Interim / Quarterly Report • Oct 1, 2024
Interim / Quarterly Report
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| EUR | $\begin{gathered} 01.01 .- \ 30.06 .2024 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.01 .- \ 31.12 .2023 \end{gathered}$ | |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 93.613,81 | 961.676,68 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 434.511,14 | 429.520,86 | |
| 3. Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 0,00 | 52.486,88 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | $-143.742,44$ | $-1.113 .079,36$ | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 26.552,17 | $-121.251,11$ | |
| (davon für Altersversorgung 2024 EUR 0,00 (2023 EUR -170.389,16)) | |||
| 5. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens | $-4.110,50$ | $-2.553 .470,26$ |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen und sonstige Steuern | $-525.500,46$ | $-1.832 .916,85$ |
| 7. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 6.911,20 | 60.075,48 |
| (davon aus verb. Unternehmen EUR 0,00 (2023 EUR 60,002) | |||
| 8. | Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 | $-115.506 .899,87$ |
| 9. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | $-1.007 .154,38$ |
| (davon an verb. Unternehmen EUR 0,00 (2023 EUR -1,326,942) | |||
| (davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 0,00 (2023 EUR 0,00) | |||
| 10. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.822,82 | 0,00 |
| 11. | Ergebnis nach Steuern | $-166.442,24$ | $-120.493 .483,47$ |
| 12. | Sonstige Steuern | 250,00 | 730,55 |
| 13. | Jahresfehlbetrag | $-166.692,24$ | $-120.494 .214,02$ |
| 14. | Verlustvortrag | $-313.881 .308,15$ | $-193.387 .094,13$ |
| 15. | Bilanzverlust | $-314.048 .000,39$ | $-313.881 .308,15$ |
Die Gigaset AG (oder „Gesellschaft") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 19015 eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in der Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft.
Die Gigaset AG war eine international agierende Holdinggesellschaft im Bereich der Kommunikationstechnologie. Das Unternehmen hat seinen Stammsitz in Bocholt. Hier befand sich auch der hochautomatisierte Fertigungsstandort.
Mit Datum vom 19. September 2023 hat die Gigaset AG beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Die operativ tätige Tochtergesellschaft, die Gigaset Communications GmbH, hat am selben Tage ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen und Eigenverwaltung gestellt.
Somit ist am 19. September 2023 die einheitliche Leitung und die Beherrschung der Gigaset Communications GmbH durch die Gigaset AG weggefallen. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 war somit zum Bilanzstichtag entbehrlich, da die verbleibenden Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind.
Im laufenden Insolvenzverfahren finden derzeit Verhandlungen mit einem potentiellen Investor statt, mit dem Ziel die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und eine erneute Geschäftstätigkeit zu etablieren. In einer Sanierung mittels Insolvenzplan liegen die verbliebenen Chancen der Gesellschaft, die für eine höhere Befriedigung der Gläubiger führen würde, als wenn eine Abwicklung der Gigaset AG vorgenommen wird. Risiken sind ausschließlich in der Hinsicht zu sehen, dass die angedachte Insolvenzplanlösung nicht umgesetzt werden kann und sich dies in der Folge für die Gläubiger im Rahmen der Quotenerwartung nachteilig auswirken könnte.
Am 26. September 2023 wurde im Kontext des Antrags auf Insolvenz der Börsenhandel auf dem XETRA-Marktplatz eingestellt.
Der vorliegende Zwischenabschluss zum 30. Juni 2024 wurde zur Wahrung der Veröffentlichungspflichten, auch im Insolvenzverfahren, in verkürzter Form erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den $\S \S 266$ und 275 HGB sowie den hierzu ergangenen Nebenvorschriften.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die Gigaset AG wurde vor der Insolvenz maßgeblich von der Entwicklung ihrer Konzerngesellschaften beeinflusst. Der Abschluss der Gesellschaft wurde insolvenzbedingt unter Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung unter Berücksichtigung von Liquidationswerten aufgestellt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert und in der Folge abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens gebucht. Das Sachanlagevermögen wird im Wesentlichen mit einem Abschreibungssatz von 33,3 \% nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurde das
Finanzanlagevermögen aufgrund der Insolvenz der AG und der mittelbaren Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH in voller Höhe wertberichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennbetrag und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Rückstellungen werden für erkennbare Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht in angemessenem Umfang gebildet. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durschnittlichen Markzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt für die bisher zugesagten leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für die beitragsorientierten Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit ihrem Erfüllungsbetrag. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird der Unterschiedsbetrag unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ermittelt. Die Altersversorgungsverpflichtungen sind im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre bewertet worden.
Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 253 Abs. 2 HGB) werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Diskontierungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt.
Aufgrund der Insolvenz der AG werden die Pensionsverpflichtungen vom Pensionssicherungsverein a.G. übernommen und wurden zur Aufnahme in die Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung gebildet.
Deckungsvermögen
Die Gesellschaft hält Anteile an Fondsvermögen zur Deckung von Deferred CompensationVerpflichtungen. Weiterhin hält die Gesellschaft Anteile an einem Fondsvermögen zur Deckung von übrigen Pensionsansprüchen („Contractual Trust Agreement"). Beide Anteilskategorien sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus diesen Altersversorgungsverpflichtungen. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Valutaforderungen und -verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich zum amtlichen Mittelkurs am Tag der Einbuchung erfasst. Die Folgebewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt zum Stichtags-Devisenkassamittelkurs. Gewinne über die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten werden dabei nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt.
Die Veränderung des Anlagevermögens im Berichtsjahr wird im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang detailliert dargestellt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich aufgrund der zum 31. Dezember 2023 insolvenzbedingt vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf TEUR 0.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus konzernintern erbrachten Leistungen, die im Berichtszeitraum vollständig beglichen wurden.
Hierbei handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Forderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 75 (Vorjahr TEUR 2).
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 132.455.896,00 (V). EUR 132.455.896,00), ist eingeteilt in 132.455.896 (V). 132.455.896) Stückaktien ohne Nennwert und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Auf jede Stückaktie entfällt somit ein Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wie auch zum 30. Juni 2024 wurden keine eigenen Aktien gehalten.
Die Kapitalrücklage beträgt EUR 91,9 Mio und hat sich somit im Vergleich zu der im Vorjahr ausgewiesenen Kapitalrücklage nicht verändert.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 nicht verändert und betragen weiterhin EUR 65,9 Mio.
Zum Bilanzstichtag lag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 23.819 (31.12.2023: TEUR 23.653) vor.
Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der tariflichen und übertariflichen Mitarbeiter, der Pensionäre und der Hinterbliebenen sowie deren Ansprüche auf Übergangszuschüsse. Weiterhin beinhaltet die Rückstellung Verpflichtungen aus Ansprüchen von Mitarbeitern aus der Umwandlung von Prämien- in Rentenansprüche (Deferred Compensation).
Für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen und Deferred Compensation hält die Gesellschaft Fondsvermögen, das sich als Deckungsvermögen qualifiziert. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Die Bewertung der Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt sowohl zum Stichtag realisierte als auch unrealisierte Veränderungen des Zeitwertes und erfolgt zum Börsenkurs. Die realisierten Änderungen umfassen Zins- und Dividendenerträge. Die unrealisierten Veränderungen zeigen Änderungen des Zeitwertes (aktueller Wert der Fondsanteile zum Jahresultimo) auf Grund von Kursänderungen der gehaltenen Anteile.
Der Pensionssicherungsverein a. G. hat die Pensionsverpflichtungen aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen.
Die Position betrifft die Kosten des Insolvenzverfahrens, die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie weitere Abschlusskosten.
Die Verbindlichkeiten haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Inlandsverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum 30. Juni 2024 betragsmäßig unverändert aus Lieferungen und Leistungen und aus Darlehen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten für Lohn- und Quellensteuer in Höhe von TEUR 69 (V). TEUR 141).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Umsatzerlöse entfallen auf konzerninterne Dienstleistungen für den Monat Januar 2024, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gigaset Communications GmbH erbracht wurden. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Zahlungen zum Ausgleich von im Zuge des Insolvenzverfahrens entstehenden Aufwendungen, die insbesondere durch die Börsennotierung der AG anfallen, durch einen potentiellen Investor.
Sämtliche Aufwendungen restulieren im Jahr 2024 ausschließlich aus der Führung des Insolenzverfahrens und mit den in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen der Gigaset AG.
Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2024 bestehen insolvenzbedingt keine Haftungsverhältnisse mehr. Sämtliche Forderungen sind von den Gläubigern zur Insolvenztabelle anzumelden.
Alleiniger Vorstand der Schuldnerin war bis zum 12.02.2024 Herr Dr. Lars Magnus Ekerot.
Mit Wirkung zum 12.02.2024 sind folgende weitere Vorstandsmitglieder bestellt worden:
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum an:
Seitens der Gigaset AG wurden aus der Insolvenzmasse keine Vergütungen an Vorstände oder die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.
Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2024 bestehen insolvenzbedingt keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen mehr. Sämtliche Forderungen sind von den Gläubigern zur Insolvenztabelle anzumelden.
Die Gigaset AG beschäftigte bis zum 30.06.2024 im Durchschnitt drei Arbeitnehmer. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenabschlusses werden keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt.
Im Jahr 2024 sind der Gesellschaft keine Meldungen gemäß § 33 WpHG bzw. § 38 WpHG mitgeteilt worden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts wird derzeit noch durchgeführt und wird voraussichtlich im Monat Oktober 2024 abgeschlossen werden können. Es handelt sich bei den in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Vorjahreswerten um vorläufige Werte nach dem aktuellen Stand der Prüfung. Der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2024 wurde insolvenzbedingt in verkürzter Form aufgestellt, um der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung nachkommen zu können.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften für die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30. Juni 2024 der Halbjahresabschluss ein auf den Stichtag 30. Juni 2024 den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gigaset AG vermittelt.
Bocholt, den 27. September 2024
Der Vorstand der Gigaset AG
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