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Legal Proceedings Report May 24, 2011

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Legal Proceedings Report

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News Details

Takeover Bids | 24 May 2011 11:30

Befreiung;

Zielgesellschaft: Norddeutsche Steingut AG; Bieter: Steuler Holding GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten nach § 35 WpÜG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) hat mit

Bescheid vom 18. Mai 2011 den am 16. Dezember 2010 gestellten Antrag der

Steuler Holding GmbH, Georg-Steuler-Straße 39, 56203 Höhr-Grenzhausen, auf

eine Befreiung gem. § 37 WpÜG von der Verpflichtung nach § 35 Abs.1 S.1

WpÜG, die Kontrollerlangung an der Norddeutschen Steingut AG, Schönebecker

Straße 101, 28759 Bremen, ISIN DE 0006770001, (nachfolgend auch

Zielgesellschaft) zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach §

25 Abs.2 S.1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage an die Aktionäre der

Zielgesellschaft zu übermitteln und nach § 35 Abs.2 S.1 i.V.m. § 14 Abs.2

S.1 WpÜG ein Pflichtangebot zur veröffentlichen, stattgegeben.

Die Veröffentlichung der Befreiung unter Angabe des Tenors und der

wesentlichen Gründe nehmen wir wie folgt vor:

I. Der Befreiungsbescheid hat folgenden Tenor:

1. Die Antragstellerin wird gem. § 37 Abs.1 WpÜG von den Pflichten

befreit, nach § 35 Abs.1 S.1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die

Norddeutsche Steingut AG, Bremen, infolge des Erwerbs von

Geschäftsanteilen der Steuler Industriewerke GmbH im Gesamtnennbetrag

von 8.862.000 EURO zu veröffentlichen, nach § 35 Abs.2 S.1 WpÜG der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage

zu übermitteln und nach § 35 Abs.2 S.1 i.V.m. § 14 Abs.2 S.1 WpÜG ein

Pflichtangebot zu veröffentlichen.

2. Die Befreiung nach Ziff.1 ergeht mit der Auflage (§ 26 Abs.2 Nr. 4

VwVfG), dass die Antragstellerin der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich die Übertragung der von

Herrn Ulrich Körner treuhänderisch für die Herren Gregor Steuler,

Gabriel Steuler, Victor Steuler und David Steuler gehaltenen

Geschäftsanteile auf letztere anzuzeigen und unter Vorlage geeigneter

Dokumente zu belegen hat.

3. Der Widerruf dieser Entscheidung bleibt gem. § 36 Abs.2 Nr.3 VwVfG

vorbehalten für den Fall, dass die Rückübertragungen nach Ziff.2 nicht

bis zum 10. Dezember 2011 erfolgt sind.

II. Der Befreiungsbescheid ist im Wesentlichen wie folgt begründet:

Hauptaktionärin der Zielgesellschaft ist die Steuler Fliesen GmbH,

Höhr-Grenzhausen, die ein Stimmrechtsanteil von 54,7 % an der

Zielgesellschaft hält.

Alleinige Gesellschafterin der Steuler Fliesen GmbH war am 10. Dezember

2010 die Steuler Industriewerke GmbH, die seinerzeitige Holding der

Unternehmensgruppe Steuler.

Deren Gesellschafter errichteten am 10. Dezember 2010 die Antragstellerin

im Wege der Sachgründung, in dem sie die Mehrheit der Geschäftsanteile der

Steuler Industriewerke GmbH einbrachten. Die Einbringung der Anteile

erfolgte dergestalt, dass die Stimmrechte eines jeden Steuler

Familiengesellschafters bei der Antragstellerin mit dem vormaligen

Stimmengewicht jedes einzelnen bei der Steuler Industriewerke GmbH

entsprach. Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der

Antragstellerin wurde Herr Michael Steuler bestellt, der auch schon

alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Steuler Industriewerke

GmbH war.

Der Gesellschaftsvertrag der Antragstellerin entspricht im Wesentlichen der

Satzung der Steuler Industriewerke GmbH.

Da sich durch die beschriebene Umstrukturierung infolge der

Kontrollerlangung der Antragstellerin an der materiellen Kontrollsituation

in Bezug auf die Zielgesellschaft nichts geändert hat, haben die

außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft kein schutzwürdiges Interesse

daran, wegen der Kontrollerlangung der Antragstellerin ein Pflichtangebot

von dieser zu erhalten.

Durch die Nebenbestimmung in der Form eines Widerrufsvorbehaltes soll das

Fortbestehen der Befreiungsgründe für die Zukunft sichergestellt werden,

insbesondere dass der Gesellschafterkreis der neuen Holding der die

Zielgesellschaft beherrschenden Unternehmensgruppe und ihrer

Gesellschafterechte unverändert bleiben.

Ende der WpÜG-Meldung

24.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Berlin und Hamburg; Freiverkehr in Frankfurt,

Hannover und Stuttgart

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