Business and Financial Review • Mar 12, 2024
Business and Financial Review
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Vorwort des Vorstandes
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
mit etwas Wehmut aber gleichzeitig großer Zuversicht wendet sich der Vorstand zum Geschäftsbericht der Epigenomics AG an Sie. Das Jahr 2023 markierte einen entscheidenden Meilenstein in der Geschichte des Unternehmens. Der Vertragsabschluss mit New Day Diagnostics aus den USA eröffnet der Gesellschaft und somit Ihnen die Möglichkeit, von der weiteren Vermarktung von Epi proColon und der zukünftigen Vermarktung der Epi proColon "Next-Gen" Technologie zu profitieren. Ohne den Verkauf dieser Assets an New Day Diagnostics wäre eine solche Perspektive nicht realisierbar gewesen.
Die Entscheidung, die Vermögenswerte zu veräußern, ist Vorstand und Aufsichtsrat und sicherlich auch vielen von Ihnen nicht leichtgefallen. Sie war am Ende jedoch unumgänglich, da die Epigenomics AG nicht über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen verfügte, um die Entwicklung von Epi proColon "Next-Gen" eigenständig fortzusetzen. Der benötigte Finanzbedarf hätte sich auf etwa 100 Millionen Euro belaufen. Wir haben uns im vergangenen Jahr wie auch im Jahr 2022 intensiv darum bemüht, neue Investoren zu finden, die bereit gewesen wären, die notwendigen Mittel für diese Weiterentwicklung von Epi proColon "Next-Gen" zu investieren. Trotz sehr überzeugender präklinischer Leistungsdaten war es uns jedoch nicht möglich, Investoren für eine langfristige Finanzierung zu gewinnen, was nicht zuletzt auf die äußerst volatile Kapitalmarktsituation zurückzuführen war und ist, aufgrund derer Investitionen in Biotechnologie-Unternehmen nur zögerlich getätigt werden.
Mit dem Abschluss der Transaktion mit New Day Diagnostics eröffnet sich Ihnen nun die Möglichkeit, an der weiteren Entwicklung und potenziellen Vermarktung der Forschungsergebnisse der Gesellschaft teilzuhaben. New Day Diagnostics ist ein erfahrener und gut vernetzter strategischer Partner. Das Unternehmen hat bereits mit dem ColoPlex Test erfolgreich einen Bluttest zur Früherkennung von Darmkrebs entwickelt, der einen intelligenten Software-Algorithmus mit proteinbasierten Biomarkern kombiniert. Durch die Transaktion beabsichtigt New Day Diagnostics, eine verbesserte Version dieses ColoPlex Tests unter dem Namen ColoPlex Plus zu entwickeln, indem ihre proteinbasierten Biomarker mit den epigenetischen Methylierungs-Biomarkern von Epigenomics' Epi proColon "Next-Gen" zu einem sogenannten "Multi-Omics"-Test kombiniert werden. Mit diesen Verbesserungen sollen die Voraussetzungen für eine Erstattung durch die Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) erfüllt, die FDA-Zulassung erreicht und anschließend das zugelassene Produkt erfolgreich vermarktet werden.
Als Gegenleistung für die übertragenen Vermögenswerte stehen der Epigenomics AG laut Vertrag Leistungen auf Basis von zu erreichenden Meilensteinen von bis zu 12,05 Millionen US-Dollar zu. Im ersten Schritt haben wir bereits, wie vereinbart Barzahlungen in Höhe von 1,5 Mio. US-Dollar sowie eine Beteiligung an New Day Diagnostics erhalten. Darüberhinaus können der Epigenomics AG bei einer Wiedervermarktung von Epi proColon und einer Vermarktung von Epi proColon "Next-Gen" durch New Day Diagnostics Umsatzbeteiligungen (sogenannte "Earn-Outs") zukommen. Diese Earn-Outs in Form von Umsatzbeteiligungen an unseren entwickelten Technologien werden voraussichtlich bis Oktober 2043 an die Epigenomics AG fließen. Erst zu diesem Zeitpunkt läuft der Patentschutz von Epi proColon "Next-Gen" aus.
Somit bleibt die Chance erhalten, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, neben der neuen Ausrichtung der Epigenomics AG als Beteiligungsgesellschaft, insbesondere im Bereich minimal-invasiver Bluttests zur Krebserkennung, an dem geschäftlichen Potenzial unserer entwickelten, verkauften Technologien finanziell zu partizipieren sowie an der verbundenen Wertsteigerung von New Day Diagnostics in Zukunft teilzuhaben.
Herzlichst Ihr Hansjörg Plaggemars und Jens Ravens (Der Vorstand)
Bericht des Aufsichtsrates
das Jahr 2023 war für die Epigenomics AG ein entscheidendes und einschneidendes Geschäftsjahr.
Nach der im Frühjahr notwendigerweise eingeleiteten Restrukturierung war im weiteren Jahresverlauf die Suche nach alternativen Finanzierungsoptionen von zentraler Bedeutung. Mit New Day Diagnostics LLC ist es uns schließlich gelungen, einen im Markt erfahrenen und gut vernetzten strategischen Partner zu finden, um Epi proColon und Epi proColon "Next-Gen" zum Markterfolg zu führen und damit Wert für Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, zu schaffen. Im Kaufvertrag sind mögliche Barzahlungen vereinbart, die in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter Meilensteine, insbesondere im Zusammenhang mit Epi proColon "Next-Gen", fällig werden. Darüber hinaus sind Earn-Out-Zahlungen bis zum Jahr 2043 vorgesehen. Diese Zahlungen basieren insbesondere auf Umsatzbeteiligungen und sind an die Vermarktung von Epi proColon "Next-Gen" bis zum Ablauf des Patentschutzes gebunden.
In diesem Zusammenhang gab es im Berichtsjahr auch im Vorstand wesentliche Veränderungen. Sowohl Greg Hamilton (Vorstandsvorsitzender) als auch Dr. Andrew Lukowiak (Chief Scientific Officer) verließen die Epigenomics AG vor dem Hintergrund der am 15. Februar 2023 eingeleiteten Restrukturierung und veränderten strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Greg Hamilton schied zum 30. Juni 2023 und Andrew Lukowiak, Ph. D. zum 31. Mai 2023 aus. Seit dem Ausscheiden von Greg Hamilton ist Jens Ravens (zuvor: Finanzvorstand) Alleinvorstand der Epigenomics AG. Wie am 30. Oktober 2023 mitgeteilt, wird er zum 30. April 2024 infolge des erfolgreichen Abschlusses des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft an die New Day Diagnostics LLC aus dem Vorstand ausscheiden. Wie am 31. Januar 2024 angekündigt ergänzt Herr Hansjörg Plaggemars ab dem 1. Februar 2024 den Vorstand und wird voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 Alleinvorstand der Gesellschaft sein.
ARBEIT DES AUFSICHTSRATS Der Aufsichtsrat der Epigenomics AG ist auch in diesem Geschäftsjahr allen ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten nachgekommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Zudem war der Aufsichtsrat stets über die wesentlichen Herausforderungen der Gesellschaft sowie über die Einschätzungen des Vorstands in Bezug auf Finanzlage und Risikomanagement informiert. Er ließ sich regelmäßig vom Vorstand über die gesamte Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie über den allgemeinen Geschäftsverlauf in Kenntnis setzen. Für Entscheidungen und Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder geltender Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung der unterbreiteten Unterlagen und nach eingehender Befassung mit diesen seine Zustimmung erteilt.
Seit der im Februar 2023 angekündigten und eingeleiteten Restrukturierung der Epigenomics AG gehörte zu den regelmäßig erörterten bedeutsamen Geschäftsvorgängen im Geschäftsjahr 2023 an erster Stelle das Finden alternativer strategischer Optionen sowie schließlich der Verkauf nahezu sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft. Weitere Punkte waren daneben die im September beschlossene Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien, die im Dezember erfolgreich durchgeführt wurde, die allgemeine finanzielle Lage des Unternehmens und die Erörterung rechtlicher Themen.
Der Aufsichtsrat stellte zudem den Jahresabschluss der Gesellschaft fest. Nachdem die Epigenomics Inc. im Dezember 2023 zur verbindlichen Auflösung angemeldet wurde, hat die Epigenomics AG die Möglichkeit wahrgenommen, die Rechnungslegung nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS einzustellen, berichtet aber weiterhin gemäß Handelsgesetzbuch (HGB).
Im Laufe des Jahres 2023 hielt der Aufsichtsrat 13 Sitzungen ab. Diese fanden am 26. Januar, 15. Februar, 25. April, 27. Juli, 5. September, 13. September, 21. September, 18. Oktober, 19. Oktober, 25. Oktober, 10. November, 21. November und am 12. Dezember statt. Alle Sitzungen wurden als Videokonferenzen durchgeführt. Mit Ausnahme der Sitzungen am 21. September und 21. November, bei denen das Mitglied Dr. Heikki Lanckriet jeweils entschuldigt fehlte, haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.
Im Videoformat und ohne physische Präsenz der Aktionäre fand zudem unsere ordentliche Hauptversammlung am 15. Juni 2023 statt, wohingegen die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. September 2023 als Präsenzveranstaltung in Berlin durchgeführt wurde.
Neben einem sehr intensiven Dialog zwischen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und dem Vorstand in den gemeinsamen Sitzungen stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat im Rahmen zusätzlicher Telefon- und Videokonferenzen und in Einzelgesprächen ausführliche schriftliche und mündliche Berichte zur Verfügung. Dadurch war der Aufsichtsrat zu jedem Zeitpunkt über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft auf dem Laufenden.
In der Sitzung am 15. Februar 2023 hat der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand beschlossen, das Unternehmen zu restrukturieren. Aufgrund der Unternehmenslage in 2023 hat der Aufsichtsrat in zahlreichen seiner Sitzungen wie auch am 12. Dezember 2023 die Geschäfts- und Finanzlage intensiv erörtert.
Vor jeder formellen Sitzung des Aufsichtsrats, an der auch der Vorstand teilnahm, erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats ausführliche Berichte in schriftlicher Form zur Vorbereitung. Es wurden stets schriftliche Protokolle der Sitzungen angefertigt. Sofern erforderlich, wurden Beschlüsse im Einklang mit der Satzung der Gesellschaft und den gesetzlichen Vorgaben auch im Umlaufverfahren gefasst.
ORGANISATORISCHE VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2023 Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juni 2023 beschloss eine Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Aufsichtsratsmitglieder und eine entsprechende Satzungsänderung.
Mit Amtsniederlegung und Ausscheiden von Herrn Heino von Prondzynski zum 15. Februar 2023, der sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen musste, sowie von Herrn Franz Walt zum 30. April 2023 gehörten dem Aufsichtsrat bereits im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung nur noch drei Mitglieder an. In Anbetracht des deutlich verminderten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft sowie aus Kosten- und Effizienzgründen wird ein Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern spätestens seit dem Vollzug des mit New Day Diagnostics LLC abgeschlossenen Kaufvertrags zudem als ausreichend erachtet. Mit Wirkung zum 31. Januar 2024 schied Dr. Heikki Lanckriet aus dem Aufsichtsrat aus. Infolgedessen wurde Herr Jochen Hummel am 5. Februar 2024 durch das Amtsgericht Charlottenburg auf Antrag des Vorstands und der verbleibenden Aufsichtsratsmitglieder zum Aufsichtsratsmitglied anstelle von Dr. Heikki Lanckriet bestellt. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihren unermüdlichen Einsatz für die Ziele der Gesellschaft sowie die engagierte Zusammenarbeit.
INTERESSENKONFLIKTE Im Berichtsjahr trat nur ein Interessenkonflikt bei einem Mitglied des Aufsichtsrats auf. Das Mitglied wurde für die entsprechende Abstimmung von der Entscheidung ausgeschlossen und die verbliebenen Aufsichtsräte entschieden ohne Beteiligung des Mitglieds, das einem Interessenkonflikt unterlag.
AUSSCHÜSSE Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss gebildet. Herr Alexander Link war Vorsitzender des dreiköpfigen Prüfungsausschusses sowie der gemäß § 100 AktG zuständige Experte für das Gebiet der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Seit der Reduzierung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder sind der Gesamtaufsichtsrat und der Prüfungsausschuss personenidentisch. Frau Dr. Helge Lubenow ist zuständige Expertin für Prüfungsangelegenheiten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses besprechen sich regelmäßig mit dem Vorstand und dem Senior Manager Controlling sowie mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, um bei der Erstellung von Finanzberichten sowie den Prüfungen und Quartalsabschlüssen zu beraten.
CORPORATE GOVERNANCE Der Aufsichtsrat hat kontinuierlich die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften durch die Gesellschaft geprüft. Vor dem Hintergrund eines sich rasch und ständig verändernden wirtschaftlichen Umfelds und angesichts der aktuellen Finanzlage der Gesellschaft hat er sich auch intensiv mit Fragen eines wirksamen Risikomanagements befasst. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat halten die Verpflichtung zu guter Corporate Governance für außerordentlich wichtig, um bei bestehenden und künftigen Aktionären, bei Geschäftspartnern sowie bei Mitarbeitern das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Im Oktober 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG veröffentlicht, die auf der Internetseite (http://www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporategovernance) der Epigenomics AG dauerhaft zugänglich gemacht wurde.
Die Gesellschaft hielt im Berichtsjahr die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend ein und wich nur in gesondert ausgewiesenen Einzelfällen aus unternehmensspezifischen Gründen von ihnen ab. Dr. Helge Lubenow ist im Aufsichtsrat als zuständige Expertin für Vergütungs- und Nominierungsangelegenheiten sowie für das Thema Corporate Governance bestimmt.
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Baker Tilly), Düsseldorf, hat den nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss 2023 sowie den dazugehörigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Epigenomics AG geprüft.
Baker Tilly erhob keine Einwendungen und erteilte einen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.
Baker Tilly hat seine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die erstellten Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 5. März 2024 in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, wurden diese eingehend erläutert. Die Prüfungsberichte von Baker Tilly wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern am 12. März 2024 zugeleitet. In dieser Sitzung des 12. März 2024 hat der Vorstand den Jahresabschluss 2023 sowie das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft gebilligt. Der Aufsichtsrat hat auf Grundlage seiner eigenen Feststellungen und Überprüfungen keine Einwände erhoben und vom Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat wurde aufgrund der Lage der Gesellschaft während der Erstellung des Jahresabschlusses laufend informiert. Der Aufsichtsrat hat in Gegenwart des Abschlussprüfers den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ohne Einwände und Änderungen gebilligt. Mit der Billigung des Aufsichtsrats gilt der Jahresabschluss 2023 der Epigenomics AG in seiner vorgelegten Fassung gemäß § 172 AktG als festgestellt.
Im Hinblick auf das bestehende rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der Gesellschaft hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat gegenüber erklärt, dass diese nach seinem Urteil geeignet sind, alle ihnen gesetzlich zugedachten Aufgaben zu erfüllen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerordentlich für ihren engagierten Einsatz und die erbrachte Leistung im herausfordernden Geschäftsjahr 2023. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die am 15. Februar 2023 angekündigte Restrukturierung und Reduzierung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft, die damit einhergehende Reduzierung des Personals sowie den im Oktober 2023 vollzogenen Kaufvertrag mit New Day Diagnostics LLC. Der Aufsichtsrat wünscht dem Vorstand und allen noch bis 30. Juni 2024 verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gutes Gelingen.
Berlin, 12. März 2024 Im Namen des Aufsichtsrats
Dr. Helge Lubenow (Vorsitzende des Aufsichtsrats) Epigenomics AG Berlin
| 31.12.2023 | 31.12.22 | 31.12.2023 | 31.12.22 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| AKTIVA | € | (T€) | PASSIVA | € | (T€) |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | 2.290.111,10 | 1.385 | A. EIGENKAPITAL | 0,00 | 0 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 8.951,41 | 30 | I. Gezeichnetes Kapital | 853.417,00 | 4.093 |
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | Bedingtes Kapital: | 12.104.335,00 | 12.279 | ||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | II. Kapitalrücklage | 76.586.657,33 | 75.994 | ||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.951,41 | 30 | III. Bilanzverlust | -85.455.778,91 | -84.406 |
| II. Sachanlagen | 2.800,21 | 568 | IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 8.015.704,58 | 4.319 |
| 1. Mietereinbauten | 0,00 | 262 | |||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.676,02 | 288 | |||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 124,19 | 18 | B. RÜCKSTELLUNGEN | 473.747,05 | 623 |
| III. Finanzanlagen | 2.278.359,48 | 787 | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 787 | Sonstige Rückstellungen | 473.747,05 | 623 |
| 2. Beteiligungen | 2.278.359,48 | 0 | |||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 2.485.809,88 | 8.124 | C. VERBINDLICHKEITEN | 12.370.845,98 | 13.313 |
| I. Vorräte | 0,00 | 44 | 1. Anleihen | 11.888.717,00 | 12.656 |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 0,00 | 30 | - davon konvertibel | 11.888.717,00 | 12.656 |
| 2. Fertige Erzeugnisse | 0,00 | 14 | 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0,00 | 3 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 259.403,88 | 531 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 381.641,26 | 276 | 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 222.725,10 | 123 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 299.293,66 | 51 | |||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 82.347,60 | 225 | D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 0,00 | 53 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 2.104.168,62 | 7.804 | |||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 52.967,47 | 160 | |||
| D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 8.015.704,58 | 4.319 | ||||
| SUMME AKTIVA | 12.844.593,03 | 13.988 | SUMME PASSIVA | 12.844.593,03 | 13.988 |
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| € | T€ | |
| 1. Umsatzerlöse | 339.227,95 | 899 |
| 2. Minderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen | -13.711,79 | -34 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 4.707.398,65 | 2.484 |
| davon aus Währungsumrechnung | 404.898,98 | 2.381 |
| 4. Materialaufwand | -43.201,88 | -440 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -43.201,88 | -440 |
| 5. Personalaufwand | -4.214.666,70 | -2.995 |
| a) Löhne und Gehälter | -3.921.394,76 | -2.589 |
| b) Soziale Abgaben | -293.271,94 | -406 |
| 6. Abschreibungen | -797.147,60 | -2.175 |
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des | ||
| Anlagevermögens und Sachanlagen | -563.260,43 | -358 |
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens | -233.887,17 | -1.816 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4.243.852,02 | -8.747 |
| davon aus Währungsumrechnung | -494.310,99 | -1.660 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
554.414,16 | 352 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 554.414,16 | 352 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 35.014,34 | 94 |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -787.000,00 | -6.658 |
| 11.Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -0,20 | -84 |
| 12. Jahresfehlbetrag | -4.463.525,09 | -17.304,00 |
| 13.Verlustvortrag | -84.405.921,82 | -75.877 |
| 14.Verrechnung aus der Kapitalherabsetzung | 3.413.668,00 | 12.278 |
| 15.Verrechnung aus der Einziehung von Aktien | 2,00 | 0 |
| 16.Einstellung in die Kapitalrücklage nach den | ||
| Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung | 0,00 | -3.503 |
| 17.Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung |
-2,00 | 0 |
| 18.Bilanzverlust | -85.455.778,91 | -84.406 |
| 2023 T€ |
2022 T€ |
||
|---|---|---|---|
| 1. Jahresfehlbetrag | -4.464 | -17.304 | |
| 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.350 | 7.016 | |
| 3. | Abnahme der Rückstellungen | -149 | -201 |
| 4. | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -2.044 | 1.835 |
| 5. Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und | |||
| Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der | |||
| Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -196 | -1.862 | |
| 6. | Abnahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||
| Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der | |||
| Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 384 | 252 | |
| 7. Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -4 | 0 | |
| 8. | Zinserträge | -589 | -361 |
| 9. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -5.711 | -10.625 | |
| 10. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | 0 | -49 | |
| 11. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -3 | -89 | |
| 12. Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen | 29 | 0 | |
| 13. Erhaltene Zinsen | 42 | 96 | |
| 14. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 68 | -41 | |
| 15. Auszahlungen für die Emission von Wandelanleihen | -12 | -19 | |
| 16. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen | -45 | 0 | |
| 17. Auszahlung aus Rückzahlungen von Fördermitteln der öffentlichen Hand | 0 | -412 | |
| 18. Auszahlungen für die Rückzahlung von Wandelanleihen | |||
| 19. Gezahlte Zinsen | 0 | -19 | |
| 20. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -57 | -450 | |
| 21. Wechselkurseffekte | 0 | -19 | |
| 22. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -5.700 | -11.116 | |
| 23. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 7.804 | 18.939 | |
| 24. FINANZMITTELFONDS am Ende der Periode | 2.104 | 7.804 | |
| Im Finanzmittelfonds am Ende der Periode sind enthalten: | |||
| Kassenbestand, Zahlungsmittel und deren Äquivalente | 2.104 | 7.804 | |
| SUMME | 2.104 | 7.804 |
in EUR
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Ergebnisvortrag | Jahresfehlbetrag | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.22 | 4.092.810,00 | 75.994.136,55 | -67.101.737,76 | -17.304.184,06 | -4.318.975,27 |
| Gesamtergebnis 2023 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -4.463.525,09 | -4.463.525,09 |
| Übertrag Jahresfehlbetrag 2022 in den Ergebnisvortrag | 0,00 | 0,00 | -17.304.184,06 | 17.304.184,06 | 0,00 |
| Wandlung von Wandelschuldverschreibungen | 174.277,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 174.277,00 |
| Agio aus Wandlung von Wandelschuldverschreibungen | 0,00 | 592.518,78 | 0,00 | 0,00 | 592.518,78 |
| Zusammenlegung von Aktien (5:1) | -3.413.668,00 | 0,00 | 3.413.668,00 | 0,00 | 0,00 |
| Einziehung von Aktien | -2,00 | 2,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31.12.23 | 853.417,00 | 76.586.657,33 | -80.992.253,82 | -4.463.525,09 | -8.015.704,58 |
Die Epigenomics AG, Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin, hat ihren Sitz in Berlin und wird beim Amtsgericht Berlin unter der Handelsregisternummer HRB 75861 geführt.
Im September 2023 wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens der Verkauf nahezu sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft an die New Day Diagnostics LLC (NDD), ein US-amerikanisches Diagnostik- und Auftragsforschungs-Unternehmen, beschlossen. Seitdem agiert die Epigenomics AG als Holdinggesellschaft und widmet sich der Verwaltung eigenen Vermögens, dem Erwerb, Halten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland sowie der Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst in Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Die Angaben des Vorjahres beziehen sich auf den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) mit den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung aufgestellt.
Unter Berücksichtigung der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics geht der Vorstand davon aus, dass die Finanzmittel bis in das Jahr 2026 ausreichen werden. Der Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wurde berücksichtigt.
Die Epigenomics AG ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Mit Ablauf des 09. Juni 2023 wechselte die Gesellschaft, die seit dem 19. Juli 2004 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment "Prime Standard" notiert war, in das Segment "General Standard" (Tickersymbol: ECX). Aufgrund der im November erfolgten Aktienzusammenlegung werden ihre Aktien unter der neuen Wertpapierkennnummer A37FT4 und der ISIN-Nummer DE000A37FT41 gehandelt.
Die diesem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Gliederungsschema gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Im Anlagevermögen ist gem. § 265 Abs. 6 HGB aus Gründen einer klaren und übersichtlichen Darstellung unter den Sachanlagen die Position "Mietereinbauten" ausgewiesen. Zum 31.12.2023 sind keine Mietereinbauten vorhanden. Die Darstellung richtet sich daher an die Vorjahre.
Als immaterielle Vermögensgegenstände sind erworbene Software-Lizenzen ausgewiesen. Sie sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden planmäßig und gegebenenfalls außerplanmäßig entsprechend der angenommenen Nutzungsdauern (3-5 Jahre) linear abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten wurde nicht in Anspruch genommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen sowie ohne Hinzurechnung von Fremdkapitalzinsen angesetzt. Hierbei werden je nach Anlagenklassen Nutzungsdauern von fünf bis zehn Jahren angesetzt. Mietereinbauten werden aufgrund der Restlaufzeit des zugrunde liegenden Mietvertrages sowie optionaler Verlängerungsfristen über bis zu zwölf Jahre abgeschrieben.
Innerhalb der Sachanlagen sind Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung unterschieden. Unter den technischen Anlagen werden dabei die technische Laborausstattung, Mess-, Prüf- und Analysegeräte, Fertigungsgeräte sowie die komplette EDV-Technik ausgewiesen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
In Vorjahren erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse wurden direkt gegen die geförderten Anlagen im Sinne einer nachträglichen Minderung der Anschaffungskosten verrechnet. Die ertragswirksame Auflösung der Zulagen erfolgt über eine entsprechende Reduzierung der jeweiligen Abschreibungen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu ihren Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen am Stichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt.
Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden sowohl bei den immateriellen Vermögensgegenständen als auch bei den Sach- und Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wenn die Gründe für die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird zu Anschaffungskosten vorgenommen. Abwertungen gemäß strengem Niederstwertprinzip werden in notwendigem Umfang vorgenommen.
Fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten, die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, jedoch keine Fremdkapitalzinsen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung wird für im Voraus bezahlte Leistungen gebildet, die Aufwand künftiger Perioden darstellen.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Aktivüberhänge latenter Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.
Im Rahmen des Tausches mit Baraufgabe erworbene Vermögensgegenstände werden nach den allgemeinen handelsrechtlichen Tauschgrundsätzen erfolgswirksam mit dem Zeitwert der hingegebenen Vermögensgegenstände abzüglich erhaltener Baraufgabe aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Der erstmalige Ansatz einer Rückstellung erfolgt ohne Buchung eines Zinsertrags in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. nach Abzinsung) der Verpflichtung (Nettomethode). Die Aufzinsung in den Folgeperioden erfolgt zulasten des Finanzergebnisses.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag aktiviert und auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.
Als passive Rechnungsabgrenzung sind erhaltene Zahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag ohne Berücksichtigung des Realisations- bzw. Imparitäts- und Anschaffungskostenprinzips bewertet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Differenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für alle Währungsumrechnungen werden als Stichtagskurse die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten offiziellen Euro-Referenz-Wechselkurse auf Tagesbasis verwendet, die im Internet unter www.ecb.de/ abzufragen sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sofern Verkäufe mit Rückgaberechten versehen sind, werden die Umsatzerlöse in voller Höhe erst ausgewiesen, wenn das Rückgaberecht verfallen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Umsätze lediglich in Höhe der Herstellungskosten abzüglich eventueller Rücksendungskosten ausgewiesen. Verkäufe mit Rückgaberechten hat es im Berichtsjahr nicht gegeben.
Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt (siehe Anlage 3/1).
Zum Bilanzstichtag setzten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt zusammen:
| Gesellschaft | Sitz | Beteiligung | Eigenkapital 31.12.2023 |
Jahresfehlbetrag |
|---|---|---|---|---|
| in % | in T€ | 2023 in T€ | ||
| Epigenomics, Inc., | Murrieta, CA 92562 (USA), registriert in Dela |
|||
| ware | 100,0 % | 40 | 2.792 |
Aufgrund der umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen der Gesellschaft wurde das operative Geschäft des US-Tochterunternehmens im Geschäftsjahr eingestellt und der Buchwert der Beteiligung in Höhe von T€ 787 auf den beizulegenden Wert in Höhe von T€ 0 abgeschrieben. Seit dem 12. Dezember 2023 befindet sich die Epigenomics, Inc in einem verpflichtendem Auflösungsprozess.
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gründe für Wertberichtigungen einzelner Forderungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Im Berichtsjahr wurden Forderungen gegenüber der Tochtergesellschaft Epigenomics, Inc. in Höhe von T€ 234 wertberichtigt.
3.5 Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3.6 Eigenkapital
Das Grundkapital der Epigenomics AG bestand zum 31. Dezember 2023 ausschließlich aus auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. September 2023 genehmigte Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 5:1 wurde im November des Berichtsjahres durchgeführt. In der Folge wurden fünf alte Epigenomics Aktien (Wertpapierkennnummer: A32VN8) zu einer neuen Epigenomics Aktie (Wertpapierkennnummer: A37FT4) zusammengelegt. Dadurch reduzierte sich das Grundkapital von vormals € 4.267.087 auf € 853.417, eingeteilt in 853.417 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 22. November 2023. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Eigenkapitalstruktur der Gesellschaft am 31. Dezember:
| € per 31.12.22 | € per 31.12.23 | |
|---|---|---|
| Grundkapital | 4.092.810 | 853.417 |
| Bedingtes Kapital | 12.278.612 | 12.104.335 |
| * Bedingtes Kapital 2016/I bzw. XI | 29.102 | 29.102 |
| * Bedingtes Kapital 2017/I bzw. XII | 52.547 | 52.547 |
| * Bedingtes Kapital 2019/III bzw. XIII | 141.516 | 141.516 |
| * Bedingtes Kapital 2020/I bzw. XIV | 12.055.447 | 11.881.170 |
| Genehmigtes Kapital | 21.594.386 | 21.594.386 |
| * Genehmigtes Kapital 2020/I | 4.712.984 | 4.712.984 |
| * Genehmigtes Kapital 2020/II | 16.881.402 | 16.881.402 |
In der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde das Bedingte Kapital 2016/I bzw. XI mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 9 der Satzung beschlossen, welches mit einem Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 angepasst wurde. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 29.102 durch Ausgabe von bis zu 29.102 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 (Aktienoptionsprogramm 16-18) bis zum Ablauf des 30. April 2018 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 16-18 vom 25. Mai 2016 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen.
Auf Basis des Bedingten Kapitals 2016/I bzw. XI wurde in den Jahren 2016 bis 2018 die zulässige Maximalzahl an Aktienoptionen ausgegeben. Nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms können seit Oktober 2020 neue Aktien durch Ausübung dieser Aktienoptionen geschaffen werden. Bislang wurden jedoch keine Optionsrechte aus diesem Programm ausgeübt.
Bezogen auf das bedingte Kapital 2016/I bzw. XI waren zum Ende der Berichtsperiode keine Aktienoptionen ausstehend.
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 wurde das Bedingte Kapital 2017/I bzw. XII mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 10 der Satzung beschlossen, welches mit einem Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 angepasst wurde. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 52.547 durch Ausgabe von bis zu 52.547 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 (Aktienoptionsprogramm 17–19) bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 17–19 der Gesellschaft vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen.
Auf Basis des Bedingten Kapitals 2017/I bzw. XII wurde in den Jahren 2017 bis 2019 die zulässige Maximalzahl an Aktienoptionen ausgegeben. Nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms können vor April 2023 keine neuen Aktien durch Ausübung dieser Aktienoptionen geschaffen werden.
Bezogen auf das bedingte Kapital 2017/I bzw. XII waren zum Ende der Berichtsperiode 2.443 Aktienoptionen ausstehend.
In der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 wurde das Bedingte Kapital 2019/III bzw. XIII mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 11 der Satzung beschlossen, welches mit einem Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 angepasst wurde. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 141.516 durch Ausgabe von bis zu 141.516 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 (Aktienoptionsprogramm 19–21) bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 19–21 der Gesellschaft vom 15. Mai 2019 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen. Werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, ist hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt.
Nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms können vor April 2024 keine neuen Aktien durch Ausübung dieser Aktienoptionen geschaffen werden.
Bezogen auf das bedingte Kapital 2019/III bzw. XIII waren zum Ende der Berichtsperiode 6.262 Aktienoptionen ausstehend.
In der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde das bedingte Kapital 2020/I bzw. XIV mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 6 der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 11.881.170 durch Ausgabe von bis zu 11.881.170 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar und/oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, bis zum Ablauf des 11. Juni 2025 oder aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. November 2020 von der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. März 2021 begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 bzw. nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. November 2020 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur
bzw.
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Auf Grundlage des Genehmigten Kapital 2020/I wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juni 2025 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 4.712.984,00 gegen Bar- und / oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Auf Grundlage des Genehmigten Kapital 2020/II wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juni 2025 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 16.881.402 gegen Bar- und / oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Zum 31.12.2023 setzt sich das Grundkapital der Gesellschaft aus 853.417 auf den Namen lautenden Stückaktien zusammen. Gegenüber der Aktienanzahl vom 31. Dezember 2022 von 4.092.810 verringerte sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien im Berichtsjahr somit um 3.239.393 Stück. Im Berichtsjahr wurden 174.277 neue, auf den Namen lautende Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2020/I bzw. XIV durch Ausübung von ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen geschaffen. Davon wurden 173.619 Aktien am 17. Juli 2023 und 658 Aktien am 22. November 2023 beim Handelsregister Charlottenburg eingetragen.
Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. September 2023 wurde im Berichtsjahr eine Kapitalherabsetzung in Form einer Aktienzusammenlegung im Verhältnis 5:1 durchgeführt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG. Zur Herstellung eines glatten Herabsetzungsverhältnisses wurde im ersten Schritt das Grundkapital in Höhe von € 4.267.087 im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1, Absatz 4 und Abs. 5 AktG um € 2,00 herabgesetzt und in die Kapitalrücklage eingestellt. Das danach verbleibende Grundkapital in Höhe von € 4.267.085, eingeteilt in 4.267.085 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, wurde um € 3.413.668 auf € 853.417 herabgesetzt. Der frei gewordene Betrag wurde in Höhe von € 3.413.668 zur Deckung von Verlusten genutzt. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister erfolgte am 22. November 2023.
Im Berichtsjahr hat sich die Kapitalrücklage wie folgt entwickelt:
| in € | 2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Vortrag zum 01.01. | 72.411.819,29 | 75.994.136,55 |
| Schaffung neuer Aktien aus Wandelschuldverschreibungen | 78.764,10 | 592.518,78 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach den | ||
| Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung | 3.503.550,16 | 0,00 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach den | ||
| Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung | 3,00 | 2,00 |
| Saldo zum 31.12. | 75.994.136,55 | 76.586.657,33 |
Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag über folgende Aktienoptionsprogramme:
Im Rahmen der Programme AOP 16-18, AOP 17-19 und AOP 19-21 können keine Aktienoptionen mehr gewährt werden.
Mit Zustimmung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 hat die Gesellschaft in 2016 das Aktienoptionsprogramm 16-18 eingeführt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft wurden ermächtigt, bis zum Ablauf des 30. April 2018 bis zu 6.250 Bezugsrechte an Bezugsberechtigte auszugeben.
Bezugsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 25 %, die Beschäftigten der Gesellschaft mit 35 %, die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen für 7 % sowie die Beschäftigten nachgeordneter Konzernunternehmen für 33 % der neuen Rechte.Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
1 Bezüglich der Aktienoptionsprogramme und der Phantom-Stock-Programme basieren alle Zahlen, Aktienkurse und Werte auf der Kapitalstruktur der Gesellschaft nach der Kapitalherabsetzung im November 2023. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die betreffenden Zahlen für 2022 nachträglich angepasst.
Der Ausübungspreis entspricht dem um 10 % erhöhten, nicht volumengewichteten, durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tranche vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Bezugsrechte einer jeden Tranche haben eine Laufzeit von sieben Jahren und können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit und nach einer Wartezeit von vier Jahren nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgegeben werden.
Die unverfallbar gewordenen Bezugsrechte einer Tranche können nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte dieser Tranche und dem Ablauf der Wartefrist an mindestens einem Handelstag den Ausgangswert um mindestens 10 % überschritten hat (Erfolgsziel). Ist das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit nicht erfüllt, verfallen die Bezugsrechte aus der Tranche entschädigungslos.
Noch nicht unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch den Bezugsberechtigten beendet oder aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft (bzw. durch das betreffende nachgeordnete Konzernunternehmen) beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands oder eines Mitglieds der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten, die von dem jeweiligen Bezugsberechtigten noch nicht ausgeübt wurden oder noch nicht ausgeübt werden konnten, verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft (bzw. das nachgeordnete Konzernunternehmen) aus wichtigem Grund beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands oder eines Mitglieds der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Die den Bezugsberechtigten nach diesem Aktienoptionsprogramm 16-18 gewährten Bezugsrechte sind vererblich, aber nicht übertragbar, sie sind nicht veräußerlich und können nicht verpfändet werden. Sofern Bezugsrechte bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden oder nicht ausgeübt werden können, verfallen sie entschädigungslos.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 16-18 wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Aktienoptionen ausgegeben.
Mit Zustimmung der Hauptversammlung am 30. Mai 2017 hat die Gesellschaft in 2017 das Aktienoptionsprogramm 17-19 eingeführt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft wurden ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 bis zu 6.250 Bezugsrechte an Bezugsberechtigte auszugeben.
Bezugsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen mit 68 % sowie die Beschäftigten der Gesellschaft und nachgeordneter Konzernunternehmen mit 32 %. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Der Ausübungspreis entspricht dem um 10 % erhöhten nicht volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tranche vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Bezugsrechte einer jeden Tranche haben eine Laufzeit von sieben Jahren und können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit und nach einer Wartezeit von vier Jahren nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgegeben werden.
Die unverfallbar gewordenen Bezugsrechte einer Tranche können nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte dieser Tranche und dem Ablauf der Wartefrist an mindestens einem Handelstag den Ausgangswert um mindestens 10 % überschritten hat (Erfolgsziel). Ist das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit nicht erfüllt, verfallen die Bezugsrechte aus der Tranche entschädigungslos.
Noch nicht unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch den Bezugsberechtigten beendet oder aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft (bzw. durch das betreffende nachgeordnete Konzernunternehmen) beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten, die von dem jeweiligen Bezugsberechtigten noch nicht ausgeübt wurden oder noch nicht ausgeübt werden konnten, verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft (bzw. das nachgeordnete Konzernunternehmen) aus wichtigem Grund beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Die den Bezugsberechtigten nach diesem Aktienoptionsprogramm 17-19 gewährten Bezugsrechte sind vererblich, aber nicht übertragbar, sie sind nicht veräußerlich und können nicht verpfändet werden. Sofern Bezugsrechte bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden oder nicht ausgeübt werden können, verfallen sie entschädigungslos.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 17-19 wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Aktienoptionen ausgegeben.
Mit Zustimmung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 hat die Gesellschaft in 2019 das Aktienoptionsprogramm 19-21 eingeführt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft wurden ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 bis zu 6.250 Bezugsrechte an Bezugsberechtigte auszugeben.
Bezugsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen mit 68 % sowie die Beschäftigten der Gesellschaft und nachgeordneter Konzernunternehmen mit 32 %. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Der Ausübungspreis entspricht dem um 10 % erhöhten, nicht volumengewichteten, durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tranche vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Bezugsrechte einer jeden Tranche haben eine Laufzeit von sieben Jahren und können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit und nach einer Wartezeit von vier Jahren nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgegeben werden.
Die unverfallbar gewordenen Bezugsrechte einer Tranche können nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte dieser Tranche und dem Ablauf der Wartefrist an mindestens einem Handelstag den Ausgangswert um mindestens 10 % überschritten hat (Erfolgsziel). Ist das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit nicht erfüllt, verfallen die Bezugsrechte aus der Tranche entschädigungslos.
Noch nicht unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch den Bezugsberechtigten beendet oder aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft (bzw. durch das betreffende nachgeordnete Konzernunternehmen) beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Die den Bezugsberechtigten nach diesem Aktienoptionsprogramm 19-21 gewährten Bezugsrechte sind vererblich, aber nicht übertragbar, sie sind nicht veräußerlich und können nicht verpfändet werden. Sofern Bezugsrechte bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden oder nicht ausgeübt werden können, verfallen sie entschädigungslos.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 19-21 wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Aktienoptionen ausgegeben. Gemäß den Bedingungen des Programms können vor April 2024 keine neuen Aktien durch Ausübung der Optionsrechte geschaffen werden.
Die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter wird bilanziell nicht erfasst, da für diese Optionen bilanzrechtlich kein Entgelt erzielt wird und somit weder die Kapitalrücklage zu dotieren noch ein Aufwand zu erfassen ist.
Nachfolgende Tabellen zeigen die Entwicklung der ausgegebenen Aktienoptionen im Berichtsjahr im Detail:
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € |
868,80 | n/a | n/a | 868,80 | n/a | n/a |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Optionen total | 1.450 | 0 | 0 | -1.450 | 0 | 0 |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft |
592 | 0 | 0 | -592 | 0 | 0 |
| Sonstige Inhaber | 879 | 0 | 0 | -879 | 0 | 0 |
| Jens Ravens (CFO) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Andrew Lukowiak (CSO bis 31.05.2023) |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Greg Hamilton (CEO bis 30.06.2023) |
571 | 0 | 0 | -571 | 0 | 0 |
| Rechteinhaber | ||||||
| Optionen zum 31.12.2022 |
ausgegebene Optionen |
verwirkte Optionen |
verfallene Optionen |
umgegliederte Optionen |
Optionen zum 31.12.2023 |
|
| Aktienoptionsprogramm 16-18 |
ausgegebene | in 2023 neu | in 2023 | in 2023 | in 2023 | ausgegebene |
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € |
307,20 | n/a | 307,20 | n/a | 307,20 | 307,20 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Optionen total | 2.451 | 0 | 8 | 0 0 |
2.443 | |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft |
751 | 0 | 0 | 0 0 |
751 | |
| Sonstige Inhaber | 1.826 | 0 | 8 | 0 625 |
2.443 | |
| Jens Ravens (CFO) | 0 | 0 | 0 | 0 0 |
0 | |
| Andrew Lukowiak (CSO bis 31.05.2023) |
0 | 0 | 0 | 0 0 |
0 | |
| Greg Hamilton (CEO bis 30.06.2023) |
625 | 0 | 0 | 0 -625 |
0 | |
| Rechteinhaber | ||||||
| Optionen zum 31.12.2022 |
ausgegebene Optionen |
verwirkte Optionen |
verfallene Optionen |
umgegliederte Optionen |
Optionen zum 31.12.2023 |
|
| Aktienoptionsprogramm 17-19 |
ausgegebene | in 2023 neu | in 2023 | in 2023 | in 2023 | ausgegebene |
| Aktienoptionsprogramm | |
|---|---|
| ausgegebene | in 2023 neu | in 2023 | in 2023 | in 2023 | ausgegebene |
|---|---|---|---|---|---|
| Optionen zum | ausgegebene | verwirkte | verfallene | umgegliederte | Optionen zum |
| 31.12.2022 | Optionen | Optionen | Optionen | Optionen | 31.12.2023 |
| 1.875 | 0 | 0 | 0 | -1.875 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4.496 | 109 | 0 | 1.875 | 6.262 | |
| 1.394 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.394 |
| 6.371 | 0 | 109 | 0 | 0 | 6.262 |
| 400,00 | n/a | 400,00 | n/a | 400,00 | 400,00 |
| 0 |
Aus allen drei dargestellten Optionsprogrammen sind weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Rechte ausgeübt worden.
In 2021 hat die Gesellschaft als Anreizsystem für Vorstand und Belegschaft ein Phantom-Stock-Programm (PSP 2022/2024) aufgelegt, auf dessen Grundlage den Bezugsberechtigten sogenannte Phantom-Stock-Rechte (PSR) gewährt wurden. Ein Phantom-Stock-Recht stellt dabei einen bedingten Anspruch des Inhabers gegenüber der Gesellschaft auf eine künftige Zahlung einer Prämie in bar dar. Über die nachfolgend genannten Einzelheiten zur Ausgestaltung dieser Pläne hinausgehende Informationen können dem Vergütungsbericht 2023 entnommen werden.
Im Berichtsjahr wurden 12.650 Rechte aus den PSP 2022/2024 der Gesellschaft ausgegeben.
| Phantom-Stock Programm | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 22-24 | ausgegebene | in 2023 neu | in 2023 | in 2023 | in 2023 | ausgegebene |
| PSR | ausgegebene | verwirkte | verfallene | umgegliederte | PSR zum | |
| 31.12.2022 | PSR | PSR | PSR | PSR | 31.12.2023 | |
| Rechteinhaber | ||||||
| Greg Hamilton (CEO bis 30.06.2023) |
7.500 | 7.500 | 0 | 15.000 | 0 | 0 |
| Andrew Lukowiak (CSO bis 31.05.2023) |
5.000 | 5.000 | 0 | 10.000 | 0 | 0 |
| Jens Ravens (CFO) | 2.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.500 |
| Sonstige Inhaber - davon Mitarbeiter der |
6.400 | 150 | 150 | 5.450 | 0 | 950 |
| Tochtergesellschaft | 2.250 | 150 | 0 | 2.450 | 0 | 0 |
| PSR total | 21.400 | 12.650 | 150 | 30.450 | 0 | 3.450 |
| Durchschnittlicher | 31,00 | 31,00 | 31,00 | 31,00 | n/a | 31,00 |
| Ausübungspreis in € |
Bei den PSP handelt es sich um Vergütungspläne mit Barausgleich. Bei Ausübung der Rechte ist die Gesellschaft verpflichtet, dem Inhaber dieser Rechte seine Optionsprämie in bar auszuzahlen. Durch die Ausgabe von PSR ist Personalaufwand in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Rechte zu erfassen, für den Rückstellungen zu bilden sind. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Rechte wird dabei mit dem auf Cox/ Ross/ Rubinstein zurückgehenden Binomialmodell durch einen von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister ermittelt.
Die aus diesem Programm vertraglich zugesagten, aber noch nicht ausgegebenen Rechte sind frühestens ab 01. Januar 2026 ausübbar. Das Programm sieht dabei für die einzelnen Rechte eine maximale Prämie von € 400,- für den Inhaber vor.
Für das PSP 2022/2024 wurden im Berichtsjahr Rückstellungen in Höhe von T€ 34 ergebniswirksam aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 474 (2022: T€ 623) entfallen hauptsächlich auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 54 (2022: T€ 185), für Personalrückstellungen (Bonus, Urlaub, Überstunden und ausstehende PSR) in Höhe von T€ 218 (2022: T€ 88), für Prüfung und Jahresabschluss in Höhe von T€ 132 (2022: T€ 215), auf Rückstellungen für Arbeitnehmererfindervergütungen in Höhe von T€ 35 (2022: T€ 0) sowie für eventuelle Zahlungen an Aufsichtsbehörden in Höhe von T€ 25 (2022: T€ 100).
Rückstellungen in Höhe von T€ 9 besitzen einen langfristigen Charakter (2022: T€ 62).
Im Januar 2021 hat die Gesellschaft eine nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von € 5,5 Mio., eingeteilt in 500.000 unverzinsliche Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 11,00 begeben. Die Schuldverschreibung war bei Ausgabe in bis zu insgesamt 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu insgesamt € 5,0 Mio. wandelbar. Vorbehaltlich etwaiger Anpassungen im Rahmen des Verwässerungsschutzes betrug der Wandlungspreis zum damaligen Zeitpunkt € 1,10 je Aktie und beträgt nun nach Anpassungen aufgrund von Kapitalmaßnahmen € 21,4104.
In Vorjahren wurden Wandelschuldverschreibungen im Nominalwert von € 5.038.107,13 in 4.594.585 und im Berichtsjahr Wandelschuldverschreibungen im Nominalwert von € 3.740,00 in 870 neue Aktien gewandelt. Aus dem verbleibenden Emissionserlös in Höhe von € 458.117,00 können noch 21.396 neue Aktien geschaffen werden.
Sofern nicht vorzeitig gewandelt wird, sind die Inhaber der Schuldverschreibungen am Ende der Laufzeit zum 29. Februar 2024 verpflichtet, die Schuldverschreibungen in Aktien zu wandeln.
Im September 2021 hat die Gesellschaft eine weitere nachrangige und unverzinsliche Wandelschuldanleihe im Gesamtnennbetrag von € 16,5 Mio., eingeteilt in 165.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 100,00 begeben. Vorbehaltlich etwaiger Anpassungen im Rahmen des Verwässerungsschutzes betrug der Wandlungspreis je Aktie anfänglich € 1,10.
Nach einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen der Wandelschuldanleihen wurde der Wandlungspreis aufgrund der im November 2022 erfolgten Kapitalherabsetzung auf € 4,40 angepasst und beträgt nun nach einer weiteren Anpassung aufgrund der Kapitalherabsetzung im November 2023 € 22,00.
In Vorjahren wurden durch Wandlungen dieser Schuldverschreibung 3.914.891 neue Aktien geschaffen, so dass zum 01. Januar 2023 noch 121.936 Teilschuldverschreibungen aus dieser Emission ausstehend waren. Im Berichtsjahr wurden durch Wandlungen weitere 173.407 neue Aktien mit einem Wandlungspreis von € 4,40 geschaffen.
Aus den zum Bilanzstichtag verbleibenden 114.306 Teilschuldverschreibungen können noch 519.574 neue Aktien geschaffen werden.
Sofern nicht vorzeitig gewandelt wird, sind die Inhaber der Schuldverschreibungen am Ende der Laufzeit zum 30. September 2027 verpflichtet, die Schuldverschreibungen in Aktien zu wandeln.
Von dem Gesamtbetrag der ausgewiesenen Verbindlichkeiten Höhe von T€ 12.371 (2022: T€ 13.313) haben T€ 11.431 (2022: T€ 12.656) eine voraussichtliche Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Innerhalb der ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 223 bestehen T€ 16 gegenüber dem Finanzamt (2022: T€ 57) und T€ 0 im Rahmen der sozialen Sicherheit (2022: T€ 0).
Die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge erfolgt grundsätzlich durch Bewertung der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. Eine Abzinsung erfolgt nicht.
Seit ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2022 hat die Gesellschaft zudem steuerliche Verlustvorträge in Deutschland von rund € 230 Mio. für Körperschaftsteuer bzw. rund € 229 Mio. für Gewerbesteuer angesammelt. Daneben rechnet die Gesellschaft damit, ihren kumulierten steuerlichen Verlust mit der Einreichung ihrer Steuererklärungen für das Jahr 2023 bei beiden vorgenannten Steuerarten um mehr als € 3,4 Mio. zu erhöhen. Nach deutschem Steuerrecht können steuerliche Verlustvorträge grundsätzlich zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Aufgrund bereits abgeschlossener Betriebsprüfungen können zum heutigen Zeitpunkt Verlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von € 217 Mio. als unstrittig angesehen werden. Eine spätere Nutzung dieses Vortrags kann jedoch auf Basis des geltenden Steuerrechts unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. im Falle eines künftigen Anteilswechsels in größerem Ausmaß und Änderung des Geschäftsbetriebs) unmöglich werden. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Gesellschaft wurden latente Steueransprüche bei der Ermittlung der latenten Steuern in vollem Umfang nicht berücksichtigt.
4.1 Umsatzerlöse
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft insgesamt T€ 339 an Umsatzerlösen erzielt (2022: T€ 899).
Die Umsätze setzen sich dabei aus Produktverkäufen von T€ 133 (2022: T€ 459), davon T€ 8 aus Verkäufen an verbundene Unternehmen (2022: T€ 209), sonstigen Erlösen aus Umsätzen mit verbundenen Unternehmen T€ 191 (2022: T€ 419) und Lizenzeinnahmen von T€ 16 (2022: T€ 20) zusammen. 79 % (2022: 69 %) der Umsätze wurden mit Kunden aus Nordamerika und Asien erzielt, 21 % (2022: 31 %) entfielen auf europäische Kunden.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 4.707 (2022: T€ 2.484) sind Erträge aus der Veräußerung wesentlicher Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 3.891 (2022: T€ 0) enthalten.
Die in 2023 ausgewiesenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen von T€ 563 (2022: T€ 358) enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände von T€ 2 (2022: T€ 0) sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen von T€ 512 (2022: T€ 0). Diese resultieren aus der im Geschäftsjahr durchgeführten Restrukturierung der Gesellschaft.
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens beinhalten die Wertberichtigung der Forderungen gegenüber der Epigenomics, Inc. als verbundenem Unternehmen in Höhe von T€ 234 (2022: T€ 1.816).
Der in 2023 ausgewiesene Personalaufwand von T€ 4.215 (2022: T€ 2.995) enthält aufgrund der Restrukturierungsmaßnahmen Kosten für Abfindungen an Vorstände und Mitarbeiter in Höhe von T€ 2.062 (2022: T€ 0).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 4.244 (2022: T€ 8.747) sind Kosten für Kapitalmaßnahmen in Höhe von T€ 43 (2022: T€ 32) enthalten.
Die im Berichtsjahr erwirtschafteten Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten Zinserträge aus Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 554 (2022: T€ 352).
Unter den Abschreibungen auf Finanzanlagen wird die Wertberichtigung der Beteiligung an der Tochtergesellschaft Epigenomics, Inc. in Höhe von T€ 787 ausgewiesen (2022: T€ 6.658).
Im Berichtsjahr waren gemäß § 267 HGB durchschnittlich 13 Arbeitnehmer und zwei Vorstandsmitglieder beschäftigt (2022: 21/3). Von den 13 Arbeitnehmern waren 7 Mitarbeiter direkt den Bereichen Forschung, Produktentwicklung, Patente und Lizenzen, regulatorische Belange, Qualitätssicherung und Herstellung zuzuordnen. Die übrigen sechs in Vertrieb und Verwaltung eingesetzten Mitarbeiter sind in den Bereichen Geschäfts- und Unternehmensentwicklung, Rechnungs- und Finanzwesen, Recht, Personal, IT und allgemeine Verwaltung beschäftigt.
Der Aufsichtsrat der Epigenomics AG besteht seit der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2023 aus drei Mitgliedern, die über umfangreiche Erfahrungen in der pharmazeutischen und der diagnostischen Branche sowie im Finanzbereich verfügen. Aktuell sind alle Mitglieder bis zur Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2024 bestellt.
Dr. Helge Lubenow – Bad Nauheim (D) – Vorsitzende (seit 15. Februar 2023)
Gründerin des Beratungsunternehmens AGOS Consulting (D), ehemalige CEO der ProteomediX AG, Zürich (CH) und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Molekulardiagnostik von Qiagen (D
Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2016; Vorsitzende seit 15. Februar 2023; Mitglied des Prüfungsausschusses
Dr. Helge Lubenow ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland.
Dr. Helge Lubenow ist Mitglied in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Unternehmen: Neracare GmbH, Frankfurt, Deutschland; Human Gesellschaft für Biochemica und Diagnostica mbH, Wiesbaden, Deutschland; Avelo AG, Schlieren, Schweiz.
Alexander Link – Frankfurt/Main (D) – stellvertretender Vorsitzender (seit 16. Juni 2021) Vorstand der Deutsche Balaton AG (Heidelberg)
Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 2020; Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis April 2023 und seitdem Mitglied des Prüfungsausschusses
Alexander Link ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats); Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Heidelberg, Deutschland; DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Frankfurt am Main, Deutschland; Mistral Media, Frankfurt am Main, Deutschland; bioXXmed AG, Darmstadt, Deutschland; CARUS AG, Heidelberg, Deutschland; Nestmedic S.A. Warschau, Polen.
Mitglied des Aufsichtsrats von Juni 2022 bis Januar 2024; Mitglied des Prüfungsausschusses von Mai 2023 bis Januar 2024
Dr. Heikki Lanckriet ist Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats der Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland, und Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen: 4basebio UK Ltd und 4basebio Discovery Limited, beide Cambridge, Vereinigtes Königreich; 4basebio SLU, Madrid, Spanien; I2I Capital Limited, Cambridge, Vereinigtes Königreich; KITHER BIOTECH S.R.L., Turin, Italien; und NeoPhore Ltd, Cambridge, Vereinigtes Königreich
Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 15. Februar 2023 gehörte dem Aufsichtsrat außer den vorgenannten drei Mitgliedern zusätzlich folgendes Mitglied an:
Heino von Prondzynski – Einsiedeln (CH) – Vorsitzender (vom 2. Mai 2012 bis 15. Februar 2023) Selbstständiger Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied der Konzernleitung der F. Hoffmann-La Roche Ltd. (CEO der Division Roche Diagnostics bei F. Hoffmann-La Roche Ltd., Basel, CH)
Mitglied des Aufsichtsrats von Mai 2007 bis März 2010 und von Mai 2012 bis Februar 2023
Heino von Prondzynski ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in den nachfolgend aufgeführten vergleichbaren Kontrollgremien von ausländischen Unternehmen: Quotient Ltd., Eysins, Schweiz (Vorsitzender des Board of Directors).
Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2023 gehörte dem Aufsichtsrat zusätzlich folgendes Mitglied an:
CEO der Quotient Ltd. In Eysins, Schweiz
Mitglied des Aufsichtsrats von Mai 2019 bis April 2023; Mitglied des Prüfungsausschusses
Franz Walt ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in den nachfolgend aufgeführten vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Unternehmen: amedes Holding GmbH, Hamburg, Deutschland, und Aragon Holding JV S. a r. l., Luxemburg.
Partner der WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB (Heidelberg)
Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2024; Mitglied des Prüfungsausschusses seit Februar 2024
Jochen Hummel ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Exceet Card Group AG, Paderborn, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats); Carus AG, Heidelberg, Deutschland (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats); Exceet Card AG, Unterschleißheim, Deutschland (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats); Latonba AG, Heidelberg, Deutschland; MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, Deutschland; 2invest AG, Heidelberg, Deutschland; Pekkip Oncology Alliance AG, Heidelberg, Deutschland.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine variable Vergütung, sondern ausschließlich eine Festvergütung. Die Festvergütung besteht ausschließlich aus einer Vergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Eine Vergütung für Ausschussmitgliedschaften und Sitzungsgelder wird nicht gezahlt. Die Vergütung enthält keine erfolgsorientierten Elemente oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. In 2023 betrug die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats T€ 137.
Weitere Angaben zum Aufsichtsrat sowie Einzelheiten zu dessen Vergütung können dem Vergütungsbericht 2023 entnommen werden.
Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft im Geschäftsjahr waren:
Herr Plaggemars ist Mitglied in den nachfolgend aufgeführten vergleichbaren Gremien in- und ausländischer Unternehmen:
GeoPacific Resources Ltd, non executive Director; Wiluna Mining Corporation, non executive Director; Spartan Resources Limited, non executive Director; PNX Metals Limited, non executive Director; 4basebio PLC, non executive Director; Altech Chemicals Limited, non executive Director; Kin Mining NL, non executive Director; Azure Minerals Limited, non executive Director.
Im Geschäftsjahr 2023 belief sich die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes aufgrund der gewährten Leistungen auf T€ 1.634 (2022: T€ 1.217) und setzte sich wie folgt zusammen:
| T€ | 2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Fixe Vergütung und Nebenleistungen | 1.217 | 703 |
| Variable Jahresvergütung | 0 | 100 |
| Abfindungen | 0 | 831 |
| Gesamtvergütung (gewährte Zuwendungen) | 1.217 | 1.634 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden 12.500 virtuelle Aktienoptionen gewährt, welche im gleichen Jahr verfallen sind (2022: 75.000 virtuelle Optionen vor Kapitalherabsetzung).
Weitere Angaben zur Zusammensetzung des Vorstandes im Berichtsjahr sowie Einzelheiten zu dessen Vergütung können dem Vergütungsbericht 2023 entnommen werden.
Die Gesellschaft hat aus Miet-, Leasing- und sonstigen Dienstleistungs- bzw. Versicherungsverträgen in den nächsten Geschäftsjahren folgende Verpflichtungen:
| Fälligkeit | T€ |
|---|---|
| Bis Ende 2024 | 212 |
| 2025 - 2028 |
12 |
| Über 2028 hinaus |
14 |
| Summe | 238 |
Der Finanzmittelfonds beinhaltet Bankguthaben und Kassenbestände. Zum Bilanzstichtag reduzierten sich die Zahlungsmittel auf TEUR 2.104 (2022: TEUR 7.804)
Im Jahr 2023 weisen wir bedeutende zahlungsunwirksame Erträge in Höhe von TEUR 2.278 aus. Diese resultieren aus einem Tausch von Vermögensgegenständen in eine Beteiligung an New Day Diagnostics LLC, welcher auf dem Vertrag zur Veräußerung von Vermögenswerten an New Day Diagnostics LLC basiert.
| T€ | 2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Kosten für Abschlussprüfungsleistungen | 92 | 189 |
| Kosten für andere Bestätigungsleistungen | 3 | 18 |
| Total | 95 | 207 |
Im Oktober des Berichtsjahres haben Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung ist auf der Website der Gesellschaft (www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance) veröffentlicht. Nähere Informationen können zudem dem Kapitel "Corporate Governance" des Lageberichtes entnommen werden.
Die in Anlage 5.2 dargestellten Stimmrechtsmitteilungen hat die Epigenomics AG seit dem Bilanzstichtag des Jahresabschlusses 2022 von ihren Aktionären erhalten, mit denen diese Veränderungen ihres direkten Stimmrechtsanteils gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt haben.
Jahresabschluss der Epigenomics AG zum 31. Dezember 2023
Berlin, den 12. März 2024
(Hansjörg Plaggemars) (Jens Ravens)
| Anschaffungs- / Herstellkosten | Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | Stand am 01.01.2023 |
Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2023 |
Stand am 01.01.2023 |
Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2023 |
Buchwerte am 01.01.2023 |
Buchwerte am 31.12.2023 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
368.705,80 | 0,00 | -91.905,85 | 276.799,95 | -338.388,33 | -20.897,17 | 91.436,96 | -267.848,54 | 30.317,47 | 8.951,41 |
| Summe | 368.705,80 | 0,00 | -91.905,85 | 276.799,95 | -338.388,33 | -20.897,17 | 91.436,96 | -267.848,54 | 30.317,47 | 8.951,41 |
| Sachanlagen | ||||||||||
| 1. Mietereinbauten | 845.484,43 | 0,00 | -845.484,43 | 0,00 | -583.449,99 | -262.034,44 | 845.484,43 | 0,00 | 262.034,44 | 0,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.729.241,14 | 2.086,94 | -1.682.757,37 | 48.570,71 | -1.441.407,88 | -266.422,69 | 1.661.935,88 | -45.894,69 | 287.833,26 | 2.676,02 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
94.709,75 | 0,00 | -92.951,49 | 1.758,26 | -77.206,02 | -13.906,13 | 89.478,08 | -1.634,07 | 17.503,73 | 124,19 |
| Summe | 2.669.435,32 | 2.086,94 -2.621.193,29 | 50.328,97 | -2.102.063,89 | -542.363,26 2.596.898,39 | -47.528,76 | 567.371,43 | 2.800,21 | ||
| Finanzanlagen | ||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.487.047,49 | 0,00 | 0,00 | 3.487.047,49 | -2.700.047,49 | -787.000,00 | 0,00 | -3.487.047,49 | 787.000,00 | 0,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
6.657.890,63 | 554.414,16 | -7.212.304,79 | 0,00 | -6.657.890,63 | 0,00 | 6.657.890,63 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 2.278.359,48 | 0,00 | 2.278.359,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.278.359,48 |
| Summe | 10.144.938,12 | 2.832.773,64 -7.212.304,79 | 5.765.406,97 | -9.357.938,12 | -787.000,00 6.657.890,63 -3.487.047,49 | 787.000,00 2.278.359,48 | ||||
| Anlagen Total | 13.183.079,24 | 2.834.860,58 -9.925.403,93 | 6.092.535,89 -11.798.390,34 -1.350.260,43 9.346.225,98 -3.802.424,79 | 1.384.688,90 2.290.111,10 |
Anlage 5.2 Seite 1
Stimmrechtsmitteilungen für das Geschäftsjahr 2023
Stimmrechtsanteile | 27 Februar 2023 09:07
Epigenomics AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Epigenomics AG
Epigenomics AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
27.02.2023 / 09:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Name: | Epigenomics AG |
|---|---|
| Straße, Hausnr.: | Geneststraße 5 |
| PLZ: | 10829 |
| Ort: | Berlin Deutschland |
| Legal Entity Identifier (LEI): | 549300X1C4U862NDLN97 |
| X | Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
|---|---|
| Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
Natürliche Person (Vorname, Nachname): Markus Pfitzke Geburtsdatum: 09.04.1980
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
24.02.2023
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) |
Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) |
Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) |
Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG |
|
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,999884673913 % |
0,00 % | 2,999884673913 % |
4266164 |
| letzte Mitteilung | 4,88 % | 0 % | 4,88 % | / |
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) |
zugerechnet (§ 34 WpHG) |
direkt (§ 33 WpHG) |
zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|
| DE000A32VN83 | 127980 | 0 | 3,00 % | 0,00 % |
| Summe | 127980 | 2,999884673913 % |
| Art des Instruments |
Fälligkeit / Verfall | Ausübungs zeitraum / Laufzeit |
Stimmrechte absolut |
Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Anlage 5.2 Seite 4
| Art des Instruments |
Fälligkeit / Verfall |
Ausübungs zeitraum / Laufzeit |
Barausgleich oder physische Abwicklung |
Stimmrechte absolut |
Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. |
|
|---|---|---|
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
| Stimmrechte in %, | Instrumente in %, | Summe in %, wenn 5% | |
|---|---|---|---|
| Unternehmen | wenn 3% oder höher | wenn 5% oder höher | oder höher |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
| Summe Anteile | Anteil Instrumente | Anteil Stimmrechte |
|---|---|---|
| % | % |
| Datum | |
|---|---|
| 26.02.2023 |
27.02.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
| Sprache: | Deutsch | |
|---|---|---|
| Unternehmen: | Epigenomics AG | |
| Geneststraße 5 | ||
| 10829 Berlin | ||
| Deutschland | ||
| Internet: | www.epigenomics.com | |
Ende der Mitteilung EQS News-Service
Stimmrechtsanteile | 5 September 2023 12:23
Epigenomics AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Epigenomics AG
Epigenomics AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
05.09.2023 / 12:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Name: | Epigenomics AG |
|---|---|
| Straße, Hausnr.: | Bertha-Benz-Straße 5 |
| PLZ: | 10557 |
| Ort: | Berlin Deutschland |
| Legal Entity Identifier (LEI): | 549300X1C4U862NDLN97 |
| X | Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
|---|---|
| Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens |
Natürliche Person (Vorname, Nachname): Wilhelm K. T. Zours Geburtsdatum: 28.07.1961
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Heidelberger Beteiligungsholding AG
2invest AG
30.08.2023
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) |
Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) |
Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) |
Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG |
|
|---|---|---|---|---|
| neu | 29,14 % | 58,32 % | 87,46 % | 4266429 |
| letzte Mitteilung | 28,36 % | 62,28 % | 90,64 % | / |
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) |
zugerechnet (§ 34 WpHG) |
direkt (§ 33 WpHG) |
zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|
| DE000A3VN83 | 0 | 1243341 | 0,00 % | 29,14 % |
| Summe | 1243341 | 29,14 % |
| Anlage 5.2 Seite 8 |
||||
|---|---|---|---|---|
| Art des Instruments |
Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitra um / Laufzeit |
Stimmrechte absolut |
Stimmrechte in % |
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
| Art des Instruments |
Fälligkeit / Verfall |
Ausübungszei traum / Laufzeit |
Barausgleich oder physische Abwicklung |
Stimmrechte absolut |
Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtwandel anleihe 2021/2027 |
30.09.2027 | 01.10.2021 bis 15.07.2027 |
Beides | 2488181 | 58,32 % |
| Summe | 2488181 | 58,32 % |
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. |
||
|---|---|---|
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
| Unternehmen | Stimmrechte in %, | Instrumente in %, | Summe in %, wenn 5% |
|---|---|---|---|
| wenn 3% oder höher | wenn 5% oder höher | oder höher | |
| – Wilhelm K. T. Zours |
% | % | % |
| Anlage 5.2 Seite 9 |
|||
|---|---|---|---|
| – DELPHI Unternehmensberatu ng Aktiengesellschaft |
3,68 % | % | % |
| – VV Beteiligungen Aktiengesellschaft |
% | % | % |
| – Deutsche Balaton Aktiengesellschaft |
16,38 % | 27,96 % | 44,34 % |
| – Heidelberger Beteiligungsholding AG |
5,35 % | % | 5,35 % |
| – | % | % | % |
| – Wilhelm K. T. Zours |
% | % | % |
| – DELPHI Unternehmensberatu ng Aktiengesellschaft |
3,68 % | % | % |
| – VV Beteiligungen Aktiengesellschaft |
% | % | % |
| – Deutsche Balaton Aktiengesellschaft |
16,38 % | 27,96 % | 44,34 % |
| – AEE Gold AG |
% | % | % |
| – | % | % | % |
| – Wilhelm K. T. Zours |
% | % | % |
| – DELPHI Unternehmensberatu ng Aktiengesellschaft |
3,68 % | % | % |
| – VV Beteiligungen Aktiengesellschaft |
% | % | % |
| – Deutsche Balaton Aktiengesellschaft |
16,38 % | 27,96 % | 44,34 % |
| – Ming Le Sports AG |
% | % | % |
| Anlage 5.2 Seite 10 |
|||
|---|---|---|---|
| – | % | % | % |
| – Wilhelm K. T. Zours |
% | % | % |
| – DELPHI Unternehmensberatu ng Aktiengesellschaft |
3,68 % | % | % |
| – VV Beteiligungen Aktiengesellschaft |
% | % | % |
| – Deutsche Balaton Aktiengesellschaft |
16,38 % | 27,96 % | 44,34 % |
| – 2invest AG |
3,20 % | 30,36 % | 33,56 % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
| Summe Anteile | Anteil Instrumente | Anteil Stimmrechte |
|---|---|---|
| % | % |
Datum
04.09.2023
05.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch
| Anlage 5.2 Seite 11 |
||
|---|---|---|
| Unternehmen: | Epigenomics AG | |
| Bertha-Benz-Straße 5 | ||
| 10557 Berlin | ||
| Deutschland | ||
| Internet: | www.epigenomics.com | |
Ende der Mitteilung EQS News-Service
Die Epigenomics AG ("die Gesellschaft", "das Unternehmen", "Epigenomics" oder "wir") hat ihren Sitz in Berlin und war bis September 2023 ein Molekulardiagnostik-Unternehmen in Restrukturierung mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und bis Februar 2023 auch der Vermarktung von "In-vitro-Diagnostik"(IVD)-Tests mittels Flüssigbiopsien für die Früherkennung und Diagnose von Krebserkrankungen. Im Zusammenhang mit der im Februar 2023 eingeleiteten Restrukturierung wurde zunächst die Vermarktung der Tests pausiert. Im September 2023 wurde zudem auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens der Verkauf nahezu sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft an die New Day Diagnostics LLC ("New Day Diagnostics"), ein USamerikanisches Diagnostik- und Auftragsforschungs-Unternehmen, beschlossen. Seitdem agiert die Epigenomics AG vorrangig als Holdinggesellschaft und widmet sich der Verwaltung eigenen Vermögens, dem Erwerb, Halten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland sowie der Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände.
Bis Februar 2023 arbeitete die Gesellschaft unter dem Namen Epi proColon "Next-Gen" an der Weiterentwicklung des vormaligen Hauptprodukts Epi proColon, mit dem das Unternehmen einen Multi-Omics-Ansatz verfolgte, der sowohl die DNA-Methylierung als auch eine Proteinanalyse umfasste und es Epigenomics damit ermöglichte, verschiedene Technologien in ein und demselben Test einzusetzen. Durch die Kombination von DNA-Methylierungs-Biomarkern, darunter Septin9, und mehreren Protein-Biomarkern kann die Krebs-Früherkennung potentiell verbessert und folglich die Wirksamkeit des Tests erheblich erhöht werden. Die neue Version des überarbeiteten "Next-Gen" Tests erreichte in präklinischer Testung eine Sensitivität von 84 % bei einer Spezifität von 90 % sowie eine Erkennungsrate für fortgeschrittene Adenome von 20 %. Für den Test Epi proColon "Next-Gen" war im Vorjahr 2022 die klinische Studie CRC-DRAW für die FDA-Zulassung begonnen worden.
Aufgrund der angespannten Kapitalmarktlage und der daraus resultierenden begrenzten Möglichkeit Investoren zu gewinnen, war die Epigenomics AG allerdings nicht in der Lage, die Zulassungsstudie fortzuführen und Epi proColon "Next-Gen" bis zur Marktreife zu entwickeln, weshalb sich der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Epigenomics AG im Februar 2023 dazu entschloss, den Geschäftsbetrieb auf ein Minimum herunterzufahren und die klinische Studie des Bluttests Epi proColon "Next-Gen" zu pausieren. Darüber hinaus hatte sich die Gesellschaft dazu entschieden, Epi proColon und auch das zweite Produkt der Gesellschaft Epi proLung, ein Test zur Erkennung von Lungenkrebs, vom Markt zu nehmen.
Am 24. Juli 2023 schloss Epigenomics mit New Day Diagnostics einen Kaufvertrag über die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte, dem die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. September 2023 zustimmte, und der im Oktober 2023 vollzogen wurde. Damit sind nahezu sämtliche Vermögensgegenstände einschließlich der Patente und Rechte an Epi proColon "Next-Gen" auf New Day Diagnostics übergegangen. Durch den Kaufvertrag mit New Day Diagnostics und die darin getroffenen Vereinbarungen profitiert Epigenomics jedoch weiterhin von der Entwicklung und Vermarktung von Epi proColon und Epi proColon "Next-Gen", da der Vertrag insbesondere im Zusammenhang mit Epi proColon "Next-Gen" mögliche Barzahlungen in Abhängigkeit von erreichten Meilensteinen beinhaltet, die bis zu USD 8,3 Mio. betragen können. Darüber hinaus sind für die Laufzeit der entsprechenden Patente bis zum Jahr 2043 Meilenstein- und Earn-Out-Zahlungen vorgesehen. Diese Zahlungen basieren im Wesentlichen auf Umsatzbeteiligungen und sind an die Vermarktung von Epi proColon "Next-Gen" geknüpft. Im Jahr 2023 hat die Epigenomics AG bereits EUR 1,5 Mio. an Barzahlungen erhalten.
Die Epigenomics AG verfügt mit der Epigenomics Inc. über eine 100 %-ige Tochtergesellschaft mit Registrierung in Delaware, USA, die ihre operative Tätigkeit im Wesentlichen aus San Diego, CA, USA, betrieb. Wie auch bei der Epigenomics AG wurden bei der Epigenomics Inc. im Februar 2023 weitreichende Restrukturierungmaßnahmen durchgeführt, die zur Einstellung des operativen Betriebs und zur betriebsbedingten Kündigung aller Mitarbeiter führte. Die Hauptaufgaben der Epigenomics Inc. lagen in der Vermarktung und im Vertrieb der Produkte in Nordamerika sowie im Aufbau und in der Weiterentwicklung der Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen auf den internationalen Märkten außerhalb Europas, ebenso wie die Leitung der klinischen Studie "CRC-DRAW" zu Epi proColon "Next-Gen". Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit wurde maßgeblich von Berlin aus betrieben. Die Epigenomics AG als Muttergesellschaft nahm weiterhin die zentralen Konzernfunktionen (wie Rechnungs-, Personal-, Lizenz- und Patentwesen) wahr. Die Epigenomics Inc. wurde am 12. Dezember 2023 zur verbindlichen Auflösung angemeldet.
Unter Berücksichtigung der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics geht der Vorstand davon aus, dass die Finanzmittel bis in das Jahr 2026 ausreichen werden.
Die Epigenomics AG wird nach deutschem Recht von erfahrenen Vorständen geführt und unterliegt der Kontrolle durch einen von den Aktionären gewählten Aufsichtsrat.
Da die Gesellschaft kein operatives Geschäft mehr betreibt, wurde im Zuge der Restrukturierung die Vorstandsgröße im Berichtszeitraum von drei Vorständen auf einen Vorstand reduziert. Von Juli 2016 bis einschließlich Juni 2023 war Greg Hamilton als Chief Executive Officer (CEO) Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Andrew Lukowiak, Ph.D., gehörte von Dezember 2021 bis einschließlich Mai 2023 als President und Chief Scientific Officer (CSO) dem Vorstand der Epigenomics AG an und war in seiner Funktion für die Bereiche Operations sowie Forschung und Entwicklung verantwortlich. Seit dem 1. Juli 2023 bis zum 31. Januar 2024 führte Jens Ravens, der zuvor seit dem 1. Februar 2022 den Vorstand als Chief Financial Officer ergänzte, das Unternehmen als alleiniger Vorstand. Vor dem Hintergrund seines Ausscheidens zum 30. April 2024 wurde Herr Hansjörg Plaggemars zum 1. Februar 2024 in den Vorstand berufen.
Der Aufsichtsrat von Epigenomics bestand zum 31. Dezember 2023 aus drei Mitgliedern. Weitere Einzelheiten zu den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Kapitel "Corporate Governance" dieses Lageberichts zu entnehmen.
Vor der eingeleiteten Restrukturierung im Februar 2023 war das vornehmliche Unternehmensziel der Epigenomics AG die Entwicklung von in-vitro-diagnostischen Produkten im Bereich der Krebserkennung und deren Vermarktung. Bei der Umsetzung der Strategie und der Kontrolle des operativen Fortschritts ging die Gesellschaft zielorientiert vor. Aufsichtsrat und Vorstand der Epigenomics AG definierten dazu regelmäßig Zielvorgaben unter anderem für Umsatzerlöse, Betriebsergebnis und weitere Kenngrößen sowie Meilensteine in Bezug auf die Produktentwicklung, aber auch auf klinische und regulatorische Entwicklungen, an denen die Leistung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter*innen regelmäßig gemessen wurde.
Die mittelfristige Unternehmensstrategie war es, im Markt für Darmkrebsdiagnosetests auf der Basis von "Liquid Biopsies" ein führendes Unternehmen zu werden. Vor dem Hintergrund eines starken Patentschutzes im Bereich der DNA-Methylierung wollte Epigenomics die Marktakzeptanz für Epi proColon vorantreiben und die Produktpipeline langfristig erweitern. Daher lag der Fokus zuletzt auf der Zulassung des Tests Epi proColon "Next-Gen" Tests, der sowohl DNA-Methylierungs-Biomarker, darunter Septin9, als auch mehrere Protein-Biomarker enthält, die sich als komplementär zu der bestehenden Technologie erwiesen haben.
Die Vermarktungsstrategie konzentrierte sich dabei zunächst auf die Vereinigten Staaten, da dort die größten wirtschaftlichen Chancen gesehen wurden. Außerhalb der USA war die Gesellschaft nur opportunistisch tätig. Der europäische Markt für IVD-Produkte ist stark fragmentiert und wird in jedem Land von nationalen Besonderheiten geprägt. Außerdem ist in vielen europäischen Ländern die Darmkrebs-Früherkennung staatlich organisiert mit typischerweise sehr hohen Eintrittsbarrieren in solche Systeme. In den meisten Märkten gibt es wenige Selbstzahler und Patienten müssen daher auf der Arzt- und/oder Patientenebene individuell angesprochen werden. Auch auf diesen Märkten wurde die Vermarktung der Produkte eingestellt.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Geschäftsentwicklung lag das Hauptaugenmerk auf der Initiierung der US-Zulassungsstudie CRC-DRAW (CRC-Detection Reliable Assessment With Blood, Zuverlässige Erkennung eines Darmkrebs-Nachweises durch Blut), die im September 2022 mit den ersten Probanden startete.
Aufgrund der angespannten Kapitalmarktlage und der daraus resultierenden begrenzenten Möglichkeit Investoren zu gewinnen, hat sich die Epigenomics AG zur Sicherung des Unternehmens und der Unternehmenswerte im Februar 2023 entschlossen, den Geschäftsbetrieb auf ein Minimum herunterzufahren und die klinische Studie CRC-DRAW zu pausieren. Infolge mangelnder Investitionsbereitschaft war Epigenomics schließlich nicht in der Lage, die Studie fortzuführen und Epi proColon "Next-Gen" bis zur Marktreife fortzuentwickeln, weshalb die Gesellschaft am 24. Juli 2023 mit New Day Diagnostics einen Kaufvertrag über die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte schloss, der im Oktober 2023 vollzogen wurde. Seit dem erfolgreichen Verkauf nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände konzentriert sich das Unternehmen auf das Verwalten zukünftiger Einnahmen und die damit verbundene Wertschaffung für die Aktionäre, die vor allem in Form der vertraglich vereinbarten Meilenstein-Zahlungen und Earn-Out-Zahlungen basierend auf Umsatzbeteiligungen an der zukünftigen Vermarktung der Epi proColon "Next-Gen" Technologie bis zum Ablauf des Patentschutzes im Jahr 2043 partizipieren werden.
Im Jahr 2022 zielten die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Epigenomics AG hauptsächlich auf die Weiterentwicklung der "Next-Gen"-Version des Epi proColon-Tests ab, einschließlich des Screenings und der Einlizenzierung ergänzender Biomarker, der Ermittlung vorläufiger präklinischer Ergebnisse für die aktuelle Version des Tests und des Beginns der klinischen (Zulassungs-)Studie.
Im Dezember 2022 unterzeichnete Epigenomics Inc. eine Lizenzvereinbarung mit dem renommierten Krebsforschungszentrum MD Anderson in Houston, Texas. Diese Vereinbarung ermöglichte die Nutzung mehrerer blutbasierter Protein-Biomarker, die in Verbindung mit einer Darmkrebsdiagnose stehen. In Zusammenarbeit sollten Proteinbiomarker mit DNA-Methylierungs-Biomarkern integriert werden, um einen "Multi-Omics"-Ansatz für die Weiterentwicklung von Epi proColon "Next-Gen" zu ermöglichen. Die fortlaufende Entwicklung des Darmkrebs-Früherkennungstests Epi proColon "Next-Gen" erfolgte im Rahmen der regulatorischen Rahmenbedingungen des Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) in den USA, die die erforderlichen Leistungskriterien für das Darmkrebs-Screening in der National Coverage Determination (NCD) im Jahr 2021 explizit festgelegt haben und für die Erstattung eine Sensitivität von mindestens 74 % und eine Spezifität von mindestens 90 % fordern. Die letzte Version des Tests kombinierte zwei DNA-Methylierungs-Biomarker und drei Protein-Biomarker. Im Dezember 2022 präsentierte das Unternehmen präklinische Leistungsdaten mit einer Sensitivität von 84 % und einer Spezifität von 90 %. Im September 2022 startete Epigenomics die klinische Studie CRC-DRAW für den "Next-Gen"-Test, mit einem geplanten Umfang von über 15.000 Probanden. Die Studie wurde im Austausch mit der Zulassungsbehörde FDA gestaltet. Aufgrund der Restrukturierungsentscheidung wurde die Studie im Februar 2023 pausiert, sie wird aller Voraussicht nach von New Day Diagnostics weitergeführt.
Seit Februar 2023 und insbesondere seit dem Verkauf nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände einschließlich der Patente und Rechte an Epi proColon "Next-Gen" an New Day Diagnostics und der damit verbundenen Änderung des Unternehmensgegenstandes im September 2023 in eine reine Holdingsgesellschaft führt das Unternehmen keinerlei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mehr durch. Dementsprechend hat sämtliches Forschungspersonal das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen.
Das Qualitätsmanagementsystem der Epigenomics AG erfüllte seit jeher die höchsten regulatorischen Standards für die Entwicklung und den weltweiten Vertrieb von In-vitro-Diagnostika (IVD). Die Einhaltung dieser Standards wurde regelmäßig von unabhängiger Seite überprüft, damit sichergestellt war, dass die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit der kontinuierlichen Einhaltung der Standards 21 CFR 820 und ISO 13485 unterstrich das Unternehmen seine Selbstverpflichtung zur Entwicklung sicherer Diagnostika.
Mit der Entscheidung im Februar 2023 die Produktion und den Vertrieb von Epi proColon einzustellen, wird es zukünftig nur noch notwendig sein, die historischen Entwicklungsaktivitäten dokumentiert zu halten. Der Erhalt der notwendigen Dokumentation ist durch den Vorstand durch Einlagerung und Datensicherung bei zertifizierten Dienstleistern sicherzustellen.
Die globalen Unsicherheiten und hohen Inflationsraten des Vorjahres setzten sich auch im Jahr 2023 fort. Während der Höhepunkt der Inflation zu Beginn des Jahres erreicht wurde, führte die Desinflation ab Mitte des Jahres dazu, dass die Wahrscheinlichkeit einer starken wirtschaftlichen Abschwächung und damit verbundener Risiken für die Weltwirtschaft abnahm. Von entscheidender Bedeutung für die Verringerung des Preisniveauanstiegs waren geopolitische Geldmaßnahmen und Rahmenbedingungen, die darauf abzielen, den endgültigen Rückgang der Inflation auf das Zielniveau erfolgreich zu bewältigen. So lag das globale Wirtschaftswachstum 2023 gemäß der Experten des IWF (Internationaler Währungsfonds) bei 3,1 % – gegenüber 3,5 % im Jahr 2022 –, womit das schwache Wachstum des Vorjahres erneut unterschritten wurde. In Deutschland war mit -0,3 % sogar eine negative Wachstumsrate festzustellen, während die USA ein Wachstum von 2,5 % verzeichneten und damit widerstandsfähiger waren als zuvor vom IWF erwartet.1
Auf gesundheitspolitischer Ebene wurde im Jahr 2023 vor allem die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben. Hierfür wurden diverse Maßnahmenpakete ausgehandelt und verabschiedet, etwa die Digitalgesetze. 2024 dürfte die geplante Klinikreform im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik stehen. Darüber hinaus sind aktuell keine Auswirkungen auf für Epigenomics relevanten Punkte erkennbar.2
Ausgelöst durch den Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 und die damit verbundene Energiekrise, setzten sich die Preissteigerungen auch im Jahr 2023 fort. Im Gesamtjahr 2023 lag die Inflationsrate in Deutschland mit 5,9 % jedoch unter dem historischen Höchststand aus 2022 (6,9 % im Jahresdurchschnitt, Jahreshöchststand im Oktober 2022: 10,4 %). Dabei verteuerten sich im Jahr 2023 vor allem Nahrungsmittel besonders stark (+12,4 %). Während die Inflationsrate in den Vormonaten rückläufig war, verstärkte sie sich im Dezember 2023 und lag zum Jahresende bei +3,7 % zum Vormonat November. Ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln lag die Kerninflation im Jahresdurchschnitt bei +5,1 %, womit sie sich gegenüber 2022 verstärkte (Kerninflation 2022: +3,8 %).3
Die Inflation ging in den USA im Vergleich zum Jahr 2022 (8,0 %) zurück auf einen Wert von 4,1 %. Es wird angenommen, dass sich der Trend einer rückläufigen Inflation in den USA auch in den kommenden zwei Jahren fortsetzen wird. Gleichzeitig erwies sich das starke Wirtschaftswachstum des zweiten Halbjahres 2023, das unter anderem durch Sondereffekte befördert wurde, als nicht nachhaltig, weshalb der IWF für 2024 mit einer Abkühlung der US-Konjunktur und einem Wachstum von 2,1 % rechnet. 4
Gegenüber dem Vorjahr war in Deutschland im Jahr 2023 ein Anstieg der durchschnittlich als arbeitslos gemeldeten Personen von +191.000 auf knapp 2,6 Mio. Menschen festzustellen. Gemessen an dem Ausmaß der Belastungen, Unsicherheiten und Herausforderungen des Jahres 2023 erwies sich der Arbeitsmarkt dennoch als robust, was sich auch in den Daten zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung widerspiegelt, die so hoch waren wie nie zuvor. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit vor allem auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zurückzuführen. 5
In den USA lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 unverändert gegenüber dem Vormonat bei 3,7 %, womit sich der US-Arbeitsmarkt stärker behaupten konnte, als im Vorfeld erwartet. Das Beschäftigungswachstum in der US-Wirtschaft (ohne Landwirtschaft) legte saisonbereinigt von +173.000 im November auf +216.000 zum Jahresende 2023 zu. Damit zeigte sich der Arbeitsmarkt überraschend robust.6
Die deutsche Biotechnologie-Branche war im Jahr 2023 ebenfalls vor Herausforderungen gestellt. Laut Branchenverband BIO Deutschland e. V. konnte zwar trotz angespannter globaler Finanzierungslage mit rund EUR 1,08 Mrd. etwas mehr Kapital eingesammelt werden als Vorjahr (EUR 920 Mio.).7 2021 war das eingeworbene Kapital mit EUR 2,3 Mrd. allerdings noch mehr als doppelt so hoch. 8 Zudem schätzten die Unternehmen 2023 ihre Geschäftslage deutlich schlechter ein als 2022. So machen ein schwieriger Kapitalmarkt, hohe Energiekosten sowie der anhaltende Fachkräftemangel weiterhin Sorgen.
2 https://www.aok.de/pp/gg/update/bilanz-gesundheitspolitik-2023/
3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html
https://www.erstegroup.com/de/research/country/usa;
5https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-02-jahresrueckblick-2023
1 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
4 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/usa-konjunktur-wirtschaftswachstum-bip-100.html;
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
6 https://dzresearchblog.dzbank.de/content/dzresearch/de/2024/01/08/usa--beschaeftigung-steigt-deutlich--wenn-auch-nur-inwenigen-se.html
7 https://www.laborpraxis.vogel.de/trendwende-zeichnet-sich-ab-biotech-industrie-meldet-stabile-finanzierung-a-
2113348093f1dbe19f2b7687c5ba3f2f/#:~:text=Trotz%20angespannter%20globaler%20Finanzierungslage%20ist,davor%20(92 0%20Millionen%20Euro)
8 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/venture-capital-biotech-firmen-muessen-sich-auf-durststrecke-bei-derfinanzierung-einstellen/29041780.html
Zu den vielversprechendsten Technologien im Bereich Life Sciences zählen weiterhin innovative diagnostische und therapeutische Methoden mit besseren Resultaten für Patienten und einem höheren Nutzen für die Gesundheitssysteme.9 Gleichwohl ist das Umfeld in den wohlhabenden Ländern weiterhin weltweit durch Gesundheitsreformen sowie Kosten- und Preisdruck gekennzeichnet. So sah sich die Gesundheitsbranche im Jahr 2023 im weltweit größten Markt, den USA, mit schwierigen Bedingungen konfrontiert, darunter rezessiver Druck, anhaltend hohe Inflationsraten, Arbeitskräftemangel und die endemische Phase nach der COVID-19-Pandemie der Vorjahre. 10
Anders als im Vorjahr stieg der MSCI-World-Pharma & Biotech-Index im Jahr 2023 leicht um ca. 1 %. 11 Beim NASDAQ Biotechnology Index war im Berichtsjahr ein deutlicherer Anstieg von knapp 5 % zu verzeichnen. 12 Nach der schwachen Entwicklung im Vorjahr zeigte sich die Biotech-Branche im Berichtsjahr laut Analyse des Branchenverbands BIO Deutschland ebenfalls wenig optimistisch. Während im Vorjahr nur 13 % der befragten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer die Geschäftslage als schlecht bewerteten, waren es im Berichtsjahr 29 %. Verantwortlich hierfür seien nach wie vor der anhaltende Fachkräftemangel und fehlende Finanzierungsoptionen innerhalb der Branche, zudem zeichne sich auch beim politischen Klima in naher Zukunft keine Veränderung ab. 13 Der europäische MSCI Europe Pharmaceuticals, Biotechnology and Life Sciences Index wies für 2023 einen Anstieg um knapp 8 % auf, verglichen mit einem Rückgang von rund 5 % im Vorjahr. 14
Der gesamte In-vitrodiagnostikmarkt kann unverändert als recht konsolidiert betrachtet werden, die Mitbewerber reichen von großen europäischen Anbietern wie Roche, Qiagen und BioMerieux, über Sysmex aus Japan und US-Unternehmen wie Abbott, Hologic und Becton Dickinson bis hin zu kleinen Unternehmen wie der Epigenomics. Der in Vorjahren schon zu beobachtende Konsolidierungsdrang in diesem Sektor bleibt weiterhin spürbar. Kaufinteresse erwecken hierbei vor allem Hersteller von F&E-Instrumenten und Zubehör für Next Generation Sequencing.15
Fusionen und Übernahmen werden speziell auch für die Investoren von deutschen Biotech-Unternehmen wichtige Exit-Optionen bleiben, da für dieses Segment der Kapitalmarkt in Deutschland seinem Pendant in den USA weiterhin deutlich unterlegen ist. Die Tendenz deutscher Biotech-Gesellschaften, sich eher in den USA als in Deutschland an der Börse listen zu lassen, bleibt weiter bestehen.
In den Kapiteln "Chancen- und Risikobericht" und "Prognosebericht" dieses Lageberichts wird im Einzelnen auf die Auswirkungen eingegangen, die die weltweite wirtschaftliche Lage auf unsere Geschäftstätigkeit und unser Unternehmen haben könnte.
9 Raymond James, Marked update, week ended January 27, 2023
10 https://www.mckinsey.com/industries/healthcare/our-insights/what-to-expect-in-us-healthcare-in-2023-and-beyond
11https://www.onvista.de/index/MSCI-WORLD-PHARMA-BIOTECH-STRD-UHD-Index-1043665
12https://www.onvista.de/index/NASDAQ-Biotechnology-Index-Index-2569917
13https://www.biodeutschland.org/de/2023-2024.html
14https://www.onvista.de/index/chart/MSCI-EUROPE-PHARMA-BIOTECH-STRD-UHD-Index-1004281
15Raymond James, Marked update, week ended January 27, 2023
Im vorherigen Geschäftsjahr 2022 fokussierte Epigenomics sich vornehmlich auf die Weiterentwicklung sowie den Studienbeginn von Epi proColon "Next-Gen". Auf der Grundlage der Fortschritte im Rahmen des "Next-Gen"- Programms wurde im September 2022 die klinische Studie für "Next-Gen", CRC-DRAW, in den USA gestartet.
Dabei erwies sich die Finanzierung zunehmend als limitierender Faktor für die Studie. Im Jahr 2022 und 2023 wurden zahlreiche Finanzierungsalternativen geprüft. Da keine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden konnte, wurde die Studie im Februar des aktuellen Berichtszeitraums pausiert. Aufgrund mangelnder Investitionsbereitschaft war Epigenomics schließlich nicht in der Lage, die Studie fortzuführen und Epi proColon "Next-Gen" bis zur Marktreife fortzuentwickeln. Am 24. Juli 2023 schloss Epigenomics mit New Day Diagnostics einen Kaufvertrag über die Veräußerung ihrer wesentlichen Vermögenswerte, der im Oktober 2023 vollzogen wurde. Damit gingen nahezu sämtliche Vermögenswerte, einschließlich der Patente und Rechte an Epi proColon "Next-Gen", auf New Day Diagnostics über. Die Weiterentwicklung von Epi proColon "Next-Gen" liegt seitdem bei New Day Diagnostics. Bis zum Jahr 2043 sind Meilenstein- und Earn-Out-Zahlungen an Epigenomics vorgesehen, die im Wesentlichen auf Umsatzbeteiligungen basieren und an die Vermarktung von Epi proColon "Next-Gen" bis zum Ablauf des Patentschutzes gebunden sind.
Am 20. März 2023 teilten wir mit, dass zu diesem Zeitpunkt bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden musste, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten war. Für diese erwartete Entwicklung erklärten wir im Wesentlichen planmäßige Verluste und Aufwendungen aus der am 15. Februar 2023 bekanntgegebenen Restrukturierung verantwortlich. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals ist nach § 92 Abs. 1 AktG der Hauptversammlung anzuzeigen.
Diese Anzeige des Verlusts erfolgte im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2023, die als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz in München stattfand.
Am 24. Juli 2023 teilte das Unternehmen mit, dass mit dem US-amerikanischen Diagnostik- und Auftragsforschungs-Unternehmen New Day Diagnostics ein Vertrag über die Veräußerung ihrer wesentlichen Vermögenswerte geschlossen wurde, womit die im Wege der Ad-hoc-Mitteilung vom 12. Juni 2023 bekanntgemachten Verhandlungen über einen solchen Vertrag erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Da der Vertrag vor allem vorsah, dass die Epigenomics AG alle ihre Patente sowie ihre Biobank und damit ihr ganzes Vermögen im Sinne von § 179a AktG an New Day Diagnostics überträgt, war die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Dementsprechend hat die Gesellschaft ihre Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 11. September 2023 eingeladen. Wesentliche Tagesordnungspunkte dieser außerordentlichen Hauptversammlung in Präsenz waren neben der Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf nahezu sämtlicher Vermögenswerte der Epigenomics AG die Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands von § 2 der Satzung sowie die Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals.
Im April 2023 gab die Epigenomics AG den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Greg Hamilton bekannt. Sein Ausscheiden aus der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. Juni 2023 fand vor dem Hintergrund der im Februar 2023 eingeleiteten Restrukturierung und Kostenminimierung statt.
Im Mai 2023 gab die Gesellschaft bekannt, dass sich Andrew Lukowiak, Ph. D. Mitglied des Vorstands, President und Chief Scientific Officer (CSO) der Epigenomics AG und der Aufsichtsrat über sein Ausscheiden aus dem Unternehmen und dem Vorstand mit Wirkung zum 31. Mai 2023 geeinigt hatten. Sein Rücktritt fand ebenfalls vor dem Hintergrund der im Februar 2023 eingeleiteten Restrukturierung statt.
Im Oktober 2023 gab die Gesellschaft das Ausscheiden von Vorstand Jens Ravens mit Wirkung zum 30. April 2024 bekannt. Seit dem Ausscheiden von Greg Hamilton und Andrew Lukowiak war der vormalige Chief Financial Officer (CFO) der Epigenomics AG alleiniger Vorstand der Gesellschaft. Sein Ausscheiden findet infolge des Abschlusses der Übertragung nahezu aller Vermögenswerte der Gesellschaft auf New Day Diagnostics statt.
Vor Veröffentlichung dieses Berichts gab die Gesellschaft im Januar 2024 bekannt, dass der Aufsichtsrat Herrn Hansjörg Plaggemars mit Wirkung zum 1. Februar 2024 als Vorstand ernannt hat.
Für die nachfolgenden Ausführungen zu unserer Aktie im Berichtsjahr muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass kurz vor Jahresende aufgrund eines Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. September 2023 eine Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1 durchgeführt wurde (das bedeutet: fünf "alte" Aktien wurde zu einer "neuen" Aktie zusammengelegt). Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgte gemäß den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG.
Wie auf der vorgenannten außerordentlichen Hauptversammlung ausführlich erläutert wurde, stand dabei einerseits der Ausgleich von Verlusten im Blickfeld. Die Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 wies bei einer Kapitalrücklage in Höhe von EUR 76.584.386,15 Verluste in Höhe von insgesamt EUR 90.098.218,93 (Verlustvortrag in Höhe von EUR 84.405.921,84 und Jahresfehlbetrag für das laufende Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 5.692.297,11) aus. Die nicht durch die Kapitalrücklage gedeckten Verluste beliefen sich somit auf EUR 13.513.832,78.
Zudem lag der Börsenkurs der Aktie größtenteils deutlich unter EUR 1,00. Das beschränkt die wichtige Möglichkeit, schnell und flexibel neue Mittel aufnehmen zu können, da eine Kapitalerhöhung mittels Ausgabe neuer Aktien nur dann möglich ist, wenn die neuen Aktien zu einem Preis über ihrem Nominalwert von EUR 1,00 ausgegeben werden können.
In einem vorbereitenden Schritt wurden im Anschluss an die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung zunächst zwei einzelne Aktien von uns eingezogen, um eine durch fünf teilbare Gesamtzahl "alter" Aktien herzustellen. Diese zwei eingezogenen Aktien wurden uns dazu unentgeltlich von einem einzelnen Aktionär übertragen. Dadurch reduzierte sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien auf 4.267.085.
Anschließend wurden jeweils fünf dieser "alten" Aktien zu einer "neuen" zusammengelegt, sodass sich unser Gezeichnetes Kapital in Folge auf EUR 853.417,00 reduzierte (eingeteilt in 853.417 auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A37FT41 / WKN A37FT4). Die Differenz zum "alten" Gezeichneten Kapital wurde sodann in Höhe von EUR 3.413.668,00 für die Deckung von Verlusten verwendet; das heißt: in dieser Höhe wurde der handelsrechtliche Verlustvortrag reduziert. In Summe veränderte sich das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft damit nicht.
Da der Marktwert der Gesellschaft an der Börse dadurch nicht betroffen war, sich aber nach der Herabsetzung nur noch auf die auf ein Fünftel reduzierte Anzahl an ausstehenden Aktien verteilte, stieg der Börsenkurs der einzelnen Aktie – bereinigt um sonstige Einflüsse – um das Fünffache und damit auch deutlich über die für die Gesellschaft wichtige Schwelle des Nominalwerts von EUR 1,00. Die Anteilsverhältnisse der Aktionäre blieben dadurch unberührt.
In den Wandlungsfenstern des Berichtsjahres wurden die Pflichtwandelanleihen der Epigenomics AG (2021/24 und 2021/27) in 174.277 neue Aktien (vor Kapitalherabsetzung) gewandelt. Die Anzahl der ausstehenden Aktien reduzierte sich entsprechend auf 540.969 Stück (nach Kapitalherabsetzung).
Die neuen Aktien wurden erstmalig am 12. Dezember 2023 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A37FT41 gehandelt. Das Börsenkürzel für die neuen Aktien lautet ECX.
Um die nachfolgenden Marktdaten aus dem Berichtsjahr konsistent zu halten, wurden alle relevanten Zahlen und Daten für den Zeitraum vor der Kapitalherabsetzung entsprechend angepasst beziehungsweise umgerechnet, als ob die Kapitalherabsetzung bereits zu Beginn des Geschäftsjahres abgeschlossen worden wäre.
| Q4 2022 | Q1 2023 | Q2 2023 | Q3 2023 | Q4 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktien im | |||||
| Umlauf (Ultimo) | 818.562 | 853.232 | 853.285 | 853.285 | 853.417 |
| Handelsvolumen gesamt (Stücke) |
189.924 | 176.817 | 147.885 | 196.049 | 55.931 |
| Handelsvolumen im Tagesdurchschnitt |
2.922 | 2.720 | 2.385 | 3.016 | 888 |
| Höchstkurs | 8,60 | 8,20 | 5,45 | 4,35 | 3,70 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tiefstkurs | 6,00 | 3,05 | 2,98 | 2,75 | 1,89 |
| Schlusskurs | 8,50 | 3,48 | 4,38 | 3,13 | 1,89 |
| Marktkapitalisierung in TEUR (Ultimo) |
6.958 | 2.965 | 3.733 | 2.667 | 1.613 |
Der Kurs der Epigenomics-Aktie erreichte in 2023 sein Jahreshoch von EUR 8,20 (Vergleichswert nach Zusammenlegung der Aktien) auf Xetra im Januar. Zum Jahresende 2023 schloss die Aktie bei EUR 1,89 auf Xetra.
Die Aktie der Epigenomics AG war bis zum 8. Juni 2023 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment "Prime Standard" notiert. Die Deutsche Börse AG hat dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der auf den Namen lautenden Aktien zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten ("Prime Standard") zugestimmt. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 9. Juni 2023 wirksam. Die Zulassung zum regulierten Markt ("General Standard") bleibt bestehen. Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die erweiterten Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Hierzu zählt unter anderem die Vorgabe, Quartalsmitteilungen zum Stichtag des 1. und 3. Quartals zu veröffentlichen. Im Berichtsjahr veröffentlichte das Unternehmen vor dem Widerruf die entsprechende Quartalsmitteilung für das erste Quartal am 31. Mai 2023. Der Halbjahresfinanzbericht wurde am 10. August 2023 veröffentlicht. Alle Berichte sind auf unserer Webseite im Internet unter https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/finanzberichte/ abrufbar.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde im Ausblick des Lageberichts des Vorjahres ein Jahresfehlbetrag in einer Bandbreite zwischen EUR -4,0 Mio. bis EUR -6,0 Mio. prognostiziert. Das Jahr wurde mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -4,5 Mio. abgeschlossen.
Die operativen Kosten (ohne Aufwand aus Währungsumrechnung) waren mit EUR 8,8 Mio. im Geschäftsjahr 2023 deutlich niedriger als im Vorjahr (2022: EUR 12,7 Mio.). Ursächlich dafür waren die geringeren Kosten für Forschung und Entwicklung sowie geringere Kursverluste aus Währungsumrechnung. Gleichzeitig stieg jedoch der Personalaufwand aufgrund von Abfindungszahlungen im Rahmen der Restrukturierung.
Der Finanzmittelverbrauch entwickelte sich entsprechend der Ergebnislage und summierte sich über das Gesamtjahr auf EUR 5,6 Mio. Hier hatte die Prognose im Vorfeld in einer Bandbreite von EUR 4,0 Mio. bis EUR 6,0 Mio. gelegen.
Die Eigenkapitalquote lag zum Ende des Berichtsjahres bei -166,0 % nach anfänglichen -44,7 %. Epigenomics schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einer um EUR 5,7 Mio. niedrigeren verfügbaren Liquidität ab als zu Beginn der Berichtsperiode (EUR 2,1 Mio. zum 31.12.2023 nach EUR 7,8 Mio. zu Beginn des Jahres).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die Finanzlage der Gesellschaft im Berichtsjahr entsprechend ihrer Prognose entwickelt hat.
Im Berichtsjahr entwickelte sich die Eigenkapitalquote von -44,7 % zum Jahresbeginn auf -166,0 % zum Jahresende.
Das bilanzielle Eigenkapital vom Jahresbeginn von EUR -4,3 Mio. erhöhte sich einerseits aufgrund der durch die Wandlung von Wandelschuldverschreibungen neu geschaffenen Aktien mit einem Wert von EUR 0,8 Mio. Dies wurde jedoch überkompensiert durch den Jahresfehlbetrag von EUR 4,5 Mio., so dass sich zum 31. Dezember 2023 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von EUR 8,0 Mio. ergab.
Der Fremdkapitalanteil an der Bilanz sank dabei von EUR 13,9 Mio. auf EUR 12,8 Mio. Ursächlich war hier hauptsächlich die Reduzierung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen von EUR 12,7 Mio. auf EUR 11,9 Mio.
Das Anlagevermögen erhöhte sich auf EUR 2,3 Mio. zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 1,4 Mio. Ursächlich hierfür war hauptsächlich die Aktivierung der Beteiligung an New Day Diagnostics. Gegenläufig war die Wertberichtigung der Beteiligung an der Epigenomics Inc. nach Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit der Inc.
Das Umlaufvermögen reduzierte sich deutlich im Stichtagsvergleich von EUR 8,1 Mio. auf EUR 2,5 Mio. Dabei sanken die liquiden Mittel um EUR 5,7 Mio.
Die Bilanzsumme reduzierte sich um EUR 1,14 Mio. auf EUR 12,8 Mio. zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2022: EUR 13,9 Mio.).
Der Finanzmittelverbrauch verringerte sich im Jahr 2023 auf EUR 5,6 Mio., nachdem er im Vorjahr EUR 10,7 Mio. betragen hatte. Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 5,7 Mio. fiel hauptsächlich durch den deutlich gesunkenen, um Abschreibungen und sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge korrigierten Jahresfehlbetrag niedriger aus als im Vorjahr.
Im Rahmen der Investitionstätigkeit wurde ein positiver Cashflow von TEUR 68 im Berichtsjahr erzielt (2022: TEUR -41). Der Cashflow war bedingt durch Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen in Höhe von TEUR 29, Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen von TEUR 3 und erhaltene Zinsen in Höhe von TEUR 42.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich 2023 auf TEUR -57 (2022: TEUR -450) und enthielt die Ausgaben im Zusammenhang mit der Emission von Wandelanleihen von TEUR 10 sowie Auszahlungen für die Kapitalherabsetzung von TEUR 47.
Die Liquidität zum Jahresende 2023 reduzierte sich auf EUR 2,1 Mio. Sie lag damit um EUR 5,7 Mio. unter dem Wert zu Beginn des Jahres in Höhe von EUR 7,8 Mio.
Unter Berücksichtigung der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics hat sich der Finanzmittelverbrauch deutlich verringert und der Vorstand geht davon aus, dass die Finanzmittel bis in das Jahr 2026 ausreichen werden.
Der Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 sank auf TEUR 339 (2022: TEUR 899) aufgrund der Einstellung des Vertriebs von Epi pro Colon im Rahmen der Restrukturierung.
Die sonstigen Erträge stiegen im Geschäftsjahr um EUR 2,2 Mio. auf EUR 4,7 Mio. (2022: EUR 2,5 Mio.) an und beinhalten den Erlös aus dem Verkauf von Vermögenswerten im Wege des Tausches mit Baraufgabe an New Day Diagnostics in Höhe von TEUR 3.979 sowie Wechselkurserträge in Höhe von TEUR 405 (2022: EUR 2,4 Mio.). Sämtliche Währungseffekte resultierten hierbei aus der Kursrelation zwischen dem Euro und dem US-Dollar. Netto verbleibt ein Währungseffekt, der sich auf das Jahresergebnis mit TEUR 90 negativ auswirkte (2022: EUR 0,7)
Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 4,2 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies einen Anstieg um EUR 1,2 Mio., der sich hauptsächlich auf Kosten aus der Restrukturierung (Abfindungen) zurückführen lässt.
Die Abschreibungen beliefen sich für das Anlagevermögen auf TEUR 563 (2022: TEUR 358). Forderungen gegenüber der Tochtergesellschaft Epigenomics Inc. wurden in Höhe von TEUR 234 abgeschrieben.
Der sonstige betriebliche Aufwand sank im Berichtsjahr von EUR 8,7 Mio. in 2022 auf EUR 4,2 Mio. Ursächlich dafür waren geringere Kosten für Forschung und Entwicklung, da der operative Geschäftsbetrieb abgewickelt wurde. Die Beratungskosten für den Verkauf von Vermögenswerten an New Day Diagnostics beliefen sich auf TEUR 696.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich 2023 gegenüber 2022 in Summe um EUR 6,7 Mio. auf EUR -4,3 Mio. (2022: EUR -11,0 Mio.). Die Prognose für 2023 hatte zu Jahresbeginn in der Bandbreite zwischen EUR -4,0 Mio. bis EUR -6,0 Mio. gelegen.
Das Finanzergebnis betrug TEUR -198 (2022: EUR -6,3 Mio. inkl. EUR 6,7 Mio. für abgeschriebene Ausleihungen gegenüber der Tochtergesellschaft).
Die Epigenomics AG schloss das Berichtsjahr somit mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 4,5 Mio. ab (Vorjahr: EUR 17,3 Mio.).
Seit Einleitung der Restrukturierung der Epigenomics AG im Februar 2023 wurde die Mitarbeiterzahl kontinuierlich reduziert. Im Rahmen dieses Prozesses wurden unter Einbeziehung des Betriebsrats Kündigungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesprochen. Die Kündigung der Geschäftsräume und nahezu aller Dienstleister wurde zum 30. Juni 2023 wirksam.
Ab dem 1. Juli 2023 mietete die Gesellschaft Büroräume in einem Business Center an, die flexibel nutzbar sind. Die verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiteten überwiegend im Homeoffice. Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf vier, die in den Bereichen Buchhaltung, Controlling und Recht tätig sind. Das Ausscheiden der letzten Mitarbeiterinnen ist für den 30. Juni 2024 vorgesehen.
Der Gesamtpersonalaufwand belief sich 2023 auf EUR 4,2 Mio. und war damit höher als im Vorjahr (2022: EUR 3,0 Mio.). Der Anstieg war auf Restrukturierungskosten in Form von Abfindungen zurückzuführen.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 12.650 (nach Kapitalzusammenlegung) virtuelle Aktienoptionen an den Vorstand und die Belegschaft der Gesellschaft ausgegeben. Die Rechte entstammten dabei dem Phantom-Stock-Programm 22/24, welches – wie auch die Aktienoptionsprogramme aus den Vorjahren – als Anreizsystems für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere die Führungskräfte aufgelegt wurde. Der Ausübungspreis der neu ausgegebenen Rechte, die nicht vor Januar 2030 ausübbar sind, wurde auf EUR 31,00 je Aktie (nach Kapitalzusammenlegung) festgelegt. Einzelheiten zu diesem Plan und zu den in Vorjahren aufgelegten Aktienoptionsprogrammen können dem Anhang des Jahresabschlusses 2023 entnommen werden.
Die zur operativen Steuerung nach HGB eingesetzten finanziellen Indikatoren umfassen: Umsatzerlöse, Bruttomarge und den Jahresfehlbetrag. Aufgrund der eingeleiteten Restrukturierung der Gesellschaft und der damit zusammenhängenden Einstellung des Produktverkaufs von Epi proColon ab Ende Februar 2023 entfallen Umsatz und Bruttomarge als Indikatoren ab diesem Datum. Daraus resultierend stellt der Jahresfehlbetrag den Schlüsselindikator hinsichtlich der Unternehmenssteuerung nach HGB dar.
Diese vorgenannten Indikatoren werden genau verfolgt und in den gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Finanzberichten der Gesellschaft veröffentlicht. Sie werden regelmäßig mit den Planungen und Prognosen abgeglichen und bei Bedarf externen Benchmarks vergleichend gegenübergestellt. Da das Unternehmen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit weiterhin auf ausreichende Liquidität angewiesen ist, zählt auch der Finanzmittelverbrauch zu den wichtigen Finanzindikatoren; er wird daher besonders aufmerksam verfolgt und regelmäßig berichtet.
Die für die Geschäftstätigkeit wichtigen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ergaben sich bisher vor allem aus der F&E-Tätigkeit und den kommerziellen Aktivitäten. Zu diesen Indikatoren zählen die aus wissenschaftlichen Studien oder auch aus der Veröffentlichung von Studienergebnissen in angesehenen wissenschaftlichen Fachzeitschriften gewonnenen Sensitivitäts- und Spezifitätswerte der Produkte sowie die Anzahl der mit den Produkten durchgeführten Tests. Die Fortschritte in der Beantragung der Marktzulassung bei Gesundheitsbehörden, die erfolgreich absolvierten Prüfungen des Qualitätsmanagementsystems und das Erreichen von Messgrößen und Meilensteinen in den Entwicklungsaktivitäten waren wichtige Indikatoren, mit denen Epigenomics die Zielerreichung gemessen hat und die bei der Steuerung der internen Maßnahmen und der externen Kommunikation unterstützt haben. Durch die Restrukturierung im Berichtszeitraum entfallen diese nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die Wahrung von geistigem Eigentum, wie Patenten und Know-how war der führende nicht-finanzielle Leistungsindikator in 2023 und fällt aufgrund des Verkaufs der wesentlichen Vermögenswerte im Rahmen des Verkaufs an New Day Diagnostics weg.
Bis zur eingeleiteten Restrukturierung im Februar 2023 arbeitete die Epigenomics AG unter dem Namen Epi proColon "Next-Gen" an der Weiterentwicklung des vormaligen Hauptprodukts Epi proColon, einem Bluttest zur Darmkrebsvorsorge. Für den Test Epi proColon "Next-Gen" war im Vorjahr 2022 die klinische Studie CRC-DRAW für die FDA-Zulassung begonnen worden. Für den Vorgängertest Epi proColon hatte die US-amerikanische Behörde CMS im Januar 2021 die Kostenerstattung im Wege ihrer National Coverage Determination abgelehnt.
Da die Epigenomics AG allerdings nicht in der Lage war, aufgrund der angespannten Kapitalmarktlage und der daraus resultierenden begrenzten Möglichkeit Investoren zu gewinnen, die klinische Zulassungsstudie fortzuführen und Epi proColon "Next-Gen" bis zur Marktreife zu entwickeln, entschloss sich der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Epigenomics AG im Februar 2023 dazu, den Geschäftsbetrieb auf ein Minimum herunterzufahren und die klinische Studie zu pausieren. Darüber hinaus entschied sich die Gesellschaft dazu, sowohl den Vorgängertest Epi proColon als auch das zweite Produkt der Gesellschaft, Epi proLung, ein Test zur Erkennung von Lungenkrebs, vom Markt zu nehmen. Andernfalls hätte der Gesellschaft die Zahlungsunfähigkeit gedroht, da die Umsätze mit dem Hauptprodukt Epi proColon infolge der fehlenden Kostenerstattung durch die USamerikanischen Leistungsträger auf sehr geringem Niveau verblieben (Umsatz 2022: TEUR 899), auch und insbesondere im Vergleich zu Wettbewerbern auf dem Zielmarkt des Unternehmens, den USA.
Am 24. Juli 2023 gelang es dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, mit New Day Diagnostics einen Kaufvertrag über die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte abzuschließen, dem die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. September 2023 zustimmte und der im Oktober 2023 vollzogen wurde. Damit sind – wie dargestellt – nahezu sämtliche Vermögensgegenstände einschließlich der Patente und Rechte an Epi proColon "Next-Gen" auf New Day Diagnostics übergegangen. Seitdem agiert die Epigenomics AG als Holdinggesellschaft und widmet sich vorrangig der Verwaltung eigenen Vermögens, dem Erwerb, Halten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland sowie der Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände.
Der Vorstand der Epigenomics AG bewertet das Geschäftsjahr 2023 dank des vollzogenen Verkaufs als positiv, da eine Bestandsgefährdung wie im Vorjahresabschluss beschrieben abgewendet werden konnte. Darüber hinaus konnte durch den Verkauf dringend benötigte Liquidität eingenommen werden, die nach Einschätzung des Vorstands bis in das Jahr 2026 zur Finanzierung des Unternehmens ausreichen wird. Des Weiteren bietet sich der Epigenomics AG die Möglichkeit, an einer Wiedervermarktung von Epi proColon und einer Vermarktung von Epi proColon "Next-Gen" durch New Day Diagnostics unter bestimmten Bedingungen in Form von MeilensteinZahlungen und Umsatzbeteiligungen (sogenannte "Earn-Outs") zu partizipieren. Diese Earn-Outs in Gestalt von Umsatzbeteiligungen an den entwickelten Technologien werden voraussichtlich bis Oktober 2043 an die Epigenomics AG fließen. Erst zu diesem Zeitpunkt läuft der Patentschutz von Epi proColon "Next-Gen" aus.
Neben der Ausrichtung der Epigenomics AG als Beteiligungsgesellschaft, insbesondere im Bereich minimalinvasiver Bluttests für die Krebsdiagnostik, besteht somit weiterhin die Möglichkeit, finanziell am Geschäftspotenzial der veräußerten Technologien sowie an der damit verbundenen Wertsteigerung von New Day Diagnostics in Zukunft zu partizipieren.
Für das Gesamtjahr 2024 rechnet der IWF mit globalen wirtschaftlichen Herausforderungen in Form von Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung, der Rücknahme fiskalpolitischer Unterstützung angesichts hoher Staatsverschuldung, einem schwachen zugrunde liegenden Produktivitätswachstum und strukturellen Problemen wie einem unter Druck stehenden Immobiliensektor in China. Die Risiken für das Wirtschaftswachstum schätzen die Experten des IWF darüber hinaus als ausgewogen ein, mit potenziell positiven Auswirkungen einer raschen Desinflation und struktureller Reformen sowie gleichzeitiger Gefahren durch geopolitische Schocks und Versorgungsunterbrechungen. Die politischen Entscheidungsträger stehen vor der Aufgabe, den Inflationsrückgang zu bewältigen, die Geldpolitik anzupassen und sich auf Haushaltskonsolidierungen und Strukturreformen zu konzentrieren.16
Für das Gesamtjahr 2024 rechnet der IWF in den Industriestaaten mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,5 % gegenüber dem Vorjahr. Für die konjunkturelle Entwicklung in den USA geht der IWF wiederum von einer Erhöhung der Wirtschaftsleistung um 2,1 % aus, während Deutschland nach einem Rückgang des BIP 2023 voraussichtlich mit einem leichten Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,5 % rechnen kann. Für die gesamte Eurozone geht der IWF von einer nur leichten Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts aus (+0,9 %). Dabei unterliegen auch diese Prognosen aufgrund der dynamischen Situation hohen Unsicherheiten.17
Die weltweite wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Pandemie erweist sich als unerwartet widerstandsfähig. Die Inflation, die 2022 ihren Höchststand erreichte, geht schneller zurück als erwartet, wobei die Auswirkungen auf die Beschäftigung und die wirtschaftliche Entwicklung weniger schwerwiegend sind als erwartet.18 Nichtdestotrotz, hat sich die Stimmung in den Unternehmen weiter verschlechtert. So ist der Ifo-Geschäftsklimaindex seit November 2023 von 87,2 Punkten auf 85,2 Punkte gefallen. Im Januar des vorherigen Jahres lag der Wert noch bei 90,1 Punkten. 19
Langfristiger wirken zudem strukturelle Preistreiber wie die Stärkung der Wertschöpfungsketten (z. B. die Ausweitung der Lagerhaltung), die Demografie (Fachkräftemangel) oder notwendige Investitionen in die grüne Transformation der Wirtschaft.
Seit dem erfolgreichen Verkauf nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics konzentriert sich die Epigenomics AG vorrangig auf das Verwalten zukünftiger Einnahmen und die damit verbundene Wertschaffung für die Aktionäre, die vor allem in Form der vertraglich vereinbarten Meilenstein- und Earn-Out-Zahlungen basierend auf Umsatzbeteiligungen an der zukünftigen Vermarktung der Epi proColon "Next-Gen" Technologie bis zum Ablauf des Patentschutzes im Jahr 2043 partizipieren. Neben der Verwaltung eigenen Vermögens widmet sich das Unternehmen als Beteiligungsgesellschaft dem Erwerb, Halten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, insbesondere im Bereich minimal-invasiver Bluttests zur Krebserkennung, sowie der Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände.
Im Jahr 2024 rechnet die Epigenomics AG mit einem Jahresfehlbetrag innerhalb der Bandbreite von EUR -0,8 Mio. bis EUR -1,2 Mio.
Auf der Basis des Geschäftsplans 2024 erwartet das Unternehmen einen Finanzmittelverbrauch zwischen EUR -1,3 Mio. und EUR -1,7 Mio. Die geplanten zahlungswirksamen Aufwendungen für 2024 stehen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines ordentlichen administrativen Geschäftsbetriebes. Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 2,1 Mio. abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände
16https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
17https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
18https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
19https://www.ifo.de/fakten/2024-01-25/ifo-geschaeftsklimaindex-gefallen-januar-2024
an New Day Diagnostics geht der Vorstand davon aus, dass die Finanzmittel bis in das Jahr 2026 ausreichen werden.
Unter Berücksichtigung des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics entfallen die bisherigen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren. Die Aufbewahrung der historischen Dokumentation für Forschung und Entwicklung sowie des Qualitätsmanagements ebenso wie aller gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente wird der zukünftige führende nicht-finanzielle Leistungsindikator. Der Vorstand wird dies durch die Einlagerung der physischen Dokumente und eine elektronische Datenspeicherung bei zertifizierten Dienstleistern sicherstellen.
Die Gesellschaft ist nach Einschätzung des Vorstands bis in das Jahr 2026 finanziert.
Durch den Kaufvertrag mit New Day Diagnostics und die darin getroffenen Vereinbarungen profitiert Epigenomics auch zukünftig von der Entwicklung und Vermarktung von Epi proColon und der Epi proColon "Next-Gen" Technologie, da der Vertrag weitere mögliche Barzahlungen in Abhängigkeit von bestimmten Meilensteinen, insbesondere im Zusammenhang mit Epi proColon "Next-Gen", von bis zu USD 8,0 Mio. vorsieht. Darüber hinaus sind bis zum Jahr 2043 Earn-Out-Zahlungen möglich. Diese Zahlungen basieren im Wesentlichen auf Umsatzbeteiligungen und sind an die Vermarktung der Epi proColon "Next-Gen" Technologie bis zum Ablauf des Patentschutzes im Jahr 2043 geknüpft. Nach aktueller Einschätzung des Vorstands werden diese Zahlungen unter den genannten Voraussetzungen den Fortbestand des Unternehmens auf mittlere Sicht auch nach dem Jahr 2026 ermöglichen können. Darüber hinaus bestehen Geschäftschancen durch das Agieren als Beteiligungsgesellschaft, insbesondere im Bereich minimal-invasiver Bluttests zur Krebserkennung.
Unter Berücksichtigung der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen, der eingeleiteten Kostensparmaßnahmen und des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics geht der Vorstand davon aus, dass das wirtschaftliche Potenzial der in der Vergangenheit entwickelten Technologien durch den Vertrag mit New Day Diagnostics weiterhin realisiert werden kann. Dadurch kann die Gesellschaft an einer erfolgreichen Vermarktung der verkauften Technologien in Zukunft teilhaben. Darüber hinaus bestehen Geschäftschancen durch das Agieren als Beteiligungsgesellschaft, insbesondere im Bereich minimalinvasiver Bluttests zur Krebserkennung.
Die Epigenomcs AG widmet sich der Verwaltung eigenen Vermögens, dem Erwerb, Halten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, insbesondere im Bereich minimal-invasiver Bluttests zur Krebserkennung, sowie der Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände. In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verfügt Epigenomics über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, mit dem sich Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig erkennen, beurteilen, berichten und steuern lassen. Die zugrundeliegenden Grundsätze und Richtlinien sind in einem geltenden Risikomanagement-Leitfaden zusammengefasst. Ziel dieses Leitfadens und aller damit im Zusammenhang stehenden Systeme ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen. Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig auf operativer Ebene sowie auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene erörtert und weiterentwickelt. Kernprinzipien sind die Transparenz in Bezug auf Risiken und Chancen über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg, die interaktive Einschätzung dieser Risiken und Chancen sowie eine Kultur, in der Chancen wahrgenommen werden können und Risiken als integraler Bestandteil wirtschaftlichen Handelns im Bereich der molekularen Krebsdiagnostik angenommen werden. Dies soll jedoch in verantwortungsvoller Weise sowie im Hinblick auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen unternehmerischen Chancen und Risiken erfolgen.
Jedes Risiko ist einem sogenannten "Risikoeigner" klar zugeordnet, dessen Aufgabe darin besteht, Risiken fortlaufend zu überwachen und zu steuern sowie die Implementierung geeigneter Gegenmaßnahmen zu regeln. Aufgrund der Restrukturierung haben sich die Mitarbeiter im Jahr 2023 schrittweise vermindert. An "Risikoeigner" zugeordnete Risiken wurden nach dem jeweiligen Ausscheiden des "Risikoeigners" Schritt für Schritt an verbleibende Mitarbeiter und / oder dem Vorstand zugeordnet, um die Risiken weiterzuverfolgen. Mit dem Verkauf der Aktiva an New Day Diagnostics gingen maßgebliche operative und patentrechtliche Risiken an den Käufer über und mussten nicht weiterverfolgt werden. Grundsätzlich blieb das in den Vorjahren installierte Risikomanagementsystem erhalten.
Quartalsweise berichten diese Risikoeigner dem "Risikomanager", der den Vorstand und dieser wiederum den Aufsichtsrat über die Risiken informiert. Im Falle eines wesentlichen Risikos wird dieses dem Risikomanager des Unternehmens umgehend zur Kenntnis gebracht und in den zuständigen Gremien erörtert. Bedeutende Risiken und das Risikomanagementsystem selbst wurden im Jahresverlauf auch zwischen dem Abschlussprüfer der Gesellschaft und dem Aufsichtsrat erörtert.
Aus diesem Grund sind die organisatorischen Vorkehrungen zur Erkennung und Beurteilung von Chancen und Risiken, die monatliche interne und bis zum Halbjahresabschluss 2023 quartalsweise externe Berichterstattung sowie unsere Steuerungs- und Kontrollsysteme allesamt integrale Bestandteile unseres übergeordneten Risikomanagementsystems, das in seiner standardisierten Form über alle Funktionen und Unternehmensstandorte hinweg gilt. Alle diese Instrumente werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überwacht und verbessert; sie unterliegen außerdem der Prüfung durch unseren externen Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat.
Neben den Chancen, die unser Geschäftsmodell bietet, ist Epigenomics jedoch auch einer Reihe bedeutender Risiken ausgesetzt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unseren Aktienkurs nachhaltig zu beeinträchtigen. Die wichtigsten Chancen und Risiken werden nachfolgend aufgeführt.
Mit der Entscheidung zur Restrukturierung wurde die ursprüngliche Zielsetzung zur Eigenentwicklung von EPI proColon "Next-Gen" aufgrund der begrenzten Finanzierungsmittel aufgegeben. Unter Berücksichtigung der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics geht der Vorstand davon aus, dass die Finanzmittel bis in das Jahr 2026 ausreichen werden.
Der US-amerikanische Darmkrebsmarkt bietet mit 100 Millionen Patienten sehr großes Potenzial. Selbst bei einem Marktanteil im mittleren einstelligen Bereich könnte das Marktpotenzial eine halbe Milliarde Dollar pro Jahr übersteigen.
Da Epigenomics bei einer Monetarisierung aller Voraussicht nach über bestimmte Meilensteinzahlungen für die Wiedervermarktung von Epi ProColon sowie vor allem über Earn-Out-Zahlungen an Umsatzerlösen für die Epi ProColon "Next-Gen" Technologie beteiligt sein wird, ergeben sich hierbei mittelbar die gleichen Chancen und Risiken wie bei der eigenen Entwicklung. Dazu gehören Chancen und Risiken in Bezug auf die Finanzierung, Durchführung und Genehmigung der klinischen Studie, aber auch nachgelagerte Risiken, wie regulatorische Anforderungen an die Zulassung, die Herstellung, die Erstattung durch Versicherungsträger und die Vermarktung in einem zwar wachsenden, aber durch zunehmende Wettbewerbsintensität geprägten Markt.
Neben den laufenden Studien zur Darmkrebs-Früherkennung entwickeln einige Unternehmen zurzeit sogenannte "Pan-Cancer"-Screening-Produkte. Mit diesen Tests sollen mehrere Krebsformen erkannt werden, auch Darmkrebs. Einige dieser Unternehmen verfügen über signifikantes Kapital und investieren hunderte Millionen von Dollar in diese Lösungen, beispielsweise Illumina und Exact Sciences. Bislang lag der Schwerpunkt dieser Tests auf Krebsformen, für die keine institutionalisierte Vorsorgeprogramme bestehen. Epigenomics ist nicht der Ansicht, dass diese Tests die gezielten Früherkennungstests ersetzen werden und dass dieser Ansatz im nächsten Jahrzehnt umgesetzt werden kann, aber sie stellen ein potenzielles Risiko dar.
Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die verfügbaren liquiden Mittel auf EUR 2,1 Mio. und waren damit geringer als zum Ende des Vorjahres. Die Liquiditätsabnahme war im Wesentlichen auf den geplanten Verbrauch zur Durchführung eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und auf die Restrukturierung zurückzuführen. Die liquiden Mittel sind ausschließlich in Geldmarktinstrumente (d.h. Sichteinlagen, Tages- und Termingelder) in Euro investiert, um die Verfügbarkeit der Liquidität zu gewährleisten.
Am 30. Juni 2024 wird die letzte Fix-Zahlungstranche über USD 0,3 Mio. aus dem Verkauf an New Day Diagnostics fällig. Sollte im Gegensatz zur aktuellen Informationslage und Einschätzung des Vorstands diese Zahlung nicht von New Day Diagnostics geleistet werden können, so würde dies die Liquiditätsreichweite von Epigenomics verringern. Für diesen Fall erscheinen die Finanzmittel von Epigenomics voraussichtlich bis ins vierte Quartal 2025 als ausreichend. Das Unternehmen wurde in 2023 auf das nötigste restrukturiert, bisher nicht eingeplante unvorhersehbare Kosten könnten jedoch die Unternehmensfortführung gefährden. Im Gegensatz zum Vorjahr ist jedoch zu erwähnen, dass der Vorstand aufgrund der Restrukturierung und den Verkauf der Assets an New Dey Diagnostics keine Bestandsgefährdung mehr sieht.
Wir hielten uns ständig über alle einschlägigen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen wie auch über die den Betrieb betreffenden und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Regelungen und Branchenvorschriften auf dem Laufenden. Wir haben organisatorische Vorkehrungen getroffen, um all diesen Vorschriften wirksam nachzukommen. Um mögliche Auswirkungen zu minimieren, die sich aus den vielfältigen steuer-, gesellschafts-, arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und aus anderen Rechtsgebieten ergeben, treffen wir unsere Entscheidungen und gestalten unsere Unternehmenspolitik und unsere Geschäftsprozesse auf allen Gebieten in Absprache mit internen Fachleuten und anerkannten externen Beratern. Es bestehen auch Risiken, die sich direkt aus der Kursentwicklung unserer Aktie ergeben. Eine vergleichsweise niedrige Liquidität unserer Aktie, eine sehr hohe Volatilität aufgrund all der oben erwähnten Faktoren sowie externe Einflüsse und negative Einschätzungen durch andere bergen das Risiko einer Fehleinschätzung durch Kapitalmarktteilnehmer (insbesondere Analysten und Investoren). Dies könnte zu Aktienverkäufen durch Aktionäre und zu einem starken Kursverfall führen, was unsere Wahrnehmung als börsennotiertes Unternehmen durch den Kapitalmarkt negativ beeinflussen könnte.
Darüber hinaus könnte es - neben den hier aufgeführten - auch noch weitere Risiken und bedeutende Chancen geben, die wir derzeit entweder für unwesentlich erachten oder die uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts nicht bewusst waren.
Das Unternehmen ist nach eingehender Überprüfung der derzeitigen Risikosituation zu der Auffassung gekommen, dass die von Epigenomics ergriffenen Vorsorgen und Maßnahmen den identifizierten Risiken in geeigneter Weise Rechnung tragen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Risiken zum Ende des Berichtsjahres insofern reduziert, als dass Epigenomics mit der Entscheidung zur Restrukturierung die ursprüngliche Zielsetzung zur Eigenentwicklung von Epi proColon "Next-Gen" aufgegeben hat. Insofern hat sich der Finanzmittelverbrauch unter Berücksichtigung der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs nahezu sämtlicher Vermögensgegenstände an New Day Diagnostics deutlich verringert und der Vorstand geht davon aus, dass die Finanzmittel bis in das Jahr 2026 ausreichen werden.
Die derzeit bekannten Risiken und Chancen führen zu der Einschätzung, dass sich für Epigenomics durch die Meilensteinzahlungen für die Wiedervermarktung von Epi ProColon sowie vor allem durch die umsatzgebundenen Earn-Out-Zahlungen für die Epi Pro "Next-Gen" Technologie, (mittelbar) die gleichen Chancen und Risiken wie bei der eigenen Entwicklung ergeben. Sollten die Zahlungen ausfallen, so würde dies die Liquiditätsreichweite von Epigenomics verringern.
Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics stellt Corporate Governance bei größeren Unternehmen den Kern einer auf Verantwortungsbewusstsein und Ethik beruhenden Geschäftsführung dar. Während des Jahres 2023 tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat aktiv aus, mit dem Ziel, für unsere Aktionäre langfristig Werte zu schaffen. Dies ist ein Kernbestandteil guter Unternehmensführung. Daneben sind Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation mit allen Anteilseignern, Beschäftigten, den Behörden, der Öffentlichkeit und anderen Stakeholdern die allumfassenden Leitlinien bei unserem Ansatz zu guter Corporate Governance.
Die Corporate-Governance-Grundsätze von Epigenomics gingen im Berichtsjahr in einzelnen Punkten über die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen des Kodex hinaus. So haben wir verbindliche interne Regeln zum Insiderhandel verfasst und sie zum Bestandteil aller Arbeitsverträge gemacht. Vor der Restrukturierung wurden Belange der Corporate Governance von unserem Manager Legal Affairs überwacht, der die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze sicherstellte. Der Manager Legal Affairs befand sich mit Vorstand und Aufsichtsrat in einem regelmäßigen Dialog über alle Themen der Corporate Governance.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden und damit unpassend für die zukünftige Größe und Struktur der Epigenomics AG., vor allem nach der Veräußerung fast sämtlicher Vermögenswerte. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Überzeugung des Vorstands und Aufsichtsrates auch durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die Entsprechenserklärung 2023 sowie unsere Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auf der Internetseite der Epigenomics AG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Adresse: www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance
Gemäß § 289f HGB ist die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite der Epigenomics AG der Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache dauerhaft zugänglich gemacht.
Adresse: www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance
Dem Vorstand der Epigenomics AG gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
| Vorstandsmitglied | Funktion | Vertragsbeginn | Vertragslaufzeit bis |
|---|---|---|---|
| Greg Hamilton | Chief Executive Officer | Juli 2016 | Juni 2023 |
| Jens Ravens | Chief Financial Officer | Februar 2022 | April 2024 |
| Andrew Lukowiak, | |||
| Ph.D. | Chief Scientific Officer | Dezember 2021 | Mai 2023 |
Der Vorstand der Epigenomics AG leitet die Gesellschaft alleinverantwortlich und führt deren operativen Geschäfte, entwickelt die strategische Ausrichtung sowie die Budgetplanung und setzt sie um. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Ernennung und die Leitung der Führungskräfte und überwacht den allgemeinen Geschäftsgang der Gesellschaft. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat findet ein regelmäßiger und intensiver Dialog statt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in klarer und eindeutiger Weise die Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats für Geschäfte und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung.
| Vorstandsmitglied | Berichtsjahr | zum 01.01. gehalten |
Anzahl Aktien erworben |
pro forma (vor Kapitalzusammenlegung) |
Auswirkung Kapitalzusammenlegung |
zum 31.12. gehalten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Greg Hamilton | 2023 | 664 | n.z. | n.z. | n.z. | n.z. |
| (bis 30. Juni.2023) | 2022 | 2.656 | 0 | 2.656 | -1.992 | 664 |
| Andrew Lukowiak, PhD |
2023 | 0 | n.z. | n.z. | n.z. | n.z. |
| (bis 31. Mai 2023) | 2022 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Jens Ravens | 2023 | 2.000 | 0 | 2.000 | -1.601 | 399 |
| (seit Februar 2022) | 2022 | n.z. | 2.000 (nach Kapitalzusammenlegung) |
0 | n.z. | 2.000 |
| Vorstand gesamt | 2023 | 664 | 0 | 2,000 | -1,601 | -1,601 |
| 2022 | 2.656 | 2.000 | 2.656 | -1.992 | 2.664 |
Anteilsbesitz an der Gesellschaft durch die Mitglieder des Vorstands:
Detaillierte Angaben zur Arbeitsweise des Vorstands, sein Vergütungssystem sowie der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 sind auf der Internetseite der Epigenomics AG der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht.
Adresse: www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance/verguetung/
Der Aufsichtsrat der Epigenomics AG besteht seit der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2023 aus drei Mitgliedern. Die §§ 10 und 11 der Satzung, welche die Zusammensetzung und die innere Ordnung des Aufsichtsrats regeln, wurden auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft geändert und die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von fünf auf drei reduziert. Hintergrund waren die seit Beginn der Restrukturierung im Februar 2023 deutlich reduzierte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie Kosten- und Effizienzgründe.
Gründerin des Beratungsunternehmens AGOS Consulting (D), ehemalige CEO der ProteomediX AG, Zürich (CH) und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Molekulardiagnostik von Qiagen (D).
Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2016; Vorsitzende seit 15. Februar 2023; Mitglied des Prüfungsausschusses
Dr. Helge Lubenow ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland.
Dr. Helge Lubenow ist Mitglied in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Unternehmen: Neracare GmbH, Frankfurt, Deutschland; Human Gesellschaft für Biochemica und Diagnostica mbH, Wiesbaden, Deutschland; Avelo AG, Schlieren, Schweiz.
Alexander Link – Frankfurt/Main (D) – stellvertretender Vorsitzender (seit 16. Juni 2021) Vorstand der Deutsche Balaton AG (Heidelberg)
Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 2020; Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis April 2023 und seitdem Mitglied des Prüfungsausschusses
Alexander Link ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats); Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Heidelberg, Deutschland; DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Frankfurt am Main, Deutschland; Mistral Media, Frankfurt am Main, Deutschland; bioXXmed AG, Darmstadt, Deutschland; CARUS AG, Heidelberg, Deutschland; Nestmedic S.A. Warschau, Polen.
Dr. Heikki Lanckriet (PhD) – Cambridge (UK) (seit Juni 2022 bis 31. Januar 2024) CEO der 4basebio PLC, Cambridge, Vereinigtes Königreich
Mitglied des Aufsichtsrats von Juni 2022 bis Januar 2024; Mitglied des Prüfungsausschusses von Mai 2023 bis Januar 2024
Dr. Heikki Lanckriet ist Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats der Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland, und Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen: 4basebio UK Ltd und 4basebio Discovery Limited, beide Cambridge, Vereinigtes Königreich; 4basebio SLU, Madrid, Spanien; I2I Capital Limited, Cambridge, Vereinigtes Königreich; KITHER BIOTECH S.R.L., Turin, Italien; und NeoPhore Ltd, Cambridge, Vereinigtes Königreich.
Partner der WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB (Heidelberg)
Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2024; Mitglied des Prüfungsausschusses seit Februar 2024
Jochen Hummel ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Exceet Card Group AG, Paderborn, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats); Carus AG, Heidelberg, Deutschland (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats); Exceet Card AG, Unterschleißheim, Deutschland (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats); Latonba AG, Heidelberg, Deutschland; MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, Deutschland; 2invest AG, Heidelberg, Deutschland; Pekkip Oncology Alliance AG, Heidelberg, Deutschland
Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 15. Februar 2023 bestand der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünf Mitgliedern. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Heino von Prondzynski legte zum 15. Februar 2023 aus gesundheitlichen Gründen und als Beitrag zur Kostensenkung sein Amt nieder. Im Zeitraum vom 15. Februar 2023 bis zum 30. April 2023 bestand der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus vier Mitgliedern. Franz Walt legte sein Amt ebenfalls als Maßnahme der Kostenreduzierung im Rahmen der Restrukturierung mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2023 nieder.
| Aufsichtsratsmitglied | Berichtsjahr | zum 01.01. gehalten |
Anzahl Aktien erworben |
pro forma (vor Kapitalzusammenlegung) |
Auswirkung Kapitalzusammenlegung |
zum 31.12. gehalten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Helge Lubenow | 2023 | 1.798 | 0 | 1.798 | - - 1.439 |
359 |
| 2022 | 2.193 | 5.000 | 7.193 | - - 5.395 |
1.798 | |
| Alexander Link | 2023 | 2.872 | 0 | 2.872 | - - 2.298 |
574 |
| 2022 | 11.490 | 0 | 11.490 | - - 8.618 |
2.872 | |
| Dr. Heikki Lanckriet | 2023 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (seit 15.Juni 2022) | 2022 | n.z. | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Heino von Prondzynski | 2023 | 72.801 | n.z. | n.z. | n.z. | n.z. |
| (bis 15. Februar 2023) | 2022 | 166.260 | 124.946 | 291.206 | - - 218.405 |
72.801 |
| Franz Walt | 2023 | 609 | n.z. | n.z. | n.z. | n.z. |
| (bis 30. April 2023) | 2022 | 2.437 | 0 | 2.437 | - - 1.828 |
609 |
| Aufsichtsrat gesamt | 2023 | 78.080 | 0 | 4.670 | -3.737 | 933 |
| 2022 | 182.380 | 129.946 | 312.326 | - 234.246 |
78.080 |
Anteilsbesitz an der Gesellschaft durch die Mitglieder des Aufsichtsrats:
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden Aktien der Gesellschaft durch ihre Aufsichtsratsmitglieder verkauft. Herr Link besitzt zum Bilanzstichtag zudem 50 Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft aus der Emission 21/27.,
Detaillierte Angaben zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats, sein Vergütungssystem sowie der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 sind auf der Internetseite der Epigenomics AG der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht.
Adresse: www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance
Compliance beschreibt das rechtmäßige Handeln von Unternehmen, ihren Organen und Mitarbeiter*innen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Befolgung interner Richtlinien ist für den Vorstand die Grundlage seiner Unternehmensführung und -kultur. Es sollen die Integrität von Mitarbeiter*innen, Kunden und Geschäftspartnern gewährleistet und mögliche negative Folgen für das Unternehmen vermieden werden.
Die Unternehmensführung und -kontrolle der Epigenomics AG leitet sich aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und den Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand ab. Sie bilden die Grundlage für unternehmensinterne Regeln und Richtlinien. Neben unternehmensinternen Richtlinien, SOPs und Dienstanweisungen, gerade für sensible Bereiche, kommt dies insbesondere im sowohl für das Management als auch für alle Mitarbeiter*innen geltenden Verhaltenskodex zum Ausdruck, der sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter*innen stärkt.
Der Vorbeugung dienen darüber hinaus die Beratung der Mitarbeiter*innen durch die Compliance-Abteilung zu konkreten Sachverhalten sowie Schulungen in ausgewählten Fragen. Bei Bedarf wird externer juristischer Rat eingeholt.
Das Prinzip der Funktionstrennung wird bei Epigenomics so weit umgesetzt, wie es in einem Unternehmen dieser Personalstärke wirtschaftlich vertretbar ist. Ergänzt wird das Prinzip der Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Weder Vorstandsmitglieder noch einzelne Mitarbeiter*innen sind aufgrund der internen Regelungen allein für die Gesellschaft vertretungs- und zeichnungsberechtigt.
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße verfügt die Gesellschaft über keine eigene Compliance-Abteilung. Derzeit werden die Angemessenheit und Wirksamkeit internen Leitlinien kontinuierlich durch Gespräche zwischen Management und Rechtsabteilung sichergestellt.
Mit Hilfe der etablierten Compliance-Maßnahmen gelingt es der Gesellschaft Regeleinhaltungen zu prüfen, die notwendigen investigativen Tätigkeiten regelmäßig auszuführen sowie Sachverhaltsermittlungen bei konkreten Verdachtsfällen schnell durchzuführen.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) von Epigenomics wurde vom Vorstand der Gesellschaft eingerichtet und wird von diesem verantwortet. Das IKS ist nicht als einheitliches Gesamtsystem über das ganze Unternehmen hinweg definiert, sondern vielmehr werden Kontrollumfang und -intensität je nach Risiko gewichtet. Weiterhin werden die Kontrollmöglichkeiten auf allen Unternehmensebenen genutzt und die Überwachung durch das Management sichergestellt. Epigenomics hat einen individuellen Top-Down-Ansatz für die unternehmensweite Kontrolle und Überwachung einschließlich des Nachweises von deren Wirksamkeit erarbeitet. Der flexible, durch etablierte Instrumente unterstützte und an die Unternehmensbedürfnisse angepasste Aufbau des Berichtswesens gewährleistet Transparenz und die gezielte Überwachung durch das interne Kontrollsystem. Dabei werden sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Indikatoren berücksichtigt.
Die Überwachung des IKS erfolgt fortlaufend durch Aufsichtsrat und Vorstand. Neben einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Finanzberichterstattung umfasst sie auch die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie die Einhaltung der für die Gesellschaft maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien (Compliance). Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses geht einher mit der Überwachung des IKS.
Innerhalb der Unternehmensorganisation waren vor den Restrukturierungsmaßnahmen verschiedene Abteilungen und Beschäftigte mit der Ausarbeitung, Koordination und Überwachung von Kontrollmaßnahmen befasst. Besondere Bedeutung kam hierbei der Risikomanagementfunktion sowie den Abteilungen Controlling und Qualitätssicherung zu. Aufgrund der geringen Unternehmensgröße verfügt die Gesellschaft derzeit nicht über eine Interne Revision.
Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS werden ständig durch Gespräche mit den betreffenden Mitarbeiter*innen, durch Benchmarking mit anderen Organisationen und durch einen regelmäßigen Dialog mit dem
20 Hinsichtlich der nicht rechnungslegungsbezogenen Merkmale des IKS und des Risikomanagementsystems handelt es sich um inhaltlich ungeprüfte Angaben.
Abschlussprüfer sowie erforderlichenfalls auch durch Konsultation der Rechtsberater der Gesellschaft sichergestellt. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen und interne Teammeetings wird sichergestellt, dass gesetzliche Änderungen frühzeitig antizipiert und regelkonform umgesetzt werden. Im Übrigen sind keine Anhaltspunkte bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS sprechen.
Für interne Routineabläufe werden nach Möglichkeit Dienstanweisungen und Leitlinien vorgegeben. Diese finden sich in einzelnen sogenannten "Standard Operating Procedures" (SOPs) wieder sowie in Leitlinien wie z. B. einem Mitarbeiter*innenhandbuch, detaillierten Stellenbeschreibungen, einer Reisekostenordnung oder einem Bilanzierungshandbuch. Die Leitlinien sind den jeweiligen Beschäftigten der Gesellschaft über das Intranet dauerhaft zugänglich. Alle Leitlinien werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Um die Übereinstimmung der internen Leitlinien mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften oder Regeln zu gewährleisten, wird bei Bedarf juristischer Rat eingeholt.
Das Steuerungs- und Kontrollsystem der Gesellschaft stützt sich im Wesentlichen auf unterschiedliche Instrumente für Planung, Überwachung und Berichterstattung. Qualitative Daten werden aus einer intern entwickelten Projektdokumentations-Datenbank gewonnen, quantitative Daten mithilfe von Microsoft Dynamics Navision™, einer weitverbreiteten Enterprise Resource Planning (ERP)-Software. Unsere Abteilungen Rechnungswesen und Controlling stellen dem Vorstand monatlich alle notwendigen Steuerungs- und Kontrollinformationen zur Verfügung. Die ständige Weiterbildung der betreffenden Mitarbeiter*innen ist gewährleistet.
Für interne Steuerungs- und Kontrollzwecke erstellen wir ein Jahresbudget, üblicherweise auf der Grundlage des aktuellen langfristigen Strategieplans der Gesellschaft, und einen darauf aufbauenden Zielkatalog. Alle Budgets unterliegen einer eingehenden internen Überprüfung durch den Vorstand. Der Schwerpunkt der regelmäßigen internen Managementberichterstattung liegt auf dem Soll-Ist-Vergleich für eine ganze Reihe von Steuerungsdaten, von denen der externe Halbjahresbericht abgeleitet werden. Die Halbjahresberichte gehen üblicherweise einher mit einer internen Prognose, die uns eine aktuelle Vorschau auf die zum Jahresende zu erwartenden Gesamtjahreszahlen und einen Vergleich mit Zielgrößen und öffentlichen Prognosen gibt. Im Rahmen des internen Berichtswesens wird auch ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich von finanziellen Leistungsindikatoren erstellt und monatlich dem Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Hierbei steht vor allem die Kosten- und Liquiditätskontrolle im Vordergrund. Abweichungen von Plan- oder auch Erfahrungswerten werden kurzfristig analysiert und gegebenenfalls durch das Aufzeigen von Handlungsalternativen ergänzt. Bei Bedarf wird die Berichterstattung auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats bzw. des Bereichs Controlling um zusätzliche Angaben ergänzt.
Die Gesellschaft unterzieht ihre Vermögenswerte regelmäßig im Rahmen der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften bzw. bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung einer Wertminderungsprüfung.
Im Interesse einer fairen und transparenten Informationspolitik und im Einklang mit den Anforderungen des General-Standard-Segments der Frankfurter Wertpapierbörse werden halbjährliche Zwischenberichte binnen drei Monaten nach Ende des Berichtshalbjahres und der Jahresabschluss binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Alle Informationen werden zeitgleich auf unserer Internetseite unter www.epigenomics.com veröffentlicht. Alle wesentlichen Tatsachen werden im Einklang mit den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften als Ad-hoc-Mitteilungen, Directors' Dealings Meldungen, Stimmrechtsmitteilungen oder Mitteilungen über Geschäfte mit nahestehenden Personen veröffentlicht.
Wie im Februar 2023 angekündigt, hat die Epigenomics AG das Prime-Standard-Segment verlassen und wechselte infolgedessen in das General-Standard-Segment. Der Widerruf zum Prime Standard wurde mit Ablauf des 9. Juni 2023 wirksam. Seit der Veröffentlichung des ersten Halbjahresabschlusses 2023 werden dementsprechend nur noch Jahresabschlüsse und Halbjahresabschlüsse in deutscher Sprache erstellt. Alle anderen Regelungen um die Finanzberichterstattung blieben von der Umstellung unberührt.
Nachdem die Epigenomics Inc. im Dezember 2023 zur verbindlichen Auflösung angemeldet wurde, hat die Epigenomics AG die Möglichkeit wahrgenommen, die Rechnungslegung nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS einzustellen, berichtet aber weiterhin gemäß Handelsgesetzbuch (HGB). Der vorliegende Jahresabschluss wurde entsprechend auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) mit den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung aufgestellt.
Gemäß § 289a Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft über bestimmte dem Aktiengesetz und sonstigen Rechtsvorschriften unterliegende Strukturen zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft zu geben und Beschränkungen in Bezug auf ein Übernahmeangebot offenzulegen.
Auf der Basis der vorliegenden Informationen besaß Herr Wilhelm K.T. Zours über ihm zuzurechnende Unternehmen (u.a. Deutsche Balaton AG, Delphi Unternehmensberatung, Heidelberger Beteiligungsholding AG und 2invest AG) zum Bilanzstichtag 29,14 % der Stimmrechte der Epigenomics AG. Darüber hinaus gab es keine weiteren Aktionäre mit direktem oder indirektem Anteilsbesitz von mehr als 10 % der Stimmrechte.
Das Grundkapital der Epigenomics AG setzte sich zum 31. Dezember 2023 ausschließlich zusammen aus auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien belief sich zum genannten Stichtag auf insgesamt 853.417 Stück.
Die Satzung der Gesellschaft beschränkt weder die Stimmrechte noch die Übertragung von Aktien. Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien, die sich aus Vereinbarungen zwischen den Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Gesetzliche Stimmrechtsbeschränkungen können sich z.B. aus §§ 71b, 134 Abs. 2 AktG, § 44 WpHG, § 59 WpÜG ergeben. Stimmrechtsbeschränkungen aufgrund dieser Bestimmungen sind dem Vorstand nicht bekannt. Ferner können Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 136 Abs. 1 AktG keine Stimmrechte ausüben, wenn über ihre Entlastung, ihre Befreiung von einer Verbindlichkeit oder die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Gesellschaft gegen sie Beschluss gefasst wird. Gemäß § 136 AktG sind Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Uns sind keine vertraglichen Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG geregelt.
Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Der Vorstand kann aus einer Person oder mehreren Personen bestehen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ("CEO") sowie ein Vorstandsmitglied oder mehrere Vorstandsmitglieder zu dessen Stellvertreter(n) bestellen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zu Satzungsänderungen sind in den §§ 179 bis 181 AktG geregelt.
Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 14 der Satzung beschließen.
Bei einem Kontrollwechsel oder im Falle eines Asset Deals hatte jedes Vorstandsmitglied das Recht, seinen Dienstvertrag außerordentlich zu kündigen und sein Amt als Vorstandsmitglied niederzulegen. Macht ein Vorstandsmitglied von diesem Recht Gebrauch, hat es Anspruch auf die Zahlung seiner Grundvergütung zuzüglich STI für die verbleibende Restlaufzeit seines Dienstvertrags, maximal jedoch auf Zahlung in Höhe von 150 % der Abfindungsgrenze im Sinne der Empfehlung G.13 des DCGK.
Innerhalb des Berichtszeitraums Ende Oktober 2023 hat der zu diesem Zeitpunkt agierende Alleinvorstand Jens Ravens von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Eine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien besteht bei der Gesellschaft nicht.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juni 2025 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.712.984,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG zu bestimmen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2020/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung jeweils nach Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2020/I entsprechend dem Umfang der jeweiligen Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juni 2025 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 16.881.402,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/II). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Gesellschaft hat einen börsenmäßigen Handel der Bezugsrechte zu organisieren. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG zu bestimmen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2020/II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung jeweils nach Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2020/II entsprechend dem Umfang der jeweiligen Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Die Gesellschaft verfügt zudem über die folgenden bedingten Kapitalia:
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 29.102,00, eingeteilt in bis zu 29.102 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XI). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 16- 18 vom 25. Mai 2016 bis zum Ablauf des 30. April 2018 begeben werden, die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 16-18 vom 25. Mai 2016 jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, ist hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen ist der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der jeweiligen Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital XI zu ändern.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 52.547,00, eingeteilt in bis zu 52.547 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XII). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 11- 19 vom 30. Mai 2017 bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 begeben werden, die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 17-19 vom 30. Mai 2017 jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, ist hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen ist der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der jeweiligen Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital XII zu ändern.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 141.516,00, eingeteilt in bis zu 141.516 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XIII). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 19- 21 vom 15. Mai 2019 bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 begeben werden, die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 19-21 vom 15. Mai 2019 jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, ist hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen ist der vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der jeweiligen Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital XIII zu ändern.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 11.881.170,00, eingeteilt in bis zu 11.881.170 auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XIV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
Wesentliche Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Veröffentlichungsdatum stattgefunden haben, werden im Nachtragsbericht des Anhangs erläutert.
Berlin, 12. März 2024
Hansjörg Plaggemars Jens Ravens (Vorstand) (Vorstand)

An die Epigenomics AG, Berlin
Wir haben den Jahresabschluss der Epigenomics AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023, sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Epigenomics AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Unterpunkt "Allgemeines" im Abschnitt "Corporate Governance", die im Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung, die Entsprechenserklärung, die Ausführungen über die Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems sowie die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme im Abschnitt "Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems der Gesellschaft" haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:


der Angaben bzgl. der Unternehmensfortführung im Jahresabschluss und im Lagebericht überzeugt.

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
• "Bericht des Aufsichtsrats" im Geschäftsbericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt, sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten JA.xhtml enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des

§ 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Juni 2023 vom Aufsichtsrat beauftrag beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Epigenomics AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andrej Brandscheid.
München, den 12. März 2024
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Abel Wirtschaftsprüfer Brandscheid Wirtschaftsprüfer
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