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029 Group SE

Major Shareholding Notification Aug 10, 2010

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Major Shareholding Notification

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News Details

Takeover Bids | 10 August 2010 16:30

Kontrollerwerb;

Zielgesellschaft: Synaxon AG; Bieter: ARF Holding GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die Synaxon AG nach § 35

Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

(WpÜG)

Bieterin:

ARF Holding GmbH

Flurstrasse 9

33758 Schloß Holte-Stukenbrock

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37585

Tel: + 49 (0) 5207 – 89 58 12

E-Mail: [email protected]

Zielgesellschaft:

Synaxon AG

Eckendorfer Straße 2 – 4

33609 Bielefeld

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36014

Inhaberaktien: WKN 687380 / ISIN DE0006873805

Angaben der Bieterin:

Die Bieterin hat am 06. August 2010 durch den Zukauf weiterer Aktien die

Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Synaxon AG

mit Sitz in Bielefeld erlangt .

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 1.512.546 Stückaktien von insgesamt

3.891.000 Aktien der Synaxon AG. Dies entspricht rd. 38,87 % der

Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Synaxon AG durch die

Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die

Synaxon AG erlangt:

Bruno Fortmeier

Flurstrasse 9

33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Herr Bruno Fortmeier hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft;

ihm werden die Stimmrechte aus 1.512.546 Stückaktien der Bieterin

zugerechnet, dies entspricht 38,87 % der Stimmrechte an der

Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt

daher auch im Namen von Herrn Bruno Fortmeier.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf

den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Synaxon AG abgeben. Die

Angebotsunterlage wird im Internet unter www.arf-holding.de veröffentlicht.

Die ARF Holding GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die

aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Bruno Fortmeier

erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien

der Synaxon AG veröffentlichen.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Synaxon AG. Inhabern

von Aktien der Synaxon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage

sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu

lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige

Informationen enthalten werden.

Schloß Holte-Stukenbrock, den 10. August 2010

ARF Holding GmbH

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 10.08.2010

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

inBerlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart

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