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Regulatory Filings Jun 1, 2005

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Regulatory Filings

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News Details

Corporate | 1 June 2005 17:44

PROGEO Holding AG: GEOLOGGER-Dichtungskontrollsystem…

Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— PROGEO Holding AG GEOLOGGER-Dichtungskontrollsystem ab 1.6.2005 mit Garantie auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik Großbeeren, 01.06.2005. Als führender Hersteller von Dichtungskontrollsystemen für die Überwa-chung von Deponieabdichtungen wird die zur PROGEO Holding AG gehörende GEOLOGGER SYSTEMS GmbH ab 1.6.2005 für alle neu ausgelieferten Dichtungskontrollsysteme vom Typ GEOLOGGER auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung eine Garantieerklärung zur Einhal-tung der anerkannten Regeln der Technik aussprechen. Hintergrund ist, dass elektrische Anlagen, also auch elektrische Dichtungskontrollsysteme, auf Grund der einschlägigen gewerberechtlichen und berufsgenossenenschaftlichen Vorschriften den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen, damit der Betreiber der Anlage seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachkommt. In der Praxis hatten die Betreiber solcher Dichtungskon-trollsystem aber auch die zuständigen Genehmigungsbehörden bisher meist darauf vertraut, dass das so genannte projektunabhängige Eignungsgutachten der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) ein ausreichender Nachweis dafür ist, dass ein angebotenes elektrisches Dichtungskon-trollsystem die anerkannten Regeln der Technik einhält. Hierzu hat die BAM nun allerdings auf Nachfrage klargestellt, dass dies nicht Gegenstand der projektunabhängigen Begutachtung sei, sondern vielmehr ungeprüft vorausgesetzt werde, da grundsätzlich nur solche Systeme gewerblich in Verkehr gebracht werden dürfen, wofür allerdings der Hersteller bzw. dessen inländischer Ver-treter die Verantwortung trage. “Da der Erwerber eines Dichtungskontrollsystems mit der Überprüfung des Dichtungskontrollsys-tems auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik in aller Regel fachlich überfordert ist, sollte er sich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vom Hersteller schriftlich garan-tieren lassen”, so Vertriebsleiter Martin Busse bei der Vorstellung der neuen Garantie. “Dies wird in diesem Zusammenhang auch von der BAM empfohlen. Mit unserer Garantieerklärung reduzieren wir für unsere Kunden die bisher bestehende haftungsrechtlichen Unsicherheiten”, so Busse wei-ter. “Die Garantiererklärung verbessert die Rechtsposition für unsere Kunden erheblich, da wir den Kunden gegenüber selbst dann haften, wenn uns an der Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik kein Verschulden trifft. Auf Grund des hohen technischen Niveaus unserer Systeme ist für die Abgabe der Garantieerklärung für uns geradezu eine Selbstverständlichkeit und Ausdruck unserer Kundenorientierung. Gleichzeitig erhöhen wir damit den Druck auf andere Anbieter derar-tiger Systeme, bei denen die anerkannten Regeln der Technik bis heute nachweislich nicht beach-tet werden. So erwarten wir, dass zukünftig die Garantieerklärung zusammen mit dem so genann-ten projektunabhängigen Eignungsgutachten der BAM von Bauherren und Genehmigungsbehör-den im Zuge der Auftragsvergabe regelmäßig eingefordert wird, weil damit für den Kunden auf einfache Weise eine belastbare und rechtlich höchst wirksame Zuordnung der Produktverantwort-lichkeit geschaffen wird.” PROGEO (WKN 692650) entwickelt und vermarktet innovative Informationssysteme für die mess-technische Überwachung von Bauwerken zur Früherkennung und präzisen Ortung von Leckagen an Bauwerksabdichtungen. Die PROGEO-Aktien sind im Freiverkehr der Börsen in Frankfurt, Berlin-Bremen und Stuttgart notiert. Weitere Informationen: PROGEO Holding AG Frau Ute Nietz Tel: 033701-22-111 Fax: 033701-22-160 Email: [email protected] Ende der Mitteilung (c)DGAP 01.06.2005 —————————————————————————— WKN: 692650 ; ISIN: DE0006926504; Index: Notiert: Freiverkehr in Berlin-Bremen, Frankfurt und Stuttgart 011744 Jun 05

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