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Heidelberger Beteiligungsholding AG

Annual Report Apr 25, 2024

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

Bericht des Aufsichtsrats 3
Lagebericht 6
Bilanz 28
Gewinn-
und Verlustrechnung
30
Kapitalflussrechnung 31
Eigenkapitalspiegel 32
Anhang 33
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1
Satz 5 HGB)
48
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 49

Bericht des Aufsichtsrats der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2023 verlief für die Heidelberger Beteiligungsholding AG insbesondere aufgrund der teilweisen Rückzahlung der in 2022 vollständig abgeschriebenen Arrow Wandelanleihe und damit dem Zufluss von rund 1,9 Mio. EUR sowie dem Verkauf der GK Software AG Aktien mit einem realisierten Ertrag von rund 2,5 Mio. EUR positiv. Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 8,7 Mio. EUR) abgeschlossen.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Aufsichtsrat hat die Entwicklung der Gesellschaft begleitet, den Vorstand bei der Geschäftsführung überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand außerdem auch außerhalb der Sitzungen und Beschlussfassungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über aktuelle Vorgänge, die Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. In den Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres 2023 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Durch die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands – insbesondere auch durch die vom Vorstand gemäß § 90 AktG erstatteten Berichte – konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der wirtschaftlichen Lage und Geschäftsentwicklung der Gesellschaft befassen. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 außerdem über Geschäfte, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen durfte, zu entscheiden. Der Aufsichtsrat hat allen ihm vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegten Geschäften zugestimmt.

Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner regelmäßigen Beratungen mit der operativen und strategischen Entwicklung des Unternehmens befasst und sich anhand mündlicher und schriftlicher Berichte des Vorstands umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Gesellschaft und ihres Umfeldes im abgelaufenen Geschäftsjahr informiert. In den Aufsichtsratssitzungen haben die Mitglieder zahlreiche Sachthemen und zustimmungspflichtige Maßnahmen diskutiert und beschlossen.

Die Lage der Gesellschaft, insbesondere die Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Wirtschaftslage der Gesellschaft, waren Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat. Die Entwicklung des Portfolios und dessen einzelne Portfoliopositionen standen im Mittelpunkt der Diskussionen im Aufsichtsrat. Das Portfolio war breit diversifiziert und entwickelte sich insbesondere auf Grund der Rückzahlung der in 2022 vollständig abgeschriebenen Arrow Wandelanleihe von rund 1,9 Mio. EUR sowie dem Verkauf der GK Software AG Aktien mit einem realisierten Ertrag von rund 2,5 Mio. EUR positiv. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Umsetzung von Investments aktiv begleitet und ihn bei der Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft unterstützt.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt eine Sitzung per Videokonferenz und drei telefonische Sitzungen abgehalten sowie fünf Beschlüsse im Parallelverfahren gefasst. An den Sitzungen und Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2023 haben stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2023 keine Ausschüsse gebildet. Der Vorstand nahm regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil.

Im Einzelnen wurden vor dem Hintergrund der Lage der Gesellschaft insbesondere folgende Themen eingehend erörtert:

  • Billigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
  • Vorbereitung der Hauptversammlung
  • Corporate Governance
  • Kreditbeziehungen der Gesellschaft
  • Vorstandspersonalie
  • Risikomanagement

Aufsichtsrat und Vorstand haben zuletzt im März 2024 gemeinsam eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht worden ist.

Aufsichtsrat und Vorstand

Vorstandsmitglieder der Heidelberger Beteiligungsholding AG waren im Geschäftsjahr 2023:

  • Herr Diplom-Volkswirt Ralph Bieneck, 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • Herr Hansjörg Plaggemars, ab 01.12.2023

Das Vorstandsmitglied Herr Ralph Bieneck teilte dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 mit, dass er seine zum 31.12.2023 auslaufende Vorstandsbestellung und den Dienstvertrag nicht verlängern möchte. Herr Ralph Bieneck möchte sich neuen unternehmerischen Aufgaben widmen. Der Aufsichtsrat nahm dies mit großem Bedauern zur Kenntnis. Herr Ralph Bieneck ist mit Ablauf des 31.12.2023 nicht mehr Vorstand der Gesellschaft.

Auf seiner Sitzung am 24.11.2023 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Hansjörg Plaggemars, für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2024 zum Mitglied des Vorstands der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Herr Hansjörg Plaggemars vertritt die Gesellschaftstets einzeln. Herr Hansjörg Plaggemars wird vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 zweite Alternative BGB für die Dauer seiner Vorstandsbestellung befreit.

Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2023:

  • Frau Eva Katheder (Vorsitzende),
  • Herr Philip Hornig und
  • Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller

Die Hauptversammlung vom 27.05.2021 wählte die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erneut für eine weitere Amtsperiode. Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2023 nicht aufgetreten.

Prüfung des Jahresabschlusses der Heidelberger Beteiligungsholding AG

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss sowie für den Lagebericht des Geschäftsjahres 2023 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2023 zum Abschlussprüfer gewählte RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat im September 2023 mitgeteilt, dass ein Teilbetrieb der bisherigen RSM GmbH in Folge eines Spaltungsvertrags im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, übergegangen ist, wozu auch das bestehende Auftragsverhältnis mit der Gesellschaft besteht.

Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, den Lagebericht sowie den Vergütungsbericht 2023 der Heidelberger Beteiligungsholding AG geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkungen erteilt. Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Vergütungsbericht und der Prüfungsbericht wurden dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum 31. Dezember 2023, den Lagebericht und den Vergütungsbericht für die Heidelberger Beteiligungsholding AG sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit dem Abschlussprüfer eingehend in der Bilanzsitzung erörtert und stimmt auf der Grundlage der umfassenden Auskünfte des Abschlussprüfers den Prüfungsergebnissen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Vergütungsberichts der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum 31. Dezember 2023 sind keinerlei Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung am 25. April 2024

nach eingehender Prüfung den vom Vorstand zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen

Es wurde gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ein Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-gesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk lautet wörtlich:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht und der diesbezügliche Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat zugeleitet worden. Der Aufsichtsrat hat beide Berichte geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat, bei der sich keine Beanstandungen ergeben haben, sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Bieneck ganz besonders für sein außerordentliches und sehr erfolgreiches Engagement in den über 13 Jahren, in denen Herr Bieneck als Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG die Gesellschaft führte, und wünscht Herrn Bieneck bei seinen zukünftigen Aufgaben weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Der Aufsichtsrat dankt ebenfalls dem Vorstand Herr Hansjörg Plaggemars für seine Tätigkeit und sein Engagement für die Gesellschaft.

Heidelberg, 25. April 2024

Für den Aufsichtsrat

Eva Katheder Vorsitzende

Lagebericht

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

1. Allgemeine Informationen8
2. Grundlagen der Gesellschaft8
a) Unternehmensstruktur und Organisation 9
b) Künftige Strategie9
c) Steuerungssystem – finanzielle Ziele 10
3. Wirtschaftsbericht 10
a) Überblick über den Geschäftsverlauf10
b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG15
4. Chancen- und Risikobericht18
c) Chancen- und Risikomanagementsystem18
d) Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung 20
5. Prognosebericht23
6. Berufshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)24
7. Übernahmerelevante Informationen 24
8. Abhängigkeitsbericht 26
9. Vergütungsbericht 26
10.Erklärung zur Unternehmensführung27

1. Allgemeine Informationen

Berichterstattendes Unternehmen

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (nachfolgend "Heidelberger Beteiligungsholding AG" oder "die Gesellschaft"). Die Gesellschaft ist im Handelsregister am Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 338007 registriert und hat ihren Sitz in der Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg. Die Aktien der Gesellschaft sind unter der deutschen Wertpapierkennnummer (WKN) A25429 bzw. unter der internationalen Wertpapiernummer (ISIN) DE000A254294 an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und an der Bayerischen Börse München zum Handel im Regulierten Markt zugelassen und an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist eine Beteiligungsgesellschaft und investiert überwiegend in börsennotierte Wertpapiere. Darüber hinaus besteht die satzungsgemäße Möglichkeit der Beratung von Dritten, soweit für diese keine Erlaubnis nach KWG erforderlich ist.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft im Sinne von § 264d HGB und wird daher als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB eingestuft.

Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wurde von der Hauptversammlung am 28.06.2023 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, ist als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Stellung der RSM GmbH eingetreten.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr 2023 der Heidelberger Beteiligungsholding AG begann am 01.01.2023 und endete am 31.12.2023. Die korrespondierende Vorjahresperiode (nachfolgend kurz "Vorjahr") umfasst demnach den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.

Rundungsdifferenzen

Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus technischen Gründen können bei den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (TEUR, % usw.) auftreten.

Vorausschauende Aussagen

Der vorliegende Lagebericht enthält vorausschauende Aussagen. Diese Aussagen geben eigene Einschätzungen und Annahmen – auch solche von Dritten (wie zum Beispiel statistische Daten in Bezug auf die Branche und auf globale wirtschaftliche Entwicklungen) – zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getroffen wurden, oder zum Datum dieses Berichts. Vorausschauende Aussagen sind stets mit Unsicherheiten verbunden. Sollten sich die Einschätzungen und Annahmen als nicht oder nur teilweise zutreffend erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen – auch deutlich – abweichen.

2. Grundlagen der Gesellschaft

a) Unternehmensstruktur und Organisation

Rechtliche Struktur

Zum 31.12.2023 beherrschte die Heidelberger Beteiligungsholding AG keine andere Gesellschaft. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG selbst wird von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, beherrscht (siehe Abschnitt "7. Übernahmerelevante Informationen / Beteiligungen am Kapital") und in deren Konzernabschluss einbezogen. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft stellt dabei den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg erhältlich und wird im Unternehmensregister offengelegt.

Mitarbeiter

Zum 31.12.2023 beschäftigte die Heidelberger Beteiligungsholding AG keine Mitarbeiter (31.12.2022: keine Mitarbeiter). Diese Zahlen beinhalten nicht den Vorstand.

Vielfalt im Unternehmen ("Diversity")

Der Aufsichtsrat verfolgt hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat kein (abstraktes) Diversitätskonzept. Der Aufsichtsrat erachtet neben anderen Zielen auch das Ziel der Vielfalt an sich für wichtig und berücksichtigt dies auch bei konkreten Besetzungsentscheidungen. Allerdings hält der Aufsichtsrat es nicht für zweckmäßig und zielführend, bei einem Kontrollorgan für eine Gesellschaft in der Größenordnung der Heidelberger Beteiligungsholding AG von vornherein abstrakte Ziele für seine Besetzung und ein abstraktes Kompetenzprofil festzulegen. Dies gilt auch für die Diversität. Hier müssen bei der Vorbereitung von Vorschlägen an die Hauptversammlung die Kompetenz und der konkrete Bedarf in der jeweiligen Besetzungssituation entscheidend sein. Dasselbe gilt nach Auffassung des Aufsichtsrats auch für die Besetzung des Vorstands. Die Vielfalt der Menschen, die für die Heidelberger Beteiligungsholding AG zukünftig arbeiten, bildet die Basis für die Leistungsfähigkeit und den Erfolg der Gesellschaft. Durch die Förderung der Vielfalt in der Heidelberger Beteiligungsholding AG können die richtigen Menschen zusammengebracht und eine Arbeitskultur geschaffen werden, die die Leistung, Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter fördert. Basierend auf der Überzeugung, dass eine vielfältige Belegschaft die Innovationskraft stärkt und wesentlich zum geschäftlichen Erfolg beiträgt, wird eine Kultur der Vielfalt unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer oder kultureller Herkunft, Religion, Branchenerfahrung und Bildungsgrad angestrebt. Aufgrund des Gesetzes zur Förderung von Frauen in Führungspositionen muss die Heidelberger Beteiligungsholding AG konkrete Ziele für die beiden Führungsebenen festlegen. Unterhalb des Vorstandes existiert auf Grund der Größe der Gesellschaft keine zweite Führungsebene, die direkt an den Vorstand berichten würde. Mit Beschluss vom 08.02.2019 hat der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen im Vorstand eine Zielgröße von mindestens 0% beschlossen, mit Fristsetzung bis zum 31.12.2023. Auf der Vorstandsebene waren im Geschäftsjahr 2023 keine Frauen beschäftigt, somit wurde diese Zielgröße erreicht. Zuletzt mit Beschluss vom 18.03.2024 hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 30. April 2026 für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% festgesetzt. Eine weitere personelle Veränderung im Vorstand oder eine Vergrößerung des Vorstands um weitere Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht konkret absehbar.

In seiner Beschlussfassung vom 19.05.2021 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 0% festgelegt. Die Zielerreichungsfrist wurde zum 30.04.2026 festgelegt. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat betrug im Geschäftsjahr 2023 rund 67%, damit wurde diese Zielgröße weit übererfüllt.

b) Künftige Strategie

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 als Beteiligungsgesellschaft tätig, deren Fokus die Investition des eigenen Vermögens überwiegend in börsennotierten Wertpapieren, vor allem Anleihen und Aktien, war. Grundsätzlich ist der Vorstand der Gesellschaft aber frei in der Nutzung der Investitionsmöglichkeiten. Der Anlagehorizont ist nicht fixiert. Es werden sowohl kurzfristige Investments als auch mittel- bis langfristige Investments eingegangen. Vereinzelt werden Schwerpunkte mit einer höheren Gewichtung gesetzt. Investments werden überwiegend in Deutschland getätigt. Ergeben sich in anderen Ländern attraktive Anlagemöglichkeiten, so steht es der Gesellschaft offen, diese ebenso zu nutzen. Risiken können in angemessenem Maße eingegangen werden. Dies ist notwendig für die Erzielung einer attraktiven Rendite. Die Aufnahme von Fremdkapital i.d.R. über Bankkredite zwecks Steigerung der Eigenkapitalrendite gehört ebenfalls zur Unternehmensstrategie.

c) Steuerungssystem – finanzielle Ziele

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird vom Vorstand geführt, der die Gesellschaft leitet, sowie die Ziele und die strategische Ausrichtung festlegt. Die Steuerung der Heidelberger Beteiligungsholding AG erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2024 auf Basis einer monatlichen integrierten Planungsrechnung, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung inkl. Soll/Ist-Vergleich sowie einer wöchentlichen Depotbewertung. Zentrale Planungs- und Steuerungsgrößen, nämlich Marktwert der Depots, freie verfügbare liquide Mittel und Ergebnis werden fortlaufend überwacht. Abweichungen von den erwarteten Finanzkennzahlen werden somit regelmäßig identifiziert, deren mögliche Auswirkungen auf die Liquidität und Ertragskraft bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen.

Die Gesellschaft definierte bisher das Unternehmensziel mit einer langfristigen durchschnittlichen 10%igen Steigerung des Eigenkapitals nach HGB als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikators. Dabei wird das Eigenkapital nach HGB am Anfang der Periode in Bezug gesetzt zum Ergebnis vor Steuern der Periode. Auch die Steigerung des Nettovermögenswerts (NAV) war ein wichtiges Ziel der Anlagestrategie, woran sich der Vorstand in der Vergangenheit jeweils orientierte. Die Gesellschaft veröffentlichte hierzu bisher monatlich den Nettovermögenswert bzw. Net Asset Value (NAV). Der Nettovermögenswert ist der Substanzwert der Gesellschaft.

Als bedeutsamste Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele der Gesellschaft gelten zukünftig die beiden folgenden finanziellen Leistungsindikatoren:

  • (unbereinigtes) Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
  • liquide Mittel (Bankbestände)

Bei der Liquiditätsentwicklung wird der zukünftig erwartete Cashflow in Relation zu den liquiden Mitteln betrachtet. Liquide Wertpapiere von börsennotierten Unternehmen, die im Umlaufvermögen gehalten werden, werden hierbei mit ins Kalkül gezogen, da diese zeitnah und kursschonend realisiert werden könnten, um Liquidität zu schaffen, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens jederzeit zu gewährleisten. Die Kostenstruktur wird kontinuierlich und engmaschig durch den Vorstand gesteuert und überwacht. Ein integriertes Reporting wird dem Aufsichtsrat der Gesellschaft monatlich zur Verfügung gestellt.

Der NAV wird zukünftig nicht mehr regelmäßig intern berichtet bzw. veröffentlicht. Die Gesellschaft sieht als übergeordnetes Unternehmensziel die Erzielung einer langfristigen Wertsteigerung.

3. Wirtschaftsbericht

a) Überblick über den Geschäftsverlauf

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 war von wirtschaftlicher Stagnation und rückläufigen, aber hohen Inflationsraten geprägt. Dies wurde hauptsächlich durch die Folgen der Energiepreiskrise verursacht, die zu massiven Kaufkraftverlusten führte und den privaten Konsum schwächte. Auch die geringe Weltwirtschaftsdynamik und geopolitische Spannungen spielten eine Rolle. Laut ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang des BIP 0,1 Prozent.

Die Investitionsentwicklung schwächt sich ab, während der private Konsum sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Optimistischere Stimmungsindikatoren deuten auf eine leicht positive Zukunftssicht von Unternehmern und Haushalten hin, jedoch bleiben Risiken aufgrund weltwirtschaftlicher Schwächen, geopolitischer Krisen und fiskalischer Unsicherheiten bestehen.

Die weltweite Industriekonjunktur bleibt schwach aufgrund ungünstiger Finanzierungsbedingungen und schwacher globaler Nachfrage. Die Industrieproduktion im September expandierte nur geringfügig. Einkaufsmanagerindizes in wichtigen Absatzmärkten lagen im November unter der Wachstumsschwelle. Der Welthandel zeigte im September leichte Zuwächse, fiel jedoch im Oktober laut dem RWI/ISL-Containerumschlag-Index. Prognosen internationaler Organisationen deuten auf eine verhaltene Erholung hin, mit geringem Anstieg des Welthandels und unterdurchschnittlichem Wachstum des Welt-BIP bis 2024. Der Euroraum könnte sich leicht erholen, aber insgesamt bleiben die weltwirtschaftlichen Aussichten verhalten. Für Deutschland rechnet das ifo-Institut im Rahmen seiner Konjunkturprognosen preisbereinigt mit einem leichten Wachstum des BIP in Höhe von 0,9 Prozent, für 2025 mit einem weiteren Wachstum von 1,3 Prozent.

Trotz hoher Inflation und hoher Leitzinsen, anhaltender geopolitischer Konflikte und kriegerischer Auseinandersetzungen in der Ukraine und Nahost, konnten die Aktienmärkte im Jahr 2023 deutlich zulegen. Der DAX-Index schloss zum Jahresende 2023 bei 16.751,64 Punkten und stand damit gut 20 Prozent höher als zu Jahresbeginn, was er im Wesentlichen einer Ende Oktober einsetzenden Jahresendrally zu verdanken hatte. Der Deutsche Leitindex blieb auch im Januar 2024 weiterhin im Aufwind und beendete den Handelsmonat bei rund 16.904 Punkten. Ob und wie sich die Entwicklung des DAX auf dem Rekordniveau auch im Verlaufe des Jahres 2024 weiter behaupten kann, wird wesentlich von der weiteren Entwicklung der Leitzinsen und der Inflationsraten, aber auch von etwaigen weiteren (geo)politischen Großereignissen (wie z.B. weitere kriegerischen Auseinandersetzungen aber auch die Präsidentenwahl in den USA) abhängen. Die Grundstimmung ist hier zunächst, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Aussicht auf niedrigere Zinsen, optimistisch.

Ebenso wie der DAX konnte der M-Dax das Jahr 2023 mit einem Plus beenden (+ 8%) und schloss bei 27.137,30. Noch besser entwickelten sich die US-Kapitalmärkte. Der Technologieindex Nasdaq 100 verbuchte ein Plus von rund 53 Prozent und profitierte maßgeblich von der aufkommenden Begeisterung für das Thema Künstliche Intelligenz.

Im gesamten Jahr 2023 stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland im Durchschnitt um 5,9 Prozent im Vergleich zu 2022. Diese Inflationsrate war im Vergleich zum Vorjahr, als sie bei 6,9 Prozent lag, geringer. Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Dr. Ruth Brand, betonte, dass die Inflationsrate von knapp 6 Prozent immer noch hoch sei, auch wenn sie unter dem historischen Höchststand von 2022 liegt. Besonders deutlich verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 Nahrungsmittel. Im Dezember 2023 erhöhte sich die Inflationsrate gegenüber dem Vorjahresmonat auf +3,7 Prozent, verstärkte sich also zum Jahresende, nachdem sie in den vorangegangenen Monaten rückläufig gewesen war. Die Entwicklung der Inflationsrate in 2023 war wie im Vorjahr auch getragen von Sondereffekten durch die Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen. So milderten Entlastungsmaßnahmen z.B. die Teuerung von Energie im Jahresverlauf 2023 wie bereits im Vorjahr 2022 teilweise ab.

Im aktuellen Jahr rechnen Ökonomen und Forscher mit einer deutlichen Abschwächung der Inflation. Das ifo-Institut sagt beispielsweise für 2024 eine Inflationsrate von 2,2 Prozent in Deutschland voraus. Die Bundesbank geht davon aus, dass die Inflation im gleichen Jahr um mehr als die Hälfte auf 2,7 Prozent zurückgehen wird. Bundesbankpräsident Joachim Nagel äußerte die Erwartung, dass die deutsche Wirtschaft ab Anfang 2024 wieder einen Expansionskurs einschlagen und allmählich an Fahrt gewinnen wird. Diese Inflationsprognosen führen auch zu Diskussionen über die Zinspolitik der Notenbanken. Laut einer Umfrage von Bloomberg unter Ökonomen plant die Europäische Zentralbank in diesem Jahr vier Zinssenkungen, da die Inflation schneller als bisher angenommen zurückgeht. Der Beginn der Zinssenkungen um jeweils 25 Basispunkte wird im Monat Juni erwartet.

Die aktuelle wirtschaftliche Flaute spiegelt sich im Arbeitsmarkt wider. Die Zahl der Arbeitslosen lag demzufolge im Dezember 2023 bei 2,637 Millionen Menschen und somit bei rund 5,7 Prozent. Damit waren knapp 31.000 Menschen mehr gegenüber dem Vormonat arbeitslos gemeldet und rund 183.000 Menschen mehr gegenüber dem Vorjahr (Dezember 2022) (WirtschaftsWoche). Frühindikatoren deuten auf eine insgesamt schwache Beschäftigungsdynamik hin. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat laut dem ifo-Beschäftigungsbarometer leicht abgenommen, insbesondere bei Neueinstellungen. In der Industrie stieg das Barometer jedoch wieder an, nach sieben aufeinanderfolgenden Rückgängen. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer zeigt eine negative Entwicklung der Arbeitslosigkeit, aber die Beschäftigungsaussichten bleiben leicht positiv. Die Zahl der offenen Stellen blieb im dritten Quartal mit 1,7 Mio. unverändert hoch. Eine Besserung der wirtschaftlichen Lage wird frühestens im Frühjahr erwartet, wenn die Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt.

Im Euroraum hat sich aufgrund ungünstiger Reallohnentwicklung die Konsumnachfrage der privaten Haushalte abgeschwächt. Der Energiepreisschock des Vorjahres belastet weiterhin die Industriekonjunktur. Die gesamtwirtschaftliche Produktion blieb vom vierten Quartal 2022 bis zum dritten Quartal 2023 weitgehend unverändert. Die Arbeitsmärkte sind weiterhin angespannt aufgrund der demografisch bedingten Verknappung des Arbeitskräfteangebots. Die Inflationsrate sank auf 2,4 Prozent im November 2023 und lag damit knapp über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum im Euroraum wurden leicht nach unten korrigiert, auf 0,5 Prozent im Jahr 2023, auf 1,0 Prozent im Jahr 2024 und 1,5 Prozent im Jahr 2025.

In den USA überrascht eine robuste Konjunktur, unterstützt durch die Konsumausgaben der privaten Haushalte und eine äußerst expansive Fiskalpolitik mit einem Haushaltsdefizit von 7,4 Prozent des BIP im Jahr 2023. Die Inflationsrate bleibt über 3 Prozent.

China überdeckt die strukturelle Immobilienkrise mit staatlichen Stimulierungsmaßnahmen, was zu einem beschleunigten Wirtschaftswachstum im dritten Quartal führt. Im Gegensatz zu den meisten Volkswirtschaften gibt es in China keinen nennenswerten Verbraucherpreisanstieg.

Insgesamt wird erwartet, dass das weltweite Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent im Jahr 2023 auf 2,0 Prozent im Jahr 2024 und 2,3 Prozent im Jahr 2025 zurückgeht.

Höchster Stand seit 22 Jahren: Die US-Notenbank Fed (Federal Reserve System) setzt nach einer Zinspause im Juni 2023 ihre Serie von elf aufeinanderfolgenden Zinserhöhungen fort. Ab dem 27. Juli erhöht die Zentralbank der Vereinigten Staaten den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent (Federal Funds Rate-Zinsspanne von 5,25 bis 5,5 Prozent). Diese Maßnahme erfolgte als Reaktion auf die zwar rückläufige, aber immer noch hohe Inflation im Land. Anfang März 2023 kam es zum Zusammenbruch der Silicon Valley Bank (SVB) und der Signature Bank, die unter anderem aufgrund der rasch gestiegenen Zinsen zur Inflationsbekämpfung in Schwierigkeiten gerieten. Seither hat die US-Notenbank viermal nacheinander auf eine Änderung des Leitzinses verzichtet und im Rahmen der Pressemitteilung des geldpolitischen Ausschusses der Fed vom 31. Januar 2024 verlautbaren lassen, dass dieser eine Reduktion des Zielbandes nicht für angemessen erachte, solange sich die Inflationsrate nicht nachhaltig in Richtung 2 Prozent bewege.

Ebenso wie das Jahr 2022 war auch das Jahr 2023 im Euroraum aus geldpolitischer Sicht zunächst geprägt von Leitzinserhöhungen. Nach zehn aufeinanderfolgenden Zinserhöhungen hat die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß dem geldpolitischen Beschluss vom 26. Oktober 2023 beschlossen, den Leitzins (Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft) unverändert zu lassen. Damit bleibt der seit dem 20. September 2023 festgelegte Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft im Euroraum bei 4,5 Prozent bestehen. Diese Entscheidung hält den Leitzins auf dem höchsten Niveau seit den frühen 2000er Jahren. Auch im Januar 2024 hat die EZB den Leitzins zum dritten Male hintereinander bei 4,5 Prozent belassen. Mit der anhaltenden Zinspause reagierte die EZB auf den Rückgang der Inflation und die trüben Konjunkturaussichten im Euroraum. Kurzfristig ist noch nicht von einer Zinssenkung auszugehen, etwaige Zinssenkungen werden voraussichtlich ab Juni 2024 erwartet.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft

Das eigene Vermögen wird überwiegend in börsennotierten Wertpapieren, vor allem Anleihen und Aktien, angelegt. Grundsätzlich ist der Vorstand der Gesellschaft aber frei in der Nutzung der Investitionsmöglichkeiten. Der Anlagehorizont ist nicht fixiert. Es werden sowohl kurzfristige Investments als auch mittel- bis langfristige Investments eingegangen. Das Portfolio ist diversifiziert. Vereinzelt werden Schwerpunkte mit einer höheren Gewichtung gesetzt. Investments werden überwiegend in Deutschland getätigt. Ergeben sich in anderen Ländern attraktive Anlagemöglichkeiten, so steht es der Gesellschaft offen, diese ebenso zu nutzen. Risiken können in angemessenem Maße eingegangen werden. Dies ist notwendig für die Erzielung einer attraktiven Rendite. Die Aufnahme von Fremdkapital i.d.R. über Bankkredite zwecks Steigerung der Eigenkapitalrendite ist ebenfalls möglich.

Im Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 äußerte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 die Erwartung eines erheblich steigenden Jahresergebnis und einer deutlich steigenden Eigenkapitalrendite. Die Prognose trat mit einem auf 3.111 TEUR gestiegenen Ergebnis vor Steuern nach -8.655 TEUR im Vorjahr und einer Eigenkapitalrendite vor Steuern nach HGB, die von – 32,3% auf 17,1% gestiegen ist, ein.

Das strategische Ziel einer 10%igen Rendite vor Steuern auf das Eigenkapital nach HGB aus der Vorjahresprognose wurde mit einer erzielten Rendite von 17,1% (Vj. -32,3%) erreicht, so dass das Geschäftsjahr 2023 in dieser Hinsicht als zufriedenstellend bezeichnet werden kann.

Die Gesellschaft veröffentlichte bisher monatlich den Nettovermögenswert bzw. Net Asset Value (NAV). Der Nettovermögenswert ist der Substanzwert der Gesellschaft. Er ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Der Börsenwert wird in der Regel mit den Schlusskursen an den umsatzstärksten Börsen ermittelt. Nicht börsengehandelte Wertpapiere werden, soweit werthaltig, zu Anschaffungskosten angesetzt. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, und Rückstellungen werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem handelsrechtlichen Buchwert kalkuliert. Eigene Aktien im Bestand werden im NAV nicht berücksichtigt. Der NAV ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich jederzeit ändern. Er kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Stichtagskurs bei der Ermittlung des NAV zum Stichtag bewertet werden. Der Nettovermögenswert wurde bisher als Teil des internen Risikokontrollsystems im Rahmen der regelmäßig erstellten Vermögensaufstellung berechnet. Aufgrund von stillen Reserven bei bestehenden Portfoliopositionen divergieren die Werte Eigenkapital nach HGB und NAV.

Der berichtete NAV je Aktie stieg im Geschäftsjahr 2023 von 102,13 EUR je Aktie in 2022 um 9,2% auf 111,48 Euro je Aktie. Der aufgrund der sich im Rahmen der Abschlussprüfung ergebenden Nachbuchungen inklusive Steuerberechnung geänderte NAV belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 111,23 EUR (Vorjahr: 91,26 EUR), somit stieg der NAV im Geschäftsjahr final um 21,9%. Somit ist im Lagebericht 2022 die Prognose einer moderaten Steigerung des NAV zutreffend.

Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG zeigt sich zufrieden mit den erwirtschafteten Ergebnissen im Geschäftsjahr 2023. So erzielte die Heidelberger Beteiligungsholding AG ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 2.916 TEUR im Vergleich zu einem Verlust von -8.655 TEUR im Vorjahr. Zudem schloss die Gesellschaft mit einer frei verfügbaren Liquidität von rund 6,1 Mio. EUR ab, welche sich aus Kassen- und Bankbestände zusammensetzte.

Das Portfolio der Heidelberger Beteiligungsholding AG stellt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 im Wesentlichen wie folgt dar:

Wertpapiere im Anlagevermögen

Die größte Bilanzpositionen im Anlagevermögen stellen die Anteile an der B.M.P. Pharma Trading AG, Norderstedt/Deutschland, mit 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR), United Labels AG, Münster/Deutschland, mit 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) sowie der Einhell Germany AG, Landau/Deutschland, mit 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Die B.M.P. Pharma Trading AG ist ein internationales Handelshaus im Bereich Rohstoffe für die pharmazeutische Human- und Veterinär-Industrie und für den Health-Food sowie den kosmetischen Bereich. United Labels AG ist einer der führenden Hersteller und Vertreiber von Markenprodukten mit insgesamt über 30 Marken mit rund 150 Charakteren unter Vertrag und vertreibt Merchandise, wie Bekleidung, Plüsch, Schreibwaren, Taschen und Geschenkartikeln über den stationären Handel, E-Commerce und über Influencer. Die Einhell Germany AG ist ein deutscher Werkzeughersteller. Das langfristige Anlagevermögen macht zum Bilanzstichtag 31.12.2023 rund 11% der Bilanzsumme aus. Hier wurden zum Stichtag Aktienbeteiligungen gehalten.

Wertpapiere im Umlaufvermögen

Im Umlaufvermögen hält die Heidelberger Beteiligungsholding AG überwiegend Aktien und Anleihen, bei denen zum Erwerbszeitpunkt keine Absicht einer längeren Haltedauer besteht. So nimmt die Heidelberger Beteiligungsholding AG auch Investitionschancen wahr, die sich vorübergehend bieten. Kurzfristige Umschichtungsergebnisse werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Mögliche kurzfristige Investmentüberlegungen können beispielsweise attraktive Dividendenzahlungen, Übernahmeangebote, kurzfristige Trends oder Marktverwerfungen sein. Der Vorstand wägt die Investments nach Chance-Risiko-Überlegungen ab. Die Wertpapiere im Umlaufvermögen machen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 rund 48% der Bilanzsumme aus. Hier wurden zum Stichtag Aktienbeteiligungen und Anleihen gehalten.

Die wesentlichsten Investments sind Aktien der XTPL S.A., Wroclaw/Polen mit 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR), eine besicherte Unternehmensschuldverschreibung von Arrow Resources Pty Limited, Sydney/Australien ("Arrow") mit 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR), Aktien der K+S AG, Kassel/Deutschland mit 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) und der Bayer AG, Leverkusen/Deutschland mit 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). XTPL S.A. ist im Bereich der Nanotechnologie tätig und entwickelt und vermarktet seine weltweit innovative Plattformtechnologie für den ultrapräzisen Druck von Nanomaterialien,

die durch internationale Patentanmeldungen geschützt ist. Die K+S AG, früher Kali und Salz AG, ist ein deutsches Bergbauunternehmen mit den Schwerpunkten Kali- und Salzförderung und die Bayer AG ein Chemie- und Pharmakonzern.

Die Gesellschaft hatte im Juli 2021 4,0 Mio. USD in eine Wandelschuldverschreibung der Arrow investiert, welche als Zwischenfinanzierung bis zum Börsengang des Unternehmens gedacht war. Anlässlich der Verlängerung der Arrow Wandelschuldverschreibung im Dezember 2022 wurde die Wandelschuldverschreibung zu 50% in eine besicherte Unternehmensschuldverschreibung umgewandelt. Bedauerlicherweise wurden bis zum damals verlängerten Fälligkeitstag am 31. März 2023 weder die Unternehmensschuldverschreibung zurückgezahlt noch der als Bedingung für die Wandlung in Aktien vereinbarte Börsengang der Gesellschaft umgesetzt. Aus Vorsichtsgründen hat die Gesellschaft daher die nicht besicherte Wandelschuldverschreibung in Höhe von rund 2,6 Mio. EUR bereits im Vorjahresabschluss vollständig abgewertet. Zwischenzeitlich erfolgten verschiedene Verlängerungen der Laufzeit und die besicherte Unternehmensschuldverschreibung wurde zudem noch mit Wandlungsrechten im Falle des Börsengangs von Arrow ausgestattet. Mit Nachtrag vom 19. März 2024, wurde die unbesicherte Wandelschuldverschreibung bis zum 30. April 2024 und die besicherte Unternehmensschuldverschreibung bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Im November 2023 erfolgte eine Teilrückzahlung der unbesicherten Wandelschuldverschreibung von Arrows in Höhe von 2,0 Mio. USD, was auf Grund der zuvor wertberichtigten Forderung zu einem Ertrag in Höhe von rund 1,9 Mio. EUR führte.

Die Sicherheit der Unternehmensschuldverschreibung nebst Zinsen besteht aus Minenrechten in den USA und ist gemäß der vorliegenden JORC-Studie (Der "Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves" – "JORC-Code" ist ein professioneller Verhaltenskodex, der Mindeststandards für die öffentliche Berichterstattung über Explorationsergebnisse, Mineralressourcen und Erzreserven festlegt) werthaltig. Die Unternehmensschuldverschreibung wurde daher bisher nicht wertberichtigt.

In Summe erwartet die Gesellschaft weiterhin eine Rückzahlung inklusive Zinsen von Arrows aus den beiden Instrumenten von TUSD 4.684, wovon die Ansprüche aus der nicht besicherten Wandelanleihe in Höhe von TUSD 1.369 weiterhin bis auf einen Erinnerungswert wertberichtigt ist.

Die wesentlichen Wertpapiere zeigen auch bereits die Diversifikation des Anlageportfolios in Unternehmen bei denen der Vorstand ein gutes Chance-/Risiko-Profil sieht.

Sonstige Investments

Im Geschäftsjahr 2023 bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 EUR), welche gegenüber der Deutsche Balaton AG aus einem Darlehen mit einer Verzinsung von 4,3 % p.a. bestehen. Die Laufzeit wurde von ursprünglich bis 15. Dezember 2023 mit Nachtrag zum Darlehensvertrag auf den 29. März 2024 verlängert. Der ursprüngliche Darlehensvertrag sowie die Verlängerung auf den 29. März 2024 sahen keine Sicherheiten vor. Zum aktuellen Stand der Darlehensvereinbarung siehe auch im Anhang "k) Nachtragsbericht" und Abschnitt b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG.

Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein hohes Maß an wirtschaftlicher Unsicherheit, aufgrund der anhaltenden Ukraine- und Nahost-Kriege, der hohen Inflationsrate und immer wieder aufkeimenden Rezessionsängsten, sieht aber die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als solide an. Die Gesellschaft verfügt über ausreichend liquide Mittel zur Bewältigung dieser aktuellen Herausforderungen.

b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG

Nachfolgend wird der Geschäftsverlauf unter Einbezug der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge analysiert und erläutert. Der Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Ertragslage

[in TEUR] 2023 2022
Ergebnis aus dem Halten von Wertpapieren 297 -9.335 +9.632
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.884 189 +1.695
Personalaufwand -180 -181 +1
Sonstiger Betriebsaufwand -509 -227 -282
Finanzergebnis 1.619 899 +720
Ertragsteuern -196 0 -196
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2.916 -8.655 +11.571

Das Ergebnis aus dem Halten von Wertpapieren im Geschäftsjahr 2023 betrug 297 TEUR (Vorjahr: -9.335 TEUR) und beinhaltete im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens 2.548 TEUR (Vorjahr: 325 TEUR), Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.199 TEUR (Vorjahr: 1.935 TEUR) sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -3.449 TEUR (Vorjahr: -11.595 TEUR). Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen resultierten vollständig aus dem Verkauf von Aktien der GK Software AG in Höhe von TEUR 2.548. Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens resultierten im Wesentlichen aus der Zuschreibung auf Aktien der BIOXXMED AG in Höhe von TEUR 1.002 (Vorjahr: TEUR 0). Die Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR -3.448 (Vorjahr: TEUR -7.099) beruhen auf Abschreibungen von Wertpapieren im Umlaufvermögen auf den niedrigeren Stichtagskurs. Die größten Einzelposten bei den Abschreibungen waren die BIOXXMED AG (TEUR -1.715), Bayer AG (TEUR -852), K+S AG (TEUR -560) sowie die Epigenomics AG (TEUR -302).

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge für das Geschäftsjahr 2023 betrugen 1.884 TEUR (Vorjahr: 189 TEUR) und resultierten im Wesentlichen aus einer Teilrückzahlung der im Vorjahr wertberichtigten unbesicherten Wandelschuldverschreibung von Arrow in Höhe von TEUR 1.862 (Vorjahr: 0 TEUR).

Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 bestehen wie im Vorjahr aus der Vorstandsvergütung.

Die im Geschäftsjahr 2023 angefallenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 508 (Vorjahr: 225 TEUR) enthalten im Wesentlichen eine Einzelwertberichtigung auf Zinsforderungen der Arrows Wandelanleihe in Höhe von TEUR 298 (Vorjahr: 18 TEUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 42), die Konzernumlage der Deutsche Balaton AG in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 49), Kosten der Kapitalmarktkommunikation in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 34), Buchhaltungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 39), Aufsichtsratsvergütungen TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) sowie Bank- und Depotgebühren in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 15).

Das Finanzergebnis (berechnet als Saldo aus Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens und dem Zinsergebnis inkl. Dividenden aus Wertpapieren des Umlaufvermögens) belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.619 TEUR (Vorjahr: 899 TEUR) und betrifft überwiegend Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 1.012 TEUR (Vorjahr: 790 TEUR) sowie Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von 609 TEUR (Vorjahr: 111 TEUR). Die angefallenen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen Dividenden aus Wertpapieren des Anlagevermögens; im Geschäftsjahr 2023 ist hier größte Einzelposition die Dividende der B.M. P. Pharma Trading in Höhe von 513 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die im Geschäftsjahr 2023 angefallenen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Wesentlichen Zinsen aus den Arrow Anleihen in Höhe von TEUR 626 (Vorjahr: TEUR 592), davon wurden die Zinsen für die unbesicherte Wandelanleihe in Höhe von TEUR 298 direkt wertberichtigt sowie Dividenden aus Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 250 (Vorjahr: TEUR 126).

Das Ergebnis nach Steuern, bzw. der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt somit +2.916 TEUR (Vorjahr: -8.655 TEUR).

Vermögenslage

[in TEUR] 31.12.2023 31.12.2022
Finanzanlagen 2.422 11% 3.072 17% -650
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.021 9% 0 0% +2.021
Sonstige Vermögensgegenstände 602 3% 114 1% +488
Wertpapiere 10.151 48% 12.353 67% -2.202
Liquide Mittel 6.102 29% 2.961 16% +3.141
Übrige Aktiva 3 0% 7 0% -4
Summe Vermögensgegenstände 21.301 100% 18.507 100% +2.794
Eigenkapital 21.086 99% 18.171 99% +2.915
Rückstellungen 170 1% 83 0% 87
Verbindlichkeiten 45 0% 253 2% -208
Summe Eigenkapital und Schulden 21.301 100% 18.507 100% +2.794

Die Finanzanlagen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 um 650 TEUR auf 2.422 TEUR (Vorjahr: 3.072 TEUR). In der Differenz von 650 TEUR zum Vorjahr sind der Verkauf der GK Software Position zum Buchwert von 890 TEUR sowie gegenläufige Investitionen in neue Wertpapiere des Anlagevermögens im Umfang von rund 242 TEUR (AMG Advanced Metallurgic Group).

Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.021 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) bestehen gegen den Hauptaktionär Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Das Darlehen in Höhe von 2.000 TEUR zum Bilanzstichtag hat auf Basis des 2. Nachtrags vom 31.01.2024 eine unbestimmte Laufzeit, die Verzinsung beträgt 4,3% p.a. und die Zinsen sind jährlich zum 31. Dezember zur Zahlung fällig, spätestens mit Rückzahlung des Darlehens. Das Darlehen ist jederzeit mit einer Frist von drei Monaten ganz oder teilweise kündbar. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist verpflichtet, auf sofortiges Verlangen der HDBH Sicherheiten nach marktüblicher Bewertung von bis zu 130% für das Darlehen bereit zu stellen, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Wertpapieren oder Beteiligungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 602 TEUR (Vorjahr: 114 TEUR) enthalten im Wesentlichen eine Zinsforderung aus einer ausländischen Wandelschuldverschreibung in Höhe von 347 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR) sowie Steuererstattungsansprüche in Höhe von 255 TEUR (Vorjahr: 96 TEUR).

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 10.151 TEUR (Vorjahr: 12.353 TEUR) setzten sich im Wesentlichen aus verschiedenen Aktien von 7.447 TEUR (Vorjahr: 9.639 TEUR) sowie aus Anleihen in Höhe von 2.704 TEUR (Vorjahr: 2.715) zusammen. Die wesentlichsten Investments sind Aktien der XTPL S.A., Wroclaw/Polen (3.368 TEUR; Vorjahr: 3.368 TEUR), eine besicherte Unternehmensschuldverschreibung von Arrow Resources Pty Limited, Sydney/Australien ("Arrow") (2.589 TEUR, Vorjahr: 2.589 TEUR), Aktien der K+S AG, Kassel/Deutschland (1.860 TEUR; Vorjahr: 2.021 TEUR) und der Bayer AG, Leverkusen/Deutschland (1.682 TEUR; Vorjahr: 2.416 TEUR) sowie Aktien der BIOXXMED AG, Darmstadt/Deutschland (452 TEUR; Vorjahr: 1.164 TEUR).

Zu Arrow siehe auch "3. Wirtschaftsbericht; dort: Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft; dort: Wertpapiere im Umlaufvermögen".

Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31.12.2023 auf 6.102 TEUR, verglichen mit 2.961 TEUR zum Vorjahresstichtag 31.12.2022.

Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses im Geschäftsjahr 2023 um 2.915 TEUR.

Die Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr (31.12.2022: 83 TEUR) um 87 TEUR auf 170 TEUR im Wesentlichen aufgrund der Erhöhung von Steuerrückstellungen um 103 TEUR auf 108 TEUR zum 31.12.2023. Weitere Rückstellungen bestehen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 44 TEUR (Vorjahr: 47 TEUR) sowie weitere sonstige Rückstellungen in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR).

Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 253) bestehen im Wesentlichen mit TEUR 32 gegenüber der 2invest AG aus der Weiterbelastung von Rechtsanwaltskosten in Australien in Zusammenhang mit den Arrow-Anleihen. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Finanzlage

Die in Übereinstimmung mit DRS 21 erstellte Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

[in TEUR] 2023 2022
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 972 -3.746 +4.718
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 2.171 3.959 -1.788
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2 -2 0
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres +6.102 +2.961 +3.141

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt 972 TEUR (Vorjahr: -3.746 TEUR). Die positive Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem verbesserten Ergebnis vor Abschreibungen. Die Zinserträge beinhalten Dividendenerträge von Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt 2.171 TEUR (Vorjahr: 3.959 TEUR). Dieser resultiert im Wesentlichen aus Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens von rund 3.438 TEUR (Vorjahr: 3.658 TEUR) sowie den Investitionen von rund 2.242 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR), welche im Wesentlichen aus einem Darlehen an die Deutsche Balaton AG in Höhe von 2,0 Mio. EUR resultieren. Zum aktuellen Stand der Darlehensvereinbarung siehe auch im Anhang "k) Nachtragsbericht". Siehe zu Cashflow aus der Investitionstätigkeit auch "3 a) Überblick über den Geschäftsverlauf; dort: Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft".

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr -2 TEUR im Wesentlichen aus Zinszahlungen an Kreditinstitute.

Der Finanzmittelfonds (bestehend aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) erhöhte sich somit insgesamt von 2.961 TEUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022 auf 6.102 TEUR zum 31.12.2023. Die Gesellschaft verfügt und verfügte im Geschäftsjahr über ausreichende liquide Mittel zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeiten. Der Gesellschaft standen zum Jahresende zugesagte Kreditlinien über insgesamt 7.000 TEUR zur Verfügung. Davon waren insgesamt 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt. Die Kreditlinien sind mit Pfandrechten an den im Depot befindlichen Wertpapieren abgesichert und grundsätzlich nur im Rahmen der Beleihungsgrenzen der Wertpapiere nutzbar. Die Beleihungsgrenzen sind für jedes Wertpapier individuell.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements der Gesellschaft

Beim Finanzmanagement der Gesellschaft steht das Monitoring der Liquidität im Vordergrund, bestehend aus liquiden Mitteln und liquiden Wertpapieren des Umlaufvermögens, also Wertpapieren von börsennotierten Gesellschaften mit ausreichendem Handelsvolumen. Somit können Anlagen bei Bedarf kursschonend zeitnah verwertet werden. Das Finanzmanagement verfolgt dabei grundsätzlich das Ziel, die finanzielle Unabhängigkeit der Gesellschaft durch Sicherstellung ausreichender Liquidität zu wahren. Dadurch soll die Finanzkraft der Gesellschaft jederzeit auf hohem Niveau gehalten werden. Risiken sollen weitestgehend vermieden oder wirkungsvoll abgesichert werden. Die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sind in Abschnitt

"4. Chancen- und Risikobericht" dargestellt. Die Gesellschaft sieht als Unternehmensziel die Erzielung einer langfristigen Wertsteigerung. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG tätigt keine spekulativen Termingeschäfte und nutzt derivative Finanzinstrumente nur bei Bedarf zur Absicherung von Währungsrisiken.

Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein hohes Maß an wirtschaftlicher Unsicherheit, aufgrund der anhaltenden Ukraine- und Nahost-Kriege, der hohen Inflationsrate und immer wieder aufkeimenden Rezessionsängsten, sieht aber die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als solide an. Die Gesellschaft verfügt über ausreichend liquide Mittel zur Bewältigung dieser aktuellen Herausforderungen.

4. Chancen- und Risikobericht

c) Chancen- und Risikomanagementsystem

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG agiert in einem dynamischen Marktumfeld und ist daher verschiedenen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, hat der Vorstand in seiner Gesamtverantwortung für die Heidelberger Beteiligungsholding AG ein System für Risikomanagement und interne Kontrollen eingerichtet. Im Zusammenhang mit dem Vorstandswechsel hat der neue Vorstand das Risikomangementsystem überarbeitet und eine eigene Beurteilung der Risiken vorgenommen. Hauptziel des Risikomanagements ist es, strategische, marktbezogene, finanzwirtschaftliche und geschäftsspezifische Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu überwachen, um nach sorgfältiger Prüfung die notwendigen, angemessenen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.

Unterstützt wird dies durch einen regelmäßigen Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, in dem wichtige Themen angesprochen und diskutiert werden. Die Risikosituation der Heidelberger Beteiligungsholding AG wird nicht nur im Rahmen der Jahresfinanzberichterstattung, sondern auch im Rahmen der Prüfung des Zwischenberichts berücksichtigt.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG überwacht kontinuierlich alle anwendbaren Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien, Betriebs- und andere geltende gesetzliche oder industrielle Richtlinien. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG bildet Rückstellungen zur Abdeckung potenzieller Risiken, wo immer dies notwendig und angemessen ist.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist gemäß § 289 Abs. 4 verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Lagebericht zu beschreiben. Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, Risiken zu identifizieren und zu bewerten, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen könnten. Hierdurch soll eine hinreichende Sicherheit gewährleistet werden, dass die Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wird.

Die einzelnen Komponenten des Risikomanagementsystems werden im Folgenden näher beschrieben.

Während das Risikomanagementsystem auf die Identifizierung und Klassifizierung von Risiken gerichtet ist, zielt das interne Kontrollsystem auf die Verringerung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen ab. Das interne Kontrollsystem ist somit ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems und wird deshalb nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

Die Leistungsfähigkeit beider Systeme hat generelle Grenzen. Auch ein grundsätzlich als wirksam zu beurteilendes internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem können keine absolute Sicherheit zur Vermeidung wesentlicher Fehlaussagen oder Verluste bieten.

Der Vorstand gestaltet Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entsprechend den unternehmensspezifischen Anforderungen.

Aufgrund der Größe und der Struktur der Heidelberger Beteiligungsholding AG sind die Prozesse in formaler Hinsicht auf das Notwendige beschränkt.

Die Zielsetzungen des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems lassen sich wie folgt beschreiben:

  • i. Identifizierung und Bewertung von Risiken;
  • ii. Begrenzung erkannter Risiken;
  • iii. Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Einzelabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG und die entsprechende Abbildung dieser Risiken.

In einer jährlichen Risikoinventur werden zunächst Risiken aufgelistet. Diese werden sodann Unternehmensbereichen zugeordnet. Anschließend erfolgt eine Klassifizierung nach der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt:

Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0% bis 5 % Sehr gering
6% bis 25% Gering
26% bis 50% Mittel
51% bis 80% Hoch
81% bis 100% Sehr hoch

Sodann erfolgt eine Klassifizierung nach dem finanziellen Auswirkungsgrad in Abhängigkeit des vorhandenen Eigenkapitals bei Risikoeintritt wie folgt:

Erwartete Auswirkung in T€ Grad der Auswirkung
T€ 0 bis T€ 210 Niedrig
T€ 210 bis T€ 1.050 Moderat
T€ 1.050 bis T€ 3.000 Wesentlich
> T€ 3.000 Gravierend

Schließlich erfolgt die Verdichtung beider Klassifizierungen zu einer Gesamt-Risiko-Einschätzung von "Niedrig" über "Mittel", "Hoch" bis "Sehr hoch" gemäß folgender Matrix:

Eintrittswahrscheinlichkeit
Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch
Niedrig Niedrig Niedrig Niedrig Mittel Mittel
Moderat Niedrig Niedrig Mittel Mittel Hoch
Auswikung Wesentlich Niedrig Mittel Mittel Hoch Hoch
Gravierend Mittel Mittel Hoch Hoch Sehr hoch

Anschließend werden Kontrollen zur Begrenzung der jeweiligen Risiken eingerichtet.

Eine Klassifikation der Kontrollen erfolgt sodann bezüglich der Merkmale:

  • Art der Kontrolle (manuell oder automatisch)
  • Wirkung der Kontrolle (präventiv oder aufdeckend) sowie
  • Häufigkeit der Kontrolle

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und Normen. Wesentliche Elemente sind klar definierte Kontrollmechanismen (in Form von systemtechnischen und manuellen Abstimmungsprozessen), die Trennung von Funktionen ("Vier-Augen-Prinzip") sowie das Vorhandensein bzw. die Einhaltung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Grundsätzlich muss jedes interne Kontrollsystem ("IKS") der Tatsache Rechnung tragen, dass es, unabhängig von seiner Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit bieten kann, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Gründe hierfür können z.B. fehlerhafte Ermessensentscheidungen, unzureichende Kontrollen oder kriminelle Handlungen sein. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung.

Spezifische rechnungslegungsbezogene Risiken können zum Beispiel aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Darüber hinaus sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Ein begrenzter Personenkreis hat notwendigerweise Ermessensspielräume beim Ansatz und der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, woraus sich weitere rechnungslegungsbezogene Risiken ergeben können.

Wesentliche Änderungen in den Rechnungslegungsprozessen aufgrund von neuen Gesetzen, Gesetzesänderungen oder Änderungen in den internen Prozessen werden zeitnah auf ihre Auswirkungen analysiert. Spezielle Fragen der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung oder komplexe Sachverhalte, die entweder besondere Risiken beinhalten oder besonderes Fachwissen erfordern, werden überwacht. Grundsätzliche Fragen, die sich im Rahmen der Abschlusserstellung ergeben, sowie unterjährig auftretende Finanzthemen (z.B. Buchhaltungs- und Steuerfragen) werden zeitnah mit dem Aufsichtsrat besprochen. Bei Bedarf werden zusätzlich externe Berater zu verschiedenen Themen (z.B. steuerliche Verlustvorträge oder latente Steuern) hinzugezogen.

Die monatlichen, halbjährlichen und jährlichen Finanzinformationen werden auf Plan-/Ist-Abweichungen und buchhalterische Unstimmigkeiten und Inkonsistenzen vom Vorstand analysiert. Vor der Veröffentlichung werden die Halbjahres- und Jahresabschlüsse mit dem Aufsichtsrat besprochen, der auch eine eigene Plausibilisierung vornimmt.

Das IKS wird laufend auf die Wirksamkeit der Kontrollen überprüft und bei Bedarf angepasst. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Frühwarnsystem nach § 91 Abs. 2 AktG werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft. Der Abschlussprüfer ist verpflichtet, den Aufsichtsrat über rechnungslegungsbezogene Risiken oder Kontrollschwächen sowie über sonstige im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellte wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Frühwarnsystems nach § 91 Abs. 2 AktG zu informieren.

d) Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung

Nachfolgend sind die Chancen und Risiken aufgeführt, die mit Blick auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG im Rahmen des Risikomanagementsystems identifiziert wurden und verfolgt werden. Eine Saldierung von Chancen und Risiken findet nicht statt. Die Gesellschaft unterscheidet zwischen "Umfeld- und Geschäftsrisiken", "Finanzrisiken", "Sonstige Risiken" und "Geschäftschancen".

Umfeld- und Geschäftsrisiken

Unter den "Umfeld- und Geschäftsrisiken" überwacht die Heidelberger Beteiligungsholding AG insbesondere Risiken, die sich aus gesamtwirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen ergeben. Letztlich können gesamtwirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Entwicklungen einen Einfluss auf das wirtschaftliche Umfeld und den Kapitalmarkt bzw. die Bewertung von Investitionsmöglichkeiten haben und damit Chancen sowie Risiken für die getätigten beziehungsweise geplanten Investments darstellen. Aufgrund der diversifizierten Anlagestrategie ohne geografischen Fokus schätzt der Vorstand diese Risiken wie im Vorjahr als moderat ein, da deren Eintrittswahrscheinlichkeit als gering erachtet wird, aber sollten solche Risiken eintreten, diese moderate bis gravierende Auswirkungen auf das Investitionsportfolio haben könnten.

Regulatorische Änderungen hingegen könnten zum Beispiel zu Formfehlern führen, was wiederum Bußgelder nach sich ziehen könnte. Durch eine enge Einbindung der Rechtsabteilung der Konzernmuttergesellschaft werden regulatorische Änderungen kontinuierlich überwacht. Der Vorstand schätzt daher die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken als sehr niedrig bis niedrig und mit niedriger bis moderater Auswirkung ein; und damit insgesamt als niedrig.

Die Umfeldrisiken haben nicht zuletzt aufgrund des Krieges in der Ukraine und in Nahost zugenommen, werden aber nach wie vor in Summe als moderat eingestuft.

Geschäftsrisiken

Darüber hinaus werden die spezifischen operativen Risiken, die dem Geschäftsmodell der Heidelberger Beteiligungsholding AG inhärent sind, überwacht. Chancen und Risiken aus dem Geschäftsmodell bestehen auf Basis des Agierens als Beteiligungsgesellschaft, in dem die überschüssige Liquidität in Wertpapiere mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis angelegt wird. Wertpapiere unterliegen Kursänderungsrisiken, so dass es im Rahmen der Anlage zu Erträgen aber auch zu Verlusten kommen kann. Kursänderungsrisiken können bis zum Totalverlust führen, z.B. wenn eine Gesellschaft, in die investiert wurde, Insolvenz anmelden muss (Ausfallrisiko). Kursänderungsrisiken existieren aufgrund unterschiedlichster Einflussfaktoren, welche teilweise von den Markteilnehmern selbst beeinflusst werden können (Emittentenrisiken), wie zum Beispiel Missmanagement, die aber auch exogen sein können, wie beispielsweise aufgrund von allgemeinen konjunkturellen Einflüssen, politischen Einflüssen wie Handelskriegen, oder aktuell dem Einfluss des Krieges in der Ukraine, der erhöhten Inflation und den anhaltenden Rezessionsängsten. Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsengehandelter Wertpapiere können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Portfolio der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen Wertpapiere bestehen. Den Risiken begegnet der Vorstand durch eine kontinuierliche Überwachung der Wertpapierkurse. Insgesamt erachtet der Vorstand die Geschäftsrisiken aufgrund der Diversifikation als mittel, da in Kumulation von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bei moderater bis gravierender Auswirkung ausgegangen wird. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Geschäftsrisiken im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des aktuellen Umfelds eher stabil auf relativ hohem Niveau sind.

Finanzrisiken

Verschiedene finanzielle Risiken im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten können sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG auswirken. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zinsänderungsrisiken, Kredit- oder Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Wechselkursrisiken.

Aufgrund der Höhe der Verbindlichkeiten und Diversifikation in den Währungen werden die Finanzrisiken in Summe niedrig eingeschätzt. Gegenüber dem Vorjahr gingen die Finanzrisiken nach Auffassung des Vorstands nicht zuletzt aufgrund hoher Diversifikation tendenziell eher zurück.

ZINSÄNDERUNGSRISIKEN

Die Gesellschaft weist in ihrer Bilanz Barmittelbestände, deren Verzinsung im Wesentlichen vom Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank abhängig ist, aus. Im Falle einer weiteren Senkung des Basiszinssatzes können wieder bis hin zu Zinskosten für das Halten dieser Bankguthaben entstehen (z.B. im Falle von Negativzinsen) und im Falle einer Erhöhung des Basiszinssatzes können zusätzliche Zinserträge entstehen. Auch wenn aktuell das allgemeine Zinsänderungsrisiko weiterhin als hoch erachtet wird, beinhaltet dies doch eher auch Chancen für die Heidelberger Beteiligungsholding AG aufgrund des sehr geringen Verschuldungsgrades und der Möglichkeit dann wieder in, zum Beispiel, höher verzinsliche Anleihen zu investieren. Insgesamt wird daher das Zinsänderungsrisiko vom Vorstand als niedrig erachtet und damit geringer gegenüber der Vorjahreseinschätzung des damaligen Vorstandes.

KREDIT- ODER AUSFALLRISIKEN

Neben den unter den Geschäftsrisiken dargestellten Ausfallrisiken ist die Heidelberger Beteiligungsholding AG ferner möglichen Ausfällen des Bankensystems und einem daraus resultierenden Kapitalverlust ausgesetzt. Die finanzielle Stabilität der von der Gesellschaft genutzten Banken wird laufend überwacht. Das Risiko wird aufgrund der Diversifikation der angelegten Gelder bei verschiedenen Kreditinstituten und des geringen Verschuldungsgrades sowohl hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit wie auch hinsichtlich Auswirkung unverändert zum Vorjahr als niedrig erachtet.

Hierunter subsummiert werden nicht die inhärenten Risiken aus dem Agieren als Beteiligungsgesellschaft. Diese Risiken wurden unter Geschäftsrisiken dargestellt.

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass die Heidelberger Beteiligungsholding AG nicht in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen. Liquiditätsrisiken werden im Rahmen des monatlichen Reportings überwacht. Die monatliche Cashflow-Rechnung und der Cashflow-Forecast helfen etwaige Liquiditätsengpässe frühzeitig zu identifizieren. Aufgrund der Kapitalausstattung der Gesellschaft und der kontinuierlichen Überwachung wird das Liquiditätsrisiko hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering und hinsichtlich Auswirkung als niedrig erachtet, in Summe wird das Risiko vom Vorstand als niedrig erachtet und damit geringer gegenüber der Vorjahreseinschätzung des damaligen Vorstandes.

WECHSELKURSRISIKEN

Der überwiegende Teil der operativen Aktivitäten der Gesellschaft wird in Euro ("EUR") abgewickelt. Für die Heidelberger Beteiligungsholding AG sind aber auch insbesondere der Wechselkurs zum US-Dollar und polnischen Zloty (PLN) relevant. Die Anleihen von Arrow sowie die daraus resultierenden Zinsforderungen sind in USD notiert und die Aktien der XTPL S.A. in polnischen Zloty. Folglich können starke Schwankungen des Wechselkurses des Euro, im Wesentlichen gegenüber dem USD und dem PLN, negative Auswirkungen auf die Gesamtperformance der Anlagen haben. Aufgrund der Diversifikation erachtet der Vorstand das Wechselkursrisiko wie im Vorjahr hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit wie auch Auswirkung als moderat, da sich Effekte auch gegenseitig aufheben können.

Sonstige Risiken

KRIEG IN DER UKRAINE UND NAHOST, SCHWACHE WELTWIRTSCHAFT

Krieg in der Ukraine und Nahost haben nicht nur reale Auswirkungen auf die Wirtschaft, sondern können auch für große Unsicherheiten und Ausverkaufsstimmungen auf den Aktienmärkten sorgen. Neben den geopolitischen Herausforderungen sieht sich der Markt auch wirtschaftlichen Risiken gegenüber. So stellen die immer noch hohen Inflationsraten ein bedeutendes wirtschaftliches Risiko dar. Der Vorstand rechnet aber mit einer anhaltenden, wenn auch leicht rückläufigen Inflationsrate auf weiter hohem Niveau und mit Zinsen auf ähnlichem Niveau. Der Vorstand sieht die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hierdurch jedoch als nicht gefährdet an. Die Gesellschaft verfügt über ausreichende liquide Mittel, um die negativen Folgen der gesamtwirtschaftlichen Lage zu bewältigen. Insgesamt schätzt der Vorstand hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung die Risiken wie im Vorjahr als mittel, wenn auch tendenziell etwas geringer, ein.

IT-RISIKEN

IT-Risiken begegnet die Gesellschaft, indem ihre IT-Landschaft auf gehosteten Umgebungen laufen, welche in kontinuierlichen Back-Up Routinen eingebunden sind. Sollte es zu einem Datenverlust z.B. in Folge eines Cyberangriffs kommen, könnten die Daten also mit nur geringem zeitlichem Verlust wieder hergestellt werden. Da aufgrund des Geschäftsmodells Echtzeitdaten nicht wesentlich sind, sieht der Vorstand hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit ein geringes und hinsichtlich Auswirkung nur ein sehr geringes IT-Risiko. Damit schätzt der Vorstand das IT-Risiko insgesamt als niedrig ein und damit etwas geringer gegenüber der Vorjahreseinschätzung des damaligen Vorstandes.

STEUERLICHE RISIKEN

Die Gesellschaft verfügt aktuell nur noch über geringe steuerliche Verlustvorträge. Jedoch ist das Geschäftsmodell primär auf Wertsteigerung, also dem Erwerb und Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, ausgerichtet. Steuerliche Risiken existieren zwar potenziell, z.B. durch falsche steuerliche Strukturierung von Transaktionen, allerdings wird dieses Risiko eher als niedrig eingeschätzt, da im Zuge komplexer Transaktionen auch immer auf kompetente Steuerberater zugegriffen wird. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten im Steuerbereich sind nicht ersichtlich. Es liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Klagen gegen die Gesellschaft vor. Insgesamt schätzt der Vorstand das Steuerrisiko hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Auswirkung als niedrig und damit insgesamt als niedrig ein und damit etwas geringer gegenüber der Vorjahreseinschätzung des damaligen Vorstandes.

RECHTSSTREITIGKEITEN

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind nicht ersichtlich. Es liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Klagen gegen die Gesellschaft vor. Insgesamt schätzt der Vorstand hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung das Risiko aktuell daher wie im Vorjahr als niedrig ein.

PERSONELLE RISIKEN

Der Vorstand besteht nur aus einem Vorstandsmitglied, was ein Risiko für die weitere geordnete Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bedeutet. Der Vorstand sieht hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit ein geringes aber hinsichtlich Auswirkung ein moderates Risiko und damit insgesamt wie im Vorjahr ein niedriges Risiko, erachtet diese Tatsache in Anbetracht der aktuellen Geschäftstätigkeit jedoch wie im Vorjahr als angemessen.

Geschäftschancen

Die Chancen der zukünftigen Entwicklungen liegen in dem Agieren als Beteiligungsgesellschaft, welche überwiegend in börsennotierte Wertpapiere investiert. Grundsätzlich ist der Vorstand der Gesellschaft aber frei in der Nutzung der Investitionsmöglichkeiten. Der Anlagehorizont ist nicht fixiert. Es werden sowohl kurzfristige Investments als auch mittel- bis langfristige Investments eingegangen. Das Portfolio ist diversifiziert. Investments werden überwiegend in Deutschland getätigt. Ergeben sich in anderen Ländern attraktive Anlagemöglichkeiten, so steht es der Gesellschaft offen, diese ebenso zu nutzen. Die Chancen der zukünftigen Entwicklungen sind daher vor allem abhängig von dem Aufspüren von Investitionsmöglichkeiten mit einem guten Chance-/Risikoverhältnis.

Gesamtaussage des Vorstands

In seiner Funktion als verantwortliches Organ für das Risikomanagement überprüft der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG die Chancen- und Risikosituation der Gesellschaft fortlaufend. Der Vorstand hält die Risiken insgesamt für angemessen und vertraut auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf Veränderungen des Umfelds und die Anforderungen des laufenden Geschäfts.

5. Prognosebericht

Der folgende Abschnitt enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Einschätzungen und Erwartungen des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen beruhen, einschließlich Finanzprognosen und der zukünftigen Geschäftslage der Gesellschaft. Diese Erwartungen unterliegen den im Abschnitt "4. Chancen- und Risikobericht" beschriebenen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegen, wesentlich von den Schätzungen abweichen.

Vergleich der tatsächlichen Entwicklung mit dem im Prognosebericht 2022 prognostizierten Geschäftsverlauf

Im Prognosebericht des letzten Lageberichts des Geschäftsjahres 2022 ging der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 von einem im Vergleich zum Vorjahr erheblich steigenden Jahresergebnis aus. Damit wurde auch eine deutlich steigende Eigenkapitalrendite für 2023 erwartet. Eine konkrete Ertragsprognose (Punktprognose) für das Geschäftsjahr 2023 wurde aufgrund von Marktpreisschwankungen und zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannten Neuinvestitionen für das Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen. Der Vorstand erwartete im Kalenderjahr 2023 eine moderate Steigerung des NAV je Aktie gegenüber dem Stand zum Jahresende 2022. Im Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2023 bestätigte der Vorstand seine Einschätzung der Prognose und ergänzte, dass die Erreichung des grundsätzlichen Ziels einer 10%igen Eigenkapitalrendite vor Steuern auf das zum Jahresanfang vorhandene Eigenkapital nach HGB für das Gesamtjahr 2023 aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr bei allerdings unsicheren konjunkturellen Aussichten für die Weltwirtschaft möglich wäre.

Die Prognose des Jahresergebnisses wurde mit dem Jahresüberschuss von 2,9 Mio. EUR eingehalten. Der berichtete NAV je Aktie stieg von 102,13 EUR je Aktie zum Jahresende 2022 im Geschäftsjahr 2023 um 9,2% auf 111,48 EUR je Aktie. Der aufgrund der sich im Rahmen der Abschlussprüfung ergebenden Nachbuchungen inklusive Steuerberechnung geänderte NAV belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 111,23 EUR (Vorjahr: 91,26 EUR), somit stieg der NAV im Geschäftsjahr final um 21,9%. Diesbezüglich ist die Prognose im Lagebericht 2022 einer moderaten Steigerung des NAV somit zutreffend.

Im Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 äußerte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 die Erwartung einer steigenden Eigenkapitalrendite. Die Prognose trat mit einem auf 3.111 TEUR gestiegenen Ergebnis vor Steuern nach -8.655 TEUR im Vorjahr und einer Eigenkapitalrendite vor Steuern nach HGB, die von -32,3% auf 17,1% gestiegen ist, ein.

Prognose für das Geschäftsjahr 2024

Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Gesellschaft von einem hohen Zinsniveau bei gleichzeitiger weltwirtschaftlicher Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine sowie den Nahost-Konflikt aus.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zum Beispiel erwartet in seinem Ausblick vom 18. Januar 2024, dass die Konjunktur in Deutschland 2024 kaum an Fahrt aufnehmen wird. Im Jahressdurchschnitt wird erwartet, dass das Bruttoinlandsprodukt stagniert. Zum Jahresbeginn wird wenig wirtschaftliche Dynamik erwartet, möglich wäre auch ein Rückgang der Wirtschaftsleistung im ersten Quartal. Im Jahresverlauf wird eine leichte konjunkturelle Erholung erwartet.

Die Inflation wird rückläufig prognostiziert, wobei der Prozess aber nicht linear und nur allmählich verlaufen dürfte. Wie lange der Rückgang der Inflation dauert, hängt gemäß BVR entscheidend von der Energiepreisentwicklung und der Lohnentwicklung ab. EZB-Zinssenkungen bereits im ersten Halbjahr 2024 sind angesichts dieser Unwägbarkeiten nicht ausgemacht, werden für das zweite Halbjahr aber erwartet.

Der BVR sieht die Wachstumskraft in Deutschland als gering an. Das Potenzialwachstum, die Rate, mit der die deutsche Wirtschaft bei normaler Kapazitätsauslastung wachsen kann, wird mittelfristig mit nur noch 0,5 % erwartet.

Die Gesellschaft ist als Beteiligungsgesellschaft tätig. Die Gesellschaft beabsichtigt, ihr eigenes Vermögen überwiegend in börsennotierte Wertpapiere zu investieren. Die oberste Maxime ist die Anlage in Investitionsmöglichkeiten mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis, um dadurch eine langfristige Wertsteigerung zu erzielen.

Da der genaue Ein- bzw. Ausstiegszeitpunkt für Investitionen nicht vorhersehbar ist, da dieser wiederum von mehreren Faktoren abhängt, plant die Gesellschaft auf Basis der Kosten. Auf Basis der aktuellen Organisations- und Personalstruktur werden für das Geschäftsjahr 2024 und in den Folgejahre Kosten in Höhe von jeweils 260 bis 270 TEUR erwartet. Für das Geschäftsjahr 2024 wird auf Basis der erwarteten Kosten und des bis Ende März 2024 bereits erwirtschafteten Ergebnisses von rund -52 TEUR, unter Zugrundelegung einer Bandbreite von rund +/- 5% des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2023 nach HGB, ein Jahresergebnis zwischen -0,5 Mio. EUR und +0,5 Mio. EUR erwartet. Basierend auf diesen Annahmen sowie der heute bereits erwarteten Des-/Investitionstätigkeit werden zum 31.12.2024 frei verfügbare liquide Mittel in Höhe von ca. 2,1 Mio. EUR erwartet.

Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein herausforderndes Marktumfeld, das aber auch Chancen für neue, attraktive Investments bieten sollte.

Ziel des Vorstandes ist es, auf der Basis des Handelns als Kapitalanlagegesellschaft durch die Anlage von Liquidität in Wertpapieren mit einem guten Chance-Risiko-Verhältnis die Kosten aus den Erträgen und nicht aus der vorhandenen Liquidität zu decken sowie eine adäquate Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften.

6. Berufshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Für die Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht eine D&O-Organversicherung im Konzernverbund mit der Deutsche Balaton AG, welche eine Haftungssumme von Euro 2.500.000,00 sowie einen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG von 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds beinhaltet. Die Versicherung deckt die Kosten der Rechtsverteidigung im Schadensfall und eventuell zu leistende Schadenersatzzahlungen, die durch die Versicherungspolice abgedeckt sind. Die Versicherungssumme ist bewusst niedrig gehalten, damit die Prämie in einem angemessenen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft steht. Im Falle einer die Versicherungssumme übersteigenden Haftung haftet jedes einzelne Mitglied des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats persönlich und in vollem Umfang.

Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS (NR. 1)

Das gezeichnete Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG betrug zum Bilanzstichtag EUR 274.400,00 (Vorjahr: EUR 274.400,00) und war in 274.400 (Vorjahr: 274.400) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 274.400,00 vollständig eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden; Aktien unterschiedlicher Gattung sind nicht vorhanden. Jede Aktie an der Heidelberger Beteiligungsholding AG gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN (NR. 2)

Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Die Gesellschaft hält wie im Vorjahr zum Stichtag 6.090 eigene Aktien im Bestand.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN (NR. 3)

Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, hat der Gesellschaft am 17. Dezember 2021 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, am 17. Dezember 2021 89,59 % (das entspricht 245.835 Stimmrechten) betrug. Die Stimmrechte sind Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours gemäß § 34 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm beherrschte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteile an den Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr betragen: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft.

INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN (NR. 4)

Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE IM FALLE DER ARBEITNEHMERBETEILIGUNG (NR. 5)

Es gibt keine Arbeitnehmer, die am Grundkapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben können.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER ÄNDERUNGEN DER SATZUNG (NR. 6)

a) Ernennung von Vorstandsmitgliedern

Gemäß § 5 der Satzung der Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern, wobei die tatsächliche Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen Katalog von Geschäften enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.

b) Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84 ff. AktG sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Aufsichtsrats.

c) Änderung der Satzung der Gesellschaft

Die Änderung der Satzung der Gesellschaft ist in den §§ 133 und 179 AktG in Verbindung mit § 16 der Satzung der Heidelberger Beteiligungsholding AG geregelt. Nach der Satzung der Heidelberger Beteiligungsholding AG bedarf ein Beschluss der Hauptversammlung, der eine Satzungsänderung beschließt, grundsätzlich mehr als 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS, ZUR AKTIENAUSGABE ODER ZUM AKTIENRÜCKKAUF (NR. 7)

a) Erwerb eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 27.05.2021 zwecks Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien den Beschluss gefasst, dass die Heidelberger Beteiligungsholding AG bis zum 26.05.2026 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft im Rahmen der Ermächtigung vom 27.05.2021 keine eigenen Aktien (Vorjahr: 0) erworben. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 6.090 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,22 %.

b) Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2021 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 137.200,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2021) geschaffen.

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt 137.200 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag aus dem Genehmigten Kapital 2021 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis einschließlich 26.05.2026 zu erhöhen. Bis zur Bilanzaufstellung hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

c) Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung hatte am 10.05.2017 ein bedingtes Kapital beschlossen, das mit Eintragung am 13.06.2017 wirksam wurde und bis zum 9.05.2022 ausgenutzt werden konnte sowie bis zum 13.06.2022 wirksam war. Der Vorstand hatte von der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung bis zu deren Ablauf keinen Gebrauch gemacht.

Siehe zu Befugnisse des Vorstandes, zur Aktien Ausgabe oder zum Aktienrückkauf auch Anhang dort "6.Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel".

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN (NR. 8)

Wesentliche Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS (NR. 9)

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots.

8. Abhängigkeitsbericht

Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: "Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 wurden Rechtsgeschäfte zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding AG und mit der Heidelberger Beteiligungsholding AG verbundenen Unternehmen abgeschlossen. Dabei hat die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand jeweils in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte jeweils vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung eines herrschenden Unternehmens oder eines mit einem herrschenden Unternehmen verbundenen Unternehmens wurden im Berichtszeitraum Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen."

9. Vergütungsbericht

Für eine detaillierte Übersicht der Zusammensetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen und deren Entwicklung siehe "Vergütungsbericht der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr 2023", der auf der Internetseite der Heidelberger Beteiligungsholding AG öffentlich zugänglich ist, worauf Bezug genommen wird (siehe: https://heidelbergerbeteiligungsholding.de/investor-relations/verguetungsberichte/ ).

10. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG bekennt sich zu den anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG verfügt gegenwärtig über einen Vorstand sowie einen dreiköpfigen Aufsichtsrat. Neben dem Vorstand hat die Heidelberger Beteiligungsholding AG seit dem Geschäftsjahr 2024 drei Teilzeitangestellte. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG agiert als reine Beteiligungs- und Investitionsgesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft. Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG erklären deshalb, dass sie die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht mehr anwenden. Zuletzt mit Beschluss vom 19.03.2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, wie er am 27.06.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, nicht nachzukommen. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften, insbesondere solche mit einem eigenen operativen Geschäftsbetrieb, entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Daher wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Wesentlichen für große börsennotierte Unternehmen konzipiert sind. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG veröffentlicht die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) auf ihrer Homepage unter https://heidelberger-beteiligungsholding.de/investor-relations/corporategovernance/unternehmensfuehrung/. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG, die unter https://heidelberger-beteiligungsholding.de/investor-relations/corporategovernance/entsprechendserklaerung/) abgerufen werden kann.

Heidelberg, 24.04.2024

gez. Hansjörg Plaggemars Vorstand

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva 31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und
Werten
935,00 1.162,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00 3.493,00
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens
2.422.291,64 3.072.357,61
2.423.226.64 3.077.012,61
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.020.734,25 0,0
2. Sonstige Vermögensgegenstände 601.665,70 114.101,16
II. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 10.151.055,83 12.353.236,41
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.102.088,14 2.960.993,96
18.875.543,92 15.428.331,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzung 2.216,24 2.081,03
21.300.986,80 18.507.425,17
Passiva 31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital* 274.400,00 274.400,00
Nennbetrag eigener Anteile -6.090,00 -6.090,00
I. Ausgegebenes Kapital 268.310,00 268.310,00
II. Kapitalrücklage 14.623.286,97 14.623.286,97
III. Gewinnrücklage
1. Gesetzliche Rücklage 532.563,44 532.563,44
2. andere Gewinnrücklagen 11.688.969,04 11.688.969,04
IV. Bilanzverlust -6.026.662,64 -8.942.251,53
21.086.466,81 18.170.877,92
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 108.430,00 5.108,00
2. Sonstige Rückstellungen 61.167,88 78.554,46
169.597,88 83.662,46
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.130,00 (Vj.: EUR 130,90)
5.130,00 130,90
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 31.654,81 (Vj.: EUR 0,00)
31.654,81 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 8.137,30 (Vj.: EUR 252.753,89)
8.137,30 252.753,89
davon aus Steuern EUR 8.137,30 (Vj.: EUR 5.502,64)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (Vj.: EUR 679,20)
44.922,11 252.884,79
21.300.986,80 18.507.425,17

Gewinn- und Verlustrechnung der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

01.01.2023 -
31.12.2023
EUR
01.01.2022 -
31.12.2022
EUR
1. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen 2.547.712,38 325.164,10
2. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des 1.198.519,02 1.934.837,45
Umlaufvermögens
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen -1.517,40 -4.496.233,46
4. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -3.447.658,42 -7.099.036,94
5. Sonstige betriebliche Erträge 1.884.472,98 188.895,28
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -180.000,00 -180.000,00
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung davon
Aufwendungen für Altersversorgung TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0)
-344,65 -747,19
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.791,00 -1.803,00
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -507.556,86 -224.819,18
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
609.323,53 111.248,64
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon von verbundenen Unternehmen TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 22)
1.011.806,51 789.965,19
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.568,83 -2.062,12
12. Ergebnis vor Steuern 3.111.397,26 -8.654.591,23
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 195.808,37 -0,30
14. Ergebnis nach Steuern 2.915.588,89 -8.654.590,93
15. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2.915.588,89 -8.654.590,93
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.942.251,53 -287.660,60
17. Bilanzverlust -6.026.662,64 -8.942.251,53
01.01. - 31.12.
[in TEUR] 2023 2022
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 2.916 -8.655
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlage- und
Umlaufvermögensvermögens
2.252 9.662
-/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen -17 7
-/+ Zunahme / Abnahme der Forderungen Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind
-47 -3.667
-/+ Abnahme / Zunahme der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-208 243
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang
von Gegenständen des Anlagevermögens
-2.546 -325
+/- Zinsaufwendungen / -erträge -714 -788
- Sonstige Beteiligungserträge -609 -111
+/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 196 0
-/+ Ertragssteuerzahlungen -251 -112
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 972 -3.746
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des 3.438 3.658
Finanzanlagevermögens
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -242 -8
- Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
-2.000 0
+ Erhaltene Zinsen 365 198
+ Erhaltene Dividenden 609 111
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit 2.171 3.959
- Gezahlte Zinsen -2 -2
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2 -2
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds 3.141 211
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.961 2.749
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6.102 2.961

Eigenkapitalspiegel der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

[in TEUR] Gezeichnetes
Kapital
(Stammaktien)
Eigene
Anteile
Gezeichnetes
Kapital
(netto)
Kapital
rücklage
Gesetzliche
Rücklage
andere
Gewinn
rücklagen
Bilanz
verlust
Eigen
kapital
Stand 1. Januar 2022 274 -6 268 14.623 533 11.689 -288 26.826
Jahresfehlbetrag 0 0 0 0 0 0 -8.655 -8.655
Stand 31. Dezember 2022 274 -6 268 14.623 533 11.689 -8.942 18.171
Stand 1. Januar 2023 274 -6 268 14.623 533 11.689 -8.942 18.171
Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 0 2.916 2.916
Stand 31. Dezember 2023 274 -6 268 14.623 533 11.689 -6.027 21.087

Anhang

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

1. Allgemeine Angaben 35
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze35
3. Erläuterungen zur Bilanz37
a) Anlagevermögen 37
b) Umlaufvermögen 37
c) Rechnungsabgrenzungsposten 38
d) Eigenkapital38
e) Rückstellungen38
f) Verbindlichkeiten38
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 39
a) Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen 39
b) Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens39
c) Abschreibungen auf Finanzanlagen 39
d) Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 39
e) Sonstige betriebliche Erträge39
f) Sonstige betriebliche Aufwendungen39
g) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens39
h) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge39
i) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen40
j) Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen40
5. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung40
6. Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel40
7. Sonstige Angaben 44
a) Ergebnisverwendung44
b) Mitarbeiter44
c) Organe44
d) Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen45
e) Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers45
f) Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Treuhandverhältnisse45
g) Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG46
h) Abhängigkeitsbericht 46
i) Konzernabschluss46
j) Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG46
k) Nachtragsbericht46
Anlage47

1. Allgemeine Angaben

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (nachfolgend auch "HDBH" oder "die Gesellschaft"). Die Gesellschaft fungiert als Beteiligungsgesellschaft.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister am Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 338007 registriert und hat ihren Sitz in der Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg. Die Aktien der Gesellschaft sind unter der deutschen Wertpapierkennnummer (WKN) A25429 bzw. unter der internationalen Wertpapiernummer (ISIN) DE000A254294 an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und an der Bayerischen Börse München zum Handel im Regulierten Markt zugelassen und an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen.

Der Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG wurde im Layout angepasst und wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetztes (AktG) unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft im Sinne von § 264d HGB und wird daher als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB eingestuft.

Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen explizit hingewiesen wird. Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

Das Geschäftsjahr der Heidelberger Beteiligungsholding AG stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert (wie im Vorjahr) die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um linear ermittelte planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen und bemessen sich nach der linearen Methode. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Anschaffungskosten von geringwertigen Vermögensgegenständen bis zu 800 EUR werden sofort abgeschrieben, alle darüber liegenden Anschaffungswerte werden aktiviert und planmäßig über ihre Laufzeit abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB angesetzt.

Voraussichtlich dauernde Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. In begründeten Einzelfällen erfolgt auch eine Bewertung unterhalb des Börsenkurses.

Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird nur bei einer dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wegen Wechselkursschwankungen werden keine Wertminderungen vorgenommen. Als Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung;

a. liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden sechs Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers bzw. der Net-Asset-Value des Fondsanteils permanent über 20 % unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen;

b. dasselbe gilt, wenn der volumengewichtete Durchschnittswert des täglichen Börsenkurses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten zwölf Monaten über 10 % unter dem Buchwert liegt.

Wenn der Börsenhandel eines Wertpapiers in den letzten sechs Monaten an weniger als 20 Handelstagen und in den letzten zwölf Monaten an weniger als 40 Handelstagen Börsenumsätze aufweist, wird der Börsenmarkt als nicht liquide betrachtet. Weist der Börsenkurs zum Stichtag auf eine Wertminderung hin, wird - ausgehend vom Stichtagskurs - eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen. In diesem Fall erfolgt unmittelbar die Erfassung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.

Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden, aus eigenen Einschätzungen der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Im Geschäftsjahr gab es Wertminderungen in Höhe von TEUR 120 (Vj. TEUR 0), die in Folge der oben beschriebenen Regelung zum Stichtag nur als vorübergehend eingestuft werden und daher nicht in den Abschreibungen enthalten sind (Buchwert dieser Wertpapiere TEUR 798).

Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 gab es, wie im Vorjahr, keine Zuschreibungen auf Finanzanlagen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und – soweit unverzinslich – bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Als beizulegender Wert gilt für Anteile an börsennotierten Unternehmen der Börsenkurs am Stichtag bzw. am letzten Handelstag vor diesem Datum. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) werden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Gemäß § 272 Abs. 1a HGB wird der Nennbetrag der erworbenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der darüberhinausgehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Sind keine frei verfügbaren Rücklagen vorhanden, wird der hinausgehende Teil des Kaufpreises mit dem Bilanzgewinn verrechnet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Rückstellungen sind in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB in Höhe derjenigen Erfüllungsbeträge gebildet worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben (bzw. Einnahmen) vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen (bzw. Erträge) für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Latente Steuern resultieren aus temporären und quasi-permanenten Bewertungsunterschieden zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung der Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen sowie aus bestehenden Verlustvorträgen. Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über einen körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 416 (Vj. TEUR 2.285) und einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 183 (Vj. TEUR 2.345). Die Bewertung erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen (Körperschaftsteuer 15,83 % und Gewerbesteuer 14,00 %) im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. Latente Steuern werden nicht abgezinst. In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive Latenzen miteinander verrechnet. Ein Ansatz des Überhangs der aktiven latenten Steuer erfolgte in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bilanzstichtag nicht.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) beachtet.

Ermessensspielräume: Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum als auch die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

a) Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem in der Anlage zum Anhang enthaltenen Anlagespiegel dargestellt. Bei keinem Wertpapier des Anlagevermögens liegt der Buchwert über dem beizulegenden Zeitwert.

b) Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.021 (Vj. TEUR 0) bestehen gegen den Hauptaktionär Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Diese setzen sich zusammen aus einem Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 sowie einer Zinsforderung in Höhe von TEUR 21. Das Darlehen hat auf Basis des Nachtrags vom 31. Januar 2024 eine unbestimmte Laufzeit, die Verzinsung beträgt 4,3% p.a. und die Zinsen sind jährlich zum 31. Dezember, erstmals zum 31. Dezember 2024, zur Zahlung fällig, spätestens mit Rückzahlung des Darlehens. Das Darlehen ist jederzeit mit einer Frist von drei Monaten ganz oder teilweise kündbar. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist verpflichtet, auf sofortiges Verlangen der HDBH Sicherheiten für das Darlehen bereit zu stellen, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Wertpapieren oder Beteiligungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 602 (Vj. TEUR 114) enthalten im Wesentlichen eine Zinsforderung aus einer ausländischen Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 347 (Vj. TEUR 18) sowie Steuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 255 (Vj. TEUR 96).

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Sinne des § 268 Abs. 4 HGB bestehen nicht (Vj. TEUR 0).

Sonstige Wertpapiere

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 10.151 (Vj. TEUR 12.353) setzten sich im Wesentlichen aus verschiedenen Aktien von TEUR 7.447 sowie aus Anleihen von TEUR 2.704 zusammen. Die wesentlichsten Investments sind Aktien der XTPL S.A., Wroclaw/Polen (TEUR 3.368), eine besicherte Unternehmensschuldverschreibung von Arrow Resources Pty Limited, Sydney/Australien ("Arrow") (TEUR 2.589), Aktien der K+S AG, Kassel/Deutschland (TEUR 1.860) und der Bayer AG, Leverkusen/Deutschland (TEUR 1.682) sowie Aktien der BIOXXMED AG, Darmstadt/Deutschland (TEUR 452).

Die Gesellschaft hatte im Juli 2021 TUSD 4.000 in eine Wandelschuldverschreibung der Arrow investiert, welche als Zwischenfinanzierung bis zum Börsengang des Unternehmens gedacht war. Anlässlich der Verlängerung der Arrow Wandelschuldverschreibung im Dezember 2022 wurde die Wandelschuldverschreibung zu 50% in eine besicherte Unternehmensschuldverschreibung umgewandelt. Bedauerlicherweise wurden bis zum damals verlängerten Fälligkeitstag am 31. März 2023 weder die Unternehmensschuldverschreibung zurückgezahlt noch der als Bedingung für die Wandlung in Aktien vereinbarte Börsengang der Gesellschaft umgesetzt. Aus Vorsichtsgründen hat die Gesellschaft daher die nicht besicherte Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 2.589 bereits im Vorjahresabschluss vollständig abgewertet. Zwischenzeitlich erfolgten verschiedene Verlängerungen der Laufzeit und die besicherte Unternehmensschuldverschreibung wurde zudem noch mit Wandlungsrechten im Falle des Börsengangs von Arrow ausgestattet. Mit Nachtrag vom 19. März 2024, wurde die unbesicherte Wandelschuldverschreibung bis zum 30. April 2024 und die besicherte Unternehmensschuldverschreibung bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Im November 2023 erfolgte eine Teilrückzahlung der unbesicherten Wandelschuldverschreibung von Arrows in Höhe von TUSD 2.000, was auf Grund der zuvor wertberichtigten Forderung zu einem Ertrag in Höhe von TEUR 1.862 führte.

Die Sicherheit der Unternehmensschuldverschreibung nebst Zinsen besteht aus Minenrechten in den USA und ist gemäß der vorliegenden JORC-Studie (Der "Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves – "JORC-Code" ist ein professioneller Verhaltenskodex, der Mindeststandards für die öffentliche Berichterstattung über Explorationsergebnisse, Mineralressourcen und Erzreserven festlegt) werthaltig. Die Unternehmensschuldverschreibung wurde daher bisher nicht wertberichtigt.

In Summe erwartet die Gesellschaft weiterhin eine Rückzahlung inklusive Zinsen von Arrows aus den beiden Instrumenten von TUSD 4.684, wovon die Ansprüche aus der nicht besicherten Wandelanleihe in Höhe von TUSD 1.324 weiterhin bis auf einen Erinnerungswert wertberichtigt ist.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Dieser Bilanzposten beinhaltet die liquiden Mittel der Heidelberger Beteiligungsholding AG, die auf verschiedene Kreditinstitute verteilt sind.

c) Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 2 (Vj. TEUR 2) und umfasst vorausbezahlte Unternehmensausgaben, die sich auf das Geschäftsjahr 2024 beziehen.

d) Eigenkapital

Es wird auf die Ausführungen in Abschnitt "6. Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel" verwiesen.

e) Rückstellungen

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 108 (Vj. TEUR 5).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 61 (Vj. TEUR 79) und bestehen im Wesentlichen aus Erstellungs-, Prüfungs- und Steuerberatungskosten (43 TEUR), Rechts- und Beratungskosten (12 TEUR) sowie Kosten für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 5.

f) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 5 (Vj. TEUR 0) und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 0) bestehen gegenüber der 2invest AG aus der Weiterbelastung von Rechtsanwaltskosten in Australien in Zusammenhang mit den Arrow-Anleihen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 253) bestehen im Geschäftsjahr aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

a) Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen

Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 2.548 (Vj. TEUR 325) und resultierten vollständig aus dem Verkauf von Aktien der GK Software AG in Höhe von TEUR 2.548.

b) Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 0 (Vj. TEUR 0) und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens auf TEUR 1.199 (Vj. TEUR 1.935) und resultierten im Wesentlichen aus der Zuschreibung auf Aktien der BIOXXMED AG in Höhe von TEUR 1.002.

c) Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 2 (Vj. TEUR 4.496).

d) Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 3.448 (Vj. TEUR 7.099) beruhen auf Abschreibungen von Wertpapieren im Umlaufvermögen. Die größten Einzelposten bei den Abschreibungen waren die BIOXXMED AG (TEUR 1.715; Vj. TEUR 3.357), Bayer AG (TEUR 852; Vj. TEUR 181), K+S AG (TEUR 560; Vj. TEUR 266) sowie die Epigenomics AG (TEUR 302; Vj. TEUR 197).

e) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 1.884 (Vj. TEUR 189) und resultierten im Wesentlichen aus einer Teilrückzahlung der im Vorjahr wertberichtigten unbesicherten Wandelschuldverschreibung von Arrow in Höhe von TEUR 1.862. Die Erträge aus Währungsumrechnung betragen wie im Vorjahr TEUR 0.

f) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 508 (Vj. 225 TEUR) angefallenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen eine Einzelwertberichtigung auf Zinsforderungen der Arrows Wandelanleihe in Höhe von TEUR 298 (Vj. 18 TEUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 48 (Vj. TEUR 42), die Konzernumlage der Deutsche Balaton AG in Höhe von TEUR 45 (Vj. TEUR 49), Kosten der Kapitalmarktkommunikation in Höhe von TEUR 34 (Vj.: TEUR 34), Buchhaltungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 33 (Vj. TEUR 39), Aufsichtsratsvergütungen TEUR 20 (Vj. TEUR 20) sowie Bank- und Depotgebühren in Höhe von TEUR 15 (Vj. TEUR 15). Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen wie im Vorjahr TEUR 0.

g) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Die im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 609 (Vj. TEUR 111) angefallenen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen Dividenden aus Wertpapieren des Anlagevermögens.

h) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 1.012 (Vj. TEUR 790) angefallenen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Wesentlichen Zinsen aus den Arrow Anleihen in Höhe von TEUR 626 (Vj. TEUR 592), davon wurden die Zinsen für die unbesicherte Wandelanleihe in Höhe von TEUR 298 direkt wertberichtigt, Dividenden aus Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 250 (Vj. TEUR 126), Zinsen für Termingelder in Höhe von TEUR 113 (Vj. TEUR 1) sowie Zinsen aus Darlehen an verbundene Unternehmen von TEUR 21 (Vj. TEUR 22).

i) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

In den Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2.190. Es gab im Geschäftsjahr keine periodenfremden Aufwendungen.

j) Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

Die außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres 2023 betreffen:

  • Aufgrund ihrer Größenordnung der Ertrag aus dem Verkauf der Wertpapiere an der GK Software AG in Höhe von TEUR 2.548
  • Aufgrund ihrer Größenordnung die Teilrückzahlung auf die Wandelschuldverschreibung der Arrow Resources in Höhe von TEUR 1.862
  • Aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf Anteile der bioXXmed AG in Höhe von TEUR 1.715
  • - Aufgrund ihrer Größenordnung die Zuschreibung der Anteile der bioXXmed AG in Höhe von TEUR 1.002

5. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds besteht ausschließlich aus Kassen- und Bankguthaben und entspricht dem Bilanzposten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten".

6. Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG betrug zum Bilanzstichtag EUR 274.400,00 (Vj. EUR 274.400,00) und war in 274.400 (Vj. 274.400) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (Vj. EUR 1,00) je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 274.400,00 vollständig eingezahlt. Es bestehen ausnahmslos stimmberechtigte Stammaktien. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten oder anderen Beschränkungen hinsichtlich des Stimmrechts.

Eigene Anteile

Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 27. Mai 2021 folgenden Beschluss gefasst:

  • a) Die Heidelberger Beteiligungsholding AG (im Folgenden: "Gesellschaft") wird dazu ermächtigt, bis zum 26. Mai 2026 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
  • b) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder (3) mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (nachfolgend "Verkaufsaufforderung").
    • (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
  • (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) der Heidelberger Beteiligungsholding AG das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; in diesem Falle ist anstelle des arithmetischen Mittels der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich; der Erwerbspreis darf diesen Kurs nicht um mehr als 20 % überoder unterschreiten. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Das öffentliche Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Angebot kann außerdem die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.
  • (3) Im Fall der Abgabe einer Verkaufsaufforderung wird der Kaufpreis beziehungsweise die Kaufpreisspanne aus den der Heidelberger Beteiligungsholding AG unterbreiteten Verkaufsangeboten ermittelt. Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne darf in diesem Fall das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor dem Tag, an dem die Verkaufsangebote von der Heidelberger Beteiligungsholding AG angenommen werden, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die Verkaufsaufforderung kann Kaufpreisspannen, Annahmefristen, Bedingungen und weitere Vorgaben vorsehen. Die Verkaufsaufforderung kann insbesondere die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung der Verkaufsaufforderung erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.
  • c) Überschreitet im Fall des Erwerbs eigener Aktien über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot (vorstehend Ziffer (2)) oder eine Verkaufsaufforderung (vorstehend Ziffer (3)) die Zahl der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG, welche der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Erwerb angeboten werden, die jeweils von der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Rückkauf vorgesehene Höchstzahl an Aktien, so erfolgt die Annahme jeweils nach Quoten im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Der Vorstand kann eine bevorrechtige Annahme geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück Aktien je Aktionär vorsehen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen.
  • d) Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann entweder vollständig oder in mehreren einzelnen Tranchen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. e), f) oder g) genannten Zwecke, ausgeübt werden.
  • e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann jeweils ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat ist im Fall der Einziehung ermächtigt, die Satzung in Bezug auf das Grundkapital und/oder die Zahl der Aktien anzupassen.
  • f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien Dritten anzubieten und zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
  • g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die erworbenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
  • h) Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in lit. f) oder g) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem

anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch öffentliches Angebot an die Aktionäre wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

  • i) Die Ermächtigungen unter vorstehenden lit. e), f) und g) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden.
  • j) Von den Ermächtigungen in lit. e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
  • k) Die Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien in lit. e) bis g) gelten für aufgrund einer früher von der Hauptversammlung erteilten Erwerbsermächtigung erworbene eigene Aktien entsprechend. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist auch insoweit ausgeschlossen. Hinsichtlich des Erfordernisses einer Zustimmung des Aufsichtsrats gilt lit. j) entsprechend.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft keine (Vj. keine) eigenen Aktien erworben und hält wie im Vorjahr zum Stichtag 6.090 eigene Aktien im Bestand, die in Höhe ihres Nennwerts von EUR 6.090 (Vj. EUR 6.090) vom gezeichneten Kapital abgesetzt sind. Die gehaltenen 6.090 eigene Aktien entsprechen einem Anteil am Grundkapital von 2,22 %.

Das ausgegebene Kapital hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert und beträgt wie im Vorjahr EUR 268.310,00 (Vj. EUR 268.310).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind, sowie die Beträge aus durchgeführten Kapitalherabsetzungen. Die Kapitalrücklage belief sich zum 31. Dezember 2023 unverändert zum Vorjahr auf TEUR 14.623.

Gewinnrücklagen

In die Gesetzliche Rücklage sind gem. § 150 Abs. 2 AktG 5 % des, um einen Verlustvortrag geminderten, Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen 10 % oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreicht haben. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Betrag mehr in die gesetzliche Rücklage eingestellt, da die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage in Summe 10 % des Grundkapitals übersteigen. Die gesetzliche Rücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 533 (Vj. TEUR 533).

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 17 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in die Andere Gewinnrücklagen einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als die Hälfte des Jahresüberschusses ist nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals übersteigen würden. Aufgrund des noch verbleibenden Bilanzverlusts in Höhe von TEUR 6.027 (Vj. TEUR 8.942) war kein Betrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 11.689 (Vj. TEUR 11.689).

Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 27. Mai 2021 den Beschluss über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals wie folgt gefasst:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2026 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt Euro 137.200,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:

  • (1) Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
  • (2) Soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde.
  • (3) Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts nach dieser Ziffer (3) während der Laufzeit der Ermächtigung ausgegebenen Aktien in Summe 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 10% des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt.
  • (4) Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.
  • (5) Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

Bis zum Bilanzstichtag wurde von dem Genehmigten Kapital kein Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung hat am 10. Mai 2017 ein bedingtes Kapital beschlossen, das mit Eintragung am 13. Juni 2017 wirksam wurde und bis zum 9. Mai 2022 ausgenutzt werden konnte sowie bis zum 13. Juni 2022 wirksam war. Der Vorstand hatte von der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung bis zu deren Ablauf keinen Gebrauch gemacht. Aktuell besteht somit kein bedingtes Kapital.

Bilanzverlust

Im Berichtsjahr ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von TEUR 6.027 (Vj. Bilanzverlust TEUR 8.942).

7. Sonstige Angaben

a) Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

b) Mitarbeiter

Im Berichtsjahr wurden neben dem Vorstand keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.

c) Organe

Mitglieder des Vorstands

Ralph Bieneck, Vorstand (Diplom-Volkswirt), die Vorstandsbestellung von Herrn Bieneck ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und wurde auf eigenen Wunsch nicht verlängert.

Herr Ralph Bieneck hatte während seiner Bestellung als Vorstand im Geschäftsjahr 2023 neben seiner Tätigkeit als Vorstand noch nachfolgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:

  • bioXXmed AG (vormals CytoTools AG), Darmstadt, stellvertretender Vorsitzender (bis 22. Dezember 2023)
  • Hansjörg Plaggemars, Vorstand (hauptberuflich Unternehmensberater), bestellt ab 1. Dezember 2023, aktuell bis zum 31. Dezember 2024.

In der Aufsichtsratssitzung vom 24. November 2023 wurde Herr Hansjörg Plaggemars mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2023 zum neuen Vorstand bestellt. Herr Plaggemars ist stets einzelvertretungsberechtigt und vom Verbot der Mehrfachvertretung §181 S. 1 2. Alt. BGB befreit.

Herr Hansjörg Plaggemars hatte während seiner Bestellung als Vorstand im Geschäftsjahr 2023 neben seiner Tätigkeit als Vorstand noch nachfolgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:

  • 4basebio PLC, Cambridge/United Kingdom, Non-Executive Director,
  • Altech Batteries Limited (vormals Altech Chemicals Limited), Subiaco/Australien, Non-Executive Director,
  • Azure Minerals Ltd., West Perth/Australien, Non-Executive Director,
  • Spartan Resources Limited (vormals Gascoyne Resource Limited), West Perth/Australien, Non-Executive Director,
  • Kin Mining NL, Osborne Park/Australien, Non-Executive Director,
  • PNX Metals Limited, Rose Park/Australien, Non-Executive Director,
  • Wiluna Mining Corporation Ltd, West Perth/Australien, Non-Executive Director,
  • Geopacific Resources Ltd., Claremont/Australien, Non-Executive Director,
  • Neon Equity AG, Frankfurt am Main, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (bis 30. Juni 2023).

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr TEUR 180. Für alle derzeitigen und ehemaligen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen. Detaillierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im separaten Vergütungsbericht zum 31. Dezember 2023 dargestellt.

Mitglieder des Aufsichtsrats

  • Eva Katheder Selbstständige Unternehmensberaterin, Bad Vilbel (Vorsitzende des Aufsichtsrats)
  • Philip Hornig, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mannheim (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
  • Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Hochschullehrerin, Eltville

Mitgliedschaften von Aufsichtsratsmitgliedern in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG)

Eva Katheder

  • AEE Gold AG, Ahaus, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • Strawtec Group AG, Stuttgart, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • Latonba AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • Pflege.Digitalisierung Invest AG, Heidelberg, seit 19. Oktober 2023 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • Talbona AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats
  • MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg, seit 28. Februar 2024 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

Philip Hornig

  • capFlow AG i. Abw., München, Aufsichtsratsvorsitzender
  • DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender
  • Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender
  • SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender
  • YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender
  • VV Beteiligungen AG, Heidelberg

Prof. Dr. Karin Lergenmüller

  • Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (bis 28. Februar 2024)
  • Biofrontera AG, Leverkusen
  • Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg
  • SPARTA AG, Heidelberg

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 20. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im separaten Vergütungsbericht zum 31. Dezember 2023 dargestellt.

Für eine detaillierte Übersicht der Zusammensetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen und deren Entwicklung siehe "Vergütungsbericht der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr 2023", der auf der Internetseite der Heidelberger Beteiligungsholding AG öffentlich zugänglich ist, worauf Bezug genommen wird (siehe: https://heidelbergerbeteiligungsholding.de/investor-relations/verguetungsberichte/).

d) Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Innerhalb des Geschäftsjahres 2023 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen durchgeführt.

e) Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 26 TEUR und entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen.

f) Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Treuhandverhältnisse

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestanden keine Haftungsverhältnisse oder wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Es besteht ein Nachbesserungsrecht auf den Kaufpreis aus einer Veräußerung eines Wertpapieres an ein verbundenes Unternehmen aus dem Geschäftsjahr 2016.

g) Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGC) gemäß § 161 AktG (§ 285 Nr. 16 HGB) abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die vollständige Erklärung ist auf der Homepage des Unternehmens (https://heidelbergerbeteiligungsholding.de/investor-relations/corporate-governance/entsprechendserklaerung/) dauerhaft zugänglich. Dort sind ebenso die Entsprechenserklärungen der letzten Geschäftsjahre verfügbar.

h) Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand hat gem. § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt.

i) Konzernabschluss

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, beherrscht (siehe Abschnitt "7. j) Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG") und in deren Konzernabschluss einbezogen. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft stellt dabei den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg erhältlich und wird im Unternehmensregister offengelegt.

j) Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Im Folgenden sind die Stimmrechtsmitteilungen, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG bzw. § 127 Abs. 2 Satz 1 WpHG oder § 40 Abs. 1 WpHG, der Gesellschaft zugegangen sind, dargestellt. Die jeweils aktuellste Mitteilung eines Meldepflichtigen ist genannt. Im Geschäftsjahr 2023 sind keine Stimmrechtsmitteilungen zugegangen. Die vollständigen Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website der Gesellschaft unter https://heidelbergerbeteiligungsholding.de/investor-relations/aktie/stimmrechtsmitteilungen/ zu finden.

  • Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, hat uns am 17. Dezember 2021 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, am 17. Dezember 2021 89,59 % (das entspricht 245.835 Stimmrechten) betrug. Die Stimmrechte sind Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours gemäß § 34 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm beherrschte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteile an den Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr betragen: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft.
  • Die Axxion S.A., Luxemburg, hat uns am 5. Oktober 2020 gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, am 1. Oktober 2020 5,35 % (das entspricht 14.686 Stimmrechten) betrug.

k) Nachtragsbericht

Mit zweitem Nachtrag zum Darlehensvertrag zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding AG und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vom 31. Januar 2024 wurde das Darlehen von der HDBH an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft um 4,0 Mio. EUR auf 6,0 Mio. EUR erhöht. Die Zinsen betragen nach wie vor 4,3% p.a. Im Zuge dessen wurde die Laufzeit des Darlehens auf unbestimmte Zeit geändert, kann aber jederzeit mit einer Frist von drei Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden. Des Weiteren wurde vereinbart, dass der Darlehensnehmer verpflichtet ist, auf sofortiges Verlangen des Darlehensgebers unverzüglich Sicherheiten für das Darlehen bereit zu stellen, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Wertpapieren oder Beteiligungen.

Es haben sich nach dem 31. Dezember 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses keine weiteren Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.

Heidelberg, 24. April 2024

gez. Hansjörg Plaggemars Vorstand

Anlage

Anlagespiegel der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

Anschaffungs-
und Herstellungskosten
kumulierte Abschreibungen Buchwerte
[in TEUR] 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3 0 0 2 1 0 0 1 1 1
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
110 0 110 0 107 2 108 0 3 0
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 7.572 242 890 6.924 4.500 2 0 4.501 3.072 2.422
7.685 242 1.001 6.926 4.608 3 108 4.503 3.077 2.423

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Heidelberg, den 24. April 2024

gez. Hansjörg Plaggemars Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Zuordnung und Bewertung von Wertpapieren sowie Verkauf von Wertpapieren

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

    1. Sachverhalt und Problemstellung
    1. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
    1. Verweis auf weitergehende Informationen
    1. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht im Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Wesentlichen in Form von Aktien, Fondsanteilen und Unternehmensanleihen. Im Erwerbszeitpunkt entscheidet der Vorstand vor dem Hintergrund seiner Anlagestrategie über die Zuordnung der Wertpapiere zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen. Die Zuordnung ist entscheidend für die Folgebewertung der Wertpapiere.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zum Stichtag gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wird voraussichtlich dauernden Wertminderungen durch außerordentliche Abschreibungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum Stichtag mit ihren Anschaffungskosten oder gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Gesellschaft definiert eine voraussichtlich dauernde Wertminderung in Abhängigkeit von der Dauer der Wertminderung als eingetreten:

a) liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden sechs Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers bzw. der Net-Asset-Value des Fondsanteils permanent über 20 % unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen;

b) dasselbe gilt, wenn der volumengewichtete Durchschnittswert des täglichen Börsenkurses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten zwölf Monaten über 10 % unter dem Buchwert liegt.

Die Anwendung der sogenannten 10/20-Regel erfolgt nicht, wenn in den letzten sechs Monaten an weniger als 20 Handelstagen und in den letzten zwölf Monaten an weniger als 40 Handelstagen ein Börsenhandel stattgefunden hat, da dann die Aktie als nicht liquide gilt. Ein potenzieller Abwertungsbedarf richtet sich dann, nach Würdigung des Einzelfalls, u. a. nach dem Börsenkurs am Stichtag.

Der Verkauf von Wertpapieren findet sowohl über die Börse als auch als OTC-Geschäft statt. Der Verkauf eines Wertpapiers wird erst realisiert, wenn das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum, d. h. im Wesentlichen alle Chancen und Risiken des Vermögensgegenstandes auf den Käufer übergegangen sind.

  1. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns kritisch mit den internen Vorgaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Wertpapieren auseinandergesetzt.

Bezüglich der Zuordnung von Wertpapieren zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen haben wir den Vorstand kritisch zur Zuordnung einzelner Wertpapiere befragt und die bisherige Zuordnung auf Plausibilität untersucht. Wir haben uns – in Stichproben – mit der rechnerischen Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere befasst und dazu Prüfungsnachweise eingeholt.

Bezüglich der Bewertung zum Stichtag haben wir die von der Gesellschaft verwendeten Stichtagskurse anhand von externen Quellen geprüft. Das Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung wurde von uns anhand der unter 1. dargestellten Definition sachlich und rechnerisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir prüferisch sichergestellt, dass alle Wertpapiere des Umlaufvermögens korrekt zum niedrigeren beizulegenden Wert in Form des Börsenkurses bilanziert wurden.

Zudem haben wir uns mit der Wertentwicklung der Wertpapiere nach dem Bilanzstichtag auseinandergesetzt.

Hinsichtlich der Realisierung von Erträgen bzw. Verlusten aus dem Verkauf von Wertpapieren haben wir die zugrundeliegenden Abrechnungen und Verträge eingesehen.

  1. Für die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewertung der Wertpapiere verweisen wir auf die Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang der Gesellschaft.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
  • die Versicherung des gesetzlichen Vertreters zum Jahresabschluss und zum Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und für den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts

relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den vom gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei

"HDBH_AG_Jahresabschluss_31.12.2023.zip" (SHA256-Hashwert: 61b3dccdf06134dcf3385a2c2825dae622ccf4671e4d68d83673b732d7f86749) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende beigefügte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung

(EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

• beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 28. Juni 2023 wurde die RSM GmbH als Abschlussprüfer gewählt. Die Nexia GmbH führt den Auftrag als diesbezügliche Gesamtrechtsnachfolgerin der RSM GmbH aus. Wir wurden am 14. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 als Abschlussprüfer der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Christine Klug.

Frankfurt am Main, den 25. April 2024

Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. M. Jüngling gez. C. Klug Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

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