M&A Activity • Aug 20, 2008
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News Details
Takeover Bids | 20 August 2008 10:01
Pflichtangebot;
Zielgesellschaft: GERICOM AG; Bieter: Quanmax Malaysia Sdn Bhd
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung
gemäß §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG
i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO
Bieter:
QUANMAX Malaysia Sdn Bhd (formerly: KMS), Lorong Perusahaan 4, Plot 574,
13600 Penang, Malaysia, registriert im companies commission of Malaysia
unter 606069-A (nachfolgend ‘Bieterin“)
Zielgesellschaft:
Gericom AG mit dem Sitz in Linz/Österreich, Industriezeile 35, A-4020 Linz,
eingetragen im Firmenbuch bei dem Landesgericht Linz unter FN 190272m
(nachfolgend: ‘Gericom AG“)
ISIN: AT0000729108 (WKN: 565733)
Angabe der Höhe von Stimmrechtsanteilen:
61,33 % durch Erwerb
Pflichtangebot für die Aktien der Gericom AG, Linz/Österreich
Die Bieterin hat am 14. August 2008 Stück 6.684.689 Aktien (61,33 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Gericom AG) nach österreichischem
Recht erworben. Der Erwerb erfolgte zum Preis von € 0,80 je Aktie in bar.
Das Grundkapital der Gericom AG beträgt € 10.900.000,- und ist eingeteilt
in 10.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von € 1.- je Aktie.
Da Gericom AG ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der Gericom AG
jedoch ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt (geregelten
Markt) in Deutschland zugelassen sind, ist die österreichische
Übernahmekommission (‘ÜbK“) gemäß § 27b des österreichischen
Übernahmegesetzes (‘ÜbG“) für die Feststellung des Bestehens einer
Angebotspflicht gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zuständig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin“) ist gemäß § 2
Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des
Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese
Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2
WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.
Durch den oben genannten Erwerb hält die Bieterin 6.684.689 Stimmrechte der
Gericom AG (dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 61,33 %). Somit hat
die Bieterin eine unmittelbare kontrollierende Beteiligung an der
Zielgesellschaft erlangt und ist gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 27b ÜbG zur
Stellung eines Übernahmeangebotes verpflichtet (Pflichtangebot).
Die Gesellschaftsanteile an der Bieterin werden zu 100 % von der Quanmax
Inc. mit dem Sitz in Taipeh gehalten. Bekannte Hauptaktionäre der Quanmax
Inc. sind der Notebookhersteller Quanta Computer Inc. QRDC mit dem Sitz in
Taiwan zu 21 % und die Kontron AG mit dem Sitz in Eching bei München zu 19
%. Poolverträge oder ähnliches bestehen zwischen den genannten
Hauptaktionären der Quanmax Inc. nicht.
Mit dem vorgenannten Erwerb hat daher auch die Quanmax Inc. mit dem Sitz in
Taipeh, 5F, NO. 414, Sec. 2, Ti-Ding Boulevard, Naihu District, Taipei 114,
Taiwan, R.O.C. eine mittelbare kontrollierende Beteiligung gemäß § 22 Abs.
3 Ziffer 2 ÜbG über die Gericom AG erlangt und ist ebenfalls gemäß § 22
Abs. 1 ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet.
Quanmax Inc. ist ein auf Embedded Computing spezialisierter
Computerhersteller und beschäftigt weltweit rund 400 Mitarbeiter. Durch
gezielte Unternehmenszukäufe baut das schnell wachsende Unternehmen derzeit
einen auf Consumer- und Business-IT spezialisierten Geschäftszweig auf. Der
Konzern hält Beteiligungen an IT-Unternehmen in Asien, Europa und in den
Vereinigten Staaten. In naher Zukunft sind weitere Akquisitionen in der
IT-Branche geplant. Durch den Marktzugang über die Tochtergesellschaft
QUANMAX Malaysia und so über die Gericom AG verspricht sich die Quanmax
Inc. als asiatischer Hersteller erhebliche Wettbewerbsvorteile in Europa.
Die Gericom AG wird sich in Zukunft auf großvolumige Postengeschäfte und
den Online-Direktverkauf konzentrieren. Im Mittelpunkt der günstigen
Produktpolitik werden lifestyle- und designorientierte Mobile- und
Consumer-Electronics-Produkte stehen. Durch den Einstieg des
Wunschkandidaten verspricht sich Gericom AG einen schnelleren Zugriff auf
neue Technologien und deren Umsetzung in Lifestyle-Produkten. Darüberhinaus
profitiert Gericom AG von günstigeren Einkaufspreisen, die Quanmax, Inc. an
ihre Konzerngesellschaften weitergibt. Ein Delisting der Gericom AG ist
nicht geplant.
Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §§ 35 Abs. 2
Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG unter www.gericom.com veröffentlicht.
Wichtige Information:
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gericom
AG. Inhabern von Aktien der Gericom AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen erhalten werden.
Penang/Malaysia, den 19. August 2008
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 20.08.2008
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und
Stuttgart
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