M&A Activity • Apr 4, 2011
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Takeover Bids | 4 April 2011 11:00
Korrekturmeldung;
Zielgesellschaft: Vivanco Gruppe AG; Bieter: Xupu Electronics Technology GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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In Korrektur der Veröffentlichung der Xupu Electronics Technology GmbH
gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) vom 30. März 2011, 08:34 Uhr, in der am 30. März
2011 um 15:50 Uhr korrigierten Fassung wird richtig gestellt, dass die
Angebotsunterlage nach Eintritt der hierfür gesetzlich erforderlichen
Voraussetzungen nicht unter der Adresse http://www.xupu.shipgroup.net,
sondern unter der Adresse http://xupu.shipgroup.net (d.h. ohne den Zusatz
‘www’) im Internet veröffentlicht wird.
Die korrigierte Fassung der vorgenannten Veröffentlichung lautet daher wie
folgt:
Pflichtangebot; (DE000A1E8G88) sowie (DE000A1E8G70) der nicht zugelassenen
Aktien
Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m. mit § 10 Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: Xupu Electronics Technology GmbH, Kaiserstraße 65, 60329
Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland; eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer
HRB 89817.
Zielgesellschaft: Vivanco Gruppe AG, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg,
Bundesrepublik Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Lübeck unter HRB 3913 AH.
Aktien und Börsenhandelsplätze:
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien, ISIN:
DE000A1E8G70, nicht börsennotiert;
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien, ISIN:
DE000A1E8G88, im regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt
(General Standard) und im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin,
Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg (Open Market);
Die Xupu Electronics Technology GmbH, Frankfurt am Main, (‘Bieterin’) hat
am 29. März 2011 einen Vertrag über den Erwerb von 3.672.671 nennwertlosen,
auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien der Vivanco Gruppe AG (ISIN
DE000A1E8G88 und ISIN DE000A1E8G70) geschlossen. Der Vollzug dieses
Vertrags erfolgte am 30. März 2011. Damit stehen der Bieterin seit dem 30.
März 2011 die Stimmrechte an diesen 3.672.671 Stamm-Stückaktien (dies
entspricht rund 66,67 % der Stamm-Stückaktien) unmittelbar zu. Die Bieterin
hat damit unmittelbar die Kontrolle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG über die Vivanco
Gruppe AG erlangt.
Die Bieterin wird zu 100 % von der Ningbo SHIP Investment Group Co., Ltd.
mit Sitz in Jiangshan County, Science and Technology Park, Yinzhou
Disctrict, Ningbo City, Volksrepublik China, gehalten, die wiederum zu 90 %
von Herrn Wenyang Zhang, wohnhaft in 27 Chenqi Unit 20, Chenhuang Village,
Yunlong County, Yinzhou District, Ningbo City, Zhejiang Province,
Volksrepublik China, gehalten wird. Damit sind gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpÜG jeweils 100 % der Stimmrechte der Bieterin der Ningbo SHIP
Investment Group Co., Ltd. und Herrn Wenyang Zhang zuzurechnen. Diese
Veröffentlichung erfolgt deshalb auch im Namen der Ningbo SHIP Investment
Group Co., Ltd. sowie von Herrn Wenyang Zhang. In Erfüllung ihrer
Verpflichtung und der Verpflichtung der Bieterin sowie nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein
Pflichtangebot auf den Erwerb aller restlichen ausstehenden Aktien der
Vivanco Gruppe AG abgeben. Die Angebotsunterlage wird nach Eintritt der
hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen im Internet unter
http://xupu.shipgroup.net veröffentlicht.
Frankfurt am Main, den 30. März 2011
Xupu Electronics Technology GmbH
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von Aktien der Vivanco Gruppe AG dar. Das öffentliche
Pflichtangebot der Bieterin zum Erwerb von Aktien der Vivanco Gruppe AG
erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß
den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (‘WpÜG’) und
ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bestimmungen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichen Pflichtangebot in
Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser
Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein; sie dürfen nicht in
Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden,
in denen dies rechtswidrig wäre. Daher sind diese Mitteilung sowie andere
im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Unterlagen nicht zur
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere
Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen
insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb
der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt
oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen
nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von dem Bieter nicht
gestattet, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit den
kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der Länder, in denen bzw. in die die
Veröffentlichung, der Versand, die Verteilung oder die Verbreitung erfolgt.
Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt.
Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik vereinbar ist. Aktionäre der
Vivanco Gruppe AG können folglich auf die Anwendung ausländischer
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Ihnen wird empfohlen,
sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten.
Ende der WpÜG-Meldung
04.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg
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