AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Zur Rose Group AG

Legal Proceedings Report Jul 7, 2014

1021_rns_2014-07-07_c63ecbab-8e0e-451a-9d89-39d3d3f45d0b.html

Legal Proceedings Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

News Details

Corporate | 7 July 2014 17:00

Zur Rose AG: Bundesgericht zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten mit Zur Rose im Kanton Zürich: Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte in Zürich eingeschränkt; Entscheid betrifft 35 Ärzte

Zur Rose AG / Schlagwort(e): Rechtssache

07.07.2014 / 17:00


Frauenfeld, 7. Juli 2014

Ob ein Arzt seinen Patienten ein Medikament direkt in der Praxis abgeben darf oder nicht, ist in der Schweiz kantonal geregelt. Im Kanton Zürich ist die Selbstdispensation (SD) – vorbehältlich einer Bewilligung – erlaubt, seit Mai 2012 auch in den Städten Zürich und Winterthur. Allein in diesen beiden Städten machten per 31. Dezember 2013 bereits 777 Arztpraxen*, ein grosser Teil davon Zur Rose-Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im Kanton Zürich nutzen knapp 350 Ärzte zusätzlich den kostengünstigen Medikamentenversand von Zur Rose, die den Patienten das bestellte Medikament direkt nach Hause liefert. Um diesen patientenfreundlichen Vertriebskanal günstiger und effizienter zu gestalten, übermitteln die Ärzte Rezepte elektronisch und erbringen weitere kostensenkende Leistungen für Zur Rose. Ein Teil der Praxen verzichtet auf die Abgabe von Medikamenten in der eigenen Praxis und verfügt folglich über keine SD-Bewilligung.

Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass es mit den kantonalen Einschränkungen für die Selbstdispensation im Kanton Zürich nicht zu vereinbaren ist, wenn die Ärzte für bestimmte Leistungen entschädigt werden, die sie für Zur Rose erbringen. Die Frage der Zulässigkeit von Entschädigungen wurde nicht abschliessend geklärt und ist Gegenstand eines anderen Verfahrens am Bundesverwaltungsgericht. Von diesem Urteil sind 35 Ärzte betroffen. ‘Die Wahlfreiheit des Patienten ist Massstab und Orientierung unseres Handelns. Wir bedauern, dass mit dem Bundesgerichtsentscheid die fortschrittlichen Akteure im Gesundheitswesen betroffen sind’, betont Walter Oberhänsli, CEO von Zur Rose.

Patientenfreundlich und diskret

Seit dreizehn Jahren ist es für Patienten möglich, Medikamente direkt von der Versandapotheke Zur Rose zu beziehen. Der Medikamentenversand entspricht einem Patientenbedürfnis und ist günstig. Vor allem für chronisch kranke, gehbehinderte oder altersschwache Personen erbringt Zur Rose wertvolle Dienste, indem sie diese periodisch mit den notwendigen Medikamenten versorgt und weitere Leistungen übernimmt. Überdies ermöglicht der Versand, auch Medikamente, die auf sensible Krankheiten hinweisen, zu erwerben, ohne in die Öffentlichkeit treten zu müssen.

*) Erfahrungsbericht der Kantonalen Heilmittelkontrolle des Kantons Zürich vom April 2014

Kontakt

Lisa Lüthi, Leiterin Kommunikation

E-Mail: [email protected], Telefon: +41 52 724 08 14

Zur Rose

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Arzneimitteldistribution in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich. Sie ist überdies die europaweite Nummer 1 im Arzneimittelversand. Zur Rose wurde 1993 als Ärztegrossistin gegründet und betätigt sich seit 2001 auch als Versandapotheke für Privatkunden. Der operative Sitz der Gruppe befindet sich in Frauenfeld (CH), von wo aus auch der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich ist Zur Rose mit ihren Tochtergesellschaften DocMorris in Heerlen (NL) und Zur Rose Pharma in Halle an der Saale (DE) aktiv. Die Unternehmen der Zur Rose-Gruppe zeichnen sich durch ein innovatives Geschäftsmodell aus und tragen zu einer optimalen und effizienten Medikamentenversorgung zu tiefen Preisen bei. Zur Rose beschäftigt an den verschiedenen Standorten über 800 Mitarbeitende. Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 911 Millionen Franken. Die Aktien der Zur Rose AG (ISIN CH0042615283) werden auf den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank und KMU-X der Zürcher Kantonalbank gehandelt. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der DocMorris-Akquisition im November 2012 begebene Unternehmensanleihe über 50 Millionen Franken ist an der Schweizer Börse SIX Exchange kotiert (Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker ZRO12).

Ende der Medienmitteilung


07.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com – Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Zur Rose AG
Walzmühlestrasse 60
8500 Frauenfeld
Schweiz
Telefon: +41 52 724 00 30
Fax: +41 52 724 00 31
Internet: www.zurrose.com
ISIN: CH0199729366, CH0042615283
Börsen: Auslandsbörse(n) SIX
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
- - -
276954  07.07.2014

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.