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GEA Group AG

Legal Proceedings Report Apr 8, 1999

176_rns_1999-04-08_df22dce7-489e-4fc6-a048-c5f492717a8e.html

Legal Proceedings Report

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News Details

Ad-hoc | 8 April 1999 19:35

Ad hoc-Service: Metallgesellschaft AG

Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Kartellbehörden geben Metallgesellschaft grünes Licht für die GEA-Integration Frankfurt / Bochum, 8. April 1999 – Die Europäische Kommission und die US-Kartellbehörde haben dem Erwerb von 74,85 % der Stammaktien der GEA AG durch die Metallgesellschaft AG zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Integration der GEA AG in den Metallgesellschaft-Konzern. Im nächsten Schritt beabsichtigt die Metallgesellschaft, einen Beherrschungsvertrag mit der GEA AG abzuschließen. Nach Prüfung aller rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte hat sich diese Vorgehensweise als zweckmäßigste erste Stufe der Integration von GEA herausgestellt. Die vorgesehene Verschmelzung wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Der Beherrschungsvertrag erfordert die Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften. Außenstehenden GEA-Aktionären soll im Rahmen des Beherrschungsvertrags angeboten werden, ihre Stamm- und Vorzugsaktien in Stammaktien der Metallgesellschaft umzutauschen. Die Prüfung des Umtauschverhältnisses durch unabhängige Wirtschaftsprüfer wird Ende Juni 1999 abgeschlossen. Die Hauptversammlung der GEA AG, die bisher für den 8. Juni 1999 terminiert war, wird aus diesem Grund auf den 18. August 1999 verschoben. Damit wird der Kosten- und Zeitaufwand für eine zweite Veranstaltung im Interesse der Anteilseigner vermieden. Die Aktionäre der Metallgesellschaft werden in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. August 1999 über den Beherrschungsvertrag entscheiden. Ende der Mitteilung

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