M&A Activity • Aug 12, 2011
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News Details
Takeover Bids | 12 August 2011 18:45
Kontrollerwerb
Zielgesellschaft: VARTA Aktiengesellschaft; Bieter: ETV Holding AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle
über die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerber:
ETV Holding AG
Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17
1060 Wien
Österreich
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter FN
192939 i
ISIN: AT0000744909
Zielgesellschaft:
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
Joachimstraße 6
30159 Hannover
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 55132
ISIN: DE000A0TGJ55
Die ETV Holding AG mit Sitz in Wien, Österreich (‘ETV Holding AG’), hat am
12. August 2011 mittelbar 4.608.556 auf den Inhaber lautende Stückaktien
der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Hannover (‘VARTA
AKTIENGESELLSCHAFT’), mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in
Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A0TGJ55) (die ‘VARTA-Aktien’)
erworben und hält seitdem mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von
rund 93,16% der Stimmrechte an der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT. Diese
Stimmrechte sind der ETV Holding AG sämtlich gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
des Wertpapierübernahmegesetzes (‘WpÜG’) zuzurechnen.
Der mittelbare Erwerb durch die ETV Holding AG erfolgte im Wege des
teilweise direkten und teilweise indirekten Erwerbs von 100% der
Stimmrechte an der GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover,
die unmittelbar die oben bezeichneten VARTA-Aktien und Stimmrechte hält.
Damit hat die ETV Holding AG mit Sitz in Wien, Österreich, am 12. August
2011 die Kontrolle gemäß §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG
über die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Hannover erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Keystone Holding SA,
Zollikon, Schweiz, (ii) Herr Christian Hosp, wohnhaft in Herrliberg,
Schweiz, und (iii) Herr Dr. Dr. Michael Tojner, wohnhaft in Wien,
Österreich (nachfolgend gemeinsam die ‘Weiteren Kontrollierenden
Personen’), in Folge einer Zurechnung sämtlicher von der ETV Holding AG wie
vorstehend beschrieben mittelbar gehaltener Aktien und Stimmrechte an der
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG am 12. August
2011 mittelbar die Kontrolle über die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT erlangt. Die
vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der
vorgenannten Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die ETV Holding AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden
Aktionäre der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT veröffentlichen. Das Pflichtangebot
wird im Wege eines Barangebots erfolgen. Die ETV Holding AG beabsichtigt,
den Aktionären der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT vorbehaltlich der übrigen
Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen
VARTA-Aktien zu einem Preis je VARTA-AKTIE in Höhe des gesetzlichen
Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten durchschnittlichen
inländischen Börsenkurses der VARTA-Aktie während der letzten drei Monate
vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Das Pflichtangebot ergeht im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen.
Die ETV Holding AG wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die
aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden
Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot für die
Aktien der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.etvh.at
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von VARTA-Aktien dar.
Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt. Investoren und Inhabern von VARTA-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Wien, den 12. August 2011
ETV Holding AG
Ende der WpÜG-Meldung
12.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: VARTA AG: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart
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