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029 Group SE

M&A Activity Dec 20, 2007

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 20 December 2007 17:40

Pflichtangebot;

Befreiung der HAG Holding GmbH von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG in Bezug auf die Erlangung der Kontrolle an der Hageda AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG in Bezug auf die Erlangung

der Kontrolle an der Hageda AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit

Bescheid vom 18.12.2007 die HAG Holding GmbH in Bezug auf die

Kontrollerlangung an der Hageda AG (eingetragen im Handelsregister des

Amtsgerichts Köln unter HRB B 1391) gem. § 37 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) von den Verpflichtungen befreit, diese

Kontrollerlangung zu veröffentlichen sowie der BaFin eine Angebotsunterlage

für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Hageda AG zu übermitteln und

eine solche Angebotsunterlage zu veröffentlichen.

Am 8.11.2007 haben Herr Ludwig Merckle, Herr Dr. Philipp Merckle, Herr

Tobias Merckle, Frau Jutta Breu, die LuMe Vermögensverwaltung GmbH, die M &

H Medizin und Handel Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft

mbH, die Filius GmbH, Herr Adolf Merckle und Frau Ruth Merckle insgesamt

185.010 Aktien der Hageda AG (dies entspricht 92,51 % der Stimmrechte und

des Grundkapitals der Hageda AG) im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die

HAG Holding GmbH gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht.

Des Weiteren hat die LuMe Vermögensverwaltung GmbH am 8.11.2007 10.200

Aktien der Hageda AG (dies entspricht 5,1 % der Stimmrechte und des

Grundkapitals der Hageda AG) in die HAGELU GmbH & Co. KG eingebracht. An

der HAGELU GmbH & Co. KG ist die LuMe Vermögensverwaltung GmbH, deren

Anteile wiederum zu 100 % von Herrn Ludwig Merckle gehalten werden, als

einzige Kommanditistin beteiligt. Die HAG Holding GmbH ist persönlich

haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ohne Kapitalanteil. Zur

Geschäftsführung und Vertretung ist nur die HAG Holding GmbH als

Komplementärin berechtigt. Zudem hat sie bei Beschlussfassungen zwei

Stimmen und die LuMe Vermögensverwaltung GmbH nur eine Stimme. Die

Stimmrechte aus den von der HAGELU GmbH & Co. KG gehaltenen 10.200 Aktien

der Hageda AG werden der HAG Holding GmbH daher nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.

1 WpÜG zugerechnet.

Die HAG Holding GmbH hält damit seit dem 8.11.2007 unmittelbar und

mittelbar 195.210 der insgesamt 200.000 auf den Inhaber lautenden

Nennbetragsaktien der Hageda AG. Dies entspricht 97,6 % der Stimmrechte und

des Grundkapitals der Hageda AG.

Die HAG Holding GmbH beabsichtigt, die Minderheitsaktionäre der Hageda AG

gem. § 327 a ff. AktG aus der Gesellschaft auszuschließen (das

‘Ausschlussverfahren“). Am 9.11.2007 hat die HAG Holding GmbH die Einladung

zu einer am 21.12.2007 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung

veröffentlicht, die als Tagesordnungspunkt die Beschussfassung über die

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die HAG Holding GmbH

gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung vorsieht. Zur Ermittlung

der angemessenen Barabfindung hat die HAG Holding GmbH eine

Unternehmensbewertung nach IDW S1 durchführen lassen und die Barabfindung

auf EUR 2.231,00 je Aktie der Hageda AG festgelegt.

Zur Bemessung des Gegenwertes je Aktie der Hageda AG, der in Form von

Geschäftsanteilen an der HAG Holding GmbH bzw. Gesellschaftsanteilen der

HAGELU GmbH & Co. KG im Rahmen der oben beschriebenen Einbringungen gewährt

wurde, hat die HAG Holding GmbH die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG um

eine Einschätzung ersucht. Nach vorläufiger Einschätzung beläuft sich der

im Zusammenhang mit den Einbringungen gewährte Gegenwert je Aktie der

Hageda AG auf einen Betrag von höchstens EUR 2.208,82.

Angesichts der Beteiligungsverhältnisse an der Hageda AG sowie dem

beabsichtigten Ausschluss der außenstehenden Minderheitsaktionäre, hat die

HAG Holding GmbH am 13.11.2007 bei der BaFin eine Befreiung von den

Verpflichtungen des § 35 WpÜG beantragt.

Mit Bescheid vom 18.12.2007 hat die BaFin diesem Antrag im Hinblick auf das

Vorliegen des Befreiungsgrundes gem. § 37 Abs. 1, 4. Variante WpÜG

stattgegeben. Als Begründung hierfür teilt sie mit, der vorliegende

Sachverhalt entspreche nicht dem Leitbild des WpÜG für Pflichtangebote.

Dieses gehe von einem Angebot an eine große Zahl außenstehender Aktionäre

aus, während es im vorliegenden Fall nur wenige außenstehende Aktionäre

gebe, die zudem nur einen sehr geringen Anteil am Grundkapital der Hageda

AG hielten. Die im Rahmen eines Pflichtangebots zu gewährende

Ausstiegsmöglichkeit bestehe in Form des Ausschlussverfahrens weiterhin,

wenn auch als Zwangsausschluss. Dass den außenstehenden Aktionären, anders

als beim Pflichtangebotsverfahren nach § 35 WpÜG, die Entscheidung über den

Verbleib in der Zielgesellschaft genommen werde, stehe dabei der Wahrung

ihrer Interessen im Hinblick auf ein hypothetisches

Pflichtangebotsverfahren nicht entgegen. Denn die Durchführung des

Pflichtangebotsverfahrens würde die HAG Holding GmbH nicht an der

Durchführung des Ausschlussverfahrens hindern.

Um die Vermögensinteressen der außenstehenden Aktionäre zu wahren, hat die

BaFin die Befreiung mit folgenden Nebenbestimmungen versehen:

– Die Befreiung ist mit der Auflage verbunden, den Minderheitsaktionären

der Hageda AG im Rahmen des Ausschlussverfahrens eine Barabfindung von

mindestens EUR 2.231,00 je Aktie zu zahlen. Sollte sich aus einer von

der HAG Holding GmbH in Auftrag gegebenen Einschätzung der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über den Wert der Geschäftsanteile

der HAG Holding GmbH bzw. der HAGELU GmbH & Co. KG im Zeitpunkt der

Einbringung der Aktien der Hageda AG (die ‘Einschätzung von KPMG“) ein

höherer Wert als EUR 2.208,82 Gegenleistung je Aktie ergeben, ist

dieser höhere Betrag maßgeblich. Durch diese Nebenabstimmung soll

sichergestellt werden, dass die außenstehenden Aktionäre im Rahmen des

Ausschlussverfahrens mindestens den Betrag je Aktie erhalten, der ihnen

im Rahmen eines Pflichtangebots mindestens hätte angeboten werden

müssen.

– Des Weiteren ist die Befreiung mit der Auflage verbunden, dass – sofern

der Beschluss auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der

Hageda AG auf die HAG Holding GmbH nicht bis zum 15.5.2008 im

Handelsregister eingetragen wurde – die HAG Holding GmbH den

Minderheitsaktionären der Hageda AG je Aktie Zinsen in Höhe von fünf

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB auf

einen Betrag von EUR 2.208,82 zu zahlen hat. Sollte sich aus der

Einschätzung von KPMG ein höherer Wert als gewährte Gegenleistung

ergeben, ist dieser höhere Betrag als zu verzinsendes Kapital

anzusetzen. Die Zinspflicht beginnt am 16.5.2008 und endet mit

Eintragung des Beschlusses auf Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der Hageda AG auf die HAG Holding GmbH im

Handelsregister. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass den

Minderheitsaktionären durch die – im Vergleich zu einer im Rahmen eines

Pflichtangebots zu zahlenden Gegenleistung – später zu leistende

Barabfindung im Rahmen des Ausschlussverfahrens kein Vermögensnachteil

entsteht.

– Die Befreiung ist ferner mit der Auflage verbunden, dass die HAG

Holding GmbH der BaFin bis zum 31.1.2008 die Einschätzung von KPMG zu

übersenden hat.

Für den Fall der Nichterfüllung dieser Auflagen hat sich die BaFin den

Widerruf der erteilten Befreiung vorbehalten. Darüber hinaus hat sich die

BaFin den Widerruf für den Fall vorbehalten, dass (i) nicht am 21.12.2007

von der Hauptversammlung der Hageda AG ein positiver Beschluss über das

Verlangen der HAG Holding GmbH auf Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der Hageda AG auf die HAG Holding GmbH gefasst wurde,

oder (ii) dieser Beschluss nicht bis zum 31.12.2008 in das Handelsregister

der Hageda AG eingetragen worden ist.

Da durch diese Nebenbestimmungen die schutzwürdigen Interessen der

außenstehenden Aktionäre gewahrt würden, sei angesichts des Interesses der

HAG Holding GmbH an der Vermeidung des kosten- und zeitintensiven

Angebotsverfahrens zu deren Gunsten zu entscheiden.

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 20.12.2007

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Notiert: Hageda Aktiengesellschaft: Amtlicher Markt in Hamburg, Düsseldorf,

Berlin; Freiverkehr in Frankfurt

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