M&A Activity • Apr 23, 2010
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Takeover Bids | 23 April 2010 13:45
Befreiung;
Zielgesellschaft: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG; Bieter: Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l. und andere
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung
zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines
Pflichtangebots für Aktien der
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Palmaille 67, 22767 Hamburg
ISIN: DE0005187603
Mit Bescheiden vom 8. und 12. April 2010 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) auf entsprechende Anträge
1. Corsair Capital LLC, c/o The Corporation Trust Company, 1209
Orange Street, City of Wilmington, County of New Castle, DE
19801, USA;
2. Corsair III Financial Services Offshore Capital Partners L.P.,
c/o M&C Corporate Services Limited, PO Box 309 GT, Ugland
House, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands as its General
Partner;
3. Corsair III Finance Europe S.à r.l., 65, Boulevard Grande
Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;
4. Corsair III Investments International S.à r.l., 65, Boulevard
Grande Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;
5. Corsair III Participations S.à r.l., 65, Boulevard Grande
Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;
6. Corsair III Benelux Investments S.à r.l., 65, Boulevard Grande
Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;
7. Corsair III European Investments S.à r.l., 65, Boulevard Grande
Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;
8. Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l., Boulevard Grande
Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;
9. MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, Palmaille 67, 22767
Hamburg; Deutschland;
10. Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH, Pinneberger Straße 9,
25451 Quickborn, Deutschland
sowie
11. Herrn Ulrich Oldehaver, Norderstedt, Deutschland
(zusammen die ‘Antragssteller’) im Hinblick auf die – im Zusammenhang mit
der Sanierung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Hamburg –
Kontrollerlangung an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG von den
Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die
Kontrollerlangung an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG zu
veröffentlichen sowie gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG der BaFin eine
Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG zu übermitteln und eine solche
Angebotsunterlage zu veröffentlichen.
Die Bescheide der BaFin enthalten Nebenbestimmungen zur Sicherstellung der
folgenden Sanierungsmaßnahmen:
– Das Grundkapital der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG wird bis zum
31. Mai 2010 von EUR 18.212.918,00 um mindestens EUR 7.272.728,00 auf
mindestens EUR 25.485.646,00 erhöht.
– Die Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l. bezieht im Rahmen der
Kapitalerhöhung EUR 5.090.909 junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen
Capital AG zum Bezugspreis von EUR 2,75 je Aktie; für den Fall, dass
die übrigen Aktionäre der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, mit
Ausnahme der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, der Oldehaver
Beteiligungsgesellschaft mbH und Herrn Ulrich Oldehaver, mehr als
727.273 junge Aktien beziehen sollten, sind die von den übrigen
Aktionären über die 727.273 jungen Aktien hinaus bezogenen Aktien von
den 5.090.909 jungen Aktien abzuziehen, soweit die Corsair III
Investments (Luxembourg) S.à r.l. mindestens 2.722.831 junge Aktien
beziehen wird.
– Die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH bezieht im Rahmen der
Kapitalerhöhung junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
gegen Zahlung von mindestens EUR 5.800.000,00.
– Die Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH bezieht im Rahmen der
Kapitalerhöhung junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
gegen Zahlung von mindestens EUR 180.000,00 und Herr Oldehaver bezieht
im Rahmen der Kapitalerhöhung junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen
Capital AG gegen Zahlung von mindestens EUR 20.000,00.
Dem Antrag der Antragssteller wurde gemäß § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG in
Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung stattgegeben. Der
Bescheid der BaFin beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:
– Die Kapitalerhöhung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ist zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft erforderlich. Sie
dient damit ebenso wie die weiteren unten dargestellten
Sanierungsmaßnahmen der Beseitigung bestandsgefährdender Risiken im
Sinne von § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Die Risiken sind insbesondere
entstanden durch einen Rückgang des Platzierungsgeschäfts der MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG und der infolgedessen drohenden
Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten.
– Das Sanierungskonzept der Antragsteller ist geeignet, die Sanierung der
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG herbeizuführen. Seine Eckpfeiler
sind zum einen eine Vereinbarung mit den Gläubigerbanken und zum
anderen die oben dargestellte Kapitalerhöhung. Die Bankenvereinbarung
sieht eine befristete Freistellung der MPC Münchmeyer Petersen Capital
AG von Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 1,3 Milliarden,
die Gewährung weiterer Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt EUR
11,5 Millionen durch Gläubigerbanken und die Zuführung von EUR 10
Millionen aus einem bislang gesperrten Bardepot vor; daneben
verpflichtet sie das Management zu unternehmensinternen Kostensenkungs-
und Restrukturierungsmaßnahmen. Die durch das Sanierungskonzept
erfolgte Verknüpfung der Befreiung von Eventualverbindlichkeiten mit
internen Kostensenkungsmaßnahmen und der Kapitalerhöhung stellt sicher,
dass die Antragsteller, das Management der Gesellschaft und die
Gläubigerbanken bei der Stabilisierung des Unternehmens konstruktiv
zusammenwirken.
– Die Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l. und die MPC
Münchmeyer Petersen & Co. GmbH werden sich künftig untereinander
hinsichtlich der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG abstimmen, sodass
sie über eine wechselseitige Zurechnung ihrer Stimmrechte nach § 30
Abs. 2 WpÜG die Kontrolle erlangen. Eine entsprechende Vereinbarung ist
zwischen diesen Parteien inzwischen in Kraft getreten.
– Ferner werden sich die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, die
Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH und Herr Oldehaver künftig
untereinander hinsichtlich der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
abstimmen, sodass sie über eine wechselseitige Zurechnung ihrer
Stimmrechte nach § 30 Abs. 2 WpÜG die Kontrolle erlangen. Eine
entsprechende Vereinbarung ist zwischen diesen Parteien inzwischen in
Kraft getreten.
– Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände überwiegen die
Interessen der Antragssteller an einer Befreiung die Interessen der
anderen Aktionäre an einem Pflichtangebot. Durch die Sanierungen wird
der Fortbestand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG gesichert. Dies
ist im Interesse aller Aktionäre der Gesellschaft, die ansonsten die
drohende Liquidität der Gesellschaft zu gegenwärtigen hätten. Da die
Antragssteller im Rahmen der Sanierung durch ihre Sanierungsleistungen
zum Fortbestand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG beitragen, kann
ihnen nicht zugemutet werden, den Aktionären der MPC Münchmeyer
Petersen Capital AG darüber hinaus ein Pflichtangebot zum Erwerb aller
Aktien zu unterbreiten. Die Aktienbeteiligungen der Aktionäre der MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG werden durch die abgeschlossenen
Aktionärs- und Poolvereinbarungen nicht unmittelbar beeinträchtigt. Die
getroffenen Vereinbarungen ermöglichen es den Großaktionären zwar, die
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG durch eine Hauptversammlungsmehrheit
zu kontrollieren. Die Mitwirkungsrechte der übrigen Aktionäre werden
dadurch jedoch nicht wesentlich weiter beeinträchtigt, als dies schon
zuvor der Fall war, da die Großaktionäre schon vor Abschluss der
genannten Vereinbarungen in der Summe über 63,38 % der Stimmrechte auf
sich vereinigten. Des Weiteren steht der Abschluss von
Aktionärsvereinbarungen im berechtigten Interesse der Großaktionäre,
die auf diese Weise ihre Teilnahme an der Kapitalerhöhung der MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG abzusichern suchen. Bei der im Rahmen
des Sanierungskonzepts beabsichtigten Kapitalerhöhung haben die
Aktionäre selbst die Möglichkeit, der Verwässerung ihrer
Aktienbeteiligung entgegenzuwirken und sich an der geplanten Sanierung
zu beteiligen. Zudem profitieren die Aktionäre im Falle einer
erfolgreichen Sanierung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG von
deren Früchten. Insofern besteht auch für die übrigen Aktionäre der MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG entsprechend der gesetzgeberischen
Intention, derzufolge eine Befreiung von der Angebotspflicht in
Sanierungsfällen dann gerechtfertigt ist, wenn die übrigen Aktionäre
ihrerseits einen möglichen Vorteil aus der Sanierung ziehen können, die
Chance einer Partizipation.
April 2010
Corsair Capital LLC
Corsair III Financial Services Offshore Capital Partners L.P.
Corsair III Finance Europe S.à r.l.
Corsair III Investments International S.à r.l.
Corsair III Participations S.à r.l.
Corsair III Benelux Investments S.à r.l.
Corsair III European Investments S.à r.l.
Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l.
MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH
Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH
Herr Ulrich Oldehaver
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 23.04.2010
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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Hamburg; Freiverkehr
Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart
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