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029 Group SE

M&A Activity Dec 6, 2010

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 6 December 2010 17:00

Befreiung;

Zielgesellschaft: KWS SAAT AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung

zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines

Pflichtangebots für Aktien der KWS SAAT AG, Einbeck (ISIN DE0007074007)

Mit Bescheid vom 11.11.2010 hat die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht auf entsprechenden Antrag die

Zukunftsstiftung Jugend, Umwelt und Kultur, 37555 Einbeck

(nachfolgend ‘Antragstellerin’)

gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 Var. 5 WpÜG von der Verpflichtung befreit, nach §

35 Abs. 1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die KWS SAAT AG, Einbeck,

zu veröffentlichen und gemäß § 35 Abs. 2 WPÜG innerhalb von vier Wochen

nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die vorgenannte

Gesellschaft der Bundesanstalt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und

nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Angebot zu veröffentlichen.

Die Befreiung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gemäß § 36 Abs. 2 Nr.

3 VwVfG für den Fall, daß sich die bisherige Abstimmung zwischen der

Antragstellerin und den ihr verbundenen Aktionären im Hinblick auf ihr

Stimmverhalten in der Zielgesellschaft wesentlich ändert.

Die Befreiung ergeht zudem unter der Auflage gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG,

jeden/s Umstand, Ereignis oder Verhalten, das einen Widerruf der Befreiung

rechtfertigen könnte, unverzüglich der Bundesanstalt mitzuteilen.

2. Nachfolgend werden die wesentlichen Gründe des Befreiungsbescheides

zusammengefaßt:

Dem von der Antragstellerin gestellten Antrag wurde gemäß § 37 Abs. 1 Satz

1 Var. 5 WpÜG stattgegeben, da die Antragstellerin über die

Zurechnungsnormen des § 30 Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. WpÜG und gemäß § 30 Abs.

2 Satz 1, 2. Alt. WpÜG durch den Erwerb von 7.700 Aktien der KWS SAAT AG

(0,1166 % des Grundkapitals) zwar formal die Erlangung der Kontrolle über

die Zielgesellschaft im Sinne von § 29 Abs. 2 WPÜG erlangt hat. Nach

rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten ist es im vorliegenden Fall

jedoch ausgeschlossen, daß die Antragstellerin in tatsächlicher Hinsicht

die Kontrolle über die KWS SAAT AG ausüben kann. Die Kontrollverhältnisse

in der Zielgesellschaft bleiben trotz formalen Kontrollerwerbs durch die

Antragstellerin unverändert. Das Interesse außenstehender Aktionäre der

Zielgesellschaft an einem Pflichtangebot ist bei dieser Situation als

gering zu bewerten und tritt im Verhältnis zu den Interessen der

Antragstellerin, nicht mit den Kosten eines Pflichtangebots belastet zu

werden, zurück.

Der Widerrufsvorbehalt ist erforderlich um sicherzustellen, dass die

Befreiung nur solange Geltung hat, wie die Antragstellerin keinen Einfluss

auf die Entscheidungen über die Ausübung der gebündelten Stimmrechte nehmen

kann.

Einbeck, im Dezember 2010

Ende der WpÜG-Meldung

06.12.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)

und Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und

Stuttgart

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