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Ad-hoc | 3 July 2001 17:14
Mainova AG
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Der am 29.08.01 stattfindenden Hauptversammlung unserer Gesellschaft soll ein Gewinnabführungsvertrag mit unserem Hauptaktionär Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWF) zur Zustimmung vorgelegt werden. Dem von den Geschäftsleitungen aufgestellten Vertragstext haben die zuständigen Ausschüsse beider Aufsichtsräte am 29.06./03.07. zugestimmt; der Mainova- Aufsichtsrat (Plenum) beschließt in den nächsten Tagen. Nach dem Vertragsentwurf gilt die Verpflichtung unserer Gesellschaft zur Gewinnabführung erstmals für den Gewinn des am 01.01.2001 beginnenden Geschäftsjahres. SWF ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag soweit er nicht durch die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wird, auszugleichen (§ 302 AktG). Den außenstehenden Aktionären wird für jedes volle Geschäftsjahr ein fester Ausgleich von 9,48 Euro je Stückaktie (§ 304 AktG) gezahlt sowie eine Abfindung von 172 Euro je Stückaktie angeboten (§ 305). Der Vertrag ist unbeschadet des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grunde bis zum 31.12.2006 unkündbar. Frankfurt am Main, den 3. Juli 2001 Mainova Aktiengesellschaft Der Vorstand Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c) DGAP 03.07.2001 ——————————————————————————– WKN: 655346; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt 031714 Jul 01
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