Regulatory Filings • Nov 23, 1999
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Ad-hoc | 23 November 1999 00:38
Ad hoc-Service: Fresenius AG
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Vergleichszahlung der Tochtergesellschaft Fresenius Medical Care hat keinen Einfluß auf das Konzern-Ergebnis der Fresenius AG Fresenius Medical Care und die US-Regierung haben eine vorläufige Vereinbarung getroffen über die Untersuchung von Geschäftspraktiken der National Medical Care, Inc. (NMC) durch das OIG (Office of the Inspector General of the US Department of Health and Human Services), die sich auf die Zeit vor der Übernahme von NMC und der Gründung von Fresenius Medical Care bezog. Derzeit wird über die abschließende Vereinbarung verhandelt. Der durch die Vereinbarung entstandene außerordentliche Aufwand bei Fresenius Medical Care wird das Konzern-Ergebnis der Fresenius AG nicht beeinflussen. Gründe hierfür sind Rückstellungen sowie der erstmalige Ansatz im Saldo aktiver latenter Steuern in der Bilanz als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Fresenius Aktiengesellschaft Der Vorstand Bad Homburg v.d.H., 22. November 1999 Ende der Mitteilung
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