Pre-Annual General Meeting Information • May 20, 2010
Pre-Annual General Meeting Information
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AGM Announcements | 20 May 2010 15:28
Silicon Sensor International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2010 in Berlin-Köpenick mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Silicon Sensor International AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Silicon Sensor International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2010 in Berlin-Köpenick mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
20.05.2010 15:28

weiterer Gegenstände zur Beschlussfassung
der ordentlichen Hauptversammlung der
Silicon Sensor International AG am 17. Juni 2010
Der Vorstand hat mit Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 7. Mai 2010 zur ordentlichen Hauptversammlung der Silicon Sensor International AG am 17. Juni 2010, um 10:00 Uhr, im Penta Hotel Berlin, Grünauer Straße 1, 12557 Berlin-Köpenick, eingeladen.
Auf Antrag der Aktionäre DAH Beteiligungs GmbH, Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und Hopp Verwaltungs GmbH, die nachgewiesen haben, dass sie Anteile halten, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals übersteigen, machen wir gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 2 AktG zusätzlich zu der in unserer Einladung vom 7. Mai 2010 angegebenen Tagesordnung den folgenden weiteren Tagesordnungspunkt bekannt:
8) Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Nach der Bekanntmachung der Tagesordnung hat Herr Dr. Rainer Marquart sein Aufsichtsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Hauptversammlung wird deshalb vorgeschlagen,
| Herrn Götz Gollan, Mitglied des Vorstands der Equinet AG, Frankfurt am Main, wohnhaft in Kelkheim/Taunus, Mitglied des Aufsichtsrats der Capitell Vermögens-Management AG, Frankfurt am Main, |
für die verbleibende Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 (6. Alternative) Aktiengesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 101 Abs. 1 Aktiengesetz). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Berlin, im Mai 2010
Der Vorstand
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