Pre-Annual General Meeting Information • Mar 16, 2012
Pre-Annual General Meeting Information
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AGM Announcements | 16 March 2012 15:23
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.03.2012 / 15:23

ISIN DE0005200000
Die Beiersdorf AG hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 1. März 2012 zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung 2012, die am Donnerstag, dem 26. April 2012 im Congress Centrum Hamburg, Saal 1, Am Dammtor/Marseiller Straße in Hamburg, ab 10.30 Uhr stattfindet, eingeladen.
Unter dem in der veröffentlichten Einberufung aufgeführten Tagesordnungspunkt 6 ‘Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat’ hat der Aufsichtsrat unter anderem die Wahl von Herrn Dr. Martin Kefferpütz als Nachfolger von Herrn Michel Perraudin, dessen Aufsichtsratsmandat mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 endet, vorgeschlagen.
Herr Dr. Kefferpütz hat nach Veröffentlichung der Einberufung gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, für eine Aufsichtsratskandidatur nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage eines Vorschlags des Nominierungsausschusses einen neuen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung für die Nachfolge für Herrn Michel Perraudin beschlossen und schlägt hierzu die Wahl von Frau Dr. Dr. Christine Martel vor. Frau Dreyfus soll als Ersatzmitglied auch für Frau Dr. Dr. Martel vorgeschlagen werden. Der entsprechend angepasste Tagesordnungspunkt 6 lautet wie folgt:
| ‘6. | Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG und § 11 Absatz 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Amtszeit des mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 21. September 2011 gemäß § 104 Absatz 1 AktG für die Anteilseignerseite bestellten Aufsichtsratsmitglieds Michel Perraudin endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012. Als Nachfolger für Herrn Perraudin schlägt der Aufsichtsrat Frau Dr. Dr. Christine Martel vor. Für Herrn Dr. Rolf Kunisch, der mit Wirkung zum Ablauf des 19. April 2011 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt hat, rückte Frau Beatrice Dreyfus als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nach. Gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung erlischt das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist. Die BBG Beteiligungsgesellschaft mbH als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Thomas-B. Quaas, der zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 aus dem Vorstand der Beiersdorf AG ausscheidet, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an und schlägt Herrn Quaas als Nachfolger von Herrn Dr. Kunisch vor. Im Fall der Wahl von Herrn Quaas bleibt Frau Dreyfus gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 der Satzung Ersatzmitglied für die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite, für die sie gewählt wurde. |
a)
Der Aufsichtsrat schlägt in Übereinstimmung mit § 11 Absatz 3 der Satzung vor, folgende Personen mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2012 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
*
Thomas-B. Quaas
Hamburg
Vorsitzender des Vorstands der Beiersdorf AG
Herr Quaas ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| – | Euler Hermes SA, Paris (Aufsichtsratsmitglied) |
*
Dr. Dr. Christine Martel
Vevey (Schweiz)
Leiterin Finanzwesen Geschäftsbereich Nescafé Dolce Gusto, Nestlé S.A.
Frau Dr. Dr. Martel ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
| – | tesa SE, Hamburg |
Sie wird ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der tesa SE mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Beiersdorf AG am 26. April 2012 niederlegen. Frau Dr. Dr. Martel ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
b)
Der Aufsichtsrat schlägt für den Fall der Wahl der unter a) genannten Kandidaten ferner vor, folgendes Ersatzmitglied gemäß § 11 Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 der Satzung auch für Herrn Thomas-B. Quaas sowie Frau Dr. Dr. Christine Martel für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:
| * | Beatrice Dreyfus Frankfurt am Main Unternehmensberaterin bei der Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main Frau Dreyfus ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. |
Das vorgeschlagene Ersatzmitglied rückt gemäß § 11 Absatz 4 Satz 1 der Satzung in den Aufsichtsrat nach, wenn eines der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass zuvor ein Nachfolger bestellt ist. Das vorgeschlagene Ersatzmitglied erlangt seine ursprüngliche Stellung als Ersatzmitglied gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 der Satzung zurück, wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, für welches das Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt war, ein Nachfolger bestellt wurde.’
Hamburg, im März 2012
Beiersdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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