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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

Pre-Annual General Meeting Information Jul 16, 2010

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 16 July 2010 15:33

TTL Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TTL Information Technology AG

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

TTL Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.07.2010 15:33

TTL Information Technology AG

München

ISIN DE0007501009

(Wertpapier Kenn-Nr. 750 100)

Einladung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, den 26. August 2010 um 11.00 Uhr

im Münchner Künstlerhaus, Lenbachplatz 8, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichtes des Aufsichtsrats der TTL Information Technology AG für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter http://www.ttl-ag.de/downloads veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Sie werden ferner jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SUSAT & PARTNER OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahme der Hauptversammlung in Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in der Fassung vom 30. Juli 2009

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009 haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Berechnung der Frist für die Einberufung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte geändert. Zur Anpassung an diese Änderungen soll § 15 Abs. 3 der Satzung und § 19 Abs. 2 der Satzung angepasst werden.

5.1

Änderung von § 15 der Satzung (Ort und Einberufung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 15 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst.

‘(3) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt, soweit das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt, durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger mit einer Frist von mindestens dreißig Tagen vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 16 der Satzung anzumelden haben. Die Einberufungsfrist berechnet sich nach den gesetzlichen Regelungen’.

5.2

Änderung von § 19 der Satzung (Stimmrecht)

§ 19 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst.

‘(2) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der vom Gesetz bestimmten Form. In der Einberufung kann demgegenüber eine Erleichterung bestimmt werden.’

Ausliegende Unterlagen

Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der TTL Information Technology AG, Elisabethstraße 91, 80797 München, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen:

* Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB.

Die vorbezeichneten Unterlagen können vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auch unter der Internetadresse www.ttl-ag.de/downloads eingesehen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Übersendungsverlangen können an folgende Adresse gerichtet werden:

TTL Information Technology AG

Elisabethstraße 91

80797 München

Telefon: 089/381611-0

Telefax: 089/391592

[email protected]

www.ttl-ag.de

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und bestätigen, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. am 05. August 2010 um 0:00 Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens zum Ablauf 19. August 2010 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein:

TTL Information Technology AG

c/o Landesbank Baden-Württemberg

Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

Die Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 6.550.000 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien). Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt damit 6.550.000.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter http://www.ttl-ag.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

TTL Information Technology AG

c/o Better Orange IR&HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Telefax: 49 (0) 89 – 889 69 06-55

E-Mail: [email protected]

Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird und steht auch unter http://www.ttl-ag.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen spätestens bis zum Ablauf des 25. August 2010 bei der vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 26. Juli 2010, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:

TTL Information Technology AG

c/o Better Orange IR&HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Telefax: 49 (0) 89 – 889 69 06-55

E-Mail: [email protected]

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite http://www.ttl-ag.de/downloads veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

TTL Information Technology AG

c/o Better Orange IR&HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Telefax: 49 (0) 89 – 889 69 06-55

E-Mail: [email protected]

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns bis zum 11. August 2010, 24.00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.ttl-ag.de veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

München, im Juli 2010

TTL Information Technology AG

– Der Vorstand –

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