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bet-at-home.com AG

Notice of Dividend Amount May 14, 2013

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Notice of Dividend Amount

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Corporate | 14 May 2013 10:10

bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung

bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Dividende

14.05.2013 / 10:10


bet-at-home.com AG
Düsseldorf
WKN A0DNAY / ISIN DE000A0DNAY5

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2013 hat
entsprechend den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat
beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR
5.593.604,82 an die Aktionäre EUR 4.210.800,00 auszuschütten und EUR
1.382.804,82 auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem an die Aktionäre
auszuschüttenden Betrag erfolgt die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR
0,60 je dividendenberechtigter Aktie, der Restbetrag in Höhe von EUR 0,60
je Aktie wird auf die bereits von der Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 4. Mai 2012 beschlossene Vorabausschüttung von EUR 0,60 je Aktie
angerechnet.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem ersten Bankarbeitstag nach der
Hauptversammlung über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch
die depotführenden Kreditinstitute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt
26,375%) sowie ggf. Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin
Aktiengesellschaft, Göppingen.

Den inländisch unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer
Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen
Finanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von
Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer
ausgezahlt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer
Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in ihrem
Antrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus
Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene
Kapitalertragssteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe
bestehender Abkommen zur Vermeindung der Doppelbesteuerung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die
Antragsfristen zur Erstattung des Ermäßigungsbetrags sind zu beachten.

Düsseldorf, im Mai 2013

bet-at-home.com AG
Der Vorstand

Ende der Corporate News


14.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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