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Brockhaus Technologies AG

Governance Information Dec 28, 2024

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Governance Information

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Brockhaus Technologies AG

Entsprechenserklärung 2024

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Technologies AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sie sich auf die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK") vom 28. April 2022, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Technologies AG („Gesellschaft") erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 mit folgenden Abweichungen entsprochen hat und entsprechen wird:

  1. Systematische Identifikation und Bewertung der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit (Ziff. A. 1 Satz 1 DCGK): Vorsorgliche Abweichung für die Vergangenheit

Der Vorstand hat die von Ziffer A. 1 Satz 1 geforderte systematische Identifikation und vor allem Bewertung von den mit Sozial- Und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit im Jahr 2024 fortgeführt und eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung 2025 befindet sich in der Umsetzung. Nach dem Wortlaut der Empfehlung ist unklar, ob der entsprechende Prozess im Erklärungszeitraum bereits abgeschlossen sein muss, um die Empfehlung einzuhalten. Da dies bei der Gesellschaft noch nicht vollständig der Fall ist, wird für die Vergangenheit vorsorglich für Ziffer A.1. Satz 1 eine Abweichung erklärt.

In Zukunft wird die Gesellschaft die Empfehlung in Ziffer A. 1 erfüllen.
2. Überwiegend aktienbasierte Vergütung / Investment in Aktien und Zeitpunkt der Verfügungsmöglichkeit über langfristig variable Gewährungsbeträge (Ziff. G. 10 DCGK) Abweichung

Das bereits gebilligte Vorstandsvergütungssystem sieht die Möglichkeit einer aktienbasierten Vergütung vor. Allerdings betrifft dies nicht den überwiegenden Anteil der variablen Vergütungsbeträge, da der Aufsichtsrat die im Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für ausreichend erachtet, um einen angemessenen Interessengleichlauf von Vorstand und Aktionären herzustellen. Eine vierjährige Haltedauer erachtet der Aufsichtsrat als zu weitgehend und hält eine bis zu dreijährige Haltedauer für eine langfristige Incentivierung für ausreichend.

3. Haltedauer nach Vertragsbeendigung (Ziff. G. 12 DCGK) Abweichung

Das Vorstandsvergütungssystem sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder Aktien der Gesellschaft, die ihnen als Vergütung von der Gesellschaft gewährt werden, nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand hinaus halten müssen. Der Aufsichtsrat ist nicht der Ansicht, dass in diesem Fall die Langfristigkeit variabler Vergütungsbestandteile sichergestellt werden muss.

Frankfurt am Main, im Dezember 2024

Der Vorstand
Marco Brockhaus
Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat
Dr. Othmar Belker
Vorsitzender des Aufsichtsrats

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