M&A Activity • Sep 12, 2007
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Takeover Bids | 12 September 2007 14:41
Pflichtangebot;
Zielgesellschaft: STRABAG AG / Bieter: Rasperia Trading Ltd., Valtoura Holdings Ltd., Oleg V. Deripaska
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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12. September 2007
Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung
zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der STRABAG AG, Köln
Bieter:
Rasperia Trading Ltd. (Limassol/Zypern)
Valtoura Holdings Ltd. (Limassol/Zypern)
Oleg V. Deripaska (Moskau/Russland)
Zielgesellschaft:
STRABAG AG
Siegburger Straße 241
50679 Köln
ISIN: DE0007283004
Mit Bescheid vom 6. September 2007 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) die Rasperia Trading Ltd.,
Limassol/Zypern, die Valtoura Holdings Ltd., Limassol/Zypern, sowie Oleg V.
Deripaska, Moskau/Russland, hinsichtlich der Erlangung der
mittelbaren Kontrolle gemäß §§ 35, 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz
3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (‘WpÜG’) gemäß § 37 Abs. 1 und 2
WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von den
Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung zu
veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine
Angebotsunterlage zu übermitteln sowie nach § 35 Abs. 2 Satz 1 in
Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu
veröffentlichen.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:
Die Rasperia Trading Ltd. hat im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung in Höhe
von 30% an der STRABAG SE, dem Mutterunternehmen der STRABAG AG, im April
2007 einen Syndikatsvertrag (Shareholders ‘Agreement) mit bestimmten
Altaktionären der STRABAG SE abgeschlossen. Dieser Syndikatsvertrag trat am
17. August 2007 in Kraft. Die Regelungen des Syndikatsvertrages begründen
eine gemeinsame Beherrschung der STRABAG SE durch die an dem Vertrag
beteiligten Aktionäre (sog. Mehrmütterherrschaft). Zum 17. August 2007
wurden der Rasperia Trading Ltd. damit die von der STRABAG SE unmittelbar
und mittelbar gehaltenen Stimmrechte an der STRABAG AG gemäß §§ 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1, Satz 3, 2 Abs. 6 WpÜG zugerechnet. Die STRABAG SE hält an der
STRABAG AG unmittelbar 2.015.001 Stückaktien (entsprechend 50,0% der
Stimmrechte plus ein Stimmrecht), weitere 638.813 Stückaktien (entsprechend
15,85% der Stimmrechte) werden ihr über ihre 99,997%-ige
Tochtergesellschaft Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH mittelbar
zugerechnet. Der der Rasperia Trading Ltd. zuzurechnende Stimmrechtsanteil
an der STRABAG AG beläuft sich somit auf 65,85%. Diese Stimmrechte sind
außerdem der Valtoura Holdings Ltd. als alleiniger Gesellschafterin der
Rasperia Trading Ltd. zuzurechnen. Schließlich sind die der Valtoura
Holdings Ltd. zugerechneten Stimmrechte auch Oleg V. Deripaska als
alleinigem Gesellschafter der Valtoura Holdings Ltd. zuzurechnen.
Sämtliche Aktien der STRABAG AG sind zum Börsenhandel im amtlichen Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Am 16. Juli 2007 haben die Rasperia Trading Ltd., die Valtoura Holdings
Ltd. und Oleg V. Deripaska bei der BaFin beantragt, von ihren
Verpflichtungen aus § 35 Abs. 1 und 2 WpÜG befreit zu werden. Die
beantragte Befreiung wurde auf Grundlage von § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG in
Verbindung mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung erteilt. Danach
kann die BaFin in Fällen eines mittelbaren Kontrollerwerbs die Befreiung
von den Verpflichtungen aus § 35 Abs. 1 und 2 WpÜG erteilen, wenn der
Buchwert der Beteiligung der Gesellschaft (an der unmittelbar Kontrolle
erworben wird) an der Zielgesellschaft weniger als 20% des buchmäßigen
Aktivvermögens der Gesellschaft beträgt. Diese Voraussetzung ist gegeben,
da der addierte Buchwert der Aktien an der STRABAG AG in den Bilanzen der
jeweiligen Einzelabschlüsse von STRABAG SE und ihrer Tochtergesellschaft
Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH weniger als 20% des im Einzelabschluss
der STRABAG SE ausgewiesenen buchmäßigen Aktivvermögens der STRABAG SE
beträgt.
Auch unter Berücksichtigung der Interessen der Antragsteller sowie der
Minderheitsaktionäre der STRABAG AG ist es gerechtfertigt, die
Antragsteller von den Verpflichtungen aus § 35 Abs. 1 und 2 WpÜG zu
befreien. Denn Anhaltspunkte dafür, dass die STRABAG AG bzw. ihr
Teilkonzern im Wesentlichen die Vermögenswerte und Erträge des STRABAG
SE-Konzerns beisteuern und somit das eigentliche Ziel der Beteiligung und
des Kontrollerwerbs an der STRABAG SE ist, bestehen nicht. Umsatz, EBIT und
EBT des STRABAG AG-Teilkonzerns für das Geschäftsjahr 2006 liegen,
insbesondere nach Anpassung im Hinblick auf außergewöhnliche Einmaleffekte,
nicht deutlich und nachhaltig über 20% der entsprechenden Kennzahlen für
den STRABAG SE-Konzern. Die STRABAG AG stellt demnach nicht die wesentliche
Gewinn- oder Umsatzquelle des Gesamtkonzerns der STRABAG SE dar oder gibt
diesem das Gepräge. Auch ein Vergleich der tatsächlichen Bauleistung von
STRABAG AG und STRABAG SE ergibt insofern kein anderes Bild. Ebenso wenig
lassen sich aus dem Börsenkurs und damit der Marktkapitalisierung der
STRABAG AG Wertverhältnisse ableiten, die den Schluss zuließen, dass die
Erlangung mittelbarer Kontrolle über die STRABAG AG das eigentliche Ziel
der Beteiligung und des Kontrollerwerbs an der STRABAG SE ist. Diese
Einschätzung wird durch die Betrachtung des Börsenkurses der Aktie der
STRABAG AG gestützt, da deren Kursanstieg auf das aktuelle Niveau von ca.
EUR 260 erst in der zweiten Jahreshälfte 2006 einsetzte, während davor die
Aktie seit 1997 beständig unterhalb von EUR 100 notiert hatte. Ferner lässt
sich auch nicht aus strategischen Überlegungen anlässlich des Einstiegs der
Antragsteller bei der STRABAG SE folgern, dass die STRABAG AG das
eigentliche Ziel der Beteiligung und des Kontrollerwerbs an der STRABAG SE
ist. Dies ist weder dem Syndikatsvertrag noch etwaigen sonstigen
Vereinbarungen über den Ausbau des Geschäfts des STRABAG SE-Konzerns in
Russland oder anderen GUS-Staaten zu entnehmen. Schließlich lässt auch die
Betrachtung des Eigenkapitals von STRABAG AG und STRABAG SE nicht den
Schluss zu, dass die STRABAG AG den wesentlichen Teil des STRABAG
SE-Konzerns ausmacht und deswegen das eigentliche Ziel der Beteiligung und
des Kontrollerwerbs an der STRABAG SE ist. Ein zwingendes und überragendes
Interesse der Minderheitsaktionäre an der Abgabe eines Pflichtangebots ist
demnach nicht festzustellen.
Im Hinblick auf diese Befreiung werden die Rasperia Trading Ltd., die
Valtoura Holdings Ltd. und Oleg V. Deripaska der BaFin weder eine
Angebotsunterlage übermitteln noch den Aktionären der STRABAG AG ein
Pflichtangebot nach dem WpÜG unterbreiten.
Rasperia Trading Ltd., Valtoura Holdings Ltd. und Oleg V. Deripaska, im
September 2007
Notiert: STRABAG AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard),
Düsseldorf, Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 12.09.2007
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Notiert: Zielgesellschaft notiert in: Amtlicher Markt in Frankfurt (General
Standard), Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
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