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DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Pre-Annual General Meeting Information Sep 19, 2011

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 19 September 2011 15:09

MAGNAT Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.10.2011 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

MAGNAT Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

19.09.2011 / 15:09


MAGNAT Real Estate AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0XFSF0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 27. Oktober 2011,

in das DVFA Center im Signaris,

Mainzer Landstraße 37-39, 60329 Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die am Donnerstag, den 27. Oktober 2011, um 10:00 Uhr, im DVFA Center im Signaris, Mainzer Landstraße 37-39, 60329 Frankfurt am Main stattfindet, ein.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der MAGNAT Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2010/2011 (einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstandes nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Entlastung der ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2009/2010

Auf der letztjährigen Hauptversammlung am 02. November 2010 hat die Hauptversammlung beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung der ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2009/2010 auf die nächste Hauptversammlung zu vertagen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, der MAGNAT Management GmbH, für das Geschäftsjahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung der ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2010/2011

Bis zur Eintragung des Formwechsels der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft in das Handelsregister wurde die Gesellschaft von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der MAGNAT Management GmbH, vertreten. Die Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgte am 17. September 2010 und somit im Geschäftsjahr 2010/2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, der MAGNAT Management GmbH, für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010/2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der MAGNAT Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2011/2012 bestellt.

Tagesordnungspunkt 7

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/2012

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine jährlich zahlbare Vergütung, deren Höhe durch die Hauptversammlung festgelegt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 2011/2012 eine Vergütung in Höhe von EUR 6.250,-. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte des vorgenannten Betrages. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrates darüber hinaus ihre Auslagen einschließlich der den Aufsichtsratsmitgliedern auf ihre Aufsichtsratsvergütung zur Last fallenden Umsatzsteuer.

Tagesordnungspunkt 8

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010/2011 beschließt, endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. März 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, zu wählen:

8.1 Herrn Prof. Dr. rer. pol. Werner Schaffer, selbständiger Steuerberater, Urbar.
8.2 Herrn Dr. Carsten Strohdeicher, Geschäftsführer der Arcadius Advisors GmbH, München.
8.3 Herrn Dr. Christoph Jeannée, Rechtsanwalt in der Jeannée Rechtsanwalt GmbH, Wien/Österreich.
8.4 Herrn Friedrich Lind, Geschäftsführer der GH Immobilienmakler GmbH, Wien/Österreich.
8.5 Herrn Stefan Schütze, Rechtsanwalt, Justiziar der Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main.
8.6 Herrn Wolfgang Quirchmayr, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie geschäftsführender Gesellschafter bei der Hamerle & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und der Pagitz & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie Geschäftsführer der Amaron Steuerberatung GmbH, Wien/Österreich.

Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. rer. pol. Werner Schaffer zu seinem Vorsitzenden zu wählen.

Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen haben die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne:

Prof. Dr. rer. pol. Werner Schaffer

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main (Vorsitzender)
TeutoCell AG, Bielefeld (Vorsitzender)

Mitgliedschaften in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Herr Prof. Schaffer ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Dr. Carsten Strohdeicher

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main
Youniq AG, Frankfurt am Main

Mitgliedschaften in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Dr. Christoph Jeannée

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main

Mitgliedschaften in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Friedrich Lind

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaften in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Stefan Schütze

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg
Aragon Aktiengesellschaft, Wiesbaden
VCH Vermögensverwaltung AG, Köln
artec technologies AG, Diepholz (Vorsitzender)

Mitgliedschaften in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Wolfgang Quirchmayr

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaften in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

* * *

Auslage von Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen:

der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nebst Lagebericht und Konzernlagebericht der MAGNAT Real Estate AG zum 31. März 2011 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011 und
die erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

Die Unterlagen sind ab der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.magnat.ag und dort im Bereich ‘Investor Relations’ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung’ bzw. unter dem Link http://www.magnat.ag/de/investors/annuals.php zugänglich, werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und können unter folgender Adresse angefordert werden:

MAGNAT Real Estate AG

Ordentliche Hauptversammlung 2011

Lyoner Straße 32

60528 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0)69-719 189 79 11

Grundkapital und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR 13.894.651,00 und ist eingeteilt in 13.894.651 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 13.894.651. Eine Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft hält 5.000 Aktien der MAGNAT Real Estate AG, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), das ist der 06. Oktober 2011, zu beziehen. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) oder per Telefax zu erfolgen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, demnach bis spätestens zum Donnerstag, den 20. Oktober 2011, 24:00 Uhr zugehen:

MAGNAT Real Estate AG

c/o Computershare HV-Services AG

Prannerstraße 8

80333 München

Telefax: +49 (0) 89-30 90 37 – 46 75

E-Mail: [email protected]

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB).

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, gelten die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen verlangen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich daher mit diesen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

E-Mail: [email protected]

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und können mittels des Formulars, das mit der Eintrittskarte übersandt wird, in Textform an die folgende Adresse übermittelt werden:

MAGNAT Real Estate AG

c/o Computershare HV-Services AG

Prannerstraße 8

80333 München

Telefax: +49 (0) 89-30 90 37 – 46 75

E-Mail: [email protected]

Den benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen müssen spätestens am Mittwoch, den 26. Oktober 2011, 12:00 Uhr, bei der Gesellschaft vorliegen.

Zur Bevollmächtigung ist ebenfalls eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.

Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung und Vollmachtsformulare werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.

Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis Montag, den 26. September 2011, 24:00 Uhr, in Schriftform zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte ausschließlich an nachfolgende Adresse:

MAGNAT Real Estate AG

Ordentliche Hauptversammlung 2011

Lyoner Straße 32

60528 Frankfurt am Main

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu stellen.

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers oder die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern können gerichtet werden an:

MAGNAT Real Estate AG

Ordentliche Hauptversammlung 2011

Lyoner Straße 32

60528 Frankfurt/Main

Telefax: +49 (0)69-719 189 79 11

E-Mail: [email protected]

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind, werden unverzüglich zugänglich gemacht. Wir werden daher bis spätestens zum Mittwoch, den 12. Oktober 2011, 24:00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, eine Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.magnat.ag und dort im Bereich ‘Investor Relations’ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung’ bzw. unter dem Link http://www.magnat.ag/de/investors/annuals.php veröffentlichen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt bzw. unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschlägen auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und über mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.magnat.ag und dort im Bereich ‘Investor Relations’ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung’ bzw. unter dem Link http://www.magnat.ag/de/investors/annuals.php.

Informationen nach § 124a AktG

Die Internetseite der MAGNAT Real Estate AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: www.magnat.ag. Die Informationen finden sich dort im Bereich ‘Investor Relations’ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung’ bzw. unter dem Link http://www.magnat.ag/de/investors/annuals.php.

Frankfurt am Main, im September 2011

MAGNAT Real Estate AG

Der Vorstand

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