Regulatory Filings • Nov 4, 1999
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Ad-hoc | 4 November 1999 08:38
Ad hoc-Service: Value Managem. & Research
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Gemeinsame Mitteilung der Gold-Zack AG und der Value Management & Research AG gemäß § 15 WpHG Freiwilliges öffentliches Tauschangebot der Gold-Zack AG an die Aktionäre der Value Management & Research AG Die Vorstände der Gold-Zack AG und der Value Management & Research AG geben zu dem laufenden Tauschangebot der Gold-Zack AG an die Aktionäre der Value Management & Research AG folgende gemeinsame Erklärung ab: Der Vorstand der Value Management & Research AG erklärt in Abstimmung mit dem Vorstand der Gold-Zack AG, daß er im Hinblick auf die gegenwärtige Börsenbewertung der beteiligten Gesellschaften keine Empfehlung des Vorstands der Value Management & Research AG an deren Aktionäre zur Annahme des Tauschangebotes der Gold-Zack AG abgibt. Deshalb bittet der Vorstand der Value Management & Research AG die Aktionäre der Gesellschaft, eine Entscheidung über die Annahme des Tauschangebotes der Gold-Zack AG nach Einholung steuerlicher und finanzieller Beratung selbst zu treffen. Im Hinblick darauf, daß das am 29.10.1999 veröffentlichte Tauschangebot der Gold-Zack AG zunächst eine positive Stellungnahme des Vorstands der Value Management & Research AG zum Tauschangebot enthielt, ergänzt die Gold-Zack AG das Tauschangebot an die Aktionäre der Value Management & Research AG vom 29. Oktober 1999 dahingehend, daß die Aktionäre der Value Management & Research AG von der Annahme des Tauschangebotes und den dadurch geschlossenen Tauschverträgen jederzeit bis zum Ablauf des zweiten Bankarbeitstages nach Ende der Angebotsfrist zurücktreten können. VMR-Aktionäre, die von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, werden gebeten, entsprechende Rücktrittserklärungen über ihre Depotbanken bei der Gontard & MetallBank AG einzureichen. Die Gold-Zack AG wird diese Ergänzung des Tauschangebotes durch Veröffentlichung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Börsen-Zeitung und im Bundesanzeiger bekanntmachen. Die Depotbanken werden gebeten, die betreffenden Aktionäre entsprechend zu informieren. Schwalbach am Taunus, 04. November 1999 Die Vorstände Ende der Mitteilung
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