Legal Proceedings Report • May 24, 2011
Legal Proceedings Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
News Details
Takeover Bids | 24 May 2011 11:30
Befreiung;
Zielgesellschaft: Norddeutsche Steingut AG; Bieter: Steuler Holding GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
—————————————————————————
Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten nach § 35 WpÜG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) hat mit
Bescheid vom 18. Mai 2011 den am 16. Dezember 2010 gestellten Antrag der
Steuler Holding GmbH, Georg-Steuler-Straße 39, 56203 Höhr-Grenzhausen, auf
eine Befreiung gem. § 37 WpÜG von der Verpflichtung nach § 35 Abs.1 S.1
WpÜG, die Kontrollerlangung an der Norddeutschen Steingut AG, Schönebecker
Straße 101, 28759 Bremen, ISIN DE 0006770001, (nachfolgend auch
Zielgesellschaft) zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach §
25 Abs.2 S.1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage an die Aktionäre der
Zielgesellschaft zu übermitteln und nach § 35 Abs.2 S.1 i.V.m. § 14 Abs.2
S.1 WpÜG ein Pflichtangebot zur veröffentlichen, stattgegeben.
Die Veröffentlichung der Befreiung unter Angabe des Tenors und der
wesentlichen Gründe nehmen wir wie folgt vor:
I. Der Befreiungsbescheid hat folgenden Tenor:
1. Die Antragstellerin wird gem. § 37 Abs.1 WpÜG von den Pflichten
befreit, nach § 35 Abs.1 S.1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die
Norddeutsche Steingut AG, Bremen, infolge des Erwerbs von
Geschäftsanteilen der Steuler Industriewerke GmbH im Gesamtnennbetrag
von 8.862.000 EURO zu veröffentlichen, nach § 35 Abs.2 S.1 WpÜG der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage
zu übermitteln und nach § 35 Abs.2 S.1 i.V.m. § 14 Abs.2 S.1 WpÜG ein
Pflichtangebot zu veröffentlichen.
2. Die Befreiung nach Ziff.1 ergeht mit der Auflage (§ 26 Abs.2 Nr. 4
VwVfG), dass die Antragstellerin der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich die Übertragung der von
Herrn Ulrich Körner treuhänderisch für die Herren Gregor Steuler,
Gabriel Steuler, Victor Steuler und David Steuler gehaltenen
Geschäftsanteile auf letztere anzuzeigen und unter Vorlage geeigneter
Dokumente zu belegen hat.
3. Der Widerruf dieser Entscheidung bleibt gem. § 36 Abs.2 Nr.3 VwVfG
vorbehalten für den Fall, dass die Rückübertragungen nach Ziff.2 nicht
bis zum 10. Dezember 2011 erfolgt sind.
II. Der Befreiungsbescheid ist im Wesentlichen wie folgt begründet:
Hauptaktionärin der Zielgesellschaft ist die Steuler Fliesen GmbH,
Höhr-Grenzhausen, die ein Stimmrechtsanteil von 54,7 % an der
Zielgesellschaft hält.
Alleinige Gesellschafterin der Steuler Fliesen GmbH war am 10. Dezember
2010 die Steuler Industriewerke GmbH, die seinerzeitige Holding der
Unternehmensgruppe Steuler.
Deren Gesellschafter errichteten am 10. Dezember 2010 die Antragstellerin
im Wege der Sachgründung, in dem sie die Mehrheit der Geschäftsanteile der
Steuler Industriewerke GmbH einbrachten. Die Einbringung der Anteile
erfolgte dergestalt, dass die Stimmrechte eines jeden Steuler
Familiengesellschafters bei der Antragstellerin mit dem vormaligen
Stimmengewicht jedes einzelnen bei der Steuler Industriewerke GmbH
entsprach. Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der
Antragstellerin wurde Herr Michael Steuler bestellt, der auch schon
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Steuler Industriewerke
GmbH war.
Der Gesellschaftsvertrag der Antragstellerin entspricht im Wesentlichen der
Satzung der Steuler Industriewerke GmbH.
Da sich durch die beschriebene Umstrukturierung infolge der
Kontrollerlangung der Antragstellerin an der materiellen Kontrollsituation
in Bezug auf die Zielgesellschaft nichts geändert hat, haben die
außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft kein schutzwürdiges Interesse
daran, wegen der Kontrollerlangung der Antragstellerin ein Pflichtangebot
von dieser zu erhalten.
Durch die Nebenbestimmung in der Form eines Widerrufsvorbehaltes soll das
Fortbestehen der Befreiungsgründe für die Zukunft sichergestellt werden,
insbesondere dass der Gesellschafterkreis der neuen Holding der die
Zielgesellschaft beherrschenden Unternehmensgruppe und ihrer
Gesellschafterechte unverändert bleiben.
Ende der WpÜG-Meldung
24.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
—————————————————————————
Notiert: Regulierter Markt in Berlin und Hamburg; Freiverkehr in Frankfurt,
Hannover und Stuttgart
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.