M&A Activity • Jan 12, 2011
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Takeover Bids | 12 January 2011 14:40
Befreiung;
Zielgesellschaft: Müller – Die lila Logistik AG; Bieter: Michael Müller Beteiligungs-GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung
über die Erteilung einer Befreiung der Michael Müller Beteiligungs-GmbH,
Gähkopf 12, 70192 Stuttgart, von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der
Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der
Müller – Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Str. 4, 74354 Besigheim
(ISIN DE 0006214687) gemäß § 37 WpÜG
Im Bescheid vom 22. Dezember 2010 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht auf entsprechenden Antrag die
Michael Müller Beteiligungs-GmbH, Stuttgart,
(nachfolgend ‘Antragsstellerin’)
für den Fall der Erlangung der Kontrolle an der Müller – Die lila Logistik
AG, Besigheim, durch Einbringung von 4.667.500 Inhaber-Stückaktien an der
Müller – Die lila Logistik AG im Rahmen der Erhöhung des Kapitals der
Michael Müller Beteiligungs-GmbH von den Pflichten, nach § 35 Absatz 1 Satz
1 WPüG die Erlangung der Kontrolle über die Müller – Die lila Logistik AG
zu veröffentlichen, nach § 35 Absatz 2 Satz 1 WPüG der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und
nach § 35 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Absatz 2 Satz 1 WPüG ein
Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
Die Befreiung steht unter der Auflage, dass die Michael Müller
Beteiligungs-GmbH der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
unverzüglich die Durchführung der Kapitalerhöhung durch Vorlage geeigneter
Unterlagen nachweist.
Die Befreiung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gemäß § 59 Absatz 2
Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für den Fall, dass die Einbringung der
Inhaberstückaktien der Müller – Die lila Logistik AG nicht vollständig bis
zum 31. Januar 2011 bewirkt und nachgewiesen wird.
Die wesentlichen Gründe des Befreiungsbescheides sind Folgende:
Die Befreiung der Antragstellerin erfolgt sowohl im Hinblick auf die Art
der Erlangung der Kontrolle als auch im Hinblick auf die
Beteiligungsverhältnisse an der Zielgesellschaft gemäß § 37 Absatz 1 1.
Variante WPüG.
Vor der Einbringung der 4.667.500 Inhaber-Stückaktien an der
Zielgesellschaft in die Antragstellerin übte der Alleingesellschafter der
Antragstellerin, Herr Michael Müller, gegenüber den anderen Aktionären der
Zielgesellschaft mit einem Stimmrechtsanteil von 58,67 % an der
Zielgesellschaft einen einer beherrschenden Konzernobergesellschaft
vergleichbaren Einfluss als wirtschaftlicher Großaktionär der
Zielgesellschaft aus.
Durch die beabsichtigte Einbringung der 4.667.500 Inhaber-Stückaktien an
der Zielgesellschaft in die Antragstellerin wird sich an einer
letztendlichen Beherrschung der Zielgesellschaft durch Herrn Michael Müller
nichts ändern. Denn Herr Michael Müller ist der alleinige Gesellschafter
der Antragstellerin und übt als solcher auch nach der Einbringung der
Aktien der Zielgesellschaft in die Antragstellerin beherrschenden Einfluss
auf die Zielgesellschaft aus. Die Beherrschung erfolgt in Zukunft lediglich
mittelbar über die Antragstellerin als neu eingeschobene Beteiligungsebene
zwischen Herrn Michael Müller und der Zielgesellschaft. Die Konstellation
ist insoweit mit einer konzerninternen Umstrukturierung gemäß § 36 Nr. WPüG
vergleichbar, mit der einzigen Ausnahme, dass Herr Michael Müller keine
Unternehmenseigenschaften im Sinne der §§ 15 ff. AktG zukommt. Diese
Vergleichbarkeit legt es nahe, im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach §
37 Absatz 1 WPüG eine Befreiung zu erteilen.
Für die Inhaber der sonstigen Aktien der Zielgesellschaft ergeben sich
keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Kontrollsituation an der
Zielgesellschaft. Dagegen besteht ein anerkennenswertes Interesse der
Antragstellerin, von der Durchführung eines zeit- und kostenintensiven
Angebotsverfahrens befreit zu werden.
Michael Müller Beteiligungs-GmbH
Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Meldung
12.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
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