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029 Group SE

M&A Activity Aug 19, 2010

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 19 August 2010 16:20

Korrekturmeldung;

Zielgesellschaft: Synaxon AG; Bieter: ARF Holding GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Korrektur zur Veröffentlichung vom 10.8.2010 nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10

Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

ARF Holding GmbH

Flurstraße 9

33758 Schloß Holte-Stukenbrock

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37585

E-Mail: [email protected]

Zielgesellschaft:

Synaxon AG

Eckendorfer Straße 2 – 4

33609 Bielefeld

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36014

Inhaberaktien: WKN 687380 / ISIN DE0006873805

Angaben der Bieterin:

Es wird richtig gestellt, dass die Bieterin am 06.8.2010 über die Börse

weitere Aktien zugekauft und dadurch am 10.8.2010 die Kontrolle gemäß § 35

Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Synaxon AG mit Sitz in Bielefeld

erlangt hat.

Die Bieterin hielt am 10.8.2010 unmittelbar 1.512.546 Stückaktien von

insgesamt 3.891.000 Aktien der Synaxon AG. Dies entspricht rd. 38,87 % der

Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Mit dem vorgenannten Aktienkauf durch die Bieterin hat auch folgende Person

infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs.

6 WpÜG am 10.8. 2010 mittelbar die Kontrolle über die Synaxon AG erlangt:

Bruno Fortmeier

Flurstraße 9

33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Herr Bruno Fortmeier hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft;

ihm werden die Stimmrechte aus 1.512.546 Stückaktien der Bieterin

zugerechnet, dies entspricht 38,87 % der Stimmrechte an der

Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt

daher auch im Namen von Herrn Bruno Fortmeier.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf

den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Synaxon AG abgeben. Die

Angebotsunterlage wird im Internet unter www.arf-holding.de veröffentlicht.

Die ARF Holding GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die

aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Bruno Fortmeier

erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien

der Synaxon AG veröffentlichen.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Synaxon AG. Inhabern

von Aktien der Synaxon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage

sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu

lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige

Informationen enthalten werden.

Schloß Holte-Stukenbrock, den 19. August 2010

ARF Holding GmbH

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 19.08.2010

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart

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