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Schloss Wachenheim AG

Notice of Dividend Amount May 9, 1997

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Notice of Dividend Amount

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News Details

Ad-hoc | 9 May 1997 14:05

Ad hoc-Service: Sekt.Wachenheim AG

—————————————————————— Ad hoc-Service: Sekt.Wachenheim AG Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Bekanntmachung an unsere Aktionäre über eine Sonderausschüttung Die Hauptversammlung der Sektkellerei Schloß Wachenheim AG hat am 27. Februar 1997 die Verschmelzung mit der Sektkellerei Faber GmbH & Co. KG, Trier, mehrheitlich beschlossen. Gegen diese Beschlußfassung hat die Aktionärin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, Köln, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, vor dem Landgericht Frankenthal Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben, unter anderem mit der Begründung, daß die Einschmelzungsrelation gegenüber der Sacheinlage des Großaktionärs zu niedrig bewertet worden sei. Auf Vorschlag des Landgerichts Frankenthal haben die Parteien einen Prozeßvergleich geschlossen, mit der Maßgabe, daß die Verschmelzung im Handelsregister eingetragen werden kann. In dem Vergleich hat sich die Beklagte unter Beitritt der Großaktionärin Günther Reh Aktiengesellschaft, Trier, verpflichtet, den außenstehenden Aktionären neben der ordentlichen Dividende für das Geschäftsjahr 1996/97 von 6 % (zuzüglich Körperschaftsteuer-Gutschrift) zusätzlich eine Sonderausschüttung von 15 % des Nennbetrags der Aktien (für private Aktionäre steuerfrei) zu gewähren. Diese Sonderausschüttung erfolgt auf alle in Händen der außenstehenden Aktionäre befindlichen Aktien unter Einschluß der nach der Kapitalerhöhung herausgegebenen jungen Aktien. Weiterhin hat sich die Beklagte verpflichtet, den Ausgabekurs für die beschlossene Barkapitalerhöhung nicht höher als DM 200,00 festzusetzen. Ende der Mitteilung

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