Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 5, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Pentixapharm AG
Berlin
Forvis Mazars GmbH \& Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bestätigungsvermerk
Konzernabschluss
Allgemeine Auftragsbedingungen
An die Pentixapharm AG, Würzburg
Wir haben den Konzernabschluss der Pentixapharm AG, Würzburg, und ihrer Tochtergesellschaft (Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals, der Konzern-Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023, 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für die Geschäftsjahre vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 5. Juli 2024
Forvis Mazars GmbH \& Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

| N | ||||
| Tsd. $€$ | Anhang | $\mathbf{2 0 2 3}$ | $\mathbf{2 0 2 2}$ | $\mathbf{2 0 2 1}$ |
| Umsatzerlöse | 8 | 24 | 31 | 59 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 9 | 4,750 | 3.940 | 2.540 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 1.746 | 17 | 2 |
| Materialaufwand | -54 | 0 | 0 | |
| Personalaufwand | 11 | $-2.292$ | $-1.264$ | $-1.125$ |
| Abschreibungen | 12 | -147 | -114 | -106 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 13 | $-10.188$ | $-4.786$ | $-3.012$ |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 14 | 130 | 0 | 0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 14 | -183 | 0 | -1 |
| Ergebnis aus at-equity bewerteten Anteilen | 15 | 0 | 1.397 | -87 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 16 | $-1.425$ | $-1.182$ | -762 |
| Ergebnis nach Steuern | $\mathbf{- 7 . 6 3 9}$ | $\mathbf{- 1 . 9 6 1}$ | $\mathbf{- 2 . 4 9 2}$ | |
| Erträge aus Verlustübernahme | 25 | 10.066 | 6.116 | 0 |
| Gesamtergebnis/ Ergebnisanteil der Aktionäre der Pentixapharm AG |
$\mathbf{2 . 4 2 7}$ | $\mathbf{4 . 1 5 5}$ | $\mathbf{- 2 . 4 9 2}$ |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 01.01.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | Anhang | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 17 | 775 | 775 | 0 | 0 |
| Übrige immaterielle Vermögenswerte | 17 | 51.790 | 47.113 | 25.003 | 946 |
| Sachanlagen | 18 | 324 | 333 | 264 | 109 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 19 | 0 | 0 | 1.321 | 1.408 |
| Aktive latente Steuern | 20 | 1.793 | 1.793 | 0 | 0 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | 21 | 5 | 10 | 0 | 0 |
| Langfristige Vermögenswerte | 54.687 | 50.024 | 26.588 | 2.463 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 | 9.701 | 1.086 | 2.387 | 1.202 |
| Wertpapiere | 23 | 531 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24 | 159 | 512 | 12 | 8 |
| Forderungen gegen verbundenen Unternehmen | 25 | 8.066 | 2.116 | 0 | 0 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 26 | 254 | 138 | 159 | 71 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 18.711 | 3.852 | 2.558 | 1.281 | |
| Bilanzsumme | 73.398 | 53.876 | 29.146 | 3.744 | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 01.01.2021 | ||
| Passiva | Anhang | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ |
| Gezeichnetes Kapital | 27 | 21.700 | 89 | 89 | 50 |
| Kapitalrücklage | 27 | 24.652 | 38.675 | 32.246 | 5.408 |
| Gewinnrücklagen | $-298$ | $-4.453$ | $-1.961$ | $-39$ | |
| Jahresergebnis | 2.427 | 4.155 | $-2.492$ | $-1.922$ | |
| Eigenkapital | 48.481 | 38.466 | 27.882 | 3.497 | |
| Passive latente Steuern | 28 | 8.877 | 7.452 | 762 | 0 |
| Langfristige Rückstellungen | 29 | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 30 | 6.641 | 6.114 | 0 | 0 |
| Langfristige Schulden | 15.520 | 13.568 | 762 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31 | 2.542 | 207 | 399 | 237 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 32 | 60 | 6 | 0 | 0 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 33 | 6.795 | 1.629 | 103 | 10 |
| Kurzfristige Schulden | 9.397 | 1.842 | 502 | 247 | |
| Bilanzsumme | 73.398 | 53.876 | 29.146 | 3.744 |
| Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 2021 bis 2023 Pentixapharm AG Konzern | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsanteile | Kapitalrücklage | Gewinn- rücklagen |
Konzern- Eigenkapital |
|||
| Anzahl | Nominalwert | |||||
| Anhang | Stück | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | |
| Stand 1. Januar 2021 | 49.999 | 50 | 5.408 | $-1.961$ | 3.497 | |
| Kapitalerhöhung | 27 | 38.888 | 39 | 5.250 | 5.289 | |
| Aufdeckung stiller Reserven durch Konsolidierung der Pentixapharm AG im Konzern der Eckert \& Ziegler SE | 0 | 0 | 21.588 | 0 | 21.588 | |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | $-2.492$ | $-2.492$ | |
| Stand 31. Dezember 2021 | 88.887 | 89 | 32.246 | $-4.453$ | 27.882 | |
| Anhang | Geschäftsanteile | Kapital- rücklage |
Gewinn- rücklagen |
Konzern- Eigenkapital |
||
| Anzahl | Nominalwert | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | |||
| Stand 1. Januar 2022 | 27 | 88.887 | 89 | 32.246 | $-4.453$ | 27.882 |
| Effekt aus Vollkonsolidierung der Myelo Therapeutics GmbH im Konzern der Eckert \& Ziegler SE | 0 | 0 | 6.429 | 0 | 6.429 | |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 4.155 | 4.155 | |
| Stand 31. Dezember 2022 | 88.887 | 89 | 38.675 | $-298$ | 38.466 | |
| Anhang | Geschäftsanteile/Stammaktien | Kapitalrücklage | Gewinn- rücklagen |
Konzern- Eigenkapital |
||
| Anzahl | Nominalwert | Tsd. $€$ | Tsd. $€$ | |||
| Stand 1. Januar 2023 | 88.887 | 89 | 38.675 | $-298$ | 38.466 | |
| Kapitalerhöhung | 27 | 21.611 .113 | 21.611 | 2.750 | 0 | 24.361 |
| Effekt aus dem Erwerb von bereits vollkonsolidierten Anteilen der Myelo Therapeutics GmbH durch die Pentixapharm AG von der Eckert \& Ziegler SE | 0 | 0 | $-16.773$ | 0 | $-16.773$ | |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 2.427 | 2.427 | |
| Stand 31. Dezember 2023 | 21.700 .000 | 21.700 | 24.652 | 2.129 | 48.481 |
| Konsolidierte Kapitalflussrechnung | $\begin{gathered} 01.01 .2023- \ 31.12 .2022 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.01 .2022- \ 31.12 .2022 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.01 .2021- \ 31.12 .2021 \end{gathered}$ |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit: | |||
| Ergebnis nach Steuern | $-7.639$ | $-1.961$ | $-2.492$ |
| Anpassungen für: | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 147 | 114 | 106 |
| Zinsergebnis (Zinsaufwand (+)/ -ertrag (-)) | 53 | 0 | 0 |
| Ertragsteueraufwand (+)/ - ertrag (-) | 1.425 | 1.182 | 762 |
| Ertragsteuerzahlungen | $-27$ | 0 | 0 |
| Veränderung der übrigen langfristigen Verbindlichkeiten | 343 | 0 | 0 |
| Veränderungen der übrigen langfristigen Vermögenswerte und Forderungen | 5 | 0 | 0 |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Vorgänge | 0 | $-1.397$ | 87 |
| Veränderungen der kurzfristigen Aktiva und Passiva: | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 407 | 13 | $-4$ |
| Übrige kurzfristigen Vermögenswerte | $-89$ | 50 | $-88$ |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.335 | $-223$ | 162 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 5.167 | 24 | 93 |
| Mittelzu/ -abfluss aus betrieblicher Tätigkeit | 2.127 | $-2.198$ | $-1.373$ |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit: | |||
| Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | $-4.940$ | $-4.046$ | $-2.730$ |
| Einnahmen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 125 | 0 | 0 |
| Ausgaben für den Erwerb der Myelo Therapeutics GmbH (abzüglich übernommener Zahlungsmittel TEUR 943) | 0 | $-4.070$ | 0 |
| Ausgaben für den Kauf von Wertpapieren | $-531$ | 0 | 0 |
| Mittelabfluss aus der Investitionsttätigkeit | $-5.346$ | $-8.116$ | $-2.730$ |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit: | |||
| Mittelzufluss aus Kapitalerhöhungen | 25.661 | 0 | 5.289 |
| Mittelzufluss von der Eckert \& Ziegler SE im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages | 4.116 | 4.000 | 0 |
| Mittelzufluss von der Eckert \& Ziegler SE für den Erwerb der Myelo Therapeutics GmbH | 0 | 5.013 | 0 |
| Mittelabfluss an die Eckert \& Ziegler SE für den Erwerb der Myelo Therapeutics GmbH | $-18.073$ | 0 | 0 |
| Erhaltene Zinsen | 130 | 0 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | 0 | 0 | $-1$ |
| Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit | 11.834 | 9.013 | 5.288 |
| Zunahme/ Abnahme des Finanzmittelbestandes | 8.615 | $-1.301$ | 1.185 |
| Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode | 1.086 | 2.387 | 1.202 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 9.701 | 1.086 | 2.387 |
Die Pentixapharm AG ist durch formwechselnde Umwandlung der Pentixapharm GmbH am 06. September 2023 entstanden. Sie hat ihren Sitz in Würzburg und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 16940. Das Stammkapital der Pentixapharm AG beträgt EUR 21.700.000,00, eingeteilt in 21.700 .000 auf den Inhaber laufende Aktien (Inhaberaktien) in Höhe von nominal je EUR 1,00. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unternehmensgegenstand der Pentixapharm AG ist: die Forschung, die Entwicklung, einschließlich der Durchführung präklinischer und klinischer Studien, sowie die Herstellung, das Inverkehrbringen und der Vertrieb von Arzneimitteln, insbesondere von Radiopharmaka. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind, sie darf Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.
Die Pentixapharm AG ist im Bereich der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln, insbesondere Radiopharmazeutika, tätig. Radiopharmazeutika sind Arzneimittel, an die eine radioaktive Substanz gekoppelt ist. Sie werden vorwiegend in der Onkologie, aber auch in der Kardiologie, Neurologie und bei Infektionserkrankungen zur Diagnose und / oder Therapie eingesetzt. Der Fokus der Pentixapharm AG liegt derzeit auf der Entwicklung des theranostischen Paars [68Ga]Ga-PentixaFor und [90Y]Y-PentixaTher. Diese beiden Radiopharmazeutika auf Peptidbasis zielen spezifisch auf den CXCR4-Rezeptor ab. Da der CXCR4Rezeptor bei den meisten schnell fortschreitenden Krankheiten wie hämatologischen und soliden Krebsarten sowie bei kardiovaskulären Malignomen exprimiert wird, sind die Entwicklungen von [68Ga]Ga-PentixaFor und [90Y]Y-PentixaTher für verschiedenste Indikationen möglich. Derzeit werden [68Ga]Ga-PentixaFor und [90Y]YPentixaTher in klinischen Studien auf ihre Wirksamkeit hin untersucht.
Die Myelo Therapeutics GmbH ist zum 31.12.2023 aufgrund eines Erwerbs von der Eckert \& Ziegler SE eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Pentixapharm AG und in der Forschung und Entwicklung von Medikamenten tätig. Das gegenwärtige Hauptprodukt, Myelo001, ist ein kleines Molekül, und wird derzeit für die Behandlung von Menschen nach Unfällen mit radioaktiver Bestrahlung (Akutes Strahlensyndrom) entwickelt. Zudem wird die Anwendung von Myelo001 als unterstützender Behandlung zur Reduktion von Nebenwirkungen der Krebstherapie untersucht.
Die Pentixapharm AG und die Myelo Therapeutics GmbH führen weitestgehend eigene Entwicklungsprogramme für ihre jeweiligen Leitkandidaten durch. Ausgewählte wissenschaftliche und organisatorische Fragestellungen, bei denen es Synergien von Kompetenzen gibt, werden gemeinsam bearbeitet. Für ihre Entwicklungsprogramme arbeiten beide Gesellschaften mit Auftragsforschungsinstituten und führenden Universitäten auf der ganzen Welt zusammen.
Die Pentixapharm AG und ihre Tochtergesellschaft haben insgesamt weltweit 43 Mitarbeiter (Angaben Stand: 31. Dezember 2023).
Zum 31. Dezember 2023 sind direkte Aktionäre der Pentixapharm AG:
Dr. Andreas Eckert, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Eckert \& Ziegler SE und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Pentixapharm AG hielt zum 31. Dezember 2023 mittelbar durch die Eckert Wagniskapital und
Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, eine Beteiligung in Höhe von 6.589.960 Aktien und unmittelbar eine Beteiligung in Höhe von 4 Aktien an der Eckert \& Ziegler SE, insgesamt also 31,1 \% der Stimmrechte 2023. Die ELSA 2 Beteiligungen GmbH ist eine 100\%ige Tochtergesellschaft der Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH.
Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 05. Juli 2024 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Der Vorstand der Eckert \& Ziegler SE, Berlin hat am 20. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, sämtliche von ihr an der Pentixapharm AG gehaltenen Aktien, d.h. ihre sämtlichen 21.600.000 Aktien von insgesamt 21.700 .000 Aktien der Pentixapharm AG, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) auf ihre im Februar 2024 gegründete Tochtergesellschaft Pentixapharm Holding AG, Berlin zu übertragen. Die Pentixapharm Holding AG soll wiederum börsennotierte Obergesellschaft des zukünftigen Pentixapharm Holding AG-Konzerns werden.
Die Pentixapharm AG verfügt über ein Grundkapital in Höhe von EUR 21.700.000, eingeteilt in 21.700.000 Aktien. Mit Kaufvertrag vom 29. April 2024 hat die Pentixapharm Holding AG von der von der ELSA 2 Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin - Charlottenburg unter HRB 170874) 100.000 Aktien der Pentixapharm AG zum Preis von jeweils EUR 4,70 pro Aktie erworben. Im Rahmen der Abspaltung der Eckert \& Ziegler SE Beteiligung an der Pentixapharm AG in Höhe von 21.600.000 Pentixapharm AG Aktien wird die Pentixapharm Holding AG damit dann Alleinaktionärin der Pentixapharm AG.
Da die Pentixapharm Holding AG und damit die Pentixapharm AG an die Aktionäre der Eckert \& Ziegler SE im Verhältnis ihrer Anteile an der Eckert \& Ziegler SE abgespaltet wird, ändert sich nichts an der bisherigen Kontrolle der Pentixapharm-Gruppe (Transaktion unter gemeinsamer Beherrschung). Aus einer indirekter Kontrolle über die Eckert \& Ziegler SE wird eine direkte Kontrolle über die Pentixapharm Holding AG. IFRS sieht daher vor, dass in diesem Fall keine erstmalige Aufstellung eines IFRS Abschlusses nach IFRS 1 erfolgt und die Vorschriften von IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) keine Anwendung finden, sondern im Rahmen der sogenannten „extraction method" die Werte so bilanziert werden, wie sie im Konzernabschluss Eckert \& Ziegler SE bisher erfasst sind und abgespalten werden. Die Bilanzierung erfolgt dann nach der für Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle zulässigen Buchwertfortführungsmethode (predecessor accounting). Der Abschluss der Pentixapharm-Gruppe wird lediglich als Ausschnitt aus dem Konzernabschluss des übergeordneten Mutterunternehmens angesehen. Die hier berichterstattende Einheit wird mit folgender Ausnahme so dargestellt wie sie zuvor im IFRS-Konzernabschluss der Eckert \& Ziegler SE dargestellt wurde. Die Myelo Therapeutics GmbH wurde im Dezember 2022 erstmalig im Rahmen einer Vollkonsolidierung auf Basis einer vorläufigen Kaufpreisallokation in den Konzernabschluss der Eckert \& Ziegler SE einbezogen. Die abschließende Kaufpreisallokation erfolgte zum Konzernabschluss 31.12.2023 der Eckert \& Ziegler SE. Daraus ergaben sich insbesondere Verschiebungen zwischen dem Firmenwert und den erfassten Entwicklungskosten der Myelo Therapeutics GmbH. Im vorliegenden Konzernabschluss der Pentixapharm AG erfolgt aufgrund einer besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse bereits zum 31.12.2022 eine Erfassung der Myelo Therapeutics GmbH auf Basis der finalen Kaufpreisaufteilung.
Der Konzernabschluss der Pentixapharm AG zum 31. Dezember 2023 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Es wurden alle am Abschlussstichtag in der EU anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. des Standing Interpretations Committee (SIC) berücksichtigt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Abschlussstichtag der Pentixapharm AG entspricht, aufgestellt. Der Konzernabschluss umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 mit den Vorjahren 2021 und 2022. Die Konzern-Gewinnund Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Alle wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen verbundenen Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Die Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen erfolgt nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch für die Vergleichsinformationen des Vorjahres verwendet wurden. Als Konzerngesellschaft gilt ein Unternehmen, das zum 31.12.2023 von der Pentixapharm AG beherrscht wird: Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Bilanzierung erfolgt nach der „extraction method" (siehe Kapitel 3). Demzufolge wird der Konzern so dargestellt wie er in den Konzernabschluss der Eckert \& Ziegler SE einbezogen wurde.
Als maßgeblicher Zeitpunkt für die erstmalige Vollkonsolidierung der Myelo Therapeutics GmbH gilt somit der Erwerbszeitpunkt durch die Eckert \& Ziegler SE im Dezember 2022. In 2021 und 2022 erfolgt die Einbeziehung der Myelo Therapeutics GmbH in den Konzernabschluss im Rahmen einer at-equity Bilanzierung. Die Erfassung der Vermögenswerte und Schulden der Myelo Therapeutics GmbH im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgt entsprechend der endgültigen Kaufpreisallokation aus dem Erwerb der Gesellschaft durch die Eckert \& Ziegler SE. Der rechtliche Erwerb der Anteile an der Myelo Therapeutics GmbH durch die Pentixapharm AG im September 2023 hat keine Auswirkungen auf die Konsolidierung der Myelo Therapeutics GmbH.
Die Vermögenswerte der Pentixapharm AG aus der Aufdeckung der stillen Reserven aus der Erstkonsolidierung der Gesellschaft im Konzernabschluss der Eckert \& Ziegler SE im April 2021 werden ebenfalls in den Konzernabschluss der Pentixapharm AG übernommen.
Die Erfassung der aufgedeckten stillen Reserven aus der Konsolidierung der Pentixapharm AG im Konzern der Eckert \& Ziegler SE erfolgt in der Kapitalrücklage des Konzerns. Ebenso werden die Effekte aus der Vollkonsolidierung der Myelo Therapeutics GmbH im Konzern der Eckert \& Ziegler SE und aus dem Erwerb der bereits vollkonsolidierten Anteile der Myelo Therapeutics GmbH durch die Pentixapharm AG von der Eckert \& Ziegler SE in der Kapitalrücklage erfasst.
Ausweis - Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Fristigkeit. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb eines Geschäftszyklus fällig oder primär für Handelszwecke gehalten werden. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr oder länger als einen Geschäftszyklus im Konzern verbleiben. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte - wenn vorhanden - werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -Verbindlichkeiten werden als langfristig dargestellt.
Bewertung - Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, wie z.B. bestimmter Finanzinstrumente, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen werden.
Schätzungsunsicherheiten - Für die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen haben. Wesentliche Annahmen und Schätzungen werden für die Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, die erzielbaren Erträge der immateriellen Vermögenswerte im Rahmen des Impairmenttests, die Realisierbarkeit von Forderungen, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen und von Finanzinstrumenten sowie die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern getroffen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Prämissen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzungen unterscheiden. Schätzungen und zu Grunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.
Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Langfristige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Von der ebenfalls zulässigen Möglichkeit, diese zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen, wird kein Gebrauch gemacht.
Geschäfts- oder Firmenwerte - Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert den Unterschiedsbetrag, um den der Gesamtkaufpreis für ein Unternehmen oder einen Geschäftsbetrieb den beizulegenden Zeitwert (Fair Value)
des erworbenen Nettovermögens übersteigt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Entsprechend den Regelungen des IAS 36 werden bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwerte einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von Anzeichen für Wertminderungen auf den wirtschaftlichen Nutzen und auf Wertminderungen überprüft (Impairmenttest) und im Falle einer eingetretenen Wertminderung auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aufgeholt.
Übrige Immaterielle Vermögenswerte - Unter den immateriellen Vermögenswerten werden aktivierte Entwicklungskosten, Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte ausgewiesen.
Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die Voraussetzungen für eine Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten gemäß IAS 38 kumulativ erfüllt sind, das heißt konkret, wenn sämtliche folgende Kriterien erfüllt sind:
Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem sämtliche Kriterien zur Aktivierung erfüllt sind. Nach erfolgreichem Abschluss des Entwicklungsprojektes werden aktivierte Entwicklungskosten über die geplante Produktlebensdauer. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sind nach IAS 38.108 nicht regelmäßig abzuschreiben, sondern unter Anwendung der Regelungen des IAS 36 jährlich einem Impairmenttest zu unterziehen. Sämtliche erfassten Entwicklungsprojekte sind zum 31.12.2023 noch nicht abgeschlossen.
Forschungskosten sowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und, sofern es sich um immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer handelt, über ihre jeweilige Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für die abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte werden folgende Nutzungsdauern angenommen:
| Aktivierte Entwicklungskosten | 5 bis 10 Jahre |
|---|---|
| Patente, Zulassungen Warenzeichen etc. | 10 Jahre |
| Sonstige | 3 bis 5 Jahre |
Sachanlagen - Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Sofern abnutzbare Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten separat über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben - IAS 16 Components approach. Der Abschreibungsaufwand wird auf der Grundlage der linearen Methode ermittelt. Der Abschreibungszeitraum wird gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer festgelegt. Angenommen werden folgende Nutzungsdauern:
| Technische Anlagen und Maschinen | 4 bis 10 Jahre |
|---|---|
| Betriebs- und Geschäftssausstattung | 3 bis 13 Jahre |
Bei Verschrottung oder Verkauf werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlagegegenstände ebenso wie die zugehörigen kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen ausgebucht und die aus dem Abgang resultierenden Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst.
Ein signifikanter Anteil der abnutzbaren Vermögenswerte des Konzerns betrifft Geschäftseinrichtungen und Laboranalagen. Der Vorstand beurteilt unter Berücksichtigung auslösender Ereignisse des Geschäftsumfelds die Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte. Der Vorstand geht davon aus, dass zu den Bilanzstichtagen keine Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit vorliegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die Beurteilungen des Vorstands in Bezug auf die Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten der abnutzbaren Vermögenswerte des
Konzerns aufgrund von Änderungen im technologischen und behördlichen Umfeld auch kurzfristig ändern können.
Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen - Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden vorgenommen, sofern aufgrund bestimmter Ereignisse oder veränderter Umstände der Buchwert der Vermögenswerte den erzielbaren Betrag dieser Vermögenswerte übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht nutzungsbereit sind (z.B. Entwicklungsprojekte) werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert des Vermögenswertes übersteigt. Die Zuschreibung erfolgt dabei höchstens auf den Betrag, der sich ohne die Vornahme vorheriger Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zuschreibung auf einen wertgeminderten Geschäfts- oder Firmenwert erfolgt nicht.
Zur Durchführung des Werthaltigkeitstests werden die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units $=$ CGU) zugeordnet. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die (planmäßig) Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugt, und weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten ist. Die Pentixapharm Gruppe betrachtet aktuell die Pentixapharm AG und für die Myelo Therapeutics GmbH als eigenständige CGUs.
Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt dabei durch Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger Cashflows, die aus den Mittelfristplanungen für die beiden Gesellschaften abgeleitet werden. Die Nettozahlungsströme nach der Detailplanungsphase werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkosten werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird erfasst, wenn gegen den Kunden ein unbedingter Anspruch auf Gegenleistung besteht. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet.
Finanzmittelbestand - Die liquiden Mittel beinhalten Bankguthaben, Kassenbestände und kurzfristige Einlagen mit Restlaufzeiten von drei Monaten oder weniger ab dem Erwerbszeitpunkt, wie beispielweise Tagesgeld.
Rückstellungen - Die Rückstellungen sind insoweit gebildet, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt. Der Ansatz erfolgt, wenn die Höhe der Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und die Höhe der Inanspruchnahme zuverlässig geschätzt werden kann. Die als Rückstellungen angesetzten Beträge stellen die bestmögliche Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden abgezinst.
Leasing -Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum berechtigt. Ein Nutzungsrecht für einen identifizierten Vermögenswert kann unabhängig von der formalen Ausgestaltung in vielen Verträgen vorkommen, z. B. in Miet-, Pacht-, Serviceverträgen aber auch im Rahmen von Outsourcing-Vereinbarungen. Als Leasingnehmer bilanziert der Konzern nach dem sog. Nutzungsrechtsmodell („right-of-use model') gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen (Eigentums-)Verhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit. Lediglich Nutzungsrechte über immaterielle Vermögenswerte, die nicht bereits nach IFRS 16 explizit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind, werden aufgrund des Wahlrechts nicht nach dem Nutzungsrechtsmodell bilanziert.
Wesentliche weitere Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:
Bei erstmaliger Erfassung wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen angesetzt; die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei der Bestimmung der Laufzeit werden Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen berücksichtigt, sofern diese hinreichend sicher ausgeübt werden.
Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses:
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren Zeitraum aus deren Nutzungsdauer und erwarteter Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Nutzungsrechte werden im Rahmen des nach den Regelungen des IAS 36 durchgeführten Wertminderungstests für Sachanlagen berücksichtigt.
Aufgrund von kurzfristigen Kündigungsfristen bei Mietverträgen von Bürogebäuden weist die Pentixapharm Gruppe zum 31. Dezember 2021, 2022 und 2023 kein IFRS 16-Leasing aus.
Finanzinstrumente - Entsprechend IAS 32.11 sind alle Verträge Finanzinstrumente, welche bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 wie folgt klassifiziert und bilanziert:
Unter der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten" werden alle finanziellen Vermögenswerte zusammengefasst, deren Geschäftsmodell mit der Zielsetzung verknüpft ist, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen (Geschäftsmodell „Halten"). Ebenso müssen die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts so ausgestaltet sein, dass es zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen kommt, die allein Zins und Tilgung darstellen. In der Pentixapharm Gruppe gehören insbesondere die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dazu. Der Konzern beurteilt die Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf der Ebene des Gesamtunternehmens, wie das Unternehmen geführt wird, und dem Management Informationen zur Verfügung gestellt werden. Zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifizierte Finanzinstrumente werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Folgebewertung wird ebenfalls nach der Effektivzinsmethode und unter der Berücksichtigung von Wertminderungen und Rückzahlungen bewertet. Zinserträge (unter Anwendung der Effektivzinsmethode), Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn und Verlust erfasst.
Die erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist für finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die das Ziel haben, Zahlungsströme sowohl durch Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungen als auch durch Verkauf zu realisieren (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen"). Im Pentixapharm Konzern gehören die Wertpapiere dazu - sofern sie nicht für die Bedienung von aktienbasierten Vergütungen zweckgebunden sind; in diesem Fall werden die Wertpapiere mit dem Anschaffungswert weiterhin bewertet, weil die Gruppe diese als durchlaufende Posten für die Mitarbeiter betrachtet und die Rückstellung für die aktienbasierte Vergütung auf selber Basis bewertet wurde.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, d. h. finanzielle Vermögenswerte, die als FVTPL eingestuft sind, werden im Zugangszeitpunkt und in der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertet. Im Pentixapharm Konzern bestehen derzeit keine finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Bei erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewerteten Finanzinstrumenten hätte eine unmittelbare Erfassung der Transaktionskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfolgen.
Finanzielle Verbindlichkeiten in der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der Konzern bewertet finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgten Abgängen fortgeschrieben wird. Alle finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht als AC eingestuft sind, werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert und im Zugangszeitpunkt und in der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten wurden nach deren erstmaligen Ansatz nicht umklassifiziert. Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten ist entweder zum Handelstag oder zum Erfüllungstag anzusetzen oder auszubuchen. Der Konzern wendet die Methode der Bilanzierung zum Handelstag an. Der Pentixapharm Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen, er seine Rechte auf den Bezug von vertraglichen Cashflows in einer Transaktion überträgt oder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Der Pentixapharm Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder erloschen sind. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und ihr Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, lassen sich gemäß IFRS 9 in die folgende Bewertungshierarchie einstufen:
Wertpapiere (Eigenkapitalinstrumente von börsennotierten Gesellschaften) gehören zur Stufe 1 der Bewertungshierarchie, sofern sie nicht für die Bedienung von aktienbasierten Vergütungen zweckgebunden sind.
Der beizulegende Zeitwert von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, von kurzfristigen Forderungen, von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie von sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entspricht im Wesentlichen dem Buchwert. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit solcher Instrumente.
Derivative Finanzinstrumente wie z. B. Swaps oder Caps werden grundsätzlich nur für Sicherungszwecke eingesetzt. Sie gehören zur Stufe 2 der Bewertungshierarchie und werden in der Konzernbilanz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Wertänderungen erfolgswirksam erfasst werden. Aufgrund der hohen Dokumentationsanforderungen werden die Regelungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 nicht in Anspruch genommen.
Umsatzrealisierung - Umsätze werden gemäß IFRS 15 realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Das bedeutet, dass der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Die Umsatzerlöse werden realisiert, wenn ein durchsetzbarer Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Kunden besteht. Die Umsätze entsprechen dem vertraglich festgelegten Transaktionspreis.
Der Zeitraum zwischen der Übertragung von Waren oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden beträgt ein Jahr oder weniger. Im Transaktionspreis wird aus diesem Grund keine Finanzierungskomponente berücksichtigt. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Leistungsverpflichtungen enthält, wird der Transaktionspreis auf Basis der Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. In der Regel werden Güter und Dienstleistungen zu den
Einzelveräußerungspreisen verkauft. Die Zahlungsbedingungen sehen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.
Im Konzern wurden bisher nur Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Material in unwesentlichem Umfang erzielt. Dabei erfolgt die Umsatzrealisation im Regelfall bei Lieferung des Materials.
Fördermittel - die Pentixapharm Gruppe sucht externe Finanzierungsquellen für die Finanzierung der Entwicklung. Folgende wesentliche Quellen stehen im Vordergrund:
Zuwendungen werden grundsätzlich nur dann bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Periode realisiert, in der die zugehörigen Aufwendungen erfasst wurden, Zahlungen werden bis zu ihrer Realisierung unter den Sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Finanzerträge und Zinsen - Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode als Ertrag bzw. Aufwand erfasst. Die Zinszahlungen sind im Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Ertragsteuern - Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Konzernergebnis direkt im Eigenkapital erfasst werden. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 angesetzt, um die zukünftigen steuerlichen Auswirkungen widerzuspiegeln, die sich aus den temporären Differenzen zwischen den Buchwerten der im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva und den jeweiligen Werten in den Steuerbilanzen ergeben. Aktive und passive latente Steuern werden auf der Grundlage der gesetzlichen Steuersätze bemessen, die auf das steuerpflichtige Einkommen in den Jahren anwendbar sind, in denen sich diese zeitweiligen Differenzen voraussichtlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen einer Änderung der Steuersätze auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in dem Geschäftsjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem die Gesetzesänderungen verabschiedet wurden. Aktive latente Steuern werden nur angesetzt, soweit eine Realisierung dieser Vermögenswerte wahrscheinlich ist. Aufgrund der Unsicherheit bezüglich der möglichen Nutzung von Verlustvorträge wird auf die Bildung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge über die Erfassung im Rahmen des Erwerbs der Myelo Therapeutics GmbH hinaus verzichtet. Zur Bewertung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Aktive und passive latente Steuern werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen des IAS 12 saldiert ausgewiesen. Die latenten Steuern werden nach IAS 12 unter den langfristigen Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen und unterliegen keiner Abzinsung. Die laufenden Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen des Jahres sowie den nationalen Steuervorschriften berechnet.
Aktienbasierte Vergütung - Seit 2021 unterhält die Eckert \& Ziegler SE einen Vergütungsplan mit Ausgleich durch Aktien. Hiernach erhalten die Vorstände / Geschäftsführer und ausgewählte Mitarbeitende, auch der Pentixapharm AG, einen Teil von erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen in Form von Aktien. In den
Geschäftsjahren 2021 und 2022 wurden 465 Tsd. € bzw. 114 Tsd. € an Aufwendungen für Geschäftsführer und Mitarbeiter der Pentixapharm AG von der Eckert \& Ziegler SE an die PTP weiterbelastet und im Personalaufwand erfasst. Im Dezember 2023 hat sich die PTP gegenüber der Eckert \& Ziegler SE verpflichtet die zum 31.12.2023 noch bestehenden Zusagen zu übernehmen. Zur Erfüllung der Zusagen hat die PTP 13.629 eigene Aktien von der Eckert \& Ziegler SE zu einem aktuellen Preis von $€ 38,96$ je Aktie, in Summe 531 Tsd. € erworben. Der Aufwand aus den bestehenden Zusagen wird grundsätzlich über den Zeitraum, in dem die Dienstzeit abgeleistet wird und, wenn anwendbar, die Leistungsbedingungen erfüllt sind (der Erdienungszeitraum) in den Personalaufwendungen erfasst. Die Wahrscheinlichkeit für das Erreichen der vereinbarten Meilensteine wird zu jedem Stichtag neu eingeschätzt. Die Bewertung erfolgt zu jedem Stichtag auf Basis des Wertes der Aktien der Eckert \& Ziegler SE. Soweit sich diese bereits im Besitz der PTP befinden, erfolgt die Bewertung zu den bilanzierten Anschaffungskosten bzw. ggf. einem niedrigeren beizulegenden Wert der Aktien.
Aus der übernommenen Verpflichtung von der Eckert \& Ziegler SE hat die PTP zum 31.12.2023 eine sonstige Verbindlichkeit erfasst, welche die anteilige Verpflichtung vom Zusagezeitpunkt bis zum 31.12.2023 umfasst. Die Aufwendungen für die anteilsbasierte Vergütung werden dabei mit dem Anschaffungswert der erworbenen Aktien bemessen. Die in 2023 erfasste Verbindlichkeit von 343 Tsd. € wurde von der Eckert \& Ziegler SE erstattet, so dass sich im Jahr 2023 kein Personalaufwand für die PTP ergab.
Die übernommenen Zusagen betreffen sieben Mitarbeiter, die am 16.04.2021 eine Zusage für 11.00 Aktien mit einem Erdienungszeitraum bis zum 30.04.2025 erhalten haben. Die Zusage ist an das Erreichen von bestimmten Meilensteinen geknüpft. Der Gesamte betrag betrifft 429 Tsd. €, von dem zum 31.12.2023 € 286 Tsd. € als Verbindlichkeit erfasst sind. Des Weiteren betrifft die übernommene Zusage für einen Vorstand der Pentixapharm AG von ursprünglich 65.257 Aktien, von denen allerdings nur das Erreichen von Meilensteinvereinbarung für 2.629 Aktien als wahrscheinlich angesehen wird. Der Erdienungszeitraum dieser 2.629 Aktien geht über 27 Monate bis zum September 2024 mit einem an den erworbenen Aktien ermittelten Wert von 103 Tsd. €., von dem zum 31.12.2023 57 Tsd. € in den Verbindlichkeiten erfasst wurden. Der Erfüllungsrückstand beträgt zum 31.12.2023 insgesamt 189 Tsd. €. Die in der Berechnung berücksichtigten 13.629 Aktien befinden sich bereits im Besitz der PTP.
Währungsumrechnung - Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichende Währung lauten, werden in der funktionalen Währung zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst. Am Ende des Berichtszeitraums bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen erfasst die Gesellschaft erfolgswirksam. Nicht monetäre Konzernbilanzposten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt.
Going-Concern - Fortführung der Unternehmenstätigkeit -Die Pentixapharm Gruppe verfügt per 31. Dezember 2023 über einen Liquiditätsbestand in Höhe von EUR 9,7 Mio. €. Aus der Forderung gegenüber Eckert \& Ziegler SE und der Vorhersage von Liquiditätsbedarf lässt sich ableiten, dass der Konzern zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, um kurzfristig seine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten zu bedienen. Zur Aufrechterhaltung der laufenden Geschäftstätigkeit und zur Sicherstellung seines Bestands und seiner Weiterentwicklung ist der Konzern jedoch auf die Zuführung von weiterem Kapital angewiesen. Im Zuge der Abspaltung der Pentixapharm Gruppe aus dem Eckert \& Ziegler Gruppe sind einige Finanzierungsmaßnahmen geplant (u.a. Wandelschuldverschreibung mit Eckert \& Ziegler SE, Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege einer Privatplatzierung, Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines öffentlichen Angebots). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist dadurch weiterhin sichergestellt, so dass bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden kann.
Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2023 einen Nettoverlust vor Verlustübernahme von 7.639 T€, 2022 von 1.961 T€ und 2021 von 2.492 T€ erwirtschaftet. Das Geschäftsmodell ist durch hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie hohe allgemeine und Verwaltungskosten gekennzeichnet, die die Gesellschaft derzeit nicht aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit finanzieren kann. In der Vergangenheit musste die Gesellschaft regelmäßig Mittel durch Bareinlagen aus Kapitalerhöhungen der Eckert \& Ziegler SE (vormals Eckert \& Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG), durch einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Eckert \& Ziegler SE (nur für die Jahre 2022 und 2023) und öffentliche Mittel in Form von Zuschüssen aufbringen.
Da sich die Gesellschaft in einem klinischen Entwicklungsstadium befindet, geht sie davon aus, dass sie auch in absehbarer Zukunft zusätzliche Mittel durch öffentliche oder private Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierungen, einschließlich Zuschüssen von öffentlichen Institutionen, Unternehmenskooperationen oder Lizenzvereinbarungen aufbringen muss.
Aufgrund der Beschränkungen der derzeitigen Finanzierung konzentriert sich das Unternehmen derzeit auf die Entwicklung seiner führenden Kandidaten in ausgewählten Indikationen. Andere Pläne hat das Unternehmen vorerst auf Eis gelegt. Im Falle des Erhalts zusätzlicher Finanzmittel erwartet die Gesellschaft, die weitere Entwicklung ihrer Produkte in anderen Indikationen zu priorisieren.
Im Konzernabschluss wurden alle am Abschlussstichtag in der EU verpflichtend anzuwendenden Standards des IASB sowie die gültigen IFRIC bzw. SIC berücksichtigt.
Die folgenden neuen oder geänderten Standards sind für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden:
| IFRS-Standard | Thema | Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem IASB |
Übernahme durch die EU-Kommission |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 und seine Änderungen | Versicherungsverträge (veröffentlicht am 18. Mai 2017) einschließlich Änderungen (veröffentlicht am 25. Juni 2020) | 01/01/2023 | 19. November 2021 |
| Änderungen an IAS 1 | Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2 Leitlinien für die Anwendung des Wesentlichkeitskriteriums in Bezug auf die Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden (veröffentlicht am 12. Februar 2021) | 01/01/2023 | 2. März 2022 |
| Änderungen an IAS 8 | Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler - Definition von Schätzungen (veröffentlicht am 12. Februar 2021) |
01/01/2023 | 2. März 2022 |
| Änderungen an IAS 12 | Ertragsteuern - Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus einer einzigen Transaktion stammen (veröffentlicht am 7. Mai 2021) | 01/01/2023 | 11. August 2022 |
| Änderungen an IFRS 17 | Versicherungsverträge - Darstellung von Vergleichsinformationen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 (veröffentlicht am 9. Dezember 2021) | 01/01/2023 | 8. September 2022 |
| Änderungen an IAS 12 | Ertragsteuern - Internationale Steuerreform - Säule Zwei Mustervorschriften (veröffentlicht am 23. Mai 2023) | unverzüglich und $01 / 01 / 2023^{1}$ | 8. November 2023 |
${ }_{1}$ Die Unternehmen wenden die Ausnahmeregelung sofort an, aber die Offenlegungsanforderungen sind für die jährlichen Berichtszeiträume erforderlich, die am oder nach dem nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Die Anwendung der Änderungen im Konzern erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2023 und hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.
Die folgenden Änderungen zu Standards sind vom IASB verabschiedet und bereits teilweise von der Europäischen Union übernommen, sind aber erst für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2024 verpflichtend anzuwenden:
| IFRS-Standard | Thema | Zeitpunkt des inkrafttretens nach dem IASB |
Übernahme durch die EU-Kommission |
|---|---|---|---|
| Änderungen an IFRS 16 | Leasingverhältnisse - Leasingverbindlichkeit im Rahmen eines Sale-and-Leaseback-Vertrags (veröffentlicht am 22. September 2022) | 01/01/2024 | 20. November 2023 |
| Darstellung des Abschlusses - Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig (veröffentlicht am 23. Januar 2020), Verschiebung des Inkrafttretens (veröffentlicht am 15. Juli 2020) und Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants (veröffentlicht am 31. Oktober 2022) | 01/01/2024 | 19. Dezember 2023 | |
| Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 | Kapitalflussrechnungen und Finanzinstrumente: Angaben Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (veröffentlicht am 25. Mai 2023) | 01/01/2024 | 16. Mai 2024 |
| Änderungen an IAS 21 | Auswirkungen von Wechselkursänderungen - Mangel der Umtauschbarkeit (veröffentlicht am 15. August 2023) |
01/01/2024 | In Erwartung des Endorsements durch die EU |
Der Konzern prüft zurzeit, wie sich die erstmalige Anwendung der geänderten Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken wird. Der genaue Umfang der Auswirkungen auf den Konzern kann heute noch nicht verlässlich bestimmt werden. Der Konzern beabsichtigt die Anwendung der IFRS zum verpflichtenden Zeitpunkt, soweit eine entsprechende Anerkennung im Rahmen des Endorsement-Verfahrens erfolgt ist.
In den Konzernabschluss 2023 und 2022 wird neben der Pentixapharm AG die Myelo Therapeutics GmbH im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Pentixapharm AG hat die Anteile an der Myelo Therapeutics GmbH zwar erst am 27. September 2023 von der Eckert \& Ziegler SE erworben; die Eckert \& Ziegler SE selbst war allerdings seit dem 16. Dezember 2022 alleinige Gesellschafterin der Myelo Therapeutics GmbH, was aufgrund der Bilanzierung nach der „extraction method" für den vorliegenden Konzernabschluss maßgeblich ist.
Am 15. Dezember 2022 hat die Eckert \& Ziegler SE sämtliche Anteile an der Myelo Therapeutics GmbH, Berlin erworben, auch diejenigen Anteile (15\%), die davor durch die Tochtergesellschaft Eckert \& Ziegler Isotope Products GmbH gehalten wurden. Die Myelo Therapeutics GmbH entwickelt in Berlin innovative Therapien mit hohem medizinischem Bedarf z.B. gegen chemotherapieinduzierte Myelosuppression, strahleninduzierte Myelosuppression und ARS. Das akute Strahlensyndrom (ARS), auch Strahlentoxizität oder Strahlenkrankheit genannt, ist eine Erkrankung, die auftritt, wenn große Teile des Körpers einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt sind. Das Hauptmerkmal von ARS ist die Zerstörung von hämatopoetischen Stamm- und Vorläuferzellen, eine der Hauptursachen für die Sterblichkeit. Myelo Therapeutics GmbH wird durch Programme der US-Regierung und der EU gefördert mit dem Ziel, neue Medikamente zur Behandlung von körperlichen Schäden, die durch ARS entstehen z.B. aufgrund eines nuklearen Unfalls, zu entwickeln. Der Kaufpreis für diese Transaktion beträgt 16,6 Mio. $€$ unter Berücksichtigung der als Verbindlichkeit erfassten Besserungsscheine (7,4 Mio. $€$ ) zugunsten der Alt-Gesellschafter (weiter Ausführungen zu den Besserungsscheinen, siehe Tz. 34); davon wurden 5,0 Mio. $€$ im Monat Dezember 2022 bar und 1,4 Mio. $€$ mit eigenen Aktien der Eckert \& Ziegler SE bezahlt. Auf Basis der finalen Kaufpreisallokation wurde die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile als Goodwill ( 0,8 Mio. €), als Immaterieller Vermögenswert Entwicklung (12,4 Mio. €) und als latente Steuern ( $-3,7$ Mio. €) bilanziert.
Für 2021 erfolgt eine Einbeziehung der Myelo Therapeutics GmbH in den Konzernabschluss nach der at equity Methode, da der Eckert \& Ziegler Konzern mit einem Anteil von 14,54\% einen maßgeblichen Einfluss ausgeübt hat. Die Myelo Therapeutics GmbH wurde bis zum Zeitpunkt der Akquisition at-equity konsolidiert und wurde zum 31.Dezember 2022 vollkonsolidiert. Durch die Neubewertung der Anteile bei Übergang von at-equity zur Vollkonsolidierung entstand ein sonstiger Ertrag in Höhe von 1,5 Mio. $€$.
Die Aufteilung des Kaufpreises auf Basis der geschätzten beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden wurde wie folgt vorgenommen:
| Tsd. $€$ | Buchwert zum Erwerbszeitpunkt | Umbewertung | Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 4 | 18.237 | 18.241 |
| Sachanlagevermögen | 5 | 0 | 5 |
| Aktive latente Steuern | 0 | 1.793 | 1.793 |
| Forderungen | 512 | 0 | 512 |
| Sonstige Vermögenswerte | 467 | 0 | 467 |
| Bankguthaben und Kassenbestände | 943 | 0 | 943 |
| Verbindlichkeiten | $-640$ | 0 | $-640$ |
| Passive latente Steuern | 0 | $-5.508$ | $-5.508$ |
| Nettovermögen | 1.291 | 14.522 | 15.813 |
| Kaufpreis | $-16.588$ | ||
| Geschäfts- oder Firmenwert | $-775$ |
Im Geschäftsjahr 2022 wurden im Konzernabschluss der Pentixapharm AG für die Myelo Therapeutics GmbH keine Umsatzerlöse und ein Ergebnis in Höhe von 0 Tsd. € erfasst. Wäre die Myelo Therapeutics GmbH bereits seit dem 1. Januar 2022 in den Konzernabschluss einbezogen worden, würden die Umsatzerlöse des Konzerns im Geschäftsjahr unverändert 31 Tsd. $€$ betragen. Das Ergebnis des Konzerns für 2022 würde sich um den Jahresverlust der Myelo Therapeutics GmbH in Höhe von -591 Tsd. € auf 3.564 Tsd. € vermindern.
PTP $=$ Pentixapharm $A G$
$\mathrm{MYE}=$ Myelo Therapeutics GmbH
Der Konzern befindet sich in einem frühen Entwicklungsstadium und ist daher noch nicht in der Lage, Einnahmen zu erwirtschaften. Beide Unternehmen haben kein Produkt, mit dem sie Einnahmen erzielen können, ohne weitere klinische Studien durchzuführen, die Entwicklung der Herstellung abzuschließen und die Genehmigungen der Aufsichtsbehörden in den verschiedenen Ländern, in denen sie ihre Produkte verkaufen wollen, zu erhalten. Lediglich aus dem Verkauf von Vorstufenmaterial an ausgewählte klinische Zentren zu Forschungszwecken wurden Umsatzerlöse erzielt.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | PTP | PTP | ||||
| Umsatzerlöse | 24 | 0 | 31 | 0 | 59 | 0 |
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | PTP | MYE | ||
| aktivierte Entwicklungsleistungen | 4.750 | 0 | 3.940 | 0 | 2.540 | 0 |
Es wurden ausschließlich direkte zuordenbare Aufwendungen (externe Kosten und Personalkosten) aktiviert, die für die Entwicklung von dem Diagnostikum PentixaFor bei der Pentixapharm AG erfasst wurden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | PTP | PTP | ||||
| Zuschüsse von NIH | 0 | 990 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuschüsse von EDF | 0 | 669 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsgewinne | 1 | 5 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Erträge | 7 | 74 | 13 | 0 | 2 | 0 |
| 8 | 1.738 | 17 | 0 | 2 | 0 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen hauptsächlich aus Erträgen aus Zuschüssen und Zuwendungen der öffentlichen Hand. Insbesondere erhält Myelo Zuschüsse von der National Institute of Health, USA (NIH) und von EDF (European Defence Fonds). Die Zuschüsse werden passend zu den damit verbundenen Aufwendungen periodengerecht erfasst.
Die Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherungsbeiträge:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Löhne und Gehälter | 1.418 | 467 | 1.088 | 0 | 1.024 | 0 |
| Soziale Abgaben und Aufw. für Altersvorsoge | 269 | 138 | 176 | 0 | 101 | 0 |
| 1.687 | 605 | 1.264 | 0 | 1.125 | 0 |
Die Personalaufwendungen gliedern sich wie folgt:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Verwaltungskosten | 674 | 184 | 224 | 0 | 517 | 0 |
| Vertriebskosten | 119 | 0 | 63 | 0 | 0 | 0 |
| F\&E Kosten | 894 | 421 | 977 | 0 | 608 | 0 |
| 1.687 | 605 | 1.264 | 0 | 1.125 | 0 |
Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten in der Pentixapharm-Gruppe:
| 2023 | 2022 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Anzahl Beschäftigte 31.12 | 26 | 17 | 20 | 0 | 15 | 0 |
| Anzahl Beschäftigte Durchschnitt | 22 | 15 | 17 | 0 | 13 | 0 |
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen gliedern sich wie folgt:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Abschreibungen auf imm. VW | 73 | 0 | 71 | 0 | 71 | 0 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 57 | 17 | 43 | 0 | 35 | 0 |
| 130 | 17 | 114 | 0 | 106 | 0 |
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in der folgenden Kategorie erfasst:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| F\&E Kosten | 73 | 0 | 71 | 0 | 71 | 0 |
Wertminderungen auf Goodwill bzw. außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte waren in den Berichtsjahren nicht erforderlich
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen werden in den folgenden Kategorien erfasst:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Verwaltungskosten | 12 | 16 | 4 | 0 | 12 | 0 |
| Vertriebskosten | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| F\&E | 44 | 1 | 38 | 0 | 23 | 0 |
| 57 | 17 | 43 | 0 | 35 | 0 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Bezogene Fremdleistungen | 7.007 | 1.313 | 3.537 | 0 | 2.171 | 0 |
| Rechts- und Beratungskosten | 605 | 223 | 680 | 0 | 613 | 0 |
| Werbe- und Reisekosten | 235 | 41 | 221 | 0 | 37 | 0 |
| Lizenzgebühren | 192 | 11 | 179 | 0 | 66 | 0 |
| Miete und Nebenkosten | 55 | 47 | 68 | 0 | 56 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 24 | 50 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Telefon, Internet, EDV-Kosten | 35 | 4 | 21 | 0 | 9 | 0 |
| Versicherungen, Beiträge und Abgaben | 27 | 3 | 11 | 0 | 3 | 0 |
| Kursdifferenzen | 27 | 50 | 8 | 0 | 1 | 0 |
| Sonstige | 132 | 107 | 61 | 0 | 56 | 0 |
| 8.339 | 1.849 | 4.786 | 0 | 3.012 | 0 |
Die bezogenen Fremddienstleitungen enthalten insbesondere alle Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung von klinischen Studien mit Kooperationspartnern sowie alle Kosten verbunden mit den zahlreichen Aktivitäten in der Entwicklung der für die klinischen Studien notwendigen Herstellungsprozesse. Die Entwicklung umfasst den Herstellungsprozess der firmeneigenen Peptide sowie die Herstellung und Lieferung von Arzneimittelprodukten, einschließlich eines gebrauchsfertigen Radiomarkierungskits und einer endgültigen radiopharmazeutischen Formulierung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern werden in der folgenden Kategorie erfasst:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Verwaltungskosten | 1.044 | 341 | 307 | 0 | 116 | 0 |
| Vertriebskosten | 393 | 8 | 121 | 0 | 1 | 0 |
| F\&E Kosten | 6.867 | 1.439 | 4.347 | 0 | 2.891 | 0 |
| Sonstige | 35 | 61 | 11 | 0 | 4 | 0 |
| 8.339 | 1.849 | 4.786 | 0 | 3.012 | 0 |
Die Zinserträge kommen aus der Anlage der temporär überschüssigen Liquidität.
| TEUR | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Zinsertrag (zahlungswirksam) | 112 | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsertrag (nicht zahlungswirksam) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 112 | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich nicht zahlungswirksame Zinsaufwendungen aus Aufzinsungen des Besserungsscheins.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Zinsaufwand (zahlungswirksam) | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Zinsaufwand (nicht zahlungswirksam) | 183 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 183 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Der Eckert \& Ziegler Konzern hatte im Berichtszeitraum bis zum Erwerb der restlichen Anteile im Dezember 2022 eine Minderheitsbeteiligung in der Myelo Therapeutics GmbH von rd. 15\%. Im Jahr 2022 wurde ein Ertrag aus dem Übergang zur Vollkonsolidierung erfasst.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| at-equity Ergebnis | 0 | 0 | $-86$ | 0 | $-87$ | 0 |
| Ertrag aus Übergang zur Vollkonsolidierung | 0 | 0 | 1.483 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 1.397 | 0 | $-87$ | 0 |
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge von rd. 9,2 Mio. $€$ wurden für die Myelo Therapeutics GmbH im Rahmen der Kaufpreisallokation angesetzt. Aufgrund der Entwicklungstätigkeit erzielen sowohl die Myelo Therapeutics GmbH als auch die Pentixapharm AG laufende Verluste. Die Verluste der Pentixapharm AG für die Jahre 2022 und 2023 wurden durch die Eckert \& Ziegler SE aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags übernommen, für bestehende steuerliche Verlustvorträge zum 31.12.2021 der PTP von rd. 6,1 Mio. $€$ und steuerliche Verlust der MYE aus 2023 in Höhe von rd. 0,7 Mio. $€$ wurde aufgrund der Unsicherheit bezüglich der Nutzungsmöglichkeit auf die Bildung von aktiven latenten Steuern verzichtet.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand in Höhe von 1.425 Tsd. $€$ (2022: 1.182 Tsd. $€ ; 2021: 762$ Tsd. $€$ ) betrifft ausschließlich latente Steuern. Latente Steuern werden auf der Grundlage der Differenzen hinsichtlich der Wertansätze, mit denen Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und in den jeweiligen Steuerbilanzen der Konzernunternehmen berechnet. Es handelt sich um die Steuern auf die Aktivierung von Entwicklungskosten.
Die Überleitung des Ertragsteueraufwands des Konzerns, ermittelt auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Steuersätze ( $30,0 \%$ gerundet), auf den tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand des Konzerns stellt sich folgendermaßen dar:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Basis zur Ermittlung des Steueraufwandes (Ergebnis nach Verlustübernahme vor Steuern) | 4.566 | $-714$ | 5.337 | 0 | $-1.730$ | 0 |
| Erwarteter Steueraufwand auf Basis des Konzernsteuersatzes | 1.370 | $-214$ | 1.601 | 0 | $-519$ | 0 |
| Steuern auf steuerfreies Einkommen | 0 | 0 | $-445$ | 0 | 0 | 0 |
| Steuern auf nicht abzugsfähige Aufwendungen | 55 | 0 | 26 | 0 | 26 | 0 |
| Nicht aktivierte latente Steuern auf Verluste des Geschäftsjahres | 0 | 214 | 0 | 0 | 1.255 | 0 |
| Effektivsteueraufwand | 1.425 | 0 | 1.182 | 0 | 762 | 0 |
Die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.793 | 0 | 1.793 | 0 | 0 | 0 |
| Anlagevermögen | 0 | 8.877 | 0 | 7.452 | 0 | 762 |
| Zwischensumme | 1.793 | 8.877 | 1.793 | 7.452 | 0 | 762 |
| Saldierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 3.586 | 17.754 | 3.586 | 14.904 | 0 | 1.524 |
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Geschäfts- oder Firmenwerte, Patente und Technologien, Lizenzen und Software, aktivierte Entwicklungskosten sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 waren keine immateriellen Vermögenswerte als Sicherheit hinterlegt oder verpfändet.
a) Immaterielle Vermögenswerte, die keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen
Die immateriellen Vermögenswerte, die keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen betreffen ausschließlich die Geschäfts- oder Firmenwerte.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 775 | 0 | 775 | 0 | 0 |
Im Rahmen der endgültigen Kaufpreisallokation für die Akquisition von Myelo Therapeutics GmbH wurden 775 Tsd. $€$ als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
b) Immaterielle Vermögenswerte, welche nach Fertigstellung planmäßig abgeschrieben werden, setzen sich wie folgt zusammen:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Patente, Lizenzen u.ä. | 732 | 3 | 804 | 4 | 875 | 0 |
| akt. Entwicklungsprojekte | 32.818 | 18.237 | 28.068 | 18.237 | 24.128 | 0 |
| Sonstige | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33.550 | 18.240 | 28.872 | 18.241 | 25.003 | 0 |
Im Rahmen der endgültigen Kaufpreisallokation (purchase price allocation) für die Akquisition von Myelo Therapeutics GmbH wurden 18.237 Tsd. $€$ unter der Position „Entwicklungsprojekte" erfasst. Für die Pentixapharm AG beinhaltet die Position „Entwicklungsprojekte" sowohl die damals durch die Eckert \& Ziegler Gruppe „erworbene immaterielle Vermögenswerte" aus der Kaufpreisallokation für die Akquisition von PTP in Höhe von 21.588 Tsd. $€$ als auch die seit dem Erwerbszeitpunkt fortgeführten Entwicklungsleistungen in Höhe von 11.230 Tsd. $€$ laufenden aktivierte Entwicklungskosten. Es ist beabsichtigt, die aktivierten Entwicklungskosten erst ab SOP (Start of Production) bzw. ab Beginn des Produktverkaufs mit einer Nutzungsdauer bis Ende der Patentlaufzeit abzuschreiben. Bei der laufenden aktivierten Entwicklungskosten handelt es sich dabei um die aktivierten Aufwendungen (externe Kosten und Personalkosten), die für die Entwicklung von dem Diagnostikum PentixaFor bei der Pentixapharm AG erfasst wurden.
Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2023 gemäß IAS 36 einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test) mit Hilfe eines externen Wertgutachtens unterzogen. Die Nutzungswerte der Pentixapharm und der Myelo ergeben sich aus den diskontierten künftigen Cashflows, die auf Basis der aktuellen Planungsrechnungen über einen Zeitraum bis 2040 ermittelt wurden. Der Diskontierungssatz vor Steuern betrug 9,6\%. Zum 31. Dezember 2023 war kein Wertminderungsbedarf festgestellt worden. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022 wurden interne Berechnungen zu Grunde gelegt jeweils mit dem Diskontierungssatz in Höhe von $15 \%$. Dabei war kein Wertminderungsbedarf festgestellt worden. Die Ergebnisse zum 31. Dezember 2022 der Werthaltigkeitsprüfung bei der Myelo Therapeutics GmbH wurden darüber hinaus durch einen externen Wertgutachten im Nachhinein bestätigt.
Die immateriellen Vermögenswerte haben sich in den Jahren 2023, 2022 und 2021 wie folgt entwickelt:
| in Tsd. $€$ | Geschäfts- und Firmenwert |
Aktivierte Entwicklungs kosten | Übrige immaterielle Vermögenswerte | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.01.2021 | 0 | 0 | 1.000 | 1.000 |
| Zugänge | 0 | 2.540 | 2.540 | |
| Zugänge durch Unternehmenserwerbe | 0 | 21.517 | 71 | 21.588 |
| Stand zum 31.12.2021 | 0 | 24.057 | 1.071 | 25.128 |
| kumulierte Abchreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand zum 01.01.2021 | 0 | 0 | $-54$ | $-54$ |
| Zugänge | 0 | $-71$ | $-71$ | |
| Stand zum 31.12.2021 | 0 | 0 | $-125$ | $-125$ |
| Buchwert zum 01.01.2021 | 0 | 0 | 946 | 946 |
| Buchwert zum 31.12.2021 | 0 | 24.057 | 946 | 25.003 |
| in Tsd. $€$ | Geschäftsund Firmenwert | Aktivierte Entwicklungs kosten | Übrige immaterielle Vermögenswerte | Summe |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.01.2022 | 0 | 24.057 | 1.071 | 25.128 |
| Zugänge | 0 | 3.940 | 0 | 3.940 |
| Zugänge durch Unternehmenserwerbe | 775 | 18.237 | 4 | 19.016 |
| Stand zum 31.12.2022 | 775 | 46.234 | 1.075 | 48.084 |
| kumulierte Abchreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand zum 01.01.2022 | 0 | 0 | $-125$ | $-125$ |
| Zugänge | 0 | 0 | $-71$ | $-71$ |
| Stand zum 31.12.2022 | 0 | 0 | $-196$ | $-196$ |
| Buchwert zum 01.01.2022 | 0 | 24.057 | 946 | 25.003 |
| Buchwert zum 31.12.2022 | 775 | 46.234 | 879 | 47.888 |
| in Tsd. $€$ | Geschäftsund Firmenwert | Aktivierte Entwicklungs kosten | Übrige immaterielle Vermögenswerte | Summe |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.01.2023 | 775 | 46.234 | 1.075 | 48.084 |
| Zugänge | 0 | 4.750 | 0 | 4.750 |
| Stand zum 31.12.2023 | 775 | 50.984 | 1.075 | 52.834 |
| kumulierte Abchreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand zum 01.01.2023 | 0 | 0 | $-196$ | $-196$ |
| Zugänge | 0 | 0 | $-73$ | $-73$ |
| Stand zum 31.12.2023 | 0 | 0 | $-269$ | $-269$ |
| Buchwert zum 01.01.2023 | 775 | 46.234 | 879 | 47.888 |
| Buchwert zum 31.12.2023 | 775 | 50.984 | 806 | 52.565 |
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Sachanlagevermögen AHK | 359 | 93 | 422 | 5 | 315 | 0 |
| Sachanlagevermögen kum. AFA | $-124$ | $-4$ | $-94$ | 0 | $-51$ | 0 |
| 235 | 89 | 328 | 5 | 264 | 0 |
Zu den Bilanzstichtagen waren keine Sachanlagen als Sicherheit hinterlegt oder verpfändet.
Das Sachanlagenvermögen hat sich in den Jahren 2023, 2022 und 2021 wie folgt entwickelt:

| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Anteile an assoziierten UN | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.321 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 1.321 | 0 |
Vor der Vollkonsolidierung der Myelo Therapeutics GmbH im Dezember 2022 war Myelo lediglich eine Minderheitsbeteiligung, die at-equity bewertet worden ist. Der Anteil betrug zum 1. Januar 2021 1,408 Tsd. € und hat sich zum 31.12.2021 in Höhe des at-equity Ergebnisses von - 87 Tsd. $€$ vermindert.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Aktive latente Steuern | 0 | 1.793 | 0 | 1.793 | 0 | 0 |
Es handelt ich um die aktiven latenten Steuern für bestehende Verlustvorträge aus der Kaufpreisallokation (purchase price allocation) für die Myelo Therapeutics GmbH.
Bei den übrigen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich ausschließlich um Kautionen für Mietobjekte.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Deposits | 0 | 5 | 0 | 10 | 0 | 0 |
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 9.701 Tsd. $€$ handelt es sich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt innerhalb von nicht mehr als drei Monaten.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.860 | 6.841 | 143 | 945 | 2.387 | 0 |
Es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen
Die sonstigen Wertpapiere betreffen 13.629 Aktien der Eckert \& Ziegler SE zur eigenständigen Bedienung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms, das Eckert \& Ziegler SE ursprünglich für die Mitarbeiter der PTP eingeführt hat.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Wertpapiere | 531 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen und beinhalten auch Forderung aus dem Abruf von Zuschüssen aufgrund der Entwicklungstätigkeit (mit Rechnungslegung) und setzen sich wie folgt zusammen:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Forderungen LuL | 0 | 159 | 0 | 512 | 12 | 0 |
Es bestehen keine Wertberichtigungen.
Ein Beherrschungsvertrag zwischen der Eckert \& Ziegler SE und Pentixapharm AG bestand für die Jahre 2022 und 2023. Es bestand zwischen den Gesellschaften auch eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. Die Eckert \& Ziegler SE hat 2022 den HGB-Jahresfehlbetrag der Pentixapharm AG in Höhe von 6.116 Tsd. € und 2023 letztmalig den HGB-Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.066 Tsd. Euro übernommen. Der mit der Eckert \& Ziegler SE, als herrschender Gesellschaft geschlossene Ergebnisabführungsvertrag vom 28. Juni 2022 ist durch die Beteiligung der ELSA 2 Beteiligungen GmbH als außenstehender Aktionär vom 30. November 2023 gemäß § 307 AktG kraft Gesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2023 beendet. Zu den Stichtagen 2022 und 2023 handelt es sich bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um die offenen Forderungen aufgrund der Verlustübernahme nach Abzug des durch die Eckert \& Ziegler SE unterjährig geleisteten Vorschusses auf Verlustübernahme (2022: 4 Mio. €; 2023: 2 Mio. €).
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Eckert \& Ziegler SE | 8.066 | 0 | 2.116 | 0 | 0 | 0 |
Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhaltet die Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) und Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus einbehaltener Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag auf Zinserträge und aus Umsatzsteuer.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| RAP | 135 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ertragsteuerforderungem | 22 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen ggü. FA aus Umsatzsteuer | 78 | 12 | 108 | 30 | 159 | 0 |
| 235 | 19 | 108 | 30 | 159 | 0 |
Die Entwicklung des auf die Aktionäre der Pentixapharm AG entfallenden Eigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das Grundkapital der Pentixapharm AG betrug am 31. Dezember 2023 21.700.000 € (zum 31.12.2022 und 2021 als Pentixapharm GmbH: 88.887 €) und ist in 21.700 .000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt (Vorjahr: 88.887 Anteile). Jede Aktie gewährt eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil am Gewinn. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten sowie Höchststimmrechte existieren nicht. Im Rahmen der Umwandlung der PTP in eine GmbH erfolgte in 2023 eine Barkapitalerhöhung durch die Eckert \& Ziegler SE.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist nicht bedingt erhöht.
Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. September 2023 wurde der Vorstand ermächtigt ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in Form eines Aktienoptionsplans zu gewähren. Ebenfalls beschlossen wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. September 2023 eine ergänzende Satzungsänderung des $\S 5$ Höhe und Einteilung des Grundkapitals, die eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um 3 Mio. $€$ im Zusammenhang mit einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ermöglicht. Zum 31. Dezember 2023 hat der Vorstand diese Möglichkeit nicht genutzt.
In der Kapitalrücklage sind sämtliche Einzahlungen (in Summe 12.000 Tsd. € zum 31.12.2023) von Alt- und aktuellen Gesellschafter enthalten. Die Kapitalrücklage beträgt zum 1. Januar 2021 5.408 Tsd. €. Sie enthält neben einer Einzahlung der damaligen Gesellschafter in Höhe von 4.000 Tsd. € die Erfassung des at-equity Anteils der Myelo Therapeutics GmbH in Höhe von 1.408 Tsd. €. In 2021 hat sich die Kapitalrücklage aufgrund einer
Einzahlung der Gesellschafter um 5.250 Tsd. € und aufgrund der Aufdeckung stiller Reserven durch die Konsolidierung der Pentixapharm AG im Konzern der Eckert \& Ziegler SE um 21.588 Tsd. € auf 32.246 Tsd. € zum 31.12.2021 erhöht. Im Geschäftsjahr 2022 hat sich die Kapitalrücklage aufgrund der Vollkonsolidierung der Myelo Therapeutics GmbH im Konzern der Eckert \& Ziegler SE um weitere 6.429 Tsd. € auf 38.675 Tsd. € zum 31.12.2022 erhöht. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Einzahlungen des Gesellschafters welche die Kapitalrücklage um 2.750 Tsd. € erhöht haben. Zudem ergab sich aus dem Erwerb von bereits vollkonsolidierten Anteilen der Myelo Therapeutics GmbH durch die Pentixapharm AG von der Eckert \& Ziegler SE ein Konsolidierungseffekt von 16.773 Tsd. €, der die Kapitalrücklage vermindert hat. Zum 31.12.2023 ergab sich somit gegenüber dem 31.12.2022 eine Verminderung der Kapitalrücklage um 14.023 Tsd. € auf 24.652 Tsd. €.
Bestandteil der Gewinnrücklagen sind in der Vergangenheit erzielte Ergebnisse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Zum 31. Dezember 2023 wies die Pentixapharm AG keinen Bestand an eigenen Aktien aus. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. September 2023 wurde die Pentixapharm AG ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu $10 \%$ der Aktien des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über einen Zeitraum von 5 Jahren zurückzukaufen.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Passive latente Steuern | 3.369 | 5.508 | 1.944 | 5.508 | 762 |
Es handelt sich um latente Steuern auf aktivierte Entwicklungskosten.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der übrigen Rückstellungen:
| Tsd. € | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Rückstellungen für Archivierung | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten eine finanzielle Verbindlichkeit (Besserungsschein 2) gegenüber den (ursprünglichen) Alt-Gesellschaftern der Myelo Therapeutics GmbH, die die Pentixapharm AG übernommen hat. Der Besserungsschein 2 wird nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen fällig; im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden diverse Annahmen hinsichtlich Zeitpunkt und Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Bedingungen getroffen, was zu einer Bewertung dieser Verbindlichkeit in Höhe von 6,1 Mio. € (abgezinst) führte.
Darüber hinaus enthält der Posten die Verpflichtungen aus aktienbasierter Vergütung in Höhe von 343 Tsd. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Abschnitt 4.
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Besserungsschein 2 | 6.298 | 0 | 6.114 | 0 | 0 | 0 |
| Abgrenzung für Personalaufwand (Aktienvergütung) | 343 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 6.641 | 0 | 6.114 | 0 | 0 | 0 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Verbindlichkeiten Lul. | 2.512 | 30 | 170 | 37 | 399 | 0 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber setzen sich wie folgt zusammen:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Verbindlichkeiten Lul. ggü. Verb. Unternehmen | 60 | 0 | 6 | 0 | 0 | 0 |
Der Posten Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten setzt sich jeweils wie folgt zusammen:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| Besserungsschein 1 | 1.327 | 0 | 1.327 | 0 | 0 | 0 |
| Abgrenzung für erhaltene Fördermittel | 0 | 5.079 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgrenzung für ausstehende Rechnungen | 14 | 0 | 0 | 28 | 0 | 0 |
| Abgrenzung für Personalaufwand | 202 | 99 | 108 | 145 | 70 | 0 |
| Abgrenzung für Sozialabgaben | 26 | 8 | 19 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige | 18 | 22 | 1 | 1 | 33 | 0 |
| 1.587 | 5.208 | 1.455 | 174 | 103 | 0 |
Die zum 31. Dezember 2023 und 2022 bestehenden Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von 1.327 eine finanzielle Verbindlichkeit (Besserungsschein 1) gegenüber den (ursprünglichen) Alt-Gesellschaftern der Myelo Therapeutics GmbH, die die Pentixapharm AG übernommen hat. Der Besserungsschein 1 wird nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen fällig, welche der Vorstand im Laufe des Jahres 2024 als erfüllt sieht.
Bezüglich der Fördermittel verweisen wir auf Abschnitt 4.
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für den Konzern und liefert zusätzliche Informationen über Bilanzposten, die Finanzinstrumente enthalten.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und Zeitwerte aller Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach IFRS 9:
| Tsd. $€$ | Bewertungs- kategorie nach IFRS 9* |
31.12 .2023 Buchwert |
31.12 .2023 beizulegender Zeitwert |
31.12 .2022 Buchwert |
31.12 .2022 beizulegender Zeitwert |
31.12 .2021 Buchwert |
31.12 .2021 beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A6TIVA | |||||||
| Übrige langfristige Vermögenswerte | AC | 5 | 5 | 10 | 10 | 0 | 0 |
| Zehlungsmittel und Zahlungsmittelkapixalente | AC | 9.701 | 9.701 | 1.086 | 1.086 | 2.387 | 2.387 |
| Wertpapiere | AC | 531 | 563 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 159 | 159 | 512 | 512 | 12 | 12 |
| Forderungen gegen verbundenen Unternehmen | AC | 8.066 | 8.066 | 2.116 | 2.116 | 0 | 0 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | AC | 254 | 254 | 138 | 138 | 0 | 0 |
| 18.716 | 18.746 | 3.862 | 3.862 | 2.399 | 2.399 | ||
| davon Summen nach Bewertungskategorien | AC | 18.716 | 18.746 | 3.862 | 3.862 | 2.399 | 2.399 |
| PASDVA | |||||||
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | FVTPL | 6.298 | 6.298 | 6.114 | 6.114 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 2.542 | 2.542 | 207 | 207 | 399 | 399 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | AC | 60 | 60 | 6 | 6 | 0 | 0 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | AC | 159 | 159 | 77 | 77 | 91 | 91 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | FVTPL | 1.327 | 1.327 | 1.327 | 1.327 | 0 | 0 |
| 10.386 | 10.386 | 7.731 | 7.731 | 490 | 490 | ||
| davon Summen nach Bewertungskategorien | AC | 2.761 | 2.761 | 290 | 290 | 490 | 490 |
| FVTPL | 7.625 | 7.625 | 7.441 | 7.441 | 0 | 0 |
Die finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert beinhalten folgende Werte (Bewertungshierarchie Stufe 3):
Aus dem Erwerb der Myelo Therapeutics GmbH hat PTP die Verpflichtung gegenüber Altgesellschaftern der Myelo von der Eckert \& Ziegler SE übernommen und Eckert \& Ziegler SE von dieser Verpflichtung befreit. Die Altgesellschafter haben einen Anspruch aus zwei Besserungsscheine, sollten festgelegte Meilensteine innerhalb der nächsten 5 Jahre erreicht werden. Das Management schätzt, dass die Meilensteine für den Besserungsschein 1 kurzfristig erreicht werden können, deswegen wurde der Besserungsschein 1 in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aufgrund von Annahmen u.a. bez. Erfolgswahrscheinlichkeiten und Abzinsungssatz wurde der abgezinste Wert des Besserungsscheins 2 im Rahmen der finalen Kaufpreisallokation der MYE (im Dezember 2023) mit 6.114 Tsd. € (abgezinst über 4 Jahre) geschätzt und zum 31.12.2023 auf 6.298 Tsd. € aufgezinst. Der Besserungsschein 2 ist in den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die getroffenen Annahmen aus der Kaufpreisallokation werden zu jedem Stichtag überprüft. Soweit es zu einer geänderten Einschätzung kommt, wird der Besserungsschein ergebniswirksam angepasst.
Im Dezember 2022 erwarb die Eckert \& Ziegler SE (damals firmierend als Eckert \& Ziegler Strahlen und Medizintechnik AG) alle ausstehenden Aktien und virtuellen Aktien der Myelo Therapeutics GmbH von den verbliebenen Gründern und Gesellschaftern sowie den Inhabern der virtuellen Aktien. Im Rahmen des Erwerbs hat die Eckert \& Ziegler SE einen Besserungsschein, bestehend aus zwei Teilen (Besserungsscheine 1 und 2), an bestimmte Verkäufer ausgegeben, in dem sie sich verpflichtet, ihnen zusätzliche Kaufpreise für die MYE-Aktien und virtuellen Aktien zu zahlen, wenn bestimmte vordefinierte Meilensteine in einem bestimmten Zeitrahmen erreicht werden. Die Meilensteine beziehen sich ausschließlich auf den aktuellen Entwicklungskandidaten Myelo 001/Imidazolyi-Ethanamid-Pentandioic der Myelo Therapeutics GmbH und müssen bis spätestens 31. Dezember 2028 erreicht werden, um eine Zahlung auszulösen (Verfallsdatum). Als die Eckert \& Ziegler SE ihre Beteiligung an MYE im September 2023 an die Pentixapharm AG weiterveräußerte, verpflichtete sich die Pentixapharm AG als Teil der Gegenleistung für die Aktien und virtuellen Aktien, die Eckert \& Ziegler SE von allen Zahlungsverpflichtungen aus dem Besserungsschein freizustellen. Der Betrag der Zahlungsverpflichtungen aus Teil 1 des Besserungsscheins wird derzeit auf 1.327 Tsd. € geschätzt und es ist zu erwarten, dass dieser Betrag mit Sicherheit von der Pentixapharm AG zu zahlen sein wird. Der Betrag der Zahlung aus Teil 2 des Besserungsscheins wird derzeit auf 6.882 Tsd. € geschätzt, wobei in diese Berechnung auch bestimmte Wahrscheinlichkeitsannahmen für den Eintritt der Auslöseereignisse für die Zahlung einfließen. So kann die tatsächliche Zahlung aus Teil 2 tatsächlich niedriger ausfallen, sie kann aber auch deutlich höher ausfallen. Soweit alle Meilensteine bis zum 31. Dezember 2028 vollständig erreicht werden, könnte sich die Verpflichtung aus dem Besserungsscheins 2 auf maximal 38,4 Mio. $€$ erhöhen.
Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist der Konzern im Finanzbereich Kredit-, Ausfall-, Liquiditäts- sowie Marktrisiken ausgesetzt. Die Marktrisiken betreffen insbesondere Zinsänderungs- und Währungskursrisiken.
Das Kredit- oder Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Kunde oder Kontrahent der Pentixapharm Gruppe seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hieraus resultieren zum einen die Gefahr von bonitätsbedingten Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und zum anderen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen.
Für den Konzern entsteht ein mögliches Kredit- und Ausfallrisiko im Wesentlichen aus seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 in Höhe 159 Tsd. €.
Das Risiko eines Ausfallsrisikos ist als gering einzuschätzen. Aufgrund der überschaubaren Anzahl von Kunden können einzelne Forderungspositionen als wertgemindert einfach identifiziert werden, so dass der Konzern bei Bedarf eine Erfassung von Wertminderungen in Bezug auf erwartete Verlustereignisse als auch objektive Hinweise auf Wertminderung wie z.B. drohende Insolvenz vornimmt. Erwartete Ausfallwahrscheinlichkeiten haben für den Konzern eine untergeordnete Bedeutung.
Aus der Analyse der Forderungsfälligkeiten und -überfälligkeiten ergibt sich keine wertgeminderten Forderungen.
Mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält die Bilanz keine wesentlichen überfälligen oder wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte. Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko dieser übrigen finanziellen Vermögenswerte als sehr niedrig ein.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen termingerecht begleichen zu können. Ziel und Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist die stets ausreichende Bereitstellung von Fremd- und Eigenmitteln. Im Rahmen der Finanzplanung wird eine Liquiditätsvorschau erstellt, aus welcher sich unter anderem zusätzlicher Fremdfinanzierungsbedarf im Voraus erkennen lässt. Der Konzern generiert seine finanziellen Mittel grundsätzlich aus Eigenkapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen, Kapitalrücklageerhöhungen durch die Gesellschafter), aus der Verlustübernahme aufgrund eines für die Jahren 2022 und 2023 gültigen Ergebnisabführungsvertrags zwischen Pentixapharm AG und Eckert \& Ziegler SE sowie aus externen Zuschüssen und Zulagen.
Der Konzern hat zum 31. Dezember 2023 keinerlei Darlehensverbindlichkeiten sowie keine Kreditlinien bei Finanzinstituten.
Aus der Forderung gegenüber Eckert \& Ziegler SE und der Vorhersage von Liquiditätsbedarf lässt sich ableiten, dass der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, um kurzfristig seine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten zu bedienen.
Aufgrund seiner internationalen Geschäftstätigkeit ist der Konzern Währungsrisiken ausgesetzt, die aus dem Einfluss von Wechselkursschwankungen auf die Geschäftsvorfälle und die in Fremdwährung nominierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten resultieren (Transaktionsrisiken).
Die wesentlichen Fremdwährungstransaktionen in der Pentixapharm Gruppe betreffen den US-Dollar und den schweizerischen Franken.
Die Risikoexposition des Konzerns hinsichtlich des Transaktionsrisikos war zum Abschlussstichtag wie folgt:
| Fremdwährungsexposition | 31.12 .2023 | 31.12 .2022 | 31.12 .2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| umgerechnet in Tsd. $€$ | USD | CHF | USD | CHF | USD | CHF |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 132 | 0 | 309 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 159 | 0 | 512 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | $-143$ | $-846$ | 0 | 0 | 0 | $-19$ |
| Bilanzexposition | 148 | $-846$ | 821 | 0 | 0 | $-19$ |
Eine Aufwertung des Euro um 10\% gegenüber den folgenden Währungen hätte zum Abschlusstag unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Gesamtergebnisses geführt:
| 31.12 .2023 | ||
|---|---|---|
| Effekt in Tsd. $€$ | USD | CHF |
| Gesamtergebnis | -13 | 77 |
Eine Senkung des Euro um 10\% gegenüber den oben aufgeführten Währungen hätte zum Abschlusstag zu einem von der Größenordnung vergleichbaren, aber entgegengesetztem Effekt auf die angeführten Währungen geführt.
Die Gruppe hat keinerlei Darlehensverbindlichkeiten und deswegen weist der Konzern keine Risikoexposition aus.
Bei den anderen Posten, die bei Zinsänderungen keine Zahlungswirkung erzeugen (etwa bei der Abzinsung eines Besserungsscheins), werden keine Absicherungsmaßnahmen getroffen.
Die Pentixapharm AG (Mutterunternehmen) unterliegt nach aktien- und handelsrechtlichen Vorschriften in Deutschland der Mindestkapitalisierung nach § 92 AktG. Danach muss eine außerordentliche Hauptversammlung
einberufen werden, wenn die Summe des handelsrechtlichen Eigenkapitals der Muttergesellschaft 50\% des Grundkapitals unterschreitet. Dieses ist in dem Geschäftsjahr 2023 nicht eingetreten.
Da sich die Gesellschaft in einem klinischen Entwicklungsstadium befindet, geht sie davon aus, dass sie auch in absehbarer Zukunft zusätzliche Mittel durch öffentliche oder private Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierungen, einschließlich Zuschüssen von öffentlichen Institutionen, Unternehmenskooperationen oder Lizenzvereinbarungen aufbringen muss.
Die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität der Gewährleistung des jederzeitigen Zugangs zum Kapitalmarkt sowie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.
Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst den Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus Kassenbeständen, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und sämtliche hochliquiden Mittel mit einer Restlaufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten zusammensetzt.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung stellt dar, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Pentixapharm Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Hierzu werden die Zahlungsströme in der Konzern-Kapitalflussrechnung in Übereinstimmung mit IAS 7 (Kapitalflussrechnung) nach Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt.
Die Veränderungen der Bilanzposten, die für die Entwicklung der Konzern-Kapitalflussrechnung betrachtet werden, werden um die nicht zahlungswirksamen Effekte aus der Währungsumrechnung und Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Zudem werden Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von liquiden Mitteln geführt haben, nicht in die Kapitalflussrechnung einbezogen. Aufgrund der zuvor genannten Bereinigungen sind die in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Veränderungen der betreffenden Bilanzposten nicht unmittelbar mit den entsprechenden Werten aus der veröffentlichten Konzernbilanz abstimmbar.
Ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern werden die Mittelzu- und -abflüsse indirekt abgeleitet. Das Ergebnis nach Steuern wird dazu um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen korrigiert und um die Veränderungen der Aktiva und Passiva ergänzt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. Er umfasst Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Herstellung und der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, die nicht Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt und umfasst Zahlungsströme zwischen dem Konzern und seinen Anteilseignern, wie z.B. Kapitalerhöhungen, Kapitalrücklageerhöhungen, Zahlungen aus der Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden entsprechend dem Wahlrecht in IAS 7.33 ebenfalls als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Neben den finanziellen Verpflichtungen der Pentixapharm AG bez. die Besserungsscheine (siehe Tz. 34), die bilanziell berücksichtigt wurden, liegen sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen nicht vor.
Nach IAS 24 sind Transaktionen mit Personen oder Unternehmen, die die Pentixapharm AG beherrschen oder von ihr beherrscht werden, anzugeben. Transaktionen zwischen der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, die nahestehende Personen und Unternehmen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden daher nicht erläutert. Einzelheiten zu Transaktionen zwischen dem Konzern und anderen nahestehenden Personen und Unternehmen sind nachfolgend angegeben. Transaktionen der Pentixapharm AG mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen wie unter fremden Dritten abgewickelt.
(1) Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Vorstand (PTP als Pentixapharm AG firmierend)
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten seit dem 10. Juli 2023 an:
Dr. Eckert als nahestehende Person und „ultimate controlling party", da er in der Vergangenheit indirekt über eine Präsenzmehrheit auf den Hauptversammlungen der Eckert \& Ziegler SE verfügte.
In den Berichtszeiträumen wurden folgende wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen vorgenommen:
Die Eckert \& Ziegler SE hat zum 15. Dezember 2022 sämtliche Anteile ( 98.727 Anteile) der Myelo Therapeutics GmbH, Berlin, erworben. 14.351 Anteile ( $14,54 \%$ ) wurden von der Eckert \& Ziegler Isotope Products Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der Eckert \& Ziegler SE, erworben. Der Kaufpreis wurde mit 1,5 Mio.€ festgelegt. 41.883 Anteile ( $42,42 \%$ ) wurden von der ELSA 2 Beteiligungen GmbH erworben, teilweise durch Barzahlung, teilweise durch Transfer von eigenen Aktien der Eckert \& Ziegler SE. Der Kaufpreis wurde mit 4,3 Mio.€ festgelegt. Herr Dr. Andreas Eckert ist indirekt (via die Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH ) an der ELSA 2 Beteiligungen GmbH beteiligt.
Die Pentixapharm AG hat von der Eckert \& Ziegler SE (damals noch als Eckert \& Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG firmierend) sämtliche Anteile der Myelo Therapeutics GmbH, Berlin erworben. Der Kaufpreis wurde mit 19,4 Mio. € festgelegt. Der Preis wurde u.a. aus einem externen Wertgutachten gemäß IDW 51 abgeleitet. Dabei hat die Pentixapharm AG auch die Verpflichtung aus zwei Besserungsscheinen für die Altgesellschafter der Myelo Therapeutics GmbH mit einem geschätzten Wert von 7,4 Mio. € übernommen und die Pentixapharm AG von dieser Verpflichtung freigestellt.
Die Eckert \& Ziegler SE (damals noch als Eckert \& Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG firmierend) hat mit Wirkung zum 30. November 2023100.000 Aktien an der Pentixapharm AG an die ELSA 2 Beteiligungen GmbH verkauft. Der Kaufpreis pro Verkaufsaktie betrug 4,81 €, mithin insgesamt 481 Tsd. €. Der Verkaufspreis wurde auf Basis der letzten, isolierten Bewertungen und/oder auf Basis der letzten Transaktionen mit Dritten festgelegt. Der zwischen der Eckert \& Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG, als herrschender Gesellschaft, und der Pentixapharm AG (vormals Pentixapharm GmbH) geschlossene Ergebnisabführungsvertrag vom 28. Juni 2022 wurde durch die Beteiligung eines außenstehenden Aktionärs vom 30.November 2023 gemäß § 307 AktG kraft Gesetzes mit Ablauf des 31 Dezember 2023 beendet.
Die Pentixapharm AG hat Dienstleistungen von der Eckert \& Ziegler SE und deren Tochtergesellschaft Eckert \& Ziegler Radiopharma Inc. erhalten. Sie hat darüber hinaus Dienstleistungen und Waren bei deren Tochtergesellschaften Eckert \& Ziegler Radiopharma GmbH und bei der Eckert \& Ziegler Eurotope GmbH eingekauft. Eckert \& Ziegler SE erbringt dabei Unterstützungsleistungen in den Bereichen Personal, IT, Recht, Finance und Strahlenschutz an die Pentixapharm AG. Die Eckert \& Ziegler Radiopharma, Inc. unterstützte die Pentixapharm AG bei ihren klinischen Entwicklungsaufgaben in den USA und beim Marktzugang in den USA. Darüber hinaus stellt die Eckert \& Ziegler Radiopharma, Inc. der Pentixapharm AG die notwendigen Büroräume, Personal- und Buchhaltungsdienstleistungen für ihre klinischen Studien mit dem Ziel des Marktzugangs in den USA zur Verfügung. Die Eckert \& Ziegler Radiopharma GmbH wickelte in 2023 für die Pentixapharm AG den Gefahrguttransport, die Zollformalitäten und den Einkauf ab und trifft auch die notwendigen Strahlenschutzvorkehrungen. Darüber hinaus nutzt die Pentixapharm AG einen Laborraum der Eckert \& Ziegler Radiopharma GmbH in 2023. Im Jahr 2022 hatte noch die Eckert \& Ziegler Eurotope GmbH diese Dienstleistungen erbracht. Die genannten Transaktionen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. In der folgenden Tabelle wird die Höhe der Transaktionen ausgewiesen, die PTP und MYE mit Gesellschaften der Eckert \& Ziegler Gruppe vorgenommen haben.
| Tid. € | 2023 | 2022 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | ||
| Eckert \& Ziegler SE | Dienstleistungen | 508 | 0 | 9 | 0 | 7 | 0 |
| Eckert \& Ziegler Radiopharma Inc. | Dienstleistungen | 195 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Eckert \& Ziegler Radiopharma GmbH | Dienstleistungen + Waren | 332 | 0 | 37 | 0 | 14 | 0 |
| Eckert \& Ziegler Eurotope GmbH | Dienstleistungen + Waren | 29 | 0 | 332 | 0 | 31 | 0 |
| 1.055 | 0 | 378 | 0 | 52 | 0 |
Darüber hinaus bestand ein Beherrschungsvertrag zwischen der Eckert \& Ziegler SE und der Pentixapharm AG vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023. Bis dahin bestand zwischen den Gesellschaften auch eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. Die Eckert \& Ziegler SE hat im Jahr 2022 den Jahresfehlbetrag der Pentixapharm AG in Höhe von 6.116 Tsd. € übernommen und letztmalig den Jahresfehlbetrag 2023 der Pentixapharm AG in Höhe von 10.066 Tsd. € übernommen.
Die Salden der Eckert \& Ziegler Gruppe nahestehenden Personen und Unternehmen bezüglich Forderungen und Verbindlichkeiten stellen sich zum 31. Dezember der Geschäftsjahre 2023 und 2022 wie folgt dar:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Forderungen gegen nahestehende Personen und Unternehmen | 8.066 | 2.116 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Personen und Unternehmen | 60 | 6 |
In den Jahren 2021 bis 2023 wurde von der Gesellschaft keine direkte Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsführung gezahlt. Die Pentixapharm GmbH hatte einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der 1717 LSV GmbH vereinbart, bei der die Mitglieder der Geschäftsführung angestellt waren. Dirk Pleimes erhielt als Geschäftsführer der Myelo Therapeutics GmbH eine Vergütung.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde von der Gesellschaft keine direkte Vergütung an den Vorstand gezahlt. Der Vorstand ist erst mit der Umwandlung der Pentixapharm GmbH in eine AG im Juli 2023 einberufen werden. Dr. Bouterfa hat im Rahmen seines Vorstandsmandats bei der Eckert \& Ziegler SE die Verantwortung für die Pentixapharm AG übernommen - ohne zusätzliche Vergütung. Aufgrund des Fokus der Vorstandstätigkeiten auf die klinischen Entwicklungen wurden die Kosten von Dr. Hakim Bouterfa an die Pentixapharm AG weiterbelastet. Bezüglich der Aktienvergütung an den Vorstand verweisen wir die Ausführungen in Kapitel 4. „Aktienbasierte Vergütung"
In der Tabelle werden die Beträge ausgeführt, die die Pentixapharm Gruppe für die Vergütung der Geschäftsführung und des Vorstands tatsächlich getragen hatte:
| Tsd. $€$ | 2023 | 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PTP | MYE | PTP | MYE | PTP | MYE | |
| 1717 Life Science Ventures GmbH | 298 | 0 | 624 | 0 | 564 | 0 |
| Dirk Pleimes (consultant) | 0 | 237 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Eckert \& Ziegler SE | 312 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 610 | 237 | 624 | 0 | 564 | 0 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben keine Vergütungen durch die Gesellschaft erhalten.
Zum 29. April 2024 hat die Pentixapharm Holding AG, eine 100\%ige Tochtergesellschaft der Eckert \& Ziegler SE, sämtliche Aktien der PTP von der ELSA 2 Beteiligungen GmbH erworben, so dass Eckert \& Ziegler SE die 100\%Kontrolle - unmittelbar und mittelbar - auf die Pentixapharm Gruppe erlangen hat.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 hat die Pentixapharm AG eine Vereinbarung zur Übernahme des Target-DiscoveryUnits der in Berlin ansässigen Glycotope GmbH abgeschlossen (asset deal). Die Target-Discovery-Unit der Glycotope nutzt eine proprietäre Technologieplattform, um neue tumorspezifische monoklonale Antikörper oder Antikörperfragmente zu entwickeln. Die Transaktion umfasst ein Portfolio präklinischer Antikörper, die sich potenziell zu Radiopharmazeutika entwickeln lassen, zudem Labore, Zellbanken, eine Datenbank mit Tumorstrukturen, Entwicklungslabore inklusive Anlagen und Geräten sowie zahlreiche Patente, Lizenzen und andere materielle Vermögensgegenstände. Insgesamt kann die Pentixapharm Gruppe ihr Personal um ein integriertes Team von 40 Spezialisten im Bereich Forschung und Entwicklung und Verwaltungsmitarbeitern ergänzen. Die Transaktion bietet Pentixapharm nicht nur die Möglichkeit, eine klinische Pipeline über die derzeitigen CXCR4-Ligand-basierten Programme hinaus aufzubauen, sondern stärkt auch die administrativen und organisatorischen Kapazitäten der Pentixapharm Gruppe, was die Trennung von der Eckert \& Ziegler SE aufgrund der Abspaltung erheblich erleichtert.
Nach dem Bilanzstichtag gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Pentixapharm AG ist bei der PTP ein Honorar von 20 Tsd. € angefallen.
Der Konzern der PTP wird als Teilkonzern in den Konzernabschluss ihrer Mehrheitsgesellschafterin Eckert \& Ziegler SE einbezogen. Die Eckert \& Ziegler SE wird beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Registernummer HRB 79946B geführt. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Die Eckert \& Ziegler SE erstellt den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis an Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird.
Berlin, 05. Juli 2024
Pentixapharm AG
Der Vorstand

für
vom 1. Januar 2024
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei beitiebewirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schrifttorm oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schrifttorm oder Textform darzustellen hat, ist allein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdrhaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen.
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit in gesetzlicher Schrifttorm erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsstauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärungen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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