Pre-Annual General Meeting Information • May 6, 2010
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AGM Announcements | 6 May 2010 15:24
Klöckner & Co SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2010 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Klöckner & Co SE
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Klöckner & Co SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2010 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.05.2010 15:24
– Wertpapier-Kenn-Nr. KC0 100 –
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
unsere ordentliche Hauptversammlung 2010 ist durch Bekanntmachung der Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15. April 2010 für den 26. Mai 2010 einberufen worden.
| 1 | Ergänzende Erklärung zu Tagesordnungspunkten 7, 8 und 10 |
Ergänzend zu der bekannt gemachten, gemäß nachfolgender Ziffer 2 zu korrigierenden Tagesordnung teilen wir zur Vorbereitung Ihrer Teilnahme und Stimmabgabe bzw. zur Berücksichtigung bei der Erteilung von Weisungen an von Ihnen mit der Ausübung Ihrer Stimmrechte beauftragte Personen folgenden Sachverhalt betreffend
| – | Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen), |
| – | Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2008 und die Schaffung eines bedingten Kapitals 2010), und |
| – | Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderung) |
mit:
Der Vorstand hat am 4. Mai 2010 folgenden Beschluss gefasst:
| ‘Für den Fall, dass die unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung des entsprechenden, unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen bedingten Kapitals 2010 sowie des unter Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagenen genehmigten Kapitals von der Hauptversammlung 2010 beschlossen werden, werden wir von den in Tagesordnungspunkten 7 und 10 enthaltenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in dem Umfang keinen Gebrauch machen, als dies zur Ausgabe von Aktien der Klöckner & Co SE oder zur Gewährung von Options- und/oder Wandlungsrechten auf Aktien der Klöckner & Co SE führen würde, deren anteiliger Betrag am Grundkapital insgesamt 20 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, wenn dieser Betrag niedriger ist, zum Zeitpunkt der Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung bestehenden Grundkapitals übersteigt. Diese Selbstverpflichtung wird während der gesamten Laufzeiten der vorgenannten Ermächtigungen für unsere Aktionäre und Investoren auf der Internetseite der Klöckner & Co SE zugänglich sein.’ |
Dieser Sachverhalt soll auch auf der ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am 26. Mai 2010 bekannt gegeben werden.
| 2 | Berichtigung der Einberufung |
Die am 15. April 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Einberufung enthält einige inhaltlich unbedeutende Schreibfehler, welche wir nachstehend korrigieren. Die Änderungen gegenüber der Veröffentlichung vom 15. April 2010 sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht, der bisherige und zu korrigierende Text ist in eckige Klammern gesetzt.
TOP 7: Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
Der erste Absatz des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 7 lautet richtig, wie folgt:
| ‘Die von der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 [9] beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wird aufgehoben.’ |
TOP 8: Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2008 und die Schaffung eines bedingten Kapitals 2010
Der erste Satz des Einleitungstextes lautet richtig, wie folgt:
| ‘Das Bedingte Kapital 2008 dient ausschließlich der Gewährung von neuen Aktien an Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 [9] beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden. |
Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 8.1 (Aufhebung des Bedingten Kapitals 2008) lautet richtig, wie folgt:
| ‘Das von der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 unter Tagesordnungspunkt 11 [10] beschlossene Bedingte Kapital 2008 sowie § 4 Abs. 3 der Satzung werden aufgehoben. Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung von § 4 Abs. 3 der Satzung nur zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, wenn die Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 26. Mai 2010 die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 [9] sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen beschlossen hat.’ |
TOP 9: Beschlussfassung über die Anpassung bestehender bedingter Kapitalia
Der erste Satz des Einleitungstextes lautet richtig, wie folgt:
| ‘Im Hinblick auf die im Jahr 2009 durchgeführte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 50 [20] Mio. ist das Wandlungsverhältnis unter der von der Gesellschaft im Jahr 2009 ausgegebenen Wandelschuldverschreibung anzupassen.’ |
Bericht des Vorstands zu Punkt 10 der Tagesordnung
Satz 2 im ersten Absatz des eigentlichen Berichts (d.h. im dritten Absatz nach der Überschrift) lautet richtig, wie folgt:
| ‘Aus diesem Grund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die Schaffung dieses Genehmigten Kapitals 2010 in der Höhe von insgesamt bis zu EUR 83.125.000,00 [49.875.000,00] zu beschließen.’ |
Satz 3 des zweiten Absatzes unter Spiegelstrich 2 lautet richtig, wie folgt:
| ‘Auf diese Begrenzung ist, mit Ausnahme von Aktien, die zur Bedienung der Wandelschuldverschreibungen dienen, die auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2007 zu Tagesordnungspunkt 9 [7] und des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2009 zu Tagesordnungspunkt 7 ausgegeben wurden, der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden und (ii) auf die Bezugsrechte von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entfallen, die aufgrund anderer Ermächtigungen als der vorstehend genannten während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.’ |
Duisburg, den 4. Mai 2010
Klöckner & Co SE
Der Vorstand
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