Pre-Annual General Meeting Information • Jul 8, 2015
Pre-Annual General Meeting Information
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AGM Announcements | 8 July 2015 15:14
PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2015 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
PARK & Bellheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
2015-07-08 / 15:14
ISIN: DE0006902000
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 18. August 2015, um 10.00 Uhr, in der Festhalle Pirmasens, Volksgartenstraße 12, 66953 Pirmasens, herzlich ein.
| 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014. |
| 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
| 3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
| 4. | Wahlen zum Aufsichtsrat Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 325 Abs. 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Eric Schäffer und Herr Dr. Fritz Brechtel endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder: |
| 4a) | Herrn Eric Schäffer, Dipl.-Betriebswirt, geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Oppach und geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen und ferner |
| 4b) | Herrn Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim für eine Amtsperiode gemäß § 9 Satz 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen. Es wird mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen, Herrn Eric Schäffer zu seinem stellv. Vorsitzenden zu wählen. Mit der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen, werden in geringerem Umfang Warenlieferungen zu marktüblichen Konditionen ausgeführt. Darüber hinaus bestehen weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der PARK & Bellheimer AG sowie dem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, Herrn Roald Pauli. Hierüber haben wir von den vorgeschlagenen Kandidaten entsprechende Erklärungen erhalten. |
| 5. | Satzungsänderung Die Satzung soll Bezug nehmen, auf die entsprechenden zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Bestimmungen, und diese inhaltlich nicht wiederholen. Dadurch werden bei zukünftigen Änderungen entsprechende Anpassungen der Satzung vermieden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern. § 15 der Satzung wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: Nach Ablauf des Geschäftsjahres findet alljährlich binnen der nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Frist die ordentliche Hauptversammlung in Pirmasens oder in Bellheim statt. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung ist binnen der nach den gesetzlichen Vorschriften geltenden Frist einzuberufen. § 16 Satz 2 der Satzung wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse in der nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Frist zugehen. § 22 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: Der Vorstand hat in der nach den gesetzlichen Vorschriften geltenden Frist für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Lagebericht, soweit dieser nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist, sowie gegebenenfalls den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht aufzustellen und unverzüglich dem Aufsichtsrat und gegebenenfalls dem Abschlussprüfer vorzulegen. § 22 Absatz 2 Satz 1 der Satzung wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, gegebenenfalls den Lagebericht sowie gegebenenfalls den Konzernabschluss und Konzernlagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. |
| 6. | Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. |
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
PARK & Bellheimer AG
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank
– WASHV –
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: [email protected]
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
PARK & Bellheimer AG
Karl-Silbernagel-Straße 20-22
76756 Bellheim
Telefax-Nummer: +49(0)7272 701321
E-Mail-Adresse: [email protected]
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 28. Juli 2015 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 11. August 2015 zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Pirmasens, im Juli 2015
PARK & Bellheimer AG
– Der Vorstand –
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