Legal Proceedings Report • Jul 7, 2014
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Corporate | 7 July 2014 17:00
Zur Rose AG: Bundesgericht zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten mit Zur Rose im Kanton Zürich: Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte in Zürich eingeschränkt; Entscheid betrifft 35 Ärzte
Zur Rose AG / Schlagwort(e): Rechtssache
07.07.2014 / 17:00
Frauenfeld, 7. Juli 2014
Ob ein Arzt seinen Patienten ein Medikament direkt in der Praxis abgeben darf oder nicht, ist in der Schweiz kantonal geregelt. Im Kanton Zürich ist die Selbstdispensation (SD) – vorbehältlich einer Bewilligung – erlaubt, seit Mai 2012 auch in den Städten Zürich und Winterthur. Allein in diesen beiden Städten machten per 31. Dezember 2013 bereits 777 Arztpraxen*, ein grosser Teil davon Zur Rose-Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im Kanton Zürich nutzen knapp 350 Ärzte zusätzlich den kostengünstigen Medikamentenversand von Zur Rose, die den Patienten das bestellte Medikament direkt nach Hause liefert. Um diesen patientenfreundlichen Vertriebskanal günstiger und effizienter zu gestalten, übermitteln die Ärzte Rezepte elektronisch und erbringen weitere kostensenkende Leistungen für Zur Rose. Ein Teil der Praxen verzichtet auf die Abgabe von Medikamenten in der eigenen Praxis und verfügt folglich über keine SD-Bewilligung.
Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass es mit den kantonalen Einschränkungen für die Selbstdispensation im Kanton Zürich nicht zu vereinbaren ist, wenn die Ärzte für bestimmte Leistungen entschädigt werden, die sie für Zur Rose erbringen. Die Frage der Zulässigkeit von Entschädigungen wurde nicht abschliessend geklärt und ist Gegenstand eines anderen Verfahrens am Bundesverwaltungsgericht. Von diesem Urteil sind 35 Ärzte betroffen. ‘Die Wahlfreiheit des Patienten ist Massstab und Orientierung unseres Handelns. Wir bedauern, dass mit dem Bundesgerichtsentscheid die fortschrittlichen Akteure im Gesundheitswesen betroffen sind’, betont Walter Oberhänsli, CEO von Zur Rose.
Patientenfreundlich und diskret
Seit dreizehn Jahren ist es für Patienten möglich, Medikamente direkt von der Versandapotheke Zur Rose zu beziehen. Der Medikamentenversand entspricht einem Patientenbedürfnis und ist günstig. Vor allem für chronisch kranke, gehbehinderte oder altersschwache Personen erbringt Zur Rose wertvolle Dienste, indem sie diese periodisch mit den notwendigen Medikamenten versorgt und weitere Leistungen übernimmt. Überdies ermöglicht der Versand, auch Medikamente, die auf sensible Krankheiten hinweisen, zu erwerben, ohne in die Öffentlichkeit treten zu müssen.
*) Erfahrungsbericht der Kantonalen Heilmittelkontrolle des Kantons Zürich vom April 2014
Kontakt
Lisa Lüthi, Leiterin Kommunikation
E-Mail: [email protected], Telefon: +41 52 724 08 14
Zur Rose
Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Arzneimitteldistribution in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich. Sie ist überdies die europaweite Nummer 1 im Arzneimittelversand. Zur Rose wurde 1993 als Ärztegrossistin gegründet und betätigt sich seit 2001 auch als Versandapotheke für Privatkunden. Der operative Sitz der Gruppe befindet sich in Frauenfeld (CH), von wo aus auch der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich ist Zur Rose mit ihren Tochtergesellschaften DocMorris in Heerlen (NL) und Zur Rose Pharma in Halle an der Saale (DE) aktiv. Die Unternehmen der Zur Rose-Gruppe zeichnen sich durch ein innovatives Geschäftsmodell aus und tragen zu einer optimalen und effizienten Medikamentenversorgung zu tiefen Preisen bei. Zur Rose beschäftigt an den verschiedenen Standorten über 800 Mitarbeitende. Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 911 Millionen Franken. Die Aktien der Zur Rose AG (ISIN CH0042615283) werden auf den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank und KMU-X der Zürcher Kantonalbank gehandelt. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der DocMorris-Akquisition im November 2012 begebene Unternehmensanleihe über 50 Millionen Franken ist an der Schweizer Börse SIX Exchange kotiert (Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker ZRO12).
Ende der Medienmitteilung
07.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com – Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Zur Rose AG |
| Walzmühlestrasse 60 | |
| 8500 Frauenfeld | |
| Schweiz | |
| Telefon: | +41 52 724 00 30 |
| Fax: | +41 52 724 00 31 |
| Internet: | www.zurrose.com |
| ISIN: | CH0199729366, CH0042615283 |
| Börsen: | Auslandsbörse(n) SIX |
| Ende der Mitteilung | EQS Group News-Service |
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