M&A Activity • Jul 5, 2007
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Takeover Bids | 5 July 2007 16:56
Pflichtangebot;
Zielgesellschaft: Didier-Werke AG / Bieter: MS Privatstiftung / Martin Schlaff
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Mitteilung über die Freistellung von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 WpÜG
und nach § 35 Abs. 2 WpÜG
Die MS Privatstiftung und Herr Martin Schlaff, beide Wien, Österreich
(nachstehend auch die ‘Antragsteller genannt“), geben bekannt: Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Antragsteller
hinsichtlich der
Didier-Werke AG, Wiesbaden
ISIN: DE0005537005
nach § 37 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) von
den Pflichten nach § 35 Abs. 1 WpÜG die Kontrollerlangung zu
veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 WpÜG eine Angebotsunterlage zu
veröffentlichen mit Bescheid vom 3. Juli 2007 befreit. Die wesentlichen
Gründe hierfür waren:
Der Antrag wurde zulässigerweise vor Kontrollerlangung gestellt und ist
auch begründet. Die Befreiung konnte nach § 9 Satz 2 Nr. 3
WpÜG-Angebotsverordnung ausgesprochen werden, weil der Buchwert der
Beteiligung der RHI AG und ihrer Tochtergesellschaften an der Didier-Werke
AG weniger als 20% des Aktivvermögens der RHI AG beträgt.
Von den 2,4 Mio. Stammaktien der Didier-Werke AG hält die RHI AG, Wien
direkt und indirekt 2.379.912 Stück, also rund 97,5%. Die MS
Privatstiftung, deren Begünstigter und Stifter Herr Martin Schlaff ist,
hält seit dem 11. Mai 2007 am Grundkapital der RHI AG, bestehend aus
37.415.539 Aktien (Stand 11. Mai 2007), 9.903.000 Stück Aktien, also rund
26 % der Stimmrechte. Die RHI AG ist bei Anwendung des deutschen Rechts dem
dauerhaften beherrschenden Einfluss der MS Privatstiftung ausgesetzt, da
aufgrund der dauerhaft niedrigen Hauptversammlungspräsenzen eine
Beteiligung von 26% eine sichere Hauptversammlungsmehrheit darstellt. Herr
Martin Schlaff hat bei Anwendung des deutschen Rechts beherrschenden
Einfluss auf die MS Privatstiftung.
Der Buchwert der direkten und indirekten Beteiligung der RHI AG an der
Didier-Werke AG beträgt nach österreichischem UGB rund 14,8% des
Aktivvermögens der RHI AG. Zwischen den Rechnungslegungsvorschriften in
Deutschland nach HGB und denen in Österreich nach UGB bestehen keine
Unterschiede, die zu einem höheren Verhältnis von Buchwert und
Aktivvermögen bei Anwendung des deutschen HGB geführt hätten.
Die Interessenabwägung fiel zugunsten der Antragsteller aus. Da der
Tatbestand des § 9 WpÜG-Angebotsverordnung erfüllt ist, überwiegt das
Interesse der Antragsteller an der Befreiung vom Pflichtangebot für die
Didier-Werke AG das Interesse der anderen Aktionäre, ein solches
Pflichtangebot unterbreitet zu bekommen.
Wien, den 5. Juli 2007
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 05.07.2007
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Notiert: Zielgesellschaft: Amtlicher Markt (General Standard) Frankfurt;
Freiverkehr Düsseldorf, München, Stuttgart
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