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Regulatory Filings Jul 1, 2011

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Regulatory Filings

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News Details

Takeover Bids | 1 July 2011 16:45

Befreiung;

Zielgesellschaft: Amictus AG; Bieter: Dr. Michael Müller

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Veröffentlichung über Bescheid vom 1. Juli 2011 über eine Befreiung

gemäß § 37 Abs. 1, Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

(WpÜG) i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO (GZ: WA 16 – Wp 7000 –

2011/0038) bezüglich der Erlangung der Kontrolle über die Amictus AG, ISIN

DE 000A0V9L94

Am 20. Juni 2001 wurde gem. § 35 WpÜG eine Mitteilung über die Erlangung

der Kontrolle über die Amictus AG durch Herrn Dr. Michael Müller

veröffentlicht. In dieser Mitteilung ist darauf hingewiesen worden, dass

Herr Dr. Michael Müller vorab einen Antrag auf Befreiung gem. § 37 WpÜG von

der Abgabe eines Angebotes nach § 35 Abs. 2 WpÜG gestellt hat.

Mit Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’)

vom 1. Juli 2011 wurde Herr Dr. Michael Müller gem. § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG

i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung im Hinblick auf die

Erlangung der Kontrolle gem. §§ 35, 29 Abs. 2 WpÜG über die Amictus AG im

Rahmen der Sachkapitalerhöhung der Amictus AG am 17. Juni 2011 von der

Pflicht, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu

übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG

ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. Die BaFin hat sich den

Widerruf des Befreiungsbescheides vom 1. Juli 2011 für den Fall

vorbehalten, dass die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der Amictus AG

für das Geschäftsjahr vom 1. November 2010 bis 31. Oktober 2011 und für das

Rumpfgeschäftsjahr vom 1. November 2011 bis 31. Dezember 2011 nicht bis zum

31. Dezember 2012 aufgestellt und der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Der Befreiungsbescheid vom 1. Juli 2011 enthält ferner folgende Auflagen:

a) Der Antragsteller (Dr. Michael Müller) hat der BaFin unverzüglich die

Einladung zu der Hauptversammlung der Amictus AG, der die vorgenannten

Jahres- und Konzernabschlüsse vorgelegt werden, sowie die Vorlage der

vorgenannten Jahres- und Konzernabschlüsse durch geeignete Unterlagen (z.

B. Hauptversammlungseinladung, Jahres- und Konzernabschlüsse) nachzuweisen.

b) Der Antragsteller (Dr. Michael Müller) hat der BaFin unverzüglich die

notarielle Niederschrift der Hauptversammlung gem. vorstehendem Buchstaben

a) zu übermitteln.

Für den Fall der Nichterfüllung der vorgenannten Auflagen hat sich die

BaFin den Widerruf des Befreiungsbescheides vom 1. Juli 2011 vorbehalten.

Zur Begründung der Befreiung wird in dem Bescheid vom 1. Juli 2011

Folgendes dargelegt:

Die Amictus AG sei, so die BaFin, ein Sanierungsfall, da

bestandsgefährdende Risiken im Sinne von § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB bestehen

bzw. bestanden.

Das vom Antragsteller (Dr. Michael Müller) vorgelegte Sanierungskonzept,

das

– in der Gewährung eines Darlehens an die Amictus AG durch die Eyemaxx

International Holding & Consulting GmbH,

– in der Beseitigung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages

der Amictus AG infolge der Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile der

Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH in die Amictus AG im Wege

der Sachkapitalerhöhung und

– in dem Abschluss eines Managementvertrages zwischen der Amictus AG und

der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH mit monatlichen

Zahlungen an die Amictus AG (zur mittelfristigen Sicherung der Liquidität

der Amictus AG)

besteht, ist nach Auffassung der BaFin geeignet, die vorgenannten

bestandsgefährdenden Risiken zu beseitigen und ihre Wiedererstehung

nachhaltig zu verhindern.

Im Rahmen der von der BaFin vorzunehmenden Interessensabwägung konnte die

BaFin entgegenstehende Interessen der Aktionäre nicht erkennen. Vielmehr

sei – so die BaFin – zu berücksichtigen, dass auch die weiteren Aktionäre

von einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens profitieren.

Vor diesem Hintergrund hat die BaFin die von Herrn Dr. Michael Müller

beantragte Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung und

Veröffentlichung eines Pflichtangebotes nach § 35 WpÜG gewährt.

Hennersdorf, den 1. Juli 2011

Dr. Michael Müller

Ende der WpÜG-Meldung

01.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf und Stuttgart

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