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Hannover Rueck SE

Pre-Annual General Meeting Information Mar 25, 2013

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 25 March 2013 15:10

Hannover Rück SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2013 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Hannover Rück SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

25.03.2013 / 15:10


Hannover Rück SE

Hannover

Einladung zur Hauptversammlung 2013

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, den 7. Mai 2013, um 11:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover stattfindet.

* Wertpapier-Kenn-Nummer: 840 221, ISIN DE0008402215
* Gesamtzahl der Aktien:

120.597.134
* Gesamtzahl der Stimmrechte:

120.597.134

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 451.000.000,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 2,60 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 313.552.548,40
Ausschüttung von 0,40 EUR Bonus je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 48.238.853,60
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 89.208.598,00
Bilanzgewinn EUR 451.000.000,00

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Mit Hilfe der Regelung des § 5 Absatz 5 der Satzung sollte die Transparenz des Aktienregisters gesteigert und die direkte Kommunikation des Unternehmens mit den Aktionären verbessert werden. Die allgemeine Praxis in der Verwaltung des Aktienregisters zeigt jedoch, dass diese Ziele anhand einer solchen Regelung nur sehr eingeschränkt erreicht werden. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie im Hinblick darauf, dass die kürzlich beschlossene Selbstverpflichtung der Kreditinstitute die Beteiligungstransparenz erhöht, soll § 5 Absatz 5 der Satzung wieder gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

‘§ 5 Absatz 5 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.’

6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2013

Nach § 14 Absatz 1 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine Vergütung, die von der Hauptversammlung festgesetzt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

‘(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung, die 30.000,00 EUR pro Mitglied beträgt. Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats jährlich eine variable Vergütung, die sich nach dem durchschnittlichen Ergebnis je Aktie/Earnings per Share (EPS) der Gesellschaft der letzten drei Geschäftsjahre bemisst, die der Hauptversammlung vorausgehen, in der die Entlastung des Aufsichtsrats für das letzte dieser drei Geschäftsjahre beschlossen wird. Dabei wird jeweils das Ergebnis je Aktie/Earnings per Share (EPS) zugrunde gelegt, das in dem von der Gesellschaft gemäß den Rechnungslegungsvorschriften IAS/IFRS (International Financial Reporting Standards) oder einer entsprechenden Nachfolgeregelung erstellten Konzernabschluss ausgewiesen ist. Für je 0,10 EUR durchschnittlichem Ergebnis je Aktie/Earnings per Share (EPS) der Gesellschaft beträgt die variable Vergütung 330,00 EUR.

Die variable Vergütung ist begrenzt auf jährlich höchstens 30.000,00 EUR.

§ 113 Abs. 3 Aktiengesetz wird entsprechend beachtet.

(2) Wenn der Aufsichtsrat einen Finanz- und Prüfungsausschuss gebildet hat, erhalten dessen Mitglieder für ihre Tätigkeit eine weitere Vergütung in Höhe von 15.000,00 EUR. Wenn der Aufsichtsrat einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten gebildet hat, beträgt die weitere Vergütung 7.500,00 EUR.

(3) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der in den Absätzen 1 und 2 genannten Beträge.

(4) Mitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütungen zeitanteilig.

(5) Die Hauptversammlung kann daneben allgemein oder für einzelne Geschäftsjahre auch für die Tätigkeit in anderen Ausschüssen als dem Finanz- und Prüfungsausschuss und dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten eine weitere Vergütung beschließen.

(6) Die Vergütungen nach den Absätzen 1 bis 4 für ein Geschäftsjahr werden jeweils fällig mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr beschließt. Die auf die Vergütungen sowie auf die Sitzungsgelder nach Absatz 7 zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.

(7) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben Auslagen und Vergütungen nach den Absätzen 1 bis 4 für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR, das zu Beginn der Sitzung fällig wird. Wenn eine Sitzung des Aufsichtsrats und eine oder mehrere Sitzungen eines Ausschusses auf denselben Tag fallen, wird das Sitzungsgeld für diesen Tag insgesamt nur einmal gezahlt.

(8) Diese Vergütungsregelung ist erstmals auf das am 1. Januar 2013 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden, wobei sich die variable Vergütung für dieses Geschäftsjahr nach dem durchschnittlichen Ergebnis je Aktie/Earnings per Share (EPS) der Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 bemisst.’

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz ‘ Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG ‘ angegebenen Adresse spätestens am 6. April 2013, 24.00 Uhr zugegangen sein.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind bis spätestens zum 22. April 2013, 24.00 Uhr (eingehend) ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

* postalisch oder per Fax * elektronisch
Hannover Rück SE

Investor Relations

Hauptversammlung

Karl-Wiechert-Allee 50

30625 Hannover

Fax: +49 511 5604 1648
[email protected]

Die zugänglich gemachten Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären finden Sie ausschließlich im Internet unter:

http://www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html

Liegen keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge vor, finden Sie einen entsprechenden Vermerk im Internet.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Hinweise zur Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 30. April 2013, 24.00 Uhr (eingehend) am Sitz der Gesellschaft

* Schriftlich unter der Postadresse: oder unter:
Hannover Rück SE

Postfach 61 03 69

30603 Hannover
Hannover Rück SE

Aktionärsservice

Postfach 14 60

61365 Friedrichsdorf
* Per Fax unter der Nummer:
+49 69 22 22 34 287
* Elektronisch unter der Internet-Adresse:
(ab dem 11. April 2013)

https://netvote.hannover-rueck.de oder unter dem Link www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html
* Elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
[email protected]

angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung finden keine Umschreibungen im Aktienregister mehr statt.

Verfahren für die Stimmabgabe

Falls Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Zusätzlich hat die Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung ein Proxy Committee eingerichtet. Diesem Gremium gehören Frau Julia Hartmann, Investor Relations, und Herr Rechtsanwalt Rainer Filitz, Group Legal Services, an. Sie können die Mitglieder des Proxy Committee oder einen von Ihnen zu benennenden Bevollmächtigten bis spätestens 30. April 2013, 24.00 Uhr (eingehend), per E-Mail, postalisch oder per Fax unter Verwendung des der Einladung beigefügten Antwortformulars an die oben unter ‘ Hinweise zur Teilnahme ‘ genannten Anschriften, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Außerdem steht Ihnen unser Internet-Service netVote zur Verfügung.

Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können auch an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden: [email protected]

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionäre können ihre Stimme erstmals auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl hat somit bis spätestens 30. April 2013, 24.00 Uhr (eingehend), postalisch oder per Fax unter Verwendung des der Einladung beigefügten Antwortformulars an die oben unter ‘ Hinweise zur Teilnahme ‘ genannten Anschriften bzw. Telefax-Nummer zu erfolgen. Außerdem steht Ihnen auch hier unser Internet-Service netVote zur Verfügung.

Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass Sie ansonsten – auch bei Nutzung des Internet-Service netVote – keine Briefwahlstimme für mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich Verfahrensanträge abgeben können.

Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.

Elektronischer Hauptversammlungsservice netVote – Eintrittskartenbestellung via Internet

Als eingetragener Aktionär der Hannover Rück können Sie über das Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen, den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antwortformular sowie unserer Website unter:

www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html

Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken

Bei Fragen zu unserer Hauptversammlung können sich die Kreditinstitute und Aktionäre per E-Mail an [email protected] wenden. Zusätzlich steht Ihnen ab 11. April 2013 werktags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 1803 525 002 (0,09 EUR/min. aus dem deutschen Festnetz) zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html

Bereitstellung von Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG, insbesondere die Unterlagen nach § 175 Abs. 2 Sätze 1 und 3 AktG, sind über folgende Internetseite zugänglich: www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html

Organisatorische Hinweise

Um eine geordnete und zügige Durchführung der Hauptversammlung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Sicherheitsmaßnahmen

Im Interesse aller Teilnehmer werden wir auch in diesem Jahr umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang, keine gefährlichen Gegenstände, wie z.B. Messer oder Scheren, mitzubringen. Diese müssen von uns solange in Verwahrung genommen werden, bis Sie die Hauptversammlung wieder verlassen. Bitte verzichten sie auch auf das Mitbringen eigener Getränke oder sonstiger Flüssigkeiten. Vor Ort werden Getränke für Sie bereitgestellt.

Verzehrgutscheine

Mit der Stimmkartenausgabe wird pro Person ein Verzehrgutschein für das Mittagessen ausgehändigt. Gegen Abgabe einer Gastkarte erhalten Sie ebenfalls einen Gutschein.

Sprache

Die Versammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Wir möchten alle Teilnehmer darauf hinweisen, dass eine Simultanübersetzung der Veranstaltung in englischer oder einer anderen Sprache nicht vorgesehen ist.

Wortmeldungen

Falls Sie zu einem Punkt der Tagesordnung sprechen möchten, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig Ihre Wortmeldung am Wortmeldetisch vor der Bühne abzugeben. Wortmeldeformulare liegen am Wortmeldetisch aus. Der Versammlungsleiter wird Ihnen dann zu gegebener Zeit das Wort erteilen.

Damit die Ausführungen der Redner von allen Versammlungsteilnehmern gehört werden können, bitten wir Sie, nur vom Rednerpult aus zu sprechen, das vor der Bühne aufgestellt ist.

Abstimmungsverfahren

Der Beginn der Abstimmung wird über Lautsprecher angekündigt, die auch außerhalb des Sitzungssaals in der gesamten Präsenzzone installiert sind. Um einen reibungslosen Abstimmungsvorgang zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Hauptversammlung während der Abstimmung nur zu verlassen, wenn Sie entweder einen Dritten bevollmächtigen oder Ihre Stimmkarte am Schalter ‘Vollmachtsübertragung’ abgegeben haben.

Verlassen der Hauptversammlung

Wollen Sie die Hauptversammlung vorübergehend verlassen, halten Sie bitte Ihre Stimmkarte(n) bereit und melden sich an einem der Schalter der Stimmkartenausgabe. Dort werden unsere Mitarbeiter Ihre Stimmen für die Zeit Ihrer Abwesenheit aus der Präsenz ausbuchen. Bei Wiederbetreten der Hauptversammlung melden Sie sich bitte erneut an einem der Schalter der Stimmkartenausgabe, um Ihre Stimmen wieder einbuchen zu lassen.

Wollen Sie die Versammlung endgültig vor dem Ende der letzten Abstimmung verlassen, bitten wir Sie ebenfalls, Ihre Stimmkarte(n) abzugeben. Sofern Sie keinen anderen Teilnehmer mit Ihrer Vertretung bevollmächtigen, werden die Stimmen von der Präsenz abgezogen.

Bevollmächtigen Sie jedoch eine andere Person mit Ihrer Vertretung, bitten wir Sie, am Stand ‘Vollmachtsübertragung’ die Übertragung Ihrer Stimmrechte anzugeben.

Vertreter der von Aktionären bevollmächtigten Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen bitten wir zu beachten, dass sie für Aktien, die ihnen nicht gehören, Dritte, die nicht Angestellte der Kreditinstitute bzw. Aktionärsvereinigungen sind, keine Untervollmacht erteilen dürfen, sofern nicht die Vollmacht ein Unterbevollmächtigung ausdrücklich gestattet (§ 135 Abs. 5 AktG).

Um eine gleichbleibende Anwesenheit während des Abstimmungsvorgangs zu gewährleisten, bitten wir Sie, während der jeweiligen Abstimmung die Hauptversammlung nicht zu verlassen.

Live-Internetübertragung

Der Vortrag des Vorstands wird live in Bild und Ton auf der Internetseite der Hannover Rück unter www.hannover-rueck.de/ir/events/hv/index.html übertragen. Eine Videoaufzeichnung ist im Nachgang an die Hauptversammlung unter derselben Adresse abrufbar. Wortbeiträge der Hauptversammlungsteilnehmer werden nicht aufgezeichnet, so dass Ihr Persönlichkeitsrecht durch diese Übertragung nicht verletzt wird. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Hannover, im März 2013

Hannover Rück SE

Der Vorstand

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