Annual / Quarterly Financial Statement • Sep 25, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
A K T I V A
| 31.12 .2023 | 31.12 .2022 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR |
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| 1.00 | 1.00 | |
|---|---|---|
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Verlustvortrag
IV. Jahresfehlbetrag (-) / Jahresüberschuss
$-539.023,13$
$-539.023,13$
$-539.023,13$
$-199.820,035,73$
$-539.023,13$
$-539.023,14$
$-13.487 .644,27$
$-255.500,00$
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
| 31.12 .2023 | 31.12 .2022 |
|---|---|
| EUR | EUR |
| 25.000.000,00 | 25.000.000,00 |
|---|---|
| 178.307.680,00 | 178.307.680,00 |
| -189.820.035,73 | -193.302.889,67 |
| -539.023,13 | 3.482.853,94 |
| 12.948.621,14 | 13.487.644,27 |
| 255.500,00 | 131.000,00 |
| 87.742,23 | 337.154,26 |
| 13.291.863,37 | 13.955.798,53 |
| 2023 EUR |
2022 EUR | |
|---|---|---|
| 1. Sonstige betriebliche Erträge | $2.809,00$ | $4.038 .543,31$ |
| 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen | $567.949,27$ | $555.689,37$ |
| 3. Finanzergebnis | $26.117,14$ | 0,00 |
| 4. Betriebsergebnis (EBIT) | $-539.023,13$ | 3.482.853,94 |
| 5. Ergebnis nach Steuern | $-539.023,13$ | 3.482.853,94 |
| 6. Jahresfehlbetrag (-) / Jahresüberschuss | $-539.023,13$ | 3.482.853,94 |
Die Gesellschaft hatte mit Datum vom 10.06.2016 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Insolvenzantrag gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 InsO gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.10.2016 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Das in einem Insolvenzplan aufgestellte Sanierungskonzept hat die Zustimmung der Gläubiger gefunden. Die Gesellschaft hatte alle Bedingungen für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Jahr 2020 erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde daher zum 31.12.2020 vom Amtsgericht Frankfurt am Main aufgehoben. Da der Insolvenzplan keine gesellschaftsrechtlichen Regelungen enthielt, befand sich die Gesellschaft seit dem 01.01.2021 in der Abwicklung (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 264 Abs. 1 AktG). Der bisherige alleinige Vorstand Frau Julia Boutonnet, Genf, Schweiz, wurde gemäß § 265 Abs. 1 AktG die alleinige Abwicklerin der PEARL GOLD AG i.L. Abwicklerin und Aufsichtsrat haben der auf den 04.11.2021 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft vorgeschlagen. Die Hauptversammlung hat diesem Vorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Abwicklerin Frau Julia Boutonnet wurde für die Fortsetzung der Gesellschaft zum Vorstand bestellt. Die Fortsetzung der Gesellschaft wurde am 07.04.2022 im Handelsregister eingetragen. Zum 06.04.2022 endete daher der Abwicklungszeitraum, der an dem Tag nach der Insolvenzaufhebung, am 01.01.2021, begonnen hatte. Mit dem 07.04.2022 hat die Gesellschaft ihr werbendes Geschäft wieder aufgenommen. Es hat zu diesem Stichtag ein weiteres Rumpfgeschäftsjahr begonnen, das gemäß der Satzung zum 31.12.2022 endete.
Der Abschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Werterhellende Tatbestände bis zur Aufstellung des Abschlusses wurden berücksichtigt.
Der Abschluss der PEARL GOLD AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 3 in Verbindung mit § 264d HGB als große Kapitalgesellschaft, da ihre Aktien an einem regulierten Markt i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden.
Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Positionen erfolgt auf Basis der allgemeinen Bestimmungen gemäß §§ 246 bis 256a HGB sowie der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 288 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sollte sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit ein niedrigerer beizulegender Wert ergeben, wird dieser angesetzt, wenn er voraussichtlich von Dauer ist. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen erfolgen Zuschreibungen bis höchstens zu den Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und ebenso wie die Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennwert angesetzt.
Das Kapital der Gesellschaft ist in EURO ausgedrückt und der Jahresabschluss in dieser Währung aufgestellt.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu Tageskursen in EURO umgerechnet. Bei solcher Umrechnung entstehende Wechselkursergebnisse werden als Aufwand oder Ertrag des Geschäftsjahres gebucht.
Für Zwecke der Bilanzierung werden Aktiv- und Passivwerte in Fremdwährung zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsverluste werden als Aufwand des Geschäftsjahres behandelt, während Umrechnungsgewinne unberücksichtigt bleiben.
Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt:
| Stand 31.12.2022 | Zugänge | Abgänge | Abschreibungen | $\begin{gathered} \text { Stand } \ 31.12 .2023 \end{gathered}$ | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Sachanlagen | |||||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1,00 |
| 1,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1,00 |
Der Wert der Beteiligung an der FABOULA GOLD S.A. (vormals Wassoul'Or S.A.) wurde bereits zum Abschlussstichtag 31.12.2013 auf EUR 1,00 abgeschrieben. Die Beurteilung, ob für die Beteiligung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist, basierte auf einer Barwertbetrachtung der zu erwartenden Dividenden. Voraussetzung für eine Wertaufholung der Beteiligung ist neben der bereits erfolgten Ausstattung der Minengesellschaft mit neuem Kapital und der im Lagebericht dargestellten Wiederaufnahme des Betriebs der Minengesellschaft jedoch eine nachhaltige, ausreichende sowie wirtschaftliche Förderung von Gold. Diese letztgenannte Voraussetzung war bis zur Unterzeichnung des vorliegenden Jahresabschlusses nicht vollständig gesichert, so dass keine Wertaufholung vorgenommen wurde.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten einen Sachleistungsanspruch gegenüber der FABOULA GOLD S.A., welcher auf die physische Lieferung von Gold gerichtet ist. Der Anspruch wurde im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung im März 2012 in die Gesellschaft eingebracht. Gemäß der Vereinbarung vom 15.02.2022 kann die FABOULA GOLD S.A. ersatzweise den Tagespreis für das zu liefernde Gold zahlen. Im Falle von Verzögerungen entstehen Verzugszinsen und kann auch ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Die Forderung auf Lieferung von 28.973 Feinunzen Gold zum Abschlussstichtag (31.12.2022: 28.973 Feinunzen) wurde mit EUR 300,00 pro Feinunze Gold bewertet, da dieser Preis im Januar und April 2014 auch erzielt wurde. Im Jahr 2019 gelang es dem Insolvenzverwalter, an die Investorengesellschaft Mali National Gold S.A. (nachfolgend „MNG") in zwei Tranchen Goldlieferrechte für 11.377 Feinunzen für einen Kaufpreis von EUR 10.500.000,00 zu veräußern. Zwischenzeitlich haben sich die Verhältnisse hinsichtlich Betrieb und Finanzierung der Goldmine verbessert; die FABOULA GOLD S.A. hat seit 2022 verschiedene Tranchen geförderten Goldes verkaufen können. Zudem hat sie auf die ersten zwei Tranchen von jeweils 1.500 Unzen, die zum 30.06. und 30.09.2022 an die Gesellschaft fällig waren, eine Zahlung in Höhe des jeweiligen Tagespreises geleistet. Die nachfolgenden Lieferungen konnte die Wassoul'Or/Faboula mit Verweis auf dringend notwendige Investitionen bisher nicht erbringen. Die Durchführung dieser Investitionen, so kündigt die Wassoul'Or/Faboula an, dient der Ertüchtigung der Mine und Erhöhung der Förderungskapazität auf ein Niveau, mit dem nachhaltig substantielle Überschüsse erwirtschaftet werden. Insofern ist eine weitere außerplanmäßige Abwertung zum Bilanzstichtag 31.12.2023 nicht geboten. Voraussetzung für eine Wertaufholung der Forderung ist neben der im Lagebericht dargestellten Wiederaufnahme des Betriebs der Minengesellschaft vor allem eine nachhaltige, ausreichende sowie wirtschaftliche Förderung von Gold. Diese letztgenannte Voraussetzung war bis zur Unterzeichnung des vorliegenden Jahresabschlusses nicht vollständig gesichert, so dass keine Wertaufholung vorgenommen wurde. Somit beträgt der Bilanzansatz zum 31.12.2023 EUR 8.691.900,00 (31.12.2022: EUR 8.691.900,00).
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen weist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag Beträge für noch nicht vereinnahmte Erstattungen aus Steuern über EUR 259.720,29 (31.12.2022: EUR 202.119,46) aus.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 liquide Mittel in Höhe von EUR 4.340.242,08 aus (31.12.2022: EUR 5.061.778,07). Die Verminderung der liquiden Mittel ist ausschließlich auf Auszahlungen für den laufenden Geschäftsbetrieb zurück zuführen. Die Umrechnung des Devisenguthabens erfolgte zu dem am 31.12.2023 geltenden Devisenkassamittelkurs.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden verzinst.
Latente Steuern ergäben sich ausschließlich aus steuerlichen Verlustvorträgen der Gesellschaft. Auf eine Aktivierung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1Satz 2 HGB wurde verzichtet.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| Bezeichnung | 31.12.2022 | Zuführung | Inanspruch- nahme |
Auflösung | Umglie- derung |
31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Abschluss u. Prüfung | $80.000,00$ | $79.000,00$ | $80.000,00$ | 0,00 | 0,00 | $79.000,00$ |
| Kosten HV | $50.000,00$ | $50.000,00$ | 0,00 | 0,00 | 0,00 | $100.000,00$ |
| Rechts- und Beratungskosten | 0,00 | $75.500,00$ | 0,00 | 0,00 | 0,00 | $75.500,00$ |
| Aufbewahrungspflicht | $1.000,00$ | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | $1.000,00$ |
| $131.000,00$ | $204.500,00$ | $80.000,00$ | 0,00 | 0,00 | $255.500,00$ |
Den Rückstellungen für Abschlusserstellung und -prüfung wurden im Geschäftsjahr TEUR 79 zugeführt. Gleichzeitig wurden Rückstellungen für die Abschlusserstellung und -prüfung TEUR 80 im Geschäftsjahr 2023 in Anspruch genommen. Den Rückstellungen für die Aufwendungen der nächsten durchzuführenden Hauptversammlung wurden TEUR 50 zugeführt. Für ausstehende Rechnungen im Rahmen der Rechts- und Beratungskosten wurden den sonstigen Rückstellungen TEUR 76 zugeführt.
Zum 31.12.2023 waren keine eigenen Aktien im Bestand.
Das Grundkapital von EUR 25.000.000,00 ist eingeteilt in:
25.000.000 Stück Stammaktien zum Nennwert von je EUR 1,00, entspricht EUR 25.000.000,00.
Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die gesamten Forderungen bestehen ausschließlich gegen die Fabula Gold S.A. Derzeit ist die Faboula Gold S.A. nicht in der Lage, die vereinbarten quartalsweisen Goldlieferungen zu leisten. Daher muss davon ausgegangen werden, dass die Restlaufzeit der Forderungen mehr als ein Jahr beträgt. Nach der vorliegenden Planung der Faboula Gold S.A. ist die Wiederaufnahme von Goldlieferungen an Pearl Gold ab dem Geschäftsjahr 2026 geplant.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag per 31.12.2023 auf EUR 87.742,23 (31.12.2022: EUR 337.154,26 ) und haben - wie bereits zum 31.12.2022 - ausnahmslos eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:
| Posten der Ergebnisverwendung | Beträge in EUR |
|---|---|
| Jahresfehlbetrag | $-539.023,13$ |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | $-189.820 .035,73$ |
| = Bilanzverlust | $-190.359 .058,86$ |
Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Veränderungen.
Die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung zum Bilanzstichtag 31.12.2023 sind mit den Vorjahreswerten nur bedingt vergleichbar, da es sich bei dem Vorjahr um ein Rumpfgeschäftsjahr handelt.
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - wie im Vorjahr - im Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 2.809,00 (Vorjahr: EUR 4.038.543,31 aufgrund der Erlöse aus dem Einzug von Forderungen über 3.000 Unzen Gold).
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 567.949,27 (Vorjahr: EUR 555.689,37) setzten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
TEUR
Rechts- und Beratungskosten
Kursverluste aus
Fremdwährungsbewertung 151
Abschluss- und Prüfungskosten 136
Gebühren/Kosten Wertpapierhandel 19
Sonstige Fremdleistungen $\underline{568}$
Periodenfremde Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2023 - wie im Vorjahr - nicht angefallen.
Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Mitarbeiter beschäftigt.
Vom 1. Januar bis zum 20. November 2023 leitete Frau Julia Boutonnet, Genf, Schweiz, als alleiniges Mitglied des Vorstandes, die Geschäfte. Frau Julia Boutonnet bezog im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung. Seit dem 20. November 2023 ist Herr Gregor Hubler, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, alleiniges Mitglied des Vorstandes. Herr Gregor Hubler bezog im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung in Höhe von EUR 5.500,00.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen an:
1) Gregor Hubler, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (Vorsitzender des Aufsichtsrates), bis zum 20. November 2023,
2) Robert G. Faissal, Toronto, Kanada (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis zum 4. Juli 2024; Vorsitzender des Aufsichtsrates seit dem 4. Juli 2024),
3) Christian Naville, Genf, Schweiz,
4) Louis Couriol, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
5) Ifra Diakité, Bamako, Mali,
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung bezogen.
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
| Firmenname / Sitz | Anteilshöhe |
|---|---|
| Wassoul'Or S.A./ nunmehr: | |
| FABOULA GOLD S.A., Bamako | $25,00 \%$ |
| (Republik Mali) |
Die FABOULA GOLD S.A. stellt ihre Jahresabschlüsse in CFA (Franc der Finanzgemeinschaft Afrikas; Umrechnungskurs zum 31.12.2022: CFA 655,895777 = EUR 1,00) auf. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Die Jahresabschlüsse der FABOULA GOLD S.A. liegen der Pearl Gold AG für die
Jahre 2020 bis 2023 vor. Das Eigenkapital der FABOULA GOLD S.A stellt sich am 31.12.2023 und in den Vorjahren wie folgt dar:
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| CFA | EUR (from 3.001524) | CFA | EUR (from 3.001524) | CFA | EUR (from 3.001524) | CFA | EUR (from 3.001524) | |
| Arbeitswaren Kapital | 2.250.000.000 | 3.352.847 | 2.250.000.000 | 5.052.806.25 | 2.250.000.000 | 3.348.400.00 | 2.250.000.000 | 3.352.806.25 |
| Verhütterung | 55.655.625.044 | 46.761.544.25 | 41.495.556.525 | 63.245.575.41 | 54.255.840.525 | 82.403.675.04 | 40.425.806.757 | 92.386.035.84 |
| Ubergangstens | $-10.815 .721 .044$ | $-16.480 .110 .017$ | $-12.780 .467 .001$ | $-19.477 .432 .117$ | $-8.133 .360 .080$ | $-9.328 .019 .04$ | $-4.367 .582 .064$ | $-8.881 .475 .17$ |
| Summe Eigenspäte | 28.297.149.044 | 59.888.055.174 | 32.275.057.234 | 79.388.702.59 | 58.130.201.024 | 88.483.294.174 | 42.811.488.047 | 98.724.759.62 |
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht getätigt.
Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 beträgt TEUR 49,5 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 539.023,13.
Auf neue Rechnung werden EUR -190.359.058,86 vorgetragen.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag per 31.12.2023 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.11.2021 ermächtigt, bis zum Ablauf des 03.11.2026 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 12.500.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese Ermächtigung wurde durch Eintragung im Handelsregister am 07.04.2022 wirksam.
Das eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag noch EUR 25.000.000,00. Eine Kapitalerhöhung wurde bis zur Erstellung dieses Jahresabschlusses nicht durchgeführt.
Frau Julia Boutonnet, damals Vorstand, zwischenzeitlich Abwicklerin der Gesellschaft, hat der Gesellschaft gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 15.03.2019 die Schwelle von 3,00 \% überschritten hat und an diesem Tag 4,89 \% (1.222.991 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Romain Boutonnet hat der Gesellschaft gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 15.03.2019 die Schwelle von 3,00 \% überschritten hat und an diesem Tag 4,89 \% (1.221.991 Stimmrechte) betragen hat.
Frau Julia Boutonnet, damals Vorstand, zwischenzeitlich Abwicklerin der Gesellschaft, hat der Gesellschaft gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 03.02.2020 die Schwelle von 3,00 \% unterschritten hat und an diesem Tag 2,45 \% (611.996 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Romain Boutonnet hat der Gesellschaft gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 03.02.2020 die Schwelle von 3,00 \% unterschritten hat und an diesem Tag $2,44 \%$ ( 610.995 Stimmrechte) betragen hat.
KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 19.03.2020 die Schwelle von 5 \% überschritten hat und zu diesem Tag 5,01 \% (1.252.667 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Michael Reza Pacha, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 19.03.2020 die Schwelle von 5 \% überschritten hat und an diesem Tag 5,01 \% (1.252.667 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,01 \% (1.252.667 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils $3 \%$ oder mehr betragen hat, gehalten worden: - KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED.
Herr Dr. Roland Folz, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimrechtsanteil am 09.06.2023 die Schwelle von 3 \% überschritten hat und an diesem Tag 3,12 \% ( 780.000 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat der Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 07.07.2023 23,19 \% (5.797.112 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 21,66 \% (5.415.032 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte sind über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren unmittelbarer oder mittelbarer Stimmrechtsanteil jeweils 3,00 \% oder mehr betragen hat, gehalten worden: - Martagon Investments Limited, Ajman/VAE; - Nemo Asset Management Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Herr Olivier Couriol (382.080 Stimmrechte) kontrolliert Martagon Investments Ltd., Ajman/VAE (2.369.482) und Nemo Asset Management Ltd. (740.000), die wiederum Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. (2.305.550) kontrolliert.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses sind der Gesellschaft folgende Aktieninhaber mit folgenden Aktienbeständen zu den einzelnen Bilanzstichtagen bekannt:
| 06.04.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktionär | Anzahl der Aktien | prozentualer Anteil am gezeichneten Kapitel | Anzahl der Aktien | prozentualer Anteil am gezeichneten Kapitel | Anzahl der Aktien | prozentualer Anteil am gezeichneten Kapitel |
| Diallo, Alou Boubacar | 5,695,550 | 22.78\% | 5,695,550 | 22.78\% | 5,695,550 | 22.78\% |
| KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate |
$1,252,667$ | $5.01 \%$ | $1,252,667$ | $5.01 \%$ | $1,252,667$ | $5.01 \%$ |
| Martagon Investments Limited, Ajaman, Vereinigte Arabische Emirate |
2,369,482 | 9.48\% | 2,369,482 | 9.48\% | 2,369,483 | 9.48\% |
| Sequoia Diversified Growth Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferrinseln |
2,305,550 | 9.22\% | 2,305,550 | 9.22\% | 2,305,550 | 9.22\% |
| Dr. Folz, Roland | - | 0.00\% | - | 0.00\% | 780,000 | 3.12\% |
| Nemo Asset Management Ltd., Genf, Schweiz |
740,000 | 2.96\% | 740,000 | 2.96\% | 740,000 | 2.96\% |
| Boutonnet, Julia | 611,996 | 2.45\% | 611,996 | 2.45\% | 611,996 | 2.45\% |
| Boutonnet, Romain | 610,995 | 2.44\% | 610,995 | 2.44\% | 610,995 | 2.44\% |
| Sonstige | 11,413,760 | 45.66\% | 11,413,760 | 45.66\% | 10,633,759 | 42.54\% |
| Gesamt | 25,000,000 | 100.00\% | 25,000,000 | 100.00\% | 25,000,000 | 100.00\% |
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.

Kapitalflussrechnung
Pearl Gold AG, Frankfurt am Main
| $\begin{aligned} & 01.01 .- \ & 31.12 .2023 \end{aligned}$ | $\begin{aligned} & 06.04 .- \ & 31.12 .2022 \end{aligned}$ | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Periodenergebnis | -539.023,13 | 3.482.853,94 |
| + Zunahme der Rückstellungen | 124.500,00 | 10.000,00 |
| +/- Ab-/Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der | ||
| Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | $-57.600,83$ | 804.190,03 |
| +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | $-249.412,03$ | 223.729,66 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | $-721.535,99$ | 4.520.773,63 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 0,00 | 0,00 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0,00 | 0,00 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) | $-721.535,99$ | 4.520.773,63 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 5.061.778,07 | 541.004,44 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 4.340.242,08 | 5.061.778,07 |
Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2023
Pearl Gold AG, Frankfurt am Main
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 01.01.2023 | 25.000.000,00 | 178.307.680,00 | $-189.820 .035,73$ | 13.487.644,27 |
| Periodenergebnis | $-539.023,13$ | $-539.023,13$ | ||
| Saldo zum 31.12.2023 | 25.000.000,00 | 178.307.680,00 | $-190.359 .058,86$ | 12.948.621,14 |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 07.04.2022 | 25.000.000,00 | 178.307.680,00 | $-193.302 .889,67$ | 10.004.790,33 |
| Periodenergebnis | 3.482.853,94 | 3.482.853,94 | ||
| Saldo zum 31.12.2022 | 25.000.000,00 | 178.307.680,00 | $-189.820 .035,73$ | 13.487.644,27 |
A.) Grundlage des Unternehmens
1) Geschäftsmodell
2) Steuerungssysteme
B.) Wirtschaftsbericht
3) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
4) Geschäftsverlauf (incl. wirtschaftliche Situation der Wassoul'Or S.A./Faboula Gold S.A.)
5) Lage
3.1) Ertragslage
3.2) Finanzlage
a. Kapitalstruktur
b. Investitionen
c. Liquidität
3.3) Vermögenslage
6) Finanzielle Leistungsindikatoren
C.) Nachtragsbericht
D.) Prognose-, Chancen- und Risikobericht
7) Prognosebericht
8) Risikobericht
2.1) Bestandsgefährdende Risiken
2.2) Risiken nach Wiederaufnahme der Goldförderung durch Wassoul'Or/Faboula
a. Umfeld- und Branchenrisiken
b. Unternehmensstrategische Risiken
c. Operative Risiken
d. Personalrisiken
e. Finanzrisiken
f. Technische Risiken
3) Chancenbericht
4) Risikomanagementsystem
5) Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
E.) Vergütungssystem
F.) Erklärung zur Unternehmensführung
G.) Übernahmerelevante Daten
Die PEARL GOLD AG (nachfolgend „Pearl Gold") ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Pearl Gold ist ein in 2009 wirtschaftlich neu gegründetes Unternehmen. Seit September 2012 ist sie am General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Gegenstand des Unternehmens ist:
„Der direkte und indirekte Erwerb und die Entwicklung von Beteiligungen und Konzessionen an ausländischen Bergbauunternehmen, insbesondere im Bereich der Förderung von Gold- und anderen Edelmetallen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und Projektentwicklungsleistungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Gewinnung von Gold und anderen Edelmetallen sowie auf dem Gebiet der Finanzierung solcher Vorhaben.
„Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und Verwirklichung des Gegenstandes gemäß Absatz 1 notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann hierzu insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen."
Die Gesellschaft hat zu keinem Zeitpunkt Angestellte beschäftigt.
Konkret betätigt sich Pearl Gold als Investor in Goldabbauprojekten in Afrika. Zu diesem Zweck hat Pearl Gold als Holding-Gesellschaft im Jahre 2010 25 \% der Anteile an Wassoul'Or S.A., Bamako, Republik Mali (im August 2019 umbenannt in FABOULA GOLD S.A., daher nachfolgend „Wassoul'Or/Faboula") erworben. Diese Beteiligung stellte bis zum März 2012 das wesentliche Asset von Pearl Gold dar.
Wassoul'Or/Faboula ist eine nach malischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Bamako (Mali). Die Gesellschaft ist im Handelsregister von Bamako, das von dem Cour d'Appel (Handelsgericht) von Bamako geführt wird, unter der Nr. 2002.B.03.74 registriert und hat ein Grundkapital von Francs CFA 2,2 Mrd. (CFA 656 = EUR 1,00). Nach positivem Abschluss der Prospektion abgegrenzter Abbaugebiete von insgesamt ca. 100 qkm Größe in der Region Faboula sowie Erstellung einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich der identifizierten Goldvorkommen auf einem Teilgebiet von ca. 2 qkm hat die malische Gesellschaft SODINAF S.A., Bamako, Republik Mali (nachfolgend „Sodinaf") im Jahr 1997 für das Gesamtgebiet der Konzession Abbaurechte mit einer Laufzeit von 30 Jahren von der Republik Mali erworben. Diese Rechte wurden im Jahr 2005 auf Wassoul'Or/Faboula übertragen. Dem lokalen Recht entsprechend wurden der Republik Mali $20 \%$ der Anteile an der Minengesellschaft
Wassoul'Or/Faboula eingeräumt, neben ursprünglich 80 \% für die Sodinaf. Die Konzession ist bis 2050 verlängert worden und ist jeweils um zehn weitere Jahre verlängerbar, bis die Goldvorkommen erschöpft sind.
Mit Vertrag vom 31. Mai 2005 wurden 770 Wassoul'Or/Faboula-Aktien, entsprechend $70 \%$ des Grundkapitals, an den Fonds Or Mansa Moussa/Mansa Moussa Gold Fund (nachfolgend „MMGF") mit Sitz in Montreal, Kanada, abgetreten. Die Wassoul'Or/Faboula verpflichtete sich in der am 5. April 2005 geschlossenen „Convention relative au financement du projet Kodiéran", dem MMGF 150.000 Feinunzen Gold zu liefern als Gegenleistung für die Finanzierung technischer Anlagen zur Goldgewinnung.
Im Laufe des Jahres 2010 erwarb Pearl Gold in zweimaliger Kapitalerhöhung auf EUR 20 Mio. insgesamt 275 Aktien oder $25 \%$ des Kapitals der Wassoul'Or/Faboula von MMGF.
Im Jahr 2011 gingen die Finanzierungspflichten für die Mine wie auch die Goldlieferrechte von MMGF auf die Sodinaf über. Im März 2012 hat Pearl Gold durch Sacheinlage Goldlieferrechte von Sodinaf erworben, mithin ein Recht, von Wassoul'Or/Faboula die Lieferung von insgesamt 48.000 Feinunzen Gold zu verlangen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses verfügt Pearl Gold noch über Ansprüche auf die Lieferung von 28.973 Feinunzen Gold.
Aufgrund der Tatsache, dass Pearl Gold ihr Management und ihre finanziellen Ressourcen vollständig auf die Entwicklungen der Wassoul'Or/Faboula sowie die Bewältigung der Insolvenz konzentrieren musste, wurden ab dem Jahr 2014 keine weiteren Projekte verfolgt.
Da die Beteiligung an der Wassoul'Or/Faboula das wesentliche Asset der Gesellschaft darstellt, beeinträchtigte die Stilllegung der Mine auch die operative Geschäftstätigkeit der Pearl Gold ganz erheblich und trug im weiteren Verlauf zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Pearl Gold bei. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen dieses Lageberichts keine bzw. ggfs. nur kurze Ausführungen zu folgenden Punkten gemacht:
Im Berichtszeitraum wie auch in den Vorjahren sind die entsprechenden Rechnungslegungsund Controlling-Funktionen vom Vorstand wahrgenommen worden (Einzelheiten siehe unten). Pearl Gold verfügt bisher über keine regelmäßigen operativen Einkünfte. Da der Minenbetrieb der Beteiligungsgesellschaft Wassoul'Or/Faboula in den vergangenen Jahren verschiedentlich eingestellt wurde, bis heute unterhalb der vollen Kapazität liegt und die Gesellschaft zudem 2014 Gegenstand eines insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens wurde, wurden im Berichtszeitraum weder die seitens Pearl Gold gegenüber Wassoul'Or/Faboula bestehenden Goldlieferrechte bedient, noch Dividendenausschüttungen realisiert. Vierteljährliche Lieferungen von jeweils 1.500 Feinunzen Gold beginnend mit dem 30. Juni 2022 sind verbindlich vereinbart. Die ersten zwei Lieferungen (Fälligkeit 30. Juni und 30. September 2022) sind von der Wassoul'Or/Faboula vertragsgemäß mit Zahlungen in Höhe des Tagespreises des geschuldeten Goldes abgegolten worden; die nachfolgenden Lieferungen konnte die Wassoul'Or/Faboula mit Verweis auf dringend notwendige Investitionen bisher nicht erbringen. Im Falle von Verzögerungen entstehen Verzugszinsen und kann auch ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Die Durchführung dieser Investitionen, so kündigt die Wassoul'Or/Faboula an, dient der Ertüchtigung der Mine und Erhöhung der Förderungskapazität auf ein Niveau, mit dem nachhaltig substantielle Überschüsse erwirtschaftet werden. Daher erfolgt die Steuerung der Gesellschaft auf der Basis Cash-Floworientierter Kennzahlen, hierbei werden den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen die erwarteten Zahlungsmittelabflüsse zeitlich gegenübergestellt.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist für die Gesellschaft mittelbar nur insoweit von Bedeutung, als diese den Goldpreis bzw. die Preise für Produktionsfaktoren der Wassoul'Or/Faboula beeinflusst. Der Goldpreis schwankte im Berichtszeitraum zwischen USD 1.822 und USD 2.074 pro Feinunze. Bis zur Erstellung dieses Jahresabschlusses (Stand: 16. April 2024) ist der Goldpreis nicht unter die genannten USD 1.822 pro Unze gefallen. Bei Erstellung dieses Jahresabschlusses liegt der Goldpreis um USD 2.350 pro Unze oder ca. EUR 2.212. Seit Jahresanfang 2023 hat sich der Goldpreis wie in der nachfolgenden Darstellung gezeigt entwickelt:

Figure 1 Entwicklung Goldpreis in USD pro Feinunze (Quelle: https://www.gold.org/goldhub/data/gold-prices )
Absatzmärkte für Gold bleiben in der Regel stabil, sodass nicht mit einem massiven Überangebot und einem damit verbundenen Preisverfall gerechnet werden kann und weiterhin ein unmittelbarer Absatz über die üblichen Handelsplätze jederzeit gesichert ist.
Der Pearl Gold stehen zwei Sitze im Verwaltungsrat der Wassoul'Or/Faboula zu. Seit 2021 nahmen Frau Boutonnet und Herr Hubler die zwei der Pearl Gold zustehenden Sitze ein. Nachdem Ausscheiden von Frau Boutonnet aus dem Vorstand der Gesellschaft ist ihre Position im Verwaltungsrat der Wassoul'Or/Faboula neu zu besetzen.
Am 4. November 2021 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft mit den erforderlichen Mehrheiten u. a. die Fortsetzung der Gesellschaft, ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 12,5 Mio. sowie verschiedene Satzungsänderungen. Die Abwicklerin Frau Julia Boutonnet wurde vom Aufsichtsrat auf die Fortsetzung der Gesellschaft hin zum Vorstand bestellt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Dezember 2022 beschloss eine Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen. Bei Aufstellung dieses Jahresabschlusses sind die Beschlüsse im Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Frau Boutonnet schied am 20. November 2023 aus dem Vorstand aus und wurde durch Herrn Gregor Hubler ersetzt.
Die Gesellschaft hat unter dem 10. Juni 2016 beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Insolvenzantrag gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Mit Gerichtsbeschluss vom 13. Oktober 2016 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Dem Insolvenzverwalter ist es im Jahr 2018 gelungen, auf Grundlage des Gutachtens der DMT GmbH \& Co. KG („DMT"), ein Mitglied des TÜV NORD, über die Werthaltigkeit der KodiéranMine ein Sanierungskonzept zu erstellen. Vorgesehen war, einen Teil der Goldlieferrechte der Schuldnerin mit einem Abschlag von $20 \%$ des von der DMT im Gutachten vom Januar 2018 festgelegten Wertes zu veräußern.
Im Folgejahr 2019 gelang es dem Insolvenzverwalter, an die Investorengesellschaft Mali National Gold S.A. (nachfolgend „MNG") in zwei Tranchen Goldlieferrechte für 11.377 Feinunzen für einen Kaufpreis von EUR 10.500.000,00 zu veräußern.
Die Gläubiger stimmten dem Insolvenzplan am 29. Juli 2019 zu, eine gegen die gerichtliche Bestätigung eingelegte sofortige Beschwerde wurde rechtskräftig zurückgewiesen, und der Insolvenzplan trat in Kraft. Der Insolvenzverwalter hat im Anschluss daran sämtliche Bedingungen für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfüllt, die Aufhebung erfolgte zum 31. Dezember 2020.
Da der Insolvenzplan keine gesellschaftsrechtlichen Regelungen enthielt, befand sich die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2021 in der Abwicklung (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 264 Abs. 1 AktG). Der bisherige alleinige Vorstand Frau Julia Boutonnet, Genf/Schweiz, wurde gemäß § 265 Abs. 1 AktG die alleinige Abwicklerin der Pearl Gold. Auf Vorschlag von Abwicklerin und Aufsichtsrat beschloss die ordentliche Hauptversammlung vom 4. November 2021 mit der erforderlichen Mehrheit die Fortsetzung der Gesellschaft; Frau Julia Boutonnet wurde vom Aufsichtsrat für den Fall der Fortsetzung zum Vorstand bestellt. Die Beschlüsse sind am 7. April 2022 im Handelsregister eingetragen worden und damit wirksam.
Erlöse aus der primären Geschäftstätigkeit „Goldgewinnung" bei Wassoul'Or/Faboula werden erst realisierbar sein, wenn die Wassoul'Or/Faboula in nennenswertem Umfang Gold produziert. In ihrer Position als Anteilseignerin der Wassoul'Or/Faboula ist Pearl Gold nur an Gewinnen beteiligt, welche als Dividende ausgeschüttet werden.
Nach verschiedenen Anlaufschwierigkeiten, Einstellung der Förderung im Jahre 2013 sowie einem insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren ab 2014 hat Wassoul'Or/Faboula unter ihrer neuen Mehrheitsgesellschafterin MNG (seit 2019; seit 2022 deren Muttergesellschaft, die Multi Assets Holding Ltd.) eine technoökonomische Bewertung mit dazugehörigem Geschäftsplan vorgestellt. DMT hält den Geschäftsplan trotz einiger Unklarheiten für realistisch und leitet daraus einen positiven Geschäftsausblick ab. Der Schlüssel zu Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt eine funktionierende Aufbereitung und Gewinnung des Goldes. Umfangreiche Probebohrungen auf Empfehlung der SGS Canada sowie anschließend eine Studie der Trapeo
Consulting im Januar 2021 bestätigten das Potential der Mine sowohl im Kerngebiet als auch in den weiteren Zonen der Konzession und eine höhere Mineralisierung in verschiedenen Bereichen. Zahlreiche Verbesserungen, die in den Studien empfohlen wurden, sind mittlerweile umgesetzt. Die Umsetzungsprozesse dauern ebenso an wie weitere Bohrungen zur Verbesserung der Modellgenauigkeit.
Die Faboula Gold betreibt die Mine, erhöht sukzessive den Ausstoß und verkauft das Gold erfolgreich. Nach 10.000 Unzen in 2023 ist für 2024 ein Ausstoß von ca. 20.000 Unzen vorgesehen. Für eine substanzielle weitere Steigerung, die Voraussetzung für einen nachhaltig profitablen Betrieb ist, müssen die verschiedenen Techniken zur Trennung des Golderzes vom Gestein noch optimiert werden. Gemäß der Betriebsplanung zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Berichtes sind nach Inbetriebnahme der Auslaugungsanlage („carbon-in-leach") für 2025 (ca. 50.000 Unzen) und 2026 (ca. 64.000 Unzen) erhebliche Zuwächse der Goldförderung vorgesehen. In 2027 und den Folgejahren wird mit einer Fortsetzung der Förderung auf hohem Niveau gerechnet, allerdings liegen belastbare Zahlen erst vor, wenn die genaue Lage der abzubauenden Vorkommen („inferred resources") durch weitere Probebohrungen präzisiert ist.
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, haben die malischen Regierungen, einschließlich des derzeitigen Regimes, Förderung und Vertrieb von Gold nicht eingeschränkt, sodass insoweit keine Probleme erwartet werden. Sämtliche Goldverkäufe sind amtlich sanktioniert.Bergbaubetriebe in der Nachbarschaft und in anderen Teilen Malis erzielen beträchtliche Gewinne, insbesondere angesichts der derzeit hohen Goldpreise.
Goldlieferungen an Pearl Gold waren der Wassoul'Or/Faboula im Jahr 2021, wie schon davor, nicht möglich, sodass keine weiteren Einnahmen von der Wassoul'Or/Faboula hieraus erzielt werden konnten. Lieferungen von jeweils 1.500 Feinunzen Gold an die Gesellschaft wurden für den 30. Juni 2022 und anschließend im vierteljährlichen Abstand verbindlich vereinbart und in die Produktionsplanungen eingestellt. Die Wassoul'Or/Faboula hat an die Gesellschaft für die zum 30. Juni und 30. September 2022 fälligen Tranchen vertragsgemäß Zahlungen in Höhe des Tagespreises des geschuldeten Goldes geleistet. Die später fälligen Tranchen konnte die Wassoul'Or/Faboula mit Verweis auf dringend notwendige Investitionen bisher nicht liefern. Die Durchführung dieser Investitionen, so kündigt die Wassoul'Or/Faboula an, dient der Ertüchtigung der Mine und Erhöhung der Förderungskapazität auf ein Niveau, mit dem nachhaltig substantielle Überschüsse erwirtschaftet werden. Die Wiederaufnahme von Goldlieferungen an die Gesellschaft ist für 2026 vorgesehen.
Die „sonstigen betrieblichen Erträge" belaufen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 4.038) und betreffen eine Erstattung des Bundesamtes für Justiz aus
Vorjahren. Im Vorjahr resultierten die „sonstigen betrieblichen Erträge" ausschließlich aus der Abgeltung der mit der Wassoul'Or/Faboula vereinbarten Goldlieferungen.
Die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in Höhe von TEUR 568 (Vorjahr: TEUR 556) setzen sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
| TEUR | |
|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 260 |
| Kursverluste aus Fremdw ährungsbew ertung | 151 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 136 |
| Gebühren/Kosten Wertpapierhandel | 19 |
| Sonstige Fremdleistungen | 2 |
| 568 |
Daraus resultiert im Berichtszeitraum ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 539.023,13 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 3.483).
a. Kapitalstruktur
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 beträgt 97,42 \% (Vorjahr: 96,65 \%).
Das Fremdkapital betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, für die Kosten der Hauptversammlung sowie für Rechts- und Beratungskosten. Bankverbindlichkeiten bestanden zum Stichtag keine.
b. Investitionen/Aktiva
Die $25 \%$-ige Beteiligung an Wassoul'Or/Faboula wurde zum 31. Dezember 2013 auf EUR 1,00 abgewertet, trotz positiver Machbarkeitsstudie und erfolgreichem Pilotabbau und -gewinnung.
Die Bewertung wurde damals auf eine Barwertbetrachtung der erwarteten Dividende umgestellt (vgl. unten, 3.3). Die Geschäftsführung entschied, die Beteiligung an Wassoul'Or/Faboula vollumfänglich abzuschreiben, da mittelfristig keine Dividendenzahlungen aus der Beteiligung zu erwarten waren.
Darüber hinaus sind von der oben beschriebenen Situation auch die unter den „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" ausgewiesenen Goldlieferrechte betroffen. Der Goldlieferungsanspruch wurde im Geschäftsjahr 2014 mit dem Preis bewertet, den die Gesellschaft bei einem teilweisen Verkauf dieser Lieferung erzielen konnte. Dieser belief sich im Januar 2014 auf EUR 300,00 pro Feinunze. Zwischenzeitlich haben sich die Verhältnisse hinsichtlich Betrieb und Finanzierung der Goldmine verbessert.
So ist die Minengesellschaft mit neuem Kapital ausgestattet und ist der Betrieb wiederaufgenommen worden; zudem gelang es dem Insolvenzverwalter im Jahr 2019, an die Investorengesellschaft Mali National Gold S.A. in zwei Tranchen Goldlieferrechte für 11.377 Feinunzen für einen Kaufpreis von EUR 10.500.000,00 zu veräußern. Außerdem wurden, wie oben dargestellt, für die zum 30. Juni und 30. September 2022 fälligen Tranchen vertragsgemäß Zahlungen in Höhe des Tagespreises des geschuldeten Goldes geleistet. Spätere Tranchen konnte die Faboula Gold nicht mehr leisten, da sie die Investitionen in die weitere Ertüchtigung des Minenbetriebs priorisieren musste. Für die kommenden Jahre sind erhebliche Produktionszuwächse und eine Wiederaufnahme der Bedienung der Goldlieferrechte der Gesellschaft geplant. Insofern ist eine weitere außerplanmäßige Abwertung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 nicht geboten. Zusätzliche Voraussetzung für eine Wertaufholung der Beteiligung ist die nachhaltige, ausreichende sowie wirtschaftliche Förderung von Gold. Die letztgenannte Voraussetzung war bis zur Unterzeichnung des vorliegenden Jahresabschlusses jedoch nicht vollständig gesichert, sodass keine Wertaufholung vorgenommen wurde. Für die zum 31. Dezember 2023 im Vermögen der Gesellschaft verbliebenen Ansprüche auf Lieferung von 28.973 Feinunzen ergibt sich daher ein Wert von TEUR 8.692 (Vorjahr: TEUR 8.692).
Kapitalflussrechnung:
| 01.01. - 31.12.2023 EUR |
07.04. - 31.12.2022 EUR |
|
|---|---|---|
| Periodenergebnis | ||
| + Zunahme der Rückstellungen | -539.023,13 | 3.482.853,94 |
| $+/-$ Ab-/Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 124.500,00 | 10.000,00 |
| +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | $-57.600,83$ | 804.190,03 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | $-249.412,03$ | 223.729,66 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | $-721.535,99$ | 4.520.773,63 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführung oder Auszahlungen an Unternehmenseigner (JVZ) | 0,00 | 0,00 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0,00 | 0,00 |
| Zahlungsw irksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflow s) | $-721.535,99$ | 4.520.773,63 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 5.061.778,07 | 541.004,44 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 4.340.242,08 | 5.061.778,07 |
Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die verfügbaren liquiden Mittel der Gesellschaft auf TEUR 4.340 (Vorjahr: TEUR 5.062).
Eine von dem Insolvenzverwalter beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kam zu dem Ergebnis, dass Pearl Gold bereits mehrere Jahre vor dem Insolvenzantrag zahlungsunfähig war. In einem Urteil vom 6. Juli 2020 stellte auch das Landgericht Frankfurt am Main fest, dass jedenfalls zum 30. September 2014 Zahlungsunfähigkeit bestand. Der damalige Vorstand, Herr Pacha, wurde am 6. Juli 2020 verurteilt, zum Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 Aktiengesetz) EUR 927.932,24 an den
Insolvenzverwalter zu zahlen; mit Beendigung des Insolvenzverfahrens steht diese Forderung der Pearl Gold AG zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die „Bilanzsumme" liegt bei TEUR 13.292 (Vorjahr: TEUR 13.956). Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 12.949 (Vorjahr: TEUR 13.488) aus.
Das „Gesamtanlagevermögen" beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 1,00 (Vorjahr: EUR 1,00).
Die 25 \%-ige Beteiligung an der Wassoul'Or/Faboula wurde bereits im Geschäftsjahr 2013 außerplanmäßig auf einen Euro abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte auf Basis einer Barwertbetrachtung der erwarteten Dividenden. Dieser Wert wird im Berichtszeitraum beibehalten.
Die „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" (Ansprüche aus Goldlieferrechten) betragen zum Ende des Berichtszeitraumes TEUR 8.692, (Vorjahr: TEUR 8.692). Hinsichtlich der Bewertung dieses Goldlieferungsanspruchs über 28.973 Feinunzen (Vorjahr: 28.973 Feinunzen) verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 3.2.b.
Die „sonstigen Vermögensgegenstände" belaufen sich zum Ende des Berichtszeitraumes auf TEUR 260 (Vorjahr: TEUR 202) und betreffen ausschließlich Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt Frankfurt am Main.
Die „Kapitalrücklage" beträgt TEUR 178.308 (Vorjahr: TEUR 178.308).
Die „sonstigen Rückstellungen" haben sich von TEUR 131 im Vorjahr auf TEUR 256 zum Ende des Berichtszeitraumes erhöht. Die Hauptposten sind Rückstellungen für die erwarteten Kosten der ordentlichen Hauptversammlung 2023 (TEUR 100), die Kosten für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 79) und Rechts- und Beratungskosten (TEUR 76).
Die Verbindlichkeiten beinhalten, wie im Vorjahr, ausschließlich „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" und belaufen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 337).
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stellt sich im Zeitpunkt der Abfassung des Lageberichts weder günstiger noch schlechter dar als am Bilanzstichtag.
Die Gesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft. Die einzige Beteiligung besteht - wie bereits oben ausgeführt - aus der $25 \%$-igen Beteiligung an der Wassoul'Or/Faboula. Damit war die Gesellschaft zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität auf die Dividenden aus dieser Beteiligung angewiesen. Mit der Einstellung des Minenbetriebs der Wassoul'Or/Faboula im September 2013 und dem damit einhergehenden zumindest mittelfristigen Ausfall von Dividendenzahlungen standen der Gesellschaft nicht mehr ausreichend Zahlungszuflüsse für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes und zur Begleichung der vom Vorstand veranlassten Ausgaben zur Verfügung. Dem Vorstand gelang es nicht, die fehlenden flüssigen Mittel durch Verkäufe von Goldlieferrechten aufzufangen. Daher wurde im Oktober 2016 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pearl Gold eröffnet, welches zum 31. Dezember 2020 vom Amtsgericht Frankfurt am Main aufgehoben wurde. Im Geschäftsjahr 2021 und im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 6. April 2022 befand sich die Gesellschaft in der rechtlichen Phase der Abwicklung. Die ordentliche Hauptversammlung vom 4. November 2021 beschloss mit der erforderlichen Mehrheit die Fortsetzung der Gesellschaft; mit Eintragung im Handelsregister am 7. April 2022 wurde der Beschluss wirksam.
Nach der vorübergehenden Einstellung des Geschäftsbetriebes bei der Wassoul'Or/Faboula im Herbst 2013 hat mittlerweile Wassoul'Or/Faboula eine technoökonomische Bewertung mit dazugehörigem Geschäftsplan vorgestellt und sukzessive umgesetzt. Der Geschäftsplan kann trotz einiger Unklarheiten als realistisch angesehen werden und führt zu einem positiven Geschäftsausblick. Schlüssel zu Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt eine funktionierende Aufbereitung und Gewinnung des Goldes. Für Pearl Gold sind die maßgeblichen finanziellen Leistungsindikatoren (a) mit Blick auf die Bedienung der Goldlieferrechte durch Wassoul'Or/Faboula der aus den Goldlieferungen generierte Cash-Flow sowie (b) mittelfristig die Erträge aus Dividenden der Wassoul'Or/Faboula.
Nach Ablauf des Berichtszeitraumes hat die Wassoul'Or/Faboula ihren Jahresabschluss für 2023 vorgelegt und ihre Betriebsplanung bis 2027 fortgeschrieben; insoweit verweisen wir auf die Darstellung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag in Abschnitt 3.1 „Ertragslage" sowie auf den Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023.
Die wirtschaftliche Lage von Pearl Gold wird auch in Zukunft zentral mit der wirtschaftlichen Entwicklung bei Wassoul'Or/Faboula verbunden sein. Die Gesellschaft erhofft sich, dass alle beteiligten Parteien zusammenwirken, um den Erfolg der Wassoul'Or/Faboula sicherzustellen.
Nach der Entscheidung der Wassoul'Or/Faboula im zweiten Halbjahr 2013, die Mine stillzulegen, bis ein neues technisches Konzept ausgearbeitet und die notwendige Finanzierung gesichert ist, fand in den Folgejahren keine weitere Goldförderung statt. Von April 2017 bis Juni 2019 wurden 1.039,5 kg Gold (ca. 33.420 Feinunzen) produziert, mit sehr schwankenden Produktionskosten. Der neue Mehrheitsgesellschafter hat mit der Erstellung der technoökonomischen Studie den ersten Schritt zur Wiederaufnahme des Bergwerkes gemacht. Die technisch korrekte Umsetzung der Pläne wird erforderlich sein, um letztendlich nachhaltig Gewinne zu erzielen. Zahlreiche Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden. Derzeit ist die Mine in Betrieb, allerdings war der Ausstoß bisher noch recht gering, da die verschiedenen Techniken zur Trennung des Golderzes vom Gestein noch optimiert werden mussten. Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Berichtes erhöht Faboula Gold ihre Produktion sukzessive.
Die Gesellschaft hat mit der Wassoul'Or/Faboula in einem Vertrag vom 15. Februar 2022 vereinbart, dass letztere die geschuldeten 31.973 Unzen Gold ab dem 30. Juni 2022 in vierteljährlichen Tranchen von jeweils 1.500 Unzen liefern soll, die letzten 1.973 Unzen zum 30. Juni 2027. Diese Mengen sind in die Produktionsplanung der Faboula Gold verbindlich eingestellt. Gemäß der Vereinbarung vom 15. Februar 2022 kann die FABOULA GOLD S.A. ersatzweise den Tagespreis für das zu liefernde Gold zahlen. Bei Erstellung dieses Jahresabschlusses liegt der Goldpreis um USD 2.350 pro Unze oder ca. EUR 2.212. Für die ersten zwei Tranchen, die zum 30. Juni bzw. 30. September 2022 fällig waren, sind Einnahmen in Höhe von USD 5,2 Mio. (= EUR 5,2 Mio.) erzielt worden. Transaktionskosten und sonstige Ausgaben werden lediglich einen kleinen Teil dieses Betrages ausmachen. Im Falle von Verzögerungen müsste Pearl Gold ggf. weitere Goldlieferrechte veräußern, sollte Pearl Gold Mittelzuflüsse benötigen.
Chancen und Risiken von Pearl Gold resultieren im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Wassoul'Or/Faboula und können deshalb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit deren Goldförderungsaktivitäten verglichen werden. Daher werden im Folgenden auch die Chancen und Risiken der Wassoul'Or/Faboula dargestellt.
Die beiden wesentlichen Assets von Pearl Gold, nämlich die Beteiligung an der Wassoul'Or/Faboula sowie die Goldlieferrechte, hängen vollständig von dem Bestand und dem Erfolg der Wassoul'Or/Faboula ab.
Im Jahr 2014 und auch danach musste die Gesellschaft Goldlieferrechte an Dritte verkaufen. Allerdings wurde Pearl Gold bereits in 2014 zahlungsunfähig. Bis Wassoul'Or/Faboula das operative Geschäft in Mali hochfährt und dadurch ausreichende Dividendenzahlungen an Pearl Gold leisten beziehungsweise die verbleibenden Goldlieferrechte bedienen kann, hängt die weitere Entwicklung und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft von der Erfüllung bereits kontrahierter Verkäufe von Goldlieferrechten ab, soweit keine alternative Finanzierung, z. B. durch Gesellschafterdarlehen oder Ertragszuschüsse, gefunden werden kann.
Die im neuen Geschäftsplan der Faboula dargestellten Umsätze und Ergebnisse sollen zu erheblichen Erträgen bei Pearl Gold führen, die wiederum als Dividenden dienen oder weitere Projekte finanzieren können. Pearl Gold geht davon aus, dass sich bestehende Kontrakte hinsichtlich der Bedienung der Goldlieferrechte realisieren lassen und dass die Wassoul'Or/Faboula in der Lage sein wird, die Produktion auszuweiten und ihren im Vertrag vom 15. Februar 2022 festgelegten Lieferverpflichtungen gegenüber Pearl Gold nachzukommen. Allerdings konnte die Wassoul'Or/Faboula die zum seit Dezember 2022 fälligen Tranchen mit Verweis auf dringend notwendige Investitionen bisher nicht liefern. Im Falle von Verzögerungen entstehen Verzugszinsen und kann auch ein Schiedsverfahren eingeleitet werden.
Die nachfolgenden Ausführungen kommen erst recht zum Tragen, sobald die Produktion in der Mine Kodiéran der Wassoul'Or/Faboula annähernd volle Kapazität erreicht. Alle Erklärungen basieren auf den Informationen, die Pearl Gold von der Geschäftsführung der Wassoul'Or/Faboula erhalten hat, von den Besichtigungen vor Ort sowie der Expertise von DMT.
a) Umfeld- und Branchenrisiken
Politische, soziale und regulatorische Risiken
In Entwicklungsländern wie Mali herrscht nicht die politische und soziale Stabilität, die vielen hoch entwickelten Industrieländern zugeschrieben wird. In der Vergangenheit war auch in Mali zeitweise eine aktive Einflussnahme der Politik auf die Privatwirtschaft zu verzeichnen. Dieses hat sich seit dem 22. März 2012 und dem an diesem Tag erfolgten Militärputsch in Mali
geändert. Das politische Vakuum haben terroristische Gruppen im Norden Malis dazu genutzt, mit viel Gewalt und Schreckensherrschaft ein nicht kontrolliertes Gebiet nördlich der Stadt Mopti zu errichten. Die Situation im Norden Malis ist wegen der geographischen Entfernung für die Wassoul'Or/Faboula, die im Südwesten des Landes hin zur Grenze von Guinea liegt, nicht von erheblicher Bedeutung, jedoch besserte sich die Lage auch, nachdem im Januar 2013 französische Truppen zusammen mit einer gemeinsamen afrikanischen Truppe eingegriffen haben und eine Befreiung und teilweise Befriedung des Nordens erreicht haben. Die Situation normalisierte sich anschließend graduell, ohne als absolut sicher zu bewerten zu sein. Die Militärputsche vom August 2020 und vom Mai 2021 haben das politische Leben des Landes erneut durcheinandergebracht. Im Jahr 2023 wurde eine neue Verfassung angenommen, die die Position des Präsidenten und des Militärs stärkt. Für den März 2024 angekündigte Wahlen haben bisher nicht stattgefunden.
Allgemeine Risiken, die mit dem Bergbau in Entwicklungsländern, wie im folgenden Zitat aus einem Artikel aus dem Internet (Verisk Maplecroft Apr. 21, 2016 http://www.mining.com/web/security-threats-unable-to-take-shine-off-mali-gold/) klar wird:
Despite this period of regional jihad and massive political upheaval, several international mining firms have continued to operate relatively unhindered in the gold-rich regions of Kayes and Sikasso in the south of the country. Indeed, gold mining in Mali is becoming ever more attractive following a series of positive developments for the sector.
Die politische Situation in Bamako könnte für Wassoul'Or/Faboula nicht unerheblich sein. Es ist anzumerken, dass keine der zahlreichen Regierungen, die Militär-Juntas eingeschlossen, Anstalten gemacht hat, etwas an der rechtlichen Situation der Minen zu ändern. Sicherlich gibt es immer wieder Diskussionen über Änderungen am Minenrecht oder die Erhöhung des Anteils des Staates an den Minen, zu konkreten Maßnahmen haben diese jedoch bisher nicht geführt. Die Regierung arbeitet mit allen Investoren eng zusammen, und es konnten keine Vorbehalte erkannt werden.
Darüber hinaus stellt Korruption nach wie vor ein Problem in Mali dar. Sollten sich die politischen Verhältnisse in Mali ändern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass daraus negative Konsequenzen für Wassoul'Or/Faboula und deren Geschäftstätigkeit erwachsen würden. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Mali für längere Zeit von internationalen Hilfsprogrammen ausgeschlossen bliebe.
Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Stimmung in der Politik sowie in der Bevölkerung gegen die Bergbauindustrie wenden könnte, beispielsweise aufgrund einer vermeintlichen Umweltzerstörung durch Bergbauunternehmen. Einerseits arbeitet die Mine
derzeit nicht mit voller Kapazität, andererseits dürfte Wassoul'Or/Faboula aufgrund von oft eingesetzten Standardverfahren ein geringes Risiko aufweisen. Sonstige Bergwerksbetreiber in Mali suchen eine verstärkte Einbindung der Bevölkerung. So ist auch Pearl Gold bemüht, ein gutes Verhältnis zu lokalen Behörden sowie der lokalen Bevölkerung aufzubauen und zu erhalten. Die zeitweilige Stilllegung der Mine hat hier sicherlich zu Spannungen geführt, da die lokale Bevölkerung auf Arbeitsplätze und Einkommen hofft. Eine zeitnahe Ausdehnung der Arbeit dürfte hier jedoch zur Beruhigung und zu einem besseren Verhältnis führen. Pearl Gold hat großes Interesse daran, dieses positive Verhältnis durch einen engen Kontakt zu allen Beteiligten wiederzuerlangen.
Der Abbau von Gold in der Republik Mali ist von der Erteilung einer entsprechenden Konzession abhängig. Wassoul'Or/Faboula verfügt über eine solche Konzession mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab dem Jahr 1997. Diese ist bis 2050 verlängert worden und ist jeweils um zehn weitere Jahre verlängerbar, bis die Goldvorkommen erschöpft sind.
Markt-/Branchenbezogene Risiken
Der wesentliche Teil der Erträge von Pearl Gold bzw. Wassoul'Or/Faboula wird aus der Veräußerung des geförderten Goldes resultieren. Dementsprechend hängen die zukünftige Ertragslage der Gesellschaft und die Wirtschaftlichkeit des Goldabbaus bei erfolgreicher Aufnahme der kommerziellen Goldförderung wesentlich vom erzielbaren Goldpreis ab. Derzeit liegt der Goldpreis um USD 2.350 pro Feinunze (siehe auch Figure 1). Insbesondere vor dem Hintergrund der Inflations- und Schuldenprobleme vieler starker Wirtschaftsregionen (USA, Japan und EU) und den damit verbundenen Risiken im Hinblick auf das Weltfinanzsystem ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Anlegernachfrage nach Gold und damit dessen Preis auch nach dem Ende des russisch-ukrainischen Krieges wesentlich verringert. Diese Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Geschäftsführung grundsätzlich als Chance für Pearl Gold zu betrachten.
Gold wird neben Anlagezwecken auch in der industriellen Produktion (insbesondere von Schmuck und Elektronik) benötigt. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen verschlechtern und zu einem Rückgang des Konsums sowie der industriellen Produktion führen, so kann insoweit auch ein Rückgang der Nachfrage nach Gold nicht ausgeschlossen werden.
b) Unternehmensstrategische Risiken
Abgesehen von der untergeordneten Beratungstätigkeit beschränkt sich die Geschäftstätigkeit von Wassoul'Or/Faboula und damit mittelbar auch diejenige von Pearl Gold auf ein einziges Produkt (Gold) und eine einzige geographische Region (Mali). Daneben gewährt die
bestehende $25 \%$-ige Beteiligung nur begrenzten Einfluss auf das Management der Wassoul'Or/Faboula. Sollten sich die Ergebnisse aus der Goldproduktion der Wassoul'Or/Faboula nicht wie erwartet entwickeln, kann dieses nicht mit positiven Ergebnissen aus anderen Geschäftsbereichen ausgeglichen werden.
Der aktuelle Geschäftsplan der Wassoul'Or/Faboula sieht durchschnittliche Betriebskosten von USD 630 pro Feinunze Gold (Gesamtlebensdauer) vor. Das mag nach Auffassung der DMT leicht unterschätzt sein, zumal einige Kostenfaktoren fehlen und Unvorhergesehenes nicht berücksichtigt worden ist. Es ist festzustellen, dass solche Betriebskosten auch von anderen Bergwerksbetreibern in Westafrika erreicht werden. Gesamtkosten können ca. $25 \%$ höher sein als reine Betriebskosten. Dennoch ergeben sich bei den derzeitigen Goldpreisen eine sehr hohe Marge und ein großes Gewinnpotenzial.
c) Operative Risiken
Bergbauspezifische Risiken
Ökonomischer Erfolg hängt bei Wassoul'Or/Faboula - wie bei allen Goldbergbaugesellschaften - maßgebend von der Qualität und Quantität der Goldvorkommen ab, für welche die Gesellschaft über die Abbaurechte verfügt. Für die Lagerstätte Kodiéran liegen belastbare Machbarkeitsstudien vor, die positive Geschäftsausblicke ermittelt haben und die durch die neue technoökonomische Studie von Wassoul'Or/Faboula bestätigt worden sind.
Die Zahlen können jedoch naturgemäß lediglich Schätzungen auf der Basis von Testverfahren und Erfahrungen darstellen und sind als solche mit Unsicherheiten behaftet. Das gilt sowohl in quantitativer (Größe des Goldvorkommens) als auch in qualitativer Hinsicht (z. B. Reinheitsgrad, Gesteinsbeschaffenheit).
Sollten die tatsächlichen Verhältnisse negativ von den Erwartungen abweichen, können sich negative Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit des Abbaus ergeben. Konkrete Risiken sind insoweit derzeit nicht ersichtlich. Die aktuellen Zahlen lassen nicht auf eine Erhöhung dieses Risikos schließen. Aktuellere Gutachten, über die die Gesellschaft in Pressemitteilungen berichtet hat, bestätigen in weiten Teilen die bisherigen Annahmen.
Die Energieversorgung der Goldmine ist durch Dieselgeneratoren vor Ort gesichert. Schwierigkeiten kann es durch Versorgungsprobleme mit Diesel oder mangelnde Instandhaltung kommen.
d) Personalrisiken
Es besteht das Risiko, nicht in ausreichendem Maße fähige und erfahrene leitende Mitarbeiter und Ingenieure für die Bewältigung des anstehenden Restrukturierungsprozesses der Wassoul'Or/Faboula zu finden.
e) Technische Risiken
Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit und Gewinn bleibt eine funktionierende Aufbereitung und Gewinnung. Dazu muss die Aufbereitungsanlage erneuert und ergänzt werden wie in der technoökonomischen Studie angesprochen und vorgesehen.
Die Gesellschaft ist der Überzeugung, dass das Goldvorkommen Kodiéran erhebliche Potentiale birgt. Der Einstieg eines neuen Investors in die Minengesellschaft und seine Entwicklungspläne führen zu einem positiven Ausblick und lassen Erträge für die Pearl Gold erwarten. Die in der näheren Umgebung liegenden Goldminen anderer Betreiber fördern bereits seit mehreren Jahren wieder uneingeschränkt Gold. Eine Beeinträchtigung der dort durchgeführten Arbeiten ist nicht festzustellen. Mit der Durchführung des Insolvenzplanes ist die Pearl Gold von Altschulden befreit worden. Sie hat nach Aufhebung der Insolvenz erhebliche Steuererstattungen erhalten; zudem sind die Aussichten für eine Bedienung und/oder Veräußerung von Goldlieferrechten gestiegen. Denn die Faboula Gold hat in den vergangenen Jahren sukzessive den Ausstoß der Mine erhöht und sieht vor, die Auslaugungsanlage in Betrieb zu nehmen, so dass ein nachhaltig profitabler Betrieb und die Wiederaufnahme der Goldlieferungen an die Gesellschaft in 2026 möglich werden.
Die Gesellschaft hat die für sie relevanten Risikobereiche detailliert an den obigen Kapiteln entlang definiert. Diese Risikofaktoren werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gewichtet und die Einschätzung der Unternehmensführung dazu dokumentiert. Vorstand und Aufsichtsrat tauschen sich kontinuierlich über ihre Einschätzungen zu den Risikobereichen aus.
In Bezug auf die Rechnungslegung im Berichtszeitraum ist das Kontroll- und Risikomanagementsystem den tatsächlichen Gegebenheiten von Pearl Gold angepasst. Die Buchhaltung wird durch einen professionellen Dienstleister extern wahrgenommen, der in 3-Monatsabständen über seine Tätigkeit berichtet. In regelmäßigen Abständen werden die Buchhaltung sowie die Zahlungsein- und Zahlungsausgänge geprüft. Nach Aussage des Vorstands werden diese Berichte aufmerksam geprüft und mehrfach im Jahr telefonisch und
in persönlichen Treffen besprochen. Die Gesellschaft führt zudem Stichproben zur Überprüfung der Effizienz des externen Dienstleisters durch. Weitere Maßnahmen erscheinen bei dem aktuellen Umfang der Rechnungslegung als Beteiligungsunternehmen mit nur sehr geringem Buchungsvolumen nicht angebracht.
Trotz Risikofrüherkennungssystem ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die $25 \%$ Beteiligung nur begrenzten Einfluss auf das Management der Wassoul'Or/Faboula gewährt und Pearl Gold auf das Wohlwollen und die Kompetenz des Managements der Wassoul'Or/Faboula angewiesen ist. Im Rahmen dieser eingeschränkten Möglichkeiten ist jedoch immer eine sehr intensive Präsenz vor Ort sichergestellt worden.
5) Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 über Rechte auf die Lieferung von 28.973 Feinunzen Gold gegen die Wassoul'Or/Faboula (heute: 28.973). Hieraus ergeben sich einerseits ein Marktpreisrisiko bezüglich der Veränderung des Goldpreises und ein Ausfallrisiko bezüglich des Anspruchsgegners.
Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung des Goldpreises regelmäßig. Die Entwicklung des Goldpreises hat einen direkten Einfluss auf den Wert der Goldlieferrechte. Das Risiko bezüglich der Lieferfähigkeit der Wassoul'Or/Faboula hat sich seit 2014 realisiert, da keine Lieferungen erfolgten. Die mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Liquidität durchgeführten Verkäufe von Lieferrechten an Dritte waren nur mit einem erheblichen Abschlag möglich. Zu weiteren Details hierzu verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 3.2.b.
Hinsichtlich des Beteiligungsmanagements verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt zum Risikomanagementsystem.
Vergütung des Vorstandes
Frau Julia Boutonnet, Alleinvorstand bzw. alleinige Abwicklerin vom Dezember 2017 bis zum 20. November 2023, erhielt im Berichtszeitraum keine Vergütung. Herr Gregor Hubler, alleiniges Mitglied des Vorstandes seit dem 20. November 2023, bezog im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung in Höhe von EUR 5.500,00.
Die Erklärung gemäß § 289f HGB ist auf der Homepage der Gesellschaft hinterlegt und kann dort eingesehen werden. (www.pearlgoldag.com).
Angaben nach § 289a HGB und erläuternder Bericht.
Das Grundkapital von Pearl Gold betrug zum 31. Dezember 2023 (und bis heute) EUR 25.000.000,00 und war eingeteilt in 25.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00. Eine Stammaktie gewährt jeweils eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch soweit sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben, sind der Abwicklerin (heute: Vorstand) nicht bekannt.
5.415.032 Aktien = 21,66 Prozent: zugerechnet Herrn Olivier Couriol von Martagon Investments Ltd. (2.369.482 Aktien = 9,48 Prozent) sowie Nemo Asset Management Ltd. (3.045.550 Aktien = 12,18 Prozent, davon 740.000 eigene Aktien = 2,96 Prozent und 2.305.550 Aktien = 9,22 Prozent zugerechnet von Sequoia Diversified Growth Fund Ltd.)
Kein Pearl Gold-Aktionär verfügt über Sonderrechte, die ihm Kontrollbefugnisse verleihen.
Pearl Gold beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Die Bestellung zum Vorstand kann gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat widerrufen werden, wenn in Bezug auf das Vorstandsmitglied ein wichtiger Grund, etwa eine grobe Pflichtverletzung, vorliegt. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so kann gemäß § 85 AktG in dringenden Fällen eine gerichtliche Bestellung erfolgen.
Die Änderung der Satzung erfolgt gemäß §§ 179, 133 AktG durch einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 18 Abs. 4 der Satzung (§ 18 Abs. 3 n.F.) dem Aufsichtsrat übertragen worden.
Im Berichtszeitraum bestand kein Recht des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. Gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. November
2021, eingetragen im Handelsregister am 7. April 2022, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. November 2026 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft um höchstens EUR 12.500.000,00 (in Worten: Euro zwölf Millionen fünfhunderttausend) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2021"), im Handelsregister eingetragen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden kann. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem „Genehmigten Kapital 2021" nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.
Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.
Berlin, den 20. August 2024
ger Vorstand
Anlage 7
An die Pearl Gold AG, Frankfurt am Main
Wir haben den Jahresabschluss der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilan-zierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in Abschnitt F. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Anlage 7
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitere Informationen
Anlage 7
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Bewertung des Finanzanlagevermögens
a) Im Jahresabschluss der Pearl Gold AG wird unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen" eine Beteiligung an der Goldminengesellschaft Faboula Gold SA (ehemals „Wassoul'Or SA") in Mali mit einem Erinnerungswert von EUR 1,00 ausgewiesen.
Die ursprünglichen Anschaffungskosten dieser Beteiligung betrugen EUR 140,1 Mio. Nachdem die Goldförderung seitens der Minengesellschaft im September 2013 eingestellt worden war, die Minengesellschaft ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Bamako, Mali, im Jahr 2014 eingeleitet hatte und die Umstrukturierungsbemühungen in der Folgezeit zu keiner Verbesserung der Lage der Minengesellschaft geführt hatten, hatte der Vorstand der Pearl Gold beschlossen, die Beteiligung an der Wassoul'Or im geänderten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 (aufgestellt am 19. Februar 2016) vollständig auf EUR 1,00 abzuschreiben. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Beteiligung erfolgt auf Basis einer Barwertbetrachtung der erwarteten Dividende.
Da der Minenbetrieb der Beteiligungsgesellschaft Wassoul'Or/Faboula im September 2013 vorübergehend eingestellt worden war und bis heute weit unterhalb der vollen Kapazität liegt, wurden seither seitens der Pearl Gold AG keine Dividendenerträge erzielt, was zu der oben dargestellten außerplanmäßigen Abschreibung der Beteiligung geführt hat.
b) Wir haben uns davon überzeugt, dass das verwendete Bewertungsverfahren angemessen ist und zu einer im Wesentlichen sachgerechten Ableitung des Beteiligungswerts führt.
Darüber hinaus haben wir die Plausibilität der zugrunde liegenden Planungen beurteilt. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf die Gutachten eines Sachverständigen, die uns vorliegenden Planungen und Jahresabschlüsse der Minengesellschaft sowie auf umfangreiche Erläuterungen des Insolvenzverwalters und der im Verfahren beteiligten Rechtsanwälte gestützt.
Voraussetzung für eine Wertaufholung der Beteiligung ist neben der bereits erfolgten Ausstattung der Minengesellschaft mit neuem Kapital und der im Lagebericht dargestellten Wiederaufnahme des Betriebs der Minengesellschaft eine nachhaltige, ausreichende sowie wirtschaftliche Förderung von Gold. Diese letztgenannte Voraussetzung war bis zur Unterzeichnung des vorliegenden Jahresabschlusses jedoch nicht vollständig gesichert, so dass keine Wertaufholung vorgenommen wurde.
Anlage 7
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und „Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs sowie in den Kapiteln 3.2 „Finanzlage" und 3.3 „Vermögenslage" des Lageberichts enthalten.
Bewertung der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
a) Im Jahresabschluss der Pearl Gold wird unter dem Bilanzposten „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" zum 31. Dezember 2023 eine Forderung in Höhe von EUR 8,7 Mio. ausgewiesen. Diese Forderung beinhaltet Ansprüche der Pearl Gold gegen die Faboula Gold S.A. (ehemals Wassoul'Or S.A.) auf die Lieferung von Goldunzen (Goldlieferrechte). Die historischen Anschaffungskosten der Forderung lagen bei insgesamt rund EUR 63 Mio.
Zum 31. Dezember 2013 wurde die Forderung außerplanmäßig auf EUR 13,9 Mio. abgeschrieben. Durch Verkäufe einzelner Lieferrechte in den Folgejahren, die Rückabwicklung eines Verkaufs im Geschäftsjahr 2020 sowie durch Abgeltung der mit der Wassoul'Or/Faboula vereinbarten Goldlieferungen zur Fälligkeit 30. Juni und 30. September 2022 in Höhe des Tagespreises des geschuldeten Goldes lag der Bilanzansatz zum 31. Dezember 2023 bei EUR 8,7 Mio.
Der Abwertung im Jahresabschluss 2013 lag eine Bewertung der Lieferrechte mit EUR 300 pro Feinunze Gold zugrunde, da zum damaligen Zeitpunkt Verhandlungen über den Verkauf von Goldlieferrechten auf Basis dieses Betrags geführt worden waren und im Januar 2014 auch auf dieser Basis vollzogen wurden.
Die Abwertung auf 300 EUR/Feinunze wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 aus Vorsichtsgründen beibehalten.
b) Wir haben uns durch Einsicht in Verträge sowie in Prüfungsberichte zur Sachkapitalerhöhung und zum Vorjahresabschluss von der Existenz und der Angemessenheit der Bewertung der Lieferrechte überzeugt.
Die im Jahresabschluss 2013 vorgenommene Abwertung der Lieferrechte auf 300 EUR/Feinunze wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 beibehalten, da der Wert der Lieferrechte angesichts des derzeit hohen Goldpreises aktuell weniger vom Goldpreis abhängt, sondern im Wesentlichen von der Frage, ob und inwieweit diese Lieferrechte bedient werden können.
Anlage 7
Solange die Mine nicht ihren regulären Betrieb aufgenommen hat und nachhaltig Gold fördert und solange die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Mali weiter widrig sind, besteht unverändert eine Unsicherheit hinsichtlich der Lieferfähigkeit der Minengesellschaft Faboula Gold S.A. (ehemals Wassoul'Or) und damit der Werthaltigkeit der Ansprüche der Pearl Gold gegen die Minengesellschaft in Form der Lieferrechte.
Das Risiko, dass die Lieferrechte seitens der Minengesellschaft nicht bedient werden können, hatte sich im Laufe des Jahres 2013 konkretisiert, da die Wassoul'Or ihren Lieferverpflichtungen nicht nachgekommen ist und dazu auch bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 nur vereinzelt nachgekommen ist. Durch die lediglich teilweise Bedienung der Ansprüche von Pearl Gold sowie die unverändert bestehende Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung von Faboula waren die Voraussetzungen für eine Wertaufholung der Forderung nicht erfüllt und dementsprechend wurde keine Wertaufholung vorgenommen.
Da sich die Lage sowohl der Pearl Gold - nach zwischenzeitlicher Verabschiedung und Durchführung des Insolvenzplans, der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum 31. Dezember 2020 sowie dem Beschluss der Fortsetzung der Gesellschaft und der Beendigung der Phase der Abwicklung zum 6. April 2022 - als auch der Minengesellschaft nach Einstieg eines neuen Investors im Jahr 2019 inzwischen jedoch verbessert hat, weitere Lieferrechte in der Folge zu einem Preis, der mindestens dem o.g. Bewertungspreis entsprach, veräußert werden konnten und die Fähigkeit der Mine, Gold in ausreichendem Umfang zu fördern, um die Lieferrechte bedienen zu können, von einem externen Gutachter bescheinigt wurde, lagen auch keine Gründe für eine weitere Abwertung der Forderung vor. Zudem erfolgten im Geschäftsjahr 2022 Abgeltungen der mit der Faboula vereinbarten Goldlieferungen zur Fälligkeit 30. Juni und 30. September 2022 in Höhe des Tagespreises des geschuldeten Goldes. Seither weitere fällige Tranchen konnte die Faboula Gold mit Verweis auf dringend notwendige Investitionen bisher nicht liefern. Für die kommenden Jahre sind erhebliche Produktionszuwächse und eine Wiederaufnahme der Bedienung der Goldlieferrechte ab dem Jahr 2026 geplant, so dass Pearl Gold davon ausgeht, dass sich bestehende Kontrakte hinsichtlich der Bedienung der Goldlieferrechte realisieren lassen.
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit sind in den Abschnitten „Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung" und „Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen" des Anhangs enthalten. Weitere Angaben hierzu finden sich in den Kapiteln 3.1 „Ertragslage", 3.2 „Finanzlage" und 3.3 „Vermögenslage" des Lageberichts.
Anlage 7
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, den Bericht des Aufsichtsrates und sonstige nicht prüfungspflichtige Teile des Geschäftsberichts der Gesellschaft für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, aber nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle-
Anlage 7
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Anlage 7
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Anlage 7
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schlieBen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Anlage 7
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Wir haben gemäß §317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei „3912002OWLND95FGIE86-2023-12-31de.xhtml" (SHA256-Hashwert: 7473ae726e67f0343998c90244e05218aa2b272b02211 e6146afdb8b6c2241bb) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Anlage 7
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEFUnterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Vorstand der Gesellschaft ist zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEFUnterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEFUnterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEFUnterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Anlage 7
Wir wurden vom Amtsgericht Frankfurt am Main am 17. Januar 2024 als Abschlussprüfer bestellt und am 25. Januar 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Jahr 2019 als Abschlussprüfer der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jürgen Bechtold.
Stuttgart, den 20. August 2024
Baker Tilly GmbH \& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Peter Schill
Wirtschaftsprüfer

Jürgen Bechtold
Wirtschaftsprüfer

Versicherung des Vorstandes gemäß § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, den 25. September 2024

Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
-Gregor Hubler (Vorsitzender, Mitglied des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2017 bis zum
20. November 2023);
-Robert G. Faissal (stellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 11. Dezember 2017; Vorsitzender seit dem 4. Juli 2024);
-Christian Naville (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 11. Dezember 2017);
-Louis Couriol (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 17. Januar 2018);
-Ifra Diakité (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 17. Januar 2018).
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat befasste sich umfassend mit der operativen sowie strategischen Entwicklung der Gesellschaft. Er fasste im Berichtszeitraum verschiedene Beschlüsse im Umlaufverfahren und kam am 20. November 2023 zusammen. An den Beschlussfassungen im Umlaufverfahren im Berichtszeitraum haben jeweils sämtliche Mitglieder teilgenommen.
Dem Prüfungsausschuss gehörten bis zum 20. November 2023 die Herren Louis Couriol (Vorsitzender), Gregor Hubler und Ifra Diakité an, ab dem 20. November 2023 die Herren Louis Couriol (Vorsitzender), Ifra Diakité und Christian Naville. Weitere Ausschüsse hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, da die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dies noch nicht erforderlich machte.
Die Aufsichtsratsarbeit im Berichtszeitraum war nicht unwesentlich durch die allmähliche Wiederaufnahme der werbenden Tätigkeit nach der vorangegangenen Abwicklungsphase geprägt.
Zur Diskussion und Entscheidung standen im Berichtszeitraum gleichwohl zahlreiche Sachthemen. Grundsätzliche strategische Fragen wurden besonders ausführlich behandelt.
Neben der Zusammenarbeit aufgrund besonderer Kontrollaufgaben hat der Vorstand den Aufsichtsrat im Berichtszeitraum regelmäßig und umfassend durch mündliche und schriftliche Berichte und Ergebnisrechnungen informiert. Sie hat ausführlich die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung, die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung sowie alle bedeutsamen Geschäfte und Maßnahmen dargelegt. Der Aufsichtsrat hat alle Berichte mit dem Vorstand beraten, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Entscheidungen getroffen und den Vorstand auch in Fragen der Planung und Strategie beraten.
Zu besonderen Geschäftsvorgängen wurde der Aufsichtsrat umfassend in Kenntnis gesetzt und bei gebotenen Einzelfällen in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig zu allen wichtigen Entwicklungen und anstehenden Entscheidungen. In begründeten Einzelfällen hat der Aufsichtsrat externe Sachverständige zur Beratung hinzugezogen.
Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollständig und zeitgerecht nachgekommen. Der Aufsichtsrat ist von der Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt. Weiter hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Organisation der Gesellschaft und des Unternehmens erörtert und war von der Leistungsfähigkeit dieser Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt.
Im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig besprochene Themen waren der Fortschritt bei der Inbetriebsetzung der Kodiéran-Mine, die politische Situation in Mali, Goldlieferungen durch die Faboula Gold S.A. sowie die Wiederaufnahme der werbenden Tätigkeit.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum eigenverantwortlich wahr. Veranstaltungen und Maßnahmen anlässlich der Amtseinführung neuer Aufsichtsratsmitglieder waren im Berichtsjahr entbehrlich, da keine Zugänge im Aufsichtsrat zu verzeichnen waren.
Der Aufsichtsrat verabschiedete in seiner Sitzung am 20. November 2023 eine Geschäftsordnung für seine Tätigkeit sowie eine Geschäftsordnung für den Vorstand. Beide Geschäftsordnungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar (https://www.pearlgoldag.com/wpcontent/uploads/2023/12/231120-Geschaeftsordnung-Aufsichtsrat-final.pdf bzw. https://www.pearlgoldag.com/wp-content/uploads/2023/12/231120-Geschaeftsordnung-Vorstandfinal.pdf).
Das Insolvenzverfahren wurde zum 31. Dezember 2020 vom Amtsgericht Frankfurt am Main aufgehoben. Der Insolvenzplan enthielt keine gesellschaftsrechtlichen Regelungen, daher befand sich die Gesellschaft vom 1. Januar 2021 bis zum 7. April 2022 in der Abwicklung ( $\S 264 \mathrm{ff}$. AktG). In der Abwicklung ist der Aufsichtsrat zur Überwachung der Abwickler berufen, welche im Abwicklungsstadium den Vorstand als Organ der Gesellschaft verdrängen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft prüft unter anderem die von der Abwicklerin aufgestellten Jahresabschlussunterlagen. Am 4. November 2021 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Vorschlag von Abwicklerin und Aufsichtsrat mit der erforderlichen Mehrheit die Fortsetzung der Gesellschaft. Die Fortsetzung wurde am 7. April 2022 im Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die bisherige Abwicklerin Frau Boutonnet wurde zum 7. April 2022 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt; sie trat zum 20. November 2023 zurück.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2024 wurde die Baker Tilly GmbH \& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt und hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer entsprechend beauftragt. Der Abschlussprüfer hat den Abschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht der PEARL GOLD AG geprüft und am 20. August 2024 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat - nach Ablauf des Geschäftsjahres - den von dem Vorstand aufgestellten Abschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht sowie den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten, eigenständig geprüft und hatte Gelegenheit zu Rückfragen sowohl bei dem Vorstand als auch bei dem Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk ausführlich mit dem Abschlussprüfer besprochen und die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates umfassend informiert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den von dem Vorstand aufgestellten Abschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 am 25. September 2024 festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtszeitraum geleistete Arbeit.
Für den Aufsichtsrat

Vorsitzender des Aufsichtsrates
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