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Eisen- und Hüttenwerke AG

Pre-Annual General Meeting Information Jan 22, 2010

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 22 January 2010 15:10

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2010 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

22.01.2010

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Eisen- und Hüttenwerke- Aktiengesellschaft -

Andernach

ISIN DE0005658009

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und
Hüttenwerke - Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Andernach, die am
Freitag, dem 5. März 2010, 11.00 Uhr, im Hotel Pullman Cologne,
Helenenstr. 14, 50667 Köln, stattfindet.
I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
    für das Geschäftsjahr 2008/09, des erläuternden Berichts des
    Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des
    Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
    aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 16.
    November 2009 gebilligt und den Jahresabschluss damit
    festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
    Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des
    Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie
    der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass
    es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu
    machen.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
    Geschäftsjahr 2008/09 Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
    2008/09 sollen 1,50 Euro Dividende und ein Bonus von 0,50 Euro je
    Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 8. März
    2010 ausgezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher
    vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008/09 in Höhe von
    35.273.762,55 Euro wie folgt zu verwenden:

    * Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro zuzüglich eines Bonus von 35.200.000,00 Euro
    0,50 Euroje Stückaktie:
    * Vortrag auf neue Rechnung: 73.762,55 Euro

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
    vor, den im Geschäftsjahr 2008/09 amtierenden Mitgliedern des
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und
    Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/09
    amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
    Zeitraum zu erteilen.

  5. Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
    für das Geschäftsjahr 2008/09 Die Mitglieder des Aufsichtsrats,
    die zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen des ThyssenKrupp
    Konzerns innehaben, erhalten keine Vergütung für ihre
    Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft. Der nachfolgende
    Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher
    nur konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2008/09
    eine Vergütung für konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats von
    9.000,00 Euro und das Doppelte für den konzernexternen
    Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vor. Herr Dr.
    Köhler, der zum 31. März 2009 aus dem ThyssenKrupp Konzern
    ausgeschieden ist und bis zum 7. Dezember 2009 als Vorsitzender
    des Aufsichtsrats der Gesellschaft fungierte, erhält diese
    Vergütung anteilig für den Zeitraum vom 1. April 2009 bis zum 30.
    September 2009.

  6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat
    besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der
    Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Herr Dr. Köhler hat
    sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 7. Dezember 2009
    niedergelegt. In Nachfolge für Herrn Dr. Köhler soll der
    Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG zunächst bis zur
    Beendigung der am 5.3.2010 stattfindenden Hauptversammlung um
    Herrn Rudolf Helldobler, Dinslaken, Direktor der ThyssenKrupp
    Steel Europe AG, Duisburg, durch Beschluss des zuständigen
    Amtsgerichts in Koblenz ergänzt werden. Das gerichtliche
    Ergänzungsverfahren nach § 104 Absatz 2 Satz 2 AktG wurde am
    16.12.2009 auf Antrag des Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke AG
    eingeleitet. Herr Dr. Göbel hat sein Aufsichtsratsmandat mit
    Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. März 2010
    niedergelegt. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung sind für die
    verbleibende Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder zwei neue
    Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die
    Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem deutschen
    Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat
    zu wählen: Herrn Rudolf Helldobler, DinslakenDirektor der
    ThyssenKrupp Steel Europe AG Herrn Dr. Ulrich Jaroni,
    HeidenMitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG Die
    Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
    über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
    2011/2012 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
    Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

  7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2009/10 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und
    zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
    Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2009/10 zu wählen.

  8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen aus dem Gesetz zur
    Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) Durch das Gesetz
    zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. Juli 2009
    (ARUG) sind die aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur
    Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung
    sowie die Regelungen zur Ausübung des Stimmrechts durch einen
    Bevollmächtigten geändert worden. Vorstand und Aufsichtsrat
    schlagen daher vor, §§ 14 Absatz 2 und 15 Absatz 1 und 4 der
    Satzung wie folgt zu ändern:

    § 14Hauptversammlung

    1. unverändert

    2. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der
      Versammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert
      sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 15 Absatz 1).

    § 15Teilnahmebedingungen

    1. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das
      Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung
      anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und
      der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter
      der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens
      sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen.
      Der Vorstand ist ermächtigt - bzw. im Falle der Einberufung
      durch den Aufsichtsrat - der Aufsichtsrat, in der Einberufung
      der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der
      Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu
      bestimmen.

    2. unverändert

    3. unverändert

    4. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
      werden. Vollmachten können der Gesellschaft auch auf einem vom
      Vorstand näher zu bestimmenden elektronischen Weg übermittelt
      werden.

II. Informationen zu Tagesordnungspunkt 6
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend
jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des
Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften
Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Unternehmensorgans.
Rudolf Helldobler, 55 Jahre

*

 a)           \*  Hoesch Hohenlimburg GmbH                           
              \*  Rasselstein GmbH                                   
              \*  ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH                 
 b)           \*  ThyssenKrupp Metal Forming (Wuhan) Ltd./VR China   
              \*  ThyssenKrupp Sofedit S.A.S./Frankreich             
              \*  ThyssenKrupp Tailored Blanks S.A. de C.V./Mexiko   
              \*  ThyssenKrupp Tailored Blanks (Wuhan) Ltd./VR China 
              \*  TKAS (Changchun) Tailored Blanks Ltd./VR China

Dr. Ulrich Jaroni, 58 Jahre

*

 a)           \*  Hoesch Hohenlimburg GmbH                                    
              \*  Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH                           
              \*  Rasselstein GmbH                                            
              \*  ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH                          
              \*  ThyssenKrupp Umformtechnik GmbH                             
 b)           \*  ThyssenKrupp Sofedit S.A.S./Frankreich                      
              \*  ThyssenKrupp Tailored Blanks S.A. de C.V./Mexiko (Sprecher) 
              \*  ThyssenKrupp Tailored Blanks S.r.l./Italien (President)     
              \*  ThyssenKrupp Verkehr GmbH                                   
              \*  TWB Company, LLC/USA

Informationen zu Tagesordnungspunkt 8
Der alte und der neue Text der vollständigen Satzung können im
Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de eingesehen werden.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, d. h. am 12. Februar 2010, 00.00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens
bis zum Ablauf des 26. Februar 2010 bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Aktienbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

* Anmeldestelle: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaftc/o
Commerzbank AGWASHV dwpbank AGWildunger Straße 1460487 Frankfurt
am MainFax: 069 / 5099-1110

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch dann
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Die Vollmacht kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail -
[email protected] - oder per Fax-Nr. 02632 / 3097 15 2385 - unter Angabe der
Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt werden. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der
Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben
einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor der
Hauptversammlung erteilt werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000
EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft unter der im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse
bis zum Ablauf des 02. Februar 2010 zugegangen sein.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127
AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.

* Eisen- und Hüttenwerke AGHerrn EckertKoblenzer Straße 14156626
Andernach

Bis spätestens zum Ablauf des 18. Februar 2010 bei vorstehender
Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im
Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de unverzüglich
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
nach dem 18. Februar 2010 ebenfalls unter den genannten
Internetadressen veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
Die Einberufung der Hauptversammlung am 5. März 2010 ist am 22. Januar
2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Veröffentlichung auf der Internetseite
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag
oder www.eisenhuetten.de über den Link 'Hauptversammlung' zur
Verfügung.
Andernach, im Januar 2010 Eisen- und Hüttenwerke- Aktiengesellschaft -
DER VORSTAND

22.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach
Deutschland
Telefon: +49 2632 309525
Fax: +49 2632 309526
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.eisenhuetten.de
ISIN: DE0005658009
WKN: 565800
Börsen: Berlin-Bremen, Düsseldorf: Frankfurt, Hamburg, Stuttgart,
Xetra

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