AGM Information • Mar 30, 2010
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AGM Announcements | 30 March 2010 08:00
Flughafen Wien AG: Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung
Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
30.03.2010 08:00
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
FN 42984m
Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Donnerstag, den
29. April 2010, um 10 Uhr, im Austria Center Vienna, 1220 Wien,
Bruno-Kreisky-Platz 1.
Tagesordnung:
Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags
für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
für das Geschäftsjahr 2009.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009.
Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2009.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 08. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1300 Wien-Flughafen, Office
Park 1, Abteilung Investor Relations, Mario Santi, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen (TOP 7).
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG sind ab 08. April 2010 außerdem im Internet
http://www.viennaairport.com/hv zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 08. April 2010 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse1300 Wien-Flughafen, Postfach 1, Dr. Johannes
Freiler, MBA, Generalsekretariat, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. April 2010 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300
Wien-Flughafen, Postfach 1, Dr. Johannes Freiler, MBA, Generalsekretariat,
oder per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1300
Wien-Flughafen, Postfach 1, oder per Telefax an +43(0)1-7007/23622,
übermittelt werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.viennaairport.com/hv zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die
Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, die
Hinterlegung der Aktien und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der
Hauptversammlung keine Anwendung.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz bzw. sofern Zwischenscheine ausgegeben sind nach der
Eintragung im Aktienbuch am Ende des 19. April 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 26. April 2010 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
Postfach 1
1300 Flughafen-Wien
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000911805 im Text angeben)
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500-50
Per E-Mail
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben
genannten postalischen Adresse zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars
gilt für deren Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme
der Depotnummer).
Zwischenscheine
Sofern Zwischenscheine ausgegeben sind, ist ausschließlich die Eintragung
im Aktienbuch am Nachweisstichtag maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000911805
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung, als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
19. April 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
derHauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500-50
Per E-Mail
wobei die Vollacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist.
Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.viennaairport.com/hv abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
28. April 2010 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Zur Identifizierbarkeit des Aktionärs wird gebeten, den Namen des
depotführenden Kreditinstitutes auf dem Vollmachtsformular anzugeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 152,670.000,-, zerlegt in 21,000.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 21,000.000 Stück. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu
halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.
Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Wien, im März 2010
30.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Flughafen Wien AG
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Österreich
Telefon: +43-1-7007/23126
Fax: +43-1-7007/23058
E-Mail: [email protected]
Internet: www.viennaairport.com
ISIN: AT0000911805
WKN: 884216
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market in
Frankfurt; London, Wien
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