Pre-Annual General Meeting Information • Jul 13, 2010
Pre-Annual General Meeting Information
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AGM Announcements | 13 July 2010 15:26
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2010 in Bellheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
PARK & Bellheimer AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2010 in Bellheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.07.2010 15:26
des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 21001
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 20. August 2010, um 10.00 Uhr , in der Dr.-Friedrich-Schneider-Halle, Schulstraße in 76756 Bellheim , herzlich ein.
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.park-bellheimer.de vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie liegen darüber hinaus am Sitz der Gesellschaft in Pirmasens (Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens) sowie in der Hauptverwaltung der Gesellschaft in Bellheim (Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 325 Abs. 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christof Hettich und Prof. Dr. Oliver Nellen haben ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
| a) | Herrn Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim, |
und ferner
| b) | Herrn Eric Schäffer, geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Radebeul, |
für den Rest der Amtszeit der Herren Prof. Dr. Hettich und Prof. Dr. Nellen in den Aufsichtsrat der PARK & Bellheimer AG zu wählen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Stuttgart, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 zu wählen.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 5.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.000.000.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut ausreichend. Der Nachweis von nicht in Girosammelverwahrung befindlichen Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem anderen Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Entsprechend der Regelung des § 123 Abs. 3 AktG hat sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, mithin auf den Freitag, 30. Juli 2010 (0.00 Uhr) , zu beziehen (‘ Nachweisstichtag ‘).
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens Freitag, 13. August 2010 (24.00 Uhr) , unter der nachfolgenden Adresse zugehen (die Nutzung einer Übermittlungsmöglichkeit genügt):
| PARK & Bellheimer AG c/o UniCredit Bank AG CBS 50 HV 80311 München FAX: +49(0)89-54002519 Tel.: +49(0)7272-701-104 E-Mail: [email protected] |
Unter dieser soeben genannten Adresse muss der Gesellschaft entsprechend auch der zumindest in Textform erstellte Nachweis des Anteilsbesitzes (näher dazu s. o.) mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens Freitag, 13. August 2010 (24.00 Uhr) , zugehen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl – ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen und den Widerruf dieser Vollmachten sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten auch an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei, etwa im pdf-Format) übermittelt werden:
| PARK & Bellheimer AG Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim FAX: +49 (0) 7272 – 701 342 E-Mail: [email protected] |
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ und dort unter der Unterrubrik ‘Vollmachten’ zum Download zur Verfügung.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär erforderlich. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Er nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Informationen zu dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie das Formular für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und zur Erteilung von Weisungen können auf der Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ und dort unter der Unterrubrik ‘Vollmachten’ heruntergeladen oder unter folgender Adresse PARK & Bellheimer AG, z.Hd. Frau Kirsten Mäurer, Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim oder per Telefax (+49 (0) 7272 – 701 342) bzw. per E-Mail ([email protected]) angefordert werden.
Die Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Die Vollmachten mit den darin enthaltenen Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollten unter Beifügung der Eintrittskarte oder Nennung der Eintrittskartennummer möglichst bis Mittwoch, 18. August 2010 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen:
| PARK & Bellheimer AG Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim FAX: +49 (0) 7272 – 701 342 E-Mail: [email protected] |
Aus organisatorischen Gründen kann die PARK & Bellheimer AG nicht garantieren, dass nach dem 18. August 2010 unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die Möglichkeit, die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft, den Widerruf einer dem Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und Änderungen von Weisungen am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorzunehmen.
Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären bieten wir an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der PARK & Bellheimer AG, Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim, zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens Dienstag, 20. Juli 2010 (24.00 Uhr) , zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
| PARK & Bellheimer AG Karl-Silbernagel-Str. 20-22 76756 Bellheim FAX: +49(0)7272-701 342 E-Mail: [email protected] |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen, nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens Donnerstag, 5. August 2010 (24.00 Uhr) , bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Ein Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihm keine Angaben zu den Mitgliedschaften der Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers zu unterbreiten, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, die Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Übersendung stehen die vorstehend in Abschnitt ‘Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG’ genannte Faxnummer, Post- und E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung sind in den Geschäftsräumen der PARK & Bellheimer AG am Sitz der Gesellschaft in Pirmasens (Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens) sowie in der Hauptverwaltung der Gesellschaft in Bellheim (Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim) folgende Unterlagen für die Aktionäre zur Einsicht ausgelegt:
| – | der Jahresabschluss inklusive Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009; |
| – | der Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009; |
| – | der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009; |
| – | der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB/§ 315 Abs. 4 HGB. |
Die genannten Dokumente werden von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung auch über die Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ zugänglich sein:
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Informationen nach § 124 a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG werden über die Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ zugänglich gemacht. An gleicher Stelle werden die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung bekannt gegeben.
Pirmasens, im Juli 2010
PARK & Bellheimer AG
– der Vorstand –
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