M&A Activity • Jun 15, 2007
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Takeover Bids | 15 June 2007 12:42
Korrekturmeldung;
Korrektur – Bieter: Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co.KG; Zielgesellschaft: Landesbank Berlin Holding AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Korrektur der WpÜG-Meldung vom 15.06.2007 11.47 Uhr
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes gemäß
§ 10, § 29ff des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co.KG
Charlottenstrasse 47
D-10117 Berlin
Tel: 030/20225-5650
Fax: 030/20225-5655
email: [email protected]
Zielgesellschaft:
Landesbank Berlin Holding AG
Alexanderplatz 2
D-10178 Berlin
DE 0008023227
Weitere durch das Angebot betroffene Gesellschaften:
Berlin – Hannoversche Hypothekenbank AG (ISIN DE0008029000)
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.dsgv.de
Angaben des Bieters:
Die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
(‘S-Erwerbsgesellschaft“) hat heute entschieden, den Aktionären der
Landesbank Berlin Holding AG, Berlin, im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Zahlung des gemäß §§ 5 Abs. 1 und Abs.
3 WpÜG-Angebotsverordnung je Stückaktie ermittelten gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurses während der letzten drei
Monate vor dem heutigen Tag (sog. ‘Referenzkurs“) zu erwerben.
Einziger Kommanditist der S-Erwerbsgesellschaft ist der Deutsche
Sparkassen- und Giroverband – Körperschaft des öffentlichen Rechts (‘DSGV
öK“). Alleiniger Komplementär der S-Erwerbsgesellschaft ist die
Regionalverbandsgesellschaft mbH, deren Anteile derzeit alleine vom DSGV öK
gehalten werden, an der sich aber zukünftig regionale Sparkassen- und
Giroverbände als Gesellschafter beteiligen werden.
Die Ankündigung des Übernahmeangebots steht im Zusammenhang mit der
Unterzeichnung eines Kaufvertrags vom heutigen Tag, in dem das Land Berlin
die von ihm gehaltenen 808.996.446 Stückaktien an der Landesbank Berlin
Holding AG, die ca. einem Anteil von 80,95% am Grundkapital dieser
Gesellschaft entsprechen (‘Landesbeteiligung“), an die
S-Erwerbsgesellschaft verkauft. Der Vollzug dieses Kaufvertrags hängt u.a.
noch von der Zustimmung der Bankaufsichts- und Kartellbehörden ab. Das
hiermit angekündigte Übernahmeangebot stellt damit ein sogenanntes
befreiendes Angebot gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG dar, so dass nach Vollzug des
Kaufvertrags über die Landesbeteiligung ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs.
1 und 2 WpÜG nicht erforderlich sein wird.
Das Übernahmeangebot der S-Erwerbsgesellschaft wird unter dem Vorbehalt
verschiedener, in der Angebotsunterlage noch mitzuteilender Bedingungen und
Bestimmungen ergehen. Insbesondere wird das Angebot durch den Vollzug des
Kaufvertrags über die Landesbeteiligung aufschiebend bedingt sein.
Die S-Erwerbsgesellschaft hat anlässlich des Kaufvertrags vom heutigen Tag
außerdem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin“)
eine Befreiung von der Abgabe eines Pflichtangebots an die außenstehenden
Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG beantragt. Das hiermit
angekündigte Übernahmeangebot wird daher nur dann durchgeführt, wenn die
S-Erwerbsgesellschaft von der BaFin diese Befreiung vom Pflichtangebot
nicht vor dem Ende der Annahmefrist des Angebots erhält. Bei einer
entsprechenden Befreiung der S-Erwerbsgesellschaft von der Abgabe eines
Pflichtangebots an die außenstehenden Aktionäre der Landesbank Berlin
Holding AG wird dieses Übernahmeangebot hingegen nicht durchgeführt.
Das Land Berlin hat sich im Hinblick auf den Abschluss des o.g.
Kaufvertrags über die Landesbeteiligung verpflichtet, das hiermit
angekündigte Übernahmeangebot nicht anzunehmen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird – abgesehen vom Fall der
vorherigen Erteilung einer Befreiung vom Pflichtangebot – nach der
Gestattung durch die BaFin unter http://www.dsgv.de erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von
Wertpapieren dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots und
weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach der
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in
der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Berlin, den 15. Juni 2007
S-Erwerbsgesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 15.06.2007
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Notiert: Zielgesellschaft: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf und
Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, München und Stuttgart
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