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Uniqa Insurance Group AG

Share Issue/Capital Change Sep 17, 1999

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News Details

Ad-hoc | 17 September 1999 10:56

Ad hoc-Service: Bundesländer-Vers. AG

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— BUNDESLäNDER-VERSICHERUNG: UMTAUSCHANGEBOT AN PARTIZIPATIONSSCHEININHABER AD-HOC-INFORMATION gemäß § 82 Abs 6 BörseG Die Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer, Versicherungsaktiengesellschaft (“Bundesländer”) gibt folgendes bekannt: In der 66. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 1999 wurde eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals von derzeit Nominale S 902,521.800,– um höchstens Nominale S 41,978.200,– zum Zweck des Umtausches von Partizipationsscheinen in Stammaktien gemäß § 73d Versicherungsaufsichtsgesetz beschlossen. Der Vorstand wurde gleichzeitig ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis längstens 31. Dezember 2001 öffentlich ein oder mehrere Umtauschangebote zu stellen und eine allenfalls von den Partizipationsscheininhabern zu leistende Zuzahlung festzusetzen. Aufgrund des Beschlusses des Vorstandes vom 15. September 1999 und der Genehmigung des Aufsichtsrates der Gesellschaft vom 17. September 1999 kann nunmehr in der Zeit vom 4. bis 22. Oktober 1999 ein Umtausch in der Art erfolgen, daß für je ein Stück Partizipationsschein im Nominale von S 100,– je ein Stück Stammaktie im Nominale von S 100,– gewährt wird. Es ist von den Partizipationsscheininhabern keine Zuzahlung zu leisten. Die Gesellschaft trägt darüber hinaus sämtliche im Zusammenhang mit dem Umtausch stehenden Spesen und Provisionen. Die näheren Umtauschbedingungen werden in den nächsten Tagen durch die Gesellschaft veröffentlicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß keine Verpflichtung zur Einreichung der Partizipationsscheine zum Umtausch besteht, jedoch nach erfolgtem Umtausch und Einziehung der Partizipationsscheine durch die Gesellschaft der für den Amtlichen Handel an der Wiener Börse erforderliche Streubesitz möglicherweise nicht mehr gegeben sein wird und die Wertpapiere nicht mehr an der Wiener Börse notieren werden. Es wird weiters auf die Bestimmungen des § 73d Abs 6 VAG hingewiesen, wonach jene Partizipationsscheine, die im Rahmen dieses Umtauschangebotes nicht in Stammaktien getauscht werden, nach Beschluß der Organe durch die Gesellschaft eingezogen und bar abgefunden werden können. Rückfragen an: BARC Versicherungs-Holding/Pressestelle Tel: (+43 1) 211 11/3300 Fax: (+43 1) 211 11/3619 e-mail: [email protected] Ende der Mitteilung

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