechselkurse verfügbar, so ist gemäß IAS 21.26 jener Wechselkurs zu verwenden, zu dem die künftigen Zahlungsströme aus der Transaktion zum Bilanzstichtag abgerechnet hätten werden können. Zusammenfassend ist die RBI zu dem Schluss gekommen, dass dieser Kurs zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen dem Off-Shore-Kurs entsprochen hätte, welcher entsprechend in der Währungsumrechnung von Fremdwährungspositionen in Rubel verwendet wurde, wenn die funktionale Währung des Geschäftsbetriebs nicht dem Rubel entsprach. Die RBI hält keine wesentlichen Positionen in der ukrainischen Hrywnja außerhalb der Ukraine und auch keine signifikanten Positionen in Belarus-Rubel. Die RBI verfügt über Tochterunternehmen, die in einer anderen funktionalen Währung bilanzieren als der Berichtswährung des Konzerns. Die Umrechnung vollkonsolidierter ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung der RBI hat gemäß IAS 21.39 zu erfolgen: · Mit dem Stichtagskurs zum Erstellungszeitpunkt (Vermögenswerte und Schulden) · Mit dem im Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen gültigen Wechselkurse bzw. vereinfachungshalber gegebenenfalls mit einem Durchschnittskurs (Erträge und Aufwendungen). Hierzu ist wie bei der Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen die Bestimmung geeigneter Wechselkurse notwendig. Üblicherweise wird hierfür jener Währungskurs verwendet, der bei der Umrechnung von Dividenden aus dem ausländischen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss411 Geschäftsbetrieb oder für eventuelle Kapitalrückführungen angewandt werden würde. Aufgrund der eingeführten staatlichen Einschränkungen in Russland geht die RBI zum Bilanzstichtag davon aus, dass Zahlungsmittelrückflüsse aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb in Russland derzeit nicht zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank umgerechnet werden könnten, vielmehr käme hier der tatsächlich und faktisch erreichbare Kurs zum Tragen. In Transaktionen mit internationalen Banken wird hierfür üblicherweise der Off-Shore-Kurs verwendet, entsprechend wurde der ausländische Geschäftsbetrieb in Russland zum Bilanzstichtag zu diesem Kurs umgerechnet. Für die ukrainische Hrywnja wurde der von der ukrainischen Zentralbank veröffentlichten Kurs von der RBI weiterhin als geeignetster Kurs angesehen. Aufgrund der geringen Größe des ausländischen Geschäftsbetriebs in der Ukraine (siehe Kapitel Risikobericht) ist die RBI hier allerdings nur einem begrenzten Risiko hinsichtlich der Währungsumrechnung ausgesetzt. Die RBI adressiert die herausfordernden Rahmenbedingungen im geopolitischen Umfeld und den daraus resultierenden Veränderungen auf den Währungsmärkten mit einem laufenden Monitoring der hier dargestellten Schätzungen und Annahmen. Im Zusammenhang mit ähnlichen Sachverhalten wies das IFRIC im September 2018 (IFRIC Update 09-18) ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen in einem solchen Marktumfeld laufend und zu jedem Bilanzstichtag neu zu untersuchen haben, ob der verwendete Währungskurs den korrekten Kurs gemäß IAS 21 darstellt. Konsolidierungskreis Vollkonsolidierung Anzahl Einheiten 2024 2023 Stand Beginn der Periode 192 192 In der Berichtsperiode erstmals einbezogen 3 8 In der Berichtsperiode verschmolzen -4 -2 In der Berichtsperiode ausgeschieden -9 -6 Stand Ende der Periode 182 192 Sitz in Österreich 107 113 Sitz im Ausland 75 79 Banken 17 18 Finanzinstitute 105 111 Anbieter von Nebenleistungen 6 11 Finanzholdings 3 6 Sonstige 51 46 Erstkonsolidierungen Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Inkludiert Grund Finanzinstitute Raiffeisen Befektetési Alapkezelõ Zrt., Budapest (HU) 100,0% 1.7. Wesentlichkeit Sonstige Unternehmen W 3 Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft, Wien (AT) 100,0% 27.6. Kauf Bafep21 RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.11. Wesentlichkeit Entkonsolidierungen Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Exkludiert Grund Kreditinstitute Priorbank JSC, Minsk (BY) 87,7% 29.11. Verkauf Finanzinstitute Adiantum Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Schillerhöhe Weimar KG, Kriftel (DE) 6,0% 1.9. Wesentlichkeit RBI LGG Holding GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.9. Verschmelzung Unterinntaler Raiffeisen-Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 100,0% 1.9. Wesentlichkeit RLI Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 100,0% 4.10. Verschmelzung JLLC "Raiffeisen-leasing", Minsk (BY) 91,4% 29.11. Verkauf Finanzholdings RBI Invest GmbH, Wien (AT) 100,0 % 1.6. Verschmelzung RBI Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100,0 % 6.11. Verschmelzung Raiffeisen CIS Region Holding GmbH, Wien (AT) 100,0 % 29.11. Verkauf Versicherungsunternehmen Insurance Limited Liability Company "Priorlife", Minsk (BY) 87,7% 29.11. Verkauf Anbieter von Nebenleistungen Vindalo Properties Limited, Limassol (CY) 100,0% 1.1. Wesentlichkeit RBI Retail Innovation GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.5. Wesentlichkeit Sonstige Unternehmen Raiffeisen WohnBau Seeresidenz Weyregg GmbH, Wien (AT) 100,0 % 1.11. Wesentlichkeit · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 412Konzernabschluss Der im September 2024 vereinbarte Verkauf des 87,74 Prozent Anteils an der Priorbank JSC, der über die Holding Raiffeisen CIS Region Holding GmbH gehalten wurde, an Soven 1 Holding Limited, wurde am 29. November 2024 abgeschlossen. Davon ebenfalls betroffen waren die Tochtergesellschaften JLLC “Raiffeisen-leasing” und Insurance Limited Liability Company “Priorlife”. Der Verkauf, basierend auf dem vereinbarten Verkaufspreis von € 215 Millionen und einem Eigenkapital nach Minderheiten von € 526 Millionen sowie der Umgliederung von € 513 Millionen aus dem sonstigen Ergebnis in die Erfolgsrechnung, führte zu einem negativen Ergebnis aus der Entkonsolidierung in Höhe von € 824 Millionen, welches unter dem Posten Ergebnis aus aufgegeben Geschäftsbereichen ausgewiesen wurde. Weiters wurde der Beitrag aus dem laufenden Ergebnis für das Jahre 2024 in Höhe von € 151 Millionen ebenfalls unter diesem Posten ausgewiesen. in € Millionen Belarus Aktiva 2.543 Verbindlichkeiten 1.944 Summe identifizierbares Nettovermögen 599 Kapital nicht beherrschender Anteile 73 Nettovermögen nach Abzug nicht beherrschender Anteile 526 Verkaufspreis 215 Effekt aus Entkonsolidierung -311 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 49 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Währungsdifferenzen -562 Ergebnis aus Entkonsolidierung -824 Zusätzlich führte der Verkauf zu einer Körperschaftsteuer in Höhe von € 7 Millionen. Der Verkauf hatte einen positiven Effekt von 9 Basispunkten auf die harte Kernkapitalquote der RBI, welcher vor allem auf die Entkonsolidierung von insgesamt € 2,3 Milliarden risikogewichteten Aktiva zurückzuführen war. Konsequenzen und Analysen der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine Unternehmensfortführung (Going Concern) Der Vorstand der RBI hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 basierend auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt, da er nicht beabsichtigt, die RBI zu liquidieren, und dies auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen als realistische Absicht angesehen wird. Die RBI verfügt über die erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen, um die laufenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und den Geschäfts- und Liquiditätsbedarf finanzieren zu können, die unter anderem das Liquiditäts- und Finanzierungsprofil, einschließlich Prognosen der internen Liquiditätskennzahlen und der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsdeckungsquoten umfassen. Die jüngsten intern durchgeführten Stresstest-Szenarien für den Liquiditäts- und Kapitalbedarf zeigten, dass die RBI über angemessene Ressourcen verfügt, um möglichen Abwärtsszenarien standzuhalten. Zusätzlich verfügt die RBI über robuste Systeme, um die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs in einem Kriegsgebiet abzufedern. Der Vorstand der RBI sieht keine wesentlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Annahme einer positiven Fortbestehungs- prognose. Diese Annahme ist mit Datum der Genehmigung des zu veröffentlichenden Geschäftsbericht, dem 17. Februar 2025, für mindestens ein Jahr gültig. Kontrolltatbestand Das wirtschaftliche und politische Umfeld infolge des Kriegs könnte darauf hindeuten, dass sich die Fähigkeit des Investors zur Beherrschung des Tochterunternehmens gemäß IFRS 10 in den betroffenen Gebieten verändert hat. In der RBI sind davon die Ukraine und Russland betroffen. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, überprüft die RBI entsprechend den Anforderungen von IFRS 10 unter anderem, ob sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht die RBI ein Unternehmen, wenn sie direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen. Ähnlich beurteilt die RBI das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen sie nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Dies kann der Fall sein, wenn die RBI aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten besitzt. Wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass sich ein oder mehrere Elemente der Beherrschung geändert haben, wird neu beurteilt, ob die Kontrolle über das Beteiligungsunternehmen noch besteht. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss413 Bei der Beurteilung der Tatsachen und Umstände prüft die RBI sorgfältig, ob es aufgrund des Kriegs oder der verhängten Sanktionen zu Veränderungen gekommen ist, welche die Fähigkeit zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Einhaltung der Governance-Bestimmungen in Bezug auf die Tochtergesellschaft erheblich einschränkt. Die RBI kommt weiterhin zum Schluss, dass keine Änderungen im Hinblick auf die Beurteilung der Beherrschung vorliegt und es zu keinem Beherrschungsverlust über die Tochterunternehmen in den betroffenen Gebieten kam. Am 4. September hat ein russisches Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die die Anteile an der AO Raiffeisenbank einem Übertragungsverbot unterliegen. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit kürzlich von MKAO Rasperia Trading Limited in Russland gegen STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und AO Raiffeisenbank eingeleiteten Rechtsverfahren. Das Übertragungsverbot hindert die RBI daran, die Anteile zu verkaufen oder zu übertragen, beeinträchtigt jedoch nicht die Unternehmensrechte der RBI, einschließlich der Stimmrechte. Darüber hinaus hindert das Übertragungsverbot der Anteile die RBI nicht daran, Entscheidungen über die Gewinnverteilung der AO Raiffeisenbank zu treffen (vorbehaltlich natürlich anderer Dividendenbeschränkungen nach russischem Recht). Das Übertragungsverbot zielt darauf ab, den Status quo bis zur Klärung der Ansprüche von Rasperia aufrechtzuerhalten und ist vorübergehend. Daher ändert das Übertragungsverbot nichts an der Kontrolle der RBI über die AO Raiffeisenbank gemäß IFRS 10. Pro-forma-Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz ohne Russland basierend auf IFRS 5 Obwohl die Voraussetzungen für die Anwendung von IFRS 5 derzeit nicht vorliegen, zeigen die folgenden Tabellen die Pro- forma-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der RBI, wie sie nach Anwendung der Regelungen für aufgegebene Geschäftsbereiche gemäß IFRS 5 für die russischen Einheiten aussehen würde. Folglich wurde das konsolidierte Ergebnis der russischen Einheiten in den Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen umgegliedert. Aufgrund der Schwierigkeit, mögliche zukünftige Entwicklungen einzuschätzen, wird ein potenzieller Verlust aus der Entkonsolidierung, der sich aus dem Verlust des Nettovermögens sowie der Umgliederung aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung zusammensetzt, nicht in den Tabellen dargestellt. Die Umgliederung aus dem sonstigen Ergebnis hätte keine Auswirkung auf das regulatorische Kapital sowie die Kapitalquoten der RBI und ergäbe sich vorwiegend aus historischen Währungsschwankungen. Unter Einbeziehung des Periodenergebnisses sowie des vollständigen Verlusts des Nettovermögens bei Entkonsolidierung der russischen Einheiten ergäbe sich für die RBI eine harte Kernkapitalquote von 15,1 Prozent verglichen mit 17,1 Prozent, wenn die russischen Geschäftstätigkeiten einbezogen bleiben. RBI Pro-forma-IFRS 5-Effekt Russland RBI Pro-forma-IFRS 5 in € Millionen 2024 2023¹ 2024 2023¹ 2024 2023¹ Zinsüberschuss 5.779 5.596 -1.498 -1.314 4.281 4.282 Dividendenerträge 33 35 0 0 33 35 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 47 85 -1 -3 46 82 Provisionsüberschuss 2.638 2.906 -808 -1.182 1.830 1.724 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value- Bewertungen 111 161 -41 -131 70 30 Ergebnis aus Hedge Accounting 9 -28 0 2 9 -26 Sonstiges betriebliches Ergebnis 84 72 9 25 92 97 Betriebserträge 8.701 8.827 -2.340 -2.603 6.361 6.224 Personalaufwand -2.053 -2.169 347 580 -1.706 -1.589 Sachaufwand -1.261 -1.203 85 95 -1.176 -1.108 Abschreibungen -472 -465 44 41 -428 -424 Verwaltungsaufwendungen -3.786 -3.837 476 715 -3.310 -3.121 Betriebsergebnis 4.915 4.991 -1.865 -1.888 3.050 3.103 Übriges Ergebnis -1.590 -905 843 8 -748 -898 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben -216 -282 30 42 -185 -240 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -125 -391 -162 95 -287 -296 Ergebnis vor Steuern 2.984 3.412 -1.154 -1.743 1.830 1.669 Steuern vom Einkommen und Ertrag -953 -958 399 464 -554 -494 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 2.031 2.454 -755 -1.279 1.275 1.175 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -673 124 755 1.279 82 1.404 Ergebnis nach Steuern 1.358 2.578 0 0 1.358 2.578 Ergebnis nicht beherrschender Anteile -201 -192 0 0 -201 -192 Konzernergebnis 1.157 2.386 0 0 1.157 2.386 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 414Konzernabschluss RBI Pro-forma-IFRS 5-Effekt Russland RBI Pro-forma-IFRS 5 Aktiva in € Millionen 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 34.871 43.234 -3.906 -6.756 30.965 36.478 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 147.701 139.302 -10.533 -10.305 137.169 128.998 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 3.610 2.992 -4 -3 3.606 2.988 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 1.094 949 0 -1 1.094 948 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 304 185 0 0 304 185 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 5.945 5.783 -20 -53 5.925 5.730 Hedge Accounting 1.014 1.160 -5 -10 1.009 1.150 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -234 -365 30 65 -205 -300 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 871 820 -1 -1 870 819 Sachanlagen 1.683 1.672 -187 -185 1.496 1.486 Immaterielle Vermögenswerte 1.003 970 -90 -70 913 900 Laufende Steuerforderungen 130 69 -4 -5 125 64 Latente Steuerforderungen 216 218 -118 -111 98 107 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 9 12 14.890 17.527 14.899 17.540 Sonstige Aktiva 1.636 1.241 -51 -92 1.585 1.149 Gesamt 199.851 198.241 0 0 199.851 198.241 RBI Pro-forma-IFRS 5-Effekt Russland RBI Pro-forma-IFRS 5 Passiva in € Millionen 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 163.316 164.711 -8.995 -15.745 154.321 148.966 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 1.108 1.088 0 -1 1.108 1.088 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 9.304 8.463 -12 -34 9.292 8.430 Hedge Accounting 1.308 1.466 -122 -39 1.186 1.426 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -359 -514 19 45 -340 -469 Rückstellungen 2.902 1.644 -961 -248 1.941 1.396 Laufende Steuerverpflichtungen 217 242 -44 -35 173 207 Latente Steuerverpflichtungen 53 43 -11 -6 42 37 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen 0 0 10.388 16.190 10.388 16.190 Sonstige Passiva 1.663 1.248 -263 -127 1.400 1.121 Eigenkapital 20.340 19.849 0 0 20.340 19.849 Konzern-Eigenkapital 17.299 17.009 0 0 17.299 17.009 Kapital nicht beherrschender Anteile 1.260 1.231 0 0 1.260 1.231 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.781 1.610 0 0 1.781 1.610 Gesamt 199.851 198.241 0 0 199.851 198.241 Konzentrationsrisiko Seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine sind die Aktivitäten der RBI in Russland und in der Ukraine einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Das erhöhte Risiko ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren wie die Zerstörung von Lebensgrundlagen und Infrastruktur in der Ukraine, den Verlust und die Blockierung von Häfen, gegen Russland verhängte Sanktionen, die Ungewissheit über die Dauer des Kriegs sowie die Preisinstabilität und den wirtschaftlichen Rückgang in den betroffenen Ländern. Die ausstehenden Forderungen in Russland und in der Ukraine werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Die erste Tabelle zeigt eine Aufteilung des Nettobuchwerts nach IFRS-Bewertungskategorien sowie das Nominale der außerbilanziellen Geschäfte abzüglich der darauf entfallenden Wertminderungen. Die zweite Tabelle zeigt das Konzentrationsrisiko anhand von Gegenparteien, wobei Derivate des Handelsbuchs separat dargestellt werden. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss415 2024 2023 in € Millionen Russland Ukraine Belarus Gesamt Russland Ukraine Belarus Gesamt Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 12.126 2.473 - 14.598 12.431 3.049 871 16.351 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 4 770 - 774 3 400 1 404 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 2 0 - 2 3 0 0 3 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 - 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 53 121 - 174 70 178 0 249 Bilanzposten 12.185 3.364 - 15.549 12.508 3.628 872 17.008 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 2.018 1.048 - 3.067 2.587 807 391 3.785 Gesamt 14.203 4.412 - 18.615 15.095 4.435 1.263 20.793 2024 2023 in € Millionen Russland Ukraine Belarus Gesamt Russland1 Ukraine Belarus Gesamt1 Derivate 42 2 - 44 62 4 0 66 Zentralbanken 5.697 255 - 5.952 250 823 0 1.073 Regierungen 1.078 1.129 - 2.207 665 1.229 133 2.027 Kreditinstitute 1.985 593 - 2.579 5.855 269 46 6.169 Sonstige Finanzunternehmen 168 25 - 192 210 56 10 275 Nicht-Finanzunternehmen 1.383 1.198 - 2.580 2.903 1.121 466 4.491 Haushalte 1.831 163 - 1.994 2.564 126 216 2.906 Bilanzposten 12.185 3.364 - 15.549 12.508 3.628 872 17.008 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 2.018 1.048 - 3.067 2.587 807 391 3.785 Gesamt 14.203 4.412 - 18.615 15.095 4.435 1.263 20.793 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Werthaltigkeit der Sicherheiten in der Ukraine Der Immobilienmarkt ist weiterhin stark vom Krieg betroffen, passt sich aber gleichzeitig den neuen Realitäten an. Die Preise für Wohnimmobilien bleiben in der Ukraine relativ stabil, wobei es in den großen westlichen Städten, aufgrund der Binnenmigration aus dem Osten und der stabileren Investitionsregion, allmählich zu Preissteigerungen kommt. Im Westen der Ukraine nimmt die Nachfrage nach Geschäften und Lagerimmobilien zu, was ebenfalls zu Preissteigerungen führt, jene nach Büroimmobilien nimmt jedoch ab. Die ukrainische Wirtschaft passt sich so weit wie möglich den Anforderungen des vorherrschenden Kriegsumfelds an. In den besetzten Gebieten werden die Sicherheiten als nicht anrechenbar eingestuft. In jenen Regionen, welche einem hohem Risiko von Feindseligkeiten oder Besetzung ausgesetzt sind wurden deutlich höhere Abschläge berücksichtigt. Für andere Gebiete der Ukraine finden laufend Vor-Ort-Besuche und Bewertungen statt. Werthaltigkeitstest für das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine wurde in beiden Ländern das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte gemäß IAS 36 auf Indikatoren überprüft, die zu einer Wertminderung führen könnten. In der Ukraine wurde jenes Sachanlagevermögen, welches sich in den besetzten Gebieten befindet, bereits im Jahr 2022 auf null abgeschrieben. Alle anderen Sachanlagevermögenswerte werden einzeln begutachtet und wenn es zu Schädigungen kommt, wertberichtigt. Daraus ergaben sich im Geschäftsjahr 2024 Zuschreibungen von unter € 1 Million (Vorjahresperiode: Wertminderungen unter € 1 Million). Durch veränderte Marktpreise, Zinssätze, Mietpreise und leerstehende Immobilien aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und einer detaillierteren Bewertung ergaben sich in Russland aus dem Werthaltigkeitstest für Sachanlagen Zuschreibungen in der Höhe von rund € 8 Million (Vorjahresperiode: Wertminderungen € 16 Million). Aus dem Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte ergaben sich in der Berichtsperiode Zuschreibungen von unter € 1 Million (Vorjahressperiode: Wertminderungen € 1 Millionen). Zu den Auswirkungen auf die Modelle zur Berechnung der Wertminderungen gemäß IFRS 9 wird auf Punkt (31) Erwartete Kreditverluste verwiesen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 416Konzernabschluss Erläuterungen zur Erfolgsrechnung (1) Zinsüberschuss Zinsen und ähnliche Erträge umfassen vor allem Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten wie Krediten oder festver- zinslichen Wertpapieren sowie Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Handelsbestand. Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen umfassen vor allem Zinsaufwendungen für Einlagen, verbriefte Verbindlichkeiten und Nachrangkapital. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Negative Zinsen von Aktivposten werden im Zinsaufwand, negative Zinsen von Passivposten werden im Zinsertrag ausgewiesen. in € Millionen 2024 2023¹ Zinserträge nach Effektivzinsmethode 8.170 8.198 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 169 134 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 8.001 8.064 Zinserträge übrige 2.312 2.312 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 214 311 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 40 33 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 9 6 Derivative - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko 294 449 Sonstige Aktiva 1.752 1.511 Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten 3 1 Zinsaufwendungen -4.702 -4.914 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost -3.751 -3.712 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading -245 -325 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss -37 -39 Derivative - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko -649 -815 Sonstige Passiva -14 -13 Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten -7 -11 Gesamt 5.779 5.596 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. in € Millionen 2024 2023¹ Zinsüberschuss 5.779 5.596 Durchschnittliche zinstragende Aktiva 194.071 195.918 Nettozinsspanne 2,98% 2,86% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Im Zinsüberschuss sind Zinserträge in Höhe von € 432 Millionen (Vorjahresperiode: € 485 Millionen) von marktbewerteten finanziellen Vermögenswerten und Zinsaufwendungen in Höhe von € 282 Millionen (Vorjahresperiode: € 364 Millionen) von marktbewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Trotz herausfordernder Umstände - sowohl die EZB als auch die Fed leiteten mit der Senkung der Leitzinsen in der Berichtsperiode eine geldpolitische Trendwende ein - sowie negativer Währungseffekte in Russland, Ukraine, Tschechien und Ungarn stieg der Zinsüberschuss im Jahresvergleich um € 183 Millionen auf € 5.779 Millionen. Die Nettozinsspanne verbesserte sich um 12 Basispunkte auf 2,98 Prozent, was vor allem auf einen Anstieg um 240 Basispunkte in Russland und einen Anstieg um 49 Basispunkte in der Slowakei zurückzuführen war. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss417 (2) Dividendenerträge Dividenden aus Aktien, nicht vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen, strategischen Beteiligungen sowie assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity bilanziert werden, sind unter Dividendenerträge erfasst. Dividenden werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Rechtsanspruch der RBI auf Zahlung entstanden ist. in € Millionen 2024 2023¹ Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 0 1 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 2 2 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 10 8 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 20 23 Gesamt 33 35 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. (3) Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in € Millionen 2024 2023 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 47 85 Das laufende Ergebnis aus assoziierten Unternehmen sank um € 38 Millionen auf € 47 Millionen (Vorjahresperiode: € 85 Millionen). Maßgeblich dafür war vor allem der geringere anteilige Ergebnisbeitrag der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG. (4) Provisionsüberschuss Die RBI wendet das fünfstufige Umsatzrealisierungsmodell in IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kund:innen - für die Erfassung von Provisionseinnahmen an, wenn die vertragliche Leistungsverpflichtung gegenüber den Kund:innen erfüllt ist. Wenn vertragliche Vereinbarungen Teil eines Finanzinstruments nach IFRS 9 sind, werden die Instrumente zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst, bevor IFRS 15 angewendet wird. Dies ist manchmal bei Kreditzusagen der Fall, bei denen ein Teil der Provisionen je nach Ausnutzung gemäß IFRS 9 als Teil der Effektivzinsmethode im Zinsergebnis bzw. bei Nicht-Ausnutzung gemäß IFRS 15 im Provisionsergebnis ausgewiesen werden muss. In der RBI werden Gebühreneinnahmen vorwiegend aus Dienstleistungen generiert, die zu einem fixen Preis über einen bestimmten Zeitraum hinweg erbracht werden, wie z. B. Karten- und Girokontendienstleistungen oder auf Transaktionsbasis zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie z. B. Devisen- und Überweisungsdienstleistungen. Bei Vermögensverwaltungsgebühren sind die Erträge in der Regel variabel und hängen von Faktoren wie dem verwalteten Vermögen und der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswerte ab. Variable Gebühren werden erfasst, wenn alle Unklarheiten, z. B. Preisnachlässe oder Rabatte, ausgeräumt und die Beträge bekannt sind. Werden Transaktionen direkt im Auftrag der Kund:innen abgewickelt, werden die Gebühren auf Bruttobasis ausgewiesen. Tritt die RBI hingegen als Vermittler auf, werden die Gebühren abzüglich der Zahlungen an Dritte ausgewiesen. Entgelte für Fremdwährungs- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen werden in der RBI zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Dienstleistung für Kund:innen erbracht wurde. Gebühren, die über einen bestimmten Zeitraum anfallen, werden überwiegend linear über die Vertragslaufzeit verteilt. In einigen Fällen bietet die RBI ein Paket von Dienstleistungen an (gebündelte Dienstleistungen). Diese Dienstleistungen können mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten, die in der Regel voneinander abgrenzbar sind, wie z. B. Kontokorrentdienstleistungen, bei denen die Gebühr den einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird. Die RBI verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen sowie über keine wesentlichen Vermögenswerte oder Verbindlich- keiten aus langfristigen Verträgen im Zusammenhang mit IFRS 15. Die Bank hat keine Aufwendungen im Zusammenhang mit langfristigen Verträgen mit Kund:innen, die unter IFRS 15 fallen, aktiviert. Gebühren werden als Aufwand verbucht, wenn die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden . · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 418Konzernabschluss in € Millionen 2024 2023¹ Zahlungsverkehr 954 1.045 Kredit- und Garantiegeschäft 217 220 Wertpapiere 138 148 Vermögensverwaltung 299 253 Depot- und Treuhandgeschäft 91 83 Vermittlungsprovisionen 65 64 Fremdwährungsgeschäft 789 969 Sonstige 84 124 Gesamt 2.638 2.906 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Insgesamt sank der Provisionsüberschuss um € 269 Millionen auf € 2.638 Millionen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Russland zurückzuführen (Abnahme: € 359 Millionen, davon € 109 Millionen aus negativen Konvertierungseffekten), während die meisten anderen Länder des Konzerns eine Steigerung zeigten. Im Provisionsüberschuss sind Erträge und Aufwendungen in Höhe von € 1.848 Millionen (Vorjahresperiode: € 1.969 Millionen) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. 2024 Zentral- europa Südost- europa Osteuropa Ukraine Group Corporates & Markets Corporate Center Überleitung Gesamt in € Millionen Provisionserträge 862 724 957 192 933 142 -131 3.680 Zahlungsverkehr 411 441 292 146 201 99 -91 1.499 Clearing und Abwicklung 49 54 183 93 0 25 -15 388 Kreditkarten 60 54 10 2 62 8 0 196 Debitkarten und sonstige Bankkarten 69 134 62 41 0 42 -38 310 Übrige Zahlungsdienste 234 198 37 10 139 24 -38 604 Kredit- und Garantiegeschäft 58 44 21 5 121 13 -6 257 Wertpapiere 46 4 56 1 118 15 -19 221 Vermögensverwaltung 34 30 31 0 365 0 0 460 Depot- und Treuhandgeschäft 16 6 48 1 39 5 -5 110 Vermittlungsprovisionen 45 38 19 4 0 0 0 106 Fremdwährungsgeschäft 222 151 377 35 73 9 -8 860 Sonstige 29 10 113 0 16 1 -2 167 Provisionsaufwendungen -240 -217 -164 -125 -344 -66 115 -1.042 Gesamt 622 506 793 67 589 76 -16 2.638 2023¹ Zentral- europa Südost- europa Osteuropa Ukraine Group Corporates & Markets Corporate Center Überleitung Gesamt in € Millionen Provisionserträge 801 653 1.326 206 893 135 -139 3.875 Zahlungsverkehr 371 397 410 148 218 94 -100 1.538 Clearing und Abwicklung 43 45 307 87 0 26 -17 492 Kreditkarten 58 51 16 2 48 6 0 182 Debitkarten und sonstige Bankkarten 58 115 52 48 0 33 -30 276 Übrige Zahlungsdienste 211 186 34 11 170 29 -53 588 Kredit- und Garantiegeschäft 56 39 29 5 120 14 -6 255 Wertpapiere 42 6 86 1 103 13 -19 231 Vermögensverwaltung 22 27 18 0 335 0 0 402 Depot- und Treuhandgeschäft 14 6 49 1 32 4 -4 101 Vermittlungsprovisionen 40 29 30 4 0 0 0 102 Fremdwährungsgeschäft 230 137 557 47 70 9 -5 1.045 Sonstige 26 12 148 0 16 1 -3 200 Provisionsaufwendungen -223 -196 -174 -122 -315 -63 125 -969 Gesamt 578 456 1.152 84 578 71 -14 2.906 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss419 (5) Handelsergebnis, Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen und Ergebnis aus Hedge Accounting Das Handelsergebnis umfasst die Händlermarge aus dem Devisengeschäft, das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung sowie alle realisierten und nicht realisierten Gewinne und Verluste aus den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. in € Millionen 2024 2023¹ Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held For Trading -48 -192 Derivate 175 79 Eigenkapitalinstrumente 20 58 Schuldverschreibungen 46 74 Kredite und Forderungen 10 39 Short-Positionen 0 1 Einlagen 34 14 Verbriefte Verbindlichkeiten -319 -454 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -13 -3 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 18 77 Eigenkapitalinstrumente 1 0 Schuldverschreibungen 12 11 Kredite und Forderungen 6 66 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss -8 -20 Schuldverschreibungen 0 5 Einlagen -1 -3 Verbriefte Verbindlichkeiten -7 -22 Währungsumrechnung (netto) 148 296 Gesamt 111 161 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Das Handelsergebnis und das Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen betrug in der Berichtsperiode € 111 Millionen (Vorjahresperiode: € 161 Millionen). Die im Handelsergebnis enthaltene Position Derivate verzeichnete ein positives Ergebnis von € 175 Millionen, dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von € 95 Millionen (Vorjahresperiode: € 79 Millionen). Derivate werden vor allem dazu genutzt, Zins- und Währungsrisiken sowie Risiken aus Eigenkapitalpositionen abzusichern. Der Großteil des Bewertungsergebnisses aus Derivaten wurde aus Absicherungen gegen Aktienrisiken erzielt. Gemeinsam mit Eigenkapitalinstrumenten bilden sie die Absicherung gegenüber Wertschwankungen emittierter Zertifikate, die im Wesentlichen auf Aktien und Aktienindizes und zu einem kleineren Teil auf Zinsprodukten beruhen. Das Bewertungsergebnis dieser im Handelsbuch geführten Zertifikate im Posten verbriefte Verbindlichkeiten ist dementsprechend gegenläufig und betrug in der Berichtsperiode minus € 319 Millionen (Vorjahr: minus € 454 Millionen). Die Ergebnisse spiegeln die positive Entwicklungen auf den Aktienmärkten in diesem Jahr wider. Gewinne aus Währungsumrechnungen von offenen Kassapositionen beliefen sich auf € 148 Millionen (Vorjahresperiode: € 296 Millionen). Offene Positionen werden mittels Fremdwährungsderivate gesteuert und großteils geschlossen. Die gegenläufigen Bewertungseffekte dieser Derivate werden dementsprechend im Posten Derivate ausgewiesen. in € Millionen 2024 2023 Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten 179 158 Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften im Hedge Accounting -170 -185 Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Cash-Flow Hedge 1 0 Gesamt 9 -28 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 420Konzernabschluss (6) Sonstiges betriebliches Ergebnis Im sonstigen betrieblichen Ergebnis sind weitere Ergebnisbestandteile enthalten, die im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit anfallen. in € Millionen 2024 2023¹ Ergebnis aus der Ausbuchung nicht modifizierter, nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten -20 -12 Schuldverschreibungen -12 -12 Kredite und Forderungen 5 -2 Verbriefte Verbindlichkeiten -14 2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 Ergebnis aus der Ausbuchung von zur Veräußerung gehaltenen nichtfinanziellen Vermögenswerten 1 4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) 0 1 Immaterielle Vermögenswerte -4 -4 Sonstige Aktiva 5 8 Ergebnis aus bankfremden Tätigkeiten 12 14 Umsatzerlöse aus bankfremden Tätigkeiten 122 111 Aufwendungen aus bankfremden Aktivitäten -111 -97 Ergebnis aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 28 26 Umsatzerlöse aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 48 46 Aufwendungen aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen -20 -20 Ergebnis aus Versicherungsverträgen -5 -4 Ergebnis aus Investment Property inkl. Operating Leasing (Immobilien) 66 60 Ergebnis aus Investment Property 20 19 Erträge aus Operating Leasing von Immobilien 28 24 Aufwendungen aus Operating Leasing von Immobilien -3 -4 Erträge aus sonstigem Operating Leasing 27 25 Aufwendungen aus sonstigem Operating Leasing -5 -4 Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung sonstiger Rückstellungen -29 -48 Übrige betriebliche Erträge/Aufwendungen 31 32 Gesamt 84 72 Sonstige Betriebserträge 435 406 Sonstige Betriebsaufwendungen -351 -334 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Die Verbesserung des sonstigen betrieblichen Ergebnisses um € 11 Millionen auf € 84 Millionen resultierte vor allem aus geringeren Dotierungen von Rückstellungen für Rechtsfälle in der Berichtsperiode. Aus dem Verkauf von verbrieften Verbindlichkeiten ergaben sich in der Berichtsperiode vor allem in Tschechien und Ungarn höhere Verluste. (7) Verwaltungsaufwendungen in € Millionen 2024 2023¹ Personalaufwand -2.053 -2.169 Sachaufwand -1.261 -1.203 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -472 -465 Gesamt -3.786 -3.837 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss421 Personalaufwand in € Millionen 2024 2023¹ Löhne und Gehälter -1.579 -1.661 Soziale Abgaben -361 -392 Freiwilliger Sozialaufwand -65 -61 Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne -16 -15 Aufwendungen/Erträge für leistungsorientierte Pensionspläne -3 -2 Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -11 -11 Aufwendungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer exkl. zukünftiger Bonusprogramme 3 -6 Personalaufwand unter Berücksichtigung zukünftiger Bonusprogramme -21 -19 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 -2 Gesamt -2.053 -2.169 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Der Personalaufwand ging um € 116 Millionen auf € 2.053 Millionen zurück. Dieser Rückgang resultierte überwiegend aus Russland (Rückgang um € 234 Millionen) aufgrund von niedrigerem Personalstand, der Währungsentwicklung sowie der Auflösung von Personalrückstellungen. Demgegenüber standen größtenteils inflationsbedingte Gehaltssteigerungen in der Konzernzentrale (Anstieg: € 31 Millionen) sowie in nahezu allen anderen Ländern des Konzerns, insbesondere in der Slowakei (Anstieg: € 20 Millionen) und in Rumänien (Anstieg: € 14 Millionen). Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Im Rahmen beitragsorientierter Vorsorgepläne entrichtet das Unternehmen festgelegte Beiträge an eine Pensionskasse. in € Millionen 2024 2023¹ Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte -4 -3 Andere Arbeitnehmer -27 -25 Gesamt -31 -29 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Sachaufwand in € Millionen 2024 2023¹ Raumaufwand -108 -112 IT-Aufwand -423 -383 Rechts- und Beratungsaufwand -190 -201 Werbe- und Repräsentationsaufwand -122 -116 Kommunikationsaufwand -80 -79 Büroaufwand -18 -20 Kfz-Aufwand -11 -10 Sicherheitsaufwand -25 -27 Reiseaufwand -19 -18 Ausbildungsaufwand -20 -21 Sonstige nicht ertragsabhängige Steuern -100 -88 Sonstiger Sachaufwand -146 -126 Gesamt -1.261 -1.203 davon Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -16 -17 davon Aufwendungen für Leasingverhältnisse geringwertiger Vermögenswerte -5 -4 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Haupttreiber des um € 58 Millionen gestiegenen Sachaufwands war der um € 40 Millionen - überwiegend inflationsbedingt - höhere IT-Aufwand. Die Transaktionssteuer in Ungarn stieg um € 21 Millionen auf € 91 Millionen. Dem gegenüber stand ein um € 11 Millionen gesunkener Rechts- und Beratungsaufwand. Die im Rechts- und Beratungsaufwand enthaltenen Honorare für die Abschlussprüfer der RBI AG und der Tochterunternehmen gliedern sich in Aufwendungen für die Abschlussprüfung in Höhe von € 8 Millionen (Vorjahresperiode: € 8 Millionen) sowie Aufwendungen für Beratungsleistungen – vorwiegend Bestätigungsleistungen - in Höhe von € 3 Millionen (Vorjahresperiode: € 4 Millionen). Davon entfielen auf den Konzernabschlussprüfer für Abschlussprüfungen € 3 Millionen (Vorjahresperiode: € 3 Millionen) und für andere Beratungsleistungen € 1 Million (Vorjahresperiode: € 2 Millionen). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 422Konzernabschluss Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in € Millionen 2024 2023¹ Sachanlagen -235 -233 davon Nutzungsrechte -79 -80 Immaterielle Vermögenswerte -237 -231 Gesamt -472 -465 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. (8) Übriges Ergebnis in € Millionen 2024 2023¹ Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen -23 -27 Ergebnis aus Barwertänderungen unwesentlich modifizierter Vertragskonditionen -23 -26 Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen -50 21 Wertminderungen/-aufholungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten 7 -25 Firmenwerte 0 0 Andere 7 -25 Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen sowie Entkonsolidierungen -8 4 Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen 4 4 Ergebnis aus Entkonsolidierungen -10 0 Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Umsatzsteuer - Zwischenbankbefreiung -20 0 Aufwände für kreditbezogene, portfolio-basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen -657 -878 Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für einen Rechtsstreit in Russland -840 0 Gesamt -1.590 -905 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Das übrige Ergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 1.590 Millionen nach minus € 905 Millionen in der Vergleichsperiode. Belastend wirkten vor allem die Dotierung einer Rückstellung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland (€ 840 Millionen) sowie die Aufwände für kreditbezogene, portfolio- basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen in Höhe von € 657 Millionen (Vorjahresperiode: € 878 Millionen). Diese betrafen im Wesentlichen Hypothekarkredite in Polen, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind. Der Aufwand in Polen in Höhe € 649 Millionen resultierte vorwiegend aus Vorsorgen im Zusammenhang mit dem CHF Kreditportfolio. Die wesentlichen Treiber des Anstiegs waren den Kunden zustehende Verzugszinsen, die Anpassung der Abzinsungsperiode sowie Dotierungen von Rückstellungen im Zusammenhang mit drohenden Gerichtsverfahren bei in Euro denominierten Krediten. Weiters wurde im Berichtszeitraum eine Rückstellung für den Wegfall der umsatzsteuerrelevanten Zwischenbankbefreiung (€ 20 Millionen) dotiert. Der Posten Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von minus € 50 Millionen (Vorjahresperiode: € 21 Millionen) enthielt die Bewertung von Anteilen an at-equity angesetzten Unternehmen in Höhe von minus € 45 Millionen (Vorjahresperiode: € 38 Millionen), sowie Wertminderungen auf Anteile an Tochterunternehmen in Höhe von € 4 Millionen (Vorjahresperiode: € 17 Millionen). In der Berichtsperiode resultierten die größten Einzeleffekte von insgesamt minus € 34 Millionen aus der Bewertung der card complete Service Bank AG und der Leipnik- Lundenburger Invest Beteiligungs AG. Das Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen sowie Entkonsolidierungen belief sich im Berichtsjahr auf minus € 8 Millionen. Hauptverantwortlich dafür war das Ergebnis aus Entkonsolidierungen in Höhe von minus € 10 Millionen was überwiegend auf die Entkonsolidierung der Vindalo Properties Limited zurückzuführen war, wobei der wesentliche Teil dieses negativen Ergebnisses aus den in die Erfolgsrechnung umgegliederten Verlusten aus Währungsumrechnungen resultierte. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 13 Konzerneinheiten entkonsolidiert. Das Ergebnis aus dem Verkauf der Anteile an der Priorbank JSC, deren Tochtergesellschaften (JLLC “Raiffeisen-leasing” und Insurance Limited Liability Company “Priorlife”) und der übergeordneten Holding Raiffeisen CIS Region Holding GmbH wurde gemäß IFRS 5 in der Position Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss423 (9) Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben in € Millionen 2024 2023¹ Staatliche Maßnahmen -113 -95 Bankenabgaben -113 -95 Pflichtabgaben -103 -186 Bankenabwicklungsfonds -15 -74 Beiträge zur Einlagensicherung -87 -112 Sonstige Pflichtabgaben 0 0 Gesamt -216 -282 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Der Aufwand für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben ging um € 66 Millionen zurück. Die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds sanken um € 59 Millionen, da die Aufbauphase des Fonds nahezu abgeschlossen wurde. (10) Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte umfassen Wertminderungen auf erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Wertminderungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. in € Millionen 2024 2023¹ Forderungen -238 -355 Schuldverschreibungen 88 -62 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 25 26 Gesamt -125 -391 davon finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income -48 3 davon finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost -101 -420 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. In der Berichtsperiode lagen die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte mit € 125 Millionen signifikant unter dem Wert der Vergleichsperiode von € 391 Millionen, der überwiegend in der Konzernzentrale, in Russland und in der Ukraine gebucht worden war. Für ausgefallene Kredite (Stage 3) wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen von netto € 491 Millionen (Vorjahresperiode: netto € 389 Millionen) gebildet, hauptsächlich in der Konzernzentrale. In Stage 1 und Stage 2 wurden in der Berichtsperiode Nettoauflösungen in Höhe von € 366 Millionen ausgewiesen (Vorjahresperiode: Wertminderungen in Höhe von € 2 Millionen), vor allem in Russland. Weitere Details sind unter Punkt (13) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost enthalten. (11) Steuern Die RBI AG als Gruppenträger und 66 ihrer inländischen Tochterunternehmen sind Mitglieder einer steuerlichen Gruppe. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung der steuerlichen Gruppe (in Form einer Steuerumlage) für das laufende Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Ergebnis vor Steuern aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sein werden. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden Steuersätze berechnet. Die Berechnung und Bilanzierung von latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf Basis der in Zukunft geltenden Steuersätze. Auf alle temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten resultieren und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen, werden latente Steuern unter Zugrundelegung der landesspezifischen Steuersätze berechnet. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft in derselben Gesellschaft steuerbare Gewinne in entsprechender Höhe erzielt werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag ermittelt und der ermittelte Wert herab- gesetzt, falls es nicht wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerver- pflichtungen wird je Tochterunternehmen in dem Ausmaß, in dem eine Verrechnung zulässig ist, vorgenommen. Ertragsteuer- Ansprüche bzw. -verpflichtungen werden in den Bilanzposten laufende und latente Steuerforderungen sowie laufende und latente Steuerverpflichtungen ausgewiesen. Laufende und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen. IFRIC 23 wird auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze angewendet, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Bei der Bestimmung, ob jede steuerliche · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 424Konzernabschluss Behandlung einzeln oder ob manche steuerlichen Behandlungen gemeinsam beurteilt werden sollen, hat die RBI Ermessen anzuwenden. Wenn die RBI zum Schluss kommt, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass eine bestimmte steuerliche Behandlung akzeptiert wird, hat das Unternehmen den wahrscheinlichsten Betrag oder den erwarteten Wert der steuerlichen Behandlung zu verwenden. Ansonsten wird jene Behandlung verwendet, die im Einklang mit der Ertragsteuererklärung steht. Ein Unternehmen hat seine Ermessensentscheidung und Schätzungen zu überprüfen, wenn sich Tatsachen oder Umstände ändern. Nicht ertragsabhängige Steuern werden im Sachaufwand erfasst, wenn die Konzerneinheit das verpflichtende Ereignis für die Erfassung einer Verbindlichkeit in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften feststellt. Konkret wird dabei entweder die Verbindlichkeit schrittweise erfasst, wenn das verpflichtende Ereignis über einen bestimmten Zeitraum eintritt, oder dass die Verpflichtung bei Erreichung einer Mindestschwelle ausgelöst wird. Bei Erreichen dieser Mindestschwelle wird die gesamte Verbindlichkeit erfasst. Darüber hinaus weist die RBI im übrigen Ergebnis nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbare Steueraufwände (aus gesellschaftsrechtlichen Änderungen) aus. Aufwendungen für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben werden im gleichnamigen Posten separat dargestellt. Darin enthalten sind die Bankabgaben, die Bankenabwicklungsfonds, die Beiträge zur Einlagensicherung sowie sonstige Pflichtabgaben (wie z. B. staatliche Unterstützungsfonds für in Not geratene Kreditnehmer). in € Millionen 2024 2023¹ Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag -953 -937 davon Inland -29 -15 davon Ausland -924 -922 Latente Steuern 0 -21 Gesamt -953 -958 Effektive Steuerquote 31,9% 28,1% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Überleitungsrechnung zwischen Ergebnis vor Steuern und effektiver Steuerbelastung: in € Millionen 2024 2023¹ Ergebnis vor Steuern 2.984 3.412 Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz von 23 Prozent -686 -819 Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze 182 244 Steuerminderungen aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungs- und steuerbefreiten sonstigen Erträgen 113 60 Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen -405 -330 Wertminderungen auf Verlustvorträge -6 -21 Nicht angesetzte Steuern aus der Absicherung der Nettoinvestitionen -9 -9 Nicht angesetzte Steuern aus Wertänderungen at-equity bewerteter Unternehmen -10 9 Steueraufwand aus Übergewinnsteuern -131 -148 Sonstige Steuereffekte -1 55 Effektive Steuerbelastung -953 -958 Effektive Steuerquote 31,9% 28,1% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. Mit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform und der schrittweisen Senkung der österreichischen Körperschaftsteuer wurde ab Jänner 2024 ein geltender Steuersatz von 23 Prozent eingeführt. Der negative Effekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen resultiert überwiegend aus der im Dezember gebildeten Rückstellung in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland sowie steuerlich nicht anrechenbaren Aufwendungen für kreditbezogene, portfolio- basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen in Polen. Die Position Steueraufwand aus Übergewinnsteuern enthält die negativen steuerlichen Effekte aus der Einführung einer Sondersteuer in der Slowakei zu Jahresbeginn 2024. Außerdem wurde in der Ukraine im November 2024 temporär eine Übergewinnsteuer von 50 Prozent eingeführt. Die sonstigen Steuereffekte umfassen unter anderem einen positiven Effekt aus der Verwendung von Verlustvorträgen sowie der Verrechnung steuerlicher Ergebnisse der Gruppenmitglieder innerhalb der steuerlichen Unternehmensgruppe. Für die Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern wurde der zukünftige Steuersatz, entsprechend den voraussichtlichen Zeitpunkten der Realisierung der temporären Differenzen aus latenten Steuern, angewendet. Ab 1. Jänner 2025 kommt es in Russland zu einer Steuersatzerhöhung der Körperschaftsteuer von 20 auf 25 Prozent und in der Slowakei von 21 auf 24 Prozent. Informationen über aktuelle und offene steuerliche Verfahren sind unter Punkt (46) Offene Rechtsfälle erläutert. Darüber hinaus sind keine wesentlichen steuerlichen Auslegungen vorhanden, die eine Angabe im Sinne von IFRIC 23 erforderlich machen würden. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss425 Steuerforderungen in € Millionen 2024 2023 Laufende Steuerforderungen 130 69 Latente Steuerforderungen 216 218 Steueransprüche aus temporären Differenzen 208 206 Verlustvorträge 8 12 Gesamt 345 287 Saldo der latenten Steuern in € Millionen 2024 2023 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 84 128 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 24 14 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 31 9 Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 56 51 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 Rückstellungen 104 98 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 12 23 Sachanlagen 92 92 Sonstige Aktiva 93 88 Verlustvorträge 8 12 Übrige Bilanzposten 26 30 Latente Steueransprüche 531 543 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 45 30 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 89 92 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 63 83 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 26 5 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 2 1 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 5 7 Sachanlagen 19 14 Immaterielle Vermögenswerte 71 68 Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 7 18 Rückstellungen 2 6 Sonstige Aktiva 17 15 Sonstige Passiva 21 19 Übrige Bilanzposten 2 9 Latente Steuerverpflichtungen 369 368 Saldo latenter Steuern 162 175 Im Konzernabschluss sind aktivierte Vorteile in Höhe von € 8 Millionen (Vorjahr: € 12 Millionen) aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen enthalten. Die Verlustvorträge sind zum überwiegenden Teil zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 346 Millionen (Vorjahr: € 358 Millionen) wurden nicht aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. Steuerverpflichtungen in € Millionen 2024 2023 Laufende Steuerverpflichtungen 217 242 Latente Steuerverpflichtungen 53 43 Temporäre Steuerschuld 53 43 Gesamt 271 285 Die per 1. Jänner 2024 eingeführte globale Mindeststeuer für Unternehmensgruppen (MindBestG) in Höhe von 15 Prozent führte zu einem zusätzlichen steuerlichen Aufwand im Ausmaß von € 7 Millionen. In den meisten Ländern, in denen die RBI tätig ist, werden die Safe Harbour Rules erfüllt, mit Ausnahme von Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien. Die RBI hat die vorübergehende, verpflichtende Ausnahme angewendet, die im Mai 2023 von dem IASB im Zusammenhang mit der internationalen Steuerreform veröffentlicht wurde. Diese Ausnahme betrifft die Rechnungslegungsvorschriften für latente Steuern gemäß IAS 12. Entsprechend berücksichtigt die RBI weder bei der Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern noch in der Darstellung Ertragsteuern, die im Zusammenhang mit den OECD Säule-2-Modellregeln stehen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 426Konzernabschluss Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente - Amortized Cost (12) Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen Dieser Bilanzposten enthält den Kassenbestand, die Mindestreserve, täglich fällige Forderungen gegenüber Zentralbanken und täglich fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten. in € Millionen 2024 2023 Kassenbestand 3.338 4.126 Guthaben bei Zentralbanken 18.486 24.581 Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 13.047 14.527 Gesamt 34.871 43.234 Der Rückgang im Posten Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen um € 8.364 Millionen war hauptsächlich auf die Rückgänge in Guthaben bei Zentralbanken (Rückgang: € 6.096 Millionen) und sonstigen Sichteinlagen bei Kreditinstituten (Rückgang: € 1.480 Millionen) zurückzuführen. Die Reduktion von Guthaben bei Zentralbanken kommt einerseits aus der Slowakei (Rückgang: € 2.457 Millionen, welcher der Tilgung von TLTRO-III Instrumenten im März geschuldet ist), und andererseits aus der Konzernzentrale (Rückgang: € 2.227 Millionen) und Ungarn (Rückgang: € 1.172 Millionen). Weiters beinhaltet die Position Guthaben bei Zentralbanken auch eingeschränktes Guthaben bei Zentralbanken in Höhe von € 50 Millionen (Vorjahr: € 21 Millionen), welches nicht unmittelbar zur Verfügung steht. Bei sonstigen Sichteinlagen war Russland mit einem Rückgang von € 1.729 Millionen der größte Treiber. Unter dem Posten Kassenbestand zeigen die Ukraine und Russland insgesamt € 1.246 Millionen, wobei der größte Teil aus Russland kam. Zum Berichtsstichtag wurden von Russland und der Ukraine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von € 747 Millionen ausgewiesen, die derzeit rechtlichen Beschränkungen unterliegen und daher nicht zur allgemeinen Verwendung durch die Muttergesellschaft zur Verfügung stehen. (13) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: · Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu verwalten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen. · Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Bedingungen sind in den Abschnitten Überprüfung des Geschäftsmodells, Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme und Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test detaillierter ausgeführt. Dieser Kategorie werden vor allem Kredite an Kund:innen bzw. Kredite an Kreditinstitute zugeordnet. Darüber hinaus werden Forderungen aus Finanzierungsleasing, die gemäß IFRS 16 bilanziert werden, sowie Wertpapiere, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, unter dieser Bewertungskategorie ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. Die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, solange der finanzielle Vermögenswert nicht wertgemindert ist. Sobald der finanzielle Vermögenswert wertgemindert ist, erfolgt die Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Nettobuchwerts. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden ferner um die Erfassung des erwarteten Verlusts unter Anwendung des Expected Loss Approach gemäß IFRS 9 angepasst, wie im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) dargestellt. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Finanzinstruments und der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen zu den jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, die Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agios und Disagios) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss427 2024 2023¹ in € Millionen buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Brutto- buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Schuldverschreibungen 30.836 -53 30.783 25.936 -214 25.723 Zentralbanken 5 0 5 5 0 5 Regierungen 25.726 -47 25.678 21.319 -86 21.233 Kreditinstitute 3.455 -1 3.455 2.855 -1 2.854 Sonstige Finanzunternehmen 967 -1 966 974 -69 905 Nicht-Finanzunternehmen 683 -4 679 783 -57 726 Kredite und Forderungen 119.676 -2.758 116.919 116.468 -2.889 113.580 Zentralbanken 13.784 -1 13.783 7.860 0 7.860 Regierungen 3.816 -9 3.807 2.628 -6 2.621 Kreditinstitute 4.274 -2 4.272 6.855 -3 6.852 Sonstige Finanzunternehmen 10.526 -169 10.356 10.699 -157 10.542 Nicht-Finanzunternehmen 46.713 -1.607 45.106 48.092 -1.596 46.496 Haushalte 40.564 -970 39.594 40.335 -1.125 39.209 Gesamt 150.512 -2.810 147.701 142.405 -3.102 139.302 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Der Buchwert des Postens finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2023 um € 8.399 Millionen. Der Anstieg der Schuldverschreibungen um € 5.060 Millionen resultierte überwiegend aus Zukäufen von Staatsanleihen (Anstieg: € 4.446 Millionen), vor allem in der Konzernzentrale (Anstieg: € 1.580 Millionen), in Tschechien (Anstieg: € 1.133 Millionen) und in Rumänien (Anstieg: € 762 Millionen). Im Kreditgeschäft wurde ein Anstieg um € 3.339 Millionen verzeichnet, der vorwiegend aus dem kurzfristigen Geschäft resultierte (Anstieg: € 4.344 Millionen), vor allem in Russland (Anstieg: € 1.981 Millionen), durch kurzfristige Veranlagungen bei der russischen Zentralbank (sanktionsbedingte Umschichtung von Kreditinstituten), in Rumänien (Anstieg: € 841 Millionen) überwiegend durch kurzfristige Veranlagungen beim rumänischen Finanzministerium und in Tschechien (Anstieg: € 629 Millionen) aus Repo-Geschäften mit der tschechischen Nationalbank. Bei den Krediten an Nicht- Finanzunternehmen wurde ein Rückgang um € 1.390 Millionen verzeichnet. Dem Anstieg in Rumänien (Anstieg: € 473 Millionen) und in der Slowakei (Anstieg: € 198 Millionen) stand ein Rückgang in Russland um € 1.464 Millionen gegenüber, hauptsächlich durch Reduktion der Working-Capital-Finanzierungen sowie der Kredite an Firmenkunden und KMU, die zusätzlich durch die Abwertung des russischen Rubels verstärkt wurde, sowie in Belarus (Rückgang: € 466 Millionen) aufgrund des Verkaufs der belarussischen Konzerneinheiten. In Russland bestehen finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost in Höhe von € 901 Millionen aus Zahlungen von Emittenten lokaler Schuldtitel, die derzeit aufgrund der bestehenden US- und EU-Sanktionen nicht an ausländische Investoren weitergeleitet werden können, und daher bei der russischen Agentur für Einlagensicherung (Deposit Insurance Agency) deponiert werden müssen. Sie stehen der Muttergesellschaft zur allgemeinen Verwendung nicht zur Verfügung. Im zweiten Quartal erfolgte eine Reklassifizierung dieser Vermögenswerte von der Kategorie Kredite an Nicht-Finanzunternehmen in Kredite an Regierungen, welche dem kurzfristigen Geschäft zugeordnet sind, um eine bessere Darstellung des Kreditportfolios zu ermöglichen. Die Vergleichswerte zum 31.12.2023 wurden entsprechend angepasst. Das Kreditportfolio der RBI ist diversifiziert nach Art der Kund:innen, geografischer Region und Industrie. In den folgenden Aufteilungen der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Gegenpartei ist ersichtlich, dass der Fokus auf Kund:innen im Bereich der Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte liegt. Bruttobuchwert 2024 2023¹ in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 13.668 120 0 0 7.615 250 0 0 Regierungen 27.985 1.395 163 0 22.696 1.073 178 0 Kreditinstitute 7.257 472 1 0 8.823 883 4 0 Sonstige Finanzunternehmen 9.478 1.681 290 44 9.073 2.208 286 106 Nicht-Finanzunternehmen 37.937 7.241 2.118 100 38.499 8.516 1.741 120 Haushalte 33.396 6.068 1.000 100 30.999 8.215 1.007 115 davon Hypothekar 22.490 4.111 347 60 20.729 6.257 361 76 Gesamt 129.720 16.977 3.571 244 117.704 21.144 3.217 340 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 428Konzernabschluss Kumulierte Wertminderungen 2024 2023 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken -1 0 0 0 0 0 0 0 Regierungen -40 -10 -7 0 -57 -31 -5 0 Kreditinstitute -1 -1 -1 0 -1 -2 -2 0 Sonstige Finanzunternehmen -11 -22 -119 -17 -11 -100 -89 -26 Nicht-Finanzunternehmen -194 -266 -1.108 -42 -179 -497 -926 -52 Haushalte -106 -227 -615 -22 -123 -324 -649 -29 davon Hypothekar -18 -82 -156 -13 -20 -132 -173 -17 Gesamt -353 -527 -1.850 -81 -371 -954 -1.670 -107 ECL Coverage Ratio 2024 2023¹ Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 0,0% 0,0% - - 0,0% 0,1% - - Regierungen 0,1% 0,7% 4,2% 2,2% 0,2% 2,9% 2,7% 1,2% Kreditinstitute 0,0% 0,2% 72,3% - 0,0% 0,2% 34,4% - Sonstige Finanzunternehmen 0,1% 1,3% 41,1% 39,6% 0,1% 4,5% 31,0% 24,7% Nicht-Finanzunternehmen 0,5% 3,7% 52,3% 41,6% 0,5% 5,8% 53,2% 43,2% Haushalte 0,3% 3,7% 61,5% 21,8% 0,4% 3,9% 64,5% 25,6% davon Hypothekar 0,1% 2,0% 45,1% 21,0% 0,1% 2,1% 47,8% 22,8% Gesamt 0,3% 3,1% 51,8% 33,1% 0,3% 4,5% 51,9% 31,5% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Die folgenden Aufteilungen der finanziellen Vermögenswerte - Amortized Cost nach Regionen zeigen die hohe Diversifikation des Kreditgeschäfts der RBI in den europäischen Märkten: Bruttobuchwert 2024 2023¹ in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa 51.058 5.756 748 60 45.395 7.957 725 64 davon Tschechien 26.763 3.140 240 31 23.269 4.613 234 27 davon Ungarn 6.292 1.264 130 10 5.396 1.665 136 14 davon Slowakei 17.374 1.218 258 8 16.054 1.495 225 10 Südosteuropa 25.969 2.621 569 97 21.881 2.927 520 113 davon Rumänien 11.606 1.190 230 40 9.441 1.054 203 43 Osteuropa 10.269 1.909 226 25 8.910 4.692 265 29 davon Russland 10.269 1.909 226 25 8.261 4.452 237 29 Ukraine 2.004 576 199 12 2.443 698 222 17 Österreich und andere2 40.421 6.114 1.829 50 39.073 4.869 1.484 117 Gesamt 129.720 16.977 3.571 244 117.704 21.144 3.217 340 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung 2 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Andere inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss429 Kumulierte Wertminderungen 2024 2023¹ in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa -111 -182 -418 -12 -129 -237 -413 -14 davon Tschechien -35 -65 -120 4 -38 -88 -115 6 davon Ungarn -25 -62 -49 -4 -29 -81 -62 -5 davon Slowakei -50 -45 -153 -4 -59 -55 -128 -5 Südosteuropa -102 -124 -371 -40 -99 -160 -345 -49 davon Rumänien -50 -39 -148 -12 -47 -54 -133 -13 Osteuropa -9 -118 -175 -2 -19 -361 -212 -3 davon Russland -9 -118 -175 -2 -18 -336 -192 -3 Ukraine -97 -52 -163 -5 -91 -69 -164 -8 Österreich und andere2 -34 -50 -722 -22 -34 -128 -536 -32 Gesamt -353 -527 -1.850 -81 -371 -954 -1.670 -107 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung 2 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Andere inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. ECL Coverage Ratio 2024 2023¹ Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa 0,2% 3,2% 55,9% 20,3% 0,3% 3,0% 56,9% 22,4% davon Tschechien 0,1% 2,1% 50,1% - 0,2% 1,9% 49,0% - davon Ungarn 0,4% 4,9% 37,7% 38,5% 0,5% 4,9% 45,4% 39,4% davon Slowakei 0,3% 3,7% 59,2% 53,9% 0,4% 3,7% 57,1% 55,3% Südosteuropa 0,4% 4,7% 65,1% 40,8% 0,5% 5,5% 66,3% 43,6% davon Rumänien 0,4% 3,3% 64,3% 29,0% 0,5% 5,1% 65,8% 30,6% Osteuropa 0,1% 6,2% 77,4% 8,1% 0,2% 7,7% 80,1% 11,3% davon Russland 0,1% 6,2% 77,4% 8,1% 0,2% 7,5% 81,0% 11,3% Ukraine 4,8% 9,0% 82,3% 44,0% 3,7% 9,9% 73,7% 48,6% Österreich und andere2 0,1% 0,8% 39,5% 43,9% 0,1% 2,6% 36,1% 27,4% Gesamt 0,3% 3,1% 51,8% 33,1% 0,3% 4,5% 51,9% 31,5% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung 2 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Andere inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. Die Beträge der Stage 1 beinhalten Vermögenswerte in Höhe von € 23.801 Millionen (Vorjahr: € 18.845 Millionen), für die die Ausnahmeregelung für das geringe Kreditrisiko angewendet wurde, davon entfallen € 22.269 Millionen (Vorjahr: € 17.578 Millionen) auf finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost und € 1.531 Millionen (Vorjahr: € 1.267 Millionen) auf finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income. Die RBI verfügt über Kredite und Forderungen (finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost) in Höhe von € 2.199 Millionen (Vorjahr: € 1.711 Millionen) sowie Reverse-Repo-Geschäfte in Höhe von € 10.941 Millionen (Vorjahr: € 12.629 Millionen), für die sich aufgrund der Sicherheiten keine erwarteten Kreditverluste ergeben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 430Konzernabschluss Entwicklung der Wertminderungen Entwicklung der Wertminderungen auf Forderungen und Schuldverschreibungen der Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost, der Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income sowie auf sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten: Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2024 372 978 1.673 107 3.130 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 308 127 15 0 450 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) -115 -268 -273 -36 -692 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) -129 -275 710 14 320 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 2 0 2 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) -1 -2 -241 -7 -251 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter -1 -1 0 0 -2 Änderung Konsolidierungskreis -2 -35 -19 0 -56 Wechselkurse und andere -25 5 -13 3 -30 Stand 31.12.2024 407 529 1.854 81 2.871 davon Fair Value Through Other Comprehensive Income 54 3 3 0 59 davon sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 0 0 1 0 1 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2023 333 1.026 1.673 117 3.150 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 277 148 15 0 440 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) -76 -189 -287 -20 -573 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) -110 -58 603 16 451 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 4 -1 3 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) -1 -4 -290 -9 -304 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 5 34 5 0 44 Änderung Konsolidierungskreis 0 4 1 -4 1 Wechselkurse und andere -56 18 -52 8 -83 Stand 31.12.2023 372 978 1.673 107 3.130 davon Fair Value Through Other Comprehensive Income 1 9 2 0 12 davon sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 0 15 1 0 16 Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Rating-Kategorien und Stages Die Kreditwürdigkeitsanalyse von finanziellen Vermögenswerten ist eine zeitliche Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Vermögenswerte. · Exzellent sind Risikopositionen, die eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit vernachlässigbarer oder keiner Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen (Non-Retail PD-Skala >0,0000 ≤ 0,0300 Prozent und Retail PD-Skala >0,00 ≤ 0,17 Prozent). · Sehr gute Risikopositionen weisen eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen auf, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit vernachlässigbar oder gering ist (Non-Retail PD-Skala >0,0300 ≤ 0,1878 Prozent und Retail PD-Skala >0,17 ≤ 0,35 Prozent). · Gut sind Risikopositionen, die eine gute Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit geringem Ausfallrisiko aufweisen (Non-Retail PD-Skala >0,1878 ≤ 1,1735 Prozent und Retail PD-Skala >0,35 ≤ 1,37 Prozent). · Zufriedenstellend sind Risikopositionen, die einer genaueren Überwachung bedürfen und eine durchschnittliche bis angemessene Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit einem moderaten Ausfallrisiko aufweisen (Non- Retail PD-Skala >1,1735 ≤ 7,3344 Prozent und Retail PD-Skala >1,37 ≤ 7,28 Prozent). · Unterdurchschnittlich sind Risikopositionen, die unterschiedliche Stärken spezieller Aufmerksamkeit erfordern und ein besorgniserregendes Ausfallrisiko aufweisen (Non-Retail PD-Skala >7,3344 < 100,0 Prozent und Retail PD-Skala >7,28 < 100 Prozent). · Beeinträchtigte Bonität haben Risikopositionen, die als wertgemindert eingestuft werden (PD-Skala 100,0 Prozent sowohl für Non-Retail als auch für Retail). .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss431 Die folgende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen Rating-Kategorien und Stages nach IFRS 9. Dabei ist zu beachten, dass es bei finanziellen Vermögenswerten in Stage 1 und 2 aufgrund des relativen Charakters einer erheblichen Erhöhung des Kreditrisikos nicht zwingend erforderlich ist, dass Vermögenswerte der Stage 2 eine niedrigere Bonität besitzen als Stage 1, obwohl dies normalerweise der Fall ist. 2024 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 20.556 905 0 0 21.462 Sehr gut 40.918 2.385 0 2 43.304 Gut 43.015 4.711 0 6 47.732 Zufriedenstellend 20.880 5.462 0 12 26.355 Unterdurchschnittlich 1.710 2.287 0 10 4.006 Wertgemindert 0 0 3.483 196 3.679 Nicht geratet 2.643 1.226 88 17 3.974 Bruttobuchwert 129.720 16.977 3.571 244 150.512 Kumulierte Wertminderungen -353 -527 -1.850 -81 -2.810 Buchwert 129.367 16.450 1.721 163 147.701 2023 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 15.951 807 0 0 16.758 Sehr gut 35.954 3.344 0 1 39.299 Gut 41.001 7.000 0 7 48.008 Zufriedenstellend 19.653 6.110 0 15 25.778 Unterdurchschnittlich 2.602 2.949 0 10 5.560 Wertgemindert 0 0 3.153 290 3.443 Nicht geratet 2.544 935 63 17 3.560 Bruttobuchwert 117.704 21.144 3.217 340 142.405 Kumulierte Wertminderungen -371 -954 -1.670 -107 -3.102 Buchwert 117.333 20.190 1.547 233 139.302 Die Kategorie nicht geratet beinhaltet vor allem finanzielle Vermögenswerte für Haushalte (vorwiegend in Serbien und Kroatien), für die noch keine Ratings verfügbar sind und deren Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. (14) Modifizierte Vermögenswerte Kommt es zur Modifikation eines finanziellen Vermögenswerts, unterscheidet die RBI, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Modifikation handelt. Die RBI sieht eine Änderung als wesentlich an, wenn sich der abgezinste Barwert der Cash- Flows unter den neuen Bedingungen unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes um mindestens 10 Prozent von dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Cash-Flows der ursprünglichen finanziellen Vermögenswerte unterscheidet (Barwerttest). Neben dem Barwerttest werden weitere quantitative und qualitative Kriterien bei der Beurteilung, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, herangezogen. Die weiteren quantitativen Kriterien stellen dabei im Wesentlichen auf die Verlängerung der durchschnittlichen Restlaufzeit ab. Bei Umstrukturierungen von Stage-3-Krediten werden oft die maximal noch zu erwarteten Zahlungen vonseiten der Kund:innen angesetzt. Ist dies der Fall, so wird basierend auf einer Ermessensentscheidung beurteilt, ob die Vertragsänderung wirtschaftlich einen neuen finanziellen Vermögenswert ergibt. Als qualitative Kriterien für die Schlussfolgerung einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen gelten sowohl der Wechsel der zugrunde liegenden Währung als auch Klauseln, die dazu führen, dass das vertragliche Zahlungsstromkriterium gemäß IFRS 9 nicht erfüllt ist, oder eine Änderung der Art des Instruments (z. B. Anleihe wird in Darlehen umgewandelt). Wesentliche Modifikationen führen zur Ausbuchung des bestehenden Vermögenswerts und Erfassung eines neuen Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert (inklusive neuer Klassifizierung und neuer Stage-Zuordnung für die Wertminderungslogik). Unwesentliche Modifikationen führen nicht zu einer Ausbuchung, sondern zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Bruttobuchwerts. Aufgrund des anhaltenden negativen wirtschaftlichen Umfeldes, wie die hohe Inflation, Lieferkettenprobleme oder die Zinswende kam es im Geschäftsjahr 2024 nur zu einer leichten Reduktion des Netto-Modifikationseffektes. Er reduzierte sich im Jahresvergleich auf minus € 23 Millionen. Im Wesentlichen waren Kredite aus Österreich, der Ukraine, Ungarn und Serbien davon betroffen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 432Konzernabschluss 2024 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten -12 -6 -4 -1 -23 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 1.634 392 115 -4 2.138 Bruttobuchwert zum 31.12. der modifizierten Vermögenswerte, die während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten 0 16 0 0 16 2023 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten -9 -8 -8 -1 -27 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 3.039 1.163 148 3 4.353 Bruttobuchwert zum 31.12. der modifizierten Vermögenswerte, die während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten 0 0 0 0 0 (15) Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost Verbindlichkeiten werden überwiegend mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag werden effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. In dieser Kategorie werden vor allem Kundeneinlagen und Wertpapieremissionen, die der Refinanzierung dienen, ausgewiesen. Emittiertes Nachrangkapital und Ergänzungskapital werden entweder in dem Posten finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost oder finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss ausgewiesen. Verbriefte und nicht verbriefte Vermögenswerte sind nachrangig, wenn die Forderungen im Fall der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Ergänzungskapital ist gemäß Art. 63 der Verordnung (EU) Nr 575/2013 (CRR) definiert. Entsprechende Instrumente weisen eine Ursprungslaufzeit von mindestens fünf Jahren auf, sind nachrangiger Natur und dürfen, unter anderem, keinen Anreiz zur vorzeitigen Tilgung enthalten, den Inhaber:innen kein Anrecht auf eine Beschleunigung der Rückzahlung einräumen oder Zins- bzw. Dividendenzahlungen inkludieren, die in ihrer Höhe von der Bonität des Emittenten beeinflusst werden. in € Millionen 2024 2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.999 26.124 Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 12.680 13.613 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 7.310 9.969 Rückkaufvereinbarung 3.009 2.542 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 117.693 119.331 Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 80.467 84.111 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 35.703 34.451 Rückkaufvereinbarung 1.524 769 Verbriefte Verbindlichkeiten 21.002 17.772 Gedeckte Schuldverschreibungen 4.912 3.881 Hybride Verträge 514 499 Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 15.576 13.391 davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 2.360 1.926 davon nicht wandelbar 13.215 11.465 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.622 1.484 Gesamt 163.316 164.711 davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 2.261 2.167 davon Leasingverbindlichkeiten 364 371 Im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich die kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen, insbesondere in der Konzernzentrale um € 1.136 Millionen. Die Entwicklung in Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kreditinstituten war im Wesentlichen auf die Tilgung von TLTRO-Instrumenten in der Slowakei zurückzuführen. Im Berichtsjahr wurde hier ein Volumen in Höhe von € 2.237 Millionen zurückgezahlt. Die Rückkaufvereinbarungen erhöhten sich um € 466 Millionen, wobei ein Großteil des Anstieges auf die Konzernzentrale entfiel. Die kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen gegenüber Kunden verringerten sich besonders stark in Russland (Rückgang: € 4.915 Millionen). Hier wirkten sich sowohl Reduktionen aufgrund von Wechselkursschwankungen als auch Rückgänge bei Einlagen von Haushalten und Nicht-Finanzunternehmen aus. Ein gegensätzlicher Trend zeichnete sich in den Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit ab, die insgesamt eine Erhöhung um € 1.252 Millionen aufwiesen. Die größten Zuwächse waren hier in Rumänien (Anstieg: € 1.921 Millionen) zu verzeichnen. Demgegenüber kam es in Tschechien zu Rückgängen in Höhe von € 749 Millionen. Die Rückkaufvereinbarungen erhöhten sich um € 754 Millionen, wobei die Konzernzentrale und Tschechien die Haupttreiber darstellten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss433 Die gedeckten Schuldverschreibungen erhöhten sich aufgrund von Emissionen in der Slowakei (Anstieg: € 486 Millionen), der Konzernzentrale (Anstieg: € 401 Millionen), und der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. (Anstieg: € 303 Millionen). Des weiteren waren Emissionen in der Konzernzentrale (Anstieg: € 1.627 Millionen) die Haupttreiber der Erhöhung der nicht wandelbaren, verbrieften Verbindlichkeiten. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich aufgrund von schwebenden Verrechnungen und auszuzahlenden Beträgen überwiegend in Russland um € 214 Millionen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden nach Asset-Klassen: in € Millionen 2024 2023 Zentralbanken 391 2.987 Regierungen 3.104 3.698 Kreditinstitute 22.607 23.137 Sonstige Finanzunternehmen 11.403 12.097 Nicht-Finanzunternehmen 43.833 45.084 Haushalte 59.353 58.452 Gesamt 140.692 145.455 Die Verbindlichkeiten gegenüber Zentralbanken verringerten sich insbesondere aufgrund der Tilgung von TLTRO-Instrumenten in Höhe von € 2.237 Millionen in der Slowakei. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen waren die größten Rückgänge geschäftsbedingt in Russland (Rückgang: € 2.452 Millionen) sowie in Belarus (Rückgang: € 1.049 Millionen) aufgrund des Verkaufs der belarussischen Konzerneinheiten zu verzeichnen. Gegenläufig wirkten Anstiege in Rumänien (Anstieg: € 1.070 Millionen) . Wesentliche begebene Schuldverschreibungen: Emittent ISIN Typ Währung Nominale in € Millionen Kupon Fälligkeit Wahl- Rückzahlungstag RBI AG XS2579606927 Senior öffentliche Platzierung EUR 1.000 4,8% 26.01.2027 26.01.2026 RBI AG AT000B015714 Senior private Platzierung EUR 800 3,9% 17.04.2029 Nein RBI AG XS2106056653 Senior öffentliche Platzierung EUR 750 0,3% 22.01.2025 Nein RBI AG XS2055627538 Senior öffentliche Platzierung EUR 750 0,4% 25.09.2026 Nein RBI AG XS2526835694 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 4,1% 08.09.2025 Nein TBSK SK4000022430 Senior private Platzierung EUR 500 3,4% 31.01.2026 Nein RBI AG XS2596528716 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 3,9% 16.03.2026 Nein RBI AG XS2537097409 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 2,9% 28.09.2026 Nein RBI AG XS2481491160 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 1,5% 24.05.2027 Nein RBI AG XS2626022656 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 3,4% 27.09.2027 Nein RBI AG XS2435783613 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 0,1% 26.01.2028 Nein RBI AG XS2547936984 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 5,8% 27.01.2028 Nein RBI AG XS2682093526 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 6,0% 15.09.2028 15.09.2027 TBSK SK4000026043 Senior private Platzierung EUR 500 2,8% 09.10.2028 Nein RBI AG XS2765027193 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 4,6% 21.08.2029 21.08.2028 RBI AG XS2086861437 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 0,1% 03.12.2029 Nein RBI AG XS2893858352 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 3,9% 03.01.2030 03.01.2029 RBI AG XS2826609971 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 4,5% 31.05.2030 31.05.2029 RBI AG XS2189786226 Nachrangkapital EUR 500 2,9% 18.06.2032 18.06.2027 RBI AG XS2534786590 Nachrangkapital EUR 500 7,4% 20.12.2032 20.09.2027 RBI AG XS2353473692 Nachrangkapital EUR 500 1,4% 17.06.2033 17.03.2028 RBI AG XS2904849879 Nachrangkapital EUR 500 5,3% 02.01.2035 02.10.2029 In der Berichtsperiode beliefen sich die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten auf € 77 Millionen (Vorjahr: € 103 Millionen). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 434Konzernabschluss Entwicklung der nachrangigen finanziellen Verbindlichkeiten der Bewertungskategorien Amortized Cost und Designated Fair Value Through Profit/Loss: in € Millionen Buchwert zum 1.1.2023 2.703 Veränderung des Buchwerts -536 davon Zahlungsmittel -582 davon Effekte aus Wechselkursänderungen -3 davon Veränderung des Zeitwerts 49 Buchwert zum 31.12.2023 2.167 Veränderung des Buchwerts 94 davon Zahlungsmittel 44 davon Effekte aus Wechselkursänderungen -1 davon Veränderung des Zeitwerts 51 Buchwert zum 31.12.2024 2.261 (16) Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value ausgewiesen werden Für folgende Instrumente wird der beizulegende Zeitwert nur für Zwecke der Anhangangaben kalkuliert und hat weder Einfluss auf die Konzernbilanz noch auf die Konzern-Erfolgsrechnung. Für alle kurzfristigen Transaktionen (Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten) wird eine vereinfachte Fair-Value-Berechnungsmethode für Retail- und Non-Retail-Portfolios angewendet. Der beizulegende Zeitwert dieser kurzfristigen Transaktionen entspricht dem Buchwert des Produkts. Für die anderen Transaktionen wird die im Abschnitt Fair Value von zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumenten beschriebene Methode angewendet. 2024 in € Millionen Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz Aktiva Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 0 34.871 0 34.871 34.871 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 26.579 1.931 118.021 146.530 147.701 -1.171 Schuldverschreibungen 26.579 1.931 1.964 30.473 30.783 -310 Kredite und Forderungen 0 0 116.057 116.057 116.919 -862 Passiva Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 854 18.482 143.025 162.361 162.951 -590 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden¹ 0 0 139.439 139.439 140.328 -889 Verbriefte Verbindlichkeiten 854 18.482 1.964 21.301 21.002 298 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 1.622 1.622 1.622 0 1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten. Level I Notierte Marktpreise Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden 2023 in € Millionen Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz Aktiva Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 0 43.234 0 43.234 43.234 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 21.474 2.246 113.497 137.217 139.302 -2.085 Schuldverschreibungen 21.474 2.246 1.862 25.582 25.723 -141 Kredite und Forderungen 0 0 111.636 111.636 113.580 -1.944 Passiva Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 834 15.398 147.236 163.468 164.339 -871 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden¹ 0 0 144.287 144.287 145.084 -797 Verbriefte Verbindlichkeiten 834 15.398 1.465 17.697 17.772 -75 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 1.484 1.484 1.484 0 1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten. Level I Notierte Marktpreise Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss435 Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente (17) Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income Ein Fremdkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: · Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. · Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Kategorie werden vor allem Wertpapiere der Liquiditätssteuerung zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Neubewertung sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Nettogewinne oder -verluste aus den Fair-Value-Änderungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Erläuterungen zum angewandten Wertminderungsmodell finden sich im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9). Ein Eigenkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn sich die RBI bei Ersterfassung unwiderruflich dafür entscheidet, nachfolgende Änderungen des Fair Values im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden, sowie assoziierte Unternehmen, die nicht at-equity bewertet werden. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Gewinne und Verluste beim Verkauf nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert, und auch Wertminderungen werden nicht erfolgswirksam erfasst. 2024 buchwert Kumulierte Wertminderungen Kumuliertes sonstiges Ergebnis Buchwert in € Millionen Eigenkapitalinstrumente 211 – 0 211 Kreditinstitute 4 – 0 4 Sonstige Finanzunternehmen 133 – 0 133 Nicht-Finanzunternehmen 74 – 0 74 Schuldverschreibungen 3.431 -59 27 3.398 Zentralbanken 389 0 0 389 Regierungen 2.231 -55 32 2.207 Kreditinstitute 685 -1 -4 680 Sonstige Finanzunternehmen 0 0 0 0 Nicht-Finanzunternehmen 127 -3 -1 122 Gesamt 3.642 -59 27 3.610 2023 buchwert Kumulierte Wertminderungen Kumuliertes sonstiges Ergebnis Buchwert in € Millionen Eigenkapitalinstrumente 182 – 0 182 Kreditinstitute 0 – 0 0 Sonstige Finanzunternehmen 101 – 0 101 Nicht-Finanzunternehmen 81 – 0 81 Schuldverschreibungen 2.864 -12 -42 2.810 Zentralbanken 0 0 0 0 Regierungen 1.981 -9 -33 1.939 Kreditinstitute 748 -1 -8 740 Sonstige Finanzunternehmen 3 0 0 3 Nicht-Finanzunternehmen 132 -3 -1 128 Gesamt 3.045 -12 -42 2.992 Der Buchwert erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2023 um € 618 Millionen auf € 3.610 Millionen, vorwiegend aufgrund des Ankaufs von Staatsanleihen in Ungarn und in der Ukraine. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 436Konzernabschluss Eigenkapitalinstrumente in den finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income: in € Millionen 2024 2023 Visa Inc., San Francisco (US), Class A Preferred Stock 28 17 CEESEG Aktiengesellschaft, Wien (AT), Stammaktien 29 25 Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT), Gesellschaftsanteile 18 19 HOBEX AG, Salzburg (AT), Gesellschaftsanteile 13 9 PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT), Gesellschaftsanteile 15 7 Sonstige 108 104 Gesamt 211 182 Ausgeschüttete Dividende auf Eigenkapitalinstrumente - Fair Value Through Other Comprehensive Income 10 8 Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ohne Eigenkapitalinstrumente nach Rating-Kategorien und Stages 2024 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 752 0 0 0 752 Sehr gut 861 0 0 0 861 Gut 1.349 88 0 0 1.437 Zufriedenstellend 27 0 0 0 27 Unterdurchschnittlich 315 33 0 0 348 Wertgemindert 0 0 5 0 5 Nicht geratet 0 0 0 0 0 Bruttobuchwert 3.304 121 5 0 3.431 Kumulierte Wertminderungen -54 -3 -3 0 -59 Kumuliertes sonstiges Ergebnis 25 2 0 0 27 Buchwert 3.275 121 2 0 3.398 2023 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 371 4 0 0 375 Sehr gut 1.005 8 0 0 1.013 Gut 1.215 170 0 0 1.385 Zufriedenstellend 2 3 0 0 6 Unterdurchschnittlich 0 64 0 0 64 Wertgemindert 0 0 2 0 2 Nicht geratet 18 0 0 0 18 Bruttobuchwert 2.611 250 2 0 2.864 Kumulierte Wertminderungen -1 -9 -2 0 -12 Kumuliertes sonstiges Ergebnis -46 4 0 0 -42 Buchwert 2.564 244 1 0 2.810 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss437 (18) Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI verpflichtend zum Fair Value ausgewiesen, wenn der finanzielle Vermögenswert weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet wird, zudem keine Handelsabsicht besteht und der Vermögenswert nicht freiwillig zum Fair Value designiert wurde. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Wertpapiere und Kredite, die die Überprüfung der vertraglichen Zahlungsstrombedingungen nicht erfüllen, bzw. Portfolios von finanziellen Vermögenswerten, die nicht Handelszwecken dienen, die anhand des Fair Values gesteuert und nach dessen Wertentwicklung beurteilt werden. in € Millionen 2024 2023 Eigenkapitalinstrumente 6 8 Sonstige Finanzunternehmen 6 7 Nicht-Finanzunternehmen 0 1 Schuldverschreibungen 399 374 Regierungen 178 146 Kreditinstitute 22 25 Sonstige Finanzunternehmen 193 185 Nicht-Finanzunternehmen 7 18 Kredite und Forderungen 689 567 Regierungen 1 1 Kreditinstitute 2 2 Sonstige Finanzunternehmen 24 24 Nicht-Finanzunternehmen 187 76 Haushalte 476 464 Gesamt 1.094 949 (19) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen jene finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes unwiderruflich als designiertes Finanzinstrument zum Fair Value gewidmet wurden (sog. Fair-Value-Option). Die Anwendung der Fair-Value-Option ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden. Diese entstehen, wenn die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von daraus resultierenden Gewinnen oder Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt. Ebenso werden finanzielle Verbindlichkeiten als Finanzinstrumente zum Fair Value designiert, um Bewertungsabweichungen von den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Derivaten zu vermeiden. Der Fair Value der unter Anwendung der Fair-Value- Option in diese Kategorie klassifizierten finanziellen Verpflichtungen enthält sämtliche Marktrisikofaktoren einschließlich des mit diesen finanziellen Verpflichtungen in Verbindung stehenden Kreditrisikos des Emittenten. Zu den finanziellen Verpflichtungen gehören im Wesentlichen strukturierte Anleihen. Der Fair Value dieser finanziellen Verpflichtungen wird durch die Abzinsung der vertraglichen Cash-Flows mithilfe einer kreditrisikoadjustierten Zinsstrukturkurve ermittelt, die das Niveau widerspiegelt, auf dem der Konzern ähnliche Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag begeben würde. Die Marktrisikoparameter werden anhand vergleichbarer Finanzinstrumente ermittelt. Bewertungsergebnisse für Verbindlichkeiten, die als Finanzinstrument zum Fair Value designiert wurden, werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, sind Änderungen des Fair Values, die auf eine Änderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht in der Erfolgsrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 438Konzernabschluss Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss in € Millionen 2024 2023 Schuldverschreibungen 304 185 Regierungen 281 155 Kreditinstitute 15 22 Nicht-Finanzunternehmen 8 8 Gesamt 304 185 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss in € Millionen 2024 2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17 20 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 17 20 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 24 22 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 24 22 Verbriefte Verbindlichkeiten 1.067 1.046 Hybride Verträge 0 1 Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 1.067 1.046 davon nicht wandelbar 1.067 1.046 Gesamt 1.108 1.088 davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 (20) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading dienen der Nutzung von kurzfristigen Marktpreisschwankungen. Die zu Handelszwecken dienenden Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente werden zum Fair Value bilanziert. Für die Ermittlung des Fair Values werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen interne Preise ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Future- und Swapsätzen zusammensetzt. Wenn positive Marktwerte bestehen, werden die Geschäfte den finanziellen Vermögenswerten – Held For Trading zugeordnet, bei negativen Marktwerten erfolgt ein Ausweis unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading. Die Wertänderung des Marktwerts wird erfolgswirksam im Handelsergebnis dargestellt. Derivate, die Sicherungszwecken gemäß IAS 39 dienen, werden unter dem Bilanzposten Hedge Accounting ausgewiesen. Außerdem sind etwaige Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapier-Leerverkäufen in den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading dargestellt. Kapitalgarantierte Produkte (Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweils zu garantierenden Fonds dargestellt. Der Konzern hat im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Fall einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinn des § 108g EStG. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss439 in € Millionen 2024 2023 Derivate 3.405 3.774 Zinssatzverträge 2.318 2.719 Eigenkapitalverträge 382 201 Wechselkurs- und Goldverträge 646 797 Kreditverträge 29 26 Warentermingeschäfte 0 1 Andere 31 31 Eigenkapitalinstrumente 453 426 Kreditinstitute 54 50 Sonstige Finanzunternehmen 141 126 Nicht-Finanzunternehmen 258 250 Schuldverschreibungen 2.087 1.583 Zentralbanken 4 64 Regierungen 1.679 1.210 Kreditinstitute 315 224 Sonstige Finanzunternehmen 16 22 Nicht-Finanzunternehmen 73 64 Kredite und Forderungen 0 0 Gesamt 5.945 5.783 Innerhalb des Postens finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading betrugen die als Sicherheit gestellten Wertpapiere, zu deren Verkauf oder Verpfändung der Empfänger berechtigt ist, € 462 Millionen (Vorjahr: € 46 Millionen). Der Anstieg der Schuldverschreibungen resultierte vorwiegend aus Zukäufen von Staatsanleihen in der Konzernzentrale. Derivative Finanzinstrumente Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wickelt die RBI Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowohl zu Handels- als auch zu Sicherungszwecken ab. Zu den in der RBI eingesetzten Derivaten zählen Swaps, standardisierte Terminkontrakte, Termingeschäfte, Kreditderivate, Optionen und ähnliche Kontrakte. RBI setzt Derivate ein, um den Bedürfnissen der Kund:innen im Rahmen von deren Risikomanagement Rechnung zu tragen, um Risiken zu steuern und abzusichern sowie um Erträge im Eigenhandel zu generieren. Derivate werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend auch zu diesem bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Derivate, die zur Absicherung gegen Marktrisiken (ausgenommen Handelsaktiva/-passiva) abgeschlossen und gegen ein inhomogenes Portfolio gestellt werden, erfüllen nicht die Bedingung für IAS 39 Hedge Accounting. Sie werden bilanziert, indem die Dirty Prices unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen werden. Die Wertänderung dieser Derivate auf Basis des Clean Prices ist im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen dargestellt, die Zinsen werden im Zinsüberschuss gezeigt. Kreditderivate, deren Wert von dem in der Zukunft erwarteten (Nicht-)Eintritt spezifizierter Kreditereignisse abhängt, sind mit dem Marktwert unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen. Die Wertänderungen werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst. 2024 Nominalwert Marktwert in € Millionen Aktiva Passiva Handelsbuch 195.720 3.219 -2.824 Zinssatzverträge 141.742 2.170 -2.199 Eigenkapitalverträge 3.966 382 -121 Wechselkurs- und Goldverträge 47.415 608 -469 Kreditverträge 1.126 27 -30 Warentermingeschäfte 21 0 0 Andere 1.450 31 -6 Bankbuch 12.607 186 -208 Zinssatzverträge 7.181 148 -66 Wechselkurs- und Goldverträge 5.365 37 -130 Kreditverträge 61 1 -12 Gesamt 208.327 3.405 -3.032 OTC-Produkte 206.383 3.388 -3.004 Börsengehandelte Produkte 1.944 17 -28 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 440Konzernabschluss 2023 Nominalwert Marktwert in € Millionen Aktiva Passiva Handelsbuch 186.235 3.467 -3.168 Zinssatzverträge 131.196 2.552 -2.598 Eigenkapitalverträge 5.057 201 -2 Wechselkurs- und Goldverträge 47.559 656 -541 Kreditverträge 1.341 26 -20 Warentermingeschäfte 21 1 0 Andere 1.061 31 -7 Bankbuch 17.106 307 -211 Zinssatzverträge 11.945 167 -88 Wechselkurs- und Goldverträge 5.141 140 -109 Kreditverträge 20 0 -15 Gesamt 203.341 3.774 -3.379 OTC-Produkte 199.937 3.759 -3.366 Börsengehandelte Produkte 3.404 15 -13 (21) Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading in € Millionen 2024 2023 Derivate 3.032 3.379 Zinssatzverträge 2.265 2.686 Eigenkapitalverträge 121 2 Wechselkurs- und Goldverträge 598 650 Kreditverträge 42 35 Warentermingeschäfte 0 0 Andere 6 7 Short-Positionen 992 567 Eigenkapitalinstrumente 11 11 Schuldverschreibungen 981 556 Verbriefte Verbindlichkeiten 5.279 4.517 Hybride Verträge 5.279 4.517 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 1 Gesamt 9.304 8.463 Im Posten Derivate kam es zu einer Reduktion, welche auf Bewertungseffekte und Wechselkursschwankungen, insbesondere bei Zins- und Fremdwährungsderivaten in der Konzernzentrale, zurückzuführen ist. Im Posten Verbriefte Verbindlichkeiten kam es hingegen zu einem Anstieg in der Konzernzentrale, welcher auf die Erhöhung der Hybriden Verträge in der Konzernzentrale zurückzuführen ist. Betreffend der Bewertungsgrundsätze wird auf den Posten (20) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading verwiesen. (22) Hedge Accounting und Fair-Value Anpassungen aus Portfolio-Fair- Value-Hedges IFRS 9 räumte in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen das Wahlrecht ein, weiterhin die Vorschriften des IAS 39 anzuwenden, bis das IASB das bestehende Projekt zur Ablösung der Portfolio Hedge Accounting - Regelungen in IAS 39 abgeschlossen hat. Die RBI machte Gebrauch von diesem Wahlrecht und wendet daher weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 in der von der EU übernommenen Version (“EU-Carve-Out”) an, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen in den Anhangangaben nach IFRS 7. Werden einzelne Sicherungsinstrumente, im Wesentlichen Derivate, zum Zweck des Risikomanagements gehalten und erfüllen die Geschäfte spezifische Kriterien, werden sie von der RBI ins Hedge Accounting designiert. Dies kann im Rahmen der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge), von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge) oder von Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten (Net Investment Hedge) geschehen. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird der Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der zugrunde liegenden Risikomanagement-Ziele dokumentiert. Weiters wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss441 regelmäßig festgestellt, ob das in der Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bzw. der Cash-Flows des Grundgeschäfts in hohem Maß effektiv ist. in € Millionen 2024 2023 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 371 392 Zinssatzverträge 371 392 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 0 1 Zinssatzverträge 0 1 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 9 5 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 633 762 Cash-Flow Hedge 95 151 Fair Value Hedge 538 611 Gesamt 1.014 1.160 in € Millionen 2024 2023 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -234 -365 Gesamt -234 -365 in € Millionen 2024 2023 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 417 491 Zinssatzverträge 417 491 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 0 0 Zinssatzverträge 0 0 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 1 13 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 890 962 Cash-Flow Hedge 183 107 Fair Value Hedge 707 854 Gesamt 1.308 1.466 in € Millionen 2024 2023 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -359 -514 Gesamt -359 -514 Hedge Accounting - Zusatzangaben Abhängig vom abzusichernden Risiko werden Absicherungsbeziehungen entweder als Fair Value Hedge oder als Cash-Flow Hedge dargestellt, Ziel ist dabei die Reduktion von Zinsrisiko und Volatilität in der Erfolgsrechnung. Beide Arten können auf Mikroebene sowie in Portfolios modelliert werden. Die Absicherung des Nettoinvestitionsrisikos wird insbesondere auf Kursschwankungen des rumänischen Leus, der tschechischen Krone und des ungarischen Forints angewandt. Im Rahmen von Fair Value Hedges und Cash-Flow Hedges werden unterschiedliche Finanzinstrumente als gesicherte Grundgeschäfte in Sicherungsbeziehungen designiert. Den größten Anteil haben in diesem Zusammenhang Kredite und Forderungen auf der Aktivseite sowie Einlagen auf der Passivseite. Schuldverschreibungen und verbriefte Verbindlichkeiten sind weitere Positionen, die in Hedge-Accounting-Beziehungen einfließen. Als Sicherungsinstrumente dienen hauptsächlich Zinssatz- und Wechselkursverträge. Weiterführende Erläuterungen zur Risikomanagementstrategie der RBI finden sich im Risikobericht unter Punkt (43) Marktrisiko. Die Auswirkungen von Sicherungsgeschäften auf die Gesamtergebnisrechnung sind unter Punkt (5) Handelsergebnis, Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen und Ergebnis aus Hedge Accounting, jene auf die Eigenkapitalveränderung sind in der Entwicklung des kumulierten sonstigen Ergebnis des Konzern-Eigenakapitals unter Punkt (29) Eigenkapital und nicht beherrschende Anteile enthalten. Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit (Net Investment Hedge) In der RBI werden Kurssicherungsgeschäfte für Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten zur Reduktion der aus der Währungsumrechnung resultierenden Differenzen im Eigenkapital getätigt. Als Sicherungsinstrumente dienen in erster Linie Devisentermingeschäfte (FX Forwards). Die aus ihnen entstehenden Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis verrechnet und in der Eigenkapitalüberleitung gesondert dargestellt, soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Ein etwaiger ineffektiver Teil der Sicherungsbeziehung wird im Handelsergebnis erfasst. Bewertungsergebnisse, welche sich bei Devisentermingeschäften aus dem unterschiedlichen Zinsdifferential der beiden Währungen ergeben, werden im Handelsergebnis ausgewiesen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 442Konzernabschluss Absicherungsinstrumente Aufgliederung nach Art des Hedge Accounting auf Ebene der Nominalwerte, sowohl gesamt als auch nach dem Zeitpunkt der vertraglichen Beendigung sowie auf Ebene der Buchwerte. 2024 Nominalwert Laufzeit Buchwert in € Millionen Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Aktiva Passiva Zinssatzverträge 71.608 1.726 8.194 38.996 22.692 1.004 1.301 Cash-Flow Hedge 4.890 184 892 2.935 879 94 177 Fair Value Hedge 66.718 1.542 7.302 36.060 21.814 910 1.124 Wechselkursverträge 2.135 1.175 878 48 34 11 7 Cash-Flow Hedge 130 0 48 48 34 1 6 Fair Value Hedge 0 0 0 0 0 0 0 Net Investment Hedge 2.005 1.175 830 0 0 9 1 Gesamt 73.743 2.901 9.072 39.043 22.726 1.014 1.308 2023 Nominalwert Laufzeit Buchwert in € Millionen Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Aktiva Passiva Zinssatzverträge 60.285 1.049 5.943 34.516 18.777 1.152 1.445 Cash-Flow Hedge 4.518 59 1.434 2.378 647 149 100 Fair Value Hedge 55.767 990 4.509 32.138 18.130 1.003 1.345 Wechselkursverträge 1.771 0 63 291 1.417 8 20 Cash-Flow Hedge 321 0 51 234 36 3 7 Fair Value Hedge 120 0 12 57 51 0 0 Net Investment Hedge 1.330 0 0 0 1.330 5 13 Gesamt 62.055 1.049 6.006 34.806 20.195 1.160 1.466 Fair Value Hedges IAS 39 sieht die Anwendung des Hedge Accounting für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dienen. Einem solchen Marktwertrisiko unterliegt insbesondere das Kreditgeschäft, sofern es sich um festverzinsliche Forderungen handelt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einzelnen Krediten oder Refinanzierungen werden Interest Rate Swaps abgeschlossen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen. Dies bedeutet, dass die Sicherungsgeschäfte dokumentiert, fortlaufend beurteilt und als hoch wirksam eingestuft werden. Somit kann über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehungen davon ausgegangen werden, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines gesicherten Grundgeschäfts nahezu vollständig durch eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments kompensiert werden und die tatsächlichen Ergebnisse in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent liegen. Derivate, die zur Absicherung des Marktwerts von einzelnen Bilanzposten (ausgenommen Handelsderivate) abgeschlossen werden, werden mit dem Marktwert (Dirty Price) unter dem Posten Hedge Accounting (aktivseitig: positive Marktwerte, passivseitig: negative Marktwerte) bilanziert. Die Buchwertänderungen des gesicherten Grundgeschäfts (Aktiva oder Passiva) werden direkt den betroffenen Bilanzposten zugerechnet und im Anhang gesondert ausgewiesen. Sowohl das Ergebnis aus der Veränderung der Buchwerte der abzusichernden Positionen als auch das Ergebnis aus der Veränderung der Clean Prices der Derivate werden im Ergebnis aus Hedge Accounting gebucht. Im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken wird die Absicherung von Zinsrisiken auch auf Portfolioebene abgebildet. Abgesichert werden einzelne Geschäfte oder Gruppen von Geschäften mit ähnlicher Risikostruktur, gegliedert nach Laufzeitbändern entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in einem Portfolio. Bei dieser bilanziellen Abbildung von Sicherungszusammenhängen werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte im Ergebnis aus Hedge Accounting erfasst. Auf Basis der Regelungen des EU-Carve-Outs wird der abgesicherte Betrag der Grundgeschäfte im Konzernabschluss bei einer Konzerneinheit inklusive Sichteinlagen bestimmt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss443 Details zu den zugrunde liegenden Geschäften bei Fair-Value-Hedge-Beziehungen: 2024 Buchwert der zugrunde liegenden Geschäfte Kumulierte Beträge aus Fair-Value- Anpassungen der zugrunde liegenden Geschäfte Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte1 in € Millionen Aktiva Passiva Aktiva Passiva Zinssatzsicherungsgeschäfte 31.328 33.168 -452 -670 -170 Schuldverschreibungen 16.735 0 -205 0 167 Kredite und Forderungen 14.593 0 -247 0 105 Einlagen 0 17.447 0 -459 -138 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 15.721 0 -211 -304 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 Währungs-Hedge 0 49 0 0 -1 Sonstige Aktiva 0 0 0 0 0 Sonstige Passiva 0 49 0 0 -1 Gesamt 31.328 33.217 -452 -670 -170 1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die in der Berichtsperiode für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden 2023 Buchwert der zugrunde liegenden Geschäfte Kumulierte Beträge aus Fair-Value- Anpassungen der zugrunde liegenden Geschäfte Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte1 in € Millionen Aktiva Passiva Aktiva Passiva Zinssatzsicherungsgeschäfte 27.363 25.198 -829 -1.151 -189 Schuldverschreibungen 11.253 0 -406 0 688 Kredite und Forderungen 16.110 0 -423 0 383 Einlagen 0 12.173 0 -641 -779 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 13.025 0 -510 -482 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 Währungs-Hedge 58 46 -5 -1 4 Sonstige Aktiva 58 0 -5 0 4 Sonstige Passiva 0 46 0 -1 0 Gesamt 27.420 25.244 -833 -1.152 -185 1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die in der Berichtsperiode für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden Cash-Flow Hedges IAS 39 sieht die Anwendung des Cash-Flow-Hedge-Accounting für Derivate vor, die der Absicherung gegen das Risiko einer Veränderung künftiger Zahlungsströme dienen. Einem solchen Cash-Flow-Risiko unterliegen insbesondere variabel verzinsliche Kredite und Verbindlichkeiten sowie erwartete Transaktionen (z. B. erwartete Geldaufnahmen oder -veranlagungen). Interest Rate Swaps, die zur Absicherung des Risikos aus schwankenden Cash-Flows bestimmter variabler Zinspositionen abgeschlossen werden, werden wie folgt bilanziert: Das Sicherungsinstrument wird mit dem Marktwert angesetzt, die Änderungen des Clean Prices werden im sonstigen Ergebnis gebucht. Der ineffektive Teil wird hingegen ergebniswirksam als Ergebnis aus Hedge Accounting ausgewiesen. Details zu Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten in Cash-Flow-Hedge-Beziehungen unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Ausweises des effektiven Teils im sonstigen Ergebnis und des ineffektiven Teils in der Erfolgsrechnung: 2024 Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten bilanziert im sonstigen Ergebnis Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Absicherungsinstrumenten in € Millionen Zinssatzsicherungsgeschäfte -103 1 Kredite und Forderungen -121 1 Einlagen 18 1 Währungs-Hedge 0 0 Sonstige Aktiva 1 0 Sonstige Passiva -1 0 Gesamt -103 1 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 444Konzernabschluss 2023 Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten bilanziert im sonstigen Ergebnis Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Absicherungsinstrumenten in € Millionen Zinssatzsicherungsgeschäfte 4 0 Kredite und Forderungen 95 0 Einlagen -91 0 Währungs-Hedge 0 0 Sonstige Aktiva -1 0 Sonstige Passiva 1 0 Gesamt 5 0 (23) Erläuterungen Fair Value von Finanzinstrumenten Gemäß IFRS 13 verwendet die RBI die nachfolgende Fair-Value-Hierarchie zur Feststellung und Offenlegung des Fair Values für Finanzinstrumente. Die Zuordnung bestimmter Finanzinstrumente zu den Level-Kategorien erfordert eine regelmäßige Beurteilung, insbesondere wenn die Bewertung sowohl auf beobachtbaren als auch auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Parametern beruht. Auch unter Berücksichtigung von Änderungen der Marktliquidität und damit der Preistransparenz kann sich die Klassifizierung eines Instruments im Zeitablauf ändern. Notierte Preise in einem aktiven Markt (Level I) Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, werden dem Level I der Fair- Value-Hierarchie zugeordnet. Dies gilt insbesondere für an Börsen gehandelte Eigenkapitalinstrumente, im Interbankenmarkt gehandelte Fremdkapitalinstrumente und börsengehandelte Derivate. Die Bewertung beruht im Wesentlichen auf externen Datenquellen (Börsenpreise bzw. Broker-Quotierungen in liquiden Marktsegmenten). Bei einem aktiven Markt handelt es sich um einen Markt, in dem Transaktionen von Vermögenswerten und Schulden mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen stattfinden, sodass Preisinformationen laufend zur Verfügung stehen. Indikatoren für aktive Märkte können die Anzahl, die Häufigkeit der Aktualisierung oder die Qualität der Quotierungen (z. B. Banken oder Börsen) sein. Weiters sind auch enge Bid-/Ask-Spannen sowie Quotierungen der Marktteilnehmer:innen innerhalb eines bestimmten Korridors Anzeichen für einen aktiven liquiden Markt. Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und ein geringer Anteil an Derivaten sowie liquide Anleihen, die auf OTC- Märkten (Over The Counter) gehandelt werden. Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter (Level II) In den Fällen, in denen keine Börsennotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, wird das Finanzinstrument dann als Level II klassifiziert, wenn der Fair Value durch anerkannte Bewertungsmodelle mithilfe von beobachtbaren Preisen oder Parametern (insbesondere von Barwertmethoden oder Optionspreismodellen) ermittelt werden kann. Diese beobachtbaren Marktdaten sind im Wesentlichen Zinskurven, Credit Spreads und Volatilitäten. RBI verwendet grundsätzlich Bewertungsmodelle, die einer internen Prüfung durch das Marktrisiko-Komitee unterliegen, um angemessene Bewertungsparameter sicherzustellen. Das Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter betrifft die Mehrheit der OTC-Derivate und der nicht börsennotierten Fremdkapitalinstrumente. Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter (Level III) Kann die Fair-Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen (Level I) noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktpreisen beruhen (Level II), erfolgen, werden einzelne nicht auf dem Markt beobachtbare Input-Parameter anhand von angemessenen Annahmen geschätzt. Haben nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter einen signifikanten Einfluss auf die Bewertung des zugrunde liegenden Finanzinstruments, wird es dem Level III der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Diese nicht regelmäßig beobachtbaren Bewertungsparameter sind unter anderem Credit Spreads, die aus internen Schätzungen abgeleitet werden. Diese Eingangsparameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden (Bewertungshierarchie Level III). Die Anwendung dieser Modelle erfordert Annahmen und Einschätzungen des Managements, deren Umfang von der Preistransparenz in Bezug auf das Finanzinstrument und dessen Markt sowie von der Komplexität des Instruments abhängt. Für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (dies umfasst Forderungen aus dem Kreditgeschäft, Einlagen, sonstige kurzfristige Geldaufnahmen und langfristige Verbindlichkeiten), gibt der Konzern den beizulegenden Zeitwert an. Grundsätzlich besteht bei diesen Instrumenten eine geringe oder keine Handelsaktivität, weshalb bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts signifikante Einschätzungen durch das Management erforderlich sind. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss445 Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bilanziert werden Das Kreditportfolio wird in die zentrale Berechnung des beizulegenden Zeitwerts einbezogen. Die Berechnung des Fair Values erfolgt monatlich und basiert auf der Discounted-Cash-Flow-Methode. Die erwarteten Zahlungsströme werden mit einem angemessenen Abzinsungssatz (d. h. risikofreier Zinssatz plus Zuschlag) abgezinst. Die Methodik zur Berechnung des Abzinsungssatzes unterscheidet sich je nach Segment (d. h. Retail und Non-Retail). Darüber hinaus wird auch der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Optionen für das Kreditportfolio berechnet, und die angewandte Methodik basiert auf dem Kundensegment (d. h. Retail und Non-Retail). Die Bewertung der eingebetteten Optionen im Retail-Bereich basiert auf der Verhaltensmodellierung (z. B. lineare Regression/gleitender Zwölf-Monats- Durchschnitt der Vorauszahlungsraten). Die Bewertung eingebetteter Optionen in Krediten im Non-Retail-Bereich basiert auf der Annahme eines vollständigen rationalen Verhaltens der Kund:innen. Die in Non-Retail-Krediten enthaltenen eingebetteten Optionen wie Vorauszahlung, Auszahlung oder Auffüllung werden mit Swaptions repliziert und mit dem Trinomial Tree Hull- White-Strukturmodell bewertet. Für die Bewertung der Zinsoptionen (Caps und Floors) wird grundsätzlich das Modell von Black angewendet, dem lognormal verteilte Renditen zugrunde liegen. Da wir uns in einem volatilen Zinsumfeld befinden, wird das shifted lognormale Black-Modell für die Bewertung der Zinsoptionen angewendet, dem ein Displaced-Diffusion-Modell zugrunde liegt (lognormale Verteilung mit einer Zinsverschiebung). Für Anleihen werden in erster Linie handelbare Marktpreise herangezogen. Sind keine Quotierungen vorhanden, werden die Wertpapiere mittels Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. Hier fließen als Bewertungsparameter die Zinskurve sowie ein adäquater Credit Spread ein. Die Ermittlung des Credit Spreads erfolgt über auf dem Markt vorhandene, vergleichbare Finanzinstrumente. Für einen geringen Teil des Portfolios wurden Credit Default Spreads für die Bewertung verwendet. Weiters werden auch externe Bewertungen von Dritten berücksichtigt, die in allen Fällen indikativen Charakter aufweisen. Die Level- Einteilung der Posten wird am Ende der Berichtsperiode durchgeführt. In der RBI kommen für die Bewertung von OTC-Derivaten marktübliche, bekannte Bewertungsmethoden zur Anwendung. Beispielsweise werden Interest Rate Swaps, Cross Currency Swaps oder Forward Rate Agreements über das für diese Produkte marktübliche Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. OTC-Optionen, z. B. Foreign Exchange Options oder Caps und Floors, liegen Bewertungsmodelle zugrunde, die dem Marktstandard entsprechen. Für die angeführten Produktbeispiele wären dies das Garman-Kohlhagen-Modell sowie Black-Scholes 1972 und Black 1976. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Monte-Carlo-Simulationen. Zur Ermittlung des Fair Values ist weiters eine Anpassung der Kreditbewertungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) notwendig, um das mit OTC- Derivattransaktionen verbundene Kreditrisiko der Gegenparteien (Kontrahentenausfallrisiko) insbesondere für jene Vertragspartner zu berücksichtigen, mit denen nicht bereits eine Absicherung über Credit Support Annex erfolgt ist. Der ermittelte Betrag stellt jeweils den geschätzten Marktwert der Sicherungsmaßnahmen dar, die zur Absicherung gegen das Kreditrisiko der Gegenparteien aus den OTC-Derivatportfolios des Konzerns erforderlich sind. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des in der Zukunft zu erwartenden positiven Risikobetrags (Expected Positive Exposure) und andererseits aus der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbaren Risikofaktoren (z. B. Währungs- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Kontrahenten mit CSA-Verträgen (Credit Support Annex, CSA) werden in der Berechnung berücksichtigt. Bei diesen errechnen sich die erwarteten Risikobeträge nicht direkt aus den simulierten Marktwerten, sondern aus einer zukünftig erwarteten Änderung der Marktwerte über einer Margin Period of Risk von zehn Tagen. Zur Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit leitet der Konzern, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap, CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default, LGD) ab. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv auf dem Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA. Für die Bewertung von OTC-Derivaten wurde kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt. Die RBI beobachtet die Entwicklungen auf dem Markt und wird gegebenenfalls eine Methode für die Ermittlung des FVA entwickeln. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 446Konzernabschluss Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen nach Bilanzposten gegliedert dargestellt. Aktiva 2024 2023 in € Millionen Level I Level II Level III Level I Level II Level III Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 2.289 3.642 15 1.629 4.140 14 Derivate 3 3.402 0 3 3.771 0 Eigenkapitalinstrumente 449 1 3 410 12 4 Schuldverschreibungen 1.837 239 12 1.216 357 10 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 327 34 733 295 38 616 Eigenkapitalinstrumente 1 5 0 1 6 1 Schuldverschreibungen 326 29 44 294 32 48 Kredite und Forderungen 0 0 689 0 0 567 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 286 18 0 160 25 0 Schuldverschreibungen 286 18 0 160 25 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 2.645 693 272 2.238 495 259 Eigenkapitalinstrumente 30 0 181 20 0 162 Schuldverschreibungen 2.615 693 91 2.218 495 97 Hedge Accounting 0 1.014 0 0 1.160 0 Passiva 2024 2023 in € Millionen Level I Level II Level III Level I Level II Level III Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 991 8.313 0 559 7.904 0 Derivate 2 3.031 0 3 3.376 0 Short-Positionen 988 4 0 556 11 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 5.279 0 0 4.517 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 0 0 1 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 1.108 0 0 1.088 0 Einlagen 0 41 0 0 42 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 1.067 0 0 1.046 0 Hedge Accounting 0 1.308 0 0 1.466 0 Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten zwischen Level I und Level II Für Finanzinstrumente mit einem Volumen von € 59 Millionen standen zum 31. Dezember 2024 Marktwerte zur Verfügung. Zum Beispiel wurde anstelle des BVAL-Werts (Bloomberg Evaluation) der BGN-Wert (Bloomberg Generic Price) herangezogen. Folglich wurden diese Wertpapiere von Level II auf Level I umgegliedert. Bei den Verschiebungen von Level I zu Level II handelt es sich um Anleihen in Höhe von € 22 Millionen, für die zum Zeitpunkt des Transfers nur abgeleitete Preise zur Verfügung standen. Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level III Der Gesamtbestand an Level-III-Vermögenswerten stieg in der Berichtsperiode um netto € 130 Millionen. Bei den Finanz- instrumenten, die verpflichtend zum Fair Value bilanziert werden müssen, kam es zu einer Erhöhung um netto € 117 Millionen, im Wesentlichen durch Zugänge in Österreich, insbesondere aufgrund von substantiellen Vertragsmodifikationen und durch Zugänge und Verkaufserlöse in Ungarn. In der Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading erhöhte sich das Volumen um netto € 1 Millionen, vorwiegend aufgrund von Zugängen in Albanien, wobei die Zugänge in Albanien durch Abgänge in der fast gleichen Höhe wieder aufgehoben wurden. Die Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income erhöhte sich um € 13 Millionen, insbesondere durch positive Bewertungsergebnisse in Österreich. In der Gesamtnettoveränderung von € 130 Millionen waren netto rund € 6 Millionen Wechselkursschwankungen enthalten. Der Verkauf der weißrussischen Tochterbank reduzierte den Gesamtbestand an Levell-III-Vermögenswerten um weniger als € 1 Million. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss447 in € Millionen Stand 1.1.2024 Änderung Konsolidierungskreis differenzen Zugänge Abgänge Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 14 0 1 105 -103 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 616 0 -6 186 -68 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 259 -1 -1 7 -15 Gesamt 889 -1 -6 299 -185 in € Millionen Erfolg in GuV sonstigen Ergebnis Transfer in Level III Transfer aus Level III Stand 31.12.2024 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading -2 0 0 0 15 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 4 0 0 0 733 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income -1 19 4 0 272 Gesamt 0 19 4 0 1.019 in € Millionen¹ Stand 1.1.2024 Änderung Konsolidierungskreis differenzen Zugänge Abgänge Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 in € Millionen¹ Erfolg in GuV sonstigen Ergebnis Transfer in Level III Transfer aus Level III Stand 31.12.2024 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 1 Werte, die mit 0 angegeben werden, enthalten Marktwerte unter einer halben Million €. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 448Konzernabschluss Qualitative Informationen zur Bewertung von Level-III-Finanzinstrumenten Aktiva Marktwert in € Millionen¹ Bewertungsmethode Wesentliche nicht beobachtbare Input- Faktoren Umfang der nicht beobachtbaren Input- Faktoren 2024 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 15 Mezzanine-Kapital, Ergänzungskapital 3 Indicative Prices (Richtpreise), Alternative Anlagen – – Staatsanleihen, festverzinsliche Anleihen 12 DCF-Verfahren Credit Spread; (Auktions-) Zinskurve 2,97 - 27,63% Devisentermingeschäfte 0 DCF-Verfahren Zinskurve 10 - 30% Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 733 Sonstige Beteiligungen 0 Vereinfachte Kapitalwertmethode – – Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 44 Nettovermögenswert Marktpreisindikation (Auktions-) Preis Kredite 689 Retail: DCF-Verfahren (Black- Scholes, Vorfälligkeitsoptionen, Widerrufsmöglichkeit usw.) Non-Retail: DCF-Verfahren/ Spread (Neugeschäft) Funding-Kurven (Liquiditätskosten) Kreditrisikoprämie (CDS- Kurven) 1,04 - 3,58% über alle Währungen -0,15 - 3,57% über alle Währungen Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 272 Sonstige Beteiligungen 52 Dividend Discount Model Vereinfachte Ertragswertmethode DCF-Verfahren Credit Spread Cash-Flow Diskontierungszinssatz Dividenden Beta-Faktor – Sonstige Beteiligungen 68 Adjusted Net Asset Value Methode Angepasstes Eigenkapital – Sonstige Beteiligungen 61 Multiplikatormethode Transaktionspreis Anschaffungskosten Kostenannäherung - - Kommunalschuldverschreibungen 91 DCF-Verfahren Zinskurve – Gesamt 1.019 Passiva Marktwert in € Millionen¹ Bewertungsmethode Wesentliche nicht beobachtbare Input- Faktoren Umfang der nicht beobachtbaren Input- Faktoren 2024 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading - Devisentermingeschäfte - - - - Gesamt - 1 Werte, die mit 0 angegeben werden, enthalten Marktwerte unter einer halben Million €. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss449 Sensitivität des Fair Values für finanzielle Vermögenswerte (Level III) und Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden Die Berechnungen der nicht beobachtbaren Input-Parameter basieren hauptsächlich auf Änderungen der Credit Spreads für Anleihen und Kredite sowie auf den Marktwerten vergleichbarer Aktien. Für Anleihen und Kredite führt ein Anstieg (Rückgang) des Credit Spreads um 100 Basispunkte zu einem entsprechenden Rückgang (Anstieg) im Fair Value. Bei nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten führt eine Erhöhung (Rückgang) des Preises um 10 Prozent zu einer entsprechenden Erhöhung (Rückgang) des Fair Values. Finanzielle Vermögenswerte 2024 2023 Buchwert Fair-Value-Änderungen Buchwert Fair-Value-Änderungen in € Millionen Level III Positive Negative Level III Positive Negative Kredite und Forderungen 689 21 -14 567 11 -11 Schuldverschreibungen 56 4 -4 58 5 -5 Effekt in der Erfolgsrechnung - 26 -18 - 16 -16 2024 2023 Buchwert Fair-Value-Änderungen Buchwert Fair-Value-Änderungen in € Millionen Level III Positive Negative Level III Positive Negative Schuldverschreibungen 91 3 -3 97 2 -2 Eigenkapitalinstrumente 181 11 -11 162 16 -17 Effekt im sonstigen Ergebnis - 14 -14 - 18 -19 Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eigenkapital (24) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in € Millionen 2024 2023 Anteile an verbundenen Unternehmen 206 187 Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen 665 632 Gesamt 871 820 Anzahl der nicht einbezogenen Tochterunternehmen 262 227 Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen: in € Millionen 2024 Buchwert 2024 Buchwert 2023 card complete Service Bank AG, Wien (AT) 25,0% 2 9 EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 33,6% 7 7 Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, Wien (AT) 33,1% 161 189 Limited Liability Company "Insurance Company "Raiffeisen Life", Moskau (RU)1 - - 0 Notartreuhandbank AG, Wien (AT) 26,0% 16 14 Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 8,1% 64 69 Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 31,3% 16 16 Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 49,7% 20 18 Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 32,5% 51 46 Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 47,6% 10 13 Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 50,0% 8 10 UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 10,9% 309 240 Gesamt 665 632 1 Die Anteile an der at-equity bewerteten Beteiligung Limited Liability Company "Insurance Company "Raiffeisen Life" wurden 2024 verkauft, im Vorjahr wurden die Anteile unter dem Posten Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Der Buchwert der at-equity bewerteten Unternehmen erhöhte sich von € 632 Millionen auf € 665 Millionen. Die Wertsteigerung ist überwiegend auf die UNIQA Insurance Group AG zurückzuführen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 450Konzernabschluss In der aktuellen Berichtsperiode fand der geplante Verkauf der Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen” Life” statt. Der Buchwertrückgang bei der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG ist auf negative wirtschaftliche Entwicklungen der at-equity bewerteten Beteiligungen in der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG zurückzuführen. Bei der card complete Service Bank AG schlug sich die Änderung im österreichischen Markt hinsichtlich dem Trend zur Eigenausgabe von Kreditkarten von Banken im Buchwert negativ nieder. Die Buchwerterhöhung der UNIQA Insurance Group AG war im Wesentlichen auf einen höheren Ergebnisbeitrag und bessere Erfolgsaussichten im Berichtsjahr 2024 zurückzuführen. Bei der UNIQA Insurance Group AG besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund eines Syndikatsvertrags mit den anderen Kernaktionären, welcher insbesondere die Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat regelt. Bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund zweier fixer Mandate im Aufsichtsrat. Finanzinformationen zu den at-equity bewerteten Unternehmen per 30. September 2024: in € Millionen CCSB EMCOM LLI1 NTB OeKB1 OEHT Aktiva 639 20 1.238 1.949 35.260 1.279 Betriebserträge -4 0 65 14 70 6 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen -4 2 -30 11 55 5 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 -2 0 1 0 Gesamtergebnis -4 2 -32 11 57 5 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 3 0 1 0 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar -4 2 -35 11 56 5 Kurzfristige Vermögenswerte 636 20 358 133 6.583 6 Langfristige Vermögenswerte 3 0 880 1.816 28.677 1.271 Kurzfristige Verbindlichkeiten -572 0 -410 -1.681 -9.530 -14 Langfristige Verbindlichkeiten -21 0 -263 -205 -24.800 -1.212 Nettovermögen 46 20 565 63 930 51 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 7 0 19 0 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 46 20 558 63 911 51 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 12 7 186 14 73 16 Anteilsänderung/Erstmalige Einbeziehung 0 0 0 0 0 0 Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis 0 1 3 4 5 2 davon Erfolgsrechnung 0 1 -11 4 5 2 davon sonstiges Ergebnis 0 0 14 0 0 0 Erhaltene Dividenden 0 -1 -5 -2 -4 -2 Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0 0 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 30.9. 12 7 184 16 74 16 Bewertung -9 -24 -10 Buchwert 2 7 161 16 64 16 1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile. CCSB: card complete Service Bank AG, Wien (AT) EMCOM: EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) LLI: Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, Wien (AT) NTB: Notartreuhandbank AG, Wien (AT) OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) OEHT: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss451 in € Millionen POSO PSS RIZ R-Leasing UNIQA1 Aktiva 409 3.078 394 49 28.963 Betriebserträge 4 55 7 -1 395 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 7 10 5 0 265 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 2 Sonstiges Ergebnis 1 0 0 4 36 Gesamtergebnis 8 10 5 3 303 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 2 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 7 10 5 4 300 Kurzfristige Vermögenswerte 128 814 175 45 1.375 Langfristige Vermögenswerte 281 2.264 220 4 27.588 Kurzfristige Verbindlichkeiten -205 -771 -148 -17 -1.393 Langfristige Verbindlichkeiten -144 -1.985 -157 0 -24.711 Nettovermögen 60 322 89 32 2.859 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 22 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 60 322 89 32 2.837 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 26 100 44 16 240 Anteilsänderung/Erstmalige Einbeziehung 0 0 0 0 0 Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis 4 5 -1 0 88 davon Erfolgsrechnung 4 5 -1 0 37 davon sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 51 Erhaltene Dividenden 0 0 -1 0 -19 Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 30.9. 30 105 42 16 309 Bewertung -9 -54 -32 -7 0 Buchwert 20 51 10 8 309 1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile. POSO: Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) PSS: Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) RIZ: Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) R-Leasing: Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) Werthaltigkeitstest für at-equity bewertete Unternehmen Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die jedenfalls als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Für den Werthaltigkeitstest wurden für die wesentlichen Einheiten folgende Annahmen getroffen. 2024 2023 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten LLI OeKB UNIQA LLI OeKB UNIQA Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 6,7% 8,9% 9,0% 8,1% 8,2% 10,4% Planungshorizont 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre LLI: Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, Wien (AT) - Durchschnittlicher Diskontierungszinssatz WACC OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) - Durchschnittlicher Diskontierungszinsatz CoE UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) - Durchschnittlicher Diskontierungszinsatz CoE Aufgrund der Werthaltigkeitstests wurde für den überwiegenden Teil des Beteiligungsportfolios eine Wertminderung festgestellt. Hierbei schlugen sich vor allem allgemeine Entwicklungen im makroökonomischen Umfeld als auch der Kapitalmarktparameter nieder sowie insbesondere die Entwicklungen bei der Leipnik-Lundenburger Invest AG, die sich im Wesentlichen aus der negativen Entwicklung einzelner Beteiligungen ergaben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 452Konzernabschluss Zusammenfassung der wesentlichen Planungsannahmen und Beschreibung des Management-Approachs zur Ermittlung der Werte: Zahlungsmittel- Kuze Beschreibung Wesentliche Annahmen Managementansatz Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG (LLI) In den beiden Kernbereichen Vermahlung von Getreide und Verkauf (heiße und kalte) Getränke und Lebensmittel aus Automaten sind die LLI-Unternehmen Marktführer in Österreich sowie in einigen EU-Ländern (Osteuropa und Deutschland). Die Planungsannahmen reflektiert neben den erwarteten Rohstoffpreis- und Kostenentwicklungen, die sich auch in den Absatzpreisen teilweise widerspiegeln. Mittel- bis langfristig wird von einer allgemeinen Normalisierung der Marktbedingungen ausgegangen. Die Planungsannahmen reflektieren die aktuellen externen Rahmenbedingungen und wurden vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Planung beinhaltet Maßnahmen zur Begegnung der aktuellen und erwarteten Marktentwicklungen. Diese beinhalten neben Kosteneinsparungen und einer geeigneten Preisstrategie weitere Spezialisierungen, die Optimierung mittels Digitalisierung und die Entwicklung neuer Produkte. Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) Die OeKB erfüllt zwei wesentliche Funktionen für die österreichische Exportindustrie. Einerseits ist sie die Export Credit Agency der Republik Österreich. Andererseits ist sie ein Emittent auf dem Kapitalmarkt. Die wesentlichen Beteiligungen sind die Österreichische Hotel- und Tourismus- bank (ÖHT) sowie die Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB). Die Planungsannahmen berücksichtigen die Entwicklung des Volumens im Exportfinanzierungsverfahren und wurden im Bewertungsansatz übernommen. Sie zeigen über die Folgejahre eine stabile Entwicklung des Kreditvolumens. Der Managementansatz reflektiert die aktuellen externen Rahmenbe- dingungen. Das steigende Zinsniveau sowie das aktuelle inflationäre Umfeld wurden in den Planungsannahmen berücksichtigt. Die bestehenden Mandate der Republik Österreich bilden eine stabile Basis für die Geschäfts- tätigkeit der OeKB, welche durch die weiteren Services ergänzt werden. UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) Die UNIQA Insurance Gruppe AG ist einer der führenden Versicherungskonzerne in ihren Kernmärkten Österreich und CEE. Sie ist mit rund 40 Unternehmen in 18 Ländern vor Ort und serviciert knapp 16 Millionen Kunden. Die Marken UNIQA und Raiffeisen Versicherung sind zwei starke Versicherungsmarken in Österreich und sind in den CEE-Märkten gut positioniert. UNIQA plant eine Weiterverfolgung der gesetzten langfristigen Rentabiliätsziele, trotz des steigenden Kostendrucks, durch die Setzung entsprechender gegensteuernder Maßnahmen. Zusammenfassend wird trotz des volatilen Umfelds die Weiterführung der langfristigen strategischen Ausrichtung und entsprechend eine stabile langfristige Renditeentwicklung angenommen. Der Managementansatz wurde im Wesentlichen als Bewertungsansatz übernommen. Grundlage bildet weiterhin die kontinuierliche Weiterführung der gesetzten strategischen Ausrichtung. Entsprechend wird die Sicherstellung einer soliden Eigenkapitalverzinsung sowie der starken Solvenzsituation zugrunde gelegt. Dies bildet die Basis eines nachhaltigen Dividendenwachstums und stabiler Dividendenrendite. Sensitivitätsanalyse Um zu untersuchen, wie sich eine Veränderung der zur Bestimmung der Kapitalkosten wesentlichen Parameter auf den Wert des Eigenkapitals auswirkt, wurden diese Parameter im Zuge der durchgeführten Sensitivitätsanalyse variiert. So können Änderungen in der Bewertung dieser Gesellschaften zu einer Anpassung des Buchwerts führen. Im Falle eines Abwärtsszenarios (Anstieg der Kapitalkosten um 50 Basispunkte) würde sich der Value in Use von UNIQA Insurance Group AG, Raiffeisen Leasing Management GmbH, Prva stavebna sporitelna a.s., card complete Service Bank AG, Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft und Posojilnica Bank eGen um weniger als 10 Prozent reduzieren, bei der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG und Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG um rund 14 Prozent, und somit zu einer weiteren Buchwertabschreibung führen. Von diesem Szenario nicht beeinflusst sind die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, Notartreuhandbank AG sowie die EMCOM Beteiligungs GmbH, hier würde ein weiterer Wertrückgang zu keiner Buchwertabschreibung führen, da der Value in Use noch immer über dem anteiligen Eigenkapital liegen würde. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss453 (25) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Den linearen Abschreibungen werden folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Jahre Gebäude 25 – 50 Büro- und Geschäftsausstattung 5 – 10 Hardware 3 – 7 Nutzungsrechte 2 – 35 Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Dabei fließen alle notwendigen Schätzungsänderungen prospektiv ein. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als solche bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Die als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude werden entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet und aufgrund untergeordneter Bedeutung in den Sachanlagen ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist ident mit jener von Gebäuden, die unter den Sachanlagen bilanziert werden. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird in der Periode des Abgangs im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat, d. h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden in der RBI zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüberhinausgehenden Zeitraum erstrecken. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 454Konzernabschluss Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte – Forschungs- und Entwicklungskosten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte umfassen ausschließlich Software und werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der RBI daraus künftig ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht, und die Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projekts ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden: · Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist technisch realisierbar, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird. · Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen. · Die Möglichkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, ist gegeben. Der immaterielle Vermögenswert wird voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen. · Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben. · Die Möglichkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen ist gegeben. Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmals aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Aktivierte Entwicklungskosten werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüberhinausgehenden Zeitraum erstrecken. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden in der RBI gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei besonderen Ereignissen (Trigger Events) erfolgt auch unterjährig eine Überprüfung der Werthaltigkeit. Sofern Umstände vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, wird gemäß IAS 36 eine Wertminderung vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden über den Zeitraum abgeschrieben, über den dieser immaterielle Vermögenswert genutzt werden kann. Unternehmen des Konzerns verwenden zur Unterscheidung ihrer Dienstleistungen von jenen der Mitbewerber:innen Warenzeichen (Marken). Gemäß IFRS 3 werden Marken erworbener Unternehmen gesondert unter dem Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Es wurde eine unbegrenzte Nutzungsdauer angenommen, sodass keine planmäßige Abschreibung erfolgt. Die Marken werden jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, auf Werthaltigkeit getestet. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Kerneinlagen werden gemäß IFRS 3 gesondert unter dem Posten immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Den Kerneinlagen wurde eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt. Die Kerneinlagen stellen den Barwert der Kosteneinsparungen dar, der sich aus der Differenz zwischen den Kosten der Kerneinlagen und den Kosten für einen gleichwertigen Betrag von Mitteln aus einer alternativen Marktquelle ergeben. Der immaterielle Wert der Kerneinlagen resultiert daraus, dass die Kerneinlagen eine kostengünstige, stabile Finanzierungsquelle darstellen. Für die Bewertung der Kerneinlagen wurde das Ertragswertverfahren (DCF-Methode) angewendet, indem die prognostizierten Kosteneinsparungen mit den Kosten des Eigenkapital, diskontiert werden. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss455 Darstellung der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte in € Millionen 2024 2023 Sachanlagen 1.683 1.672 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 470 454 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 335 341 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 385 412 Sonstige vermietete Leasinganlagen 121 108 Nutzungsrechte 372 357 Immaterielle Vermögenswerte 1.003 970 Software 890 843 Firmenwerte 38 38 Marke 1 2 Kundenbeziehungen 9 13 Kerneinlagen 44 51 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 21 23 Gesamt 2.686 2.641 Marktwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 540 574 Anschaffungs-/Herstellungskosten in € Millionen Stand 1.1.2024 Änderung Konsolidie- rungskreis Währungs- differenzen Zugänge Abgänge Um- buchungen Stand 31.12.2024 Sachanlagen 3.402 -34 -74 374 -225 -2 3.441 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 934 21 -21 32 -27 -2 938 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 1.004 -43 -36 180 -133 0 973 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 571 -33 -1 21 -5 1 555 Sonstige vermietete Leasinganlagen 220 0 -2 51 -33 0 236 Nutzungsrechte 674 20 -16 89 -26 -2 740 Immaterielle Vermögenswerte 3.114 -51 -73 351 -93 0 3.248 Software 2.525 -48 -58 339 -80 0 2.679 Firmenwerte 438 0 -13 0 0 0 425 Marke 3 0 0 0 0 0 3 Kundenbeziehungen 26 0 0 0 -3 0 23 Kerneinlagen 68 0 -1 0 0 0 67 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 54 -3 0 12 -10 0 52 Gesamt 6.516 -85 -147 725 -319 -2 6.689 Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert in € Millionen Kumuliert davon Zuschreibungen davon Abschreibungen/ Wertminderungen Stand 31.12.2024 Sachanlagen -1.758 0 -230 1.683 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude -469 0 -25 470 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen -637 0 -97 335 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -169 0 -12 385 Sonstige vermietete Leasinganlagen -115 0 -18 121 Nutzungsrechte -367 0 -79 372 Immaterielle Vermögenswerte -2.246 4 -245 1.003 Software -1.788 2 -231 890 Firmenwerte -387 0 0 38 Marke -2 0 0 1 Kundenbeziehungen -13 0 -3 9 Kerneinlagen -24 0 -7 44 Sonstige immaterielle Vermögenswerte -32 1 -3 21 Gesamt -4.003 4 -476 2.686 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 456Konzernabschluss Anschaffungs-/Herstellungskosten in € Millionen Stand 1.1.2023 Änderung Konsolidie- rungskreis Währungs- differenzen Zugänge Abgänge Um- buchungen Stand 31.12.2023 Sachanlagen 3.356 9 -120 388 -231 0 3.402 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 952 1 -41 74 -50 -1 934 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 999 -1 -62 153 -86 1 1.004 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 552 7 -1 39 -27 1 571 Sonstige vermietete Leasinganlagen 200 2 -2 48 -28 0 220 Nutzungsrechte 654 0 -14 73 -39 0 674 Immaterielle Vermögenswerte 3.032 0 -107 362 -174 0 3.114 Software 2.414 0 -75 348 -170 8 2.525 Firmenwerte 467 0 -29 0 0 0 438 Marke 3 0 0 0 0 0 3 Kundenbeziehungen 26 0 0 0 0 0 26 Kerneinlagen 70 0 -2 0 0 0 68 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 51 0 0 14 -3 -8 54 Gesamt 6.388 9 -227 750 -404 0 6.516 Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert in € Millionen Kumuliert davon Zuschreibungen davon Abschreibungen/ Wertminderungen Stand 31.12.2023 Sachanlagen -1.731 1 -260 1.672 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude -480 1 -50 454 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen -663 0 -98 341 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -159 0 -11 412 Sonstige vermietete Leasinganlagen -112 0 -17 108 Nutzungsrechte -317 0 -84 357 Immaterielle Vermögenswerte -2.144 20 -244 970 Software -1.681 20 -227 843 Firmenwerte -400 0 0 38 Marke -1 0 0 2 Kundenbeziehungen -14 0 -6 13 Kerneinlagen -17 0 -8 51 Sonstige immaterielle Vermögenswerte -31 0 -3 23 Gesamt -3.875 21 -504 2.641 Software in € Millionen 2024 2023 Zugekaufte Software 608 594 Selbsterstellte Software 282 249 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss457 Firmenwerte Der Buchwert der Firmenwerte sowie die Bruttobeträge und die kumulierten Wertminderungen von Firmenwerten haben sich nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt entwickelt: 2024 in € Millionen AKCENTA RBRS RBCZ RKAG Sonstige Gesamt Stand 1.1. 9 2 0 27 1 38 Zugänge 0 0 0 0 0 0 Verschmelzung 0 0 0 0 0 0 Wertminderungen 0 0 0 0 0 0 Wechselkursänderungen 0 0 0 0 0 0 Stand 31.12. 8 2 0 27 1 38 Bruttobetrag 8 10 61 54 291 425 Kumulierte Wertminderungen¹ 0 -8 -61 -27 -290 -387 1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) RBRS: Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 2023 in € Millionen AKCENTA RBRS RBCZ RKAG Sonstige Gesamt Stand 1.1. 9 2 0 27 1 38 Zugänge 0 0 0 0 0 0 Verschmelzung 0 0 0 0 0 0 Wertminderungen 0 0 0 0 0 0 Wechselkursänderungen 0 0 0 0 0 0 Stand 31.12. 9 2 0 27 1 38 Bruttobetrag 9 10 60 54 306 438 Kumulierte Wertminderungen¹ 0 -8 -60 -27 -305 -400 1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) RBRS: Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts Alle Firmenwerte werden an jedem Bilanzstichtag auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units; CGU) auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird vom Management festgelegt und ist als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten eines Unternehmens definiert, die permanente Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Nutzung hervorbringt. In der RBI werden alle Segmente gemäß Segmentberichterstattung als zahlungsmittelgenerierende Einheiten bestimmt. Innerhalb der Segmente bilden rechtlich selbständige Einheiten zum Zweck der Wertminderungsprüfung der Firmenwerte jeweils eine eigene CGU. Dabei wird der Buchwert der jeweiligen Einheit (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) mit dem aus ihr erzielbaren Betrag verglichen. Dieser ist grundsätzlich als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use) definiert. Der Nutzungswert basiert auf den erwarteten potenziellen Dividenden, die mit einem risikoadäquaten Zinssatz diskontiert werden. Die Schätzung der zukünftigen Ergebnisse erfordert eine Beurteilung der bisherigen sowie der zukünftigen Performance, letztere unter Beachtung der voraussichtlichen Entwicklung der relevanten Märkte und des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Die Impairment-Tests der Firmenwerte auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beruhen auf einer vom jeweiligen Management erstellten und von den zuständigen Organen genehmigten Mehrjahresplanung. Darin wird die mittelfristige Erfolgsperspektive der CGU unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Bruttoinlandsprodukt, Inflationserwartungen etc.) sowie der jeweiligen Marktverhältnisse abgebildet. Im Anschluss daran erfolgt eine Verstetigung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Die Diskontierung der bewertungsrelevanten Erträge, das sind die potenziellen Dividenden, erfolgt mit risikoadaptierten und länderspezifisch angepassten Eigenkapitalkostensätzen. Diese wurden in Anlehnung an das Capital-Asset-Pricing-Modell ermittelt. Die einzelnen Zinssatzparameter (risikoloser Zinssatz, Inflationsdifferenz, Marktrisikoprämie, länderspezifische Risiken und Beta- Faktoren) wurden mithilfe externer Informationsquellen festgelegt. Der gesamte Planungshorizont wird in drei Phasen aufgeteilt, wobei sich die Phase I auf den Planungszeitraum des Managements von drei Jahren erstreckt. In der Phase II, die weitere zwei Jahre umfasst, wird die Detailplanung unter Beachtung von gesamtwirtschaftlichen Plandaten extrapoliert. In der Phase III erfolgt die Verstetigung der Ertragserwartung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Im Einklang mit IAS 36 werden darüber hinaus Firmenwerte auch unterjährig auf Werthaltigkeit überprüft, falls ein Wertminderungsgrund vorliegt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 458Konzernabschluss Wesentliche Annahmen 2024 2023 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten RKAG RBRS AKCENTA RKAG RBRS AKCENTA Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 10,2% 15,4% 11,1% 10,2% 18,1% 11,3% Wachstumsraten in Phase I und II (5 Jahre) p.a.¹ 3,5% 4,2% n/a 5,3% 7,5% 30,3% Wachstumsraten in Phase III (ewige Rente) p.a. 2,0% 3,5% 2,0% 2,0% 3,5% 2,0% 1 Die Wachstumsraten basieren auf der zukünftigen Entwicklung der Ausschüttungen bereinigt um unregelmäßige Ausschüttungen aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds. RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) RBRS: Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) Zahlungsmittel- Wesentliche Annahmen Managementansatz Risikoeinschätzung RKAG RKAG ist eines des führenden österreichischen Fondsunternehmen, ist seit Jahren international tätig und bekannter Akteur in zahlreichen europäischen Ländern. Es wird von einer stabilen Entwicklung ausgegangen. Weiters werden höhere Margen besonders im ESG-Umfeld erwartet. Die Verwaltungsaufwendungen bleiben stabil. Die Annahmen der Planung basieren auf internen und auf externen Quellen. Makroökonomische Annahmen der Research- Abteilung wurden mit Daten auf externen Quellen und dem Fünf-Jahres-Plan verglichen und den Managern des Unternehmens präsentiert. Die Planung wurde vom Aufsichtsrat genehmigt. Das Hauptrisiko der Erträge liegt in der Entwicklung des Fondsvolumens, welches wiederum vom Markt und dessen Entwicklung abhängt. Weitere Einflussfaktoren bestehen in künftigen Absatzkapazitäten, der Asset Allokation der Kunden und der Höhe der erzielbaren Margen. RBRS Serbien ist eines der Fokusländer für die Gruppe, in denen der Marktanteil durch die Akquisition der CASRS gestärkt wurde. Für 2025-2027 wird ein Marktwachstum von 4,3 Prozent in Corporate und 5,3 Prozent in Retail erwartet. Die Margen sind aufgrund der Zinserwartungen leicht rückläufig geplant, während die Gewinne stabil bleiben. Die Annahmen basieren sowohl auf internen als auch auf externen Quellen. Makroökonomische Annahmen der Research- Abteilung wurden mit dem Daten von externen Quellen und dem Fünf-Jahres-Plan verglichen, dem Vorstand präsentiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Referenzzinssätze werden rückläufig von 4,75 Prozent für 2025 auf 3,25 Prozent für 2027 angenommen. Damit sinkt auch das Nettozinsergebnis zukünftig. Das Ergebnisrisiko betrifft hauptsächlich die Zins- und Margenentwicklung des Portfolios. AKCENTA Der Markt für Zahlungsdienstleister (PSP) in Zentral- und Osteuropa verzeichnete in den letzten Jahren ein signifikantes Wachstum. Faktoren, die zu diesem Wachstum beitrugen, waren zunehmende E-Commerce- Aktivitäten, steigende Nachfrage nach digitalen Zahlungen und staatliche Initiativen zur Förderung von bargeldlosen Transaktionen. Der Wettbewerb im Markt nimmt zu, da sowohl lokale als auch internationale PSPs ihre Aktivitäten in der Region ausweiten und traditionelle Banken ihre Gebühren und Devisenmargen senken und somit direkt mit robusten PSPs konkurrieren. Darüber hinaus treiben technologische Entwicklungen wie mobile Zahlungen und digitale Geldbörsen das Wachstum des PSP-Marktes in Zentral- und Osteuropa voran. Im Jahr 2024 hat Akcenta seine Fünf-Jahres-Strategie erneuert, um sich auf das Projekt der umfassenden digitalen Transformation, einschließlich eines neuen IT-Kernsystems, zu konzentrieren. Akcenta bietet wettbewerbsfähige Wechselkurse und niedrigere Transaktionsgebühren im Vergleich zu traditionellen Finanzinstituten. Es ermöglicht nicht nur KMUs, von günstigen Währungsumrechnungen zu profitieren, sondern stellt auch Risikomanagement-Tools wie Terminkontrakte, Optionen und Absicherungslösungen zur Verfügung, um seinen Kunden bei der Abschwächung von Währungsrisiken und dem Schutz vor Währungsschwankungen zu helfen. Akcenta bietet KMUs zudem Unterstützung und Beratung, um diese bei der Bewältigung der Komplexitäten des Devisenhandels und der effektiven Verwaltung ihrer internationalen Transaktionen zu unterstützen. Der Mehrwert von Akcenta basiert auf kostengünstigen, geeigneten und effizienten Lösungen zur Verwaltung der Devisenanforderungen, sodass sich KMUs auf ihre Kerngeschäftstätigkeiten konzentrieren können. Aufgrund der soliden und nachhaltigen finanziellen Performance mit der einhergehenden Erzielung von Gewinnen, verfügt Akcenta über eine solide finanzielle Basis, die die regulatorischen Kapitalanforderungen deutlich übertrifft. Akcenta hält sich strikt an Compliance- und Regulierungsstandards um die Sicherheit und Integrität seiner Geschäftstätigkeiten sicherzustellen. Dies beinhaltet die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Betrug und anderen finanziellen Risiken. RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) RBRS: Raiffeisen banka a.d. Novi, Belgrad (RS) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss459 Sensitivitätsanalyse Um die Stabilität der Ergebnisse der Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte zu testen, wurde basierend auf den oben angeführten Prämissen eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aus mehreren Möglichkeiten wurden für diese Analyse die Eigenkapitalkosten als relevanter Parameter ausgewählt. Die nachstehend angeführte Übersicht veranschaulicht, um welches Ausmaß sich der Eigenkapitalkostensatz erhöhen könnte, ohne dass der Nutzungswert (Value in Use) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter den jeweiligen Buchwert (Eigenkapital zuzüglich Firmenwert) absinkt. 2024 2023 Maximale Sensitivität RKAG RBRS AKCENTA RKAG RBRS AKCENTA Erhöhung des Diskontierungszinssatzes 22,8 PP 7,1 PP 1,19 PP 13,9 PP 2,93 PP 0,5 PP RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) RBRS: Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) (26) Sonstige Aktiva in € Millionen 2024 2023 Rechnungsabgrenzungen 340 340 Vorräte und Aufwendungen für noch nicht abrechenbare Leistungen 201 157 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 9 12 Übrige Aktiva 1.095 743 Gesamt 1.645 1.253 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung hoch wahrscheinlich ist, der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) in seiner (ihrer) Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist und das Management einen Plan für den Verkauf des Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) beschlossen hat. Weiters muss es höchst wahrscheinlich sein, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Einstufung abgeschlossen wird. Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zum niedrigeren Betrag aus ihrem ursprünglichen Buchwert bzw. dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und unter dem Posten zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Ergebnisse aus als zur Veräußerung gehalten klassifizierten langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen werden im übrigen Ergebnis erfasst. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fallen, übersteigen, gibt es in den IFRS keine spezielle Regelung hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Gemäß der internen Bilanzierungsrichtlinien würde diese Differenz im Bilanzposten Rückstellungen unter Rückstellungen für belastende Verträge erfasst werden. Für den Fall, dass der Vorstand einen Plan für den Verkauf beschlossen hat, und die oben genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern nach der Veräußerung einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen zurückbehält oder nicht. Ergebnisse von aufgegebenen Geschäftsbereichen werden separat als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Erfolgsrechnung ausgewiesen Der Posten Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen enthält eine Immobilie in Serbien. Im Vorjahr wurde die in der Berichtsperiode verkaufte at-equity bewertete Beteiligung "Raiffeisen Life Insurance Limited Liability Company" unter diesem Posten ausgewiesen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 460Konzernabschluss (27) Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Die Zuführung zu Rückstellungen erfolgt über verschiedene Posten der Erfolgsrechnung. Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten werden in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Restrukturierungsrückstellungen und die sonstigen Personalvorsorgen werden über Verwaltungsaufwendungen dotiert. Zuführungen zu Rückstellungen, die nicht dem Verwaltungsaufwand zuzuordnen sind, werden grundsätzlich zulasten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses gebildet. in € Millionen 2024 2023 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 183 206 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IFRS 9 182 204 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 0 2 Personalrückstellungen 478 507 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 168 182 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 41 47 Bonuszahlungen 266 275 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 3 Andere Rückstellungen 2.241 931 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 2.025 636 Restrukturierung 3 6 Belastende Verträge 59 60 Sonstige Rückstellungen 155 229 Gesamt 2.902 1.644 Die Rückstellungen erhöhten sich um € 1.258 Millionen auf € 2.902 Millionen, was vor allem auf die Dotierung für einen Rechtsstreit in Zusammenhang mit der Klage der MKAO Rasperia Trading Limited in Russland in Höhe von € 840 Millionen zurückzuführen war. Ein russisches Gericht hat entschieden, dass die STRABAG und ihre österreichischen Kernaktionäre € 2.044 Millionen an MKAO Rasperia Trading Limited zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Die RBI erwartet, dass diese Berufung abgelehnt wird, das Urteil 2025 rechtskräftig wird und die Schadensersatzzahlung in Höhe von € 2.044 Millionen noch im Jahr 2025 zu leisten ist. Die Entschädigungszahlung wird für 2027 erwartet. Die wesentlichen Annahmen, die der Rückstellung zugrunde liegen, beziehen sich auf die Unsicherheiten bezüglich der erwarteten Entschädigung aus den Vollstreckungsverfahren. Das Risiko, dass die Gerichtsverfahren und die Vollstreckung der Ansprüche in Österreich nicht erfolgreich sein werden, wird als sehr gering bewertet (für die wichtigsten Quellen der Schätzungsunsicherheiten siehe Punkt (46) Offene Rechtsfälle). Weiters erhöhten sich die gemäß IAS 37 dotierten Rückstellungen in Zusammenhang mit Hypothekarkrediten in Fremdwährungen in Polen auf € 561 Millionen (Vorjahr: € 500 Millionen). In Kroatien betrug die Rückstellung für Schweizer- Franken Kredite € 58 Millionen (Vorjahr: € 67 Millionen). .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss461 in € Millionen Stand 1.1.2024 Änderung Konsolidierungskreis führungen lösungen brauch differenzen Stand 31.12.2024 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken1 2 0 0 -2 0 0 0 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 2 0 0 -2 0 0 0 Personalrückstellungen 507 -18 228 -18 -205 -16 478 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 182 -15 13 0 -13 1 168 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 47 0 7 -9 -4 0 41 Bonuszahlungen 275 -3 208 -8 -188 -17 266 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 0 1 -1 -1 0 3 Andere Rückstellungen 931 -12 1.755 -120 -247 -67 2.242 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 636 -1 1.586 -6 -147 -43 2.025 Restrukturierung 6 0 1 -3 -1 0 3 Belastende Verträge 60 0 0 0 -1 0 59 Sonstige Rückstellungen 229 -11 168 -111 -98 -23 155 Gesamt 1.441 -30 1.984 -140 -452 -83 2.720 1 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 sind nicht enthalten und werden aufgrund der granulareren Darstellung nach Stages unter Punkt (30) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen dargestellt. in € Millionen Stand 1.1.2023 Änderung Konsolidierungskreis führungen lösungen brauch differenzen 31.12.2023 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken1 10 0 1 -6 0 -2 2 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 10 0 1 -6 0 -2 2 Personalrückstellungen 495 -5 238 -10 -181 -30 507 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 176 1 19 -1 -11 -1 182 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 44 -1 5 0 -1 0 47 Bonuszahlungen 272 -5 214 -8 -168 -29 275 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4 0 1 0 -1 0 3 Andere Rückstellungen 739 -2 1.249 -68 -392 -594 931 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 448 -3 869 -8 -100 -570 636 Restrukturierung 7 0 2 0 -3 -1 6 Belastende Verträge 57 0 3 0 0 0 60 Sonstige Rückstellungen 226 0 375 -60 -289 -23 229 Gesamt 1.243 -7 1.488 -84 -573 -625 1.441 1 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 sind nicht enthalten und werden aufgrund der granulareren Darstellung nach Stages unter Punkt (30) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen dargestellt. Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sämtliche leistungsorientierten Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen, Geburtstags- und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 Employee Benefits nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für alle Sozialkapitalrückstellungen der österreichischen Konzerneinheiten die AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. In anderen Ländern werden vergleichbare aktuarische Berechnungsgrundlagen verwendet. Folgende wesentlichen Personalrückstellungen wurden im Geschäftsjahr 2024 erfasst: · Leistungsorientierte Pensionspläne in Österreich und in anderen Ländern · Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich und anderen Ländern Diese leistungsorientierten Pensionspläne und sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzen den Konzern versicherungstechnischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, dem Währungsrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktrisiko (Investitionsrisiko) aus. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 462Konzernabschluss Eine Verbindlichkeit und der entsprechende Aufwand werden für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfasst, wenn die RBI das Angebot für diese Leistungen nicht mehr zurückziehen kann. Werden die Leistungen voraussichtlich nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode vollständig abgegolten, werden diese abgezinst. Finanzierung Bei den Pensionen bestehen unterschiedliche Pläne: nicht über einen Fonds finanzierte, teilweise über einen Fonds finanzierte und zur Gänze über einen Fonds finanzierte. Die teilweise und die zur Gänze über einen Fonds finanzierten Pensionspläne der österreichischen Konzerneinheiten werden durchwegs über die Valida Pension AG veranlagt. Die Valida Pension AG ist eine Pensionskasse und unterliegt im Besonderen den Bestimmungen des Pensionskassengesetzes und des Betriebspensionsgesetzes. Der Konzern erwartet für 2024 eine Beitragszahlung zu den leistungsorientierten Plänen in Höhe von € 555 Tausend. Pensionsverpflichtungen/leistungsorientierte Pläne Finanzierungsstatus in € Millionen 2024 2023 Barwert der Verpflichtungen (DBO) 128 147 Zeitwert des Planvermögens -37 -37 Nettoschulden/Nettovermögen 91 110 Leistungsorientierte Verpflichtungen in € Millionen 2024 2023 Barwert der Verpflichtungen 1.1. 147 142 Änderung Konsolidierungskreis -14 1 Währungsdifferenzen -1 -2 Laufender Dienstzeitaufwand 1 4 Zinsaufwand 5 4 Zahlungen -9 -8 Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand 0 -0 Nettoübertragungen -1 3 Neubewertungen 1 5 Barwert der Verpflichtungen 31.12. 128 147 Unter Änderung Konsolidierungskreis wurde die Entkonsolidierung der belarussischen Konzerneinheiten ausgewiesen. Planvermögen in € Millionen 2024 2023 Planvermögen 1.1. 37 37 Zinsertrag 1 1 Beiträge zum Planvermögen 1 1 Zahlungen aus dem Planvermögen -2 -2 Nettoübertragungen -3 0 Ergebnis aus dem Planvermögen exkl. Zinsertrag 4 1 Planvermögen 31.12. 37 37 Rendite auf das Planvermögen 5 2 Marktwert aller bilanzierten Rückerstattungsrechte 9 10 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss463 Struktur des Planvermögens in Prozent 2024 2023 Schuldverschreibungen 35 33 Aktien 31 32 Alternative Investment-Instrumente 5 12 Immobilien 5 6 Bargeld 25 16 Gesamt 100 100 Asset-Liability Matching In der Valida Pension AG ist ein Asset-/Risikomanagement-Prozess (ARM-Prozess) installiert. Gemäß diesem Prozess wird einmal im Jahr ausgehend von der passivseitigen Struktur der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG), die sich wiederum aus der Bilanz ergibt, die Risikotragfähigkeit jeder VRG evaluiert. Von dieser Risikotragfähigkeit wird die Veranlagungsstruktur der VRG abgeleitet. Bei der Definition der Veranlagungsstruktur werden auch definierte und dokumentierte Wünsche der Kund:innen berücksichtigt. Die definierte Veranlagungsstruktur wird in VRG 60 und VRG 7, in denen die rückgestellten Beträge der RBI veranlagt werden, mit einem Konzeptinvestment umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gewichtung von vordefinierten Asset-Klassen im Rahmen von Bandbreiten nach objektiven Kriterien erfolgt, die sich aus Markttrends ableiten lassen. In Stressphasen wird zudem eine Absicherung der Aktienkomponente vorgenommen. Versicherungsmathematische Annahmen Die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegten, langfristigen versicherungsmathematischen Annahmen: in Prozent 2024 2023 Diskontierungszinssatz 3,0-6,0 3,0-8,0 Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlagen 0,5-3,1 0,5-3,0 Steigerungssatz für künftige Pensionen 0,5-3,1 0,5-3,0 Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen in der Konzernzentrale wird ein Rechnungszinssatz von 3,28 Prozent (Vorjahr: 3,66 Prozent) p.a. sowie pensionswirksame Gehaltssteigerungen und Pensionserhöhungen von 4,1 Prozent im ersten, 3,2 Prozent im zweiten Jahr sowie 3,1 Prozent in den Folgejahren (Vorjahr: 7,5 Prozent im ersten, 4,2 Prozent im zweiten, 3,1 Prozent im dritten Jahr sowie 3,0 Prozent in den Folgejahren) zugrunde gelegt. Die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegte Lebenserwartung: Jahre 2024 2023 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Männer 23,6 23,5 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Frauen 26,3 26,0 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Männer 26,1 26,2 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Frauen 28,5 28,4 Die gewichtete Duration der Nettopensionsverpflichtung betrug 10,2 Jahre (Vorjahr: 9,6 Jahre). Sensitivitätsanalyse Tritt bei einer der relevanten versicherungsmathematischen Annahme eine Änderung ein, während die anderen Annahmen konstant bleiben, würden sich die Vorsorgeverpflichtungen zum Bilanzstichtag wie folgt verändern: in € Millionen 2024 2023 Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme Diskontierungszinssatz (1 Prozentpunkt Veränderung) -9 11 -13 15 Künftige Gehaltssteigerung (0,5 Prozentpunkt Veränderung) 0 -0 1 -1 Künftige Pensionssteigung (0,25 Prozentpunkt Veränderung) 3 -2 3 -3 Verbleibende Lebenserwartung (Veränderung 1 Jahr) 7 -8 7 -7 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 464Konzernabschluss Verpflichtungen aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in € Millionen 2024 2023 Barwert der Verpflichtungen 1.1. 72 71 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 Laufender Dienstzeitaufwand 3 3 Zinsaufwand 3 3 Zahlungen -5 -4 Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand 0 0 Übertragungen 0 0 Neubewertungen 3 0 Barwert der Verpflichtungen 31.12. 77 72 Versicherungsmathematische Annahmen Die der Berechnung von anderen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegten, langfristigen versicherungsmathematischen Annahmen: in Prozent 2024 2023 Diskontierungszinssatz 3,0-3,4 2,6-4,0 Künftige Gehaltssteigerung für Dienstnehmer 0,5-5,0 3,2-5,1 Personalaufwand Detailangaben zum Personalaufwand (Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne, Aufwendungen für andere Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind unter Punkt (7) Verwaltungsaufwendungen dargestellt. (28) Sonstige Passiva in € Millionen 2024 2023 Verbindlichkeiten für unverbrauchte Urlaube 74 74 Verbindlichkeiten aus Versicherungsaktivitäten 250 280 Rechnungsabgrenzungsposten 571 564 Übrige Passiva 767 330 Gesamt 1.663 1.248 Versicherungsgeschäfte Das Versicherungsgeschäft des Konzerns umfasst Pensionsversicherungsprodukte in Kroatien. Aufgrund der damit verbundenen Versicherungs- und Anlagerisiken ist die Anwendung von IFRS 17 für die Bilanzierung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten notwendig. Alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Vorsorgeprodukten werden nach IFRS 9 bilanziert. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Analyse der Veränderungen von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen: in € Millionen Schätzungen des Barwerts der zukünftigen Cash-Flows Risikoanpassung Vertragliche Servicemarge Verbindlichkeit Stand 1.1.2024 246 7 28 280 Änderung Konsolidierungskreis -54 0 -2 -56 Versicherungstechnisches Ergebnis -3 1 1 -1 Versicherungstechnische Finanzaufwendungen 6 0 0 6 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesamt 3 1 1 5 Erhaltene Prämien 46 0 0 46 Schäden, Leistungen und sonstige gezahlten Aufwendungen -26 0 0 -26 Cash-Flows gesamt 20 0 0 20 Effekte aus Wechselkursänderungen 0 0 0 0 Stand 31.12.2024 216 8 27 250 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss465 in € Millionen Schätzungen des Barwerts der zukünftigen Cash-Flows Risikoanpassung Vertragliche Servicemarge Verbindlichkeit Stand 1.1.2023 203 6 55 264 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Versicherungstechnisches Ergebnis 23 1 -27 -3 Versicherungstechnische Finanzaufwendungen 6 0 0 6 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesamt 29 1 -27 3 Erhaltene Prämien 50 0 0 50 Schäden, Leistungen und sonstige gezahlten Aufwendungen -36 0 0 -36 Cash-Flows gesamt 14 0 0 14 Effekte aus Wechselkursänderungen -1 0 0 -1 Stand 31.12.2023 246 7 28 280 Diese Tabelle zeigt die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen seit Beginn der Periode unter Berücksichtigung der Nettozahlungsströme und erfolgswirksamer Effekte. Aus der IFRS 17 Sicht gliedert sich die Gesamtver- bindlichkeit in drei Teile. Der erste Teil besteht hauptsächlich aus der bestmöglichen Schätzung der Deckungsrückstellung für zukünftige Leistungen, d. h. dem Barwert der zukünftigen Annuitäten und der zukünftigen Aufwendungen. Dazu wird eine zusätzliche Risikoanpassung hinzugefügt, die sich auf nichtfinanzielle Risiken der Rückstellung bezieht (z. B. Langlebigkeit, Sterblichkeit, Kostenrisiko). Die Rückstellung plus die Risikoanpassung bilden die Verbindlichkeit gegenüber Dritten (Zahlungsmittelabfluss). Die vertragliche Servicemarge stellt den zukünftig zu erwartenden Gewinn dar. Analyse der Entwicklung von Deckungsrückstellung und von Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle: in € Millionen Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Ohne belastende Vertragskomponente Belastende Vertragskomponente Stand 1.1.2024 279 2 0 280 Änderung Konsolidierungskreis -54 -2 0 -56 Versicherungstechnische Erträge -6 0 0 -6 Versicherungstechnische Aufwendungen 0 0 5 5 Versicherungstechnisches Ergebnis -27 0 26 -1 Versicherungstechnische Finanzaufwendungen 6 0 0 6 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesamt -21 0 26 5 Erhaltene Prämien 46 0 0 46 Schäden, Leistungen und sonstige gezahlten Aufwendungen 0 0 -26 -26 Cash-Flows gesamt 46 0 -26 20 Effekte aus Wechselkursänderungen 0 0 0 0 Stand 31.12.2024 250 0 0 250 in € Millionen Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Ohne belastende Vertragskomponente Belastende Vertragskomponente Stand 1.1.2023 262 2 0 264 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Versicherungstechnische Erträge -38 0 0 -38 Versicherungstechnische Aufwendungen 0 0 35 35 Versicherungstechnisches Ergebnis -38 0 36 -3 Versicherungstechnische Finanzaufwendungen 6 0 0 6 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesamt -32 0 36 3 Erhaltene Prämien 50 0 0 50 Schäden, Leistungen und sonstige gezahlten Aufwendungen 0 0 -35 -36 Cash-Flows gesamt 50 0 -35 14 Effekte aus Wechselkursänderungen -1 0 0 -1 Stand 31.12.2023 279 2 0 280 Die Deckungsrückstellung bezieht sich auf zukünftige Leistungen, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle umfasst den Erfüllungswert in Bezug auf vergangene Leistungen. Die belastende Vertragskomponente tritt auf, wenn die Preisgestaltung aufgrund der Marktentwicklung zu niedrig ist, wodurch die Verträge belastend werden. Versicherungs- technische Erträge in der Periode setzen sich hauptsächlich aus Erträgen aus der zur Verfügung gestellten Deckung und aus der Auflösung der Risikoanpassung zusammen. Die versicherungstechnischen Aufwendungen beinhalten vor allem die erwarteten Schadensfälle und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, sowie Veränderungen der Zahlungsströme und der Risikoanpassung in Bezug auf die in der Periode und in Vergangenheit gewährte Deckung. Die versicherungstechnischen Finanzaufwendungen betreffen die Aufzinsung und Veränderung der Abzinsungssätze. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 466Konzernabschluss Erfüllungswert Der Erfüllungswert setzt sich aus Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, einer Anpassung zur Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes und der finanziellen Risiken, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind (Diskontierung), sowie einer Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken zusammen. Der Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken beinhalten einen risikofreien Zinssatz, der aus Staatsanleihen mit Kreditrisikoanpassung abgeleitet wird. Zum risikofreien Zinssatz wird zusätzlich die Illiquiditätsprämie hinzugefügt. Die Illiquiditätsprämie ergibt sich aus dem Spread von Staats- und Unternehmensanleihen gleicher Bonität und den Illiquiditätsmerkmalen des Portfolios. Die folgende Tabelle stellt die Renditekurven, die zur Abzinsung der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme verwendet werden, dar: 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Kroatien 3,4% 3,2% 3,5% 3,7% 3,8% Die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken ist die Entschädigung für das Tragen der Unsicherheit aus nichtfinanziellen Risiken in Versicherungsverträgen hinsichtlich der Höhe und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme. Die Risikomarge wird auf Basis eines Kapitalkostenansatzes berechnet. Die verwendeten Sterbetafeln setzen sich aus den offiziellen Tabellen des kroatischen Statistikamtes zusammen. Die Berechnung der Kündigungswahrscheinlichkeit und der zu erwartenden Kosten basiert auf historischen Daten. Die prognostizierten Kapitalerträge werden auf Grundlage des aktuellen Anlageportfolios des Unternehmens berechnet. Risiken im Versicherungsgeschäft Das Versicherungsgeschäft der RBI umfasst Pensionsversicherungen, wo das Zinsrisiko und das Risiko zukünftiger Aufwendungen die wesentlichen Risiken darstellen. · Zinsrisiko – das Risiko einer Änderung der am Markt beobachtbaren Zinssätze · Sterblichkeitsrisiko – das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten aufgrund von Veränderungen der Sterblichkeitsraten · Langlebigkeitsrisiko – das Risiko, dass die künftigen Aufwendungen für Pensionszahlungen aufgrund sinkender Sterblichkeitsraten steigen · Risiko zukünftiger Aufwendungen – das Risiko einer Erhöhung zukünftiger Aufwendungen wirkt sich auf die vertragliche Servicemarge (contractual service margin, CSM) aus. Die RBI verwendet keine Rückversicherungsverträge zwecks Risikominderung, sondern mindert das Risiko durch den Portfoliomix. Die Sensitivität der oben genannten Risiken ist aufgrund der absorbierenden Wirkung der vertraglichen Servicemarge und keiner belastenden Verträge sehr gering und wird hier daher nicht dargestellt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss467 (29) Eigenkapital und nicht beherrschende Anteile Die RBI wendet IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung an, um zu entscheiden, ob eine Klassifizierung als finanzielle Verbindlichkeit oder als Eigenkapital vorzunehmen ist. Ausgegebene Finanzinstrumente werden als Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die vertragliche Vereinbarung dazu führt, dass die RBI verpflichtet ist, entweder flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte oder eine variable Anzahl von Eigenkapitalanteilen an den Inhaber des Instruments zu liefern. Ist dies nicht der Fall, wird das Instrument als Eigenkapitalinstrument eingestuft, und die Erlöse abzüglich der Transaktionskosten werden im Eigenkapital erfasst. in € Millionen 2024 2023 Konzern-Eigenkapital 17.299 17.009 Gezeichnetes Kapital 1.002 1.002 Kapitalrücklagen 4.990 4.988 Gewinnrücklagen 16.213 15.600 davon Konzernergebnis 1.157 2.386 Kumuliertes sonstiges Ergebnis -4.905 -4.580 Kapital nicht beherrschender Anteile 1.260 1.231 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.781 1.610 Gesamt 20.340 19.849 Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf das Kapitel Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Die Auflistung aller erstkonsolidierten Unternehmen ist im Kapitel Konsolidierungskreis ersichtlich. Der Konzern-Return-on-Equity belief sich im Geschäftsjahr auf 9,4 Prozent (Vorjahr: 14,8 Prozent). Dieser sank aufgrund der um 7 Prozent erhöhten durchschnittlichen Eigenkapitalbasis sowie des niedrigeren Konzernergebnisses. Die gemäß § 64 Abs 1 Z 19 BWG berechnete Gesamtkapitalrentabilität betrug 0,58 Prozent (Vorjahr: 1,29 Prozent). Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 525.274 Stück (31. Dezember 2023: 573.938 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.414.347 Aktien im Umlauf befanden. Eigene Aktien Die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen eigenen Aktien der RBI AG werden direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden ergebnisneutral verrechnet. Die Hauptversammlung vom 4. April 2024 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionär:innen erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 4. Oktober 2026, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionär:innen darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionär:innen auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben, sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 4. April 2029. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 468Konzernabschluss Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 31. März 2022 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und § 65 Abs 1b AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom März 2022 noch aufgrund dieser Ermächtigung vom April 2024 eigenen Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 4. April 2024 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 4. Oktober 2026, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 31. März 2022 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom März 2022 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom April 2024 eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels erworben. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 4. April 2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 16. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 beschlossene Ermächtigung gemäß § 169 AktG zur Ausnützung des genehmigten Kapitals. Seither wurde weder von der nunmehr erloschenen Ermächtigung vom Juni 2019 noch von der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom April 2024 entsprechend Gebrauch gemacht. Dividende Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 4. April 2024 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,25 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2023. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme in Höhe von € 410.474.644. Dividendenvorschlag Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 26. März 2025 die Ausschüttung einer Dividende von € 1,10 je Aktie vorschlagen. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 361 Millionen errechnen. Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien Anzahl der Aktien 2024 2023 Anzahl der ausgegebenen Aktien 1.1. 328.939.621 328.939.621 Ausgabe neuer Aktien 0 0 Anzahl der ausgegebenen Aktien 31.12. 328.939.621 328.939.621 Eigene Aktien im Bestand 1.1. 573.938 510.450 Erwerb eigener Aktien 0 63.488 Abgang eigener Aktien -48.664 0 Abzüglich: eigene Aktien im Bestand 31.12. 525.274 573.938 Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 31.12. 328.414.347 328.365.683 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss469 Zusätzliches Kernkapital Am 5. Juli 2017 emittierte die RBI AG zusätzliches Kernkapital (AT1) im Nominale von € 650.000 Tausend mit unbegrenzter Laufzeit. Der Zinssatz betrug bis 14. Dezember 2022 6,125 Prozent p.a. und wurde danach mit 8,659 Prozent neu festgesetzt. Am 27. November 2024 wurde eine Teilkonfudierung durchgeführt, welche das Nominale um € 475.800 Tausend reduzierte. Mit Valuta 24. Jänner 2018 platzierte die RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Mitte Juni 2025 4,5 Prozent p.a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 29. Juli 2020 wurde von der RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend platziert. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Dezember 2026 6 Prozent p.a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 25. November 2024 platzierte die RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit mit einem Volumen von € 650.000 Tausend. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Juni 2030 7,375 Prozent p.a. und wird danach neu festgesetzt. Das zusätzliche Kernkapital wird aufgrund der Emissionsbedingungen nach IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Die im Eigenbestand befindlichen Anteile zur Nominale von € 16.600 Tausend wurden ebenfalls vom Kapital abgezogen. Der Nennwert pro Stück beträgt für alle Tranchen € 200 Tausend. Anzahl der AT1 Wertpapiere 2024 2.023 Anzahl der emittierten AT1 Wertpapiere 1.1. 8.250 8.250 Neuemission AT1 Wertpapiere 3.250 0 Teilkonfudierung AT1 Wertpapiere -2.379 0 Anzahl der ausgegebenen AT1 Wertpapiere 31.12. 9.121 8.250 Eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 1.1. 141 138 Erwerb eigener AT1 Wertpapiere 378 102 Abgang eigener AT1 Wertpapiere -436 -99 Abzüglich: eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 31.12. 83 141 Anzahl der im Umlauf befindlichen AT1 Wertpapiere 31.12. 9.038 8.109 Entwicklung kumuliertes sonstiges Ergebnis des Konzern-Eigenkapitals (ohne nicht beherrschenden Anteile) Im sonstigen Ergebnis sind alle nach den Rechnungslegungsstandards direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträge und Aufwendungen enthalten. Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, werden getrennt von direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapitals von Tochtergesellschaften, Veränderungen der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten (Net Investment Hedge), der effektive Teil des Cash-Flow Hedge, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen von leistungsorientierten Pensionsplänen, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Eigenkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, Bewertungsänderungen aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden als im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. in € Millionen rücklage gemäß IAS 19 differenzen Absicherung Nettoinvestition Cash-Flow Hedge Stand 1.1.2023 -6 -3.500 138 -70 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode -2 0 0 0 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 -1.130 37 -3 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 0 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 0 0 0 0 Stand 1.1.2024 -9 -4.629 175 -73 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode -1 0 0 0 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 -915 39 -103 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 570 -49 0 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 0 0 0 0 Stand 31.12.2024 -10 -4.974 165 -176 Latente Steuern 3 0 0 47 Stand 31.12.2024 netto -7 -4.974 165 -128 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 470Konzernabschluss in € Millionen At Fair Value OCI Fair Value Option At-equity Gesamt Stand 1.1.2023 -16 6 -134 -3.582 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode -1 6 -2 0 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 69 0 6 -1.020 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 0 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 0 0 0 0 Stand 1.1.2024 52 12 -130 -4.602 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 22 -11 -3 8 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 55 0 59 -864 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 521 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 4 0 0 4 Stand 31.12.2024 134 0 -74 -4.933 Latente Steuern -25 0 2 28 Stand 31.12.2024 netto 109 0 -71 -4.905 Entwicklung der dem sonstigen Ergebnis zugehörigen latenten Steuern: in € Millionen 1.1.2023 Entwicklung 31.12.2023 Entwicklung 31.12.2024 Neubewertungsrücklage gemäß IAS 19 2 1 3 0 3 Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0 Absicherung Nettoinvestition 0 0 0 0 0 Cash-Flow Hedge 19 2 21 27 47 At Fair Value OCI 8 -12 -4 -20 -25 Fair Value Option -1 -1 -3 3 0 At-equity 3 1 4 -2 2 Latente Steuern gesamt 31 -9 22 7 28 Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts designierter Verbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergaben, betrugen minus € 11 Million (Vorjahr: € 6 Million). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen beizulegenden Zeitwert dieser designierten Verbindlichkeiten und dem vertraglich vereinbarten Zahlungsbetrag für den Zeitpunkt der Endfälligkeit betrug € 189 Millionen (Vorjahr: € 85 Millionen). Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transfers innerhalb des Eigenkapitals oder Ausbuchungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss471 Nicht beherrschende Anteile Die folgende Tabelle enthält Finanzinformationen zu den Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf nicht beherrschende Anteile, die nicht eliminiert wurden. 2024 in € Millionen Beteiligungs- und Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile beherrschender Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn oder Verlust Sonstiges Ergebnis nicht beherrschender Anteile Gesamtergebnis nicht beherrschender Anteile Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) 31.8% 198 31 4 35 Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25.0% 552 72 -8 65 Tatra banka a.s., Bratislava (SK) 21.2% 340 46 0 46 Priorbank JSC, Minsk (BY) 12.3% 0 18 -5 12 Valida Pension AG, Wien (AT) 42.6% 85 6 0 6 Sonstige n/a 84 28 -1 27 Gesamt 1.260 201 -9 192 2023 in € Millionen Beteiligungs- und Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile beherrschender Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn oder Verlust Sonstiges Ergebnis nicht beherrschender Anteile Gesamtergebnis nicht beherrschender Anteile Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) 31.8% 163 39 -12 27 Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25.0% 545 57 -9 48 Tatra banka a.s., Bratislava (SK) 21.2% 330 50 1 51 Priorbank JSC, Minsk (BY) 12.3% 58 13 -11 2 Valida Pension AG, Wien (AT) 42.6% 80 3 0 3 Sonstige n/a 55 30 0 30 Gesamt 1.231 192 -31 161 Im Gegensatz zu den oben angeführten Finanzinformationen, die sich nur auf wesentliche nicht beherrschende Anteile beziehen, enthält die folgende Tabelle Finanzinformationen der wesentlichen Tochterunternehmen (inkl. beherrschender Anteile): in € Millionen Kiew (UA) Prag (CZ) Bratislava (SK) Minsk (BY) Wien (AT) Betriebserträge 477 690 660 242 39 Ergebnis nach Steuern 97 289 216 135 15 Sonstiges Ergebnis 14 -30 1 -41 0 Gesamtergebnis 111 259 218 93 15 Kurzfristige Vermögenswerte 3.711 13.517 6.012 – 60 Langfristige Vermögenswerte 1.275 15.935 14.637 – 275 Kurzfristige Verbindlichkeiten 4.318 24.894 16.061 – 10 Langfristige Verbindlichkeiten 44 2.351 2.984 – 126 Nettovermögen 623 2.208 1.604 – 200 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 391 1.338 -1.532 – -54 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit 379 -1.251 -729 – 0 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit -2 -146 -189 – -3 Effekte aus Wechselkursänderungen 12 45 -3 – 0 Nettozahlungsströme gesamt 780 -14 -2.453 – -58 Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 0 55 33 0 0 1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 472Konzernabschluss in € Millionen Kiew (UA) Prag (CZ) Bratislava (SK) Minsk (BY) Wien (AT) Betriebserträge 532 732 589 216 33 Ergebnis nach Steuern 121 229 237 106 8 Sonstiges Ergebnis -37 -36 5 -88 0 Gesamtergebnis 84 193 243 18 8 Kurzfristige Vermögenswerte 3.680 12.290 8.221 2.110 85 Langfristige Vermögenswerte 793 15.093 13.852 220 237 Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.942 22.866 18.047 1.832 10 Langfristige Verbindlichkeiten 18 2.338 2.472 23 124 Nettovermögen 512 2.178 1.553 476 188 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 377 2.825 317 161 59 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit -445 -2.393 -648 213 0 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit -3 -160 -122 -1 -10 Effekte aus Wechselkursänderungen -27 0 -4 -171 0 Nettozahlungsströme gesamt -97 271 -457 202 49 Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 0 34 21 0 0 1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten Wesentliche Beschränkungen Bei der Raiffeisenbank a.s., Prag, besteht zwischen der RBI AG und dem Mitaktionär ein Syndikatsvertrag. Dieser Syndikatsvertrag regelt insbesondere Vorkaufsrechte zwischen den direkten und indirekten Gesellschaftern. Bei einem Kontrollwechsel – auch infolge eines Übernahmeangebots – endet der Syndikatsvertrag automatisch. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat sich bei der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Rahmen einer im Dezember 2015 erfolgten Kapitalerhöhung beteiligt. Im Zuge dieser Transaktion hat die RBI mit der EBRD eine Vereinbarung getroffen, wonach sie - sofern EBRD eine entsprechende Anfrage an die RBI richtet – der EBRD im Austausch für ihre Beteiligung an der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Zuge eines sogenannten Share Swaps (bzw. Put-Option) entsprechend den Wertverhältnissen Aktien der RBI oder eine entsprechende Zahlung in USD oder einer anderen Währung anbieten würde. Die Durchführung einer solchen Transaktion versteht sich jedoch vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen und entsprechender Beschlüsse in der Hauptversammlung und sonstigen Gremien. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss473 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten (30) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzgarantien Gemäß IFRS 9 handelt es sich bei einer Finanzgarantie um einen Vertrag, der den Garantiegeber:innen zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet, wenn diese Zahlung den Garantienehmer:innen für einen Verlust entschädigt, der ihm durch die nicht fristgemäße Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den geltenden Bedingungen eines Schuld- instruments entsteht. Die Bewertung einer Finanzgarantie, die erstmals zum Erfassungszeitpunkt vorgenommen wird, ist bei Vertragsabschluss unter marktgerechten Bedingungen ident mit der Prämie. Im Gegensatz zu der Darstellung der Wertminde- rungen von finanziellen Vermögenswerten werden erwartete Kreditausfälle als Rückstellung auf der Passivseite ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten aus nicht ausgenützten Kreditzusagen. Als Kreditzusagen sind Verpflichtungen auszuweisen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Dazu gehören Verpflichtungen, Darlehen zu gewähren, Wertpapiere zu kaufen oder Garantien und Akzepte bereitzustellen. Die Risikovorsorge für Kreditzusagen wird als Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft gezeigt. Häufig werden Kreditzusagen nur teilweise in Anspruch genommen und bestehen somit aus einer ausgenützten und aus einer nicht ausgenützten Zusage. Wenn die getrennte Identifikation der erwarteten Kreditausfälle, die auf eine in Anspruch genommene und auf eine nicht in Anspruch genommene Zusage entfallen, nicht möglich ist, werden diese gemäß IFRS 7 zusammen mit den Wertminderungen für den finanziellen Vermögenswert dargestellt. Wenn die zusammengenommenen erwarteten Kreditausfälle den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts übersteigen, werden diese als Rückstellung ausgewiesen. Wesentliche Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsstreitigkeiten werden unter Punkt (46) Offene Rechtsfälle dargestellt. in € Millionen 2024 2023 Erteilte Kreditzusagen 37.635 36.601 Erteilte Finanzgarantien 9.243 9.761 Sonstige erteilte Zusagen 5.567 4.939 Gesamt 52.445 51.301 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 -182 -204 Der Rückgang in den Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 war im Wesentlichen auf Russland in Höhe von € 32 Millionen zurückzuführen. Demgegenüber kam es in der Ukraine zu Anstiegen in Höhe von € 14 Millionen. In beiden Fällen stammte die Veränderung zum Großteil aus Rückstellungen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen. Zusätzlich zu den dargestellten Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 wurden Rückstellungen für sonstige erteilte Zusagen gemäß IAS 37 in Höhe von weniger als € 1 Million gebildet (Vorjahr: € 2 Millionen). Nominalwert und Rückstellungen für die außerbilanziellen Verbindlichkeiten aus Zusagen und Finanzgarantien nach IFRS 9 nach Gegenparteien und Stages – in Übereinstimmung mit § 51 Abs 13 BWG: 2024 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0,1% - - Regierungen 475 8 18 0 0 -1 0,0% 3,3% 5,1% Kreditinstitute 2.112 166 0 0 0 0 0,0% 0,0% - Sonstige Finanzunternehmen 6.366 422 2 -3 -3 0 0,1% 0,8% 0,0% Nicht-Finanzunternehmen 32.640 3.721 179 -56 -46 -43 0,2% 1,2% 24,2% Haushalte 5.507 813 16 -10 -7 -12 0,2% 0,8% 71,0% Gesamt 47.099 5.130 215 -70 -56 -56 0,1% 1,1% 26,0% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 474Konzernabschluss 2023 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0,2% - - Regierungen 219 4 20 0 0 0 0,0% 3,8% 0,0% Kreditinstitute 2.142 260 0 0 -1 0 0,0% 0,5% - Sonstige Finanzunternehmen 5.999 511 4 -10 -5 -3 0,2% 0,9% 68,7% Nicht-Finanzunternehmen 30.883 4.915 109 -38 -82 -36 0,1% 1,7% 33,2% Haushalte 5.334 886 15 -11 -8 -10 0,2% 0,9% 66,9% Gesamt 44.577 6.576 149 -58 -96 -49 0,1% 1,5% 33,2% Entwicklung der Rückstellungen auf erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen: Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2024 58 96 49 204 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 67 23 6 96 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) -28 -23 -8 -59 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) -36 -38 11 -62 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 0 0 0 Änderung Konsolidierungskreis 9 -2 0 7 Wechselkurse und andere -1 0 -2 -3 Stand 31.12.2024 70 56 56 182 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2023 64 115 56 236 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 46 33 4 83 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) -20 -41 -10 -72 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) -28 -5 1 -32 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 0 0 0 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Wechselkurse und andere -5 -5 -2 -11 Stand 31.12.2023 58 96 49 204 Nominalwerte der außerbilanziellen Verpflichtungen nach Rating-Kategorien und Stages: 2024 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 862 244 0 1.106 Sehr gut 17.492 873 0 18.365 Gut 21.426 1.984 0 23.410 Zufriedenstellend 4.912 1.659 0 6.572 Unterdurchschnittlich 109 266 0 375 Wertgemindert 0 0 214 214 Nicht geratet 2.298 103 1 2.402 Nominalwert 47.099 5.130 215 52.445 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 -70 -56 -56 -182 Nominalwert nach Rückstellungen 47.030 5.074 159 52.263 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss475 2023 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 415 73 0 488 Sehr gut 18.297 1.320 0 19.616 Gut 18.929 3.009 0 21.938 Zufriedenstellend 4.969 1.687 0 6.656 Unterdurchschnittlich 92 414 0 506 Wertgemindert 0 0 148 148 Nicht geratet 1.875 73 0 1.948 Nominalwert 44.577 6.576 149 51.301 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 -58 -96 -49 -204 Nominalwert nach Rückstellungen 44.518 6.480 99 51.098 Die Kategorie nicht geratet beinhaltet außerbilanzielle Verpflichtungen für einige Privatkund:innen, für die keine Ratings verfügbar sind und deren Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. (31) Erwartete Kreditverluste Die erwarteten Kreditverluste aus einem Finanzinstrument sind so zu bemessen, dass sie einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag darstellen, der durch Auswertung einer Reihe verschiedener möglicher Ergebnisse ermittelt wird, dem Zeitwert des Geldes und angemessenen und belastbaren Informationen entsprechen, die zum Abschlussstichtag ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind. Allgemeine Vorgehensweise Für die Bemessung der Wertminderungen für erwartete Kreditverluste finanzieller Vermögenswerte – Amortized Cost bzw. finanzieller Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ist die Anwendung von Modellen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen und über zukünftiges Zahlungsverhalten erforderlich. Bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste sind Ermessensentscheidungen erforderlich, und zwar unter anderem bei der: · Festlegung der Kriterien für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos · Auswahl geeigneter Modelle und Annahmen für die Berechnung erwarteter Kreditverluste · Berücksichtigung von Risiken, die von den Modellen nicht angemessen abgebildet werden · Bestimmung der Anzahl und relativen Gewichtung zukunftsorientierter Szenarien · Zusammenfassung von Finanzinstrumenten anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen mit dem Zweck der Berechnung erwarteter Kreditverluste. Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, falls Kund:innen oder Kontrahent:innen den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Kreditrisiken ergeben sich hauptsächlich aus Interbanken-, Firmenkunden- und Verbraucherkrediten sowie aus gewährten Kreditzusagen. Sie können ferner aus gegebenen Finanzgarantien, z. B. Kreditbürgschaften, Akkreditiven und Akzepten, entstehen. Weitere Kreditrisiken ergeben sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und aus Handelsaktivitäten (Handelskreditrisiken), sowie aus Verrechnungssalden mit Gegenparteien und aus Reverse-Repo-Geschäften. Modelle werden herangezogen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfällen, die damit verbundenen Verlustquoten und das Exposure at Default zu schätzen. Die RBI berechnet erwartete Kreditverluste unter Einbeziehung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD). ESG-Faktoren sind in der ECL-Modellierung noch nicht explizit inkludiert. Jedoch werden sie bei der Berechnung der Overlays als “sonstige Risikofaktoren” und “Post-Model-Adjustments” berücksichtigt Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos Die RBI sieht die Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments dann als signifikant an, wenn eines oder mehrere der folgenden quantitativen, qualitativen oder Backstop-Kriterien erfüllt sind: · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 476Konzernabschluss Quantitative Kriterien In den Rating-Systemen der RBI werden die verfügbaren quantitativen und qualitativen Informationen mit Relevanz für die Prognose des Kreditrisikos zur PD verdichtet. Dieser Größe liegen insbesondere eine statistisch fundierte Auswahl und Gewichtung aller verfügbaren Indikatoren zugrunde. Weiterhin fließen in der gemäß den IFRS-9-Anforderungen adjustierten PD neben historischen Informationen und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld insbesondere auch zukunftsorientierte Informationen, wie z. B. die Prognose der Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen, ein. Folgerichtig verwendet die RBI die PD als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Durch die Verankerung der Überprüfung des relativen Transferkriteriums in den robusten Verfahren und Prozessen des konzernweiten Kreditrisikomanagements der RBI wird sichergestellt, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zuverlässig und zeitnah nach objektiven Kriterien erfolgt. Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime-PD) mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime-PD über denselben Zeitraum. Die RBI verwendet quantitative Kriterien als Primärindikatoren für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos für alle wesentlichen Portfolios. Für die quantitative Einstufung vergleicht die RBI die Lifetime-PD-Kurve zum Stichtag mit der Forward- Lifetime-PD-Kurve zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Aufgrund der unterschiedlichen Natur der Produkte von Non- Retail- und Retail-Kund:innen unterscheiden sich die Methoden zur Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos geringfügig. Um die zwei Kurven für das Kreditrisiko von Non-Retail-Kund:innen vergleichbar zu machen, werden die PDs zu annualisierten PDs reduziert. Bei einem Anstieg der PD um 250 Prozent oder mehr wird von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen. Bei längeren Laufzeiten wird die Schwelle von 250 Prozent reduziert, um den Laufzeiteffekt zu berücksichtigen. Bei Retail-Forderungen werden die kumulierten Restlaufzeit-PDs verglichen. Dabei wird, bedingt auf das Überleben bis zum Stichtag, die Logit-Differenz (i.e. Logit ist in der Statistik der natürliche Logarithmus einer Chance) zwischen der Lifetime-PD zum Stichtag und der Lifetime-PD zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt verglichen. Hierbei wird im Allgemeinen dann von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen, wenn ein relativer Anstieg der kumulierten Restlaufzeit-PD über einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die Schwellenwerte werden getrennt für jedes Portfolio, das durch individuelle Ratingbasierte Lifetime-PD-Modelle abgedeckt wird, berechnet. Dabei werden die Schwellenwerte basierend auf historischen Daten als ein bestimmtes Quantil der Verteilung der oben genannten Logit-Differenzen auf das sich verschlechternde Portfolio (gruppiert nach Ländern und Produkten wie Hypothekarkredite, Kreditkarten und SME-Kredite) geschätzt. Das bedeutet in der Regel eine vom Ausfallverhalten der verschiedenen Portfolios abhängige PD-Erhöhung zwischen 150 und 250 Prozent. Qualitative Kriterien Die RBI verwendet für alle wesentlichen Portfolios zusätzlich zu quantitativen Kriterien auch qualitative, um eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments festzustellen. Für Portfolios der Bereiche Firmenkunden, öffentlicher Sektor, Kreditinstitute und Projektfinanzierung findet ein Transfer in Stage 2 statt, wenn den Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien betreffen: · Erkennung einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit im Early-Warning-System · Änderungen von Vertragsbedingungen im Rahmen einer Forbearance-Maßnahme · Externe Risikofaktoren mit einem potenziell signifikanten Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit der Kund:innen Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird monatlich auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Portfolios der Bereiche Firmenkunden, öffentlicher Sektor, Kreditinstitute und Projektfinanzierung durchgeführt. Für Retail-Portfolios wird ein Stage-2-Transfer auf Basis folgender qualitativer Kriterien durchgeführt, das heißt, wenn der Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt: · Forbearance Flag aktiv · Ausfall eines materiellen Exposures (>20 Prozent vom Gesamtexposure) derselben Kund:innen auf einem anderen Produkt (PI Segment) · Holistic Approach – anwendbar für Fälle, in denen neue zukunftsorientierte Informationen für ein Segment oder einen Teil des Portfolios verfügbar werden und diese Informationen noch nicht im Ratingsystem erfasst sind. Bei Identifikation solcher Fälle bewertet das Management dieses Portfolio mit den über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverlusten (als kollektive Bewertung). Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird monatlich auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Retail-Kundenportfolios durchgeführt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss477 Backstop Ein Backstop wird angewendet und eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments angenommen, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit die 30-Tage Regelung zu widerlegen, jedoch wird diese Ausnahme in der RBI nicht angewendet. Ausnahme für niedrige Ausfallrisiken In ausgewählten Fällen für staatliche Schuldverschreibungen macht die RBI von der Ausnahmeregelung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko Gebrauch. All jene Wertpapiere, die als geringes Kreditrisiko eingestuft werden, haben ein Rating, das mindestens einem Investment-Grade-Rating entspricht, d. h. mindestens Standard & Poor's BBB-, Moody's Baa3 oder Fitch BBB-. Im Kreditgeschäft ist diese Ausnahmeregelung nicht anwendbar. Definition der Begriffe Ausfall und wertgeminderte Vermögenswerte Die RBI verwendet für die Zwecke der Berechnung der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 dieselbe Definition für den Ausfall wie für die CRR-Eigenmittelrechnung (Basel III). Das heißt eine ausgefallene Forderung ist auch in Stage 3. Der Ausfall wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Als ausgefallen gilt, erstens wenn vertragliche Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig sind. Zweitens gilt ein Kredit als ausgefallen, wenn es zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten kommt und es unwahrscheinlich ist, dass den Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wird. Die Definition eines Ausfalls wurde in den Berechnungen der erwarteten Kreditverluste der RBI zur Abbildung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (LGD) einheitlich angewendet. Erläuterung der Input-Daten, Annahmen und Schätztechniken Der erwartete Kreditverlust wird entweder auf der Basis einer Zwölf-Monats-Betrachtung oder einer Betrachtung der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet – je nachdem, ob seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, oder ob ein Vermögenswert als wertgemindert angesehen wird. Zukunftsorientierte wirtschaftliche Informationen werden ebenfalls in die Bestimmung der PD, EAD und LGD für einen Zwölf-Monats-Horizont und jener für die Gesamtlaufzeit einbezogen. Diese Annahmen unterscheiden sich je nach Produktart. Die erwarteten Kreditverluste sind das diskontierte Produkt aus der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlustquote bei Ausfall (LGD), dem ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) und dem Diskontierungsfaktor (Discount Factor, D). Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im Allgemeinen wird die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Laufzeit ausgehend von der regulatorischen Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet, bereinigt um jegliche konservativen Anpassungen. Danach werden verschiedene statistische Methoden zur Einschätzung der Entwicklung des Ausfallprofils vom Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes über die Gesamtlaufzeit des Kredits oder des Kreditportfolios angewendet. Das Ausfallsprofil beruht auf historischen beobachteten Daten. Zur Schätzung des Ausfallprofils ausstehender Kreditbeträge wurden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen: · Firmenkunden, Projektfinanzierungen und Finanzinstitute: Das Ausfallprofil wird unter Verwendung eines parametrischen Überlebensregressionsansatzes (Weibull) erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. Die Kalibrierung der Ausfallwahrscheinlichkeiten basiert auf der Kaplan-Maier-Methodik mit Auszahlungsanpassung. · Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Das Ausfallprofil wird mithilfe einer parametrischen Überlebensregression in einem konkurrierenden Risikorahmen erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von Satellitenmodellen in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. · Öffentlicher Sektor, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW): Das Ausfallprofil wird mithilfe eines Übergangsmatrix-Ansatzes erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig verfügbar sind, werden für die Berechnung die Techniken der Gruppierung, der Mittelung und des Benchmarkings der Input-Daten verwendet. Verlustquote bei Ausfall (LGD) Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Sie werden bei Ausfall als prozentualer Verlust pro Einheit des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls ausgedrückt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 478Konzernabschluss Verschiedene Modelle werden zur Schätzung der Verlustquote ausstehender Kreditforderungen verwendet. Sie lassen sich in folgende Kategorien zusammenfassen: · Firmenkunden, Projektfinanzierungen, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen: Die Verlustquote bei Ausfall wird durch die Diskontierung von Cash-Flows berechnet, die während des Workout- Prozesses eingetrieben werden. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Verlustquote bei Ausfall einbezogen. Während Immobiliensicherheiten direkt bei der Reduktion des ausstehenden Forderungswerts berücksichtigt werden, haben andere Sicherheiten bereits bei der Modellierung im statistischen Mittelwert des LGD einen reduzierenden Effekt. · Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Die Verlustquote bei Ausfall wird berechnet, indem die regulatorische Ausfallquote um Anpassungen für einen Konjunkturabschwung und andere konservative Abschläge bereinigt wird. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von verschiedenen Satellitenmodellen in die Ausfallquote einbezogen. · Öffentlicher Sektor: Die Ausfallquote wird mithilfe marktimpliziter Quellen ermittelt. Je nach Art des Kreditunternehmens (Bank/Leasing) kommen unterschiedliche LGD-Schätzungen zum Einsatz. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, werden alternative Recovery- Modelle, das Benchmarking von Input-Daten sowie die Fachmeinung von Experten für die Berechnung herangezogen. Ausstehender Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) Der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, den die RBI zum Zeitpunkt des Ausfalls als ausstehend erwartet. Das EAD für einen Zwölf-Monats-Horizont und die Gesamtlaufzeit werden auf Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils ermittelt, das sich je nach Vertrag unterscheidet. Für amortisierende Produkte und für endfällige Kredite beruht dieses auf den vertraglichen Rückzahlungen, die der Kreditnehmer über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder über die Gesamtlaufzeit schuldet. Sofern nicht schon im Rahmen der PD-Schätzung über die Kreditlaufzeit berücksichtigt, werden Annahmen bezüglich vorzeitiger (vollständiger) Rückzahlung oder Refinanzierung ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt. Für revolvierende Produkte wird der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls so bestimmt, dass zum momentan gezogenen Betrag die erwartete Inanspruchnahme des verbleibenden Limits addiert wird. Dieser zusätzliche Betrag ist das Produkt aus dem verbleibenden Limit und dem Kreditkonversionsfaktor. Der Kreditkonversionsfaktor wird um die regulatorischen Sicherheitsmargen bereinigt. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, wird ein Benchmarking der Input-Daten für die Berechnung verwendet. Diskontierungsfaktor (D) Für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich nicht um Leasing oder POCI handelt, ist der bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendete Diskontierungsfaktor aus dem Effektivzinssatz abgeleitet oder ein Näherungswert davon. Berechnung Der erwartete Kreditverlust für Stage 1 und 2 ist das Produkt aus PD, LGD und EAD, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, nicht vor dem betreffenden Zeitraum auszufallen. Letzteres wird durch die Überlebensfunktion S ausgedrückt. Die dadurch berechneten zukünftigen Werte erwarteter Kreditverluste werden sodann auf den Berichtszeitpunkt diskontiert und summiert. Die Ergebnisse daraus werden schließlich je nach zukunftsorientiertem Szenario gewichtet. Zur Schätzung der Wertminderungen für Stage 3 werden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen: · Firmenkunden, Projektfinanzierungen, öffentlicher Sektor, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren: Die Wertminderung der Stage 3 wird von Workout-Managern berechnet, die die erwarteten Cash-Flows mit dem geeigneten Effektivzinssatz diskontieren. · Für Retail-Forderungen werden Wertminderungen der Stage 3 bei der Mehrheit der Konzerneinheiten durch die Berechnung der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts, bereinigt um indirekte Kosten, ermittelt. Gemeinsame Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen Die Retail-Wertminderungen der Stage 1, Stage 2 und Stage 3 werden kollektiv bewertet. Für die Non-Retail-Geschäfte der Stage 3 werden die Wertminderungen einzeln bewertet. Für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis wird eine Gruppierung von Risikopositionen auf Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale (im Sinn von Ausfallrisikoeigenschaften) durchgeführt, sodass die Risikopositionen innerhalb jeder Gruppe ähnlich sind. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss479 Charakteristika von Retail-Krediten sind auf Ebene der Länder, der Kundenklassifizierungen (Haushalte und Klein- und Mittelbetriebe), der Produkte (z. B. Hypotheken, persönliche Darlehen, Kontokorrentkredite oder Kreditkarten), der Rating-Stufen für die Ausfallwahrscheinlichkeit und der LGD-Pools zusammengefasst. Jede Kombination der aufgezählten Charakteristika wird als Gruppe mit einheitlichem erwartetem Verlustprofil betrachtet. Non-Retail-Geschäfte werden nach Rating-Stufen und Kundensegmenten einer Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet. Dabei werden Kundentypen zu einzelnen Ratingmodellen zusammengefasst. Für die Ermittlung der LGD- und EAD-Parameter wird das Portfolio nach Ländern und Produkten gruppiert. Zukunftsorientierte Informationen Grundsätzlich werden bei der IFRS-9-spezifischen Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der RBI regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen. Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos und die Berechnung der erwarteten Kreditverluste beziehen beide auch zukunftsorientierte Informationen mit ein. Die RBI hat historische Analysen durchgeführt und makroökonomische Schlüsselfaktoren identifiziert, die sich auf das Kreditrisiko und die erwarteten Kreditverluste auswirken. Diese ökonomischen Variablen und ihre Auswirkungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit und die Verlustquote bei Ausfall unterscheiden sich je nach Kategorie. Prognosen für diese ökonomischen Variablen (das ökonomische Basis-Szenario) werden quartalsweise von Raiffeisen Research zur Verfügung gestellt und vermitteln ein Best-Estimate-Bild der Volkswirtschaft in den nächsten drei Jahren. Jenseits von drei Jahren wird keine makroökonomische Anpassung durchgeführt. Das heißt für den Zeitraum über diese drei Jahre hinaus wurde zur Prognose der ökonomischen Variablen für die gesamte Restlaufzeit jedes Instruments ein Mittelwertrückkehr-Ansatz (Mean Reversion) verwendet. Demnach tendieren ökonomische Variablen bis zur Fälligkeit entweder zu einem langfristigen Durchschnittswert oder zu einer langfristigen Durchschnitts-Wachstumsrate. Die Auswirkungen dieser ökonomischen Variablen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit und die Verlustquote bei Ausfall wurden mithilfe statistischer Regressionen bestimmt, um daraus die historischen Auswirkungen der Änderungen dieser Variablen auf die Ausfallraten und die Komponenten der Verlustquote bei Ausfall zum Zeitpunkt des Ausfalls zu erkennen. Zusätzlich zum Basis-Szenario schätzt Raiffeisen Research auch ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario, um sicherzustellen, dass die Nichtlinearität des ECL in Abhängigkeit der Makroökonomie erfasst wird. Für die pessimistischen und optimistischen Szenarien wurde die Methodik aufgrund der diversen hohen Unsicherheiten angepasst. Um, wie zum Beispiel der aktuellen geopolitischen Lage (Krieg in der Ukraine) Rechnung zu tragen. Die Multiplikatoren wurden beispielsweise so festgelegt, dass sie der Tatsache Rechnung tragen, dass die Abwärtsrisiken für die BIP-Basis-Szenarien stärker zum Tragen kommen (die Risiken sind nicht symmetrisch). So wie alle ökonomischen Vorhersagen unterliegen auch die hier beschriebenen Prognosen und Eintrittswahrscheinlichkeiten einer hohen inhärenten Unsicherheit. Die tatsächlichen Ergebnisse können somit erheblich von den prognostizierten abweichen. Der Konzern sieht diese Prognosen jedoch als die bestmögliche Schätzung der künftigen Ergebnisse an, die auch allfällige Nichtlinearitäten und Asymmetrien in den verschiedenen Portfolios des Konzerns abdecken. Nachstehend sind die wichtigsten makroökonomischen Annahmen der wesentlichsten Länder, die für Schätzungen der erwarteten Kreditverluste am Ende des Quartals verwendet wurden, angegeben. (Quelle: Raiffeisen Research, November 2024). Da in der Ukraine 10-jährige Staatsanleihen nicht begeben werden, gibt es keine Angaben zum langfristigen Anleihenzinssatz. Aufgrund der aktuellen Umstände in der Ukraine werden zurzeit keine makroökonomischen Annahmen zu den Immobilienpreisen getroffen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 480Konzernabschluss Reales BIP Arbeitslosigkeit 2025 2026 2027 2025 2026 2027 Positives Szenario 4,6% 3,6% 3,5% 4,1% 4,4% 4,4% Kroatien Basis 2,9% 2,6% 2,5% 5,0% 4,9% 4,9% Negatives Szenario 0,2% 1,1% 1,0% 7,0% 6,0% 6,0% Positives Szenario 8,4% 7,9% 7,4% 8,4% 7,7% 7,7% Ukraine Basis 4,9% 6,0% 5,5% 9,0% 8,0% 8,0% Negatives Szenario -0,6% 3,0% 2,5% 10,4% 8,8% 8,8% Positives Szenario 1,9% 2,0% 1,8% 5,2% 5,1% 4,7% Österreich Basis 0,9% 1,5% 1,3% 5,4% 5,2% 4,8% Negatives Szenario -0,6% 0,3% 0,4% 6,2% 6,5% 5,7% Positives Szenario 4,4% 3,9% 4,0% 4,2% 5,1% 5,4% Polen Basis 3,5% 3,4% 3,5% 5,3% 5,7% 6,0% Negatives Szenario 2,1% 2,6% 2,7% 7,8% 7,1% 7,4% Positives Szenario 1,9% 1,5% 1,5% 2,6% 3,0% 3,0% Russland Basis 0,9% 0,9% 0,9% 3,0% 3,5% 3,5% Negatives Szenario -0,7% 0,0% 0,0% 3,4% 3,7% 3,7% Positives Szenario 3,7% 4,1% 4,1% 5,0% 4,9% 4,6% Rumänien Basis 2,2% 3,2% 3,2% 5,3% 5,1% 4,7% Negatives Szenario -0,2% 1,9% 1,9% 6,0% 5,5% 5,1% Positives Szenario 5,5% 5,2% 5,2% 8,0% 8,1% 8,1% Serbien Basis 4,3% 4,5% 4,5% 8,8% 8,5% 8,5% Negatives Szenario 2,4% 3,5% 3,5% 10,7% 9,5% 9,5% Positives Szenario 3,3% 3,2% 2,7% 4,4% 4,7% 4,6% Slowakei Basis 1,9% 2,5% 1,9% 5,4% 5,3% 5,2% Negatives Szenario -0,2% 1,3% 0,7% 7,8% 6,6% 6,5% Positives Szenario 3,4% 3,2% 3,1% 3,3% 3,3% 3,3% Tschechien Basis 2,2% 2,5% 2,4% 3,7% 3,5% 3,5% Negatives Szenario 0,4% 1,5% 1,4% 4,5% 4,0% 4,0% Positives Szenario 3,7% 3,7% 3,7% 4,2% 4,5% 4,5% Ungarn Basis 2,5% 3,0% 3,0% 4,7% 4,8% 4,8% Negatives Szenario 0,5% 1,9% 1,9% 6,0% 5,5% 5,5% Langfristiger Anleihenzinssatz Immobilienpreise 2025 2026 2027 2025 2026 2027 Positives Szenario 1,7% 2,3% 2,3% 7,8% 5,9% 5,9% Kroatien Basis 3,1% 3,0% 3,0% 2,6% 3,0% 3,0% Negatives Szenario 4,3% 3,7% 3,7% 0,3% 1,7% 1,7% Positives Szenario n/a n/a n/a n/a n/a n/a Ukraine Basis n/a n/a n/a n/a n/a n/a Negatives Szenario n/a n/a n/a n/a n/a n/a Positives Szenario 1,4% 1,8% 1,7% 2,3% 3,9% 4,4% Österreich Basis 2,6% 2,5% 2,4% -0,3% 2,5% 3,0% Negatives Szenario 3,7% 3,1% 3,0% -1,5% 1,9% 2,4% Positives Szenario 3,7% 3,7% 3,3% 10,7% 7,0% 6,5% Polen Basis 5,3% 4,6% 4,2% 7,0% 5,0% 4,5% Negatives Szenario 6,7% 5,4% 5,0% 5,4% 4,1% 3,6% Positives Szenario 12,2% 10,0% 8,0% 29,2% 21,5% 11,5% Russland Basis 14,7% 12,4% 10,4% 17,5% 15,0% 5,0% Negatives Szenario 16,0% 13,8% 11,9% 12,3% 12,1% 2,1% Positives Szenario 5,7% 5,3% 4,2% 7,5% 5,7% 5,7% Rumänien Basis 7,1% 6,1% 5,0% 3,5% 3,5% 3,5% Negatives Szenario 8,4% 6,9% 5,7% 1,7% 2,5% 2,5% Positives Szenario 2,9% 3,1% 2,6% 14,7% 8,2% 8,2% Serbien Basis 4,6% 4,0% 3,5% 8,0% 4,5% 4,5% Negatives Szenario 6,2% 4,9% 4,4% 5,0% 2,8% 2,8% Positives Szenario 2,0% 2,4% 2,3% 11,1% 7,7% 7,7% Slowakei Basis 3,2% 3,1% 3,0% 3,5% 3,5% 3,5% Negatives Szenario 4,2% 3,7% 3,6% 0,1% 1,6% 1,6% Positives Szenario 2,5% 2,8% 2,7% 8,9% 6,7% 6,7% Tschechien Basis 3,6% 3,4% 3,3% 4,0% 4,0% 4,0% Negatives Szenario 4,7% 4,0% 3,9% 1,8% 2,8% 2,8% Positives Szenario 4,8% 5,3% 4,8% 14,1% 9,4% 7,9% Ungarn Basis 6,3% 6,1% 5,7% 8,0% 6,0% 4,5% Negatives Szenario 7,7% 6,9% 6,4% 5,3% 4,5% 3,0% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss481 Verbraucherpreisindex Kurzfristiger Zinssatz 2025 2026 2027 2025 2026 2027 Positives Szenario 1,5% 1,4% 1,4% 1,4% 1,3% 1,3% Kroatien Basis 2,6% 2,0% 2,0% 2,5% 1,9% 1,9% Negatives Szenario 3,7% 2,6% 2,6% 3,4% 2,4% 2,4% Positives Szenario 5,8% 4,0% 2,5% 12,3% 10,2% 10,2% Ukraine Basis 10,3% 6,5% 5,0% 15,4% 11,9% 11,9% Negatives Szenario 14,5% 8,8% 7,3% 17,9% 13,3% 13,3% Positives Szenario 1,4% 1,9% 2,0% 1,4% 1,3% 1,3% Österreich Basis 2,2% 2,4% 2,5% 2,5% 1,9% 1,9% Negatives Szenario 3,0% 2,8% 2,9% 3,4% 2,4% 2,4% Positives Szenario 2,2% 2,1% 1,6% 3,4% 2,2% 2,1% Polen Basis 3,8% 3,0% 2,5% 5,3% 3,2% 3,2% Negatives Szenario 5,3% 3,8% 3,3% 6,6% 3,9% 3,9% Positives Szenario 5,5% 4,1% 3,2% 17,6% 11,8% 7,3% Russland Basis 7,3% 5,1% 4,2% 19,3% 12,7% 8,2% Negatives Szenario 9,1% 6,1% 5,2% 20,6% 13,5% 8,9% Positives Szenario 3,4% 2,5% 1,8% 3,3% 3,7% 2,7% Rumänien Basis 5,0% 3,4% 2,7% 5,6% 5,0% 3,9% Negatives Szenario 6,5% 4,2% 3,5% 7,4% 6,0% 4,9% Positives Szenario 1,9% 2,2% 1,7% 1,1% 1,7% 1,1% Serbien Basis 3,8% 3,3% 2,8% 4,3% 3,5% 2,9% Negatives Szenario 5,5% 4,2% 3,7% 7,0% 5,0% 4,4% Positives Szenario 3,2% 1,7% 1,4% 1,4% 1,3% 1,3% Slowakei Basis 4,8% 2,6% 2,4% 2,5% 1,9% 1,9% Negatives Szenario 6,3% 3,5% 3,2% 3,4% 2,4% 2,4% Positives Szenario 1,0% 1,3% 1,2% 2,3% 2,6% 2,6% Tschechien Basis 2,5% 2,1% 2,0% 3,5% 3,3% 3,3% Negatives Szenario 3,9% 2,8% 2,8% 4,5% 3,9% 3,8% Positives Szenario 2,5% 2,5% 2,5% 3,3% 3,6% 2,9% Ungarn Basis 3,6% 3,0% 3,0% 6,0% 5,1% 4,4% Negatives Szenario 5,3% 3,9% 3,9% 8,2% 6,3% 5,6% Für die Modellentwicklung wurde eine Vielzahl makroökonomischer Variablen analysiert und die wesentlichen wurden für das Modell herangezogen. Entwicklung eines makroökonomischen Modells wurde eine Vielzahl relevanter makroökonomischer Variablen berücksichtigt. Das verwendete Modell ist ein lineares Regressionsmodell mit dem Ziel, Veränderungen bzw. die Höhe der Ausfallquote zu erklären. Die folgenden Arten von Makrovariablen wurden als Treiber des Kreditzyklus betrachtet: Reales BIP-Wachstum, Arbeitslosenquote, 3-Monats-Geldmarktzins, Rendite 10-jähriger Staatsanleihen, Hauspreisindex, Wechselkurse und Verbraucherpreisindex. Für jedes Land (oder jedes Portfolio im Fall von Retail-Exposures) werden spezifische Regeln zur Erklärung historisch beobachteter Ausfallraten bestimmt. Während des Kreditzyklus werden PDs mit den Ergebnissen des makroökonomischen Modells überlagert, um den aktuellen und erwarteten Zustand der Wirtschaft widerzuspiegeln. Für Firmenkunden wird zusätzlich je nach Industrie der Zustand im Kreditzyklus berücksichtigt. Während für Firmenkunden in Industrien mit neutralem Ausblick keine weitere Anpassung auf die Wirkung der Makromodelle vorgenommen wird, wird für Firmenkunden in Industrien mit schlechtem Ausblick das erwartete Kreditrisiko als zusätzlich erhöht angenommen. Für Non- Retail-Exposures wird für die LGD das Makromodell auf die zugrunde liegenden Gesundungsraten angewendet, d. h. ein positiver makroökonomischer Ausblick treibt die Gesundungsraten in die Höhe und dies reduziert die LGD. Für Retail-Exposures wird die Workout-LGD in ähnlicher Weise wie die Ausfallraten entweder direkt oder zusätzlich über die Komponenten wie Gesundungsraten, Verlust bei Gesundung sowie Verlust bei Nichtgesundung modelliert. Die langfristigen durchschnittlichen LGDs werden mit den Ergebnissen der Makromodelle überlagert, um die aktuelle und erwartete Wirtschaftslage widerzuspiegeln. Den einzelnen Szenarien wurden zum Ende des Berichtsjahres folgende Gewichtungen zugeteilt: optimistisches Szenario 25 Prozent, Basis-Szenario 50 Prozent, pessimistisches Szenario 25 Prozent. Für Firmenkunden sind folgende auf aktuelle wirtschaftliche und politische Entwicklungen zurückzuführende Risiken und Komplikationen in den makroökonomischen Modellen berücksichtigt. Historisch hohe Inflationsraten in in Kombination mit höheren Leitzinsen führten zu einem Anstieg der Finanzierungskosten von Firmen. Diese Entwicklung wird in den Modellen wichtiger Portfoliosegmente mit der Veränderung des 3-Monate-Geldmarktzinses sowie der Rendite von Staatsanleihen erfasst, die zu einem Anstieg des prognostizierten Ausfallsrisikos führt. Zwar können hohe Inflationsraten in bivariaten Analysen mit höherem Ausfallsrisiko assoziiert sein, die zugrunde liegenden Mechanismen sind aber die von Inflation verursachten Zinserhöhungen sowie ein oft gleichzeitig auftretendes tendenziell niedrigeres Wirtschaftswachstum. Diese Mechanismen sind in den Modellen über reales Wirtschaftswachstum und Zinsveränderungen direkt abgedeckt. Aus makroökonomischer Sicht waren die Jahre 2020 und 2021 von extremer Volatilität geprägt, mit starken Reduktionen des realen BIP und anschließend ebenso starkem Wirtschaftswachstum. Im Gegensatz zu vergleichbaren Rezessionen nach der Finanzkrise sind diese Entwicklungen nicht mit einer Welle von Insolvenzen und Kreditausfällen einhergegangen. Das ist auf zwei Ursachen zurückzuführen. Zum einen war die COVID-bedingte Rezession in erster Linie ein temporäres Aussetzen wirtschaftlicher Aktivität, das wenige strukturelle Anpassungen erfordert hatte. Zum anderen kam es zu massiven unterstützenden politischen Maßnahmen, um einen permanenten Effekt (Arbeitslosigkeit, Insolvenz) zu vermeiden. Diese Entwicklungen zeigen, dass der Zusammenhang zwischen makroökonomischen Indikatoren und Kreditrisiko von Umständen beeinflusst wird, die quantitativ schwer erfassbar sind. Um zu vermeiden, dass die in den makroökonomischen Regressionsmodellen dargestellten Zusammenhänge implizit von den Umständen der COVID-Pandemie abhängen, fließen Beobachtungen aus den Jahren 2020 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 482Konzernabschluss und 2021 nicht in die Kalibrierung der Modelle ein. Die Entwicklung des realen BIP während der COVID-Pandemie hat ebenfalls gezeigt, dass Modelle eine ausreichend lange Historie von wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen sollten, um starkes Wirtschaftswachstum unmittelbar nach einer massiven Rezession (keine nennenswerte Reduktion des durchschnittlichen Ausfallrisikos) von allgemein starkem Wirtschaftswachstum (Reduktion des Risikos) unterscheiden zu können. In den aktuellen Modellen ist dies in jenen Segmenten gewährleistet, in denen eine längere Historie zu genaueren Vorhersagen führt. Grundannahme der Anwendung makroökonomischer Kreditrisikomodelle ist, dass empirische Zusammenhänge zwischen makroökonomischen Indikatoren und Ausfallrisiko auf zukünftige Ereignisse extrapoliert werden können. Im Falle des Krieges in der Ukraine ist diese Annahme kritisch zu hinterfragen. Der empirische Zusammenhang ist durch einen unmittelbaren, aber nicht andauernden Anstieg des Ausfallrisikos charakterisiert. Da ungewiss ist, inwiefern dieser Zusammenhang auf die momentane Situation übertragbar ist, wird das empirische Regressionsmodell für Non-Retail mit einem zweiten Modell gemittelt, in dem wirtschaftliche Einbrüche zu einem stark verzögerten Anstieg des Risikos führen. Wobei für die Ukraine aufgrund einer starken Reduktion des BIP’s, ein adjustierter Wert in die Berechnung einfließt. Overlays und sonstige Risikofaktoren In Situationen, in denen die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken, sind Post-Model-Adjustments und spezielle Risikofaktoren die wichtigsten Arten von Overlays. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das Rating einzubeziehen, vorliegen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln. Durch die gegebene Situation, insbesondere dem Krieg in der Ukraine, und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Verwerfungen ist es notwendig, zusätzliche Risiken in den Wertminderungen abzubilden. All diese Anpassungen werden lokal von den Tochterunternehmen beschlossen und zentral durch das Group Risk Committee (GRC) freigegeben. Es kommt zu portfoliospezifischen Anpassungen aufgrund des Kriegs und der damit einhergehenden Sanktionen, die in der Kategorie geopolitisches Risiko dargestellt werden. Für die zentralen Modelle im Bereich der Firmenkunden wurde das zusätzliche Risiko über Risikofaktoren abgebildet, während im lokalen Retail-Portfolio die Risiken zusätzlich zu den Modellen angewendet wurden. Für Retail-Forderungen sind Post-Model- Adjustments die wichtigsten Arten von Overlays, die für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste angewendet werden. Generell sind Post-Model-Adjustments nur eine temporäre Lösung. Um potenzielle Verzerrungen durch Risikofaktoren und Post- Model-Adjustments zu vermeiden, sind diese typischerweise nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Im Vergleich zu den Post- Model-Adjustments haben die sonstigen Risikofaktoren einen etwas längeren Zeithorizont, da zum Beispiel Sanktionsrisiken länger bestehen können. Die Overlays sind in nachfolgender Tabelle nach den relevanten Kategorien dargestellt. 2024 Modellierter ECL Sonstige Risikofaktoren Post-Model-Adjustments Gesamt in € Millionen Makroökonomisches Risiko Geopolitisches Risiko Makroökonomisches Risiko Geopolitisches Risiko Zentralbanken 1 0 0 0 0 1 Regierungen 105 0 0 0 0 105 Kreditinstitute 3 0 0 0 0 4 Sonstige Finanzunternehmen 45 0 0 0 0 45 Nicht-Finanzunternehmen 195 169 179 12 4 559 Haushalte 248 0 0 89 13 350 Gesamt 596 169 179 101 17 1.063 2023 Modellierter ECL Sonstige Risikofaktoren Post-Model-Adjustments Gesamt in € Millionen Makroökonomisches Risiko Geopolitisches Risiko Makroökonomisches Risiko Geopolitisches Risiko Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 Regierungen 86 1 10 0 0 97 Kreditinstitute 5 0 15 0 0 20 Sonstige Finanzunternehmen 126 0 0 0 0 126 Nicht-Finanzunternehmen 163 239 382 10 4 797 Haushalte 360 0 0 96 9 466 Gesamt 740 239 407 106 13 1.505 Zusätzlich zu dem im Modell berechneten Risikovorsogen wurden Overlays in Stage 1 und Stage 2 in Höhe von € 467 Millionen (Vorjahr: € 765 Millionen) berücksichtigt. Davon entfielen € 196 Millionen (Vorjahr: € 420 Millionen) auf geopolitische Risiken und € 270 Millionen (Vorjahr: € 345 Millionen) auf makroökonomische Risiken (Spill-Over-Effekte und sonstige). In den Spill-Over Effekten wurde ein Betrag in Höhe von € 15 Millionen aufgrund von Klimarisiken gebucht. Davon betreffen € 9 Millionen Firmenkunden und € 6 Millionen Retail-Kund:innen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss483 Sonstige Risikofaktoren Für Firmenkunden wurden zusätzliche Wertminderungen in Höhe von € 169 Millionen (Vorjahr: € 239 Millionen) für makroökonomische Effekte gebildet. Zum Jahresende 2024 beinhalteten diese Effekte nur noch die sogenannten Spill-Over- Effekte. Spill-Over-Effekte sind Risiken, die über die länderspezifische Branchenmatrix hinausgehen. Unter den makroökonomischen Risiken subsumieren sich erwartete Herabstufungen von Unternehmen z. B. aufgrund höherer Energiepreise, einer erhöhten Inflation, von Engpässen in Lieferketten sowie geringerer Umsätze und höherer Kosten als Folge erhöhter Energiepreise, insbesondere aus dem Vorjahr. Für EU- und US-Sanktionen (€ 97 Millionen) gegenüber Russland sowie für die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine (€ 82 Millionen) wurden in Summe € 179 Millionen (Vorjahr (inklusive Belarus) € 407 Millionen) vorgesorgt. Die Wertminderungen wurden unter Berücksichtigung des Kriegs, der Sanktionen und den daraus resultierenden Unsicherheiten sowie auf Basis der internen Überwachungs- und Kontrollansätze der RBI gebildet. Der Rückgang in Russland resultierte Großteils aus dem Abbau des Kundenportfolios. Zusätzlich führte die Entkonsolidierung der belarussischen Konzerneinheiten zu einer Reduktion von € 37 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Für sonstige Risikofaktoren, die eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos darstellen, wurden auch die Exposures in Stage 2 übergeführt. Die zusätzlich gebildeten Vorsorgen in der Ukraine in Höhe von € 83 Millionen (Vorjahr: € 64 Millionen) ergaben sich aus der Modellierung einer anhaltenden Zerstörung der elektrischen Energieversorgung und den daraus resultierenden Blackouts, der fortgesetzten Bombardierung, sowie einer Verlängerung der Kreditlaufzeiten. Um Klima- und Umweltrisiken zu berücksichtigen wurde für Firmenkunden die Möglichkeit eines kurzfristigen außerplanmäßigen Szenarios in Betracht gezogen, in dem CO2 Emissionen teurer werden und die Preise für fossile Energieträger höher sind. Bei einem diversifizierten Portfolio, wie dem der RBI, gleichen sich die Auswirkungen zwar weitgehend aus, in einigen Sektoren besteht jedoch ein erhöhtes Risiko. Dabei handelt es sich um Sektoren mit Kund:innen, die ein niedriges Umwelt Score in den ESG Scoring Modellen aufweisen, wie z. B. die Öl- und Gasindustrie und das Baugewerbe. Höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten in diesen Sektoren führen zu einem Anstieg der erwarteten Kreditverluste. Post-Model-Adjustments Während des letzten Jahres waren die Retail-Kund:innen einem zunehmenden Inflationsdruck ausgesetzt, der ihre Fähigkeit zur Deckung ihrer Kreditverpflichtungen beeinträchtigt hatte. Als Teil der IFRS-9-Regelungen gibt es sowohl auf Länder- als auch auf Produktebene, PD- und LGD-Modelle, die der Notwendigkeit dienen, diese hohen Risiken, die sich aus dem makroöko- nomischen Umfeld ergeben, zu adressieren. Für bestimmte Länder und Portfolios, bei denen die makroökonomischen Modelle den wichtigsten makroökonomischen Variablen (Inflation, Zinssätze, Arbeitslosigkeit usw.) entweder hinterherhinken oder die nicht Teil des Modells sind, werden für bestimmte Kundengruppen mit hohem Risiko zusätzliche Post-Model-Adjustments gebildet. Diese beinhalten eine qualitative Beurteilung der Kreditobligos im Hinblick auf einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos und ihre Übertragung von Stage 1 auf Stage 2, sowie in bestimmten Fällen eine Erhöhung der PD- und/oder LGD- Schätzungen. Die Kriterien für die Identifizierung solcher Kreditobligos basieren auf Informationen des Kreditantrags sowie des historischen Zahlungsverhaltens und werden in weiterer Folge durch gestresste makroökonomische Variablen verfeinert. Die Auflösung der Post-Model-Adjustments erfolgt entweder nach Materialisierung der Risiken durch Transfer der betroffenen Forderungen nach Stage 3 oder dem Nichteintritt der erwarteten Risiken. Für das ukrainische Retail-Kundenportfolio, das seit Kriegsbeginn größtenteils in Stage 2 verschoben wurde, basiert die Bildung der Wertminderungen auf dem Urteil lokaler Experten, welches aus dem regelmäßigen Kontakt mit den einzelnen Kund:innen durch die Inkassoabteilung gewonnen wird. Des Weiteren finden strukturierte Kundengespräche statt, um über die Bedürfnisse und potenziellen Probleme, die die Rückzahlungsfähigkeit der Kund:innen beeinflussen könnten, auf dem Laufenden zu bleiben. Für Vermögenswerte und Kund:innen aus besetzten Regionen oder Gebieten, welche einem hohen Risiko von Feindseligkeiten oder Besetzungen ausgesetzt sind, wurden die Risikoparameter weiter nach oben angepasst, um die erwarteten künftigen Verluste auf der Grundlage der oben angeführten Erhebungen zu berücksichtigen. Zusätzlich wurde auch für das Retail- Portfolio der oben erwähnte Szenario-basierte Ansatz zur Quantifizierung potenzieller künftiger Verluste aus der sehr dynamischen Situation des Kriegs in der Ukraine angewandt, der zu zusätzlichen Wertminderungen in Höhe von € 17 Millionen (Vorjahr: € 13 Millionen) führte. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 484Konzernabschluss Sensitivitätsanalyse Um eine Bandbreite für potenzielle Schätzungsänderungen und daraus geänderte Wertminderungen zu simulieren, wurden folgende Sensitivitätsanalysen der wichtigsten Annahmen, die sich auf die erwarteten Wertminderungen auswirken, wie folgt durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse wurde durchgeführt, indem die Wertminderungen für erwartete Kreditverluste in den vorhandenen Modellen neu berechnet wurden. Die Risikofaktoren und Post-Model-Adjustments sind, bis auf die Stage-1-Simulationen, in allen Szenarien in vollem Umfang inkludiert und unterliegen keinen weiteren Anpassungen. Aufgrund der Komplexität des Modells schließen sich viele Treiber nicht gegenseitig aus. Die nachstehende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen den ausgewiesenen kumulierten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 1 und Stage 2 (gewichtet mit 25 Prozent optimistischen, 50 Prozent Basis und 25 Prozent pessimistischen Szenarien) und den jeweils mit 100 Prozent gewichteten Szenarien. Optimistisches und pessimistisches Szenario stellen keine Extremfälle aus dem Ergebnisraum der 25 Prozent optimistischsten und pessimistischsten Szenarien dar, sondern einen ökonomisch plausiblen Repräsentanten daraus. Das bedeutet, dass sich diese Szenarien auf der Verteilungskurve um circa 25 Prozent respektive 75 Prozent befinden. Grundsätzlich werden bei den IFRS-9- spezifischen Schätzungen der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen sowie das aktuelle wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt. Die Auswirkungen der Schätzungen aufgrund von makroökonomischen Prognosen werden in der zukunftsbezogenen Komponente dargestellt. Die Informationen dienen der Veranschaulichung. 2024 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen Simuliertes Szenario Point-in-Time-Komponente Zukunftsbezogene Komponente 100% Optimistisch 972 1.033 -61 100% Basis 1.056 1.033 23 100% Pessimistisch 1.169 1.033 135 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.063 1.033 29 2023 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen Simuliertes Szenario Point-in-Time-Komponente Zukunftsbezogene Komponente 100% Optimistisch 1.389 1.386 2 100% Basis 1.491 1.386 104 100% Pessimistisch 1.648 1.386 262 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.505 1.386 118 Insgesamt sind die makroökonomischen Szenarien im Moment schlechter als der langjährige Durchschnitt, was zu einer Erhöhung der zukunftsbezogenen Komponente um € 29 Millionen führt. Das positive Szenario, welches in der unten folgenden Tabelle dargestellt wird, folgt der Prämisse, dass alle Forderungen als Stage 1 klassifiziert werden und alle makroökonomischen und geopolitischen Risiken nicht relevant sind. Anbei werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Verluste bewertet werden (Stage 1), ausgewiesen. Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen 2024 2023 Kumulierte Wertminderungen wenn 100% in Stage 1 572 647 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.063 1.505 Zusätzliche Beträge in Stage 2 aufgrund von Staging 490 857 Die Darstellung des Negativ-Szenarios geht davon aus, dass alle Forderungen als Stufe 2 eingestuft werden. Folglich werden alle makroökonomischen und geopolitischen Risiken in dieser Analyse berücksichtigt. In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der gesamten Restlaufzeit bewertet werden (Stage 2), ausgewiesen. Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen 2024 2023 Kumulierte Wertminderungen wenn 100% in Stage 2 1.721 2.151 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.063 1.505 Zusätzliche Beträge in Stage 2 658 646 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss485 Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen der ausgewiesenen kumulierten Wertminderung für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 3 und dem pessimistischen Szenario gewichtet mit 100 Prozent. Das pessimistische Szenario stellt keinen Extremfall aus dem Ergebnisraum der 25 Prozent pessimistischsten Szenarien dar, sondern einen ökonomisch plausiblen Repräsentanten daraus. Kumulierte Wertminderungen (Stage 3) in € Millionen 2024 2023 Pessimistisches Szenario 2.193 2.115 Gewichteter Durchschnitt 1.909 1.721 Erhöhung der Wertminderungen im pessimistischen Szenario 284 394 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Kredite und Schuldverschreibungen werden teilweise oder vollständig ausgebucht, wenn keine Zahlungen bzw. Rückflüsse mehr erwartet werden. Dies geschieht, wenn der Kreditnehmer keine Einnahmen aus dem operativen Geschäft mehr erzielt und die Sicherheiten keine ausreichenden Cash-Flows generieren können. Für das Exposure von Unternehmen in Insolvenz werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten wertgemindert, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr erzielt. Im Retail-Geschäft werden qualitative Faktoren berücksichtigt. In Fällen, in denen seit einem Jahr keine Zahlung geleistet wurde, werden hier die ausstehenden Beträge ausgebucht, wobei ausgebuchte Forderungen weiter Gegenstand von Vollstreckungstätigkeiten sein können. Für das Exposure von Unternehmen in sogenannten Gone-Concern-Fällen werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten abgeschrieben, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr generiert. Die ausstehenden Bruttoforderungen aus finanziellen Vermögenswerten, die noch Gegenstand der Vollstreckungstätigkeit sind, betrugen € 1.297 Millionen (Vorjahr: € 1.425 Millionen). Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Ertrag oder Aufwand aus dem Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten wird unter Punkt (6) Sonstiges betriebliches Ergebnis dargestellt. Auch der Rückerwerb eigener Schuldtitel fällt unter die Ausbuchung finanzieller Verpflichtungen. Unterschiedsbeträge beim Rückkauf zwischen dem Buchwert der Verpflichtung (einschließlich Agios und Disagios) und dem Kaufpreis werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst, sofern es sich nicht um eine zum Fair Value designierte Verbindlichkeit handelt. Bezieht sich der Rückkauf auf finanzielle Verbindlichkeiten, die unter Anwendung der Fair- Value-Option bilanziert wurden, so bleiben jene Fair-Value-Änderungen, die aus einer Verschlechterung der eigenen Bonität (und damit einer Veränderung des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeit) herrühren, erfolgsneutral erfasst und werden nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Die folgende Tabelle zeigt den Betrag des Bruttobuchwerts und der Wertminderungen jener finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost und finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income, die sich in der Berichtsperiode von erwarteten Zwölf-Monats-Verlusten (Stage 1) hin zu erwarteten Verlusten über die Restlaufzeit (Stage 2 und 3) oder umgekehrt bewegt haben: 2024 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Bewegung vom erwarteten 12- Monats-Verlust zum erwarteten Verlust über die Restlaufzeit -5.828 5.828 -55 388 0,9% 6,7% Zentralbanken 0 0 0 0 0,0% 0,0% Regierungen -141 141 -3 4 2,5% 3,2% Kreditinstitute -32 32 0 0 0,0% 0,8% Sonstige Finanzunternehmen -497 497 -1 7 0,3% 1,5% Nicht-Finanzunternehmen -3.166 3.166 -30 207 0,9% 6,5% Haushalte -1.992 1.992 -20 169 1,0% 8,5% Bewegung vom erwarteten Verlust über die Restlaufzeit zum erwarteten 12-Monats-Verlust 5.857 -5.857 20 -189 0,3% 3,2% Zentralbanken 29 -29 0 0 0,0% 0,0% Regierungen 74 -74 0 -1 0,0% 1,0% Kreditinstitute 214 -214 0 0 0,1% 0,2% Sonstige Finanzunternehmen 461 -461 1 -10 0,2% 2,1% Nicht-Finanzunternehmen 2.023 -2.023 10 -82 0,5% 4,1% Haushalte 3.055 -3.055 8 -95 0,3% 3,1% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 486Konzernabschluss Der Anstieg der Wertminderungen aus der Bewegung von erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten zu Lifetime betrug € 333 Millionen (Vorjahr: € 655 Millionen). Der Rückgang der Wertminderungen aus der Bewegung von Lifetime zu erwarteten Zwölf- Monats-Kreditverlusten betrug € 169 Millionen (Vorjahr: € 137 Millionen). 2023 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio in € Millionen Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12- Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Bewegung vom erwarteten 12- Monats-Verlust zum erwarteten Verlust über die Restlaufzeit -10.261 10.261 -66 721 0,6% 7,0% Zentralbanken -47 47 0 0 0,0% 0,0% Regierungen -103 103 -1 1 0,9% 1,2% Kreditinstitute -826 826 0 2 0,0% 0,3% Sonstige Finanzunternehmen -713 713 -4 49 0,5% 6,9% Nicht-Finanzunternehmen -3.306 3.306 -29 405 0,9% 12,2% Haushalte -5.266 5.266 -32 265 0,6% 5,0% Bewegung vom erwarteten Verlust über die Restlaufzeit zum erwarteten 12-Monats-Verlust 4.688 -4.688 22 -159 0,5% 3,4% Zentralbanken 0 0 0 0 - - Regierungen 97 -97 0 0 0,1% 0,3% Kreditinstitute 24 -24 0 0 0,0% 0,1% Sonstige Finanzunternehmen 168 -168 0 -1 0,1% 0,5% Nicht-Finanzunternehmen 2.316 -2.316 13 -74 0,6% 3,2% Haushalte 2.083 -2.083 8 -84 0,4% 4,0% (32) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko Die folgende Tabelle enthält Angaben zum maximalen Obligo als Grundlage für die nachfolgenden Angaben zu Sicherheiten: 2024 Maximales Kreditrisikovolumen in € Millionen Den Wertminderungs- vorschriften nicht unterliegend Den Wertminderungs- vorschriften unterliegend davon Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 150.512 119.676 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income¹ 0 3.431 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 1.088 0 689 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 304 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 5.492 0 0 Bilanzposten 6.885 153.943 120.365 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 52.445 52.445 Gesamt 6.885 206.388 172.811 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). 2023 Maximales Kreditrisikovolumen in € Millionen Den Wertminderungs- vorschriften nicht unterliegend Den Wertminderungs- vorschriften unterliegend davon Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 142.405 116.468 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income¹ 0 2.864 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 941 0 567 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 185 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 5.357 0 0 Bilanzposten 6.483 145.268 117.036 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 51.301 51.301 Gesamt 6.483 196.569 168.337 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss487 Um das Kreditrisiko zu mindern, wendet die RBI eine Reihe von Verfahren an, deren häufigstes die Hereinnahme von Sicherheiten im Kreditgeschäft ist. Beim Kreditvergabeprozess wird eine Bewertung der Sicherheiten vorgenommen, die dann in regelmäßigen Abständen mit verschiedenen Validierungsverfahren überprüft wird. Die wichtigsten Arten von Sicherheiten, die im Konzern akzeptiert werden, sind Wohn- und Gewerbeimmobilien, Finanzsicherheiten, Garantien und bewegliche Güter. Insbesondere bei Gewerbe- und Wohnimmobilien wird bei der Bewertungsüberprüfung und Neubewertung ein besonderes Augenmerk auf die Anpassung der Bewertungsparameter auf das Marktumfeld und die erwartbare mittelfristige Entwicklung in der Weise gelegt, dass die Sicherheiten in einer vorsichtigen und nachhaltigen Weise bewertet sind. Langfristige Finanzierungen sind im Allgemeinen besichert, während revolvierende Kreditfazilitäten üblicherweise nicht besichert sind. Schuldtitel sind überwiegend nicht besichert. Derivate können mit Barmitteln oder Aufrechnungsrahmenvereinbarungen besichert sein. Sicherheiten aus dem Leasinggeschäft betreffen vorwiegend den Wert des Leasingobjekts. Positionen, die unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen sind, haben ein vernachlässigbares Kreditrisiko. Die Berücksichtigung von Sicherheiten erfolgt einheitlich auf Basis konzernweit angewendeter Richtlinien. Die Konzernrichtlinien für die Erlangung von Sicherheiten wurden während des Berichtszeitraums nicht wesentlich verändert, werden aber jährlich aktualisiert. Die in den Tabellen ausgewiesenen Sicherheiten sind jeweils auf den Höchstbetrag des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts begrenzt. Die nachstehenden Tabellen zeigen Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, die einer Wertminderung unterliegen: 2024 Maximales Kreditrisikovolumen Fair Value der Sicherheiten Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten in € Millionen Zentralbanken 13.784 7.548 6.236 Regierungen 3.817 872 2.945 Kreditinstitute 4.276 1.667 2.608 Sonstige Finanzunternehmen 10.549 4.860 5.690 Nicht-Finanzunternehmen 46.900 21.032 25.868 Haushalte 41.040 26.950 14.090 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 52.445 5.468 46.977 Gesamt 172.811 68.397 104.414 2023 Maximales Kreditrisikovolumen¹ Fair Value der Sicherheiten Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten¹ in € Millionen Zentralbanken 7.860 6.415 1.444 Regierungen 2.628 929 1.699 Kreditinstitute 6.857 4.868 1.989 Sonstige Finanzunternehmen 10.723 4.453 6.270 Nicht-Finanzunternehmen 48.168 21.603 26.565 Haushalte 40.799 27.134 13.665 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 51.301 6.113 45.188 Gesamt 168.337 71.516 96.821 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Mehr als die Hälfte der Sicherheiten, die von der RBI berücksichtigt werden können, betreffen die Besicherung von Krediten durch Immobilien, von denen mehr als 70 Prozent Wohnimmobilien sind. Zusätzliche Sicherheiten stammen im Wesentlichen aus erhaltenen Garantien, welche unter anderem Reverse-Repo- und Wertpapierleihgeschäfte umfassen. Angaben zum maximalen Obligo aus finanziellen Vermögenswerten der Stage 3 und zu den entsprechenden Sicherheiten: 2024 Kreditrisikovolumen (Stage 3) Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) (Stage 3) in € Millionen Zentralbanken 0 0 0 0 Regierungen 163 155 8 -7 Kreditinstitute 1 0 1 -1 Sonstige Finanzunternehmen 290 125 165 -119 Nicht-Finanzunternehmen 2.115 434 1.681 -1.107 Haushalte 1.000 223 777 -615 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 215 12 203 -56 Gesamt 3.784 949 2.835 -1.904 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 488Konzernabschluss 2023 Kreditrisikovolumen (Stage 3) Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) (Stage 3) in € Millionen Zentralbanken 0 0 0 0 Regierungen 178 178 0 -5 Kreditinstitute 4 0 4 -2 Sonstige Finanzunternehmen 286 163 124 -89 Nicht-Finanzunternehmen 1.741 609 1.132 -926 Haushalte 1.007 226 781 -649 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 149 28 121 -49 Gesamt 3.365 1.203 2.162 -1.719 Die RBI hält in der Bilanz einen unwesentlichen Betrag an im Eigenbestand befindlichen Sicherheiten. (33) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden In den nachstehenden Tabellen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden dargestellt, die in der Konzernbilanz saldiert werden oder einem durchsetzbaren/undurchsetzbaren Aufrechnungsrahmen oder einer vergleichbaren Vereinbarung für ähnliche Finanzinstrumente unterliegen, ungeachtet dessen, ob sie in der Bilanz saldiert werden oder nicht. Bei Identität von Schuldner und Gläubiger erfolgt eine Aufrechnung laufzeit- und währungskonformer Forderungen und Verbindlichkeiten dann, wenn ein durchsetzbares Recht darauf besteht und die Aufrechnung dem tatsächlich erwarteten Ablauf des Geschäfts entspricht. Unter vergleichbaren Vereinbarungen sind unter anderem Derivat-Clearingverträge sowie globale Rahmenverträge über einen Rückkauf oder Wertpapierleihgeschäfte zu verstehen. Ähnliche Finanzinstrumente sind z. B. Derivate, Repo- und Reverse-Repo- Geschäfte sowie Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte. Einige dieser Vereinbarungen werden in der Bilanz nicht saldiert, weil den jeweiligen Vertragspartnern ein Recht zur Aufrechnung von erfassten Beträgen eingeräumt wird, welches nur bei Eintritt eines Ereignisses, das einen Verzug darstellt, der Insolvenz oder des Konkurses des Konzerns oder der Vertragspartner oder von anderen, vorab festgelegten Ereignissen durchsetzbar ist. Darüber hinaus beabsichtigen der Konzern und seine Vertragspartner nicht, auf Nettobasis abzurechnen oder die Vermögenswerte zu realisieren und zeitgleich die Schulden zu tilgen. Der Konzern erhält und stellt Sicherheiten in Form von liquiden Mitteln und marktgängigen Wertpapieren. 2024 Bruttobetrag Nettobetrag bilanzierter finanzieller Vermögens- werte Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Vermögenswerte saldierter bilanzierter finanzieller Verbindlichkeiten Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 8.076 4.098 3.978 2.766 854 358 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 19.206 0 19.206 18.923 0 283 Gesamt 27.282 4.098 23.184 21.689 854 641 2024 Bruttobetrag Nettobetrag bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten saldierter bilanzierter finanzieller Vermögenswerte Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 7.995 4.098 3.897 2.738 806 352 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 4.396 0 4.396 4.275 0 122 Gesamt 12.391 4.098 8.293 7.013 806 474 Im Berichtsjahr betrugen die Aktiva, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, € 176.667 Millionen (Vorjahr: € 177.000 Millionen). Davon entfiel ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Barbestände aus Reverse-Repo-Geschäften. Die Verbindlichkeiten, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, beliefen sich im Jahr 2024 auf € 171.218 Millionen (Vorjahr: € 170.830 Millionen), von denen nur ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Bardepots aus Repo-Geschäften entfiel. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss489 2023 Bruttobetrag Nettobetrag bilanzierter finanzieller Vermögens- werte Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Vermögenswerte saldierter bilanzierter finanzieller Verbindlichkeiten Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 7.072 2.671 4.401 3.915 16 470 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 16.840 0 16.840 16.598 0 242 Gesamt 23.912 2.671 21.241 20.513 16 712 2023 Bruttobetrag Nettobetrag bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten saldierter bilanzierter finanzieller Vermögenswerte Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 6.950 2.671 4.279 3.748 33 498 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 3.282 0 3.282 3.265 0 17 Gesamt 10.232 2.671 7.561 7.013 33 515 (34) Verbriefungen (RBI als Originator) Die RBI verbrieft verschiedene finanzielle Vermögenswerte, indem sie die Risiken der Mezzanine- oder Junior-Tranchen über synthetische oder echte Verbriefungen an Dritte weitergibt. Dies erfolgt fallweise durch die Übertragung der Risiken der jeweiligen Tranchen auf Zweckgesellschaften (SPV) oder strukturierte Einheiten (SE), die Wertpapiere an Investoren ausgeben. Die übertragenen Vermögenswerte können vollständig oder teilweise ausgebucht werden. Der Großteil der Transaktionen für die RBI besteht aus synthetischen Verbriefungen, bei denen eine direkte Finanzgarantie eines Dritten das Risiko der Mezzanine- oder Junior-Tranche abdeckt. Je nachdem, welche Tranche extern platziert wird, behält die RBI als Originator Verbriefungspositionen in Form von Senior- oder nachrangigen Tranchen, Zinsansprüchen oder anderen Restansprüchen (behaltene Rechte). Ziel der vom Konzern abgeschlossenen Verbriefungen ist es, die regulatorischen Eigenmittel auf Konzernebene zu entlasten und zusätzliche Refinanzierungsquellen zu nutzen. Nachstehende Transaktionen mit externen Vertragspartnern für alle oder zumindest einzelne Tranchen waren im Geschäftsjahr 2024 aktiv und führten zu einer Kreditrisikominderung, die auch zu einer Reduktion der risikogewichteten Aktiva im regulatorischen Reporting beitrug. Die angeführten Werte stellen jeweils das verbriefte Portfolio und die zugrunde liegenden Forderungen sowie den Betrag der extern platzierten Tranche zum Bilanzstichtag dar. in € Millionen schluss Ende der Laufzeit Max. Volumen Verbrieftes Portfolio Zugrunde liegende Forderungen2 Portfolio Extern platzierte Tranche Betrag der extern platzierten Tranche ROOF HR Personal Loans 2024 Dez. 2024 Dez. 2036 554 554 583 Privatkredite Mezzanin 55 ROOF CORPORATE 2024 Nov. 2024 Sept. 2034 2.764 2.764 9.322 Firmenkredite Mezzanin 152 ROOF RBCZ 2023 Juni 2023 Juni 2033 960 941 2.896 Firmenkredite Mezzanin 60 ROOF HR MORTGAGES 2023 Dez. 2023 Nov. 2035 660 660 694 Bauspardarlehen Mezzanin 61 ROOF CORPORATE 2023 Sept. 2023 Okt. 2033 1.852 1.616 5.402 Firmenkredite Mezzanin 89 ROOF CROATIA 2022 Dez. 2022 Juni 2034 366 365 602 Firmenkredite Mezzanin 26 ROOF HUNGARY 2022 Dez. 2022 März 2035 596 554 583 Bauspardarlehen Mezzanin 70 ROOF ROMANIA 2022 Nov. 2022 Juni 2039 307 306 346 Firmenkredite Mezzanin 26 ROOF CORPORATE 2022 Juni 2022 Dez. 2032 1.818 1.520 5.196 Firmenkredite Mezzanin 84 ROOF CORPORATE 2021 Dez. 2021 Dez. 2031 4.080 2.994 5.803 Firmenkredite Mezzanin 160 Synthetic Transaction ROOF CRE 20191 Okt. 2019 Sept. 2029 1.262 883 2.749 Firmenkredite, Projektfinanzierungen Mezzanin 53 EIF Western Balkans EDIF Serbia Nov. 2018 Dez. 2028 20 1 1 SME-Forderungen Junior 100 EIF COSME Serbia Dez. 2020 Juni 2034 64 8 16 SME-Forderungen Junior 1 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 490Konzernabschluss in € Millionen schluss Ende der Laufzeit Max. Volumen Verbrieftes Portfolio Zugrunde liegende Forderungen2 Portfolio Extern platzierte Tranche Betrag der extern platzierten Tranche State Guarantee Serbia Mai 2020 April 2024 147 2 3 SME-Forderungen Junior 1 EIF DCFTA Ukraine Dez. 2017 Dez. 2031 176 39 56 SME-Forderungen Junior 10 EIF JEREMIE Romania Dez. 2010 Dez. 2025 173 0 0 SME-Forderungen Junior 0 EIF JEREMIE Slovakia März 2013 Juni 2025 60 0 0 SME-Forderungen Junior 0 EIF Western Balkans EDIF Albania Dez. 2016 Juni 2028 17 0 0 SME-Forderungen Junior 0 EIF COSME Romania April 2017 Dez. 2034 434 30 54 SME-Forderungen Junior 14 EIF EASI Romania Juli 2020 Dez. 2032 65 7 7 SME-Forderungen Junior 6 Synthetic Transaction EBRD Unfunded RSF Ukraine Okt. 2023 Dez. 2029 50 13 25 Firmenkredite und SME Forderungen Junior 6 1 Junior-Tranche konzernintern gehalten 2 Zugrunde liegende Forderungen (verbrieft und unverbrieft) SME: Small and Medium-sized Enterprises Die synthetischen ROOF-Transaktionen sind in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird entweder von institutionellen Investoren oder supranationalen Institutionen garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen beibehalten wird. Die folgenden Transaktionen waren bereits zu Beginn des Jahres aktiv und sind zum Jahresende nicht beendet: ROOF CRE 2019, ROOF Corporate 2021, ROOF Corporate 2022, ROOF HUNGARY 2022, ROOF CROATIA 2022, ROOF ROMANIA 2022, ROOF RBCZ 2023, ROOF CORPORATE 2023 und ROOF HR MORTGAGES 2023. Im Jahr 2024 wurden zwei neue ROOF-Transaktionen realisiert. Die RBI AG führte ROOF CORPORATE 2024 aus. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von institutionellen Investoren garantiert und größtenteils bar besichert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen beibehalten wird. Die Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb, führte ROOF HR PERSONAL LOANS 2024 durch. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von institutionellen Investoren garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen beibehalten wird. Im Rahmen des EBRD Unfunded Risk Sharing Facility-Programms unterzeichnete die Raiffeisen Bank JSC, Kiew, eine Portfolio- Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für private Unternehmen im Rahmen des Resilience and Livelihood Framework und des SME Competitiveness in Eastern Partnership- Programms zu erleichtern. Im Rahmen der Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility unterzeichnete die Raiffeisen Bank Serbien, Belgrad, eine Portfolio-Grantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikoübergang für diese Transaktion wird ab Ende 2022 anerkannt. Im Rahmen der COSME-Initiative unterzeichnete die Raiffeisen Bank Serbien, Belgrad, im Jahr 2020 eine Portfolio- Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikoübergang für diese Transaktion wird ab Ende 2022 anerkannt. Im Rahmen einer staatlichen Garantieinitiative unterzeichnete die Raiffeisen Bank Serbien, Belgrad, im Jahr 2020 eine Portfolio- Garantievereinbarung, die von der Serbischen Nationalbank finanziert wurde und darauf abzielt, Unterstützung während der COVID-19-Krise zu leisten. Ein signifikanter Risikoübergang für diese Transaktion wird ab Januar 2021 anerkannt. Im Rahmen der DCFTA-Initiative unterzeichnete die Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Jahr 2017 eine Portfolio-Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikoübergang für diese Transaktion wird ab Ende 2021 anerkannt. Im Rahmen der JEREMIE-Initiative haben die teilnehmenden Tochtergesellschaften (Raiffeisenbank S.A., Bukarest, und Tatra banka a.s., Bratislava) Garantien vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) erhalten, um die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Im Jahr 2016 wurde die slowakische JEREMIE-Transaktion über einen slowakischen Staatsfonds in eine kapitalgedeckte Kreditgarantie umgewandelt. Der EIF ist nicht mehr Teil dieser Transaktion. Im Rahmen der Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility unterzeichnete die Raiffeisenbank Sh.a., Tirana, eine von der EU finanzierte Portfolio-Garantievereinbarung, die wie die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen zu ermöglichen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss491 Im Rahmen der COSME-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank S.A., Bukarest, im Jahr 2017 eine von der EU finanzierte Portfolio-Garantievereinbarung, die wie die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikoübergang für diese Transaktion wird ab Ende 2020 anerkannt. Im Rahmen der EaSI-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank S.A., Bukarest, eine von der EU finanzierte Portfolio- Garantievereinbarung, die wie die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen zu ermöglichen. Die synthetische Transaktion EIF JEREMIE Romania wurde im Jahr 2024 vollständig amortisiert. Rückerstattungsansprüche wurden für die ROOF CRE 2019-Transaktion in Höhe von € 9,6 Millionen und für die ROOF CORPORATE 2021-Transaktion in Höhe von € 0,7 Millionen anerkannt, was eine Verschlechterung des zugrunde liegenden Portfolios widerspiegelt. Der Rückerstattungsanspruch spiegelt den potenziellen Anspruch gegen den Garanten der Mezzanin-Tranche wider. Für die Transaktion ROOF CRE 2019 wurde eine Zahlung in Höhe von € 11,5 Millionen vom Garanten zur Deckung der Verluste in der Mezzanin-Tranche erhalten. (35) Übertragene Vermögenswerte Der Konzern schließt Geschäfte ab, die zur Übertragung von Handelsaktiva, Wertpapieren und Beteiligungen sowie Forderungen an Kunden führen. Die übertragenen finanziellen Vermögenswerte werden weiterhin zur Gänze bzw. im Umfang der fortgesetzten Beteiligung des Konzerns erfasst oder aber vollständig ausgebucht. Die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig ausgebucht werden oder bei denen eine fortgesetzte Beteiligung des Konzerns besteht, erfolgt in erster Linie durch Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Verbriefungen. Übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern ein Wertpapier veräußert und gleichzeitig zustimmt, es zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem festen Preis zurückzukaufen. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufpreises angesetzt. Da der Konzern die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen. Wertpapierleihgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern Wertpapiere gegen eine Provision ausleiht und dafür liquide Mittel als Sicherheit erhält. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Rückzahlung angesetzt. Da der Konzern im Rahmen des Leihvertrags die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen. Der Konzern veräußert Forderungen an Kunden an Verbriefungsgesellschaften, die ihrerseits Schuldverschreibungen an Investor:innen emittieren, die durch die erworbenen Vermögenswerte besichert werden. Bei den Verbriefungen, bei denen der Konzern Forderungen an Kunden an eine nicht konsolidierte Verbriefungsgesellschaft überträgt, verbleibt ein Teil des Risikos bei ihm, während ein anderer Teil sowie das Vorfälligkeits- und Zinsrisiko auf die Gesellschaft übergehen. Der Konzern behält bzw. überträgt daher im Wesentlichen nicht alle Risiken und Vorteile solcher Vermögenswerte. 2024 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen in € Millionen Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 441 0 441 441 0 441 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 3.366 82 3.284 3.270 67 3.203 Gesamt 3.807 82 3.725 3.711 67 3.644 2023 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen in € Millionen Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 42 0 42 42 0 42 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 2.071 83 1.988 1.919 67 1.852 Gesamt 2.112 83 2.030 1.961 67 1.893 Es bestehen derzeit keine Verbriefungsgeschäfte, bei denen finanzielle Vermögenswerte teilweise ausgebucht wurden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 492Konzernabschluss (36) Als Sicherheit verpfändete und erheblich beschränkte Vermögenswerte Der Konzern verpfändet Vermögenswerte hauptsächlich im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleihgeschäften und sonstigen Kreditverträgen sowie für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle beinhaltet Aktiva aus Pensionsgeschäften, Wertpapierleihgeschäften und Verbriefungen sowie Pfandbriefe, die zur Besicherung von Verbindlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, oder Garantien (d. h. besicherte Depots): 2024 2023 in € Millionen Verpfändet Ansonsten mit Verbindlichkeiten beschränkt Verpfändet Ansonsten mit Verbindlichkeiten beschränkt Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 476 0 46 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 18 0 13 0 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 234 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 330 0 441 57 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 18.274 1.407 15.818 1.428 Gesamt 19.332 1.407 16.318 1.485 Die Fähigkeit des Konzerns, frei auf Vermögenswerte zuzugreifen und diese an andere bzw. von anderen Konzerngesellschaften zu übertragen und Verbindlichkeiten zu begleichen, kann durch gesetzliche, vertragliche oder regulatorische Anforderungen sowie Schutzrechte von nicht beherrschenden Beteiligungen eingeschränkt werden. Da nicht beherrschenden Beteiligungen vom Konzern keine wesentlichen Schutzrechte zugestanden wurden, existierten zum Bilanzstichtag keine signifikanten Beschränkungen. Die folgenden Produkte schränken den Konzern in der Nutzung seiner Vermögenswerte ein: Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleih- und sonstige Kreditverträge für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten, Verbriefungen und diverse Versicherungsgeschäfte. In der nachstehenden Tabelle sind alle Vermögenswerte angeführt, die als Sicherheit dienen und somit einer Verbindlichkeit gegenüberstehen. Sie können aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen aufgrund der Zweckbindung nicht zur Besicherung von Fremdmitteln eingesetzt werden. in € Millionen 2024 2023 Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit akzeptiert wurden 19.664 20.697 davon verkaufte oder verpfändete Sicherheiten 4.540 3.698 Der Konzern hat Sicherheiten erhalten, deren Verkauf oder Weiterverpfändung zulässig ist, wenn im Rahmen von Reverse-Repo- Geschäften, Wertpapierleih-, Derivat- oder sonstigen Transaktionen kein Ausfall eintritt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss493 (37) Restlaufzeitengliederung Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte 2024 Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre in € Millionen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 33.782 1.089 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 16.164 19.630 14.980 47.741 49.186 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 216 520 419 1.653 802 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 161 27 46 239 622 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 2 6 2 293 1 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 384 2.104 299 1.580 1.578 Hedge Accounting -235 32 58 403 521 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 871 — — — — Sachanlagen 1.683 — — — — Immaterielle Vermögenswerte 1.003 — — — — Laufende Steuerforderungen 130 — — — — Latente Steuerforderungen 87 -5 16 116 1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 9 0 0 0 0 Sonstige Aktiva 585 1.023 18 9 1 Gesamt 54.842 24.425 15.837 52.035 52.712 Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten 2024 Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre in € Millionen Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 87.071 24.663 15.298 25.826 10.458 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 33 70 839 166 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 62 1.339 596 4.926 2.382 Hedge Accounting -371 20 56 707 538 Rückstellungen 1.496 17 920 129 340 Laufende Steuerverpflichtungen 103 110 4 0 0 Latente Steuerverpflichtungen 24 0 7 16 7 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen 0 0 0 0 0 Sonstige Passiva 943 364 49 157 150 Zwischensumme 89.327 26.546 17.000 32.598 14.040 Eigenkapital 20.340 0 0 0 0 Gesamt 109.666 26.546 17.000 32.598 14.040 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 494Konzernabschluss Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte 2023 Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre in € Millionen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 39.380 3.854 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 9.419 20.093 16.243 47.573 45.975 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 121 214 628 1.200 829 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 167 18 64 112 588 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 1 7 0 175 2 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 376 1.828 191 1.598 1.790 Hedge Accounting -367 22 70 440 630 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 820 — — — — Sachanlagen 1.672 — — — — Immaterielle Vermögenswerte 970 — — — — Laufende Steuerforderungen 69 — — — — Latente Steuerforderungen 91 0 14 110 2 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 12 0 0 0 0 Sonstige Aktiva 468 714 47 9 3 Gesamt 53.200 26.750 17.256 51.215 49.819 Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten 2023 Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre in € Millionen Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 83.195 27.514 13.514 32.209 8.278 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 26 96 829 137 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 22 1.087 573 4.113 2.667 Hedge Accounting -520 27 56 831 558 Rückstellungen 918 30 172 203 323 Laufende Steuerverpflichtungen 99 125 18 0 0 Latente Steuerverpflichtungen 31 1 8 1 2 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen 0 0 0 0 0 Sonstige Passiva 671 323 59 91 104 Zwischensumme 84.416 29.133 14.497 38.278 12.068 Eigenkapital 19.849 — — — — Gesamt 104.265 29.133 14.497 38.278 12.068 (38) Auslandsaktiva/-passiva in € Millionen 2024 2023 Aktiva 159.889 158.529 Passiva 123.132 125.020 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss495 Risikobericht Aktives Risikomanagement stellt für die RBI eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt der Konzern sein umfassendes Risikomanagement permanent weiter. So wurde die Implementierung und Steuerung der ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in einem bereichsübergreifenden Projekt umgesetzt und umfasst alle Risikobereiche. Mit Jahresbeginn 2024 wurde das ESG Risikomanagement in die jeweiligen Risikomanagementeinheiten der RBI übernommen. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Die nachfolgenden Werte beziehen sich auf den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nach CRR, welcher unwesentlich vom Konsolidierungskreis nach IFRS abweicht. Die darin nicht enthaltenen Unternehmen des IFRS-Konsolidierungskreises sind risikomäßig im Beteiligungsrisiko abgedeckt. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und die Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar. (39) Grundsätze des Risikomanagements Der Konzern verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die wesentlichen Risiken des Konzerns zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand festgelegt. In den Aufsichtsratsgremien werden diese regelmäßig berichtet und diskutiert. Zu den wesentlichen Risikogrundsätzen gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien: · Risikobewusstsein: Es wird eine Risikokultur gefördert, die bewusst mit den im Bankgeschäft inhärenten Risiken umgeht, insbesondere durch die transparente Darstellung von Informationen und die Verwendung geeigneter Methoden. · Risikobereitschaft: Das Eingehen von Risiken erfolgt vorsichtig und bedingt eine vordefinierte Mindestrendite auf das Risiko. · Risikomanagement: Es werden State-of-the-Art Techniken für Risikomanagement und Risikocontrolling eingesetzt, die der Materialität der Risiken entsprechen, sowie eine effektive Aggregation von Risikodaten und Risikoberichtstechniken. · Regulatorische Vorgaben: Sämtliche Vorschriften und Anforderungen seitens der Aufsicht an das Risikomanagement werden berücksichtigt und erfüllt. · Integriertes Risikomanagement: Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken konzernweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, aggregiert, limitiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. · Einheitliche Methoden: Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagement-Ansatz zu gewährleisten, werden konzernweit einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und -limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten. · Kontinuierliche Planung: Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt. · Unabhängige Kontrolle: Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement-und Risikocontrolling-Aktivitäten. · Vor- und Nachkalkulation: Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performance-Messung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden. · Neue Geschäftsfelder: Neue Produkte und Markteintritte werden im Vorfeld einer spezifischen Risikoanalyse und Risikobewertung unterzogen und in den dafür vorgesehenen Gremien beschlossen. Im Einklang mit diesen Grundsätzen werden von den Risikomanagement-Einheiten des Konzerns detaillierte Risikostrategien ausgearbeitet, die diese allgemeinen Richtlinien in konkrete Ziele und spezifische Standards überführen. Die übergeordnete Gesamtbank-Risikostrategie leitet sich dabei aus der Geschäftsstrategie sowie aus dem Risikoappetit des Konzerns ab und ergänzt diese um risikorelevante Gesichtspunkte zur geplanten Geschäftsstruktur und zur strategischen Entwicklung. Diese Aspekte umfassen beispielsweise strukturelle Limits oder Kapitalquotenziele, die in der Budgetierung und im Rahmen der Geschäftsentscheidungen eingehalten werden müssen. Weitere spezifische Ziele für die einzelnen Risikokategorien werden in Detail-Risikostrategien festgelegt. So definiert die Kreditrisikostrategie des Konzerns z. B. Kreditportfoliolimits für einzelne Länder, Segmente und Industrie und regelt die Kompetenzzuordnung für Einzelkreditentscheidungen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 496Konzernabschluss (40) Organisation des Risikomanagements Der Vorstand des Konzerns stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Methoden zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten sowie spezifische Komitees unterstützt. Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement im Konzern auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse. Sie legen dazu Konzernrichtlinien fest und definieren geschäftsspezifische Vorgaben, Werkzeuge und Vorgehensweisen für alle Gesellschaften des Konzerns. Aufsichtsrat Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats Risikoausschuss des Aufsichtsrats Zentrale Risiko- managementeinheiten und -komitees · für alle Risikokategorien · für alle Konzerneinheiten Raiffeisen Bank International (Vorstand) Credit Management (Firmenkunden, Finanzinstitute und öffentlicher Sektor, Retail) Credit Portfolio Management Risk Controlling (Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und Non-financial Risks inkl. operationelle Risiken) Special Exposures Management Group Risk Data und Regulatory Reporting Group Risk Committee Group Asset/Liability Committee Market Risk Committee Credit Committees Problem Loan Committee Securitization Committee Group Operational Risk Management & Controls Committee Group Security Committee Data Governance Board Contingency/Recovery/Resolution Committee Artificial Intelligence Committee Lokale Risikomanagement- einheiten und -komitees · für alle Risikokategorien · für alle Konzerneinheiten Banken und Leasingunternehmen Bankdienstleistungsgesellschaften Steuerungsebene Konzernaufgaben Komitees Bereich/Abteilung In den Konzerneinheiten existieren lokale Risikomanagement-Einheiten. Diese implementieren die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien und steuern das Geschäft innerhalb der genehmigten Risikobudgets, um die aus der Geschäftspolitik resultierenden Ziele zu erfüllen. Zu diesem Zweck überwachen sie die entstehenden Risiken mithilfe standardisierter Messmethoden und melden diese über definierte Reporting-Schnittstellen an die zentralen Risikomanagement-Einheiten. Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des konzernweiten und risikokategorienübergreifenden Regelwerks zur Konzern-Risikosteuerung und die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Weiters werden hier das erforderliche Risikokapital für die unterschiedlichen Konzerneinheiten ermittelt und der Ausnutzungsgrad der festgelegten Risikokapitalbudgets zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung berechnet. Risikokomitees Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und die Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente verantwortlich. Dazu zählen auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und -steuerungsaktivitäten (z. B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten. Der Zuständigkeitsbereich des Group Risk Committees umfasst auch abwicklungsbezogene Themen und Entscheidungen, die die jeweiligen Richtlinien und Anforderungen des Single Resolution Board (SRB) widerspiegeln. Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Group Capital Management Committee und das Structural FX Committee sind Sub-Komitees des Group Asset/Liability Committee und .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss497 analysieren, kontrollieren und steuern die regulatorischen Kapitalquoten bzw. das strukturelle Währungs- und Zinsrisiko der Kapitalposition des Konzerns. Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarioanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein. Die Credit Committees setzen sich aus Vertreter:innen der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je nach Kund:in für Firmenkunden, Finanzinstitute, den öffentlichen Sektor sowie Retail unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen. Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Kunden:innen mit eingeschränker Zahlungsfähigkkeit Sein Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO). Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter:innen aus Risikomanagement und Special Exposures Management. Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Securitization Committee als Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen. Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertreter:innen der Geschäftsbereiche (Retail-, Markt- und Firmenkunden) als auch aus Vertreter:innen von Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie auf dieser Basis Entscheidungen im Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen. Das Group Security Committee ist verantwortlich für die Implementierung und Einhaltung der Security Policy und der IT Risk Management Policy für die Gruppe. Dies inkludiert unter anderem die Genehmigung der Security und der IT Risk Management Policy, die Definition von Key Performance Indicators und Key Risk Indicators, die auf Gruppenebene sowie in den lokalen Security Committees berichtet werden müssen, und die Definition und Überprüfung des Risikoappetits in Bezug auf IT Risk und Security. Das Data Governance Board ist das übergeordnete Entscheidungsgremium des Konzerns für alle Themenbereiche in Bezug auf Data Governance. Dies inkludiert insbesondere auch Themen betreffend Datenqualität sowie über die Einhaltung der BCBS 239 Richtlinien. Das Artificial Intelligence Committee (AICO) ist das bereichsübergreifende oberste Steuerungskomitee im RBI Konzern für Themen, die die Künstliche Intelligenz (KI) betreffen. Dies umfasst strategische und regulatorische Beaufsichtigung, Change Management, Ausbildung, transparente Kommunikation, die Einbeziehung der Stakeholder, Beratung des Vorstandes, das Reporting, sowie die Funktion als Eskalationsgremium für Themen die KI betreffen. Das Contingency/Recovery/Resolution Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es, die finanzielle Stabilität im Sinn des BaSAG (österreichisches Banken-Sanierungs- und -Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Fall einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Qualitätssicherung und Revision Qualitätssicherung in Bezug auf Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Genauigkeit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben seitens des Konzerns und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten. Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch sämtliche Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt. Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht. Die umfassende Kontrollfunktion für das Risikomanagement ist eine der zentralen Aufgaben des Risikoausschusses des Aufsichtsrats, der zu diesem Zweck die Analysen und Berichte von Audit, Compliance und Risikocontrolling heranzieht. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 498Konzernabschluss (41) Konzern-Risikosteuerung Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die im jährlich durchgeführten Risiko-Assessment beurteilte Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept der Konzern-Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess des Konzerns wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft. Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert das errechnete Risikokapital auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist, das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gewährleistet ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und legt Konzentrationsrisikolimits für die im Risiko-Assessment als wesentlich eingestuften Risikoarten fest. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten aus dem Sanierungsplan abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau Ökonomische Perspektive Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste aus ökonomischer Sicht das interne Kapital übersteigen Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf den aktuellen Wert des harten Kernkapitals nicht überschreiten. 99,90 Prozent Normative Perspektive Stress-Szenarien Risiko, eine nachhaltige Kernkapitalquote über den Konjunkturzyklus hinweg zu unterschreiten Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige Planungsperiode bei Annahme eines signifikanten makroökonomischen Abschwungs rund 95 Prozent Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle materiellen Risikoarten darstellt. Das ökonomische Kapital wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften aller Konzerneinheiten in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden. Der Konzern wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Das ökonomische Kapital stieg auf € 9.356 Millionen (Vorjahr: € 8.826 Millionen). Die Treiber des starken Anstiegs waren vor allem ein gestiegenes Anleihen Obligo gegenüber dem öffentlichen Sektor sowie das Marktrisiko. Dieser Anstieg wurde durch den Rückgang im Kreditrisiko gegenüber Firmenkunden sowie dem Währungsrisiko der Kapitalposition nur zu einem geringen Teil kompensiert. In der Allokation des Risikokapitals per 31. Dezember 2024 war gegenüber dem Jahresende 2023 ein Anstieg des Segments Südosteuropa zu verzeichnen. Damit war die regionale Aufteilung des ökonomischen Kapitals unter den regionalen Segmenten weitgehend ausgeglichen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss499 Anteile der einzelnen Risikoarten am ökonomischen Kapital: in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Kreditrisiko öffentlicher Sektor 1.703 18,2% 1.159 13,1% Kreditrisiko Retail-Kunden 1.430 15,3% 1.388 15,7% Kreditrisiko Firmenkunden 1.300 13,9% 1.481 16,8% Währungsrisiko der Kapitalposition 1.217 13,0% 1.343 15,2% Marktrisiko 1.104 11,8% 840 9,5% Operationelles Risiko 826 8,8% 757 8,6% Beteiligungsrisiko 785 8,4% 735 8,3% Risiko sonstige Sachanlagen 267 2,9% 322 3,6% Kreditrisiko Kreditinstitute 230 2,5% 300 3,4% Liquiditätsrisiko 32 0,3% 66 0,7% CVA-Risiko 16 0,2% 16 0,2% Risikopuffer 446 4,8% 420 4,8% Gesamt 9.356 100,0% 8.826 100,0% Regionale Allokation des ökonomischen Kapitals nach Sitz der Konzerneinheit: in € Millionen 2024 Anteil 2023¹ Anteil Österreich 2.381 25,4% 2.395 27,1% Zentraleuropa 2.328 24,9% 2.548 28,9% Südosteuropa 2.291 24,5% 1.601 18,1% Osteuropa 1.744 18,6% 1.864 21,1% Ukraine 612 6,5% 418 4,7% Gesamt 9.356 100,0% 8.826 100,0% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument der Konzern-Risikosteuerung. Limits für das ökonomische Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung im Konzern erfolgt jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus. Auch die risikoadjustierte Performance-Messung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zu dem ökonomischen Kapital gesetzt, das dieser Einheit zuzurechnen ist (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performance-Kennzahl für alle Geschäftseinheiten des Konzerns, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter:innen des Konzerns Berücksichtigung findet. Normative Perspektive – Stress-Szenarien Die Analyse der Stress-Szenarien in der normativen Perspektive des ICAAP soll sicherstellen, dass der Konzern am Ende der mehrjährigen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio, sowie Verluste aus operationellen Risiken zum Einsatz. Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt den resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine substanziellen Kapitalerhöhungen oder tiefergehenden Einschränkungen des Geschäftsvolumens notwendig machen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In die unterstellten Stress-Szenarien fließen dabei die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (die zu einem Anstieg der regulatorischen Kapitalerfordernisse führen) ebenso ein wie Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt. Diese Perspektive ergänzt somit die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z. B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität unter außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement des Konzerns steuert darauf aufbauend aktiv die Portfoliodiversifikation, z. B. durch Obergrenzen für das Gesamtobligo in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 500Konzernabschluss ESG Risiken Im Berichtszeitraum wurde festgestellt, dass keine finanziell wesentlichen Risiken aus dem Klimawandel für die regulären Risikoparameter (Marktrisiko, Kreditrisiko, operationelles Risiko und Liquiditätsrisiko) bestehen. Die Effekte des Klimawandels werden dabei zum Beispiel durch Szenarioanalysen über längere Zeiträume beobachtet. Effekte aus Klimarisiken fließen in die Risikomessung und Limitierung ein. Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zur Minderung des Risikos des Klimawandels finden sich im Kapitel IRO-1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht. (42) Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das größte Risiko im Geschäft des Konzerns. Das Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei des Konzerns seine bzw. ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht erfüllt. Das Kreditrisiko entsteht hauptsächlich im Zusammenhang mit Forderungen an Banken, Forderungen an Kunden sowie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern ist auch anderen Kreditrisiken ausgesetzt, die sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und anderen Engagements im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten, Derivaten, Vergleichsvereinbarungen und Reverse-Repo-Geschäften ergeben. Kreditentscheidungsprozess Im Non-Retail-Bereich durchläuft jeder Kredit vor Vergabe den Kreditentscheidungsprozess. Dieser Prozess betrifft – neben der Vergabe von Neukrediten – auch Krediterhöhungen, Prolongationen und Überziehungen sowie die Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z. B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten). Er wird auch bei der Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte sowie für sonstige mit Kreditrisiko behaftete Limits und Beteiligungen angewendet. Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Beurteilungen einzelner Kompetenzträger wird via Eskalationsverfahren per Kompetenzordnung die nächsthöhere Kompetenzstufe aktiviert. Der gesamte Kreditentscheidungsprozess wird auf Basis einheitlich definierter Prinzipien und Richtlinien durchgeführt. Die Geschäftsbeziehungen zu multinationalen Kunden, die gleichzeitig Transaktionen mit mehreren Einheiten des Konzerns abwickeln, werden z. B. durch das Global Account Management System unterstützt. Dies wird durch die konzernweit eindeutige Identifikation von Kunden im Non-Retail-Bereich ermöglicht. Kreditentscheidungen im Retail-Bereich erfolgen angesichts der hohen Stückzahl und geringeren Forderungshöhe in einem höheren Ausmaß automatisiert. Kreditanträge werden dabei vielfach in zentralen Bearbeitungsstellen mittels Credit Scorecards beurteilt und freigegeben. Der Prozess wird durch entsprechende IT-Systeme unterstützt. Kreditportfoliomanagement Das Kreditportfolio des Konzerns wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie, die wiederum auf der Geschäfts- sowie der Risikostrategie basiert, gesteuert. Anhand der gewählten Strategie wird die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen begrenzt und somit die Konzentration unerwünschter Risiken vermieden. Darüber hinaus werden die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten einer ständigen Analyse unterzogen. Dies ermöglicht es, schon frühzeitig strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen. Überleitung der Zahlen aus dem IFRS-Konzernabschluss zum Kreditobligo (nach CRR) Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung von den Bruttobuchwerten der Bilanzposten zum Kreditobligo (Bank- und Handelsbuchbestände), das für die Portfoliosteuerung herangezogen wird. Dieses umfasst sowohl das bilanzielle als auch außerbilanzielle Kreditobligo vor Anwendung von Gewichtungsfaktoren und stellt somit den maximalen Forderungswert dar. Nicht enthalten sind Effekte der Kreditrisikominderung, wie z. B. persönliche und dingliche Sicherheiten, die in der Gesamtbeurteilung des Kreditrisikos ebenfalls berücksichtigt werden. Dieser Forderungsbegriff wird auch – sofern nicht explizit anders angegeben – in den nachfolgenden Tabellen des Risikoberichts verwendet. Die Ursachen für Unterschiede zwischen den Größen der internen Portfoliosteuerung und der externen Rechnungslegung liegen in abweichenden Konsolidierungskreisen (regulatorisch versus IFRS), unterschiedlichen Abgrenzungen des Kreditvolumens, sowie der unterschiedlichen Darstellung des Kreditvolumens, vor allem bei Repo-Geschäften sowie bei Derivaten, insbesondere SA-CCR (Standardansatz im Kontrahentenrisiko). .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss501 in € Millionen 2024 2023 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 31.532 39.109 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 150.512 142.405 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 3.431 2.864 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 1.088 941 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 304 185 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 5.492 5.357 Hedge Accounting 780 795 Laufende Steuerforderungen 130 69 Latente Steuerforderungen 216 218 Sonstige Aktiva 1.435 1.083 Erteilte Kreditzusagen 37.635 36.601 Erteilte Finanzgarantien 9.243 9.761 Sonstige erteilte Zusagen 5.567 4.939 Überleitungsdifferenz -6.450 -7.338 Kreditobligo 240.914 236.988 Rund € 2,8 Milliarden der Überleitungsdifferenz sind auf das SA-CCR-Netting zurückzuführen. Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoring-Modelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Durch die Verwendung einer Masterskala wird jedoch eine Vergleichbarkeit der Ratingstufen auch über Geschäftssegmente hinweg erzielt. Die Ratingmodelle in den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor sind konzernweit einheitlich und sehen 27 Bonitätsstufen der Masterskala vor. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldatenbank) zur Verfügung. Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen): in € Millionen 2024 2023 Firmenkunden 86.684 87.530 Projektfinanzierung 9.727 9.412 Retail-Kunden 48.730 48.396 Kreditinstitute 28.853 30.751 Öffentlicher Sektor 66.921 60.898 Gesamt 240.914 236.988 Kreditportfolio – Firmenkunden Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente. Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrunde liegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. Im Juni 2024 wurden die Ratingmodelle für Firmenkunden rekalibriert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 502Konzernabschluss in € Millionen Untere PD- Skala in % Obere PD- Skala in % 2024 Anteil 2023 Anteil 1 Minimales Risiko > 0,0000% ≤ 0,0300% 1.920 2,2% 1.745 2,0% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit > 0,0300% ≤ 0,0751% 8.143 9,4% 7.496 8,6% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit > 0,0751% ≤ 0,1878% 19.345 22,3% 21.036 24,0% 4 Gute Kreditwürdigkeit > 0,1878% ≤ 0,4694% 22.781 26,3% 22.233 25,4% 5 Intakte Kreditwürdigkeit > 0,4694% ≤ 1,1735% 16.290 18,8% 16.477 18,8% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit > 1,1735% ≤ 2,9338% 10.736 12,4% 10.841 12,4% 7 Knappe Kreditwürdigkeit > 2,9338% ≤ 7,3344% 2.846 3,3% 3.320 3,8% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit > 7,3344% ≤ 18,3360% 1.269 1,5% 1.229 1,4% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit > 18,3360% < 100% 1.092 1,3% 1.196 1,4% 10 Ausfall 100% 100% 2.208 2,5% 1.846 2,1% NR Nicht geratet 53 0,1% 110 0,1% Gesamt 86.684 100,0% 87.530 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Firmenkunden sank im Vergleich zum Jahresende 2023 um € 846 Millionen auf € 86.684 Millionen. Die höchsten Rückgänge wurden in Russland (€ 1.832 Millionen, teilweise währungsbedingt), Belarus (€ 778 Millionen aufgrund des Verkaufs der belarussischen Konzerneinheiten), Luxemburg, Großbritannien und Spanien verzeichnet, welche teilweise durch Anstiege in Deutschland, der Slowakei und Rumänien kompensiert wurden. Den größten Rückgang verzeichnete die Rating-Klasse 3, der hauptsächlich aus Ratingverschiebungen einzelner österreichischer und luxemburgischer Kunden zu Rating-Klasse 2 und 4 resultierte. Zusätzlich kam es zu Rückgängen der Kreditobligos in Luxemburg und Russland (teilweise währungsbedingt). In Rating-Klasse 7 resultierte der Rückgang hauptsächlich aus Ratingverbesserungen zu Rating-Klasse 6, 5 und 4 einzelner serbischer, slowakischer und österreichischer Kunden. In Rating-Klasse 1 resultierte der Anstieg hauptsächlich aus Ratingverbesserungen einzelner österreichischer Kunden. Das fünfstufige Rating-Modell für Projektfinanzierungen basiert auf den Slotting-Kriterien gemäß EBA/RTS/2016/02. in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil 6,1 Ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko 6.068 62,4% 5.453 57,9% 6,2 Gute Projektbonität – geringes Risiko 2.746 28,2% 3.075 32,7% 6,3 Ausreichende Projektbonität – mittleres Risiko 440 4,5% 316 3,4% 6,4 Schwache Projektbonität – hohes Risiko 63 0,6% 250 2,7% 6,5 Ausfall 409 4,2% 316 3,4% NR Nicht geratet 0 0,0% 2 0,0% Gesamt 9.727 100,0% 9.412 100,0% Der Anstieg des Kreditobligos für Projektfinanzierungen um € 315 Millionen wurde vor allem durch Anstiege in Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Luxemburg begründet, welcher teilweise durch Rückgänge in der Slowakei, Niederlande, Russland und Italien kompensiert wurde. Den größten Anstieg verzeichnete die Rating-Klasse 6,1, vor allem aus höheren Kreditfinanzierungen in Ungarn, Rumänien und Bulgarien sowie Ratingverbesserungen in Österreich und der Slowakei aus Rating-Klasse 6,2. Der daraus resultierende Rückgang in Rating-Klasse 6,2 wurde durch Anstiege in Rumänien teilweise kompensiert. Der Anstieg in Rating-Klasse 6,3 resultierte hauptsächlich aus Ratingverbesserungen einzelner österreichischer Kunden aus Rating-Klasse 6,4. Weiters war der Rückgang in Rating-Klasse 6,4 auf verringerte Kreditfinanzierungen in Italien sowie auf die Ratingverschiebungen eines deutschen Kunden in Rating-Klasse 6,5 und einzelner russischer Kunden in Rating-Klasse 6,2 zurückzuführen. Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach dem Risikoland unter Berücksichtigung des Garantiegebers nach Regionen: in € Millionen 2024 Anteil 2023¹ Anteil Zentraleuropa 27.176 28,2% 26.754 27,6% Westeuropa 24.011 24,9% 24.365 25,1% Österreich 19.202 19,9% 18.805 19,4% Südosteuropa 16.119 16,7% 15.031 15,5% Osteuropa 3.540 3,7% 6.304 6,5% Asien 2.224 2,3% 2.156 2,2% Ukraine 2.143 2,2% 1.784 1,8% Sonstige 1.995 2,1% 1.742 1,8% Gesamt 96.410 100,0% 96.942 100,0% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss503 Der Rückgang in Osteuropa war vor allem auf die gezielte Reduktion der Aktivitäten in Russland (vor allem Kredite und Forderungen sowie Anleihen) und auf den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten zurückzuführen. In Westeuropa resultierte der Rückgang im Wesentlichen aus der Reduzierung von Krediten und Forderungen sowie gegebenen Garantien in Großbritannien, Spanien und Luxemburg. Dieser Rückgang wurde teilweise durch die Zunahme von Repo-Geschäften in Großbritannien kompensiert. In Zentral- und Südosteuropa war der Anstieg durch die Zunahme von Rahmenfinanzierungen in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien begründet. Weiters resultierte der Anstieg in Südosteuropa durch die Zunahme von Kreditfinanzierungen in Rumänien. In Österreich begründete sich der Anstieg durch eine Erhöhung von Krediten und Forderungen, Devisen- und Swap-Geschäften sowie gegebenen Garantien. Der Anstieg in Ukraine war auf erhöhte Kredite und Forderungen zurückzuführen. Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden: in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Fertigung/Produktion 23.422 24,3% 23.549 24,3% Groß- und Einzelhandel 19.917 20,7% 20.486 21,1% Immobilien 12.380 12,8% 12.737 13,1% Finanzintermediation 8.584 8,9% 8.783 9,1% Energieversorgung 6.729 7,0% 6.195 6,4% Bauwesen 6.551 6,8% 6.066 6,3% Transport, Lagerung und Verkehr 4.160 4,3% 3.751 3,9% Freie Berufe/technische Dienstleistungen 2.879 3,0% 2.700 2,8% Sonstige Branchen 11.788 12,2% 12.674 13,1% Gesamt 96.410 100,0% 96.942 100,0% Kreditportfolio – Retail-Kunden Die Asset-Klasse Retail-Kunden unterteilt sich in Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für Retail-Kund:innen wird ein duales Scoring-System eingesetzt, das eine Erst- und Ad-hoc-Analyse anhand der Kundendaten und eine Verhaltensanalyse anhand der Kontendaten umfasst. in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Retail-Kunden – Privatpersonen 45.422 93,2% 45.194 93,4% Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 3.308 6,8% 3.203 6,6% Gesamt 48.730 100,0% 48.396 100,0% Kreditobligo für Retail-Kund:innen nach internem Rating: in € Millionen Untere PD- Obere PD- Skala in % 2024 Anteil 2023 Anteil 0,5 Minimales Risiko > 0,00% ≤ 0,17% 8.747 18,0% 8.575 17,7% 1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit > 0,17% ≤ 0,35% 8.052 16,5% 7.881 16,3% 1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit > 0,35% ≤ 0,69% 8.335 17,1% 8.404 17,4% 2,0 Gute Kreditwürdigkeit > 0,69% ≤ 1,37% 7.429 15,2% 7.424 15,3% 2,5 Intakte Kreditwürdigkeit > 1,37% ≤ 2,70% 4.941 10,1% 5.127 10,6% 3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit > 2,70% ≤ 5,26% 2.883 5,9% 2.932 6,1% 3,5 Knappe Kreditwürdigkeit > 5,26% ≤ 10,00% 1.358 2,8% 1.361 2,8% 4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit > 10,00% ≤ 18,18% 691 1,4% 666 1,4% 4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit > 18,18% < 100% 825 1,7% 886 1,8% 5,0 Ausfall 100% 100% 1.180 2,4% 1.215 2,5% NR Nicht geratet 4.288 8,8% 3.924 8,1% Gesamt 48.730 100,0% 48.396 100,0% Das nicht geratete Kreditobligo umfasst unter anderem Kreditkartenlimite in Österreich und Retail-Kund:innen in Serbien, Ungarn und Kroatien. Diese Kund:innen verfügen entweder noch über kein internes Rating, oder es handelt sich um Portfolios, die dem permanent partial use unterliegen oder Portfolios, für die ein PD-Modell implementiert wird. Für Leasing-Unternehmen wird die Kreditwürdigkeit auf Scorecard-Modellen basierend beurteilt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 504Konzernabschluss Retail-Forderungen nach Segmenten: 2024 Markets in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Ukraine Retail-Kunden – Privatpersonen 22.107 10.837 2.696 394 9.388 Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.944 1.257 5 102 1 Gesamt 24.051 12.093 2.701 497 9.389 davon notleidendes Obligo 541 413 127 30 70 2023¹ Markets in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Ukraine Retail-Kunden – Privatpersonen 21.741 10.139 4.001 385 8.928 Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.850 1.194 66 92 0 Gesamt 23.591 11.333 4.067 478 8.928 davon notleidendes Obligo 535 411 183 45 46 1 Im Berichtszeitraum erfolgte eine Umstellung der Segmentierung, die Ukraine wurde aus dem Segment Osteuropa entfernt und separat dargestellt. Das Vorjahr wurde entsprechend adaptiert. Weitere Informationen dazu befinden sich im Kapitel Segmentberichterstattung des Konzernabschlusses. Das Kreditobligo gegenüber Retail-Kund:innen stieg im Jahr 2024 um € 334 Millionen. Der größte Anstieg in Höhe von € 761 Millionen in Südosteuropa resultierte aus erhöhten Verbraucher- und Hypothekarkrediten in Rumänien, Kroatien und Kosovo. Im Segment Group Corporates & Markets wurde ein Anstieg in Höhe von € 461 Millionen, vorwiegend aufgrund der Übernahme eines Kundenportfolios im Kreditkartengeschäft, verzeichnet. Der Anstieg in Zentraleuropa aufgrund höherer Verbraucherkredite in Tschechien und der Slowakei wurde durch den Rückgang von Hypothekarkrediten in Polen (unter anderem aufgrund getroffener Vorsorgen für Prozessrisiken) teilweise kompensiert. Der Rückgang in Osteuropa resultierte aus verringerten Verbraucher- und Hypothekarkrediten in Russland sowie aus verringertem Kreditobligo durch den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten. Kreditobligo gegenüber Retail-Kund:innen nach Produkten: in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Hypothekarkredite 27.774 57,0% 28.081 58,0% Verbraucherkredite 11.040 22,7% 10.742 22,2% Kreditkarten 5.386 11,1% 5.237 10,8% SME-Finanzierung 2.456 5,0% 2.437 5,0% Überziehungen 1.322 2,7% 1.219 2,5% Autokredite 753 1,5% 681 1,4% Gesamt 48.730 100,0% 48.396 100,0% 2024 Markets in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Ukraine Hypothekarkredite 15.932 3.599 1.041 41 7.161 Verbraucherkredite 4.449 5.291 691 84 524 Kreditkarten 1.625 1.541 788 258 1.174 SME-Finanzierung 1.039 1.010 71 75 260 Überziehungen 542 362 110 39 269 Autokredite 462 290 1 0 0 Gesamt 24.051 12.093 2.701 497 9.389 2023¹ Markets in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Ukraine Hypothekarkredite 16.146 3.449 1.469 64 6.953 Verbraucherkredite 4.075 4.956 1.278 77 356 Kreditkarten 1.373 1.274 969 215 1.406 SME-Finanzierung 1.024 1.043 156 76 137 Überziehungen 569 343 185 46 75 Autokredite 404 267 10 0 0 Gesamt 23.591 11.333 4.067 478 8.928 1 Im Berichtszeitraum erfolgte eine Umstellung der Segmentierung, die Ukraine wurde aus dem Segment Osteuropa entfernt und separat dargestellt. Das Vorjahr wurde entsprechend adaptiert. Weitere Informationen dazu befinden sich im Kapitel Segmentberichterstattung des Konzernabschlusses. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss505 Kreditportfolio – Kreditinstitute Die nachfolgende Tabelle stellt das Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt. in € Millionen Untere PD- Skala in % Obere PD- Skala in % 2024 Anteil 2023 Anteil 1 Minimales Risiko > 0,0000% ≤ 0,0300% 4.455 15,4% 3.731 12,1% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit > 0,0300% ≤ 0,0751% 3.562 12,3% 4.268 13,9% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit > 0,0751% ≤ 0,1878% 17.181 59,5% 15.471 50,3% 4 Gute Kreditwürdigkeit > 0,1878% ≤ 0,4694% 2.852 9,9% 2.549 8,3% 5 Intakte Kreditwürdigkeit > 0,4694% ≤ 1,1735% 237 0,8% 316 1,0% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit > 1,1735% ≤ 2,9338% 57 0,2% 3.890 12,6% 7 Knappe Kreditwürdigkeit > 2,9338% ≤ 7,3344% 62 0,2% 259 0,8% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit > 7,3344% ≤ 18,3360% 244 0,8% 112 0,4% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit > 18,3360% < 100% 201 0,7% 150 0,5% 10 Ausfall 100% 100% 1 0,0% 4 0,0% NR Nicht geratet 2 0,0% 2 0,0% Gesamt 28.853 100,0% 30.751 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Kreditinstitute verringerte sich vor allem aufgrund des Rückganges von Krediten und Forderungen in China sowie Repo-Geschäften in Russland (teilweise währungsbedingt) und Spanien, welche teilweise durch Anstiege in Frankreich, Italien, Großbritannien und Japan kompensiert wurden. Demgegenüber standen Anstiege bei Geldmarktgeschäften in Österreich, China und den USA. Den größten Rückgang verzeichnete die Rating-Klasse 6, der auf verringerte Repo-Geschäfte in Russland zurückzuführen war. Die daraus freigewordene Liquidität wurde bei der russischen Zentralbank veranlagt. In Rating-Klasse 2 resultierte der Rückgang im Wesentlichen aus der Ratingverschlechterung eines französischen und eines niederländischen Kunden zu Rating- Klasse 3, welcher teilweise durch Anstiege in Japan und den USA kompensiert wurde. Weiters begründete sich der Anstieg in Rating-Klasse 3 aus erhöhten Repo-Geschäften in Frankreich und Großbritannien sowie Geldmarktgeschäften in Österreich und China. Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach Regionen: in € Millionen 2024 Anteil 2023¹ Anteil Westeuropa 15.709 54,4% 14.744 47,9% Österreich 4.365 15,1% 3.539 11,5% Asien 1.832 6,4% 2.451 8,0% Zentraleuropa 1.066 3,7% 1.257 4,1% Osteuropa 583 2,0% 4.198 13,7% Südosteuropa 510 1,8% 458 1,5% Ukraine 5 0,0% 4 0,0% Sonstige 4.783 16,6% 4.100 13,3% Gesamt 28.853 100,0% 30.751 100,0% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach Produkten: in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Repo 11.750 40,7% 14.003 45,5% Kredite und Forderungen 7.568 26,2% 8.559 27,8% Anleihen 5.935 20,6% 5.300 17,2% Geldmarkt 2.623 9,1% 1.532 5,0% Derivate 534 1,9% 496 1,6% Sonstige 444 1,5% 862 2,8% Gesamt 28.853 100,0% 30.751 100,0% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 506Konzernabschluss Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating: in € Millionen Untere PD- Skala in % Obere PD- Skala in % 2024 Anteil 2023 Anteil 1 Ausgezeichnete Bonität > 0,0000% ≤ 0,0300% 11.238 16,8% 9.182 15,1% 2 Sehr gute Bonität > 0,0300% ≤ 0,0751% 22.720 34,0% 22.846 37,5% 3 Gute Bonität > 0,0751% ≤ 0,1878% 12.635 18,9% 15.800 25,9% 4 Solide Bonität > 0,1878% ≤ 0,4694% 8.637 12,9% 6.512 10,7% 5 Zufriedenstellende Bonität > 0,4694% ≤ 1,1735% 2.843 4,2% 2.235 3,7% 6 Adäquate Bonität > 1,1735% ≤ 2,9338% 7.353 11,0% 2.359 3,9% 7 Fragliche Bonität > 2,9338% ≤ 7,3344% 5 0,0% 14 0,0% 8 Höchst fragliche Bonität > 7,3344% ≤ 18,3360% 0 0,0% 5 0,0% 9 Ausfallgefährdet > 18,3360% < 100% 1.477 2,2% 1.780 2,9% 10 Ausfall 100% 100% 9 0,0% 164 0,3% NR Nicht geratet 4 0,0% 0 0,0% Gesamt 66.921 100,0% 60.898 100,0% Sanktionsbedingt wurden Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten in Russland reduziert und die dadurch frei gewordene Liquidität bei der russischen Zentralbank veranlagt (Anstieg Rating-Klasse 6). In Rating-Klasse 4 war der Anstieg durch Erhöhungen des Anleihenbestands in Rumänien und Ungarn sowie der Geldmarktgeschäfte in Rumänien begründet. Der Anstieg in Rating-Klasse 1 resultierte aus der Erhöhung des Anleihenbestands in Deutschland sowie aus den erhöhten Repo-Geschäften in Tschechien. Der Rückgang in Rating-Klasse 3 begründete sich durch die Verringerung der Geldmarktgeschäfte in der Slowakei sowie durch verringerte Einlagen bei der ungarischen Nationalbank. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach Produkten: in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Anleihen 29.212 43,7% 23.595 38,7% Geldmarkt 16.507 24,7% 17.774 29,2% Kredite und Forderungen 13.117 19,6% 12.435 20,4% Repo 7.832 11,7% 6.677 11,0% Derivate 80 0,1% 70 0,1% Sonstige 173 0,3% 347 0,6% Gesamt 66.921 100,0% 60.898 100,0% Der Anleihenbestand erhöhte sich vor allem in Österreich, Tschechien, Rumänien, Ungarn und der Slowakei. Der Anstieg der Repo-Geschäfte resultierte vor allem aus Erhöhungen bei der tschechischen und serbischen Nationalbank. Die Geldmarktgeschäfte verringerten sich vor allem in Österreich und der Slowakei und wurden teilweise durch Anstiege in Russland und Rumänien kompensiert. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade (Rating 5 und darunter): in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Russland 6.855 58,6% 2.013 30,7% Serbien 2.098 17,9% 1.740 26,5% Ukraine 1.355 11,6% 1.585 24,2% Bosnien und Herzegowina 608 5,2% 494 7,5% Albanien 494 4,2% 452 6,9% Belarus 0 0,0% 196 3,0% Sonstige 282 2,4% 80 1,2% Gesamt 11.691 100,0% 6.558 100,0% Das Obligo umfasst vor allem Einlagen der Konzerneinheiten bei lokalen Zentralbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa, die der Erfüllung der jeweiligen Mindestreservevorschriften und der kurzfristigen Veranlagung von überschüssiger Liquidität dienen und daher untrennbar mit der Geschäftstätigkeit in diesen Ländern verbunden sind. In Russland handelt es sich dabei vor allem um Geldmarktgeschäfte, welche sanktionsbedingt mit der russischen Zentralbank abgeschlossen wurden. In der Ukraine handelte es sich vor allem um Staatsanleihen. Der Anstieg im Sonstigen ist vor allem auf die Ratingherabstufung einzelner Gemeinden in Rumänien, in Folge der Ratingherabstufung des Staats von Rating-Klasse 4A zu 4B, zurückzuführen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss507 Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und Konvertibilitäts- risiko sowie das politische und makroökonomische Risiko im weiteren Sinne. Für die RBI ergibt sich dies aus grenzüber- schreitenden Transaktionen und Operationen im Ausland über ihre Tochtergesellschaften. Den Aktivitäten auf den Kernmärkten wird dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein aktives Länder-Risikomanagement wird konzernweit auf der Grundlage der regelmäßig vom Vorstand genehmigten Länder-Risikorichtlinien sichergestellt. Diese Politik ist Teil des Kreditportfolio-Limitsystems und legt eine strikte Begrenzung des grenzüberschreitenden Risikos für einzelne Länder fest, um Risikokonzentrationen zu vermeiden. Gleichzeitig soll die Politik Anreize für die Risikobereitschaft innerhalb der Kernmärkte der RBI schaffen. Die Grenzwerte für die einzelnen Länder werden anhand eines internen Modells festgelegt, das aus den Säulen wie der eigenen Kapitalisierung der Gruppe, den internen Länderratings, der Größe und Dynamik des Landes und seines Bankensektors basiert. In den letzten Jahren gewannen geopolitische Risiken in der internen Steuerung der RBI an Bedeutung und Aufmerksamkeit. Das Länderrisiko spiegelt sich auch in der Produktpreisgestaltung und in der risikoadjustierten Performance-Messung durch das interne System der Verrechnungspreise der Fonds wider. Auf diese Weise gibt die RBI den Geschäftseinheiten einen Anreiz, das Länderrisiko zu mindern (z. B. durch den Abschluss von Versicherungen bei Exportkreditversicherungen oder die Suche nach Garantiegebern in Drittländern). Die aus der Länder-Risikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur für die Begrenzung des gesamten grenzüberschreitenden Engagements genutzt, sondern auch für die Steuerung des gesamten Kreditengagements in jedem einzelnen Land (d. h. einschließlich des durch lokale Einlagen finanzierten Engagements). Auf diese Weise richtet die RBI ihre Geschäftsaktivitäten auf die erwarteten makroökonomischen Trends in den verschiedenen Märkten aus, was eine breite Diversifizierung ihres Kreditportfolios fördert. Konzentrationsrisiko Das Kreditportfolio des Konzerns ist sowohl nach Regionen als auch nach Branchen gut diversifiziert. Auch Einzelkreditkonzentrationen werden auf Basis von Gruppen verbundener Kunden aktiv über die Limitvergabe und regelmäßiges Reporting gesteuert um sicher zustellen, dass die Steuerung des Portfolios entsprechend granular ist. Die geografische Aufgliederung der Forderungen spiegelt die breite Diversifikation des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten des Konzerns wider. Kreditobligo aller Forderungsklassen gegliedert nach dem Risikoland des Kreditnehmers und gruppiert nach Regionen: in € Millionen 2024 Anteil 2023¹ Anteil Zentraleuropa 76.079 31,6% 75.237 31,7% Tschechien 36.519 15,2% 34.094 14,4% Slowakei 23.764 9,9% 24.822 10,5% Ungarn 12.004 5,0% 12.326 5,2% Polen 2.881 1,2% 3.241 1,4% Sonstige 912 0,4% 754 0,3% Österreich 47.517 19,7% 47.136 19,9% Westeuropa 44.943 18,7% 43.614 18,4% Deutschland 12.999 5,4% 12.184 5,1% Frankreich 9.224 3,8% 7.899 3,3% Großbritannien 3.626 1,5% 3.612 1,5% Schweiz 3.299 1,4% 3.126 1,3% Italien 2.638 1,1% 2.409 1,0% Niederlande 2.622 1,1% 2.497 1,1% Luxemburg 2.381 1,0% 2.664 1,1% Spanien 2.072 0,9% 3.668 1,5% Belgien 1.595 0,7% 1.435 0,6% Irland 725 0,3% 802 0,3% Sonstige 3.762 1,6% 3.319 1,4% Südosteuropa 42.303 17,6% 38.349 16,2% Rumänien 20.462 8,5% 17.704 7,5% Kroatien 7.934 3,3% 7.783 3,3% Serbien 7.173 3,0% 6.724 2,8% Bosnien und Herzegowina 2.753 1,1% 2.571 1,1% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 508Konzernabschluss in € Millionen 2024 Anteil 2023¹ Anteil Albanien 2.142 0,9% 1.939 0,8% Sonstige 1.840 0,8% 1.628 0,7% Osteuropa 13.766 5,7% 16.876 7,1% Russland 13.379 5,6% 15.016 6,3% Belarus 44 0,0% 1.326 0,6% Sonstige 343 0,1% 534 0,2% Ukraine 4.127 1,7% 3.966 1,7% Asien 4.297 1,8% 4.830 2,0% Nordamerika 4.584 1,9% 3.635 1,5% Restliche Welt 3.298 1,4% 3.344 1,4% Gesamt 240.914 100,0% 236.988 100,0% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Der größte Anstieg wurde in Südosteuropa verzeichnet und resultierte aus erhöhten Geldmarktgeschäften in Rumänien, Krediten und Forderungen in Rumänien, Bulgarien und Bosnien und Herzegowina, erhöhten Anleihengeschäften in Rumänien sowie Repo-Geschäften in Serbien. In Westeuropa kam es zu einem Anstieg durch einen höheren Anleihenbestand in Frankreich, Deutschland und Belgien sowie einem Anstieg bei Repo-Geschäften in Frankreich, Großbritannien und Italien, welcher teilweise durch einen Rückgang in Spanien kompensiert wurde. In Nordamerika resultierte der Anstieg aus erhöhten Krediten und Forderungen in den USA. In Zentraleuropa begründete sich der Anstieg durch einen höheren Anleihenbestand in Tschechien und der Slowakei (kompensiert durch verringerte Geldmarktgeschäfte in der Slowakei) sowie durch höhere Repo-Geschäfte in Tschechien. In Osteuropa kam es zu einem Rückgang bei Repo-Geschäften sowie bei Krediten und Forderungen in Russland (teilweise währungsbedingt). Die dadurch freigewordene Liquidität wurde in Form von Geldmarktgeschäften bei der russischen Nationalbank veranlagt. Weiters begründete sich der Rückgang in Ostereuropa durch den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten. Kreditobligo aller Forderungensklassen nach Währungen: in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Euro (EUR) 137.756 57,2% 133.540 56,3% Tschechische Krone (CZK) 31.462 13,1% 28.747 12,1% US-Dollar (USD) 19.924 8,3% 21.120 8,9% Rumänischer Leu (RON) 14.498 6,0% 12.853 5,4% Russischer Rubel (RUB) 12.632 5,2% 14.241 6,0% Ungarischer Forint (HUF) 8.710 3,6% 9.341 3,9% Serbischer Dinar (RSD) 3.702 1,5% 3.130 1,3% Ukrainische Hrywnja (UAH) 3.355 1,4% 3.368 1,4% Bosnische Marka (BAM) 2.593 1,1% 2.507 1,1% Albanischer Lek (ALL) 1.729 0,7% 1.532 0,6% Schweizer Franken (CHF) 1.231 0,5% 1.369 0,6% Chinesischer Yuan (CNY) 1.044 0,4% 1.572 0,7% Britisches Pfund (GBP) 761 0,3% 1.047 0,4% Polnischer Zloty (PLN) 732 0,3% 686 0,3% Belarus-Rubel (BYN) 3 0,0% 1.018 0,4% Andere Fremdwährungen 782 0,3% 915 0,4% Gesamt 240.914 100,0% 236.988 100,0% .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss509 Kreditobligo des Konzerns nach Branchenzugehörigkeit: in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Kredit- und Versicherungsgewerbe 68.157 28,3% 70.059 29,6% Private Haushalte 46.083 19,1% 45.220 19,1% Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 30.489 12,7% 24.614 10,4% Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 18.402 7,6% 18.206 7,7% Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 14.714 6,1% 15.150 6,4% Grundstücks- und Wohnungswesen 12.517 5,2% 12.882 5,4% Baugewerbe 7.183 3,0% 6.818 2,9% Energieversorgung 6.827 2,8% 6.271 2,6% Einzelhandel und Reparatur von Gebrauchsgütern 5.220 2,2% 5.426 2,3% Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 3.235 1,3% 3.155 1,3% Landverkehr, Transport in Rohrfernleitungen 2.851 1,2% 2.708 1,1% Ernährungsgewerbe 2.798 1,2% 2.799 1,2% Maschinenbau 2.038 0,8% 1.966 0,8% Sonstiges Transportgewerbe 1.926 0,8% 1.615 0,7% Metallerzeugung und -bearbeitung 1.796 0,7% 2.213 0,9% Kraftfahrzeughandel, Tankstellen 1.464 0,6% 1.529 0,6% Gewinnung von Erdöl und Erdgas 645 0,3% 886 0,4% Sonstige Branchen 14.570 6,0% 15.472 6,5% Gesamt 240.914 100,0% 236.988 100,0% Strukturiertes Kreditportfolio Der Konzern ist als Investor in strukturierten Produkten tätig. Das Gesamtexposure an strukturierten Produkten verfügt über ein Nominale in Höhe von € 588 Millionen (Vorjahr: € 545 Millionen) und einen Buchwert in Höhe von € 581 Millionen (Vorjahr: € 537 Millionen). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Asset-Backed-Securities (ABS) gegenüber europäischen Kunden. Die Steigerung bei den Nominalen zum Vorjahr ist auf neue Transaktionen zurückzuführen. Kontrahentenausfallrisiko Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird vom Konzern durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie aufgrund der historischen Marktwertbewegungen ermittelt. Voraussetzung für den Abschluss von Derivaten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den dieselben Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren gelten wie für das klassische Kreditgeschäft. Derivative Positionen werden dabei in der Einrichtung und Überwachung von Kreditlimits sowie in der Bemessung und Allokation des internen Kapitals gemeinsam mit den sonstigen Forderungen eines Kunden als gewichtete Anrechnungsbeträge berücksichtigt. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z. B. Netting und die Unterlegung mit Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt der Konzern für alle wesentlichen Derivatgeschäfte den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 510Konzernabschluss Notleidendes Exposure (NPE) Notleidendes Obligo nach der Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing exposures): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Millionen 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Regierungen 163 178 4,3% 6,8% 4,2% 2,7% Kreditinstitute 1 3 0,0% 0,0% 97,6% 47,1% Sonstige Finanzunternehmen 333 392 3,2% 3,7% 41,0% 29,3% Nicht-Finanzunternehmen 2.293 1.843 4,9% 3,8% 51,5% 53,5% Haushalte 1.048 1.075 2,6% 2,6% 62,3% 64,8% Kredite und Forderungen 3.837 3.491 2,5% 2,2% 51,6% 51,7% Anleihen 8 7 0,0% 0,0% 54,3% 24,2% Gesamt 3.845 3.498 2,1% 1,9% 51,6% 51,7% Das Volumen des notleidenden Obligos erhöhte sich gegenüber dem Jahresende 2023 um € 347 Millionen auf € 3.845 Millionen. Organisch ergab sich ein Anstieg um € 385 Millionen, vor allem im Segment Group Corporates & Markets um € 350 Millionen, in der Slowakei um € 32 Millionen und Rumänien um € 24 Millionen. Die Währungsentwicklung wirkte, hauptsächlich durch die Abwertung des russischen Rubel und der ukrainischen Hrywnja, mit insgesamt € 11 Millionen, entgegen. Aus Ausbuchungen und Verkäufen ergab sich ein Rückgang von € 544 Millionen, durch den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten eine Reduktion von € 27 Millionen, dem gegenüber standen neue Ausfälle hauptsächlich bei Krediten an Nicht-Finanzunternehmen in Österreich. Die NPE Ratio erhöhte sich gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,1 Prozent aufgrund des gestiegenen notleidenden Obligos. Die Deckungsquote verringerte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 51,6 Prozent. Entwicklung des notleidenden Obligos nach Asset-Klassen (ohne außerbilanzielle Geschäfte): in € Millionen Stand 1.1.2024 Änderung Konsolidierungskreis Währung Zugänge Abgänge Stand 31.12.2024 Regierungen 178 0 0 0 -15 163 Kreditinstitute 3 0 0 0 -2 1 Sonstige Finanzunternehmen 392 0 0 75 -134 333 Nicht-Finanzunternehmen 1.843 -21 2 902 -434 2.293 Haushalte 1.075 -6 -13 448 -456 1.048 Kredite und Forderungen (NPL) 3.491 -27 -11 1.425 -1.041 3.837 Anleihen 7 0 0 6 -4 8 Gesamt (NPE) 3.498 -27 -11 1.431 -1.045 3.845 in € Millionen Stand 1.1.2023 Änderung Konsolidierungskreis Währung Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023 Regierungen 169 0 0 10 -1 178 Kreditinstitute 6 0 0 0 -2 3 Sonstige Finanzunternehmen 163 0 -2 250 -19 392 Nicht-Finanzunternehmen 1.619 0 -35 856 -597 1.843 Haushalte 1.133 0 -19 470 -508 1.075 Kredite und Forderungen (NPL) 3.090 0 -56 1.585 -1.128 3.491 Anleihen 3 0 0 4 0 7 Gesamt (NPE) 3.093 0 -56 1.590 -1.128 3.498 Anteil des notleidenden Obligos (NPE) nach Segmenten (ohne außerbilanzielle Geschäfte): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Millionen 2024 2023¹ 2024 2023¹ 2024 2023¹ Zentraleuropa 805 783 1,3% 1,2% 56,7% 58,4% Südosteuropa 620 592 1,7% 1,8% 66,2% 66,6% Osteuropa 257 293 1,6% 1,4% 69,0% 73,3% Ukraine 205 234 4,4% 5,6% 82,5% 73,8% Group Corporates & Markets 1.957 1.595 3,5% 3,0% 39,4% 35,6% Corporate Center 0 0 0,0% 0,0% 99,9% 100,0% Gesamt 3.845 3.498 2,1% 1,9% 51,6% 51,7% 1 Im Berichtszeitraum erfolgte eine Umstellung der Segmentierung, die Ukraine wurde aus dem Segment Osteuropa entfernt und separat dargestellt. Das Vorjahr wurde entsprechend adaptiert. Weitere Informationen dazu befinden sich im Kapitel Segmentberichterstattung des Konzernabschlusses. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss511 Zur Erhöhung des notleidenden Obligos trug das Segment Group Corporates & Markets mit € 362 Millionen auf € 1.957 Millionen bei, dafür hauptverantwortlich war der Anstieg im Konsumgüterbereich mit € 159 Millionen, im Immobilienbereich mit € 116 Millionen und Basiskonsumgüterbereich mit € 110 Millionen, entgegen wirkten Ausbuchungen und Verkäufe von notleidenden Kreditforderungen in Höhe von € 248 Millionen. Die NPE Ratio erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 3,5 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 3,8 Prozentpunkte auf 39,4 Prozent. Das notleidende Obligo im Segment Südosteuropa erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2023 um € 28 Millionen auf € 620 Millionen, wofür hauptsächlich Rumänien mit € 24 Millionen hauptverantwortlich war. Die NPE Ratio verringerte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent, die Deckungsquote reduzierte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 66,2 Prozent. Das notleidende Obligo im Segment Zentraleuropa stieg um € 22 Millionen auf € 805 Millionen, vor allem durch einen Anstieg in der Slowakei, der teilweise durch einen Rückgang in Polen kompensiert wurde. Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo erhöhte sich auf 1,3 Prozent, die Deckungsquote verringerte sich um 1,7 Prozentpunkte auf 56,7 Prozent. Das notleidende Obligo im Segment Osteuropa verringerte sich um 37 Millionen auf € 257 Millionen, einerseits bedingt durch den Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten um € 27 Millionen und einen Rückgang in Russland um € 9 Millionen, organisch hingegen kam es in Osteuropa zu einem Anstieg um € 9 Millionen. Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, die Deckungsquote verringerte sich um 4,3 Prozentpunkte auf 69,0 Prozent. Das notleidende Obligo im Segment Ukraine verringerte sich um € 29 Millionen auf € 205 Millionen, die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo verringerte sich um 1,2 Prozentpunkte auf 4,4 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 8,7 Prozentpunkte auf 82,5 Prozent. Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen: Refinanzierung Instrumente mit geänderten Laufzeiten und Konditionen Gesamt in € Millionen 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Regierungen 0 0 0 0 0 0 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0 Sonstige Finanzunternehmen 17 62 78 47 95 109 Nicht-Finanzunternehmen 198 93 968 784 1.166 877 Haushalte 8 8 216 249 224 257 Gesamt 223 163 1.262 1.080 1.485 1.243 Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen nach Segmenten: in € Millionen 2024 Anteil 2023¹ Anteil Zentraleuropa 237 16,0% 239 19,3% Südosteuropa 145 9,7% 156 12,6% Osteuropa 94 6,3% 126 10,1% Ukraine 182 12,3% 200 16,1% Group Corporates & Markets 827 55,7% 521 41,9% Gesamt 1.485 100,0% 1.243 100,0% 1 Im Berichtszeitraum erfolgte eine Umstellung der Segmentierung, die Ukraine wurde aus dem Segment Osteuropa entfernt und separat dargestellt. Das Vorjahr wurde entsprechend adaptiert. Weitere Informationen dazu befinden sich im Kapitel Segmentberichterstattung des Konzernabschlusses. (43) Marktrisiko Der Konzern definiert Marktrisiko als die potenziell mögliche negative Veränderung der Marktpreise von Handels- und Investmentpositionen. Es wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt. Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in das Treasury transferiert. Der Bereich Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie für die Einhaltung der Gesamtkonzernlimits verantwortlich. Der Bereich Capital Markets ist für den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten zuständig. In den letzten Jahren war eine verstärkte Überwachung von Marktbewegungen und Positionsänderungen innerhalb der RBI notwendig, insbesondere seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Jahr 2022 und den jüngsten Veränderungen wie dem Verkauf der belarussischen Konzerneinheiten. Die anhaltenden Herausforderungen erforderten aktives Risikomanagement und tägliche Überwachung mit Fokus auf die russischen, ukrainischen sowie belarussischen Märkte und Portfolios, den dualen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 512Konzernabschluss Steuerungsansatz (RBI ohne russische Geschäftstätigkeiten) seit 2023 sowie die Reduktion der internen Geschäfte zwischen der Konzernzentrale und der russischen Tochter, um sich an das geänderte Umfeld anzupassen. Organisation des Marktrisikomanagements Alle Marktrisiken werden auf Konzernebene gemessen, überwacht und gesteuert. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Market Risk Committee wahrgenommen, welches für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken im Konzern verantwortlich ist. Das Konzerngesamtlimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit. Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und der Produktumfang im Rahmen der definierten und beschlossenen Strategie des Konzerns liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, -Infrastruktur und -Systeme sowie der Regelwerke und der Messmethoden für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters führt diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durch. Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back- Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der RBI gewährleistet ist. Limitsystem Der Konzern verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total-Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird deshalb konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert: · Value-at-Risk (VaR) – Konfidenzintervall 99 Prozent Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Es werden zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden je nach Steering-Ansatz verwendet. Die Konsistenz zwischen P&L und Risikoziffern ist parallel zum ökonomischen Umfang der RBI notwendig, um eine umfassende Steuerung zu gewährleisten. Die Umstellung des Limitsystems wurde vom Regulator genehmigt. Für das Gesamtportfolio inklusive des Bankbuchs wird ein Modell verwendet, welches auf einer historischen Simulation beruht, und für die längerfristige Steuerung der Marktrisiken aus den Bankbüchern geeignet ist (Modell ALL, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 20 Tage). Die Berechnung basiert auf überlappenden 20-Tages-Returns der letzten sieben Jahre und wird auch für die Allokation des ökonomischen Kapitals verwendet. Für alle Markrisiken mit unmittelbarer Auswirkung auf die Erfolgsrechnung wird ein Modell angewendet, welches die kurzfristige Volatilität gut prognostiziert (Modell IFRS-P&L, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag). Dieser Modellansatz ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses für Marktrisiken für das Handelsbuch der RBI AG zugelassen. Beide Modelle berechnen Value-At-Risk-Kennzahlen für die Veränderungen der Risikofaktoren Fremdwährungen, Zinsentwicklung, Credit Spreads, implizite Volatilität, Aktienindizes und Basis- Spreads. · Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stress-Situationen und in illiquiden oder strukturell schwer zu messenden Märkten. · Stop Loss Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht zu akkumulieren, sondern eng zu begrenzen. Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisikokomitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reporting. Value-at-Risk (VaR) Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR ALL 99 Prozent, 20 Tage sowie VaR IFRS-P&L 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handelsbücher je Risikoart dar, während für das Bankbuch das Gesamtrisiko dargestellt wird. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR des Konzerns. Das IFRS-P&L-Modell zielt auf die Messung kurzfristiger Marktschwankungen ab, während das Modell ALL die Messung der strukturellen Zinsrisiken im Fokus hat. Im Vergleich zum Jahresende 2023 sind der Gesamt-VaR (Modell ALL) als auch der P&L VaR (Modell IFRS-P&L) gesunken. Der Rückgang des Gesamt-VaR (Modell ALL) war im Wesentlichen auf das Währungsrisiko zurückzuführen, gefolgt vom ökonomischen Kapitalrisiko. Zusätzlich war ein Anstieg des Zinsrisikos sowohl im Handelsbuch als auch im Bankbuch zu verzeichnen. Der verringerte P&L VaR (Modell IFRS-P&L) war durch das Zinsrisiko und das Credit-Spread-Risiko getrieben. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss513 Modell IFRS-P&L Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum-VaR Maximum-VaR VaR per in € Millionen 2024 2023 Währungsrisiko 1 1 0 3 0 Zinsrisiko 2 3 1 5 2 Credit-Spread-Risiko 1 2 1 2 2 Aktienpreisrisiko 1 1 1 1 1 Vega-Risiko1 - - - - 1 Basis-Risiko2 - - - - 4 Gesamt 3 4 2 6 6 1 Ab November 2024 wird das Vega-Risiko als Teil des Ökonomischen Kapitalsrisikos berechnet. 2 Ab Juni 2024 wird das Basis-Risiko als Teil des Zinsrisikos berechnet. Modell IFRS-P&L Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum-VaR Maximum-VaR VaR per in € Millionen 2024 2023 Währungsrisiko 9 11 3 33 10 Zinsrisiko 2 2 1 3 8 Credit-Spread-Risiko 2 3 2 4 4 Aktienpreisrisiko 1 1 1 1 1 Vega-Risiko1 - - - - 1 Basis-Risiko2 - - - - 5 Gesamt 10 13 6 36 19 1 Ab November 2024 wird das Vega-Risiko als Teil des Ökonomischen Kapitalsrisikos berechnet. 2 Ab Juni 2024 wird das Basis-Risiko als Teil des Zinsrisikos berechnet. Modell ALL VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum-VaR Maximum-VaR VaR per in € Millionen 2024 2023 Ökonomisches Kapital ALL 581 682 448 866 649 Vega-Risiko ALL1 - - - - 10 Gesamt ALL 581 682 448 866 659 Ökonomisches Kapital Bankbuch 569 682 443 865 620 Vega-Risiko Bankbuch1 - - - - 9 Gesamt Bankbuch 569 682 443 865 630 Zinsrisiko im Bankbuch 249 227 128 339 167 1 Ab November 2024 wird das Vega-Risiko als Teil des Ökonomischen Kapitalsrisikos berechnet. Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. Im Berichtsjahr 2024 gab es keine hypothetische Backtesting-Überschreitung. Die folgende Grafik stellt den VaR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten auf täglicher Basis gegenüber. Der VaR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Er wird dem jeweiligen hypothetischen Gewinn oder Verlust gegenübergestellt, der am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen eintreten würde. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 514Konzernabschluss Währungsrisiken und Kapital(quoten)-Hedge Das Marktrisiko des Konzerns wird vorrangig vom Währungsrisiko, das aus dem in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapital der ausländischen Konzerneinheiten resultiert, und den diesbezüglich vom Group Asset/Liability Committee gesteuerten Absicherungsgeschäften geprägt. Das Währungsrisiko im engeren Sinn ist als die Gefahr von Verlusten aufgrund offener Devisenpositionen definiert. Währungsschwankungen wirken sich dabei aber sowohl auf die laufend erzielten Erträge als auch auf die anfallenden Kosten aus. Sie beeinflussen weiters das Eigenmittelerfordernis von Aktivpositionen in Fremdwährungen, selbst wenn diese in derselben Währung refinanziert wurden und somit keine offene Devisenposition besteht. Der Konzern hält materielle Beteiligungen an Gesellschaften außerhalb des Euroraums, die ihr Eigenkapital in der jeweiligen Lokalwährung halten. Ebenso ist ein wesentlicher Teil der Risikoaktiva des Konzerns nicht in Euro denominiert. Wechselkursveränderungen führen daher sowohl zu Schwankungen des Eigenkapitals des Konzerns als auch zu Veränderungen des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko. Aus regulatorischer Sicht wurde durch die EZB für die Gruppe ein Waiver genehmigt, welcher erlaubt, die mit dem Marktrisiko in Verbindung stehenden RWAs zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppe einer spezifischen Hedging-Strategie folgt, die es erlaubt, die Währungsrisiken gegen potenzielle Schocks abzusichern. Um das Währungsrisiko abzusichern, wird in der RBI aktuell der Ansatz der konstanten Kapitalquote verfolgt. Ziel dieser Hedging-Strategie ist es, Kernkapital und risikogewichtete Aktiva für jede Währung mit der gewünschten Kernkapitalquote in Einklang zu bringen (d. h. Kapitalüber- oder -unterdeckungen in jeder Währung im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva zu schließen), sodass die Kernkapitalquote bei Währungsschwankungen konstant bleibt. Der Konzern arbeitet im Währungsrisikomanagement mit dem Ansatz der konstanten Kapitalquote. Bei Veränderungen der Wechselkurse kommt es daher zu absoluten Veränderungen im Eigenkapital, gleichzeitig ändert sich aber auch das Kapitalerfordernis für Kreditrisiken aus Aktiva in Fremdwährungen entsprechend. Das Management dieses Risikos erfolgt in den monatlich stattfindenden Sitzungen des Group Asset/Liability Committees anhand historischer Kursvolatilitäten, Wechselkursprognosen und der Kernkapitalquotensensitivität einzelner Währungen. Im Folgenden sind die wesentlichen offenen Währungspositionen per 31. Dezember 2024 und die entsprechenden Vergleichswerte des Vorjahres angeführt. Die Beträge beinhalten sowohl Handelspositionen als auch die Kapitalpositionen der in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen (Short-Positionen werden mit negativem und Long-Positionen mit positivem Vorzeichen dargestellt). Aufgrund des Verkaufs der belarusisschen Konzerneinheiten wurde die Devisenposition in Belarus-Rubel geschlossen, was zu einer Verringerung der Sensitivität führte. Der Rückgang der Wechselkurssensitivitäten in Ukrainische Hrywnja und Rumänischer Leu war auf die Schließung der Positionen in diesen Währungen zurückzuführen. Aufgrund einer Positionsänderung zu Absicherungszwecken verzeichnete die Sensitivität des Ungarischen Forint einen Rückgang. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss515 in € Millionen 2024 2023¹ ALL 99 95 BAM 344 322 BGN 51 62 BYN 0 236 CNY -5 4 CHF -381 -395 CZK -31 161 HUF 8 282 PLN -10 16 RON 333 813 RSD 652 536 RUB 2.360 2.391 UAH -144 597 USD -492 -718 1 Adaptierung der Vorjahreswerte Zinsrisiken im Handelsbuch Die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend. Die gezeigten Sensitivitäten des Handelsbuchs werden als Gesamtposition der einzelnen Knoten berechnet, ohne Berücksichtigung der Positionen des Bankbuchs. in € Tausend Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J ALL 23 0 0 0 4 0 18 -1 1 0 0 0 CHF -8 2 -4 -1 0 0 0 -5 0 -1 0 -1 CNY -4 0 0 -4 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK -129 -3 3 -13 2 -3 4 47 -88 -83 1 4 EUR 272 -11 -6 4 24 -12 -12 38 55 138 47 7 HUF -73 -3 -2 -4 -6 -10 -2 -19 -33 5 1 0 NOK 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PLN 10 2 6 2 -2 0 5 -4 0 0 0 0 RON 29 0 2 -4 5 -35 3 -1 57 1 0 0 RUB 3 5 2 1 -5 0 1 0 0 0 0 0 UAH 20 7 1 2 8 3 0 -1 0 0 0 0 USD 57 15 -11 18 10 19 8 0 -1 3 2 -6 Sonstige 76 7 0 -4 -8 -27 47 15 45 0 0 0 Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert. in € Tausend Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 CHF -10 -1 3 -10 -3 0 0 0 0 0 0 0 CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 4 -1 -2 11 -7 -5 6 0 5 -1 -1 -1 EUR -56 3 10 -3 -1 -32 23 -32 3 -25 13 -13 HUF 11 2 0 -4 -3 -1 5 -3 14 1 0 0 NOK 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PLN 3 0 0 -8 9 -1 5 3 -4 0 0 0 RON -7 1 0 3 -1 -10 3 0 -2 -1 0 0 RUB -29 -16 -8 0 -2 0 -1 0 -1 0 0 0 UAH -24 0 0 -2 -12 -9 -1 0 0 0 0 0 USD -32 9 7 -13 -13 -34 -20 -5 1 9 9 20 Sonstige -15 0 -1 -2 -1 -1 -3 -1 -6 0 0 0 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 516Konzernabschluss Zinsrisiken im Bankbuch Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte im Konzern zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar sowie in den lokalen Währungen der Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa. Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe sowohl des zentralen Bereichs Global Treasury als auch der lokalen Banken, die vom Group Asset/Liability Committee unterstützt werden. Sie stützen sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten. Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Für das Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Zinsrisikostatistik besteht ein quartalsweises Berichtswesen an die Aufsichtsbehörde, dass entsprechend den Erfordernissen der CRR-Richtlinien auch eine Barwertveränderung in Prozent der Eigenmittel beinhaltet. Notwendige Schlüsselannahmen für Fristigkeiten werden dabei im Einklang mit regulatorischen Vorgaben und aufgrund interner Statistiken und Erfahrungswerte getroffen. Die Barwertveränderung des Bankbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend: in € Tausend Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J ALL -5 0 -5 -11 -9 8 18 -12 -1 5 2 1 BGN 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BYN 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 CHF -44 -19 -6 -1 7 4 -3 -6 -6 -7 -5 -1 CNY -3 -1 -1 -1 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK -973 37 -15 -13 -348 -155 -209 47 -65 -201 -50 -2 EUR -1.636 145 -24 83 -174 -150 -213 -415 -3 -530 -356 1 GBP -9 -1 -1 -4 -4 0 0 0 0 0 0 0 HUF -278 -16 -1 -29 -32 -45 -31 -53 -68 -5 1 0 PLN -17 0 -3 -4 -4 7 -4 -6 -3 0 0 0 RON -249 16 13 19 -81 -35 -178 -91 88 0 -1 0 RSD 74 7 0 -3 -7 -25 37 19 46 0 0 0 RUB -207 -15 -6 7 -128 -71 8 50 -15 -30 -5 0 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 UAH 23 3 7 9 -4 -4 13 -1 0 0 0 0 USD -16 23 -11 9 -16 -11 -3 -14 8 0 0 0 Sonstige -93 2 0 2 -8 0 -7 -44 -28 -8 -2 0 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss517 Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert. in € Tausend Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J ALL 24 -1 -1 -4 -10 11 27 -15 1 11 4 0 BGN 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BYN -6 2 2 6 -4 -3 -2 -2 -3 -2 0 0 CHF -68 -25 -4 0 4 4 2 -17 -10 -13 -7 -1 CNY -3 -1 -1 -1 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK -831 42 -18 -10 -209 -197 -201 112 -155 -167 -27 -1 EUR -876 12 -124 46 194 -15 202 -235 -293 -417 -237 -8 GBP -7 -4 2 1 -1 -7 1 0 0 0 0 0 HUF -295 5 2 -38 -9 -13 -92 -48 -97 -4 -1 0 PLN -14 -2 -7 2 3 -1 -3 -4 -2 0 0 0 RON 101 2 11 1 -68 11 24 -50 167 4 -1 0 RSD -12 1 1 4 -8 19 32 -17 -45 0 0 0 RUB -101 -3 -21 -7 -121 -57 78 90 31 -73 -16 -2 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 UAH -30 5 3 -2 -14 -14 -7 0 0 0 0 0 USD 139 15 -32 23 72 50 4 -6 11 1 0 0 Sonstige -61 2 -22 38 11 -4 -7 -36 -29 -8 -4 0 Credit-Spread-Risiken Das Marktrisiko-Steuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und des Bankbuchs. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 518Konzernabschluss (44) Liquiditätsmanagement Trotz des andauernden Krieges in der Ukraine und der intensiven Medienberichterstattung blieb die Liquiditätsposition im Geschäftsjahr stabil. Das ILAAP-Rahmenwerk und die Governance erwiesen sich erneut als solide und funktionieren auch in Krisenzeiten. Die tägliche Überwachung der Liquiditätsposition mit Hilfe von dynamischen Dashboards zeigte, dass Infrastruktur und Überwachung effektiv sind und schnelle Reaktionen in Krisenzeiten unterstützen. Funding-Struktur Die Funding-Struktur des Konzerns basiert auf einer starken Ausrichtung auf das Retail-Geschäft in Zentral- und Osteuropa. Darüber hinaus profitiert der Konzern aufgrund der starken Präsenz der österreichischen Raiffeisengruppe im lokalen Markt auch vom Funding durch die Raiffeisen Landesbanken. Gemäß dem Prinzip der Diversifikation werden verschiedene Finanzierungsquellen erschlossen. Diese umfassen die Ausgabe von internationalen Anleihen durch die RBI AG, die Ausgabe von lokalen Anleihen durch die Konzerneinheiten sowie die Nutzung von Finanzierungsdarlehen von Dritten (inklusive supranationaler Institutionen). Die Konzerneinheiten nutzen auch Kredite mit Drittbanken, teils aufgrund knapper Länderlimits und teils aufgrund vorteilhafter Preisgestaltung. 82,7 % Loan/Deposit Ratio (minus 0,6PP) Grundsätze Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden. Die Liquiditäts-Adäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat der Konzern ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) folgt. Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio sowie zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Darüber hinaus gelten für einige Einheiten des Konzerns zusätzliche, von den lokalen Aufsichtsbehörden festgelegte Liquiditäts- und Berichterstattungsanforderungen. Organisation und Verantwortung Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In dieser Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt. Einerseits steuern Treasury-Einheiten die Liquiditätsrisikopositionen innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits werden diese von unabhängigen Einheiten des Bereichs Risk Controlling .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss519 überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung. Neben den beschriebenen Linienfunktionen bestehen in allen Konzerneinheiten Aktiv-/Passiv-Managementkomitees (Asset/ Liability Committees, ALCOs). Diese Komitees fungieren als Entscheidungsgremien im Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur einer Einheit auswirken, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Die ALCOs fällen Entscheidungen und berichten den jeweiligen Vorständen zumindest monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Auf Konzernebene übernimmt diese Funktion das Gruppen-ALCO. Die Tätigkeiten von Treasury und die entsprechenden ALCO-Entscheidungen gründen sich hauptsächlich auf konzernweite, standardisierte Gruppenvorgaben und ihre lokalen Ergänzungen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen. Liquiditätsstrategie Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z. B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk- Adjusted Capital, RORAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stress-Szenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und der internen Vorgaben und Limits. Liquidity Risk Framework Auf Grundlage bestimmter Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand empirischer Beobachtungen. Der Konzern verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Retail- und Firmenkunden-Einlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem Rollover der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden. Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going-Concern- (GC) und das Time-to-Wall-Szenario (TTW). Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, die den Konzern in einem normalen Geschäftsumfeld (Business as Usual) belasten könnten. Die Going-Concern-Modelle sind wichtige Input-Faktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time- to-Wall-Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) des Konzerns und seiner einzelnen Einheiten fest. Die Modellierung der Liquiditäts-Szenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind; die Berechnung erfolgt in der RBI AG. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszu- und -abflüsse unter Verwendung einer geometrischen Brown'schen Bewegung ermittelt, die statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet. Für das Szenario einer Marktkrise ist ein spezielles Modell zur Bewertung des potenziellen Liquiditätsabflusses aufgrund von Margin Calls vorhanden. Dieses Modell basiert auf Value-at-Risk-Berechnungen, um den potenziellen Wertverlust von Derivaten, für welche CSA- oder Variation- Margin-Vereinbarungen vorhanden sind, abzuschätzen. Durch die Einbeziehung dieses Abflusses in den Liquiditätsrisikostresstest wird ein entsprechender Puffer aufrechterhalten, um potenzielle Margin Calls in extrem ungünstigen Situationen zu berücksichtigen. Das Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk wird sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der einzelnen Einheiten kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren konzernweiten Projekten werden die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 520Konzernabschluss Risikoappetit und Liquiditätslimits Die Liquiditätsposition wird auf Konzernebene und auf Ebene der einzelnen Einheiten überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stress-Szenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Konzerneinheit in einem schweren, kombinierten Stress- Szenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte der internen Modelle werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, z. B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden. Liquiditätsüberwachung Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann. Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden. Liquiditätsstresstest Stresstests werden täglich für die RBI AG und die Tochterbanken sowie auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stress-Szenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein. Dies bedeutet, dass alle Netzwerkeinheiten in den Stresstests des Konzerns einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen werden. Die Ergebnisse der Stresstests werden den Risiko- sowie Finanzvorständen und anderen Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der RBI ein. Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder ob neue Risiken berücksichtigt werden müssen. Das Time-to-Wall-Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Funding-Planung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich. Liquiditätspuffer Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Der Konzern verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich ihres Funding-Potenzials und der Liquidierbarkeit ihrer Assets. In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewendet. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss521 Untertägiges Liquiditätsmanagement Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagement wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abfluss-Annahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Die Verantwortung für das lokale Innertages-Liquiditätsmanagement liegt in der gesamten RBI bei dem lokalen Treasury, das sicherstellt, dass die folgenden Mindeststandards eingehalten werden: klare Verantwortungsbereiche und Arbeitsabläufe, tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität, Prognoseerstellung und Limitierung sowie Eskalations- und Notfallprozesse im Fall von Limitbrüchen. Notfall-Funding-Plan Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in der sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann. Liquiditätsposition Das Konzern-Funding gründet sich auf eine starke Basis an Kundeneinlagen und wird durch Wholesale-Funding – hauptsächlich über die RBI AG und die Konzerneinheiten – ergänzt. Die Funding-Instrumente sind angemessen diversifiziert und kommen regelmäßig zum Einsatz. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von den Treasury-ALM-Einheiten und den ALCOs genau überwacht und beurteilt. Der Liquiditätsüberschuss des Konzerns lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit einer Handvoll Ausnahmen im Bereich der internen Sublimits). Das Ergebnis des internen Time-to- Wall-Stresstests macht deutlich, dass der Konzern die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde. Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche den Konzern in einem normalen Geschäftsmodell (Business as Usual) belasten könnten. Die Ergebnisse des Going- Concern-Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen. in € Millionen 2024 2023 Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr Liquiditätsüberhang 53.419 58.866 49.061 57.382 Liquiditätsquote 191% 153% 190% 152% Liquidity Coverage Ratio (LCR) Die kurzfristige Belastbarkeit von Banken erfordert eine entsprechende Liquiditätsdeckung in Form einer Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstress-Szenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken. Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR-Limit beträgt 100 Prozent. in € Millionen 2024 2023 Durchschnittliche liquide Aktiva 40.064 39.310 Netto-Abflüsse 22.028 20.781 Zuflüsse 17.127 18.773 Abflüsse 39.155 39.554 Liquidity Coverage Ratio 182% 189% Die leichte Reduktion der LCR kam aus einem weiteren Rückgang der Geschäftstätigkeit in Russland. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 522Konzernabschluss Net Stable Funding Ratio (NSFR) Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als jener Teil der Eigen- und Fremdmittel, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle darstellt. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI ist eine ausgewogene Funding-Position. Die erforderliche strukturelle Liquidität sowie die vorhandene strukturelle Liquidität basieren auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische NSFR-Limit ist 100 Prozent. in € Millionen 2024 2023 Erforderliche strukturelle Liquidität 110.351 115.960 Vorhandene strukturelle Liquidität 159.835 163.982 Net Stable Funding Ratio 145% 141% Die kontinuierliche Verbesserung der NSFR war hauptsächlich auf die Reduzierung der erforderlichen strukturellen Liquidität, aufgrund weiterhin zurückgegangener Kundenkredite in Russland, zurückzuführen, unterstützt durch eigene Emissionen in der Konzernzentrale sowie in der Tatra Banka a.s. Strukturelles Liquiditätsrisiko Strukturelle Liquiditätsrisiken werden vor allem durch eine Änderung in der Risikostrategie der Kreditgeber oder durch eine Bonitätsverschlechterung eines sich refinanzierenden Instituts ausgelöst. Die Refinanzierungskosten und -möglichkeiten steigen und fallen mit den geforderten Risikoprämien, die sowohl markt- als auch institutsspezifisch schwanken. Die langfristige Refinanzierungsmöglichkeit ist somit von der generellen Wiederherstellung des Vertrauens in Banken und dem verstärkten Bemühen um Spareinlagen abhängig. Die RBI AG refinanziert sich dabei einerseits durch Geld- und Kapitalmarkttransaktionen und andererseits aus dem Retail-Geschäft der Tochterbanken. Sie ist die zentrale Liquiditätsausgleichsstelle für die verschiedenen lokalen Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa. Im Refinanzierungsplan des Konzerns wird spezielles Augenmerk auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur gelegt, um das strukturelle Liquiditätsrisiko zu kontrollieren. Im Konzern werden dabei Gelder nicht nur durch die RBI AG als Konzernspitze, sondern auch von vielen Tochterbanken aufgenommen. Dies wird durch ein gemeinsames Konzept koordiniert und optimiert. Darüber hinaus ermöglicht die RBI AG die mittel- und langfristige Mittelaufnahme ihrer Töchter im Weg von syndizierten Krediten, bilateralen Bankrefinanzierungen und Globaldarlehen supranationaler Institutionen. Diese Refinanzierungsquellen werden durchwegs auf Basis langjähriger Geschäftsbeziehungen genutzt. Zur Steuerung und aktiven Begrenzung des Liquiditätsrisikos berücksichtigen die Zielvorgaben für die Loan/Deposit Ratio (Verhältnis von Kundenforderungen zu Kundeneinlagen) in den einzelnen Tochterbanken sowohl das geplante zukünftige Geschäftsvolumen als auch die Möglichkeiten zur Stärkung der Einlagenbasis in den jeweiligen Ländern. Dies verringert einerseits den externen Refinanzierungsbedarf für den Konzern und andererseits die Notwendigkeit konzerninterner Liquiditätstransfers sowie das damit verbundene Risiko. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss523 Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Vermögenswerte ergeben folgende Laufzeit: in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Vermögenswerte 189.450 214.256 76.390 19.424 61.420 57.021 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 34.871 34.761 34.761 0 0 0 Kredite und Forderungen 117.608 136.649 37.044 16.040 43.991 39.573 Zentralbanken 13.783 13.819 13.819 0 0 0 Regierungen 3.808 3.937 2.356 211 627 743 Kreditinstitute 4.274 4.409 2.313 336 1.269 491 Sonstige Finanzunternehmen 10.380 11.449 5.072 1.164 3.904 1.307 Nicht-Finanzunternehmen 45.293 50.568 10.829 10.196 24.220 5.322 Haushalte 40.070 52.467 2.654 4.133 13.970 31.710 Schuldverschreibungen 36.972 42.847 4.586 3.384 17.429 17.447 Zentralbanken 398 398 398 0 0 0 Regierungen 30.022 35.394 3.259 2.688 13.604 15.842 Kreditinstitute 4.487 4.810 766 528 2.466 1.050 Sonstige Finanzunternehmen 1.175 1.304 56 99 843 306 Nicht-Finanzunternehmen 889 941 108 69 515 249 Derivative Vermögenswerte 4.185 3.634 411 558 1.848 816 Derivate - Handelsbuch 3.405 3.384 377 574 1.640 793 Derivate - Hedge Accounting 1.014 230 15 -16 209 22 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -234 19 18 0 0 1 in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Vermögenswerte 188.055 212.587 76.767 21.740 60.224 53.856 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 43.234 43.523 43.523 0 0 0 Kredite und Forderungen 114.147 133.352 30.138 18.220 45.295 39.699 Zentralbanken 7.860 7.884 7.868 16 0 0 Regierungen 2.145 2.313 147 215 714 1.237 Kreditinstitute 6.854 7.013 5.218 328 1.172 295 Sonstige Finanzunternehmen 10.566 11.822 3.880 1.684 5.035 1.223 Nicht-Finanzunternehmen 47.049 52.593 10.567 12.019 24.754 5.252 Haushalte 39.674 51.728 2.458 3.958 13.619 31.692 Schuldverschreibungen 30.674 35.713 3.106 3.520 14.929 14.157 Zentralbanken 68 64 64 0 0 0 Regierungen 24.683 28.967 2.521 2.675 10.905 12.866 Kreditinstitute 3.865 4.289 356 539 2.494 900 Sonstige Finanzunternehmen 1.114 1.265 67 172 862 165 Nicht-Finanzunternehmen 944 1.127 99 135 668 226 Derivative Vermögenswerte 4.569 3.925 449 694 1.803 979 Derivate - Handelsbuch 3.774 3.636 450 636 1.610 941 Derivate - Hedge Accounting 1.160 297 9 57 192 39 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -365 -9 -10 0 2 -1 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 524Konzernabschluss Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Verbindlichkeiten ergeben folgende Laufzeit: in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Verbindlichkeiten 170.694 169.643 120.112 13.311 27.138 9.081 Verbindlichkeiten 140.732 141.662 116.149 10.189 11.939 3.385 Zentralbanken 391 419 50 122 131 117 Regierungen 3.108 3.131 2.712 228 158 33 Kreditinstitute 22.624 23.036 16.363 1.764 3.795 1.113 Sonstige Finanzunternehmen 11.421 11.684 8.153 868 1.540 1.123 Nicht-Finanzunternehmen 43.834 43.959 40.767 2.692 349 151 Haushalte 59.354 59.435 48.105 4.516 5.966 847 Short-Positionen 992 988 983 0 1 4 Verbriefte Verbindlichkeiten 27.348 25.358 1.362 3.104 15.198 5.693 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.622 1.635 1.617 17 0 0 Derivative Verbindlichkeiten 3.981 3.437 -194 547 1.998 1.086 Derivate - Handelsbuch 3.032 3.353 42 446 1.833 1.033 Derivate - Hedge Accounting 1.308 427 118 99 166 45 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -359 -343 -353 2 0 8 Gegebene Finanzgarantien 9.243 9.242 4.359 2.108 2.253 523 Gegebene Darlehenszusagen 37.635 37.633 19.435 5.215 10.374 2.609 in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Verbindlichkeiten 170.883 174.220 123.254 10.997 30.488 9.481 Verbindlichkeiten 145.497 146.580 120.571 9.445 11.866 4.698 Zentralbanken 2.987 3.046 2.604 65 250 128 Regierungen 3.702 3.744 3.116 439 156 34 Kreditinstitute 23.158 23.608 15.411 1.427 4.899 1.871 Sonstige Finanzunternehmen 12.114 12.450 8.864 799 1.212 1.574 Nicht-Finanzunternehmen 45.084 45.211 42.598 2.115 363 135 Haushalte 58.453 58.521 47.978 4.601 4.987 955 Short-Positionen 567 560 554 6 0 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 23.335 25.691 755 1.530 18.622 4.783 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.484 1.389 1.374 15 0 0 Derivative Verbindlichkeiten 4.331 4.288 231 817 2.042 1.197 Derivate - Handelsbuch 3.379 4.364 614 694 1.924 1.132 Derivate - Hedge Accounting 1.466 394 93 124 117 59 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge -514 -469 -476 0 1 5 Gegebene Finanzgarantien 9.761 9.753 4.670 2.049 1.708 1.326 Gegebene Darlehenszusagen 36.601 36.601 13.170 5.119 9.000 9.312 (45) Operationelle Risiken Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren, einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten, kontrolliert und gesteuert. Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung. Analog zu den anderen Risikoarten gilt im Konzern auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatorenwerte und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt. Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerks, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss525 Risikomanagementzyklus koordinieren sie auch die Teilnahme der relevanten Second-Line-of-Defense-Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, physische Sicherheit, Business Continuity Management, Internes Kontrollsystem, Technology Risk Management) und der gesamten First-Line-of-Defense-Ansprechpartner (Operational Risk Manager). Risikoidentifikation Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und von anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe). Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in der Gruppe in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozessen und Ereignistypen durch Risiko-Assessments, ebenso wird für alle Neuprodukte ein Risiko-Assessment durchlaufen. Alle Konzerneinheiten bewerten die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont. Die Low-Probability/High-Impact-Ereignisse werden in einem konzernweiten Analysetool (Szenarien) gemessen. Welche Fälle detailliert behandelt werden, bestimmen das interne Risikoprofil, die aufgetretenen Schäden und externe Änderungen. Zusätzlich werden für Fokusthemen wie ESG, Modellrisiken oder Cyberrisiken Szenarioanalysen über die Gruppe vorgegeben. Überwachung Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen. Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert und konzernweit in der zentralen Datenbank Archer (einer gesamthaften Non-Financial Risk Plattform) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Der Konzern ist Teilnehmer im ORX- Datenkonsortium (Operational Riskdata Exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarking-Zwecken und Analysen sowie als Teil des Operational-Risk-Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet. Messung und Risikoreduktion Zum Jahresende 2024 wurde der Eigenmittelbedarf aufgrund des Standardansatzes unterlegt, wobei dieser aufgrund der Rückgabe des Advanced Measurement Approach (fortgeschrittener Ansatz) in 2022, mit einem Aufschlag von € 120 Millionen (€ 1,5 Milliarden RWAs) bis zum Inkraftreten der CRR III angepasst wird. Das ökonomische Kapital basiert auf einem internen Modell mit den Input-Faktoren der externen und internen Schadensfälle und den gruppenweiten Szenarien. Die risikobasierte Steuerung erfolgt mit der Allokation aufgrund der Input-Faktoren der jeweiligen Einheiten und den Betriebserträgen zur Stabilisierung. Die implementierten und verfolgten Standards auf Gruppenebene entsprechen einem fortgeschrittenen Ansatz in allen operationellen Risiko-Methoden. Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, welche die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nehmen das Financial Crime Management und das Technology Risk Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Technology Risk Management bildet eine wichtige Rolle im Rahmen der Definition und Überwachung der IT Risiken. Der Konzern führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiter:innen Schulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Back-up-Systeme. Verlustdaten aus dem operationellen Risiko werden für alle Einheiten in der CRR-Gruppe gesammelt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 526Konzernabschluss Diese verteilen sich auf die Basel-Risikokategorien wie folgt, jedoch enthalten diese keine Schadenfälle, die bereits in den Kreditrisiko Rückstellungen reflektiert sind : in € Millionen 2024 Anteil 2023 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 1.586 97,7% 962 95,2% Interner Betrug 23 1,4% 33 3,3% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 8 0,5% 2 0,2% Externer Betrug 3 0,2% 3 0,3% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 3 0,2% 3 0,3% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 0 —% 1 0,1% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 0 —% 8 0,8% Gesamt 1.625 100,0% 1.011 100,0% Die externe Berichtserstattung zur Berechnung der operationellen Verluste wurde 2024 an die internen Berichtanforderungen angepasst. Die Gruppe einzelner Ereignisse wird nun als ein Ereignis (übergeordnetes Ereignis) gezählt und der Gesamtverlustbetrag der Gruppe (Summe aller Verluste die zur Gruppe gehören) wird dem übergeordneten Ereignis zugeordnet. Aufgrund dieser Änderung wurden die Vorjahreswerte adaptiert. Anzahl operationeller Verluste 2024 Anteil 2023¹ Anteil Externer Betrug 1.209 58,2% 557 37,2% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 596 28,7% 438 29,3% Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 123 5,9% 204 13,6% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 80 3,9% 208 13,9% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 46 2,2% 61 4,1% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 16 0,8% 17 1,1% Interner Betrug 6 0,3% 11 0,7% Gesamt 2.076 100,0% 1.496 100,0% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss527 Sonstige Angaben (46) Offene Rechtsfälle Die RBI ist an diversen Gerichts-, Behörden- oder Schiedsverfahren vor verschiedenen Gerichten und Behörden beteiligt, die sich in der Regel aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vertraglichen, arbeitsrechtlichen und anderen Angelegenheiten ergeben. Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Eine Eventualverbindlichkeit, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, wird offengelegt, es sei denn die Zahlungen sind höchst unwahrscheinlich. Eine Eventualforderung aufgrund eines vergangenen Ereignisses wird ausgewiesen, wenn eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gegeben ist. In der nachfolgenden Beschreibung wird in jenen Fällen kein Betrag genannt, in denen in Übereinstimmung mit IAS 37, dies schwerwiegend nachteilig wäre. Die Berechnung der Rückstellung findet in bestimmten Fällen auf einer Portfoliobasis statt, weil die Schätzung der Verpflichtung damit eine höhere Verlässlichkeit aufweist. Die RBI hat ihre Rückstellungen, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten in die Gruppen Konsumentenschutz, Bankgeschäfte, Durchsetzung durch Regulierungsbehörden und Steuerfälle eingeteilt. Rasperia Im August 2024 reichte das russische Unternehmen MKAO Rasperia Trading Limited („Rasperia“) eine Klage gegen die österreichische Gesellschaft STRABAG SE („STRABAG“) und mehrere Großaktionäre der STRABAG („STRABAG-Aktionäre“) sowie gegen die russische Tochtergesellschaft der RBI, AO Raiffeisenbank, beim russischen Gericht der Region Kaliningrad ein. Rasperia, die 28.500.000 STRABAG-Stammaktien und eine Namensaktie hält, behauptet, dass ihr Aktionärsrechte entzogen worden seien. Insbesondere dürfe sie nicht an Hauptversammlungen teilnehmen oder Mitglieder des Aufsichtsrats der STRABAG ernennen, ihr seien für die vergangenen Jahre keine Dividenden gezahlt worden, und der Anteil von Rasperia an STRABAG wurde 2023 ohne ihre Zustimmung und ohne Abfindung verwässert worden. Nach Angaben von Rasperia sind durch den Verlust sämtlicher Aktionärsrechte Verluste in Höhe von rund € 1,983 Milliarden entstanden, die sich aus dem Marktwert von Rasperias Anteil an STRABAG sowie aus nicht gezahlten Dividenden und aus Zinsen auf beide Beträge zusammensetzen. Die AO Raiffeisenbank wird in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend erwähnt, ihr wird jedoch kein eigenes Fehlverhalten vorgeworfen. Die RBI AG ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Rasperia hat die Ansprüche gegen STRABAG und die STRABAG-Aktionäre von den Ansprüchen gegen die AO Raiffeisenbank getrennt: (i) Der Anspruch gegen STRABAG und die STRABAG-Aktionäre lautet auf Schadensersatz in Höhe von ca. € 1,983 Milliarden zuzüglich Zinsen bis zur Urteilsvollstreckung („geforderter Betrag“). (ii) Die Klage gegen die AO Raiffeisenbank soll die Vollstreckung des unter Punkt (i) genannten Urteils in Russland sicherstellen und umfasst daher die Zwangsvollstreckung in die Barmittel der AO Raiffeisenbank (insbesondere hinsichtlich ihrer nicht ausgeschütteten Gewinne) zur Abgeltung des Rasperia zuerkannten Betrags und im Gegenzug die Anerkennung des Eigentums der AO Raiffeisenbank an den von Rasperia gehaltenen 28.500.000 STRABAG-Stammaktien und einer Namensaktie ab dem Tag der Vollstreckung des Urteils gegen die AO Raiffeisenbank. In der vorbereitenden Tagsatzung am 16. Oktober 2024 wurde der geforderte Betrag von ca. € 1,983 Milliarden auf ca. € 2,043 Milliarden erhöht. Am 20. Jänner 2025 hat das russische Gericht in Kaliningrad sein Urteil verkündet und entschieden, dass die STRABAG und die STRABAG-Aktionäre € 2,044 Milliarden an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien der STRABAG an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus sind die STRABAG-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert. Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil mit aufschiebender Wirkung Berufung einlegen. Vorbehaltlich weiterer Entwicklungen vor russischen Gerichten wird die RBI rechtliche Schritte einleiten, unter anderem in Form einer Klage gegen Rasperia in Österreich, in voller Übereinstimmung mit dem EU-Sanktionsrecht, um Schäden zu mindern, indem sie die Vollstreckung gegen die Vermögenswerte von Rasperia in Österreich anstrebt. Die rechtlichen Grundlagen für eine solche Regressklage sind unter anderem in den EU-Sanktionen (Artikel 11a der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 und Artikel 11b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verankert, die speziell auf Fälle wie eine solche Klage gegen Rasperia abzielen. Dementsprechend wird ein positives Ergebnis der Klage als sehr wahrscheinlich angesehen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 528Konzernabschluss Bewertung rechtlicher Risiken Ein positives Urteil im österreichischen Zivilverfahren würde wiederum die Vollstreckung gegen Rasperias STRABAG-Aktien sowie gegen alle damit verbundenen Dividenden oder Zahlungen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen ermöglichen, die aufgrund von Sanktionen zurückgehalten wurden. Die Erfolgsaussichten in den Verwaltungsverfahren zur Aufhebung der Sperre von Rasperias Vermögenswerten sowie in der gerichtlichen Vollstreckung gegen Rasperias Aktien, einschließlich zurückgehaltener Zahlungen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen, werden als sehr wahrscheinlich angesehen. Obwohl Rechtsstreitigkeiten immer Risiken bergen, wurden in der externen rechtlichen Beurteilung keine wesentlichen Hindernisse festgestellt, warum die RBI nicht erfolgreich sein sollte. Verbleibende Unsicherheiten im Zusammenhang mit einer in Österreich gegen Rasperia eingeleiteten Klage könnten Folgendes umfassen: · Neues EU-Sanktionsrecht: Der relevante EU-Sanktionsrahmen ist relativ neu und praktisch ungetestet. · Verjährung von Dividenden: Es gibt keine Rechtsprechung zu den rechtlichen Konsequenzen der in den Statuten von STRABAG festgelegten Verjährungsfrist für Dividenden. · Aufhebung der Sperre von Rasperias Vermögenswerten: Im Kontext des EU-Sanktionsrechts bleibt ein geringes Maß an rechtlicher Unsicherheit bestehen, weil eine Behörde argumentieren könnte, dass sie keine positive Entscheidung treffen sollte, selbst wenn die Anforderungen erfüllt sind. Dieses Risiko wird jedoch als sehr gering eingeschätzt. Unter dem Gesichtspunkt der US-Sanktionen ist zu beachten, dass die Vereinigten Staaten zwei Hauptkategorien von Sanktionen haben: „Primäre Sanktionen“ und „Sekundäre Sanktionen”. Primäre Sanktionen betreffen Aktivitäten mit US-Bezug, einschließlich US-Personen oder Verbindungen zu US-Territorium, und können OFAC-Lizenzen für ansonsten verbotene Transaktionen erfordern. Sekundäre Sanktionen richten sich gegen Nicht-US-amerikanische Personen und Unternehmen, die bestimmte Aktivitäten mit sanktionierten Parteien durchführen. Sie zielen darauf ab, ein solches Verhalten zu unterbinden, ohne dass ein US-Bezug erforderlich ist, und können zu verschiedenen Sanktionen führen. Da kein US-Bezug besteht, würde es keine primären Sanktionen für das Urteil in Russland oder die potenzielle Klage gegen Rasperia in Österreich geben. Sekundäre Sanktionen sind hingegen zu berücksichtigen, da Rasperia den US-Sanktionen unterliegt. Wie bisher informiert die RBI AG das OFAC und das US-Finanzministerium weiterhin transparent über wesentliche Entwicklungen sowohl im russischen Gerichtsverfahren als auch im Regressverfahren in Österreich. Dementsprechend wird das potentielle US-Sanktionsrisiko für die RBI AG und die AO Raiffeisenbank, das sich aus dem russischen Urteil gegen die AO Raiffeisenbank und aus potenziellen Regressklagen der RBI AG/AO Raiffeisenbank in Österreich, aber auch für etwaige Käufer und involvierte Parteien im Rahmen der Exekution des Vermögens eines sanktionierten Unternehmens, ergibt, als gering eingeschätzt. Informationen zur Rechnungslegungsmethode und wesentliche bilanzielle Ermessensspielräume Das erstinstanzliche Urteil des Schiedsgerichts der Region Kaliningrad, das am 20. Januar 2025 ergangen ist, sieht vor, dass STRABAG und die STRABAG-Aktionäre verpflichtet sind, € 2,044 Milliarden an Rasperia zu zahlen. Es wird erwartet, dass diese Zahlung gegen die Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank durchgesetzt wird, und im Gegenzug sollen die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen STRABAG-Aktien auf die AO Raiffeisenbank übertragen werden. Obwohl das russische Urteil in Österreich nicht vollstreckbar ist, bilden der daraus resultierende Schaden und die entsprechende Zwangsvollstreckung der Vermögenswerte der RBI zugunsten von Rasperia, die Grundlage für rechtliche Schritte gegen Rasperia nach EU- und österreichischem Recht. Das Management erwartet, dass die Entschädigung für den entstandenen Schaden durch ein österreichisches Urteil zugesprochen wird, die Freigabe der von Rasperia gehaltenen eingefrorenen STRABAG-Aktien aus den EU-Sanktionen erfolgt und anschließend die Vollstreckung gegen diese Aktien, einschließlich Dividenden und einbehaltener Zahlungen aus Kapitalherabsetzungen, durchgeführt wird. Infolgedessen führt der Anspruch und das entsprechende Urteil in Russland zu einer Reihe weiterer rechtlicher Schritte, die letztlich sowohl eine Verbindlichkeit als auch eine Forderung gegenüber Rasperia begründen werden. Zum Bilanzstichtag, dem 31. Dezember 2024, gab es kein verbindliches Urteil. Das erstinstanzliche Urteil wurde erst am 20. Januar 2025 erlassen, und die RBI wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Daher bleibt der endgültige Ausgang der rechtlichen Verfahren ungewiss, was die Bildung einer Rückstellung gemäß IAS 37 erfordert. Die Bilanzierungsregeln für Rückstellungen und andere IFRS-Vorschriften behandeln jedoch nicht spezifisch das Problem, dass eine Partei infolge rechtlicher Verfahren gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Gegenpartei und ein Recht von dieser erlangt. Dementsprechend war die RBI gezwungen, eine Rechnungslegungsmethode gemäß IAS 8.10 ff. zu entwickeln, in der sie die Anforderungen der IFRS für ähnliche oder verwandte Sachverhalte berücksichtigte. Basierend auf den Regeln zur Erfassung und Bewertung gemäß IAS 37 sollte eine Rückstellung die bestmögliche Schätzung der Ausgabe sein, die erforderlich ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Daher kam die RBI zu dem Schluss, dass basierend auf IAS 37 eine Bilanzierung auf Nettobasis, die sowohl die Verpflichtungen als auch die Rechte, die sich aus den Verfahren in Russland und Österreich ergeben, berücksichtigt, die Sachlage zum 31. Dezember 2024 am besten widerspiegelt. Dies wird auch durch die Formulierung in IAS 37.66 ff. unterstützt, die sich mit belastenden Verträgen befasst. Dementsprechend wurde zum 31. Dezember 2024 eine Rückstellung gebildet, die den erwarteten Mittelzufluss und -abfluss aus den Rechtsverfahren in Russland und Österreich in einem Betrag berücksichtigt, als beste Schätzung des bei der RBI entstehenden Aufwands. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss529 Finanzielle Auswirkungen Zum 31. Dezember 2024 wurde eine Rückstellung in Höhe von € 840 Millionen gebildet. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem vom russischen Gericht der Rasperia zugesprochenen Betrag (€ 2,044 Milliarden), abzüglich des Werts des Rechts auf Entschädigung aus der Vollstreckung der Ansprüche (€ 1,204 Milliarden) an den Vermögenswerten der Rasperia in Österreich. Der Wert des Rechts auf Entschädigung aus der Vollstreckung der Ansprüche an den Vermögenswerten der Rasperia basiert auf: · dem Marktwert der STRABAG-Aktien zum 31. Dezember 2024 unter Berücksichtigung eines Abschlags für Unsicherheiten, die spezifisch für die Vermögenswerte von Rasperia sind und sich nicht im Aktienkurs widerspiegeln · abgezinste Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023 sowie · abgezinster Ausschüttungsanspruch aus einer Kapitalherabsetzung im März 2024. Die Bewertung der Rückstellung beinhaltet Annahmen und wesentliche Schätzungsunsicherheiten, die ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung, der aus dem Vollstreckungsverfahren erhaltenen Entschädigung und somit des Buchwerts der Rückstellung zur Folge haben könnten. Die Hauptquellen der Schätzungsunsicherheiten beziehen sich auf: · Der Möglichkeit, dass die RBI mit ihrer Klage gegen Rasperia in Österreich keinen Erfolg haben wird. · Die Möglichkeit, dass die von Rasperia gehaltenen STRABAG Aktien von den österreichischen Behörden aufgrund von EU und sekundären US Sanktionen nicht wieder freigegeben werden. · Potenzielle Schwierigkeiten bei der Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen. · Einen Rückgang des Werts der STRABAG-Aktien. · Mögliche rechtliche Anfechtungen des Anspruchs auf frühere und zukünftige Dividenden und Kapitalmaßnahmen. Einstweilige Verfügung (Temporäres Übertragungsverbot) Im Zusammenhang mit dem oben genannten Gerichtsverfahren von Rasperia gegen die AO Raiffeisenbank hat ein russisches Gericht am 5. September 2024 eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der Aktien an der AO Raiffeisenbank mit sofortiger Wirkung einem temporären Übertragungsverbot unterliegen. Das Übertragungsverbot zielt darauf ab den Status quo, bis zur Klärung der Ansprüche von Rasperia, aufrecht zu erhalten. Aufgrund dieser Gerichtsentscheidung kann die RBI ihre Anteile an der AO Raiffeisenbank nicht übertragen, was die Bemühungen der RBI, eine Mehrheitsbeteiligung an der AO Raiffeisenbank zu verkaufen, erschwert und diesbezüglich zu weiteren Verzögerungen führen wird. Da der Antrag der AO Raiffeisenbank auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung abgelehnt wurde, legte die AO Raiffeisenbank am 27. September 2024 ein Rechtsmittel beim zuständigen Berufungsschiedsgericht in St. Petersburg ein. Am 5. Dezember 2024 bestätigte das Berufungsschiedsgericht die einstweilige Verfügung, wonach das Übertragungsverbot für Aktien an der AO Raiffeisenbank weiterhin in Kraft bleibt. Die AO Raiffeisenbank legte im Jänner 2025 Berufung beim Kassationsgericht in St. Petersburg ein Die Anhörung vor dem Kassationsgericht in St. Petersburg wurde für den 24. März 2025 angesetzt.. Konsumentenschutz Die RBI ist mit Klagen von Kund:innen in Zusammenhang mit Themen des Konsumentenschutzes konfrontiert. Die meisten Forderungen betreffen Vertragsbedingungen, die vermeintlich den Konsumentenschutz oder andere Gesetze verletzen. Das rechtliche Risiko in Verbindung mit diesen Forderungen wird durch die Gefahr von politisch motivierten Gesetzen, welche den Grad der Unvorhersehbarkeit steigern, erhöht. Kroatien In Kroatien wurden in einem von einer Konsumentenschutzorganisation gegen die Raiffeisenbank Austria, d.d., Zagreb (RBHR) und andere kroatische Banken angestrengten Verfahren zwei Klauseln für nichtig befunden, die in den Jahren zwischen 2003/2004 und 2008 in Kreditverträgen mit Konsumenten verwendet wurden. Dabei handelt es sich um eine Zinsanpassungs- und eine CHF-Index-Klausel. Gegen den Entscheid über die Zinsanpassungsklausel kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Urteil, wonach die CHF-Index-Klauseln unwirksam sind, wurde vom Obersten Gerichtshof des Landes und vom kroatischen Verfassungsgericht bestätigt. RBHR prüft die Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten und reichte im August 2021 einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Die Vergabe von CHF-indexierten Darlehen, die nach dem kroatischen Umwandlungsgesetz in Euro-indexierte Darlehen konvertiert wurden, war vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung anhängig. Im Mai 2022 veröffentlichte der EuGH eine Vorabentscheidung, aber gab, wie auch der kroatische Oberste Gerichtshof in einem Musterverfahren keine Antwort darauf, ob Konsumenten von bereits konvertierten Darlehen einen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen haben (neben den positiven Effekten, die sich aus der Konvertierung gemäß den Bestimmungen des kroatischen Konsumentenschutzgesetzes 2015 ergaben). Daher bleibt die Frage, ob Konsumenten Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung (ungeachtet der Konvertierung) haben, Sache der innerstaatlichen Gerichte, in erster Linie des kroatischen Obersten Gerichtshofs. Auf Grundlage der bereits zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungs- und/oder der CHF-Index-Klausel ergangenen Entscheidungen machen Kreditnehmer jedoch bereits jetzt Ansprüche gegen die RBHR geltend. In seiner Sitzung im Dezember 2022 vertrat der kroatische Oberste Gerichtshof die Auffassung, dass sich der Anspruch der Verbraucher auf eine zusätzliche Entschädigung nur auf einen Betrag in Höhe der Verzugszinsen auf die bis zur Konvertierung der CHF-indexierten Darlehen in EUR-indexierte Darlehen im Jahr 2015 allfällig · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 530Konzernabschluss geleisteten Überzahlungen beschränkt. Im April 2023 teilte der Präsident des Obersten Gerichtshofs der Öffentlichkeit jedoch mit, dass die vertretene Rechtsansicht die Kontrolle durch das für die Rechtsprechung zuständige Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs nicht bestanden habe. Das für die Rechtsprechung zuständige Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs ist befugt, eine Entscheidung zurückzuweisen, wenn es der Ansicht ist, dass sie nicht dem Gesetz entspricht. Eine mögliche Lösung (ob Verbraucher Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung haben oder nicht) wird voraussichtlich in den Einzelentscheidungen des kroatischen Obersten Gerichtshofs enthalten sein. Nur derartige Einzelentscheidungen können vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Verjährung, der Wirksamkeit der CHF-Index-Klausel/erfolgten Konvertierung, der Berechnung der zusätzlichen Entschädigungen, der weiteren Vorgehensweise, des Ergebnisses des Vorabentscheidungsersuchens und der Anzahl der Kreditnehmer, die diese Ansprüche geltend machen, lassen sich die Auswirkungen und der mögliche Schaden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht endgültig beziffern. In diesem Zusammenhang wurde eine Rückstellung in Höhe von € 58 Millionen (Vorjahr: € 67 Millionen) berücksichtigt. Polen In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Zum 31. Dezember 2024 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 7.745 Millionen (€ 1.812 Millionen). Die Anzahl der Klagen steigt weiter an. In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGH (C-260/18) gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. In einem anderen Verfahren, in dem die RBI involviert ist, ersuchte das Bezirksgericht Warszawa-Wola in Warschau den EuGH um Vorabentscheidung über die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zur Bestimmung der An- und Verkaufskurse für eine Fremdwährung im Falle von Hypothekardarlehen für Verbraucher, die auf eine Fremdwährung indexiert sind. In der Entscheidung vom 18. November 2021 in der Rechtssache C-212/20 vertrat der EuGH die Auffassung, dass der Inhalt einer Klausel eines Darlehensvertrags, die die Ankaufs- und Verkaufskurse einer Fremdwährung festlegt, an die das Darlehen gebunden ist, einem einigermaßen gut informierten und aufmerksamen Verbraucher auf der Grundlage klarer und verständlicher Kriterien ermöglichen muss, zu verstehen, wie der Wechselkurs der Fremdwährung festgelegt wird, der zur Berechnung der Höhe der Rückzahlungsraten verwendet wird. Aufgrund der in einer solchen Bestimmung angegebenen Information soll der Verbraucher in der Lage sein, jederzeit den vom Unternehmen angewendeten Wechselkurs selbst zu ermitteln. In der Begründung führte der EuGH aus, dass eine Bestimmung, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Wechselkurs selbst zu bestimmen, missbräuchlich ist. Darüber hinaus wies der EuGH darauf hin, dass das nationale Gericht, wenn die betreffende Klausel eines Verbrauchervertrags missbräuchlich ist, diese Klausel nicht auslegen darf, um ihre Missbräuchlichkeit zu beheben, selbst wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entspricht. Nur wenn die Ungültigkeit der missbräuchlichen Klausel das nationale Gericht zur Aufhebung des gesamten Vertrags verpflichten würde, wodurch der Verbraucher besonders nachteiligen Folgen ausgesetzt wäre und damit bestraft würde, könnte das nationale Gericht diese Klausel durch eine ergänzende Bestimmung des nationalen Rechts ersetzen. Der EuGH hat es daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass nationale Gerichte in solchen Fällen den Vertrag durch ergänzende Vorschriften des nationalen Rechts ergänzen können, aber Lücken dürfen nicht allein durch nationale Vorschriften allgemeiner Natur gefüllt werden, und ein solches Hilfsmittel darf nur in streng eingeschränkten Fällen, wie vom EuGH angegeben, angewendet werden. Die Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsbestimmungen sowie die Entscheidung über die Vertragsergänzung nach Beseitigung missbräuchlicher Vertragsklauseln fallen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts. Der EuGH hat in keiner Weise entschieden, ob infolge der vorgenannten Aktionen der gesamte Fremdwährungsvertrag nichtig erklärt werden soll. Am 15. Juni 2023 gab der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-520/21 zu den Folgen der Nichtigerklärung eines missbräuchliche Klauseln enthaltenden Hypothekendarlehensvertrags bekannt. Der an den CHF gekoppelte Hypothekendarlehensvertrag war mit der Begründung für nichtig erklärt worden, dass die Umrechnungsklauseln zur Bestimmung des Wechselkurses in PLN für Zwecke der monatlichen Raten missbräuchlich seien und dass der Darlehensvertrag nach Aufhebung der missbräuchlichen Klauseln nicht fortbestehen könne. Der EuGH stellte fest, dass das EU-Recht nicht ausdrücklich die Folgen der Nichtigerklärung eines Verbrauchervertrags regelt. Die Bestimmung dieser Folgen obliegt der nationalen Gesetzgebung in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten. Diese nationalen Rechtsvorschriften müssen mit dem EU-Recht und den damit verfolgten Zielen vereinbar sein, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Lage des Verbrauchers, in der er sich ohne den für nichtig erklärten Vertrag befunden hätte, wiederhergestellt wird und dass der vom EU-Recht angestrebte Abschreckungseffekt nicht gefährdet wird. Nach den Ausführungen des EuGH steht EU-Recht dem nicht entgegen, dass die Verbraucher von der Bank einen Ausgleich verlangen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss531 dürfen, der über die Erstattung der gezahlten monatlichen Raten und der zur Erfüllung des Hypothekendarlehensvertrags gezahlten Kosten sowie die Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgeht. Allerdings ist es Sache der nationalen Gerichte zu beurteilen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, wenn solchen Forderungen des Verbrauchers stattgegeben wird. Im Gegensatz dazu steht EU-Recht dem entgegen, dass die Bank von dem Verbraucher einen Ausgleich verlangen darf, der über die Erstattung des zur Erfüllung des Hypothekendarlehensvertrags gezahlten Kapitals sowie der Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgeht. Weitere Konkretisierungen zu den Folgen der Nichtigerklärung eines mit missbräuchlichen Klauseln behafteten Verbraucher- Hypothekendarlehensvertrags hat der EuGH in seinen Urteilen in den Rechtssachen C-756/22 vom 11. Dezember 2023 und C-488/23 vom 12. Januar 2024 und C-424/22 vom 8. Mai 2024 vorgenommen. An keinem dieser Verfahren war die RBI direkt beteiligt. In allen drei Fällen vertrat der EuGH die Auffassung, dass sich die von den vorlegenden Gerichten geforderte Auslegung des EU-Rechts eindeutig aus den früheren Urteilen, insbesondere aus dem im obigen Absatz ausführlich beschriebenen Urteil des EuGH in der Rechtssache C-520/21 vom 15. Juni 2023 ableiten lässt. In der Rechtssache C-756/22 stellte der EuGH fest, dass die Bank nicht berechtigt ist, von einem Verbraucher die Zahlung von Beträgen zu verlangen, die über das in Erfüllung des Darlehensvertrags gezahlte Kapital und die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgehen, wenn ein Darlehensvertrag mit der Begründung nichtig erklärt wird, dass er missbräuchliche Klauseln enthält, ohne die er nicht weiter fortbestehen kann. In der Rechtssache C-488/23 stellte der EuGH fest, dass EU-Recht dem entgegensteht, dass Banken von einem Verbraucher – zusätzlich zur Erstattung der zur Vertragserfüllung gezahlten Kapitalbeträge und der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung – einen Ausgleich verlangen, der in einer gerichtlichen Anpassung der dem gezahlten Kapitalbetrag entsprechenden Leistung im Falle einer wesentlichen Änderung der Kaufkraft der betreffenden Währung nach der Zahlung dieses Kapitals an den betreffenden Verbraucher besteht. In der Rechtssache C-424/22 vom 8. Mai 2024 stellte der EuGH fest, dass die Bank nicht berechtigt ist ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn ein Kreditvertrag mit der Begründung nichtig wird, dass er missbräuchliche Klauseln enthält und die Bank daher zu Rückzahlungen an einen Verbraucher verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass die Bank eine derartige Zahlung nicht zurückhalten darf, bis der Schuldner alle Beträge zurückgezahlt hat, die er im Rahmen des Kreditvertrags von der Bank erhalten hat. Wie sich die zuvor genannten EuGH-Urteile auf die Entscheidungen polnischer Gerichte in einzelnen zivilrechtlichen Verfahren auswirken, kann aufgrund der Komplexität und Unterschiedlichkeit von fallspezifischen Faktoren und möglicherweise unterschiedlichen Zusammenhängen und rechtlichen Feinheiten nicht abschließend eingeschätzt werden. Am 25. April 2024 verabschiedete die gesamte Zivilkammer des polnischen Obersten Gerichts (das „OG“) einen Beschluss zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Darlehen, die an eine Fremdwährung gekoppelt oder in Fremdwährung denominiert sind. Im Einklang mit den Urteilen des EuGH entschied das OG, dass, wenn eine Vertragsklausel, die sich auf einen Indexierungsmechanismus bezieht, als rechtswidrig und nicht bindend angesehen wird, sie nicht durch eine andere Methode zur Bestimmung des Wechselkurses ersetzt werden kann, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder etablierten Gepflogenheiten ergibt und dass der Darlehensvertrag im verbleibenden Umfang nicht bindend ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Vertragsklausel missbräuchlich ist, obliegt dem Gericht, das mit dem Fall des konkreten Darlehensvertrags befasst ist. Ist ein Darlehensvertrag aufgrund rechtswidriger Klauseln nicht bindend, haben beide Parteien einen gesonderten Anspruch auf die Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Zahlungen: die Bank auf Rückzahlung des Kapitals und der Kreditnehmer auf Rückzahlung von Zahlungen. Das OG fand keine Rechtfertigung für eine gegenseitige Beilegung der Ansprüche der Parteien durch das Gericht während der Verhandlung des Falles. Die Verjährungsfrist für den Anspruch der Bank auf Rückzahlung der im Rahmen des Kredits gezahlten Beträge beginnt grundsätzlich mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Kreditnehmer die bindende Wirkung des Kreditvertrags gegenüber der Bank angefochten hat. Der Beginn der Verjährungsfrist hängt somit vom Verhalten des Verbrauchers ab und sollte daher für jeden Vertrag individuell geprüft werden. Mit dieser Entscheidung wurde eine frühere Entscheidung des OG geändert, die vorsah, dass die Verjährungsfrist für den Anspruch der Bank beginnt, nachdem der Verbraucher über die möglichen Folgen einer Ungültigkeitserklärung des Kreditvertrags informiert wurde und der Verbraucher einer solchen Ungültigkeitserklärung zustimmt. Das OG schloss außerdem aus, dass eine Partei Zinsen oder eine andere Vergütung für die Verwendung ihrer Mittel in der Zeit zwischen der ungerechtfertigten Zahlung und der Verzögerung bei der Rückerstattung der Zahlung verlangen kann. Obwohl der Beschluss gefasst wurde, um die aufkommenden Auslegungsfragen im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Kredite in Schweizer Franken zu klären, sind die daraus resultierenden Schlussfolgerungen auch auf Kredite in anderen Währungen, einschließlich Kredite in Euro, anwendbar. Der obige Beschluss des OG in Verbindung mit dem früheren EuGH-Urteil bedeutet, dass in Polen tätige Banken die Fremdwährungsportfolien halten, darunter auch RBI, keine zusätzliche Vergütung und/oder Valorisierung im Zusammenhang mit derartigen nichtig erklärten Verträgen, wie oben dargelegt, fordern können. Banken sollen lediglich die Möglichkeit haben, die Rückzahlung des dem Kunden bei Kreditvergabe bereitgestellten Kapitals einzufordern. Dies berührt nicht die Möglichkeit, die Zahlung von Verzugszinsen zu verlangen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Klagen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hauptsächlich hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-260/18 und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Im Jahr 2024 verzeichnete die polnische Filiale 6.150 neue Klagen (Vorjahr: beinahe 5.400 Klagen), im Jahr 2024 wurden durchschnittlich rund 513 neue Klagen pro Monat (davon 445 Klagen für Schweizer Franken-Kredite und 67 Klagen für Euro-Kredite) eingebracht. Ein solcher Anstieg neuer Klagen betraf nicht nur die polnische Filiale, sondern alle Banken, die Fremdwährungskredite in Polen vergeben haben. Die Anzahl der eingehenden neuen Klagen verringerte sich jedoch im vierten Quartal 2024 und könnte aufgrund der steigenden Zahl von Vergleichen zwischen der polnischen Filiale der RBI und Kreditnehmern weiter zurückgehen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 532Konzernabschluss Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte mit weiteren Vorabentscheidungsersuchen in anderen zivilrechtlichen Verfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidungen könnten zu weiteren Klarstellungen durch den EuGH führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch von dem Ergebnis eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgrund eines Rechtsmittels der polnischen Filiale der RBI gegen eine Entscheidung des Präsidenten des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) beeinflusst werden. In der angefochtenen Entscheidung wurde behauptet, dass die polnische Niederlassung der RBI an Praktiken beteiligt war, die kollektive Verbraucherinteressen verletzten. Dies führte zu einer Verwaltungsstrafe gegen die polnische Filiale sowie zur Verpflichtung, den Kreditnehmern Informationen über den Verstoß zur Verfügung zu stellen, falls die Verwaltungsentscheidung rechtskräftig wird. Darüber hinaus leitete der polnische Finanz-Ombudsmann, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung eingefordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen. Im Mai 2023 wurde die Klage des Finanz-Ombudsmanns in erster Instanz abgewiesen. Laut Register des Berufungsgerichts legte der Finanz-Ombudsmann Berufung gegen dieses Urteil ein, die Berufung wurde der RBI jedoch noch nicht zugestellt. Modellbeschreibung und Sensitivitätsanalyse Die RBI hat für die in Polen eingebrachten und erwarteten Klagen für Schweizer-Franken- und Euro-Kredite inklusive Verzugszinsen, die an Kunden zu zahlen sein werden, vorgesorgt. Da Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basiert diese Rückstellung auf einem statistischen Ansatz, der sowohl statistische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. In diesem Kapitel umfasst der Begriff Rückstellung Vorsorgen gemäß IFRS 9, bei denen der Bruttobuchwert aufgrund einer Anpassung der erwarteten zukünftigen Cashflows um den rückzustellenden Betrag reduziert wird, sowie Rückstellungen gemäß IAS 37. Die RBI hat ein Portfolio von rund 22,6 Tausend aktiven CHF-Darlehen mit einer Gesamtaushaftung von rund € 1,6 Milliarden und rund 14,1 Tausend CHF-Darlehen, die bereits getilgt wurden. Dies beinhaltet auch Darlehen, von welchen nicht erwartet wird, dass sie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten werden. Zusätzlich hat die RBI rund 9,4 Tausend in Euro vergebene Darlehen mit einem Volumen von knapp € 400 Millionen ausstehend. Rund 8,8 Tausend weitere in Euro vergebene Darlehen wurden bereits zurückbezahlt. Die sich daraus ergebende Rückstellung beträgt € 2.071 Millionen (Vorjahr: € 1.652 Millionen), davon € 1.965 für Schweizer- Franken- und € 106 Millionen für Euro-Kredite. Die Gesamthöhe der Rückstellung stellt die bestmögliche Schätzung des zukünftigen Abflusses von wirtschaftlichem Nutzen dar. Bei der Berechnung der Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen ist es notwendig, sich eine Meinung zu Sachverhalten zu bilden, die grundsätzlich ungewiss sind, wie beispielsweise regulatorische Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Klagen, der Umfang, in dem diese aufrechterhalten werden, und die Auswirkungen von Rechtsentscheidungen, die für eingegangene Klagen relevant sein können. Es verbleiben somit eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Folglich könnten die tatsächlichen Kosten von den Schätzungen der RBI und den ihnen zugrunde liegenden Annahmen abweichen. Dies könnte dazu führen, dass eine weitere Rückstellung erforderlich wird. Die wesentlichen, quantifizierbaren Unsicherheiten in Bezug auf die Berechnung der Rückstellung beziehen sich auf eine potenzielle Reduzierung der Diskontierungsperiode, einen Rückgang der Abzinsungsrate, einen Anstieg der erwarteten Klagen für ausstehende und getilgte Kredite und einer Erhöhung des durchschnittlichen Verlusts pro Kreditfall für ausstehende und getilgte Kredite. Die im Geschäftsjahr verfeinerte Sensitivitätsanalyse für potenzielle Änderungen der verwendeten Parameter über die nächsten 12 Monate, während alle anderen Parameter konstant gehalten werden, ist in den folgenden beiden Tabellen getrennt nach CHF- und EUR-Kredite dargestellt: CHF-Portfolio Aktueller Parameter Erhöhung/Rückgang Parameter Neuer Parameter Erhöhung/Rückgang Rückstellung (in € Millionen) Rückstellungsbetrag in € Millionen 1.965 Reduktion der Abzinsungsperiode 3,5 Jahre - 1,0 Jahr 2,5 Jahre 27 Rückgang der Abzinsungsrate (IFRS 9 Rückstellung) 2,34% -0,3 PP 2,04% 8 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für ausständige Kredite 91,50% +1,0 PP 92,50% 12 Anstieg des durchschnittlichen Verlustes für ausständige Kredite 117,00% +1,0 PP 118,00% 10 Rückgang der Abzinsungsrate (IAS 37 Rückstellung) 5,27% -1,0 PP 4,27% 9 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für getilgte Kredite 53,00% +1,0 PP 54,00% 4 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss533 EUR-Portfolio Aktueller Parameter Erhöhung/Rückgang Parameter Neuer Parameter Erhöhung/Rückgang Rückstellung (in € Millionen) Rückstellungsbetrag in € Millionen 106 Reduktion der Abzinsungsperiode 3,5 Jahre - 1,0 Jahr 2,5 Jahre 7 Rückgang der Abzinsungsrate (IFRS 9 Rückstellung) 7,16% -0,3 PP 6,87% 1 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für ausständige Kredite 32,90% +1,0 PP 33,90% 2 Anstieg des durchschnittlichen Verlustes für ausständige Kredite 83,00% +1,0 PP 84,00% 2 Rückgang der Abzinsungsrate (IAS 37 Rückstellung) 5,27% -1,0 PP 4,27% 1 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für getilgte Kredite 35,00% +1,0 PP 36,00% 1 Die Annahmen basieren auf internen Statistiken sowie auf Marktdaten. Der Anstieg der Rückstellung ist linear für alle Anpassungen, mit der Ausnahme von Anpassungen der Abzinsungsrate, die logarithmisch ansteigt. Des Weiteren berücksichtigt das Modell keine unerwarteten Entwicklungen in der Rechtsprechung. Vergleichsprogramm Bereits 2023 wurde ein außergerichtliches Vergleichsprogramm basierend auf dem Mustervorschlag des Vorsitzenden der polnischen Finanzaufsichtsbehörde gestartet. Das primäre Ziel des Vergleichsprogramms ist die Limitierung der erwarteten Verluste, die aus der aktuellen negativen Rechtsprechung resultieren, die meisten Hypothekarkredite gänzlich zu annullieren. Dieses Vergleichsangebot bestand aus der Neuberechnung des original in CHF ausgegebenen Kreditbetrages, als ob dieser von Anfang an in PLN ausgegeben worden wäre, wobei ein WIBOR Basiszinssatz, erhöht um die historisch auf solche Kredite angewandte Marge, zur Anwendung kam. Nachdem die Resonanz der Kund:innen auf das Programm auf Basis der polnischen Finanzaufsichtsbehörde verhalten ausfiel, wurde im zweiten Halbjahr 2024 ein verbessertes Modell zum Zweck einer höheren Akzeptanz entwickelt. Im Gegensatz zu einer Neuberechnung des ausgegeben Kreditvertrags mit angepassten Parametern orientiert sich das überarbeitete Vergleichsprogramm am Rückzahlungsbetrag an die Kund:innen im Fall einer Annullierung abzüglich eines prozentuellen Abschlags. In beiden Fällen führt ein Vergleich zu einer Abschreibung eines Teils des Kreditbetrags, abhängig vom individuell ausgehandelten Vergleichsangebot. Die Vergleichsprogramme werden mittels Mediationsverfahren durch die polnische Finanzaufsichtsbehörde abgewickelt. Per 31.12.2024 hat die RBI 15.259 individuelle Vergleichsangebot an Kund:innen gestellt, wovon mit 1.227 Kund:innen ein Vergleich und mit weiteren 394 Kund:innen der Mediationsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Bank hat bei der Berechnung der Vorsorgen die geschätzte Anzahl der mit Kund:innen abzuschließenden Vergleiche berücksichtigt, die das angepasste Niveau zukünftiger Verluste in diesen Vergleichsfällen widerspiegeln. Die Berücksichtigung von Vergleichen in der Rückstellungsberechnung wird von Faktoren wie dem Rückzahlungsbetrag im Falle einer Annullierung, der Entwicklung der Rechtsprechung und der Verfahrensdauer beeinflusst. Rumänien Im Oktober 2017 hat die rumänische Verbraucherschutzbehörde (ANPC) die rumänische Netzwerkbank, Raiffeisen Bank SA, Bukarest angewiesen, ihre angebliche Praxis, ihre Kund:innen nicht über künftige Änderungen des den Kunden verrechneten Zinssatzes zu informieren, einzustellen. Die Anordnung sah eine direkte Geldrückerstattung oder Zahlung seitens Raiffeisen Bank SA, Bukarest nicht ausdrücklich vor. Die Raiffeisen Bank SA, Bukarest hat diese Anordnung vor Gericht bekämpft, aber das Verfahren letztendlich verloren. Im September 2022 wurde die Entscheidung schriftlich ausgefertigt. Nach ersten Gesprächen mit der ANPC und gemäß einem externen Rechtsgutachten hat Raiffeisen Bank SA, Bukarest neue Rückzahlungspläne erstellt und begonnen, bestimmte Beträge und damit verbundene Zinsen an betroffene Kund:innen zurückzuzahlen. Basierend auf den aktuellsten internen Berechnungen wird erwartet, dass die negativen finanziellen Auswirkungen € 28,5 Millionen nicht übersteigen werden. Nachdem fast der gesamte oben genannte Betrag an Kund:innen ausgezahlt wurde, hat ANPC die RBRO aufgefordert detaillierte Informationen zur Umsetzung der Gerichtsentscheidung zur Verfügung zu stellen und Raiffeisen Bank SA, Bukarest ist dieser Aufforderung Anfang 2023 nachgekommen. Darüber hinaus ist die Raiffeisen Bank SA, Bukarest in eine Reihe von Gerichtsverfahren, darunter auch Sammelklagen, sowie in Verwaltungsverfahren der ANPC insbesondere im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten und Girokontenverträgen involviert. Die Verfahren basieren im Wesentlichen auf der Behauptung, dass bestimmte vertragliche Bestimmungen und Praktiken der Raiffeisen Bank SA, Bukarest gegen Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften verstoßen. Solche Verfahren können Verwaltungsstrafen, die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln, die rückwirkende Änderung von Zahlungsplänen und die Erstattung bestimmter Gebühren oder Teile von Zinszahlungen, die Kunden in der Vergangenheit in Rechnung gestellt wurden, nach sich ziehen. Eines der ANPC-Verfahren betrifft einen großen Teil des rumänischen Bankensektors, darunter auch Raiffeisen Bank SA, Bukarest. ANPC hat die Methode bestritten, wie Raten im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten berechnet werden, und behauptet, dass Rückzahlungspläne mit festen Raten, die sich zu Beginn der Rückzahlung aus einem größeren Zinsanteil und einem geringeren Kapitalanteil zusammensetzen, für Verbraucher nachteilig seien und daher zu gleichen Teilen aus Kapital und · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 534Konzernabschluss Zinsen bestehen sollten. Sie erließ eine Anordnung, diese Praxis einzustellen, aber eine Reihe von Banken, darunter Raiffeisen Bank SA, Bukarest, haben vor Gericht eine Aussetzung der Anwendung dieser ANPC-Maßnahme erwirkt. Da der Inhalt der Anordnung unklar ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden, ob es zu negativen finanziellen Auswirkungen auf Raiffeisen Bank SA, Bukarest kommen wird und, wenn ja, welcher mögliche Schaden damit verbunden ist. Im Falle einer zwingenden Änderung der Rückzahlungspläne könnten die Auswirkungen jedoch erheblich sein. Im Mai 2023 hat Raiffeisen Bank SA, Bukarest die Gültigkeit der „Feststellungen“ der ANPC vor Gericht angefochten und das Gericht hat entschieden, dass die ANPC-Maßnahme ausgesetzt werden soll, bis es eine endgültige gerichtliche Entscheidung im Anfechtungsverfahren gibt. Im Juni 2024 erhielt Raiffeisen Bank SA, Bukarest einen weiteren ANPC-Bericht, der im Wesentlichen auch den gesamten rumänischen Bankenmarkt betrifft und auf einer ANPC-Untersuchung darüber basiert, wie Banken der Verpflichtung zur ausreichenden Information der Kund:innen nachkommen. Basierend auf dem Vorwurf einer „betrügerischen Praxis“ der Banken verlangt der Bericht von den Banken, folgende Maßnahmen zu ergreifen: (i) Bei Verbraucherkrediten mit variablen Zinssätzen ist ANPC der Meinung, dass die Banken einen Zinssatz hätten anwenden sollen, der aus einem öffentlichen Index (wie ROBOR, EURIBOR, etc.) plus einer Marge besteht, und nicht eine Art „Marktzinssatz“ (nicht an einen öffentlichen Index gebunden). Somit müssten variable Zinssätze, die als „Marktzinssätze“ ausgestaltet sind, auch rückwirkend, neu berechnet werden, indem vom anfänglichen variablen Zinssatz der zu Beginn der ersten variablen Zinsperiode gültige öffentliche Index abgezogen wird. Die Differenz würde dann als Marge auf den öffentlichen Index angewendet, der für die jeweilige variable Zinsperiode gilt, und das Ergebnis würde den Zinssatz für diese Periode darstellen. Da sich die Ratenzahlungen aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen, unterliegen alle Komponenten einer Neuberechnung, als ob der Index plus Marge von Anfang an angewendet worden wäre. (ii) Bei CHF-Darlehen müssten die ausstehenden Kapitalbeträge sowie die Raten neu berechnet werden, indem das CHF-Exposure zu dem zum Datum der jeweiligen Kreditverträge gültigen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird und die Raten berechnet werden, als ob die Kredite in Euro gewährt worden wären, jedoch unter Anwendung des CHF-Zinssatzes. Beide Maßnahmen scheinen sowohl für laufende Kredite als auch für Kredite zu gelten, die in den letzten sechs Monaten vor dem Datum des ANPC-Berichts (7. Juni 2024) zurückgezahlt wurden. Raiffeisen Bank SA, Bukarest ist der Meinung, dass sie rechtskonform gehandelt hat und hat gegen den ANPC Bericht Rechtsmittel eingelegt. Beide von der ANPC beschlossenen Maßnahmen sind ausgesetzt, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung in der Sache vorliegt. Sollte diese Klage abgewiesen werden, wird dies infolge der beiden zuvor erwähnten Neuberechnungsmaßnahmen, zu Rückzahlungen an Kund:innen führen. Bankgeschäft Die RBI und ihre Tochterunternehmen erbringen Dienstleistungen für Firmenkunden, welche auf operativer Ebene das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Die wesentlichsten Fälle sind: Nach der Insolvenz der Alpine Holding GmbH (Alpine) im Jahr 2013 reichten Kleinanleger:innen in Österreich eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit einer von der Alpine im Jahr 2012 begebenen Anleihe im Gesamtnennbetrag von € 100 Millionen gegen die RBI und ein weiteres Kreditinstitut ein. Die Ansprüche gegen die RBI beliefen sich ursprünglich auf etwa € 10 Millionen. Gesamthaft wurden Klagen in Höhe von rund € 8 Millionen direkt durch einzelne Anleger:innen oder indirekt mittels Sammelklage durch die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte geltend gemacht. Aufgrund einiger eingestellter Verfahren sowie von beschränkten Ansprüchen beträgt der Streitwert der gegenüber der RBI anhängigen Gerichtsverfahren derzeit rund € 6,7 Millionen. Vorgebracht wird unter anderem, dass die Banken als Joint Lead Manager der Anleiheemission gehandelt hätten und zum Zeitpunkt der Emission Kenntnis von finanziellen Problemen der Alpine hatten oder zumindest Kenntnis davon hätten haben müssen. Ihnen sollte daher bekannt gewesen sein, dass die Alpine nicht imstande gewesen sei, die Anleihen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen. Die Kläger behaupten, dass der Kapitalmarktprospekt in Bezug auf die Anleihe irreführend und unvollständig gewesen sei und die Joint Lead Manager einschließlich der RBI, dies gewusst hätten. Im Dezember 2023 hat das Gericht in erster Instanz in mehreren zusammengefassten Verfahren in einem Teilurteil die auf Prospekthaftung basierenden Ansprüche von Anleger:innen gegen die RBI in Höhe von insgesamt rund € 5,9 Millionen abgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil wurde vom Gericht zweiter Instanz bestätigt. Die Kläger haben dagegen im September 2024 Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben. Die Höhe der Ansprüche gegen die RBI in diesem Rechtsmittelverfahren wurde von € 5,9 Millionen auf € 5,7 Millionen reduziert. Im ersten Quartal 2021 erfuhr die RBI von einer Klage, die ein indonesisches Unternehmen bereits im November 2020 in Jakarta gegen sie eingereicht hatte. Die behauptete Forderung auf Ersatz von Vermögensschäden wird mit rund USD 129 Millionen (€ 124 Millionen) und die auf Ersatz von ideellen Schäden mit USD 200 Millionen (€ 193 Millionen) beziffert. Die Klage wurde der RBI im Mai 2022 zugestellt. Am 27. Juni 2023 entschied das Bezirksgericht Süd-Jakarta (Pengadilan Negeri Jakarta Selatan), dass die RBI gegenüber dem indonesischen Unternehmen eine rechtswidrige Handlung gesetzt habe, und verurteilte die RBI zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von USD 119 Millionen (€ 115 Millionen). Die RBI hat angesichts der Rechts- und Faktenlage gegen dieses Urteil beim Landesgericht Jakarta (Pengadilan Tinggi Jakarta) Berufung erhoben. Im März 2024 entschied das Landesgericht Jakarta zugunsten der RBI und wies die Klage mangels indonesischer Gerichtsbarkeit zurück. Der Kläger brachte im Juni 2024 eine Revision beim Obersten Gerichtshof Indonesiens (Mahkamah Agung Republik Indonesia) ein, gegen welche die RBI eine Revisionsbeantwortung einreichte. Im August 2019 reichte die RBI eine Klage (CI-Verfahren) in Höhe von rund € 44 Millionen gegen eine in den Cayman Islands ansässige Gesellschaft, einige ihrer Tochtergesellschaften sowie eine ehemalige Tochtergesellschaft (gemeinsam die Cayman Islands Beklagten) beim Gerichtshof der Cayman Inseln, Grand Court of the Cayman Islands, Financial Services Division, ein. In diesem CI-Verfahren bringt die RBI vor, dass die Cayman Islands Beklagten an Transaktionen zum Betrug an Gläubigern und an einer betrügerischen Verabredung zur Schädigung der RBI teilgenommen haben, indem sie Vermögenswerte transferiert haben, um die Ansprüche der RBI aus einer Reihe von Garantien der Muttergesellschaft zu vereiteln. Des Weiteren bringt die RBI vor, .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss535 dass diese Übertragungen unter dem Wert oder ohne jegliche Gegenleistung zwischen den Cayman Islands Beklagten stattgefunden haben. Im September 2019 erwirkte die RBI eine Verfügung gegen einen der Cayman Islands Beklagten, die dessen Verfügungsmacht über seine Vermögenswerte bis zur Beendigung des CI-Verfahrens einschränkt. Eine gleichartige Verfügung wurde von der RBI gegen einen weiteren der Cayman Islands Beklagten im Mai 2020 erwirkt (zusammen die Sicherstellungsverfügungen). Im November 2019 wurde von einigen der Cayman Islands Beklagten im Rahmen des CI-Verfahrens eine Gegenklage in Höhe von € 203 Millionen gegen die RBI eingereicht. Aus Sicht der RBI ist diese Gegenklage, welche auf Dokumenten beruht, deren Offenlegung von den Cayman Islands Beklagten verweigert wird, völlig unbegründet. Im Juli 2021 beantragte die RBI ihren Anspruch im CI-Verfahren anzupassen, einen weiteren Beklagten aufzunehmen sowie weiteren Schadenersatz und sonstigen damit verbundenen Ersatz einzufordern. Der von der RBI eingeklagte Gesamtbetrag im CI- Verfahren würde sich somit auf ungefähr € 87 Millionen plus Zinsen und Kosten belaufen. Über diesen Antrag muss jedoch erst entschieden werden. Im Dezember 2021 entschied das Berufungsgericht der Cayman Islands über eine Berufung, die von zwei der Cayman Islands Beklagten gegen die Sicherstellungsverfügungen eingebracht worden war. Das Berufungsgericht lehnte die Aufhebung der Sicherstellungsverfügungen ab, die somit aufrecht bleiben. Das CI-Verfahren ist ein laufendes Verfahren und noch nicht abgeschlossen. Im Jänner 2021 hat die RBI eine Schiedsklage in Höhe von rund € 87 Millionen zuzüglich Zinsen und Kosten gegen einen der Cayman Islands Beklagten, der zu diesem Zeitpunkt auf den Marshallinseln eingetragen war, vor dem Vienna International Arbitral Center (VIAC) (das VIAC-Schiedsverfahren) eingebracht. Das VIAC-Schiedsverfahren behandelte Ansprüche der RBI aus Garantien, die dieses Unternehmen gegenüber der RBI abgegeben hatte. Im Oktober 2022 hat der Einzelschiedsrichter einen Schiedsspruch erlassen, in welchem dem Beklagten die Zahlung folgender Beträge an die RBI aufgetragen wurde: (i) über € 62 Millionen und USD 19 Millionen (€ 18 Millionen) im Hinblick auf die unter den Garantien fälligen Nominalbeträge, (ii) Zinsen auf diese Beträge in Höhe von 5 Prozent p.a., die vom 27. Februar 2018 bis zum Tag der Bezahlung auf diese Beträge anfallen, (iii) Honorare, Kosten und Aufwendungen, die der RBI im Rahmen zusätzlicher Verfahren in verschiedenen Jurisdiktionen weltweit entstanden sind, (v) die Kosten des VIAC-Schiedsverfahrens. 2013 reichte ein zypriotisches Unternehmen (der zypriotische Kläger) eine Schadenersatzklage in Höhe von rund € 43 Millionen gegen die slowakische Tochtergesellschaft der RBI, Tatra banka, a.s. (Tatra banka) ein. Im Jänner 2016 stellt der zypriotische Kläger einen Antrag auf Erhöhung der Klagsumme um € 84 Millionen, und das Gericht genehmigte diesen Antrag. Das bedeutet, dass die Klagsumme in diesem Verfahren insgesamt rund € 127 Millionen beträgt. Dieses Verfahren basiert auf ähnlichen Gründen wie die Klage eines Kunden der Tatra banka (der slowakische Kunde), welches in der Zwischenzeit von den slowakischen Gerichten zur Gänze abgewiesen wurde. Der zypriotische Kläger, der die Klage eingereicht hat, hatte die Forderung von einem Anteilseigner der Holding des slowakischen Kunden übernommen. Der zypriotische Kläger behauptet, dass die Tatra banka gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem slowakischen Kunden verstoßen hat, weil sie sich ohne Grund geweigert hat, Zahlungen vom Konto des slowakischen Klägers durchzuführen und auch die Verlängerung der Kreditfazilitäten trotz vorheriger Zusage nicht erfolgt ist, was dazu führte, dass der slowakische Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Geschäftspartner:innen nicht nachkommen konnte und seine Geschäftstätigkeit einstellen musste. Laut dem zypriotischen Kläger führte dies zur Einstellung der Geschäftsaktivitäten und, in der Folge, zum Konkurs des slowakischen Kunden und so auch zu einem Schaden für den Anteilseigner der Holding durch den Wertverlust der Geschäftsanteile. In der Folge übertrug besagter Anteilseigner seine Forderung an den zypriotischen Kläger. Der zypriotische Kläger argumentiert, dass die Tatra banka gegen die guten Sitten verstoßen und im Widerspruch zu einem fairen unternehmerischen Handeln agiert hat und fordert die Tatra banka auf, eine Entschädigung entsprechend dem Wertverlust der Geschäftsanteile der Holding zu zahlen. Im November 2019 wurde die Klage vom erstinstanzlichen Gericht in vollem Umfang abgewiesen. Der zypriotische Kläger hat gegen das Urteil im Jänner 2020 Berufung erhoben. Im Juni 2022 wurde das Urteil des Berufungsgerichtes, in dem das erstinstanzliche Urteil bestätigt wurde, der Tatra banka zugestellt. Im August 2022 legte der zypriotische Kläger ein außerordentliches Rechtsmittel gegen das Urteil des Berufungsgerichts ein. Im August 2024 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf und wies den Fall zurück an das Berufungsgericht. Im Januar 2025 wurde der Tatra banka das Urteil des Berufungsgerichts zugestellt, das das erstinstanzliche Urteil, also die Abweisung der Klage, bestätigte. Im Februar 2025 wurde der Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft („Kathrein“), einer Tochtergesellschaft der RBI, eine beim Handelsgericht Wien eingebrachte Schadensersatzklage in Höhe von € 50 Millionen im Zusammenhang mit Malversationen eines früheren Mitarbeiters der Kathrein zugestellt. Obwohl Kathrein den Kläger in Höhe des ursprünglich der Malversation zugrunde liegenden Betrags bereits entschädigt hatte, konnte sie mit dem Kläger keine außergerichtliche Einigung über die Höhe des damit verbundenen hypothetischen Gewinnausfalls erzielen. Der geforderte Betrag ist deutlich höher als der von Kathrein berechnete Betrag, der auch durch ein externes Gutachten gestützt wird. Aufgrund der Rechtseinschätzung der Kathrein wurde eine Rückstellung in angemessener Höhe gebildet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 536Konzernabschluss Durchsetzung durch Regulierungsbehörden Die RBI und ihre Tochterunternehmen unterliegen zahlreichen nationalen und internationalen Regulierungsbehörden. Im März 2018 wurde von der FMA im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die RBI eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 2,7 Millionen (die auf der Grundlage des konsolidierten Jahresumsatzes der RBI berechnet wurde und sich auf 0,06 Prozent des letzten verfügbaren konsolidierten Jahresumsatzes beläuft) für eine angebliche Nichteinhaltung von formalen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Know-your-Customer-Prinzip verhängt (Ursprüngliche FMA- Entscheidung). Nach Auslegung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die RBI in einigen wenigen Einzelfällen diese administrativen Verpflichtungen nicht eingehalten. Die FMA behauptete nicht, dass Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen bestünde. Die RBI vertrat die Auffassung, dass sie allen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Know-your-Customer- Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen sei, und erhob Beschwerde gegen die ursrüngliche FMA-Entscheidung in ihrer Gesamtheit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte die ursprüngliche FMA-Entscheidung (Erste Berufungsentscheidung), wogegen die RBI jedoch in vollem Umfang Revision erhob. Im Dezember 2019 hob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Erste Berufungsentscheidungauf und verwies den Fall an das BVwG zurück. In der erneuten Durchführung des Verfahrens bestätigte das BVwG am 6. Mai 2021 die ursprüngliche FMA-Entscheidung grundsätzlich erneut, senkte jedoch die Verwaltungsstrafe auf € 824 Tausend und ließ erneut eine (zweite) Revision vor dem VwGH zu (Zweite Berufungsentscheidung). Die RBI erhob demgemäß Revision. Im Juli 2023 hob der VwGH die zweite Berufungsentscheidung auf und verwies den Fall wieder an das BVwG zurück. In der erneuten Durchführung des Verfahrens bestätigte das BVwG am 25. April 2024 grundsätzlich erneut die Ursprüngliche FMA-Entscheidung, aber senkte die Verwaltungsstrafe auf € 2 Millionen (von dem in der Ursprünglichen FMA-Entscheidung verhängten Betrag von € 2,7 Millionen) und ließ erneut eine (dritte) Revision vor dem VwGH zu (Dritte Berufungsentscheidung). Die RBI erhob demgemäß am 7. Juni 2024 Revision. Es wurde eine Rückstellung in angemessener Höhe gebildet. Im September 2018 wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zwei Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt PLN 55 Millionen (€ 13 Millionen) gegen Raiffeisen Bank Polska S.A (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI, verhängt, da sie ihren Pflichten als Verwahrstelle und Liquidator bestimmter Investmentfonds angeblich nicht nachgekommen ist. Die RBPL als Verwahrstelle von Investmentfonds hat im Februar 2018 die Rolle des Liquidators für bestimmte Fonds übernommen. Nach Einschätzung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ist die RBPL bestimmten Verpflichtungen in ihrer Funktion als Depotbank und Liquidator der Fonds nicht nachgekommen. Im Zuge der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kernbankengeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. hat die RBI die Verantwortung für die dargelegten Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Strafen übernommen. Die RBI hat gegen sämtliche Strafen Berufung eingelegt. Im September 2019 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft der Berufung der RBI in Bezug auf die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) bezüglich der Pflichten der RBPL als Depotbank stattgegeben und die Entscheidung der KNF vollständig aufgehoben. Die KNF legte gegen das Urteil Kassationsbeschwerde ein. Im Hinblick auf die Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 12 Millionen) in Bezug auf die Funktion der RBPL als Liquidator hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung abgewiesen und die Entscheidung der KNF vollständig bestätigt. Die RBI hat beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde eingelegt, da sie der Ansicht ist, dass die RBPL all ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist. Im April 2023 verwies das Oberste Verwaltungsgericht den Fall bezüglich der Geldstrafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) zur erneuten Prüfung an das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft zurück. Weiters hat das Oberste Verwaltungsgericht die Kassationsbeschwerde der RBI bezüglich der Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 12 Millionen) abgewiesen. Diese ist nunmehr final. Allerdings legte die RBI im Oktober 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde in Bezug auf dieses Urteil ein. Im Oktober 2023 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung der RBI abgewiesen und die Entscheidung der KNF, welche die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) gegen die RBI aufgrund angeblicher Pflichtverletzung als Depotbank für bestimmte Investmentfonds verhängte, bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde eingelegt. Beide Geldstrafen wurden bereits bezahlt. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Einzelklagen und vier Sammelklagen, in denen Ansprüche von Inhaber:innen von Zertifikaten der oben genannten Investmentfonds zusammengefasst werden, gegen die RBI eingereicht. Der Gesamtstreitwert per 31. Dezember 2024 beträgt rund PLN 79,7 Millionen (€ 19 Millionen). Darüber hinaus wurde die RBI darüber informiert, dass dem Gericht eine Änderung der Klageschrift vorgelegt wurde, die zu einer Erhöhung des Gesamtstreitwerts um rund PLN 91 Millionen (€ 21 Millionen) führen könnte. Diese Änderung wurde der RBI jedoch noch nicht zugestellt. Die Kläger im Rahmen der Sammelklagen fordern, dass die Verantwortung der RBI für die behaupteten mangelhaften Leistungen der RBPL (deren Rechtsnachfolgerin die RBI ist) als Depotbank festgestellt wird. Eine derartige Feststellung würde die finanziellen Ansprüche der Kläger für weitere Rechtsstreitigkeiten sichern und erleichtern. Aufgrund der Rechtseinschätzung der RBI wurde keine Rückstellung gebildet. Darüber hinaus hat die RBI eine Anzahl von Benachrichtigungen über Ansprüche seitens BNP im Zusammenhang mit bestimmten Bankgeschäften, für die BNP Rechtsnachfolger der RBPL ist, erhalten. Diese Forderungsmitteilungen beziehen sich hauptsächlich auf Verwaltungsverfahren, die von der KNF (Polish Financial Supervision Authority) im Zusammenhang mit angeblichen Versäumnissen der RBPL/BNP als Verwahrer von Investmentfonds durchgeführt wurden, und können zu Geldstrafen führen. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang Ansprüche von Anleger:innen gegenüber der BNP erhoben. Die RBI unterstützt die BNP in diesen Zusammenhang. Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar. Im Jänner 2023 wurde die RBI von der FMA informiert, dass ein Verwaltungsstrafverfahren wegen einer angeblichen Nichteinhaltung von bestimmten rechtlichen Vorschriften bezüglich dem Know-Your-Customer Prinzip in Verbindung mit drei .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss537 Kund:innen aus dem Korrespondenzbankgeschäft der RBI eingeleitet wurde. Die verfahrensgegenständlichen Transaktionen wurden von der RBI zwischen 2017 und 2020 abgewickelt. Gemäß der Auslegung der FMA hätte sich die RBI nicht ausreichend davon überzeugt, dass diese Banken angemessene Due-Diligence-Prozesse zu ihren eigenen Kund:innen aus deren eigenen Korrespondenzbankgeschäft implementiert hätten. Daher wäre es der RBI, aus Sicht der FMA, nicht gelungen, ihre Verpflichtungen aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften vollständig zu erfüllen. Die FMA hat allerdings nicht behauptet, dass tatsächlich Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf oder in Zusammenhang mit einer anderen kriminellen Handlung vorgelegen sei. Im Juni 2024 stellte FMA das Verwaltungsstrafverfahren in Bezug auf eine Bank ohne Strafe ein, verhängte aber eine Verwaltungsstrafe von € 2,07 Millionen über RBI in Bezug auf die anderen beiden Banken. Im Juli 2024 brachte RBI ein Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein und daher ist die Verwaltungsstrafe noch nicht rechtskräftig. Das BVwG hat mittlerweile den EuGH um Vorabentscheidung über die Einbindung und die Behandlung von natürlichen Personen, die für eine juristische Person tätig sind, als Voraussetzung für die Bestrafung eben solcher juristischen Person ersucht. Das Verfahren vor dem EuGH ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Jänner 2023 erhielt die RBI ein Auskunftsersuchen (RFI) vom Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC) des US- Finanzministeriums. OFAC überwacht und vollstreckt Wirtschafts- und Handelssanktionen auf der Grundlage der US- Außenpolitik und der nationalen Sicherheitsziele. Ein Verstoß gegen US-Sanktionen kann unter anderem Geldstrafen, das Einfrieren von Konten oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit US-Korrespondenzbanken zur Folge haben. Die von OFAC im RFI aufgeworfenen Fragen zielen darauf ab, den Zahlungsverkehr und die damit verbundenen Prozesse der RBI mit US- Korrespondenzbanken vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit Russland und der Ukraine zu klären. Die RBI arbeitet seit März 2023 auch mit dem US-Justizministerium (U.S. Department of Justice - „DOJ“) im Zusammenhang mit einer DOJ-Anfrage zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland durch die RBI zusammen. Ein Verstoß gegen das US- Strafrecht im Zusammenhang mit Sanktionen kann unter anderem zu Geldstrafen oder der Ernennung eines Beobachters führen. Die RBI verfügt aus Prinzip über Richtlinien und Verfahren, die konzipiert sind um die Einhaltung anwendbarer Embargos und Finanzsanktionen sicherzustellen, und kooperiert in Bezug auf deren Anfragen uneingeschränkt mit OFAC and DOJ, soweit dies nach geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist. Steuerfälle Die RBI ist in verschiedene Betriebsprüfungen, Steuerprüfungen und Steuerverfahren involviert oder wird voraussichtlich darin involviert sein. Die RBI ist unter anderem in folgende wesentliche Steuerverfahren involviert: In Rumänien führte die Steuerprüfung zu einer außerordentlichen Steuerzahlung in Höhe von rund € 32 Millionen zuzüglich rund € 21 Millionen Strafzahlungen. In Verwaltungs- und anderen Verfahren, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind, konnte die außerordentliche Steuerlast bisher auf € 47 Millionen reduziert werden. Die Entscheidung der Steuerbehörde wurde angefochten. Am 7. Juli 2024 wurde ein Antrag auf Vorabentscheidung vom österreichischen Bundesfinanzgericht an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt, mit der Frage, ob die folgende Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 28 zweiter Satz österreichisches Umsatzsteuergesetz (UStG) eine staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt. Gemäß § 6 Abs.1 Z 28 zweiter Satz UStG sind sonstige Leistungen steuerfrei, die zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, und für die Personalgestellung dieser Unternehmer an die im ersten Satz des § 6 Abs.1 Z 28 UStG genannten Zusammenschlüsse. Auf Grundlage dieser Regelung hat die RBI umsatzsteuerbefreite Leistungen erbracht und erhalten. Sollte der Gerichtshof der Europäischen Union entscheiden, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine (verbotene) staatliche Beihilfe handelt, ist damit zu rechnen, dass diese staatliche Beihilfe für die Vergangenheit (maximal für zehn Jahre) zurückgefordert wird. Es wird erwartet, dass sich daraus Rückzahlungsverpflichtungen der RBI und mehrerer ihrer österreichischen Tochtergesellschaften in der Gesamthöhe von rund € 20 Millionen ergeben könnten. Im Juli 2024 wurde eine Änderung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes beschlossen, wonach die Umsatzsteuerbefreiung in § 6 Abs. 1 Nr. 28 Satz 2 UStG mit 1. Jänner 2025 entfällt. In diesem Zusammenhang wurde eine Rückstellung in Höhe von € 20 Millionen gebildet. (47) Sonstige Vereinbarungen Institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) Raiffeisen Bank International AG, ihre österreichischen Tochterbanken, die Raiffeisen-Landeszentralen und die Raiffeisenbanken gehören der Vereinbarung über ein institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) und der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) als gesetzlicher Sicherungseinrichtung an. In der Vereinbarung über das Raiffeisen-IPS verpflichten sich die teilnehmenden Institute, einander gegenseitig abzusichern und insbesondere bei Bedarf einander die Liquidität und Solvenz sicherzustellen. Dieses Raiffeisen-IPS wurde von den zuständigen Aufsichtsbehörden EZB und FMA als institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation) mit den damit verbundenen Rechten · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 538Konzernabschluss und Pflichten der teilnehmenden Institute anerkannt. Danach dürfen unter anderem Forderungen zwischen den Raiffeisen-IPS- Mitgliedern mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Das Raiffeisen-IPS unterliegt einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Überwachung. Es sind unter anderem die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Das Raiffeisen-IPS mit der ÖRS als Sicherungseinrichtung wurde von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) anerkannt. ÖRS nimmt für das Raiffeisen-IPS Aufgaben der Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahr. ÖRS verwaltet auch als Treuhänderin das liquide Sondervermögen des Raiffeisen-IPS. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertreter:innen der RBI AG, der Raiffeisen- Landeszentralen und der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Aufgaben, die auf Landesebene gelöst werden können, hat der Gesamtrisikorat an Landesrisikoräte delegiert, die sich aus Vertreter:innen der jeweiligen Raiffeisen-Landeszentrale und den Raiffeisenbanken des Landes zusammensetzen. Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG. Aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Änderungen und der Einführung eines institutsbezogenen Sicherungssystems haben die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) und ihre Mitgliedsinstitutionen 2019 beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für die erfassten Forderungen gegen Mitgliedsinstitute, die vor dem 1. Oktober 2019 eingegangen sind. Die Rechte der Kund:innen aus der gesetzlichen Einlagensicherung sind davon unberührt und bleiben im vollen Ausmaß bestehen. (48) Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs 1 BWG Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss gezeigt. Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte waren am Bilanzstichtag mit folgenden Volumina abgeschlossen: in € Millionen 2024 2023 Treuhandvermögen 187 195 Forderungen an Kunden 180 187 Beteiligungen und Wertpapiere Held-to-Maturity 7 7 Treuhandverbindlichkeiten 187 195 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 77 76 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 103 111 Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 7 7 Vom Konzern verwaltetes Fondsvermögen: in € Millionen 2024 2023 Publikumsfonds 34.636 30.382 Aktien- und gemischte Fonds 23.682 21.457 Anleihefonds 9.957 8.518 Andere 996 408 Spezialfonds 16.712 14.017 Immobilienfonds 615 290 Pensionsfonds 20.358 18.206 Nach Ermessen verwaltete Kundenportfolios 3.007 3.202 Sonstige Anlageinstrumente 0 69 Gesamt 75.328 66.166 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss539 (49) Leasing Bei Vertragsbeginn prüft die RBI, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt oder ein solches enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht beinhaltet, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts verleiht, prüft die RBI, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind: · Der Vertrag beinhaltet die Verwendung eines identifizierten Vermögenswerts – dies ist der Fall, wenn entweder der Vermögenswert ausdrücklich im Vertrag angegeben ist oder der Vermögenswert implizit zum Zeitpunkt der Bereitstellung für den Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so gilt der Vermögenswert als nicht identifiziert; · Die RBI hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer zu ziehen; und · Die RBI hat das Recht zu bestimmen, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert während der Nutzungsdauer verwendet wird, oder die maßgeblichen Entscheidungen darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird, sind festgelegt. RBI als Leasinggeber Wenn die RBI als Leasinggeber auftritt, bestimmt sie zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob das Leasing als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing zu bilanzieren ist. In der RBI wird ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Typische Faktoren, die einzeln oder in Kombination normalerweise dazu führen würden, dass ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert wird, sind: · Übertragung des Eigentums an dem Vermögenswert zum Ende der Vertragslaufzeit; · Option zum Erwerb des Vermögenswerts zu einem Preis, der den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausübung der Option voraussichtlich so stark unterschreitet, dass die Ausübung der Option bei Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist; · Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den größten Teil der wirtschaftlichen Lebensdauer des Vermögenswerts (auch wenn der Titel nicht übertragen wird); · Der Barwert der Leasingzahlungen entspricht zum Zeitpunkt des Beginns mindestens im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts und · Der Vermögenswert ist so speziell, dass nur der Leasingnehmer ihn ohne größere Änderungen nutzen kann. Manchmal ist die RBI ein Zwischen-Leasinggeber, das bedeutet, dass die RBI sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben Leasinggegenstands ist und ihren Anteil am Haupt- und am Untermietverhältnis getrennt bilanziert. Wenn es sich bei dem Hauptmietverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, wird das Untermietverhältnis als Operating Leasing klassifiziert. Andernfalls bewertet die RBI die Klassifizierung eines Untermietverhältnisses anhand des Nutzungsrechts im Hauptmietverhältnis und nicht anhand des zugrunde liegenden Vermögenswerts des Hauptmietverhältnisses. Die RBI erfasst die mit dem Operating-Leasingverhältnis verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag. Nachfolgend sind die Erträge aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen dargestellt: in € Millionen 2024 2023 Finanzierungsleasing 180 186 Finanzerträge aus der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis 180 186 Operating Leasing 103 95 Leasingerträge 103 95 Gesamt 283 281 Es bestehen keine Leasingerträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängig sind. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 540Konzernabschluss Finanzierungsleasing Die im Rahmen des Finanzierungsleasings finanzierten Vermögenswerte verteilen sich wie folgt, die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost ausgewiesen: in € Millionen 2024 2023 Kraftfahrzeugleasing 1.740 1.663 Immobilienleasing 769 765 Mobilienleasing 617 703 Gesamt 3.126 3.131 Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen: in € Millionen 2024 2023 Bruttoinvestitionswert 3.588 3.624 Mindest-Leasingzahlungen 3.270 3.305 Bis 3 Monate 258 279 Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 660 659 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.890 1.896 Mehr als 5 Jahre 462 472 Nicht garantierte Restwerte 319 318 Unrealisierter Finanzertrag 462 493 Bis 3 Monate 37 39 Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 101 106 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 244 258 Mehr als 5 Jahre 80 89 Nettoinvestitionswert 3.126 3.131 Im Geschäftsjahr gab es keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis enthalten sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Leasinggegenständen im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags betrugen € 3 Millionen (Vorjahr: € 3 Millionen). Operating Leasing Die im Rahmen des Operating Leasing finanzierten Vermögenswerte (inklusive noch nicht vermieteter Teile) setzen sich wie folgt zusammen und die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesen: in € Millionen 2024 2023 Kraftfahrzeugleasing 114 100 Immobilienleasing 187 225 Mobilienleasing 0 1 Gesamt 301 326 Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen: in € Millionen 2024 2023 Bis 1 Jahr 50 52 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 106 122 Mehr als 5 Jahre 28 54 Gesamt 184 229 RBI als Leasingnehmer Die RBI erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses, an dem ein Leasinggeber (ein Lieferant) einen zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung durch die RBI zur Verfügung stellt. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum bewertet. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts setzen sich aus dem Betrag zusammen, der der Leasingverbindlichkeit bei ihrem erstmaligen Ansatz entspricht, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, zuzüglich etwaiger anfänglich angefallener direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten bis den zugrunde liegenden Vermögenswert abzubauen und zu .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss541 entfernen oder den zugrunde liegenden Vermögenswert oder den Standort wiederherzustellen, abzüglich etwaiger Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird anschließend nach der linearen Methode gemäß IAS 16 vom Bereitstellungsdatum bis zum früheren Ende der Nutzungsdauer oder dem Ende der Leasingdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird um etwaige Wertminderungen verringert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit bereinigt. Zu Beginn bewertet die RBI die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlten Leasingraten. Die Leasingraten werden unter Verwendung des im Leasingverhältnis enthaltenen Zinssatzes abgezinst, wenn dieser Zinssatz leicht bestimmt werden kann. Kann dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden, so verwendet der Leasingnehmer den Grenzfremdkapitalzinssatz. Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingraten setzen sich wie folgt zusammen: · Feste Zahlungen einschließlich de facto fester Zahlungen; · Variable Leasingraten, die von einem Index oder einer Rate abhängen, und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indizes oder Rate vorgenommen wird; · Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind; · Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die RBI hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben; und · Strafzahlungen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption ausüben wird. Die Leasingverbindlichkeit wird fortlaufend analog zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung einer Effektivzinsmethode bewertet, so dass der Buchwert der Leasingverbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der Zinsaufwand über das Leasingverhältnis verteilt wird. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingraten aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, wenn sich die Schätzung der RBI hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich unter einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die RBI die Beurteilung, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder ergebniswirksam erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null abgeschrieben wurde. Die RBI hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverträge für Geräte mit einer Leasingdauer von höchstens zwölf Monaten und für Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte, einschließlich IT- Geräte, nicht zu bilanzieren. Die RBI erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. Die Mietverhältnisse betreffen hauptsächlich Immobilien-, Kraftfahrzeugleasing sowie Leasing von IT-Zubehör. Nutzungsrechte Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte für Immobilien, Anlagen und Ausstattungen, welche in der Bilanz unter den Sachanlagen dargestellt sind, und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen, welche in der Erfolgsrechnung unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen werden: in € Millionen 2024 2023 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1. 674 666 Änderung Konsolidierungskreis 20 -12 Währungsdifferenzen -16 -14 Zugänge 89 73 Abgänge -26 -39 Umbuchungen -1 0 Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12. 740 674 Kumulierte Zuschreibungen/Abschreibungen/Wertminderungen -367 -317 davon Abschreibungen/Wertminderungen -79 -84 Buchwert zum 31.12. 372 357 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 542Konzernabschluss Leasingverbindlichkeiten Die folgende Tabelle zeigt die Restlaufzeitengliederung der Leasingverbindlichkeiten mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Die entsprechenden Buchwerte werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Amortized Cost ausgewiesen. in € Millionen 2024 2023 Bis 1 Jahr 81 83 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 224 213 Mehr als 5 Jahre 90 108 Gesamt 396 404 Realisierte Ergebnisse in der Erfolgsrechnung In der Erfolgsrechnung werden die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten im Zinsüberschuss, die Aufwände für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte im Sachaufwand dargestellt. in € Millionen 2024 2023 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -11 -10 Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen 0 0 Ertrag aus Unterleasing von Nutzungsrechten 0 0 Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse -16 -17 Aufwand für geringwertige Vermögenswerte -5 -4 Gesamt -32 -31 (50) Kennzahlen gemäß § 64 Abs 1 Z 18 BWG 2024 Betriebserträge davon Zinsüberschuss Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag Mitarbeiter zum Stichtag in € Millionen Polen 55 33 -677 0 342 Slowakei 711 480 379 -135 3.558 Tschechien 831 622 415 -62 3.667 Ungarn 697 472 344 -47 2.502 Zentraleuropa 2.293 1.606 461 -245 10.069 Albanien 163 131 90 -13 1.294 Bosnien und Herzegowina 152 88 81 -7 1.333 Kroatien 271 186 117 -21 1.771 Kosovo 96 71 45 -5 937 Rumänien 820 619 412 -75 5.034 Serbien 436 295 293 -41 2.121 Südosteuropa 1.939 1.392 1.037 -162 12.490 Russland 2.471 1.623 1.272 -399 8.863 Osteuropa 2.471 1.623 1.272 -399 8.863 Ukraine 477 391 212 -115 5.251 Österreich und andere 2.838 765 1.090 -31 5.891 Überleitung -1.317 3 -1.088 -1 0 Gesamt 8.701 5.779 2.984 -953 42.564 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss543 2023¹ Betriebserträge davon Zinsüberschuss Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag Mitarbeiter zum Stichtag in € Millionen Polen 36 19 -868 0 291 Slowakei 615 404 305 -64 3.484 Tschechien 857 642 401 -96 3.599 Ungarn 684 525 297 -33 2.404 Zentraleuropa 2.191 1.590 135 -192 9.778 Albanien 131 114 71 -11 1.271 Bosnien und Herzegowina 139 86 66 -3 1.376 Kroatien 256 181 130 -25 1.773 Kosovo 91 66 36 -4 965 Rumänien 778 579 423 -77 5.037 Serbien 395 270 236 -34 2.113 Südosteuropa 1.789 1.296 961 -155 12.535 Belarus 0 0 0 0 1.610 Russland 2.679 1.411 1.805 -464 9.942 Osteuropa 2.679 1.411 1.805 -464 11.552 Ukraine 532 418 247 -125 5.333 Österreich und andere 2.578 871 1.016 -17 5.689 Überleitung -943 9 -751 -5 0 Gesamt 8.827 5.596 3.412 -958 44.887 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung (IFRS 5 aufgegebene Geschäftsbereiche). Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Anpassung der Erfolgsrechnung. (51) Fremdwährungsvolumina gemäß § 64 Abs 1 Z 2 BWG in € Millionen 2024 2023 Aktiva 88.901 89.762 Passiva 71.431 72.199 (52) Volumen des Wertpapierhandelsbuchs gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG in € Millionen 2024 2023 Wertpapiere 8.720 7.064 Sonstige Finanzinstrumente 197.356 185.838 Gesamt 206.076 192.902 (53) Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs 1 Z 10 BWG in € Millionen 2024 2023 Börsennotiert Nicht börsennotiert Börsennotiert Nicht börsennotiert Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 28.753 574 24.260 511 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 340 0 327 0 Beteiligungen 13 126 10 114 Gesamt 29.106 700 24.598 625 (54) Nachrangige Vermögenswerte gemäß § 45 Abs 2 BWG in € Millionen 2024 2023 Kredite und Forderungen 27 37 Schuldverschreibungen 67 70 Gesamt 94 107 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 544Konzernabschluss (55) Mitarbeiter:innen in Vollzeitäquivalenten 2024 2023 Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 43.088 44.439 davon Angestellte 42.507 43.818 davon Arbeiter 581 621 Stichtagsbezogene Mitarbeiteranzahl 42.564 44.887 davon Inland 5.071 4.836 davon Ausland 37.493 40.051 (56) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen Unternehmen mit einem maßgeblichen Einfluss sind im Wesentlichen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien, als größter Einzelaktionär und ihre Muttergesellschaft, die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, sowie die vollkonsolidierten Unternehmen von beiden. Unter verbundenen Unternehmen sind wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte verbundene Unternehmen dargestellt. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen beschränken sich auf Bankgeschäfte, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Darüber hinaus besitzen die Vorstände Aktien der RBI AG. Detaillierte Informationen dazu sind auf der RBI-Homepage ersichtlich. 2024 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen in € Millionen Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 88 428 1.006 960 Eigenkapitalinstrumente 1 206 665 211 Schuldverschreibungen 42 0 84 58 Kredite und Forderungen 45 222 257 691 Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.285 153 5.117 1.046 Einlagen 2.285 153 5.116 1.046 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 1 0 Sonstige Posten 87 24 545 150 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 64 24 523 131 Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 23 0 22 19 Nominalwert von Derivaten 91 0 205 1.094 Kumulierte Wertminderungen, kumulierte negative Veränderungen des Fair Values aufgrund von Kreditrisiken und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 -3 0 0 2023 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen in € Millionen Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 78 424 1.004 940 Eigenkapitalinstrumente 1 187 632 181 Schuldverschreibungen 29 0 110 69 Kredite und Forderungen 49 236 262 691 Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.536 131 5.110 1.213 Einlagen 2.536 131 5.108 1.213 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 2 0 Sonstige Posten 100 24 493 143 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 60 24 492 129 Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 40 0 2 13 Nominalwert von Derivaten 97 0 84 998 Kumulierte Wertminderungen, kumulierte negative Veränderungen des Fair Values aufgrund von Kreditrisiken und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 -3 0 0 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss545 2024 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen in € Millionen Zinserträge 1 9 14 23 Zinsaufwendungen -83 -4 -156 -67 Dividendenerträge 0 14 33 4 Provisionserträge 4 37 13 9 Provisionsaufwendungen -3 -3 -13 -25 Zu-/Abnahme von Wertminderungen, Fair-Value-Änderungen aufgrund von Kreditrisiko und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 0 -3 -1 2023 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen in € Millionen Zinserträge 4 9 16 15 Zinsaufwendungen -75 -4 -122 -68 Dividendenerträge 0 15 30 5 Provisionserträge 4 35 11 10 Provisionsaufwendungen -5 -3 -12 -24 Zu-/Abnahme von Wertminderungen, Fair-Value-Änderungen aufgrund von Kreditrisiko und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 -12 6 0 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 546Konzernabschluss (57) Beziehungen zu Organen Konzernbeziehungen des Key Managements Unter Key Management sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der RBI AG zu verstehen. Die Beziehungen des Key Managements zur RBI stellen sich wie folgt dar: in € Tausend 2024 2023 Schuldverschreibungen 1.554 1.635 Aktien 3.516 2.786 Einlagen und sonstige Forderungen 641 423 Kredite und sonstige Verbindlichkeiten 204 213 Leasingverbindlichkeiten 13 17 Beziehungen der nahestehenden Personen des Key Managements zur RBI: in € Tausend 2024 2023 Schuldverschreibungen 54 217 Aktien 4 4 Einlagen und sonstige Forderungen 1.140 619 Kredite und sonstige Verbindlichkeiten 3 3 Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats- mitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Bezüge des Vorstands gemäß IAS 24.17 Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften des zugrunde liegenden Standards (IAS 19) erfasst. in € Tausend 2024 2023 Kurzfristig fällige Leistungen 7.057 9.268 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 411 397 Andere langfristig fällige Leistungen 4.807 2.761 Gesamt 12.274 12.426 Die in der Tabelle unter kurzfristig fällige Leistungen dargestellten Werte enthalten Gehälter, Sachbezüge und sonstige Leistungen, Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen sowie jene Anteile der Bonusrückstellung, die kurzfristig fällig werden. Zudem sind Veränderungen, die sich aus einem allfälligen Unterschied zwischen der Bonusrückstellung und dem später tatsächlich zuerkannten Bonus ergeben, enthalten. Unter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Zahlungen an Pensionskassen und die Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigungen, Urlaubsabfindungen sowie Nettodotierungen für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen ausgewiesen. Unter andere langfristig fällige Leistungen werden Anteile der Bonusrückstellung ausgewiesen, die verschobene Bonusanteile in bar sowie zurückbehaltene, in Instrumenten zahlbare Teile betreffen. Bei Letzteren werden auch die Bewertungsänderungen infolge von Kursschwankungen berücksichtigt. Die Bonusvereinbarung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Die jeweiligen Step-In Kriterien sowie die individuellen Leistungsziele sind der aktuellen Vergütungspolitik zu entnehmen (www.rbinternational.com → Corporate Governance & Vergütung → Vergütungspolitik). Die Höhe des Bonus wird anhand der Eigenkapitalrendite (Return on Equity) und der Cost/Income Ratio bestimmt, wobei die zu erreichenden Zielwerte die sogenannten strategischen Ziele für den Return on Equity und der Cost/Income Ratio auf RBI Ebene abbilden. Für die Vorstandsmitglieder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Mitarbeiter:innen, die einen Grundbeitrag seitens des Unternehmens zu einer Pensionskasse und einen Zusatzbeitrag vorsehen, wenn die Mitarbeiter:innen Eigenbeiträge in derselben Höhe leisten. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss547 Für die Mitglieder des Vorstands richten sich die Ansprüche im Fall der Beendigung der Funktion bzw. des Dienstverhältnisses und des Ausscheidens aus dem Unternehmen nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz. Die Abfertigungsansprüche gemäß vertraglicher Vereinbarung verfallen grundsätzlich bei Kündigung durch den Dienstnehmer. Zudem besteht über eine Pensionskasse eine individuelle Pensionszusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist. Die Vorstandsverträge sind für die Dauer der Funktionsperioden bzw. befristet auf maximal fünf Jahre abgeschlossen. Die Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund betragen maximal zwei Jahresgesamtvergütungen (ausgenommen bei einem Vorstandsmitglied aufgrund früherer vertraglicher Vereinbarungen). An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr € 1.610 Tausend an Versorgungsleistungen ausbezahlt (Vorjahr: € 1.577 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen und zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 813 Tausend (Vorjahr: € 469 Tausend) bezahlt. Bezüge des Aufsichtsrats in € Tausend 2024 2023 Bezüge Aufsichtsrat 1.397 1.171 In der Hauptversammlung am 4. April 2024 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat, beginnend mit 1. April 2024 und die Folgejahre beschlossen, sofern die Hauptversammlung künftig nichts Gegenteiliges beschließt. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: · Für den Aufsichtsrat-Vorsitz € 160 Tausend · Für die Stellvertreter des/der Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils € 110 Tausend · Für jedes weitere gewählte Mitglied des Aufsichtsrats jeweils € 70 Tausend · Für die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Risikoausschusses jeweils zusätzlich € 20 Tausend · Für den Vorsitz im Digitalisierungsausschuss zusätzlich € 10 Tausend Entsprechend der Dauer des jeweiligen Aufsichtsratsmandats wird die jährliche Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr aliquot oder zur Gänze zugeteilt. Jedem gewählten Mitglied des Aufsichtsrats wird zusätzlich für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1,2 Tausend gewährt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen. Bezüge des Beirats (Länderkuratorium) in € Tausend 2024 2023 Bezüge Beirat 193 191 In der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 wurde ein Vergütungsmodell für den Beirat, beginnend mit 1. Januar 2017 und die Folgejahre beschlossen, sofern die Hauptversammlung künftig nichts Gegenteiliges beschließt. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: · Für den Beiratsvorsitz € 25 Tausend · Für den Stellvertreter des Beiratsvorsitzenden € 20 Tausend · Für jedes weitere Mitglied des Beirats jeweils € 15 Tausend Entsprechend der Dauer des jeweiligen Beiratsmandats wird die jährliche Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr aliquot oder zur Gänze zugeteilt. Jedem Mitglied des Beirats wird zusätzlich für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1 Tausend gewährt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 548Konzernabschluss (58) Organe Vorstand Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2027 Mag. Marie-Valerie Brunner 1. November 2023 31. Oktober 2026 Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2026 Lic. Mgr. Łukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026 Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2030 Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentl. Hauptversammlung 2025 MMag. Martin Schaller 4. Juni 2014 Ordentl. Hauptversammlung 2029 Dr. Heinrich Schaller 20. Juni 2012 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Mag. Michael Alge 31. März 2022 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Mag. Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentl. Hauptversammlung 2028 Mag. Michael Höllerer 31. März 2022 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentl. Hauptversammlung 2025 MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentl. Hauptversammlung 2025 Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Mag. Manfred Wilhelmer 21. November 2023 Ordentl. Hauptversammlung 2028 Dr. Natalie Egger-Grunicke2 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Denise Simek2 1. Oktober 2021 Bis auf Weiteres 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Vom Betriebsrat entsendet Staatskommissäre · Mag. Johann Kinast, Staatskommissär (seit 1. Juni 2024) · Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2021) .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss549 (59) Zusammensetzung des Konzerns Tochterunternehmen Alle wesentlichen Tochterunternehmen, bei denen die RBI AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt, werden vollkonsolidiert. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er aus seiner Verbindung mit dem Unternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen. Einer oder mehrere der folgenden Faktoren deuten auf solche Anzeichen hin: · Ein anderer Investor besitzt aufgrund einer Vereinbarung mit dem Konzern die Beherrschungsmöglichkeit über mehr als die Hälfte der Stimmrechte. · Ein anderer Investor besitzt aufgrund gesetzlicher Regelungen oder einer Vereinbarung die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanzpolitik und der geschäftlichen Tätigkeiten der Beteiligung. · Ein anderer Investor beherrscht die Beteiligung aufgrund seiner Möglichkeit zur Bestellung und Abberufung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder der Mitglieder eines gleichwertigen Leitungsorgans. · Ein anderer Investor beherrscht das Unternehmen aufgrund seiner Möglichkeit, über die Mehrheit der abzugebenden Stimmrechte bei einer Sitzung des Vorstands oder eines gleichwertigen Leitungsorgans zu verfügen. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden. Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Konzern aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten besitzt. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn der Konzern das Unternehmen beherrscht. Strukturierte Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind. Zur Bestimmung der Beherrschung über solche Unternehmen prüft der Konzern eine Reihe von Kontrollfaktoren welche anlassbezogen, mindestens jedoch quartalsweise, überprüft werden . Tochterunternehmen werden grundsätzlich ab dem Tag in den Konsolidierungskreis einbezogen, an dem der Konzern direkt oder indirekt die Kontrolle erlangt, und scheiden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bank nicht länger beherrschenden Einfluss ausübt, aus dem Konsolidierungskreis aus. Die Ergebnisse der im Lauf des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden ab Übernahme der Beherrschung oder bis zum Wegfall der Beherrschung in der Konzern- Erfolgsrechnung erfasst. Bei der Erstkonsolidierung von bisher aufgrund der Unwesentlichkeit nicht einbezogenen beherrschten Tochterunternehmen, werden die Wertänderungen einzelner Vermögenswerte und Verpflichtungen zwischen dem Erwerbs- bzw. Gründungszeitpunkt und der erstmaligen Konsolidierung sowie in diesem Zeitraum erwirtschaftete Gewinne/Verluste des betreffenden Tochterunternehmens direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Diese Anpassungen werden in den sonstigen Veränderungen ausgewiesen. Der Konzern überprüft zumindest zu jedem Quartalsabschluss die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungsentscheidungen. Entsprechend werden etwaige organisatorische Veränderungen unmittelbar berücksichtigt. Dazu gehören neben Änderungen der Eigentumsverhältnisse jegliche Änderungen von bestehenden oder mit einer Einheit neu abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtungen des Konzerns. Das Kapital nicht beherrschender Anteile wird in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von den Aktionär:innen der RBI AG zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das Ergebnis nicht beherrschender Anteile wird in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander aufgerechnet. Dabei verbleibende zeitliche Differenzen werden in der Konzernbilanz unter den Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden ebenfalls miteinander aufgerechnet, wobei temporäre Aufrechnungsdifferenzen aus dem Bankgeschäft teils im Zinsergebnis und teils im Handelsergebnis dargestellt werden. Andere Differenzen werden in dem Posten sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst. Zwischengewinne werden dann eliminiert, wenn sie wesentlichen Einfluss auf die Posten der Erfolgsrechnung haben. Geschäfte, die zwischen den einzelnen Gesellschaften des Konzerns getätigt werden, erfolgen grundsätzlich zu Marktkonditionen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 550Konzernabschluss Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen Werden im Zuge der Folgekonsolidierung bei bereits bestehender Beherrschung weitere Anteile erworben oder Anteile ohne Kontrollverlust veräußert, werden diese Vorgänge erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen dargestellt. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser wird ermittelt aus der Differenz zwischen · dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen · Anteile und dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile. Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, d. h. es erfolgt eine Umgliederung in die Erfolgsrechnung oder eine direkte Übertragung in die Gewinnrücklagen. Assoziierte Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn der Konzern zwischen 20 und 50 Prozent der Stimmrechte hält. Bei der Beurteilung, ob der Konzern die Möglichkeit besitzt, einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, werden die Existenz sowie der Effekt potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder wandelbar sind, berücksichtigt. Weitere Faktoren, die zur Beurteilung eines maßgeblichen Einflusses herangezogen werden, sind beispielsweise die Vertretung in Leitungs- und Aufsichtsgremien (bei österreichischen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat) des Beteiligungsunternehmens sowie wesentliche Geschäftsvorfälle mit dem Beteiligungsunternehmen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden at-equity einbezogen und im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in dem Unterposten Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten dieser Beteiligungen einschließlich darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bestimmt. Dabei werden dieselben Regeln angewendet wie bei vollkonsolidierten Unternehmen (Aufrechnung der Anschaffungskosten mit dem zum Fair Value bewerteten anteiligen Nettovermögen). Sofern assoziierte Unternehmen wesentlich sind, wird eine Fortschreibung des Equity-Buchwerts entsprechend der jeweiligen anteiligen Entwicklung des Eigenkapitals der Unternehmen vorgenommen. Jahresergebnisse aus at-equity bewerteten Unternehmen werden saldiert im Posten laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen dargestellt. Zurechenbare Verluste der at-equity-bewerteten Unternehmen werden nur bis zur Höhe des Equity-Buchwerts berücksichtigt. Übersteigende Verluste werden nicht erfasst, da keine Verpflichtung besteht, die übersteigenden Verluste auszugleichen. Darüber hinaus werden die beim assoziierten Unternehmen erfolgsneutral erfassten Bewertungen im Konzernabschluss der RBI ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt. Dies betrifft insbesondere Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income. An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen vorliegen. Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, indem der erzielbare Betrag der Beteiligung, der dem jeweils höheren Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit deren Buchwert verglichen wird. Eine in Vorperioden erfasste Wertminderung wird nur rückgängig gemacht, wenn sich die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Beteiligung zugrunde liegenden Annahmen seit der letzten Erfassung eines Wertminderungsverlusts geändert haben. In diesem Fall wird der Buchwert der Beteiligung auf ihren höheren erzielbaren Betrag zugeschrieben. Unternehmenserwerbe Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümer:innen des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss551 gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich – auch nach nochmaliger Beurteilung – ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag in der Erfolgsrechnung erfasst. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Fall der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine bedingte Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst. Anpassungen der Bewertung oder der zusätzliche Ansatz weiterer Vermögenswerte und Schulden, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die bereits zum Erwerbszeitpunkt bestanden, werden innerhalb des Bewertungszeitraums rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält weniger als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile Tochterunternehmen, bei denen der Konzern weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, werden vollkonsolidiert, wenn die RBI über die effektive Kontrolle nach den Kriterien von IFRS 10 verfügt. Hierbei wird unter anderem überprüft, ob der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Strukturierte Einheiten wurden so konzipiert, dass die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor sind, wenn es darum geht, festzulegen, wer das Unternehmen beherrscht. Im Konzern gibt es einige Leasingobjektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG, bei denen eine Konzerngesellschaft als Komplementär fungiert. Durch die Übernahme der persönlichen Haftung wird die Variabilität der Rendite aus den strukturierten Unternehmen übernommen. Diese Unternehmen sind in der Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen enthalten. Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 262 Tochterunternehmen (Vorjahr: 227) verzichtet. Die Bilanzsumme der nicht einbezogenen Unternehmen beträgt insgesamt weniger als 1 Prozent der Bilanzsumme des Konzerns. Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 "Raiffeisen-Rent" Vermögensberatung und Treuhand Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% FI Abade Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Abade Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Lauterbach KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Abura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Seniorenhaus Boppard KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Achat Immobilien GmbH & Co. Projekt Hochtaunus-Stift KG, Kriftel (DE) 10.000 EUR 1,0% FI Acridin Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Marienfeld KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Adagium Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adamas Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Werdau KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Adorant Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Heilsbronn und Neuendettelsau KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Ados Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 75,0% FI Adrittura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Eiching KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% SU Aedificium Banca pentru Locuinte S.A., Bukarest (RO) 25.000.320 RON 99,9% KI Agamemnon Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Freiberg KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 552Konzernabschluss Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 AGIOS Raiffeisen-Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) 100.125.000 CZK 92,5% FI AKRISIOS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI AL Taunussteiner Grundstücks-GmbH & Co KG, Kriftel (DE) 9.400 EUR 93,6% FI A-Leasing SpA, Tarvis (IT) 68.410.000 EUR 100,0% FI Allgäu Reha Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% FI AMYKOS RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI Anton Proksch Institut Kalksburg RBI Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) 36.711.260.000 RUB 100,0% KI ARCANA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI A-Real Estate S.p.A., Bozen (IT) 390.000 EUR 100,0% FI ASCENT Pflege Borna Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU ASCENT Pflege Erfurt Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU ASCENT Pflege Hettstedt Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU ASCENT Pflege Schleswig Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU Austria Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH, Eschborn (DE) 1.000.000 EUR 100,0% FI B52 RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU Bafep21 RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI Baumgartner Höhe RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI Burgenländische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Campus ATZ + DOS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU Campus NBhf RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU Canopa Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest (RO) 2.820.000 RON 100,0% BH CERES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI CINOVA RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI CP Inlandsimmobilien-Holding GmbH, Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% SU CUPIDO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI ETEOKLES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Expo 2000 Real Estate EOOD, Sofia (BG) 10.000 BGN 100,0% SU FCC Office Building SRL, Bukarest (RO) 30.298.500 RON 100,0% SU Floreasca City Center Verwaltung Kft., Budapest (HU) 44.000 HUF 100,0% SU FMK Fachmarktcenter Kohlbruck Betriebs GmbH, Eschborn (DE) 30.678 EUR 94,5% SU FMZ PRIMUS Ingatlanfejlesztö Kft., Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU GENO Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI GTNMS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU HABITO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI INFRA MI 1 Immobilien Gesellschaft mbH, Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% SU Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn RBI-Leasing GmbH & Co.KG., Bad Sauerbrunn (AT) 3.511.188 EUR 75,0% FI Invest Vermögensverwaltungs-GmbH, Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 20.000.000 EUR 100,0% KI KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 50.000 EUR 88,0% FI LARENTIA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Lentia Immobilienleasing GmbH & Co. Albert-Osswald-Haus KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Limited Liability Company RB-Digital, Moskau (RU) 1.500.000 RUB 100,0% BH LYRA Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Neu-Marx Holding Eins GmbH & Co KG, Wien (AT) 10.000 EUR 100,0% SU Neu-Marx Holding Zwei GmbH & Co KG, Wien (AT) 10.000 EUR 100,0% SU Neu-Marx Immobilien Eins GmbH & Co KG, Wien (AT) 10.000 EUR 100,0% SU Neu-Marx Immobilien Zwei GmbH & Co KG, Wien (AT) 10.000 EUR 100,0% SU Objekt Linser Areal Immoblilienerrichtungs GmbH & Co. KG, Wien (AT) 1.000 EUR 100,0% SU OOO Raiffeisen Capital Asset Management Company, Moskau (RU) 225.000.000 RUB 100,0% FI OOO Raiffeisen-Leasing, Moskau (RU) 1.071.000.000 RUB 100,0% FI OVIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI PELIAS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI PERSES RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI PLANA Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI R Karpo Immobilien Linie S.R.L., Bukarest (RO) 200 RON 100,0% SU .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss553 Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 R.P.I. Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) 247.167.000 BAM 100,0% KI Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) 6.154.516.258 UAH 68,2% KI Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Pristina (XK) 63.000.000 EUR 100,0% KI Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) 1.200.000.000 RON 100,0% KI Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) 14.178.593.030 ALL 100,0% KI Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) 50.000.090.000 HUF 100,0% KI Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) 27.466.157.580 RSD 100,0% KI Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000.000 EUR 100,0% KI Raiffeisen Bausparkassen Holding GmbH, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Befektetési Alapkezelõ Zrt., Budapest (HU) 100.000.000 HUF 100,0% FI Raiffeisen CEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen Corporate Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Corporate Lízing Zrt., Budapest (HU) 50.120.000 HUF 100,0% FI Raiffeisen Digital Bank AG, Wien (AT) 47.598.850 EUR 100,0% KI Raiffeisen Factor Bank AG, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen FinCorp, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen Group IT GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 99,9% BH Raiffeisen International Liegenschaftsbesitz GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 15.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Leasing d.o.o., Belgrad (RS) 405.021.700 RSD 100,0% FI Raiffeisen Leasing d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 11.450.452 BAM 100,0% FI Raiffeisen Leasing IFN S.A., Bukarest (RO) 39.700.000 RON 99,9% FI Raiffeisen Leasing Kosovo LLC, Pristina (XK) 642.857 EUR 100,0% FI Raiffeisen Leasing sh.a., Tirana (AL) 263.520.134 ALL 100,0% FI Raiffeisen Leasing-Projektfinanzierung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% FI Raiffeisen Mandatory and Voluntary Pension Funds Management Company Plc., Zagreb (HR) 19.038.463 EUR 100,0% VV Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 88,0% FI Raiffeisen Pension Insurance d.d., Zagreb (HR) 13.020.108 EUR 100,0% VV Raiffeisen Property Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property International GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property Management GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Rehazentrum Schruns Immobilienleasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI Raiffeisen Rent DOO, Belgrad (RS) 243.099.913 RSD 100,0% SU Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen SEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen stavebni sporitelna a.s., Prag (CZ) 650.000.000 CZK 75,0% KI Raiffeisen WohnBau Tirol GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Vienna GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Wien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Zwei GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 5.100.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 15.460.800.000 CZK 75,0% KI Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) 480.646.626 EUR 100,0% KI Raiffeisen-Gemeindegebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Beteiligung GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing d.o.o., Zagreb (HR) 3.981.684 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Equipment Finance GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Finanzierungs GmbH, Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 363.364 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing International Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing, s.r.o., Prag (CZ) 450.000.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen-Rent Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H. Objekt Wallgasse 12 KG, Wien (AT) 4.886.449 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Rent-Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H., Objekt Lenaugasse 11 KG, Wien (AT) 6.169.924 EUR 100,0% SU RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 218.500 EUR 100,0% FI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 554Konzernabschluss Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, Wien (AT) 20.348.394 EUR 100,0% FI RAN vierzehn Raiffeisen-Anlagevermietung GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RAN zehn Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RB International Markets (USA) LLC, New York (US) 8.000.000 USD 100,0% FI RBI eins Leasing Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI RBI ITS Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 100,0% FI RBI Leasing GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 75,0% FI REC Alpha LLC, Kiew (UA) 1.201.407.344 UAH 100,0% SU Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava (SK) 539.465 EUR 100,0% BH RIL VII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RIL XIV Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RIRE Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 50.000 DEM 100,0% FI RL Grundstückverwaltung Klagenfurt-Süd GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL LUX Holding S.a.r.l., Luxemburg (LU) 12.500 EUR 100,0% SU RL Retail Holding GmbH, Wien (AT) 36.000 EUR 100,0% FI RL-ALPHA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL-Mörby AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 100,0% FI RL-Nordic AB, Stockholm (SE) 50.000.000 SEK 100,0% FI RL-Pro Auxo Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% FI RL-PROMITOR Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-PROMITOR Sp. z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RUBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RZB - BLS Holding GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI RZB Versicherungsbeteiligung GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI S.A.I. Raiffeisen Asset Management S.A., Bukarest (RO) 10.656.000 RON 99,9% FI SALVELINUS Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI SAMARA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI SINIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Sky Tower Immobilien- und Verwaltung Kft, Budapest (HU) 44.000 HUF 100,0% SU Skytower Building SRL, Bukarest (RO) 126.661.500 RON 100,0% SU SOLAR II Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Tatra Asset Management, správ. spol., a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 78,8% FI Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 64.326.228 EUR 78,8% KI Tatra-Leasing, s.r.o., Bratislava (SK) 6.638.785 EUR 78,8% FI Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew (UA) 180.000 UAH 100,0% BH URSA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Valida Holding AG, Wien (AT) 5.000.000 EUR 57,4% FI Valida Pension AG, Wien (AT) 10.200.000 EUR 57,4% SU Valida Plus AG, Wien (AT) 5.500.000 EUR 57,4% FI Viktor Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% SU W 3 Errichtungs- und Betriebs-GmbH, Wien (AT) 800.000 EUR 100,0% SU WEGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI WHIBK Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 98,6% BH 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss555 Strukturierte Einheiten Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Einheiten, aufgeschlüsselt nach Art der strukturierten Einheit. Die ausgewiesenen Buchwerte spiegeln die tatsächliche Ertragsvariabilität nicht wider, weil sie die Effekte von Sicherungs- bzw. Absicherungsgeschäften nicht berücksichtigen. Vermögenswerte 2024 Kredite und Forderungen Eigenkapital- Fremdkapital- Derivate Verbriefungsvehikel 2 0 584 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 196 12 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 199 12 584 0 2023 Kredite und Forderungen Eigenkapital- Fremdkapital- Derivate Verbriefungsvehikel 41 0 501 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 207 18 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 248 18 501 0 Verbindlichkeiten 2024 Einlagen Eigenkapital- Verbriefte Verbindlichkeiten Derivate Verbriefungsvehikel 0 0 0 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 11 1 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 12 1 0 0 2023 Einlagen Eigenkapital- Verbriefte Verbindlichkeiten Derivate Verbriefungsvehikel 0 0 0 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 7 1 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 7 1 0 0 Art, Zweck und Umfang der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten Der Konzern verfolgt diverse Geschäftsaktivitäten mit strukturierten Einheiten, die auf die Erreichung eines bestimmten Geschäftszwecks ausgelegt sind. Die Errichtung strukturierter Einheiten zielt darauf ab, dass Stimm- oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor dafür sind, wer die betreffende Einheit kontrolliert. Dies ist z. B. der Fall, wenn Stimmrechte sich nur auf administrative Aufgaben beziehen und die jeweiligen Aktivitäten mittels vertraglicher Vereinbarungen gelenkt werden. Eine strukturierte Einheit weist häufig einige oder alle der folgenden Merkmale oder Attribute auf: · Eingeschränkte Aktivitäten · Eng gefasster und gut definierter Geschäftszweck · Eigenkapital zu gering, dass die strukturierte Einheit ihre Aktivitäten ohne nachrangige finanzielle Unterstützung finanzieren könnte · Finanzierung in Form der Ausgabe multipler, vertraglich verknüpfter Instrumente an Investoren, die Kredit- oder sonstige Risikokonzentrationen entstehen lassen (Tranchen) Strukturierte Einheiten werden hauptsächlich dazu eingesetzt, Kund:innen den Zugang zu spezifischen Vermögensportfolios zu ermöglichen und ihnen durch die Verbriefung von finanziellen Vermögenswerten Liquidität bereitzustellen. Sie können als Kapital-, Treuhand- oder Personengesellschaften errichtet werden. Strukturierte Einheiten dienen im Allgemeinen zur Finanzierung des Kaufs von Vermögenswerten durch die Emission von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, die mit Sicherheiten · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 556Konzernabschluss unterlegt und/oder durch eine Indexklausel mit den von den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerten verknüpft sind. Strukturierte Einheiten werden konsolidiert, wenn die substanzielle Beziehung zwischen dem Konzern und den strukturierten Einheiten darauf hindeutet, dass die strukturierten Einheiten vom Konzern kontrolliert werden. Nachstehend erfolgt eine Aufschlüsselung der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten nach ihrer Art. Finanzierungsgesellschaften Dritter Der Konzern stellt Finanzierungsmittel für strukturierte Einheiten bereit, die eine Vielzahl von Vermögenswerten halten. Diese Einheiten können die Form von Finanzierungs-, Treuhand- und privaten Beteiligungsgesellschaften annehmen. Die Finanzierung wird durch die in den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerte besichert. Die Beteiligungstätigkeit des Konzerns erstreckt sich vorwiegend auf Kreditgeschäfte. Verbriefungsvehikel Der Konzern etabliert Verbriefungsvehikel, die diversifizierte Pools von Vermögenswerten erwerben, einschließlich festverzinslicher Wertpapiere, Unternehmenskredite und durch Vermögenswerte besicherter Wertpapiere (ABS; vorwiegend Commercial Papers, durch Hypothekendarlehen besicherte Wertpapiere (RMBS) und Kreditkartenforderungen). Die Vehikel finanzieren diese Käufe durch die Emission multipler Tranchen von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, deren Rückzahlung an die Wertentwicklung der in den Vehikeln enthaltenen Vermögenswerte geknüpft ist. Fonds Der Konzern etabliert strukturierte Einheiten zur Deckung des kundenseitigen Bedarfs im Hinblick auf Beteiligungen an spezifischen Vermögenswerten. Der Konzern investiert auch in Fonds, die von Dritten gesponsert werden. Eine Konzerngesellschaft kann die Rolle des Fondsmanagers, der Depotstelle oder eine andere Funktion übernehmen und Finanzierungsmittel und Kreditlinien sowohl für konzerngesponserte Fonds als auch für Fonds Dritter zur Verfügung stellen. Die bereitgestellte Finanzierung wird durch die vom Fonds gehaltenen zugrunde liegenden Vermögenswerte besichert. Maximales Exposure bei und Größe von nicht konsolidierten strukturierten Einheiten Das maximale Verlustrisiko wird anhand der Art der Beteiligung an der nicht konsolidierten strukturierten Einheit ermittelt. Das maximale Exposure für Darlehen und Handelsinstrumente ergibt sich aus deren bilanzierten Buchwerten. Das maximale Exposure für Derivate und außerbilanzielle Instrumente wie Garantien, Kreditlinien und Kreditverpflichtungen gemäß IFRS 12 in der Interpretation durch den Konzern ergibt sich aus dem jeweiligen Nominale. Die betreffenden Beträge spiegeln die wirtschaftlichen Risiken für den Konzern nicht wider, weil sie weder die Effekte von Sicherungs- oder Absicherungsgeschäften noch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts entsprechender Verluste berücksichtigen. Per 31. Dezember 2024 belief sich das Nominale von Derivaten und außerbilanziellen Instrumenten auf null (Vorjahr: null) bzw. € 68 Millionen (Vorjahr: € 34 Millionen). Informationen zur Größe von strukturierten Einheiten sind nicht immer öffentlich verfügbar. Daher hat der Konzern sein Exposure als angemessenen Maßstab für das Verlustrisiko aus dem Anteil an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen festgelegt. Finanzielle Unterstützung Der Konzern hat während des Berichtsjahres wie schon im Vorjahr keine finanzielle Unterstützung an nicht konsolidierte strukturierte Einheiten gewährt. Gesponserte strukturierte Einheiten Als Sponsor ist der Konzern oft an der rechtlichen Gründung und Vermarktung einer Einheit beteiligt und unterstützt diese auf verschiedene Weise, z. B. durch die Bereitstellung operationeller Unterstützung zur Gewährleistung des fortlaufenden Geschäftsbetriebs. Der Konzern wird auch als Sponsor für eine strukturierte Einheit betrachtet, wenn diese unter Zugrundelegung vernünftiger Maßstäbe vom Markt mit dem Konzern assoziiert wird. Darüber hinaus deutet häufig die Verwendung der Bezeichnung Raiffeisen für die strukturierte Einheit darauf hin, dass der Konzern als Sponsor fungiert. Die Bruttoerlöse aus gesponserten Einheiten für das am 31. Dezember 2024 abgelaufene Geschäftsjahr betrugen € 266 Millionen (Vorjahr: € 246 Millionen). Im Berichtsjahr wurden ebenso wie im Vorjahr keine Vermögenswerte an gesponserte, nicht konsolidierte strukturierte Einheiten übertragen. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss557 (60) Beteiligungsübersicht In der Konzernbilanz at-equity bewertete Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 card complete Service Bank AG, Wien (AT) 6.000.000 EUR 25,0% KI EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 33,6% KI Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, Wien (AT) 32.624.283 EUR 33,1% SU Notartreuhandbank AG, Wien (AT) 8.030.000 EUR 26,0% FI Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 130.000.000 EUR 8,1% KI Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 11.627.653 EUR 31,3% KI Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 74.544.015 EUR 49,7% KI Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 66.500.000 EUR 32,5% KI Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 1.460.000 EUR 47,6% BH Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 300.000 EUR 50,0% SU UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 309.000.000 EUR 10,9% VV 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Sonstige verbundene Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Abelin Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Abrawiza Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Abrawiza Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Fernwald KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Abura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI ACB Ponava, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Achat Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Acridin Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adamas Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adiantum Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adiantum Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Schillerhöhe Weimar KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Adipes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adipes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Bremervörde KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% SU Adorant Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adrett Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adrittura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adufe Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Agamemnon Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Agave Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Aglaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Aiolos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU AKCENTA DE GmbH, Hamburg (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Akcenta Digital s.r.o., Hradec Kralove (CZ) 20.000 CZK 100,0% FI Ananke Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Antiopa Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Antoninska 2 s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Apate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Appolon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Ares property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Argos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Astra Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU AURIGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung CURA, Kriftel (DE) 10.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung Projekt Eberdingen, Kriftel (DE) 10.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Ballota Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Beskydska brana s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 100,0% SU Bratislavska 59 s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 90,0% SU Cepeline Holding GmbH & Co KG, Wien (AT) 10.000 EUR 100,0% SU · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 558Konzernabschluss Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Charis Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Chodska 12 s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 90,0% SU Chronos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Clio Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU CP Linzerstraße 221-227 Projektentwicklungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU CP Logistikcenter Errichtungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU CP Projekte Muthgasse Entwicklungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Cranto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU CURO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU Cymo Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Dafne Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Darmera Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Dero Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Die Niederösterreichische Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Doplnková dôchodková spoločnosť Tatra banky, a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 78,8% FI Doris Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU DORISCUS ENTERPRISES LTD., Limassol (CY) 19.843.400 EUR 86,6% SU Dota Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Eleos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Eos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Ephyra Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Epifron Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Erginos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Essox d.o.o., Belgrad (RS) 100 RSD 100,0% SU Eudore Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Eurolease RE Leasing, s. r. o. v likvidácii, Bratislava (SK) 6.125.256 EUR 100,0% SU EV II EuVECA GmbH & Co KG, Wien (AT) 300 EUR 33,3% FI EV Management GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% BH Evarne Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Expo Forest 1 EOOD, Sofia (BG) 10.000 BGN 100,0% SU Extra Year Investments Limited, Tertholen (VG) 50.000 USD 100,0% FI Fairo GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH Fallopia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Fidurock Residential a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 90,0% SU FIRA Properties a.s., Prag (CZ) 1.800.000 CZK 90,0% SU First Leasing Service Center GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Fittonia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Fobos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Folos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Fortunella Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Frixos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Gabarts Beteiligungs GmbH & Co KG, Wien (AT) 10.000 EUR 100,0% FI Gaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Galene Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Golden Rainbow International Limited, Tertholen (VG) 1 SGD 100,0% FI Grainulos s.r.o., Prag (CZ) 1 CZK 100,0% SU H22 GmbH & Co KG, Wien (AT) — EUR 100,0% SU Harmonia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Hefaistos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Hestia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Holeckova Property s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU Humanitarian Fund ''Budimir Bosko Kostic'', Belgrad (RS) 30.000 RSD 100,0% SU Hypnos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Ianira Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU IDUS Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU IGNIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Immoservice Polska Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI IR Agronom sp. z o.o., Breslau (PL) 27.400 PLN 100,0% SU ISIS Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Kalypso Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss559 Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Kappa Estates s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Karpo Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kathrein & Co Life Settlement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Kathrein & Co. Trust Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Kathrein Capital Management GmbH, Wien (AT) 1.000.000 EUR 100,0% FI Kathrein Private Equity GmbH, Wien (AT) 190.000 EUR 100,0% WP Keto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kleio Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kleta Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Körlog Logistika Építö és Kivitelezö Korlátolt Feleösségü Társaság, Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU Krios Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Krizkovskeho 3 s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 90,0% SU Kybele Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Lazne Dobra Voda s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 100,0% SU LENTIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Leto Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU Limited Liability Company “Raiffeisen Leasing”, Kiew (UA) 1.240.152.866 UAH 100,0% SU Limited Liability Company FAIRO, Kiew (UA) 358.998.892 UAH 100,0% BH Limited Liability Company REC GAMMA, Kiew (UA) 49.015.000 UAH 100,0% BH Limited Liabilty Company RBRU Specialized Depositary, Moskau (RU) 100.000.000 RUB 100,0% FI Lite Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Lucius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Luna Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU MAMONT GmbH, Kiew (UA) 66.872.100 UAH 100,0% SU Marissa Ypsilon, a.s., Prag (CZ) 4.000.000 CZK 100,0% SU Medea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU MELIKERTES Raiffeisen-Mobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Melite Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 51,0% SU Melpomene Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Mneme Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Morfeus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU MORHUA Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Nefele Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Nereus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Nerudova Property s.r.o., Hradec Kralove (CZ) 200.000 CZK 100,0% BH Neso Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Objekt Linser Areal Immobilienerrichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Orchideus Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU OSTARRICHI Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Ostarrichi Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Langenbach KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% SU P20 Property, s.r.o., Prag (CZ) 20.000 CZK 100,0% SU Panope Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU PARO Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Pasithea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Plutos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Pontos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Priamos Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Pro Invest da Vinci e.o.o.d., Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Propria Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 90,0% SU Proteus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Provaznikova 40 s.r.o., Prag (CZ) 1.000 CZK 100,0% SU Queens Garden Sp z.o.o., Warschau (PL) 100.000 PLN 100,0% SU R 320 Verwaltungs GmbH, Wien (AT) — EUR 100,0% SU R.L.H. Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Radwinter sp.z o.o., Warschau (PL) 20.000 PLN 100,0% SU Raiffeisen Advisory EOOD, Sofia (BG) 500.000 BGN 100,0% FI Raiffeisen Apart GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Assistance D.O.O., Beograd, Belgrad (RS) 4.307.115 RSD 100,0% SU Raiffeisen Assistance doo Sarajevo, Sarajevo (BA) 4.000 BAM 100,0% SU Raiffeisen Autó Lízing Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Raiffeisen Broker, s.r.o., Prag (CZ) 1.250.000 CZK 100,0% VV · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 560Konzernabschluss Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Raiffeisen Burgenland Leasing GmbH, Wien (AT) 38.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Capital a.d. Banja Luka, Banja Luka (BA) 355.000 BAM 100,0% FI Raiffeisen CIB sp. z o.o., Warschau (PL) 2.105.000 PLN 100,0% SU Raiffeisen Direct Investments CZ, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Raiffeisen Future AD Beograd drustvo za upravljanje dobrovoljnim penzijskim fondom, Belgrad (RS) 143.200.000 RSD 100,0% FI Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Ingatlan Üzemeltető Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Raiffeisen Insurance and Reinsurance Broker S.R.L, Bukarest (RO) 180.000 RON 100,0% BH Raiffeisen Insurance Broker Kosovo L.L.C., Pristina (XK) 10.000 EUR 100,0% BH Raiffeisen International Invest Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RAIFFEISEN INVEST AD DRUSTVO ZA UPRAVLJANJE INVESTICIONIM FONDOVIMA BEOGRAD, Belgrad (RS) 47.660.000 RSD 100,0% FI Raiffeisen Invest d.o.o., Zagreb (HR) 1.560.780 EUR 100,0% FI Raiffeisen Invest Drustvo za upravljanje fondovima d.d. Sarajevo, Sarajevo (BA) 1.118.600 BAM 100,0% FI Raiffeisen INVEST Sh.a., Tirana (AL) 90.000.000 ALL 100,0% FI Raiffeisen investicni spolecnost a.s., Prag (CZ) 40.000.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Investment Financial Advisory Services Ltd. Co., Istanbul (TR) 2.930.000 TRY 100,0% FI Raiffeisen Leasing d.o.o., Ljubljana (SI) 3.738.107 EUR 100,0% FI Raiffeisen Property Estate s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property Management Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 80.000 BGN 100,0% SU Raiffeisen Property Management s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Rent S.R.L, Bukarest (RO) 27.857.820 RON 100,0% SU Raiffeisen Tech GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH Raiffeisen Tech Kosovo LLC, Pristina (XK) 1.750.000 EUR 100,0% BH RAIFFEISEN TECH ROMANIA S.R.L., Bukarest (RO) 4.950.000 RON 100,0% BH Raiffeisen Windpark Zistersdorf GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Seeresidenz Weyregg GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Wohnbauleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Anlagen und KFZ Vermietungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Immobilienverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Wohnbauleasing Österreich GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RAN elf Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RB Service Center Ltd., Nyíregyháza (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RBI Kantinenbetriebs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 150.000 EUR 100,0% FI RBI Real Estate Services Czechia s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% SU RBI Real Estate Services Polska SP.z.o.o., Warschau (PL) 400.000 PLN 100,0% SU RBI Retail Innovation GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH RBI Retail Innovation LLC, Kiew (UA) 8.241.525 UAH 100,0% BH RBI Retail Innovation SK s.r.o., Bratislava (SK) 75.000 EUR 100,0% BH RBM Wohnbau Ges.m.b.H., Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU RCR Ukraine LLC, Kiew (UA) 282.699 UAH 100,0% SU RDI Czech 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 3 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 4 s.r.o, Prag (CZ) 2.500.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 5 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 6 s.r.o, Prag (CZ) 3.700.000 CZK 100,0% SU RDI Management s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Real Estate Rent 4 DOO, Belgrad (RS) 40.310 RSD 100,0% SU Rent PO, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI Residence Park Trebes, s.r.o., Prag (CZ) 20.000.000 CZK 100,0% SU RIL XIII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI R-Insurance Services sp. z o.o., Ruda O.S. (PL) 5.000 PLN 100,0% SU RIRBRO ESTATE MANAGEMENT S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% SU RK 60 Kft, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RL Leasing Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 25.565 EUR 100,0% FI RL-Lamda s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU RL-Opis Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Prom-Wald Sp. Z.o.o, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RLRE Carina Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RLRE Ypsilon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Robert Károly Körút Irodaház Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss561 Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Rolna 1 sp. z o.o., Breslau (PL) 100 PLN 100,0% SU Rolna 2 sp. z o.o., Breslau (PL) 100 PLN 100,0% SU RPM Budapest KFT, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RS 80 Projektentwicklungs GmbH & Co KG, Wien (AT) — EUR 100,0% SU SASSK Ltd., Kiew (UA) 152.322.000 UAH 88,7% SU Scantius Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU SCT Kárász utca Ingatlankezelő Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU SCTE Elsö Ingatlanfejlesztö és Ingatlanhasznosító Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU SeEnergy PT, s.r.o., Prag (CZ) 700.000 CZK 100,0% SU Senna Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU SF Hotelerrichtungsgesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Sky Solar Distribuce s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU Thoe Property, s.r.o., Prag (CZ) 45.000 CZK 90,0% SU Uniola Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Unterinntaler Raiffeisen-Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Valida Consulting GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Veletrzni 42 s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 90,0% SU Vivante Services 2 spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Warschau (PL) 56.000 PLN 100,0% SU Vlhka 26 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 90,0% SU VR I Verwaltungs GmbH, Wien (AT) — EUR 100,0% SU WI Lasy Polskie 4 sp. z o.o., Warschau (PL) 27.400 PLN 100,0% SU Xantoria Property, s.r.o., Prag (CZ) 45.000 CZK 90,0% SU Zahradnicka Property s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU ZUNO GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Accession Mezzanine Capital III L.P., St. Helier (JE) 1.501 EUR 3,3% SU Adoria Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H. in Liqu., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI Agricultural Open Joint Stock Company Illintsi Livestock Breeding Enterprise, Illinci (UA) 703.100 UAH 4,7% SU Agro.Club Inc., New York (US) 244 USD 6,6% SU AIL Swiss-Austria Leasing AG, Glattbrugg (CH) 5.000.000 CHF 50,0% FI ALCS Association of Leasing Companies in Serbia, Belgrad (RS) 853.710 RSD 12,5% SU Analytical Credit Rating Agency (Joint Stock Company), Moskau (RU) 3.000.024.000 RUB 3,7% SU A-Trust GmbH, Wien (AT) 5.290.013 EUR 12,1% SU Austrian Growth Capital Fund SCSp, Senningerberg (LU) 132.919.213 EUR 18,8% FI Austrian Reporting Services GmbH, Wien (AT) 41.176 EUR 15,0% BH Autenti Sp. z o.o., Posen (PL) 6.811.700 PLN 7,4% SU AVION-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 49,0% FI Bad Sauerbrunn Thermalwasser Nutzungs- und Verwertungs GmbH., Bad Sauerbrunn (AT) 36.336 EUR 50,0% SU Bankovni identita, a.s., Prag (CZ) 3.881.000 CZK 11,9% SU Biroul de Credit S.A., Bukarest (RO) 4.114.615 RON 13,2% FI BTS Holding a.s. "v likvidácii", Bratislava (SK) 35.700 EUR 19,0% SU Budapest Stock Exchange, Budapest (HU) 541.348.100 HUF <0,1% SU byrd technologies GmbH, Wien (AT) 172.069 EUR 2,1% SU Central Depository and Clearing Company, Inc., Zagreb (HR) 12.545.623 EUR 0,1% FI CIT ONE SA, Bukarest (RO) 21.270.270 RON 33,3% BH CloudCart AD, Sofia (BG) 78.430 BGN 5,0% SU Commodity Exchange Crimean Interbank Currency Exchange, Simferopol (UA) 420.000 UAH 4,8% SU CONATUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% SU CULINA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI D. Trust Certifikacná Autorita, a.s., Bratislava (SK) 331.939 EUR 10,0% SU Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien (AT) — EUR 1,0% FI Elucidate GmbH, Berlin (DE) 57.746 EUR 5,2% SU EMERGING EUROPE GROWTH FUND II, L.P., Delaware (US) 370.000.000 USD 1,9% SU Epsilon - Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 36.336 EUR 24,0% SU ESQUILIN Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.336 EUR 24,5% FI Euro Banking Association (ABE Clearing S.A.S.), Paris (FR) 48.000 EUR 2,1% FI European Investment Fund S.A., Luxemburg (LU) 7.370.000.000 EUR 0,1% FI · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 562Konzernabschluss Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Export and Industry Bank Inc., Makati City (PH) 4.734.452.540 PHP 9,5% KI Finqware SRL, Cluj Napoca (RO) 322.100 RON 9,4% SU FORIS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI G + R Leasing Gesellschaft m.b.H., Graz (AT) 36.400 EUR 25,0% FI G + R Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG., Graz (AT) 72.673 EUR 50,0% FI Garantiqa Hitelgarancia ZRt., Budapest (HU) 7.839.600.000 HUF 0,2% BH Greenix Limited, Tertholen (VG) 100.000 USD 25,0% SU HOBEX AG, Salzburg (AT) 1.000.000 EUR 8,5% FI Hrvatski registar obveza po kreditima d.o.o., Zagreb (HR) 1.791.758 EUR 10,5% BH Joint Stock Company Stock Exchange PFTS, Kiew (UA) 32.010.000 UAH 0,2% SU Kommunal-Infrastruktur & Immobilien Zeltweg GmbH, Zeltweg (AT) 35.000 EUR 20,0% SU LITUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI Lorit Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 42.000 EUR 8,3% FI MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien (AT) 2.500.000 EUR 37,5% FI Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 4.360.500 EUR 25,0% SU MIRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI Monilogi s.r.o., Bratislava (SK) — EUR 28,0% SU National Settlement Depositary, Moskau (RU) 1.180.675.000 RUB <0,1% FI NÖ Raiffeisen Kommunalprojekte Service Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 50.000 EUR 26,0% FI NÖ Raiffeisen-Leasing Gemeindeprojekte Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 1,0% FI NÖ-KL Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.400 EUR 33,3% FI Not a Hotel Venture Limited, Dublin (IE) 6.129 EUR 7,2% SU Oberpinzg. Fremdenverkehrförderungs- und Bergbahnen AG, Neukirchen am Großvenediger (AT) 3.297.530 EUR <0,1% SU Open Joint Stock Company Kyiv Special Project and Design Bureau Menas, Kiew (UA) 3.383.218 UAH 4,7% SU Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen, Wien (AT) 121.200 EUR 8,7% BH Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 25,3% BH Pisano Limited, London (GB) 4.041 GBP 17,6% SU PlusSky Topco Limited, London (GB) 1.000 GBP 8,1% SU Private Joint Stock Company Bird Farm Bershadskyi, Viytivka (UA) 6.691.141 UAH 0,5% SU Private Joint Stock Company First All-Ukrainian Credit Bureau, Kiew (UA) 11.750.000 UAH 5,1% SU Private Joint Stock Company Sumy Enterprise Agrotechservice, Sumy (UA) 1.545.000 UAH 0,6% SU Private Joint Stock Company Ukrainian Interbank Currency Exchange, Kiew (UA) 36.000.000 UAH 3,1% SU PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT) 285.000 EUR 11,2% FI Public Joint Stock Company National Depositary of Ukraine, Kiew (UA) 103.200.000 UAH 0,1% BH Public Joint Stock Company Settlement Center for Servicing of Contracts in Financial Markets, Kiew (UA) 206.700.000 UAH <0,1% SU QUIRINAL Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.063 EUR 33,3% FI Raiffeisen Continuum GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 14,3% SU Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG, Wien (AT) 17.287.947 EUR 36,9% FI Raiffeisen Continuum Management GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 47,5% FI Raiffeisen Digital GmbH, Wien (AT) 75.000 EUR 1,2% BH Raiffeisen e-force GmbH, Wien (AT) 145.346 EUR 28,2% BH Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 47,6% BH Raiffeisen Kooperations eGen, Wien (AT) 9.000.000 EUR 11,1% SU Raiffeisen Salzburg Leasing GmbH, Salzburg (AT) 35.000 EUR 19,0% FI Raiffeisen Software GmbH, Linz (AT) 150.000 EUR 1,2% BH Raiffeisen WohnBau Via Silva GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 55,0% FI RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien (AT) 96.391.536 EUR <0,1% KI Raiffeisen-IMPULS-Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz (AT) 500.000 ATS 25,0% FI Raiffeisen-Impuls-Zeta Immobilien GmbH, Linz (AT) 58.333 EUR 40,0% FI Raiffeisenlandesbank Kärnten - Rechenzentrum und Revisionsverband, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt (AT) 6.715.600 EUR <0,1% KI Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, Rum (AT) 90.850.000 EUR <0,1% KI Raiffeisen-Leasing BOT s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 20,0% SU Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 15,0% FI Registry of Securities in FBH, Sarajevo (BA) 2.052.300 BAM 1,4% BH Rehazentrum Kitzbühel Immobilien-Leasing GmbH, Innsbruck (AT) 35.000 EUR 19,0% FI REMUS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI RLB Holding eGen OÖ, Linz (AT) 1.566.758 EUR <0,1% FI RLKG Raiffeisen-Leasing GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 12,5% FI RSAL Raiffeisen Steiermark Anlagenleasing GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI RSC Raiffeisen Service Center GmbH, Wien (AT) 2.000.000 EUR 50,3% BH RSIL Immobilienleasing Raiffeisen Steiermark GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss563 Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 S.C. DEPOZITARUL CENTRAL S.A., Bukarest (RO) 25.291.953 RON 2,6% SU Sarajevo Stock Exchange, Sarajevo (BA) 1.967.680 BAM 10,5% FI Seilbahnleasing GmbH in Liqu., Innsbruck (AT) 36.000 EUR 33,3% SU SELENE Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 36.400 EUR 1,0% SU SESAMm, Metz (FR) 200.055 EUR 3,2% SU SKR Lager 102 AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 49,0% SU Slovak Banking Credit Bureau, s.r.o., Bratislava (SK) 9.958 EUR 33,3% BH Societatea de Transfer de Fonduri si Decontari-TRANSFOND S.A, Bukarest (RO) 6.720.000 RON 3,4% FI Society for Worldwide Interbank Financial Telekommunication scrl, La Hulpe (BE) 629.671.620 EUR 0,4% FI SPICA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI Steirische Gemeindegebäude Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Steirische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 25,0% FI Steirische Leasing für Gebietskörperschaften Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Steirische Leasing für öffentliche Bauten Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% SU SWO Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Syrena Immobilien Holding AG, Spittal an der Drau (AT) 22.600.370 EUR 21,0% SU Tarfin Limited, London (GB) 28.328.694 GBP 2,8% SU The Zagreb Stock Exchange joint stock company, Zagreb (HR) 6.152.631 EUR 2,9% SU TKL II. Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 39.000 EUR 8,3% SU TKL V Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. in Liqu., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% SU TKL VI Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VIII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 24,5% FI Tojon Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 25,0% SU Top Vorsorge-Management GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 50,0% SU TRABITUS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 36.360 EUR 25,0% SU VALET-Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI vc trade GmbH, Frankfurt am Main (DE) 40.688 EUR 9,5% BH VERMREAL Liegenschaftserwerbs- und -betriebs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 17,0% SU vestr AG, Zug (CH) 235.310 CHF 5,6% SU Visa Inc., San Francisco (US) 192.981 USD <0,1% BH Wiener Börse Aktiengesellschaft, Wien (AT) 18.620.720 EUR 7,0% SU Zhytomyr Commodity Agroindustrial Exchange, Schytomyr (UA) 476.515 UAH 3,1% SU Ziloti Holding S.A., Luxemburg (LU) 48.963 EUR 0,9% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 564Konzernabschluss Regulatorische Angaben (61) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG Die RBI unterliegt den Eigenmittelerfordernissen gemäß Artikel 92 CRR sowie dem kombinierten Kapitalpuffererfordernis gemäß BWG, das einen Kapitalerhaltungspuffer (§ 22 BWG), einen Systemrisikopuffer (§ 23e BWG), einen Kapitalpuffer für systemrelevante Institute (§ 23d BWG) und einen antizyklischen Kapitalpuffer (§ 23a BWG) umfasst. Eine Verletzung dieser Anforderungen könnte zu Einschränkungen bei Dividendenausschüttungen und Kuponzahlungen führen. Das in Österreich dafür zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) empfohlen, einen Systemrisikopuffer (SyRP) und einen Kapitalpuffer für systemrelevante Banken (O-SII-Puffer) für die RBI zu verordnen. Seit 1. Januar 2024 beträgt der SyRP 1 Prozent auf konsolidierter und 0,50 Prozent auf unkonsolidierter Ebene, der O- SII-Puffer 1,50 Prozent auf konsolidierter und 1,75 Prozent auf unkonsolidierter Ebene. Mit 1. Januar 2025 wird der SyRB auf 1,75 Prozent auf konsolidierter Ebene erhöht. Der Kapitalerhaltungspuffer beträgt 2,5 Prozent. Der antizyklische Kapitalpuffer wurde hingegen in Österreich auf 0 Prozent festgesetzt, ergibt jedoch auf Basis jener Pufferraten, die in anderen Mitgliedsstaaten für Tochterbanken festgelegt werden, und der entsprechenden gewichteten Durchschnittsberechnung des Geschäfts der RBI 0,63 Prozent. Am 22. April 2024 erhielt die RBI die Aufforderung der EZB, die Reduzierung ihrer Geschäftstätigkeit in Russland zu beschleunigen. Gemäß dieser Aufforderung sollen, neben internationalen Zahlungen aus Russland, die Kundenkredite bis 2026 erheblich reduziert werden (um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum dritten Quartal 2023). Seit dem ersten Quartal 2022 ergriff die RBI umfangreiche Maßnahmen, um die Risiken, die sich aus der Beteiligung an den russischen Einheiten ergeben, zu mindern. Dies betrifft insbesondere die Risiken für die Kapitalposition und Liquidität sowie die Risiken, die aus den gestiegenen Anforderungen zur Einhaltung der Sanktionen resultieren. Obwohl sich die Umsetzung der EZB-Anforderungen nachteilig auf die Verkaufsoptionen der RBI in Hinblick auf die russische Tochterbank auswirken könnte, ist die RBI weiterhin entschlossen, die Entkonsolidierung ihrer russischen Einheiten zu erreichen. Der Aufforderung der EZB bezüglich der Einschränkungen im Kredit- und Einlagengeschäfts wird seit dem 1. Juni 2024 nachgekommen. Ab 1. September 2024 wurden weitere Maßnahmen hinsichtlich des Zahlungsgeschäfts und der Liquiditätsplatzierungen eingeleitet. Darüber hinaus schreibt die EZB der RBI auf Basis des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Prozesses (SREP) zusätzliches Kapital (Pillar 2 Capital Requirement, P2R) in Höhe von 2,80 Prozent vor, um Risiken abzudecken, die in Säule 1 nicht ausreichend berücksichtigt sind. Diese Anforderungen gelten seit 1. Januar 2024 auf konsolidierter Ebene und werden mit 1. Januar 2025 auf 2,79 Prozent reduziert. Zudem erwartet die EZB die Einhaltung der Pillar 2 Guidance (P2G) in Höhe von 1,25 Prozent. Die Kapitalanforderungen wurden laufend eingehalten, und zum 31. Dezember 2024 ergab sich für die CET 1 Quote (inkl. Kombinierten Kapitalpuffererfordernisse) ein Erfordernis in Höhe von 11,70 Prozent, unter Berücksichtigung des P2G eine Quote in Höhe von 12,95 Prozent. Regulatorische Veränderungen werden beobachtet und in der Planung berücksichtigt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss565 Eigenmittelrechnung Die nachfolgend dargestellten konsolidierten Werte wurden nach den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. den Implementing Technical Standards (ITS) der EBA, ermittelt. in € Millionen 2024 2023 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.991 5.990 Einbehaltene Gewinne 15.124 13.518 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) -5.418 -5.046 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 706 695 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 17.107 17.028 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -60 -66 Abzugsposten für neu gebildete Wertberichtigungen 0 0 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) -623 -620 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) -7 -12 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 128 52 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 0 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 -9 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) -20 -20 Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht -56 -52 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) -56 -52 Sonstige regulatorische Anpassungen -135 -97 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt -773 -825 Hartes Kernkapital (CET1) 16.334 16.203 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.829 1.669 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 0 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 48 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt -33 -33 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.844 1.677 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 18.178 17.881 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.276 2.244 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 53 29 Kreditrisikoanpassungen 125 253 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt -60 -239 Ergänzungskapital (T2) 2.394 2.287 Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 20.572 20.168 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 95.600 93.664 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 566Konzernabschluss Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva in € Millionen 2024 2023 Risikogewichtes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikogewichtes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 95.600 7.648 93.664 7.493 Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen 68.003 5.440 68.068 5.445 Standardansatz (SA) 25.684 2.055 25.966 2.077 Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 25.684 2.055 25.966 2.077 Zentralstaaten und Zentralbanken 9.144 732 5.285 423 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 185 15 119 10 Öffentliche Stellen 88 7 124 10 Institute 186 15 188 15 Unternehmen 5.245 420 6.412 513 Mengengeschäft 4.540 363 5.131 410 Durch Immobilien besicherte Forderungen 2.819 226 3.249 260 Ausgefallene Forderungen 288 23 548 44 Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 217 17 56 4 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0 Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 80 6 81 6 Beteiligungen 1.870 150 1.620 130 Sonstige Positionen 1.019 82 3.116 249 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 42.319 3.386 42.102 3.368 IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden 30.694 2.455 32.526 2.602 Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 0 0 Institute 2.627 210 3.014 241 Unternehmen - KMU 2.703 216 2.767 221 Unternehmen - Spezialfinanzierungen 4.070 326 4.299 344 Unternehmen - sonstige 21.293 1.703 22.446 1.796 IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden 9.055 724 8.616 689 Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, KMU 94 8 101 8 Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, keine KMU 3.596 288 3.433 275 Mengengeschäft - qualifiziert revolvierend 520 42 569 46 Mengengeschäft - sonstige KMU 324 26 367 29 Mengengeschäft - sonstige, keine KMU 4.521 362 4.146 332 Beteiligungen 608 49 661 53 Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0 PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0 Sonstige Aktiva ohne Kreditverpflichtungen 1.962 157 300 24 .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss567 in € Millionen 2024 2023 Risikogewichtes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikogewichtes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 18 1 21 2 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 0 0 0 0 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 18 1 21 2 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken 8.873 710 8.573 686 Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA) 7.586 607 7.270 582 Börsengehandelte Schuldtitel 935 75 917 73 Beteiligungen 123 10 58 5 Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 5 0 1 0 Fremdwährungen 6.495 520 6.292 503 Warenpositionen 28 2 2 0 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM) 1.288 103 1.303 104 Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 16.218 1.297 14.786 1.183 Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR) 16.218 1.297 14.786 1.183 Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 0 0 0 0 Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 195 16 201 16 Standardisierte Methode 195 16 201 16 Sonstige Risikopositionsbeträge 2.292 183 2.015 161 davon risikogewichtete Positionsbeträge für Kreditrisiko: Verbriefungspositionen (überarbeitete Verbriefungsregeln) 2.292 183 2.015 161 Regulatorische Kapitalquoten in Prozent 2024 2023 Harte Kernkapitalquote (transitional) 17,1% 17,3% Harte Kernkapitalquote (fully loaded) 17,0% 17,0% Kernkapitalquote (transitional) 19,0% 19,1% Kernkapitalquote (fully loaded) 18,9% 18,8% Eigenmittelquote (transitional) 21,5% 21,5% Eigenmittelquote (fully loaded) 21,5% 21,4% Verschuldungsquote Die Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist im Teil 7 der CRR definiert. Auf Basis des Artikel 92 der CRR besteht zum 31. Dezember 2024 eine verbindliche Anforderung von 3 Prozent: in € Millionen 2024 2023 Gesamtrisikoposition 230.650 229.189 Kernkapital 18.178 17.881 Verschuldungsquote in Prozent (transitional) 7,9% 7,8% Verschuldungsquote in Prozent (fully loaded) 7,8% 7,7% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 568Konzernabschluss Übersicht über die im Rahmen der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses verwendeten Kalkulationsmethoden in den Tochterunternehmen: Kreditrisiko Marktrisiko Einheit Non-Retail Retail Raiffeisen Bank International AG, Wien (AT) IRB STA Internes Modell, STA STA Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) IRB IRB STA STA Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) IRB IRB STA STA Tatra banka a.s., Bratislava (SK) IRB IRB STA STA Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) IRB IRB STA STA Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) IRB IRB STA STA Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) IRB STA STA STA Raiffeisen Banka a.d., Novi Beograd (RS) IRB IRB STA STA AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) IRB STA STA STA Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) IRB IRB STA STA Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) STA STA n/a STA Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) IRB IRB STA STA Alle anderen Einheiten STA STA STA STA IRB: Internal-Rating-Based-Ansatz Internes Modell für Risiko der offenen Devisenposition und allgemeines Zinsrisiko des Handelsbuchs STA: Standardansatz .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss569 · Kennzahlen Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM) Der Konzern verwendet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung auch alternative, nicht in den IFRS- oder CRR-Vorschriften definierte Leistungskennzahlen, um seine Finanz- und Ertragslage darzustellen. Sie sollten nicht isoliert, sondern als ergänzende Informationen betrachtet werden. Diese Kennzahlen werden in der Finanzbranche häufig zur Analyse und Beschreibung der Ertrags- und Finanzlage verwendet. Die zur Berechnung verwendeten einzelnen Abschlussposten ergeben sich dabei aus der Art der Geschäftstätigkeit des Konzerns als Universalbankengruppe. Dabei ist zu beachten, dass die Definitionen von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Daher werden die von der RBI verwendeten Kennzahlen nachfolgend definiert. Betriebsergebnis – Beschreibt das operative Ergebnis einer Bank im Berichtszeitraum; errechnet sich aus den Betriebserträgen (vor Wertminderungen) abzüglich der Verwaltungsaufwendungen. Betriebserträge – Sind primär Ertragsbestandteile des laufenden operativen Geschäftsbetriebs (vor Wertminderungen), sie bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Cost/Income Ratio – Gibt die Kosten des Unternehmens in Relation zum Ertrag an und vermittelt damit ein klares Bild über die operative Effizienz. Banken verwenden diese Kennzahl zur Unternehmenssteuerung und für den Vergleich ihrer Effizienz mit denen anderer Finanzinstitute. Errechnet wird die Cost/Income Ratio als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen (abzüglich Transaktionssteuer) zu den Betriebserträgen (abzüglich weiterverrechneter Transaktionssteuer sowie vor Wertminderungen). Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Betriebserträge bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Effektive Steuerquote – Verhältnis von tatsächlichem Steueraufwand zum Ergebnis vor Steuern. Die effektive Steuerquote unterscheidet sich aufgrund zahlreicher Rechnungslegungsfaktoren häufig vom gesetzlichen Steuersatz und ermöglicht damit einen besseren Vergleich zwischen Unternehmen. Die effektive Steuerquote bezeichnet den Durchschnittssatz, mit dem das Vorsteuerergebnis eines Unternehmens besteuert wird. Sie berechnet sich aus dem Gesamtsteueraufwand (Steuern vom Einkommen und Ertrag) in Relation zum Ergebnis vor Steuern. Der Gesamtsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern. Loan/Deposit Ratio – Wird verwendet, um die Liquidität einer Bank zu beurteilen. Sie errechnet sich aus den Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte in Relation zu den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Haushalten. Nettozinsspanne – Wird für den Vergleich mit anderen Banken und als interne Kennzahl für die Rentabilität von Produkten und Segmenten verwendet; errechnet sich aus dem Zinsüberschuss in Relation zu den durchschnittlichen zinstragenden Aktiva (Gesamtaktiva abzüglich Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Steuerforderungen und sonstige Aktiva). Neubildungsquote – Indikator für die Entwicklung der Risikokosten und die Vorsorgepolitik eines Unternehmens; berechnet sich aus den Wertminderungen und -aufholungen auf finanzielle Vermögenswerte (Kundenforderungen) in Relation zu den durchschnittlichen Kundenforderungen. NPE/Non-performing Exposure, notleidendes Obligo – Beinhaltet alle notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures). NPL/Non-performing Loans, notleidende Kredite – Beinhaltet alle notleidenden Kredite nach der gültigen Definition des EBA- Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures). NPE Ratio – Anteil der notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 570Konzernabschluss NPL Ratio – Anteil der notleidenden Kredite an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken. NPE Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite und Schuldverschreibungen durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPE zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. NPL Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPL zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Return on Assets (ROA vor/nach Steuern, Vermögensrendite) – Rentabilitätskennzahl, die misst, wie effektiv ein Unternehmen sein Vermögen in einem gegebenen Zeitraum gewinnbringend verwalten kann; berechnet sich aus dem Ergebnis vor Steuern bzw. nach Steuern in Relation zu den durchschnittlichen Aktiva (basierend auf der Bilanzsumme; durchschnittlich bezeichnet den Mittelwert der Jahresendzahl und der entsprechenden Monatswerte). Return on Equity (ROE vor/nach Steuern, Eigenkapitalrendite) – Rentabilitätskennzahl für Management und Investor:innen, die sich aus dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Periodenergebnis im Verhältnis zum jeweiligen Basiswert (Eigenkapital oder gesamte Aktiva) berechnet. Der ROE zeigt die Ertragskraft der Bank gemessen an dem von ihren Aktionär:innen investierten Kapital und damit den Erfolg von deren Investition. Dieser Parameter eignet sich gut dazu, die Rentabilität einer Bank mit jener anderer Finanzinstitute zu vergleichen; berechnet wird er aus dem Ergebnis vor Steuern oder nach Steuern im Verhältnis zum durchschnittlichen bilanziellen Eigenkapital auf Monatsbasis (inklusive Kapital nicht beherrschender Anteile, ohne Ergebnis). Konzern-Return-on-Equity – Rentabilitätskennzahl, die sich aus dem Verhältnis zwischen dem angepassten Konzernergebnis und dem durchschnittlichen Konzern-Eigenkapital berechnet. Das angepasste Konzernergebnis setzt sich aus dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Konzernergebnis abzüglich der im Zuge von Entkonsolidierung aus dem sonstigen Ergebnis in die Erfolgsrechnung umgegliederten akkumulierten Effekte sowie des Dividendenanspruchs auf das zusätzliche Kernkapitals zusammen. Das Konzern-Eigenkapital ist das den Aktionär:innen der RBI zurechenbare Kapital. Es wird durchschnittlich auf Monatsbasis ohne Kapital nicht beherrschender Anteile und ohne Konzernergebnis ermittelt. Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) – Kennzahl für die risikoorientierte Erfolgssteuerung, die die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital) anzeigt; errechnet sich als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem risikoadjustierten Kapital (d. h. dem durchschnittlichen ökonomischen Kapital). Diese Kennzahl für den Kapitalbedarf wird im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Eigenmittelspezifische Kennzahlen Harte Kernkapitalquote – Hartes Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA) gemäß CRR/CRD-IV- Richtlinie. Eigenmittelquote – Gesamte Eigenmittel in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA). Verschuldungsquote (Leverage Ratio) – Verhältnis des Kernkapitals zu allen Aktivposten in der Bilanz und außerbilanziellen Posten, soweit sie bei der Festlegung der Kapitalmessgröße nicht abgezogen werden. Die Berechnung erfolgt gemäß der in der CRD-IV-Richtlinie festgelegten Methode. Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) – Risikoaktiva (Kreditrisiko, CVA-Risiko) inklusive Markt- und operationelles Risiko. Kernkapitalquote – Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA). .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Konzernabschluss571 · Abkürzungsverzeichnis AR6Sechster Sachstandbericht (Sixth Assessment Report) BIPBruttoinlandsprodukt BPBasispunkte BWG Bankwesengesetz CapEx Investitionsausgaben (Capital Expenditures) CDSKreditausfalltausch (Credit Default Swap) CEZentraleuropa (Central Europe) CEEZentral- und Osteuropa (Central and Eastern Europe) CEOChief Executive Officer CET 1Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) CFOChief Financial Officer CIBCorporate and Investment Banking CIOChief Information Officer CoE Eigenkapitalkosten (Cost of Equity) CO2Kohlenstoffdioxid COO Chief Operating Officer CRDEigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directives) CROChief Risk Officer CRR Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation) CSOChief Security Officer CSRCorporate Social Responsibilty CSRDRichtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) DACHRegion Deuschland (D), Österreich (A) und Schweiz (CH) DCFAbgezinster Zahlungsstrom (Discounted Cash-Flow) DDoSDistributed Denial of Service DMADoppelte Wesentlichkeitsprüfung (Double Materiality Assessment) DORAVerordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) DSGVODatenschutzgrundverordnung DSRData Subject Right EACBEuropean Association of Co-operative Banks EAD Ausfallkredithöhe (Exposure at Default) EBAEuropäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority) ECLErwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses) EEOsteuropa (Eastern Europe) EFRAGEuropean Financial Reporting Advisory Group ESAEGEinlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ESG Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance) ESMAEuropean Securities and Markets Authority ESOMAREuropean Society for Opinion and Marketing Research ESRS Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) EVIElektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform EZB Europäische Zentralbank FMA Finanzmarktaufsicht FMSG Finanzmarktstabilitätsgremium GARGreen Asset Ratio GHGGreenhouse gas GWhGigawatt-Stunde HQLA Erstklassige, hochliquide Aktiva (High Quality Liquid Assets) IAOInternationale Arbeitsorganisation IAS/IFRSInternational Accounting Standards/International Financial Reporting Standards IASBInternational Accounting Standards Board IBOR Referenzzinssatz im Interbankengeschäft (Interbank Offered Rate) ICAAPInternal Capital Adequacy Assessment Framework ICCInternational Chamber of Commerce ICMAInternational Capital Markets Association IFCInternationale Finanz-Corporation IFRSInternational Financial Reporting Standard IKSInternes Kontrollsystem IPCCWeltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change) InvFGInvestmentfondsgesetz IPSInstitutionelles Sicherungssystem (Institutional Protection Scheme) IRB Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (Internal Ratings Based) ISMSInformationssicherheitsmanagementsystem ITS Technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards) KIKünstliche Intelligenz (Artificial intelligence) KPIsRelevante Reporting-Kennzahlen (Key Performance Indicator) KWhKilowatt Stunde KYCKenne deinen Kunden (Know Your Customer) LCR Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio) LGDAusfallverlustquote (Loss Given Default) LGBTQIA+Lesbisch, schwul, bisexuell, trans, queer, intersexuell, asexuell MIFIDRichtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive) MRELMindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities) MWhMegawatt Stunde NACENomenklatur der Wirtschaftstätigkeiten (Nomenclature of Economic Activities) NFRDRichtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non Financial Reporting Directive) NGEUNextGenerationEU-Fonds NGFS Netzwerk zur Ökologisierung des Finanzsystems (Network for Greening the Financial System) NPE Notleidendes Obligo (Non-Performing Exposure) NPL Notleidende Kredite (Non-Performing Loans) NSFR Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) OECDOrganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development) OTC Außerbörslich (Over The Counter) PCAFPartnerschaft für die Kohlenstoffbilanzierung im Finanzwesen (Partnership for Carbon Accounting Financials) PD Überfällig (Past Due) PEPP Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme) POCI Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (Purchased or Originated Credit Impaired) PRBPrinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen (Principles of Responsible Banking) RBI Raiffeisen Bank International Konzern RBI AG Raiffeisen Bank International Aktiengesellschaft RWARisikogewichtete Aktiva (Risk-Weighted Assets) RORACRisikoadjustierte Eigenkapitalrendite (Return on Risk Adjusted Capital) SA Standardansatz (Standardized Approach) SA-CCRStandardansatz im Kontrahentenrisiko (Standardized Approach to Counterparty Credit Risk) SBCSustainability Bond Committee SBTiInitiative für wissenschaftsbasierte Klimaziele (Science Based Targets Initiative) SDASektoraler Dekarbonisierungsansatz (Sectoral Decarbonization Approach) SDGZiele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) SEE Südosteuropa (Southeastern Europe) SICRSignifikante Erhöhung des Aufallrisikos (Significant Increase in Credit Risk) SIRP Spezielle Verzinsungsperiode (Special Interest Rate Period) SyRBSystemrisikopuffer (Systemic Risk Buffer) SREPAufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process) TLTRO Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (Targeted Longer- Term Refinancing Operations) UNVereinte Nationen (United Nations) UNEP FI Finanz-Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UN Environment Programme Finance Initiative) VaR Value-at-Risk WACC Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) WHO Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization) · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 572Konzernabschluss · Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor. . Qualifiziert elektronisch signiert von: Wien, am 17. Februar 2025 Der Vorstand Dr. Johann Strobl e.h. Vorsitzender des Vorstands, CEO Mag. Marie-Valerie Brunner e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Customer Coverage Mag. Andreas Gschwenter e.h. Mitglied des Vorstands, COO/CIO Lic. Mgr. Łukasz Januszewski e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Products & Solutions Dr. Hannes Mösenbacher e.h. Mitglied des Vorstands, CRO Dr. Andrii Stepanenko e.h. Mitglied des Vorstands, Retail Banking .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 573 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Dies gilt (soweit anwendbar) auch für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, welche Teil des Konzernlageberichts ist und nach bestem Wissen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt wurde und insbesondere diejenigen Angaben enthält, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten der Gruppe auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gruppe erforderlich sind und darüber berichtet, wie diese Angaben ermittelt wurden. Weiters bestätigen wir, dass die Angaben nach Artikel 8 Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, nach bestem Wissen ermittelt wurden. Qualifiziert elektronisch signiert von: Wien, am 17. Februar 2025 Der Vorstand Dr. Johann Strobl e.h. Vorsitzender des Vorstands, CEO Mag. Marie-Valerie Brunner e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Customer Coverage Mag. Andreas Gschwenter e.h. Mitglied des Vorstands, COO/CIO Lic. Mgr. Łukasz Januszewski e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Products & Solutions Dr. Hannes Mösenbacher e.h. Mitglied des Vorstands, CRO Dr. Andrii Stepanenko e.h. Mitglied des Vorstands, Retail Banking · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 574Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Raiffeisen Bank International AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: 1. Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte 2. Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen 3. Rückstellung für den Rechtsstreit Rasperia 1. Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte Sachverhalt und Problemstellung Die Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte werden im Bilanzposten „Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost“ nach Abzug von Wertberichtigungen von 2,6 Mrd EUR mit einem Betrag von 84,7 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen mit 45,1 Mrd EUR und an Haushalte mit 39,6 Mrd EUR. Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in Punkt 31 „Erwartete Kreditverluste“ sowie in Punkt 42 „Kreditrisiko“ des Konzernanhangs. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk575 Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen basiert auf für verschiedene gewichtete Szenarien ermittelten Verlusten. Diese sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Die Wertberichtigungen für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Forderungen werden auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale ermittelt. Die Bewertungsparameter basieren auf statistischen Erfahrungswerten sowie Annahmen über die künftige Entwicklung. Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten, die erwartete Entwicklung des ausstehenden Betrages zum Zeitpunkt des Ausfalls und Verlustquoten. Die Schätzungen berücksichtigen gegenwartsbezogene und zukunftsorientierte Informationen. Wenn die Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken, verwendet die Bank temporär Post-Model-Adjustments und Anpassungen für sonstige Risikofaktoren. Der Ermittlung der Wertberichtigungen und der zusätzlichen Vorsorgen aus den Post-Model-Adjustments und sonstigen Risikofaktoren liegen Annahmen und Schätzungen zu Grunde, die erhebliche Ermessensspielräume und Unsicherheiten beinhalten. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und an Haushalte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und an Haushalte haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Vorgaben des IFRS 9 beurteilt. • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung unter Einbeziehung der relevanten IT- Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft. • Mittels analytischer Prüfungshandlungen haben wir die Entwicklung der Forderungen hinsichtlich der wesentlichen, für die Einstufung des Kredites maßgeblichen Merkmale wie z. B. Qualität, Betreuungsart, Rating und Stufenzuordnung im Vergleich zum Vorjahr und während des Geschäftsjahres untersucht. • Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für einen Ausfall bestehen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stage 1 und Stage 2) haben wir die Plausibilität von Annahmen und die statistisch-mathematische Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und Post-Model-Adjustments sowie Anpassungen für zusätzliche Risikofaktoren untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen „Ausfallwahrscheinlichkeit“, „Verlust bei Ausfall“ und des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. Weiters wurden wesentliche automatisierte Kontrollen der für die Berechnung relevanten IT-Systeme von IT-Spezialisten auf ihre Wirksamkeit überprüft. • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten im Konzernanhang zutreffend sind. 2. Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen Sachverhalt und Problemstellung Die Bank hat zum 31.12.2024 insgesamt Vorsorgen im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten der Zweigstelle in Polen in Höhe von 2.071 Mio EUR gebildet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 576Bestätigungsvermerk Die Bank beschreibt das Rechtsrisiko, die Vorgangsweise bei der Ermittlung der Vorsorge und damit zusammenhängende Unsicherheiten unter „Polen“ in Punkt 46 „Offene Rechtsfälle“ des Konzernanhangs. Im Zusammenhang mit den notwendigen Annahmen über das künftige Verhalten der Kreditnehmer bzw. der ehemaligen Kreditnehmer, der Entscheidungen der Gerichte und der Verfahrensdauer bestehen bei der Ermittlung der Höhe der Vorsorge erhebliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume. Daher haben wir die Angemessenheit der Vorsorge für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Überprüfung der Höhe der Vorsorge haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Prozesse und Kontrollen der Bank zur Ermittlung der Vorsorge erhoben und ihre Eignung zur Sicherstellung der Ermittlung einer angemessenen Vorsorge gewürdigt. • Wir haben die Methode der Bank zur Ermittlung der Vorsorge einschließlich der Herleitung der zugrundeliegenden Annahmen und deren Angemessenheit plausibilisiert und kritisch hinterfragt. • Wir haben die mathematische Richtigkeit der Berechnungen der Bank überprüft. • Wir haben Auskünfte von mit der Thematik von der Bank beauftragten Rechtsanwälte eingeholt und kritisch gewürdigt. • Wir haben die Darstellung der Risiken im Konzernanhang auf ihre Angemessenheit überprüft. 3. Rückstellung für den Rechtsstreit Rasperia Sachverhalt und Problemstellung Die Bank hat am Bilanzstichtag eine Rückstellung für den erwarteten Schaden aus dem Urteil eines Gerichts in Russland in Höhe von 840 Mio EUR gebildet. Die Bank beschreibt die rechtlichen Hintergründe und Risiken, die Vorgangsweise bei der Ermittlung der Rückstellung sowie die dabei vorgenommenen Schätzungen und Schätzungsunsicherheiten und die Überlegungen für die gewählte Bilanzierungsmethode unter „Rasperia“ in Punkt 46 „Offene Rechtsfälle“ des Konzernanhangs. Aufgrund der komplexen rechtlichen Fragestellungen, der Höhe der Auswirkungen auf den Konzernabschluss und der erheblichen Schätzunsicherheit und Ermessensspielräume bei der Ermittlung der Rückstellung, haben wir die Rückstellung für das Rasperia Urteil als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Höhe der Rückstellung und der bilanziellen Abbildung haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die rechtlichen Einschätzungen der Bank und der von Ihr beauftragten rechtlichen Vertreter mit diesen diskutiert und von uns beigezogenen Rechtsexperten eine eigenständige Beurteilung eingeholt. • Wir haben die von der Bank und deren Beratern für die Bilanzierung des Sachverhaltes vorgenommene Würdigung des Sachverhaltes und die gewählte Bilanzierungsmethode unter Berücksichtigung der möglichen Alternativen analysiert. • Wir haben die Höhe der Rückstellung und die der bei der Ermittlung des voraussichtlichen Schadens berücksichtigten Ansprüche kritisch gewürdigt und die Berechnungen rechnerisch nachvollzogen. • Weiters haben wir die Darstellung im Konzernanhang auf ihre Angemessenheit überprüft. Wir haben die Darstellung im Konzernanhang auf ihre Angemessenheit überprüft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im „Jahresfinanzbericht“ und im „Geschäftsbericht“ ausgenommen den Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und die zugehörigen Bestätigungsvermerke. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk577 Die sonstigen Informationen haben wir mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrates vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten. Der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 578Bestätigungsvermerk • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk579 Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. März 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 31. März 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 4. April 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 17. April 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Peter Bitzyk. Qualifiziert elektronisch signiert von: Wien, 17. Februar 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Peter Bitzyk Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 580 Zusicherungsvermerk zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Zusicherungsvermerk zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Raiffeisen Bank International AG für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG) übereinstimmt, einschließlich • der Übereinstimmung mit den freiwillig angewendeten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), • der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“, • der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO) und • der Übereinstimmung mit den Principles for Responsible Banking (PRB). Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanzielle Erklärung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Zusicherungsvermerk zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung581 Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Wir weisen darauf hin, dass Vergleichsinformationen des Vorjahres (mit Ausnahme der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO) nicht Gegenstand unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit waren und daher nicht von unserer zusammenfassenden Beurteilung umfasst sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2024 der Raiffeisen Bank International AG, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanzielle Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und freiwillig angewendeten Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst • die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen, • die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unter Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG), • die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU- Taxonomie-VO, • die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen sowie • die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit den Principles for Responsible Banking (PRB). Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich. Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist der Konzern verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 582 Zusicherungsvermerk zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören • die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und • die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor: • Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind. • Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen wurden. • Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen. • Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch. • Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch. • Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab. • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen. • Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. • Wir erlangen ein Verständnis über die Verfahren zur Einhaltung der PRB und wir führen Befragungen des relevanten Personals zu den Angaben im Kapitel “Bericht über den Fortschritt des verantwortungsvollen Bankgeschäfts für PRB- Unterzeichner” durch. .· Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Zusicherungsvermerk zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung583 Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung Bei der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter Berufsrecht / Mandatsverhältnis). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018. Unsere Haftung gilt demnach für leichte Fahrlässigkeit als ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haftungssumme gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten das Fünffache des vereinnahmten Honorars, ist jedoch höchstens mit dem Zehnfachen der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) begrenzt. Dieser Betrag bildet den Haftungshöchstbetrag, der nur einmal bis zu diesem Maximalbetrag ausgenutzt werden kann, dies auch bei mehreren Anspruchsberechtigten oder Anspruchsgrundlagen. Schadenersatzansprüche sind auf den positiven Schaden beschränkt. Für entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Wir haften nicht für unvorhersehbare oder untypische Schädigungen, mit denen wir nicht rechnen konnten. Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alfred Ripka. Qualifiziert elektronisch signiert von: Wien, 17. Februar 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Alfred Ripka Dr. Peter Bitzyk Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Fassung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. Raiffeisen Bank International AG Jahresabschluss 2024 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 585 Jahresabschluss 586 Bilanz 586 Gewinn- und Verlustrechnung 588 Anhang 589 Allgemeine Angaben 589 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 590 Angaben zur Bilanz 597 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 623 Sonstiges 627 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 631 Lagebericht 632 Entwicklung der Märkte 632 Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG 635 Zweigstellen und Repräsentanzen 639 Finanzielle Leistungsindikatoren 641 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte 645 Nichtfinanzielle Erklärung 647 Immaterielle Ressourcen 647 Corporate Governance 650 Risikobericht 651 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 672 Ausblick 675 Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2018 678 Bestätigungsvermerk 679 Mit RBI wird in diesem Bericht der RBI-Konzern bezeichnet. Ist dagegen die Raiffeisen Bank International AG gemeint, wird der Begriff RBI AG verwendet. Mit Konzernzentrale ist die Raiffeisen Bank International AG ohne Zweigstellen gemeint. In den Tabellen und Grafiken können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Die Veränderungswerte in den Tabellen basieren auf nicht gerundeten Ausgangswerten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 586Jahresabschluss Jahresabschluss · Bilanz AKTIVA 31.12.2024 31.12.2023 in € in € Tausend 1 Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken 7.802.335.237,85 9.986.223 2 Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere die zur Refinanzierung bei den Zentralnotenbanken zugelassen sind 10.803.279.988,19 8.780.884 3 Forderungen an Kreditinstitute 14.596.507.081,31 13.566.935 a) Täglich fällig 2.656.468.549,67 1.471.800 b) Sonstige Forderungen 11.940.038.531,64 12.095.135 4 Forderungen an Kunden 27.618.821.345,51 27.699.949 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.619.754.839,94 3.793.934 a) Von öffentlichen Emittenten 147.874.159,90 156.607 b) Von anderen Emittenten 3.471.880.680,04 3.637.327 davon: eigene Schuldverschreibungen 1.207.576.011,37 1.459.890 6 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 866.527.035,72 1.042.845 7 Beteiligungen 79.983.931,63 67.646 davon: an Kreditinstituten 28.836.893,83 27.157 8 Anteile an verbundenen Unternehmen 8.939.700.636,06 10.262.525 davon: an Kreditinstituten 944.589.126,41 1.718.195 9 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 17.336.552,85 19.509 10 Sachanlagen 15.829.961,10 16.892 11 Sonstige Vermögensgegenstände 7.606.943.967,27 6.989.545 12 Rechnungsabgrenzungsposten 107.368.285,50 96.652 13 Aktive latente Steuern 738.374,53 411 Gesamt 82.075.127.237,46 82.323.950 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Jahresabschluss587 PASSIVA 31.12.2024 31.12.2023 in € in € Tausend 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.503.419.466,60 26.684.646 a) Täglich fällig 4.675.854.714,90 4.525.880 b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 20.827.564.751,70 22.158.766 2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 17.740.794.897,87 19.901.522 a) Spareinlagen 0,00 0 b) Sonstige Verbindlichkeiten 17.740.794.897,87 19.901.522 aa) Täglich fällig 5.623.419.189,97 6.759.790 bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 12.117.375.707,90 13.141.733 3 Verbriefte Verbindlichkeiten 19.165.186.118,62 17.079.036 a) Begebene Schuldverschreibungen 17.527.347.443,12 14.909.122 b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 1.637.838.675,50 2.169.914 4 Sonstige Verbindlichkeiten 4.710.812.619,51 4.572.765 5 Rechnungsabgrenzungsposten 239.322.278,87 203.194 6 Rückstellungen 1.533.955.364,88 947.696 a) Rückstellung für Abfertigungen 53.132.731,41 51.174 b) Rückstellung für Pensionen 56.022.316,35 61.475 c) Steuerrückstellungen 34.604.372,45 18.253 d) Sonstige 1.390.195.944,67 816.794 7 Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2.278.528.052,41 2.107.910 8 Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 1.832.141.888,93 1.655.025 9 Gezeichnetes Kapital 1.001.663.758,35 1.001.515 a) Grundkapital 1.003.265.844,05 1.003.266 b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand -1.602.085,70 -1.751 10 Kapitalrücklagen 4.429.135.652,19 4.427.906 a) Gebundene 4.335.668.822,56 4.334.726 b) Ungebundene 93.466.829,63 93.179 11 Gewinnrücklagen 2.400.734.355,56 2.376.178 a) Gesetzliche Rücklage 5.500.000,00 5.500 b) Andere Rücklagen 2.395.234.355,56 2.370.678 12 Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 535.097.489,59 535.097 13 Bilanzgewinn 704.335.294,08 831.459 Gesamt 82.075.127.237,46 82.323.950 Posten unter der Bilanz AKTIVA 31.12.2024 31.12.2023 in € in € Tausend 1 Auslandsaktiva 44.710.442.318,04 45.641.871 PASSIVA 31.12.2024 31.12.2023 in € in € Tausend 1 Eventualverbindlichkeiten 7.477.260.504,46 7.736.762 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 7.477.260.504,46 7.736.762 2 Kreditrisiken 20.157.817.417,93 19.711.703 darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 0,00 0 3 Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 179.909.061,88 187.453 4 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 11.921.976.408,83 11.695.855 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2.208.092.931,95 1.990.443 5 Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 37.123.818.911,29 40.461.266 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 a) hievon harte Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit a) 21,4% 19,9% b) hievon Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit b) 26,2% 23,9% c) hievon Gesamtkapitalquote gemäß Art 92 lit c) 32,1% 28,8% 6 Auslandspassiva 21.985.750.431,74 22.092.657 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 588Jahresabschluss · Gewinn- und Verlustrechnung 2024 2023 in € in € Tausend 1 Zinsen und ähnliche Erträge 2.936.954.552,97 2.952.782 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 289.456.509,18 235.124 2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.608.558.856,02 -2.529.368 I. NETTOZINSERTRAG 328.395.696,95 423.415 3 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 2.278.248.526,53 1.786.418 a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 62.187.955,27 76.684 b) Erträge aus Beteiligungen 13.760.055,63 8.056 c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 2.202.300.515,63 1.701.678 4 Provisionserträge 568.517.845,33 555.787 5 Provisionsaufwendungen -209.789.629,40 -194.354 6 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 110.859.014,15 56.806 7 Sonstige betriebliche Erträge 300.404.309,17 305.413 II. BETRIEBSERTRÄGE 3.376.635.762,73 2.933.484 8 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -1.018.737.768,76 -1.022.229 a) Personalaufwand -534.106.356,47 -506.046 davon: aa) Löhne und Gehälter -413.293.337,43 -389.021 bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -90.097.860,18 -82.452 cc) Sonstiger Sozialaufwand -9.852.348,71 -10.295 dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -14.576.490,22 -12.772 ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung 5.451.772,15 -325 ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen -11.738.092,08 -11.181 b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) -484.631.412,29 -516.183 9 Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände -12.099.833,83 -12.315 10 Sonstige betriebliche Aufwendungen -827.648.925,05 -1.131.444 III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -1.858.486.527,64 -2.165.988 IV. BETRIEBSERGEBNIS 1.518.149.235,09 767.496 11./12. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens -176.109.657,11 49.987 13./14. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen -1.187.561.454,38 568.409 V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 154.478.123,60 1.385.892 15 Steuern vom Einkommen und Ertrag 12.353.608,75 14.410 16 Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen -23.108.502,58 -3.841 17 Umgründungsergebnis 164.184.809,76 0 VI. JAHRESÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 307.908.039,53 1.396.461 18 Rücklagenbewegung -24.556.627,34 -688.135 davon: Dotierung der Haftrücklage 0,00 0 VII. JAHRESGEWINN 283.351.412,19 708.326 19 Gewinnvortrag 420.983.881,89 123.133 VIII. Bilanzgewinn 704.335.294,08 831.459 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang589 Anhang · Allgemeine Angaben Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und über die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) veröffentlicht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde vom Vorstand gemäß den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der aktuellen Fassung unter Beachtung der für Kreditinstitute relevanten Sondervorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) einschließlich der CRR-Verordnung 575/2013/EU sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß § 221 UGB (Größenklassen) ist die RBI AG als große Kapitalgesellschaft einzustufen. Bei der Gesellschaft handelt es sich zudem um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 43 Abs 1a BWG iVm mit § 189a UGB. Die RBI AG ist eine Kommerz- und Investmentbank für Unternehmen in Österreich und für westeuropäische Großkunden. In Zentral- und Osteuropa (CEE) hält sie über Beteiligungen eines der größten Netzwerke westlicher Bankengruppen. Hier operiert sie über Tochterbanken, Leasinggesellschaften und zahlreiche spezialisierte Finanzdienstleistungsunternehmen mit rund 1.400 Geschäftsstellen. In Österreich ist die RBI AG weiters an Geschäftstätigkeiten für Wohnraumfinanzierung, Leasing, Asset Management, Pensionskassengeschäfte, Factoring sowie Private Banking beteiligt. Die rund 17,9 Millionen Kund:innen der RBI stammen aus den Kundensegmenten Kommerzkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Privatpersonen, Finanzinstitutionen und Gebietskörperschaften. Darüber hinaus hat sie die Funktion als Spitzeninstitut der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) und übt gemäß BWG die Funktion als Zentralinstitut der Raiffeisen-Landesbanken aus. Die RBI AG besitzt Zweigstellen in Bratislava, Frankfurt, London, Warschau, Singapur und Peking. Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden, sowie zahlreiche Emissionen der RBI AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wird im Internet unter https://www.rbinternational.com/de/investoren/berichte.html veröffentlicht. Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner- Platz 5, A-1090 Wien ( www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse, 20 D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu). Die Offenlegungsanforderungen des Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der Bank unter https://www.rbinternational.com/de/ investoren/berichte.html veröffentlicht. Gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem – Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen Im März 2021 schlossen die RBI AG, ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken eine Vereinbarung über ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) gemäß Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation) ab. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Institute einander gegenseitig abzusichern und insbesondere bei Bedarf einander die Liquidität und Solvenz sicherzustellen. Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde im Mai 2021 von den zuständigen Aufsichtsbehörden EZB und FMA als institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Abs 7 CRR mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten der teilnehmenden Institute anerkannt. Danach dürfen unter anderem Forderungen zwischen den Raiffeisen-IPS-Mitgliedern mit · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 590Anhang einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Das Raiffeisen-IPS unterliegt einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Überwachung. Es sind unter anderem die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) nimmt für das Raiffeisen-IPS Aufgaben der Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahr. ÖRS verwaltet auch als Treuhänderin das liquide Sondervermögen des Raiffeisen-IPS. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertreter:innen der RBI AG, der Raiffeisen- Landeszentralen und der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Aufgaben, die auf Landesebene gelöst werden können, hat der Gesamtrisikorat an Landesrisikoräte delegiert, die sich aus Vertreter:innen der jeweiligen Raiffeisen-Landeszentrale und den Raiffeisenbanken des Landes zusammensetzen. · Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, den Ausweis- und Bewertungsvorschriften des Bankwesengesetzes sowie unter Beachtung der Generalnorm des § 222 Abs. 2 UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird der Grundsatz der Bilanzkontinuität eingehalten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Negativzinsen aus Forderungen weist die RBI AG unter den Zinserträgen aus, Negativzinsen aus Verbindlichkeiten unter den Zinsaufwendungen. Fremdwährungsbeträge Auf ausländische Währung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zum EZB- Referenzkurs per 31.12.2024 umgerechnet. Da die EZB Anfang März 2022 die Veröffentlichung eines offiziellen EUR/RUB-Wechselkurses einstellte, sah sich die RBI AG dazu veranlasst, einen alternativen gültigen Wechselkurs zu definieren. Für EUR/RUB bildeten sich am Devisenmarkt theoretisch offizielle Umrechnungskurse (On-Shore-Kurse), die von der russischen Zentralbank beziehungsweise auf Basis der Daten der Moskauer Börse ermittelt werden, sowie faktisch erreichbare Umrechnungskurse (Off-Shore-Kurse), die beispielsweise von Bloomberg ermittelt werden. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen ist davon auszugehen, dass Zahlungsflüsse mit Russland nicht zum offiziellen Wechselkurs umgerechnet werden können. Nachdem EUR/RUB Transaktionen mit internationalen Banken üblicherweise mit Off-Shore-Kursen abgerechnet werden, entspricht ein solcher Kurs eher dem tatsächlichen und faktisch erreichbaren Kurs. Aus diesem Grund wird für die Bewertung von RUB Transaktionen und Vermögensgegenständen in der RBI AG zum Bilanzstichtag ein EUR/RUB Off-Shore-Kurs verwendet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang591 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften Preise auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Futures- und Swapsätzen zusammensetzt und keine Bonitätsaufschläge beinhaltet. Als Optionsformeln werden jene nach Black-Scholes 1972, Black 1976 und Garman-Kohlhagen verwendet, sowie weitere marktübliche Modelle zur Bewertung von strukturierten Optionen. Bei OTC-Derivaten kommen Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit Value Adjustment - CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment - DVA) zur Anwendung. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des zukünftig erwarteten positiven Risikobetrags (expected positiv exposures) und andererseits aus der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (expected negative exposure) und durch die Kreditqualität der RBI AG bestimmt. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbarer Risikofaktoren (z. B. Währungs- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate (Over The Counter - OTC) werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Als weitere Komponente für die CVA-Bewertungsanpassung muss für jeden Kontrahenten eine Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden. Die RBI AG leitet, sofern CDS-Quotierungen (Credit Default Swap - CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default - LGD) ab. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag und durch die Kreditqualität der RBI AG bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA, anstelle des erwarteten positiven Marktwerts wird der erwartete negative Marktwert verwendet. Aus den simulierten zukünftigen aggregierten Kontrahenten-Markwerten werden anstatt der positiven Risikobeträge negative Risikobeträge bestimmt, welche die zu erwartende Schuld gegenüber dem Kontrahenten an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten darstellen. Zur Bestimmung der eigenen Ausfallwahrscheinlichkeit werden externe Sekundärmarktquellen im Sinne von direkten CDS- Quotierungen von Emissionen der RBI AG verwendet. Kapitalgarantierte Produkte im Handelsbuch, Garantiefonds und Zukunftsvorsorgefonds, werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweiligen zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte Carlo Simulation und entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen gemäß § 57 BWG. Finanzinstrumente im Bankbuch Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere (Investmentbestand) werden wie Anlagevermögen bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird im Finanzanlagevermögen ausgewiesen und nach der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit abgeschrieben bzw. vereinnahmt. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die RBI AG verwendet Zinssteuerungsderivate zur Absicherung von Zinsrisiken unter Anwendung der Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen bzw. funktionaler Einheiten (AFRAC 15 Derivate und Sicherungsinstrumente bzw. FMA Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten). Derivate auf Zinssätze (Zinsswaps, Zinsoptionen und Zinstermingeschäfte) und Derivate auf Wechselkurse (Cross Currency Zinsswaps und Devisentermingeschäfte) werden nach der accrued-interest-Methode bilanziert, wobei Zinsbeträge periodengerecht abgegrenzt berücksichtigt werden. Bei Designation von Derivaten im Rahmen von effektiven Mikro-Sicherungsbeziehungen erfolgt eine kompensatorische Bewertung von Grundgeschäft und Sicherungsderivat. Die RBI AG verwendet Zinsswaps (Interest Rate Swaps), um das Zinsänderungsrisiko aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen und Kredite) sowie Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen und Depotgeschäfte) abzusichern, · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 592Anhang indem durch Tausch von fixen gegen variable Zahlungsströme das Zinsrisiko minimiert wird. Das Währungsrisiko wird ökonomisch durch währungsbezogene Derivate, wie z. B. Cross Currency Swaps, FX-Swaps oder FX-Forwards abgesichert. Die im obigen Absatz genannten Zinsderivate werden bei Vorliegen der Voraussetzungen als Bewertungseinheit gem. AFRAC 15 “Derivative Finanzinstrumente” geführt. Da aus den Grundgeschäften gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen, wird ein negativer Marktwert der Derivate nicht im Jahresabschluss erfasst. Die Effektivitätsmessung einer Hedge-Beziehung erfolgt auf prospektiver und retrospektiver Basis. Bei Designation wird durch einen prospektiven Effektivitätstest mittels Shifts der Zinskurve um 100 Basispunkte die Effektivität überprüft. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt auf monatlicher Basis anhand einer Dollar Offset Methode bzw. einer Regressionsanalyse. Bei Effektivitätsmessung mittels Regressionsanalyse werden aus einer Grundgesamtheit von 20 Datenpunkten die erforderlichen Berechnungsparameter ermittelt, die für den retrospektiven Effektivitätstest herangezogen werden. Ein Hedge gilt dann als effektiv, wenn die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Bandbreite von 80-125 Prozent liegen. Darüber hinaus bestehen Makro-Hedges zur Zinsrisikosteuerung im Bankbuch zur Kompensation gegenläufiger Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Verwendung von Interest Rate Swaps. Zur Absicherung von variablen Finanzinstrumenten mit eingebetteten Floors gegen die erhaltenen Zins- und Volatilitätsrisiken werden außerdem Sicherungsbeziehungen auf Makro-Ebene mittels verkaufter Zinsoptionen (Zinsfloors) geführt. Monatliche Effektivitätstests dienen auch hier zur Sicherstellung der Effektivität der Makro-Hedges. Anhand geeigneter Szenarien wird nachgewiesen, dass sich die Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte weitestgehend kompensieren. Die Berechnung der Szenarien beinhaltet eine parallele Verschiebung um +/- 100 Basispunkte. Sind die Barwertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte gegenläufig sowie Barwertänderungen der Sicherungsgeschäfte geringer als jene der Grundgeschäfte, ist Effektivität gegeben. Derivate, die nicht den Kriterien eines Handelsbuches entsprechen, werden im Bankbuch geführt. Bei diesen stehen nicht kurzfristige Kursgewinne im Vordergrund, sondern es sollen durch eine Positionierung entsprechend der mittel- bis langfristigen Marktmeinung Erträge erzielt oder Zinsrisiken gesteuert werden. Diese Derivate werden, sofern sie nicht Teil einer Mikro Hedge- Beziehung sind, in definierten Portfolios geführt, um eine dokumentierte Zuordnung zu funktionalen Einheiten zu gewährleisten. Innerhalb dieser funktionalen Einheiten findet eine saldierte imparitätische Bewertung statt. Ein negativer Saldo pro funktionaler Einheit wird im Rahmen einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt, während ein positiver Saldo unberücksichtigt bleibt. Derivate des Bankbuches, die nicht in funktionalen Einheiten oder Hedge-Beziehungen geführt sind, werden imparitätisch bewertet. Im Falle von negativen Marktwerten wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im GuV-Posten 7./10. Sonstige betriebliche Erträge/Sonstige betriebliche Aufwendungen. Für Kreditderivate (Credit Default Swaps) werden die vereinnahmten Gebühren bzw. bezahlten Margen (inkl. Abgrenzung) im Provisionsergebnis ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt imparitätisch nach dem Vorsichtsprinzip. Für negative Marktwerte erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Finanzinstrumente im Handelsbuch Die Wertpapiere des Handelsbestandes werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sind keine beobachtbaren Börsenkurse oder Preise verfügbar, wird der beizulegende Wert anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Ebenso werden alle derivativen Geschäfte im Handelsbuch zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt. Kredite und Forderungen Forderungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Den Ausgangspunkt der Bewertung bilden die Anschaffungskosten. Bei einem originär angeschafften finanziellen Vermögensgegenstand entsprechen die Anschaffungskosten grundsätzlich dem Auszahlungsbetrag einschließlich allfälliger Anschaffungsnebenkosten. Bei erworbenen Forderungen bemessen sich die Anschaffungskosten am Kaufpreis. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird bei Wertpapieren des Anlagevermögens gemäß § 56 BWG unter Anwendung des oben genannten Wahlrechts abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob erkennbare Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögensgegenstandes oder einer Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände vorliegen. Wertminderungen werden jedenfalls durch Kreditrisikovorsorgen entweder in Form von Einzelwertberichtigungen oder Portfolio-Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei Wegfall der Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Auflösung des Unterschiedsbetrags (Agio/Disagio). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang593 Kreditrisikovorsorgen Für die Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen wird das IFRS 9-Kreditrisikovorsorgemodell auch unternehmensrechtlich angewendet. Erwartete Verluste (expected credit losses) für Kreditrisiken von Vermögenswerten, Risiken für Kreditzusagen sowie außerbilanzielle Kreditrisiken aus Finanzgarantien und Akkreditiven werden als Wertminderung erfasst und nach Veränderung des Kreditrisikos ab dem Zeitpunkt des Zugangs bestimmt. Wertminderungen für Kreditforderungen werden in der Bilanz vom Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten abgezogen. Für Wertminderungen aus Kreditzusagen, Finanzgarantien und Akkreditiven werden Rückstellungen eingestellt. Je nach Veränderung des Kreditrisikos zwischen dem Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und dem Bewertungsstichtag werden die Finanzinstrumente in 3 Wertminderungsstufen eingeteilt: · Stufe 1 erfasst alle neu zugegangenen Finanzinstrumente sowie jene, bei denen das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz nicht signifikant gestiegen ist. Darüber hinaus enthält Stufe 1 sämtliche Finanzinstrumente, die ein geringes Kreditrisiko aufweisen und bei denen die RBI AG von der “Low Credit Risk Exemption” Gebrauch macht. Ein geringes Kreditrisiko ist bei allen Schuldverschreibungen gegeben, deren Bonitäts-Rating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grades liegt. Im Kreditgeschäft kommt diese Regelung nicht zur Anwendung. Bei Kreditforderungen wird beim erstmaligen Zugang eine Wertminderung des erwarteten 12-Monats-Verlusts erfasst. Kredite aus Stufe 2, bei denen sich das Kreditrisiko wieder wesentlich verbessert hat, werden umgegliedert und ebenfalls in Stufe 1 erfasst. Eine Wertminderung der Stufe 1 wird im Wertberichtigungsspiegel den Portfolio-Wertberichtigungen zugezählt (12- Monats-Verlust). · Stufe 2 enthält Finanzinstrumente, bei denen das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist, für die jedoch noch kein Ausfall vorliegt. Für diese Forderungen wird eine Wertminderung nach dem Gesamtlaufzeit- Verlust ermittelt und ebenfalls als Portfolio-Wertberichtigung ausgewiesen. · Stufe 3 erfasst Finanzinstrumente, die zum Abschlussstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Die RBI AG verwendet für die Zwecke der Ausfalldefinition die Vorgaben des Artikels 178 CRR. Als Kriterium hierfür sieht die RBI das Vorliegen eines Kreditausfalls (Default). Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage 3 ist der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments als Wertminderung zu erfassen. Um das Kreditrisiko zu mindern, wendet die RBI AG eine Reihe von Verfahren an, deren häufigstes die Hereinnahme von Sicherheiten im Kreditgeschäft ist. Beim Kreditvergabeprozess wird eine Bewertung der Sicherheiten vorgenommen, die dann in regelmäßigen Abständen mit verschiedenen Validierungsverfahren überprüft wird. Die wichtigsten Arten von Sicherheiten, die von der RBI AG akzeptiert werden, sind Wohn- und Gewerbeimmobilien, Finanzsicherheiten, Garantien und bewegliche Güter. Insbesondere bei Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien wird bei der Bewertungsüberprüfung und Neubewertung ein besonderes Augenmerk auf die Anpassung der Bewertungsparameter auf das Marktumfeld und die erwartbare mittelfristige Entwicklung in der Weise gelegt, dass die Sicherheiten in einer vorsichtigen und nachhaltigen Weise bewertet sind. Langfristige Finanzierungen sind im Allgemeinen besichert, während revolvierende Kreditfazilitäten üblicherweise nicht besichert sind. Portfolio-Wertberichtigungen Die Ermittlung des erwarteten Verlustes für das in Österreich geführte Kreditgeschäft der RBI AG erfolgt für Stufe 1 und Stufe 2 einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden. Die Bevorsorgung der Fremdwährungs-Retailkredite der Stufe 1 und 2 erfolgt portfoliobasiert. Nähere Details zu diesem Thema werden im Kapitel “Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen” ausgeführt. Die wichtigsten Inputparameter zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste sind: · Die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. · Der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) entspricht jenem Betrag, der der RBI AG zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die Gesamtlaufzeit geschuldet wird. · Die Verlustquote (LGD) bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI AG bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Bei der Schätzung der Risikoparameter werden neben historischen Ausfallinformationen auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe der erwarteten Kreditverluste geprüft und in deren Ermittlung einbezogen. Hierfür wird ein Basisszenario verwendet, welches auf jeweils aktuelle Prognosen von Raiffeisen Research zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Zusätzlich zum Basisszenario hat Raiffeisen Research auch ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario geschätzt, um sicherzustellen, dass die Nichtlinearität erfasst wird. Für die pessimistischen und optimistischen Szenarien wurde die Methodik aufgrund der hohen Unsicherheit, die mit der aktuellen geopolitischen Lage (Krieg in der Ukraine) einhergeht, angepasst. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 594Anhang In Situationen, in denen die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken, sind Post-Model-Adjustments und spezielle Risikofaktoren die wichtigsten Arten von Overlays. Diese kommen grundsätzlich dann zur Anwendung, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das Rating einzubeziehen, vorliegen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln. Beispiele dafür sind das Auftreten neuer makroökonomischer, mikroökonomischer oder politischer Ereignisse zusammen mit erwarteten Parameter- und Modelländerungen oder Daten, welche nicht in den aktuellen Parametern, internen Ratingmigrationen oder zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt sind. Generell stellen nachträgliche Modellanpassungen in der RBI AG nur eine Interimslösung dar. Um potenzielle Verzerrungen durch Modellergänzungen und Post-Model-Adjustments zu vermeiden, sind diese temporär und typischerweise nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Alle materiellen Anpassungen werden durch das Group Risk Committee (GRC) freigegeben. Aus bilanzieller Sicht basieren Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) auf einer kollektiven Bewertung. Im Gegensatz zu den Post- Model-Adjustments haben die sonstigen Risikofaktoren einen etwas längeren Zeithorizont, wie beispielsweise, wenn Sanktionsrisiken länger bestehen. Einzelwertberichtigungen Finanzinstrumente, die zum Abschlussstichtag als wertgemindert eingestuft sind, werden einzelwertberichtigt. Als Kriterium hierfür sieht die RBI die Definition für einen Kreditausfall. Die RBI AG verwendet für die Zwecke der Ausfalldefinition die Vorgaben des Artikels 178 CRR. Das Vorliegen eines Ausfalls wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Vermögenswert als ausgefallen, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig sind. Zweitens wenn erhebliche finanziellen Schwierigkeiten vorliegen und es unwahrscheinlich ist, dass Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Die Definition eines Ausfalls wurde in den Berechnungen der erwarteten Kreditverluste der RBI AG zur Abbildung der Ausfallwahrscheinlichkeit, des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls sowie der Verlustquote bei Ausfall einheitlich angewendet. Objektive Hinweise für eine Wertminderung, die zu einer Einzelwertberichtigung führen, bestehen somit, wenn erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei vorliegen, ein Vertragsbruch (etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen) erfolgt oder mit erhöhter Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren über den Kreditnehmer eröffnet wird. Forderungen, bei denen objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dafür wird der voraussichtliche Ausfallsbetrag als Differenz der zu erwartenden Rückflüsse aus Kapital-, Zinszahlungen und Sicherheitenerlösen und dem Bruttobuchwert der Forderung ermittelt. Die erwarteten Rückzahlungsbeträge werden dafür gemäß ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und den Szenarien gewichtet mit dem Effektivzinssatz diskontiert. Die Forderung wird abzüglich dem Gesamtlaufzeit-Verlust in der Bilanz angesetzt. Der daraus resultierende Nettobuchwert wird als Basis für die Ermittlung zukünftiger Zinserträge herangezogen. Für die Privatkundenkredite in der Zweigstelle Polen erfolgt eine pauschalierte Einzelwertberichtigung auf Basis der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts bereinigt um indirekte Kosten. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste bzw. ein verringertes Eigenkapital oder andere Indikatoren eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erforderlich machen. Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind. Am Ende jedes Geschäftsjahres (sowie anlassbezogen) werden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung wird der beizulegende Wert ermittelt. Der beizulegende Wert wird grundsätzlich auf Grundlage von Discounted Cash Flow Verfahren ermittelt, die den Unternehmenswert als Barwert künftiger finanzieller Überschüsse ermitteln. Um den jeweiligen unternehmensspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, wird grundsätzlich das Dividend-Discount-Modell für im Finanzdienstleistungsbereich tätige Beteiligungsunternehmen bzw. das Weighted Average Cost of Capital-Modell für Beteiligungsunternehmen außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs angewendet. Das Dividend-Discount-Modell berücksichtigt auch die spezifischen Besonderheiten des Bankgeschäfts, u. A. im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Einhaltung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden sollen, repräsentiert den erzielbaren Betrag. Im WACC-Verfahren wird entsprechend in einem ersten Schritt der Marktwert des Gesamtkapitals auf Basis der Free Cash-Flows und in einem zweiten Schritt der entziehbare Betrag durch Abzug der Nettofinanzverbindlichkeiten ermittelt. Im Falle von Finanzholding-Strukturen wurde der · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang595 entziehbare Betrag auf Basis einer Sum-of-the-parts Betrachtung ermittelt, bei der entsprechend erwartete Holding-Kosten in Abzug gebracht wurden. Die Berechnung des entziehbaren Betrags erfolgt prinzipiell auf Grundlage eines drei- bis fünfjährigen Detailplanungszeitraums. Im Falle signifikanter Planungsunsicherheiten aufgrund direkter Konsequenzen der Ukraine Krise, welche vereinzelt vorlagen, wurden diesen im Rahmen von Szenariobetrachtungen Rechnung getragen. Der nachhaltigen Zukunft (Verstetigungsphase) liegt grundsätzlich die Prämisse eines zeitlich unbefristeten Fortbestands (ewige Rente) zugrunde, wobei in der Mehrzahl der Fälle länderspezifisch bestimmte nominelle Wachstumsraten für die bewertungsrelevanten Erträge unterstellt sind, die sich an der nachhaltig erwarteten Inflationsrate orientieren. Für Unternehmen, die eine deutliche Überkapitalisierung aufweisen, wird eine Interimsphase von fünf Jahren definiert, ohne jedoch die Detailplanungsphase zu verlängern. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es bei diesen Beteiligungen möglich, Vollausschüttungen vorzunehmen, ohne die Eigenmittelvorschriften zu verletzen. In der Verstetigungsphase sind zwingend wachstumsbedingte Ergebnisthesaurierungen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften geboten. Liegt dagegen die Annahme eines Null-Wachstums in der Verstetigungsphase zugrunde, ist keine Ergebnisthesaurierung notwendig. In der Verstetigungsphase geht das Modell von einer normalisierten, wirtschaftlich nachhaltigen Ertragslage aus, wobei hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung und den Eigenkapital- oder Gesamtkapitalkosten eine Annäherung zugrunde liegt (Konvergenzannahme). Der Liquidationswert ist gemäß AFRAC 24 (Rz 16) grundsätzlich die Untergrenze jeder Beteiligungsbewertung, außer es bestehen rechtliche oder faktische Zwänge das Beteiligungsunternehmen fortzuführen. Der Liquidationswert ist der anteilige Zerschlagungswert der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden des Beteiligungsunternehmens. Der Liquidationswert wird angewendet, wenn dieser nach den beschriebenen Bedingungen eine Untergrenze der Beteiligungsbewertung darstellt. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung wird linear (pro rata temporis) vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung unter dem Buchwert erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zu Grunde gelegt: Nutzungsdauer Jahre Nutzungsdauer Jahre Gebäude 50 Software 4 bis 10 Büromaschinen 3 bis 5 Hardware 3 Büroeinrichtung 5 bis 10 Betriebsvorrichtung 5 bis 10 Fahrzeuge 5 Mietrechte 10 Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Emissionskosten Begebungs- und Führungsprovisionen, Agio bzw. Disagio für begebene Schuldverschreibungen werden auf die Laufzeit der Schuld gemäß der Effektivzinsmethode verteilt. Sonstige Emissionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen Die Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 Employee Benefits nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit - Method) ermittelt. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer ein Rechnungszinssatz von 3,28 Prozent (31.12.2023: 3,66 Prozent) p.a. sowie eine pensionswirksame Gehaltssteigerung von 4,1 Prozent im ersten Jahr, 3,2 Prozent im zweiten Jahr sowie 3,1 Prozent in den Folgejahren (2023: 7,5 Prozent im ersten Jahr, 4,2 Prozent im zweiten Jahr, 3,1 Prozent im dritten Jahr sowie 3,0 Prozent in den Folgejahren) zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten sind mit einem Kapitalisierungszins von 3,28 Prozent (31.12.2023: 3,66 Prozent) p.a. und einer erwarteten Pensionserhöhung von 4,1 Prozent im ersten Jahr, bzw. 3,2 Prozent im zweiten Jahr sowie 3,1 Prozent in den Folgejahren (2023: · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 596Anhang 7,5 Prozent im ersten Jahr, 4,2 Prozent im zweiten Jahr, 3,1 Prozent im dritten Jahr sowie 3,0 Prozent in den Folgejahren), im Fall von Pensionszusagen mit bestehenden Rückdeckungsversicherungen von 0,5 Prozent (31.12.2023: 0,5 Prozent) p.a. angesetzt. Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Pensionsalter von 65 Jahren unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsbestimmungen für Frauen sowie einzelvertraglicher Besonderheiten. Als Rechnungsgrundlagen werden für Pensionsrückstellungen unverändert die AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungsrückstellungen wird ein Rechnungszinssatz von 3,24 Prozent, für Jubiläumsgeldverpflichtungen von 3,28 Prozent (31.12.2023: 3,66 Prozent für Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen) und für Sterbegelder von 3,12 Prozent (2023: 3,63 Prozent) p. a zugrunde gelegt. Ansprüche auf zukünftige Geburtstagsgelder bestehen seit dem Jahr 2024 nicht mehr (Rechnungszinssatz 2023: 3,68 Prozent). Es wurden durchschnittliche Gehaltssteigerungen von 4,1 Prozent im ersten Jahr, 3,2 Prozent im zweiten Jahr sowie 3,1 Prozent in den Folgejahren p.a. angesetzt (31.12.2023: 8,0 Prozent im Folgejahr, 7,5 Prozent im 2. Jahr bzw. 3,2 Prozent in den darauffolgenden Jahren). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Langfristige Rückstellungen werden gemäß § 211 Abs. 2 UGB bei wesentlicher Wirkung mit einem marktüblichen Zinssatz auf Basis des Swapsatzes für Null-Kupon-Euroanleihen zuzüglich eines anhand von Euro-Unternehmensanleihen mit einer hochklassigen Bonitätseinstufung berechneten Aufschlags abgezinst. Die als Prozesskostenrückstellungen ausgewiesenen Vorsorgen für Klagen in Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten in Polen (Details zur angewendeten bzw. geänderten Bilanzierungsmethode siehe Kapitel “Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen“) wurden mit einem Zinssatz in Höhe von 5,27 Prozent (31.12.2023: 6,90 Prozent) abgezinst. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Bonifikationen für 'identified staff' (gem. European Banking Authority CP 42, 46) enthalten. Die RBI AG erfüllt die Verpflichtung gem. Anlage zu § 39b BWG wie folgt: 60 Prozent des jährlichen Bonus werden zu 50 Prozent in bar (upfront payment) und zu 50 Prozent im Wege eines Phantom-Aktien-Plans um ein Jahr verzögert (retention period) ausbezahlt. 40 Prozent des jährlichen Bonus werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (deferral) zurückgestellt und ebenfalls zu je 50 Prozent in bar und im Wege des Phantom-Aktien-Plans ausbezahlt. Macht der Bonus einen besonders hohen Betrag aus (aktuell definiert als Bonusbeträge, die € 175.000 oder 100 Prozent des fixen Jahresgehaltes übersteigen), so werden 60% des Bonusbetrages zurückgestellt. Die Umrechnung der Phantom-Aktien erfolgt bei Zuteilung und Auszahlung jeweils zum Durchschnittskurs des vorangegangenen Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten Diese werden mit dem Nennbetrag bzw. dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Tilgungsbetrag wird effektivzinsrelevant verteilt. Nullkuponanleihen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich der bis zum Abschlussstichtag anteilig aufgelaufenen Zinsen angesetzt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang597 · Angaben zur Bilanz Aktiva Forderungen Darstellung der Fristigkeiten Die Gliederung der Forderungen an Kreditinstitute, der Forderungen an Kunden sowie der sonstigen Vermögensgegenstände nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar: in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen an Kreditinstitute 14.596.507,1 13.583.573,8 Täglich fällig 2.656.468,6 1.471.800,4 Bis 3 Monate 8.504.885,7 9.476.260,8 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 395.714,2 401.584,1 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 2.087.005,2 1.667.223,0 Über 5 Jahre 952.433,4 566.705,6 Forderungen an Kunden 27.618.821,3 27.699.948,5 Täglich fällig 3.858.637,6 6.270.409,7 Bis 3 Monate 4.441.145,0 1.175.753,0 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 2.927.251,0 3.781.101,1 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 12.371.569,9 13.630.523,7 Über 5 Jahre 4.020.217,8 2.842.161,1 Sonstige Vermögensgegenstände 7.606.943,9 6.989.545,1 Bis 3 Monate 4.878.647,5 4.805.290,0 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 2.201.690,2 1.700.000,0 Über 5 Jahre 526.606,2 484.255,1 Nähere Details zur Verteilung der Forderungen nach regionalen Gesichtspunkten sind im Risikoteil des Lageberichts enthalten. Derivative Finanzinstrumente Zinssteuerungsderivate Zum 31.12.2024 sind Hedgebeziehungen mit Absicherungszeiträumen bis zum Jahr 2044 vorhanden, welche sich sowohl in Bewertungseinheiten gemäß AFRAC 15 Derivate und Sicherungsinstrumente als auch in Makro-Hedges gemäß FMA Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten befinden. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken werden für Grundgeschäfte der Aktiv- und Passivseite herangezogen. Zum Abschlussstichtag werden aktivseitig Risiken aus Anleihen und Krediten sowie passivseitig aus eigenen Emissionen, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Deposits unter Verwendung von Mikro- und Makro- Hedges (Fair Value Hedges) abgesichert. Die beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsgeschäfte (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) für die bestehenden Mikro- und Makro-Hedgebeziehungen belaufen sich auf negative Marktwerte von € 72.182 Tausend (31.12.2023: € 109.773 Tausend) wobei hiervon € 153.661 Tausend (31.12.2023: € 262.353 Tausend) auf positive Marktwerte und € 225.843 Tausend (31.12.2023 €372.126 Tausend) auf negative Marktwerte entfallen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 598Anhang Folgende Tabelle zeigt die Volumina und Marktwerte inkl. Zinsabgrenzungen von Derivaten in Mikro-Hedgebeziehungen: 31.12.2024 31.12.2023 in € Tausend Nominale Positive Werte Negative Werte Nominale Positive Werte Negative Werte Mikro-Hedge aktiv 21.889.795 224.062 3.223.065 236.005 Mikro-Hedge passiv 4.611.333 -246.126 18.860.339 20.962 -346.215 Zum 31.12.2024 waren für oben genannte Finanzinstrumente Drohverlustrückstellungen für Ineffektivitäten in Höhe von € 27.450 Tausend bilanziell berücksichtigt (31.12.2023: € 29.098 Tausend). Folgende Tabelle zeigt die Volumina und Marktwerte inkl. Zinsabgrenzungen von Derivaten in Makro-Hedgebeziehungen gemäß FMA Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten: 31.12.2024 31.12.2023 in € Tausend Nominale Positive Werte Negative Werte Nominale Positive Werte Negative Werte Makro-Hedge aktiv 4.210.000 28.299 5.485.000 65.104 Makro-Hedge 6 Monats EURIBOR 35.000 3.160 35.000 3.532 Makro-Hedge Floor 3 Monats EURIBOR 3.355.000 22.265 4.150.000 54.298 Makro-Hedge Floor 6 Monats EURIBOR 820.000 2.874 1.300.000 7.274 Zum 31.12.2024 waren für oben genannte Finanzinstrumente keine Drohverlustrückstellungen für Ineffektivitäten bilanziell berücksichtigt (31.12.2023: € 1.585 Tausend). Im Rahmen von Makro-Hedges, getrennt nach 3- und 6-Monats-EURIBOR werden variable Finanzinstrumente mit eingebetteten Floors mittels verkaufter Zinsoptionen (Zinsfloors) gegen die enthaltenen Zins- und Volatilitätsrisiken abgesichert. Darüber hinaus besteht eine zusätzliche Makro-Sicherungsbeziehung zur Absicherung des Zinsrisikos von verbrieften Verbindlichkeiten. Durch diese Makro-Hedges werden gegenläufige Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung erzielt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 fanden wie im Vorjahr keine wesentlichen Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Derivaten in Sicherungsbeziehungen statt. Im Zuge der IBOR-Reform wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Ausgleichszahlungen (2023: -€ 196 Tausend) mehr geleistet. Diese wurden gemäß AFRAC Stellungnahme 15 zu Derivaten und Sicherungsinstrumenten (UGB) RZ 77 ff sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Funktionale Einheiten Die auf Portfolien basierte Steuerung der funktionalen Einheiten wurde gemäß der angewandten Steuerungsstrategie des Zinsrisikos für die darin enthaltenen Währungen zusammengefasst und ergibt für die positiven und negativen beizulegenden Werte folgendes Bild: 31.12.2024 31.12.2023 Bewertungseffekt Bewertungseffekt in € Tausend Nominale Positive Werte Negative Werte Nominale Positive Werte Negative Werte 2024 2023 CHF 23.374 0 -13 36.717 0 -150 137 237 CZK 23.332.777 8.210 -1.454 20.153.923 3.186 -2.184 5.754 -573 EUR 46.710.881 40.954 -13.345 36.058.839 49.614 -26.448 4.443 -7.070 GBP 0 0 0 0 0 0 0 -6 HUF 13.313.946 7.210 0 11.656.452 9.800 0 -2.590 2.465 NOK 17.119 0 0 17.259 2 0 -2 -4 PLN 114.620 0 -111 71.437 0 -1.895 1.784 -1.895 RON 50.258 2 0 69.740 54 0 -52 -71 RUB 205.125 1.690 0 265.793 1.010 0 680 1.578 USD 1.694.530 404 -686 1.414.348 340 -831 209 449 Gesamt 85.462.630 58.470 -15.609 69.744.508 64.006 -31.508 10.363 -4.890 Zum 31.12.2024 waren für oben genannte Derivate, welche in funktionalen Einheiten geführt sind, Drohverlustrückstellungen in Höhe von € 15.945 Tausend bilanziell zu berücksichtigen (31.12.2023: € 38.025 Tausend). Die wesentlichsten Einflussfaktoren auf die in obiger Tabelle dargestellten Bewertungseffekte bestanden in der Veränderung des Marktzinsniveaus in EUR, CZK, PLN, RUB und HUF sowie einer Volumsausweitung in EUR, PLN und CZK-Geschäften und einem Rückgang im RUB Geschäft. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang599 Währungsderivate Im Geschäftsjahr 2024 beträgt die Drohverlustrückstellung aus nicht gesettelten UAH Geschäften, welche basierend auf der geopolitischen Situation ab dem Geschäftsjahr 2022 gebildet wurde, € 5.424 Tausend (31.12.2023: € 6.199 Tausend). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden € 775 Tausend der Rückstellung aufgelöst (31.12.2023: Auflösung € 528 Tausend). Kreditderivate Zu einem geringen Anteil führt die RBI AG auch Kreditderivate in Form von Credit Default Swaps, welche nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zu betrachten sind (siehe AFRAC Stellungnahme 15 zu Derivaten und Sicherungsbeziehungen sowie § 201 Abs. 2 Z 3 UGB). Folgende Tabelle zeigt die Volumina sowie die beizulegenden Zeitwerte inkl. Abgrenzungen: 31.12.2024 31.12.2023 Bewertungseffekt Bewertungseffekt in € Tausend Nominale Positive Werte Negative Werte Nominale Positive Werte Negative Werte 2024 2023 EUR 581.649 713 -14.195 636.287 4.252 -7.575 -10.159 -16.103 Gesamt 581.649 713 -14.195 636.287 4.252 -7.575 -10.159 -16.103 Die Drohverlustrückstellung zum Abschlussstichtag für obige Instrumente beträgt € 14.195 Tausend (31.12.2023: € 7.575 Tausend). Im Geschäftsjahr 2024 resultierten in diesem Zusammenhang Dotierungen in Höhe von € 6.706 Tausend (31.12.2023: € 5.259 Tausend) und Auflösungen in Höhe von € 86 Tausend (31.12.2023: € 0 Tausend) aus der Veränderung der Marktwerte dieser Derivate. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 600Anhang Die Auflistung noch nicht abgewickelter Termingeschäfte für das Geschäftsjahr und das Vorjahr ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: 31.12.2024 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert Buchwert in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe hievon Handelsbuch positiv negativ positiv negativ Gesamt 90.743.351 146.606.951 88.036.070 325.386.372 204.071.015 4.327.146 4.047.618 3.828.076 3.426.945 a) Zinssatzverträge 46.424.278 133.314.013 85.411.689 265.149.980 148.879.000 3.295.593 3.215.196 2.787.183 2.679.638 OTC-Produkte Zinsswaps 38.501.345 117.300.279 81.519.493 237.321.117 132.201.245 3.138.278 3.119.342 2.665.467 2.592.750 Floating/floating Zinsswaps 0 Zinstermingeschäfte (FRAs) 3.723.576 361.326 0 4.084.902 4.068.857 1.521 1.605 1.521 1.605 Zinssatzoptionen - Käufe 1.342.938 6.203.828 1.275.014 8.821.780 5.421.529 73.737 19.636 72.401 10.670 Zinssatzoptionen - Verkäufe 2.641.255 8.455.384 1.983.194 13.079.833 5.345.021 51.437 68.960 17.174 68.960 Andere vergleichbare Zinssatzverträge 192.976 665.936 491.320 1.350.232 1.350.232 30.585 5.648 30.585 5.648 Börsengehandelte Produkte Zinsterminkontrakte (Futures) 11.910 5.428 1.178 18.516 18.516 0 5 0 5 Zinssatzoptionen 10.278 321.832 141.490 473.600 473.600 35 0 35 0 b) Wechselkursverträge 43.402.656 9.641.016 1.515.946 54.559.618 50.096.890 621.757 657.346 631.098 585.711 OTC-Produkte Währungs- und Zinsswaps 2.849.393 6.351.797 1.515.176 10.716.366 6.315.398 252.073 308.128 261.337 236.493 Devisentermingeschäfte 37.947.820 2.604.126 0 40.551.946 40.551.946 347.114 332.737 347.114 332.737 Währungsoptionen - Käufe 1.624.858 183.693 770 1.809.321 1.747.560 6.578 7.453 6.578 7.453 Währungsoptionen - Verkäufe 964.238 501.400 0 1.465.638 1.465.639 15.992 8.989 16.069 8.989 Börsengehandelte Produkte Devisenterminkontrakte (Futures) 16.347 0 0 16.347 16.347 0 39 0 39 c) Wertpapierbezogene Geschäfte 831.256 2.529.178 587.310 3.947.744 3.947.744 382.381 120.726 382.381 120.726 OTC-Produkte Aktien-/Index- Optionen - Käufe 217.549 2.478.632 577.245 3.273.426 3.273.426 368.186 60 368.186 60 Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 367 1.283 10.065 11.715 11.715 0 109.602 0 109.602 Börsengehandelte Produkte Aktien-/Indexoptionen 613.340 49.263 0 662.603 662.603 14.195 11.064 14.195 11.064 d) Warenverträge 20.710 220 0 20.930 20.930 152 21 152 21 OTC-Produkte Warentermingeschäfte 1.427 220 0 1.647 1.647 152 0 152 0 Börsengehandelte Produkte Warenterminkontrakte (Futures) 19.283 0 0 19.283 19.283 0 21 0 21 e) Kreditderivatverträge 64.451 1.122.524 521.125 1.708.100 1.126.451 27.263 54.329 27.263 40.847 OTC-Produkte Credit Default Swap 64.451 1.122.524 521.125 1.708.100 1.126.451 27.263 54.329 27.263 40.847 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang601 31.12.2023 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert Buchwert in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe hievon Handelsbuch positiv negativ positiv negativ Gesamt 89.725.880 132.170.152 79.372.038 301.268.070 196.313.436 4.746.270 4.455.184 4.054.656 3.718.712 a) Zinssatzverträge 41.809.732 119.847.836 75.887.155 237.544.723 137.653.487 3.753.124 3.736.511 3.096.764 3.009.582 OTC-Produkte Zinsswaps 35.590.026 106.659.018 71.908.239 214.157.283 123.298.779 3.604.223 3.717.766 2.935.971 2.908.823 Floating/floating Zinsswaps 0 Zinstermingeschäfte (FRAs) 1.900.987 404.465 0 2.305.452 2.305.452 1.017 670 1.017 670 Zinssatzoptionen - Käufe 1.582.871 3.970.076 1.360.797 6.913.744 5.618.012 114.477 126.369 Zinssatzoptionen - Verkäufe 2.462.441 7.891.137 2.142.651 12.496.229 4.759.229 8.003 0 90.017 Andere vergleichbare Zinssatzverträge 109.934 575.405 375.818 1.061.157 1.061.157 31.197 6.745 31.197 6.745 Börsengehandelte Produkte Zinsterminkontrakte (Futures) 30.308 7.349 1.178 38.835 38.835 31 4 31 4 Zinssatzoptionen 133.165 340.386 98.472 572.023 572.023 2.179 3.323 2.179 3.323 b) Wechselkursverträge 46.459.532 8.097.831 2.117.202 56.674.565 52.247.454 688.941 597.612 653.687 591.391 OTC-Produkte Währungs- und Zinsswaps 2.463.602 7.239.990 2.117.202 11.820.794 7.452.175 293.869 191.412 258.033 185.191 Devisentermingeschäfte 39.726.990 20.956 0 39.747.946 39.747.946 385.675 402.013 385.675 402.013 Währungsoptionen - Käufe 3.443.566 275.712 0 3.719.278 3.660.786 9.397 0 9.979 Währungsoptionen - Verkäufe 807.849 561.173 0 1.369.022 1.369.022 0 4.120 0 4.120 Börsengehandelte Produkte Devisenterminkontrakte (Futures) 17.525 0 0 17.525 17.525 67 0 67 Devisenoptionen 0 0 0 0 0 c) Wertpapierbezogene Geschäfte 1.243.703 2.935.613 870.787 5.050.103 5.050.103 277.234 79.153 277.234 79.153 OTC-Produkte Aktien-/Index- Optionen - Käufe 226.524 1.925.388 651.696 2.803.608 2.803.608 276.270 0 276.270 0 Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 243.717 929.950 219.091 1.392.758 1.392.759 0 79.153 0 79.153 Börsengehandelte Produkte Aktien-/Indexoptionen 773.462 80.275 0 853.737 853.736 964 0 964 0 d) Warenverträge 19.520 1.839 0 21.359 21.359 598 37 598 37 OTC-Produkte Warentermingeschäfte 1.900 1.839 0 3.739 3.739 598 0 598 0 Börsengehandelte Produkte Warenterminkontrakte (Futures) 17.620 0 0 17.620 17.620 0 37 0 37 e) Kreditderivatverträge 193.393 1.287.033 496.894 1.977.320 1.341.033 26.373 41.871 26.373 38.549 OTC-Produkte Credit Default Swap 193.393 1.287.033 496.894 1.977.320 1.341.033 26.373 41.871 26.373 38.549 Von den in der Aufstellung der nicht abgewickelten Termingeschäfte dargestellten derivativen Finanzinstrumenten werden folgende gemäß Fair Value Ansatz in der Bilanz ausgewiesen: Derivative Finanzinstrumente Positive Marktwerte Negative Marktwerte in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Derivate des Handelsbuches a) Zinssatzverträge 2.324.476 2.728.475 2.323.269 2.744.555 b) Wechselkursverträge 608.631 649.185 482.020 574.235 c) Aktien- und Indexkontrakte 382.369 200.563 120.725 2.091 d) Kreditderivate 27.267 26.373 30.170 26.987 e) Warenpositionen 152 598 21 37 Zusätzlich zu den in diesem Kapitel dargestellten Derivaten hält die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) eine Put-Option mit der RBI AG. Die EBRD hat sich bei der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Rahmen einer im Dezember 2015 erfolgten Kapitalerhöhung beteiligt. Im Zuge dieser Transaktion hat die RBI AG mit der EBRD eine Vereinbarung getroffen und im Geschäftsjahr 2024 verlängert, wonach sie - sofern die EBRD ein entsprechendes Verlangen an die RBI richtet – der EBRD im Austausch für ihre Beteiligung an der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Zuge eines Share Swaps (Put-Option) entsprechend den Wertverhältnissen Aktien der RBI oder eine entsprechende Zahlung in USD oder einer anderen Währung anbieten würde. Es liegt im alleinigen Ermessen der RBI AG, ob die Gegenleistung in RBI-Aktien oder in Form einer Zahlung in USD oder einer anderen Währung erbracht wird. Die Durchführung einer solchen Transaktion versteht sich vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen und entsprechender Beschlüsse in der Hauptversammlung und sonstigen Gremien. Der Wert dieser Option mit · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 602Anhang einem Ausübungspreis in Höhe des beizulegenden Zeitwerts war beim erstmaligen Ansatz und in der Folge Null, wonach keine Drohverlustrückstellung in der RBI AG auszuweisen ist. Wertpapiere An Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im nächsten Geschäftsjahr € 347.108 Tausend (31.12.2023: € 406.606 Tausend) fällig. Nachstehende Aufgliederung zeigt die in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren (Beträge inkl. Zinsabgrenzung): Wertpapiere Börsennotiert Nicht börsennotiert Börsennotiert Nicht börsennotiert in € Tausend 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2023 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.594.575,6 25.179,2 3.749.212,0 28.083,5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 341.107,6 0,0 365.001,7 0,0 Aufgliederung der in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach der Bewertung als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen (einschließlich Handelsbestand): Wertpapiere Anlagevermögen Umlaufvermögen Anlagevermögen Umlaufvermögen in € Tausend 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2023 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.894.709,8 1.725.045,0 1.933.349,7 1.843.945,7 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 341.107,6 0,0 365.001,7 Der Abgang von Wertpapieren aus dem Anlagevermögen ist in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Davon betrafen € 1.096.475 Tausend Tilgungen (31.12.2023: € 1.019.992 Tausend). Bilanzposten Nominale Nettoergebnis Nominale Nettoergebnis in € Tausend 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2023 Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere die zur Refinanzierung bei den Zentralnotenbanken zugelassen sind 281.500,0 0,0 447.841,7 -3.895,1 Forderungen an Kreditinstitute 93.676,4 0,0 53.893,6 0,0 Forderungen an Kunden 362.555,6 794,1 286.049,3 -225,0 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 706.497,7 -877,9 301.207,2 112,3 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 153.400,0 -2.574,8 0,0 0,0 Gesamt 1.597.629,7 -2.658,6 1.088.991,8 -4.007,8 Die Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag bei Wertpapieren (ohne Nullkuponanleihen) des Investmentbestandes (Bankbuch) stellen sich wie folgt dar: Der Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeschriebenen Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen setzt sich aus € 47.465 Tausend (31.12.2023: € 55.075 Tausend), die zukünftig als Aufwand verbucht werden, und € 198.153 Tausend (31.12.2023: € 165.708 Tausend), die zukünftig als Ertrag einfließen werden, zusammen. Bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem bilanzierten Anschaffungswert und dem höheren beizulegenden Zeitwert € 8.551 Tausend (31.12.2023: € 7.742 Tausend) gemäß § 56 (4) BWG. Die RBI AG führt wie im Vorjahr keine zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere, die nicht nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und zum höheren Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert werden (§ 56 (5) BWG). Im Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute sind eigene Schuldverschreibungen, die nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, in Höhe von € 15.323 Tausend (31.12.2023: € 16.509 Tausend) enthalten. Wertpapiere im Ausmaß von € 1.262.835 Tausend (31.12.2023: € 496.340 Tausend) sind zum Bilanzstichtag Gegenstand echter Pensionsgeschäfte, wobei die RBI AG Pensionsgeber ist und die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden. Das Volumen des von der RBI AG geführten Handelsbuches beträgt gemäß Art 103 CRR € 211.117.269 Tausend (31.12.2023: € 203.359.690 Tausend), wobei € 8.615.682 Tausend (31.12.2023: € 7.046.254 Tausend) auf Wertpapiere und € 204.071.015 Tausend (31.12.2023: € 196.313.436 Tausend) auf sonstige Finanzinstrumente entfallen. Die Angabe der Wertpapiere bezieht sich auf die Buchwerte der Instrumente, die Angabe der sonstigen Finanzinstrumente bezieht sich auf Derivate und beinhaltet Nominalwerte. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang603 Bei folgenden Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens ist der beizulegende Zeitwert niedriger als der Buchwert: Finanzanlagen Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert in € Tausend 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2023 1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere die zur Refinanzierung bei den Zentralnotenbanken zugelassen sind 6.306.501,5 5.878.202,0 5.885.751,1 5.367.189,4 2. Forderungen an Kreditinstitute 45.776,7 45.072,7 98.581,5 96.588,0 3. Forderungen an Kunden 293.236,7 290.812,3 311.806,0 305.201,8 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Von öffentlichen Emittenten 0,0 0,0 0,0 0,0 b) Von anderen Emittenten 1.346.971,7 1.285.041,9 1.461.315,4 1.369.290,2 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 0,0 363.288,0 361.463,5 Gesamt 7.992.486,6 7.499.128,9 8.120.742,0 7.499.732,9 Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB zweiter Satz) unterbleibt, da die Bonität der Wertpapierschuldner so eingeschätzt wird, dass mit planmäßigen Zinszahlungen und Tilgungen gerechnet werden kann. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Es bestehen wechselseitige Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und an der Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt. Per 31.12.2024 bestehen keine Ergebnisabführungsverträge. Verbundene Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominale in Tausend Währung RBI- Direktanteil Eigenkapital in € Tausend Ergebnis in € Tausend1 Aus Jahresabschluss2 Akcenta CZ a.s., Prag3 100.125 CZK 70% 602 86 31.12.2023 Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien 35 EUR 100% 7.768 -1.171 31.12.2024 AO Raiffeisenbank, Moskau3 36.711.260 RUB 100% 4.410.110 854.376 31.12.2024 BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.,Wien2 40 EUR 100% 249.278 -17 31.12.2024 Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest 2.820 RON 100% 22.526 2.525 31.12.2024 Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien2 100 EUR 100% 70.685 3.191 31.12.2024 EV II GmbH & Co KG, Wien <1 EUR 33% -205 -255 31.12.2023 Extra Year Investments Limited, Tortola 50 USD 100% 6 -10 31.12.2023 Fairo GmbH, Wien 35 EUR 100% 1.663 -1.016 31.12.2024 FAIRO LLC, Kiew 358.999 UAH 100% 858 -962 31.12.2023 FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien 40 EUR 100% 2.013 -56 31.12.2024 Golden Rainbow International Limited, Tortola <1 USD 100% 322 -8 31.12.2023 Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT)2 20.000 EUR 100% 62.106 11.714 31.12.2024 KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien2 50 EUR 88% 7.853 779 31.12.2024 LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien 35 EUR 100% 4.233 10 31.12.2024 R.L.H. Holding GmbH, Wien 35 EUR 100% 7.574 -1 31.12.2024 R.P.I. Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 36 EUR 100% 146 -9 31.12.2024 RADWINTER SP.Z.O.O 10 PLN 100% 7.811 -311 31.12.2023 Raiffeisen Advisory EOOD4 500 BGN 100% N/A4 N/A N/A Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 6.154.516 UAH 68% 623.147 97.391 31.12.2024 Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.bH., Wien 35.000 EUR 100% 606.277 54.851 31.12.2023 Raiffeisen CIB sp. z .o.o.4 2.105 PLN 100% N/A N/A N/A Raiffeisen Digital Bank AG 47.599 EUR 100% 82.689 -39.492 31.12.2024 Raiffeisen Factor Bank AG. Wien 10.000 EUR 100% 43.554 2.855 31.12.2023 RBI Group IT GmbH, Wien2 100 EUR 100% 351 242 31.12.2024 Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien 730 EUR 100% 986 -11 31.12.2024 Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien 15.000 EUR 100% 94.398 35.215 31.12.2023 Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR 100% 4.095.946 1.293.077 31.12.2024 Raiffeisen Tech GmbH 35 EUR 100% 110 -225 31.12.2023 Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien 5.100 EUR 100% 9.283 -132 31.12.2023 Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien 363 EUR 100% 120.155 11.157 31.12.2023 Raiffeisen-Leasing International GmbH., Wien 36 EUR 100% 60.106 4.079 31.12.2023 RALT Raiffeisen Leasing Ges.m.b.H, Wien2 219 EUR 100% 54.945 1.191 31.12.2024 RALT Raiffeisen-Leasing GmbH & Co. KG, Wien2 19.970 EUR 97% 64.607 2.060 31.12.2024 RB International Markets (USA) LLC, New York3 8.000 USD 100% 13.331 404 31.12.2023 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 604Anhang Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominale in Tausend Währung RBI- Direktanteil Eigenkapital in € Tausend Ergebnis in € Tausend1 Aus Jahresabschluss2 RBI Kantinenbetriebs GmbH, Wien 35 EUR 100% 1.559 473 31.12.2023 RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien2 70 EUR 100% 256.998 8.641 31.12.2024 RBI Leasing GmbH, Wien 100 EUR 75% 28.026 3.677 31.12.2023 RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien 150 EUR 100% 677 -9 31.12.2024 RBI Retail Innovation GmbH, Wien2 35 EUR 100% 5.624 434 31.12.2024 REC Alpha LLC, Kiew3 1.201.407 UAH 85% 2.915 -285 31.12.2024 Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava3 539 EUR 100% 26.049 2.842 31.12.2024 R-Insurance Services sp. z o.o. 5 PLN 100% 3.319 640 31.12.2023 RL Leasing GmbH, München (DE) 26 EUR 25% 30 9 31.12.2023 RZB-BLS Holding GmbH, Wien2 500 EUR 100% 520.800 90.758 31.12.2024 Salvelinus Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 40 EUR 100% 368.124 -23.584 31.12.2024 Scantius Holding GmbH 35 EUR 100% 61 -11 31.12.2024 TEG 1 Imm GmbH & CO KG 10 EUR 100% 20.881 -479 31.12.2023 Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew3 180 UAH 100% 42.883 10.134 31.12.2024 Valida Holding AG, Wien 5.000 EUR 57% 22.651 -2.405 31.12.2023 ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien 36 EUR 1% 634 13 31.12.2024 1 Das Ergebnis (teilweise aus den Konzernabschlüssen) in € Tausend entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte inländische Gesellschaften) 3 Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte ausländische Gesellschaften) 4 Neugründung 2024 Optimierung der Holdingstruktur Die Raiffeisen Bank International AG hielt über Holdinggesellschaften Beteiligungen an mehreren österreichischen Tochtergesellschaften. Ziel des Optimierungsprojektes war es, die Holdingstruktur mittels Umgründungen zu vereinfachen. Als Ergebnis dieser Optimierung hat sich die Zahl der zwischengeschalteten Holdinggesellschaften verringert, was zu einer schlankeren und übersichtlicheren Eigentümerstruktur führt. Umgesetzt wurde die Optimierung über mehrere Umgründungsschritte (Einbringungen, Auf- und Abwärtsverschmelzungen) sowie Kapitalberichtigungen und Zuschüsse. Über die Aufwärtsverschmelzung mit der RBI Beteiligungs GmbH hält die RBI AG an folgenden Unternehmen nun direkte Beteiligungen an folgenden österreichischen Banken und Finanzinstituten: Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Valida Holding AG, Raiffeisen Kapitalanlage Gesellschaft m.b.H., Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG sowie Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH. Die Europäische Zentralbank hat die Verschmelzung durch Aufnahme der RBI Beteiligungs GmbH in die RBI AG mit Bescheid vom 14.10.2024 bewilligt. Der Verschmelzung im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge liegt ein Verschmelzungsvertrag vom 26.06.2024 und die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.03.2024 zugrunde. Mit der Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch vom 06.11.2024 wurde diese rechtlich wirksam. Die Bilanzierung dieser Verschmelzung erfolgte unter Anwendung der Fortführung der Buchwerte (§ 202 Abs 2 Z 1 UGB). Darüber hinaus wurden die Gesellschaften Raiffeisen-Leasing International Gesellschaft m.b.H. und RBI Leasing GmbH von deren Gesellschaftern (RLI Holding Gesellschaft m. b. H. und RBI LGG Holding GmbH) mit Einbringungsverträgen vom 27.08.2024 in die RBI AG eingebracht. Das ausgewiesene Umgründungsergebnis in Höhe von € 164.185 Tausend ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem untergehenden Beteiligungsansatz an der RBI Beteiligungs GmbH in Höhe von € 844.532 Tausend und dem Saldo des übernommenen Reinvermögens in Höhe von € 1.008.717 Tausend. Anlagevermögen Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt € 32 Tausend (31.12.2023: € 33 Tausend). Die RBI AG war 2024 nicht als Leasinggeber im Leasinggeschäft direkt engagiert. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Geschäftsjahr € 41.363 Tausend (31.12.2023: € 42.528 Tausend), davon € 38.417 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2023: € 39.101 Tausend). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf € 219.380 Tausend (31.12.2023: € 248.899 Tausend), davon € 203.755 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2023: € 228.845 Tausend). Im Bilanzposten Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind keine immateriellen Anlagegüter enthalten, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang605 Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in den nachfolgenden Spiegeln ersichtlich: in € Tausend Anschaffungs-/Herstellungskosten Pos. Bezeichnung des Anlagevermögens Stand 1.1.2024 Zugänge aus Umgründungen1 differenzen Zugänge Abgänge buchungen Stand 31.12.2024 1 2 3 4 5 6 7 1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere die zur Refinanzierung bei den Zentralnotenbanken zugelassen sind 7.836.594 0 0 1.672.466 -286.569 0 9.222.490 2. Forderungen an Kreditinstitute 157.204 0 2.698 126.907 -90.162 0 196.648 3. Forderungen an Kunden 626.755 0 3.743 348.893 -318.135 0 661.256 4. Schuldverschreibungen und and. festverzinsliche Wertpapiere 1.920.279 0 11.380 618.652 -675.419 0 1.874.891 a) Von öffentlichen Emittenten 0 0 0 194.694 -194.694 0 0 b) Eigene Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0 0 c) Von anderen Emittenten 1.920.279 0 11.380 423.958 -480.725 0 1.874.891 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 558.400 0 0 0 -153.400 0 405.000 6. Beteiligungen 94.069 18.124 0 25 -5.314 8.297 115.201 7. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.563.644 653.820 0 18.496 -844.969 -8.297 12.382.695 8. Immaterielle Vermögensgegenstände 189.954 0 149 5.202 -7.391 0 187.914 9. Sachanlagen 46.665 0 99 3.631 -7.657 0 42.738 10. Sonstige Vermögensgegenstände 231 0 0 0 -231 0 0 Gesamt 25.914.074 671.944 29.449 3.412.924 -3.064.665 0 26.963.724 1 Details dazu siehe Kapital Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (Optimierung der Holdingstruktur) in € Tausend Zu- und Abschreibungen/ Wertberichtigungen Buchwerte Pos. Kumulierte AfA Stand 1.1.2024 Zugänge aus Umgründungen1 differenzen Kumulierte AfA im Abgang bungen bungen buchungen Kumulierte AfA Stand 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1. -32.062 0 0 5.071 26.102 -16.623 0 -17.512 9.204.979 7.804.532 2. 121 0 4 263 510 -184 0 715 197.363 157.324 3. 375 0 -1 -724 1.011 -348 0 312 661.568 627.129 4. -3.175 0 -140 2.662 5.922 -3.600 0 1.669 1.876.560 1.917.103 a) 0 0 0 -717 877 -160 0 0 0 0 b) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 c) -3.175 0 -140 3.379 5.045 -3.440 0 1.669 1.876.560 1.917.103 5. 0 0 0 0 0 0 0 0 405.000 558.400 6. -26.422 719 0 1.036 2.743 -8.935 -4.357 -35.217 79.984 67.646 7. -2.301.119 0 0 253 107.677 -1.254.162 4.357 -3.442.994 8.939.701 10.262.525 8. -170.445 0 -47 7.332 0 -7.418 0 -170.578 17.336 19.509 9. -29.773 0 -60 7.607 0 -4.682 0 -26.908 15.830 16.892 10. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 231 -2.565.676 719 -384 26.161 149.887 -1.299.552 0 -3.688.844 23.274.881 23.348.394 1 Details dazu siehe Kapital Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (Optimierung der Holdingstruktur) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2024 auf € 7.606.944 Tausend (31.12.2023: € 6.989.545 Tausend). In diesem Posten sind Forderungen aus Treasurygeschäften (positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches inkl. Derivate für Kapitalgarantien sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 3.828.076 Tausend (31.12.2023: € 4.090.369 Tausend) enthalten. Weiters sind in diesem Posten noch Forderungen (Sondervermögen) gegenüber der Österreichischen Raiffeisen- Einlagensicherung eGen (ÖRS) aufgrund des Raiffeisen-IPS-Beitrags in Höhe von € 526.606 Tausend (31.12.2023: € 484.255 Tausend), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von € 64.596 Tausend (31.12.2023: € 48.510 Tausend), Bestände an gemünzten und ungemünzten Edelmetallen in Höhe von € 514.952 Tausend (31.12.2023: € 238.726 Tausend), aus Steuerumlagen resultierende Forderungen gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von € 73.374 Tausend (31.12.2023: € 51.846 Tausend) sowie Dividendenforderungen in Höhe von € 2.202.506 Tausend (31.12.2023: € 1.700.550 Tausend) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge in Höhe von € 2.657.094 Tausend (31.12.2023: € 2.154.521 Tausend) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 606Anhang Aktive latente Steuern Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von € 738 Tausend (31.12.2023: € 411 Tausend) resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber amerikanischen Steuerbehörden, des im Jahr 2017 liquidierten Tochterunternehmens RB International Finance (USA), LLC, New York. Sie basieren auf geplanten zukünftigen steuerlichen Gewinnen des Tochterunternehmens RB International Markets (USA) LLC, New York (Steuersatz: 25,7 Prozent). Aus aktiven temporären Differenzen in Höhe von € 131.664 Tausend (31.12.2023: € 155.083 Tausend) und aus inländischen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 1.765.462 Tausend (31.12.2023: € 1.841.125 Tausend) wurden keine latenten Steuern aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. Für die Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern ist jener Steuersatz anzuwenden, der wahrscheinlich bei Realisierung (Umkehr) der latenten Steuer zugrundeliegenden temporären Differenz zur Anwendung kommt. Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde in Österreich eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 23 Prozent (2023: 24 Prozent, ab 2024: 23 Prozent) beschlossen. Bei aktiven latenten Steuern ist damit ein Steuersatz von 11,5 Prozent anzuwenden. Bei passiven latenten Steuern betragen die entsprechenden Steuersätze 23 Prozent bzw. soweit eine Aufrechnung mit Verlustvorträgen oder aktiven latenten Steuern möglich ist 11,5 Prozent. Der Ansatz von aktiven Latenzen mit dem halben Körperschaftssteuersatz begründet sich dadurch, dass auf Basis des geltenden Gruppenumlagevertrags nur mit diesem Satz mit Sicherheit eine künftige Entlastung erfolgt. Eine darüberhinausgehende Entlastung ist für das Gruppenmitglied nicht abschätzbar, da kein Einfluss auf die Höhe des auf Gruppenebene entsteuerbaren Gewinnanteils besteht. Der Grund für den Ansatz von passiven Latenzen mit 23 Prozent (wenn keine Aufrechnungsmöglichkeit mit aktiven Latenzen besteht) ist die Tatsache, dass dies der vereinbarte Umlagesatz für positive Ergebnisse ist und dieser nur dann niedriger ist, wenn ein entsteuerbarer Gewinnanteil vorliegt. Nachrangige Vermögensgegenstände In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände nachrangiger Art: in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen an Kreditinstitute 896.488,8 547.425,1 hievon an verbundene Unternehmen 894.786,4 545.687,2 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 1.702,4 1.737,8 Forderungen an Kunden 25.340,2 36.844,0 hievon an verbundene Unternehmen 0,0 0,0 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,0 2.215,0 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 55.887,5 56.615,1 hievon an verbundene Unternehmen 0,0 0,0 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,0 0,0 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 450.861,7 636.420,3 hievon an verbundene Unternehmen 431.042,6 594.673,9 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,0 1.364,2 In obiger Tabelle sind Eigenbestände von begebenen Ergänzungskapital- bzw. AT1-Instrumenten enthalten, welche im entsprechenden Posten zur Passiva im Detail ersichtlich sind. Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehende Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände (gem. § 64 Abs.1 Z8 BWG): in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Sicherstellung für Wertpapier-Leihgeschäfte 294.921,3 229.491,9 Abgetretene Forderungen zugunsten der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) 3.040.411,4 3.089.881,1 Sicherstellung für OeNB-Tender 0,0 0,0 Abgetretene Forderungen zugunsten der Europäischen Investitionsbank (EIB) 19.735,9 21.004,7 Abgetretene Forderungen zugunsten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 143.031,8 156.420,6 Raiffeisen-IPS 526.606,2 484.255,1 Marginerfordernisse 0,0 54.620,7 Treasury-Callgelder für vertragliche Nettingvereinbarungen 1.618.472,9 1.652.917,7 Gesamt 5.643.179,6 5.688.591,8 Darüber hinaus wurden Wertpapiersicherheiten in Form von österreichischen Staatsanleihen mit Buchwerten in Höhe von € 229.857 Tausend (31.12.2023: 105.593 Tausend) für Verbriefungstransaktionen gestellt. Außerdem führt die RBI AG · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang607 Vermögenswerte mit Verfügungsbeschränkungen in Höhe von € 2.549.968 Tausend (31.12.2023: € 2.160.860 Tausend) für gedeckte Schuldverschreibungen im Rahmen ihres Deckungsstockmanagements im Aktivbestand. Die RBI AG zeigt im Posten Sonstige Vermögensgegenstände Buchwerte von Derivaten in Höhe von € 3.828.076 Tausend (31.12.2023: € 4.090.369 Tausend), wovon €3.415.768 Tausend (31.12.2023: € 3.718.901 Tausend) durch Cash Collaterals besichert sind. Weiters sind im Posten Sonstige Verbindlichkeiten Buchwerte von Derivaten in Höhe von € 3.426.945 Tausend vorhanden (31.122023: € 3.722.604 Tausend), wovon € 3.159.250 Tausend (31.12.2023: € 3.333.134 Tausend) durch Cash Collaterals besichert sind. Die genannten Buchwerte von Derivaten im Posten Sonstige Vermögensgegenstände inkludieren Buchwerte von Mitgliedern der Abwicklungsgruppe Österreich in Höhe von € 991 Tausend (31.12.2023: 879 Tausend) und im Posten Sonstige Verbindlichkeiten € 19.647 Tausend (31.12.2023: € 24.993), welche durch Cash Collaterals besichert sind. Es erfolgt keine Saldierung in der Bilanz, da den jeweiligen Vertragspartnern ein Recht zur Aufrechnung von erfassten Beträgen eingeräumt wird, welches nur bei Eintritt eines Ereignisses, wie Insolvenz oder Konkurs durchsetzbar ist. Darüber hinaus wird nicht beabsichtigt auf Nettobasis abzurechnen. Aktivposten betreffend verbundener Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere an bzw. von verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen an Kreditinstitute An verbundenen Unternehmen 2.788.850,8 2.601.073,4 An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 325.398,6 399.564,3 Forderungen an Kunden An verbundenen Unternehmen 1.254.459,9 1.370.064,6 An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 54.076,8 71.038,3 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von verbundenen Unternehmen 38.369,3 74.124,1 Von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 74.880,9 58.586,6 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 608Anhang Passiva Verbindlichkeiten Darstellung der Fristigkeiten Die Gliederung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar: in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.503.419,5 26.684.645,8 Täglich fällig 4.675.854,7 4.525.879,7 Bis 3 Monate 14.379.888,1 15.007.974,9 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 1.378.692,0 1.106.792,6 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 3.542.635,6 3.851.217,8 Über 5 Jahre 1.526.349,1 2.192.781,0 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 17.740.794,9 19.901.522,2 Täglich fällig 5.623.419,2 6.759.789,7 Bis 3 Monate 7.515.171,0 9.496.320,5 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 3.290.397,6 2.426.369,5 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 749.359,3 449.384,2 Über 5 Jahre 562.447,8 769.658,4 Verbriefte Verbindlichkeiten 19.165.186,0 17.079.035,6 Bis 3 Monate 1.114.318,4 346.615,9 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 1.808.202,4 701.189,3 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 15.700.246,9 15.269.369,8 Über 5 Jahre 542.418,3 761.860,6 Sonstige Verbindlichkeiten 4.710.812,6 4.572.765,4 Bis 3 Monate 4.710.812,6 4.572.765,4 An begebenen Schuldverschreibungen werden im nächsten Geschäftsjahr € 2.983.223 Tausend (31.12.2023: € 1.057.003 Tausend) fällig. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Gegenüber verbundenen Unternehmen 4.645.804,8 4.958.637,2 Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 5.274.439,7 5.242.490,3 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Gegenüber verbundenen Unternehmen 3.604.792,8 4.519.741,4 Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 76.003,0 66.141,3 TLTRO III Program (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) Die RBI AG hat im Geschäftsjahr 2024 nicht mehr am TLTRO-Programm teilgenommen. Auch zum Berichtsstichtag 31.12.2023 wies die RBI AG keine längerfristigen Finanzierungsgeschäften aus diesem Titel aus. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2024 auf € 4.710.813 Tausend (31.12.2023: € 4.572.765 Tausend). In diesem Posten werden Verbindlichkeiten aus Treasurygeschäften (überwiegend negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 3.426.945 Tausend (31.12.2023: € 3.715.786 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Short-Positionen von Anleihen und Aktien in Höhe von € 941.554 Tausend (31.12.2023: € 555.015 Tausend) ausgewiesen. Der Marktwert der Absicherungsgeschäfte betreffend Kapitalgarantien für Fonds beläuft sich auf € 5.701 Tausend (31.12.2023: € 6.799 Tausend). Weiters sind noch Zinsabgrenzungen für Ergänzungskapital in Höhe von € 22.446 Tausend (31.12.2023: € 20.418 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen (Körperschaftsteuer) sowie aus · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang609 anrechenbarer Kapitalertrags- und Quellensteuer gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 19.285 Tausend (31.12.2023: € 21.194 Tausend) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von € 487.482 Tausend (31.12.2023: € 388.166 Tausend), die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden, enthalten. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen mit € 53.133 Tausend (31.12.2023: € 51.174 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 56.022 Tausend (31.12.2023: € 61.475 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 34.604 Tausend (31.12.2023: € 18.253 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 1.390.196 Tausend (31.12.2023: € 816.794 Tausend) sonstige Rückstellungen (zu näheren Details in Zusammenhang mit sonstigen Rückstellungen siehe Aufgliederung in nachstehender Tabelle). Für Pensionsrückstellungen in Höhe von € 8.613 Tausend (31.12.2023: € 9.768 Tausend) bestehen Rückdeckungsversicherungen. Diese wurden im Geschäftsjahr mit in gleicher Höhe gegenüberstehenden Ansprüchen saldiert. Die Steuerrückstellungen in Höhe von € 34.604 Tausend betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Körperschaftssteuer aus dem Jahr 2020 im Umfang von € 7.800 Tausend, € 1.800 Tausend aus dem Jahr 2022, € 7.200 Tausend für das Jahr 2023 und € 8.760 Tausend für das Jahr 2024. Im Posten ebenfalls enthalten ist eine Rückstellung aufgrund des Mindestbesteuerungs- gesetzes in Höhe von € 7.266 Tausend. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert mit € 560.396 Tausend in erster Linie aus höheren Rückstellungen für Prozessrisiken, die als wesentliche Position Vorsorgen betreffend Fremdwährungskredite in Polen betrifft (siehe dazu auch die nachstehenden Erläuterungen). Gleichfalls einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr weisen die Rückstellungen für sonstige Aufwendungen auf, die sich um € 55.542 Tausend erhöht haben. Darin enthalten sind € 35.000 Tausend für einen zugesagten und im Jänner 2025 zahlbaren unwiderruflichen Gesellschafterzuschuss an die Raiffeisen Digital Bank AG, € 16.895 Tausend für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Entfall der Umsatzsteuerbefreiung in § 6 Abs. 1 Nr. 28 Satz 2 UStG (siehe dazu auch die Ausführungen zu den offenen Rechtsfällen) sowie € 12.137 Tausend für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Für im Rahmen funktionaler Einheiten bewertete Derivate, Ineffektivitäten aus Bewertungseinheiten, nach dem Grundsatz der Einzelbewertung geführte Kreditderivate und für nicht gesettelte Fremdwährungsderivate in UAH bestehen zum 31.12.2024 Drohverlustrückstellungen in Höhe von € 63.013 Tausend (31.12.2023: € 82.482 Tausend). Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Zum 31. Dezember 2024 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 7.745 Millionen (€ 1.812 Millionen). Die Anzahl der Klagen steigt weiter an. In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGH (C-260/18) gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. In einem anderen Verfahren, in dem die RBI involviert ist, ersuchte das Bezirksgericht Warszawa-Wola in Warschau den EuGH um Vorabentscheidung über die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zur Bestimmung der An- und Verkaufskurse für eine Fremdwährung im Falle von Hypothekardarlehen für Verbraucher, die auf eine Fremdwährung indexiert sind. In der Entscheidung vom 18. November 2021 in der Rechtssache C-212/20 vertrat der EuGH die Auffassung, dass der Inhalt einer Klausel eines Darlehensvertrags, die die Ankaufs- und Verkaufskurse einer Fremdwährung festlegt, an die das Darlehen gebunden ist, einem einigermaßen gut informierten und aufmerksamen Verbraucher auf der Grundlage klarer und verständlicher Kriterien ermöglichen muss, zu verstehen, wie der Wechselkurs der Fremdwährung festgelegt wird, der zur Berechnung der Höhe der Rückzahlungsraten verwendet wird. Aufgrund der in einer solchen Bestimmung angegebenen Information soll der Verbraucher in der Lage sein, jederzeit den vom Unternehmen angewendeten Wechselkurs selbst zu ermitteln. In der Begründung führte der EuGH aus, dass eine Bestimmung, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Wechselkurs selbst zu bestimmen, missbräuchlich ist. Darüber hinaus wies der EuGH darauf hin, dass das nationale Gericht, wenn die betreffende Klausel eines Verbrauchervertrags missbräuchlich ist, diese Klausel nicht auslegen darf, um ihre Missbräuchlichkeit zu beheben, selbst wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entspricht. Nur wenn die Ungültigkeit der missbräuchlichen Klausel das nationale Gericht zur Aufhebung des gesamten Vertrags verpflichten · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 610Anhang würde, wodurch der Verbraucher besonders nachteiligen Folgen ausgesetzt wäre und damit bestraft würde, könnte das nationale Gericht diese Klausel durch eine ergänzende Bestimmung des nationalen Rechts ersetzen. Der EuGH hat es daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass nationale Gerichte in solchen Fällen den Vertrag durch ergänzende Vorschriften des nationalen Rechts ergänzen können, aber Lücken dürfen nicht allein durch nationale Vorschriften allgemeiner Natur gefüllt werden, und ein solches Hilfsmittel darf nur in streng eingeschränkten Fällen, wie vom EuGH angegeben, angewendet werden. Die Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsbestimmungen sowie die Entscheidung über die Vertragsergänzung nach Beseitigung missbräuchlicher Vertragsklauseln fallen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts. Der EuGH hat in keiner Weise entschieden, ob infolge der vorgenannten Aktionen der gesamte Fremdwährungsvertrag nichtig erklärt werden soll. Am 15. Juni 2023 gab der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-520/21 zu den Folgen der Nichtigerklärung eines missbräuchliche Klauseln enthaltenden Hypothekendarlehensvertrags bekannt. Der an den CHF gekoppelte Hypothekendarlehensvertrag war mit der Begründung für nichtig erklärt worden, dass die Umrechnungsklauseln zur Bestimmung des Wechselkurses in PLN für Zwecke der monatlichen Raten missbräuchlich seien und dass der Darlehensvertrag nach Aufhebung der missbräuchlichen Klauseln nicht fortbestehen könne. Der EuGH stellte fest, dass das EU-Recht nicht ausdrücklich die Folgen der Nichtigerklärung eines Verbrauchervertrags regelt. Die Bestimmung dieser Folgen obliegt der nationalen Gesetzgebung in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten. Diese nationalen Rechtsvorschriften müssen mit dem EU-Recht und den damit verfolgten Zielen vereinbar sein, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Lage des Verbrauchers, in der er sich ohne den für nichtig erklärten Vertrag befunden hätte, wiederhergestellt wird und dass der vom EU-Recht angestrebte Abschreckungseffekt nicht gefährdet wird. Nach den Ausführungen des EuGH steht EU-Recht dem nicht entgegen, dass die Verbraucher von der Bank einen Ausgleich verlangen dürfen, der über die Erstattung der gezahlten monatlichen Raten und der zur Erfüllung des Hypothekendarlehensvertrags gezahlten Kosten sowie die Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgeht. Allerdings ist es Sache der nationalen Gerichte zu beurteilen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, wenn solchen Forderungen des Verbrauchers stattgegeben wird. Im Gegensatz dazu steht EU-Recht dem entgegen, dass die Bank von dem Verbraucher einen Ausgleich verlangen darf, der über die Erstattung des zur Erfüllung des Hypothekendarlehensvertrags gezahlten Kapitals sowie der Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgeht. Weitere Konkretisierungen zu den Folgen der Nichtigerklärung eines mit missbräuchlichen Klauseln behafteten Verbraucher- Hypothekendarlehensvertrags hat der EuGH in seinen Urteilen in den Rechtssachen C-756/22 vom 11. Dezember 2023 und C-488/23 vom 12. Januar 2024 und C-424/22 vom 8. Mai 2024 vorgenommen. An keinem dieser Verfahren war die RBI direkt beteiligt. In allen drei Fällen vertrat der EuGH die Auffassung, dass sich die von den vorlegenden Gerichten geforderte Auslegung des EU-Rechts eindeutig aus den früheren Urteilen, insbesondere aus dem im obigen Absatz ausführlich beschriebenen Urteil des EuGH in der Rechtssache C-520/21 vom 15. Juni 2023 ableiten lässt. In der Rechtssache C-756/22 stellte der EuGH fest, dass die Bank nicht berechtigt ist, von einem Verbraucher die Zahlung von Beträgen zu verlangen, die über das in Erfüllung des Darlehensvertrags gezahlte Kapital und die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung hinausgehen, wenn ein Darlehensvertrag mit der Begründung nichtig erklärt wird, dass er missbräuchliche Klauseln enthält, ohne die er nicht weiter fortbestehen kann. In der Rechtssache C-488/23 stellte der EuGH fest, dass EU-Recht dem entgegensteht, dass Banken von einem Verbraucher – zusätzlich zur Erstattung der zur Vertragserfüllung gezahlten Kapitalbeträge und der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung – einen Ausgleich verlangen, der in einer gerichtlichen Anpassung der dem gezahlten Kapitalbetrag entsprechenden Leistung im Falle einer wesentlichen Änderung der Kaufkraft der betreffenden Währung nach der Zahlung dieses Kapitals an den betreffenden Verbraucher besteht. In der Rechtssache C-424/22 vom 8. Mai 2024 stellte der EuGH fest, dass die Bank nicht berechtigt ist ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn ein Kreditvertrag mit der Begründung nichtig wird, dass er missbräuchliche Klauseln enthält und die Bank daher zu Rückzahlungen an einen Verbraucher verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass die Bank eine derartige Zahlung nicht zurückhalten darf, bis der Schuldner alle Beträge zurückgezahlt hat, die er im Rahmen des Kreditvertrags von der Bank erhalten hat. Wie sich die zuvor genannten EuGH-Urteile auf die Entscheidungen polnischer Gerichte in einzelnen zivilrechtlichen Verfahren auswirken, kann aufgrund der Komplexität und Unterschiedlichkeit von fallspezifischen Faktoren und möglicherweise unterschiedlichen Zusammenhängen und rechtlichen Feinheiten nicht abschließend eingeschätzt werden. Am 25. April 2024 verabschiedete die gesamte Zivilkammer des polnischen Obersten Gerichts (das „OG“) einen Beschluss zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Darlehen, die an eine Fremdwährung gekoppelt oder in Fremdwährung denominiert sind. Im Einklang mit den Urteilen des EuGH entschied das OG, dass, wenn eine Vertragsklausel, die sich auf einen Indexierungsmechanismus bezieht, als rechtswidrig und nicht bindend angesehen wird, sie nicht durch eine andere Methode zur Bestimmung des Wechselkurses ersetzt werden kann, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder etablierten Gepflogenheiten ergibt und dass der Darlehensvertrag im verbleibenden Umfang nicht bindend ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Vertragsklausel missbräuchlich ist, obliegt dem Gericht, das mit dem Fall des konkreten Darlehensvertrags befasst ist. Ist ein Darlehensvertrag aufgrund rechtswidriger Klauseln nicht bindend, haben beide Parteien einen gesonderten Anspruch auf die Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Zahlungen: die Bank auf Rückzahlung des Kapitals und der Kreditnehmer auf Rückzahlung von Zahlungen. Das OG fand keine Rechtfertigung für eine gegenseitige Beilegung der Ansprüche der Parteien durch das Gericht während der Verhandlung des Falles. Die Verjährungsfrist für den Anspruch der Bank auf Rückzahlung der im Rahmen des Kredits gezahlten Beträge beginnt grundsätzlich mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Kreditnehmer die bindende Wirkung des Kreditvertrags gegenüber der Bank angefochten hat. Der Beginn der Verjährungsfrist hängt somit vom Verhalten des Verbrauchers ab und sollte daher für jeden Vertrag individuell geprüft werden. Mit dieser Entscheidung wurde eine frühere Entscheidung des OG geändert, die vorsah, dass die Verjährungsfrist für den Anspruch der Bank beginnt, nachdem der Verbraucher über die möglichen Folgen einer Ungültigkeitserklärung des Kreditvertrags informiert wurde und der · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang611 Verbraucher einer solchen Ungültigkeitserklärung zustimmt. Das OG schloss außerdem aus, dass eine Partei Zinsen oder eine andere Vergütung für die Verwendung ihrer Mittel in der Zeit zwischen der ungerechtfertigten Zahlung und der Verzögerung bei der Rückerstattung der Zahlung verlangen kann. Obwohl der Beschluss gefasst wurde, um die aufkommenden Auslegungsfragen im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Kredite in Schweizer Franken zu klären, sind die daraus resultierenden Schlussfolgerungen auch auf Kredite in anderen Währungen, einschließlich Kredite in Euro, anwendbar. Der obige Beschluss des OG in Verbindung mit dem früheren EuGH-Urteil bedeutet, dass in Polen tätige Banken die Fremdwährungsportfolien halten, darunter auch RBI, keine zusätzliche Vergütung und/oder Valorisierung im Zusammenhang mit derartigen nichtig erklärten Verträgen, wie oben dargelegt, fordern können. Banken sollen lediglich die Möglichkeit haben, die Rückzahlung des dem Kunden bei Kreditvergabe bereitgestellten Kapitals einzufordern. Dies berührt nicht die Möglichkeit, die Zahlung von Verzugszinsen zu verlangen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Klagen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hauptsächlich hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-260/18 und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Im Jahr 2024 verzeichnete die polnische Filiale 6.150 neue Klagen (Vorjahr: beinahe 5.400 Klagen). Im Jahr 2024 wurden durchschnittlich rund 513 neue Klagen pro Monat (davon 445 Klagen für Schweizer Franken-Kredite und 67 Klagen für Euro-Kredite) eingereicht. Ein solcher Anstieg neuer Klagen betraf nicht nur die polnische Filiale, sondern alle Banken, die Fremdwährungskredite in Polen vergeben haben. Die Anzahl der eingehenden neuen Klagen verringerte sich jedoch im vierten Quartal 2024 und könnte aufgrund der steigenden Zahl von Vergleichen zwischen der polnischen Filiale der RBI und Kreditnehmern weiter zurückgehen. Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte mit weiteren Vorabentscheidungsersuchen in anderen zivilrechtlichen Verfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidungen könnten zu weiteren Klarstellungen durch den EuGH führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch von dem Ergebnis eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgrund eines Rechtsmittels der polnischen Filiale der RBI gegen eine Entscheidung des Präsidenten des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) beeinflusst werden. In der angefochtenen Entscheidung wurde behauptet, dass die polnische Niederlassung der RBI an Praktiken beteiligt war, die kollektive Verbraucherinteressen verletzten. Dies führte zu einer Verwaltungsstrafe gegen die polnische Filiale sowie zur Verpflichtung, den Kreditnehmern Informationen über den Verstoß zur Verfügung zu stellen, falls die Verwaltungsentscheidung rechtskräftig wird. Darüber hinaus leitete der polnische Finanz-Ombudsmann, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung eingefordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen. Im Mai 2023 wurde die Klage des Finanz-Ombudsmanns in erster Instanz abgewiesen. Laut Register des Berufungsgerichts legte der Finanz-Ombudsmann Berufung gegen dieses Urteil ein, die Berufung wurde der RBI jedoch noch nicht zugestellt. Modellbeschreibung und Sensitivitätsanalyse Die RBI AG hat für die in Polen eingebrachten und erwarteten Klagen für Schweizer-Franken- und Euro-Kredite inklusive Verzugszinsen, die an Kunden zu zahlen sein werden, vorgesorgt. Da Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basieren diese Vorsorgen auf einem statistischen Ansatz, der sowohl statistische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Die RBI AG hat ein Portfolio von rund 22,6 Tausend aktiven CHF-Darlehen mit einer Gesamtaushaftung von rund € 1,6 Milliarden und rund 14,1 Tausend CHF-Darlehen, die bereits getilgt wurden. Dies beinhaltet auch Darlehen, von welchen nicht erwartet wird, dass sie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten werden. Zusätzlich hat die RBI rund 9,4 Tausend in Euro vergebene Darlehen mit einem Volumen von knapp € 400 Millionen ausstehend. Rund 8,8 Tausend weitere in Euro vergebene Darlehen wurden bereits zurückbezahlt. Die im Zusammenhang mit in Polen vergebenen Fremdwährungskrediten gebildeten Vorsorgen wurden auf € 2.071 Millionen (31.12.2023: € 1.652 Millionen) erhöht. Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 weist die RBI AG Rückstellungen für rückgeführte Kredite in Höhe von € 1.060 Millionen (31.12.2023: € 500 Millionen) aus, welche in nachfolgender Tabelle zu den sonstigen Rückstellungen im Posten Prozessrisiken enthalten sind. Darüber hinaus werden zum Bilanzstichtag 31.12.2024 buchwertmindernde Vorsorgen für aktive Kredite in Höhe von € 1.011 Millionen (31.12.2023: € 1.152 Millionen) berücksichtigt. Die Gesamthöhe der Vorsorgen stellt die bestmögliche Schätzung des zukünftigen Abflusses von wirtschaftlichem Nutzen dar. Bei der Berechnung der Vorsorgen für in Polen eingereichte Klagen ist es notwendig, sich eine Meinung zu Sachverhalten zu bilden, die grundsätzlich ungewiss sind, wie beispielsweise regulatorische Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Klagen, der Umfang, in dem diese aufrechterhalten werden, und die Auswirkungen von Rechtsentscheidungen, die für eingegangene Klagen relevant sein können. Es verbleiben somit eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Folglich könnten die tatsächlichen Kosten von den Schätzungen der RBI und den ihnen zugrunde liegenden Annahmen abweichen. Dies könnte dazu führen, dass eine weitere Rückstellung · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 612Anhang erforderlich wird. Die wesentlichen, quantifizierbaren Unsicherheiten in Bezug auf die Berechnung der Rückstellung beziehen sich auf eine potenzielle Reduzierung der Diskontierungsperiode, einen Rückgang der Abzinsungsrate, einen Anstieg der erwarteten Klagen für ausstehende und getilgte Kredite und einer Erhöhung des durchschnittlichen Verlusts pro Kreditfall für ausstehende und getilgte Kredite. Die im Geschäftsjahr verfeinerte Sensitivitätsanalyse für potenzielle Änderungen der verwendeten Parameter über die nächsten 12 Monate, während alle anderen Parameter konstant gehalten werden, ist in den folgenden beiden Tabellen getrennt nach CHF- und EUR-Kredite dargestellt: CHF-Portfolio Aktueller Parameter Erhöhung/Rückgang Parameter Neuer Parameter Erhöhung/Rückgang Rückstellung (in € Millionen) Rückstellungsbetrag in € Millionen 1.965 Reduktion der Abzinsungsperiode 3,5 Jahre - 1,0 Jahr 2,5 Jahre 27 Rückgang der Abzinsungsrate (Vorsorge im Aktivbestand) 2,34% -0,3 PP 2,04% 8 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für ausständige Kredite 91,50% +1,0 PP 92,50% 12 Anstieg des durchschnittlichen Verlustes für ausständige Kredite 117,00% +1,0 PP 118,00% 10 Rückgang der Abzinsungsrate (Rückstellungen) 5,27% -1,0 PP 4,27% 9 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für getilgte Kredite 53,00% +1,0 PP 54,00% 4 EUR-Portfolio Aktueller Parameter Erhöhung/Rückgang Parameter Neuer Parameter Erhöhung/Rückgang Rückstellung (in € Millionen) Rückstellungsbetrag in € Millionen 106 Reduktion der Abzinsungsperiode 3,5 Jahre - 1,0 Jahr 2,5 Jahre 7 Rückgang der Abzinsungsrate (Vorsorge im Aktivbestand) 7,16% -0,3 PP 6,87% 1 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für ausständige Kredite 32,90% +1,0 PP 33,90% 2 Anstieg des durchschnittlichen Verlustes für ausständige Kredite 83,00% +1,0 PP 84,00% 2 Rückgang der Abzinsungsrate (Rückstellungen) 5,27% -1,0 PP 4,27% 1 Anstieg der Bereitschaft zu Klagen für getilgte Kredite 35,00% +1,0 PP 36,00% 1 Die Annahmen basieren auf internen Statistiken sowie auf Marktdaten. Der Anstieg der Vorsorgen ist linear für alle Anpassungen, mit der Ausnahme von Anpassungen der Abzinsungsrate, die logarithmisch ansteigt. Des Weiteren berücksichtigt das Modell keine unerwarteten Entwicklungen in der Rechtsprechung. Vergleichsprogramm Bereits 2023 wurde ein außergerichtliches Vergleichsprogramm basierend auf dem Mustervorschlag des Vorsitzenden der polnischen Finanzaufsichtsbehörde gestartet. Das primäre Ziel des Vergleichsprogramms ist die Limitierung der erwarteten Verluste, die aus der aktuellen negativen Rechtsprechung resultieren, die meisten Hypothekarkredite gänzlich zu annullieren. Dieses Vergleichsangebot bestand aus der Neuberechnung des original in CHF ausgegebenen Kreditbetrages, als ob dieser von Anfang an in PLN ausgegeben worden wäre, wobei ein WIBOR Basiszinssatz, erhöht um die historisch auf solche Kredite angewandte Marge, zur Anwendung kam. Nachdem die Resonanz der Kund:innen auf das Programm auf Basis der polnischen Finanzaufsichtsbehörde verhalten ausfiel, wurde im zweiten Halbjahr 2024 ein verbessertes Modell zum Zweck einer höheren Akzeptanz entwickelt. Im Gegensatz zu einer Neuberechnung des ausgegeben Kreditvertrags mit angepassten Parametern orientiert sich das überarbeitete Vergleichsprogramm am Rückzahlungsbetrag an die Kund:innen im Fall einer Annullierung abzüglich eines prozentuellen Abschlags. In beiden Fällen führt ein Vergleich zu einer Abschreibung eines Teils des Kreditbetrags, abhängig vom individuell ausgehandelten Vergleichsangebot. Die Vergleichsprogramme werden mittels Mediationsverfahren durch die polnische Finanzaufsichtsbehörde abgewickelt. Per 31.12.2024 hat die RBI 15.259 individuelle Vergleichsangebot an Kund:innen gestellt, wovon mit 1.227 Kund:innen ein Vergleich und mit weiteren 394 Kund:innen der Mediationsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Bank hat bei der Berechnung der Vorsorgen die geschätzte Anzahl der mit Kund:innen abzuschließenden Vergleiche berücksichtigt, die das angepasste Niveau zukünftiger Verluste in diesen Vergleichsfällen widerspiegeln. Die Berücksichtigung von Vergleichen in der Vorsorgenberechnung wird von Faktoren wie dem Rückzahlungsbetrag im Falle einer Annullierung, der Entwicklung der Rechtsprechung und der Verfahrensdauer beeinflusst. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang613 Sonstige Rückstellungen in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Drohverluste aus Derivaten 63.013,0 82.482,0 Garantiekredite 31.483,7 36.631,0 Prozessrisken 1.061.941,4 501.545,5 Bonifikationen und Prämien 48.729,4 51.505,9 Jubiläumsgelder und Geburtstagsgelder 27.029,7 33.595,6 Unverbrauchte Urlaube 31.676,8 29.510,5 Restrukturierungskosten 922,9 874,0 Aufsichtsrats-Tantiemen einschließlich Aufwandsvergütung 1.397,2 1.170,7 Operationelles Risiko/Schadensfälle/Sonstiges 22.537,4 33.833,9 Prüfungskosten 1.651,2 1.374,4 Sonstige Aufwendungen 99.812,8 44.270,8 Gesamt 1.390.195,5 816.794,3 Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Das Ergänzungskapital zum 31.12.2024 beträgt € 2.278.528 Tausend (31.12.2023: € 2.107.910 Tausend). Ergänzungskapital nach CRR im Eigenbestand: in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 RBI SUB.CALL.NTS 20-32 391,4 1.547,7 RBI NFS 19-30/S193T1 1.710,0 5.091,8 RBI NACHR. ANL. 21-33 183,9 3.792,9 RBI NTS 22-32 S258/T1 1.081,9 4.320,2 Im Berichtsjahr wurden AT1 Emissionen in Höhe von € 475.800 Tausend (31.12.2023: € 0 Tausend), Covered Bonds in Höhe von € 1.294.000 Tausend (31.12.2023: € 1.150.000 Tausend) und sonstige Emissionen in Höhe von € 334.449 Tausend (31.12.2023: € 13.958 Tausend eingezogen, woraus insgesamt ein Aufwand für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von € 4.359 Tausend (31.12.2023: Ertrag € 7.592 Tausend) resultierte. Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten Auflistung jener nachrangigen Kreditaufnahmen (einschließlich Ergänzungskapital), die 10 Prozent des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.278.528 Tausend und somit den Betrag von € 227.853 Tausend übersteigen: Bezeichnung ISIN Nominale in € Tausend Emission Fälligkeit Währung Zinssatz Abrufdatum rangigkeit Subordinated Notes 2032 Serie 215 XS2189786226 500.000 18.06.2020 18.06.2032 EUR 2,875% 18.6.2027 Tier 2 Subordinated Notes 2033 Serie 231 XS2353473692 500.000 17.06.2021 17.06.2033 EUR 1,375% 17.3.2028 Tier 2 Subordinated Notes 2032 Serie 258 XS2534786590 500.000 20.09.2022 20.12.2032 EUR 7,375% 20.9.2027 Tier 2 Subordinated Notes 2035 Serie 301 XS2904849879 500.000 02.10.2024 02.1.2035 EUR 5,250% 02.11.2029 Tier 2 Unter den nachrangigen Verbindlichkeiten befinden sich auch acht nachrangige Schulscheindarlehen mit Laufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren, welche in Euro denominiert sind. Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig und dürfen im Falle des Konkurses oder der Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Für die genannten Verbindlichkeiten bestehen keine vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich einer etwaigen Umwandlung oder einer vorzeitigen Beendigung. Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten belaufen sich im Geschäftsjahr auf € 77.345 Tausend (31.12.2023: € 102.866 Tausend). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 614Anhang Zusätzliches Kernkapital Im Jahr 2024 wurde zusätzliches Kernkapital von € 650.000 Tausend begeben. Weiters kam es zum Rückkauf von zusätzlichem Kernkapital in Höhe von € 475.800 Tausend. Beim Rückkauf wurde ein Kursverlust in Höhe von € 8.921 Tausend realisiert. Mit dem bis 31.12.2024 platzierten zusätzlichen Kernkapital im Volumen von € 1.824.200 Tausend (€ 174.200 Tausend 2017, € 500.000 Tausend 2018, € 500.000 Tausend 2020 und € 650.000 Tausend 2024) hat die RBI AG ihr geplantes AT1-Emissionsprogramm damit aktuell abgeschlossen. Zuzüglich der abgegrenzten Zinsen beträgt das zusätzliche Kernkapital zum 31.12.2024 € 1.832.142 Tausend (31.12.2023: € 1.655.025 Tausend). Das Disagio in Höhe von € 10.761 Tausend (31.12.2023 € 5.826 Tausend) wird aktivseitig bis zu dem jeweiligen ersten Kündigungsdatum (16. Juni 2025, 15. Dezember 2026 sowie 17. Juni 2030) abgegrenzt. Die RBI AG führt folgende Volumina begebener AT1 Instrumente im Eigenbestand: in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 RBI FIX TO FLR 17/UD 611,6 13.689,8 RBI FIX TO FLR 18/UD 2.449,5 3.255,9 RBI FIX TO RES RTE TIER 1 8.734,4 8.583,4 RBI SUB.CALL.NTS 24-OE 4.656,2 0,0 Aktiva und Passiva in Fremdwährung in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Aktiva in fremder Währung 15.689.068,7 13.629.131,0 Passiva in fremder Währung 15.597.266,6 13.754.091,6 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 525.274 Stück (31. Dezember 2023: 573.938 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.414.347 Aktien im Umlauf befanden. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 4. April 2024 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionär:innen erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 4. Oktober 2026, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionär:innen darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionär:innen auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben, sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang615 mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 4. April 2029. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 31. März 2022 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und § 65 Abs 1b AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der erloschenen Ermächtigung vom März 2022 noch aufgrund dieser Ermächtigung vom April 2024 eigenen Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 4. April 2024 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 4. Oktober 2026, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 31. März 2022 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom März 2022 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom April 2024 eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels erworben. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 4. April 2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 16. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 beschlossene Ermächtigung gemäß § 169 AktG zur Ausnützung des genehmigten Kapitals. Seither wurde weder von der nunmehr erloschenen Ermächtigung vom Juni 2019 noch von der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom April 2024 entsprechend Gebrauch gemacht. Kapitalrücklagen Die gebundenen Kapitalrücklagen betragen zum Berichtsstichtag € 4.335.669 Tausend (31.12.2023: € 4.334.726 Tausend). Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen belaufen sich auf € 93.467 Tausend (31.12.2023: € 93.179 Tausend). Eine Veränderung ergab sich aus der Abbildung von eigenen Anteilen gem. § 229 Abs 1a bzw. 1b UGB. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2023: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2.395.234 Tausend (31.12.2023: € 2.370.678 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 526.606 Tausend (31.12.2023: € 502.050 Tausend) dem Raiffeisen-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Raiffeisen-IPS Gesamtrisikorats wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Betrag in Höhe von € 24.557 Tausend (31.12.2023: € 98.135 Tausend) als Rücklage für das Raiffeisen-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Raiffeisen-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Haftrücklage Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2024 unverändert € 535.097 Tausend (31.12.2023: € 535.097 Tausend). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 616Anhang Ergänzende Angaben Erläuterungen zu den Haftungsverhältnissen Die RBI AG hat im Rahmen der staatlich geförderten, prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Falle einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinne des §108g EStG. Das Volumen dieser Garantien beträgt zum 31.12.2024 € 903.761 Tausend (31.12.2023: € 855.915 Tausend). Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG. Aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Änderungen und der Einführung eines institutsbezogenen Sicherungssystems haben die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) und ihre Mitgliedsinstitutionen 2019 beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für die erfassten Forderungen gegen Mitgliedsinstitute, die vor dem 1. Oktober 2019 eingegangen sind. Die Rechte der Kund:innen aus der gesetzlichen Einlagensicherung sind davon unberührt und bleiben im vollen Ausmaß bestehen. Institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) Raiffeisen Bank International AG, ihre österreichischen Tochterbanken, die Raiffeisen-Landeszentralen und die Raiffeisenbanken gehören der Vereinbarung über ein institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) und der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) als gesetzlicher Sicherungseinrichtung an. In der Vereinbarung über das Raiffeisen-IPS verpflichten sich die teilnehmenden Institute, einander gegenseitig abzusichern und insbesondere bei Bedarf einander die Liquidität und Solvenz sicherzustellen. Dieses Raiffeisen-IPS wurde von den zuständigen Aufsichtsbehörden EZB und FMA als institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation) mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten der teilnehmenden Institute anerkannt. Danach dürfen unter anderem Forderungen zwischen den Raiffeisen-IPS- Mitgliedern mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Das Raiffeisen-IPS unterliegt einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Überwachung. Es sind unter anderem die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Das Raiffeisen-IPS mit der ÖRS als Sicherungseinrichtung wurde von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) anerkannt. ÖRS nimmt für das Raiffeisen-IPS Aufgaben der Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahr. ÖRS verwaltet auch als Treuhänderin das liquide Sondervermögen des Raiffeisen-IPS. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertreter:innen der RBI AG, der Raiffeisen- Landeszentralen und der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Aufgaben, die auf Landesebene gelöst werden können, hat der Gesamtrisikorat an Landesrisikoräte delegiert, die sich aus Vertreter:innen der jeweiligen Raiffeisen-Landeszentrale und den Raiffeisenbanken des Landes zusammensetzen. Patronatserklärungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2024 waren weiche Patronatserklärungen in Höhe von € 95.881 Tausend (31.12.2023: € 127.632 Tausend) ausgestellt. Offene Kapitaleinzahlungsverpflichtungen bestehen zum 31.12.2024 im Gesamtbetrag von € 122.781 Tausend (31.12.2023: € 21.772 Tausend). Für einen im Dezember 2024 zugesagten und im Jänner 2025 zahlbaren unwiderruflichen Gesellschafter- zuschuss an die Raiffeisen Digital Bank AG in Höhe von € 35.000 Tausend wurde mangels Werthaltigkeit eine Vorsorge in gleicher Höhe gebildet. Unter der Bilanz im Passivposten Eventualverbindlichkeiten der RBI AG werden zum 31.12.2024 € 7.477.261 Tausend (31.12.2023: € 7.736.762 Tausend) ausgewiesen. Davon entfallen € 6.330.724 Tausend (31.12.2023: € 6.780.029 Tausend) auf Avale sowie € 1.146.536 Tausend (31.12.2023: € 956.733 Tausend) auf Akkreditive. Von den Avalen betrifft ein Volumen von € 486.748 Tausend (31.12.2023: € 638.949 Tausend) Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang617 Unter der Bilanz im Passivposten Kreditrisiken der RBI AG werden zum 31.12.2024 € 20.157.817 Tausend (31.12.2023: € 19.711.703 Tausend) ausgewiesen. Davon entfallen im Berichtsjahr € 10.051.873 Tausend auf noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen (31.12.2023: € 10.763.135 Tausend) bzw. € 10.105.944 Tausend auf widerrufliche Kreditzusagen (31.12.2023: € 8.948.568 Tausend). Offene Rechtsfälle Die RBI AG ist an diversen Gerichts-, Behörden- oder Schiedsverfahren vor verschiedenen Gerichten und Behörden sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite beteiligt. Die Verfahren ergeben sich in der Regel aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vertraglichen, arbeitsrechtlichen und anderen Angelegenheiten. Eine Rückstellung wird für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bzw. Aufwendungen gebildet, welche dem Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren zuzuordnen sind und sich am Abschlussstichtag als wahrscheinlich oder sicher darstellen, wobei Höhe oder Eintrittszeitpunkt jedoch unbestimmt ist. Eine Eventualverbindlichkeit, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, wird offengelegt, es sei denn die Zahlungen sind höchst unwahrscheinlich. In der nachfolgenden Beschreibung wird in jenen Fällen kein Betrag genannt, in denen dies schwerwiegend nachteilig wäre. Bankgeschäft Die RBI AG erbringt Dienstleistungen für Firmenkunden, welche auf operativer Ebene das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Die wesentlichsten Fälle sind: Nach der Insolvenz der Alpine Holding GmbH (Alpine) im Jahr 2013 reichten Kleinanleger:innen in Österreich eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit einer von der Alpine im Jahr 2012 begebenen Anleihe im Gesamtnennbetrag von € 100 Millionen gegen die RBI AG und ein weiteres Kreditinstitut ein. Die Ansprüche gegen die RBI AG beliefen sich ursprünglich auf etwa € 10 Millionen. Gesamthaft wurden Klagen in Höhe von rund € 8 Millionen direkt durch einzelne Anleger:innen oder indirekt mittels Sammelklage durch die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte geltend gemacht. Aufgrund einiger eingestellter Verfahren sowie von beschränkten Ansprüchen beträgt der Streitwert der gegenüber der RBI AG anhängigen Gerichtsverfahren derzeit rund € 6,7 Millionen. Vorgebracht wird unter anderem, dass die Banken als Joint Lead Manager der Anleiheemission gehandelt hätten und zum Zeitpunkt der Emission Kenntnis von finanziellen Problemen der Alpine hatten oder zumindest Kenntnis davon hätten haben müssen. Ihnen sollte daher bekannt gewesen sein, dass die Alpine nicht imstande gewesen sei, die Anleihen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen. Die Kläger behaupten, dass der Kapitalmarktprospekt in Bezug auf die Anleihe irreführend und unvollständig gewesen sei und die Joint Lead Manager einschließlich der RBI AG, dies gewusst hätten. Im Dezember 2023 hat das Gericht in erster Instanz in mehreren zusammengefassten Verfahren in einem Teilurteil die auf Prospekthaftung basierenden Ansprüche von Anleger:innenn gegen die RBI AG in Höhe von insgesamt rund € 5,9 Millionen abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das erstinstanzliche Urteil wurde vom Gericht zweiter Instanz bestätigt. Die Kläger haben dagegen im September 2024 Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben. Die Höhe der Ansprüche gegen die RBI AG in diesem Rechtsmittelverfahren wurde von € 5,9 Millionen auf € 5,7 Millionen reduziert. Im ersten Quartal 2021 erfuhr die RBI AG von einer Klage, die ein indonesisches Unternehmen bereits im November 2020 in Jakarta gegen sie eingereicht hatte. Die behauptete Forderung auf Ersatz von Vermögensschäden wird mit rund USD 129 Millionen (€ 124 Millionen) und die auf Ersatz von ideellen Schäden mit USD 200 Millionen (€ 193 Millionen) beziffert. Die Klage wurde der RBI AG im Mai 2022 zugestellt. Am 27. Juni 2023 entschied das Bezirksgericht Süd-Jakarta (Pengadilan Negeri Jakarta Selatan), dass die RBI AG gegenüber dem indonesischen Unternehmen eine rechtswidrige Handlung gesetzt habe, und verurteilte die RBI AG zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von USD 119 Millionen (€ 115 Millionen). Die RBI AG hat angesichts der Rechts- und Faktenlage gegen dieses Urteil beim Landesgericht Jakarta (Pengadilan Tinggi Jakarta) Berufung erhoben. Im März 2024 entschied das Landesgericht Jakarta zugunsten der RBI AG und wies die Klage mangels indonesischer Gerichtsbarkeit zurück. Der Kläger brachte im Juni 2024 eine Revision beim Obersten Gerichtshof Indonesiens (Mahkamah Agung Republik Indonesia) ein, gegen welche die RBI AG eine Revisionsbeantwortung einreichte. Im August 2019 reichte die RBI AG eine Klage (CI-Verfahren) in Höhe von rund € 44 Millionen gegen eine in den Cayman Islands ansässige Gesellschaft, einige ihrer Tochtergesellschaften sowie eine ehemalige Tochtergesellschaft (gemeinsam die Cayman Islands Beklagten) beim Gerichtshof der Cayman Inseln, Grand Court of the Cayman Islands, Financial Services Division, ein. In diesem CI-Verfahren bringt die RBI AG vor, dass die Cayman Islands Beklagten an Transaktionen zum Betrug an Gläubigern und an einer betrügerischen Verabredung zur Schädigung der RBI AG teilgenommen haben, indem sie Vermögenswerte transferiert haben, um die Ansprüche der RBI AG aus einer Reihe von Garantien der Muttergesellschaft zu vereiteln. Des Weiteren bringt die RBI AG vor, dass diese Übertragungen unter dem Wert oder ohne jegliche Gegenleistung zwischen den Cayman Islands Beklagten stattgefunden haben. Im September 2019 erwirkte die RBI AG eine Verfügung gegen einen der Cayman Islands Beklagten, die dessen Verfügungsmacht über seine Vermögenswerte bis zur Beendigung des CI-Verfahrens einschränkt. Eine gleichartige Verfügung wurde von der RBI AG gegen einen weiteren der Cayman Islands Beklagten im Mai 2020 erwirkt (zusammen die Sicherstellungsverfügungen). Im November 2019 wurde von einigen der Cayman Islands Beklagten im Rahmen des CI-Verfahrens eine Gegenklage in Höhe von € 203 Millionen gegen die RBI AG eingereicht. Aus Sicht der RBI AG ist diese Gegenklage, welche auf Dokumenten beruht, deren Offenlegung von den Cayman Islands Beklagten verweigert wird, völlig unbegründet. Im Juli 2021 beantragte die RBI AG ihren Anspruch im CI-Verfahren anzupassen, einen weiteren Beklagten aufzunehmen sowie weiteren Schadenersatz und sonstigen damit verbundenen Ersatz einzufordern. Der von der RBI AG eingeklagte Gesamtbetrag im CI-Verfahren würde sich somit auf ungefähr € 87 Millionen plus Zinsen und Kosten belaufen. Über · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 618Anhang diesen Antrag muss jedoch erst entschieden werden. Im Dezember 2021 entschied das Berufungsgericht der Cayman Islands über eine Berufung, die von zwei der Cayman Islands Beklagten gegen die Sicherstellungsverfügungen eingebracht worden war. Das Berufungsgericht lehnte die Aufhebung der Sicherstellungsverfügungen ab, die somit aufrecht bleiben. Das CI-Verfahren ist ein laufendes Verfahren und noch nicht abgeschlossen. Im Jänner 2021 hat die RBI AG eine Schiedsklage in Höhe von rund € 87 Millionen zuzüglich Zinsen und Kosten gegen einen der Cayman Islands Beklagten, der zu diesem Zeitpunkt auf den Marshallinseln eingetragen war, vor dem Vienna International Arbitral Center (VIAC) (das VIAC-Schiedsverfahren) eingebracht. Das VIAC-Schiedsverfahren behandelte Ansprüche der RBI AG aus Garantien, die dieses Unternehmen gegenüber der RBI AG abgegeben hatte. Im Oktober 2022 hat der Einzelschiedsrichter einen Schiedsspruch erlassen, in welchem dem Beklagten die Zahlung folgender Beträge an die RBI AG aufgetragen wurde: (i) über € 62 Millionen und USD 19 Millionen (€ 18 Millionen) im Hinblick auf die unter den Garantien fälligen Nominalbeträge, (ii) Zinsen auf diese Beträge in Höhe von 5 Prozent p.a., die vom 27. Februar 2018 bis zum Tag der Bezahlung auf diese Beträge anfallen, (iii) Honorare, Kosten und Aufwendungen, die der RBI AG im Rahmen zusätzlicher Verfahren in verschiedenen Jurisdiktionen weltweit entstanden sind, (v) die Kosten des VIAC- Schiedsverfahrens. Durchsetzung durch Regulierungsbehörden Die RBI AG unterliegt zahlreichen nationalen und internationalen Regulierungsbehörden. Im März 2018 wurde im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die RBI AG eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 2,7 Millionen (die auf der Grundlage des konsolidierten Jahresumsatzes der RBI AG berechnet wurde und sich auf 0,06 Prozent des letzten verfügbaren konsolidierten Jahresumsatzes beläuft) für eine angebliche Nichteinhaltung von formalen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Know-your-Customer-Prinzip verhängt (Ursprüngliche FMA- Entscheidung). Nach Auslegung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die RBI AG in einigen wenigen Einzelfällen diese administrativen Verpflichtungen nicht eingehalten. Die FMA behauptete nicht, dass Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen bestünde. Die RBI AG vertrat die Auffassung, dass sie allen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Know-your-Customer- Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen sei, und erhob Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid in seiner Gesamtheit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte die ursprüngliche Entscheidung der FMA (Erste Berufungsentscsheidung), wogegen die RBI AG jedoch in vollem Umfang Revision erhob. Im Dezember 2019 hob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Erste Berufungsentscheidung auf und verwies den Fall an das BVwG zurück. In der erneuten Durchführung des Verfahrens bestätigte das BVwG am 25. April 2024 grundsätzlich erneut die ursprüngliche FMA-Entscheidung, senkte aber die Verwaltungsstrafe auf € 2,0 Millionen (von dem in der ursprünglichen FMA-Entscheidung verhängten Betrag von € 2,7 Millionen) und ließ erneut eine (dritte) Revision vor dem VwGH zu (Dritte Berufungsentscheidung). Die RBI AG erhob demgemäß am 7. Juni 2024 Revision. Es wurde eine Rückstellung in angemessener Höhe gebildet. Im September 2018 wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zwei Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt PLN 55 Millionen (€ 13 Millionen) gegen Raiffeisen Bank Polska S.A (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI AG, verhängt, da sie ihren Pflichten als Verwahrstelle und Liquidator bestimmter Investmentfonds angeblich nicht nachgekommen ist. Die RBPL als Verwahrstelle von Investmentfonds hat im Februar 2018 die Rolle des Liquidators für bestimmte Fonds übernommen. Nach Einschätzung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ist die RBPL bestimmten Verpflichtungen in ihrer Funktion als Depotbank und Liquidator der Fonds nicht nachgekommen. Im Zuge der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kernbankengeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. hat die RBI AG die Verantwortung für die dargelegten Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Strafen übernommen. Die RBI AG hat gegen sämtliche Strafen Berufung eingelegt. Im September 2019 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft der Berufung der RBI AG in Bezug auf die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) bezüglich der Pflichten der RBPL als Depotbank stattgegeben und die Entscheidung der KNF vollständig aufgehoben. Die KNF legte gegen das Urteil Kassationsbeschwerde ein. Im Hinblick auf die Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 12 Millionen) in Bezug auf die Funktion der RBPL als Liquidator hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung abgewiesen und die Entscheidung der KNF vollständig bestätigt. Die RBI AG hat beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde eingelegt, da sie der Ansicht ist, dass die RBPL all ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist. Im April 2023 verwies das Oberste Verwaltungsgericht den Fall bezüglich der Geldstrafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) zur erneuten Prüfung an das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft zurück. Weiters hat das Oberste Verwaltungsgericht die Kassationsbeschwerde der RBI AG bezüglich der Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 12 Millionen) abgewiesen. Diese ist nunmehr final. Allerdings legte die RBI AG im Oktober 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde in Bezug auf dieses Urteil ein. Im Oktober 2023 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung der RBI AG abgewiesen und die Entscheidung der KNF, welche die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) gegen die RBI AG aufgrund angeblicher Pflichtverletzung als Depotbank für bestimmte Investmentfonds verhängte, bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde eingelegt werden. Beide Geldstrafen wurden bereits bezahlt. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Einzelklagen und vier Sammelklagen, in denen Ansprüche von Inhaber:innen von Zertifikaten der oben genannten, in Liquidation befindlichen Investmentfonds zusammengefasst werden, gegen die RBI AG eingereicht. Der Gesamtstreitwert per 31. Dezember 2024 beträgt rund PLN 79,7 Millionen (€ 19 Millionen). Darüber hinaus wurde die RBI AG darüber informiert, dass dem Gericht eine Änderung der Klageschrift vorgelegt wurde, die zu einer Erhöhung des Gesamtstreitwerts um rund PLN 91 Millionen (€ 21 Millionen) führen könnte. Diese Änderung wurde der RBI AG jedoch noch nicht zugestellt. Die Kläger im Rahmen der Sammelklagen fordern, dass die Verantwortung der RBI AG für die behaupteten mangelhaften Leistungen der RBPL (deren Rechtsnachfolgerin die RBI AG ist) als Depotbank festgestellt wird. Eine derartige Feststellung würde die finanziellen Ansprüche der Kläger für weitere Rechtsstreitigkeiten sichern und erleichtern. Aufgrund der · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang619 Rechtseinschätzung der RBI AG wurde keine Rückstellung gebildet. Darüber hinaus hat die RBI AG eine Anzahl von Benachrichtigungen über Ansprüche seitens BNP im Zusammenhang mit bestimmten Bankgeschäften, für die BNP Rechtsnachfolger der RBPL ist, erhalten. Diese Forderungsmitteilungen beziehen sich hauptsächlich auf Verwaltungsverfahren, die von der KNF (Polish Financial Supervision Authority) im Zusammenhang mit angeblichen Versäumnissen der RBPL/BNP als Verwahrer von Investmentfonds durchgeführt wurden, und können zu Geldstrafen führen. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang Ansprüche von Anleger:innen gegenüber der BNP erhoben. Die RBI AG unterstützt die BNP in diesen Zusammenhang. Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar. Im Jänner 2023 wurde die RBI AG von der FMA informiert, dass ein Verwaltungsstrafverfahren wegen einer angeblichen Nichteinhaltung von bestimmten rechtlichen Vorschriften bezüglich dem Know-Your-Customer Prinzip in Verbindung mit drei Kund:innen aus dem Korrespondenzbankgeschäft der RBI AG eingeleitet wurde. Die verfahrensgegenständlichen Transaktionen wurden von der RBI AG zwischen 2017 und 2020 abgewickelt. Gemäß der Auslegung der FMA hätte sich die RBI AG nicht ausreichend davon überzeugt, dass diese Banken angemessene Due-Diligence-Prozesse zu ihren eigenen Kund:innen aus deren eigenen Korrespondenzbankgeschäft implementiert hätten. Daher wäre es der RBI AG, aus Sicht der FMA, nicht gelungen, ihre Verpflichtungen aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften vollständig zu erfüllen. Die FMA hat allerdings nicht behauptet, dass tatsächlich Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf oder in Zusammenhang mit einer anderen kriminellen Handlung vorgelegen sei. Im Juni 2024 stellte FMA das Verwaltungsstrafverfahren in Bezug auf eine Bank ohne Strafe ein, verhängte aber eine Verwaltungsstrafe von € 2,07 Millionen über RBI AG in Bezug auf die anderen beiden Banken. Im Juli 2024 brachte RBI AG ein Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein und daher ist die Verwaltungsstrafe noch nicht rechtskräftig. Das BVwG hat mittlerweile den EuGH um Vorabentscheidung über die Einbindung und die Behandlung von natürlichen Personen, die für eine juristische Person tätig sind, als Voraussetzung für die Bestrafung eben solcher juristischen Person ersucht. Das Verfahren vor dem EuGH ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Jänner 2023 erhielt die RBI AG ein Auskunftsersuchen (RFI) vom Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC) des US- Finanzministeriums. OFAC überwacht und vollstreckt Wirtschafts- und Handelssanktionen auf der Grundlage der US- Außenpolitik und der nationalen Sicherheitsziele. Ein Verstoß gegen US-Sanktionen kann unter anderem Geldstrafen, das Einfrieren von Konten oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit US-Korrespondenzbanken zur Folge haben. Die von OFAC im RFI aufgeworfenen Fragen zielen darauf ab, den Zahlungsverkehr und die damit verbundenen Prozesse der RBI AG mit US-Korrespondenzbanken vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit Russland und der Ukraine zu klären. Die RBI AG arbeitet seit März 2023 auch mit dem US-Justizministerium (U.S. Department of Justice - „DOJ“) im Zusammenhang mit einer DOJ-Anfrage zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland durch die RBI AG zusammen. Ein Verstoß gegen das US- Strafrecht im Zusammenhang mit Sanktionen kann unter anderem zu Geldstrafen oder der Ernennung eines Beobachters führen. Die RBI AG verfügt aus Prinzip über Richtlinien und Verfahren, die konzipiert sind um die Einhaltung anwendbarer Embargos und Finanzsanktionen sicherzustellen, und kooperiert in Bezug auf deren Anfragen uneingeschränkt mit OFAC and DOJ, soweit dies nach geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist. Im August 2023 leitete die FMA ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die RBI AG ein, basierend auf einem angeblichen Verstoß der Raiffeisen Centrobank AG (RCB) gegen Regeln zum Insiderhandel gemäß Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) im September 2022 in Bezug auf ein Finanzinstrument, für das die RCB als Market Maker fungierte. Die RCB war eine vollkonsolidierte österreichische Tochtergesellschaft der RBI AG und die RBI AG wurde im Wege einer Spaltung durch Aufnahme im Dezember 2022 Rechtsnachfolgerin der relevanten Geschäftsteile der RCB. Die dem Verdacht zugrunde liegende Transaktion beläuft sich auf rund € 85 Tausend. Steuerfälle Am 7. Juli 2024 wurde ein Antrag auf Vorabentscheidung vom österreichischen Bundesfinanzgericht an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt, mit der Frage, ob die folgende Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 28 zweiter Satz österreichisches Umsatzsteuergesetz (UStG) eine staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 28 zweiter Satz UStG sind sonstige Leistungen steuerfrei, die zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, und für die Personalgestellung dieser Unternehmer an die im ersten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG genannten Zusammenschlüsse. Auf Grundlage dieser Regelung hat die RBI AG umsatzsteuerbefreite Leistungen erbracht und erhalten. Sollte der Gerichtshof der Europäischen Union entscheiden, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine (verbotene) staatliche Beihilfe handelt, ist damit zu rechnen, dass diese staatliche Beihilfe für die Vergangenheit (maximal für zehn Jahre) zurückgefordert wird. Es wird erwartet, dass sich daraus Rückzahlungsverpflichtungen der RBI AG und mehrerer ihrer österreichischen Tochtergesellschaften in der Gesamthöhe von rund € 17 Millionen ergeben könnten. Im Juli 2024 wurde eine Änderung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes beschlossen, wonach die Umsatzsteuerbefreiung in § 6 Abs. 1 Nr. 28 Satz 2 UStG mit 1. Jänner 2025 entfällt. In diesem Zusammenhang wurde eine Rückstellung in Höhe von € 17 Millionen gebildet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 620Anhang Eigenmittel nach CRR in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.410.799 5.409.421 Einbehaltene Gewinne 342.502 420.284 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 2.409.226 2.447.900 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 0 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 8.162.527 8.277.605 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -41.373 -41.468 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) -17.337 -19.509 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) -738 -411 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 0 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 0 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) -20.000 -20.000 Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht -38.031 -36.977 davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0 0 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) -38.031 -36.977 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 0 Sonstige regulatorische Anpassungen -98.384 -60.702 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt -215.862 -179.067 Hartes Kernkapital (CET1) 7.946.665 8.098.538 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.800.218 1.639.874 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0 0 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0 0 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 0 Zum zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 1.800.218 1.639.874 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) -33.000 -33.000 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt -33.000 -33.000 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.767.218 1.606.874 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 9.713.883 9.705.412 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.238.093 2.059.118 Zum Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 0 Kreditrisikoanpassungen 0 0 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 2.238.093 2.059.118 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 0 -38.675 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) -30.000 -30.000 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt -30.000 -68.675 Ergänzungskapital (T2) 2.208.093 1.990.443 Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 11.921.976 11.695.855 Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 37.123.819 40.461.266 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 37.123.819 40.461.266 Eine Darstellung der konsolidierten Eigenmittel nach CRR ist im Konzernabschluss im Kapitel Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG zu finden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang621 Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 37.123.819 2.969.906 40.461.266 3.236.901 Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen 30.059.228 2.404.738 34.625.104 2.770.008 Standardansatz (SA) 1.255.003 100.400 2.013.877 161.110 Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 1.255.003 100.400 2.013.877 161.110 Zentralstaaten und Zentralbanken 12.258 981 25.025 2.002 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 53.668 4.293 10.709 857 Öffentliche Stellen 54.837 4.387 84.587 6.767 Institute 2.118 169 2.442 195 Unternehmen 0 0 2.623 210 Mengengeschäft 283.665 22.693 106.345 8.508 Durch Immobilien besicherte Forderungen 735.336 58.827 955.069 76.406 Ausgefallene Forderungen 27.301 2.184 28.904 2.312 Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0 Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 0 0 Beteiligungen 65.508 5.241 73.489 5.879 Sonstige Positionen 19.406 1.552 724.291 57.943 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 27.798.922 2.223.914 31.700.665 2.536.053 IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden 15.067.993 1.205.439 15.772.934 1.261.835 Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 0 0 Institute 2.393.947 191.516 2.243.888 179.511 Unternehmen - KMU 171.801 13.744 102.572 8.206 Unternehmen - Spezialfinanzierungen 1.260.987 100.879 1.306.059 104.485 Unternehmen - sonstige 11.241.258 899.301 12.120.414 969.633 IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden 0 0 0 0 Beteiligungen 12.192.884 975.431 15.899.514 1.271.961 Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0 PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0 Positionen, die Verbriefungspositionen darstellen 1.005.303 80.424 910.563 72.845 Davon: Wiederverbriefung 0 0 Sonstige Aktiva ohne Kreditverpflichtungen 538.045 43.044 28.217 2.257 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 622Anhang in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 18.873 1.510 23.058 1.845 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 0 0 458 37 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 18.873 1.510 22.601 1.808 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken 3.065.494 245.240 2.598.770 207.902 Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA) 1.777.764 142.221 1.295.472 103.638 Börsengehandelte Schuldtitel 288.139 23.051 275.838 22.067 Beteiligungen 120.844 9.668 57.842 4.627 Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 5.259 421 1.348 108 Fremdwährungen 1.335.732 106.859 958.474 76.678 Warenpositionen 27.790 2.223 1.970 158 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM) 1.287.730 103.018 1.303.297 104.264 Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 3.788.531 303.082 3.033.801 242.704 Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR) 3.788.531 303.082 3.033.801 242.704 Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 0 0 Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 191.694 15.335 180.532 14.443 Standardisierte Methode 191.694 15.335 180.532 14.443 Sonstige Risikopositionsbeträge 0 0 0 0 Eigenkapitalquoten¹ in Prozent 31.12.2024 31.12.2023 Harte Kernkapitalquote (fully loaded) 21,4% 19,9% Kernkapitalquote (fully loaded) 26,2% 23,9% Eigenmittelquote (fully loaded) 32,1% 28,8% 1 Fully loaded Verschuldungsquote in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Gesamtrisikoposition 92.997.127 90.876.965 Kernkapital 9.713.883 9.705.412 Verschuldungsquote in Prozent ¹ 10,4% 10,7% 1 Fully loaded · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang623 · Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge nach geographischen Märkten gemäß § 64 Abs.1 Z 9 BWG Die regionale Zuordnung in die Segmente nach dem jeweiligen Sitz der Geschäftsstelle ergibt die folgende Verteilung: 2024 Summe Österreich Übriges Europa Asien Zinsen und zinsähnliche Erträge 2.936.954,6 2.858.504,2 76.497,1 1.953,3 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 289.456,5 289.271,4 0,0 185,1 Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 2.278.248,5 2.278.248,5 0,0 0,0 Provisionserträge 568.517,8 567.382,8 1.135,1 0,0 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 110.859,0 108.991,4 2.880,5 -1.012,9 Sonstige betriebliche Erträge 300.404,3 263.896,3 31.956,5 4.551,5 2023 Summe Österreich Übriges Europa Asien Zinsen und zinsähnliche Erträge 2.952.782,4 2.869.314,5 81.637,7 1.830,2 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 235.123,5 234.949,9 0,0 173,7 Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 1.786.418,3 1.786.418,3 0,0 0,0 Provisionserträge 555.787,2 554.482,7 1.304,5 0,0 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 56.805,7 54.124,1 3.642,6 -960,9 Sonstige betriebliche Erträge 305.412,9 277.399,7 23.685,5 4.327,6 Negativzinsen Die RBI AG weist grundsätzlich Negativzinsen aus Forderungen unter den Zinserträgen aus, Negativzinsen aus Verbindlichkeiten unter den Zinsaufwendungen. Aufgrund der Zinsentwicklung in diesem bzw. dem vorangegangenen Geschäftsjahr ist dieses Thema jedoch aktuell nicht von Relevanz. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weiterverrechnete Personal- und Sachkosten für Dienstleistungen in Höhe von € 144.199 Tausend (2023: € 145.209 Tausend), Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen aus Derivaten in Höhe von € 26.174 Tausend (2023: € 19.517 Tausend), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 26.393 Tausend (2023: € 97.778 Tausend). Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 7.653 Tausend (2023: € 1.742 Tausend) sowie Erträge aus der Weiterverrechnung bzw. weiterzuverrechnenden Leistungen an Netzwerkbanken der RBI AG in Zusammenhang mit der Übernahme der Digitalisierungsprojekte der RBI Retail Innovation GmbH in Höhe von € 34.027 Tausend (2023: 0 Tausend). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 624Anhang Personalaufwand Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen in Höhe von € 11.685 Tausend (2023: € 11.181 Tausend) sind € 6.473 Tausend (2023: € 6.450 Tausend) an Aufwendungen für Abfertigungen enthalten. Abfertigungs- und Pensionsaufwand enthalten Effekte aus der Veränderung von versicherungsmathematischen Parametern, welche bei der Rückstellungsermittlung Anwendung finden sowie Diskontierungseffekte. Sonstige Verwaltungsaufwendungen Die auf das Geschäftsjahr entfallenden nach Leistungen aufgeschlüsselten Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss dargestellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um € 303.795 Tausend auf € 827.649 Tausend im Jahr 2024. Darin enthalten sind Dotationen für Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate in Höhe von € 6.706 Tausend (2023: € 19.816 Tausend), Dotationen für sonstige Rückstellungen (siehe dazu auch Bilanzposten "Rückstellungen" sowie Kapitel "Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen") in Höhe von € 545.111 Tausend (2023: € 873.400 Tausend) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 39.108 Tausend (2023: € 157.002 Tausend). Darüber hinaus enthalten sind Aufwendungen aus weiterverrechneten Personal- und Sachkosten in Höhe von € 37.231 Tausend (2023: € 30.113 Tausend), Aufwendungen aus der Übernahme der Digitalisierungsprojekte der RBI Retail Innovation GmbH in Höhe von € 34.169 Tausend (2023: 0 Tausend) sowie € 16.895 Tausend aus der Dotierung einer Vorsorge für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Entfall der Umsatzsteuerbefreiung in § 6 Abs. 1 Nr. 28 Satz 2 UStG. Veräußerung und Bewertung von Forderungen sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab, anders als im Vorjahr, einen negativen Saldo in Höhe von € 176.110 Tausend (2023: plus € 49.987 Tausend). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem negativen Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von € 7.458 Tausend (2023: € plus 149.120 Tausend) sowie aus einer Verminderung des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 168.651 Tausend (2023: minus € 99.133 Tausend). Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 263.496 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von € 49.930 Tausend. Der Anstieg ist maßgeblich auf erhöhte Einzelwertberichtigungen zurückzuführen, die aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Trends beispielsweise im Bereich der Immobilienfinanzierung erforderlich wurden. Im Bereich der Portfolio- Wertberichtigungen hingegen lässt sich wie im Vorjahr auch im laufenden Geschäftsjahr ein Rückgang von Risikovorsorgen zu nicht ausgefallenen Forderungen verzeichnen. So kam es im aktuellen Geschäftsjahr per Saldo zu einer Nettoauflösung von Portfolio-Wertberichtungen in Höhe von € 84.993 Tausend (2023: Nettoauflösung € 106.086 Tausend). Zu diesem Rückgang trugen maßgeblich Stage-Transfers bzw. die oben genannten Ausfälle wie im Immobilienfinanzierungsbereich bei, welche zum erwähnten Anstieg der Einzelwertberichtigungen führten. Bei substanziellen sowie nicht-substanziellen Vertragsanpassungen wurden im Geschäftsjahr Buchwertverluste in Höhe von minus € 9.445 Tausend (2023: € 1.560 Tausend) realisiert. Das Ergebnis aus außerordentlichen Veräußerungen von Kreditforderungen beläuft sich auf minus € 545 Tausend (2023: minus € 1.224 Tausend). Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr weder Verluste noch Erträge aus Anteilen an Investmentfonds realisiert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang625 Veräußerung und Bewertung von wie Finanzanlagen bewerteten Wertpapieren sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Im Geschäftsjahr 2024 wurden aus dem Verkauf von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens netto € 3.515 Tausend an Kursverlusten realisiert. Im Vergleichszeitraum 2023 betrug der Kursverlust € 3.837 Tausend. Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden außerdem im Geschäftsjahr Zuschreibungen von insgesamt € 111.139 Tausend vorgenommen, darunter die RZB-BLS Holding GmbH mit € 91.886 Tausend, die Raiffeisenbank JSC (AVAL) mit € 8.667 Tausend , die LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH mit € 2.346 Tausend sowie die BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit € 2.084 Tausend. Aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein positiver Ergebnisbeitrag von € 2.008 Tausend (2023: € 10.974 Tausend). Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 1.298.097 Tausend abgeschrieben. Darin sind Abschreibungen für die Raiffeisen Digital Bank AG mit € 22.700 Tausend sowie die Salvelinus Handels- und Beteiligungsges.m.b.H. mit € 10.697 Tausend enthalten. Für einen im Dezember 2024 zugesagten und im Jänner 2025 zahlbaren unwiderruflichen Gesellschafterzuschuss an die Raiffeisen Digital Bank AG in Höhe von € 35.000 Tausend wurde eine Vorsorge in dieser Höhe gebildet. Außerdem kam es zu einer Abwertung der Beteiliugung an der AO Raiffeisenbank mit € 1.212.000 Tausend. Am 20. Jänner 2025 entschied ein russisches Gericht, dass die STRABAG SE und ihre österreichischen Kernaktionäre € 2,044 Milliarden an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten wird die RBI AG – in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht – in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen zu können. Die AO Raiffeisenbank erfasste für das vierte Quartal 2024 eine Rückstellung in Höhe von € 840 Millionen. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem vom russischen Gericht der Rasperia zugesprochenen Betrag (€ 2,044 Milliarden), abzüglich des Werts des Rechts auf Entschädigung aus der Vollstreckung der Ansprüche (€ 1,204 Milliarden) an den Vermögenswerten der Rasperia in Österreich. Diese bestehen aus 28,5 Millionen STRABAG-SE-Aktien, einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023 sowie dem Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten Kapitalherabsetzung. In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien der STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus sind die STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert. Sämtliche dieser Entwicklungen flossen in die Bewertung des Beteiliungsansatzes an der AO Raiffeisenbank entsprechend ein und sind durch ein externes Bewertungsgutachten belegt. Insgesamt werden somit € 1.184.950 Tausend an Verlusten (2023: Gewinne von € 572.637 Tausend) aus der Bewertung und Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen per Saldo einen Steuerertrag aus und belaufen sich für das Geschäftsjahr 2024 auf € 12.354 Tausend (2023: € 14.410 Tausend). Der Posten enthält einen Ertrag aus laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 18.817 Tausend (2023: € 15.105 Tausend), einen latenten Steuerertrag von € 300 Tausend (2023: Steueraufwand € 631 Tausend) sowie einen Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von € 3.445 Tausend (2023: Steuerertrag € 7.943 Tausend). Des Weiteren enthalten sind ausländische Quellensteuern mit einem Betrag von € 3.320 Tausend (2023: € 8.007 Tausend). Die RBI AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG gehören zum 31.12.2024 66 Gesellschaften (31.12.2023: 71 Gesellschaften) als Gruppenmitglieder (inklusive Gruppenträger) an. Wird vom Gruppenmitglied ein positives steuerliches Ergebnis erzielt, beträgt die zu leistende Steuerumlage für den entsteuerbaren Gewinnanteil 11,5 Prozent und für den nicht entsteuerbaren Gewinnanteil 23 Prozent. Die positive Steuerumlage beträgt außerdem 11,5 Prozent, soweit ein positives Ergebnis des Gruppenmitglieds den Saldo auf dem Evidenzkonto (d.h. einem außerbücherlich geführten Konto, das der Gruppenträger für das Gruppenmitglied zum · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 626Anhang Zwecke der Evidenthaltung von negativen Ergebnissen des Gruppenmitglieds und späteren Verrechnung mit positiven Ergebnissen des Gruppenmitglieds führt) vermindert. Bei steuerlich negativen Ergebnissen entsteht eine Forderung des Gruppenmitglieds gegenüber den Gruppenträger in Höhe von 11,5 Prozent des negativen Ergebnisses. Ende 2022 wurde die EU-Richtlinie zur Implementierung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 Prozent auf Gewinne multinationaler Unternehmen gemäß dem Base Erosion and Profit Shifting-Projekt der OECD verabschiedet. In Österreich wurde die Richtlinie mit dem Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) umgesetzt. Im oben angeführten Nettoertrag aus laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag von € 18.817 Tausend ist in diesem Zusammenhang ein Aufwand in Höhe von € 7.266 Tausend enthalten. Umgründungsergebnis Die Raiffeisen Bank International AG hielt über Holdinggesellschaften Beteiligungen an mehreren österreichischen Tochtergesellschaften. Ziel eines Optimierungsprojektes im Jahr 2024 war es, die Holdingstruktur mittels Umgründungen zu vereinfachen. Als Ergebnis hat sich die Zahl der zwischengeschalteten Holdings verringert, was zu einer schlankeren und übersichtlicheren Eigentümerstruktur führt. Umgesetzt wurde die Optimierung über mehrere Umgründungsschritte (Einbringungen, Auf- und Abwärtsverschmelzungen) sowie Kapitalberichtigungen und Zuschüsse. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Schritten finden sich im Abschnitt “Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen”. Das ausgewiesene Umgründungsergebnis in Höhe von € 164.185 Tausend ergibt sich im Detail aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem untergehenden Beteiligungsansatz an der RBI Beteiligungs GmbH in Höhe von € 844.532 Tausend und dem Saldo des übernommenen Reinvermögens in Höhe von € 1.008.717 Tausend. Zweigstellen auf konsolidierter Basis 2024 in € Tausend Bratislava Frankfurt London Peking Singapur Warschau Sitzstaat Slowakei Deutschland Großbritannien China Singapur Polen Nettozinsertrag 0 0 0 1.223 185 75.674 Betriebserträge -20.124 29 154 197 185 83.879 Jahresergebnis vor Steuern -21.933 -1.889 -4.432 -3.438 -1.510 -653.645 Steuern vom Einkommen und Ertrag -278 -51 -105 -192 0 0 Anzahl der Mitarbeiter (Durchschnitt) 20 7 13 15 4 321 Erhaltene öffentliche Beihilfen Keine Keine Keine Keine Keine Keine 2023 in € Tausend Bratislava Frankfurt London Peking Singapur Warschau Sitzstaat Slowakei Deutschland Großbritannien China Singapur Polen Nettozinsertrag 26 0 0 1.430 174 81.435 Betriebserträge -15.593 334 6 463 196 87.731 Jahresergebnis vor Steuern -17.337 -1.506 -3.984 -2.785 -1.444 -853.345 Steuern vom Einkommen und Ertrag -252 -51 -74 -221 0 0 Anzahl der Mitarbeiter (Durchschnitt) 20 8 13 15 4 273 Erhaltene öffentliche Beihilfen Keine Keine Keine Keine Keine Keine Bezüglich der Geschäftsbereiche, in denen die Zweigstellen tätig sind, verweisen wir auf das Kapitel Zweigstellen und Repräsentanzen im Lagebericht. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang627 Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresergebnis nach Steuern geteilt durch die durchschnittliche Bilanzsumme) beträgt im Jahr 2024 0,37 Prozent (2023: 1,60 Prozent). Gewinnverteilung aus 2023 Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 4. April 2024 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,25 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2023. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme in Höhe von € 410.474.644. Gewinnverteilungsvorschlag Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 26. März 2025 die Ausschüttung einer Dividende von € 1,10 je Aktie vorschlagen. Daraus würde sich auf Basis der ausgegebenen Aktien ein Betrag von maximal € 361 Millionen errechnen. · Sonstiges Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen beschränken sich auf Bankgeschäfte, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3.870 (2023: 3.658) Angestellte beschäftigt. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Pensionen Abfertigungen in € Tausend 2024 2023 2024 2023 Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte 4.819 1.821 1.377 895 Arbeitnehmer 4.305 11.276 10.361 10.286 Gesamt 9.125 13.097 11.738 11.181 Abfertigungs- bzw. Pensionsaufwendungen aus Rückstellungen inkludieren auch Effekte aus der Veränderung von versicherungsmathematischen Parametern, welche bei der Rückstellungsermittlung Anwendung finden sowie Zinseffekte . · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 628Anhang Organe Vorstand Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2027 Mag. Marie-Valerie Brunner 1. November 2023 31. Oktober 2026 Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2026 Lic. Mgr. Łukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026 Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2030 Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentl. Hauptversammlung 2025 MMag. Martin Schaller 4. Juni 2014 Ordentl. Hauptversammlung 2029 Dr. Heinrich Schaller 20. Juni 2012 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Mag. Michael Alge 31. März 2022 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Mag. Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentl. Hauptversammlung 2028 Mag. Michael Höllerer 31. März 2022 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentl. Hauptversammlung 2025 MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentl. Hauptversammlung 2025 Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentl. Hauptversammlung 2027 Mag. Manfred Wilhelmer 21. November 2023 Ordentl. Hauptversammlung 2028 Dr. Natalie Egger-Grunicke2 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres Mag. Peter Anzeletti-Reikl2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Rudolf Kortenhof2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. (FH) Gebhard Muster2 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres Mag. Helge Rechberger2 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Denise Simek2 1. Oktober 2021 Bis auf Weiteres 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Vom Betriebsrat entsendet Staatskommissäre · Mag. Johann Kinast, Staatskommissär (seit 1. Juni 2024) · Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2021) Bezüge des Vorstands An den Vorstand wurden folgende Bezüge bezahlt: in € Tausend 2024 2023 Fixe Bezüge 4.922 4.807 Boni (erfolgsabhängig) 3.423 3.510 Zahlungen an Pensionskassen und Rückdeckungsversicherungen 411 397 Sonstige Bezüge 1.223 2.546 Gesamt 9.979 11.259 hievon Bezüge von verbundenen Unternehmen (Aufsichtsratsvergütungen) 1.041 2.329 Die in der Tabelle dargestellten fixen Bezüge enthalten Gehälter und Sachbezüge. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang629 Die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandsbezüge umfassen Bonuszahlungen. Bei den oben ausgewiesenen Boni handelt es sich um sofort fällige Anteile des Bonus für das Jahr 2023 und verschobene Bonusanteile für Vorjahre. Die Bonusvereinbarung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Die jeweiligen Step-In Kriterien sowie die individuellen Leistungsziele sind der aktuellen Vergütungspolitik zu entnehmen (www.rbinternational.com → Corporate Governance & Vergütung → Vergütungspolitik). Die Höhe des Bonus bestimmt sich nach der Eigenkapitalrendite und der Cost/Income Ratio, wobei die zu erreichenden Zielwerte vom mittelfristigen ROE-Ziel des Konzerns abgeleitet wurden. Die Auszahlung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des BWG, umgesetzt in den internen Regelungen (siehe Vergütungspläne der Mitarbeiter:innen im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Die sonstigen Bezüge umfassen Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen, Versicherungen und Zuschüsse. An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr € 1.610 Tausend an Versorgungsleistungen ausbezahlt (Vorjahr: € 1.577 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen und zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 813 Tausend (Vorjahr: € 469 Tausend) bezahlt. Zusätzlich zu den oben dargestellten Beträgen bestehen Aufwendungen in Höhe von € 4.807 Tausend (31.12.2023: € 2.761 Tausend) als Anteile der Bonusrückstellung, die verschobene Bonusanteile in bar sowie zurückbehaltene, in Instrumenten zahlbare Teile betreffen. Bei Letzteren werden auch die Bewertungsänderungen infolge von Kursschwankungen berücksichtigt. Bezüge des Aufsichtsrats in € Tausend 2024 2023 Bezüge Aufsichtsrat 1.397 1.171 In der Hauptversammlung am 4. April 2024 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat, beginnend mit 1. April 2024 und die Folgejahre beschlossen, sofern die Hauptversammlung künftig nichts Gegenteiliges beschließt. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: · Für den Aufsichtsrat-Vorsitz € 160 Tausend · Für die Stellvertreter des/der Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils € 110 Tausend · Für jedes weitere gewählte Mitglied des Aufsichtsrats jeweils € 70 Tausend · Für die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Risikoausschusses jeweils zusätzlich € 20 Tausend · Für den Vorsitz im Digitalisierungsausschuss zusätzlich € 10 Tausend Entsprechend der Dauer des jeweiligen Aufsichtsratsmandats wird die jährliche Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr aliquot oder zur Gänze zugeteilt. Jedem gewählten Mitglied des Aufsichtsrats wird zusätzlich für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1,2 Tausend gewährt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen. Bezüge des Beirats (Länderkuratorium) in € Tausend 2024 2023 Bezüge Beirat 193 191 In der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 wurde ein Vergütungsmodell für den Beirat, beginnend mit 1. Januar 2017 und die Folgejahre beschlossen, sofern die Hauptversammlung künftig nichts Gegenteiliges beschließt. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: · Für den Beiratsvorsitz € 25 Tausend · Für den Stellvertreter des Beiratsvorsitzenden € 20 Tausend · Für jedes weitere Mitglied des Beirats jeweils € 15 Tausend Entsprechend der Dauer des jeweiligen Beiratsmandats wird die jährliche Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr aliquot oder zur Gänze zugeteilt. Jedem Mitglied des Beirats wird zusätzlich für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1 Tausend gewährt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 630Anhang Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats gewährte Kredite, Zuschüsse sowie sonstige Rechtsgeschäfte Die Beziehungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern zur RBI AG stellen sich wie folgt dar: in € Tausend 2024 2023 Schuldverschreibungen 1.554 1.635 Aktien 3.516 2.786 Einlagen und sonstige Forderungen 641 423 Kredite und sonstige Verbindlichkeiten 204 213 Leasingverbindlichkeiten 13 17 Von den genannten Beträgen betreffen Mitglieder des Vorstands Schuldverschreibungen mit € 877 Tausend (2023: € 784 Tausend), Aktien mit € 2.135 Tausend (2023: € 1.545 Tausend) und Einlagen und sonstige Forderungen mit € 196 Tausend (2023: € 10 Tausend). Die restlichen Positionen sind dem Aufsichtsrat zuzurechnen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Anhang631 · Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor. Qualifiziert elektronisch signiert von: Wien, am 17. Februar 2025 Der Vorstand Dr. Johann Strobl e.h. Vorsitzender des Vorstands, CEO Mag. Marie-Valerie Brunner e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Customer Coverage Mag. Andreas Gschwenter e.h. Mitglied des Vorstands, COO/CIO Lic. Mgr. Łukasz Januszewski e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Products & Solutions Dr. Hannes Mösenbacher e.h. Mitglied des Vorstands, CRO Dr. Andrii Stepanenko e.h. Mitglied des Vorstands, Retail Banking · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 632Lagebericht Lagebericht · Entwicklung der Märkte Große konjunkturelle Unterschiede innerhalb Europas, Industrie Belastungsfaktor Während sich die US-Wirtschaft auch 2024 robust zeigte, war das wirtschaftliche Umfeld in Westeuropa von einer nur leicht positiven Konjunkturentwicklung geprägt. Dem von den Dienstleistungen ausgehenden konjunkturellen Rückenwind stand eine anhaltend schwierige Lage des Industriesektors und teilweise auch des Bausektors gegenüber. Eher dienstleistungsorientierte Volkswirtschaften wie Spanien verzeichneten folglich eine überdurchschnittliche Dynamik, industrielastigere Länder Westeuropas wie Deutschland oder Österreich befanden sich dagegen in einer (milden) Rezession. Die CE- und SEE-Region konnte teilweise von einer soliden Konsum- und Investitionsdynamik profitieren. Zwar verlangsamte sich der Inflationsrückgang im Jahr 2024 aufgrund einer weiterhin zähen Dienstleistungsinflation. Dennoch verlief der Disinflationsprozess aus Sicht der Notenbanken wie prognostiziert, auch wenn dieser in den USA gegen Jahresende etwas ins Stocken geraten ist. Sowohl die EZB als auch die US-Notenbank Fed begannen vor diesem Hintergrund im Sommer bzw. Herbst erste Zinssenkungen vorzunehmen. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone konnte im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr lediglich moderat zulegen. Vor dem Hintergrund anhaltend gebremster Investitionstätigkeiten war es insbesondere der Konsum, der das Konjunkturmomentum stützte. Der erhoffte spürbare Aufschwung der Wirtschaftsdynamik blieb aber aus. Der Arbeitsmarkt präsentierte sich trotz dieser suboptimalen Umstände immer noch resilient, die Arbeitslosenquote konnte von einem niedrigen Niveau weiter abnehmen und auch der Beschäftigungsstand verblieb hoch. Die Gesamtinflationsrate nahm im Jahr 2024 weiter ab. Stand sie zu Beginn des Jahres noch bei 2,8 Prozent im Jahresvergleich, näherte sie sich im Laufe des Jahres dem 2-Prozent-Ziel der EZB an. Während von den Güter- und Lebensmittelpreisen kaum noch ein erhöhter Preisdruck ausging, wurden Energiegüter im Vorjahresvergleich phasenweise sogar billiger. Indessen entwickelte sich die Dienstleistungsinflation im Jahr 2024 über weite Strecken zäh, hier war noch kein klar abnehmender Preisdruck zu erkennen. Die EZB senkte im Jahr 2024 den Einlagesatz um 100 Basispunkte. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde um 135 Basispunkte gesenkt. Trotz der Kehrtwende bei den Leitzinsen reduzierte sich der Anleihebestand der EZB weiter, indem fällige Anleihen entweder nicht mehr reinvestiert (APP) oder nur noch teilweise reinvestiert (PEPP) wurden. Damit ging auch die Reduktion der Überschussliquidität weiter voran, was aber zu keinen unerwarteten Verwerfungen am Finanzmarkt führte. Im Zuge des EZB- Zinssenkungszyklus und in Antizipation dessen haben sich Euribor Geldmarktsätze deutlich rückgebildet. Auch am Markt für deutsche Bundesanleihen war der Trend nach unten gerichtet, zumindest im kürzeren Laufzeitenspektrum. Staatsanleihen mit Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren notierten zu Jahresende hingegen sogar höher als zu Jahresbeginn. Ein Steilerwerden der Renditekurve weg von negativen und hin zu positiven Laufzeitenaufschlägen war somit ein Charakteristikum des abgelaufenen Jahres. Die österreichische Konjunktur verzeichnete 2024 das zweite Rezessionsjahr in Folge, im Gesamtjahr ging das reale BIP um 1,0 Prozent zurück. Österreich gehörte damit erneut zu den konjunkturellen Schlusslichtern der Eurozone. Ursächlich dafür waren neben der Industrie und dem Bausektor auch konsumnahe Dienstleistungen. Der Bausektor verzeichnete eine stärkere reale Korrektur als in vielen anderen Euroländern. Anders als in der Eurozone setzte sich der Inflationsrückgang in Österreich über weite Strecken des Jahres 2024 fort, sodass die Teuerung ab dem Herbst sogar unter dem Niveau der Eurozone lag. 2023 verzeichnete Österreich noch eine spürbar höhere Inflation als die übrige Währungsunion. CEE: Arbeitsmarkt und sinkende Zinsen Unterstützungsfaktoren Analog zur Eurozone erwies sich der Industriesektor für viele CEE-Länder als Belastung. Der konsumgetriebene Aufschwung blieb hinter dem Potenzialwachstum zurück, wenngleich selbiger durch die niedrigere Inflation und die (vorsichtige) Lockerung der Zinssätze sowie die starken Arbeitsmärkte unterstützt wurde. Aufgrund der Wirtschaftsstruktur und der handelspolitischen Offenheit ihrer Volkswirtschaften sind die zentraleuropäischen Länder (CE) besonders anfällig für die industrielle Schwäche Deutschlands beziehungsweise die schwache Auslandsnachfrage im Allgemeinen. Das Investitionswachstum war zumeist solide, obwohl die Finanzierungslücke im EU-Haushalt im letzten Jahr übersprungen wurde. Die NGEU-Mittel für Polen wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 freigegeben, was dazu führte, · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht633 dass sich das Land als positiver Ausreißer erwies. Ungarn war hingegen angesichts schwacher Auslandsnachfrage und schleppender Investitionsentwicklung der Nachzügler in der CE-Region. Südosteuropa (SEE) verzeichnete 2024 eine langsamere Erholung im Vergleich zu früheren Erwartungen, was jedoch hauptsächlich auf die überraschende Schwäche der rumänischen Wirtschaft (plus 1,2 Prozent) zurückzuführen war. Die relativ starke Entwicklung des Tourismus, die besonders das Wachstum in Albanien und Kroatien antrieb, in Kombination mit dem Zustrom von Heimatüberweisungen in Länder mit einer großen Diaspora, führten dazu, dass sich die Region dennoch besser entwickelte als die Eurozone und große Teile Europas. Der anhaltende Zufluss von EU-Mitteln und das Investitionswachstum in Verbindung mit einer weiteren Verlangsamung der Inflation, einem starken Lohnwachstum und sinkenden Zinssätzen unterstützten das Wirtschaftswachstum, auch wenn die konjunkturelle Dynamik unter ihrem Potenzial blieb. In der Ukraine belastete der anhaltende Krieg auch 2024 die Konjunktur und den Wiederaufbau. Jedoch wirkten Regierungsmaßnahmen sowie die Politik der Zentralbank unterstützend, wodurch es der Wirtschaft gelang, sich weiter an die Kriegsbedingungen anzupassen. Wachstumstreiber waren unter anderem der Aufschwung des realen privaten Konsums, starke öffentliche Ausgaben sowie eine moderate Erholung der Investitionen. Gestützt durch fiskalpolitische Eingriffe verzeichnete die russische Wirtschaft 2024 eine ausgesprochen hohe Konjunkturdynamik, das Wachstumstempo lag deutlich über dem langfristigen Trend. Folge dieser Überhitzung war ein starker Inflationsdruck, der mit einer kräftigen Straffung der Geldpolitik bekämpft werden musste. Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent Region/Land 2023 2024 2025e 2026f Polen 0,1 2,9 3,5 3,4 Slowakei 1,6 2,3 1,9 2,5 Tschechien -0,1 1,0 2,1 2,4 Ungarn -0,7 0,6 2,5 3,0 Zentraleuropa 0,2 2,1 2,9 3,0 Albanien 3,9 4,0 4,1 3,8 Bosnien und Herzegowina 2,0 2,3 2,7 3,2 Kroatien 3,3 3,6 2,9 2,6 Kosovo 4,1 4,7 4,2 3,9 Rumänien 2,4 0,9 2,2 3,2 Serbien 3,8 3,8 4,3 4,5 Südosteuropa 2,7 2,2 2,7 3,3 Russland 4,1 4,1 0,9 0,9 Ukraine 5,5 3,4 4,9 6,0 Österreich -1,0 -1,0 0,4 1,4 Eurozone 0,5 0,7 1,2 1,3 Quelle: Raiffeisen Research, Stand Anfang Februar 2025 (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich Bankensektor in Österreich Der österreichische Bankensektor konnte im Jahr 2024 an die guten Ergebnisse des Jahres 2023 anknüpfen, wenngleich diese moderater ausgefallen sind. Das operative Geschäft wurde weiterhin durch solide Zinserträge sowie eine stabile Entwicklung im Provisionsgeschäft unterstützt. Bei stabilen operativen Kosten waren es steigende Risikokosten, die dämpfend auf das Nettoergebnis des heimischen Bankensektors wirkten. Das Finanzierungsumfeld für den österreichischen Bankensektor war 2024 herausfordernd. Dennoch konnten sich die österreichischen Banken auf dem Primärmarkt erneut behaupten und platzierten vor allem im Covered-Bond-Bereich weiterhin erfolgreich solide Volumina. Die Wachstumsraten der vergebenen Kreditvolumina zeigten sowohl im Segment Haushalte als auch im Segment der Unternehmenskredite eine deutliche Abschwächung im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist vordergründig dem veränderten Zinsumfeld, partiell aber auch den geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen in der Kreditvergabe geschuldet. Dementsprechend war im Segment Haushalte ein negatives Wachstum im Jahresvergleich von 0,9 Prozent zum November 2024 zu beobachten. Das Kreditwachstum in diesem Segment verblieb über das gesamte Jahr 2024 im negativen Bereich, wenngleich sich zum Jahresende hin eine Bodenbildung abzuzeichnen begann. Im Unternehmenssegment wurde hingegen ein Jahreswachstum von 1,7 Prozent vermeldet (November 2024 gegenüber November 2023), wobei im Jahr zuvor noch ein plus von 2,8 Prozent · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 634Lagebericht verzeichnet worden war. Die Kapitalausstattung des Bankensektors konnte im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 mit einem Wert von 17,7 Prozent (harte Kernkapitalquote) zum Juni 2024 weiter ausgebaut werden. In der Sitzung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsrats vom Oktober 2024 wurde eine Empfehlung für einen einprozentigen Systemrisikopuffer für gewerbliche Immobilienfinanzierungen ausgesprochen. Dieser soll mit Juni 2025 in Kraft treten. Entwicklung des Bankensektors in CEE Die Kombination aus soliden Nettozinserträgen und relativ geringen Risikokosten bildete weiterhin die Grundlage für die positiven Finanzergebnisse der Banken in CE/SEE. Wenn auch ungleichmäßig über die Region verteilt, verstärkte die geldpolitische Lockerung den Druck auf die Nettozinsmargen, doch gelang es den Banken auch, die Kernerträge durch Investitionen in festverzinsliche Vermögenswerte (einschließlich Staatsanleihen) und zusätzliche Absicherungsmaßnahmen zu verteidigen. Dies sicherte die Fähigkeit des Sektors, das inflationäre Kostenwachstum zu absorbieren und gleichzeitig die Sondersteuern abzufedern, die 2024 in der Region in größerem Umfang eingeführt wurden (zusätzlich in der Slowakei und Rumänien). Der frühere Beginn der geldpolitischen Lockerung in den Nicht-Euro-Märkten, die allgemein gute Lage auf den Arbeitsmärkten und die gezielte staatliche Unterstützung trugen zu einer Erholung der Kreditvergabe an Privatkunden bei, während die Kreditnachfrage der Unternehmen auf breiterer regionaler Basis noch nicht die Wende geschafft hat. Die Refinanzierungssituation der Banken blieb im Hinblick auf die Kundeneinlagen günstig (die Umschichtung von Konten in teurere Termineinlagen wurde weitgehend eingestellt) und hat sich bei den internationalen Anleiheemissionen (MREL) spürbar verbessert. Die Bankenmärkte in Osteuropa verzeichneten eine stabile Rentabilität, während sie sich mit ihren eigenen Herausforderungen auseinandersetzten, wie etwa strengeren Sanktionen und anhaltender Inflation in Russland oder Fortschritten hin zu einer normalisierten Geldpolitik in der Ukraine. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht635 · Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG Geschäftsentwicklung Die RBI AG ist eine der führenden Corporate- und Investment-Banken Österreichs. Im Geschäftsfeld Corporates betreut sie internationale und multinationale Großkunden sowie die größten österreichischen Unternehmen. Diese profitieren vom umfassenden Know-how und Serviceangebot der RBI AG, zum Beispiel in den Bereichen Kapitalmarkt, Exportfinanzierung, Handelsfinanzierung, Cash Management und Sustainable Finance. Das Geschäftssegment Institutionelle Kunden umfasst das Geschäft mit Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern, Zahlungsdienstleistern und anderen Finanzintermediären. Das Geschäftsfeld umfasst auch das Geschäft mit öffentlichen Institutionen wie beispielsweise Finanzministerien, Exportkreditagenturen und supranationalen Banken und steht für einen integrierten, kundenorientierten Ansatz gegenüber diesen Kunden. Die RBI bedient diese Kunden mit einer umfangreichen Produkt- und Dienstleistungspalette, die unter anderem Clearing-, Abwicklungs- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Custody und Depositary Banking umfasst. Darüber hinaus bietet die RBI ihren institutionellen Kunden Kapitalmarktprodukte und Wertpapiertransaktionen sowie Wholesale-Finanzierungen über Debt Capital Markets, Kredite, Verbriefungen und Fondsfinanzierungen an. Das Geschäftssegment ist weiters stark in der Beratung von institutionellen Kunden mit dem Ziel, deren ESG-Transaktionen zu einem nachhaltigeren Geschäftswachstum zu verhelfen. Das Geschäftsfeld Capital Markets inkludiert den Eigen- und Fremdhandel. Hier bietet die RBI AG ihren Kund:innen individuell abgestimmte Lösungen für das Liquiditäts- und Bilanzmanagement sowie zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken an. Ihre besondere Stärke sind Zins-, Währungs- und Kreditprodukte für die DACH-Region sowie CEE. Kassaprodukte, Derivate und strukturierte Produkte werden ebenso angeboten wie die Fremdkapitalaufnahme über Anleihen. Ein professionelles Strukturierungsteam und entsprechende Verkaufs- und Platzierungsstärke sorgen für die erfolgreiche Umsetzung der Projekte. Im Geschäftsfeld Raiffeisen Zertifikate, Retail Bonds & Equity Trading bietet die RBI AG als führender und vielfach ausgezeichneter österreichischer Zertifikate-Anbieter mehr als 6.000 Anlage- und Hebelprodukte an, die insbesondere für Retail-Kund:innen Chancen/Risiko-optimiertes Investieren ermöglichen. Das Angebot ist Cross Asset aufgestellt und richtet sich an Kund:innen der DACH-Region sowie vieler Märkte Zentral- und Osteuropas. Ein öffentliches Angebot von Raiffeisen Zertifikaten und Retail Bonds erfolgt in 12 Ländern und umfasst sowohl den Primär- als auch den Sekundär-Markt über Börsen, Handelsplattformen und via RBI als Systematischer Internalisierer. Weiters sind die Market-Making- und Eigenhandels- Tätigkeiten in Aktien, Aktien-Derivaten sowie Commodities, mit einem Fokus auf Zentral- und Osteuropa, im Geschäftsfeld angesiedelt. RBI ist einer der führenden Market Maker an verschiedensten Börsenplätzen in diesem Bereich. Die Geschäftsfelder Treasury und Group Subsidiaries and Equity Investments sind interne Steuerungsbereiche für das Management der Refinanzierung bzw. des Beteiligungsportfolios der Bank. Corporates In das Geschäftsfeld Corporates fällt die Betreuung österreichischer und internationaler Firmenkunden. Neben den größten Unternehmen Österreichs liegt der Fokus auf westeuropäischen Firmenkunden mit Geschäftsaktivitäten in CEE, zentral- und osteuropäischen Großkunden sowie international tätigen Rohstoff- und Handelsunternehmen. Trotz der herausfordernden geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen hat sich das aus Wien betreute Corporate- Banking-Geschäft im abgelaufenen Geschäftsjahr gut entwickelt. Durch die umfassende Betreuung unserer Firmenkunden konnte die Positionierung als Relationship-Bank weiter ausgebaut werden. Unser Corporate Geschäft lieferte weiterhin solide Ergebnisse, wenngleich die Erträge gegenüber dem starken Vorjahr rückläufig waren. Trotz geringer Investitionstätigkeit in Westeuropa und dadurch gedämpfter Kreditnachfrage in unserer Region waren auch im abgelaufenen Geschäftsjahr das klassische Kreditgeschäft, sowie dank der hervorragenden Produktexpertise des Hauses die strukturierten Projekt- und Übernahmefinanzierungen, die Immobilienfinanzierung, Handelsfinanzierungen sowie Exportfinanzierung wichtige Ertragsbringer. Im Einlagengeschäft konnte ebenfalls ein wesentlicher Beitrag generiert werden, wenngleich dieser bedingt durch das sich verändernde Zinsumfeld unter dem · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 636Lagebericht Vorjahresniveau lag. Der strikte Reduktionsplan betreffend das verbliebene Geschäft mit Russland-Bezug wurde im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen weiter umgesetzt. Die sich eintrübende konjunkturelle Lage hatte einen deutlichen Anstieg der Risikokosten gegenüber dem Vorjahr zur Folge. In Summe konnte im Geschäftsbereich Corporates trotz des herausfordernden Umfelds ein solides Ergebnis erzielt werden. Die Aktivitäten im Bereich Sustainable Finance wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter vorangetrieben. Die Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit und nachhaltiger Finanzierungslösungen wurden kundenseitig weiterhin stark nachgefragt. Ein verstärktes Interesse gibt es insbesondere an der Strukturierung von nachhaltigen Anleihen (Green und Sustainability Bonds) und Schuldscheindarlehen. Das hohe Interesse an der Thematik ESG (Environmental, Social, Governance) spiegelt sich auch im Volumen an ESG-konformen Finanzierungen wider, das im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigert werden konnte. Mit der Weiterentwicklung der Climate & Environmental Business Strategy zum RBI Group Climate and Environmental Transition Plan wurde das ESG-Rahmenwerk für unsere Geschäftsaktivität weiter geschärft. Der Betreuungsansatz für jene Firmenkunden, die in mehreren Ländern serviciert werden, wurde weiter verbessert, um eine einheitlichere Betreuung innerhalb der RBI-Gruppe zu ermöglichen. Mit der Inbetriebnahme des konzernweiten Customer- Relationship-Management-Systems „Copernicus“ auch für aus Wien betreute Firmenkunden wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Institutionelle Kunden Das Geschäftssegment Institutionelle Kunden (IC) zeigte im Jahr 2024 eine robuste Performance und behauptete seine starke Position in den meisten Produkten. Sowohl die gruppenweiten Erträge (ohne RU/BY) als auch die Bruttoerträge der Zentrale entwickelten sich besser als geplant und trugen zum Gesamtergebnis des RBI-Konzerns bei. Die wichtigsten Treiber dieser Geschäftsentwicklung waren die Bereiche Capital Markets, Investment Products (Zertifikate), Debt Capital Markets (DCM) und Payments. Dieser Erfolg ist auf eine starke Pipeline in den Kernmärkten der Gruppe und das Onboarding von Neukunden zurückzuführen. Beendete Geschäftsaktivitäten in Russland konnte durch ein starkes Geschäft in anderen Regionen kompensiert werden, aber das niedrigere Zinsumfeld in einigen der CEE-Märkte beeinträchtigte das Ergebnis im Vergleich zum außergewöhnlich starken Jahr 2023. Das Handelsfinanzierungs- und Zahlungsverkehrsgeschäft wurde aufgrund der erhöhten geopolitischen Risiken noch risikobewusster ausgerichtet, was die Kapitalmarktaktivitäten kompensieren konnten und so das Ergebnis des Geschäftsbereichs erheblich unterstützten. Unser Ziel und unsere Aufgabe ist es, unsere Kunden in alle Regionen der Welt zu begleiten und ihnen umfassende Unterstützung und Dienstleistungen zu bieten. ESG-Initiativen waren sowohl in der Zentrale als auch in den CEE-Töchtern weiterhin ein Schwerpunkt, wobei die Nachfrage nach Beratung für Einsteiger und Umsteiger in Bezug auf ESG und nachhaltige Bankdienstleistungen (Investitionen, Handelsfinanzierungen und Finanzierungen) zunahm. Das Geschäftsegment setzte die Umsetzung der „One Business Bank“- Strategie fort, indem es seinen Abdeckungsansatz einführte und kontinuierlich anpasste und sich dabei auf bestimmte Segmente konzentrierte. Dies gilt beispielsweise für die Sicherstellung einer dedizierten und verbesserten Abdeckung globaler Banken, die eine wichtige Infrastruktur für die RBI-Gruppe darstellen und lokaler Banken, die wichtige Nutzer der Produkte und Dienstleistungen der RBI-Gruppe für den Zugang zu den internationalen Märkten sind. Unsere datengesteuerten Initiativen, einschließlich der Einführung von KI-Technologien, haben unsere Arbeitsweise verbessert und zu einer noch besseren und effizienteren Vertriebsleistung beigetragen (Einsatz von Analysen zur Steigerung des Trade Finance-Vertriebs, Implementierung von Verkaufssignalen für Capital-Markets-Transaktionen und Fortschritte bei der Implementierung eines KI-Verkaufsassistenten für Kundenberater). Capital Markets Das Jahr 2024 war geprägt von bedeutenden geldpolitischen Entscheidungen, insbesondere den Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank. Diese Maßnahmen haben die Marktbedingungen erheblich beeinflusst und der RBI AG ermöglicht, durch adäquate Strategien im Bereich Trading erfolgreich zu agieren. Der FX-Handel konnte trotz rücklaufender Handelsvolumina und Einengungen der Bid/Offer Spreads an das Vorjahresergebnis anschließen. Hintergrund waren eine höhere Internalisierung im elektronischem Devisenhandel im Interbankenmarkt mit institutionellen Kunden und mit Corporate-Kunden und die Positionierung über ein breites Spektrum an Währungen. Ergänzt wurden diese Erfolge von einer weiter stabilen Ertragslage im Segment Banknotes. Das Geldmarktgeschäft sowie die Wertpapierfinanzierungen lieferten ebenfalls einen wesentlichen Ergebnisbeitrag. Geringere Geschäftsvolumina wurden durch Margenausweitungen bei EUR-Finanzierungen kompensiert. Digitalisierungs- und Automatisierungsthemen im Frontoffice- und Operations-Bereichen wurden mit Hinblick auf Effizienzsteigerung forciert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht637 Im Anleihehandel konnte das Vorjahresergebnis nahezu erreicht werden. Ausweitungen von Asset Swap Spreads in vielen der von der RBI gehandelten Staatsanleihen, gepaart mit hoher Volatilität, stellten eine große Herausforderung dar. Die Anleihen der RBI hingegen konnten sich erneut im Spread einengen. Hervorzuheben ist das Erreichen des 3. Platzes im Primary Dealer Ranking für österreichische Bundesanleihen sowie die Verleihung des Primary Dealer Status für slowenische Bundesanleihen. Auf der Zinsderivate-Seite setzte sich der positive Trend bezüglich gesteigerter Umsätze mit Institutionellen und Firmenkunden sowie einem verbesserten Gewinn fort. Zusammen mit den Local Currency Bonds konnte das historisch beste Ergebnis des Vorjahres noch einmal knapp übertroffen werden. Im Jahr 2024 wurden im Bereich Data & Solutions bedeutende Fortschritte und Verbesserungen bei Pricing, Informationssystemen, Kundenservices und internem Reporting erzielt. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Informationsgesprächen mit Unternehmenskunden zum Thema Zinsderivative Absicherungen durchgeführt, bei denen unter anderem Peer-Group-Analysen gezeigt wurden. Zudem wurde ein Zentralbank-Stimmungsindikator entwickelt, der mit Hilfe eines „Large-Language Modells“ Stellungnahmen von 13 Zentralbanken analysiert. Treasury Für die mittel- bis langfristige Refinanzierung nutzt die RBI AG langfristige Einlagen und Emissionen. Die Emissionen werden zum Großteil unter dem Emissionsprogramm der RBI AG EUR 25.000.000.000 Debt Issuance Program begeben, in dessen Rahmen Anleihen in unterschiedlichen Währungen, Formaten und Strukturen ausgegeben werden können. Seit der Integration der Raiffeisen Centro Bank AG verfügt die RBI AG weiters über Programme zur Emission von kleinvolumigen Anleihen und Zertifikaten. Im Jahr 2024 nutzte die RBI AG zur Umsetzung ihres Funding-Plans neben langfristigen Einlagen wieder vermehrt internationale, großvolumige Anleihen in verschiedenen Formaten. Nach einer € 500 Millionen Non-preferred Anleihe (nicht bevorrechtigte nicht nachrangige berücksichtigungsfähige Schuldverschreibung) im Februar, folgten zwei € 500 Millionen erstrangige Emissionen im Mai und im September und eine € 500 Millionen Nachrangemission (Tier 2) im Oktober. Im November hat die RBI AG € 650 Millionen in Form von zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1) platziert. Den restlichen Bedarf deckte die RBI AG über kleinvolumige unbesicherte Privatplatzierungen ab. Das Gesamtvolumen an im Jahr 2024 neu aufgenommenen überjährigen Einlagen und Emissionen betrug rund € 4.720 Millionen und hatte eine gewichtete Laufzeit von rund fünf Jahren. Per Jahresultimo 2024 betrug das Gesamtvolumen der ausstehenden emittierten unbesicherten Anleihen exklusive zusätzlichem Kernkapital € 8.808 Millionen. Certificates and Equity Trading Raiffeisen Zertifikate und Retail Anleihen Das Jahr 2024 war von einer positiven Entwicklung an den globalen Aktienmärkten geprägt. Bei gleichzeitigem Rückgang des Zinsniveaus in der Eurozone und unverändert hohen geopolitischen Unsicherheiten rückten insbesondere Zertifikate mit Kapital- und Teilschutz bei Privatanleger:innen in den Fokus. So konnte das Gesamtemissionsvolumen im Vergleich zum Vorjahr erneut um 3,85 Prozent gesteigert und somit ein wesentlicher Beitrag zum Funding der Raiffeisen Bank International AG erzielt werden. Damit befindet sich auch das per Ende 2024 ausstehende Volumen auf dem bisher höchsten Stand (+ 15,26 Prozent im Vergleich zu Ende 2023).  Insgesamt wurden 2024 in Raiffeisen Zertifikaten und Retail Anleihen 2,47 Mrd Euro umgesetzt.    Im österreichischen Raiffeisensektor erreichte das ausstehende Volumen an Raiffeisen Zertifikaten und Retail Anleihen per Ende 2024 einen neuen Höchststand (plus 16,9 Prozent im Vergleich zu 2023). Gemeinsam mit den Raiffeisenbanken und Raiffeisen- landesbanken konnte insbesondere mit individuellen Emissionen und intensiven Schulungsprogrammen für Berater:innen ein erneuter Anstieg im Zertifikatvolumen (plus 4,3 Prozent im Vergleich zu 2023) erzielt werden.  In den Bemühungen, Zertifikate und Retail Anleihen einem breiten Anlegerpublikum zugänglich zu machen wurde der weitere Ausbau digitaler Tools und Services vorangetrieben. Mit der innovativen Darstellung von Sekundärmarkt-Produkten in den „Top- Picks“ auf der Website raiffeisenzertifikate.at und den neuen Produktdatenblätter ein Schritt in Richtung verbesserter Produktklarheit gesetzt werden In der Region Zentral- und Osteuropa werden Raiffeisen Zertifikate und Retail Anleihen mittlerweile in 10 Ländern aktiv angeboten. Neben den Kernmärkten Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Kroatien und Polen konnte mit Rumänien und den Ländern des West-Balkans die Expansion vorangetrieben werden. Eine Steigerung des abgesetzten Volumens (plus 12,2 Prozent im Vergleich zu 2023) unterstreicht den Stellenwert und das zukünftige Potenzial in dieser Region. Die auf Kundenbedürfnisse und regionale Marktgegebenheiten maßgeschneiderten Zertifikate sowie eine Kooperation mit den lokalen Netzwerkbanken ermöglichten dieses Ergebnis.  Die digitale Marktpräsenz von Zertifikaten und Retail Anleihen wird durch die erfolgreiche Entwicklung des abgesetzten Volumens über den Online Broker EDI (Easy Digital Investing) der Raiffeisenbank Tschechien unterstrichen. An einer Ausrollung in · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 638Lagebericht weitere Länder wird gearbeitet. Die slowakische Zweigstelle der RBI AG in Bratislava, zu deren Geschäftsgegenstand unter anderem die Emission von Zertifikaten für den slowakischen Markt gehört, konnte mit maßgeschneiderten Emissionen ihre Marktdurchdringung bei Retail-Kund:innen weiter ausbauen.  Raiffeisen Zertifikate wurde 2024 mehrfach für ihre Produkte und Services ausgezeichnet: Im Rahmen der Verleihung der Zertifikate Awards Austria ging Raiffeisen Zertifikate zum 18. Mal in Folge als Bestes Zertifikate-Haus Österreichs hervor. Das Team konnte auch international bei den Structured Retail Products Awards 2024 in London und den SPi Awards in Lissabon reüssieren und wurde von Capital Finance International (CFI) zur „Best Structured Products Bank in CEE“ gewählt.  Equity Trading Nach einer sehr positiven Marktentwicklung im ersten Quartal 2024 gingen die Aktienmärkte im Allgemeinen in ein seitwärts gerichtetes, wenn auch volatileres Umfeld über, das von geopolitischen Themen bestimmt wurde und in den US-Wahlen gipfelte. Während die Market-Making-Bedingungen auf dem österreichischen Markt schwierig blieben, wurden die Aktivitäten auf den osteuropäischen Märkten weiter ausgebaut. Die Anzahl der Market-Making-Mandate für Aktien und börsengehandelte Derivate an den zentral- und osteuropäischen Börsen stieg von 237 auf 240 Mandate. Im Jahr 2024 betreute die RBI 114 Mandate an der Warschauer Börse, 48 an den deutschen Aktien- und Terminbörsen, 34 an der Wiener Börse, 29 Mandate an der Prager Börse, 14 an der Bukarester Börse und erstmals 1 Mandat an der Börse in Ljubljana. Die Anzahl der Market Making Mandate für Aktien und börsengehandelte Derivate an den zentral- & osteuropäischen Börsen konnte leicht auf insgesamt 237 Mandate ausgebaut werden. Damit zeichnete sich die RBI per Jahresende für 108 Mandate an der Börse Warschau, 49 an den deutschen Börsen, 38 Mandate an der Wiener Heimatbörse, 29 an der Prager Börse und 13 an der Börse Bukarest verantwortlich. Group Subsidiaries and Equity Investments Das Ziel der Beteiligungsstrategie der RBI AG ist die Wahrnehmung und der Ausbau strategischer Interessen der RBI AG sowie eine stetige Wertsteigerung des gesamten Beteiligungsportfolios. Im Laufe des Jahres 2024 unternahm Group Subsidiaries & Equity Investments zusätzliche Anstrengungen, um die Komplexität der Eigentümerstruktur einiger österreichischer Tochterbanken und Finanzinstitute zu verringern. Als Ergebnis der Umsetzung eines Holding-Optimierungsprojekts wurden am 6. November 2024 folgende österreichische Banken und Finanzinstitute zu direkten Tochtergesellschaften der RBI AG: Raiffeisen Bausparkasse GmbH, Raiffeisen Capital Management GmbH, Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen Leasing GmbH, Raiffeisen Leasing International GmbH, Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft und Valida Holding AG. Am 29. November 2024 schloss die RBI AG den Verkauf von 87,74 Prozent der Priorbank JSC und 30 Prozent der JLLC „Raiffeisen- Leasing“ durch den Verkauf der Raiffeisen CIS Region Holding GmbH ab. Nach diesem Verkauf verfügt die RBI über 11 Tochterbanken in der CEE-Region. Die Geschäftstätigkeit der RBI AG und deren Banktöchter wird ergänzt durch zahlreiche österreichische und internationale Tochtergesellschaften im strategischen Finanzdienstleistungsbereich und durch weitere Beteiligungen großteils im banknahen Dienstleistungsbereich. Abgesehen von den genannten Umgründungen gab es im Jahr 2024 keine signifikanten Veränderungen im Beteiligungsportfolio. Eine wesentliche Zuschreibung gab es bei der RZB-BLS Holding GmbH (€ 92 Millionen). Wesentliche Abschreibungen wurden bei der Raiffeisen Digital Bank AG (von € 23 Millionen auf Null) und zusätzlich kam es zu einer Vorsorge für einen zugesagten Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 35 Millionen sowie der AO Raiffeisenbank (€ 1.212 Millionen) vorgenommen. Sieht man von den oben erwähnten wesentlichen Zu- und Abschreibungen, deren Ursachen größtenteils firmenspezifisch waren ab, so zeigte der Rest des Portfolios eine stabile bis leicht negative Entwicklung. Obwohl die Inflation zurückgegangen ist, haben Unternehmen weiterhin mit anhaltend hohen Betriebskosten und einer begrenzten privaten Marktaktivität zu kämpfen, die durch die Zinssenkung zur Jahresmitte und ein geringfügig höheres Verbraucherverhalten etwas abgemildert wurden. Die Steuerung und Administration der Beteiligungen erfolgt durch Group Subsidiaries and Equity Investments.  Retail Das Retailgeschäft der RBI AG besteht ausschließlich aus einem Portfolio von Retail-Hypothekarkrediten in Fremdwährung in der polnischen Zweigstelle in Warschau. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Nettobuchwert der Kreditengagements (abzüglich Wertminderungen) rund € 1,01 Milliarden, bestehend aus € 0,60 Milliarden (2023: € 0,70 Milliarden) an CHF-Krediten, € 0,30 Milliarden (2023: € 0,40 Milliarden) an Euro-Krediten und € 0,01 Milliarden (2023: € 0,01 Milliarden) an PLN-Krediten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht639 Die Zweigstelle betreibt derzeit keine Einlagen- oder Neukundenakquisition, sondern konzentriert sich auf die Administration der ihr übertragenen Fremdwährungskredite bis zu deren Endfälligkeit und auf den Service für die Kreditnehmer. Im Jahr 2024 war das Geschäftsumfeld wie in den Vorjahren von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden, die auf Schweizer Franken lautende Wohnbauhypotheken halten, und den Banken geprägt. Für diese noch ungelöste Rechtsfrage wurde eine Rückstellung in Höhe von € 2.071 Millionen (2023: € 1.652 Millionen) gebildet.) Die positive Entwicklung des polnischen Bankensektors setze sich auch im Jahr 2024 fort, sektorweit wurde auch im Vorjahr eine Rentabilität (RoE) von rund 15 Prozent erzielt. Eine Pause bei der geldpolitischen Lockerung der polnischen Nationalbank hat die Kernerträge gestützt, viele Akteure konnten ihre Kreditmargen aber auch mit anderen Maßnahmen stabil halten. Das Erfordernis für Vorsorgen in Zusammenhang mit Fremdwährungskreditrisiken bleibt weiterhin unter genauester Beobachtung, wobei jedoch die überwiegende Annahme besteht, dass zusätzliche Rückstellungen bzw. notwendige Aufwendungen stagnieren werden.. Polnische Banken und die Zweigstelle der RBI AG versuchen, außergerichtliche Vereinbarungen mit Kunden zu treffen - proaktive vorgerichtliche Vergleiche (bevor Kunden eine Klage einreichen) und gerichtliche Vergleiche (nachdem Kunden eine Klage eingereicht haben). · Zweigstellen und Repräsentanzen Die RBI AG verfügt über sechs Zweigstellen in Bratislava, Frankfurt, London, Warschau, Singapur und Peking. Diese unterstützen als Servicefilialen die RBI AG in Wien und die Netzwerkbanken in der Kundenbetreuung und bei Vertriebsaktivitäten. Neben den genannten Zweigstellen unterhält die RBI AG auch Repräsentanzen in Paris, Stockholm, Mumbai, Seoul und Ho Chi Minh City. In Polen ist die RBI AG mit einer Zweigstelle vertreten. Das polnische Portfolio besteht im Wesentlichen aus Hypothekarkrediten in Fremdwährung für Privatkund:innen. Der Schwerpunkt liegt in der Administration der Fremdwährungskredite bis zu deren Endfälligkeit. Zusätzlich übernimmt die Zweigstelle die Rolle des Liquidators für ausgewählte Investmentfonds. Darüber hinaus entwickelt sie digitale Lösungen für das Markets- und Investmentbankinggeschäft sowie digitale Cloud-Lösungen für die RBI AG. Im Jahr 2022 wurde auch ein Kompetenzzentrum für das Kernbankensystem Temenos T24 eingerichtet. Die Zweigstelle Singapur unterstützt Kund:innen durch ihre umfassenden Kenntnisse der lokalen Märkte in Südostasien und ihre Kontakte zu Unternehmen, Banken und Behörden bei Vertriebsaktivitäten sowie bei der Gründung von Niederlassungen oder Partnerschaften mit lokalen Unternehmen. Umgekehrt hilft die Zweigstelle Unternehmen aus der Region bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen und Banken in Österreich und Zentral- und Osteuropa. Die Zweigstelle in Peking ist als Servicefiliale tätig und unterstützt primär die CIB-Geschäftsbereiche der RBI AG und die Netzwerkbanken bei der Kundenbetreuung und den Vertriebsaktivitäten mit Bezug zu China. Die Belt and Road Initiative, in deren Rahmen die Zweigstelle verschiedene Kooperationsvereinbarungen mit führenden chinesischen Banken und Fonds sowie Großunternehmen und anderen Finanzinstitutionen abgeschlossen hat, ist ein wichtiger Motor für den internationalen Handel und Direktinvestitionen zwischen Zentral- und Osteuropa und China. Die Zweigstelle in Peking unterstützt CEE- und österreichische Unternehmen in der Region und ermöglicht chinesischen Firmen den Zugang zum Heimmarkt der RBI AG. Die Zusammenarbeit war auch im Geschäftsjahr 2024 nachhaltig positiv, wobei ein deutlicher Anstieg in den Bereichen neue Energie, Digitalisierung und E-Mobilität zu verzeichnen war. Insbesondere ist die RBI AG zunehmend in das transkontinentale Cash Management und Handelsgeschäft dieser Unternehmen und Finanzinstitutionen involviert und ist gut positioniert, um lokale Bankprodukte in CEE zur Unterstützung der zunehmenden chinesischen Investitionen in bestimmten Sektoren anzubieten. In der Filiale Frankfurt wurden die Beratungs- und Strukturierungsleistungen in verschiedenen Formen der Betriebsmittel- finanzierung sowie die lokalen Vertriebsunterstützungsaktivitäten für die RBI AG im Geschäft mit Tochtergesellschaften deutscher Firmenkunden, insbesondere in CEE, erfolgreich fortgesetzt. Im Jahr 2024 wurden weitere Betriebsmittel- finanzierungsmandate für Kund:innen in den Fokusmärkten der RBI AG gewonnen und umgesetzt sowie das Geschäft weiter ausgebaut. Neben der Akquisition neuer Kund:innen ist die Vertriebsunterstützung für das Netzwerk der RBI AG in enger Zusammenarbeit mit den Firmenkundenabteilungen der RBI-Gruppe eine wesentliche Aufgabe im Firmenkundengeschäft. Die zunehmende Nachfrage der deutschen mittelständischen Firmenkunden nach Anlaufstellen in Deutschland spiegelt die Zentralisierung von Verwaltungsfunktionen und Entscheidungskompetenzen bei den Kund:innen wider. Der Aufbau von Kontakten zu Entscheidungsträgern in den Zentralen der Kund:innen stärkt die Kundenbeziehungen in CEE und eröffnet Cross- Selling-Potenziale. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 640Lagebericht Die RBI AG ist seit 1989 in London tätig und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für verschiedene Kundensegmente an. Institutionelle Kunden werden von unserem Capital Market Bond Desk betreut, der Primär- und Sekundärverkäufe von Staats- und Unternehmensanleihen, einschließlich spezieller CEE- und GUS-Anleihen in lokalen Währungen, sowie Privatplatzierungen und strukturierte Produkte anbietet. Ein besonderer Schwerpunkt ist der Bereich Fondsfinanzierung und alternative Anlageformen, in dem wir Produkte wie Subscription Credit Facilities als Teil unserer globalen Asset Based Finance- Aktivitäten anbieten. Für Firmenkunden mit Sitz in Großbritannien und Irland bietet unser Corporate Desk Informationen und Zugang zu einem umfangreichen Angebot an Finanzprodukten und -dienstleistungen, die von der RBI AG und den Netzwerk- banken der Gruppe angeboten werden. Die Londoner Niederlassung ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von ihr beaufsichtigt. Die Zweigstelle in der Slowakei deckt ein breites Spektrum an Dienstleistungen und strukturierten Produkten (Zertifikaten) für Privatkund:innen der Tatra banka a.s. in der Slowakei ab. Nach der Integration in die RBI AG hat sie ihr Leistungsspektrum um die Group Procurement Services und Group Reporting Services erweitert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht641 · Finanzielle Leistungsindikatoren Bilanzentwicklung Die Bilanzsumme der RBI AG verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um € 248.822 Tausend oder 0,3 Prozent auf € 82.075.127 Tausend. Aktivseitig resultiert der Rückgang in erster Linie aus geringeren Guthaben bei Zentralnotenbanken und Anteilen an verbundenen Unternehmen aufgrund einer Abschreibung des Beteiligungsansatzes an AO Raiffeisenbank. Passivseitig geht die Verringerung im Wesentlichen auf rückläufige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten zurück. Der Rückgang der Barreserve und der Guthaben bei Zentralnotenbanken um € 2.183.888 Tausend oder 21,9 Prozent auf € 7.802.335 Tausend geht vorwiegend auf geringere Veranlagungen überschüssiger Liquidität in Form von Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank zurück. Die Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind, verzeichneten im abgelaufenen Geschäftsjahr einen deutlichen Anstieg um € 2.022.396 Tausend oder 23,0 Prozent auf € 10.803.280 Tausend, was im Wesentlichen auf eine Erhöhung des Volumens an Staatsanleihen zurückzuführen ist. Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich im Jahresvergleich im Wesentlichen aufgrund eines Anstiegs der täglich fälligen Forderungen um € 1.184.668 Tausend um € 1.029.572 Tausend auf € 14.596.507 Tausend. Die Forderungen an Kunden gingen geringfügig um € 81.127 Tausend auf € 27.618.821 Tausend zurück. Die konjunkturell beeinflusst rückläufige Entwicklung resultierte im Wesentlichen in einem um € 699.234 Tausend geringerem Kreditvolumen. Der Rückgang wurde durch einen Anstieg des Repo- und Leihegeschäfts um € 452.117 Tausend zum Teil kompensiert. Der Stand der Wertberichtigungen zu Kundenforderungen verzeichnete 2024 einen Anstieg um € 103.079 Tausend. Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere weisen im Vergleich zum Vorjahresultimo einen Rückgang um € 174.179 Tausend auf € 3.619.755 Tausend auf. Die Entwicklung geht auf um € 252.314 Tausend geringere eigene Schuldverschreibungen im Aktivbestand zurück. Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere verminderten sich im Jahresvergleich um € 176.318 Tausend auf € 866.527 Tausend, was auf einen um € 185.559 Tausend geringeren Bestand an sonstigen nicht festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen ist. Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen reduzierte sich um € 1.322.824 Tausend auf € 8.939.701 Tausend. Verantwortlich dafür ist in erster Linie eine Abschreibung bei der AO Raiffeisenbank um € 1.212.000 Tausend sowie bei der Raiffeisen Digital Bank AG um € 22.700 Tausend. Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um € 617.399 Tausend und weisen zum Jahresultimo einen Buchwert von € 7.606.944 Tausend auf. Diese Entwicklung ist vorrangig auf höhere Dividendenforderungen in Höhe von € 501.956 Tausend zurückzuführen. Darüber hinaus hat sich der Buchwert der gemünzten und ungemünzten Edelmetalle um € 276.226 Tausend erhöht. Einen Rückgang um € 262.295 Tausend weisen hingegen die Forderungen aus Treasurygeschäften (positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches inkl. Derivate für Kapitalgarantien sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches) auf. Passivseitig zeigen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen Rückgang um € 1.181.226 Tausend auf € 25.503.419 Tausend. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen mit rund 31 Prozent der Bilanzsumme einen wesentlichen Anteil an der Refinanzierungsbasis der RBI AG dar. Die langfristigen Geldmarktgeschäfte reduzierten sich gegenüber dem Ultimo des Vorjahres um € 866.598 Tausend. Ebenfalls einen Rückgang weisen die längerfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Zentralnotenbanken (€ 265.714 Tausend) und die Repo-Geschäfte (€ 113.558 Tausend) auf. Im kurzfristigen Bereich erhöhten sich die Giro- und Clearinggeschäfte im Gegenzug um € 218.851 Tausend. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind um € 2.160.727 Tausend oder 10,9 Prozent auf € 17.740.795 Tausend gesunken. Der Rückgang ist hauptsächlich auf geringere Giro- und Clearinggeschäfte und Termineinlagen zurückzuführen, die einen um € 1.137.499 Tausend bzw. € 737.782 Tausend geringeren Ultimostand aufweisen. Ebenfalls rückläufig sind die langfristigen Geldmarktgeschäfte, die um € 527.244 Tausend gesunken sind. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 642Lagebericht Die Posten Verbriefte Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital gemäß CRR stiegen im Vergleich zum Vorjahr um € 2.256.768 Tausend auf € 21.443.714 Tausend. Im Berichtsjahr emittierte die RBI AG eine weitere unbesicherte, nicht nachrangige Senior Non Preferred Anleihe in Höhe von € 500.000 Tausend (2023: € 500.000 Tausend) mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Jahresvergleich geringfügig um € 138.047 Tausend auf € 4.710.813 Tausend. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus um € 386.539 Tausend höheren Short-Positionen des Handelsgeschäfts. Teilweise kompensiert wurde diese Entwicklung durch einen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Treasurygeschäften (negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches) um €295.661 Tausend. Die Rückstellungen betrafen mit € 53.133 Tausend (31.12.2023: € 51.174 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 56.022 Tausend (31.12.2023: € 61.475 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 34.604 Tausend (31.12.2023: € 18.253 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 1.390.196 Tausend (31.12.2023: € 816.794 Tausend) sonstige Rückstellungen. Der Anstieg bei den Steuerrückstellungen geht im Wesentlichen auf die Dotierung der Rückstellung für Körperschaftsteuer für das Jahr 2024 in Höhe von € 8.760 Tausend sowie auf eine Rückstellung aus der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Implementierung einer globalen Mindestbesteuerung in Österreich in Höhe von € 7.266 Tausend. zurück. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert mit € 560.396 Tausend in erster Linie aus höheren Rückstellungen für Prozessrisiken, die als wesentliche Position die Rückstellung für Prozessrisiken infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen enthält. Gleichfalls einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr weisen die Rückstellungen für sonstige Aufwendungen auf, die sich um € 55.542 Tausend erhöht haben. Darin enthalten sind € 35.000 Tausend für einen zugesagten und im Jänner 2025 zahlbaren unwiderruflichen Gesellschafter- zuschuss an die Raiffeisen Digital Bank AG, € 16.895 Tausend für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Entfall der Umsatzsteuerbefreiung in § 6 Abs. 1 Nr. 28 Satz 2 UStG (siehe dazu auch die Ausführungen zu den offenen Rechtsfällen) sowie € 12.137 Tausend für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Für im Rahmen funktionaler Einheiten bewertete Derivate, Ineffektivitäten aus Bewertungseinheiten, nach dem Grundsatz der Einzelbewertung geführte Kreditderivate und für nicht gesettelte Fremdwährungsderivate in UAH bestehen zum 31.12.2024 Drohverlustrückstellungen in Höhe von € 63.013 Tausend (31.12.2023: € 82.482 Tausend). Der Gesamtrisikobetrag betrug zum Jahresende 2023 € 37.123.377 Tausend (2023: € 40.461.266 Tausend). Davon entfielen € 30.059.228 Tausend auf das Kreditrisiko (2023: € 34.625.104 Tausend), € 3.065.052 Tausend auf das Marktrisiko (2023: € 2.598.770 Tausend) und € 3.788.531 Tausend auf das operationelle Risiko (2023: € 3.033.801 Tausend). Der Gesamtrisikobetrag reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um € 3.337.889 Tausend. Das harte Kernkapital (CET1-Kapital) lag zum Jahresende 2024 bei € 7.913.771 Tausend (2023: € 8.098.538 Tausend). Das Kernkapital (Tier 1) belief sich auf € 9.680.990 Tausend (2023: € 9.705.412 Tausend). Im Jahr 2024 wurde zusätzliches Kernkapital von € 650.000 Tausend begeben. Weiters kam es zu einem Rückkauf von zusätzlichem Kernkapital von € 475.800 Tausend. Mit dem bis 2024 platzierten zusätzlichen Kernkapital hat die RBI AG ihr geplantes AT1-Emissionsprogramm aktuell abgeschlossen. Inklusive der abgegrenzten Zinsen beträgt das zusätzliche Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen zum 31.12.2024 € 1.832.142 Tausend (31.12.2023: € 1.655.025 Tausend). Die ergänzenden Eigenmittel betrugen € 2.208.093 Tausend (2023: € 1.990.443 Tausend). Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 11.889.082 Tausend gegenüber € 11.695.855 Tausend zum Vorjahresultimo. Die CET1-Quote verbesserte sich gegenüber dem Vorjahreswert auf 21,3 Prozent (2023: 19,9 Prozent). Die Kernkapitalquote betrug 26,1 Prozent und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 32,0 Prozent (2023: 28,8 Prozent). Alle Kapitalquoten lagen ausreichend über den jeweiligen Anforderungen (inkl. aller Puffer- und Säule 2-Anforderungen). Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.335.669 Tausend (31.12.2023: € 4.334.726 Tausend) blieben im Geschäftsjahr nahezu unverändert. Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen beliefen sich auf € 93.467 Tausend (31.12.2023: € 93.179 Tausend). Die Anzahl der im Rahmen des Share Incentive Programms (SIP) für wesentliche Leistungsträger der Gesellschaft (Vorstand und leitende Angestellte) und Vorstandsmitglieder von verbundenen Bank-Tochterunternehmen gewidmeten und in den Jahren 2005 bis 2009 erworbenen eigenen Aktien betrug zum Jahresende 2024 322.204 Stück. Dies entspricht mit einem Nennwert von € 983 Tausend einem Anteil von 0,1 Prozent am Grundkapital. Die Share Incentive Programme sind 2018 ausgelaufen, demzufolge ergibt sich keine weitere Zuteilungsverpflichtung eigener Aktien aus diesen Programmen. Die Gesamtanzahl der eigenen Aktien zum Jahresultimo 2024 betrug 525.274 Stück Aktien (2023: 573.938 Stück). Die Gewinnrücklagen umfassten gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2023: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 2.395.234 Tausend (31.12.2023: € 2.370.678 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 526.606 Tausend (31.12.2023: € 502.049 Tausend) dem Raiffeisen-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Raiffeisen-IPS Risikorats wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Beitrag in Höhe von € 24.557 Tausend (31.12.2023: € 98.135 Tausend) als Rücklage für das Raiffeisen-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Bundes-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Der Stand der Haftrücklage betrug zum 31.12.2024 unverändert € 535.097 Tausend (31.12.2023: € 535.097 Tausend). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht643 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der Nettozinsertrag der RBI AG einen Rückgang um 22,4 Prozent oder € 95.019 Tausend auf € 328.396 Tausend. Das Zinsumfeld der Berichtsperiode ist geprägt durch die Absenkung der EZB-Leitzinsen, welche zum Jahresende 2024 3,15 Prozent (31.12.2023: 4,5 Prozent) betrugen. Der Rückgang im Zinsergebnis der RBI AG ist neben gesunkenen Erträgen aus Guthaben bei Zentralbanken durch ein konjunkturell beeinflusstes, zins- und volumensbedingt rückläufiges Kundengeschäft bedingt. Zum Teil kompensiert werden konnte die Rückgänge durch einen Zuwachs beim Nettozinsertrag aus derivativen Geschäften. Die um € 491.830 Tausend auf €2.278.249 Tausend gestiegenen Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind auf höhere Dividendenerträge verbundener Unternehmen zurückzuführen. Die Beteiligungserträge für das Geschäftsjahr 2024 stammen mit € 2.200.000 Tausend im Wesentlichen aus der Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH. Der Saldo aus Provisionserträgen und -aufwendungen verzeichnete einen leichten Rückgang von € 2.705 Tausend auf € 358.728 Tausend. Die Verminderung geht mit € 32.104 Tausend auf ein geringeres Transaktionsvolumen im Zahlungsverkehr zurück, auch bedingt durch die Reduktion von Transaktionen mit Russland. Das Provisionsergebnis aus dem Wertpapier- & Depotgeschäft sowie aus Anleiheemissionen hingegen ist um € 21.523 Tausend gestiegen. Ebenfalls erhöht hat sich das Provisionsergebnis aus dem Devisen-, Valuten- und Edelmetallgeschäft, welches sich im Vergleich zum Vorjahr um € 6.129 Tausend verbessert hat. Der Saldo der Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften war im Geschäftsjahr 2024 mit € 110.859 Tausend positiv und lag damit um € 54.053 Tausend über dem Vorjahresniveau (2023: € 56.806 Tausend). Diese Entwicklung resultiert aus dem um € 73.459 Tausend gestiegenen Ergebnis aus währungsbezogenen Derivat-, Devisen- und Valutengeschäften, welches sich auch positiv durch erfolgreiche Absicherungsstrategien beeinflusst zeigt, wobei die Währungen HUF und CZK hier hervorzuheben sind. Ebenfalls einen Anstieg verzeichnete das Handelsergebnis aus Emissionen bzw. Zertifkaten und aktien- sowie indexbezogenen Geschäften, das sich aufgrund eines höheren Emissionsvolumens und des positiven Marktumfelds um € 66.312 Tausend verbessert hat. Das Handelsergebnis aus dem zinsbezogenen Derivategeschäft ist im Geschäftsjahr 2024 um € 83.355 Tausend rückläufig, wobei hier ein Teil auch die gegenläufigen Zinsabsicherungspositionen zum Zertifikategeschäft bzw. den aktien- und indexbezogenen Geschäften abbildet. Festverzinsliche Wertpapiere im Handelsbestand liefern eine positiven Ergebnisbeitrag in Höhe von € 41.504 Tausend, liegen jedoch um € 11.521 Tausend unter dem Vorjahresertrag. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weiterverrechnete Personal- und Sachkosten für Dienstleistungen in Höhe von € 144.199 Tausend (2023: € 145.207 Tausend), Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen aus Derivaten in Höhe von € 26.174 Tausend (2023: € 19.517 Tausend), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 26.393 Tausend (2023: € 97.778 Tausend), Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 7.653 Tausend (2023: € 1.742 Tausend) sowie Erträge aus der Weiterverrechnung bzw. weiterzuverrechnenden Leistungen an Netzwerkbanken der RBI AG in Zusammenhang mit der Übernahme der Digitalisierungsprojekte der RBI Retail Innovation GmbH in Höhe von € 34.027 Tausend (2023: 0 Tausend). Die Betriebserträge erreichten somit einen Wert von € 3.376.636 Tausend, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (2023: 2.933.484 Tausend) um 15,1 Prozent entspricht. Die Betriebsaufwendungen sanken gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 um 14,2 Prozent auf € 1.858.487 Tausend. Der Personalaufwand erhöhte sich um € 28.060 Tausend bzw. 5,5 Prozent auf € 534.106 Tausend. Die gegenüber dem Vorjahr um € 24.272 Tausend gestiegenen Aufwendungen für Löhne und Gehälter reflektieren die inflationsbedingten Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie die gestiegene Anzahl der Mitarbeiter:innen. Der Sachaufwand ist um € 31.551 Tausend oder 6,1 Prozent auf € 484.631 Tausend gesunken. Der Rückgang ist in erster Linie auf den Wegfall des Beitrags zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) aufgrund des Erreichens des Zielvolumens des Fonds zum 31. Dezember 2023 zurückzuführen. Der Sachaufwand umfasst darüber hinaus im Wesentlichen die Ausgaben für IT in Höhe von € 207.739 Tausend (2023: € 188.122 Tausend), Honorarkosten für Beratungen und Prüfungen in Höhe von € 118.012 Tausend (2023: € 137.791 Tausend), Mieten in Höhe von € 38.737 Tausend (2023: € 37.999 Tausend) sowie Kommunikationsaufwendungen in Höhe von € 25.669 Tausend (2023: € 25.687 Tausend). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände verringerten sich im Berichtszeitraum um € 215 Tausend auf € 12.100 Tausend (2023: € 12.315 Tausend). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich um € 303.795 Tausend oder 26,9 Prozent auf € 827.649 Tausend zurück. Darin enthalten sind Dotationen für Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate in Höhe von € 6.706 Tausend (2023: € 19.816 Tausend), Dotationen für sonstige Rückstellungen (siehe dazu auch Bilanzposten "Rückstellungen" sowie Kapitel "Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen") in Höhe von € 545.111 Tausend (2023: € 873.400 Tausend) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 39.108 Tausend (2023: € 157.002 Tausend). Darüber hinaus enthalten sind Aufwendungen aus weiterverrechneten Personal- und Sachkosten in Höhe von € 37.231 Tausend (2023: € 30.113 Tausend), Aufwendungen aus der Übernahme der Digitalisierungsprojekte der RBI Retail Innovation GmbH in Höhe von € 34.169 Tausend (2023: 0 Tausend) sowie € 16.895 Tausend aus der Dotierung einer Vorsorge für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Entfall der Umsatzsteuerbefreiung in § 6 Abs. 1 Nr. 28 Satz 2 UStG. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 644Lagebericht Nach Abzug der Betriebsaufwendungen von den Betriebserträgen ergab sich in der RBI AG für das Geschäftsjahr 2024 ein Betriebsergebnis in Höhe von € 1.518.149 Tausend, was im Vorjahresvergleich eine Erhöhung um € 750.653 Tausend darstellt. Demzufolge errechnete sich eine Cost/Income Ratio (Betriebsaufwendungen geteilt durch Betriebserträge) von 55,04 Prozent (2023: 73,84 Prozent). Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlauf- vermögens ergab, anders als im Vorjahr, einen negativen Saldo in Höhe von € 176.110 Tausend (2023: plus € 49.987 Tausend). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem negativen Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses von Vermögenswerten des Umlaufvermögens inklusive Verlusten aus Vertragsanpassungen sowie der Bankbuch Derivate in Höhe von insgesamt € 7.458 Tausend (2023: € plus 149.120 Tausend) sowie aus einer Verminderung des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 168.651 Tausend (2023: minus € 99.133 Tausend). Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 263.496 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von € 49.930 Tausend. Der Anstieg ist maßgeblich auf erhöhte Einzelwertberichtigungen zurückzuführen, die aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Trends beispielsweise im Bereich der Immobilienfinanzierung erforderlich wurden. Im Bereich der Portfolio-Wertberichtigungen hingegen lässt sich wie im Vorjahr eine Nettoauflösung von Portfolio-Wertberichtigungen verzeichnen. So kam es im aktuellen Geschäftsjahr per Saldo abermals zu einer Auflösung in Höhe von € 84.993 Tausend (2023: Nettoauflösung € 106.086 Tausend). Zu diesem Rückgang trugen maßgeblich Stage-Transfers bzw. die oben genannten Ausfälle wie im Immobilienfinanzierungsbereich bei, welche zum erwähnten Anstieg der Einzelwertberichtigungen führten. Bei substanziellen sowie nicht-substanziellen Vertragsanpassungen wurden im Geschäftsjahr Buchwertverluste in Höhe von minus € 9.445 Tausend (2023: € 1.560 Tausend) realisiert. Das Ergebnis aus außerordentlichen Veräußerungen von Kreditforderungen beläuft sich auf minus € 545 Tausend (2023: minus € 1.224 Tausend). Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr weder Erträge noch Verluste aus Anteilen an Investmentfonds realisiert.. Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen von insgesamt € 111.139 Tausend vorgenommen, darunter die RZB-BLS Holding GmbH mit € 91.886 Tausend, die Raiffeisenbank JSC (AVAL) mit € 8.667 Tausend, die LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH mit € 2.346 Tausend sowie die BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit € 2.084 Tausend. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 1.298.097 Tausend abgeschrieben, darunter die AO Raiffeisenbank mit € 1.212.000 Tausend, die Raiffeisen Digital Bank AG mit € 22.700 Tausend sowie die Salvelinus Handels- und Beteiligungsges.m.b.H. mit € 10.697 Tausend. Für einen im Dezember 2024 zugesagten und im Jänner 2025 zahlbaren unwiderruflichen Gesellschafter- zuschuss an die Raiffeisen Digital Bank AG in Höhe von € 35.000 Tausend wurde eine Vorsorge in dieser Höhe gebildet. Aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein positiver Ergebnisbeitrag von € 2.008 Tausend (2023: € 11.060 Tausend). Insgesamt werden somit € 1.184.950 Tausend an Verlusten (2023: Gewinne von € 572.637 Tausend) aus der Bewertung und Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 sind aus dem Verkauf und der Bewertung von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens Aufwendungen von € 2.612 Tausend aufgelaufen (2023: € 4.229 Tausend. Somit ergab sich ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) für das vergangene Geschäftsjahr in Höhe von € 154.478 Tausend (2023: € 1.385.892 Tausend). Im Geschäftsjahr ergab sich ein Return on Equity vor Steuern (Jahresüberschuss vor Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2024 inkl. Berücksichtigung von AT 1 Instrumenten) von 1,6 Prozent (2023: 14,0 Prozent). Das für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesene Umgründungsergebnis in Höhe von € 164.185 Tausend geht auf ein im Geschäftsjahr umgesetztes Projekt zur Vereinfachung der Holdingstruktur für diverse österreichische Tochtergesellschaften zurück. Im Detail entspricht es dem Unterschiedsbetrag zwischen dem untergehenden Beteiligungsansatz an der RBI Beteiligungs GmbH in Höhe von € 844.532 Tausend und dem Saldo des übernommenen Reinvermögens in Höhe von € 1.008.717 Tausend. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen per Saldo einen Steuerertrag auf und belaufen sich für das Geschäftsjahr 2024 auf € 12.354 Tausend (2023: Steuerertrag € 14.410 Tausend). Der Posten enthält einen Ertrag aus laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 18.817 Tausend (2023: € 15.105 Tausend), einen latenten Steuerertrag von € 300 Tausend (2023: Steueraufwand € 631 Tausend) sowie einen Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von € 3.445 Tausend (2023: Steuerertrag € 7.943 Tausend). Des Weiteren enthalten sind ausländische Quellensteuern mit einem Betrag von € 3.320 Tausend (2023: € 8.007 Tausend). Als Return on Equity nach Steuern (Jahresgewinn nach Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2024 inkl. Berücksichtigung von AT 1 Instrumenten) errechnete sich ein Wert von 3,1 Prozent (2023: 14,1 Prozent). Der Jahresüberschuss 2024 betrug somit € 307.908 Tausend (2023: € 1.396.461 Tausend). Unter Berücksichtigung der Rücklagenbewegung von minus € 24.557 Tausend und des Gewinnvortrags von € 420.984 Tausend aus dem Vorjahr ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von € 704.335 Tausend (2023: € 831.459 Tausend). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht645 · Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 525.274 Stück (31. Dezember 2023: 573.938 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.414.347 Aktien im Umlauf befanden. (2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen- Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind, wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen- Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. (3) Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG hält direkt und indirekt gesamt rund 25,00 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind die Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG. Die Raiffeisen-Landesbanken halten insgesamt einen Stimmrechtsanteil von rund 61,17 Prozent. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen. (4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhaber:innen. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter:innen des Streubesitzes angehören. (5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer:innen. (6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. (7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 4. April 2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 16. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 646Lagebericht Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 beschlossene Ermächtigung gemäß § 169 AktG zur Ausnützung des genehmigten Kapitals. Seither wurde weder von der nunmehr erloschenen Ermächtigung vom Juni 2019 noch von der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom April 2024 entsprechend Gebrauch gemacht. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhaber:innen der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen auf die Wandelschuldverschreibungen. Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. (8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden: · Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer marktkonformen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der D&O- Versicherung der RBI AG gemeldet werden. · Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, können die Mitgliedschaften im Fachverband der Raiffeisenbanken, im Raiffeisen-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR, bei der Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen und in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG), enden bzw. sich ändern. · Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht647 (9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. · Nichtfinanzielle Erklärung Die RBI AG ist gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Die Nachhaltigkeitsbelange der RBI AG sind im Zuge der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht der RBI dargestellt. Der Konzernlagebericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement ist im Firmenbuch Wien sowie auf der Website unter www.rbinternational.com abrufbar. · Immaterielle Ressourcen In einem sehr dynamischen Geschäftsumfeld gewinnen immaterielle Ressourcen zunehmend an Bedeutung und stellen einen wesentlichen Treiber für nachhaltiges Wirtschaften bzw. zentrale Werttreiber für Unternehmen dar. Diese immateriellen Werttreiber können in der üblichen Finanzberichterstattung nur unzureichend dargestellt werden. Dabei gibt es eine Vielzahl an immateriellen Ressourcen wie z. B. Produkt- und Technologieinnovationen, Marken, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterqualifikation und -motivation. Die RBI AG berichtet in gegenständlichem Kapitel über die wesentlichsten immateriellen Ressourcen, das sind Ressourcen ohne physische Substanz, von denen das Geschäftsmodell des Unternehmens grundlegend abhängt und die eine Wertschöpfungsquelle für das Unternehmen darstellen, sowie den Abhängigkeiten davon. Innovation sowie Personal werden als wichtigste Ressourcen in diesem Zusammenhang gesehen und sind aus diesem Grund im Folgenden unter Forschung und Entwicklung sowie Human Resources im Detail erläutert. Forschung und Entwicklung Die aktuellen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der RBI AG werden aufgrund des Ansatzes, Produkte und technische Lösungen verstärkt zentral zu entwickeln und nachfolgend allen Banken der Gruppe zur Verfügung zu stellen, bezogen auf die RBI erläutert. Digitalisierung Die Digitalisierung verändert die Finanzdienstleistungsbranche grundlegend und führt dazu, dass Kunden in CEE zunehmend digitales Banking bevorzugen. Die RBI setzt deshalb vermehrt auf eine digitale Betreuung ihrer Kund:innen und wird von den Vorteilen profitieren, welche die Digitalisierung, etwa durch Skalierbarkeit, Effizienzsteigerung, Kostensenkung und schnellere Bereitstellung mit sich bringen. Die Kundenakquise ist für ein nachhaltiges Wachstum von entscheidender Bedeutung, wobei die digitalen Kanäle einen wesentlichen Schwerpunkt bilden. Die meisten Tochterbanken können das Onboarding für neue Kund:innen nun vollständig digital durchführen. 2024 wurden 49 Prozent aller neuen Konten von Privatkunden der RBI über digitale Kanäle eröffnet – ein Anstieg um 16 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Da bereits 65 Prozent der Kund:innen der RBI das Mobile Banking nutzen, entwickeln sich die digitalen Kanäle zum wichtigsten Weg für Kundenakquisition und Interaktionen. Die RBI konzentriert sich auf die Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität von Dienstleistungen, die sie über mobile Apps anbietet. Dabei verwendet sie Analysen und Tests, um die Kundenpräferenzen zu verstehen, und nutzt gleichzeitig ihr Filialnetz, um den Kund:innen den Umgang mit den digitalen Kanälen näherzubringen. Durch die Einführung neuer sogenannter digitaler Customer Journeys und die Verbesserung der digitalen Vertriebsmöglichkeiten in der mobilen App entwickelt die RBI das digitale Angebot im Konzern kontinuierlich weiter. Mehr als 60 Prozent der Privatkredite wurden über digitale Kanäle vergeben. Durch das Angebot innovativer digitaler Produkte für ihre Kund:innen hat die RBI auf vielen ihrer Märkte eine Vorreiterrolle inne: Die Tochterbank im Kosovo lancierte als erste Bank am lokalen Markt einen durchgehenden Prozess (End-to-end) mit digitaler Unterschrift für die Vergabe von Privatkrediten; die · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 648Lagebericht Raiffeisen Bank in Serbien führte einen End-to-end-Kontoeröffnungsprozess für KMU-Kunden ein, der es Start-ups und jungen Unternehmern ermöglicht, unmittelbar nach der Registrierung ihres neu gegründeten Unternehmens ein Bankkonto einzurichten. Diese Innovationen verbessern den digitalen Fußabdruck der RBI und haben den über die gesamte Dauer der Kundenbeziehung erzielten Beitrag der digitalen Umsatzerlöse zu den Umsatzerlösen des Retail-Segments von rund 29 Prozent im Jahr 2023 auf rund 44 Prozent im Jahr 2024 erhöht. Die Digitalisierung ist auch für Firmen- und institutionelle Kunden von zentraler Bedeutung, wobei die größte Herausforderung darin besteht, Prozesse zu rationalisieren und papierbasierte Verfahren zu reduzieren. 2024 optimierte die RBI ihre CIB- Kundenplattform myRaiffeisen.com, indem sie ein benutzerfreundliches Verfahren für das digitale Signieren von Dokumenten und einen Single-Sign-On (SSO)-Zugang für mehrere Tochterbanken einführte. Darüber hinaus verbesserte die RBI digitale Produkte und Dienstleistungen für internationale Kund:innen, insbesondere im Bereich der Anbindung neuer Kunden. Mehr als 11.000 Nutzer:innen sind auf der Plattform myRaiffeisen registriert. Dies trug dazu bei, die gruppenweite Durchdringung digitaler Services im Bereich CIB auf rund 45 Prozent (ohne Russland und Belarus) zu steigern. Weiterhin wünschen die Kund:innen eine zentrale Cash-Management-Plattform für Zahlungen und Reporting. Mit ihrer neu implementierten Kernanwendung für Cash Management CMIplus kommt die RBI diesem Bedürfnis nach. CMIplus dient Unternehmen als primäres Zahlungsverkehrszentrum und bietet Treasury-Funktionen in Echtzeit und mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die Kund:innen. Die Erwartungen ihrer Kund:innen an einen konzernweiten, transparenten und zeitnahen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erfüllt die RBI durch SWIFT-GPI-Zahlungen sowie einen Tracker zur Überwachung von Kundenzahlungen im gesamten Netzwerk der RBI. Nach der Einführung der FX-Plattform R-Flex in Rumänien, Kroatien und Ungarn entwickelt die RBI die Plattform auf Basis des Feedbacks ihrer Kund:innen weiter. Eine der neuesten Funktionen der Plattform sind Zinsbenachrichtigungen, die neben den anderen Funktionalitäten der Plattform zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Nutzer:innen auf über 50.000 im Jahr 2024 beigetragen haben. Innovationsbereiche Innovation ist eine wichtige Säule der Mission der RBI. Um eine zentrale strategische Ausrichtung zu fördern, wurden konzernweit Bildungsmaßnahmen sowie Innovationsprogramme und -veranstaltungen angeboten. Zusätzlich wurden weitere Anstrengungen unternommen, um neue Geschäftsmodelle in den Bereichen Embedded Finance und Blockchain-basierte Tokenisierung zu erkunden. Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain-Technologie blieben auch 2024 strategisch wichtige Themen. 2023 startete die RBI eine strategische interne Initiative zur Transformation durch KI. Ziel ist dabei, die KI-Technologie ganzheitlich zu bewerten und in das Unternehmen zu integrieren. Im Jänner 2024 wurden drei Bereiche für künftige Aktivitäten definiert: Change Management und Mitarbeiter:innenentwicklung, Bewertung von Anwendungsfällen sowie Governance. In Zukunft wird die RBI diese Initiative weiterentwickeln und sich dabei darauf konzentrieren, den verantwortungsbewussten und wirkungsvollen Einsatz von KI-Technologie im gesamten Unternehmen sicherzustellen. Im Bereich der Blockchain-Technologie überwachte ein spezialisiertes Team die Marktentwicklungen. Es führte ein Pilotprojekt durch, das die Möglichkeit eines Angebots von Kryptowährungen untersuchte, setzte eine Initiative zur Prüfung der Machbarkeit eines von einem Bankenkonsortium ausgegebenen Stablecoins um und entwickelte ein potenzielles Produktangebot für einen tokenisierten Vermögenswert für Retail-Kund:innen weiter. Diese Aktivitäten verdeutlichen die anhaltenden Bemühungen der RBI, das Potenzial der Blockchain-Technologie für schnelle und sichere Transaktionen zu nutzen und damit den Weg für innovative Kundenlösungen zu ebnen. IT Im Jahr 2024 aktualisierte die RBI ihre IT-Strategie und legte dabei den Schwerpunkt auf die generative KI (GenAI) und ihre Anwendung in der gesamten Wertschöpfungskette. Dabei verstärkte die RBI auch ihren datenorientierten Ansatz, indem sie sicherstellte, dass Datenkonsument:innen einen einfachen Zugang zu hochwertigen Daten haben. Darüber hinaus rationalisierte die RBI Abläufe und automatisierte Prozesse, um den Anforderungen an Echtzeit-Dienstleistungen gerecht zu werden, und verbesserte dabei die Kundenorientierung und Digitalisierung. Agilität Dass Agilität nach wie vor ein wichtiges Thema für die RBI darstellt, wurde durch die Weiterentwicklung der Unternehmensagilität unter Beweis gestellt. Ziel ist dabei, die führende Position der RBI in der Region CEE zu festigen. Im Geschäftsjahr lag ein weiterer Schwerpunkt auf der Implementierung des Operations Goes Adaptive (OgA) Frameworks in der gesamten Gruppe. Diese Initiative zielt darauf ab, eine End-to-End-Verantwortung zu etablieren, die ein herausragendes Kundenerlebnis gewährleistet, das Wachstum der Umsatzerlöse und die betriebliche Kompetenz unterstützt und gleichzeitig die Kosteneffizienz steigert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht649 IT-Sicherheit Das Cybersicherheitskonzept wurde im Jahr 2024 durch eine Reihe von Initiativen deutlich verstärkt. Dazu zählten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitspraktiken, etwa in den Bereichen Identitäts- und Zugriffsmanagement, Cyber Defense Center der RBI, Netzwerksicherheit und Multifaktor-Authentifizierung. Die RBI konzentriert sich derzeit auf die Einhaltung zukünftiger Vorschriften in den Bereichen IT-Risiko, Resilienz und Cybersicherheit. Cloud Auch im Jahr 2024 legte die RBI großen Wert auf den Einsatz von Cloud-Technologie: 50 Prozent der Anwendungen innerhalb des Konzerns wurden auf Cloud-Systemen betrieben. Für ihre technologischen Fortschritte erhielt die RBI mehrere Preise und Auszeichnungen, darunter der Global Celent Award, der die führende Rolle der RBI bei der Nutzung von Cloud-Technologie im Bankensektor würdigt. Menschen und Fähigkeiten Um die Position der RBI als erstklassiger IT-Arbeitgeber zu festigen, wurden im Juli 2024 die Raiffeisen Tech Centers in Rumänien und im Kosovo eingerichtet. Diese Zentren verdeutlichen das Engagement des Unternehmens, globalen IT- Spezialist:innen umfassende Weiterbildung- und Karrieremöglichkeiten und einen klaren Fokus auf die Mitarbeiter:innenentwicklung zu bieten. Human Resources Der Bereich Group People, Culture & Organization (PC&O) vereint Human Resources (HR) und Organizational Development und Change Management. Diese Kombination ermöglicht es, Führung der Mitarbeiter:innen, Kultur und Organisationsentwicklung ganzheitlich voranzutreiben. Insofern leistet der Bereich PC&O einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der RBI-Strategie und Unternehmensziele. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der effizienten und reibungslosen Abwicklung von Prozessen im Personalwesen wie etwa Personaldatenadministration, Vertragserstellung oder Rekrutierung. Darüber hinaus zeichnet der Bereich verantwortlich für Personalentwicklung, Karrieremanagement, Leadershipentwicklung sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen. Hinsichtlich der Organisationsentwicklung unterstützt PC&O sämtliche Restrukturierungen und Transformationen, nicht zuletzt durch Change Management und Organisationsdesign. Die RBI AG wurde 2024 mehrfach als attraktive Arbeitgeberin ausgezeichnet (z. B. LinkedIn Top Company 2024, Kununu Top Company 2024, Leading Employers Top 1 Prozent Österreich 2024). Um diese Positionierung auch in Zukunft zu behaupten, gilt es, die Erwartungen und Ansprüche der Mitarbeiter:innen und der potenziellen Kandidat:innen zu kennen und sich als Unternehmen darauf einzustellen. Aktuelle Arbeitsmarkttrends zeigen, dass Mitarbeiter:innen ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben und gleichzeitig großen Wert auf Flexibilität, Work-Life-Balance und mentales Wohlbefinden legen. Faktoren wie Inflation und die zunehmenden geopolitischen Konflikte beschäftigen die Menschen und damit auch die Mitarbeiter:innen stark. Neuerungen wie künstlicher Intelligenz (KI) wird einerseits mit großer Neugierde, andererseits auch mit Vorsicht begegnet. Die raschen Entwicklungen im Bereich der generativen KI bieten viele Chancen für die RBI. KI hat das Potenzial, Arbeitsweisen zu verändern und die Effizienz zu erhöhen. Die Mitarbeiter:innen der RBI sind deshalb aufgefordert, sich mit der Technologie und möglichen Anwendungsfällen zu beschäftigen. Neben der Möglichkeit, einen RBI-spezifischen ChatGPT zu nutzen, informiert eine Plattform zu KI im Intranet über aktuelle Entwicklungen und Lernangebote. Zudem wurden neue, auch KI-basierte, Systeme eingeführt, um HR-Prozesse einfacher, effizienter und effektiver zu machen. Dies stellt einen weiteren Schritt in der Technologie- und Automatisierungsstrategie der RBI dar. Das Alleinstellungsmerkmal als Arbeitgeber (Employer Value Proposition, EVP) ist Kern der Marke als Arbeitgeber und umfasst Angebote, Vorteile, Anreize und das Arbeitsumfeld, das ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen bietet. In ihrem Glocal EVP Ansatz kombiniert die RBI den EVP der gesamten Gruppe mit den lokalen EVPs der Tochterbanken. Dadurch entsteht eine internationale Arbeitgebermarke, die Konsistenz sicherstellt, aber auch lokale Besonderheiten berücksichtigt. Die Einführung der Glocal EVP ist für Jänner bis März 2025 geplant. Eine attraktive und leistungsstarke Arbeitskultur zu fördern, ist entscheidend für den unternehmerischen Erfolg. Die Befragung der Mitarbeiter:innen bietet einen repräsentativen Überblick über die Erfahrungen im gesamten Unternehmen und dient als Input für Gespräche und gezielte Initiativen zur weiteren Steigerung des Engagements der Mitarbeiter:innen. Nach der Implementierung eines neuen gruppenweiten Umfragetools, fand im September erneut eine Umfrage unter den Mitarbeiter:innen in der Konzernzentrale statt. Vor dem Hintergrund der stark international geprägten Struktur stieg der Wunsch der Mitarbeiter:innen, auch in anderen Ländern arbeiten zu dürfen. Seit Juli 2023 ermöglicht die RBI AG als erste Bank in Österreich ihren Mitarbeiter:innen, für eine gewisse Zeit von anderen Orten im EU-Ausland aus zu arbeiten. Das Angebot wird über alle Hierarchieebenen gut angenommen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 650Lagebericht Da Lernen und Weiterentwicklung wesentliche Faktoren für die Karrierezufriedenheit sind, soll Lernen als Selbstverständlichkeit im Arbeitsalltag etabliert werden, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten. Der Fokus liegt dabei auf: · Förderung der Lernkultur und Interesse am Lernen schaffen · Aufbau der Lernkompetenz · Automatisierung und Vereinfachung durch Anwendung neuer Technologien · Entwicklung eines Portfolios von relevanten Lerninhalten · Einheitliche Standards und Qualitätskriterien für Lernformate und -inhalte (Didaktik, Lernpsychologie, Technologie) Positive Arbeitsbeziehungen, die Arbeits- und Karrierezufriedenheit und die Leistungsfähigkeit beeinflussen den Verbleib im Unternehmen. Aus diesem Grund werden Teams in einer Workshop-Reihe in ihrer Entwicklung unterstützt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf gegenseitiges Vertrauen, offene Kommunikation und Methoden der effektiven Zusammenarbeit gelegt. Führungskräfte werden unterstützt, damit diese ihre Rolle bestmöglich ausüben können, ihre Teams durch Zeiten der Unsicherheit und des Wandels führen und dabei auf die individuellen Bedürfnisse und Erwartungen Rücksicht nehmen können. Schwerpunkte der Weiterbildung lagen auf der Stärkung der individuellen Resilienz, der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Erwartungen an Führungskräfte, dem Peer Coaching sowie Kommunikationstechniken. Um Transformationen, von kleineren Re-Organisationen bis hin zu großen Transformationen bestmöglich zu unterstützen, wurde ein internes Change- Management- und Change- Kommunikations-Team zusammengestellt. Ziel ist es, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen auf die Transformation vorzubereiten, sie zu begleiten, für die Veränderung zu gewinnen sowie Individuen und Teams in der Veränderung zu unterstützen. KI (Künstliche Intelligenz) hat das Potenzial, Arbeitsweisen zu verändern und Effizienzen zu heben. Die Mitarbeiter:innen werden ermuntert, sich mit der Technologie und möglichen Anwendungsfällen zu beschäftigen. Unterstützend werden Lernformate (inkl. eLearnings) zum Verständnis von KI, Machine Learning, den Möglichkeiten, aber auch den Grenzen und möglichen Schwierigkeiten angeboten. · Corporate Governance Weitere Informationen dazu befinden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Corporate-Governance-Bericht sowie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investoren → Corporate Governance & Vergütung). · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht651 · Risikobericht Aktives Risikomanagement stellt für die RBI AG eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt die Bank ihr umfassendes Risikomanagement permanent weiter. So wurde die Implementierung und Steuerung der ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in einem bereichsübergreifenden Projekt umgesetzt und umfasst alle Risikobereiche. Mit Jahresbeginn 2024 wurde das ESG Risikomanagement in die jeweiligen Risikomanagementeinheiten der RBI übernommen. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar. Grundsätze des Risikomanagements Die RBI AG verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die Risiken der Bank zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand der RBI AG festgelegt, In den Aufsichtsratsgremien werden diese regelmäßig berichtet und diskutiert. Zu den wesentlichen Risikogrundsätzen der Bank gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien: · Risikobewusstsein Es wird eine Risikokultur gefördert, die bewusst mit den im Bankgeschäft inhärenten Risiken umgeht, insbesondere durch die transparente Darstellung von Informationen und die Verwendung geeigneter Methoden. · Risikobereitschaft Das Eingehen von Risiken erfolgt vorsichtig und bedingt eine vordefinierte Mindestrendite auf das Risiko. · Risikomanagement Es werden State-of-the-Art Techniken für Risikomanagement und Risikocontrolling eingesetzt, die der Materialität der Risiken entsprechen, sowie eine effektive Aggregation von Risikodaten und Risikoberichtstechniken. · Regulatorische Vorgaben Sämtliche Vorschriften und Anforderungen seitens der Aufsicht an das Risikomanagement werden berücksichtigt und erfüllt. · Integriertes Risikomanagement Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken unternehmensweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. · Einheitliche Methoden Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagementansatz zu gewährleisten, werden einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und Limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten der RBI Gruppe. · Kontinuierliche Planung Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auch auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt. · Unabhängige Kontrolle Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten. · Vor- und Nachkalkulation Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performance-Messung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko- Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden. · Neue Geschäftsfelder Neue Produkte und Markteintritte werden im Vorfeld einer spezifischen Risikoanalyse und Risikobewertung unterzogen und in den dafür vorgesehenen Gremien beschlossen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 652Lagebericht Organisation des Risikomanagements Der Vorstand der RBI AG stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Methoden zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten und spezifische Komitees unterstützt. Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement der RBI AG auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die entsprechenden Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind einerseits verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse im gesamten Unternehmen, andererseits implementieren sie die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien bzw. steuern das Geschäft der RBI AG innerhalb der genehmigten Risikobudgets. Die Implementierung und Steuerung der ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) wurde in einem bereichsübergreifenden Projekt umgesetzt und umfasst alle Risikobereiche. Mit Jahresbeginn 2024 wurde das ESG Risikomanagement in die jeweiligen Risikomanagementeinheiten der RBI AG übernommen. Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des unternehmensweiten und Risikokategorie übergreifenden Regelwerks zur Risikosteuerung sowie die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Risikokomitees Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und die Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente verantwortlich. Dazu zählen auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapital-ausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und -steuerungsaktivitäten (z. B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten. Der Zuständigkeitsbereich des Group Risk Committees umfasst auch abwicklungsbezogene Themen und Entscheidungen, die die jeweiligen Richtlinien und Anforderungen des Single Resolution Board (SRB) widerspiegeln. Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Group Capital Management Committee und das Structural FX Committee sind Sub-Committees des Group Asset/Liability Committees und analysieren, kontrollieren und steuern die regulatorischen Kapitalquoten sowie das strukturelle Währungs- und Zinsrisiko der Kapitalposition. Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarienanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein. Die Credit Committees setzen sich aus Vertreter:innen der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je Kundengruppe für Firmenkunden, Finanzinstitute und den öffentlichen Sektor unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen. Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkund:innen. Es umfasst erstrangig Entscheidungsträger (Vorstände), Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO) der RBI AG, weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter:innen aus Risikomanagement und Special Exposures Management. Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Verbriefungskommittee als eine Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen. Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertreter:innen der Geschäftsbereiche (Privat, Markt und Kommerzkunden) als auch Teilnehmer:innen aus Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht653 Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie Entscheidungen im Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen. Das Group Security Committee ist verantwortlich für die Implementierung und Einhaltung der Security Policy und der IT Risk Management Policy für die Gruppe. Dies inkludiert unter anderem die Genehmigung der Security und der IT Risk Management Policy, die Definition von Key Performance Indicators und Key Risk Indicators die auf Gruppenebene sowie in den lokalen Security Committees berichtet werden müssen, und die Definition und Überprüfung des Risikoappetits in Bezug auf IT Risk und Security. Das Data Governance Board ist das übergeordnete Entscheidungsgremium des Konzerns für alle Themenbereiche in Bezug auf Data Governance. Dies inkludiert insbesondere auch Themen betreffend Datenqualität sowie über die Einhaltung der BCBS239 Richtlinien. Das Artificial Intelligence Committee (AICO) ist das bereichsübergreifende oberste Steuerungskomitee im RBI Konzern für Themen, die die Künstliche Intelligenz (KI) betreffen. Dies umfasst strategische und regulatorische Beaufsichtigung, Change Management, Ausbildung, transparente Kommunikation, die Einbeziehung der Stakeholder, Beratung des Vorstandes, das Reporting, sowie die Funktion als Eskalationsgremium für Themen die KI betreffen. Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es die finanzielle Stabilität im Sinne des BaSAG (österr. Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Falle einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Qualitätssicherung und Revision Qualitätssicherung in Bezug auf das Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Genauigkeit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten. Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch die gesamten Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand der RBI AG adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt. Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des Internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht. Darüber hinaus wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine gänzlich unabhängige und objektive Prüfung frei von potenziellen Interessenkonflikten durchgeführt. Gesamtbankrisikosteuerung Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die, im jährlichen Risikoassessment beurteilte, Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept zur Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess der RBI AG wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft. Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert diese auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gewährleistet ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und legt Konzentrationslimits für die im Risikoassessment als wesentlich eingestuften Risikoarten fest. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten aus dem Sanierungsplan abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 654Lagebericht Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau Ökonomische Perspektive Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste aus ökonomischer Sicht das interne Kapital übersteigen Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf den aktuellen Wert des harten Kernkapitals nicht überschreiten. 99,90 Prozent Normative Perspektive Stress-Szenarien Risiko, eine nachhaltige Kernkapitalquote über den Konjunkturzyklus hinweg zu unterschreiten Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige Planungsperiode bei Annahme eines signifikanten makroökonomischen Abschwungs rund 95 Prozent Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle materiellen Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden. Die nachstehende Tabelle enthält die Anteile der Risikoarten am ökonomischen Kapital: in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil Beteiligungsrisiko 4.673.816 73,8% 5.796.364 76,2% Kreditrisiko Firmenkunden 479.599 7,6% 550.118 7,2% Kreditrisiko öffentlicher Sektor 342.875 5,4% 276.043 3,6% Marktrisiko 193.679 3,1% 301.253 4,0% Operationelles Risiko 147.278 2,3% 101.310 1,3% Risiko sonstige Sachanlagen 90.753 1,4% 114.187 1,5% Kreditrisiko Kreditinstitute 66.328 1,0% 73.565 1,0% Kreditrisiko Retail-Kunden 23.790 0,4% 17.013 0,2% CVA-Risiko 14.770 0,2% 13.984 0,2% Risikopuffer 301.645 4,8% 362.192 4,8% Gesamt 6.334.535 100,0% 7.606.029 100,0% Das Ökonomische Kapital reduzierte sich im Jahresvergleich auf € 6.334.535 Tausend. Für die RBI AG ist das Beteiligungsrisiko die betragsmäßig größte Risikoart, die auch wesentlich zum Rückgang im Jahresvergleich beigetragen hat, welcher vorwiegend auf die Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes der AO Raiffeisenbank zurückzuführen war. Die RBI AG wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument in der Gesamtbankrisikosteuerung und wird bei der Allokation von Risikobudgets herangezogen. Limits für ökonomisches Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk- Limits ergänzt. Diese Planung erfolgt in der RBI AG jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus. Auch die risikoadjustierte Performancemessung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zum ökonomischen Kapital, das dieser Einheit zuzurechnen ist, gesetzt (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performancekennzahl für alle Geschäftseinheiten der Bank, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter:innen Berücksichtigung findet. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht655 Normative Perspektive – Stress Szenarien Die Analyse der Stress Szenarien in der Normativen Perspektive des ICAAP soll sicherzustellen, dass die RBI AG am Ende der mehrjährigen vollen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio, sowie Verluste aus operationellen Risiken zum Einsatz. Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt der daraus resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine Notwendigkeit für substantielle Kapitalerhöhungen oder tiefgehende Einschränkungen des Geschäftsvolumens darstellen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In die unterstellten Stress-Szenarien fließen dabei sowohl die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (durch welche die regulatorischen Kapitalerfordernisse ansteigen) als auch Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten ein. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt. Diese Perspektive ergänzt somit auch die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z. B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität bei außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement der RBI AG steuert darauf aufbauend aktiv die Portfolio-Diversifikation, z. B. durch Obergrenzen für das Gesamt-Exposure in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards. Kreditrisiko Das Kreditrisiko der RBI AG betrifft vornehmlich Ausfallrisiken, die sich aus Geschäften mit Firmen- und Privatkund:innen, anderen Banken und öffentlichen Kreditnehmern ergeben. Es ist die mit Abstand wichtigste Risikokategorie für die RBI AG, wie auch aus dem internen und regulatorischen Kapitalerfordernis ersichtlich ist. Kreditrisiken werden folglich sowohl auf Einzelkredit- und Kundenbasis als auch auf Portfoliobasis überwacht und analysiert. Grundlage für die Kreditrisikosteuerung und Kreditentscheidung sind die Kreditrisikopolitik, die Kreditrisikohandbücher und die zu diesem Zweck entwickelten Kreditrisikomanagement-Methoden und -prozesse. Das interne Kontrollsystem für Kreditrisiken umfasst verschiedene Formen von Überwachungsmaßnahmen, die unmittelbar in die zu überwachenden Arbeitsabläufe – vom Kreditantrag der Kund:innen über die Kreditentscheidung der Bank bis hin zur Rückzahlung des Kredits – integriert sind. Im Non-Retail-Bereich erfolgt keine Kreditvergabe, ohne zuvor den Kreditentscheidungsprozess durchlaufen zu haben. Dieser Prozess wird – neben der Vergabe von Neukrediten – auch für Krediterhöhungen, Prolongationen, Überziehungen und bei Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z. B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten), durchlaufen. Er gilt auch für die Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte, sonstigen mit Kreditrisiko behafteten Limits und für Beteiligungen. Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Voten der einzelnen Kompetenzträger sieht die Kompetenzordnung ein Eskalationsverfahren in die nächsthöhere Kompetenzstufe vor. Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen): in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil Firmenkunden 42.753.549 46,2% 42.853.909 46,7% Projektfinanzierungen 2.970.052 3,2% 2.562.816 2,8% Retail-Kunden 3.025.698 3,3% 2.797.094 3,0% Kreditinstitute 24.064.062 26,0% 22.863.788 24,9% Öffentlicher Sektor 19.786.454 21,4% 20.660.142 22,5% Gesamt 92.599.814 100,0% 91.737.749 100,0% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 656Lagebericht Kreditportfolio – Firmenkunden Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente. Die nachstehende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrundeliegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. Im Juni 2024 wurden die Ratingmodelle für Firmenkunden rekalibriert. in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil 1 Minimales Risiko 1.396.903 3,3% 1.454.211 3,4% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 6.083.777 14,2% 5.398.143 12,6% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 13.129.807 30,7% 14.325.960 33,4% 4 Gute Kreditwürdigkeit 12.593.522 29,5% 12.479.463 29,1% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 5.498.715 12,9% 5.469.893 12,8% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 1.693.830 4,0% 1.858.430 4,3% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 437.974 1,0% 404.070 0,9% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 158.347 0,4% 143.882 0,3% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 215.148 0,5% 39.516 0,1% 10 Ausfall 1.545.506 3,6% 1.279.396 3,0% NR Nicht geratet 21 —% 943 —% Gesamt 42.753.549 100,0% 42.853.909 100,0% Das gesamte Kreditobligo für Firmenkunden verringerte sich im Vergleich zum Jahresende 2023 um € 100.360 Tausend auf € 42.753.549 Tausend. Der Rückgang bei den Firmenkunden war vor allem auf einen Rückgang von Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Großbritannien, Luxemburg und Spanien zurückzuführen, welcher teilweise durch einen Anstieg in Deutschland und der Schweiz kompensiert wurde. Das fünfstufige Rating-Modell für Projektfinanzierungen basiert auf den Slotting-Kriterien gemäß EBA/RTS/2016/02. in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil 6,1 Ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko 1.978.649 66,6% 1.562.846 61,0% 6,2 Gute Projektbonität – geringes Risiko 522.743 17,6% 565.445 22,1% 6,3 Ausreichende Projektbonität – mittleres Risiko 205.387 6,9% 91.022 3,6% 6,4 Schwache Projektbonität – hohes Risiko 0 —% 152.988 6,0% 6,5 Ausfall 263.273 8,9% 190.514 7,4% NR Nicht geratet 0 —% 0 —% Gesamt 2.970.052 100,0% 2.562.816 100,0% Das Kreditobligo der unter Projektfinanzierung ausgewiesenen Forderungen verzeichnete zum 31. Dezember 2024 einen Anstieg um € 407.236 Tausend auf € 2.970.052 Tausend. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht657 Kreditportfolio – Retail-Kunden Kreditobligo für Retail-Kund:innen nach internem Rating: in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil 0,5 Minimales Risiko 408.157 13,5% 471.785 16,9% 1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit 323.957 10,7% 367.028 13,1% 1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 98.169 3,2% 121.710 4,4% 2,0 Gute Kreditwürdigkeit 41.158 1,4% 52.739 1,9% 2,5 Intakte Kreditwürdigkeit 32.499 1,1% 40.956 1,5% 3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 17.953 0,6% 20.820 0,7% 3,5 Knappe Kreditwürdigkeit 8.932 0,3% 11.573 0,4% 4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 8.861 0,3% 7.063 0,3% 4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 12.733 0,4% 17.113 0,6% 5,0 Ausfall 135.485 4,5% 145.448 5,2% NR Nicht geratet 1.937.793 64,0% 1.540.860 55,1% Gesamt 3.025.698 100,0% 2.797.094 100,0% Das nicht geratete Kreditobligo umfasst vor allem Kreditkartenlimite österreichischer Kund:innen. Kreditportfolio – Kreditinstitute Die nachfolgende Tabelle stellt das gesamte Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt. in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil 1 Minimales Risiko 3.030.603 12,6% 2.862.516 12,5% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 1.839.065 7,6% 2.606.044 11,4% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 15.535.808 64,6% 13.887.198 60,7% 4 Gute Kreditwürdigkeit 2.928.456 12,2% 2.598.571 11,4% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 481.004 2,0% 574.398 2,5% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 85.491 0,4% 145.336 0,6% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 59.240 0,2% 23.291 0,1% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 7.866 —% 91.680 0,4% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 96.011 0,4% 71.830 0,3% 10 Ausfall 343 —% 2.874 —% NR Nicht geratet 175 —% 50 —% Gesamt 24.064.062 100,0% 22.863.788 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Kreditinstituten betrug zum 31. Dezember 2024 € 24.064.062 Tausend und wies damit eine Erhöhung um € 1.200.274 Tausend gegenüber dem Jahresultimo 2023 auf. Dieser Anstieg resultierte vorwiegend aus einem Anstieg der Repo-Geschäfte in Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und Deutschland, welcher teilweise durch einen Rückgang in Spanien kompensiert wurde. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 658Lagebericht Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating: in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil 1 Ausgezeichnete Bonität 2.503.512 12,7% 1.410.157 6,8% 2 Sehr gute Bonität 15.806.016 79,9% 17.536.045 84,9% 3 Gute Bonität 1.095.342 5,5% 1.243.979 6,0% 4 Solide Bonität 319.194 1,6% 396.683 1,9% 5 Zufriedenstellende Bonität 25.778 0,1% 33.926 0,2% 6 Adäquate Bonität 4.030 —% 10.851 0,1% 7 Fragliche Bonität 410 —% 2.388 —% 8 Höchst fragliche Bonität 21 —% 20 —% 9 Ausfallgefährdet 19.496 0,1% 18.429 0,1% 10 Ausfall 8.657 —% 7.664 —% NR Nicht geratet 3.998 —% 0 —% Gesamt 19.786.454 100,0% 20.660.142 100,0% Im Vergleich zum Jahresende 2023 sank das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor um € 873.689 Tausend auf € 19.786.454 Tausend. Den größten Rückgang verzeichnete Rating-Klasse 2, was vor allem auf verringerte Geldmarktgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank und Ratingverbesserungen zu Rating-Klasse 1 in Deutschland zurückzuführen war. Kompensiert wurde dieser Rückgang teilweise durch eine Erhöhung des Anleihenbestands in Österreich und durch erhöhte Veranlagungen bei der Oesterreichischen Nationalbank. Kreditportfoliomanagement Das Kreditportfolio der RBI AG wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie gesteuert. Diese begrenzt die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen und vermeidet dadurch unerwünschte Risikokonzentrationen. Darüber hinaus werden laufend die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten analysiert. Dies ermöglicht es schon frühzeitig, strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen. Das Kreditportfolio der RBI AG ist sowohl hinsichtlich der Regionen als auch der Branchen breit gestreut. Die geografische Aufgliederung der bilanziellen und außerbilanziellen Forderungen spiegelt die breite Diversifizierung des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten wider. Diese Forderungen gliedern sich dem Risikoland des Kreditnehmers entsprechend nach Regionen wie folgt (Länder mit Kreditobligo größer als € 1 Milliarden sind getrennt dargestellt): in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil Österreich 37.536.679 40,5% 37.881.272 41,3% Deutschland 11.140.401 12,0% 10.184.070 11,1% Frankreich 8.564.605 9,2% 7.315.069 8,0% Großbritannien 3.390.935 3,7% 3.371.626 3,7% Schweiz 2.988.497 3,2% 2.895.921 3,2% Italien 2.460.820 2,7% 2.183.659 2,4% Niederlande 2.359.228 2,5% 2.245.376 2,4% Polen 2.296.422 2,5% 2.592.395 2,8% Luxemburg 2.227.740 2,4% 2.499.501 2,7% Ferner Osten 2.111.369 2,3% 1.960.166 2,1% Spanien 1.858.192 2,0% 3.569.659 3,9% Vereinigte Staaten von Amerika 1.445.368 1,6% 1.287.412 1,4% Belgien 1.292.464 1,4% 1.188.004 1,3% Tschechien 1.253.212 1,4% 1.435.323 1,6% Rumänien 1.245.909 1,3% 1.022.437 1,1% Sonstige 10.427.973 11,3% 10.105.862 11,0% Gesamt 92.599.814 100,0% 91.737.749 100,0% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht659 Das Kreditportfolio der RBI AG verzeichnete einen Anstieg um € 862.065 Tausend auf € 92.599.814 Tausend. In Spanien resultierte der Rückgang um € 1.711.467 Tausend auf € 1.858.192 Tausend vorwiegend aus einem Rückgang der Repo-Geschäfte. Frankreich verzeichnete einen Anstieg um € 1.249.536 Tausend auf € 8.564.605 Tausend vorwiegend aus erhöhten Repo- Geschäften und Anleihenbestand. Der Anstieg in Deutschland resultierte im Wesentlichen aus Repo-Geschäften und Kreditfinanzierungen. Der Rückgang in Österreich um € 344.593 Tausend auf € 37.536.679 Tausend war vorallem bedingt durch den Rückgang der Geldmarktgeschäfte, welcher großteils durch einen Anstieg des Anleihenbestands, der Kredit- und Rahmenfinanzierungen sowie Repo-Geschäfte kompensiert wurde. Für die negative Entwicklung in Polen waren vorallem Kreditfinanzierungen verantwortlich. Im Rahmen der Risikopolitik und Bonitätsbeurteilung der RBI AG findet auch die Branche des Kreditnehmers Beachtung. Der größte Branchenanteil am Kreditportfolio entfällt auf das Kreditwesen, wobei dieser zu einem hohen Teil dem österreichischen Raiffeisensektor zuzurechnen ist. Der öffentliche Sektor ist im Wesentlichen auf Wertpapierbestände der Republik Österreich als Emittent zurückzuführen. Kreditobligo gegliedert nach Branchenzugehörigkeit: in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil Kredit- und Versicherungswesen 36.553.646 39,5% 37.553.230 40,9% Sachgütererzeugung 13.832.753 14,9% 13.656.018 14,9% Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung 10.548.895 11,4% 8.611.974 9,4% Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 8.641.886 9,3% 8.424.477 9,2% Realitätenwesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen 7.200.845 7,8% 7.376.120 8,0% Energie- und Wasserversorgung 3.439.538 3,7% 3.211.969 3,5% Private Haushalte 2.990.525 3,2% 2.722.226 3,0% Unterrichtswesen, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 905.840 1,0% 2.556.718 2,8% Bauwesen 1.872.765 2,0% 1.724.748 1,9% Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 638.453 0,7% 964.673 1,1% Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1.381.820 1,5% 920.275 1,0% Sonstige 4.592.848 5,0% 4.015.322 4,4% Gesamt 92.599.814 100,0% 91.737.749 100,0% Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringmodelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Durch die Verwendung einer Masterskala wird jedoch eine Vergleichbarkeit der Ratingstufen auch über Geschäftssegmente hinweg erzielt. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldatenbank) zur Verfügung. Kreditsicherheiten stellen eine wesentliche Strategie und eine aktiv verfolgte Maßnahme zur Reduktion des potentiellen Kreditrisikos dar. Der Sicherheitenwert und der Effekt anderer risikomindernder Maßnahmen werden während der Kreditentscheidung beurteilt. Als risikomindernd wird jeweils jener Wert angesetzt, den die RBI AG bei Verwertung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erwartet. Die anerkannten Sicherheiten sind im Sicherheitenkatalog und den dazugehörigen Bewertungsrichtlinien festgelegt. Der Sicherheitenwert errechnet sich dabei anhand einheitlicher Methoden, die standardisierte Berechnungsformeln mit Marktwerten, vordefinierten Abschlägen und Expertengutachten umfassen. Kreditausfall- und -abwicklungsprozess Das Kreditportfolio sowie die Kreditnehmer unterliegen einer laufenden Überwachung. Wesentliche Ziele dieses Monitorings sind, die widmungsgemäße Verwendung der Kredite sicherzustellen und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmer zu verfolgen. Bei den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor wird zumindest einmal jährlich eine derartige Kreditüberprüfung durchgeführt. Sie umfasst sowohl die erneute Bonitätseinstufung als auch die Neubewertung von finanziellen und dinglichen Sicherheiten. Problemkredite – also jene Aushaftungen bei denen materielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzug der Kreditnehmer erwartet werden – bedürfen einer weitergehenden Bearbeitung. Problemkredite werden im Fall einer notwendigen Kreditsanierung an Spezialisten oder Restrukturierungseinheiten (Workout-Abteilungen) übergeben, welche unabhängig von der Marktseite arbeiten und auch einer separaten Kompetenzordnung unterliegen. Die Mitarbeiter:innen dieser Abteilung können durch die · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 660Lagebericht frühzeitige Einbindung eine Reduktion der Verluste aus Problemkrediten erzielen und/oder die Besicherungsstruktur der Kredit optimieren. Der Kreditausfall, wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er die Kriterien der Zahlungsunwahrscheinlichkeit erfüllt, die darauf hindeuten, dass sich der Kunde in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Allfällige vorhandene Sicherheiten (Immobilien, Garantien etc.) werden außerhalb der Restrukturierungseinheiten von Sicherheiten- experten jährlich sowie bei Bedarf auch ad hoc evaluiert und ausschließlich diese ermittelten Werte für Kalkulationen wie etwa Wertberichtigungen herangezogen. Eine Einstufung als Ausfall liegt bei einer Kreditverpflichtung nicht mehr vor, wenn – nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten (sechs Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Privatkundenbereich, sowie 12 Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Non-Retail Segment) – der Kunde während dieses Zeitraums eine gute Zahlungsdisziplin zeigte und keine weiteren Anhaltspunkte für die hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurden. Zum 31.12.2024 belief sich die NPE Ratio der RBI AG auf 3,2 Prozent (31.12.2023: 2,8 Prozent). Die NPE Coverage Ratio betrug 50,9 Prozent (31.12.2023 51,8 Prozent). Der nachfolgend abgebildete Risikovorsorgespiegel zeigt die Entwicklung von Wertberichtigungen und Vorsorgen aus außerbilanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr sowie die der Kreditrisikovorsorge zugrunde liegenden Asset Klassen: in € Tausend Stand 1.1.2024 Zuführung Auflösung2 Verbrauch1 Umgliederungen, Währungsdifferen zen3 Stand 31.12.2024 Einzelwertberichtigungen 937.258 657.453 -368.333 -135.186 29.503 1.120.695 Kreditinstitute 991 19 -56 -635 319 Firmenkunden 838.805 623.213 -332.286 -131.880 27.896 1.025.748 Retail-Kunden 89.606 23.548 -25.823 -3.460 1.600 85.471 Öffentlicher Sektor 4.840 7.146 -6.008 789 6.767 Außerbilanzielle Verpflichtungen 3.016 3.527 -4.160 7 2.390 Portfolio-Wertberichtigungen 194.446 431.473 -516.467 0 -587 108.865 Kreditinstitute 5.207 5.515 -3.865 12 6.869 Firmenkunden 141.221 317.932 -398.154 295 61.294 Retail-Kunden 14.263 8.485 -11.091 -267 11.390 Öffentlicher Sektor 139 145 -66 218 Außerbilanzielle Verpflichtungen 33.616 99.396 -103.291 -627 29.094 Gesamt 1.131.704 1.088.926 -884.800 -135.186 28.916 1.229.560 1 Hier sind Unwindingzinsertrag aus wertberichtigten Kunden und Veränderungen von internen Zinsfreistellungen enthalten 2 Hier sind Veränderungen interner Zinsfreistellungen enthalten 3 Hier sind Umgliederungen von Rückstellungen und Änderungen von Kundenkategorien enthalten Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst Transfer- und Konvertibilitätsrisiken sowie politische Risiken und makroökonomische Risiken im weiteren Sinne, die sich aus grenzüberschreitenden Geschäften in fremden Ländern ergeben. Den Aktivitäten in den Kernmärkten wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Als Teil eines etablierten Ansatzes über alle Einheiten der RBI Gruppe hinweg, wird das aktive Länderrisikomanagement der RBI AG auf der Grundlage der Länderrisikopolitik sichergestellt, die regelmäßig vom Vorstand festgelegt und genehmigt wird. Diese Politik ist Teil des Kreditportfolio-Limitsystems und legt eine strikte Begrenzung des grenzüberschreitenden Risikos gegenüber einzelnen Ländern fest. Gleichzeitig soll die Politik Anreize für das Eingehen von Risiken innerhalb der Kernmärkte der RBI Gruppe schaffen. Die Grenzwerte für die einzelnen Länder werden anhand eines internen Modells festgelegt, das auf den Säulen der Kapitalisierung der RBI Gruppe, dem internen Länderrating, der Größe und der Dynamik des Landes und seines Banksektors basiert. In den letzten Jahren gewannen geopolitische Risiken in der internen Steuerung der RBI an Bedeutung und Aufmerksamkeit. Das Länderrisiko spiegelt sich auch im internen System der Verrechnungspreise für Mittel in der Produktpreisgestaltung und in der risikobereinigten Performancemessung wider. Auf diese Weise bietet die Bank den Geschäftseinheiten einen Anreiz, Länderrisiken abzusichern (z. B. durch die Inanspruchnahme von Versicherungen bei Exportkreditversicherern oder Garantiegebern in Drittländern). Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur zur Begrenzung des gesamten grenzüberschreitenden Engagements verwendet, sondern auch zur Steuerung des gesamten Kreditengagements in jedem einzelnen Land (d. h. einschließlich des Engagements, das durch lokale Einlagen begründet ist). Damit richtet die RBI AG ihre Geschäftsaktivitäten auf die erwartete wirtschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Märkten aus und verbessert die breite Diversifikation ihres Kreditportfolios. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht661 Kontrahentenausfallsrisiko Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird von der RBI AG durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie auf Basis der historischen Marktwertbewegungen ermittelt. Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den die gleichen Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und ‑überwachungsverfahren wie im klassischen Kreditgeschäft gelten. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z. B. Netting und Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt die RBI AG für alle wesentlichen Derivatgeschäfte mit Marktteilnehmer:innen den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an. Beteiligungsrisiko Als Teil des Bankbuchs werden auch die Risiken aus börsenotierten und nicht börsenotierten Beteiligungen verstanden, die gesondert unter dieser Risikokategorie ausgewiesen werden. Die Mehrzahl an direkten oder indirekten Beteiligungen der RBI AG wird in der Konzernbilanz vollkonsolidiert und deren Risiko somit detailliert erfasst. Für die in diesen Beteiligungen entstehenden Risiken kommen daher die in den anderen Risikoarten beschriebenen Steuerungs-, Mess- und Überwachungsmethoden zum Einsatz. Dem Beteiligungsrisiko und dem Ausfallrisiko liegen ähnliche Wurzeln zugrunde: einer Verschlechterung der finanziellen Situation einer Beteiligung folgt meist eine Ratingherabstufung (bzw. der Ausfall) dieser Einheit. Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Beteiligungen basiert auf einer Erweiterung des Kreditrisikoansatzes gemäß Basel III. Die Beteiligungen der RBI AG werden vom Bereich Group Subsidiaries & Equity Investments verwaltet. Dieser Bereich überwacht die Risiken, die sich aus den langfristig orientierten Eigenkapitalbeteiligungen ergeben und verantwortet auch die Ergebnisse, die daraus resultieren. Neuinvestitionen werden nur vom Vorstand der RBI AG auf Basis einer separaten Kaufprüfung getätigt. Marktrisiko Die RBI AG definiert Marktrisiko als die potenzielle negative Veränderung des Marktpreises der Handels- und Investmentpositionen. Das Marktrisiko wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt. Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in den Unternehmensbereich Treasury transferiert. Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie die Einhaltung der Gesamtbanklimits verantwortlich. Der Unternehmensbereich Capital Markets umfasst den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 662Lagebericht Organisation des Marktrisikomanagements Die RBI AG misst, überwacht und steuert alle Marktrisiken auf Gesamtbankebene. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Marktrisiko Komitee wahrgenommen, das für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken verantwortlich ist. Das Gesamtbanklimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit. Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und Produktumfang innerhalb der definierten und beschlossenen Strategie und des Risikoappetits liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, Regelwerke, Messmethoden, Risikomanagement-Infrastruktur und -Systeme für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters wird durch diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durchgeführt. Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back- Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist. Limitsystem Die RBI AG verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert: · Value-At-Risk (VAR) Konfidenzintervall 99 Prozent Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Es werden zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden je nach Steering Ansatz verwendet. Die Konsistenz zwischen P&L und Risikoziffern ist parallel zum ökonomischen Umfang der RBI AG notwendig, um eine umfassende Steuerung zu gewährleisten. Für das Gesamtportfolio inklusive des Bankbuches wird ein Modell verwendet, welches auf einer historischen Simulation beruht, und für die längerfristige Steuerung der Marktrisiken aus den Bankbüchern geeignet ist (Modell ALL, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 20 Tage). Die Berechnung basiert auf überlappenden 20- Tagesreturns der letzten 7 Jahre und wird auch für die Allokation des Ökonomischen Kapitals verwendet. Für alle Markrisiken mit unmittelbarer Auswirkung auf die Erfolgsrechnung wird ein Modell angewendet, welches die kurzfristige Volatilität gut prognostiziert (Modell IFRS-P&L, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag). Dieser Modellansatz ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses für Marktrisiken für das Handelsbuch der RBI AG zugelassen. Beide Modelle berechnen Value-At-Risk Kennzahlen für die Veränderungen der Risikofaktoren Fremdwährungen, Zinsentwicklung, Credit Spreads, implizite Volatilität, Aktienindizes und Basis Spreads. · Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen)Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen oder in illiquiden beziehungsweise strukturell schwierig zu messenden Märkten. · Stop Loss Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht unlimitiert zu lassen, sondern eng zu begrenzen. Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisiko Komitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reportings. Value-at-Risk und hypothetische Marktwertveränderungen für das Handelsbuch Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR ALL 99 Prozent, 20 Tage sowie VaR IFRS-P&L 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handelsbücher je Risikoart dar, während für das Bankbuch das Gesamtrisiko dargestellt wird. Das Modell IFRS- P&L zielt auf die Messung kurzfristiger Marktschwankungen ab, während sich das Modell ALL auf die Messung struktureller Zinsrisiken konzentriert. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken vor allem in Euro, sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR der RBI AG. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht663 Modell IFRS-P&L Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum-VaR Maximum-VaR VaR per in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Währungsrisiken 392 536 209 979 275 Zinsrisiken 895 2.075 682 3731 938 Credit-Spread-Risiko 734 1.585 702 2380 1.559 Vega-Risiko1 - - - - 463 Basis-Risiko2 - - - - 904 Gesamt 1.025 2.161 758 3.681 2.430 1 Ab November 2024 wird das Vega-Risiko als Teil des Ökonomischen Kapitalsrisikos berechnet. 2 Ab Juni 2024 wird das Basis-Risiko als Teil des Zinsrisikos berechnet. Modell IFRS-P&L Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum-VaR Maximum-VaR VaR per in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Währungsrisiken 1.928 2.609 1.178 4.665 4.127 Zinsrisiken 1.545 2.809 1.247 8.467 7.294 Credit-Spread-Risiko 1.893 2.596 1.695 3.987 3.410 Vega-Risiko1 - - - - 621 Basis-Risiko2 - - - - 1.897 Gesamt 3.352 4.976 3.085 11.416 11.299 1 Ab November 2024 wird das Vega-Risiko als Teil des Ökonomischen Kapitalsrisikos berechnet. 2 Ab Juni 2024 wird das Basis-Risiko als Teil des Zinsrisikos berechnet. Modell ALL VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum-VaR Maximum-VaR VaR per in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Ökonomisches Kapital ALL 43.405 54.306 30.375 86.103 129.000 Vega-Risiko ALL1 - - - - 7.231 Gesamt ALL 44.286 57.209 32.862 90.156 136.231 Ökonomisches Kapital Bankbuch 42.857 47.801 29.320 91.273 121.488 Vega-Risiko Bankbuch1 - - - - 6.907 Gesamt Bankbuch 43.462 50.397 32.442 96.937 128.394 Zinsrisiko im Bankbuch 16.877 29.095 10.001 72.184 16.877 1 Ab November 2024 wird das Vega-Risiko als Teil des Ökonomischen Kapitalsrisikos berechnet. Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 664Lagebericht Im Berichtsjahr 2024 gab es keine hypothetische Backtesting-Überschreitung. Die folgende Grafik stellt den VAR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten auf täglicher Basis gegenüber. Der VAR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Er wird dem jeweiligen hypothetischen Gewinn oder Verlust gegenübergestellt, der am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen eintreten würde. Zinsrisiken im Handelsbuch Die folgende Tabelle zeigt die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt (getrennt für wesentliche Währungen). Die Handelsbuch Strategie ist weitgehend unverändert. Die gezeigten Sensitivitäten des Handelsbuchs werden als Gesamtposition der einzelnen Knoten berechnet, ohne Berücksichtigung der Positionen des Bankbuchs. 31.12.2024 Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J in € Tausend CHF 0 -2 2 1 0 0 0 0 0 1 0 0 CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK -4 5 -7 -10 6 4 -3 8 -5 1 -1 -4 EUR 21 13 8 1 -20 16 14 -27 80 -52 -26 16 GBP 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 HUF 8 3 2 0 -2 10 1 1 -2 -5 -1 0 NOK 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PLN -3 -5 -3 3 2 0 -5 4 0 0 0 0 RON -4 0 0 2 -2 2 -4 0 0 0 0 0 RUB -1 0 0 0 0 0 -1 0 0 0 0 0 USD -41 -1 -1 -7 -7 -18 -8 0 0 -3 -2 6 Sonstige -8 0 0 0 -5 4 -3 135 0 0 0 0 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht665 31.12.2023 Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J in € Tausend CHF -10 -1 3 -10 -3 0 0 0 0 0 0 0 CNY 4 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 10 0 0 2 -1 0 5 -1 10 -2 -1 -1 EUR -49 9 10 -3 -5 -31 22 -32 2 -21 13 -13 GBP -4 0 -2 -1 0 0 -1 0 0 0 0 0 HUF 13 2 0 -4 -2 -1 3 -2 14 1 0 0 NOK 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PLN 3 0 0 -8 9 -1 5 3 -4 0 0 0 RON -4 0 0 0 0 -8 4 0 0 0 0 0 RUB -5 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 0 0 USD -1 6 4 -13 -12 -4 -16 -5 1 9 9 20 Sonstige 44 -16 -14 33 17 44 -21 37 -23 14 -21 -6 Zinsrisiken im Bankbuch Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte in der RBI AG zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar. Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe des Bereichs Treasury, der dabei vom Group Asset/Liability Komitee unterstützt wird. Dieses stützt sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten. Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Die Barwertveränderung des Bankbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt wird getrennt für wesentliche Währungen in folgender Tabelle dargestellt. 31.12.2024 Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J in € Tausend CHF -49 -17 -2 0 1 0 -8 -5 -6 -7 -5 -1 CNY -2 0 -1 -1 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK -13 3 0 0 -6 -2 -1 -7 4 -3 0 0 EUR -333 144 20 118 -9 43 -392 -108 89 -119 -136 17 GBP -9 0 0 -5 -4 0 0 0 0 0 0 0 HUF -11 1 -2 -1 1 -5 -6 0 0 0 0 0 PLN -2 0 -3 -2 -1 3 0 0 0 0 0 0 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 USD -8 8 -12 -3 -5 3 2 -1 0 0 0 0 Sonstige -1 0 0 0 5 -4 2 0 0 -1 -2 0 31.12.2023 Gesamt Bis 3 M 6 M 12 M 2 J 3 J 5 J 7 J 10 J 15 J 20 J Mehr als 20 J in € Tausend CHF -73 -21 -1 -2 -3 -1 -3 -13 -9 -13 -6 -1 CNY -2 0 -1 -1 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK -20 4 0 -5 -4 -5 1 -8 -3 0 0 0 EUR -323 -2 -24 141 124 -2 -69 -138 -78 -137 -146 7 GBP -5 -2 3 0 -1 -7 2 0 0 0 0 0 HUF -6 1 -3 3 2 -1 -9 -1 1 0 0 0 PLN -12 -2 -6 1 0 -2 -3 0 0 0 0 0 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 USD 20 2 -27 7 0 3 15 11 8 1 0 0 Sonstige 0 -1 0 1 3 4 -1 0 -1 -2 -3 0 · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 666Lagebericht Credit Spread Risiken Das Marktrisikosteuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und Bankbuchs. Liquiditätsmanagement Grundsätze Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden. Die Liquiditätsadäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat die RBI AG ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagement-Verordnung (KI-RMV) folgt. Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio und zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Liquiditätsrisikomanagement während des Kriegs in der Ukraine Trotz des andauernden Krieges in der Ukraine und der intensiven Medienberichterstattung blieb die Liquiditätsposition im Geschäftsjahr stabil. Das ILAAP-Rahmenwerk und die Governance erwiesen sich erneut als solide und funktionieren auch in Krisenzeiten. Die tägliche Überwachung der Liquiditätsposition mit Hilfe von dynamischen Dashboards zeigte, dass die Infrastruktur und Überwachung effektiv sind und schnelle Reaktionen in Krisenzeiten unterstützen. Organisation und Verantwortung Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In ihrer Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt: Einerseits steuert Treasury die Liquiditätsrisikoposition innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits wird dieses von der unabhängigen Einheit des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung. Neben den beschriebenen Linienfunktionen fungiert das Aktiv-/Passiv-Managementkomitee (Asset/Liability Management Committee, ALCO) als Entscheidungsgremium im Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur der RBI AG auswirkt, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Das ALCO fällt Entscheidungen und berichtet den jeweiligen Vorständen mindestens monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Liquiditätsstrategie Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z. B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk Adjusted Capital, RoRAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stressszenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und internen Vorgaben und Limits. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht667 Liquidity Risk Framework Auf Grundlage von bestimmten Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand von empirischen Beobachtungen. Die RBI AG verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Kundeneinlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem Rollover der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden. Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going Concern (GC) und das Time to Wall Szenario (TTW). Der Going Concern Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche die RBI AG in einem normalen Geschäftsumfeld (business as usual) belasten könnten. Die Going Concern Modelle sind wichtige Inputfaktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time to Wall Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) je Konzerneinheit fest. Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszuflüsse und Abflüsse unter Verwendung einer Geometrischen Brownschen Bewegung ermittelt, welche statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet. Für das Szenario einer Marktkrise ist ein spezielles Modell zur Bewertung des potenziellen Liquiditätsabflusses aufgrund von Margin Calls vorhanden. Dieses Modell basiert auf Value-at-Risk-Berechnungen, um den potenziellen Wertverlust von Derivaten, für welche CSA- oder Variation-Margin- Vereinbarungen vorhanden sind, abzuschätzen. Durch die Einbeziehung dieses Abflusses in den Liquiditätsrisikostresstest wird ein entsprechender Puffer aufrechterhalten, um potenzielle Margin Calls in extrem ungünstigen Situationen zu berücksichtigen. Das Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk wird kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren Projekten wird die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden. Risikoappetit und Liquiditätslimits Die Liquiditätsposition wird auf Ebene der RBI AG und ihrer Zweigstellen überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stressszenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Einheit in einem schweren, kombinierten Stressszenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte bei internen Modellen werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, wie z. B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden. Liquiditätsüberwachung Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann. Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 668Lagebericht Liquiditätsstresstest Stresstests werden täglich für die RBI AG auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stressszenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein, alle Einheiten der RBI AG werden einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen. Die Ergebnisse der Stresstests werden dem Vorstand und den Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein. Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder neue Risiken berücksichtigt werden müssen. Das Time to Wall Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Fundingplanung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance- Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich. Liquiditätspuffer Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Die RBI AG verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheiten Positionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich des Fundingpotenzials und der Liquidierbarkeit der Assets. In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewandt. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar. Untertägiges Liquiditätsmanagement Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagment wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abflussannahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Notfall-Funding-Plan Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in welcher sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten und somit auch für die RBI AG obligatorisch. Der Notfallmanagement- Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht669 Liquiditätsposition Das Funding gründet sich auf eine starke Einlagenbasis. Der Fundingbedarf wird regelmäßig aktualisiert, um die Bilanzentwicklung zu berücksichtigen und die Einhaltung der Liquiditätskennzahlen gemäß der Steuerungsvorgaben sicherzustellen. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von Treasury genau überwacht und beurteilt. Der Liquiditätsüberschuss der RBI AG lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit wenigen Ausnahmen im Bereich der internen Sub-Limits). Das Ergebnis des internen Time to Wall Stresstests macht deutlich, dass die RBI AG die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde. Die Ergebnisse des Going Concern Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen. in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr Liquiditätsüberhang 11.610.973 12.894.391 10.849.049 12.837.604 Liquiditäts-Ratio 125% 116% 125% 115% Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) erfordert eine kurzfristige Belastbarkeit von Banken. Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstressszenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken. Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR Limit beträgt 100 Prozent. in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Durchschnittliche liquide Aktiva 18.836.725 20.480.949 Netto-Abflüsse 10.522.081 13.404.737 Zuflüsse 10.275.099 9.716.429 Abflüsse 20.797.180 23.121.167 Liquidity Coverage Ratio 179% 153% Der Anstieg des Liquiditätsüberschusses der RBI AG war auf die gestiegene Nettomissionstätigkeit bei langfristigen Großhandelsfinanzierungen zurückzuführen, während das Kreditbuch stabil blieb. Ein zusätzlicher positiver Effekt auf die LCR kam aus der gleichzeitigen Verringerung von Zähler (HQLA) und Nenner (Netto-Cash-Abfluss), ohne den Liquiditätsüberschuss damit zu schmälern. Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als der Teil von Eigen- und Fremdmitteln, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle ist. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI AG ist eine ausgewogene Funding-Position. in € Tausend 31.12.2024 31.12.2023 Erforderliche strukturelle Liquidität 38.090.243 40.558.033 Vorhandene strukturelle Liquidität 44.944.826 47.374.467 Net Stable Funding Ratio 118% 117% · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 670Lagebericht Operationelle Risiken Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten kontrolliert und gesteuert. Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung. Analog zu den anderen Risikoarten gilt in der RBI AG auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und ‑controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatorenwerte und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt. Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerkes, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren diese auch die Teilnahme der relevanten Second Line of Defence Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, Physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, Technology Risk Management) und der gesamten First Line of Defence Ansprechpartner (Operational Risk Manager). Risikoidentifikation Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe). Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozesse und Ereignistypen durch Risikoassessments. Darüber hinaus durchlaufen auch sämtliche Neuprodukte ein Risikoassessment. Dabei wird die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) - bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont gemessen. Die Low Probability/High Impact-Ereignisse werden mit Szenarien gemessen, dessen Analyse aufgrund des internen Risikoprofils, Schadenfällen oder externen Änderungen veranlasst werden. Zusätzlich werden für Fokusthemen wie ESG, Modellrisiken oder Cyberrisiken Szenarioanalysen über die Gruppe vorgegeben. Überwachung Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen. Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert in der zentralen Datenbank Archer (einer gesamthaften Non- Financial-Risk-Plattform) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Die RBI AG ist seit 2010 Teilnehmer im ORX Datenkonsortium (Operational Riskdata exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarkzwecken und Analysen sowie auch als Teil des Operational Risk Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet. Messung und Risikoreduktion Zum Jahresende 2024 wurde der Eigenmittelbedarf aufgrund des Standardansatzes unterlegt. Das ökonomische Kapital basiert auf einem internen Modell mit den Inputfaktoren der externen und internen Schadensfälle und den gruppenweiten Szenarien. Die risikobasierte Steuerung erfolgt mit der Allokation aufgrund der Inputfaktoren der jeweiligen Einheiten und den Betriebserträgen zur Stabilisierung. Die Implementierung dieser hohen qualitativen Standards wurde bereits auch auf einen weiteren Teil der Gruppe ausgerollt. Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, die die notwendigen Maßnahmen einleiten, · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht671 falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nehmen das Financial Crime Management und das Technology Risk Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Technology Risk Management bildet eine wichtige Rolle im Rahmen der Definition und Überwachung der IT Risiken. Die RBI AG führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiter:innenschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Backup-Systeme. Die Verlustdaten aus dem Operationellen Risiko für die RBI AG verteilen sich auf die Basel Risikokategorien wie folgt. Jedoch enthalten diese keine Schadenfälle, die bereits in den Kreditrisiko Rückstellungen reflektiert sind: in € Tausend 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 732.676 99,1% 916.408 99,4% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 5.080 0,7% 584 0,1% Externer Betrug 1.653 0,2% 370 —% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 100 0,0% 137 —% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 41 0,0% 245 0,0% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 0 0,0% 4.089 0,4% Gesamt 739.549 100,0% 921.833 100,0% Die externe Berichtserstattung zur Berechnung der operationellen Verluste wurde 2024 an die internen Berichtanforderungen angepasst. Die Gruppe einzelner Ereignisse wird nun als ein Ereignis (übergeordnetes Ereignis) gezählt und der Gesamtverlustbetrag der Gruppe (Summer aller Verluste die zur Gruppe gehören) wird dem übergeordneten Ereignis zugeordnet. Aufgrund dieser Änderung wurden die Vorjahreswerte adaptiert. Anzahl operationeller Verluste 31.12.2024 Anteil 31.12.20231 Anteil Externer Betrug 940 76,9% 286 68,9% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 272 22,3% 117 28,2% Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 5 0,4% 5 1,2% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 3 0,2% 4 1,0% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 2 0,2% 1 0,2% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 0 —% 2 0,5% Gesamt 1.222 100,0% 415 100,0% 1 Adaptierung der Vorjahreswerte · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 672Lagebericht · Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Einleitung Für die RBI AG ist die Einrichtung und Ausgestaltung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess von wesentlicher Bedeutung. Die dem Bereich Group Accounting zugeordnete Abteilung Finance Services Banking, welche im CFO-Bereich unter dem CEO angesiedelt sind, erstellt und koordiniert den Jahresabschluss für die RBI AG. Die Auslandszweigstellen liefern Abschlüsse an die Zentrale. Für die Erstellung sind diese, unter Berücksichtigung des geltenden UGB/BWG Bilanzierungshandbuchs der RBI AG, selbst verantwortlich. Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das österreichische Bankwesengesetz (BWG) sowie das Unternehmensgesetzbuch (UGB), in dem die Aufstellung eines Jahresabschlusses geregelt wird. In der RBI AG wird das Hauptbuch in SAP S4 HANA geführt. Das Kernbanksystem GEBOS erfüllt wesentliche Nebenbuchfunktionen, wie die Kredit- und Einlagenabwicklung sowie den Zahlungsverkehr. Zusätzlich zu GEBOS gibt es weitere Nebenbücher, wie insbesondere: · Wall Street Systems und Murex (Treasury-Geschäfte) · GEOS und GEOS Nostro (Wertpapierabwicklung und Nostro-Wertpapier-Verwaltung) · VEGA (Certficates- und Equity-Trading) · Zahlungsverkehr (Auslandszahlungsverkehr und Bundesdatenträger) · Trade Finance (Garantien und Akkreditivgeschäfte) · UBIX (börsengehandelte Wertpapier-Derivate) · ARTS/SE4 (Repo- und Leihegeschäft) · SAP-Nebenbücher (Debitoren/Kreditoren/Anlagebuchhaltung) · FineVare (Risikovorsorgen) · Cognos Controller für die Erstellung eines konsolidierten Abschlusses der RBI AG inkl. Zweigstellen Der Rechnungslegungsprozess lässt sich wie folgt darstellen: · Buchhaltung Die Erfassung der Geschäftsfälle für die laufende Buchhaltung erfolgt größtenteils in den jeweilig integrierten Nebenbüchern. Die buchungsrelevanten Daten werden systemtechnisch automatisiert direkt in das Hauptbuch übernommen. Darüber hinaus werden einzelne Buchungen direkt im Hauptbuch SAP erfasst. Das Hauptbuch in SAP verfügt über eine Multi-GAAP Funktionalität, das bedeutet, es werden zwei gleichwertige parallele Hauptbücher (Ledger) in SAP geführt: eines gemäß UGB/BWG-Rechnungslegungsvorschriften sowie parallel dazu eines nach IFRS. Es gibt einen operativen Kontenplan für beide Hauptbücher (Ledger), alle Buchungen erfolgen abhängig vom jeweiligen Inhalt entweder gleichzeitig in beiden Hauptbüchern (Ledger) oder in nur einem von beiden. Durch die Parallelität der Buchungen und der Parallelexistenz beider Hauptbücher (Ledger) erübrigen sich Überleitungsbuchungen von UGB/BWG auf IFRS. · Einzelabschluss RBI Zentrale nach UGB/BWG Die SAP-Rohbilanz nach UGB/BWG ergibt sich aus den, über automatisierte Schnittstellen angelieferten, Buchungsdaten der jeweiligen Subsysteme der Bankgeschäfte sowie des Weiteren aus ergänzenden ledger-spezifischen Abschlussbuchungen, welche direkt in SAP, unabhängig von den jeweiligen Subsystemen, vorgenommen werden. Die Summe all dieser Buchungen · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht673 ergibt die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach UGB/BWG für die RBI Zentrale ohne Berücksichtigung der Zweigstellen. · Einzelabschluss der RBI AG Abschließend wird der Abschluss der RBI AG nach UGB/BWG erstellt. Dieser umfasst die Zentrale sowie die Zweigstellen. Sowohl die Daten der Zweigstellen als auch die Abschlussdaten der Zentrale werden durch automatisierte Übertragung aus den Vorsystemen im Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller verfügbar gemacht. Dort erfolgt die Datenkonsolidierung und darauf aufbauend die Erstellung des Einzelabschlusses der RBI AG. Kontrollumfeld In der Group Internal Law Database sind sämtliche gruppeninterne Anweisungen abrufbar. Bezüglich der Rechnungslegung ist vor allem das Group Accounts Manual zu erwähnen, welches insbesondere eine Beschreibung folgender Punkte beinhaltet: · Buchungsregeln für allgemeine und spezielle Geschäfte · Bewertungsmethoden · Erforderliche (quantitative) Anhangangaben Darüber hinaus gibt es auch Richtlinien, die ausschließlich die RBI AG betreffen bzw. nur abteilungsinterne Aufgaben regeln. Für die Rechnungslegung gelten beispielsweise die Richtlinien der Corporate Directive - Accounting Guidelines, die den Anweisungsprozess für die Begleichung von Eingangsrechnungen, für Kostenrefundierungen oder die Führung von Verrechnungskonten regeln. Regelungen im Zusammenhang mit der Buchhaltung und Bilanzierung im Rahmen des Einzelabschlusses nach UGB/BWG sind im Bilanzierungshandbuch UGB/BWG festgehalten. Risikobeurteilung Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien unter Berücksichtigung entsprechender Eskalationsmechanismen. Bewertungen von komplexen Finanzinstrumenten können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Weiters müssen für die Erstellung des Jahresabschlusses die Aktiv- und Passivposten bewertet werden, wobei insbesondere durch die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen, Wertpapieren und Beteiligungen, welche auf Schätzungen zukünftiger Entwicklungen basieren, ein Risiko besteht. Kontrollmaßnahmen Die Kontrollmaßnahmen umfassen vielfältige Abstimmprozesse, allen voran der Abgleich zwischen dem Hauptbuch in SAP und den Nebenbüchern. Neben dem 4-Augen-Prinzip sind automationsgestützte Kontrollen sowie vom Risikogehalt abhängige Überwachungsinstrumente im Einsatz, wie beispielsweise die Ergebnisabstimmung zwischen Accounting und Balance Sheet Risk Management. Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreter:innenregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Bedeutsam für den Abschlussprozess sind die Kontrollen in den Kernprozessen. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z. B. Kreditrisikovorsorgen, Derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko). Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er gem. § 96(4) AktG im Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Er wird über die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) veröffentlicht und im Firmenbuch hinterlegt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 674Lagebericht Information und Kommunikation Mit den Fachabteilungen werden laufend Informationen hinsichtlich Buchung und Bilanzierung der jeweiligen Produkte ausgetauscht. So finden mit den Bereichen Capital Markets sowie Treasury monatliche Jour-Fixe Termine statt, wo unter anderem auch die Bilanzierung komplexer Produkte abgehandelt wird. Auch in regelmäßigen Jour-Fixe Terminen im Rahmen des Produkteinführungsprozesses ist Accounting vertreten, um über rechnungswesen-spezifische Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen Auskunft zu geben. Durch regelmäßige abteilungsinterne Termine wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter:innen laufend über Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung nach UGB/BWG und IFRS geschult werden. Im Zuge der Berichtserstellung erhält der Vorstand monatlich und quartalsweise Berichte, in denen das Ergebnis der RBI AG analysiert wird. Auch der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungsterminen tourlich über das Ergebnis informiert. Die RBI AG veröffentlicht ihren Jahresabschluss auf jährlicher Basis, eine externe Zwischenberichterstattung erfolgt darüber hinaus quartalsweise für das Konzernergebnis der RBI. Neben dem Konzernabschluss werden auch ein Halbjahresfinanzbericht bzw. quartalsweise Zwischenberichte für den Konzern veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es laufende regulatorische Berichtspflichten an die Bankenaufsicht. Überwachung Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer zusätzlichen Überwachung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Gemäß Zielbetriebsmodell bestehen drei Verteidigungslinien (lines of defence), um den erhöhten Anforderungen an die internen Kontrollsysteme gerecht zu werden. Die erste Verteidigungslinie bilden dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter:innen für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen. Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen. Als dritte Verteidigungslinie ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird dabei vom Bereich Group Internal Audit der RBI AG wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen Best Practices basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an die Vorstände. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht675 · Ausblick Konjunkturaussichten 2025 dürfte die Konjunktur in Westeuropa nur eine leichte Beschleunigung erfahren. Zwar sollte die vom Zinsniveau ausgehende Bremswirkung nachlassen, die Schwächephase des Industriesektors auslaufen und der private Konsum von inflationsbedingten Lohnanstiegen profitieren. Gleichzeitig lasten jedoch die strukturellen Herausforderungen des Schwergewichts Deutschland und im europäischen Industriesektor auf dem Wachstum Europas. Zudem sind nach dem Wahlsieg Trumps bei den US- Präsidentschaftswahlen die konjunkturellen Risiken insbesondere für exportorientierte Länder gestiegen. Absehbare Handelsbarrieren sollten das Wachstum Europas dämpfen, aber zu keiner Rezession führen. Ein Ende des Kriegs in der Ukraine in den kommenden Monaten scheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Bei Ausbleiben einer weiteren substanziellen militärischen Eskalation in der Ukraine oder über die Ukraine hinaus sind jedoch keine zusätzlichen negativen Implikationen für die Konjunktur in der Eurozone sowie in den CE/SEE-Ländern zu erwarten. Ein weiterer Risikofaktor ist die Lage im Nahen Osten. Es bestehen klare Abwärtsrisiken für die konjunkturelle Entwicklung und Aufwärtsrisiken für die Inflation, die im Falle einer signifikanten militärischen Eskalation schlagend würden. Es wird erwartet, dass die EZB den im Vorjahr begonnenen Zinssenkungszyklus fortsetzt und damit das Zinsniveau vom restriktiven ins neutrale Niveau herabsenkt. Auch die US- Notenbank Fed dürfte zunächst weitere Zinssenkungen vornehmen, angesichts der inflationären Wirkung absehbarer Politikmaßnahmen des neuen US-Präsidenten und der dynamischeren Konjunktur jedoch nur begrenzten Spielraum für weitere Zinssenkungen haben. In Zentraleuropa (CE) dürfte sich der Aufschwung 2025 beschleunigen, da die anhaltende Stärke des Konsums aufgrund der starken Arbeitsmarktentwicklung, des Reallohnwachstums und der vorsichtigen Lockerung der Zinssätze anhält. Außerdem wird das Investitionswachstum weiter zunehmen. Andererseits sollte das Wachstum durch verstärkte Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung, die sich aus den eingeleiteten EU-Defizitverfahren gegen mehrere Länder ergeben, etwas gedämpft werden. Darüber hinaus könnte das geopolitische Umfeld seinen Preis fordern, da sich die absehbaren Handelszölle negativ auf die Wirtschaft der Eurozone auswirken sollten und das ungünstige Umfeld auch einen Abwertungsdruck auf die CEE- Währungen ausüben dürfte, was wiederum eine stärkere monetäre Lockerung verhindern dürfte. Wachstumsführer dürfte den Prognosen zufolge Polen bleiben, da die Auswirkungen der freigegebenen NGEU-Mittel ab 2025 voll zum Tragen kommen werden. In Südosteuropa (SEE) dürfte das Wachstum solide bleiben, da der starke Arbeitsmarkt und die historisch niedrige Arbeitslosigkeit den Konsum stützen und auch die Investitionen dank des Zuflusses umfangreicher externer (EU-)Mittel und ausländischer Direktinvestitionen stark bleiben. Die größte Volkswirtschaft der Region, Rumänien, dürfte dagegen weiterhin nur bescheiden wachsen, da das Zwillingsdefizit (Leistungsbilanz- und Budgetdefizit) und das hohe Inflationsniveau das Wachstum dämpfen. Für die Ukraine schafft der Ausgang der US-Wahlen weitere Risiken für die externe Finanzierung und die externe Unterstützung des Krieges. Belastungsfaktoren sind zudem die Schwäche des Agrarsektors und die Energieknappheit aufgrund von Angriffen auf den Energiesektor. Dennoch hat die Wirtschaft bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an veränderte Umstände während des Krieges anzupassen, und es wird erwartet, dass das Wachstum solide bleibt. Die Leitzinserhöhungen, die auf den Inflationsschub in Russland folgten, werden die zuvor überhitzte Wirtschaft des Landes 2025 rasch abkühlen. Eine weiche Landung ist das wahrscheinlichste Szenario, auch wenn die Risiken einer härteren Landung zunehmen, da die Inflation hartnäckig bleibt. Der Sanktionsdruck und das globale Handelsumfeld, das die russischen Exporte beeinträchtigt, erhöhen die Abwärtsrisiken. Die österreichische Konjunktur dürfte nach der Rezession in den Jahren 2023 und 2024 im laufenden Jahr kaum wachsen. Impulse sind vom privaten Konsum zu erwarten, während von den Investitionen keine nennenswerte Unterstützung ausgehen sollte. Die industrielle Schwächephase dürfte auslaufen, während der (Wohn-)Bausektor nach deutlichen Rückgängen in den beiden Vorjahren wieder etwas zulegen könnte. Im Gesamtjahr ist daher nur mit einem sehr verhaltenen Wachstum von 0,4 Prozent auszugehen, was auch absehbaren US-Zollerhöhungen geschuldet ist. Immerhin stellen die USA den zweitwichtigsten Auslandsmarkt österreichischer Unternehmen dar. Es überwiegen klar die konjunkturellen Abwärtsrisiken, ein drittes Rezessionsjahr kann nicht ausgeschlossen werden. Der Inflationsrückgang sollte sich auf Gesamtjahressicht 2025 fortsetzen. Dagegen zeichnet sich am Arbeitsmarkt ein fortgesetzter, wenn auch nur moderater Anstieg der Arbeitslosenquote ab. Bankensektor Österreich Die in der Vergangenheit getroffenen regulatorischen Entscheidungen hinsichtlich der Kreditvergabestandards für Hypothekarkredite an Haushalte, gepaart mit dem stark verändertem Zinsniveau durch die veränderte Zinspolitik der EZB zeigten ihre Auswirkungen auch im Jahr 2024. Mit dem begonnenen Zinsschwenk der EZB im Juni 2024 und deren ersten Zinssenkungen dürfte auch die Kreditnachfrage – vor allem im Haushaltssegment – jedoch wieder mehr Schwung erhalten. Auch das geplante Auslaufen der KIM-Verordnung, die verschärfte Regeln für die Vergabe von privaten · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 676Lagebericht Wohnimmobilienfinanzierungen festlegt, mit Ende Juni 2025 dürfte sich positiv auf die Kreditnachfrage auswirken. Eine gewisse Trendumkehr war bereits Ende des Jahres 2024 zu beobachten, obwohl die jährlichen Wachstumsraten immer noch im negativen Terrain verharrten. Nichtsdestotrotz dürfte die allgemeine Kreditnachfrage (Haushalte sowie Unternehmen) angesichts des verhaltenen konjunkturellen Umfelds 2025 nur moderat bleiben. Vor dem Hintergrund der Zinsstruktur der aushaftenden Haushalts- und Unternehmenskredite mit einem signifikanten Anteil an rein variabel verzinsten Ausleihungen wird von moderat steigenden Risikokosten im Jahr 2025 ausgegangen, da sich die höhere Zinsbelastung sowohl auf private Haushalte als auch auf Unternehmen negativ auswirken sollte. Die in den Jahren 2022 und 2023 verbuchten starken Anstiege der Nettozinseinkommen des Bankensektors haben bereits 2024 begonnen, sich zu normalisieren. Diese Entwicklung ist auch für 2025 zu erwarten. Dementsprechend ist auch von mehr Margen- und Kostendruck auf den heimischen Bankensektor auszugehen. Ebenso verbleiben Kapitalmarkt-Refinanzierungskosten aufgrund des veränderten Zinsumfelds über alle Anleiheklassen hinweg auf einem erhöhtem Niveau. In Summe sieht sich der österreichische Bankensektor dennoch fundamental solide aufgestellt, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Bankensektor CEE Obwohl die CE/SEE-Banken eine hohe Ertragskraft aufweisen, könnte sich die Rentabilität im Jahr 2025 abschwächen, da der Druck auf die Renditen von Vermögenswerten, der Wettbewerb, die Kosteninflation und die anhaltenden regulatorischen Kosten (einschließlich Sondersteuern) ein Hindernis darstellen werden. Potenzielle Abwärtsfaktoren für das Wirtschaftswachstum und Inflationsrisiken können die Qualität der Vermögenswerte und die geldpolitischen Lockerungszyklen in der Region beeinträchtigen, auch wenn der Übergang zu niedrigeren Zinssätzen im Allgemeinen anhalten dürfte. In Verbindung mit dem Faktor EU-Mittel wird dies die Investitionstätigkeit ankurbeln und damit die Kreditnachfrage der Unternehmen stützen, während auch die Kreditvergabe an Privatkunden ihre ordentliche Dynamik beibehalten dürfte (einschließlich einer weiteren Belebung der Wohnungsbaukredite). Dazu kommen einige makroprudenzielle Verschärfungen (höhere Kapitalpuffer in ausgewählten Märkten), während die Banken auch die Auswirkungen der CRR3/CRDVI-Einführung bewältigen müssen. Auch ESG-Themen werden weiterhin ganz oben auf der Agenda stehen, wobei die EU- Regulierungsbehörden den Ton für die gesamte CEE-Region angeben. Ausblick der RBI AG für 2025 Die RBI AG geht davon aus, dass es im Jahr 2025 für ihre Hauptwährungen EUR und USD zu einem weiteren Rückgang des Zinsumfelds kommen wird. Für das Jahr 2026 wird erwartet, dass sich der Abwärtstrend verlangsamt und für 2027 wird angenommen, dass die Zinssätze einen flachen Verlauf nehmen werden. Für 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent für die Eurozone und ein etwas niedrigeres Wachstum von 0,4 Prozent für Österreich erwartet. Diese Wachstumsannahmen werden voraussichtlich auch für die Jahre 2026 und 2027 weitgehend auf diesem Niveau bleiben. Bezogen auf die Inflation wird für 2025 von einem weiteren Rückgang ausgegangen. Im Firmenkundengeschäft wird erwartet, dass die Einlagenzinsen im Einklang mit der makroökonomischen Prognose angepasst werden, was zu einer Verringerung der Margen führen wird. Für Firmenkredite wird von einer stabilen Margenentwicklung ausgegangen. In Bezug auf das Treasury-Geschäft rechnet die RBI AG mit einer konstanten Entwicklung mit solider Einhaltung von Liquiditäts- und Refinanzierungsbestimmungen. Das erwartete Wachstum des durchschnittlichen Kundenkreditvolumens wird sich positiv auf die Zinserträge auswirken. Bezogen auf den Provisionsüberschuss geht die RBI AG, nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2024 durch das geringere grenzüberschreitende Geschäft an Zahlungstransaktionen und aus Währungsumrechnungen bezogen auf Russland, von einer stabilen Entwicklung aus. Durch die Umsetzung von strategischen Maßnahmen erwartet die RBI AG eine positive Entwicklung in den Kernmärkten und Kernprodukten. Bei den Betriebsausgaben wird im Vergleich zu 2024 eine unter der Inflationsrate liegende, stabile Basisentwicklung angestrebt. Darüber hinaus wird von einer moderaten Investitionstätigkeit ausgegangen. Die Risikokosten basieren auf erwarteten Verlustniveaus, makroökonomischen Annahmen und den Prognosen der Risikomodelle. Das Sanktions- und Compliance-Risiko für Russland wird bei allen Transaktionen genau überwacht, wobei das Russland-bezogene grenzüberschreitende Geschäftsvolumen voraussichtlich weiter abnehmen wird. Russland Am 8. Mai entschied der Vorstand der RBI AG nach intensiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden aus Gründen der Vorsicht, die ursprünglich angestrebte STRABAG-Transaktion nicht weiter zu verfolgen. Am 5. September erließ ein russisches Gericht eine einstweilige Verfügung, durch die alle Aktien der russischen AO Raiffeisen- bank mit sofortiger Wirkung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen. Die RBI AG ist 100-prozentige Eigentümerin der AO Raiffeisenbank. Aufgrund dieser Entscheidung kann die RBI AG ihre Anteile an der AO Raiffeisenbank nicht übertragen. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem von MKAO Rasperia Trading Limited in Russland eingeleiteten · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Lagebericht677 Gerichtsverfahren gegen die STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Die AO Raiffeisenbank wird in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die RBI AG ist nicht Partei in diesem Verfahren. Am 20. Jänner 2025 entschied ein russisches Gericht, dass die STRABAG SE und ihre österreichischen Kernaktionäre € 2,044 Milliarden an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten wird die RBI AG – in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht – in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen zu können. Die AO Raiffeisenbank buchte für das vierte Quartal 2024 eine Rückstellung in Höhe von € 840 Millionen. In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien der STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus sind die STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert. Die RBI AG arbeitet weiter an einem Verkauf der russischen Tochterbank AO Raiffeisenbank. Die juristischen Streitigkeiten erschweren den Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der AO Raiffeisenbank veräußern will, und wird unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen. Selbst eine vollständige Entkonsolidierung der russischen Tochterbank bei einem Buchwert von null könnte durch die jetzigen Kapitalreserven vollständig abgefedert werden und alle regulatorischen Anforderungen würden erfüllt. Derweil werden die Geschäftsaktivitäten in Russland auch in Übereinstimmung mit den EZB-Vorgaben stark reduziert; seit Kriegsbeginn wurde das Kreditgeschäft bereits um fast 70 Prozent zurückgefahren. Außerdem wurde das Zahlungsverkehrsgeschäft erheblich eingeschränkt. Abgesehen von der AO Raiffeisenbank wurden alle Korrespondenzbankbeziehungen mit russischen Banken beendet. Von der AO Raiffeisenbank werden Maßnahmen gesetzt, Kundeneinlagen weiter zu senken. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2018678 Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Abs 1 Z 3 BörseG 2018 Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Qualifiziert elektronisch signiert von: Wien, am 17. Februar 2025 Der Vorstand Dr. Johann Strobl e.h. Vorsitzender des Vorstands, CEO Mag. Marie-Valerie Brunner e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Customer Coverage Mag. Andreas Gschwenter e.h. Mitglied des Vorstands, COO/CIO Lic. Mgr. Łukasz Januszewski e.h. Mitglied des Vorstands, CIB Products & Solutions Dr. Hannes Mösenbacher e.h. Mitglied des Vorstands, CRO Dr. Andrii Stepanenko e.h. Mitglied des Vorstands, Retail Banking · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk679 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Raiffeisen Bank International AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen 1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug der Wertberichtigungen mit einem Betrag in Höhe von 27,6 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen im Wesentlichen Forderungen an österreichische und internationale Firmenkunden und in kleinerem Umfang Privatkundenkredite der Zweigstelle Polen. Die Bank beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertberichtigungen im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie im Kapitel „Kreditrisiko“ des Risikoberichts im Lagebericht. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene Kreditforderungen (Firmenkunden) basiert auf für verschiedene gewichtete Szenarien ermittelten Verlusten. Diese sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 680Bestätigungsvermerk Die Einzelwertberichtigungen für Privatkundenkredite sowie Pauschalwertberichtigungen für Forderungen, bei denen keine Wertminderungsereignisse festgestellt wurden, basieren auf Modellen mit statistischen Annahmen anhand derer der erwartete Kreditverlust geschätzt wird. Die Bank nutzt die Methodik des IFRS 9 zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste (Kreditverlust der nächsten zwölf Monate oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit). Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten, die erwartete Entwicklung des ausstehenden Betrages zum Zeitpunkt des Ausfalls und Verlustquoten. Die Schätzungen berücksichtigen gegenwartsbezogene und zukunftsorientierte Informationen. Wenn die verwendeten Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. verwendet die Bank temporär Post-Model-Adjustments und Anpassungen für sonstige Risikofaktoren. Der Ermittlung der Wertberichtigungen und der zusätzlichen Vorsorgen aus den Post-Model-Adjustments und sonstigen Risikofaktoren liegen Annahmen und Schätzungen zu Grunde, die erhebliche Ermessensspielräume und Unsicherheiten beinhalten. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften beurteilt. • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung unter Einbeziehung der relevanten IT- Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft. • Mittels analytischer Prüfungshandlungen haben wir die Entwicklung der Forderungen hinsichtlich der wesentlichen, für die Einstufung der Kredite maßgeblichen Merkmale, wie z. B. Qualität, Betreuungsart, Rating und Stufenzuordnung sowie die Entwicklung der Risikovorsorgen auf Kunden- und Portfolioebene im Vergleich zum Vorjahr und während des Geschäftsjahres untersucht. • Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft: Bei ausgefallenen Kunden haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für einen Ausfall bestehen. • Zur Beurteilung der Angemessenheit der Pauschalwertberichtigung für nicht ausgefallene Forderungen haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und Post-Model-Adjustments sowie Anpassungen für zusätzliche Risikofaktoren untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen „Ausfallwahr scheinlichkeit“, „Verlust bei Ausfall“ und des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. Weiters wurden wesentliche automatisierte Kontrollen der für die Berechnung relevanten IT-Systeme von IT-Spezialisten auf ihre Wirksamkeit überprüft. • Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung von Wertberichtigungen von Kundenforderungen sowie die Angaben zu wesentlichen Annahmen und Schätzungsun- sicherheiten zutreffend sind . 2. Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen Sachverhalt und Problemstellung Anteile an verbundenen Unternehmen stellen bei der Raiffeisen Bank International AG mit insgesamt rund 8,9 Mrd EUR einen wesentlichen Bilanzposten dar. Die Bank ist - vielfach über Holdinggesellschaften - insbesondere an in- und ausländischen Kreditinstituten sowie an Finanz- und Projektgesellschaften beteiligt. Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang sowie im Abschnitt „Beteiligungsrisiko“ des Risikoberichts im Lagebericht. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk681 Die Bank überprüft, ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vorliegen und eine Abschreibung oder eine Wertaufholung erforderlich ist Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes werden teils interne und teils externe Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung und daraus ableitbaren Rückflüssen an die Eigentümer. Die erwartete Geschäftsentwicklung basiert idR auf den durch die Organe des jeweiligen Unternehmens genehmigten Planzahlen. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von Finanz- und Kapitalmärkten abgeleitet. Den in diese Berechnungen einfließenden Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit hohen Unsicherheiten behaftet sind. Änderungen in diesen Annahmen können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen. Aufgrund der Sensitivität des Bewertungsergebnisses und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Prozesse zur Überwachung und Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, erforderliche Wertminderungen bzw Wertaufholungen zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Anteile angemessen abzubilden. • Wir haben die verwendeten Bewertungsmodelle und in nach Risikogesichtspunkten ausgewählten Einzelfällen die wesentlichen Planungsannahmen und die Bewertungsparameter überprüft. Die in den Modellen verwendeten Planungs- und Bewertungsparameter haben wir für ausgewählte Bewertungen anhand externer Marktdaten und historischer Daten evaluiert. Die Zinssatzparameter wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf ihre Angemessenheit beurteilt und die im Bewertungsmodell angesetzten Zahlungsströme mit den genehmigten Planungen abgeglichen. Die rechnerische Ermittlung der Unternehmenswerte wurde in Stichproben nachvollzogen. • Überdies haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen im Anhang zutreffend sind. 3. Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen Sachverhalt und Problemstellung Die Bank hat zum 31.12.2024 Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen in Höhe von 2.071 Mio EUR gebildet (teilweise buchwertmindernd und teilweise als Rückstellung). Die Bank beschreibt die Rechtsrisiken, die Vorgangsweise bei der Ermittlung der Vorsorgen und damit zusammenhängende Unsicherheiten im Kapitel „Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen“ des Anhangs. Im Zusammenhang mit den notwendigen Annahmen über das künftige Verhalten der Kreditnehmer bzw. der ehemaligen Kreditnehmer, der Entscheidungen der Gerichte und der Verfahrensdauer bestehen bei der Ermittlung der Vorsorge erhebliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume. Daher haben wir die Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Überprüfung der Höhe der Vorsorge haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Prozesse und Kontrollen der Bank zur Ermittlung der Vorsorge erhoben und ihre Eignung zur Sicherstellung der Ermittlung einer angemessenen Vorsorge gewürdigt. • Wir haben die Methodik der Bank zur Ermittlung der Vorsorge einschließlich der Herleitung der zugrundeliegenden Annahmen und deren Angemessenheit plausibilisiert und kritisch hinterfragt. • Wir haben die mathematische Richtigkeit der Berechnungen der Bank überprüft. • Wir haben Auskünfte von mit der Thematik von der Bank beauftragten Rechtsanwälten eingeholt und diese kritisch gewürdigt. • Wir haben die Darstellung der Risiken im Anhang auf ihre Angemessenheit überprüft. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 682Bestätigungsvermerk Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 Bestätigungsvermerk683 • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. · Raiffeisen Bank International | Member of RBI Group | Geschäftsjahr 2024 684Bestätigungsvermerk Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. März 2023 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 31. März 2023 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 4. April 2024 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 17. April 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Peter Bitzyk. Qualifiziert elektronisch signiert von: Wien, 17. Februar 2025 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Peter Bitzyk Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

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