Transaction in Own Shares • Sep 7, 2015
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Other Capital Market Information | 7 September 2015 12:22
KION GROUP AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
KION GROUP AG / Aktienrückkauf
07.09.2015 12:22
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Erwerb eigener Aktien
Der von der KION GROUP AG per Ad-hoc-Mitteilung vom 7. September 2015
angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 10. September 2014. Im Zeitraum vom
10. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 sollen eigene Aktien der
Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 70.000 Stückaktien (das entspricht
ca. 0,07 Prozent des Grundkapitals) zurückgekauft werden. Der Vorstand
macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der KION GROUP
AG am 13. Juni 2013 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Die Aktien werden zum
Zwecke der Verwendung im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
zurückgekauft.
Mit dem Rückkauf wird die Deutsche Bank AG beauftragt, die ihre
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der KION GROUP AG, das
Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank
zu übertragen, bleibt unberührt. Der Rückkauf soll günstigst und Interesse
wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Der Kaufpreis je zurück
erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der
Schlusskurse der KION GROUP AG Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse oder einem entsprechenden Nachfolgesystem an den letzten
fünf Handelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- bzw. um
nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Für den Zeitpunkt des Erwerbs ist
der Tag des Zustandekommens des Geschäftsabschlusses maßgeblich.
Darüber hinaus ist/wird die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des
Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember
2003 (EG-VO) und sämtliche einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des
letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots, jeweils an der Börse, an der der Kauf
stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
Entsprechend der EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der
jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt
sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren
Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die KION GROUP AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs auf
ihrer Internetseite (www.kiongroup.com) im Bereich 'Investor Relations'
regelmäßig informieren.
Wiesbaden, 7. September 2015
KION GROUP AG
Der Vorstand
07.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KION GROUP AG
Abraham-Lincoln-Str. 21
65189 Wiesbaden
Deutschland
Internet: www.kiongroup.com
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