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NEBAG AG

Share Issue/Capital Change Apr 9, 2014

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News Details

Ad-hoc | 9 April 2014 19:00

nebag ag: Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung genehmigtes Kapital

nebag ag / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

09.04.2014 19:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung vom 2. Mai
2014 die Bildung von genehmigtem Kapital im Umfang von höchstens CHF
19'090'000 durch die Ausgabe von höchstens 4'150'000 voll zu liberierenden
Namenaktien im Nennwert von je CHF 4.60.

Mit der Platzierung von genehmigtem Kapital kann die nebag ag auf grosses
Investoreninteresse reagieren und ihre Liquiditätsbedürfnisse decken.
Sofern die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrats folgt, kann
der Verwaltungsrat bei Bedarf das genehmigte Kapital ausüben und damit
schnell und flexibel neue Beteiligungen erwerben oder bestehende
Beteiligungen ausbauen, auch wenn zur Zeit noch keine konkreten
Investitionspläne bestehen. Da die nebag ag weitgehend fixe Kosten
aufweist, führt die Platzierung von genehmigtem Kapital in der Regel auch
zu tieferen prozentualen Administrationskosten der Gesellschaft, d.h. einer
tieferen Total Expense Ratio (TER).

Gleichzeitig wird sich die nebag ag beim Ausgabepreis am NAV der Aktie
orientieren, um eine Verwässerung zu vermeiden. Damit stellt sich die
Gesellschaft in den Dienst der Interessen der bestehenden Aktionäre. Das
genehmigte Kapital soll in einem beschränkten Umfang neuen Investoren
zugewiesen oder über ein Bezugsrecht allen Aktionären angeboten werden.

09.04.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: nebag ag
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36
8002 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 (0)43 243 07 90
Fax: +41 (0)43 243 07 91
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nebag.ch
ISIN: CH0005059438
Valorennummer:
Börsen: SIX

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